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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 10. April 2019

Themen: Kabinettsitzung (Mission der Vereinten Nationen in Jemen, Nationales Reformprogramm 2019, Berufsbildungsbericht 2019), Kabinettausschuss „Klimaschutz“, „Fridays for Future“, Grundsteuerreform, Zeitungsbericht über eine angebliche Änderung der BAMF-Leitsätze für Asylentscheidungen hinsichtlich Syrern, Reise des Bundesaußenministers nach Warschau, Abschiebung des vietnamesischen Schriftstellers Nguyen Quang Hong Nhan, Parlamentswahlen in Israel, Einberufung einer Kommission zum Verbot der Konversionstherapie, Personaluntergrenzen auf Intensivstationen, Vorstellung des Drogen- und Suchtberichts, Razzien gegen mutmaßlich islamistische Vereinigungen und Vereine, Sanierung des Segelschulschiffs „Gorch Fock“, Schadenersatzleistungen im Zusammenhang mit dem Moorbrand bei Meppen

Kabinettsthemen (ab 2:14)

Naive Fragen zu:
Jemen (ab 10:20)
– war der Jemen-Krieg gestern Thema bei Frau Merkel und Frau May? (ab 13:25)
– können Sie uns mal die Erkenntnisse des AA über die britische Rolle im Jemen-Krieg nennen?
– Ich habe nicht „britische Armee“ gesagt; ich wollte die britische Rolle wissen. Es ist bekannt, dass der britische Rüstungskonzern BAE massiv in Saudi-Arabien präsent ist. Letzte Woche gab es von Channel 4 News eine große Dokumentation, die in Großbritannien Aufsehen erregt hat, in der es heißt, dass 95 Prozent eines Luftangriffs der Saudis durch die Briten (BAE) vorbereitet werden. Die Saudis setzen sich also nur noch ins Flugzeug, montieren die Bombe und fliegen dann rüber; der Rest wird von den Briten gemacht. Ist der Bundesregierung die britische Rolle über BAE, die ja durch britisch-saudische Verträge zustande gekommen ist, bekannt?
– Die Frage stellt sich, weil Sie gemeinsame Rüstungsprojekte angeschoben haben und jetzt auch wieder erlaubt haben, mit den Ausnahmen. Da geht es doch um BAE. Sie machen jetzt gemeinsame Rüstungsprojekte mit einem Unternehmen, das in Saudi-Arabien mithilft, den Krieg im Jemen zu führen.

Klimakabinett/Fridays For Future Forderungen (ab 16:15)
– Gefordert werden die Nettonull bis 2035, der Kohleausstieg bis 2030, 100 Prozent Erneuerbare bis 2035, und es gibt noch drei andere Forderungen. Wie bewerten Sie das als Bundesregierung? Mich würde auch Ihre konkrete Einschätzung im Umweltministerium interessieren. Sind das realistische Forderungen der Schüler und Schülerinnen? (ab 21:50)
– Die Schülerinnen und Schüler fordern, dass ein Viertel der Kohlekraftwerke noch in diesem Jahr abgeschaltet wird. Sie fordern außerdem ein Ende der Subventionen für alle fossilen Brennstoffe. Sind das aus Ihrer Sicht realistische Forderungen? Ob man sie jetzt umsetzen will oder wird, ist eine andere Frage. Ich will nur wissen, ob das realistische Forderungen sind.

Wahl in Israel (ab 50:23)
– Dort hat ja offenbar die rechtsradikale/rechtsextreme/ultrarechte Koalition von Herrn Netanjahu gewonnen. Hat die Kanzlerin ihm schon gratuliert, Herr Seibert? Wie bewerten Sie wenn Sie es schon können den Wahlausgang?
– Netanjahu hatte ja angekündigt, die Siedlungsgebiete in der Westbank zu annektieren. Wie plant die Bundesregierung das zu verhindern?
– Gibt es irgendeine Handhabe gegen die angekündigte Annexion?

Marlene Mortler (57:11)
– angesichts der aktuellen Zahlen zu den Drogentoten würde mich interessieren, warum Frau Mortler als Drogenbeauftragte nicht mehr in die BPK kommt. Sie hat hier früher den Drogenbericht und die Zahlen zu den Drogentoten mit dem BKA-Chef vorgestellt. Seit 2017 ist sie nicht mehr hier. Warum nicht?

Moorbrand (1:01:29)
– Können Sie uns die endgültigen Schadenersatzleistungen, die Sie zum einen an die Bürger und zum anderen an die Landwirte gezahlt haben, nennen? Wie zufrieden ist die Ministerin mit dem Dorffest gewesen, das sie am Wochenende geschmissen hat, und was hat das gekostet? Hat das Verteidigungsministerium diese Kosten übernommen oder wurde das privat von Frau von der Leyen gezahlt?

 

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 10. April 2019:

 

STS SEIBERT: Schönen guten Tag auch von mir! Ich komme zu den Themen des Kabinetts, zunächst einmal zum Thema Jemen: Die Bundesregierung hat heute beschlossen, den Vereinten Nationen anzuzeigen, dass sie bereit ist, unbewaffnete und in Zivil eingesetzte Beobachter in die politische Mission der Vereinten Nationen in Jemen zur Unterstützung des Hudaida-Abkommens zu entsenden. Es gab da eine Anfrage der Vereinten Nationen; dieser entsprechen wir, und damit ergänzen wir auch unser deutsches umfassendes politisches Engagement zugunsten eines Friedensschlusses im Jemen.

Wenn man über Jemen spricht, muss man vielleicht noch einmal kurz daran erinnern: Jemen erlebt mehr als vier Jahre militärischer Auseinandersetzung. Die UN betrachten das, was dort derzeit passiert, als die schwerste humanitäre Krise auf der Welt. In Stockholm ist es im Dezember des vergangenen Jahres erstmals gelungen, die verschiedenen jemenitischen Konfliktparteien wieder dazu zu bringen, Gespräche aufzunehmen. Diese Vereinbarung von Stockholm ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem politischen Prozess.

Mit der Vereinbarung auf eine Waffenruhe für das Gouvernement Hudaida verbindet sich also die Hoffnung, dass es möglich sein könnte, die dramatische humanitäre Lage im Jemen zu entspannen. Die Umsetzung des Abkommens bleibt allerdings fragil.

Nun hat der UN-Sicherheitsrat im Januar mit deutscher Unterstützung diese sonderpolitische Mission zur Unterstützung des Hudaida-Abkommens einstimmig beschlossen. Sie ist zunächst einmal für sechs Monate bis Mitte Juli mandatiert, und ihre Aufgabe ist es, die Waffenruhe zu überwachen und die Verlegung und den Rückzug der Konfliktparteien aus Hudaida und aus den Häfen von Hudaida, Salif und Ras Issa zu koordinieren.

Die Risikoanalyse der UN lässt eine direkte Bedrohung für die Beobachter und die Mission in Hudaida nicht erwarten. Der Schutz der Mission beruht auf Sicherheitsgarantien der Konfliktparteien und auf spezifischen Vorkehrungen der UN vor Ort; die Bundeswehr entsendet keine eigene Schutzkomponente. Es sind gegenwärtig ca. 30 Kräfte im Rahmen des Hudaida-Abkommens im Einsatz. Die UN-Beobachter sind in Zivil und unbewaffnet.

Die Bundesregierung wird jetzt erst einmal, wie von den Vereinten Nationen erbeten, den leitenden Posten „Chief Assessment“, also den Leiter der Auswertung, mit einem Soldaten besetzen. Der heutige Beschluss erlaubt die Entsendung von bis zu fünf Soldatinnen und Soldaten und fünf Polizisten und Polizistinnen. Perspektivisch könnte die deutsche Beteiligung, je nach den spezifischen Einsatzumständen, bis auf zehn Beobachter, maximal fünf Soldaten und maximal fünf Polizisten, anwachsen.

