Normalsterbliche ► BPK vom 6. März 2017
Themen: Reise der Bundeskanzlerin in die USA, deutsch-türkische Beziehungen, Lage in Nordkorea, Vollstreckung der Todesstrafe in Jordanien, Übernahme von Opel durch PSA, Wahl des EU-Ratspräsidenten, Bezügezahlungen an den Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, Kapitalerhöhung der Deutschen Bank, Transportflugzeug A400M
Naive Fragen zu:
Merkel bei Trump (ab 7:10 min)
– dürfen wir uns auf eine gemeinsame Pressekonferenz der beiden freuen? (ab 9:38 min)
– wie bewertet das AA, dass das amerikanische Pendant (State Department) bisher keine einzige Pressekonferenz gegeben hat, dass der neue US-Außenminister bisher keine einzige Frage in der Öffentlichkeit beantwortet hat? Wie bewerten Sie die neue amerikanische Diplomatie?
Deutsch-türkische Beziehungen (ab 11:20 min)
– kann mir jemand sagen, ob der Vorwurf, dass Herr Yücel ein „deutscher Agent“ ist, stimmt? (ab 18:45 min)
– erkennt die Bundesregierung faschistische Züge an der heutigen, aktuellen türkischen Politik?
– Herr Nannt, könnte die Verteidigungsministerin aktuell locker-flockig nach Incirlik reisen? (ab 28:35 min)
– wann haben die Kanzlerin und Herr Erdogan zuletzt miteinander gesprochen?
– warum wurde der türkische Botschafter nach den Vorkommnissen und Äußerungen vom Wochenende nicht einbestellt?
PSA kauft Opel (ab 33:11 min)
– wird PSA zukünftig genauso leichten Zugang zum Kanzleramt haben wie die deutschen Autokonzerne? (ab 38:58 min)
Nordkoreas Raketentests (ab 54:59 min)
– woher nimmt man die Raketentestserkenntnisse?
– wurde der nordkoreanische Botschafter einbestellt?
– muss sich der deutsche Botschafter in Nordkorea rechtfertigen?
– wie viele Kollegen arbeiten in Nordkorea? wie hält man mit ihnen Kontakt?
Bitte unterstützt unsere Arbeit finanziell:
Tilo Jung
IBAN: DE36700222000072410386
BIC: FDDODEMMXXX
Verwendungszweck: BPK
PayPal ► http://www.paypal.me/JungNaiv
Fanshop ► http://fanshop-jungundnaiv.de/
(Wer mindestens €20 gibt, wird im darauffolgenden Monat in jeder Folge als Produzent gelistet)
Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 6. März 2017:
STS SEIBERT: Meine Damen und Herren, guten Tag auch von mir! Das Erste ist, dass ich, weil es über das Wochenende schon entsprechende Medienanfragen gegeben hat, Ihnen abweichend von unserer üblichen Praxis heute bereits eine Reise der Bundeskanzlerin ankündigen will, und zwar eine Reise in die USA. Am 14. März wird die Bundeskanzlerin zu Gesprächen mit dem amerikanischen Präsidenten Trump im Weißen Haus zusammentreffen. Zum Programm kann ich noch keine weiteren Angaben machen; das wird in diesen Tagen mit den amerikanischen Partnern abgestimmt. Da erfahren Sie die Einzelheiten wie üblich am Freitag.
Das andere Thema, zu dem ich mich vorab äußern möchte: Ich möchte mich für die Bundeskanzlerin und für die gesamte Bundesregierung zu einigen Kommentaren aus der türkischen Regierung äußern. Gleichsetzungen der Politik des demokratischen Deutschlands mit der des Nationalsozialismus weisen wir entschieden zurück. Ohnehin sind NS-Vergleiche immer absurd und deplatziert, denn sie führen nur zu einem, nämlich dazu, die Menschheitsverbrechen des Nationalsozialismus zu verharmlosen. Das disqualifiziert sich von selbst.
Der Bundesregierung liegt viel an einem gutem Verhältnis mit der Türkei. Deutschland und die Türkei sind einander in vielfacher Weise verbunden über Millionen von Menschen, die sich beiden Ländern verbunden fühlen, über unsere engen wirtschaftlichen Beziehungen, als Partner zum Beispiel auch in der NATO oder als Partner im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus, der ja schließlich beide unsere Länder bedroht.
Es gibt in diesen Tagen tiefgreifende Meinungsverschiedenheiten zwischen Deutschland und der Türkei. Die Bundesregierung hat in den letzten Monaten immer wieder ihre große Sorge über die Beschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Türkei ausgedrückt. Wir haben die Verfahren gegen zahlreiche Journalisten kritisiert. Beispielhaft für diese Einschnitte in die Meinungs- und Pressefreiheit ist das Schicksal Can Dündars und anderer Redakteure seiner Zeitung.
Hinzu gekommen ist nun die Sorge um unseren Landsmann Deniz Yücel. Wir fordern für ihn eine faire und eine rechtsstaatliche Behandlung. Die gegen ihn verhängte Untersuchungshaft ist nach unserer Überzeugung unangemessen und unverhältnismäßig. Wir erwarten, dass Deniz Yücel möglichst bald seine Freiheit wiedererlangt. Er hat sich ja selbst und aus eigenen Stücken den Ermittlungen zur Verfügung gestellt.
Über all diese ernsten Meinungsverschiedenheiten müssen wir unter Partnern die Auseinandersetzung führen, in aller Klarheit und, was uns betrifft, auf der Grundlage unserer Werte. Diese Werte heißen unter anderem: Redefreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, und sie gelten selbstverständlich für alle Bürger, auch für die türkischstämmigen Bürger hier in Deutschland. Deshalb ist die Haltung der Bundesregierung auch ganz klar: Ja, Auftritte türkischer Regierungsmitglieder in Deutschland sind möglich, innerhalb des Rechts und innerhalb der Gesetze, die dabei zu beachten sind, und wenn sie ordnungsgemäß, wenn sie rechtzeitig und mit offenen Visier angekündigt wurden und dann auch genehmigt sind.
Noch einmal also in Richtung unserer türkischen Partner: Lassen Sie uns offen und lassen Sie uns, wo nötig, kritisch miteinander reden, aber lassen Sie uns dabei die besondere Bedeutung unserer engen deutsch-türkischen Partnerschaft und Beziehung im Auge behalten, und lassen Sie uns kühlen Kopf bewahren.
DR. SCHÄFER: Entschuldigen Sie die erneute Verspätung; es hatte ausschließlich mit dem Verkehr zu tun.
Ich würde gerne zu zwei sehr unerfreulichen Entwicklungen hier für die Bundesregierung Stellung nehmen. Das Erste betrifft Nordkorea. Nordkorea hat erneut mehrere ballistische Raketen getestet. Wir verurteilen dieses Vorgehen des Regimes in Pjöngjang in aller Schärfe und aller Deutlichkeit. Diese Tests sind eine unverantwortliche Provokation und verstoßen eindeutig gegen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.
Das Regime in Nordkorea gefährdet damit nicht nur unsere Partner in der Region, allen voran Japan und Südkorea, das Raketen- und das Nuklearprogramm stellen auch eine Gefahr für die Sicherheit und Stabilität über die Region hinaus dar. Die Bundesregierung ist sich mit allen Partnern in der Verurteilung dieser Tests einig. Wir werden uns weiter eng zum weiteren Vorgehen abstimmen und dabei sehr genau auf die Umsetzung der einschlägigen Sanktionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen gegen Nordkorea drängen. Wir werden auch dem nordkoreanischen Regime deutlich machen, dass dieses unverantwortliche Spiel mit dem Feuer nur immer tiefer in die internationale Isolation führt. Auch eine weitere Verschärfung der Sanktionen der Vereinten Nationen ist angesichts des Kollisionskurses Nordkoreas gegen die internationale Gemeinschaft weiter auf dem Tisch. – Das ist das Erste, was ich Ihnen sagen möchte.
Das Zweite betrifft das Königreich Jordanien. Regierungsbehörden in Jordanien haben bestätigt, dass am Samstag die Todesstrafe an 15 Menschen vollzogen worden ist. Unsere Haltung ist ganz klar, und ich möchte auch zu diesem traurigen Anlass für die Bundesregierung noch einmal ganz deutlich machen: Die Todesstrafe ist eine unmenschliche Form der Bestrafung, die wir unter allen Umständen ablehnen, und zwar auch dann, wenn die Vorwürfe, die gegen die Hingerichteten strafrechtlich erhoben worden sind, so massiv waren, wie das jetzt in Jordanien der Fall war.
