Fliegende Tankstellen! ► BPK vom 12. Oktober 2016
Themen: Kabinettssitzung (Fortsetzung und Ergänzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS, Gesetzentwurf zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer, Ansprüche ausländischer Personen in der Grundsicherung, Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz, Entlastungen für Steuerzahler und Familien, Reise der Bundeskanzlerin nach Afrika, Reise des Bundesaußenminister nach Nigeria), Reise des Bundesaußenministers nach Rom und Straßburg, finanzielle Beteiligung des IWF am Hilfsprogramm für Griechenland, mögliches Treffen im Normandie-Format, Forderungen nach Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Syrer, die den mutmaßlichen Attentäter aus Chemnitz gefasst haben, möglicher Besuch des russischen Präsidenten in Berlin, Kosten der Zwischen- und Endlagerung von Atommüll in Deutschland, mögliches Telefongespräch der Bundeskanzlerin mit dem russischen Präsidenten und dem französischen Staatspräsidenten, Lage im Jemen, „Brexit“, Compliance-Kodex des Bundesverteidigungsministeriums, Lage in Syrien
Naive Fragen zu:
Verlängerung Bundeswehreinsatz „Krieg gegen ISIS“ (ab 0:55 min)
– hat die Mission mittlerweile ein Ziel? Gibt es ein Exit-Szenario? Wenn ja, wie lautet das? (10:45 min)
– können Sie erläutern, was das Exit-Szenario ist? Wie geschwächt muss ISIS sein, damit die Bundeswehr abgezogen und der Einsatz beendet wird? (11:45 min)
– es fehlt ja immer noch eine UN-Resolution, die die Bundesrepublik Deutschland oder Frankreich oder die USA ermächtigen würde, in Syrien Gewalt anzuwenden – wann rechnen Sie mit der Resolution? (kein explizites UN-Mandat für einefriedenserzwingende Maßnahme in Syrien nach Kapitel VII der UN-Charta) 17:00 min
– Streben Sie eine solche Resolution an, damit die Bundesregierung keinen völkerrechtsfragwürdigen Einsatz durchführt, sondern einen „sauberen“? (19:18 min)
Neue Steuerentlastungen (ab 20:50 min)
– könnten Sie erläutern, wie sich diese Steuerentlastungen von €6,3 Milliarden genau zusammensetzen? (22:42 min)
Sozialleistungen für EU-Ausländer (ab 26:00 min)
– diese „Klarstellung“ soll das „Vertrauen in die europäische Idee stärken“. Was hat es mit dem Vertrauen in die europäische Idee zu tun, wenn erwerbslose Europäer hier herkommen und dann gleich wieder gehen sollen? (29:45 min)
Steinmeiers Brainstorming in Rom (ab 30:55 min)
– Welche Ideen bringt der Außenminister für die äußere Sicherheit mit ein? (32:20 min)
Festnahme eines Terrorverdächtigen in Leipzig (ab 39:35 min)
– Herr Seibert, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie die drei heldenhaften Syrer als Bürger bezeichnet haben? (43:05 min)
Saudisches Massaker im Jemen (ab 48:15 min)
– verurteilt die Bundesregierung das von Saudi-Arabien und seinen Verbündeten am 8. Oktober durch einen Luftangriff verübte “Massaker” während einer Trauerfeier in Sanaa, der Haupstadt Jemens? mehr als 140 tote Unschuldige gab es…
– die Frage war: Verurteilen Sie diesen Angriff der Saudis?
– Herr Seibert, warum war das von den Saudis kein „barbarischer Akt“ von dem Sie gern sprechen?
Aleppo (ab 59:40 min)
– gibt es eine Seite, eine Gruppe in und um Aleppo kämpft, die die Bundesregierung unterstützt?
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Tilo Jung
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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 12. Oktober 2016:
STS SEIBERT: Guten Tag, es ging im Kabinett zunächst um die Verlängerung und Ergänzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte gegen die Terrororganisation IS. Sie wissen, Deutschland unterstützt die internationale Anti-IS-Koalition seit Dezember des vergangenen Jahres. Dieser Einsatz wird nun fortgesetzt und ergänzt. Er umfasst ja bisher schon Aufklärungsflugzeuge vom Typ RECCE-Tornado, ein Tankflugzeug zur Betankung in der Luft, eine Fregatte, die im Zusammenwirken mit französischen Seestreitkräften eingesetzt wird, und Personal in Führungsstäben. Diese Unterstützung soll, vorbehaltlich der Zustimmung des Deutschen Bundestags, bis zum 31. Dezember 2017 bei einer unveränderten personellen Obergrenze von bis zu 1200 Soldatinnen und Soldaten fortgesetzt werden.
Hinzukommt, dass sich Deutschland an der Unterstützung der NATO für die internationale Anti-IS-Koalition durch AWACS-Luftraumüberwachungsflugzeuge vom türkischen wie vom internationalen Luftraum aus beteiligt. Das geht auf einen Beschluss des NATO-Gipfels in Warschau im Juli dieses Jahres zurück. Nun also die Umsetzung durch uns.
Dieser militärische Einsatz ist natürlich in einen breiten politischen Ansatz sowohl in Syrien als auch im Irak und in der Region mit dem Ziel eingebettet, den Terror des IS energisch und entschlossen weiter zu bekämpfen und einzudämmen und so zu einer politischen Friedenslösung in Syrien wie zur politischen und wirtschaftlichen Stabilisierung des Irak beizutragen.
Dann kommt etwas, was auf den ersten Blick nicht so greifbar, aber auch wichtig ist. Das ist der Gesetzentwurf zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer. Die Aufbewahrung von Notariatsunterlagen wird neu geordnet. Es wird ein elektronisches Urkundenarchiv bei der Bundesnotarkammer eingerichtet. Das führt vor allem für die Justizverwaltungen der Länder zu ganz erheblichen Entlastungen von über 100 Millionen Euro jährlich. Außerdem ist es natürlich eine Modernisierung der Tätigkeit der Notare und ein wichtiger Schritt beim Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs.
Aus dem Bundesministerium von Frau Nahles kommt eine wichtige sozialpolitische Klarstellung. Es geht darum, wann ausländische Personen in Deutschland bestimmte Sozialleistungen beziehen können und wann nicht. Hintergrund dieser Entscheidung des Kabinetts sind Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs wie auch des Bundessozialgerichts. Der Europäische Gerichtshof hatte die Leistungsausschlüsse von EU-Unionsbürgerinnen und -bürgern in der Grundsicherung für Arbeitssuchende als mit dem Europarecht konform bestätigt. Auch das Bundessozialgericht hatte dies so entschieden, hatte allerdings im Regelfall nach sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt festgestellt.
Dieser Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat, stellt nun klar, dass Personen, die kein Aufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz haben oder die ihr Aufenthaltsrecht verloren haben, generell von der Grundsicherung, also Arbeitslosengeld II, und der Sozialhilfe ausgeschlossen sind. Wer allein zur Arbeitssuche einreist, hat auch bereits nach bisherigem Recht keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Erst nach einem fünfjährigen Aufenthalt in Deutschland erhalten Ausländer Leistungen in dem jeweiligen Leistungssystem es sei denn, dass der Verlust des Freizügigkeitsrechts festgestellt wurde. Zeiten eines nicht rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland, in denen eine Ausreisepflicht bestand oder besteht, werden auf diesen Fünf-Jahres-Zeitraum nicht angerechnet.
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten dann Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II, damit sie ihren Lebensunterhalt sichern können und um sie in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Dabei gilt der Grundsatz des Förderns und Forderns.
Ausländer ohne Sozialhilfeanspruch erhalten einmalige reduzierte Überbrückungsleistungen bis zu einem Monat. Das soll verhindern, dass sie mittellos dastehen. Außerdem ist ein Darlehen für die Kosten der Rückreise möglich.
Darüber hinaus wurden die Datenübermittlungsvorschriften ergänzt. Damit soll sichergestellt werden, dass Personen, die sich illegal in Deutschland aufhalten, keine Sozialleistung oder Kindergeld beziehen können.
