Themen: Terroranschlag in Indien, Termine der Bundeskanzlerin (100-jähriges Firmenjubiläum der Firma Ottobock, Gespräch mit dem Präsidenten der Europäischen Zentralbank, „Digitising Europe Summit 2019“, Empfang von Karnevalisten, Kabinettsitzung, Empfang der Staatspräsidentin Georgiens, Empfang des Staatspräsidenten von Burkina Faso, Empfang des Präsidenten Lettlands), Münchner Sicherheitskonferenz, Positionspapier von Lungenärzten zu Luftschadstoff¬grenzwerten, Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Speicherung von biometrischen Daten in Pässen und Reisedokumenten, Stopp der Produktion des Airbus A380, Besteuerung von Digitalkonzernen, Ausgaben der Bundesregierung für private Beratungs- und Unterstützungsleistungen, mögliche Einrichtung einer Gebäudekommission, Berichterstattung über Verhinderung einer geplanten Abschiebung wegen Insolvenz der Fluggesellschaft Germania, Pläne zur Einführung einer allgemeinen CO2-Abgabe, mögliche Entschädigung für Stromerzeuger wegen des geplanten Kohleausstiegs, geplante Novellierung des § 219a StGB, Liste der sicheren Herkunftsstaaten, Konferenz zum Nahen und Mittleren Osten in Warschau, Berichterstattung über illegale Mülltransporte nach Malaysia, Fall des in Venezuela inhaftierten Journalisten Billy Six
Naive Fragen zu:
Köhler’sche Rechenfehler (ab 7:55 min)
– sind denn Ihr Ministerium und Ihr Minister immer noch der Meinung, dass dieser irreführende Impuls immer noch zur Versachlichung der Debatte, was Sie sich ja gewünscht hatten, beigetragen hat? (ab 18:18 min)
– An das Umweltministerium: Konstatieren Sie denn, dass dieser Impuls das Gegenteil von Versachlichung bewirkt hat?
– Herr Strater, ist damit zu rechnen, dass es wieder ein neues Video von Herrn Scheuer aus dem Ministerium gibt mit der Ente des Tages, der Ente der Woche oder der Ente des Jahres in Sachen Herrn Köhler? Wird er so ehrlich sein und das einräumen?
Beratung für die Bundesregierung (ab 33:45 min)
– Der „Spiegel“ berichtet vorab, dass die Bundesregierung 2017 722 Millionen Euro für private Beratungs- und Unterstützungsleistungen gezahlt hat. Im Jahr danach, in 2018, waren es 683 Millionen Euro. Ich würde gern wissen, ob die Bundesregierung das Ziel hat, diese Summen zu verringern.
– Mich würde beim BMI interessieren, da Sie 2017 und 2018 jeweils über 200 Millionen Euro für Beraterverträge bezahlt haben, ob Sie mittlerweile die Expertise im eigenen Haus haben und ob damit zu rechnen ist oder Sie vorhaben, diese Summen deutlich zu reduzieren?
– Aber ist es das Ziel des Finanzministeriums Sie sind ja der Wächter über den Haushalt , dass der Haushalt nicht mehr mit Hunderten von Millionen Euro für Beraterverträge belastet wird?
– Ist denn damit zu rechnen, dass auch dieses Jahr von Ihrer Seite wieder ein hoher dreistelliger Millionenbetrag für Beraterverträge ausgegeben wird?
– Könnten Sie uns vielleicht die drei Beratungsfirmen nennen, die von der Bundesregierung das meiste Geld bekommen?
Billy Six/Venezuela (ab 55:57 min)
– können Sie etwas Neues sagen zu Billy Six, dem inhaftierten Journalisten in Venezuela? Mein Stand ist, dass Sie zuletzt am 9. Januar Kontakt hatten bzw. ihn besuchen konnten. Was ist in den letzten fünf Wochen passiert, warum gab es keine Besuche? Wie geht es ihm?
– s gab Medienberichte, in denen es heißt, dass er jetzt nicht mehr vor ein Militärgericht kommen soll, sondern zivilgerichtlich prozessiert werden soll. Stimmt das?
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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 15. Februar 2019:
STS SEIBERT: Zunächst bitte ich für die kleine Verspätung um Entschuldigung.
Ich wollte zuerst auf den gestrigen Terroranschlag in Indien im Bundesstaat Jammu und Kashmir eingehen. Sie wissen: Dort hat es einen Selbstmordanschlag gegeben, zu dem sich die Terrororganisation Jaish-e-Mohammed bekannt haben soll, bei dem mehr als 40 indische Soldaten getötet und viele weitere verletzt wurden. Die Bundesregierung spricht Indien und natürlich ganz besonders den Angehörigen der Opfer ihr tief empfundenes Beileid aus. Wir verurteilen diesen grausamen Terroranschlag auf das Schärfste.
Nun müssen die Hintergründe der Tat restlos aufgeklärt werden, und die Verantwortlichen müssen in rechtsstaatlichen Verfahren zur Rechenschaft gezogen werden. Wir stehen an der Seite unseres strategischen Partners Indien. Deutschland und Indien teilen die Besorgnis über den Terror in der Welt, und wir arbeiten bei seiner Bekämpfung international zusammen.
BREUL: Wenn ich darf, würde ich das kurz ergänzen: Für uns als Bundesregierung ist besonders wichtig, dass alle Staaten jegliche Unterstützung von Terrorgruppen auf ihrem Territorium unterbinden und verhindern, dass Terrornetzwerke über Grenzen hinweg operieren können. Außenminister Maas plant heute auch im Rahmen der Münchner Sicherheitskonferenz ein Gespräch mit dem pakistanischen Außenminister Qureshi, und dabei wird es sicherlich auch Gelegenheit geben, diesen Punkt anzusprechen.
Es ist für uns aber auch wichtig, dass alle Seiten jetzt besonnen reagieren und sich der Verantwortung für die Stabilität in der Region bewusst sind. Wir sind uns alle im Klaren: Der Kaschmir-Konflikt existiert seit mehr als 70 Jahren. Er hat zu zahlreichen bewaffneten Zusammenstößen geführt. Vor diesem Hintergrund appellieren wir, dass Gesprächskanäle offengehalten werden.
STS SEIBERT: Dann könnte ich die öffentlichen Termine der Bundeskanzlerin in der kommenden Woche nennen.
Fangen wir mit Montag, den 18. Februar, an. Die Bundeskanzlerin wird in Duderstadt am 100-jährigen Firmenjubiläum der Firma Ottobock teilnehmen. Sie wird dort gegen 12.15 Uhr eine Rede halten. Ottobock ist ein Familienunternehmen mit großer Innovationskraft im Bereich der fortschrittlichen Medizintechnik, und das Ganze seit 100 Jahren. Das alles wird die Bundeskanzlerin würdigen. Sie wird sich dann auch noch in das Goldene Buch der Stadt Duderstadt eintragen.
Am Montagnachmittag wird dann im Kanzleramt ein Gespräch mit dem Präsidenten der Europäischen Zentralbank, Mario Draghi, folgen. Die beiden tauschen sich ja immer wieder einmal über aktuelle Fragen der Eurozone aus. So ist dieses Treffen, das nicht presseöffentlich ist, einzuordnen.
Am Dienstag wird die Kanzlerin hier in Berlin im E-Werk am „Digitising Europe Summit 2019“ teilnehmen, veranstaltet vom Vodafone Institut für Gesellschaft und Kommunikation. Sie wird dort gegen 10.15 Uhr eine Rede halten. Die Veranstaltung trägt das Motto „The Future of Made in Europe“. Es geht natürlich um die Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung für Europa.
Am Nachmittag folgt dann ein traditioneller Termin: Karnevalisten aus ganz Deutschland werden zu Gast im Bundeskanzleramt sein. Die Bundeskanzlerin wird den Präsidenten des Bundes Deutscher Karneval und Prinzenpaare aus den verschiedenen Bundesländern empfangen.
Am Mittwoch wird dann um 9.30 Uhr die Sitzung des Kabinetts stattfinden.
Am Mittwochnachmittag wird die georgische Staatspräsidentin Salome Surabischwili zu ihrem Antrittsbesuch ins Kanzleramt kommen. Sie wird um 16.15 Uhr von der Bundeskanzlerin zu einem Gespräch empfangen werden. Es wird zu Beginn einen Bildtermin geben.
