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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 6. März 2019

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Empfang des Ministerpräsidenten der Republik Lettland, Empfang des Premierministers des Königreichs Belgien, Empfang des Premierministers der Demokratischen Volksrepublik Laos, Sitzung des Bundeskabinetts, Münchener Spitzengespräch der Deutschen Wirtschaft, Besuch der Internationalen Handwerksmesse und der Fachtagung Frauen im Handwerk), Tag der offenen Tür der Bundesregierung, Ausladung des Leiters des Zentrums für Politische Schönheit von einer Veranstaltung der Bundeszentrale für politische Bildung, geplante EU-Urheberrechtsreform, Beratertätigkeit von Klaus-Dieter Fritsche für den österreichischen Innenminister, Medienberichte über mögliche künftige Festnahmen deutscher Touristen bei Einreise in die Türkei wegen Terrorverdachts, Akkreditierung ausländischer Journalisten in der Türkei, Eröffnung von Prozessen gegen eine große Zahl türkischer Journalisten und Intellektueller in der Türkei, in der Türkei inhaftierte deutsche Staatsangehörige, Treffen der Hohen Arbeitsgruppe für Sicherheitspolitik, Volumina von Beraterverträgen im BMI, Entwurf einer Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, Bekämpfung von Geldwäsche, Lage in Venezuela, Zeitungsartikel des französischen Präsidenten

Naive Fragen zu:
Philipp Ruch/Bundeszentrale (ab 3:43)
– musste die Bundeszentrale dem Folge leisten, oder hätte die Bundeszentrale auch sagen können: „Wir halten an dem Mann fest“? (ab 5:15)
– Herr Ruch sagt, dass gar kein Verfahren gegen ihn laufe. Von welchem reden Sie?
– Gibt es von Herrn Seehofer, also von dem Minister, eine Bewertung der Aktion in Sachsen letztes Jahr? War das für ihn Kunst? (7:23)

Artikel 13 & Uploadfilter (ab 8:00)
– wird die Ministerin auf der Demo erscheinen und gegen Artikel 13 und Uploadfilter demonstrieren? (9:25)

Fritsche für FPÖ-Minister (ab 9:50)
– eine Lernfrage: Hätte die Bundesregierung Herrn Fritsche diese Nebentätigkeit untersagen können? (11:30)

BMI-Beratungsleistungen (ab 24:05)
– strebt Ihr Ministerium an, die Ausgaben für Berater deutlich zu reduzieren? (ab 27:14)
– Gibt es ein IT-Projekt, das in Sachen Berater am teuersten ist?

Venezuela (ab 32:10)
– Inwiefern wird sie blockiert? Man weiß ja nur, dass die US-Lieferungen, die ja von allen anderen abgelehnt werden, auch von der UNO und den NGOs, blockiert werden. Welche deutschen Lieferungen werden blockiert? (ab 33:33)

Macrons Europaideen (ab 35:30)
– gibt es Vorstellungen von Herr Macron, die er geäußert hat, die die Bundesregierung nicht teilt, die sie ablehnt? (ab 43:09)
– Würde die Bundesregierung begrüßen, dass Herr Macron auch bereit ist, Verträge zu ändern? Er schlägt ja eine Konferenz der europäischen Institutionen und Länder vor. Kann sich das auch die Bundesregierung vorstellen?

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 6. März 2019:

STS SEIBERT: Einen schönen guten Tag auch von mir! Mit den Terminen der Bundeskanzlerin geht es am Montag, den 11. März, los. Die Bundeskanzlerin wird den neuen Ministerpräsidenten von Lettland, Herrn Krišjānis Kariņš, empfangen. Weil es ein Antrittsbesuch ist, gibt es die militärischen Ehren. Dann folgen ein Mittagessen und im Anschluss daran um ca. 14.15 Uhr eine gemeinsame Pressekonferenz der Bundeskanzlerin mit dem lettischen Ministerpräsidenten.

Am Dienstag kommt um 12.30 Uhr der belgische Premierminister Charles Michel ins Bundeskanzleramt. Auch in diesem Fall wird es nach dem gemeinsamen Arbeitsmittagessen eine Pressekonferenz geben, und zwar gegen 13.30 Uhr.

Am Mittwoch tagt zum üblichen Zeitpunkt um 9.30 Uhr das Kabinett unter der Leitung der Bundeskanzlerin, die dann um 12 Uhr erneut internationalen Besuch empfängt, und zwar den Premierminister von Laos, Herrn Thongloun Sisoulith. Auch er wird mit militärischen Ehren im Bundeskanzleramt empfangen. Auch im Anschluss an diese Begegnung wird es gegen 13.15 Uhr eine gemeinsame Pressekonferenz geben.

Am Freitag wird die Bundeskanzlerin das hat schon Tradition zum jährlichen Spitzengespräch der Deutschen Wirtschaft in München fahren. BDI, BDA, DIHK und ZDH veranstalten es jährlich. Das ist ein vertraulicher Austausch über aktuelle Fragen der Wirtschaftspolitik. Dieses Jahr haben die Verbände dem Ganzen das Motto „Offene Märkte Weltoffenes Land“ gegeben. Für 12.45 Uhr ist eine Pressebegegnung geplant. Anschließend besucht die Bundeskanzlerin die Internationale Handwerksmesse und die Fachtagung Frauen im Handwerk.

Obwohl das nichts mit der nächsten Woche zu tun hat, sondern zeitlich in weiter Ferne liegt, will ich Sie nur noch kurz darauf aufmerksam machen wir werden nachher auch eine Pressemitteilung dazu herausgeben , dass am Wochenende des 17. und 18. Augusts 2019 zum 21. Mal Tag der offenen Tür der Bundesregierung, der Bundesministerien, des BPA ist. Ich hoffe, wir können uns dann auch hier in der Bundespressekonferenz mit einer Bürgerpressekonferenz wiedersehen. Das war ja immer eine schöne Übung.

VORS. DETJEN: Die Bürgerpressekonferenzen am Tag der offenen Tür haben wir hier auch immer gern gemacht. Mich würde es wundern, wenn wir das in diesem Jahr nicht wieder machen würden.

