Artikel

Bundesregierung für Desinteressierte: Komplette BPK vom 14. Juni 2017

Transparent & restriktiv! ► BPK vom 14. Juni 2017

Themen: Brand eines Hochhauses in London, Kabinettssitzung (Leitlinien der Bundesregierung „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“, Fünfter Bericht der Bundesregierung zur deutschen Personalpräsenz in internationalen Organisationen, Rüstungsexportbericht für 2016, Zwischenbericht über Rüstungsexportpolitik im ersten Halbjahr 2017, Bericht über die Arbeit und Wirksamkeit der Bundesprogramme zur Extremismusprävention, Bericht über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz in den Jahren 2015 und 2016), Reise der Bundeskanzlerin in den Vatikan, Verabschiedung eines Gesetzes in Ungarn über den Umgang mit Nichtregierungsorganisationen, die ausländische Finanzierung erhalten; Ankündigung der israelischen Regierung über den weiteren Ausbau von Siedlungen im Westjordanland, Überprüfung des zweiten Hilfsprogramms für Griechenland, Parlamentswahlen in Großbritannien, Netzwerkdurchsetzungsgesetz, Demonstrationen und Festnahmen in russischen Städten, mögliche einschränkende Maßnahmen für Dieselfahrzeuge in Städten, Verlegung des deutschen Einsatzkontingents von İncirlik nach Jordanien, finanzielle Situation von Air Berlin, UN-Verhandlungen für einen Vertrag zum Verbot von Atomwaffen, Beschäftigung von Islamisten bei privaten Sicherheitsdiensten, G20-Gipfel in Hamburg, Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen Ungarn, Tschechien und Polen in Bezug auf die Aufnahme von Flüchtlingen

Naive Fragen zu:
Neue „Krisenprävention“ der Bundesregierung (ab 18:30 min)
– basierend auf den neuen Leitlinien: Welche Handlungen in Krisen & Konflikten seit 2013 würde diese Bundesregierung nicht mehr machen? (ab 20:45 min)

Deutsche Rüstungsexporte
– zur „Post-Shipment-Kontrolle“: bei wem gab es bisher diese eine Kontrolle? Wo? Wie sieht die konkret aus? Ist alles gut gegangen? (ab 30:55 min)
– welchen Anteil an „Shipments“ setzen Sie sich als Ziel zu kontrollieren? 0,01%, 0,1%, 1%, 10%?
– zu den Endverbleibserklärungen: bei denen „versichert der Empfänger schriftlich, dass er die betreffenden Güter nicht ohne Zustimmung der Bundesregierung an andere Staaten weiterverkauft“ – gab es bisher Anfragen von Empfängern Güter weiterzuverkaufen? Wenn ja, wer war das? (ab 35:50 min)
– im Bericht steht: „Deutschland wird von SIPRI in der Rangliste der größten Exporteure auf Rang fünf hinter den USA, Russland, China und Frankreich geführt“ – möchte die Bundesregierung wieder auf den dritten Platz? oder wäre auch Platz 10 oder 20 okay?

Das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ (ab 54:50 min)
– woher wissen Sie denn, das bei dem Besuch von zB Herrn Maas die Arbeitsbedingungen bei Arvato nicht geschönt werden? (ab 57:45 min)
– setzen Sie sich dafür ein, dass auch Medienvertreter vorbeischauen können?
– UNO-Berichterstatter für Meinungsfreiheit, David Kaye, spricht sich gegen NetzDG aus und spricht von „Zensur“. Er erwartet eine Antwort auf Bericht innerhalb von 60 Tagen – gabs schon eine?

Abzug aus Incirlik (ab 1:06:02 min)
– Lernfrage: Wer verhandelt das SOFA (Status of Forces Agreement) zwischen Deutschland und Jordanien? (ab 1:10:00 min)
– werden wir das SOFA einsehen können

Verbot von Atombomben (ab 1:13:00 min)
– morgen beginnt die zweite Verhandlungsrunde bei der UN zum Verbot von Atomwaffen. Wird die Bundesregierung dabei sein oder zumindest beobachten?
– und wie bewerten Sie die Lichtprojektion von Aktivisten vorgestern am Auswärtigen Amt? haben Sie da Strafanzeige gestellt oder finden Sie das gut?

Wirtschaftsdelegation von Merkels Südamerika-Reise (1:22:10 min)

 

Bitte unterstützt unsere Arbeit finanziell:
Tilo Jung
IBAN: DE36700222000072410386
BIC: FDDODEMMXXX
Verwendungszweck: BPK

PayPal ► http://www.paypal.me/JungNaiv

Fanshop ► http://fanshop-jungundnaiv.de/

Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 14. Juni 2017:

SRS’IN DEMMER: Ich möchte Ihnen für die Bundesregierung und die Bundeskanzlerin zum Ausdruck bringen, dass wir mit großer Bestürzung die Nachrichten von dem Hochhausbrand in London verfolgen. Es ist heroisch, wie die Feuerwehr gegen den Brand und für das Leben der Menschen, die sich noch in dem Haus befinden, kämpft. Es ist tragisch, dass Menschen bei diesem Feuer ihr Leben verloren haben. Die Bundeskanzlerin ist in Gedanken in tiefer Anteilnahme bei den Opfern und ihren Familien. Natürlich hoffen wir, dass die Rettungskräfte weitere Leben retten können.

Dann kommen wir zum Kabinett.

Das Kabinett hat heute die vom Bundesminister des Auswärtigen vorgelegten Leitlinien der Bundesregierung „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ beschlossen. Die Bundesregierung setzt damit das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um, die Strukturen der zivilen Krisenprävention zu stärken und weiterzuentwickeln.

Die Krisenprävention hat einen zentralen Stellenwert im Instrumentarium der Bundesregierung zum Umgang mit Krisen und Konflikten. Seitdem im Jahr 2004 der Aktionsplan „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ verabschiedet wurde, hat die Bundesregierung vielfältige Erfahrungen in diesem Bereich gesammelt. Eine der zentralen Erkenntnisse war, dass mit dem ressortgemeinsamen Ansatz also dem Zusammenwirken insbesondere außen-, entwicklungs- und sicherheitspolitischer Maßnahmen gar nicht früh genug begonnen werden kann.

Die Leitlinien bilden nun die Grundlage für das künftige Engagement der Bundesregierung zur Krisenprävention, Konfliktbewältigung und Friedensförderung und setzen hierfür strategische Ziele und Prioritäten. Damit lösen sie den Aktionsplan „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ von 2004 und die Leitlinien der Bundesregierung zum Engagement in fragilen Staaten von 2012 ab.

Die Leitlinien bilden einen komplementären Dreiklang mit dem Weißbuch zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr und dem 15. Entwicklungspolitischen Bericht. Sie nehmen insbesondere die Instrumente in den Blick, mit denen die Bundesregierung Krisen und Konflikte möglichst noch vor Ausbruch verhindern und so auch Bedrohungen unserer Sicherheit vorbeugen will.

In dem mehrmonatigen Debattenprozess „PeaceLab2016“ hatte die Bundesregierung parallel zur Erarbeitung der Leitlinien mit insgesamt 1800 Teilnehmerinnen und Teilnehmern über aktuelle Herausforderungen in der internationalen Politik diskutiert. Mehr als 100 Autoren haben Beiträge auf dem begleitenden Blog verfasst, darunter sechs Bundesminister/innen Abgeordnete aller Fraktionen, Fachorganisationen und Vertreter der Wissenschaft und Zivilgesellschaft.

Das Kabinett hat heute den vom Bundesminister des Auswärtigen vorgelegten Fünften Bericht der Bundesregierung zur deutschen Personalpräsenz in internationalen Organisationen beschlossen. Er beleuchtet die Entwicklung der deutschen Personalpräsenz und die Aktivitäten der Bundesregierung im Bereich der internationalen Personalpolitik in den Jahren 2015 und 2016.

Eine angemessene deutsche Präsenz in internationalen Organisationen ist wichtig für die deutsche Interessenwahrnehmung auf internationaler Ebene. Diesem Ziel hat sich die Bundesregierung seit Jahren mit steigendem Erfolg verschrieben.

In den letzten Monaten wurden bei der deutschen Personalpräsenz auf der Spitzenebene wichtige Verbesserungen erzielt. So sind zum Beispiel die Ernennung von Achim Steiner zum neuen Leiter von UNDP oder die Ernennung von Ursula Müller zur stellvertretenden Leiterin des VN-Büros für die Koordinierung humanitärer Hilfe große Erfolge. Auch in der EU wird sich die deutsche Präsenz in den Delegationsleitungen mit der kommenden Rotation im Sommer/Herbst dieses Jahres deutlich verbessern. Von zuletzt zehn deutschen Delegationsleitungen werden wir uns damit auf 17 Delegationsleitungen steigern, darunter unter anderem die wichtige Delegation der EU in Moskau.

Dann kommen wir zum Rüstungsexportbericht für das Jahr 2016, den das Kabinett heute beschlossen hat. Er enthält umfangreiche und detaillierte Ausführungen über die Rüstungsexporte des vergangenen Jahres. Dies ist ein wichtiger Beitrag für eine sachliche und fundierte Auseinandersetzung mit dem Thema. Damit werden die Genehmigungsentscheidungen der Bundesregierung transparent.

Die Bundesregierung verfolgt unverändert eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik. Genehmigungen werden erst nach eingehender Prüfung im Einzelfall erteilt.

Was die Genehmigungswerte 2016 angeht, wurden in diesem Jahr Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern in Höhe von rund 6,85 Milliarden Euro erteilt. Dabei entfiel ein Anteil von 46 Prozent auf Genehmigungen für Lieferungen in EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder.

Dann gibt es den Halbjahresbericht 2017 zum gleichen Thema. Um die Transparenz von Genehmigungsentscheidungen bei Rüstungsexporten zu verbessern, wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, den Rüstungsexportbericht für das Vorjahr jeweils vor der Sommerpause zu veröffentlichen und zusätzlich mit einem Zwischenbericht über die Genehmigungszahlen des laufenden Jahres zu informieren.

Die Bundesregierung kommt dieser Vereinbarung heute zum vierten Mal nach. Mit den Rüstungsexportberichten leistet die Bundesregierung auch hiermit einen wichtigen Beitrag für die sachliche und fundierte Auseinandersetzung mit dem Thema. Der Berichtszeitraum des Zwischenberichts wird 2017 auf eine viermonatige Periode verkürzt. So wird die parlamentarische Beratung über dessen Inhalt noch in der laufenden Wahlperiode ermöglicht. Zu den Grundsätzen der deutschen Rüstungsexportpolitik habe ich mich bereits gerade geäußert.

Von Januar bis April 2017 wurden Einzelgenehmigungen in Höhe von insgesamt rund 2,42 Milliarden Euro erteilt. Davon gingen Genehmigungen im Wert von rund 1,10 Milliarden Euro, also 45,7 Prozent, an EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder, in die nach den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung der Export von Rüstungsgütern grundsätzlich nicht zu beschränken ist.

Für Drittländer wurden im Berichtszeitraum Ausfuhrgenehmigungen in Höhe von rund 1,3 Milliarden Euro erteilt.

