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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 9. Januar 2019

Themen: Kabinettssitzung (Gesetzentwurf zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe, Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration, Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung, Nationaler Bildungsbericht 2018), Entwurf einer Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr, zwei in Ägypten in Gewahrsam genommene Deutsche, Flüchtlingsschiffe vor Malta, Familiennachzug, Lage der Kurden in Syrien, Lage im Jemen

Bericht aus dem Kabinett (ab 1:04 min)

Naive Fragen zu:
Deutsch-frz. Freundschaftsvertrag (ab 11:10 min)
– Können Sie uns sagen, wer den Vertrag konkret ausgehandelt hat? Wie viele Treffen gab es zwischen der deutschen und der französischen Seite? (ab 12:05 min)
– Wer war denn federführend?

Bericht über Öffis (ab 15:05 min)
– gab es im Kabinett eine Diskussion über den Bericht zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Was waren die Ergebnisse des Berichts? Ich frage mich das zum Beispiel, weil Herr Seehofer ja auch immer gerne von Fake News in Sachen öffentlich-rechtlicher Rundfunk spricht. Frau Merkel geht auch nicht gerne in Interviews.

Ägypten (ab 18:11 min)
– wie viele Deutsche und Deutschägypter sitzen denn aktuell in ägyptischen Gefängnissen? (23:02 min)

Merkel in Griechenland (ab 29:04 min)
– wir die Kanzlerin die EU-Außengrenze besichtigen? (ab 33:03 min)
– Aber wenn man schon in Griechenland ist, könnte man ja einmal die Außengrenze besichtigen, die die Kanzlerin ja so gerne schützt bzw. schützen lassen möchte.

Türkei vs. Kurden (ab 37:50 min)
– Die Amerikaner versuchen da gerade zu retten, was zu retten ist. Der US-Außenminister sagt, die USA versuchten sicherzustellen ich zitiere , „dass die Türken die Kurden nicht abschlachten“. Wie versucht denn die Bundesregierung aktuell dafür zu sorgen, dass die Türken zum einen vielleicht nicht angreifen und zum anderen die Kurden nicht abschlachten?
– Herr Bolton führt gerade Gespräche. Führt er sie auch im Namen der EU und der Bundesregierung, oder führt die Bundesregierung eigene Gespräche? Gibt es beispielsweise Sondergesandte, die sich darum kümmern?
– War der Vierergipfel das letzte Mal, dass Frau Merkel mit Herrn Erdoğan über die Kurden gesprochen hat, Herr Seibert?

Jemen/Ramstein (ab 43:25 min)
– Von Herrn Trump gab es in der Nacht von Sonntag auf Montag die aus seiner Sicht freudige Nachricht, dass die USA im Jemen Jamal Al Badawi getötet hätten, und zwar mit einem Luftangriff bzw. mit einem Drohnenangriff. Drohnenangriffe im Jemen werden über Ramstein geflogen. Hat die Bundesregierung eigene oder amerikanische Erkenntnisse, dass das hierbei der Fall war? Wie bewerten Sie diese Art von Justiz der Amerikaner? (ab 45:52 min)
– Die USA werfen dem Mann vor, unter anderem für den Anschlag auf die USS Cole vor 18 Jahren verantwortlich gewesen zu sein. Vorwürfe und Überführung sind ja zwei Paar Schuhe. Was halten Sie von dieser Art von Justiz, dass ein Mensch auf Verdacht getötet wird?

Beteiligten am Jemenkrieg (ab 47:25 min)
– warum dauert das so lang? (48:15 min)
– Die Frage impliziert ja, dass nicht nur arabische Freunde dort mitmachen, sondern auch die Amerikaner, die jetzt ja selbst durch den Senat beschlossen haben, sich von dort wieder zurückzuziehen. Die Bundesregierung hat es bisher nie anerkannt, dass die US-Regierung auch Teil des Krieges dort ist. Darum fragen wir ja nach.

 

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 9. Januar 2019:

STS SEIBERT: Guten Tag, meine Damen und Herren, auch von mir!

Das Kabinett hat sich heute mit einer Vielzahl wirklich wichtiger Themen befasst. Es geht los ich nenne einmal den ganzen Namen; dann wissen Sie, warum wir ihn abkürzen mit dem Gesetzentwurf zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe. Wir nennen es das Starke-Familien-Gesetz. Es geht also um diese beiden Punkte, den Kinderzuschlag und das Bildungs- und Teilhabepaket.

Da Ministerin Giffey und Minister Heil schon in einer Pressekonferenz darüber informiert haben, halte ich es relativ kurz: Bei dem Kinderzuschlag, der neu gestaltet wird, sollen vor allem Familien mit kleinen Einkommen und gerade auch Alleinerziehende wirksam und zielgenau unterstützt werden. Der Grundsatz ist: Zusätzliches Einkommen soll sich auszahlen oder soll sich zumindest nicht nachteilig auswirken. Das zusätzliche Einkommen von Eltern soll also den Kinderzuschlag geringer mindern als bisher. Die sogenannte Abbruchkante wird abgeschafft. Das heißt, der Kinderzuschlag fällt ab einem bestimmten Einkommen nicht mehr schlagartig weg, sondern er läuft aus. Das alles dient dem Prinzip, dass sich Arbeit lohnt. Das wird dadurch gestärkt. Gerade für Alleinerziehende, die in das Arbeitsleben zurückkehren wollen, die wieder eine Arbeit aufnehmen wollen, hat sich diese Frage in der Vergangenheit ja manchmal gestellt.

Bei den Verbesserungen im Bereich von Bildung und Teilhabe geht es darum, dass Kinder eben möglichst unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten ihres Elternhauses faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe und Ausbildung erhalten und dass sie ihre Fähigkeiten entwickeln können. Es wird insbesondere auch weniger bürokratische Verfahren geben, eine Entbürokratisierung bei den Antragsverfahren und bei der Abrechnung von Leistungen, zum Beispiel bei Schulausflügen. Das alles ist durchaus sehr praktisch.

Der Bund wird zwischen 2019 und 2021 1 Milliarde Euro in den Kinderzuschlag und jährlich 220 Millionen Euro in den Ausbau des Bildungs- und Teilhabepakets investieren. Die Änderungen beim Kinderzuschlag greifen ab Juli dieses Jahres bzw. ab Januar 2020. Die Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket werden im August dieses Jahres in Kraft treten.

