Dauerhaft ► RegPK vom 4. April 2018
Themen: Giftanschlag auf den Ex-Doppelagenten Sergej Skripal in Großbritannien, Zollstreit zwischen den USA und China, mögliche Auslieferung von Carles Puigdemont an Spanien, Finanzlage Griechenlands, Rückführungen in den Irak, Familiennachzug für Flüchtlinge, Sicherheitslage in Syrien, Nationale Reduktionsstrategie für Zucker, Fett und Salz in Fertigprodukten und mögliche Einführung einer Zuckersteuer, Anstieg der Zahl der auf Grundsicherung angewiesenen Kinder und Jugendlichen, geplante Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“, Pipelineprojekt „Nord Stream 2“, Kaufprämie für Elektroautos, Zunahme der Zahl von Salafisten in Deutschland, Zusammenstöße zwischen Palästinensern und israelischen Sicherheitskräften an der Grenze zu Israel, geplante Funkloch-App, Arbeitszeitgesetz, Brexit-Ausschuss, EU-Türkei-Abkommen, Angriff der afghanischen Luftwaffe auf eine Koranschule, Personalien im Bundeswirtschaftsministerium, Energiepolitik
Naive Fragen zu:
Fall Skripal (ab 2:18 min)
– es sei keine „eindeutige Herkunft“ möglich, wie auch die britischen Wissenschaftler herausgefunden haben. Die britische Regierung hat sich bereits distanziert und auf weitere Erkenntnisse von Geheimdiensten verwiesen. Von was für Erkenntnissen sprechen wir denn da? (ab 8:40 min)
– welche weiteren Beweise brauchen Sie noch um den Fall abzuschließen?
– eine „hohe Wahrscheinlichkeit“ ist was anderes als sich sicher sein
– in den letzten Tagen ist dieses „Briefing“ der britischen Regierung veröffentlicht worden. Ist dieses sechsseitige Papier, das worauf sich die Bundesregierung beruft? Wenn man sich das anguckt, dann denkt man ja: das kann nicht Ihr Ernst sein, dass sie das als Grundlage nehmen (ab 13:10 min)
Familiennachzug (ab 26:15 min)
– was ist für Herrn Seehofer eine Familie, wer gehört dazu? (ab 35:45 min)
– Geschwister gehören nicht dazu? Können Geschwister heutzutage im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland kommen?
Afrin/Türkei/Syrien (ab 43:10 min)
– Herr Trump hat angekündigt, dass sich die US-Truppen aus Syrien zurückziehen werden. Haben Sie da bilaterale weitere Erkenntnisse, was das bedeuten soll? (ab 44:50 min)
– was macht die völkerrechtliche Prüfung des türkischen Angriffs auf Afrin?
– seit 2 Wochen besetzt die Türkei Afrin. Nach Maas‘ Einschätzung würde sich die Lage mit einer „dauerhaften Besatzung“ nochmal ändern. Wann ist für Sie „dauerhaft“?
– was bedeutet „auf Dauer“?
Nord Stream 2 (ab 55:35 min)
– wie bewertet das Umweltministerium Nord Stream 2? (56:44 min)
Gaza-Streifen (ab 1:03:05 min)
– es gab am Wochenende 18 Tote, zwischen 700 und 1400 Verletzte. Die israelische Armee hat über 100 Scharfschützen eingesetzt um auf Menschen zu schießen, die auch laut Human Rights Watch unbewaffnet waren. Laut Ihrer Pressemitteilung äußert sich die Bundesregierung „besorgt“ über die „Zusammenstöße“ – warum? Das waren ja keine „Zusammenstöße“
– also sagen Sie die israelische Armee wurde provoziert auf unbewaffnete Menschen zu schießen. Sie haben hier und in der PM auch nicht gesagt, dass Sie eine unabhängige Untersuchung fordern – so wie zB der UN-Generalsekretär. Manche sprechen ja von einem Massaker. Schließt sich die Bundesregierung der Forderung an?
– sie fordern eine Aufklärung durch die Täter?
Afghanistan (ab 1:12:14 min)
– im Norden des Landes gab es Luftangriffe auf eine Koranschule, was das Gebiet ist, wo die Bundeswehr das Kommando hat. War die Bundeswehr in irgendeiner Weise an den Angriffen beteiligt? Die Bundeswehr bildet ja dort Piloten aus. Sehen Sie das als Rückschlag?
– bewertet es die Bundeswehr als Ausbilder es als Rückschlag, dass Ihre Ausbildung offenbar nicht fruchtet?
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Tilo Jung
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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 4. April 2018:
FRAGE HELLER: Ich würde zunächst gerne nach dem Fall Skripal fragen: Gibt die Unmöglichkeit nachzuweisen, woher das Gift stammt, das gegen den früheren Doppelagenten eingesetzt wurde, der Bundesregierung Anlass, ihre Position streng an der Seite der Briten noch einmal zu überprüfen? Denn man hat ja den Eindruck, dass es die Möglichkeit, quasi zweifelsfrei die Schuld zuzuweisen, nicht zu geben scheint; im Gegensatz dazu scheinen die Zweifel zu steigen. Hat sich für die Bundesregierung in der Beurteilung dieses Falles irgendetwas an den Grundvoraussetzungen verändert?
SRS’IN DEMMER: Nein, daran hat sich nichts geändert. Zum einen würde ich gern darauf hinweisen, dass wir noch auf den Bericht der OVCW warten; der liegt noch nicht vor. Zum anderen haben wir natürlich die Grundlage Ihrer Frage zur Kenntnis genommen. Die Aussagen des Laborchefs decken sich aber mit den bisherigen Äußerungen der britischen Regierung, dass eben Nowitschok zum Einsatz gekommen ist. Wir haben hier mehrfach dargelegt, dass wir die Einschätzungen Großbritanniens teilen, dass es eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine russische Verantwortung gibt und dass es aus unserer Sicht keine andere plausible Erklärung gibt.
FRAGE HENZE: Frau Demmer, dann möchte ich doch gern meine Frage von Montag wiederholen: Wenn Sie jetzt ausdrücklich noch einmal auf den noch ausstehenden OPCW-Bericht verweisen und sagen, da könne ja möglicherweise noch klarere Evidenz herkommen, dann stellt sich doch genau die Frage, warum man die Institution, die wir als völkerrechtlich anerkanntes Instrument unabhängiger Überprüfung international stärken wollen, dadurch desavouieren, dass Sanktionen bereits beschlossen werden, ehe dieser Bericht vorliegt. Die Zweifel, die durch die britischen Ermittlungen offensichtlich nicht ausgeräumt werden konnten, schaffen jetzt ja irgendwo eine Grauzone, in der wir uns schon mit Sanktionen bewegen, ehe wir zusätzliche Evidenz und Einschätzungen haben. Warum also die voreilige bzw. die schnelle Entscheidung zu Sanktionen, ohne den OPCW-Bericht abzuwarten?
SRS’IN DEMMER: Wir haben unsere Entscheidung ja ausführlich begründet. An dieser Begründung hat sich nichts geändert; ich habe sie auch gerade noch einmal vorgetragen. Dennoch wird natürlich dieser Bericht ernst zu nehmen sein, und wir warten ihn ab.
ZUSATZFRAGE HENZE: Aber abwarten heißt doch nicht, entgegen dem zu handeln, was wir international eigentlich vertreten und zubilligen müssten?
SRS’IN DEMMER: Ich mache mir Ihre Einschätzung ausdrücklich nicht zu eigen, wie Sie sich denken können. Es gab eine Begründung, die wir hier mehrfach vorgetragen haben, und an der Begründung hat sich nichts geändert.
FRAGE: Frau Demmer, wäre es aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, dass die britische Regierung weitere Beweise, Indizien etc. vorlegt, um Restzweifel auch in der Öffentlichkeit auszuräumen?
SRS’IN DEMMER: Jedwede Recherche ist sinnvoll. Wie gesagt, jetzt ist von Russland ja auch kurzfristig eine Sitzung des Exekutivrats der OVCW beantragt worden. Diese Sitzung hat um 10 Uhr begonnen. Den Ergebnissen kann ich hier nicht vorgreifen. Wie Sie wissen, geht es da um eine unabhängige Prüfung, und wir wollen dem jetzt weiterhin nicht vorgreifen.
ZUSATZFRAGE: Sie haben ja bereits vorgegriffen, wie der Kollege bereits sagte.
SRS’IN DEMMER: Ja, aber man muss das doch voneinander trennen. Wir haben eine Begründung geliefert, es gibt eine Begründung für die Entscheidung, die die Bundesregierung im Zusammenspiel mit den Partnern gefällt hat. Darüber hinaus gibt es eben noch eine Überprüfung.
BREUL: Vielleicht noch einmal zur Einordnung: Wir haben seit gestern keinen neuen Sachstand. Die Untersuchungen, die das Labor gestern sozusagen teilweise auch der Öffentlichkeit präsentiert hat, sind Teil der britischen Ermittlungen. Das ist jetzt also kein neuer Zweifel oder sonst etwas. Hier werden doch auch bewusst Nebelkerzen geschmissen, indem man einen Teil der Ergebnisse von gestern berücksichtigt, nämlich dass keine eindeutige Bestimmung der Herkunft möglich ist was wir im Übrigen auch vorher schon gesagt haben , währen die anderen Teile unter den Teppich gekehrt werden, wo gesagt wird: Es ist Nowitschok, es ist klar, das ist ein sehr komplexer chemischer Stoff, und es wird nur staatlichen Stellen zugetraut, diesen zu kontrollieren. Dieser Teil fällt irgendwie auch unter den Teppich.
