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Bundesregierung für Desinteressierte: Komplette BPK vom 17. Juli 2017

Urlaub als Fremdwort ► BPK vom 17. Juli 2017

Themen: dritter Jahrestag des Abschusses des Fluges MH17 über der Ostukraine, Verschiebung eines Besuchs von Bundestagsabgeordneten auf dem türkischen NATO-Stützpunkt in Konya auf Bitte der Türkei, in der Türkei inhaftierte deutsche Staatsangehörige, Forderungen nach einem Fahrverbot für Fahrzeuge mit Dieselmotoren, Nationales Forum Diesel, Urlaub der Bundeskanzlerin, Justizreform in Polen, Regenbogenbeflaggung an SPD-geführten Bundesministerien, gewalttätige Auseinandersetzungen im Rahmen der Schorndorfer Woche, israelischer Gesetzentwurf hinsichtlich einer Teilung Jerusalems im Rahmen eines Friedensabkommens mit den Palästinensern, Medienberichte über ein angeblich geplantes Inhaberkontrollverfahren der EZB gegen Großaktionäre der Deutschen Bank, Medienbericht über eine angebliche innerhalb der Bundeswehr geplante Initiative zur Verhinderung einer weiteren Amtszeit der Bundesverteidigungsministerin, Abstimmung gegen die geplante Verfassungsreform in Venezuela, Lagebericht des Auswärtigen Amtes zu Afghanistan, Jahresbericht des Bundes der Steuerzahler, Operation Sophia, Entzug von Akkreditierungen auf dem G20-Gipfel

Besuchsrecht der Soldaten in Konya, Türkei (ab 1:44 min)
– wenn ein Termin von mir abgesagt wird, dann kriege ich keinen neuen Termin. Aber wie Sie sagen, wurde der Termin ja nur verschoben. Wie ist also nun der neue Termin, bzw. bis wann müssen deutsche Abgeordnete zum ersten Mal Konya besucht haben? (ab 14:28 min)
– besuchen eigentlich türkische Regierungs- oder Parlamentsvertreter die türkischen Soldaten in deutschen NATO-Basen? Untersagt die Bundesregierung dies vielleicht? (ab 25:10 min)
– Was machen unsere deutschen Gefangenen in der Türkei? Sind es aktuell immer noch zehn?
– Gibt es neue Termine zum Beispiel für konsularische Betreuung?

Regenbogenflagge vor Bundesministerien (ab 38:00 min)
– ie Flagge hängt bereits vor dem Auswärtigen Amt und dem Umweltministerium und wird, glaube ich, ab morgen vor dem Familienministerium hängen. Mich würde von den anderen SPD-geführten Ministerien also BMWi, BMAS, BMJV interessieren, ob auch vor ihren Ministerien Regenbogenflaggen wehen werden, ab morgen oder ab sofort?
– was unternimmt das BMI gegen diese Missachtung?

Souveränität Jerusalems (ab 48:35 min)
– Die israelische Regierung hat einen Gesetzentwurf passieren lassen, der es sehr erschweren soll, die Teilung Jerusalems zu ermöglichen. Das muss also, wenn es einmal zu einem Abkommen mit den Palästinensern kommen sollte, die Knesset mit einer Zweidrittelmehrheit passieren. Hat die Bundesregierung einen Kommentar zu diesem Thema?

„Verschwörung“ in der Bundeswehr (ab 51:10 min)
– Nimmt sie diese Berichte für voll oder hält sie sie für wahr?
– Unternimmt die Ministerin oder die Führung des Verteidigungsministeriums etwas gegen diese Verschwörer?

Identitäre auf dem Mittelmeer (ab 1:00:50 min)
– wie wird die Bundeswehr mit einem Schiff der „Identitären Bewegung“ die Gruppe nennt sich „Defend Europe“ umgehen, die im Mittelmeer ebenfalls Flüchtlinge retten möchte, aber diese nicht nach Italien bringt, wie andere Flüchtlingshilfsorganisationen privater Art es tun, sondern zurück nach Libyen bringt, was die EU ja auch möchte? Wie werden Sie mit dieser Gruppe umgehen? Werden Sie die Schiffe walten lassen, wie die anderen Hilfsorganisationen auf dem Mittelmeer?
– wie bewertet das Auswärtige Amt diese Aktionen?

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 17. Juli 2017:

STS SEIBERT: Guten Tag, meine Damen und Herren! Heute ist daran zu erinnern, dass vor exakt drei Jahren die Maschine MH17 der Malaysia Airlines auf dem Flug von Amsterdam nach Kuala Lumpur über dem Konfliktgebiet in der Ostukraine abgeschossen wurde. Bei diesem mutmaßlich durch eine BUK-Flugabwehrrakete verursachten Absturz kamen alle 298 Insassen der Maschine ums Leben, darunter auch deutsche Staatsangehörige.

Diese Tragödie wartet immer noch auf ihre vollständige Aufklärung. Immer noch konnten die Schuldigen für dieses Verbrechen nicht abschließend ermittelt und nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

Die Bundesregierung spricht den Hinterbliebenen der Opfer heute, an diesem dritten Jahrestag der Tragödie erneut ihr Mitgefühl aus. Wir unterstützen alle Bemühungen der gemeinsamen Ermittlungsgruppe, das Geschehen vollständig aufzuklären.

FRAGE REMME: Ich möchte zunächst Herrn Seibert und dann auch Herrn Flosdorff zu der Kontroverse rund um Konya fragen.

Wenn ich es richtig sehe, dann plädiert die Bundeskanzlerin für etwas mehr Zeit, um Gespräche zu führen. Herr Seibert, ist das das Ergebnis einer Abwägung zwischen Bündnistreue einerseits und dem Besuchsrecht andererseits, das dann zu Lasten des Besuchsrechts ausgefallen ist?

An Herrn Flosdorff kurz ein paar Datenfragen: Wie viele Bundeswehrsoldaten sind zurzeit in Konya, und wann war der letzte Besuch von Parlamentariern dort?

STS SEIBERT: Die Türkei hat darum gebeten, den geplanten Besuch von Abgeordneten des Verteidigungsausschusses zu verschieben. Es handelt sich nicht um eine Absage, sondern um eine Verschiebung. Dazu hat es Gespräche auf NATO-Ebene gegeben. Auch die Bundeskanzlerin hatte am Rande des NATO-Gipfels in Brüssel mit dem türkischen Präsidenten Erdoğan über die Besuchsmöglichkeit von Abgeordneten bei den deutschen Soldaten in Konya gesprochen, auch darüber, dass es aus unserer festen Überzeugung heraus natürlich ein Besuchsrecht gibt. Die Außenminister wurden beauftragt, sich des Themas anzunehmen. Unser Außenminister ist dann ja auch kurz nach dem NATO-Gipfel in die Türkei geflogen.

Wir haben das Besuchsrecht für unsere Soldatinnen und Soldaten durch Bundestagsabgeordnete. Das ist nicht verhandelbar. Wir vergessen nicht, dass es der Bundestag ist, der Auslandseinsätze mandatiert. Wir haben einen Einsatz im Rahmen der NATO, der von großer Bedeutung ist. Der Kampf gegen den IS so hat sich die Bundeskanzlerin gestern ausgedrückt ist in einer entscheidenden Phase. Die Verlässlichkeit dieses Einsatzes ist auch ein Wert. Aber sie hat ganz klar gesagt, es kann da keinerlei Randbedingungen geben, es kann überhaupt keinerlei Bedingungen geben. Wir haben die feste Überzeugung, dass der Besuch deutscher Abgeordneter möglich sein muss.

Darüber werden wir nun auf allen Ebenen, mit allen Beteiligten in der NATO, mit den Türken, mit der türkischen Regierung sprechen. Natürlich werden wir vor allem auch selbst den Kontakt mit den Vertretern des Deutschen Bundestages suchen, um deren Besuchsrecht es schließlich geht.

ZUSATZFRAGE REMME: Wen sehen Sie bei diesen Gesprächen mit der Türkei in der Vorhand, die NATO-Stellen oder die Bundesregierung?

STS SEIBERT: Es ist ein NATO-Einsatz. Ich weiß nicht, ob ich mich dem Ausdruck „in der Vorhand“ anschließen will. Aber es ist ein NATO-Einsatz. Die deutschen Soldatinnen und Soldaten sind in diesen NATO-Einsatz eingebunden. So hat es auch der NATO-Generalsekretär gestern erklärt, nämlich dass er dabei auch die NATO betroffen sieht. Deshalb ist es richtig, wenn die Gespräche auf allen Ebenen inklusive der der NATO geführt werden.

FLOSDORFF: Ich will an dieser Stelle noch ergänzen, dass aus Sicht des Verteidigungsministeriums selbstverständlich grundsätzlich Besuche von Bundestagsabgeordneten bei deutschen Soldaten möglich sein müssen.

Ich möchte aber noch ein paar Worte zur Natur dieses Einsatzes in Konya, der Tätigkeit der deutschen Soldaten in Konya sagen. Es ist immer die Rede vom Einsatz „counter ISIL“, also gegen den IS, von Konya aus. Zur Wahrheit gehört auch: Von Konya aus werden auch Rückversicherungsmaßnahmen, AWACS-Flüge für die Türkei, aber auch für Bulgarien und Rumänien innerhalb der NATO-Reassurance-Programme bedient. Aktuell sind es 10 bis 15 deutsche Soldaten. Manchmal fällt auch die Angabe „unter zehn“, dass wir dort eine einstellige Zahl haben. Das hat etwas mit Verschiebungen und Wechseln im Kontingent zu tun. Aber im Wesentlichen ist das etwa die Größenordnung.