Am Donnerstag, den 21. Februar, wird dann der Besuch des Staatspräsidenten von Burkina Faso, Roch Marc Kaboré, im Bundeskanzleramt stattfinden. Im Anschluss an dieses Gespräch mit der Bundeskanzlerin wird es gegen 14 Uhr eine gemeinsame Pressekonferenz geben.
Am Freitag, den 22., wird um 10.30 Uhr der Präsident Lettlands, Raimonds Vējonis, im Bundeskanzleramt empfangen werden. Er wird sich zu einem Staatsbesuch in Deutschland aufhalten. Auch bei seiner Ankunft wird es einen Bildtermin geben. – So viel dazu.
BREUL: Ich könnte noch kurz etwas zu München sagen, weil es dazu Anfang der Woche ja schon Fragen gab. Zu den Terminen des Außenministers dort: Er befindet sich gerade im Flieger oder ist vielleicht gerade in diesen Minuten schon gelandet. Es wird dann ein Mittagessen mit dem russischen Außenminister Sergej Lawrow geben. Er wird heute Nachmittag auch eine Rede in München halten. Kernthema ist, wie es gelingen kann, die multilaterale Ordnung zu erhalten und Werte wie Kooperation und die Achtung des Völkerrechts stark zu machen.
Wie Ihnen bereits bekannt ist, hat Außenminister Maas begonnen, ein internationales Netzwerk aufzubauen. Heute wird er am Rande der Sicherheitskonferenz auch ein Abendessen zu diesem Thema mit den Außenministern aus Frankreich, Kanada und Japan durchführen, denen ebenfalls sehr an diesem Thema gelegen ist. Des Weiteren wird es Gespräche mit dem ukrainischen Außenminister Klimkin, mit dem japanischen Außenminister Kōno, mit dem chinesischen Außenminister sowie mit dem iranischen Außenminister geben.
Morgen folgt dann der traditionelle Termin mit den Abgeordneten aus dem US-Kongress. Wir freuen uns, dass in diesem Jahr besonders viele Abgeordnete aus den USA angereist sind. Die letzte mir vorliegende Zahl ist 48. Das ist ein historischer Höchstwert und zeigt, wie eng verbunden Europa, Deutschland und die Vereinigten Staaten sind.
FRAGE HANSEN: Herr Seibert, ich habe eine Frage zu dem Gespräch mit Herrn Draghi am Montag im Kanzleramt. Sie sprachen von einem regelmäßigen Austausch über aktuelle Fragen der Eurozone. Können Sie vielleicht sagen, wann Herr Draghi zuletzt im Kanzleramt zu Gast war? Welche aktuellen Fragen könnten dort zur Sprache kommen?
STS SEIBERT: Die zweite Frage werde ich sicherlich nicht durch Beantwortung irgendwie vorwegnehmen.
Wann Herr Draghi das letzte Mal da war, müsste ich nachschauen. Vielleicht können wir das sogar im Laufe dieser Pressekonferenz noch nachreichen.
FRAGE JESSEN: Herr Breul, ist das Mittagessen mit Herrn Lawrow ein allgemeines Essen, oder gibt es bestimmte Schwerpunkte? Spielt der INF-Vertrag eine Rolle? Ist da noch etwas zu machen oder zu erweitern, oder können Sie uns andere Schwerpunkte nennen?
BREUL: Das ist ein reguläres Gespräch zwischen den beiden Außenministern, wie es regelmäßig stattfindet. Dabei stehen alle möglichen Themen auf der Agenda. Mit Sicherheit wird auch über den INF-Vertrag geredet werden.
FRAGE: Ich habe eine Frage an das Verkehrsministerium zu den Stickoxidgrenzwerten. Jetzt gibt es ja in dieser Woche Berichte darüber, dass die Berechnungen des Lungenfacharztes Dr. Köhler offenbar leichte Unsicherheiten hatten. Ihr Minister hat sich hingegen dieser Kritik des Lungenfacharztes relativ schnell angeschlossen. Welche Konsequenzen ziehen Sie oder der Minister denn jetzt daraus, dass die Stickoxidwerte offenbar falsch berechnet waren?
Daran anschließend: Warum hat sich der Minister diese Kritik denn so schnell zu eigen gemacht, ohne vielleicht einmal selbst nachzurechnen?
STRATER: Ich fange einmal mit dem Ersten an. Wir haben uns dazu entgegen anderer Meldungen, die sagen, wir hätten das nicht getan, auch bereits gestern geäußert. Wir haben gestern mitgeteilt, dass der Aufruf der Lungenärzte einen Impuls für die Debatte über die europäischen NOx-Grenzwerte gesetzt hat. Diese Debatte hat dazu geführt das haben wir auch hier in dieser Veranstaltung besprochen , dass sich die Leopoldina als Nationale Akademie der Wissenschaften des Themas annehmen soll, um eine fundierte, gemeinschaftliche Position herzustellen.
Der Minister hat auch ein Schreiben an die EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc geschickt, damit die EU-Kommission die Herleitung des Grenzwertes sowie eine Neubewertung prüft. Minister Scheuer hat darüber auch mehrfach mit Frau Bulc gesprochen. Ziel, so dieses Schreiben, sollte es sein, die Debatte insgesamt auf der Basis zutreffender Fakten und anerkannter wissenschaftlicher Methoden zu versachlichen. Hierfür, so das Schreiben weiter, bietet sich der aktuell in der Zuständigkeit der Generaldirektion Umwelt stattfindende Fitness-Check der Luftqualitätsrichtlinie an.
Auf diesen Ebenen, die ich gerade genannt habe also Leopoldina als Nationale Akademie der Wissenschaften und EU-Ebene, Kommission , muss die Debatte wissenschaftlich fortgesetzt und eine Versachlichung herbeigeführt werden.
Im Übrigen weise ich auch noch einmal auf das hin, was der Verkehrsgerichtstag in Goslar zu dem Thema gesagt hat bzw. beschlossen hat. Der Verkehrsgerichtstag in Goslar hat beschlossen, dass die Europäische Kommission aufgefordert werden soll, zeitnah den Grenzwert auf seine wissenschaftliche Fundiertheit und Belastbarkeit zu überprüfen und künftig eine gesetzlich verpflichtende Evaluierung von Grenzwerten vorzusehen. Nur auf der Grundlage eines wissenschaftlich fundierten Grenzwertes dürfen Fahrverbote als in Grundrechte eingreifende Maßnahmen als letztes Mittel angeordnet werden, sagt der Verkehrsgerichtstag in Goslar.
Weil Sie gesagt haben, der Minister habe sich die Arbeit von Herrn Prof. Köhler zu eigen gemacht: Das ist nicht so, auch wenn der Verkehrsausschussvorsitzende das gerne so haben möchte und heute behauptet. Prof. Köhler ist auch nicht der Chefberater des Verkehrsministers, wie es die Deutsche Umwelthilfe gestern in einem Tweet behauptet hat. Er hat sich auch nicht in die wissenschaftliche Debatte um diese Werte als solche eingemischt, sondern er hat die Debatte als solche begrüßt. Das Ziel dieser Debatte habe ich Ihnen gerade beschrieben.
ZUSATZFRAGE: Ist denn im Ministerium selbst nachgerechnet worden?
STRATER: Es ist ja nicht unsere Aufgabe, uns in diese wissenschaftliche Erarbeitung dieser Werte oder dieser Berechnungen einzumischen, sondern wir müssen politische Entscheidungen treffen. Die müssen auf verifizierten wissenschaftlichen Erkenntnisse fußen. Die Ebenen, auf denen diese wissenschaftlichen Erkenntnisse erarbeitet werden, habe ich Ihnen gerade genannt.
STS SEIBERT: Ich will noch kurz etwas zur Rolle der Leopoldina nachtragen: Die Wissenschaft forscht natürlich unabhängig. So hat die Bundesregierung die Bitte an die Leopoldina als Nationale Akademie der Wissenschaften gerichtet, sich dieses Themas anzunehmen. Die erarbeitet derzeit eine Darstellung zum Stand der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den gesundheitlichen Folgen der Stickoxidbelastung in der Atemluft.
