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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 14. September 2016

Nö, sag ich nicht! ▼ BPK vom 14. September 2016

Naive Fragen zu:
NATO-Mission “Sea Guardian” (ab 18:10 min)
– was kann aus Sicht der BR diese Operation leisten, was bisher nicht möglich war?
– welche Erkenntnisse und Kenntnisse hat die BR über ISIS-Aktivitäten im Mittelmeer?
– von wem geht auf dem Mittelmeer die Terrorgefahr aus?
– „Geplant sei es, Schiffe zu kontrollieren, die möglicherweise Waffen für IS-Milizen in Libyen schmuggeln“ – weiß die BR, dass es Schiffe auf dem Mittelmeer gibt, die Waffen an die IS-Milizen nach Libyen bringen?
– werden deutsche Schiffe für diese Operation entsendet? wenn ja: welche?
– gibt’s die Erlaubnis von libyscher Seite ins libysche Hoheitsgewässer einzudringen?
– Nachreichung von Chebli (1:07:20 min)

 

Steinmeier beim UN-Flüchtlingsgipfel in NY (ab 42:15 min)

  • was wird im Rucksack des Außenministers sein? Was wird er zum Gipfel mitbringen?
  • Apropos versprochenes Geld und die Londoner Konferenz aus dem Januar: Ich hatte ja über die letzten Monaten hinweg immer wieder nachgefragt, ob Geld, das Deutschland versprochen hat, in diesem Jahr schon irgendwie geflossen ist, und bisher hatten Sie immer Nein gesagt. Ist bisher deutsches Geld Herr Seibert, ich weiß, das EU-Geld im Grunde genommen auch deutsches Geld ist, aber ich meine Geld aus dem deutschen Haushalt geflossen, das man auf der Londoner Konferenz versprochen hat, oder gehört Deutschland auch zu denen, die bisher etwas versprochen, aber es nicht eingehalten haben?

Leaks vom Justizministerium an netzpolitik.org (ab 46:25 min)

  • wer in der Pressestelle hat das Ding versandt? Waren Sie das?
  • Zieht der Minister Konsequenzen in Ihrer Pressestelle? Muss der Verantwortliche für dieses Vergehen gehen?
  • ist das ein bisher einmaliger Fehler Ihrer Pressestelle gewesen, oder ist es schon häufiger vorgekommen, dass man vertrauliche Informationen ob nun aus dem Bundestag oder aus Ihrem Haus an die Presse weitergeleitet hat?
  • Ist Ihr Herr Rülke als Chef der Pressestelle für dieses Vergehen verantwortlich?
  • Wenn die Unterlagen nicht nur an netzpolitik.org gegangen sind, an wie viele Medienvertreter ist dieses Protokoll dann gegangen? Können Sie vielleicht sagen, an wen genau?
  • Was heißt „wenige“? Es gibt 200 oder 300 große Medien in Deutschland. Sind das fünf oder zwei?

„Lügen“-Fehde zwischen deutsches und russisches Außenministerium (ab 1:10:50 min)
– gab es von deutscher Seite Gesprächsversuche mit der russischen Seite, Herr Seibert?
– welche Angaben hat die russische Seite verbreitet die “objektiv falsch” sind?
Merkel & die Burka (ab 1:22:45 min)

 

 

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 14. September 2016:

STS SEIBERT: Guten Tag, meine Damen und Herren. Das Erste, was ich aus der Kabinettssitzung zu berichten habe, betrifft die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation Sea Guardian im Mittelmeer. Die Bundesregierung hat die Beteiligung deutscher Kräfte daran heute beschlossen. Sea Guardian ist die Nachfolgeoperation der langjährigen Operation Active Endeavour. Sie wissen, dass sich die Bundesregierung über Jahre dafür eingesetzt hat, das Einsatzprofil von Active Endeavour zu verändern. Diese Nachfolge und auch Weiterentwicklung ist Sea Guardian. Unter Vorbehalt der Zustimmung des Deutschen Bundestages sollen bis zum 31. Dezember 2017 bis zu 650 deutsche Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden können.

Die ganze Operation Sea Guardian geht auf einen Beschluss beim NATO-Gipfel in Warschau im Juli dieses Jahres zurück. Das Ziel ist, Krisenentwicklungen im Mittelmeer und im maritimen Terrorismus frühzeitig zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken. Gleichzeitig soll Sea Guardian die EU-geführte Operation Sophia bei der Verhinderung des Waffenschmuggels nach Libyen unterstützen. Das Einsatzgebiet der neuen Mission umfasst das ganze Mittelmeer und den darüberliegenden Luftraum. Der Einsatz in Territorialgewässern erfolgt dann auf Beschluss des NATO-Rats nach Autorisierung durch den jeweiligen Küstenstaat.

Sea Guardian wird diesen Seeraum mit Schiffen und mit Luftfahrzeugen dabei auch mit AWACS unter Nutzung multinationaler Informationssysteme überwachen und für den gesamten Mittelmeerraum ein umfassendes Lagebild erstellen. Außerdem erhält die Operation die Möglichkeit, jeweils mit Zustimmung des Flaggenstaates Schiffe zu kontrollieren und zu durchsuchen, die im Verdacht stehen, eine Verbindung zu einer terroristischen Organisation zu haben. Also: Die Operation Sea Guardian wird zur Stärkung der Sicherheit im Mittelmeer beitragen.

Der zweite Punkt betrifft das Investitionsumfeld für Unternehmen in Deutschland. Sie wissen, dass man sich im Koalitionsvertrag schon darauf geeinigt hatte, die steuerlichen Rahmenbedingungen für Wagniskapital verbessern zu wollen. Dem entspricht nun der Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften, das der Finanzminister eingebracht hat. Damit soll Kapitalgesellschaften das weitere Wachstum, die Ausstattung mit Kapital erleichtert werden. Das richtet sich an alle Kapitalgesellschaften, sodass auch junge Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen das, was man landläufig Start-ups nennt davon profitieren können. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Ebenfalls aus dem Hause des Bundesfinanzministers ist ein Gesetz zur Beteiligung des Bundes an der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen. Der Gesetzentwurf setzt das um, was der Bund den Ländern und Gemeinden am 16. Juni und am 7. Juli bei den entsprechenden Treffen zugesagt hat. Er zeigt damit erneut, dass und wie er Länder und Kommunen nachhaltig bei ihren Aufgaben unterstützt.

Ich will auf einige Punkte eingehen, zunächst auf die jährliche Integrationspauschale. Der Bund hat zugesagt, den Ländern von 2016 bis 2018 eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von 2 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Dann gibt es die Wohnungsbauförderung. Der Bund gewährt den Ländern die im gemeinsamen Konzept von Bund und Ländern für die erfolgreiche Integration von Flüchtlingen für den Wohnungsbau in Aussicht gestellten Mittel in Höhe von jeweils 500 Millionen Euro in den Jahren 2017 und 2018. Es geht um die Übernahme der kommunalen Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte. Der Bund entlastet die Kommunen im Jahre 2016 um 400 Millionen Euro, voraussichtlich um 900 Millionen Euro 2017 und um 1,3 Milliarden für das Jahr 2018. Es gibt ein Entlastungspaket für Gemeinden ab 2018. Im Jahr 2018 wird der Umsatzsteueranteil der Gemeinden erhöht, zunächst um 2,76 Milliarden Euro, ab 2019 um jährlich 2,4 Milliarden Euro. Der Länderanteil an der Umsatzsteuer wird jährlich um eine Milliarde Euro erhöht.

Das sind viele Zahlen, um zu unterlegen, wie der Bund mit diesem Gesetzentwurf Ländern und Kommunen nachhaltig bei den Aufgaben, insbesondere bei den Aufgaben im Zusammenhang mit der Integration und Aufnahme von Flüchtlingen zur Seite steht.

In dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zollverwaltungsgesetzes, den der Finanzminister eingebracht und den das Bundeskabinett heute gebilligt hat, geht es im Wesentlichen darum, die rechtlichen Rahmenbedingungen des Zolls für den Kampf gegen die Geldwäsche, gegen die Terrorismusfinanzierung und natürlich auch gegen den Schmuggel zu verbessern. Anzeige- und Nachweispflichten werden ausgebaut. Prüfrechte werden ausgebaut und bestehende Lücken geschlossen. Darüber hinaus werden dem Zoll mehr Kontrollbefugnisse im Bereich von Bargeld, Zahlungsmitteln und Warenverkehr gegeben. Der Zoll kann künftig bei entsprechendem Verdacht Warensendungen und Geldmittel nicht nur der Deutschen Post AG, sondern aller Postdienstleister überprüfen.

Aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales kommt eine wichtige Maßnahme, die Formulierungshilfe für das Flexirentengesetz. Das entspricht Bedürfnissen einer wachsenden Zahl älterer Menschen in Deutschland. Wir alle wissen, dass ältere Menschen mit ihrer Erfahrung und ihrem Potenzial einen ganz wertvollen Beitrag in der Arbeitswelt leisten. Die Hälfte der Menschen zwischen 60 und 64 Jahren ist mittlerweile erwerbstätig. Im Jahre 2000 waren es erst rund 20 Prozent. Heute ist mehr als die Hälfte der Menschen zwischen 60 und 64 Jahren erwerbstätig. Damit die Menschen lange im Erwerbsleben aktiv bleiben, sollen die Möglichkeiten verbreitert werden, flexibel und selbstbestimmt in den Ruhestand zu gehen. Dazu hat das Kabinett jetzt eine Formulierungshilfe für die Fraktionen von CDU/CSU und SPD beschlossen. Damit werden im Übrigen die Eckpunkte umgesetzt, die eine Koalitionsarbeitsgruppe zu diesem Thema im November vergangenen Jahres aufgestellt hat. Die Formulierungshilfe soll, wie es üblich ist, durch die Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht werden.

Mit dem Flexirentengesetz werden zwei wichtige Ziele verfolgt. Zum einen soll ein flexibleres Weiterarbeiten bis zur Regelaltersgrenze erleichtert werden. Dazu gibt es eine Vielzahl von Veränderungen. Zum anderen soll das Weiterarbeiten nach der Regelaltersgrenze attraktiver werden. Jeder, der nach „65 plus“ weiterarbeiten möchte, kann weitere Entgeltpunkt in der Rentenversicherung erwerben und so seinen Rentenanspruch erhöhen. Auch sollen die Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung dann befristet auf fünf Jahre also 2017 bis 2021 wegfallen. Weitere Nachfragen können sicherlich auch vom Ministerium beantwortet werden.

Der Bundesverkehrsminister hat dem Kabinett den regelmäßig anstehenden Unfallverhütungsbericht Straßenverkehr 2014/2015 vorgelegt. Das Kabinett hat diesen Bericht gebilligt. Es ist wie immer ein Überblick über die vielfältigen Maßnahmen der Bundesregierung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Es ist auch ein Blick auf die Statistik die immer eine traurige Statistik ist , wie viele Personen im Straßenverkehr zu Schaden gekommen sind.

Im Jahre 2015 wurden insgesamt 3459 Menschen im Straßenverkehr getötet. Die Zahl liegt etwas höher als 2014, als sie bei 3377 lag. Gegenüber 2011 bedeutet die Zahl von 2015 allerdings einen Rückgang um 14 Prozent. Gegenüber dem Jahr 2001 ist es ein Rückgang um fast die Hälfte.