Die Frage danach, wann das letzte Mal deutsche Parlamentarier in Konya waren, kann ich Ihnen nicht beantworten. Vielleicht können das meine Kollegen im Laufe dieser Regierungspressekonferenz beantworten, vielleicht kann das auch die Kollegin vom Auswärtigen Amt, das solche Reisen ja organisiert. Ich kann es nicht. Ich kann mich nicht erinnern, dass es eine Parlamentarierreise dorthin gegeben hätte. Es gibt andere Einsätze, die von deutschen Parlamentariern deutlich höher frequentiert sind.

FRAGE KÜFNER: Dazu vielleicht noch eine Frage an Herrn Seibert: Wird die Bundesregierung die Klassifizierung der Flüge an den Stützpunkt Konya oder auch andere NATO-Stützpunkte insgesamt als NATO-Flüge weiterverfolgen? Inwieweit ist man in diesem Prozess ungeachtet des jetzigen Spannungsverhältnisses zu Konya?

STS SEIBERT: Das scheint mir, ehrlich gesagt, eher eine Frage an das Bundesverteidigungsministerium zu sein.

FLOSDORFF: Ich kann sagen, das ist um das klarzustellen eine NATO-eigene Fähigkeit. Deutschland ist dort nur personell und finanziell beteiligt. Es sind NATO-Flugzeuge; Konya ist ein NATO-Flugplatz. Es ist von der Natur der Sache aus also eine NATO-Mission.

ZUSATZFRAGE KÜFNER: Aber das wäre ja neu, wenn man nicht mehr quasi eine Einzelanmeldung bräuchte, sondern wenn als Teil eines regulären NATO-Fluges auch Bundestagsabgeordnete dort hinreisen würden. Das wurde ja als mögliche künftige Regulierung in diesem Fall vorgeschlagen.

FLOSDORFF: Nur noch einmal zum Verständnis: Wir die Bundeswehr würden es vielleicht ermöglichen, dass die Abgeordneten dort hinkommen. Wir sind nicht dafür zuständig, über die NATO das Prozedere voranzutreiben. Wir als Verteidigungsministerium führen auch nicht die Gespräche mit der Türkei. Das läuft auf den diplomatischen Kanälen bzw. über die NATO.

ZUSATZFRAGE KÜFNER: Würde das also die Problematik gar nicht lösen?

FLOSDORFF: Das kann ich Ihnen nicht beantworten. Denn es ist nicht Sache oder Kompetenz des Verteidigungsministeriums, diese Frage zu beantworten. Ich kann es Ihnen nicht sagen. Wir führen nicht die Gespräch dazu.

FRAGE JESSEN: Verschoben auf Bitten der Türkei wenn ich es richtig sehe, hat die Türkei das mit dem angespannten Verhältnis zwischen Deutschland und der Türkei begründet. Herr Seibert, wie lange kann man verschieben? Denn es ist ja nicht abzusehen, dass sich dieses Verhältnis demnächst entspannt. Wie lange kann man es auf die lange Bank schieben, ohne sich lächerlich zu machen?

STS SEIBERT: Ich halte es nicht für sinnvoll, jetzt Zeiterwartungen in den Raum zu stellen oder Fristen zu nennen. Für uns ist die Haltung völlig klar: Es gibt ein Recht deutscher Bundestagsabgeordneter „ihre“ in Anführungszeichen Truppe im Auslandseinsatz zu besuchen. Das ist in Konya exakt wie in İncirlik. Wir haben in Konya eine andere Missionssituation. Das hat Herr Flosdorff gerade für das Verteidigungsministerium sehr klar beschrieben. Wir werden jetzt auf allen Ebenen, eben vor allem auch über die NATO, die unseren Ansatz versteht, das Gespräch mit der Türkei suchen. Ich werde dazu jetzt keine Fristen nennen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Aber stimmen Sie zu, dass man nicht endlos und auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben kann, ohne sich lächerlich zu machen oder an politischer Glaubwürdigkeit zu verlieren?

STS SEIBERT: Davon ist hier ja auch gar nicht die Rede gewesen.

FRAGE GEBAUER: Zwei kurze Fragen, zunächst an das Auswärtige Amt dazu, wie es am Donnerstag gelaufen ist: Was haben Sie beantragt? Bisher hieß es immer, gerade für den Stützpunkt Konya brauche man keine „diplomatic clearance“ mehr für die Flugzeuge, weil das eben in NATO-Flügen geregelt werden muss. Haben Sie eine „diplomatic clearance“ beantragt und ist diese dann abgelehnt worden?

Meine zweite Frage: Gestern war immer die Rede davon, dass Forderungen gestellt worden seien. Die Bundeskanzlerin hat dann gesagt: „Na ja, wir verhandeln nicht mit der Türkei“ oder: Es wird hier kein Basarhandel sozusagen nach dem Motto: Ein paar Asylbewerber, die kritisch sind, schieben wir in die Türkei zurück, und dafür kriegt sie die Besuchserlaubnis. Die Frage ist aber nicht beantwortet worden: Gibt es Forderungen der Türkei, sozusagen in einer Art Deal Zugeständnisse in den kritischen Themen zu machen, sprich, zum Beispiel bei Asylsuchenden, die in der Türkei des Terrorismus oder des Umsturzes bezichtigt werden?

ADEBAHR: Zur Frage nach dem Ablauf kann ich so viel beitragen, dass wir den Besuch in Konya für Mitglieder des Verteidigungsausschusses bei der NATO angemeldet und türkische Stellen darüber in Kenntnis gesetzt haben.

Für die Beantwortung der Frage, welche konkreten Genehmigungen und Überflugsachen dort gegenüber der Türkei zu beantragen oder mitzuteilen sind, müsste ich wieder an das BMVg verweisen, weil ich nicht weiß, von wem diese Genehmigungen beantragt werden.

FLOSDORFF: Von der Botschaft.

ADEBAHR: Dann müsste ich das noch nachfragen. Wir können gern nachreichen, was an konkreten technischen Genehmigungen eventuell beantragt werden musste oder mitgeteilt wurde.

DR. DIMROTH: Ich könnte vielleicht einen Satz ergänzen. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann haben Sie gefragt, ob Gegenstand solcher Verhandlungen möglicherweise die Frage sein kann, wie man mit Asylverfahren (akustisch unverständlich). Das kann ich eindeutig ausschließen. Denn mit solchen Asylverfahren wird wie in jedem anderen Kontext auch ausschließlich nach den Vorgaben des Gesetzgebers umgegangen. Insofern ist das einem Verhandlungsprozess jedweder Art ohnehin von vornherein entzogen.

ZUSATZFRAGE GEBAUER: Wir drehen uns da ein bisschen im Kreis. Die Kanzlerin hat gestern ja auch versucht zu sagen, dass das unmöglich ist. Die Frage ist aber, ob die Forderung danach gestellt wird. Man kann ja auch Forderungen nach Dingen stellen, die nicht möglich sind. Deswegen vielleicht noch einmal die Frage: Gab es irgendeine Art von Forderung, um diese Frage zu lösen?

STS SEIBERT: Ich kann nur auf das Interview der Bundeskanzlerin verweisen, das Sie offensichtlich auch gesehen haben. Dort wurde ihr gegenüber gesagt, es gebe sichere Quellen, die behaupteten, es gebe Forderungen. Daraufhin hat die Bundeskanzlerin gesagt, sie kenne solche Quellen nicht, und wenn es solche Forderungen gäbe, dann würde man sie rundheraus ablehnen.

Das ist es, was ich Ihnen zur Quellenlage sagen kann.

FLOSDORFF: Ich kann inzwischen noch etwas zur Frage ergänzen, ob schon einmal Abgeordnete des Deutschen Bundestages in Konya waren. Es gibt nur eine einzige Reise. Das war der Wehrbeauftragte, der im Dezember 2016 in Konya war. Ansonsten gab es noch keine Abgeordneten, die diesen Standort oder diese Mission besucht haben.

FRAGE: Eine Frage an Herrn Flosdorff: Können Sie für den Kontext konkretisieren, was ganz genau die Aufgabe dieser Flugzeuge ist? Wie tragen sie zum Einsatz gegen den IS bei? Sind sie unverzichtbar? Kann man das nicht mit Bodenradarstationen machen etc.?

FLOSDORFF: AWACS ist eine ganz besondere Fähigkeit. Das sind sozusagen fliegende Radarstationen, die in den Luftraum über Syrien hineinschauen. Sie bewegen sich in internationalem Luftraum oder in türkischem Luftraum und sorgen dafür, dass der Flugbetrieb, der über Syrien stattfindet, sicherer ist. Sie beraten Piloten, um Zusammenstöße zu vermeiden, und sorgen dafür, dass man ein komplettes Luftlagebild hat. Das ist aus der Luft deutlich besser möglich, als es vom Boden aus möglich ist. Es kann ein größeres Gebiet abgedeckt werden. Es trägt zur Sicherheit bei.

Ich habe Ihnen auch gesagt: Im Rahmen der NATO-Reassurance-Maßnahmen wird von Konya aus in ähnlicher Form, wie ich es Ihnen dargelegt habe, parallel zu dem Einsatz „counter ISIL“ Reassurance für Bulgarien, für Rumänien und die Türkei geleistet.

ZUSATZFRAGE: Wird also aus den AWACS nicht geschaut, was der IS dort macht, sondern wer alles dort herumfliegt und mit wem man nicht zusammenstoßen möchte?

FLOSDORFF: Korrekt. Da der IS nach unseren Kenntnissen nicht fliegt, kann ich dem nur zustimmen.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, wenn ein Termin von mir abgesagt wird, dann kriege ich keinen neuen Termin. Aber wie Sie sagen, wurde der Termin ja nur verschoben. Wie ist also nun der neue Termin, bzw. bis wann müssen deutsche Abgeordnete zum ersten Mal Konya besucht haben?

STS SEIBERT: Sie wiederholen die Frage von Herrn Jessen. Deswegen wiederhole ich meine Antwort an Herrn Jessen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Frau Adebahr, Sie stehen als Auswärtiges Amt mit den Türken in Kontakt. Wenn Sie auch der Meinung sind, dass es ein verschobener Termin ist: Wann ist denn der neue?

