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Bundesregierung für Desinteressierte: Komplette BPK vom 29. Januar 2018

Cyber Awareness ► RegPK vom 29. Januar 2018

Themen: Abgastests an Tieren und Menschen, türkische Militäroffensive in Nordsyrien, „Streik der Wähler“ in Russland, Russland-Sanktionen, Bonuszahlungen für Mitarbeiter der Deutschen Bank, Reise des Bundesaußenministers nach Israel, bevorstehende Tarifverhandlungen in der deutschen Wirtschaft, Wiederwahl des tschechischen Staatspräsidenten Zeman, gemeldete sexuelle Übergriffe bei der Bundeswehr, Positionsdatenermittlung bei der Bundeswehr durch Fitnesstracker, Quellen-Telekommunikationsüberwachung, aktuelle Sicherheitslage in Afghanistan, Interview mit dem Präsidenten der USA, Jemen-Konflikt

Naive Fragen zu:
Abgastests mit Tieren & Menschen (ab 1:30 min)
– Hat die Bundesregierung in den letzten Jahren mit diesem EUGT zusammengearbeitet? Hat man irgendwelche Studien in Auftrag gegeben? Hat man irgendwelche Studien von denen benutzt? Gab es in irgendeiner Weise eine Zusammenarbeit oder eine Kooperation? Die Frage geht an alle beteiligten Ministerien (ab 11:02 min)
– War es jetzt das erste Mal, dass man überhaupt von diesem Institut gehört hat und dann „Oh Gott, was machen die?“ gesagt hat?

Türkischer Krieg gegen Kurden (ab 16:35 min)
– Ist die Bundesregierung noch immer nicht von der Völkerrechtswidrigkeit des türkischen Angriffs überzeugt?
– Was wurde dem deutschen Botschafter Erdmann letzte Woche berichtet? Er wurde zwar nicht einbestellt, aber man hat sich ja mit der türkischen Seite wegen der Leopardpanzer usw. getroffen. Was haben die Türken dem deutschen Botschafter berichtet? (ab 18:17 min)
– Hat der deutsche Botschafter der türkischen Seite irgendetwas mitgeteilt? Hat er sich um weitere Informationen bemüht? Man sucht ja unter anderem noch Informationen in Sachen Völkerrecht. Welche Informationen fehlen da noch?
– hat die Bundesregierung Erkenntnisse, wie viele deutsche Staatsbürger auf YPG-Seite in Nordsyrien kämpfen beziehungsweise dort sind? Wie bewerten Sie den amerikanischen Rückzug aus Nordsyrien, gerade im Zusammenhang mit der YPG, dass man sie nicht mehr unterstützen, nicht mehr ausbilden und keine Waffen mehr liefern will? (ab 24:30 min)

Sexualstraftaten bei der Bundeswehr (ab 34:05 min)
– Es gab im letzten Jahr eine achtzigprozentige Steigerung der Fälle. Es gab 14 Fälle von Vergewaltigungen, im Jahr davor nur fünf. Die achtzigprozentige Steigerung kann man sich so erklären, dass das mit der Sensibilisierung zu tun hat; das kann man nachvollziehen. Aber wie erklärt sich die Bundeswehr diesen rasanten Anstieg von Vergewaltigungen?

Afghanistan (ab 41:33 min)
– wie bewerten Sie denn die letzten Tage, insbesondere in Kabul? Das waren mit die größten Anschläge der letzten Jahre. Es gab allein am Samstag über 100 Tote und zahllose Verletzte. Die UN spricht davon, dass 2017 im Schnitt pro Tag zehn Zivilisten in Afghanistan umgekommen sind. Die Bundesregierung schickt immer noch Menschen zurück nach Afghanistan. Bleibt es dabei?
– Bei dem Anschlag auf das Hotel in der letzten Woche gab es eine tote Deutsche. Gab es am Wochenende noch weitere deutsche Opfer, Verletzte?
– Ist die Bundesregierung immer noch der Meinung, dass man mit den Taliban an einen Tisch muss? Sie sprachen gerade von terroristischen Anschlägen, Herr Seibert.

„Beteiligte“ am Jemenkrieg (ab 48:18 min)
– Sie hatten gesagt, dass es falsch sei, dass an die USA keine Waffen mehr geliefert werden würden. Die USA sind ja beteiligt, aber offenbar nicht für die Bundesregierung. Ich gehe davon aus, dass Sie mit den Beteiligten auf jeden Fall Saudi-Arabien meinen. Wen meinen Sie noch? Die USA gehören für Sie nicht dazu, Saudi-Arabien schon. Wer noch? Wen betrifft dieser Exportstopp noch?

 

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 29. Januar 2018:

STRATER: Ich möchte etwas zu Presseberichten über Abgastests an Tieren und Menschen sagen, die Sie am Wochenende und auch heute in der Zeitung lesen konnten. Ich möchte dazu Folgendes sagen: Bundesminister Schmidt verurteilt klar und deutlich die jetzt bekannt gewordenen Abgastests an Tieren und Menschen. Der Minister hat keinerlei Verständnis für solche Tests zum Schaden von Tieren und Menschen, die nicht der Wissenschaft dienen, sondern ausschließlich PR-Zwecken.

Der Minister fordert die beteiligten Unternehmen auf, hierzu umgehend und detailliert Stellung zu nehmen. Die Untersuchungskommission bei uns im BMVI wird zu einer Sondersitzung einberufen, um zu prüfen, ob es weitere Fälle gibt. Solche Tierversuche und Tests mit Menschen müssen ein sofortiges Ende haben.

STS SEIBERT: Ich möchte dem, was der Kollege aus dem Verkehrsministerium gesagt hat, auch im Namen der Bundeskanzlerin 100-prozentig zustimmen. Nach allem, was der Öffentlichkeit vorliegt, muss man sagen: Die Empörung vieler Menschen ist absolut verständlich. Diese Tests an Affen oder sogar Menschen sind ethisch in keiner Weise zu rechtfertigen, und sie werfen viele kritische Fragen an diejenigen auf, die hinter diesen Tests standen, Fragen, die dringend beantwortet werden müssen.

Dabei kommt den Kontrollgremien der beteiligten Auftraggeber nach unserer Überzeugung eine besondere Verantwortung zu. Es sind ja nicht nur die ethischen Fragen, die sich da ganz grundsätzlich stellen, sondern es ist auch die Frage erlaubt: Was ist das denn für eine Zielsetzung solcher Tests? Die Autokonzerne haben die Schadstoffemissionen immer weiter zu begrenzen, sie haben Grenzwerte einzuhalten, und sie haben nicht mithilfe von Affen oder sogar Menschen die vermeintliche Unschädlichkeit von Abgasen zu beweisen. Das heißt, schon die grundsätzliche Zielsetzung solcher Tests ist sehr kritisch zu hinterfragen.

