Ca$h ► BPK vom 26. Mai 2017
Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Verleihung des Deutschen Schulpreises, Jahreskonferenz des Rates für nachhaltige Entwicklung, deutsch-indische Regierungskonsultationen, Kabinettssitzung, Hauptversammlung des Deutschen Städtetages, Bankwirtschaftliche Tagung der Volksbanken und Raiffeisenbanken, Besuch des Ministerpräsidenten Chinas, Besprechung mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder), Teilnahme des Chefs des Kanzleramtes am Think20-Dialogforum, Internationales Wirtschaftsforum in Sankt Petersburg, Entwurf eines Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten, NATO-Gipfel in Brüssel, Besuch der Bundeswirtschaftsministerin in den USA, Besuch von Bundeswehrsoldaten durch Bundestagsabgeordnete in der Türkei, Anträge türkischer Offiziere auf Asyl in Deutschland, Untersuchungshaft deutscher Staatsangehöriger in der Türkei, Abschluss der zweiten Überprüfung des laufenden Griechenland-Hilfsprogramms, Anschlag auf den ehemaligen griechischen Ministerpräsidenten Papademos, Verwendung von Software zur Dialekt- oder Gesichtserkennung im BAMF, Anschlag in Manchester, Symposium des Bundesamtes für Verfassungsschutz in Berlin, Beratung über Konsequenzen aus der Abgasaffäre im EU-Wettbewerbsrat, Anschlag auf koptische Christen in Ägypten, Verhandlungen der Vereinten Nationen über das Verbot von Atomwaffen, möglicher Ausstieg der USA aus dem Internationalen Klimaschutzabkommen
Naive Fragen zu:
Impfen (ab 10:50 min)
– Können Sie kurz erläutern, wie die Namen der Eltern an das Gesundheitsamt kommen sollen? Es gibt ja datenschutzrechtliche Bedenken. (ab 15:20 min)
– Teilen Sie die datenschutzrechtlichen Bedenken des Bundesrates also nicht?
NATO-Gipfel (ab 16:55 min)
– Die Kanzlerin hat gestern auf dem Kirchentag den Punkt Abrüstung angesprochen und gesagt, das sei ganz, ganz wichtig und müsse auf die Tagesordnung. Wurde das gestern von ihr oder der Bundesregierung auf die Tagesordnung gesetzt, und was ist dabei herausgekommen? (ab 37:20 min)
– noch eine Frage zum sogenannten Zwei-Prozent-Ziel. Herr Trump hat noch etwas Neues gesagt, nämlich dass 2 Prozent das absolute Minimum seien. Ist das jetzt für die Bundesregierung eine weitere Eskalation dieses Streits?
– wessen Freilassung hat die Kanzlerin gestern von Herrn Erdoğan genau gefordert? (ab 54:40 min)
– Wer weiß das?
Atombomben-Verbot (ab 1:14:00 min)
– Der erste offizielle Vertragsentwurf für ein Atomwaffenverbot wurde bei den Vereinten Nationen in Genf veröffentlicht. Ich hätte gern eine Bewertung der Bundesregierung dazu. Obwohl Sie an den Verhandlungen nicht teilgenommen haben, werden Sie das ja sicherlich interessiert gelesen haben. Laut Entwurf würden sich die Unterzeichnerstaaten verpflichten, unter keinen Umständen Atomwaffen zu entwickeln, herzustellen, anderweitig zu beschaffen, zu besitzen oder zu lagern.
– Habe ich Sie gerade richtig verstanden, dass Sie in Sachen Entwicklung, Herstellung, Beschaffung, Besitz und Lagerung das eh schon erfüllen? Denn das ist ja falsch.
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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 26. Mai 2017:
SRS STREITER (zu den Terminen der Bundeskanzlerin): Guten Morgen! Die Bundeskanzlerin nimmt am Montag, den 29. Mai, im E-Werk Berlin ab 14.00 Uhr an der elften Verleihung des Deutschen Schulpreises teil. 14 Schulen stehen in der Endrunde um die Vergabe des Deutschen Schulpreises 2017. Die Kanzlerin wird den Hauptpreis an die beste Schule übergeben. Das Preisgeld beläuft sich auf 100 000 Euro. Seit 2006 vergeben die Robert-Bosch-Stiftung und die Heidehof-Stiftung den Deutschen Schulpreis. Damit werden hervorragende Schulen mit besonders innovativen und vorbildlichen Unterrichtskonzepten ausgezeichnet.
Danach nimmt die Kanzlerin um 15.15 Uhr an der 17. Jahreskonferenz des Rates für nachhaltige Entwicklung im bcc am Berliner Alexanderplatz teil. Dabei wird sie auch eine Rede halten. Sie wird sich entsprechend der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie unter anderem zu den vielfältigen Themenfeldern, in denen nachhaltiger Handlungsbedarf besteht, äußern. Die Teilnahme der Bundeskanzlerin an der Jahrestagung des Nachhaltigkeitsrates hat fast Tradition, war sie doch schon viele Male da. Der Rat, den die Bundesregierung erstmals 2001 berufen hat, berät die Bundesregierung in Fragen der Nachhaltigkeit.
Am 29. und 30. Mai, Dienstag und Mittwoch, finden dann in Berlin die vierten deutsch-indischen Regierungskonsultationen statt. Im Mittelpunkt der Konsultationen wird die bilaterale Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Technologie, Klimapolitik und Entwicklungszusammenarbeit stehen. Aber auch regionale und globale Fragen stehen auf der Agenda sowie der im Juli stattfindende G20-Gipfel.
Wie Sie wissen, setzen sich Indien und Deutschland als Wertepartner gemeinsam für Freiheit, Vielfalt und eine regelbasierte internationale Ordnung ein, die das Recht von Starken und Schwachen gleichermaßen schützt und einen friedlichen Interessenausgleich garantiert. Deutschland und Indien haben ein gemeinsames Interesse am freien Handel sowie an offenen Märkten.
Zum Programmablauf kann ich jetzt sagen, dass die Bundeskanzlerin am Abend des 29. Mai, um 19 Uhr, mit Premierminister Narendra Modi in Schloss Meseberg zu einem gemeinsamen Abendessen zusammentreffen wird. Am darauffolgenden Tag, dem 30. Mai, finden dann ab 9.15 Uhr im Bundeskanzleramt die Regierungskonsultationen statt. Auf deutscher Seite nehmen voraussichtlich das Auswärtige Amt, das Wirtschaftsministerium, das Bildungsministerium, das Entwicklungshilfeministerium und das Umweltministerium teil. Beide Seiten treffen sich zum Plenum unter Leitung der Bundeskanzlerin und des indischen Premierministers. Nach einer gemeinsamen Unterzeichnungszeremonie um 11.00 Uhr ist eine Pressekonferenz für ca. 11.15 Uhr angekündigt. Zu einem gemeinsamen Mittagessen sind auch ausgewählte Unternehmensvertreter aus beiden Ländern eingeladen. Um 13.45 Uhr werden die Kanzlerin und Premierminister Modi auf Einladung des Asien-Pazifik-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft und indischer Wirtschaftsverbände an einem deutsch-indischen Wirtschaftsforum teilnehmen.
Jetzt will ich ausnahmsweise einen Termin des Chefs des Bundeskanzleramtes, Peter Altmaier, ankündigen: Weil die Bundeskanzlerin wie eben berichtet an den deutsch-indischen Regierungskonsultationen teilnimmt, wird Herr Altmaier an ihrer Stelle am 30. Mai ab 9.30 Uhr zu Gast beim Think20-Dialogforum in der European School of Management and Technology in Berlin sein. Auf dieser Veranstaltung diskutieren und verabschieden Forschungsinstitute und Thinktanks aus den G20-Staaten Empfehlungen an die G20 zur Lösung globaler Herausforderungen. Think20 ist einer von insgesamt sieben Strängen des G20 Dialogs mit der Zivilgesellschaft. Wir hatten sie ja zum Teil schon, also Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Frauen, Arbeit, Wissenschaft und Jugend. Diesen Dialog hat die Bundesregierung im Rahmen der G20-Präsidentschaft initiiert. Die Ergebnisse der Arbeiten in diesen Dialogsträngen fließen in die Vorbereitung des G20-Gipfels am 7. und 8. Juli in Hamburg ein.
Die Themengebiete sind breit gefächert: Agenda 2030, Klimapolitik, globale Ungleichheit, erzwungene Migration, globale Zusammenarbeit in der Steuerpolitik, Beendigung von Hunger und nachhaltige Landwirtschaft, Handel und Investitionen, finanzielle Robustheit, digitale Wirtschaft. Minister Altmaier nimmt die Empfehlungen entgegen und hält eine Rede.
Am Mittwoch, den 31. Mai, findet um 9.30 Uhr wie üblich die Sitzung des Bundeskabinetts unter Leitung der Bundeskanzlerin statt.
Danach wird die Bundeskanzlerin ab 13 Uhr zu Gast bei der Hauptversammlung des Deutschen Städtetages in Nürnberg sein und dort eine Rede halten. Der Deutsche Städtetag ist einer der drei kommunalen Spitzenverbände und vertritt die Interessen aller kreisfreien und der meisten kreisangehörigen Städte. Die Hauptversammlung des Deutschen Städtetages findet alle zwei Jahre statt und steht dieses Jahr unter dem Motto „Heimat. Zukunft. Stadt“.
Ebenfalls am Mittwochnachmittag wird die Bundeskanzlerin auf der Bankwirtschaftlichen Tagung der Volksbanken und Raiffeisenbanken im Hotel Maritim in Berlin gegen 16 Uhr eine Rede halten. Darin wird sie voraussichtlich unter anderem über die Finanzmarktpolitik der Bundesregierung sprechen.
Vom 31. Mai bis 1. Juni wird Chinas Ministerpräsident Li Keqiang Berlin besuchen. Die Bundeskanzlerin wird Ministerpräsident Li am Mittwoch um 17.30 Uhr mit militärischen Ehren im Bundeskanzleramt begrüßen. Danach treffen sich die Bundeskanzlerin und der Ministerpräsident zu einem Austausch zusammen mit den mitgereisten Ministern und ihren deutschen Counterparts. Das betrifft das Auswärtige Amt, das Wirtschaftsministerium, das Finanzministerium und das Bildungs- und Forschungsministerium. Das Abendessen auf Einladung der Bundeskanzlerin findet im kleinen Kreis statt. Im Mittelpunkt der Unterredung werden die bilateralen und wirtschaftlichen Beziehungen, außenpolitische Themen sowie der bevorstehende G20-Gipfel im Juli stehen.
Am nächsten Tag, Donnerstag, den 1. Juni, ist um 10 Uhr eine gemeinsame Unterzeichnungszeremonie und anschließend eine gemeinsame Pressekonferenz geplant. Danach werden die Bundeskanzlerin und Ministerpräsident Li gemeinsam am deutsch-chinesischen Forum „Innovation gemeinsam gestalten“ teilnehmen. Hier werden die Bundeskanzlerin und Ministerpräsident Li eine Rede halten. Der Besuch des chinesischen Ministerpräsidenten schließt ab mit einem Mittagessen im Bundeskanzleramt gemeinsam mit Teilnehmern des Deutsch-Chinesischen Beratenden Wirtschaftsausschusses. Im Anschluss daran wird Ministerpräsident Li noch mit Bundespräsident Steinmeier zu einem Gespräch zusammentreffen.