Der Bundesgesundheitsminister hat dem Kabinett das sogenannte Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz vorgelegt. Arzneimittel sind ein wichtiger Baustein der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Damit Sie das einschätzen können: 35 Milliarden Euro hat die Gesetzliche Krankenversicherung im vergangenen Jahr 2015 für Arzneimittel aufgewandt. Das sind 17,5 Prozent des gesamten Ausgabenvolumens der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Damit nun die Bevölkerung auch in Zukunft mit guten und innovativen Arzneimitteln versorgt werden kann, müssen die pharmazeutischen Unternehmen bei der Forschung und Produktion von Arzneimitteln stark bleiben. Gleichzeitig müssen natürlich für die Gesetzliche Krankenversicherung die Kosten stabil und kalkulierbar sein.
Die Bundesregierung hat in den letzten zwei Jahren in einem sogenannten Pharmadialog ausführliche Gespräche geführt, die alle zu diesem Bereich Pharma gehörenden relevanten Themen aufgegriffen hatten. Wesentliche Ergebnisse dieses Dialogs finden sich nun in dem Gesetzentwurf wieder, den das Kabinett heute beschlossen hat. Ich will einige wenige Punkte nennen:
Bei neuen innovativen Medikamenten können die Hersteller im ersten Jahr den Preis bestimmen. Erst danach, ab dem 13. Monat nach Markteinführung, gilt der Preis, der zwischen Herstellern und den Krankenkassen ausgehandelt wurde. Dabei soll es grundsätzlich bleiben. Dieser Gesetzentwurf sieht und das ist neu eine Umsatzschwelle vor, die bei 250 Millionen Euro liegt. Das heißt also, wenn diese Umsatzschwelle schon vor Ablauf des ersten Jahres erreicht worden ist, dann gilt ab dem Zeitpunkt also auch schon möglicherweise früher als ein Jahr der ausgehandelte und natürlich niedrigere Erstattungsbeitrag.
Das Preismoratorium für Medikamente, die nicht sonstwie einer Preisregulierung unterliegen, wird bis Ende 2022 verlängert. Das macht eine jährliche Preisanpassung von den schon auf dem Markt befindlichen Arzneimitteln nur in Höhe des Inflationsausgleichs möglich.
Bei Antibiotika ein wichtiges Thema soll künftig berücksichtigt werden, ob und in welchem Umfang Resistenzen bestehen. Das ist wichtig, wenn man die Frage beantwortet, die man sich ja immer stellen muss, welchen Zusatznutzen ein Medikament bringt. Diese Bewertung des Zusatznutzens ist auch ein Bestandteil der Preisbildung.
Für Rückfragen dazu sicherlich gerne das Gesundheitsministerium.
Zum Schluss eine wichtige Nachricht für Steuerzahler und Familien: Die Bundesregierung entlastet Steuerzahler und Familien um mehr als sechs Milliarden Euro jährlich. Mehr als zwei Milliarden Euro Entlastung wirken schon ab dem Jahr 2017. Ab dem Jahr 2018 steigt dieser Entlastungsbetrag dann auf mehr als sechs Milliarden Euro an. Der Bundesfinanzminister hat dieses heute dem Bundeskabinett vorgelegt, und das ist gebilligt worden.
Es geht zum einen um den Ausgleich der sogenannten kalten Progression. Dafür wird der gesamte Steuertarif angepasst, und das kommt allen Steuerzahlern zugute. Um Familien mit geringem Einkommen zu entlasten, hat sich die Koalition außerdem auf eine Anhebung des Kinderzuschlags um monatlich zehn Euro ab 2017 geeinigt. Auch das monatliche Kindergeld steigt in den kommenden beiden Jahren um jeweils zwei Euro monatlich. Außerdem werden die steuerlichen Freibeträge für Erwachsene wie für Kinder angehoben. Das sind Folgerungen, die die Bundesregierung aus dem verfassungsrechtlich gebotenen Existenzminimumbericht zieht.
Damit nun die erste Entlastungsstufe schon zu Beginn des Jahres 2017 wirksam werden kann, musste sich das Kabinett heute rasch mit dieser gesetzgeberischen Umsetzung befassen. Für Feinschmecker: Das ist eine Formulierungshilfe, die dann als Änderungsantrag in die parlamentarischen Beratungen zu einem anderen Gesetz, das jetzt ansteht, aufgenommen wurde. Das alles, wie gesagt, mit dem Ziel, dass die Entlastungen schon ab Januar 2017 wirksam werden können.
Den letzten Punkt mache ich kurz: Die Bundeskanzlerin hat den Kollegen im Kabinett einen kurzen Bericht zu ihrer Afrika-Reise Mali, Niger, Äthiopien und die Afrikanische Union gegeben.
Der Bundesaußenminister hat seinerseits von seiner Reise nach Nigeria berichtet, wo er an der zweiten Tagung der binationalen deutsch-nigerianischen Kommission in Abuja teilgenommen hat.
So viel dazu.
FRAGE JUNG: Herr Seibert, zur Verlängerung des Anti-IS-Einsatzes: Hat die Mission mittlerweile ein Ziel? Gibt es für die Bundesregierung ein Exit-Szenario? Wenn ja, wie lautet das?
STS SEIBERT: Diese Mission hatte immer ein ganz klares Ziel, das wir hier immer ganz klar benannt haben: Wir wollen zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS beitragen. Wir wollen dazu beitragen, dass die Gefahr, die durch den IS für die Menschen in der Region, vor allem in Syrien wie im Nordirak, ausgeht, abnimmt. Wir wollen natürlich auch, dass die Gefahr, die der IS für uns alle hier in Europa durch mögliche Terroranschläge bedeutet, ebenfalls nachlässt.
Das ist das Ziel dieser Mission. Ich glaube, das hat von vornherein festgestanden. Genauso haben wir im vergangenen Winter argumentiert, als diese Mission beschlossen und vom Deutschen Bundestag ja auch gebilligt wurde. Dieses liegt weiter der Mission zugrunde.
ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie erläutern, was das Exit-Szenario ist? Wie geschwächt muss ISIS sein, damit die Bundeswehr abgezogen und dieser Einsatz beendet wird?
STS SEIBERT: Ich werde mich hier jetzt nicht mit Exit-Szenarien befassen. Erkennbar gibt es noch Notwendigkeit für diese Mission. Es gibt sogar die Notwendigkeit, dass wir unseren deutschen Beitrag zu dieser Mission durch die AWACS-Luftraumüberwachungsflugzeuge ergänzen. Das ist jetzt für uns ich glaube auch, im Interesse der Menschen in der Region das Entscheidende.
FRAGE FELDHOFF: Herr Flosdorff, können Sie uns einmal erläutern, was der militärische Mehrwert dieses AWACS-Einsatzes im Verhältnis zu dem ist, was wir jetzt schon an Überwachung für diesen Einsatzes gegen ISIS stellen?
FLOSDORFF: Der militärische Mehrwert dieses Einsatzes besteht darin, dass die NATO-AWACS-Flugzeuge befugt sind, über dem türkischen Luftraum, aber auch über dem internationalen Luftraum zu fliegen. Sie haben mit ihren Aufklärungsmöglichkeiten eine sehr große Reichweite. Es geht darum, das Luftlagebild zu verbessern. Es geht darum, die Flugzeuge der Koalition, die dort fliegen, mit Informationen zu versorgen, dass es dort zum Beispiel nicht zu Zusammenstößen kommt, also „deconflicting“, und um einfach die Sicherheit über diesem Gebiet zu erhöhen und mehr Erkenntnisse darüber zu sammeln, welche Luftbewegungen in dem gesamten fraglichen Raum unterwegs sind.
Um Ihnen eine Vorstellung zu geben: Wenn der AWACS in der Luft ist, beträgt die Reichweite ungefähr 400 Kilometer.
ZUSATZFRAGE FELDHOFF: Es hat in den letzten Wochen immer wieder Debatten über die Frage gegeben, wer eigentlich an gewissen Angriffen auf zivile Ziele Schuld ist. Es ist umstritten, wer sozusagen diese Angriffe geflogen hat. Ist ein Ziel dieser AWACS-Mission, auch herauszufinden, ob Russen, ob Syrer oder Amerikaner gewisse Ziele angreifen?
