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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 23. Mai 2018

Frustrierte Investitionen ► RegPK vom 23. Mai 2018

Themen: Kabinettssitzung (Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften, Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes), Datenschutz-Grundverordnung, bevorstehende Reise des Außenministers nach Helsinki, Gedenkfeier anlässlich des Brandanschlages von Solingen, Äußerungen des ifo-Chefs Fuest zu Italien, Abschiebeflug nach Kabul, Fall des in Kiew festgenommenen Journalisten von RIA Nowosti, Handelsstreit zwischen der EU und den USA, Beschluss des UN-Menschenrechtsrates über die Entsendung einer unabhängigen Untersuchungskommission zur Untersuchung der gewaltsamen Auseinandersetzungen an der Grenze zwischen dem Gazastreifen und Israel, Reise der Bundeskanzlerin in die Volksrepublik China, Bitte der Volksrepublik China an Fluggesellschaften zur Ausweisung Taiwans als chinesisches Reiseziel, Ankündigung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken über ein Einfrieren der Geschäftsaktivitäten im Iran, völkerrechtliche Bewertung der türkischen Militäroffensive auf Afrin

Kabinettsbericht (ab 1:05 min)

Naive Fragen zu:
Atomgesetz (ab 8:55 min)
– haben die Atomkraftwerksbetreiber Vorteile, wenn sie ihre Atomkraftwerke vorab, also noch vor dem Ende der vereinbarten Laufzeit, abschalten? (ab 16:00 min)
– Gibt es von Regierungsseite etwas in Ihrem Entwurf, das die Betreiber dazu bringt, diese Kraftwerke noch früher abzuschalten?

Abschiebung nach Afghanistan (ab 49:01 min)
– ich wollte zum Abschiebeflug nach Kabul kommen, der heutige Morgen in Kabul angekommen sein soll. Da heißt es, dass unter den Abgeschobenen zwölf Straftäter sowie drei Identitätsverweigerer gewesen sein sollen. Können Sie mir sagen, ob diese 15 Personen alle Männer waren? Von welchen Straftaten sprechen wir, und sind alle Straftäter rechtskräftig verurteilt worden?
– Habe ich das richtig verstanden: Frauen und Kinder werden grundsätzlich nicht nach Afghanistan abgeschoben?

Abstimmung im UN-Menschenrechtsrat (ab 54:08 min)
– zum UN-Menschenrechtsrat: Dieser hat jetzt eine Untersuchungskommission in den Gaza-Streifen entsandt. Vor ein paar Tagen wurde mehrheitlich dafür gestimmt. Mich würde interessieren, wie das Abstimmungsverhalten Deutschlands war. Die Frage beruht darauf, dass die Israelis die Botschafter von Spanien, Belgien und Slowenien einbestellt haben, weil diese Länder für die Entsendung einer Untersuchungskommission gestimmt haben. Auch Herr Seibert hat letzte Woche eine unabhängige Untersuchung ins Spiel gebracht. Ich gehe also davon aus, dass Deutschland für diese Untersuchungskommission gestimmt hat.
– Was konkret war an dem Text problematisch?
– Noch eine Lernfrage: Die Bundesregierung spricht von Grenzen. Das ist ja keine wirkliche Grenze. Es ist ja keine Grenze zwischen zwei souveränen Staaten, sondern zwischen dem Gazastreifen und Israel. Warum sprechen Sie also von „Grenze“?

Merkel in China (ab 57:16 min)
– Frau Fietz konnte uns Freitag nicht erklären, warum sich die Kanzlerin nicht mehr zum Beispiel mit chinesischen Bloggern oder mit Regimegegnern trifft. Können Sie uns das erklären? (ab 59:08 min)
– Wer ist Teil der Wirtschaftsdelegation?

Türkischer Angriff auf Afrin (ab 1:05:35 min)
– Weil Herr Seibert Rituale ja so gern mag: Herr Burger, hat das Auswärtige Amt schon eine völkerrechtliche Bewertung des türkischen Angriffs auf Afrin parat?
– Wie viele Leute arbeiten im AA an dieser völkerrechtlichen Bewertung?
– Wie lange braucht sie noch für die Afrin-Bewertung?

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 23. Mai 2018:

STS SEIBERT: Guten Tag, meine Damen und Herren! Das Erste aus dem Kabinett, wovon ich Ihnen berichten kann, ist der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften. Worum geht es? Es sind Ende 2016 schärfere Regeln für das Bewachungsgewerbe in Kraft getreten. Als man das damals reformierte, entschied man auch, bis zum 31. Dezember dieses Jahres ein „Nationales Bewacherregister“ zu errichten. Wie dieses Register ausgestaltet sein soll, damit hat sich heute das Kabinett befasst, und dazu hat es einen Beschluss gefasst. In diesem neuen Register, das beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA, angelegt wird, werden also bundesweit Daten zu Inhabern und zum Personal von Bewachungsunternehmen elektronisch auswertbar erfasst und auch ständig aktualisiert gehalten. So werden Kontrollen vor Ort erleichtert, so wird mehr Transparenz geschaffen. Gleichzeitig ist ein solches Register ein Beitrag zur Digitalisierung der Verwaltung und zum Abbau von Bürokratie.

Der zweite Punkt, mit dem sich das Bundeskabinett befasst hat, ist die 16. Novelle des Atomgesetzes. Der Gesetzentwurf, der von den Ministern und Ministerinnen beschlossen wurde, dient der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 6. Dezember 2016.

Zur Einordnung: Nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima 2011 war ja die kurz zuvor beschlossene Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke durch die damals 13. Atomgesetznovelle zurückgenommen worden, und der Betrieb der Kernkraftwerke war, zeitlich gestaffelt, bis zum im letzten Fall dann 31. Dezember 2022 befristet worden. Dagegen hatten die drei Energieversorger E.ON, RWE und Vattenfall beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geklagt. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil 2016 festgestellt, dass die 13. AtG-Novelle von 2011 im Wesentlichen mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben im Einklang steht und dass es lediglich in Randbereichen verfassungsrechtliche Beanstandungen gab. Diese Randbereiche trafen die Energieversorger Vattenfall und RWE insoweit, als sie durch die Novelle von 2011 daran gehindert worden sind, die ihnen 2002 zugewiesenen Reststrommengen konzernintern zu verstromen. Außerdem müssten die sogenannten frustrierten Investitionen, von denen man dabei spricht, aller vier Energieversorgungsunternehmen, die im Vertrauen auf die 2010 beschlossene Laufzeitverlängerung, was die zusätzlich gewährten Reststromkontingente angeht, vorgenommen wurden, einem angemessenen Ausgleich zugeführt werden.

Der heutige Gesetzentwurf beseitigt also nun die vom Bundesverfassungsgericht verfassungsrechtlich festgestellten Beanstandungen, indem er einen angemessenen finanziellen Ausgleich regelt. – So weit mein Bericht aus dem Kabinett.

FRAGE: Hat die Reglementierung der privaten Wachdienste auch damit zu tun, dass man immer wieder gehört hat, dass es Übergriffe dieser Wachdienste gab, beispielsweise in Flüchtlingsheimen?

STS SEIBERT: Vielleicht kann sich dazu das zuständige Bundeswirtschaftsministerium noch genauer äußern. Ich habe ja darzustellen versucht, dass das die Umsetzung eines Beschlusses ist, den man Ende 2016 gefasst hat, als man schärfere Regeln in Kraft setzte und gesagt hat: Wir brauchen bis Ende 2018 ein solches elektronisches Bewacherregister. Das wird nun heute eingeführt. Aber vielleicht will das BMWi noch etwas dazu sagen.

EINHORN: Im Grunde kann ich dem auch nichts hinzufügen. Es hatte verschiedene Ziele: diese Überwachung transparenter zu machen, die Digitalisierung voranzutreiben und natürlich auch Dinge wie die Zuverlässigkeit usw. dieses Gewerbes besser und schneller und auch einfacher prüfen zu können.

ZUSATZFRAGE: Welchen Stellenwert hatte denn dann, als man dieses Gesetzesvorhaben vor eineinhalb Jahren anging, die Erwägung, dass man das auch einfach besser kontrollierbar machen muss?

EINHORN: Das kann ich Ihnen jetzt nicht sagen. Ich kann mich nur noch einmal bei den Kollegen erkundigen, die damals schon mit dem Thema befasst waren.

