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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 16. September 2016

Gebotene Vertraulichkeit! ▼ BPK vom 16. September 2016

Themen: Paralympische Spiele, Termine der Bundeskanzlerin (Kabinettssitzung, Veranstaltung zum zehnjährigen Bestehen des Nationalen Normenkontrollrats, Westbalkan-Treffen in Wien), Reise des Bundeaußenministers in die Ukraine, Reise des Bundeswirtschaftsministers nach Moskau, Ausschreitungen in Bautzen, Rückzug des Unternehmens BerlinLinienBus aus dem Fernbusmarkt, vorrübergehende Schließung von deutschen Auslandsvertretungen und deutschen Schulen in der Türkei, VN-Gipfel zu Flüchtlings- und Migrationsbewegungen in New York, mögliche Klage des US-Justizministeriums gegen die Deutsche Bank wegen riskanter Hypothekengeschäfte, Pressefreiheit/Schutz von Whistleblowern, zugesagte Finanzmittel der Bundesregierung für den Wiederaufbau in Gaza, CETA, Manipulation von Abgasuntersuchungen bei Dieselfahrzeugen durch VW, geplante Fusion von Bayer und Monsanto, Forderungen nach Einführung einer Obergrenze für den Zuzug von Flüchtlingen nach Deutschland, geplantes Verbot des Retailvertriebs von Bonitätsanleihen

 

Naive Fragen zu:
Stress mit Poroshenko (ab 3:40 min)
– Sie sagten ja, dass das ein anonymer Mitarbeiter von Herrn Poroschenko sei. Versuchen Sie denn herauszufinden, wer dieser hohe Mitarbeiter aus dem Präsidentenamt ist? (ab 9:40 min)
– Versuchen Sie es herauszufinden?
– Verstehe ich das richtig, dass es Sie nicht interessiert, wer die angebliche Quelle ist?

Gabriel in Moskau (ab 10:45 min)
– wissen Sie schon, wer zur Wirtschaftsdelegation gehört? Sind Rüstungsfirmen darunter? (ab 11:35 min)
– Fragen Sie die Mitglieder der Wirtschaftsdelegation immer, ob die öffentlich gemacht werden wollen? Können die sich also auch aussuchen, geheim mitzufahren?

Bautzen (ab 13:05 min)
– gab es Amtshilfeersuchen von sächsischer Seite an die Bundespolizei? (17:35 min)
– Können Sie uns den Zeitpunkt nennen? Wie viele Bundespolizisten waren da?
– wenn die Kanzlerin sagt „Deutschland muss Deutschland bleiben“, dann gehören zum Status quo ja auch Nazi-Krawalle. Soll so etwas auch in Deutschland bleiben? (19:55 min)
– Soll Deutschland also doch nicht so sehr Deutschland bleiben?

Wettbewerb auf dem Fernbus-Markt (ab 23:10 min)
– würden Ihre jeweiligen Ministerien von einem Wettbewerb auf dem Fernbusmarkt sprechen? Warum? (25:50 min)

Deutsche Einrichtungen in der Türkei (ab 26:55 min)
– zum Grund der Schließungen sagten Sie, Sie hätten da Hinweise erhalten. Sind das Hinweise Ihrer eigenen Dienste oder Ihrer Mitarbeiter der Botschaft? Sind das also eigene Erkenntnisse, oder haben Sie Hinweise von der Türkei oder anderen ausländischen Partnern bekommen? Wenn ja, welche? (28:55 min)

Deutsche Bank in den USA (ab 31:10 min)
– ich versuche es nur zu verstehen: Da geht es ja auch um Straftaten. Wenn Verantwortliche der Deutschen Bank dort vielleicht angeklagt werden oder in den Knast müssen, dann sehen Sie das also nicht als fair an? Denn die andere bekommen alle ja immer Deals. (ab 33:55 min)
– Aber Sie erkennen schon an, dass es da um potenzielle Straftaten geht?

Snowden/Pressefreiheit (ab 34:55 min)
– Verbinden die Kanzlerin und die Bundesregierung das Schicksal und die Leistungen von Edward Snowden mit dem Thema Pressefreiheit? (ab 38:25 min)

Deutsches Geld für Gaza (ab 40:00 min)
– Die Bundesregierung hatte im Oktober 2014 bei der Wiederaufbaukonferenz für Gaza in Kairo 50 Millionen Euro zugesagt. Gestern hat sich die Weltbank gemeldet und hat mitgeteilt, dass erst die Hälfte der von den Geberländern zugesagten Summen bereitgestellt worden sei. Hat Deutschland seine Zusagen, die man vor zwei Jahren gemacht hat, bereits in Gänze erfüllt?

CETA (ab 42:05 min)
– an das Landwirtschaftsministerium: Da Sie sich auch um die Belange der Bauern kümmern, ist der Schutz der Herkunftsangaben ja ein großes Thema bei CETA. Von mehr als 4 000 regional geschützten Produkten tauchen in CETA nur 173 auf. Wie bewertet Ihr Ministerium das? Wird CETA trotzdem eine tolle Sache? (ab 46:20 min)
– welche Teile des CETA-Abkommens können und sollen aus Sicht Ihres Ministeriums vorläufig in Kraft treten?
– Frau Demmer, können Sie erläutern, wie das BPA die deutsche Bevölkerung über Vorteile, Risiken und Nebenwirkungen von CETA informiert?

Monsanto (ab 51:00 min)
– Ich möchte das Landwirtschaftsministerium fragen, wie Sie die angestrebte Fusion bewerten, gerade in Hinblick auf die Nachhaltigkeit der Landwirtschaft.
– Mich würde interessieren, vom Entwicklungsministerium zu hören, wie Sie das wahrscheinlich fusionierte Unternehmen aus Sicht des Welthungers sehen. Wird dieses neue Unternehmen den Welthunger noch verstärken?
– An das Umweltministerium: Wie bewerten Sie die angestrebte Fusion im Hinblick darauf, dass Monsanto der größte Glyphosat-Hersteller ist? Sie sind ja ein Glyphosat-Gegner.
– weil Sie keinen Vorausblick wagen wollen vielleicht ein Rückblick: Hat Monsanto bisher zur Bekämpfung des Welthungers beigetragen?
– Hat Ihr Ministerium schon mit Monsanto zusammengearbeitet?

Verbot von Finanzwetten (ab 56:10 min)
– Ich habe eine kurze Frage an das Finanzministerium zur BaFin-Entscheidung, dass man risikoreiche Finanzwetten, das heißt Neuauflagen von Bonitätsanleihen, für Privatanleger verbieten will. Begrüßt Ihr Ministerium diesen Schritt, dass Bonitätsanleihen nicht in die Hände von Normalanlegern gehören sollen?
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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 16. September 2016:

SRS’IN DEMMER: Die Bundeskanzlerin hat die Paralympischen Spiele mit großem Interesse verfolgt und allen deutschen Sportlerinnen und Sportlern die Daumen gedrückt. Sie hat zu Beginn der Spiele allen Athletinnen und Athleten erfolgreiche Wettkämpfe und interessante Begegnungen mit Sportlerinnen und Sportlern aus aller Welt gewünscht und ihre Vorfreude auf friedliche und faire Paralympische Spiele geäußert. Die Bundeskanzlerin gratuliert allen deutschen Sportlerinnen und Sportlern, die ihre Wettkämpfe bereits erfolgreich absolviert haben, zu ihren großen Leistungen und freut sich auf hoffentlich weitere Erfolge für die deutsche Mannschaft. Jede Medaillengewinnerin und jeder Medaillengewinner erhält von der Bundeskanzlerin wie bisher ein persönliches Glückwunschschreiben.

Dann würde ich jetzt zum Wochenausblick und den öffentlichen Terminen kommen:

Am Mittwoch, den 21. September, wird um 9.30 Uhr das Kabinett unter der Leitung der Bundeskanzlerin tagen.

Ebenfalls am Mittwoch – ab 14.30 Uhr – wird die Bundeskanzlerin an der Veranstaltung zum zehnjährigen Bestehen des Nationalen Normenkontrollrates im Bundeskanzleramt teilnehmen. Sie wird dort eine Rede halten. Darin wird sie die Verdienste des Normenkontrollrates würdigen und den Mitgliedern für ihre engagierte Arbeit danken. Außerdem wird sie den Jahresbericht des Normenkontrollrats entgegennehmen.

Die Bundeskanzlerin unterstreicht damit, dass sie der Arbeit des Normenkontrollrats und den bisher erzielten Erfolgen des Regierungsprogramms „Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“ große Bedeutung beimisst. Dies ist auch ein Bekenntnis der Bundesregierung, Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung als eigenständige Politikziele zu betrachten.