ADEBAHR: Ich kann der Antwort, die Herr Seibert darauf gegeben hat, nichts hinzufügen. Ich kann allerdings hinzufügen, dass der Bundesaußenminister über das Wochenende in stetigem Kontakt mit NATO-Generalsekretär Stoltenberg war und dass unsere Botschaft jetzt weitere Gespräche mit der Türkei führen wird. Denn es ist in der Tat eine Verschiebung und keine Absage. Wir nehmen die Türkei beim Wort und gehen daran, mit der Türkei einen baldigen Termin für eine solche Reise zu besprechen.

Ich kann vielleicht noch auf die Frage, wann übermittelt wurde, hinzufügen, dass wir Mitte Juni in einer Verbalnote das türkische Außenministerium über die Besuchsabsicht informiert haben. Genauere Angaben, was technisch eventuell nachgefolgt sein könnte, habe ich im Moment noch nicht.

FRAGE KÜFNER: Ich habe dazu eine Nachfrage an Herrn Flosdorff und Frau Adebahr. Wenn Bundestagsabgeordnete als Teil eines regulären NATO-Fluges unterwegs wären, gäbe es dann keine solche Verbalnote? Wäre dann das Prozedere anders?

FLOSDORFF: Ich bin kein Spezialist für NATO-Flüge. Ich kann nur sagen: Sie fliegen nicht in ein Land, wenn sie das Land nicht vorher gefragt haben, ob sie dort hineinfliegen können. Es braucht immer ein Einverständnis technischer Art, diplomatischer Art.

ZUSATZFRAGE KÜFNER: Aber sind die Passagiere dann auch bekannt? Wird also ein Bundestagsabgeordneter immer vorher diplomatisch über die Vertretung angemeldet, auch wenn er Teil eines regulären NATO-Fluges ist?

FLOSDORFF: Ich bin nicht der Fachmann für dieses Prozedere. Nach meinem Wissen ist das Verteidigungsministerium für diese Frage auch nicht zuständig.

ADEBAHR: Ich kann diese Frage im Moment auch nicht beantworten.

ZUSATZFRAGE KÜFNER: Können Sie es nachliefern?

ADEBAHR: Ich kann es probieren.

FRAGE REMME: Herr Flosdorff, die Abgeordneten betonen immer gern, wie wichtig diese Besuche bei den Soldaten sind, weil sie durch die Entsendung die Verantwortung für den Einsatz tragen.

Ich will die Frage einmal umdrehen: Sie kennen die Truppe. Wie wichtig ist den Soldaten vor Ort eigentlich solch ein Besuch von Parlamentariern?

FLOSDORFF: Grundsätzlich schätzen die Soldatinnen und Soldaten die Aufmerksamkeit des Parlaments, das sie in die Einsätze entsendet. In diesem Einsatz sind die Soldaten noch nicht lang dort. Die Crews werden häufig ausgetauscht. Es sind ja nicht viele. Es sind zwei Handvoll Soldaten, die dort Dienst tun. Einige von Ihnen sind ständig in der Luft. Die anderen Crews ruhen sich aus. Das ist sehr eng getaktet.

Ich denke, unterm Strich wird es von den Soldaten positiv bewertet, wenn auch diese kleinen Einsätze einmal besucht werden und es auch dafür Aufmerksamkeit gibt, nicht nur für die großen Einsätze. Das wäre vermutlich das Meinungsbild, wenn man das fragen würde.

ZUSATZFRAGE REMME: Würden Sie also zustimmen, dass sich der Schaden in Grenzen hält, wenn die Besuche einmal ausbleiben?

FLOSDORFF: Ich denke, es geht unterm Strich nicht darum, was die Soldatinnen und Soldaten darüber denken. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben Entscheidungen zu treffen. Sie müssen auch den Wählerinnen und Wählern gegenüber dafür geradestehen, welche Mandate sie erteilen und ob sie Mandate verlängern. Es ist legitim, dass sie sich vor Ort ein Bild nicht nur von der Situation der Soldatinnen und Soldaten machen, sondern auch von den Gegebenheiten, wie sie untergebracht sind oder welches Verhältnis es zur Gastgebernation gibt, über Sinn und Zweck der Mission. Sie informieren sich bei den Soldaten vor Ort, lassen sich dort auch mal ein Lagebild geben. Ich denke, das sollte man nicht so eindimensional sehen.

Wir haben eine Parlamentsarmee. Das ist den Soldatinnen und Soldaten bewusst und dem ganzen politischen Raum. Deswegen muss es grundsätzlich möglich sein, dass Parlamentarierinnen und Parlamentarier des Deutschen Bundestages die Truppe, die sie ja mandatieren, in den Einsätzen besuchen, wenn sie dies wollen.

FRAGE WEILAND: Ich habe eine Frage zum technischen Ablauf. Frau Adebahr, Sie sprachen gerade von Überflugrechten. Die Türkei muss für diese Flüge auch für die NATO-Flüge jeweils Überflugrechte genehmigen. Gab es Hinweise darauf, dass die Türkei ein Überflugrecht für eine Maschine der NATO, in der Bundestagsabgeordnete sitzen so verstehe ich das , nicht genehmigt hätte? Ist es schon so weit gekommen, oder ist das sozusagen im Vorfeld

ADEBAHR: Mir ist nichts dergleichen bekannt.

FRAGE WONKA: Ich möchte nur wissen, ob die deutsche Seite jetzt wartet, bis die türkische Seite einen genehmen Flugtermin übermittelt, oder ob die deutsche Seite einen weiteren Terminvorschlag macht und um eine neuerliche Prüfung bittet. Wer kann das beantworten?

ADEBAHR: Ich gehe davon aus, dass die Botschaft in Ankara und das Auswärtige Amt gemeinsam mit der NATO dazu sind wir in Gesprächen jetzt auf die türkische Seite zugehen, sie beim Wort nehmen und darüber reden, wann und wie man einen solchen Besuch jetzt aufs Gleis setzen und bewerkstelligen kann. Dazu gehören natürlich auch das hat Herr Seibert schon gesagt intensive Gespräche mit dem Bundestag, wann für den Bundestag ein Termin wäre, den man ins Auge fassen kann. Dann wird man in ein Gespräch eintreten und sich darüber unterhalten müssen, wie man das Besuchsrecht der Abgeordneten dort hinbekommt.

ZUSATZFRAGE WONKA: Habe ich das richtig verstanden, Frau Adebahr, dass man aufgrund des Votums eines Teils des Deutschen Bundestages als Nächstes in ein konkretes Termingespräch einsteigt? Der Bundestag soll sagen, wann es wieder geht, und mit diesem Terminvorschlag geht man von befugter Seite auf die türkische Seite zu, richtig?

ADEBAHR: Ich kann jetzt nicht vorgreifen, wann wer wie welches Datum ins Spiel bringen wird. Ich kann heute sagen: Die Verschiebungsbitte ist bei uns eingegangen. Wir gehen jetzt auf die türkische Seite zu und werden klarmachen, dass wir ein solches Besuchsrecht der Parlamentarier sehen, und in Gespräche eintreten.

Wie sich das konkret und in Richtung welches Datums entwickelt Es ist, denke ich, heute zu früh, darüber eine Aussage zu treffen, wie das wann wer sagen wird.

FRAGE GEBAUER: Frau Adebahr, noch einmal eine Frage an das Auswärtige Amt: Zur Diplomatie gehört als einer der wichtigsten Punkte das sagt, glaube ich, Ihr Minister auch gern die Verlässlichkeit allgemein in der Politik von Absprachen. Nun hat sich Herr Gabriel sehr intensiv selbst eingesetzt, auch persönlich das Gespräch mit Herrn Erdoğan gesucht, um diesen Kompromiss für Konya möglich zu machen, und hatte auch eine Zusage, dass das möglich ist. Nun scheitert das überraschend. Ich habe von Ihrem Minister noch kein Wort dazu gehört, wie er das für sich selber bewertet. Ich würde sagen: versprochen, gebrochen. Wie sieht der Minister das?

ADEBAHR: Der Minister war am Wochenende im intensiven Kontakt mit Herrn Stoltenberg, um darüber zu reden, wie man das Besuchsrecht der deutschen Parlamentarier dort jetzt möglich macht. Das möchte ich noch einmal festhalten: Es ist eine Bitte der Türkei um Verschiebung und keine Absage.

Die Situation ist misslich. Das hat die Kanzlerin gestern gesagt. Wir empfinden es als eine Situation, in der es geboten ist, jetzt intensiv mit der Türkei zu sprechen, um dieses Besuchsrecht die Türkei hat um eine Verschiebung gebeten möglich zu machen.

ZUSATZFRAGE GEBAUER: Also gibt es keine Bewertung, dass das schon zugesagte Besuchsrecht jetzt doch nicht ermöglicht wird?

ADEBAHR: Nein, natürlich ist das eine Wir als Auswärtiges Amt haben auch unser Bedauern darüber geäußert. Das ist eine Situation der wir Abhilfe schaffen wollen, weil wir das Recht auf Besuch der Soldatinnen und Soldaten möglich machen. Das ist natürlich die ganz klare Haltung des Bundesaußenministers.

FRAGE JESSEN: Das ist ja eine hochsymbolische Angelegenheit im Verhältnis zwischen den beiden Staaten. Frau Adebahr, haben Sie Hinweise darauf, dass die Türkei oder türkische Institutionen an anderer Stelle, zum Beispiel in den Haftbedingungen von Frau Tolu oder Herrn Yücel, diese eine andere Form der symbolischen Politik spüren lässt? Es wäre ja auch eine Möglichkeit, dass türkische Institutionen sagen: Wenn ihr uns da Zugeständnisse verweigert, dann verschärfen wir die Haftbedingungen. Haben Sie Anhaltspunkte dafür, dass so etwas passiert?