Wir als Bundesregierung verfolgen das Ziel, die Verkehrssicherheit weiter zu verbessern und gezielt Maßnahmen zu ergreifen, die diesem Ziel dienen. Wir richten unseren Fokus dabei auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen zum Einsatz von Fahrassistenzsystemen und automatisiertem und vernetztem Fahren. Das Ziel des Verkehrssicherheitsprogramms, das schon aus dem Jahre 2011 stammt und heute noch gilt, ist es, die Anzahl der im Straßenverkehr Getöteten bis 2020 um 40 Prozent zu reduzieren.

Die Umweltministerin hat dem Kabinett eine Strategie der Bundesregierung zur vorbildlichen Berücksichtigung von Biodiversitätsbelangen für alle Flächen des Bundes vorgelegt. Seit 2007 haben wir eine nationale Strategie zur biologischen Vielfalt. Diese Strategie beschreibt auch für bundeseigene Flächen Maßnahmen und Projekte, wie der Bund selber Artenvielfalt erhalten und fördern soll. Der Bund besitzt, wie Sie wissen, viele Flächen. Das können Wälder, Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Schienenwege der Deutschen Bahn, Truppenübungsplätze, die in nicht wenigen Fällen letzte Lebensräume bedrohter Arten sind, Bundesliegenschaften oder Bundeswasserstraßen sein. Auf all diesen Flächen hat sich eine Vielzahl an Pflanzen und Tieren angesiedelt. Mit der beschlossenen Strategie gilt es, sie zu beschützen.

Auch die öffentliche Beschaffung soll mit einbezogen werden. Biodiversitätsbelange sollen bei der Vergabe und der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen durch die öffentliche Hand berücksichtigt werden. Damit kann der Bund neue Standards setzen und einen Trend zu mehr Ökologie in der öffentlichen Beschaffung einleiten.

Diese Strategie soll im Übrigen auch Länder und Kommunen anregen, das ihre zu tun, um vergleichbare Strategien für die ihnen gehörenden Flächen und für die Beschaffungsprozesse zu entwickeln.

Die Bundesbildungs- und forschungsministerin hat dem Kabinett einen ressortübergreifenden Aktionsplan Nanotechnologie 2020 vorgelegt. Nanotechnologie ist eine zukunftsträchtige Schlüsseltechnologie und für viele Industriezweige von Bedeutung. Sie ist ein Bestandteil der neuen Hightech-Strategie der Bundesregierung. Sie ist nicht nur wichtig für viele Industriezweige, sondern auch in der Lage, zu zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen wie beispielsweise Klimawandel, Energiewende, Digitalisierung positiv beizutragen. Über 1100 Unternehmen in Deutschland die meisten davon kleine und mittlere Unternehmen befassen sich auf verschiedenen Stufen der Wertschöpfungskette mit nanotechnologischen Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen. Sie hat also einen großen und wachsenden Stellenwert. Der Aktionsplan bündelt und verknüpft die Aktivitäten von sieben Ressorts auf diesem Gebiet. Bei Nachfragen stehen wir sicherlich gern zur Verfügung.

Zum Schluss haben der Bundesaußenminister und der Bundesentwicklungsminister einen Ausblick auf den Gipfel der Vereinten Nationen zu Flüchtlings- und Migrationsbewegungen am 19. September und auf den Flüchtlingsgipfel auf Einladung von US-Präsident Obama am 20. September in New York gegeben. Diese beiden Minister werden die Bundesregierung dort vertreten.

Soweit zur Kabinettssitzung.

Ich habe noch ein anderes Thema, aber vielleicht machen wir erst

VORS. WEFERS: Ich finde, Sie sollten fertig vortragen.

STS SEIBERT: Aufgrund vieler Anfragen, für die Bundesregierung, das bevorstehenden Treffen in Bratislava noch einmal einzuordnen und einen Ausblick darauf zu geben, will ich dies kurz tun. Das Treffen in Bratislava ist ein informelles Treffen. Sie wissen, dass sich 27 EU-Mitgliedsstaaten am 29. Juni auf dieses Treffen verständigt haben. Es ist der Auftakt eines Reflexionsprozesses, also eines Prozesses des gemeinsamen Nachdenkens. Das wird in Bratislava nicht abgeschlossen, sondern es wird in den kommenden Monaten fortgeführt. In Bratislava sind keine weitreichenden Entscheidungen oder Beschlüsse zu erwarten. Sie sind im Übrigen auch nicht geplant.

Geplant ist ein intensiver Meinungsaustausch der Staats- und Regierungschefs über die Zukunft der Europäischen Union der dann 27 Mitgliedsstaaten. Das hat die Bundeskanzlerin in vielen Gesprächen in den letzten Wochen vorbereitet. Das hat auch der Präsident des Europäischen Rates, Tusk, in vielen Gesprächen vorbereitet. Dazu hat es auch andere Formate und Gespräche gegeben.

Es soll ein offener, ehrlicher Meinungsaustausch im Kreis der 27 werden, welches die Herausforderungen sind, die vor uns, unserer Europäischen Union liegen, und welches die politischen Prioritäten sind, denen wir uns widmen wollen.

Wenn dabei in Bratislava nun sogar eine Agenda für die kommenden Monate entstünde, dann wäre das schon mehr als geplant. Man muss bedenken, dass die britische Referendumsentscheidung noch keine drei Monate alt ist. Es wäre also wenig glaubwürdig, wenn in Bratislava jetzt, nach so kurzer Zeit, schon fertige Rezepte aus der Tasche gezogen würden, wie es zu siebenundzwanzigst weitergehen soll. Insofern ist es nur natürlich, dass dieser Anstoß eines Reflexionsprozesses zu siebenundzwanzigst nicht von heute auf morgen zu konkreten Beschlüssen führen kann.

Im Übrigen noch zu der Frage der Beschlüsse: Verbindliche Beschlüsse können nur in den ordentlichen EU-Gremien getroffen werden. Dies hier ist ein informelles Treffen der 27. Für verbindliche Beschlüsse braucht man die ordentlichen EU-Gremien der 28. Auch aus diesem Grund sind verbindliche Beschlüsse von dieser informellen Zusammenkunft nicht zu erwarten, die dennoch ein wichtiger Auftakt des gemeinsamen Nachdenkens und gemeinsamen Diskutierens über den künftigen Weg ist.

FRAGE LEJMAN: Herr Seibert, Frau Merkel war vor einigen Wochen in Warschau. Aber die Rufe der polnischen Regierung, dass man europäische Verträge ändern müsse, werden immer lauter. Meinen Sie, dass das ein Thema in Bratislava wird, oder eher nicht?

STS SEIBERT: Ich kann naturgemäß nicht voraussagen, mit welchen Positionen die anderen 26 Regierungschefs in Bratislava auftreten werden. Ich weiß, dass es unser Ansatz ist und dass es so eigentlich auch gemeinsam besprochen war, dass wir zunächst einmal über das sprechen, was wir uns als Europäer inhaltlich vornehmen, und nicht über die institutionellen Verschränkungen und über Vertragsänderungen, sondern über das, was wir inhaltlich wollen, welche EU wir wollen, wie wir dafür sorgen wollen auch im Sinne dessen, was beispielsweise Kommissionspräsident Juncker heute in seiner Rede über den Zustand der Union gesagt hat , dass die Bürger merken, dass Europa für sie einen Mehrwert hat, dass man in Europa für die Bürger an konkreten Ergebnissen mehr erreichen kann, als jeder einzelne erreichen kann.

Das heißt, der Fokus der Bundeskanzlerin, wenn sie nach Bratislava geht, liegt auf den Inhalten und nicht so sehr auf den strukturellen oder vertragstechnischen Fragen.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, können Sie uns erläutern, was aus Ihrer Sicht die Operation Sea Guardian leisten kann, was bisher nicht möglich war?

Herr Flosdorff, werden deutsche Schiffe bei dieser Operation eingesetzt? Wenn ja, wie viele und welche? Gibt es die Erlaubnis von libyscher Seite, in libysche Hoheitsgewässer einzudringen?

FLOSDORFF: Die Operation Sea Guardian geht auf die Beschlüsse des NATO-Gipfels in Warschau zurück. Sie können sie als Nachfolgeoperation der Operation Active Endeavour sehen. Diese hatte einen ganz anderen rechtlichen Hintergrund. Das war noch eine Folge von 9/11, basierend auf Artikel 5 und hatte auch einen Überwachungs- und Aufklärungsauftrag. Die Operation Sea Guardian hat einen etwas erweiterten Auftrag.

Sie alle haben die Krisenentwicklung insbesondere auch im maritimen Umfeld des Mittelmeeres verfolgt. Vor diesem Hintergrund macht es Sinn, dass sich die NATO weiterhin auch diesem Einsatzgebiet widmet, dass es auch einen verstärkten Informationsaustausch gibt, insbesondere mit der EU. Zu nennen wäre hier Frontex; zu nennen ist aber auch die EU-Operation Sophia. Diesen Link gab es vorher nicht. Vorgesehen ist eine verstärkte Zusammenarbeit auch mit den Anrainerstatten, Informationsaustausch, Kapazitätsaufbau auch mit den Anrainerstaaten, insbesondere an der afrikanischen Mittelmeerküste. Insofern haben wir hierbei schon eine neue Qualität.

Konkret sind in der Operation Sea Guardian drei Schiffe anderer NATO-Missionen aktiv. Ähnlich wie bei der Operation Active Endeavour wird sich die Bundeswehr nicht mit Extraschiffen für diese Operation beteiligen, sondern man wird Transfers durch das Seegebiet nutzen. Dann werden sich die Schiffe für einige Tage und vielleicht auch einmal für eine Woche in die Operation einklinken und mithelfen, diesen Auftrag zu erfüllen.

VORS. WEFERS: Herr Seibert, möchten Sie?

STS SEIBERT: Ich habe dem jetzt erst einmal nichts hinzuzufügen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Dann habe ich noch ein paar Nachfragen.

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über ISIS-Aktivitäten im Mittelmeer?

Herr Seibert, von wem geht im Mittelmeer die Terrorgefahr aus?

Herr Flosdorff, wissen Sie, ob es Schiffe im Mittelmeer gibt, die bisher Waffen nach Libyen für ISIS geliefert haben?

FLOSDORFF: Es gibt Berichte über den Waffenhandel auch über das Mittelmeer. Sie verzeihen mir, dass ich an dieser Stelle nicht ins Detail gehen kann.

ZUSATZFRAGE JUNG: Glauben Sie den Berichten, oder wissen Sie, dass es so ist?

FLOSDORFF: Die Bundesregierung vertraut den Berichten, die sie bekommt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Von wem?

FLOSDORFF: Herr Jung, das wissen Sie.

ZUSATZ JUNG: Nein.

FLOSDORFF: Unterschiedlichste Quellen, die der Geheimhaltungspflicht unterliegen und auf die ich hier nicht eingehen kann.

ZUSATZ JUNG: Herr Seibert?

VORS. WEFERS: Sie waren noch zu den ISIS-Aktivitäten angesprochen.