STS SEIBERT: Was man sagen kann, bezogen auf die Verschärfung der bewachungsrechtlichen Vorschriften 2016, ist, dass man damals ja zum Beispiel auch für Bewachungsunternehmer sowie für Bewachungspersonal in leitender Funktion, das für die Überwachung von Flüchtlingsunterkünften oder zugangsgesicherten Großveranstaltungen eingesetzt werden soll, einen Sachkundenachweis eingeführt hat. Das heißt, anhand dieser Formulierungen von 2016 bekommen Sie schon eine Vorstellung davon, was der damalige Sinn dieser Veränderung des Bewachungsrechts war.

FRAGE JORDANS: Was wird denn in der Datenbank erfasst? Wer wird darauf Zugriff haben?

EINHORN: Darin werden zum Beispiel Angaben zu Erlaubnisinhalten also, wenn eine Erlaubnis erteilt wird, was die für einen Inhalt hat und Ergebnisse der Zuverlässigkeitsprüfungen, von denen wir gerade schon gesprochen haben, erfasst. Auch Sachkunde- und Unterrichtungsnachweise, die die Gewerbe halt beibringen müssen, werden dann dort gespeichert. Es geht darum, das eben elektronisch-digital zu machen, das schneller auswerten und erfassen zu können und es dann auch immer auf dem aktuellen Stand zu halten.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Wer wird darauf Zugriff haben, auch die Verbände oder Privatpersonen?

EINHORN: Nein. Das ist ja beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle angesiedelt, wie Herr Seibert schon gesagt hat, und insofern ist das ein Register, in dem dann natürlich auch Daten der Unternehmen usw. gespeichert sind. Insofern kann darauf nicht jeder Zugriff haben.

FRAGE STEINER: Frau Einhorn, ich würde trotzdem gerne erst einmal versuchen, es systematisch zu verstehen. Dieses Register als solches soll jetzt in elektronischer Form errichtet werden, wenn ich das richtig verstanden habe. Ich habe verstanden, die Datenbank liegt dann beim BAFA. Die Frage des Kollegen Jordans ist ja berechtigt: Wer hat dann darauf Zugriff? Gibt es also in irgendeiner Form Schnittstellen, beispielsweise zu INPOL oder zu ähnlichen polizeilichen Systemen? Gibt es dort also eine Schnittstelle, die vorgesehen ist, oder ist das alles sozusagen nur eine autarke Datenbank, die aus Informationen gespeist wird, die bereits vorher aus irgendwelchen anderen Datenbanken kamen?

EINHORN: Da müsste ich mich, ehrlich gesagt, noch einmal erkundigen. Ich weiß nicht, ob eventuell das BMI noch etwas darüber weiß, wenn es um solche Schnittstellen geht. Wir werden Ihnen das nachreichen.

KORFF: Ich habe das tatsächlich nicht mitgebracht. Ich weiß es nicht.

FRAGE KREUTZFELDT: Ich habe zunächst zwei Nachfragen zum Gesetzestext des Atomgesetzes. In der ursprünglichen Fassung stand noch, dass man von einer Summe im niedrigen einstelligen Milliardenbereich bis zu einer Summe im dreistelligen Millionenbereich ausgeht. In der neuen Fassung steht nur noch der obere dreistelligen Millionenbereich. Wieso ist diese Schätzung da optimistischer geworden? Wohin ist also diese Milliarde verschwunden?

Die andere Sache, die sich geändert hat, ist, dass jetzt über die Entschädigungssumme nicht mehr das BMU alleine entscheidet, sondern BMU und BMWi gemeinsam entscheiden. Was ist denn dafür der Grund? Traut man das dem BMU alleine nicht zu?

HAUFE: Zum finanziellen Ausgleich und zu dessen Höhe kann ich nur sagen, dass dessen Höhe dann feststeht und berechnet werden kann, wenn alle Kraftwerke abgeschaltet worden sind, nämlich Ende 2022. Mehr kann ich Ihnen heute nicht dazu sagen. Ich habe keine Zahlen vorliegen. Es wäre auch unseriös, heute irgendwelche Zahlen oder Nullen zu verbreiten.

ZUSATZ KREUTZFELDT: Das haben Sie hier aber getan. Im alten Gesetzentwurf und im neuen ist ja jeweils eine Schätzung enthalten.

HAUFE: Das sind Schätzungen, richtig, und

ZUSATZFRAGE KREUTZFELDT: Warum hat sich die Schätzung verändert? Was ist zwischen Ende April und jetzt an neuen Erkenntnissen hinzugekommen?

HAUFE: Ich kann Ihnen das hier an dieser Stelle nicht beantworten. Das können wir Ihnen schriftlich noch beantworten. Sie haben diese Frage auch schon schriftlich an uns gestellt, und darauf werden Sie noch heute eine Antwort bekommen.

ZUSATZFRAGE KREUTZFELDT: Zum einen war der zweite Teil meiner ersten Frage noch offen, warum das jetzt nicht mehr nur im Zuständigkeitsbereich des BMU liegt. Außerdem hätte ich noch eine weitere Frage dazu.

HAUFE: Energiefragen werden auch mit dem BMWi besprochen. Ich sehe darin jetzt kein Problem.

ZUSATZ KREUTZFELDT: Auch hier ist die Frage nur: Im ersten Entwurf war es anders, und insofern muss es ja einen Grund dafür geben, dass es geändert worden ist.

HAUFE: Vielleicht haben Sie einen Gesetzentwurf gelesen, der noch nicht durch die Ressortabstimmung gegangen ist.

ZUSATZ KREUTZFELDT: Eben!

HAUFE: Ja.

ZUSATZFRAGE KREUTZFELDT: Dann hätte ich noch eine inhaltliche Frage, wenn ich darf; das waren ja nur Verständnisfragen. Es gibt ja von diversen Verbänden die Forderung, weil wir im Norden des Landes ja einen Strommengenüberschuss und dieses sogenannte Netzengpassgebiet haben, in dem deswegen auch keine oder weniger Erneuerbare-Energien-Anlagen errichtet werden dürfen, in diesen Gebieten eine Übertragung von Strommengen auf bestehende Kernkraftwerke nicht zu erlauben was dann, glaube ich, Brokdorf und Emsland betreffen würde , um diese Netzengpässe nicht weiter zu verschärfen. Diese Forderung ist ja jetzt nicht aufgegriffen worden. Mich würde interessieren, ob die überhaupt ein Thema war, ob Sie die nachvollziehen können und warum man diese nicht ganz unsinnig klingende Forderung nicht berücksichtigt hat.

HAUFE: Auch über Entscheidungen dazu, inwieweit welche Strommengen demnächst noch übertragen werden, kann ich Ihnen heute an dieser Stelle keine Auskunft geben. Das ist auch nicht meine Aufgabe. Dafür gibt es verschiedene Institutionen und Organisationen, die das zu entscheiden haben. Ich kann Ihnen dazu heute nichts sagen.

Ich denke, das Entscheidende an diesem Gesetz ist, dass wir jetzt einen wasserdichten Atomausstieg bis 2022 haben. Die möglichen Unsicherheiten, die hier noch vonseiten der Energieversorger in den Raum gestellt wurden, sind geklärt, und wir haben ein Bundesverfassungsgerichtsurteil, das einen Ausstieg aus einer Energieform für verfassungsgemäß hält. Das ist die zentrale Botschaft dieses Gesetzes und des heutigen Tages, und das ist der Ministerin, glaube ich, auch am allerwichtigsten. Die Detailfragen, die Sie aufgeworfen haben, werden in den zuständigen Gremien und Institutionen demnächst entschieden werden.

FRAGE DR. ZWEIGLER: Ich würde es doch noch einmal versuchen, Herr Haufe. Ich habe es noch nicht ganz verstanden. Könnten Sie uns eine Größenordnung nennen, auf die man sich einstellen muss und auf die sich vielleicht auch der Bundeshaushalt einstellen muss? Es war ja einmal von Milliarden die Rede, und jetzt sind es ein paar Hundert Millionen. Was ist denn eine verlässliche Größenordnung, mit der man rechnen kann?

Die Zweite ist: Wie darf ich mir das als Laie vorstellen? Reichen die Energieversorger dann einfach nur die Strommengen ein, und das wird dann nach dem Auslaufen der Atomkraftwerke eins zu eins gezahlt?

HAUFE: Ich bleibe dabei: Ich kann Ihnen heute keine konkrete Zahl nennen. Dass es Millionen sind und dass es auch die eine oder andere Null dabei gibt, ist klar. Aber ich werde hier heute sicherlich nicht im Rahmen einer seriösen Argumentation schon Berechnungen vorlegen. Das können wir erst dann tun, wenn die Kraftwerke komplett abgeschaltet sind.