ADEBAHR: Nein, die haben wir im Moment nicht.

FRAGE: Die Frage geht entweder ans Außenministerium oder ans Verteidigungsministerium: Was ist, völkerrechtlich gesehen, eigentlich der Status der NATO-Basis in Konya? Ist das exterritoriales Gebiet? Unterliegt es der türkischen Gesetzgebung?

FLOSDORFF: Ich kann die Frage nicht beantworten

ADEBAHR: Ich kann die Frage, welche genauen völkerrechtlichen Regelungen für das Gebiet dieser Basis gelten, aus dem Stand auch nicht beantworten. Wir können gern versuchen, das nachzureichen.

FRAGE JUNG: Eine Lernfrage: Frau Adebahr, besuchen eigentlich türkische Regierungs- oder Parlamentsvertreter die türkischen Soldaten in deutschen NATO-Basen?

ADEBAHR: In deutschen NATO-Basen? Herr Flosdorff, wissen Sie darüber etwas?

ZUSATZFRAGE JUNG: Untersagt die Bundesregierung dies vielleicht?

FLOSDORFF: Meinen Sie, wenn türkische Truppen hier stationiert sind? Das entzieht sich meiner Kenntnis. Aber ich denke, wenn ausländische Truppen auf unserem Boden stationiert sind, dann läuft das, wenn es NATO-Basen sind, auch nicht unbedingt über Bundeswehrkanäle.

ZUSATZFRAGE JUNG: Mich würde eine Antwort von Frau Adebahr interessieren, weil gerade schon das Thema Yücel und Tolu aufkam: Was machen unsere deutschen Gefangenen in der Türkei? Sind es aktuell immer noch zehn?

ADEBAHR: Die Zahl hat sich nicht verändert. Auch der Stand ist gegenüber dem letzten Mal nicht verändert.

ZUSATZFRAGE JUNG: Gibt es neue Termine zum Beispiel für konsularische Betreuung?

ADEBAHR: Im Vergleich zur letzten Regierungspressekonferenz, auf der wir darüber gesprochen haben, nicht.

FRAGE WEILAND: Frau Adebahr, die AWACS-Maschinen werden auch von amerikanischen Soldaten geflogen. Soweit ich weiß, gab es in der Vergangenheit Besuche amerikanischer Kongressmitglieder in Konya, die die amerikanischen Soldaten besucht haben. Hat der Außenminister in irgendeiner Form noch einmal mit dem amerikanischen Außenminister darüber gesprochen, dass die USA Druck auf den NATO-Verbündeten Türkei machen?

ADEBAHR: Der Bundesaußenminister hat, denke ich, im Rahmen der NATO bei den Partnern allgemein zu verschiedenen Gelegenheiten auch darauf hingewiesen, dass sich Deutschland dort beteiligt und dass das eine NATO-Einsatzoperation ist. Deswegen ist das auch eine NATO-Angelegenheit. Auf dieser Schiene gehen wir jetzt weiter voran.

ZUSATZFRAGE WEILAND: Noch einmal konkret: Es gab keine Telefonate von Herrn Gabriel am Wochenende jenseits von Herrn Stoltenberg, etwa mit Herrn Tillerson, um da noch einmal entsprechende Hinweise zu geben, dass es innerhalb der NATO doch möglich sein muss, dass deutsche Abgeordnete einen NATO-Stützpunkt besuchen. Gab es so etwas?

ADEBAHR: Am Wochenende gab es kein Telefonat des Außenministers mit Herrn Tillerson.

FRAGE GRIMM: Ich habe eine Frage an das Verkehrsministerium. Sie betrifft die möglichen Dieselfahrverbote. Frau Friedrich, hält Verkehrsminister Dobrindt Fahrverbote für Diesel ohne die Einführung einer blauen Plakette für durchführbar und auch durchsetzbar?

FRIEDRICH: Die Position bezüglich Fahrverboten ist, denke ich, hinreichend bekannt. Der Minister hat sich dazu bereits mehrfach geäußert. Fahrverbote sind aus seiner Sicht der falsche politische Ansatz. Das bleibt auch die Position des BMVI.

Ich kann das noch einmal ausführen: Es ist einfach nicht wirkungsvoll, Autos mit Fahrverboten zu belegen, die ein oder zwei Mal im Monat in eine Stadt fahren. Wirkungsvoller ist es dagegen, Fahrzeuge mit alternativen Antrieben auszustatten wie zum Beispiel Taxis, Busse, ÖPNV, Behördenfahrzeuge, Müllabfuhren. Da fällt einem vieles ein. Das Ganze wurde auch mehrfach wiederholt.

ZUSATZFRAGE GRIMM: Mittwoch gibt es eine Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart. Stuttgart ist eine der Städte mit den höchsten Belastungen durch Stickoxide. Was käme für den Minister heraus, wenn das Verwaltungsgericht feststellen würde, dass dringende und schärfere Maßnahmen für die Luftreinhaltung geboten sind?

FRIEDRICH: Zunächst kann ich sagen, dass ich dem Gerichtsverfahren, das am Mittwoch stattfinden wird, nicht vorgreifen kann. Wenn ich es richtig sehe, ist es eine Verhandlung zwischen der DUH und der Stadt Stuttgart. Letztendlich ist es Aufgabe des Gerichtes, die Situation dort vor Ort zu beurteilen bzw. zu entscheiden, inwiefern richtig gehandelt worden ist.

FRAGE: Uns wurde das Nationale Forum Diesel angekündigt. Das rückt ja näher. Ich wüsste gern: Wo findet es statt? Welche Ministerien organisieren das? Wer nimmt daran teil? Ist auch das Gesundheitsministerium darin involviert? Wer kommt von außerhalb dazu? Was ist dabei überhaupt die Stoßrichtung?

FRIEDRICH: Bekannt ist bereits, dass das nationale Dieselforum am 2. August stattfinden wird. Weitere Details werden bekanntgegeben, sobald sie vorliegen. Im Moment kann ich Ihnen keine Teilnahmeliste oder Ähnliches geben. Das alles wird jetzt noch erarbeitet.

ZUSATZFRAGE: Wissen Sie jetzt noch nicht, welche Ministerien daran beteiligt sind? Das kann ich mir kaum vorstellen.

FRIEDRICH: Auf jeden Fall das BMVI und das BMUB, ebenfalls das Bundeskanzleramt.

ZUSATZFRAGE: Gesundheit?

FRIEDRICH: Soweit ich weiß, nicht.

WETTERN: Ich wüsste das auch nicht, nein.

FRAGE WACKET: Herr Seibert, Sie konnten das das letzte Mal noch nicht beantworten. Heißt „das Kanzleramt ist dabei“, dass es auf Ebene von Herrn Altmaier oder auf Arbeitsebene dabei ist?

STS SEIBERT: Ich muss zugeben, dass ich der Sache nicht weiter nachgegangen bin. Jetzt erfahre ich, dass das Kanzleramt dabei ist. Ich verspreche, für Sie herauszufinden, auf welcher Ebene.

ZUSATZFRAGE WACKET: Vielleicht können Sie ja helfen, Frau Friedrich.

FRIEDRICH: Ich kann da nicht helfen.

FRAGE GRIMM: Ich habe noch einmal eine Frage an das Umweltministerium. Die Belastung der Innenstädte mit dreckiger Luft bewegt ja auch die Umweltministerin. Könnten Sie noch einmal darstellen, wie die Position von Frau Hendricks in diesem Streit ist? Wie steht sie den zur Einführung einer blauen Plakette und einem möglichen Diesel-Bann für Innenstädte?

WETTERN: Ich glaube, dazu hat die Ministerin im Laufe der Legislaturperiode und auch in letzter Zeit schon genug gesagt. Die blaue Plakette war einer der Vorschläge zur Regelung der Verkehrsströme und damit auch der Luftbelastung in den Städten, die ja nicht nur die Anwohnerinnen und Anwohner trifft, sondern übrigens letztlich auch die Autofahrer selbst.

Ansonsten befinden wir uns gerade im Gespräch über Maßnahmen hinsichtlich Euro 6 und Euro 5. Da die Gespräche aber eben noch nicht abgeschlossen sind, können wir jetzt eigentlich auch noch nichts weiter sagen.

ZUSATZFRAGE GRIMM: Gibt es aus Sicht der Ministerin vielleicht noch den Zwang zu einer Renaissance der blauen Plakette, falls die Maßnahmen zum Beispiel nicht zustande kommen oder falls Gerichte den Druck erhöhen?

WETTERN: Das kann ich im Augenblick nicht eindeutig mit Ja oder Nein beantworten.

FRAGE: Herr Seibert, wann geht die Bundeskanzlerin denn in den Urlaub? Wie lange wird sie dort verbleiben, wenn sie denn in Urlaub gehen sollte?

STS SEIBERT: Über private Termine der Bundeskanzlerin informiere ich ja hier regelmäßig nicht. Aber die Bundeskanzlerin ist immer im Dienst.

ZUSATZFRAGE: Heißt das, sie wird gar nicht im Urlaub sein?

STS SEIBERT: Die Bundeskanzlerin wird wie viele andere Menschen auch natürlich versuchen, ein paar Tage auszuspannen. Sie ist dennoch immer im Dienst.

FRAGE: Ich habe eine Frage zum Thema „Rechtsstaatlichkeit und Polen“. Schätzen Sie die aktuellen Ereignisse als einen Verstoß gegen die Rechtsstaatlichkeitsprinzipien der EU ein? Welche Folgen muss das haben?

