Mitwirkungsverweigerer ► BPK vom 25. Oktober 2017
Themen: Air Berlin, Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern nach Afghanistan, Treffen von Bund, Ländern und Kommunen zur Luftqualität in deutschen Städten/Nationales Forum Diesel, mögliche Verlängerung der Zulassung für das Herbizid Glyphosat, infrastruktureller und humanitärer Wiederaufbau Syriens, in der Türkei inhaftierte deutsche Staatsangehörige, Entscheidung des Europäischen Gerichtshof im Zusammenhang mit der Dublin-III-Verordnung, Medienbericht über die Vermittlung von Flüchtlingen in die Prostitution durch Mitarbeiter von Sicherheitsfirmen, Ausschreibungsverfahren für die Pkw-Maut
Ohne naive Fragen heute.
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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 25. Oktober 2017:
FRAGE HELLER: Ich möchte gerne von Ihnen, Herr Seibert, oder auch vom Wirtschafts- oder Arbeitsministerium noch einmal zum Fall Air Berlin Folgendes wissen:
Erstens. Ist die Bundesregierung, das Kanzleramt im Moment in die Gespräche um eine Transfergesellschaft involviert? Wenn ja, mit welchem Ziel?
Zweitens. Ist die Bundesregierung bereit, die Zinsgewinne aus dem Kredit, der Air Berlin gewährt worden ist es handelt sich ja um 150 Millionen Euro , womöglich zu investieren, um Schwierigkeiten bei der Bildung einer Auffanggesellschaft für entlassungsbedrohte Mitarbeiter auf den Weg zu bringen?
STS SEIBERT: Ich fange einmal an. Ich denke, die Details kommen am besten von den Kollegen.
Ich habe es hier bereits mehrfach gesagt: Selbstverständlich hat die Bundesregierung großes Interesse daran, dass es für die betroffenen Arbeitnehmer gute Perspektiven gibt. Das Insolvenzverfahren wird von dem Unternehmen in Eigenverwaltung durchgeführt. Die Bundesregierung will weder auf dieses Insolvenzverfahren noch auf etwaige Gespräche der Sozialpartner Einfluss nehmen. Die Sozialpartner sind deswegen wichtig, weil die Einrichtung einer Transfergesellschaft in der Regel zwischen den Sozialpartnern vereinbart und in einem Sozialplan verankert wird.
Für den Fall, dass es zur Einrichtung einer solchen Transfergesellschaft kommt, beteiligt sich die Bundesagentur für Arbeit mit dem Transferkurzarbeitergeld, um diese Restrukturierungsprozesse zu begleiten. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt dabei 67 Prozent bzw. für Arbeitnehmer ohne Kind 60 Prozent des Nettoeinkommens. Dann können auch noch sogenannte Transfermaßnahmen von der BA zur Eingliederung der Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt gefördert werden.
Das ist sozusagen die Rolle der staatlichen Seite. Aber die Einrichtung einer Transfergesellschaft wird von den Sozialpartnern vereinbart.
ALEMANY: Ich kann vonseiten des BMWi Herrn Seibert nur unterstützen. Auch uns ist es ein sehr großes Anliegen, dass die Beschäftigten weiterhin eine gute Zukunft haben. Wie Sie vielleicht wissen, laufen derzeit die Gespräche. Diesen möchte ich nicht vorgreifen.
ZUSATZFRAGE HELLER: Herr Seibert, über das von Ihnen Beschriebene hinaus: Ist die Bundesregierung in diesen Gesprächen über eine Transfergesellschaft sei es als Beobachter oder wie auch immer beteiligt, sitzt da jemand vom Kanzleramt drin?
Zweitens. Gibt es irgendwelche Instrumente außerhalb der Bundesagentur für Arbeit, mit denen der Bund bei Schwierigkeiten bei der Aufstellung einer solchen Transfergesellschaft eingreifen könnte? Ich sprach die 15 Millionen Euro Zinsgewinne aus dem Kredit an, die möglicherweise für solch eine Zusatzhilfe zur Verfügung stehen könnten.
STS SEIBERT: Mir ist eine solche Beteiligung der Bundesregierung oder dass da jemand „drin säße“, wie Sie es sagen, nicht bekannt.
ALEMANY: Vertreter des BMWi sind mit am Tisch, und wir sind da im Kontakt.
Erst einmal zu den Transfergesellschaften: Grundsätzlich ist es rechtlich so, dass es Aufgabe des Unternehmens und der Sitzländer und nicht Aufgabe des Bundes ist. Das, wie gesagt, nur grundsätzlich gesagt.
Zum Kredit an sich: Die 150 Millionen Euro, die die Bundesregierung im Konsens ausgegeben hat, sind dafür aufzuwenden, dass es einen Fortbetrieb von Air Berlin für die Zeit gegeben hat, die Air Berlin für die Verkaufsverhandlungen brauchte. Die Zinsen entsprechen den Vorgaben der EU. Details dazu können wir, wie immer, nicht nennen. Zinsen zu verlangen ist aber EU-rechtlich notwendig.
ZUSATZFRAGE HELLER: Und stehen nicht zur Verfügung für (akustisch unverständlich)?
ALEMANY: Ich sage nur: Zinsen zu verlangen ist EU-rechtlich für die Notifizierung notwendig.
