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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 15. August 2018

Intelligente Brücke ► RegPK vom 15. August 2018

Themen: Kabinettssitzung (Witterungsschäden in der Landwirtschaft, dritter Biopatentbericht), Treffen der Bundesumweltministerin mit Landwirten zur Erörterung von Klimaanpassungsmaßnahmen, mögliche Aufhebung des Wahlrechtsausschlusses von voll betreuten Behinderten, Zusammenbruch einer Brücke in Genua, geplante Rücknahmeabkommen mit Griechenland und Italien, Kämpfe im ostafghanischen Ghasni, Diskussion um die sogenannte Ausbildungsduldung, Abschiebung von 46 Afghanen aus Deutschland, Gesetzentwurf zu einer Änderung des Abmahnrechts, rechtswidrige Abschiebung eines Uiguren aus Deutschland, Inhaftierungen deutscher Staatsangehöriger in der Türkei, Währungsverfall der türkischen Lira, Syrien, Besuch des russischen Präsidenten in Meseberg, Aufbau der Unterabteilung „Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse“ im BMI, Aufnahme von 50 aus Seenot geretteten Personen in Deutschland, Glyphosat

Naive Fragen zu:
Bauern in Not (ab 3:51 min)
– Welche Kriterien müssen die Bauern denn erfüllen, damit sie aus Ihrer Sicht in Not sind? Herr Haufe, welche Bauern kommen denn da morgen? Nur Leute vom Bauernverband? (ab 8:04 min)
– Von Umweltverbänden gibt es die Kritik, dass es zu viele Tiere, zu viel Vieh in Deutschland gibt. Dadurch gibt es natürlich auch das Problem, dass es zu wenig Futter gibt. Was sagen das Umweltministerium und das Landwirtschaftsministerium dazu? Muss man es in den nächsten Jahren hinbekommen, dass es weniger Nutztiere in Deutschland gibt?

Brücken in Deutschland (ab 12:12 min)
– Sie sagten, von den fast 40.000 Brücken sind 2 Prozent in ungenügendem Bauwerkszustand. Das sind ja fast 800. Werden sie alle noch befahren? (ab 25:05 min)
– Ich wollte wissen, ob Brücken darunter sind, die nicht mehr befahren werden dürfen. Sind davon alle Brücken sanierungsfähig, oder gibt es Brücken, die in einem so ungenügenden Zustand sind, dass sie gar nicht mehr sanierungsfähig sind?

Afghanistan (ab 28:20 min)
– Ich habe ein paar konkrete Fragen zu dem aktuellen Abschiebeflug mit 46 Abgeschobenen. Ich würde gerne wissen, ob das alles Männer waren, Frau Petermann. Welche Bundesländer waren daran beteiligt? Man hat bisher von Bayern und von Brandenburg gehört. Die dpa spricht auch von Baden-Württemberg. Können Sie uns da die gesamte Liste geben? (ab 33:00 min)
– Wenn Sie sagen, von den 46 Personen seien 15 Straftäter gewesen, was haben denn dann die anderen 31 gemacht? Waren das alles Identitätsverweigerer? Aus Bayern heißt es ja, dass 25 nach Afghanistan abgeschoben wurden. Darunter waren sieben Straftäter und zwei Identitätsverweigerer. Das heißt, dass 16 keine Straftäter und keine Identitätsverweigerer sind. Was haben die denn gemacht?
– Waren diese Straftäter alles verurteilte Straftäter?

Uiguren/China (ab 40:22 min)
– der UN-Menschenrechtsrat berichtet, dass es ca. 1 Million ethnische Uiguren in China geben soll, die in geheimen Camps festgehalten werden. Haben Sie dazu eigene Erkenntnisse? Insgesamt soll es sogar 2 Millionen Uiguren und Muslime geben, die in China in politischen Camps für Indoktrination festgehalten werden. Welche Erkenntnisse haben Sie darüber? (ab 42:45 min)

Deutsche Gefangene in der Türkei (ab 43:40 min)
– können Sie uns noch einmal ein Update hinsichtlich der deutschen Gefangenen in der Türkei geben? Wie lange sind die, wenn ich auf dem aktuellen Stand bin, sieben politischen Gefangenen eigentlich schon inhaftiert? Haben Sie zu allen konsularischen Zugang? Gibt es also einen, der schon ein Jahr lang drinsitzt, oder einen, der einen Monat lang drinsitzt? Können Sie uns einmal eine Übersicht geben?
– Sie sprachen von zwei jüngeren Inhaftierungen. Das heißt, es gibt fünf, die schon länger sitzen. Seit wann sitzen diese Deutschen denn schon im Gefängnis, und seit wann sitzt der am längsten Sitzende? Es gibt ja einen Bericht über einen 73-Jährigen, der schon seit einem Jahr sitzen soll.

Putin bei Merkel (ab 47:50 min)
– Rein zum Verständnis, Herr Seibert: Ergibt es nicht mehr Sinn, nach dem Gespräch Statements zu verlesen, damit man weiß, was herausgekommen ist? (ab 53:39 min)

Seenotrettung (ab 59:00 min)
– Das BMI hat ja bekanntgegeben, dass Deutschland bis zu 50 der geretteten 141 Migranten der „Aquarius“ aufnehmen will. Das passiert ja schon zum wiederholten Mal. Vor ein paar Wochen gab es den Fall mit der „Lifeline“. Wird es jetzt Standard, dass Deutschland, wenn private Seenotretter Menschen zum Beispiel vor der libyschen Küste retten, einen Anteil dieser Menschen aufnimmt?
– wie findet die Kanzlerin das? Sie hat sich ja auch hier in der BPK als Fan der privaten Seenotretter geoutet.
– Wird Herr Seehofer, solange es keine gemeinsame europäische Lösung, kein Regelwerk gibt, bei jedem neuen Fall von auf Seenotretterbooten geretteten Menschen über die Humanität entscheiden, oder gibt es dazu jetzt quasi eine Regel, dass Deutschland immer einen Teil übernimmt?

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 15. August 2018:

STS SEIBERT: Schönen guten Tag, meine Damen und Herren! Zwei Themen, die ich Ihnen aus dem Kabinett vortragen möchte: Zunächst einmal hat die Landwirtschaftsministerin, Frau Klöckner, ihren Ministerkollegen über den aktuellen Sachstand zum Thema Witterungsschäden in der Landwirtschaft berichtet. Weil Frau Klöckner um 12 Uhr eine Pressekonferenz gemacht hat, will ich das hier relativ kurz halten.

Das Kabinett hat außerdem, verbunden mit diesem Thema, eine Verordnung zur Kenntnis genommen, die es viehhaltenden Landwirten ermöglichen soll, die Futterversorgung ihrer Tiere zu erleichtern. Da der Grünschnitt ausfällt, ist das für Viehhalter ein erhebliches Problem. Diese Verordnung sieht vor, dass für das Jahr 2018 ökologische Vorrangflächen mit dort angebauten Zwischenfruchtmischungen nach Ablauf einer achtwöchigen Frist uneingeschränkt auch für Futterzwecke nutzbar sein sollen, und zwar in den Gebieten, in denen es diese sehr ungünstigen, extremen Dürrebedingungen gegeben hat. Weitere Details dazu bekommen Sie sicher gerne von den Kollegen aus dem zuständigen Ministerium.

Das zweite Thema, auf das ich Sie aufmerksam machen möchte, ist der dritte Biopatentbericht. 2012 hatte der Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, ein staatliches Biopatentmonitoring aufzubauen, um Entwicklungen in diesem Bereich frühzeitig erkennen zu können.

Zur Definition: Biopatente sind Patente im Bereich lebender Materie; sie werden für Erfindungen erteilt, die biologisches Material, Pflanzen, Tiere und auch biotechnische Verfahren betreffen. Dahinter verbergen sich Pflanzen oder Tiere mit besonderen Eigenschaften, Impfstoffe oder Diagnostika. Alle zwei Jahre soll die Bundesregierung über diese Biopatententwicklung berichten. Dieser Bericht ist heute vom Bundeskabinett beschlossen worden und wird dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet.

HAUFE: Stichwort aktuelle Dürreperiode: Die Bundesumweltministerin wird sich morgen um 10.30 Uhr mit Landwirten treffen, um die aktuelle Lage bezüglich der Klimaanpassung zu erörtern. Sie trifft sich mit den Landwirten im Bundesumweltministerium, um mögliche Anpassungsmaßnahmen in der nahen und ferneren Zukunft zu besprechen und auch mögliche Finanzierungen, vor allen Dingen aus EU-Mitteln, zu klären. Um 15.30 Uhr gibt es dazu die Möglichkeit für O-Töne im Bundesumweltministerium.

FRAGE: Die Frage geht sowohl an das Landwirtschaftsministerium als auch an das BMU. Ist die Nutzung der ökologischen Vorrangflächen für Futtermittelanbau eine einmalige Situation? Es gibt acht Wochen Frist; dann dürfen sie genutzt werden. Wie lange dauert das? Ist sichergestellt, dass der Zweck der ökologischen Vorrangflächen langfristig dadurch nicht beeinträchtigt wird?

LENZ: Eine ökologische Vorrangfläche ist eine Fläche, die besondere Umweltleistungen mit sich bringen soll, dass zum Beispiel Hecken oder Pufferzonen angelegt werden, auch Brachflächen, die nicht oder nur teilweise für die landwirtschaftliche Nutzung zur Verfügung stehen.