FRAGE HELLER: Ich würde gerne wissen dabei kann mir vielleicht das Justizministerium helfen, vielleicht auch das Gesundheitsministerium , wann Tests an Menschen denn grundsätzlich zulässig sind, zum Beispiel im Pharma-Zulassungsverfahren und bei ähnlichen Geschichten, und wann sie unzulässig sind. Sollten sich die Vorwürfe, die da jetzt erhoben wurden, bewahrheiten, ist das illegal, ist das strafbar?

DR. KRÜGER: Ich kann vielleicht einmal beginnen. Vielen Dank für diese Frage. – Wie Sie wissen, können und dürfen wir uns zu konkreten Einzelfälle nicht im Rahmen einer rechtlichen Einordnung äußern. Insofern kann ich hier keine Ausführungen dazu machen, ob hier möglicherweise Tatbestände im Bereich des Strafrechts einschlägig wären.

Vielleicht möchte das Gesundheitsministerium etwas zu der Frage der Tierversuche ergänzen.

ANGELI: In Bezug auf die in Rede stehenden Tests kann ich Ihnen keine Angaben machen. Was klinische Studien im Bereich von Arzneimittelstudien angeht, stehen ganz umfassende Informationen auf der Webseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, BfArM, www.bfarm.de. Da sehen Sie alle Kriterien, und das sind sehr enge Kriterien, die aber nur im Rahmen von Arzneimitteln und Medizinprodukten gelten.

ZUSATZFRAGE HELLER: Um da noch einmal nachzuhaken: Sind solche Tests außerhalb des Arzneimittelbereichs denn überhaupt legal, oder gibt es außerhalb dieses Pharmabereichs letztendlich eine grundsätzliche Illegalität von Menschentests?

ANGELI: Da bin ich die falsche Ansprechpartnerin. Ich kann Ihnen nur in Bezug auf die Arzneimittelstudien Auskunft geben. Deren Kriterien sind, wie gesagt, auf der Homepage nachzulesen.

Vielleicht können das Forschungsministerium oder das Umweltministerium zum umweltbezogenen Gesundheitsschutz noch mehr sagen.

DR. KRÜGER: Ich kann vielleicht ganz allgemein noch den einen Satz ergänzen, dass es bei medizinischen Studien natürlich immer um Information und Einwilligung und strafrechtlich dann auch um Fragen der Grenzen der Einwilligung geht; dies aber nur ganz allgemein, losgelöst vom konkreten Fall gesagt.

HAUFE: Ich kann Ihnen jetzt nichts zu den rechtlichen Einschätzungen dieses Tests sagen. Die Ministerin hat sich ja gerade vor etwa einer Stunde geäußert. Ich will noch einmal herausstreichen, dass die wissenschaftlichen Grundlagen und der Stand dessen, was wir an Wissen über diese Abgase und Stickoxide haben, recht gut sind. Wir haben einen guten Forschungs- und Erkenntnisstand in diesem Bereich. Deshalb findet es die Ministerin umso ungeheuerlicher, dass hier eine Branche mit sehr dreisten und auch unseriösen Methoden versucht, sich dieses Wissensstands quasi zu entledigen. Das ist für sie auch noch einmal ein Fakt, der deutlich in die Bewertung dieser Vorgänge hineinspielt.

FRAGE DR. DELFS: Ich habe eine Frage an Herrn Seibert zu diesem Thema. Es ist ja nicht das erste Mal, dass Deutschlands Automanager mit solchen Entscheidungen, die da offenbar gefallen sind, auch das Image der deutschen Autoindustrie, kann man schon sagen, schwer schädigen. Hat denn das für die Bundeskanzlerin jetzt auch Konsequenzen im Umgang mit den Automanagern? Nach der Dieselaffäre ist man ja bislang noch relativ zahm mit ihnen umgegangen und hat sich ja nur auf diese Softwarenachrüstung verständigt. Hat das möglicherweise auch politische Konsequenzen, nämlich insofern, als man die Autoindustrie jetzt doch auch zu härteren und kostspieligeren Maßnahmen verdonnert?

STS SEIBERT: Nun bleiben wir erst einmal bei diesem Fall dieser Abgastests. Dazu ist jetzt, glaube ich, einmütig von verschiedenen Sprechern der Bundesregierung das Richtige und Notwendige gesagt worden. Es ist ja ganz klar, dass solche Berichte über Abgastests an Affen und sogar Menschen das Renommee der Beteiligten erheblich schädigen; das ist doch ganz klar. Man lese nur, wie das veröffentlichte Echo an diesem Wochenende war. Umso dringender ist es, nicht nur eine Distanzierung der Beteiligten davon zu hören, sondern auch wirklich die Vorgänge genau aufzuarbeiten. Das ist das, was ich dazu sagen möchte.

Wir haben hier immer wieder über den grundsätzlichen Umgang mit der Automobilindustrie gesprochen, und dazu hatten wir ja auch viel Anlass. Dabei geht es ganz klar um das Einhalten von Grenzwerten; das ist etwas, das man dieser Industrie wie allen anderen Industrien auch abverlangen kann und muss. Gleichzeitig geht es darum, dass man mit dem Faktum umgehen muss, dass das eine Industrie ist, die ich kenne jetzt nicht die jüngsten Zahlen 700 000 oder 800 000 Menschen in Deutschland beschäftigt, die von enormer Bedeutung für unsere Volkswirtschaft ist und die natürlich auch eine Industrie ist, die für die Innovation in unserer Wirtschaft, in unserer Industrie steht. Das muss man beides zusammenbringen.

ZUSATZFRAGE DR. DELFS: Wird die Kanzlerin das Gespräch mit den Automanagern suchen, auch um einfach noch einmal über diesen Fall zu sprechen? Man fragt sich nämlich schon, wer da genau solche Entscheidungen fällt und ob die möglicherweise auch von ganz oben abgesegnet worden sind.

STS SEIBERT: Das sind ja Fragen, die jetzt tatsächlich geklärt werden müssen. Deswegen habe ich die Kontrollgremien der Beteiligten angesprochen, die eine besondere Verantwortung dafür haben, das auch der Öffentlichkeit zufriedenstellend darzulegen. Unser geschäftsführender Verkehrsminister Christian Schmidt das haben wir gerade von seinem Sprecher gehört wird sich sehr energisch um die Sachaufklärung bemühen, und zwar interessanterweise in doppelter Zuständigkeit, nämlich als Verkehrsminister, aber auch in dieser Funktion ist er ja auch für den Tierschutz zuständig als Landwirtschaftsminister.