Der unabhängige Nationale Normenkontrollrat hat seine Arbeit im Jahr 2006 aufgenommen. Seitdem erstattet er der Bundesregierung jährlich Bericht. Das Gremium unter dem Vorsitz von Johannes Ludewig hat die Aufgabe, die Bundesregierung beim Bürokratieabbau zu beraten und die Vorbereitung und Umsetzung von Gesetzesvorhaben kritisch-konstruktiv zu begleiten. Seit 2011 prüft der Normenkontrollrat die Gesetzentwürfe der Bundesregierung hinsichtlich ihres Erfüllungsaufwandes. Darüber hinaus unterstützt er die Bundesregierung dabei, bestehende Bürokratiekosten aus Informationspflichten spürbar zu senken bzw. neue Kosten zu vermeiden.

Am Samstag, den 24. September, wird die Bundeskanzlerin auf Einladung des österreichischen Bundeskanzlers Kern am Westbalkan-Treffen in Wien teilnehmen. Ebenfalls eingeladen sind die Regierungschefs der Staaten des westlichen Balkans sowie Griechenlands. Ziel dieses Gipfels ist eine gemeinsame Bestandsaufnahme der aktuellen migrationspolitischen Situation und der Herausforderungen für die betreffenden Staaten.

FRAGE HENZE: Frage an das Auswärtige Amt, aber auch an das Kanzleramt zu der Ukraine-Reise des Bundeaußenministers: Die heutige Kritik in der „FAZ“ durch den ukrainischen Präsidentenberater hat ja verschiedene Facetten, zum einen die Tatsache, dass offenbar, noch während Steinmeier in der Ostukraine war, ein hochrangiger Berater von Poroschenko sehr deutliche Kritik an Steinmeier geäußert hat. Wie bewerten Sie das?

Die zweite Frage bezieht sich auf die Sachebene, nämlich darauf, dass bestritten wird, dass Poroschenko seine Zustimmung zum Waffenstillstand erst in dem Gespräch mit Steinmeier und Ayrault mehr oder weniger abgerungen wurde. Das sei alles längst in dem Telefonat mit Angela Merkel geklärt gewesen. Könnten Sie das aus Sicht der Kanzlerin und des Auswärtigen Amtes kommentieren?

Dritte Frage: Der Kerngedanke dieser Kritik ist ja, dass Steinmeier seine Rolle als neutraler Vermittler verlassen habe und jetzt sehr stark als prorussisch wahrgenommen werde. Wie beurteilen Sie diese Kritik?

SRS’IN DEMMER: Ich würde gerne vorweg sagen: Die Bundesregierung arbeitet bei diesem Thema engstens zusammen, um auf eine Lösung des durch die russischen Aggressionen ausgelösten Ukrainekonflikts hinzuarbeiten.

Zu den Inhalten und den angestrebten nächsten Schritten sind hier bereits jede Menge Ausführungen gemacht worden. Ich möchte nur noch einmal sagen: Es gibt große Einigkeit innerhalb der Bundesregierung.

FISCHER: Dem kann ich mich vonseiten des Auswärtigen Amts nur anschließen. Im Übrigen würde ich sagen: Die Äußerungen, die Sie hier erwähnt haben, sind ja sozusagen die Äußerungen einer anonymen Quelle ohne Namen und ohne Gesicht. Dazu kann ich nur sagen: Unser Eindruck von den Gesprächen war ein völlig anderer. Der Minister hat gemeinsam mit seinem französischen Kollegen Ayrault ein gutes und von Vertrauen geprägtes Gespräch mit dem ukrainischen Präsidenten geführt.

Zu den Ergebnissen der Reise, nach denen Sie auch gefragt haben, lässt sich sagen: Natürlich hat es im Vorfeld ganz viele Kontakte gegeben, sowohl mit der russischen Seite als auch mit der ukrainischen Seite. Es hat auf den unterschiedlichsten Ebenen Kontakte gegeben. So hat die Bundeskanzlerin telefoniert, der Außenminister hat mit seinem russischen und mit seinem ukrainischen Counterpart gesprochen, und auf der Arbeitsebene hat es ganz enge Kontakte gegeben. Wenn man sich jetzt sozusagen einfach den zeitlichen Ablauf anschaut und sich daran hält, dann ist es so, dass der Außenminister sozusagen auf Grundlage all der Dinge, die im Vorfeld gelaufen sind, gemeinsam mit seinem französischen Kollegen in die Ukraine gereist ist und dass die Waffen tatsächlich seit zwei Tagen also praktisch, seitdem er dort war und das Gespräch mit Poroschenko geführt hat auf beiden Seiten der Frontlinie ziemlich schweigen.

ZUSATZFRAGE HENZE: Heißt das, Sie bleiben bei der Darstellung, dass die Zusage zur Waffenruhe erst in diesem Gespräch mit Ayrault und Steinmeier abgerungen oder erzielt worden ist?

FISCHER: Wie gesagt ich habe es ja gesagt ist den ganzen Dingen natürlich eine wochenlange diplomatische Anstrengung auf allen Ebenen vorausgegangen. Aber diese wochenlangen diplomatischen Anstrengungen sind natürlich unter anderem oder vor allem in dem Gespräch mit dem ukrainischen Präsidenten, das ja ein deutsch-französisches Gespräch mit dem ukrainischen Präsidenten war, kulminiert. Der Minister ist mit einem russischen Angebot, das Herr Lawrow ihm gegenüber so gemacht hat, nach Kiew gereist und hat es dort der ukrainischen Seite vorgestellt. Fakt ist, und daran sollten wir uns halten: Die Waffen schweigen seit vorgestern Mitternacht mit einzelnen, wirklich geringen Ausnahmen.

ZUSATZFRAGE HENZE: Wie bewerten Sie denn, dass ein doch sehr hochrangiger Vertreter aus dem Umfeld von Poroschenko in dem Moment, in dem Steinmeier noch in der Ostukraine ist, eine so deutlich anderslautende Sichtweise sowohl des Gesprächs mit Poroschenko als auch des ganzen Prozesses abgibt? Ist das ein Foulspiel? Ist das ein Alleingang? Wie erklären Sie sich das?

FISCHER: Ich will das gar nicht bewerten. Ich hatte ja gesagt, dass es sich dabei um eine anonyme Quelle ohne Gesicht und ohne Namen handelt. Stellen Sie es sich so vor, wie es bei Vermittlungsmissionen ist: Da spricht man ja mit einem Gegenüber. Aber es ist natürlich auch so, dass es in einem Land ganz unterschiedliche Strömungen, Parteien, Interessengruppen und zivilgesellschaftliche Organisationen gibt, die alle ihre eigenen Interessen haben. Letztlich zählt dann das, was in so einem Gespräch auf persönlicher Ebene übermittelt wird, und das Gespräch mit dem ukrainischen Präsidenten war, wie gesagt, ein wirklich gutes und von Vertrauen geprägtes Gespräch.

Man darf dann auch nicht vergessen: Der Außenminister hat gemeinsam mit seinem französischen Kollegen ja auch fast einen ganzen Tag mit dem ukrainischen Außenminister verbracht. Sie haben sich in Kiew getroffen und sind dann am nächsten Tag gemeinsam in das Konfliktgebiet in der Ostukraine gereist. Sie können sich vorstellen, dass, wenn es dort Gravamina gegeben hätte, diese gewiss auf dieser vertrauensvollen Basis, die wir hergestellt haben, geäußert worden wären.

Ich meine, im Übrigen ist es ja so, und das wird auch von allen Seiten anerkannt, dass sich kaum ein anderer Außenminister so für eine Friedenslösung in der Ukraine engagiert hat wie Außenminister Steinmeier. Das bleibt. Ich meine, ohne sein Engagement und ohne das Engagement der Bundeskanzlerin wäre es sicherlich nicht zu den Minsker Vereinbarungen und dazu gekommen, dass ein offener Krieg in Europa verhindert werden konnte. Alle, die sich die Politik des Außenministers näher anschauen, wissen auch sehr genau, dass er für das Ziel einer unabhängigen, demokratischen, souveränen und wirtschaftlich prosperierenden Ukraine eintritt. Das wissen seine Gesprächspartner in der Ukraine, und das wird auch dort sehr geschätzt.

FRAGE JUNG: Herr Fischer, Sie sagten ja, dass das ein anonymer Mitarbeiter von Herrn Poroschenko sei. Versuchen Sie denn herauszufinden, wer dieser hohe Mitarbeiter aus dem Präsidentenamt ist?

FISCHER: Wissen Sie: So ein Präsidialamt ist groß, und da gibt es viele hochrangige Mitarbeiter. Von daher

ZUSATZFRAGE JUNG: Versuchen Sie es herauszufinden?

FISCHER: Es gibt für uns keinen Anlass, da größere Recherchen anzustellen. Wir halten uns an das, was der Außenminister in seinem persönlichen Gespräch mit den relevanten Akteuren herausgefunden hat und was dort ausgetauscht worden ist. Das ist das, was für uns zählt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Verstehe ich das richtig, dass es Sie nicht interessiert, wer die angebliche Quelle ist?

FISCHER: Die Quelle will ja offensichtlich auch gar nicht, dass wir wissen, wer sie ist, denn sonst, meine ich, hätte sie sich ja mit Namen und Gesicht bekannt. Dabei kann man es, glaube ich, dann auch belassen und diesen Wunsch respektieren.