Dann kommen wir zu einem Beschluss des Kabinetts auf Vorschlag des Verkehrsministers, der von großer und erfreulicher Bedeutung für alle Autofahrer ist. Es geht im Grunde um die dritte Stufe der Online-Zulassung von Fahrzeugen. 2013 hat man sozusagen mit der ersten Stufe der Digitalisierung begonnen. Das war, dass man die Außerbetriebsetzung eines Autos online erledigen konnte. Die zweite Stufe war, dass man ab 2017 die Wiederzulassung in bestimmten Fällen online erledigen konnte. Nun geht es also in der dritten Stufe um alle Fälle nicht nur der Wiederzulassung, sondern auch der Erstzulassung, der Adressänderung und der Umschreibung eines Kraftfahrzeugs, also um den Halterwechsel. Der Antrag soll online und voll automatisiert bearbeitet und entschieden werden und online durchführbar werden. Dadurch entfallen die ja nicht vergnügungssteuerpflichtigen Fahrten zur Zulassungsbehörde. Das ist ein erhebliches Zeiteinsparungspotenzial, ein Wegeeinsparungspotenzial für Autofahrer.

Außerdem soll eine nationale Verpflichtung der Fahrzeughersteller eingeführt werden, die Datensätze aus EU-Übereinstimmungsbescheinigungen digital zu übermitteln. Die sollen dann in einer zentralen Datenbank beim Kraftfahrt-Bundesamt gespeichert werden.

Das ist also ein weiterer Schritt in Richtung E-Government und eine weitere Umsetzung eines Auftrags aus dem Koalitionsvertrag.

Das nächste Thema man könnte eigentlich sagen, es ist eines von historischer Bedeutung: Das Bundeskabinett hat heute der Unterzeichnung des Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration zugestimmt. Mit diesem Vertrag werden unsere beiden Länder Deutschland und Frankreich noch enger zusammenrücken. Der Vertrag etabliert eine neue Qualität der Zusammenarbeit. Deutschland und Frankreich wollen sich den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gemeinsam stellen. Sie wollen sich gemeinsam wappnen, und zwar im Bereich sowohl der Europapolitik als auch der Außenpolitik, der Sicherheitspolitik, der Gesellschafts-, der Umwelt-, der Energie- und der Wirtschaftspolitik. Das alles ist von diesem Vertrag betroffen. Die Prämisse ist: Wir treten gemeinsam für ein starkes Europa ein. Die deutsch-französische Zusammenarbeit, wie sie dieser Vertrag vertieft und intensiviert, stellt sich also ausdrücklich in den Dienst des europäischen Projekts.

Wir haben ja gestern schon eine Pressemitteilung dazu herausgegeben, die Sie vielleicht noch in Erinnerung haben. Dieser neue deutsch-französische Vertrag wird am 22. Januar in Aachen im Krönungssaal des Aachener Rathauses unterzeichnet werden, also exakt 56 Jahre nach der Unterzeichnung des Élysée-Vertrags. Er wird dann auch Aachener Vertrag heißen.

Was wichtig ist und man vielleicht noch dazu sagen sollte: Der neue Vertrag tritt neben den Élysée-Vertrag. Der Élysée-Vertrag, der seine volle Geltung behält, war 1963 die historische Aussöhnung das stand im Mittelpunkt , die Begegnung beider Völker. Das war alles andere als eine Selbstverständlichkeit. Deutschland und Frankreich haben damals nach Jahrhunderten der Rivalität, der blutigen Kriege und Konflikte eine Aussöhnungsbotschaft ausgesandt und wirklich das Fundament für unsere enge bilaterale Zusammenarbeit und für die weitere europäische Integration gegeben. Dem wird nun der neue Aachener Vertrag an die Seite gestellt.

Er wird nun dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet, und die Unterzeichnung wird, wie gesagt, in einer feierlichen Zeremonie am 22. Januar geschehen.

Dann hat das Bundeskabinett noch zwei Berichte angenommen. Der eine ist der Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung, wie sie ihn schon seit 1979 alle vier Jahre im Bundestag vorzulegen hat. Das tut für die Bundesregierung die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Frau Grütters.

Es ist ein Bericht über die jüngsten Entwicklungen oder die Entwicklungen der letzten Jahre in der Medienlandschaft. Es gibt einen politischen Teil, der die aktuellen Herausforderungen an unsere Medienordnung zusammenfasst. Es gibt drei Schwerpunktthemen, erstens die Phänomene Hassrede, Cyber-Mobbing und Desinformation, wenn ich das einmal so zusammenfassen darf. Wie kann man dem in sozialen Netzwerken begegnen? Entscheidend dafür sind eine effektivere Rechtsdurchsetzung bei strafbaren Inhalten, ein starker unabhängiger Journalismus und nicht zuletzt eine verbesserte Medienkompetenz. Es gibt Projekte auf diesem Gebiet der Medienkompetenz, die die Bundesregierung unterstützt. Sie wird sie auch weiterhin unterstützen. Zurzeit wird ein Förderkonzept erarbeitet, um zum Beispiel die Initiative „Ein Netz für Kinder“ noch weiter zu entwickeln.

Das zweite Schwerpunktthema ist der Zugang der Bürger zur öffentlichen Kommunikation als Grundlage für eine freie Meinungsbildung.

Der dritte Schwerpunkt des Berichts ist die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seiner Medienangebote. Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunkt kommt neben der inhaltlichen Grundversorgung verstärkt die Aufgabe der Vermittlung und Orientierung zu.

Der Bericht wird in Kürze auf www.kulturstaatsministerin.de veröffentlicht werden.

Dann haben wir noch den Nationalen Bildungsbericht 2018. Es ist der siebte, vorgelegt von Forschungs- und Bildungsministerin Karliczek. Er enthält eine Reihe positiver Ereignisse und Ergebnisse in allen Bildungsbereichen: Die Bildungsbeteiligung von Kindern unter drei Jahren ist weiterhin hoch, der Trend zu höheren Schulabschlüssen ist ungebrochen, die Anzahl der Studienanfänger ist auf Rekordniveau, die Teilnahmequote an der Weiterbildung verbleibt auf hohem Niveau.

Ich will jetzt nicht ins Detail gehen, aber vielleicht einige Punkte nennen. Ich sollte vielleicht noch den Ausbildungsmarkt erwähnen. Der hat sich nämlich mit Blick auf Angebot und Nachfrage verbessert. Gleichzeitig sehen wir: Regional und in einzelnen Berufsbereichen nehmen sozusagen die Probleme der Passung zu, also wie man den Bewerber für den freien Ausbildungsplatz findet.

Das Hochschulstudium wird immer beliebter. Die Anzahl der Studienanfänger übersteigt erneut bei Weitem die von Bund und Ländern gesetzte Zielmarke.

Es gibt weiterhin große Herausforderungen, so die Personalgewinnung in Kitas und Schulen. Die wachsende Vielfalt von Kindern und Jugendlichen in Bildungseinrichtungen und in Schulen ist eine Herausforderung. Der nach wie vor enge Zusammenhang, der in Deutschland zwischen der sozialen Herkunft und dem Bildungserfolg besteht, kann uns nicht ruhen lassen.

