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Bundesregierung für Desinteressierte: Komplette BPK vom 23. August 2017

Afghanistan? Das läuft! ► BPK vom 23. August 2017

Themen: Kabinettssitzung (26. Subventionsbericht, Maßnahmenplan der Bundesregierung „Ethik-Regeln für Fahrcomputer“), Bericht in der „BILD“-Zeitung zur Neuaufstellung des ESM, Insolvenz der Fluggesellschaft Air Berlin, Festnahme eines deutschen Staatsbürgers in Spanien auf Grundlage eines Fahndungsersuchens der Türkei über Interpol, Afghanistan-Strategie der USA, Klage der Autobahn-Betreibergesellschaft A1 mobil GmbH, Nationales Forum Diesel, Forderung des SPD-Kanzlerkandidaten nach einem Abzug amerikanischer Nuklearwaffen aus Deutschland

Naive Fragen zu:
Neue US-Strategie für Afghanistan-Krieg (ab 23:33 min)
– Sie haben gestern verlauten lassen, dass die Bundesregierung einen Dialog mit Teilen der Taliban fordert. Mit welchen Teilen der Taliban?
– Das AA hat uns gestern mitgeteilt, dass man weiter für Reformanstrengungen plädiert und dass man Afghanistan auf dem Weg zu einem stabilen und selbstbestimmten Staatswesen unterstützen möchte. Das ist ja ein bisschen was anderes als das, was Herr Trump angekündigt hat. Der starke Satz war: „Wir werden den Afghanen nicht vorschreiben, wie sie leben oder ihre komplexe Gesellschaft regieren sollen. „Wir machen keine Staatenbildung mehr. Wir töten erroristen.“ – Wie passt das mit Ihrem Wunsch zusammen?
– wann hat die Bundesregierung von den Plänen erfahren, im Vorfeld der Rede?
– Noch einmal konkret zu Ihrem Wunsch: Sie wollen ja mehr Staatenbildung. Herr Trump sagt: keine Staatenbildung mehr. – Er will erroristen töten. Wie schätzt die Bundesregierung die Ansage ein, nun erroristen, Taliban, S-Kämpfer zu töten?
– noch einmal konkret zu dem Satz, dass jetzt erroristen getötet werden sollen. Kritisiert die Bundesregierung diesen Satz? Findet sie diesen Ansatz richtig? Wird die Bundesregierung dabei mithelfen, erroristen zu töten, oder vielleicht selbst nun erroristen töten? (ab 34:44 min)
– Ich habe jetzt trotzdem noch nicht ganz verstanden, wie Sie den Satz, dass jetzt Terroristen getötet werden müssen, einschätzen.
– Hat die Bundesregierung eine Exit-Strategie, Herr Schäfer, oder hängt die vollkommen an den Amerikanern? (42:10 min)

Abzug der US-Atombomben aus Deutschland (ab 1:09:44 min)
– wir vergessen ja auch nicht, dass die Bundesregierung Atomverbotsverhandlungen letztes Jahr und auch dieses Jahr boykottiert und nicht daran teilgenommen hat. Mich würde interessieren, ob die Forderung des SPD-Vorsitzenden mit dem SPD-Außenminister Gabriel abgestimmt war. Teilt also Herr Gabriel die Forderung für den Abzug der US-Atombomben aus Deutschland? (ab 1:12:45 min)
– Man hört ja immer von „Global Zero“, und dann wollen sie dabei nicht mithelfen.
– Können Sie uns sagen, wie viele US-Atombomben in Deutschland gelagert sind?

 

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 23. August 2017:

SRS’IN DEMMER: Das Kabinett hat heute den 26. Subventionsbericht für die Jahre 2015 bis 2018 beschlossen. Die Subventionspolitik der Bundesregierung ist Bestandteil einer soliden und zukunftsorientierten Haushalts- und Finanzpolitik. Die Subventionsquote verblieb 2016 aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung bei 0,7 Prozent des BIP und damit auf dem niedrigen Niveau der letzten Jahre. Für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 zeichnet sich ein geringfügiger Anstieg auf 0,8 Prozent des BIP ab. Der Volumenanstieg beruht vor allem auf einer Aufstockung der Zukunftsinvestitionen in den Bereichen Breitbandausbau, energetische Gebäudesanierung und Energieeffizienz. Ferner wurden elf neue Finanzhilfen, unter anderem für Pumpen- und Heizungsoptimierung, und Zuschüsse zum Kauf elektrisch betriebener Pkw eingeführt.

Um die Umsetzung der subventionspolitischen Leitlinien voranzubringen, hat die Bundesregierung in diesem Jahr eine systematische Evaluierung von 32 Steuervergünstigungen durch externe Gutachter beauftragt. Hierdurch unterstreicht die Bundesregierung ihren Willen, die subventionspolitischen Leitlinien konsequent umzusetzen und öffentliche Mittel effizient und wirkungsorientiert einzusetzen.

Darüber hinaus wird seit dem 25. Subventionsbericht für jede einzelne Maßnahme anhand der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie eine Nachhaltigkeitsprüfung durchgeführt, bei der ökonomische, ökologische und soziale Auswirkungen im Sinne der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie geprüft werden.

Der Bundesverkehrsminister hat im September 2016 die Ethikkommission Automatisiertes und Vernetztes Fahren eingesetzt. Der Auftrag lautete, ethische Leitlinien für das automatisierte und vernetzte Fahren zu erarbeiten. Dieses unabhängige Expertengremium unter der Leitung des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Di Fabio hat seine Beratungsergebnisse in insgesamt 20 ethischen Regeln zusammengefasst und seinen Bericht im Juni 2017 vorgelegt. Die Bundesregierung stimmt den Ergebnissen der Kommission vollumfänglich zu. Sie wird auf deren Grundlage die Weiterentwicklung des automatisierten und vernetzten Fahrens vorantreiben sowie die notwendigen nationalen und internationalen Maßnahmen initiieren.

Der heute im Kabinett beschlossene Maßnahmenplan der Bundesregierung beinhaltet folgende Initiativen da kann ich ein paar aufzählen : die konsequente Anpassung des deutschen Straßenverkehrsrechts an den technologischen Fortschritt automatisierter Systeme. Dann geht es um den Ausgleich zwischen der Erhebung von Daten und der Gewährleistung der informationellen Selbstbestimmung. Es geht um das Vorantreiben der internationalen Standardisierung automatisierter Systeme, um eine sichere grenzüberschreitende Nutzung zu ermöglichen. Zudem geht es um die verbindliche Regelung, dass bei unausweichlichen Unfallsituationen ein Sachschaden immer einem Personenschaden vorzuziehen ist und dass jede Qualifizierung von Menschen nach persönlichen Merkmalen wie etwa Alter oder Geschlecht unzulässig ist.

Das war es aus dem Kabinett.

FRAGE WONKA: Frau Demmer, wieso taucht die „Mövenpick-Steuer“ nicht im Subventionsbericht der Bundesregierung auf?

SRS’IN DEMMER: Da würde ich das Ressort bitten.

VORS. DETJEN: Wer ist das dann? Welches Ressort fühlt sich angesprochen?

ZUSATZ WONKA: Das Subventionsressort, also alle.

VON TIESENHAUSEN-CAVE: Die „Mövenpick-Steuer“ ist mir nicht bekannt.

EINHORN: Dazu kann ich nichts sagen. Das ist auch mir nicht bekannt.

ZUSATZFRAGE WONKA: Ist das, was Schwarz-Gelb auf Wunsch der FDP beschlossen hat, nämlich dass die Hoteliers für Übernachtungen nur den halben Mehrwertsteuersatz zahlen müssen, eine Subvention, oder ist das eine Wirtschaftsförderung oder Parteiförderung?

VON TIESENHAUSEN-CAVE: Herr Wonka, abgesehen von der ungewöhnlichen Terminologie, derer Sie sich da bedienen: Der Subventionsbericht ist auch veröffentlicht. Ich weiß jetzt nicht, wann genau. Aber den können Sie einsehen. Es gibt darin auch Übersichten über Steuervergünstigungen. Ich glaube, auch das, was Sie mit Ihren Worten beschrieben haben, ist darin abgebildet. Insofern verstehe ich die Basis Ihrer Frage nicht ganz.

ZUSATZFRAGE WONKA: Es ist also eine Subvention. Sie haben gesagt, dass es drinsteht. Ich habe es nämlich nicht gefunden.

VON TIESENHAUSEN-CAVE: Wenn Sie nach dem Begriff suchen, den Sie gewählt haben, werden Sie es wahrscheinlich auch nicht finden.

ZUSATZFRAGE WONKA: Ich gehe davon aus, es steht drin. Dann ist es eine Subvention. Da Frau Demmer gesagt hat, man wolle alles überprüfen, würde mich interessieren, wie die Überprüfung der „Mövenpick-Steuer“ in dieser Legislaturperiode ausgegangen ist.

VON TIESENHAUSEN-CAVE: Vielleicht sage ich einmal etwas ganz Grundsätzliches zum Thema Subventionen und Evaluierungen. Es entspricht nicht ganz der Tatsache, dass alles immer ansteigt. In einigen Bereichen wurden die Subventionen im Berichtszeitraum zurückgefahren, wie zum Beispiel bei den Steinkohlesubventionen. Im Übrigen werden alle Subventionen grundsätzlich regelmäßig untersucht. Das geschieht durch das jeweils zuständige Ressort. Das BMF trägt die Ergebnisse dann zusammen.

Für das BMF kann ich Ihnen sagen, dass wir derzeit eine Evaluierung von Steuervergünstigungen im Rahmen eines Forschungsvorhabens in Auftrag gegeben haben. Hierzu wird ein Gutachten erstellt. Dabei werden insgesamt 32 Steuervergünstigungen untersucht.

ZUSATZFRAGE WONKA: Dann wiederhole ich meine Frage, was die Überprüfung der Subvention „Mövenpick-Steuer“ in dieser Legislaturperiode ergeben hat.

