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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 3. August 2016

Sorgen & Nöte ▼ BPK vom 3. August 2016

Themen: Kabinettssitzung (Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes, Zweites Bürokratieentlastungsgesetz, Gesetz zur Vergütung psychiatrischer Leistungen beschlossen, Bundesverkehrswegeplan, Asyl- und Flüchtlingspolitik), EU-Türkei-Flüchtlingsabkommen, Bundesverkehrswegeplan, Olympische Spiele in Brasilien, Raketentests in Nordkorea, völkerrechtswidriger israelischer Siedlungsbau, solidarische Lebensleistungsrente, Äußerungen von Donald Trump über die Bundeskanzlerin, Konflikt in der Ostukraine, Schadensersatzforderungen des Freistaats Bayern gegenüber Volkswagen, Demonstration von Rechtsextremen im Regierungsviertel, Einsatz der Bundeswehr im Innern, Fusion von Edeka und Kaiser’s Tengelmann, Situation in Aleppo

Naive Fragen zu:
Flüchtlingsrouten
– wenn ich den Bericht jetzt richtig verstanden habe, kommen die Menschen, die über das Mittelmeer gen Italien kommen, aus Afrika und den Sahara-Gebieten. Wie kommen denn die Menschen aus Syrien, Irak und Afghanistan aktuell nach Europa, haben Sie darüber Erkenntnisse? (7:25 min)
– Aber wie kommen die aktuell nach Europa, wie können die aktuell nach Europa kommen? Gibt es da eine Route? (8:20 min)
– ich habe noch ein paar Verständnisfragen. Wenn sich die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung äußert, dann spricht sie nicht immer für die Bundesregierung oder auch nicht für das Auswärtige Amt. Richtig? Ich habe nämlich ein paarmal ins Protokoll geschaut. Es wurde häufiger vom Auswärtigen Amt betont, dass sie auch für das Auswärtige Amt spreche. Könnten Sie uns das also vielleicht noch einmal erklären? Wenn Sie sagen, dass der Putschversuch am 15. Juli ein Angriff auf die türkische Demokratie war, ist dann das, was seitdem passiert ist, für die Bundesregierung auch ein Angriff auf die Demokratie? Frau Demmer, haben Sie keinen Plan B oder wollen Sie uns keinen Plan B nennen? (31:25 min)
– Frau Demmer, Sie sagten am Montag, die Bundeskanzlerin habe erst vor wenigen Tagen darauf hingewiesen, dass es im gegenseitigen Interesse sei, dass nicht vor unseren Augen täglich Menschen in der Ägäis ertrinken. Vor wessen Augen sollen die Menschen denn ertrinken? Herr Schäfer, Sie haben den Putschversuch ja einen Angriff auf die Demokratie genannt. Die Frage war: Ist das, was seitdem passiert ist, auch ein Angriff auf die Demokratie? Das habe ich nicht verstanden. (35:00 min)

Kabinettssitzung
– Wer hat sie geleitet, und wer war da? (38:25 min)

Rio 2016 (40:05 min)
– Welche Mitglieder der Bundesregierung werden während der Olympischen Spiele vor Ort sein? Wird die Kanzlerin hinfahren, oder ist ihr das wurst?
– Der Sportminister vielleicht?

Nordkorea (ab 42:15 min)
– wenn Sie von einem neuen Ausmaß sprechen, ist das dann so zu verstehen, dass es so schlimm wie noch nie ist? Werden Sie den nordkoreanischen Botschafter wie im Januar einbestellen?
– Aber er wird nicht einbestellt?

Israels Siedlungen
– Wie laufen die Kontakte zur israelischen Regierung denn ab? Netanjahu ist dort doch immer noch Außenminister. Gibt es da also eine Gesprächsbereitschaft? Bestellt man da auch einmal den israelischen Botschafter ein? (46:35 min)
– Ein Thema ist immer die Zwei-Staaten-Lösung, die Sie ja präferieren. Warum ist die Bundesregierung nicht bereit, den palästinensischen Staat dafür anzuerkennen?

Bundeswehr im Innern (ab 57:55 min)
– erst einmal die Erinnerung, dass Sie uns seit Montag noch nicht gesagt haben, warum die Bundeswehr-Redaktion am Wochenende Angst vor rechten Demonstranten hatte. Meine Frage bezieht sich aber jetzt auf die Definition des Begriffs „terroristische Großlage“. Sie konnten uns keine Definition nachreichen. Sie haben geschrieben: „Ob ein Terrorangriff eine katastrophische Dimension hat und damit einen besonders schweren Unglücksfall darstellt, kann nur anhand der konkreten Umstände im jeweiligen Einzelfall bewertet werden.“ Beim Amoklauf in München wurde die Bundeswehr in Bereitschaft gesetzt. Ist Ihr Verteidigungsministerium davon ausgegangen, dass in München eine katastrophische Dimension vorlag? Woran haben Sie das gemessen?
– Das heißt, Sie sind vom Schlimmsten ausgegangen und dachten: Okay, wir wissen nicht, was los ist, also gehen wir sofort von einer Katastrophe aus.

Situation in Aleppo (ab 1:02:40 min)
– Ich wollte zur Situation in Aleppo kommen. Herr Dr. Schäfer, wie ist die Situation vor Ort aus Sicht der Bundesregierung? Wer kämpft da gegen wen?
– Welchen Kräften drückt die Bundesregierung in Aleppo die Daumen?

 

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 3. August 2016:

VORS. SZENT-IVÁNYI eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS’IN DEMMER sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.
SRS’IN DEMMER: Im Kabinett wurde heute der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen. Mit diesem Gesetz wird eine EU-Verordnung umgesetzt. Damit wird festgeschrieben, dass ein freier Zugang zum offenen Internet gewährleistet wird. Internetanbieter müssen im Sinne der Netzneutralität den gesamten Datenverkehr grundsätzlich gleichbehandeln.

Die Bundesnetzagentur erhält die Befugnisse, Anbieter zu beaufsichtigen. Künftig kann sie auch Bußgelder bis zu 100 000 Euro verhängen, wenn Internetanbieter ihren Kunden nicht ordnungsgemäß über Volumenbeschränkungen und Auswirkungen bestimmter Dienste auf die Internetnutzung informieren. Damit soll für mehr Transparenz gesorgt werden.

Des Weiteren hat die Bundesregierung heute den Entwurf eines Zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes beschlossen. Mit diesem Gesetz sollen insbesondere die rund 3,6 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen kurzfristig und spürbar von Bürokratie entlastet werden. Sinn des Gesetzes ist es, dass sich die Unternehmen mehr mit ihren Geschäften, Innovationen, Arbeitsplätzen und Ausbildung beschäftigen können.

Mit dem heutigen Beschluss wird ein Vorhaben aus dem Arbeitsprogramm Bessere Rechtsetzung 2016 umgesetzt. Insgesamt wird so die Wirtschaft um rund 360 Millionen Euro pro Jahr entlastet. Es ergibt sich zum Beispiel eine Entlastung von 227 Millionen Euro durch die Verkürzung von steuerlichen Aufbewahrungsfristen von Lieferscheinen und eine Entlastung von 43 Millionen Euro durch die Aufhebung der Pauschalierungsgrenzen für Rechnungen über Kleinbeträge.

Die Bundesregierung arbeitet fortwährend an der Verbesserung des Rechts und der Reduzierung von Bürokratiebelastungen.

Darüber hinaus hat das Kabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Vergütung psychiatrischer Leistungen beschlossen. Damit sollen psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen leistungsorientierter vergütet werden. Die Versorgung mit diesen Leistungen soll transparenter werden. Verbindliche Personalvorgaben sollen gewährleisten, dass Patienten besser versorgt werden. Eine aufsuchende Krankenhausbehandlung zu Hause durch mobile Behandlungsteams soll eine stationäre Versorgung vermeiden. Die Krankenhäuser müssen das neue Entgeltsystem ab 2018 verpflichtend einführen.

Darüber hinaus wird in dem Gesetz geregelt, dass aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in 2017 einmalig 1,5 Milliarden Euro entnommen werden. Sie werden den gesetzlichen Krankenkassen zusätzlich zur Verfügung gestellt. Damit sollen die Mehrausgaben für die Versorgung von Asylberechtigten bestritten werden. Zudem soll durch die einmalige Investition die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorangetrieben werden.

Des Weiteren ging es im Kabinett um den Bundesverkehrswegeplan. Dieser ist das wichtigste Instrument der Verkehrsinfrastrukturplanung des Bundes. Er bezieht sowohl anfallende Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen als auch Aus- und Neubauprojekte für Bundesfernstraßen, Bundesschienenwege und Bundeswasserstraßen in die Planung mit ein.

Der heute beschlossene Bundesverkehrswegeplan 2030 gilt für den Zeitraum von 2016 bis 2030. Er enthält mehr als 1000 Projekte mit einem Gesamtvolumen von 269,6 Milliarden Euro. Davon entfallen 49,3 Prozent auf die Straße, 41,6 Prozent auf die Schiene und 9,1 Prozent auf die Wasserstraße. Dabei gilt das Prinzip „Erhalt vor Aus- und Neubau“. Deshalb fließen 141,6 Milliarden Euro in den Erhalt bzw. die Instandsetzung der vorhandenen Netze. Das sind rund 69 Prozent der Gesamtmittel im Zeitraum von 2016 bis 2030.