All das finden Sie in diesem Bericht in allen Details aufgeführt. – Das wäre es erst einmal.

FRAGE: Herr Seibert, ich habe eine Frage zum Inhalt des neuen Aachener Vertrags: Enthält der neue Aachener Vertrag eine These dazu, dass Deutschland und Frankreich jetzt gemeinsam einen ständigen deutschen Sitz im UN-Sicherheitsrat anstreben?

STS SEIBERT: Deutschland hat ja nun seit dem 1. Januar darüber freuen wir uns, und das werden wir sehr aktiv nutzen für zwei Jahre einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat inne. Frankreich ist eines der ständigen Sicherheitsratsmitglieder. Im Moment zeichnet sich innerhalb der UNO nicht ab, dass sich daran etwas ändert.

Wie sich der Vertrag in dieser Frage genau äußert, müsste ich, ehrlich gesagt, nachsehen. Das kann ich jetzt nicht aus dem Hut zaubern.

FRAGE JUNG: Können Sie uns sagen, wer den Vertrag konkret ausgehandelt hat? Wie viele Treffen gab es zwischen der deutschen und der französischen Seite?

ADEBAHR: Der Vertrag wurde zwischen den Regierungen beider Länder ausgehandelt. Ich glaube, es gab in ganz enger Zusammenarbeit zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Kanzleramt vielfältige Treffen. In Deutschland wurden auch die Länder mit einbezogen. Es wurde auch der Bundestag mit einbezogen. Das war ein ganzes Netz eines intensiven Arbeitsprogramms, das sich über ein Jahr hingezogen hat.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wer war denn federführend?

ADEBAHR: Innerhalb der Bundesregierung hat das das Auswärtige Amt gemeinsam mit dem Kanzleramt gemacht.

STS SEIBERT: Ich kann vielleicht der Kollegin der, glaube ich, russischen Journalistin, die gerade gefragt hatte noch sagen: Der Vertrag sieht vor, dass wir uns als Deutschland und Frankreich in allen Gremien der Vereinten Nationen noch stärker und noch enger abstimmen und dass wir an einer gemeinsamen, starken europäischen Stimme im UN-Sicherheitsrat arbeiten.

FRAGE: Heißt das, Deutschland strebt einen ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat an, und Frankreich unterstützt Deutschland in diesem Bestreben?

STS SEIBERT: Es heißt das, was ich eben gesagt habe: Wir stimmen uns in allen Gremien noch enger ab, und wir arbeiten für eine starke europäische Stimme im UN-Sicherheitsrat.

FRAGE JESSEN: Ich habe eine Frage zur Kfz-Zulassung. Vielleicht habe ich das überhört: Gibt es einen Zeitplan für die Implementierung? Ab wann sollen die nicht vergnügungssteuerpflichtigen Besuche bei den Kfz-Zulassungsstellen unterbleiben können?

STS SEIBERT: Ich wollte nichts gegen die Kfz-Zulassungsstellen gesagt haben; das möchte ich gleich nachschieben. Die Menschen, die dort arbeiten, tun ihr Allerbestes.

ZUSATZ JESSEN: Ja, aber das beantwortet ja noch nicht die Frage.

STS SEIBERT: Der Kollege aus dem Verkehrsministerium kennt wahrscheinlich den Zeitplan.

STRATER: Genau. In der heutigen Kabinettssitzung ging es um den Verordnungsentwurf von Minister Scheuer. Der wird jetzt dem Bundesrat zugeleitet. Wenn der Bundesrat zustimmt, dann werden die rechtlichen Vorschriften veröffentlicht werden. Dann wird es ein paar Monate dauern, bis die Landesverwaltungen ihre Systeme umgestellt haben werden. Wir haben gesagt, das solle im Laufe dieses Jahres geschehen. Das hängt jetzt immer vom Zeitplan ab, von der Zustimmung des Bundesrates und dann natürlich davon, wie viele Monate die Landesverwaltungen an Zeit brauchen, um diese Systeme wirklich scharf zu schalten. Aber das wird alles im Laufe dieses Jahres passieren.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, gab es im Kabinett eine Diskussion über den Bericht zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Was waren die Ergebnisse des Berichts?

Ich frage mich das zum Beispiel, weil Herr Seehofer ja auch immer gerne von Fake News in Sachen öffentlich-rechtlicher Rundfunk spricht. Frau Merkel geht auch nicht gerne in Interviews.

STS SEIBERT: Also, jetzt wird es aber

ZUSATZ JUNG: Es ist schon relativ selten!

STS SEIBERT: Das ist eine falsche Behauptung. Das ist einfach eine falsche Behauptung.

ZUSATZ JUNG: Wenn Sie gehen möchte, dann findet sie immer Anklang. Sie bekommt immer irgendwo einen Sendeplatz. Aber wenn es andersherum passiert, höre ich immer wieder von öffentlich-rechtlichen Kollegen

STS SEIBERT: Das hören Sie von Kollegen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks? – Gut.

Ich kann Ihnen aus dem Kopf eine ganze Vielzahl von Interviews der Bundeskanzlerin im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nennen, die sie über die Jahre hinweg und auch im letzten Jahr dieses Jahr hat ja noch kaum begonnen gegeben hat. Diese Behauptung, die Sie da aufgestellt haben, ist also sachlich falsch.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich wollte nur zum Bericht

STS SEIBERT: Das war mir aber wichtig. – Es gab zu diesem Thema keine ausführliche Diskussion innerhalb des Kabinetts, sondern dieser Bericht wurde vom Kabinett so, wie er von der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien vorgelegt wurde, angenommen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wird er online zugänglich sein?

STS SEIBERT: Das hatte ich gesagt. Er wird in Kürze auf www.kulturstaatsministerin.de nachzulesen sein.

FRAGE: Ich habe eine Frage an das Verkehrsministerium zu den Elektrokleinstfahrzeugen. Das Ministerium hatte ja am Wochenende angekündigt, die Verordnung relativ schnell an den Bundesrat weiterzuleiten und zusätzlich eine Ausnahmeverordnung vorzubereiten, in der auch Regelungen für Fahrzeuge ohne Halt- und Lenkstange getroffen werden. Wird es für diese Ausnahmeverordnung auch noch eine Verbände- und Länderanhörung geben?

STRATER: Ich kann Ihnen so viel sagen: Für diese Geräte ohne Lenkstange wird das Verfahren parallel zu der Verordnung ablaufen, die Sie jetzt angesprochen haben, nämlich für Geräte mit Lenkstange, sodass diese Geräte voraussichtlich im ersten Halbjahr gefahren werden können. Diese Ausnahmeverordnung ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Dadurch wird das Verfahren recht schnell sein.