VON TIESENHAUSEN-CAVE: Ich habe Ihnen gerade gesagt, dass hier derzeit eine Evaluierung läuft.

VORS. DETJEN: Das müssten Sie dann vielleicht bilateral klären.

VON TIESENHAUSEN-CAVE: Wie gesagt: Es läuft eine Überprüfung von 32 Steuervergünstigungen.

VORS. DETJEN: Es müsste offenkundig nachgeliefert werden, wenn ich das richtig sehe, ob diese Ich glaube, wir kommen an dieser Stelle so nicht mehr weiter.

FRAGE WEFERS: Wir können das ja einmal ein bisschen anders einordnen. Das, was Herr Wonka als „Mövenpick-Steuer“ bezeichnet, ist ja ein Teil der ermäßigten Mehrwertsteuer, fällt also in einen größeren Bereich von sozusagen anderen Verkehrsvorgängen, die ermäßigt besteuert sind. Wird denn bei den 32 Steuerarten, die überprüft werden, auch die ermäßigte Mehrwertsteuer überprüft? Das können Sie in Ihrer Liste wahrscheinlich finden.

VON TIESENHAUSEN-CAVE: Ich habe jetzt, ehrlich gesagt, die Informationen zu allen Details des Subventionsberichts. Ich kann Ihnen aber nicht genau die komplette Liste der 32 zu untersuchenden Steuervergünstigungen darlegen. Aber ich bin sicher, das ist auch online verfügbar. Da kommen wir sicherlich zusammen. Ich werde Ihnen die Informationen zu dieser Liste zukommen lassen.

FRAGE (zum Maßnahmenplan der Bundesregierung „Ethik-Regeln für Fahrcomputer“): Herr Hille, wird dieser Maßnahmenkatalog, der heute vom Kabinett beschlossen worden ist, auch auf Ihrer Webseite irgendwann veröffentlicht?

HILLE: Ich gehe eigentlich davon aus, dass das geschehen ist.

ZUSATZ: Ich habe eben geschaut und habe das nicht gesehen.

HILLE: Ich gucke, offen gesagt, nicht halbstündlich auf unsere Seite. Aber ich schaue mir das einmal an.

FRAGE WEFERS: Ich habe eine Frage an das Bundesfinanzministerium zu einem Bericht der „BILD“-Zeitung. Darin wird gemeldet, dass der Bundesfinanzminister an einer Erweiterung oder Neuaufstellung des ESM in Abstimmung mit Frankreich arbeite, um Ländern bei Naturkatastrophen zu helfen oder wenn sie in konjunkturellen Schwierigkeiten sind. Können Sie bestätigen, dass das so ist? Eine Hilfe für Investitionen in konjunkturschwachen Phasen wäre ja etwas anderes als das, was der ESM bisher macht.

VON TIESENHAUSEN-CAVE: Ich möchte mich gerne zu dem Bericht in der „BILD“-Zeitung äußern. Zuerst einmal möchte ich ein paar Dinge klarstellen; da sind einige Dinge auf jeden Fall falsch. Wir arbeiten nicht an neuen Milliardentöpfen, wie es da steht. Es geht auch nicht um neue Gemeinschaftsschulden oder Euro-Bonds. Die Position des Bundesfinanzministeriums hat sich hier nicht geändert. Richtig ist, dass wir eine Vertiefung der Eurozone anstreben. Dafür braucht es aber keine neuen Gemeinschaftsschulden oder Euro-Bonds.

Was schon länger im Gespräch und vielleicht ein bisschen durcheinandergeraten ist, ist der Vorschlag des Ministers, auf den Sie anspielen, Frau Wefers, den ESM, den Europäischen Stabilitätsmechanismus, weiterzuentwickeln. Dieser kann dann beispielsweise in der Krisenprävention im Euroraum eine stärkere Rolle spielen. Auch dazu hat sich der Minister in Reden und Interviews schon vielfach geäußert. Grundsätzlich ist aber klar, dass jeder Mitgliedstaat selbst seine notwendigen Reformen angehen muss und dass es deshalb für uns auch dabei bleibt, dass Haftung und politische Kontrolle für Entscheidungen auf einer Ebene liegen müssen.

ZUSATZFRAGE WEFERS: Keine neuen Töpfe – klar; denn der ESM ist ja mit den Geldern aus den Mitgliedsländern ausgestattet und dotiert. Neu wäre aber, wenn der Fonds jetzt auch bei Konjunkturschwächen eingreifen würde. Man könnte jetzt eine Analogie zum Internationalen Währungsfonds ziehen, der ja auch in Krisenfällen hilft. Wenn der ESM das für Europa machen könnte, dann wäre es qualitativ eine andere Situation, wenn der in der Konjunkturschwäche eingreift, als wenn er bei einer Staatspleite eingreift und sie abwendet. Da möchte ich bitte wissen, wohin die Reise geht.

VON TIESENHAUSEN-CAVE: Derzeit gibt es eine breite Debatte darüber, wie man den ESM weiterentwickeln soll. Der Minister hat immer bewusst die Terminologie „europäischer Währungsfonds“ gewählt. Wenn Sie da jetzt den Vergleich anstellen wollen: Das ist in etwa die Richtung, die auch als Aufgabengebiet für den ESM infrage käme. Aber noch einmal: Das sind sehr frühe Diskussionen. Wir hatten ja auch verschiedene Aufschläge und Meinungsbeiträge, ein White Papier der Kommission und andere Berichte aus verschiedenen Gremien, Zusammensetzungen in Brüssel. Das sind sicherlich Diskussionen, die in Europa geführt werden, zunächst erst einmal informell. Es ist völlig klar, dass im aktuellen Umfeld vor einer großen Bundestagswahl in Deutschland unmittelbar keine Entscheidungen anstehen.

FRAGE: Da bei dem Dementi einiges durcheinanderging, vielleicht ganz kurz für mich zum Verständnis, auch unterstützend die Kollegin Wefers, was die ESM-Regeln betrifft: Bisher darf der ESM nur bei einer drohenden Staatspleite angezapft werden oder wenn der Staat nicht mehr in der Lage ist, sich zu refinanzieren. Ihre Überlegungen gehen nun aber dahin, dass da würde ich das Wort gerne aufnehmen vor allen Dingen vielleicht südeuropäische Staaten auch bei einer Konjunkturschwäche an den ESM herankommen könnten.

VON TIESENHAUSEN-CAVE: Ich weiß nicht, woher Sie das haben. Das habe ich nicht gesagt, und das steht auch nicht im Raum. Es gibt schon länger den Vorschlag, der in Europa auch breite Unterstützung findet, dass der ESM in Richtung eines europäischen Währungsfonds weiterentwickelt werden kann, der dann insbesondere bei der Krisenprävention eine Rolle spielen kann. Das, was Sie da ins Spiel bringen, steht nicht im Raum.

ZUSATZ: Der Minister selbst hat in einem Interview in der „Stuttgarter Zeitung“ am Wochenende gesagt, es sei möglich, dass der ESM diesen Staaten auch in wirtschaftlich außergewöhnlichen Situationen helfe. Das ist ja etwas anderes, als wenn sich Staaten nicht mehr refinanzieren können.

VON TIESENHAUSEN-CAVE: Der ESM hat schon heute viele Möglichkeiten. Wenn Sie auf die Geschichte der verschiedenen Hilfsprogramme schauen, dann werden Sie feststellen, dass die alle jeweils eigene Zungenschläge, Besonderheiten hatten, manche wegen einer drohenden Staatspleite, andere auch wegen der Banken; denken wir nur an Spanien zurück. Aber das Grundsätzliche bleibt, dass wir in keiner Weise die nationalen Mitgliedstaaten aus ihrer Verantwortung entlassen wollen. Das bleibt das Prinzip unserer europäischen Finanzpolitik. Wir müssen auf der Ebene der Mitgliedstaaten zunächst primär das erreichen, was wir gemeinsam vereinbart haben, und die Mitgliedstaaten müssen ihrer Verantwortung gerecht werden.

FRAGE WONKA: Frau von Tiesenhausen, Stichwort „Überbrückungskredit Air Berlin“. Dafür sind ja 150 Millionen Euro freigegeben worden. Meine Frage: Die 70 Millionen Euro, die die Bundesagentur für Arbeit für die Gehälter von Air-Berlin-Beschäftigten bezahlt, kommen die noch zusätzlich obendrauf, oder sind die Teil der 150 Millionen Euro?

In diesem Zusammenhang noch Folgendes: In der „BILD“-Zeitung habe ich heute erfahren, dass der Bund 34 Prozent der Aktien von Lufthansa hält. Wieso haben Sie der Öffentlichkeit nicht mitgeteilt, dass Deutschland 34 Prozent der Lufthansa-Aktien hält?

VON TIESENHAUSEN-CAVE: Ich glaube, das sind Fragen aus dem Geschäftsbereich des BMWi. Die Kollegin würde übernehmen.

EINHORN: Genau, richtig. – Zuerst einmal zu den Gehältern der Air-Berlin-Mitarbeiter: Air Berlin befindet sich jetzt im Insolvenzverfahren. Auch hier gelten, wie auch sonst üblich, die vorgesehenen Regelungen zu Lohnzahlungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wie auch in allen anderen Insolvenzverfahren werden die nun vorübergehend von der Bundesanstalt für Arbeit bezahlt. Details zur Höhe sind uns nicht bekannt. Dazu kann ich mich nicht weiter äußern.

ZUSATZFRAGE WONKA: Die Frage war, ob das Teil dessen ist. Das ist also nicht Teil der 150 Millionen Euro? Der Betrag X Sie wollen oder können die 70 Millionen Euro jetzt nicht bestätigen käme in jedem Fall noch obendrauf?

EINHORN: Da das Gehälter sind, die von der Bundesanstalt für Arbeit gezahlt werden, und der Kredit nicht an die Bundesanstalt für Arbeit geht, gehe ich davon aus.

Zu der Beteiligung an Lufthansa: Das ist nicht richtig. Wir halten da keine 34 Prozent.

