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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 12. Oktober 2018

Vertrauensschmutz ► RegPK vom 12. Oktober 2018

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Teilnahme am Unternehmertag des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen; Empfang der Ministerpräsidentin Norwegens, Teilnahme an einer Veranstaltung zum Aktionsplan SDG3/globale Gesundheit, Kabinettssitzung, Kabinettsausschuss „Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union“, Regierungserklärung im Deutschen Bundestag, Teilnahme am Europäischen Rat in Brüssel, Teilnahme am ASEM-Gipfel in Brüssel), Globaler Migrationspakt, Schicksal des vermissten Journalisten Jamal Khashoggi, italienischer Haushaltsplan, Diesel-Konzept der Bundesregierung, Beschluss des EU-Umweltrats zur Reduktion des CO2-Ausstoßes im Autoverkehr, Moorbrand auf dem Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle bei Meppen, Konzept des Bundeswirtschaftsministers hinsichtlich einer weiteren steuerlichen Entlastung von Unternehmen, Reduktion der Lebensmittelverschwendung in Deutschland, deutsch-türkische Beziehungen, Einrichtung von Meldeplattformen gegen Lehrer durch die AfD, geplanter Gipfel zur Lage in Syrien, Langzeitarbeitslosenstatistik, deutsche Rüstungsexporte, Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze, neue Stelle für Herrn Maaßen im BMI, Personalaufstockung bei Frontex, digitales Bürgerportal

Naive Fragen zu:
Tötung eines saudischen Journalisten (ab 11:27 min)
– wie geht die Bundesregierung mit dem Verschwinden des Herrn Khashoggi um? Es gibt Berichte, dass der Mann im saudischen Konsulat in Istanbul getötet worden sei. Seine Körperteile wurden zerlegt. Es gibt Berichte, dass 15 saudische Agenten an dem Tag seines Verschwindens in die Türkei gereist sein sollen, darunter ein Autopsieexperte. Wie gehen Sie mit dem ganzen Fall um?
– on wem erwarten Sie die Ermittlungsarbeiten? Vertrauen Sie dabei den türkischen Behörden? Es gibt bereits Forderungen, dass es eine UN-Kommission, eine unabhängige Expertengruppe geben soll.
– nur zum Verständnis: Wessen Ermittlungsergebnisse werden Sie denn jetzt abwarten? Wenn die Türken ein Ermittlungsergebnis vorlegen, ist das dann ist für die Bundesregierung quasi das Urteil? (ab 18:10 min)
– hat Herr Maas den saudischen Botschafter einberufen und ihm quasi die deutsche Haltung mitgeteilt, oder war das jetzt ein Kaffeegespräch oder so etwas?
– Würden Sie deutschen Journalisten oder Journalisten in Deutschland davon abraten, die saudische Botschaft hier zu besuchen?

Moorbrand (ab 25:04 min)
– Wird jetzt wieder getestet? Gibt es jetzt wieder neue Waffentests, zum Beispiel vonseiten der Bundeswehr oder privater Rüstungsunternehmen? Dann habe ich noch eine Frage zu Wolfram. Es gibt ja Berichte darüber, dass Wolfram krebsgefährdend sein soll. Sind diese Berichte denn bekannt? Lehnen Sie das ab? Sie sagten ja am Mittwoch, dass Sie das irgendwie nicht nachvollziehen könnten. Sie hatten auch angekündigt, dass Sie untersuchen wollen, wie Wolframemissionen getestet werden können. Gibt es da schon Ergebnisse?
– Das Problem scheint ja zu sein, dass diese Patronen, wenn sie zum Beispiel bei großer Hitze verbrannt werden, giftig sein könnten. Haben Sie darüber Erkenntnisse? Testen Sie da etwas? Gibt es Erkenntnisse über die Wasserlöslichkeit von Wolfram in diesem Gebiet, also darüber, dass das ins Grundwasser gelangen könnte?

Türkei (ab 31:14 min)
– können Sie uns einen aktuellen Stand nennen, was die deutschen politischen Gefangenen in der Türkei angeht?
– Wir warten seit Februar auf eine völkerrechtliche Bewertung des türkischen Angriffs auf Afrin. Haben Sie die dabei?

Deutsche Waffen (ab 35:35 min)
– Ist die Berichterstattung falsch, Herr Seibert, dass die Bundesregierung weiterhin jeden einzelnen Fall in Sachen Waffenexporte nach Saudi-Arabien prüft? Denn das widerspricht ja dem Satz im Koalitionsvertrag.
– Aber es ist doch klar zu verstehen, dass das eine grundsätzliche Haltung ist und das keine neuen Einzelfälle betrifft.

 

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 12. Oktober 2018:

STS SEIBERT: Guten Tag, meine Damen und Herren! Danke an die Bundespressekonferenz, dass wir es heute um eine halbe Stunde vorverlegen konnten. Sie wissen vielleicht, dass die Bundeskanzlerin gleich einen Staatsgast aus Slowenien empfängt deswegen diese Vorverlegung. Ich danke noch einmal dafür.

Die öffentlichen Termine für die kommende Woche:

Montag, den 15. Oktober, wird die Bundeskanzlerin hier in Berlin am Unternehmertag des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen, BGA, teilnehmen. Sie hält dort gegen 14.20 Uhr eine Rede zu den aktuellen wirtschaftspolitischen Herausforderungen.

Am Dienstag wird sie um 13 Uhr die norwegische Ministerpräsidentin Erna Solberg zu einem Gespräch im Kanzleramt begrüßen. Deutschland und Norwegen sind enge Freunde und Partner. Wir arbeiten besonders eng in Fragen der globalen Gesundheitsförderung und der Klima- und Entwicklungspolitik zusammen. Das sind auch mögliche Themen des Gesprächs. Aber es werden natürlich auch andere bilaterale und internationale Fragen angesprochen werden. Vor dem Gespräch geben beide kurze Statements vor der Presse ab.

Am Abend werden Ministerpräsidentin Solberg und die Bundeskanzlerin gemeinsam an der Veranstaltung zum Aktionsplan für SDG3/globale Gesundheit teilnehmen. SDG sind die Strategic Development Goals der Vereinten Nationen. Das dritte davon ist die globale Gesundheit. Der sogenannte World Health Summit und die Gates Foundation haben hier in Berlin eine Veranstaltung organisiert, an der beide Regierungschefinnen teilnehmen. Die Kanzlerin wird von 18 Uhr bis 19 Uhr anwesend sein und dort neben der Ministerpräsidentin eine Rede halten. Vorher werden Bill Gates und der Generalsekretär der Weltgesundheitsorganisation Tedros sprechen. Das Ganze findet hier in Berlin im Estrel-Hotel statt.

Am Mittwoch findet wie üblich ab 9.30 Uhr die Sitzung des Bundeskabinetts statt.

Im Anschluss daran tagt der Kabinettsausschuss „Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union“, der sogenannte Kabinettsausschuss Brexit. Er beschäftigte sich erneut mit dem aktuellen Verhandlungsstand und mit den innerstaatlichen Vorbereitungen auf den Austritt. Wie Sie wissen, nimmt die Bundesregierung die Vorbereitung auf den Brexit sehr ernst. Seit Sommer 2016 werden für alle Austrittsszenarien Vorkehrungen getroffen.

