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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 14. Mai 2018

Maximale Intensität ► RegPK vom 14. Mai 2018

Themen: Anschläge in Frankreich und in Indonesien, Verhandlungen zwischen Argentinien und dem IWF über eine mögliche Finanzhilfe, Datenschutz-Grundverordnung, Verweigerung der Einreise des deutschen Journalisten Hans-Joachim Seppelt anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft in Russland, deutsch-russische Beziehungen, Reise des iranischen Außenministers nach Brüssel, Regierungsbildung in Italien, Bewerbung des DFB für die Ausrichtung der Fußball-Europameisterschaft 2024, Sicherheitslücke bei den E-Mail-Verschlüsselungssystemen OpenPGP und S/MIME, Pyrotechnikmissbrauch in Fußballstadien, Kritik des CSU-Landesgruppenvorsitzenden an der Verhinderung von Abschiebungen, Studie der Hochschule Koblenz „Zur Situation des ASD im Jugendamt“, Einweihung der US-amerikanischen Botschaft in Jerusalem, Wahlkampfveranstaltungen in Deutschland zu den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen im Juni in der Türkei, völkerrechtliche Bewertung der türkischen Militäroffensive auf Afrin, Erwerb von rund zehn Prozent der Aktienanteile der Daimler AG durch einen chinesischen Investor, Reform der Grundsteuer

Naive Fragen zu:
Datenschutzgrundverordnungsbelastungen (ab 3:35 min)
– gibt’s Belastungen für die Onlinedienste & Websiten der Bundesregierung? (ab 7:33 min)

Hajo Seppelt & Russland (ab 8:50 min)

Russisches Hacking (ab 30:50 min)
– gibt’s mittlerweile Beweise für das angebliche russische Hacking vs. Auswärtiges Amt?

Irans Abkehr vom Dollar (ab 39:25 min)
– war die Abkehr vom Dollar als Berichtswährung des Iran Thema von Merkel und Trump im Weißen Haus?
– begrüßt man das als Stärkung des Euros als Zahlungsmittel?

Unterstützung der deutschen EM-Bewerbung (ab 42:28 min)

Jerusalem (ab 56:10 min)
– gibt es einen deutschen Vertreter der an den Feierlichkeiten teilnehmen wird?
– Schließung am Gazastreifen
– Ankündigung des Baus einer Seilbahn zwischen Ost- und Westjerusalem

Türkei & Afrin (ab 59:20 min)
– gibt’s mittlerweile eine völkerrechtliche Bewertung des türkischen Angriffs auf Afrin? (1:01:28 min)

 

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 14. Mai 2018:

STS SEIBERT: Guten Tag, meine Damen und Herren! Ich möchte für die Bundesregierung Stellung zu den schrecklichen Anschlägen nehmen, die am Wochenende und auch heute wieder aus Paris bzw. aus Indonesien gemeldet wurden. Unsere Reaktion darauf sind Abscheu und schärfste Verurteilung. So unterschiedlich diese Verbrechen sein mögen, sie zeigen, wozu der Hass islamistischer Täter in der Lage ist. Wir trauern mit den Franzosen und mit den Indonesiern um ihre Opfer, um die Opfer dieser Anschläge. Wir stehen an der Seite all derer, die sich dem Terrorismus entgegenstellen, der uns gemeinsam bedroht und den wir auch nur gemeinsam überwinden können.

Die Angriffe auf die Kirchen in Surabaya in Indonesien zeigen überdies einmal mehr, wie bedroht Christen in vielen Ländern der Welt sind. Für die Bundesregierung bleibt es eine Aufgabe und auch ein Grundwert unserer Außenpolitik, für das Lebensrecht der christlichen Gemeinden in aller Welt und für den Schutz der Religionsfreiheit einzutreten.

FRAGE LANGE: Ich hätte eine Frage zum Thema Argentinien und IWF an die Bundesregierung. Herr Seibert, Argentinien hat mit dem IWF Gespräche über eine höhere Kreditlinie aufgenommen. Das Land braucht also frisches Geld. Ich hätte gerne gewusst, ob die Bundesregierung dazu eine Stellungnahme abgeben kann und, wenn ja, wie die ausfällt.

STS SEIBERT: Sie sagen es: Argentinien verhandelt mit dem IWF über eine mögliche Finanzhilfe. Aus deutscher Sicht hat Argentinien wichtige Wirtschaftsreformen auf den Weg gebracht, und Deutschland hat diesen wirtschaftlichen Reformkurs auch stets unterstützt.

Argentinien ist darüber hinaus für uns in Deutschland ein wichtiger Partner. Wir arbeiten mit Argentinien sowohl bilateral ich erinnere an den dortigen Besuch der Bundeskanzlerin im Jahr 2017 als auch multilateral in den multilateralen Foren gut und eng zusammen. Argentinien hat in diesem Jahr die G20-Präsidentschaft von Deutschland übernommen. Wir unterstützen das Land intensiv bei der Vorbereitung des G20-Gipfels im November bzw. Dezember in Buenos Aires.

Es ist die eigene, souveräne Entscheidung Argentiniens, sich an den IWF zu wenden. Die geschäftsführende Direktorin Frau Lagarde hat dazu ja eine Erklärung veröffentlicht, in der sie auf die Partnerschaft zwischen Argentinien und dem IWF verweist. Wir stehen selbstverständlich in Kontakt mit beiden, mit Argentinien und mit dem IWF.

ZUSATZFRAGE LANGE: Will das Finanzministerium das vielleicht ergänzen?

DR. FEHLING: Nein, dem habe ich nichts hinzuzufügen.

FRAGE STEINER: Herr Seibert, vielleicht war die Formulierung missverständlich, und ich hoffe, Sie können etwas dazu sagen: Frau Merkel hat sich im Rahmen der CDU-Kreisvorsitzendenkonferenz aber ich glaube, durchaus auch in ihrer Position als Kanzlerin zur Datenschutz-Grundverordnung, dem Inkrafttreten und der Frage der Kompatibilität mit Zukunftsvorhaben wie Big Data usw. geäußert. Ich würde gerne fragen, ob die Kanzlerin momentan Handlungsbedarf dafür sieht, Änderungen an der Datenschutz-Grundverordnung, die erst in eineinhalb Wochen sozusagen final in Kraft treten wird, anzustreben respektive noch irgendwelche Umsetzungsgesetzesänderungen im Rahmen der Möglichkeiten anzustreben, die das bietet.

STS SEIBERT: Herr Steiner, Sie sagen es ja: In Deutschland und in der gesamten EU wird am 25. Mai, also in wenigen Tagen, ein neues Datenschutzrecht in Kraft treten. Was tut diese Datenschutz-Grundverordnung? Sie schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für den freien Verkehr personenbezogener Daten in der EU, und als Bundesregierung begrüßen wir das. Wir begrüßen das als eine Stärkung der Einheitlichkeit des Datenschutzrechts in der gesamten EU. Es ist auch eine Stärkung des Binnenmarkts. Das wird zu mehr Wettbewerbsgleichheit führen, und das kommt ja gerade auch unserer exportstarken deutschen Wirtschaft zugute. Dieses neue Recht garantiert den Bürgern wirksamen Schutz ihrer Daten und zugleich der Wirtschaft den nötigen Freiraum, innovatives Potenzial zu entfalten.

Ergänzend wird das neue Bundesdatenschutzgesetz in Kraft treten, mit dem wir das deutsche allgemeine Datenschutzrecht an die EU-Vorgaben angepasst und, wo nötig, ergänzt haben.

Sie spielen auf die Äußerungen der Bundeskanzlerin an. Wir planen als Bundesregierung derzeit keine kurzfristigen Änderungen des ja schon beschlossenen allgemeinen deutschen Datenschutzrechts und auch keine entsprechende EU-Initiative. Aber es kommt jetzt natürlich darauf an, Erfahrungen mit diesem neuen Recht zu sammeln und sehr genau hinzuschauen, wie die Vorschriften in der Praxis angewandt werden, wie die Verbraucher, die Wirtschaftsunternehmen, die Behörden und die Verbände damit zurechtkommen und welche Belastungen möglicherweise entstehen. Dabei wollen wir wirklich genau hinsehen. Wir wollen auch berücksichtigen, welche Erfahrungen in anderen europäischen Staaten gemacht werden und welche Praktiken dort beherzigt werden. Dafür hat sich die Bundeskanzlerin ausgesprochen.

ZUSATZFRAGE STEINER: Herr Neymanns, was noch fehlt, ist die Anpassung vieler deutscher Spezialgesetze dazu. Mit welchem Horizont kann man denn jetzt für das sogenannte Omnibus-Gesetz rechnen, das diese Anpassung vornehmen soll? Ich sage einmal: Eine genügend lange Vorlaufzeit hatten Sie ja eigentlich; das ist ja eigentlich bereits seit zwei Jahren auf dem Weg.

