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Bundesregierung für Desinteressierte: Komplette BPK vom 22. Dezember 2017

US-Druck ► BPK vom 22. Dezember 2017

Themen: Regionalwahlen in Katalonien, Freilassung des in der Türkei inhaftierten Pilgers David Britsch, Resolution der UN-Vollversammlung zu Jerusalem, Telefonat zwischen der Bundeskanzlerin und dem russischen Präsidenten, Schuldenuhr des Bundes der Steuerzahler, öffentliche Fahndung nach mutmaßlichen G20-Gewalttätern, Medienbericht über den angeblichen Entzug der Unterstützung des ukrainischen Präsidenten durch die Bundeskanzlerin, Albaufstieg der A8, Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum presserechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber dem BND über Hintergrundgespräche, Sitzung des Sonderausschusses zu den Ausschreitungen im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel in Hamburg, Siemens, Vorbereitungen der Polizei auf die Silvesterfeierlichkeiten, Bericht von The Syria Campaign über eine Einflussnahme Russlands auf die Berichterstattung über die Weißhelme in sozialen Netzwerken, Mängel und Fehler bei der Fregatte „Baden-Württemberg“ der neuen Fregattenklasse F 125, Reise des Bundesaußenministers nach Afghanistan

Naive Fragen zu:
UN-Resolution zu Jerusalem (ab 7:55 min)
– Gab es Druck von amerikanischer Seite bezüglich des Abstimmungsverhaltens? (ab 9:27 min)
– Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Amerikaner auch die anderen EU-Staaten, die anderen EU-Partner, unter Druck gesetzt haben?
– auf welcher Ebene haben die Amerikaner versucht, Sie anzuwerben? Wer hat da mit wem geredet?

Schuldenuhr (ab 15:11 min)
– Haben Sie einen Kommentar dazu, dass der Bund der Steuerzahler ausdrücklich erwähnt, dass der Rückgang der Schulden nicht auf politisches Handeln basiert, sondern ausschließlich auf externen Faktoren, also dass Sie sich als Bundesregierung nicht damit schmücken sollten? (ab 17:13 min)

Öffentliche G20-Fahndung (ab 18:11 min)
– Wie finden Sie denn die Öffentlichkeitsfahndungen? Ich meine, da werden Hunderte Fotos und Videosequenzen ins Netz gestellt, wo Menschen zu sehen sind, über die man eigentlich nichts weiß. Sie könnten verdächtig sein. Sie könnten aber auch unschuldig sein.
– Sie sind ja auch das Verfassungsministerium. Sie sind für den bundesweiten Datenschutz zuständig. Deshalb ist es ja schon interessant, wie Ihre Stellungnahme dazu wäre. Ist diese Art von öffentlicher Fahndung denn überhaupt im Strafprozessrecht vorgesehen? Steht die darin?

Hintergrundgespräche (ab 23:50 min)
– Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat Ende Oktober den Bundesnachrichtendienst dazu verpflichtet, grundsätzlich mitteilen zu müssen, ob er Journalisten in Hintergrundgesprächen über seine Erkenntnisse zum Putschversuch in der Türkei informiert hat. Sie haben bisher nur mitgeteilt, dass Sie das Urteil zur Kenntnis genommen haben. Möchten Sie das Urteil auch einmal inhaltlich kommentieren?
– Das Kanzleramt ist laut Gerichtsprozess auch der Auffassung, die verlangte teilweise Transparenz es geht ja auch um Hintergrundgespräche im Kanzleramt hätte ein sofortiges Ende derartiger Gespräche zur Folge. Warum eigentlich? Außerdem sagt das Kanzleramt, die Preisgabe führe zu einem nicht wieder gutzumachenden Ansehensverlust der Bundesrepublik im In- und Ausland. Auch da frage ich: Wieso?

BPA-Akkreditierungspraxis (ab 25:40 min)
– können Sie uns darüber informieren, wie sich das Akkreditierungsverfahren bzw. die Akkreditierungspraxis des BPA in Zukunft verändern wird? (ab 30:30 min)

Silvesternacht 2017/2018 (ab 34:15 min)
– gerade letztes Jahr gab es ja heftige Kritik an der Praxis der Polizei am Kölner Bahnhof. Es gab „racial profiling“ und andere illegale Praktiken der dortigen Polizei. Was hat die Bundespolizei aus dem Einsatz im letzten Jahr gelernt? Was wird man dieses Jahr nicht wiederholen? (ab 35:44 min)

Gabriel in Afghanistan (ab 41:30 min)
– Hat er denn außer Regierungsstellen und Militärcamps irgendetwas in Afghanistan besucht, was kein Hochsicherheitstrakt ist? Ist er zum Beispiel nach Masar-e-Scharif selber gefahren, oder ist er im Camp geblieben? Das ist ja ein paar Kilometer entfernt.
– Wurde ihm gerade von den deutschen Soldaten über deren Frust mit dem BMVg berichtet?
– Es geht das vielleicht auch an Herrn Henjes ja darum, dass sich die Soldaten darüber aufregen, dass sie zivil ausfliegen müssen bzw. nicht mehr von der Bundeswehr selber ausgeflogen werden können, weil die Amis das übernehmen sollen, diese aber die Flüge immer wieder verschieben. Jetzt haben wir gerade Weihnachtszeit. Viele Soldaten kommen nicht pünktlich nach Hause. Das, was eigentlich nur ein Ausnahmefall sein soll, nämlich der zivile Ausflug, ist zum Regelfall geworden. Das habe ich dort auch selber erlebt.

 

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 22. Dezember 2017:

VORS. DR. MAYNTZ eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS’IN DEMMER sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

FRAGE WACKET: Mich würde interessieren, ob die Bundesregierung nach der Wahl in Katalonien jetzt eine Zuspitzung der Situation dort erwartet und ob sie die Möglichkeit sieht, auf europäischer Ebene noch etwas zu vermitteln.

SRS’IN DEMMER: Die gestrigen Regionalwahlen waren ja eine Folge der bekannten Entwicklungen, insbesondere der einseitigen Ausrufungen der Unabhängigkeit durch das katalanische Parlament. Als Ergebnis der Wahlen werden die Separatisten erneut eine Mehrheit der Sitze im katalonischen Regionalparlament einnehmen. Nun wird es an den Abgeordneten sein, eine Regierung zu bilden. Wir verbinden damit die Hoffnung, dass es gelingt, die gegenwärtige Spaltung der katalanischen Gesellschaft zu überwinden und mit allen politischen Kräften Spaniens eine gemeinsame Zukunft zu gestalten. Jede Regierung wird sich dabei auf den Boden des Rechtsstaats und der spanischen Verfassung bewegen müssen. Aus unserer Sicht kommt es weiterhin im Interesse aller Menschen in Spanien darauf an, im Rahmen der Rechts- und Verfassungsordnung des Landes eine Aussöhnung innerhalb der spanischen Gesellschaft zu erreichen. Die Bundesregierung vertraut darauf, dass alle Akteure in Spanien dieses Ziel verfolgen und dabei sämtliche Möglichkeiten zum Dialog und zur Deeskalation nutzen werden.