FRAGE BUSCHOW: Frau Petermann, es gibt einen Bericht, wonach das Bundesinnenministerium darauf hingewirkt habe, dass Philipp Ruch vom Zentrum für Politische Schönheit vom Kongress der Bundeszentrale für politische Bildung ausgeladen wurde. Die Rede ist von einem Auftrittsverbot.

Können Sie bestätigen, dass das Innenministerium dies verursacht hat, und, wenn ja, wie lautet die Begründung dafür?

PETERMANN: Sie wissen, dass die Bundeszentrale für politische Bildung eine Behörde im Geschäftsbereich des BMI ist. Von daher gibt es natürlich enge Verflechtungen über die Fach- und Dienstaufsicht.

Aber zum Vorgang selbst: Sie erinnern sich, dass wir im Sommer schon einmal über die Aktion dieses Zentrums für Politische Schönheit gesprochen haben, ganz konkret über die Aktion „Soko Chemnitz“. Es hatte bei dieser Aktion unter dem Schutz der Kunstfreiheit zu Denunziationen und zu Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht aufgerufen. Derartige Öffentlichkeitsfahndungen, so hatte ich es auch damals gesagt, obliegen den Ermittlungsbehörden und sind an hohe rechtliche Hürden gebunden.

Eine Einladung des Leiters könnte missverstanden werden, nämlich als staatlich finanzierte Legitimierung einer solchen Aktion. Deshalb haben wir in Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für politische Bildung diese Einladung nicht unterstützt.

FRAGE JUNG: Frau Petermann, musste die Bundeszentrale dem Folge leisten, oder hätte die Bundeszentrale auch sagen können: „Wir halten an dem Mann fest“?

PETERMANN: Ich möchte das hier rechtlich gar nicht bewerten. Es ist allgemeine Gepflogenheit zwischen den Geschäftsbereichsbehörden und dem Ministerium, dass man sich im Rahmen der Fach- und Dienstaufsicht über bestimmte Vorhaben einigt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Ruch sagt, dass gar kein Verfahren gegen ihn laufe. Von welchem reden Sie?

PETERMANN: Verfahren?

ZUSATZ JUNG: Ja, wegen der Aktion.

PETERMANN: Ich rede von keinem Verfahren. Damals im Sommer vielleicht erinnern Sie sich gab es zum einen schon Maßnahmen der sächsischen Polizei auf Grundlage des Gefahrenabwehrrechts. Zum anderen gab es zahlreiche Strafanzeigen gegen die Aktion. Im Übrigen wurde auch ein Verstoß gegen das Kunsturheberrechtsgesetz geprüft.

FRAGE BUSCHOW: Nun lautet der Vorwurf ja, das BMI übe über die Bundeszentrale Zensur über Veranstaltungen aus. Vielleicht können Sie darauf noch etwas entgegnen.

Die zweite Frage: Wie oft ist es in der Vergangenheit vorgekommen, dass sich das Innenministerium quasi als Oberbehörde das Programm genau angeschaut hat und die Einladungen durchgegangen ist und dass Leute wieder ausgeladen wurden?

PETERMANN: Zum letzten Punkt: Es ist allgemeines Verwaltungshandeln, dass große, wichtige Veranstaltungen mit dem Ministerium, mit dem Fachaufsichtsreferat oder der abteilung, abgestimmt werden, sowohl hinsichtlich der Themen als auch hinsichtlich der Redner. Das ist allgemein übliches Handeln.

Zum Vorwurf der Zensur: Davon sind wir ja ganz weit entfernt. Dem muss ich wirklich heftigst widersprechen. Denn es steht Herrn Ruch ja frei, sich zu äußern.

FRAGE JUNG: Gibt es von Herrn Seehofer, also von dem Minister, eine Bewertung der Aktion in Sachsen letztes Jahr? War das für ihn Kunst?

PETERMANN: Ich habe keine Bewertung des Ministers dazu. Ich habe im Sommer das können Sie nachlesen die Bewertung herangezogen, die ich heute in kürzerer Form wiederholt habe.

FRAGE: Eine Frage an das Justizministerium, gern auch an Herrn Seibert, wenn er etwas dazu sagen kann und möchte: Ministerin Barley hat kürzlich in Sachen Urheberrechtsreform schon signalisiert, dass aus ihrer Sicht an den umstrittenen Passagen nichts mehr geändert werden soll, vielleicht auch nichts geändert werden kann. Uns interessiert aus Anlass der Demonstrationen, die es gegeben hat, und auch aus Anlass der Diskussionen bei Bundestagsabgeordneten, die sich noch für eine Änderung aussprechen, ob sich an dieser Haltung irgendetwas geändert hat.

DR. KRÜGER: Ich kann Ihnen dazu absolut nichts Neues berichten. Die Haltung der Ministerin ist bekannt. Ich verweise noch einmal auf ihre Äußerungen.

Was das ganze Verfahren anbelangt, ist als Nächstes das Europäische Parlament am Zuge.

STS SEIBERT: Auch ich kann Ihnen dazu keinen neuen Stand mitteilen. Wir haben hier sehr ausführlich über dieses Thema gesprochen. Wir haben hier dargelegt, dass das im Rahmen eines europäischen Kompromisses, beschlossen von der Bundesregierung, so getragen wird und wurde, dass die Sache nun beim Europäischen Parlament liegt und dass wir hoffen, dass das Parlament den Kompromiss in den nächsten Wochen billigt.

FRAGE JUNG: Frau Krüger, wird die Ministerin auf der Demo erscheinen und gegen Artikel 13 und Uploadfilter demonstrieren?

DR. KRÜGER: Dazu kann ich nichts berichten.

FRAGE KREUTZMANN: Herr Seibert, Klaus-Dieter Fritsche, der ehemalige Staatssekretär im Kanzleramt für die Koordination der Geheimdienste, ist seit Kurzem offiziell als Berater des österreichischen Innenministers Herber Kickl von der FPÖ tätig. Herrn Kickls Amtsführung ist immer wieder umstritten. Er hat als FPÖ-Politiker Slogans wie „Wiener Blut zu viel Fremdes tut niemandem gut“ verantwortet.

Warum hat das Kanzleramt Herrn Fritsche diese Tätigkeit genehmigt?