FRAGE JESSEN: Herr Strater, es ist natürlich objektiv richtig, dass da eine Diskussion angestoßen wurde. Gleichwohl haben wir hier auch erlebt, wie sehr schnell nach der Veröffentlichung des Papiers von Köhler und 100 Unterstützern Ihr Minister das sozusagen als Indiz dafür herangezogen hat, dass wir es hierbei mit einer überhitzten Debatte zu tun hätten und dass es gut sei, dass die nun endlich seriös und wissenschaftlich geführt werde. Jetzt stellt sich heraus, dass das, worauf der Minister seine Position gestützt hat und was er begrüßt hat, einfach unseriös und rechnerisch falsch ist. Wäre es dann nicht doch angezeigt, „Es ist uns peinlich“ zu sagen? Sie haben sich nämlich an eine vornehmlich wissenschaftliche Position angehängt, die einfach keine wissenschaftliche Position war.
Ich darf noch einmal ein Zitat bringen: „Der Aufruf der Lungenärzte muss dazu führen, dass die Umsetzung der Grenzwerte hinterfragt und gegebenenfalls verändert wird.“ Die Lungenärzte haben ihren Aufruf mit falschen Berechnungen begründet. Jetzt können Sie doch nicht einfach sagen „Das geht uns alles nichts mehr an“!
STRATER: Der Minister hat ja nicht gesagt, dass der Aufruf der Lungenärzte sozusagen die abschließende Bewertung der Plausibilität der Grenzwerte ist, sondern es hat einen Impuls für eine Debatte über diese Grenzwerte gegeben, die auf diesen Ebenen, die ich eben genannt habe, geführt werden muss, insbesondere auf der europäischen Ebene, weil es hierbei um eine europäische Festlegung dieser Grenzwerte geht. Deswegen hat er sich an die Kommissarin gewandt, um diesen Impuls auch nach Brüssel zu tragen, wenn man so will.
Wenn Sie sagen, es hat Fehler gegeben: Ja, wer Fehler macht, muss nacharbeiten und die Gesamtaussage noch einmal überprüfen. Aber das könne nicht wir tun. Das muss Herr Prof. Köhler selbst machen.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Aber noch einmal: Der Minister hat die Notwendigkeit einer Überprüfung aus einem Zahlenwerk abgeleitet, das objektiv falsch ist. Wo ist da eine Verantwortlichkeit des Ministers?
STRATER: Wir sind nicht der Autor dieses Aufrufes, sondern der Autor ist Prof. Köhler samt anderen Lungenärzten. Die haben den auch unterzeichnet. Es sind mehr als 100. Wir haben ihn ja nicht unterzeichnet.
Wir haben gesagt: Es muss eine Versachlichung der Debatte geben. Dafür hat dieser Aufruf einen Impuls gesetzt. Wenn Fehler gemacht worden sind: Ich habe gerade gesagt, was zu tun ist. Diese Debatte muss auf dieser Ebene geführt werden, die der Minister adressiert hat, nämlich in Brüssel.
FRAGE GRIMM (zum Bundes-Immissionsschutzgesetz): Es gibt jetzt eine Vorabmeldung des „SPIEGEL“, wonach im Bundestag geplant wird, bei der Nachrüstung den Grenzwert bezüglich der Einfahrerlaubnis in belasteten Städte von, glaube ich, 270 Milligramm auf 350 Milligramm zu erhöhen. Ich wollte einmal das Umweltministerium und das Verkehrsministerium fragen, ob diese Pläne bekannt sind. Es handelt sich dabei laut „SPIEGEL“ um eine Gruppe von Abgeordneten, um Verkehrspolitiker der beiden Regierungsfraktionen. Würde so eine Anhebung von den Häuser mitgetragen werden?
FICHTNER: Herr Grimm, es geht um das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Ich kann, weil Sie die Bundesregierung bzw. das Bundesumweltministerium fragen, sagen, was wir im Bundeskabinett beschlossen haben und warum wir das getan haben. Was ich nicht tun kann, ist, jetzt mit Ihnen zu besprechen, was im Bundestag damit passieren wird. Da gilt das „Strucksche Gesetz“, das machen die Abgeordneten frei und ohne uns.
Wenn Sie mich nach der Kenntnis fragen: Ich habe das aus dem „SPIEGEL“ erfahren.
Möchten wir noch wissen, warum wir auf die 270 Milligramm gekommen sind? Das wissen Sie vermutlich schon.
ZUSATZ GRIMM: Ja, vielleicht könnten Sie noch einmal begründen, warum die 270 Milligramm angenommen werden und ob dieser Grenzwert eben bei Betrachtung der Gesundheit vielleicht das Höchste der Gefühle ist.
FICHTNER: Das ist auch ein wesentlicher Teil des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Darin geht es ja nicht nur um die Frage der Verhältnismäßigkeit, die sonst meistens diskutiert wird, sondern es geht auch um die Frage, ob man eigentlich sicher sein kann, dass nachgerüstete Euro-5-Fahrzeuge auch bei Fahrverboten weiter einfahren dürfen. Das regeln wir durch diesen Grenzwert, der im Bundeskabinett auf 270 Milligramm festgelegt wurde. Dieser Wert ist einer, von dem uns Nachrüster sagen „Den können wir schaffen“, sodass jetzt jeder sicher sein kann. Nachrüster wissen also, worauf sie sich einstellen können, und Autofahrer wissen auch, dass, wenn sie dann nachgerüstet haben, nicht vom Fahrverbot betroffen sein werden, auch wenn sie ein Euro-5-Fahrzeug fahren.
Die 270 Milligramm sind aus dem Prüfstandswert in Höhe von 180 Milligramm hergeleitet, multipliziert mit dem in der EU üblichen strengen Konformitätsfaktor von 1,5.
FRAGE HANSEN: In der Vorabmeldung heißt es auch vielleicht Herr Seibert und auch das Verkehrsministerium gefragt , dass ursprünglich BMW mit diesem Vorstoß, diesen Grenzwert heraufzusetzen, an das Kanzleramt herangetreten sei. Vielleicht können Sie dazu etwas sagen.
An das Verkehrsministerium: Es heißt auch, so berichtet der „SPIEGEL“, dass Herr Scheuer schon beauftragt worden sei, den Grenzwert bei der Nachrüstung entsprechend heraufzusetzen. Ist das richtig?
STS SEIBERT: Das Einzige, das ich zu der Frage der Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sagen kann, ist, dass sie sich jetzt im parlamentarischen Verfahren befindet, worauf der Kollege schon hingewiesen hat, und dass wir auf eine baldige Verabschiedung hoffen.
STRATER: Ich kann mich den Vorrednern nur anschließen, den Kollegen aus dem Umweltministerium und dem Regierungssprecher. Was das Thema „technische Richtlinie für Hardwarenachrüstung“ angeht, so haben wir sie bereits erarbeitet. Sie finden sie auf unserer Internetseite. Das ist die Basis, auf der die Hersteller ihre Systeme entwickeln.
ZUSATZFRAGE: Ist es denn falsch, dass Herr Scheuer beauftragt worden ist, jetzt den Grenzwert entsprechend heraufzusetzen?
STRATER: Ich kann zu dem ganzen Komplex nicht mehr als meine Vorredner sagen. Das ganze Gesetz liegt in der Zuständigkeit des Umweltministeriums. Es befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es gab dazu einen Kabinettsbeschluss.
Zu den technischen Richtlinien: Wir haben sie erarbeitet. Sie sind veröffentlicht. Das ist die Basis für die Hersteller, um ihre Systeme zu entwickeln.
FRAGE JUNG: Noch einmal zu Herrn Köhler: Herr Strater, sind denn Ihr Ministerium und Ihr Minister immer noch der Meinung, dass dieser irreführende Impuls immer noch zur Versachlichung der Debatte, was Sie sich ja gewünscht hatten, beigetragen hat?
STRATER: Ich habe ja gesagt, dass der Minister einen Brief nach Brüssel geschrieben hat, in dem er das Ziel beschrieben hat, nämlich die Versachlichung der Debatte. Das heißt nicht, dass wir mit diesem Aufruf der Lungenärzte schon am Ziel gewesen sind, sondern wir müssen dort hin, und zwar in den entsprechenden europäischen Gremien und auf der entsprechenden europäischen Ebene. Da müssen wir hin. Das ist der Ort, wo die Versachlichung der Debatte stattfindet. Das haben – ich wiederhole mich – übrigens nicht nur die Lungenärzte gefordert, sondern auch der Verkehrsgerichtstag in Goslar.