Es herrscht aktuell eine Notsituation; das ist ganz klar betont worden. Die Ministerin hat betont: Es geht jetzt darum, erst einmal Futter für die Tiere zur Verfügung zu stellen. Das ist auch nur auf Antrag möglich, also für Betriebe, die aufgrund der Trockenheit wirklich Not leiden. Wie lange es weitergehen wird, wird sich zeigen. Erst einmal ist es auf Antrag möglich.

HAUFE: Es ist eine Verordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums, die mit uns eng abgestimmt worden ist. Wir haben dieser Verordnung ganz klar aus der aktuellen Situation heraus zugestimmt. Wir sehen nicht, dass das Prinzip der ökologischen Vorrangfläche dadurch in irgendeiner Form infrage gestellt wird. Ganz im Gegenteil: Es zeigt sich, dass Umwelt- und Naturschutzleistungen, die die Bauern vornehmen, für sie eine Maßnahme sind, die sie klimaresistenter macht und vor Risiken des Klimawandels schützt.

Deswegen sagen wir ja, dass die europäische Agrarförderung stärker Leistungen der Bauern finanzieren muss und vergüten muss, die für den Umwelt- und Naturschutz sind, weil sie in sehr vielen Fällen gleichzeitig eine Klimaanpassungsmaßnahme sind. Das zeigt sich hier zum Beispiel bei den ökologischen Vorrangflächen.

ZUSATZFRAGE: Es ist völlig klar: In einer Notsituation muss reagiert werden. Aber auch wenn Sie jetzt noch nicht sagen können, wie lange diese Nutzung stattfinden kann: Wird gewährleistet, dass nicht unter der Hand ökologische Vorrangflächen auf einmal doch wieder als reguläre Anbauflächen für Futter oder anderes umgewidmet werden?

LENZ: Um das besser einzuordnen, zum Hintergrund: Die Vorrangflächen sind EU-Recht. Im Rahmen der sogenannten Greening-Maßnahmen müssen 5 Prozent der Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen vorgehalten werden. 5 Prozent sind schon eine ziemlich große Menge. Insofern sehe ich an dieser Stelle keine Gefahr, dass unter der Hand irgendetwas läuft, sondern es geht, wie der Kollege betont hat, um eine ganz konkrete Notsituation, in der unbedingt geholfen werden muss. Es geht um Tiere, die Futter brauchen, um Lebewesen, die Futter brauchen. Insofern sehe ich da erst mal keine Gefahr des Missbrauchs.

Aber, wie gesagt, die Verordnung muss auch noch vom Bundesrat verabschiedet werden; sie ist noch nicht in Kraft. Bei der Ausgestaltung der Antragstellung wird sicherlich darauf geachtet werden.

FRAGE JUNG: Welche Kriterien müssen die Bauern denn erfüllen, damit sie aus Ihrer Sicht in Not sind?

Herr Haufe, welche Bauern kommen denn da morgen? Nur Leute vom Bauernverband?

LENZ: Wir sprechen über unterschiedliche Bereiche, einmal über die Verordnung, die Antragstellung. Die zuständigen Behörden vor Ort entscheiden, ob die Voraussetzungen gegeben sind, damit die Landwirte die ökologische Vorrangfläche für eine Zwischenfruchtnutzung benutzen dürfen.

Da Sie es so allgemein beschrieben haben, eine Klarstellung, worum es bei weiteren Hilfen geht: Das entscheidet sich erst das wurde an dieser Stelle mehrfach betont – in der nächsten Woche. Die Ministerin hatte gerade um 12 Uhr eine Pressekonferenz. Da hat sie angekündigt, in der kommenden Woche im Kabinett den Erntebericht vorzustellen. In der kommenden Woche haben wir also eine validere Datengrundlage, auf der entschieden werden kann, ob der Bund, weil es sich dann eventuell um ein nationales Ausmaß handelt, Hilfe leisten kann. Das ist der andere Bereich, der noch aussteht. Da verweise ich Sie, wie die Kolleginnen hier an verschiedenen Stellen, auf die kommende Woche.

HAUFE: Die Bundesumweltministerin trifft sich nicht nur mit Vertretern eines Interessenverbandes, sondern sie hält es da genauso wie die Landwirtschaftsministerin, die gesagt hat, sie ist nicht die Erfüllungsgehilfin eines Standes oder eines Interessensverbandes. Die Ministerin trifft eine breite Auswahl unterschiedlicher Landwirte aus der ökologischen Landwirtschaft, aus der konventionellen Landwirtschaft.

ZUSATZFRAGE JUNG: Von Umweltverbänden gibt es die Kritik, dass es zu viele Tiere, zu viel Vieh in Deutschland gibt. Dadurch gibt es natürlich auch das Problem, dass es zu wenig Futter gibt. Was sagen das Umweltministerium und das Landwirtschaftsministerium dazu? Muss man es in den nächsten Jahren hinbekommen, dass es weniger Nutztiere in Deutschland gibt?

LENZ: Wir haben aktuell eine Extremlage, was das Wetter angeht. Insofern ist das Futter derzeit aufgrund einer Extremsituation knapp. Über die können wir jetzt sprechen.

Wir können gerne auch mal in eine Debatte über die grundsätzliche landwirtschaftliche Ausrichtung gehen. Ich weiß nicht, ob das jetzt hier die richtige Stelle ist, das zu tun. Momentan sprechen wir über eine Extremlage, die sich so nicht in jedem Jahr wiederholt.

HAUFE: Ich kann nur noch den Aspekt hinzufügen, dass es sowohl in der Landwirtschaft als auch in der Bundesregierung klar ist, dass Intensivlandwirtschaftsunternehmen natürlich stärker Klimarisiken ausgesetzt sind als andere Unternehmen. Das wird die Ministerin morgen auch ansprechen, aber das ist keine Neuigkeit. Das ist ein feststehender Fakt.

FRAGE SCHWENCK: Das ist ein bisschen ein Thema für Spezialisten. Die Frage richtet sich an das BMI und vielleicht auch an das Justizministerium. Es gibt für Behinderte, die in allen Fragen voll betreut werden, einen Wahlrechtsausschluss im Bundeswahlgesetz. Es soll daran gearbeitet werden. Meine konkrete Frage ist jetzt: Welche Vorarbeiten wurden vom BMI in dieser Sache schon geleistet? Besteht Hoffnung, dass noch in dieser Legislaturperiode der Wahlrechtsausschluss für voll betreute Behinderte gekippt wird?

PETERMANN: Es gibt dazu eine Empfehlung aus dem Koalitionsvertrag. Diese Empfehlung richtet sich allerdings an den Deutschen Bundestag und nicht an das Bundesministerium des Innern, denn nach der Staatspraxis sind Wahlrechtsangelegenheiten Angelegenheiten des Deutschen Bundestages und nicht der Bundesregierung.

Es gibt vonseiten der Bundesregierung eine Studie dazu aus dem Jahr 2016, die in Auftrag gegeben wurde und die auch bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden kann.

MALACHOWSKI: Ich kann dazu nichts ergänzen.

FRAGE HELLER: Ich würde gerne den Zusammenbruch einer Brücke in Italien ansprechen. Ich möchte das Verkehrsministerium ansprechen. Es gibt verschiedene Arten von Brücken. Haben Sie untersucht, ob es Bauwerke dieser speziellen Art wie in Genua auch in Deutschland gibt? Ist daher die Katastrophe in Italien für Sie Grund zu einer Sonderprüfaktion, einer Überprüfung des Zustandes dieser Brücken, oder ist die Prüfung schon so lückenlos, dass es dessen nicht bedarf?

Mich würde zum Zweiten vom Bundesfinanzministerium interessieren: Solche Katastrophen wie in Genua verursachen in dem betreffenden Land hohe Kosten für die Wiederherstellung, Reparatur und ähnliche Dinge. Sind dies Ausgaben, die bei der Bemessung des Defizits eines Landes als außerordentliche Katastrophenausgaben nicht eingerechnet werden? Ist einem Land bei solchen Sonderfällen erlaubt, die Defizitgrenze zu verletzen?

FRIEDRICH: Ich beginne mit den grundsätzlichen Informationen zu diesem Thema. Der Fall in Genua kann nicht so einfach pauschalisiert werden. Was dort passiert ist, entzieht sich einfach unserer Kenntnis. Wir haben in den Medien gehört: Es handelt sich um einen Blitzeinschlag. Weitere Gerüchte kursierten auch in den sozialen Medien. Deshalb ist es sehr, sehr schwer, diesen Einzelfall quasi als Beispiel für weitere mögliche Schäden an Brücken oder Probleme bei Brücken zu übernehmen. Diesen Fall kann man nicht pauschalisieren.

Das Thema Brücken und Brückenmodernisierung ist natürlich auch für uns in der Bundesregierung ein sehr, sehr wichtiges, bedeutendes Thema. Sicherheit hat immer oberste Priorität. Wir haben auch gerade im Bereich Brückenerhaltung und Brückenmodernisierung die Gelder wirklich massiv aufgestockt, und zwar nicht erst seit diesem Einzelfall, nicht erst seit gestern, sondern bereits seit Jahren.