Wir setzen uns gemeinsam mit unseren Partnern in der Europäischen Union weltweit für die Abschaffung und Ächtung der Todesstrafe ein, und zwar gegenüber jedem, der sie weiter verhängt und vollstreckt.
Jordanien hatte von 2006 bis 2014 ein Moratorium für die Todesstrafe verhängt und in dieser Zeit tatsächlich auch keine Todesurteile vollstreckt. Soweit wir wissen, harren in Jordanien weitere 90 Personen in der Todeszelle und warten auf ihre Hinrichtung. Die Bundesregierung ersucht die jordanische Regierung dringend, von weiteren Hinrichtungen abzusehen.
FRAGE LEIFERT: Herr Seibert, hat sich eigentlich die Abstimmung der protokollarischen Details für einen solchen Besuch verändert, seit die Trump-Administration im Amt ist? Sie haben ja neue Gesprächspartner. Haben sich auch die Verfahren oder die Abstimmungswege verändert?
STS SEIBERT: Nein. Es gibt neue Gesprächspartner; das liegt in der Natur der Sache. Ein solcher Besuch muss immer gut vorbereitet sein. Genau damit haben sich die beiden Seiten in den vergangenen Wochen beschäftigt.
ZUSATZFRAGE LEIFERT: Das heißt, es gibt vonseiten der US-Administration auch keine ungewöhnlichen Wünsche, die Sie zu erfüllen hätten?
STS SEIBERT: Nein. Da kann ich Ihnen keinerlei solche Wünsche melden.
FRAGE DR. DELFS: Herr Seibert, können Sie schon etwas dazu sagen, was die Hauptanliegen der Kanzlerin bei diesem Besuch sind? Was sind die Themen, die für sie wichtig sind? Welche Themen wird sie da auch offensiv vortragen?
STS SEIBERT: Zunächst ist es ja nach dem schon ausführlichen Telefongespräch, das die Bundeskanzlerin mit ihm geführt hat, jetzt eine weitere Gelegenheit, in noch größerer Ausführlichkeit all das miteinander zu besprechen, was uns in der transatlantischen Partnerschaft verbindet, die Herausforderungen, die uns verbinden, die Zukunft unserer NATO-Partnerschaft.
Aber natürlich wird die Bundeskanzlerin auch als diesjährige G20-Vorsitzende nach Washington reisen und dem amerikanischen Präsidenten Grundzüge unserer Vorstellungen für G20 in diesem Jahr vortragen.
FRAGE ANGERER: Ich wollte zu der USA-Reise fragen: Findet sie auf Einladung der USA oder auf die Initiative der Bundesregierung statt?
STS SEIBERT: Sie haben vielleicht verfolgt, dass bei dem letzten Telefongespräch des Präsidenten mit der Bundeskanzlerin eine gemeinsame Presseerklärung gemacht wurde, in der stand, dass der Präsident sich freut, die Bundeskanzlerin demnächst in den USA begrüßen zu können. Solche Reisen finden natürlich immer auf Einladung des Gastgebers statt.
FRAGE JUNG: Herr Seibert, dürfen wir uns auf eine gemeinsame Pressekonferenz der beiden freuen?
Herr Schäfer, das amerikanische State Department hat bisher keine einzige Pressekonferenz gemacht, anders als zum Beispiel das Auswärtige Amt hier. Das ist neu in der amerikanischen Diplomatie. Außerdem hat Herr Tillerson noch keine einzige Frage in der Öffentlichkeit beantwortet. Wie bewertet das Auswärtige Amt das neue diplomatische Amerika?
STS SEIBERT: Ich habe gesagt, dass ich Einzelheiten des Programms später bekannt geben werde, aber ich habe überhaupt keinen Grund anzunehmen, dass es nicht wie üblich eine Pressekonferenz geben wird. Aber, wie gesagt, warten Sie es ab, bis wir dann Genaueres bekannt geben.
DR. SCHÄFER: Es ist nicht an mir und nicht an uns, das Verhalten des amerikanischen Außenministers gegenüber der amerikanischen Öffentlichkeit oder gegenüber der Weltöffentlichkeit zu kommunizieren.
Ich war bei zwei Begegnungen des neuen amerikanischen Außenministers mit dem deutschen Außenminister dabei, und die Gespräche waren gut und offen und konstruktiv und sehr zukunftsorientiert. Das ist das, woran wir uns orientieren. Wir werden ganz sicher keine Haltungsnoten über die Art des Umgangs des neuen amerikanischen Außenministers mit seiner Öffentlichkeit abgeben. Das ist seine Entscheidung. Wir machen das so, wie wir das machen. Dass Sie uns sogar implizit ein Kompliment erteilen, Herr Jung, das freut mich sehr.
FRAGE HELLER: Ich möchte nur kurz wissen, ob die Bundeskanzlerin irgendwelche Wirtschaftsvertreter mitnimmt.
STS SEIBERT: Nein.
FRAGE HELLER: Ich würde gerne nach den Äußerungen von Herrn Erdoğan, dass er auch kurzfristig nach Deutschland reisen werde, ansonsten werde er einen Aufstand anzetteln, wissen, ob die Bundesregierung Herrn Erdoğan nach solchen Äußerungen inzwischen als eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung einschätzt.
Ich würde zum Zweiten gerne wissen, ob die Bundesregierung auch die Überprüfung von europäischen Zahlungen in Vorbereitung auf einen vielleicht späteren EU-Beitritt an die Türkei befürwortet, wie es der österreichische Bundeskanzler ins Gespräch gebracht hat.
STS SEIBERT: Herr Heller, Sie haben ja gerade gehört, was ich grundsätzlich für die Bundesregierung gesagt habe: unsere grundsätzliche Offenheit gegenüber Auftritten auch von türkischen Regierungsmitgliedern hier in Deutschland, sofern sie im Rahmen von Recht und Gesetz ablaufen, sofern sie so durchgeführt werden, dass nicht türkische Konflikte hier importiert werden, und sofern sie so angekündigt werden, dass sie auch genehmigungsfähig sind. Dies wiederum liegt ja auf einer anderen Ebene als der der Bundesregierung. Das ist die grundsätzliche Haltung.
Ich kann Ihnen sagen: Die Bundesregierung arbeitet nicht an irgendwelchen Einreiseverboten.
ZUSATZFRAGE HELLER: Ich wollte eigentlich nur wissen, ob diese Äußerungen von Herrn Erdoğan gestern Abend in dieses Schema passen. Wenn einer sagt, ich komme sowieso, und wenn ihr mich nicht reinlasst, mache ich einen Aufstand, dann ist das ja eine relativ deutliche Ansage, die man angesichts der vielen türkischstämmigen Mitbürger im Lande durchaus kritisch oder vielleicht auch angstvoll sehen könnte. Deshalb die Frage: Sind Sicherheit und Ordnung durch so etwas gefährdet?
STS SEIBERT: Also noch einmal: Das, was die Bundesregierung grundsätzlich zu diesem Thema zu sagen hat, habe ich gesagt. Ich habe auch zu den Äußerungen des türkischen Staatspräsidenten und im Übrigen auch anderer Mitglieder seiner Regierung vom Wochenende das Notwendige für die Bundesregierung gesagt.
Im Übrigen ist es natürlich Sache der zuständigen Behörden auf Länder- und Kommunalebene, hier einzuschätzen, wie es mit Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum bestellt ist.
ZUSATZFRAGE HELLER: Ich hatte noch eine Frage zur Befürwortung von EU-Mittelkürzungen gegenüber der Türkei gestellt.
STS SEIBERT: Das sind natürlich europäische Entscheidungen. Heranführungsmittel, glaube ich, nennt man sie. Da wird man sicherlich, wie bei allem anderen, was die EU ausgibt, immer wieder die Frage stellen müssen, ob die Mittelzahlungen auch den ursprünglich intendierten Zweck erreichen.
FRAGE CLASMANN: Die Frage, ob sich der türkische Präsident angekündigt hat, hatten wir ja schon, aber ich wiederhole sie trotzdem: Hat er sich inzwischen angekündigt?
Dann wüssten wir auch gerne: Haben die Minister für Justiz und Wirtschaft, die ja gekommen sind, das vorher notifiziert, oder kam das eher überraschend?
An das Auswärtige Amt: Es gibt von türkischer Seite den Vorwurf, dass man Herrn Yücel versteckt gehalten habe. Wie würden Sie das einordnen? Ist das etwas, was rechtlich in der Form, wie es gelaufen ist, unangreifbar ist?
