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Bundesregierung für Desinteressierte: Komplette BPK vom 21. Dezember 2016

Anschlagskonsequenzen ► BPK vom 21. Dezember 2016

Kabinettsthemen (ab 1:05 min)

Naive Fragen zu:
Anschlag auf Breitscheidplatz (18:15 min – 1:03:10 min)
– können Sie uns sagen, was mit dem jetzt wieder freigelassenen Pakistani geschehen ist? Er wurde ja von Berlin nach Karlsruhe geflogen – wurde er wieder zurück nach Berlin geflogen? (ab 30:05 min)
– können Sie uns die aktuellen „Gefährder“-Zahlen nennen?

Lärm von Güterwagen (ab 1:03:20 min)
– wann gilt ein Güterwagen als laut und wann nicht mehr als laut, also als leise? gibt es da Dezibelgrenzwerte?

Sekundierungsgesetz (ab 1:04:30 min)
– ich hab’s nicht ganz verstanden: werden beim „Zentrum für Internationale Friedenseinsätze“ nun die Mittel aufgestockt? wird es mehr Geld geben, mehr Personal?
– wie viele Friedensstifter gibt es denn aktuell? Wie viele wurden zB dieses Jahr eingesetzt?

„Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ (ab 1:06:30 min)
– warum reicht es der Bundesregierung, dass deutsche Unternehmen nur auf freiwilliger Basis in ihren Wertschöpfungs- und Lieferketten menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einhalten? (1:08:50 min)
– hat dieser Aktionsplan Eskalationspotenzial, also wenn diese freiwillige Basis nicht greift? (1:10:48 min)

Mord an russischen Botschafter in Ankara (ab 1:21:05 min)
– gab es außer dem Tweet vom AA noch eine ausführlichere Reaktion von Ihnen?
– hat der Mordanschlag Konsequenzen für die Arbeit des deutschen Botschaftspersonals und des deutschen Botschafters?

Menschenrechtsbeauftrage zu Abschiebungen (ab 1:23:05 min)
– die Menschenrechtsbeauftrage der Bundesregierung hat die Abschiebungen nach Afghanistan kritisiert. Hat sie da auch für das Auswärtige Amt gesprochen? Manchmal spricht sie ja fürs AA und manchmal nicht…
– Herr Dimroth, wie beurteilt das BMI die Kritik ihrer Menschenrechtsbeauftragen? tangiert Sie das?

Syrien (ab 1:25:25 min)
– ist die Bundesregierung der Meinung, dass der Krieg in Syrien nun langsam zu Ende geht mit dem Fall von Aleppo und den Niederlagen der Rebellen? (1:28:45 min)
– und halten Sie daran fest, dass es eine Zukunft Syriens nur ohne Assad geben kann?
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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 21. Dezember 2016:

STS SEIBERT: Meine Damen und Herren, guten Tag! Das Kabinett hatte heute einen gewissen sicherheitspolitischen Schwerpunkt. Auch der Anschlag auf dem Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz hat ja in aller Deutlichkeit gezeigt, dass Täter für solche Anschläge hochfrequentierte öffentliche Anlagen auswählen, um größtmöglichen Schaden anzurichten.

Das Kabinett hat heute einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem durch eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes die Möglichkeit der Videoüberwachung im öffentlich zugänglichen Raum verbessert und damit ein Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit in Deutschland geleistet werden kann. Videoüberwachung kann Verbrechen einerseits durch Abschreckung verhindern, andererseits auch bei deren Aufklärung helfen.

Konkret wird die Regelung über die Videoüberwachung im Bundesdatenschutzgesetz so angepasst, dass der Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen bei Videoüberwachungsmaßnahmen durch Private in öffentlich zugänglichen Räumen als ein besonders wichtiges Interesse gilt. Das betrifft alle Arten öffentlich zugänglicher großflächiger Anlagen; das können Sportstätten, Vergnügungsstätten, Einkaufszentren und damit auch Weihnachtsmärkte sein. Es werden außerdem alle Fahrzeuge des Schienen-, Schiffs- und Busverkehrs und dazugehörige Einrichtungen, also beispielsweise Busbahnhöfe oder auch Fährterminals, einbezogen. Diese gesetzliche Wertung ist vor allem bei der Prüfung von Videoüberwachung durch die Datenschutzaufsichtsbehörden zu berücksichtigen.

Die Betreiber solcher Anlagen, Einrichtungen oder Fahrzeuge werden nicht verpflichtet, Videoüberwachung einzusetzen; das muss man sagen. Es wäre aber aus Sicht der Bundesregierung wünschenswert, wenn sie von dieser Möglichkeit verstärkt Gebrauch machen würden. Das Gesetz soll ihnen diese Entscheidung quasi erleichtern, damit sie in ihrem eigenen Interesse einen Beitrag zur Sicherheit der Nutzer ihrer Einrichtungen leisten, und der liegt natürlich auch im öffentlichen Interesse.

Zum zweiten Punkt, der sich mit der Sicherheit in Deutschland befasst: Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Einsatzes mobiler Videotechnik durch die Bundespolizei beschlossen das ist das, was inzwischen landläufig Bodycams heißt. Die Bundespolizei bekommt neue Befugnisse beim Einsatz von Bodycams einerseits und beim Einsatz von sogenannten automatischen Kennzeichenlesesystemen andererseits. Auch die Aufzeichnung eingehender Telefongespräche in Einsatzleitstellen wird neu geregelt. Wir wollen damit die Befugnisse der Bundespolizei rechtssicher ausgestalten und Sicherheitslücken zügig schließen im Interesse und zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Ich kann etwas zu den Bodycams sagen, aber vielleicht kommen ja auch Fragen von Ihnen. Die Sache ist eigentlich selbsterklärend.

Der nächste Beschluss im Bundeskabinett ist ein finanzpolitischer: Die Bundesregierung erweitert das Maßnahmenpaket gegen Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems. Die Finanzkrisen der letzten Jahre haben uns deutlich gezeigt, welche negativen Folgen spekulative Übertreibungen haben können. Die BaFin, also die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, erhält die Möglichkeit, vorbeugend auf spekulative Übertreibungen an den Immobilienmärkten zu reagieren. Dazu hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Finanzaufsichtsrecht-ergänzungsgesetzes beschlossen. Wir nehmen außerdem eine Klarstellung im Interesse der Verbraucher, eine Klarstellung im Bereich der Kreditwürdigkeitsprüfung vor, indem wir Änderungen an der nationalen Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie vornehmen.

Ebenfalls vom Bundesfinanzminister vorgelegt wurde eine weitere Maßnahme gegen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung, wogegen wir als Bundesregierung entschieden vorgehen. Der Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften ist eine Reaktion auf die sogenannten Panama-Papiere. Sie wissen, dass im April dieses Jahres Finanzminister Schäuble nach Aufkommen dieser Papier einen Zehn-Punkte-Plan vorgelegt hat. Das Kabinett hat sich heute also sozusagen mit dessen Umsetzung beschäftigt. Wir wollen die Transparenz gegenüber der Finanzverwaltung vergrößern, und zwar über sogenannte beherrschende Geschäftsbeziehungen von Inländern zu Gesellschaften in Drittstaaten. Da ist es dann ganz unerheblich, ob diese Gesellschaft in einem Drittstaat eine reine Briefkastenfirma also ohne Geschäftsbetrieb ist oder nicht.

Zu den Kernmaßnahmen dabei gehört erstens die Abschaffung des Bankgeheimnisses. Stellen Sie sich den Fall vor, dass der Steuerprüfer eine Bank prüft und quasi nebenbei etwas steuerlich Relevantes zu einem Kunden der Bank findet. In diesem Fall gäbe es derzeit ein Verwertungsverbot, und dieses Verwertungsverbot soll in Zukunft wegfallen. Zweitens wollen wir die Anzeigepflicht über die Geschäftsbeziehungen in Steueroasen gegenüber den Finanzbehörden verbessern. Zugleich wird die Verjährungsfrist für dadurch entstandene Steuerschäden ausgeweitet. Drittens gibt es eine neue Verpflichtung der Banken, bei Kontoeröffnung zur besseren Identifizierung die steuerliche Identifikationsnummer und den gegebenenfalls abweichenden wirtschaftlich Berechtigten abzufragen und zu speichern. Viertens gibt es erweiterte Meldepflichten der Banken gegenüber den Finanzbehörden. In Kraft treten soll das Gesetz im Juni 2017.

Wir kommen zur Rentenpolitik. Betriebsrenten sind dabei eine ganz wichtige Zusatzversorgung im Alter. Unter den abhängig Beschäftigten bekommen derzeit 57 Prozent der Menschen Ansprüche auf eine betriebliche Altersversorgung, aber vor allem in kleinen Unternehmen und bei Beschäftigten mit niedrigem Einkommen ist diese Art von Altersversorgung noch nicht ausreichend verbreitet. Wir wollen bessere Möglichkeiten betrieblicher Altersversorgung in kleineren Unternehmen und auch für Menschen mit niedrigem Einkommen schaffen. Daher wurde heute im Kabinett also der Entwurf eines Betriebsrentenstärkungsgesetzes beschlossen.

Im Einzelnen sieht das Gesetz Folgendes vor: Die Sozialpartner können tarifvertraglich Betriebsrenten erstmals als reine Beitragszusagen vereinbaren und damit die Arbeitgeber von möglichen Haftungsrisiken freistellen. Sie können es auch nicht tarifgebundenen Arbeitgebern ermöglichen, solchen Verabredungen beizutreten. Überwacht wird die tarifvertragliche Betriebsrente von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, also von der BaFin. Außerdem werden wir die Möglichkeit rechtssicher verankern, Modelle automatischer Entgeltumwandlung tariflich zu vereinbaren.

Zweiter Punkt: Arbeitgeber erhalten in Zukunft einen direkten Steuerzuschuss von 30 Prozent, wenn sie Beschäftigten, die weniger als 2000 Euro brutto verdienen, eine Betriebsrente gewähren. Sie müssen dazu zusätzlich Beiträge zahlen; das sind dann zwischen 240 und 480 Euro monatlich. Außerdem wird der Rahmen für steuerfreie Zahlungen in eine betriebliche Altersversorgung auf 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze angehoben.

Wir werden auch im Sozialrecht neue Anreize schaffen: Bei der Grundsicherung im Alter, bei der Erwerbsminderung und bei der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt in der Kriegsopferfürsorge bleiben Zusatzrenten künftig bis 202 Euro anrechnungsfrei. Wir wollen das Signal setzen: Freiwillige Altersvorsorge lohnt sich in jedem Fall.

Die Grundzulage bei der Riesterrente, die seit 2008 unverändert bei 154 Euro liegt, wird auf dann 165 Euro erhöht.

Die Deutsche Rentenversicherung wird ihr Informationsprogramm ausbauen und um Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge erweitern. So können sich die Verbraucher an einer neutralen Stelle umfassend dazu informieren.

In seinen wesentlichen Teilen tritt dieses Gesetz zum 1. Januar 2018 in Kraft.

Der Bundesverkehrsminister hat dem Kabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Bevorrechtigung des Carsharing vorgelegt. Carsharing ist in den vergangenen Jahren ein immer wichtigerer Baustein von nachhaltiger Mobilität geworden vor allem in den großen Städten. Interessant ist eine Zahl, die wir heute im Kabinett erfahren haben: Die Hälfte aller Carsharing-Autos und die Hälfte aller Carsharing-Kunden, die es in Europa gibt, sind in Deutschland. Hier hat das also eine wachsende Bedeutung, und diese neue Form der Mobilität will die Bundesregierung jetzt mit einem eigenen Carsharing-Gesetz fördern.

Das Gesetz schafft die Voraussetzungen dafür, dass die Länder den Städten und Gemeinden ermöglichen können, Carsharing-Fahrzeuge von Parkgebühren zu befreien und auch spezielle Stellflächen für Carsharing-Fahrzeuge auszuweisen. Damit das Ganze sinnvoll umgesetzt werden kann, sollen Carsharing-Fahrzeuge besonders gekennzeichnet werden. Indem wir den Carsharing-Fahrzeugen also diese Privilegien einräumen, tun wir etwas für die Verringerung des Individualverkehrs und damit für die Luftreinhaltung und den Klimaschutz. In Kraft treten soll das Gesetz zum 1. September 2017.