Die deutschen UN-Beobachter können auf Basis der UN-Resolution aus dem Januar, die ich erwähnt habe, im Einsatzgebiet des Hudaida-Abkommens eingesetzt werden. Das bleibt zunächst auf Hudaida beschränkt, soll aber im Rahmen der weiteren Umsetzung der UN-Resolution dann auf die Häfen von Salif und Ras Issa ausgeweitet werden.

Das, was heute im Kabinett beschlossen wurde, die Beteiligung mit Soldaten und Soldatinnen an dieser Mission der UN, stellt keinen Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Sinne des Parlamentsbeteiligungsgesetzes dar. Die Entsendung erfolgt in Abstimmung mit den Vereinten Nationen.

Das Bundeskabinett hat dann auf Vorlage des Bundeswirtschaftsministers das Nationale Reformprogramm 2019 beschlossen. Wie jeder europäische Mitgliedstaat erstellt auch Deutschland ein sogenanntes Nationales Reformprogramm im Rahmen des sogenannten Europäischen Semesters. Das ist die Grundlage, auf der dann im weiteren Verlauf des Europäischen Semesters die Europäische Kommission ihre länderspezifischen Empfehlungen erstellt. Wir stellen in diesem Programm also dar, mit welchen nationalen wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen wir die auf europäischer Ebene im Vorjahr vereinbarten Ziele umsetzen.

Kurze Stichworte: Deutschland ergreift Maßnahmen, um Innovation und Investitionen zu stärken, besonders bei Infrastruktur, bei Digitalisierung, bei Bildung. Zum Beispiel werden die öffentlichen Investitionen auf regionaler wie auf kommunaler Ebene erhöht. Es werden Anreize für höhere Erwerbstätigkeit geschaffen, beispielsweise durch Senkung der Steuer- und Abgabenlast für Gering- und Zweitverdiener.

In diesem Nationalen Reformprogramm steht auch die Absicht der Bundesregierung, die Sozialausgaben in Deutschland bei unter 40 Prozent zu stabilisieren. Wenn man auf die Europa-2020-Kernziele der Europäischen Union schaut, dann hat Deutschland gegenüber dem Vorjahr in beinahe allen Bereichen erhebliche Fortschritte gemacht. Ich sage die Stichworte Energieeffizienz und Erhöhung der Erwerbstätigenquote, insbesondere bei älteren Arbeitnehmern und bei Frauen. Trotzdem sind weitere Anstrengungen nötig.

Zuletzt hat sich das Kabinett mit dem Berufsbildungsbericht 2019 befasst, den Bildungsministerin Karliczek vorgelegt hat, der die Lage auf dem Ausbildungsmarkt zu Beginn des aktuellen Ausbildungsjahres beschreibt; Stichtag war also 30. September 2018.

Man kann insgesamt von einer positiven Ausbildungsbilanz sprechen. Die wichtigsten Kernergebnisse sind: Immer häufiger werden junge Menschen nach einer erfolgreichen Ausbildung von ihrem Betrieb übernommen. Diese sogenannte Übernahmequote ist von 68 auf 74 Prozent gestiegen.

Ein weiteres wichtiges Ergebnis: Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge ist gestiegen; sie liegt jetzt bei 531 400. Das ist der zweite Anstieg in Folge, und zwar ein deutlicher Anstieg mit über 8 000 Ausbildungsverträgen mehr.

Es sind auch mehr Ausbildungsstellen als im vergangenen Jahr angeboten worden: 589 100. Aber man muss sagen: Es haben sich auch die Probleme der Betriebe verschärft, angebotene Ausbildungsstellen zu besetzen. Zum Stichtag wie gesagt, September 2018 waren noch über 57 000 Ausbildungsplätze zu vergeben. Da gibt es erhebliche Unterschiede von Beruf zu Beruf und von Region zu Region.

Die Nachfrage nach Ausbildungsstellen ist auch 2018 deutlich gestiegen. Ein Grund dafür ist, dass sich auch verstärkt junge Menschen mit Fluchthintergrund um Ausbildungsstellen bewerben. Die Zahl dieser Gruppe hat sich im Vergleich zu 2017 deutlich erhöht. Damals waren es 26 000, jetzt sind es über 38 000 aus der Gruppe der jungen Leute mit Fluchthintergrund.

Das heißt also: Die Chancen für junge Menschen, einen Arbeitsplatz zu finden, haben sich weiter verbessert. Es standen 100 Ausbildungsplatzsuchenden 106 Ausbildungsangebote gegenüber. Trotzdem bleibt es das haben wir hier in den vergangenen Jahren auch immer wieder sagen müssen natürlich schwierig, Angebot und Nachfrage überall zusammenzuführen, und zwar, was die Berufsfelder und auch die einzelnen Regionen betrifft. Trotz der über 58 000 freien Lehrstellen haben 24 500 Jugendliche keinen Ausbildungsplatz.

Also: Die Notwendigkeit ist da, noch intensiver Berufsorientierung und Berufsberatung zu betreiben, jungen Menschen auch Alternativen zu ihrem absoluten Wunschberuf aufzuzeigen. Es geht auch darum, die Zahl der Ausbildungsbetriebe weiter zu erhöhen.

Das ist es, was ich aus dem Kabinett berichten kann.

FRAGE KLÄUSER (zum Konflikt in Jemen): Herr Seibert, abgesehen von der Entsendung der unbewaffneten Beobachter ist zu lesen, dass wohl doch Eurofighter und Tornados aus europäischer Produktion von den Saudis eingesetzt worden sind. Welche Erkenntnisse liegen Ihnen dazu vor?

STS SEIBERT: Ich kann Ihnen dazu jetzt nichts sagen. Ich weiß nicht, ob Kollegen dazu sprechfähig sind.

BREUL: Es gab ja Berichterstattung über einen Auftritt unseres Staatsministers im Auswärtigen Ausschuss. Da wurde korrekt erwähnt, dass es sich dabei um eine Sitzung handelte, bei der es um vertrauliche Informationen ging. Dementsprechend bin ich auch nicht in der Lage, das hier weiter zu kommentieren.

FRAGE JESSEN: Selber Sachverhalt: Im Februar hat Bundeswirtschaftsminister Altmaier noch erklärt, es lägen keine Hinweise auf Einsätze deutscher Rüstungstechnologie im Jemen vor. Hält das Ministerium an dieser Aussage immer noch fest? Das würde ja den vorliegenden Berichten widersprechen.

Und zum Zweiten: Es gibt ebenfalls Berichte darüber, dass, selbst wenn Eurofighter und Tornados auch aus deutscher Produktion im Krieg eingesetzt würden, dies nicht gegen die Endverbleibsklausel verstoßen würde. Können Sie uns erklären, warum das so wäre?

ALEMANY: Ich kann Ihnen gern erklären, was eine Endverbleibserklärung ist. Sie regelt die Verfügungsgewalt des Endverwenders. Das heißt, wir genehmigen kein Rüstungsgut ohne die Vorlage einer Endverbleibserklärung. Sie sichert zu, dass es keinen Reexport gibt, ohne dass die deutsche Bundesregierung noch mal zustimmen darf. Das heißt, in der Verfügungsgewalt des Endempfängers muss diese Waffe bleiben. Es ist nicht unbedingt auf ein Gebiet begrenzt.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Und zu der zweiten Frage? Bleibt Minister Altmaier bei seiner Aussage vom Februar, dass ihm keinerlei Erkenntnisse über Einsätze deutscher Rüstungstechnologie im Jemen-Krieg vorliegen?