STS SEIBERT: Die Präsenz von ISIS in Teilen der libyschen Küste über viele Monate ist bekannt. Jetzt haben sie dort einige Rückschläge erlitten. Dennoch ist diese Präsenz bekannt. Daraus geht natürlich eine enorme Destabilisierung für den libyschen Staat hervor. Diese terroristische Präsenz kann auch auf die maritime Sicherheit ausstrahlen. Deswegen ist dies die notwendige Antwort darauf.

FRAGE SIEBERT: Ich nehme an, die Frage ist hier schon gestellt und auch beantwortet worden. Aber rein als Lernfrage: Ist der Bündnisfall damit beendet? Gab es einen formalen NATO-Beschluss oder wird es ihn geben, der den Bündnisfall nach dem 11. September abschließt?

FLOSDORFF: Die Mission ist im Zuge des NATO-Gipfels auf neue rechtliche Füße gestellt worden. Das ist jetzt von Artikel 5 entkoppelt.

ZUSATZFRAGE SIEBERT: Ja, aber gibt es den Zustand des Bündnisfalls nach Artikel 5 noch, oder hat sich das damit erledigt? Muss das Ende eines Bündnisfalls formal noch festgestellt werden?

FLOSDORFF: Es übersteigt meine Kenntnisse, ob die Rechtsgrundlage für alle Operationen global jetzt überall eine andere ist. Aber für diese Mission kann ich Ihnen sagen: Das ist entkoppelt von Artikel 5. Die Nachfolgemission Sea Guardian, die jetzt Gegenstand des Kabinettsbeschlusses sein soll, steht auf anderen rechtlichen Füßen, unabhängig davon.

CHEBLI: Vielleicht kann ich kurz ergänzen: Es ist genauso, wie es Herr Flosdorff gesagt hat. Die neue Operation hat ihre Rechtsgrundlagen ganz konkret im Seerecht, insbesondere im Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, dem Protokoll von 2005 zum Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt. Das ist die ganz konkrete Rechtsgrundlage, auf die sich die Operation bezieht. Damit ist Artikel 5 abgelöst.

ZUSATZFRAGE SIEBERT: Wenn ich es richtig verstehe, gilt das für diese Operation.

CHEBLI: Das gilt für diese Operation.

ZUSATZFRAGE SIEBERT: Vielleicht lässt sich irgendwann noch klären, ob der Bündnisfall nach Artikel 5 damit sozusagen insgesamt beendet wird, ob

CHEBLI: Ja, für diese Operation schon.

ZUSATZFRAGE SIEBERT: Für diese Operation schon, aber insgesamt

CHEBLI: Was meinen Sie mit „insgesamt“?

ZUSATZFRAGE SIEBERT: Ein Bündnisfall beginnt ja irgendwann. Zum Beispiel wird nach dem 11. September irgendwie beschlossen, dass es einen gibt. Ein NATO-Mitglied ruft ihn aus. Und dann sagt das NATO-Mitglied irgendwann: „Jetzt ist der Bündnisfall erledigt“ oder: „Es gibt ihn noch weiterhin.“ Oder gibt es gar kein formales Ende?

VORS. WEFERS: Die Frage ist, ob er endet.

ZUSATZ SIEBERT: Vielleicht lässt sich das noch irgendwie klären.

CHEBLI: Kundige Kollegen hören sicherlich zu. Ich kann es nicht mit hundertprozentiger Sicherheit sagen. Ich würde sagen, ja, aber wir bekommen bestimmt gleich eine Antwort.

FRAGE JUNG: Frau Chebli, gibt es noch andere Operationen im Rahmen des Bündnisfalls, an denen Deutschland teilnimmt?

Herr Flosdorff, ich habe noch nicht verstanden, ob es von libyscher Seit die Erlaubnis gibt, in die libyschen Hoheitsgewässer einzudringen.

FLOSDORFF: Sie haben recht, die Operation Sea Guardian operiert auf hoher See, höchstens auf Einladung der Anrainerstaaten in Küstengewässern. Das ist in Libyen derzeit nicht der Fall.

ZUSATZFRAGE JUNG: Rechnen Sie mit einer Einladung durch die libysche Seite?

FLOSDORFF: Herr Jung, meine Spekulationen sind dafür irrelevant. Die Gespräche laufen seit geraumer Zeit auf ganz anderen Ebenen. Wenn dort der Wunsch geäußert wird, dann sind NATO und EU sicherlich bereit, ihre Konzepte und Aufträge dahingehend anzupassen. Was ich meine, spielt dabei keine Rolle.

Die andere Frage ist eigentlich dieselbe Frage wie die von Herrn Siebert, nur andersherum gestellt. Ich kann Ihnen hier keine Auskünfte darüber geben, ob noch andere Missionen der NATO auf Artikel 5 basieren. Bitte wenden Sie sich dafür einfach an die NATO. Ich kenne jetzt keine andere deutsche Mission, die auf Artikel 5 basiert, aber vielleicht bin ich an dieser Stelle auch schlichtweg überfragt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie es nachreichen, falls Sie noch etwas erfahren?

FLOSDORFF: Ich kann noch einmal fragen, ob es eine andere deutsche Mission gibt. Ansonsten bitte ich, soweit es andere NATO-Staaten betrifft, die Frage an die NATO zu richten.

FRAGE WONKA: Herr Seibert, ich möchte an das anknüpfen, was Sie zum Flexibonus gesagt haben. Sie sprachen davon, dass es darum gehe, flexibel und selbstbestimmt in den Ruhestand zu gehen. Trifft das auch auf die Bundeskanzlerin zu?

STS SEIBERT: Ein netter Versuch! – Dieser Gesetzentwurf wurde im Kabinett beschlossen, ohne eine Verbindung zu irgendwelchen Menschen, die um den Tisch herum saßen, zu ziehen.

ZUSATZFRAGE WONKA: Es gibt also keine Schlussfolgerung, ob die Bundeskanzlerin darüber heute auch in eigener Sache abgestimmt hat?

STS SEIBERT: Die Bundeskanzlerin hat sich zu dieser Frage mehrfach geäußert. Sie kennen die Antwort, und die steht.

FRAGE WEISBRODT: Die Bundesregierung will offenbar fördern, dass Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, länger arbeiten. Dazu stellt sich für mich die Frage, ob das in der gesamten Breite der Gesetzgebung gelten soll oder nur im Rentenrecht. Beispielsweise hat es vor inzwischen 30 Jahren den Versuch der Bundesregierung bzw. des Parlaments gegeben, dafür zu sorgen, dass Menschen, die 65 Jahre alt geworden sind, nicht automatisch in Rente gehen müssen, dass ihnen also nicht automatisch gekündigt wurde, sondern dass sie weiterarbeiten durften. Das dürfen sie heute, indem sich in diesem Falle beide Seiten einfach privatrechtlich einigen. Dann kann man theoretisch bis hundert arbeiten.

Gibt es in diesem Bereich die Absicht, wenn schon Förderungen vorgesehen sind, auch im Arbeitsrecht etwas zu tun?

WESTHOFF: Ich weiß nicht genau, was Sie da noch geregelt wissen möchten oder was man da nach Ihrer Vorstellung noch machen sollte. Denn im Arbeitsrecht gibt es keine Vorgaben dafür, dass mit 65 Jahren und im Moment fünf Monaten automatisch Schluss ist. Man kann sich darauf einigen. Das tun auch viele. Dann gibt es verschiedene Modelle. Man kann direkt bei dem bisherigen Arbeitgeber weiterbeschäftigt sein. Man kann auch erst in die Regelaltersrente gehen und dann weiterarbeiten, unbeschränkt, hinzuverdienen. Wenn Sie Impulse haben gerne! Aber mir fällt im Moment nichts ein, was man abgesehen von gesundheitsfördernden Maßnahmen, wie etwa die Fließbandarbeit so zu gestalten, dass man länger durchhält, Gesundheitsförderung im Betrieb usw. im Arbeitsrecht oder im Arbeitsschutz noch machen können sollte.

ZUSATZFRAGE WEISBRODT: Bisher ist es jedenfalls so, dass in der Industrie und überall die Menschen ihre Arbeitsstelle einfach automatisch aufgeben, wenn sie 65 Jahre alt geworden sind falls sie so lang arbeiten können. Es ist keine Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer notwendig, zu sagen: Jetzt trennen wir uns. – Soll das so bleiben?

WESTHOFF: Ja. Im Moment ist es so, dass in Arbeitsverträgen in aller Regel darauf abgestellt wird, dass das Arbeitsverhältnis automatisch mit Erreichen der Regelaltersgrenze endet. Das hat man im Zuge des Übergangs zur Rente mit 67 also zur verlängerten Lebensarbeitszeit, zum späteren Renteneintritt in den Arbeitsverträgen schon angepasst. Das ist eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen Beschäftigtem und Arbeitgeber. Dort können andere Dinge vereinbart werden, oder das kann man ja auch tun man kann sich vor Eintritt in die Rente mit dem Arbeitnehmer oder Arbeitgeber unterhalten und sich darauf einigen, dass und unter welchen Umständen es weitergehen soll. Das geht.

ZUSATZFRAGE WEISBRODT: Geht es also nicht, wenn ich noch einmal nachfragen darf, dass der Arbeitnehmer mit 65 einseitig sagt „Ich will weiterarbeiten“, sondern müssen sich beide Seiten einigen?

WESTHOFF: Ja.

ZUSATZFRAGE WEISBRODT: Da ist keine Änderung vorgesehen?

WESTHOFF: Nein. Darauf müssen sich beide Seiten einigen. Das ist wie in anderen Rechtsbereichen auch im Arbeitsrecht so.

FRAGE DR. ZWEIGLER: Herr Westhoff, gibt es eigentlich einen wie immer gearteten Anreiz dafür ein Flexibonus steht ja im Raum , über 65 hinaus zu arbeiten?

Einmal ein Strich unter diese Flexirente gezogen: Ist das eigentlich ein Gewinngeschäft für den Bund und für die Rentenversicherung, oder ist das ein Verlustgeschäft? Ich könnte mir vorstellen, dass dabei natürlich Einkommensteuer etc. anfallen.

WESTHOFF: Die finanziellen Auswirkungen bzw. die Auswirkungen auf der Beitrags- und Einnahmenseite kann ich Ihnen hier jetzt nicht ohne Weiteres auseinanderdividieren. Es steht natürlich in der Formulierungshilfe, welche finanziellen Auswirkungen das jeweils hat; da müsste man noch einmal genau hineinschauen.

Ansonsten: Der Bonus für ein Weiterarbeiten über 65 und im Moment fünf Monate hinaus besteht jetzt nach dem neuen Gesetz zum Beispiel darin, dass der Arbeitgeber zunächst einmal auf fünf Jahre befristet Abgaben zur Arbeitslosenversicherung spart. Es ist wie bisher so, dass der Arbeitgeber dann weiterhin Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlt, der Arbeitnehmer nicht. Das ist so, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Der Arbeitnehmer profitiert dadurch davon einmal davon abgesehen, dass er weiterhin Geld verdienen kann , dass, wenn er selbst Rentenversicherungsbeiträge bezahlt, es der Arbeitgeber auch tut, und dann erhöht sich ja seine Rente Jahr für Jahr weiter. Das heißt also, er erwirbt durch das Weiterarbeiten höhere Rentenansprüche und ein Einkommen.