Noch etwas aus dem Verkehrsministerium: Es geht um den Betrieb lauter Güterwagen. Ab dem 13. Dezember 2020 soll der Einsatz lauter Güterwagen verboten werden, so der heute beschlossene Gesetzentwurf zum Schienenlärmschutzgesetz. Diese lauten Güterwagen sind ein wesentlicher Lärmfaktor, eine schädliche Umwelteinwirkung. Deren Schallemissionen erreichen jedenfalls vielfach einen Wert, der wirklich schon als eine schädliche Umwelteinwirkung zu qualifizieren ist. Wenn laute Güterwagen nicht umgerüstet werden, dann dürfen sie ab dann, also ab dem 13. Dezember 2020, nur noch so langsam gefahren werden, dass von ihnen nicht mehr Lärm als von einem Güterzug mit ausschließlich leisen Güterwagen und mit regulärer Geschwindigkeit ausgeht.

Operativ wird das, wie gesagt, erst ab Dezember 2020 umgesetzt, weil die Wirtschaft bis dahin genügend Zeit haben soll, sich durch die Umrüstung ihrer Güterwagen und durch die Veränderung ihrer Produktionsprozesse auf diesen Stichtag vorzubereiten.

Fast zuletzt hat das Kabinett heute eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf beschlossen. Es geht um Regelungen für die Endlagersuche, die im Wesentlichen im Standortauswahlgesetz festgeschrieben sind. Darüber hat Sie die Bundesumweltministerin schon an anderer Stelle informiert, und deshalb will ich es hier kurz machen.

Dann kann ich Ihnen berichten, dass es nach der Kabinettssitzung noch einmal eine neuerliche Sitzung der Bundeskanzlerin mit einer Reihe von Ministern und mit den Chefs der Sicherheitsbehörden gab, also das, was man landläufig ein Sicherheitskabinett nennt. Thema dieser Runde war der Stand der Ermittlungen zum Anschlag auf dem Breitscheidplatz. Dem folgte eine Unterrichtung der Partei- und Fraktionsvorsitzenden der im Bundestag vertretenen Parteien, die dazu ins Bundeskanzleramt gekommen und mit der Bundeskanzlerin zusammengetroffen sind. – So viel dazu.

DR. SCHÄFER: Außenpolitik ist ja im Wesentlichen keine Materie, die sich auf dem Wege von Gesetzen regeln ließe. Deshalb kommt es nicht so häufig vor, dass Gesetzesprojekte aus dem Auswärtigen Amt ins Kabinett eingebracht werden. Heute ist eine Ausnahme. Weil das so ist und weil wir glauben, dass das so auch wichtig ist, möchte ich Ihnen dazu zwei Sätze sagen. Dass Herr Seibert das nicht vorgetragen hat, liegt daran, dass das nicht als ordentlicher Tagesordnungspunkt behandelt worden ist, sondern einfach so im Einvernehmen vom Kabinett beschlossen wurde.

Es geht um das sogenannte Sekundierungsgesetz. Dabei geht es um die Entsendung von zivilen Experten in internationale Friedens- und Beobachtungsmissionen. Ich möchte Ihnen dazu einfach nur vorweg sagen, dass ziviles Krisenmanagement zu einem Markenzeichen deutscher Außenpolitik geworden ist, ganz gleich, worum es geht – darum, einen Konflikt noch vor seinem Aufflammen zu entschärfen, darum, während der Konflikt- oder Krisenphase stabilisierend zu wirken, oder darum, die Konfliktnachsorge zu begleiten. Deutschland entsendet hoch qualifizierte Experten für diese Zwecke in internationale Missionen. Beispiele dafür aus der letzten Zeit sind etwa der Demobilisierungsprozess für den Friedensprozess in Kolumbien, der Polizeiaufbau in Mali oder natürlich die uns hier an dieser Stelle ja auch ständig beschäftigende OSZE-Beobachtermission.

Mit dem Zentrum für Internationale Friedenseinsätze verfügt das Auswärtige Amt über ein ganz wichtiges Instrument internationaler Personalpolitik. Dieses Zentrum rekrutiert pro Jahr mehr als 150 zivile Experten für internationale Friedensmissionen und mehr als 300 Wahlbeobachter, unter anderem für OSZE-Einsätze.

Der heutige Beschluss des Kabinetts ist eine direkte Folge des von Herrn Steinmeier im Auswärtigen Amt eingeleiteten Review-2014-Prozesses, in dem wir auch unter Beteiligung der Bürger unter dem Motto „Außenpolitik weiter denken“ einen breiten Diskussionsprozess anregen wollten. Ich glaube, das ist mit dem Sekundierungsgesetz auch ganz gut gelungen. Mit der gewollten Verbesserung der Möglichkeiten der Entsendung von Experten wollen wir die zivilen Konfliktlösungskapazitäten Deutschlands weiter stärken und damit auch die Voraussetzungen dafür verbessern, dass Deutsche noch mehr an solchen europäischen und internationalen Friedensmissionen teilnehmen können.

Das Zweite, das ich Ihnen sagen möchte, ist, dass wir uns sehr freuen ich glaube, das kann ich auch weit über den Bereich des Auswärtigen Amtes hinaus sagen , dass nach mehrjährigen Verhandlungen zwischen den Ressorts und auch nach einer umfassenden Beteiligung der Zivilgesellschaft heute im Kabinett endlich der sogenannte Nationale Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ NAP, wie er in Expertenkreisen heißt verabschiedet werden konnte. Das war ein wichtiges Projekt der laufenden Koalitionsvereinbarung. Es war auch ein hartes Stück Arbeit für viele, die sich in den letzten Jahren daran beteiligt haben. Wir glauben, dass sich das Ergebnis im internationalen Vergleich tatsächlich sehen lassen kann.

Der Nationale Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ bündelt die Stärken der verschiedenen Akteure aus Staat, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Gewerkschaften. Unser Ziel ist es, damit einen wirklich aktiven Beitrag zur Verbesserung der menschenrechtlichen Lage entlang aller Liefer- und Wertschöpfungsketten in Deutschland und weltweit zu leisten, nämlich immer dann, wenn daran die ja sehr exportorientierte deutsche Wirtschaft beteiligt ist.

Der Aktionsplan ist ein ambitioniertes Projekt. Zum ersten Mal überhaupt werden die Verantwortlichkeiten deutscher Unternehmen zur Achtung und Wahrung der Menschenrechte in einem festen Rahmen verbindlich verankert. Dieser Rahmen orientiert sich eng an den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte. Zum ersten Mal werden global einheitliche und überprüfbare Standards für die Achtung der Menschenrechte durch deutsche Unternehmen festgelegt. Das ist aus unserer Sicht ein wichtiger Schritt nach vorne.

Diesem Aktionsplan ging ein zwei Jahre dauernder, umfangreicher Konsultationsprozess voraus. Von Anfang an wurden Nichtregierungsorganisationen, Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften intensiv beteiligt. – Ich danke Ihnen.

FRAGE NEUHANN: Sie haben ja heute bereits ein Sicherheitsgesetz verabschiedet, nicht als Reaktion auf Berlin, aber bereits länger geplant. Gibt es Gesetze, die Sie als Reaktion auf diesen Anschlag planen? Gibt es mehr Kompetenzen für Sicherheitsbehörden, die zum Beispiel Ihr Haus, Herr Dimroth, nach diesen Ereignissen von Berlin fordert?

DR. DIMROTH: Vielen Dank für die Frage. Es ist richtig, dass, wie Herr Seibert auch gerade berichtet hat, heute wichtige Entwürfe des Innenministeriums im Bundeskabinett verabschiedet wurden, ganz augenscheinlich nicht als Reaktion auf die Ereignisse von Anfang der Woche; die Entwürfe sind ja schon sehr viel länger in der Ressortabstimmung. Sie sind aus unserer Sicht wichtige Beiträge zur Erhöhung der Sicherheit in Deutschland.

Zu Ihrer zweiten Frage: Ich verweise auf das, was der Bundesinnenminister gestern Abend dazu gesagt hat und was auch wenige Stunden danach noch immer gilt, nämlich dass jetzt aus unserer Sicht nicht der Zeitpunkt ist, Schlüsse aus einem Sachverhalt zu ziehen, der ja offensichtlich noch nicht abschließend aufgeklärt ist. Insofern gilt das, was gestern Abend galt, auch heute.

STS SEIBERT: Ich möchte vielleicht, wenn ich darf, auch kurz etwas dazu sagen. Zunächst einmal: Wir haben einen entsetzlichen Anschlag hinter uns, der großes Leid ausgelöst hat. Das Wichtigste überhaupt ist es jetzt, den Täter zu fassen, um die Gefahr zu beenden, die von diesem Täter ausgeht, und um ihn dann seiner gerechten Strafe zuzuführen.

Zu dem Thema, das Sie ansprechen: Schauen Sie auf die Beschlüsse in der heutigen Kabinettssitzung, die natürlich in der Tat nichts mit dem Verbrechen am Breitscheidplatz zu tun haben. Wir haben, und das zeigen diese Beschlüsse, in dieser Legislaturperiode der inneren Sicherheit die zentrale Bedeutung gegeben, die dieses Thema für die Menschen in Deutschland hat. Die Sicherheitskräfte bekommen Tausende von neuen Mitarbeitern. Wir helfen ihnen, wie man heute sieht, bei der technischen Ausrüstung, um sie auf einen der Höhe der Herausforderung entsprechenden Stand zu bringen. Man könnte da zahlreiche Maßnahmen aus der vergangenen Zeit nennen, in die sich diese heutigen Beschlüsse einreihen.

ZUSATZFRAGE NEUHANN: Dazu einen Zusatz: Wenn Sie sagen, dass Sie darauf noch nicht reagieren wollen andere tun das ja bereits; Sie wissen auch, dass sich Herr Seehofer gestern bereits geäußert hat , was sagt die Bundeskanzlerin zu diesen Schlussfolgerungen, die Herr Seehofer gezogen hat?

STS SEIBERT: Ich bin ja Regierungssprecher, und als solcher bin ich dafür zuständig, über die Arbeit der Bundesregierung zu informieren und nicht über Vorstöße aus den Parteien zu sprechen. Ich denke, dabei sollten wir es auch belassen.

Noch einmal: Wir haben jetzt doch die absolute Priorität, den Täter zu finden, der an diesem entsetzlichen Verbrechen von Montagabend schuldig war.

ZURUF NEUHANN: Entschuldigung! Es war doch nicht die Partei, sondern es war der bayerische Ministerpräsident, der sich an die Bundeskanzlerin richtete und sagte, man müsse die gesamte Asylpolitik überdenken und neu justieren.

STS SEIBERT: Ich kann Ihnen jetzt hier im großen Detail vortragen ich weiß nicht, ob Sie das möchten , wie seit Sommer 2015 diese Bundesregierung, getragen von den Parteien, die sich in ihr zur Zusammenarbeit zusammengefunden haben, in der Flüchtlingspolitik sehr klare Ziele verfolgt hat. Sie hat ganz klar diese Ziele gehabt und auch umgesetzt: Integration derjenigen, die bei uns Schutz finden und denen dieser Schutz zusteht; ordnen und steuern der Migrationsbewegungen, die auf Europa und auf Deutschland zukommen und damit natürlich die Reduzierung der Zahl der Flüchtlinge sowie drittens alles in unserer Kraft Stehende für die Menschen in Deutschland und für deren Sicherheit hier in Deutschland zu tun.

Ich denke, wir haben auf vielen dieser Gebiete auch vieles gemeinsam erreicht.

FRAGE ENGELKE: Herr Seibert, noch einmal dazu. Horst Seehofer ist natürlich als Parteivorsitzender maßgeblich, was die Große Koalition angeht. Wenn er sagt, dass die Flüchtlings- und Sicherheitspolitik neu justiert werden müsse und man dies überdenken müsse, dann würde mich einfach nur interessieren, ob Sie diese Einschätzung teilen.