Der neue Bundesverkehrswegeplan ist der erste, der unter aktiver Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet wurde. Sechs Wochen lang konnten sich interessierte Bürgerinnen und Bürger, Verbände und Unternehmen dazu äußern. Die Stellungnahmen sind in den finalen Entwurf mit eingeflossen.

Grundlage für die Realisierung der Fernstraßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekte im Bundesverkehrswegeplan sind die entsprechenden Ausbaugesetze des Bundes. Deshalb hat das Kabinett in seiner heutigen Sitzung auch die entsprechenden Gesetzentwürfe beschlossen. Hierzu gehören als Anlagen die jeweiligen Bedarfspläne, in denen die als prioritär festgestellten Projekte fixiert werden.

Zu guter Letzt hat sich das Kabinett auch wieder mit der Asyl- und Flüchtlingspolitik beschäftigt. Schwerpunkt des Austausches war der Bericht des Bundesministers Steinmeier und des Parlamentarischen Staatssekretärs Krings in Vertretung für den Bundesinnenminister. Es ging um die Migration über die zentral-mediterrane Route.

Gegenwärtig können wir keine Verlagerung der Fluchtbewegungen von der Westbalkanroute auf die zentrale Mittelmeerroute verzeichnen. Der ganz überwiegende Teil der Flüchtlinge auf dieser Route stammt weiterhin aus Ländern Subsahara-Afrikas. Die Anzahl der Flüchtlinge auf dieser Route bewegt sich ungefähr auf gleicher Höhe wie vergangenes Jahr. Der Großteil der in Italien ankommenden Flüchtlinge bleibt in Italien und stellt dort seinen Antrag auf Asyl.

Der Bericht geht davon aus, dass der Migrationsdruck nach Europa über die zentrale Mittelmeerroute auf absehbare Zeit hoch bleiben wird. Grund dafür ist, dass die Fluchtursachen in den meisten afrikanischen Ländern Armut, Perspektivlosigkeit, hohes Bevölkerungswachstum, schwache staatliche Strukturen und teilweise auch terroristische Bedrohungen struktureller Natur sind. Eine wichtige Schlussfolgerung aus dem Bericht ist daher, dass neben der Schleuserkriminalität und dem Menschenhandel vor allem die Fluchtursachen in den Herkunftsländern nachhaltig bekämpft werden müssen.

FRAGE JUNG: Herr Schäfer, wenn ich den Bericht jetzt richtig verstanden habe, kommen die Menschen, die über das Mittelmeer gen Italien kommen, aus Afrika und den Sahara-Gebieten. Wie kommen denn die Menschen aus Syrien, Irak und Afghanistan aktuell nach Europa, haben Sie darüber Erkenntnisse?

DR. SCHÄFER: Sie haben richtig zugehört bei dem, was Frau Demmer gesagt hat, Herr Jung. In der Tat ist es so, dass über die Route, über die heute im Kabinett gesprochen worden ist, nicht so sehr Menschen aus Syrien und aus dem Nahen und Mittleren Osten kommen, sondern Menschen aus Westafrika und aus Subsahara-Afrika. Die Zahlen der zu uns nach Europa kommenden Flüchtlinge aus dem Nahen und Mittleren Osten und aus Syrien kennen Sie; ich glaube, die brauche ich hier jetzt nicht zu wiederholen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber wie kommen die aktuell nach Europa, wie können die aktuell nach Europa kommen? Gibt es da eine Route?

DR. SCHÄFER: Ich glaube nicht, dass Sie jetzt von mir ernsthaft verlangen wollen, dass ich Ihnen jetzt auf einer Landkarte zeige, auf welche Weise diese Form der Migration nach Europa erfolgen soll. Ich weiß nicht, was Sie von mir wollen.

FRAGE HERPELL: Frau Demmer und Herr Schäfer, noch einmal zu dem Flüchtlingsabkommen: Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung hat heute ziemlich massive Kritik geübt und hat, nachdem Griechenland schon einen Plan B gefordert hat, sinngemäß etwa das Gleiche gesagt, nämlich dass man in der jetzigen Situation mit der Türkei dieses Abkommen, diesen Deal nicht mehr weiterführen könne. Was sagen Sie dazu? Das deckt sich ja nicht unbedingt mit der doch relativ gelassenen Sichtweise, die Sie gerade präsentiert haben.

SRS’IN DEMMER: Wir bleiben bei der gelassenen Sichtweise. Die EU und die Bundesregierung stehen zu der Vereinbarung mit der Türkei. Die Bundesregierung geht auch nach wie vor davon aus, dass die Türkei die mit der EU geschlossenen Vereinbarungen weiterhin erfüllt.

ZUSATZFRAGE HERPELL: Sprechen Sie mit der Frau Kofler und sagen Sie der, dass das vielleicht ein nicht ganz angemessener Einwurf war, oder buchen Sie das unter „Meinungsfreiheit“ ab?

DR. SCHÄFER: Frau Kofler ist die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung; es steht ihr frei zu sagen, was sie sagen möchte, und es steht mir und uns nicht zu, das zu kritisieren. Ich muss es Ihnen überlassen, das zu bewerten.

Vielleicht nur eine grundsätzliche Bemerkung: Sie haben gerade in Ihrer Frage auch von einem „Deal“ gesprochen, so als wenn das ein Gebrauchtwagen wäre. Was da passiert ist und was am 18. März vereinbart worden ist, ist eine von der Europäischen Union, von der Kommission mit der Türkei getroffene Vereinbarung, die ganz viele Elemente enthält und die in aller Transparenz und in aller Öffentlichkeit besprochen worden ist. Das ist kein „Deal“, sondern das ist ein Abkommen oder eine Vereinbarung. Das ist jedenfalls der Sprachgebrauch, den ich hier in Zukunft verwenden werde.

In der Sache ist es genauso, wie Frau Demmer das gerade ausgeführt hat: Wir glauben, dass das kein perfektes Abkommen ist und dass es bisher hier und da auch nicht zu einer hundertprozentigen Umsetzung gekommen ist. Ich erinnere nur daran, dass in der Vereinbarung damals nicht die Visa-Liberalisierung vereinbart worden ist die gibt es vielmehr seit 2013 als eine Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Türkei , sondern eine Beschleunigung der Visa-Liberalisierung auf den Monat Juni. Jetzt sind wir schon im August und das hat nicht geklappt aus Gründen, über die wir an dieser Stelle und anderer Stelle schon ganz viel diskutiert haben. Aber im Grundsatz funktioniert die Vereinbarung, funktioniert der Interessenausgleich zwischen der Europäischen Union und der Türkei, und wir stehen in vollem Umfang hinter diesem Abkommen.

SRS’IN DEMMER: Die Kanzlerin hat hier am Donnerstag der vergangenen Woche ja auch noch einmal gesagt, „dass es Trennendes und Gemeinsames gibt“ um sie wörtlich zu zitieren. Insgesamt läuft die Zusammenarbeit im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens das ist ja gar kein bilaterales Abkommen, sondern das Abkommen der EU mit der Türkei aber recht erfolgreich. Gemeinsam haben wir es inzwischen geschafft, die illegale Migration über die Ägäis einzudämmen; wir haben es geschafft, dass wir dort viel weniger Ertrunkene zu verzeichnen haben.

FRAGE DR. RINKE: Direkt daran anschließend: Herr Schäfer, Sie müssen die Aussagen der Menschenrechtsbeauftragten nicht selber kommentieren, aber Sie hat einen Punkt angebracht, in dem sie gesagt hat, dass rechtsstaatliche Verfahren innerhalb der Türkei durch diese besondere neue politische Situation jetzt nicht mehr gewährleistet werden können und dass deswegen das Abkommen neu bewertet werden müsse und sie da Probleme sieht. Vielleicht können Sie das quasi thematisch kommentieren. Sehen Sie diese rechtsstaatlichen Probleme auf der türkischen Seite bei der Umsetzung auch?

Zweitens. Nachdem der griechische Migrationsminister heute einen Plan B gefordert hat: Frau Demmer oder Herr Schäfer, gibt es eigentlich in der Bundesregierung Kritik an Griechenland? Hat man das Gefühl, dass dort all das, was zur schnellen Umsetzung der Verfahren hätte gemacht werden sollen, noch nicht erfolgt ist?

SRS’IN DEMMER: Zu diesen Berichten, dass da nicht genug geliefert werde: Die Zahlen, die darin genannt werden, sind gar nicht korrekt. Derzeit befinden sich in der Frontex-Operation Poseidon in Griechenland insgesamt 632 Polizeibeamte aus den Mitgliedstaaten der EU. Für August werden weitere sechs Beamte angefordert, für September weitere zwei. Die von der „BILD“-Zeitung genannte Zahl von angeforderten 1580 Kräften entspricht nicht den aktuellen Unterstützungsgesuchen der EU-Grenzschutzagentur.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Da habe ich mich anscheinend unklar ausgedrückt: Ich meine nicht, was die EU für Griechenland leistet, sondern was Griechenland bei der Umsetzung der Asylverfahren und der Aufnahme von Flüchtlingen für die EU leistet. Gibt es da Kritik?

SRS’IN DEMMER: Da wird ständig und kooperativ zusammengearbeitet.