FRAGE LANGE: Ich wollte eine Frage an das Arbeitsministerium zu dem Thema richten. Herr Westhoff hatte vergangene Woche dazu eigentlich schon ausführlich vorgetragen. Gibt es vielleicht von Ihrer Seite aus noch etwas Neues? Die Frist für die Mitarbeiter von Air Berlin läuft ab. Der Senat Berlin hat heute auch noch einmal eine Beteiligung des Bundes gefordert. Der Bund kann sich ja nicht direkt einbringen. Gibt es trotzdem von Ihrer Seite irgendein Instrument?
KÜCHEN: Ich kann nur das bereits Bekannte noch einmal ausführen. Die Bundesagentur für Arbeit ist natürlich jetzt schon vor Ort und auch in Gesprächen. Wir sind bei diesem Thema mit allen Beteiligten im Kontakt. Die Bundesagentur für Arbeit steht für den Fall bereit, dass es zu einer Einrichtung einer Transfergesellschaft kommt, um quasi sofort handeln zu können, Transfermaßnahmen bereitzustellen und das Transferkurzarbeitergeld auszuzahlen.
ALEMANY: Noch zur Ergänzung: Entscheidend ist für uns natürlich die Beteiligung der Länder, und zwar eine substanzielle.
ZUSATZFRAGE LANGE: Ich glaube ich weiß das nur aufgrund von Medienberichten , Bayern hat schon gesagt, dass es nicht will, und Berlin hat gesagt, dass es allein nicht genug Geld hat. Da beißt sich ja die Katze in den Schwanz bzw. mir fällt kein passendes Bild ein das ist ein Teufelskreis. Was ist denn nun geeignet, um aus diesen Kreis herauszukommen? Der Sinn dieses Kredits war doch, den Verlust von Arbeitsplätzen so gut es geht zu verhindern. Jetzt sieht es so aus, als wenn mehr als 4000 Mitarbeiter arbeitslos werden. Wo ist die Chance, aus diesem Teufelskreis herauszukommen?
ALEMANY: Ich glaube, man muss schon die Dinge auseinanderhalten. Der Kredit war dafür vorgesehen, das Grounding zu verhindern, das schon im August passiert wäre und das zur Folge gehabt hätte, dass die ganzen Flüge nicht mehr stattgefunden und die Beschäftigten von Air Berlin direkt ihren Arbeitsplatz verloren hätten. Das konnte durch den Kredit verhindert werden. Es wurden ein geordneter Verkaufsprozess und ein geordneter Insolvenzprozess ermöglicht. Es gibt zumindest eine Einigung über den Verkauf von großen Teilen. Es gibt für viele Mitarbeiter die Perspektive, wieder Jobs zu finden. Man muss also schon genau schauen, wofür der Kredit der Bundesregierung zuständig ist und was jetzt die Verhandlungen der Insolvenzverwalter mit den Gläubigern, den Ländern sind, um noch die offenen Fragen zu klären. Es sind ja auch noch nicht alle Teile von Air Berlin verkauft; die Gespräche laufen noch. So gesehen muss man dem Ganzen vielleicht noch ein bisschen Zeit geben.
FRAGE LEIFERT: Herr Seibert, wissen Sie, ob das Thema „Air Berlin/Transfergesellschaft“ Thema der Sondierungen gewesen ist?
STS SEIBERT: Die Sondierungen sind ja nichts, woran der Regierungssprecher in irgendeiner Weise beteiligt wäre. Deswegen kann ich Ihnen das nicht sagen.
ZUSATZ LEIFERT: Aber Minister gehören zur Sondierungsgruppe der Union.
STS SEIBERT: Ja, aber ich kann Ihnen diese Auskunft nicht geben. Tut mir leid.
FRAGE LÜCKOFF: Ich habe eine Frage an das BMI zum Abschiebeflug nach Afghanistan in der vergangenen Nacht. Bitte sagen Sie uns, wie viele Abgeschobene an Bord waren, um wem es sich gehandelt hat, welche Länder an der Abschiebung beteiligt waren und warum die Bundesregierung diese Maßnahme angesichts der jüngsten Angriffe in Afghanistan, die zivile Opfer forderte, für gerechtfertigt hält.
KORFF: Gerne. Das Auswärtige Amt hatte im Juli einen Zwischenbericht zur Sicherheitslage in Afghanistan vorgelegt, der noch einmal klargestellt hat, dass es unter Berücksichtigung der Umstände jedes Einzelfalls verantwortbar und geboten ist, Rückführungen durchzuführen. Es bestand innerhalb der Bundesregierung Einigkeit, dass auf Grundlage dieses Berichts Straftäter, Gefährder und Personen, die sich hartnäckig einer Identitätsfeststellung verweigern, abgeschoben werden können.
Noch einmal zur Klarstellung: Es handelt sich dabei nur um ausreisepflichtige Personen, die das Verfahren durchgangen sind und für die eine freiwillige Ausreise nicht in Betracht kam.
Auf dieser Grundlage wurde für diese Personengruppen dieser Rückführungsflug diese Sammelrückführungsmaßnahme, wie wir das nennen heute Nacht durchgeführt. Es wurden 14 Personen im Rahmen dieser Sammelrückführungsmaßnahme abgeschoben. Die Personen sind alle männlich. Die Länder, die sich an diesem Flug beteiligt haben, sind Sachsen, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz.
Bei den Personen, die auf diesem Flug waren, handelt es sich ausnahmslos um Straftäter und Personen, die sich hartnäckig einer Mitwirkung an einer Identitätsfeststellung verweigert haben, also sprich die Personengruppen, über die Einigkeit innerhalb der Bundesregierung besteht.