HAUFE: Ich würde Ihre Bemerkung, dass sich die Bundesregierung mit der Autobranche nur auf Softwareupdates verständigt habe, gerne einmal klarstellen: Das ist nicht der Fall. Wir haben mit der Autobranche im Nationalen Forum Diesel verschiedene Vereinbarungen getroffen. Das sind erstens die Softwareupdates. Das sind zweitens Zahlungen an den Mobilitätsfonds. Das sind drittens die neuen Regeln, die es innerhalb der Europäischen Union für die Tests von Fahrzeugen geben wird, und da sind wir auch noch nicht am Ende der Debatte angelangt. Das sind viertens auch die Nachrüstungen; da sind wir auch noch nicht am Ende.

Natürlich ist es so, dass sich die Branche im Moment dagegen sperrt. Aber die Bundesregierung behält sich vor, hier, wenn die Gutachten es ergeben, auch eine andere Entscheidung zu treffen. Diese Debatte ist noch nicht zu Ende, und deswegen können Sie nicht davon reden, dass wir mit der Branche nur über Softwareupdates sprechen.

FRAGE JUNG: Ich habe eine Frage zu diesem Institut von Volkswagen, Daimler und BMW, der Europäischen Forschungsvereinigung für Umwelt und Gesundheit im Transportsektor, EUGT. Hat die Bundesregierung in den letzten Jahren mit diesem Institut zusammengearbeitet? Hat man irgendwelche Studien in Auftrag gegeben? Hat man irgendwelche Studien von denen benutzt? Gab es in irgendeiner Weise eine Zusammenarbeit oder eine Kooperation? Die Frage geht an alle beteiligten Ministerien.

VORS. WELTY: Kopfschütteln.

ZUSATZFRAGE JUNG: War dieses Institut schon vorher aufgefallen, vielleicht dem BMUB oder so?

HAUFE: Die Frage, ob es uns aufgefallen wäre, kann ich Ihnen jetzt nicht so genau beantworten.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich meinte, negativ. War es jetzt das erste Mal, dass man überhaupt von diesem Institut gehört hat und dann „Oh Gott, was machen die?“ gesagt hat?

HAUFE: Ich kann Ihnen das jetzt an dieser Stelle nicht genau beantworten. Ich habe bisher nicht mit allen Fachleuten gesprochen, die sich mit diesen Themen beschäftigen. Deswegen kann ich das jetzt nicht sagen.

FRAGE HELLER: Nun ist ja das Wording der Bundesregierung zu diesen Vorwürfen ein sehr deutliches, sehr hartes; von daher interessiert mich schon, ob diese ungeheuerlichen Vorwürfe Anlass waren, umgehend den kurzen Draht zu den Verantwortlichen in der Autoindustrie zu nutzen, sodass vielleicht Minister Schmidt den VW-Chef, den Daimler-Chef oder den BMW-Chef ganz konkret angerufen hat und gefragt hat „Was war da?“. Ist das passiert?

STRATER: Ich kann hier über Telefonate nicht berichten, aber zu dem Vorgang, wie ich ihn eben geschildert habe, dass wir eine Stellungnahme erwarten, kann ich kurz etwas sagen. Staatssekretär Odenwald hat diese Stellungnahme umgehend von den Unternehmen gefordert und die Sondersitzung der Untersuchungskommission einberufen.

FRAGE: Soweit ich weiß, hat morgen die Bundesumweltministerin einen Termin in Brüssel, bei dem es wohl um Stickstoffdioxidkonzentration gehen soll. Hat dieses Thema damit auch zu tun?

Was hat die Bundesregierung bisher effektiv zur Reduzierung von Stickstoffdioxid in belasteten Städten getan?

HAUFE: Der Termin morgen in Brüssel ist von EU-Kommissar Vella einberufen worden. Es gibt mehrere Staaten, die zurzeit die EU-Richtlinie für die Luftreinhaltung nicht komplett einhalten, und bei uns ist es eben so, dass wir eine Reihe von Städten haben, die seit einiger Zeit Grenzwertüberschreitungen bei Stickoxiden haben. Der Kommissar lässt sich morgen von den verschiedenen Ländern insgesamt sind es acht an der Zahl erläutern, wie die EU-Mitgliedstaaten die Probleme bei der Luftqualität lösen wollen. Das wird die Ministerin morgen deutlich machen. Sie wird auf das Sofortprogramm saubere Luft eingehen, sie wird auch die Ergebnisse des Nationalen Dieselforums darstellen eben die gerade von mir skizzierten Maßnahmen, die seitens der Autobranche erforderlich sind, damit sich die Luftqualität in den Städten verbessert , und sie wird auch noch einmal deutlich machen, dass sich alle Stellen in Deutschland, die für das Thema saubere Luft zuständig sind dafür sind ja die Kommunen, die Länder und der Bund gemeinsam zuständig , ihrer Verantwortung hier sehr bewusst sind. Sie wird auch noch einmal darauf drängen, dass es jetzt darum geht, weitere Fortschritte zu machen.

ZUSATZFRAGE: Aber zum Thema blaue Plakette wird nichts kommen?

HAUFE: Das ist jetzt ein Thema, das Fahrverbote betrifft. Die Bundesregierung hat sich ja immer klar dafür ausgesprochen, dass sie alles tut und ihr Engagement darauf richtet, Fahrverbote zu vermeiden. Das ist die Grundausrichtung unserer Arbeit an dieser Stelle. Rein rechtlich ist es so, dass eine Entscheidung darüber, wie ein Verkehr eingeschränkt wird, immer bei den Kommunen liegt.

FRAGE DR. DELFS: Herr Haufe, die Frage klingt vielleicht ein bisschen komisch, aber es gibt ja dann auch Ergebnisse dieser Tier- und Menschenversuche. Haben diese Ergebnisse Sie jetzt eigentlich in der Annahme bestätigt, dass Dieselautos gesundheitsschädlich sind, oder würden Sie sagen, dass sich die Autoindustrie damit jedenfalls was die Gesundheitsgefährdung angeht entlastet hat? Wie werten Sie also die Ergebnisse dieser Tests, so umstritten die Praxis auch sein mag?

HAUFE: Dazu kann ich nur wiederholen, was ich gerade aus der Äußerung der Ministerin zitiert habe: Wir haben einen guten Kenntnisstand, wir haben wissenschaftliche Fakten zur Gesundheitsgefährdung von Dieselabgasen, speziell zu Stickoxiden und zu Rußpartikeln. Wir können sagen: Es ist hinreichend belegt, dass sie gesundheitsschädlich sind. Die Methoden, die hier angewendet werden, sind aus Sicht der Ministerin ganz klar unseriös.

FRAGE STOLL: Zum Thema Afrin: Herr Seibert, Frau Adebahr, wusste die Bundesregierung vor dem Treffen der Außenminister am 6. Januar 2018 von dem geplanten Einmarsch der Türkei in Nordsyrien?