Frau Demmer hat es gerade schon gesagt: Diese Untersuchungsergebnisse des Labors waren Teil der Ergebnisse, die die britische Regierung präsentiert hat; das war aber nur ein Teil. Es gibt auch weitere Erkenntnisse, die uns zu der Schlussfolgerung geführt haben, die wir hier ja schon oft vorgetragen haben.
Noch einmal zur OVCW auch dazu habe ich letzte Woche ja schon Stellung genommen : Das ist ein Teil des Problems, aber das ist nicht das Ganze. Im Übrigen möchte ich hinzufügen, dass sich die britische Regierung zu 100 Prozent konform mit dem Chemiewaffenübereinkommen verhält.
ZUSATZFRAGE: Herr Breul, gibt es noch Restzweifel an der These, dass Russland Urheber dieses Anschlags war?
BREUL: Wie gesagt, wir haben seit gestern keinen neuen Sachstand. Was neu ist, ist vielmehr, dass der Laborleiter öffentlich Stellung genommen hat. Unsere Analyse bleibt gleich. Großbritannien hat uns sehr detailliert dargelegt, weshalb die Verantwortung Russlands sehr wahrscheinlich ist und es keine plausible alternative Erklärung gibt. Wir stimmen mit dieser Einschätzung Großbritanniens überein.
FRAGE JUNG: Herr Breul, Sie sagen, dass keine eindeutige Bestimmung der Herkunft möglich sei; das hat ja gestern auch der Bericht der britischen Wissenschaftler ergeben. Die britische Regierung hat sich ja auch schon distanziert von den Ergebnissen und sagt genau dasselbe wie Sie, nämlich dass es Geheimdiensterkenntnisse gebe. Von welchen weiteren Erkenntnissen sprechen wir denn da, was wissen Sie denn noch?
BREUL: Herr Jung, auch diese Frage ist ein wenig repetitiv. Wir haben schon dargelegt, dass in erster Linie natürlich Großbritannien federführend ist und dass es da eine strafrechtliche Ermittlung gibt, dass es Strafverfahren gibt. Die werden auch in Deutschland in der Regel nicht in Pressekonferenzen abgehalten, sondern da ist eine Vertraulichkeit zu wahren, auch zum Schutze der Betroffenen. Es geht natürlich auch um die Gewinnung oder die Analyse von geheimdienstlich erworbenen Erkenntnissen. Ehrlich gesagt: Dieser Fall zeigt uns doch, wie wichtig bei solchen Erkenntnissen Quellenschutz ist.
ZUSATZFRAGE JUNG: Welche weiteren Beweise braucht die Bundesregierung denn noch, um den Fall abzuschließen? Oder brauchen Sie keine Beweise, brauchen Sie nur noch Gegenbeweise?
SRS’IN DEMMER: Dazu haben wir hier doch beide jetzt schon mehrfach ausgeführt auch in den vergangenen Wochen: Wir teilen die Einschätzung Großbritanniens, dass es eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine russische Verantwortung gibt und dass es aus unserer Sicht keine anderen plausiblen Erklärungen gibt.
ZUSATZ JUNG: Eine hohe Wahrscheinlichkeit ist aber etwas anderes als sich sicher zu sein und daraufhin zu handeln.
SRS’IN DEMMER: Wir haben das als unsere Entscheidungsgrundlage genannt. Daran hat sich nichts geändert, und deswegen haben wir dem hier jetzt auch nichts Weiteres hinzuzufügen.
FRAGE GATHMANN: Welche Erwartungen hat die Bundesregierung an das, was heute bei der Sitzung der OVCW herauskommt, was für Konsequenzen wird das möglicherweise für das weitere Verhalten der Bundesregierung in der Sache haben?
SRS’IN DEMMER: Das ist ja jetzt der Blick in die Glaskugel. Wir warten einfach mal die Ergebnisse ab.
FRAGE HENZE: Herr Breul, Sie meinten mit Nebelkerzen sicherlich nicht unsere kritischen Nachfragen?
BREUL: Nein, nein, um Gottes willen.
ZUSATZFRAGE HENZE: Ich hätte aber doch gerne gewusst: Wir sind alle gebrannte Kinder durch die Präsentation der Vereinigten Staaten im UN-Sicherheitsrat von 2002, in der die angeblich nicht widerlegbaren Beweise für die Existenz von Massenvernichtungsmitteln im Irak präsentiert wurden. Damals hat die Bundesregierung mit einer angemessenen Skepsis reagiert. Ich möchte einfach wissen: Wo sehen Sie die fundamentalen empirischen Unterschiede zwischen dem, was Sie jetzt an Wahrscheinlichkeiten im Fall Skripal finden, und dem, was 2002 zu Skepsis geführt hat? Wo ist für Sie sozusagen die andere Qualität der vorliegenden Evidenzen und Beweise, sodass Sie, ohne die OVCW-Untersuchung abzuwarten, bereits sagen, dass Sie sich nahezu sicher sind?
BREUL: Vielleicht fange ich hinten an: Sie sprechen immer von einer OVCW-Untersuchung. Die OVCW verifiziert in Referenzlaboren das Ergebnis der britischen Ermittlungen. Das sage ich nur, damit wir das sozusagen einmal sauber haben.
Ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist, hier in einen Detailvergleich einzutreten, aber es scheint mir doch offensichtlich zu sein, wo ein gewaltiger Unterschied besteht. Wir haben einen Angriff mitten in Europa, einen Chemiewaffenangriff mitten in Europa. Das ist doch sozusagen ganz offensichtlich. Zu den Erkenntnissen und zu den Ermittlungen haben wir ausführlich Stellung genommen, soweit wir können.
Natürlich haben Sie das Recht, hier kritisch nachzufragen; das ist Ihre Aufgabe und das ist nicht das, was ich mit den Nebelkerzen meinte. Mit den Nebelkerzen meinte ich eher Äußerungen aus einer Richtung, die sozusagen alle möglichen Fragen aufwerfen und selektiv Dinge herauskommen und betonen. Von der Seite würden wir eher erwarten, dass sie sich konstruktiv an der Aufklärung beteiligt und nicht das Gegenteil versucht; das war mein Punkt.
FRAGE JUNG: Herr Breul, da es in den letzten Tagen auch durch russische Medien das Briefing der britischen Regierung, dieses Sechs-Seiten-Papier, geleakt worden ist: Ist das das, worauf sich die Bundesregierung beruft und wonach Sie sich angeschlossen haben? Wenn man sich das anguckt, denkt man ja: Es kann nicht Ihr Ernst sein, dass Sie das als Beweisgrundlage oder als irgendeine Grundlage behandeln.
BREUL: Was Sie sich denken, ist Ihre Sache, das habe ich hier nicht zu kommentieren. Wir haben dargestellt, dass Großbritannien uns detailliert dargelegt hat, weshalb es zu der Schlussfolgerung gekommen ist, und wir haben auch gesagt, dass wir mit dieser Analyse, mit dieser Einschätzung übereinstimmen. Das ist die Haltung der Bundesregierung.
FRAGE GATHMANN: Sie haben gerade auf die Frage von Kollegen schon darauf hingewiesen, dass Sie uns nicht weiter daran teilhaben lassen wollen, welche Qualität die Evidenzen haben, die Sie da von britischer Seite bekommen haben, weil es auch um Quellenschutz und geheimdienstliche Tätigkeiten usw. usf. geht. Ist denn vorstellbar, dass sich diese Einschätzung noch ändert und dass die Bundesregierung an irgendeinem Punkt wenn vielleicht auch der öffentliche Druck steigt sagen wird: Entweder wir legen etwas offen oder wir verlangen von der britischen Regierung, mehr offenzulegen?
SRS’IN DEMMER: Das ist doch wieder eine sehr hypothetische Frage.
ZUSATZ GATHMANN: Genau.
SRS’IN DEMMER: Die beantworten wir hier ja nicht gerne.
FRAGE HELLER: An Frau Demmer, aber auch an das Bundeswirtschaftsministerium: Der Zollstreit zwischen den USA und China läuft jetzt mit Maßnahmen in immer kürzeren Abständen. Wie bewerten Sie diesen Streit? Ist das schon ein echter Handelskrieg, der da zwischen China und den USA entbrannt ist?
Welche Folgen hat dieser Konflikt für die deutsche und die europäische Wirtschaft?
DR. BARON: Ich fange gerne an. Wir verfolgen diese Ankündigungen und Maßnahmen vonseiten der USA und China natürlich, aber wir bewerten sie nicht. Die Entwicklung zeigt für uns vielmehr, dass es umso wichtiger ist, das Zeitfenster des Dialogs zwischen der EU und den USA, das wir jetzt bis zum 1. Mai haben, zu nutzen, um eine Spirale hin zu einem Handelskonflikt zu vermeiden. Der Minister hat es auch in den vergangenen Wochen immer deutlich gemacht: Protektionismus und Handelsbarrieren nützen niemandem, vielmehr muss der regelbasierte, freie und gerechte Welthandel das Ziel aller sein. Das ist unsere Haltung, die wir immer deutlich gemacht haben.
Zu Ihrer zweiten Frage zu Auswirkungen: Es handelt sich jetzt ja teilweise um von den USA angekündigte Maßnahmen, die auch noch geprüft werden. Über Auswirkungen, die das auf die deutsche Wirtschaft haben könnte, kann ich daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht spekulieren.
FRAGE: Eine Anschlussfrage, Frau Baron: Die Amerikaner begründen die neue Stufe der Sanktionen ja unter anderem damit, dass die Chinesen unter anderem gegen „property rights“ verstoßen würden. Der US-Handelsbeauftragte hat den Chinesen sogar vorgeworfen, sie würden Technologie stehlen. Hat die Bundesregierung ähnliche Erkenntnisse, dass chinesische Unternehmen oder Instanzen der Volksrepublik deutsche Technologie stehlen?