FRAGE MADELIN: Ich habe dazu eine Frage an das BMWi. Der Wirtschaftsminister wird nächste Woche nach Moskau fliegen. Welche Vertreter der russischen Regierung wird er treffen? Wird er sich auch mit Herrn Putin treffen? Kann man ein bisschen mehr über diese Reise erfahren?

DUBEL: Ja, das stimmt. Ich kann bestätigen: Herr Bundeswirtschaftsminister Gabriel wird in der kommenden Woche nach Moskau reisen. Er wird dabei von einer Wirtschaftsdelegation begleitet werden. Es sind Gespräche mit mehreren Mitgliedern der russischen Regierung über die unterschiedlichen bilateralen wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Russland und Deutschland und auch zwischen Russland und der Europäischen Union geplant.

Zu den Gesprächen mit Putin kann ich noch nichts sagen. Die Gespräche sind noch nicht alle finalisiert.

FRAGE JUNG: Frau Dubel, wissen Sie schon, wer zur Wirtschaftsdelegation gehört? Sind Rüstungsfirmen darunter?

DUBEL: Es ist wieder ein übliches Verfahren, dass wir eine Wirtschaftsdelegation mitnehmen und dann eine Abfrage starten, ob wir die Daten darüber, wer mitkommt, veröffentlichen und mitteilen können. Sobald wir da Rückmeldungen haben, können wir die Liste gerne zur Verfügung stellen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Fragen Sie die Mitglieder der Wirtschaftsdelegation immer, ob die öffentlich gemacht werden wollen? Können die sich also auch aussuchen, geheim mitzufahren?

DUBEL: Die müssen natürlich zustimmen, dass ihre Daten herausgegeben werden. Ja, das ist ein normales Verfahren.

FRAGE HENZE: Die müssen gefragt werden, nachdem sie bereits in die Delegation aufgenommen worden sind? Gehört es nicht sozusagen zu den Regularien, dass man sagt „Wir machen hier eine transparente Mitreise, und wer in einer solchen Delegation mitreisen will, der ist damit einverstanden, dass das öffentlich kommuniziert wird“?

DUBEL: Die Delegation steht noch nicht endgültig fest. Deswegen kann ich Ihnen auch keinen Namen der Firmen nennen, die mitkommen werden.

ZUSATZFRAGE HENZE: Aber wenn sie feststeht, ist dann sozusagen eine Bedingung, dass die auch dazu bereit sind, dass transparent kommuniziert wird, wer mit dem Minister auf die Reise geht?

DUBEL: Wenn sie feststeht und die Liste finalisiert ist, dann wird das natürlich transparent kommuniziert; das ist klar.

FRAGE JORDAN: Ich würde gerne die Bundesregierung etwas fragen. Solche Zusammenstöße, wie man sie in den letzten Tagen in Bautzen gesehen hat, scheinen ja in Sachsen besonders häufig vorzukommen. Warum ist das so? Warum sind die Sicherheitsbehörden in Sachsen nicht in der Lage, so etwas zu verhindern?

DR. PLATE: Wenn Sie mich fragen, dann kann ich dazu nur sagen: Das sind ja, wie Sie schon selbst gesagt haben, Vorfälle und Geschehnisse in der Zuständigkeit der sächsischen Landesbehörden. Es wäre sicherlich das erste Mal, wenn ich hier kommentieren würde, was Behörden eines einzelnen Bundeslandes tun oder nicht tun. Die Zuständigkeiten des Bundesinnenministeriums sind ja bekannt.

ZUSATZFRAGE JORDAN: Wird es irgendwann einen Punkt geben, an dem die Bundesbehörden einschreiten würden, wenn die Sicherheitsbehörden eines Bundeslandes offensichtlich nicht in der Lage sind, ihre Sicherheitsaufgaben wahrzunehmen?

DR. PLATE: Das ist natürlich, Herr Jordan, eine hypothetische Frage. Ich kann jetzt natürlich zitieren, was die Möglichkeiten der Amtshilfe im deutschen Recht sind. Sie wissen ja auch, dass es, wenn bestimmte Einsätze von Landespolizeien bevorstehen, von denen man vorher weiß, dass sie möglicherweise die Kapazitäten eines einzelnen Bundeslandes übersteigen, die bewährte Praxis in der Bundesregierung Deutschland gibt, dass ergänzende Kräfte anderer Länder und vom Bund angefordert werden können. Diese Praxis, nehme ich an, kennen Sie. Weiter ins Detail muss ich da nicht gehen.

Über dies hinaus gilt natürlich: Zuständigkeit ist eine Rechtsfrage, die, ehrlich gesagt, in einem Rechtsstaat auch nicht sozusagen geringgeschätzt werden sollte. Zuständigkeit ist keine Schönwetterveranstaltung, wenn ich das so sagen darf.

ZUSATZFRAGE JORDAN: Sehen Sie denn in den Ausschreitungen in Bautzen ein Anzeichen für eine Destabilisierung der Sicherheitslage in Deutschland?

DR. PLATE: Herr Jordan, Sie versuchen es noch einmal, aber ich habe es schon gesagt: Geschehnisse, die sich in der Zuständigkeit eines Landes und dessen Behörden abspielen, werden vom Bund grundsätzlich nicht kommentiert.

FRAGE BLANK: Ergänzend zu der Frage des Kollegen Jordan frage ich das Familienministerium und vielleicht auch noch einmal das Innenministerium; das Familienministerium deswegen, weil es ja offensichtlich um mehrere unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gehen soll, die möglicherweise auch zu den, wie sie dort genannt werden, „Rädelsführern“ zählen. Gibt es möglicherweise durch die Ausschreitungen, die da in Bautzen passiert sind, Anlass für Konsequenzen bei der Unterbringung dieser Flüchtlingsgruppe? Offensichtlich waren in dem Heim sehr viele Flüchtlinge mit möglicherweise problematischer Lebenssituation zusammengezogen. Sehen Sie da also auch Konsequenzen auf Bundesebene?

Die gleiche Frage geht möglicherweise eben auch an Herrn Dr. Plate: Gibt es da Konsequenzen, oder gibt es Anlass, über die Unterbringung von Flüchtlingen nachzudenken?

DR. PLATE: Vielleicht darf ich ganz kurz anfangen, weil ich ja jetzt sozusagen eh noch dran war: Die Unterbringung von Flüchtlingen ist bekanntlich ein Thema in der Zuständigkeit der Länder. Mehr habe ich dazu echt nicht zu sagen.

GÜTTE: Ich muss ehrlich sagen, dass mir jetzt noch nicht bekannt ist, dass das unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gewesen sein sollen. Ich habe den Ausführungen von Herrn Plate eigentlich auch nichts hinzuzufügen, außer dass wir ja auch an Präventionskonzepten arbeiten und dass diese Vorfälle immer wieder zeigen, dass Prävention eigentlich der richtige Ansatzpunkt ist, damit so etwas gar nicht erst passiert.

ZUSATZFRAGE BLANK: Herr Dr. Plate, gibt es bei Ihnen genauere Informationen über das, was dort vorgekommen oder vorgefallen ist? Dazu gibt es nämlich auch sehr differenzierende Äußerungen aus Sachsen. Haben Sie sich einmal bei der sächsischen Landesregierung bzw. beim Landesinnenministerium erkundigt?

DR. PLATE: Mir fällt die Antwort, ehrlich gesagt, sozusagen ein bisschen schwer, eine Antwort auf einen Komparativ, ohne dass Sie sozusagen die Vergleichsgröße oder die Vergleichsinformationsquelle nennen. Wir haben jedenfalls natürlich auch Informationen aus Sachsen vorliegen. Es gibt so eine WE-Meldung aus Sachsen, die wir selbstverständlich auch vorliegen haben, und wir haben auch einen ergänzenden Bericht der Bundespolizei, der recht kurz ist. Aber Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich nicht über Inhalte eines Berichts sächsischer Behörden spreche; das müssen die sächsischen Behörden schon selbst machen.

FRAGE JUNG: Herr Plate, gab es Amtshilfeersuchen von sächsischer Seite an die Bundespolizei?

DR. PLATE: Ja, die Bundespolizei hat auf Anforderung unterstützt. Allerdings kam die Anforderung zu einem Zeitpunkt, der dazu geführt hat, dass die Bundespolizei erst im späteren Verlauf, als es um die Sicherung der Flüchtlingsunterkunft ging, unterstützt hat. Im sozusagen zeitlich vorgelagerten Teil, über den viel zu lesen war, war die Bundespolizei noch nicht dabei.

ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie uns den Zeitpunkt nennen?