Anteilig wurden elf Straftäter und drei sogenannte Mitwirkungsverweigerer zurückgeführt. Bei den Straftaten, die im Hintergrund stehen, handelt es sich um Totschlag, sexuellen Missbrauch von Kindern, Diebstahl, gefährliche Körperverletzung, Urkundenfälschung und Betrug.
ZUSATZFRAGE LÜCKOFF: Ab wann ist jemand denn ein Mitwirkungsverweigerer? Welches Verfahren ist dem dann vorausgegangen?
KORFF: In der Sache treffen die Entscheidungen, wer im Rahmen eines solchen Flugs zurückzuführen ist, die Länder. Diese sind für den Vollzug der Ausreisepflicht zuständig, sprich auch dazu haben wir hier schon mehrfach Stellung genommen für die Auswahl des beteiligten Personenkreises.
Diese drei sogenannten Mitwirkungsverweigerer sind alles bayerische Fälle. Nach Mitteilung der bayerischen Behörden gehen sie davon aus, dass für dieses Kriterium der hartnäckigen Mitwirkungsverweigerung nicht eine sozusagen normale fehlende Mitwirkung im ausländerrechtlichen Verfahren, wie sie auch im Aufenthaltsgesetz vorgesehen ist, ausreicht, sondern dass nur eine Abschiebung von Mitwirkungsverweigerern zugelassen ist, die bis zum Tag ihrer Abschiebung bzw. bis zum Tag des Untertauchens hartnäckig ihre Identitätsfeststellung trotz mehrfacher diesbezüglicher Belehrung verweigerten. Das lässt sich für die Ausländerbehörden dadurch feststellen, dass der ausländische Staatsangehörige trotz des ausländerbehördlichen Hinweises bereits zuvor mindestens einmal vorsätzlich gegen seine Mitwirkungspflicht bei der Identitätsklärung verstoßen hat.
Ich denke, darüber sollten wir informieren. In der Sache würde ich Sie bitten, sich an das zuständige Land zu wenden.
ZUSATZFRAGE LÜCKOFF: Es ist also keine bundesweit einheitliche Regelung oder Definition?
KORFF: Nein.
FRAGE REICHE: Ich würde gerne vom Bundesinnenministerium wissen, nach welchen Kriterien die Straftäter eingeordnet werden. Wie weit reicht das herunter? Ist zwei Mal schwarzfahren auch eine Straftat?
Zweitens. Wie viel Begleitpersonal Bundespolizisten, Ärzte ist denn mitgereist?
Eine Frage an das Auswärtige Amt: Es gab im Juli eine provisorische Bewertung der Sicherheitslage, auf die sich jetzt Minister Ulbig bezog. Wann wird es eine neue solidere Bewertung geben? Diese war, glaube ich, bis Ende des Jahres angekündigt.
Zweitens. Kann man daraus, dass die Sammelabschiebung gestern stattfand, schließen, dass die deutsche Botschaft in Kabul wieder arbeitsfähig ist?
KORFF: Ihre erste Frage bezieht sich auf die Kriterien für die Auslegung von Straftätern. Es gibt keinen von uns vorgegebenen Kriterienkatalog, sondern, wie ich schon gesagt habe und wie hier auch schon mehrfach gesagt wurde, die Auswahl treffen die Länder. Diese entscheiden, was für sie sozusagen unter den Katalog „Straftäter“ fällt.
Zum Begleitpersonal: Es waren 57 polizeiliche Begleitkräfte eingesetzt sowie ein leitender Mitarbeiter der Bundespolizei. Eine Ärztin und auch ein Dolmetscher begleiteten die Maßnahme. Bei der Bodenabfertigung, also vor Abflug, waren ein weiterer Arzt und ein weiterer Dolmetscher anwesend.
ADEBAHR: Die Arbeitsfähigkeit unserer Botschaft in Kabul ist weiterhin massiv eingeschränkt. Wir arbeiten am Aufbau eines Kernteams vor Ort. Im Moment ist der Botschafter mit zwei weiteren Diplomaten vor Ort. Auch aus diesem Grund kann ich Ihnen kein konkretes Datum nennen, wann der nächste große Asyllagebericht in diesem Fall fertig werden wird.
FRAGE MEYER: Ich würde gerne einen aktuellen Stand in Sachen Diesel erfragen. Herr Seibert, die Bundeskanzlerin hatte für Ende Oktober/Anfang November ein weiteres Treffen mit besonders belasteten Kommunen und für November einen zweiten Dieselgipfel mit der Autoindustrie angekündigt. Ich würde gerne fragen, ob es dabei bleibt, auch in diesem Zeitfenster und auch angesichts dessen, dass es derzeit und absehbar im November nur eine geschäftsführende Bundesregierung gibt.
STS SEIBERT: Beide Absichten bestehen weiter. Ich kann Ihnen dennoch heute für diese beiden Veranstaltungen keine Termine nennen.
FRAGE: An das Verkehrsministerium: Frau Friedrich, es wurde ja der Mobilitätsfonds vereinbart und es gibt die Zusagen von Daimler, VW und BMW, in diesen Fonds einzuzahlen. Gibt es inzwischen weitere Zusagen von weiteren Herstellern, namentlich auch ausländischen Herstellern?
FRIEDRICH: Im Moment kann ich Ihnen zum Mobilitätsfonds nur sagen, dass sich der Fonds weiterhin im Aufbau befindet und dass die Gespräche in den Arbeitsgruppen weiterhin laufen. Das heißt, es wird weiter daran gearbeitet. Mehr kann ich Ihnen dazu im Moment nicht sagen.