FLOSDORFF: Wie Sie wissen, geht die Historie dieses AWACS-Einsatzes schon etwas weiter zurück. Sie ist auf dem NATO-Gipfel in Warschau beschlossen worden. Es ist grundsätzlich ein hoher Wert, dass man die Sicherheit in diesem sehr stark frequentierten Luftraum erhöht, dass man gut Bescheid weiß, welche Nationen dort an welchen Positionen fliegen. Erstes Ziel ist, dass man sich nicht gegenseitig in die Quere kommt, nicht Unfälle provoziert. Aber natürlich werden dabei auch viele Daten erhoben, die grundsätzlich auch für den Kampf gegen den IS und das gesamte Lagebild von Bedeutung sind.
FRAGE GRIMM: Herr Flosdorff, noch zwei faktische Fragen dazu. Wie viele Soldaten sind aktuell an der Mission beteiligt?
Kommen durch die Erweiterung in den nächsten Wochen und Monaten Soldaten hinzu?
FLOSDORFF: Die Mandatsobergrenze wird nach wie vor bei 1200 liegen.
Noch einmal zur Erinnerung: Was ist alles unter diesem Mandat an Aktivitäten gebündelt? Es geht um den Einsatz von AWACS-Flugzeugen, für die man rund 50 NATO-Soldaten benötigt, die in Konya in der Türkei stationiert sein werden. Ein Drittel davon werden deutsche Soldaten sein. Es ist die fliegende Tankstelle eingeschlossen, also der Airbus A310, der Ýncirlik stationiert ist. Darin eingeschlossen sind bis zu sechs Aufklärungstornados. Es ist die Fregatte eingeschlossen, die die französischen Flugzeugträger begleitet. Es ist Satellitenaufklärung und Personal in den Stäben sowohl in den Golfstaaten als auch in Bagdad eingeschlossen. Alle sind in die Koalition gegen den IS involviert.
Wir brauchen wegen dieser vielleicht drei Dutzend Soldaten, die zusätzlich gebraucht werden, die Mandatsobergrenze nicht zu erweitern. Es ist ohnehin immer Luft in der Personalobergrenze enthalten. Das braucht man schon allein, wenn man Fregatten austauscht und vielleicht zwischenzeitlich zwei Fregatten im Einsatz sind und Aufgaben wahrnehmen. Dann gibt es gleich schwankende Zahlen, die sich in einem niedrigen Hunderterbereich bewegen.
ZUSATZFRAGE GRIMM: Können Sie mir sagen, wie viele aktuell daran beteiligt sind? 800 oder 900? Wie viele Soldaten sind es denn?
FLOSDORFF: Ich habe keine tagesaktuelle Zahl vorliegen, die ich Ihnen nennen kann.
FRAGE JORDANS: Herr Flosdorff, kleine technische Frage: Können diese AWACS auch tieffliegende Fluggeräte und Hubschrauber identifizieren?
FLOSDORFF: Wie tief, kann ich Ihnen nicht sagen, weil ich weder Soldat noch Techniker bin. Es geht sowohl um höherfliegende Flugzeuge als auch um tieferfliegende. Wie tief das in Bezug auf eine Zahl ist, kann ich Ihnen einfach nicht sagen. Dafür fehlt mir einfach der technische Verstand. Ich würde Sie bitten, die Frage noch einmal an die Pressestelle zu richten. Der Sprecher Luftwaffe kann noch einmal nachhaken.
FRAGE JUNG: Eine Frage an das Auswärtige Amt. Herr Dr. Schäfer, es fehlt immer noch eine UN-Resolution, die die Bundesrepublik Deutschland oder Frankreich oder die USA ermächtigen würde, in Syrien Gewalt anzuwenden. Wann rechnen Sie mit dieser Resolution?
DR. SCHÄFER: Jetzt müssten Sie mir erklären, wofür eine solche Resolution fehlt.
ZUSATZ JUNG: Es gibt nach Kapitel VII kein explizites UN-Mandat für eine friedenserzwingende Maßnahme in Syrien.
DR. SCHÄFER: Sie sprechen da ein Thema an, das uns hier und anderswo, auch die deutsche Politik, schon ganz viel beschäftigt hat. Das Thema ist sub judice, weil es eine Fraktion des Deutschen Bundestags gibt, die nach unserer Überzeugung der falschen Meinung ist, dass das Mandat aus dem letzten Jahr, das durch den heutigen Beschluss des Kabinetts ergänzt und erweitertet werden soll, nicht mit den Regeln der deutschen Verfassung im Einklang stünde.
Sie kennen die Haltung der Bundesregierung, die der festen Überzeugung ist, dass das nicht der Fall ist, sondern dass der im letzten Jahr und auch der heutige beschlossene Einsatz im Einklang mit den Regeln des deutschen Grundgesetzes und mit den Regeln des Völkerrechts steht. Deshalb ist für die Verfassungsmäßigkeit und die Völkerrechtskonformität des deutschen Einsatzes gegen IS keine UN-Resolution erforderlich. Dass wir uns gewünscht hätten, und zwar im Laufe des inzwischen fast sechs Jahren andauernden Bürgerkriegs in Syrien, dass wir an entscheidenden Wegmarken der Entwicklung dieses Bürgerkriegs mit russischer und auch chinesischer Unterstützung Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen auch nach Kapitel VII bekommen hätten, war und ist eine bekannte Tatsache.
Wir hätten uns auch gewünscht, dass Russland am vergangenen Wochenende den französischen Resolutionsentwurf zur Lage in Aleppo mitgetragen hätte. Aber wenn ich Ihre Frage richtig verstanden habe korrigieren Sie mich bitte , dann ist eine solche Resolution für die Rechtmäßigkeit des deutschen Einsatzes nicht erforderlich.
ZUSATZFRAGE JUNG: Aus Ihrer Sicht ist es nicht erforderlich. Aber dieser Einsatz ist ja völkerrechtsfragwürdig. Darum ja die Frage: Streben Sie so eine Resolution an, damit die Bundesregierung keinen völkerrechtsfragwürdigen Einsatz durchführt, sondern einen sauberen?
DR. SCHÄFER: Ich habe die Haltung der Bundesregierung dargestellt. Das Verfahren in Karlsruhe läuft. Wir sind da ganz ruhig und sehr zuversichtlich, dass auch die deutsche Justiz in diesem Fall das Bundesverfassungsgericht die Einschätzung der Bundesregierung, die ich gerade dargelegt habe, teilt. Deshalb noch einmal: Dafür brauchen wir keine Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Aber es wäre schön, wenn es uns gelänge, dass die gesamte internationale Staatengemeinschaft, einschließlich Russlands, einschließlich des Iran und anderer Staaten, mit uns gemeinsam auf die Art und Weise, wie wir das seit einigen Jahren im Rahmen der Anti-ISIS-Koalition tun, dem Kampf gegen IS widmen. Wir wünschen uns da nicht nur Wortbeiträge, sondern konkrete Taten. Das könnte dann irgendwann natürlich auch, sofern wir dann wirklich alle an einem Strang ziehen, in einvernehmliche, am besten einstimmige Entscheidungen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen münden.
FRAGE: Herr Seibert, zur steuerlichen Entlastung von Familien. Es gibt Kritik von den Grünen und auch von anderen, dass vor allen Dingen diejenigen, die es besonders brauchen Familien, Alleinerziehende nicht davon profitieren, dass auch die Entlastung beim Kindergeld mit einer Erhöhung von zwei Euro sehr dürftig ausgefallen ist. Wie sehen Sie das?
STS SEIBERT: Ich würde sagen: Wir fragen einmal das Bundesfinanzministerium zu diesem Thema. Es gibt ganz klare rechtliche Grundlagen, auf denen so etwas errechnet wird.
DR. WEISSGERBER: Genau. Grundlage für die Anhebung des Kindergelds ist zunächst die Anhebung des Kinderfreibetrags. Das ist durch den Existenzminimumbericht vorgegeben. Es ist ein jährliches Procedere, dass der Betrag regelmäßig je nachdem, wie sich die Inflationsrate entwickelt angehoben wird. Was das Kindergeld angeht, machen wir es nicht mehr so, wie es früher einmal der Fall war, dass wir alle fünf bis zehn Jahre das Kindergeld um 10 oder 20 Euro publikumswirksam anheben, sondern fortlaufend Jahr für Jahr in Anlehnung an den Kinderfreibetrag oder die Inflationsrate. Wenn die Inflationsrate entsprechend nicht so hoch ist, ist auch die Anhebung des Kindergelds nicht so hoch. Das ergibt sich aus dem Zusammenhang.