Ich kann jetzt nicht sagen, inwieweit die Verbände dabei noch formell eingebunden werden. Aber wir stehen mit denen natürlich sowieso im Austausch, was auch die andere Verordnung angeht. Ob das jetzt formell in diesem Verfahren auch so ist, weiß ich nicht genau. Aber das ganze Verfahren wird recht zügig umgesetzt und soll dann im ersten Halbjahr abgeschlossen werden.

ZUSATZFRAGE: Könnten Sie das dann noch einmal eruieren?

STRATER: Ja, das kann ich noch einmal nachreichen.

FRAGE TOWFIGH NIA: Frau Adebahr, ich habe eine Frage zum Schicksal der zwei deutschen Staatsbürger, die in Ägypten sind. Haben Sie schon nähere Informationen darüber, wo sie sich befinden? Hat die Botschaft auch konsularischen Zugang zu denen, wenn Sie jetzt wissen, wo sie sind?

ADEBAHR: Ich kann Ihnen bestätigen, dass sich Herr Abdel Aziz nach unseren Informationen im Gewahrsam der ägyptischen Behörden befindet. Was alles Weitere angeht, muss ich Sie aber um Verständnis dafür bitten, dass wir mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen hier keine genaueren Angaben machen können. Ich kann Ihnen aber so viel sagen, dass wir natürlich Herrn Abdel Aziz unterstützen wollen und uns übrigens auch ganz intensiv um Zugang sowie darum bemühen, unsere Unterstützung dort auch deutlich zu machen.

Es hat aber bisher, wenn das Ihre Frage gewesen sein sollte, keinen Haftbesuch gegeben. Eine erste Nachricht über seinen Verbleib hat uns ja auch erst vor Kurzem erreicht. Wir arbeiten jetzt sehr intensiv daran, einen Haftbesuch durchführen zu können.

Den zweiten Fall, den von Isa El Sabbagh, nehmen wir auch sehr ernst. Wir stehen die Botschaft in Kairo tut das in ganz engem Kontakt mit den Behörden und auch mit den Angehörigen, und wir bemühen uns auch in diesem Fall mit Nachdruck erst einmal um Aufklärung des Verbleibs.

ZUSATZFRAGE TOWFIGH NIA: Heißt das, zum jetzigen Zeitpunkt wissen Sie nicht, wo Herr El Sabbagh ist?

ADEBAHR: Das ist korrekt.

FRAGE: Frau Adebahr, bei den beiden handelt es sich ja um Doppelstaatler. Nun gibt es in den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes auch einen Hinweis auf Doppelstaatler. Würden Sie darüber hinaus deutsch-ägyptischen Doppelstaatlern im Moment noch zu erhöhter Vorsicht raten?

Zweitens. Was ist mit Nichtdoppelstaatlern, was Reisen nach Ägypten angeht? Raten sie auch denen zu erhöhter Vorsicht, oder ändern diese beiden Fälle daran jetzt erst einmal nichts?

ADEBAHR: Ich habe die genaue Passage zu den Doppelstaatlern jetzt nicht mit und nicht im Kopf. Unsere Reise- und Sicherheitshinweise sind aktuell, und natürlich haben wir sie uns vor dem Hintergrund der jüngsten Vorfälle auch noch einmal genau angeschaut. Wir bitten, sie ernst zu nehmen und zwar auch die Passage zu den Doppelstaatlern und zu allen Regelungen dort und sich entsprechend zu verhalten.

Was die beiden Fälle betrifft, so habe ich gerade gesagt: Bei dem einen bemühen wir uns um Aufklärung, bei dem anderen hat ein Haftbesuch noch nicht stattgefunden und wir haben eine erste Information. Da gebietet es auch die Sorgfalt, erst einmal weiterzuarbeiten und diese Fälle aufzuklären, bevor man gegebenenfalls auch in den Reise- und Sicherheitshinweisen, die ein wichtiges Instrument für die Bürger sind, wohlüberlegte Schlussfolgerungen zu treffen hat. Im Moment sind sie so, wie sie sind, aktuell. Was Reisen normaler deutscher Bürger und Touristen nach Ägypten angeht auch darauf bezog sich ja Ihre Frage , so haben wir im Moment keinen Anlass, die Reise- und Sicherheitshinweise zu ändern. Alles gilt wie bisher. Wir bitten aber um freundliche Beachtung, wenn das möglich ist.

ZUSATZFRAGE: Sie schreiben in den Reise- und Sicherheitshinweisen, Ägypten behandle Deutschägypter, also Doppelstaatler, im Prinzip wie seine eigenen Staatsbürger, so wie das andere auch machen. Nur als Lernfrage: Das tun eigentlich alle Länder so, ein Doppelstaatler wird also so behandelt, als hätte er nur diese eine Staatsangehörigkeit?

Zweitens: Falls sie uns „unter drei“ noch ein bisschen mehr zu den beiden Einzelfällen, über die berichtet worden ist, sagen könnten, dann wären wir dafür, glaube ich, auch dankbar.

ADEBAHR: Ich glaube, heute kann ich dazu nichts „unter drei“ sagen. Wenn es etwas gibt, dann tue ich das gerne in einer der nächsten Regierungspressekonferenzen.

Es ist in der Tat so, dass eigentlich die allermeisten Staaten Deutschland übrigens auch Doppelstaatler als eigene Staatsangehörige behandelt. Für die Ägypter sind ägyptische Staatsbürger, auch wenn sie eine deutsche Staatsangehörigkeit haben, Ägypten, für uns sind sie natürlich deutsche Staatsbürger; das gebietet sich von selbst. Die Unterschiedlichkeit kommt dann zum Tragen, wenn es um die Frage des konsularischen Zugangs geht; denn dann ist das aus ägyptischer Sicht ein Ägypter, und man hat nach den Regelungen des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen Zugang zu den eigenen Staatsangehörigen. Aus ägyptischer Sicht ist das in dem Fall dann nicht gegeben, also muss man sich dort mit Nachdruck dafür einsetzen, dass man den Zugang bekommt, und das tun wir.

FRAGE JUNG: Frau Adebahr, wie viele Deutsche und Deutschägypter sitzen denn aktuell in ägyptischen Gefängnissen?

ADEBAHR: Das kann ich Ihnen im Moment nicht sagen, aber ich versuche es einmal herauszufinden.

FRAGE: Frau Adebahr, können Sie denn sicher sagen, dass die beiden ägyptische Staatsbürger sind? Nach Aussagen der Familien hätten sie keine ägyptische Staatsbürgerschaft, sondern nur einen Nachweis über ihre ägyptische Herkunft; sie wären sich aber nicht bewusst, ägyptische Staatsbürger zu sein.