STS SEIBERT: Ich möchte mich hier nicht zu einzelnen Äußerungen des österreichischen Innenministers äußern. Österreich ist für uns Deutsche ein enger Partner in der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit, selbstverständlich auch im Kampf gegen den internationalen Terrorismus. Insofern kann ich Ihnen dazu nichts sagen. Ich kann lediglich sagen: Das Bundeskanzleramt wusste von dieser geplanten Nebentätigkeit.

ZUSATZFRAGE KREUTZMANN: Würden Sie sagen, dass diese Tätigkeit von Herrn Fritsche für einen derart umstrittenen Minister eines anderen Staates im Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegt?

STS SEIBERT: Ich möchte mich dazu nicht weiter äußern. Ich habe gesagt: Österreich ist für uns ein enger Partner in der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit. Das ist für uns natürlich ein wichtiger Bereich. Herr Fritsche als ehemaliger Staatssekretär im Bundeskanzleramt hat dazu in strukturellen Fragen erhebliche Erfahrungen einzubringen.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, eine Lernfrage: Hätte die Bundesregierung Herrn Fritsche diese Nebentätigkeit untersagen können?

STS SEIBERT: Es gilt das Bundesbeamtengesetz, und danach ist eine Nebentätigkeit anzeigepflichtig, die mit der dienstlichen Tätigkeit in den letzten fünf Jahren vor Beendigung des Beamtenverhältnisses in Zusammenhang steht und durch die dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können. Es gibt in diesem Zusammenhang und in solcher Fallgestaltung keine Karenzzeit für derartige Tätigkeiten. Das ist das, was ich Ihnen dazu sagen kann. Im Übrigen nehme ich zu Personalangelegenheiten jetzt keine Stellung.

FRAGE JESSEN: Herr Seibert, Sie haben zitiert und gesagt: „anzeigepflichtig“. Beinhaltet das „genehmigungspflichtig“, bzw. kann untersagt werden?

STS SEIBERT: Ich kann Ihnen darüber hinaus jetzt nichts ausführen. Gegebenenfalls können wir etwas nachreichen.

FRAGE BRODBECK: Wie bewerten Sie, Herr Seibert für die Bundesregierung und Frau Adebahr für das AA, die Meldungen, Ankündigungen oder Äußerungen aus der Türkei, man sei darauf vorbereitet, auch deutsche Touristen, die dort einreisen und die man unter Terrorverdacht oder dem Verdacht einer anderen Straftat habe, in Haft nehmen zu können?

Welche Konsequenzen hat das? Wird man zu Instrumenten wie Reisewarnungen oder Ähnlichem kommen?

ADEBAHR: Ich denke, es liegt auf der Hand, dass diese Äußerung in der aktuellen Situation nicht hilfreich ist. Ich kann für die Bundesregierung sagen, dass die Bundesregierung natürlich eine sehr klare Position zur PKK hat, dass aber Versammlungs- und Meinungsfreiheit für uns hohe Güter sind, die wir schützen und die es zu schützen gilt.

Was die Reise- und Sicherheitshinweise betrifft, so werden sie von uns fortlaufend angepasst. Natürlich betrachten wir das auch in der derzeitigen Lage ganz genau. Sie sind immer à jour. Natürlich raten wir Reisenden, sie sich anzuschauen.

ZUSATZFRAGE BRODBECK: Wenn wir schon in der Türkei sind, können wir vielleicht auch noch einmal über die Problematik der Akkreditierung von Journalisten dort reden. Wie beurteilen Sie den aktuellen Sachstand? Es sind ja mehrere Medien betroffen. Einem Teil der Kollegen wurde schon mitgeteilt, dass sie keine Verlängerung bekommen. Andere warten noch auf eine Verlängerung. Wie beurteilen Sie den Prozess?

STS SEIBERT: Wir haben das hier auch neulich schon in aller Klarheit gesagt. Da es für einige der Journalisten, die eine Akkreditierung wünschen, leider keinen neuen Stand gibt, muss ich es wiederholen. Für uns ist ganz klar: Journalisten müssen in der Türkei frei ihre Arbeit machen können. Wir erwarten, dass die türkische Regierung rasch eine Lösung in diesen Fällen findet, und zwar nicht nur für die deutschen, sondern auch für die weiteren europäischen Journalisten, die von der Akkreditierungsverweigerung betroffen sind. Darüber sind wir mit der türkischen Regierung im Kontakt, aber natürlich auch untereinander mit den europäischen Partnern.

Wir wissen, dass es im Umgang mit der türkischen Regierung nicht selten eines langen Atems bedarf, um zu einer sachgerechten Lösung von Problemen zu kommen. Deswegen werden wir nicht nachlassen, auf die Bedeutung von freier Berichterstattung und Bewegungsfreiheit für Journalisten hinzuweisen und daran zu erinnern.

ZUSATZFRAGE BRODBECK: Ist das die Ankündigung einer europäischen Initiative in der Sache?

STS SEIBERT: Nein. Das ist erst einmal das Bewusstsein, dass es nicht nur unsere deutschen Journalisten trifft, sondern dass es auch andere europäische Journalisten gibt, die betroffen sind. Natürlich sprechen wir auch mit den anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die Betroffene unter ihren Staatsbürgern haben, und sind dazu im Austausch. Ich denke, dass das auch in Ankara vor Ort auf der Ebene der Botschafter gemeinsam behandelt wird.

ADEBAHR: Ja, es gibt eine enge Abstimmung der EU-Botschafter in Ankara, die sich dort gemeinsam treffen und auch Gespräche zu diesem Thema beantragt haben.

FRAGE (zu Medienberichten über mögliche künftige Festnahmen deutscher Touristen bei Einreise in die Türkei wegen Terrorverdachts): Frau Adebahr, Sie sagten sinngemäß, Sie beobachteten die Lage ganz genau und behielten sich eventuelle Maßnahmen vor. Der Innenminister der Türkei wird folgendermaßen zitiert: Von nun an wird es nicht mehr so einfach sein, draußen Verrat zu begehen und sich dann in der Türkei zu amüsieren. Außerdem sagte er: Sollen sie doch herkommen und von den Flughäfen aus einreisen. Wir nehmen sie dann fest und auf.

Das sind doch relativ klare Ansagen und Worte. Warum warten Sie eigentlich noch mit Reisewarnungen?