Ja, so eine Berechnung fußt auf Nachweisen, die die Energieversorgungsunternehmen einreichen müssen. Sie müssen zum Beispiel Investitionen, die sie in dem genannten Zeitraum von Oktober 2010 bis März 2011 getätigt haben in Zuversicht darauf, dass die Atomlaufzeit einmal verlängert worden ist , eben tatsächlich so getätigt haben, dass sie jetzt tatsächlich wegfallen und dass durch die neue Festlegung der Laufzeiten eben auch ein Verlust entstanden ist. Wenn sie das nachweisen können, wenn sie so einen Nachweis für eine frustrierte Investition haben, dann fließt das in diese Berechnungen ein. Ansonsten schaut man sich eben auch die Reststrommengen an, die möglicherweise durch diese Verkürzung der Laufzeit wegfallen. Die frustrierte Investition und die mögliche Reststrommenge, die weggefallen ist, betrachtet man auch anhand der gängigen Marktpreislage und berechnet daraus dann einen Ausgleich. Dieser Ausgleich enthält aber auch einen Vorteil; denn die Energieversorgungsunternehmen haben auch Vorteile dadurch, dass sie die Atomkraftwerke nicht länger betreiben müssen. Dieser Vorteil könnte zum Beispiel auch ein gewisser Instandhaltungsvertrag oder ein bestimmter Vertrag zum Thema „Sicherheit des Atomkraftwerks“ sein, die man dann nicht mehr weiterführen muss. Solche Vorteile führt man dann auch in die Berechnung mit ein.

ZUSATZFRAGE DR. ZWEIGLER: Ich bin ja immer noch ganz begeistert von den frustrierten Investitionen. Da habe ich noch die Frage: Wer prüft denn dann die Plausibilität der Angaben der Energieversorgungsunternehmen? Machen Sie das, macht das das BMWi, oder wer ist dafür zuständig?

HAUFE: Für die Aufsicht der Atomkraftwerke sind ja die Länder zuständig, und diese und das zuständige Bundesministerium für nukleare Sicherheit sind dabei, das zu prüfen.

FRAGE JUNG: Herr Haufe, haben die Atomkraftwerksbetreiber Vorteile, wenn sie ihre Atomkraftwerke vorab, also noch vor dem Ende der vereinbarten Laufzeit, abschalten?

HAUFE: Ja. Sie haben ja dann bestimmte Kosten auch nicht mehr, und das bezeichnet man als Vorteil.

ZUSATZFRAGE JUNG: Gibt es von Regierungsseite etwas in Ihrem Entwurf, das die Betreiber dazu bringt, diese Kraftwerke noch früher abzuschalten?

HAUFE: Es gibt für alle Atomkraftwerke feststehende Abschaltzeiten, also ein festes Abschaltdatum. Das ist festgelegt. Dafür gibt es eine Liste. Diese Liste ist auch auf unserer Webseite einsehbar. Jedes Atomkraftwerk hat einen Stichtag, an dem es abgeschaltet wird. Das wissen die Betreiber. Ich kann Ihnen die Tage nicht alle nennen.

FRAGE STEINER: Herr Haufe, ich würde gerne noch einmal auf Herrn Kreutzfeldt und die danach folgenden Fragen zurückkommen, denn ich verstehe es immer noch nicht. In Ihrem Gesetzentwurf steht schlicht und einfach: „Aus heutiger Sicht erscheint ein Betrag im oberen dreistelligen Millionenbereich plausibel.“ Jetzt sagen Sie: „Zu Berechnungen kann ich Ihnen hier nichts sagen.“ Aber das muss ja irgendwie berechnet worden sein. Wie kann das also sein? Sie können ja hier eine Pi-mal-Daumen-Schätzung machen. Erklären Sie das also einmal!

HAUFE: Ich kann Ihnen das jetzt, wie gesagt, hier an dieser Stelle nicht erklären. Ich kann sehr gut verstehen, dass Sie es besser verstehen wollen. Ich habe ja auch gesagt: Die Anfrage von Herrn Kreutzfeldt ist heute auch schon bei uns eingetroffen. Wir werden sie beantwortet, und Sie werden das dann auch auf dem üblichen Weg zugesendet bekommen.

FRAGE GATHMANN: Ich habe eine Frage zum Thema Datenschutz-Grundverordnung. Herr Seibert hatte das jetzt als Thema nicht erwähnt, weil es dazu jetzt keinen Gesetzentwurf gab. Aber es gab ja zumindest die dringende Forderung aus der Unionsbundestagsfraktion, und zwar der Spitze, dass sich das Kabinett heute noch einmal mit dem Thema beschäftigen sollte, und zwar insbesondere mit dem Themenkomplex Abmahnwesen und mit der Angst der Betroffenen, wenn diese Datenschutz-Grundverordnung am Freitag in Kraft treten wird. Ist über dieses Thema gesprochen worden? Gibt es ein Eckpunktepapier, wie es gefordert wurde, Herr Seibert?

STS SEIBERT: Nein, im Kabinett ist über das gesprochen worden, was ich Ihnen vorgetragen habe.

FRAGE KOLHOFF: Die Wirtschaft, vor allem die mittelständische Wirtschaft, ist sehr überrascht oder tut so. Hat sich das Wirtschaftsministerium irgendetwas vorzuwerfen, was die Informationsarbeit hinsichtlich der Verordnung angeht, oder hat es vielleicht den Kammern diesbezüglich etwas vorzuwerfen?

EINHORN: Wie Sie sagen, weiß man ja seit zwei Jahren, dass die Verordnung am Freitag in Kraft treten wird. Das Wirtschaftsministerium und auch das BMI begleiten den Prozess auch gegenüber den Unternehmen und Verbänden seit vielen Monaten sehr eng. Insofern haben wir dort viel Unterstützungsarbeit und auch Informationsarbeit geleistet. Unter anderem waren Kollegen von mir in den letzten Monaten seit Anfang des Jahres bundesweit auf insgesamt 31 Workshops und haben dabei zusammen mit den Kammern vor Ort Unternehmen über die Verordnung und darüber, wie man sie in der Praxis umsetzen kann und sollte, informiert. Das hat sich vor allem an KMU gerichtet, die bei der Problematik, die es teilweise mit der Umsetzung gibt, ja jetzt auch besonders im Fokus stehen. Wir werden auch weiterhin zusammen mit dem BMI, den Gewerkschaften, den Wirtschaftsverbänden und den Unternehmen an dem Thema dran bleiben und schauen, wie das einerseits weiter umgesetzt wird das ist nämlich wahrscheinlich noch nicht überall abgeschlossen; davon ist auszugehen und wie sich das andererseits auch mit eventuellen Abmahnungen entwickelt, was ja jetzt gerade auch ein großes Thema ist. Auch darauf werden wir auf jeden Fall ein Auge haben.

ZUSATZFRAGE KOLHOFF: Es gibt ja gerade aus dem Bereich der KMU die Forderung, wenigstens innerhalb der Übergangszeit Kulanz walten zu lassen, weil eben alle noch nicht so vorbereitet waren. Wie stehen Sie denn dazu? Wird der Hammer der Strafen bis zu 4 Prozent des Umsatzes da gleich fallen, da wird man sagen „Okay, wir geben euch noch eine Weile, wir ermahnen euch und schauen dann wieder“?

EINHORN: Hiermit sprechen Sie eine Frage an, die jetzt nicht in unsere Zuständigkeit fällt, sondern das liegt in der Zuständigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörden. Auch von denen hat man ja in den letzten Tagen und Wochen in den Medien einiges lesen können. Der Tenor ist ja eigentlich, dass man da mit Augenmaß walten wird; so verstehe ich das. Aber im Endeffekt sind das unabhängige Entscheidungen, die nicht in unsere Zuständigkeit liegen.

VORS. WEFERS: Frau Voßhoff hat sich hier gestern an dieser Stelle auch dazu erklärt, falls das nicht bekannt ist.

KORFF: Genau, ich hätte auch auf die Erklärung von Frau Voßhoff hingewiesen. Ich würde aber auch gerne noch einmal unterstreichen, dass auch von uns in Zusammenarbeit mit dem BMWi alles an Aufklärung also sozusagen sehr viel an Aufklärungsarbeit auf unterschiedlichen Ebenen geleistet worden ist. Darüber wurde hier ja auch schon berichtet; die Workshops usw. muss ich, glaube ich, nicht im Einzelnen aufzählen. Das BMI hat natürlich seinerseits durch eine sehr schnelle Umsetzung quasi am schnellsten von allen Mitgliedstaaten der Anpassung des Gesetzes an die Datenschutz-Grundverordnung im letzten Sommer auch sehr schnell Klarheit geschaffen.