VORS. DETJEN: Vielleicht zur Klarstellung: Sie haben keine Beteiligung oder keine 34 Prozent?

EINHORN: Keine Beteiligung meines Wissens.

ZURUF WONKA: (ohne Mikrofon; akustisch unverständlich)

EINHORN: Das ist richtig so, ja.

FRAGE STEINER: Ich habe als Erstes eine Frage an Herrn Plate, und zwar im Rückgriff auf das, was Sie am Montag im Fall Akhanlı gesagt haben. Dazu hatten Sie gesagt, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, dass es in letzter Zeit oder in den vergangenen Monaten keinerlei Kontakt zwischen deutschen Behörden und Herrn Akhanlı bezüglich der Red Notice gegeben habe. Jetzt schreiben türkische Zeitungen allerdings davon, dass Herr Akhanlı im Jahr 2015 von der deutschen Interpolstelle ich gehe davon aus, dass damit das BKA gemeint ist auf diese Red Notice aufmerksam gemacht worden sei. Was können Sie uns dazu sagen? Ist es so, dass in der Vergangenheit also nicht in letzter Zeit oder vor kürzerer Zeit ein entsprechender Kontakt und eine Information von Herrn Akhanlı bestanden?

DR. PLATE: Vielen Dank für die Frage. – Dieser Beitrag offenbar einer türkischen Zeitung ist mir inhaltlich nicht bekannt. Ich selbst als Person höre, offen gestanden, zum ersten Mal, dass das BKA das ist die deutsche Interpol-Kontaktstelle mit Herrn Akhanlı im Jahr 2015 in Kontakt gewesen sein soll. Ich will das aber gerne einmal nachprüfen. Mein bisheriger Sachstand war, dass es keine Kontakte zwischen dem BKA und Herrn Akhanlı in dieser Sache gegeben hat.

Bei Interpol-Ersuchen, Red Notices, gerade wenn sie nicht umgesetzt werden, wird geschaut: Muss man eine Gefährdetenansprache machen? Dann ist es die Sache der zuständigen Landesbehörde, das zu tun. Herr Akhanlı ist damals in Nordrhein-Westfalen aufhältig gewesen, sodass das BKA die nordrhein-westfälischen Behörden informiert hat. Ob und, wenn ja, in welcher Weise die gegebenenfalls auf Herrn Akhanlı zugegangen sind, müsste man dort erfragen.

Wie gesagt: Ein Kontakt zwischen dem BKA und Herrn Akhanlı war mir nicht bekannt. Aber ich lasse das nachprüfen und würde das nachreichen, wenn es einen gegeben hätte.

FRAGE JESSEN: Herr Dr. Plate, da das bei der letzten Sitzung noch ein wenig unklar war: Erstens. Hatte die Information aus, ich glaube, 2013 einen Red-Notice-Charakter oder nicht? Ich glaube, das war noch nicht ganz klar.

Zweitens. Ist der Informationsstand auch jetzt der, dass es nach der Information 2013 keine weitere Anfrage, vor allem in jüngerer Zeit, gegeben hat, zumindest keine, die das BKA erreicht hat?

DR. PLATE: Ich dachte, das sei klar gewesen. Aber für den Fall, dass es nicht klar gewesen ist, sage ich es gern noch einmal. Es handelte sich 2013 um eine Red Notice, ohne Artikel-3-Hinweis seitens Interpol. Weitere Nachfragen oder weitere Red Notices, die über diesen Weg verbreitet worden wären und die das BKA erreicht hätten, wären jedenfalls mir nicht bekannt. Dieses Nicht-bekannt-Sein ist sozusagen auf Grundlage einer Abfrage des BKA. Ob es da weitere Ersuchen oder ein Zugehen der türkischen Seite auf das BKA gegeben hat, ist jedenfalls mir auf dieser Grundlage nicht bekannt.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Das würde in der Logik bedeuten, dass, wenn es ein neues Ersuchen gegeben hat, es dann bilateral zwischen der Türkei und möglicherweise Spanien stattgefunden haben müsste. Deutschland jedenfalls hat nichts erreicht. Habe ich das richtig verstanden?

DR. PLATE: So würde auch ich das interpretieren. Ein dritter möglicher Weg wäre mir jetzt, ehrlich gesagt, nicht bekannt, sodass ich zu der gleichen Schlussfolgerung käme wie Sie.

FRAGE JUNG: Ich habe mehrere Fragen zur Afghanistan-Strategie der Amerikaner und zu der deutschen Reaktion darauf. Frau Demmer hat gestern verlauten lassen, dass die Bundesregierung einen Dialog mit Teilen der Taliban fordert. Frau Demmer, mit welchen Teilen der Taliban?

Das AA hat uns gestern mitgeteilt, dass man weiter für Reformanstrengungen plädiert und dass man Afghanistan auf dem Weg zu einem stabilen und selbstbestimmten Staatswesen unterstützen möchte. Das ist ja ein bisschen was anderes als das, was Herr Trump angekündigt hat. Der starke Satz war: Wir werden den Afghanen nicht vorschreiben, wie sie leben oder ihre komplexe Gesellschaft regieren sollen. Wir machen keine Staatenbildung mehr. Wir töten Terroristen. – Herr Schäfer, wie passt das mit Ihrem Wunsch zusammen?

Danach habe ich noch eine Frage.

SRS’IN DEMMER: Vielen Dank für die Frage. – Ich würde gerne noch einmal zum Ausdruck bringen, dass die Bundesregierung die gestrige Stellungnahme der Vereinigten Staaten, sich weiterhin langfristig in Afghanistan zu engagieren, begrüßt und dass es unser gemeinsames Ziel ist, dass von afghanischem Boden keine Terroranschläge mehr ausgehen. Auf dem Weg zur Stabilisierung des Landes ist deshalb auch der Einsatz weiterhin notwendig. Es ist seit Langem die abgestimmte Haltung der Bundesregierung, dass unsere Bemühungen zur Stabilisierung Afghanistans langfristiger und umfassender Natur sein müssen. Daher hat sich die Bundeskanzlerin wiederholt dafür eingesetzt, dass sich das Engagement der internationalen Gemeinschaft an den konkreten Bedingungen vor Ort orientiert, nicht an abstrakten Zeitplänen, die von der Situation vor Ort losgelöst sind. Natürlich bleibt die afghanische Regierung aufgefordert, ihre Reformanstrengungen weiter zu verstärken.

Sie haben völlig zu Recht festgestellt: Es soll der Dialog mit Teilen der Taliban gesucht werden, natürlich mit den Teilen der Taliban, die zu einem friedlichen Ausgleich bereit sind.

DR. SCHÄFER: Zunächst einmal muss man erläutern ich habe das in den Meldungen über die Rede von Präsident Trump auch in den deutschen Zeitungen gar nicht so recht gefunden , dass die Amerikaner auf unterschiedliche Art und Weise, eigentlich auf zweierlei Art, in Afghanistan militärisch aktiv sind. Der größere Teil des amerikanischen Engagements ist der Teil, den wir mit ihnen teilen, nämlich der Einsatz unter dem Dach der NATO. Auch für diesen Teil gilt, dass die beiden Alternativen, die im Raum standen, im Vergleich zu dem, was der amerikanische Präsident jetzt entschieden hat, für uns ungleich schwieriger gewesen wären. Es gab ja nach dem, was man nachlesen kann, drei Entscheidungsvarianten: Entweder die Amerikaner ziehen sich total zurück dann wäre uns gar nichts anderes übrig geblieben, etwas Ähnliches zu tun, weil die Amerikaner nun einmal das militärische Rückgrat unseres Engagements in Afghanistan bereitstellen , oder zweitens die Amerikaner privatisieren ihren militärischen Einsatz in Afghanistan. Das hätte für uns womöglich unabsehbare Folgen gehabt. Ich kann mir schlecht vorstellen, dass die Bundeswehr mit Blackwater auf das Engste zusammengearbeitet hätte.

Deshalb ist es schon einmal ein Schritt in die richtige Richtung, dass sich auch dieser Präsident entschieden hat, das zu tun, was seine Vorgänger getan haben, nämlich Seite an Seite mit der internationalen Gemeinschaft und damit auch mit uns den Weg zu gehen, Afghanistan auch militärisch weiter stabilisieren zu wollen. Dazu haben die Gespräche bereits im Vorfeld der Entscheidung des amerikanischen Präsidenten stattgefunden. Das ist auch der Grund dafür, dass ihm so etwas zur Entscheidung vorgelegt worden ist. Diese Gespräche werden wir das Kanzleramt, das Verteidigungsministerium und das Auswärtige Amt jetzt mit unseren amerikanischen Partnern und mit allen anderen, die in Afghanistan am Start bleiben wollen, fortsetzen.

Vielleicht nur ein Wort zu den Taliban und einer Aussöhnung: Ob wir das wollen oder nicht – natürlich verhandeln wir nicht mit Terroristen. Aber die Taliban repräsentieren ein soziales Milieu oder einen Teil der afghanischen Gesellschaft, den man nicht ignorieren kann. Es wird nur gelingen, Afghanistan auf Dauer zu stabilisieren, wenn der Teil der Gesellschaft wohlgemerkt nicht der Teil, der Terrorismus unterstützt oder gar praktiziert , der ein solches Gedankengut hat, irgendwie in ein afghanisches staatliches und gesellschaftliches Gemeinwesen integriert werden kann.

Jetzt zu der Frage „Regime Change oder nicht?“: Nein, wir wollen gar kein Regime Change, sondern wir unterstützen Afghanistan dabei, das zu tun, was viele afghanische Regierungen seit 15 Jahren, nach der Überwindung des fürchterlichen Taliban-Regimes 2001/2002, versuchen, nämlich ein Staatswesen zu schaffen, das auf eigenen Beinen stehen kann, das selbsttragend ist und in dem es mindestens grundlegende, fundamentale Menschenrechte gibt. Darin unterstützen wir die afghanische Regierung. Der afghanische Präsident bekennt sich immer wieder genau dazu. Wir glauben, dass er da auf dem richtigen Weg ist, außer dass das wegen der schwierigen Umstände in diesem Land bedauerlicherweise länger dauert, als wir alle uns das wünschen. Wenn das nicht so wäre, würden wir die afghanische Regierung auch gar nicht politisch, entwicklungspolitisch und in anderer Weise, zum Beispiel diplomatisch, unterstützen.