Im Einzelnen kann ich Ihnen dazu sagen, dass die Brückenmodernisierung Teil der Erhaltung der Bundesfernstraßen ist. Das heißt, hier geht es um die Strecke, aber auch um die Brücke. Für das Jahr 2018 stehen hier insgesamt 3,9 Milliarden Euro Mittel bereit, die in der Finanzplanung bis 2022 auf rund 4,4 Milliarden Euro anwachsen werden. Gemäß der Erhaltungsbedarfsprognose sollen von diesen Mitteln in diesem Jahr, also im Jahr 2018, rund 1,4 Milliarden Euro in die Brückenerhaltung fließen und 2020 sogar rund 1,5 Milliarden Euro; im Jahr 2022 sind es 1,6 Milliarden Euro.

Abgesehen von diesem Teil der Gelder, die wir zur Verfügung stellen, haben wir auch ein Sonderprogramm „Brückenmodernisierung“. Dabei geht es darum, Maßnahmen so schnell wie möglich umzusetzen. Es gibt dafür sozusagen einen Katalog. Die Voraussetzung für die Aufnahme einer Brücke in dieses Programm ist, dass die Sanierung mehr als 5 Millionen Euro kostet und dass Baurecht besteht. Alles, was Baurecht hat, wird finanziert.

Wichtig im Sonderprogramm „Brückenmodernisierung“ ist, dass in diesem Programm allein in den Jahren 2018 bis 2022 rund 4,1 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Dieses Geld wird auch tatkräftig genutzt. Wir haben ein erprobtes System von Brückenbesichtigungen, Brückenprüfungen. Das ist der sogenannte Brücken-TÜV, wie man ihn auch bezeichnen könnte. Es handelt sich um ein sehr dichtes Kontrollnetz zur Standsicherheit, Dauerhaftigkeit und Verkehrssicherheit. Das setzt sich im Einzelnen zusammen aus der Hauptprüfung, die alle sechs Jahre stattfindet, und einer einfachen Prüfung, die alle drei Jahre stattfindet, immer nach einer Hauptprüfung. Darüber hinaus gibt es Besichtigungen, die im jährlichen Rhythmus erfolgen, und laufende Beobachtungen im halbjährlichen Rhythmus.

Alle Informationen, die dort gesammelt werden, werden stetig nicht nur an die Länder, sondern auch an die Bundesanstalt für Straßenbau geliefert. Dort gibt es auch eine Liste, die man einsehen kann, mit allen Brücken, die es in Deutschland gibt, und mit den Zustandsnoten, die sie erhalten haben.

Die Brückenbesichtigungen bzw. prüfungen, die sogenannten Bauwerksprüfungen, werden von speziell geschulten Bauwerksprüfingenieuren durchgeführt. Das heißt, hier sind fachkundige Experten am Werk. Die Pflicht zur Brückenprüfung das ist vielleicht auch mit Blick auf den Fall in Genua sehr interessant ist natürlich nicht nur für die Länder verpflichtend, sondern sie ist auch für alle Betreiber und Baulastträger, also auch für ÖPP-Betreiber, verpflichtend. Sie müssen auch eine Bauwerksprüfung bei ihren Bauwerken durchführen.

Darüber hinaus um zu komplettieren, was wir im Bereich Prüfung machen kann ich Ihnen noch sagen: Es gibt ein spezielles Projekt bei der Bundesanstalt für Straßenbau. Es handelt sich um die „Intelligente Brücke“. Da geht es um die Frage: Wie kann man mit den aktuellen Methoden Schäden registrieren, die nicht sofort sichtbar sind, die vielleicht im Inneren eines Betonpfeilers sind, die nicht von außen zu sehen sind und auch nicht messbar sind?

Die „Intelligente Brücke“ geht hier einen Schritt weiter. Sie nutzt Sensoren an verschiedensten Stellen, um minimalste Verschiebungen im Mikromillimeterbereich zu erfassen und Alarm zu schlagen. Eine solche „Intelligente Brücke“ existiert bereits; sie ist in Nürnberg installiert. Es gibt vier weitere Projekte. Auch hierzu finden Sie die Details auf der Webseite der Bundesanstalt für Straßenbau.

In den Medien geisterte auch immer wieder die gerade erwähnte Zustandsnote herum. Deshalb würde ich gerne auch dazu noch etwas sagen. Wir haben im Moment 39.500 Brücken in Deutschland. Diese Brücken setzen sich aus Teilbauwerken zusammen. Das sind ca. 52 Teilbauwerke. Die große Mehrheit dieser Brücken, 87 Prozent, befindet sich im Zustand „gut“ bis „ausreichend“, und 11 Prozent unserer Brücken sind offiziell mit „nicht ausreichend“, 2 Prozent mit „ungenügend“ zensiert.

Das hört sich jetzt ganz dramatisch an, wenn man an Schulnoten denkt. Dazu muss man allerdings sagen, dass diese Note in erster Linie einen Hinweis darauf gibt, wie die Erhaltungsplanung zu erfolgen hat. Sie gibt keinen Aufschluss darüber, welche Schäden die Brücke hat. Die Note „ungenügend“ bedeutet nicht, dass die Brücke einsturzgefährdet ist, sondern es kann heißen, dass zum Beispiel im Geländer der Brücke Stäbe fehlen, dass vielleicht auf der Fahrbahn Beton abgeplatzt ist. All das ergibt sich nicht sofort aus der Note, sondern es ergibt sich daraus, was in der Erhaltungsplanung vorgesehen ist, wie die Sanierung oder das Problem im Einzelnen beschrieben wird. Auch dazu verweise ich auf die Liste, die die Bundesanstalt für Straßenbau online gestellt hat.

SCHWAMBERGER: Mit Blick auf den von Ihnen angesprochenen Stabilitätspakt, Herr Heller, und das Verfahren: Das Verfahren ist klar in dem EU-rechtlichen Rahmen und auch in entsprechenden Verordnungen geregelt. Mit Blick auf den präventiven, aber auch den korrektiven Arm des Stabilitätspaktes ist es nach meiner Erinnerung so, dass in den Regularien in außerordentlichen Notfällen wie Naturkatastrophen eventuell Ausnahmetatbestände bestehen könnten. Das ist aber keine Beurteilung, die im Kreise der Finanzminister getroffen wird, sondern in dem Verfahren.

In allen üblichen Schritten ist es so, dass die Länder ihre Daten melden, und wenn sie außergewöhnliche Umstände geltend machen wollten, obliegt es der Kommission, dies zu prüfen. Das ist aber jetzt sozusagen eine theoretische Beschreibung, weil nach meiner Kenntnis diesbezüglich noch keinerlei Anträge oder dergleichen seitens Italien vorliegen. Die Kommission wäre die Stelle, die darüber eher Auskunft geben könnte.

FRAGE MENN: Vielen Dank für die Antwort, Frau Friedrich. Da ergeben sich kaum noch Nachfragen. Aber eine habe ich trotzdem: Sie haben die ÖPP-Projekte angesprochen. Es gibt Vorwürfe in Italien, dass der Betreiber der Autobahn möglicherweise schon früh Kenntnis von den Mängeln an der Brücke hatte. Deswegen meine Nachfrage, da ja auch in Deutschland solche ÖPP-Projekte immer mehr um sich greifen: Wird das von staatlicher Stelle geprüft, oder obliegt es dem Betreiber, mögliche Schäden an seinen Brücken zu überprüfen?

FRIEDRICH: Die Prüfungen werden von Bauwerksprüfingenieuren durchgeführt. Sie sind in der Regel bei den Straßenbauverwaltungen der Länder angestellt. Es kann aber auch sein, dass Dritte beauftragt werden.

Letztendlich gibt es dafür einen Kriterienkatalog. Diese Informationen müssen halbjährlich an die Bundesanstalt für Straßenbau weitergeleitet werden. Hier gibt es also ein sehr dichtes Netz an Informationen.

ZUSATZFRAGE MENN: Aber es kann durchaus sein, dass ein ÖPP-Betreiber einen unabhängigen Gutachter selbst beauftragt und bezahlt, der dann diese Prüfung durchführt?

FRIEDRICH: Grundsätzlich kann das auch jedes Land tun. Jedes Bundesland kann die eigenen Ingenieure einsetzen, aber es kann auch sein, dass man sich dafür entscheidet, Dritte damit zu beauftragen. Das sind aber alles geprüfte Ingenieursbüros. Es gibt hierzu eine DIN-Regelung, und zwar die DIN 1076, die eingehalten werden muss. Das heißt, Sie können nicht einfach sagen, der Betreiber kann ich kann den Gedankengang verstehen die Unterlagen „faken“ oder so etwas. Das kann hier nicht funktionieren, in diesem engen System nicht.

ZUSATZFRAGE MENN: Aber es ist ja etwas anderes, wenn das Land jemanden beauftragt. Dann gibt es da keine Gewinninteressen. Wenn ein ÖPP-Betreiber jemanden beauftragt, hätte er, auch wenn er zunächst mal unabhängig ist, trotzdem Gewinninteressen. Es kann also durchaus sein, dass ein ÖPP-Betreiber selbst jemanden beauftragt, diese Prüfungen durchzuführen?