Natürlich realisiert der Staat dadurch zum Beispiel zusätzliche Beitragseinnahmen, die er dann aber an anderer Stelle Stichwort Arbeitslosenversicherung verliert, wenn Sie so wollen, oder dadurch, dass man in den nächsten fünf Jahren einmal auf die Beiträge verzichtet.

ZUSATZ DR. ZWEIGLER: Die beiden letzten Punkte sprechen also dafür, dass das für den Bund sozusagen ein Gewinnspiel ist.

WESTHOFF: Ich kann es Ihnen so nicht sagen. Ich meine, dabei fallen auch noch Steuereinnahmen an. Bei den Krankenkassen gibt es keine weiteren Beitragseinnahmen. Ich kann Ihnen nicht beantworten, ob das ein Verlust- oder ein Gewinngeschäft ist, aber darum geht es auch nicht. Wie Herr Seibert hier vorgetragen hat, geht es im Kern eigentlich um etwas ganz anderes, nämlich um die Flexibilisierung, und zwar sowohl nach vorne als auch nach hinten, immer vom gesetzlichen Renteneintrittsalter aus betrachtet. Es sollen einfach gleitendere Übergänge möglich werden, nicht so starre Zugangsfristen, weil heute eben viele früh aus der Beschäftigung herausgehen und von heute auf morgen von hundert auf null gehen. Das soll gleitender funktionieren, sodass sie dem Arbeitsmarkt länger zur Verfügung stehen. Denen, die über „65 plus x“ hinaus wollen und können, soll das erleichtert werden. Das ist der Hauptansatzpunkt und nicht so sehr, irgendwie Geld einzusparen oder einmal etwas auszugeben.

FRAGE KOLHOFF: Ich habe zwei Fragen. Die eine Sache habe ich bisher nicht verstanden. Der Verzicht auf die Arbeitslosenversicherungsbeiträge nach 65 durch den Arbeitgeber ich nehme an, der Arbeitnehmer muss die dann sowieso nicht mehr bezahlen ist ja jetzt auf fünf Jahre befristet. Da möchte ich gerne wissen, warum; denn es ist ja so, dass sich niemand, der arbeitslos wird, nachdem er 65 Jahre alt geworden ist, arbeitslos melden und diese Versicherungsleistung in Anspruch nehmen kann. Warum hat man das als echten Anreiz nicht ganz aufgegeben?

Die zweite Frage, die ich habe: Haben Sie im Ministerium eigentlich Zahlen darüber vorliegen, wie die Teilrente plus der Hinzuverdienst bisher in Anspruch genommen werden? Ich habe gehört, es seien nur ein paar tausend Leute, die das überhaupt machten. Rechnen Sie damit, dass es nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes mehr sein werden?

WESTHOFF: Hinsichtlich der ersten Frage muss ich jetzt unoriginellerweise darauf verweisen, dass das ja eine Formulierungshilfe ist. Das heißt, die Fraktionen selbst haben sich darüber viele Monate lang den Kopf zerbrochen und hatten Motivationen hin- und hergewälzt. Ich kann nur darauf verweisen, dass der Impuls darin besteht, zu sagen Sagen wir es so, anders herum: Die Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung beim Arbeiten jenseits der Altersgrenze, wenn man eigentlich nicht mehr arbeitslos werden kann, gab es immer deshalb, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, um zu verhindern, dass Menschen vorzeitig ausscheiden oder herausgedrängt werden und nachher als Rentner wieder eingestellt werden, nach dem Motto „Dann spare ich ja Beiträge“. Es sollten also nicht Leute vor 65 oder in rentennahen Jahrgängen einen Nachteil auf dem Arbeitsmarkt haben das gilt im Übrigen auch bei der Neueinstellung von älteren Arbeitslosen, was ja ein Riesenproblem ist , und zwar dadurch, dass man sagt „Ich stelle lieber Leute ein, die schon in Rente sind, und spare mir dann dadurch die Beiträge“. Deshalb gibt es diese Beiträge zur Arbeitslosenversicherung aufseiten des Arbeitgebers.

ZUSATZ KOLHOFF: Ich habe bisher nicht gehört, dass es so attraktiv ist, Leute über 67 einzustellen.

WESTHOFF: Was heißt „nicht attraktiv“? Stellen Sie sich bestimmte hochbezahlte Berufe vor, den Ingenieur oder den abhängig beschäftigten Architekten, der das noch wunderbar kann. Der geht heraus und wird dann bei einem großen Unternehmen wieder eingestellt. Es gibt auch viele andere Berufsgruppen Finanzberater und sonst etwas , die für Arbeitgeber in der Tat potenziell attraktiv sein könnten. Es war also eigentlich immer eine klare Sache, dass man Anreize dafür vermeiden will. Das will ich nur zu der Frage sagen, warum der Impuls bei den Fraktionen wahrscheinlich so war, wie er sich jetzt darstellt. Man wird einmal ausprobieren, wie die Wirkungen sind, und dann befristet man so etwas einmal auf fünf Jahre und schaut sich das an; das ist der Hintergrund.

Zur zweiten Frage kann ich nur sagen, dass es nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung im Moment, glaube ich, 4000 sind, die diese Teilrente nach den jetzigen starren Hinzuverdienstgrenzen in Anspruch nehmen. Das ist kompliziert, und das ist unattraktiv, weil man eben von einem Cent, den man dann verdient, gleich ein Drittel der Rente verliert. Wir gehen schon davon aus, dass es dann insgesamt sehr, sehr viel mehr sein werden, die demnächst diesen gleitenden Übergang in Anspruch nehmen.

FRAGE DR. ZWEIGLER: Ich habe immer noch ein Problem mit dem Begriff Formulierungshilfe. Ist das eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen? Kommt der Gesetzentwurf dann nicht aus Ihrem Hause, sondern von den Fraktionen?

WESTHOFF: Der Inhalt kommt von den Fraktionen, die formelle Ausformulierung von uns. Wir sind sozusagen im Rahmen der Amtshilfe tätig und machen sozusagen eine Vorlage, damit das alles Hand und Fuß hat und ordentlich läuft. Dafür stellen wir den Fraktionen dann einen Gesetzentwurf zur Verfügung. Der wird bei uns im Haus entsprechend den Maßgaben, Vorstellungen, Vereinbarungen und Ziele der Fraktionen formuliert. Aber der ganze Impuls und das inhaltliche Vorhaben resultieren ja noch aus dem Rentenpaket. Darin wurde damals vereinbart, dass sich die Fraktionen an dieser Stelle noch weitere Gedanken machen und dass man da noch etwas auf den Weg bringen möchte. Das ist jetzt hiermit tatsächlich passiert, und wir machen quasi einen Buchdeckel darum und geben das dann den Fraktionen, sodass sie das in den Bundestag einbringen können. Das kommt aus der Mitte des Parlaments.

FRAGE KOLHOFF: Herr Westhoff, Ihre Ministerin hat dieses Vorhaben heute von sich aus, obwohl es ja aus den Koalitionsfraktionen kommt, sinngemäß als Jahrhundertreform und einen riesengroßen Schritt bezeichnet, also mit überschwänglichen Worten. Sie kennen die genaue Formulierung wahrscheinlich, weil Sie sie gemacht haben werden. Was begründet diese Annahme der Ministerin?

WESTHOFF: „Jahrhundertreform“ habe ich da nicht gelesen. Sie hat das begrüßt. Übrigens ist sie ja auch, soweit ich weiß, Teil der Fraktion. Insofern ist das sicherlich eine Doppelfunktion. Dann finde ich es legitim, dass sich eine Ministerin, die ja nun intensiv mit diesem Thema beschäftigt war und ist, dazu äußert und sagt: Ja, das, was die Fraktionen da beschlossen und auf den Weg gebracht haben, ist gut.

Ich kann nur noch einmal wiederholen: Der Impuls, den Renteneintritt gleitender zu gestalten und es attraktiver für alle Seiten zu machen, länger im Arbeitsleben zu bleiben, wenn man es möchte, oder auch vorzeitig in Rente zu gehen und es erleichtert hinzubekommen, Hinzuverdienst und Teilrente zu kombinieren, ist aus meiner Sicht nur lobenswert und auch der richtige Schritt. Das wird seit Jahren von vielen, die damit beschäftigt sind, verfolgt. Dann darf man das an so einem Tag, glaube ich, schon begrüßen, einordnen und sagen: Das reiht sich in die Maßnahmen ein, die ich auf dem Arbeitsmarkt und in der Altersvorsorgepolitik für richtig halte.

FRAGE: Ich hätte gerne nach einem Unteraspekt des Unfallverhütungsberichts gefragt, nämlich zu Alkohol-Wegfahrsperren, die darin ja auch erwähnt werden. Es ist davon die Rede, dass die Rechtsgrundlage für diese „Alcolocks“ geschaffen werden soll. Wie weit ist das gediehen? Wann kann man also damit rechnen, dass diese Alkohol-Wegfahrsperren in Deutschland auch im Straßenverkehr anzutreffen sind? Für wen oder was sollen die gelten?

Wenn es, wie ich einmal annehme, um Leute geht, die den Führerschein entzogen bekommen haben, weil sie alkoholisiert gefahren sind, ist das dann eigentlich eine Erleichterung für die, weil sie unter der Voraussetzung, so ein „Alcolock“ zu benutzen, früher wieder fahren können, oder ist es eigentlich eher eine Verschärfung, dass man sagt „So, und wenn diese Frist abgelaufen ist, dann dürft ihr nur noch mit ‚Alcolock’ fahren“?

FRIEDRICH: Grundsätzlich ist es so, dass wir im Bundesverkehrsministerium zurzeit den Entwurf für die Einführung der „Alcolocks“ vorbereiten. Das heißt, zur weiteren Ausgestaltung dieses Entwurfs oder aber auch zum Zeitrahmen, der jetzt folgen wird, kann ich Ihnen jetzt leider keine Details nennen. Das ist alles etwas, das jetzt noch kommen wird.

ZUSATZFRAGE: Kein Zeitplan, nichts?

FRIEDRICH: Den kann ich Ihnen leider noch nicht in Aussicht stellen. Das heißt, das wird gerade erarbeitet; das ist der Sachstand.

FRAGE DR. ZWEIGLER: In der bisherigen Diskussion war immer die Rede davon, dass der Einsatz dieser Wegfahrsperren dann freiwillig erfolgen sollte. Ist das auch Gegenstand Ihres Gesetzentwurfs?

FRIEDRICH: Dazu kann ich nur auf das verweisen, was ich eben schon gesagt habe: Die Details werden jetzt gerade erarbeitet.

ZUSATZFRAGE DR. ZWEIGLER: Es ist doch aber ein ganz entscheidendes Detail, ob man so etwas verpflichtend einführt oder es dem Fahrer freiwillig überlässt. Die Grundsatzentscheidung ist demnach noch nicht gefallen, oder wie muss ich das verstehen?

FRIEDRICH: Ich kann, wie gesagt, nur auf darauf verweisen das gilt auch bezüglich aller weiteren Fragen zu den Details nach den „Alcolocks“ , dass die Details jetzt gerade erarbeitet werden und dass der Zeitrahmen eben noch nicht bekannt gegeben werden kann.

FRAGE WONKA: Herr Seibert, weshalb wird die Bundeskanzlerin eigentlich nicht wie beabsichtigt zum Flüchtlingsgipfel nach New York reisen? Hat das etwas mit der notwendigen Analyse einer zu erwartenden Wahlniederlage der CDU in Berlin zu tun, oder gibt es dafür politische Gründe?