ALEMANY: Soweit ich mich erinnere, sagen wir immer, es gibt keine über die Medienberichterstattung hinausgehenden eigenen Erkenntnisse über diese Waffen. Das ist aber auch nicht verwunderlich. Denn es wäre nicht Aufgabe des Wirtschaftsministeriums. Sie wissen ja: Wir beziehen da als Bundesregierung auch Informationen der Dienste und anderer Informationsquellen mit ein. Sprich: Es ist keine Aufgabe des BMWi, das zu kommentieren.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Wenn ich eine letzte Nachfrage stellen darf: Die Bundesregierung hat also nach Ihrer jetzigen Aussage keine über die Medienberichterstattung hinausgehenden eigenen Erkenntnisse über Einsätze von Tornados und Eurofightern im Jemen-Krieg?

ALEMANY: Für das BMWi gilt das, was ich gerade gesagt habe. Ja.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, war der Jemen-Krieg gestern Thema bei Frau Merkel und Frau May?

Herr Breul, können Sie uns mal die Erkenntnisse des AA über die britische Rolle im Jemen-Krieg nennen?

STS SEIBERT: Die Bundeskanzlerin und die britische Premierministerin hatten gestern ein vertrauliches Gespräch. Daraus berichte ich ganz grundsätzlich nicht.

BREUL: Wenn Sie Fragen zur Rolle der britischen Armee haben, dann empfehle ich Ihnen, sich an die britische Regierung zu wenden. Ich habe Ihnen da heute keinen neuen Stand mitzuteilen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich habe nicht „britische Armee“ gesagt; ich wollte die britische Rolle wissen. Es ist bekannt, dass der britische Rüstungskonzern BAE massiv in Saudi-Arabien präsent ist.

Letzte Woche gab es von Channel 4 News eine große Dokumentation, die in Großbritannien Aufsehen erregt hat, in der es heißt, dass 95 Prozent der Luftangriffe der Saudis durch die Briten vorbereitet werden. Die Saudis setzen sich also nur noch ins Flugzeug, montieren die Bombe und fliegen dann rüber; der Rest wird von den Briten gemacht.

Ist der Bundesregierung die britische Rolle über BAE, die ja durch britisch-saudische Verträge zustande gekommen ist, bekannt?

BREUL: Wie gesagt ich bleibe dabei , Fragen zu Berichterstattung, die sich auf eine bestimmte Politik der britischen Regierung bezieht, sollten Sie an die britische Regierung richten.

Grundsätzlich gilt: Wir arbeiten mit den Briten eng und vertrauensvoll zusammen, innerhalb der EU, jetzt auch im VN-Sicherheitsrat, auch zum Thema Jemen. Wir sind da einhundertprozentig der gleichen Auffassung, dass wir eine politische Lösung brauchen. Wir haben keinerlei Zweifel daran, dass auch Großbritannien da mit uns an einem Strang zieht.

ZUSATZFRAGE JUNG: Die Frage stellt sich, Herr Breul, Herr Seibert, weil Sie gemeinsame Rüstungsprojekte angeschoben haben und jetzt auch wieder erlaubt haben, mit den Ausnahmen. Da geht es doch um BAE. Sie machen jetzt gemeinsame Rüstungsprojekte mit einem Unternehmen, das in Saudi-Arabien mithilft, den Krieg im Jemen zu führen. Darum ist die Frage berechtigt.

BREUL: Ich verstehe den Hintergrund Ihrer Frage. Nichtsdestotrotz kann ich hier nicht für die britische Regierung sprechen.

ZUSATZ JUNG: Sollen Sie doch gar nicht!

BREUL: Wir haben unsere Linie hier deutlich gemacht. Auch als wir uns hier schon mal länger über Gemeinschaftsprojekte bei Rüstung unterhalten haben, haben wir deutlich gemacht, dass wir uns in Konsultationen mit den Partnern dafür einsetzen werden, dass gemeinsam produzierte Rüstungsgüter im Jemen-Konflikt nicht zum Einsatz kommen. Bei dieser Position bleibt es.

STS SEIBERT: Im Anschluss an die Kabinettsitzung hat heute erstmals der Kabinettauschuss „Klimaschutz“ getagt. Ich kann sagen: Es war eine gute und konstruktive Beratung. Das Ziel dieses Kabinettausschusses ist es, die Maßnahmen vorzubereiten, die nötig sind, um die Klimaschutzziele 2030 zu erreichen. Die Bundesregierung will diese erforderlichen gesetzlichen Maßnahmen in diesem Jahr verabschieden.

Bei der Bestandsaufnahme ist heute noch einmal der erhebliche Handlungsbedarf beim Klimaschutz deutlich geworden. Wir brauchen zusätzliche und wirksame Maßnahmen in allen Bereichen, damit wir unser Ziel 2030 erreichen.

Der Ausschuss hat sich heute im Wesentlichen mit den Fragen der Arbeitsplanung und der Termine beschäftigt. Es soll die nächsten Sitzungen im Mai, im Juli und im August geben. Da sollen dann die Maßnahmen in den einzelnen Sektoren miteinander beraten werden, also Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft. Es soll auch über die mögliche Rolle einer CO2-Bepreisung als zusätzliches Instrument vertieft diskutiert werden.

Dieses Klimakabinett wird von einem Prozess innerhalb der Bundesregierung begleitet werden, um konkrete Maßnahmen zu erarbeiten. Dazu gehören vorbereitende Runden auf Staatssekretärsebene und Arbeitsebene, um die zum Teil sehr komplexen Fragen zu diskutieren. Natürlich gehört dazu auch eine fundierte wissenschaftliche Analyse der Wirkung einzelner Instrumente.

Das ist das, was ich Ihnen heute zu dieser ersten Sitzung des Kabinettausschusses „Klimaschutz“ sagen kann. Ich glaube, wir hatten schon gesagt, wer daran teilnimmt. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass das bekannt ist.

FRAGE NEUHANN: Herr Seibert, wurden konkrete Arbeitsaufträge beschlossen, oder gab es irgendwelche konkreten Beschlüsse heute?

STS SEIBERT: Nein. Ich habe gesagt, die heutige Sitzung diente der Planung, wie man in diesem Kabinettausschuss miteinander daran arbeiten will, dass wir es schaffen, in diesem Jahr wirklich auch die gesetzlichen Festlegungen zu treffen, die gesetzlichen Regelungen zu verabschieden, um das zu erreichen, was wir alle wollen und anstreben, nämlich die Klimaschutzziele 2030 auch zu erreichen. Das war der wesentliche Punkt.

Der Beitrag, den einzelne Sektoren und einzelne Instrumente zu diesem Ziel leisten können, wird das Thema der nächsten Sitzungen sein, auf die man sich geeinigt hat und die natürlich von Staatssekretären und auf Arbeitsebene auch entsprechend vorbereitet werden.

ZUSATZFRAGE NEUHANN: Wie lange hat die Sitzung heute denn gedauert?

STS SEIBERT: Wenn ich ehrlich bin, musste ich die Sitzung etwas früher verlassen, um rechtzeitig hier bei Ihnen zu sein und mich auf die Regierungspressekonferenz ein bisschen vorzubereiten. Deswegen kann ich es Ihnen nicht sagen. Aber als ich ging, dauerte sie schon 45 Minuten.

FRAGE WACKET: Sie sagten, dass die Maßnahmen in den einzelnen Sektoren vorbereitet werden sollen. Heißt das also, dass es dabei bleibt, dass es einzelne Sektorziele gibt?