Gleichwohl gilt hinsichtlich der Frage, die Sie ansprechen, nämlich die sozusagen angedrohte Abmahnpraxis, die in der Tat vor allem von KMU usw. auch an uns herangetragen wird: Das BMI und der Minister nehmen die sehr ernst. Er hat sie auch zum Anlass genommen, sich an die Datenschutzbehörden, also an die Aufsichtsbehörden sprich die Datenschutzbehörden der Länder und die Bundesdatenschutzbeauftragte , zu wenden und für eine verhältnismäßige Anwendung zu werben, selbstverständlich bei Unterstreichung ihrer Unabhängigkeit. Er hat mit seinem Schreiben unterstrichen, dass es ihm ein Anliegen ist, dass da sozusagen verhältnismäßig und mit Augenmaß vorgegangen wird.

FRAGE: Frage an das BMI: Sind konkrete Maßnahmen geplant, um zu verhindern, dass, gedeckt durch diese neuen Auskunftsrechte der Verbraucher, so eine Art Abmahnindustrie entsteht?

KORFF: Die Frage, inwieweit da gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, wird in der Tat auch im mit dem OWG, sagen wir einmal, für das Abmahnrecht zuständigen BMJV beraten und besprochen. Aber das, was wir tun können, um die Sorge sozusagen ernst zu nehmen, haben wir konkret und im Moment getan, indem wir jetzt sozusagen erst einmal insofern unseren Wunsch gegenüber den Bundesdatenschutzbehörden zum Ausdruck gebracht haben.

ZUSATZFRAGE: Wie wird man denn damit umgehen? Es gibt ja, glaube ich, auch ein paar offene Klauseln in der Datenschutz-Grundverordnung. Wie wird man mit Behörden, mit staatlichen Institutionen umgehen? Ich weiß nicht, ob das überhaupt eine Frage an das BMI ist. Müssen die auch damit rechnen, bei Verstößen mit einer Geldbuße belangt zu werden?

KORFF: Der Herr Steiner könnte die Frage wahrscheinlich sogar besser beantworten als wir. – Die gesamten Fragen der Anpassung des behördlichen Datenschutzes, was sozusagen das Gesamtpaket der Gesetze angeht, die mit Blick auf die Umsetzung für den behördlichen Datenschutz geändert werden müssen, befinden sich derzeit in der Vorbereitung durch das sogenannte Omnibus-Gesetz. Dabei werden all diese Fragen sozusagen auch geklärt werden. Nein, ich glaube auch, Bußgeldvorschriften für öffentliche Behörden sind nicht das Maß.

FRAGE GATHMANN: Herr Seibert, nur noch einmal zum Verständnis, weil Sie ja gesagt haben, dass heute nicht passiert ist, was sich maßgeblich Vertreter der Unions-Bundestagsfraktion vom Kabinett gewünscht haben. Heißt das im Umkehrschluss, dass die Bundesregierung die Sorgen, die da sehr explizit geäußert wurden, für übertrieben und falsch hält? Oder was bedeutet das?

STS SEIBERT: Nein. Das heißt es natürlich nicht. Ich glaube auch, nichts in der Richtung habe ich gesagt. Sie haben mich gefragt, ob das heute im Kabinett war und ich habe Ihnen gesagt, dass es nicht im Kabinett war. Aber die Kollegin aus dem Bundesinnenministerium hat ja gerade ausführlich dazu vorgetragen. Sie hat auch das Bundesjustizministerium erwähnt und das UWG. Vielleicht kann die Sprecherin des Justizministeriums dazu noch etwas sagen.

Ich kann nur sagen, es war nicht im Kabinett. Aber den Schluss, den Sie daraus ziehen, hielte ich für nicht zulässig.

STEFFEN: Ich fürchte, wesentlich erhellen kann ich das nicht. Aber es ist in der Tat so, dass wir da einen klaren Arbeitsauftrag im Koalitionsvertrag haben.

Ich kann es ja einmal kurz zitieren:

„Wir wollen den Missbrauch des bewährten Abmahnrechts verhindern, zum Beispiel durch die Einschränkung des fliegenden Gerichtsstandes (…).“

Also auch da wurde ein konkreter Ansatzpunkt genannt. Wir sind mit dem BMI in wirklich guten Gesprächen.

Vielleicht noch einmal zur Beruhigung: Die kleinen und mittelständischen Unternehmen und auch Vereine sie waren ja auch in der letzten Zeit oft genannt , die bisher schon transparent informieren und sich an das Datenschutzrecht halten, werden weder die stärkeren Verbraucherrechte noch hohe Sanktionen zu fürchten haben.

Bis heute und nach jetziger Rechtslage gab es übrigens keine massenhaften Abmahnungen im Zusammenhang mit dem Datenschutzrecht.

FRAGE THIELS: Frau Korff, gibt es denn irgendwelche Pläne beim BMI, Ausnahmeregelungen zu formulieren, zum Beispiel für kleine und mittelständische Unternehmen oder Vereine, die ja jetzt auch bei uns in vielen Berichten darüber klagen, dass sie große Sorgen haben, das überhaupt schultern zu können?

KORFF: Man muss ja schauen, was europarechtlich an Ausnahmeregelungen möglich wäre. Das Gesetz ist jetzt so, wie es ist, da und die Verordnung auch. Das trägt im Übrigen schon eine sehr klare, deutsche Handschrift, was verhältnismäßige Anwendung usw. betrifft.

Abmahnfragen sind natürlich nicht Gegenstand der Datenschutzgrundverordnung als solche. Deswegen sind sie ja gerade Teil des UWG, was dann wiederum beim BMJ liegt.

ZUSATZFRAGE THIELS: Das heißt, konkrete Ausnahmen plant Ihr Minister jetzt nicht, etwa für den kleinen Turnverein oder das mittelständische Unternehmen?

KORFF: In Bezug auf Abmahnungen hatten wir

ZUSATZFRAGE THIELS: Ganz grundsätzlich?

KORFF: Grundsätzlich ist das Gesetz „as it is“ beschlossen. Es tritt übermorgen in Kraft. Derzeit sind keine gesetzlichen Änderungen daran geplant, aber im Übrigen auch tatsächlich nicht möglich.

STS SEIBERT: Vielleicht darf ich noch einmal das sagen, was wir hier neulich schon gesagt haben, als das Thema ausführlich besprochen wurde.

Wir planen jetzt keine kurzfristigen Änderungen bei dem schon beschlossenen allgemeinen deutschen Datenschutzrecht, und wir planen jetzt auch keine kurzfristige EU-Initiative. Wir werden aber sehr genau die Erfahrungen, die mit diesem neuen Recht gemacht werden, beobachten. Wir werden genau hinschauen, wie die Vorschriften in der Praxis angewandt werden, welche Auswirkungen das auf die Verbraucher hat, auch auf die Wirtschaft und die Behörden insgesamt, und welche Belastungen da entstehen.

Dabei werden wir natürlich auch die Erfahrungen in den anderen EU-Staaten berücksichtigen. Das gilt auch für etwaige Sanktionsmechanismen oder die jetzt geäußerte Besorgnis vor dem Anstieg von Abmahnverfahren. Das alles wird sehr genau beobachtet werden. Darauf hat, glaube ich, auch gestern die Bundesbeauftragte für Datenschutz hier hingewiesen. Sie wissen, dass wir schon ziemlich zeitnah eine Evaluation dieser Grundverordnung und ihrer Auswirkungen vorgesehen haben.

FRAGE STEINER: Aber eine Frage ist gestern bei Frau Voßhoff noch offen geblieben. Sie betraf das BMI, nämlich die Frage der Meldungen an die Kommission bezüglich Artikel 85 Datenschutzgrundverordnung, spezifischere Ausnahmen im Bereich Urhebergesetz, zum Beispiel die Frage der Weiteranwendbarkeit als Ausnahme sozusagen von der Datenschutzgrundverordnung oder im Verhältnis zur Datenschutzgrundverordnung.

Die Frage liegt Ihnen auch schon seit Freitag schriftlich vor. Das weiß ich zufällig, weil ich sie selber geschrieben habe. Aber eine Antwort habe ich bislang nicht bekommen. Wenn Sie jetzt nicht antworten können, freue ich mich natürlich über eine schriftliche Nachlieferung an alle. Das würde zum Beispiel die Fotografen, die hier gestern erstmalig selber fragten, sicherlich auch sehr beruhigen, wenn sie dort Klarheit hätten.