STS SEIBERT: Ich kann nur zu dem ersten Thema Stellung nehmen, und zwar in dem Sinne, dass uns weiterhin keine offizielle Ankündigung eines Besuchs des türkischen Staatspräsidenten vorliegt.
DR. SCHÄFER: Frau Clasmann, ich kann das bestätigen, was Herr Seibert gesagt hat. Auch ich habe, kurz bevor ich gekommen bin einer der Gründe, weshalb ich hier zwei Minuten zu spät war , noch einmal geschaut, was an Verbalnoten per Fax oder anderswo aus der Botschaft der Türkei bei uns eingegangen ist. Es gibt bis dato keinerlei Besuchsankündigung des türkischen Präsidenten.
Was ich Ihnen sagen kann, ist das ist alles so, wie sich das zwischen Partnern, auch Bündnispartnern, gehört , dass der türkische Außenminister sich von der türkischen Botschaft am 3. März hat ankündigen lassen. Der türkische Außenminister das haben Sie ja bereits aus türkischen Quellen übers Wochenende in den Medien vielleicht vernommen beabsichtigt, aus Anlass der ITB, der Internationalen Tourismus-Börse hier in Berlin, nach Berlin zu kommen und aus diesem Anlass auch in Deutschland einige Veranstaltungen abzuhalten. Das hat er uns angekündigt. Ich gehe davon aus, dass es so ist, wie Herr Çavuşoğlu das die türkischen Medien hat wissen lassen, dass es dann auch am Mittwoch zu einer Begegnung der beiden Außenminister Deutschlands und der Türkei kommen wird.
Ich kann Ihnen darüber hinaus sagen, dass es eine Besuchsankündigung des türkischen Ministers für Tourismus und Kultur gibt, auch aus Anlass der Internationalen Tourismus-Börse. Über weitere Besuchsankündigungen kann ich nicht berichten.
Wenn Sie möchten, Frau Clasmann, dass wir über die Vorwürfe des türkischen Präsidenten vom Freitag reden, dann würde ich, Herr Vorsitzender, vorschlagen, dass wir „unter drei“ gehen, wenn Sie damit einverstanden sind.
Es folgt ein Teil „unter drei“
Dann sind wir „unter eins“. Frau Clasmann hatte noch eine Frage. – Bitte schön.
ZUSATZFRAGE CLASMANN: Nur eine ganz kurze Nachfrage zu den zwei Ministern, die hier waren, nämlich für Justiz und Wirtschaft: Hatten sie sich angekündigt?
DR. SCHÄFER: Die Reisen der beiden Minister, Frau Clasmann, sind dem Auswärtigen Amt notifiziert worden, allerdings nicht in einer Detailtiefe und Klarheit und Definition all der Aktivitäten, die auf deutschem Boden hätten stattfinden sollen oder tatsächlich stattgefunden haben, wie wir uns das eigentlich gewünscht hätten.
FRAGE HARTWIG: Herr Staatssekretär, der österreichische Bundeskanzler hat den Vorschlag gemacht, man solle sich auf EU-Ebene einvernehmlich auf eine Regelung verständigen, was die Auftritte von türkischen Politikern hierzulande und auch in anderen EU-Staaten betrifft. Ist das ein Gedanke, ein Vorschlag, dem die Bundesregierung, die Bundeskanzlerin auch nähertreten können?
STS SEIBERT: Ich denke, die europäische Kompetenzverteilung auf diesem Gebiet ist eindeutig. Das heißt, jeder europäische Mitgliedstaat kann selber entscheiden.
DR. SCHÄFER: Bei aller verständlichen Aufregung über das, was da passiert Herr Seibert hat ja gerade für die Bundesregierung die richtigen Worte zu einigen Äußerungen des türkischen Staatspräsidenten gefunden , will ich doch immer noch einmal darauf hinweisen, dass zumindest die Veranstaltung, von der wir innerhalb der Bundesregierung wissen, eine Veranstaltung des türkischen Wirtschaftsministers, ohne Verstöße gegen die demokratisch-freiheitliche Grundordnung Deutschlands abgelaufen zu sein scheint, auch ohne größere Beschädigung der öffentlichen Ruhe und Ordnung in unserem Land.
FRAGE JUNG: Kann mir jemand sagen, ob der Vorwurf, dass Herr Yücel ein deutscher Agent sei, zutrifft Herr Dimroth oder gegebenenfalls Herr Seibert für den BND?
DR. DIMROTH: Ich kann Ihnen hier jedenfalls nichts berichten, was diese These auch nur im Ansatz stützen würde.
DR. SCHÄFER: Ich glaube, Herr Jung, im Verhältnis zu Russland haben wir dieses Thema in den letzten Jahren häufiger gehabt. Da gibt es russische Gesetze, nach denen zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich auch mit Mitteln aus dem Ausland finanzieren, gefallen lassen müssen, nach der russischen Rechtsordnung als ausländische Agenten qualifiziert zu werden. Mein Eindruck ist, dass der Wortgebrauch „Agent“ mindestens in der russischen Sprache etwas anders ist als bei uns; ich nehme an, dass das auch in der Türkei der Fall sein könnte. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob er das so gemeint haben mag, aber ich will da auch gar nicht in Interpretationen einsteigen, wie Sie das jetzt annehmen; denn wenn Sie sich an das BMI oder an Herrn Seibert wenden, dann können Sie ja nur meinen, dass das ein deutscher Spion sei. Auch das dazu haben wir uns ja bereits am Freitag eingelassen ist ein abwegiger Vorwurf.
ZUSATZFRAGE JUNG: Zur historischen Perspektive, Herr Schäfer: Deutschland hat ja historische Erfahrungen mit dem Faschismus und Nazi-Deutschland. Erkennt die Bundesregierung faschistische Züge in der heutigen, aktuellen türkischen Politik?
DR. SCHÄFER: Ich habe dazu nichts zu sagen.
STS SEIBERT: Ich dachte eigentlich, dass ich das am Anfang sehr deutlich gesagt habe. Ohnehin sind NS-Vergleiche immer absurd und deplatziert. Sie führen nur zu einem, nämlich das Menschheitsverbrechen des Nationalsozialismus gegenüber Millionen von Menschen zu verharmlosen. Diese Aussage gilt, in welche Richtung auch immer solche Vergleiche angestellt werden.
ZUSATZFRAGE JUNG: Ich hatte von faschistischen Zügen, nicht von Nazi-Methoden gesprochen, Herr Seibert.
STS SEIBERT: Ich habe dazu nichts weiter zu sagen.
FRAGE JESSEN: Herr Seibert, Sie haben es gerade noch einmal gesagt: Jeder NS-Vergleich verbietet sich. Ist ein Redner, der in der jüngsten Vergangenheit mehrfach genau diese Vergleiche zieht und der Bundesregierung ein solches Handeln vorwirft, in Deutschland immer noch willkommen? Ist da nicht der Zeitpunkt gekommen, zu sagen: Können wir den hier noch willkommen heißen?
Herr Dr. Schäfer, der türkische Präsidenten Erdoğan hat öffentlich gesagt, man habe die Auslieferung oder Überstellung von Herrn Yücel an türkische Behörden verlangt, als sich dieser in Räumen der deutschen Residenz in der Türkei aufgehalten habe. Ist Ihnen von solchen Begehren etwas bekannt?
STS SEIBERT: Herr Jessen, genau um Ihre Frage zu beantworten, habe ich das einleitende Statement gemacht. Ich könnte es hier jetzt nur wiederholen.
DR. SCHÄFER: Mir ist kein Sachverhaltselement bekannt, Herr Jessen, aus dem heraus ich nachvollziehen könnte, was der türkische Staatspräsident mit seinen Anmerkungen in dieser Sache gemeint haben könnte.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Das heißt, wenn Herr Erdoğan behauptet, deutsche Behörden hätten eine Überstellung, eine Auslieferung wie immer man das definiert verweigert, dann sagt er die Unwahrheit?
DR. SCHÄFER: Ich wiederhole, was ich gesagt habe, Herr Jessen: Mir ist nicht bekannt, dass sich irgendeine türkische Stelle offiziell in dieser Frage an deutsche Stellen gewandt hätte.
FRAGE REICHE: Herr Dr. Schäfer, möglicherweise haben Sie diese Frage hier schon bei anderer Gelegenheit beantwortet: Ließe sich ein Auftritt des türkischen Präsidenten, bei dem er ausschließlich vor seinen Landsleuten Wahlkampf für sich selber macht, rechtlich überhaupt in irgendeiner Form verhindern?