ADEBAHR: Ich bin, wie Sie gemerkt haben, sehr vorsichtig, und ich habe auch gesagt: Bei dem einen Fall müssen wir uns erst einmal um genaue Aufklärung bemühen, und bei dem anderen Fall bemühen wir uns um Zugang. Ich treffe hier ausdrücklich keine Aussage über eine rechtliche Zugehörigkeit zu Staatsbürgerschaften. Was ich sagen kann, ist, was die ägyptische Sicht ist, nämlich dass es Doppelstaatler sind.

FRAGE BUSCHOW: Daran anschließend: Wie sehr oder wie intensiv stehen Sie denn mit den Familien hier in Deutschland in Kontakt? Ich frage das vor dem Hintergrund, dass es inzwischen bei change.org eine Petition der Familie von El Sabbagh gibt, die sich offensichtlich vom Auswärtigen Amt nicht genügend informiert fühlt.

ADEBAHR: Zu den genauen Kontakten kann und darf ich von dieser Stelle aus keine Auskunft geben, aber ich kann zumindest sagen, dass wir mit den Familien in Kontakt stehen das ist auch die Information, die ich heute hierhin mitgenommen haben. Vielleicht kann ich später noch nachreichen, wie sich dieser Kontakt genau gestaltet.

FRAGE JESSEN: Zu den Flüchtlingen auf den deutschen Schiffen vor Malta: Es gibt die Information, dass die jetzt in Malta anlegen dürfen, weil sich acht EU-Staaten zur Aufnahme bereiterklärt haben. Deutschland gehört dazu. Können Sie sagen, wie groß das deutsche Kontingent ist?

Zum Zweiten wird berichtet, dass auch eine Regelung für 249 weitere Flüchtlinge, die in Malta ich glaube, in einer Haftanstalt sitzen, gefunden wurde. Ist das dasselbe Staatenkonsortium? Wie viele davon würde gegebenenfalls Deutschland übernehmen?

Letzte Frage: Diese Regelung ist ja eine Ad-hoc-Regelung. Am Montag haben wir darüber gesprochen, dass eigentlich eine langfristige Regelung angestrebt wird, um nicht von Ad-hoc-Regelung zu Ad-hoc-Regelung springen zu müssen. Sind Sie dieser langfristigen Verteilungsregelung nähergekommen?

ALTER: Dazu kann ich gerne etwas sagen. Ich kann Ihnen bestätigen: Auch wir haben die Information bekommen, dass es erfreulicherweise zu einer Entscheidung gekommen ist, die zum Inhalt hat, dass es eine europäische solidarische Lösung gibt, die in Malta und auf den Schiffen befindlichen Flüchtlinge in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten aufzunehmen. Es geht insgesamt um 249 Personen, die sich in Malta befinden, und um insgesamt 49 Personen auf den Schiffen. Das deutsche Kontingent wird 60 Personen betragen. Es hat also bis zuletzt noch intensive Diskussionen dazu gegeben, und wir haben natürlich daran teilgenommen und darauf hingewirkt, dass es zu dieser europäischen Lösung kommen kann und deswegen auch die Aufnahmebereitschaft noch einmal erweitert.

Zur zweiten Frage: Ja, das ist jetzt zunächst einmal eine Entscheidung, die ad hoc für die aktuelle Situation gilt. Das Erreichen eines langfristigen und tragfähigen Mechanismus ist nach wie vor unser Ziel. Dazu gab es auch Schriftverkehr aus der Bundesregierung in Richtung Europäische Kommission. Mit der Aufnahmeentscheidung, die heute getroffen worden ist, ist noch nicht verbunden, dass man diese Tragfähigkeit auf Dauer erreicht hat. Der Diskussionsprozess findet weiterhin statt.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ich verstehe Sie so, dass die gesamten knapp 300 auf die acht Staaten verteilt werden. Ist diese Gruppe der Acht sozusagen Kern eines Prozesses auf der Suche nach einer dauerhaften Lösung?

ALTER: Die Suche nach einer dauerhaften Lösung wird ja koordiniert bzw. der Diskussionsprozess wird geleitet von der Europäischen Kommission. Ich kann für die Europäische Kommission nicht sprechen, aber es ist natürlich so: Aus unserer Perspektive darf sich ein Mechanismus, der dauerhaft und tragfähig gilt, nicht auf einzelne Mitgliedstaaten beschränken, sondern muss sich auf alle Mitgliedstaaten beziehen. Einzelheiten sind mir dazu aber nicht bekannt.

ADEBAHR: Wenn ich da noch einmal einhaken darf: Sie haben die Zahl acht, die in den Medien steht, gerade aber nicht als finale Ziel bestätigt, oder?

ALTER: Die habe ich nicht bestätigt, nein.

ZUSATZFRAGE JESSEN: In den Medien werden acht Staaten namentlich genannt. Gibt es diese acht, gibt es möglicherweise weitere, oder bedeutet Frau Adebahrs Einschub, dass möglicherweise doch nicht alle acht dabei sind? Gemeldet werden Deutschland, Frankreich, Portugal, Irland, Rumänien, Luxemburg, Niederlande und Italien.

ALTER: Es ist so, dass wir derzeit davon ausgehen können, dass acht Mitgliedstaaten ihre Aufnahmebereitschaft bereits erklärt haben. Es finden aber weiterhin Gespräche statt, auch mit weiteren Mitgliedstaaten; insofern kann sich diese Zahl auch noch ändern allerdings nach oben, nicht nach unten.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Würde das dann das deutsche Kontingent verändern?

ALTER: Nein.

FRAGE PAPPAS: Herr Seibert, die Bundeskanzlerin fliegt morgen nach Griechenland. Was erhofft sie sich von diesem Besuch und mit welchen Zielsetzungen fliegt sie nach Athen?

STS SEIBERT: Zunächst einmal ist es nach mehreren Jahren wieder ein bilateraler Besuch bei Griechenland, das unser Freund und Partner in Europa und in der NATO ist. Die Bundeskanzlerin wird also mit Sicherheit mit dem griechischen Ministerpräsidenten aber sie trifft ja auch den Präsidenten politische Gespräche über eine ganze Bandbreite von Themen europapolitische Themen wie auch bilaterale Themen führen. Sie wird dort und darauf freut sie sich Vertreter der Wirtschaft treffen; sie wird dort mit Vertretern der Zivilgesellschaft und der kulturellen Szene zusammentreffen; sie wird mit dem Oppositionsführer Mitsotakis von der Nea Dimokratia sprechen. Es ist also ein sehr vielfältiges Programm, und insofern ist es schön, dass es jetzt nach einiger Zeit einmal wieder zu diesem Besuch kommt. Die Kontakte und die Gespräche mit der griechischen Regierung sind ja intensiv und regelmäßig, man trifft sich ja auch bei sehr vielen anderen Gelegenheiten, aber nun ist es schön, dass die Bundeskanzlerin mal wieder in Athen ist.