Ein detailliertes Besuchsprogramm werden wir rechtzeitig veröffentlichen.
Ebenfalls am Donnerstag, den 1. Juni, kommt die Bundeskanzlerin zu ihrer regulären Besprechung mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer im Bundeskanzleramt zusammen. Das Treffen findet ab 15 Uhr im Internationalen Konferenzsaal statt. Zu einem thematischen Schwerpunkt des Treffens gehört Europa. Neben der Erklärung von Rom vom 25. März und einem Bericht über den Sondergipfel der EU27 vom 29. April wird es vor allem um den Europäischen Rat in Brüssel am 22. und 23. Juni und den bevorstehenden Brexit gehen. Weitere Themen sind die Asyl- und Flüchtlingspolitik, insbesondere die Rückkehrpolitik sowie die Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt. Ferner wird der Beauftragte für Flüchtlingsmanagement, Frank-Jürgen Weise, über die Projekte des Flüchtlingsmanagements berichten. Auch die Umsetzung der Energiewende wird ein Schwerpunkt der Gespräche sein; insbesondere wird zum Monitoring Netzausbau in Deutschland berichtet werden.
Im Anschluss an diese Besprechung wird es eine kurze Pressekonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs des Vorsitz- und des Kovorsitzlandes der Ministerpräsidentenkonferenz, den Ministerpräsidenten Sellering und Haseloff, geben.
Das waren die Termine der Woche.
FRAGE KOSTIV: Ich habe zwei Fragen an Dr. Schäfer und Dr. Baron.
Anfang Juni findet das Internationale Wirtschaftsforum in Sankt Petersburg statt. Herr Dr. Schäfer, fährt der Außenminister nach Russland, um daran teilzunehmen? Wenn ja, steht das Treffen mit dem russischen Kollegen, Sergej Lawrow auf dem Plan?
Frau Dr. Baron, werden Vertreter des Wirtschaftsministeriums nach Russland fahren? Danke.
DR. SCHÄFER: Uns ist die Veranstaltung in Sankt Petersburg als ein wichtiger Ort des Dialogs über Wirtschaftsfragen mit Russland in schwierigen Zeiten durchaus bewusst. Das haben wir auch auf der Agenda. Reisen des Außenministers werden angekündigt und bestätigt, wenn sie angekündigt und bestätigt werden, und da sind wir zurzeit noch nicht.
DR. BARON: Zur Frage an das Wirtschaftsministerium: Mir ist nicht bekannt, dass die Bundeswirtschaftsministerin dort hinreisen wird. Die Terminplanung kann sich noch ändern, aber derzeit ist mir das nicht bekannt.
FRAGE LEIFERT: Eine Frage an das Gesundheitsministerium zu der aktuellen Berichterstattung über die bevorstehende Abschlussberatung des Gesetzentwurfs, in dem, wenn ich es richtig verstanden habe, auch Strafen für Eltern vorgesehen sind, die sich einer Impfberatung entziehen: Können Sie mir kurz erläutern, was daran heute neu ist und was dieser Gesetzentwurf genau vorsieht?
BERVE-SCHUCHT: Ja, gern. Schon seit Mitte 2015 besteht für Eltern, die ihr Kind in der Kita anmelden möchten, die Verpflichtung, sich einer Impfberatung beim Kinder- oder Hausarzt zu unterziehen und einen Nachweis darüber vorzulegen. Diese Regelung wird jetzt insofern sozusagen verschärft oder verlängert, dass man den Kitas die Verpflichtung auferlegt, Familien, die diesen Impfberatungsnachweis nicht vorlegen, an das jeweils zuständige Gesundheitsamt zu melden. Das Gesundheitsamt hat dann die Möglichkeit, diese Eltern noch einmal anzusprechen und zu den Impfungen zu beraten. Das ist Gegenstand des Gesetzes zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten, das am Donnerstag, den 1. Juni, in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten wird.
ZUSATZFRAGE LEIFERT: War die Beratung des Gesetzentwurfes strittig? Ich habe es leider nicht genau verfolgt. Deshalb möchte ich wissen, ob Sie Abstimmungsbedarf hatten.
BERVE-SCHUCHT: Meinen Sie, im Bundestag?
ZUSATZ LEIFERT: Ja.
BERVE-SCHUCHT: Diese Regelung steht im ursprünglichen Gesetzentwurf des BMG. Soweit ich weiß, ist das nicht verändert worden.
ZUSATZFRAGE LEIFERT: Aber eine größere Impfsorgfalt oder ein größeres Impfverhalten ist damit nicht garantiert. Wenn jemand sein Kind nicht impfen lassen will, dann
BERVE-SCHUCHT: Wir gehen davon aus, dass es Familien gibt, die die Impfungen vergessen haben, die nicht alle Untersuchungen beim Kinderarzt vollständig mitgenommen haben, die es einfach vergessen habe, ohne wirklich zu den schwer zu überzeugenden Impfgegnern zu gehören. Diese wird man mit dieser Maßnahme natürlich wohl nur schwer erreichen. Aber wir gehen schon davon aus, dass man bei den Eltern, die vielleicht noch ein bisschen Beratung und ein bisschen Aufklärung über die Impfungen brauchen, ein besseres Impfbewusstsein, eine bessere Impfbereitschaft herstellen kann.
Es sind ja nicht nur Kinder, die nicht geimpft sind, sondern natürlich haben auch viele Erwachsene Impflücken. Es besteht natürlich die Hoffnung, dass man diese Erwachsenen mit einer Impfberatung erreicht und dass sie die Impfungen nachholen können.
FRAGE GÜNTHER: Sie haben selber gesagt, Aufklärung und die Informationspflicht sollen dazu führen, dass man das Problem möglicherweise besser in den Griff bekommt. Aber wäre nicht eine Impfpflicht noch sehr viel wirksamer?
BERVE-SCHUCHT: 2015 hat man die Impfberatung und eine Pflicht zur Impfberatung eingeführt. Das wird jetzt verschärft. Auch der Minister hat mehrfach gesagt, dass wir die Umsetzung dieser Regelung sehr genau beobachten und verfolgen, inwieweit sich die Impfbereitschaft, die Impfquoten damit verbessern.
FRAGE JUNG: Können Sie kurz erläutern, wie die Namen der Eltern an das Gesundheitsamt kommen sollen? Es gibt ja datenschutzrechtliche Bedenken.
BERVE-SCHUCHT: Das kann ich Ihnen gern aus dem Gesetzentwurf sagen. Die jetzt geplante gesetzliche Regelung lautet, wie folgt:
„Wenn der Nachweis nicht erbracht wird, benachrichtigt die Leitung der Kindertageseinrichtung das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk sich die Einrichtung befindet, und übermittelt dem Gesundheitsamt personenbezogene Angaben. Das Gesundheitsamt kann die Personensorgeberechtigten zu einer Beratung laden.“
ZUSATZFRAGE JUNG: Teilen Sie die datenschutzrechtlichen Bedenken des Bundesrates also nicht?
BERVE-SCHUCHT: Wir gehen davon aus, dass Datenschutzbelange damit berücksichtigt sind. Es gibt eine Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates. Ich kann Ihnen jetzt nicht genau zitieren, was darin steht, aber darin hat man auch dazu Stellung genommen.
ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie uns das vielleicht nachreichen?
BERVE-SCHUCHT: Ja, Sie finden sie aber auch im Bundestagsarchiv. Aber ich kann sie Ihnen auch gern schicken, wenn ich zurück bin.
FRAGE JORDANS (zum NATO-Gipfel in Brüssel): Je nachdem, welche Meldungen man liest, sind die Deutschen laut US-Präsident Trump sehr, sehr böse oder sehr, sehr schlecht. Herr Streiter, ich denke, wir alle sind ganz gespannt, ob Sie diese Aussage jetzt für sich stehen lassen oder sich genötigt fühlen, sie in irgendeiner Weise zurückzuweisen.
SRS STREITER: Die Bundesregierung das wissen Sie ja kommentiert grundsätzlich nicht angebliche Zitate aus vertraulichen Gesprächen Dritter. Punkt.
ZUSATZFRAGE JORDANS: Die Bundesregierung war dabei. Diese Aussage ist jetzt vielfach berichtet worden. Wenn Sie das nicht kommentieren, lässt das den Eindruck zu, dass Sie dem nichts entgegenzusetzen haben.
SRS STREITER: Ich kommentiere das nicht. Punkt.
FRAGE SCHMEITZNER: Daran anschließend, möchte ich gern zum Thema Trump bei der NATO nachfragen, wenn ich das verquicken darf.
Er hat gestern Artikel 5 nicht explizit genannt, obwohl das eigentlich erwartet und auch angekündigt worden war. Stattdessen hat er die versammelten Staats- und Regierungschefs fast ein wenig wie Schuljungen und Schulmädchen dastehen lassen, als er ihnen ins Gebetbuch geschrieben hat, sie mögen doch endlich ihre zwei Prozent erfüllen. Dabei ist, wie gesagt, sehr der Eindruck der Maßregelung entstanden.
Mich würde interessieren: Wie verärgert ist die Bundesregierung? Wie will man im Binnenverhältnis zwischen den Alliierten, aber vor allem auch mit dem großen Alliierten jenseits des Atlantiks nachjustieren?
SRS STREITER: Die Kategorie „Verärgerung“, die Sie aufgerufen haben, spielt eigentlich keine Rolle, sondern wir haben unsere Haltung zu den Verteidigungsaufgaben noch einmal ganz klar zum Ausdruck gebracht und dabei die Verpflichtung der Staats- und Regierungschefs in Bezug auf das Zwei-Prozent-Ziel bestätigt.
Die Bundeskanzlerin hat gleichzeitig bekräftigt, dass zur Beurteilung einer gerechten Lastenteilung innerhalb der Allianz zusätzlich auch die Fragen beleuchtet werden müssen, welche Fähigkeiten ein Staat in die Allianz einbringt und an welchen Operationen und Missionen er sich in welchem Maß beteiligt. Was das angeht, muss sich Deutschland im NATO-Rahmen nicht verstecken. Dazu wird künftig eine jährliche Aufstellung entwickelt, die Verteidigungsausgaben, aber eben auch Fähigkeiten und geleistete Beiträge umfassen wird.
Ansonsten gilt: Ich habe hier weder A- noch B-Noten zu vergeben.
DR. SCHÄFER: Ich hatte das Vergnügen, gestern Nachmittag dabei sein zu dürfen. Ich bin nicht ganz sicher das ist natürlich nur Ihre Wertung , ob die Stimmung, die Sie gerade beschrieben haben, auch die Stimmung unter den versammelten Staats- und Regierungschefs war wie haben Sie es gesagt? , wie Schuljungen behandelt zu werden. Aber das überlasse ich, wie gesagt, ganz Ihnen.