SRS’IN DEMMER: Ich würde Herrn Schäfer da gerne noch unterstützen. Wir haben das Ziel und die Strategie der vernetzten Sicherheit. Das ist ein Ineinandergreifen ziviler und militärischer Mittel. Letztlich bleibt unser gemeinsames Ziel, dass die afghanische Regierung in der Lage ist, eigenständig Verantwortung für die Sicherheit im Land zu übernehmen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Schäfer, wann hat die Bundesregierung von den Plänen erfahren, im Vorfeld der Rede?

Noch einmal konkret zu Ihrem Wunsch: Sie wollen ja mehr Staatenbildung. Herr Trump sagt: keine Staatenbildung mehr. – Er will Terroristen töten. Wie schätzt die Bundesregierung die Ansage ein, nun Terroristen, Taliban, IS-Kämpfer zu töten?

DR. SCHÄFER: Erstens. Die Bundesregierung ist vor der Rede von Präsident Trump unterrichtet worden.

Zweitens. Es braucht gar kein Staats- und Nationbuilding mehr, sondern der Weg, den der afghanische Staat und alle konsekutiven afghanischen Regierungen eingeschlagen haben, entspricht grosso modo unseren Vorstellungen von einer guten und friedlichen Zukunft Afghanistans. Deshalb unterstützen wir Afghanistan dabei, das genau so zu machen, wie es sich das vorgenommen hat und wie es das gegenüber der internationalen Gemeinschaft auch immer deutlich sagt. Deshalb ist das Junktim, das der amerikanische Präsident auch gegenüber der afghanischen Regierung aufgestellt hat, nämlich zu sagen: „Wir helfen euch. Aber wir erwarten von euch auch, dass ihr bestimmte Dinge tut“, gar kein Widerspruch zu uns oder gar zu dem, was man da sonst denken mag.

Es ist regelmäßig ein diplomatisches, politisches Ringen mit der afghanischen Regierung und der internationalen Staatengemeinschaft auf großen Konferenzen, bei Geberkonferenzen, auch in den bilateralen Beziehungen , hier und da auch Duodezverhältnisse zu etablieren, sozusagen Gegenseitigkeitsabsprachen zu treffen: „Wir helfen euch, aber nur dann, wenn ihr bestimmte Dinge tut“, beispielsweise Wahlen organisieren oder auf soziale Fortschritte Wert legen, die wir, aber die auch die Afghanen wichtig finden.

FRAGE: Herr Dr. Schäfer, mir ist nicht ganz klar: Will die Bundesregierung mit den Taliban verhandeln oder nicht? Sie sagten eben: Mit Taliban, mit Extremisten, mit Terroristen verhandeln wir nicht. – Wo ist da bei dem Teil der Gesellschaft die Grenze? Wo unterscheiden Sie da?

DR. SCHÄFER: Ich weiß nicht, warum Sie mich fragen, ob wir mit den Taliban zu verhandeln hätten. Wenn wir davon reden, dass es nationale Aussöhnung braucht, und wenn ich davon spreche, dass es gesellschaftliche Gruppen in Afghanistan gibt, die dem Gedankengut der Taliban nahestehen, dann heißt das in erster Linie, dass es aus unserer Sicht Aufgabe des afghanischen Staates und der afghanischen Regierung ist, solche Gespräche zu führen, die zu einer nationale Aussöhnung beitragen können. Das ist unser Ziel, und daran arbeiten wir seit Jahren, und zwar Seite an Seite mit den Amerikanern. Es gibt aus der Rede des amerikanischen Präsidenten oder bezüglich der Entscheidungen, die vorgestern Abend aus dem Weißen Haus herausgekommen sind, überhaupt keinen Grund, davon Abstriche zu machen. Ich bin ziemlich zuversichtlich, dass wir auch in diesem Punkt mit der amerikanischen Administration keine Widersprüche haben. Da ist die afghanische Regierung, wenn man ehrlich ist, noch nicht recht vorangekommen, jedenfalls nicht schnell und auch nicht deutlich genug. Das ist auch innenpolitisch höchst umstritten und sehr schwierig für den afghanischen Präsidenten. Aber unser Bemühen ist, weiter dazu zu ermutigen und dafür auch Unterstützung zu leisten, wenn dies sinnvoll ist und gewünscht wird.

ZUSATZFRAGE: Meine zweite Frage richtet sich an Herrn Flosdorff. Herr Flosdorff, welche Folgen hat die Entscheidung des amerikanischen Präsidenten, die militärischen Aktionen jetzt so eindeutig nur auf die Bekämpfung von Terroristen zu beschränken? Was bedeutet das für die Zusammenarbeit im Rahmen der NATO für die Bundeswehr?

FLOSDORFF: Ich möchte Ihnen erst einmal widersprechen. Ich habe die Rede nicht so verstanden, dass sich die Prioritäten jetzt so einengen, wie Sie das sagen. Der amerikanische Präsident hat auch in seiner Ansprache ausdrücklich den Comprehensive Approach betont, das, was wir „vernetzten Ansatz“ nennen, also die umfassende Zusammenarbeit, wirtschaftliche, soziale, bildungspolitische und auch militärische Aspekte bei der Unterstützung von Afghanistan mit einzubeziehen. Was sich jetzt militärisch daraus ergibt, so ist es erst einmal Aufgabe der USA selbst, darzulegen, wie sie das konkret umsetzen wollen. Deutschland ist nicht bilateral dort engagiert, sondern wir machen das im Rahmen der NATO, im Rahmen der Resolute Support Mission. Das Mandat legt genau fest, was die Rolle, was die Aufgabe der Bundeswehrsoldaten in Afghanistan ist. Wir sehen von deutscher Seite nicht, dass sich da jetzt zwingend Änderungen ergeben. Ansonsten müsste man im Rahmen der NATO darüber sprechen. Aber da hat es ja schon in diesem Jahr und auch noch nicht allzu lange zurückliegend Verständigungen gegeben.

ZUSATZFRAGE: Das heißt, im Moment können Sie nichts dazu sagen, wie die Auswirkungen sind?

VORS. DETJEN: Entschuldigung, ich gehe weiter in der Rednerliste. Wir haben eine lange Rednerliste. Wie am Anfang gesagt: Wir müssen nach einer Stunde zum Ende kommen.

FRAGE JUNG: Herr Schäfer, noch einmal konkret zu dem Satz, dass jetzt Terroristen getötet werden sollen. Kritisiert die Bundesregierung diesen Satz? Findet sie diesen Ansatz richtig? Wird die Bundesregierung dabei mithelfen, Terroristen zu töten, oder vielleicht selbst nun Terroristen töten?

DR. SCHÄFER: Die Bundeswehr hält sich an das Mandat, das ihr vom Deutschen Bundestag gegeben worden ist. Dieses Mandat sieht vor, dass wir die afghanischen Sicherheitskräfte ausbilden, unterstützen und beraten. Das ist auch das internationale Mandat und das Mandat der NATO bzw. der Truppenstelle, die Afghanistan auch militärisch zur Seite stehen.

Dass wir im Kampf gegen den IS, im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus oder andere Formen des Terrorismus auch mit den Vereinigten Staaten von Amerika zusammenarbeiten, haben wir hier nie verhehlt.

ZUSATZ JUNG: Ich habe jetzt trotzdem noch nicht ganz verstanden, wie Sie den Satz, dass jetzt Terroristen getötet werden müssen, einschätzen.

DR. SCHÄFER: Die Amerikaner befinden sich seit dem 11. September 2001 aus ihrer Perspektive auch nach den Regelungen des Völkerrechts mit islamistischen Terroristen im Krieg. Zum Krieg gehört es für die Vereinigten Staaten von Amerika, dass man den Widersacher, wenn das erforderlich ist oder nicht anders geht, auch tötet. Das haben wir in der Vergangenheit auch erlebt, und das nehmen wir zur Kenntnis.

Dass wir Seite an Seite mit unseren Partnern im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus unterwegs sind, wird Ihnen in den letzten Jahren nicht entgangen sein. Es gibt etwa im Kampf gegen IS in Syrien und im Irak eine große, breite internationale Koalition, die auch militärisch gegen IS vorgeht. Dabei ist es auch schon vorgekommen, dass Terroristen ums Leben gekommen sind.

FRAGE REMME: Ich will eine der vorhergehenden Fragen noch einmal konkretisieren. Wenn ich es richtig sehe, Herr Schäfer, hat ja auch Ihr Minister nach der Rede von Herrn Trump dringend darum gebeten, den zukünftigen Kurs in Afghanistan gemeinsam abzustecken. Für mich klingt das stark danach, dass er die Amerikaner hier in einer Bringschuld sieht. Ist das so? Welche Details fehlen?

DR. SCHÄFER: Was wir, seitdem es den internationalen Militäreinsatz in Afghanistan gibt, tun, ist, dass wir uns miteinander abstimmen. Dass dabei die Vereinigten Staaten von Amerika völlig unabhängig davon, wer im Weißen Haus das Sagen haben mag, eine führende Rolle spielen, ist genauso selbstverständlich, einfach weil das militärische Engagement der Amerikaner so viel größer als das aller anderen Partner ist, dass die bei allem, was wir gemeinsam entscheiden, eine ganz wichtige ja, herausgehobene Rolle spielen. Wir haben es in den letzten 15 Jahren immer wieder erlebt, dass sich die Vereinigten Staaten von Amerika mit uns und den anderen Partnern, die in Afghanistan militärisch unterwegs sind, eng abgestimmt haben, und wir haben überhaupt keinen Grund oder Veranlassung zu der Annahme, dass das jetzt und in Zukunft nicht auch der Fall sein wird.