FRAGE JESSEN: Die Situation ist aber nun im Grunde politisch die Gleiche wie vor der Wahl. Tatsache ist, dass Rajoys Partei, ich glaube, nur drei Mandate errungen hat. Es gibt Analysten, die sagen, Rajoy sei sozusagen der effizienteste Wahlhelfer der Separatisten gewesen, und dass dadurch, dass sich die Situation politisch wiederholt, die EU und die anderen europäischen Staaten besonders gefordert seien. Ist es dann genug, wenn Sie im Grunde das wiederholen, was die Bundesregierung auch vor dieser Neuwahl gesagt hat?

SRS’IN DEMMER: Ich kann in der Tat nur noch einmal das wiederholen, was wir auch vor den Neuwahlen gesagt haben, dass es sich um eine innerspanische Angelegenheit handelt, die innerhalb des spanischen Rechts und der spanischen Verfassungsordnung gelöst werden muss.

FRAGE DECKER: Frau Demmer, das ist jetzt der dritte Gefangene manche sagen auch Geisel , der in der Türkei frei gelassen worden ist. Wie bewerten Sie das? Ist das sozusagen eine Trendwende? Geht Erdoðan vor dem Druck der EU und Deutschlands in die Knie oder sind das Zufälle?

SRS’IN DEMMER: Da würde ich Frau Adebahr um Antwort bitten.

ADEBAHR: Der Bundesaußenminister hat sich ja gestern Abend schon dazu geäußert. Für uns ist es ein weiteres positives Signal nach den jüngsten Entscheidungen und den Bewegungen, die wir in den letzten Wochen dort gesehen haben. Wir haben in den letzten Wochen gegenüber der türkischen Regierung in all diesen Fällen unsere Argumente und unsere Ansicht vorgetragen und sind jetzt froh, dass die türkische Regierung offenbar diese Argumente mit berücksichtigt hat oder zur gleichen Einschätzung gekommen ist.

In der Tat sind es Entscheidungen wie diese, die Hoffnung darauf machen, dass man versuchen kann, Schritt für Schritt wieder Vertrauen aufzubauen und in die Richtung einer Entkrampfung des bilateralen Verhältnisses zu gehen. Der Außenminister hat deshalb auch mit seinem türkischen Amtskollegen Çavuþoðlu vereinbart, dass sie ihre Gespräche aus den letzten Wochen jetzt fortsetzen werden und das gerade vor dem Hintergrund der schwierigen Themen in unserem bilateralen Verhältnis, die nach wie vor bestehen.

ZUSATZFRAGE DECKER: Also das interpretiere ich jetzt so, dass Sie darin eine Trendwende und keinen Zufall sehen.

ADEBAHR: Ich würde mir das Wort nicht zu Eigen machen. Wir sehen eine positive Entwicklung. Wir wollen aber natürlich nicht vergessen, dass es weiterhin schwierige Themen angefangen bei Herrn Yücel, für den immer noch keine Anklageschrift vorliegt zwischen uns und der Türkei gibt. Aber natürlich begrüßen wir, dass die Entwicklung der letzten Wochen eine positive ist. Wir sind bereit, jetzt auch in weitere Gespräche mit der türkischen Regierung einzugehen, um zu einer Entkrampfung unseres Verhältnisses zu kommen.

FRAGE PRÖSSL: Frau Adebahr, die Freilassung ist ja das Eine, das Andere sind die Anklagen. Wie wichtig ist der Bundesregierung, dass die Anklagen auch bei den Personen, die frei gelassen wurden, fallen gelassen werden?

ADEBAHR: Wir haben von Anfang an gesagt, dass aus unserer Sicht diese Inhaftierungen grundsätzlich grundlos sind und wir da anderer Meinung als die türkische Justiz sind. Insofern werden wir uns natürlich auch dafür einsetzen, dass die Prozesse, die weiter gehen, zu einem guten Ende kommen. Unsere Position ist da, glaube ich, von Anfang an sehr klar und bleibt die Gleiche.

FRAGE JESSEN: Bezieht sich die Fortsetzung und vielleicht Intensivierung der Gespräche, die Sie angedeutet haben, auf Gespräche auf Arbeitsebene oder ist auch ein Gespräch oder Treffen auf Ministerebene ins Auge gefasst? Das hätte ja auch eine symbolische Aussagekraft.

ADEBAHR: Der türkische Außenminister Çavuþoðlu hatte den Bundesaußenminister ja es war Ende Oktober zu einem Besuch nach Antalya eingeladen. Natürlich wird der Außenminister überlegen, in welcher Weise er dieser Einladung nachkommt und zu welchem Zeitpunkt er das nächste Gespräch mit Herrn Çavuþoðlu suchen wird. Das ist das Eine.

Auf der Arbeitsebene gehen die Kontakte jeden Tag fort. Gestern war der türkische Botschafter zu einem ganz normalen Gespräch mit unserem Völkerrechtsberater im Auswärtigen Amt. Man bespricht da in täglicher Arbeit sämtliche Themen miteinander, die auf der Agenda stehen. Auf diesem Weg soll es jetzt intensiv weiter gehen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Aber da Sie noch einmal die Einladung aus dem Oktober erwähnen: Darf man daraus schließen, dass auch aus der Sicht des Auswärtigen Amtes der Zeitpunkt eines solchen möglichen direkten Treffens näher rückt?

ADEBAHR: Ich kann Ihnen derlei Dinge ankündigen, wenn sie anzukündigen sind. Das tue ich dann auch. Warten wir es einmal ab.

FRAGE WACKET: Ich möchte noch einmal auf die gestrige Abstimmung in der UN-Generalversammlung (über die Resolution zu Jerusalem) zu sprechen kommen und noch einmal eine Begründung des Abstimmungsverhaltens Deutschlands hören.

Zum Zweiten. Herr Trump hatte ja gedroht, er werde sich die Staaten sehr genau merken, die dort für diese Resolution stimmen. Da wollte ich einmal hören, wovon die Bundesregierung jetzt für Deutschland ausgeht.

SRS’IN DEMMER: Vielleicht vorab ganz kurz von meiner Seite: In der gestrigen Notstandssitzung der Generalversammlung ging es im Grunde um die Zweistaatenlösung und die Aussicht auf eine Lösung des Konflikts. Die Sitzung wurde einberufen, nachdem sich der Sicherheitsrat nicht auf eine Resolution hatte einigen können. Die Haltung der Bundesregierung zur US-Entscheidung zu Jerusalem ist bekannt. Unsere Zustimmung zu der gestern mit 128 Ja-Stimmen angenommenen Resolution der Generalversammlung entspricht dieser bekannten Haltung.

