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Bundesregierung für Desinteressierte: Sehenswerte BPK vom 16. Februar 2018

Deniz Yücels Freilassung ► RegPK vom 16. Februar 2018

Themen: Freilassung des „Welt“-Korrespondenten Deniz Yücel aus türkischer Haft, Wahl von Cyril Ramaphosa zum Präsidenten von Südafrika, Termine der Bundeskanzlerin (Besuch des luxemburgischen Premierministers, Treffen mit dem Weltbank-Präsidenten, Besuch des niederländischen Premierministers, Kabinettssitzung, Antrittsbesuch des Ministerpräsidenten der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Regierungserklärung zum informellen Europäischen Rat, Sahel-Konferenz, informeller Europäischer Rat), Einführung transnationaler Listen für Europawahlen, Nachfolge für die Ämter des Präsidenten und des Vizepräsidenten der Europäischen Zentralbank, Teilnahme des Bundesaußenministers an der Münchner Sicherheitskonferenz, Medienberichte über die Förderung von Nachrüstungen von Dieselfahrzeugen mit öffentlichen Geldern, Einsatzbereitschaft der Leopard-2-Panzer der Bundeswehr, Sperrung der Internetseite des russischen Oppositionspolitikers Alexej Nawalny, Manipulationen an AdBlue-Anlagen von Lkw, Steuerreform in den USA

Naive Fragen zu:
Freilassung von Deniz Yücel (ab 0:35 min)
– warum und wofür bedanken Sie sich bei der türkischen Justiz? haben Sie die Anklageschrift vorliegen? (ab 4:30 min)
– inwiefern ist der Fall „zum Abschluss“ gekommen?

Europäischer Rat (ab 17:00 min)
– wie ist die Position von Frau Merkel zu den „transnationalen Listen“, die auch Herrn Macron vorschweben?
– ich möchte keine Diskussion führen, sondern nur die Position der Bundesregierung kennen

Der saubere Diesel (ab 32:25 min)
– das BMUB sagte am Mittwoch: “Das Funktionieren von Softwareupdates, die Umtauschprämie und das Angebot sauberer Dieselfahrzeuge bilden die Grundlage dafür, dass die Städte ihre Grenzwertüberschreitungen überhaupt abstellen können.” was ist ein sauberer Diesel? Können Sie nur ein einziges zugelassenes Modell nennen? (ab 36:15 min)
– das ist ja trotzdem eine irreführende Bezeichnung. Vielleicht überdenken Sie mal Ihre Begriffe. Aber sie sagten auch noch: “schwere LKWs über 2,6 Tonnen nicht in der Innenstadt” – laut Bundesamt ist jedes Fahrzeug über 2,6 T ein LkW. Reden wir also von allen Lkws? mittlerweile gibt’s Autos/SUVs die mehr als 2,6 t wiegen (und Diesel sind) – was ist mit denen?
– Nachreichung 45:18 min

„AdBlue Killer“ (ab 53:02 min)
– das ist eine weit verbreitete kriminelle Manipulation: Geräte, die die Harnstoffeinspritzung lahmlegen und der Bordelektronik des Lkw gleichzeitig vorspielen, mit AdBlue zu fahren. Hat ihr Ministerium dieses Problem erkannt? wie plant das BMVI konkret die sogenannten “Adblue-Killer” bei LKWs in den Griff zu bekommen? AdBlue Emulatoren gibt es für $15 frei verkäuflich. Sparen dafür 2000€ pro LKW pro Jahr an Kosten.
– gibt’s ne Idee, wie man das bestrafen und kontrollieren kann?
– gibt es im Umweltministerium irgendwelche Überlegungen, wie man das einschränken kann? Gibt es dazu Absprachen mit dem BMVI? Hat die Bundespolizei da vielleicht irgendwelche Kontrollmöglichkeiten?
– Können Sie uns eine Auskunft zu den anderen möglichen Verbesserungen, die Sie gerade genannt haben, geben?
– können Sie uns über die Umweltschäden, die so ein AdBlue-Schalter bringt, aufklären? Hat das Umweltministerium dazu irgendwelche Zahlen? (59:18 min)

Nochmal Deniz Yücel (ab 1:02:20 min)
– Mir liegen hier auch schon ein paar Aussagen von Gabriel vor. Er meinte, er habe sich in den letzten Tagen zweimal mit Herrn Erdoğan getroffen. Wann denn und wo? (ab 1:03:55 min)
– Das ist vollkommen verständlich. Einzelheiten will ich ja nicht wissen. Ich will nur wissen, wann das war und wo diese beiden Treffen stattgefunden haben. In Ankara? In der Türkei? An einem neutralen Ort?

 

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 16. Februar 2018:

VORS. DETJEN eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS’IN DEMMER sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.
BREUL: Sie sehen alle die Meldung aus Istanbul. Wir haben die Meldung auch gesehen. Wir können Ihnen bestätigen, dass Herr Yücel freigelassen wurde. Jetzt müssen wir natürlich abwarten, was in den nächsten Minuten und Stunden passiert. Außenminister Gabriel war in den letzten Tagen und Stunden intensiv darum bemüht, da zu einer Lösung beizutragen. Wir möchten der türkischen Justiz für das jetzt zügige Verfahren danken. Wir sind erleichtert und froh, wenn sich die Meldungen jetzt bestätigen, dass Herr Yücel frei ist und aus der Haft entlassen wurde.

FRAGE DUNZ: Könnten Sie bitte ein bisschen schildern, was die Art der Bemühungen des Außenministers war, also auf welcher Ebene?

An die Bundesregierung, vielleicht an Frau Demmer oder das Bundesverteidigungsministerium: Herr Yücel hat selber immer gesagt, er möchte nicht Teil eines schmutzigen Deals sein, also Rüstungsgeschäfte gegen Freilassung. Können Sie hier etwas dazu sagen oder womöglich ausschließen, dass es ein Gegengeschäft wie zum Beispiel die Nachrüstung der Leopard 2-Panzer mit dem Schutz vor Minen gegeben hat?

BREUL: Ja, ich kann ausschließen, dass es einen Deal in irgendeiner Form gegeben hat. Die Unterstützung, die in den letzten Stunden und Tagen stattgefunden hat, war konsularischer Natur. Herr Yildirim hatte sich ja dazu auch geäußert und gesagt, dass er darauf hoffe, dass jetzt schnell Fortschritte in dem Verfahren stattfinden können. Das war die Art von Bemühungen, die stattgefunden haben.

Aber ich sage es gern noch einmal: Von irgendwelchen schmutzigen Deals oder Nebenabsprachen kann hier keine Rede sein.

SRS’IN DEMMER: Dem schließe ich mich natürlich voll und ganz an. Die Bundeskanzlerin hatte gestern noch einmal zum Ausdruck gebracht, von welch zentraler Bedeutung der Fall ist. Ich möchte hiermit natürlich erst einmal unsere Freude zum Ausdruck bringen, vor allen Dingen auch für Herrn Yücel und seine Familie.

FRAGE STEINER: Herr Breul, ich würde gern wissen, ob sich das für Sie abgezeichnet hat, und wenn ja, in welcher Form Sie entsprechende Anzeichen wahrgenommen haben.

Zum Zweiten würde ich gern wissen, wie genau jetzt Ihr eigener Informationsstand ist. Kennen Sie die Meldung auch ausschließlich aus Medienberichten oder haben Sie selbst schon in irgendeiner Form Nachrichten aus der Türkei erhalten, die für Sie sozusagen eine validere Information darstellen als die ersten Presseberichte, die eigentlich alle auf einer Meldung basieren?

BREUL: Ich kann hier schlecht einen Live-Kommentar abgeben. Ich habe das Signal bekommen, dass ich die Meldung, die zirkuliert, bestätigen kann. Zu allen weiteren Fragen zum genauen Procedere usw. bin ich im Moment nicht auskunftsfähig. Da bitte ich jetzt noch um ein bisschen Geduld, weil die Entwicklungen wirklich brandaktuell sind. Wir versuchen, schnell zu sein. Aber in Lichtgeschwindigkeit bekommen wir das auch nicht hin.

FRAGE JUNG: Herr Breul, Sie haben sich jetzt gerade bei der türkischen Justiz bedankt. Das finde ich doch interessant, weil sie hat ihn ja ein Jahr lang in Untersuchungshaft gelassen. Ich weiß jetzt nicht, ob Sie schon eine Anklageschrift vor sich haben oder diese jemals bekommen haben. Gibt es sie, und wofür genau bedanken Sie sich jetzt bei der türkischen Justiz?

BREUL: Das möchte ich jetzt nicht missverstanden wissen. Es geht nicht darum, hier Freude über die gesamte Causa Yücel zum Ausdruck zu bringen, sondern wir haben hier versucht, die Freude darüber zum Ausdruck zu bringen, dass der Fall jetzt zu einem Abschluss gekommen ist und Herr Yücel in Freiheit entlassen wurde. Das war der Punkt, über den ich hier die Freude der Bundesregierung zum Ausdruck bringen wollte.