DR. NEYMANNS: Ja, und gleichzeitig waren natürlich auch das Bundesdatenschutzgesetz usw. anzupassen. – Sie haben recht, Herr Steiner: Das Omnibus-Gesetz dient der Anpassung des bereichsspezifischen Rechts des Bundes, zum Beispiel der Sozialgesetzbücher oder des BSI-Gesetzes, um dieses Recht an das neue allgemeine Datenschutzrecht anzupassen. Das ist in Arbeit. Man befindet sich in Ressortgesprächen.

Um das zu Anfang einfach einmal ein bisschen klarzumachen: Das wird Änderungsbefehle für ca. 150 Bundesgesetze umfassen. Nach dem derzeitigen Arbeitsstand hat das ein Volumen von 450 Seiten. Es ist in Arbeit. Plan ist, dass Ende Mai bis Anfang Juni ein Entwurf an die Ressorts gehen wird und dass wir schauen, dass dann vielleicht im Herbst, wenn alles gut läuft, die Beratung im Bundestag und im Bundesrat anstehen kann.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, Sie sprachen von Belastungen. Welche Belastungen haben denn die bisherigen Online-Projekte und Webseiten der Bundesregierung durch die neue Datenschutz-Grundverordnung erfahren?

STS SEIBERT: Ich verstehe die Frage jetzt nicht.

ZUSATZFRAGE JUNG: Sie haben ja davon gesprochen, dass jetzt Erfahrungen gesammelt werden müssen, und auch davon, welche Belastungen durch diese neue Verordnung entstehen. Gibt es bisher Belastungen für die Umgestaltung der Seiten der Bundesregierung?

STS SEIBERT: Ich glaube nicht, dass es das ist, was im Mittelpunkt steht. Wir werden natürlich sehr stark schauen müssen und von der Wirtschaft, von kleinen und mittleren Unternehmen und Verbänden auch Rückmeldungen dazu bekommen, wie sie mit diesem neuen Datenschutzrecht umgehen. Im Übrigen haben die Bundesregierung und insbesondere das Innen- und das Wirtschaftsministerium seit Sommer letzten Jahres eine regelmäßige Dialogreihe genau mit den Betroffenen, mit den Unternehmensverbänden usw. durchgeführt, um zu informieren und um die Frage zu beantworten, was da hinzukommt. Ich glaube also nicht, dass das Bundespresseamt dabei im Mittelpunkt steht.

ZUSATZ JUNG: Mir ging es darum, wie Sie mit dieser Umstellung umgehen.

STS SEIBERT: Wir werden das alles den Regeln und dem Recht entsprechend umsetzen. Das tun wir eigentlich bei allem.

FRAGE JUNG: Zum Thema Hajo Seppelt und dem Einreiseverbot gegen ihn: Herr Seibert, gibt es jetzt einmal eine offizielle Bewertung der Bundesregierung, vielleicht auch vom BMI? Da hat sich ja auch schon ein Vertreter gemeldet. Gab es auch eine Reaktion von Herrn Seehofer, Herr Neymanns?

DR. NEYMANNS: Die allgemeine Einschätzung ist, glaube ich, nicht zwingend eine Sache des BMI.

Herr Staatssekretär Mayer hat sich dazu geäußert. Ich schaue einmal, was er genau gesagt hat. Er hat sich sinngemäß am Freitagabend dazu geäußert.

ZURUF JUNG: Das kennen wir ja! Ich wollte wissen, ob sich Herr Seehofer dazu auch geäußert hat.

DR. NEYMANNS: Herr Seehofer hat sich dazu noch nicht geäußert, aber die Hausleitung des BMI hat sich in Form des Parlamentarischen Staatssekretärs Mayer geäußert; das ist ja schon einmal etwas!

Herr Seehofer hat sich in anderer Sache im Rahmen eines Interviews mit einem Wochenmagazin einmal grundsätzlich dazu geäußert, dass man den Sport nicht für politische Zwecke missbrauchen sollte.

STS SEIBERT: Ich könnte ansonsten, wenn Bedarf besteht, für die Bundesregierung etwas dazu sagen: Wir halten diese Maßnahmen der russischen Behörden, das Visum von Herrn Seppelt für ungültig zu erklären, für falsch. Wir appellieren an die russische Staatsführung, diesem deutschen Korrespondenten die Einreise zur Berichterstattung über die Fußball-Weltmeisterschaft zu ermöglichen. Auch die FIFA sollte sich dafür mit allem Nachdruck einsetzen. Die freie Berichterstattung über dieses neben Olympischen Spielen wahrscheinlich größte internationale Sportereignis muss gewährleistet sein, und wir sind der Überzeugung, es stünde Russland als Gastgeber schlecht an, wenn es die Presse- und Meinungsfreiheit so offensichtlich vor den Augen der Welt beschnitte.

ADEBAHR: Ich kann vielleicht noch für das Auswärtige Amt ergänzen, dass wir uns auf allen Ebenen also gegenüber der hiesigen russischen Botschaft und auch durch unseren Botschafter in Moskau gegenüber dem russischen Außenministerium nachdrücklich dafür einsetzen, dass diese Entscheidung revidiert wird. Es ist bereits am Wochenende ein Gesprächsprozess begonnen worden, und den führen wir jetzt fort, eben mit dem Ziel, dass diese Entscheidung revidiert wird.

ZUSATZFRAGE JUNG: Gesprächsprozess auf welcher Ebene?

Herr Seppelt soll ja auf einer russischen Liste unerwünschter Personen stehen. Sind der Bundesregierung noch weitere Deutsche bekannt, die auf einer russischen Liste unerwünschter Personen stehen?

ADEBAHR: Die Gesprächsprozesse mit der russischen Botschaft in Berlin und, wie schon gesagt, auch durch unseren Botschafter in Moskau, Herrn von Fritsch, mit dem russischen Außenministerium laufen.

Zu einer möglichen Liste: Wir haben die Presseberichterstattung gesehen. Sehen Sie es mir nach: Ich spekuliere von dieser Bank aus nicht über mögliche Listen. Wir sind bereit und stehen eben in Kontakt, um die Entscheidung, die wir nicht nachvollziehen können und mit der wir nicht einverstanden sind, zu revidieren.

FRAGE STEINER: Die Frage ist natürlich sozusagen: Was ist die Konsequenz daraus, wenn an dieser Stelle nichts passiert, also wenn sich die russische Seite nicht darauf einlässt? Wie sieht es denn aus, Herr Neymanns, Herr Seibert: Schließen Sie aus, dass sich deutsche Politiker insbesondere Mitglieder der Bundesregierung, vor allem die zuständigen, respektive auch sonst gerne gesehene Gäste bei entsprechenden Veranstaltungen dann dorthin bewegen?

STS SEIBERT: Aus meiner Sicht stellt sich diese Frage jetzt nicht. Jetzt stellt sich die Aufgabe vor allem für die FIFA, aber auch wir nehmen sie politisch an , auf die russische Staatsführung einzuwirken, damit sie diese aus unserer Sicht falsche Entscheidung hoffentlich revidiert. Daran arbeiten wir. Daran sollte vor allem auch die FIFA mit aller Kraft arbeiten. Weitere Fragen stellen sich heute nicht.

ZUSATZFRAGE STEINER: Herr Seibert, Sie haben sich ja tatsächlich sehr intensiv zum Tag der Pressefreiheit geäußert und auch sehr klar Ihre Wertschätzung für die Pressefreiheit an dieser Stelle geäußert, auch namens der Bundesregierung. Wäre es da nicht ein Zeichen der Unterstützung eben dieser Pressefreiheit, zu sagen „Wenn Pressefreiheit nicht gewährleistet ist, dann werden wir dieser Veranstaltung auch nicht beiwohnen“?

STS SEIBERT: Aus unserer Überzeugung heraus, dass die Pressefreiheit eines der wichtigsten Bürgerrechte und eines der wichtigsten demokratischen Grundrechte ist, haben wir ja hier so gesprochen, wie wir jetzt gerade für die Bundesregierung gesprochen haben. Mit dieser Überzeugung gehen wir auch in die Gespräche mit der russischen Seite.

FRAGE DR. DETJEN: Herr Seibert, konkret gefragt: Wird die Bundeskanzlerin das Thema bei ihrem Besuch in Sotschi ansprechen?

Herr Neymanns, gibt es im Bundesinnenministerium Überlegungen des Bundesinnenministers, zur Fußball-Weltmeisterschaft zu fahren?

STS SEIBERT: Heute ist Montag, Herr Detjen. Die Reise nach Sotschi steht Freitag an. Warten wir einmal ab, was diese Woche noch bringen wird, und warten wir auch ab, welche Themen es geben wird. Es gibt eine ganze Reihe von Themen zwischen der Bundeskanzlerin und dem russischen Präsidenten, die drängend sind. Die Haltung in Sachen Hajo Seppelt habe ich hier jetzt klargemacht.