Jetzt gibt es eine Entscheidung in Washington, die unter den obwaltenden Umständen in den USA und in Afghanistan aus unserer Sicht die beste ist. Jetzt werden wir mit unseren amerikanischen Partnern darüber zu beraten haben, wie es weitergeht. Dafür haben wir auch noch eine ganze Menge Zeit. Wenn ich es nämlich richtig in Erinnerung habe man mag mich korrigieren, wenn das falsch ist , gilt das Mandat des Deutschen Bundestags für unseren Militäreinsatz in Afghanistan noch bis Ende des Jahres, sodass wir jetzt jetzt haben wir Ende August in diesem Rahmen noch jede Menge Gelegenheit haben, mit den Amerikanern darüber zu sprechen, was im Rahmen des Mandats womöglich dann auch auf uns zukommen mag. Die Äußerungen der Bundeskanzlerin, der Verteidigungsministerin und des Außenministers zu dieser Frage kennen Sie ja sicherlich, Herr Remme.

ZUSATZFRAGE REMME: Herr Flosdorff, gestern hat sich die Verteidigungsministerin ja klar geäußert. Sie sähe andere in der ersten Reihe, wenn es darum gehen sollte, weitere NATO-Truppen zu entsenden. Gibt es denn eine Einschätzung im BMVg oder auch im AA darüber, ob es grundsätzlich wünschenswert wäre, wenn NATO-Partner neben dem, was die USA angekündigt haben, weitere Truppen entsenden würden?

FLOSDORFF: Das war jetzt um drei Ecken herum. Können Sie das noch einmal klarer formulieren?

ZUSATZFRAGE REMME: Ist die Bundesregierung der Meinung, dass weitere Truppen entsendet werden sollten, auch wenn sie selbst keine weiteren Truppen schicken möchte?

FLOSDORFF: Es ist ja gerade ein Fortschritt, der sich nicht erst seit gestern oder vorgestern ergeben hat, sondern ja schon unter der Administration Obama, dass wir jetzt nicht mehr auf Daten schauen und uns fixe Zahlen setzen, sondern dass wir „condition-based“ schauen: Wie ist die Situation in dem Land? Wie ist die Sicherheitslage? Was für eine Unterstützung braucht Afghanistan? – Das analysieren wir regelmäßig immer neu, wie wir auch die Sicherheitslage und die Fortschritte analysieren. Danach passen wir auch die Unterstützung den Gegebenheiten an. Dabei geht es nicht nur um militärische Unterstützung.

Es ist wichtig für uns, und damit kann ich auch nur das unterstreichen, was Herr Schäfer gesagt hat, dass es ein substanzielles amerikanisches Engagement militärischer Art in Afghanistan gibt, weil auch alle Verbündeten darauf angewiesen sind. Die Ministerin hat sich gestern noch einmal dahingehend eingelassen, und das liegt ja auch auf einer Linie zu den Einlassungen der Bundeskanzlerin anlässlich des Besuchs des NATO-Generalsekretärs, dass sie nicht sieht, dass Deutschland jetzt in der ersten Reihe derjenigen ist, auf die sich die Blicke jetzt richten, wenn das militärische Engagement, was die Zahlenstärke angeht, verstärkt wird. Das ist darauf zurückzuführen, dass Deutschland heute schon der zweitgrößte Truppensteller in Afghanistan ist und dass Deutschland zu Beginn des vergangenen Jahres seine Truppen um 18 Prozent aufgestockt hat, als viele andere Verbündete dort Truppen abgezogen und reduziert haben. Das heißt, die NATO ist in Afghanistan engagiert, aber das geht auch über den NATO-Kreis hinaus; insgesamt sind ja 35 Staaten dort. Wir sehen uns vor diesem Hintergrund nicht in der ersten Reihe.

Das heißt aber nicht, dass wir nicht auch die Situation im Auge haben und gemeinsam mit der NATO analysieren, was notwendig ist. Niemand kann in die Glaskugel schauen, auch nicht in Bezug darauf, was im nächsten Jahr, im übernächsten Jahr oder in fünf Jahren in Afghanistan für Situationen und für Voraussetzungen herrschen werden.

DR. SCHÄFER: Ich würde gerne das unterstützen, was Herr Flosdorff gesagt hat. Die Äußerungen, von denen ich eben sprach, hat Herr Flosdorff ja gerade auch präzisiert. Für das Auswärtige Amt kann ich vielleicht noch ergänzen: Ich vermag mir nicht vorzustellen, wenn die Lage so bleibt, wie sie ist, dass sich an der strategischen Ausrichtung unseres Mandats und unseres militärischen Einsatzes in Afghanistan oder an der Obergrenze der Soldaten auf absehbare Zeit etwas ändert.

FRAGE JUNG: Hat die Bundesregierung eine Exit-Strategie, Herr Schäfer, oder hängt die vollkommen an den Amerikanern?

DR. SCHÄFER: Wir stehen in der Sache zusammen. Ich habe angedeutet, dass eine militärische Präsenz der Bundeswehr und Deutschlands ohne eine militärische Präsenz der Amerikaner keinen Sinn ergibt. Das würden wir nicht durchhalten, weil dafür einfach unsere Präsenz mit all den Dingen, die man braucht, also Nachschub, Logistik, Verletztenevakuierung etc. Es gibt, glaube ich, viele Dienstleistungen, die wir nicht selbst stellen, sondern das ist ein Gemeinschaftswerk, bei dem viele Dinge ineinandergreifen müssen. Deshalb können Sie, glaube ich, von uns hier und heute auch nicht erwarten, dass Sie schon konkrete, sozusagen fest ausformulierte Pläne von uns bekommen, sondern es gibt jetzt eine grundsätzliche Entscheidung in Washington das ist schon einmal ein Schritt vorwärts , und auf der Grundlage dieser Entscheidung müssen jetzt die Planer ran und miteinander entscheiden, was das für die konkrete Planung des militärischen Einsatzes der internationalen Gemeinschaft in Afghanistan bedeutet.

Zu dem, was der amerikanische Präsident gesagt hat, gehört ja auch, dass er bereit ist, auch das Ausbildungsengagement der Amerikaner auszuweiten. Das ist zum Beispiel ein ganz wichtiger und auch ein richtiger Schritt, weil es letztlich noch einmal darum geht, die Afghanen in die Lage zu versetzen, ihr Land eigenständig und selbstständig sichern und verteidigen zu können. Da sind wir eben noch nicht, weil das noch kein sich selbst tragender Prozess ist.

FRAGE: Es gab ja heute in der „Süddeutschen Zeitung“ einen Bericht über eine 640-Millionen-Klage seitens des A1-Konsortiums. Können Sie das bestätigen?

Könnten Sie auch einmal erzählen, wie diese Verträge gestrickt sind? Gibt es darin also eine Risikoaufteilung für den Fall, dass kein ausreichender Lkw-Verkehr zusammenkommt?

Als Letztes: Auf welchem Stand sind denn die anderen ÖPP-Projekte derzeit?

HILLE: Ganz allgemein würde ich gerne mit ein paar grundsätzlichen Sätzen zu ÖPP beginnen, weil da immer wieder ziemlich viel durcheinander geht. Wir haben es an dieser Stelle schon häufig gesagt: Öffentlich-private Partnerschaften sind keine Privatisierung von Autobahnen. Die Autobahnen gehören dem Bund, und so bleibt es auch. Bei ÖPP erfüllt ein privater Partner lediglich öffentliche Aufgaben. Die Vergabe von ÖPP-Projekten erfolgt auf Basis solider und detaillierter Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Dabei werden nicht nur die Baukosten isoliert betrachtet. Maßstab ist die Lebenszyklusbetrachtung über einen langen Projektzeitraum hinweg. Nur wenn ein ÖPP-Projekt für den Bund mindestens ebenso wirtschaftlich ist wie eine konventionelle Beschaffung, wird das realisiert. Das heißt, der Bund bleibt auch bei seiner Haltung, dass aufgrund dieser Argumente ÖPP-Projekte ein sinnvolles und gutes Instrument sind.

Zu dem konkreten Fall, den Sie angesprochen haben, zu A1: Dabei handelt es sich um eines der sogenannten A-Modelle, wie sie in den Jahren 2005 bis 2009 realisiert worden sind. Grundlage dieser Modelle ist es, dass der Konzessionsnehmer in diesem Fall die A1 mobil GmbH eine verkehrsmengenabhängige Vergütung bekommt. Das heißt, dass der Konzessionsnehmer auch das Verkehrsmengenrisiko trägt. Das Tragen des Verkehrsmengenrisikos hat der Betreiber auch im Jahr 2012 noch einmal ganz eindeutig bestätigt.

Nun gibt es seit einigen Jahren Diskussionen mit dem Betreiber über Folgen, die sich daraus ergeben haben. Diese Diskussion ist nichts Neues. Der Betreiber fordert eine Veränderung der Vergütung. Der Bund lehnt die Forderung des Konzessionsnehmers allerdings ab.

Zu Ihrer Frage, was passiert, wenn es zu einem Ausfall des Konzessionsnehmers kommt: Dann ist es so wie bei anderen Autobahnen auch. Dann fällt die Aufgabe wieder an den Bund zurück. Das heißt, für Autofahrer ändert sich überhaupt nichts.

ZUSATZFRAGE: Jetzt haben Sie schon eine Frage beantwortet, die ich noch nicht gestellt hatte. Aber ich komme noch einmal zurück zu dieser 640-Millionen-Euro-Klage: Auf welcher Basis klagt der Betreiber denn, wenn vertraglich geklärt ist, dass er das Verkehrsmengenrisiko trägt?

HILLE: Das ist eine Frage, die Sie dem Betreiber, dem Konzessionsnehmer, stellen müssen. Ich habe hier die Position des Bundes deutlich gemacht.

FRAGE: Können Sie den Eingang der Klage bestätigen?