FRIEDRICH: Ich werde jetzt nicht darüber spekulieren, welche Gewinnmargen oder Gewinnideen ein ÖPP-Betreiber hat. Es ist einfach grundsätzlich so: Wir haben hier ein enges Netz. Die ÖPP-Betreiber sind genauso verpflichtet wie die Länder, diese Informationen zu liefern.

Sie sehen, dass in der Liste, die wir bei der Bundesanstalt für Straßenbau veröffentlicht haben, sehr viele Details aufgelistet werden. Ungefähr 11 Prozent der Brücken sind mit „nicht ausreichend“ und „ungenügend“ zensiert. Das heißt, wir verschließen nicht die Augen vor der Wirklichkeit, sondern wir greifen das Problem an. Wir haben das erkannt. Die Brückenmodernisierung ist ein großes Thema; auch im Bundeshaushalt haben wir das fest verankert. Dementsprechend geben wir Milliarden dafür aus, um die Brücken zu modernisieren.

Es ist ganz klar, dass wir eine Priorisierung vornehmen müssen. Das tun wir, indem wir diese Noten vergeben, indem wir ein Sonderprogramm haben und indem wir mit den Ländern und auch ÖPP-Betreibern im Austausch sind. Aber, wie gesagt, das sind enge Regularien.

FRAGE MÍNGUEZ: Frau Friedrich, wo befinden sich diese Brücken, die nicht in gutem Zustand sind? Ich nehme an, sie befinden sich in Westdeutschland, eventuell in Bayern, wo es regelmäßig Klagen gibt, dass die Infrastruktur nicht in gutem Zustand ist.

FRIEDRICH: Wo sich die Brücken im Einzelnen befinden, kann ich hier jetzt nicht sagen. Wir gehen in der RegPK in der Regel nicht auf einzelne Straßenbauprojekte ein. Ich möchte noch einmal auf diese Liste verweisen. Dort können Sie direkt ablesen, wo sich die einzelnen Bauwerke befinden.

ZUSATZ MÍNGUEZ: In Leverkusen gibt es eine Brücke mit besonderen Problemen, über die keine Lastkraftwagen fahren dürfen.

FRIEDRICH: Es gibt die Leverkusener Rheinbrücke, die auch in dieses Brückenprogramm fällt. Das ist ganz klar. Aber auch hier werden Maßnahmen ergriffen. Nicht ohne Grund ist diese Brücke im Sonderprogramm „Brückenmodernisierung“ enthalten.

FRAGE JUNG: Frau Friedrich, Sie sagten, von den fast 40.000 Brücken sind 2 Prozent in ungenügendem Bauwerkszustand. Das sind ja fast 800. Werden sie alle noch befahren?

FRIEDRICH: Ich kann es nur noch mal wiederholen: Das heißt nicht, dass die Brücke einsturzgefährdet ist. Das bedeutet im Prinzip nur, dass irgendetwas mit dieser Brücke passiert ist. Es kann Beton abgeplatzt sein, und das kann wiederum bedeuten, dass der Verkehr eingeschränkt wird, dass der Schwerverkehr nur noch sehr langsam, mit einem Tempolimit, darüberfahren darf.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das habe ich verstanden. Ich wollte wissen, ob Brücken darunter sind, die nicht mehr befahren werden dürfen. Sind davon alle Brücken sanierungsfähig, oder gibt es Brücken, die in einem so ungenügenden Zustand sind, dass sie gar nicht mehr sanierungsfähig sind?

Was ist mit den Eisenbahnbrücken in Deutschland? Wie viele gibt es davon? Wie ist ihr Zustand?

FRIEDRICH: Zahlen zu Eisenbahnbrücken habe ich hier jetzt nicht vorliegen.

Die Informationen, welche Brücken in welchem Zustand sind, müsste ich noch einholen. Aber auch hier würde ich einfach erst mal auf die Liste verweisen, in der das im Detail aufgeführt wird.

ZUSATZ JUNG: Ich hatte nach der Sanierungsfähigkeit gefragt.

FRIEDRICH: Dazu kann ich auch nur sagen, dass mir zu den einzelnen Brücken jetzt nicht präsent ist, welche einzelnen Projekte

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich habe nicht nach einzelnen Brücken gefragt. Ich will wissen, ob die Brücken, die in ungenügendem Zustand sind, überhaupt sanierungsfähig sind.

FRIEDRICH: Aber das läuft auf dieselbe Antwort hinaus: dass mir diese Straßenbauprojekte nicht im Einzelnen präsent sind, sodass ich diese Frage jetzt nicht beantworten kann.

SCHWAMBERGER: Ich kann noch eine ganz kurze Präzisierung zu meiner Ausführung zum Stabilitäts- und Wachstumspakt kundtun, weil das vielleicht nicht nur Herrn Heller interessiert. Ausnahmen sieht der Stabilitätspakt nur vor, wenn ein außergewöhnliches Ereignis, wie zum Beispiel eine Naturkatastrophe, auftritt oder sich das betroffene Land in einer schweren Wirtschaftskrise befindet. Eine solche definiert der Stabilitätspakt bei einem Rückgang des BIP um mindestens 0,75 Prozent.

FRAGE SCHWENCK: Nur eine kurze Frage zu den bilateralen Verträgen mit Griechenland und Italien: Da gab es übereinstimmend unscharfe Ausführungen in der jüngeren Vergangenheit, sowohl vom Innenminister als auch von der Kanzlerin, dass sie bald kommen sollten, bei Griechenland noch ein bisschen „bälder“. Gibt es denn da etwas Genaueres, Frau Petermann?

PETERMANN: Genauer kann ich Ihnen sagen, dass in den vergangenen Tagen noch sehr intensive Gespräche geführt wurden, auch auf Ministerebene. Es gibt nur noch einige wenige Details zu klären, sodass wir Stand heute davon ausgehen können, dass diese Verträge zustande kommen werden.

ZUSATZFRAGE SCHWENCK: Und wann?

PETERMANN: Das kann ich Ihnen leider nicht auf den Tag genau beziffern. Aber wenn wir sagen, dass die Abkommen abgeschlossen werden, gehen wir davon aus, dass das sehr bald sein wird.

FRAGE: Ich habe eine Frage zu Afghanistan ans Auswärtige Amt und/oder ans BMVg: Hat sich nach den Kämpfen um Ghasni die Lagebeurteilung in den Ministerien geändert, auch angesichts der strategischen Lage von Ghasni, was die Sicherheit der deutschen Soldaten angeht?

BURGER: Wir haben bisher ein nicht ganz vollständiges Lagebild zur ostafghanischen Stadt Ghasni. Die Meldungen über Zahlen von Opfern unter den Taliban und unter den Sicherheitskräften, die uns dazu vorliegen, gehen teilweise noch sehr weit auseinander. Wir verfolgen natürlich die Berichterstattung darüber sehr aufmerksam. Der Kampf in eng bewohnten Gebieten gehört zu den größten Herausforderungen für Sicherheitskräfte, ist sehr zeitintensiv, verlustreich und auch unübersichtlich. Insofern kann ich Ihnen derzeit noch kein ganz genaues Lagebild liefern.

Ich weiß nicht, ob die Kollegen vom BMVg ergänzen wollen.

FÄHNRICH: Ich kann hinzufügen, dass die Provinzhauptstadt außerhalb des deutschen Verantwortungsbereiches liegt, dass wir keine eigenen Erkenntnisse über den Verlauf dieser Angriffe haben und dass für unsere deutschen Soldaten in ihren Unterkünften die Sicherheitslage genauso ist wie in den letzten Tagen. Wir müssen die Situation jetzt analysieren. Unsere Soldaten dort sind ja auch in Kontakt mit afghanischen Kräften. Dann wird sich wahrscheinlich das Lagebild in den nächsten Tagen verdichten.

FRAGE REICHE: Unternehmen beklagen immer wieder, dass unter anderem bei der Rückführung von abgelehnten afghanischen Asylbewerbern einige dabei sind, die sich noch in der Ausbildung befinden. Das kann ja eigentlich nicht sein, wenn man sich nach der „3+2-Regelung“ richtet, die im Koalitionsvertrag festgeschrieben wurde. Meine Frage an das BMI ist: Wie wird aus Ihrer Sicht diese Regelung denn gehandhabt, wenn es trotzdem zu der Abschiebung von in Ausbildung befindlichen Asylbewerbern kommt?

PETERMANN: Es gibt die Möglichkeit der Ausbildungsduldung von der wird auch Gebrauch gemacht in den Fällen, in denen es sich um ausreisepflichtige Asylbewerber handelt, die eine qualifizierte Berufsausbildung beginnen oder durchführen, und die Möglichkeit, im Anschluss noch zwei Jahre im Rahmen dieser Berufstätigkeit hier zu arbeiten.

Allerdings, und das ist der Punkt, um den sich Ihre Frage dreht, gibt es eine uneinheitliche Anwendung in den Ländern bezüglich der konkreten Frage, wann konkrete Maßnahmen der Aufenthaltsbeendigung bevorstehen. Das heißt also, wenn konkrete Maßnahmen der Aufenthaltsbeendigung bevorstehen, dann wird diese Duldung als Ausbildungsduldung nicht ausgesprochen. Die Länder die Länder sind ja zuständig für das Aussprechen der Duldung wenden diese Regelung unterschiedlich an. Wir vonseiten des BMI haben vor einem Jahr Anwendungshinweise dazu herausgegeben, die die Praxis aus unserer Sicht schon etwas vereinheitlicht haben, aber offenkundig ist die Anwendung noch nicht überall gleich.