Um 13 Uhr wird die Bundeskanzlerin dann im Bundestag eine Regierungserklärung zum bevorstehenden Europäischen Rat und zu dem ASEM-Gipfel, der sich diesem Europäischen Rat dieses Mal anschließt, abgeben.

Gleich im Anschluss reist sie nach Brüssel, wo sich am 17. und 18. Oktober die Staats- und Regierungschefs der EU zum Europäischen Rat in verschiedenen Formaten treffen. Es beginnt am 17. Oktober mit einem Arbeitsabendessen des Europäischen Rates zu 27. Thema ist der Brexit. Der Verhandlungsführer der Europäischen Union, Michel Barnier, wird den 27 Staats- und Regierungschefs über den Stand der Verhandlungen mit Großbritannien berichten.

Der Europäische Rat als solcher beginnt am Donnerstagmorgen wie üblich mit einem Zusammentreffen der Staats- und Regierungschefs mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, Antonio Tajani.

Dann stehen im Wesentlichen drei Punkte auf der Tagesordnung, zu denen auch Schlussfolgerungen geplant sind: erstens Migration, zweitens innere Sicherheit und drittens Außenbeziehungen. Außerdem wird die österreichische Ratspräsidentschaft über den Stand der Beratungen des kommenden mehrjährigen Finanzrahmens der Europäischen Union, der für die Jahre 2021 bis 2027 gelten soll, berichten. Dazu sind keine Beschlüsse geplant.

Abschließend findet ein Arbeitsmittagessen statt. Das ist dann ein Euro-Gipfel im sogenannten inklusiven Format wieder zu 27, ohne Großbritannien. Dort wird der Eurogruppenvorsitzende Mário Centeno über den Stand der Verhandlungen zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion mit Blick auf den Euro-Gipfel im Dezember berichten. Es handelt sich um eine Bestandsaufnahme.

Zu alledem wird es am Dienstag um 10 Uhr hier in der Bundespressekonferenz ein Briefing geben, das Herr Corsepius und ich anbieten.

Dieses Briefing befasst sich auch mit dem ASEM-Gipfel, also dem Asien-Europa-Gipfel, der im Anschluss an den Europäischen Rat und den Euro-Gipfel in Brüssel abgehalten wird. Das geht vom späten Donnerstagnachmittag bis Freitagnachmittag. 51 Staaten aus Europa und Asien nehmen teil. Gemeinsam vertritt man damit rund zwei Drittel der Weltbevölkerung, rund zwei Drittel des Welthandels und auch rund zwei Drittel des globalen BIP. Den Vorsitz hat der Präsident des Europäischen Rates, Donald Tusk. Das Thema, unter dem dieses Mal die Diskussionen ablaufen sollen, heißt: „Europa und Asien: globale Partner für globale Herausforderungen“.

Das Briefing dazu und zum Europäischen Rat findet am Dienstag um 10 Uhr statt.

BREUL: Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um zum Globalen Migrationspakt Stellung zu nehmen. In den letzten Tagen gab es dazu einiges an Aufregung und, wie wir fanden, auch einiges an Fehlinterpretation und Fehlinformation.

Ich würde hier gern noch einmal Folgendes unterstreichen. Der Globale Migrationspakt, so, wie er am 13. Juli finalisiert und offiziell an den Präsidenten der VN-Generalversammlung übermittelt wurde, ist eine politische Absichtserklärung der Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen und soll die Grundlage für global besser geregelte und sichere Migration sein. Er bildet so das Fundament für eine umfassende internationale Zusammenarbeit zwischen Herkunfts-, Transit- und Zielländern. Der Globale Migrationspakt wird kein völkerrechtlicher Vertrag sein. Folglich werden keine völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesregierung begründet. Ebenso wenig werden durch den Globalen Migrationspakt nationale Hoheitsrechte eingeschränkt oder übertragen.

Zur Umsetzung des Paktes wurde die Rolle der Internationalen Organisation für Migration, IOM, nachhaltig gestärkt und die Einrichtung eines Migrationsnetzwerkes der Vereinten Nationen vereinbart.

Der Pakt enthält zehn Leitprinzipien und 23 Ziele sowie pro Ziel einen Katalog von möglichen freiwilligen Umsetzungsinstrumenten. Hierbei wären mehr Unterstützung von Herkunftsländern zur Reduzierung von Ursachen irregulärer Migration, Bekämpfung des Menschenhandels und Menschenschmuggels, sichere Grenzen, Beachtung der Menschenrechte, Rückführung und Reintegration sowie nachhaltige Integration zu nennen.

STS SEIBERT: Ich darf mich dem anschließen und will absolut unterstützen, was der Kollege aus dem Auswärtigen Amt gesagt hat. Wir als Bundesregierung begrüßen dieses Rahmenwerk, das von der UNO initiiert ist, weil es eigentlich zum ersten Mal den gemeinsamen Willen der internationalen Gemeinschaft dokumentiert, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen, um Migration weltweit, global zu steuern und zu ordnen. Wir begrüßen, dass darin auch ausdrücklich das Leitprinzip, illegale Migration zu reduzieren, vorgesehen ist.

FRAGE DR. RINKE: Eine Frage an das Auswärtige Amt: Haben Sie einen Überblick darüber, wie viele Länder nicht mitmachen? Die USA haben sich ja schon davon verabschiedet, Ungarn auch. Jetzt gab es Presseberichte, dass auch Österreich davon Abstand nehmen will, weil es innerhalb der Regierung in Wien dazu Diskussionen gibt. Haben Sie also einen Überblick darüber, wie viele Länder nicht mitmachen?

BREUL: Zum Verfahren kann ich sagen, dass der Pakt, wie ich eingangs erwähnte, am 13. Juli finalisiert und an den Präsidenten der VN-Generalversammlung übermittelt wurde. Als nächster Schritt ist eine Annahme auf der Gipfelkonferenz in Marokko am 10. und 11. Dezember geplant. Anschließend voraussichtlich Anfang 2019 ist eine formelle Indossierung durch die VN-Generalversammlung vorgesehen.

Wir sind Herr Seibert hat es gerade gesagt davon überzeugt, dass dieser Pakt ein wichtiges Instrument und auch ein guter Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Interessen von Herkunftsländern, Transitländern und Zielländern sein kann.

Wie die Zahlenverteilung genau sein wird, wie viele bei der Indossierung in der Generalversammlung zustimmen werden und wie viele nicht, das vermag ich noch nicht zu prophezeien. Auch wir haben gesehen, dass es Fragezeichen auch bei einigen EU-Mitgliedsländern gibt. Wir werben für diesen Pakt. Wir sagen, er ist ein guter, vernünftiger Kompromiss und hilft, uns gegenüber diesem globalen Phänomen, das wir nur auf globaler Ebene angehen können, richtige Instrumente in die Hand zu geben.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Ist es Ziel der Bundesregierung, eine gemeinsame Positionierung der EU-Länder zu erreichen? Gibt es dazu Absprachen?