KORFF: Dann bekommen Sie selbstverständlich sehr bald eine Antwort auf Ihre Frage. Ich weiß aber, dass wir zu diesem ganzen Komplex mit Fotografen das war ja auch in den sozialen Medien großes Thema entsprechende Informationen auf unserer Homepage haben.

ZUSATZFRAGE STEINER: Mir geht es konkret um die Liste der deutschen Gesetze, die das BMI nach Brüssel gemeldet hat als Artikel 85 Absatz 2 einschlägig. Das hört der Kollege vielleicht am Ende der Leitung.

BURGER: Ich habe eine Reiseankündigung.

Außenminister Heiko Maas wird am Freitag zu politischen Gesprächen nach Helsinki reisen. Er trifft dort den finnischen Staatspräsidenten sowie seine Außenministerkollegen aus Finnland und Schweden und den dänischen Staatssekretär im Außenministerium.

Im Zentrum dieser Gespräche werden europapolitische Themen stehen. Zudem nimmt der Außenminister am Festakt zum hundertjährigen Bestehen des finnischen Außenministeriums teil. Deutschland und Finnland feiern in diesem Jahr auch 100 Jahre diplomatische Beziehungen. Bei diesem Festakt wird Außenminister Heiko Maas eine Rede zu aktuellen Herausforderungen für Europa halten.

EINHORN (zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften): Ich kann Ihnen jetzt eine Information dazu geben, wer Einsicht in das Bewacherregister haben wird. Meine Kollegen haben mich darauf hingewiesen, wo ich die Information bei mir finde.

Es ist so, dass Einsicht nur diejenigen haben werden, die für den Vollzug des Bewachungsrechts nach § 34 a Gewerbeordnung die zuständigen Behörden der Länder sind. Das sind in der Regel Gewerbe- oder Kreisordnungsbehörden. Was die Polizei angeht, so soll sie zeitnah ein Einsichtsrecht erhalten, um den Vollzug des Bewachungsrechts einhalten zu können.

FRAGE STEINER (zur Datenschutz-Grundverordnung): Die Frage der Schnittstellen ist noch offen.

VORS. WEFERS: Dann geht es weiter mit dem Innenministerium, das inzwischen kundiger ist.

KORFF: Bisher ist keine Mitteilung an die Kommission auf Grundlage von Artikel 85 Absatz 3 erfolgt, und Sie haben auch die Antwort bekommen.

HAUFE (zum Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes): Ich kann jetzt vielleicht etwas besser zu den Berechnungen antworten. Diese Ausgleichszahlung bezieht auf der einen Seite überschüssige Reststrommengen ein. Da gehen wir momentan von 60 Terawattstunden aus, die nicht realisiert werden können. Das ist der eine Baustein.

Der zweite Baustein wären die sogenannten frustrierten Investitionen. Hier haben wir aber nur grobe Schätzungen, weil wir hier erst die Nachweise der Unternehmen über solche möglichen Investitionen brauchen. Wir müssen dann auch schauen, ob sie als solche Investitionen, die im Zuge einer möglichen längeren Laufzeit getätigt worden sind, auch als solche anerkannt werden können. Also das ist noch etwas, was wir erst prüfen müssen. Aus beiden Summen minus ein gewisser Vorteil, der durch eine frühzeitige Schließung entstehen kann, ergibt sich der endgültige Betrag, der voraussichtlich 2023 feststeht.

ZUSATZFRAGE STEINER: Habe ich das richtig verstanden: Frustrierte Investitionen ist ein terminus technicus, der gängig ist?

STS SEIBERT: Den habe ich mir nicht ausgedacht.

HAUFE: Ja, wahrscheinlich sind andere in der Energiebranche frustriert, aber nicht eben die Investitionen. Das ist schon richtig.

Aber trotzdem wird dieser terminus technicus in der Juristensprache in diesem Bereich für eine Investition benutzt, die man gemacht hat, weil man eine bestimmte Laufzeit oder ein bestimmtes Ziel erwartet hat und dann feststellen muss: Das kommt doch nicht so.

FRAGE MÜLLER: Ich würde gern an das Innenministerium eine Frage zum Thema BAMF und zu den Konsequenzen stellen, die jetzt laut Pressemitteilung gezogen wurden.

Können Sie noch einmal erklären, was jetzt genau geplant ist? Sind das jetzt schon alle Konsequenzen, die der Minister eigentlich für nächste Woche angekündigt hatte? Oder kommt in der nächsten Woche auch noch etwas? Denn es hieß ja, es werde eventuell auch personelle Konsequenzen geben. Also ist das jetzt sozusagen Teil 1 und nächste Woche kommt dann Teil 2 – personelle Konsequenzen?

KORFF: Die Pressemitteilung haben wir kurz vorher versenden können. Ich fasse das auch gern an der Stelle noch einmal zusammen. Der Minister hat sich ja ab dem Moment, wo er von den Vorwürfen Kenntnis hatte, sehr für eine unabhängige und transparente Aufklärung eingesetzt. Diese Prüfung hat durch den Bundesrechnungshof begonnen. Parallel werden im BAMF die Disziplinarverfahren geführt; es wird sozusagen auch weiter Aufklärung betrieben. Letzte Woche hat Frau Cordt die Ergebnisse einer seit Herbst 2017 laufenden Prüfung der Innenrevision von 4500 Fällen vorgestellt.

Auf Grundlage dieser Ergebnisse aus dem Bericht der Innenrevision hat der Minister entschieden, schon jetzt Konsequenzen zu ziehen. Zum ersten geht es dabei darum, dass in dem Ankunftszentrum Bremen ab sofort und bis zum vollständigen Abschluss der Ermittlungsverfahren und der weiteren Prüfung keine Asylentscheidungen mehr getroffen werden. Zum anderen werden sämtliche Geschäftsvorgänge überprüft, an denen die in Verdacht stehenden Mitarbeiter beteiligt waren.

Weiter hat er entschieden, weil die Qualität des Asylverfahrens sozusagen das höchste Gut ist und für ihn an erster Stelle steht, dass die Maßnahmen der Qualitätssicherung, die seit September letzten Jahres eingeführt wurden, noch um weitere Elemente ergänzt werden. Konkret heißt es, dass nach einem Zufallsprinzip sozusagen in Ergänzung zu dem Vier-Augen-Prinzip vor Versand der Bescheide weitere 10 Prozent aller Asylentscheidungen des BAMF ausgesucht werden und noch einmal durch die zentrale Qualitätssicherung überprüft werden, sozusagen ein weiterer Schritt zu dem Vier-Augen-Prinzip. In Zukunft sollen regelmäßig Entscheidungen der Außenstellen überprüft werden, deren Schutzquoten Abweichungen vom bundesweiten Durchschnitt aufweisen.

Das sind sozusagen zusammengefasst die Konsequenzen, die Herr Seehofer heute beziehungsweise gestern angewiesen hat. Das sind die Konsequenzen, die im Moment zu ziehen sind. Er hatte diese in dem Interview für die nächste Woche damit war „die jetzt laufende Woche“ gemeint angekündigt. Zum jetzigen Zeitpunkt sind das die Konsequenzen, die aus unserer Sicht erforderlich sind.

ZUSATZFRAGE MÜLLER: Das heißt, es wird zum jetzigen Zeitpunkt keine personellen Konsequenzen geben?

KORFF: Personelle Konsequenzen in dem Sinne, dass die Entscheider, die in der Außenstelle Bremen tätig waren, in Zukunft nicht mehr an Asylentscheidungen beteiligt sein werden. Insofern schon, darüber hinaus nicht.

FRAGE STEINER: Frau Korff, ich versuche es nur gerade zu verstehen. Das heißt, die Entscheider, die an den entsprechenden Entscheidungen beteiligt waren, werden jetzt sozusagen aus dem BAMF entlassen? Oder wie muss ich mir das praktisch vorstellen? Oder machen sie jetzt nur noch Anhörungen und entscheiden am Ende nicht mehr? Also wird das Verhältnis zum BAMF an der Stelle beendet?

Als zweite Frage in dem Kontext: Immer wieder spielt ja der Abteilungsleiter für die Region Nord eine spezielle Rolle. Können Sie uns ein bisschen dazu sagen, wer dieser Mensch eigentlich ist und welchen Hintergrund er hat, um das verstehen zu können?

