„Fake News“ aus Russland ► BPK vom 27. Februar 2017
Themen: Reisen des Bundesaußenministers (Österreich, Italien, Estland, Lettland, Litauen, Ukraine), angekündigte Steigerung des Anteils der Elektromobilität auf dem chinesischen Markt, Medienberichte über ein Video einer Enthauptung einer deutschen Geisel auf den Philippinen, Medienberichte über eine Absage der geplanten Fusion der London Stock Exchange und der Deutschen Börse, Medienberichte über eine mögliche Änderung der Bundeswahlordnung, gesetzgeberische Maßnahmen gegen illegale Kraftfahrzeugrennen, Medienberichte über ein Ausspähen von Journalisten durch den BND, Presse- und Meinungsfreiheit in den USA, möglicher Besuch des türkischen Präsidenten, Pläne des US-Präsidenten für das Gefangenenlager Guantanamo, Treffen des Bundesfinanzministers mit seinem türkischen Amtskollegen, Inhaftierung des deutschen Journalisten Deniz Yücel in der Türkei, fremdenfeindliche Angriffen auf Flüchtlinge und Flüchtlingsheime, mögliche Rückholung des 1977 entführten Flugzeugs „Landshut“, Reduzierung der Haftungsrisiken für Betreiber offener Funknetze, Freilassung von zwei deutschen Geiseln in Nigeria, rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften mit der Ehe, angeblich überhöhte Rechnungen für Ersatzteile von Eurofighter-Flugzeugen an das österreichische Bundesheer, Sondersitzung des Aufsichtsrats der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, Umverteilung von Flüchtlingen innerhalb der EU
Naive Fragen zu:
Gabriel ist Osteuropa (ab 0:35 min)
– Sie hatten uns vor ein paar Wochen über einen Vorfall an der deutschen Botschaft in der Ukraine informiert, wo ein Rada-Abgeordneter der Regierungspartei die deutsche Botschaft beschmiert hat. Wird das ein Thema sein? Wird sich der Außenminister vielleicht mit dem Fraktionsvorsitzenden oder mit diesem Abgeordneten treffen? (ab 4:15 min)
– Welche Projekte gegen systematische Desinformation gibt es? Können Sie das einmal erläutern?
– Was heißt denn „aufs Gleis bringen“? (6:45 min)
Bundeswahlordnung (ab 15:10 min)
– könnte eine Bedrohung bestehen, wenn ich meinen Stimmzettel in der Wahlkabine fotografiere und für mich behalte? (17:45 min)
– wie ist das denn heutzutage? Wenn heute Bundestagswahl wäre, Sie in die Wahlkabine gingen, Sie Ihren Wahlzettel fotografierten ob da nun schon ein Kreuz gemacht worden wäre oder vorher und Sie ihn da veröffentlichten, wäre das rechtswidrig? Können Sie das einmal erläutern? (20:20 min)
BND überwacht ausländische Journalisten (ab 26:00 min)
– der BND darf ja jetzt ausländische Journalisten auch in Deutschland ausspionieren. Passiert das auch hier unter BPK-Kollegen? Da gibt es ja auch einige ausländische Kollegen. (ab 27:35 min)
Guantanamo (ab 32:33 min)
– erstens zu Ihrer Rolle als Hüterin der Menschenrechte: Herr Trump möchte Guantanamo jetzt offenhalten und mehr Menschen dort hineinstecken. Wie bewertet das die Bundesregierung?
– Gab es in den letzten Tagen der Amtszeit der Obama-Regierung Gesuche, Guantanamo-Häftlinge aufzunehmen, oder hat die Bundesregierung von sich aus weil sie ja die Hüterin der Menschenrechte ist angeboten, Guantanamo-Häftlinge aufzunehmen?
– Angeboten haben Sie das also nie?
Deniz Yücel (ab 39:20 min)
– es wird gerade von einem Kollegen gemeldet, dass der Kollege Yücel aus dem Weg aus der Polizeihaft zur Staatsanwaltschaft geführt wird. Wissen Sie mittlerweile, was dem Herrn Yücel eigentlich konkret vorgeworfen wird, oder erwarten Sie, dass er heute oder morgen freigelassen wird? Fordern Sie das vielleicht sogar?
– Hat der deutsche Botschafter in der letzten Woche oder seitdem Herr Yücel in Haft ist irgendetwas unternommen, hat er sich mit irgendwelchen türkischen Offiziellen getroffen?
– Es gab am Wochenende ja einen Aufruf von Hunderten von Bundestagsabgeordneten. Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie das nicht wirklich als hilfreich empfanden?
Gleichstellung Nicht-Heterosexueller (ab 1:02:25 min)
– im Koalitionsvertrag steht, dass die Gleichstellung homosexueller Menschen in allen Bereichen durchgesetzt werden soll. Bestehende Diskriminierungen von Schwulen und Lesben in allen Bereichen sollen beendet werden. Das hat die Bundesregierung bisher nicht geschafft. Das volle Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Partner ist immer noch nicht da, und die „Ehe für alle“ gibt es auch noch nicht.
– Frau Krüger, erarbeitet Ihr Haus entsprechende Gesetzesänderungen, damit nicht heterosexuelle Menschen in Deutschland nicht weiter diskriminiert werden?
– Herr Seibert, ist damit in dieser Legislaturperiode noch zu rechnen, oder geht das mit dem Bauchgefühl der Kanzlerin weiter?
– Nur zum Verständnis: Die Kanzlerin ist also gegen die „Ehe für alle“ sowie gegen das volle Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Partner, korrekt?
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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 27. Februar 2017:
DR. SCHÄFER: Guten Tag auch von meiner Seite! Herr Gabriel, der deutsche Außenminister, befindet sich zurzeit in Wien, wird sich später in Rom befinden und macht dort seine Antrittsbesuche bei den jeweiligen Regierungen, in Österreich beim Außenminister und beim Bundeskanzler und in Rom bei Vertretern der Regierung und des Außenministers.
Ich möchte Ihnen darüber hinaus ankündigen, dass Herr Gabriel morgen am späten Nachmittag zu einer Reise ins Baltikum und in die Ukraine aufbrechen wird, die ihn von Dienstagabend bis Freitagmorgen in Ost- und Südosteuropa aufhältig sein lassen wird. Am Dienstag geht es nach Tallinn und dann am Mittwoch nach Riga und Vilnius, um dann in die Ukraine weiterzureisen. Sie können sich denken, um was es geht. Es geht darum, auch hier die ersten Kontakte mit den neuen Kollegen in den baltischen Staaten zu knüpfen. Es wird Gespräche nicht nur mit den Außenministern geben, sondern in der Regel auch mit den Ministerpräsidenten bzw. Staatspräsidenten.
Für Herrn Gabriel ist diese Reise auch ein Ausdruck der Solidarität mit den baltischen Staaten im Rahmen unserer Bündnisverpflichtungen. Wir stehen in Fragen der Sicherheit zusammen, gerade mit denjenigen Ländern, in denen es doch große Sorgen über die Veränderung, ja, die Verschlechterung der Sicherheitslage gibt.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch daran erinnern Herr Gabriel wird das während seiner Reise auch aufnehmen , dass wir uns im Baltikum bereits im letzten Jahr gemeinsam mit geeigneten Partnern darum gekümmert haben, mit auf Neudeutsch sagt man es ja so „Fake News“ aus Russland umzugehen. Wir wollen unseren Partnern im Baltikum dabei helfen, systematische Desinformation zu bekämpfen. Da gibt es zahlreiche Projekte, die bereits aufs Gleis gesetzt worden sind, und Herr Gabriel wird dann vor Ort schauen, wie weit wir bei der Umsetzung dieser Projekte gekommen sind.
Er wird in Litauen am Donnerstag auch deutsche Truppen bei einem NATO-Kommando besuchen. Dabei geht es darum, sich nach dem Befinden der deutschen Soldatinnen und Soldaten zu erkundigen und gleichzeitig das Signal zu senden ich wiederhole das noch einmal , dass wir in Sicherheitsfragen an der Seite unserer baltischen Partner stehen.
Die Reise in die Ukraine ist die erste des Außenministers. Herr Gabriel wird dort mit seinem ukrainischen Amtskollegen zusammentreffen, mit Staatspräsident Poroschenko und auch mit dem Präsidenten des ukrainischen Parlaments, der Obersten Rada. Im Grunde geht es um zwei Themen, zum einen natürlich um die große Krise und den Konflikt in der Ostukraine. Er wird mit all seinen ukrainischen Gesprächspartnern nach Wegen und Möglichkeiten suchen, die Minsker Vereinbarungen umzusetzen und sich auch über die Sicht der Ukraine auf die aktuelle Lage in der Ostukraine zu erkundigen. Zum anderen last, but not least geht es darum, gemeinsam mit den Ukraine den Punkt zu machen und die Lage zu besprechen, was das wirklich umfassende Hilfsangebot angeht, das Deutschland der Ukraine in den letzten Jahren gemacht hat. Wo stehen wir? Wie sieht es mit den Reformen an Haupt und Gliedern aus, die sich die ukrainische Regierung und der ukrainische Präsident vorgenommen haben?
Die Rückkehr wird dann, wie gesagt, am Freitagmittag erfolgen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
FRAGE JUNG: Herr Schäfer, Sie hatten uns vor ein paar Wochen über einen Vorfall an der deutschen Botschaft in der Ukraine informiert, wo ein Rada-Abgeordneter der Regierungspartei die deutsche Botschaft beschmiert hat. Wird das ein Thema sein? Wird sich der Außenminister vielleicht mit dem Fraktionsvorsitzenden oder mit diesem Abgeordneten treffen?
Welche Projekte gegen systematische Desinformation gibt es? Können Sie das einmal erläutern?