Bei allem Weiteren möchte ich Sie bitten, uns noch etwas mehr Zeit zu geben, weil mir jetzt auch keine Informationen darüber vorliegen, was heute Morgen vor türkischem Gericht genau passiert ist. Das ist wirklich fast eine Live-Entwicklung. Darum würde ich einfach um etwas Geduld werben.

SRS’IN DEMMER: Ich würde auch sagen: Wir begrüßen das als wichtigen Schritt, auf den wir alle lange hingearbeitet haben. Zu Näherem können wir noch keine Auskunft geben.

ZUSATZFRAGE JUNG: Zum Verständnis: Sie sagten gerade, der Fall sei zum Abschluss gekommen. Also ist er jetzt ohne Auflagen frei gekommen? Wissen Sie doch schon mehr? Hat er vielleicht eine Ausreisesperre? Er hat ja beide Staatsbürgerschaften; da wäre das ja möglich. Das war bei anderen Fällen auch schon so.

Jetzt sagten Sie gerade: „was heute Morgen vor türkischem Gericht passiert ist“. Also gab es jetzt eine Art Gerichtsprozess? Was wissen Sie dazu?

BREUL: Wie gesagt: Ich kann Ihnen die Einzelheiten jetzt nicht sagen und möchte auch nicht über etwas spekulieren

ZURUF JUNG: Sie hatten ja gerade von Abschluss gesprochen. Das ist schon etwas Entscheidendes.

BREUL: Also eine Freilassung ist natürlich ein Abschluss seiner Haft.

Verzeihen Sie mir: Ich kann das jetzt hier nicht live kommentieren ohne Kenntnis darüber zu haben, was genau in der türkischen Justiz heute Morgen passiert ist. Ich habe von meinen Kolleginnen und Kollegen mitgeteilt bekommen, dass ich die Meldung bestätigen kann. Alles Weitere würde ich gern nachreichen.

FRAGE JESSEN: Herr Breul, in der Vergangenheit war der konsularische Zugang ja eingeschränkt, ungefähr einmal im Monat. Wenn Deniz Yücel auf freien Fuß gekommen ist, bedeutet das, dass Sie ihm eine dauerhafte Betreuung in Form von Wohnraum durch die Botschaft, durch die deutsche Vertretung, anbieten und ihn, falls er dieses möchte, sozusagen dauerhaft in Obhut nehmen? Wird das angeboten?

Eine zweite Frage, vielleicht an das BMWi: Dass es keinen schmutzigen Deal gegeben hat, wie uns versichert wird, bedeutet das, dass die ja wohl laufende Anfrage der Türkei in Bezug auf die Modernisierung der Leopard 2-Panzer definitiv abgelehnt bleibt?

DR. BARON: Herr Jessen, wie Sie wissen, zu etwaigen Voranfragen oder etwaigen offenen Anfragen kann ich keinerlei Auskunft geben.

ZURUF JESSEN: Sie waren hier aber schon Thema, und es wurde Auskunft gegeben.

DR. BARON: Hier gilt trotzdem die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Insofern: Der Äußerung von Herrn Breul habe ich nichts hinzuzufügen. Ich kann hier über etwaige offene oder mögliche Anträge keine Stellung nehmen.

BREUL: Zum ersten Themenkomplex habe ich einfach keine aktuellen Informationen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Aber Sie werden doch sagen können, ob es ein Angebot seitens der Bundesregierung gibt, Herrn Yücel jetzt intensiver zu betreuen und zu versorgen, falls er dies möchte? Das müssten Sie doch eigentlich sagen können.

BREUL: Der letzte Teil Ihrer Frage ist, glaube ich, der Entscheidende. Das hängt immer sehr stark davon ab, was der Betroffene sich wünscht. Ich stand unter dem Eindruck, dass Herr Yücel eine Wohnung in Istanbul unterhält. Also glaube ich eher nicht, dass etwas, was Sie zur Sprache brachten, der Fall sein könnte. Aber, wie gesagt, ich kann es Ihnen nicht sagen.

FRAGE HELLER: Frau Demmer, kurz noch einmal nachgefragt: Es gab ja gestern ein Treffen der Kanzlerin mit Herrn Yildirim. Hat die Kanzlerin über das Zeitungsinterview hinaus, das Herr Yildirim vorher gegeben hat, in irgendeiner Weise schon so etwas wie eine Zusicherung oder ein festes Signal erhalten, dass so etwas heute passieren könnte?

SRS’IN DEMMER: Herr Heller, haben Sie Verständnis, dass ich Ihnen über das hinaus, was die Bundeskanzlerin gestern in der Pressekonferenz gesagt hat, keinerlei Informationen geben kann. Wie gesagt: Es handelt sich jetzt um einen ersten wichtigen Schritt, auf den wir alle lange hingearbeitet haben.

FRAGE DUNZ: Herr Breul, noch einmal die Nachfrage: Für den Fall, dass sich das alles so bestätigt, was bedeutet das für das deutsch-türkische Verhältnis? Ist das jetzt der Schritt, der nötig war, um die Beziehungen wieder zu verbessern? Wie würden Sie das jetzt einschätzen? Ist die Bundesregierung noch weiter zurückhaltend in Bezug auf alles, was Visafreiheit, Zollunion usw. betrifft? Oder ist das jetzt das Signal in den Aufbruch in eine wieder bessere Zeit?

BREUL: Ich glaube, es ist zu früh, hier endgültige Schlussfolgerungen zu ziehen. Wir haben aber oft zum Ausdruck gebracht, dass der Fall Yücel eine besondere Bedeutung hat, aber er natürlich nicht das einzige Thema ist, wo es Dissonanzen zwischen der Bundesregierung und der türkischen Regierung gibt. Darum wird das jetzt genau zu bewerten sein. Aber wir haben immer gesagt: Das ist jetzt nicht ein Fall, an dem alles aufgehängt wird. Aber natürlich hat er eine hohe Bedeutung.

VORS. DETJEN: Dann habe ich jetzt andere Themen notiert, auch da eine ganze Reihe. Wir fragen dann noch einmal, ob Sie im Laufe der Zeit neue Erkenntnisse haben.

SRS’IN DEMMER: Ich würde dann erst die Termine machen?

VORS. DETJEN: Richtig. Genau, dann gehen wir dahin.

SRS’IN DEMMER: Zunächst noch ein Glückwunsch:

Der südafrikanische Vizepräsident und ANC-Vorsitzende, Cyril Ramaphosa, wurde gestern vom südafrikanischen Parlament zum neuen Präsidenten der Republik Südafrika gewählt und anschließend vom obersten Richter des Landes als Präsident vereidigt. Die Bundeskanzlerin hat dem neuen Präsidenten ein Glückwunschtelegramm geschickt ich zitiere :

„Sehr geehrter Herr Präsident, zu Ihrer Wahl zum Präsidenten der Republik Südafrika gratuliere ich Ihnen sehr herzlich.

Südafrika und Deutschland verbindet eine langjährige enge Partnerschaft. Ich möchte Ihnen versichern, dass wir Ihnen bei Ihrem Bestreben, ein neues Kapitel in der Geschichte Südafrikas aufzuschlagen, als verlässlicher Partner zur Seite stehen werden. Ich freue mich darauf, mit Ihnen die Freundschaft zwischen unseren beiden Ländern weiter zu vertiefen. Für die vor Ihnen liegenden Aufgaben wünsche ich Ihnen viel Erfolg und eine glückliche Hand.“

So, dann kommen wir zu den Terminen:

Am Montag, den 19. Februar, empfängt Bundeskanzlerin Merkel um 14.30 Uhr den Premierminister Luxemburgs, Herrn Xavier Bettel. Bei einem gemeinsamen Gespräch im Vorfeld des informellen Europäischen Rates am 23. Februar wird es schwerpunktmäßig um europapolitische Themen gehen. Vor ihrem Gespräch werden die Bundeskanzlerin und der Premierminister Pressestatements abgeben.

Um 17.30 Uhr empfängt die Bundeskanzlerin den Weltbank-Präsidenten Jim Yong Kim zu einem Gespräch im Bundeskanzleramt. Im Vordergrund stehen die Reform der Weltbank und die wirtschaftliche Entwicklung Afrikas, darunter auch die unter der deutschen G20-Präsidentschaft mit der Weltbank gestartete Initiative „Compact with Africa“. Außerdem wird es um die Bekämpfung von Krankheiten und Epidemien und die Finanzierung des Klimaschutzes gehen. Das Gespräch ist nicht presseöffentlich.

Um 19 Uhr, immer noch am Montag, erwartet die Bundeskanzlerin dann Premierminister Mark Rutte aus den Niederlanden. Auch dieses Gespräch wird im Zeichen des informellen Europäischen Rates am Freitag stehen. Vor dem Gespräch sind Pressestatements vorgesehen. Am Mittwoch, den 21. Februar, findet zunächst wie gewohnt um 9.30 Uhr eine Sitzung des Kabinetts statt.