DR. SCHÄFER: In der Tat haben wir über diese Frage schon ganz häufig geredet. Ich verweise darauf und darüber hinaus auf die Äußerungen von Herrn Seibert, der gerade eben in seinen einführenden Äußerungen und auf Nachfrage genau das gesagt hätte, was ich auch hätte sagen können.
FRAGE DR. DELFS: Das schaukelt sich seit den letzten Tagen und Wochen ja immer weiter hoch. Wo ist für Sie bzw. für die Kanzlerin eigentlich die Grenze erreicht, und wo ist der Punkt, an dem man sagen würde: Selbst, wenn es das Flüchtlingsabkommen gefährden würde, könnte man da auch keine Rücksicht mehr darauf nehmen?
STS SEIBERT: Wir haben über die Frage des EU-Türkei-Flüchtlingsabkommens ja auch in der letzten Woche wieder gesprochen. Ich habe gesagt: Es ist nicht erkennbar, wie eine Rückkehr zu dem Schlepperunwesen auf der Ägäis, eine Rückkehr zu vielen Todesfällen auf der Ägäis, der Pressefreiheit und der Meinungsfreiheit in der Türkei irgendwie auf die Sprünge helfen sollte. Das ist das, was ich damals dazu gesagt habe, und ich kann das nur wiederholen. Diese beiden Themen sind getrennt voneinander zu betrachten: das europäisch-türkische Flüchtlingsabkommen, das viel Gutes erbracht hat, und die sehr tiefgreifenden Meinungsverschiedenheiten, die wir mit der Türkei in Fragen der Pressefreiheit, der Meinungsfreiheit und der Beschränkung der journalistischen Rechte haben und die wir in Sachlichkeit, mit kühlem Kopf, argumentativ mit der türkischen Seite austragen wollen.
ZUSATZFRAGE DR. DELFS: Nun gab es ja früher von Erdoğan durchaus Äußerungen, die signalisierten, dass die Drohung im Raum steht, dass dieses Abkommen am Ende doch beendet wird. Sieht man in der Bundesregierung diese Gefahr? Würde man das zur Not riskieren, auch wenn es natürlich im Grunde genommen, wie Sie völlig richtig sagen, nicht sachlich miteinander zusammenhängt?
STS SEIBERT: Sie stellen nun eigentlich Ihre erste Frage anders formuliert noch einmal, deshalb habe ich auch keine andere Antwort für Sie. Wir bleiben überzeugt wir Europäer bleiben überzeugt , dass dieses europäisch-türkische Abkommen im Interesse beider Seiten ist.
FRAGE LEIFERT: Herr Seibert, damit ich es richtig verstanden habe: Sie sagten, es bestehe Offenheit gegenüber einem solchen Auftritt, sofern Erdoğans Besuch so angekündigt wird, dass er genehmigungsfähig wäre. Das schließt einen Überraschungsbesuch ja aus, denn der wäre dann ja nicht so angekündigt worden, dass er hätte genehmigt werden können?
STS SEIBERT: Wenn ich das sagen darf: Sie haben es nicht richtig verstanden, weil ich gar nicht von einem Besuch des Staatspräsidenten gesprochen habe, sondern grundsätzlich über Auftritte türkischer Regierungsmitglieder in Deutschland, die es in der Vergangenheit schon gab einer liegt ja erst ein paar Tage zurück und für die wir im Grundsatz auch offen sind unter den Bedingungen, die ich hier genannt habe. Das gilt für anreisende Regierungsmitglieder, welche Position auch immer sie haben.
ZUSATZFRAGE LEIFERT: Genau, und diese Bedingung hatte ich zitiert: Ankündigung, damit genehmigungsfähig, also ohne Ankündigung praktisch nicht möglich.
STS SEIBERT: Ich habe mich so geäußert, wie ich mich geäußert habe. Ich glaube, dass das eigentlich klar ist.
DR. SCHÄFER: Rein technisch gesprochen, Herr Leifert, ist es auch nicht so einfach, als Staatspräsident nach Deutschland zu reisen, ohne dass man das irgendwie vorher ankündigt. Man braucht eine Landeerlaubnis, man braucht Absprachen über den Umgang mit Sicherheitspersonal, man muss sich im Vorfeld über viele logistische Fragen abstimmen. Das geht nicht so einfach, weil ein Staatspräsident eben nicht so reist wie ein Normalsterblicher.
FRAGE JOLKVER: Herr Seibert, ein deutscher Abgeordneter hat heute Früh die Idee geäußert, einmal umgekehrt in die Türkei zu fahren und dort auf einer Kundgebung gegen das Referendum zu argumentieren, also gegen die Verfassungsreform in der Türkei. Wäre das nach Ansicht der Bundesregierung eine Einmischung Deutschlands in die inneren Angelegenheiten der Türkei?
STS SEIBERT: Es hat ja schon deutsche Politiker gegeben, die in den vergangenen Jahren in politischer Mission in die Türkei gereist sind auch außerhalb der Bundesregierung. Ich halte das jetzt für eine hypothetische Frage. Für die Bundeskanzlerin kann ich Ihnen sagen, dass sie derzeit keine Pläne hat, in die Türkei zu reisen. Ich kann aber auch daran erinnern, dass die Bundeskanzlerin während ihrer letzten Reise in die Türkei nach Ankara nämlich, wo sie Gespräche mit Präsident Erdoğan und Ministerpräsident Yıldırım hatte , sehr deutlich zu ihrer politischen Einschätzung, zur Bedeutung des Gleichgewichts der Kräfte, der „Checks and Balances“, und selbstverständlich zur Bedeutung der Pressefreiheit als einer Grundsäule demokratischer Freiheit geäußert hat.
FRAGE JUNG: Daran anschließend: Herr Nannt, könnte die Verteidigungsministerin jetzt locker-flockig nach İncirlik fahren, wenn sie wollte?
Herr Seibert, wann haben die Kanzlerin und Herr Erdoğan zuletzt miteinander gesprochen?
NANNT: Ich habe jetzt keine Pläne anzukündigen, dass die Ministerin derzeit in die Türkei fliegt. Das war ja gerade auch schon Thema.
ZUSATZFRAGE JUNG: Das war nicht die Frage.
NANNT: Es macht aber keinen Sinn, irgendwelche hypothetischen Fragen zu beantworten. Es ist halt nicht geplant, Herr Jung.
STS SEIBERT: Die Bundeskanzlerin hat am Wochenende mit dem türkischen Ministerpräsidenten Yıldırım gesprochen. Wenn es weitere Gespräche gäbe, würden wir Sie über die informieren.
ZUSATZFRAGE JUNG: Was hat die Kanzlerin Herrn Yıldırım mitgeteilt?
Herr Schäfer, warum wird der türkische Botschafter für die Äußerungen und Vorkommnisse am Wochenende nicht einbestellt?
STS SEIBERT: Das Gespräch der Bundeskanzlerin mit dem Ministerpräsidenten war natürlich, wie alle solchen Gespräche, vertraulich. Es handelte sich logischerweise, in diesen Tagen um ein Gespräch über das deutsch-türkische Verhältnis. Beide sind sich einig gewesen, dass eine weitere Beschädigung des deutsch-türkischen Verhältnisses, unserer Beziehungen, vermieden werden muss und dass auch die geplante Zusammenkunft der Außenminister ich glaube, an diesem Mittwoch dafür genutzt werden soll.
DR. SCHÄFER: Ich kann ergänzen das Erstere wussten Sie schon , dass die beiden Außenminister Freitagnachmittag miteinander gesprochen haben. Sie haben das auch gestern Abend getan. Ich denke, es wird Sie nicht übermäßig überraschen, dass bei diesem Telefonat auch das Gegenstand der Beratungen und der Gespräche war, was an Äußerungen aus Ankara und Istanbul über den Bosporus nach Berlin herübergekommen ist. Die beiden Minister haben auch darüber gesprochen, wie man einen Beitrag dazu leisten kann, dass erstens die Gesprächsfäden nicht abreißen und dass zweitens insgesamt die sehr aufgeheizte Debatte wieder in ein etwas ruhigeres Fahrwasser kommt. Ich denke, das ist auch das Ziel des deutschen Außenministers am Mittwochmorgen in seinen Gesprächen mit seinem türkischen Amtskollegen hier bei uns in Berlin.
FRAGE JORDANS: Herr Seibert, wenn man die türkische Seite hört, bekommt man den Eindruck, die verschiedenen Veranstaltungsabsagen in Deutschland wären die Folge einer Entscheidung der Bundesregierung gewesen. Können Sie hier klar sagen, ob sich die Bundesregierung jemals in die Entscheidung örtlicher Behörden über die Genehmigung von solchen Veranstaltungen mit türkischen Regierungsmitgliedern in Deutschland eingeschaltet hat?