ADEBAHR: Das ist mir nicht bekannt, nein.

ZUSATZFRAGE STOLL: Was hat dazu geführt, dass die Bundesregierung ihre Meinung hinsichtlich der Nachrüstung der M60- und der Leopard-2-Panzer geändert hat und diese Nachrüstung jetzt offensichtlich verschieben oder aufhalten will?

Wie schätzen Sie heute völkerrechtlich diesen Einmarsch ein?

STS SEIBERT: Ich kann zu der völkerrechtlichen Frage nur erneut an Frau Adebahr abgeben, und die wird mit Sicherheit auf das verweisen, was dazu in den letzten Wochen immer gesagt worden ist.

Es war am Donnerstag der vergangenen Woche, dass der Bundesaußenminister nach Absprache mit der Bundeskanzlerin noch einmal die deutsche Position sehr klar gemacht hat. Sie heißt, dass wir uns in der geschäftsführenden Bundesregierung einig sind, dass wir dem Ergebnis der laufenden Koalitionsverhandlungen in Sachen der Rüstungsexportgenehmigungen nicht vorgreifen werden und dass wir deswegen mit der Beratung kritischer Vorhaben bis zur Bildung einer neuen Regierung warten. Solche Entscheidungen fallen natürlich immer unter dem Eindruck und nach Auswertung der aktuellen Lage. Die aktuelle Lage ist so, wie sie sich eben seit dem türkischen Einmarsch, der türkischen Intervention in Nordsyrien zeigt.

FRAGE JUNG: An das Auswärtige Amt: Ist die Bundesregierung noch immer nicht von der Völkerrechtswidrigkeit des türkischen Angriffs überzeugt?

Was wurde dem deutschen Botschafter Erdmann letzte Woche berichtet? Er wurde zwar nicht einbestellt, aber man hat sich ja mit der türkischen Seite wegen der Leopardpanzer usw. getroffen. Was haben die Türken dem deutschen Botschafter berichtet?

ADEBAHR: Über die Frage des Völkerrechts haben wir letzte Woche gesprochen, wie Herr Seibert schon sagte. Dazu habe ich Ihnen keinen neuen Stand im Vergleich zur letzten Woche mitzuteilen.

Es war so, dass in dem Gespräch des Botschafters Erdmann mit dem türkischen Verteidigungsminister von türkischer Seite nicht bestritten wurde, dass es bei dem Einsatz in Syrien auch Gerät, das ursprünglich aus Deutschland stammte, möglicherweise zum Einsatz kommen könnte. Das war an diesem Tag in dem Gespräch damals die Mitteilung.

ZUSATZFRAGE JUNG: Hat der deutsche Botschafter der türkischen Seite irgendetwas mitgeteilt? Hat er sich um weitere Informationen bemüht? Man sucht ja unter anderem noch Informationen in Sachen Völkerrecht. Welche Informationen fehlen da noch?

ADEBAHR: Der deutsche Botschafter hat und das ist auch ganz auf der Linie dessen, was der Bundesaußenminister und dann ja auch die Kanzlerin deutlich gemacht haben unsere Sorge über die Eskalation in dem Konflikt sehr deutlich zum Ausdruck gebracht und dies auch noch einmal mitgeteilt.

Zur Frage der Informationsgewinnung und des Lagebilds, das es dort gibt, haben wir letzte Woche schon ausführlich gesprochen. Ich glaube, da gibt es heute, am Montagmorgen, keinen anderen oder neuen Stand.

FRAGE JOLKVER: Herr Seibert, ich habe zwei Themen, die Russland betreffen, aber sehr unterschiedlich sind.

Das erste Thema ist der sogenannte Wählerstreik, der gestern in etwa 100 russischen Städten stattgefunden hat. Mich würde interessieren, wie die Bundesregierung diese Aktion und auch die Tatsache, dass sie zwar in fast 100 Städten stattfand, aber insgesamt etwa nur 5000 Personen überall in Russland daran teilgenommen haben, bewertet.

STS SEIBERT: Ich kann nur das sagen, was wir hier mehrfach in Bezug auf die russischen Wahlen zu Protokoll gegeben haben, nämlich dass wir als Bundesregierung sehr genau die Entwicklung verfolgen, dass wir den dortigen Umgang mit demokratischen Spielregeln sehr genau verfolgen und dass wir hoffen, dass die bevorstehenden Präsidentschaftswahlen in Russland entsprechend den Prinzipien von OSZE und Europarat abgehalten werden. Das wird mich jetzt nicht dazu bringen, dass ich jede zivilgesellschaftliche Aktion dort beurteile. Ich habe hier heute ehrlich gesagt auch nicht genügend Informationen über den genauen Verlauf dieses Ereignisses, das Sie angesprochen haben.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Dennoch: Halten Sie den Aufruf, Wahlen zu boykottieren, für ein legitimes Mittel?

STS SEIBERT: Wichtig ist, dass Wahlen demokratischen Spielregeln folgen und dass Wahlen so abgehalten werden, dass alle Kandidaten und Kandidatinnen in der Lage sind, der Bevölkerung ihre politischen Überzeugungen unter fairen Bedingungen präsentieren zu können. Da, wo das gewährleistet ist und darauf ist natürlich sehr zu achten , wird die Bundesregierung immer für die Teilnahme an Wahlen plädieren. Letztlich ist es aber den Menschen in Russland überlassen, da habe ich hier keine Ratschläge zu geben. Wir können nur versuchen, darauf zu achten, ob die Prinzipien, auf die sich Russland in vielfältigen Gremien festgelegt hat und selbstverpflichtet hat, auch eingehalten werden.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Der zweite Themenkomplex betrifft die Sanktionen gegenüber Russland: Die Amerikaner haben am Freitag schon zwei Dutzend Russen auf die Sanktionsliste gesetzt, und heute oder morgen kommt der sogenannte Kreml-Bericht. Es werden wahrscheinlich noch viele weitere Vertreter der russischen Elite auf diese Sanktionsliste gesetzt. Mich würde interessieren, ob die Bundesregierung dieser Politik folgen wird und generell begrüßt, dass Leute im Umkreis des russischen Präsidenten im weiteren Sinne des Wortes auf so eine personelle Liste gesetzt werden.

STS SEIBERT: Bevor ich mich dazu mit einer Stellungnahme äußere, denke ich, sollten wir die amerikanischen Entwicklungen abwarten und auch die Begründungen, die da gegeben werden, sehr genau studieren.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Aber es sind seit Freitag ja schon 21 Menschen darauf.

STS SEIBERT: Richtig. Dann sollten wir uns das genau anschauen.

VORS. WELTY: Dann kommen wir noch einmal, wie angekündigt, zurück zu Syrien.