Um 12 Uhr wird die Bundeskanzlerin dann mit militärischen Ehren den Ministerpräsidenten der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Zoran Zaev zu seinem Antrittsbesuch im Bundeskanzleramt empfangen. Bei einem anschließenden Gespräch im Rahmen eines Mittagessens werden Fragen der bilateralen Beziehungen sowie aktuelle europapolitische und regionale Fragen erörtert. Da gibt es dann um 13.15 Uhr eine gemeinsame Pressekonferenz.

Am Donnerstag ab 9 Uhr wird die Bundeskanzlerin im Deutschen Bundestag eine Regierungserklärung zum anstehenden informellen Europäischen Rat abgeben.

Anschließend am Donnerstag und am Freitag wird die Bundeskanzlerin dann in Brüssel sein. Am Donnerstagabend nimmt sie an einem Abendessen auf Einladung des belgischen Premierministers Charles Michel teil. Im Rahmen des Abendessens werden aktuelle europapolitische Fragen besprochen.

Am Freitag wird die Bundeskanzlerin dann zunächst vormittags an der internationalen Sahel-Konferenz teilnehmen. Deutschland unterstützt zusammen mit Frankreich und der EU die Gruppe der G5 Sahel-Staaten als wichtige regionale Initiative im Kampf gegen gemeinsame Herausforderungen in der Sahel-Region, insbesondere Terrorismus und organisierte Kriminalität, aber auch in den Bereichen Wirtschaft und Entwicklung. Das Ziel der Konferenz ist es, die Bedeutung der Sahel-Region zu unterstreichen und die internationale Unterstützung für die G5 zu betonen und auszubauen.

Natürlich werden auch Eigenverantwortung und Eigenbeiträge der G5-Staaten Gegenstand der Konferenz sein. Die Diskussionen werden alle Aspekte unserer Partnerschaft, also politische, militärische aber auch sicherheits- und entwicklungspolitische Facetten adressieren.

Im Anschluss an dieses Treffen nimmt die Bundeskanzlerin dann am informellen Europäischen Rat teil. Wie der Präsident der Europäischen Rates Tusk in seiner „Leaders’ Agenda“ im Oktober 2017 angekündigt hat, wird es bei dem Treffen zum einen um institutionelle Fragen gehen. Dazu gehören zum Beispiel die Zusammensetzung des Europäischen Parlamentes ab den Europawahlen 2019 und ein Ausblick auf die Besetzung führender Positionen in den EU-Institutionen 2019 Kommission und der Ratspräsident. Zum anderen ist eine erste Debatte über die politischen Prioritäten des mehrjährigen Finanzrahmens nach 2020 geplant.

FRAGE HELLER (zur Neuwahl des Präsidenten Südafrikas): Ich würde gern vom Wirtschaftsministerium wissen, wie denn die wirtschaftliche Dimension dieses Präsidentenwechsels eingeschätzt wird und ob sich daraus irgendwelche Veränderungen in den Beziehungen ergeben?

DR. BARON: Über wirtschaftliche Auswirkungen dieser Entscheidung kann ich hier nicht spekulieren. Natürlich ist das Land ein ganz wichtiger Handelspartner. Aber die Bewertung von volkswirtschaftlichen Auswirkungen des Präsidentenwechsels kann ich hier nicht vornehmen.

FRAGE JUNG: Ich würde gern wissen das ist eine Lernfrage : Wie ist denn die Position von Frau Merkel in Sachen transnationale Listen für die Europawahl nächstes Jahr? Also Herr Macron schrieb das ja an, andere im EU-Parlament ebenfalls. Was hält die Kanzlerin davon?

SRS’IN DEMMER: Das Thema steht jetzt ja auf der Tagesordnung. Deswegen möchte ich da den Diskussionen, die in Brüssel stattfinden, nicht vorgreifen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Der Kanzlerin?

SRS’IN DEMMER: Ja, genau. Aber die Diskussion wird in Brüssel geführt und nicht zwischen Ihnen und mir.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ja. Wir wollen ja keine Diskussion führen. Ich möchte nur die Position der Bundesregierung kennen. Wir kennen die von anderen Staaten. Was ist die Position von Frau Merkel?

SRS’IN DEMMER: Sie müssen sich jetzt leider mit dieser Antwort zufrieden geben.

FRAGE HELLER: Sie haben zum Schluss so schön gesagt: Es geht auch um die Besetzung von Positionen in Europa im nächsten Jahr. Mich würde interessieren, ob der Europäische Rat sich auch eine Meinung bildet über die Besetzung der Spitzenposition in der Europäischen Zentralbank. Denn das steht ja wohl auch im nächsten Jahr an. Ist das ein Punkt? Gibt es möglicherweise schon Konkretisierungen über die Nachfolge von Herrn Draghi?

SRS’IN DEMMER: Auch das ist noch eine ganze Weile hin. Auch da muss ich Sie vertrösten, Herr Heller.

FRAGE WEFERS: Wenn wir einmal etwas näher schauen zur Besetzung der Europäischen Zentralbank. Ich weiß nicht, vielleicht fühlt sich auch das Finanzministerium angesprochen. Es steht ja jetzt in der nächsten Woche erst einmal die Besetzung des Vizepräsidenten der Europäischen Zentralbank an. Gibt es da Kandidaten? Einen aus Spanien, einen aus Irland? Es gibt eine Position des Europäischen Parlamentes. Sie favorisieren nach einer Anhörung den irischen Kandidaten. Es gibt eine Position der französischen Regierung. Sie favorisieren den spanischen Finanzminister. Wie ist denn die deutsche Position dazu?

DR. FEHLING: Ich bitte um Verständnis. Aber zu solchen Personalfragen äußern wir uns jetzt im Vorfeld nicht.

ZUSATZFRAGE WEFERS: Aber wenn Sie sich nicht zu konkreten Personen äußern, können Sie mir vielleicht sagen, wie der Abstimmungsprozess in der geschäftsführenden Bundesregierung dazu läuft. Das ist ja jetzt alles noch ein bisschen vage.

DR. FEHLING: Ich kann Ihnen sagen, dass Herr Altmaier aber das werden Sie wissen am Montag und am Dienstag in Brüssel ist. Da ist eine Sitzung der Eurogruppe, und am nächsten Tag ist eine Sitzung des ECOFIN. Er wird dort auch eine Pressekonferenz geben. Ich denke, Sie sprechen ihn am besten dann darauf an.

FRAGE HELLER: Zu der gleichen Frage würde ich doch gerne wissen, wie sich die Bundesregierung denn grundsätzlich bei solchen Fragen verhält. Sie ist ja nur eine geschäftsführende Bundesregierung. Das ist eine Entscheidung, bei der möglicherweise die neue Bundesregierung auch neue Aspekte einbringen könnte. Heißt das für die geschäftsführende Bundesregierung, dass sie sich in diesen Fragen erst einmal zurückhält und erst einmal keine Position bekleidet? Werden Sie mit einer festen Position auch als geschäftsführende Regierung in solche Personalfragen gehen?

DR. FEHLING: Dazu kann ich ganz grundsätzlich das sagen, was wir hier auf dieser Bühne wiederholt über die geschäftsführende Bundesregierung gesagt haben: Die geschäftsführende Bundesregierung ist handlungsfähig. Entscheidungen, die anstehen, wird die geschäftsführende Bundesregierung auch treffen.

FRAGE WEFERS: Das heißt, die Bundesregierung wird dann in Form von Herrn Altmaier eine Position haben, aber die wollen Sie uns jetzt nicht sagen, aber Sie werden sich nicht enthalten?

DR. FEHLING: Jetzt spekulieren Sie über das Abstimmungsverhalten von Herrn Altmaier in der nächsten Woche. Da bitte ich um Verständnis: Ich werde Ihnen hier heute nicht sagen, wie Herr Altmaier sich verhalten wird. Fragen Sie ihn am Dienstag.

ZUSATZFRAGE WEFERS: Meine Frage ist die gleiche Frage, die Herr Heller hatte. Wie stimmt sich die Bundesregierung ab? Kommt es zu einer Position oder kommt es nicht zu einer Position?

DR. FEHLING: Gehen Sie davon aus, dass sich die Bundesregierung wie immer in solchen Fragen abstimmt und dort eine gemeinsame Position haben wird. Aber wie diese Position ist, werde ich Ihnen jetzt hier nicht im Vorfeld öffentlich erläutern.

FRAGE STEINER: Darf ich davon ausgehen, dass Herr Altmaier nicht mit irgendwelchen Anrufen seitens anderer rechnen muss, dass er seine Position noch einmal innerhalb der Bundesregierung abzustimmen hätte?

DR. FEHLING: Über interne Abstimmungsprozesse der Bundesregierung habe ich Ihnen hier nichts Weiteres mitzuteilen.

VORS. DETJEN: Es gibt einen Nachtrag vom Auswärtigen Amt.