BREUL: Ziel ist für die Bundesregierung eine möglichst breite Unterstützung für diesen Pakt. Aus unserer Sicht wäre es natürlich auch wünschenswert, dass sich dem viele EU-Mitgliedsstaaten anschließen. Aber letztlich obliegt es natürlich jedem VN-Mitgliedsland das ist ja ein VN-Prozess , diese Entscheidung zu treffen.

STS SEIBERT: Aber noch einmal: Dieser Global Compact ist bei all der Bedeutung, die wir ihm beimessen, und der Unterstützung, die wir ihm geben, rechtlich nicht bindend und berührt in keiner Weise die nationale Souveränität der Staaten.

FRAGE JUNG: Ich möchte zum Fall des saudischen Journalisten kommen. Herr Seibert, Herr Breul, wie geht die Bundesregierung mit dem Verschwinden des Herrn Khashoggi um? Es gibt Berichte, dass der Mann im saudischen Konsulat in Istanbul getötet worden sei. Seine Körperteile wurden zerlegt. Es gibt Berichte, dass 15 saudische Agenten an dem Tag seines Verschwindens in die Türkei gereist sein sollen, darunter ein Autopsieexperte. Wie gehen Sie mit dem ganzen Fall um?

STS SEIBERT: Die Bundesregierung ist über das spurlose Verschwinden des saudischen Journalisten Khashoggi sehr besorgt. Der Verdacht, der hier im Raum steht Sie haben einige Elemente erwähnt , ist entsetzlich. Deswegen muss dieses Verschwinden so schnell und so gründlich, wie möglich, aufgeklärt werden. Saudi-Arabien muss sich an dieser Aufklärung in vollem Umfang beteiligen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Von wem erwarten Sie die Ermittlungsarbeiten? Vertrauen Sie dabei den türkischen Behörden? Es gibt bereits Forderungen, dass es eine UN-Kommission, eine unabhängige Expertengruppe geben soll.

STS SEIBERT: Es ist nicht an mir, das zu beurteilen. Zunächst einmal ist das Ganze, wenn es denn geschehen ist, in der Türkei geschehen. Deswegen sind natürlich die türkischen Behörden aufgefordert. Sie sind dabei, diese Sache zu ermitteln.

Aus unserer Sicht muss sich Saudi-Arabien an dieser Ermittlung, an der Aufklärung dieses Falles, in vollem Umfang beteiligen.

BREUL: Ich möchte dazu kurz ergänzen und das verstärken, was Herr Seibert gerade schon gesagt hat. Diese Sorge teilen wir im Auswärtigen Amt. Wir betonen hier immer wieder, dass uns die Freiheit der Presse sowie Schutz und Sicherheit kritischer Journalisten ein Anliegen sind, und zwar weltweit. Das gilt natürlich auch für diesen Fall. Wir erwarten, dass schnell und glaubwürdig Aufklärung geschaffen wird. Diese Aufklärung hat Außenminister Maas in einem Gespräch auch vom Botschafter Saudi-Arabiens erbeten, das Anfang dieser Woche stattfand.

FRAGE DR. RINKE: Plant irgendein Mitglied der Bundesregierung, an der Future-Investment-Konferenz in Riad teilzunehmen? Ich weiß nicht, ob das Wirtschaftsministerium oder ein anderer Vertreter antworten will. Das ist die erste Frage.

Ich weiß nicht genau, an wen meine zweite Frage gehen soll, möglicherweise an das Außenministerium. Es gibt amerikanische Presseberichte, dass die Türken den Amerikanern Beweise für die Tötung in dem Konsulat zur Verfügung gestellt hätten. Hat die Bundesregierung von der türkischen Seite ebenfalls Hinweise, Beweisdokumente oder Filme erhalten?

BREUL: Es entzieht sich meiner Kenntnis, ob über bestimmte Kanäle Informationen übermittelt wurden. Unsere Botschaft das hat Herr Seibert gerade noch einmal gesagt ist: Die, die zur Aufklärung beitragen können, sollen dies jetzt tun.

Eigene Erkenntnisse in dem Fall haben wir naturgemäß nicht.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Gibt es ein Ministerium, das plant, Vertreter zu der Konferenz zu schicken? Ich frage deswegen nach, weil viele amerikanische Unternehmen ihre Teilnahme abgesagt haben.

STS SEIBERT: Mir ist keine geplante Teilnahme bekannt, jedenfalls was mich und das Kanzleramt betrifft.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Herr Seibert, gibt es in der Bundesregierung die Vereinbarung, dass man mögliche Kooperationen mit Saudi-Arabien bis zur Klärung des Falles auf Eis legt?

STS SEIBERT: Jetzt geht es doch darum, einen fürchterlichen Verdacht, der im Raum steht, aufzuklären. Das muss jetzt die Arbeit der türkischen Behörden, auch der saudischen Seite sein. Das unterstützen wir in jeder Richtung.

Das werden wir dann beurteilen, wenn man mehr und Näheres weiß.

FRAGE JESSEN: Meine erste Frage: Bemüht sich die Bundesregierung, um Einblick in Dokumente oder andere Unterlagen zu erhalten, die über diesen Vorfall offenbar kursieren? Sie werden ja in Medien zitiert oder zur Verfügung gestellt. Bemüht sich auch die Bundesregierung um einen eigenen Zugang?

Meine zweite Frage: Ist es angezeigt, dass es keine weiteren direkten Waffenlieferungen geben wird, solange die Vorwürfe gegen Saudi-Arabien nicht geklärt sind?

STS SEIBERT: Sie verbinden hier zwei Dinge miteinander, die zunächst einmal nicht miteinander verbunden sind. Sie wissen, dass wir Rüstungsexportgenehmigungen grundsätzlich restriktiv und verantwortungsvoll und nach einer gründlichen Prüfung des Einzelfalls, der Situation in dem Zielland, der Art und Weise der Waren, die exportiert werden sollen, vornehmen. Daran wird sich nichts ändern.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Zur Situation in dem Zielland gehört es natürlich auch, wenn der Verdacht im Raum steht, dass die Regierung des Ziellandes in ihrer Botschaft in einem anderen Land Menschen töten lässt. Das gehört zu den Verhältnissen, die doch in die Beantwortung der Frage eingehen müssten, ob aktuell Waffenexporte genehmigt oder durchgeführt oder eben zurückgehalten werden. Gehört das nicht zu den Bedingungen des Ziellandes?

STS SEIBERT: Der Verdacht, der hier im Raume steht, dass nämlich diesem kritischen saudischen Journalisten Leid angetan und er möglicherweise getötet wurde das ist ja ein Verdacht , muss belegt werden. Das muss überprüft werden. Das nehmen wir so ernst, dass wir jetzt wirklich eine schnelle und gründliche Aufklärung fordern. Alles Weitere wäre jetzt Spekulation.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Noch die Frage, die vorhin nicht beantwortet wurde: Bemüht sich die Bundesregierung über ihre Dienste um Zugang zu Dokumenten und Unterlagen?