ZUSATZFRAGE WACKET: Der zweite Teil der Frage?

SRS’IN DEMMER: Können Sie den noch einmal wiederholen?

ZUSATZFRAGE WACKET: Herr Trump hatte ja gesagt, er werde sich genau merken, wie dort abgestimmt wird und welche Länder für diese Resolution stimmen. Da wollte ich einmal hören, ob es da jetzt Reaktionen seitens der USA gab.

SRS’IN DEMMER: Das möchte ich nicht kommentieren.

FRAGE JUNG: Gab es Druck von amerikanischer Seite bezüglich des Abstimmungsverhaltens?

ADEBAHR: Vielleicht kurz von meiner Seite: Bei der Abstimmung gestern das ist ja ganz klar ging es natürlich um Jerusalem und die Möglichkeit, zu einer friedlichen Zwei-Staaten-Lösung zu gelangen. Es war keine Abstimmung über unser Verhältnis zu den USA. Es ging um diese konkrete Frage.

Wie Ihnen bekannt ist, haben sich die USA auch an eine Reihe von Staaten gewandt und dafür geworben, der Resolution nicht zuzustimmen. Das haben sie auch gegenüber Deutschland getan.

Ich kann Ihnen aber so viel sagen, dass in den direkten Gesprächen mit der USA vor der Abstimmung und in unseren bilateralen Gesprächen das deutsche Engagement gewürdigt wurde. Die deutsche Position zur Verlegung der US-Botschaft nach Jerusalem ist den amerikanischen Partnern auch hinlänglich bekannt. In diesem Wissen haben die Gespräche stattgefunden. Wir haben so abgestimmt, wie wir abgestimmt haben.

SRS’IN DEMMER: Es ist ja auch nicht unüblich, dass es unterschiedliche Auffassungen gibt.

FRAGE JESSEN: Das ist richtig, dass es nicht unüblich ist. Aber es ist doch eher unüblich, dass auf einer so drastischen Ebene fundamental Sanktionsmaßnahmen angekündigt werden. Welche möglichen Sanktionen gegen Deutschland infolge des Abstimmungsverhaltens sieht die Bundesregierung?

ADEBAHR: Ich kann dazu nur so viel sagen, dass die USA uns ihre Position vor der Abstimmung dargelegt haben. Sie haben dargelegt, wie sie die Sache sehen, und wir haben gesagt, wie wir die Sache sehen. Dann haben wir abgestimmt, wie wir abgestimmt haben. Von Weiterem kann ich jetzt nicht berichten.

SRS’IN DEMMER: Es ist ja Sache eines jeden Staates, die Argumente auf die Art und Weise in eine Debatte einzubringen, die er für geeignet hält. Wie gesagt: Es ist nicht unüblich, unterschiedlicher Auffassung zu sein und demgemäß abzustimmen. Unseren Partnern in Washington ist unsere Haltung bekannt. Wir stehen ja dazu auch weiterhin im Gespräch.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ich beziehe mich hier auf das, was Herr Trump als direkte Sanktionsandrohung gesagt hat. Ist der Bundesregierung ein Präzedenzfall bekannt, wo ein US-Präsident sozusagen pauschal allen, die einer Position zuneigen, die nicht seine ist, mit Sanktionen gedroht hat, inklusive der Verbündeten?

SRS’IN DEMMER: Ich glaube, wir haben hier jetzt beide die Haltung der Bundesregierung erklärt. Zu den konkreten Dingen möchten wir keine Stellung nehmen.

FRAGE JUNG: Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Amerikaner auch die anderen EU-Staaten, die anderen EU-Partner, unter Druck gesetzt haben?

ADEBAHR: Die amerikanische Regierung hat mit allen EU-Staaten das Gespräch gesucht, soweit es mir bekannt ist. Was das Unter-Druck-Setzen angeht: Die amerikanische Regierung ist an uns herangetreten und hat für ihre Haltung geworben, und wir haben unsere Haltung deutlich gemacht.

ZUSATZFRAGE JUNG: Jetzt muss ich noch einmal fragen, auf welcher Ebene man sich unterhalten hat. Also auf welcher Ebene haben die Amerikaner versucht, Sie anzuwerben? Wer hat da mit wem geredet?

ADEBAHR: Ich mache mir Ihren Wortlaut schon wieder nicht zu Eigen. Die Gespräche finden in New York in den ständigen Vertretungen unter den Botschaftern bei den Vereinten Nationen statt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Also hat Herr Heusgen da die Gespräche geführt?

ADEBAHR: Ich kann Ihnen nicht konkret sagen, wer da genau mit wem gesprochen hat. Es war im Rahmen der Ständigen Vertretung in New York.

FRAGE REICHE: Es gab gestern ein Telefonat zwischen Angela Merkel und Wladimir Putin. Welche Punkte waren der Kanzlerin da besonders wichtig?

Eine Frage vielleicht auch an das Auswärtige Amt: Ostern gab es ja schon einmal eine Telefonkonferenz, damals, glaube ich, im Normandie-Format, in der man auch konstatierte, dass der Minsker Friedensprozess de facto zum Erliegen gekommen sei. Jetzt gibt es die Schwierigkeiten in dem russisch-ukrainischen Kontrollzentrum. Kann man sagen, dass es sich inzwischen noch weiter verschlechtert hat?

SRS’IN DEMMER: In der Tat: Die Bundeskanzlerin hat gestern Abend mit Präsident Putin telefoniert und vor allen Dingen den Abzug der russischen Militärbeobachter aus dem JCCC erörtert, dem Joint Center for Control and Coordination. Das JCCC leistet einen wichtigen Beitrag bei der Wahrung des Waffenstillstands und zur Unterstützung der OSZE-Beobachter. In ihm stehen ukrainische und russische Militärs im direkten Kontakt. Der russische Rückzug setzt in dieser Situation natürlich ein völlig falsches Signal. In der gegenwärtigen Situation hoffen wir, dass Russland diese Maßnahme rückgängig macht. Denn nur so kann es seiner Verantwortung für die Sicherheit der Sonderbeobachtermission der OSZE-SMM und für die Menschen in der Ostukraine gerecht werden.

ZUSATZFRAGE REICHE: Vielleicht könnte uns Frau Adebahr eine kurze Einschätzung zur Umsetzung des Minsker Friedensabkommens geben. Wie steht man da jetzt? Wie sieht das aus Sicht des Auswärtigen Amtes aus?

ADEBAHR: Dazu kann ich nur allgemein sagen: Das sind jetzt die konkreten Fragen, vor denen wir an diesem Weihnachten stehen. Diese hat die Kanzlerin mit Herrn Putin besprochen. Natürlich steht die Bundesregierung zu Minsk und zu seiner Umsetzung und arbeitet weiter daran.