Der Gesamtwert der Genehmigungen von Kleinwaffen belief sich im Berichtszeitraum auf 22,1 Millionen Euro. Der Wertunterschied zum Vergleichszeitraum im Jahr 2016 geht zum größeren Teil ca. 10,3 Millionen Euro auf höhere Genehmigungswerte für EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder zurück. Die drei Bestimmungsländer mit den höchsten Genehmigungswerten für Kleinwaffenausfuhren waren Frankreich, Indien und Litauen.

Seit der Verabschiedung der Eckpunkte für die Einführung von Post-Shipment-Kontrollen bei deutschen Rüstungsexporten im Juli 2015 wurden weitere Rahmenbedingungen für die Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen geschaffen und konkrete Vorbereitungen für erste Vor-Ort-Kontrollen eingeleitet. Die erste Vor-Ort-Kontrolle im Ausland wurde im Mai 2017 durchgeführt.

Auf der Tagesordnung stand außerdem der Bericht über die Arbeit und Wirksamkeit der Bundesprogramme zur Extremismusprävention; die Bundesfamilienministerin hat Ihnen darüber ja heute schon ausführlich berichtet.

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, Extremismusprävention und Demokratieförderung längerfristig und nachhaltig zu stärken. Wichtige Schritte auf diesem Weg sind die im Sommer 2016 im Bundeskabinett verabschiedete „Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung“ und die Verdreifachung der für diesen wichtigen Bereich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in dieser Legislaturperiode. So kann das für uns alle so wichtige zivilgesellschaftliche Engagement besser gefördert werden.

Neben der Betrachtung, wie sich die untersuchten Programme entwickelt haben und welche Ansätze besonders geeignet waren, enthält der Bericht auch Handlungsempfehlungen für die Zukunft. Der Bericht gibt also Aufschluss darüber, was aktuell aus Sicht der Bundesregierung notwendige künftige Maßnahmen sind. Dazu gehört unter anderem der Aufbau eines nationalen Präventionsprogrammes gegen islamistischen Extremismus. Gemäß Eckwertebeschluss für den Bundeshaushalt 2018 sind dafür 100 Millionen Euro vorgesehen.

Die Präventionsarbeit gegen sämtliche Formen von Extremismus soll auf ganz vielen Gebieten intensiviert werden. Zum einen soll der Ausbau der Prävention im Netz gestärkt werden. Prävention und Deradikalisierung im Strafvollzug sollen gefördert werden. Hier sollen vor allem bereits bestehende Förderungen von Modellprojekten in allen Bundesländern weiter ausgebaut werden. Dann geht es um den weiteren Ausbau der Forschung in diesen Bereichen, um die Vertiefung des Dialoges vor allen Dingen auch auf europäischer Ebene und weiterhin um die modellhafte Förderung zur Entwicklung neuer, innovativer präventiv-pädagogischer Ansätze, um auf neue Herausforderungen reagieren zu können.

Die Bundesregierung hat in der heutigen Kabinettsitzung den von Kulturstaatsministerin Monika Grütters vorgelegten Bericht über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) in den Jahren 2015 und 2016 beschlossen. Danach haben Bund und Länder den gesetzlichen Auftrag, das Kulturgut der historischen deutschen Ostgebiete und der deutschen Siedlungsgebiete im östlichen Europa im Bewusstsein zu erhalten. Zu dieser wichtigen kulturpolitischen Aufgabe gehört die Förderung von Archiven, Museen und Bibliotheken, Wissenschaft und Forschung sowie von Projekten der kulturellen Vermittlung. Die Bundeskulturstaatsministerin stellte dafür in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt 43,5 Millionen Euro zur Verfügung. Mit weiteren rund 1,9 Millionen Euro unterstützte das Bundesministerium des Innern im gleichen Zeitraum die verständigungspolitische Arbeit der Vertriebenen. Der vorgelegte Bericht belegt eindrucksvoll die Vielfalt der Vorhaben zur deutschen Kultur und Geschichte im östlichen Europa.

Im Berichtszeitraum wurde die Konzeption zur Erforschung, Bewahrung, Präsentation und Vermittlung der Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa mit dem Ziel der stärkeren europäischen Integration weiterentwickelt und im Februar 2016 vom Kabinett beschlossen. Damit wurde die entsprechende Vereinbarung des Koalitionsvertrags erfüllt. Zum ersten Mal werden nun auch die deutschen Minderheiten, Aussiedler und Spätaussiedler berücksichtigt. Die Bundesregierung hat sofort damit begonnen, die neu justierte Förderkonzeption Schritt für Schritt umzusetzen und hat die dafür zur Verfügung stehenden Mittel ab diesem Jahr um eine Million Euro erhöht. Insbesondere der internationale Austausch und die Kooperation mit den östlichen Nachbarländern sollen im Sinne einer weiteren europäischen Integration gestärkt werden.

Dann hatte ich Ihnen am Freitag versprochen, noch Details zur Reise der Bundeskanzlerin in den Vatikan mitzubringen. Die Reise findet am Freitag, dem 16. Juni, statt. Am Samstag, dem 17. Juni, wird die Kanzlerin um 10 Uhr von Papst Franziskus zu einer Privataudienz empfangen. Nach der Audienz wird außerdem ein Gespräch mit dem Staatssekretär Seiner Heiligkeit, Pietro Kardinal Parolin, stattfinden. Nach dem Gespräch ist ein Pressestatement am Campo Santo Teutonico vorgesehen.

Die Bundeskanzlerin wird nach ihrer Ankunft auf dem Flughafen durch die Botschafterin der Bundesrepublik Deutschland beim Heiligen Stuhl, Frau Annette Schavan, begrüßt.

DR. SCHÄFER: Es gibt zwei Themen, die ich gerne aktiv mit Ihnen besprechen möchte.

Das erste Thema ist die gestrige Verabschiedung eines Gesetzes in Ungarn über den Umgang mit Nichtregierungsorganisationen, die ausländische Finanzierung erhalten. Dieses Gesetz, das gestern vom ungarischen Parlament ohne Konsultation mit den Betroffenen oder ihren Verbänden verabschiedet worden ist, sehen wir mit großer Sorge. Ungarn reiht sich damit in eine ganze Reihe von Staaten wie Russland, China, Israel ein, für die die Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen, von zivilgesellschaftlicher Arbeit durch Geber aus dem Ausland offensichtlich als ein feindlicher, jedenfalls als ein unfreundlicher Akt empfunden wird.

Ich möchte deshalb für die Bundesregierung hier ganz deutlich und klar sagen: Für uns und gerade innerhalb der Europäischen Union ist die Meinungsfreiheit eine möglichst weitgehende Möglichkeit für freie Arbeit der zivilgesellschaftlichen Organisationen. Ihr Schutz ist für uns ein hohes Gut. Die Gesetzesänderung in Ungarn erweckt dagegen den starken Eindruck, als wenn dadurch die Arbeit von zivilgesellschaftlichen Organisationen mit ausländischer Teilfinanzierung erschwert werden soll.

Wir begrüßen die vorläufige Stellungnahme der Venedig-Kommission des Europarats vom 2. Juni in dieser Frage. Wir bedauern, dass die ungarische Regierung ganz wesentliche, ja entscheidende Empfehlungen der Venedig-Kommission im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf nicht umgesetzt hat. Wir stehen mit der ungarischen Regierung in einem kritischen Dialog zu diesem und zu anderen Gesetzesvorhaben.

Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte stehen in Europa nicht zur Disposition. Diese Werte sind die Grundlage der Europäischen Union. Darauf haben sich alle Mitgliedstaaten ich wiederhole: alle Mitgliedstaaten verpflichtet.

Abschließend lassen Sie mich sagen, dass wir sehr aufmerksam die Auswirkungen des neuen Gesetzes auf die ungarische Zivilgesellschaft und die damit verbundenen Entwicklungen beobachten werden. Wir hoffen, dass die zivilgesellschaftlichen Organisationen in Ungarn weiter frei und unabhängig arbeiten können.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Das Zweite, was ich gerne sagen möchte, ist von dieser Stelle auch schon sehr häufig gesagt worden. Nichtsdestotrotz ist es wichtig, dass wir noch einmal auch der israelischen Regierung unsere Haltung zur jüngsten Ankündigung über den weiteren Ausbau von Siedlungen im Westjordanland wissen lassen wollen. Deshalb möchte ich Ihnen Folgendes sagen:

Mit den Beschlüssen der letzten Tage zum weiteren Ausbau von Siedlungen im Westjordanland und zur Legalisierung von Wohnungen in einem Außenposten in den besetzten Gebieten müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass substanzielle Einschränkungen im Siedlungsbau trotz anderslautender Aussagen vonseiten der israelischen Regierung bislang ausbleiben. Frieden und Sicherheit werden nur möglich im Rahmen einer Verhandlungslösung, die am Ende von Israelis und Palästinensern Kompromisse verlangen wird. Darauf haben auch andere Partner wie die Vereinigten Staaten von Amerika zuletzt hingewiesen.

Als ein enger Freund und Verbündeter sehen wir mit großer Sorge, dass die israelische Regierung einen politischen Weg zu verfolgen scheint, der die Perspektive einer friedlichen und verhandelten Zwei-Staaten-Lösung ernsthaft infrage stellt.

Ich danke Ihnen.

FRAGE PRÖSSL (zu den Leitlinien Krisenprävention): Herr Dr. Schäfer, könnten Sie kurz erläutern, wie die Arbeit im Bereich zivile Krisenprävention künftig zwischen den Ministerien koordiniert werden soll? Wie ist die Frage der Federführung geregelt?

DR. SCHÄFER: Das mache ich gerne, Herr Prössl. All das, was Frau Demmer gesagt hat, kann ich für das Auswärtige Amt natürlich nur unterstützen. Wir sind froh, dass wir am Ende dieser Legislaturperiode ein wichtiges Projekt aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt haben und jetzt wirklich ein grundlegendes Grundsatzdokument zur Hand haben, das die gesamte Arbeit der Bundesregierung im Bereich Krisenprävention und Umgang mit Krisen in der Welt davon gibt es ja nun wahrlich genug regelt. Wir sind froh, dass es uns gelungen ist, einen wirklich vernetzten, interdisziplinären und auch interministeriellen Ansatz zu verwirklichen, der das Zivile in den Mittelpunkt stellt und das Militärische als Ultima Ratio nicht ausschließt.

Gerade weil es hier um ein vernetztes interministerielles Vorgehen geht, ist die Regelung, die für die Koordination innerhalb der Bundesregierung gefunden wurde, die, dass wir uns darauf geeinigt haben, dass es in den einschlägigen Sitzungen, die es innerhalb der Bundesregierung gibt, einen wechselnden Vorsitz zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium der Verteidigung gibt. Das ist eine Regelung, die zunächst erst einmal bis Ende des Jahres gilt. Das bedeutet nichts anderes, als dass eine neue Bundesregierung also die Nachfolgerin der jetzigen dann die Gelegenheit bekommt, in einer Koalitionsvereinbarung oder auf andere Art und Weise Regelungen zu treffen, die eine neue Bundesregierung für angemessen hält.

Wir glauben, das ist eine gute und vernünftige Lösung, die sicherstellt, dass der interdisziplinäre, der interministerielle Ansatz gewahrt bleibt. Ich denke, alle Beteiligten an dem Prozess der inhaltlichen Ausarbeitung dieser Leitlinien und auch dem Umgang mit den Gremienfragen sind mit dieser Lösung sehr zufrieden und sehr einverstanden.