Zum anderen: Die „Süddeutsche Zeitung“ schreibt ja auch, dass der Betreiber einen Brief an das Verkehrsministerium geschrieben habe, in dem er große wirtschaftliche Probleme eingeräumt hat. Können Sie Eingang dieses Briefes bestätigen und darüber hinausgehend noch etwas über den Inhalt sagen?

HILLE: Den Eingang eines Briefes des Konzessionsnehmers an uns kann ich bestätigen.

ZUSATZFRAGE: Und der Inhalt?

HILLE: Dazu muss ich Ihnen von dieser Stelle aus, glaube ich, nicht mehr sagen. Das ist ja Gegenstand der Berichterstattung. Das haben Sie ja gerade auch schon zusammengefasst.

FRAGE: Bedeutet das, dass der Bund dann einspringen wird, wenn der Betreiber ausfällt, und dass der Steuerzahler dann das Geld zuschießen muss? Müssten die Verträge der andere Kollege hatte über die Verträge gesprochen mit den Betreibern nicht so transparent sein, dass man weiß, was genau die vertraglichen Grundlagen sind?

HILLE: Ich habe ja gerade eben skizziert, was Grundlage dieses Modells ist, das von 2005 bis 2009 umgesetzt worden ist. Können Sie die Frage noch einmal wiederholen?

ZUSATZFRAGE: Die Frage ist, ob der Bund das Geld zuschießen muss und ob dann sozusagen Steuerzahlergeld dafür aufgewendet werden muss, wenn dieses Modell scheitert und A1 mobil sozusagen nicht mehr als Betreiber zur Verfügung steht.

HILLE: Die vertraglichen Grundlagen sind ja klar. Ich habe gesagt: Das Verkehrsmengenrisiko das ist einer der zentralen Punkte bei diesem Modell liegt beim Betreiber. In den Verträgen ist auch geregelt, was passiert, wenn es zu einem Ausfall kommt, und das habe ich gerade eben auch gesagt: Wenn es zu einem Ausfall des Konzessionsnehmers kommt, dann fallen die Aufgaben, die bisher durch die Konzessionsnehmer erbracht worden sind, wieder an den Bund zurück.

ZUSATZ: Der Bund zahlt dann also.

HILLE: Der Bund zahlt dann was? Der Bund zahlt ja grundsätzlich bei allen Autobahnen. Ich weiß nicht, was Sie meinen, was der Bund zahlt.

ZUSATZ: Wenn die Autobahn ein Problem hat oder repariert werden muss, dann muss in Zukunft der Bund in dem Moment zahlen, in dem die A 1, um die es ja geht, oder in dem der Abschnitt der A 1, um den es ja geht, einen Schaden oder so etwas hat.

HILLE: Wenn der Konzessionsnehmer ausfällt, fällt das, was bisher durch den Konzessionsnehmer erbracht worden ist, zurück an den Bund.

FRAGE: Fällt für die Baukosten dann noch ein Abschlag des Bundes an den Betreiber an? Das ist die eine Frage.

Zum Zweiten: Hat Ihr Ministerium Kenntnis von Problemen anderer Betreiber? Gibt es da auch Diskussionen über die Höhe der Einnahmen?

HILLE: Zum zweiten Teil der Frage: Nein, keine Kenntnis.

Zum ersten Teil der Frage: Diese Fälle und die Frage, was in einem solchen Fall passiert, sind ja vertraglich geregelt. Zu den Details kann ich hier jetzt nichts sagen. Aber das ist ein klares Verfahren, das dann beschritten wird.

FRAGE: Einmal ganz klar gefragt: Wenn diese Autobahn jetzt an den Bund zurückfällt, ist dann vonseiten des Bundes eine Entschädigung zum Beispiel für bereits geleistete Bauleistungen zu leisten, oder fällt die entschädigungslos an den Bund?

HILLE: Erst einmal: So weit ist es ja noch nicht! Ich habe ja gesagt: Die Diskussion mit dem Betreiber gibt es nicht erst seit gestern, sondern das ist ja eine Diskussion, die sich über mehrere Jahre zieht. Dementsprechend würde ich diese Schritte, die Sie skizziert haben, jetzt noch nicht gehen wollen.

Was dann passiert, habe ich gesagt: Das fällt dann an den Bund zurück. Die Details müssen wir hier, glaube ich, jetzt nicht im Detail erörtern, weil ich auch einfach gar nicht sagen kann, wie diese vertraglichen Details aussehen. Aber zu solchen Vertragsdetails nehmen wir üblicherweise auch im Detail keine Stellung. Aber es ist klar geregelt, was dann passieren würde.

FRAGE: In dem Artikel ist ja auch die Rede von einem Gutachten des Bundesrechnungshofs. Darin wird Ihr Ministerium angeblich aufgefordert, die Datengrundlage für die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu verbessern und Datenbanken bezüglich der Kosten aufzubauen, was ÖPP-Projekte angeht. Ist Ihnen dieses Gutachten bekannt? Sehen Sie diese Defizite auch?

HILLE: Ich habe Ihnen die grundsätzliche Haltung zu ÖPP-Projekten ja eingangs geschildert. Zu diesem Gutachten kann ich nichts sagen, weil ich es nicht kenne.

FRAGE: Ich würde es doch noch einmal probieren. Für den Fall, dass diese GmbH pleitegeht und da diese Autobahn ja vermutlich auf Basis von Darlehen gebaut wurde: Müsste der Bund in die Finanzierung dieser Darlehen einspringen?

HILLE: Sie können mir jetzt noch einen ganzen Haufen solcher Detailfragen stellen: Was wäre, wenn? Müsste der Bund einspringen? – Ich sage Ihnen: All diese Fragen sind vertraglich zwischen dem Konzessionsnehmer und dem Konzessionsgeber geregelt. So, wie es in solchen Fällen üblich ist, läuft das Verfahren dann ab. Nur das habe ich ja gerade schon gesagt sind wir noch nicht so weit. Die Diskussionen laufen schon seit einigen Jahren. Jetzt gibt es einen Brief, den ich bestätigt habe. Die Positionen des Bundes und des Konzessionsnehmers sind, glaube ich, klar.

FRAGE KOHNEN: Sie haben eben von dem Modell A für 2005 bis 2009 gesprochen. Wie ist das denn seitdem geregelt? Ist es sozusagen so, dass die Betreiber möglicherweise gar nicht mehr in die Gefahr geraten, insolvent zu werden? Was wäre auch wenn Sie die Frage „Was wäre, wenn?“ nicht diskutieren wollen , wenn diese Gesellschaft pleitegehen würde? Ist das letztlich für den Bund sogar ein Plus-Geschäft oder eher ein Minus-Geschäft?

HILLE: Bei dem Modell A mit dem Umsetzungszeitraum 2005 bis 2009 ist die Vergütungsgrundlage die Verkehrsmenge. Mittlerweile gibt es das neue Modell von ÖPP-Projekten, das sogenannte Verfügbarkeitsmodell. Danach sind die Vergütungssätze danach geregelt, ab wann welche Leistungen an der Autobahn verfügbar sind, weil man genau gesehen hat, dass es bei den verkehrsmengenorientierten Vergütungen zu Problemen kommen kann. Deshalb haben wir das geändert, und nach 2009 wird dieses Modell nicht mehr so umgesetzt. Dennoch gelten natürlich die damals vertraglich geschlossenen Grundlagen; das versteht sich ja.

ZUSATZFRAGE KOHNEN: Ist es möglich, dass der Bund nachher sozusagen mit einem Plus herauskommt?

HILLE: Inwiefern mit einem Plus?

ZUSATZ KOHNEN: Diese Frage wurde ja sozusagen eben schon gestellt. Die Autobahn gibt es ja. Wenn Sie die jetzt ohne Schulden übernehmen würden, hätten Sie doch eine schöne Autobahn.

HILLE: Es gibt für den Fall, dass der Betreiber oder Konzessionsnehmer ausfällt, klare vertragliche Regeln, die ich Ihnen aber von dieser Stelle aus nicht im Detail auseinanderfiesele.

FRAGE KOLHOFF: Herr Hille, Ihr Kollege Haufe neben Ihnen hat Sie sitzen da so einträchtig auf einer Pressekonferenz gerade Zettel mit einer Berechnungsstudie verteilt, die ergeben hat, dass die Ergebnisse des Diesel-Gipfels so gut wie gar nichts bringen und dass auch Fahrverbote weiterhin nicht ausgeschlossen sein können. Wir schließen daraus, das Ganze beginnt von vorne. Was sagt denn Ihr Minister dazu?

HILLE: Ich weiß, ehrlich gesagt, nicht, ob Herr Haufe und das BMUB diese Zusammenfassung, die Sie jetzt gerade gemacht haben, so teilen würden. Aber ich kann Ihnen sagen, wie wir das sehen. Sie haben ja, Herr Kolhoff, wie die meisten Kolleginnen und Kollegen auch das Nationale Forum Diesel intensiv verfolgt. Sie haben sicherlich auch alle die Erklärungen mit den Maßnahmen gelesen, auf die sich Bund und Länder verständigt haben. Das ist ein ganzes Maßnahmenpaket. Ein Bestandteil dieses Pakets sind Umrüstungen. Ein anderer Bestandteil sind die Umstiegsprämien. Es gibt dann auch den Bereich des Fonds „Nachhaltige Mobilität in der Stadt“ und Förderprogramme, bei denen es darum geht, beispielsweise den Umstieg auf alternative Antriebe im ÖPNV zu unterstützen. Sie sehen also: Wir haben ein Gesamtpaket. Daraus nun einzelne Maßnahmen herauszuziehen und sie singulär zu betrachten, ergibt kein Gesamtbild.

Für uns ist völlig klar: Das Gesamtpaket führt zu einer Senkung der Stickoxidemissionen in deutschen Städten. Um das aber individuell betrachten zu können, müssen die Situationen in den Städten sehr individuell analysiert werden. Dabei kommt es darauf an: Wie ist der Fahrzeugbestand in einer Stadt, in einer Kommune? Wie ist das Mobilitätsverhalten? – All das hat natürlich Auswirkungen darauf, was für Effekte mit welcher Maßnahme erzielt werden können. Diese individuellen Berechnungen haben wir ja auch schon angekündigt und gesagt, dass wir die aufstellen würden. Das läuft. Nur ist das keine einfache Sache. Das braucht etwas Zeit.