KORFF: Das Letzte kann ich selbstverständlich nicht, weil wir uns, wie Sie sehr genau wissen, zu einzelnen Personalien an der Stelle nicht äußern.

Das Eine ist: Es werden keine Entscheidungen mehr in der Außenstelle Bremen getroffen. Zudem werden die Personen, die dort bislang als Entscheider tätig waren, nicht mehr Asylentscheidungen führen.

Das heißt, sie sind jetzt auch nicht alle unter einem Generalverdacht. Um das Vertrauen wiederherzustellen, ist eben die Entscheidung getroffen worden, dass die Personen in anderen Bereichen des BAMF eingesetzt werden. Das BAMF hat vielfältige Aufgaben, und es ist genug Arbeit da, dass keine Sorge ist.

FRAGE BRODBECK: Was heißt denn das für die Mitarbeiter, andere Aufgaben im BAMF? Werden sie versetzt? Wird es eine Versetzung auf Dauer sein? Trifft man möglicherweise irgendwelche Vorkehrungen gegen Verschleierung? Man stellt sich ja die Frage: Drehen sie jetzt Däumchen oder drehen sie am Reißwolf? Man hat ja dort auch schon andere Büros versiegelt. Wie wird das gehandhabt? Also die Möglichkeit ist ja durchaus da, dass sich der Personenkreis durch die Überprüfung, die jetzt stattfindet, der verdächtigen oder zu kritisierenden Entscheider möglicherweise noch vergrößert.

KORFF: Das kann sein. Das ist natürlich Gegenstand der laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen.

Das Entscheidende ist, dass in der Außenstelle Bremen beziehungsweise in dem Ankunftszentrum Bremen keine Entscheidungen mehr getroffen werden. Die Entscheidungen werden von anderen Außenstellen übernommen, und die Entscheidungen werden dort durch andere Entscheider getroffen.

Wie das im Einzelnen sozusagen personalrechtlich für die einzelnen Mitarbeiter abläuft, das werden wir bestimmt noch präzisieren können, soweit wir es aus datenschutzrechtlichen Gründen in Bezug auf die einzelnen Mitarbeiter können.

ZUSATZFRAGE BRODBECK: Und die Verschleierung? Stellt man sicher, dass sie nicht mehr an ihre Rechner können oder Daten nicht mehr löschen können? Das ist ja auch noch eine offene Frage.

KORFF: In Bezug auf die Personen, wo sozusagen Verdachtsmomente bestehen, wurden ja schon die personalrechtlichen oder teilweise disziplinarrechtlichen Maßnahmen getroffen, nämlich Aktenzugänge, MARIS-Zugänge usw. verwehrt beziehungsweise nicht weiter gewährt.

Was Ihre Frage in Bezug auf die anderen angeht, so werden sie andere Aufgaben selbstverständlich gut machen. Da ist ja weiß Gott auch nicht jeder unter einem Generalverdacht. Das ist vollkommen klar, dass dieses Signal auch nicht gesendet werden soll.

Klar ist, die Entscheidungen sollen woanders getroffen werden.

FRAGE: Eine Frage an Herrn Seibert: Warum ist es der Bundeskanzlerin wichtig, an der Gedenkfeier anlässlich des Brandanschlages von Solingen teilzunehmen?

STS SEIBERT: Halten Sie sich noch einmal vor Augen, was damals passiert ist. Damals sind durch einen schrecklichen rassistischen Anschlag völlig unschuldige Menschen verbrannt. Sie haben einen qualvollen Tod erlitten. Das war natürlich nicht nur, aber ganz besonders für die türkischstämmigen Menschen, die hier in unserem Land mit uns leben, ein Tag, den sie nicht vergessen.

Wenn wir jetzt 25 Jahre später schauen, was in diesen 25 Jahren an Verständigungsarbeit gelaufen ist, was ganz besonders auch von Frau Mevlüde Genç, der Mutter und Tante und Großmutter der Ermordeten, an Bereitschaft zur Verständigung und zur Versöhnung gezeigt worden ist, dann gibt es alle Gründe, dass die Bundeskanzlerin und auch andere Spitzen des deutschen Staates und der deutschen Politik dieses Tages gedenken im Geiste der Versöhnung, aber auch in der Erinnerung an den Schrecken dieser Tat und mit dem ganz gewissen Entschluss, dass so etwas in Deutschland nie wieder vorkommen darf und wir alles Menschenmögliche dafür tun.

ZUSATZFRAGE: Hat die Kanzlerin dabei so etwas wie eine Botschaft?

STS SEIBERT: Die Bundeskanzlerin wird auf Einladung des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten an einer Gedenkveranstaltung zu der Tat von Solingen in Düsseldorf teilnehmen. Sie wird dabei sprechen. Das ist ja auch heute schon durch die Presse gegangen. Ich bitte Sie das abzuwarten.

Aber noch einmal: Wir alle, die wir doch dafür arbeiten, dass das Zusammenleben in Deutschland ein friedliches und harmonisches ist, müssen uns an den Schrecken dieser Tat erinnern und jemandem wie Frau Genç ganz besonders dankbar sein, dass sie nach diesem entsetzlichen Ereignis in ihrem Leben nicht einfach nur in Bitternis versunken ist, sondern sie immer wieder die Hand zur Verständigung und Versöhnung ausgestreckt hat, wofür sie im Übrigen auch vom Bundespräsidenten ausgezeichnet worden ist.

FRAGE DR. DELFS: Ich habe eine Frage an das BMF, und zwar zum Thema Italien. Da zieht sich die Regierungsbildung ja noch hin. Aber heute hat der Chef des ifo-Instituts gewarnt, dass er da eine neue Euro-Krise drohen sieht. Er hat empfohlen, dass die EZB keine Staatsanleihen mehr in dem Umfang kaufen sollte. Ist das eine Einschätzung, die das Finanzministerium teilt?

SCHWAMBERGER: Wir tun gut daran abzuwarten, bis die italienische Regierung im Amt ist. Wir gehen davon aus, dass mit Blick auf die Themen, die jetzt für die Eurozone relevant sind, die neue italienische Regierung ihre Position dann auch der Eurogruppe und dem ECOFIN darlegen wird. Das gilt abzuwarten.

FRAGE: Ich muss noch einmal zurück zum BAMF, wenn Sie erlauben. Frau Korff, in Nürnberg ist ja noch nicht endgültig entschieden, ob es tatsächlich ein echtes Ermittlungsverfahren gegen Frau Cordt geben wird. Sollte dem so sein, Frau Korff, wäre das möglicherweise auch eine Entscheidung des Ministers, die personelle Konsequenzen nach sich zieht? Müsste sie dann mindestens beurlaubt werden?

KORFF: Wie ich bereits gesagt habe: Die Konsequenzen, die zum jetzigen Zeitpunkt angesichts der jetzigen Erkenntnislage zu ziehen sind, hat der Minister gezogen.

Wie gesagt: Ich denke, wir sollten abwarten, was die Staatsanwaltschaft in Nürnberg tut. Dass jetzt jeder Strafanzeigen auch gegen Politiker und Behördenchefs stellen kann, ist nichts Neues. Damit sind wir häufiger konfrontiert. Das allein ist jedenfalls kein Grund, eine andere Bewertung vorzunehmen.

FRAGE JUNG: Frau Korff, ich wollte zum Abschiebeflug nach Kabul kommen, der heutige Morgen in Kabul angekommen sein soll. Da heißt es, dass unter den Abgeschobenen zwölf Straftäter sowie drei Identitätsverweigerer gewesen sein sollen. Können Sie mir sagen, ob diese 15 Personen alle Männer waren? Von welchen Straftaten sprechen wir, und sind alle Straftäter rechtskräftig verurteilt worden?

KORFF: Es waren alles Männer. Das ist auch Gegenstand der Vereinbarungen, auf deren Grundlage wir im Moment innerhalb der Bundesregierung diese Rückführungen wahrnehmen. Ich kann Ihnen tatsächlich die einzelnen Delikte, die dort vorgeworfen werden, beziehungsweise die Straftaten, wegen derer sie verurteilt wurden, im Moment nicht sagen. Ich habe sie schlicht nicht dabei.

ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie uns das nachreichen?

KORFF: Sehr gern.

ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie uns auch nachreichen, ob das verurteilte Straftäter sind?

KORFF: Ja.

ZUSATZFRAGE JUNG: Habe ich das richtig verstanden: Frauen und Kinder werden grundsätzlich nicht nach Afghanistan abgeschoben?