ADEBAHR: Wir sind mit der türkischen Seite zu dem Gesamtkomplex im Gespräch. Vielleicht kann ich auch noch einmal sagen, dass unsere Reise- und Sicherheitshinweise schon seit geraumer Zeit deutlich auf ein Festnahmerisiko in der Türkei hinweisen. Das gilt insbesondere auch für Personen, die nach türkischer Auffassung womöglich Terrororganisationen nahestehen. Dort besteht ein Festnahmerisiko.

Das alles können Sie in unseren Reise- und Sicherheitshinweisen schon nachlesen. Wir aktualisieren sie fortlaufend und beobachten derzeit die Lage.

ZUSATZFRAGE: Konkret gesagt, würden Sie also Kritikern der Regierung Erdoğan momentan nicht empfehlen, in die Türkei zu fahren. Verstehe ich Sie richtig?

ADEBAHR: Nein. Ich empfehle jedem, der in die Türkei reisen will, sich unsere Reise- und Sicherheitshinweise genau anzuschauen. Dort können Sie zum Beispiel auch den Hinweis finden, dass Äußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, Anlass zu einem Strafverfahren in der Türkei geben könnten. Diese Hinweise sind ziemlich klar und deutlich, und sie stehen dort schon. Wir empfehlen, sich das vor einer Reise gegebenenfalls durchzulesen. Dafür machen wir sie.

STS SEIBERT: Wenn ich eines noch hinzufügen darf: Wir haben hier gerade über die deutschen und europäischen Journalisten gesprochen, denen die Akkreditierung verweigert wird. Ich möchte das Augenmerk auch gern darauf lenken, dass jetzt Prozesse gegen eine große Zahl türkischer Journalisten, Kulturschaffender und Intellektueller eröffnet werden und dass uns das sehr besorgt macht. Deswegen rufen wir umso dringender in Erinnerung, dass diese Strafverfahren nach rechtsstaatlichen Prinzipien und Standards geführt werden müssen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im vergangenen Jahr ganz unmissverständlich auch das Recht auf freie Meinungsäußerung gestärkt. Er hat nämlich 2018 klargestellt, dass Kritik an einer Regierung und die Veröffentlichung von Informationen nicht als besonders schwerwiegende Straftaten eingestuft werden dürfen wie zum Beispiel Zugehörigkeit zu oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Daran sei noch einmal erinnert.

FRAGE JESSEN: Eine Frage zu den politischen Gefangenen deutscher Nationalität: Frau Adebahr, die letzte Zahl, die wir gehört haben, betrug, so meine ich, fünf. Hat sich daran etwas geändert? Hat sich an der Möglichkeit konsularischer Betreuung etwas verändert?

ADEBAHR: Wenn ich mich recht entsinne, dann hat Herr Breul am 1. Februar dazu ausgeführt, dass wir uns bei einer geringen einstelligen Zahl von politischen Haftfällen bewegen. Daran hat sich nichts geändert.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Die konsularische Betreuung?

ADEBAHR: Gleichbleibend.

FRAGE: Frau Adebahr, gestern fand im Auswärtigen Amt ein Treffen der Arbeitsgruppe mit dem komplizierten, langen Namen zum Thema Abrüstung statt. Ich möchte gerne fragen, inwiefern das Thema des INF-Vertrags besprochen wurde und welche Äußerungen die beiden Seiten gemacht haben.

Ich möchte auch gerne Folgendes wissen: Wenn ich es recht verstehe, fand das erste Treffen in diesem Format im Herbst 2018 statt.

ADEBAHR: Ja, das letzte Treffen war im November 2018, wenn ich mich recht entsinne. In der Tat gab es ein Treffen der Hohen Arbeitsgruppe für Sicherheitspolitik mit Russland; HAGS ist die Abkürzung. Diese Gruppe trifft sich zwischen diesen zwei großen Meetings auch regelmäßig in verschiedenen Untergruppen. Wir sind das eint uns mit den russischen Partnern der Ansicht, dass der Austausch mit Russland auch über sicherheitspolitische Themen extrem wichtig ist und dass es sich lohnt, diesen Dialog zu führen.

Themen waren in der Tat Abrüstung und auch der INF Vertrag. Auch über autonome Waffensysteme und eben über weitere sicherheitspolitische Themen wurde gesprochen.

Ich kann Ihnen zu dem weiteren Inhalt des vertraulichen Gesprächs hier leider nichts mitteilen, aber es war ein sehr konstruktiver Dialog. Es wurde beschlossen, diesen vorzuführen. Ich darf Sie gerne noch auf die gemeinsame Pressemitteilung verweisen, die gestern dazu herausgegeben wurde.

ZUSATZFRAGE: In dieser Pressemitteilung von gestern ist eine Abrüstungskonferenz in der nächsten Woche in Berlin angekündigt worden. Können Sie uns sagen, wer daran teilnehmen wird und welche Themen besprochen werden?

Ich gehe davon aus, dass das die Konferenz ist, bei der Herr Lawrow erwartet wird. Er war auf jeden Fall eingeladen. Haben Sie eine Bestätigung erhalten, dass er kommen wird?

ADEBAHR: Es handelt sich um eine Konferenz, die wir in der Tat am 15. März im Auswärtigen Amt durchzuführen planen. Es geht um das Thema Rüstungskontrolle, um das Thema „neuartige Waffensysteme“. Wir wollen gemeinsam mit vielen Partnern darüber nachdenken, wie man eine Verrechtlichung, eine Regelung auch hinsichtlich neuartiger Waffensysteme in Angriff nehmen kann und wie man dazu beitragen kann, dass eben ein breites Spektrum von abrüstungspolitischen Themen auf die Agenda kommt und bearbeitet werden kann.

Eine genauere Ankündigung dieser Konferenz werden wir dafür bitte ich um Verständnis Anfang nächster Woche machen, und dann werden wir vielleicht auch genauer sagen können, wer alles teilnehmen wird. Wir erwarten in der Tat eine große Anzahl von Gästen.