DR. NEYMANNS: Natürlich ist all das zu unterstreichen, was Herr Seibert gesagt hat, also dass jetzt erst einmal geschaut werden muss, wie man politisch mit dem Vorgang umgeht.

Ich zitiere noch einmal kurz aus dem Interview von Herrn Seehofer mit dem Wochenmagazin. Auf die Frage „Werden Sie im Sommer zur Fußball-Weltmeisterschaft nach Russland fahren?“, hat er im Zusammenhang mit anderen auf Russland bezogenen Diskussionen gesagt: „Wieso nicht? Wenn mein Terminkalender das zulässt, werde ich fahren. Wir sollten den Sport nicht politisch instrumentalisieren, das war schon immer meine Meinung.“

ZUSATZ DR. DETJEN: Diese Interview ist ja vorher aufgezeichnet worden.

DR. NEYMANNS: Das ist vorher erschienen. Das ist nichts mit Bezug auf den aktuellen Vorfall.

ZUSATZFRAGE DR. DETJEN: Genau. Verändert eine solche Causa wie die Causa Seppelt die hier geäußerten Überlegungen des Bundesministers? – Sie schütteln den Kopf. Heißt das, das ändert an den

DR. NEYMANNS: Dazu kann ich jetzt nichts sagen. Davon ist mir nichts bekannt.

FRAGE JESSEN: Frau Adebahr, jenseits der spekulativen Frage nach möglichen Listen: Hat die Bundesregierung Kenntnis von weiteren deutschen Staatsbürgern, die als Personae non gratae im Zusammenhang mit der Fußball-Weltmeisterschaft benannt wurden?

ADEBAHR: Mir liegt hier heute keine solche Kenntnis vor.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Herr Dr. Neymanns, zur Nicht-Politisierung des Sports: Ist die Causa Seppelt eigentlich eine Politisierung des Sports seitens der russischen Regierung?

DR. NEYMANNS: Ich glaube, dieser Satz ist in beide Richtungen zu verstehen, nämlich so, dass man sowohl als Gast als auch als Gastland den Sport nicht politisch missbrauchen sollte.

FRAGE DR. ZWEIGLER: Herr Neymanns, dann muss ich doch im Anschluss an die Frage vom Kollegen Detjen noch einmal nachfragen: Plant der Bundesinnenminister auch im Lichte des Falls Hajo Seppelt eine Reise oder Reisen zur Fußball-WM?

DR. NEYMANNS: Diese Frage ist ja genau die gleiche, die Herr Detjen gestellt hat. Die kann ich nur so beantworten, wie ich sie gerade beantwortet habe: Einen konkreten Reiseplan kenne ich derzeit nicht.

ZUSATZ DR. ZWEIGLER: Aber es gibt ja inzwischen andere Umstände. Den Fall Seppelt kann man ja nicht außer Acht lassen.

DR. NEYMANNS: Das stimmt. Trotzdem kann ich nichts Neues dazu sagen.

ZUSATZFRAGE DR. ZWEIGLER: Bleibt es also bei den Reiseplanungen?

DR. NEYMANNS: Ich habe gerade gesagt: Konkrete Reiseplanungen kenne ich nicht. Insofern bleibt es bei den nicht konkreten Reiseplanungen.

FRAGE STEINER: Herr Seibert, wird Herr Seppelt eventuell auf persönliche Einladung der Kanzlerin nach Sotschi mitreisen?

STS SEIBERT: Darüber kann ich Ihnen nichts berichten.

FRAGE DR. RINKE: Herr Seibert, ich wollte ein bisschen allgemeiner fragen. Es gibt ja im Moment eine intensive Reisetätigkeit. Der Außenminister war in Russland gewesen, der Wirtschaftsminister wird morgen und die Kanzlerin am Freitag in Russland sein. Ist das ein Zeichen für eine Neubewertung der deutsch-russischen Beziehungen? Gibt es einen Zusammenhang mit dem Vorgehen Trumps und einer möglichen neuen Äquidistanzdebatte, die wir haben, was die Abwendung von den USA und eine erneute Hinwendung zu etwas schwierigeren Partnern wie Russland angeht?

STS SEIBERT: Die Einordnung, Herr Rinke, überlasse ich jetzt einmal Ihnen. Es ist ein Arbeitsbesuch der Bundeskanzlerin, der erste Besuch bei Präsident Putin, seit sie wieder im Amt ist, und auch der erste, seit er seine neue Amtszeit angetreten hat. Es gibt viele Themen, die wir gemeinsam voranzubringen versuchen sollten: das seit Jahren bekannte und zähe Thema Ostukraine-Konflikt, die Destabilisierung der Ostukraine, die Frage, wie wir den Minsker Prozess vorantreiben können, die Lage in Syrien, das bilaterale Verhältnis. Deswegen, denke ich, wird es ein intensiver Arbeitsbesuch werden, und die Einordnung überlasse ich Ihnen.

Aber die Bundeskanzlerin hat in all den Jahren ihrer Kanzlerschaft immer darauf geachtet, dass es regelmäßigen Austausch mit dem russischen Präsidenten gibt. Zuletzt gab es ja ein Telefonat, und nun gibt es einmal wieder eine Begegnung.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Es gibt ja in Sachen Handel, eingeschränkt in Sachen Klima und jetzt in Sachen Iran doch eine Interessenübereinstimmung beider Länder, die eben an den internationalen Regimen, die vereinbarten wurden, festhalten wollen. Gibt es irgendetwas, das die Kanzlerin Russland anbietet?

Ich frage auch noch einmal nach den Sanktionen. Ist absehbar, dass die Bundesregierung ihre Position gegenüber Russland irgendwie verändert?

STS SEIBERT: Das, was Sie jetzt aus mir herauslocken wollen, kann ich Ihnen sicherlich nicht bieten. Im Übrigen würde ich hier jetzt vor dem Besuch auch nicht schon allzu viel vorweg nehmen wollen.

Was wir immer anbieten, ist das Gespräch, ist das Bemühen, gemeinsam bei sehr schwierigen Themen, zu denen wir auch sehr unterschiedliche Ansichten haben zum Beispiel zum Thema der Ostukraine , trotzdem voranzukommen. Gerade dort tut es im Interesse der Menschen im Donbass dringlich Not. Unsere kritische Haltung gegenüber der russischen Rolle in Syrien ist bekannt, und trotzdem wissen wir auch, dass man, um dort politisch voranzukommen und diesen entsetzlichem Konflikt irgendwann einmal doch beenden zu können, natürlich Russland braucht. Auch dafür sind diese Gespräche da. Dieses Angebot zur konstruktiven Zusammenarbeit besteht also immer.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Frau Adebahr, da der Minister ja schon da war: Gibt es irgendwelche konkreten russischen Forderungen dazu, wie man jetzt im Zusammenhang mit dem Iran und anderen Themen gemeinsam vorgehen möchte und was man von Deutschland erwartet, um diese Zusammenarbeit zu ermöglichen? Ich meine Sanktionsaufhebungen bis hin zu Kooperationen auf Feldern, die es bisher nicht gab.

ADEBAHR: Ich kann Sie auf das verweisen, was Herr Lawrow auch in der Pressekonferenz gesagt hat. Er hat gesagt, er stehe für einen Dialog zum Thema Iran bereit, auch mit Deutschland und mit den anderen europäischen Partnern. Herr Maas hat deutlich gemacht, dass wir der Ansicht sind, dass Russland über gute Kanäle zum Iran und auch über eine enger geartete Bindung verfügt. Ich glaube, beide waren sich einig, dass Russland auch vielleicht bereit ist, intensiv mit dem Iran zu sprechen, eben weil es da Beziehungen gibt. Ansonsten war man sich einig, dass man sich auch in dem Rahmen derjenigen Parteien, die das Abkommen geschlossen haben das schließt dann eben auch China und die EU mit ein , zusammensetzen muss, um die nächsten Schritte zu besprechen.

Was den Normandie-Prozess angeht, haben die beiden in der Pressekonferenz auch deutlich gemacht, dass sie sich vorstellen können, ein solches Treffen durchzuführen. In den Gesprächen ist über die Themen, über die man dabei sprechen könnte natürlich liegen die auf der Hand , gesprochen worden, und jetzt arbeitet man daran, einen Termin für dieses Treffen zu finden. Herr Maas hat in der Pressekonferenz gesagt, dass er dazu auch nach Berlin einladen würde. Insofern ist das natürlich ein Thema, das auch von der Bundesregierung Herr Seibert hat es dargestellt schon intensiv vorbesprochen wurde, und da bestand von beiden Seiten der Wille, sich jetzt vielleicht einmal konstruktiv auf ein solches Treffen zuzubewegen.