KORFF: Sie wissen ja, dass die Rückführungen im Moment auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen den Bundesministern des Inneren und des Auswärtigen, sich auf einen bestimmten Personenkreis zu beschränken, stattfinden, bis ein neuer Lagebericht vorliegt. Dazu gehört auch, dass es sich um Männer handelt, ja.

FRAGE GRÄSER: Eine Frage an Herrn Seibert: Beim Treffen von Putin und Merkel in der vergangenen Woche in Sotschi wurde laut Pressekonferenz auch der Fall des in Kiew inhaftierten RIA-Nowosti-Korrespondenten Kirill Wyschinski zur Sprache gebracht. Dabei sagte Frau Merkel, dass sie das auch mit dem ukrainischen Präsidenten Petro Poroschenko besprechen wolle. Jetzt gab es dieses Gespräch zwischen Merkel und Poroschenko. Aus den Berichten ist aber nicht ersichtlich, ob über den Fall Wyschinski geredet wurde.

Daher meine Frage: Redeten Merkel und Poroschenko über den Fall dieses inhaftierten Journalisten, und, wenn ja, was kam dabei heraus?

STS SEIBERT: Erstens, die Aussage der Bundeskanzlerin in der Pressekonferenz in Sotschi steht natürlich. Zweitens haben wir nach dem Gespräch mit Präsident Poroschenko eine kurze Pressemitteilung herausgegeben. Über diese hinaus habe ich aus dem vertraulichen Gespräch, wie es üblich ist, nichts zu berichten.

FRAGE WACKET: Meine Frage geht vermutlich an das Wirtschaftsministerium. Die polnische Regierung hat mitgeteilt, dass die USA im Zuge des Handelskonflikts in Anführungszeichen statt der Zölle auch Importquoten aus europäischer Sicht besser: Exportquoten akzeptieren würde. Haben auch Sie Informationen darüber? Wäre das eine Alternative, die Sie in Betracht ziehen würden?

EINHORN: Das Thema Quote steht im Zusammenhang mit den in Rede stehenden Zöllen der USA schon die ganze Zeit mit im Raum. Es ist eines der Themen, über die man sich austauscht. Aber Konkretes gibt es dazu nicht.

ZUSATZFRAGE WACKET: Wäre eine Quote akzeptabler? Die Summe, die von der polnischen Regierung genannt wurde, betrug 90 Prozent.

EINHORN: Das sind Dinge, die EU-Kommissarin Frau Malmström mit den USA verhandelt. Dazu kann ich jetzt keine Stellung nehmen.

STS SEIBERT: Ich denke, die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union haben das in Sofia bei ihrem letzten informellen Treffen miteinander besprochen. Sie haben eine gemeinsame europäische Linie besprochen und auch festgelegt. Diese Linie sieht so aus, dass es aus unserer Sicht die dauerhafte Ausnahme der EU von den US-Zöllen auf Stahl und Aluminium geben muss und dass wir, die Europäer, bereit sind, Gespräche mit den USA zu vier wesentlichen Punkten aufzunehmen: Wir sind bereit, über wechselseitigen Verbesserung des Marktzugangs für Industriegüter inklusive Autos und öffentlicher Aufträge, über eine freiwillige regulatorische Zusammenarbeit, über eine engere Zusammenarbeit im Bereich der Energie insbesondere von Flüssigerdgas und über eine gemeinsame Position der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union zu einer Reform der Welthandelsorganisation zu sprechen.

Das ist die gemeinsame europäische Haltung. Auf dieser Grundlage wird die für Handelsfragen zuständige europäische Kommissarin Frau Malmström jetzt weitere Gespräche mit den amerikanischen Partnern führen.

FRAGE JUNG: Wahrscheinlich an Herrn Burger, zum UN-Menschenrechtsrat: Dieser hat jetzt eine Untersuchungskommission in den Gaza-Streifen entsandt. Vor ein paar Tagen wurde mehrheitlich dafür gestimmt. Mich würde interessieren, wie das Abstimmungsverhalten Deutschlands war.

Die Frage beruht darauf, dass die Israelis die Botschafter von Spanien, Belgien und Slowenien einbestellt haben, weil diese Länder für die Entsendung einer Untersuchungskommission gestimmt haben. Auch Herr Seibert hat letzte Woche eine unabhängige Untersuchung ins Spiel gebracht. Ich gehe also davon aus, dass Deutschland für diese Untersuchungskommission gestimmt hat.

BURGER: Lassen Sie mich das vielleicht einmal einordnen. Wir haben hier wiederholt begrüßt, dass die israelische Regierung vor ca. vier Wochen eine Untersuchung der Vorkommnisse angekündigt hat. Wir erwarten nun die Ergebnisse dieser Untersuchung. Zunächst einmal ist es Aufgabe der israelischen Seite, diese Vorfälle in einer transparenten und nachvollziehbaren Weise aufzuklären.

Eine unabhängige und transparente Untersuchung der aktuellen Vorfälle kann einen Beitrag zur Entspannung und Aufarbeitung der Vorkommnisse leisten. Dazu ist es notwendig, dass die Untersuchung ohne Vorverurteilung erfolgt und mögliche Rechtsverletzungen auf beiden Seiten thematisiert. Dabei müssen die berechtigten Anliegen beider Seiten das legitime Interesse Israels am Schutz seiner Grenzen ebenso wie das Recht der Palästinenser, friedlich zu demonstrieren berücksichtigt werden.

Deutschland hat dazu in den letzten Tagen intensive Gespräche mit EU-Partnern, mit der israelischen und der palästinensischen Seite sowie mit den USA geführt. Bis unmittelbar vor der Abstimmung wurde über den Text dieser Resolution im Menschenrechtsrat verhandelt. Es wurden auch noch einige Änderungen im Text vorgenommen. Aber auch der endgültige Text lässt an der Unvoreingenommenheit dieses Untersuchungsmandats zweifeln. Aus diesem Grund hat sich Deutschland bei der Abstimmung enthalten.

ZUSATZFRAGE JUNG: Was konkret war an dem Text problematisch?

BURGER: Die Punkte, die ich eben genannt habe. Es ist notwendig, dass die Untersuchung ohne Vorverurteilung erfolgt, dass mögliche Rechtsverletzungen auf beiden Seiten thematisiert werden und dass die berechtigten Anliegen beider Seiten Israels Interesse am Schutz seiner Grenzen und das Interesse der Palästinenser, friedlich demonstrieren zu können dabei angemessen berücksichtigt werden. Das war in der letzten Fassung des Textes aus unserer Sicht nicht in hinreichender Form gegeben.

ZUSATZFRAGE JUNG: Noch eine Lernfrage: Die Bundesregierung spricht von Grenzen. Das ist ja keine wirkliche Grenze. Es ist ja keine Grenze zwischen zwei souveränen Staaten, sondern zwischen dem Gazastreifen und Israel. Warum sprechen Sie also von „Grenze“?

BURGER: Das ist die Grenze des israelischen Staatsgebiets.

ZUSATZ JUNG: Eine Grenze gibt es nur zwischen zwei Staaten, Herr Burger.

BURGER: Ja? Glauben Sie?

ZUSATZ JUNG: Ja. Das ist ja ein Fakt.

VORS. WEFERS: Dann bleibt das hier einmal so stehen.

FRAGE JORDANS: Ich habe eine Frage an Herrn Seibert zur Chinareise der Kanzlerin. Es gibt Meldungen, wonach Freunde und Unterstützer der inhaftierten Witwe von Liu Xiaobo hoffen, dass die Kanzlerin bei ihrer Reise auf die Freilassung von Liu Xia drängen wird. Ist das ein Anliegen der Kanzlerin?

Gibt es von der Bundesregierung irgendeine Reaktion auf den Druck Beijings gegen Fluggesellschaften wie die Lufthansa, Taiwan in Zukunft nur als Teil von China zu bezeichnen? Ansonsten bekommt man in China keine Landeerlaubnis.

STS SEIBERT: Auf die zweite Frage kann ich Ihnen, ehrlich gesagt, keine Antwort geben, weil ich mir über diesen chinesischen Beschluss jetzt nicht ganz im Klaren bin. Deswegen müssten wir das nachreichen, sofern nicht das Wirtschaftsministerium dazu weiter ist als ich.

Was die Situation von Liu Xia betrifft, haben wir schon vor einiger Zeit gesagt das haben auch alle europäischen Botschafter in China gesagt , dass wir diese Situation verfolgen, dass wir uns der sehr schwierigen Situation der Witwe von Liu Xiaobo bewusst sind und dass wir auf eine humanitäre Lösung hoffen.