DR. SCHÄFER: Zu Ihrer ersten Frage: Wir haben uns dazu entschlossen, keinen Strafantrag zu stellen. Für alle, die nicht wissen, was vor einigen Wochen passiert ist: Da ist ein ukrainischer Abgeordneter auf das Gelände der Botschaft vorgedrungen und hat dort einen Teil der Berliner Mauer, der dort seit einigen Jahren als Symbol für die Freiheit oder die Überwindung der Unfreiheit Europas ausgestellt wird, beschmiert. Wenn ich das richtig verfolgt habe, hat es in der ukrainischen Öffentlichkeit und auch im ukrainischen Parlament ziemlich deutliche Aussagen an die Adresse dieses Abgeordneten gegeben. Für uns hat es damit grundsätzlich sein Bewenden. Ich glaube, der Schaden durch das Beschmieren ist auch weitgehend beseitigt. Ich kann deshalb nicht sagen, ob der Außenminister dieses Thema zur Sprache bringen wird. Ich kann das nicht ausschließen. Jedenfalls wird es nicht im Mittelpunkt der Reise von Herrn Gabriel stehen.
Was unsere Maßnahmen angeht wir nennen das Resilienzinitiative , vielleicht nur so viel: Es gibt eine ganze Reihe von Seminaren, die wir mit Partnern veranstalten. Die Deutsche Welle ist dabei gemeinsam mit uns dankenswerterweise sehr engagiert. Wir helfen dabei, russischsprachige Radio- und Fernsehsender auf das Gleis zu bringen und für die vielen russischsprachigen Bürger attraktiv zu machen, die in den drei baltischen Staaten leben und sich auf diese Art und Weise in anderer Weise als vielleicht aus dem russischen Fernsehen über Nachrichten aus der Welt und der Region erkundigen können. Insgesamt gilt, dass wir gemeinsam mit unseren baltischen Partnern den Versuch machen wollen, eben aktiv und proaktiv gegen Desinformation vorzugehen, indem wir, wie es ja etwa in der letzten Woche geschehen ist, sehr schnell reagieren, wenn da Gerüchte aufkommen, die sich in Windeseile verbreiten und die sich eben wie unhaltbare Vorwürfe an die Adresse deutscher Soldaten in Litauen als Fake, als gelogen herausstellen.
ZUSATZFRAGE JUNG: Was heißt denn „aufs Gleis bringen“?
DR. SCHÄFER: Das heißt, dass es entweder gemeinsame Initiativen oder Initiativen in den baltischen Staaten gibt, um russischsprachigen Bürgern in diesen Republiken Informationsangebote zu machen, die aus unserer Sicht dem Gebot von zutreffender Information und von guter journalistischer Arbeit entsprechen. Herr Steinmeier hat bereits vor einigen Monaten bei seinem letzten Besuch im Baltikum einige dieser Projekte besucht, und Herr Gabriel wird das Gleiche tun, weil wir glauben, dass das wichtig ist, und weil wir fest davon überzeugt sind, dass sich mündige Bürger ein eigenes Urteil bilden und jedenfalls ganz überwiegend für gute und glaubwürdige Informationen, für die Freiheit, für die Demokratie und für den Rechtsstaat entscheiden werden.
FRAGE HELLER: Ich würde gerne Sie, Herr Seibert, und auch das Wirtschaftsministerium etwas fragen. Es gab heute große Berichte über ein angebliches Entgegenkommen Chinas im Hinblick auf Quoten für Elektroautos. Es war die Rede davon, dass die Kanzlerin selbst interveniert habe. Mich würde zum einen interessieren, Herr Seibert: Hat die Kanzlerin in diesem Punkt selbst zum Telefonhörer gegriffen, dieses Thema gegenüber China angesprochen und eine positive Resonanz erreicht? Ist man an einem Punkt, an dem es schon Zusagen von der chinesischen Regierung gibt, irgendwelche Maßnahmen bzw. Quoten zu verschieben oder zu verringern?
Die gleichen Fragen richten sich an das Wirtschaftsministerium.
STS SEIBERT: Herr Heller, ich will vielleicht noch einmal unsere grundsätzliche Haltung zu diesem Thema in Erinnerung rufen. Erstens ist die weltweite Entwicklung von Elektromobilität für die Bundesregierung ganz zentral für die Ziele der Luftreinhaltung und des Klimaschutzes. Deswegen begrüßen wir auch, dass die chinesische Regierung da ehrgeizige Ziele verfolgt, die sich zum Beispiel in den Plänen ausdrücken, den Anteil der E-Mobilität auf dem chinesischen Markt zu steigern.
Wir führen über dieses Thema einen konstruktiven Dialog mit der chinesischen Regierung, gerade auch darüber, wie solche Regelungen konkret auszugestalten sind, weil solche Regelungen natürlich unsere bilateralen deutsch-chinesischen Handelsbeziehungen und Wirtschaftsbeziehungen betreffen. Für uns ist es wichtig, dass solche Regelungen diskriminierungsfrei sind, dass sie fair sind und dass sie für alle Unternehmen gelten, ob sie nun inländische, also chinesische, oder ausländische Unternehmen sind, also genau so, wie es zum Beispiel bei Regelungen im europäischen Binnenmarkt eben auch der Fall ist.
Deutschland und China bzw. deutsche und chinesische Unternehmen sind füreinander sehr wichtige Kooperationspartner in der Entwicklung neuer Technologien. Das ist übrigens etwas, von dem beide Länder und beide Wirtschaften profitieren. Wir führen also über dieses Thema Gespräche mit der chinesischen Regierung, und wir führen sie auch mit Zuversicht.
ALEMANY: Ich kann das bekräftigen. Sie wissen, Herr Heller: Das Wirtschaftsministerium ist an diesem Thema schon sehr lange und auf allen Ebenen dran. Unter anderem noch unter Herrn Bundeswirtschaftsminister Gabriel waren wir ja in China. Er hat das dort auch gegenüber allen beteiligten Ministern der chinesischen Regierung angesprochen. Seither stehen wir darüber auch in engem Kontakt mit der chinesischen Regierung. Die Gespräche laufen weiter und dauern auch an. Wichtig ist für uns weiterhin, dass wir uns gegen protektionistische Maßnahmen einsetzen und für eine faire Lösung für alle Anbieter werben.
ZUSATZFRAGE HELLER: Hat sich die Kanzlerin jetzt persönlich eingeschaltet oder nicht? Gibt es von chinesischer Seite Zusagen oder nicht?
STS SEIBERT: Die Bundeskanzlerin hat ein Telefonat mit Ministerpräsident Li Keqiang geführt, ein vertrauliches Telefonat, über das ich hier keine Auskunft gebe.
DR. SCHÄFER: Ich kann das vielleicht ergänzen, obwohl Sie mich nicht gefragt haben, Herr Heller: Auch der ehemalige Wirtschaftsminister und jetzige Außenminister Gabriel hat am Rande des G20-Treffens dazu haben wir im Übrigen auch eine Presseerklärung herausgegeben genau über dieses Thema mit seinem chinesischen Amtskollegen und der chinesischen Delegation gesprochen.
FRAGE BLANK: Herr Dr. Schäfer, auf den Philippinen ist ein Video veröffentlicht worden, dass die Enthauptung der deutschen Geisel, des deutschen Seglers, der vor drei Monaten entführt wurde, zeigen soll. Können Sie den Tod des Mannes bestätigen? Können Sie sagen, ob es eine Lösegeldforderung an die deutsche Bundesregierung gegeben hat?
DR. SCHÄFER: Ich habe diese Nachricht bei dpa und auch anderswo auf dem Weg hierher gesehen. Wegen der Kürze der Zeit bin ich jetzt nicht in der Lage, Ihnen etwas über die Authentizität dieses Videos zu sagen. Ich habe das Video selbst gar nicht gesehen, sondern nur Fotos daraus. Die zuständigen Behörden innerhalb der Bundesregierung werden sich das Video jetzt anschauen, um daraus Aussagen darüber abzuleiten, ob es sich tatsächlich um ein authentisches Video von denjenigen handelt, die behaupten, dass sie das getan haben, was sie da getan haben.
Ich kann dazu nur sagen: Allein die Bilder, die ich gesehen habe, und auch die Texte dazu waren erschütternd, machen einen tief betroffen und lassen einen fragen, was Menschen dazu verleiten kann, solche grausamen, barbarischen Untaten zu begehen. Ich bin aber hier und jetzt nicht in der Lage, Ihnen zu bestätigen, dass es sich um ein authentisches Video handelt.
Hinsichtlich des betreffenden Falls gilt das, was ich ja eigentlich immer sage, nämlich dass sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht zu dieser Art von Entführungsfällen äußert. Jede Art von öffentlicher Äußerung tut einer Lösung des Falls ganz sicher nicht gut. Hier sind wir jetzt in einer Zwischensituation, in der wir einfach nicht wissen, was da geschehen ist, und dazu möchte ich auch nicht weitere Ausführungen machen.
FRAGE JENNEN: Ich habe eine Frage zur London Stock Exchange und zur Deutschen Börse. Da sieht es ja jetzt so aus, dass die Fusion aufgrund von Forderungen der EU-Kommission, dass keine weiteren Zugeständnisse gemacht werden sollen, nicht zustande kommt. Wie schätzt die Bundesregierung das ein?
DR. KALWEY: Wir haben die Medienberichte natürlich gelesen, aber ich kann dazu jetzt keinen Kommentar abgeben. Wir kommentieren diese Entwicklung also nicht. Wir haben, als die Pläne bekannt geworden sind und im Laufe der Zeit, auch immer wieder betont, dass es sich um eine geschäftspolitische Entscheidung handelt. Deswegen können wir das hier jetzt auch nicht kommentieren.
FRAGE GRIMM: Herr Seibert, was bedeutet es denn für den Finanzplatz Deutschland, wenn diese Fusion nun doch nicht zustande käme?
STS SEIBERT: Sie sprechen im Konjunktiv, und das zeigt schon, dass wir hier jetzt erst einmal noch über eine Hypothese sprechen. Ich möchte das laufende Verfahren genauso wenig wie die Kollegin aus dem Finanzministerium bewerten.