BREUL: Ich wollte Ihnen kurz etwas ankündigen, weil wir dazu in der letzten Woche und auch in dieser Woche schon viele Fragen hatten. Außenminister Gabriel wird heute und morgen an der Münchner Sicherheitskonferenz teilnehmen. Er wird dort unter anderem heute Abend an einem Treffen im Normandie-Format zur Ukraine teilnehmen und morgen Früh eine Rede im Plenum halten. Zudem wird er verschiedene bilaterale Gesprächstermine wahrnehmen, zum Beispiel heute Mittag mit einer amerikanischen Kongressdelegation. Morgen Früh wird er an einem deutsch-russischen Wirtschaftsfrühstück teilnehmen. Es wird weitere bilaterale Treffen geben, die wir dann kurzfristig bekanntgeben werden.

Vor Ort werden wir über das Pressebüro der Sicherheitskonferenz immer informieren, wann Termine stattfinden, die auch presseöffentlich sind.

Ich kann Ihnen zudem mitteilen, dass Außenminister Gabriel nach dem Treffen im Normandie-Format gegen 19 Uhr ein Statement abgeben wird. Vielleicht gibt es gerade aufgrund der aktuellen Entwicklung bereits heute Nachmittag die Gelegenheit für ein erstes Pressestatement von Herrn Gabriel in München.

Wie gesagt, nähere Informationen dann über das Pressebüro der Münchner Sicherheitskonferenz.

FRAGE JOLKVER: Herr Breul, mich würde interessieren, welche Rolle der Außenminister dem Thema „Blauhelmmission in der Ostukraine“ bei diesem Treffen beimisst.

Gleich eine Zusatzfrage an das Verteidigungsministerium: Herr Bartels hat vor zwei Tagen die Bundeswehr als möglicher Truppensteller für diese Blauhelmmission ins Spiel gebracht. Mich würde interessieren: Wie viele Bundeswehrangehörige könnte denn die Bundeswehr für so eine Mission entbehren? Wie steht das Bundesverteidigungsministerium überhaupt zu der Teilnahme der deutschen Soldaten an so einer Mission?

BREUL: Ich kann gerne beginnen. Herr Gabriel hat, glaube ich, schon mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass er sich erhofft und auch eine Chance dafür sieht, dass eine Blauhelmmission einen positiven Beitrag leisten könnte. Natürlich ist das eine Frage, die mit allen Parteien abgestimmt werden muss, sodass die Mission auch den Aufgaben nachkommen kann, die sie erledigen müsste, um einen sinnvollen Beitrag zu leisten.

Letztlich ist klar: Die Debatte über das Mandat ist im VN-Sicherheitsrat zu führen. Im Normandie-Format kann es darum gehen, vielleicht abzustecken, wo Möglichkeiten liegen, das Gespräch weiter zu führen. Aber Beschlüsse in irgendeiner Form sind natürlich vom VN-Sicherheitsrat zu treffen.

HENJES: Dem kann ich mich nur voll umfänglich anschließen. Dieser Prozess einer möglichen UN-Mission in der Ukraine ist ein Prozess, den es gilt, im Rahmen der internationalen Gemeinschaft bei der UN zu führen. Deutschland ist ein starker Partner im Bereich der UN und wird natürlich insofern auch diesen Prozess mit begleiten.

Von daher sehen Sie es mir nach, dass es zurzeit, da der Prozess erst angestoßen ist, noch viel zu früh ist, über irgendwelche Kräfte oder Fähigkeiten vonseiten Deutschlands im Rahmen dieser möglichen zukünftigen Mission zu sprechen.

FRAGE JOLKVER: Aber, Herr Henjes, Sie schließen nicht die Teilnahme von deutschen Soldaten an so einer Mission aus?

HENJES: Ich schließe vor allen Dingen nicht aus, dass es hoffentlich da kann ich mich nur dem Sprecher des Auswärtigen Amtes anschließen zu einem Prozess auf der Ebene der internationalen Gemeinschaft kommt, um diese doch sehr deutliche Krise endlich zu einem Ende zu führen.

FRAGE STEINER: Um einmal andersherum zu fragen: Es gibt aus Ihrer Sicht momentan grundsätzlich keinen Ausschlussgrund dafür, gegebenenfalls auch daran teilzunehmen? Können Sie nicht in irgendeiner Form sagen, dass es den im Moment geben wird? Habe ich das richtig verstanden?

HENJES: Noch einmal: Gerade die UN als das herausragende internationale Konstrukt hinsichtlich der Frage des Friedens hat eine Vielzahl von Werkzeugen. Diesbezüglich haben Sie jetzt eben die Blauhelmmission genannt, aber es gibt auch andere Möglichkeiten von Missionen. Inwiefern sich Deutschland daran beteiligt, ist immer eine Frage der jeweiligen Lagesituation.

Noch einmal: Diese Lage liegt zurzeit nicht vor, sondern es gilt, diesen Prozess auf der Ebene der UN anzustoßen und dort diesen Prozess zu führen.

ZUSATZFRAGE STEINER: Die Frage stellte sich mir vor dem historischen Hintergrund des Einsatzes deutscher Soldaten in der Region Wolgograd/Stalingrad; gerade fanden ja auch erst diesbezüglich die Feierlichkeiten statt. Das ist für Sie alles kein Ausschlussgrund per se, sondern das ist erst einmal grundsätzlich doch noch im Rahmen der Möglichkeiten?

HENJES: Ich sehe diese Berücksichtigung natürlich. Aber noch einmal: Es ist zurzeit nicht die Lage, darüber zu diskutieren, inwiefern deutsche Kräfte an einer möglichen Mission, deren Umfang, deren Ziellinien, deren Mandat auf der Ebene der internationalen Gemeinschaft überhaupt nicht ersichtlich sind, teilnehmen. Der Prozess ganz wichtig ist nicht hier in Deutschland.

BREUL: Wenn ich noch kurz ergänzen darf: Natürlich soll ein möglicher deutscher Beitrag dazu dienen, zur Deeskalation, zu einer politischen Lösung des Konflikts beizutragen. Dem ordnet sich alles andere unter.

FRAGE JESSEN: Herr Henjes, Sie sagen, dass die Lage noch nicht da ist, dass man darüber zu entscheiden hätte, aber sie kann eben kommen. Können Sie vor dem Hintergrund der skizzierten besonderen historischen Bedingungen bestätigen, dass innerhalb der Bundeswehr und vielleicht auch mit anderen Ressorts darüber diskutiert wird, welche Faktoren eine Rolle spielen können, wenn die Lage heranrückt? Man kann ja nicht erst dann, wenn eine UN-Anfrage da ist, sagen: Jetzt überlegen wir einmal, was wir machen. Bereiten Sie sich intern auf eine solche Option vor? Diskutieren Sie sie zumindest?

HENJES: Da muss ich Ihnen wirklich widersprechen. Noch einmal: Wir fangen jetzt gerade einmal an, darüber zu diskutieren, dass es vielleicht eine Möglichkeit gibt, dort eine UN-Mission zu starten. Dann geht es um die Frage: Was ist denn das für eine UN-Mission? Welche Möglichkeiten hat sie überhaupt? Ist das eine Blauhelmmission? Nach welchem Kapitel der UN-Charta soll dort vorgegangen werden? Wer sind überhaupt die Beteiligten vor Ort? Sind Sie überhaupt in der Lage, zuzustimmen? In welchem Raum findet das Ganze statt?

Dieser Prozess ist ein Prozess, der nicht in Deutschland geführt wird, sondern das ist ein Prozess, der auf der Ebene der internationalen Gemeinschaft unter Einbeziehung dieser Beteiligten zu führen ist. Noch einmal: Von daher ist es nicht die Frage, inwiefern dort Deutschland einen Beitrag leisten kann, leisten will, weil wir überhaupt noch gar nicht wissen für was. Das muss einmal ganz klar so gesagt werden.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Soll das bedeuten, dass die Bundesregierung oder speziell die Bundeswehr, wissend, dass sehr wohl diese Lage herankommen kann, im Moment intern nicht darüber diskutiert, welche Optionen man zumindest vorbereiten könnte? Das passiert nicht? Sie warten ab, bis die Lage da ist und fangen dann an zu denken?

HENJES: Ich sitze hier als Sprecher des Verteidigungsministeriums. Sie kennen das Weißbuch. Das bedeutet: Die Vorbereitung der Exekutive auf bestimmte Lagen ist ein ganz wesentliches Element der Exekutive in der internen Planung. Sehen Sie es mir bitte nach, dass wir das hier nicht zur Sprache bringen können, weil es ganz einfach ich würde das fast als Jurist sagen Kraft Natur der Sache des Verteidigungsministeriums ist, auch immer zu schauen, was es für Möglichkeiten gibt, dieses aber im Rahmen des internen Planungsprozesses erfolgt. Noch einmal und ganz wichtig: Das ist hier viel zu früh, wirklich viel zu früh.