ADEBAHR: Ich habe mich ja in der letzten Bundespressekonferenz schon dahingehend geäußert, dass wir sehen, dass gerade die Güter der Gewaltenteilung und der Demokratie hohe Güter in der Union sind, zu deren Einhaltung sich alle Mitgliedstaaten verpflichtet haben, und dass wir deshalb sehr hoffen, dass sich die polnische Regierung an dem Dialog, den die Kommission mit ihr führt, beteiligt und zu guten Ergebnissen kommt. Bei der Kommission liegt der Dialog richtig, und wir unterstützen die Kommission in diesen Verhandlungen mit der polnischen Regierung.

Die Vorgänge am Wochenende und die Demonstrationen in Warschau zeigen auch, dass es in Polen eine innenpolitische Diskussion sowie ein starkes Interesse gibt, für Demokratie einzutreten.

ZUSATZFRAGE: Wenn es denn bei diesen Entscheidungen der Regierung bleiben sollte, wäre das dann ein Fall dafür, auch darüber nachzudenken, ob Kohäsionsfonds mit EU-Mitteln weiterhin so wie bisher verteilt werden können?

ADEBAHR: Ich glaube, das ist eine hypothetische Frage. Wir unterstützen jetzt den Dialog der Kommission und hoffen, dass er zu guten Ergebnissen führen wird.

ZUSATZFRAGE: Ist das nicht auch ein typischer Fall dafür, dass es innerhalb der EU sozusagen einen West-Ost-Unterschied gibt, was die Rechtsstaatlichkeitsprinzipien angeht, oder würden Sie das nicht so sehen und sagen, Polen sei da jetzt ein Einzelfall?

ADEBAHR: Ich würde mich einer solchen Verallgemeinerung an dieser Stelle entziehen. Wir sollten konkret auf die Vorgänge und das Geschehen in Polen schauen und darauf bauen, dass die Kommission da gehört der Dialog auch hin mit Polen darüber in einen intensiven Dialog tritt und über die Fragen, die Polen betreffen, redet.

FRAGE WEISBRODT: Sieht die Bundesregierung eigentlich ein Problem darin, dass die Polen und vielleicht auch die Ungarn Richter an den Europäischen Gerichtshof delegieren, die dann in Kürze über ihr eigenes Verhalten zu entscheiden haben?

STS SEIBERT: Zunächst einmal bleibt es ja bei dem Recht eines jeden Mitgliedstaats, im Rahmen der bestehenden Regeln auch Richter an europäische Gerichtshöfe zu delegieren. Ich glaube, das Entscheidende ist das, was Frau Adebahr gesagt hat: Das, was derzeit in Polen diskutiert wird, was aus gutem Grund sehr leidenschaftlich diskutiert wird und was wir sehr genau verfolgen, also die Debatte über diese Gesetze zum Landesjustizrat und zur Reform der allgemeinen Gerichtsbarkeit, gehört in den Rechtsstaatsmechanismusdialog, den die Europäische Kommission mit Polen führt. Das muss auch ein Teil dieses Dialogs sein. Das unterstützen wir.

Die Bundeskanzlerin hat bei ihrem letzten Besuch in Polen das ist, glaube ich, im Februar gewesen noch einmal ganz klar gesagt: Wir wissen aus der Zeit der Solidarność, wie wichtig plurale Gesellschaften sind, und zu pluralen Gesellschaften gehört eine unabhängige Justiz und gehören unabhängige Medien; denn das hat damals alles gefehlt. – Das hat sicherlich auch einige Monate später Gültigkeit.

Der Ort oder das Gremium, in dem diese Fragen mit der polnischen Regierung geklärt werden müssen, ist also die Europäische Kommission, denn sie ist sozusagen die Hüterin der europäischen Werte und Rechte.

ZUSATZFRAGE WEISBRODT: Hat die Bundesregierung denn Vertrauen darauf, dass, wenn Polen oder Ungarn neue Richter zum Europäischen Gerichtshof entsenden, die überhaupt noch hinter den Prinzipien des europäischen Gemeinverständnisses stehen?

STS SEIBERT: Ich habe hier jetzt keine Aussage über einzelne Richterinnen oder Richter zu treffen. Es gibt zu Recht eine intensive Diskussion über das Gesetz zum sogenannten Landesjustizrat, und das ist etwas, das tatsächlich in den Dialog gehört, den die Europäische Kommission mit der polnischen Regierung schon seit geraumer Zeit führt. Wir vertrauen der Europäischen Kommission, dass sie dort die europäischen Werte im Namen aller europäischen Mitgliedsländer auch der Bundesrepublik Deutschland vertritt.

FRAGE JUNG: Herr Dimroth, bezüglich der Missachtung von Erlassen des BMI: Es geht um die Regenbogenbeflaggung. Die Flagge hängt bereits vor dem Auswärtigen Amt und dem Umweltministerium und wird, glaube ich, ab morgen vor dem Familienministerium hängen. Mich würde von den anderen SPD-geführten Ministerien also BMWi, BMAS, BMJV interessieren, ob auch vor ihren Ministerien Regenbogenflaggen wehen werden, ab morgen oder ab sofort?

Herr Dimroth, was unternimmt das BMI gegen diese Missachtung?

DR. DIMROTH: Vielen Dank für die Frage. Das gibt mir zunächst einmal Anlass und Gelegenheit, vielleicht vorab noch kurz zwei Sätze dazu zu sagen, warum es die von Ihnen angesprochene Regelung gibt. In der Berichterstattung am Wochenende kam das nämlich teilweise so herüber, dass es ein ausdrückliches Verbot des BMI gäbe, eine Beflaggung an Dienstgebäuden in eine bestimmte Richtung vorzunehmen. Das ist mitnichten der Fall.

Das Gegenteil ist richtig: Der von Ihnen angesprochene Erlass bringt ausschließlich die staatliche Neutralitätspflicht gegenüber jeder gesellschaftlichen Gruppe das ist selbstverständlich zum Ausdruck. Er differenziert eben gerade nicht zwischen bestimmten Betroffenen und diskriminiert dementsprechend auch nicht. Im Gegenteil: Er gibt eine Gleichbehandlung aller verschiedenen Gruppen vor.

Wenn sich die eine oder andere Behörde in diesem Fall eben ein Ministerium jetzt dazu entscheidet, von diesem Erlass abzuweichen, dann hat das rechtlich in dem Sinne keine Folgen, sondern das ist schlichtweg ein Verstoß gegen diese Vorgabe.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wird sich das BMI dagegen wehren, oder haben Sie diese Ministerien bereits

DR. DIMROTH: Es gab dieses Thema in der Vergangenheit immer wieder, und darüber wird dann zwischen den Betroffenen möglicherweise auch immer wieder einmal gesprochen. Noch einmal: Dieser Erlass umfasst selbstverständlich auch von seiner Rechtsqualität her keinerlei Vollzugsvorgabe, Strafbewehrung oder Ähnliches all das wäre in diesem Fall sozusagen auch rechtlich überhaupt nicht denkbar , sondern das ist eine Vorgabe, die möglichst ein einheitliches Vorgehen gewährleisten soll. Wenn das nicht der Fall ist, besteht keine Möglichkeit, das wie auch immer geartet durchzusetzen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich hatte die SPD-geführten Ministerien BMWi, BMAS und BMJV und vielleicht auch Herrn Seibert gefragt. Ist davon auszugehen, dass vor dem Kanzleramt die Regenbogenflagge wehen wird?

STS SEIBERT: Nein.

ZUSATZFRAGE JUNG: Warum?

STS SEIBERT: Sie haben das BMI gerade gehört.

ZUSATZFRAGE JUNG: Was ist mit BMAS, BMJV, BMWi?

WESTHOFF: Für das BMAS kann ich auch Nein sagen.

WAGNER: Für das BMWi: Mir liegen gerade keine Informationen dazu vor.

DR. KRÜGER: Für das BMJV kann ich dazu sagen, dass Ihnen ja auch bekannt ist, dass Minister Maas das Thema sehr wichtig ist. So hat er sich auch sehr stark eingesetzt, zum Beispiel für die „Ehe für alle“ oder hinsichtlich des Stichworts § 175.

In der Vergangenheit war es so, dass wir unsere Haltung zum CSD symbolisch deutlich gemacht haben, und das planen wir auch für dieses Jahr wieder.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ab wann?

DR. KRÜGER: In den nächsten Tagen, nehme ich an.

FRAGE WONKA: Herr Dimroth, im Rahmen der Schorndorfer Woche hat es gewalttätige Auseinandersetzungen, sexuelle Übergriffe und Krawalle gegeben, an denen nach Berichten maßgeblich auch Jugendliche mit migrantischem Hintergrund beteiligt gewesen sein sollen. Ist das nach Kenntnis Ihres Hauses ein Ausnahmefall, oder reiht sich das in eine Reihe ähnlicher Übergriffe ein?

Liegen der Bundesregierung eigentlich aktuelle Zahlen über die Entwicklung der Gewaltkriminalität bei ausländischen Jugendlichen und bei deutschen Jugendlichen vor?

DR. DIMROTH: Das war ja ein bunter Strauß von Fragen, Herr Wonka! Ich kann einmal anzufangen versuchen. Zunächst einmal gilt völlig unterschiedslos, ob jemand Migrant ist, ob jemand Deutscher ist oder ob jemand einen Migrationshintergrund hat , dass, wenn in Deutschland Straftaten begangen werden, es die gute Erwartungshaltung der Gesellschaft ist, dass diese auch verfolgt werden. Ich gehe davon aus, dass das auch in dem von Ihnen jetzt genannten Fall vom Wochenende so sein wird.

Die zuständigen Landesbehörden haben sich ja wenige Minuten vor dieser Regierungspressekonferenz selbst umfangreich zu diesem Sachverhalt geäußert. Ich glaube, das sind zunächst auch die berufenen Stellen, insbesondere auch dafür, diesen Sachverhalt einzuordnen und, wie von Ihnen erbeten, ihn zahlenmäßig zu unterlegen.