DR. SCHÄFER: Gerade weil wir es mit einer Situation zu tun haben, in der der Zufluss von Asylbewerbern über das Mittelmeer aus der Türkei im Grunde zu einem Halt gekommen ist, haben die griechischen Behörden mit Unterstützung der Europäischen Union und auch mit bilateraler Unterstützung aus Deutschland die Atempause, die sie gut gebrauchen können, um sich selber anständig zu sortieren, die Verfahren abzustimmen und die Menschen aus dem Nahen und Mittleren Osten und auch aus Syrien, die sich zurzeit noch in Griechenland aufhalten manche Medien sprechen da ja von etwa 50 000 , in einer mit unseren Werten, Vorstellungen und Regeln konformen Art und Weise zu behandeln und deren Asylanträge eben abzuarbeiten.

Zu Ihren anderen Fragen, Herr Rinke, vielleicht nur so viel: Wir haben hier an dieser Stelle in den letzten zwei Wochen schon ganz viel über Rechtsstaatlichkeit und die Türkei diskutiert und haben von Ihnen ganz viele Fragen zu diesem Thema bekommen. Mich veranlasst das noch einmal dazu, Ihnen den anderen Teil, der, glaube ich, für die Menschen in der Türkei und vielleicht auch für die Menschen türkischer Abstammung in Deutschland von Bedeutung ist, herauszustellen.

Was da in der Nacht vom 15. Juli passiert ist, ist ein massiver Angriff auf die türkische Demokratie gewesen und zwar ein brutaler, bei dem eine dreistellige Zahl von Menschen ums Leben gekommen ist. Da ist das Parlamentsgebäude in Ankara bombardiert worden, da sind türkische Bürger aus der Luft von den Putschisten angegriffen worden. Dass das etwas ist, was die Menschen in der Türkei bewegt, dass das etwas ist, was geradezu ungeheuerlich ist, kann man, glaube ich, ganz gut verstehen. Das ändert nichts an unserer Haltung, dass wir uns wünschen, dass der Umgang damit auf eine rechtsstaatliche Art und Weise erfolgt; darüber haben wir ganz häufig gesprochen.

Nun zu Ihrer konkreten Frage, Herr Rinke: Mein Eindruck ist, dass sich seit dem 15. Juli für die Lage der Flüchtlinge, die in der Türkei Zuflucht gefunden haben, nichts geändert hat. All das, was wir im Zusammenhang mit der Türkei in Sachen Rechtsstaatlichkeit diskutieren, was im Zusammenhang steht mit Maßnahmen der türkischen Regierung und der türkischen Justiz gegen Menschen und Bürger, denen zu Recht oder zu Unrecht unterstellt oder entgegengebracht wird, dass sie an diesem Putsch beteiligt gewesen seien. Ich kann bei einem Blick auf die Lage in der Türkei nicht erkennen, dass sich die Lage für die drei Millionen Flüchtlinge verändert hätte.

Ein Blick auf den Fortschrittsbericht der Kommission vom 15. Juni zur Umsetzung der EU-Türkei-Vereinbarung der nächste, dritte Bericht ist, glaube ich, im Oktober, also in zwei Monaten fällig zeigt mir, wenn ich das hier lese und ins Deutsche transkribiere, dass die Kommission im Einklang mit internationalen humanitären Organisationen der Einschätzung ist, dass die Roadmap, die die Türkei auf den Weg gebracht hat mit dem Ziel, die Bearbeitung von Visaanträgen von Drittstaatlern zum Beispiel aus Afghanistan, aus Pakistan, aus dem Irak zu verbessern , aus Sicht der Kommission mit Stand vom 15. Juni auf ganz gutem Weg ist und im Einklang steht mit den Vereinbarungen, die die Europäische Union mit der Türkei getroffen hat.

FRAGE HENZE: Herr Schäfer, zu dem, was Frau Kofler an Fakten für ihre Bewertung voraussetzt: Sie haben jetzt davon gesprochen, was es an Eingriffen in die Rechtsstaatlichkeit seit dem Putschversuch vom 15. Juli gibt und haben gesagt, das habe keine Auswirkungen auf die Flüchtlinge. Nun sagt Frau Kofler selber: „Wir wissen, dass die Bearbeitung der Asylanträge von Afghanen, Irakern und Iranern in der Türkei nicht nach rechtsstaatlichen Regeln erfolgt. Darüber kann die EU, darüber können auch wir nicht einfach hinwegsehen.“ Das bezieht sich ja ausdrücklich nicht auf die Zeit nach dem 15. Juli, sondern auf das Verfahren als Solches. Ist die fehlende Rechtsstaatlichkeit, die sie hier konstatiert, eine Faktengrundlage, die auch im Auswärtigen Amt gesehen wird?

DR. SCHÄFER: Dazu kann ich im Grunde nur das wiederholen, was ich gerade als Ende meiner länglichen Antwort auf die Frage von Herrn Rinke vorgetragen habe, nämlich dass dem Fortschrittsbericht der EU-Kommission vom 15. Juni aus dem ich gerade nicht zitiert habe, sondern dessen Übersetzung vom Englischen ins Deutschen ich vorgenommen habe zu entnehmen ist, dass die Kommission Mitte Juni der Meinung war, dass die Türkei begonnen hat, eine Roadmap mit einer Fülle und einem Bündel von Maßnahmen umzusetzen, die im Ergebnis dem Ziel dienen, genau das zu tun, nämlich die Bearbeitung von Asylanträgen von Drittstaatlern in der Türkei in einer Weise geschehen zu lassen, die unseren Werten und Maßstäben sowie den internationalen Verpflichtungen der Türkei entspricht. Insbesondere geht es hier darum, dass die Kommission schreibt, dass es das Ziel dieser zusätzlichen Anstrengungen der türkischen Regierung sei, dass jeder neue Antrag auf internationalen Schutz, also auf Asyl in der Türkei, innerhalb von sechs Monaten bearbeitet wird, und dass die Kommission glaube, dass dieses Maßnahmenpaket dazu auch die richtigen Schritte einleitet.

ZUSATZFRAGE HENZE: Dass Sie auf diesen Fortschrittsbericht hinweisen, heißt also: Sie konstatieren das Bemühen, dass rechtsstaatliche Verfahren in Gang kommen, aber für den Status quo, für die jetzige Situation gilt das, was Frau Kofler sagt, nämlich dass die rechtsstaatlichen Maßstäbe noch nicht eingehalten werden?

DR. SCHÄFER: Herr Henze, ich habe hier gerade ja nicht meine Meinung vorgetragen, sondern die Vorstellungen der EU-Kommission. Die mache ich mir jetzt nicht eins zu eins zu eigen. Ich habe aber auch keinen Anlass, daran zu zweifeln, dass das zutrifft, was die EU-Kommission am 15. Juni geschrieben hat.

Im Übrigen will ich noch einmal bekräftigen, dass wir den Eindruck haben, dass die Türkei im Umgang mit den drei Millionen Menschen, die in dem Land Zuflucht gesucht haben, außerordentlich großzügig vorgegangen ist und dass all das, was mit der Europäischen Union vereinbart worden ist, nämlich dass man sich gemeinsam darum bemüht, diesen drei Millionen Menschen in der Türkei ein menschenwürdiges Leben möglich zu machen einschließlich der Möglichkeit, Arbeit aufzunehmen, einschließlich der Möglichkeit, dass die Kinder dieser Menschen in der Türkei zur Schule gehen können , das nicht das Leben in der Heimat ersetzt, aber doch immerhin menschenwürdig ist dass all diese Dinge in der Türkei tatsächlich geschehen und dass dort, wo es Dinge gibt, an denen man arbeiten muss wie in dem Bereich, zu dem Sie gefragt haben , die Türkei ernstlich bemüht ist, die Standards einzuhalten, die wir uns vorstellen und die auch Gegenstand der Vereinbarungen mit der Türkei vom 18. März sind.

SRS’IN DEMMER: Ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen, dass auch die Kanzlerin hier am vergangenen Donnerstag darauf hingewiesen hat, dass die Türkei bei der Versorgung der Flüchtlinge in der Türkei Vorbildliches leistet.

FRAGE KOUPARANIS: Sie sprachen eben davon, dass das Abkommen mit der Türkei bindend sei und man sich deswegen auch keine Überlegungen über einen Plan B machen müsste. Müsste man sich angesichts dessen, dass es massive Warnungen bzw. Drohungen aus der Türkei gibt, dieses Abkommen auszusetzen, und auch angesichts dessen, dass die Roadmap überhaupt nicht eingehalten wird und zum Beispiel türkische Beamte aus griechischen Hotspots abgezogen worden sind und seit fast zwei Wochen Flüchtlinge, deren Antrag auf Asyl abgelehnt worden ist, nicht mehr zurück in die Türkei gebracht werden können, jetzt nicht tatsächlich einen Plan B überlegen? In der griechischen Finanzkrise hatte sich das Bundesfinanzministerium ja dafür gerühmt, einen Plan B zu haben. Muss sich die Bundesregierung nicht auch jetzt um einen Plan B bemühen?

SRS’IN DEMMER: Ich kann es nur noch einmal wiederholen: Die EU und die Bundesregierung stehen zu der Vereinbarung mit der Türkei und gehen davon aus, dass die Türkei das Abkommen erfüllt.