STS SEIBERT: Ich bin hier, um über die Politik der Bundesregierung so, wie sie gemeinsam beschlossen ist und gemeinsam durchgeführt wird, zu informieren. Gespräche und Anregungen unter den Parteien gehören auch genau dahin und werden sicherlich dann auch zu Gesprächen führen. Für die Bundesregierung kann ich Ihnen hier unsere Politik vortragen, die wir gemeinsam gerade seit dem Sommer 2015 sehr energisch vorangetrieben haben sowohl, was die Integration der hier ankommenden Schutzsuchenden betrifft, als auch, was die innere Sicherheit betrifft ich habe Ihnen ein paar der Maßnahmen genannt , als auch, was die wichtigen Maßnahmen zur Rückführung derer betreffen, die nach einem rechtstaatlichen Verfahren hier in Deutschland eben kein Recht zum Aufenthalt haben.

ZUSATZFRAGE ENGELKE: Das Besondere an der Aussage von Herrn Seehofer ist dieses: Wir sind es den Opfern, den Betroffenen und der gesamten Bevölkerung schuldig, dass wir die gesamte Flüchtlings- und Sicherheitspolitik überdenken und neu justieren. Das teilt die Bundesregierung in dem Sinne nicht, wie Horst Seehofer das sagt?

STS SEIBERT: Ich will Sie gerne auf die Aussagen der Bundeskanzlerin in ihrer gestrigen Erklärung verweisen.

FRAGE JOLKVER: Herr Seibert, Sie haben versprochen, etwas näher auf diese Bodycams einzugehen. Eine Wissensfrage: Was ist mit Anrufen in die Polizei gemeint? Wie sollen sie registriert werden, und wozu ist das gut?

Eine zweite Frage: Herr Dimroth, abgesehen von dem Anschlag. Hält das Bundesinnenministerium die Möglichkeiten für eine Telefon- oder Kommunikationsüberwachung, die jetzt bestehen, für ausreichend oder nicht?

STS SEIBERT: Herr Dimroth, wollen Sie etwas über Anrufe sagen oder soll ich etwas dazu sagen?

DR. DIMROTH: Wenn Sie etwas sagen können, tun Sie das gerne. Dann würde ich zu dem zweiten Teil antworten.

STS SEIBERT: Zum Thema „Aufzeichnung eingehender Telefonanrufe in den Einsatzleitstellen“: Die Befugnisse, solche Telefongespräche in Einsatzleitstellen aufzuzeichnen, sollen ausgebaut werden. Es gehen dort häufig dringliche Anrufe ein, vor allem aus dem Bereich der bahnpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung. Das können Suizidandrohungen, Verlustanzeigen für wertvolle Gegenstände, Bombendrohungen oder auch Hinweise auf herrenlose Gegenstände sein. Es ist erforderlich, diese Telefonate aufzeichnen zu können, um sie bei Bedarf erneut anhören zu können und so im Rahmen der Strafverfolgung oder der Gefahrenvermeidung die Arbeit der Bundespolizei zu erleichtern. Das ist damit gemeint.

DR. DIMROTH: Was Ihre zweite Frage angeht, darf ich erst einmal darauf hinweisen, dass die Frage der strafprozessualen Möglichkeiten und Ermittlungsmaßnahmen federführend im Bundesjustizministerium zu behandeln ist. Insofern müssten Sie dort auch grundsätzlich nachfragen.

Was die Praktikabilität solcher Maßnahmen betrifft, sind wir dabei das hat auch hier schon mehrfach eine Rolle gespielt, und der Bundesinnenminister hat das auch mehrfach ausgeführt , eine zentrale Stelle für die Sicherheitsbehörden im Geschäftsbereich des BMI zu schaffen, die nicht operativ, sondern auf dem Know-how-Level, auf dem Wissenslevel versuchen wird, Expertise an einer Stelle zu bündeln, um keine Redundanzen zu schaffen, sondern um mit der wertvollen Expertise, die im sicherheitsbehördlichen Bereich bei diesen sehr techniklastigen und technologisch sehr schnell voranschreitenden Themen vorhanden ist, Schritt halten zu können, um dann eben den einzelnen Sicherheitsbehörden passgenaue Instrumente zur Verfügung stellen zu können, mit deren Hilfe die Behörden die ihnen zustehenden Befugnisse auch effektiver werden ausfüllen können, um die ihnen übertragenen Aufgaben auch effektiv wahrzunehmen.

Ich will mich aber aus Ihrer Frage in Bezug auf die Wertung auch nicht ganz herausziehen. Wie gesagt, die Frage der Straftaten, des Straftatenkatalogs des § 100a der Strafprozessordnung, die Sie ansprechen, obliegt der Federführung des Bundesjustizministers. Wie Sie vielleicht wissen, gab es in den Vergangenheit und noch andauernd eine Diskussion zum Thema Wohnungseinbruchsdiebstahl, also völlig außerhalb des Themas Terrorismus, wo der Bundesinnenminister sehr wohl eine Weitung der Möglichkeiten im Bereich Telekommunikation für jedenfalls spezifische Bereiche des Wohnungseinbruchsdiebstahls gefordert hat, um eine adäquate Antwort darauf zu finden, dass wir es vermehrt mit organisierten Strukturen zu tun haben, die für solche Delikte verantwortlich sind, und wir der Auffassung sind, dass solche organisierten Strukturen eben dann auch mit entsprechenden Ermittlungsinstrumenten, die gerade dazu geeignet sind, solche Strukturen aufzuklären, behandelt werden können müssen. Dementsprechend wäre aus unserer Sicht an dieser Stelle eine Erweiterung angezeigt.

Noch einmal: Das hat aber überhaupt nichts mit dem Thema, über das wir bisher gerade sprachen, zu tun.

FRAGE LANGE: Ich habe zwei Detailfragen zum Videoüberwachungsverbesserungsgesetz. Herr Dimroth, in dem Entwurf zumindest in der Fassung von Anfang November heißt es, dass diese Maßnahmen dazu beitragen sollen, dass die Polizei in Echtzeit reagieren kann. Heißt das, die Polizei ich drücke es jetzt einmal laienhaft aus schaltet sich dann auf öffentliche Videoanlagen drauf?

Eine zweite Frage: Die EU-Datenschutzgrundverordnung tritt spätestens im Mai 2018 in Kraft und löst dann auch zumindest in großen Teilen das Bundesdatenschutzgesetz ab. Hat also das Gesetz, das jetzt neu beschlossen werden soll, auch nur eine kurze Laufzeit bis Mai 2018?

DR. DIMROTH: Was die erste Frage angeht, bin ich nicht ganz sicher deswegen müsste ich entweder nachfragen oder die Antwort sonst auch nachreichen , ob Sie den Gesetzentwurf zur Videoüberwachung meinen. Es gibt auch jetzt schon eine sehr gute Zusammenarbeit mit privaten Betreibern und den Polizeien. Ich bin nicht sicher, ob Sie möglicherweise den Teilbereich Bodycams meinen. Dort geht es natürlich um Echtzeitermittlungsmaßnahmen.

Was das andere angeht, müsste ich nachschauen, ob und an welcher Stelle das in dem beschlossenen Gesetzentwurf nicht in dem ursprünglichen noch eine Rolle spielt. Dann würde ich das entweder noch im Laufe der Sitzung ergänzen können oder gegebenenfalls auch im Nachgang.

Jetzt habe ich tatsächlich den zweiten Teil Ihrer Frage vergessen.

ZUSATZ LANGE: EU-Datenschutz.

DR. DIMROTH: Na ja, das wird Gegenstand der schon laufenden und weit fortgeschrittenen Arbeiten in Ausgestaltung des Umsetzungsgesetzes da gibt es einen weitreichenden Bedarf der Datenschutzgrundverordnung anzuschauen sein. Der Regelungsinhalt jedenfalls soll natürlich auch über diese anstehende Umsetzung fortbestehen. Ob das dann technisch sozusagen mit einem mit einem neuen Namen versehenen Gesetz fortgeschrieben werden muss oder ob das möglicherweise außerhalb des zwingenden Umsetzungsbedarfs liegt, müsste man noch prüfen. Aber materiell jedenfalls soll diese Regelung so oder so natürlich Fortbestand haben und ist auch im Lichte dessen, was materiell umzusetzen ist, selbstverständlich entwickelt und geprüft worden, sodass es materiell sicher keinen Veränderungsbedarf gibt. Dieser wäre dann allenfalls technischer Natur im Sinne einer Umbenennung in einem anderen Gesetz.

FRAGE JUNG: Herr Dimroth, können Sie uns sagen, was mit dem jetzt wieder freigelassenen Pakistani geschehen ist? Er wurde ja von Berlin nach Karlsruhe geflogen. Wurde er wieder zurück nach Berlin geflogen?

Können Sie uns die aktuellen Gefährderzahlen nennen?

DR. DIMROTH: Vielen Dank. Zum ersten Teil Ihrer Frage kann ich Ihnen nichts sagen, weil der von Ihnen angesprochene Sachverhalt sämtlich im Verantwortungsbereich der Justizbehörden, also des Generalbundesanwalts abgelaufen ist und abläuft, sodass ich Ihnen dazu keinerlei Details mitteilen kann. Da bitte ich um Verständnis.

Die aktuelle Zahl der Gefährder, also der Personen, bezüglich derer bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung insbesondere im Sinne von § 100a StPO begehen werden, liegt bei 549 Personen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie das aufteilen, also islamistisch, rechts, links?

DR. DIMROTH: Die von mir genannte Zahl bezieht sich auf den Phänomenbereich des islamistischen Terrorismus. Für die anderen Bereiche sind die Zahlen: rechts 20 Gefährder, links fünf Gefährder.

FRAGE: Herr Dimroth, wir haben unabhängig von dem aktuellen Fall am Breitscheidplatz gesehen, dass es Probleme mit der Identitätsfeststellung von Asylbewerbern und Flüchtlingen gibt. Herrscht bei Ihnen im Haus die Auffassung, dass man möglicherweise noch einmal bereits überprüfte Identitäten anschauen muss, auch im größeren Stil, damit man weiß, mit wem man es zu tun hat, wie alt die Menschen sind, wo sie wirklich herkommen? Halten Sie das für notwendig? Halten Sie es für machbar?

DR. DIMROTH: Es fällt mir tatsächlich relativ schwer, die Frage jedenfalls mit einer klaren Ja- oder Nein-Botschaft zu beantworten. Warum? Das Erste ist, dass vor der Klammer stehend das gilt, was ich jetzt hier und der Bundesinnenminister gestern Abend gesagt hat. Für Schlüsse aus dem Sachverhalt, der derzeit unter Hochdruck und enormer Anstrengungen der Sicherheitsbehörden ermittelt wird, ist es aus unserer Sicht zu früh. Wenn Sie mich also danach fragen, ob wir im Lichte dessen, was wir schrecklicherweise diese Woche erlebt mussten, einen Nachbesserungs-, Veränderungs- oder Verschärfungsbedarf sehen, gilt das Gesagte, auch selbstverständlich für die von Ihnen gerade formulierte Frage.

Wenn Sie mich ganz grundsätzlich nach dem Verfahren fragen, dann haben wir hier in diesem Raum schon wirklich diverse Male über die Abläufe gesprochen. Ich habe und auch die Kollegen haben mehrfach geschildert, welche Maßnahmen die Bundesregierung sehr frühzeitig und sehr umfassend mit dem sogenannten Kerndatennetz ergriffen hat. Das ist ein wirklich bemerkenswert schnelles und erfolgreiches Verfahren, in dem ein IT-Großprojekt mit diversen Schnittstellen und unterschiedlichen Spielern in Bund, Ländern und Kommunen erfolgreich ausgerollt und in den Betrieb genommen wurde.