FRAGE JUNG: Herr Dr. Schäfer, können Sie ein Beispiel aus der letzten Legislaturperiode, also seit 2013, geben, welche Handlungen in Krisen und Konflikten die Bundesregierung weltweit, basierend auf diesen neuen Leitlinien, nicht mehr machen würde?

DR. SCHÄFER: Da fallen mir relativ wenige Beispiele ein, Herr Jung, weil ich, glaube ich, guten Gewissens sagen kann, dass, wenn Sie so wollen, etwas informeller und eben nicht auf der Grundlage von formal verabschiedeten Leitlinien die gemeinsame Handlungsweise der Bundesregierung beim Umgang mit Krisen in der Vergangenheit von dem, was jetzt vereinbart wurde, nicht oder jedenfalls nicht wesentlich abgewichen ist. Selbst eine schwierige Entscheidung der Bundesregierung wie die Bewaffnung der Peschmerga zur Verteidigung der Jesiden und zur Selbstverteidigung im Norden des Iraks bei dem Ansturm des „Islamischen Staats“ im Sommer 2014 würde auch von diesen Leitlinien abgedeckt sein.

Unser Vorgehen, der Versuch, friedliche Lösungen im Iran-Konflikt zu finden, die Vermittlung von Mediatoren im Jemen, der Versuch, politische Lösungen in Libyen und anderswo herbeizuführen – all das sind Dinge, die sich mit Blick und durch das Prisma der jetzt vom Kabinett verabschiedeten Leitlinien sehen lassen können und von denen gedeckt wären, wenn es sie damals förmlich vereinbart gegeben hätte.

FRAGE HELLER: Ich würde gerne zum Rüstungsexportbericht zwei Fragen stellen.

Wäre der Export von Rüstungsgüter in Länder wie Katar, Saudi-Arabien oder die Vereinigten Arabischen Emirate angesichts der Konflikte, in denen diese Länder stehen und auch zu anderen Nachbarn stehen, ein Grund, sie bei künftigen Genehmigungsanträgen auszunehmen?

Zum Zweiten würde ich gerne wissen: Gibt es irgendein Instrumentarium, dass man zwischen der Genehmigung und dem tatsächlichen Export diese Genehmigung zurückholen kann, wenn sich die Bedingungen ändern? Das sind ja oft mehrjährige Prozesse, in denen sich viel verändern kann.

DR. BARON: Vielen Dank für die Frage, Herr Heller. Ich würde gerne kurz allgemein zum Rüstungsexportbericht Stellung nehmen und dann auf Ihre Fragen eingehen.

Es wurde ja schon gesagt, dass das Bundeskabinett den Rüstungsexportbericht 2016 und den Zwischenbericht für die ersten Monate des Jahres 2017 beschlossen hat – für die ersten Monate des Jahres 2017 deshalb etwas vorgezogen, damit der Bundestag noch einmal Gelegenheit zur Stellungnahme hat. Auch das ist noch einmal Ausdruck der erhöhten Transparenz, was die Rüstungsexportpolitik dieser Bundesregierung angeht.

Der vorgelegte Rüstungsexportbericht für das Jahr 2016 und der Zwischenbericht für das Jahr 2017 sind Ausdruck der verantwortungsvollen und restriktiven Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung. Die Genehmigungszahlen sind in ihrem Gesamtwert im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Es gab im Jahr 2016 Einzelgenehmigungen im Wert von 6,85 Milliarden Euro. Das ist ein Rückgang um ca. eine Milliarde Euro. Es gab auch einen Rückgang bei der Genehmigung von Kriegswaffen. Auch dieser Punkt ist mir noch einmal wichtig, weil es heute darüber etwas verwirrende Berichterstattung gab.

Es gab deutlich weniger Kriegswaffengenehmigungen. Im Jahr 2016 waren es 1,88 Milliarden Euro, im Vorjahr 2,87 Milliarden Euro, also auch hier ein Rückgang. Der Rückgang geht auch weiter bei den sonstigen Rüstungsgütern. Auch bei den Kleinwaffen gibt es zwar einen Anstieg, der bezieht sich aber auf die EU- und NATO-gleichgestellten Partner. Wenn man sich die Zahlen beim Drittländervergleich in Bezug auf die Kleinwaffen anschaut, so haben sie ein weiterhin sehr niedriges Niveau. Sie beruhen fast auf dem Vorjahresniveau. Dieses Niveau hatte einen historischen Tiefstand. Da liegt der Wert bei 16,4 Millionen Euro.

Wie gesagt, wir verfolgen eine verantwortungsvolle und restriktive Rüstungsexportpolitik und haben in dieser Legislaturperiode mit den Kleinwaffengrundsätzen und den Post-Shipment-Kontrollen die strengste Exportpolitik geschaffen, die es jemals gab. Bei den Post-Shipment-Kontrollen ist es, wie schon dargestellt, so, dass es die erste tatsächliche Kontrolle gab, die durchgeführt wurde, was zeigt, dass das Instrument langsam operationalisiert wird und zur Anwendung gelangt.

Wie immer zeigt auch der diesjährige Rüstungsexportbericht, dass Rüstungsgüter eben nicht nur Waffen oder Panzer sind, sondern dass ein differenzierter Blick lohnt, denn es wurden sehr viele Genehmigungen für UN-Missionen erteilt. Dies waren beispielsweise Minenräumgeräte zum Schutz von Zivilisten, Funkgeräte oder Fahrzeuge zum Schutz von Personen von Botschaften.

Das sind die Punkte, die aus unserer Sicht wichtig sind.

Zu Ihren Fragen: Die von Ihnen genannten Länder sind selbstverständlich im Rüstungsexportbericht der Bundesregierung dargestellt. Wie immer gilt für alle Länder sowohl für Saudi-Arabien als auch Katar oder die Vereinigten Arabischen Emirate , dass für alle Länder eine Einzelfallentscheidung gilt, und zwar auf Basis des geltenden Rechts, des Kriegswaffenkontrollgesetzes und des Außenwirtschaftsrechts, sowie der Politischen Grundsätze der Bundesregierung aus dem Jahr 2000 sowie der gemeinsame Standpunkt der EU aus dem Jahr 2008. Sie bilden die Grundlage, aber sie bilden zugleich auch die Maßgabe für diese restriktive Rüstungsexportpolitik.

Diese ist eben immer im Einzelfall zu treffen. Man kann keine Länderlisten formulieren, sondern die Entscheidung ist im Einzelfall zu treffen. Hier ist auch zum Beispiel darauf hinzuweisen, dass das Thema Saudi-Arabien sehr genau und sehr präzise geprüft wird. Aber auch hier sind das Einzelfallentscheidungen. Das ist alles im Rüstungsexportbericht dargelegt. Hier waren es zum Beispiel zivile Mehrzweckhubschrauber, die in Rüstungskooperationen mit europäischen Partnern genehmigt wurden. Das zu Ihrer ersten Frage.

Zu Ihrer zweiten Frage: Das Außenwirtschaftsgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz sehen sozusagen besonderes Verwaltungsrecht vor und verweisen auf das Verwaltungsrecht, was im Falle von Genehmigungen gilt, was auch für diesen Bereich gilt. Sie erinnern sich vielleicht an einen Fall, den es vor einigen Jahren im Kontext Russland und Gefechtsübungszentrum gab, wo wir einen solchen Fall beschrieben haben. Das heißt, wenn in der Zwischenzeit eine Genehmigungsentscheidung, ein Fall eintreten würde, dass zum Beispiel Embargovorschriften erlassen würden, also eine maßgebliche Änderung der Sach- und Rechtslage eintreten würde, dann gibt das Verwaltungsrecht Möglichkeiten. Aber das gilt dann eben im Fall wie zum Beispiel beim Eintreten von Embargovorschriften, wie das Beispiel Russland in diesem Fall zeigt.

ZUSATZFRAGE HELLER: Sie sprechen von einem Embargo als einem Grund. Das heißt, wenn sich die Verhältnisse ändern und ein solches Land plötzlich in einem kriegerischen Konflikt mit einem anderen Land steht, dann ist das kein Grund, um quasi eine Genehmigungsentscheidung zurückzuholen?

DR. BARON: Grundsätzlich gilt im Verwaltungsrecht eine Bindung an die Entscheidung, und die Ausnahme ist, dass Ausnahmen erteilt werden können. Diese sind gesetzlich sehr restriktiv geregelt. Es muss dann wirklich auch eine Änderung der Rechtslage eintreten, und das wären eben Embargovorschriften.

FRAGE: Es wurden gerade die NATO- und EU-Länder erwähnt, wo grundsätzlich nicht geprüft wird. Es gab Anfang des Jahres eine Antwort der Bundesregierung, die sich auf die Türkei bezog. Da ist offenbar doch geprüft worden, und gleich mehrere Rüstungsgeschäfte wurden verhindert. Deswegen meine Frage: Gibt es von der Bundesregierung grundsätzlich eine neue Kautel gegenüber der Türkei, was Rüstungsexporte angeht? Wie verfährt man weiter mit der Frage Exporte in die Türkei?

DR. BARON: Auch für die Türkei gelten die gleichen Vorgaben. Auch hier sind das Einzelfallprüfungen, und auch hier gelten die allgemeinen Grundsätze, die natürlich immer die außenpolitische Entwicklung in den Blick nehmen und vor allem die Menschenrechtslage. Diese wird im ständigen Abgleich geprüft, auch im Abgleich mit den Genehmigungen anderer EU-Staaten. Gerade bei der Türkei erfolgt natürlich eine sehr differenzierte und sehr sorgfältige Einzelfallprüfung. Es gelten aber die allgemeinen Grundsätze. Natürlich gelten hier die Grundsätze für NATO- und NATO-gleichgestellte Partner. Die Türkei ist ein NATO-Mitgliedsland. Es gibt hier keine andere Prüfung als für andere NATO- und EU-gleichgestellte Partner.

FRAGE PRÖSSL: Ich wollte fragen, warum es heute keinen Pressetermin mit der Wirtschaftsministerin gegeben hat. In den vergangenen Jahren war es durchaus üblich, dass der Wirtschaftsminister der Öffentlichkeit den Rüstungsexportbericht vorgestellt hat.

DR. BARON: Das hat einfach interne terminliche Gründe. Das war nicht möglich. Wir haben, wie gesagt, heute sehr früh nach dem Kabinettsbeschluss die Pressemitteilung veröffentlicht und das dargestellt.

Im Übrigen spreche ich ja hier für die Bundeswirtschaftsministerin und stehe für Fragen gerne zur Verfügung.

FRAGE JUNG: Frau Baron, zu der Post-Shipment-Kontrolle: Dieses Ding, dieses Projekt oder was immer man da macht, ist ja schon seit mehr als einem Jahr in Kraft. Warum gab es bisher nur eine? Können Sie uns über diese eine einmal informieren? Wo war das also? Wer wurde da kontrolliert? Ist alles gut gegangen?