STS SEIBERT: Diese beiden Gipfel sind zweifellos wichtig, und wie bei allen wichtigen Gipfeln stellt man sich die Frage: Wer soll die Bundesregierung vertreten? Diese Frage ist innerhalb der Bundesregierung und auch von der Bundeskanzlerin persönlich geprüft worden, und die Bundesregierung wird durch den Bundesaußenminister und den Bundesentwicklungsminister sehr gut vertreten sein. Sie hatte dort nie zugesagt. Deshalb kann auch nicht von „anders als vorher angekündigt“ ich weiß nicht genau, wie Sie das gerade formuliert haben die Rede sein. Die Bundesregierung wird auf diesem wichtigen Gipfel sehr gut vertreten sein.

FRAGE JUNG: Frau Chebli, was wird im Rucksack des Außenministers sein? Was wird er zum Gipfel mitbringen?

CHEBLI: Zunächst einmal geht es darum, was wir in den vergangenen Monaten bereits getan haben. Deutschland hat sich massiv in der Frage der humanitären Hilfe für Flüchtlinge engagiert. Wir haben nicht nur 1 Million Flüchtlinge übernommen, sondern haben in verschiedenen Formaten und Gremien sehr viel Geld bereitgestellt. Wir sind drittgrößter Geber. Es gab die Londoner Konferenz als letzte Konferenz, auf der wir versucht haben, auch andere zu bewegen, ihren Beitrag dazu zu leisten, mit dieser Flüchtlingssituation umzugehen.

In New York geht es konkret darum, andere Staaten, die nicht geliefert haben und die zum Beispiel in London versprochen haben, bestimmte Gelder zur Verfügung zu stellen, auch dazu zu bewegen, ihren Beitrag zu liefern. Es geht darum, für Sensibilität zu sorgen, was die Flüchtlingsdramatik angeht und jeden Einzelnen an seine Verantwortung dafür zu erinnern, seinen Beitrag zu leisten, damit wir als Weltgemeinschaft mit dieser Flüchtlingskatastrophe besser umgehen können.

Deutschland hat jenseits der Tatsache, dass wir drittgrößter Geber sind, auch immer appelliert, dass wir den Hilfsorganisationen dabei helfen, dass sie nicht immer von heute auf morgen planen, sondern eine bessere Planbarkeit haben. Auch das wird ein Thema sein.

Ich kann Ihnen nicht konkret sagen, ob wir weiteres Geld zur Verfügung stellen werden; das wäre vielleicht eine Frage, die Sie jetzt interessiert. Aber ich finde, dass sich Deutschland in dieser Frage überhaupt nicht verstecken muss, sondern im Gegenteil haben die „Elders“, die jetzt auch da waren vielleicht haben Sie es mitbekommen: Kofi Annan, Ahtisaari und andere waren da , noch einmal einen großen Dank für das Engagement Deutschlands in der Flüchtlingsfrage ausgesprochen. Es reicht aber nicht, dass Deutschland und einige wenige hierfür Verantwortung übernehmen, sondern die ganze Weltgemeinschaft ist gefragt, zu liefern und vor allen Dingen Geld, das versprochen wurde, dann auch zur Verfügung zu stellen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Apropos versprochenes Geld und die Londoner Konferenz aus dem Januar: Ich hatte ja über die letzten Monaten hinweg immer wieder nachgefragt, ob Geld, das Deutschland versprochen hat, in diesem Jahr schon irgendwie geflossen ist, und bisher hatten Sie immer Nein gesagt. Ist bisher deutsches Geld Herr Seibert, ich weiß, das EU-Geld im Grunde genommen auch deutsches Geld ist, aber ich meine Geld aus dem deutschen Haushalt geflossen, das man auf der Londoner Konferenz versprochen hat, oder gehört Deutschland auch zu denen, die bisher etwas versprochen, aber es nicht eingehalten haben?

CHEBLI: Von den in London zugesagten 6 Milliarden Dollar für das Jahr 2016 sind bereits 4,8 Milliarden Dollar ausgezahlt worden. Deutschland gehört zu den Staaten, die ihre Zusagen für das laufende Jahr bereits komplett erfüllt haben. Wir gehören also definitiv nicht zu denjenigen, die Geld versprechen und es nicht liefern, sondern wir haben das, was wir versprochen haben, zum großen Teil erfüllt. Deswegen verstehe ich Ihre Kritik auch nicht. Ich glaube, in diesem Zusammenhang haben wir hier auch nichts anderes gesagt.

ZUSATZ JUNG: Vor einem Monat habe ich Frau Tiesenhausen gefragt, die bestätigt hat, dass bisher noch kein Geld von deutscher Seite geflossen sei. Wann ist das Geld denn

VON TIESENHAUSEN-CAVE: Sie bringen da Dinge durcheinander.

CHEBLI: Ja, genau.

ZUSATZ JUNG: Es geht um die Londoner Konferenz.

VON TIESENHAUSEN-CAVE: Nein.

ZUSATZFRAGE JUNG: Da war Deutschland der größte Geber.

VON TIESENHAUSEN-CAVE: Nein, schauen Sie bitte noch einmal im Protokoll nach. Sie verwechseln da die Finanzhilfen für die Türkei und die Londoner Konferenz für Syrien.

CHEBLI: Das würde ich auch sagen. Das, was ich gerade gesagt habe, gilt natürlich für die Bundesregierung.

STS SEIBERT: Auch die Finanzhilfen für die Türkei aus dem EU-Türkei-Flüchtlingsabkommen sind, muss man ja sagen, in großem Stil angelangt.

FRAGE PAUL: Ich habe eine Frage an das Justizministerium. Die Herausgabe des vertraulichen Protokolls an Kollegen unter anderem von netzpolitik.org sei ein Irrtum gewesen, lese ich im „Tagesspiegel“ von gestern. Wusste der Minister von dieser Herausgabe? Hat er sie selbst angeordnet, hat er sie gebilligt, oder war das eine solitäre Entscheidung der Presseabteilung oder anderer nachgeordneter, jedenfalls nicht im Ministerbüro selbst angesiedelter Stellen?

DR. KRÜGER: Wir haben uns ja auch schon auf Anfragen zu diesem Thema geäußert, und zwar hat die Pressestelle, nachdem es eben am 22. August wieder zur Berichterstattung über dieses Thema gekommen ist, darauf hingewiesen, dass die Umstände des Verfahrens auch Gegenstand dieses Protokolls gewesen sind. Dieses Protokoll dieser Ausschusssitzung ist dann fälschlicherweise von der Pressestelle an Journalisten versandt worden. Das war sicherlich ein bedauerliches Versehen. Es wäre richtig gewesen, hinsichtlich dieser Frage des Protokolls an das Büro des Rechtsausschusses zu verweisen. Dieser Fehler wurde von uns erkannt, und das Protokoll wurde auch im Folgenden nicht weiterversandt.

ZUSATZFRAGE PAUL: Hätten Sie die Güte, meine Frage zu beantworten, ob der Minister davon wusste, dass

DR. KRÜGER: Genau, es war ein Versehen der Pressestelle.

ZUSATZFRAGE PAUL: Entschuldigung! Wusste der Minister davon? Hat er das angeordnet? Hat er das nachträglich oder wie auch immer gebilligt?

DR. KRÜGER: Da kann ich mich nur wiederholen: Das war ein Versehen der Pressestelle, wirklich der Pressestelle.

ZUSATZ PAUL: Das beantwortet die Frage nicht. Ich möchte wissen, wer die Entscheidung getroffen hat.

DR. KRÜGER: Das kann ich nicht beantworten.

ZUSATZFRAGE PAUL: Ich kann mir, ehrlich gesagt, nicht vorstellen, dass in Ihrer Pressestelle nach Belieben vertrauliche Parlamentsprotokolle herumliegen, die man dann, wenn jemand anruft, unter dem Siegel der Verschwiegenheit oder auch zur freien Verwendung verteilt. Wie ist also der Ablauf dessen gewesen, dass dieses Protokoll dann tatsächlich an die Kollegen weitergeleitet wurde? Hat das Parlamentsreferat das gemacht? Wer hat das dann letztlich veranlasst? Soweit ich Abläufe aus der Pressestelle kenne, ist das ein relativ ungewöhnlicher Vorgang.

DR. KRÜGER: Ich kann Ihnen nur sagen: Das war eine Entscheidung der Pressestelle. Das ist ein Vorgang, der in der Pressestelle abgelaufen ist. Wir haben den Fehler erkannt, und wir bedauern ihn auch.

ZUSATZFRAGE PAUL: Wusste der Minister davon nichts?

DR. KRÜGER: Ich kann Ihnen dazu nichts weiter sagen.

ZUSATZFRAGE PAUL: Muss ich den Minister selbst fragen, ob er davon wusste?

DR. KRÜGER: Nein. Ich sage es Ihnen noch einmal: Das war eine Entscheidung der Pressestelle. Das war ein Versehen der Pressestelle. Wir sind eben fälschlicherweise davon ausgegangen, dass es sich um eine öffentliche Sitzung handelte, und haben deswegen versehentlich dieses Protokoll herausgegeben. Das haben wir auch eingeräumt.

FRAGE JUNG: Frau Krüger, wer in der Pressestelle hat das Ding versandt? Waren Sie das?

DR. KRÜGER: Dazu muss ich Ihnen keine Auskunft geben.

ZUSATZFRAGE JUNG: Zieht der Minister Konsequenzen in Ihrer Pressestelle? Muss der Verantwortliche für dieses Vergehen gehen?

DR. KRÜGER: Auch über interne Abläufe des Ministeriums muss ich Ihnen keine Auskunft geben. Wir haben eingeräumt, dass wir das Versehen bedauern, und das haben wir auch nach außen hin gesagt. Mehr habe ich dazu nicht zu sagen.

FRAGE WONKA: Frau Krüger, nur für das Protokoll: Wären Sie so nett, da Sie es jetzt offenbar nicht wissen, bei Ihrem Minister nachzufragen, ob der Minister davon gewusst hat, dass das Protokoll weitergegeben wurde? Könnten Sie mir oder uns das dann für das Protokoll im Sinne einer klaren Antwort darauf mitteilen, ob der Minister davon wusste oder nicht davon wusste? Lässt sich das herausfinden?

DR. KRÜGER: Mehr kann ich Ihnen jetzt nicht dazu sagen.

ZUSATZFRAGE WONKA: Nein, die Frage war, ob sich das herausfinden lässt. Ich erkenne ja an, dass Sie derzeit nicht können, wollen, sollen, dürfen. Aber die Frage ist ja, ob es Ihnen möglich ist, den Minister zu fragen, ob er Kenntnis von der Herausgabe eines vertraulichen Protokolls hatte.

DR. KRÜGER: Er hat Kenntnis davon erlangt.

ZUSATZFRAGE WONKA: Durch die Presse oder bevor das Papier herausgegeben wurde?

DR. KRÜGER: Nicht davor.

ZUSATZFRAGE WONKA: Nicht davor?

DR. KRÜGER: Nein.

ZUSATZFRAGE WONKA: Der Minister wusste also nichts davon?