ZUSATZFRAGE: Ich habe noch eine Frage zu dem Treffen von gestern. Es stand in der Pressemitteilung, dass ein breiter Kreis von Fragen besprochen worden sei. Heißt das, dass das Ziel solcher Treffen eben der Meinungsaustausch ist? Gibt es keine konkreten Projekte, an denen jetzt auf Expertenebene oder anderer Ebene gemeinsam gearbeitet wird? Das ist schon viel, das verstehe ich. Aber dient das also nur dem Meinungsaustausch und dem Darstellen dessen, wer welche Position hat?

ADEBAHR: Dieser Prozess hat im letzten November angefangen. Dies war die zweite Sitzung dieser Hohen Arbeitsgruppe. Es gibt Untergruppen, die sich treffen. Wir stehen hinsichtlich der Themen im Austausch und wollen gemeinsam daran arbeiten, zum Beispiel nukleare Nichtverbreitungssysteme zu stärken. Da gibt es sehr konstruktive Gespräche, und die laufen fort. Ich kann Ihnen im Moment nicht weiter aus den vertraulichen Gesprächen zitieren oder sagen, worin das münden wird. Aber das ist aus unserer Sicht eine gute Initiative, und es ist lohnend, den Dialog weiterzuführen

FRAGE JOLKVER: Frau Adebahr, ich verstehe, dass die Gespräche vertraulich sind. Aber können Sie zumindest sagen, ob es außer einem Austausch von Positionen auf irgendeinem Feld Sie müssen auch nicht sagen, welches Feld es ist auch irgendeine Bewegung von irgendeiner Seite gab?

ADBAHR: Es waren konstruktive Gespräche. Sehen Sie es mir nach, wenn ich es hier dabei belassen.

FRAGE BRODBECK: Frau Petermann, es sind Volumina von Beraterverträgen des BMI bekannt geworden, die weit, weit vor im Fall des Verteidigungsministeriums liegen, über den wir ja die ganze Zeit reden. Könnten Sie uns einmal erklären, wofür, wobei oder wozu sich das Innenministerium in einem derart großen Umfang beraten lässt oder lassen muss? Warum muss man das machen?

PETERMANN: Ja, das kann ich gerne tun. Es sind vor allem zwei Aufgabenfelder, auf denen Berater tätig werden. Das eine Aufgabenfeld ist die temporäre Einbeziehung sachkundiger Expertise in der Vorbereitung von Entscheidungen, und das zweite Feld ist der Einsatz von Fachexperten in vorwiegend technischen bzw. IT-technischen Bereichen, hier vor allem bei der Durchführung von Projekten. Gerade diese IT-Projekte sind zeitlich befristet, und in diesen Fällen ist es in der Regel unumgänglich, dass in zumeist sehr technikorientierten Bereichen in zeitlich befristeter Weise hoch spezialisierte Berater tätig werden.

Was wir als BMI dann in diesen Bereichen machen, ist, diese Berater zielgenau einzusetzen und auch fachkundig zu steuern. Dafür haben wir auch neue Stellen erhalten. Neue Stellen wurden geschaffen, um hier insbesondere die Projektsteuerung erledigen zu können.

Zudem muss man sagen, was in diesem Zusammenhang nicht ganz unwichtig ist, dass im Einzelhaushalt des BMI alle Projekte in der Verantwortung des Bundesbeauftragten für die Informationstechnik veranschlagt werden. Das heißt also, wir werden für alle Ressorts der Bundesregierung im Rahmen der IT-Konsolidierung des Bundes und der Netze des Bundes tätig, und deswegen ist der Haushalt für Berater in dieser Weise bei uns auch so hoch angesetzt.

ZUSATZFRAGE BRODBECK: Lässt sich das irgendwie aufteilen? Wir reden ungefähr über eine halbe Milliarde. Wie viel von dieser halben Milliarde fällt jetzt in diesem IT-Bereich an?

Für den Bereich, der eben nicht die IT betrifft: Wo genau braucht das BMI, das ja voller Spezialisten und voller Experten ist, wie man ja seit Jahren auch immer wieder gesagt bekommt, sonst noch diese externe Nachhilfe oder Unterstützung?

PETERMANN: Der Schwerpunkt liegt auf der IT. Ich kann Ihnen die anderen Zahlen jetzt nicht nennen. Die können Sie aber nachlesen. Es gibt dazu einen Bericht der Bundesregierung für das Jahr 2017 an den Haushaltsausschuss, wie wir dem Haushaltsausschuss auch überhaupt jedes Jahr berichten. Wir gehen also sehr transparent damit um. Die Ausschreibungsverfahren sind immer vorausgegangen, und in dem Bericht für das Jahr 2017 können Sie das zum Beispiel auch konkret nachlesen.

FRAGE JUNG: Frau Petermann, strebt Ihr Ministerium an, die Ausgaben für Berater deutlich zu reduzieren?

PETERMANN: Nun, das kommt auf die Aufgaben an, die vor uns stehen. Ich habe gerade geschildert, in welchen Bereichen das zwingend ist, nämlich im Bereich hoch spezialisierter IT-technischer Maßnahmen, für die wir für die Bundesregierung nun einmal vor allem zuständig sind, und ansonsten im Bereich temporärer Einsätze.

Aber im Grundsatz hat sich unser Minister auch schon dazu geäußert. Er ist der Auffassung, dass die Verwaltung selbst dafür Sorge zu tragen hat, ihre Aufgaben erledigen zu können. Dass Personal dafür auch eingestellt werden muss, das ist so, und daran halten wir uns auch. Nur muss man eben diese IT-Projekte mit ihren spezifischen, hoch qualifizierten Anforderungen ganz einfach gesondert davon betrachten.

ZUSATZFRAGE JUNG: Gibt es ein IT-Projekt, das in Sachen Berater am teuersten ist?

PETERMANN: Ich kann Ihnen die Zahlen hier jetzt nicht aufschlüsseln. Die können Sie aber auch in dem Bericht nachlesen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich wollte ja ein konkretes Projekt wissen, nicht die Zahlen.

PETERMANN: Das können Sie darin nachlesen.

FRAGE BRODBECK: Ich habe noch eine Frage an das Verkehrsministerium mitbekommen, und zwar zum Thema Elektroroller, die da mit bis zu zwölf Sachen über die Gehwege brettern sollen. Es gibt offensichtlich Fußgänger oder Fußgängervereinigungen oder Lobbygruppen ich weiß es nicht genau , die den Vorwurf erheben, dass diese Kleinstfahrzeuge dann den Fußgängern auf den Bürgersteigen dem Platz wegnehmen, was zur zusätzlichen oder weiteren Gefährdung der Fußgänger führe. Was sagen Sie dazu?