DR. BARON: Auch da möchte ich die Äußerungen von Lighthizer oder der US-Administration jetzt nicht kommentieren, und ich kann auch die Einschätzungen, die den Ankündigungen zugrunde liegen, nicht bewerten. Es ist klar auch das war ja Gegenstand von verschiedenen Äußerungen von Bundeswirtschaftsminister Altmaier , dass wir zum einen gemeinsame Anstrengungen im Kampf gegen Überkapazitäten im Stahlmarkt für wichtig halten, zum anderen aber natürlich auch einheitliche Linien im Kampf gegen Dumpingpreise oder Verletzungen des geistigen Eigentums brauchen. Wichtig ist für uns hier aber, dass das regelbasierte System der WTO gilt und dass dieses System eben auch zur Anwendung kommt.
ZUSATZFRAGE: Frau Baron, Sie haben eben darauf hingewiesen, dass es wichtig sei, den Dialog zwischen der EU und den Amerikanern fortzuführen. Ist es genauso wichtig, vonseiten der Europäischen Union den Dialog mit den Chinesen zu führen?
DR. BARON: Ja, natürlich gilt das auch für den Dialog mit anderen Ländern. Ich möchte hier vielleicht nur erinnern: Gerade beim Thema Stahl hatten wir immer betont, dass es das Global Forum on Steel Excess Capacity gibt ein Forum, das im Kontext der G20-Präsidentschaft Deutschlands eingerichtet wurde. Da sind zum Beispiel auch die Chinesen plus 30 weitere Länder beteiligt, und das ist ein Dialogforum, das gerade beim Stahlthema sehr wichtig ist.
FRAGE GEUTHER: Frau Demmer, ganz unbenommen davon, dass im Fall Puigdemont im Moment das Verfahren in Deutschland in Händen der Justiz liegt: Dieses Verfahren eröffnet ja auch ein Zeitfenster, bis endgültig über die Auslieferung entschieden werden muss. Ist es nicht an der Zeit, dieses Fenster zu nutzen, um als Bundesregierung politische Gespräche mit anzuregen bzw. darauf hinzuwirken? Was geschieht da?
SRS’IN DEMMER: Zum derzeitigen Verfahrensstand stellt sich die Frage nach einer Einbeziehung der Bundesregierung nicht. Die Bundesregierung ist informiert.
ZUSATZFRAGE GEUTHER: Ich rede nicht von dem juristischen Verfahren, das stattfindet. Was ich meinte, war vielmehr: Während dieses Verfahren läuft, haben wir ein Zeitfenster, in dem man auf politische Gespräche zwischen den Katalanen und der Zentralregierung hinwirken könnte. Wäre es nicht an der Zeit, dass die Bundesregierung da Schritte unternimmt?
SRS’IN DEMMER: Da bleibt es bei dem, was wir hier auch schon mehrfach ausgeführt haben, nämlich dass es sich um einen innerhalb der spanischen Rechts- und Verfassungsordnung zu lösenden Konflikt handelt. Aus diesem Grund haben wir in den vergangenen Monaten immer die klare Haltung der spanischen Regierung zur Gewährleistung dieser Rechts- und Verfassungsordnung unterstützt.
FRAGE: Herr Kall, wenn der Gerichtsprozess zu Ende ist egal mit welcher Entscheidung und möglicherweise bis zum Verfassungsgericht , ist das Ding dann zu Ende, oder kann die politische Ebene irgendetwas sagen? Ist dann eine Entscheidung zu treffen, muss die Auslieferung bewillig werden, oder geht alles automatisch?
KALL: Nein, es handelt sich um eine Entscheidung der Justiz, und zwar des Oberlandesgerichts in Schleswig-Holstein, das jetzt im ersten Schritt über die Auslieferungshaft entscheidet und dann erst in einem zweiten Schritt über die Auslieferung selber. Sollte es dann zu einer Auslieferungsentscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein kommen, dann ist natürlich auch dagegen beispielsweise eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht möglich. Es bleibt aber dabei, dass die Entscheidung über eine denkbare Auslieferung eine gerichtliche Entscheidung ist. Genau das sieht das europäische Recht auch zwingend vor. Der Europäische Haftbefehl regelt sozusagen das unmittelbare justizielle Verfahren und erfordert auch eine Entscheidung durch die Justiz in der Regel durch das Oberlandesgericht, aber es ist auch denkbar, dass noch ein höheres Gericht darüber entscheidet.
ZUSATZFRAGE: An Frau Demmer und vielleicht auch Herrn Kall: Gab es in der letzten Woche irgendwelche Kontakte zwischen der deutschen und der spanischen Regierung im Fall Puigdemont?
SRS’IN DEMMER: Ich kann Ihnen davon nichts berichten, nein.
FRAGE KOUPARANIS: An das Bundesfinanzministerium zum Artikel im „Handelsblatt“ über die Handhabung der Schuldenfrage Griechenlands: Wenn ich das richtig verstanden habe, sind von einer Euro-Arbeitsgruppe 20 französische Vorschläge und Vorschläge bzw. Berechnungen des ESM zusammengetragen worden. Was ist die Position der Bundesregierung zu diesem Papier? Haben Sie schon eigene Vorschläge unterbreitet oder haben Sie vor, solche Vorschläge noch zu unterbreiten?
KOLBERG: Das weitere Vorgehen in dieser Frage wird sicherlich Thema in der kommenden Sitzung der Eurogruppe sein. Im Moment geht es, wie Sie wissen, zunächst um die Umsetzung der vereinbarten Reformschritte. Daran arbeitet Griechenland. Die dritte Programmüberprüfung ist abgeschlossen; die vierte Programmüberprüfung läuft, darauf liegt jetzt der Fokus. Die Institutionen werden uns über die Umsetzungsfortschritte informieren. Ziel ist, dass das Anpassungsprogramm, das derzeit läuft, gut abgeschlossen wird. Griechenland hat in den letzten Monaten und Jahren wirklich entscheidende Reformschritte umgesetzt und dabei wichtige Fortschritte erreicht. Die Wirtschaft wächst wieder, die hohe Arbeitslosigkeit sinkt. Wichtig ist jetzt der Wachstumsplan, den Griechenland in der nächsten Sitzung der Eurogruppe im April vorlegen will. Der Plan soll nach Programmende Voraussetzungen für nachhaltiges Wachstum und Sie haben es angesprochen langfristige Schuldentragfähigkeit schaffen.
ZUSATZFRAGE KOUPARANIS: Sie sind jetzt nicht auf meine Frage eingegangen, ich habe nämlich nach Schuldenerleichterungen und danach, was Ihre Vorstellungen dazu sind, gefragt; denn Schuldenerleichterungen werden schon seit Februar zumindest im Rahmen der Euro-Arbeitsgruppe diskutiert.
Dann stelle ich einmal eine ganz konkrete Frage, und zwar unabhängig von dem Papier auch wenn es da drinsteckt. Es gibt den Vorschlag, dass die Zinsrückzahlungen dann jeweils an die Wachstumsrate gekoppelt werden. Was ist Ihre Haltung zu so einem Vorschlag?
KOLBERG: Ich bin auf Ihre Frage eingegangen und habe gesagt, dass die Schuldentragfähigkeit sicherlich Thema sein wird und in den kommenden Sitzungen der Eurogruppe darüber gesprochen wird. Gleichzeitig habe ich betont, was jetzt für uns im Fokus steht und das ist das Thema, das wir im Moment bearbeiten und zu dem ich auch ganz konkrete Angaben gemacht habe, wie es da weitergehen soll , nämlich dass die vierte Programmüberprüfung erfolgreich durchgeführt wird; denn die erfolgreiche Umsetzung des Programms ist wichtig für eine vernünftige Schuldentragfähigkeit. Über diese Maßnahmen wird dann im Anschluss zu sprechen sein.
FRAGE HELLER: Wenn das gegenwärtige Hilfsprogramm für Griechenland ausgelaufen ist, also kein Geld vonseiten des ESM mehr fließt, werden dann in den nachfolgenden Überprüfungen noch potenziell neue Auflagen an Griechenland mit Blick auf seine Verpflichtungen gestellt, oder ist Griechenland dann völlig frei von jeglichen Verpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern?
KOLBERG: Jetzt geht es ja erst einmal um den Abschluss des laufenden Programms; das läuft noch bis August. Ich habe eben ausgeführt, dass im Moment noch die vierte Programmüberprüfung läuft, und da werden die Maßnahmen festgelegt und mit Griechenland besprochen, die noch umzusetzen sind, um das Programm erfolgreich abzuschließen. Nach Programmende gibt es eine Nachprogrammüberwachung, die dann von den Institutionen durchgeführt wird. Über die Frage, wie das alles dann genau aussieht, wird man sicherlich sprechen müssen. Die Verpflichtungen sind aber vor allem im Rahmen des Reformprogramms umzusetzen, und darum geht es jetzt im Rahmen der vierten Programmüberprüfung.
FRAGE: An das BMI: Ende vergangenen Jahres wurden ja Gespräche mit der irakischen Seite zum Thema Rückführungen aufgenommen. Was ist diesbezüglich der Stand der Dinge? Als Wissensfrage: Wie sieht denn derzeit die Abschiebepraxis in den Irak aus?
An das Auswärtige Amt: Wie schätzen Sie vor dem Hintergrund von Rückführungen die Sicherheitslage im Irak ein?
DR. NEYMANNS: Das muss ich nachreichen, dazu habe ich gerade ehrlich gesagt keinen Sachstand und keine aktuellen Zahlen dabei. Das bekommen Sie aber auf jeden Fall heute.