DR. PLATE: Nein, eine Uhrzeit kann ich Ihnen, ehrlich gesagt, nicht nennen. Jedenfalls war es der Zeitpunkt, als es um die Sicherung der Flüchtlingsunterkunft ging. Es war ja offenbar so, dass sich die Gruppen zuerst auf einem Platz, der mir jetzt aus dem Kopf heraus nicht namentlich bekannt ist, befunden haben und sich dann in Richtung dieser Flüchtlingsunterkunft bewegt haben. Als es um die Sicherung dieser Unterkunft ging, ist die Bundespolizei hinzugekommen. Eine genaue Uhrzeit kenne ich nicht.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wie viele Bundespolizisten waren da?

DR. PLATE: Irgendetwas mit Mitte 20; ich meine 24 oder 26. Ich müsste es nachreichen, wenn es Ihnen darauf ankommen sollte.

FRAGE DR. DELFS: Herr Plate, nach Angaben der sächsischen Behörden sind diese Ausschreitungen zum Teil von den Asylsuchenden ausgegangen. Haben Sie eigentlich irgendeinen Überblick darüber, ob das ein Phänomen ist, das sich in letzter Zeit gehäuft hat offenbar gibt es auch eine wachsende Unzufriedenheit unter vielen Flüchtlingen, die sich vielleicht einfach in solchem Verhalten äußert , oder würden Sie sagen, dass das jetzt doch ein Sonderfall ist, der in Bautzen zu beobachten ist?

DR. PLATE: Dass ich den konkreten Fall weder bewerte noch kommentiere, muss ich doch offenbar sogar noch einmal erwähnen, und deshalb tue ich es. Ich weiß nicht belastbar, ob diese Dinge von den Asylsuchenden ausgegangen sind oder nicht. Das ist mir sozusagen nicht aus eigener Quellenlage bekannt. Gelesen habe ich das auch, aber es gibt aus den Daten, die uns vorliegen, keine belastbaren Informationen darüber, dass sich solche Vorfälle, wenn sie sich denn so ereignet hätten, im Bundesgebiet in letzter Zeit tatsächlich gehäuft hätten.

FRAGE BLANK: Eine Nachfrage zur Unterstützungsanfrage aus Sachsen für das Wochenende, weil dann ja neue Demonstrationen angekündigt sind: Gab es eine Unterstützungsanfrage an die Bundespolizei für das kommende Wochenende?

DR. PLATE: Das ist mir nicht bekannt. Da müsste ich nachhorchen. Das kann ich gerne tun.

FRAGE JUNG: Frau Demmer, wenn die Kanzlerin sagt „Deutschland muss Deutschland bleiben“, dann gehören zum Status quo ja auch Nazi-Krawalle. Soll so etwas auch in Deutschland bleiben?

SRS’IN DEMMER: Die Bundesregierung verurteilt solche Ausschreitungen grundsätzlich auf das Schärfste. Das hat sie in der Vergangenheit getan, und das wird sie weiterhin tun. Deutschland ist ein Land der Mitmenschlichkeit, ein Land, das die Menschenwürde eines jeden Einzelnen achtet. Das ist nicht nur in Artikel 1 des Grundgesetzes nachzulesen, sondern täglich gelebte Praxis. Das beweisen beispielsweise unzählige Bürger, die sich ehrenamtlich und hauptamtlich in der Flüchtlingshilfe engagieren.

Ohne jetzt auf den konkreten Fall einzugehen, müssen wir natürlich dafür sorgen, dass die Gesetze sowohl von Flüchtlingen als auch von einheimischen Bürgern eingehalten werden. Die Bundesregierung verurteilt aggressive, fremdenfeindliche, gewalttätige Ausschreitungen auf das Schärfste. Das ist unseres Landes nicht würdig. In Deutschland ist kein Platz für derartige Gewalt, Fremdenfeindlichkeit, Intoleranz und Extremismus.

ZUSATZFRAGE JUNG: Soll Deutschland also doch nicht so sehr Deutschland bleiben?

SRS’IN DEMMER: Ich habe jetzt das dazu gesagt, was ich dazu sagen will. Ihre in der Frage genannte Analyse würde ich so schon nicht teilen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Dass es Nazis in Deutschland gibt?

VORS. WEFERS: Was war jetzt die Frage?

ZUSATZ JUNG: Zur politischen Aussage der Kanzlerin!

VORS. WEFERS: Ihre letzte Frage habe ich jetzt nicht als Frage verstanden. Deshalb frage ich.

ZUSATZ JUNG: Ich ziehe sie zurück.

FRAGE LANGE: Frau Demmer, ich möchte eingedenk Ihrer Worte noch einmal nachfragen: Die Kanzlerin hat sich ja im August vergangenen Jahres schon zu Vorfällen in Sachsen geäußert; ich glaube, es war in Heidenau. Jetzt sagten Sie, die Bürger müssten sich an geltendes Recht halten usw. Die Kanzlerin hat damals schon appelliert und von schrecklichen Bildern usw. gesprochen, aber es hat offenbar keine Entwicklung stattgefunden. Sieht die Bundesregierung also Nachholbedarf? Muss man die Bürger besser aufklären? Muss man mehr für die Sicherheit tun? Es ist jetzt, wie gesagt, ein Jahr vergangen, und es gibt diese Vorfälle oder ähnliche Vorfälle wieder.

SRS’IN DEMMER: Grundsätzlich handelt es sich ja ohnehin um einen Prozess. Man kann ja jetzt nicht einen Status quo festschreiben. Gesellschaft und Politik tragen die gemeinsame Verantwortung dafür, sich deutlich gegen ein stilles Einverständnis oder auch bloß ein stilles Hinnehmen solcher Taten durch eine Minderheit in unserer Gesellschaft zu positionieren. Die Auseinandersetzung mit jeglicher Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ist der Bundesregierung ein zentrales Anliegen. Das haben wir hier deutlich gemacht, und das hat die Kanzlerin in vielen Reden deutlich gemacht. Das ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Hier sind alle Beteiligten aus Staat und Gesellschaft gefordert. Die Bundesregierung geht entschlossen dagegen vor und nimmt ihre Verantwortung in diesem Bereich sehr ernst.

FRAGE KOCH: Ich habe Fragen an das Verkehrsministerium wegen des angekündigten Rückzugs von BerlinLinienBus aus dem Fernbusmarkt. Muss man die Lage auf diesem Markt jetzt als Monopol bezeichnen?

Zweitens: Ist die Liberalisierung des Fernbusmarkts gescheitert?

Drittens: Was will der Minister tun, um die Situation möglicherweise zu verbessern oder zu verändern?

STRATER: Ich versuche, das einmal zu ordnen. Vielleicht eine kleine Bemerkung vorweg: Bei der Neuausrichtung des DB-Fernbusangebots, das ja auch heute durch die DB öffentlich gemacht geworden ist, handelt es sich um eine unternehmerische Entscheidung der DB. Das ist eine Entscheidung, die vom Vorstand der DB getroffen wird, nicht vom Eigentümer. Es kommt jetzt darauf an, dass die Deutsche Bahn ein Signal abgibt, wie sie den Wettbewerb um mehr als 20 Millionen Fernbuskunden so viele sind es nämlich inzwischen schon aufnimmt. Ob sie das auf der Schiene, auf der Straße oder auf anderen Wegen tut, ist eine Entscheidung des Bahnvorstands.

Sie hatten nach der Monopolbildung gefragt. Ich beziehe das jetzt einmal auf die grundsätzliche Entwicklung des Fernbusmarkts. Wir als Verkehrsministerium betrachten nicht ein Element des Fernverkehrs, sondern den Fernverkehr insgesamt. Dazu gehören verschiedene Angebote für die Reisenden auf der Schiene und auf der Straße, die im Wettbewerb funktionieren, ganz unabhängig davon, wie viele Wettbewerber im jeweiligen System agieren. Der Minister hat bereits vor einigen Monaten darauf hingewiesen, dass sich die Branche weiter im Aufbau befindet, der Markt sich aber zu ordnen beginnt.

Wenn Sie grundsätzlich nach der Liberalisierung fragen, dann wissen Sie, dass das Angebot seit der Marktöffnung im Jahr 2013 sprunghaft angestiegen ist. Das ist ein Mobilitätssprung für die Reisenden gewesen, die ein zusätzliches attraktives Angebot erhalten haben, von A nach B zu reisen. Wenn Sie daran denken, dass im Bus zum Teil auch WLAN angeboten wird, dann ist das auch ein zusätzliches attraktives Angebot auf der Straße. Insofern ist die Liberalisierung nicht gescheitert.

ZUSATZFRAGE KOCH: Gibt es angesichts der Lage, dass jetzt auf dem Fernbusmarkt wohl ein beherrschender Wettbewerber mit einem Marktanteil von 80 Prozent agiert, Handlungsnotwendigkeiten?

STRATER: Seitens unseres Hauses sind keine regulatorischen Maßnahmen geplant.

FRAGE JUNG: Herr Strater, Frau Dubel, würden Ihre jeweiligen Ministerien von einem Wettbewerb auf dem Fernbusmarkt sprechen?

STRATER: Ja.

ZUSATZFRAGE JUNG: Warum?

STRATER: Weil es verschiedene Wettbewerber gibt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Frau Dubel?