DR. SCHÄFER: Darüber hinaus, glaube ich, kann man noch sagen, dass sich die europäische Migrations- und Flüchtlingspolitik ja nicht darin erschöpft, eine Vereinbarung mit der Türkei abzuschließen. Vielmehr gibt es auch da ein ganzes Bündel von Ideen und auch konkret umgesetzten Maßnahmen, mit dem Ziel, die Außengrenzen der Europäischen Union besser zu schützen, als das bisher der Fall war als Lehre aus den Erfahrungen, die man in der Flüchtlingskrise des vergangenen Jahres und der ersten Hälfte dieses Jahres gesammelt hat. Dazu gehört eine Stärkung von Frontex, dazu gehört der Vorschlag, aus Frontex eine wirkliche multinationale europäische Grenzschutzagentur zu machen. In Europa wird zwar viel diskutiert, und das braucht vielleicht auch ein bisschen länger, als es sich der eine oder andere wünscht; aber da kommen dann eben doch konkrete Maßnahmen heraus, die richtig sind und die den richtigen Zielen dienen. Dazu gehört in diesem Fall eben die Arbeit an einer europäischen Grenzschutzagentur, die ja insbesondere in Italien und in Griechenland also da, wo die allermeisten Flüchtlinge über das Mittelmeer gekommen sind oder weiter kommen helfen soll, die Probleme, die es dort gibt, zu lösen, und zwar auf eine Art und Weise, die im Einklang mit unseren Werten und unseren politischen Interessen steht.

ZUSATZFRAGE KOUPARANIS: Wie ernst nehmen Sie eigentlich die Warnungen aus der Türkei, das Abkommen auszusetzen?

DR. SCHÄFER: Wir haben die Äußerungen des türkischen Außenministers vernommen. Ich glaube, Sie haben eben im Plural gesprochen vielleicht haben Sie neben der Aussage des türkischen Außenministers in einer großen deutschen Tageszeitung aus dem Hessischen von vorgestern noch eine zweite Aussage zur Hand. Mir ist darüber hinaus nichts bekannt, was in diese Richtung ginge. Es bleibt bei dem, was Frau Demmer für die Bundesregierung gesagt hat: Wir glauben, dass beide Seiten gut beraten sind, die Vereinbarung weiter umzusetzen bzw. sie in den Teilen, in denen das noch nicht zu hundert Prozent erfolgt ist, vielleicht noch besser umzusetzen.

Ich glaube, es ist auch eine gute Idee, das Thema Visaliberalisierung nicht allzu sehr zu emotionalisieren und zu politisieren; denn bisher, also seit 2013, seitdem es die Vereinbarung über die Visaliberalisierung gibt die ja wohlgemerkt nicht im Zuge der EU-Türkei-Vereinbarung zu Flüchtlingsfragen und Migrationsfragen erfunden worden ist , sind wir sehr gut damit gefahren, die 72 Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, Stück für Stück, Schritt für Schritt umzusetzen. Jetzt sind wir bei Punkt 67 angekommen, und jetzt wollen wir doch einmal sehen, ob es uns in den nächsten Monaten nicht gelingt, so schnell das irgend geht auch die übrigen fünf noch über die Bühne zu bringen. Dazu das können Sie sich denken gibt es jede Menge Kontakte zwischen Brüssel und Ankara, und die Bundesregierung beteiligt sich, wo immer das wünschenswert und erforderlich ist, in sehr konstruktiver Weise daran.

FRAGE SCHMIDT: Meine Frage richtet sich an Herrn Dr. Plate und Herrn Malachowski und betrifft im weitesten Sinne die Migration. Herr Spahn hat das Burka- bzw. Verschleierungsverbot ja wieder aufgebracht. Da wäre meine Frage: Ist das überhaupt ein Thema, oder ist das gerade ein bisschen ein Sommerlochthema? Wenn ja, wäre das überhaupt mit unseren Gesetzen vereinbar oder in Deutschland umsetzbar, Stichwort Religionsfreiheit?

VORS. SZENT-IVÁNYI: Den einen Teil der Frage haben wir am Montag, glaube ich, ausführlichst beantwortet. Gibt es noch irgendetwas dazu beizutragen? – Nein. Dann belassen wir es auch dabei. Das hatten wir hier am Montag, wie gesagt, schon länglich diskutiert.

FRAGE HENZE: Herr Schäfer, Sie haben gefragt, ob es außer der Äußerung des türkischen Außenministers noch weitere Drohungen dieser Art gebe. Ja, die gab es ja bereits im Mai. Man war, glaube ich, sehr froh, dass man im Mai, als der Zeitpunkt „Ende Juni“ war, noch einmal Zeit kaufen konnte und diesen Aufschub bis in den Oktober hinein gewinnen konnte – in der Hoffnung, dass man bis dahin eine gesichtswahrende Lösung finden würde. Nun kam der Putschversuch vom 15. Juli dazu. Wir sehen, dass sich die Verhaftungen sehr weitgehend genau auf diesen Anti-Terror-Paragrafen stützen, der einer von diesen fünf Punkten ist, die noch gelöst werden müssen. Woher nehmen Sie die Hoffnung, dass die Situation für eine Einigung jetzt leichter ist, als sie es im Mai war? Kann man noch einmal erneut Zeit kaufen, oder kann man tatsächlich eine für beide Seiten gesichtswahrende Lösung finden

DR. SCHÄFER: Zuerst einmal möchte ich daran erinnern, Herr Henze, dass der Vorschlag, den Termin, der in der Vereinbarung vom 18. März steht, nämlich Ende Juni, zu verschieben, von türkischer Seite kam, nämlich vom türkischen Präsidenten selbst. Er hat den Termin im Juni sozusagen für erledigt erklärt und ihn in den Oktober geschoben. Jetzt ist, glaube ich, Anfang August, der 3. August. Bis Anfang Oktober sind es noch fast drei Monate. Wenn man in der Politik nicht mit Zuversicht an die Sache herangeht, lohnt es sich gar nicht, glaube ich, sie überhaupt anzugehen.

Ich glaube also hinsichtlich eines sozusagen so defätistischen Ansatzes, wie Sie ihn in Ihrer Frage insinuieren, also wo die Hoffnung herkommen soll: Es gibt eine Vereinbarung. Es gibt seit 2013 klare Absprachen. Jede der beiden Seiten weiß, was getan werden muss, um das gemeinsame Ziel der Visaliberalisierung hinzubekommen. Beide Seiten haben darüber hinaus auch jenseits der Visaliberalisierung, so glaube ich, ein übergeordnetes, großes politisches Interesse daran, dass diese Vereinbarung weiterhin als Leistung und Gegenleistung do ut des in Kraft bleibt. Deshalb bin ich und sind wir, glaube ich, sehr zuversichtlich, dass die von Ihnen oder einigen Ihrer Kollegen in die Welt gesetzten vorzeitigen Nekrologe auf diese Vereinbarung sozusagen vielleicht doch ein bisschen früh kommen. Warten wir es doch einfach einmal ab!

ZUSATZFRAGE HENZE: Meinen Sie mit „Defätismus“, dass man nachfragt, ob eine substanzielle Änderung des türkischen Anti-Terror-Gesetzes in der gegenwärtigen Situation realistisch ist?

DR. SCHÄFER: Das habe ich damit nicht konkret gemeint, sondern ich

ZUSATZFRAGE HENZE: Doch!

DR. SCHÄFER: Ich habe damit grundsätzlich sagen wollen, dass es fünf Voraussetzungen von den 72 gibt, die von türkischer Seite noch zu erfüllen sind. Eine davon ist in der Tat eine Modifikation des Anti-Terror-Paragrafen. Wo wir dann in zwei Monaten stehen werden, ist eine völlig andere Frage.

Jetzt sind knapp zweieinhalb Wochen nach einem Putsch in einem großen Nachbarland der Europäischen Union vergangen, einem Putsch, der mit größter Brutalität eine demokratische Verfassung in einem befreundeten Land hinweggefegt hätte. Dass die türkischen politisch Verantwortlichen und die türkische Bevölkerung darauf in einer bestimmten Weise reagieren, die uns, die wir ganz weit weg sind und denen solche Arten von Gefahr für Mitteleuropa oder Kerneuropa geradezu abwegig erscheinen, mag so sein. Deshalb ist es trotzdem so, dass es ein hohes Maß an Emotionalisierung in der türkischen Politik gibt, für die ich angesichts dessen, was die Alternative gewesen wäre, jedenfalls ein ziemlich großes Maß an Verständnis habe. Man muss sich nur einmal vorstellen, dem türkischen Präsidenten wäre es nicht gelungen, diesen Putsch zu verhindern oder ihn niederzuschlagen. Man muss sich überlegen, in welcher Situation wir dann gewesen wären, auch mit Blick auf die Flüchtlingsvereinbarung. Dann hätte es nämlich überhaupt keine Verfassung und keine völkerrechtlichen oder internationalen Verpflichtungen der Türkei mehr gegeben, sondern vielleicht nur eine Militärregierung, die alle drei Gewalten an sich zieht und tut, was sie für richtig hält. Das kann ja nun beim besten Willen nicht eine bessere Alternative sein.