Was die Alleinerziehenden angeht, hat der Koalitionsausschuss verabredet, dass das Thema Unterhaltsvorschuss im Rahmen der Bund-Länder-Finanzgespräche erörtert wird. Insofern ist das noch nicht vom Tisch, sondern wird weiter beraten. Außerdem haben wir auch beim Kinderzuschlag gerade für Geringverdiener noch einmal ab dem 1. Januar 2017 eine Anhebung um 10 Euro vorgenommen. Insofern kann ich diese Kritik nicht teilen.
FRAGE JUNG: Herr Seibert, Herr Weißgerber, können Sie erläutern, wie sich diese Steuerentlastung von 6,3 Milliarden Euro genau zusammensetzt?
DR. WEISSGERBER: Ja, gerne. Dabei kommen mehrere Elemente zusammen. Das ist, wie gesagt, die Anhebung des Grundfreibetrags, die Anhebung des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes, des Kinderzuschlags, die Verschiebung der Eckwerte durch die kalte Progression. Ich kann Ihnen im Einzelnen vorlesen, wie sich die Zahl von 6,3 Milliarden Euro zusammensetzt, wenn Sie mögen.
ZUSATZ JUNG: Das können Sie auch nachreichen.
DR. WEISSGERBER: Ich kann das auch vorlesen; dann muss ich nichts nachreichen. Das Ganze ist ein zweistufiges Verfahren. Es geht los mit der Anhebung des Kinderfreibetrags 2017 (198 Millionen Euro), Anhebung des Kinderfreibetrags 2018 (135 Millionen Euro), Anhebung des Kindergeldes 2017 (320 Millionen Euro), Anhebung des Kindergeldes 2018 (310 Millionen Euro), Anhebung des Grundfreibetrags 2017 (1370 Millionen Euro), Anhebung des Grundfreibetrags 2018 (1485 Millionen Euro), Verschiebung der Tarifgrenzen im Einkommensteuertarif 2017 (715 Millionen Euro), weitere Verschiebungen des Einkommensteuertarifs 2018 (1675 Millionen Euro), Erhöhung des Höchstbetrags für den Abzug von Unterhaltleistungen 2017 (20 Millionen Euro) und 2018 (25 Millionen Euro). Dann kommt man insgesamt auf die besagten 6,3 Milliarden Euro. Jetzt haben Sie es ganz genau.
FRAGE FELDHOFF: Herr Seibert, wenn ich das richtig verstanden habe, ist diese ganze Entlastung in vielen Bereichen im Wesentlichen sozusagen die Umsetzung einer bereits beschlossenen gesetzlichen Grundlage. Ist dieser Großen Koalition momentan kein größerer Schritt in Sachen Steuerentlastung für Familien möglich oder wird das politisch gar nicht diskutiert?
STS SEIBERT: Wenn ich das sagen darf: Ich finde, dass Sie es etwas klein beschreiben. Eine solche Entlastung über sechs Milliarden Euro auf zwei Jahre verteilt hat es in den letzten Jahren jedenfalls nicht gegeben. Das ist das, was die Bundesregierung jetzt für die Bürger für Familien, für Menschen mit kleinem Einkommen tut. Das ist eine absolut richtige Maßnahme. Diese werden wir jetzt umsetzen.
ZUSATZFRAGE FELDHOFF: Meine Frage war ja, ob politisch in der Koalition momentan mehr nicht möglich oder nicht gewollt ist.
STS SEIBERT: Das ist das, worauf sich die Bundesregierung geeinigt hat. Ich weiß nicht, was Ihnen jetzt vorschwebt und welche Vorschläge Sie haben. Ich bleibe dabei, dass das eine sehr nennenswerte Entlastung ist, wenn über sechs Milliarden Euro über zwei Jahre an Entlastungen zusammenkommen. Es wird dabei sicherlich nicht bleiben; das ist ja bereits beschrieben worden. Aber das ist das, was jetzt so schnell umgesetzt wird, dass es zum 1. Januar 2017 für die Bürger auch schon greift.
FRAGE LEPIARZ: Ich habe eine Frage an das Arbeitsministerium zur Begrenzung von Sozialleistungen. Gibt es konkrete Staaten, deren Bürger sich besonders stark, besonders oft an diesem Sozialtourismus beteiligen? Sind das Italiener, Polen, Rumänen?
Von welcher Größenordnung sprechen wird dabei? Die Ministerin spricht von einer kleinen Zahl. Was heißt das? 100, 1000, 10 000?
KÜCHEN: Sie sprechen eine Fragestellung an, die in den letzten Monaten bei den Überlegungen immer wieder einmal eine Rolle gespielt hat. Die Frage, wie vielen Menschen welcher Nationalität Ansprüche seit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zugebilligt worden sind, können wir schlicht und einfach nicht beantworten, weil dieses Merkmal nicht in der Sozialhilfestatistik geführt wird. Das heißt, ich fürchte, ich kann Ihnen zu Ihrer Frage bezüglich der Nationen keine Auskunft geben. Es handelt sich, wie gesagt, nach unserer Einschätzung um eine begrenzte Zahl. Dabei müssen wir es jetzt belassen.
ZUSATZFRAGE LEPIARZ: Eine Nachfrage als Nicht-Jurist: Die Bundesregierung hat etwas beschlossen, was gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gerichtet ist. Geht das überhaupt?
KÜCHEN: Das muss ich vielleicht gerade ziehen. Wir stellen hier etwas klar. Wir kehren mit diesem Gesetzentwurf zur bisherigen Rechtspraxis, die vor dem Urteil des Bundessozialgerichts galt, zurück. Das heißt, künftig gilt: Wer nicht in Deutschland arbeitet, selbstständig ist oder einen Leistungsanspruch nach SGB II aufgrund vorheriger Arbeit erworben hat, dem stehen innerhalb der ersten fünf Jahre keine dauerhaften Leistungen nach SBG II oder SGB VII zu. Das heißt, es betrifft Menschen, die hier nicht arbeiten.
Der EuGH hat den Leistungsausschluss im SGB II in Bezug auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende bestätigt. Ich kann das gerne noch einmal ausführen.
FRAGE SZYMANSKI: Herr Seibert hat von einer Überbrückungsfinanzierung gesprochen. Können Sie, Frau Küchen, ein bisschen mehr dazu sagen?
Noch eine Lernfrage: Habe ich richtig verstanden, dass sich für die ausländischen Arbeitnehmer, die hier sind und Arbeit haben, nichts ändert?
KÜCHEN: Genau. Das betrifft diejenigen, die nicht arbeiten.
ZUSATZFRAGE SZYMANSKI: Und die Überbrückung?
KÜCHEN: Die Betroffenen, die seit dem Urteil des Bundessozialgerichts quasi einen Anspruch zugebilligt bekommen haben, können Überbrückungsleistungen für Lebensmittel, Körperpflege, Unterkunft, Heizung für die Dauer eines Monats bekommen. Im Ermessens- und Einzelfall ganz klar auch länger, wenn es Gründe gibt, warum sie nicht so schnell ausreisen und in ihrer Heimat existenzsichernde Sozialleistungen beantragen und beziehen könnten. Das ist, wie gesagt, im Ermessen und im jeweiligen Einzelfall begründet. Für die Rückreise gibt es, wie gesagt, ein Darlehen.
FRAGE JUNG: Frau Küchen, Sie sagen selbst, dass diese Darstellung das Vertrauen in die europäische Idee stärken soll.
KÜCHEN: Das hat die Ministerin gesagt.
ZUSATZFRAGE JUNG: Das wird ja auch Ihre Haltung sein. Was hat es mit dem Vertrauen in die europäische Idee zu tun, wenn erwerbslose Europäer hierherkommen und dann gleich wieder gehen sollen?