FRAGE LANGE: Ich würde noch einen Versuch starten wollen, Herr Seibert. Herr Haseloff hat am Wochenende noch einmal einen anderen Umgang mit Russland gefordert und auch angeregt, die Sanktionen zu überdenken. Er ist ja damit im Chor der Ost-Ministerpräsidenten nicht allein. Was sagt denn die Kanzlerin zu diesen im Grunde genommen nicht abreißenden Forderungen nach Sanktionslockerungen?

STS SEIBERT: Die Sanktionen sind auf europäischer Ebene beschlossen worden. Sie beruhen auf Beschlüssen aller europäischen Mitgliedstaaten. Das heißt, dass jetzt ein Land vorprescht und da Lockerungen anbietet, ist sowieso nicht denkbar, und wir bewegen uns natürlich im europäischen Rahmen.

Im Übrigen hat sich nichts geändert. Die Sanktionen können entfallen, wenn die Ursachen für diese Sanktionen entfallen. Wir sind zusammen mit Frankreich wirklich seit Jahren mit maximaler Intensität dabei, eine politisch-diplomatische friedliche Lösung für die Ostukraine hinzubekommen, und unser Appell an Russland ist immer, sich dabei konstruktiv zu zeigen.

FRAGE BECK: Der iranische Außenminister Sarif wird morgen zu Gesprächen in Brüssel erwartet. Sieht die Bundesregierung zurzeit irgendwelche Chancen darauf, eine breite Vereinbarung mit dem Iran über die problematischen Punkte zu erreichen, Herr Seibert?

STS SEIBERT: Ich glaube, das Auswärtige Amt ist dafür genau richtig, weil das morgige Treffen, auf das Sie anspielen, ja ein Treffen der Außenminister ist.

ADEBAHR: In der Tat ist für morgen Abend ein Treffen der Europäischen Union unter Leitung der französischen und britischen Kollegen geplant, um mit Federica Mogherini zusammenzutreffen, und es ist dann auch geplant, dieses Treffen zu erweitern, um mit Herrn Sarif und dem Iran zu sprechen. Dabei geht es ja nun genau darum, dass man jetzt zusammenkommt, aufeinander hört und zuhört, welche Petita, welche Punkte die Seite vorbringt.

Ich denke, was die europäische Seite vorbringen wird, ist in den letzten Tagen ganz klar geworden, nämlich dass wir der Ansicht sind, dass man das Abkommen am Leben erhalten soll. Jetzt wird es darum gehen, mit dem Iran zu besprechen, wie ein solcher Weg gefunden werden kann und was der Iran im Moment für eine Position genau und auch in Einzelheiten dazu bezieht. Insofern wird es morgen Abend dieses erste Treffen geben, und dem kann ich jetzt inhaltlich natürlich noch nicht weiter vorgreifen.

FRAGE REMME: Herr Seibert, anschließend an das, was Sie zu den Sanktionen gegen Russland gesagt haben, würde ich gerne wissen: ist die Bundesregierung der Meinung, dass diese Sanktionen Wirkung gezeigt haben?

Zum anderen zum Thema Iran: Der Bundeswirtschaftsminister hat im Interview gesagt und das war eigentlich unmissverständlich , dass die Bundesregierung keine juristische Möglichkeit sehe, die deutschen Unternehmen gegen Sekundäreffekte der Sanktionen zu schützen. Jetzt ist in der Berichterstattung immer wieder von sogenannten Blocking-Regeln die Rede, die in den 90er-Jahren in einem vergleichbaren Fall beschlossen wurden erfolgreich beschlossen wurden, weil die Eskalation verhindert wurde. An das Wirtschaftsministerium gerichtet würde ich gerne wissen: Ist die Anwendung dieser Beschlüsse ein Thema?

WAGNER: Grundsätzlich Sie haben es ja gerade schon gesagt hat sich der Minister gestern noch einmal ausführlich zu diesem Thema geäußert. Er hat sich auch zu dem Thema Auswirkungen auf Unternehmen geäußert und hat noch einmal deutlich gemacht, dass wir alles tun werden, um deutsche Unternehmen zu schützen. Dazu ist sowohl die Bundesregierung als auch die EU mit den US-Kollegen in Kontakt, um sich dafür einzusetzen. Daneben wird Minister Altmaier auch zügig in einen Dialog mit Unternehmen eintreten, um nach Möglichkeiten zur Unterstützung zu suchen, und zwar juristisch-praktisch mit Rat und Tat, wie er gesagt hat. Das Ziel ist ganz klar, dass die Unternehmen Planungssicherheit haben und dass auch Arbeitsplätze in Deutschland nicht gefährdet werden.

Zu der Blocking-Verordnung, die Sie angesprochen haben: Die EU-Außenbeauftragte Mogherini hat sich ja schon geäußert und gesagt, dass derzeit auf EU-Ebene geprüft wird, welche Maßnahmen zum Schutz europäischer Investitionen getroffen werden können. Dazu laufen derzeit auch auf europäischer Ebene Gespräche, aber das kann ich derzeit im Einzelnen noch nicht kommentieren.

ZUSATZFRAGE REMME: Ich stelle die Frage unter anderem, weil sich der Wirtschaftsminister gestern erneut geäußert hat, aber die Sache danach für mich verwirrender war als vorher. Die Aussage von vorgestern war ja eindeutig; sie war schon zu dem Ergebnis gekommen, dass es keinen juristischen (akustisch unverständlich) gibt. Ist der Minister da wirklich zu neuen Erkenntnissen gelangt Rat und Tat oder (akustisch unverständlich)?

WAGNER: Ich glaube, man muss das hier ein bisschen auseinanderhalten. Der Minister hat gestern noch einmal deutlich gemacht, dass es einseitige Maßnahmen der USA sind, und gegen einseitige Maßnahmen haben wir natürlich erst einmal keine Handlungsoptionen. Wir können den USA solche Maßnahmen nicht verbieten, das ist klar; das ist natürlich der Grundsatz. Das heißt natürlich nicht, dass wir deshalb nicht gleichzeitig auch sowohl auf europäischer Ebene als auch auf unserer Ebene mit allen Partnern in Kontakt sind, um das Thema weiter zu adressieren und zu schauen, wie wir vielleicht Änderungen erreichen können. Es laufen ja auch Gespräche Frau Adebahr hat es schon ausgeführt zu dem Thema, wie wir das Abkommen weiter mit Leben füllen können. Die andere Seite ist, dass wir natürlich auch mit den Unternehmen im Gespräch darüber sind, wie wir sie dabei unterstützen können. Klar ist aber: Das ist eine einseitige Maßnahme der USA, die wir nicht unterstützen und die der Minister, wie er gesagt hat, auch nicht für richtig hält.

STS SEIBERT: Zu Ihrer Frage zu den Sanktionen: Zunächst einmal setzen diese Sanktionen das ist ihr Sinn ein ganz deutliches Zeichen, wie die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten zu flagranten Verstößen gegen das Völkerrecht und zur Destabilisierung der Ostukraine auch mit militärischen Mitteln steht. Dieses Zeichen ist in diesen Sanktionen enthalten.

Wenn Sie jetzt nach der Wirkung fragen: Ja, wir haben uns auch von dieser Stelle aus oft unzufrieden und ungeduldig über das Vorankommen des Minsker Prozesses geäußert, und zwar aus gutem Grund, denn es hat noch nicht ein einziges Mal wirklich einen über mehrere Tage haltenden kompletten Waffenstillstand gegeben. Es sterben immer noch Menschen entlang der Kontaktlinie leider viel zu oft. Aber wer weiß und das wird man wahrscheinlich nicht wissenschaftlich beweisen können , ob wir es ohne dieses sehr entschiedene Auftreten der Europäischen Union und ihrer Partner nicht noch mit einer Ausweitung dieses Konfliktes zu tun hätten. Deswegen wiederhole ich jetzt noch einmal: Solange sich an den politischen Ursachen, die zur Verhängung dieser Sanktionen geführt haben, nichts ändert, bleiben diese Beschränkungen, bleiben diese Sanktionen bestehen.

Wir sind ständig im Gespräch zusammen mit den Franzosen mit der russischen Seite, die OSZE macht dort eine ganz wichtige Arbeit, und wir wollen vorankommen. Es braucht dafür aber den guten Willen und die Kooperation der russischen Führung, von der wir ja sehr genau wissen, wie groß ihr Einfluss auf die Separatisten im Donbass ist.

FRAGE JUNG: Ich möchte noch einmal zurück zu Russland: Frau Adebahr, Sie hatten die Pressekonferenz von Lawrow und Maas erwähnt. Da hat Herr Maas interessanterweise auch gesagt, dass die Hackerangriffe auf das Auswärtige Amt von Russland stammten. Haben Sie dafür mittlerweile Beweise? Was heißt „aus Russland“, waren das russische Stellen, staatliche Stellen, Zivilisten, Teenies? Was weiß man mittlerweile darüber, sodass man darüber öffentlich spricht?