BREUL: Ich kann Ihnen sozusagen grob skizzieren, dass die Sicherheitslage im Irak sehr unterschiedlich ist. Im Westen des Landes, der erst vor Kurzem vom IS befreit wurde, ist die Sicherheit natürlich weniger ausgeprägt als in anderen Regionen und in anderen Provinzen, in denen es sozusagen regional starke Regierungen gibt. Im Detail müsste ich das aber auch noch nachreichen.
FRAGE NEUHANN: Mein Thema wäre der Familiennachzug: Herr Neymanns, können Sie den Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland von heute bestätigen, laut dem es einen Entwurf für ein Familiennachzugsgesetz gibt? Können Sie vor allem auch die Passagen bestätigen, dass Flüchtlingen der Nachzug verwehrt werden kann, wenn sie zum Beispiel Hartz IV beziehen?
Dazu würde ich auch gerne das Familienministerium hören und fragen: Was sagt Ihre Ministerin dazu, dass Flüchtlingen möglicherweise der Familiennachzug verwehrt wird, wenn sie Hartz IV beziehen?
DR. NEYMANNS: In der Tat gibt es einen Gesetzentwurf, der in der Ressortabstimmung ist. Wenn ich es richtig im Kopf habe, ist er gestern in die Ressortabstimmung gegangen. Der Gesetzentwurf sieht die Umsetzung der Einigung im Koalitionsvertrag vor, den Familiennachzug zu regeln. Bislang ist der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte ja ausgesetzt und diese Aussetzung ist verlängert worden. Die Punkte, auf die sich die Koalition geeinigt hat, können Sie im Koalitionsvertrag auf Seite 104, wenn ich es richtig im Kopf habe nachlesen. Der Gesetzentwurf, wie er jetzt in die Ressortabstimmung gegangen ist, setzt genau das um. Einzelne Details zum Gesetzentwurf kann ich Ihnen nicht nennen, denn wie Sie wissen, dienen Ressortabstimmungen der internen Regierungsmeinungsbildung.
ZUSATZFRAGE NEUHANN: Wenn Sie sagen, der Gesetzentwurf setze genau das um: Wenn ich richtig informiert bin, entspricht das, was in der Zeitung berichtet worden ist, nicht dem, was bisher beschlossen worden ist, oder?
DR. NEYMANNS: Der Gesetzentwurf setzt das um, was im Koalitionsvertrag geregelt ist.
ZUSATZFRAGE NEUHANN: Dort finde ich aber keinen Hinweis auf einen Bezug von Hartz IV oder eben das Zweite und Zwölfte Buch des Sozialgesetzbuchs.
DR. NEYMANNS: Nein, habe ich nicht.
ZUSATZFRAGE NEUHANN: Und was sagt die Familienministerin?
GÜTTE: Ich habe nichts hinzuzufügen.
FRAGE DR. LOHSE: Ich würde zu diesem Thema gerne noch das Justizministerium und vielleicht auch das Auswärtige Amt, das ja mutmaßlich den Gesetzentwurf mindestens zur Kenntnis vorliegen hat, hören. Teilen Ihre beiden Häuser nach erster Kenntnisnahme des Entwurfs die Einschätzung, dass es da keine Abweichung zu dem im Koalitionsvertrag Ausgemachten gibt?
KALL: Herr Neymanns hat es ja schon gesagt: Der Entwurf ist in der Ressortabstimmung, deswegen nehmen wir zu Details nicht Stellung. Natürlich wird er im Justizministerium intensiv rechtlich geprüft und natürlich gilt das, was im Koalitionsvertrag steht.
BREUL: Dem habe ich nichts hinzuzufügen.
FRAGE HENZE: Unabhängig davon, was im Gesetzentwurf steht oder nicht, einfach die reine Faktenfrage: Wie viele subsidiär geschützte Flüchtlinge gibt es, die im Moment Hartz IV beziehen? Von welcher Größenordnung sprechen wir?
DR. NEYMANNS: Das kann ich Ihnen nicht sagen. Ich denke auch nicht, dass es aus dem AZR das sind die Daten, die für uns verfügbar sind auslesbar ist. Darin ist der Aufenthaltstitel erfasst, aber nicht, ob Sozialleistungen bezogen werden. Mir liegen dazu keine Zahlen vor.
ZUSATZFRAGE HENZE: Haben andere Ministerien Zahlen?
VORS. WEFERS: BMAS? Ich sehe nicht, dass sich jemand meldet, um eine Antwort zu geben.
FRAGE GEUTHER: Ich versuche doch noch einmal eine Nachfrage zu diesem Punkt. Herr Dr. Neymanns, auf welche Gruppe bezieht sich die Aussage, dass der Bezug von Sozialleistungen eine Rolle spielen soll? Geht es dabei um subsidiär Geschützte, oder geht es um andere Gruppen? Das ist die eine Frage.
Die andere ist die nach dem Zeitplan.
DR. NEYMANNS: Den Zeitplan kann ich Ihnen nicht sagen. Die Ressortabstimmung läuft. Wenn sie abgeschlossen ist, dann ist sie abgeschlossen. Dann geht es in das Kabinett und danach in den Deutschen Bundestag.
Ich habe Ihnen nur gesagt, dass das AZR das Merkmal „Empfänger von SGB-Leistungen“ nicht enthält. Über irgendeine Gruppe oder Ähnliches habe ich nicht
ZUSATZ GEUTHER: Das haben Sie nicht, aber der Bericht. Die Berichterstattung
DR. NEYMANNS: Ich verstehe den Versuch, aber ich könnte jetzt nur noch wiederholen, was alles ich schon gesagt habe.
FRAGE: Mich würde auch die Zahl der betroffenen Hartz-IV-Empfänger unter den subsidiär Schutzberechtigten interessieren. Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass sie tatsächlich niemand der Betroffenen BMAS oder anderen vorliegen. Vielleicht könnte man sie doch noch nachgereicht bekommen.
VORS. WEFERS: Wer fühlt sich dafür zuständig, welches Ministerium?
SCHNEIDER: Mir ist nicht bekannt, dass die BA-Statistik nach dem Flüchtlingsstatus oder dem Status der Anerkennung differenziert. Insofern glaube ich auch nicht, dass wir dazu Zahlen haben. Ich kann es mir wirklich überhaupt nicht vorstellen. Ich kann das aber gern prüfen. Aber aus der BA-Statistik ist mir nicht bekannt, dass wir dazu Zahlen hätten.
FRAGE: Ich habe eine Frage zum Wortlaut der Meldungen der FUNKE MEDIENGRUPPE. Überall wird zitiert, dass der Entwurf vorsehe, den Nachzug nur bei Ehepartnern das ist klar , Eltern minderjähriger Kinder das ist auch klar und minderjährigen unverheirateten Flüchtlingen zu ermöglichen. Wer sind diese minderjährigen unverheirateten Flüchtlinge?
DR. NEYMANNS: Können Sie es noch einmal zitieren?
ZUSATZ: Es steht überall, der Entwurf sehe vor, den Nachzug nur bei Ehepartnern, Eltern minderjähriger Kinder und minderjährigen unverheirateten Flüchtlingen zu ermöglichen. Wer sind die minderjährigen unverheirateten Flüchtlinge? Ein Flüchtling hat per se keinen Flüchtling. Er hat nur Familienmitglieder.
DR. NEYMANNS: Ich weiß nicht, worauf sich das bezieht. Meinen Sie, nur unverheiratete minderjährige Flüchtlinge könnten nachziehen, oder meinen Sie, nur unverheiratete minderjährige Flüchtlinge seien nachzugsberechtigt?
ZUSATZ: So stand es im „SPIEGEL“, bei der ARD und überall, angeblich aus dem 20-seitigen Papier zitiert. Ich habe mich selbst gefragt, wer
DR. NEYMANNS: Das müsste das nehme ich zumindest an; ich weiß nicht, was dort vorgelegen hat irgendwie der Gesetzentwurf sein.
ZUSATZ: Ja, aber wer sind sie?
DR. NEYMANNS: Üblicherweise ist der Familiennachzug so geregelt, dass nur die Kernfamilie nachgeholt werden kann, also Ehepartner und minderjährige Kinder. Wenn ein minderjähriges Kind hier ist, kann es die Eltern nachholen. Für weitere minderjährige oder ältere Kinder ist es etwas differenzierter. Das weiß ich jetzt ad hoc nicht. Ich fürchte, das klärt leider Ihre Frage nicht.
ZUSATZFRAGE: Könnte es sein, dass man meint, wenn Eltern hier sind, die ein minderjähriges Kind im Ausland haben, dann darf dieses minderjährige Kind nachreisen?
DR. NEYMANNS: Das ist natürlich der Grundfall, dass Eltern hier und minderjährige Kinder noch im Ausland sind. Diese dürfen über den Familiennachzug selbstverständlich nachreisen, wenn er gewährt wird.
FRAGE JUNG: Was ist für Herrn Seehofer eine Familie? Wer gehört dazu?
DR. NEYMANNS: Ich kann Ihnen nur sagen, wie der Familiennachzug geregelt ist. Das betrifft die Kernfamilie, also Ehepartner und minderjährige Kinder.
ZUSATZFRAGE JUNG: Geschwister haben noch nie dazugehört. Durften Geschwister bisher im Rahmen des Familiennachzuges nach Deutschland kommen?
DR. NEYMANNS: Das war ja der Punkt, über den ich gerade sagte, dass ich mir da nicht sicher bin. Ich muss das noch einmal nachlesen. Das kann ich gegebenenfalls nachreichen. Das weiß ich jetzt ad hoc schlicht nicht.
Damit ich es verstehe: Die Frage ist also: Wenn ein minderjähriges Kind hier ist und ein oder zwei Elternteile sowie ein Geschwisterkind im Heimatland hat
ZUSATZ JUNG: Ich rede allgemein von Geschwistern. Ich will nur verstehen, ob Geschwister zur Familie dazuzählen und ob Geschwister heutzutage im Rahmen des Familiennachzuges nach Deutschland kommen können.