KÜCHEN: Es geht schon darum, dass man in seinem Heimatland das ist auch eine europäisch getragene Idee existenzsichernde Leistungen beantragen kann. Die Freizügigkeit ist immer an die Arbeitnehmerschaft gekoppelt. Es geht schon darum, dass denjenigen, die hier arbeiten, die natürlich Ansprüche erwerben und berechtigte Ansprüche haben, Tür und Tor offen stehen. Wenn Menschen keine Arbeit suchen und hier nicht gearbeitet haben, geht es darum, dann zu sagen: Die existenzsichernden Leistungen sind im Heimatland zu beantragen.
VORS. DR. MAYNTZ: Dann wechseln wir das Thema und schauen auf das Auswärtige Amt mit einer Reiseankündigung.
DR. SCHÄFER: Vielen Dank, Herr Mayntz. – Herr Steinmeier wird in den nächsten Minuten zunächst nach Rom fliegen, um dann morgen früh nach Straßburg weiterzureisen. Heute Abend trifft er sich in Rom mit seinem französischen und italienischen Amtskollegen. Es geht darum, die europäische Sicherheitsagenda voranzubringen. Die drei Außenminister werden heute Abend zunächst über Ideen und gemeinsame Konzepte für mehr äußere Sicherheit für Europa sprechen. Dazu hat es bereits einige Vorarbeiten des deutschen und des französischen Außenministers und auch der französischen, italienischen und deutschen Verteidigungsminister gegeben.
Es geht darum, mit Blick auf Entscheidungen, die in den nächsten Monaten aus Sicht der drei Minister auf europäischer Ebene getroffen werden sollten, Pflöcke einzuschlagen und konkrete Konzepte zu entwickeln.
Herr Steinmeier wird morgen Früh nach Straßburg weiter fahren, wo er zunächst mit Vertretern des Europarates, dem Generalsekretär, Herrn Jagland, und dem Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, Herrn Agramunt, zusammentreffen wird. Morgen Mittag um 12 Uhr wird er presseöffentlich eine Rede in der derzeit laufenden Parlamentarischen Versammlung des Europarats halten. Ich danke Ihnen.
FRAGE JUNG: Herr Dr. Schäfer, welche Ideen bringt der Außenminister für die äußere Sicherheit Europas mit?
DR. SCHÄFER: Einige dieser Konzepte liegen ja bereits auf dem Tisch. Die Papiere, die vonseiten des deutschen und des französischen Außenministers kurz nach der „Brexit“-Entscheidung vereinbart worden sind, sind öffentlich zugänglich, ebenso wie Ideen und Vorschläge, die auf der Schiene der Verteidigungsminister entwickelt worden sind.
Wenn ich es kurz fassen würde, würde ich sagen: Es geht darum, dass wir im Bereich der äußeren Sicherheit eine flexible Union möglich machen. Will sagen: Diejenigen Länder, zu denen ganz sicher Deutschland, Frankreich und Italien gehören, die willens und in der Lage sind, im Bereich äußere Sicherheit weiter und schneller voranzugehen, als vielleicht andere das wollen oder können, sollen dazu in die Lage versetzt werden, das zu tun, und zwar durch geeignete Instrumente der politischen Zusammenarbeit. Uns geht es auch darum, dass wir das erreichen, was Europa ausmacht, nämlich beim Auswärtigen Handeln die geeignete Kombination von zivilen und militärischen Instrumenten so miteinander zu verzahnen, dass daraus wirklich etwas Kohärentes wird.
Wir wollen möglichst geschlossen miteinander vorangehen. Das heißt, wir suchen natürlich für all das, was die drei und vielleicht auch andere Regierungen mit vorschlagen, Einigkeit unter den 27 Mitgliedstaaten, die nach dem Austritt Großbritanniens dann gemeinsam entscheiden müssen, wie es weiter geht. All das, was bereits aufs Gleis gesetzt ist, also all die Prozesse und Strukturen, die es gibt, wollen wir gemeinsam weiterentwickeln. Das wird ganz sicher in sehr harmonischer und enger Zusammenarbeit mit den Verteidigungsministern geschehen.
FRAGE VALASSOPOULOS: Herr Weißgerber, es gibt einen offenen Konflikt zwischen Herrn Schäuble und dem IWF. Gestern hießt von Herrn Lipton: Wir akzeptieren keine Deadline aus Berlin. Bleibt der IWF an Bord? Ist wieder alles offen? Ist der „Grexit“ wieder eine Option?
DR. WEISSGERBER: Zu diesem Thema hat der Minister ja selbst in der Pressekonferenz im Anschluss an die ECOFIN-Sitzung in Luxemburg Stellung bezogen. Sie können sich das gerne auf der Website der Europäischen Kommission anschauen.
Für uns gilt das kann ich hier auch noch einmal bekräftigen das, was die Eurogruppe im Mai dieses Jahres verabredet hat. In dem Beschluss steht ganz klar, dass der IWF zugesagt hat, dass er sein Board bis Ende dieses Jahres mit dem Thema befassen will, um sich dann so war die Zusage an dem Programm weiter zu beteiligen. Das ist der aktuelle und auch gültige Stand. Da gibt es nichts Neues zu ergänzen.
ZUSATZFRAGE VALASSOPOULOS: Herr Seibert, zwei Fragen zur Regierung und zu den Reformen: Ist die Bundesregierung damit zufrieden?
STS SEIBERT: Das sind jetzt mindestens drei, vier Jahre, dass uns immer wieder diese Frage gestellt wird.
ZUSATZ VALASSOPOULOS: Mit verschiedenen Regierungen.
STS SEIBERT: Ich weiß. Wahrscheinlich sind es sogar fünf Jahre. Ich kann Ihnen die Antwort aber nicht ersparen. Es ist nicht eine Frage von der Zufriedenheit der Bundesregierung, sondern es gibt geordnete und sehr bewährte Verfahren, wie immer wieder von den Geberländern geschaut wird, wie Griechenland bei der Umsetzung des Vereinbarten vorankommt. Das sind Entscheidungen, die auf der Ebene der Institutionen fallen. Dann werden sie in der Eurogruppe besprochen. Ich denke, einzelne Regierungen sollten sich mit Rücksicht auf dieses sehr bewährte Verfahren zurückhalten.
Ich will noch einmal zu dem, was Sie vorhin den Kollegen Weißgerber fragten, sagen: Das, was er zur Beteiligung gesagt hat, ist auch die Grundlage des Bundestagsbeschlusses. Genau das ist auch die Grundlage, zu der wir stehen.
ZUSATZFRAGE VALASSOPOULOS: Aber der IWF sagt, dass er keine Deadline von Berlin akzeptiert. Bis Ende des Jahres gibt es eine Deadline, die vonseiten des IWF nicht akzeptiert wird. Es ist klar, dass das eine andere Meinung ist.
VORS. DR. MAYNTZ: Und die Frage?
ZUSATZFRAGE VALASSOPOULOS: Das ist ein Konflikt, der immer wieder aufkommt und neue Wellen schlägt.
STS SEIBERT: Ich kann Ihnen für die Bundesregierung das hat Herr Weißgerber ja schon sehr deutlich gesagt sagen, was unsere Haltung ist. Sie entspricht dem, was die Eurogruppe beim Abschluss des Programms im Sommer letzten Jahres geäußert hat. Es ist die Grundlage des Bundestagsbeschlusses. Das IWF-Management hat der Eurogruppe im Mai dieses Jahres zugesagt, seinem Direktorium noch in diesem Jahr den Abschluss eines neuen IWF-Programms für Griechenland zu empfehlen. Wir gehen davon aus, dass diese Vereinbarung weiter gilt.
FRAGE DR. DELFS: Herr Seibert und Herr Schäfer, gestern gab es ein bisschen Verwirrung um einen Termin, möglicherweise am 19. Oktober, bei dem sich nach Informationen aus Moskau angeblich die Regierungschefs im Normandie-Format treffen sollen. Das wird von Ihrer Seite bislang noch nicht bestätigt. Könnten Sie ganz kurz sagen, wo die Planungen momentan stehen? Wird es ein solches Treffen geben? Falls es noch nicht fest ist, wo hakt es gerade? Können Sie uns da aufklären?