STS SEIBERT: Über operative Einzelheiten der Arbeit der Nachrichtendienste berichte ich hier grundsätzlich nicht.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, nur zum Verständnis: Wessen Ermittlungsergebnisse werden Sie denn jetzt abwarten? Wenn die Türken ein Ermittlungsergebnis vorlegen, ist das dann ist für die Bundesregierung quasi das Urteil?

Herr Breul, hat Herr Maas den saudischen Botschafter einberufen und ihm quasi die deutsche Haltung mitgeteilt, oder war das jetzt ein Kaffeegespräch oder so etwas?

BREUL: Das war ein Gespräch des Außenministers mit dem saudischen Botschafter, der ja, wie Sie alle wissen, erst seit Kurzem wieder im Land ist. Es war ein Gespräch.

Zu der Frage nach den Ermittlungen: Präsident Erdoğan hatte ja darauf hingewiesen, dass es türkische Ermittlungen gibt, also Ermittlungen der türkischen Staatsanwaltschaft. Es ist ja auch der ganz normale Prozess, wenn der Verdacht auf eine Straftat besteht, dass die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft in dem jeweiligen Land die Ermittlungen aufnimmt.

STS SEIBERT: So ist es. Die Ermittlungen sind jetzt abzuwarten und nicht schon vorher zu bewerten.

ZUSATZFRAGE JUNG: Die saudische Botschaft bzw. das Konsulat gilt ja als saudisches Staatsgebiet. Darum könnten die Saudis ja sagen: Das ist nicht in der Türkei passiert, und das interessiert uns jetzt nicht.

Noch eine andere Frage, Herr Breul: Würden Sie deutschen Journalisten oder Journalisten in Deutschland davon abraten, die saudische Botschaft hier zu besuchen?

BREUL: Zu der zweiten Frage vielleicht zuerst: Solche Anfragen haben wir nicht vorliegen. Darum kann ich sie auch nicht spekulativ beantworten.

Zur zweiten Frage: Wir haben den Medien entnommen danach müssten Sie im Zweifel aber noch einmal bei der türkischen Staatsanwaltschaft fragen , dass Saudi-Arabien im Moment kooperiert und den Ermittlern Zugang zum Konsulat gewährt hat.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber ist es sicher für deutsche Journalisten, das saudische Konsulat hier zu besuchen?

BREUL: Herr Jung, Sie versuchen es ein zweites Mal. Ich habe dazu nichts zu sagen.

FRAGE DR. RINKE: Die italienische Regierung hat jetzt einen Haushalt beschlossen. Der IWF ist sehr skeptisch. Die EZB hat sich schon mit Kritik geäußert, die EU-Kommission auch. Wie beurteilen Sie die Aufstellung des italienischen Haushaltes? Fürchten Sie eine Destabilisierung der Eurozone?

SCHWAMBERGER: Herr Rinke, wir hatten das Thema hier schon ein paarmal. Es gibt einen klaren Prozess hinsichtlich dessen, wie die Haushaltspläne innerhalb der Eurozone und auch von allen EU-Mitgliedstaaten bewertet werden. Bis zum 15. Oktober werden alle Mitgliedstaaten ihre Haushaltsplanungen bei der Kommission einreichen. Dort werden sie bewertet und beurteilt und anschließend im Kreise der Euro-Finanzminister besprochen. Dieser Beratung und Bewertung werde ich hier nicht vorgreifen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Heißt das, Sie sind nicht im Moment besorgt, sondern erst ab dem 15. Oktober?

SCHWAMBERGER: Wie gesagt: Die Bewertung im Kreise der Finanzminister wird im Anschluss an die Bewertung der EU-Kommission erfolgen. Ich denke, dass vieles hinsichtlich des Themas auch schon in den letzten Tagen vom Minister eingeordnet wurde. Aber der Prozess, nach dem die Planungen der Eurozonenstaaten mit Blick auf ihre Haushalte erfolgt, ist klar geregelt und wurde hier schon mehrfach erläutert.

FRAGE: Mir geht es um das Diesel-Konzept. Dazu gibt es von der hessischen Landesregierung einen offenen Brief an die Bundesregierung, das Kanzleramt, das BMVI und das BMU. Dabei geht es um die Frage, dass es Lücken oder Klärungsbedarf gebe, was das Diesel-Konzept angeht, damit sich Hessen vor Gericht sozusagen auch richtig aufstellen und verteidigen könne. Gibt es schon eine Antwort der Bundesregierung auf diesen offenen Brief? Wie lautet sie?

STS SEIBERT: Ich kann Ihnen bestätigen, dass der Brief im Bundeskanzleramt eingegangen ist und dort jetzt gründlich bewertet wird.

Ich würde aber bei dieser Gelegenheit, wo wir beim Thema Diesel sind, gerne noch etwas anderes anfügen: Sie haben sicherlich in den letzten Tagen Anzeigen und Pressemitteilungen von BMW und VW gesehen. VW kündigt darin beispielsweise an, dass Wechselprämien ab dem 1. November in Anspruch genommen werden können. Dazu will ich für die Bundesregierung sagen: Es ist gut, dass sich die Angebote der Autohersteller jetzt konkretisieren. Die Bundeskanzlerin hatte ja genau diese Erwartung ausgedrückt.

ZUSATZFRAGE: Bis wann soll denn diese Antwort auf den offenen Brief erfolgen? Kann man das schon sagen?

STS SEIBERT: Das kann ich Ihnen heute nicht sagen.

FRAGE JESSEN: Eine Frage zu CO2 und der europäischen Ebene: Herr Seibert, teilt die Bundeskanzlerin die Kritik des Bundesverkehrsministers daran, dass die Umweltministerin im Umweltrat nur halbherzig verhandelt habe, oder ist die Information richtig, dass die Verhandlungsführung von Frau Schulze am Dienstag in enger Abstimmung und Zustimmung mit dem Kanzleramt erfolgte?

STS SEIBERT: Die Kanzlerin hat sich dazu ja schon geäußert; vielleicht haben Sie es gehört, vielleicht auch nicht. Sie hat sich nach dem Beschluss des EU-Umweltrats sehr direkt geäußert. Sie hat betont, dass sie die Verhandlungen in sehr enger Abstimmung mit der Bundesumweltministerin begleitet hat. Sie hat auch betont, dass es gut ist, dass es eine Einigung gibt; sonst würde es nämlich keine Berechenbarkeit für die europäische Automobilindustrie geben.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ja, das hatte ich zur Kenntnis genommen. Das ist eben auch der Hintergrund der Frage, weil ja im Anschluss die Kritik des Verkehrsministers aufkam, die Verhandlung sei halbherzig erfolgt. Teilt die Bundeskanzlerin diesen Eindruck explizit nicht?

STS SEIBERT: Wir haben ja hier am Mittwoch ziemlich ausführlich darüber gesprochen, wie es zu dem Verhandlungsergebnis des Umweltministerrats kam. Die Bundeskanzlerin hat sich im Anschluss dann noch einmal so geäußert, und ich denke, das steht für sich.

VORS. WELTY: Will das Umweltministerium das ergänzen?