DR. NEYMANNS: Ich gehe davon aus, dass auch minderjährige Kinder von Eltern, die hier sind, nachzugsberechtigt sind. Für volljährige Kinder gilt gegebenenfalls eine andere Regel. Das versuche ich aber zu klären.
ZUSATZ JUNG: Es gibt ja auch erwachsene Geschwister. Ich rede nicht nur von Kindern. Es gibt ja auch neunzehnjährige Geschwister.
VORS. WEFERS: Ja. Ich denke, das hat Herr Neymanns verstanden und er wird die Antwort nachreichen.
FRAGE MARKMEYER: Auch eine Frage an Herrn Dr. Neymanns: Wenn Hartz-IV-Bezug die Berechtigung zum Nachholen von Familienmitgliedern ausschließt, ist dann der Schluss richtig, dass alle Minderjährigen keine Eltern nachholen können, weil sie alle hier ja von Hartz IV leben? Das ist die erste Frage.
Meine zweite Frage ist, ob man, was die Zahlen betrifft, nicht im Umkehrschluss noch etwas probieren kann. Es gibt ja unter anderem im Berufsbildungsbericht Zahlen darüber, wie viele Flüchtlinge inzwischen in Ausbildung oder Arbeit sind. Gibt es die Möglichkeit, abzuziehen? Wenn man also sagt, dass man davon ausgeht, dass die meisten subsidiär Geschützten Hartz IV haben, kann dann fragen, welche man herausnehmen kann? Auf welche geschätzten Zahlen kommt man dabei?
Ich würde mich nicht gern damit zufrieden geben, nicht zu wissen, um wie viele Menschen es dabei geht.
DR. NEYMANNS: Die SGB-Zahlen etc. habe ich nicht. Arbeitsmarktzahlen habe ich auch nicht.
Im ersten Teil geht es wieder um irgendwelche Details aus irgendwelchen Gesetzentwürfen, über die ich hier nichts sagen kann. Ich habe gesagt, dass der Gesetzentwurf umsetzt, was im Koalitionsvertrag steht. Das können Sie nachlesen. Mehr habe ich dazu nicht beizutragen.
SCHNEIDER: Ich fürchte, auch dazu werden wir keine Zahlen zuliefern können. In der BA-Statistik gibt es zwar Zahlen dazu, inwieweit die Arbeitsmarktintegration vorangeschritten ist, sprich, wie viele Menschen in Arbeit gekommen sind. Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass auch da nicht nach Status unterschieden wird, also danach, ob es sich um subsidiär Geschützte handelt oder nicht. Ich kann mir wirklich überhaupt nicht vorstellen, dass es dazu irgendeine Art von Zahl gibt. Aber ich kann es gern noch einmal prüfen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir Ihnen nichts dazu zuliefern können.
ZUSATZFRAGE MARKMEYER: Meinen Sie, es gebe Zahlen zu Flüchtlingen, aber nicht zum Flüchtlingsstatus, oder meinen Sie, es gebe auch keine Zahlen zur Staatsangehörigkeit?
SCHNEIDER: Die BA-Statistik wurde im Zuge des Flüchtlingszustroms angepasst. Zuvor gab es Zahlen nur zu den Top-8-Herkunftsländern nach Staatsangehörigkeit. Man konnte aber nicht unterscheiden, ob es sich dabei um Menschen gehandelt hat, die im Rahmen des Flüchtlingszustroms hierhergekommen sind oder nicht. Das wurde angepasst, und zwar, so meine ich ich bin mir aber nicht ganz sicher , vorletztes Jahr. Insofern haben wir inzwischen validere Zahlen zu diesem Themenbereich. Meines Wissens wird dabei aber, wie gesagt, nicht nach dem jeweiligen Schutzstatus unterschieden.
FRAGE: Ich lese zwar auch, dass Hartz-IV-Empfänger sozusagen ausgeschlossen werden sollen, aber ich verstehe den Gesetzentwurf eher so, dass das ein Kriterium von vielen ist, aufgrund derer man die Auswahl trifft oder aufgrund derer sich die Chancen erhöhen oder erniedrigen, ob bewilligt wird oder nicht. Aber es ist ja kein Ausschlusskriterium, oder?
DR. NEYMANNS: Ich kann Ihnen Näheres dazu nicht sagen. Das habe ich jetzt auch schon einige Male gesagt. Der Gesetzentwurf setzt um, was im Koalitionsvertrag steht. Auch wenn die Frage noch fünfmal paraphrasiert kommt, habe ich leider nicht mehr.
FRAGE GEUTHER: Ich versuche es trotzdem noch einmal. Derzeit kann der Familiennachzug bei Empfang von Sozialleistungen ausgeschlossen werden. Ist geplant, das auszuweiten oder zu verändern?
DR. NEYMANNS: Ich könnte meinen Satz wiederholen, aber ich denke, er ist bekannt.
FRAGE HELLER: Ich habe heute Morgen Äußerungen des Staatsministers im Auswärtigen Amt in Hinblick auf die Sicherheitslage in Syrien und auf mögliche Änderungen in Hinblick auf Abschiebungen gehört. Er sagte, er sehe nicht, dass in Hinblick auf den Abschiebestopp für Flüchtlinge, den es ja gibt, etwas geändert werden müsse. Gilt diese Meinung so für die gesamte Bundesregierung, oder ist das eine Meinung, die nur im Auswärtigen Amt gilt?
SRS’IN DEMMER: Ich habe dazu keinen neuen Stand mitgebracht. Es gibt eine Praxis, die Herr Neymanns sicherlich noch einmal erläutern kann und die sich ja nicht im Widerspruch zu diesen Äußerungen befindet.
DR. NEYMANNS: Bekomme ich noch einen Hinweis, welche Praxis genau Sie meinen?
SRS’IN DEMMER: Ich ziehe den Teil meiner Antwort zurück. Ich kann Ihnen keinen neuen Stand nennen.
ZUSATZFRAGE HELLER: Mich würde noch grundsätzlich interessieren, ob das Auswärtige Amt denkt, dass aus dem heutigen Spitzentreffen des Irans, der Türkei und Russlands irgendetwas herauskommen kann, was den Prozess einer Befriedung in Syrien voranbringt?
BREUL: Wir haben, denke ich, hier auch schon einige Male betont, dass wir natürlich insbesondere die Mächte, die Einfluss in Syrien und Einfluss auf das Regime haben, in der Verantwortung sehen, dass die Sicherheitsratsresolution 2401 umgesetzt und eine Waffenruhe in Syrien garantiert wird. Wir appellieren an all diese Parteien, von denen sich heutige einige treffen, das umgehend einzuleiten und auch zu ermöglichen, dass humanitäre Hilfe in die Region gelangt. Wir bleiben allerdings ein bisschen skeptisch, weil auch in der Vergangenheit bei dieser Art von Treffen die Rede von Deeskalationszonen und Lageberuhigung war, die dann nicht eingetreten sind.
Wie immer sind wir voller Hoffnung und appellieren an die Parteien, sind ein wenig skeptisch und haben auch noch einmal die Botschaft, dass es natürlich trotz der schwierigen Lage vor Ort vor allem für die Menschen vor Ort zentral wichtig ist, dass die Verhandlungen in Genf weitergeführt werden und dass wir einen politischen Prozess bekommen, der eine friedliche Lösung ermöglicht und letztlich auch dazu beiträgt, dass endlich wieder Frieden in Syrien herrschen kann.
FRAGE JUNG: Herr Trump hat vor ein paar Tagen angekündigt, dass sich die Amerikaner aus Syrien komplett zurückziehen wollten. Haben Sie noch bilaterale Erkenntnisse dazu gewinnen können, was das bedeuten soll?
BREUL: Nein. Wir haben die Medienberichte auch gesehen. Das war, glaube ich, jetzt auch so ein bisschen über die Osterfeiertage, die ja auch in den USA begangen wurden. Wir haben dazu bisher keine weitere Präzisierung erhalten. Für uns sind und bleiben die USA wichtiger Partner im Kampf gegen den IS und auch für eine politische Lösung im Syrien-Konflikt.
ZUSATZFRAGE JUNG: Zum Thema Völkerrecht: Wir warten seit zweieinhalb Monaten auf Ihre Einschätzung zu dem türkischen Angriff auf Afrin. Haben Sie mittlerweile prüfen können?
BREUL: Ich habe keinen neuen Stand.
ZUSATZFRAGE JUNG: Seit zwei Wochen besetzt die Türkei Afrin. Sie und Herr Maas sagten ja, wenn es zu einer dauerhaften Besatzung Afrins komme, ändere sich die Lage noch einmal. Wann sprechen Sie von einer dauerhaften Besetzung? Was ist für Sie dauerhaft? Seit zwei Wochen sind die Türken jetzt da und besetzen das Ding.
BREUL: Das lässt sich hier nicht auf die Sekunde und die Minute quantifizieren. Wichtigster Punkt für uns bleibt jetzt zunächst der humanitäre Zugang, dass den Menschen in Afrin Nahrungsmittel, Medikamente usw. zukommen können. Sie haben es gerade richtig dargestellt: Unserer Meinung nach kann eine militärische Präsenz dort nicht von Dauer sein. Das gilt nach wie vor.
ZUSATZFRAGE JUNG: Eine Lernfrage: Was bedeutet „auf Dauer“?
BREUL: Das ist ein unbestimmter Rechtsbegriff.
FRAGE GAVRILIS: Großbritannien führt eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke ein. Ich möchte gern wissen, ob die Bundesministerin vielleicht auch etwas in diese Richtung plant. Wenn ja, wie sieht das konkret aus?