ZUSATZFRAGE JUNG: An das Umweltministerium: Konstatieren Sie denn, dass dieser Impuls das Gegenteil von Versachlichung bewirkt hat?
Herr Strater, ist damit zu rechnen, dass es wieder ein neues Video von Herrn Scheuer aus dem Ministerium gibt mit der Ente des Tages, der Ente der Woche oder der Ente des Jahres in Sachen Herrn Köhler? Wird er so ehrlich sein und das einräumen?
STRATER: Was soll der Minister einräumen?
ZUSATZ JUNG: Dass er sich an Herrn Köhler gehangen hat.
STRATER: Gehangen hat? So leiblich irgendwie?
ZUSATZ JUNG: Politisch.
STRATER: Ich habe das ja beschrieben. Sie haben es ja selber zitiert.
ZUSATZ JUNG: Er ist ja offenbar einer Ente aufgesessen.
STRATER: Es gab einen Aufruf von mehr als 100 Lungenärzten. Das war nicht von uns unterzeichnet worden, sondern von 100 Lungenärzten. Sie haben gesagt, das Ziel sei es, die Debatte zu versachlichen. Dafür hat dieser Aufruf einen Impuls geliefert. Nun wird von einem Rechenfehler von Herrn Professor Köhler berichtet. Ich habe gesagt: Wer Fehler macht, muss nacharbeiten. Das heißt, er muss auch die Gesamtaussage noch einmal überprüfen.
Ich lese heute und gestern in den Meldungen, dass sich Herr Professor Köhler dazu schon geäußert hat. Das ist aber nicht unsere Sache. Das ist seine eigene Sache, wenn er nachrechnet und dort einen korrekten Wert einfügt, was das für die Gesamtaussage bedeutet. Das ist nicht unsere Aufgabe. Das muss er tun.
Wo die Debatte nun geführt wird und wo sie versachlicht wird, das habe ich hier schon mehrfach beschrieben, nämlich auf europäischer Ebene.
FICHTNER: Wir haben im Umweltministerium ja auch an dieser Stelle mehrfach betont, dass es sich in dieser Stellungnahme nicht um eine wissenschaftliche Studie handelt, sondern um eine bloße Meinungsäußerung von Ärzten, Therapeuten und Ingenieuren. Insofern haben wir da nichts zu korrigieren.
Insofern überrascht es uns auch nicht, was jetzt die „taz“ berichtet hat. Es macht einfach einen Unterschied, ob wissenschaftliche Studien von Experten im Verfahren des Peer-Review qualitätsgesichert werden oder ob es einfach auf einem Flugblatt-Niveau geschieht. Daraus haben sicherlich einige etwas zu lernen.
FRAGE GRIMM (zum Bundes-Immissionsschutzgesetz): Herr Fichtner, ich wollte noch einmal zu einem anderen Thema nachhaken. Erstens. Was würde denn aus Sicht des Hauses eine Heraufsetzung auf 350 mit der Belastung der Luft machen? Zweitens. Würde man dann nicht eigentlich dem Ziel zuwiderlaufen, die Luft in den Innenstädten zu verbessern?
FICHTNER: Ich werde mich jetzt nicht zu diesem angeblichen Vorstoß, den ich jetzt nicht näher kenne, äußern. Ich kann Ihnen nur zur Einordnung ein paar Zahlen geben. Die Euro-5-Flotte stößt derzeit im Durchschnitt ungefähr 900 Milligramm pro Kilometer aus. Auf dem Prüfstand sind es 180. Das zeigt diese Diskrepanz zwischen Prüfstand und Realität. Dieser Wert von 270 ist also deutlich besser als die 900. Das heißt, dass auch Nachrüstungen, die uns zu diesem Ziel bringen, eine deutliche Verbesserung der Luftqualität bedeuten. Wenn Sie jetzt einen anderen Wert als 270 nehmen, dann können Sie sich selber ausrechnen, wie das im Vergleich steht.
FRAGE: Ich hätte noch einmal eine Frage an das Verkehrsministerium bezüglich der Nachrüstungen, über die Sie schon gesprochen haben. Das Verkehrsministerium betont ja, dass die technische Richtlinie jetzt schon fertig ist. Mich würde aber interessieren, ob jetzt mittlerweile dem Kraftfahrtbundesamt vollständige Anträge von Seiten der Nachrüster vorliegen und ob es zwischen den Nachrüstern und dem Verkehrsministerium zum Beispiel im Februar noch einmal eine Begegnung im Austausch gegeben hat und was der möglicherweise gebracht hat. Die Kernfrage ist: Wann kommen denn die Nachrüstungen? Wann ist es so weit?
STRATER: Meines Wissens ist es immer noch so, dass die Anträge nicht vollständig sind, dass dort noch technische Unterlagen fehlen, die die Hersteller liefern müssen. Soweit ich weiß, sind wir auch im Austausch mit dem Kraftfahrtbundesamt und den Herstellern. Aber ich kann jetzt nichts über konkrete Termine sagen. Uns ist natürlich daran gelegen, dass das so schnell wie möglich passiert und hier die vollständigen Unterlagen eingereicht werden, damit die Systeme auf den Markt kommen und dann natürlich auch angeboten werden können.
FRAGE JESSEN: Eine Frage an Herrn Strater: Da Sie jetzt dreimal oder viel häufiger betont haben, dass die Debatte in versachlichter Form in Brüssel geführt wird oder werden soll – Versachlichung ist da notwendig, wo es bisher unsachlich war , wo ist die bisherige Debatte in Brüssel unsachlich geführt worden?
Eine Frage an Herrn Seibert: Hat die Bundeskanzlerin als gelernte Wissenschaftlerin ein Verhältnis dazu, wenn Politiker Impulse aus wissenschaftlichen Fehlberechnungen gewinnen?
STRATER: Ich habe nicht gesagt, dass in Brüssel eine unsachliche Debatte geführt wird, ich habe nur adressiert, wo die Debatte geführt werden muss. Ich habe aber auch gesagt, dass es hier um die Luftqualitätsrichtlinie geht, die bearbeitet wird, und dass dort diese Debatte geführt werden muss.
Wir haben in Deutschland in den letzten Monaten und Jahren – das kann man ja sagen eine sehr hoch emotionalisierte Debatte erlebt. Wir müssen das auf wissenschaftlich fundierte Füße stellen und fundiert über die Dinge sprechen. Der Ort dafür ist Brüssel beziehungsweise auch die Leopoldina, die gebeten worden ist, sich des Themas anzunehmen. Insofern werden da die Diskussionen geführt.
STS SEIBERT: Wie der Kollege sagt: Für die Arbeit der Bundesregierung wie natürlich auch für die Arbeit der europäischen Institutionen sind fundierte wissenschaftliche Erkenntnisse notwendig. Deswegen die Bitte an die Leopoldina als unsere nationale Akademie der Wissenschaften, die unterschiedlichen Positionen, die in Positionspapieren, Medienberichten usw. im Umlauf sind, einmal zusammenzubringen und dazu eine Darstellung aus ihrer Sicht abzugeben.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Eine Nachfrage an Herrn Strater: Würden Sie einräumen, dass das Köhler-Papier mit seinen falschen Berechnungen objektiv zur Verunsachlichung der Debatte beigetragen hat?
STRATER: Ich habe ja ich weiß nicht, wie oft man das hier eigentlich noch sagen muss – gesagt: Wer Fehler macht, muss nacharbeiten und muss das auch bewerten, was das für die Gesamtaussage dieses Papiers bedeutet. Aber das ist nicht unsere Aufgabe. Das ist die Aufgabe von Herrn Professor Köhler, dies zu tun.
FRAGE: Ich habe noch eine Nachfrage zur Leopoldina. Wann werden die Ergebnisse der Leopoldina zur Verfügung stehen? Werden die Ergebnisse der Leopoldina für den Fitness-Check, der gerade auf europäischer Ebene läuft und bis Ende des Jahres abgeschlossen sein soll, dann irgendeine Art von Relevanz haben? Werden sie da irgendwie eingespeist oder hat man das halt von der Leopoldina, um es zu haben?