DUBEL: (ohne Mikrofon; akustisch unverständlich)

FRAGE WACKET: Wenn man sich noch einmal an das Jahr 2013 und die vielen neuen Unternehmen erinnert, sind Sie dann nicht doch von der Entwicklung auf dem Fernbusmarkt enttäuscht, dass jetzt praktisch nur noch ein Unternehmen übrig geblieben ist?

STRATER: Wie ich bereits gesagt habe, hat der Minister darauf hingewiesen, dass sich die Branche nach wie vor im Aufbau befindet, dass der Markt sich aber zu ordnen beginnt. Insofern kann hier von Enttäuschung keine Rede sein. Was die Liberalisierung grundsätzlich an Vorteilen gebracht hat, habe ich ja eben erläutert.

FRAGE WACKET: Ich wollte mich einmal nach der Lage in den deutschen Botschaften in der Türkei erkundigen. Offenkundig hat es ja jetzt Festnahmen von Personen gegeben, die offenbar Anschläge auf diese Botschaften bzw. Vertretungen geplant hatten. Wie geht es jetzt weiter? Bleiben die Botschaften und Vertretungen in der nächsten Woche geschlossen? Wie sieht es da aus?

FISCHER: Die Meldungen über die Festnahmen habe ich auch zur Kenntnis genommen, aber das ist kurz vor der Regierungspressekonferenz erfolgt. Insofern habe ich keine Rückmeldungen dazu erhalten.

Dazu, ob und, wenn ja, was aus unserer Sicht daran ist: Richtig ist, dass unsere Auslandsvertretungen in der Türkei in dieser Woche geschlossen sind. Diese Woche das wissen Sie ist eh Feiertagswoche in der Türkei. Der Hintergrund ist, dass uns letztlich nicht abschließend überprüfbare Hinweise darauf vorgelegen haben, dass genau in dieser Woche Anschläge gegen diplomatische und konsularische Vertretungen in der Türkei geplant seien, darunter möglicherweise auch gegen deutsche Vertretungen. Selbstverständlich nehmen wir solche Hinweise ernst. Wir haben daraufhin auch unser Sicherheitsdispositiv überprüft und sind zu der Entscheidung gekommen, unsere Auslandsvertretungen und die deutschen Schulen in der Türkei in dieser Woche geschlossen zu halten. Das war eine Vorsichtsmaßnahme aus Personalfürsorge für unsere Kolleginnen und Kollegen vor Ort und die Besucherinnen und Besucher, die es ja sonst möglicherweise in dieser Woche gegeben hätte.

ZUSATZFRAGE WACKET: Die Frage war, wie es weitergeht, zum Beispiel in der nächsten Woche. Ist das jetzt bis Sonntag um 24 Uhr befristet?

FISCHER: Wie gesagt: Wir hatten zunächst einmal beschlossen, die Auslandsvertretungen für diese Woche geschlossen zu halten. Einige Tage lang waren sie aufgrund der Feiertage eh planmäßig geschlossen. Wir werden die Lage jetzt weiter analysieren, auch das ganze Wochenende über, und dann eine angemessene Entscheidung darüber treffen, wie wir am Montag weitermachen werden.

FRAGE JUNG: Herr Fischer, zum Grund der Schließungen sagten Sie, Sie hätten da Hinweise erhalten. Sind das Hinweise Ihrer eigenen Dienste oder Ihrer Mitarbeiter der Botschaft? Sind das also eigene Erkenntnisse, oder haben Sie Hinweise von der Türkei oder anderen ausländischen Partnern bekommen? Wenn ja, welche?

FISCHER: Sie werden mir nachsehen, dass ich über solch sicherheitsrelevante Informationen hier in der Bundespressekonferenz sicherlich keine offene Auskunft geben kann. Letztlich geht es dabei ja um das Wohl und Wehe unserer Kolleginnen und Kollegen in der Türkei wie genauso der Visaantragsteller, die möglicherweise in der Botschaft sind. Ich glaube, da müssen wir die Hinweise, die wir aus den verschiedensten Quellen erhalten, auch mit der gebotenen Vertraulichkeit behandeln.

FRAGE: Frau Demmer, nächste Woche findet in New York eine große Versammlung auf UN-Ebene zum Thema Flüchtlinge und Migration statt. Die Bundeskanzlerin ist nicht dabei. Meine Frage wäre: Wer wird Deutschland dabei vertreten, und warum fehlt die Bundeskanzlerin dort? Viele andere Länder haben ihre Regierungschefs ja dorthin geschickt, und das Thema, um das es dort geht, ist eines, das Deutschland ziemlich wichtig ist.

SRS’IN DEMMER: Deutschland wird dort durch den Bundesaußenminister und den Bundesminister für Entwicklung und Zusammenarbeit vertreten sein und ist dort somit sehr gut vertreten.

ZUSATZFRAGE: Und warum ist die Bundeskanzlerin nicht dabei?

SRS’IN DEMMER: Deutschland ist durch zwei Bundesminister einfach sehr gut vertreten.

VORS. WEFERS: Wir hatten das Thema auch am Mittwoch schon einmal; im Protokoll finden Sie also vielleicht auch noch etwas Weiterführendes dazu.

FRAGE WACKET: Es gibt Forderungen vom US-Justizministerium von bis zu 14 Milliarden US-Dollar gegen die Deutsche Bank. Ist die Bundesregierung eigentlich in Sorge um die Stabilität dieses doch entscheidenden Instituts?

SRS’IN DEMMER: Da würde ich das Finanzministerium bitten zu antworten.

VON TIESENHAUSEN-CAVE: Herr Wacket, es geht hier ja um laufende Verhandlungen zwischen der Deutschen Bank und den amerikanischen Justizbehörden, zu denen auch nur die Beteiligten Auskunft geben können. Der Bundesregierung ist generell bekannt, dass sich die US-Behörden auch mit anderen Kreditinstituten auf Vergleichszahlungen geeinigt haben. Die Bundesregierung geht daher davon aus, dass auch am Ende dieses Verfahrens auf Grundlage der Gleichbehandlung ein faires Ergebnis erzielt wird.

Zu Ihrem zweiten Frageteil: Wie immer nehmen wir zu einzelnen Instituten keine Stellung.

ZUSATZFRAGE WACKET: Die Frage war: Sind Sie deswegen in Sorge?

VON TIESENHAUSEN-CAVE: Ich weise darauf hin, dass die Aufsicht über die Deutsche Bank als großes Institut, als signifikant eingestuftes Institut durch die EZB erfolgt. Diese Aufsicht funktioniert, und bei Nachfragen wenden Sie sich doch bitte an die EZB.

ZUSATZFRAGE WACKET: Haben Sie den Eindruck, dass das vielleicht auch eine Gegenaktion des US-Justizministeriums zum Fall Apple ist, dass das also passiert, weil die EU gegen Apple vorgegangen ist?

VON TIESENHAUSEN-CAVE: Diese Einschätzung teile ich nicht.

FRAGE LANGE: Frau von Tiesenhausen, Sie sagten „faires Ergebnis“: Können Sie das definieren? Sagen Sie das vor dem Hintergrund, dass US-Behörden oft mit einer hohen Forderung herangehen und dann ihre Forderung absenken, gehen Sie also davon aus, dass die Summe noch gesenkt wird?

VON TIESENHAUSEN-CAVE: Ich habe ja gesagt, dass es in vergleichbaren Fällen auch mit anderen Kreditinstituten Vergleichszahlungen gegeben hat und dass wir ich kann das wiederholen davon ausgehen, dass auf Grundlage der Annahme der Gleichbehandlung auch am Ende dieses Verfahrens ein faires Ergebnis erzielt wird. Weitere Definitionen würde ich dazu nicht machen.

FRAGE MADELEINE: Frau von Tiesenhausen, haben Sie diese Erwartungen auch ihren amerikanischen Kollegen mitgeteilt, haben Sie dazu also Gespräche mit den amerikanischen Behörden geführt? Oder ist das jetzt durch Ihre Äußerungen in dieser Pressekonferenz geschehen?

VON TIESENHAUSEN-CAVE: Mir ist von Gesprächen mit amerikanischen Behörden in der jüngsten Zeit nichts bekannt. Ich will aber noch einmal betonen: Es handelt sich hier um laufende Verhandlungen zwischen der Deutschen Bank und den amerikanischen Justizbehörden. Das sind die beiden Beteiligten, und dazu ist, glaube ich, hier jetzt von mir aus auch nichts weiter einzubringen.

FRAGE JUNG: Frau von Tiesenhausen, ich versuche es nur zu verstehen: Da geht es ja auch um Straftaten. Wenn Verantwortliche der Deutschen Bank dort vielleicht angeklagt werden oder in den Knast müssen, dann sehen Sie das also nicht als fair an? Denn die andere bekommen alle ja immer Deals.