STS SEIBERT: Wenn Sie immer auf uns hören, kann es eigentlich keine Verwirrung geben. Von uns ging die nicht aus.
Wir haben in den letzten Wochen immer wieder klargemacht: Es gibt grundsätzlich die Bereitschaft zu einem Normandie-Treffen auf der Ebene der Bundeskanzlerin und der drei Präsidenten. Ein solches Treffen ist natürlich vom Stand der Umsetzung der Minsker Vereinbarung abhängig bzw. von dem Willen, deren Umsetzung voranzubringen, also von dem Willen, sich auf Fortschritte zu verständigen. Das betrifft zum einen die Einhaltung des Waffenstillstands und zum anderen die Vorbereitung der erforderlichen rechtlichen und politischen Schritte.
Sie wissen: Seit der Unterzeichnung des Minsker Maßnahmenpakets im Februar 2015 gibt es im Grunde genommen ständig intensive Verhandlungen auf allen Ebenen, um die Umsetzung der Vereinbarung voranzubringen. Das erfolgt genau in diesen Tagen. Insofern kann ich Ihnen heute keinen Termin bekannt geben.
FRAGE DR. KAIN: Herr Seibert, in der Koalition gibt es jetzt schon erste Forderungen, dass man die Syrer, die den mutmaßlichen Attentäter von Chemnitz gefasst haben, mit dem Bundesverdienstkreuz auszeichnen sollte. Hat die Bundeskanzlerin Sympathie für diese Idee?
STS SEIBERT: Danke für die Frage. – Ich möchte an das anschließen, was Frau Demmer hier am Montag gesagt hat; denn wir wissen jetzt aus den Berichten noch etwas mehr darüber, wie die Festnahme des Verdächtigen abgelaufen ist und welche Rolle seine syrischen Landsleute dabei gespielt haben.
Sie haben ganz klar mutig und entschlossen gehandelt. Damit haben sie möglicherweise einen großen Schaden abgewendet.
Dass der Fahndungsaufruf in sozialen Netzwerken für syrische Flüchtlinge verbreitet und diskutiert wurde, die jetzt in Deutschland und in den Nachbarländern sind, zeigt, was wir alle im Grunde genommen wissen: Der überwiegende Teil der Flüchtlinge empfindet gegenüber dem IS-Terrorismus und den Taten dieser Terroristen genau die gleiche Abscheu wie jeder andere Mensch in Deutschland. Warum? Weil diese Menschen aus leidvoller Erfahrung in ihrer Heimat genau wissen, wozu die IS-Terroristen fähig und in der Lage sind.
In diesem Sinne: Der Dank der Bundeskanzlerin, der gesamten Bundesregierung ich glaube, der Innenminister hat es hier schon ausgedrückt gilt allen, die daran mitgewirkt haben, dass dieser Verdächtige ermittelt und gefasst worden ist, nämlich den drei Flüchtlingen, den Mitarbeitern der Sicherheitsbehörden und den Polizisten im Einsatz. Dieser Fall zeigt: Sicherheit entsteht im Idealfall aus dem Zusammenspiel von Rechtsstaat und Bürgern.
Zu der Frage, die Sie gestellt haben: Darüber hinaus, dass das wirklich ein bemerkenswertes und lobenswertes Zeichen für Mut und Zivilcourage ist, ist nicht die Bundesregierung für die Verleihung von Orden in Deutschland zuständig. Das ist die Aufgabe des Bundespräsidenten. Dem geht ein längeres Prüfverfahren voraus.
Ich kommentiere jetzt Forderungen aus der Politik nicht. Aber wenn dieses Prüfverfahren eingeleitet wird, ist es jedenfalls nicht Sache der Bundesregierung, sondern des Bundespräsidenten, wie immer in solchen Fällen.
Der Dank und die Anerkennung an diese drei seien jedenfalls deutlich ausgesprochen.
DR. SCHÄFER: Zu den Vorbereitungshandlungen, die erforderlich sind, um einen solchen wichtigen Orden zu verleihen, hat Herr Seibert gerade schon etwas gesagt.
Ich gehe davon aus, ohne dass ich das jetzt im Detail nachgeprüft hätte, dass die Menschen aus Syrien, die, wie Herr Seibert es völlig zu Recht gesagt hat, Mut und Zivilcourage an den Tag gelegt haben, um das zu tun, was wir alle jetzt wissen, keine deutschen Staatsangehörigen sind. Dies würde bedeuten, dass mögliche Vorprüfungen nach den üblichen Regeln der Geschäftsverteilung im Auswärtigen Amt lägen. Ich kann Ihnen versichern, dass wir uns, wenn es solche Vorschläge geben sollte, diesen Vorschlägen im Lichte all dessen, was Herr Seibert gerade völlig zu Recht für die Bundesregierung gesagt hat, wohlwollend zuwenden werden.
FRAGE JUNG: Herr Seibert, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie die drei heldenhaften Syrer als „Bürger“ bezeichnet haben? Sie haben von dem Zusammenspiel zwischen Sicherheitsbehörden und Bürgern gesprochen.
STS SEIBERT: Ich habe gesagt, dass dieser Fall idealerweise zeigt, dass Sicherheit am besten entsteht, wenn Rechtsstaat und Bürger zusammenarbeiten. In diesem Fall ist „Bürger“ ein Begriff für alle Menschen, die rechtmäßig in unserem Land leben.
FRAGE SZYMANSKI: Ich möchte noch eine Frage zu dem eventuellen Besuch des russischen Präsidenten am Mittwoch stellen. Herr Seibert, glauben Sie, dass es genügend Fortschritte in dem Friedensprozess in der Ukraine gibt, um ein solches Treffen am Mittwoch in Berlin zu organisieren, oder nicht?
STS SEIBERT: Ich denke, dass ich für die Bundesregierung alles dazu gesagt habe. Es gibt vorbereitende Gespräche. Ich glaube, es ist gut, dass man keine Zwischenstände vermeldet, sondern sich dann wieder an die Öffentlichkeit wendet, wenn klar ist, ob und wann es zu einem solchen Termin kommen kann. Das werde ich tun.
FRAGE GRIMM: Meine Frage richtet sich entweder an Frau Baron oder an Herrn Haufe. Gestern gab es Meldungen über eine Einigung bezüglich der Kosten der Zwischen- und Endlagerung von Atommüll in Deutschland. Stimmen diese Meldungen? – Das ist meine erste Frage.
Zweitens. Könnten Sie ein bisschen erklären, welche Probleme dabei letztlich ausgeräumt wurden?
DR. BARON: Vielen Dank. Ich kann gerne beginnen. – Wie Sie wissen, läuft derzeit der Prozess zur Umsetzung der Empfehlungen der sogenannten Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs, kurz: KFK. Dieser Prozess hat schon mit dem Kabinettsbeschluss vom Sommer einen ersten Abschnitt gefunden, in dem die Bundesregierung bekräftigt hat, dass sie diesen Empfehlungen folgen und sie umsetzen wird, was im Kern eine Neuaufteilung der künftigen Verantwortung zwischen Staat und Betreibern der Kernkraftwerke bedeutet.
Der Beschluss vom 1. Juni wird derzeit umgesetzt. Die Arbeitsprozesse laufen zurzeit und schreiten gut voran. Die Arbeiten am Gesetzentwurf laufen mit Hochdruck. Wir streben einen Kabinettstermin am 19. Oktober an. Das ist das Ziel, um die Prozesse zügig voranzubringen.
In diesem Arbeitsprozess will ich jetzt nicht zu einzelnen Details Stellung nehmen. In dem KFK-Bericht ist ja umrissen, worum es gehen soll, in dem Kabinettsbericht vom Juni ebenfalls, nämlich beispielsweise um die Einrichtung des öffentlichen Fonds und auch um die Frage der Verantwortungsteilung beim Thema Zwischenlager.
Ich kann nur bekräftigen: Es geht da sehr gut voran. Wir wollen schnellstmöglich einen Kabinettstermin erreichen.