FRAGE DR. KÜRSCHNER: Herr Dr. Dimroth, es gibt Berichte, denen zufolge die Bundesregierung eine Ergänzung des Wahlgesetzes plant, um den Gebrauch von Smartphones in Wahlkabinen mit Blick auf die Bundestagswahl auszuschließen. Treffen diese Berichte zu? Wenn ja, sieht sich Ihr Ministerium dazu möglicherweise aufgrund der Tatsache veranlasst, dass sich solche Fälle bei Landtagswahlen gehäuft haben?
DR. DIMROTH: Vielen Dank für Ihre Frage. Zunächst einmal gilt allgemein, dass wir, wie Sie wissen, Berichte, die sich auf Quellen wie beispielsweise „Kreise der Bundesregierung“ oder „Sicherheitskreise“ berufen, nicht kommentieren.
Ganz grundsätzlich kann ich Ihnen zu dem Thema sagen, dass es dem üblichen Tun entspricht, dass sich das BMI vor anstehenden Bundestagswahlen als insoweit zuständiges Ministerium im Bereich des durch das Bundeswahlgesetz eröffneten Gestaltungsspielraums, im Rahmen des Verordnungsrechts, gemeinsam mit den Landeswahlbehörden anschaut, ob sich aus den vergangenen Bundestagswahlen oder den Entwicklungen bis zu den anstehenden Wahlterminen Erfahrungswerte angesammelt haben, die eine mögliche Änderung der Bundeswahlordnung, also nicht des Gesetzes, erforderlich erscheinen lassen, und, wenn dieser Prüfprozess abgeschlossen ist, eben entsprechende Veränderungen auf den Weg bringt. Das ist das grundsätzliche Verfahren, die grundsätzliche Übung im Vorhinein anstehender Bundestagswahlen.
Eine wie von Ihnen angesprochene Veränderung in Sachen Mitnahmeverbot, Fotoverbot oder Videoverbot als entschiedene Änderung in diesem Prozess kann ich Ihnen heute nicht bestätigen, da dieser Prozess noch nicht abgeschlossen ist. Es gibt, wie gesagt, entsprechende Evaluierungen der vergangenen Wahlen und auch der Erfahrungen aus den Ländern, aber es gibt keinen abschließenden Entscheidungsstand, den ich hier mitteilen könnte. Selbstverständlich gehört allerdings die Wahrung des Wahlgeheimnisses als sozusagen eines der Kernelemente unseres Wahlvorgangs ganz besonders zu den Dingen, die hier betrachtet werden, wenn man sich fragt, ob bestimmte Änderungen erforderlich sind oder nicht. Aber noch einmal: Eine abschließende Entscheidung über einen möglichen Inhalt einer solchen Änderung kann ich hier noch nicht mitteilen.
ZUSATZFRAGE DR. KÜRSCHNER: Können Sie abschätzen, wann dieser Prüfprozess abgeschlossen sein wird?
DR. DIMROTH: Ja, zumindest grob kann ich abschätzen, dass das sicherlich innerhalb der nächsten Wochen der Fall sein wird.
FRAGE JUNG: Herr Dimroth, könnte eine Bedrohung bestehen, wenn ich meinen Stimmzettel in der Wahlkabine fotografiere und für mich behalte?
DR. DIMROTH: Tja, das ist eine sehr pauschale Frage. Ich hatte eben ausgeführt, dass der übliche Vorgang eben ein solcher ist, dass man gemeinsam mit den Behörden in den Ländern schaut, ob es Entwicklungen gibt, die Anlass dazu geben, hier zu Änderungen zu kommen. Ein zentraler Punkt, den wir uns bei solchen möglichen Änderungen anschauen, ist, wie gesagt, das Wahlgeheimnis.
Dazu, ob und inwieweit dies durch das Mitführen eines entsprechenden Endgeräts oder eben durch das Anfertigen von Ton- oder Bildaufnahmen bedroht sein kann: Das würde ja sozusagen vorwegnehmen, dass es schon ein entsprechendes Ergebnis dieses Prüfvorgangs gäbe. Das gibt es noch nicht. Aber ich will auch nicht ausschließen, dass man zu dem Ergebnis kommen wird, dass man sagt, dass genau dies eine Gefahr für das Wahlgeheimnis darstellt, die dann zu einer entsprechenden Änderung Anlass gibt.
FRAGE STEINER: Herr Dr. Dimroth, wenn Sie jetzt sagen, man müsste das prüfen, dann setzt das ja voraus, dass Sie auch davon ausgehen, dass das bislang nicht gesetzlich geregelt ist. Können Sie also überhaupt etwas Derartiges identifizieren?
Vielleicht können Sie das in diesem Zusammenhang referieren, vielleicht wissen Sie es ja und haben es heute in Vorbereitung mitgebracht: Wie viele entsprechende Fälle hat es denn in der Vergangenheit in Deutschland überhaupt gegeben, die Grund zur Sorge geben?
DR. DIMROTH: Wie gesagt: Ob das Grund zur Sorge gibt insbesondere zu einem Ausmaß an Sorge, das den Verordnungsgeber hier zum Tätigwerden veranlasst , steht ja gerade noch dahin. Insofern werden Sie sicherlich Verständnis dafür haben, dass ich entsprechende statistische Zahlen hier nicht beibringen kann, wobei natürlich ohnehin hinzukäme, dass der Zeitraum, über den wir sprechen, also ein Zeitraum zwischen der letzten Bundestagswahl und dem Anstehen der neuen Bundestagswahl, in Anbetracht der Zyklen, über die wir sprechen, wenn wir technische Fort- und Weiterentwicklungen in den Blick nehmen, natürlich ein relativ langer Zeitraum ist, sodass sich möglicherweise auch nicht unbedingt allein statistisch belastbares Material aus der vergangenen Bundestagswahl hierfür heranziehen lässt, sondern man vielleicht darüber hinaus auch eine technische Entwicklung und Fortentwicklung in den Blick nehmen muss.
Zu Ihrer ersten Frage: Das Bundeswahlgesetz gibt dem Bundesinnenministerium im Rahmen einer Verordnungsermächtigung in § 52 recht weitgehende Befugnisse, eben als Verordnungsgeber tätig zu werden. Eine entsprechende Einschränkung in Bezug auf das Fertigen von Bild- oder Fotoaufnahmen, die jetzt hier in den Fragen mitschwingt, ist aus dieser Sicht in unserer Verordnung noch nicht jedenfalls nicht hinreichend rechtsklar geregelt, sodass, sollte man das für erforderlich halten, eine entsprechende Änderung wohl anzustreben wäre.
FRAGE JUNG: Herr Dimroth, wie ist das denn heutzutage? Wenn heute Bundestagswahl wäre, Sie in die Wahlkabine gingen, Sie Ihren Wahlzettel fotografierten ob da nun schon ein Kreuz gemacht worden wäre oder vorher und Sie ihn da veröffentlichten, wäre das rechtswidrig? Können Sie das einmal erläutern?
DR. DIMROTH: Das hatte ich eigentlich gerade erläutert. Ich hatte gerade auf Herrn Steiners Frage entsprechend geantwortet und gesagt, dass man das, wenn man das für regelungswürdig hielte, noch regeln müsste, weil es aus unserer Sicht in der geltenden Fassung der Bundeswahlordnung nicht hinreichend geregelt ist. Ich wüsste nicht, was ich dem noch hinzufügen könnte, auch nicht auf Ihre Frage hin.
FRAGE BOESE: Sorry, Herr Schäfer, ich muss doch noch einmal ganz kurz zu den Philippinen kommen. Vielleicht wissen Sie ja inzwischen tatsächlich mehr. Noch einmal zur Lösegeldforderung: Können Sie also doch noch einmal etwas dazu sagen, warum das in dem Fall nicht geklappt hat? Wenn ich es richtig weiß, dann wäre es doch möglich, Lösegeld für eine solche Geisel zu zahlen.
DR. SCHÄFER: Ich wiederhole das, was sich gerade eben gesagt habe: Wir äußern uns grundsätzlich nicht zu diesen Fällen. Ich bin noch nicht einmal bereit, mit Ihnen Informationen darüber zu teilen, was aus dem geworden ist, was in den Medien öffentlich bekannt geworden war, nämlich dass die Entführer an irgendjemanden Lösegeldforderungen gerichtet haben. Das dient der Sache überhaupt nicht.
FRAGE PAULI: Ich habe eine Frage an das Justizministerium. In Berlin sind heute zwei Teilnehmer eines illegalen Autorennens wegen Mordes verurteilt worden. Wie beurteilen Sie diese Entscheidung?
Damit verbunden ist noch eine Frage. Es wird ja schon seit Längerem eine Verschärfung des Strafrechts mit Blick darauf diskutiert, Autorennen von einer Ordnungswidrigkeit zu einer Straftat zu machen. Wie weit sind denn da die Pläne gediehen?
DR. KRÜGER: Vielen Dank für diese Frage. Zum ersten Teil Ihrer Frage kann ich Ihnen nur sagen, dass wir uns zum konkreten Fall natürlich nicht einlassen können. Den kann und werde ich nicht bewerten.
Ganz allgemein kann ich Ihnen zum Thema illegaler Autorennen sagen, dass das BMJV Maßnahmen zur Verhinderung illegaler Kraftfahrzeugrennen sehr begrüßt und es auch für geboten hält, für diesen Zweck gesetzgeberische Maßnahmen zu treffen. Minister Maas hat sich ja auch in der Vergangenheit schon dazu geäußert. Beispielsweise hat er im November gegenüber der „Rheinischen Post“ gesagt:
„Bei den illegalen Straßenrennen handelt es sich um ein Phänomen, das überall in Deutschland zu einem Hobby von Verrückten geworden ist. Die Auswirkungen sind katastrophal. Es sind schon Menschen dabei zu Tode gekommen. Es gibt zahlreiche Strafverfahren bereits nach jetzigem Recht. Dennoch: Wir sollten sehr sorgfältig prüfen, ob die geltenden Regeln wirklich ausreichen.“
Dazu liegt ja auch schon ein Vorschlag aus dem Bundesrat für ein schnelles Verfahren vor. Es gibt ja schon diesen Gesetzentwurf des Bundesrats vom 23. September, den die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme vom 18. Oktober insoweit beurteilt hat, als sie eine sorgfältige Prüfung zugesagt hat. Das BMJV wird diesem Prozess selbstverständlich weiter unterstützen, um das Vorhaben zeitnah zu einem fachlich überzeugenden Ergebnis zu führen. Fraglich ist allerdings, ob eine eigene Gesetzesinitiative der Bundesregierung hier erforderlich wäre, auch deshalb, um das Verfahren insgesamt nicht zu verzögern.