FRAGE: Gibt es Zahlen dazu, wie viele Asylbewerber aus anderen EU-Staaten im Rahmen von Dublin im ersten Halbjahr dieses Jahres nach Deutschland zurückgeführt worden sind, etwa aus skandinavischen Ländern?

DR. PLATE: Ja, klar, selbstverständlich gibt es dazu Zahlen. Aber hinsichtlich einer solchen Detailfrage habe ich die Zahlen jetzt, ehrlich gesagt, nicht dabei. Die kann ich gerne nachliefern.

FRAGE JUNG: Herr Schäfer, ich habe noch ein paar Verständnisfragen. Wenn sich die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung äußert, dann spricht sie nicht immer für die Bundesregierung oder auch nicht für das Auswärtige Amt. Richtig? Ich habe nämlich ein paarmal ins Protokoll geschaut. Es wurde häufiger vom Auswärtigen Amt betont, dass sie auch für das Auswärtige Amt spreche. Könnten Sie uns das also vielleicht noch einmal erklären?

Wenn Sie sagen, dass der Putschversuch am 15. Juli ein Angriff auf die türkische Demokratie war, ist dann das, was seitdem passiert ist, für die Bundesregierung auch ein Angriff auf die Demokratie?

Frau Demmer, haben Sie keinen Plan B oder wollen Sie uns keinen Plan B nennen?

DR. SCHÄFER: Ich habe zu den Aussagen von Frau Kofler eigentlich all das gesagt, was ich sagen kann und auch sagen wollte. Frau Kofler hat in ihrer Funktion als Menschenrechtsbeauftragte und Beauftragte der Bundesregierung für Humanitäre Hilfe eine ganz besondere Rolle und ist in ihrer Rolle nicht, wie ich es wäre, ein zu eins in die Hierarchie der Bundesregierung eingebunden. Deshalb kann ich nur das wiederholen, was ich gesagt habe: Es steht der Menschenrechtsbeauftragten frei, das zu sagen, was sie für richtig hält.

Sie haben zur Kenntnis genommen, was die Bundesregierung bzw. was Frau Demmer und ich zu den Aussagen von Frau Kofler gesagt haben, und es wird Ihnen aufgefallen sein, dass wir dabei nicht hundertprozentig identisch sind. Das ändert überhaupt nichts an der wichtigen Rolle und der wichtigen Stimme, die Frau Kofler für die Bundesregierung in Menschenrechtsangelegenheiten und Angelegenheiten der humanitären Hilfe in Deutschland und in der Welt erhebt.

Zu Ihrer zweiten Frage: Ich glaube, auch was Demokratie angeht, haben wir es mit ein wenig unterschiedlichen Narrativen zu tun. Ich erinnere mich an mein Jurastudium. Da war Demokratie nach den Vorstellungen der Väter und Mütter des Grundgesetzes so etwas wie die freiheitlich-demokratische Grundordnung Demokratie beinhaltete also sozusagen alles, was uns wichtig ist: Rechtsstaat, Sozialstaat und vieles mehr , während Demokratie in der Vorstellung und Definition von anderen im Grunde die Herrschaft der Mehrheit ist. So ist das ja einmal in Griechenland erfunden worden.

Wenn in der Türkei von einem Angriff auf die Demokratie die Rede ist, dann ist das, glaube ich, eher in letzterem Sinne gemeint, nämlich so, dass eine von Verfassungs wegen vorgesehene demokratische Ordnung durch Gewalt von Militärs hinweggefegt worden sollte. Wenn das das Verständnis der Verantwortlichen in der Türkei oder derjenigen ist, die in der Türkei ihre Stimme erheben, dann kann ich das nachvollziehen.

Nach unserem Verständnis von Demokratie gehört ganz viel mehr dazu. Deshalb würden wir das, was wir in den letzten Tagen und Wochen von dieser Stelle und von anderer Stelle aus über unsere Sorgen und Nöte im Hinblick auf die Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit in der Türkei gesagt haben, vielleicht auch unter den Begriff Demokratie subsumieren wollen. Damit ist dann aber nicht notwendigerweise ein Dissens in der Sache gemeint.

SRS’IN DEMMER: Herr Jung, ich würde gerne noch einmal auf etwas hinweisen, weil immer wieder der Eindruck entsteht, es gehe hierbei um ein deutsch-türkisches Abkommen. Es geht um ein EU-Türkei-Abkommen, und wir gehen weiterhin davon aus, dass das umgesetzt wird.

ZUSATZFRAGE JUNG: Der Plan kommt ja aus dem Kanzleramt. Darum ist die Frage also berechtigt.

Frau Demmer, Sie sagten am Montag, die Bundeskanzlerin habe erst vor wenigen Tagen darauf hingewiesen, dass es im gegenseitigen Interesse sei, dass nicht vor unseren Augen täglich Menschen in der Ägäis ertrinken. Vor wessen Augen sollen die Menschen denn ertrinken?

Herr Schäfer, Sie haben den Putschversuch ja einen Angriff auf die Demokratie genannt. Die Frage war: Ist das, was seitdem passiert ist, auch ein Angriff auf die Demokratie? Das habe ich nicht verstanden.

SRS’IN DEMMER: Ich gehe davon aus, dass das eine rhetorische Frage war, die ich jetzt hier nicht beantworte.

ZURUF JUNG: Nein!

DR. SCHÄFER: Ich mache mir Ihre Wortwahl nicht zu eigen. Das, was ich

ZURUF JUNG: Das ist Ihre Wortwahl! Die haben Sie vor fünf Minuten benutzt!

DR. SCHÄFER: Sie haben mich gefragt: Ist das ein Angriff auf die Demokratie? Meine Antwort lautet: Ich mache mir Ihre Wortwahl nicht zu eigen, sondern ich habe das dazu gesagt, was ich darauf zu antworten für richtig hielt.

FRAGE DR. KÜRSCHNER: Herr Fichtner, Ihre Ministerin hat ja den Entwurf des Bundesverkehrswegeplans als unausgereift bezeichnet. Heute hat sie der endgültigen Fassung zugestimmt. Heißt das, dass ihre ursprünglichen Bedenken gegen den Bundesverkehrswegeplan von Minister Dobrindt ausgeräumt sind?

FICHTNER: Vielen Dank für die Frage. Es ist richtig: Die Ministerin hat heute im Kabinett zugestimmt. Ihr war es besonders wichtig, dass die Schiene und die Straße bei den Neubaumitteln erstmals gleich ausgestattet sind. Beide bekommen in der relevanten Kategorie des vordringlichen Bedarfs jeweils 18,3 Milliarden Euro an Ausbaumitteln. Das haben beide Minister in der vergangenen Woche im Gespräch erreicht, und das hat es Umweltministerin Hendricks ermöglicht, heute auch zuzustimmen.

Der zweite Punkt, den wir hervorheben würden, wäre das gemeinsame Bekenntnis zum Ausbau von Radschnellwegen.

FRAGE HENZE: Herr Fichtner, die Opposition vor allen Dingen die Grünen sagt ja, dieser Verkehrswegeplan sei mit dem Ziel des Klimaschutzes bzw. des Klimaplans nicht vereinbar. Ist das, was sich die Bundesregierung an Klimazielen gesetzt hat, aus Sicht der Umweltministerin mit dem deckungsgleich, was der Verkehrswegeplan jetzt enthält?

FICHTNER: In Paris ist mit dem Klimaschutzabkommen ja nicht beschlossen worden, dass es in Zukunft keine Straßen mehr geben wird. Worauf es jetzt ankommt, ist, dass beide Systeme, also sowohl die Schiene als auch die Straße, faire Ausgangsbedingungen haben. Langfristig werden beide elektrisch sein. Der Bahnverkehr ist es jetzt schon, und auf der Straße werden in Zukunft eher Elektroautos fahren. Dabei kommt es darauf an, dass jetzt beide Systeme zeigen, was sie können, um den Verkehr in Zukunft klimaneutral zu organisieren.

FRAGE JUNG: Ich habe eine Frage zur Kabinettssitzung an sich: Wer hat sie geleitet, und wer war da?

SRS’IN DEMMER: Geleitet hat sie Vizekanzler Sigmar Gabriel. Es waren neun Kabinettsmitglieder anwesend. Frau Hendricks war da, die Familienministerin war da. Ich werde das nachreichen.

DR. SCHÄFER: Der Außenminister war auch da!

ZURUF JUNG: Der Außenminister ja offenbar nicht!

SRS’IN DEMMER: Doch, natürlich! Ich habe gesagt, dass neun Kabinettsmitglieder da waren, habe zwei aufgezählt und wollte hier nicht herumstottern. Ich werde gleich eine Liste erhalten, und dann kann ich das ordentlich vorlesen. Ist das gut?

VORS. SZENT-IVÁNYI: Dann warten wir noch darauf. – Dann sind wir mit den Kabinettsthemen erst einmal durch und haben noch zwei aktive Äußerungen, Frau Demmer und Herr Schäfer!

SRS’IN DEMMER: Am 5. August beginnen mit der Eröffnungsfeier im Maracanã-Stadion in Rio de Janeiro die Olympischen Spiele. Sie dauern bis zum 21. August. Die Paralympischen Spiele finden vom 7. bis zum 18. September ebenfalls in Rio de Janeiro statt.