Das dahinter liegende Gesetz, das es erstmalig in Deutschland ermöglicht, allen Behörden, die qua Aufgabenwahrnehmung einen Bedarf haben, auf diese Daten zuzugreifen, dass sie zentral auf diese im Kerndatennetz gespeicherten Daten auch zugreifen können, ist ein Quantensprung, ein Riesenschritt nach vorne bei der Frage: Wie gewährleiste ich, die Erkenntnisse, die über eine Person in Deutschland eingereist ist, um hier Flüchtlingsschutz nachzusuchen, allen relevanten Stellen in Echtzeit, um mit den Worten von Herrn Lange zu sprechen, also in unmittelbarem Zugriff sozusagen für alle Behörden zur Verfügung zu stellen?

Das war der aus unserer Sicht zentrale Schritt, der eine enorme Verbesserung bei der Frage gebracht hat, wie wir für alle relevanten Stellen Polizeien wie ausländerrechtliche Stellen, also BAMF, aber auch Ausländerbehörden Erkenntnisgewinn, Identitätsgewinn an einer Stelle bei der Behandlung und dem Umgang mit Menschen gewährleisten, die hier in Deutschland Schutz nachsuchen. Das ist die Maßnahme, die wir dazu ergriffen haben, die, wie gesagt, aus unserer Sicht sehr gut funktioniert.

Ich kann den Kreis sozusagen nur schließen: Zu einer Bewertung im Lichte der aktuellen Ereignisse kann ich heute hier von dieser Stelle aus nichts beitragen.

ZUSATZFRAGE: Es ging mir nicht um die Verfügbarkeit dieser Daten zwischen den Behörden das ist sicher auch ein sehr wichtiger Punkt , sondern meine Frage zielte auf die Validität dieser Daten ab. Wie schätzen Sie diese ein? Glauben Sie, dass man vielleicht Dinge noch einmal neu erheben muss, und zwar vielleicht unabhängig von diesem Fall? Es gab ja schon andere Problemfälle.

DR. DIMROTH: Das ist richtig. Es ist aber auf der einen Seite dennoch so, dass auch hier dieses Datenaustauschverbesserungsgesetz einen erheblichen Fortschritt erbracht hat, weil wir zentral die Fingerabdrücke hinterlegen. Das ist natürlich ein sehr viel wertigeres Identifizierungsmerkmal als beispielsweise ein Lichtbild, eine Namensangabe, eine Geburtsort- oder Geburtszeitangabe des Betroffenen selbst. Man hat damit erstmalig ein biometrisches Merkmal zentral in einer Datenbank, mit dem man insbesondere beispielsweise die Nutzung von Aliasnamen aufklären kann, weil man eben durch diesen zentral hinterlegten Fingerabdruck erstmalig die Möglichkeit hat, das auch im behördlichen Kontakt aufzuklären, wenn das jemand tut. Außerhalb des behördlichen Kontakts das ist eine Selbstverständlichkeit natürlich nicht.

Auch bei der Frage der Wertigkeit hat uns hier dieses Kerndatennetz mit dem Datenaustauschverbesserungsgesetz einen weiten Schritt nach vorne gebracht.

Wenn Sie mich jetzt fragen, ob eine nochmalige Überprüfung überhaupt machbar wäre, dann hängt das natürlich von wahnsinnig vielen Einzelfragen ab, die man in einem solchen Prozess klären müsste. Was heißt das? Aller Flüchtlinge, die jemals im letzten Jahr, im letzten halben Jahr nach Deutschland gekommen sind? Eine solche Frage lässt sich nicht abstrakt mit „Das wäre machbar“ oder „Das wäre nicht machbar“ beantworten. Noch einmal: Die zentrale Antwort, die wir gegeben haben, ist dieser wirklich einzigartige, auch in Europa einzigartige Schritt dieses zentralen Datennetzes.

Nicht ohne Grund kommt ja hinzu, dass wir an einer Reihe von anderen Stellen Maßnahmen ergriffen haben, wenn Sie mir sozusagen diesen Ausflug in andere Rechtsgebiete erlauben. Nicht ohne Grund haben wir mehrfach erfolgreich bei der Kommission darauf gedrungen, die Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze fortsetzen zu können. Dort gelingt es ja seit geraumer Zeit, jeden aufgegriffenen Flüchtling grenznah, zeitnah mit Grenzübertritt entsprechend polizeilich in dem von mir genannten Kerndatennetz ID zu behandeln, zu erfassen.

Daneben drängen wir und haben eine Reihe von Initiativen gegenüber der Kommission ergriffen, inzwischen auch teilweise sehr erfolgreich gegenüber der Kommission darauf, den EU-Außengrenzschutz massiv zu verstärken, auch mit entsprechenden vor allem IT-gestützten Verfahren, indem nämlich jeder Mensch, der nach Europa ein- oder aus Europa ausreist, dort zentral erfasst wird, um eine erkannte zentrale Schwäche des EU-Außengrenzschutzes mit einer Initiative passgenau zu beantworten.

Wir haben eine Frontex-Verordnung auf den Weg gebracht, die mit massiver Unterstützung von Know-how und zukünftig auch durch Personal Deutschlands dazu einen wichtigen Beitrag leisten wird und leisten können wird, eben auch faktisch den EU-Außengrenzschutz wieder zu stärken.

All das sind Maßnahmen, die letztlich ein Gesamtpaket abbilden, um das von Ihnen zu Recht angesprochene Problem das will ich gar nicht klein machen zu adressieren. Noch einmal: Für eine Neubewertung im Lichte dessen, was wir im Laufe dieser Woche erleben mussten, ist es schlichtweg zu früh.

FRAGE DR. VON MALLINCKRODT: Herr Dimroth, eine Frage zur Verschärfung der Asylgesetze. Es gibt jetzt auch Forderungen, das Aufenthaltsrecht in puncto schnellere Ausweisungen zu verschärfen. Diesbezüglich wurde ja schon in letzter Zeit einiges getan und auch entschieden. Sind vonseiten Ihres Hauses weitere Maßnahmen in der Planung? Können Sie dazu etwas sagen?

DR. DIMROTH: Ja, dazu kann ich etwas sagen. Auch da gilt ich will Sie nicht langweilen; nur damit das hier nicht an einer Stelle in den falschen Kanal gerät : Das hat nichts mit den aktuellen Diskussionen zu tun, sondern der Bundesminister des Innern hat im Spätsommer des vergangenen Jahres ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Erhöhung der Sicherheit in Deutschland, zur Verbesserung der Effizienz der Vollziehung von bestehenden Ausreispflichten vorgestellt. Teil dieses Maßnahmenpakets war es tatsächlich, insbesondere eine entsprechende weitere Änderung des Aufenthaltsgesetzes herbeizuführen, um in bestimmten Fällen, in denen der Geduldete aufgrund eigenen und auch vorwerfbaren eigenen Verhaltens beispielsweise indem Personaldokumente weggeworfen werden dazu beigetragen hat, dass eine Duldung ausgesprochen werden muss. In solchen Fällen ist der Status anders als in Fällen, wo jemand beispielsweise aufgrund einer schweren Krankheit, aufgrund einer hier begonnen Ausbildung einen etablierten Duldungsstatus hat.

Diesen Gesetzentwurf gibt es. Er ist in der Ressortabstimmung. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass das eine weitere wichtige ergänzende Maßnahme zur Fortentwicklung des Aufenthaltsrechts wäre. Wir sind aber mit der Ressortabstimmung noch nicht zu Ende, denn sonst hätten wir es heute möglicherweise auch dem Bundeskabinett entsprechend zu einem Beschluss vorgelegt.

ZUSATZFRAGE VON MALLINCKRDODT: Kurze Nachfrage: Scheitert es momentan noch an der SPD, oder woran liegt es, dass es noch nicht eingebracht wurde? Wann rechnen Sie denn damit? Kommt der Gesetzentwurf schneller, auch wenn es natürlich keinen Zusammenhang mit dieser Woche hat?

DR. DIMROTH: Das liegt daran, dass die Ressortabstimmung noch nicht abgeschlossen ist.

Die zweite Frage kann ich nun wahrlich nicht beantworten, ob und wer an welcher Stelle möglicherweise welche Schlüsse aus was auch immer zieht. Das scheint mir doch etwas hypothetisch zu sein.

FRAGE SAVELBERG: Herr Dimroth, gibt es Erkenntnisse über den entkommenen geflüchteten Täter? Können Sie dazu vielleicht etwas sagen?

Hat die Polizei vielleicht aus Ihrer Sicht Fehler gemacht, indem sie sich zu früh auf den falschen Täter konzentriert hat?

DR. DIMROTH: Was den gesamten Sachkomplex des laufenden Verfahrens betrifft, bitte ich um Verständnis, dass ich hier nur auf den Generalbundesanwalt verweisen kann. Das ist die verfahrensführende Stelle, der, wie es die Regeln, die Absprachen, die Gewaltenteilung vorsieht, auch derjenige ist, der als verantwortliche Stelle spricht. Das gilt abschließend.

ZUSATZFRAGE SAVELBERG: Ich verstehe das. Ich habe noch eine andere Frage, die sich auf die Bundesregierung bezieht. Unmittelbar nach dem Anschlag gab es verschiedene Tweets aus Deutschland und aus den Niederlanden. Diese Tweets waren relativ ähnlich. Einer war von Herrn Pretzell von der AfD, der gesagt hat, dass das die Toten von Kanzlerin Merkel seien. Es gab auch einen Tweet aus den Niederlanden von Herrn Wilders, der einen Tweet von der Kanzlerin mit Blut an den Händen gezeigt hat. Beide gingen ein bisschen in die gleiche Richtung.

Was halten Sie davon, dass ein Oppositionspolitiker, der möglicherweise der künftige Ministerpräsident im Nachbarland Niederlande wird, so etwas in Bezug auf eine Kollegin hier in Deutschland macht?

Zweitens. Was halten Sie vor dem Hintergrund, dass es diesen Tweet mit dem Vorwurf gibt, dass die Kanzlerin für die Toten am Breitscheidplatz verantwortlich sei, davon, dass heute Abend eine Demonstration der AfD vor dem Kanzleramt stattfindet? Das ist natürlich großer Unfug und Quatsch, aber trotzdem wird es gesagt. Dort sprechen auch Menschen wie Alexander Gauland, der zum Beispiel gefordert hat, dass Muslime aus Deutschland ausreisen sollten, der sich für „Remigration“ stark gemacht hat. Was halten Sie davon, dass diese Menschen heute Abend vor dem Kanzleramt demonstrieren?

STS SEIBERT: Zum ersten Teil Ihrer Frage: Ich werde um Gottes Willen nicht anfangen, alles zu kommentieren, was in der Twitterwelt unterwegs ist. Ich will nur ganz grundsätzlich sagen, dass es natürlich Tweets gibt und davon lese ich jeden Tag viele , die sich von selbst disqualifizieren.

Zu Ihrer zweiten Frage: Wir haben die Ankündigung dieser Demonstration zur Kenntnis genommen. Aber Sie wissen, dass in Deutschland für die Genehmigung und Durchführung von Demonstrationen, also für das Versammlungsrecht, die Landesbehörden zuständig sind.

ZUSATZFRAGE SAVELBERG: Wenn von dieser Demonstration möglicherweise Forderungen wie „Remigration“ ausgehen, wie soll um Gottes Willen so etwas stattfinden? Das sind Sachen, die diese Menschen des Öfteren öffentlich gesagt haben. Deckt sich das mit dem Grundgesetz?

STS SEIBERT: Ich kann doch jetzt noch nicht über Demonstrationen sprechen, die noch gar nicht stattgefunden haben.

Die Haltung der Bundesregierung zu all diesen Punkten kennen Sie. Ich glaube, sie ist aus den Beiträgen hier heute auch sehr klar geworden.

FRAGE LEIFERT: Herr Dimroth, noch einmal zu dieser Videoüberwachung. Wenn ich das Beispiel Breitscheidplatz nehme, wer entscheidet, ob dieser Platz videoüberwacht wird? Ist es in Ihrem Interesse, was die Sicherheit angeht, dass öffentliche Anlagen, die hochfrequentiert sind, dauerhaft videoüberwacht werden oder nur für die Zeit von Veranstaltungen wie zum Beispiel Weihnachtsmärkte?