FRAGE: Frau Adebahr, Ihre Antwort vorhin hat mir nicht so richtig genügt. Die türkische Seite hat ja schon 2017 Operationen in Nordsyrien gemacht. Präsident Erdoğan hat Ende 2017 und Anfang 2018 mehrfach gedroht, in Nordsyrien einzumarschieren. War es dann am 6. Januar ein Fehler, dem türkischen Außenminister in diesem Wissen eine Nachrüstung der Leopard-2-Panzer anzubieten?

ADEBAHR: Sie ziehen Ihre Bewertung. Ich kann Ihnen dazu nur sagen, dass der Außenminister und die Kanzlerin im Lichte der aktuellen Lage, die in der letzten Woche eintrat, diese Entscheidung getroffen haben und zu diesem Schluss gekommen sind, zu dem sie eben nun gekommen sind.

FRAGE JUNG: Frau Adebahr, hat die Bundesregierung Erkenntnisse, wie viele deutsche Staatsbürger auf YPG-Seite in Nordsyrien kämpfen beziehungsweise dort sind? Wie bewerten Sie den amerikanischen Rückzug aus Nordsyrien, gerade im Zusammenhang mit der YPG, dass man sie nicht mehr unterstützen, nicht mehr ausbilden und keine Waffen mehr liefern will?

ADEBAHR: Zu der Anzahl von deutschen Kämpfern liegen uns keine Erkenntnisse vor, die ich im Moment hier mitteilen könnte. Auch die Kampflage können wir im Einzelnen nicht nachzeichnen.

Die Frage der Zukunft Syriens da sind wir aktuell in Wien und beim Genfer Prozess, und da sind wir in Sotschi muss auf politischem Wege gelöst werden. Das zeigen auch die Entwicklungen der letzten Tage ganz deutlich. Auf diesen Prozess kommt es an. Es kommt auch darauf an, dass sich alle Beteiligten das schließt natürlich auch die USA und die Türkei ein zusammensetzen und man gemeinsam im Rahmen des Friedensprozesses der Vereinten Nationen bespricht, wie Syrien befriedet und zu einer politischen Lösung geführt werden kann.

ZUSATZ JUNG: Aber meine Frage bezog sich auf den amerikanischen Rückzug aus Nordsyrien.

ADEBAHR: Ich habe die Meldungen aus den USA und die Aussagen gesehen. Aber das führt doch nur dazu, dass man zu dem Schluss kommt: Man muss den Syrien-Konflikt politisch lösen und alle aufgeworfenen Fragen miteinander besprechen. Darauf kommt es jetzt an.

FRAGE HELLER: Ich würde gern zum Thema Boni bei der Deutschen Bank fragen. Die Bundesregierung und ihre internationalen Partner haben nach der Finanzkrise sehr viel Akribie darin gelegt, gegen Fehlanreize und Übertreibungen an den Finanzmärkten vorzugehen. Wie beurteilt denn die Bundesregierung, dass nun die Deutsche Bank rund eine Milliarde an Boni ausschütten will in Zeiten, in denen sie eigentlich nur mit Verlusten glänzt?

Und daraus ableitend und noch mit Blick auf den ersten Punkt, über den wir gesprochen haben, die Abgasproblematik: Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung abseits aller juristischer Fragen in der deutschen Wirtschaft ein grundsätzliches Problem mit der Ethik?

STS SEIBERT: An wen haben Sie die Frage gerichtet? BMF? BMWi?

ZUSATZFRAGE HELLER: In erster Linie an Sie. Aber für die Boni-Frage ist sicherlich das Finanzministerium, vielleicht auch das Wirtschaftsministerium, zuständig.

WAGNER: Die Meldungen zu den Bonuszahlungen der Deutschen Bank haben wir natürlich zur Kenntnis genommen.

Ich möchte jetzt im Einzelnen hier nicht kommentieren, was dazu gesagt wurde, und auch die konkreten Vorschläge, die gemacht wurden, nicht kommentieren. Da sind jetzt Äußerungen im parlamentarischen Raum, die, glaube ich, an anderer Stelle diskutiert werden.

Grundsätzlich ist die Haltung des Bundeswirtschaftsministeriums und auch der Ministerin aber klar sie hat das ja immer deutlich gemacht , dass wir das Prinzip der fairen Bezahlung brauchen. Dieses Prinzip der fairen Bezahlung muss sowohl von den niedrigen Gehaltsgruppen bis zu den hohen Managergehältern gelten.

DR. FEHLING: Ich habe dem aus Sicht des BMF nichts hinzuzufügen.

STS SEIBERT: Man muss vielleicht noch einmal daran erinnern: Die Deutsche Bank Sie haben es ja auch gesagt ist ein Privatunternehmen. Es gibt da keine Beteiligung des Bundes. Gleichwohl muss sich die Unternehmensleitung selbstverständlich fragen, welchen Eindruck sie in der Öffentlichkeit erzeugt. Der Erfolg eines Unternehmens hängt sicherlich auch davon ab, inwieweit es der Öffentlichkeit überzeugende Antworten und eine überzeugende Argumentation geben kann.

ZUSATZFRAGE HELLER: Darf ich noch einmal die Frage wiederholen? Gibt es ein grundsätzliches Problem mit ethischem Verhalten, jetzt nicht nur am Beispiel der Deutschen Bank, sondern auch am Beispiel von Mensch-Tier-Versuchen?

STS SEIBERT: Das sind doch sehr, sehr unterschiedliche Vorkommnisse. Ich glaube, mit solchen pauschalen Aussagen kommt man nicht weiter.

FRAGE DR. DELFS: Auch noch einmal an Herrn Seibert und vielleicht an Herrn Dr. Fehling: Überlegt die Bundesregierung aufgrund dieser neuerlichen Diskussion über Bonuszahlungen doch noch einmal, die steuerliche Absetzbarkeit von Bonuszahlungen zu überdenken und möglicherweise auch zum Thema in den Koalitionsverhandlungen werden zu lassen? Ich weiß, das ist nicht Ihr Bereich. Aber dann beantworten Sie den ersten Teil der Frage.

STS SEIBERT: Sie haben es ja schon gesagt. Wir sind hier die Vertreter der geschäftsführenden Bundesregierung. Es laufen derzeit Koalitionsverhandlungen. Wenn und wie das dort ein Thema ist, das kann nur von den dort Beteiligten beantwortet werden.

ZUSATZFRAGE DR. DELFS: Kann ich noch einmal nachfragen? Sieht denn die Kanzlerin angesichts dieser neuen Diskussion möglicherweise politischen Handlungsbedarf bei dem Umgang mit Bonuszahlungen?

STS SEIBERT: Sie werden mich jetzt in dieser Woche der Koalitionsverhandlungen zu solchen Aussagen nicht verlocken.