STS SEIBERT: Ich habe Ihnen gesagt, dass die Maßnahmen in allen einzelnen Sektoren, die da von Bedeutung sind, miteinander beraten werden sollen. Das ist das, was heute sozusagen Grundlage dieses Klimakabinetts war.

ZUSATZFRAGE WACKET: Beim letzten Mal sagten Sie, es gehe auch darum, den Klimaschutzplan 2050 umzusetzen. In diesem Klimaschutzplan sind die einzelnen quantifizierten Sektorziele der Kernpunkt. Das heißt, es gilt weiterhin, dass es um die einzelnen quantifizierten Sektorziele geht?

STS SEIBERT: Der Koalitionsvertrag legt ja schon fest, dass wir einen Klimaschutzplan 2050 vollständig umsetzen, mit allen für die Sektoren vereinbarten Maßnahmenpaketen und Zielen.

Außerdem wollen wir noch ein Gesetz verabschieden, das uns gewährleistet, dass wir die Klimaziele 2030 auch wirklich einhalten. Dazu ist im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass wir 2019 die rechtlich verbindliche Umsetzung verabschieden. Auf dieser Basis eines gemeinsamen Willens arbeiten wir. Zur Erreichung dieser Ziele davon sind wir überzeugt ist der Klimaschutz-Kabinettausschuss ein gutes Mittel, ein gutes Gremium.

HAUFE: Ich würde noch mal betonen wollen, dass der Klimaschutzplan 2050 die Grundlage für die Ausrichtung der Klimapolitik ist. Ich habe ja schon am Freitag gesagt, dass wir innerhalb der Bundesregierung keinen Bedarf sehen, diesen Klimaschutzplan oder Details davon jetzt wieder neu zu diskutieren. Nein, er ist die Grundlage für die Ausrichtung der nächsten Schritte.

Die Bundesumweltministerin nimmt gerade bei einem Pressestatement zu der Sitzung des Klimakabinetts Stellung. Es tut mir leid, dass das jetzt während der Regierungspressekonferenz stattfindet. Das haben wir auch mit etwas schlechtem Gewissen organisiert, aber es ging nicht anders; es muss jetzt leider während dieser Veranstaltung sein. Wenn Ihre Kollegen vielleicht dort sind, können Sie noch mal die eine oder andere Frage mit ihnen besprechen, wie sie sich dazu positioniert hat. Deswegen will ich daraus nichts vorwegnehmen.

FRAGE JUNG: Ich wollte zu den „Fridays-for-Future“-Forderungen kommen, mit denen man sich bestimmt beschäftigt hat, Herr Seibert. Gefordert werden die Nettonull bis 2035, der Kohleausstieg bis 2030, 100 Prozent Erneuerbare bis 2035, und es gibt noch drei andere Forderungen. Wie bewerten Sie das als Bundesregierung?

Herr Haufe, mich würde auch Ihre konkrete Einschätzung im Umweltministerium interessieren. Sind das realistische Forderungen der Schüler und Schülerinnen?

Frau Alemany, wie sieht Ihr Ministerium das?

STS SEIBERT: Diese konkreten Forderungen waren heute nicht Gegenstand der ersten Sitzung des Kabinettausschusses „Klimaschutz“, aber sie sind natürlich im Raum. Es ist auch gut, dass diese noch junge Bewegung jung an Alter der Teilnehmer wie auch jung in ihrer Existenz ihre Ziele sozusagen konkretisiert hat.

Die Bundeskanzlerin hat öffentlich, also in ihrem Podcast, schon anhand eines Beispiels, nämlich der Umsetzung des Kohleausstiegs, darauf hingewiesen, dass eine Bundesregierung bestimmte Elemente einer Entscheidung zu bedenken hat, die möglicherweise bei den Aktivisten auf der Straße nicht so im Vordergrund stehen. Trotzdem ist es unsere Pflicht, auch über die Wirkung auf ganze Landstriche und Regionen in Deutschland nachzudenken.

Deswegen hat sie bei diesem Beispiel schon gesagt, dass sie ahnt, dass unsere Umsetzung der Empfehlungen der Kohlekommission etwas langsamer ist als das, was den „Fridays-for-Future“-Demonstranten vorschwebt. Aber dafür gibt es Gründe.

HAUFE: Ich kann dazu sagen, dass, wie Sie es ja auch schon beschreiben, die „Fridays-for-Future“-Bewegung natürlich für eine sehr konsequente Klimapolitik steht und eintritt. Wir betrachten das auf jeden Fall als Rückenwind für die gesamte Klimaschutzdebatte.

Es gibt auch eine Reihe von Teilen in der Gesellschaft, die es noch nicht so sehen, dass Klimaschutz so eine Relevanz haben kann und dass Klimaschutz eines der wichtigsten politischen Vorhaben ist, die wir momentan verfolgen. Deswegen ist es natürlich gut, dass es einen solchen Impuls eines Teils der Gesellschaft gibt, der das als vordringlichste Aufgabe ansieht. Insofern ist das, was „Fridays for Future“ tut, für uns vor allen Dingen ein Vorantreiben der gesamten Klimaschutzdebatte.

Am Freitag tagt ja das Aktionsbündnis Klimaschutz. Das ist ein Forum, bei dem die Bundesregierung bzw. das Bundesumweltministerium in der Federführung mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen regelmäßig über Klimaschutzaktivitäten und Politik diskutiert und auch Maßnahmen diskutiert. Wir haben uns gedacht, dass wir an diesem Freitag Vertreter von „Fridays for Future“ zu diesem Aktionsbündnis einladen und sie dort vortragen lassen, damit ihre Argumente auch genau dort hineinkommen.

STS SEIBERT: Wenn ich das ganz kurz noch ergänzen darf: Man muss, denke ich, nicht mit jedem der konkreten Ziele, die die Vertreter von „Fridays for Future“ neulich hier im Museum geäußert haben, übereinstimmen bzw. jedes dieser Ziele für absolut realisierbar halten, um dennoch zu sagen, genau wie es der Kollege getan hat: Es ist gut, dass es diese Bewegung gibt. Es ist gut, dass das Bewusstsein für die wirklich essenzielle Bedeutung von Klimaschutzpolitik auch durch diese Bewegung noch einmal verbreitert wird, und es ist gut, wenn man so will, dass sie der Politik Tempo macht.

ALEMANY: Ich kann da Herrn Seibert nur unterstützen. Beim Thema Klimawandel und bei der Erreichung der Klimaziele sitzen alle in einem Boot. Alle sind gefordert, ihren Teil dazu beizutragen. Minister Altmaier hat mehrfach deutlich gemacht, dass die Bundesregierung hinter den Klimazielen steht. Sie sind ja auch verabschiedet und werden jetzt sukzessive umgesetzt.

Was unsere Zuständigkeit angeht, haben wir gesetzlich eine Sonderausschreibung für erneuerbare Energien realisiert. Die Kohlekommission hat ihre Empfehlungen an die Bundesregierung abgegeben, die wir jetzt umsetzen. Sie haben vielleicht schon gelesen, dass wir die ersten Eckpunkte zum Strukturwandel schon vorgelegt haben und gerade abstimmen.

Für uns ist immer wichtig, alle drei Ziele in den Blick zu nehmen: die Versorgungssicherheit, die Bezahlbarkeit der Energie und natürlich den Klimaschutz. Minister Altmaier ist auch wichtig, den Strukturwandel in den vom Kohleausstieg betroffenen Regionen zu begleiten und diese Arbeitsplätze und Familien zu stützen und zu unterstützen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich hatte nicht umsonst gefragt, ob das realistische Forderungen sind, Herr Haufe. Das hatten Sie jetzt nicht kommentiert. Darum noch einmal die Frage: Die Schülerinnen und Schüler fordern, dass ein Viertel der Kohlekraftwerke noch in diesem Jahr abgeschaltet wird. Sie fordern außerdem ein Ende der Subventionen für alle fossilen Brennstoffe. Sind das aus Ihrer Sicht realistische Forderungen? Ob man sie jetzt umsetzen will oder wird, ist eine andere Frage. Ich will nur wissen, ob das realistische Forderungen sind.