ZUSATZFRAGE PAULI: Ermuntert Sie das Urteil der Richter in Berlin, den Druck da ein bisschen zu erhöhen, die Prüfung vielleicht nicht allzu lange dauern zu lassen, also dass man zu einer Einigung oder einer Entscheidung kommt?
DR. KRÜGER: Noch einmal ganz klar gesagt: Das Urteil selbst werde ich nicht beurteilen. Ich habe aber schon ausgeführt, dass der Druck ohnehin groß ist und dass wir uns eben sehr stark dafür einsetzen, die Bundesratsinitiative voranzubringen.
SUSTECK: Ich möchte, Frau Pauli, an dieser Stelle ergänzen, dass das Bundesverkehrsministerium einen Gesetzentwurf erarbeitet hat. Dieser Gesetzentwurf sieht vor, dass die Teilnahme an oder die Veranstaltung von illegalen Autorennen künftig einen Straftatbestand erfüllen soll und nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit verfolgbar sein soll. Der Strafrahmen für illegale Autorennen beträgt nach diesen Gesetzentwurf künftig bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Zudem kann die Fahrerlaubnis entzogen oder das Fahrzeug eingezogen werden.
Der Gesetzentwurf unseres Hauses befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Wir haben ihn im Dezember in die Ressortabstimmung gegeben, und dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen.
FRAGE STEINER: Herr Seibert, im Nachgang zur Berichterstattung des „SPIEGEL“ vom Freitag würde mich interessieren, ob Sie es für die Zukunft für ausgeschlossen halten, dass der Bundesnachrichtendienst Journalisten ausspäht, und, wenn ja, warum Sie das für ausgeschlossen halten, also natürlich für heute und für die Zukunft.
STS SEIBERT: Dann bekommen Sie für heute und für die Zukunft meine Antwort, dass erstens über die operativen Einzelheiten der Tätigkeiten des Bundesnachrichtendienstes nicht hier berichtet wird, sondern vor den zuständigen, geheim tagenden Gremien des Deutschen Bundestags, dass der Bundesnachrichtendienst zweitens den Gesetzen entsprechend besonders dem BND-Gesetz und seinem Aufgabenprofil entsprechend arbeitet und dass er dies unter demokratischer Kontrolle durch den Deutschen Bundestag tut. Das ist es.
ZUSATZFRAGE STEINER: Dann muss ich doch noch einmal nachfragen, wenn ich darf. Im vergangenen Jahr haben Sie ein neues BND-Gesetz erarbeitet, an der Stelle speziell zum Thema „strategische Aufklärung“, speziell auch zum Einsatz von Selektoren an dieser Stelle, und genau darum ging es ja in diesem Kontext. Also stelle ich noch einmal die Frage: Gibt es aus Ihrer Sicht inzwischen bessere rechtliche Voraussetzungen dafür, dass derartige Vorkommnisse in Zukunft nicht zu vermelden sein werden?
STS SEIBERT: Ich wiederhole das, was ich Ihnen gerade gesagt habe. Das heißt, ich wiederhole es nicht, sondern ich verweise darauf. Im Zusammenhang mit den Klarstellungen im BND-Gesetz ist ja auch über die Rolle von Journalisten gesprochen worden. Auch das ist hier bereits alles gesagt worden. Ich werde mich dazu nicht wiederholen.
FRAGE JUNG: Herr Seibert, der BND darf ja jetzt ausländische Journalisten auch in Deutschland ausspionieren. Passiert das auch hier unter BPK-Kollegen? Da gibt es ja auch einige ausländische Kollegen.
STS SEIBERT: Meine Antwort ist die, die ich Herrn Steiner gegeben habe.
ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie nicht ausschließen, dass BPK-Mitglieder
STS SEIBERT: Meine Antwort ist die, die ich Herrn Steiner gegeben habe.
ZUSATZFRAGE JUNG: dass BPK-Mitglieder nicht ausspioniert werden?
STS SEIBERT: Meine Antwort ist die, die ich Herrn Steiner gegeben habe.
ZUSATZ JUNG: Schade.
FRAGE HELLER: Mein Thema ist die Presse- und Meinungsfreiheit. Wir haben in den letzten Regierungspressekonferenzen am Falle Yücel sehr viel über dieses Thema gesprochen, und die Bundesregierung hat sehr deutlich ihre Sorgen über das, was sich in der Türkei auf diesem Gebiete tut, deutlich gemacht. Hat die Bundesregierung auch die Entwicklungen in den USA im Auge, insbesondere die Entwicklungen in Sachen Pressefreiheit, die sich sicherlich von dem unterscheiden, was in der Türkei geschieht, aber doch im Tone alles andere als tolerant sind?
STS SEIBERT: Ich denke, es ist nicht meine Aufgabe, als Regierungssprecher die Pressearbeit des Weißen Hauses zu kommentieren. Ich konzentriere mich darauf und wir alle konzentrieren uns darauf, hier in Deutschland Regierungskommunikation so zu gestalten, dass die freie Presse ihre Rolle als Säule unserer Demokratie wahrnehmen kann.
DR. SCHÄFER: Für das Auswärtige Amt möchte ich einfach sagen und das gilt ganz sicherlich auch für die Bundesregierung : Wir fühlen uns den Menschenrechten und unserer Verfassung zutiefst verpflichtet, und es ist die Aufgabe des Auswärtigen Amtes, bei der Gestaltung der deutschen Außenpolitik auch darauf zu achten, wo, wie, wann und in welcher Weise Menschenrechten eingehalten oder verletzt werden; das tun wir unbeschadet des Staates oder der Nation, in der so etwas geschehen könnte. Wir beklagen immer und überall egal wo, bei Bündnispartnern wie den Vereinigten Staaten von Amerika und Japan genauso wie bei Staaten, die wir beim besten Willen nicht als Bündnispartner ansehen können, wie dem Iran und anderen die unmenschliche Praxis der Todesstrafe. Wenn wir das Gefühl haben, dass hier und da andere Grundfreiheiten in einer Weise praktiziert oder eben nicht beachtet werden, wie das etwa internationalen Verträgen entspräche, dann würden wir das zur Sprache bringen. Das ist eigentlich das, was ich dazu sagen möchte.
Sie haben recht, Herr Heller: Der Fall Yücel ist ganz besonders symbolhaft, weil es hier um die Freiheit und körperliche Unversehrtheit eines deutschen Journalisten im Ausland geht. Das heißt aber nicht, dass wir uns nicht gleichzeitig auch anderswo und in anderen Konstellationen darum sorgen könnten, wie es um die Presse- und Meinungsfreiheit in der Welt bestellt ist. Dass es diesbezüglich in den letzten Jahren und Monaten nicht besser geworden ist, kann man, glaube ich, als gemeinsamen Konsens ansehen.
ZUSATZFRAGE HELLER: Gibt es für Sie angesichts dessen, was in den USA im Moment im Hinblick auf Pressefreiheit läuft, Anlass, das Gespräch mit dem engen Partner USA zu suchen? Herr Schäfer, Sie hatten in der letzten Regierungspressekonferenz auch sehr viel über Pressefreiheit gesprochen. Wenn dort missliebige Journalisten aus allgemeinen Informationsveranstaltungen ausgeschlossen werden und vom Präsidenten als „feindliche Kräfte“ und Ähnliches qualifiziert werden, ist das dann kein Anlass für Sie, das Gespräch zu suchen?
DR. SCHÄFER: Ja, aber mit einem Bündnispartner wie den Vereinigten Staaten von Amerika und dessen Regierung reden wir tagtäglich nahezu auf allen Ebenen über alles Mögliche. Ob dabei auch schon diese Fragen zur Sprache gekommen sind, weiß ich nicht ganz genau. Ich kann Ihnen aber versichern, dass wir natürlich auch diese Themen aus guten Gründen sehr aufmerksam verfolgen.
FRAGE BLANK: Weil in diesem Zusammenhang auch der Name Yücel gefallen ist und es um die Türkei ging: Haben Sie mittlerweile andere Erkenntnisse über einen möglichen Deutschlandbesuch von Herrn Erdoðan?
DR. SCHÄFER: Ich habe keine. Ich glaube, es gibt nichts Neues im Vergleich zu dem, was wir in der letzten Woche besprochen haben.
STS SEIBERT: Ein konkreter Wunsch des Staatspräsidenten, dass er in nächster Zeit nach Deutschland kommen will, liegt uns nicht vor.
FRAGE JUNG: Herr Schäfer, erstens zu Ihrer Rolle als Hüterin der Menschenrechte: Herr Trump möchte Guantanamo jetzt offenhalten und mehr Menschen dort hineinstecken. Wie bewertet das die Bundesregierung?
DR. SCHÄFER: Dass wir uns glaubhaft weltweit für die Menschenrechte einsetzen und das auch in der internationalen Staatengemeinschaft gewürdigt wird, mag man an vielem erkennen, unter anderem daran, dass wir in den letzten Jahren den Vorsitz im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen innehatten und dort regelmäßig wiedergewählt worden sind. Dass wir da ein starkes und sehr glaubwürdiges Profil haben, ist, glaube, in der internationalen Staatengemeinschaft und im Übrigen auch bei denjenigen in Deutschland, in Europa und anderswo, die zivilgesellschaftlich in diesem Thema unterwegs sind weithin anerkannt.