FRAGE LEIFERT: Herr Seibert, Sie sagten, die Absicht bestehe weiterhin. Hat die Tatsache, dass es noch keinen Termin gibt, damit zu tun, dass die Bundesregierung geschäftsführend im Amt ist und da sozusagen nicht vorpreschen will oder weil die Voraussetzungen der Arbeitsgruppen und der Vorbereitung für diesen nächsten Gipfel noch nicht abgeschlossen sind?
STS SEIBERT: Wir sind ja auf beiden Ebenen in einem Prozess. Beim Nationalen Forum Diesel es wurde gerade erwähnt sind die Expertengruppen eingesetzt worden, die jetzt an der Arbeit sind, um weitere Maßnahmen zu erörtern. Beim Treffen der Bundesregierung mit den Kommunen ist ja auch beschlossen worden, dass man nun erst einmal Vorschläge der Kommunen auswertet, wie ganz individuell weil die Kommunen unterschiedliche Bedarfe haben zusätzliche Maßnahmen ergriffen und dann gegebenenfalls auch von der Bundesregierung gefördert werden können, um die Stickoxidbelastung in den Städten zu senken. Das heißt, wir sind in beiden Fällen in einem Prozess, und in beiden Fällen wird das zu einem weiteren Treffen führen, wo man dann einerseits mit der Automobilindustrie und andererseits mit den Kommunen konkrete nächste Schritte bespricht. Der Prozess läuft jedenfalls, und ja, es ist offensichtlich, dass sich hier zunächst einmal über Sondierungen und dann später über mögliche Koalitionsverhandlungen eine neue Bundesregierung zusammenfinden muss.
FRAGE MEYER: Ich habe eine Frage an das Agrarministerium zum Thema Glyphosat: Herr Hauck, es gab heute ein Treffen des EU-Ausschusses, in dem über die Zukunft von Glyphosat entschieden werden sollte. Welche Position hat die Bundesregierung dort vertreten? Falls das nicht Teil der Position gewesen sein sollte: Wie steht die Bundesregierung dazu, diesen Stoff nicht zehn Jahre, sondern vielleicht nur sieben oder fünf Jahre länger zuzulassen?
HAUCK: Vielen Dank für die Frage, Herr Meyer. Ich kann Ihnen dazu sagen: Die EU-Kommission hat heute im zuständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel keinen Verordnungsvorschlag zur weiteren Genehmigung von Glyphosat zur Abstimmung gestellt. Als Ergebnis der heutigen Sitzung wurde festgehalten, dass die Kommission angekündigt hat, die Diskussionsvorschläge der Mitgliedstaaten zu prüfen und innerhalb der nächsten Wochen einen neuen Vorschlag vorzulegen. Ein genauer Termin wurde seitens der Kommission noch nicht genannt.
ZUSATZFRAGE MEYER: Welche Position hat die Bundesregierung heute vertreten?
HAUCK: Die Position der Bundesregierung wurde ja bereits am Montag von meinem Kollegen hier ausgeführt. Ich habe dem weiter nichts hinzuzufügen.
ZUSATZ MEYER: Die Position der Bundesregierung am Montag war, glaube ich, dass es noch keine Position gibt, oder?
HAUCK: Die Position des Bundeslandwirtschaftsministers ist Ihnen bekannt. An der Haltung hat sich nichts geändert.
STS SEIBERT: Ich will nur noch einmal grundsätzlich bemerken, dass die Dinge, wie wir heute in Brüssel in der Ausschusssitzung ja gesehen haben, in Brüssel im Fluss sind. Es ist dort über keinen Vorschlag abgestimmt worden. Das weitere Verfahren liegt in den Händen der Europäischen Kommission. Die Dinge sind aber natürlich auch hier in Berlin im Fluss, denn im Rahmen dessen, was einmal sondierungsfreundliche Vorgehensweise genannt worden ist, wird auch das Thema Glyphosat, das ja sowieso sehr stark in der Diskussion steht, auch mit den Sondierungspartnern zu besprechen sein.
FRAGE LAUTENBACH: Das Ministerium hat vor zwei Tagen tatsächlich gesagt, die Bundesregierung habe sich noch nicht festgelegt, mit welcher Position sie in dem Ausschuss in Brüssel auftreten wolle. Gibt es inzwischen eine Meinung, die die Bundesregierung dort vertritt? Angesichts der bekannten Vorbehalte des Bundesumweltministeriums lief es ja darauf hinaus, dass es in dieser Frage nur eine Enthaltung geben kann, man sich also nicht festlegen möchte. Ist das jetzt noch so?
HAUCK: Wie gesagt hat die Kommission angekündigt, einen neuen Vorschlag vorzulegen. Wir kennen die Inhalte noch nicht. Der konkrete Vorschlag bleibt abzuwarten. Die Bundesregierung wird den Vorschlag dann prüfen und ihre Haltung dazu festlegen.
ZUSATZFRAGE LAUTENBACH: Hat die Bundesregierung die Kommission dazu gedrängt oder ihr vorgeschlagen, heute keinen Vorschlag zu machen?
HAUCK: Die Kommission ist Herrin des Verfahrens, und auch die Sitzungsleitung des angesprochenen PAFF-Komitees obliegt der Kommission.
ZUSATZFRAGE LAUTENBACH: Bestehen die Meinungsunterschiede zwischen den beiden Ministerien in der Regierung weiter?