FRAGE JOLKVER: Herr Breul, ich würde gerne die historische Frage noch einmal an Sie stellen. Sie sagten eben, so eine Blauhelmmission, wenn sie denn überhaupt kommt, soll deeskalierend wirken. Meinten Sie damit, dass es im Fall der deutschen Beteiligung an so einer Mission eher wegen der historischen Dimension der ganzen Geschichte zu einer Eskalation kommen kann? Welche Rolle spielt bei Ihnen die historische Überlegung einer möglichen Teilnahme der deutschen Soldaten an so einer Mission?

BREUL: Was ich damit sagen wollte, ist, dass die Diskussion, die wir hier führen, eine akademische ist. Wir haben ein Interesse daran, dass es im Osten der Ukraine insgesamt zu einer Konfliktbeilegung kommt und sind der Auffassung, dass eine VN-Blauhelmmission möglicherweise einen Beitrag dazu leisten kann. Das ist das Ziel, das wir damit verfolgen, und dem ordnet sich alles andere unter. Das war mein Punkt. Da wird nicht gegen den Willen von irgendwem etwas gemacht, sondern es geht darum, zu einer konstruktiven Lösung beizutragen.

FRAGE SCHULLERUS: Meine Frage richtet sich an das Verkehrsministerium. Es gibt Medienberichte, wonach die Berater der Regierung vorschlagen, künftig Steuerzahler für die Umrüstung von Dieselautos aufkommen zu lassen. Mich würde einmal die Haltung des Verkehrsministeriums dazu interessieren, dass jetzt der Steuerzahler womöglich dafür zahlen soll, dass die Automobilindustrie ihr Dieselproblem nicht in den Griff bekommt.

STRATER: Vielen Dank für die Frage. Sie bezieht sich auf die Arbeit der Expertengruppe I des Nationalen Forums Diesel, die wir in unserem Hause leiten. Diese Arbeitsgruppe trägt den Titel „Emissionsreduzierung in den im Verkehr befindlichen Fahrzeugflotten“. Die Arbeit dieser Expertengruppe ist noch nicht abgeschlossen, und es gibt auch noch keinen Abschlussbericht. Worüber hier berichtet wird, sind möglicherweise Zwischenstände, die ich aber auch hier nicht kommentieren kann. Die Arbeitsgruppe muss erst einmal zu einem Ergebnis kommen. Das ist noch nicht so weit. Es gibt noch kein Ergebnis; das liegt noch nicht vor. Wenn es das gibt, wird das in einem Abschlussbericht niederlegt. Aber so weit sind wir noch nicht.

ZUSATZFRAGE SCHULLERUS: Das heißt, es gibt zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Haltung zu diesem Vorschlag?

STRATER: Die Bundesregierung hat wissenschaftliche Untersuchungen zur Möglichkeit der Hardwarenachrüstung von Dieselfahrzeugen beauftragt. Hierzu gehören Pkw und leichte Nutzfahrzeuge. Wie gesagt, die Untersuchungen laufen noch; Ergebnisse liegen noch nicht vor.

FRAGE KOCH: Ist die öffentliche Finanzierung dieser Nachrüstungen denn eine Option?

STRATER: Ich würde sagen, das ist eine nachgelagerte Frage. Jetzt muss man erst einmal die Untersuchungen abwarten. Ich habe gesagt: Es gibt Untersuchungen zur Möglichkeit der Hardwarenachrüstung. Darüber, was technisch möglich ist, was auch den Rechtsrahmen angeht, wird in Unterarbeitsgruppen gesprochen. Eine befasst sich mit den technischen Fragen, eine mit den rechtlichen Fragen, also dem Rechtsrahmen. Wir sind hier aber noch nicht zu einem Abschluss gekommen, sodass ich hier auch noch nicht Fragen zur Finanzierung beantworten kann.

ZUSATZFRAGE KOCH: Herr Haufe, ist es für Ihr Haus eine mögliche Variante, dass öffentliches Geld in diese Nachrüstung fließen könnte?

HAUFE: Ich kann auch noch einmal unterstreichen, dass es hier keinen abgestimmten Entwurf für so einen Abschlussbericht gibt. Weder die Ministerin noch der zuständige Staatssekretär waren bisher über irgendwelche Vorentwürfe informiert. Die Position der Ministerin ist an der Stelle klar. Ihre Haltung ist bekannt. Sie kann nicht sehen, dass die Autohersteller hier keine Kosten tragen, sondern ganz im Gegenteil: Die Kosten für mögliche technische Nachrüstungen an Diesel-Pkw sind von den Herstellern zu tragen.

FRAGE: Herr Strater, die Bundesregierung möchte ja Fahrverbote abwenden. Inwiefern könnte denn eine solche Regelung helfen, Fahrverbote abzuwenden?

Inwiefern sieht die Regierung denn prinzipiell eine finanzielle Verantwortung bei diesem Thema?

STRATER: Darüber ist ja hier vielfach gesprochen worden. Wir haben das „Sofortprogramm Saubere Luft“ aufgelegt, um die Situation vor Ort zu verbessern und um Fahrverbote zu vermeiden. Es umfasst eine Milliarde Euro. Wir haben auch vor nicht allzu langer Zeit kommuniziert, dass durch Gespräche mit der Automobilindustrie erreicht werden konnte, dass der Beitrag der Automobilindustrie, nämlich 250 Millionen Euro, hier in vollem Umfang geleistet wird. Über die Maßnahmen ist im Einzelnen ja hier schon gesprochen worden. Ich habe dem jetzt hier nichts hinzuzufügen.

Mit Blick auf das Thema Nachrüstungen habe ich das gesagt, was ich hier eben gesagt habe.

FRAGE JUNG: Herr Haufe, ich habe dem zugehört, was Sie Mittwoch gesagt haben. Da war Ihnen ja als BMUB wichtig zu betonen ich zitiere Sie einmal : „Das Funktionieren von Softwareupdates, die Umtauschprämie und das Angebot sauberer Dieselfahrzeuge bilden die Grundlage dafür, dass die Städte ihre Grenzwertüberschreitungen überhaupt abstellen können.“ Was sind „saubere Dieselfahrzeuge“? Können Sie uns ein Modell nennen, das „sauber“ ist?

HAUFE: Ein sauberes Dieselfahrzeug müsste der Fahrzeugklasse Euro 6d entsprechen. Ich glaube, es gibt mittlerweile ein oder zwei Modelle, die dieser Norm entsprechen. Außerdem ist ein sauberes Dieselfahrzeug ein Euro-6-Diesel, der tatsächlich die Emissionsgrenzwerte im Labor und gleichzeitig auf der Straße entsprechend nach dem sogenannten RDE-Verfahren einhält. Auch das ist ein sauberer Diesel, der alle Grenzwerte so, wie sie vorgeschrieben sind, einhält.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das ist ja eine irrführende Bezeichnung. Der ist ja nicht sauber. Wenn ich daran für ein paar Minuten meine Nase halte, kann ich ja trotzdem meine Gesundheit schädigen. Vielleicht sollten Sie da mal die Begriffe überdenken.

Eine andere Frage noch: Sie haben von schweren Lkw über 2,6 Tonnen gesprochen, die möglicherweise in der Innenstadt nicht mehr fahren dürfen. Laut Kraftfahrt-Bundesamt ist jedes Fahrzeug über 2,6 Tonnen ein Lkw. Reden wir da von allen Lkw auf den Straßen in Deutschland?

Was ist mit den Autos? Es gibt ja schon Autos in Deutschland, SUVs, die mehr als 2,6 Tonnen wiegen und Diesel sind. Was mit denen?

HAUFE: Ich mache jetzt hier keine Tonnendiskussion auf. Es gibt unterschiedliche Lkw, und es ging dabei um schwere Fahrzeuge. Ich habe das ja in einem bestimmten Zusammenhang gesagt, nämlich in welcher Weise die Städte den Lkw-Verkehr in bestimmten Bereichen einer Stadt einschränken können, also vor allen Dingen im Innenstadtbereich. Das ist eine Diskussion, die jetzt noch läuft.

FRAGE STEINER: Vor dem Hintergrund ebenjenes noch nicht fertiggestellten Papieres, an dessen Erarbeitung in der Arbeitsgruppe aber doch diverseste Ministerialvertreter teilgenommen haben, wenn ich die Teilnehmerliste richtig gesehen habe diese Gruppe ist ja auch unter Federführung des BMVI, wenn ich das richtig weiß; zumindest ist das Dokument aus dem BMVI , würde ich gerne wissen, ob es nach aktuellem Stande auch die Rechtsauffassung der Bundesregierung ist, dass für die Nachrüstung von emissionsverbessernden Systemen bei in Verkehr befindlichen Fahrzeugen mit vermuteten Abschalteinrichtungen keine Rechtsgrundlage gesehen wird. Sagen Sie also, dass Sie momentan faktisch keine Rechtsgrundlage haben, die Hersteller zur Nachrüstung zu verpflichten, wenn Sie nur vermutet haben, dass es sich dabei um eine Abschalteinrichtung handelt?