Ich möchte ausdrücklich das bekräftigen, was Georg Streiter für die Bundesregierung gesagt hat. Ich sage das ausdrücklich auch für die Kolleginnen und Kollegen im Verteidigungsministerium, im Kanzleramt und im Auswärtigen Amt, die die letzten Wochen damit zugebracht haben, dieses Treffen gestern sehr sorgfältig, sehr intensiv und sehr engagiert ich würde sogar sagen: leidenschaftlich vorzubereiten. All das, was dort gestern förmlich beschlossen worden ist, und zwar mit Zustimmung des amerikanischen Präsidenten, im NATO-Rat in der Formation der Staats- und Regierungschefs, trifft nahezu zu hundert Prozent so würde ich sagen die Interessen, Wertvorstellungen und auch die Verhandlungspositionen der Bundesregierung in den letzten Wochen.
Georg Streiter hat es gerade schon gesagt: Zum Thema „burden sharing“, Lastenteilung, haben wir Vereinbarungen gefunden, die nicht über die Vereinbarung von Wales aus dem Jahre 2014 hinausgehen, sondern sie erläutern und ausweiten. Es geht eben nicht nur darum, Geld zu zählen, das in Militär investiert wird. Das mag wichtig sein, und dabei haben wir vielleicht auch ein bisschen Nachholbedarf. Es geht auch darum, dass wir Beiträge leisten und Fähigkeiten haben vielleicht mehr als viele andere Bündnispartner , die wir ins Bündnis einzubringen bereit sind. Dazu gehört AWACS mit einem Drittel deutscher Besatzung. Dazu gehört vieles mehr.
Der Bundesregierung ist es auch gelungen, in die Dokumente, die gestern indossiert worden sind noch einmal: unter Zustimmung des amerikanischen Präsidenten , das, was wir gern einen erweiterten Sicherheitsbegriff nennen, hineinzubekommen, nämlich deutlich zu machen, dass Sicherheit sehr viel mehr ist als das Zählen und das Aufstellen von Waffen.
Diese Debatte werden wir auch angesichts der Äußerungen des amerikanischen Präsidenten gern im Bündnis und darüber hinaus weiter führen. Wir sind zunächst zufrieden mit dem, was tatsächlich vereinbart worden ist. Das ist für uns die Grundlage des Handelns. Dass der amerikanische Präsident wie soll man sagen manchmal etwas unberechenbar ist ich sage es einmal vorsichtig , haben gestern auch Vertreter seiner amerikanischen Regierung zu spüren bekommen, als diese Rede vor dem Hauptquartier bei der Eröffnung gehalten wurde.
ZUSATZFRAGE SCHMEITZNER: Eine Zusatzfrage zum Themenbereich EU und Trump: Es drangen Meldungen nach außen, dass er habe erkennen lassen, dass er sich nach wie vor nicht im Klaren darüber ist, dass zum Beispiel Handelsbeziehungen nur mit der EU als Ganzer geführt werden können und man sich nicht Einzelne herausgreifen kann bzw. auch nicht einzelne unterschiedliche Verträge etwa mit Belgien oder Deutschland vorhanden sind. Das deutet darauf hin, dass die Administration in den USA noch immer nicht so auf Touren läuft, dass sich dieses Wissen langsam durchsetzt. Würden Sie diese Einschätzung teilen? Oder ist das eine offensive Ablehnung einer Tatsache, die man nicht so gern hat?
DR. SCHÄFER: Ich denke einfach, wir dürfen nicht müde werden, immer wieder aufs Neue die Faktenlage zu schildern. Die Faktenlage ist europarechtlich wir politisch sehr eindeutig. Es gibt eine gemeinsame Handelspolitik der Europäischen Union, die von der Europäischen Kommission umgesetzt wird. Wir sind in den letzten 50 Jahren seit den Römischen Verträgen, seit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft hervorragend damit gefahren, als immer größer und mächtiger werdender Wirtschaftsblock Handelsverträge für die Union und nicht für einzelne Mitgliedsstaaten abzuschließen.
Es ist durchaus möglich, dass das dem einen oder anderen vielleicht auch in der amerikanischen Regierung ein Dorn im Auge ist, dass wir ein vielleicht sogar stärkerer und mächtigerer Handels- und Wirtschaftsblock sind als die Vereinigten Staaten von Amerika oder die NAFTA. Auch innerhalb der NAFTA gibt es offensichtlich Auseinandersetzungen mit diesem neuen Präsidenten. Aber wir haben nicht den geringsten Anlass, darüber traurig zu sein, sondern das macht unsere Stärke aus. Wir verhandeln dabei mit allen Partnern, mit denen wir Handel und Investitionen treiben wollen, auf Augenhöhe. Das tun wir natürlich auch mit den Vereinigten Staaten von Amerika. Wenn es Missverständnisse darüber gibt, was rechtlich geboten und politisch gewollt ist, klären wir sie auf. Ich bin sicher, dass die beiden Präsidenten der Europäischen Kommission und des Europäischen Rates sicherlich versucht haben, der amerikanischen Delegation zu erläutern, dass die europäische Handelspolitik als Gesamtkunstwerk sicher nicht verhandelbar ist.
FRAGE JENNEN: Ich habe auch eine Frage zu den Äußerungen von Trump, und zwar unter dem Gesichtspunkt, dass Trump eine moralische Bewertung von Handelsbilanzüberschüssen vornimmt. An das Wirtschaftsministerium: Die Ministerin war in Washington. Haben Sie bei dem Besuch Fortschritte in der Verständigung gesehen? Sehen Sie eine Basis für eine Annäherung?
DR. BARON: Vielen Dank. Vorwegschicken muss auch ich, dass ich die Äußerung Trumps als solche nicht kommentieren kann. Ich kann auch nicht sagen, ob sie in dieser Form wortwörtlich gefallen ist oder nicht. Insofern muss auch ich denselben Vorbehalt machen, der gerade schon gemacht wurde.
Zur Reise der Bundesministerin in die USA: Es ist richtig, sie hat das Thema Leistungsbilanzüberschuss in ihren Gesprächen angesprochen sowohl in den Gesprächen mit dem Handelsbeauftragten Lighthizer als auch mit dem Handelsminister Wilbur Ross. Sie hat die Sichtweise der Bundesregierung und des Bundeswirtschaftsministeriums noch einmal dargelegt, dass man nämlich die Faktoren berücksichtigen muss, die den Leistungsbilanzüberschuss verursachen. Zu einem Großteil sind es Faktoren wie der Ölpreis oder der Wechselkurs, der nicht durch Regierungspolitik zu beeinflussen ist.
Sie hat auch noch einmal deutlich gemacht, dass wir in der Bundesregierung aber natürlich eine Politik zur Stärkung der Investitionen und der Investitionsdynamik verfolgen und dass dazu in dieser Legislaturperiode einiges erreicht wurde, auch zur Stärkung der Binnennachfrage, Stichwort „Mindestlohn“. Diese Fakten hat sie noch einmal dargelegt und gleichzeitig natürlich auch deutlich gemacht, dass der Leistungsbilanzüberschuss Ausdruck der hohen Wettbewerbsfähigkeit und der hohen Qualität deutscher Produkte ist.
Sie hat sich nach den Gespräch auch kurz gegenüber der Presse geäußert und dabei deutlich gemacht, dass es weiterhin unterschiedliche Sichtweisen auf die Dinge gibt, sie aber unsere Position noch einmal sehr ausführlich dargelegt hat. Weitergehende Schlussfolgerungen gab es in diesen Gesprächen nicht, auch nicht über konkrete Reaktionen.
SRS STREITER: Ich möchte gern auch noch etwas dazu sagen, weil Sie in Ihrer Frage mit den Worten „moralische Bewertung“ wieder etwas untergejubelt haben.
Wir wissen das nicht. Sie waren bei den Gesprächen nicht dabei, ich war bei den Gesprächen nicht dabei, und es gibt Teilnehmer dieser Gespräche, die bestreiten, dass der amerikanische Präsident sich so geäußert hat.
ZUSATZFRAGE JENNEN: Ist diese Form von moralischer Bewertung von Leistungsbilanzüberschüssen in irgendeiner Art von Gesprächen, die mit der Bundeskanzlerin oder auch auf anderer Ebene stattgefunden haben, schon einmal so gefallen, oder geht man auf die sachlichen Argumente von globalem Wettbewerb ein?
SRS STREITER: Nicht dass ich wüsste. Ich wollte nur dem Eindruck entgegenwirken, dass Ihre Behauptung unwidersprochen geblieben ist.
FRAGE JESSEN: Herr Streiter und vielleicht auch Frau Baron, immerhin hat Jean-Claude Juncker bestätigt, dass
SRS STREITER: Nein, er hat es dementiert.
ZUSATZ JESSEN: Nein.
SRS STREITER: Doch. Vorhin hat er es dementiert.
ZUSATZ JESSEN: Vorhin hat Jean-Claude Juncker, nach dem was ich hier lese, bestätigt, dass die Worte „the Germans are bad“ in dem Gespräch gefallen seien. Allerdings sei das von Trump in keiner Weise aggressiv vorgetragen worden. Mit der Erklärung: „Bad“ könne man ja sowohl als „böse“ als auch als „schlecht“ übersetzen.
Wenn Juncker das so sagt, ist das in meiner Wahrnehmung durchaus eine Bestätigung, sonst könnte er es ja nicht sagen. Vielleicht mögen Sie doch überlegen, ob Sie als die betroffene Regierung dann nicht dazu Stellung nehmen.
Könnten Sie, Frau Dr. Baron, aber vielleicht sagen, ob aus Sicht Ihres Hauses ein deutscher Handelsbilanzüberschuss schlecht ist? Einfach nur: Ist er schlecht? Es gehört ja zum magischen Viereck, dass eine ausgeglichene Handelsbilanz da sein sollte. Ist also ein Überschuss schlecht?
SRS STREITER: Die deutsche Haltung zum Thema „Leistungsbilanzüberschüsse“ ist ja bekannt. Solch ein Leistungsbilanzüberschuss ist weder gut, noch ist er böse. Er ist das Ergebnis des Zusammenspiels von Angebot und Nachfrage auf den Weltmärkten. So entsteht ein Überschuss oder eben kein Überschuss. Er ist zudem durch Faktoren begründet, die nicht oder jedenfalls nicht direkt durch wirtschafts- und finanzpolitische Maßnahmen in Deutschland beeinflusst werden können, zum Beispiel durch den Ölpreis oder den Eurokurs, aber auch durch strukturelle Faktoren wie demografische Entwicklung und hohe Auslandsinvestitionen deutscher Unternehmen in den vergangenen Jahren.
Um Ihre Frage zu beantworten: Ein Leistungsbilanzüberschuss ist weder gut noch böse.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Ich hatte nicht nach „böse“ gefragt, sondern explizit nach „schlecht“, und zwar durchaus im Sinne des sogenannten magischen Vierecks. Gilt dieses dann nicht mehr?
SRS STREITER: Er ist auch weder gut noch schlecht. Er ist das Ergebnis des Zusammenspiels von Angebot und Nachfrage. Es muss ja einen Grund dafür geben, wenn manche Produkte stärker nachgefragt werden als andere.
ZUSATZ JESSEN: Das war gar nicht streitig, Herr Streiter. Die Frage ist nur, ob ein Handelsbilanzüberschuss, wenn er denn da ist, gut oder schlecht ist.