Müsste das die Stadt, das Land oder der Weihnachtsmarktbetreiber bezahlen? Können Sie mir die diesbezüglichen Regelungen etwas genauer erläutern?

DR. DIMROTH: Das kann ich jedenfalls versuchen. Wenn wir bei dem anfangen, was das Bundeskabinett heute beschlossen hat, so geht es um eine Ausweitung der bestehenden Möglichkeiten für Private, von dem Instrument der Videoüberwachung Gebrauch zu machen. Das gilt beispielsweise für Einkaufsgalerien, wo bisher insbesondere in den öffentlichen Teilen nicht in den einzelnen Geschäften, sondern in den öffentlichen Teilen , also den Zwischengängen, Fahrstühlen, Rolltreppen und all so etwas, eine aus unserer Sicht klaffende Lücke bestand.

Diese Lücke hat man nun geschlossen, um den von Herrn Seibert vorhin genannten Rechtsgütern ein höheres Gewicht bei der zu treffenden Abwägungsentscheidung zu geben, die dann ihrerseits sehr wohl auch kontrolliert wird durch die Landesdatenschutzbeauftragten. Auch wenn es ein Privater ist, der so etwas entscheidet, gibt es hier also eine Kontrolle durch die Landesdatenschutzbeauftragten, und hier war aus unserer Sicht eine Lücke zu schließen. Es ist keine Anordnung, kein Zwang, keine Vorgabe, sondern es schafft für diejenigen, die aus eigenem Interesse zur Kriminalitätsbekämpfung oder zur Kriminalitätsaufklärung von diesem Instrument Gebrauch machen wollen, zukünftig eine weitergehende Möglichkeit.

Ihre zweite Frage betrifft ja, wenn ich das richtig verstehe, ausschließlich öffentliche Plätze. Bei öffentlichen Plätzen ist es so, dass die jeweils zuständige Körperschaft dazu berufen ist, hier Entscheidungen zu treffen. Das wäre bei dem von Ihnen genannten Beispiel das Land Berlin. Sie haben ja vielleicht noch die Diskussionen zum Ende der letzten Legislaturperiode des Berliner Senats in Erinnerung, und auch die Diskussionen im Zuge der Schaffung des Koalitionsvertrags des neuen Berliner Senats, in denen ja das Thema Videoüberwachung jeweils eine sehr zentrale Rolle gespielt hat. Daran erkennen sie, dass das eine Frage ist, die der Landesgesetzgeber entscheiden muss respektive die auch in der kommunalen Selbstverwaltung entschieden werden kann da gibt es unterschiedliche Konstellationen. Man könnte jetzt aber nicht per Bundesgesetz vorgeben, ob an dieser oder jener Stelle Videoüberwachung zu betreiben ist oder nicht mit einer Ausnahme: Da, wo die Bundespolizei in eigener Aufgabenwahrnehmung tätig ist, also insbesondere an Bahnhöfen und an Flughäfen, gibt es im Bundespolizeigesetz entsprechende Ermächtigungsgrundlagen, von denen ja auch sehr umfassend und weitreichend Gebrauch gemacht wird.

ZUSATZFRAGE LEIFERT: Ich will noch näher ins Detail, weil ich Ihren Entwurf, den Sie heute beschlossen haben, noch nicht gelesen habe: Kann ein Weihnachtsmarktbetreiber, der an einem Ort eine Videoüberwachung möchte, die das Land als Körperschaft dort bisher nicht vorgesehen hatte, für die Dauer dieser Veranstaltung eine Videoüberwachung haben, muss er sie selber leisten und ist das durch ihren heutigen Beschluss mit abgedeckt? Ich nehme ein anderes Beispiel: Kann der Verein Hertha BSC sagen „Der Stadionvorplatz wird von uns überwacht“, und steht das in einem Zusammenhang mit dem, was Sie heute beschlossen haben?

DR. DIMROTH: In beiden Fällen erweitern wir die Möglichkeiten des privaten Betreibers, von dieser Maßnahme Gebrauch zu machen, so ist das.

FRAGE JESSEN: Herr Seibert, ich bitte um eine Information zur Politik der Bundesregierung: Besteht für die Bundesregierung aufgrund eigener Erkenntnis Anlass, über eine Neujustierung der Flüchtlings- und Sicherheitspolitik nachzudenken? Das ist ja ein anderer Begriff als die selbstverständliche permanente Reflexion politischer Maßnahmen.

Zweitens an Herrn Dimroth und vielleicht auch an Herrn Seibert: Es ist zwar nicht Ihre Aufgabe, Berichterstattung von Medien zu kommentieren, aber vor allem nach den Ereignissen in München ist ja festgestellt worden, dass sowohl die Diskussion in den Social Media als auch die Diskussion in manchen professionellen Medien in hohem Maße zu Verunsicherung beigetragen hat. Haben Sie Sie beobachten ja auch die Berichterstattung über Berlin den Eindruck, dass hier eine stärkere Sensibilität gewachsen ist?

STS SEIBERT: Ich werde Ihre erste Frage dennoch so beantworten wie schon vorhin: Die Bundesregierung prüft ständig auf vielen Gebieten der Flüchtlings-, Migrations- und Sicherheitspolitik, wo Handlungsbedarf besteht. Dass wir diese Prüfungen auch in konkrete Maßnahmen überführen, zeigen die letzten anderthalb Jahre sehr nachdrücklich.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Pardon, eine direkte Nachfrage dazu und dann lasse ich es auch : Das bedeutet aber, im Moment ergibt der Stand der Prüfungen keine eigene Notwendigkeit für eine Neujustierung dieser Politikbereiche?

STS SEIBERT: Ich habe dazu jetzt das gesagt, was ich dazu zu sagen habe.

Zu Ihrer zweiten Frage: Ich glaube wirklich nicht, dass ich als Regierungssprecher die Medien insgesamt beurteilen sollte oder konkrete Tage in den Medien beurteilen sollte. Das ist nicht meine Rolle.

ZUSATZFRAGE JESSEN: In den Social Media auch nicht?

STS SEIBERT: Das beziehe ich heutzutage in den großen Begriff der Medien ein. Hier sitzen ja auch Vertreter von Onlinemedien, die sich selbstverständlich auch als Medienvertreter betrachten.

DR. DIMROTH: Eine umfassende Bewertung wie von Ihnen erfragt kann ich Ihnen auch nicht anbieten. Was ich Ihnen nur sagen kann ist, dass wir als Bundesministerium des Innern selbst einen Twitterkanal betreiben und gerade in solchen Lagen, die ja sehr stark durch ein hohes Informationsaufkommen geprägt sind, jedenfalls den Versuch unternehmen, eine objektive und sachliche Stimme in diesen Kommunikationskanal einfließen zu lassen. Das funktioniert aus unserer Sicht auch ganz gut. Das ist natürlich nicht einfach, weil, wie Sie richtigerweise beschreiben, das Aufkommen insgesamt enorm ist. Ich kann Ihnen aber sagen: Unsere Idee, warum wir das tun, ist tatsächlich, jedenfalls den Versuch zu unternehmen, auch in diesen Kommunikationsprozessen eine objektive Stimme vorkommen zu lassen.

STS SEIBERT: Dieser sehr guten Antwort von Herrn Dimroth die mir leider nicht eingefallen ist möchte ich mich unbedingt für die gesamte Bundesregierung anschließen. Das ist tatsächlich das, was uns natürlich auch bei unseren verschiedenen Informationsangeboten motiviert. Wir haben gerade in diesen letzten Tagen gesehen, wie enorm hoch das Interesse daran ist.

FRAGE MADELIN: Herr Dimroth, halten Sie das Bekenntnis des Islamischen Staats zu dem Anschlag für glaubwürdig?

Herr Seibert, ist Deutschland im Kriegszustand?

DR. DIMROTH: Wenn ich beginnen darf es geht auch schnell : Herr Madelin, ich hatte es vorhin schon einmal gesagt: Zu dem konkreten Sachverhalt und all dem, was damit zu tun hat, kann ich Sie hier heute zuständigkeitshalber leider nur auf den Generalbundesanwalt verweisen, da bitte ich um Verständnis.

STS SEIBERT: Herr Madelin, da Sie für ein französisches Medium fragen, will ich es einmal andersherum machen: Die Bundeskanzlerin hat ja seit dem entsetzlichen Anschlag am Breitscheidplatz eine ganze Reihe von Telefonaten mit internationalen Staats- und Regierungschefs geführt, auch mit Ihrem Präsidenten François Hollande wir hatten darüber berichtet. Das waren zum Teil sehr berührende Bekundungen von Nähe und Solidarität. Das waren lauter Regierungschefs, die in ihren Ländern den USA, Großbritannien, Spanien, Türkei, Frankreich in der einen oder anderen Form sehr bittere Erfahrungen mit Terroranschlägen mit vielen Toten, vielen Opfern, gemacht haben. Das waren sehr oft Erfahrungen mit Terroranschlägen, die durch eigene Staatsbürger oder langjährig dort Lebende verübt wurden. Also wurde schon aus diesen Solidaritätsbekundungen, die die Bundeskanzlerin stellvertretend für das ganze deutsche Volk erreicht haben, doch sehr klar, dass wir Teil eines internationalen Gefährdungsraumes sind. Wir sind wie andere Staaten in Europa und in Übersee Zielscheibe von Terroristen, die insgesamt unsere Form des Lebens offenbar hassen, uns durcheinanderbringen wollen, uns auseinanderbringen wollen. Das ist etwas, was Deutschland gemein hat mit Ländern wie Spanien, wie Frankreich, wie den USA und vielen anderen, die in diesen Anrufen vertreten waren. Das ist vielleicht der Versuch einer Antwort: In diesem Zustand einer internationalen Bewährungsprobe, einer internationalen Herausforderung, sind wir wir und andere Staaten, mit denen wir eng befreundet sind.

FRAGE NEUHAHN: Noch einmal zwei Lernfragen zum Thema Videoüberwachung:

Erstens. Ist eigentlich den Behörden bekannt, welche privaten Betreiber wo Videokameras installiert haben? Oder ist vorgesehen, dass man entsprechende Register oder was auch immer einführt?

Zweitens. Sie haben jetzt mehrfach betont, es gäbe keinen Zwang. Ist eigentlich rechtlich denkbar, dass man irgendwann einen solchen Zwang oder eine Anordnung einführt?

DR. DIMROTH: Zu Ihrer ersten Frage: Soweit ich weiß, gibt es kein zentrales Register. Das müsste ich aber der Sicherheit halber noch einmal nachprüfen, und ich würde das dann als Antwort auf Ihre Frage nachreichen.

Zu Ihrer zweiten Frage: Ich betone das deswegen, weil das teilweise in der Berichterstattung immer wieder vorkam nicht aktuell, aber diese Diskussion hält ja schon etwas länger an. Deswegen war es uns immer wichtig zu sagen: Das ist eine Befugnisnorm, die es privaten Betreibern ermöglicht, von diesem Instrument Gebrauch zu machen. Diese Möglichkeit weiten wir jetzt als Gesetzgeber in der Abwägung zwischen betroffenen Datenschutzbelangen derjenigen, die von dieser Videoüberwachung erfasst werden, und dem potenziellen Sicherheitsgewinn, den wir uns davon versprechen. Das nur noch einmal zur Erläuterung, warum ich das so in den Vordergrund gestellt habe; denn im Laufe der Diskussion wurde das teilweise etwas schief dargestellt, und es entstand der Eindruck, wir würden das jetzt vorgeben. Das tun wir nicht.

Ob man das kann, ist natürlich eine sehr hypothetische Frage, die vor allem auch eine vertiefte Grundrechtsprüfung erforderlich machen würde, die ich jetzt hier sozusagen auf Zuruf nicht für Sie vornehmen kann. Das lässt sich vermutlich auch nicht ohne Weiteres beantworten, denn da würden ja verschiedene Freiheitsgrundrechte miteinander in Ausgleich zu bringen sein. Das ist also sicherlich eine sehr komplexe Rechtsfrage, die Sie hier formulieren; insofern bitte ich um Verständnis, dass ich die nicht aus der Hosentasche mit Ja oder Nein beantworten kann.