STS SEIBERT: Ich kann Ihnen nicht sagen, wann die Leopoldina das Gutachten, um das sie gebeten worden ist, abliefern wird. Wenn es vorliegt, dann werden wir das natürlich in die Diskussion einbringen.
FRAGE GRIMM (zum Bundes-Immissionsschutzgesetz): Herr Strater, ich wollte Sie noch einmal zu diesem Vorab über die Grenzwerte bei den Nachrüstungen fragen. Stünde denn der Minister hinter einer Anhebung auf 350 Milligramm?
STRATER: Ich habe Ihnen das zu sagen, was ich dazu – ich weiß nicht, vor wie vielen Minuten das inzwischen war gesagt habe. Das Gesetz befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es gab dazu einen Kabinettsbeschluss. Das ist mein Kommentar dazu.
ZUSATZFRAGE GRIMM: Sie beschreiben ja eigentlich nur, was passiert. Das ist kein Kommentar. Das ist nur eine Zustandsbeschreibung.
Also meine konkrete Frage lautet, weil ja in dem Vorab auch konkret die Rede von der Bundesregierung und Fachpolitikern ist, ob der Minister hinter dieser Anhebung der Grenzwerte für nachgerüstete Fahrzeuge stehen würde.
STRATER: Also wenn ich hier einen Kabinettsbeschluss hier zitiere, dann hat dieser Minister auch diesem Kabinettsbeschluss zugestimmt und der liegt in der Vergangenheit.
STS SEIBERT: Ich habe noch eine ganz kurze Nachreichung: Der letzte Termin beziehungsweise das letzte Gespräch der Bundeskanzlerin mit Herrn Draghi war am 4. Juni 2018.
FRAGE UNGRAD: Das ist eine Frage an das Innenministerium. Es geht um Fingerabdrücke im Personalausweis. Vor zehn Jahren gab es ja schon einmal die Forderung. Sie ist damals abschlägig beschieden worden, jetzt steht die Forderung wieder neu im Raum. Wie ist denn der Stand? Warum sagt der Innenminister, jetzt sei das notwendig? Warum möchte er das?
RUWWE-GLÖSENKAMP: Mir liegen im Moment keine Informationen dazu vor. Ich werde versuchen, sie noch bis zum Ende der Sitzung zu bekommen. Ansonsten würde ich sie nachreichen.
ZUSATZFRAGE UNGRAD: Das ist, was den Stand angeht. Ich möchte gern wissen, warum der Minister das jetzt will. Das ist ja schon längerfristig bekannt.
RUWWE-GLÖSENKAMP: Auch dazu kann ich im Moment noch nichts sagen. Ich werde versuchen, das noch während der Sitzung zu machen. Dann liefere ich Ihnen gern nach.
FRAGE BETZ: An das BMF und BMWi zum Produktionsstopp des A380: Mich würde interessieren, ob man schon beziffern kann, was das dem Steuerzahler kosten wird. Es ist ja von einem Darlehen in Höhe von einer Milliarde Euro die Rede gewesen, die für die Entwicklung bezahlt worden sei. Die Rückzahlung ist an die Verkäufe des A380 gekoppelt. Wie viel ist denn davon schon zurückgeflossen?
JORNITZ: Zur Höhe des Darlehens haben wir uns ja in verschiedenen parlamentarischen Antworten auch schon geäußert. Das Darlehen ist teilweise zurückgezahlt. In welcher Höhe dies der Fall ist, kann ich Ihnen gerade nicht mitteilen. Aber welche Auswirkungen die Produktionseinstellungen haben, das werden wir jetzt natürlich analysieren und auch mit dem Unternehmen erörtern.
ZUSATZFRAGE BETZ: Warum können Sie das nicht beziffern, wie viel schon zurückgezahlt worden ist?
JORNITZ: Weil ich die Zahlen nicht dabei habe. Ich kann aber versuchen, das nachzuliefern.
ZUSATZFRAGE BETZ: Also können Sie es mir zusenden, wenn ich Ihnen eine E-Mail schicke, wie viel schon zurückgezahlt wurde?
FRAGE LANGE: Ich würde die Frage an das Finanzministerium und auch an das BMVg erweitern, weil sie für die Berichte zuständig sind, was Zuwendungen an Airbus angeht. Es gibt eine Übersicht, wie viele Staatshilfen Airbus bekommen hat. Es gab zum Beispiel für den A350 1,1 Milliarden Euro von der KfW. Also gibt es eine Gesamtsumme?
JORNITZ: Auch das finden Sie in den Antworten auf die parlamentarischen Fragen.
ZUSATZFRAGE LANGE: Sie sind teilweise aber eingestuft. Also ich glaube nicht, dass ich da einen Gesamtüberblick bekomme. Können Sie mir etwas dazu sagen?
JORNITZ: Aus eingestuften Vorgängen berichten wir öffentlich natürlich nicht.
ZUSATZFRAGE LANGE: Ich bin ja nur an der Gesamtsumme interessiert. Ich bin ja nicht an irgendwelchen militärischen Geheimnissen oder an dem, was auch immer darinstehen mag, interessiert. Vielleicht können Sie uns ja trotzdem eine Summe liefern, wenn Sie sowieso schon Zahlen nachliefern. Das wäre nett.
Die zweite Frage in dem Zusammenhang: Es gab doch im Sommer letzten Jahres oder vielleicht noch davor eine Restrukturierung dieses Darlehensvertrages mit Airbus, was den A380 angeht. Was war denn Inhalt dieser Restrukturierung?
JORNITZ: Zum Inhalt kann ich Ihnen nichts sagen. Das würde im Zweifel auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Airbus betreffen. Da bitte ich einfach um Verständnis.
VORS. SZENT-IVÁNYI: Gibt es weitere Fragen zum Thema Airbus? Das ist nicht der Fall.
Aber wollen wir noch einmal festhalten, dass sich eines der Häuser um die Zahl bemüht und sie nachliefert? Okay, danke.
FRAGE HANSEN: An das Finanzministerium: Es gibt einen Bericht der „WirtschaftsWoche“, wonach das Finanzministerium einen Vorstoß prüft, über Gewerbeanzeigen schaltende deutsche Werbetreibende an Unternehmen wie Google und Facebook heranzugehen, nämlich mit einer 15-Prozent-Quellensteuer dessen, was die Werbetreibenden an den Verlag und ihre Häuser zahlen, um sich das dann von denen zurückzuholen.
Können Sie sagen, was da Stand der Dinge ist? Hat sich das Finanzministerium diesen Vorschlag schon zu eigen gemacht? Was wären die nächsten Schritte, um zum Beispiel auch eine Einigung mit den Ländern herbeizuführen?
WOGATZKI: Wir schauen uns die von Ihnen gerade beschriebene Anwendungspraxis im Moment genau an und tauschen uns auch hierzu mit den Ländern aus. Ich möchte diesem Austausch hier nicht vorweggreifen.
ZUSATZFRAGE HANSEN: Vielleicht können Sie trotzdem einmal erläutern, wie aufgeschlossen Sie gegenüber diesem Satz sind. Verfolgen Sie diesen Ansatz? Sagen Sie, das ist ein gangbarer Weg?
Ein Zusatz dazu: Welchen Anteil oder welches Volumen macht denn dieser Bereich überhaupt aus? Wie groß ist dieser Markt an Anzeigen bei Internetfirmen? Wie hoch könnte also der Erlös bei einer 15-Prozent-Quellensteuer sein, den Sie sich erhoffen könnten?
WOGATZKI: Es tut mir leid. Ich kann dem nichts hinzufügen, was ich gerade gesagt habe. Zahlen kann ich Ihnen jetzt hierzu auch nicht benennen.
FRAGE JUNG: An das Finanzministerium: Der „Spiegel“ berichtet vorab, dass die Bundesregierung 2017 722 Millionen Euro für private Beratungs- und Unterstützungsleistungen gezahlt hat. Im Jahr danach, in 2018, waren es 683 Millionen Euro. Ich würde gern wissen, ob die Bundesregierung das Ziel hat, diese Summen zu verringern.
Mich würde beim BMI interessieren, da Sie 2017 und 2018 jeweils über 200 Millionen Euro für Beraterverträge bezahlt haben, ob Sie mittlerweile die Expertise im eigenen Haus haben und ob damit zu rechnen ist oder Sie vorhaben, diese Summen deutlich zu reduzieren?