VON TIESENHAUSEN-CAVE: Ich kann die Annahme Ihrer Frage nicht verstehen. Das sind Verhandlungen zwischen der Deutschen Bank und den amerikanischen Justizbehörden. Wir mischen uns hier nicht ein. Ich habe dazu gesagt, was ich zu sagen habe, und zu irgendwelchen hypothetischen Fragen nach dem Motto: „Wenn da irgendwer was muss…“ werde ich sowieso generell nichts sagen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber Sie erkennen schon an, dass es da um potenzielle Straftaten geht?

VON TIESENHAUSEN-CAVE: Ich bewerte das hier nicht.

ZUSATZ JUNG: Wenn das Justizministerium mit der Deutschen Bank über etwas verhandelt, dann muss es ja um etwas gehen.

VON TIESENHAUSEN-CAVE: Ich verstehe die Annahme Ihrer Frage gar nicht. Wir haben gesagt, dass es da um laufende Verhandlungen geht. Die beiden Beteiligten sind die Deutsche Bank und die amerikanischen Justizbehörden.

FRAGE SCALLY: Frau Demmer, die Bundeskanzlerin hat ich glaube, es war gestern Abend gesagt, die Pressefreiheit umfasse auch die Freiheit, Missstände aufzudecken, ohne Nachteile und Gefahren befürchten zu müssen. Hätte Edward Snowden längst eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland bekommen und eine Hacker-WG im Prenzlauer Berg beziehen können, wenn er einen Presseausweis gehabt hätte?

SRS’IN DEMMER: Den letzten Teil Ihrer Frage habe ich jetzt nicht verstanden.

ZUSATZFRAGE SCALLY: Meine Frage ist: Hätte Edward Snowden einen Aufenthaltstitel für Deutschland bekommen, wenn er einen Presseausweis gehabt hätte?

SRS’IN DEMMER: Der Fall Snowden ist hier sehr lang und sehr ausführlich diskutiert worden. Ich möchte gerne grundsätzlich noch einmal wiederholen, was die Kanzlerin gestern zur Pressefreiheit gesagt hat, nämlich dass sie natürlich eine unverhandelbare und unverzichtbare Grundvoraussetzung unserer demokratischen Grundordnung und im Grundgesetz ausdrücklich geschützt ist. Eine freie Presse, eine vielfältige Medienlandschaft, eine kritische, informierte Öffentlichkeit und ein lebendiger Diskurs sind die stärksten Garanten für eine Demokratie und gegen staatliche Willkür.

ZUSATZFRAGE SCALLY: Genau, da sind wir sehr geschützt. Wenn Edward Snowden einen Presseausweis gehabt hätte, wäre seine Chance auf einen Aufenthaltstitel in Deutschland dann besser? Denn er dürfte dann ja keine Nachteile befürchten, nicht einmal in Deutschland.

SRS’IN DEMMER: Ich kann nur noch einmal darauf hinweisen, dass dieser Fall hier sehr lang und ausführlich immer wieder diskutiert worden ist. Ich möchte einzelne spezielle Fälle nicht einordnen, sondern hier einfach noch einmal grundsätzlich bekräftigen wie auch die Kanzlerin gestern in ihrer Rede , wie wichtig Pressefreiheit ist. Ihre Frage ist eine hypothetische Frage, insofern würde ich

ZUSATZFRAGE SCALLY: Okay, eine nicht hypothetische Nachfrage: Anfang des Monats gab es einen geheimen Bericht des Datenschutzbeauftragten, der gesagt hat, dass die Grundrechte unbescholtener Bürger vom BND massiv verletzt wurden. Sind seit Snowdens diesbezüglichen Enthüllungen Innovationen und neue Rechte beim Parlamentarischen Kontrollgremium eingeführt worden, um Missstände beim BND künftig besser aufzudecken? Ist es jetzt besser gewappnet gegen künftige Verstöße des BND gegen die Grundrechte in Deutschland?

SRS’IN DEMMER: Auch dazu würde ich Sie gerne auf die Protokolle der vergangenen Sitzungen hinweisen. Wir kommentieren diesen Bericht hier nicht, weil es um Gremien geht, über die wir hier nicht reden.

Grundsätzlich weisen Sie zu Recht darauf hin, dass man gesetzgeberisch aktiv geworden ist.

ZUSATZFRAGE SCALLY: Meine Frage bezog sich auf das Parlamentarische Kontrollgremium. Hat es im Vergleich zu vor drei Jahren bessere oder neue Werkzeuge, um mit dem BND zu reden, wenn es Sorge bezüglich der Einhaltung der Grundrechte der Bürger hat?

SRS’IN DEMMER: Jedenfalls haben wir aufgrund dieses Falles einige Sachen verbessert. Wir haben hier jede Menge Stellung dazu genommen, ich würde Sie deshalb auf die Protokolle der vergangenen Sitzungen hinweisen. Die Frage zum Parlamentarischen Kontrollgremium müssen Sie an das Gremium selbst richten.

FRAGE JUNG: Die Kanzlerin sagt: „[Die Pressefreiheit] umfasst auch die Freiheit, Missstände aufdecken …, ohne Nachteile oder gar Gefahren befürchten zu müssen.“ Frau Demmer, ich probiere es einmal nicht mit einer hypothetischen, sondern mit einer Lernfrage: Verbinden die Kanzlerin und die Bundesregierung das Schicksal und die Leistungen von Edward Snowden mit dem Thema Pressefreiheit?

SRS’IN DEMMER: Ich habe dazu jetzt tatsächlich alles gesagt, was ich dazu sagen möchte.

ZUSATZ JUNG: Nö. Hat Edward Snowden für die Bundesregierung irgendwas mit dem Thema Pressefreiheit zu tun, oder sind das zwei separate Themen?

SRS’IN DEMMER: Herr Jung, ich habe gesagt: In diesem Raum hier ist sehr viel und sehr lange über diesen Fall diskutiert worden. Es gibt keinen neuen Sachstand, und wir haben dem von hier aus nichts hinzuzufügen.

Grundsätzlich gilt, dass die Pressefreiheit in Deutschland ein sehr hohes Gut ist.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das habe ich verstanden. Meine Frage ist aber: Tangiert dieser Fall die Pressefreiheit?

SRS’IN DEMMER: Genau. Aber was Sie nicht verstanden haben, ist, dass ich dazu jetzt nicht noch mehr sagen möchte.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich möchte nur verstehen, ob Sie diese beiden Themen miteinander verbinden.

VORS. WEFERS: Ich glaube, wir diskutieren jetzt

ZUSATZFRAGE JUNG: Wir diskutieren ja nicht, sondern ich will einfach nur eine Frage beantwortet bekommen. Das hört sich sonst nach einem Lippenbekenntnis der Kanzlerin an.

SRS’IN DEMMER: Ihre Analyse teile ich nicht, und damit würde ich das gerne beenden; denn es würde nur Zeit kosten, wenn wir das jetzt fortsetzen.

FRAGE JUNG: Herr Fischer: Die Bundesregierung hatte im Oktober 2014 bei der Wiederaufbaukonferenz für Gaza in Kairo 50 Millionen Euro zugesagt. Gestern hat sich die Weltbank gemeldet und hat mitgeteilt, dass erst die Hälfte der von den Geberländern zugesagten Summen bereitgestellt worden sei. Hat Deutschland seine Zusagen, die man vor zwei Jahren gemacht hat, bereits in Gänze erfüllt?

FISCHER: Ich kann es Ihnen aus dem Stegreif nicht sagen, weil ich natürlich nicht jeden einzelnen Finanzfluss, der aus der Bundesregierung in Richtung Weltbank oder andere Organisation fließt, im Überblick haben kann. Ich glaube aber, die Weltbank ressortiert auch zuständigkeitshalber im Ressort des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, insofern müssten Sie wahrscheinlich die entsprechende Kollegin bzw. den entsprechenden Kollegen fragen.

FRANKE: Vielleicht zunächst grundsätzlich: Wir hatten ja mehrfach berichtet, dass wir gerade beim Aufbau von Gaza in verschiedenen Projekten arbeiten. Insbesondere geht es dabei um das Thema „Cash for Work“, also darum, den Menschen die Möglichkeit zu geben, durch bestimmte Arbeiten, die gefördert werden, ein eigenes Einkommen zu bekommen und dadurch auch ihre eigenen Familien zu ernähren.

Ich kann Ihnen jetzt nicht sagen, inwieweit die Komplettmittel geflossen sind; darüber würde ich noch einmal mit den Kollegen sprechen. Aber grundsätzlich geht es, wie gesagt, vor allen Dingen auch um das Thema Arbeitsförderung, Förderung von Beschäftigung, sowie um das Thema Förderung der beruflichen und der schulischen Ausbildung und Weiterbildung.

ZUSATZFRAGE JUNG: Also können wir mit einer Nachreichung bezüglich der Frage rechnen, ob die im Oktober 2014 in Kairo zugesagten Wiederaufbauhilfen gezahlt worden sind oder nicht?

FRANKE: Genau, dazu würde ich mich dann noch einmal melden.