ZUSATZFRAGE PAPPAS: Versteht die Bundeskanzlerin ihre Reise nach Athen auch als Unterstützung der Einigung für die Beilegung des Namensstreits zwischen Griechenland und FYROM, also als Unterstützung von Tsipras?

Eine zweite Zusatzfrage: Der Oppositionsführer Mitsotakis, mit dem sich, wie Sie gesagt haben, die Bundeskanzlerin treffen wird, äußerte den Vorwurf, dass Ministerpräsident Tsipras einen Deal mit den Europäern, also auch mit der Bundeskanzlerin eingegangen sei, nämlich den Deal: Beilegung des Namensstreits gegen Nichtumsetzung der beschlossenen Rentenreform, die ja ab dem 1. Januar umgesetzt werden sollte, aber nicht umgesetzt worden ist. Wird die Bundesregierung ihre Reise nach Athen als Chance nutzen, darüber zu reden?

STS SEIBERT: Ich kenne diese Äußerungen, die Sie gerade zitiert haben, nicht, und möchte mich hier auch nicht zu parteipolitischen Vorgängen innerhalb Griechenlands äußern. Was ich sagen kann, ist, dass die Bundesregierung, die Bundeskanzlerin, der Bundesaußenminister die mögliche Beilegung des Namensstreits zwischen Griechenland und der früheren jugoslawischen Republik Mazedonien, die durch das Abkommen von Prespa möglich geworden ist, als eine historische Chance begrüßt und zwar aus sich selbst heraus, weil es in der Region Möglichkeiten schafft und eröffnet, die sich ohne die Beilegung dieses Namensstreites auf weitere Jahre nicht ergäben. Wir haben das aus der Sache heraus beurteilt und stehen zu dieser Entscheidung und zu dieser Unterstützung. Nun ist es an der früheren jugoslawischen Republik Mazedonien, das Verfassungsänderungsverfahren durchzuführen, und in Griechenland steht die Ratifizierung im Parlament an. Unsere Unterstützung dafür ist hier vielfach ausgedrückt worden. Mehr möchte ich dazu eigentlich nicht sagen. Aber eine Verbindung mit anderen, völlig themenfremden politischen Fragen kann ich hier nicht bestätigen.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, wir die Kanzlerin die EU-Außengrenze besichtigen?

STS SEIBERT: Die Bundeskanzlerin ist in Athen, der Besuch findet in Athen statt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber wenn man schon in Griechenland ist, könnte man ja einmal die Außengrenze besichtigen, die die Kanzlerin ja so gerne schützt bzw. schützen lassen möchte.

STS SEIBERT: Der Schutz der europäischen Außengrenze, der Schutz der Schengen-Außengrenzen, ist tatsächlich ein wichtiges politisches Anliegen nicht nur der Bundesregierung, sondern auch der Europäischen Union insgesamt. Da ist in den letzten Jahren viel geschehen. Dieser Besuch am Donnerstag und Freitag spielt sich in Athen ab.

FRAGE BUSCHOW: Ich hätte zwei Fragen zum Familiennachzug, erst einmal wahrscheinlich vorrangig an Frau Adebahr: Haben Sie schon Zahlen bzw. gibt es Zahlen, wie viele Visa für die subsidiär Geschützten bis Jahresende genehmigt bzw. auch ausgestellt wurden?

Daran anschließend: Mitte September war hier einmal Thema, dass die 5000, die bis zum Jahresende 2018 geplant waren oder möglich waren, ganz wahrscheinlich weit unterschritten werden. Zur Frage, ob die Kontingente in dieses Jahr übertragen werden können, gab es Gespräche zwischen dem Auswärtigen Amt und dem BMI. Daher an Sie beide die Frage: Was ist denn bei diesen Gesprächen herausgekommen?

ADEBAHR: Zu Letzterem würde ich an das BMI verweisen. Ich habe leider im Moment nur die Zahlen bis Ende November vorliegen. Es müsste ja Zahlen für Ende Dezember geben, deswegen würde ich das gerne nachreichen, wenn wir die schon haben. Wenn nicht, würde ich nachher gerne noch einmal die Zahl von Ende November herumschicken, aber vielleicht haben wir schon die aktuelle. Deswegen kann ich Ihnen hier im Moment mit den mir vorliegenden Unterlagen auch keine Antwort auf die Frage geben, wie viele Visa schlussendlich erteilt worden sind es sei denn, der BMI-Kollege hat sie für Ende Dezember mit.

Es ist eben so, dass es ein kompliziertes Verfahren war und ist, das wir dort zu durchlaufen hatten, das wir als Bundesregierung aber, glaube ich, ganz erfolgreich angeschoben haben. Es ist so, dass die Botschaften unserer Auslandsvertretungen die Anträge entgegennehmen und sie dann an die Ausländerbehörde weiterleiten. Dann wird das Bundesverwaltungsamt eingeschaltet, und von dort geht das zurück. Wir stellen dann nach erfolgter Entscheidung in Deutschland als Auswärtiges Amt an den Vertretungen das Visum aus. Das können wir erst tun, wenn der Rücklauf aus den Innenbehörden in Deutschland bei uns eingegangen ist. Dieses komplizierte Verfahren bringt an bestimmten Stellen natürlich einen gewissen Zeitaufwand mit sich. Für das Auswärtige Amt kann ich sagen, dass wir unsere Terminabfragen sehr gut abgearbeitet haben und uns auch intensiv bemühen, den manchmal nicht leicht zu findenden Kontakt zu den Angehörigen aufzubauen und alle möglichen und nötigen Informationen einzusammeln. Sobald wir das haben, geht das an die Innenbehörden, und dort schließt sich natürlich ein Prüfverfahren an vielleicht kann das BMI etwas dazu sagen. Wenn dann der Rücklauf da ist, stellen wir ein Visum sofort aus.

Die Endzahl für 2018 habe ich aber, wie gesagt, nicht da. Vielleicht hat der Kollege vom Innenministerium diese Zahl?

ALTER: Ich habe eine Zahl: Seit August bis Ende des Jahres 2018 wurden insgesamt 2612 Visa erteilt. Zu dem Verfahren, das Frau Adebahr geschildert hat, habe ich keine Ergänzungen; das war zutreffend.

Zu der Frage der Übertragbarkeit, die Sie eingangs gestellt haben, kann ich nur so viel sagen: Jedenfalls sind keine gesetzlichen Änderungen geplant.