KLEIN: Nichts Wesentliches. Die Bundesumweltministerin hat sich ja gestern auch zu der Einschätzung Herrn Scheuers geäußert. Sie hat mitnichten halbherzig verhandelt, und mehr haben wir dem auch nicht hinzuzufügen.

FRAGE JUNG: An das BMVg: Herr Fähnrich, ich wollte noch einmal zum Moorbrand kommen. Wird jetzt wieder getestet? Gibt es jetzt wieder neue Waffentests, zum Beispiel vonseiten der Bundeswehr oder privater Rüstungsunternehmen?

Dann habe ich noch eine Frage zu Wolfram. Es gibt ja Berichte darüber, dass Wolfram krebsgefährdend sein soll. Sind diese Berichte denn bekannt? Lehnen Sie das ab? Sie sagten ja am Mittwoch, dass Sie das irgendwie nicht nachvollziehen könnten.

Sie hatten auch angekündigt, dass Sie untersuchen wollen, wie Wolframemissionen getestet werden können. Gibt es da schon Ergebnisse?

FÄHNRICH: Zur ersten Frage: Aktuell finden keine Testversuche auf dem Gelände der WTD 91 statt. Wichtig ist erst einmal, dass wir die Sachen aufarbeiten, dass wir dem nachgehen, was nicht richtig gelaufen ist, und dass wir hinsichtlich des Brandes, der jetzt gelöscht ist, sichergehen, dass dort nichts wieder entfacht wird. Dann wird man sehen, wie man Schritt für Schritt wieder in den normalen Alltag übergeht und dann wieder Testverfahren durchführt.

Zum Thema Wolfram habe ich ja am Mittwoch gesagt, dass wir es verschießen, eben vor dem Hintergrund, dass es keine radioaktive Strahlung freisetzt. Deswegen ist sie auch nicht zu messen. Die Berichte, die Sie angesprochen haben, kenne ich nicht. Es ist auf jeden Fall nicht so, dass man das vernachlässigt. Unser Standpunkt oder unsere Erkenntnisse sind eben nur, dass dieses chemische Element keine Gesundheitsgefährdung darstellt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das Problem scheint ja laut Umweltschützer- und Journalistenberichten zu sein, dass diese Patronen, wenn sie zum Beispiel bei großer Hitze verbrannt werden, giftig sein könnten. Haben Sie darüber Erkenntnisse? Testen Sie da etwas? Gibt es Erkenntnisse über die Wasserlöslichkeit von Wolfram in diesem Gebiet, also darüber, dass das ins Grundwasser gelangen könnte?

FÄHNRICH: Jetzt sind wir schon fast im Leistungskurs Chemie! Darüber liegen mir hier keine Erkenntnisse vor. Ich würde Sie einfach bitten, noch einmal bei der Wehrtechnischen Dienststelle, die auch eine eigene Pressestelle hat, nachzufragen.

FRAGE JESSEN: Herr Fähnrich, wird es ich weiß nicht, ob Sie die richtige Adresse sind so etwas wie eine zusammenfassende Untersuchung darüber geben, welche Umwelt- und Gesundheitsgefährdungen möglicherweise durch die gesamte Tatsache des Brandes und seiner Bekämpfung zu verzeichnen sind? Ich weiß nicht, mit welchen Chemikalien zum Beispiel im Laufe der Woche vorgegangen wurde. Es ist ja auf jeden Fall ein ungewöhnliches Ereignis gewesen. Wird es also irgendwann noch einmal ein zusammenfassendes Ergebnis einer Untersuchung solcher möglichen Beeinträchtigungen geben?

FÄHNRICH: Wir haben ja angekündigt, dass wir das gesamte Verfahren auch die letzten drei, vier Wochen aufarbeiten. Das wird sicherlich ein Teil davon sein. Aber wir haben ja bereits im Vorfeld oder auch während des Brandes Luftmessungen und Wassermessungen durchgeführt, die alle in Bezug darauf aussagekräftig waren, dass keine Gesundheitsgefährdung vorgelegen hat, zumindest nicht für die Kräfte, die am Einsatzort waren. Was die Wasserproben angeht, wenn Sie auf andere Chemikalien wie Uran anspielen, wurde eben auch nachgewiesen, dass diese Elemente dort nicht drin waren.

FRAGE DR. RINKE: Ich habe eine Frage an das Wirtschaftsministerium, und zwar zu den Ideen, die es gibt, eine weitere Unternehmenssteuer- oder Soli-Senkung durchzuführen. Vielleicht können Sie uns den Stand nennen. Sind diese Berichte zutreffend, dass Herr Altmaier eine komplette Abschaffung des Solis und eine Entlastung der Unternehmen möchte?

JORNITZ: Der Minister hat sich ja gestern geäußert. Die Äußerungen stehen natürlich wie immer für sich. Es ist auch so, dass wir natürlich an einem Entlastungskonzept für Unternehmen und die Wirtschaft arbeiten, und wenn das fertig sein wird, dann werden wir dazu auch etwas sagen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Könnte ich vom Finanzministerium dazu auch eine Beurteilung erhalten? Das ist ja ein Punkt, der so noch nicht im Koalitionsvertrag steht. Arbeitet das Finanzministerium also an ähnlichen Plänen, oder betrachtet man solche Überlegungen grundsätzlich skeptisch?

SCHWAMBERGER: Ich möchte interne Überlegungen des BMWi an dieser Stelle jetzt nicht kommentieren. Aber der Minister hat gestern grundsätzlich noch einmal darauf hingewiesen, dass sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag gemeinsam auf den Abbau des Solidaritätszuschlags ab dem Jahr 2021 für 90 Prozent der Steuerpflichtigen verständigt hat und dass diese Planungen selbstverständlich auch umgesetzt werden. Darüber hinaus habe ich dem nichts weiter hinzuzufügen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Herr Jornitz, es ist ja ein bisschen ungewöhnlich, dass der Minister Vorschläge macht, die über den Koalitionsvertrag hinausgehen. Ich dachte nämlich, die Arbeitsteilung sei, dass die Regierungsmitglieder erst einmal das abarbeiten, was im Koalitionsvertrag steht, und die Parteien nebenher gerne eigene Ideen entwickeln können, aber nicht die Ministerien oder die Minister selbst. Würden Sie sagen, dass Herr Altmaier jetzt von diesem Konzept, das man eigentlich zu Beginn der Großen Koalition hatte, abweicht?

JORNITZ: Noch einmal: Es gibt Überlegungen in Haus, ein Entlastungskonzept vorzustellen. Der Minister kümmert sich im Rahmen des Koalitionsvertrags natürlich um Unternehmen, und er kümmert sich natürlich im Rahmen seiner Aufgaben als Bundesminister für Wirtschaft und Energie auch über den Koalitionsvertrag hinaus.

FRAGE: Ich habe eine Frage an das Bundeslandwirtschaftsministerium. Ende September hieß es, ein Eckpunktepapier zur Lebensmittelverschwendung werde derzeit mit Kabinettskollegen abgestimmt. Wie ist da der aktuelle Stand?