FRAGE REMME: Frau Adebahr, ich lese in den Zeitungen über den bevorstehenden Besuch des Bundesaußenministers in Israel. Ich bin nicht ganz sicher, ob die Reise schon offiziell angekündigt wurde. Wenn nein, können Sie bitte ein bisschen darüber berichten.

ADEBAHR: Die Reise ist noch nicht offiziell angekündigt. Die Planungen laufen weiter auf Hochtouren. Das ist auch dem innenpolitisch dichten Kalender geschuldet, dass die genauen Planungen dieser Reise sich noch festzurren. Wir kündigen die Reise an, sobald es uns möglich ist. Dann nehme ich auch gern zu Einzelheiten der Reise Stellung.

FRAGE HELLER: Ich möchte das Bundeswirtschaftsministerium fragen: Uns steht möglicherweise ein sehr harter Tarifkonflikt in einem der zentralen Bereiche der deutschen Wirtschaft bevor. Der deutschen Wirtschaft geht es im Moment gut. Sie hat volle Auftragsbücher. Nichtsdestotrotz wird das möglicherweise gerade wegen der vollen Auftragsbücher schlimme Folgen haben. Mich würde interessieren: Wie beurteilt das Wirtschaftsministerium den drohenden Arbeitskampf mit Blick auf die Wirtschaftsentwicklung? Müssen wir uns da auf Abdämpfungen einrichten?

WAGNER: Grundsätzlich ist ja die Haltung der Bundesregierung Sie kennen sie ja , dass die Tarifverhandlungen erst einmal Sache der Tarifparteien sind. Da mischt sich die Bundesregierung nicht ein. Das Streikrecht ist ein hohes Gut. Den Einfluss von Streiks auf die Volkswirtschaft kann man nicht pauschal quantifizieren. Das hängt immer vom Einzelfall ab: Wie lange dauert so ein Streik? Welchen Umfang hat er, und wie viele Unternehmen sind betroffen? Also das sind sehr viele Faktoren, die eine Rolle spielen und natürlich vor allem die Dauer eines Streiks , sodass ich jetzt an dieser Stelle dazu keinerlei Quantifizierungen machen kann.

ZUSATZFRAGE HELLER: Darf ich dazu noch einmal fragen: Macht sich die Bundesregierung denn Sorgen, dass da von einer unerwarteten Seite Beeinträchtigungen der Wirtschaftsentwicklung kommen?

WAGNER: Wie gesagt: Das sind jetzt Gespräche der Tarifparteien. Wir gehen davon aus, dass sie wie das sonst auch ist von den beiden Parteien geführt werden. Dazu wollen wir uns nicht äußern.

Zu dem Thema, wie sich das auswirkt, hatte ich Ihnen gerade gesagt, dass das insbesondere auch den Umfang betrifft. Wir hatten ja in der Vergangenheit schon öfters größere Streiks. Dazu hatten wir uns auch öfter schon eingelassen. Um in den Bereich zu kommen, dass wir von einer gesamtwirtschaftlichen Auswirkung sprechen, brauchen wir natürlich schon einen gewissen Umfang.

FRAGE POLÁK: Am Samstag wurde der tschechische Staatspräsident Miloš Zeman wiedergewählt. Freut sich die Bundeskanzlerin über seinen Wahlerfolg oder hätte sie sich jemand anderen auf der Prager Burg gewünscht?

STS SEIBERT: Sie wissen ja, dass sich die Bundeskanzlerin, die Bundesregierung, bei Wahlen in befreundeten europäischen Mitgliedstaaten Staaten, mit denen wir eine gute Partnerschaft haben grundsätzlich nicht für die eine oder andere Seite äußert. Das werde ich auch nach der Wahl nicht tun.

ZUSATZFRAGE POLÁK: Freut sie sich?

STS SEIBERT: Sofern es üblich ist, dass eine Bundeskanzlerin einem tschechischen Staatspräsidenten gratuliert, was ich jetzt protokollarisch ehrlich gesagt wegen der Unterschiedlichkeit der Ämter hier nicht beurteilen kann, würde sie das sicherlich tun.

FRAGE JUNG: Ich wollte zu den Verdachtsfällen in Bezug auf Sexualstraftaten bei der Bundeswehr kommen. Es gab im letzten Jahr eine achtzigprozentige Steigerung der Fälle. Es gab 14 Fälle von Vergewaltigungen, im Jahr davor nur fünf. Die achtzigprozentige Steigerung kann man sich so erklären, dass das mit der Sensibilisierung zu tun hat; das kann man nachvollziehen. Aber wie erklärt sich die Bundeswehr diesen rasanten Anstieg von Vergewaltigungen?

NEUMANN: Herr Jung, ich möchte die Zahlen einordnen. Sie haben in einem Teil Ihrer Frage darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um Verdachtsfälle handelt. Die Gesamtzahl ist in der Tat auf 234 gestiegen. Die Bandbreite, die im Rahmen der Verdachtsfälle abgedeckt wird, reicht vom Zuwerfen eines Kusses über das Berühren an der Schulter bis hin zu Vergewaltigungen. Wir können vom Trend her feststellen, dass wir innerhalb der Bundeswehr in allen Bereichen aufmerksamer geworden sind. Vergehen werden nicht hingenommen, sondern selbst bei einem Anfangsverdacht wird, nachdem eine Meldung eingegangen ist, dieser Sache nachgegangen. Das ist gut, und das war auch so unser Ziel.

Durch die höhere Anzahl das haben Sie selbst in Ihrer Frage formuliert sehen wir zum einen eine erhöhte Sensibilisierung der Truppe, aber auch natürlich eine Verringerung der Dunkelziffer.

ZUSATZ JUNG: Die Frage bezog sich auf die Vergewaltigungen. Man kann das meiste ja nachvollziehen. Aber ich kann mir nicht erklären, warum es jetzt so viel mehr Vergewaltigungen gibt.

NEUMANN: Herr Jung, es sind immer noch Verdachtsfälle.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber wie erklären Sie es sich, dass es jetzt mehr Verdachtsfälle gibt?

NEUMANN: Die Erklärung folgt, wenn wir die Ergebnisse haben. Es handelt sich um 14 Verdachtsfälle.

ZUSATZFRAGE JUNG: Sind die alle schon untersucht worden?

NEUMANN: Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen.

FRAGE STEINER: Bleiben wir gleich bei dem Themenfeld Bundeswehr. Herr Neumann, es gibt gerade sehr viele interessante Berichte zum Thema „operational security“ mit Jogging-Apps. In dem Zusammenhang würde mich natürlich sehr dieser Strava-Fall interessieren. Es wurden GPS-Daten veröffentlicht, wodurch zum Beispiel US-Basen im Hinterland mehr oder weniger nachvollziehbar sind.