Zu Guantanamo haben wir an dieser Stelle schon ganz häufig miteinander gesprochen. Eine Änderung in der US-Administration ändert an unserer Haltung gegenüber Guantanamo nichts. Wir halten es für falsch, dass Guantanamo auch heute, nahezu 16 Jahre nach Nine-Eleven, noch offen ist. Wir wünschen uns, dass da Rechtstaatlichkeit und Menschlichkeit vorherrscht. Die Obama-Administration hat bis in die letzten Tage noch daran gearbeitet, Inhaftierte aus Guantanamo zu entfernen, um sie Partnerstaaten zu übergeben. Das hat auch noch einige Früchte getragen, aber ich glaube, es gibt immer noch vier oder fünf Dutzend Häftlinge auf Guantanamo, und wir würden uns wünschen, dass auch diese mindestens ein rechtliches Schicksal erleiden, das im Geiste der Rechtstaatlichkeit ist.
ZUSATZFRAGE JUNG: Gab es in den letzten Tagen der Amtszeit der Obama-Regierung Gesuche, Guantanamo-Häftlinge aufzunehmen, oder hat die Bundesregierung von sich aus weil sie ja die Hüterin der Menschenrechte ist angeboten, Guantanamo-Häftlinge aufzunehmen?
DR. SCHÄFER: Darüber hatten wir Sie haben ja ein schnell verfügbares Archiv, insofern lässt sich das bei Ihnen sicherlich in Sekundenschnelle recherchieren vor einigen Monaten das letzte Mal miteinander gesprochen. Meine Antwort war damals und ist auch heute: Es hat in den letzten Jahren keine konkreten Anfragen der US-Administration an Deutschland gegeben, Guantanamo-Häftlinge aufzunehmen.
Es hat einen Fall gegeben ich meine, es war im Jahr 2014; das sage ich aber unter Vorbehalt , der dann auf andere Art und Weise gelöst wurde, bei dem es in der Tat Gespräche zwischen der Obama-Administration und der Bundesregierung, unter Beteiligung auch von Länderbehörden, gegeben hat über die Frage, ob ein Guantanamo-Häftling womöglich wegen bestimmter familiärer Bezüge nach Deutschland übergeben werden kann. Die Amerikaner haben diesen Gesprächsfaden dann letztendlich nicht weitergeknüpft, und zwar ganz offensichtlich deshalb, weil sie eine andere Lösung gefunden haben.
Für die Bundesregierung galt damals wie auch jetzt gilt: Für uns ist das alles entscheidende Kriterium die öffentliche Sicherheit in Deutschland. Wir waren und wären grundsätzlich bereit, uns dem Gedanken zuzuwenden, einen Häftling aus Guantanamo zu übernehmen, wenn absolut keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit in Deutschland bestanden hätte bzw. bestünde. Jetzt haben wir keinen Fall, an dem wir das noch einmal testen können. Es gibt aber auch gar keinen Grund für uns, bei den Amerikanern nachzufragen; das tun wir nicht.
ZUSATZFRAGE JUNG: Angeboten haben Sie das also nie?
DR. SCHÄFER: Es wäre mir nicht bekannt, dass das so gewesen ist.
FRAGE GRIMM: Ich habe eine Frage an das Finanzministerium: In der vergangenen Woche hat der Bundesfinanzminister seinen türkischen Amtskollegen getroffen. Was war Gegenstand der Gespräche? Zu lesen war, dass die Türkei um wirtschaftliche Hilfe ersucht habe. Können Sie das bestätigen und noch ein bisschen ausführen, um was es da ging?
DR. KALWEY: Ich kann Ihnen bestätigen, dass es ein Treffen zwischen dem Minister und seinem türkischen Amtskollegen gegeben hat. Die Inhalte sind, wie immer bei solchen Gesprächen, vertraulich. Die Bundesregierung führt mit der türkischen Regierung, wie mit anderen Partnern auch, einen konstruktiven Dialog über gemeinsame Interessen. Das ist das, was ich Ihnen dazu zu sagen habe.
ZUSATZFRAGE GRIMM: Herr Seibert, in der Berichterstattung war zu lesen, dass sich die Türkei wirtschaftliche Stabilisierung und Hilfe für Deutschland wünsche. Ist es im Interesse der Bundesregierung, diesen schwierigen Partner, der neben großen politischen jetzt auch wirtschaftliche Probleme hat, zu unterstützen?
STS SEIBERT: Eine gute Entwicklung in der Türkei ist ganz allgemein im Interesse nicht nur der Bundesregierung, sondern ich denke, auch Europas. Zu einer guten Entwicklung gehört eine gute wirtschaftliche Entwicklung und gehört eine gute demokratische Entwicklung. Wir haben ja Anlass gehabt, hierüber immer wieder zu sprechen. Zu dem konkreten Thema, das Sie angesprochen haben, hat ja Frau Kalwey gerade für das Bundesministerium etwas gesagt.
FRAGE: Ich habe ebenfalls eine Frage in Bezug auf die mögliche Kooperation bzw. Hilfe Deutschlands für die Türkei: Spielt die Menschenrechtsfrage in solchen Gesprächen grundsätzlich als Vorbedingung eine Rolle?
STS SEIBERT: Die Frage der Einhaltung der Menschenrechte spielt immer eine Rolle. Ich spreche hier nicht von Vorbedingungen, aber es gibt kein Treffen zwischen Vertretern der Bundesregierung und Vertretern der türkischen Regierung, bei dem wir nicht auch über das sprechen, was uns Sorgen macht beispielsweise über eine schlechte Entwicklung im Bereich der Presse- und Meinungsfreiheit. Das ist immer ein Thema, insofern ist das nichts Neues. Das gilt auch nicht nur in unserem Verhältnis zur Türkei, sondern auch im Verhältnis zu anderen Ländern. Es wird grundsätzlich nichts ausgeklammert, was schwierig ist.
FRAGE JUNG: Herr Schäfer, es wird gerade von einem Kollegen gemeldet, dass der Kollege Yücel aus dem Weg aus der Polizeihaft zur Staatsanwaltschaft geführt wird. Wissen Sie mittlerweile, was dem Herrn Yücel eigentlich konkret vorgeworfen wird, oder erwarten Sie, dass er heute oder morgen freigelassen wird? Fordern Sie das vielleicht sogar?
DR. SCHÄFER: ich denke, alle auch Sie, Herr Jung haben vernommen, was der deutsche Außenminister gestern in einer großen deutschen Sonntagszeitung zum Fall Yücel gesagt hat. Ich kann das vielleicht zusammenfassen, indem ich Ihnen sage, dass er die Öffentlichkeit hat wissen lassen, dass aus seiner Sicht der Polizeigewahrsam schon viel zu lang gewesen ist. Das mag formal von den Regeln der türkischen Prozessordnung im Ausnahmezustand erlaubt sein, aber jemanden einfach so nahezu 14 Tage lang auf eine Vernehmung durch einen Staatsanwalt warten zu lassen und ihn seiner Freiheit zu berauben, ist aus unserer Sicht so hat es Herr Gabriel formuliert weder nötig noch fair.
Wenn es so ist, wie Sie sagen, dass Deniz Yücel jetzt auf dem Weg in den Justizpalast sein sollte, um dort seiner Vernehmung entgegenzusehen, dann können wir das nur begrüßen; denn das bedeutet offensichtlich, dass auch die türkischen Behörden mindestens insoweit zustimmen, als sie meinen, dass jetzt der richtige Moment gekommen ist, um diese Vernehmung durchzuführen. Jedenfalls wäre ab morgen Nachmittag um 16.10 Uhr türkischer Zeit der Teil des Entzugs der Freiheit von Herrn Yücel rechtswidrig. Insofern ist das jetzt vielleicht ein gutes Zeichen.
Natürlich wünschen wir uns, dass am Ende einer möglichen Vernehmung heute oder morgen ein Ergebnis steht, das Herrn Yücel seine Freiheit zurückgewinnen lässt. Die Vorwürfe, die da im Raum stehen, unterliegen wie das gesamte Ermittlungsverfahren nach den Regeln der türkischen Strafprozessordnung unter den Bedingungen des Ausnahmezustands dem Amtsgeheimnis; deshalb bin ich gar nicht in der Lage, Ihnen mehr zu sagen. Wenn es so ist, wie Sie sagen, Herr Jung das kann ich nicht bestätigen und das weiß ich auch nicht , nehme ich an, dass Herr Yücel dann im Beisein seiner Rechtsanwälte mit den Vorwürfen konfrontiert wird. Das werden wir dann sicherlich auf die eine oder andere Art und Weise auch erfahren.
ZUSATZFRAGE JUNG: Hat der deutsche Botschafter in der letzten Woche oder seitdem Herr Yücel in Haft ist irgendetwas unternommen, hat er sich mit irgendwelchen türkischen Offiziellen getroffen?
DR. SCHÄFER: Vielleicht gibt mir diese Frage von Ihnen Anlass zu sagen, dass ich glaube, dass markige Sprüche in der deutschen Öffentlichkeit, so wie ich sie auch über das Wochenende vernommen habe, dem Fall Yücel in der Sache überhaupt nicht helfen. Nicht, dass sie schaden würden, aber davon, dass man in deutschen Zeitungen laut ruft, was ein Skandal sei oder was nicht, und dass man doch bitte etwas laut sagen möge, löst man den Fall Yücel nicht.
Was ich Ihnen sagen und bestätigen kann, ist, dass es auch in der Zeit, in der Herr Yücel in Polizeigewahrsam gewesen ist, Beratungen mit den Rechtsanwälten gegeben hat und dass es intensiven Austausch mit der Redaktion von Herrn Yücel gegeben hat. Vorletzte Woche Dienstag ist der Chefredakteur der „WELT“ bei uns im Auswärtigen Amt beim zuständigen Staatssekretär Lindner gewesen; auch da ist eine enge Abstimmung erfolgt. Natürlich ist unser Generalkonsul in Istanbul, Herr Birgelen, und natürlich sind unsere Kollegen in Ankara, Botschafter Erdmann und seine Mitarbeiter, tagtäglich damit befasst, das Beste für Herrn Yücel zu tun und auf eine gute Lösung hinzuwirken. Aber die Entscheidungen darüber, ob und wie lange Herrn Yücel noch seine Freiheit entzogen wird, trifft jetzt offensichtlich in einiger Kürze die türkische Justiz.