HAUFE: Die „Fridays-for-Future“-Bewegung spricht ja über Themen, über die wir auch sprechen: über den Kohleausstieg, über das Klimaschutzgesetz und einen verlässlichen und planbaren Weg in Richtung Klimaneutralität.

Für uns gelten erst einmal die Vorgaben der Strukturwandelkommission, die einen Ausstieg bis spätestens 2038 bei den Kohlekraftwerken vorsieht. Die „Fridays-for-Future“-Bewegung hat da einen anderen Zeitplan vor Augen.

ZUSATZ JUNG: Ist der realistisch?

HAUFE: Ich habe ja auch gerade gesagt: Das ist ein ganz besonders konsequenter Ansatz von Klimapolitik, der da betrieben wird. Wir müssen natürlich als Regierung unterschiedliche Interessen betrachten, in der gesamten Gesellschaft, und können jetzt nicht direkt die Programmatik einer Gruppe komplett übernehmen. Gleichwohl ist es natürlich für uns Rückenwind, in diese Richtung entsprechend engagierter vorzugehen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Entschuldigung, aber ich habe nicht gefragt, ob Sie das übernehmen. Ich wollte wissen, ob diese

HAUFE: Ich habe doch gerade gesagt

VORS. SZENT-IVÁNYI: Herr Jung, jetzt muss ich aber auch mal dazwischengehen: Der Kollege hat sich redlich bemüht.

HAUFE: Na ja, ich habe mich nicht nur redlich bemüht. Das ist ja ein schönes Urteil! Da muss ich jetzt wieder dazwischengehen.

Ich habe ja immerhin gesagt, dass die Themen, die die „Fridays-for-Future“-Bewegung hier aufwirft, genau die Themen sind, die wir ja auch besprechen. Insofern kann ich natürlich sagen: Wir arbeiten sehr realistisch an den gleichen Themen. Wir sprechen auch sehr realistisch über die gleichen Themen. Wir kommen natürlich aus unterschiedlichen Perspektiven.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Ich wollte nur verhindern, dass wir jetzt wieder in einen Dialog kommen.

HAUFE: Wir sind eben noch mitten in einer großen Klimaschutzdebatte. Es ist ja ganz gut, wenn die „Fridays-for-Future“-Bewegung das schon mal bewirkt.

FRAGE WACKET: Ich wollte das Verkehrsministerium in die Debatte einbeziehen und noch mal auf die Sektoren zurückkommen. Ich fand die Aussage von Herrn Seibert und auch vom BMU relativ klar, dass diese Sektorziele nicht noch mal diskutiert werden. Sieht das auch der Verkehrsminister so?

FRIEDRICH: Dem, was meine Kollegen gesagt haben, habe ich in dieser Form jetzt nichts hinzuzufügen.

FRAGE JESSEN: Letztlich gehört auch das, was die Leopoldina gestern dazu gesagt hat, dazu. Die Wissenschaftler waren angerufen worden, weil Minister Scheuer die Grenzwerte mindestens für überprüfungswürdig befand. Das Ergebnis scheint zu sein, dass die Leopoldina-Wissenschaftler sagen, im Grunde seien sie realistisch, könnten teilweise sogar noch niedriger sein. Übernimmt das Verkehrsministerium diese Einschätzung und sagt: „Ja, die Grenzwerte sind okay, sehen wir jetzt auch so“?

Zum Zweiten: Die Leopoldina sagt, einzelne Maßnahmen wie zum Beispiel Fahrverbote würden wenig bringen, sondern die Wissenschaftler fordern, sehr weit darüber hinausgehend, eine grundsätzliche Verkehrswende. Ist das eine Position, die jetzt auch die Position des Verkehrsministeriums ist?

FRIEDRICH: Grundsätzlich kann ich dazu sagen, dass die Leopoldina im Großen und Ganzen die Strategie des Bundesverkehrsministeriums bestätigt. Die Leopoldina hält kleinräumige und kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität ja nicht für sinnvoll. Das bestätigt im Prinzip, dass der Weg, den das Bundesverkehrsministerium geht, mit mittelfristigen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität nachhaltig beizutragen, genau der Hebel ist, den wir brauchen, sprich: Wir müssen nachhaltig wirken, was das ganze Thema „Umwelt/Luftreinhaltung“ angeht. Dabei geht es dem BMVI in erster Linie eben um solche Dinge wie aktualisierte Luftreinhaltepläne und kommunale Maßnahmen wie zum Beispiel die Schaffung intelligenter Infrastrukturen und die Umrüstung von Dieselbussen. Das ist das gesamte Sofortprogramm mit den 2 Milliarden Euro, also das große Paket, das zur Verfügung gestellt wird und eben die Möglichkeit für die Kommunen bietet, selbst aktiv zu werden.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Verstehe ich Sie also richtig, dass Sie es als Bestätigung der Politik Ihres Hauses ansehen, wenn die Leopoldina sagt, dass die Grenzwerte, die Ihr Minister angezweifelt hat, richtig sind? Das wundert mich jetzt.

FRIEDRICH: Was ich gesagt habe, ist, dass die Leopoldina die Strategie des Bundesverkehrsministeriums in dem Sinne bestätigt, mittelfristige Maßnahmen voranzutreiben, die dazu beitragen, die Luftreinhaltung dann eben auch auf langfristige Sicht zu verbessern.

ZUSATZ JESSEN: Das war keine Antwort auf die Frage!

STS SEIBERT: Wenn ich darf, will ich nur ganz grundsätzlich, ohne jetzt in die Details zu gehen, noch einmal den Dank der Bundesregierung an die Leopoldina ausdrücken; denn wir hatten die Leopoldina als Nationale Akademie der Wissenschaften ja darum gebeten, eine solche Stellungnahme zur Luftreinhaltung in Deutschland abzufassen und den aktuellen wissenschaftlichen Stand aufzubereiten, weil die Diskussionen um Grenzwerte und Fahrverbote ja sehr viele Bürgerinnen und Bürger beschäftigen. Wir sind der Leopoldina also dankbar. Wir begrüßen, dass sie ihre Stellungnahme zu den wissenschaftlichen Grundlagen für die Grenzwerte ich glaube, auch hier vorgestellt hat.

Es ist immerhin festzuhalten, dass die Stellungnahme ja betont, dass Deutschland in den vergangenen Jahren erhebliche Fortschritte bei der Luftreinhaltung gemacht hat. Sie betont auch, dass es eines breiten Maßnahmenmixes bedarf, um noch weitere Verbesserungen zu erreichen, die sie für erreichbar hält. Ich denke, anhand von vielen Beispielen könnten wir jetzt für die Bundesregierung auch zeigen, dass wir genau diesen breiten Maßnahmenmix anstreben bzw. ihn teilweise schon umgesetzt haben.

FRAGE GAMMELIN: Ich hätte ein paar Fragen zur Grundsteuer. Zuerst einmal hätte ich eine Lernfrage zum Prozedere der Ressortabstimmung und dazu, wie das generell geregelt ist.