Rio de Janeiro ist die erste Stadt in Südamerika und die zweite in Lateinamerika, die Gastgeber der Spiele sein wird. In Rio kämpfen mehr als 10 000 Athletinnen und Athleten aus mehr als 200 Nationen in 28 Sportarten um die Medaillen. Für Deutschland gehen rund 420 Sportlerinnen und Sportler an den Start.

Die Bundesregierung wünscht allen Athletinnen und Athleten erfolgreiche Wettkämpfe und interessante Begegnungen mit Sportlerinnen und Sportlern aus aller Welt. Wir freuen uns auf friedliche und faire Olympische und Paralympische Spiele.

FRAGE JUNG: Welche Mitglieder der Bundesregierung werden während der Olympischen Spiele vor Ort sein? Wird die Kanzlerin hinfahren, oder ist ihr das wurst?

SRS’IN DEMMER: Die Kanzlerin wird nicht hinfahren.

ZUSATZFRAGE JUNG: Der Sportminister vielleicht?

DR. PLATE: Wenn es Termine gibt, die mitzuteilen sind, dann teilen wir sie dann mit, wenn sie mitzuteilen sind. Bis jetzt sind die Spiele ja jedenfalls auch noch gar nicht losgegangen.

DR. SCHÄFER: Bei dem, was ich Ihnen zu sagen habe, geht es leider nicht so friedlich wie in Rio zu. Ich möchte Ihnen über die heute stattgefundenen und bekannt gewordenen Verletzungen des internationalen Sanktionsregimes durch Nordkorea berichten. Die Bundesregierung verurteilte die jüngsten Raketenstarts Nordkoreas mit aller Deutlichkeit und in aller Schärfe. Abermals hat sich Nordkorea über ein ganz klares Verbot des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen hinweggesetzt. Mit dem Abschuss einer Rakete in Richtung Japan und dem Aufkommen des Geschosses nur 250 Kilometer nördlich der Küste Japans hat Pjöngjang offensichtlich mit voller Absicht die Sicherheit eines anderen Staates gefährdet. Das ist ein gefährlicher Akt der Provokation. Damit erreicht die Qualität der nordkoreanischen Provokationen ein neues Ausmaß.

Ich wiederhole das, was die internationale Gemeinschaft in diesem Jahr bereits mehrfach betonen musste: Pjöngjang verstößt mit seinen Raketentests in eklatanter Weise gegen völkerrechtlich bindende Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Nordkorea darf keine ballistischen Raketen testen oder starten. Dieses verantwortungslose Verhalten Nordkoreas bewirkt vor allem eines, nämlich dass der Druck und die Beharrlichkeit der internationalen Gemeinschaft zum Widerstand gegen diese untersagten und gefährlichen Aktivitäten weiter zunimmt. Wir werden dies dessen können Sie gewiss sein den Nordkoreanern auch direkt über die dafür vorhandenen Kanäle sehr deutlich machen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Schäfer, wenn Sie von einem neuen Ausmaß sprechen, ist das dann so zu verstehen, dass es so schlimm wie noch nie ist? Werden Sie den nordkoreanischen Botschafter wie im Januar einbestellen?

DR. SCHÄFER: Es ist in der Tat etwas Neues, dass die Nordkoreaner jetzt nicht mehr davor haltmachen, nach den Regeln des Meeresrechtes Japan zugehörige Meeresgebiete zu treffen oder jedenfalls in die Nähe davon zu geraten. Das ist tatsächlich eine neue Qualität, die wir nur verurteilen können.

Sie haben recht: Deutschland gehört zu den wenigen Staaten, die noch weiterhin diplomatische Beziehungen mit Nordkorea pflegen. Das gibt uns die Gelegenheit, dem Botschafter Pjöngjangs hier in Berlin zu sagen so oder ähnlich, wie ich es Ihnen gerade auch gesagt habe , was wir von dem Verhalten seiner Regierung und seines Staates halten.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber er wird nicht einbestellt?

DR. SCHÄFER: Das haben wir jetzt alle zwei Tage. Ich gehe durchaus davon aus, dass der nordkoreanische Botschafter in absehbarer Zeit sagen wir vielleicht morgen früh zu einem Gespräch ins Auswärtige Amt gebeten werden könnte. Wenn Sie das dann „Einbestellung“ nennen, hätte ich nichts dagegen.

FRAGE DR. RINKE: Herr Schäfer, ich hätte ganz gerne nach den Konsequenzen gefragt. Wenn Sie sagen, dass eine neue Qualität erreicht sei, dann ist ja möglicherweise auch bei der Antwort der internationalen Gemeinschaft eine neue Qualität nötig. Was wäre die Ihrer Meinung nach?

Sehen Sie Länder wie China in einer besonderen Verantwortung, denen ja vorgeworfen wird, dass sie Nordkorea immer noch auf die eine oder andere Weise unterstützen?

DR. SCHÄFER: Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen trägt sozusagen die Hauptverantwortung oder die Hauptlast einer angemessenen Reaktion auf das, was Nordkorea getan hat. Dabei kommt es dann insbesondere auf die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen an, namentlich China. Mit Unterstützung Chinas ist es uns gelungen, bei den letzten Verstößen Nordkoreas das Sanktionsregime gegen Nordkorea zu verschärfen und deutlich auszuweiten. Das befindet sich jetzt bereits in der Umsetzung.

Ich glaube, dafür, jetzt bereits etwas Konkretes anzukündigen, wäre es zu früh. Aber Sie können sicher sein, dass sich die Bundesregierung in New York und anderswo mit ihren Partnern auch darüber ins Benehmen setzen wird im Übrigen auch mit den Partnern in Europa , um zu überlegen, wie man Nordkorea deutlich machen kann, wie die internationale Gemeinschaft das Verhalten Pjöngjangs einschätzt.

SRS’IN DEMMER: Zur Kabinettssitzung verlese ich die Namen flüssig und in der Reihenfolge: Steinmeier, von der Leyen, Schwesig, Gröhe, Dobrindt, Hendricks, Wanka, Altmaier und Özoðuz.

FRAGE: Die israelische Regierung hat den Bau von neuen Siedlungen bzw. die Vergrößerung von alten illegalen Siedlungen angekündigt. Der amerikanische Außenminister Kerry hat das scharf verurteilt. Wie schätzt die Bundesregierung solch einen schweren Schlag für die angekündigten Friedensgespräche ein?

DR. SCHÄFER: Wir haben es in den letzten Wochen mehrfach erlebt, dass die zuständigen israelischen Behörden auch mit Zustimmung der israelischen Regierung Bauprojekte jenseits der grünen Grenze genehmigt oder ins Werk gesetzt haben. Sie haben, wenn Sie die Haltung der Bundesregierung aufmerksam verfolgen, jedes Mal gesehen, dass die Bundesregierung nicht müde wird, gemeinsam mit Partnern auch unseren Partnern in Washington darauf hinzuweisen, dass diese Aktivitäten aus unserer Sicht nicht nur völkerrechtswidrig sind, sondern auch ein zusätzliches Hindernis für die, wie Sie richtig sagen, notwendigen und erforderlichen Friedensgespräche zwischen Israel und den Palästinensern sind. Sie können ganz gewiss sein, dass das auch unsere Botschaft in unseren Kontakten mit der israelischen Regierung sein wird.

FRAGE JUNG: Wie laufen die Kontakte zur israelischen Regierung denn ab? Netanjahu ist dort doch immer noch Außenminister. Gibt es da also eine Gesprächsbereitschaft? Bestellt man da auch einmal den israelischen Botschafter ein?

DR. SCHÄFER: Von einer Einbestellung kann ich Ihnen nichts berichten. Aber es ist tagtägliches Geschäft in den grundsätzlich guten, vertrauensvollen und engen Beziehungen zwischen Deutschland und Israel, dass es zwischen verantwortlichen Politikern der jeweiligen Regierung, aber natürlich auch tagtäglich zwischen den diplomatischen Vertretern beider Länder intensive und sehr engagierte Kontakte gibt, im Übrigen weit über die Frage des Siedlungsbaus hinaus. Das ist ein ganz wichtiges Thema, aber im Umgang und in den Kontakten, Gesprächen und Beratungen mit der israelischen Regierung gibt es eine Fülle von Themen, die wir gerne und immer wieder besprechen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ein Thema ist immer die Zwei-Staaten-Lösung, die Sie ja präferieren. Warum ist die Bundesregierung nicht bereit, den palästinensischen Staat dafür anzuerkennen?

DR. SCHÄFER: Die Zwei-Staaten-Lösung wird ja nicht nur von der Bundesregierung präferiert, sie wird auch von den Konfliktparteien präferiert. Das ist in diesem Fall, glaube ich, das Entscheidende.