Was immer dabei als Ergebnis herauskommt: Ich kann Ihnen und auch der deutschen Öffentlichkeit versichern, dass wir alles tun werden, damit es eine gute Lösung gibt, damit Herr Yücel hoffentlich bald seiner Arbeit als Journalist wieder nachgehen kann und natürlich in Freiheit kommt und in Freiheit bleibt.
ZUSATZFRAGE JUNG: Es gab am Wochenende ja einen Aufruf von Hunderten von Bundestagsabgeordneten. Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie das nicht wirklich als hilfreich empfanden?
DR. SCHÄFER: Nein, überhaupt nicht; dieses Schreiben das war ja kein Aufruf von 160 Abgeordneten des Deutschen Bundestages an den türkischen Botschafter war sehr hilfreich, weil es, glaube ich, den türkischen Behörden sehr deutlich gemacht hat, dass dieser Fall wegen der Person Yücel, aber auch wegen des Symbolgehaltes des Festhaltens und des Ingewahrsamnehmens, der Polizeihaft, für einen deutschen Journalisten, der eben seiner Arbeit nachgeht mit all dem, was das bedeutet , für uns ein sehr ernstes Thema ist. Ich glaube, es ist durchaus wichtig, diese Botschaft der türkischen Regierung und der türkischen Öffentlichkeit zu übermitteln nicht dass ich glaubte, dass das vorher nicht schon geschehen sei, aber das hilft auf jeden Fall. Ich glaube nur, es hilft nichts, den Fall Yücel und die Schwierigkeiten, die wir mit der Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei haben, für eher simple Auseinandersetzungen in der deutschen Öffentlichkeit zu missbrauchen; das ist das, was ich sagen wollte. Dazu gehört ausdrücklich nicht der Brief, den Sie ansprechen, Herr Jung.
FRAGE CERNOHORSKY: Ich habe eine Frage an das Bundesinnenministerium zum Thema Menschenrechte und Sicherheit in Deutschland, genauer gesagt zur aktuellen Zahl von fremdenfeindlichen Angriffen auf Flüchtlingsheime und Flüchtlinge in Deutschland: Was bedeutet es, dass diese Zahl vorläufig ist? Könnte diese Zahl auch wesentlich steigen, wenn Sie das revidieren?
DR. DIMROTH: Vielen Dank für Ihre Frage. Tatsächlich ist es so, dass wir im Rahmen von Antworten auf regelmäßig bei uns eingehende parlamentarische Anfragen diese Zahlen nennen, sodass diese dann auch recht schnell öffentlich werden so zuletzt auch am Ende der letzten Woche die uns aktuell vorliegenden Zahlen.
Dazu ist zunächst einmal zu sagen, dass das aufgrund der föderalen Sicherheitsarchitektur in Deutschland Zahlen sind, die die Bundesländer erheben, die dann sozusagen zentral an das Bundeskriminalamt gesteuert werden, um dort aufsummiert und entsprechend zusammengeführt zu werden. Das heißt, wir sprechen hier immer von Zahlen, die originär im Verantwortungsbereich der Bundesländer anfallen, dort auch erhoben werden und dann, wie gesagt, im Rahmen der Zentralstellenfunktion des Bundeskriminalamtes zusammengeführt und entsprechend statistisch aufbereitet werden.
Das sage ich Ihnen nicht ohne Grund, denn Sie fragen ja nach dem Charakter der Vorläufigkeit. Der ergibt sich genau aus diesem Phänomen, nämlich dass das BKA immer damit rechnen muss das zeigt auch die Erfahrung der Vergangenheit , dass bestimmte Vorfälle, die aktuell noch nicht einem bestimmten Phänomenbereich zuzuordnen sind oder die möglicherweise aufgrund einer noch nicht erfolgten Anzeige bei der Polizei noch gar nicht bekannt sind, noch nachgemeldet werden. Es ist das übliche Verfahren bei polizeilichen Kriminalstatistiken, dass diese bis zu einer endgültigen Zusammenführung einen vorläufigen Charakter haben, und so ist es auch hier. Allerdings zeigt die Erfahrung der Vergangenheit auch, dass wir jetzt nicht mit signifikant neuen oder höheren Zahlen als denen, die jetzt veröffentlicht wurden, rechnen müssen. Es gibt eine Reihe von einzelnen Fällen, in denen es so ist, dass die Länder beispielsweise heute feststellen, dass es im Dezember des vergangenen Jahres einen Vorfall gegeben hat, den sie einer dieser Deliktsgruppen zuordnen würden. Das wird an das Bundeskriminalamt nachgemeldet, sodass diese Zahlen tendenziell noch etwas steigen werden. Es ist aber nicht ein grundsätzlich völlig neues Bild zu erwarten; vielmehr sind das marginalere Chargen, über die wir hier sprechen.
Ganz grundsätzlich muss man dazu aber auch sagen, dass diese Zahlen erschreckend hoch sind und Anlass zu Sorge geben; denn hinter jeder dieser Taten steckt ein strafrechtlicher Anfangsverdacht. Wir dürfen fest davon ausgehen, dass die Justiz hier auch mit aller Konsequenz gegen solche Delikte vorgeht. Jeder solche Fall, in dem gegen hier Schutzsuchende im Rahmen von strafrechtlich relevantem Verhalten vorgegangen wird, ist einer zu viel.
Wenn man sich das anschaut die Antwort ist ja sehr detailliert und sehr umfangreich , muss man sich, um ein möglichst komplettes Bild zu haben, auch einmal anschauen, über welche Delikte wir da sprechen. Das sind beispielsweise häufig auch Sachbeschädigungen. Das soll das nichts verharmlosen, sondern nur darauf hinweisen, dass wir hier über ein ganz großes Spektrum von Vergehen bis hin eben zu möglicherweise Verbrechen sprechen. Jeder einzelne Fall ist zu verurteilen, aber es ist eben doch ein großer Unterschied, ob wir über eine schwere Körperverletzung sprechen oder über eine Sachbeschädigung.
Wir hatten hier neulich auch schon auf eine Entwicklung hingewiesen, die zwar noch lange nicht Anlass zur Beruhigung, aber immerhin vielleicht ein kleiner Hoffnungsschimmer ist: Wenn Sie sich den Verlauf im vergangenen Jahr anschauen, dann werden Sie feststellen, dass es schon eine gewisse Tendenz gibt, dass die Zahlen rückläufig sind. Noch einmal: jeder einzelne Fall ist einer zu viel, deswegen brauchen wir das gar nicht zu beschönigen. Nichtsdestotrotz gibt die sich jetzt verstetigende Tendenz zu rückläufigen Zahlen möglicherweise eben doch Anlass für ein kleines bisschen Hoffnung.
ZUSATZFRAGE CERNOHORSKY: Die Zahl der Angriffe gegen Flüchtlingsheime, die Sie für 2015 nennen, ist ja sehr hoch. Entwickelt man in der Bundesregierung deshalb irgendeine besondere Strategie zur Bekämpfung solcher Taten?
DR. DIMROTH: Es gibt natürlich eine Reihe von Bekämpfungsansätzen, die etabliert und auch in der jüngeren Vergangenheit noch dazugekommen sind. Das überschreitet allerdings deutlich den Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums; da werden die Kolleginnen und Kollegen aus dem BMFSFJ und dem BMJV gegebenenfalls auch ihre Sicht auf die Dinge zu ergänzen haben. Was ich Ihnen sagen kann, ist, dass die Bundesregierung jede Form von solchen extremistischen Taten erst Recht von Gewalttaten auf das Schärfste verurteilt.
Natürlich wurden bereits eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, soweit der Bund zuständig ist auch hier muss ich leider noch einmal den Hinweis auf die föderale Sicherheitsarchitektur hinzufügen. Es gab in der Vergangenheit eine Reihe von Verbotsmaßnahmen auch aus dem BMI heraus gegen rechtsextremistische Organisationen. Das ist im deutschen Rechtsstaat ein sehr scharfes Schwert und ist gerade auch für den Bund nur unter sehr hohen Voraussetzungen möglich. Es gibt entsprechende Bund-Länder-Arbeitsgruppen, die sich dieses Phänomenbereichs sehr eng und frühzeitig angenommen haben, um hier ähnlich wie beim Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentraum auch in einem Gemeinsamen Extremismusabwehrzentrum diese Schnittstellen zwischen Bund und Ländern zu bedienen. In der Antwort auf die Kleine Anfrage, über die wir hier sprechen, wird auch eine Reihe von Fällen aufgeführt, die Gegenstand in diesem gemeinsamen Zentrum waren. Die Kollegen sitzen dort tagtäglich zusammen, um Informationsflüsse zu optimieren, Informationsdefizite auszuschließen und dann auch gemeinsame Schlüsse bzw. gegebenenfalls auch entsprechende präventive Ansätze zu finden. Entsprechende Beratungsstellen gibt es bei der Polizei, aber darüber hinaus auch sehr weitreichend im zivilgesellschaftlichen Bereich.
Vielleicht noch eine letzte Bemerkung: Das ist aus unserer ohnehin eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Extremismus kann man nicht allein mit Verboten in den Griff bekommen, vielmehr gehört natürlich auch ein gesellschaftliches Klima dazu. Für ein solches Klima trägt die Bundesregierung sicherlich eine maßgebliche Verantwortung, aber genauso sicherlich trägt sie die auch nicht alleine. Es ist vielmehr Aufgabe der gesamten Gesellschaft, hier ein Klima zu schaffen, in dem Extremismus keinen fruchtbaren Nährboden findet.