Dann hört man aus dem Finanzministerium, dass es speziell bei der Grundsteuer so ist, dass der Gesetzentwurf an das Bundeskanzleramt geschickt wurde, was auch total üblich ist. Wenn dann nach 48 Stunden kein „Stopp!“ kommt, dann kann man das in die Ressortabstimmung geben. Andererseits hört man, dass der Kanzleramtsminister diesen Entwurf jetzt doch gestoppt hat bzw. in einer E-Mail klargestellt hat, dass er gestoppt werden soll. Da würde ich gerne um Aufklärung bitten.

Dann habe ich eine Frage an das BMI und das BMJV. Herr Scholz sagt, dass es kaum möglich sein werde, eine Öffnungsklausel in dieses Gesetz einzubringen, die es Ländern erlaubt, abweichend vom Bundesgesetz eine eigene Regelung zur Grundsteuer einzuführen. Ich würde gerne wissen, ob das abgestimmt ist und ob das auch die Meinung von Herrn Seehofer und Frau Barley ist.

Dann habe ich noch eine Frage.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Pardon, jetzt arbeiten wir das erst einmal ab. – Herr Seibert!

STS SEIBERT: Ich beginne mit dem Abarbeiten und bitte hinsichtlich Ihrer ersten Frage um Verständnis dafür, dass ich mich wie üblich zu internen Abstimmungsprozessen nicht äußern werde.

Zu der

ZURUF GAMMELIN: Also gleich ganz generell so eine Ressortabstimmung – wie läuft das?

STS SEIBERT: Interne Abstimmungsprozesse werde ich jetzt hier nicht kommentieren.

Jetzt zur Sache: Wir haben Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, die besagen, dass die bisherige Grundsteuerregelung noch in diesem Jahr neu geregelt werden muss. Die Grundsteuer kommt den Kommunen zugute. Insofern stehen bei dieser Steuer die Länder in einer besonderen Verantwortung. Mit der Mehrheit der Länder wurde auch eine Einigung über wesentliche Eckpunkte erzielt. Bayern ist jedoch nicht einverstanden und fordert eine Öffnungsklausel, die den Ländern eigene Regeln erlauben würde. Nun hat das BMF zu Zwecken der Ressortabstimmung einen Gesetzentwurf auf der Grundlage der bisherigen Einigung mit den Ländern versandt. Die von Bayern geforderte Öffnungsklausel ist darin nicht enthalten. Also muss im weiteren Verfahren eine Einigung gefunden werden.

ZUSATZ GAMMELIN: Das haben Sie jetzt sehr schön referiert, aber trotzdem beantwortet das ja nicht die Frage, ob schon vorher mit den zuständigen Ministern, die für so eine Sache juristisch zuständig sind, gesprochen wurde.

Es beantwortet auch nicht ganz die Frage vielleicht können Sie das noch sagen , ob das Gesetz jetzt in der Ressortabstimmung ist.

STS SEIBERT: Das BMF hat einen Entwurf versandt, und nun

ZURUF GAMMELIN: Der wird jetzt abgestimmt.

STS SEIBERT: Nun müssen Diskussionen darüber innerhalb des Ressortkreises geführt werden und es muss eine Einigung hergestellt werden; denn es gibt ein Bundesland, und das wird man brauchen, das einem Punkt nicht zustimmt.

SCHWAMBERGER: Ich fühle mich auch ein bisschen angesprochen. Zunächst einmal mit Blick auf die Ressortabstimmung, die jetzt läuft: Es ist ja, glaube ich, allen bekannt, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch eine ganz klare Zeitvorgabe vorsieht, das heißt, dass eine Reform bis Ende des Jahres auch im Gesetzblatt verkündet werden muss, damit die Grundsteuer als eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen erhalten bleibt, die darüber jährlich sozusagen fast 15 Milliarden Euro zur Verfügung haben, die sie für die Daseinsvorsorge und für kommunale Investitionen verwenden können. Es ist aber eben auch das Wesen einer Ressortabstimmung, all die offenen Fragen, die es gibt, innerhalb der Bundesregierung zu diskutieren und zu klären. Es ist auch vonseiten des BMF schon darüber informiert worden, dass es vor der Kabinettsbefassung eine Anhörung geben wird, bei der man all diese Fragen auch noch einmal gemeinsam mit allen Beteiligten diskutieren wird.

Die Ressortabstimmung läuft also, und das ist sozusagen der nächste wichtige Schritt vor einer Kabinettsbefassung, um dann eben in ein Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat einsteigen zu können, um eben das ist das Ziel aller Beteiligten bis Ende des Jahres fristgerecht auch eine Reform der Grundsteuer sozusagen gemeinsam zu vereinbaren und sie auch in Kraft setzen zu können.

PETERMANN: Der Bundesinnenminister hat sich dazu gestern schon im Zusammenhang mit einer Pressekonferenz zur Eröffnung eines AnkER-Zentrums bzw. einer Vereinbarung mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern geäußert. Er hat klar gesagt, dass er für eine Öffnungsklausel ist. Er versteht sich als Föderalist und unterstützt das. Nach Prüfung unseres Hauses halten wir das für verfassungsrechtlich zulässig.

ZUSATZFRAGE GAMMELIN: Es ist ja im Kabinett nur möglich, das Gesetz oder den Entwurf zu verabschieden, wenn auch die CDU-Minister zustimmen. Heißt das, Herr Seehofer setzt quasi vor seine Zustimmung die Einigung über die Öffnungsklausel?

PETERMANN: Der Minister fordert eine Öffnungsklausel.

STEFFEN: Ich bedauere, aber ich kann den Worten der Kollegin vom BMF an dieser Stelle nichts Weiteres hinzufügen.

FRAGE NEUHANN: Ich würde gerne etwas wissen, Herr Seibert. Sie haben das jetzt so dargestellt, als sei es allein Bayern, das da einen Vorbehalt habe. Es ist ja in der Tat so, dass sich die Unionsfraktion die Position Bayerns zu eigen gemacht hat. Können Sie sagen, wie die Position der Kanzlerin ist? Ist sie für oder gegen eine Öffnungsklausel?

Ich habe noch eine zweite Frage. Wenn das so stimmt, wie es gestern aus der Union kolportiert worden ist, dann ist es ja ein bemerkenswerter Vorgang, dass der Chef des Bundeskanzleramtes ein Veto einlegt und dann der Bundesfinanzminister dennoch einen Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung eingebracht haben soll. Wenn Sie das jetzt nicht kommentieren, dann werde ich das oder muss man das einmal als Zustimmung werten. Wie sieht das aus?

STS SEIBERT: Ich kann Ihnen nur das sagen, was ich auch Frau Gammelin schon gesagt habe: Ich gebe hier ganz grundsätzlich zu internen Abstimmungsergebnissen keine Informationen heraus.

Wir haben jetzt doch auch aus den verschiedenen Häusern etwas gehört. Jetzt sind wir in der Phase, in der die übrigen Ministerien Stellung zu dem beziehen, was das BMF sozusagen vorgelegt hat. Das ist das, was jetzt passiert, und Sie haben ja gerade auch von der Sprecherin des Innenministeriums gehört, wie die inhaltliche Positionierung des Bundesinnenministeriums heute ist.

ZUSATZFRAGE NEUHANN: Die Position der Kanzlerin zum Thema Öffnungsklausel?

STS SEIBERT: Es wird jetzt im Kreis der Ministerien dazu Stellung genommen werden, und wir haben alle das Ziel und auch die Verpflichtung, das umzusetzen, wozu uns das Bundesverfassungsgericht mahnt.

SCHWAMBERGER: Ich würde ganz gerne zum einen noch sagen, dass wir hier „unter eins“ zu solchen internen Abstimmungsprozessen innerhalb der Bundesregierung natürlich grundsätzlich keine Stellung nehmen. Ich würde aber ganz gerne zur Sachaufklärung beitragen wollen.