DR. BARON: Ja, das kann ich gerne tun. Es gab bei dieser Einführung der Post-Shipment-Kontrollen ja einen Prozess. Es gab Eckpunkte vom Juli 2015, die dann rechtlich umgesetzt werden mussten. Das ist dann 2016 erfolgt. Dann gilt sozusagen das Regime. Das heißt hinsichtlich der Post-Shipment-Kontrollen und dann auch hinsichtlich der damit verbundenen verschärften Endverbleibserklärungen, dass der Antragsteller einer Genehmigung zunächst diese verschärften Anforderungen erfüllen muss. Das heißt, er muss beim Einreichen seiner Genehmigungsbeantragung diese verschärften Anforderungen an die Endverbleibserklärung beibringen. Das hat schon einmal dazu geführt, dass es für einen bestimmten Zeitraum weniger Anträge gab, weil diese geänderten Verfahren einfach dazu geführt haben, dass erst einmal Zeit gebraucht wurde, bis der Antragsteller die Voraussetzung erfüllen konnte, das vorzulegen. Eine Post-Shipment-Kontrolle kann natürlich nur dann erfolgen, wenn die Genehmigung beantragt wurde, wenn sie erteilt wurde, wenn das gut produziert und ausgeführt wurde. Da vergeht einfach etwas Zeit. Erst dann ist sozusagen der Fall gegeben, dass die Post-Shipment-Kontrollen greifen können.

Diese wurde jetzt im Mai 2017 durchgeführt. Verifiziert wurde der tatsächliche Endverbleib von militärischen Präzisionsschützengewehren beim staatlichen Empfänger Indien. Das wurde durch Mitarbeiter des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie der Botschaften vor Ort geprüft, und es gab keine Beanstandungen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Welchen Anteil von Shipments setzen Sie sich denn als Ziel, zu kontrollieren? Das war jetzt also einer von 1000 oder 10 000, also 0,01 Prozent der Shipments, oder 0,1 Prozent oder 1 Prozent oder 10 Prozent.

DR. BARON: Da gibt es keine Vorgabe. Die erweiterte Endverbleibserklärung, die der Genehmigung beigefügt werden muss, ist, wie gesagt, die rechtliche Genehmigungsvoraussetzung. Das ein Teil, der rein rechtliche Teil für die Genehmigungserklärung. Der gilt natürlich für alle Genehmigungserklärungen, die eingebracht werden können.

Dann gelten die Post-Shipment-Kontrollen für Drittländer und für Kleinwaffen, eben erst einmal für spezifische, die ausgewählt wurden. Eine spezifische Zahl gibt es dazu nicht. Das wird dann jeweils im Kreis der Bundesregierung bzw. der Ressorts entschieden. Aber das zeigt erst einmal, dass das Instrument funktioniert und angewandt werden kann.

FRAGE LEITHÄUSER: Weil Sie die versagte Genehmigung im Falle dieses Gefechtsübungszentrums in Russland erwähnten: Der Hersteller hat ja dagegen geklagt. Ich wollte Sie fragen, ob Sie einmal kurz den Stand dieses gerichtlichen Verfahrens schildern könnten. Ist das abgeschlossen, oder läuft es noch?

DR. BARON: Da gibt es meines Wissens keinen neuen Stand. Aber das müsste dann auch das betreffende Unternehmen erklären. Es gibt keinen neuen Sachstand, der mir jetzt bekannt wäre.

ZUSATZFRAGE LEITHÄUSER: Aber Sie sind doch zumindest über das Bundesamt für Ausfuhren Verfahrensbeteiligte, oder?

DR. BARON: Ja, aber es gab jetzt keinerlei Terminierung hinsichtlich dieses Sachverhalts, sodass es jetzt keinen neuen Stand gibt, über den ich berichten könnte.

FRAGE HELLER: Mich würde interessieren, was denn das Projekt einer engeren Zusammenarbeit mit Frankreich eine Harmonisierung im Hinblick auf die Rüstungsexportpolitik macht. Da hat man einmal kurz ein Aufflackern gesehen und danach nie mehr etwas. Ist da irgendetwas am Laufen? Berät man da noch etwas?

DR. BARON: Auch da gilt sozusagen das geltende Recht. Wenn Sie jetzt hier auf Fusionen aus dem vergangenen Jahr anspielen, dann hatten wir ja dargelegt, dass auch bei gemeinsamen neuen europäischen Unternehmen in jedem Land jeweils die Rüstungsexportkontrolle greift. Für die deutschen Zulieferungen greift das deutsche Exportregime vollständig, und in Frankreich das französische. Da gibt es also weiterhin den Stand, dass natürlich das jeweilige nationale Recht gilt, und darüber hinaus gilt der EU-Standpunkt aus dem Jahr 2008.

ZUSATZFRAGE HELLER: Gibt es keine Fortschritte im Hinblick auf eine gemeinsame Rüstungsexportpolitik oder Ähnliches?

DR. BARON: Nicht in unserem Bereich. Dazu, ob es welche im Bereich des Verteidigungsressorts oder so gibt, kann ich jetzt nicht Stellung nehmen.

FRAGE JUNG: Frau Baron, ich habe noch eine Frage zu den Endverbleibserklärungen. Der Empfänger muss schriftlich versichern, dass er die betreffenden Güter nicht ohne Zustimmung der Bundesregierung an andere Staaten weiterverkauft. Gab es bisher Anfragen von Empfängern, Güter das empfangene Material oder die Kriegswaffen, Kleinwaffen usw. weiterzuverkaufen? Wenn ja, wer war das?

DR. BARON: Das ist mir nicht bekannt. Es kann sein, dass es das gab, aber das ist mir nicht bekannt.

ZUSATZ JUNG: Das können Sie ja sicher nachreichen.

DR. BARON: Das kann ich gerne prüfen, aber das ist mir jetzt nicht bekannt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Im Bericht steht das sagen Sie selbst , dass Deutschland mittlerweile nur noch fünftgrößter Waffenexporteur hinter den USA, Russland, China und Frankreich ist. Deutschland war einmal auf dem dritten Platz. Möchte die Bundesregierung wieder dorthin, oder würden Sie sogar auf Platz 10 oder 20 stehen wollen?

DR. BARON: Wir verfolgen keinen Ranglistenwettbewerb. Wir verfolgen eine verantwortungsvolle und restriktive Rüstungsexportpolitik, die wir im Einzelfall prüfen, immer unter sehr enger Betrachtung der außenpolitischen Erwägungen und der Menschenrechtslage vor Ort.

ZUSATZFRAGE JUNG: Vielleicht aus Sicht des Auswärtigen Amtes, gleiche Frage?

DR. SCHÄFER: Ich habe dem nichts hinzuzufügen. Der Außenminister hat immer wieder gesagt auch schon als Wirtschaftsminister , dass die Entscheidungen über Rüstungsexporte nach außen- und sicherheitspolitischen Erwägungen erfolgen, nicht nach Ranglisten und quantitativen Erwägungen. Ich glaube, das ist die einzige Antwort, die man auf Ihre Frage geben kann. Die Rangliste und die Zahlen der Exporte sind da zweitrangig oder drittrangig. Es kommt darauf an, was außenpolitisch und sicherheitspolitisch richtig und verantwortbar ist.

FRAGE KOUPARANIS: Am Dienstag dieser Woche hat sich der Bundesfinanzminister bei einer öffentlichen Veranstaltung zum morgigen Eurogruppentreffen geäußert: „Am Donnerstag kriegen wir es auch hin. Sie werden das sehen.“ Nun werden seit heute Mittag in Griechenland griechische Regierungskreise zitiert, und zwar folgendermaßen: „Wir sind sehr weit von einer Lösung beim morgigen Treffen der Eurogruppe entfernt, weil sich Deutschland nicht bewegt hat.“ Wenn es bis morgen also bis zur Sitzung der Eurogruppe seitens des Bundesfinanzministers keinen positiven Schritt geben wird, dann wird sich mit diesem Thema Frau Merkel befassen müssen. Tsipras hat sich wohl auch mit Tusk verständigt. Wenn es morgen keine Lösung geben wird, dann wird das Thema auf dem nächsten Gipfel besprochen werden.

Wie optimistisch sind Sie im Bundesfinanzministerium, dass es morgen nichtsdestotrotz zu einer Lösung kommen wird? Wie steht es mit dem Bundeskanzleramt und auch dem Vizekanzler, weil der sich in der Vergangenheit doch über die Haltung von Herrn Schäuble beschwert hat? Was ist Ihre Haltung dazu?

DR. WEISSGERBER: Vielen Dank für Ihre Frage. Sie haben es ja selbst gesagt: Der Minister hat sich gestern sehr zuversichtlich dazu geäußert, dass es eben morgen in der Eurogruppensitzung zu einer Einigung kommen wird. Wir gehen davon aus, dass wir ein tragfähiges Gesamtpaket vereinbaren können, und zwar im Rahmen des Verfahrens, wie es vorgesehen ist.

Die Eurogruppe ist das zuständige Gremium, die zuständige Institution dafür, über die Auszahlung zu entscheiden. Es gibt immer wieder Tendenzen, Fachthemen eben auch an den Rat der Staats- und Regierungschefs heranzutragen, aber an dieser Stelle ist eben die Eurogruppe das zuständige Gremium. Mehr habe ich dem nicht hinzuzufügen.

SRS’IN DEMMER: Ihre Frage, das Kanzleramt betreffend, ist ja sehr hypothetisch. Warten wir jetzt doch erst einmal das Ergebnis des Eurogruppentreffens ab.

DR. SCHÄFER: Ich wollte eigentlich nur darauf hinweisen, dass die Art und Weise, auf die Sie Ihre Frage formuliert haben, zumindest nicht meine wäre. Eine Beschwerde über den Finanzminister kann ich jedenfalls nicht erkennen. Dass es innerhalb der Bundesregierung auch engagierte Gespräche zum Thema Griechenland gibt, dass der Außenminister den Wunsch und das Interesse hat bestimmt wie der Finanzminister , die morgige Sitzung positiv und mit guten Ergebnisse für Griechenland, für die Eurogruppe und für Deutschland zu gestalten, und dass es danach weitergehen wird, können Sie sich denken.

ZUSATZFRAGE KOUPARANIS: Nun fordert Griechenland ja zumindest einen Grundsatzbeschluss über die Schuldenerleichterung, Herr Weißgerber. Das scheint auch die Mitteilung der Eurogruppe zu sein, wenn ich sie mir so durchlese, die Ankündigung zur morgigen Sitzung in Luxemburg. Daraus ergibt sich das auch. Darin heißt es: „Die Eurogruppe wird ihre Diskussion über die Tragfähigkeit von Griechenlands Staatsschulden mit dem Ziel fortsetzen, eine gemeinsame Herangehensweise zu finden, die von den Mitgliedstaaten der Eurozone und den Institutionen geteilt wird. Es wird in Luxemburg auch um mögliche Schuldenmaßnahmen nach der erfolgreichen Beendigung des derzeitigen Hilfsprogramms im Sommer 2018 gehen.“ Heißt das, Herr Schäuble ist bereit, morgen diese Fragen zu besprechen und auch mitzutragen?

DR. WEISSGERBER: Zum Thema der Schuldenmaßnahmen haben wir ja hier schon häufig Stellung genommen. Das hat sich jetzt auch gar nicht geändert. Wir haben immer wieder gesagt: Die Frage ob ob; das ist wichtig und welche Schuldenmaßnahmen tatsächlich erforderlich sind, kann erst nach vollständiger Umsetzung des laufenden Programms und nach einer Schuldentragfähigkeitsanalyse, also eben voraussichtlich Mitte 2018, beurteilt werden. Das, nämlich dieses „nach vollständiger Umsetzung“, haben Sie ja selbst auch so vorgelesen. So ist es innerhalb der Eurogruppe vereinbart worden, und so steht es eben auch im Statement der Eurogruppe vom Mai 2016, auf das wir hier ja auch immer wieder Bezug nehmen. Daran hat sich auch nichts geändert.