ZUSATZ REICHE: Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, dann wird das Ende einer Ausbildung in den Ländern unterschiedlich interpretiert.

PETERMANN: Nein, es geht nicht um das Ende einer Ausbildung dann habe ich mich vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt , sondern um die Frage das muss als Merkmal erfüllt sein , wie konkret eine Maßnahme zur Beendigung des Aufenthalts bevorsteht. Steht ganz konkret zum Beispiel die Rückführung im Raum, dann muss keine Duldung ausgesprochen werden.

FRAGE JUNG: Ich habe ein paar konkrete Fragen zu dem aktuellen Abschiebeflug mit 46 Abgeschobenen. Ich würde gerne wissen, ob das alles Männer waren, Frau Petermann.

Welche Bundesländer waren daran beteiligt? Man hat bisher von Bayern und von Brandenburg gehört. Die dpa spricht auch von Baden-Württemberg. Können Sie uns da die gesamte Liste geben?

Danach habe ich dann noch eine Frage.

PETERMANN: Es waren 46 Personen aus elf Bundesländern. Unter den 46 männlichen Personen waren 15 Straftäter. Es ging um schwere Gewaltkriminalität bis hin zu kleineren Delikten. Mitgereist ist eine Delegation des Europarats, ganz konkret des Ausschusses für Folterprävention. Das waren fünf Personen. Im Übrigen wurde der Flug von 101 weiteren Personen begleitet, die nur die Begleitung übernommen haben.

ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie uns die elf beteiligten Bundesländer nennen oder das nachreichen?

Wenn Sie sagen, von den 46 Personen seien 15 Straftäter gewesen, was haben denn dann die anderen 31 gemacht? Waren das alles Identitätsverweigerer?

Aus Bayern heißt es ja, dass 25 nach Afghanistan abgeschoben wurden. Darunter waren sieben Straftäter und zwei Identitätsverweigerer. Das heißt, dass 16 keine Straftäter und keine Identitätsverweigerer sind. Was haben die denn gemacht?

PETERMANN: Es kommt ja bei der Beendigung des Aufenthalts und der Abschiebung nicht darauf an, sondern ganz klar darauf, ob eine Aufenthaltsbeendigung bzw. eine Rückführungsmaßnahme ausgesprochen wurde oder nicht, also ob ein Asylgrund besteht oder ob kein Asylgrund besteht. Das steckt dahinter. Einige Bundesländer nehmen eine Abschiebung nur bei Straftätern vor, aber nicht alle.

ZUSATZFRAGE JUNG: Waren diese Straftäter alles verurteilte Straftäter?

PETERMANN: Sonst wären sie ja keine Straftäter.

ZUSATZ JUNG: Es gab ja auch schon Fälle, in denen jemand eine Straftat begangen haben soll, aber nicht verurteilt wurde, und der dann trotzdem abgeschoben wurde.

PETERMANN: Dafür liegen mir jetzt keine Anhaltspunkte vor.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber können Sie uns die Liste der elf Bundesländer geben?

PETERMANN: Das kann ich nachreichen.

FRAGE HELLER: Über den Themenkreis Afghanistan hinaus haben wir ja im Moment in Deutschland eine Diskussion darüber, ob man nicht für geduldete Asylbewerber, also nicht anerkannte Asylbewerber, die aber gut ausgebildet und auch gut integriert sind, eine dauerhafte Bleibemöglichkeit und Arbeitsmöglichkeit schafft. Hat diese Diskussion, die ja von Herrn Günther aus Schleswig Holstein angestoßen worden ist, denn heute im Kabinett irgendeine Rolle gespielt? Ist dieses Thema inzwischen eine Diskussion, die auch innerhalb der Bundesregierung stattfindet? Es ist ja die Rede von einem Spurwechsel zwischen Asyl- und Zuwanderungsverfahren. Will man da initiativ werden?

STS SEIBERT: Nein, Herr Heller, im Kabinett hat diese Debatte keine Rolle gespielt. Wenn Sie auf den Koalitionsvertrag zurückschauen, dann sehen Sie, dass in dem ja festgestellt wird, dass der Fachkräftebedarf in den nächsten Jahren steigen wird und dass diese Bundesregierung deswegen ein Regelwerk zur Erwerbsmigration erarbeiten will, das sich am Bedarf unserer Wirtschaft orientiert. Hinsichtlich der Frage, welche Änderungen des Zuwanderungsrechts dafür im Einzelnen erforderlich sein mögen, werden dann entsprechende Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung stattfinden. Denen werde ich nicht vorgreifen.

Ansonsten kann man ja noch einmal auf das verweisen, was in der letzten Legislaturperiode auf diesem Gebiet getan worden ist. Frau Petermann hat gerade von der Ausbildungsduldung berichtet. Es ist mit der sogenannten „Blauen Karte EU“ Zuwanderung für Hochqualifizierte erleichtert worden. Es sind eine Reihe von Maßnahmen getroffen worden. Zentral für uns ist, dass wir, um dem Fachkräftebedarf in Deutschland gerecht zu werden, ein Regelwerk zur Erwerbsmigration erarbeiten wollen.

FRAGE JESSEN: Frau Petermann, ich habe zwei Fragen zu den Abgeschobenen. Zum einen haben Sie gesagt, bei den Straftätern könne es sich ja nur um Verurteilte handeln, sonst wären sie keine. Ich glaube, eine Anwältin aus Brandenburg beklagt, dass in einem Fall ein junger Mann abgeschoben worden sei, und zwar aus dem laufenden Klageverfahren heraus, das noch nicht entschieden sei. Wie verhält es sich damit? Können Sie dazu etwas sagen?

Zweite Frage, zur Duldung: In einem weiteren Fall war es wohl so, dass ein abgeschobener junger Mann nur noch ein Jahr Berufsschule vor sich hatte. Das heißt, dass die Ausbildung ja eigentlich schon zu erheblichen Teilen geleistet worden ist. Wie verhält es sich dann da mit dieser Regelung, dass geduldet werden kann oder nicht? Können Sie zu den konkreten Fällen etwas sagen?

PETERMANN: Leider kann ich zu den konkreten Fällen nichts sagen. Betraf der erste Fall, den Sie ansprachen, in dem aus dem Verfahren heraus abgeschoben wurde, diesen konkreten Flug?

ZUSATZ JESSEN: Ja. Jedenfalls hat das seine Anwältin so verlauten lassen.

PETERMANN: Das ist mir nicht bekannt. Ich gehe dem gerne nach.

Auch der zweite Fall sagt mir jetzt konkret nichts. Dafür müsste ich auch konkretere Informationen haben.

FRAGE REICHE: Wie könnte man sich denn bei den Hinweisen, die Sie erarbeitet haben Sie haben vorhin allgemein begründet, wie es sein kann, dass die Länder das unterschiedlich auslegen , überhaupt erklären, dass jemand dann nach zwei Jahren Berufsschule abgeschoben wird? Wie kommt das zustande? Ist das theoretisch nach Ihren Hinweisen, die Sie gegeben haben, überhaupt möglich?

PETERMANN: Ich kenne im Augenblick nur die Rechtslage, die ich Ihnen hier auch wiedergegeben habe. Ich kann das jetzt nicht in Bezug auf konkrete Einzelfälle hinterfragen. Deswegen kann ich Ihnen dazu auch keine Antwort geben. Ich müsste in der Tat nachfragen, warum und wieso es in einem konkreten Einzelfall aufgrund welcher Umstände zu einer anderen Rechtsfolge kam.

FRAGE LANGE: Ich hätte eine Frage an das BMJV, und zwar zum Thema Abmahnrecht. Dazu erging vor einiger Zeit von der Koalition der Auftrag an die Bundesregierung, bis zum 1. September einen Gesetzentwurf vorzulegen. Das ist in zwei Wochen. Ich hätte gerne gewusst, wie da der Stand ist.

MALACHOWSKI: Vielen Dank. – Meiner Kenntnis nach arbeiten wir gerade an einem Entwurf und werden ihn dann wahrscheinlich vor dem September präsentieren.

ZUSATZFRAGE LANGE: Können Sie schon ein bisschen zu der Stoßrichtung dieses Gesetzentwurfs sagen?

MALACHOWSKI: Nein, es tut mir leid, das kann ich noch nicht machen. Dafür muss ich Sie um Geduld bitten. Es sind ja nur noch zwei Wochen.

FRAGE MEYER-FÜNFFINGER: Ich habe eine Frage an Herrn Seibert. Es geht auch um Abschiebungen bzw. um eine widerrechtliche Abschiebung eines Uiguren nach China. Die Bundesregierung versucht offensichtlich seit April, von chinesischer Seite Informationen über seinen Verbleib zu bekommen. Wie es, glaube ich, das Bundesinnenministerium dargestellt hat, sind alle bisherigen Anfragen nicht beantwortet worden respektive es gab keinerlei Reaktion darauf. Ich wüsste gerne, wie die Bundesregierung das Verhalten der chinesischen Seite bewertet.

Die zweite Frage ist, wenn es bei dieser Nicht-Information von chinesischer Seite bleibt, welche Schritte die Bundesregierung noch zu unternehmen gedenkt. Vielleicht wollen oder können das BMI und das AA das noch ergänzen.