WOGATZKI: Dann fange ich an. Es ist richtig, dass das Finanzministerium Kleine Anfragen koordiniert, die Berater für die gesamte Bundesregierung angehen, weil das Bundesfinanzministerium dem Haushaltsausschuss jährlich einen Bericht vorlegt. Nichtsdestoweniger ist jedes Haus für die eigenen Berater zuständig. Wenn Sie sich auf Zahlen berufen, kann ich immer nur für das Finanzministerium antworten.
ZUSATZFRAGE JUNG: Aber ist es das Ziel des Finanzministeriums Sie sind ja der Wächter über den Haushalt , dass der Haushalt nicht mehr mit Hunderten von Millionen Euro für Beraterverträge belastet wird?
WOGATZKI: Ich habe dazu das gesagt, was ich sagen kann.
RUWWE-GLÖSENKAMP: Für das BMI kann ich sagen, dass bei uns die Notwendigkeit von Beratungsleistungen und Beraterverträgen fortlaufend überprüft wird. Ich kann jetzt nichts dazu sagen, wie sich das in Zukunft entwickeln wird. Das hängt natürlich maßgeblich auch mit der Entwicklung der Notwendigkeit von Beratungsleistungen zusammen. Dass es auch in Zukunft immer einmal wieder die Notwendigkeit gibt, Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen, wird bei uns wie auch in anderen Häusern der Fall sein. Aber eine Aussage dazu, wie sich das in Zukunft entwickelt, kann ich hier nicht treffen.
ZUSATZFRAGE JUNG: Ist denn damit zu rechnen, dass auch dieses Jahr von Ihrer Seite wieder ein hoher dreistelliger Millionenbetrag für Beraterverträge ausgegeben wird?
RUWWE-GLÖSENKAMP: Dazu liegen mir im Moment keine Zahlen vor. Ich weiß auch nicht, ob schon bekannt ist, was für dieses Jahr bei uns geplant ist. Diese Zahl verändert sich sicherlich auch. Aber im Moment kann ich Ihnen dazu keine Zahl nennen.
FRAGE JESSEN: Das Verteidigungsministerium hat, wenn die Berichte zutreffen, keine Zahlen geliefert. Herr Fähnrich, warum nicht? Werden sie noch nachgeliefert, oder sind Sie der Meinung, dass das Beratervertragswesen des Verteidigungsministeriums schon genügend transparent diskutiert wird?
FÄHNRICH: Herr Jessen, auch wir haben unsere Zahlen zu den Beraterleistungen, wie es 2006 im Haushaltsausschuss festgelegt wurde, an das Finanzministerium gemeldet.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Das heißt, sie müssten in der Antwort eigentlich enthalten sein, oder?
FÄHNRICH: Korrekt. Aber wir hatten schon oft die Diskussion, was der Unterschied zwischen Berater- und Unterstützungsleistungen ist. In dem entsprechenden Beschluss von 2006 gibt es Definitionen, und diese halten wir wie alle anderen Ministerien ein.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Kann das Finanzministerium erklären, ob sich die Kollegen, die sagen, es gebe keine Zahlen aus dem Finanzministerium für das Verteidigungsministerium, geirrt haben, oder wie ist das zu erklären?
WOGATZKI: Ich kann Ihnen dazu nichts sagen, außer dass wir diesen Bericht erstellen und uns regelmäßig von den Häusern aufgrund dieses im Haushaltsausschuss festgelegten Beraterbegriffs Zahlen zugeliefert werden. Im Moment kursieren auch noch andere Zahlen, weil die Kleine Anfrage, auf die Sie sich jetzt beziehen, mit anderen Begrifflichkeiten arbeitet. Ich denke, allein das wird das schon erklären.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Bedeutet das, dass in der Antwort auf die Kleine Anfrage, die ich ja nicht kenne, Zahlen des Verteidigungsministeriums enthalten sind oder nicht?
WOGATZKI: Das kann ich Ihnen nicht sagen.
FRAGE JUNG: Könnten Sie uns vielleicht die drei Beratungsfirmen nennen, die von der Bundesregierung das meiste Geld bekommen?
WOGATZKI: Das kann ich schon deswegen nicht, weil es gegen das Geschäftsgeheimnis von Beraterunternehmen verstieße, wenn ich Namen hier öffentlich bekanntgäbe.
FRAGE: Eine Frage zum Thema Gebäudekommission: Die dpa hat vor wenigen Minuten gemeldet, dass, anders als geplant, die Gebäudekommission nicht eingesetzt werden solle.
Meine erste Frage dazu: Trifft dies zu?
Meine zweite Frage geht an das Umweltministerium. Was heißt das für die Bemühungen des Umweltministeriums, ein Klimaschutzgesetz auf den Weg zu bringen, wonach alle Sektoren ihre Einsparziele benennen müssen. Bringt das den Zeitplan durcheinander? Bringt das möglicherweise die Einsparziele durcheinander?
Was ist der Grund dafür, dass es diese Kommission jetzt nicht gibt?
RUWWE-GLÖSENKAMP: Das richtet sich erst einmal an uns. Ich habe die Meldung noch nicht gesehen. Ich kann dazu im Moment auch nichts sagen. Ich werde die Kollegen fragen, ob wir dazu schon etwas sagen können. Aber die Meldung ist mir noch nicht bekannt.
JORNITZ: Ich kann mich dem nur anschließen. Das ist mir auch noch nicht bekannt. Das müssen wir nachliefern.
FICHTNER: Insofern können wir uns natürlich auch nicht dazu äußern. Denn das ist Sache der zuständigen Ressorts. Es geht nicht um das Klimaschutzgesetz, sondern um das Maßnahmenprogramm, das Maßnahmen in allen Bereichen enthalten soll, wie man das Klimaziel im Jahr 2030 erreichen kann. Entscheidend ist, dass die Maßnahmen geeignet sind, das Ziel zu erreichen, und dass die zuständigen Ressorts die Maßnahmen vorschlagen. Wie es zu diesen Maßnahmen kommt, ist Sache der jeweils zuständigen Ressorts.
FRAGE BETZ: Im Zuge der Germania-Pleite hat der BR am 5. Februar gemeldet, dass eine Abschiebung geplatzt sei. Am Montag findet wieder eine Sammelabschiebung nach Afghanistan statt. Wirkt sich das irgendwie darauf aus?
RUWWE-GLÖSENKAMP: Bei Abschiebungen ist es so, wie wir es in der Vergangenheit schon häufig gesagt haben, dass wir uns zu anstehenden Sammelabschiebungsterminen nicht äußern. Deswegen kann ich dazu nichts Weiteres sagen.
VORS. SZENT-IVÁNYI: Aber Sie können noch etwas zum Personalausweis nachtragen.
RUWWE-GLÖSENKAMP: Ja. Die fleißigen Kollegen haben mitgehört und mir etwas zu Ihrer Frage zu der EU-Verordnung zu Personalausweisen geschickt. Ich hoffe, das beantwortet Ihre Frage.
Wir sind uns dessen bewusst, dass das Thema der Aufnahme von Fingerabdrücken in hoheitliche Dokumente ein sensibles Thema ist, welches in besonderer Weise eine Darlegung sowohl der zwingenden Erforderlichkeit als auch der begleitenden Maßnahmen des Datenschutzes erfordert. Durch die immer höhere physikalische Sicherheit von Reisedokumenten muss dem zunehmenden Missbrauch echter Dokumente durch ähnlich aussehende Personen wirksam begegnet werden. Um Reisedokumente und dazu zählt der Personalausweis als Reisedokument innerhalb der Schengen-Staaten auch künftig hinreichend gegen den Missbrauch durch ähnlich aussehende Personen zu sichern ist die Aufnahme des Fingerabdrucks aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlich, um das Entdeckungsrisiko signifikant zu erhöhen und Zweifelsfälle schnell einer Klärung zuführen zu können.
Zusammen mit weiteren Sicherheitsmerkmalen ist die Verordnung für Mindestsicherheitsstandards von nationalen Identitätsdokumenten geeignet, die Personalausweise der EU-Mitgliedsstaaten auf eine insgesamt neue und signifikant höhere Sicherheitsstufe zu heben. Dies ist auch deshalb notwendig, weil bei dem mengenmäßig immer weiter zunehmenden und zugleich beschleunigten internationalen Reiseverkehr der einzelnen Identität der Reisenden, welche sicher und zugleich schnell kontrollierbar im Identitätsdokument verankert wird, weiterhin eine große Bedeutung zukommt.