Ich habe noch kein abschließendes Bild, was diese Geschehnisse anbetrifft. Insbesondere hinsichtlich der von Ihnen konkret erfragten Zahlen kann ich Ihnen von hier aus keine Auskunft geben. Ich weiß nicht, ob das die zuständigen Behörden vor Ort schon tun können. Mir liegt dazu jedenfalls noch kein abschließender Bericht oder auch nur ein Zwischenbericht vor, der diese Zahlen für Sie lieferbar machen würde.

Was Ihre Frage nach Zahlen anbetrifft, wissen Sie, dass das Bundeskriminalamt quartalsmäßig einen Bericht herausgibt, der sich mit dem Thema „Strafbarkeit unter Asylbewerbern“ befasst. Das hat der Bundesinnenminister selbst schon vor geraumer Zeit angestoßen, um möglichst keinen Platz für Spekulationen aus welcher Richtung auch immer zu lassen, sondern ein möglichst belastbares Faktenbild zu bekommen, und zwar mit allen Schwierigkeiten, die solche Kriminalstatistiken immer umfassen. Ich kenne jetzt nicht den aktuellsten Stand. Insbesondere befürchte ich aber, dass dieses Lagebild jetzt nicht noch einmal ausdrücklich zwischen Jugendlichen und Erwachsenen differenziert. Da bin ich aber nicht ganz sicher. Den letzten Stand kann ich aber gerne im Nachgang zur heutigen Pressekonferenz noch einmal herumschicken, damit Sie den aktuellen Stand jedenfalls zur Kenntnis nehmen können.

Ein Vergleich mit deutschen Jugendlichen, wie er von Ihnen erfragt wurde, ist das werden Sie von Kriminologen noch besser als von mir erklärt bekommen können immer etwas schwierig, weil man leicht Gefahr liefe, Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Kriminologisch ist eine Vergleichsgruppe „Ausländer/Deutsche“, wie ich jetzt einmal ganz platt sage, nicht besonders erkenntnisbringend, weil in der Regel noch eine Reihe weiterer Kriterien für die Wahrscheinlichkeit, straffällig zu werden, mit in Betracht zu ziehen ist beispielsweise das Geschlecht, beispielsweise das Alter, beispielsweise die soziale Herkunft , sodass ein Vergleich, wenn man jetzt nur einen Vergleich bestimmter Altersgruppen machen würde „nur Deutsche“ gegenüber „Migranten“, wobei da schon die Frage wäre, wie ich die eigentlich definiere, aber nehmen wir einmal an, man würde so grob rastern , all die Schwierigkeiten mit sich bringen würde, die ich gerade zu schildern versucht habe, weil die Aussagekraft, wenn man so grob vergliche, doch nur sehr beschränkt wäre. Ich kann Ihnen das aber, wie gesagt, nicht zusagen.

Klar, es gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik, ein sehr umfangreiches Zahlengerüst, dem man bestimmte Aussagen auch entnehmen kann, und es gibt, wie gesagt, diesen Lagebericht „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“. Da kann ich gerne versprechen, im Nachgang die aktuelle Fassung herumzuschicken.

ZUSATZFRAGE WONKA: Verfügt zufälligerweise das Familienministerium über ergänzende Zahlen zu dem, was Herr Dimroth gerade in Sachen Statistik gesagt hat?

KEMPE: Danke, Herr Wonka, für die Frage. Allerdings muss ich Ihnen sagen: Ich kann das nicht ergänzen. Das ist natürlich ein ernstes Thema. Das ist auch ein wichtiges Thema für uns. Es ist auch keine Frage, dass sexuelle Gewalt und sexuelle Belästigung natürlich keine Kavaliersdelikte sind, sondern dass sie mit aller Härte verfolgt werden müssen, egal von wem sie jetzt ausgehen. Aber zu den Vorgängen in Schorndorf selbst kann ich Ihnen konkret nichts sagen und auch keine Zahlen nennen, was Taten allgemein oder ausländische oder nicht ausländische Tatverdächtige betrifft.

FRAGE KÜFNER: Ich wollte tatsächlich noch eine Frage zu diesem Thema stellen. Große Teile wurden beantwortet, aber ich habe noch eine Nachfrage an Herrn Dimroth. Als wie signifikant bewerten Sie diese Ereignisse in Schorndorf denn nach derzeitigem Erkenntnisstand?

DR. DIMROTH: Noch einmal: Da jedenfalls mir der Sachverhalt außerhalb der Medienberichterstattung dazu noch nicht umfänglich bekannt ist, fällt es mir auch schwer, ihn zu bewerten. Ich kann nur ganz grundsätzlich noch einmal sagen, dass, wie gesagt, jede strafbare Handlung in Deutschland auch verfolgt werden sollte und dann auch entsprechende strafrechtliche Konsequenzen gezogen werden müssen.

Ich kann auch noch ergänzen, ohne aber damit sozusagen durch die Hintertür einen Vergleich den hatte Herr Wonka ja schon in seiner Frage angelegt mit vergleichbaren oder ähnlichen Ereignissen aus der jüngeren und mittleren Vergangenheit zu ziehen, dass für einen Asylbewerber oder auch für einen Ausländer, der keinen Asylantrag stellt, eine Verurteilung für eine Straftat natürlich anders als für einen Deutschen auch eine aufenthaltsrechtliche Konsequenz haben kann, und zwar bei entsprechender Strafhöhe eine Konsequenz für ein laufendes Asylverfahren, nämlich die Konsequenz, dass dieses trotz eines möglicherweise bestehenden Schutzbedarfs negativ ausgeht, und für die Frage des Aufenthaltsrechts die Konsequenz, dass er eben zu seinen Lasten hinnehmen muss, dass das Ausweisungsinteresse so sieht es das Gesetz vor in der Regel bei bestimmten Verurteilungen das Bleibeinteresse überwiegt und dementsprechend eine Ausweisung damit gerechtfertigt werden kann, dass jemand in Deutschland strafbar geworden ist. Diese Regelung hat man ja innerhalb der Bundesregierung nach den Ereignissen der Kölner Silvesternacht gerade auch nachgeschärft, sodass jetzt beispielsweise auch bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung schon bei einem deutlich niedrigeren Strafrahmen entsprechende Konsequenzen drohen, als das vorher noch der Fall war.

FRAGE JUNG: Frau Adebahr, zu Israel: Die israelische Regierung hat einen Gesetzentwurf passieren lassen, der es sehr erschweren soll, die Teilung Jerusalems zu ermöglichen. Das muss also, wenn es einmal zu einem Abkommen mit den Palästinensern kommen sollte, die Knesset mit einer Zweidrittelmehrheit passieren. Hat die Bundesregierung einen Kommentar zu diesem Thema?

ADEBAHR: Ja, dazu kann ich gerne sagen, dass die Haltung der Bundesregierung zu Jerusalem bekanntermaßen diejenige ist, dass der Endstatus von Jerusalem in direkten Verhandlungen zwischen den beiden Parteien geklärt werden muss. An dieser Haltung der Bundesregierung hat sich nichts geändert. Deswegen ist es aus unserer Sicht so, dass wir davon ausgehen, dass es die beste Lösung wäre, wenn die Klärung des Status von Jerusalem in einvernehmlichen Verhandlungen zwischen beiden Parteien festgelegt werden würde. Das gilt nach wie vor.

ZUSATZFRAGE JUNG: Was halten Sie von diesem Gesetzentwurf? Erschwert der eine solche gewünschte Regelung, die Sie auch anstreben, oder nicht?

ADEBAHR: Wenn ein solches Gesetz zustande käme falls es zustande kommen sollte, denn es ist im Moment von einem Ministerrat beschlossen worden und müsste noch durch das israelische Parlament, die Knesset, beschlossen werden , dann müsste man sich das Gesetz genau anschauen. Es könnte sein, dass man zu dem Schluss käme, dass ein solches Gesetz eine weitere Hürde für eine einvernehmliche Klärung der Statusfrage von Jerusalem darstellen könnte.

FRAGE: Ich habe eine Frage an das Finanzministerium. Ist dem Finanzministerium bekannt, dass die Europäische Zentralbank ein sogenanntes Inhaberkontrollverfahren gegen Großaktionäre der Deutschen Bank durchführen will, namentlich Katar und einen chinesischen Investor?

DR. KALWEY: Wir haben die entsprechenden Medienberichte zur Kenntnis genommen, aber darüber hinaus kann ich Ihnen dazu nichts sagen.

ZUSATZFRAGE: Sind Sie also darüber informiert worden oder nicht? Können Sie dazu auch nichts sagen? Soweit ich weiß, würde das ja eigentlich im Widerspruch zum deutschen Kreditwesengesetz stehen, weil der Anteil ja nicht mehr als 10 Prozent beträgt.

DR. KALWEY: Ich kann Ihnen, wie gesagt, das sagen, was ich Ihnen jetzt gerade gesagt habe, und mehr sage ich dazu nicht.

FRAGE GEBAUER: Herr Flosdorff, es gab ja am Wochenende eine sehr umfangreiche Berichterstattung unter der Überschrift „Operation Zapfenstreich“. Da wurde also sehr detailliert über einen, wie ich es einmal nüchtern nennen, Zusammenschluss von einflussreichen Generälen berichtet, die verhindern wollen, dass Ihre Ministerin noch einmal ins Amt kommen kann. Das las sich, sage ich einmal, recht martialisch, schon von der Überschrift her, und wäre ja auch rechtlich nicht ganz irrelevant. Deswegen meine Frage: Ist Ihnen ein solcher Zusammenschluss ich würde es fast Verschwörung nennen unter der Generalität eigentlich bekannt, der sich gegen die Ministerin richtet?

Gibt es dementsprechende Ermittlungen? Es ist ja kürzlich teilweise schon aufgrund sehr viel kleinerer Vorgänge innerhalb der Truppe wegen des Aufrufs zum Putsch ermittelt worden. Das heißt: Gibt es jetzt auch entsprechende Ermittlungen gegen Aufrührer oder Verschwörer?