STS SEIBERT: Ich glaube, das AA sollte einmal den ersten Schritt machen.

BURGER: Ich kann ganz allgemein sagen, dass wir die Lage der Menschenrechte in China natürlich mit Sorge verfolgen. Dabei geht es um Themen wie die Beschneidung individueller Freiheitsrechte und Entfaltungsmöglichkeiten für die Zivilgesellschaft. Natürlich geht es auch um die Frage des Anpassungsdrucks, der auf Minderheiten wie Tibeter und Uiguren und ihre kulturelle Identität ausgeübt wird. Insbesondere der Aspekt, dass 100.000 Angehörige muslimischer Minderheiten in Xinjiang in sogenannten Umerziehungslagern festgehalten werden, gehört dazu.

Diese andere bedenkliche Entwicklung hinsichtlich der Menschenrechte sprechen wir in unseren Kontakten mit China seit geraumer Zeit an. Das ist nicht neu. Wir werden das auch weiterhin beharrlich tun. Das ist das, was ich dazu sagen kann.

ZUSATZFRAGE MEYER-FÜNFFINGER: Heißt das, zu diesem konkreten Fall können oder wollen Sie nichts sagen, oder wie darf ich das dann verstehen?

BURGER: Ich glaube, es ist ganz grundsätzlich so, dass wir uns zu solchen konkreten Einzelfällen in der Regel nicht en détail äußern. Aber selbstverständlich sind die Menschenrechtslage und auch Einzelfälle immer wieder Gegenstand unserer Gespräche mit China.

FRAGE JUNG: Herr Burger, der UN-Menschenrechtsrat berichtet, dass es ca. 1 Million ethnische Uiguren in China geben soll, die in geheimen Camps festgehalten werden. Haben Sie dazu eigene Erkenntnisse? Insgesamt soll es sogar 2 Millionen Uiguren und Muslime geben, die in China in politischen Camps für Indoktrination festgehalten werden. Welche Erkenntnisse haben Sie darüber?

BURGER: Diesen Themenkomplex habe ich ja gerade in meinen Ausführungen selbst erwähnt. Insofern können Sie davon ausgehen, dass wir diese Berichte verfolgen. Ich habe hier aber keine darüber hinausgehenden, detaillierten Informationen vorliegen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Burger, können Sie uns noch einmal ein Update hinsichtlich der deutschen Gefangenen in der Türkei geben? Wie lange sind die, wenn ich auf dem aktuellen Stand bin, sieben politischen Gefangenen eigentlich schon inhaftiert? Haben Sie zu allen konsularischen Zugang? Gibt es also einen, der schon ein Jahr lang drinsitzt, oder einen, der einen Monat lang drinsitzt? Können Sie uns einmal eine Übersicht geben?

BURGER: Ich versuche es einmal. Grundsätzlich ist es so: Wir haben derzeit zu allen in Haft befindlichen deutschen Staatsangehörigen konsularischen Zugang. Es sind im Moment sieben Fälle, bei denen wir von politischen Strafvorwürfen ausgehen, und unter den sieben sind zwei Fälle, in denen es um Verhaftungen jüngeren Datums geht. Es ist aber grundsätzlich auch so, dass die Frage, ob ein Fall als politisch eingestuft wird oder nicht, immer wieder überprüft wird, und da kann es Veränderungen in beide Richtungen geben, ohne dass es tatsächlich neue Inhaftierungen oder Freilassungen gegeben hätte.

ZUSATZFRAGE JUNG: Sie sprachen von zwei jüngeren Inhaftierungen. Das heißt, es gibt fünf, die schon länger sitzen. Seit wann sitzen diese Deutschen denn schon im Gefängnis, und seit wann sitzt der am längsten Sitzende? Es gibt ja einen Bericht über einen 73-Jährigen, der schon seit einem Jahr sitzen soll.

BURGER: Dieser Fall ist uns bekannt, und das ist auch einer der Fälle, die wir entsprechend konsularisch betreuen.

Ich kann Ihnen aus dem Stegreif keine weiteren Details darüber nennen, wie lange die im Einzelfall in Haft sind.

ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie das nachreichen?

BURGER: Ich werde prüfen, ob ich das nachreichen kann.

FRAGE HELLER: Mich würde interessieren, ob es irgendwelche Regierungskommunikation zwischen der Türkei und der Bundesregierung gibt, was die aktuellen Wirtschaftsprobleme der Türkei und mögliche Hilfsforderungen angeht. Ist möglicherweise von der Türkei, für die Deutschland ja ein großer Handelspartner ist, eine Initiative ergriffen worden, um über eine Dämpfung dieser wirtschaftlichen Probleme zu sprechen?

DR. BARON: Ich kann gerne beginnen. Ich kann über das hinaus, was wir am Montag gesagt hatten, nichts Neues berichten. Wir hatten ja am Montag betont, dass wir die Entwicklung natürlich genau beobachten und Interesse daran haben, dass die Türkei ein stabiles und demokratisches Land ist. Darüber hinaus kann ich aber von keinem neuen Stand oder Neuigkeiten berichten.

FRAGE JESSEN: Herr Burger, noch einmal zu dem konkreten Fall des 73-jährigen Herr Altaylı, dessen Name ja von seiner Tochter öffentlich gemacht worden ist: Können Sie uns sagen, ob es sich um einen Menschen mit doppelter Staatsangehörigkeit handelt, oder hat er ausschließlich die deutsche?

Können Sie uns, da Sie ihn ja konsularisch betreuen, sagen, ob es zutrifft, dass im Verlauf dieser einjährigen Inhaftierung der zuständige Staatsanwalt dreimal ausgewechselt wurde, was dann sozusagen auch eine verlängernde Wirkung auf das Verfahren hat? Ist das ein Muster, das Sie auch in anderen Fällen beobachten und kennen?

BURGER: Ich kann Ihnen leider keine weiteren Details zu dem Einzelfall mitteilen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Könnten Sie versuchen, das nachzureichen oder es zu bestätigen? Das sind ja Informationen, die auf dem Markt sind.

BURGER: Ich glaube, wir werden hier aus Rücksicht auf den Persönlichkeitsschutz der Betroffenen, was konsularische Einzelfälle angeht, ganz grundsätzlich schmallippig bleiben. Wenn die Betroffenen von sich aus entscheiden, einzelne Aspekte ihrer Situation öffentlich bekannt zu machen, respektieren wir das natürlich. Aber das ist jetzt, glaube ich, für mich kein Anlass, dann darüber hinausgehend noch weitere Informationen mitzuteilen.

ZUSATZ JESSEN: Aber die Frage nach einer doppelten oder einfachen Staatsangehörigkeit wird normalerweise vom Auswärtigen Amt hier beantwortet.

BURGER: Wenn das so sein sollte, dann trage ich das gerne nach.

FRAGE KÜFNER: Herr Seibert, ich wollte nach dem Besuch des russischen Präsidenten Putin fragen. Sie hatten ja bereits am Montag gesagt, dass Syrien eine große Rolle bei diesen Gesprächen spielen werde. Welche Erwartungshaltung wird denn an Deutschland herangetragen, wenn es um die Finanzierung des Aufbaus in Syrien geht? Wo sieht Deutschland selbst dabei seine Rolle?

STS SEIBERT: Ich kann Ihnen zu dem, was am Samstag an Erwartungshaltung an die Bundeskanzlerin oder an die Bundesregierung herangetragen werden wird, natürlich überhaupt nichts sagen. Wir sind weiterhin einige Tage vor dem Gespräch, und deswegen werde ich auch zu der Begegnung mit Präsident Putin hier jetzt keine weitere Stellung nehmen.

Zu dem großen Bereich Syrien: Wir haben hier unzählige Male vorgetragen, wie groß unser Interesse an einer politischen Lösung dieses blutigen Konflikts ist und dass das für uns im Vordergrund steht.

ZUSATZFRAGE KÜFNER: Sieht Deutschland für sich eine Rolle beim Wiederaufbau, wenn es an den Wiederaufbau geht?

STS SEIBERT: Zunächst einmal müssen wir doch zu einer Situation in Syrien kommen, in der das Blutvergießen endet. Davon sind wir im Moment ganz besonders in einigen Landesteilen ja noch entfernt. Wir müssen zu einer Situation kommen, in der binnenvertriebene wie auch ins Ausland geflüchtete Syrer wieder in der Lage sind, über eine Rückkehr in eine sichere Situation nachzudenken. Auch davon sind wir noch weit entfernt. Deswegen stellt sich diese Frage für uns jetzt nicht prioritär, sondern wir versuchen, innerhalb der Weltgemeinschaft unseren Beitrag dazu zu leisten, dass eine politische Lösung möglich wird und dass Bedingungen geschaffen werden, die den Menschen dort auch wieder ein vernünftiges Leben ermöglichen.

FRAGE: Herr Seibert, ich würde gerne daran anschließen und fragen, ob die Bundesregierung bereit ist, mit Herrn Assad einen Waffenstillstand auszuhandeln, bzw. ob dann, wenn es an den Wiederaufbau geht es hat ja in den vergangenen Monaten immer wieder Äußerungen darüber gegeben, dass man sich eine politische Zukunft Syriens mit Assad nicht vorstellen könne , die Bundesregierung bereit wäre, Hilfszahlungen zu leisten, wenn Assad noch im Amt ist.