Erstens. Welche Vorschriften hat die Bundeswehr für ihre Soldaten im Auslandseinsatz?

Zweitens. Haben Sie schon Erkenntnisse, ob auch Bundeswehrstandorte davon betroffen sind?

NEUMANN: Uns ist die Möglichkeit der Positionsdatenermittlung durchaus bekannt. Das bezieht sich ja, wie Sie wissen, nicht nur auf Fitnesstracker oder ähnliche Geräte, sondern auch auf Smartphones, Handys und alles andere im Bereich der IT. Daher werden vor jedem Kontingent den Angehörigen genau die Problematik, die Vorsichtsmaßnahmen und potentiellen Risiken in Bezug auf dieses Thema genau geschildert. Wir nennen das im Bericht der IT-Sicherheit auch „cyber awareness“. Ich glaube, wir alle müssen uns damit abfinden, dass wir relativ gläsern sind – je nachdem, wie wir unsere Profile in den sozialen Medien schalten oder auch bei solchen Fitnessgeräten.

Es gibt in jedem Kontingent einen IT-Sicherheitsbeauftragten, der für das Thema vor Ort sensibilisieren kann. Wir sehen aber auch bei den Soldaten einen deutlichen Fortschritt im Bereich der „cyber awareness“.

ZUSATZFRAGE STEINER: Wenn man beispielsweise an einer der kritischeren Missionen der Bundeswehr im Ausland denkt, zum Beispiel an Rukla, dann sieht man anhand der Positionsdaten auf den Karten sehr genau, wo die Bundeswehr ihre Liegenschaft hat. Das spricht eigentlich dagegen, dass diese „awareness“ bislang ausreichend angekommen ist, oder?

NEUMANN: Ich glaube, die Wahrheit liegt wie immer in der Mitte. Dass sich deutsche Soldaten in Rukla oder im Camp Marmal in Afghanistan befinden, ist ein offenes Geheimnis. Auf der anderen Seite gibt es eben auch Grenzen, und deswegen wird die Truppe bereits im Vorfeld eines Einsatzes, aber auch während eines Einsatzes sensibilisiert.

FRAGE HELLER: Das Thema ist durchaus verwandt. Es geht um IT-Sicherheit. Herr Dimroth, ich habe am Wochenende in den Zeitungen etwas über den sogenannten Bundestrojaner gelesen, der jetzt funktional ist und genutzt werden kann, sodass Messenger-Dienste mitgelesen werden können. Können Sie mir den aktuellen Stand sagen? Ist der sogenannte Bundestrojaner aktuell im Einsatz und wird er schon benutzt?

DR. DIMROTH: Zunächst möchte ich vorwegschicken, dass mir ein Instrument mit dem Namen „Bundestrojaner“ so nicht bekannt ist, Herr Heller. Möglicherweise meinen Sie die durch den demokratisch legitimierten Gesetzgeber in der letzten Legislaturperiode erweiterten Befugnisse der Polizeien zur Strafverfolgung tätig zu werden und zu diesem Zwecke unter anderem das Instrument der Quellen-TKÜ anzuwenden. Ist es das, was Sie erfragten oder fragen wollten?

ZUSATZ HELLER: Ja.

DR. DIMROTH: Das ist mir schon wichtig, weil die Terminologie, die Sie verwenden, jedenfalls nicht die ist, die der Gesetzgeber gewählt hat.

Dazu kann ich natürlich nur ganz allgemein sagen: Es ist ja nicht neu, dass das BKA jedenfalls diese Befugnisse hat. Das BKA hatte sie in der Vergangenheit bereits für den Bereich der Gefahrenabwehr. Der Gesetzgeber hat gegen Ende der letzten Legislaturperiode die entsprechenden Vorschriften in der Strafprozessordnung erweitert, um diese Befugnisse Polizeien auch zur Verfügung zu stellen, um den Verdacht schwerer Straftaten auszuermitteln. Das ist in ein enumerativer Katalog von schweren Straften, der in der StPO vorgesehen ist, die eine solche Ermittlungsmaßnahme rechtfertigen. Gleichzeitig enthält die StPO eine Reihe von grundrechtsschützenden Verfahrensvorschriften, die dieses Ganze einhegen.

Ich kann Ihnen aus operativen Gründen hier selbstverständlich jetzt nicht sagen, was das BKA mit welchen Mitteln jetzt schon kann oder nicht kann. Ich kann Ihnen aber natürlich sagen, dass es eine Selbstverständlichkeit ist, dass, wenn der Gesetzgeber eine entsprechende Befugnis zur Verfügung stellt, sich Polizeien dann auch darum bemühen, sich entsprechend zu ertüchtigen, um diese Befugnis dann auch ausüben zu können. Alles andere wäre ja auch eine etwas exotische Herangehensweise, dass man sich, obwohl der Gesetzgeber hier, wie gesagt, unter sehr hohen rechtsstaatlichen Voraussetzungen diese Befugnisse eröffnet, nicht entsprechend aufstellen würde, um diese Befugnis dann auch ausüben zu können.

Insofern: Ja, das BKA ist auf dem Wege und hat diesen Weg auch teilweise erfolgreich beschritten , sich hier entsprechend aufzustellen. Noch einmal: Das ist eine absolute Selbstverständlichkeit, denn der Gesetzgeber hat diese entsprechenden Befugnisse, die wir im Übrigen ausdrücklich begrüßen, den Polizeien zur Verfügung gestellt.

FRAGE STEINER: Herr Dimroth, ist das jetzt eine erneute Eigenentwicklung oder ist das ein eingekauftes Modul, beispielsweise das lange ausstehende Modul FinFisher?

DR. DIMROTH: Ehrlich gesagt, weiß ich das nicht genau. Das müsste ich nachfragen. Wenn ich das verkünden kann, ohne dass dadurch Einsatzmaßnahmen in Gefahr geraten, dann würde ich das gerne nachreichen. Ich weiß es nicht.

FRAGE JUNG: Ich wollte zum Thema Afghanistan kommen. Herr Seibert, Frau Adebahr, wie bewerten Sie denn die letzten Tage, insbesondere in Kabul? Das waren mit die größten Anschläge der letzten Jahre. Es gab allein am Samstag über 100 Tote und zahllose Verletzte. Die UN spricht davon, dass 2017 im Schnitt pro Tag zehn Zivilisten in Afghanistan umgekommen sind. Die Bundesregierung schickt immer noch Menschen zurück nach Afghanistan. Bleibt es dabei?

STS SEIBERT: Ich kann vielleicht zunächst einmal sagen, dass die Bundeskanzlerin anlässlich der jüngsten tatsächlich, wie Sie sagen, entsetzlichen Terroranschläge in Kabul heute Staatspräsident Aschraf Ghani schriftlich kondoliert hat und ihn nicht nur des Mitgefühls der Menschen in Deutschland versichert hat sondern auch, dass Deutschland weiterhin im Kampf gegen die terroristische Gefahr an der Seite seines Landes stehen wird.