HAUFE: Da Sie meinen Namen ja schon genannt haben und mich angesprochen haben, will ich auch einmal darauf reagieren. Ich glaube, Ihrer Interpretation liegt zugrunde, dass der Diesel-Gipfel eine Veranstaltung gewesen ist, die einmalig stattfindet, nach der weißer Rauch aufsteigt, und dann haben wir eine Lösung. – Mit diesem Ansatz sind wir innerhalb der Bundesregierung nicht in den Diesel-Gipfel gegangen. Es war ganz klar: Das ist ein erster Schritt. Wir setzen hier einen Prozess auf. Wir müssen eine Reihe von Maßnahmen durchführen, von denen die Software-Updates und die Umtauschprämien jetzt einen Anfang darstellen.

Wir stehen doch auch in der Verantwortung gegenüber den Kommunen. Die Kommunen haben sich vor mehreren Jahren darauf verlassen, dass Euro-5- und Euro-6-Normen ihnen eine bessere Luft bringen, dass die Luftbelastung sinkt. Sie mussten feststellen, dass es nicht geht. Viele Kommunen rackern sich mit verschiedenen Luftreinhalteplänen ab und versuchen, die Luft für die Bevölkerung zu verbessern. Das funktioniert aber nicht, weil wir eben dieses Problem mit den Dieseln haben. Wir können die Kommunen jetzt doch nicht ein Jahr lang warten lassen und sagen: Gucken wir einmal, was dabei herauskommt. Es ist jetzt wichtig zu schauen: Was bringen diese Maßnahmen, die wir jetzt erst einmal von der Branche zugesagt bekommen haben, damit weitere Maßnahmen, die wir ja auch schon diskutiert und auch schon zu planen angefangen haben, dann auch passen? Das ist ein richtiger Umgang und gegenüber den Kommunen auch dringend nötig.

ZUSATZFRAGE KOLHOFF: Her Hille, das Umweltministerium hatte ja nicht nur eine Maßnahme berechnet, das Software-Update, sondern die Kombination beider Maßnahmen, also auch der Umtauschprämie, und kommt zu dem Schluss, dass beide zusammen maximal eine Reduktion von 6 Prozent erbringen, dass 70 Städte dann weiterhin über dem Grenzwert liegen werden und Fahrverbote dort nicht ausgeschlossen sein können. Deshalb frage ich noch einmal nach: Halten Sie diese Einschätzung man hat das ja ausdrücklich als Schätzwerte bezeichnet für falsch? Bezweifeln Sie die, oder sagen Sie „Wir müssen da eigene Studien betreiben“?

Zweite Frage: Frau Hendricks hat ausdrücklich gesagt, dass ein Umtausch auf Euro-6-Dieselfahrzeuge nichts bringe, sondern nur ein Umtausch auf Fahrzeuge der Euro-6d-Normen, die überhaupt erst im Herbst auf den Markt kommen werden. Das würde ja die bisherige Umtauschprämienpolitik, die Sie befürwortet haben, auch infrage stellen oder sogar ad absurdum führen. Teilen Sie diese Einschätzung?

HILLE: Ich habe ja gerade zu erläutern versucht, wie diffizil es ist, individuell für Kommunen zu berechnen, was für Potenziale dort bestehen. Es müssen sehr gezielt der Fahrzeugbestand und das Mobilitätsverhalten das habe ich ja gerade alles schon aufgezählt betrachtet werden, sodass es nötig ist, das auf eine breitere Basis zu stellen.

Wir haben ja aber, und das habe ich auch schon skizziert, ein deutlich größeres Maßnahmenpaket beschlossen. Der Fonds, mit dem die 28 Regionen unterstützt werden sollen, die vom Vertragsverletzungsverfahren betroffen sind, zielt darauf ab, Mobilität in Städten zu optimieren. Dabei geht es darum, die Effekte der Digitalisierung zu nutzen, beispielsweise durch intelligente Ampelschaltungen, um so Stau zu vermeiden. Stau führt zu einer erhöhten Schadstoffemission. Wenn der Verkehr rollt, entstehen weniger Schadstoffemissionen als wenn der Verkehr ständig steht bzw. ständig wieder anfahren muss. Es geht um die Bündelung von Lieferverkehren. In diesen Maßnahmen ruht ein großes Potenzial, das auf das Ziel ausgerichtet ist, die Schadstoffemissionen in den Städten deutlich zu senken, um zu verhindern, dass es zu Fahrverboten kommt. Denn grundsätzlich gilt für uns: Pauschale Fahrverbote lehnen wir ab. All das, was beschlossen worden ist, dient dem Ziel, dafür zu sorgen, dass die Schadstoffbelastung in den Städten sinkt und wir eine Wirkung für die Umwelt erzielen.

HAUFE: Noch einmal zur Frage der Umtauschprämie: Auf dem Dieselgipfel war Konsens, dass auch Euro-6-Dieselfahrzeuge problematisch sind. Wir müssen ja auch Softwareupdates für Euro-6-Dieselfahrzeuge machen.

Die Ministerin hat noch einmal klargestellt: Diesel gegen Diesel umzutauschen ist vielleicht nicht die richtige Lösung. Dann muss man sich bei seinem Fahrzeughändler schon sehr genau versichern, welchen Diesel man kauft. Daran hat sie noch einmal erinnert. Diesel gegen Benziner oder Diesel gegen Elektroauto auszutauschen, das ist die bessere Maßnahme. Darauf hat sie hingewiesen.

FRAGE STEINER: Herr Hille, Sie haben eben gesagt, die Pläne seien noch in Arbeit bzw. die Evaluierung dessen, wie die individuellen Konzepte für die Städte aussehen sollen. Ich würde gern wissen: Bis wann, können Sie das konkretisieren?

Als Zweites habe ich an Herrn Haufe natürlich die Frage: Wenn Sie sagen, es sei ein Prozess aufgesetzt worden, dann wüsste ich doch auch gern mit Terminierung , wie dieser weitere Prozess tatsächlich gestaltet sein soll. Wann kann man denn welche nächsten Schritte angehen?

HILLE: Ich denke, Sie haben mich an der Stelle missverstanden oder zwei Dinge zusammengeworfen. Ich habe gesagt: Für eine belastbare Bewertung der Einsparungen braucht es eine individuelle Betrachtung der einzelnen Kommunen oder Regionen, Stichworte „Fahrzeugbestand“ und „Mobilitätsverhalten“. Das läuft, das haben wir angekündigt. Das ist aber eine sehr umfassende Arbeit. Ich kann Ihnen dazu kein Datum nennen, wann das abgeschlossen sein wird.

Sie haben das mit der Entwicklung der Masterpläne in den Kommunen verknüpft. Das ist eine andere in Anführungszeichen Baustelle. Das dürfen Sie nicht miteinander vermischen.

ZUSATZ STEINER: Da gibt es doch einen inhaltlichen Zusammenhang.

HILLE: Natürlich gibt es einen Zusammenhang. Mir war nur wichtig, dass wir das nicht fälschlicherweise in einen Topf werfen. Natürlich gibt es einen inneren Zusammenhang. Aber auch bei den Masterplänen sind wir am Anfang. Das Nationale Forum Diesel hat den Aufschlag gegeben. Bis zum Nationalen Forum Diesel war von derartigen Plänen ja überhaupt keine Rede. Wir sind also am Beginn eines Prozesses, um zügig für die Kommunen und mit den Kommunen auf die Kommunen zugeschnittene Lösungen zu finden. Aber es hat wenig Sinn, schon am Beginn eines Prozesses zu sagen: Wir sind übrigens zum Zeitpunkt X damit fertig. Das wird auch von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein.

HAUFE: Das wird dann sicherlich auch ein Thema am 4. September sein, auf dem Gipfel, den die Kanzlerin mit den Kommunen vorgesehen hat. Das ist quasi ein Teil dieses Prozesses.

Wir haben am Donnerstagmorgen, am 23. August, die erste Sitzung der Expertengruppe 3, deren Einrichtung auch beim Dieselforum beschlossen wurde. Das ist die Gruppe, die das Bundesumweltministerium leitet. Dort geht es um die Umrüstung des ÖPNV und zum Beispiel von Taxis. Dabei geht es auch um die konkrete Hilfe für Kommunen. Wir stehen kurz davor, ein Förderprogramm für Elektrobusse für die Kommunen fertig aufsetzen zu können. Es sind nur noch wenige Schritte nötig, damit das funktioniert. Auch das wird dort ein Thema sein.

Die Bundesumweltministerin hat heute auch einen zweiten Dieselgipfel im Herbst angekündigt.

So viel erst einmal zum Prozess.

FRAGE JESSEN: Herr Hille, die Bundesumweltministerin hält neben dem Software-Update, das aus ihrer Sicht oder nach den Zahlen des UBA nicht genug bringt, eine Hardwarenachrüstung für absolut notwendig. Die Kosten dafür seien von der Automobilindustrie zu tragen. Nähert sich das Verkehrsministerium angesichts der UBA-Berechnungen der Notwendigkeit einer solchen Hardwarenachrüstung an?

HILLE: Ich bin ein bisschen traurig darüber: Ich habe in den letzten zehn Minuten versucht, zu erklären, auf welcher Datenbasis man das Ganze erst beurteilen kann. Jetzt stellen Sie die Frage, die das alles quasi wieder zurücknimmt.