HAUCK: Wie gesagt, wir müssen jetzt den Verordnungsvorschlag der Kommission abwarten. Wir kennen die genauen Inhalte nicht und können eine Position erst festlegen, wenn die konkreten Inhalte bekannt sind.
ZUSATZFRAGE LAUTENBACH: Das war nicht die Frage.
HAUCK: Ich kann leider nichts hinzufügen.
HAUFE: Ich kann dazu noch sagen, dass tatsächlich kein Vorschlag da ist wir haben keinen neuen Vorschlag vorliegen. Was die Bundesumweltministerin betrifft, ist es so, dass sie sich dafür einsetzt, dass wir einen grundlegend anderen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln erreichen, und zwar sowohl bei der Zulassung als auch beim Einsatz in der Landwirtschaft. Für sie ist eine Veränderung einer Zahl, die die Jahre der Nutzung dieses Wirkstoffes betrifft, kein Signal dafür. Aber wie gesagt, die Details liegen uns nicht vor, deswegen geht das jetzt wieder in die Ressortabstimmung.
FRAGE PALUCKI: Herr Seibert, letzte Woche haben Sie die Beratungsmission der Europäischen Union im Irak, also die EUAM Iraq, samt des Beitrages der Bundesrepublik Deutschland mit Polizeikräften und zivilen Experten vorgestellt. Meine Frage an Sie: Wie wird sich die Bundesregierung am infrastrukturellen und humanitären Wiederaufbau Syriens beteiligen?
STS SEIBERT: Ich meine, wir hätten dazu neulich schon eine ganze Menge Zahlen geliefert, die ich jetzt erst einmal suchen muss. Möglicherweise können auch beteiligte Ressorts dazu etwas sagen, ansonsten müsste ich das nachreichen. Vielleicht ist auch das Auswärtige Amt in der Lage, Ihnen dazu etwas zu sagen.
ADEBAHR: Ich kann gerne etwas zu den bisherigen Beiträgen unserer Hilfe für Syrien sagen; das BMZ kann das sicherlich ergänzen. Seit 2012 beträgt der Unterstützungsbeitrag der Bundesregierung für Syrien 3,78 Milliarden Euro. Davon gehen rund 1,85 Milliarden Euro in die humanitäre Hilfe.
Hinsichtlich der konkreten Hilfe in der gerade befreiten Stadt Rakka kann ich Ihnen gern mitteilen, dass das Auswärtige Amt aus seinen Haushaltsgeldern im Moment 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt hat, um dort mit der Sprengfallenräumung zu beginnen. Die Räumung von Minen und Sprengfallen ist die große Voraussetzung dafür, dass ein normales Leben zurückkehren kann, und im Zuge einer solchen Räumung können eben auch andere Hilfsorganisationen in die Stadt kommen und dort weiterarbeiten.
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung humanitäre Hilfsmaßnahmen für Binnenvertriebene im Raum Rakka, die sich in den Camps und Dörfern um diese Stadt aufhalten. Das World Food Programme, das dort ebenfalls humanitäre Hilfe leistet, wird von der Bundesregierung mit rund 5,2 Millionen Euro für Nahrungsmittel und Hygienepakete unterstützt.
Natürlich werden wir unsere Unterstützung für Syrien weiter evaluieren. Das ist auch ein fortlaufender Prozess. Je weiter die Befreiung des Landes von ISIS fortschreitet, desto besseren humanitären Zugang erhoffen wir uns und desto genauer können wir unsere Hilfsmaßnahmen dort in Zukunft auch ausplanen.
STS SEIBERT: Wenn ich noch etwas hinzufügen darf: Vergessen Sie in diesem ganzen Komplex „Hilfe für Syrien“ nicht die Hilfe für Syrer, die aufgrund des Krieges, des Vorgehens des Assad-Regimes und auch des Terrors des IS aus ihrem Land vertrieben worden sind. Deutschland ist beispielsweise in Libanon, wo sich hunderttausende von syrischen Flüchtlingen aufhalten, einer der bedeutendsten bilateralen Geber. Beispielsweise gehen dort hunderttausende von syrischen Flüchtlingskindern aufgrund deutscher finanzieller Hilfe zur Schule.
FRAGE PALUCKI: An Frau Adebahr: Heute früh äußerte sich Staatsminister Roth im ZDF-Morgenmagazin zum Fall Peter Steudtner und zu den anderen Menschenrechtsaktivisten, die in der Türkei gefangen gehalten werden. Er sagte, die BRD und die EU seien in ihrer Sprache sehr deutlich, aber um Ergebnisse zu erreichen, sei eine stille Diplomatie vonnöten. Er sagte, er sehe dazu zurzeit keine verantwortbaren Alternativen. Meine Frage an Sie: Was wären die unverantwortbaren Alternativen, von denen Herr Roth heute früh indirekt sprach?
ADEBAHR: Das ist eine Frage, die Sie an Herrn Roth richten müssten; ich will nicht darüber spekulieren, was er mit seiner Äußerung nicht gemeint hat.
Ich kann Ihnen zum heutigen Auftakt des Prozesses gegen Peter Steudtner vielleicht noch einmal ganz grundsätzlich darlegen, dass die rechtsstaatliche Entwicklung in der Türkei insbesondere seit Verkündung des Notstands im Juli 2016 eben nicht nur uns, sondern auch unseren Partnern in der EU und im Europarat Anlass zu großer Sorge gegeben hat. Wir haben alle die gewaltige Anzahl politischer Festnahmen über 150 000 Entlassungen und 100 000 Festnahmen gesehen, die die Dimension dieses Problems verdeutlichen. Die Bundesregierung hat daher ihre Türkeipolitik neu orientiert, aber sie hat auch immer wieder bilaterale und auch internationale Kanäle genutzt, um auch mit der Türkei im Gespräch zu bleiben.