FRAGE JOLKVER: Herr Seibert, gibt es in der Bundesregierung Überlegungen zur Reform der Inlandsgeheimdienste, zum Beispiel zu einer Zusammenlegung der Landesämter für Verfassungsschutz?

Herr Dimroth, eine Wissensfrage zu den Bodycams: Habe ich Sie richtig verstanden, dass diese Kameras vernetzt sind und das Bild in irgendeine Zentrale übertragen?

STS SEIBERT: Herr Jolkver, die deutschen Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern stehen untereinander im ständigen engen Informationsaustausch. Sie bewerten die Lage aufgrund der Ereignisse fortlaufend, um dann gegebenenfalls Maßnahmen anzupassen. Es gibt das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum, dem in diesem engen und ständigen Austausch eine sehr wichtige Rolle zukommt. Wir haben diese Zusammenarbeit und Vernetzung der deutschen Sicherheitsbehörden miteinander stark verbessert. Weitere Pläne habe ich Ihnen hier nicht anzukündigen.

DR. DIMROTH: Zum Ihrer zweiten Frage: Ob das in jedem Fall so ist, kann ich Ihnen so nicht beantworten; ich bin mir auch nicht sicher, ob das der Gesetzentwurf regelt. Grundsätzlich möglich wäre es. Meine Bemerkung zur Echtzeit stellte aber darauf ab, dass das sozusagen polizeiliches Handeln in Echtzeit betrifft. Anders als bei der Frage von Herrn Lange ist es ja nicht so, dass irgendwo etwas passiert und dann die Frage entsteht: Kann das jemand in Echtzeit mitsehen, der gar nicht Adressat dieser Videoüberwachungsquelle ist, nämlich der private Betreiber? Hier sprechen wir vielmehr über Fälle von Polizeieinsätzen, die natürlich in Echtzeit von den handelnden Polizisten wahrgenommen werden. Die sind ja anwesend und werden angegriffen oder filmen einen Einsatz oder eine Straftat. Deswegen sprach ich von Echtzeit nur, um das noch einmal zu erläutern , im Sinne von: Polizisten sind in Echtzeit in dieser Lage und haben dann dieses zusätzliche Instrument der unmittelbaren Aufzeichnung dessen, was passiert. Die andere Frage bezog sich ja darauf, dass beispielsweise ein Kaufhaus- oder Galeriebetreiber Videoüberwachung durchführt, und Herr Lange hatte offensichtlich die Information, dass die Polizei das in Echtzeit mitsehen kann. Das kläre ich noch auf; das konnte ich in der Zwischenzeit noch nicht. Das ist aber eine andere Konstellation.

FRAGE SIEBERT: Herr Dimroth, wir wissen, dass die Videoüberwachungsgesetzgebung von heute nichts mit dem Anschlag am Breitscheidplatz zu tun hat. Gleichwohl möchte ich fragen: Wenn man diese Möglichkeiten jetzt hat, ist es dann möglich, irgendeine präventive Verbindung zu einem Anschlagsszenario dieser Art herzustellen? Kann man sagen: Es ist schön, dass wir diese Möglichkeit jetzt haben, um zukünftig Anschläge nach diesem Muster verhindern zu können oder sie wenigstens leichter aufklären zu können? Kann man also irgendeine Verbindung zu dem jüngsten Anschlag ziehen?

Zweitens zur passiven Sicherung von öffentlichen Plätzen „Nizza-Blocker“ usw. : Gibt es da irgendeine bundesrechtliche Perspektive? Gibt es irgendwelche baugesetzlichen oder sonstigen Regelungen, die auf Bundesebene geregelt werden müssten, oder kann jede Kommune oder jedes Land derartige Verkehrshinderungsmaßnahmen ergreifen, wo immer sie bzw. es will?

DR. DIMROTH: Zu Ihrer ersten Frage: Ich bitte auch da um Verständnis, aber ein Schluss, der lauten würde, mit dieser oder vergleichbaren oder weitergehenden Maßnahmen im Zusammenhang mit Videoüberwachung wäre das, was am Breitscheidplatz passiert ist, zu verhindern gewesen, würde sich absolut verbieten; denn der Sachverhalt steht dafür schlichtweg noch nicht hinreichend klar fest.

Was ich sagen möchte, ist, dass wir gerade auch in der jüngeren Vergangenheit Beispiele erlebt haben nicht im Zusammenhang mit Terrorismus, sondern im Zusammenhang mit brutaler Gewaltkriminalität; in Berlin beispielsweise , in denen das Instrument der Videoüberwachung ein sehr wichtiger Beitrag war, um eines Täters dann auch im Nachgang habhaft zu werden.

Da steht also, denke ich, insgesamt völlig außer Frage, dass die Videoüberwachung für die Kriminalitätsaufklärung ein sehr wirksames Mittel ist und einen sehr werthaltigen Beitrag dazu liefern kann.

In der Diskussion wird ja häufig doch sehr stark in den Vordergrund gestellt, dass man damit keine Straftaten verhindern könne. Dieses Argument verkennt meiner Meinung nach schon, dass wir in der Regel ja aus zwei Gründen bestrafen: aus dem Grunde der Spezialprävention und aus dem Grunde der Generalprävention. Wenn es also gelingt, Tätern mit Videoüberwachung habhaft zu werden, dann ist ja allein das auch ein Sicherheitsgewinn, und allein das führt, den Gedanken des Strafrechts und der Bestrafung folgend, zu einer Erhöhung der Sicherheit insgesamt.

Insofern ist das aus unserer Sicht ein wichtiges Instrument. Die Vergangenheit hat an vielen Stellen gezeigt, dass das ein sehr wirksamer Beitrag dazu sein kann, Straftaten aufzuklären, Straftäter zu ermitteln, Straftätern habhaft zu werden. Eine Bewertung in Bezug auf die aktuellen Ereignisse verbietet sich mir hier heute.

ZUSATZFRAGE SIEBERT: Sie haben den zweiten Teil der Frage vergessen, dass

DR. DIMROTH: Nein, ich weiß ihn noch! Der zweite Teil der Frage war, ob es an irgendeiner Stelle im Bundesgesetz oder in der Bundeszuständigkeit Möglichkeiten gäbe, auf Länder oder Kommunen Einfluss in Bezug auf die Sicherung von öffentlichen Veranstaltungen zu nehmen; so übersetze ich Ihre Frage.

ZUSATZ SIEBERT: Ja, Einfluss zu nehmen oder es ihnen zu ermöglichen, wo es möglicherweise

DR. DIMROTH: Die Antwort ist jedenfalls schnell beantwortet Nein. Dieses Nein bezieht sich allerdings auf den Kontext, über den wir sprechen, nämlich den Kontext der polizeilichen Gefahrenabwehr. Dort ist die Sicherung solcher Veranstaltungen allein und ausschließlich den örtlichen Sicherheitsbehörden übertragen, und zwar aus guten Gründen. Eine Bundesstelle hätte gar nicht die Expertise, die Kenntnis über örtliche Besonderheiten, Abläufe, Verkehrswege und all das, was erforderlich ist, um eine solche Entscheidung vernünftig treffen zu können.

Ich füge das nur hinzu, weil ich jetzt nicht ausschließen kann, dass es beispielsweise im Baurecht aber dann eben nicht zur konkreten Gefahrenabwehr in Bezug auf öffentliche Veranstaltungen, sondern in einem anderen Kontext bundesgesetzliche Zuständigkeiten oder Bundeszuständigkeiten gibt, die im weitesten Sinne genutzt werden können. Das läge dann ohnehin auch nicht in unserer Zuständigkeit, nicht in der des BMI.

Ich kann nur sagen: Soweit wir über Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit Großveranstaltungen reden, lautet die Antwort auf Ihre Frage Nein.

ZUSATZ SIEBERT: Herr Haufe hat schon Haltung angenommen!

HAUFE: Nein, ich habe gar nichts angenommen! – Für das Baurecht: Ich kann dazu heute, sofort, nicht Auskunft geben. Wenn Sie Näheres wissen wollen, dann müsste ich mich schlau machen.

ZUSATZ SIEBERT: Das wäre nett.

FRAGE JUNG: Herr Strater, wann gilt ein Güterwagen als laut, und wann gilt er nicht mehr als laut, also als leise? Gibt es da Dezibel-Grenzwerte?

STRATER: Ja, die gibt es. Es gibt natürlich Lärmschutzrichtlinien. Das ist die sogenannten TSI Lärm; das können Sie nachschauen.

Ich habe die Dezibel-Grenzen jetzt nicht im Kopf. Wenn das Gesetz greift und wir also durch ein Fahrverbot für laute Güterwagen wirksam vor Schienenlärm schützen, dann darf kein Güterwagen bei der Fahrt den Höchstwert überschreiten, der in diesen geltenden Lärmschutzrichtlinien für die Neuzulassung von Fahrzeugen festgeschrieben ist.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber wie hoch ist der Höchstwert?

STRATER: Das müssten Sie in diesen TSI-Lärmvorschriften bitte noch einmal selbst nachsehen. Das sind die entsprechenden Vorschriften, die dafür gelten.

STS SEIBERT: Technische Spezifikation für die Interoperabilität zum Teilsystem „Fahrzeuge-Lärm“! Ich wollte einmal mein Wissen loswerden.

STRATER: Herzlichen Dank!

ZUSATZFRAGE JUNG: Zum Sekundierungsgesetz: Dabei geht es um das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze. Herr Schäfer, ich habe noch nicht richtig verstanden, ob da jetzt auch die Mittel aufgestockt werden. Wird es also mehr Geld für mehr Personal geben, also mehr Friedensstifter?

DR. SCHÄFER: Ja. Ich hatte ausgeführt, dass es unser Ziel ist, das Engagement Deutschlands für internationale und europäische Friedenseinsätze auszubauen. Darüber hinaus ist das mithilfe dieses Gesetzentwurfes auch gelungen. Die Voraussetzung ist natürlich, dass der Deutsche Bundestag bereit ist, den Vorschlägen der Bundesregierung zuzustimmen, die soziale Absicherung derjenigen, die für uns in solche ja häufig gefährlichen und auch nur temporären Einsätze gehen, zu verbessern. Das betrifft den Krankenversicherungsschutz und das betrifft andere sozialversicherungsrechtliche Regelungen, die insgesamt ein Paket darstellen, von dem wir hoffen und glauben, dass es es für Menschen, Frauen und Männer aus Deutschland, attraktiv und interessant macht auch hinsichtlich der Bezahlung und der sozialen Absicherung , in solche so wichtigen Einsätze zu gehen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wie viele Friedensstifter gibt es denn aktuell? Wie viele wurden zum Beispiel dieses Jahr eingesetzt?

DR. SCHÄFER: Ich kann Ihnen sagen, dass im Expertenpool des Zentrums für Internationale Friedenseinsätze zurzeit 1400 Experten geführt werden, dass in den letzten Jahren pro Jahr durchschnittlich 150 Experten für internationale Friedensmissionen der EU, der europäischen Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, der Vereinten Nationen, der OSZE und anderer entsandt worden sind und dass jährlich im Durchschnitt etwa 300 Deutsche auch in internationalen Wahlbeobachtungsmissionen im Einsatz sind.

FRAGE JESSEN: Herr Schäfer, wenn ich mich recht erinnere, dann war einer der heiklen Punkte in der Diskussion um den Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte immer die Frage, inwieweit deutsche Unternehmen nicht nur für beauftragte Unternehmer, sondern auch deren Unterunternehmer haften, wenn Menschenrechte nicht eingehalten werden. Das Beispiel KiK ist eines der bekannteren. Da haben, glaube ich, vor allem deutsche Unternehmer gesagt: Wir können am Ende nicht noch für die Sub-Sub-Sub-Sub-Sub-Unternehmer haften. Welche Lösung wurde da jetzt gefunden?