Ich habe Ihnen doch zu schildern versucht, dass wir, sehr individuell auf die Kommunen abgestellt, die jeweiligen Verkehrsströme, den Fahrzeugbestand, die Mobilitätsnutzung analysieren müssen, um überhaupt sagen zu können, wie in welcher Kommune was zu erreichen ist. Die Berechnungen des Umweltministeriums mit dem UBA beziehen sich auf zwei Standorte. Daraus leiten Sie jetzt ein Gesamtergebnis ab. Ehrlich gesagt, braucht man nicht hohe Mathematik studiert zu haben, um zu sehen, dass das nicht die Grundlage für eine solche Beurteilung sein kann. Deshalb mein Bemühen, Ihnen deutlich zu machen, was Grundlage für eine solche, realistische Einschätzung ist.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Sie müssen nicht traurig sein wegen meiner Nachfrage. Es war die simple Nachfrage, ob man, nachdem man für alle Diesel ein Software-Update für eine sinnvolle Maßnahme hält, im Angesicht der neuen Zahlen genauso für alle Diesel eine Hardwarenachrüstung für sinnvoll hält. Wenn man das Erste allgemein mit Ja beantworten konnte, könnte man vielleicht auch das Zweite allgemein mit Ja beantworten. Warum fällt Ihnen das so schwer?

HILLE: Ich gehe davon aus, dass Sie die Erklärungen, die Bund und Länder zum Nationalen Forum Diesel beschlossen haben, gelesen haben. Darin wird diese Frage beantwortet. Es gibt die vier Expertengruppen, von denen Herr Haufe gerade gesprochen hat. Eine der Gruppen beschäftigt sich konkret auch mit dieser Frage. Dabei geht es mit Experten zusammen um die Analyse der Frage: Was ist technisch möglich, was ist wirtschaftlich sinnvoll? Herr Haufe hat ja schon das Datum für die Gruppe 3 genannt. Auch die anderen Gruppen, die in unserer Verantwortung sind, werden in den nächsten zwei Wochen ihre ersten Sitzungen haben. Damit ist der Auftakt gegeben, um diese Fragen in den Expertenrunden zu klären.

HILLE: Wir nähern uns beim Thema Hardware und Nachrüstung also einem immer besseren Kenntnisstand an. In diese Richtung geht es.

FRAGE ROESER: Herr Hille, das ist eine Superüberleitung. Steht schon fest, wer in Ihren Arbeitsgruppen vertreten sein wird? Welche Vertreter der Zivilgesellschaft und der Verbraucher werden dabei sein?

HILLE: Die Arbeitsgruppen werden aller Voraussicht nach in den nächsten zwei Wochen ihre Auftaktsitzungen haben. Derzeit laufen noch die letzten Abstimmungen darüber, wie sie zusammengesetzt sein werden.

ZUSATZFRAGE ROESER: In Österreich fand gestern der Dieselgipfel statt. Dabei saßen auch ausländische Hersteller mit am Tisch, unter anderem Renault. Gibt es inzwischen bei Ihnen im Hause Erkenntnisse darüber, welche ausländischen Konzerne sich an den Softwarenachrüstungen beteiligen wollen?

HILLE: Nein, ich habe keine neuen Erkenntnisse dazu.

FRAGE BRODBECK: Der Kanzlerkandidat der SPD, Herr Schulz, hat gestern angekündigt, sich für den Abzug amerikanischer Atomwaffen aus Deutschland einzusetzen. Frau Demmer, teilt die Kanzlerin dieses Anliegen? Möchte Sie das auch tun?

Unabhängig von der Frage, ob Sie bestätigen können, dass die Dinger hier sind, welche Möglichkeiten hätte die Bundesregierung überhaupt, einen solchen Abzug zu erwirken? Auf welcher Rechtsgrundlage sind möglicherweise solche Waffensystem hier? Im Zwei-plus-Vier-Vertrag habe ich es auf die Schnelle nicht gefunden.

SRS’IN DEMMER: Vielleicht von mir erst einmal ganz allgemein eine Antwort; dann kann Herr Schäfer noch einsteigen. Die Bundesregierung und auch ihre Vorgänger stehen fest zum Ziel von „Global Zero“, das heißt, zum vollständigen Verzicht auf Atomwaffen. So ist es auch im Koalitionsvertrag vereinbart. Wir sind uns darin auch mit ganz vielen Partnern in der Europäischen Union und auch in der NATO einig.

Wir müssen allerdings erkennen, dass nukleare Waffen von einigen Staaten nach wie vor als Mittel militärischer Auseinandersetzung betrachtet werden. Solange dies so ist und solange Deutschland und Europa hiervon bedroht sind, besteht die Notwendigkeit zum Erhalt einer nuklearen Abschreckung fort. Diese wird durch die NATO gewährleistet. Wir denken, dass der Dialog, das Gespräch und die Verhandlung mit den Staaten, die Atomwaffen haben, der einzig richtige Weg ist.

DR. SCHÄFER: Ich möchte einfach nur Ihre geschätzte Aufmerksamkeit auf die Formulierung des Koalitionsvertrages von 2013 lenken. Frau Demmer hat darauf hingewiesen. Genau das ist die Linie dieser Bundesregierung: alles zu tun, damit „Global Zero“ so schnell wie möglich erreicht werden kann. Das setzt voraus, dass es erfolgreiche Abrüstungsgespräche gibt. Diese sind die Voraussetzung dafür, dass so etwas geschehen kann, wie es gewünscht wird. Dieses Ziel teilt die gesamte Bundesregierung. So steht es auch in der Koalitionsvereinbarung, die ja bis heute unbestritten ist.

ZUSATZFRAGE BRODBECK: Verstehe ich es richtig, dass man für den Abzug der amerikanischen Waffensystem aus Deutschland wäre, wenn „Global Zero“ erreicht ist, dass man aber keinen ersten vorangehenden Schritt anstrebt?

SRS’IN DEMMER: Speziell im Bereich der nuklearen Abrüstung hat sich die Bundesregierung in den vergangenen Jahren intensiv für konkrete und verifizierbare Fortschritte auf Grundlage des Nichtverbreitungsvertrags eingesetzt.

ZUSATZ BRODBECK: Aber nicht in Bezug auf die amerikanischen Systeme hier.

DR. SCHÄFER: Im Koalitionsvertrag heißt es an der entscheidenden Stelle ausdrücklich:

„Erfolgreiche Abrüstungsgespräche schaffen die Voraussetzung für einen Abzug der in Deutschland und Europa stationierten taktischen Atomwaffen.“

FRAGE JUNG: Herr Schäfer, wir vergessen ja auch nicht, dass die Bundesregierung Atomverbotsverhandlungen letztes Jahr und auch dieses Jahr boykottiert und nicht daran teilgenommen hat. Mich würde interessieren, ob die Forderung des SPD-Vorsitzenden mit dem SPD-Außenminister Gabriel abgestimmt war. Teilt also Herr Gabriel die Forderung für den Abzug der US-Atombomben aus Deutschland?

DR. SCHÄFER: Ich habe mit Herrn Gabriel über diese Frage nicht gesprochen. Ich gehe davon aus, dass das der Fall ist.

Mich jedenfalls brauchen Sie nicht daran zu erinnern, dass es diese Verhandlungen in New York gibt. Über sie haben wir schon ganz häufig gesprochen. Ich bin sicher, dass Sie die Haltung der Bundesregierung dazu noch gut in Erinnerung haben.

ZUSATZ JUNG: Ja. Man hört ja immer von „Global Zero“, und dann wollen sie dabei nicht mithelfen.

DR. SCHÄFER: Das ist keine Frage, Herr Vorsitzender, sondern das ist eine Unterstellung. Dann muss ich eben doch etwas sagen.

Wir glauben schlicht und ergreifend nicht, dass das, was dazu in New York passiert Verhandlungen, mit denen Atomwaffen von denjenigen Staaten, die keine haben, geächtet werden auf dem Weg hin zu „Global Zero“ irgendeinen Effekt und Nutzen hat, sondern wir glauben, dass das eher kontraproduktiv ist, weil das in vielen wichtigen Fragen zum Beispiel bei der Frage der Verifikation die Regelungen des Nichtverbreitungsvertrages aus den 60er-Jahren zu untergraben droht. Deshalb machen wir dabei nicht mit.

Alles andere zu dieser Frage hat Ihnen bereits Frau Demmer gesagt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie uns sagen, wie viele US-Atombomben in Deutschland gelagert sind?

DR. SCHÄFER: Sie langweilen mich, Herr Jung. Das kann ich nicht beantworten, und das wissen Sie ganz genau.

FRAGE: Herr Schäfer, warum ist die Bundesregierung dem dringenden Appell der UN nicht gefolgt und entsendet keine Polizisten in den Südsudan? Ist das eine Entscheidung des Auswärtigen Amtes oder des BMI?

DR. SCHÄFER: Ich bin auf diese Frage nicht ohne Weiteres vorbereitet. Ich kann das gern nachtragen. Ich weiß nicht, ob es so ist, wie Sie sagen. Dann trage ich es gern nach. Wenn Sie wollen, können wir das bilateral machen. Dann müssten Sie mir sagen, wo ich Sie erreichen kann. Dann kann ich das auch mit Herrn Plate abstimmen. Wissen Sie etwas dazu, Herr Plate?

DR. PLATE: Mir geht es genauso wie Herrn Schäfer; das sagt mir überhaupt nichts. Ich muss mich dazu schlau machen. Dann können wir gemeinsam abstimmen, wessen Sache es gegebenenfalls wäre, das nachzutragen.

Ich habe aber noch eine Teilnachlieferung zu dem, was ich angekündigt habe: Kontakte der Türken zum BKA in Sachen Akhanlı. Ich hatte gebeten, noch einmal in die Korrespondenz dazu einzusteigen. In der Tat haben die Türken noch zweimal an ihre Red Notice erinnert einmal am 12. September 2014 und einmal am 27. Januar 2015 und gefragt, was damit nun geschehe. Die erste Erinnerung blieb unbeantwortet. Auf die zweite hat das BKA sehr zeitnah mitgeteilt, dass keine Umsetzung in Deutschland erfolgen wird und kann, allein schon deswegen nicht, weil Herr Akhanlı ausschließlich deutscher Staatsbürger ist.

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