VORS. SZENT-IVÁNYI: Dann gehen wir jetzt „unter drei“.

– – Es folgt ein Teil „unter drei“ – –

VORS. SZENT-IVÁNYI: Ich würde darum bitten, jetzt bei den Fragen nicht auf diese Passage zu rekurrieren. – Dann gehen wir jetzt wieder „unter eins“.

FRAGE JESSEN: Ich habe eine Frage an das Justizministerium. Es gibt ja zum einen den Begriff der Öffnungsklausel, zum andern den Begriff des Abweichungsrechts, der im Grundgesetz enthalten ist. Wenn ich es richtig sehe, dann gilt das Abweichungsrecht aber nicht für Steuerangelegenheiten. Wenn hier also bayerische oder andere Wünsche für eine eigene Regelung in Steuerdingen nach dem Abweichungsrecht geregelt werden sollten, dann müsste dafür das Grundgesetz geändert werden. Ist diese Auffassung richtig?

STEFFEN: Ich bin ganz ehrlich: Diese Detailfrage kann ich Ihnen an dieser Stelle nicht beantworten. So wir zuständig sein sollten und etwas zuliefern könnten, würde ich das gerne nachliefern.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Können Sie etwas dazu sagen, Frau Schwamberger?

SCHWAMBERGER: Herr Jessen, es ist ja so: Es gibt ganz verschiedene, unterschiedliche Arten, und deshalb gibt es eben auch ganz klar eine gemeinsame Anhörung, um diese ganze Bandbreite dessen, was rechtlich erfragt werden muss, die mit dieser Frage, aber, muss man sagen, auch anderen Fragen im Rahmen der Grundsteuerreform verbunden wäre, einfach zu klären. Deshalb setzt man sich zusammen, um das sozusagen mit allen Beteiligten und auch mit entsprechender fachlicher Expertise zu klären und darüber dann einfach letztendlich auch ein gemeinsames Meinungsbild zu erlangen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Das bedeutet, wir werden dann irgendwann von Ihnen hören, ob mögliche Abweichungen nach dem Abweichungsrecht oder nach einer enger gefassten Öffnungsklausel geregelt werden. Das sagen Sie uns?

SCHWAMBERGER: Grundsätzlich erfolgen Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung ja erst einmal intern innerhalb der Bundesregierung, nicht hier.

FRAGE GAMMELIN: Noch einmal an das BMF: Der Minister sagte ja gestern, es werde keine Steuererhöhung geben. Auch innerhalb keiner einzigen Gemeinde werde es ein höheres Steueraufkommen und damit auch keine Steuererhöhung geben. Kann das BMF das mit Beispielrechnungen belegen?

SCHWAMBERGER: Das würde ja bedeuten, eine Beispielrechnung für jede Kommune anzustellen. Das ist immer so ein bisschen

ZURUF GAMMELIN: „Beispiel“ heißt ja „Beispiel“, heißt ja nicht „für alle“!

SCHWAMBERGER: Wir werden versuchen, jetzt im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsprozesses auch entsprechende Materialien zur Verfügung stellen zu können. Wir haben natürlich schon einmal veröffentlicht, wie das generelle Berechnungsschema ist, das ja sozusagen in drei Stufen erfolgt. Erst bemisst man die Bemessungsgrundlage. Dann gibt es eine Steuermesszahl, die der Bund auch im Rahmen dieses Gesetzentwurfes oder dieses Gesetzes regeln möchte, die dafür sorgt, dass das Aufkommen sozusagen gleich bleibt. In einem dritten Schritt kommt dann der kommunale Hebesatz ins Spiel, wie Sie wissen, und das kann man mit einer Beispielrechnung unterlegen. Aber für jede Kommune können wir natürlich keine Beispielrechnung

ZURUF GAMMELIN: Aber es wäre schon gut, wenn Sie das für ein paar Kommunen vorlegen könnten!

SCHWAMBERGER: Für einzelne Kommunen kann man das immer nur als Modellrechnung machen, nicht mit den Namen einzelner Kommunen. Dann müsste man ja sozusagen unterstellen, wie die eigene Entscheidung der Kommunen hinsichtlich der kommunalen Hebesätze jeweils aussieht. Wir werden das also im Laufe des Verfahrens sicherlich als Modellrechnung machen.

FRAGE WACKET: Ich habe noch eine Frage zum Zeitplan. Ursprünglich sollte das ja nächste Woche im Kabinett sein; jedenfalls sagt das die Kabinettsplanung. Das wird ja jetzt vermutlich nicht der Fall sein. Aber ist es denn überhaupt noch zu schaffen, das bis Ende des Jahres das ist ja die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes umzusetzen?

SCHWAMBERGER: Der Zeitplan ist klar, und der ist auch machbar und erreichbar, auch wenn natürlich, klar, ein gewisser Zeitdruck besteht. Deshalb ist es jetzt auch wichtig und richtig, im Rahmen der Ressortabstimmung den nächsten Schritt mit Blick auf einen Kabinettsbeschluss und dann eben die Einleitung des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens in Bundestag und Bundesrat herbeizuführen.

FRAGE BUSCHOW: Dies ist eine Frage, die sich zunächst einmal an das Innenministerium richtet. Es gibt einen Zeitungsbericht, wonach das BAMF die Leitsätze für Asylentscheidungen für Syrer verändert bzw. angepasst hat. Die Frage wäre: Können Sie das bestätigen und sagen, in welcher Form die verändert wurden?

Die zweite Frage dazu geht vielleicht ergänzend an das Auswärtige Amt: Gibt es eine Neubewertung der Sicherheitslage in Syrien?

PETERMANN: Diese Leitsätze sind als „VS-NfD“ eigestuft, und deswegen kann ich hier keine Stellungnahme dazu abgeben.

BREUL: Ich kann es ganz kurz machen: Nein.

ZUSATZFRAGE BUSCHOW: Heißt das, dieser Zeitungsbericht ist falsch, Frau Petermann? Darin wird nämlich auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen rekurriert, in der wohl auch eine Bestätigung des Ministeriums steht, dass die Leitsätze verändert wurden. Ist das falsch, oder haben Sie das trotz des Stempels „Vertraulich“ gesagt?

PETERMANN: Im Augenblick gehe ich davon aus, dass die Information nicht falsch ist. Ich kann Ihnen nur zu den Inhalten nichts sagen, und danach hatten Sie ja gefragt.

FRAGE JOLKVER: Frau Petermann, gestern hat der russische UNO-Botschafter gesagt, dass in den, glaube ich, letzten neun Monaten mehr als 177 000 syrische Flüchtlinge zurückgekehrt seien, überwiegend aus dem Libanon und Jordanien. Mich würde interessieren, ob es eine ähnliche Bewegung von syrischen Flüchtlingen aus Deutschland nach Syrien gibt.

PETERMANN: Das ist mir jetzt nicht bekannt. Es gibt Einzelfälle von Rückkehrern auch nach Syrien, allerdings auf freiwilliger Basis. Das wird von uns nicht initiiert. Das sind aber Einzelfälle.

Sollte es eine andere Bewegung geben, dann müsste ich das nachreichen. Das müsste ich prüfen. Aber das ist mir nicht bekannt

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Vielleicht könnten Sie die Zahl nachreichen. Wie hoch ist also die Zahl der freiwilligen Rückkehrer?

Habe ich es richtig verstanden, dass unter Verschluss ist, ob sich die Bedingungen für die Erteilung eines Schutzes für syrische Flüchtlinge geändert haben oder nicht? Haben sie sich geändert?