BRANDT: Dazu habe ich im Moment keine Informationen vorliegen, aber ich kann Ihnen das gerne nachliefern.

FRAGE JUNG: Zu den deutsch-türkischen Beziehungen: Herr Breul, können Sie uns einen aktuellen Stand nennen, was die deutschen politischen Gefangenen in der Türkei angeht?

BREUL: Der Stand ist der alte, den Sie kennen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Dann noch einmal: Wir warten seit Februar auf eine völkerrechtliche Bewertung des türkischen Angriffs auf Afrin. Haben Sie die dabei?

BREUL: Da habe ich auch keinen neuen Stand.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wann können wir damit rechnen?

BREUL: Sie kennen die Antwort.

FRAGE DR. RINKE: Ich habe eine Frage an das Justizministerium. Frau Barley hat die Einrichtung eines Info-Portals der AfD, auf dem man Lehrer melden kann, als Aufruf zur Denunziation bezeichnet. Gibt es Pläne der Bundesregierung oder Ihres Ministeriums, dagegen auch gesetzgeberisch aktiv zu werden, oder bleibt das quasi eine öffentliche Kritik, die jetzt aber nicht mit irgendwelchen Maßnahmen der Bundesregierung verbunden ist?

DR. KRÜGER: Alle wissen, wovon die Rede ist; ich trage Ihnen das Zitat noch einmal kurz vor. Sie hat gesagt:

„Organisierte Denunziation ist ein Mittel von Diktatoren. Wer so etwas als Partei einsetzt, um missliebige Lehrer zu enttarnen und an den Pranger zu stellen, gibt viel über sein eigenes Demokratieverständnis preis.“

Das ist ein Zitat, das für sich steht, und von Weiterem kann ich zurzeit nicht berichten.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Nur, um sicherzugehen: Gibt es also keinerlei Aktivität in Bezug darauf, dass Sie jetzt planen oder überhaupt entsprechende Möglichkeiten haben, gegen diese Info-Portale vorzugehen, sondern das ist eine politische Äußerung?

DR. KRÜGER: Ja, genau. Das Zitat steht für sich, und von Weiterem kann ich hier im Moment nicht berichten.

FRAGE: Die Kanzlerin hat beim Erdoğan-Besuch angekündigt, dass es einen Vierer-Gipfel zum Thema Syrien geben soll oder dass sie ihn zumindest anstrebt. Ich wollte einmal fragen, ob die Planungen schon weitergekommen sind.

STS SEIBERT: In der Tat hat sie grundsätzlich ihre Bereitschaft erklärt, an einem solchen Gipfel mit dem französischen Staatspräsidenten, dem türkischen und dem russischen Präsidenten teilzunehmen. Ich kann Ihnen jetzt noch kein Datum nennen. Die Planung für einen solchen Termin ist im Gange.

FRAGE: An das BMAS zur Langzeitarbeitslosenstatistik: Warum werden so wenige Langzeitarbeitslose in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt? Was tut die Regierung aktuell konkret, damit sich das ändert? Was passiert mit denen, die als arbeitsunfähig eingestuft werden?

KÜCHEN: Ja, das kläre ich gerne noch einmal auf. Wie Sie wissen, haben wir in den vergangenen Jahren auch bei der Langzeitarbeitslosigkeit einen Rückgang zu verzeichnen. Das ist ja grundsätzlich erst einmal positiv. Gleichwohl ist es so, dass wir dann, sage ich einmal, zu einem Kern von Langzeitarbeitslosen kommen, bei dem es wirklich bedeutend schwieriger wird, sie in Arbeit zu vermitteln. Da liegen oft multiple Vermittlungshemmnisse vor, wie das im Fachjargon heißt Konstellationen, Krankheiten, wirklich langjährige Langzeitarbeitslosigkeit , die es wirklich schwierig machen.

Gleichwohl bleibt die Bundesregierung nicht untätig, wie Sie wissen. Wir haben, was das Thema sozialer Arbeitsmarkt angeht, gerade die wirklich langjährig im SGB-II-Bezug Befindlichen im Auge, denen wir mit gezielten Begleitungen, Lohnkostenzuschüssen und Coaching einen Einstieg gewähren wollen. Sie wissen, dass die Planungen auf dem Weg sind. Der Minister hat sich gerade am Mittwoch oder Donnerstag im Bundestag dazu geäußert.

Sie hatten noch zur Arbeitsunfähigkeit gefragt.

ZURUF: Genau.

KÜCHEN: Das ist grundsätzlich so, da es sich dabei um diesen gelben Schein handelt: Wenn jemand krank ist, kann er auch nicht arbeiten gehen. Das muss man jetzt einfach so akzeptieren.

FRAGE JUNG: Noch einmal zu den Waffenexporten. Da gab es ja, Herr Seibert, in den letzten Tagen eine größere Berichterstattung, insbesondere was Waffenexporte nach Saudi-Arabien angeht, gerade in Bezug auf den

VORS. WELTY: Das Thema hatten wir heute schon ausführlich.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber es ging noch einmal um die aktuelle Berichterstattung, jetzt weg von der Türkei, sondern zum Jemen. Ist die Berichterstattung falsch, Herr Seibert, dass die Bundesregierung weiterhin jeden einzelnen Fall in Sachen Waffenexporte nach Saudi-Arabien prüft? Denn das widerspricht ja dem Satz im Koalitionsvertrag.

STS SEIBERT: Nein, das tut es nicht. Wenn Sie den Koalitionsvertrag richtig lesen und zitieren würden, dann wüssten Sie, dass die Formulierungen im Koalitionsvertrag hervorheben, dass im Einzelfall weiterhin Genehmigungen erfolgen können, wenn zum Beispiel Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes beziehungsweise des Endverbleibsnachweises greifen. Auch spricht der Koalitionsvertrag die Thematik der Gemeinschaftsprojekte mit Partnerstaaten an.

Also es gilt weiterhin: Wir verfolgen eine restriktive, verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik. Über die Genehmigung von Rüstungsexporten entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall nach sorgfältiger Überprüfung von außen- und sicherheitspolitischen Erwägungen im Licht der jeweiligen Situation. Der Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland wird bei diesen Überprüfungen, bei diesen Einzelfällen, natürlich auch Gewicht beigemessen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber ich beziehe mich auf den Satz: Wir werden ab sofort keine Ausfuhren in Länder genehmigen, solange sie unmittelbar am Jemen-Krieg beteiligt sind.

STS SEIBERT: Aber Sie lesen es schon noch ein bisschen weiter, oder? Das wäre gut. Zitieren Sie es doch einfach weiter. Dann erklärt sich, warum ich das so gesagt habe.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber es ist doch klar zu verstehen, dass das eine grundsätzliche Haltung ist und das keine neuen Einzelfälle betrifft.