ADEBAHR: Herr Maas hat die Formulierung verwandt, dass hinsichtlich der Urheberschaft dieses Hackerangriffs Hinweise nach Russland deuten. Herr Lawrow hat dann geantwortet und hat, glaube ich, auch eine konkrete Gruppe benannt. Darüber hinaus, dass die Informationen, die der Bundesregierung vorliegen, in diese Richtung gehen und sie uns eben zu dieser Reaktion und auch zu den Äußerungen des Bundesaußenministers bzw. der gesamten Bundesregierung veranlasst haben, kann ich von dieser Stelle aus nichts hinzufügen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Beweise gab es also bisher nicht?

ADEBAHR: Ich kann Ihnen von hier aus das sagen, was ich gerade gesagt habe.

FRAGE JESSEN: Wieder zum Iran: Besteht überhaupt irgendeine Chance, innerhalb der von Iran gesetzten 60-Tage-Frist oder auch der 90 Tage, die die EU, glaube ich, sieht, Garantien für die Einhaltung des Abkommens durch die Nicht-USA-Partner zu gewährleisten? Wenn nicht, wie sieht Plan B aus?

Zum Zweiten: Verfügt die Bundesregierung über Zahlen des deutsch-iranischen Handelsvolumens, direkt wie indirekt, und wie viele Arbeitsplätze hängen daran?

WAGNER: Ich kann vielleicht einmal mit dem Handelsvolumen anfangen: 2017 lag das deutsche Handelsvolumen bei 3,4 Milliarden Euro; es ist von 2,9 Milliarden Euro in 2016 auf diesen Wert angestiegen. Der deutsche Export ist in 2017 um 16 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf knapp 3 Milliarden Euro gestiegen. Mir liegen keine Zahlen vor, wie viele Arbeitsplätze tatsächlich am Export hängen. Ich vermute auch, dass es schwierig ist, diese Zahlen auseinanderzudividieren, weil wahrscheinlich Unternehmen, die in den Iran exportieren, auch in viele andere Länder exportieren und sich das wahrscheinlich nicht so leicht trennen lässt.

Zu Ihrer ersten Frage: Was das weitere Verfahren hinsichtlich des JCPOA betrifft, laufen derzeit Gespräche. Ich glaube, die laufen auch auf Ebene des Auswärtigen Amtes, insofern kann dazu vielleicht noch die Kollegin ergänzen.

ADEBAHR: Sie hatten das Wort „Garantien“, also eine konkrete Maßnahme, in Ihre Frage hineingeflochten darauf möchte ich mich jetzt nicht beziehen.

ZUSATZ JESSEN: Nur deswegen, weil der Iran das in seine Formulierung aufgenommen hat. Ich habe nur zitiert.

ADEBAHR: Wir sprechen morgen mit Iran und werden dann auch genau erfahren, ob und wie weit der Iran einen Zeithorizont in seiner Vorstellung hat. Bis jetzt sind das Äußerungen, die wir auch so wahrgenommen haben. Auch Schlagwörter, die dort fallen, müssen eben mit Leben erfüllt werden. Morgen Abend sitzt man zusammen und kann das tun. Das wird einer der nächsten Schritte sein.

Wie Sie vielleicht der Presseerklärung des Weißen Hauses vom letzten Dienstagabend gleich entnommen haben, ist es von amerikanischer Seite in der Tat so, dass die Wiedereinsetzungsfristen für die Sanktionen in der Tat 90 bzw. 180 Tage betragen. Aus dem JCPOA selbst ergeben sich auch noch einmal Fristen, die einzuhalten wären, wenn denn ein Streitschlichtungsmechanismus angerufen würde oder eine Sitzung der Joint Commission einberufen werden würde. Insofern warne ich jetzt ein bisschen davor, mit konkreten Fristen zu hantieren. Wir sitzen morgen Abend dort zusammen und werden das weitere Vorgehen dann besprechen und ausloten; das wird der Fall sein.

FRAGE DR. RINKE: Frau Adebahr, morgen sitzen ja die drei großen EU-Länder mit dem Iran zusammen. Gibt es irgendeine Rückkopplung mit den anderen EU-Partnern oder überlässt man das Frau Mogherini, die dann quasi die anderen mit vertritt?

An das BMWi: Sie sagen, die Amerikaner verhängten einseitige Maßnahmen. Wieso ist es dann nicht möglich, auf diese Maßnahmen zu reagieren? Die EU könnte und diese Forderung gibt es ja auch dann natürlich auch umgekehrt Maßnahmen gegen die USA einleiten. Oder wäre das Ihrer Meinung nach rechtlich nicht möglich?

WAGNER: Zum Thema Sanktionen: Wir müssen uns schon noch einmal genau anschauen, was das ist; das sind nämlich die Sanktionen, die die USA verhängen, was Geschäfte mit dem Iran betrifft. Diese Sanktionen wirken nicht nur gegenüber US-Unternehmen, sondern auch gegenüber bestimmten Unternehmen, die wesentliche Geschäfte mit dem Iran machen, die nicht US-Unternehmen sind. Diese Wirkung der Sanktionen sehen wir kritisch; dazu hat sich ja auch der Minister entsprechend geäußert. Es gibt da aber, wie gesagt, keinen entsprechenden Mechanismus; das sind ja keine Sanktionen, die die USA gegenüber Deutschland oder gegenüber Europa erhoben hätten, sondern das sind Sanktionen gegenüber dem Iran. Insoweit gelten die Sanktionen, die bisher gelten, und da gibt es von unserer Seite jetzt keine Mitte.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Ich verstehe es vielleicht nicht richtig, deshalb möchte ich da noch einmal nachfragen. Es ist schon klar, dass die Sanktionen gegen den Iran erhoben werden, aber die Strafen, die danach folgen, werden gegen europäische Unternehmen erhoben. Wir hatten entsprechende Fälle ja auch schon bei den Nordkorea-Sanktionen, wo europäische Firmen teilweise mit Milliardenstrafen belastet wurden. Gibt es Ihrer Meinung nach keine rechtliche Handhabe, wie man entsprechend gegen die US-Regierung vorgehen kann?

WAGNER: Ich habe erst einmal gesagt, was die Sanktionen ausmachen. Die nächste Frage ist: Wie wirkt sich das auf die Unternehmen aus? Das wird man dann im Einzelnen noch einmal prüfen müssen. Wir sind dazu auch im Gespräch sowohl mit der US-Regierung als auch mit unseren Unternehmen, und das wird man dann im Einzelfall prüfen müssen.

STS SEIBERT: Ich wollte noch etwas zu der ersten Frage von Herrn Rinke sagen ich kann natürlich nicht für die Außenminister sprechen. Sie fragten nach der Rückkopplung mit den Partnern in Europa. Am Mittwoch und Donnerstag findet ja ein informeller Europäischer Rat in Sofia statt, das heißt, dort treffen alle Staats- und Regierungschefs zusammen. Ich kann hier natürlich nicht die Themen setzen, aber sagen wir es einmal so: Es liegt auf der Hand, dass dort neben den verabredeten Themen auch so ein drängendes aktuelles Thema besprochen werden könnte.

ADEBAHR: Ich habe in Ihrer Frage einen leichten Unterton wahrgenommen, als würden wir uns irgendwie vor einer Information drücken wollen oder so. Dazu kann ich sagen: Nein, das ist nicht der Fall. Natürlich hat Frau Mogherini für die EU die Hoheit, die Pflicht und das Recht und das unterstützen wir voll und ganz , die EU umfassend über die Gespräche und alle anderen Mitgliedstaaten zu unterrichten, und das wird in verschiedenen Gremien passieren natürlich in Brüssel und, wie Herr Seibert schon gesagt hat, in den Folgetagen bei wichtigen EU-Ereignissen.

FRAGE STEINER: Ich möchte noch einmal zu einem der anderen Subkomplexe vorher springen: Herr Neymanns, Ihr Haus ist ja eigentlich federführend, sobald es um die Frage von Hacks und der Attribution von Hacks geht. Können Sie uns irgendeinen aktuellen Stand mitteilen, wie weit Sie eigentlich inzwischen gekommen sind?

DR. NEYMANNS: Über das hinaus, was Frau Adebahr gerade gesagt hat, kann ich, ehrlich gesagt, derzeit nichts sagen.

ZUSATZFRAGE STEINER: Weil Ihnen jetzt gerade keine aktuellen Informationen vorliegen oder weil seitdem nichts passiert ist?

DR. NEYMANNS: Weil das, wie Frau Adebahr dargestellt hat, eine außenpolitische Frage ist, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums gehört.