FRAGE: Herr Dr. Schäfer, ich habe zwei Fragen zur ehemaligen Lufthansa-Maschine „Landshut“, zu der Sie letzte Woche auch schon etwas gesagt hatten: Am Wochenende hat die Flensburger Oberbürgermeisterin verkündet, sie sei in Gesprächen mit dem Auswärtigen Amt darüber, die Maschine nach Flensburg zu holen und dort ein Museum aus ihr zu machen.
Erste Frage: Befürwortet Ihr Haus, dass die „Landshut“ nach Flensburg kommt?
Zweite Frage: Wäre der Bund bereit, die Kosten für den Kauf und vor allem den Rücktransport zu tragen, und wie hoch wären diese Kosten Ihrer Einschätzung nach?
DR. SCHÄFER: Wir sind am Anfang von Projektideen. Das Auswärtige Amt versteht sich da als ein Ort und eine Institution, die kreative Ideen und Vorschläge zusammenbringt. Auf der einen Seite gibt es also eine physisch Schrottwert habende Maschine, die einmal „Landshut“ hieß und die sich jetzt im Norden Brasiliens aufhält, und auf der anderen Seite gibt es 10 000 Kilometer weiter östlich jede Menge zivilgesellschaftliche und individuelle Ideen, was man mit der „Landshut“ an Erinnerungskultur, an musealem Begehen auf die Beine stellen könnte. Flensburg ist einer der Orte, an denen solche Ideen entstanden sind; das begrüßen wir sehr und das freut uns. Ich selber habe mit der Oberbürgermeisterin von Flensburg ich glaube, am Freitag gesprochen, aber weder gibt es konkrete Entscheidungen noch ist völlig klar, was jetzt damit wird. Ich glaube, wir sind gut beraten, die ganzen Vorschläge jetzt nicht öffentlich miteinander zu diskutieren. Vielmehr macht es Sinn, dass sich Experten daransetzen, die schauen, ob man ein Gesamtkunstwerk zusammenbekommt. Daran wollen wir uns gerne beteiligen.
ZUSATZFRAGE: Wären Sie bereit, die Kosten für Kauf und Rücktransport zu übernehmen?
DR. SCHÄFER: Es ist noch ganz offen, wie wir das jetzt machen.
FRAGE DR. KÜRSCHNER: Ich habe eine Frage an das Wirtschaftsministerium zum Telemediengesetz: Die „Rheinische Post“ meldet, dass die Betreiber offener WLANs künftig weiter von Haftungsrisiken befreit werden sollen und dass Passwortsperren von Betreibern zukünftig nicht mehr verlangt werden dürfen. Warum ist das nötig bzw. sinnvoll?
ALEMANY: Das Ziel des Bundeswirtschaftsministeriums ist es, freies und offenes Internet in Deutschland zu ermöglichen, und zwar noch mehr, als das bisher der Fall ist. Deutschland hinkt da im europaweiten Vergleich immer noch hinterher, und das wollen wir schon seit Langem ändern; denn unserer Ansicht nach braucht eine Gesellschaft, die auf dem Weg in die Digitalisierung ist, eine hohe Verfügbarkeit von offenem Internet bzw. WLAN-Hotspots. Wir haben, wie Sie vielleicht noch wissen, bereits im letzten Jahr einen Entwurf eingereicht, bei dem es vor allem um die Abschaffung des Schadenersatzes ging. Inzwischen gab es aber auch ein Urteil des EuGH zu diesem Thema, das wir umfassend ausgewertet haben. Mit unserem neuen Entwurf, den wir jetzt eingebracht haben, versuchen wir, den Anliegen der Koalitionsfraktionen Rechnung zu tragen und sie in Einklang mit dem EuGH-Urteil zu bringen. Wie Sie sich vielleicht erinnern können, wollten die Koalitionsfraktionen eine Abschaffung der Störerhaftung, die auch gesichert ist, und keine Abmahnkosten oder Verschlüsselungspflichten für WLAN-Anbieter. Dem trägt unser neuer Gesetzentwurf Rechnung. Wir haben eine Ressortabstimmung und den Versand des Entwurfs an Länder und Verbände eingeleitet.
Vielleicht kann man, um es ein bisschen griffiger zu machen, erklären, was neu daran ist: Unser Entwurf wird dafür sorgen, dass ein Cafébetreiber, der für seine Kunden gerne ein offenes Internet anbieten möchte, wie es im europäischen Ausland ja auch gang und gäbe ist, keine Vorschaltseite mehr braucht, dass er sein WLAN nicht verschlüsseln muss und dass er auch nicht die Identität der Nutzer überprüfen oder registrieren muss oder Abmahngebühren fürchten muss. So gesehen würde es für ihn sehr viel leichter, offenes WLAN anzubieten. Wir erhoffen uns davon einen Schub für mehr freies Internet.
Zu Ihrer Passwortfrage: Unser Gesetzentwurf würde nur dafür sorgen, dass sie keine Verpflichtung hätten, ein Passwort vorzuhalten. Sie dürfen natürlich ein Passwort setzen, wenn sie mögen, sie müssen aber nicht.
FRAGE KOLHOFF: Zunächst die Frage: Besteht die Absicht, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode durchzubekommen? Wann soll das geschehen? Wann soll die Kabinettsbefassung sein.
Die zweite Frage: Sie haben darauf hingewiesen, dass es im vergangenen Sommer, meine ich, schon einen Gesetzentwurf gab. Wie würden Sie widersprechen, wenn man sagt: „Der Gesetzgeber hat geschlampt, wenn er trotz allen Hinweisen der Opposition schon damals, dass das Thema Unterlassung nicht drin ist, ein halbes Jahr später schon wieder nachbessern muss“?
ALEMANY: Zu Ihrer ersten Frage: Natürlich wollen wir das noch in dieser Legislaturperiode durchbringen. Ich kann Ihnen aber noch keinen genauen Kabinettstermin nennen. Aber möglichst zügig, das ist unser Ziel.
Des Weiteren würde ich Ihrer Einschätzung, dass wir geschlampt hätten, nicht folgen. Der EuGH hat ein Urteil gefällt, das nicht in allem dem Generalbundesanwalt folgt. So gesehen gab es einige Unklarheiten, ob dem Wunsch der Fraktionen in der Begründung wirklich ausreichend Rechnung getragen worden ist oder nicht. Wir wollen, was WLAN angeht, möglichst wenig Unsicherheit und möglichst viel Sicherheit bieten. Deswegen haben wir einen neuen Entwurf auf den Weg gebracht, den wir sehr begrüßen, weil er es sehr einfach macht, WLAN anzubieten, und Hemmnisse beseitigt, die im Rahmen von regierungsinternen Abstimmungen vielleicht gewünscht waren, aber vielleicht nicht einen solchen Schub an offenem WLAN ermöglichen, wie wir es gern hätten. So gesehen, gibt uns das jetzt neuen Schub, einen Entwurf vorzulegen, der diesen Schub auslösen kann.
ZUSATZFRAGE KOLHOFF: Sehe ich es richtig, dass sich der Entwurf auch weiterhin auf gewerbliche Anbieter konzentriert und Missbräuche bei WLAN zu Hause, in Wohngemeinschaften oder sonst irgendwo nach wie vor nicht erfasst sind?
ALEMANY: Soweit ich weiß, trifft er auf beide zu, Gewerbliche und Private.
FRAGE STEINER: Um das Bild zu vervollständigen, würde ich gern wissen, ob das BMVI eine entsprechende Gesetzesänderung für notwendig hält und ob das Bundesinnenministerium oder das Justizministerium Bedenken gegen eine solche relative Freigabe der Verfügbarkeit von WLAN haben.
SUSTECK: Ich kann gern anfangen. Unser Minister hat sich in der Vergangenheit mehrfach zu einer Notwendigkeit geäußert, freie und niederschwellige Zugänge zu offenem WLAN zu schaffen. Die Federführung dafür liegt bei den Kollegen vom BMWi.
DR. KRÜGER: Wir sprechen von einem Gesetzentwurf, der sich in der Ressortabstimmung befindet. Sie wissen, dass wir das in dieser Phase üblicherweise nicht kommentieren.
DR. DIMROTH: Viel mehr habe ich dem auch nicht hinzuzufügen. Wir werden uns das sehr sorgfältig anschauen und natürlich auch die aus unserer Sicht dabei besonders in den Blick zu nehmenden Fragestellungen aufwerfen, gegen diesen Entwurf spiegeln und dann zu einer Position kommen, ob und wie wir dazu stehen.
ZUSATZFRAGE STEINER: Darf ich davon ausgehen, dass aber das Ziel einer besseren Verfügbarkeit von WLAN-Zugängen von allen betroffenen Häusern grundsätzlich geteilt wird?
DR. DIMROTH: Das Ziel wird jedenfalls im Bundesinnenministerium grundsätzlich geteilt. Es gibt aber eben andere, widerstreitende Interessen, beispielsweise Interessen der öffentlichen Sicherheit, die zu berücksichtigen sind. Deswegen hat es keinen Sinn, jetzt einen Primus inter Pares, was Interessen angeht, zu benennen. Das ist ein wichtiges Anliegen, das wir teilen, selbstverständlich immer im Lichte der Interessen, für die wir originär zuständig sind.
FRAGE SOPKE: Ich habe eine kurze Frage zur Freilassung der beiden deutschen Geiseln in Nigeria. Gibt es Erkenntnisse zur schnellen Freilassung der beiden Männer? Sind sie jetzt auf dem Weg zurück nach Deutschland?
DR. SCHÄFER: Wir sind froh und dankbar, dass sich die beiden Professoren der Universität Frankfurt wohlbehalten in unserer Botschaft in Abuja aufhalten. Ihnen geht es, den Umständen entsprechend, gut.
Wie ihre weiteren Reisepläne sind, kann ich nicht beurteilen. Ich nehme schon an, dass sie in absehbarer Zeit versuchen werden, nach Hause zu kommen. Das ist dann nicht mehr so schwierig, wenn man erst einmal in Abuja ist. Der Flughafen dort ist zwar gerade geschlossen, aber es wird einen Weg geben, wieder nach Hause zu kommen.