BUSER: Ich kann Ihnen einmal generell zu dem Thema sagen: Das Ziel ist es also, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig aber auch die neuen Formen von urbaner Mobilität zu ermöglichen. Bundesminister Scheuer hat sich dazu auch schon geäußert. Wir wollen neue Wege moderner, umweltfreundlicher und sauberer Mobilität in unseren Städten. Die Mikromobilität wie etwa die E-Scooter oder die Hoverboards haben ein enormes Zukunftspotenzial. Das heißt, zusammen mit dem ÖPNV sind sie auch eine echte Alternative zum Auto, etwa gerade auch, um die letzte Meile von S- und U-Bahn nach Hause oder zur Arbeit zurückzulegen.

Deswegen werden zum einen die Fahrzeuge mit Lenkstange unmittelbar für den Verkehr zugelassen dazu gibt es natürlich auch Studien der BASt, in der auch evaluiert wurde, wie es in Sachen Verkehrssicherheit aussieht , und zum anderen werden natürlich auch viele andere Geräte ohne Lenkstange auf den Weg gebracht. Aber auch hier heißt jeweils die Maxime, dass die Verkehrssicherheit an oberster Stelle steht, und es wird auch Evaluierung und Monitoring dazu geben, wie das Ganze vonstattengeht. Dazu gibt es auch verschiedene Verordnungen. Über die finden Sie auch weitere Informationen, zum Beispiel auf unserer Homepage, sei es dazu, mit wie viel km/h gefahren werden darf, oder dazu, mit welchem Alter welche Fahrzeuge gefahren werden dürfen. Verkehrssicherheit steht hier also an oberster Stelle.

ZUSATZ BRODBECK: Meine Frage nach dem Platz!

BUSER: Genau. Da gibt es auch verschiedene Verordnungen. Das heißt, es gibt mehr oder weniger diejenigen Fahrzeuge, die mit geringer Geschwindigkeit auf dem Bürgersteig fahren können und die auch von Jugendlichen gefahren werden können. Es gibt aber auch Fahrzeuge, die vielleicht auch auf Radwegen fahren können, weil es da aufgrund der Geschwindigkeit einfach auch sicherer ist. Das heißt, man spricht auch da von Fahrzeugen, die mit einem ähnlichen Tempo oder mit weniger als einem Joggingtempo unterwegs sind.

FRAGE: Ich habe eine Frage an das Finanzministerium. Es gibt ja Berichte über Geldwäsche, die über Osteuropa, dann aber eben auch über Deutschland, über deutsche Banken oder über eine deutsche Bank gelaufen ist. Das ist jetzt nicht der erste Fall, sondern da gab es ja auch schon in der Vergangenheit immer wieder Fälle, zum Beispiel die Danske Bank. Ist das, was man gerade in Europa dagegen tut, nach Ihrer Ansicht ausreichend, oder müsste man vielleicht doch noch einmal im Kampf gegen die Geldwäsche nachlegen?

KOLBERG: Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist für uns natürlich ein wichtiges Anliegen, und an diesem Thema arbeiten wir fortlaufend auf nationaler Ebene, auf europäischer Ebene und auf internationaler Ebene, um das bestehende System der Geldwäschebekämpfung und der Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung voranzubringen und es zu verbessern. Sie wissen ja, dass wir jetzt auch an der Umsetzung der Änderungsrichtlinie der Vierten Geldwäscherichtlinie arbeiten, und diese Arbeiten werden fortgesetzt.

FRAGE JESSEN: Ich habe Fragen zur humanitären Hilfe in Venezuela. Frau Adebahr, gab es Angebote seitens der Bundesregierung an die venezolanische Regierung, humanitäre Hilfe zu leisten? Wurden diese abgelehnt? Wenn ja, welche Angebote waren das, und wann wurden sie abgelehnt?

ADEBAHR: Wir stellen unser Geld über Organisationen zur Verfügung. Ich könnte Ihnen jetzt nicht sagen, dass wir Wir reden mit den Organisationen, und die sind die Kenner und diejenigen, die diese Hilfe vor Ort einsetzen könnten, sollten und es ja grundsätzlich auch wollen. Insofern kann ich Ihnen von keinerlei derartiger Kommunikation von unserer Seite berichten.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Was hindert die Bundesregierung daran oder hindert sie überhaupt etwas daran, die Hilfe – 5 Millionen Euro waren ja zugesagt worden Organisationen zum Beispiel der Vereinten Nationen, die in Venezuela tätig sind, zur Verfügung zu stellen?

ADEBAHR: Ich kann dazu vielleicht noch einmal einen genaueren Sachstand nachreichen. Wir versuchen, unsere Hilfe im Land schon umzusetzen und dorthin zu kommen; so ist es nicht. Die Hilfe wird blockiert, auch durch Nicolás Maduro. Insofern konnten wir unsere Hilfe da noch nicht an den Mann und die Frau bringen, aber wir arbeiten weiter daran.

FRAGE JUNG: Inwiefern wird sie blockiert? Man weiß ja nur, dass die US-Lieferungen, die ja von allen anderen abgelehnt werden, auch von der UNO und den NGOs, blockiert werden. Welche deutschen Lieferungen werden blockiert?

ADEBAHR: Ich glaube, dass die nicht gegebene Möglichkeit, humanitäre Hilfe nach Venezuela zu bekommen, ein Problem ist, mit dem wir seit Monaten kämpfen. Das ist eine Tatsache, die sich aufgebaut hat. Wir sehen, dass Hindernisse aufgebaut werden, und zwar nicht nur in den letzten Wochen, sondern schon seit geraumer Zeit, wenn es darum geht, humanitäre Hilfe in das Land zu bekommen und sie den Bedürftigen zugutekommen zu lassen. In verschiedenen Variationen findet das statt, und wir bzw. die Organisationen kämpfen dort mit großen Schwierigkeiten. Das ist ja auch der Grund dafür, dass wir unsere Hilfe im Moment eben auf Kolumbien und die anderen Nachbarländer konzentrieren, wo eben Flüchtlinge sind, an die wir herankommen und denen wir Hilfe leisten können.