SRS’IN DEMMER: Das ist ja ein wichtiger Punkt.

FRAGE GEUTHER: Ein ganz anderes Thema, Herr Blankenheim. Der Bund der Steuerzahler hat ja beschlossen, die Entwicklung nachzuvollziehen und in Zukunft die Schuldenuhr rückwärts laufen zu lassen. Wie bewerten Sie das?

Vielleicht auch allgemein: Sie gehen ja selber auch immer wieder da vorbei. Wie geht es Ihnen damit? Finden Sie diese Schuldenuhr plakativ? Ist das für Sie sinnvolle Transparenz?

BLANKENHEIM: Sie haben ja darauf verwiesen, dass es eine Schuldenuhr des Bundes der Steuerzahler ist. Der Bund der Steuerzahler verweist ja selbst auf eine Mitteilung des Statistischen Bundesamtes, die einen Rückgang der Staatsverschuldung um 2,9 Prozent im dritten Quartal 2007 im Vergleich zum Vorjahresquartal ausweist. Damit setzt sich der Trend der Verringerung der Verschuldung in Deutschland fort. Seit 2012 ist die Verschuldung des Bundes rückläufig.

Vielleicht einmal anhand von ein paar Zahlen: 2016 war man da noch bei 68,1 Prozent. 2017 ist jetzt die Projektion 64 ¾ Prozent, und im Jahr 2019 wird die gesamtstaatliche Verschuldung erstmalig wieder unterhalb des Maastricht-Grenzwertes von 60 Prozent liegen.

Die Konsolidierungsstrategie des Bundes ist somit erfolgreich. Die schwarze Null ist ein Erfolg der Bundesregierung. Die gesamtstaatliche Verschuldung geht erfolgreich zurück. Das sehen wir natürlich sehr positiv und freuen uns über diese Entwicklung.

FRAGE: Das ist die Entwicklung selbst. Könnten Sie zur Schuldenuhr noch etwas sagen, zum Beispiel zur Entscheidung, dass zeitverzögert umzusetzen?

BLANKENHEIM: Sehen Sie mir nach: Das ist eine Schuldenuhr des Bundes der Steuerzahler. Das möchte ich jetzt gar nicht bewerten.

FRAGE JUNG: Haben Sie einen Kommentar dazu, dass der Bund der Steuerzahler ausdrücklich erwähnt, dass der Rückgang der Schulden nicht auf politisches Handeln basiert, sondern ausschließlich auf externen Faktoren, also dass Sie sich als Bundesregierung nicht damit schmücken sollten?

BLANKENHEIM: Wie gesagt: Diese Entwicklung ist ganz klar ein Erfolg der Konsolidierungsstrategie der Bundesregierung. Sie sichert die zukünftige Handlungsfähigkeit des Staates. Die Entwicklung habe ich ja vorhin auch an Zahlen aufgezeigt, und das spricht für sich.

ZUSATZFRAGE JUNG: Also sagt der Bund der Steuerzahler nicht die Wahrheit? Denn Sie sagen ja das genaue Gegenteil.

BLANKENHEIM: Ich bewerte jetzt keine Aussagen auf Wahrheitsgehalt. Ich kann Ihnen nur sagen, wie das aus unserer Sicht ist. Das ist insofern ein Resultat der erfolgreichen Konsolidierungsstrategie der Bundesregierung.

FRAGE JUNG: Ich wollte das BMI zu der öffentlichen Fahndung in Sachen G20 befragen. Sie sind ja auch für den Datenschutz zuständig. Wie finden Sie denn die Öffentlichkeitsfahndungen? Ich meine, da werden Hunderte Fotos und Videosequenzen ins Netz gestellt, wo Menschen zu sehen sind, über die man eigentlich nichts weiß. Sie könnten verdächtig sein. Sie könnten aber auch unschuldig sein.

KORFF: Das ist, wie Sie wissen, ein Ermittlungsverfahren der Hamburger Behörden, die dafür ausschließlich zuständig sind und die zu dem Entschluss gekommen sind, dass diese Maßnahme für sinnvoll gehalten wird. Dass öffentliche Fahndungen grundsätzlich rechtlich möglich sind, ist richtig. Aber die Entscheidung der Hamburger Behörden, das in diesem Umfang zu tun, möchte ich nicht bewerten.

ZUSATZFRAGE JUNG: Sie sind ja auch das Verfassungsministerium. Sie sind für den bundesweiten Datenschutz zuständig. Deshalb ist es ja schon interessant, wie Ihre Stellungnahme dazu wäre. Ist diese Art von öffentlicher Fahndung denn überhaupt im Strafprozessrecht vorgesehen? Steht die darin?

Finden Sie diese Art von Fahndung verhältnismäßig? Da wird ja nicht jemand konkret gesucht, dem nachgewiesen werden kann, dass er eine Straftat begangen hat, sondern wild drauflos.

KORFF: Ich habe ja schon gesagt: Grundsätzlich sind öffentliche Fahndungen nach der Strafprozessordnung möglich.

ZURUF JUNG: Ja, aber es geht um diese Art!

KORFF: Die Hamburger Behörden sind in diesen Fällen zu dieser Entscheidung gekommen, weil sie die Fälle kennen die kenne ich nicht , was jeweils dazu geführt hat, eine öffentliche Fahndung zu machen. Ich kann das in diesen Fällen nicht bewerten, weil ich sozusagen nicht die Verhältnismäßigkeitsprüfung und die Prüfung der Hamburger Behörden im Einzelnen kenne.

FRAGE FIEBRIG: Meine Frage geht an Frau Demmer. Ich beziehe mich auf eine Publikation der „BILD“-Zeitung, in der es nach der exklusiven Information der Zeitung darum geht, dass die Bundeskanzlerin dem ukrainischen Präsidenten ihre Unterstützung entzogen hat. Können Sie das bestätigen? Entspricht das der Position der Bundesregierung und von Frau Merkel?

SRS’IN DEMMER: Ich möchte diesen Bericht jetzt nicht im Einzelnen kommentieren.

Aber lassen Sie mich unsere Haltung ganz grundsätzlich darlegen: Die Reformanstrengungen, die die ukrainische Regierung bisher unternommen hat, sind gerade angesichts der äußerst schwierigen Lage insbesondere im Osten des Landes beeindruckend. Vor allem die in diesem Jahr beschlossene Gesundheitsreform, die guten Fortschritte in der Dezentralisierung, aber auch die 2016 eingeführte elektronische Einkommens- und Vermögenserklärung etwa für Staatsbedienstete sind bedeutende Schritte.