STS SEIBERT: Nein, das tun wir nicht. Wir beachten die föderale Ordnung auch in dieser Frage. Es sind letztlich auch die Verantwortlichen vor Ort, die am besten beurteilen können, ob eine Veranstaltung unter Aspekten der Sicherheit, der zu erwartenden Menschenmengen usw. genehmigt werden kann oder nicht. Das ist auch richtig so.
FRAGE STEINER: Ich habe erstens eine reine Zahlenfrage, allerdings an Herrn Dimroth: Können Sie uns kurz sagen, wie viele Menschen im Rahmen des EU-Türkei-Deals das muss man ja so sagen, denn ein Abkommen ist es formal ja eigentlich gar nicht nach Deutschland gekommen sind?
Zweitens: Können Sie Sie uns eine aktualisierte Zahl zum Thema Asylanträge von Türkischstämmigen mitgebracht haben?
DR. DIMROTH: Zum Thema Asylanträge von Türkischstämmigen habe ich keine aktuelle Zahl für Sie, aber die kann ich, wenn ich wieder im Büro bin, unproblematisch nachfragen und Ihnen dann auch nachreichen.
Die erste Frage müssten Sie, ehrlich gesagt, gegebenenfalls noch einmal spezifizieren. Was meinen Sie, wenn Sie fragen, wie viele Menschen auf der Grundlage des Abkommens aus der Türkei hierhergekommen sind?
ZUSATZ STEINER: Die Anzahl der nach dem EU-Türkei-Flüchtlingspakt nach Deutschland Umgesiedelten.
DR. DIMROTH: Okay. Jetzt haben wir schon Pakt, Deal und Abkommen. Ich würde sagen, ich bleibe einmal bei Abkommen.
ZUSATZ STEINER: Entscheiden Sie es für sich, wie Sie es nennen.
DR. DIMROTH: Ich kann Ihnen mitteilen, dass mit Stand 2. März dieses Jahres in dem vereinbarten Resettlement-Programm 1403 Menschen nach Deutschland gekommen sind, in die anderen Mitgliedstaaten insgesamt rund 2200, und damit insgesamt nach Europa 3600.
FRAGE HELLER: An das Wirtschaftsministerium: Ist für Sie das Thema Opel mit der heutigen Vertragsunterzeichnung beendet? Braucht man noch einen Koordinator, oder hat der seine Aufgaben erfüllt?
Wenn das nicht der Fall ist: In welcher Form ist das Wirtschaftsministerium denn in das, was da jetzt noch an Ausformulierungen der Eckpunkte ansteht, eingebunden, ist man da irgendwo aktiv, oder wird man da nur von den Partnern informiert?
DR. BARON: Vielen Dank für die Frage. Vielleicht erlauben Sie mir noch ein paar allgemeine Sätze zu den heutigen Verkündungen, und dann komme ich gern zu Ihrer Frage.
Die Unternehmen haben sich heute schon zum Zusammenschluss von PSA und Opel/Vauxhall geäußert. Wir haben inzwischen auch schon eine gemeinsame Erklärung der Bundesministerin Zypries und der Ministerpräsidenten der betroffenen Bundesländer, das heißt, der Ministerpräsidentin Dreyer und der Ministerpräsidenten Bouffier und Ramelow, dazu herausgegeben. Für uns ist das heute ein erster wichtiger Schritt. Es geht um das sogenannte Signing, und das bietet die Chance, dass durch den Zusammenschluss von Opel/Vauxhall und PSA ein europäischer globaler Player entstehen kann. Wir begrüßen, dass es die Zusage gibt, die bestehenden Verträge über die Standorte, Beschäftigung und Investitionen zu erhalten, und wir begrüßen es natürlich auch, dass Opel/Vauxhall als eigenstände Marke und mit eigenständigem Management erhalten bleibt und fortgeführt werden kann.
Für uns geht es im weiteren Prozess noch darum, die Dinge abzuschließen. Der heutige Tag beschreibt das sogenannte Signing. Danach folgen noch weitere Schritte, und der Gesamtabschluss des Prozesses wird auch noch dauern. Die Verträge müssen intensiv geprüft werden, und wir haben heute ja auch schon deutlich gemacht, dass wir dabei volle Transparenz einfordern insbesondere bei der Einbeziehung der Arbeitnehmerseite. Es muss nach unserer Einschätzung sichergestellt werden, dass auch im weiteren Verhandlungsprozess bis zur endgültigen Finalisierung der Übernahme das europäische Management von Opel/Vauxhall, der Gesamtbetriebsrat, aber auch die europäischen Betriebsräte eng eingebunden sind.
Zur Frage nach der Rolle, die wir in diesem Prozess einnehmen: Bundesministerin Zypries und auch der Opel-Koordinator, Herr Staatssekretär Machnig, haben in den vergangenen Wochen Gespräche auf allen Ebenen geführt – mit den Unternehmen, mit den Arbeitnehmervertretungen, mit der französischen Regierung und mit den betroffenen Ländern. Das fordern wir auch im weiteren Prozess ein und werden auch weiterhin engen Kontakt halten.
ZUSATZFRAGE HELLER: Nur dass ich das richtig verstehe: Wird der Koordinator also weiter amtieren?
Verstehe ich es richtig, dass das, was Sie jetzt als Rolle beschrieben haben, quasi die Rolle eines Wächters ist, der aufpasst, dass die Zusagen, die gemacht worden sind, eingehalten werden? Ist das so?
DR. BARON: Wir sind eng in den Prozess eingebunden. Wir sind auf die Gespräche sozusagen draufgeschaltet. Das wird im Prozess auch weiterhin so sein. Wie Sie das jetzt nennen, würde ich Ihnen überlassen. Aber wir nehmen diese Rolle der engen Abstimmung mit allen Beteiligten wahr.
FRAGE MADELIN: Herr Seibert, freut sich die Bundeskanzlerin auf diese Entstehung eines neuen deutsch-französischen Industriechampions?
Frau Baron, die Einhaltung der Verträge war die oberste Priorität der Ministerin. Gibt es darüber hinaus Erwartungen oder Hoffnungen, dass man über 2018 bzw. 2020 gehen kann, was die Garantien angeht?
STS SEIBERT: Die Bundesregierung ist natürlich an einer erfolgreichen Zukunft des Unternehmens Opel und seiner Standorte und damit auch an einer guten Zukunft für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Opel interessiert. Wir bauen darauf, dass PSA alles unternimmt, um Opel und die Standorte gemeinsam erfolgreich weiterzuentwickeln. Ein gutes Signal ist dabei die Zusage, die bestehenden Verträge über Standorte, Beschäftigung und Investitionen auch zu erhalten.
DR. BARON: Zu Ihrer zweiten Frage: Die Zusage hinsichtlich der bestehenden Verträge, Standorte, Beschäftigung und Investitionen, die es eben gibt, ist, wie gesagt, für uns ganz wichtig. Natürlich geht es jetzt darum das haben ja auch die Unternehmen heute deutlich gemacht , eine klare Zukunftsstrategie zu formulieren. Digitalisierung und Elektrifizierung sind die großen Themen, die die gesamte Automobilbranche berühren. Dabei geht es eben darum, diese klare Zukunftsstrategie zu formulieren, die dann auch die Chance für einen erfolgreichen europäischen Konzern bietet, in Zukunft eben auf diesen Feldern erfolgreich zu sein.
ZUSATZFRAGE MADELIN: Herr Seibert, die Bundeskanzlerin wird heute Abend in Paris sein. Wird sie sich am Rande der europäischen Gespräche mit Herrn Hollande über Opel/PSA unterhalten?
STS SEIBERT: Das ist nicht der Zweck des Treffens zwischen dem französischen Staatspräsidenten, der Bundeskanzlerin und den Premierministern von Italien und Spanien, und ich kann den Themen am Rande hier überhaupt nicht vorgreifen. Sinn und Zweck des Treffens ist die Vorbereitung auf das wichtige Treffen in Rom und das weitere Vorantreiben des Bratislava-Prozesses der EU-27.
FRAGE JUNG: Herr Seibert, wird PSA zukünftig genauso leichten Zugang zum Kanzleramt wie die großen deutschen Autokonzerne bekommen?
STS SEIBERT: Darauf kann ich Ihnen nur die grundsätzliche Antwort geben, dass die Bundeskanzlerin das gehört zu ihrem Amt natürlich mit Vertretern wichtiger deutscher Wirtschaftsunternehmen Gespräche führt, ebenso wie mit Vertretern beispielsweise der Gewerkschaften, ebenso wie mit Vertretern von Sozialverbänden. Das alles gehört zum Amt einer Bundeskanzlerin.