ZUSATZFRAGE BUSCHOW: Vorher konnte man ja Kontingente übertragen; dann sollte zum Jahresende ein Schnitt gemacht werden. War das gesetzlich verankert oder war das eine Absprache der Koalition, die noch geändert werden kann?

ALTER: Die Rechtslage hat sich nicht verändert; die ist sie August so, wie sie ist, und wir wollen sie auch nicht verändern. Die Übertragbarkeit innerhalb des Jahres 2018, also in dem Zeitraum von August bis Dezember, war eine politische Absprache.

ZUSATZFRAGE BUSCHOW: Ich habe es immer noch nicht verstanden: Die Plätze, die nicht ausgeschöpft wurden, sind jetzt also verfallen und werden nicht ins Jahr 2019 übertragen?

ALTER: Ich kann Ihnen dazu nur das sagen, was ich gerade eben gesagt habe: Es wird keine Gesetzesänderung geben.

ADEBAHR: Ich kann noch eine Zahl nachreichen, nämlich dass wir bis Ende November 4927 Anträge positiv prüfen konnten was ja schon einmal eine ganz gute Zahl ist. Aber auch dazu liegt mir die Zahl für Ende Dezember im Moment leider nicht vor.

FRAGE JUNG: Ich möchte zur Lage der Kurden und zu dem bevorstehenden Angriff der Türken kommen. Die Amerikaner versuchen da gerade zu retten, was zu retten ist. Der US-Außenminister sagt, die USA versuchten sicherzustellen ich zitiere , „dass die Türken die Kurden nicht abschlachten“. Wie versucht denn die Bundesregierung aktuell dafür zu sorgen, dass die Türken zum einen vielleicht nicht angreifen und zum anderen die Kurden nicht abschlachten?

ADEBAHR: Ich glaube, wir haben zu der Abzugsankündigung der USA die Worte gefunden Sie erinnern sich vielleicht noch , dass das auch für uns überraschend kam und dass wir alle Seiten zu einem verantwortungsvollen Handeln aufrufen. Jetzt ist der nationale Sicherheitsberater, Herr Bolton, unterwegs in der Region und führt Gespräche. Das ist natürlich eine Sache, die wir begrüßen, wenn sie auch dazu dient, den Prozess in Syrien friedlich und möglichst gewaltfrei weiter zu gestalten und für alle Seiten sichere Lösungen zu finden. Wir rufen und das tun wir in Gesprächen alle Beteiligten dort dazu auf, dass sie eine Chance, die sich jetzt vielleicht aus der Situation heraus ergibt, zur Stabilisierung und zum Ausgleich nutzen und dass der Dialog fortgesetzt wird.

Auch was die Türkei betrifft, rufen wir sehr eindringlich zu einem sehr verantwortungsvollen Verhalten auf, was im Moment allergrößte Bedeutung hat. Dass wir die Türkei zu militärischer Zurückhaltung aufrufen und dass wir dies schon seit langer Zeit tun, ist, denke ich, kein Geheimnis. Aus unserer Sicht könnte ein militärisches Eingreifen insbesondere auch die humanitäre Lage noch schwieriger machen, als sie ohnehin schon ist. Insofern ist alles, was Gespräche voranbringt, was einen Gesprächsprozess zur Lösung kommender Fragen voranbringt, gut. Wir rufen die Türkei zu militärischer Zurückhaltung auf. Das tun wir auch in Gesprächen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Bolton führt gerade Gespräche. Führt er sie auch im Namen der EU und der Bundesregierung, oder führt die Bundesregierung eigene Gespräche? Gibt es beispielsweise Sondergesandte, die sich darum kümmern?

ADEBAHR: Herr Bolton führt die Gespräche als Nationaler Sicherheitsberater der USA. Wir sprechen auf den verschiedensten Kanälen, die wir als Bundesregierung haben: über unsere Botschaften, in Regierungskontakten.

FRAGE JESSEN: Es gab einmal das Viererformat Merkel, Macron, Erdoğan und Putin. Ist angesichts der Situation, dass Herr Bolton in der Türkei nicht besonders kooperativ behandelt wird, daran gedacht, dass in dieser Krisensituation, die es objektiv ist, ein neues Treffen in diesem Viererformat stattfindet?

STS SEIBERT: Es stimmt, es gab dieses Treffen, den Vierergipfel in Istanbul. Das war Ende Oktober des vergangenen Jahres. Ich kann Ihnen im Moment nicht von Plänen berichten, einen weiteren solchen Gipfel abzuhalten. Aber das ist jetzt die heutige Aussage.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Hat die Bundesregierung eigene Kenntnisse über mögliche türkische Angriffspläne? So etwas könnte sich ja zwischen NATO-Partnern herumsprechen.

FLOSDORFF: Sprechen Sie jetzt mich an? Nein, mir sind keine solchen Erkenntnisse bekannt.

FRAGE: Hat die Bundeskanzlerin vor, sich in nächster Zeit noch einmal persönlich um dieses Thema zu kümmern, oder ist das auf den Wegen, die Frau Adebahr gerade skizziert hat, gerade richtig aufgehoben?

STS SEIBERT: Frau Adebahr hat richtigerweise gesagt, dass auch das in unseren Regierungskontakten das ist ein Begriff für vielfältige Kontakte natürlich ständig zum Beispiel mit der Türkei besprochen wird. Auch wenn beispielweise ein Sicherheitsberater oder ein außenpolitischer Berater der Bundeskanzlerin ein Gespräch mit seinem türkischen Gegenüber führt, dann ist das sozusagen ein Engagement im Namen der Bundeskanzlerin.

Ich kann Ihnen hier keine Einzelheiten über Gespräche ausführen. Das tue ich auch sonst in solchen Fällen nicht. Aber es ist so, wie es Frau Adebahr gesagt hat. Deutschland bringt seine Stimme ein. Deutschland, vor allem eben auch mit den europäischen Partnern, mahnt zur Umsetzung dessen, was unter anderem bei dem Vierergipfel in Istanbul besprochen wurde. Es kann keine militärische Lösung für den Konflikt in Syrien geben. Das betrifft das ganze Staatsgebiet.

FRAGE JUNG: War der Vierergipfel das letzte Mal, dass Frau Merkel mit Herrn Erdoğan über die Kurden gesprochen hat, Herr Seibert?

STS SEIBERT: Der Vierergipfel war Ende Oktober des vergangenen Jahres. Seitdem hat die Bundeskanzlerin mit Herrn Erdoğan schon wieder gesprochen, ja.

ZUSATZFRAGE JUNG: Auch über die Kurdenfrage und den bevorstehenden Angriff?

STS SEIBERT: Wenn es Telefonate gibt, dann geben wir dazu Informationen heraus. Das können Sie nachschauen. Mehr habe ich zu den grundsätzlich ja vertraulichen Telefonaten nicht zu sagen.