DR. KRÜGER: Ich habe Ihnen, wie gesagt, gesagt, dass das eine Entscheidung der Pressestelle war. Die Pressestelle hat entschieden, dieses Protokoll herauszugeben. Wir haben eingeräumt, dass es ein Fehler war, es herauszugeben. Wir haben auch gesagt, dass wir es sehr bedauern, dass wir es herausgegeben haben. Wir haben den Fehler erkannt und es auch nicht weiter herausgegeben. Es handelte sich hierbei um eine Entscheidung der Pressestelle, die in der Pressestelle getroffen wurde.

FRAGE PAUL: Frau Dr. Krüger, wenn das eine Entscheidung der Pressestelle war, was hat sich die Pressestelle denn dann davon versprochen – eine positive Wendung in der Berichterstattung?

DR. KRÜGER: Nein, das kann ich

ZUSATZFRAGE PAUL: Gleich eine Zusatzfrage: Ist das unter dem Siegel der Vertraulichkeit nach dem Motto „Schaut euch das einmal an“ herausgegeben worden? Diese Vermutung wäre ja natürlich bei netzpolitik.org ein bisschen verwegen.

DR. KRÜGER: Nein. Da kann ich auf die Pressekonferenz von vor ca. drei Wochen verweisen, in der das ein Thema gewesen ist und meine Kollegin aus diesem Protokoll zitiert hat – das werden Sie im Protokoll nachlesen können -, weil wir eben zu diesem Zeitpunkt davon ausgegangen sind, dass es sich um eine Sitzung gehandelt hat, die öffentlich gewesen ist. Daher haben wir daraus zitiert und das auch herausgegeben, um eben zum Ausdruck zu bringen, dass den Stellungnahmen, die unser Ministerium im Juli und August 2015 schon dazu abgegeben hat, inhaltlich, um jetzt wirklich wieder zu dem Fall zu kommen, nichts hinzuzufügen ist. Dazu haben wir eben auch auf dieses Protokoll verwiesen.

Sie können davon ausgehen, dass der Minister, was ja inzwischen auch nachzulesen ist, darin auch nichts anderes als in den Stellungnahmen gesagt hat, die wir im vergangenen Jahr dazu herausgegeben haben. Insofern gibt es durch die Herausgabe keine neue Information.

FRAGE JUNG: Frau Krüger, ist das ein bisher einmaliger Fehler Ihrer Pressestelle gewesen, oder ist es schon häufiger vorgekommen, dass man vertrauliche Informationen ob nun aus dem Bundestag oder aus Ihrem Haus an die Presse weitergeleitet hat?

DR. KRÜGER: Ich habe dieses Büroversehen eingeräumt. Es war ein Versehen. Es war keine Strategie.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ist Ihr Herr Rülke als Chef der Pressestelle für dieses Vergehen verantwortlich?

DR. KRÜGER: Ich denke, ich habe jetzt alles dazu gesagt.

ZURUF JUNG: Nein.

DR. KRÜGER: Ich habe den Vorgang geschildert, und weitere Interpretationen überlasse ich Ihnen.

FRAGE SIEBERT: Hätten andere, die sich an diesem Tag nach dem Protokoll erkundigt hätten, dieses Protokoll auch von Ihnen bekommen, oder war das eine Serviceleistung nur für Betroffene? Das ist die eine Frage. Hätte sich das Versehen also auch auf andere Mitglieder der Bundespressekonferenz ausgedehnt?

Die zweite Frage betrifft diesen Sie kennen den Fachterminus bestimmt Bruch der Vertraulichkeit oder die Verletzung der Einstufung dieses Dokuments: Welche rechtlichen Konsequenzen kann das haben? Wie wird so etwas geahndet? Wie kann so etwas geahndet werden? Wie wird es gegebenenfalls geahndet, wenn vertrauliche Unterlagen dieser Art an die Öffentlichkeit weitergegeben werden?

DR. KRÜGER: Dazu kann ich Ihnen sagen, dass wir das Protokoll an diesem Tag versehentlich mehr als einmal herausgegeben haben. Das hat sich also nicht auf den einen konkret anfragenden Journalisten bezogen, der halt an diesem Gegenstand beteiligt war.

Zum zweiten Punkt kann ich Ihnen, ehrlich gesagt, nichts sagen. Da bitte ich Sie, sich an die Bundestagsverwaltung zu wenden. Auch hinsichtlich der, wie Sie sagen, Einstufung oder Vertraulichkeit dieses Protokolls bitte ich Sie, sich an die Bundestagsverwaltung zu wenden.

VORS. WEFERS: Es ging um die Rechtsfolgen, nicht?

DR. KRÜGER: Genau, und die wären davon abhängig, wie dieses Protokoll zu bewerten ist.

FRAGE HARTWIG: Frau Dr. Krüger, Sie haben gesagt, der Minister habe Kenntnis davon erlangt. Könnten Sie mir das bitte erläutern? Wovon hat der Minister Kenntnis erlangt? Wann hat er Kenntnis erlangt?

Könnte Sie mit zweitens etwas zum Strafrahmen sagen, falls die Weitergabe von eingestuften Dokumenten ein strafwürdiges Delikt sein sollte?

DR. KRÜGER: Zuerst zu der zweiten Frage: Nach meiner oder unserer Kenntnis handelt es sich nicht um ein eingestuftes Protokoll. Deswegen da wiederhole ich mich noch einmal bitte ich Sie wirklich, sich an die Bundestagsverwaltung zu wenden, um diese Frage dort zu stellen. Ich kann nur von unserer Kenntnis sprechen, und danach handelt es sich natürlich das haben wir eingestanden um eine Indiskretion das ist richtig , die aber eben durch das Versehen entstanden ist. Weitere Konsequenzen sind uns nicht bekannt. Aber bitte stellen Sie diese Frage an die Bundestagsverwaltung.

Zur ersten Frage: Zu Fragen nach dem internen Austausch innerhalb des Ministeriums gebe ich hier keine Antwort; das habe ich hier schon gesagt.

FRAGE JUNG: Wenn die Unterlagen nicht nur an netzpolitik.org gegangen sind, an wie viele Medienvertreter ist dieses Protokoll dann gegangen? Können Sie vielleicht sagen, an wen genau?

DR. KRÜGER: Nein, das werde ich Ihnen nicht sagen. Es ging an wenige, an mehr als einen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Was heißt „wenige“? Es gibt 200 oder 300 große Medien in Deutschland. Sind das fünf oder zwei?

DR. KRÜGER: Herr Jung, ich glaube, es tut hier jetzt nichts zur Sache, ob es zwei oder drei oder vielleicht fünf Medien waren.

ZURUF JUNG: Doch!

DR. KRÜGER: Ich kann Ihnen sagen: Es war mehr als ein Journalist, der dieses Protokoll erhalten hat, aber

ZURUF JUNG: Aber weniger als

VORS. WEFERS: Ich kann ja die Erregung verstehen, aber vielleicht kann die Sprecherin einmal aussprechen!

FRAGE PAUL: Laut „Tagesspiegel“, den ich jetzt noch einmal zitiere, haben sich die Mitglieder des Rechtsausschusses ziemlich einhellig kritisch über die Vorgehensweise des Hauses geäußert. Ich zitiere einmal Herrn Luczak: „Es befremdet mich daher, dass Maas das vertrauliche Protokoll herausgegeben hat“. Die Frau Winkelmeier wird mit dem Satz zitiert: „Damit verrückt er selber die Maßstäbe, an denen andere sich messen lassen sollen.“ Wenn ich Sie recht verstanden habe, müssen Sie diese kritischen Worte zurückweisen, denn Herr Maas kann ja nichts dafür. Ist das so?

DR. KRÜGER: Dazu, ob und inwiefern sich Herr Maas gegenüber den Personen, die Sie jetzt gerade genannt haben, und insbesondere gegenüber den Mitgliedern des Rechtsausschusses äußert, möchte ich sagen, dass Minister Maas in der übernächsten Woche im Hinblick auf die Beratungen zum Bundeshaushalt 2017 im Bundestag sein wird, nämlich im Haushaltsausschuss und im Rechtsausschuss. Darüber, welche Fragen Minister Maas dort gestellt werden, kann ich nicht spekulieren, und das möchte ich auch schon aus Respekt vor dem Bundestag nicht tun.

ZUSATZFRAGE PAUL: Reagiert Ihr Minister auf eine Einladung ich will es nicht Vorladung nennen; das wäre wahrscheinlich nicht möglich des Rechtsausschusses, wenn er dort erscheint?

DR. KRÜGER: Zu dieser Einladung: Er wird dort, wie gesagt, definitiv in der nächsten Woche sein. Von einer weiteren offiziellen Einladung ist mir jetzt nichts bekannt.

FRAGE: Ich möchte Frau Chebli gerne nachfragen, wie das Programm von Herrn Steinmeier in Kiew aussieht. Wird er die ganze Zeit in Kiew bleiben oder vielleicht auch andere Gebiete besuchen?

CHEBLI: Nein, der Minister wird in Kiew sein er ist zurzeit auch in Kiew , und dann geht es in die Ostukraine. Den genauen Ort kann ich Ihnen noch nicht nennen, weil mein letzter Stand war, dass es da noch zu Verschiebungen kommen kann. Das würde ich aber nachreichen. Es geht auf jeden Fall nicht nur nach Kiew.

FRAGE WONKA: Herr Seibert, der Rüstungsberater der Bundesverteidigungsministerin, Herr Scherf, wird zum Anfang des nächsten Jahres einen fliegenden Wechsel zurück zu seiner Beratungsgesellschaft McKinsey machen. Er hat versprochen, dass er sich selbstverständlich in seiner neuen, alten Tätigkeit bei Beratungsprojekten für die Bundeswehr strikt zurückhalten werde. Sind Sie grundsätzlich aus Gründen der Transparenz und der guten Regierungsführung mit einem solchen freiwilligen Zurückhaltungsversprechen eines Mannes zufrieden, der Kenntnis über intime Milliardenpläne eines Ministeriums hat, oder hätten Sie sich einen eleganteren sprich: zurückhaltenderen Wechsel eines Regierungsangestellten in die Privatwirtschaft gewünscht?

STS SEIBERT: Ich habe grundsätzlich keinen Kommentar zu möglichen bevorstehenden personellen Veränderungen innerhalb des Bundesverteidigungsministeriums abzugeben. Es gibt rechtliche Erwartungen, die man natürlich an jemanden hat, der einmal für die Bundesregierung gearbeitet hat, und die sind einzuhalten.

ZUSATZFRAGE WONKA: Können Sie mir die rechtlichen Erwartungen noch einmal schildern, die die Bundesregierung hat?

STS SEIBERT: Hinsichtlich dieser Frage kommt es sicherlich darauf an, welche Position eine Person eingenommen hat; das kann ich in diesem Einzelfall nicht formulieren. Es gibt dazu im Beamtengesetz Ausführungen. Wir haben ein Karenzzeitgesetz, das aber auch nur für bestimmte Dienstgrade, sage ich einmal, gilt. Ich weiß jetzt, ehrlich gesagt, überhaupt nicht, in welcher konkreten Position dieser Mann ist, auf den Sie hier anspielen ich weiß, was er gemacht hat, aber ich weiß nicht, wie das innerhalb des Ministeriums einzuordnen war. Vielleicht kann das Bundesverteidigungsministerium dazu etwas sagen; ich habe dazu keinen Kommentar.