STRATER: Ich weiß nicht, aus was für einem Dokument Sie gerade zitieren, das ist mir nicht bekannt; auch das, worüber heute berichtet wird, liegt mir nicht vor. Ich würde hier auch niemals Zwischenstände kommentieren und erst recht nicht rechtlich bewerten, weil ich dazu gar nicht in der Lage bin. Ich habe gesagt, dass es eine Unterarbeitsgruppe gibt, die sich mit diesen rechtlichen Fragen beschäftigt, und dass es eine weitere Unterarbeitsgruppe gibt, die sich mit den technischen Fragen beschäftigt. Diese Unterarbeitsgruppen tagen demnächst, setzen sich zusammen, und werden diese Fragen bewerten. Ich kann von hier aus nichts zu dieser Frage sagen.

ZUSATZFRAGE STEINER: Das heißt, Sie können mir keinen aktuellen Stand der Rechtsauffassung der Bundesregierung respektive des Verkehrsministeriums zu der Frage mitteilen, ob es momentan rechtlich möglich ist, die Hersteller dazu zu verpflichten, technisch nachzurüsten?

STRATER: Es ist ja im Moment eine hypothetische Frage, ob ich die Hersteller dazu verpflichte, denn die Entscheidung muss ja erst einmal getroffen werden bzw. ein solcher Vorschlag oder ein solcher Abschlussbericht muss ja erst einmal erstellt werden. Insofern werde ich hier nicht hypothetische Fragen rechtlich bewerten; das ist an dieser Stelle nicht angezeigt.

FRAGE: Frau Demmer, ist es grundsätzlich für die Kanzlerin denkbar, dass man zum Nachrüsten von Dieselfahrzeugen Steuergelder verwendet?

Herr Strater, wie maßgeblich ist denn das Votum dieser Expertengruppe, und womit befassen sich die anderen drei Expertengruppen?

SRS’IN DEMMER: Ich muss Sie enttäuschen, ich schließe mich da dem Kollegen an. Die erste Expertengruppe ist noch nicht fertig, und diesem Ergebnis wollen wir jetzt nicht vorgreifen.

STRATER: Ich kann das ergänzen: In unserem Verantwortungsbereich liegen zwei Expertengruppen. Die eine ist die, von der wir hier die ganze Zeit reden, und bei der anderen geht es unter anderem darum, Digitalisierungsmaßnahmen für die Verkehrslenkung einzusetzen. Es gibt zwei weitere Expertengruppen, die bei beim BMUB und beim BMWi ressortieren. Dazu möchte ich mich jetzt nicht äußern, aber das können die Kollegen dieser Ministerien ja tun.

HAUFE: Beim Bundesumweltministerium gab es eine Expertengruppe der Bericht ist mittlerweile fertig , die sich speziell mit dem öffentlichen Nahverkehr und Stadtverkehr beschäftigt hat und ausgelotet hat, inwieweit dort weitere Emissionsminderungen möglich sind.

FRAGE JESSEN: Herr Haufe, es hatte in jüngerer Vergangenheit ja einen Konflikt zwischen Ihrer Ministerin und Herrn Schmidt damals in seiner Rolle als Landwirtschaftsminister im Hinblick auf Glyphosat gegeben, weil er der Verlängerung der Zulassung unabgestimmt in Brüssel zugestimmt hatte. Wenn sich in der der Frage steuerfinanzierter Dieselumrüstung mit Herrn Schmidt in der Rolle des amtierenden geschäftsführenden Verkehrsministers jetzt offenbar oder möglicherweise etwas Ähnliches Sie haben gesagt: unabgestimmte interne Vorschläge andeutet: Erkennen Sie da ein Muster des Austricksens zwischen diesen beiden Personen?

HAUFE: Diese Interpretation weise ich wirklich zurück, weil wir in einem ganz anderen Stadium sind. Diese Expertengruppe ist ja gerade dabei, alle Fragen rund um Hardwarenachrüstungen zu klären. Nun sind an dieser Stelle Dokumente nach außen gedrungen, die einen Zwischenstand, einen Arbeitsstand darstellen. In diesen Papieren gibt es unterschiedliche Meinungen und Positionen, denn diese Expertengruppe hat ja auch verschiedene Expertenkreise miteinander versammelt aus den Nichtregierungsorganisationen, aus Fachkreisen, aus den Behörden , und natürlich vertreten diese unterschiedliche Auffassungen. Nun ist eine Auffassung an die Öffentlichkeit gelangt und wir werden jetzt damit konfrontiert. Wir können uns aber erst dazu äußern, wenn der Abschlussbericht vollständig vorliegt und dann eben auch alles Mögliche abgewogen ist. Das ist momentan gar nicht der Fall.

FRAGE: Herr Strater, noch einmal zu den Softwareupdates: Autobauer haben sich im Sommer für Softwareupdates ausgesprochen. Bisher ist das aber noch nicht in dem Maße umgesetzt worden, und zwar mit der Begründung, dass es keine konkreten Einsparziele vonseiten des Kraftfahrt-Bundesamts gebe. Wird es diese Konkretisierung geben? Wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?

STRATER: Ich vermute, Sie beziehen sich auf die Zahl von 5,3 Millionen Fahrzeugen, die umzurüsten sind, was im Rahmen des Nationalen Forums Diesel Anfang August des vergangenen Jahres beschlossen worden ist.

ZUSATZ: Genau.

STRATER: Das umfasst ja auch die Fahrzeuge, die vom verbindlichen Rückruf betroffen sind. Es umfasst die VW-Fahrzeuge, es umfasst die Fahrzeuge, für die eine freiwillige Serviceaktion durchgeführt wird. Ich kann Ihnen zu diesen beiden Komplexen jetzt sagen, dass die Rückrufaktion der VW-Fahrzeuge, bei denen Manipulationen nachgewiesen worden sind, in Deutschland zu etwas mehr als 90 Prozent abgeschlossen sind. Von den Fahrzeugen, die vom KBA für die freiwilligen Serviceaktionen freigegeben sind, wurden deutschlandweit bisher rund 70 Prozent umgerüstet. Was die Freigabe von Konzepten für weitere Umrüstungen angeht, ist es so, dass die immer technisch auf ihre Wirksamkeit überprüft werden, und die Genehmigung wird dann erteilt, wenn die technische Wirksamkeit tatsächlich nachgewiesen ist.

HAUFE: Ich habe noch eine kurze Nachreichung. Meine Kollegen haben gerade noch einmal nachgerechnet: Es gibt keinen SUV, der über 2,6 Tonnen wiegt; alle liegen darunter. Wir wollen hier ja keine falschen Fakten darstellen lassen. Auch wenn die Bundesumweltministerin SUVs sehr kritisch gegenübersteht das kann ich an dieser Stelle noch einmal unterstreichen , will ich diesen Vergleich hier nicht so stehenlassen.

VORS. DETJEN: Manchmal sehen die SUVs so aus, als wenn sie schwerer wären.

HAUFE: Das ist eine andere Frage sie sehen durchaus manchmal so aus.

FRAGE VOLLRADT: Ich habe eine Frage an das Verteidigungsministerium zu den anderen SUVs, genauer gesagt zu den Leopard-2-Panzern, die für die multinationale Eingreiftruppe bereitstehen sollten, aber nicht einsatzbereit sind. Ihr Haus hatte jüngst noch einmal darauf hingewiesen, dass die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr generell nicht zufriedenstellend sei, und hat da eine Trendwende unterstrichen. Nun hatte die Ministerin schon zu Beginn der Legislaturperiode gesagt, dass es hinsichtlich der Bevorratung mit Ersatzteilen Änderungen geben solle. Ist das nicht geschehen? Lag das an der Bundeswehr, oder konnte die Industrie nicht liefern?

Zweitens. Sie haben unterstrichen, dass die Einsätze der Bundeswehr derzeit erfüllt werden könnten. Nun geht es hier ja um einen zukünftigen Einsatz. Kann der erfüllt werden? Ist der Preis dafür nicht zu hoch, wenn aus der gesamten Bundeswehr die Materialnachschubchargen zusammengestoppelt werden? Wäre nicht zu überlegen, die Bereitschaft für solche Einsätze oder Führungsaufgaben dann lieber nicht zu geben?

HENJES: Das ist jetzt ja ein weiter Fächer, den Sie angefragt haben, aber ich versuche, Ihnen trotzdem ein wenig mit Informationen gegenüberzustehen.

Das Thema Einsatzbereitschaftslage, das Sie gerade angesprochen haben, ist nicht neu. Wir haben hier in der Bundespressekonferenz schon häufig darüber diskutiert, und immer wieder sind auch einzelne Stichtage das ist immer ganz wichtig der Ausgangspunkt, wo wir dann gesagt haben: Das ist jetzt etwas, was besorgniserregend ist.