Die Türkei hat sich aus unserer Sicht als Mitglied des Europarates menschenrechtlichen Standards unterworfen, an denen sie sich messen lassen muss. Dies gilt gerade auch heute bei dem Verfahren, in dem auch Vertreter einer international renommierten NGO wie Amnesty International mit auf der Anklagebank sitzen. Die Türkei verweist stets auf die Unabhängigkeit ihrer Justiz. Das respektieren wir, und vor diesem Hintergrund hoffen wir, dass das heutige Verfahren in Istanbul ein ermutigendes Zeichen für Rechtsstaatlichkeit und Unabhängigkeit der Justiz auch im Falle von Peter Steudtner setzen wird.
FRAGE STRACK: Frau Adebahr, wie ist das Auswärtige Amt bei dem heutigen Verfahren präsent? Gab es eine Möglichkeit, am Morgen noch mit Peter Steudtner Kontakt aufzunehmen?
Herr Seibert, gestern gab es im Bundestag eine Begegnung der Kanzlerin mit der Schwester von Deniz Yücel. Gab es während der Haftzeit von Peter Steudtner in irgendeiner Form brieflich oder persönlich eine Kontaktaufnahme mit der Familie oder der Ehefrau von Peter Steudtner?
ADEBAHR: Das Auswärtige Amt ist beim heutigen Prozessauftakt ich hatte vorhin noch eine SMS bekommen durch unseren zuständigen Generalkonsul in Istanbul, Herrn Birgelen, vertreten, der mit Kolleginnen und Kollegen des Generalkonsulats und, wie ich höre, auch Vertretern der deutschen Presse dort im Saal den Prozess gegenwärtig verfolgt. Soweit ich weiß, hatten wir heute Morgen keinen Kontakt zu Peter Steudtner, aber wir sind jetzt im Saal und verfolgen den Prozess.
Wenn ich das noch sagen darf: Der normale Ablauf wäre, dass es heute, an diesem ersten Verhandlungstag, eine Entscheidung darüber gibt, ob die Angeklagten in Untersuchungshaft bleiben müssen oder nicht. Wir erwarten heute noch keine endgültige Entscheidung in diesem Prozess. Natürlich kann man dem Gericht nicht vorgreifen, und es ist frei, so zu entscheiden, wie es das tun wird. Die Erwartung unsererseits wäre aber, dass es heute, an diesem ersten Verhandlungstag, erst einmal eine Entscheidung über die Frage „Untersuchungshaft: ja oder nein?“ gibt.
STS SEIBERT: Zu der Frage an mich muss ich Sie in einem Punkt korrigieren: Die Bundeskanzlerin hat sich nicht mit der Schwester, sondern mit der Ehefrau von Herrn Yücel getroffen. Sie hat also gestern tatsächlich, wie Sie gesagt haben, eine Begegnung mit Dilek Mayatürk Yücel, der Ehefrau Deniz Yücels, gehabt. Sie hat mit ihr über den Fall ihres Mannes und über dessen Situation in der türkischen Haft gesprochen, und sie hat noch einmal bekräftigt, was sie auch schon mehrfach öffentlich gesagt hat: Die Bundesregierung denkt an Deniz Yücel, wie sie an Peter Steudtner, an Meºale Tolu und an die anderen, deren Namen in der Öffentlichkeit nicht so bekannt sind, denkt, und sie setzt sich mit allen ihren Möglichkeiten dafür ein öffentlich wie auch in unseren Kontakten mit der türkischen Regierung , sie freizubekommen. Wir arbeiten weiter für dieses Ziel und wir werden nicht aufhören, dafür zu arbeiten, dass Deniz Yücel und die anderen deutschen Staatsangehörigen, die aus nicht nachvollziehbaren Gründen in türkischer Haft sind, freigelassen werden.
Unabhängig von persönlichen Begegnungen der Bundeskanzlerin ich kann von einer solchen, nach der Sie gefragt haben, beispielsweise mit der Ehefrau von Herrn Steudtner, hier jetzt nichts sagen ist aber völlig klar und ich denke, das wissen auch die Familien der Betroffenen , dass sich die Bundesregierung für jeden der deutschen Staatsangehörigen mit gleicher Überzeugung und gleicher Energie einsetzt.
ADEBAHR: Noch ein kurzer Zusatz von mir: Der Bundesaußenminister hatte sich im Namen der Bundesregierung im August mit der Partnerin von Peter Steudtner getroffen und ein persönliches Gespräch mit ihr geführt.
Zu Herrn Yücel möchte ich vielleicht noch kurz ergänzen, dass unser Generalkonsul gestern einen Haftbesuch bei Deniz Yücel vornehmen konnte. Die beiden konnten über eineinhalb Stunden miteinander sprechen. Es geht ihm den Umständen entsprechend gut. So viel kann ich auch noch sagen: Herr Yücel verfolgt natürlich die Bewegung, die auch in den anderen Prozessen jetzt gerade beginnt, sehr aufmerksam, und er erhofft sich einen weiteren Fortgang in seinem Verfahren und legt auch ein großes Augenmerk auf das Verfahren, das vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angestrebt wird wie die Bundesregierung auch.