STS SEIBERT: Ich finde, es hilft wirklich sehr, wenn man sich dann auch mit einer ganzen Passage, die sich mit einem Thema befasst, auseinandersetzt. Ich kann sie gern vorlesen:

„Wir werden ab sofort keine Ausfuhren an Länder genehmigen, solange diese unmittelbar am Jemen-Krieg beteiligt sind. Firmen erhalten Vertrauensschutz, sofern sie nachweisen, dass bereits genehmigte Lieferungen ausschließlich im Empfängerland verbleiben. Wir wollen diese restriktive Exportpolitik mit Blick auf den Jemen auch mit unseren Partnern im Bereich der europäischen Gemeinschaftsprojekte verabreden.“

Das ist die gesamte Passage.

Wir setzen uns als Bundesregierung weiterhin gegenüber allen Akteuren für eine schnelle Konfliktbeendigung im Jemen ein. Wir unterstützen nachdrücklich die Bemühungen des UN-Sondergesandten für Jemen, der sich um einen Waffenstillstand, um eine Wiederbelebung des politischen Prozesses bemüht. Wir verfolgen die Entwicklungen im Jemen genau, und wir berücksichtigen diese Entwicklungen im Rahmen unserer Genehmigungspraxis. Wir entscheiden über die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen weiterhin stets im Einzelfall. Dabei berücksichtigen wir, welche Erkenntnisse zur Beteiligung des Endempfängerlandes am Jemen-Konflikt vorliegen, aber auch die Qualität der Güter, deren Ausfuhr beantragt ist, und alle verfügbaren Informationen zum gesicherten Endverbleib dieser Güter beim Empfänger.

FRAGE GEBAUER: Herr Seibert, weil Sie gerade den Endverbleib ansprachen, vielleicht eine Anschlussfrage an das BMWi und auch an das Auswärtige Amt: Wie weit sind denn die Verhandlungen über eine wirkliche Endverbleibskontrolle vor Ort gediehen?

Konkret gefragt: Gibt es eine Einverständniserklärung der Saudis, dass vor Ort der Endverbleib kontrolliert wird? Haben vielleicht solche Kontrollen auch schon einmal stattgefunden?

JORNITZ: Wir haben ja die Endverbleibserklärungen, die natürlich zwingende Voraussetzung für die Genehmigungen von Rüstungsgütern überhaupt sind. Sie müssen auch verlässlich sein. Ansonsten kann ein Antrag auch nicht genehmigt werden. Natürlich gibt es auch Erkenntnisquellen um herauszufinden, wo die Rüstungsgüter verbleiben, wie das gemacht wird.

Wir haben, was Sie vielleicht gerade in den Kontext stellen, im Rahmen der Kleinwaffen-Grundsätze die „Post-Shipment“-Kontrollen mit Pilotprojekten eingeführt. Wir haben in den letzten zwei Jahren drei Endverbleibe kontrollieren können. Ich glaube, 2015 haben wir sie eingeführt. Da gab es bei den staatlichen Empfängern in den drei Ländern keinerlei Beanstandungen.

ZUSATZFRAGE GEBAUER: Meine Frage war ja relativ einfach. Sie ist Ihnen, glaube ich, auch bekannt. Haben die Saudis eine Einverständnis dazu gegeben es wird ja seit Jahren verhandelt , dass es eine Endverbleibskontrolle vor Ort in Saudi-Arabien gibt?

JORNITZ: Zu einzelnen Antragsverfahren können wir keine Stellung nehmen. Das wissen Sie auch.

ZUSATZFRAGE GEBAUER: Das ist keine Frage nach einem einzelnen Antragsverfahren. Aber das ist egal. Das ist eine ganz allgemeine Frage. Sie kennen das Thema ja.

FRAGE JESSEN: Herr Seibert, vielen Dank, dass Sie beide Passagen vorgelesen haben. Der erste Satz, dass die Bundesregierung ab sofort keine Rüstungslieferungen an direkt am Jemen-Krieg beteiligte Staaten genehmigen wird, ist ja ein nach vorn gerichteter Beschluss. Der zweite Absatz, den Sie dann vorgelesen haben Vertrauensschutz im Hinblick auf bereits genehmigte Lieferungen ist ein rückwärts gerichteter Beschluss.

Bedeutet dieser Satz oder gibt es eine andere logische Erklärung , dass es seitens der Bundesregierung keine Genehmigung für Rüstungslieferungen geben wird, die nach der Verabschiedung oder dem Beschluss des Koalitionsvertrages eingereicht werden? Nur dann macht ja der erste kategorische Satz Sinn.

STS SEIBERT: Es bleibt bei dem, was ich gesagt habe und was wir hier jetzt wirklich schon oft gesagt haben: Es geht immer um Entscheidungen im Einzelfall.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Entschuldigung, aber wenn es einen Passus gibt, der kategorisch Einzelfälle ausschließt und dass tut der erste von Ihnen zitierte Passus Der Satz, dass die Bundesregierung ab sofort keine Rüstungslieferungen in direkt am Jemen-Krieg beteiligte Staaten mehr genehmigen wird, lässt doch nicht zu, dass Einzelfälle abweichend davon doch zustimmend beschlossen werden. Woraus sollte sich das ableiten?

STS SEIBERT: Herr Jessen, ich denke, dass ich die Grundsätze, nach denen die Bundesregierung bei Rüstungsexporten und ganz besonders auch bei dieser Region verfährt, hier jetzt deutlich dargelegt habe.

VORS. WELTY: Es gibt noch eine Mitteilung aus dem Bundesinnenministerium.

PETERMANN: Der Bundesinnenminister hat heute die Binnengrenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Landesgrenze ab dem 12. November 2018 für weitere sechs Monate angeordnet, das heißt, bis zum 11. Mai 2019. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit den Innenministern Österreichs, Dänemarks, Schwedens und Norwegens. Staatssekretär Teichmann hat soeben in Luxemburg am Rande des JI-Rates die europäischen Partner darüber informiert. Das entsprechende Notifzierungsschreiben an die EU-Partner und die Kommission wird heute herausgehen. Grundlage sind die Artikel 25 bis 27 des Schengener Grenzkodex; das heißt, die Anordnung erfolgte aus migrations- und sicherheitspolitischen Gründen. Nach diesen Regularien muss sie spätestens vier Wochen vor Wirksamwerden mitgeteilt werden.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist: Die Rückkehr zu Schengen ohne Grenzkontrollen an den Binnengrenzen ist weiterhin unser Ziel. Das grenzkontrollfreie Reisen ist eine der größten Errungenschaften. Wir sehen aber nach wie vor Defizite beim Schutz der EU-Außengrenzen, und nach wie vor haben wir eine hohe illegale Sekundärmigration zu verzeichnen.

FRAGE BUSCHOW: Frau Petermann, wurde das heute auch beim Innenrat in Luxemburg besprochen? Wer war da eigentlich als deutscher Vertreter, war der Minister selber vor Ort?

Zweite Frage: Haben Sie vielleicht aus Anlass dessen aktuelle Zahlen mitgebracht, wie viele im Moment illegal an diesen Grenzübergängen aufgegriffen werden bzw. wie viele von der Einreise abgehalten werden?

PETERMANN: Staatssekretär Teichmann ich hatte es gerade gesagt ist heute beim JI-Rat in Luxemburg. Das war kein Tagesordnungspunkt, vielmehr hat er das am Rande informell mit seinen EU-Partnern besprochen.