SRS STREITER: Das habe ich ja mit einem entschiedenen Weder-Noch beantwortet.
VORS. FELDHOFF: Frau Baron?
DR. BARON: Ich habe dem nichts hinzuzufügen. Es ist eine Faktenlage, wie Herr Streiter es dargestellt das.
FRAGE JOLKVER: Herr Streiter, noch einmal zum NATO-Zwei-Prozent-Ziel: Ich weiß, dass das Thema hier schon mehrfach besprochen wurde. Aber es gibt eine sehr genau ausformulierte Haltung der Bundesregierung zu diesem Zwei-Prozent-Ziel. Würden Sie sie aus aktuellem Anlass noch einmal wiederholen? Was ist die offizielle Haltung zum Zwei-Prozent-Ziel der NATO?
SRS STREITER: Nein. Das haben wir hier wirklich rauf und runter besprochen. Das werde ich heute nicht noch einmal tun. Es ist ganz klar. Es gibt zeitliche Vorgaben. Es gibt jetzt auch einen Beschluss. Ich sehe da keinen Grund, das hier jetzt noch zum hundertsten Mal zu wiederholen, wirklich nicht.
FRAGE LEIFERT: Herr Schäfer, hat sich das Maß an Vertrauen gegenüber der US-Administration verändert?
DR. SCHÄFER: Nein, das hat sich nicht verändert. Ich habe versucht, in meiner ersten Antwort deutlich zu machen, Herr Leifert, dass wir auf allen Ebenen sehr vertrauensvolle und gute Gespräche und Verhandlungen mit den Amerikanern hatten im NATO Rahmen und auch bei den vielen bilateralen Gesprächen, die wir ja schon geführt haben. Herr Gabriel war schon zweimal in Washington. Der amerikanische Außenminister war zum G20-Treffen hier in Deutschland. Auch da wurde intensiv miteinander gesprochen. Es gibt da auf politischer Ebene gut funktionierende, auch vertrauensvolle Arbeitsbeziehungen, die sich etabliert haben. Gestern Nachmittag ich stand halt dabei gab es sehr lange, auch sehr engagierte und, glaube ich, gute Gespräche, die der Außenminister und die die Verteidigungsministerin mit dem amerikanischen Verteidigungsminister und mit McMaster, dem Sicherheitsberater, geführt haben. Das funktioniert alles gut, und da kann man über die Themen reden.
Es kommt dann vor, dass es unterschiedliche Vorstellungen und vielleicht auch Interessensunterschiede gibt, aber das ist das normale Spiel der Dinge. Wir alle haben es einfach damit zu tun ich sage ausdrücklich: wir alle, nicht nur wir Deutsche , dass manches eben schwer berechenbar ist und bleibt. Es wird ein Umstand sein, den wir in unsere Politik, in unserer Außen- und Sicherheitspolitik und auch in unseren Gesprächen und Vereinbarungen mit den Amerikanern immer mit berücksichtigen müssen, dass uns da manchmal Dinge passieren können, die uns vielleicht überraschen, aber auf die wir uns einstellen können und mit denen wir auch leben können.
Wir werden jetzt einfach das Gespräch fortsetzen. Wir haben Vereinbarung getroffen, mit denen wir gut leben können. Wir werden jetzt genau das tun, was in Wales beschlossen worden ist. Die Formulierungen können Sie, Herr Jolkver, in der Tat nicht nur in den Protokollen der Regierungspressekonferenzen nachlesen. Wir haben uns gestern darauf geeinigt, dass es regelmäßig nationale Pläne gibt auch deutsche nationale Pläne , die jährlich im Kreis der Verteidigungsminister beraten und besprochen werden, und zwar über die Fortschritte auf dem Weg dessen, was in Wales vereinbart worden ist. Das werden wir tun, und das werden auch alle anderen Bündnispartner tun. Da werden wir schon gut miteinander auskommen.
ZUSATZFRAGE LEIFERT: Herr Schäfer, gestatten Sie mir noch eine Nachfrage. Es hat gerade in den jüngsten Wochen seit der Begegnung von Trump mit Lawrow, bei der es um Dienstinformationen geht, die mutmaßlich aus Israel stammten, und nach dem Manchester-Leak nach dem jüngst erfolgten Anschlag in Manchester, im Rahmen dessen Polizeiangaben vielleicht auch nicht so vertraulich behandelt worden sind – ich entnehme das der Presse Haben Sie Grund und Anlass, im Umgang mit der US-Administration vorsichtiger zu sein?
DR. SCHÄFER: Über nachrichtendienstliche Kontakte möchte ich und kann ich hier nicht sprechen. Ich spreche für das Auswärtige Amt. Da müssten Sie jemand anders fragen, Herr Leifert.
Für die politischen Kontakte mit der amerikanischen Administration kann ich das ausdrücklich verneinen. Wir haben mit den Personen, die ich gerade angesprochen habe, und auch in den Kontakten, die wir auf diplomatischer, politischer und sozusagen Beamtenebene miteinander haben, inzwischen wieder auch wenn ja immer noch nicht alle politischen Posten innerhalb der amerikanischen Administration bzw. in der Außenpolitik besetzt sind gute, vertrauensvolle Beziehungen, die, glaube ich, gefestigt genug sind, um zu sagen: Darauf können wir bauen. Das heißt nicht das will ich noch einmal wiederholen , dass wir da immer einer Meinung sein müssen. Aber dass wir nach fast vier Monaten oder 120 Tagen der neuen Administration inzwischen Gesprächskontakte etabliert haben, verbuchen wir jeweils schon als einen Erfolg, weil es uns ermöglicht, die Dinge im täglichen Geschäft miteinander zu besprechen.
FRAGE DEISS: Herr Streiter, auf dem NATO-Gipfel hat die Bundeskanzlerin ja auch mit Präsident Erdoğan gesprochen, und zwar etwa 30 Minuten lang, entnehme ich Ihrer Mitteilung. Sie hat noch einmal darauf hingewiesen, dass es unabdingbar sei, dass Bundestagsabgeordnete ihre Bundeswehr im Auslandseinsatz besuchen könnten. Können Sie uns erzählen, was die Reaktion von Herrn Erdoğan auf diese Äußerung war? Hat man in irgendeiner Form Vereinbarungen getroffen oder auf den Weg gebracht? Wann ist für die Bundeskanzlerin der Zeitpunkt gekommen sie hat ja im Vorfeld dieses Gesprächs gesagt, dass die Bundeswehr ansonsten nicht in İncirlik bleiben könne , wenn jetzt weiterhin nichts passiert?
SRS STREITER: Erstens war das ein vertrauliches Gespräch, von dem wir nicht berichten. Zweitens war ich auch nicht dabei, und insofern muss ich mich auch gar nicht verbiegen. Drittens glaube ich, dass das, was die Bundeskanzlerin gesagt hat, ja an Eindeutigkeit nichts zu wünschen übrig lässt. Das heißt, wenn ein Besuch deutscher Abgeordneter in İncirlik nicht möglich ist, dann gehen wir da raus.
ZUSATZFRAGE DEISS: Gibt es jetzt Schritte, die geplant und unternommen werden, um diesen Abzug vorzubereiten, falls sich in nahbarer Zukunft nichts daran ändert?
SRS STREITER: Da gibt es nichts, worüber ich jetzt berichten könnte.
ZUSATZFRAGE DEISS: Ich habe eine Nachfrage an das Bundesverteidigungsministerium. Sie haben die Äußerung der Kanzlerin ja auch zur Kenntnis genommen. Gibt es jetzt schon Schritte, um den Abzug der Bundeswehr vorzubereiten oder sogar vorzunehmen?
FLOSDORFF: Ich habe hier ja in der vergangenen Woche häufiger darüber berichtet, was für Erkundungen stattgefunden haben, und mögliche Ausweich- oder Alternativstandorte genannt, die da infrage kommen könnten. Da gibt es das positive Ergebnis, dass man für den Fall, dass die politische Entscheidung fällt, dass man aus İncirlik abzieht, die Möglichkeit hat, mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung zum Beispiel auch von einem Standort in Jordanien aus solche Flüge fortzusetzen.
Inhaltlich gibt es dazu jetzt keinen neuen Stand. Das eine sind die Prüfungen dessen, was faktisch notwendig wäre. Daran, wie man so etwas realisiert, hängt einiges dran; das habe ich hier auch schon ausführlich geschildert. Das andere ist sozusagen die [politische] Entscheidung.
FRAGE JUNG: Es geht allgemein um den NATO-Gipfel, Herr Streiter, Herr Schäfer. Die Kanzlerin hat gestern auf dem Kirchentag den Punkt Abrüstung angesprochen und gesagt, das sei ganz, ganz wichtig und müsse auf die Tagesordnung. Wurde das gestern von ihr oder der Bundesregierung auf die Tagesordnung gesetzt, und was ist dabei herausgekommen?
SRS STREITER: Die Tagesordnung kennen Sie ja.
ZUSATZ JUNG: Also hat die Kanzlerin geflunkert.
SRS STREITER: Nein.
ZUSATZFRAGE JUNG: Sondern?
SRS STREITER: Sie hat ja nicht gesagt, dass sie das gleich am Nachmittag machen werde, oder? Es gab eine andere Tagesordnung in Brüssel, wie Sie wissen.
ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Schäfer hat
DR. SCHÄFER: Es gab zwei große Themen: die Frage der Mitgliedschaft in der Anti-ISIS-Koalition und das Thema des „burden sharing“.
Dass der Bundesregierung das Thema Abrüstung auch im NATO-Kontext ein wichtiges Anliegen ist, mögen Sie daran ermessen, dass es seit einigen Jahren zum allerersten Mal überhaupt auf Betreiben der Bundesregierung dieser Bundesregierung Ausschüsse der NATO gibt, die sich ausschließlich mit Abrüstungsfragen beschäftigen. Das gab es in der NATO 50 Jahre lang nicht. Selbstverständlich steht das Thema Abrüstung für uns und für diese Bundesregierung im Mittelpunkt unserer Sorgen und von Fragen einer schwieriger gewordenen Sicherheitslage in Europa. Nicht nur die Bundeskanzlerin hat gestern auf dem Kirchentag dazu Stellung genommen. Auch der Außenminister ist ich glaube, gerade jetzt, während wir miteinander sprechen mit einigen Tausend Teilnehmern des Kirchentags im Gespräch, und auch dabei geht es um das Thema Abrüstung.
Das Thema steht für uns, wo wir mitten im Herzen Europas stehen und wo wir eine generationenlange Erfahrung damit haben, was es heißt, im Falle eines Kriegs oder gar eines Atomkriegs womöglich zum Schlachtfeld zu werden, natürlich und naturgemäß ganz vorne auf der Tagesordnung. Das gilt für den Außenminister sowieso und ganz bestimmt für alle Mitglieder der Bundesregierung.
Aber Georg Streiter hat natürlich recht, und ich sage das, weil ich gestern dabei war: Da standen andere Themen auf der Tagesordnung, die da in kurzer Zeit bei einem Abendessen abzuhandeln waren. Das schließt überhaupt nicht aus, dass wir auch innerhalb des NATO-Bündnisses ein festes Engagement für Initiativen für Rüstungskontrolle, Transparenz und Abrüstung pflegen.