LENZ: Dazu hat sich mein Kollege, Herr Urban, in der vergangenen Woche schon abschließend geäußert. Dazu verweise ich Sie auf das Protokoll.
Die Bundesministerin hat in ihrer Regierungserklärung auch grundsätzlich ganz deutlich gemacht, dass man den Lebensstil als Ganzes betrachten muss. Aber zu dieser konkreten Frage verweise ich auf die Aussage von Herrn Urban.
ZUSATZFRAGE GAVRILIS: Im Koalitionsvertrag steht, dass ein Konzept für die Reduktionsstrategie für Zucker, Fett usw. erarbeitet werden soll. Wie sieht der Zeitplan dazu aus?
LENZ: Sie verweisen auf den Koalitionsvertrag. Das steht dort so, das ist richtig. Aber über den Zeitplan kann ich Ihnen im Moment noch nichts sagen.
FRAGE KREUTZFELDT: Laut Koalitionsvertrag soll im Jahr 2018 gemeinsam mit den Beteiligten ein Konzept mit verbindlichen Zielmarken erarbeitet werden. Ich möchte hören, ob wenigstens schon irgendwelche vorbereitenden Arbeiten angefangen haben. Wer sind die Beteiligten, mit denen man das Konzept erarbeiten will? Das Jahr ist bald zur Hälfte um. Wie weit sind die Arbeiten fortgeschritten?
LENZ: Wir sind mit der neuen Bundesministerin jetzt gerade erst gestartet. Grundsätzlich ist unser Ministerium als Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft immer daran, für eine ausgewogene Ernährung zu arbeiten. Wir haben viele verschiedene Programme. Ich nenne IN FORM, ich nenne den Ernährungsführerschein und das Bundeszentrum für Ernährung, das im vergangenen Jahr gegründet wurde. Das Thema ist also durchaus nicht neu. Wir sind immer an diesem Thema dran.
Eine ganz konkrete Zeitvorgabe kann ich Ihnen jetzt noch nicht nennen. Aber auch das steht jetzt natürlich an, wie es auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben wurde. Auch die Ministerin betont immer wieder, dass das ein wichtiges Thema ist.
ZUSATZFRAGE KREUTZFELDT: Können Sie kurz in einem Satz die Haltung zu einer möglichen Zuckersteuer ich möchte nicht das ganze Protokoll nachlesen einfach noch einmal zusammenfassen? Das steht nicht auf der Agenda, wenn ich es richtig sehe.
LENZ: Wir als Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft haben jetzt keine Initiative ergriffen, eine Zuckersteuer einzuführen. Auch das wurde allerdings schon in der vergangenen Woche gesagt. Wir sind allerdings nicht das für Steuern genuin zuständige Ministerium.
VORS. WEFERS: Möchte sich das Finanzministerium noch zum Thema der Zuckersteuer, ob das überhaupt eine Bundessteuer ist und wer sie dann erhalten würde, äußern?
KOLBERG: Genau, wir sind das genuin zuständige Ministerium für die Steuern. Aber hier geht es vor allem um eine Frage des Verbraucherschutzes und der Lebensmittelproduktion. Von daher haben Sie Ihre Frage schon an die richtige Stelle herangetragen. Vor der Einführung einer solchen Abgabe müssten neben den Belangen, die hier jetzt schon zur Sprache gekommen sind, noch weitere Fragen geklärt werden, etwa die Frage, wann ein Lebensmittel besonders zuckerhaltig ist, um die genaue Einstufung in einer etwaigen Besteuerung durchführen zu können.
FRAGE HENZE: Frau Schneider, wie stark ist der Anstieg der Gruppe von Kindern und Jugendlichen, die in Familien mit Hartz IV leben? Wie groß ist der Anteil von Kindern aus ausländischen Familien? Wie groß ist auch der Anteil ausländischer Familien am Anstieg? Welche Maßnahmen bestehen aufseiten der Bundesregierung, um besonders Kinder und Jugendliche vor einer Hartz-IV-Existenz zu schützen?
SCHNEIDER: Ich habe die aktuellen Zahlen tatsächlich nicht hier. Es gab ja Meldungen dazu, auf die Sie sich wahrscheinlich berufen, die sich auf Zahlen der BA berufen, dass die Zahl der Kinder, die auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind, angestiegen ist. Das ist insoweit korrekt, als die Gesamtzahl in der Tat angestiegen ist, und zwar in der Größenordnung, wie sie angegeben wurde. Das heißt, das kann ich so bestätigen.
Ich kann auch sagen, dass die Zahlen nicht ganz neu sind. Sie stammen aus der BA-Statistik des vergangenen Jahres und wurden bereits im Oktober veröffentlicht.
Ebenfalls korrekt ist die Einschätzung durch das IAB und die BA, die in den Meldungen bereits enthalten ist, dass der Anstieg insbesondere auf das Thema Flucht und Migration zurückzuführen ist. Das heißt, wir haben zum einen bei inländischen Kindern in der Tat einen Rückgang und zum anderen den Anstieg, der auf die Fluchtmigration zurückzuführen ist.
Jenseits dessen kann ich noch kurz darauf hinweisen, dass sich der Minister in den vergangenen Wochen bereits mehrfach geäußert hat, unter anderem in der Regierungserklärung, aber auch in verschiedenen Interviews, dass ihm das Thema der Kinderarmut sehr am Herzen liegt. Er hat deutlich gemacht, dass er für die Bundesregierung einen Masterplan zur Bekämpfung der Kinderarmut befürwortet. Vielleicht kann ich auch noch einmal darauf hinweisen, dass im Koalitionsvertrag sehr vielfältige Maßnahmen vorgesehen sind, die auch der Bekämpfung der Kinderarmut dienen. Das sind zum einen Maßnahmen, die finanzielle Leistungen betreffen, etwa was den Kinderzuschlag und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe anbelangt, aber auch was Mehrbelastungen von Alleinerziehenden in Sachen Umgangsrechts anbelangt.
Es betrifft aber nicht nur die finanziellen Leistungen, sondern es geht natürlich auch um andere Fragen. Wir wissen, dass Kinderarmut fast immer damit zu tun hat, dass die Eltern der Kinder nicht in Arbeit sind, und dass die Zahlen ganz dramatisch sinken, wenn schon ein Elternteil in Vollzeit arbeitet. Wenn beide Elternteile arbeiten, gehen die Zahlen ganz dramatisch ich denke, in den einstelligen Bereich zurück. Insofern ist es in der Tat wichtig, dass die Eltern in Arbeit kommen. Das betrifft auch und insbesondere das Thema der Frauenerwerbsarbeit. Wie Sie wissen, hat der Minister angekündigt, in den ersten hundert Tagen ein Gesetz zur Rückkehr in Vollzeit vorzulegen.
Das alles sind Maßnahmen, die mit hineinspielen. Es lässt sich nicht nur auf den finanziellen Aspekt zurückführen.
FRAGE KREUTZFELDT: Eine kurze Frage an das Umwelt- und das Wirtschaftsministerium. Der Minister und die Ministerin haben sich in den vergangenen Tagen zur Kohlekommission geäußert und jeweils die Zuständigkeit reklamiert. Mich interessiert einfach der Stand der Dinge. Wann gibt es eine Aussprache zwischen den beiden, bei der sie das vielleicht untereinander klären? Wann wird über die Einsetzung der Kommission entschieden? Steht schon fest, wie groß sie wird und wer den Vorsitz hat? Wer hat das im Moment in der Hand? Wie weit sind Sie?
DR. BARON: Sie haben völlig recht: Der Koalitionsvertrag sieht diese Einrichtung vor, und zwar hat die Kommission darin den Titel Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“. Sie soll natürlich sehr zügig eingesetzt werden. Derzeit laufen die Abstimmungen zwischen den Ressorts. Das ist die Voraussetzung für alles Weitere.
Auch was den Kreis der Akteure angeht, macht der Koalitionsvertrag Vorgaben und nennt einen breiten Kreis von Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Umweltverbänden, Gewerkschaften, Ländern und Regionen. Diese Vorgaben des Koalitionsvertrages werden natürlich umgesetzt.
ZUSATZFRAGE KREUTZFELDT: Bis wann?
DR. BARON: Die Kommission soll natürlich zügig eingesetzt werden. Sie erinnern sich, dass Bundeswirtschaftsminister Altmaier gesagt hat, dass wir hoffen, dass die Kommission die Arbeit vor der Sommerpause aufnehmen kann. Aber natürlich laufen derzeit die Gespräche zwischen den Ressorts.
HAUFE: Ich denke, die Kollegin hat den Stand der Dinge dargestellt. Die Gespräche laufen. Mehr kann ich dazu auch nicht sagen.
FRAGE JENNEN: Der US-Präsident hat sich kritisch zu Nord Stream geäußert und sich darüber verwundert gezeigt, dass Deutschland das Projekt unterstützt. Frau Demmer, könnten Sie ihm das erklären?
SRS’IN DEMMER: Auf europäischer Ebene arbeiten alle Mitgliedsstaaten gemeinsam an einer Energieunion. Zu dem Ziel einer Energieunion gehören auch die Verbesserung der Versorgungssicherheit und die Stärkung des Energiebinnenmarktes. Diese Ziele einen die Mitgliedsstaaten.
Die Bundesregierung hat immer gesagt damit sage ich Ihnen nichts Neues , dass Nord Stream 2 ein unternehmerisches Projekt ist. Entscheidend ist, dass Nord Stream 2 so wie auch andere Infrastrukturprojekte die relevanten nationalen, europäischen und internationalen Rechtsvorschriften einhalten muss. Dies wird in einem entsprechenden Verfahren ganz genau geprüft.