FRAGE VALASSOPOULOS: Frau Demmer, hat Herr Tsipras eine Chance auf ein Gipfeltreffen, oder geht es nur um die Eurogruppe?

SRS’IN DEMMER: Über Termine der Kanzlerin unterrichten wir Sie immer am Freitag, und

ZUSATZFRAGE VALASSOPOULOS: Ich spreche nicht von einem Termin. Hat er eine Chance? Hat Frau Merkel den Willen, mit Herr Tsipras über ein solches Thema bei einem Gipfeltreffen zu sprechen, oder nicht?

SRS’IN DEMMER: Ich kann Ihnen dazu nichts berichten.

FRAGE PAPPAS: Dann versuche ich es noch einmal. Mich interessiert die Position des Bundeskanzleramtes und der Bundeskanzlerin. Ist das eine Frage, die bei einem Eurogruppentreffen gelöst werden soll, oder kann sich auch ein EU-Gipfel damit befassen?

Ich habe auch eine Frage an Herrn Weißgerber. Ganz speziell geht es um die Möglichkeit, in den Schlussfolgerungen dieses Eurogruppentreffens die Garantie abzugeben, dass die Maßnahmen natürlich am Ende des Programms getroffen werden, aber dass schon jetzt beschlossen wird, dass diese Maßnahmen bestimmt kommen werden. Gibt es also einen Spielraum, damit der Bundesfinanzminister so eine Formulierung in den Schlussfolgerungen hinnimmt?

SRS’IN DEMMER: Sie versuchen alle immer dasselbe, nur mit anderen Fragen, aber ich kann Ihnen nur sagen, was wir hier immer sagen, und ich möchte auch Herrn Weißgerber darin unterstützen: Der Eurogruppenvorsitzende Dijsselbloem hat nach der letzten Sitzung der Eurogruppe eine Einigung angekündigt und strebt für morgen eine Einigung an. Wir unterstützen ihn darin, damit die zweite Programmüberprüfung erfolgreich abgeschlossen werden kann.

DR. WEISSGERBER: Die zweite Frage habe ich ja im Prinzip vorhin schon beantwortet. Eine Garantie oder einen Automatismus für Schuldenerleichterungen sehen wir nicht. Ich habe ja extra dieses „ob“ betont, also dass die Frage, ob Schuldenmaßnahmen tatsächlich erforderlich sind, eben erst am Ende des Programms entschieden werden kann.

ZUSATZFRAGE PAPPAS: Verstehe ich Sie richtig, dass Sie weiterhin auf die Formulierung „wenn nötig“ bestehen werden?

DR. WEISSGERBER: Auf Englisch ist die Formulierung in den Statements ja immer „if needed“. Also wird dann, wenn sich Schuldenerleichterungen nach Abschluss des Programms als notwendig erweisen, darüber zu sprechen sein. Aber dass es eine Garantie dafür gibt, jetzt schon Schuldenmaßnahmen festzuschreiben, sehen wir nicht.

FRAGE: Herr Weißgerber, die Frage der Schuldenerleichterungen ist die eine griechische Baustelle. Die andere ist die IWF-Beteiligung. Sie haben immer wieder gesagt, Sie halten die für unabdingbar. Sie haben auch gesagt, Sie rechnen fest mit der Beteiligung des IWF. Der hat sich ja immer schon mit Sachverstand beteiligt. Auch Frau Lagarde hat schon immer gesagt, dass sie möchte, dass sich der IWF beteiligt. Was fehlt also noch? Was muss jetzt noch kommen?

DR. WEISSGERBER: Zum Thema der IWF-Beteiligung ist ja bekannt, dass bei der letzten Eurogruppensitzung am 23. Mai auch schon ein Modell diskutiert wurde, das eben besagt, dass der IWF ein Programm auflegen wird, dass mit der Auszahlung aus diesem Programm aber erst nach Abschluss des ESM-Programms begonnen wird, eben auf Basis einer gemeinsamen Schuldentragfähigkeitsanalyse. Der Minister hat sich bei der Pressekonferenz in Brüssel am 23. Mai grundsätzlich positiv gegenüber diesem Modell geäußert und ausgesprochen, dass dies eben ein gangbarer Weg sei. Insofern wird darüber dann auch morgen in der Eurogruppe und eben auch unter Teilnahme der IWF-Chefin Lagarde gesprochen werden.

ZUSATZFRAGE: Nun hat ja unter anderem der Minister 2015 in der Bundestagsrede gesagt, dass die Beteiligung unabdingbar sei. War damals schon implizit, dass man genau so ein Modell wählen könnte, nämlich eine finanzielle Beteiligung im Nachhinein und auch ein formaler Beschluss des IWF-Boards im Nachhinein, oder ist das für Sie eine Änderung des ursprünglichen Beschlusses des Bundestags?

DR. WEISSGERBER: Das betrifft dann wohl die Frage, ob das eine wesentliche Änderung des Programms darstellt. Dazu muss man erst einmal sagen: Das ist eine juristische Frage, die man natürlich erst dann beantworten kann, wenn ein Beschluss der Eurogruppe vorliegt, also wenn wir genau wissen, was eben beschlossen worden sein wird. Die Bewertung dessen, ob es eine wesentliche Änderung ist, liegt dann eben auch beim Haushaltsausschuss oder beim Bundestag selbst. Wir werden, wenn es jetzt am Donnerstag zu einem Beschluss kommen wird, den Haushaltsausschuss dann auch umgehend mit dem Thema befassen und ihn informieren.

Das Modell zur IWF-Beteiligung, das ich eben skizziert habe, ist nach vorläufiger Bewertung, wie wir sie im Haus vornehmen, und dem aktuellen Stand keine wesentliche Änderung des Programms. Aber die Bewertung dessen liegt, wie gesagt, letztendlich beim Parlament.

FRAGE: Frau Demmer, der griechische Premierminister fordert heute in einem Beitrag in einer deutschen Zeitung eine Umschuldung Griechenlands bzw. wirft diese Frage auf, die er für nötig hält, damit die griechische Wirtschaft angekurbelt wird. Ist dieses Thema für Sie auch relevant und aktuell?

SRS’IN DEMMER: Ich kommentiere einzelne Äußerungen jetzt nicht und kann mich nur wiederholen: Ich würde jetzt gerne das morgige Treffen abwarten, und dann sehen wir weiter.

FRAGE CHILAS: Herr Schäuble beliebt manchmal zu scherzen. Gestern hat er zum Beispiel gesagt, dass der griechische Ministerpräsident den griechischen Finanzminister Tsakalotos irgendwie bremst und ihn nicht richtig seine Arbeit machen lässt. War das ein Scherz oder kein Scherz?

DR. WEISSGERBER: Der Minister hat gestern in einer Podiumsdiskussion im Rahmen einer Bloomberg-Konferenz über die Entscheidungsstrukturen in Europa gesprochen. Dabei ging es eben auch um die Schwierigkeit, Souveränität von der nationalen Ebene an die EU abzugeben, und darum, dass es eine Tendenz gibt, Fachthemen auf den Rat der Staats- und Regierungschefs zu übertragen. Sie wissen aber, dass die Koordination der europäischen Wirtschafts- und Finanzthemen ein Thema der Eurogruppe und des Ecofin ist. Insofern hat er in einer Seitenbemerkung ein Lob für seinen griechischen Amtskollegen, Herrn Tsakalotos, geäußert, den er eben für einen hervorragenden Finanzminister und Verhandler hält. Das ist schon alles. Das war ein Lob für Herrn Tsakalotos, nichts weiter. Der Minister hat das eben auf seine Zusammenarbeit mit Herrn Tsakalotos bezogen, aber er hat sich nicht zur griechischen Innenpolitik geäußert.

ZURUF CHILAS: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

DR. WEISSGERBER: Ich habe dem, wie gesagt, gar nichts hinzuzufügen.

FRAGE JORDANS: Herr Schäfer, ich würde gerne fragen, ob Sie uns eine Einschätzung darüber geben können, was für Auswirkungen eine Machtbeteiligung der DUP in Großbritannien auf die Situation in Nordirland haben könnte. Das ist ja eines der schwierigeren Themen des Brexit. Die Partei hat ja zumindest in der Vergangenheit Verbindungen zu extremistisch-paramilitärischen Gruppen in Nordirland gehabt und äußert sich weiterhin abfällig über die katholische Bevölkerung in der Provinz.

DR. SCHÄFER: Ich glaube, ich kann Ihre Frage, Herr Jordans, nicht gut beantworten, weil ich erstens die Regelungen aus einer möglichen Koalitionsvereinbarung nicht kenne. Ich glaube, es gibt sie auch noch gar nicht, weil sie noch ausgehandelt werden müssen.

Zweitens gehört es sich gerade bei einem so schwierigen innenpolitischen Konflikt wie dem in Nordirland nicht, glaube ich, dazu schlaue Kommentare aus Berlin von der Seitenlinie abzugeben. Dass wir alle in Europa wie auch ganz bestimmt die britische Regierung ein Interesse daran haben, dass der Friedensprozess in Nordirland weitergehen kann es gibt ja einige Fragen, die in Kürze und in einem zeitlichen Kontext mit der Regierungsbildung und dem Beginn der Brexit-Verhandlungen auch geklärt werden müssen , dass es friedlich zugeht und dass es eine Verständigung zwischen den unterschiedlichen politischen Parteien und Bevölkerungsgruppen gibt, ist völlig selbstverständlich.

FRAGE HELLER: Mich würde zum einen interessieren, ob die Bundesregierung denn angesichts dessen, was im Moment in London los ist, noch eine realistische Erwartung hat, dass man dem Zeitplan gemäß die Brexit-Verhandlungen aufnehmen kann, oder haben nicht gerade die Entwicklungen der letzten Tage die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass man den Zeitplan überdenken bzw. ändern muss?

Mich interessiert außerdem, inwiefern die Bundesregierung in den letzten Tagen womöglich verstärkte Anzeichen dafür sieht, dass Großbritannien doch noch vom Brexit abrücken könnte. Äußerungen wie die gestrige von Herrn Schäuble, die Türen seien offen, wenn sie sich das überlegten, geben ja zumindest so ein Gefühl dafür, dass man das nicht für abwegig hält.

SRS’IN DEMMER: Herr Heller, wie Sie wissen, hat Großbritannien am 29. März dieses Jahres seine Absicht erklärt, aus der EU auszutreten, bzw. offiziell notifiziert, wie man sagt. Seither läuft die zweijährige Frist für die Verhandlungen eines Austrittsabkommens. Die EU der 27 steht mit dem Verhandlungsführer Barnier bereit, die Verhandlungen jederzeit zu beginnen. Derzeit haben wir keinerlei Hinweise darauf, dass sich an dem Zeitplan etwas ändert. Wir sind auf den Verhandlungsprozess vorbereitet und warten auf die neue Regierung in Großbritannien.

FRAGE REIBLE: Es geht um das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Meine Frage richtet sich an das Justizministerium. Der Bundesrat hatte in seiner letzten Sitzung viele Vorbehalte gegen den Gesetzentwurf geäußert. Auf insgesamt 19 Seiten wurde das zusammengetragen. Heute sollte im Kabinett eigentlich die Gegenäußerung dazu durch Justizminister Maas auf der Tagesordnung stehen. Dazu hat Frau Demmer nichts gesagt. Ich würde gerne wissen: Inwieweit haben Sie sich heute im Kabinett damit befasst? Wie sieht diese Gegenäußerung aus?