FLOSDORFF: Ich kann Ihnen bestätigen: Der betreffende Mitarbeiter ist Mitte 30 und hatte einen Zweijahresvertrag bei der Bundesregierung, der jetzt ausläuft. Mehr kann ich an dieser Stelle nicht dazu sagen. Alle rechtlichen Regeln sind eingehalten, und auch was mögliche Interessenkonflikte angeht, ist bisher alles penibelst auseinandergehalten worden. Wir gehen sehr davon aus, dass das auch für die Zukunft so der Fall ist.

Ich weiß nicht, zu welchem Arbeitgeber man wechseln kann, wenn man Mitte 30 ist wir sind uns ja alle einig, dass man dann nicht in den Ruhestand geht. Hinsichtlich der Kuratelen, die Sie da jetzt irgendwie anlegen, kann ich nur sagen: Es wäre sehr schwer möglich, Menschen noch auf Zeitbasis innerhalb der Bundesregierung zu beschäftigen, wenn es hinterher nicht mehr möglich sein sollte, zum alten Arbeitgeber oder zu irgendeinem anderen Arbeitgeber zu wechseln.

ZUSATZFRAGE WONKA: Herr Flosdorff, Sie gehen also davon aus, dass sich Herr Scherf ab nächstem Jahr strikt zurückhält, wenn in seiner neuen, alten Tätigkeit das Thema Bundeswehr/Rüstungsaufträge bei ihm auf den Tisch kommt? Sie erwarten also, dass er dann, obwohl er Berater ist, sagt: „Nein, da bin ich gehandicapt, da mache ich meinen Schreibtisch zu, damit will und darf ich nichts zu tun haben“?

FLOSDORFF: Bei allen Mitarbeitern, die das Bundesverteidigungsministerium verlassen und hier handelt es sich nicht um einen Beamten, sondern um einen Angestellten wird erwartet, dass sie sich an alle rechtlichen Regeln halten und auch darüber hinaus das tun, was der Arbeitgeber in sonstigen Abreden von ihnen verlangt.

Ich würde einfach vorschlagen: Wenden Sie sich doch, wenn Sie so gut Bescheid wissen, an den neuen Arbeitgeber und fragen Sie dort einfach nach, was denn das Aufgabengebiet sein wird. Vielleicht klärt sich dann auch Einiges.

FRAGE: Ich habe eine Frage zum italienischen Referendum über Verfassungsreformen. Gestern hat der amerikanische Botschafter in Italien, John Phillips, auf einer Konferenz in Rom gesagt, dass ein Nein im Referendum über Verfassungsreformen ein Schritt zurück für ausländische Investitionen in Italien wäre, wohingegen ein Ja zu solchen Reformen für Regierungsstabilität sorgen würde, die notwendig wäre, um ausländische Investitionen anzuziehen. Herr Seibert, ist die Frau Bundeskanzlerin oder ist die Bundesregierung derselben Meinung, wäre ein Ja zum Referendum positiv mit Blick auf deutsche Investitionen in Italien, ein Nein hingegen ein Schritt zurück?

STS SEIBERT: Ich werde mich hier für die Bundesregierung selbstverständlich nicht mit Empfehlungen für Referenden, die in anderen Ländern abgehalten werden, äußern.

Die Bundeskanzlerin steht das wissen Sie in einem engen und in einem guten Kontakt mit Ministerpräsident Renzi. Als Deutsche haben wir ein starkes Interesse an einem starken wirtschaftlich prosperierenden Italien, das dann auch ein starker Teil Europas sein kann. Deswegen unterstützen wir als Bundesregierung die Reformen, die Ministerpräsident Renzi in diese Richtung beispielsweise auf dem Arbeitsmarkt angestoßen hat. In diesem Sinne hat die Bundeskanzlerin bei der letzten Begegnung mit Ministerpräsident Renzi das war bei den deutsch-italienischen Regierungskonsultationen in Maranello gesagt, dass sie ihn in seinen verschiedenen innenpolitischen Aktivitäten unterstützt. Mehr möchte ich dazu nicht sagen.

VORS. WEFERS: Vielen Dank. Jetzt gibt es eine Nachlieferung vom Auswärtigen Amt.

CHEBLI: Zu der Frage von Ihnen, Herr Jung: Es gibt aktuell keine NATO-Operation auf Grundlage des Bündnisfalls.

Zweitens noch eine Nachlieferung zur Reise des Bundesaußenministers in die Ukraine: Morgen Früh geht es nach Kramatorsk, das ist bestätigt.

FRAGE GRIMM: Ich habe eine Frage, die sich an das Verkehrsministerium und auch an das Umweltministerium richtet. Und zwar greife ich ein Urteil auf, das gestern das Verwaltungsgericht Düsseldorf gefällt hat, in dem es um ein mögliches Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge geht. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat den Verkehrsminister aufgefordert, eine einheitliche Regelung zu schaffen, um die Luftreinhaltung in den Städten zu verbessern. Die Bezirksregierung spielt damit auf die „Blaue Plakette“ an, deren mögliche Einführung ja umstritten ist. Meine Frage an das Verkehrsministerium lautet: Welche Position nimmt der Minister ein, wenn es darum geht, die Luftqualität in verschiedenen deutschen Städten, in denen seit Jahren die Grenzwerte überschritten werden, zu verbessern?

FRIEDRICH: Grundsätzlich kann ich bezüglich der Fahrverbote, die Sie ansprechen, erst einmal sagen, dass es dazu eine Position des Ministers gibt, die wir auch am Wochenende schon kommuniziert haben. Ich kann sie gerne wiederholen:

„Fahrverbote sind und bleiben ein falscher politischer Ansatz. Es ist nicht wirkungsvoll, Autos mit Verboten zu belegen, die ein- oder zweimal im Monat in die Stadt fahren.“

Das Bundesverkehrsministerium setzt daher darauf, dass Fahrzeuge, die sich ständig im Stadtverkehr befinden das können zum Beispiel Busse, Taxis oder auch Behördenfahrzeuge sein , mit alternativen Antrieben ausgerüstet werden. Das dient der Reduzierung von Stickoxiden aus unserer Sicht deutlich mehr als Fahrverbote.

ZUSATZFRAGE GRIMM: Noch einmal nachgehakt: Für eine bundesweit einheitliche Regelung, die man ja mit einer „Blauen Plakette“ erreichen könnte, spricht sich der Minister demnach nicht aus?

FRIEDRICH: Ich kann nur noch einmal wiederholen, was ich gerade eben gesagt habe.

ZUSATZFRAGE GRIMM: Daraus schließe ich, dass er das nicht tut.

FRIEDRICH: Das kann ich Ihnen so jetzt nicht beantworten; das würde ich dann nachreichen.

ZUSATZFRAGE GRIMM: Noch einmal an das Umweltministerium: Es gibt die Idee zur „Blauen Plakette“, die dann einmal kurzfristig zurückgenommen wurde. Jetzt treffen sich die Verkehrsminister und Umweltminister der Länder. Was erwarten Sie von diesem Treffen? Wird diese Idee dort noch einmal neuen Auftrieb erhalten?

HAUFE: Gute Frage das kann ich Ihnen heute noch nicht beantworten. Wir lassen erst einmal die verschiedenen zuständigen Minister miteinander beraten. Sie werden sich auch mit uns, mit der Bundesebene beraten.

Hinsichtlich der „Blauen Plakette“ ist es so, dass wir sie vorerst aus der Diskussion herausgenommen haben, damit die Diskussion etwas entspannter und nicht mehr so erhitzt läuft. Dann, wenn die verschiedenen Ministerien zu der Auffassung kommen, dass die eine oder andere Stadt doch eine Regelung braucht, um besonders emissionsstarke Autos aus dem Verkehr zu ziehen, können wir wieder über die „Blaue Plakette“ sprechen.

FRAGE JUNG: Ich möchte zur Fehde zwischen dem russischen Außenministerium und dem deutschen Außenministerium kommen: Sie werfen sich jetzt gegenseitig Lügen vor. Frau Chebli, könnten Sie einmal erläutern, welche Angaben die russische Seite verbreitet hat, die laut Herrn Schäfer objektiv falsch sind?

Herr Seibert, könnten Sie uns erklären, ob es auf dem G20-Gipfel von deutscher Seite Versuche zu Gesprächen mit der russischen Seite gab? Gab es überhaupt Gespräche zwischen Frau Merkel und Herrn Putin bzw. und/oder zwischen deutschen Offiziellen und russischen Offiziellen?

CHEBLI: Ich möchte hier zu diesem Thema keine Stellung beziehen. Martin Schäfer hat dazu etwas gesagt, und ich möchte das hier nicht weiter ausführen.

STS SEIBERT: Es gab natürlich ein Gespräch der Bundeskanzlerin mit dem russischen Präsidenten Putin bei den G20 darüber haben wir ja auch berichtet, das haben Sie sicherlich mitbekommen. Zu vertraulichen Gesprächen der Bundeskanzlerin äußere ich mich grundsätzlich nicht.

ZUSATZFRAGE JUNG: Frau Chebli, Sie müssten uns doch erklären können, was aus Sicht des Außenministeriums falsch ist an dem, was die russische Seite sagt. Wo lügen sie, was ist objektiv falsch? Wissen Sie, dass es keine Annäherung der deutschen Seite an die russische Seite auf dem G20-Gipfel gab?

CHEBLI: Ich glaube, Sie können das jetzt noch zehn Mal versuchen es bleibt dabei, dass ich mich dazu nicht weiter äußern möchte.

ZUSATZFRAGE JUNG: Sie werfen der anderen Seite Lügen vor, also müssen Sie begründen, was die Lüge ist. Das ist doch jetzt eine logische Frage.

CHEBLI: Das ist ja eine berechtigte Frage, aber ich kann Ihnen auch sagen, dass ich dazu nichts sagen möchte.

VORS. WEFERS: Dann können wir das hier jetzt, glaube ich, auch abbrechen.

ZUSATZ JUNG: Das ist krass. Na gut.

VORS. WEFERS: Na ja, Sie sind ein freier Mensch und Frau Chebli ist ein freier Mensch.

ZUSATZ JUNG: Ja, ich bin nur überrascht.

VORS. WEFERS: Das steht Ihnen ja völlig frei.

STS SEIBERT: Wenn ich das noch sagen darf: Lesen Sie einfach einmal die Protokolle auch der Sitzungen nach, an denen Sie nicht teilnehmen. Da ist die Rede gewesen

ZUSATZ JUNG: Ich habe das letzte Protokoll vor mir, Herr Seibert.

STS SEIBERT: Genau, da ist in der Frage von „Druck ausüben“ die Rede gewesen „Übt die Bundesregierung Druck aus?“ oder so ähnlich. Das ist natürlich eine falsche Behauptung. Das ist alles, was man dazu sagen kann.

ZUSATZFRAGE JUNG: Also haben Sie jetzt die Frage, die ich Frau Chebli gestellt habe, für Frau Chebli beantwortet?

STS SEIBERT: Ich habe Sie an das Protokoll erinnert und gesagt, dass es sich immer lohnt, es gründlich zu lesen.