Wir verfolgen auch die jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit der ukrainischen Antikorruptionsbehörde mit großer Aufmerksamkeit. Für die erfolgreiche und glaubwürdige Bekämpfung der Korruption bedarf es unabhängiger Behörden. Eine Einschränkung dieser Arbeit wäre ein falsches Signal. Der entschlossene Kampf gegen die Korruption ist ein zentrales Element auf dem Weg zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Stabilisierung der Ukraine, und die Bundesregierung unterstützt die Ukraine nachdrücklich auf diesem Weg.

ZUSATZFRAGE FIEBRIG: In dieser Publikation steht auch, dass demnächst ein Treffen von einem Abgesandten aus Berlin mit dem ukrainischen Präsidenten stattfinden soll. Können Sie das wiederum bestätigen und konkretisieren, wer wann den ukrainischen Präsidenten treffen wird?

SRS’IN DEMMER: Ich möchte, wie gesagt, den Bericht im Einzelnen ohnehin ganz und gar nicht kommentieren. Aber dass es hier einen regen Austausch zwischen beiden Regierungen gibt, wissen Sie, und darüber halten wir Sie auch regelmäßig auf dem Laufenden.

FRAGE: Ich habe eine Frage an das Verkehrsministerium. Das baden-württembergische Verkehrsministerium hat heute bekannt gegeben, dass der Bund die Planung und Planfeststellung für den sogenannten Albaufstieg der A8 freigegeben hat. Das Land kritisiert, dass ÖPP dabei auf Wunsch des Bundes nach wie vor einkalkuliert werden soll. Können Sie mir sagen, ob es sich um ein sogenanntes F-Modell mit Sondermaut oder um ein Modell handelt, bei dem nur die Verfügbarkeit als Kriterium angesetzt wird?

BUSER: Vielen Dank für die Frage. Die Details dazu sind mir momentan nicht bekannt.

ZUSATZFRAGE: Können Sie die nachreichen?

BUSER: Ich kann mich darum bemühen.

FRAGE REICHE: Frau Dr. Krüger, welche sind denn aus Ihrer Sicht die wichtigsten Veränderungen, die jetzt ab dem 1. Januar auf den Verbraucher zukommen?

DR. KRÜGER: Vielen Dank für diese Frage. Das werde ich nachreichen.

FRAGE JUNG: Ich hoffe, dass auch das BMVI das nachreichen wird. Da schaut man immer nur, ob man etwas nachreicht. Da kommt nie was!

Ich habe noch einmal eine Frage an das Kanzleramt bzw. an Frau Demmer. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat Ende Oktober den Bundesnachrichtendienst dazu verpflichtet, grundsätzlich mitteilen zu müssen, ob er Journalisten in Hintergrundgesprächen über seine Erkenntnisse zum Putschversuch in der Türkei informiert hat. Sie haben bisher nur mitgeteilt, dass Sie das Urteil zur Kenntnis genommen haben. Möchten Sie das Urteil auch einmal inhaltlich kommentieren?

SRS’IN DEMMER: Die Urteilsbegründung liegt einfach noch nicht vor. Aber selbstverständlich wird die nach Eingang sorgfältig geprüft werden.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das Kanzleramt ist laut Gerichtsprozess auch der Auffassung, die verlangte teilweise Transparenz es geht ja auch um Hintergrundgespräche im Kanzleramt hätte ein sofortiges Ende derartiger Gespräche zur Folge. Warum eigentlich?

Außerdem sagt das Kanzleramt, die Preisgabe führe zu einem nicht wieder gutzumachenden Ansehensverlust der Bundesrepublik im In- und Ausland. Auch da frage ich: Wieso?

SRS’IN DEMMER: Wie gesagt: Wir werden jetzt erst einmal die Urteilsbegründung abwarten und uns das dann genau anschauen. Dann werden wir uns dazu äußern.

ZUSATZFRAGE JUNG: Es geht ja auch im Allgemeinen um die Kanzlerin und um Hintergrundgespräche. Sie sollen ja nicht sagen, über was die genau geredet haben, sondern nur, wer dabei war und um welche Themen es grob ging. Sie drohen ja jetzt damit, zu sagen: Wenn das geschehen müsste also eine ganz einfache Transparenz, nicht die vollständige , dann würden Sie damit ganz aufhören. Wieso?

SRS’IN DEMMER: Lassen Sie uns doch einfach erst einmal abwarten, was in der Urteilsbegründung steht, und dann äußern wir uns dazu.

ZURUF JUNG: Dabei geht es ja um den BND! Ich rede hier vom Kanzleramt.

SRS’IN DEMMER: Genau, aber dazu liegen mir jetzt Ihre Zitate nicht vor. Die müsste ich mir noch einmal anschauen. Das können wir dann gegebenenfalls nachreichen.

FRAGE JESSEN: Ich habe eine Frage an das BMI und des BPA. Gestern tagte der G20-Sonderausschuss der Hamburger Bürgerschaft. Er wollte sich unter anderem mit der Frage der Hintergründe der Journalistenakkreditierungsentzüge befassen. Eingeladen waren auch BKA und Bundespresseamt. Wenn ich das richtig sehe, dann haben sich beide Institutionen geweigert, jemanden dorthin zu schicken. Warum denn? Warum erschweren Sie den Hamburgern die Aufklärung?

SRS’IN DEMMER: Ich würde hier doch gerne noch einmal deutlich zum Ausdruck bringen, dass wir ja insgesamt sehr, sehr auskunftsfreudig waren. Wir haben hier in der BPK über das Akkreditierungsverfahren Auskunft gegeben. Wir haben zahlreiche parlamentarische Anfragen beantwortet.

Was Hamburg betrifft: Um die föderalen Zuständigkeiten nicht durcheinanderzubringen, hat sich das BPA eben dazu entschieden Alles, was den Bund betrifft, wird vom Bund beantwortet. Die Exekutive des Bundes äußert sich zu Themen, die ausschließlich in die Zuständigkeit des Bundes fallen, ganz grundsätzlich nicht gegenüber Landesparlamenten oder deren Ausschüssen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Das ist ja richtig und sehr schön. Aber die Auskunftsfreudigkeit hat doch auch den Zweck, Aufklärung zu befördern, und

SRS’IN DEMMER: Genau, aber gerade das Thema der Akkreditierung betrifft allein das Bundespresseamt. Das liegt in der Zuständigkeit des Bundes, und hier betreiben wir ja auch Aufklärung.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Aber der Gipfel war ja nun eine Art Joint Venture zwischen Bund, Land und auch diversen anderen Ländern. Auch das, was dann sozusagen schiefgegangen ist, hat sich ja auf die Ebene sowohl des Bundes als auch der Länder ausgewirkt. Ich stelle noch einmal die Frage: Warum sagen Sie das dann in einem so strikten Maß? Ich bin mir sicher, wir würden vergleichbare Fälle finden, in denen sehr wohl Vertreter des Bundes auch auf Länderanfragen positiv reagiert haben. Warum in diesem Fall explizit nicht? Sie verhindern damit eine mögliche Aufklärung auf Landesebene.