HAUFE: Ich kann noch einen Punkt ergänzen. Ein wichtiger Punkt aus der Sicht unseres Ministeriums, das für die Reaktorsicherheit zuständig ist, ist die Frage: Wie wird der Übergang von der Verantwortlichkeit bei den Zwischenlagern von den Unternehmen auf den Bund gestaltet? Er muss natürlich in einer Weise erfolgen, dass die Sicherheit der Lager und auch der Abfälle, die darin sind, jederzeit gegeben ist. Dementsprechend werden wir das Gesetz vorbereiten.
So muss beispielsweise auch geklärt werden, in welcher Form die Abfälle, die dort sind, verpackt sind. Es liegt in unserem Interesse, dass die Brennelemente so verpackt sind, dass sie endlagergerecht sind.
ZUSATZFRAGE GRIMM: In den Meldungen der vergangenen Wochen geisterten Zahlungen für den öffentlich-rechtlichen Fonds umher. Dabei ist einmal von 23,3 Milliarden Euro die Rede, dann wieder von 26 Milliarden Euro. Frau Baron, welche Summe von den beiden trifft es denn eher?
DR. BARON: Vielen Dank. – Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich jetzt zu den Zahlen noch nichts im Detail sagen kann. Wie gesagt: Der Arbeitsprozess läuft. Die Arbeit an dem Gesetzentwurf, der auch diese Frage klären wird, läuft mit Hochdruck. Wir werden das Ganze möglichst schnell abschließen. Aber jetzt, in diesem Stadium, kann ich das noch nicht näher kommentieren.
FRAGE: Meine Frage hat sich eigentlich erledigt, aber ich frage dennoch. – Herr Seibert, Ihr französischer Kollege hat heute ein Telefongespräch von Frau Merkel mit Herrn Putin und Herrn Hollande angekündigt. Ich weiß, dass die Bundesregierung solche Telefongespräche nicht kommentiert. Aber ich frage trotzdem: Können Sie das bestätigen?
STS SEIBERT: Ich würde Ihnen fast zustimmen: Die Frage ist eigentlich erledigt. Aber das steht mir natürlich nicht zu. Also: Wir berichten über Telefonate, nachdem sie stattgefunden haben, nicht davor.
FRAGE JUNG: Herr Schäfer, zu Jemen und Saudi-Arabien: Verurteilt die Bundesregierung das von Saudi-Arabien und seinen Verbündeten am 8. Oktober durch einen Luftangriff verübte Massaker während einer Trauerfeier in Sanaa, der Hauptstadt Jemens? Dort sind mehr als 140 Unschuldige getötet worden.
DR. SCHÄFER: Ich habe beide Äußerungen des Außenministers leider nicht dabei. Sonst hätte ich sie Ihnen hier vorgelesen.
Herr Steinmeier hat sich wenige Stunden, also unverzüglich nach dem Bekanntwerden dieses schrecklichen Vorfalls in Sanaa dazu geäußert und sich vorgestern am Rande seiner Reise nach Nigeria noch einmal geäußert. Er hat in beiden Äußerungen darauf hingewiesen, dass es aus seiner Sicht ganz wichtig sei, die Verantwortlichen für den Angriff auf diese Trauerfeier in Sanaa mit den Folgen, die Sie richtig beschrieben haben, herauszufinden.
Er hat in seiner Äußerung in Abuja ganz besonders Wert darauf gelegt, dass er hoffe und sich wünsche, dass dieses furchtbare Ereignis ein Weckruf und eine Mahnung für all diejenigen ist, die Verantwortung für die Lage im Jemen tragen dazu gehört ganz sicher auch der Nachbarstaat Saudi-Arabien und dessen Führung , dass das Land irgendwie zur Ruhe kommen kann und dass der schreckliche Konflikt, der furchtbare Folgen durch die militärische Auseinandersetzung und vielleicht noch schlimmere Folgen durch die humanitären Konsequenzen hat, endlich einem Ende zugeführt wird.
Wir unterstützen die Bemühungen des Sondergesandten der Vereinten Nationen mit ganzer Kraft. Wir sind natürlich auch weiter daran beteiligt, mit den Konfliktparteien zu reden mit dem Ziel, die Friedensverhandlungen, die im August abgebrochen worden sind, möglichst schnell wieder in Gang zu bekommen.
ZUSATZ JUNG: Meine Frage war, ob Sie den Angriff der Saudis verurteilen. Ich habe jetzt nicht gehört, dass Sie eine Verurteilung aussprechen.
Herr Seibert, warum war das von den Saudis jetzt kein barbarischer Akt, von dem Sie so gerne sprechen?
DR. SCHÄFER: Ich vermute, dass Sie nicht ganz zugehört haben. Ich habe darauf hingewiesen, dass der Außenminister sofort und einen Tag später noch einmal reagiert und dass er diesen fürchterlichen Akt, eine Trauerfeier anzugreifen und in Kauf zu nehmen, dass so viele Opfer zu beklagen sind, natürlich auf das Schärfste verurteilt hat.
STS SEIBERT: Dem habe ich nichts hinzuzufügen.
ZUSATZFRAGE JUNG: Ist das ein barbarischer Akt der Saudis gewesen, Herr Seibert?
STS SEIBERT: Ich habe dem, was Herr Schäfer gerade für das Auswärtige Amt in großer Klarheit gesagt hat, nichts hinzuzufügen.
FRAGE DR. DELFS: Herr Seibert, ich habe eine Frage zum Thema „Brexit“. Das britische Parlament bzw. Parlamentarier haben der Premierministerin die Beteiligung des Parlaments am Ende der „Brexit“-Entscheidung, wenn sie denn irgendwann kommt, und auch der Vereinbarung mit der EU abgerungen. Wie sieht da eigentlich die Planung in Deutschland aus? Werden der Bundestag oder auch der Bundesrat am Ende auf jeden Fall noch ein Wörtchen bei einer möglichen „Brexit“-Entscheidung mitreden? Wie sieht es da in Deutschland aus?
STS SEIBERT: Die „Brexit“-Entscheidung ist eine Folge des britischen Referendums und geht alleine von der britischen Regierung aus. Die britische Regierung wird sich formal auf Artikel 50 beziehen. Das ist dann die Entscheidung, die Gespräche über den „Brexit“ einzuleiten, der nach zwei Jahren gültig wird. Das ist nichts, was den Bundestag oder andere nationale Parlamente betrifft, sondern das ist eine Sache der britischen Seite.
Was ich jetzt, ehrlich gesagt, nachschauen muss und nicht wirklich weiß, ist, wie das, was man möglicherweise innerhalb der zweijährigen Verhandlungsperiode ausgehandelt hat, zu beschließen, zu ratifizieren ist. Das werden wir nachreichen, es sei denn, das Auswärtige Amt wüsste es auswendig.
ZUSATZFRAGE DR. DELFS: Man kann in den letzten Tagen schon sehen, wenn sich die Kanzlerin zu diesem Thema äußert, dass sie sich doch etwas dezidierter oder härter zu diesem Thema geäußert hat, als es vielleicht davor der Fall war. Kann man das auch als eine Reaktion auf die jüngsten Äußerungen der britischen Premierministerin zu diesem Thema sehen?
STS SEIBERT: Die Interpretation überlasse ich Ihnen. Eine Kernaussage der Bundeskanzlerin zumindest in den letzten Monaten ist unverändert immer gewesen: Die volle Teilnahme am EU-Binnenmarkt bedeutet, dass sich das Land, das diese Teilnahme will, auch der Freizügigkeit vollkommen anschließen muss, den sogenannten vier Freiheiten. Das ist eine Aussage, die die Bundeskanzlerin sehr rasch nach dem britischen Referendum und in der vergangenen Woche wieder getroffen hat. Da ist Konstanz in der deutschen Haltung.
FRAGE WACKET: Ich habe eine Frage an das Verteidigungsministerium. Es gibt offenbar eine neue Kommunikationsstrategie in Ihrem Haus, was gerade auch den Umgang von Bundeswehrangehörigen beispielsweise mit der Presse angeht. Können Sie uns einmal erklären, was Sie dazu veranlasst hat und was Sie sich davon versprechen?