FRAGE JÖLLI: Ich habe eine Frage an das Innenministerium zur Zurückweisung von Flüchtlingen an der deutsch-österreichischen Grenze. Ich weiß, dass dieses Thema letztens schon behandelt worden ist. Da wurde ausgeführt, dass bis Juli 11 700 Flüchtlinge an der deutsch-österreichischen Grenze zurückgewiesen worden sind. Gibt es schon aktuellere Zahlen, also auch aus dem August?

Wie geht das konkret vor sich? Werden die da erfasst, registriert und dann den österreichischen Behörden übergeben, oder wie findet das statt?

DR. PLATE: Vielen Dank für die Frage. Ich kann erst einmal bestätigen, dass die Zahl stimmt: Es hat bis einschließlich Juli in der Tat etwa 11 700 Zurückweisungen an der deutsch-österreichischen Grenze durch die deutschen Behörden gegeben. Ganz qualitätsgesicherte Zahlen für den August liegen mir leider noch nicht vor, sodass ich das jedenfalls hier vor Ort noch nicht aktualisieren kann. Es sind natürlich einige dazugekommen.

Zur Frage „Wie geht das vor sich?“: Sie müssen sich das so vorstellen, dass die Bundespolizei an der Grenze die Migranten, um die es geht, feststellt, wie das in der Sprache der Bundespolizei heißt. Dazu gehört auch eine erkennungsdienstliche Behandlung. Dann wird gemeinsam entweder in einem Fahrzeug oder auf der Dienststelle das Formular für den Vorgang der Zurückweisung das es tatsächlich gibt ausgefüllt, und anschließend erfolgt die eigentliche Zurückweisung. Es ist so, dass das durch eine Übergabe der konkreten Person oder Personen an die österreichischen Behörden geschieht.

ZUSATZFRAGE JÖLLI: Diese 11 700, sind das Fälle oder Personen? Können da also auch mehrere Flüchtlinge oder Grenzübertrittsversuche dabei sein?

DR. PLATE: Das sind Personen. Man kann nicht gänzlich ausschließen, dass vielleicht auch mal irgendeine Person es doppelt versucht hat und das nicht aufgefallen ist, aber in der Regel dürfte und sollte das durch die ID-Behandlung, die erkennungsdienstliche Behandlung, die im Rahmen der Feststellung erfolgt, eigentlich ausgeschlossen sein.

ZUSATZFRAGE JÖLLI: Wenn Sie sagen, dass es für den August noch keine gesicherten Zahlen gibt: Pro Tag waren es ja vorher ungefähr 110. Kann man das dann mehr oder weniger auf den August hochrechnen?

DR. PLATE: Ich kann dazu nur wiederholen, dass ich keine qualitätsgesicherten Zahlen für den August habe. Auch diese Durchschnittszahl, die Sie gerade genannt haben, kann ich so nicht bestätigen. Ich weiß jedenfalls aus den ersten Septembertagen, dass es häufig eher 30 im Durchschnitt waren. Die 120, die Sie als Durchschnittszahl nennen, kann ich jetzt also nicht bestätigen.

FRAGE WACKET: Der bayerische Innenminister hat diese Kontrollen ja als unzureichend bezeichnet. Gibt es Pläne, die Kontrollen auszuweiten oder den Personaleinsatz zu erhöhen? Haben Sie den Eindruck, dass Sie alle Migranten erfassen?

DR. PLATE: Diese Äußerung ist, glaube ich, im Zusammenhang mit den gestrigen Exekutivmaßnahmen, über die berichtet worden ist, getätigt worden. Da möchte ich vielleicht die Gelegenheit nutzen zu sagen, dass wir durchaus eine Menge über die drei Personen, um die es da ging, wussten und auch weiterhin wissen auch außerhalb des eigentlichen Ermittlungsverfahrens.

Das möchte ich vielleicht einmal ein bisschen beleuchten, indem ich sage: Wir wissen zum Beispiel, dass alle drei am 13. November des letzten Jahres auf Lesbos registriert und in EURODAC erfasst worden sind. Alle drei wurden von den deutschen Behörden, von mobilen Teams des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, am 7. Dezember erkennungsdienstlich behandelt, und in diesem Rahmen wurden eben auch die vorherigen EURODAC-Treffer in Griechenland festgestellt. Alle drei hatten abgesehen von dem EURODAC-Treffer, den ich schon erwähnt habe, keine sicherheitsbehördlichen Datenbankeinträge. Die deutschen Behörden haben des Weiteren relativ zeitnah in zwei Fällen nach zehn Tagen, in einem Fall nach 20 Tagen, gerechnet ab der erkennungsdienstlichen Behandlung festgestellt, dass sie mit mutmaßlich gefälschten Pässen gereist sind. Ich möchte auch sagen, dass das dazu geführt hat, dass die Asylverfahren von allen drei Personen noch nicht abgeschlossen worden sind, weil die Sicherheitsbehörden auch das Bundesamt über diese Erkenntnisse unterrichtet hat. Das vielleicht zum Hintergrund, weil auch die Äußerung, auf die Sie Bezug nehmen, vor dem Hintergrund der gestrigen Exekutivmaßnahmen gefallen ist.

Ganz generell ist zu den Grenzkontrollen und zu den Registrierungen zu sagen, dass es diesbezüglich seit dem letzten Herbst doch erhebliche Fortschritte gegeben hat. Es ist so, dass alle, die beim Grenzübertritt von der Bundespolizei festgestellt werden, ganz grenznah erkennungsdienstlich behandelt werden. Soweit das die Bundespolizei nicht tut, tut es dann aber in jedem Falle das BAMF.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch sagen: Die Grenzkontrollen sind natürlich nach geltender Beschlusslage nur an der deutsch-österreichischen Grenze zugelassen, und dort erfolgen sie lageangepasst und flexibel. Auch dann, wenn man nicht unbedingt Polizisten in Uniform im Einsatz sieht, heißt das noch lange nicht, dass dort nichts derartiges passiert; denn auch Polizisten in Zivil sind dort ziemlich intensiv im Einsatz. Um den Erfolg der operativen Maßnahmen nicht zu gefährden, kann ich da nicht weiter ins Detail gehen, ich will aber doch sagen: Wenn Sie die Feststellungszahlen der Bundespolizei an der deutsch-österreichischen Grenze verfolgen, die zwar deutlich geringer sind, als sie einmal waren, aber alles andere als vernachlässigbar sind, dann stellen Sie fest, dass die Bundespolizei dort durchaus in erheblichem Umfang operative Maßnahmen trifft.

Auch an anderen Grenzen Deutschlands, an denen keine Grenzkontrollen im förmlichen Sinne stattfinden, findet Schleierfahndung statt zum Teil auch in ganz erheblichem Umfang, vor allen Dingen an der Grenze zur Schweiz. Noch weiter ins Detail kann ich aber auch da nicht gehen.

Zuletzt möchte ich nur noch einmal an das Datenaustauschverbesserungsgesetz erinnern, das ja dazu führt, dass wir ein zunehmend klareres Bild über das Ankunftsgeschehen von Schutzsuchenden erhalten. Die Nachregistrierungen in das Kerndatensystem, das damit eingeführt worden ist, werden auch noch in diesem Herbst abgeschlossen.

Das ist das, was ich hier heute als mittelbare Kommentierung der Äußerung, auf die Sie Bezug genommen haben, sagen möchte.

FRAGE VON HAAREN: Herr Dr. Plate, das, was dazu aus Bayern kam, war ja ziemlich harter Tobak von eklatanten Kontrollverlusten ist da die Rede. Sie haben jetzt eben sehr sachlich darauf geantwortet. Möchten Sie dem noch etwas hinzufügen?

DR. PLATE: Nein, es bleibt bei der sachlichen Antwort, die ich gegeben habe. Konkrete politische Äußerungen aus dem politischen Raum werde ich nicht politisch kommentieren.

FRAGE: Der bayerische Innenminister hat gesagt, der IS habe gezielt Sicherheitslücken genutzt, um Attentäter als Flüchtlinge nach Europa zu schleusen. Ist das auch Meinung des Bundesinnenministeriums? Sind diese angeblichen Sicherheitslücken mittlerweile geschlossen?

DR. PLATE: Ich kenne diese Äußerungen jetzt nur aus Ihrem Zitat; ich bin mir deswegen nicht sicher, auf welche Sicherheitslücken sich der Minister Ihres Landes damit bezieht.

Richtig ist, dass wir schon eine ganze Menge darüber wissen, wie es sozusagen dazu gekommen ist, dass diese drei Personen den Weg nach Deutschland gefunden haben. Was aber Einzelheiten angeht, so werden diese gerade in einem Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwaltes ermittelt. Ich bitte um Verständnis, aber während das läuft, kann sich die Exekutive zu Inhalten und der ganz genauen Erkenntnislage nicht weiter im Detail äußern, als ich das bisher gemacht habe.

ZUSATZ: Das war ein Zitat des bayerischen Innenministeriums.

DR. PLATE: Ach so, des bayerischen Innenministeriums ich habe das falsch verstanden.

ZUSATZ: Das genaue Zitat lautet: „Wir wissen mittlerweile, dass auch der IS diese Sicherheitslücken gezielt genutzt hat, um Attentäter als Flüchtlinge getarnt nach Europa zu schleusen.“

DR. PLATE: Die Antwort passt trotzdem, wenn ich das so sagen darf, weil nicht klar ist, welche Sicherheitslücken hier ganz genau gemeint sind und weil in der Tat die Frage, ob das in den konkreten Fällen eine Ausnutzung von Sicherheitslücken gewesen ist oder nicht, erst dann seriös beantwortet werden kann, wenn die Ermittlungen, von denen ich gerade schon sprach, abgeschlossen sind.

STS SEIBERT: Ich kann vielleicht auf ein Interview hinweisen, das die Bundeskanzlerin vor Kurzem gegeben hat und das sich mit genau diesem Thema befasst hat. Sie sagt darin: Wir haben nicht übersehen, dass es unter den Flüchtlingen auch solche gibt, die nicht nur mit lauteren Absichten zu uns gekommen sind. Gleichzeitig ist die ganz große Mehrheit der Flüchtlinge zu uns gekommen, gerade weil sie sich vor Gewalt, Mord, Terror und Bomben in Sicherheit bringen wollen und sich hier nichts wünschen als Ruhe und eine neue Chance, zu leben. Die Bundeskanzlerin hat in diesem Interview gesagt, dass wir über Gefährdungen offen sprechen und konsequent dagegen vorgehen müssen. Genau das scheint jetzt geschehen zu sein.

In dem Zusammenhang möchte ich für die Bundesregierung auch Dank und Anerkennung an die Ermittler, an die Sicherheitsbehörden, an die Spezialkräfte für ihre Arbeit aussprechen.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, gerade kursiert die Meldung, dass Ihre Kanzlerin für ein moderates Burkaverbot ist. Können Sie uns das erklären? Denn vor ein paar Wochen waren Sie ja eindeutig dagegen.

STS SEIBERT: Immer wieder erinnere ich Sie gern daran, dass es auch Ihre Kanzlerin ist.

ZUSATZ JUNG: Ich meinte: „Ihre Chefin“.

STS SEIBERT: Das trifft zu. Das kann nur ich von mir behaupten und nicht Sie.

Sie kennen die Vorschläge, die der Bundesinnenminister auf diesem Gebiet gemacht hat und die die Bundeskanzlerin unterstützt. Damit wissen Sie, dass das nichts Neues ist.

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