DR. SCHÄFER: Die Idee ist, dass es so etwas wie eine menschenrechtliche Sorgfaltspflicht deutscher Unternehmen gibt, die entlang ihrer gesamten Liefer- und Wertschöpfungskette prüfen müssen, ob menschenrechtliche oder arbeitsrechtliche Standards eingehalten werden. Deshalb gibt es da auch keine Begrenzung auf den Sub-, den Sub-Sub- oder den Sub-Sub-Sub-Unternehmer, sondern es geht im Grunde um eine umfassende Prüfung der Aktivitäten deutscher Unternehmen, etwa in der Beschaffung oder in der Produktionskette, und darum, darauf zu achten, dass die Menschenrechte in dieser Produktionskette angemessen berücksichtigt werden.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Würde das, was wir im Fall KiK erlebt hatten, also dass ein Unternehmen sagt „Sorry, das war jetzt sozusagen die dritte Stufe des Subunternehmertums; da enden unsere Möglichkeiten“, nach dieser neuen Regelung nicht mehr als Hintertür, wie ich einmal sage, möglich sein?

DR. SCHÄFER: Die Unternehmen unterliegen mit der Inkraftsetzung dieses Nationalen Aktionsplans diesen Regelungen. Es wird auch im Auswärtigen Amt für die Bundesregierung und für den dafür zuständigen Interministeriellen Ausschuss derjenigen Ressorts, die an diesem Nationalen Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ mitgewirkt haben, eine Arbeitseinheit geschaffen werden, deren Aufgabe auch darin besteht, zu prüfen, in welcher Weise die Regelungen, die heute vom Kabinett verabschiedet wurden, dann in die Tat umgesetzt werden.

FRAGE JUNG: Herr Schäfer, vielleicht auch Herr Wagner, können Sie einmal begründen, warum es der Bundesregierung reicht, dass sich deutsche Unternehmen nur auf freiwilliger Basis an Menschenrechte halten und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten einhalten sollen?

DR. SCHÄFER: Ich weiß nicht, warum Sie „nur“ sagen. Zunächst einmal ist das ein Schritt, den die Bundesregierung heute mit diesen menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten für deutsche Unternehmen gegangen ist, der international beispielhaft ist, der klare Vorgaben macht und der darauf setzt, dass die Unternehmen selbst ein Interesse daran haben, menschenrechtliche Standards einzuhalten. Es gibt viele Beispiele dafür Herr Jessen hat nur eines davon genannt , dass ein Unternehmen gut beraten ist, nicht nur wegen dieses Nationalen Aktionsplans „Wirtschaft und Menschenrechte“, sondern auch wegen eigener Anstrengungen im Marketing oder für das eigene Image dafür Sorge zu tragen, dass eben in sämtlichen Bereichen, in denen das Unternehmen tätig ist, die Menschenrechte eingehalten werden.

Wir setzen darauf, dass es eine gute, enge und vertrauensvolle Partnerschaft mit der deutschen Wirtschaft gibt. Wir haben ja im gesamten Erarbeitungsprozess des Nationalen Aktionsplans auch immer mit interessierten zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammengearbeitet. Die sind hellwach, und die werden ganz sicher uns und den Unternehmern auf die Finger schauen, ob das, was in diesem Nationalen Aktionsplan vereinbart worden ist, dann auch tatsächlich in die Tat umgesetzt werden kann. Es ist im Ressortkreis vereinbart worden so ist das heute auch vom Kabinett beschlossen worden , dass es bereits 2018, also Anfang des übernächsten Jahres, eine Überprüfung der Wirksamkeit dieses Aktionsplans geben soll.

ZUSATZFRAGE JUNG: Hat dieser sogenannte Aktionsplan also ein Eskalationspotenzial? Wird, wenn diese freiwillige Basis nicht greifen sollte, also irgendwann einmal die Pflicht kommen, sich an Menschenrechte zu halten?

DR. SCHÄFER: Ja, dem dient doch der Überprüfungsprozess, dass man sich gemeinsam zusammensetzt und auch unter Input der Wirtschaftsverbände, der zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Menschenrechtsorganisationen ein Bild davon macht, welche Lage wir haben und welche Wirkung auf die Lage der Nationale Aktionsplan gehabt haben wird. Wenn es da Defizite geben sollte, Schwierigkeiten geben sollte oder den Bedarf geben sollte, nachzujustieren, dann ist es doch selbstverständlich, dass das dann geschehen wird. Aber das wird dann eine andere Bundesregierung machen, weil ich davon ausgehe, dass es bis 2018 noch eine Bundestagswahl geben wird.

FRAGE WEFERS: Ich habe eine Frage zur Wohnimmobilienkreditvergabe; das war ja heute auch ein Kabinettsthema. Da gibt es ja einen zweigeteilten Gesetzentwurf. Zum einen geht es um die Umsetzung der Vorgaben für die makroprudenzielle Aufsicht, also eine vorsorgliche Einschränkung der Wohnimmobilienkreditvergabe, und zum anderen um eine Erweiterung der Möglichkeiten nach der Wohnimmobilienkreditrichtlinie, die ja bereits umgesetzt worden war. Jetzt wird aus der Branche kritisiert, dass Sie einerseits die Möglichkeiten der Kreditvergabe für Familien und ältere Menschen wieder erweitern, und dies auf der anderen Seite aber wieder beschränken. Ich weiß, dass das vorsorglich ist, aber jeder, der weiß, dass die Aufsicht droht, eine Beschränkung zu machen, muss sich ja auch darauf vorbereiten. Insofern sagen die Banken, dass das auch eine faktische Beschränkung sei. Wie erklären Sie das?

VON TIESENHAUSEN-CAVE: Sie haben ganz richtig beschrieben, dass der Gesetzentwurf, der heute im Kabinett war, zwei Teile enthält. Das eine sind sozusagen Präzisierungen für die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie, die ja schon seit längerer Zeit gilt. Da hat es Klärungsbedarf gegeben, der jetzt ausgeräumt wird. Das andere ist die präventive Schaffung von Instrumenten, die jetzt auch gar nicht zum Einsatz kommen sollen. Wir haben nämlich derzeit keine Lage auf dem Immobilienmarkt, die den Einsatz solcher Instrumente rechtfertigen würde. Es geht darum, Lehren aus der Finanzkrise zu ziehen, und mit diesen Instrumenten das umzusetzen, was uns auch internationale Organisationen schon seit längerer Zeit empfehlen.

Ich sehe darin gar keinen Widerspruch. Das eine ist eine Nachschärfung, und das andere ist eine präventive Maßnahme für die Zukunft. Die beiden Maßnahmen stehen aus meiner Sicht ganz gut nebeneinander.

FRAGE WACKET: In diesen Zusammenhang passt ja auch der Brief der wissenschaftlichen Berater von Herrn Gabriel, die genau davor gewarnt haben, dass aus der Finanzkrise auch mit Blick auf die Immobilienkredite eben keine Lehren oder nicht die ausreichenden Lehren gezogen wurden. Da würde mich einmal interessieren, ob sich Herr Gabriel dieser Meinung anschließt.

Hat auch das Finanzministerium diesen Brief zur Kenntnis genommen und will in Bezug auf die Basel-Richtlinien daraus Konsequenzen ziehen?

WAGNER: Der Brief des unabhängigen wissenschaftlichen Beirats im Bundeswirtschaftsministerium betrifft in der Tat genau dieses Thema Basel. Wie üblich haben wir diesen Brief auch schon auf unserer Internetseite veröffentlicht. Dort können Sie ihn auch abrufen. Der Beirat greift da ein sehr wichtiges Thema auf, das aktuell auf nationaler und europäischer Ebene intensiv diskutiert wird. Aus Sicht des Beirats sollen eben aktuell diese diskutierten Vorschläge zur Überarbeitung der Vorgaben für die interne Risikobewertung von Banken umgesetzt werden, damit die im Reformwerk Basel III vereinbarten Mindestanforderungen an die Eigenkapitalausstattung der Banken auch tatsächlich eingehalten werden.

Wir haben diese Stellungnahme zur Kenntnis genommen. Der Minister wird auch auf den Brief antworten oder hat schon darauf geantwortet. Ich würde aber vielleicht für die inhaltliche Stellungnahme der Bundesregierung an die Kollegin vom BMF verweisen.

ZUSATZFRAGE WACKET: Heißt das, Herr Gabriel selbst hat dazu jetzt keine Meinung? Es geht ja darum, ob diese Basel-III-Vorschläge, wie sie da gemacht wurden, umgesetzt werden sollen.

VON TIESENHAUSEN-CAVE: Vielleicht kann ich das aufklären: Der Brief gibt nicht den aktuellen Stand der Diskussionen im Baseler Ausschuss wieder, sondern ist in Teilen überholt. Schärfere Regeln für Risiken im Handelsbuch sind bereits Teil des Legislativpakets, das die EU-Kommission Ende November vorgelegt hat und das jetzt beraten wird. Diese werden zu höheren Kapitalanforderungen für Risiken im Handelsbuch führen. Das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt ist, dass nach unserer Sicht auch die Kritik an der Behandlung der Immobilienrisiken nicht mehr aktuell ist. Der aktuelle Vorschlag aus Basel sieht Verschärfungen für Banken vor, die interne Modelle für Immobilienrisiken nutzen. Es werden Verlustquoten vorgegeben, mit denen die Banken rechnen müssen. Auch dies führt für die Banken in der Regel zur Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen.

Für konkrete Detailfragen bitte ich Sie, sich an die Bundesbank und die BaFin zu wenden. Diese sind die zuständigen Aufseher, die im Baseler Prozess für Deutschland verhandeln.

FRAGE: Eine Frage an das BMI und an das BMJV: Mich interessiert Ihre Position zur heutigen Entscheidung des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung. Ich bin kein Jurist, aber wenn ich diese Entscheidung richtig verstanden habe, ist auch die deutsche Regelung davon betroffen.

Darum meine erste Frage: Wie bewerten Sie diese EuGH-Entscheidung?

Die zweite Frage: Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? Sehen Sie eine Notwendigkeit, das Gesetz nachzujustieren? Wie gehen Sie damit um?

DR. DIMROTH: Ich kann gern beginnen. Wir haben die Entscheidung des EuGH zur Kenntnis genommen. Ich bitte um Verständnis dafür, dass man eine sehr umfassende Urteilsbegründung wenige Stunden nach Bekanntgabe jetzt noch nicht derart ausgewertet hat, dass man zu den von Ihnen aufgeworfenen juristischen Details und Detailfragen im Einzelnen Stellung nehmen kann.

Ganz grundsätzlich gilt, dass wir große Mühe darauf verwandt haben, gemeinsam in der Bundesregierung mit den beteiligten Ressorts einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, der selbstverständlich nicht nur den nationalen verfassungsrechtlichen Anforderungen, sondern selbstverständlich auch den europarechtlichen Anforderungen genügt. Selbstverständlich gehen wir davon aus, dass das der Fall ist.

In diesem festen Glauben und eingedenk der eingeflossenen Arbeit der an diesem Entwurf beteiligten Ressorts bin ich guter Dinge, dass das im Lichte der heutigen Entscheidung Bestand hat. Aber noch einmal: Eine abschließende Bewertung dessen, was heute entschieden wurde, steht noch aus.

DR. KRÜGER: Vielen Dank. Ich kann dazu nur sagen, dass auch wir das Urteil noch sehr sorgfältig auswerten. Ich möchte auf eine Stelle aus der Pressemitteilung des EuGH hinweisen. In der Pressemitteilung teilt der EuGH selber mit:

„Es steht den Mitgliedstaaten aber frei, vorbeugend eine gezielte Vorratsspeicherung dieser Daten zum alleinigen Zweck der Bekämpfung schwerer Straftaten vorzusehen, sofern eine solche Speicherung hinsichtlich der Kategorien von zu speichernden Daten, der erfassten Kommunikationsmittel, der betroffenen Personen und der vorgesehenen Dauer der Speicherung auf das absolut Notwendige beschränkt ist.“

Ohne das Urteil im Detail gelesen zu haben, kann ich schon sagen, dass unsere Regelungen auf jeden Fall restriktiver sind als die Regelungen, die der EuGH im Urteil geprüft hat.