ZUSATZFRAGE JUNG: Aber steht PSA jetzt für die Kanzlerin auf einer Stufe mit BMW oder VW, oder ist das jetzt immer noch ein französischer Konzern?
STS SEIBERT: Ich habe Ihnen dazu meine Antwort gegeben.
FRAGE LEIFERT: Hätte die Bundesregierung dieses Geschäft eigentlich verhindern können, wenn sie gewollt hätte?
DR. BARON: Ich kann gerne kurz darauf antworten. Die deutsche Regierung ist ja, wie bekannt ist, nicht Anteilseigner des Unternehmens. Der französische Staat hingegen ist Anteilseigner des Unternehmens. Wir haben unsere Linie im Prozess klargemacht und tun das auch in der Folge. Aber rechtlich sind wir nicht Anteilseigner der Konzerne.
FRAGE LEPIARZ: Herr Seibert, die polnische Regierung hat am Wochenende einen offiziellen Gegenkandidaten zu Donald Tusk als Ratsvorsitzenden nominiert. Ändert sich dadurch etwas für die Bundesregierung? Hält die Bundeskanzlerin an Donald Tusk fest?
STS SEIBERT: Die Bundesregierung nimmt zur Kenntnis, dass ein Alternativkandidat, nämlich Herr Saryusz-Wolski, vorgeschlagen worden ist. Im Übrigen kann ich dem Ausgang der Beratungen der Staats- und Regierungschefs nicht vorgreifen. Ich habe neulich, als eine ähnliche Frage aufkam, schon gesagt: Diese Beratungen laufen. Für die Bundeskanzlerin kann ich sagen, und das gilt auch heute noch, dass sie die Arbeit des Ratspräsidenten Tusk sehr schätzt.
ZUSATZFRAGE LEPIARZ: Die Vertreter der Regierungspartei in Polen sprechen von Tusk als einem deutschen Kandidaten. Das ist wohl nicht als Kompliment gemeint. Gibt es eine Reaktion darauf?
STS SEIBERT: Er hat seine erste Amtszeit antreten können, weil er von den Mitgliedern des Europäischen Rates für diese Position des Präsidenten bestimmt wurde. Jetzt laufen die Gespräche über eine mögliche zweite Amtszeit.
ZUSATZFRAGE LEPIARZ: Ist es für die Bundesregierung vorstellbar, dass Donald Tusk gegen den Willen seines Heimatlandes zum Ratsvorsitzenden gewählt wird?
STS SEIBERT: Die Wahl des Präsidenten wird entsprechend den Regelungen in Artikel 15, Absatz 5 durchgeführt werden, die dafür gelten. Darüber hinaus habe ich dazu keinen Kommentar abzugeben.
FRAGE CLASMANN: Herr Seibert, würde die Bundeskanzlerin denn eine Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit mittragen, wenn Herr Tusk dann gegen den Widerstand der polnischen Regierung gewählt werden würde?
STS SEIBERT: Wie gesagt: Jetzt laufen die Gespräche in Vorbereitung des Europäischen Rats. Koordiniert werden sie durch den derzeitigen maltesischen Ratspräsidenten, Premierminister Muscat. Wenn Sie in Artikel 15, Absatz 5 schauen, dann sehen Sie: Da steht exakt drin, mit welcher Mehrheit der Europäische Rat seinen Präsidenten wählt, nämlich mit qualifizierter Mehrheit. Das ist einfach nur der Text, der hier rechtsgültig ist. Ich sage nicht, dass es so kommen wird. Ich sage Ihnen, dass es dort so steht. Wir führen jetzt wie alle anderen die Gespräche in Vorbereitung des Rats.
FRAGE: Herr Seibert, war die Frau Bundeskanzlerin von der Entscheidung der polnischen Regierung überrascht?
STS SEIBERT: Das ist jetzt hier kein Kriterium. Wir nehmen zur Kenntnis, dass die polnische Regierung Herrn Saryusz-Wolski als Alternativkandidaten vorschlägt.
FRAGE DECKER: Ich habe eine Frage bzw. zwei Fragen an Herrn Dimroth. Es geht um den Fall Wendt. Über den Fall Wendt hinaus hört man aus den Ländern und auch von Polizeigewerkschaftern, dass das durchaus kein Einzelfall ist, sondern dass es eine ganze Menge an Polizeigewerkschaftern gibt, die von Ländern alimentiert werden. Eine erste Frage ist: Gibt es so etwas unter der Hoheit des Bundes auch, also bei der Bundespolizei und beim Bundeskriminalamt?
Die zweite Frage bezieht sich auf Herrn Wendt persönlich. Ihr Minister hat uns im Herbst bei einem Interview auf eine Frage zu der Performance von Herrn Wendt und den Äußerungen, die er so tut und die ja hinlänglich bekannt sind, gesagt, dass Herr Wendt in seiner rechtsstaatlich-demokratischen Grundhaltung über jeden Zweifel erhaben sei. Diese Formulierung „über jeden Zweifel erhaben“ ist ziemlich stark, finde ich. Sagt man nicht über jeden, dass er über jeden Zweifel erhaben sei? Bleibt Ihr Minister bei dieser Bewertung der Person von Herrn Wendt?
DR. DIMROTH: Vielen Dank für Ihre Frage. Zunächst einmal zu Ihrer ersten Frage: Ich bitte um Verständnis. Wir haben die Berichterstattung jetzt zum Anlass genommen, uns noch einmal von den Geschäftsbereichsbehörden im BMI, die hier infrage kommen, genau berichten zu lassen, ob es dort möglicherweise auch vergleichbare Fälle gibt. Bis jetzt liegen mir dazu keine Erkenntnisse vor.
Man wird dabei auch sehr genau differenzieren müssen, ob es um Tätigkeiten im Rahmen von Personalvertretungen oder eben tatsächlich um hauptberufliche oder teilberufliche Tätigkeiten im Rahmen von Gewerkschaften geht. Das erste ist sicher der Fall das liegt ja sozusagen in der Natur der Sache , und da gibt es natürlich wiederum häufig eine Ämterhäufung bei den betroffenen Personen, die also sowohl in der Personalvertretung aktiv sind als auch in den Gewerkschaften bestimmte Funktionen innehaben. Ob aber tatsächlich eine solche haupt- oder teilberufliche Doppelung auch im Geschäftsbereich des BMI vorkommt, kann ich Ihnen hier noch nicht abschließend sagen. Auch danach kann ich gerne vielleicht im Verlauf des Nachmittags, sicherlich im Verlauf des morgigen Tages fragen. Wir haben, wie gesagt, die Behörden heute Morgen selbst gebeten, uns einmal zu berichten, ob es in deren Verantwortungsbereich solche Fälle gibt.
Das Zweite ist: Ich glaube, Herr Wendt selbst ist ja dabei, auch gemeinsam mit seinem Dienstherrn, dem nordrhein-westfälischen Innenminister, den Sachverhalt möglichst umfassend aufzuklären. Das ist, glaube ich, auch das Gebot der Stunde. Daran sind die Betroffenen jetzt, sodass heute sicherlich der falsche Zeitpunkt wäre, eine endgültige Bewertung dieses Sachverhalts durch mich oder den Bundesinnenminister vorzunehmen. Ganz grundsätzlich, glaube ich, gibt es keinerlei Anhaltspunkt dafür, an dieser Bewertung des Ministers etwas zu ändern. Ich wüsste nicht, dass er das in der Zwischenzeit getan hätte.
Aber noch einmal: Der Sachverhalt, über den wir jetzt hier konkret reden, befindet sich ja gerade in der Aufklärung durch die Betroffenen selbst sowohl die betroffenen Dienststellen als auch die betroffene Person haben sich ja sozusagen selbst dazu verpflichtet , und ich glaube, das Ergebnis dieser Bemühungen ist jetzt zunächst einmal abzuwarten, um jedenfalls an diesen Teil des Sachverhalts überhaupt eine Bewertung heften zu können.
ZUSATZFRAGE DECKER: Auch wenn der Fall tatsächlich noch nicht abschließend geklärt ist, ist aber klar das hat ja ein Millionenpublikum am Freitagabend auch sehen können , dass Herr Wendt vor der Kamera gelogen hat. Ist das Anlass für eine neue Bewertung?