FRAGE JESSEN: Frau Adebahr, die Bundesregierung das haben wir hier verschiedentlich diskutiert oder besprochen erkennt politisch Herrn Guaidó als Übergangspräsidenten an. Erkennt sie auch den von Herrn Guaidó ich glaube, gestern benannten Vertreter in Deutschland sozusagen als Botschafter an, Herrn Otto Gebauer? Tun Sie das in der Folge der Guaidó-Anerkennung?

ADEBAHR: Dazu kann ich Ihnen nur sagen, dass ich glaube, gestern Abend ein entsprechender Antrag im Auswärtigen Amt eingegangen ist, wir ihn jetzt prüfen und ihn uns werden anschauen müssen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Wenn Sie darüber entschieden haben werden, werden Sie uns dann darüber informieren?

ADEBAHR: Das kann ich dann gerne tun.

STS SEIBERT: Ich würde gerne kurz noch etwas sagen. Ich hatte irgendwie erwartet, dass Sie sich weiterhin mit dem Meinungsartikel des französischen Präsidenten befassen würden. Das tun Sie offensichtlich nicht. Die Bundesregierung tut es aber, und deswegen würde ich Ihnen ganz gerne dazu ein klein bisschen sagen. Ich hatte, wie gesagt, doch fest mit Fragen gerechnet.

Ganz grundsätzlich: Frankreich ist unser engster Partner, und wir spüren eine gemeinsame deutsch-französische Verantwortung dafür, die europäische Integration voranzubringen. Deswegen begrüßen wir, dass der französische Präsident vor der Europawahl erneut seine Vorstellungen dargelegt hat. Wir haben ja mit dem Präsidenten und seiner Regierung eine permanente Zusammenarbeit, wie wir sie in dieser Intensität wohl mit keinem anderen europäischen Land haben. Der gerade geschlossene Vertrag von Aachen zeigt das ja deutlich.

Natürlich führen wir auch laufend Gespräche über die europäischen Themen und treiben gemeinsam Vorstellungen voran. Die Bundeskanzlerin war gerade in der vergangenen Woche zu einem mehrstündigen Austausch in Paris, wo sie mit dem französischen Präsidenten die gesamte Bandbreite der europäischen Themen besprechen konnte. Deutschland und Frankreich sind zurzeit dabei, den kommenden Europäischen Rat vorzubereiten. Besonders auf dem Gebiet der Industrie- und Wettbewerbspolitik wollen Deutschland und Frankreich ja gemeinsam Anstöße geben. Die beiden Minister Altmaier und Le Maire haben dazu ein gemeinsames Manifest vorgestellt.

Deutschland und Frankreich haben unterschiedliche politische Ordnungen. Ich spreche für die Bundesregierung. Wenn es jetzt um den Beginn des europäischen Wahlkampfs geht, dann liegen die Zuständigkeiten in Deutschland natürlich etwas anders. Die die Koalition tragenden Parteien gehören hier zu großen europäischen Parteienfamilien, und da sind es im Wesentlichen Herr Weber, Herr Timmermans und ihre Mitstreiter, die ihre Vorstellungen in den Wahlkampf einbringen.

Es gibt eine ganze Reihe von Punkten im Text des französischen Präsidenten, die die Bundesregierung vollkommen unterstützt: die Zusammenarbeit in der Verteidigung, die wir europäisch stärken, die wir europäisch ausbauen wollen; die Überlegungen zum Schengen-Raum, der natürlich ein gemeinsames Verständnis der Asyl- und Migrationspolitik braucht; die Betonung der Innovationsfähigkeit als Voraussetzung unseres künftigen Wohlstands.

Ich darf vielleicht an die Rede der Bundeskanzlerin bei der Münchner Sicherheitskonferenz erinnern, bei der sie den Schwerpunkt auf die außenpolitischen Notwendigkeiten Europas gelegt hat, auf die strategische Notwendigkeit, dass wir Europäer geeinter, verantwortungsbewusster, engagierter in der Welt auftreten. Daraus hatte sie im vergangenen Jahr schon den Gedanken eines europäischen Sicherheitsrats entwickelt, der ja nun auch bei Präsident Macron auftaucht.

Kommissionspräsident Juncker hat gestern darauf hingewiesen: Einige Punkte, die Präsident Macron in seinem Meinungsartikel erwähnt und die wichtig sind, sind in Europa bereits in Arbeit bzw. werden diskutiert. Ich nenne zum Beispiel das Thema der Wahlbeeinflussung und der Destabilisierung unserer Demokratien durch Kräfte von außerhalb der EU. Damit hat sich der Europäische Rat ausführlich beschäftigt und hat Schlussfolgerungen verabschiedet. Das heißt nicht, dass das Thema erledigt ist, aber das Thema ist erkannt. Das Bewusstsein ist da, und die Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten läuft.

Wenn ich eines noch sagen darf: Es freut uns, dass Präsident Macron nun auch der Meinung ist, dass da, wo es nötig ist, europäische Verträge auch geändert werden sollen, dass das möglich sein soll. Es ist seit langem die Haltung der Bundeskanzlerin und der Bundesregierung, dass es kein Tabu in Bezug auf eine Vertragsänderung geben darf.

Insofern wie wir es gestern auch schon etwas kürzer gesagt haben freuen wir uns über so starke proeuropäische Stimmen wie die des französischen Präsidenten. Wir freuen uns ebenso auf engagierte Debatten über diese Themen im Kreise der Mitgliedstaaten.

FRAGE JESSEN: Herr Seibert, da wir, was sehr gut ist, nun doch über konkrete Inhalte sprechen: Wie ist die Haltung der Bundesregierung zu dem Vorschlag der Einführung eines europäischen Mindestlohns, verbunden mit der Garantie „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“, also Vermeidung von „pay gap“?

Zweitens. Wie ist die Haltung zum Vorschlag der Einrichtung einer europäischen Klimabank zur Finanzierung eines positiven ökologischen Wandels?