Was die Zahl der unerlaubten Einreisen an der deutsch-österreichischen Grenze anbelangt um die geht es ja , so gab es bis August insgesamt 7467 illegale bzw. unerlaubte Einreisen. 3818 davon wurden bis August zurückgewiesen.

FRAGE DR. RINKE: Frau Petermann, musste dieser Termin jetzt verlängert werden? Die Ankündigung kommt jetzt ja zwei Tage vor der bayerischen Landtagswahl, von daher würde mich interessieren, ob das jetzt quasi ein Termin war, der anstand, oder ob Sie die Verlängerung vorgezogen haben.

Zweite Frage: Herr Seibert, ist das innerhalb der Bundesregierung abgestimmt worden oder ist das ein alleiniges Vorgehen des Innenministeriums?

PETERMANN: Das musste jetzt angekündigt werden. Ich hatte es vorhin auch gesagt: Spätestens vier Wochen vor Wirksamwerden muss es mitgeteilt werden, das ist im Schengener Grenzkodex so festgelegt, und die Frist wäre jetzt abgelaufen. Insofern hat das überhaupt nichts mit dem bayerischen Landtagswahlkampf zu tun.

STS SEIBERT: Es ist nach meinem Wissen abgestimmt.

FRAGE DR. RINKE: Frau Petermann, bei dieser Verlängerung, die es ja schon mehrfach gab, hat man sich, wenn ich das richtig sehe, im Vorfeld bei der EU-Kommission erkundigt, ob das auch aus Sicht der EU-Kommission rechtens ist. Ist das diesmal auch erfolgt, sind Sie sich also sicher, dass die EU-Kommission keine Einwände hat und die Begründung, die Sie angegeben haben, auch akzeptieren wird?

PETERMANN: Es ist keine Verlängerung, sondern es ist eine Neuanordnung, für die es keiner Zustimmung bedarf. Dennoch werden natürlich im Vorfeld diese Fragen mit der Kommission besprochen; das ist auch hier geschehen. Nach Artikel 25 des Schengener Grenzkodex bedarf es aber keiner Zustimmung der Kommission.

FRAGE GEBAUER: Frau Petermann, vielleicht noch eine Frage weil das nicht so ganz klargeworden ist zu der neuen Stelle für Herrn Maaßen im BMI: Das BMI hat ja an den Haushaltsausschuss geschrieben, für diese zusätzliche Planstelle von der ich weiß, dass anderes dafür gestrichen wird bestehe „ein unabweisbarer und auf andere Weise nicht zu befriedigender Bedarf“. Können Sie uns erläutern, wie dieser Bedarf denn er ist in dem Schreiben überhaupt nicht begründet für diese neue Stelle für Herrn Maaßen aus Sicht des BMI eigentlich aussieht?

PETERMANN: Es ist richtig, dass eine neue Stelle für Herrn Maaßen geschaffen werden musste. Allerdings ist das nur ein Teil der Wahrheit. Der andere Teil der Wahrheit ist, dass es keine zusätzliche Stelle ist; das hatten wir auch von Beginn an so gesagt. Es wird also keine zusätzliche Stelle für Herrn Maaßen geschaffen, sondern dazu werden vorhandene Stellen umgewandelt werden. Das wird also aus dem Haushalt kompensiert. Da Herr Maaßen zu uns kommt, muss natürlich eine Stelle für ihn geschaffen werden; das ist die Erforderlichkeit, die dahintersteht.

ZUSATZFRAGE GEBAUER: Ich möchte die Stelle jetzt nicht noch einmal vorlesen, aber „ein unabweisbarer und auf andere Weise nicht zu befriedigender Bedarf“ muss ja ein inhaltlicher Bedarf sein, der begründet, warum Herr Maaßen diese Stelle bei Ihnen im Haus also antreten muss. Das kann man, glaube ich, schlecht damit begründen, dass das steht im Satz danach die Koalition das entschieden habe; denn das ist ja keine inhaltliche Begründung. Worin besteht für das BMI also dieser dringende Bedarf, warum muss Herr Maaßen ins BMI kommen?

PETERMANN: Als die Entscheidung zwischen den Spitzen der Koalitionsparteien gefallen ist, hatten wir ja darüber gesprochen, dass Herr Maaßen als Sonderberater ins BMI kommt und dort Aufgaben übernimmt, die tatsächlich auch anfallen und für die es einen Bedarf gibt, nämlich die gesamte EU-Koordination. Dafür besteht ein dringender Bedarf.

FRAGE DR. RINKE: Im „Hamburger Abendblatt“ wird berichtet, dass die EU-Kommission für Frontex mehr Beamte von Deutschland möchte, als Deutschland zur Verfügung stellen kann. Können Sie das irgendwie einordnen? Stimmt diese Feststellung, dass Deutschland nicht ausreichend Beamte für Frontex zur Verfügung hat?

PETERMANN: Ich darf vorausschicken, dass wir selbstverständlich begrüßen, dass Frontex gestärkt wird auch personell gestärkt wird. Die von Ihnen bzw. in der Zeitung genannten Zahlen sind Gegenstand eines Entwurfs, der derzeit verhandelt wird. Wir sind derzeit als Bundesrepublik mit 100 Beamten bei Frontex im Einsatz. Das heißt, der Aufbau bedeutet natürlich eine Kraftanstrengung, aber es ist so gewollt.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Das heißt, Sie würden entsprechend dieses Entwurfes, wenn er denn beschlussfähig wird, die Anzahl, die dort genannt wird, dann auch zur Verfügung stellen wollen?

PETERMANN: Ich hatte es auch gesagt vielleicht müssen wir das noch etwas aufweichen : Die Verhandlungen zu diesem Entwurf stehen an bzw. sind im Gange und dauern an. Welche Zahl da schlussendlich herauskommt, muss man sehen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Das heißt, Sie möchten weniger Beamte, als in dem Entwurf stehen?

PETERMANN: Das kann ich im Augenblick nicht sagen das wollte ich damit gesagt haben. Ich weiß es nicht. Die Verhandlungen dauern an. Ich habe nur bestätigt, dass diese Zahlen in dem Entwurf stehen.

FRAGE DR. RINKE: Gestern hat der Normenkontrollrat gerügt oder kritisiert, dass es beim digitalen Bürgerportal in der Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Kommunen nicht wirklich vorangehe. Er hat einerseits die Länder kritisiert, die nicht willens seien, da zu kooperieren; er hat dann aber auch das Bundesinnenministerium genannt, das vier Beamte, die für die Umsetzung zuständig sind, angesichts der Größe der Aufgabe wirklich nicht ausreichend seien. Was sagen Sie zu diesem Vorwurf?

PETERMANN: Zu der Anzahl der Beschäftigten dort im Referat kann ich keine Aussage treffen; ich kann nicht sagen, ob das zu viele oder zu wenige sind. Die Einschätzung des Normenkontrollrates ist sicherlich beachtenswert. Wir als BMI werden uns dazu verhalten. Es gibt dazu aber noch keine abgestimmte Position.

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