Es ist gut, dass es so schnell eine so gute Lösung gegeben hat. Andere Ereignisse, über die wir an diesem Ort vor einer Stunde gesprochen haben, zeigen, dass das keineswegs selbstverständlich ist.
FRAGE JUNG: Ich möchte zum Thema der Gleichstellung von Homosexuellen kommen. Herr Seibert, im Koalitionsvertrag steht, dass die Gleichstellung homosexueller Menschen in allen Bereichen durchgesetzt werden soll. Bestehende Diskriminierungen von Schwulen und Lesben in allen Bereichen sollen beendet werden. Das hat die Bundesregierung bisher nicht geschafft. Das volle Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Partner ist immer noch nicht da, und die „Ehe für alle“ gibt es auch noch nicht.
Frau Krüger, erarbeitet Ihr Haus entsprechende Gesetzesänderungen, damit nicht heterosexuelle Menschen in Deutschland nicht weiter diskriminiert werden?
Herr Seibert, ist damit in dieser Legislaturperiode noch zu rechnen, oder geht das mit dem Bauchgefühl der Kanzlerin weiter?
DR. KRÜGER: Vielen Dank für diese Frage. Zu dem Thema kann ich Ihnen nur sagen, dass man in der Bundesregierung dazu in Gesprächen ist. Hinweisen möchte ich aber darauf, dass wir einen Gesetzentwurf zur Rehabilitierung der für homosexuelle Taten nach dem alten § 175 des Strafgesetzbuches Verurteilten vorgelegt haben, der sich in der Ressortabstimmung befindet. Wir hoffen, damit in Kürze ins Kabinett gehen zu können.
ZUSATZFRAGE JUNG: Aber die Frage war ja zum Thema des vollen Adoptionsrechts und der „Ehe für alle“. Wird dazu irgendetwas erarbeitet? Mit wem sprechen Sie denn dazu?
DR. KRÜGER: Ich kann Ihnen nur sagen, dass Gespräche stattfinden.
ZUSATZFRAGE JUNG: Zwischen wem?
DR. KRÜGER: Vielleicht möchten Sie an der Stelle ergänzen? Ich möchte nicht mehr dazu sagen.
STS SEIBERT: Ja. Sie bringen hier ein Thema ohne erkennbaren aktuellen Anlass wieder auf, über das wir in den vergangenen Jahren immer wieder schon wirklich sehr ausführlich gesprochen haben. Ich kann Ihnen sagen: Es gibt dazu keinen neuen Stand.
Natürlich gilt der Koalitionsvertrag, der zunächst einmal von der Feststellung ausgeht, dass alle in dieser Bundesregierung Beteiligten wissen, dass in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften Werte gelebt werden, die für unsere Gesellschaft grundlegend sind. Ferner sieht der Koalitionsvertrag vor, dass wir darauf hinwirken wollen, bestehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen zu beenden. Rechtliche Regelungen, die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften schlechterstellen, werden wir beseitigen. Das ist im Übrigen nicht nur in dieser Legislaturperiode, sondern seit ich würde sagen 15 Jahren Politik verschiedener Bundesregierungen und hat tatsächlich zu zahlreichen Beseitigungen von diskriminierenden Rechtssituationen geführt.
Nicht im Koalitionsvertrag enthalten ist das, was Sie mit Blick auf die Ehe ansprechen. Ehe und Familie stehen bei uns unter einem bestimmten und ganz besonderen verfassungsrechtlichen Schutz, der sich nach den vorliegenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes auf die Verbindung von Mann und Frau bezieht. Das heißt, hier wäre eine Änderung des Grundgesetztes anzustreben, und das ist nicht Teil dessen, was die Koalitionspartner im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Der Abbau von Diskriminierungen in den verschiedensten Rechtsgebieten vom Erbrecht bis zum Arbeitsrecht, Sozialrecht usw. ist Realität in dieser Regierung und in vorherigen Regierungen und hat stattgefunden.
ZUSATZFRAGE JUNG: Der aktuelle Anlass ist die politische Lage. Die politischen Gegner von Frau Merkel sagen ja, dass es „Ehe für alle“ geben soll, volles Adoptionsrecht.
Nur zum Verständnis: Die Kanzlerin ist also gegen die „Ehe für alle“ sowie gegen das volle Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Partner, korrekt?
STS SEIBERT: Wir halten uns an den Koalitionsvertrag. Was die Adoption betrifft, so halten wir uns an das, was auch die Rechtsprechung vorgibt und was dementsprechend umgesetzt worden ist.
FRAGE PAULI: Ich habe eine Frage an das Verteidigungsministerium. Österreichischen Medienberichten zufolge hat das österreichische Bundesheer offenbar sehr überhöhte Rechnungen für Ersatzteile von Eurofightermaschinen von der Eurofighter GmbH bekommen. Was sind Ihre Erkenntnisse dazu? Wie sind die Erfahrungen der Bundeswehr mit Blick auf Ersatzteile für Eurofighter?
NANNT: Dazu kann ich Ihnen, ganz ehrlich, gar nichts sagen. Vielleicht müssten Sie an die österreichische Seite herantreten. Ich habe dazu keine Erkenntnisse. Das war, meine ich, schon Mitte der vergangenen Woche Thema. Aber das ist kein Thema, das die Bundeswehr betrifft. Dazu kann ich nichts sagen.
ZUSATZFRAGE: Das betrifft Sie nicht?
NANNT: Nein.
FRAGE BLANK: Eine Frage an Herrn Susteck, an das Verkehrsministerium: Der „Tagesspiegel“ berichtet, der Stuhl des Flughafengesellschaftsgeschäftsführers Mühlenfeld wackele. Steht die Bundesregierung noch hinter Herrn Mühlenfeld? Genießt er das Vertrauen, und wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
Die zweite Frage dazu: Sie fordern bzw. der Bund fordert eine Sondersitzung des Aufsichtsrats. Gibt es dafür schon einen Termin?
SUSTECK: Wir haben in der Tat eine Sondersitzung des Aufsichtsrats beantragt. Einen Termin kann ich Ihnen jetzt nicht nennen.
Die Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH muss sich im Aufsichtsrat sowohl zu den technischen Problemen auf der Flughafenbaustelle als auch zu den personellen Veränderungen erklären. Mögliche Entscheidungen werden im Aufsichtsrat getroffen. An Personalspekulationen beteiligen wir uns wie üblich nicht.
ZUSATZ BLANK: Es wäre ja keine Spekulation, wenn Sie sagen würden: Herr Mühlenfeld genießt noch unser Vertrauen. Dann würden Sie nicht spekulieren, sondern eine Tatsache feststellen.
SUSTECK: Ich kann gern wiederholen: Mögliche Entscheidungen werden im Aufsichtsrat getroffen.
FRAGE ZIEDLER: Ich habe eine Frage an Herrn Dimroth, betreffend die Umsiedlung von Flüchtlingen innerhalb der EU. Ihrem Minister soll am Mittwoch unter anderem von PRO ASYL eine Petition überreicht werden, die die Umsiedlung vor allem von Flüchtlingen aus Idomeni nach Deutschland fordert.
Ich möchte fragen, ob sich die Bundesregierung noch zu dem Ziel bekennt, wie es 2015 vereinbart worden ist, in der EU bis Herbst dieses Jahres soundso viele Flüchtlinge zu übernehmen. Ich meine, aus Griechenland wären es 17 000. Der aktuelle Stand ist, meine ich, um 2000.
Ich möchte also fragen, ob sich die Bundesregierung erstens weiterhin diesem Ziel verpflichtet fühlt und ob sie zweitens die Erwartung haben, dass es bis Herbst tatsächlich gelingt, bei dieser Zahl anzukommen. Danke schön.
DR. DIMROTH: Vielen Dank. Ganz grundsätzlich halten wir selbstverständlich im europäischen Kontext und in europäischer Solidarität an den Beschlüssen fest, die sie ansprechen. Selbstverständlich gehen wir davon aus, dass alle Anstrengungen erfolgen, dass die Bundesrepublik Deutschland, aber eben auch alle anderen EU-Mitgliedsstaaten, die sich in diesem Kontext verpflichtet haben, Griechenland zu unterstützen, diese Unterstützungsleistung erbringen.
Insbesondere im vorvergangenen Jahr und in Teilen auch im vergangenen Jahr waren die Kraftanstrengungen, die erforderlich waren, um die Herausforderung in Deutschland im Zusammenhang mit der Flüchtlingsbewegung zu bewältigen, groß, sodass man hier Prioritäten setzen musste und das auch getan hat. Nichtsdestoweniger gibt es regelmäßig solche Maßnahmen. Leider habe ich die aktuellen Zahlen nicht dabei. Ich kann sie gern nachreichen. Wenn man den europäischen Vergleich zieht, dann sieht man, dass Deutschland, denke ich, sehr gut dasteht, was entsprechende Unterstützungen anbetrifft, die ja nicht nur das möchte ich ergänzen zugunsten Griechenlands verabredet sind, sondern auch zugunsten Italiens. Aus beiden Ländern erfolgen regelmäßig entsprechende Aufnahmen von dort aufhältigen Flüchtlingen in Deutschland. Wir beteiligen uns also an diesem Verfahren und werden das auch weiterhin tun.
Eine Prognose, ob es gelingt, bis zu dem von Ihnen genannten Zeitpunkt das komplette Programm erfolgreich abzuwickeln, kann ich hier nicht geben. Der Verweis darauf, dass zumindest im vorvergangenen Jahr, aber auch in Teilen des vergangenen Jahres Prioritäten gegebenenfalls jedenfalls in Zeitabschnitten anders zu setzen waren, gibt Ihnen aber möglicherweise einen Hinweis, dass das nicht sicher zu erreichen ist. Unsere Bemühungen gehen jedenfalls dahin, dass dieser Prozess, was unsere Verpflichtungen betrifft, weiter umgesetzt wird. Daran arbeiten wir. Ich kann Ihnen, wie gesagt, die aktuellen Zahlen im Nachgang gern zur Verfügung stellen.