STS SEIBERT: Die Aufgabe, zu einer politischen Lösung in Syrien beizutragen, hat ja aus guten Gründen der UN-Sonderbeauftragte Staffan de Mistura, dessen Arbeit wir mit allen Möglichkeiten, die wir haben, unterstützen. Insofern wird die Bundesregierung nicht Waffenstillstände aushandeln, sondern wir unterstützen die Arbeit der UN, Herrn de Misturas und aller, die in diese Richtung arbeiten. Das ist für uns, wie ich es gerade auch Frau Küfner gesagt habe, erst einmal das Vorrangige, und deswegen spreche ich jetzt hier noch nicht über eine Rolle, die einzelne Staaten außerhalb Syriens beim Wiederaufbau spielen könnten.

ZUSATZFRAGE: Herr Burger, ein Thema, das gerade auch vom Auswärtigen Amt in den vergangenen Monaten gespielt wurde, waren ja die Kriegsverbrechen und das Schaffen der Möglichkeit, diese zu registrieren und sie dann auch zu verfolgen. Wird das denn am Sonnabend eine Rolle spielen, auch angesichts der Tatsache, dass sich Russland ja mit einem Veto weigert, hier den Internationalen Strafgerichtshof arbeiten zu lassen?

BURGER: Ich glaube, wir haben unsere Position dazu korrekt dargestellt. Im Übrigen werde ich, wenn schon Herr Seibert den Gesprächen am Samstag nicht vorgreifen möchte, das natürlich noch sehr viel weniger tun.

ZUSATZFRAGE: Können Sie etwas zu diesem Punkt der Kriegsverbrechen ergänzen, Herr Seibert?

STS SEIBERT: Nein, ich kann dazu an dieser Stelle nichts ergänzen.

FRAGE HELLER: Es gab ja gestern vonseiten Russlands und der Türkei den Vorschlag oder die Idee zu einer Art von Syrien-Gipfel unter Hinzuziehung von Herrn Macron und Frau Merkel. Wäre die Bundesregierung denn bereit, in einer solchen Zusammensetzung mitzuarbeiten, um einen Beitrag zur politischen Lösung des Konflikts zu leisten?

STS SEIBERT: Ich kann Ihnen jetzt jedenfalls nicht über konkrete Pläne der Bundesregierung oder der Bundeskanzlerin berichten, an so einem Gipfel teilzunehmen.

FRAGE: Herr Seibert, ich habe eine technische Frage zu dem Verlauf der Veranstaltung am Samstag. Habe ich es richtig verstanden, dass eine Pressekonferenz vor dem Treffen geplant ist, nicht nach dem Treffen? Falls ja, auf wessen Wunsch hin? Hat sich Herr Putin gewünscht, dass es danach kein Pressetreffen gibt?

STS SEIBERT: Wir haben diese Frage am Montag schon erörtert, und ich kann es deswegen nur wiederholen: Es wird zu Beginn der Begegnung in Meseberg Stellungnahmen bzw. Statements der Bundeskanzlerin und des Präsidenten vor der Presse geben, keine Pressekonferenz in diesem Sinne. So ist es dieses Mal vereinbart worden. Es hat bei der letzten Begegnung in Sotschi eine Pressekonferenz gegeben, und es wird auch in Zukunft sicherlich wieder so etwas geben. Das wird jedes Mal auch mit Blick auf den Zeitplan, die zur Verfügung stehende Zeit usw. neu entschieden, und diesmal ist es so entschieden worden.

FRAGE JUNG: Rein zum Verständnis, Herr Seibert: Ergibt es nicht mehr Sinn, nach dem Gespräch Statements zu verlesen, damit man weiß, was herausgekommen ist?

STS SEIBERT: Ich glaube, verlesen wird gar nichts.

ZUSATZ JUNG: Aber Sie wissen, was ich meine.

STS SEIBERT: Nein, das, was Sie meinen oder was Sie jedenfalls ausgedrückt haben, kann ich nicht bestätigen. Das ist so vereinbart worden. Das ist ein Format, das wir durchaus nicht selten haben. Wir haben auch alle anderen Arten von Presseformaten. In diesem Fall ist es so. Wenn Sie es anders angelegt hätten, dann nehme ich das zur Kenntnis. Ich habe Sie allerdings ganz selten bei Pressekonferenzen gesehen.

FRAGE: Aber wird denn danach wenigstens ein Pressestatement verschickt? Werden wir überhaupt erfahren, worum es ging?

STS SEIBERT: Zunächst einmal ist das eine Begegnung der Bundeskanzlerin mit dem russischen Präsidenten, die wie alle Gespräche, die sie mit ihm führt, natürlich auch vertraulich ist. Ob danach in der einen oder anderen Form der eine oder andere Gesprächsteilnehmer noch informieren wird, kann ich Ihnen jetzt nicht sagen.

BURGER: Herr Jessen, ich habe einen Nachtrag zu Ihrer Frage nach der Staatsangehörigkeit in dem von Ihnen angesprochenen Fall. In der Tat ist die Person, um die es hier geht, ein Doppelstaatler, also ein türkischer und deutscher Staatsangehöriger.

FRAGE: Herr Heller hat das Treffen in Bezug auf Syrien, über das zumindest in den Agenturen berichtet wird, am 7. September ja schon angesprochen. Müsste an einem solchen Treffen ich weiß nicht, wie da die Gepflogenheiten sind auch der UN-Sondergesandte teilnehmen?

BURGER: An welchem Treffen?

ZUSATZ: Ich meine das Treffen am 7. September zwischen Macron, Merkel, Putin und, glaube ich, Erdoğan in Istanbul. Dabei soll es noch einmal um Syrien gehen. Darüber ist in Agenturen berichtet worden. Meine Frage ist, ob an einem solchen Treffen nicht auch der Sondergesandte teilnehmen müsste.

STS SEIBERT: Vielleicht will ich es noch einmal kurz wiederholen, bevor sich da etwas festsetzt: Wir berichten über die öffentlichen Termine der Bundeskanzlerin grundsätzlich am Freitag der Vorwoche, und ich kann Ihnen heute nicht von solchen Planungen berichten.

BURGER: Vielleicht einfach zur Ergänzung. Ganz grundsätzlich sind wir hinsichtlich dieses Themenkomplexes selbstverständlich der Meinung, dass die Gespräche zum Syrien-Dossier, die es gibt und in dessen Rahmen es verschiedene Formate gibt, in denen Gespräche geführt werden einerseits unter russisch-türkisch-iranischer Führung, das sogenannte Astana-Format, andererseits in Formaten, an denen auch die Bundesregierung beteiligt ist, die sogenannte „Small Group“ , letztendlich nur zur Vorbereitung dessen dienen können, Beiträge zu dem Friedensprozess, dem offiziellen Verhandlungsprozess, den der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mandatiert hat, unter Leitung des UN-Sondergesandten Staffan de Mistura zu leisten.

FRAGE REICHE: Frau Petermann, wie weit ist man denn im Innen- und Heimatministerium mit dem Aufbau der Unterabteilung „Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse“. Ist man inzwischen arbeitsfähig und hat vielleicht auch schon gemeinsame Projekte?

PETERMANN: Die Heimatsabteilung ist im Aufbau. Sie ist aufwachsend. Ab September wird eine ganze Anzahl neuer Kollegen zu uns stoßen, sodass wir da auf einem sehr guten Weg sind und die Heimatsabteilung selbstverständlich auch arbeitsfähig ist, was zahlreiche Projekte angeht. Es ist ja auch so, dass einige dieser Aufgaben durchaus schon zumindest zum Teil im Haus erledigt wurden. Gesellschaftlicher Zusammenhalt war schon immer ein Thema des BMI. Das hat sich in einer Unterabteilung befunden, die jetzt mit in die neue Abteilung H aufgenommen wurde.

ZUSATZFRAGE REICHE: Welches werden dann die ersten Projekte dieser Unterabteilung sein, wenn die ab September zu arbeiten anfangen wird?

PETERMANN: Die wird nicht ab September zu arbeiten anfangen, sondern die arbeitet fortwährend. Ich hatte es gerade gesagt: Gesellschaftlicher Zusammenhalt war schon immer ein Thema. Es gibt zahlreiche Projekte zum gesellschaftlichen Zusammenhalt Insofern stimmt es nicht, zu sagen, oder es wäre keine korrekte Aussage, zu sagen, die werde erst im September zu arbeiten anfangen.

ZUSATZFRAGE REICHE: Im Juni haben Sie gesagt, sie sei im Aufbau. Jetzt habe ich nicht ganz verstanden, ob sie noch im Aufbau ist oder ob sie schon zu arbeiten begonnen hat.

PETERMANN: Sie ist im Aufbau und arbeitet natürlich dabei.

FRAGE JUNG: Frau Petermann, zum Thema „Aquarius“: Das BMI hat ja bekanntgegeben, dass Deutschland bis zu 50 der geretteten 141 Migranten aufnehmen will. Das passiert ja schon zum wiederholten Mal. Vor ein paar Wochen gab es den Fall mit der „Lifeline“. Wird es jetzt Standard, dass Deutschland, wenn private Seenotretter Menschen zum Beispiel vor der libyschen Küste retten, einen Anteil dieser Menschen aufnimmt?