Die damit zusammenhängende Frage: Staatssekretär Billen wird wohl nächsten Mittwoch ich bitte Sie, das zu bestätigen das Facebook-Löschteam bei Arvato besuchen. Was versprechen Sie sich von dem Besuch?

STEFFEN: Vielen Dank für Ihre Frage. Ja, genau, es gab eine Gegenäußerung, und auf die haben wir auch ausführlich geantwortet. Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung grundsätzlich begrüßt. Der Bundesrat schlägt aber verschiedene Änderungen vor. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Etablierung einer medienrechtlichen Aufsicht über den Vollzug des NetzDG, die Streichung des gerichtlichen Vorabentscheidungsverfahrens sowie Maßnahmen gegen das vorsorgliche Löschen von Inhalten.

Die Bundesregierung und damit natürlich auch wir, das BMJV, berücksichtigen die Befürchtungen des Bundesrats, soziale Netzwerke könnten in Zukunft im Zweifel zu viel löschen. Um ein auch aus Sicht der Bundesregierung unerwünschtes sogenanntes Overblocking zu verhindern, wird die Bundesregierung in den anstehenden Beratungen im Deutschen Bundestag vorschlagen, die Verbindlichkeit der Siebentagesfrist bei den Regelungen zum Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte zu prüfen, um so den sozialen Netzwerken mehr Spielraum zu geben. Außerdem soll noch deutlicher herausgearbeitet werden, dass nicht schon die Fehlentscheidung im Einzelfall zu einem Bußgeld führen kann, sondern nur ein systematisches Versagen der sozialen Netzwerke.

Ansonsten befindet sich das NetzDG ja jetzt im parlamentarischen Verfahren, und dass es im Laufe dieses Verfahrens Änderungen am Gesetzentwurf gibt, ist auch üblich.

Zu Herrn Billen: Da wissen Sie, ehrlich gesagt, zum jetzigen Zeitpunkt mehr als ich. Es ist in der Tat so, dass eigentlich gestern der Termin bei Arvato hätte stattfinden sollen. Den mussten wir aufgrund einer Erkrankung absagen. Wir werden den Termin auf jeden Fall zeitnah nachholen. Ob das jetzt der Mittwoch sein wird, kann ich Ihnen von dieser Bank aus sozusagen nicht bestätigen, aber das kann ich gerne nachreichen.

ZUSATZFRAGE REIBLE: Was versprechen Sie sich davon?

STEFFEN: Es ist ja so, dass wir schon aufmerksam verfolgt haben, welche Arbeitsbedingungen bei Arvato zumindest über die Medien veröffentlicht wurden. Wir haben uns frühzeitig dafür eingesetzt, uns auch vor Ort selbst ein Bild machen zu können, und sind froh, dass uns Arvato bzw. Facebook jetzt die Möglichkeit gibt, dort eben auch vor Ort zu sein.

SRS’IN DEMMER: Nur zur Erklärung: Ich habe das nicht vorgetragen, weil das auf der TOP-1-Liste stand, aus der wir gewöhnlich nicht vortragen.

FRAGE JUNG: Zu dem Besuch von Herrn Billen Frau Künast und Herr Maas sollen ja auch vorbeischauen können : Woher wissen Sie denn, dass an dem Tag, an dem Sie dort vorbeischauen, die Arbeitsbedingungen bei Arvato nicht geschönt werden?

STEFFEN: Herr Jung, die Frage verstehe ich nicht ganz. Ich weiß nicht, inwiefern ich darauf antworten kann. Formulieren Sie Ihre Frage vielleicht einmal ein bisschen anders.

ZUSATZFRAGE JUNG: Woher wissen wir, ob die Vertreter Herr Billen, Herr Maas, Frau Künast dort den Alltag sehen oder ob die Arbeitsbedingungen, über die Sie sich Sorgen machen, nur geschönt oder verbessert werden, sodass ein falsches Bild entstehen könnte?

Setzen Sie sich eigentlich dafür ein, dass auch wir Medienvertreter dort vorbeischauen können?

STEFFEN: Ich kann natürlich nicht wissen, inwiefern an diesem Tag der Obstteller noch voller sein wird, als er es sonst ist, falls er vorhanden ist; das ist klar.

Ob und in welcher Form dann die Presse zugelassen sein wird Frau Künast ist ja, glaube ich, heute vor Ort , kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht sagen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ein Kommentar, Frau Steffen, zum Bericht des UN-Berichterstatters für Meinungsfreiheit, Herrn David Kaye: Der hat Ihr NetzDG unter anderem als Zensur bezeichnet und der Bundesregierung eine Antwortfrist von 60 Tagen gegeben. Werden Sie die einhalten? Werden Sie ihm antworten? Wie bewerten Sie die Stellungnahme?

STEFFEN: Vielen Dank. Wir haben das Schreiben bekommen und werden selbstverständlich auch innerhalb der Frist und gerne auch vorfristlich darauf antworten. Die Kritikpunkte, die dort genannt wurden, sind auch hier zum Teil Inhalt von Fragen gewesen, und dazu haben wir hier bereits Stellung genommen. Ich würde auf die verschiedenen Protokolle verweisen.

FRAGE JOLKVER: Mich würde interessieren, ob die Kanzlerin und der Außenminister eine Meinung zu den Demonstrationen in etwa 150 russischen Städten am Montag, zu der Verhaftungswelle und der Verurteilung von Herrn Nawalny zu 30 Tagen Arrest haben.

SRS’IN DEMMER: Die Bundesregierung hat die zahlreichen Festnahmen von fast ausschließlich friedlichen Demonstranten darunter abermals auch des russischen Aktivist Nawalny in Moskau und anderenorts in der Russischen Föderation mit Unverständnis und Sorge zur Kenntnis genommen. Die Einhaltung der Prinzipien von OSZE und Europarat, zu denen sich auch die Regierung der Russischen Föderation bekannt hat, die das Recht auf Versammlung und freie Meinungsäußerung einschließt, ist von hoher Bedeutung für die Demokratie.

Russland ist aufgerufen, diese Prinzipien zu respektieren und bei seinem Handeln Verhältnismäßigkeit walten zu lassen. Die Bundesregierung erwartet die rasche Freilassung der bei diesen landesweiten Protesten, die sich ja vor allen Dingen gegen Korruption richten, Festgenommenen.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Wurde diese Stellungnahme der russischen Seite nahegebracht, und falls ja, auf welchem Weg?

SRS’IN DEMMER: Ich kann Ihnen jetzt von diesem Weg berichten.

FRAGE HELLER: An die Bundesregierung bzw. wahrscheinlich das Verkehrsministerium: Muss die Bundesregierung angesichts neuer Bestrebungen von Städten, einschränkende Maßnahmen für Dieselfahrzeuge auszusprechen, nicht eigentlich ein Interesse daran haben, bundesweit einheitliche Regelungen zu erlangen? Gibt es inzwischen einen konkreten Gesprächstermin des Bundesverkehrsministers mit seinen Länderkollegen, um über dieses Thema zu sprechen, oder sind die derzeit von einigen Städten München ist heute, glaube ich, besonders im Gespräch angedachten einschränkenden Maßnahmen für Dieselfahrzeuge Anlass für die Bundesregierung, ihre eigene Haltung gegenüber dem Diesel und seiner steuerlichen Behandlung zu ändern?

STRATER: Das sind jetzt ja verschiedene Aspekte, Herr Heller. Zum Dieselprivileg bei der steuerlichen Behandlung kann vielleicht das BMF noch Auskunft geben. Was das Thema Fahrverbote angeht, so haben wir uns schon des Häufigeren zu diesem Thema geäußert. Das BMVI will mehr Mobilität bei weniger Emissionen ermöglichen. Wir haben immer klar gemacht, dass Fahrverbote dabei ein falscher politischer Ansatz sind. Zur Verbesserung der Luftqualität in Städten darf Mobilität nicht eingeschränkt oder Bürger oder die innerstädtische Wirtschaft belastet werden. Es ist nicht wirkungsvoll, Autos mit Verboten zu belegen, die ein oder zweimal im Monat im die Stadt fahren. Wirkungsvoller ist es auch das haben wir immer wieder deutlich gemacht , Fahrzeuge, die sich ständig im Stadtverkehr bewegen, wie ÖPNV-Fahrzeuge, Taxis, Busse, Behördenfahrzeuge usw., mit alternativen Antrieben auszustatten. Sie kennen all unsere Fördermaßnahmen, die wir im Bereich der Elektromobilität, der alternativen Antriebe Wasserstoff, Brennstoffzelle, Gasantriebe durchführen, und sie wissen, dass wir Elektromobilität vor Ort, Emissionskonzepte usw. unterstützen. Das ist unsere Haltung, und die hat sich auch im Moment nicht geändert.

ZUSATZFRAGE HELLER: Ein Gespräch mit den Länderkollegen Ihres Minister ist nicht angedacht? Die haben ja durchaus Interesse an einem solchen Gespräch.

STRATER: Über interne Gesprächs kann ich hier nichts berichten; die sind mir anlässlich dessen auch nicht bekannt.

Weil Sie auch nach bundeseinheitlichen Regelungen gefragt haben: Die Diskussion ist ja nicht neu, die ist ja immer wieder hervorgekommen auch aus Baden-Württemberg zum Beispiel. Auch dazu haben wir immer sehr klar gesagt, dass die Verantwortung für Maßnahmen zur Luftreinhaltung bei den Ländern sowie den Städten und den Kommunen liegt. Aus Sicht des BMVI ist auch die Rechtslage ausreichend, um solche Maßnahmen zu ergreifen; sie gibt den Ländern und Städten die nötigen Möglichkeiten, die sie brauchen, zu ergreifen. Das haben wir diesen Städten auch immer wieder mitgeteilt.

HAUFE: Ich würde das gern noch ergänzen Sie haben ja nach der Position der Bundesregierung gefragt. Für die Bundesumweltministerin ist diese Diskussion sicherlich noch nicht abgeschlossen. Sie hat immer gesagt: Fahrverbote sind das allerletzte Mittel, das eine Stadt anwenden kann und notfalls auch anwenden muss; denn es geht erstens nicht um Verbote, es geht hier um ein Gebot: um das Gebot sauberer Luft. Dafür sind die Städte zuständig, dafür sollen sie sorgen, dazu sind sie auch gesetzlich verpflichtet, und wir müssen schauen, wo wir ihnen dabei gesetzlich helfen müssen. Es geht auch nicht darum, den Wirtschaftsverkehr einzuschränken in dieser Diskussion wird ja immer wieder kolportiert, dass man das wolle. Genau wie heute bei der Umweltplakette würde natürlich auch bei einer möglichen Weiterentwicklung, die noch in der Diskussion steht, der Wirtschaftsverkehr davon befreit werden. Es ist also eine irreführende Diskussion, die da teilweise stattfindet.

Die Ministerin hat auch gesagt, dass es jetzt darum gehen muss, dass die Fahrzeuge, die die bei Euro V und Euro VI vorgegebenen Grenzwerte nicht einhalten, nachgerüstet werden. Wir warten hier auf einen Vorschlag der Automobilindustrie, in dem sie zeigt, wie das geht. Dazu gibt es ja Gespräche, und dazu gibt es auch Angebote seitens der Automobilbranche.