ZUSATZFRAGE STEINER: Aber für die Aufklärung der ganzen Geschichte ist schon noch das Bundesamt für Verfassungsschutz zuständig?

DR. NEYMANNS: Das ist richtig, ja; selbstverständlich hat auch das BMI mit dem BSI und den anderen nachgeordneten Behörden an dem Komplex mitgearbeitet, das ist ganz klar. Hinsichtlich der Frage der Attribuierung ist es so, wie Frau Adebahr das dargestellt hat, und dem kann ich nichts hinzufügen.

FRAGE JUNG: Jetzt habe ich doch noch eine Frage zum Iran: Herr Seibert, Mitte April hat der Iran angekündigt, dass man vom Dollar weggeht und als neue Berichtswährung den Euro einführen werde, um auf den Kursverfall des Rial zu reagieren. Als Frau Merkel im Weißen Haus war, hatte Trump ja gesagt, dass der Iran das große Thema war. War dieser Aspekt, der auch ein entscheidender ist, Thema zwischen Frau Merkel und Herrn Trump?

Herr Fehling, begrüßt das Finanzministerium, dass der Iran durch die Ankündigung jetzt den Euro als Zahlungsmittel stärkt?

STS SEIBERT: Solche Währungsentscheidungen des Iran kann ich hier nicht kommentieren. Sie standen aber auch nicht im Mittelpunkt der Gespräche im Weißen Haus.

DR. FEHLING: Ich habe das auch nicht weiter zu kommentieren.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wer kann das kommentieren? Vielleicht das BMWi? Das hat ja auch Auswirkungen auf den Außenhandel.

WAGNER: Nein, das können wir auch von unserer Seite nicht kommentieren.

FRAGE DR. RINKE: Dann würde ich an Herrn Fehling aber die Frage stellen: Sieht die Bundesregierung es generell als wünschenswert an, dass man sich vom Dollar bei internationalen Transaktionen langsam abkoppelt, weil der Dollar ja eine der Möglichkeiten der US-Regierung ist, Sanktionen weltweit und exterritorial zu verhängen?

DR. FEHLING: Ich kann dazu nur ganz allgemein sagen, dass wir an allen Entscheidungen interessiert sind, die den Euro stärken, aber dazu, wie einzelne Staaten konkret ihre währungspolitischen Entscheidungen treffen, gebe ich hier keine Stellung.

FRAGE PUGLIESE: Mein Thema ist Italien. Herr Seibert, ist die Bundeskanzlerin besorgt angesichts der Tatsache, dass gerade in diesen Stunden ein Abkommen zwischen Lega Nord und Movimento Cinque Stelle geschlossen wird, um eine Regierung in Italien zu bilden? Schließlich handelt es sich dabei um zwei Parteien, die, wie wir alle wissen, nicht gerade für ihre proeuropäische Stimmung berühmt sind.

STS SEIBERT: Frau Pugliese, ich kann Ihnen sagen, dass die Bundeskanzlerin am Samstag in Assisi ein gutes Gespräch mit dem scheidenden Ministerpräsidenten Paolo Gentiloni hatte und dass wir es für angemessen halten, den Fortgang der italienischen Regierungsbildung jetzt nicht zu kommentieren, sondern abzuwarten.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, ich hatte vor ein paar Tagen auf Twitter bei Ihnen gelesen, dass die Bundesregierung die Bewerbung des DFB für die Ausrichtung der Fußball-Europameisterschaft 2024 unterstütze. Unterstützt die Bundesregierung im Fall einer erfolgreichen Kandidatur auch die steuerlichen Ausnahmeregeln für den Veranstalter, die es ähnlich auch zur WM 2006 gegeben hat?

STS SEIBERT: In der Tat unterstützt die Bundesregierung die Bewerbung des DFB, die Europameisterschaft 2024 in Deutschland auszurichten. Die Bundeskanzlerin hat sich in diesem Zusammenhang auch mit DFB-Präsident Grindel und auch mit Philipp Lahm als Botschafter für diese Bewerbung getroffen. Eine solche Sportgroßveranstaltung wie eine Europameisterschaft ist eine immens komplexe Sache, die ohne staatliche Unterstützung nicht umsetzbar ist. Das ist eine Großveranstaltung, die mehrjährige intensive organisatorische Vorbereitungen nach sich zieht. Ein Teil dieser Bewerbungen sind das ist überhaupt nicht unüblich; im Gegenteil, es ist völlig üblich, hier wie anderswo die sogenannten Regierungsgarantien, in denen die Bundesregierung dem Ausrichter, der UEFA, in verschiedenen Bereichen Kooperationsbereitschaft zusichert. Diese Regierungsgarantien sind gegeben worden in sehr intensiver Abstimmung mit dem DFB, mit dem Innenministerium, mit dem Finanzministerium, mit weiteren Ressorts und mit dem Kanzleramt. Da geht es um rechtliche Angelegenheiten, da geht es um Fragen von Infrastruktur, Transport, öffentlicher Sicherheit, der Unterstützung des Gastgeberlandes und der Gastgeberstätte. Diese Regierungsgarantien wurden dann durch den DFB in das von der UEFA geforderte sogenannte „Bid Book“, das Bewerbungsbuch, eingearbeitet.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wenn Sie jetzt von rechtlichen Aspekten dieser Regierungsgarantien sprechen, sprechen wir dann auch von meiner Frage nach den steuerrechtlichen Aspekten, zum Beispiel auch wenn es um das Marketing in Bannzonen geht? Da spielen dann ja auch die Freiheitsrechte des Grundgesetzes eine Rolle. Hat sich in diesen Regierungsgarantien jetzt irgendetwas verändert, wird es irgendetwas nicht mehr geben, was es zum Beispiel bei der WM 2006 in Deutschland noch gab? Da gab es ja diese Bannzonen und Steuereinnahmen. Das bleibt alles?

STS SEIBERT: Vielleicht kann Ihnen das Finanzministerium über die steuerlichen Fragen Auskunft geben, ich kann es im Detail nicht. Dieses Bewerbungsverfahren ist in der vollen Zuständigkeit des DFB, und natürlich vertrauen wir darauf, dass er dieses Bewerbungsverfahren ordnungsgemäß durchführt. Wie gesagt, solche Regierungsgarantien abzugeben, entspricht dem, was in vielen anderen Ländern auch üblich ist und auch bei anderen Großveranstaltung üblich war, aber ich kann Ihnen hier keine Detailfragen beantworten. Vielleicht kann das BMF da etwas nachliefern, ich kann es nicht.

DR. FEHLING: Ein bisschen kann ich ergänzen, wobei ich auch um Verständnis bitte, dass ich mich hier zum Einfallfall konkret gar nicht äußern kann, weil wir uns zu steuerlichen Einzelfällen allein schon wegen des Steuergeheimnisses gar nicht äußern können.

Es ist in der Tat so, dass es im deutschen Steuerrecht gesetzliche Vorkehrungen dafür gibt, dass sportliche Großereignisse auch steuerliche Sonderregelungen zur Anwendung bringen können. Das wird dann im Einzelfall entschieden.

STS SEIBERT: Ich kann Ihnen aber noch einen heißen Recherchetipp geben: Details zu dieser Thematik sind der Antwort der Bundesregierung auf die Parlamentarische Anfrage in Bundestagsdrucksache 18/13672 ich sehe Sie gar nicht mitschreiben zu entnehmen.

ZUSATZ JUNG: Ich höre es nach.

FRAGE STEINER: Herr Neymanns, zum Thema „EFAIL“: Ich würde in erster Linie gerne wissen, ob das BMI respektive nachgeordnete Behörden im Vorhinein vor dem heutigen Bekanntwerden dieser Angriffe auf S/MIME und PGP Kenntnis davon hatte, ob Sie vorher davon informiert wurden, und ob Sie sozusagen garantieren können, dass die Behördenkommunikationen an der Stelle „safe“ sind.

DR. NEYMANNS: Ich kann Ihnen sagen: Ja, wir waren informiert „EFAIL“ ist ja durch eine Forschergruppe aufgedeckt worden. Um das denjenigen, die vielleicht nicht so ganz tief in dieser Thematik drin sind, ganz kurz zu erläutern: Es geht um Schwachstellen in zwei Transportprotokollen, nämlich S/MIME und OpenPGP, das ist richtig. Es geht darum, dass man unter ganz bestimmten Bedingungen einen Code in eine E-Mail einschleusen kann, der da bin ich mir nicht sicher, Herr Steiner; bitte korrigieren Sie mich, wenn es falsch ist zu der Möglichkeit führt, irgendetwas auszuspionieren. Ich glaube, dazu wird es heute, morgen oder übermorgen eine Pressekonferenz geben. Daran war das BSI beteiligt, und zwar in Form eines sogenannten „confidential disclosure agreements“. Vereinfacht gesagt: Die Forschergruppe hat das BSI informiert und gesagt: Wir haben hier eine Schwachstelle oder vermuten, dass wir hier eine Schwachstelle haben; die würden wir aus Forschungszwecken gerne weiter erforschen und irgendwann auch einmal publik machen, aber damit ihr als BSI reagieren könnt, geben wir euch die Erkenntnisse schon mal vorab, sodass ihr Vorklärungen treffen könnt und auch entsprechende Informationen an die Hersteller für die eigenen Netze oder so etwas initiieren könnt.