SRS’IN DEMMER: Das weise ich strikt zurück.

Das mit dem Joint Venture stimmt zwar ganz grundsätzlich, aber nicht hinsichtlich des Punkts der Akkreditierung. Die Akkreditierungen sind ausschließlich in der Zuständigkeit des Bundes und eben nicht in einer Zusammenarbeit oder im Rahmen der Amtshilfe zwischen den beiden vereinbart worden. Deswegen möchte ich auch noch einmal darauf hinweisen: Wir haben dazu wirklich zahlreich Auskunft gegeben und erschöpfend Auskunft gegeben. Von einer Verweigerungshaltung kann da keine Rede sein.

KORFF: Grundsätzlich teile ich das, was Frau Demmer gesagt hat. Ich möchte aber tatsächlich differenzieren. Es handelt sich um einen Sonderausschuss der Hamburger Behörden und nicht um einen Untersuchungsausschuss. Diese grundsätzlichen Zeugenladungsrechte, die für Untersuchungsausschüsse gelten, gelten für diesen Sonderausschuss nicht. Es ist so, dass in der Tat auch in der Vergangenheit schon Mitglieder der Bundesregierung oder auch Vertretern von Bundesbehörden als Zeugen an Sitzungen von Landesuntersuchungsausschüssen teilgenommen haben, dann aber im Rahmen der Amtshilfe, soweit dadurch eine Kontrolle der Landesbehörden durch den Landtag ermöglicht wurde.

Konkret ging es bei der Ladung für den gestrigen Termin auch um mehrere Tagesordnungspunkte, zum einen das Akkreditierungsverfahren betreffend. Dazu waren das BPA und das BKA geladen. Das fällt aber tatsächlich ausschließlich in den Rahmen des gesamten Akkreditierungsverfahrens in Bundeskompetenz.

Bezüglich der weiteren Frage, hinsichtlich der auch Vertreter von Bundesbehörden geladen waren, nämlich Bundespolizei, BKA und ein Vertreter vom BMI für die Bereitschaftspolizei: Da haben wir selbstverständlich zugestimmt, dass diese im Rahmen der verfassungsrechtlichen Grenzen in Amtshilfe aussagen können, nämlich soweit das die Kontrolle der Landesbehörden durch das Landesparlament betrifft. Natürlich geht es dabei dann um Zusammenarbeitsfragen. Natürlich geht es dabei um Fragen, zu denen wir dann auch Aussagen machen werden. Aber dieser Teil des gesamten Akkreditierungsverfahrens unterliegt aus unserer Sicht tatsächlich einer reinen Bundeskompetenz und ist deswegen für die landesparlamentarische Kontrolle nicht zugänglich. Das ist auch verfassungsgerichtlich so bestätigt.

FRAGE JUNG: Frau Demmer, können Sie uns darüber informieren, wie sich das Akkreditierungsverfahren bzw. die Akkreditierungspraxis des BPA in Zukunft verändern wird?

SRS’IN DEMMER: Ja. Das haben wir auch als Pressemitteilung herausgegeben; das können Sie gerne noch einmal nachlesen. Ich glaube, der zentralste Punkt ist, dass es jetzt einen Akkreditierungsbeauftragten im Bundespresseamt geben wird, der sich bei solchen Großveranstaltungen auch vor Ort aufhalten wird. Das heißt, es gibt auch eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer, an die man sich wenden kann. Das wird die Abläufe in solchen Fällen wie dem jetzigen beim G20-Gipfel in diesem Jahr sicherlich erheblich vereinfachen.

ZUSATZ JUNG: Das heißt, hätte es den beim G20-Gipfel gegeben, dann wäre das ganze Problem nicht aufgetreten.

SRS’IN DEMMER: Das ist ja hypothetisch. Es ist ja auch nicht so, als wenn es im Bundespresseamt nicht auch jetzt schon jemanden geben würde, der sich darum kümmert. Aber jetzt gibt es einen Ansprechpartner nach außen sozusagen ein Gesicht, an das man sich wenden kann , der eben auch für die journalistischen Verbände der Ansprechpartner ist.

ZUSATZFRAGE JUNG: War Herr Seibert das vorher nicht?

SRS’IN DEMMER: Das ist er ja auch, natürlich. Das ist, wie gesagt, etwas Zusätzliches. Das ist ein Volljurist, der sich um die Belange der Akkreditierungsverfahren sehr kompetent kümmern wird.

FRAGE JESSEN: Nur zur Klarstellung, Frau Korff: Sie sagten eben, das sei ein Ausschuss der Hamburger Behörden gewesen. Ich dachte, es sei ein Sonderausschuss der Hamburger Bürgerschaft gewesen. Das wäre das Parlament. Das ist doch keine Behörde, oder?

KORFF: Nein, richtig, das ist ein Ausschuss des Hamburger Parlaments, der die landesrechtliche Kontrolle der Hamburger Behörden vornimmt. Es ist ein Ausschuss der Bürgerschaft der Freien Hansestadt Hamburg.

FRAGE LANGE: Ich habe eine Frage an Frau Demmer und das Wirtschaftsministerium zum Thema Siemens. Herr Kaeser besucht gerade von Schließungen bedrohte Standorte und schlägt die Schaffung eines Zukunftsfonds vor, mit dessen Hilfe er die digitale Transformation bewältigen will. Ich hätte gerne gewusst, ob Herr Kaeser mit dieser Idee auch schon gegenüber der Bundesregierung, also der Kanzlerin oder dem Wirtschaftsministerium, vorstellig geworden ist.

SRS’IN DEMMER: Konkrete Pläne sind uns nicht bekannt, aber die Bundesregierung begrüßt ganz grundsätzlich, dass Siemens das Gespräch mit den Arbeitnehmervertretungen und auch mit der sächsischen Landesregierung sucht, und zwar mit dem Ziel, tragfähige Lösungen auch für den Standort Görlitz zu finden. Mögliche Maßnahmen bleiben weiteren Gesprächen vorbehalten.

JORNITZ: Ich habe dem eigentlich nichts hinzuzufügen. Es wurde ja bei dem Gespräch der Ministerin mit der Konzernleitung von Siemens am 11. Dezember auch vereinbart, dass es diese weiteren Gespräche eben geben wird.

ZUSATZFRAGE LANGE: Ich vergaß zu erwähnen, dass Herr Kaeser auch gefordert hat, der Bund möge Mittel in diesen Fonds einfließen lassen. Siemens hat im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Gewinn in Höhe von 6,2 Milliarden Euro nach Steuern gemacht. Für wie nachvollziehbar halten Sie es, dass ein Unternehmen mit dieser Finanzlage Bundesmittel einfordert?