FRAGE JUNG: Herr Haufe, wie bewertet das Umweltministerium Nord Stream 2 aus Umweltsicht?
HAUFE: Ich muss mich zu dem Thema nicht äußern.
ZUSATZ JUNG: Ich habe Sie gerade gefragt.
HAUFE: Ja, Sie haben mich gefragt. Aber die Regierungssprecherin hat dazu geantwortet.
ZUSATZ JUNG: Aber Sie sind hier als Sprecher des Umweltministeriums. Ich möchte einen umweltpolitischen Aspekt von Nord Stream 2 ansprechen. Bitte!
HAUFE: Alle Aspekte, die die Bundesregierung in diesem Bereich betreffen, werden innerhalb der Regierung geklärt.
SRS’IN DEMMER: Wie ich gerade gesagt habe, geht es darum, die europäischen und internationalen Rechtsnormen einzuhalten.
FRAGE LANGE: Ich habe eine Frage an das Verkehrsministerium zum Thema der Kaufprämie für Elektroautos. Gestern sind die neuen Zahlen veröffentlicht worden. Die Inanspruchnahme der Prämie ist nicht besonders hoch. Der BDEW hat vorgeschlagen, das Geld, das nicht benutzt wird, zum Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur zu nutzen. Wie stehen Sie zu diesem Vorschlag? Ist das überhaupt machbar?
In diesem Zusammenhang wüsste ich gern, was die Bundesregierung und was das Ministerium gerade unternehmen, um den Absatz von E-Autos zu fördern.
BUSER: Vielen Dank für Ihre Frage. Allerdings liegt die Zuständigkeit für die Kaufprämie nicht beim BMVI.
ZUSATZ LANGE: Das ist mir schon klar. Aber ich hätte trotzdem gern etwas zum politischen Aspekt gewusst.
BUSER: Heute wurden seitens des KBA auch die Zulassungszahlen für März veröffentlicht. Darin sieht man deutlich, dass die Zahlen der E-Fahrzeuge steigen. Man sieht dort, dass man viele Programme hat, die sehr gut funktionieren. Auch im Rahmen des Sofortprogrammes Saubere Luft haben wir im Bereich der Elektrifizierung viele Bereiche, die sehr gut laufen. Das heißt, wir sehen momentan eine positive Tendenz.
ZUSATZFRAGE LANGE: Frau Demmer, können Sie mir sagen, was mit dem Ziel von einer Million E-Autos bis 2020 ist? Ist das jetzt eigentlich abgeräumt oder nicht?
Ich frage, weil es zum Beispiel auf dem Internetauftritt des Wirtschaftsministeriums noch steht Stand Februar , aber die Kanzlerin gesagt hat, das Ziel sei nicht zu halten. Was ist denn der Stand?
SRS’IN DEMMER: Es ist eine große Aufgabe, vor der wir stehen. Wir wollen saubere Luft in deutschen Städten, aber natürlich Fahrverbote möglichst vermeiden. Dazu gehört auch diese Komponente, an der wir weiterhin arbeiten.
ZUSATZFRAGE LANGE: Das habe ich jetzt in der Tat nicht verstanden. Steht das Ziel von einer Million Fahrzeuge bis 2020 noch, oder nicht?
SRS’IN DEMMER: Die Kanzlerin hat sich in der Tat dazu geäußert. Das haben Sie selbst ja zitiert. Es ist ja noch ein bisschen Zeit bis dahin.
FRAGE: Meine Frage richtet sich wieder an das Innenministerium. Der „Tagesspiegel“ hat heute berichtet, dass sich die Anzahl von Salfisten in Deutschland in den letzten Jahren verdoppelt habe. Er nannte eine Zahl: 11 000. Das haben sie aus Anfragen an die Verfassungsschutzorgane in den Ländern zusammengepuzzelt.
Hat das Innenministerium auch eine Zahl? Wie besorgt ist man über diese Entwicklung?
DR. NEYMANNS: Selbstverständlich wird die Entwicklung beobachtet. Die Sicherheitsbehörden nehmen die Entwicklung zur Kenntnis und beachten sie. Sie kennen sicherlich all die Programme, die die Bundesregierung zur Prävention gegen Extremismus aufgelegt hat, den Nationalen Aktionsplan etc. Es gibt diverse Maßnahmen. Es gibt eine Aussteigerhotline etc.
Die Zahl von 11 000 kann ich auch bestätigen. Aber um das einzuordnen: Ich habe letzte Zahlen von, glaube ich, Mitte Februar. Da waren es 10 800. Eine Verdoppelung über einen Jahreshorizont Ich weiß nicht, welche Zahlen da genannt wurden. Im Dezember hatten wir vom BfV die Zahl 10 800, und jetzt haben wir tatsächlich auch die Zahl 11 000.
ZUSATZFRAGE: Werden neue Programme entwickelt? Denn wenn man den Salafismus als ein Problem betrachtet, bedeutet eine Verdoppelung, dass das Problem schlimmer wird.
DR. NEYMANNS: Ich schaue einmal in meine Unterlagen, weil Sie immer die Verdoppelung ansprechen. Nach den mir vorliegenden Zahlen waren es 2013, also in einem Zeitraum von fünf Jahren, 5500. Auch dazu sind Regelungen im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass die bestehenden Programme weitergeführt und auch verstärkt werden.
ZUSATZFRAGE: Also eine Verstärkung, aber keine neuen Programme?
DR. NEYMANNS: Das muss ja auch nicht zwingend sein. Man kann bestehende Programme verstärken und an der einen oder anderen Stelle jedenfalls verbessern. Auch dahingehend muss das jetzt noch weiter ausgearbeitet werden. Das Ziel bleibt bestehen.
FRAGE: Wie bewerten Sie denn diese Zahl? Macht sich das BMI Sorgen über diese Zahl von 11 000?
DR. NEYMANNS: Das habe ich doch schon gesagt.
ZUSATZ: Eben nicht so richtig!
DR. NEYMANNS: Doch!
ZUSATZ: Würden Sie es noch einmal sagen?
DR. NEYMANNS: Selbstverständlich beobachten die Sicherheitsbehörden die Entwicklung. Wir reagieren, wenn erforderlich.
ZUSATZ: Was ja nichts darüber aussagt, ob Sie sich Sorgen machen oder eher gelassen sind.
DR. NEYMANNS: Wenn wir Präventionsprogramme gegen Extremismus auflegen, fällt der Salafismus natürlich darunter. Wenn wir in der Koalitionsvereinbarung festlegen, dass wir die Extremismuspräventionsbemühungen fortsetzen und weiter verstärken, dann ist das doch eine Aussage.
FRAGE JUNG: Ich wollte zu den Geschehnissen im Gazastreifen am Wochenende kommen. Herr Breul, ich hatte die Stellungnahme des AA dazu gelesen. Es gab über 18 Tote. Es wird von zwischen 700 und 1400 Verletzten gesprochen. Die israelische Armee hat über 100 Scharfschützen eingesetzt, um auf Menschen zu schießen, die dort laut Berichten, auch laut Human Rights Watch, unbewaffnet waren. Ich habe eine Verständnisfrage dazu: Warum äußert sich die Bundesregierung besorgt über Zusammenstöße? Das waren ja keine Zusammenstöße.
BREUL: Ehrlich gesagt weiß ich gar nicht, was ich auf diese Frage antworten soll. Wir haben uns deutlich zu Vorfällen geäußert, die wir mit großer Sorge sehen, weil es dort zu gewaltsamen Handlungen gekommen ist. Wir haben an beide Seiten appelliert, Zurückhaltung zu üben. Es gab Aktionen vonseiten des militärischen Militärs, wo wir uns Fragen nach der Verhältnismäßigkeit stellen. Es gab aber genauso auf der anderen Seite Provokationen und womöglich auch eine gezielte Nutzung friedlicher Demonstranten für andere Zwecke. Das war der Grund für unser Statement. Das Statement steht eigentlich für sich.
ZUSATZFRAGE JUNG: Sie sagen also, die israelische Armee wurde provoziert, auf unbewaffnete Menschen zu schießen?
In Ihrem Statement haben Sie bisher auch noch nicht gesagt, dass Sie, wie die UN, eine unabhängige Untersuchung fordern. Der UN-Generalsekretär hat eine unabhängige Untersuchung dieses Massakers gefordert, wie manche sagen. Schließt sich die Bundesregierung dem an? Fordern Sie eine unabhängige Untersuchung?
BREUL: Es ist auch unsere Auffassung, dass diese Vorfälle untersucht werden sollen.
ZURUF JUNG: Von wem?
BREUL: Wir haben in der Vergangenheit gesehen, dass der israelische Rechtsstaat funktioniert und dass innerhalb des israelischen Militärs solche Vorfälle aufgearbeitet werden. Das erwarten wir natürlich auch an dieser Stelle.
ZUSATZFRAGE JUNG: Sie erwarten eine Aufklärung von den Tätern und nicht von einer unabhängigen Untersuchung seitens der UN oder so?
BREUL: Es gilt das, was ich gerade gesagt habe.
FRAGE: Ich habe eine Frage an das Bundesverkehrsministerium zur geplanten Funkloch-App. Welchen zusätzlichen Erkenntnisgewinn erhoffen Sie sich davon? Die Mobilfunkanbieter bilden ja eigentlich ab, wo es eine schlechte Abdeckung gibt.
Die zweite Frage: Was gedenken Sie, mit diesen Erkenntnissen zu tun? Soll das die Verhandlungen gegenüber den Mobilfunkanbietern beeinflussen, dass man mehr Druck in Gebieten ausübt, wo man erhöhten Bedarf feststellt? Was gedenkt Bundesverkehrsminister Scheuer mit dieser Funkloch-App in welchem zeitlichen Rahmen zu machen?