FRAGE BLANK: Im Zusammenhang mit der CETA-Mission des Wirtschaftsministers in Kanada: Frau Demmer, der Zeitplan sieht vor, dass CETA Ende Oktober unterschrieben wird. Gibt es dazu schon eine einhellige Position der Bundesregierung, dass man unterzeichnen wird, dass man CETA zustimmen wird? Der Hintergrund meiner Frage ist: Der Wirtschaftsminister sagt, bis dahin könne es rechtsverbindliche Klarstellungen bei Freihandelsabkommen geben. Ist das überhaupt möglich? Er ist ja in Kanada gewesen, und dort hieß es, man sei zu solchen Verhandlungen bereit. Aber ist überhaupt denkbar, dass es in einem derart kurzen Zeitraum bis Ende Oktober rechtsverbindliche Klarstellungen geben könnte?

SRS’IN DEMMER: Zu den Zeitplänen kann ich Ihnen hier jetzt nichts sagen. Ich kann nur noch einmal sagen weil es so wichtig ist , dass es ein sehr gelungenes Abkommen ist, für das es sich in jedem Fall zu kämpfen lohnt eben weil es den Zugang und die Chancen europäischer Unternehmen im kanadischen Markt erheblich verbessert und Kanada und Europa schon jetzt sehr eng miteinander verflochten sind, und weil es einfach ein weiterer Beitrag zur Vertiefung der Handelsbeziehungen wäre.

ZUSATZFRAGE BLANK: Ich hatte ja nicht nach dem Zeitplan gefragt, sondern nach der Wahrscheinlichkeit, dass Deutschland Ende Oktober unterzeichnet, auch wenn es bis dahin nicht die von Gabriel versprochenen rechtsverbindlichen Klarstellungen zu diesem Abkommen geben wird. Ist die Haltung der Bundesregierung hinsichtlich der Frage, ob man unterzeichnen wird, noch unklar?

SRS’IN DEMMER: Ich würde das jetzt einmal beim BMWi sehen.

DUBEL: Ich glaube, der Zeitplan bzw. die Frage, was jetzt sozusagen die nächsten Schritte sind, wurde hier schon mehrfach erläutert. Wir haben als nächsten den informellen Handelsministerrat in der nächsten Woche. Dort wird das Abkommen mit den Mitgliedstaaten diskutiert werden, dort werden aber noch keine Beschlüsse gefasst werden. Als nächstes muss dann natürlich auch ein Kabinettsbeschluss zur Haltung Deutschlands im Rat erfolgen. Dieser Kabinettsbeschluss würde sich dann irgendwann in den nächsten Wochen anschließen. Erst dann ist die Abstimmung im Rat über das Abkommen vorgesehen.

ZUSATZFRAGE BLANK: Ich muss leider noch einmal nachfragen. Auch hier gibt es wieder keinen Dissens über Zeitplan; danach habe ich auch nicht gefragt. Aber der Wirtschaftsminister sagt: Bis Ende Oktober, also bis zu dem Zeitpunkt, an dem dieses Abkommen auf einem europäisch-kanadischen Gipfel unterzeichnet werden soll, soll es rechtsverbindliche Klarstellungen zu diesem Freihandelsabkommen geben. Meine Frage bezog sich eindeutig nicht auf den Zeitplan, vielmehr möchte ich wissen: Halten Sie es für möglich, dass bis dahin solche rechtsverbindlichen Klarstellungen zwischen der EU nur das ist ja möglich und Kanada ausverhandelt sind, ja oder nein? Oder könnte es dann ein Veto des Wirtschaftsministerium geben, der dann sagt: Nein, diese rechtsverbindlichen Klarstellungen gibt es noch nicht, also können wir als Deutschland nicht unterzeichnen?

DUBEL: Die europäischen Institutionen, namentlich die EU-Kommission und das Europäische Parlament, sind mit der kanadischen Regierung ja momentan in Gesprächen darüber, wie dies alles umgesetzt werden soll. Diese Gespräche laufen, und das wird man unter anderem auch beim kommenden informellen Handelsministerrat besprechen. Den müssen wir jetzt abwarten.

ZUSATZFRAGE BLANK: Dann sei mir noch eine Zusatzfrage an die stellvertretende Regierungssprecherin Frau Demmer erlaubt: Was hält die Bundeskanzlerin davon, dass der Wirtschaftsminister solche Verhandlungen mit Kanada führt, die möglicherweise darauf hinauslaufen, dass eine Umsetzung des Abkommens weiter verzögert wird? Da könnte ja ein monatelanger Eiertanz drohen. Was hält die Kanzlerin davon?

SRS’IN DEMMER: Ich teile Ihre Analyse nicht. Ich kann nur noch einmal sagen: Der Bundeskanzlerin und der Bundesregierung insgesamt liegt einfach daran, ein sehr gelungenes Abkommen zum Abschluss zu bringen. CETA steht vor allem für faire Handelsregeln und für hohe soziale Umweltstandards. Die EU setzt damit Maßstäbe für weitere Freihandelsabkommen.

FRAGE JUNG: Ich habe eine Frage an das Landwirtschaftsministerium zu CETA: Da Sie sich auch um die Belange der Bauern kümmern, ist der Schutz der Herkunftsangaben ja ein großes Thema bei CETA. Von mehr als 4 000 regional geschützten Produkten tauchen in CETA nur 173 auf. Wie bewertet Ihr Ministerium das? Wird CETA trotzdem eine tolle Sache?

HEINZELMANN: Vielen Dank für Ihre Frage. Grundsätzlich begrüßt der Bundesminister die Einigung zwischen der EU und Kanada über das umfassende Freihandelsabkommen CETA. Die hohen Standards unserer Lebensmittelsicherheit werden durch CETA nicht gefährdet. Das Abkommen eröffnet der Land- und Ernährungswirtschaft auf beiden Seiten neue Marktchancen. Deutschland darf sich als Exportnation den großen wirtschaftlichen Chancen nicht verschließen, die ein solches Abkommen bietet. Zollfreiheit und die Angleichung administrativer Vorgaben können Motoren für Wachstum und Beschäftigung sein.

Zu Ihrer speziellen Frage kann ich hier nichts sagen. Dazu müsste ich mich noch informieren.

DUBEL: Zu dem Thema der Herkunftsbezeichnungen möchte ich kurz ergänzen, damit hier kein Missverständnis entsteht. CETA schützt unsere Standards umfassend. Alle in Europa geschützten Produkte bleiben natürlich auch weiterhin geschützt, auch wenn CETA in Kraft ist. Es kommt nur hinzu, dass eine Reihe von Produkten einen zusätzlichen Schutz in Kanada genießt. Aber in Deutschland bleibt dies alles natürlich unverändert.

ZUSATZFRAGE JUNG: Weil ich es auch durch die Nachfragen von Herrn Blank nicht verstanden habe, würde mich interessieren, von Ihnen zu hören, welche Teile des CETA-Abkommens aus Sicht Ihres Ministeriums vorläufig in Kraft treten können und sollen.

Frau Demmer, können Sie erläutern, wie das BPA die deutsche Bevölkerung über Vorteile, Risiken und Nebenwirkungen von CETA informiert?

DUBEL: Zur vorläufigen Anwendung von CETA: Es ist klar, dass es eine vorläufige Anwendung nur derjenigen Teile geben kann, die in der ausschließlichen Zuständigkeit der EU-Kommission liegen.

ZURUF JUNG: Können Sie sie benennen?

DUBEL: Das sind zum Beispiel die Zölle. Einzeln kann ich sie nicht benennen, weil das noch einzeln im Rat ausdiskutiert werden wird. Der Rat wird darüber entscheiden, ob und in welchem Umfang es eine vorläufige Anwendung geben wird. Dem kann ich hier nicht vorgreifen.

ZUSATZ JUNG: Das heißt, erst wenn alles beschlossen ist, wissen wir, welche Teile potenziell

DUBEL: Der Rat beschließt darüber, ob wir CETA abschließen wollen. Er beschließt auch darüber, ob CETA vorläufig angewendet werden soll und welche Teile von CETA vorläufig angewendet werden sollen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Welche Teile stehen denn zur Auswahl?

DUBEL: Natürlich wird das ganze Abkommen angeschaut und im Rat diskutiert und dann entschieden werden, welche Teile in die ausschließliche EU-Zuständigkeit fallen und welche Teile in die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten fallen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ist das nicht rechtlich verbindlich, sondern machen das die Minister

DUBEL: Das alles wird momentan geprüft und dann im Rat entschieden, ja.

SRS’IN DEMMER: Herr Jung hat mir noch die Gelegenheit gegeben, Werbung für www.bundesregierung.de zu machen. Dort informieren wir grundsätzlich immer wieder über alles, was von Belang und interessant ist, auch über Handelsabkommen.

FRAGE: Im Umweltministerium sollen laut einem Medienbericht Hinweise auf eine Manipulationsstrategie bei VW-Dieselfahrzeugen gelöscht worden sein. Das war wohl im Jahr 2008. Beamte sollen Passagen aus einem Konzept für ein neues Überwachungssystem von Fahrzeugen, das das Umweltbundesamt erstellt hatte, gestrichen haben. Können Sie dazu etwas sagen? Haben Sie so die Aufklärung des Abgasskandals in Ihrem Haus verschleppt?