FLOSDORFF: Dazu ist nichts bekannt. Insofern gibt es hier keinen Ermittlungsansatz.

FRAGE JUNG: Nimmt sie diese Berichte für voll oder hält sie sie für wahr?

FLOSDORFF: Sie hält sie genauso für wahr und nimmt sie genauso für voll, wie sie andere Berichte von anderen Journalisten für wahr hält und für voll nimmt. Man muss sich sozusagen sein eigenes Bild haben. Man kann sich aus der Presse informieren. Das tun Sie, und Politiker sind da auch nicht anders als andere Zeitungsleser.

ZUSATZFRAGE JUNG: Unternimmt die Ministerin oder die Führung des Verteidigungsministeriums etwas gegen diese Verschwörer?

FLOSDORFF: Herr Jung, ich habe ja gerade eben gesagt, dass es keine Erkenntnisse dazu gibt. Ich wüsste auch nicht, wer dazu irgendwie genauere Erkenntnisse hätte. Insofern gibt es gar keinen Anlass, darüber jetzt irgendwelche Spekulationen zu verbreiten.

FRAGE MINGUEZ: Ich hätte gerne eine Bewertung der Regierung über die gestrige Abstimmung in Caracas. 7 Millionen Personen haben teilgenommen, und eine Person wurde getötet. Wie bewerten Sie die Lage? Könnte die Bundesregierung irgendwie helfen, diese heikle Situation ein bisschen zu entspannen?

ADEBAHR: Ja, dazu kann ich gerne etwas sagen. Aus unserer Sicht ist das Ergebnis des gestrigen Plebiszits der überwältigende Ausdruck des Wählerwillens der venezolanischen Bevölkerung. Ersten Berichten zufolge haben sich 98 Prozent der rund 7,2 Millionen Teilnehmerinnen und Teilnehmer gegen die von Präsident Maduro initiierte Einberufung einer verfassungsgebenden Versammlung ausgesprochen.

Das ist ein Ergebnis, wenn es auch rechtlich nicht bindend ist, bei dem die Bundesregierung darauf setzt und sieht, dass es trotz schwieriger Bedingungen auf demokratische Weise zustande gekommen ist. Wir hoffen, dass dieses Resultat Präsident Maduro dazu veranlasst, die Einberufung der verfassungsgebenden Versammlung zu überdenken. In diesem Ansatz nimmt die Bundesregierung Anteil an dem überwältigenden Wählerwillen, den Venezuela bzw. die Wähler dort jetzt zum Ausdruck gebracht haben.

ZUSATZFRAGE MINGUEZ: Gab es in den letzten Tagen Kontakte mit Führern der Opposition in Venezuela?

ADEBAHR: Da müsste ich nachfragen. Das kann ich im Moment nicht beantworten.

FRIEDRICH: Ich möchte gerne noch einmal etwas zu der Frage von vorhin nachtragen. Meine Kollegen haben mich gerade informiert, dass die Teilnehmerliste (für das Nationale Forum Diesel) noch nicht feststeht. Ob das Bundeskanzleramt daran teilnehmen wird, können wir also noch nicht sagen.

FRAGE: Frau Adebahr, es gibt aktuell einen UNO-Bericht zur Lage in Afghanistan, nachdem die Zahl der Toten im ersten Halbjahr einen neuen Höchststand erreicht hat. Ich habe der Information halber eine Frage. Der neue Lagebericht war ja immer, glaube ich, für Juli angekündigt. Wie weit ist es denn damit? Wird das noch im Juli geschehen, oder wird sich das dann noch bis August und September verzögern? Können wir also damit rechnen, dass es diesen Lagebericht noch in diesem Monat geben wird?

ADEBAHR: Wir arbeiten mit Hochdruck daran, bis Ende dieses Monats einen Lagebericht zur Sicherheitslage in Afghanistan vorzulegen, und sind in diesen Arbeiten begriffen. Unser Ziel ist es nach wie vor, bis Ende Juli einen Bericht zur Lagebeurteilung vorzulegen.

FRAGE: An das Finanzministerium: In den nächsten Tagen oder vielleicht auch in den nächsten Stunden wird der Bund der Steuerzahler wie jedes Jahr wieder seinen Bericht hinsichtlich des Steuerzahlergedenktags oder der Steuer- und Abgabenquote des Landes herausbringen. Mich interessiert, ob die Zahlen, die das Ministerium über die neuen kassenmäßigen Einnahmen der indirekten und der direkten Steuern hat, für dieses letzte Halbjahr schon vorliegen. Mich interessiert auch, wie die Bundesregierung oder das Bundesfinanzministerium diese Art der Rechnung, bei der im Zähler alle Steuern stehen und im Nenner nur ein Teil der Steuern steht, bewertet.

DR. KALWEY: Sie sagen ja selbst, dass die Zahlen des Bundes der Steuerzahler jetzt oder in den nächsten Tagen herauskommen werden. Deswegen kann ich Ihnen dazu jetzt nichts sagen.

Zu der Berechnung kann ich Ihnen an dieser Stelle auch nichts sagen. Das finden Sie bestimmt auf unserer Internetseite. Ich kann es Ihnen aber auch gerne nachliefern, entweder durch einen entsprechenden Verweis oder dadurch, dass wir es noch einmal aufschreiben. Ich liefere Ihnen das nach.

FRAGE: Was wird eigentlich aus der Operation Sophia? Die Frage richtet sich wahrscheinlich an das BMVg und an das Auswärtige Amt. Die sollte ja verlängert werden. Jetzt haben wir gehört, dass das letzte Woche am Widerstand Italiens gescheitert ist. Jetzt wüsste ich gerne: Was ist die Haltung der Bundesregierung? Sollte diese Operation fortgesetzt werden oder ausgeweitet werden? Welche Ziele hat sie bisher erreicht und welche nicht?

FLOSDORFF: Ich kann ja einmal den Anfang machen. Soweit ich weiß, wird das Thema des nächsten EU-Außenministertreffens sein, das jetzt dieser Tage ins Haus steht.

Grundsätzlich kann ich zur Beteiligung der Bundeswehr an der Mission sagen, dass wir daran derzeit mit dem Tender „Rhein“ beteiligt sind. Es geht um eine Verlängerung. Es läuft in Europa nach meiner Kenntnis in diese Richtung. Es geht darum, kriminelle Netzwerke aufzudecken, also gegen Schlepper vorzugehen, die die Not von Menschen ausnutzen, sie ausnutzen, deren Leben riskieren und damit Geld verdienen.

Die Operation Sophia ist technisch auf die Gebiete außerhalb der libyschen Hoheitsgewässer beschränkt. Durch Hinweise der Operation Sophia wurden bislang mehr als 110 mutmaßliche Schlepper durch italienische Behörden festgenommen. Es gab auch Maßnahmen zur Durchsetzung des VN-Waffenembargos in Bezug auf Libyen. Seit Ende August 2016 wurden dort durch deutsche Schiffe rund 200 Fahrzeuge abgefragt, und 20 Schiffe wurden näher untersucht. Ein versuchter Waffenschmuggel wurde durch deutsche Einheiten aufgedeckt.

Darüber hinaus unterstützt die Bundeswehr seit August 2016 die Operation Sophia bei der Ausbildung der libyschen Küstenwache und Marine, und sie trägt auch dadurch dazu bei, den Waffenschmuggel nach Libyen zu unterbinden.

ADEBAHR: Wir sind im Rahmen der Operation, wie sie gerade geschildert wurde, aktiv und unterstützen eine Verlängerung dieser Operation, weil sie eine gute Arbeit im Bereich leistet, den der Kollege dargestellt hat. Wenn es heute bei dem Außenministerrat nicht zu einer Verlängerung kommen sollte, wird das vielleicht die Gelegenheit bieten, in den nächsten Tagen noch einmal darüber zu sprechen, wie man diese Operation dennoch bzw. doch verlängern kann.

ZUSATZ: Es ist jetzt leider niemand von Ihnen auf den Einwand Italiens eingegangen. Italien hat sich ja gegen eine einfache Verlängerung gesträubt, und zwar mit dem Hinweis darauf, dass es zu wenig Solidarität gebe, was die Versorgung der Angekommenen und ihre Verteilung angeht.

ADEBAHR: Ich glaube, grundsätzlich ist klar, dass man in diesem Bereich mit Italien solidarisch sein muss darüber haben auch die Innenminister beraten und dass man Italien unter die Arme greifen muss. Wir sollten heute noch einmal die konkreten Beratungen des Rates abwarten, um dann zu schauen, wie wir und wie die EU das ist eine Aufgabe der EU dort weiter in Gesprächen mit Italien und in Bezug auf die Unterstützung von Italien vorankommt, damit diese Operation verlängert werden kann.

FRAGE JUNG: In dem Zusammenhang, Frau Adebahr, Herr Flosdorff, wie wird die Bundeswehr mit einem Schiff der „Identitären Bewegung“ die Gruppe nennt sich „Defend Europe“ umgehen, die im Mittelmeer ebenfalls Flüchtlinge retten möchte, aber diese nicht nach Italien bringt, wie andere Flüchtlingshilfsorganisationen privater Art es tun, sondern zurück nach Libyen bringt, was die EU ja auch möchte? Wie werden Sie mit dieser Gruppe umgehen? Werden Sie die Schiffe walten lassen, wie die anderen Hilfsorganisationen auf dem Mittelmeer?

Frau Adebahr, wie bewertet das Auswärtige Amt diese Aktionen?

FLOSDORFF: Das Mandat, das die Bundeswehr hat, bezieht sich sicherlich nicht auf solche Sachverhalte, dass wir mit diesen Schiffen umgehen oder nicht umgehen. Ich habe gerade eben beschrieben, was die Aufgabe der deutschen Soldatinnen und Soldaten ist. Darüber hinaus ist das Meer groß.