DR. DIMROTH: Na ja, die werden Sie jetzt von mir, Herr Decker, auch wenn Sie noch einmal andersherum fragen, nicht bekommen. Auch da ist es ja so jedenfalls dann, wenn man den gesamten Sachverhalt zur Kenntnis nimmt , dass Herr Wendt das ja selbst recht schnell korrigiert, eingeräumt und sozusagen offensichtlich selbst gemerkt hat. Aber noch einmal: Dieser Sachverhalt ist Gegenstand der laufenden Aufarbeitung, bei der beide beteiligte Seiten zu denen gehört ausdrücklich nicht der Bund dabei sind, und bevor dieser Aufklärungsarbeiten nicht abgeschlossen sind, hat es wirklich keinen Sinn, den Sachverhalt oder die Person von Herrn Wendt fundamental neu zu bewerten.
FRAGE WIEGOLD: Herr Dimroth, Ihr Haus ist doch auch der Hüter des bundesweiten Beamtenrechts. Ich nehme an, dass bei Ihnen schon einmal darauf geschaut wurde, was denn das Beamtenrecht an dieser Stelle sagt und ob es da eindeutig ist oder ob es da eine so große Grauzone gibt, dass Sie noch gar nicht zu einer Bewertung kommen können.
DR. DIMROTH: Da muss ich Sie vielleicht auf einen kurzen rechtshistorischen Ausflug mitnehmen, Herr Wiegold. Das Beamtenrecht liegt mitnichten allein im Zuständigkeitsbereich des BMI.
ZURUF WIEGOLD: Das habe ich nicht gesagt!
DR. DIMROTH: Das war in der Vergangenheit einmal so. Es gab diverse Föderalismusreformen in Deutschland. Einer dieser Reformen ist die Bundeszuständigkeit in weiten Teilen sozusagen zum Opfer gefallen. Das mag man begrüßen oder beklagen, de facto ist es jedenfalls so. Insofern sind wir zu einer von Ihnen gerade bei mir erfragten Bewertung nicht berufen, sondern Sie müssten den nordrhein-westfälischen Innenminister fragen, der eben Hüter der für Herrn Wendt sozusagen zur Anwendung gebrachten Rechtsvorschriften ist, ob und wie er sich dazu positioniert.
Ich habe zur Kenntnis genommen, dass man dort eben auch daran ist, den Sachverhalt aufzuklären, und dass man gegebenenfalls auch sogar schon erste politische Schlüsse daraus zieht, was den zukünftigen Umgang mit ähnlichen Fällen anbetrifft. Aber ich kann Ihnen eine Bewertung wie die erfragte nicht anbieten, weil, noch einmal gesagt, die Zuständigkeit dafür schlicht in Nordrhein Westfalen liegt.
ZUSATZFRAGE WIEGOLD: Ich entschuldige mich ausdrücklich für meine unpräzise Frageweise. Ich wollte eigentlich wissen, ob aus Sicht des Bundesinnenministeriums, das ich nicht als allein zuständiges Ministerium, aber als Hüter des Beamtenrechts bezeichnet habe ich glaube nicht, dass Sie dagegen etwas haben , grundsätzlich, also nicht, was einzelne Länder angeht, aber für ihren Bereich, eine solche Regelung trennscharf getroffen ist oder eben nicht. Lässt das Beamtenrecht, wie es auf Bundesebene gilt, also genügend Spielraum für solche, sage ich einmal, Bezuschussungen von Mandatsträgern?
DR. DIMROTH: Auch da bitte ich noch um einen Moment Geduld. Zuerst einmal steht ja der Sachverhalt noch nicht so richtig fest. Insofern lässt sich sozusagen auch eine analoge Anwendung der bundesrechtlichen Vorschriften auf einen fiktiven Sachverhalt durch mich jetzt nicht leisten, jedenfalls nicht abschließend. Ich hatte ja bereits eingangs gesagt: Wir haben unsere Behörden gebeten, einmal aufzuschreiben, ob es vergleichbare Fälle gibt, und dann werden wir eine mögliche Rückmeldung natürlich auch rechtlich zu bewerten haben und das auch tun. Aber hinsichtlich einer abstrakten Rechtsauskunft, die das sozusagen auf einem fiktiven Sachverhalt aufbauend jetzt für Sie beantwortet, sage ich: Sorry.
FRAGE STEINER: Herr Dimroth, heißt das also, Sie haben anhand dessen, wofür Sie zuständig sind, also das Bundesbeamtenrecht als solches, nicht geprüft, ob das nach Bundesbeamtenrecht an dieser Stelle zulässig wäre?
DR. DIMROTH: Dass was denn zulässig wäre – ein Sachverhalt, der noch nicht abschließend ausermittelt ist? Das ist etwas schwierig.
ZUSATZ STEINER: Ich meine eine grundsätzliche Freistellung unter Fortbezahlung des Soldes.
DR. DIMROTH: Wie gesagt: Wir haben uns daran gemacht, erst einmal im eigenen Geschäftsbereich zu fragen, ob es dort vergleichbare Fälle gibt. Ich habe keine positive Kenntnis darüber, dass das so ist. Wenn ich jetzt sozusagen in den Bereich des Vermutens wechseln dürfte: Ich vermute, dass es solche Fälle auch nicht gibt. Aber ich kann es nicht ausschließen, weil wir die Berichterstattung eben zum Anlass genommen haben, nachzufragen. Dann werden wir für unseren Bereich und auch für unseren Verantwortungsbereich selbstverständlich eine rechtliche Bewertung dessen vornehmen, was uns dazu zur Kenntnis gegeben wird.
FRAGE HELLER: Nachdem wir hier verschiedentlich über Unternehmensvorgänge gesprochen haben Beispiel Opel , gibt mir das jetzt den Mut, nach Entwicklungen beim Marktführer im Bankenbereich Deutschlands zu fragen. Es gibt ein Institut, das versucht, sich mit einer Kapitalerhöhung neues Kapital zu besorgen und eine neue Strategie entwirft. Was sagt mir das für den Finanzplatz Deutschland? Ist es ein Ausdruck der Stärke des Finanzplatzes Deutschland, dass man so etwas wagt und sich zutraut oder ist das, was bei der Deutschen Bank heute passiert, Ausdruck einer Schwäche, dass nämlich ein Institut weiter kräftig Milliarden einsammeln muss, um zu überleben?
DR. WEISSGERBER: Vielen Dank für die Frage, Herr Heller. Grundsätzlich wissen Sie ja, dass wir geschäftspolitische Entscheidungen einzelner Banken nicht kommentieren. Aber grundsätzlich das kann ich schon sagen begrüßen wir es, wenn Banken ihre Kapitalbasis stärken. Es ist im Interesse der deutschen Wirtschaft, durch stabile Banken international mit Finanzdienstleistungen versorgt werden zu können.
FRAGE LANGE: Ich habe eine Frage zu Airbus an das BMVg, vielleicht auch an andere Ministerien. Herr Enders hat vor anderthalb Wochen ich glaube, es war der 22. Februar einen Brief geschrieben und gebeten, man möge sich angesichts der Pannen beim A400M kulant zeigen und vielleicht nicht Schadenersatzforderungen stellen. Ich hätte gerne gewusst, ob es dazu schon eine Meinungsbildung innerhalb der Ministerien gegeben hat und ob es eventuell schon einen Gesprächstermin mit Herrn Enders gibt. Den könnte es ja eventuell, Herr Seibert, auch im Kanzleramt geben.
NANNT: Ich hatte Ihnen dazu schon vor anderthalb Wochen ausführlich Rede und Antwort gestanden. Dazu gibt es derzeit keinen neuen Stand.
STS SEIBERT: Ich habe Ihnen dazu nichts mitzuteilen.
ZUSATZFRAGE LANGE: Das Wirtschaftsministerium vielleicht noch?
DR. BARON: Ich kann dem auch nichts hinzufügen.
FRAGE WIEGOLD: Herr Nannt, als Sie zu diesem Brief Stellung genommen haben, haben Sie von einem allgemeinen Schreiben gesprochen. Wie ja inzwischen klar ist, bittet Herr Enders sehr konkret um ein Gespräch auf ministerieller Ebene im Kreis der Bestellerstaaten und der OCCAR. Wie weit ist denn die Abstimmung für ein solches Gespräch vorausgesetzt, es wird von den Kundenstaaten überhaupt gewünscht gediehen?
NANNT: Ich kann Ihnen heute kein ministerielles Treffen bestätigen.
ZUSATZFRAGE WIEGOLD: Die Frage war, wie weit die Planungen dafür gediehen sind. Oder lehnt Deutschland das grundsätzlich ab? Das ist ja auch denkbar.