ZUSATZFRAGE JUNG: Ich habe noch eine Frage zum sogenannten Zwei-Prozent-Ziel. Herr Trump hat noch etwas Neues gesagt, nämlich dass 2 Prozent das absolute Minimum seien. Ist das jetzt für die Bundesregierung eine weitere Eskalation dieses Streits?
DR. SCHÄFER: Wir halten uns an das, was vereinbart worden ist. Das, was vereinbart wurde, ist nicht mehr, aber auch nicht weniger als das, was in Wales vereinbart worden ist. Die Formulierungen haben wir hier schon ausführlich miteinander ausgetauscht. Wir haben sozusagen schwarz auf weiß in Dokumenten der NATO vereinbart, dass es eben nicht nur um Cash geht, also um das Zwei-Prozent-Ziel in nackten Zahlen, sondern auch um Fähigkeiten und Beiträge. Da braucht sich Deutschland nicht zu verstecken, in keiner Weise, sowohl in Bezug auf den Umgang mit Bedrohungen aus dem Osten als auch insgesamt. Deshalb sind wir ganz zuversichtlich, dass wir da auf dem richtigen Weg sind und uns vor allen Dingen im Einklang und im Geleitzug all unserer NATO- und Bündnispartner bewegen.
FRAGE GEUTHER: Eine Frage nicht zu İncirlik, sondern zum deutsch-türkischen Verhältnis, wenn ich darf, und zwar an das Innen- und das Außenministerium: Es gibt Berichte über Asylanträge hoher türkischer Offiziere. In den jüngsten Berichten heißt es, dass gegen Antragsteller aus der Türkei konkrete Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Putschversuch erhoben werden. Können Sie das bestätigen? Gibt es Auslieferungsanträge? Was können Sie sonst zu dem Komplex sagen?
HÄGER: Es ist ja bekannt, dass wir grundsätzlich zu Einzelfällen keine Stellung nehmen. Das Übliche dazu: Jeder Einzelfall wird vom BAMF natürlich entsprechend geprüft und auf der Grundlage von Recht und Gesetz entschieden. Natürlich sind Grundlagen dafür die (akustisch unverständlich). Mehr kann ich dazu nicht sagen.
ZUSATZFRAGE GEUTHER: Können Sie den aktuellen Stand dessen nennen, wie viele Asylentscheidungen dieser Art, also von türkischen Anträgen, es gibt?
HÄGER: Ich kann sagen, dass nach Angaben des BAMF, die natürlich statistisch nicht belastbar sind, weil entsprechende Angaben auf Freiwilligkeit beruhen, zum 17. Mai 217 Personen mit Diplomatenpässen und 220 Dienstpassinhaber einen Asylantrag gestellt haben. Diese Zahlen umfassen natürlich jeweils auch Familienangehörige. Die Streitkräfte werden, wie bekannt ist, statistisch nicht gesondert erfasst.
In diesem Fall kann ich nur sagen, dass einige Fälle auch positiv entschieden wurden. Aber auch da gilt: Zu Einzelfällen kann ich leider nichts weiter sagen.
FRAGE LEIFERT: Ich muss noch einmal nach İncirlik zurückspringen. Herr Flosdorff, Sie sprachen von dem politischen Signal. Können Sie uns, sollte das erfolgen, einen zeitlichen Rahmen nennen, innerhalb dessen eine solche Verlegung zu leisten wäre? Reden wir von zwei Wochen oder von zwei Monaten oder von einem Jahr? Ich habe keine Ahnung, wie aufwendig das ist und wie schnell Sie das zustande bringen.
FLOSDORFF: Herr Leifert, auch da gibt es gegenüber den wiederholten Ausführungen in den letzten Regierungspressekonferenzen jetzt keinen neuen Stand. Da muss man differenzieren. Das hängt davon ab, um was es jetzt genau geht. Geht es um die Tankflugzeuge? Das ließe sich
ZURUF LEIFERT: Es geht um Einsatzbereitschaft!
FLOSDORFF: Einsatzbereitschaft? Sprechen wir da von demselben? – Trotzdem geht es nicht nur um Einsatzbereitschaft, sondern um unterschiedliche Fähigkeiten, die wir da zur Verfügung stellen. Das eine ist die Luftbetankung, Tankflugzeuge. Das geht innerhalb eines schnelleren Zeitraums. Da reden wir von wenigen Wochen, in denen man das von einem anderen Stützpunkt aus realisieren könnte.
Was jetzt den Tornado mit der sehr komplexen Aufklärungsfähigkeit angeht, ist es komplizierter; das habe ich ja auch schon einmal gesagt. Dabei geht es um rund 180 bis 200 Container an Technik, die von A nach B zu transportieren wären, auch mit allen Anschlüssen und Leitungen, die da sein müssen, und auch, was Datentransfers usw. angeht. Das ist aufwendiger. Dabei redet man im Minimum über einen Zeitraum von zwei Monaten. Das hängt auch sehr davon ab, wie reibungslos sich das dann gestalten würde. Sowohl beim Abbau als auch beim Aufbau an einem anderen Ort ist man auf Kooperation angewiesen. Das heißt, das sind grobe Richtwerte, die noch mit einigen Fragezeichen versehen sind.
ZUSATZFRAGE LEIFERT: Ich erinnere mich an diese Regierungspressekonferenz, auf die Sie verwiesen haben. Da hieß es auch, man müsste sozusagen Stationierungsstatute aushandeln, also das, was in der Türkei als NATO-Partner praktisch schon vorhanden war und in Jordanien nicht der Fall ist. Sie sprachen von positiven Ergebnissen Ihrer Evaluierung. Heißt das, die Verhandlungen über diese Statuten sind schon erfolgt und abgeschlossen, laufen die, oder haben sie noch gar nicht begonnen?
FLOSDORFF: Nein, erst einmal läuft das jetzt nicht bei uns, sondern das ist ein anderer Strang.
ZURUF LEIFERT: Dazu kann Herr Schäfer ja vielleicht noch etwas sagen!
FLOSDORFF: In der Türkei gab es kein eigenes Statut. Das lief dort nach NATO-Grundsätzen ab; wir hatten das Thema hier auch schon einmal gehabt. In Jordanien muss man das sozusagen noch einmal neu festlegen. Zuversichtlich stimmt uns, dass uns der jordanische König im Gespräch mit der Ministerin zugesagt hat, dass Jordanien uns für den Fall, dass diese politische Entscheidung fällt, jede erdenkliche Unterstützung zuteilwerden lassen würde, falls wir in die Lage kommen würden, dass wir uns, aus İncirlik umziehend, an den Standort in Jordanien verlegen müssten. Aber wir können im Prinzip nicht mit solchen Maßnahmen beginnen, wenn die Entscheidung noch gar nicht gefallen ist. Dafür bitte ich einfach um Verständnis.
DR. SCHÄFER: Ich kann dem, was Herr Flosdorff sagt, nur zustimmen und vielleicht ergänzen, dass, wenn wir es mit einem Gastgeber zu tun haben, der anders als in der Türkei unsere Gravamina respektiert, der uns auf allerhöchster Ebene durch den König, das Staatsoberhaupt Zeichen gibt, dass wir willkommen sind, und der ja auch Jordanien ist extrem bedroht durch den Terror des „Islamischen Staates“ ein Interesse daran hat, dass der deutsche Beitrag im Kampf gegen ISIS möglichst reibungslos und effektiv fortgesetzt werden kann, wir unsere Soldatinnen und Soldaten natürlich nur dann nach Jordanien schicken werden, wenn das verantwortbar ist. Dafür ist aber nicht notwendig Voraussetzung, Vereinbarungen in trockenen Tüchern einschließlich Ratifikation etc. zu treffen, die sozusagen in jeder Hinsicht völkerrechtlich oder sonst wie wasserdicht sind, sondern da kann man sicherlich auch mit Vereinbarungen operieren, die wir für belastbar halten, weil wir es eben mit einem Partner zu tun haben, der uns gerne willkommen heißt und der sich freut, dass wir auf diese Art und Weise einen gemeinsamen Beitrag zu einem gemeinsamen Kampf leisten, der uns wichtig ist.
Im Übrigen möchte ich nur noch einmal daran erinnern, dass ich bereits vorgestern gesagt habe: Auch nach dem Gespräch der Bundeskanzlerin mit dem türkischen Präsidenten geht die Sonne wieder auf, auch im deutsch-türkischen Verhältnis. Ich will damit nicht sagen, dass alles gut ist; alles andere. Es gibt einen Status quo, der in jedem Maße und in jeder Hinsicht unbefriedigend ist. Dennoch hat die Bundeskanzlerin mit dem Staatspräsidenten gesprochen, und der Außenminister hat gestern auch mit dem Außenminister und dem Staatspräsidenten gesprochen. Die Gesprächsfäden sind da noch nicht abgerissen. Solange das nicht geschehen ist, werden wir auch nicht die Hoffnung aufgeben, dass die Türkei ein Einsehen hat und versteht, was uns wichtig ist, und vor allen Dingen versteht, dass es hier nicht um bilaterale Befindlichkeiten geht, jedenfalls nicht nur, sondern darum, dass wir ein gemeinsames Ziel haben, das wir gemeinsam erreichen können und möglichst schnell erreichen wollen. Das hat sich auch der deutsche Außenminister auf die Fahnen geschrieben. Er hat auch vereinbart, mit seinem türkischen Amtskollegen Çavuşoğlu in Kontakt zu bleiben, auch und gerade mit dem Ziel, die Wünsche des Deutschen Bundestags zu erfüllen, seine Soldatinnen und Soldaten in der Türkei besuchen zu können, und zwar in İncirlik und auch in Konya.
VORS. FELDHOFF: Ich will jetzt einmal versuchen, das Themen-Hopping ein bisschen einzugrenzen. Deshalb wäre Frau Schmeitzner dran!
FRAGE SCHMEITZNER: Genau dazu, noch einmal ein Schritt zurück: Herr Streiter, Sie haben gesagt „Wenn ein Besuch nicht möglich ist, dann gehen wir raus“. Wovon sprechen wir jetzt? Warten wir darauf, dass die Türkei die grundsätzliche Erklärung abgibt, dass die Bundestagsabgeordneten kommen dürfen, wann immer sie wollen? Reicht es, wenn eine Besuchsanfrage eines einzelnen Abgeordneten zum Beispiel aus der Fraktion der Linken, wie es sie jetzt mehrmals gab abgelehnt wird? Wenn die nächste Gruppe jetzt zum Beispiel eine aus dem Auswärtigen Ausschuss abgelehnt wird, ist das auch ein Grund?
Können Sie uns vielleicht auch ein bisschen sagen, um welchen Zeitrahmen es dabei geht? Wenn man als Gruppe eine Reise beantragt, dann muss man ja wieder einige Tage oder Wochen warten, bis eine Reaktion aus der Türkei kommt.
SRS STREITER: Alles hängt mit allem zusammen. Ich würde jetzt nicht wagen wollen, über die Äußerungen der Bundeskanzlerin hinauszugehen. Die stehen ja für sich. Sie hat gestern nun mit dem Mann gesprochen, mit dem man das besprechen muss, und sie hat da eine Ansage gemacht. Jetzt müssen wir einmal schauen, ob das wirkt.