FLOSDORFF: Das kann ich gerne tun. – Sie spielen auf Presseberichterstattungen an, dass bei uns ein sogenannter Compliance-Kodex, ein Verhaltenskodex erarbeitet wird. Er geht auf Schwierigkeiten zurück, die wir Anfang bzw. Mitte der Legislaturperiode im Rüstungsbereich hatten. Sie erinnern sich sicherlich noch an die Aufklärung von Rüstungsbeschaffungsprozessen. Man fragte sich im Nachhinein: Wie konnte es dazu kommen? Wer ist auf der Industrieseite beteiligt gewesen? Wer war auf Ministeriumsseite beteiligt? Waren die Rollenverteilungen immer so, wie man sich das wünscht? War genug Transparenz drin?
Die Antwort war Nein. Wir haben dazu auch unterschiedliche externe Gutachter im Feld gehabt. Eine klare Empfehlung war, dass wir einen Compliance-Kodex erstellen. Er ist in den vergangenen Monaten, Anfang des Jahres in Auftrag gegeben worden, auch unter Mithilfe des sehr renommierten Compliance-Centers der Viadrina in Frankfurt/Oder in Verbindung mit einer internen Arbeitsgruppe bei uns im Ministerium. Die haben einen ersten Referentenvorschlag erarbeitet, der im September in das Ministerium geliefert worden ist. Er ist noch gar nicht gebilligt. Darin stehen zum großen Teil Selbstverständlichkeiten, aber auch viele Verbesserungen für die Bundeswehr.
Ziel war nicht, den Umgang mit der Öffentlichkeit oder mit den Abgeordneten neu zu regeln, sondern klare Rollenverteilungen und Rollentrennungen zu haben, insbesondere im Rüstungsbereich. So soll sich beispielsweise jemand, der als Marinesoldat angesprochen wird, nicht zum A400M äußern oder umgekehrt. Es sollen unzuständigerweise keine Auskünfte gegenüber der Presse oder Parlamentariern gegeben werden. Auch sollen keine Kontakte zur Rüstungsindustrie unterhalten werden, die intransparent sind. Das ist die große Stoßrichtung. Wir bewegen uns da in einem Bereich, in dem viele große Unternehmen, große Konzerne schon vorausgegangen sind. Wir haben da eher einen Nachholbedarf. Im öffentlichen Dienst ist das seltener.
Das Ganze ist im Moment in Arbeit. Die Vorschriften sind noch nicht gebilligt und von der Hausleitung noch gar nicht abgesegnet worden. Wir werden am Ende des Tages gegen Jahresende, in den letzten Monaten dieses Jahres, wissen, wie die Regelung ausgeht.
Ich denke, das ist eine Selbstverständlichkeit für Behörden. Dies ist nun mein viertes Ministerium, in dem ich arbeite. In Behörden und Beamtenapparaten gilt die Regel, dass die zuständigen Stellen mit den jeweiligen Partnern reden, dass nicht Menschen Auskunft geben, die eigentlich gar nicht für die Sache zuständig sind. Das ist der Kern.
Das andere ist, dass sich Journalisten vorzugsweise auch an die Pressestelle wenden bzw. wenn Experten speziell tief in dem Thema stecken, dass es auch einen Portfolioblick braucht und man sagt: Das ist ein Experte. Er sollte Auskunft geben. – Jemand, der in der dritten oder vierten Reihe verantwortlich ist und nur einen Teilbereich überschaut, ist vielleicht nicht die geeignete Person, einen Gesamteindruck zu geben.
Lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit noch ein paar Sätze zu der teilweisen Kritik sagen, die von der Opposition im parlamentarischen Raum laut geworden ist. Ich habe in dieser Legislaturperiode noch nicht wahrgenommen, dass es einen Mangel an Informationen gibt, insbesondere was die Transparenz und den Umfang der Informationen über Projekte im Rüstungsbereich angeht. Im Gegenteil: Es wird eher darüber geklagt, dass wir zu viel informieren, dass die Informationen zu umfassend sind.
Die Bundeswehr wird ja durch den Wehrbeauftragten, der überall Zugang hat, noch besonders beobachtet.
Die Parlamentarier werden regelmäßig umfänglich in den Ausschüssen, aber auch durch die zahlreichen parlamentarischen Anfragen unterrichtet. Dieses Angebot gilt selbstverständlich auch weiterhin.
Hierbei geht es nur darum, dass es klare Regeln, Zugänge und Verhaltensweisen gibt, die eine einheitliche Außendarstellung dieses großen und sehr viele Ebenen überspannenden Bereichs garantieren.
ZUSATZFRAGE WACKET: Planen jetzt auch andere Ministerien einen solchen Kodex? Denn das klingt ja so, als wenn das etwas wäre, was eigentlich auch für andere Ministerien mit ihren nachgeordneten Behörden notwendig wäre. Ich frage beispielsweise das Wirtschaftsministerium.
DR. BARON: Wie Sie wissen, beschäftigen wir uns nicht mit Beschaffungsfragen von Rüstungssachen, sondern bei uns im Haus liegt die Rüstungsexportpolitik. Dafür gibt es klare rechtliche Grundlagen, klare Vertraulichkeitsvereinbarungen sowohl für das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle als auch für die Mitarbeiter des Hauses. Das ist eine klare rechtliche Regelung und hat sogar einen anderen Status, weil es rechtliche Grundlagen für diese Art von Entscheidungen gibt.
FRAGE JUNG: Herr Schäfer, eine kurze Lernfrage zu Aleppo: Gibt es eine Gruppe in und um Aleppo, die dort kämpft, die die Bundesregierung unterstützt?
DR. SCHÄFER: Wir unterstützen doch überhaupt nicht jemanden, der sich in diesem Bürgerkrieg einlässt, sondern wir wünschen uns eine politische Lösung. Aber in Ost-Aleppo gibt es in der Tat wohl auch Kämpfer, die unter der Flagge der Freien Syrischen Armee tätig sind.
Sie wissen, dass wir und andere, auch unsere amerikanischen und europäischen Partner, solange es diesen Bürgerkrieg gibt, mit der nationalen Koalition, sozusagen dem politischen Dach, aber auch mit Vertretern der Freien Syrischen Armee Kontakte gepflegt haben, weil das eine Gruppe von Menschen ist, deren politische Ziele wir nachvollziehen können, mit denen wir zusammengearbeitet haben, das auch weiter tun und mit denen wir Beziehungen unterhalten. Das ist völlig richtig.
Die Anstrengungen, die die Bundesregierung und der Außenminister entfalten, zielen zum jetzigen Zeitpunkt sicher nicht darauf ab, die Kämpfe in und um Ost-Aleppo anzufachen oder fortsetzen zu lassen. Unsere politischen und diplomatischen Anstrengungen gehen vielmehr dahin, den mehreren Hunderttausend Menschen, die noch immer in Ost-Aleppo ausharren, eingeschlossen sind und belagert werden, eine Perspektive dadurch zu geben, dass das Kämpfen aufhört und dass humanitärer Zugang möglich wird. Dazu braucht es die Bereitschaft von allen Seiten.
Dazu gehört in allerster Linie die Bereitschaft des Assad-Regimes, diesen Zugang über die wenigen physischen Möglichkeiten, über Wege, die das möglich machen, zuzulassen. Dazu gehört aber auch die Bereitschaft von Teilen der in Ost-Aleppo ausharrenden Kämpfer, selbiges zuzulassen. Es gibt sehr sprechende und sehr negative Beispiele für Weigerungen von beiden Seiten.
Wir wissen wir unterstützen dies auch mit ganzer Kraft , dass die Vereinten Nationen und die Hilfsorganisationen der Vereinten Nationen, das Internationale Rote Kreuz, das Internationale Komitee vom Roten Kreuz, der Rote Halbmond und viele andere, nichts anderes tun, als tagtäglich dafür zu kämpfen sich dafür einzusetzen, ist damit gemeint, nicht mit Waffengewalt zu kämpfen , dass humanitärer Zugang zu den Menschen in Ost-Aleppo und den anderen Orten, in denen es noch Belagerungen gibt, möglich wird. Wir müssen allerdings immer wieder mit großer Enttäuschung und Frustration zur Kenntnis nehmen, dass es häufig an ganz Kleinem mangelt. Wir müssen immer wieder unterstellen, dass das letztlich politische Sabotage ist.