Zur Einsatzbereitschaftslage der Bundeswehr, insbesondere der materiellen Einsatzbereitschaftslage, haben wir regelmäßig gegenüber dem Parlament dargelegt, aber auch hier in der Bundespressekonferenz. Ganz grundsätzlich hat das insbesondere Oberst Neumann hier am 12. Februar getan. Das sicherheitspolitische Umfeld hat sich aber und das möchte ich auch noch einmal unterstreichen , insbesondere nach den Jahrzehnten des Sparens, grundsätzlich gewandelt ich weise hier auch auf die Münchner Sicherheitskonferenz hin. Die Einsatzbereitschaftslage wäre sicherlich besser, wenn unsere Flugzeuge nicht regelmäßig im Baltikum ihren Auftrag erfüllen würden und unsere Schiffe nicht im Mittelmeer insbesondere auch, wie Sie gesehen haben, in den Jahren in der Ägäis eingesetzt wären und unser Heer nicht sowohl in Litauen zweimal im Rahmen der VJTF, also der Very High Readiness Joint Task Force, nämlich 2019 und 2023 als „Lead“ als auch in Afghanistan im Einsatz wäre. Wie Sie daran erkennen können, ist die Bundeswehr gefordert wie nie zuvor. Das ist etwas, was das Material und insbesondere derzeitig auch 3500 Soldatinnen und Soldaten erheblich beansprucht.

Die eingeleiteten Trendwenden sind daher die richtige Antwort; sie müssen nur in irgendeiner Weise greifen, wie Sie auch richtigerweise gesagt haben. Sie erfolgen parallel und das ist etwas, was uns besonders fordert zu den Verpflichtungen, die ich gerade ein wenig skizziert habe. Wir können gerne sofort die Effekte sehen, die Trendwenden bedürfen jedoch dreierlei, nämlich Zeit, Kontinuität und nachhaltiger Finanzierung. Es kommt also darauf an, den eingeschlagenen Weg Schritt für Schritt konsequent einzugehen. Das ist die Situation, in der wir uns gerade befinden.

FRAGE: An das Forschungsministerium: Es gab eine Anfrage der Linkspartei an das Forschungsministerium zu der Verteilung von Bundesbehörden und außeruniversitären Einrichtungen zwischen 2014 und 2017. Trotz des Bundestagsbeschlusses, dabei vorrangig den Osten zu bedenken, wurden nur drei von 23 Einrichtungen in Ostdeutschland platziert. Erste Frage: Warum ist dies so? Zweite Frage: Nach welchen Kriterien wird da entschieden?

QUENETT: Vielen Dank für die Frage. Grundsätzlich kann man bei Forschungseinrichtungen immer davon ausgehen, dass die Standorte nach wissenschaftsgeleiteten Verfahren entschieden werden. Maßgeblich sind Inhalte und ein für den jeweiligen Forschungsgegenstand förderliches Umfeld. Grundsätzlich ist es auch so, dass Bund und Länder dies regelmäßig auf Ebene der zuständigen Minister und Ministerinnen in der gemeinsamen Wissenschaftskonferenz entscheiden, so zum Beispiel in Jena, wo es um das Leibniz-Institut für Photonische Technologien ging.

ZUSATZFRAGE: Aber die Standorte von Bundesbehörden werden ja nicht nach wissenschaftlichen Kriterien entschieden, und die sind ja auch nicht in den Osten gekommen. Sie haben dazu als Ministerium ja auch geantwortet.

QUENETT: Für das Thema Bundesbehörden sind wir nicht zuständig; ich kann hier ausschließlich zu Forschungseinrichtungen Stellung nehmen.

FRAGE JOLKVER: Zur inneren Situation in Russland: Wie bewerten die Kanzlerin oder der Außenminister die Tatsache, dass seit gestern der Zugang zu der Internetseite von Alexej Nawalny blockiert ist, die ja bisher die einzige Möglichkeit für diesen Oppositionspolitiker war, überhaupt an die Öffentlichkeit zu gelangen.

BREUL: Ich kann dazu jetzt keine Bewertung abgeben, weil mir der Sachverhalt nicht im Detail bekannt ist. Ich kann aber unterstreichen, was unsere generelle Linie ist, nämlich dass die Presse-, Meinungs- und Informationsfreiheit für uns ein sehr hohes Gut sind. Das gilt natürlich auch in unserem Verhältnis zu Russland, und diesen Punkt unterstreichen wir auf allen Ebenen. Verzeihen Sie mir aber, dass ich zu diesem konkreten Einzelfall nichts sagen kann; dazu liegen mir keine näheren Informationen vor.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Werden Sie sich konkret mit diesem Thema beschäftigen, oder ist das nicht von Relevanz für das Auswärtige Amt?

BREUL: Ja, klar. Natürlich ist Herr Nawalny eine prominente Figur, und er trägt als solche zur Meinungsvielfalt in Russland bei. Ich wollte mit meinen generellen Bemerkungen zum Ausdruck bringen, dass wir solche Entwicklungen in Russland natürlich sehr genau beobachten.

FRAGE JUNG: An Herrn Strater und gegebenenfalls an Herrn Haufe zu den sogenannten AdBlue-Killern bei Lkw: Diese Geräte, die die Harnstoffeinspritzung lahmlegen und der Bordelektronik bei Lkw gleichzeitig vorspielen, dass sie mit AdBlue fahren, sind mittlerweile ja eine weit verbreitete kriminelle Manipulation. Herr Strater, hat Ihr Ministerium dieses Problem erkannt? Was tun Sie dagegen, wie wollen Sie das in den Griff bekommen? Das sind ja mittlerweile Emulatoren, die man sich im Internet für 15 US-Dollar bestellen kann, und das spart pro Lkw 2000 Euro im Jahr.

STRATER: Mir ist die Thematik bekannt. Ob das unter dem Namen „AdBlue-Killer“ firmiert, weiß ich nicht, aber natürlich kümmern wir uns um solche Themen. Ich kann Ihnen jetzt nicht genau den Stand der Dinge referieren, wie wir da vorgehen; das müsste ich gegebenenfalls nachreichen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Gibt es eine Idee, wie man das bestrafen kann und wie man das kontrollieren kann? Gibt es neben polizeilichen Kontrollen

STRATER: Gibt es bestimmt, ist mir im Moment aber nicht bekannt. Das muss ich nachreichen, tut mir leid.

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Haufe, gibt es im Umweltministerium irgendwelche Überlegungen, wie man das einschränken kann? Gibt es dazu Absprachen mit dem BMVI?

Herr Dimroth, hat die Bundespolizei da vielleicht irgendwelche Kontrollmöglichkeiten?

HAUFE: Die Berichte aus den Medien sind uns auch bekannt, aber die Zuständigkeit bei diesem Thema liegt beim Bundesverkehrsministerium.

DR. DIMROTH: Ich kann jetzt jedenfalls auf Zuruf weder eine Zuständigkeit der Bundespolizei noch eine Zuständigkeit des BKA erkennen; deswegen kann ich Ihnen hier auch keinen entsprechenden Antwortbeitrag liefern. Ich bin mir sicher, dass das Verkehrsministerium, sollten dort entsprechende Erkenntnisse vorliegen, mit solchen Erkenntnissen auch auf die Strafverfolgungsbehörden zugeht. Die Bundespolizei ist aber mitnichten für die Bundesautobahn zuständig, selbst wenn man das denken könnte. Insofern gibt es hier prima facie jedenfalls aus meiner Sicht überhaupt keine Zuständigkeit.

FRAGE JESSEN: Ich glaube, der Fachbegriff ist „AdBlue-Emulatoren“. Die sind seit mehreren Jahren im Einsatz, sie werden aktiv und aggressiv im Internet beworben, mit dem deutlichen Hinweis darauf, dass eben die Elektronik umgangen und ausgetrickst wird. Es ist insofern interessant, weil neuere Modelle dieser Emulatoren, dieser Soft- und Hardware, mit einem sogenannten Polenschalter ausgeliefert werden. Das bedeutet, dass in Polen die Polizei offenbar sehr intensiv und regelmäßig und Kontrollen durchführt, und für diesen Fall kann man die Umgehungselektronik wieder ausschalten, sodass dann tatsächlich AdBlue eingesetzt wird. Ist dieser Sachverhalt für die Bundesregierung Anlass zu sagen „Wir müssen in einer ähnlichen Intensität darangehen, sodass das Risiko, in Deutschland erwischt zu werden, so hoch ist, dass diese Manipulationssoftware nicht zum Einsatz kommt“?

STRATER: Ich habe fleißige Kollegen bei mir im Büro sitzen, die mir eine Antwort zu diesem Thema geschickt haben ich habe ja gesagt: Wir kümmern uns darum. Ich kann Ihnen die Antwort auf die entsprechende schriftliche Frage das ist die Frage 443 vom Januar aus dem Deutschen Bundestag; die Antwort ist am 8. Februar 2018 rausgegangen vorlesen, wenn Sie wollen, oder Sie lesen es selber nach.

ZURUF JUNG: Können Sie das vorlesen?