FRAGE HELLER: Nur der Vollständigkeit halber: Gab es in den letzten Tagen, im direkten Vorfeld dieses Prozesses, noch einmal einen direkten Kontakt der Bundesregierung sei es auf der Ebene des Außenministeriums oder der Bundeskanzlerin selbst mit der türkischen Regierung, also mit den jeweiligen zuständigen Ministern dort, in dem man über dieses Verfahren möglicherweise noch einmal gesprochen hat?
ADEBAHR: Für den Bundesaußenminister ist mir kein Kontakt in den letzten Tagen bekannt.
STS SEIBERT: Ich informiere über Gespräche der Bundeskanzlerin ja, nachdem sie stattgefunden haben.
FRAGE LÜCKOFF: Sie sagten: nicht heute früh. Wann hatte das Auswärtige Amt zuletzt direkten Kontakt mit Herrn Steudtner?
Inwiefern hat das Auswärtige Amt Herrn Steudtner in der Vorbereitung auf den Prozess beraten oder ihm behilflich sein können?
ADEBAHR: Ich müsste nachschlagen, wann unser letzter Haftbesuch bei Herrn Steudtner stattgefunden hat. Das können mir die Kollegen vielleicht gleich sagen.
Wir waren vor dem Prozess kontinuierlich mit den Anwälten in Kontakt und haben mit ihnen sprechen können. Wir haben uns über unsere konsularische Betreuung kontinuierlich seit Herrn Steudtners Inhaftnahme dafür eingesetzt, dass es gute Haftbedingungen für ihn gibt, und haben versucht, ihn bestmöglich zu betreuen. Das Datum, das Sie angefragt haben, reiche Ihnen gern gleich noch nach.
FRAGE DR. LOHSE: Eine Frage an das Innenministerium: Frau Korff, der EuGH hat heute die Dublin-Regel bestätigt, dass ein Asylsuchender, der sich sechs Monate oder länger in einem Land aufgehalten hat, nicht in das ich nenne es einmal so eigentliche Dublin-Land zurückgeführt werden darf.
Ich wüsste gern, wie viele Fälle es in Deutschland gibt, die sozusagen noch innerhalb der Sechsmonatsgrenze sind, die also im Grunde genommen zur Dublin-Rückführung anstünden.
Haben wir auch Fälle zu gewärtigen mutmaßlich ja nur aus Skandinavien , in denen Asylsuchende zu uns zurückgeschickt werden könnten, weil sie noch innerhalb der Sechsmonatsfrist sind?
KORFF: Danke für die Frage. Diese Frage hat ein Kollege von Ihnen heute Morgen schon gestellt. Ich habe noch keine Rückmeldungen zu den genauen Zahlen. Wir liefern sie Ihnen gern nach, sobald sie vorliegen.
Eine kurze Einordnung des Urteils: Der EuGH hat noch einmal klar festgestellt, dass eine Überführung innerhalb von sechs Monaten stattfinden muss, und zwar von Amts wegen. Er hat das unter anderem mit dem Hauptziel der Dublin-Verordnung begründet, nämlich Anreize zu schaffen, dass Dublin-Überstellungen zügig durchgeführt werden. Von unserer Seite ist es natürlich grundsätzlich sehr zu begrüßen, dass das noch einmal klargestellt wird.
Die Zahlen reiche ich gern nach. Ich habe sie bis jetzt einfach noch nicht bekommen.
ZUSATZFRAGE DR. LOHSE: Haben Sie einen Zwischenstand, was die Bemühungen um eine Reform der Dublin-Verordnung angeht, die ja nun schon lang anhalten? Gibt es dazu irgendetwas Neues?
KORFF: Das ist ja ein Riesenpaket, das zahlreiche Rechtsakte umfasst. Die Verhandlungen dazu sind, was den Verfahrensstand angeht, unterschiedlich weit gediehen. Einige wie zum Beispiel die Asylverfahrensrichtlinie sind schon relativ weit, sodass man jetzt relativ schnell zu tatsächlichen Einigungen darüber kommen wird. Die Dublin-Verordnung gehört eher zu jenen, die nicht so weit gediehen sind.
FRAGE MINGUEZ: Gestern wurde im ZDF eine Sendung ausgestrahlt, in der behauptet wurde, dass Sicherheitsleute Flüchtlinge zur Prostitution verleitet oder vermittelt hätten. Ich wüsste gern, ob Sie von diesem Fall etwas erfahren haben und ob Sie bestätigen können, dass es solche Probleme mit diesen Flüchtlingen gibt, die eigentlich überhaupt kein Einkommen haben und vielleicht durch Prostitution versuchen, ein bisschen Geld zu bekommen? Danke.
VORS. MAIER: An wen richtet sich diese Frage, an das Innenministerium?
ZUSATZ MINGUEZ: An Frau Korff oder an Herrn Seibert.
STS SEIBERT: Zunächst einmal habe ich auch nur über die Berichterstattung heute von dem gestrigen Magazinbeitrag im ZDF erfahren. Man muss sich das genauer anschauen. Wenn die Vorwürfe zuträfen, dass Sicherheitspersonal in Flüchtlingseinrichtungen Menschen in die Prostitution getrieben oder vermittelt und damit selbst noch einen Profit gemacht haben sollte, dann wären das sehr, sehr ernste Vorwürfe, und das wäre sehr schlimm.