DR. SCHÄFER: Ich denke, es ergibt Sinn, dass man das dann mit denjenigen bespricht, die es angeht. Das sind in diesem Fall die Abgeordneten des Deutschen Bundestags. Das ist, glaube ich, für die nächsten Tage auch geplant. Wir stimmen uns mit dem Deutschen Bundestag ab, um daraus eine Linie abzuleiten, die wir dann auch für den Deutschen Bundestag als Bundesregierung mit der türkischen Regierung umsetzen.
ZUSATZFRAGE SCHMEITZNER: Hieße das also, dass wir in Kürze das nächste Ansinnen aus dem Verteidigungsausschuss „Wir wollen gerne nach İncirlik“ sehen werden?
DR. SCHÄFER: Vielleicht fragen Sie bei denen nach, die diese Reise durchführen wollen. Es könnte sein, oder?
ZUSATZ SCHMEITZNER: Es klingt so, als ob das in Ihrem Sinne wäre.
DR. SCHÄFER: Ja, in unserem Sinne wäre es, wenn diese Reisen stattfinden könnten, und dazu müssen sie natürlich beantragt werden.
VORS. FELDHOFF: Herr Jung, zu diesem Komplex İncirlik-Türkei oder zu einem ähnlichen Thema? Dazu? – Dann bitte!
FRAGE JUNG: Zur deutsch-türkischen Freundschaft: Herr Streiter, wessen Freilassung hat die Kanzlerin gestern von Herrn Erdoğan gefordert?
VORS. FELDHOFF: Entschuldigung, Herr Jung, ich habe gefragt, ob Sie eine Frage zu İncirlik hatten. Jetzt machen Sie das Thema breiter. Das finde ich nicht fair, ganz ehrlich nicht. Wir versuchen
ZURUF JUNG: Dann sagen Sie das den anderen auch!
VORS. FELDHOFF: Ich weiß, Sie gehören alle zu denen, die, versammelt im Raum, von Thema zu Thema springen. Das macht es für alle nicht einfacher. Lassen Sie uns doch versuchen, bei dem einen Thema zu bleiben, dann handeln wir es ab, und danach kommen Sie auch dran. Das ist doch gar kein Problem. Aber dieses Themen-Hopping macht es echt anstrengend. – Herr Deiß!
FRAGE DEISS: Nach meinen Informationen gibt es sowohl in der Unionsfraktion als auch in der SPD Bemühungen, nächste Woche einen gemeinsamen Antrag in den Bundestag einzubringen, der eben den Abzug der Bundeswehrsoldaten aus İncirlik fordert. Selbst wenn dieser nicht rechtlich bindend für die Bundesregierung wäre, Herr Streiter, würde sich die Bundeskanzlerin daran halten?
SRS STREITER: Das kann ich Ihnen nicht sagen. Ich meine, der Bundestag ist sein eigener Herr. Die Einsätze der Bundeswehr sind klar geregelt. Das heißt, wir haben eine Parlamentsarmee. Wie Martin Schäfer eben schon sagte, ist es, glaube ich, sehr sinnvoll, wenn das Parlament und die Regierung darüber dann einmal miteinander reden.
ZUSATZFRAGE DEISS: Der Einsatz ist ja mandatiert. Wenn jetzt aber die beiden großen Fraktionen im Bundestag diesem Mandat durch einen neuen Antrag quasi die Grundlage entziehen würden, wäre das dann nicht ein neuer Sachstand?
DR. SCHÄFER: Wie haben immer gesagt, Herr Deiß, dass die nächste Sitzungswoche des Deutschen Bundestags eine wichtige ist, weil sich die Abgeordneten darauf einstellen, dass sich die Bundesregierung dem Thema in der Zeit seit der letzten Sitzungswoche angenommen hat. Ich glaube, wir können jetzt belegen, dass wir das sehr engagiert und sehr intensiv getan haben. Was der Deutsche Bundestag dann nächste Woche entscheiden mag, können wir nicht vorhersehen. Bis dahin wird es ganz bestimmt auch noch im Rahmen der verschiedenen kommunizierenden Röhren, die es zwischen Bundesregierung und Bundestag gibt, eine Menge Gespräche geben. Wir warten in Demut ab, wie der Souverän das machen möchte, und dann werden wir das umsetzen.
FRAGE JESSEN: Bleibt es bei der Position, dass das Kontingent nur dann in İncirlik bleiben kann, wenn es eine generelle Besuchserlaubnis vor dem Hintergrund der Parlamentsarmee gibt, eben nicht einen Einmal-so-einmal-so-Einzelfallantrag? Ist also eine generelle Besuchserlaubnis Voraussetzung für eine weitere Stationierung in İncirlik?
SRS STREITER: Entschuldigung, aber ich meine, das haben wir doch gerade gesagt! Die Bundeskanzlerin hat ich zitiere das wörtlich gesagt, „dass es für uns unabdingbar ist, weil wir eine Parlamentsarmee haben, dass unsere Soldaten durch die Mitglieder des Deutschen Bundestages besucht werden können. Ansonsten müssen wir İncirlik verlassen. Das ist sozusagen konstitutiv für das Tätigsein der Bundeswehr.“ Klarer kann man es doch nicht sagen!
ZUSATZFRAGE JESSEN: Jein. Die Forderung, dass es die Besuchsmöglichkeit geben muss, ist klar. Die Frage ist nur: Wie ist das Verfahren? Es ist ein Unterschied, ob die Türkei sagt „Selbstverständlich, immer dann, wenn das Parlament dorthin reisen will, kann es das“ oder ob es jeweils eines Einzelfallantrags bedarf. Das sind zwei sehr unterschiedliche Verfahren.
SRS STREITER: Die Bundeskanzlerin hat darauf hingewiesen, dass es unabdingbar ist, dass Abgeordnete des Deutschen Bundestags ihre Soldaten besuchen können müssen. Punkt. Dem habe ich jetzt wirklich nichts mehr hinzuzufügen, wirklich nicht!
FRAGE JUNG: Herr Streiter, wessen Freilassung hat die Kanzlerin gestern von Herrn Erdoğan genau gefordert?
SRS STREITER: Das kann ich Ihnen nicht genau sagen, weil ich nicht dabei war. Das war ein
ZUSATZFRAGE JUNG: Wer weiß das?
SRS STREITER: Das war ein Vier-Augen-Gespräch zwischen der Bundeskanzlerin und Herrn Erdoğan.
ZUSATZFRAGE JUNG: Wer weiß das?
SRS STREITER: Frau Bundeskanzlerin und Herr Erdoğan.
ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Schäfer?
DR. SCHÄFER: Ich war auch nicht dabei.
ZUSATZFRAGE JUNG: Hat Herr Gabriel irgendwelche Freilassungen gefordert?
DR. SCHÄFER: Aber Sie fragen das nun buchstäblich dreimal die Woche, Herr Jung! Dass wir
ZURUF JUNG: Na ja, Sie fordern von mehreren
DR. SCHÄFER: das fordern, ist Ihnen doch bekannt! Es ist Ihnen auch bekannt, dass wir da gegenüber der türkischen Seite absolut kein Blatt vor den Mund nehmen. Was wir hier öffentlich fordern, fordern wir auch gegenüber den Türken in den Gesprächen, die wir führen. Das scheint mir ein absolutes Ding der Selbstverständlichkeit zu sein. Ich verstehe nicht, warum Sie das in Zweifel ziehen.
ZUSATZ JUNG: Weil das Auswärtige Amt von mehreren Freilassungsforderungen spricht und ich von Frau Merkel nur den Namen Yücel höre.
SRS STREITER: Ja, da steht einer für alle!
FRAGE DEISS: Mir ist bewusst, dass sich die Bundesregierung auch deshalb sehr schwer mit so einer grundlegenden Entscheidung tut, die Bundeswehrsoldaten zu verlegen, weil das natürlich ein offener diplomatischer Bruch wäre. Andererseits haben Sie ja gesagt, es sei auch möglich, die Bundeswehr woanders zu stationieren. Gilt das auch für andere Bereiche? Ist die Türkei als NATO-Partner und als politischer Partner für die Bundesregierung verzichtbar oder unverzichtbar?
DR. SCHÄFER: Auch darüber ist in den letzten Wochen, Herr Deiß, an dieser und anderer Stelle schon sehr intensiv gesprochen worden. Wir haben Schwierigkeiten im bilateralen Verhältnis mit der Türkei. Es gibt Themen zwischen Europa und der Türkei, bei denen wir unterschiedlicher Meinung sind. Wir haben das Gefühl, dass sich die Türkei auf einen Weg gemacht hat, der nicht auf Europa zuführt, sondern die Türkei von Europa wegführt. Wir bedauern das, wir halten das für falsch, und wir haben eine Reihe von Fragen und Zweifeln im Zusammenhang mit gemeinsamen Werten, die wir noch mit der Türkei teilen. Das sehen wir an den Fällen Yücel, Tolu und anderen geradezu symbolhaft oder beispielhaft.
Dennoch gibt es für uns überhaupt keinen Zweifel daran, dass die Türkei ein wichtiger Partner im Verteidigungsbündnis der NATO ist. Die Sicherheit Europas ist auch an ihrer Südostflanke erheblich gefährdet. Die Verwerfungen im Nahen und Mittleren Osten allen voran im Bürgerkrieg in Syrien, aber auch darüber hinaus: im Irak, im Nahost-Friedensprozess, im Jemen sind näher an der Sicherheit Europas, als es sich viele in der deutschen oder europäischen Öffentlichkeit vorstellen mögen. Wir haben jegliches Interesse daran, gemeinsam mit all unseren NATO-Bündnispartnern und auch mit der Türkei die Sicherheit Europas zu verbessern und zu stabilisieren. Die richtigen Beschlüsse auf diesem Weg sind gestern aus unserer Sicht auf dem Treffen in Brüssel gefasst worden, auch im Zusammenhang mit dem gemeinsamen Kampf gegen den „Islamischen Staat“.
FRAGE: Ich habe eine Frage an das Bundesfinanzministerium, und zwar zum Treffen der Eurogruppe in zweieinhalb Wochen. Zuletzt ist ja ein erfolgreicher Abschluss daran gescheitert, dass sich zwei zwar einig waren, aber der Dritte nicht, wie es Herr Schäuble gesagt hat. Wenn man den Informationen traut, die jetzt immer mehr öffentlich werden, ist es wohl so, dass Herr Schäuble bereit war, detailliert aufschreiben zu lassen, welche Schuldenerleichterungen ab 2018 möglich wären, der IWF im Gegenzug zu erklären bereit war, dass er Teil des griechischen Programms bleibt, und dass die griechische Seite diesem ganzen Kompromiss dann nicht zugestimmt hat, weil ein Schuldenerlass war nicht drin, Schuldenerleichterungen auch nicht sie zumindest die Schuldentragfähigkeitsanalyse haben wollte, damit sie zum Anleihekaufprogramm der EZB gelangen kann. Meine Frage ist: Werden Sie denn in dieser Frage das nächste Mal zu einer Einigung gelangen?
KOLBERG: Wir haben
ZUSATZ: Entschuldigen Sie, Herr Kolberg, noch etwas: Das scheint wohl nämlich ein griechisches Minimalziel zu sein.