STS SEIBERT: Genau das werde ich jetzt hier nicht tun. Ich werde nun nicht einzelne Vorschläge im Detail debattieren. Wir sind das hat ja der französische Präsident auch gesagt sozusagen am Beginn der Wahlkampfphase für das Europäische Parlament. Proeuropäische Stimmen wie er bringen ihre Vorstellungen ein. Es wird dann gewählt; es wird dann diskutiert. Wir haben jetzt hier keinen Anlass, bereits über Einzelmaßnahmen zu diskutieren.

Ich sage es noch einmal: Wenn es dann um die Programmatik im Blick auf die europäischen Wahlen geht, dann sind es eigentlich auch die Parteifamilien und nicht der Regierungssprecher, die sich dazu äußern sollten.

ZUSATZ JESSEN: Aber Ihre Anregung, Ihr Wunsch und Ihre Bereitschaft, über eine proeuropäische Positionierung zu sprechen, die der französische Präsident vornimmt, macht doch eigentlich nur dann Sinn, wenn man auch über die Inhalte dessen, was er vorschlägt, spricht und dann auch die Position der Bundesregierung zu erfahren.

STS SEIBERT: Absolut, aber doch nicht am Tag eins in der Regierungspressekonferenz.

ZURUF JESSEN: Wann denn?

STS SEIBERT: Aber natürlich soll es engagierte Diskussionen unter den Mitgliedstaaten geben. Das sind doch alles Themen, mit denen jetzt auch Parteien, Parteifamilien in den europäischen Wahlkampf ziehen.

FRAGE WILP: Herr Seibert, Sie haben eben selbst ausgeführt, dass die Bundeskanzlerin und der französische Präsident ständig Kontakt haben. Sie sprachen von einer Intensität, wie es sie sonst wohl kaum bei einem Staats- und Regierungschef gibt. War denn die Bundeskanzlerin vorab über diesen Brief informiert? Wenn nein, hat sie das irritiert?

STS SEIBERT: Die Bundeskanzlerin hat in der vergangenen Woche, wie ich gesagt habe, in Paris sehr ausführlich mit dem französischen Präsidenten über das gesamte europäische politische Spektrum sprechen können. Deswegen gab es für uns keine Überraschung, dass er sich in diesem Monat März zu Beginn der Wahlkampfphase der europäischen Wahl, wenn man so will, noch einmal mit einem großen Aufschlag zu Wort meldet.

ZUSATZFRAGE WILP: Also konkret

STS SEIBERT: Keine Überraschung.

ZUSATZFRAGE WILP: Sie wusste von diesem Brief und dass er auch in einer deutschen Tageszeitung, in der „WELT“, erscheint?

STS SEIBERT: Die Tatsache, dass der französische Präsident seine überzeugend proeuropäischen Vorstellungen im März noch einmal einer breiten Öffentlichkeit vorstellen wollte, ist für uns keine Überraschung.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, gibt es Vorstellungen von Herr Macron, die er geäußert hat, die die Bundesregierung nicht teilt, die sie ablehnt?

STS SEIBERT: Es ist nicht Sinn eines solchen Artikels, dass er am Tag darauf in jedem Detail sozusagen seziert wird. Ich sage es noch einmal: Wir begrüßen, dass der französische Präsident seine Vorstellungen in die Debatte einbringt. Es sind 28 Staaten noch 28 Staaten, demnächst 27 , die an dieser Debatte teilnehmen werden. Da ist sie dann in allen Einzelheiten zu führen. Einige Punkte habe ich hier deswegen herausgegriffen, weil sie zwischen Deutschland und Frankreich bereits intensiv vorbesprochen sind oder weil sie auf europäischer Ebene bereits vorangetrieben werden.

ZUSATZFRAGE JUNG: Würde die Bundesregierung begrüßen, dass Herr Macron auch bereit ist, Verträge zu ändern? Er schlägt ja eine Konferenz der europäischen Institutionen und Länder vor. Kann sich das auch die Bundesregierung vorstellen?

STS SEIBERT: Ich habe gesagt: Für die Bundesregierung war immer klar das hat die Bundeskanzlerin immer wieder gesagt : Ein Organismus wie die Europäische Union kann nicht an einem Punkt seiner Geschichte sagen: So, nun werden die Verträge nicht mehr geändert. Die grundsätzliche Bereitschaft dafür muss es immer geben.

ZUSATZ JUNG: Also auch bei einer Konferenz, die ja Herr Macron vorschlägt.

STS SEIBERT: Ich rede jetzt nicht über das Procedere, sondern ich rede über die grundsätzliche Bereitschaft da, wo es nötig ist, auch Verträge zu ändern, um voranzukommen.

FRAGE JENNEN: Schon vor zwei Jahren hatte Herr Macron eine Rede gehalten und einen Neunanfang beschworen. Danach gab es eine intensivere Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich, so zum Beispiel in Sachen Eurozonenbudget etc. Es gab eine Reihe von Vorschlägen. Nach zwei Jahren kommt ein neuer Vorschlag von Frankreich. Da fragt man sich ja schon, was in der Zwischenzeit passiert ist. Wurden diese Vorschläge, die jetzt von Macron vorgelegt wurden, einfach nicht diskutiert? Ist er einfach unzufrieden, wie die Zusammenarbeit und die Fortschritte laufen? Warum kommt innerhalb eines Zwei-Jahres-Rhythmus immer wieder die Forderung nach einem Neuanfang?

STS SEIBERT: Das ist natürlich eine Frage, die Sie in Paris stellen müssten und nicht uns. Ich kann Ihnen nur sagen, dass natürlich die letzten zwei Jahre zwei Jahre einer extrem intensiven Zusammenarbeit zwischen der deutschen und der französischen Regierung waren. Die Einigung von Meseberg ist ein Beispiel dafür. Die Tatsache, dass wir es geschafft haben, einen sehr ambitionierten Vertrag von Aachen zu schließen, den wir ja ausdrücklich über das Bilaterale hinaus in den europäischen Rahmen stellen, ist ein weiteres Beispiel dieser intensiven Zusammenarbeit und dessen, was sich getan hat. Ich habe Ihnen gesagt, dass es jetzt bei der Industrie- und Wettbewerbspolitik Vorstöße gibt. Es gibt jetzt das war auch in den letzten Monaten der Fall eine Zusammenarbeit zum Thema Digitalsteuer. Ich könnte die Liste sehr lang machen.

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