FRAGE TOWFIGH NIA: Frau Adebahr, eine Frage zur Lage im Jemen: Der UNO-Sonderbotschafter Martin Griffiths war am Montag in Sanaa, um zu sehen, wie die Lage vor Ort ist, speziell auch was die Implementierung des Stockholmer Abkommens betrifft. Vonseiten der UNO gab es die Sorge, dass dieses Abkommen gefährdet ist. Wie sieht die Bundesregierung die Lage, auch was die Implementierung des Abkommens betrifft?

ADEBAHR: Wir hoffen, dass das Abkommen implementiert wird. Heute Nachmittag ich glaube, um 17.30 Uhr oder 18.30 Uhr deutscher Zeit gibt es dazu eine Beratung im Sicherheitsrat, auch mit uns. Wir sind sehr aktiv daran beteiligt, hoffentlich eine Resolution zustande zu bringen, die dieses Abkommen noch einmal stützt und die dazu aufruft, dort jetzt einen politischen Prozess in Gang zu bringen, und zwar in Umsetzung dieses Abkommens.

Wir sind als Bundesregierung natürlich auch daran, uns zu überlegen, wie wir die Vereinten Nationen in dem Vorhaben, dort eine Mission und einen Prozess in Gang zu bringen, unterstützen können. Diese Überlegungen führen wir sehr intensiv. Das wollen wir in den nächsten Tagen und Wochen auch weiter vorantreiben. Denn aus Sicht der Bundesregierung und aus unserer Sicht bestehen jetzt ein Fenster und jetzt eine Chance, in eine wirklich tragfähige Lösung einzusteigen, die diesen Konflikt beendet. Das ist nicht leicht, und dabei steht viel auf dem Spiel. Wir sind aktiv dabei, zu helfen, dass das gelingt.

STS SEIBERT (zur Lage der Kurden in Syrien): Ich möchte Herrn Jung kurz nachreichen, worauf wir uns gerade bezogen haben. Das letzte Telefonat der Bundeskanzlerin mit Staatspräsident Erdoğan war am 30. Dezember, also vor etwa zehn Tagen. Im Mittelpunkt so haben wir es damals in der Pressemitteilung auch ausgedrückt stand die Lage in Syrien. Beide betonten die Bedeutung des politischen Prozesses unter der Leitung der Vereinten Nationen, um den Konflikt beizulegen. Der IS sei zwar durch das gemeinsame Handeln zurückgedrängt, bleibe aber eine erhebliche Gefahr, die weiterer Aufmerksamkeit bedürfe. Dann hat die Bundeskanzlerin die Rolle der Türkei gewürdigt, insbesondere bei der Aufnahme syrischer Flüchtlinge Sie wissen, dass es zweieinhalb bis drei Millionen syrischer Flüchtlinge dort im Lande gibt , und die Erwartung geäußert, dass die Türkei mit Zurückhaltung und Verantwortung auf den angekündigten Rückzug der US-Truppen aus Syrien reagieren werde. So viel zur Beantwortung Ihrer Frage.

FRAGE JUNG (zum Jemen): Von Herrn Trump gab es in der Nacht von Sonntag auf Montag die aus seiner Sicht freudige Nachricht, dass die USA im Jemen Jamal Al Badawi getötet hätten, und zwar mit einem Luftangriff bzw. mit einem Drohnenangriff. Drohnenangriffe im Jemen werden über Ramstein geflogen.

Hat die Bundesregierung eigene oder amerikanische Erkenntnisse, dass das hierbei der Fall war?

Wie bewerten Sie diese Art von Justiz der Amerikaner?

ADEBAHR: Zur ersten Frage habe ich hier keine Ausführungen zu machen und habe auch keine Erkenntnisse meinerseits. Der Kampf gegen den Terrorismus ist ein internationales Ziel, das die Bundesregierung natürlich teilt. Aber zu diesem konkreten Fall liegen mir, wie gesagt, jetzt keine vertieften Informationen vor.

ZUSATZFRAGE JUNG: Die USA werfen dem Mann vor, unter anderem für den Anschlag auf die USS Cole vor 18 Jahren verantwortlich gewesen zu sein. Vorwürfe und Überführung sind ja zwei Paar Schuhe. Was halten Sie von dieser Art von Justiz, dass ein Mensch auf Verdacht getötet wird?

ADEBAHR: Wie gesagt, ich kann heute für das Auswärtige Amt zu diesem konkreten Fall und diesen Erkenntnissen hier keine Stellung nehmen. Das Allgemeine, was zu sagen ist, habe ich, glaube ich, gerade gesagt.

FRAGE JESSEN: Nur damit man nicht irgendwann etwas überhört: Hat sich die Bundesregierung inzwischen darauf verständigt, welche Staaten sie als direkt am Jemenkrieg Beteiligte ansieht?

ADEBAHR: Dazu habe ich Ihnen heute keinen neuen Stand mitzuteilen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Können Sie uns Hoffnung machen, dass es irgendwann einmal einen solchen neuen Stand geben wird?

ADEBAHR: Ich verweise Sie gern auf ausführliche Regierungspressekonferenzauszüge, in denen wir ausgeführt haben, dass es verschiedene Staaten gibt, die dort beteiligt sind usw. Dies alles können Sie nachlesen. Einen neuen Stand habe ich dazu nicht.

ZUSATZ JESSEN: Man wüsste nur so gern, welche die verschiedenen Staaten sind.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, warum dauert das so lang?

STS SEIBERT: Ich habe Frau Adebahr jetzt nichts hinzuzufügen. Hier ist häufig von der sogenannten arabischen Koalition unter Führung Saudi-Arabiens die Rede gewesen. Das ist nachlesbar und im Übrigen frei recherchierbar. Das ist die Gruppe befreundeter Staaten, die der Bitte des damals von der internationalen Gemeinschaft als legitim anerkannten jemenitischen Staatspräsidenten Hadi um Unterstützung gegen die Huthi-Rebellen nachgekommen ist, einer Bitte, die durch die UN-Resolution 2216 aus dem Jahre 2015 indossiert wurde. Das alles ist hier, ehrlich gesagt, bereits zigfach Gegenstand gewesen.

ZUSATZ JUNG: Die Frage impliziert ja, dass nicht nur arabische Freunde dort mitmachen, sondern auch die Amerikaner, die jetzt ja selbst durch den Senat beschlossen haben, sich von dort wieder zurückzuziehen. Die Bundesregierung hat es bisher nie anerkannt, dass die US-Regierung auch Teil des Krieges dort ist. Darum fragen wir ja nach.

STS SEIBERT: Ich habe nichts Neues dazu zu sagen.

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