Aber richtig ist, dass es in den letzten Jahren nicht gelungen ist, neue Initiativen aufs Gleis zu setzen, die die Konfliktparteien Israel und die Palästinenser tatsächlich zusammenbringen. Der französische Außenminister bemüht sich mit Unterstützung der Bundesregierung zurzeit darum, ein neues Momentum zu schaffen. Der amerikanische Außenminister und die amerikanische Außenpolitik haben das in den letzten Jahren auch versucht, bedauerlicherweise ohne großen Erfolg. Das ist aber kein Grund dafür, dabei nachzulassen, weil, glaube ich, alle der Meinung sind wir sind es jedenfalls , dass der Status quo der Lage, wie sie jetzt ist, auf Dauer nicht haltbar ist. Wir bleiben dabei, dass nur eine Zwei-Staaten-Lösung, nämlich eine Lösung, die einen vollwertigen und voll funktionsfähigen palästinensischen Staat in den zurzeit besetzten Gebieten vorsieht, wirklichen Frieden zwischen Israel und den Palästinensern und der ganzen Region befördern kann. Wir werden nicht müde, das auch immer wieder mit den Konfliktparteien zu besprechen und in der internationalen Gemeinschaft nach Wegen zu suchen, auf denen man in dieser Richtung vorgehen kann.

Was die Anerkennung Palästinas als Staat angeht, so gibt es da ziemlich einfache Regelungen. Eine Anerkennung eines Staates erfolgt nach der Drei-Elemente-Theorie, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Eine Entscheidung darüber wird die Bundesregierung dann treffen, wenn dieser Moment gekommen sein wird, dass es tatsächlich einen voll funktionsfähigen palästinensischen Staat gibt, der auch faktisch die Kontrolle über sein Staatsgebiet ausüben kann.

FRAGE GEERS: Ich habe eine Frage zu dieser möglicherweise unendlichen Geschichte des Troubleshootings aus München, Stichwort CSU. Es geht diesmal um die Rente. Deshalb habe ich eine Frage an das Arbeitsministerium. Bayerns Sozialministerin Müller sagt, dass die CSU von der Lebensleistungsrente, also einem Projekt dieser Koalition, nichts wissen will. Wörtliches Zitat: „Wir lehnen sie ab.“ Was sagen denn das Arbeitsministerium und Frauen Nahles dazu?

EHRENTRAUT: Ich danke Ihnen für die Frage und bitte gleichzeitig um Verständnis dafür, dass ich hier nicht jede einzelne Kommentierung für oder gegen die solidarische Lebensleistungsrente kommentiere. Wir bleiben dabei: Die Einführung der solidarischen Lebensleistungsrente ist im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Wir arbeiten derzeit an einem Entwurf der Regelung zur Umsetzung des Vorhabens, und diese Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Wir planen weiterhin, dass wir noch in diesem Jahr einen entsprechenden Vorschlag vorlegen werden.

ZUSATZFRAGE GEERS: Heißt das, Frau Müller in München kann sagen, was sie will, und Sie hier in Berlin ziehen das durch, oder wie muss ich mir das vorstellen?

EHRENTRAUT: Wir halten uns an das, was im Koalitionsvertrag steht, und darin steht, dass wir einen entsprechenden Vorschlag machen werden. Daran werden wir uns halten.

FRAGE JENNEN: Frau Demmer, Donald Trump hat sich zur Bundeskanzlerin geäußert und erklärt, dass er erwarte, dass sie nicht wieder gewählt werde. Sehen Sie solche Äußerungen allein im Kontext des US-Wahlkampfes, oder wie bewerten Sie solche Äußerungen?

SRS’IN DEMMER: Wir kommentieren den Wahlkampf in den USA nicht.

FRAGE DR. RINKE: Herr Schäfer, zur Ukraine: Die UN haben heute bekannt gegeben, dass in der Ostukraine im Juli so viele Zivilisten wie seit einem Jahr nicht mehr getötet wurden. Dazu hätte ich ganz gerne eine Bewertung.

Ich hätte dann auch ganz gerne gewusst, woher Ihr Minister dann dennoch den Optimismus nimmt, dass man vielleicht bis September bei den Gesprächen der Konfliktparteien ein entscheidendes Stück vorankommen könne.

DR. SCHÄFER: Die Lage und der Konflikt in der Ostukraine sind in den letzten Monaten verständlicherweise angesichts dessen, was überall sonst wo auf der Welt los ist etwas aus der Öffentlichkeit, jedenfalls aus den Tageszeitungen verschwunden.

Die Lage und der Konflikt in der Ostukraine sind allerdings nicht von der Agenda des Außenministers und des Auswärtigen Amtes verschwunden. In den letzten zwölf Wochen hat es wirklich intensivste diplomatische Bemühungen im Normandie-Format mit Kiew und Moskau an der Seite unserer Partner in Paris gegeben, um Fortschritte zu erzielen. Weil ohne Sicherheit im Grunde alles nichts ist, bleibt die vielleicht wichtigste Baustelle die Herstellung von Sicherheit und ein Ende der Gewalt im Osten der Ukraine.

Wir erleben es immer wieder die täglichen Berichte der OSZE-Beobachtermission zeigen das in aller Dramatik , dass wir wirklich weit davon entfernt sind, von einem tragenden, nachhaltigen und dauerhaften festen Waffenstillstand ausgehen zu können. Sondern wir erleben tagtäglich, dass es Verletzungen der Verpflichtungen der Minsker Vereinbarungen mit der Folge gibt, dass nicht nur Zivilisten, sondern auch Kämpfende auf beiden Seiten tagtäglich zu Schaden kommen. Das ist furchtbar; das ist dramatisch. Es zeigt, dass alles andere als ein Nachlassen unserer Bemühungen das völlig Falsche wäre. Ich kann Ihnen versichern: Es hat viele Reisen und auch viele Gespräche in Minsk, Moskau, Kiew, Paris und anderswo mit dem Ziel gegeben, die Konfliktparteien und insbesondere Moskau und Kiew dazu zu bringen, sich zu bewegen, die festgefahrenen Positionen aufzugeben, die einer Umsetzung von Minsk im Wege stehen. Dabei werden wir auch nicht nachlassen.

Das ist der Grund dafür, dass Herr Steinmeier, der selber immer sagt, dass er ganz sicher nicht aufgeben und jedes Steinchen umdrehen wird, wenn es dabei hilft, den Konflikt in der Ostukraine zu überwinden, der Meinung ist, dass es überhaupt keinen Grund gibt aufzugeben. Sondern im Gegenteil: Das, was da passiert, und auch die Waffenstillstandsverstöße sind Ansporn für ihn und die Bundesregierung, weiter mit aller Kraft dafür zu arbeiten, dass wir diesen Konflikt im Herzen Europas, wie man sagen kann, tatsächlich irgendwann zunächst eindämmen und dann auch überwinden.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Wenn es eine steigende Zahl von Toten und auch von toten Zivilisten gibt, stellt sich ja die Frage nach der Verantwortung. Da Sie mit beiden Konfliktparteien reden, welche Seite ist denn nach Ihren Erkenntnissen dieses Mal für diesen starken Anstieg der Toten verantwortlich?

DR. SCHÄFER: Sie können sich sicher denken, dass es dazu in Moskau und in Kiew durchaus unterschiedliche Vorstellungen gibt. Wir halten uns an diejenigen, die dazu berufen sind, aus neutraler Position ein gutes und vor allen Dingen ein Urteil zu fällen, das auf tatsächlichen Beobachtungen vor Ort beruht. Das ist die OSZE-Beobachtermission, die ja für die Öffentlichkeit zugänglich regelmäßig, ja tagtäglich Berichte verfasst. Eine aufmerksame Lektüre der täglichen Berichte der OSZE-Beobachtermission lässt erkennen, dass keine der Seiten unschuldig ist und die Waffenstillstandsverletzungen letztlich von beiden Seiten kommen.

Ich glaube, es bringt nichts, hier miteinander Prozentzahlen abzuwägen, weil es furchtbar schwierig ist, das wirklich im Detail sagen zu können. Es gibt, glaube ich, wenig Zweifel daran, dass beide Seiten die Separatisten in Donbass, aber auch die ukrainischen Sicherheitskräfte immer wieder Waffenstillstandsverletzungen beginnen.

FRAGE: Eine Frage an das Bundesfinanzministerium. Wir haben gestern gehört, dass Bayern Volkswagen verklagen will. Erwägt auch das Bundesfinanzministerium rechtliche Schritte gegen VW?

DR. KALWEY: Vielen Dank. Wir haben uns gestern schon dazu geäußert. Der Bund plant keine rechtlichen Schritte gegen Volkswagen. Der Bund hat für seine Beschäftigen unter anderem einen Versorgungsfonds, der durch die Deutsche Bundesbank nach Maßgabe der Anlagerichtlinien verwaltet wird, die federführend vom BMI gemeinsam mit dem BMF erlassen werden. Demnach dürfen bis zu 10 Prozent der Mittel in Aktien investiert werden. Diese Mittel werden nicht in einzelne Aktien, sondern in Indexfonds investiert.

ZUSATZFRAGE: Es ist durch VW-Aktien zu keinen Schäden gekommen?

DR. KALWEY: Mir liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Wie gesagt, wir beabsichtigen nicht, rechtliche Schritte einzuleiten. Wir haben, wie gesagt, auch nicht in einzelne Aktien, sondern über Indexfonds höchstens indirekt investiert.

FRAGE JUNG: Herr Nannt, erst einmal die Erinnerung, dass Sie uns seit Montag noch nicht gesagt haben, warum die Bundeswehr-Redaktion am Wochenende Angst vor rechten Demonstranten hatte.