ADEBAHR: Mir ist dieser konkrete Fall nicht bekannt. Deswegen möchte ich dazu von hier aus keine Stellung nehmen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie die Antwort eventuell nachreichen?

ADEBAHR: Das kann ich schauen.

FRAGE GEBAUER: Vielleicht mal wieder eine kleine Protokollnotiz. Wir haben in den letzten Sitzungen hier sehr viel über den Entzug von G20-Akkreditierungen diskutiert. Nun bin ich überrascht, weil hier von Regierungsbank von mehreren Ressorts immer zugesagt wurde, man könne nichts über die Vorwürfe sagen, aber die Betroffenen könnten das natürlich einfordern. Wir haben heute Morgen mit ziemlich vielen Betroffenen und auch mit deren Anwälten telefoniert. Keinem von ihnen ist es gelungen, vom BKA eine Auskunft über die Hintergründe zu bekommen, warum die Akkreditierung entzogen worden ist, was natürlich deshalb besonders merkwürdig ist, weil die Zeitungen voll mit Sicherheitskreisen und anderen Informationen über diese Personen sind. Woran liegt es, dass sie keine Informationen über die Hintergründe bekommen?

DR. DIMROTH: Vielen Dank für die Frage, Herr Gebauer. Es ist tatsächlich so, dass wir im völligen Einvernehmen mit dem BKA sind, dass die betroffenen Kolleginnen und Kollegen umfassenden Anspruch darauf haben, im bilateralen Verhältnis zwischen BKA und dem betroffenen Journalisten Auskunft zu bekommen – letztlich auch, um sich dann auf Grundlage dieser Auskunft ein Bild machen zu können, ob möglicherweise auch beispielsweise weitere rechtliche Schritte vonseiten der Kollegen als erforderlich angesehen werden, auch rückblickend diese Entscheidung infrage zu stellen. Das ist völlig legitim.

Nach meinem Kenntnisstand ist es sehr wohl so, dass das BKA mit aller gebotenen Schnelligkeit, die tatsächlich geboten ist, aber eben auch und das war hier ja Gegenstand der diversen Diskussionen in der letzten Woche mit der gebotenen Sorgfalt, was die Sensibilität dieser Daten betrifft, mit den Betroffenen im Kontakt ist.

Nach meinem Kenntnisstand ich nehme aber auch gerne Ihre Frage noch einmal mit sind es über 20 Kollegen, die sich inzwischen an das BKA mit der Bitte um entsprechende Auskunft gewendet haben. Mir hat das BKA jedenfalls gesagt, dass es, soweit bisher keine inhaltliche Bescheidung möglich war, eine Art prozedurale Zwischennachricht gibt. Das Problem, das es gibt, scheint darin zu liegen, dass nachvollziehbarer Weise das BKA mindestens der Plausibilitätsprüfung zuführbare Identifikationsnachweise das war jetzt sehr verklausuliert ausgedrückt braucht.

Natürlich kann man nicht an jeden, der einen Brief oder eine E-Mail schreibt, so sensible personenbezogene Daten herausgeben. Was man braucht, ist beispielsweise eine Ausweiskopie oder die Kopie eines Presseausweises, damit nicht ein möglicherweise interessierter Kollege von Ihnen Auskunft über Dinge bekommt, die aber tatsächlich nur den Betroffenen etwas angehen. Das ist tatsächlich die Schwierigkeit, die das BKA gerade betrifft, dass man ein Maß an Verlässlichkeit darüber herstellen muss, dass der Betroffene, der anfragt, tatsächlich auch ein Betroffener ist. Ich glaube, dafür muss man wiederum auch ein Stück weit um Verständnis bitten, dass eben nicht das, was hier letzte Woche kritisiert wurde, passiert, nämlich dass unsensibel mit solchen sehr sensiblen Daten umgegangen wird.

Ich bin der festen Überzeugung das ist auch unser klares Verständnis, was auch in Richtung BKA formuliert ist , dass es jetzt sehr schnell auch sozusagen materiell Antworten gibt. Das, was das BKA mir berichtet, ist tatsächlich, dass mindestens diese Plausibilitätsprüfung durchgeführt werden muss, um nicht Gefahr zu laufen, dass diese Daten in die Hände von Kolleginnen oder Kollegen oder auch dritten Personen gelangen, die aber gar nicht die Betroffenen sind. Das ist der schlichte Hintergrund.

Noch einmal: Es gibt überhaupt keinen Zweifel daran, dass die Kollegen einen Anspruch darauf haben, diese Auskunft zu erhalten, und zwar einen Anspruch auf vollständigen Anspruch und einen Anspruch, so schnell wie möglich Auskunft zu bekommen, um mit dieser Situation auch für sich vernünftig umzugehen. Das ist eine völlige Selbstverständlichkeit. Wir teilen diese Einschätzung, die in Ihrer Frage mitklingt, auch zu hundert Prozent.

FRAGE: Ich würde mich gerne noch einmal an das BMVI wenden. Das Thema Nationales Forum Diesel wurde eben schon besprochen. Am Wochenende wurde aber auch das Thema Fahrverbote diskutiert, und dazu interessiert mich die Position des Verkehrsministeriums. Das baden-württembergische Verkehrsministerium argumentiert, dass das BMVI die Vorschläge aus Baden-Württemberg mit dem Hinweis abgelehnt habe, dass es keine neue Umweltzone geben dürfe. Soweit mir aber die Position des BMVI bekannt ist, sagt es, dass die Länder und auch die Kommunen schon die Rechtsrahmen haben, die notwendig sind, um diese Fahrverbote einzusetzen. Können Sie bitte diesen Widerspruch kurz aufklären?

FRIEDRICH: Ich kann kurz erläutern, was Sachstand ist.

Zur gültigen Rechtlage: Es gibt die Möglichkeit, Umweltzonen einzurichten. Diese Möglichkeit basiert auf dem Bundesemissionsschutzgesetz, was man ich sage es einfach einmal für das Protokoll in § 40 Absatz 1 Satz 1 nachlesen kann. Eine Grundlage für eine Umweltzone ist ein Luftreinhalteplan.

Dem gegenüber stehen sogenannte Streckenverbote. Die rechtliche Grundlage dafür ist die Straßenverkehrsordnung auch hier noch einmal für das Protokoll , und zwar mehrere Sätze in § 45 Absatz 1 sowie und Absatz 1b. Man kann dort noch einmal nachlesen, wie Streckenfahrverbote einzusetzen sind.

Grundsätzlich gilt, dass Streckenverbote bzw. streckenverbotene Fahrverbote keine durchgehende Kette bilden dürfen, sodass sie eine sogenannte zonale Wirkung erzeugen. Das heißt, entweder Umweltzonen oder Streckenverbote.

Was jetzt in Stuttgart passiert ist, ist Letzteres, dass eine durchgehende Kette von streckenbezogenen Fahrverboten gebildet worden ist. Dazu gab es dann einen Hinweis.

ZUSATZFRAGE: Wie soll denn Ihrer Ansicht nach das Land Baden-Württemberg in dieser Sache weiter verfahren?

FRIEDRICH: Die gesetzliche Grundlage ist klar. Ich habe sie gerade erläutert.

VORS. WELTY: Wir gehen zurück zum Auswärtigen Amt und zwei Nachträgen.

ADEBAHR: Zwei Nachträge, der eine zu Venezuela: Unsere Botschaft steht im laufenden Kontakt mit Oppositionsvertretern dort, was auch in den letzten Tagen der Fall gewesen ist. Das gehört zu unserem normalen Geschäft. Von konkreten Namen würde ich jetzt hier nicht berichten, aber wir sind im ständigen Kontakt.

Noch ein kurzer Nachtrag zur Frage Konya und dem völkerrechtlichen Status: Der Status der Basis ist in einem Vertrag zwischen der NATO, zwischen der Allianz und dem Gastland geregelt. Insofern müsste man dort schauen, wie das gestaltet ist und wie weit von dortiger Seite darüber Auskunft gegeben werden könnte.

FRAGE GRIMM: Ich kehre noch einmal zu den Dieselfahrzeugen zurück. Wie ist die Position des Umweltministeriums zu dieser Kritik aus Stuttgart?

Mit welchen Maßnahmen möchte Ministerin Hendricks die Luftqualität in Stuttgart verbessern, oder was schwebt ihr vor?

WETTERN: Zu den diversen Maßnahmen, unter anderem der blauen Plakette, hatten wir verschiedene Vorschläge vorgelegt, inklusive eben dieser blauen Plakette. Da sind wir nicht weiter gekommen.

ZURUF GRIMM: Wollen Sie sie jetzt haben oder nicht? Wie soll denn die Luftqualität in Stuttgart besser werden?

WETTERN: Das ist ein Vorschlag, den das Bundesumweltministerium gemacht hat. Mehr kann ich Ihnen dazu jetzt einfach nicht sagen. Ich weiß nicht, was Sie über das hinaus noch hören wollen, als das, was das Bundesumweltministerium immer schon gesagt hat.

Kommunen müssen in die Lage versetzt werden, zu handeln, wenn die Feinstaub- oder sonstige Belastung zum Beispiel in der Luft so schlecht ist, dass beispielsweise die Gesundheit der Bürger darunter leidet oder eben auch europäische Vertragsverletzungsverfahren drohen. Von daher warten wir letztlich darauf, dass aus dem Verkehrsministerium Vorschläge oder auch Handlungsoptionen kommen, die letztlich die Kommunen dazu in Handlungsfähigkeit versetzen.

ZUSATZFRAGE GRIMM: Letzte Nachfrage: Frau Friedrich, wird es diese Handlungsempfehlungen Ihres Ministers geben, wie Ihre Kollegin gerade gesagt hat?

FRIEDRICH: Den Entscheidungen kann ich an dieser Stelle nicht vorgreifen.

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