Das ist die Grundlage, auf der wir dann handeln. Man kann also die Verbote verhindern, aber es kann eben sein, dass eine Stadt als Ultima Ratio ganz am Ende dann doch zu einem Verbot greifen muss. Aber an dieser Stelle stehen wir im Moment noch nicht.

SRS’IN DEMMER: Genau. Man kann, glaube ich, zusammenfassend sagen: Es ist allen Beteiligten bewusst, dass die Stickoxidbelastung in vielen deutschen Städten zu hoch ist. Deswegen laufen auf allen Ebenen Gespräche, wie man die Belastung in den Städten reduzieren kann.

FRAGE REICHE: Herr Flosdorff, nach der Kabinettssitzung der vergangenen Woche hieß es, dass die Ministerin mit Blick auf die Verlegung von İncirlik innerhalb von sieben Tagen die noch zu klärenden Fragen klärt und auch einen Zeitplan vorlegt. Wie ist der Stand heute?

FLOSDORFF: Danke für die Frage. Es ist vollkommen richtig, das Kabinett hat in der vergangenen Woche der Verlegung des Einsatzkontingentes von İncirlik nach Jordanien zugestimmt. Dabei wurde auch schon gesagt: Wir werden schrittweise und stufenweise verlegen. Die Vorbereitungshandlungen haben ja auch schon weit vor dieser Entscheidung begonnen; es sind Teams nach Jordanien gereist, um dort in Al Azrak aufzuklären. Danach hat sich ergeben, dass sich der Bundestag in der kommenden Woche auch noch einmal mit dem Thema befassen möchte. Das heißt, es wird keinen detaillierten Zeitplan in dieser Woche geben. Das heißt aber nicht, dass nichts passiert ist. Es sind unterschiedlichste Dinge vor Ort in die Hand genommen worden. Wir haben ein Vorauskommando von rund 30 Soldaten, das seit dem 8. Juni in Jordanien ist. Das sind Fachleute für Logistik, Infrastruktur und Versorgung, die dort Gespräche führen. Ärzte der Bundeswehr haben ein jordanisches Krankenhaus vor Ort erkundet, um zu beurteilen, wie die medizinische Versorgung ist, was wir vielleicht mitbringen müssen und was dort schon vorhanden ist. Derzeit, während wir hier sind, werden die Wohnkapazitäten auf der Airbase geprüft.

Es ist noch nicht so, dass jetzt schon Kisten gepackt würden und eine Verlegung von İncirlik stattfindet. Zuerst muss geklärt werden, wo das alles in Jordanien hinkommt und auf welchem Wege die rund 200 Container das ist ja keine Kleinigkeit transportiert werden können. In der Zwischenzeit, seit der vergangenen Woche, sind Gespräche mit Partnern darüber gelaufen, wie der Ausfall der Bundeswehrleistungen sowohl was das Thema Aufklärung angeht als auch was das Thema Luftbetankung angeht in der Zeit, die wir brauchen werden die Rede ist von zwei bis drei Wochen bei dem Tanker und zwei bis drei Monaten bei den Tornados , kompensiert werden kann. Auch diese Gespräche haben Fortschritte gemacht. All das wird sich in den nächsten Tagen weiter konkretisieren, aber es ist in dem jetzigen Stadium schlichtweg noch nicht möglich, einen Schlusspunkt zu setzen oder Ihnen einen Tag zu nennen Anfang September, im September oder Anfang Oktober , an dem der Umzug abgeschlossen sein kann.

ZUSATZFRAGE REICHE: Gab es in diesen Gesprächen möglicherweise auch die Bitte gerade auch vor dem Hintergrund der schweren Kämpfe um die IS-Hochburg Rakka , dass die Partner Einfluss auf den Zeitplan nehmen können?

FLOSDORFF: Die Partner haben insofern Einfluss darauf, als sowohl in İncirlik als auch in Jordanien Partner sind, die an der Koalition gegen den Terror beteiligt sind, und wir alle in der Koalition haben ein großes Interesse daran, diese Lücke die gerade jetzt, in der aktuellen Phase, schmerzlich ist, wenn es in Mossul und in Rakka vorwärts geht so klein wie möglich zu halten. In all diesen Gesprächen hat sich herausgestellt, dass es ein großes Verständnis aufseiten der Partner dafür gibt, dass wir wirklich sehr viel versucht haben, sehr viel Geduld hatten, es uns jetzt aus politischen Gründen aber nicht anders möglich ist, als auch militärisch die Konsequenzen zu ziehen und umzuziehen. Insofern ist die Unterstützungsbereitschaft aufseiten der Partner sehr hoch. Wir können uns auf die jordanische Seite abstützen, aber auch unsere amerikanischen Partner haben uns Hilfe und Unterstützung bei diesem Umzug zugesagt.

FRAGE JUNG: Herr Flosdorff, kurze Lernfrage: Wer konkret mit wem verhandelt das SOFA zwischen Deutschland und Jordanien?

FLOSDORFF: Ich weiß jetzt nicht, ob das auf dem diplomatischen Kanal gemacht wird oder ob das gemeinsam zwischen unseren Offizieren und den Diplomaten vor Ort gemacht wird. Es wird jemand auf beiden Seiten sein.

DR. SCHÄFER: Mein Kenntnisstand ist: Für die Aushandlung des SOFA, also des Status of Forces Agreement, ist das Verteidigungsministerium federführend. Das geschieht in enger Absprache mit dem Auswärtigen Amt. Zur Frage, wer das auf jordanischer Seite macht: Ich nehme an, das wird ein ähnlich zusammengesetztes Verhandlungsteam aus Angehörigen der Streitkräfte oder des Verteidigungsministeriums und der jordanischen Diplomatie sein.

FRAGE JUNG: Werden wir das SOFA auch einsehen können, wird das der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, Herr Schäfer?

DR. SCHÄFER: Wollen Sie, Herr Flosdorff?

FLOSDORFF: Ich wüsste nicht, dass in der Vergangenheit SOFAs veröffentlicht worden sind. Wenn das in der Vergangenheit der Fall war, dann wird das auch diesmal der Fall sein können; wenn nicht, dann wird es dafür seine Gründe geben. Das kann ich Ihnen hier aus der Hüfte aber nicht beantworten.

FRAGE JENNEN: An das Wirtschaftsministerium: Bundeswirtschaftsministerin Zypries hatte sich ja gestern schon zur Lage von Air Berlin geäußert und sie als prekär bezeichnet. Man muss ja davon ausgehen, dass jetzt auch auf der Kundenseite Verunsicherung eintritt und das Thema Insolvenz näher rücken könnte. Gibt es für diesen Fall einen Notfallplan?

DR. BARON: Vielen Dank für die Frage. Ich hatte den Stand zum Thema Air Berlin und Bürgschaft ja in den vergangenen Regierungspressekonferenzen dargestellt. Das ist der Stand, der weiterhin gilt. Wir prüfen jetzt gemeinsam mit den Ländern Nordrhein-Westfalen und Berlin den Bürgschaftsantrag. Das ist zunächst ohne Präjudiz für das Ob einer Bürgschaft, denn entscheidend ist die Vorlage eines tragfähigen Zukunftskonzeptes. Ich kann jetzt nicht darüber spekulieren, ob es Insolvenzanträge gibt oder nicht; das kann ich nicht beantworten. Rein rechtlich ist es aber so, dass allein die Tatsache, dass es einen Insolvenzantrag gibt, nicht den Bürgschaftsantrag ausschließt. Maßgeblich ist vielmehr ein tragfähiges Zukunftskonzept; das muss eben nachgewiesen werden. Zu weiteren Themen wie es da am Markt aussieht usw. kann ich hier aber nicht Stellung nehmen, denn das wäre jetzt spekulativ.

FRAGE JUNG: Herr Schäfer, morgen beginnt in New York die zweite Runde der UN-Verhandlungen über ein Verbot von Atomwaffen. Hat sich die Bundesregierung vielleicht doch entschlossen, mitzumachen oder zumindest die Verhandlungen über ein Verbot von Atomwaffen zu beobachten?

Wie bewerten Sie die Lichtprojektion, die von Aktivisten gestern oder vorgestern am Auswärtigen Amt durchgeführt wurde? Haben Sie da Strafanzeige erstellt, oder finden Sie das gut?

DR. SCHÄFER: Zu Ihrer ersten Frage: Der Verlauf der ersten Verhandlungsrunde in New York hat uns darin bestärkt, dass jede Aussicht darauf, deutsche Positionen die Sie kennen, Herr Jung in diesen Verhandlungen durchzusetzen, nicht wirklich realistisch ist. Deshalb bleibt es bei der Entscheidung der Bundesregierung, auch in der zweiten Verhandlungsrunde nicht an diesen Verhandlungen teilzunehmen. Wir teilen das Ziel aller Teilnehmer an diesen Verhandlungen über die Ächtung von Atomwaffen, also das langfristige Ziel eines „Global Zero“. Wir glauben nur, dass der Weg, der durch einen solchen Vertrag eingeschlagen werden soll, nicht der richtige ist und ganz sicher nicht zum Ziel führt. Das ist der Grund, weshalb wir nicht daran teilnehmen. Daran hat sich in den letzten Monaten nichts geändert, und das ist auch die übereinstimmende Haltung innerhalb der Bundesregierung.

Zu Ihrer zweiten Frage: Ich weiß gar nicht, ob das außer den Aktivisten irgendjemand im oder um das Auswärtige Amt herum mitbekommen hat. Ich habe das Foto gesehen, das von denjenigen, die diese Projektion an die Vorderwand des Auswärtigen Amtes am Werderschen Markt geworfen hat, gesehen. Die haben das Bild offensichtlich selber aufgenommen, und auf dem Bild ist auch niemand sonst zu sehen, der das gesehen hätte; es ist natürlich trotzdem geschehen. Ich glaube sagen zu können, dass wir das aushalten. Es ist ja auch objektiv kein Sachschaden entstanden. Wir scheuen überhaupt nicht den engagierten, kritischen und konstruktiven Dialog auch mit den zivilgesellschaftlichen Organisationen wenn ich das so sagen darf: unabhängig von ihrer Finanzierung, also unabhängig davon, ob sie aus dem Ausland finanziert sind oder nicht , die diesen Dialog mit uns führen wollen. Sie haben dieses Thema ja schon häufig auf Ihrem Blog aufgebracht; auch da stellen wir uns dem Dialog.

Ich glaube, man muss diese Haltung nicht an die Wand des Auswärtigen Amtes werfen, um uns klar zu machen, dass „die“ eine andere Sicht der Dinge haben als wir. Das respektieren wir. Unsere Haltung ist, glaube ich, ganz gut begründet. Ich möchte das jetzt aber nicht im Detail wiederholen, weil ich das hier sicherlich schon vier oder fünfmal gesagt habe und daran hat sich nicht geändert.

FRAGE MENN: An das Wirtschaftsministerium: Es geht um die Beschäftigung von Islamisten bei privaten Sicherheitsdiensten. Soweit ich weiß, ist Ende letzten Jahres auch schon eine Verschärfung der Gewerbeordnung in Kraft getreten, aber es gab in der Zwischenzeit mehrere Fälle zum Beispiel bei „Rock am Ring“ , in denen es Islamisten gelungen ist, bei Ordnungsdiensten, Logistikern usw. Beschäftigung zu finden, und man konnte nachher nicht nachvollziehen, wer da eigentlich beschäftigt ist wir haben heute noch einmal gelesen, dass da Namen falsch aufgeschrieben wurden und das nicht richtig nachvollzogen wurde. Halten Sie in diesem Zusammenhang die bestehende Rechtsverschärfung für ausreichend, oder muss man da noch weitergehen?