JORNITZ: Das kann ich jetzt nicht kommentieren. Das ist ja ein Plan, den Siemens jetzt erst einmal gemeinsam mit der sächsischen Landesregierung vorgestellt hat. Das kann man jetzt noch nicht bewerten.

SRS’IN DEMMER: Ich habe dazu alles gesagt.

FRAGE WACKET: Ich habe eine Frage an das Innenministerium zur Bundespolizei und Silvester: Wie bereitet sich die Polizei denn auf die Silvesterfeierlichkeiten nach den Vorfällen in Köln und anderen Städten vor? Erwartet man eigentlich ähnliche Vorfälle wie in den letzten beiden Jahren?

Noch eine Frage zum Thema „Schutz des Gottesdienstes in Köln“: Geht man davon aus, dass der gewährleistet ist?

KORFF: Grundsätzlich kann ich bestätigen, dass sich die Bundespolizei selbstverständlich gut auf die Einsätze rund um Silvester vorbereitet, dass die Einsatzkonzepte wie auch schon im vergangenen Jahr angepasst wurden und dass sie auch regelmäßig je nach Lage angepasst werden.

In Bezug auf den Gottesdienst ist mir jetzt nichts Konkretes bekannt. Das würde ich dann gegebenenfalls nachreichen, falls wir davon mit der Bundespolizei betroffen sein sollten.

ZUSATZ WACKET: Vor zwei Jahren gab es ja Angriffe auf den Gottesdienst, also noch vor den eigentlichen Zwischenfällen. Im letzten Jahr hatte, glaube ich, der Chef der Bundespolizei gesagt, dass es gelungen sei, den Gottesdienst diesmal zu schützen. Es muss ja nicht nur um Köln gehen. Köln ist mit dem Kölner Dom natürlich ein besonderes Symbol, aber es kann ja auch Gefahren für andere Gottesdienste in anderen Städten geben.

KORFF: Das ist richtig. Soweit das in die Kompetenz der Bundespolizei fällt, werden die darauf vorbereitet sein. Ich kann Ihnen nur nicht berichten, was da konkret vorgesehen ist, weil ich das Einsatzkonzept im Moment tatsächlich nicht vorliegen habe.

FRAGE JUNG: Frau Korff, gerade letztes Jahr gab es ja heftige Kritik an der Praxis der Polizei am Kölner Bahnhof. Es gab „racial profiling“ und andere illegale Praktiken der dortigen Polizei. Was hat die Bundespolizei aus dem Einsatz im letzten Jahr gelernt? Was wird man dieses Jahr nicht wiederholen?

KORFF: Im Nachgang zu der letzten Silvesternacht wurde das in der Tat umfangreich diskutiert, und wir haben in dem Rahmen Stellung genommen. Die Feststellung, dass es dabei „racial profiling“ gab, wurde ja auch nicht vollumfänglich geteilt. Inwieweit diesbezüglich Änderungen am Einsatzkonzept vorgenommen wurden, kann ich Ihnen derzeit tatsächlich nicht sagen, weil mir das Einsatzkonzept, wie gesagt, hier gerade nicht vorliegt.

ZUSATZFRGE JUNG: Können Sie es nachreichen?

KORFF: Ich will es versuchen.

FRAGE JESSEN: Ich weiß nicht, an wen genau sich die Frage zu richten hätte, vielleicht an das BMI. Haben Sie eigene Erkenntnisse über das, was die Analyseagentur Graphika in einer Auswertung von Tweets in Sachen der Rolle der Weißhelme in Syrien herausgefunden hat, dass nämlich diese Tweets in erheblichem Maße von russischer Seite gesteuert und manipuliert worden sind, um Einfluss auf eine negative Bewertung der Weißhelme zu nehmen, der zufolge es sich nicht um eine Hilfsorganisation, sondern sozusagen um verdeckte Kombattanten des IS handeln solle? Das war in der Berichterstattung. Hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse darüber, die dies bestätigen würden?

KORFF: Ich persönlich habe sie derzeit nicht. Auch das müsste ich nachschauen. Ich weiß nicht, ob das Auswärtige Amt etwas dazu sagen kann.

ADEBAHR: Ich wüsste auch nicht von eigenen Erkenntnissen der Bundesregierung. Ich kann für das Auswärtige Amt ganz generell sagen, dass wir mit den Weißhelmen in Syrien seit Jahren sehr gut und sehr eng zusammenarbeiten und sie als ganz ausgezeichnete Hilfsorganisation schätzen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Heißt das also, wenn ich da einhaken darf, dass das, was in diesen Tweets in Social Networks als Darstellung gegeben wird, dass die Weißhelme in Wahrheit Propagandisten und verkappte Unterstützer des IS sind, nicht Ihrer Erfahrung mit dieser Organisation entspricht?

ADEBAHR: Das entspricht nicht unserer bisherigen Erfahrung.

FRAGE PRÖSSL: Herr Henjes, zur Berichterstattung der „Kieler Nachrichten“ über die Fregatte F 125 „Baden-Württemberg“, die ja im Januar in die Werft muss, damit Fehler behoben werden: Sie hatten Mitte Dezember schon angekündigt, dass die Indienststellung erst im Frühjahr 2018 möglich sein wird. Muss man jetzt davon ausgehen, dass sich die Indienststellung noch weiter verschiebt? Mit welchem zeitlichen Horizont rechnen Sie für die weiteren Fregatten?

HENJES: Vielen Dank für die Frage. Wie Sie es eben in Ihrer Frage dargestellt haben, befand sich die Fregatte 125 „Baden-Württemberg“ seit Juli dieses Jahres in der Erprobung. In der Erprobung ist man nun zu der Erkenntnis gelangt, dass diese Tests nicht erfolgreich waren. Insofern wird die Fregatte ab dem 19. Januar zur Fehlerbehebung bzw. Mängelbeseitigung für eine längere Liegezeit wieder bei der Industrie eingeplant werden. Daher kann ich Ihnen von Berlin aus nun wirklich keine Prognose geben, wie lange die Industrie für die Behebung der festgestellten Mängel bzw. der Fehler braucht.

ZUSATZFRAGE PRÖSSL: Können Sie auch noch nicht sagen, wann die weiteren Fregatten kommen sollen?

HENJES: Nein. Die Fregatte wird jetzt, wie gesagt, wieder zurück auf die Werft gesetzt. Jetzt gilt es erst einmal, zu schauen, ob die Fehler nur die jetzige Fregatte „Baden-Württemberg“ betreffen oder ob es Dinge sind, auf die man grundsätzlich auch bei den drei weiteren Fregatten schauen muss.

ZUSATZFRAGE PRÖSSL: Muss die Bundesregierung schon über Schadenersatz nachdenken, einfach weil es länger dauert?