Ich denke, das muss man jetzt sehr konkret nachprüfen. Man muss sehen, ob das zutrifft und ob man entsprechende Konsequenzen in den betroffenen Einrichtungen und auch bei den Sicherheitskräften bzw. den Firmen, die diese Sicherheitskräfte stellen, ziehen kann. Ich weiß nicht, wie das im Einzelnen geregelt ist; das wird sehr unterschiedlich sein. Aber man muss das sehr ernst nehmen. Denn eine Ausnutzung der materiellen Notlage, in der viele Flüchtlinge und Migranten natürlich sind, ist völlig inakzeptabel. Es wäre moralisch sehr verwerflich, wenn man sie in die Prostitution zwingt.
KORFF: Ich möchte das nur um den Hinweis ergänzen, dass bislang Fälle aus dem Land Berlin Gegenstand der Berichterstattung waren, sodass Sie auch konkret bei dem Land nachfragen könnten. In der Sache ist es aber völlig klar: Wir haben die Berichterstattung zur Kenntnis genommen und werden das jetzt auch seitens des Bundes genau beobachten.
ZUSATZFRAGE MINGUEZ: Gab es keine Anzeigen von Gruppen oder Flüchtlingen, die die Autoritäten vielleicht schon darüber informiert haben, dass sich diese Sicherheitsleute danebenbenehmen?
Wer entscheidet, welche Sicherheitsfirmen eingesetzt werden?
KORFF: Dafür ist tatsächlich in erster Linie das Land zuständig, in dem konkreten Fall das Land Berlin. Wir können nicht für die Berliner Polizei sprechen. Dazu müssten Sie beim Land Berlin nachfragen.
In der Sache weiß ich nicht, wie die Auswahl des Sicherheitspersonals im Einzelnen geregelt ist. Ich vermute, wie Herr Seibert sagte, dass das sehr unterschiedlich ist. Aber auch das liegt in Länderzuständigkeit.
ZUSATZFRAGE MINGUEZ: Gab es keine Anzeigen von Flüchtlingen?
KORFF: Ich kann es Ihnen nicht sagen. Ich weiß es nicht. Dazu müssten Sie mit der Berliner Senatsverwaltung für Inneres sprechen.
FRAGE LEIFERT: Ich hätte von Frau Friedrich gern einen aktuellen Stand zur Pkw-Maut. Wie läuft das Ausschreibungsverfahren für die Umsetzung der Maut? Wie viele Bewerber haben Sie schon? Wie lange wird es noch dauern? Spüren Sie bei der Ausschreibung Auswirkungen der Klage Österreichs?
FRIEDRICH: Vielen Dank für die Fragen. Zunächst will ich auf das Vergabeverfahren eingehen. Dazu kann ich Ihnen im Moment nur den Sachstand geben, dass die Ausschreibungen weiterhin laufen und dass das laufende Vergabeverfahren der Vertraulichkeit unterliegt. Die Rechtsgrundlage dafür ist § 15 der Vergabeverordnung.
Wann das Vergabeverfahren endet, hängt vom Verlauf des Verfahrens ab. Das heißt, ich kann Ihnen noch keinen Ausblick geben, wie es um mögliche Daten oder mögliche Beteiligte bestellt ist.
ZUSATZFRAGE LEIFERT: Was heißt, es hängt vom Verlauf ab? Lassen Sie die Vergabe so lange laufen, bis Sie genügend Bewerber haben oder bis Sie die Bewerber haben, die Ihnen gefallen? Gibt es nicht ein Interesse der vorhandenen Bewerber, sodass sie irgendwann sagen: „Jetzt müssen Sie entscheiden“? Was heißt, es hängt vom Verlauf ab?
FRIEDRICH: Ich kann Ihnen nur noch einmal sagen, dass ich Ihnen Details dazu nicht geben kann. Das Vergabeverfahren unterliegt der Vertraulichkeit. Ich bitte um Verständnis, dass ich jetzt nicht im Einzelnen darauf eingehen kann.
ZUSATZFRAGE LEIFERT: Ich wollte ja keine konkreten Bewerbernamen hören, sondern nur wissen, was es heißt, dass es vom Verlauf abhängt.
Sind noch nicht genügend Bewerber da? Ich will ja gar nicht die Zahl wissen.
FRIEDRICH: Das Vergabeverfahren läuft. Bei dieser Antwort bleibt es auch an dieser Stelle.
ZUSATZFRAGE LEIFERT: Wie lange Zeit läuft es noch?
FRIEDRICH: Es läuft so lange Zeit, wie es läuft. Es tut mir leid, aber ich kann Ihnen dafür kein Datum sagen.
ADEBAHR: Ich kann gern nachreichen, dass der jüngste Haftbesuch bei Herrn Steudtner am 13. Oktober stattgefunden hat, und zwar durch die Leiterin unserer Rechts- und Konsularabteilung in Istanbul.
FRAGE MEYER: Herr Seibert, gehört auch die Maut zu den Themen, die im aktuellen Regierungshandeln sondierungsfreundlich behandelt werden? Denn die möglichen künftigen Regierungspartner haben ja zumindest bisher durchaus dezidiert ablehnende Haltungen zur Pkw-Maut geäußert.
STS SEIBERT: Zur Maut haben wir Gesetze verabschiedet. Dazu gibt es Kabinettsbeschlüsse und verabschiedete Gesetze. Wir sind im Übrigen davon überzeugt, dass diese europarechtskonform sind. So werden wir es in dem anstehenden EuGH-Verfahren natürlich auch darlegen.