HAUFE: Dazu kann ich nichts sagen. Mir sind diese Informationen nicht bekannt. Ich kenne auch die Quelle dieser Informationen nicht. Ich kann Ihnen nur sagen, dass wir in den vergangenen Jahren ziemlich viel damit beschäftigt waren, im Abgasbereich insgesamt Änderungen herbeizuführen. Das habe ich hier auch mehrfach ausgeführt.

FRAGE JUNG: Mich interessiert das Thema Monsanto. Ich möchte das Landwirtschaftsministerium fragen, wie Sie die angestrebte Fusion bewerten, gerade in Hinblick auf die Nachhaltigkeit der Landwirtschaft.

Mich würde interessieren, vom Entwicklungsministerium zu hören, wie Sie das wahrscheinlich fusionierte Unternehmen aus Sicht des Welthungers sehen. Wird dieses neue Unternehmen den Welthunger noch verstärken?

An das Umweltministerium: Wie bewerten Sie die angestrebte Fusion im Hinblick darauf, dass Monsanto der größte Glyphosat-Hersteller ist? Sie sind ja ein Glyphosat-Gegner.

HEINZELMANN: Ich fange gern an. Der angekündigten Fusion zwischen der Bayer AG und dem US-Konzern Monsanto müssen die zuständigen Wettbewerbsbehörden zustimmen, insbesondere die EU-Kommission und die US-Wettbewerbsbehörden. Die EU-Kommission wird das anzumeldende Zusammenschlussvorhaben nach den Vorschriften der Europäischen Fusionskontrollverordnung zu prüfen haben. Jetzt ist nicht die Zeit und nicht der Ort, die angekündigte Fusion zu bewerten.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wann wollen Sie sie bewerten?

HEINZELMANN: Es ist jetzt nicht an der Zeit, das zu bewerten. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

FRANKE: Ich schließe mich den Ausführungen meines Vorredners an. Zumindest aber möchte ich noch auf unseren Ansatz im BMZ hinweisen. Wir haben vor knapp drei Jahren bewusst die Initiative „EINEWELT ohne Hunger“ ins Leben gerufen, in der es darum geht, sowohl mit kleinbäuerlichen Strukturen als auch mit Landwirtschaftsunternehmen gemeinsam an genau diesem Thema zur Bekämpfung des Hungers weltweit zu arbeiten. Die Zielgruppe sind eindeutig Kleinbauernfamilien, die dafür sorgen, den Hunger in ihren eigenen Ländern zu bekämpfen.

HAUFE: Ich kann natürlich nichts zu einer Firmenfusion sagen. Die Ministerin ist auch nicht aus irgendwelchen Firmeninteressen kritisch gegenüber Glyphosat, sondern weil sie eine umweltgerechte und ökologische Agrarpolitik möchte.

Sie hat bei einem Pressegespräch mit Landwirten am vergangenen Montag darauf hingewiesen, dass Sie es nicht als angemessen empfindet, wenn uns die EU-Kommission heute in einer Zeit, in der wir durchaus kritischer mit Pflanzenschutzmitteln umgehen sollten eine 15-jährige Zulassung vorsetzt. Das ist nicht im Interesse einer umweltgerechten Agrarpolitik.

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Franke, weil Sie keinen Vorausblick wagen wollen vielleicht ein Rückblick: Hat Monsanto bisher zur Bekämpfung des Welthungers beigetragen?

FRANKE: Wenn es darum geht, ländliche Entwicklungsvorhaben zu fördern, arbeiten wir in verschiedenen Projekten auch mit größeren Agrarunternehmen zusammen, die international aktiv sind. Wenn wir mit entsprechenden Konzernen zusammenarbeiten, dann geht es, wie gesagt, darum, die Zielgruppe zu fördern. Zielgruppe sind eindeutig die Kleinbauernfamilien.

ZUSATZFRAGE JUNG: Hat Ihr Ministerium schon mit Monsanto zusammengearbeitet?

FRANKE: Das kann ich Ihnen nicht ad hoc sagen. Das müsste ich herausbekommen.

FRAGE JORDANS: Es gibt wieder frische Forderungen, in Deutschland Obergrenzen für Flüchtlinge einzuführen, wie es beispielsweise Österreich getan hat. Ich möchte fragen, ob die Bundesregierung daran festhält, dass solche Obergrenzen weder wünschenswert noch juristisch machbar sind?

DR. PLATE: Zu dieser Frage ganz kurz: Sie wurde diese Woche schon gestellt und von mir beantwortet. Das ist so frisch, dass ich jetzt, ehrlich gesagt, keinen Anlass für eine Aktualisierung meiner Antwort sehe.

Ich will aber gern die Gelegenheit, dass ich das Wort habe, nutzen, um das nachzuliefern, von dem vorhin im Raum blieb, ob ich es nachliefern könnte, hinsichtlich der Unterstützung durch die Bundespolizei. Ich hatte gesagt: 24 oder 26. Ich kann das jetzt konkretisieren: 26 waren es.

Sie hatten auch nach der Uhrzeit gefragt: Circa zwischen 22 Uhr und 0.30 Uhr heute Morgen.

Dann war noch die Frage offen, ob es weitere Unterstützungsersuchen aus Sachsen für das Wochenende gibt. Sowohl dem BMI als auch dem Präsidium der Bundespolizei sind jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Unterstützungsersuchen für dieses Wochenende bekannt. Ich will aber generell darauf hinweisen, dass so etwas auch einmal kurzfristiger kommen kann. Ich kann also nicht ausschließen, dass es solche Ersuchen geben wird. Aber jedenfalls bisher sind weder dem BMI noch dem Präsidium solche Ersuchen bekannt.

FRAGE JUNG: Ich habe eine kurze Frage an das Finanzministerium zur BaFin-Entscheidung, dass man risikoreiche Finanzwetten, das heißt Neuauflagen von Bonitätsanleihen, für Privatanleger verbieten will. Begrüßt Ihr Ministerium diesen Schritt, dass Bonitätsanleihen nicht in die Hände von Normalanlegern gehören sollen?

VON TIESENHAUSEN-CAVE: Das Vorgehen der BaFin ist mit uns abgestimmt. Derzeit läuft nach meiner Kenntnis ein Konsultationsprozess mit der Branche. Wenn Sie sich darüber noch weiter informieren wollen, dann wenden Sie sich an die BaFin.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wie ist die grundsätzliche Haltung Ihres Ministeriums? Sind Sie für ein Verbot von risikoreichen Finanzwetten?

VON TIESENHAUSEN-CAVE: Ich habe gesagt, was ich dazu zu sagen habe: Derzeit gibt es einen Konsultationsprozess, und das Vorgehen der BaFin ist mit uns abgestimmt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber welche Position haben Sie?

VON TIESENHAUSEN-CAVE: Ich habe dem jetzt nichts hinzuzufügen.

FISCHER: Eine Nachlieferung zu Gaza. Auch wenn wir nicht federführend zuständig sind, haben meine Kolleginnen und Kollegen im Auswärtigen Amt recherchiert und herausgefunden, was von den zugesagten Mitteln ausgezahlt worden ist. Deutschland hat bislang 91 Prozent der zugesagten Mittel ausgezahlt. Das sind 57,9 Millionen US-Dollar.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wann ist mit den restlichen 9 Prozent zu rechnen?

FISCHER: Wir gehen davon aus, dass das im Arbeitsprozess ist und dass sie in angemessener Zeit abfließen werden.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wissen Sie, warum die restlichen 9 Prozent noch nicht ausgezahlt worden sind?

FISCHER: Ich denke, die entscheidende Nachricht ist, dass von 10 Dollar 9 Dollar ausgezahlt sind und wir damit dem ganz großen Teil unserer Verpflichtungen nachgekommen sind und dass wir das auch zeitnah getan haben.

ZURUF JUNG: Zwei Jahre her!

FISCHER: Sie kennen selber die Lage im Gazastreifen. Es ist nicht immer ganz einfach, Gelder abfließen zu lassen. Wir haben letztens ja auch die Probleme einzelner Organisationen mitbekommen. Das heißt, man muss dort schon sehr große Sorgfalt walten lassen, man muss sich vernünftige Projekte aussuchen. Wenn man sie hat, dann können die Mittel vernünftig abfließen. Wir sind es auch den deutschen Bürgerinnen und Bürgern schuldig, dass wir keine Mittel in schwarze Löcher stecken. Insofern finde ich es ganz vernünftig, dass wir diese Mittel haben abfließen lassen können. Das ist weit mehr als das Ausmaß, in dem viele andere Partner ihre Zusagen eingehalten haben. Ich denke, damit kann sich Deutschland international sehr gut sehen lassen. Das ist auch die Rückmeldung, die wir aus der Weltbank haben.

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