BUSER: Vielen Dank für Ihre Frage. Ich würde mit einem Zitat von Bundesminister Scheuer anfangen, der sich dazu schon geäußert hat:
„Wir werden eine App entwickeln, die nach dem Modell von Staumeldern funktionieren soll. Der Bundesnetzagentur wird hier eine wichtige Aufgabe zukommen. Über diese App können die Bürger ein Signal geben, wenn sie in ein Funkloch geraten – und wir bekommen einen aktuellen Überblick mit Hilfe der Nutzer. So kann die Jagd auf die weißen Flecken im Mobilfunknetz eröffnet werden. Mit diesen Informationen können wir mit den Mobilfunk-Anbietern darüber sprechen, wo weitere Sendemasten aufgestellt werden müssen. Der Zustand, den wir haben, ist für eine Wirtschaftsnation untragbar.“
Die weitere Frage war, welche Informationen uns bereits vorliegen. Dem BVMI liegen aktuell lediglich die Versorgungsdaten vor, die von den Mobilfunknetzbetreibern für die Darstellung der LTE-Versorgung im Breitbandatlas gemeldet werden, der auch öffentlich einsehbar ist.
Zudem stellen die Mobilfunkbetreiber ihre Versorgung auf eigenen Webseiten dar. Gegenüber der Bundesnetzagentur werden von den Betreibern mindestens einmal jährlich Angaben zu den Ausbaufortschritten gemacht. Das heißt, mit dieser App könnte man wiederum eine Karte erstellen, anhand derer man wirklich sieht, wo es noch Bedarf gibt. Bei diesen Punkten kann man, wie der Minister gesagt hat, wirklich bewusst nachsteuern. Deswegen halten wir den Gipfel ab. Der Minister hat sich dahingehend geäußert, dass das noch vor der Sommerpause passieren soll.
ZUSATZ: Die Mobilfunkanbieter sagen, sie wissen, wo die weißen Löcher sind. Man könnte mit ihnen doch einfach einmal sprechen. Also nicht diese Karte anschauen, die Sie online stellen, sondern konkret nachfragen, wo es genau diese Löcher gibt.
BUSER: Natürlich gibt es immer wieder Einzelfälle. Sie kennen das wahrscheinlich selbst, wenn Sie zum Beispiel in Grenzregionen unterwegs sind, dass einfach Anbieter aus dem Ausland vorhanden sind. Das heißt, es gibt natürlich Netze, die sich teilweise überlappen. Aber man hat nur den Stand, wo es etwas gibt. Es ist viel einfacher, zu schauen, wo es noch Bedarf gibt, wo zum Beispiel die Bürger sagen: Hier ist Bedarf, noch mehr zu machen. Natürlich müssen wir hierbei immer auf die Daten von den Anbietern zukommen. So könnte man noch einmal die Gegenkarte gegenüberstellen, um noch viel zielgerichteter nachsteuern zu können.
FRAGE HELLER: Eine Frage an das Arbeitsministerium. Wir haben in den letzten Tagen immer wieder Forderungen vom Handwerk, von den Arbeitgebern gehört, das Arbeitszeitgesetz zu ändern, es flexibler zu machen. Gibt es schon konkrete Planungen in Ihrem Ministerium? Gibt es möglicherweise schon einen Zeitplan, wann man da etwas tun will?
SCHNEIDER: Im Koalitionsvertrag, den Sie wahrscheinlich kennen, ist eine einschlägige Passage enthalten, die eine (akustisch unverständlich; ohne Mikrofon) im Arbeitszeitgesetz vorschlägt. Damit ist eine Erprobung von Flexibilisierungsmöglichkeiten vorgesehen. Mehr kann ich dazu jetzt nicht sagen. Wir starten natürlich mit der Arbeit; das ist klar. Ich kann Ihnen jetzt aber nicht sagen, wann genau ein möglicher Gesetzentwurf tatsächlich vorliegen wird. Es ist in der Tat so, dass der gesetzliche Rahmen dafür angepasst werden muss. Aber wann wir mit einem Gesetzentwurf am Start sind, kann ich Ihnen derzeit noch nicht sagen.
FRAGE LANGE: Ich habe eine Frage an Frau Demmer zum Brexit-Ausschuss. Ich hätte gerne gewusst, ob der schon neu besetzt worden ist. Beim letzten Ausschuss war, glaube ich, der Stand, dass zum Beispiel die Wirtschaftsministerin Stellvertreterin war. Sind diese ganzen Sachen schon neu geregelt?
SRS’IN DEMMER: Die Antwort muss ich nachreichen.
FRAGE: Ich habe eine Frage zum EU-Türkei-Abkommen. Gestern hieß es im „SPIEGEL“, dass einige EU-Staaten dagegen sind, die zweite Tranche von drei Milliarden Euro zu zahlen. Wie ist die Haltung der Bundesregierung dazu?
SRS’IN DEMMER: Völlig unverändert. Die Kanzlerin hat sich zuletzt noch einmal auf dem EU-Gipfel und auch in ihrer Regierungserklärung deutlich zu dem EU-Türkei-Abkommen geäußert. Nach wie vor steht die Bundesregierung zum Abkommen zwischen der EU und der Türkei. Die Bundesregierung bekennt sich auch weiterhin zu der Aufstockung der Fazilität um weitere drei Milliarden Euro.
Die Kommission hat am 14. März dazu einen Finanzierungsvorschlag gemacht, wie man das machen kann. Die Art und Weise der Finanzierung wird aber derzeit EU-intern beraten. Es ist aber eben nicht strittig, dass das Geld überhaupt ausgezahlt wird, sondern nur wie und die Art und Weise.
ZUSATZFRAGE: Wann wird diese Prüfung abgeschlossen sein? Können Sie ein Zeitfenster nennen?
SRS’IN DEMMER: Das kann ich Ihnen nicht sagen.
FRAGE JUNG: Herr Neumann, eine Frage zu Afghanistan. Es gab heute bzw. gestern mehrere Luftangriffe auf eine Koranschule im Norden Afghanistans. Das ist auch das Gebiet, in dem die Bundeswehr das Kommando hat. Ich würde gerne wissen, ob die Bundeswehr in irgendeiner Weise an diesen Luftangriffen beteiligt war. Es ist ja bekannt, dass die Bundeswehr ich habe es selbst erlebt die Piloten ausbildet. Wenn die Bundeswehr nicht in irgendeiner Weise beteiligt war, sehen Sie diese Toten es gab zahlreiche tote Zivilisten als Rückschlag?
NEUMANN: Herr Jung, zunächst einmal: Die Verantwortung im Norden Afghanistans trägt der afghanische Staat. Wir haben die Verantwortung für die Ausbildung. Aber die eigentliche Verantwortung liegt, wie gesagt, beim afghanischen Staat. Das BMVg hat meines Wissens nach derzeit keine weitergehenden Erkenntnisse über den Luftschlag der afghanischen Luftwaffe am 2. April im Raum Kundus. Die Operation wurde in der alleinigen Verantwortung der afghanischen Streitkräfte durchgeführt. Sowohl der afghanische Präsident Ghani als auch die UNAMA haben vor Ort eine Untersuchung des Vorfalls angekündigt. Ich bitte, diesen abzuwarten.
ZUSATZFRAGE JUNG: Sie haben damit nach Ihren eigenen Erkenntnissen nichts zu tun, aber Sie bilden die Piloten aus, die auf diese Koranschule mit Zivilisten schießen. Bewertet die Bundeswehr das als Rückschlag, dass ihre Ausbildung offenbar nicht fruchtet?
NEUMANN: Es gilt zunächst einmal, die Ergebnisse abzuwarten, Herr Jung. Ich kann hier noch einmal beteuern, dass die Berater der Mission „Resolute Support“ nicht an Kampfhandlungen teilnehmen.
FRAGE: Zwei kurze Fragen an das BMWi. Es tut mir leid, wenn ich die letzten zwei Wochen verpasst habe. Ich hatte diese blöde Grippe.
VORS. WEFERS: Jetzt gerne die Frage!
ZUSATZFRAGE: Die erste Frage bezieht sich auf das Thema Personalien im BMWi. Die Parlamentarischen Staatssekretäre wurden in Ihrem Ministerium neu ernannt. Wird es einen Nachfolger von Herrn Baake geben? Ist das schon entschieden worden?
Die zweite Frage zum Thema Energiepolitik. Vonseiten der Energiewirtschaft hat man gehofft, dass es mit dem Wechsel von Herrn Baake eine neue Energiepolitik geben könnte. Bleibt Deutschland bei der Haltung gegen Kapazitätsmärkte? Soweit ich weiß, hat Herr Altmaier gesagt, er sei einer Meinung mit Herrn Baake, was das Thema Strommarkt angeht.
DR. BARON: Zur Frage Personal hatten wir uns in der Tat in den vergangenen Woche geäußert. Die Parlamentarischen Staatssekretäre sind natürlich benannt; die finden Sie auch bei uns auf der Homepage. Bei den beamteten Staatssekretären bitte ich noch um etwas Geduld. Diesbezüglich werden die Entscheidungen sicher in den nächsten Wochen ergehen. Bevor sie nicht ergangen sind, muss ich einfach um ein bisschen Geduld bitten.
Was das Thema Energiepolitik angeht, gibt es verschiedene Vorhaben, die der Koalitionsvertrag nennt. Sie wissen, es gibt noch laufende Debatten auf EU-Ebene, Stichwort „Clean Energy Package“, was auf EU-Ebene noch verhandelt wird und eben auch Fragen des Strommarktes betrifft. Dazu laufen die Verhandlungen auf EU-Ebene, sodass ich dem jetzt nicht vorgreifen bzw. keine Einzelbewertung vornehmen kann.