Im Übrigen will ich jetzt den Gesprächen der Bundeskanzlerin, die sie morgen und übermorgen in Peking und Shenzhen führen wird, nicht vorgreifen. Die Bundeskanzlerin und die Bundesregierung insgesamt setzen sich regelmäßig und weltweit für den Schutz der Menschenrechte ein. Das gilt auch für ihre Chinabesuche. Mehr kann ich Ihnen dazu jetzt nicht sagen.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, Frau Fietz konnte uns Freitag nicht erklären, warum sich die Kanzlerin nicht mehr zum Beispiel mit chinesischen Bloggern oder mit Regimegegnern trifft. Können Sie uns das erklären?

STS SEIBERT: Wir haben gestern ein sehr ausführliches Briefing zu der Chinareise gemacht. Das hätte Sie auch sehr interessieren können.

ZURUF JUNG: Das ist ja nicht öffentlich!

VORS. WEFERS: Es hat hier in diesem Saal stattgefunden.

ZURUF JUNG: Es wird aber nicht übertragen!

STS SEIBERT: Man bekommt dabei trotzdem eine Menge mit. Ich sage es ja auch nur. Man kann es ja vielleicht nachlesen. Ich wollte es für Interessenten nur noch einmal bewerben.

Die Bundeskanzlerin hat sich bei vielen ihrer vergangenen Reisen nach China so wird es auch dieses Mal sein mit Vertretern der Zivilgesellschaft getroffen, weil sie die Entwicklung und die Entfaltungsmöglichkeiten der chinesischen Zivilgesellschaft sehr interessieren. Sie hat sich in der Vergangenheit mit Menschen getroffen, die in der Umweltbewegung aktiv sind. Sie hat sich mit Filmemachern getroffen. Sie hat sich auch mit Menschenrechtsanwälten getroffen. Sie wird sich dieses Mal mit Künstlern und Wissenschaftlern treffen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wer ist Teil der Wirtschaftsdelegation?

STS SEIBERT: Herr Jung, Sie wissen es doch ganz genau, weil sie es vor jeder Reise fragen, auf der eine Wirtschaftsdelegation ist. Das wird bekanntgegeben, wenn die Reise begonnen hat, einfach weil man nicht immer weiß, ob am Ende alle Angemeldeten tatsächlich persönlich erscheinen oder ob sie durch jemanden vertreten werden. Es wird bekanntgegeben, sobald wir unterwegs sind.

VORS. WEFERS: Das wurde hier übrigens gestern schon wortgleich so gesagt.

STS SEIBERT: Na ja, aber es ist offenbar eines der schönen Rituale hier.

FRAGE DR. DELFS: Ich habe eine Frage zum Iran. Ich denke, sie geht an das Wirtschaftsministerium. Der Bundesverband Öffentlicher Banken hat heute in Frankfurt mitgeteilt, dass die öffentlichen Banken ihre Geschäfte mit dem Iran im Grunde einfrieren, auch aus Sorge um die Sanktionen, von denen sie betroffen sein könnten.

Wie verträgt sich das mit dem Ziel der Bundesregierung, Geschäfte mit dem Iran, im Grunde genommen, sogar noch weiter zu forcieren, um das Abkommen aufrechtzuerhalten?

Das wäre vielleicht auch eine Frage an das Außenministerium oder das Kanzleramt.

BURGER: Ich kann gern kurz dazu sagen: Ja, Sie haben völlig recht. Es ist unser Ziel, das Wiener Atomabkommen mit dem Iran zu erhalten. Zu diesem Ziel gehört es aus unserer Sicht auch, dass wir die wirtschaftlichen Perspektiven und Anreize, die für den Iran aus diesem Atomabkommen entstehen, so gut es geht, erhalten möchten und unsere Beiträge dafür leisten.

Dazu gibt es verschiedene mögliche Maßnahmen, die von der Europäischen Union geprüft werden. Wir haben hier schon über das Thema der Antiblockingverordnung gesprochen. Es ist also nicht so, dass wir nichts tun können. Letztlich wird die Entscheidung allerdings bei den Unternehmen liegen, ob sie weiterhin im Iran investieren oder nicht. Das hat der Minister auch gestern in Washington so gesagt. Wir möchten Angebote machen, die darauf hinauslaufen, dass sich auch für den Iran der Verbleib in dem Abkommen lohnt.

EINHORN: Ich kenne die Mitteilung der Banken in dem Fall nicht. Aber Minister Altmaier hat sich gestern in Brüssel ja auch noch einmal zu dem Thema geäußert und noch einmal deutlich gemacht, dass wir sozusagen in einem dreifachen Prozess stehen und dabei auf drei Gleisen unterwegs sind.

Das erste ist, dass wir dabei sind, zu prüfen, welche Auswirkungen die Sanktionen für die Unternehmen und für die Wirtschaft genau haben. Unser Ziel ist natürlich, dass an den Wirtschafts- und Finanzbeziehungen mit dem Iran festgehalten wird und dass sie möglichst fortgesetzt werden. Aber wir prüfen, wie gesagt, noch, was genau die Sanktionen bedeuten.

Dazu sind wir, zweitens, im Austausch mit der US-Administration und versuchen dabei natürlich auch, diese Gespräche in eine Richtung zu bringen, dass die Sanktionen so sortiert und interpretiert werden, dass sie für alle Beteiligten gangbar sind.

Drittens das hat der Kollege eben schon angesprochen sind wir dabei, mit den Mitgliedsstaaten der EU und der Kommission zu klären, wie wir darauf reagieren können. Dabei ist die Antiblockingverordnung eines der Themen, die wir uns anschauen.

Bei allem, was wir tun und was am Ende beschlossen wird, müssen wir natürlich darauf achten, dass wir damit am Ende nicht uns selbst und unseren Unternehmen mehr schaden als nutzen.

STS SEIBERT: Ich stimme natürlich all dem zu, was die Kollegen gerade gesagt haben, und möchte trotzdem gern daran erinnern, dass die Bundeskanzlerin bei der Pressekonferenz in Sotschi auch gesagt hat: Jenseits des wirtschaftlichen Nutzens, den der Iran aus einem Verbleib in dem Abkommen hat, ist es unsere Haltung, dass auch für den Iran der Verbleib in diesem Abkommen ein Wert an sich ist. Es ist ein über viele Jahre ausgehandeltes, vom UN-Sicherheitsrat mit Einstimmigkeit gestütztes Abkommen. Das heißt, es hat eine internationale Glaubwürdigkeit. Die Kanzlerin sagte, es würde dem Iran auch sehr gut zu Gesicht stehen, nun zu sagen: Wir wollen diese Verpflichtungen auch weiterhin aufrechterhalten.

ZUSATZFRAGE DR. DELFS: Die Entscheidung der öffentlichen Banken hat ja auch eine politische Signalwirkung. Wenn sich jetzt schon Banken, an denen der Staat beteiligt ist oder die er ganz besitzt, aus dem Geschäft zurückziehen, wie kann man dann von Privatunternehmen erwarten, dass sie dort weiterhin Geschäfte betreiben? Gibt es nicht die Möglichkeit einer gewissen Einflussnahme des Staates auf diese Banken, im Iran weiterhin aktiv zu bleiben?

EINHORN: Wie gesagt, kenne ich die Äußerung der Banken nicht. Ich habe ja gerade geschildert, dass wir natürlich im Austausch sind und natürlich versuchen, die negativen Auswirkungen gering zu halten. Aber ich kann mich jetzt nicht zu dieser Mitteilung äußern, die mir nicht bekannt ist.

FRAGE JUNG: Weil Herr Seibert Rituale ja so gern mag: Herr Burger, hat das Auswärtige Amt schon eine völkerrechtliche Bewertung des türkischen Angriffs auf Afrin parat?

BURGER: Zu dem Thema haben wir hier am 21. März schon sehr ausführlich Stellung genommen. Demgegenüber habe ich keinen neuen Stand.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wie viele Leute arbeiten im AA an dieser völkerrechtlichen Bewertung?

BURGER: Wir haben im Auswärtigen Amt ein Völkerrechtsreferat, das sich mit den anstehenden völkerrechtlichen Fragen befasst und auf Grundlage der Informationen, die uns zu jedem gegebenen Zeitpunkt zur Verfügung stehen, bewertet, was es aus Sicht des Auswärtigen Amts zu bewerten gibt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wie lange braucht sie noch für die Afrin-Bewertung?

BURGER: Zu dieser Frage haben wir am 6. April hier an dieser Stelle ausführlich Stellung genommen.

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