So ist verfahren worden, das ist alles auch soweit vernünftig gelaufen. Die Hersteller sind auch sozusagen darauf hingewiesen worden und müssen jetzt Patches für die entsprechende Software bereitstellen. Im Prinzip lässt sich der durch diese Schwachstelle, die gefunden wurde, entstandenen Gefahr begegnen, indem man aktive Inhalte aus HTML-E-Mails Sie merken, ich habe es noch nicht so oft erklärt ausschaltet und beispielsweise nur Text-E-Mails versendet. Damit ist diese Schwachstelle behoben. Wenn ich das richtig verstanden habe, sind die Hersteller jetzt auch gehalten, Patches auf den Markt zu bringen, die die Grundeinstellung, die Voreinstellung in den Programmen auf „Nur-Text-Format“ stellt, sodass Nutzer, die sich nicht allzu tief damit beschäftigen möchten, erst gar nicht in die Gefahr kommen, Opfer dieser neuen Sicherheitslücke zu werden. Das BSI hat oder wird dazu in Kürze umfassende Informationen auf bsi-fuer-buerger.de veröffentlichen und dann auch entsprechende Anweisungen an die Behörden weitergeben, auf aktive Inhalte in E-Mails nach Möglichkeit zu verzichten.

ZUSATZFRAGE STEINER: Jetzt ist es so, dass sich, wenn mit dem BSI vorher kooperiert wurde, natürlich die alte Debatte auftut, dass es sich hierbei auf einen Angriff auf Verschlüsselungssoftware handelt, also etwas, was für andere Stellen innerhalb der Bundesregierung von enormem Interesse ist. Ist in irgendeiner Form sichergestellt worden, dass die Benachrichtigungen an das BSI und die Informationen des BSI dann nicht auch in den offensiven Teil respektive den Entschlüsselungsteil der Behörden gegeben wurde?

DR. NEYMANNS: Das kann ich Ihnen jetzt aus dem Ärmel nicht sagen. Aber das BSI ist ja dafür zuständig, die Sicherheit zu gewährleisten. Das steht natürlich beim BSI im Fokus.

ZUSATZFRAGE STEINER: Heißt das, dass wir davon ausgehen können, dass das nicht sofort beim BND, bei ZITiS und bei anderen Stellen aufgeschlagen ist?

DR. NEYMANNS: Das war der erste Teil meines Satzes. Ich kann es nicht sagen. Aber beim BSI steht die Sicherheit im Fokus.

FRAGE: Nach den Ereignissen am Wochenende in Hamburg an Sie, Herr Neymanns, die Frage: Müsste man härter gegen Feuerteufel vorgehen? Müssten Feuerattacken in Stadien stärker geahndet werden, bzw. müssten Vereine stärker zur Verantwortung gezogen werden, die ihren Sicherheitspflichten nicht nachkommen?

DR. NEYMANNS: Sicherlich sind solche Vorfälle, wie sie beim Fußballspiel in Hamburg passiert sind, sehr unschön. Gleichzeitig gibt es Regeln. Es gibt sozusagen das Hausrecht und Aufpasser, die dafür sorgen müssen, dass Pyrotechnik etc. nicht ins Stadion gebracht wird. Es gilt, das konsequent umzusetzen. Wenn strafrechtlich relevante Sachverhalte auftauchen, müssen sie selbstverständlich auch konsequent verfolgt werden. Das ist, denke ich, sehr klar.

ZUSAZTFRAGE: Das zweite Thema ist die erneuerte Kritik des CSU-Landesgruppenvorsitzenden Dobrindt an der Antiabschiebeindustrie. Er beklagt, dass viele Urteile irgendwie rückgängig gemacht würden und der Rechtsstaat durch diese Antiabschiebeindustrie von innen ausgehöhlt werde. Wäre es aus Sicht Ihres Hauses denkbar, dass man den Instanzenweg dabei abkürzt?

DR. NEYMANNS: Ich möchte jetzt nicht einzelne politische Äußerungen zu einzelnen politischen Themen kommentieren, auch wenn es um so wichtige Themen wie Rückführungen etc. geht. Die Position des Ministers ist, denke ich, sehr klar. Er hat sie in den letzten Wochen auf verschiedenen Pressekonferenzen, etwa auf der großen Pressekonferenz bei uns im Haus, auf der Pressekonferenz letzte Woche, noch auf Nachfrage zum Familiennachzug deutlich gemacht. Er hat angekündigt, den Masterplan Migration vorzulegen, in dem selbstverständlich auch das Thema Rückführung einen Teil darstellen wird.

Ansonsten gilt der Instanzenweg, wie er jetzt ist. Der Rechtsstaat bleibt auch bestehen.

FRAGE MÜLLER-THUM: Meine Frage geht an das Familienministerium. Direkt vor dieser Veranstaltung hat hier eine Pressekonferenz stattgefunden, in der es um eine Studie der Uni Koblenz zur Überlastung der Jugendämter, genauer gesagt: des Allgemeinen Sozialen Dienstes, ging. Darin wurden zwei Forderungen sehr laut gestellt, zum einen die Forderung, es müsse einen Kinderbeauftragten der Bundesregierung geben, der sicherstelle, dass die Ämter und Dienste das, was sie machen sollten, auch machen könnten, weil jemand darauf achte, dass sie die finanzielle und personelle Ausstattung hätten, zum anderen die Forderung, dass die Bundesregierung den ASD finanziell stärker unterstützen und mindestens ein Drittel der Kosten zahlen oder die Finanzierung ganz übernehmen solle. Ich hätte gern Ihre Reaktion darauf.

KEMPE: Vielen Dank für die Frage. Ich habe erst aus den Medien von der Studie erfahren und die Pressekonferenz dazu nicht verfolgen können. Insofern kann ich das jetzt nicht im Detail bewerten.

Klar ist: Wir müssen uns die Ergebnisse genau anschauen und daraus gegebenenfalls unsere Schlüsse ziehen. Ein wirksamer Kinderschutz hat für unser Ministerium natürlich höchste Priorität. Zu einem wirksamen Kinderschutz gehört natürlich auch, dass wir starke Jugendämter mit einem starken Allgemeinen Sozialen Dienst und gut funktionierende Kooperationen mit anderen wichtigen Akteuren wie zum Beispiel der Justiz und der Polizei, aber auch mit Ärztinnen und Ärzten sowie Schulen und Kitas haben.

Die Umsetzung der Aufgaben im Kinderschutz obliegt den Ländern; das wissen Sie. Der Bund ist nicht befugt, den Ländern Weisungen zu erteilen. Die Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes, das seit dem 1. Januar 2012 in Kraft ist, hat gezeigt, dass der Kinderschutz in Deutschland, bundesweit gesehen, grundsätzlich verlässlich ist, dass es aber durchaus auch noch Verbesserungsbedarf gibt. Vor diesem Hintergrund wurde im Koalitionsvertrag festgelegt, die Kinder- und Jugendhilfe weiterzuentwickeln. Wir sind dabei, das zu tun. Maßgebliche Grundlage für diese Modernisierung der Kinder -und Jugendhilfe ist ein breiter Beteiligungsprozess, den unser Ministerium derzeit konzipiert. Der Blick auf die Jugendämter und ihre Fachkräfte wird ein ganz wichtiges Thema in diesem Dialogprozess sein.

ZUSATZFRAGE MÜLLER-THUM: Sie haben den Koalitionsvertrag erwähnt. Darin steht auch, dass die Verantwortung bei den Kommunen und Ländern bleibe. Ist das also eine klare Absage an ein verstärktes Engagement des Bundes?

Ich erinnere an meine Frage nach einem Kinderbeauftragten.

KEMPE: Das ist keine Absage daran. Ich habe Ihnen gesagt, dass wir auch im Dialog mit den Ländern stehen.

Was die Forderung nach einem Kinderschutzbeauftragten betrifft, so ist sie nicht wirklich neu. Wir fragen uns, ob das wirklich eine Verbesserung bringen könnte. Wir sind eher skeptisch. Wir sehen uns selbst und auch die anderen Akteure in diesem Bereich als Anwälte der Kinder und sozusagen als Kinderschutzbeauftragte.