Meine Frage bezieht sich aber jetzt auf die Definition des Begriffs „terroristische Großlage“. Sie konnten uns keine Definition nachreichen. Sie haben geschrieben: „Ob ein Terrorangriff eine katastrophische Dimension hat und damit einen besonders schweren Unglücksfall darstellt, kann nur anhand der konkreten Umstände im jeweiligen Einzelfall bewertet werden.“ Beim Amoklauf in München wurde die Bundeswehr in Bereitschaft gesetzt. Ist Ihr Verteidigungsministerium davon ausgegangen, dass in München eine katastrophische Dimension vorlag? Woran haben Sie das gemessen?

NANNT: Herr Jung, die Frage hatten wir schon letzte Woche Montag ausführlich behandelt. Es war am Freitag, wie gesagt, eine sehr unklare Lage. In den ersten Stunden war überhaupt nicht klar, welche Dimension das hatte. Erst später hat sich herausgestellt, dass es zum Glück ein Amoklauf war. Ansonsten kann ich auf meine Antwort verweisen. Ich habe in der letzten Woche am Montag wirklich ausführlich dazu Stellung genommen. Es war in der vorletzten Woche ein Amoklauf.

ZUSATZ JUNG: Das heißt, Sie sind vom Schlimmsten ausgegangen und dachten: Okay, wir wissen nicht, was los ist, also gehen wir sofort von einer Katastrophe aus.

NANNT: Herr Jung, lesen Sie bitte die Protokolle.

ZUSATZ JUNG: Sie haben uns jetzt erst die Definition geliefert. Darauf basierend habe ich noch einmal die Frage gestellt.

NANNT: Ich sehe jetzt aber keine Weiterführung der Aussagen, die ich letzte Woche Montag gemacht habe.

ZURUF JUNG: Das ist eine Verständnisfrage!

NANNT: Ich habe es Ihnen gerade gesagt: Es war an dem besagten Freitag völlig unklar, um was für eine Dimension es sich gehandelt hat.

ZUSATZFRAGE JUNG: Deshalb sind Sie vom Schlimmsten ausgegangen?

NANNT: Deswegen haben wir vorsorglich die Kräfte in Bereitschaft gesetzt, um gegebenenfalls ich wiederhole jetzt das mit den gleichen Worten, was ich letzte Woche Montag gesagt habe; Sie können das alles nachlesen , genauso und möglichst schnell zu handeln. In einer gefährlichen Situation hat man keine Chance, Zeit zu verschwenden. Es geht hier um den Schutz der Bevölkerung. Wenn dort ein Handeln notwendig wäre, wenn es sich um eine ganz andere Dimension gehandelt hätte und die Polizei überhaupt den Bedarf erklärt hätte das ist der wesentliche Punkt: die Polizei ist entscheidend und kann nur werten, ob sie Unterstützung braucht , dann wäre es vielleicht bei einer anderen Dimension zu einem Einsatz gekommen. Aber es war nicht dieser Fall.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wann gibt es die Antwort zur Bundeswehr-Redaktion?

NANNT: Auch dazu habe ich Ihnen an diesem Antwort gegeben.

ZURUF JUNG: Ne!

NANNT: Ich bin nicht Sprecher der Bundeswehr das ist ein Missverständnis , ich bin Sprecher des Verteidigungsministeriums. Ich sitze hier in der Bundespressekonferenz, um ministerielles Handeln zu (erläutern). Das heißt, einfach einmal platt ausgedrückt: Ich weiß nicht, was in 1500 Liegenschaften der Bundeswehr passiert. Dafür gehe ich nicht jeden Tag da durch. Trotzdem haben wir als Serviceleistung für Sie, weil Sie ja gefragt hatten, nachgehakt: Es war eine Absicherungsmaßnahme.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wofür?

NANNT: Dazu, wofür und wie wir etwas in Bezug auf Absicherungsmaßnahmen machen, sage ich hier in dieser Runde nichts. Das ist Usus. Das wissen Sie auch, Herr Jung.

FRAGE DR. RINKE: Eine Frage an das Wirtschaftsministerium. Ich wollte nur fragen, ob Sie uns den Termin nennen können, wann im Wirtschaftsministerium entschieden wird, ob Rechtsmittel in der Tengelmann-Affäre eingelegt werden.

DR. BRAAMS: Vielen Dank für die Frage. Ich kann Ihnen derzeit sagen, dass wir prüfen, welche Rechtsmittel wir einlegen werden. Diese Prüfung läuft noch. Wir werden natürlich ordnungsgemäß und fristgerecht in dieser bestimmten Frist antworten. Die Frist beträgt einen Monat, und der Fristablauf ist der 12. August.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Herr Plate hat noch eine Nachlieferung.

DR. PLATE: Es kam gerade die Frage auf, wie viele Dublin-Rücküberstellungen es aus anderen EU-Staaten nach Deutschland gegeben hat. Die Gesamtzahl der nach Deutschland überstellten Personen betrug im ersten Halbjahr 6657. Ich habe einfach einmal darum gebeten, nur die top Fünf herauszusuchen, weil das eine Riesentabelle ist. Die meisten waren aus Schweden: 2200, Niederlande: 803, Schweiz: 961, Finnland: 536, Norwegen: 520.

FRAGE JUNG: Ich wollte zur Situation in Aleppo kommen. Herr Dr. Schäfer, wie ist die Situation vor Ort aus Sicht der Bundesregierung? Wer kämpft da gegen wen?

DR. SCHÄFER: Es gibt in die Teile der Stadt Aleppo, die von der dem Assad-Regime nicht genehmen Opposition bewohnt und belebt werden, zurzeit keinen freien Zugang nach außen. Deshalb hat Herr Steinmeier bereits am vergangenen Freitag darauf hingewiesen, dass eine furchtbare humanitäre Katastrophe droht, wenn es nicht der internationalen Gemeinschaft gelingt, Druck auf das Assad-Regime und andere, die das bislang verhindern, auszuüben, um einen solchen humanitären Zugang in die Teile der Stadt Aleppo sicherzustellen, die belagert, eingeschlossen und eingekesselt sind.

Er hat sich in dem Zusammenhang auch ausdrücklich an Moskau gewandt und Moskau aufgefordert, das Seine zu tun, um die öffentlich angekündigten sogenannten humanitären Korridore, die eher so etwas wie von der syrischen Armee und den Russen kontrollierte Fluchtwege sind, in die Hände der Vereinten Nationen zu geben, damit die Vereinten Nationen das tun können, was ihre Aufgabe ist und wozu sie auch bereit und in der Lage sind, nämlich die Menschen in Aleppo zu versorgen.

Was die Kämpfe angeht, so haben wir es auf der einen Seite mit der syrischen Armee und auch der Luftwaffe und auf der anderen Seite mit im eingekesselten Teil von Aleppo vielleicht bis zu 300 000 Menschen zu tun, von denen man einige Tausend wohl als Kämpfer unterschiedlicher Couleur bezeichnen kann. Da gibt es solche, die sich vormals Al-Nusra zugehörig und loyal fühlten und zum Teil von Al-Qaida waren. Da ist es vor Kurzem zu Abspaltungen gekommen, bei denen man davon ausgehen kann, dass sie eher politischer und nicht so sehr religiöser oder militärischer Natur gewesen sind. Es gibt auch andere Kräfte, die dagegen auch mit der Verwendung militärischer Mittel bereit und in der Lage sind, sich gegen die Angriffe der syrischen Armee und ihrer Verbündeten zur Wehr zu setzen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Welchen Kräften drückt die Bundesregierung in Aleppo die Daumen?

DR. SCHÄFER: Wir stehen an der Seite derjenigen, die in großer humanitärer Gefahr sind. Wir arbeiten wirklich sehr intensiv seit vielen Tagen mit all denjenigen zusammen zum Beispiel in der humanitären Taskforce in Genf , die genau wie wir echte Sorge darum haben, dass die Hundertausende von Menschen in Aleppo ein furchtbares Schicksal erleiden könnten. Wir arbeiten daraufhin und sind selbstverständlich auch bereit, dafür finanzielle oder sonstige Mittel bereitzustellen, dass eine humanitäre Versorgung dieser eingekesselten Menschen dort tatsächlich erfolgen kann.

Dabei gilt dann unser Aufruf noch einmal an all diejenigen, die tatsächlich handlungsfähig sind dazu gehört ganz sicher das Assad-Regime und sein Militärapparat, dazu gehört aber auch Russland , alles zu tun, dass es die von mir beschriebene mögliche furchtbare humanitäre Katastrophe nicht gibt.

SRS’IN DEMMER: Ich möchte das gerne unterstreichen. Die Lage in Aleppo ist dramatisch. Zu den ungefähr 300 000 Menschen, die von der Versorgung abgeschnitten sind, gehören auch jede Menge Kinder. Es droht eine humanitäre Katastrophe. Eine Lösung wird natürlich nur mit Russland möglich sein, und deshalb steht Russland hier in besonderer Verantwortung. Das Anbieten von ungesicherten Fluchtkorridoren durch Russland bei gleichzeitiger fortgesetzter Bombardierung der Stadt, die ja immer auch wieder Krankenhäuser trifft, ist inakzeptabel und zynisch.

Die Bundesregierung verurteilt die drohende Belagerung von Aleppo auf das Schärfste und fordert die Kriegsparteien, insbesondere die syrische und die russische Regierung, zu einem sofortigen Waffenstillstand im ganzen Gebiet von Aleppo auf.

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