HENJES: Wir und insbesondere die Marine finden es natürlich sehr nachteilig, dass die Fregatte, die schon seit Juli, nach dem sogenannten kleinen Flaggenwechsel, mit der Mannschaft in der Erprobung stand, nun wiederum Mängel und Fehler aufwies. Auf der anderen Seite sage ich von dieser Position aus: Jetzt geht es erst einmal darum, dass die festgestellten Mängel und Fehler behoben werden. Insofern schauen wir natürlich auch darauf, dass dann eine zügige Indienststellung möglich sein muss.

ZUSATZFRAGE PRÖSSL: In der Presse war von Hardware- und Softwarefehlern die Rede. Können Sie etwas zu den Fehlern sagen, die aufgetreten und deutlich geworden sind?

HENJES: Nein. Sehen Sie es mir bitte nach, dass wir in die Besprechung von Details nicht eintreten wollen.

FRAGE JUNG: Frau Adebahr, ich möchte noch einmal zum Besuch von Herrn Gabriel in Afghanistan kommen. Hat er denn außer Regierungsstellen und Militärcamps irgendetwas in Afghanistan besucht, was kein Hochsicherheitstrakt ist? Ist er zum Beispiel nach Masar-e-Scharif selber gefahren, oder ist er im Camp geblieben? Das ist ja ein paar Kilometer entfernt.

Wurde ihm gerade von den deutschen Soldaten über deren Frust mit dem BMVg berichtet?

ADEBAHR: Herr Gabriel hat sich wenige Stunden in Afghanistan aufgehalten und hat in Kabul die Regierungsgespräche im Areal des Präsidentenpalastes geführt. In Masar-e-Scharif waren wir im Camp. Wir haben dort im Camp auch die Baustelle des neuen Generalkonsulats besichtigt.

Dann hat er in der Tat ein Zusammentreffen mit den Soldatinnen und Soldaten gehabt. Ich kann Ihnen, ehrlich gesagt, nicht sagen ich stand nicht daneben , was dort besprochen wurde.

ZUSATZ JUNG: Es geht das vielleicht auch an Herrn Henjes ja darum, dass sich die Soldaten darüber aufregen, dass sie zivil ausfliegen müssen bzw. nicht mehr von der Bundeswehr selber ausgeflogen werden können, weil die Amis das übernehmen sollen, diese aber die Flüge immer wieder verschieben. Jetzt haben wir gerade Weihnachtszeit. Viele Soldaten kommen nicht pünktlich nach Hause. Das, was eigentlich nur ein Ausnahmefall sein soll, nämlich der zivile Ausflug, ist zum Regelfall geworden. Das habe ich dort auch selber erlebt.

HENJES: Wo ist die Frage?

ZUSATZFRAGE JUNG: Wann ändert das BMVg das?

HENJES: Sehen Sie es mir bitte nach, dass wir zu einzelnen Flügen oder Operationen im Sinne des Personentransports hier nichts sagen können. Nur grundsätzlich sei noch einmal wie so häufig in der Regierungspressekonferenz unterstrichen, dass der strategische Lufttransport wie auch der Personaltransport der Einsatzkontingente ein, sagen wir einmal, rares Gut ist. Das heißt, die Abstellung auf die Amerikaner bzw. auf unsere Bündnispartner ist häufig der Fall. Darüber hinaus handelt es sich dabei sowohl um zivilen als auch militärischen Lufttransport.

Darüber hinaus ist es uns natürlich wichtig, dass unsere Soldatinnen und Soldaten, gerade wenn es zu einem Wechsel im Rahmen der Feiertage kommt, zeitig dazu kommen. Insofern war das schon eingeplant.

Aber alles andere, was ich aus Ihrer Frage so ein bisschen heraushöre, diesen Duktus, diese Einschätzung vermag ich hier nicht zu teilen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Es geht ja nicht um Einzelfälle oder einzelne Flüge, sondern es ist Standard geworden. Es ist also die Ausnahme, dass die Soldaten militärisch ausgeflogen werden.

Sie sagen, das sei häufig. Können Sie uns das einmal auflisten? Das können Sie gern nachreichen.

HENJES: Nein, das tue ich nicht. Wir erläutern hier Regierungshandeln. Ich fange nicht an, Ihnen hier zu einzelnen Personal- und Personentransporten in die Einsatzkontingente Rechenschaft abzulegen. Sehen Sie mir das bitte nach. Richten Sie Ihre Frage bitte an das Presseinformationszentrum des Einsatzführungskommandos in Potsdam.

ZUSATZFRAGE JUNG: Warum können Sie das nicht beantworten?

HENJES: Sehen Sie es mir bitte nach, dass wir hier als Regierungssprecher Regierungshandeln darlegen

ZURUF JUNG: Das ist Regierungshandeln!

HENJES: und nicht Handeln auf operativer Ebene.

FRAGE PIETRASS: Mit der Abstimmung gestern erhärtet sich ja das Bild, dass es in Katalonien eine demokratische Mehrheit für eine Loslösung von Spanien gibt. Das wird man vielleicht nicht auf Dauer als innerspanische Angelegenheit behandeln können, wenn man die Demokratie ernstnimmt.

Die Frage ist: Was muss passieren; unter welchen Bedingungen ist die Bundesregierung denn grundsätzlich bereit, eine Loslösung von Teilgebieten von Staaten zu akzeptieren, letztlich also auch mögliche neue Staaten in Europa anzuerkennen?

SRS’IN DEMMER: Ich denke, ich habe zum Thema Katalonien eben erschöpfend Auskunft gegeben. Wir betrachten es, wie ich auch eben schon gesagt habe, als innerspanische Angelegenheit. Jede neue Regierung wird sich auf dem Boden des Rechtsstaats und der spanischen Verfassung bewegen müssen.

Wenn die neu gewählten Abgeordneten eine Regierung bilden, verbinden wir damit die Hoffnung, dass es gelingt, die gegenwärtige Spaltung der katalanischen Gesellschaft zu überwinden und mit allen politischen Kräften Spaniens eine gemeinsame Zukunft zu gestalten.

ZUSATZFRAGE PIETRASS: Auch in der jüngeren Geschichte ist es ja vorgekommen, dass Deutschland Staaten, die sich aus anderen Staatsgebilden herausgelöst haben zum Beispiel Kroatien , akzeptiert hat. Es gibt also Präzedenzfälle. Was unterscheidet diese von Katalonien? Warum sagt man hier: „Es ist eine spanische Angelegenheit“, während man in anderen Fällen das demokratische Votum einer Bevölkerung akzeptiert hat?

ADEBAHR: Sehen Sie es uns nach, wir sind hier kein politologisches oder historisches Proseminar. Was in solchen Bereichen ein Präzedenzfall für irgendwas ist oder nicht, darüber möchte ich hier überhaupt nicht spekulieren. Ich denke, zu unserer konkreten Haltung zum Thema Katalonien hat Frau Demmer für die Bundesregierung alles gesagt.

 

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