DR. BARON: Ich kann dazu gern ein paar Ausführungen machen. Es ist richtig, am 1. Dezember 2016 ist die Änderung zu Verschärfungen im Bewachungsgewerbe in Kraft getreten. Das ist eine Änderung der Gewerbeordnung, mit der die Kontrolle der Zuverlässigkeitsprüfung erhöht wurde. Das betrifft sowohl die Anforderungen an den Unternehmer wie auch das Personal. Der Bewachungsunternehmer und Wachpersonal in leitender Funktion müssen jetzt also einen sogenannten Sachkundenachweis erbringen; das war vorher nur eine bloß Unterrichtung. Darüber hinaus haben wir auch die Zuverlässigkeitsprüfung verschärft; auch die muss jetzt mindestens alle fünf Jahre durch Abfrage bei den Polizeibehörden durchgeführt werden.

In den Fällen, die Sie geschildert haben, war dann ja auch die Fragestellung, wie das bei einem Subunternehmer geprüft werden muss. Rein rechtlich spielt es keine Rolle, ob da Subunternehmer einbezogen werden oder nicht: Solange diese Personen tätig werden, müssen sie geprüft werden, sie müssen gemeldet werden und sie müssen eine Zuverlässigkeitsprüfung abgeschlossen haben. Das ist das geltende Recht das muss eben geprüft werden. Zuständig sind die Landesgewerbebehörden vor Ort, die diese Prüfung vornehmen müssen. Wenn Sachpersonal eingesetzt wird, ohne dass es solche Zuverlässigkeitsprüfungen und Anmeldungen gibt, dann wäre das nicht rechtmäßig. Das müsste dann sozusagen erfolgen, aber für den Vollzug zuständig sind die Landesgewerbebehörden.

ZUSATZFRAGE MENN: Wenn also wie bei „Rock am Ring“ Ordnungsbehörden nicht korrekt nachvollzogen haben, wer da eigentlich zugegen ist, weil zum Beispiel Namen falsch widergegeben wurden, dann liegt in dem Fall ein Versagen der Ordnungsbehörden vor?

Weitere Nachfrage: Ab nächstem Jahr soll ja ein zentrales Bewacherregister eingeführt werden. Wer soll das eigentlich führen und wo soll das angesiedelt sein?

DR. BARON: Wie gesagt, die Einzelfälle vor Ort kenne ich nicht, insofern kann ich die jetzt nicht im Detail bewerten und sagen, ob das falsch oder richtig gelaufen ist. Der Grundsatz gilt aber: Es gibt die rechtliche Regelung, man muss eine Zuverlässigkeitsprüfung gemacht haben und dies auch nachweisen können. Das muss eben die Behörde vor Ort die Landesgewerbebehörde oder wer immer die örtlich zuständige Behörde ist überprüfen. Wie gesagt, den Einzelfall kann ich jetzt nicht beurteilen, aber es muss geprüft werden.

Zu Ihrer zweiten Frage: Es ist richtig, Ende 2018 soll dieses Bewacherregister eingeführt werden, um bundesweit die Daten zu Bewachungsunternehmen und personal zu sammeln und zu bündeln. Die zuständige Behörde wird das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sein, das eine nachgeordnete Behörde in unserem Bereich ist.

FRAGE LEITHÄUSER: Meine Frage bezieht sich auf den bevorstehenden G20-Gipfel in Hamburg: Frau Demmer, treffen Meldungen zu, dass der kanadische Ministerpräsident Trudeau seine Haltung zur Pariser Klimakonferenz und den dort vereinbarten Klimazielen verändert hat und gegenüber der Bundeskanzlerin zum Ausdruck gebracht hat, dass es gut wäre, diese Klimaziele in einem G20-Gipfeldokument nicht zu bekräftigen, auch aus Rücksicht auf die USA?

SRS’IN DEMMER: Der kanadische Premierminister hat das selbst schon dementiert und die Behauptung aus diesem Zeitungsartikel zurückgewiesen. Ich möchte für die Bundeskanzlerin hinzufügen: Der Premier hat sie nicht gebeten, alle Bezüge zum Klimaabkommen im G20-Dokument zu streichen. Ich möchte hier aber noch einmal betonen: Die Bundeskanzlerin und der Premierminister sind sich in ihrem Eintreten für das Klimaabkommen völlig einig. Sie wollen beide alles für den Erhalt und seine Umsetzung tun. Beide halten die US-Entscheidung, das Abkommen zu verlassen, für sehr bedauerlich. Neue Verhandlungen kommen nicht infrage; auch darüber besteht Einigkeit.

Wenn ich Ihnen noch einmal den G20-Gipfel erklären darf: Die Vorstellungen zu den verschiedenen Themen des Gipfels diskutieren die Staats- und Regierungschefs ja fortlaufend natürlich auch im Juli in Hamburg. Deswegen kann man den Ergebnissen dieser Gespräche hier und jetzt überhaupt nicht vorgreifen. Ich möchte Ihnen aber grundsätzlich versichern, dass die Bundesregierung vom Erfolg des G20-Formats überzeugt ist. Die Isolation einzelner Staaten liegt keineswegs im deutschen Interesse.

Die Kommuniqués werden einstimmig verabschiedet. Es wird aber natürlich Punkte geben, bei denen nicht alle zusammenkommen. Das ist ja gerade nach der Entscheidung der Vereinigten Staaten von Amerika, aus dem Pariser Abkommen auszutreten, klar. Es wird aber daran gearbeitet, möglichst viele Gemeinsamkeiten zu erreichen. Die Unterschiede werden dann eben benannt.

FRAGE JUNG: Frau Demmer, zum G20-Gipfel gab es letzte Woche eine Vorbereitungstour der Kanzlerin nach Argentinien und Mexiko. Wer hat sie begleitet, was die Wirtschaftsdelegation angeht? Bekommen wir eine Namensliste?

SRS’IN DEMMER: Die ist schon herausgegangen. Ich kann sie Ihnen aber auch zuschicken.

FRAGE JORDANS: Frau Demmer, Sie sagten, dass der kanadische Premierminister die Kanzlerin nicht gebeten hat, alle Bezüge zum Pariser Abkommen zu streichen. Hat er sie denn gebeten, irgendwelche Bezüge zum Pariser Klimaabkommen zu streichen?

SRS’IN DEMMER: Der kanadische Premierminister hat die Behauptungen, die im Raum stehen, selbst zurückgewiesen. Mehr dementieren kann ich das doch gar nicht.

FRAGE: Frau Demmer, die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen drei Länder Tschechien, Polen und Ungarn wegen mangelnder Aufnahme von Flüchtlingen eröffnet. Was hält die Bundesregierung von dem Vorgehen dieser drei Länder, was die Flüchtlingsaufnahme angeht?

Auch Deutschland hat nicht einmal ein Zehntel der versprochenen Zahl von Flüchtlingen aufgenommen. Ist das für Sie ein weiterer Beweis, dass dieses System gar nicht funktioniert?

Welcher Mechanismus soll dieses System von Flüchtlingsquoten ersetzen?

SRS’IN DEMMER: Zunächst einmal zu dem Verfahren: Es gibt einen rechtskräftigen Beschluss. Die Kommission ist Hüterin der Verträge. Da ist es ein ganz normaler Vorgang, dass die Kommission ein solches Verfahren einleitet. Es ist einfach nur konsequent. Die drei betroffenen Staaten haben trotz mehrfacher Aufforderung der Kommission keinerlei Bereitschaft gezeigt, ihre rechtlichen Verpflichtungen aus den Umverteilungsbeschlüssen zu erfüllen.

Die Bundesregierung selbst steht zu diesen gemeinsam getroffenen Beschlüssen und unterstützt deshalb die Forderungen der Kommission, dass die Mitgliedstaaten ihren Umverteilungsverpflichtungen voll umfänglich nachkommen. Die Bundeskanzlerin hat mehrfach betont, dass die Flüchtlingsfrage eine gesamteuropäische Herausforderung ist und daher auch einer gesamteuropäischen Lösung bedarf. Zu einer Lösung gehört natürlich auch, dass jeder Mitgliedstaat ein Stück Solidarität bei der Verteilung übernimmt.

ZUSATZ: Auch Deutschland hat zu wenige Flüchtlinge aufgenommen.

SRS’IN DEMMER: Deutschland steht zu den Verpflichtungen und nimmt monatlich bis zu 500 Asylsuchende jeweils aus Griechenland, Italien und der Türkei insgesamt monatlich bis zu 1500 auf.

Zu den Details kann vielleicht Herr Plate etwas sagen.

DR. PLATE: Ich möchte gar nicht so viel ergänzen. Da Sie diesen Vergleich ziehen und sagen, dass Deutschland so wenige Flüchtlinge aufgenommen hat, möchte ich an der Stelle vielleicht doch hervorheben, dass Deutschland im EU-weiten Vergleich mit seinen tatsächlich bereits erfolgten Aufnahmen deutlich an der Spitze steht, und zwar sowohl bei den Aufnahmen aus Griechenland als auch aus Italien. Das hat erst relativ spät Fahrt aufgenommen das ist richtig , aber die Zahlen steigen seitdem kontinuierlich.

Ehrlich gesagt: Die Frist, innerhalb derer die Aufnahmen zugesagt worden sind, ist ja noch nicht abgelaufen. Insofern glaube ich, dass der Vergleich überhaupt nicht passt.

ZUSATZFRAGE: Ich wollte das gar nicht vergleichen. Aber Deutschland hat versprochen, dass es bis Ende September 28 000 Flüchtlinge aufnehmen wird. Bis jetzt hat es nach Angaben des Auswärtigen Amtes, die letzte Woche veröffentlicht wurden, ungefähr 2600 Flüchtlinge aufgenommen.

DR. PLATE: Ich habe keine ganz aktuellen Zahlen dabei. Die Europäische Kommission veröffentlicht die Zahlen ja tagesaktuell. Die Zahl, die Sie genannt haben, stimmt auf gar keinen Fall. Das kann sich allenfalls auf eines der beiden Länder Italien oder Griechenland beziehen. Die Zahl, die Sie genannt haben, kann ich also nicht bestätigen.

In der Tat ist es aber so das ist eigentlich eine Wiederholung dessen, was ich gerade schon gesagt habe : Es ist ja noch nicht Ende September. Die Aufnahmen haben zahlenmäßig seit Anfang des letzten Jahres sehr stark an Fahrt aufgenommen, und deswegen sind die Zahlen auch noch sehr stark im Steigen begriffen.

Zur Podcastversion

Podcast mit Interviewfolgen

Podcast mit Aufzeichnungen der BPK

Diskutiere und Kommentiere im Forum!
Werdet Unterstützer unserer Arbeit & verewigt euch im Abspann!
Wer mindestens 20€ gibt, wird im darauffolgenden Monat am Ende jeder Folge als Produzent gelistet.
Jung & Naiv
IBAN: DE85 4306 0967 1047 7929 00
BIC: GENODEM1GLS
BANK: GLS Gemeinschaftsbank