Als Ausgleichsmaßnahme für die verpflichtende Speicherung von Fingerabdrücken spricht sich Deutschland dafür aus, dass die Fingerabdruckinformationen ausschließlich dezentral im Chip des Dokuments in sicherer Weise gespeichert werden, wie es beim Reisepass bereits seit dem Jahr 2005 in Deutschland Standard ist und künftig auch bei Personalausweisen EU-weit Standard sein soll. Eine Speicherung außerhalb des Dokuments soll auf den Zweck der Produktion des Dokuments beim Hersteller beschränkt werden. Zugriff auf die biometrischen Informationen im Dokument sollen nur Behörden erhalten, welche die Aufgabe der Identifizierung von Personen gesetzlich wahrnehmen.
Kinder bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres sollen von der Verpflichtung, Fingerabdrücke für die Beantragung von Personalausweisen abzugeben, ausgenommen werden. Die in Deutschland geltenden Ausnahmeregelungen für Personen, welchen die Abgabe von Fingerabdrücken temporär unmöglich ist, sollen grundsätzlich fortbestehen.
Deutschland hat im Rat unter diesen Maßgaben dem Verhandlungsmandat für den Trilog zugestimmt.
Das ist es, was ich Ihnen im Moment dazu anbieten kann. Vielen Dank.
FRAGE HANSEN: Noch einmal zum Thema Klima/CO2-Abgabe: Der Staatssekretär im Wirtschaftsministerium Herr Feicht hat gestern Abend gesagt, es werde in dieser Wahlperiode keine Entscheidung der Bundesregierung über eine allgemeine CO2-Abgabe auf Gas, Benzin, Heizöl geben.
Herr Seibert, spricht er damit für die gesamte Bundesregierung? Sie hatten im Dezember noch gesagt, es würden alle Instrumente geprüft.
An das Bundesumweltministerium: Sie haben sicherlich auch eine Meinung dazu, ob das Wirtschaftsministerium damit für die gesamte Regierung spricht. Denn Frau Schulze hatte sich ja stets für eine solche Abgabe eingesetzt. Ist damit die CO2-Abgabe vom Tisch?
FICHTNER: Es ist kein Geheimnis, dass wir intern an einem Konzept für eine CO2-Bepreisung arbeiten. Das ist nicht trivial, weil uns auch wichtig ist, dass die sozialen Belange dabei mitberücksichtigt werden. Dabei geht es um das Thema, dass Mieterinnen und Mieter, Pendlerinnen und Pendler, Menschen, die keine Ausweichmöglichkeiten haben, nicht über Gebühr belastet und, wenn möglich, sogar entlastet werden.
Wir sind zuversichtlich, dass das Konzept so gut wird, dass es auch andere überzeugen wird.
STS SEIBERT: Im Koalitionsvertrag ist von einem CO2-Bepreisungssystem die Rede, aber vor allem im Sinne eines länderübergreifenden Systems, also einer Möglichkeit, die zumindest die G20-Staaten umfasst. Das alles ist Teil der Gespräche, die wir miteinander führen. Wir haben uns ja darauf geeinigt, dass wir ein Gesetz verabschieden wollen, das gewährleistet, dass wir unsere Klimaschutzziele 2030 erreichen. Das ist ein ehrgeiziges Vorhaben; die Gespräche dazu laufen.
ZUSATZFRAGE HANSEN: Trotzdem bitte ich um eine Klarstellung. Ist der Staatssekretär in diesem Fall zu weit vorgeprescht? Hat er sich festgelegt? Würden Sie sagen, das sei noch zu weit gegriffen? Er hat ganz klar gesagt: Dazu fällt in dieser Wahlperiode keine Entscheidung.
STS SEIBERT: Ich kann dazu nicht mehr sagen. Ich habe Ihnen den Bezug auf den Koalitionsvertrag genannt. Ansonsten sind wir am Erarbeiten eines Klimaschutzgesetzes.
FRAGE GRIMM (zu einer möglichen Entschädigung für Stromerzeuger wegen des geplanten Kohleausstiegs): Eine Frage an Herrn Jornitz, auch zum Thema des Klimaschutzes: Gestern hat der Energieversorger RWE beziffert, dass er für jedes Gigawatt aus Braunkohle, das abgeschaltet werden soll, 1,2 Milliarden Euro in Rechnung stellen will. Wie bewerten Sie diese Zahl, die doch sehr hoch ist im Vergleich zu dem, was man kennt, zum Beispiel aus der Sicherheitsreserve für Braunkohle. Die Zahl dort liegt etwa bei der Hälfte der Summe.
JORNITZ: Vielen Dank für die Frage. Ich werde die vorgebrachten Zahlen, die ich bisher, ehrlich gesagt, nur von Ihnen kenne, nicht näher bewerten. Fakt ist, dass die Strukturwandelkommission ihre Ergebnisse vorgelegt hat. Diese wollen wir jetzt zügig umsetzen. Dabei werden wir natürlich über verschiedene Dinge sprechen.
ZUSATZFRAGE GRIMM: Frau Wogatzki, welche Summe hat der Bundesfinanzminister für die Entschädigungen auf dem Zettel?
WOGATZKI: Dazu gibt es noch keinen Zettel. Wir befinden uns gerade am Beginn der Aufstellung des aktuellen Haushalts. Können Sie mir noch einmal genau sagen, worauf Sie sich beziehen?
ZUSATZ GRIMM: Es geht um die Entschädigung für die Energieversorger, deren Kraftwerke stillgelegt werden sollen.
WOGATZKI: Das ist ein ganz, ganz langfristiges Thema. So lang würde nicht einmal die Finanzplanung, die jetzt bis 2024 aufgestellt wird, reichen. Dieser Zeitraum reicht nicht aus.
ZUSATZ GRIMM: Doch, doch! Für 12,5 Gigawatt!
WOGATZKI: Aber die Verhandlungen befinden sich gerade am Beginn. Ich werde hier, so leid es mir tut, nichts zu diesen Fragen sagen.
FRAGE BETZ: An Herrn Seibert und das Justizministerium: Ist es richtig, dass Sie die Änderungen an § 219a bereits Ende nächster Woche durchbringen wollen?
STS SEIBERT: Es gibt einen Beschluss des Bundeskabinetts, der auf dem Kompromiss basiert, den die Koalitionspartner und verschiedene Minister miteinander sehr verantwortungsvoll ausgehandelt haben. Das ist es, was ich Ihnen dazu sagen kann.
MALACHOWSKI: Ich kann nur eingeschränkt ergänzen, dass heute tatsächlich die erste Lesung des Entwurfs im Bundestag war. Aber wann die zweite und dritte Lesung terminiert wird, ist nichts, was wir von der Bundesregierung aus entscheiden. Dazu müssten Sie sich schon an die Fraktion wenden.
FRAGE LANGE: An das Innenministerium zur Liste der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten: Der Bundesrat hat das Thema heute von der Tagesordnung genommen. Wie kommentiert Ihr Haus das?
Zweitens. Auch wenn ich es mir nicht vorstellen kann: Gibt es irgendwelche Auswirkungen dadurch, dass sich das jetzt verzögert?
RUWWE-GLÖSENKAMP: Ich kann Ihnen dazu nur grundsätzlich sagen, dass wir als Innenministerium natürlich ein Interesse daran haben, dass der Gesetzentwurf zur Einstufung von Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten möglichst schnell passiert. Wir nehmen zur Kenntnis, dass der Bundesrat das zunächst von der Tagesordnung genommen hat.
Grundsätzlich ist es so, dass wir natürlich mit der Einstufung dieser Staaten als sichere Herkunftsstaaten eine Beschleunigung der Asylverfahren beim BAMF beabsichtigen und insgesamt die Effizienz steigern wollen. Das kann in diesen Fällen zunächst einmal nicht passieren. Unser Wunsch wäre aber, dass dieser Gesetzentwurf möglichst schnell in Kraft tritt.