Die aktuelle Einschätzung der Bundesregierung, was die Sicherheitslage betrifft wir haben das hier häufig vorgetragen , ist so, dass diese regional sehr unterschiedlich ist. In Kabul haben wir jetzt wirklich verheerende und auch menschlich tief betreffende Anschläge erlebt. Afghanistan ist ein Land, das siebenmal so groß ist wie die Bundesrepublik und in dem es tatsächlich von Region zu Region ein sehr unterschiedliches Sicherheitsbild gibt. Der Kampf gegen die Taliban, der Kampf gegen den IS ist auf einige Provinzen konzentriert. In anderen Provinzen kann das Bild schon ganz anders sein.

Im Übrigen sind das auch immer Momentaufnahmen, die man im Rahmen der Beobachtung regelmäßig weiterentwickeln muss; und das tun die deutschen Stellen natürlich.

ZUSATZFRAGE JUNG: Bei dem Anschlag auf das Hotel in der letzten Woche gab es eine tote Deutsche. Gab es am Wochenende noch weitere deutsche Opfer, Verletzte?

ADEBAHR: Wir haben bisher keine Kenntnis von deutschen Opfern.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ist die Bundesregierung immer noch der Meinung, dass man mit den Taliban an einen Tisch muss? Sie sprachen gerade von terroristischen Anschlägen, Herr Seibert.

STS SEIBERT: Ja, das sind es ja erkennbar auch. Natürlich muss diesem Terrorismus entgegengetreten werden. Die Bundeskanzlerin hat in ihrem Kondolenztelegramm an Präsident Ghani ja auch noch einmal gesagt, dass Deutschland in der Hinsicht an der Seite Afghanistans steht. Das ist ja kein Widerspruch dazu, dass in Afghanistan dauerhafter Frieden nur über den Weg einer Versöhnung der Afghanen miteinander stattfinden kann. Das ist eben die schwierige Zielsetzung, bei der die internationale Gemeinschaft und Deutschland dabei mit in vorderster Linie die afghanische Regierung unterstützt.

FRAGE LANGE: Eine Frage an den Regierungssprecher, das Außenamt und das Wirtschaftsministerium, und zwar zum Interview, das Herr Trump dem britischen Sender ITV gegeben hat und, meine ich, gestern ausgestrahlt wurde. Herr Trump kritisiert darin die EU und sagt, er habe viele Probleme mit der Europäischen Union und daraus könne sich etwas ganz Großes entwickeln.

Eingedenk der Tatsache, dass Deutschland größter Handelspartner der USA in der EU ist, was sagt die Bundesregierung dazu? Danke.

STS SEIBERT: Deutschland ist ein Teil der Europäischen Union. Die Europäische Union ist für uns von immenser Bedeutung. Denken Sie etwa an die Rede der Bundeskanzlerin in Davos in der vergangenen Woche. Darin hat sie genau herausgearbeitet, warum wir eine noch stärkere, eine wettbewerbsfähigere, auch eine selbstbewusstere und international noch mehr Verantwortung übernehmende EU haben wollen und dazu beitragen.

Das ist aber gegen niemanden gerichtet, auch nicht gegen die Vereinigten Staaten von Amerika. Unser Bild von der Welt in diesen Zeiten der Globalisierung ist ein Bild, in dem der Vorteil des einen nicht der Nachteil des anderen sein muss, sondern in dem wir im Gegenteil Lösungen versuchen und Kooperationen anstreben, die für jeweils beide Partner von Vorteil sind.

ADEBAHR: Ich denke, der Bundesaußenminister hat zum Beispiel in einer Rede vor dem Körber-Forum im November ganz Ähnliches gesagt, nämlich dass sich die EU anschicken muss, auf der internationalen Bühne, auf internationaler Ebene eine klare Rolle zum Vorteil aller und zur Verteidigung der Werte und Grundprinzipien, die die EU ausmachen, zu spielen. Diese Position vertritt der Außenminister deutlich.

Wir haben ja in den letzten Wochen und Monaten Fortschritte in der EU gesehen, beispielsweise im Bereich der zivil-militärischen Zusammenarbeit. Auf diesem Wege in eine Reform für ein besseres, sichereres und schlagkräftigeres Europa auch auf internationaler Bühne sollte man vorangehen.

WAGNER: Vielleicht kann ich für das Wirtschaftsministerium ergänzen. Natürlich haben auch wir die Pressemeldungen zur Kenntnis genommen. Wir können dazu jetzt aber nicht konkret Stellung nehmen, auch weil nicht ganz klar ist, was eigentlich genau gemeint ist.

Ganz grundsätzlich kann ich zu den Beziehungen zu den USA sagen, dass wir natürlich immer einen sehr konstruktiven und selbstbewussten Dialog angeboten haben und dass für uns immer wichtig ist, dass wir die guten wirtschaftlichen Beziehungen, die wir mit den USA haben, auch in Zukunft fortsetzen. Sowohl Ministerin Zypries als auch Staatssekretär Machnig waren im vergangenen Jahr in den USA und haben dort intensive Gespräche geführt, um die deutsche und die europäische Position noch einmal zu verdeutlichen. Diesen Dialog haben sie nicht nur in Washington geführt, sondern sie haben dabei auch verschiedene Bundesstaaten besucht, insbesondere Bundesstaaten, in denen große deutsche Unternehmen vertreten sind, die dort für viele Arbeitsplätze und für eine große Wertschöpfung sorgen. Uns war und ist auch weiterhin immer wichtig, dass wir einen konstruktiven Dialog führen.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, noch einmal zu den Beteiligten am Jemen-Krieg: Sie hatten gesagt, dass es falsch sei, dass an die USA keine Waffen mehr geliefert werden würden. Die USA sind ja beteiligt, aber offenbar nicht für die Bundesregierung. Ich gehe davon aus, dass Sie mit den Beteiligten auf jeden Fall Saudi-Arabien meinen. Wen meinen Sie noch? Die USA gehören für Sie nicht dazu, Saudi-Arabien schon. Wer noch? Wen betrifft dieser Exportstopp noch?

STS SEIBERT: Sie versuchen jetzt zum vierten oder fünften Mal, das abzufragen. Das ist Ihr gutes Recht. Wir haben dazu aber aus unserer Sicht und, denke ich, von dieser Bank wirklich gesagt, was zu sagen ist.

ZUSATZFRAGE JUNG: Werden Sie uns irgendwann mitteilen, für wen dieser Exportstopp gilt?

STS SEIBERT: Ich habe dem nichts hinzuzufügen.

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