KOLBERG: Wir haben hier am Mittwoch sehr, sehr ausführlich ich glaube, 20 Minuten lang zu dem Thema Stellung genommen. Der Minister hat am Dienstag in der Pressekonferenz ganz ausgiebig die Ergebnisse vorgetragen. Auch Eurogruppenpräsident Dijsselbloem hat gesagt, dass man vorangekommen ist und dass eine Lösung in greifbare Nähe gerückt ist.
Die Gespräche gehen jetzt weiter, natürlich auch mit der griechischen Regierung. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass ich jetzt noch nicht das Ergebnis der Juni-Sitzung der Eurogruppe vorwegnehmen kann; deswegen gibt es ja diese Gespräche. Aber auch der IWF hat gestern durch den Sprecher noch einmal betont, dass man zuversichtlich ist, dass es ein Ergebnis in der Juni-Sitzung der Eurogruppe geben wird. Insofern sind alle ganz positiv gestimmt, und wir bringen uns auf jeden Fall konstruktiv in die derzeit laufenden Gespräche ein.
ZUSATZFRAGE: Aber noch einmal eine Frage: Was hindert Sie denn daran oder was sind die Punkte, damit Sie einer Schuldentragfähigkeitsanalyse, also einer solchen Art von Analyse, zustimmen könnten, die es Griechenland ermöglicht, in das Anleiheprogramm des EZB zu gelangen?
KOLBERG: Ich habe eben schon gesagt: Die Gespräche laufen zu den Verhandlungen über den Abschluss des zweiten Review oder dieser zweiten Programmüberprüfung. Wichtig ist für uns, dass Grundlage einer Einigung darüber bestand auch Einigkeit in der Eurogruppe das Mai-Statement 2016 der Eurogruppe ist. Da ist genau niedergelegt, was die Grundlage für weitere Schritte und für den Abschluss des Review ist. In diesem Rahmen laufen gerade die Gespräche, deren Ergebnisse ich jetzt noch nicht vorwegnehmen kann.
DR. SCHÄFER: Herr Vorsitzender, wo wir gerade über Griechenland sprechen, möchte ich Ihnen für die Bundesregierung sagen, dass wir bestürzt sind und mit Schrecken zur Kenntnis genommen haben, was da in Griechenland passiert ist, dass es offenbar zu einem Anschlag auf den ehemaligen Ministerpräsidenten Lucas Papademos gekommen ist, der offensichtlich Opfer einer Briefbombe geworden ist. Wir verurteilen das auf das Allerschärfste. Wir wünschen Lucas Papademos das Beste, übermitteln ihm die besten Genesungswünsche und hoffen, dass er wieder voll genesen kann.
Die Täter solcher abscheulichen Taten und gegebenenfalls ihre Hintermänner müssen aufgespürt und zur Verantwortung gezogen werden. Was auch immer diese Leute umtreibt, diese Art von politisch motivierten Anschlägen zu verüben, ist völlig unakzeptabel. Wir stehen in vollem Umfang an der Seite von Herrn Papademos und dem griechischen Staat.
FRAGE: Eine Frage an das Innenressort: Es gibt Medienberichte, dass das BAMF lange Zeit darauf verzichtet haben soll, eine angebotene Software zur besseren Identifizierung und der Herkunft von Flüchtlingen zu nutzen, also Stichwort Dialekt oder Gesichtserkennung. Ich würde gern wissen, ob es tatsächlich so ist und was sich möglicherweise unter dem Eindruck der jüngsten Ereignisse, beispielsweise um Franco A., an der Position verändert hat.
HÄGER: Das BAMF verfolgt das Ziel, das bereits im Jahr 2016 umgesetzte integrierte Identitätsmanagement kontinuierlich und fortlaufend weiterzuentwickeln. Dazu gehört auch eine kontinuierliche Sondierung des Marktes, eben auch betreffend möglicher Assistenzsysteme, wie Sie sie angesprochen haben, also Stichwort Sprach- und Gesichtserkennung, um die behördenübergreifende Effizienz und Transparenz, aber auch die Sicherheit im Asylverfahren weiterhin zu erhöhen. Das bedingt aber, dass die entsprechende Software auch in einer Kosten-Nutzen-Abwägung betrachtet wird, sie eine entsprechende Qualität besitzt sowie den rechtlichen Anforderungen genügt. Das BAMF testet eine entsprechende Software bereits seit Beginn des Monats im Rahmen eines Pilotverfahrens.
Zu Ihrer Frage betreffend den konkreten Fall: Im Fall Amri hätte ein Einsatz einer entsprechenden Sprach- und Gesichtserkennungssoftware in dem Sinne nichts gebracht, weil die Identität von Herrn Amri zu keinem Zeitpunkt in Frage stand. Vielmehr war es ja so, dass die Identität bekannt war, auch die Alias-Identitäten bekannt waren. Das war auch Grundlage oder zumindest Teil seines Ablehnungsbescheides. Von daher geht eine Verknüpfung in diesem Fall fehl.
ZUSATZFRAGE: Okay, da habe ich einen Fehler gemacht. Ich meinte natürlich Franco A. Da wäre es sehr wohl möglich gewesen, ihn damit zu erkennen, beispielsweise mit einem Sprachprogramm. Er soll ja nur sehr radebrechend Arabisch gesprochen haben.
Aber ich hätte noch eine zusätzliche Frage. Wird es dann so sein, wenn sich diese Software beim BAMF bewährt, dass auch alle Unterbehörden in den einzelnen Ländern die Daten untereinander austauschen können?
HÄGER: Noch einmal Ihre Frage den konkreten Fall betreffend. Im Fall Franco A. war es ja so, dass eine Befragung auf Französisch stattgefunden hat. Ohne mich mit der Technik näher befasst zu haben, wage ich zu bezweifeln, dass ein vielleicht vermeintlich deutsch-französischer Akzent im Rahmen einer entsprechenden Software dazu geführt hätte, dass da eine entsprechende Identität geklärt worden wäre. Also in dem Fall wurde im Rahmen dieser Fehlentscheidung ja ausdrücklich darauf verzichtet, ihn auf Arabisch zu befragen.
Zu Ihrer zweiten Frage: Ein Austausch der Daten wäre natürlich möglich. Also die Daten könnten elektronisch gespeichert und dann auch im Rahmen von MARiS ausgetauscht werden.
FRAGE DECKER: Frau Häger, gibt es anlässlich aktueller Berichte darüber, dass der Attentäter von Manchester zweimal in Deutschland umgestiegen ist, einen Deutschland-Bezug? Oder ist er hier tatsächlich nur umgestiegen und sonst gar nichts?
HÄGER: Dazu kann ich sagen, dass natürlich die Ermittlungen im Fall des Manchester-Attentats auf Hochtouren laufen. Wir sind in engem Kontakt mit den britischen Sicherheitsbehörden. Wie immer in solchen Fällen sind natürlich eventuelle Reiserouten und Aufenthalte Teil dieser Ermittlungen. Das gilt auch in diesem Fall, dass wir grundsätzlich zu laufenden Ermittlungen keine Stellung nehmen.
Dann würde ich gern die Gelegenheit nutzen, „unter drei“ zu gehen.
VORS. FELDHOFF: Dann gehen wir jetzt „unter drei“. Ich bitte, die Kamera wegzudrehen.
(Es folgt ein Teil „unter drei“.)
VORS. FELDHOFF: Gibt es weitere Fragen „unter drei“? – Das sehe ich nicht. Dann sind wir wieder „unter eins“.
FRAGE JORDANS: Weil das Bundesamt für Verfassungsschutz dem BMI untersteht, die Frage: Der Chef des britischen Inlandsgeheimdienstes sollte kommende Woche bei einem Symposium zum Terrorismus in Berlin auftreten. Er hat jetzt abgesagt. Soweit ich sehen kann, gibt es da keinen Stellvertreter. Ist das ein schlechtes Zeichen für die europäische Zusammenarbeit, wenn außer deutschen Vertretern keine europäischen Geheimdienstkollegen an so einem Symposium teilnehmen?
HÄGER: Da muss ich gestehen, dass ich über die Teilnehmerliste zu diesem in Rede stehenden Symposium nicht informiert bin. Ich kann Ihnen leider in diesem Fall keine Auskunft geben, reiche das aber gern nach.
FRAGE: Ich habe eine Frage an das Verkehrsministerium: Beim EU-Wettbewerbsrat wird es am Montag ja noch einmal um die Konsequenzen aus der Abgasaffäre gehen. Es liegt ja wohl ein Kompromisspapier auf dem Tisch. Es soll darüber abgestimmt werden, wie die Zulassungen ablaufen sollen und welche Strafen es geben soll, wenn Hersteller mogeln, wie es ja bisher vorgekommen ist. Unter anderem steht noch darin, dass die EU-Kommission Strafen verhängen darf. Bis zu 30 000 Euro pro Fahrzeug steht in dem Papier. Können Sie sagen, wie der Verkehrsminister konkret zu dieser Forderung steht? Vielleicht auch allgemein: Gibt es da von der Bundesregierung eine abgestimmte Haltung? Also wie wird man sich am Montag dazu verhalten?
STRATER: Also ich kann zu möglichen Tagesordnungspunkten von Gesprächen, die am Montag stattfinden, oder Papieren, die dort besprochen werden, nichts sagen.
Grundsätzlich kennen Sie unsere Haltung, was der Minister fordert, was die Überarbeitung der europäischen Typgenehmigungsvorschriften angeht. Wir setzen uns für eine Überarbeitung des europäischen Rechts ein, hier insbesondere der EU-Vorschrift 715 aus dem Jahr 2007. Da geht es um den Artikel 5, in dem die Bestimmungen bezüglich der Abschalteinrichtungen stehen. Der Minister hat immer gefordert, dass dieser Artikel überarbeitet werden muss, dass hier der Stand der Technik als Prüfmaßstab gelten muss, weil die bisherigen Regelungen zu viele Ausnahmen möglich machen. Oder anders gesagt: Dass der schlechteste Ingenieur, der den schlechtesten Motor herstellt, für sich die meisten Ausnahmen in Anspruch nehmen kann, das darf nicht sein. Wir werden uns dafür einsetzen, dass der Stand der Technik als Prüfmaßstab eingeführt wird. Außerdem hat der Minister immer wieder betont, dass es eine europäische Clearingstelle geben muss, die im Falle von Streitfällen, wie wir sie jetzt zwischen Deutschland und Italien im Falle Fiat erlebt haben, prüft, bewertet und vor allen Dingen verbindlich entscheidet.
Das sind die wesentlichen Forderungen, die der Minister genannt hat. Zu weiteren Details möchte ich im Moment noch nichts sagen.
ZUSATZFRAGE: Eine Zusatzfrage ganz konkret zu der Frage, ob die EU-Kommission Strafen gegenüber Herstellern verhängen darf: Wie ist da die Meinung des Ministers?
STRATER: Da muss man jetzt den weiteren Stand der Gespräche abwarten. Ich habe Ihnen gesagt, was wir fordern. Wir fordern eine Überarbeitung des Rechtsrahmens mit den wesentlichen Punkten, die ich hier gesagt habe. Alles Weitere werden wir sehen.