FRAGE JUNG: Zum Thema Israel: Frau Adebahr, diese Woche soll ja die neue US-Botschaft in Jerusalem eröffnet werden. Wird irgendein offizieller deutscher Vertreter an diesen Feierlichkeiten teilnehmen?

ADEBAHR: Wie Sie wissen, hat sich unsere völkerrechtliche Haltung zum Thema Jerusalem und zur Frage der Hauptstadt nicht geändert. Wir wie auch die EU sind weiterhin der Überzeugung, dass der Konflikt nur dann beigelegt werden kann, wenn in wesentlichen Fragen eine einvernehmliche Verhandlungslösung gefunden wird. Das muss eine Lösung für den Status Jerusalems als Hauptstadt Israels und Palästinas sein.

Gleichzeitig ist für die Bundesregierung aber auch klar, dass die heutige Eröffnung der US-Botschaft in Jerusalem kein Anlass für Gewalt sein darf. Deswegen sind wir angesichts des für heute angekündigten „March to the fence“ in Gaza und anlässlich des morgen von den Palästinensern zu begehenden Jahrestages der Nakba und der angekündigten Demonstrationen im Westjordanland besorgt. Wir rufen deshalb auch an einem Tag wie heute alle dazu auf, das Recht auf friedliche Meinungsäußerung nicht zu missbrauchen. Gleichzeitig auch das haben wir hier schon gesagt ist Israel verpflichtet, bei den Schutzmaßnahmen, die es angeht, das Prinzip der Verhältnismäßigkeit zu wahren.

Gestern Abend gab es das ist die konkrete Antwort auf Ihre Frage einen Empfang des Premierministers Netanjahu. Die Bundesregierung wird, wie ich dargestellt habe, auch weiterhin nichts tun, was Zweifel an ihrer völkerrechtlichen Haltung zum Status Jerusalems aufkommen lassen könnte. Entsprechend hat der deutsche Botschafter gestern an diesem Empfang des israelischen Premierministers nicht teilgenommen. Heute ist wohl eine weitere Eröffnungsfeier geplant, aber zu dieser ist das diplomatische Korps nicht eingeladen. Insofern stellt sich diese Frage für heute nicht.

ZUSATZFRAGE JUNG: Sie haben Gaza gerade angesprochen. Wie bewerten Sie die israelische Schließung des Hauptgrenzübergangs Kerem Schalom?

Sie erkennen Jerusalem als Hauptstadt nicht an. Wie bewerten Sie den angekündigten Bau einer Seilbahn zwischen der Altstadt und Ostjerusalem?

ADEBAHR: Ich denke, ich habe für heute zu unserer völkerrechtlichen Haltung dazu das gesagt, was ich zu sagen hatte.

Was Gaza anbelangt, so haben wir hier auch oft genug darüber gesprochen, dass wir uns natürlich wünschen, dass der Grenzverkehr nach Gaza funktioniert, eben auch aus Gründen der humanitären Hilfe, der Durchlässigkeit und der Hilfe für die Bevölkerung. Da ist es vielleicht auch einmal angezeigt, auch der ägyptischen Seite zu danken, die sich in intensiven Gesprächen mit den Beteiligten dort für Grenzübergänge und Öffnungen einsetzt. Insofern betrachten wir es mit Sorge, wenn Hilfsgüter nicht nach Gaza kommen und der Bevölkerung dort nicht geholfen werden kann, weil Schließungen existieren. Wir wünschen uns, dass effektive Hilfe durchkommt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Fordern Sie also die Öffnung?

ADEBAHR: Ich habe das dazu gesagt, was ich gerade sagte.

FRAGE JESSEN: Frau Adebahr, die AKP, also die türkische Regierungspartei, wirft der Bundesregierung vor, sie mache sich im Wahlkampf im Hinblick auf den 24. Juni zur Partei, weil sie Veranstaltungen der Opposition in Deutschland, die Wahlkampfcharakter hätten, insgesamt neun Veranstaltungen, akzeptiere, aber keine entsprechenden Veranstaltungen der AKP. Was sagen Sie zu diesem Vorwurf?

ADEBAHR: Darauf würde ich gern noch einmal mit der Position, die wir als Bundesregierung auch deutlich gemacht haben, antworten, dass wir eine Regelung haben, die wir vor einem Jahr per Rundnote herumgeschickt haben, dass und das gilt für alle Staaten mit Ausnahme von EU-Mitgliedsstaaten Wahlkampfveranstaltungen im Ausland anzumelden sind und sie grundsätzlich in den drei Monaten vor Stattfinden einer Wahl nicht stattfinden.

Die Position der Bundesregierung ist, dass wir uns dies auch im Falle der Türkei so wünschen und dass diese Regelung gilt. Denn wir sind der Ansicht, dass das eine gute Regelung ist, die zu weniger Polarisierung führt. Wir treffen sie für alle Staaten gleichermaßen, um unsere Position und unsere Interessen deutlich zu machen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Trifft es zu, dass die Bundesregierung insgesamt neun Veranstaltungen von Oppositionsparteien innerhalb der Ausschlussfrist genehmigt hat, bei denen zum Teil auch Abgeordnete der Opposition sprechen sollten?

ADEBAHR: Mir ist das heute hier nicht bekannt. Eventuell kann ich Ihnen dazu etwas nachreichen. Genehmigungen für Veranstaltungen richten sich meiner Kenntnis nach aber eben nach Versammlungsrecht und werden entsprechend auf kommunaler und lokaler Ebene erteilt.

ZUSATZ JESSEN: Es wäre schön, wenn Sie das nachreichten.

FRAGE JUNG: Gibt es mittlerweile eine völkerrechtliche Bewertung des türkischen Angriffs auf Afrin?

ADEBAHR: Dazu habe ich Ihnen heute nichts Neues mitgebracht.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wie lange müssen wir darauf noch warten?

ADEBAHR: Ich denke, wir haben oft genug über die Gründe für die Haltung der Bundesregierung diskutiert. Diese gelten auch heute fort.

FRAGE DR. RINKE: Ich habe eine Frage an das Finanzministerium zum Einstieg des chinesischen Investors Li bei Daimler. Das Finanzministerium hat mitgeteilt, dass die Transparenzregeln letztlich um mindestens einen Tag verletzt wurden, dass der Investor es also zu spät angemeldet hat. Vom Wirtschaftsflügel der CSU gibt es Forderungen, die Transparenzregeln zu verschärfen, und letztlich die Kritik, dass die BaFin viel zu naiv bei dieser Übernahme oder diesen Einstiegs- oder Beteiligungsvorgängen vorgehe.

Sehen Sie Handlungsbedarf? Ist die BaFin zu naiv? Muss man die Regeln ändern?

DR. FEHLING: Sehen Sie es mir nach, dass ich hier zu einzelnen Forderungen oder Vorwürfen keine Stellung nehmen werde. Was die konkreten Umstände des Anteilserwerbs angeht, kann ich Ihnen auch nicht viel sagen, weil es Sache der BaFin ist, die Dinge im Einzelfall zu prüfen.

Was ich Ihnen sagen kann, ist, dass wir uns anschauen, wie die Beteiligungsschwellen aussehen und wie das Aufsichtsregime ist, ob und wie es wirkt. Sie müssen allerdings auch sehen, dass in diesem Bereich europarechtliche Vorgaben bestehen. Dieser Bereich ist durch die Transparenzrichtlinie harmonisiert. Die Handlungsspielräume für den nationalen Gesetzgeber sind da also ohnehin nur gering. Aber wir schauen uns das an und prüfen das. Aber ich kann Ihnen dazu im Moment noch keine abschließende Meinung sagen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Hat die BaFin Ihr volles Vertrauen, auch wenn es schon Anfang Februar, also drei Wochen vorher, Hinweise gab, dass die Chinesen bei Daimler einsteigen wollen?

DR. FEHLING: Ich habe dem, was ich gesagt habe, nichts hinzuzufügen.

FRAGE LANGE: Ich möchte das Finanzministerium zum Stand der Grundsteuerreform fragen. Die Kommunen machen Druck und fordern, nicht das Ende der vom Gericht gesetzten Frist abzuwarten. Wie ist der Stand? Gibt es schon einen Zeitplan und vor allen Dingen schon inhaltliche Vorstellungen, wie man die Grundsteuerreform wuppen will?

DR. FEHLING: Dazu kann ich Ihnen heute nichts Neues mitteilen. Die Gespräche haben begonnen. Es gab ja Berichterstattung darüber, dass es zu diesen Fragen bereits hochrangige Gespräche zwischen dem Bund und den Ländern gab. Jetzt geht es darum, die verschiedenen Modelle, die auf dem Tisch liegen, im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu bewerten. Aber ich kann Ihnen jetzt noch keinen konkreten Zeitplan nennen. Inhaltliche Entscheidungen kann ich Ihnen auch noch nicht mitteilen. Aber der Prozess hat begonnen.

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