ZUSATZFRAGE: Aber es geht auch um den Kritikpunkt der anlasslosen Speicherung, die ja auch, wenn ich es richtig verstanden habe, für die in Deutschland geltenden Vorratsdatenspeicherung gilt.

DR. KRÜGER: Über das Gesagte hinaus möchte ich jetzt keine weiteren Ausführungen machen, da wir das Urteil noch auswerten.

FRAGE JENNEN: Eine Frage zu Air Berlin: Es gibt Spekulationen, dass Etihad eventuell einen Strategiewechsel einleiten und sich herausziehen könnte. Meine Frage richtet sich vor allem an das Wirtschaftsministerium.

Als wie wichtig werden letztendlich die Arbeitsplätze bei Air Berlin eingeschätzt? Gibt es für solch einen Fall einen Notfallplan, oder würde man in dem Falle sagen, dass Air Berlin eventuell pleitegehen muss?

WAGNER: Vielen Dank für die Frage. Grundsätzlich gilt, dass das unternehmerische Vorgänge sind, die wir schwerlich kommentieren können. Das sind auch Hypothesen, wie es sich vielleicht entwickeln wird.

Grundsätzlich sind natürlich alle Arbeitsplätze wichtig, natürlich auch in der Luftverkehrsbranche. Aber zu Details kann ich jetzt nichts sagen. Es geht, wie gesagt, derzeit noch um Hypothesen.

HAUFE: Ich habe mich von meinen Kollegen eben noch schlau machen lassen. Sicherheitsmaßnahmen gibt es im Bundesbaurecht eigentlich nicht. Es gibt keine Passagen, die Sicherheitsmaßnahmen betreffen. Wenn man so etwas regeln müsste, dann in den Bauverordnungen der Länder. Das Baurecht in Deutschland ist stark föderalistisch aufgespalten. Vielleicht schauen Sie auf die nächste Bauministerkonferenz; vielleicht beschäftigt sie sich damit.

FRAGE JUNG: Herr Schäfer, zum Mord am russischen Botschafter in Ankara. Außer dem Tweet, den Sie als Auswärtiges Amt abgesetzt haben, habe ich keine Reaktion gesehen. Gibt es eine ausführlichere Reaktion auf den Mord? Hat der Mord Auswirkungen auf die Arbeit des deutschen Botschafters oder des deutschen Botschaftspersonals?

DR. SCHÄFER: Es stimmt, wir haben sehr zügig nach der traurigen Nachricht vom Tode von Botschafter Karlow zwei Tweets abgesetzt nicht einen , einen in englischer und einen in deutscher Sprache. Darüber hinaus hat Herr Steinmeier als amtierender Vorsitzender der OSZE eine schriftliche Erklärung abgegeben, die ganz bestimmt auch bei uns im Internet, jedenfalls aber bei der OSZE verfügbar ist.

Zu den Folgen für unsere Kolleginnen und Kollegen in Ankara vielleicht nur so viel: Selbstverständlich ist das ein Anlass, sich Gedanken darüber zu machen, wie es um die Sicherheit der deutschen Diplomaten in der Türkei bestellt ist. Sie werden sicherlich verstehen, dass man dieses Thema jetzt nicht unbedingt in aller Breite in der Öffentlichkeit diskutiert. Aber Sie können sicher sein, dass alles, was in unserer Macht steht, um die Sicherheit unseres Botschafters und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Türkei zu gewährleisten, getan werden wird.

ZUSATZFRAGE JUNG: Die Menschenrechtsbeauftragte hat die Abschiebung nach Afghanistan kritisiert. Hat sie dabei auch für das Auswärtige Amt gesprochen? Denn manchmal spricht sie auch für das Auswärtige Amt und manchmal nicht.

Herr Dimroth, wie beurteilen Sie die Kritik Ihrer Menschenrechtsbeauftragten? Tangiert Sie das?

DR. SCHÄFER: Die Menschenrechtsbeauftragte ist Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung. Das heißt nicht notwendigerweise, dass sie immer und eins zu eins die Haltung der Bundesregierung reflektiert, sondern sie ist in ihrer Funktion, auch in ihrer Funktion als Abgeordnete des Deutschen Bundestages, natürlich frei zu sagen, was sie für richtig hält. In diesem Fall hat sie sich in der Tat zu der Frage der Abschiebung abgelehnter Asylbewerber nach Afghanistan geäußert. Das haben wir und das hat das Auswärtige Amt zur Kenntnis genommen.

DR. DIMROTH: An unserer Einschätzung, die sowohl an dieser Stelle von Herrn Plate und von mir als auch vom Bundesminister des Inneren höchstselbst im Zusammenhang mit der von Ihnen angesprochenen Maßnahme vorgenommen wurde, hat sich auch im Lichte der von Ihnen angesprochenen Äußerung nichts geändert.

FRAGE WACKET: Eine Frage an das Finanzministerium: Ein Thema hätte man heute im Kabinett erwarten können, nämlich das Thema der Stromsteuer. Ich denke, Sie haben es im Mai in die Ressortabstimmung gebracht. Hält das Ministerium eigentlich an dem Vorhaben fest, die Stromsteuer auch auf Ökostromanlagen auszuweiten, oder ist dieses Vorhaben mittlerweile aufgegeben?

VON TIESENHAUSEN-CAVE: Ich kann Ihnen jetzt nur sagen, dass die regierungsinternen Beratungen zu diesem Thema noch laufen.

ZUSATZFRAGE WACKET: Heißt das, dass Sie daran festhalten?

VON TIESENHAUSEN-CAVE: Das heißt das, was ich gesagt habe.

ZUSATZ WACKET: Aber das war nicht meine Frage.

VON TIESENHAUSEN-CAVE: Aber meine Antwort.

ZUSATZ WACKET: Das macht die Kommunikation schwer, wenn Frage und Antwort keinen Zusammenhang haben.

FRAGE CLASMAN: Eine Frage an Herrn Schäfer: Was wissen Sie darüber, weshalb die Evakuierung aus Ost-Aleppo und aus den zwei schiitischen Ortschaften in Idlib wieder ins Stocken geraten ist? Ist die Bundesregierung in irgendeiner Weise bei dem Versuch involviert, die Blockade oder die Hindernisse aus dem Weg zu räumen?

DR. SCHÄFER: Die Frage ist absolut berechtigt. Wir erleben in den letzten Tagen und auch, wenn man so sagen will, in den letzten Momenten des Falls von Aleppo das, was wir schon vorher erlebt haben, nämlich eine Fortsetzung der Tragödie. Immer wieder wird von unterschiedlichen interessierten Kreisen mit dem Schicksal, ja mit dem Leben von Menschen gespielt, die in Ost-Aleppo und auch in anderen, in der Nachbarschaft befindlichen Ortschaften belagert sind, humanitäre Hilfe brauchen und um ihr Leben kämpfen in der Kälte des syrischen Winters und in der ständigen Drohung, von dem Bürgerkrieg zermalmt zu werden. Wie von Anfang an gibt es eben sowohl von außen als auch von innen viel zu viele Gruppen, die hier und da Einfluss haben und Einfluss auch geltend machen und dabei ohne Rücksicht auf Verluste vorgehen.

Herr Steinmeier hat in den vergangenen Tagen und eigentlich in der ganzen Woche regelmäßig mit Amtskollegen telefoniert, auch mit den Vereinten Nationen, mit Staffan de Mistura und anderen, um seinen Beitrag dafür zu leisten, die Blockaden, die alle paar Stunden auftreten, wieder auszuräumen.

Es sind eben nicht nur die bekannten Akteure, an deren Verantwortung wir in der Vergangenheit immer wieder appelliert haben insbesondere die syrischen Truppen, die syrische Regierung, das Assad-Regime, auch der Iran und Russland , sondern es sind auch Rebellengruppen, die immer wieder, wie soll man sagen, ihre faktische Macht an Straßenkreuzungen oder anderswo nutzen, um den Menschen, die wirklich Hilfe brauchen und in Not sind, die Hilfe zu verweigern oder um Forderungen aufzustellen, die von denjenigen, die die Evakuierung durchführen, schlicht und ergreifend nicht zu erfüllen sind.

Ich fürchte, gutes Zureden hilft dort nicht. Aber wir werden nicht aufgeben, mit unseren Partnern in den Vereinten Nationen und auch mit anderen zu versuchen, diese Evakuierung jetzt über die Bühne zu bringen, den humanitären Zugang für die Menschen zu erreichen und uns auch um diejenigen zu kümmern, die Ost-Aleppo in den letzten Tagen, auch in der letzten Woche, haben verlassen können.

Sie wissen, dass Herr Steinmeier aus Mitteln der Bundesregierung, aus Mitteln des Auswärtigen Amtes, schon über 50 Millionen Euro ich meine, 55 Millionen Euro für Flüchtlinge aus Aleppo freigegeben und bereitgestellt hat. Diese Mittel stehen den internationalen Hilfsorganisationen und auch deutschen Hilfsorganisationen zur Verfügung, um das zu tun, was moralisch geboten ist, nämlich den Menschen, die zum Teil jahrelang unter dem Bürgerkrieg gelitten haben, jetzt wenigstens eine erste Versorgung zu ermöglichen.

FRAGE JUNG: Eine ganz kurze Einschätzung, Herr Schäfer: Ist die Bundesregierung der Meinung, dass mit dem Fall von Aleppo und den Niederlagen der Rebellen der Krieg in Syrien jetzt langsam zu Ende geht?

Halten Sie daran fest, dass es eine Zukunft Syriens nur ohne Assad geben kann?

DR. SCHÄFER: Man muss annehmen, dass es aufseiten des syrischen Regimes Menschen gibt, die das glauben, die glauben, dass der Fall Ost-Aleppos und die militärischen Aktivitäten des syrischen Regimes tatsächlich nur noch der letzte oder der vorletzte Baustein eines Sieges und damit eines Siegfriedens wären. Ich denke, wer das glaubt, der täuscht sich. Es gibt weiterhin jede Menge an Akteuren von innen und von außen, allen voran das Assad-Regime, die keinen Frieden wollen und die auf Gegner treffen, die nicht einfach so nachgeben werden. Das heißt: Wir kommen überhaupt nicht daran vorbei, weiter daran zu arbeiten, dass es politische Verhandlungen gibt, und zwar wirklich substanzielle und ernsthafte Verhandlungen.

Deshalb ist es gut, dass der zuständige Sonderbeauftragte der Vereinten Nationen, Herr de Mistura, vor einigen Tagen ich meine, es war am Montag, vorgestern bereits zu einer neuen Runde der Genfer Verhandlungen für den 8. Februar des kommenden Jahres eingeladen hat. Bis dahin ist hoffentlich genug Zeit, dass allen Beteiligten klar wird, dass es nur eine politische Lösung geben kann und sicherlich keine militärische.

Immerhin haben die drei Außenminister Russlands, des Irans und der Türkei, die sich gestern in Moskau getroffen haben, sowohl in ihren öffentlichen Äußerungen als auch in der schriftlichen Erklärung, die sie gemeinsam verabschiedet haben, genau das Gleiche gesagt, was ich hier für die Bundesregierung sage, nämlich dass es keine militärische Lösung für Syrien geben wird.

Zum Thema Assad gibt es auch angesichts der schrecklichen Ereignisse von Aleppo in den letzten Wochen aus Sicht der Bundesregierung gar nichts Neues zu sagen. Es ist nicht recht vorstellbar, wie es angesichts des unglaublichen Desasters mit weit über 300 000 Toten, einer humanitären Katastrophe, wie sie die Welt seit Generationen nicht erlebt hat, und vielen Millionen Menschen, die in Syrien, in der Region und auch außerhalb auf der Flucht sind, das das Assad-Regime unter der Führung von Präsident Assad angerichtet hat, möglich sein kann, auf Dauer mit Assad für Syrien Frieden zu finden.

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