FRAGE JESSEN: An das Auswärtige Amt zur Mittelost-Konferenz in Warschau, auf der Sie, glaube ich, durch Staatssekretär Annen vertreten werden: Es gibt Berichte, dass es zum einen im Hinblick auf die Iranpolitik sehr scharfe Angriffe von Vizepräsident Mike Pence gibt, der die Europäer und vor allem Deutschland dabei zu Druck zu setzen versucht und damit droht, dass man, wenn Deutschland nicht aus Umgehungsversuchen aussteige, um den Iran-Deal doch aufrechtzuerhalten, an anderer Stelle die Solidarität verweigern werde. Zum Zweiten hat Benjamin Netanjahu auf verschiedenen Ebenen aus Warschau davon gesprochen, dass er gemeinsam mit arabischen Staaten das Projekt eines Krieges gegen den Iran vorantreiben wolle. Wie bewertet die Bundesregierung diese Situation? Haben wir es da mit einer Verschärfung der Politik gegenüber dem Iran und möglicherweise mit einer Spaltung der europäischen Position zu tun?
BREUL: Lassen Sie mich vielleicht eine Lappalie voranschicken: Bei uns führen die Parlamentarischen Staatssekretäre den Titel eines Staatsministers. Staatsminister Annen war also bei der Warschau-Konferenz zum Nahen und Mittleren Osten. Dort hat in der Tat US-Vizepräsident Pence eine Rede gehalten, die ja in den Medien durchaus Beachtung gefunden hat. Wir haben diese Rede zur Kenntnis genommen. Es ist ja durchaus bekannt, dass wir gerade im Fall des Irans nicht unbedingt eine gemeinsame Sichtweise mit den Amerikanern haben, insbesondere mit Blick auf das sogenannte JCPOA, also das Nuklearabkommen. Das wird auch nach dieser Konferenz so bleiben.
Ich möchte noch einmal betonen: Die Unterstützung für das JCPOA und auch die Unterstützung für das sogenannte Special Purpose Vehicle INSTEX ist eine Unterstützung der gesamten Europäischen Union; das hat sie gerade eben in gemeinsamen Schlussfolgerungen noch einmal ausbuchstabiert. Darauf hat auch der polnische Außenminister gestern zum Abschluss der Konferenz noch einmal hingewiesen.
Lassen Sie mich also zusammenfassen: Es gibt hier einerseits Punkte, in denen wir mit den Amerikanern nicht übereinstimmen; es gibt andererseits Punkte, in denen wir mit ihnen überstimmen. Das iranische Raketenprogramm, die Rolle Irans in der Region und gerade auch die Äußerungen des Iran gegenüber Israel machen uns Sorgen, und diese Sorgen bringen wir auch zu jedem geeigneten Zeitpunkt zur Sprache und reagieren darauf.
Zu Herrn Netanjahu: Auch da möchte ich die Rede, die er gehalten hat, nicht kommentieren. Wir möchten aber durchaus auf die Tatsache hinweisen, dass wir es sehr begrüßen, dass es am Rande der Konferenz eine Annäherung zwischen Israel und einigen arabischen Staaten gegeben hat. Die arabischen Staaten selbst haben ja mit der Friedensinitiative von 2002 eine Grundlage für die Annäherung gelegt, und es freut uns, dass offensichtlich auch Israel Schritt auf die arabischen Staaten zumacht.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Sie haben gesagt, vor allem die iranische Politik gegenüber Israel bereite Ihnen Sorgen. Bereitet es Ihnen keine Sorgen, wenn die Annäherung zwischen Israel und arabischen Staaten in einem Projekt so jedenfalls das Wording eines gemeinsamen Krieges gegen den Iran mündet?
BREUL: Herr Jessen, wie gesagt, einzelne Äußerungen kommentiere ich nicht. Ich glaube, Sie rekurrieren auf einen Tweet aus dem Büro Netanjahu, der dann auch, soweit ich weiß, wieder korrigiert wurde bzw. wo dann eine andere Sprache gewählt wurde. Insofern: Wir haben unsere Gesprächskanäle mit den Israelis, und da bringen wir unsere Positionen vor, genau wie die das hier auch tun. Einzelne Äußerungen von Herrn Netanjahu möchte ich nicht kommentieren.
ZUSATZ JESSEN: Es war nicht nur ein Tweet, sondern zusätzlich auch ein Video. Es waren mehrere Kanäle.
FRAGE: Herr Fichtner, es soll illegale Mülltransporte nach Malaysia gegeben haben, auch mit deutschem Müll. Ihr Parlamentarische Staatssekretär, Herr Flasbarth, hat gesagt, das sei kriminell und man müsse dagegen vorgehen. Was will er denn jetzt machen?
FICHTNER: Sie sprechen eine Recherche der „WirtschaftsWoche“ und des ZDF an. Hintergrund ist, dass in Malaysia Plastikmüll gefunden wurde, der offenbar nicht aus dem Gelben Sack kommt, sondern Gewerbeabfall ist. Für uns ist klar: Wenn es sich bei Plastikabfall um wertvolle Rohstoffe handelt, dann ist ein Exportverbot weder sinnvoll noch möglich. Verboten ist, dass solche Abfälle im Ausland deponiert werden.
Was kann man jetzt tun? Wir können die Kontrollen verschärfen. Dafür sind die Bundesländer zuständig. Wir haben da neue Möglichkeiten, auch mit dem Verpackungsgesetz. Es gibt eine neue zentrale Stelle, die mehr Möglichkeiten hat, als es bisher gab, um auch dafür zu sorgen, dass es Nachweise darüber gibt, dass der exportierte Plastikmüll wirklich als Rohstoff recycelt wird und eben nicht deponiert wird.
Darüber hinaus gilt: Weil man natürlich niemals lückenlos alles, was exportiert wird, kontrollieren kann, ist es wichtig, dass die Anreize stimmen. Wir haben im Verpackungsgesetz dafür gesorgt, dass die Recyclingquoten deutlich erhöht werden. Die Folge ist, dass immer mehr Unternehmen in neue Recyclinganlagen investieren. Damit wird es auch lukrativer, in Deutschland zu recyceln. Wir wollen außerdem mit dem Fünf-Punkte-Plan der Ministerin dafür sorgen, dass mehr recyceltes Plastik das sogenannte Recyclat eingesetzt wird. Wenn wir das schaffen und mehr recyceltes Plastik in neue Produkte kommt, dann wird die Nachfrage am Markt automatisch steigen, sodass es weniger Anreize gibt, zu exportieren.
Zur Einordung: Der Anteil des exportierten Plastikmülls am Plastikmüll insgesamt ist nicht besonders hoch. Wenn Sie auf den Gelben Sack bzw. auf die Gelbe Tonne schauen, dann sind das geschätzt zwei Prozent. Das ist vielleicht auch wichtig für alle Bürgerinnen und Bürger, die sich überlegen, ob sich Mülltrennung weiter lohnt: Ja, sie lohnt sich.
FRAGE JUNG: Herr Breul, können Sie etwas Neues sagen zu Billy Six, dem inhaftierten Journalisten in Venezuela? Mein Stand ist, dass Sie zuletzt am 9. Januar Kontakt hatten bzw. ihn besuchen konnten. Was ist in den letzten fünf Wochen passiert, warum gab es keine Besuche? Wie geht es ihm?
BREUL: Ich kann Ihnen mitteilen: Es hat in der Tat einen weiteren Haftbesuch gegeben. Wie Sie wissen, ist dafür immer die Zustimmung des jeweiligen Landes notwendig. Aus der Tatsache, dass es für einen Zeitraum keinen Besuch gegeben hat, kann man daher nicht ableiten, dass die Bundesregierung in ihrem Engagement für Herrn Six nachlassen würde. Am 8. Februar konnte die Botschaft also einen weiteren Haftbesuch durchführen. Inhaltlich kann ich zu diesem Besuch nichts sagen; dem steht das Persönlichkeitsrecht von Herrn Six entgegen.
ZUSATZFRAGE JUNG: Es gab Medienberichte, in denen es heißt, dass er jetzt nicht mehr vor ein Militärgericht kommen soll, sondern zivilgerichtlich prozessiert werden soll. Stimmt das?
BREUL: Wie gesagt, wir kein Mandat, Ihnen zu den inhaltlichen Fragen und den juristischen Fragen vor Ort Auskunft zu geben.