FRAGE LEIFERT: Herr Strater, haben die Bundesregierung oder der Verkehrsminister eine Handhabe, um Autohersteller zu sanktionieren?
STRATER: Wir haben ja die Prüfvorschriften, was die nationale Anwendung angeht, überarbeitet. Wie Sie wissen, wenn Hersteller Fahrzeuge zur Typgenehmigung vorlegen, muss die Software beim KBA offen gelegt werden. Wir haben das KBA mit sogenannten Dopingtests beauftragt. Wir haben dafür auch die notwendigen Mittel bereitgestellt, eigene sogenannte PEMS-Geräte, mit denen Messungen auf der Straße durchgeführt werden können. All dies haben wir durchgeführt.
Wir haben auch, was den Fall VW angeht, einen verbindlichen Rückruf von 2,4 Millionen Fahrzeugen angeordnet. Wir hatten 630 000 Fahrzeuge in einer freiwilligen Service-Aktion, um die Motorsteuerung zu optimieren, wo es um das sogenannte Thermofenster geht. Wir setzen uns, wie ich es erwähnt habe, auf europäischer Ebene ein, um den Rechtsrahmen zu verbessern, damit solche Dinge nicht wieder vorkommen.
VORS. FELDHOFF: Ich sehe jetzt keine Wortmeldungen mehr zu diesem Komplex.
Dann würde Herr Schäfer gern etwas zu einem eben erfolgten Anschlag in Ägypten sagen.
DR. SCHÄFER: In der Tat: Wir bekommen furchtbare Nachrichten aus Ägypten. Während hier in Berlin Hunderttausende christliche Gläubige zusammenkommen unter ihnen auch zahlreiche christliche Gläubige koptischen Glaubens , müssen wir nach den Informationen, die uns aus Ägypten vorliegen, davon ausgehen, dass es erneut zu einer Bluttat und einem schrecklichen Angriff auf koptische Christen in Ägypten gekommen ist. Es gibt Nachrichten, nach denen ein mit Kopten besetzter Bus von mit Maschinengewehren bewaffneten man muss annehmen Terroristen überfallen worden ist. Es soll etwa zwei Dutzend Tote und noch mehr Verletzte geben.
Lassen Sie mich hier in aller Form sagen, dass wir in tiefer Trauer über das sind, was erneut in Ägypten geschehen ist. Wir verurteilen diese Art von Überfällen auf Gläubige auf das Schärfste, trauern mit den Opfern und ihren Angehörigen, bangen mit den Verletzten und wünschen, dass möglichst viele überleben und vollständig genesen können. Diese Art von Terrorismus gegen Menschen anderen Glaubens ist furchtbar, ist schrecklich, ist einfach nur eine Tragödie. Wir wollen alles tun, was wir können auch im Zusammenwirken mit unseren Partnern in Ägypten , um einen Beitrag dafür zu leisten, dass so etwas in der Zukunft nicht mehr geschehen kann.
FRAGE JUNG: Herr Schäfer, zum Thema Atombomben: Der erste offizielle Vertragsentwurf für ein Atomwaffenverbot wurde bei den Vereinten Nationen in Genf veröffentlicht. Ich hätte gern eine Bewertung der Bundesregierung dazu. Obwohl Sie an den Verhandlungen nicht teilgenommen haben, werden Sie das ja sicherlich interessiert gelesen haben. Laut Entwurf würden sich die Unterzeichnerstaaten verpflichten, unter keinen Umständen Atomwaffen zu entwickeln, herzustellen, anderweitig zu beschaffen, zu besitzen oder zu lagern.
DR. SCHÄFER: Auch ohne einen solchen Vertrag gelten diese Verpflichtungen für die Bundesrepublik Deutschland nicht nur aus Selbstverpflichtung, sondern auch aus dem Nichtverbreitungsvertrag. Wir haben an dieser Stelle schon ganz häufig darüber gesprochen. Ich habe mich redlich bemüht, Ihnen und anderen die Haltung der Bundesregierung in dieser Frage begreiflich und verständlich zu machen. Ich respektiere, dass es viele gibt auch viele, die hier in Berlin aus Anlass des Kirchentages sind , die genau wie wir in Sorge über atomare Aufrüstung und über die Folgen des Einsatzes von Atomenergie sind. Wir teilen diese Sorgen, und wir tun alles, was in unserer Macht steht, um die Gefahren der Atomenergie zu bannen. Wir glauben nur nicht, dass der Weg, der dort in New York von vielen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen eingeschlagen wird, der Richtige ist, um das Ziel zu erreichen. Wir teilen also das Ziel. Aber wir glauben nicht, dass das der richtige Weg ist. Wir sind der Meinung, dass nukleare Abrüstung wichtiger ist denn je. Wir sprechen über dieses Thema mit denjenigen, die Atomwaffen besitzen. Das sind in erster Linie, was die Sicherheitslage Europas angeht, die Vereinigten Staaten von Amerika und Russland. Da gibt es ja auch eine Reihe von nuklearen Abrüstungsverträgen, deren Gültigkeit für uns von übergeordneter Bedeutung ist. Wir werden weiter im Rahmen des Nichtverbreitungsvertrages daran arbeiten, die Gefahr von Atomwaffen zu reduzieren, ja zu bannen. Es bleibt bei dem globalen Ziel der Bundesregierung, in absehbarer Zeit Global Zero, also eine Welt ohne Atomwaffen, zu erreichen.
ZUSATZFRAGE JUNG: Habe ich Sie gerade richtig verstanden, dass Sie in Sachen Entwicklung, Herstellung, Beschaffung, Besitz und Lagerung das eh schon erfüllen? Denn das ist ja falsch.
DR. SCHÄFER: Die Bundesregierung besitzt keine eigenen Atomwaffen. Ich glaube, das ist Ihnen bewusst.
ZUSATZ JUNG: Sie lagern welche.
DR. SCHÄFER: Deutschland ist kein Atomwaffenstaat. Auch das ist Ihnen hoffentlich bewusst.
ZUSATZ JUNG: Sie lagern Atombomben.
DR. SCHÄFER: Jetzt müssen Sie sagen, wen Sie mit „Sie“ meinen.
ZUSATZ JUNG: Es gibt US-Atombomben in Deutschland.
DR. SCHÄFER: Auch da wissen Sie, dass das Informationen sind, über die jedenfalls ich und wir hier nicht öffentlich reden können.
FRAGE JESSEN: Herr Dr. Schäfer, Sie haben schon darauf hingewiesen, dass das Thema hier mehrfach diskutiert wurde. Ich meine mich zu erinnern, dass Sie es waren, der gesagt hatte: Ja, wir sehen uns einmal an, wie diese Verhandlungen laufen und überlegen dann je nachdem, wie das in der ersten Runde ausgeht , ob wir uns möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt in einer weiteren Runde daran beteiligen.
Vor diesem Hintergrund ich glaube, der erste Vertragsentwurf ist veröffentlicht und die zweite Runde beginnt Mitte Juni in New York frage ich Sie: Wie weit sind die Überlegungen da gediehen? Kann Deutschland sich vorstellen, mindestens an den Beratungen teilzunehmen?
DR. SCHÄFER: Ja, es bleibt auch nach den Beobachtungen der letzten Monate im Grunde an den Punkten bei unseren Sorgen und auch Bedenken, wie wir sie an dieser Stelle schon häufiger geäußert haben.
Ich will endgültigen Entscheidungen nicht vorgreifen. Ich mag mir aber nicht vorstellen, dass es da in den nächsten Wochen grundlegend andere Entscheidungen gibt, was die Beteiligung und die Mitwirkung an dem Verhandlungsprozess über das Atomwaffenächtungsverbot angeht.
FRAGE JESSEN: Ich hätte eine Frage an das BMUB: Vor Taormina hat jetzt der Wirtschaftsberater von Donald Trump, Gary Cohn, das Pariser Abkommen kritisiert. Er hat noch einmal gesagt: Das, was für die USA an Verpflichtungen zur CO₂-Reduktion darinsteht, würde dem Wirtschaftswachstum schaden. Das wird von manchen als eine Weichenstellung wahrgenommen. Donald Trump hat ja gesagt, er wolle seine Entscheidung, ob seine Administration aus Paris aussteigt, nach dem G7-Gipfel fallen.
Wenn es so sein sollte, dass sich jetzt diese Linie durchsetzt, dass die USA aussteigen, was würde das für das internationale Klimaschutzabkommen bedeuten das frage ich auch vor dem Hintergrund der Petersberger Gespräche , wenn tatsächlich die Trump-Administration aussteigt? Ist das internationale Klimaschutzabkommen damit gescheitert? Oder gibt es andere Stakeholder und Player, die das kompensieren würden?
FICHTNER: Zum Thema Wirtschaftswachstum und Klimaschutz auch das war ja ein großes Thema beim Petersberger Klimadialog Anfang der Woche, an dem auch die Ministerin und die Bundeskanzlerin teilgenommen haben. Beide haben zu diesem Thema Stellung genommen.
Also wir teilen die Ansicht ausdrücklich nicht, dass Klimaschutz dem Wirtschaftswachstum schadet. Im Gegenteil: Klimaschutz ist ein Modernisierungsprogramm für Volkswirtschaften.
Die entscheidende Frage ist: Ist man von Anfang an dabei, oder ist man es nicht? Wir glauben, wenn man früh dabei ist, dann hat man hinterher Vorteile. Dabei werden wir von der OECD unterstützt. Es gab am Dienstag eine Studie der OECD, die ja eine Wirtschaftsorganisation ist, die noch einmal bestätigt hat, dass Klimaschutz, wenn er gut gemacht ist, am Ende gut für das Wirtschaftswachstum ist. Das haben wir im Rahmen der G20-Präsidentschaft erstellen lassen und hoffen, dass es auch in den USA wahrgenommen wird.
Zu Ihrer Frage nach dem Verbleib der USA: Wir werben derzeit auf allen Ebenen für den Verbleib der USA im Pariser Abkommen. Wir glauben, dass es gut für das Weltklima, aber auch gut für den Einfluss der USA in dieser wichtigen Zukunftsfrage wäre. Denn nur wer sich innerhalb der Völkergemeinschaft bewegt, kann auch hinterher mitreden, wenn die Regeln für die Märkte der Zukunft geschrieben werden. Auch dazu hat sich die Ministerin im Rahmen des Petersberger Klimadialogs geäußert. Wir haben gehört, dass China gesagt hat: Egal, ob die USA drinbleiben oder nicht, China bleibt dran.
Wir hören diese Signale auch von allen anderen wichtigen Schwellenländern, von allen europäischen Ländern. Also der Klimaschutz wird nicht am Ende sein. Er wird weitergehen, egal was da passiert.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Gibt es Zusagen von relevanten US-Unternehmen, die sagen: Auch wenn die Regierung aus dem Pariser Abkommen aussteigt, wir halten dennoch die Emissionsreduktionen ein, wir gehen weiter den Pfad der CO₂-Reduzierung?
FICHTNER: Genau. Das unterstützt ja auch die These, dass ambitionierter Klimaschutz ein Modernisierungstreiber ist. Natürlich wollen auch viele US-Unternehmen nicht von dieser Entwicklung abgehängt werden.