STRATER: Ich kann es gern vortragen:

„Dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ist der Einsatz von AdBlue-Emulatoren aus der Kontrollpraxis des BAG“

das ist das Bundesamt für Güterverkehr

„bekannt. Die ordnungsgemäße Verwendung von AdBlue wird vom BAG unter anderem im Rahmen von Straßenkontrollen überprüft. Dies erfolgt im Zuge der sogenannten Technischen Unterwegskontrollen. Bei den in Rede stehenden Fällen von AdBlue-Manipulationen durch Eingriffe in die Emissionsanlage (AdBlue-Emulator) liegt das Besondere an diesen Kontrollen darin, dass die Straßenkontrolleure vorsätzliche Manipulationen aufdecken müssen, für deren Verschleierung von den Tätern hoher technischer Aufwand getrieben wird.

Gegen Manipulationen sind bereits auf EU-Ebene Vorkehrungen technischer Art verbindlich vorgeschrieben: Die europäischen Typgenehmigungsvorschriften für schwere Nutzfahrzeuge sehen vor, dass bei einer Nicht- oder Fehlbetankung mit Harnstofflösung das Fahrzeug in Schleichfahrt versetzt wird.

Um bei den Kontrollen bestmögliche Ergebnisse zu erzielen, tauscht sich das BAG regelmäßig mit den Länderbehörden aus und führt mit den Polizeibehörden der Länder gemeinsame Kontrollen durch. Ebenso steht das BAG mit den zuständigen Behörden der osteuropäischen Nachbarländer in einem regelmäßigen Austausch. Auch hier wurde die Thematik im Rahmen einer Arbeitsgruppe erörtert und mögliche Verbesserungen besprochen, wie Manipulationen im Rahmen der sogenannten Technischen Unterwegskontrolle entdeckt werden können.“

ZUSATZFRAGE JESSEN: Sie diskutieren, Sie tauschen sich aus. Aber daraus ist für mich noch nicht erkennbar, wie Sie diesem ja festgestellten Missbrauch, der auch gesundheitsschädlich ist, aktiver begegnen werden. Ist das als Resultat dieses Austausches noch zu erwarten?

Und vor allem: Sie haben von einem Austausch mit osteuropäischen Ländern gesprochen. Wenn der Polenschalter ein Indiz dafür ist, dass die Kontrolle in Polen besser funktioniert, könnte das ja ein Referenzmodell sein.

STRATER: In der Antwort, die ich gerade verlesen habe, habe ich das Bundesamt für Güterverkehr erwähnt. Das ist eine uns nachgeordnete Behörde. Ich kann ergänzen, dass das Bundesamt für Güterverkehr angewiesen ist, Schwerpunktkontrollen zu AdBlue durchzuführen, um das Thema genauer unter die Lupe zu nehmen.

FRAGE JUNG: Können Sie uns eine Auskunft zu den anderen möglichen Verbesserungen, die Sie gerade genannt haben, geben?

Herr Haufe, können Sie uns über die Umweltschäden, die so ein AdBlue-Schalter bringt, aufklären? Hat das Umweltministerium dazu irgendwelche Zahlen?

HAUFE: Ich kann Ihnen jetzt nichts zu diesem Schalter sagen. Ein Lkw, der die Abgasreinigung über solch eine illegale Methode manipuliert, hat natürlich höhere Stickoxidemissionen. Entsprechend gibt es mehr Stickstoffdioxid in der Umwelt. Die Gesundheitsschädlichkeit von NOx ist ja bekannt.

STRATER: Ich kann noch eine Ergänzung zu den Konsequenzen für die Betriebserlaubnis machen. Technische Eingriffe, die den Tatbestand der Manipulation erfüllen, sind eine Ordnungswidrigkeit und führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

Ich kann auch noch einen Aspekt zum Thema der Lkw-Maut ergänzen. Zahlt der Mautschuldner aufgrund von Manipulationen an der AdBlue-Anlage des Fahrzeugs, durch sie nicht die vorgesehene schadstoffreduzierene Wirkung hat, einen falschen Mautsatz, ist dies auch ein Verstoß gegen die Mautpflicht. Der Mautschuldner begeht durch die nicht vollständig entrichtete Maut auch eine Ordnungswidrigkeit.

FRAGE HELLER: Eine kurze Frage an das Finanzministerium: Ihr Minister hat gestern Abend, wohl in München, davon gesprochen, dass die Europäer eine Antwort auf die US-Steuerreform finden müssten. Heißt das, dass man inzwischen bei Ihnen zu einem endgültigen Befund über die Wirkungsweise der US-Steuerreform gekommen ist?

Das interessiert mich insbesondere deshalb, weil der DIHK zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die deutschen Unternehmen unter dem Strich von dieser Steuerreform profitieren. Wo ist also, wenn die deutschen Firmen profitieren, die Notwendigkeit, eine Antwort auf diese Reform zu finden?

DR. FEHLING: Zu der Frage unserer Bewertung der US-Steuerreform auch anhand rechtlicher Kriterien, die wir hier vor einiger Zeit schon besprochen haben, kann ich Ihnen keinen neuen Stand geben.

Im Übrigen gilt das, was wir auch schon gesagt haben: Die Frage, wie wir insgesamt als Standort Deutschland auf solche Entwicklungen reagieren, wird die künftige Bundesregierung beantworten. Das ist eben die Frage, welche positiven Effekte sich aus solchen Reformen ergeben, aber eben auch die Frage, ob es Handlungsbedarf im deutschen Steuerrecht gibt.

FRAGE DUNZ: Anadolu hat mittlerweile gemeldet, dass die Anklageschrift vorliege und in dieser Anklageschrift 18 Jahre Haft für Yücel gefordert würden. Ich möchte Sie fragen vielleicht hat sich das damit erledigt , ob es nach Ihren Informationen trotz dieser Anklageschrift jetzt eine Möglichkeit für die Ausreise von Yücel gäbe.

Könnten Sie bitte noch die Zahl der deutschen Staatsbürger nennen, die noch in Haft sitzen? Sind es jetzt fünf?

BREUL: Um die letzte Frage zuerst zu beantworten: Die Anzahl derjenigen deutschen Staatsbürger, die aufgrund politischer Vorwürfe inhaftiert sind das ist, denke ich, die Zahl, die Sie interessiert , wäre ohne Herrn Yücel jetzt fünf.

Zu den Meldungen und zu weiteren Inhalten möchte ich mich hier jetzt nicht weiter äußern, einfach deshalb nicht, weil sie mir nicht vorliegen. Ich möchte auch um Verständnis dafür bitten, dass wir uns als Auswärtiges Amt und als Generalkonsulat vor Ort ganz eng mit dem Betroffenen, seinen Anwälten usw. abstimmen müssen, welche Information kommuniziert werden kann und kommuniziert werden darf.

Sie haben vielleicht gesehen, dass sich Außenminister Gabriel in München bereits zu dem Fall geäußert hat. Ich nehme an, dass es im Laufe des Nachmittags weitere Möglichkeiten geben wird, Fragen zu stellen.

FRAGE JUNG: Mir liegen hier auch schon ein paar Aussagen von Gabriel vor. Er meinte, er habe sich in den letzten Tagen zweimal mit Herrn Erdoğan getroffen. Wann denn und wo?

BREUL: Die Aussage habe ich auch gesehen.

ZURUF JUNG: Das werden Sie ja wissen!

BREUL: Es ist schön, dass Sie wissen, was ich weiß. Ich kann Ihnen nur sagen: Ja, es hat Treffen gegeben. Ich kann Ihnen auch sagen, dass das Thema dieser Treffen der eindringliche Appell war, dass das Gerichtsverfahren beschleunigt werden kann und dass es Fortschritte gibt. So hatte sich Herr Yıldırım ja auch bereits vor dem Gespräch mit der Kanzlerin und danach in der Pressekonferenz geäußert.

Zu den Einzelheiten der Gespräche gilt, dass es Gespräche waren, in denen man sich bemüht hat, ohne viel Aufhebens in der Sache Fortschritte zu erzielen. Das war der Grund, weswegen sie in der Öffentlichkeit nicht groß kommuniziert wurden.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das ist vollkommen verständlich. Einzelheiten will ich ja nicht wissen. Ich will nur wissen, wann das war und wo diese beiden Treffen stattgefunden haben. In Ankara? In der Türkei? An einem neutralen Ort?

BREUL: Es gab zwei Treffen in den vergangenen zehn Tagen, eines davon in der Türkei, eines davon an einem anderen Ort. Meines Wissens war das in Rom. Aber der Ort tut auch nichts zur Sache, das hatte einfach mit dem Terminkalender zu tun. Man hat sich also nicht irgendwo sozusagen konspirativ getroffen, sondern aufgrund der Terminlage der Betroffenen hat der Termin dort stattgefunden.

ZURUF JUNG: In der Türkei in Ankara?

BREUL: Ehrlich gesagt, bin ich gerade überfragt, ob in Ankara oder Istanbul.

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