NANNT: Wir hatten das Thema beim letzten Mal ausführlich behandelt. Wir sind in Gesprächen. Es geht dabei auch um Gespräche insgesamt, wie wir die Probleme beim A400M lösen. Diese Gespräche werden wir weiter fortsetzen. Aber es gibt keinen neuen Stand, dass ich Ihnen zum Beispiel irgendwelche Gespräche über Verhandlungen oder sonst etwas bestätigen kann.
FRAGE JUNG: Herr Dr. Schäfer, ich habe eine Frage zu Nordkorea. Woher nimmt die Bundesregierung ihre Informationen über diese Raketentests? Von ihren Partnern aus Japan und Südkorea? Für wie verlässlich schätzen Sie diese Informationen ein?
Warum wird der nordkoreanische Botschafter nicht einbestellt, wie das ja schon häufiger der Fall gewesen ist, als es zu solchen Raketentests kam?
DR. SCHÄFER: Sie sind irgendwie ein bisschen auf diese Einbestellung fixiert.
Das machen wir, wenn wir das für richtig halten. Die Informationen bekommen wir aus einem sehr zuverlässigen, auf wissenschaftlichen Daten beruhenden Netzwerk mit unseren Partnern. Wenn ich mir erlaube, Ihnen unsere Reaktion zu schildern, können Sie davon ausgehen, dass wir keinen vernünftigen Zweifel daran haben, dass das so ist, wie ich das dargestellt habe und wie unsere Partner das auch tun.
ZUSATZFRAGE JUNG: Deutschland ist eines der wenigen westlichen Länder, die in Nordkorea diplomatisch vertreten sind. Was muss sich Ihr Namensvetter Thomas Schäfer in Pjöngjang anhören, wenn die Bundesregierung sich über nordkoreanische Taten aufregt? Können Sie uns das einmal erläutern?
DR. SCHÄFER: Erst einmal stimmt es, dass wir zu ganz wenigen Ländern gehören, die überhaupt noch diplomatische Beziehungen mit Pjöngjang unterhalten. Das ist immer wieder gar nicht so einfach, weil vieles von dem, was in Nordkorea geschieht, für unsere Augen und Ohren, aber auch für unsere Werte nicht so einfach zu verdauen ist.
Dennoch glauben wir trotzdem, dass es gut ist, mit Wort und Stimme in Pjöngjang vertreten zu sein. So schwierig das für unseren Botschafter und sein Team ist, so richtig ist es doch, dass wir mit diesem Regime sprechen können, vielleicht auch über den Kanal, den Berlin noch nach Pjöngjang hat, ein paar Botschaften setzen können, die andere Staaten, die keine solchen diplomatischen Beziehungen mehr unterhalten, nicht mehr setzen können und wir auf diese Art und Weise vielleicht einen kleinen, aber doch spürbaren Beitrag dazu leisten können, die sich aufschaukelnde Krise irgendwie weiter zu beherrschen. Denn das, was wir heute wieder leider kommentieren mussten, zieht sich ja geradedazu wie ein roter Faden über die letzten Jahre und hat sich auch noch intensiviert, seitdem es einen Regierungswechsel in den Vereinigten Staaten von Amerika gegeben hat.
Wir versuchen das ist nicht immer einfach, ganz bestimmt auch für die Kolleginnen und Kollegen in Pjöngjang nicht immer einfach , das zu tun und dort zu leben. Das Leben ist dort etwas anders als bei uns in Berlin. Dennoch ist es trotzdem politisch sinnvoll, und deshalb wollen wir das aufrechterhalten, so lange das geht. Das gilt natürlich auch im Umkehrschluss, dass wir mit der nordkoreanischen Botschaft hier in Berlin einen Umgang pflegen, dass wir einen offenen Umgang pflegen und immer wieder dem Botschafter sagen Ob das heute angesichts der Ereignisse passiert, kann ich Ihnen noch nicht sagen, Herr Jung. Aber jedenfalls einen regelmäßigen Umgang pflegen und auf diese Art und Weise auch den regelmäßigen direkten Kontakt halten können und möchten.
ZUSATZFRAGE JUNG: Wenn Sie erlauben, keine kurze Lernfrage: Wie viele Kollegen arbeiten denn in der deutschen Botschaft?
DR. SCHÄFER: Das weiß ich nicht aus dem Stand. Ich glaube, es sind nicht so ganz viele. Ich kann das gerne nachreichen, wenn es Sie interessiert.
ZUSATZFRAGE JUNG: Wie stehen Sie eigentlich mit denen im Kontakt? Online oder per Telefon? Wie kann man sich das vorstellen?
DR. SCHÄFER: Ich glaube, dass es durchaus möglich ist, mit den Mitteln moderner Technik eine vertrauliche Art der Kommunikation mit unseren Kollegen auch in Nordkorea und anderswo aufrechtzuerhalten. Ich glaube, das geht auch per Mail; per Telefon geht es bestimmt.
FRAGE WIEGOLD: Eine Frage an das Wirtschaftsministerium. Der damalige Wirtschaftsminister und heutige Außenminister hat im vergangenen Jahr ein wie auch immer man das nennen will Beratungsverfahren, einen Beratungsprozess zur Neuregelung der Rüstungsexportkontrolle angekündigt. Dieses Konsultationsverfahren findet, wenn ich das richtig sehe, am morgigen Tag seinen Abschluss. Nun will ich natürlich den morgigen Beratungen in keiner Weise vorgreifen. Mich würde aber trotzdem interessieren: Es ist ja keine Expertenkommission, sondern es wird ein Abschlussgespräch geben. In welche Richtung bewegt sich das BMWi an dieser Stelle? Wird es eine neue Regelung des Verfahrens zur Rüstungsexportkontrolle geben oder wird es keines geben? Worauf zielen Sie ab?
DR. BARON: Vielen Dank für die Frage. Es ist richtig, es gibt seit dem letzten Jahr diesen Konsultationsprozess „Zukunft der Rüstungsexportkontrolle“. Sie haben es verfolgt. Es gab verschiedene Anhörungen im breiten Kreis mit Vertretern der Industrieverbände, der NGOs, der Wissenschaft und morgen eine abschließende Runde. Es sind verschiedene Stellungnahmen dazu veröffentlicht worden, die in ganz unterschiedliche Richtungen gehen. Wir werden das morgige Gespräch abwarten, daraus die Schlussfolgerungen und dann sozusagen entscheiden. Entscheiden werden wir aber nach dem morgigen Abschlussgespräch.
ZUSATZFRAGE WIEGOLD: Ist es denn realistisch, dass in Ihrem Haus eine Entscheidung auch nur getroffen werden könnte, die eine gesetzliche Neuregelung noch vor der Bundestagswahl vorsieht?
DR. BARON: Das kann ich Ihnen jetzt so nicht beantworten. Man wird sehen, welche Vorschläge und Schlussfolgerungen einigungsfähig sind, und dann wird man entscheiden. Aber Näheres kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen.
ZUSATZFRAGE WIEGOLD: Ich meinte nicht, ob Sie zu einer Einigung mit den beteiligten Stakeholdern kommen, sondern ob es grundsätzlich aus Sicht Ihres Hauses realistisch ist, ein Gesetzgebungsverfahren noch vor der Wahl einzuleiten und abzuschließen.
DR. BARON: Ich kann nur noch einmal wiederholen, was ich gesagt habe: Wir werden die Schlussfolgerungen daraus ziehen. Dann werden Sie sehen, was diese sind. Ich kann aber jetzt nicht vorwegnehmen, was sie sein werden, was sie beinhalten, ob sie ganz konkrete Schritte benennen.
ZUSATZ WIEGOLD: Das war ja auch nicht meine Frage. Aber ich entnehme Ihren Worten, dass Sie ein Gesetzgebungsverfahren vor der Wahl noch für möglich halten.
DR. BARON: Ich weiß nicht, woraus Sie diesen Schluss jetzt ziehen. Das habe ich so nicht gesagt. Wir werden morgen diese Runde führen und dann die entsprechenden Schlussfolgerungen vorlegen. Ich bitte einfach noch um ein bisschen Geduld, und dann werden wir Ihnen das natürlich entsprechend zur Kenntnis geben.
VORS. DR. MAYNTZ: Dafür sehen wir jetzt an anderer Stelle klarer. Herr Dimroth reicht ein paar Zahlen nach.
DR. DIMROTH: Vielen Dank. Herr Steiner hatte nach den Asylantragszahlen aus der Türkei gefragt. Das waren für das Jahr etwas mehr als 4650, für das Jahr 2016 etwas mehr als 5740 und im Januar dieses Jahres 610. Die Februar-Zahlen müssten vermutlich in den nächsten Tagen kommen.