Herr Seibert, wie findet die Kanzlerin das? Sie hat sich ja auch hier in der BPK als Fan der privaten Seenotretter geoutet.

PETERMANN: Sie haben zu Recht gesagt, es gab schon einmal die Aufnahme von 50 im Mittelmeer Geretteten. Das Ganze reiht sich in zahlreiche Aktionen seit der Amtsübernahme des Ministers ein, aus humanitären Gründen aktiv zu werden. Denken Sie an das Resettlement für 4600 Flüchtlinge in diesem Jahr und 5600 im kommenden Jahr, an die 50 Migranten, die, Mitte Juni aus Seenot gerettet, bei uns aufgenommen werden sollen, die Weißhelme mit ihren Familienangehörigen und jetzt die bis zu 50 Geretteten vom gestrigen Tage und die Entscheidung des Ministers, diese Menschen aus Gründen der Humanität bei uns aufzunehmen.

Granz grundsätzlich muss man aber sagen, dass innerhalb Europas eine Regel gefunden werden muss, wie die Verteilung solidarisch zu erfolgen hat. Das muss gesteuert werden. Denn die Humanität auf der einen Seite und die Steuerung auf der anderen Seite sind in gleicher Weise wichtige Anliegen unseres Hauses.

STS SEIBERT: In dem vorliegenden Fall war es erst einmal wirklich wichtig, ganz konkret die Menschen, die aus Seenot gerettet wurden, schnell in Sicherheit zu bringen. Die Bundesregierung begrüßt, dass das gelungen ist, weil sich eben nicht nur Deutschland, sondern auch einige andere europäische Mitgliedsstaaten und Partner solidarisch engagiert abgestimmt haben. Sie haben die Erklärung des Bundesinnenministers gestern gehört. Aber es ist eben auch richtig, was er in dieser Erklärung noch gesagt hat. Der zukünftige Umgang mit aus Seenot geretteten Migranten bedarf allerdings einer baldigen europäischen Lösung.

Für uns als Bundesregierung bleibt also wichtig, dass es dauerhaft verlässliche europäische Lösungen bei der Seenotrettung, bei den Asylverfahren und bei der Aufnahme von Flüchtlingen gibt. Diese Lösungen gilt es auf europäischer Ebene zügig zu erarbeiten. Deutschland ist selbstverständlich bereit, seinen Beitrag zu leisten, und hat dies immer und immer wieder bewiesen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich kann meine Frage gern präzisieren, Frau Petermann. Wird Herr Seehofer, solange es keine gemeinsame europäische Lösung, kein Regelwerk gibt, bei jedem neuen Fall von auf Seenotretterbooten geretteten Menschen über die Humanität entscheiden, oder gibt es dazu jetzt quasi eine Regel, dass Deutschland immer einen Teil übernimmt?

PETERMANN: Ich kann Ihnen zu zukünftigen Fällen nichts sagen außer dem Hinweis auf die Rechtslage, dass die Entscheidung des Bundesinnenministers dafür erforderlich ist.

FRAGE JESSEN: Frau Petermann, vielleicht auch Herr Seibert, ist die Dringlichkeit einer gesamteuropäischen Lösung gesprächsweise auch mit den Gesprächen verbunden, die derzeit noch über die Rückführung bei sekundärer Migration geführt werden? Das ist zwar ein anderer Sachverhalt, aber er hängt natürlich damit zusammen. Zum Teil wären auch die Partnerstaaten, weil Mittelmeeranrainer, dieselben. Sind diese beiden Themenkomplexe also im Gespräch miteinander verbunden?

PETERMANN: Das ist zwar ein netter Versuch, aber ich werde zum Inhalt der bilateralen Verträge hier keine Auskunft erteilen, solange sie nicht abgeschlossen sind.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Eine Frage an das Landwirtschafts- und das Gesundheitsministerium: In der vergangenen Regierungspressekonferenz hatten wir anlässlich des Glyphosat-Urteils in den USA auch darüber gesprochen, ob die Frage der Krebsrelevanz in Deutschland neu geprüft wird. Im Koalitionsvertrag steht: Ausstieg aus Glyphosat wegen der Biodiversität. Ich denke, mittlerweile hat die Umweltministerin angeregt, dass die Ministerien für Landwirtschaft und Gesundheit das US-Urteil, in dem es um das Krebsrisiko ging, zum Anlass nehmen, auch noch einmal über die Krebsrelevanz und ihre Einschätzung in Deutschland und Europa nachzudenken. Tun Sie das?

LENZ: Erst einmal haben sowohl die Umweltministerin als auch die Bundeslandwirtschaftsministerin betont, dass der Koalitionsvertrag eingehalten wird. Im Koalitionsvertrag ist schon geregelt, dass man den Glyphosat-Einsatz minimieren und dann grundsätzlich beenden will.

Die Ministerin hat auch einen entsprechenden Verordnungsentwurf vorgelegt, in dem schon vorgesehen ist, dass Glyphosat im Privatanwenderbereich, also zum Beispiel bei Hobbygärtnern, überhaupt nicht mehr eingesetzt werden darf und es auch in der Landwirtschaft sehr strikte Vorgaben gibt, wann Glyphosat überhaupt noch eingesetzt werden kann.

Nur als Beispiel, um es einzuordnen: Dabei geht es zum Beispiel um Flächen, die erosionsgefährdet sind. Dort wäre es schwierig, mechanisch Pflanzenschutz zu betreiben, weil diese Flächen dann gegebenenfalls erodieren könnten. Insofern gibt es Sachzwänge, die vorgeben, dass man Glyphosat vielleicht noch verwenden kann, aber, wie gesagt, unter sehr, sehr strengen Voraussetzungen. Trotzdem bleibt das Ziel, die Glyphosat-Anwendung komplett zu verhindern, den Glyphosat-Einsatz zu minimieren und dann grundsätzlich zu beenden.

Zu Ihrer anderen Frage nach der Krebsgefahr: Sie wissen vielleicht, dass es schon vor einigen Jahren eine Auswertung von Tausenden von Studien gab, die die gesundheitlichen Auswirkungen geprüft haben. Unabhängige Wissenschaftler sowohl in Deutschland als auch in Europa und weltweit kommen darin überein, dass bei bestimmungsgemäßem und sachgerechtem Gebrauch von dem Wirkstoff Glyphosat keine schädlichen Auswirkungen für die Gesundheit von Mensch und Tier zu erwarten sind. Insofern gibt es diese Studien schon. Ich verweise dazu unter anderem auf die EFSA. Aber auch Behörden weltweit, die Risikobewertung betreiben, sind zu diesem Ergebnis gekommen.

EWALD: Ich habe dazu keine Ergänzungen. Ich kann nur noch einmal meinen Hinweis von Montag erneuern, dass die Risikoeinschätzung von Pflanzenschutzmitteln in der Zuständigkeit des BMEL liegt, das für den gesundheitlichen Verbraucherschutz federführend ist, und im Übrigen auch noch einmal den Hinweis geben, dass das Gerichtsurteil in den USA nicht auf der Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse getroffen wurde.

ZUSATZ JESSEN: Das ist mir bekannt. Auch die EFSA-Studie und natürlich die politischen Folgen daraus sind bekannt. Deswegen reduziert es sich, wenn man so will, auf den Ansatz Biodiversität.

Die Frage oder die Anregung der Bundesministerin lautete ja so habe ich sie verstanden : Muss oder sollte man nicht das US-Urteil zum Anlass nehmen, doch noch einmal erneut darüber nachzudenken, ob nicht auch gesundheitliche Risiken für Menschen bestehen, die, wenn man den Begriff weit auslegt, irgendwie ja auch zur Biodiversität gehören?

HAUFE: Ich kann dazu noch einmal etwas sagen, damit die Umweltministerin hier richtig verstanden wird. Sie hat gesagt, dass sie davon ausgeht, dass sich das Ministerium für Gesundheit einfach auch aus Interesse und seiner Zuständigkeit für die Krebsvorsorge und das Bundeslandwirtschaftsministerium aus seiner Zuständigkeit für den gesundheitlichen Verbraucherschutz heraus, sicherlich mit diesem Urteil beschäftigen werden. Das hat sie gesagt. Deswegen können wir das Zuständigkeitsmikado, denke ich, da beenden.

Ich würde nur noch einmal unterstreichen wollen, was die Kollegin des BMEL gesagt hat und was die EU-Kommission unter anderem am Montag klargestellt hat. Die Rechtssituation in der Europäischen Union ist, dass wir durch eine ECHA-Entscheidung, also durch eine Entscheidung der Europäischen Chemikalienagentur, weiter die Grundlage für die Zulassung von Glyphosat haben. Denn die ECHA hat das hat die Kollegin gerade ausgeführt verschiedene Studien ausgewertet und den momentanen wissenschaftlichen Kenntnisstand so bewertet, dass eine Krebsgefahr von Glyphosat nicht anzunehmen ist. Das ist so aus den wissenschaftlichen Erkenntnissen, wie sie die ECHA dargelegt hat, zu schließen. Dass wir in der Debatte vielleicht irgendwann wieder an einem anderen Punkt stehen, ist eine andere Frage, aber das ist die momentane Situation.

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