PETERMANN: Ich kann Ihnen jetzt nicht sagen, was sich dort geändert hat. Die sind als „VS-NfD“ eingestuft, und ich kenne die Inhalte nicht.

BREUL: Ich hatte irgendwie den Moment verpasst, bevor wir ins freie Feld gegangen sind. Ich hätte noch eine Reise anzukündigen. Außenminister Maas wird morgen nach Warschau reisen, um dort am Außenministertreffen des Berliner Prozesses teilzunehmen.

Zur Erinnerung: Der Berliner Prozess ist eine gemeinsame Initiative von zehn EU-Ländern und den sechs Staaten des westlichen Balkans sowie der Europäischen Kommission. Bei dem Treffen der Außenminister werden drei Themen im Vordergrund stehen, vor allem bilaterale Fragen in der Westbalkanregion. Das Ziel ist, dabei zu unterstützen, Konflikte zu bewältigen, und eine nachhaltige Versöhnung zu ermöglichen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Förderung junger Menschen, die wir weiter vorantreiben möchten. Zudem dient das Treffen auch der Vorbereitung des nächsten Berlin-Gipfels auf Ebene der Staats- und Regierungschefs, der am 5. Juli ebenfalls in Polen stattfinden wird.

Es wird zudem ein bilaterales Treffen mit dem polnischen Außenminister Czaputowicz geben. Es ist bereits das sechste Mal seit Amtsantritt von Außenminister Maas, dass er seinen polnischen Amtskollegen trifft. Neben bilateralen Fragen wird es auch um die Themen der Konferenz sowie um die Zusammenarbeit in Europa und bei internationalen Fragen etwa im VN-Sicherheitsrat gehen.

Im Anschluss werden die beiden Minister an einer Konferenz teilnehmen, die dem Dialog mit Experten und Studierenden über europäische Fragen dient. Das Ganze läuft unter dem Titel „The future of Europe – Polish and German perspectives“.

PETERMANN: Ich kann, wenn ich darf, hinsichtlich dieser Leitsätze noch anfügen, dass die Billigung der aktualisierten Leitsätze noch nicht erfolgt ist.

FRAGE KLÄUSER: Ich greife auf eine Frage zurück, die wir in der vergangenen Woche schon einmal gestellt haben. Und zwar geht es um die Ausweisung einer vietnamesischen Familie aus Bayern. Die Kollegen in Nürnberg, die an der Sache recherchieren, haben vom BAMF die Auskunft bekommen, dass das Asylverfahren dann noch einmal neu angeschaut werden soll. Gibt es vom BMI irgendwelche neuen Erkenntnisse in diesem Asylverfahren? Der Herr, der da abgeschoben wurde, scheint ja auch gesundheitlich angeschlagen und ein Regimekritiker in Vietnam zu sein, und nach seiner Rückführung gibt es offenbar keinen Kontakt.

Auch an das Auswärtige Amt: Haben Sie mit den Behörden in Vietnam Kontakt in diesem Fall? Wissen Sie irgendetwas über den Verbleib und den Zustand von Herrn Nguyen und seiner Frau?

PETERMANN: Ich kann Ihnen zu diesem Fall nichts sagen.

BREUL: Über das hinausgehend, was wir hier ich denke, es war letzte Woche schon besprochen hatten, haben wir hier keinen neueren Stand, keine neueren Entwicklungen.

ZUSATZFRAGE KLÄUSER: Sie haben auch nicht von Ihrem Botschafter aus Vietnam gehört?

BREUL: Nein.

FRAGE JUNG: Ich möchte zu den Wahlen in Israel kommen. Dort hat ja offenbar die rechtsradikale/rechtsextreme/ultrarechte Koalition von Herrn Netanjahu gewonnen. Hat die Kanzlerin ihm schon gratuliert, Herr Seibert? Wie bewerten Sie wenn Sie es schon können den Wahlausgang?

STS SEIBERT: Wir haben die Meldungen, die jetzt zur Stimmauszählung vorliegen, zur Kenntnis genommen. Wir kommentieren, wie Sie wissen, nicht die Ergebnisse von Parlamentswahlen in befreundeten Ländern; deswegen werde ich mich dazu jetzt nicht werten äußern, so wie Sie es sich wünschen auch, weil es noch gar kein amtliches Endergebnis gibt.

Klar ist: Israel liegt in einer Region, in der es enorme Herausforderungen gibt. Deswegen ist eine schnelle Regierungsbildung wichtig. Ich will gerne noch einmal wiederholen obwohl es eine Selbstverständlichkeit ist : Die Bundesregierung wird mit der neuen israelischen Regierung eng, freundschaftlich, vertrauensvoll zusammenarbeiten. Jetzt warten wir das amtliche Endergebnis ab, und über eine Gratulation der Bundeskanzlerin an den Wahlsieger werden wir Sie dann zum gegebenen Zeitpunkt informieren.

ZUSATZFRAGE JUNG: Netanjahu hatte ja angekündigt, die Siedlungsgebiete in der Westbank zu annektieren; das hatten Sie hier am Montag ja auch schon als völkerrechtswidrig bezeichnet. Wie plant die Bundesregierung das zu verhindern?

STS SEIBERT: Über dieses Thema haben wir hier tatsächlich schon sehr klar gesprochen und haben die bekannte Position der Bundesregierung zum Siedlungsbau noch einmal dargelegt. Sie entspricht ja auch den einschlägigen Resolutionen des UN-Sicherheitsrats. Nun warten wir das amtliche Endergebnis ab, warten ab, welche Regierung sich daraus bildet, und mit der wird die Bundesregierung, dem engen und freundschaftlichen Verhältnis Deutschlands und Israels entsprechend zusammenarbeiten.

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Breul, können Sie dazu noch etwas sagen? Bei den Golanhöhen stehen Sie ja auch nur an der Seite und sagen, dass das völkerrechtswidrig ist, können oder wollen aber nichts dagegen machen. Gibt es irgendeine Handhabe gegen die angekündigte Annexion?

BREUL: Ich will vielleicht kurz noch einmal das unterstreichen, was Herr Seibert gesagt hat: Es gibt bisher ein vorläufiges Wahlergebnis, und ähnlich wie bei uns in Deutschland wird nicht der Ministerpräsident oder die Kanzlerin gewählt, sondern ein Parlament in dem Fall die Knesset. Da wird man sich das Ergebnis anschauen müssen, und dann wird es Verhandlungen über eine Regierungsbildung und über die Politik der zukünftigen Regierung geben. All das haben wir als Außenstehende abzuwarten, und wir haben großes Vertrauen in die Demokratie in Israel und ihre Institutionen.

Was Ihre Frage zu den Siedlungen auf den Golanhöhen angeht, ist unsere Meinung wohlbekannt; sie ist auch in Israel wohlbekannt und wird geteilt von unseren EU-Partnern und vielen anderen internationalen Partnern. Wir werden nicht müde, an diese Position und auch an das Völkerrecht zu erinnern und die Einhaltung desselben anzumahnen.

FRAGE BUSCHOW: Ich habe eine Frage an das Gesundheitsministerium: Minister Spahn hat heute angekündigt, dass er eine Kommission zum Verbot der umstrittenen Konversionstherapien einberuft. Wie viele und welche Mitglieder gehören dieser Kommission an? Haben Sie im Ministerium Zahlen darüber, wie viele Angebote es für solche Therapien in Deutschland gibt?

Der Minister hat in seinem Statement selbst gesagt, dass das rechtlich alles nicht so einfach ist. Können Sie vielleicht einmal schildern, wo die Probleme liegen, das zu verbieten?

BERVE-SCHUCHT: Zu Ihrer ersten Frage: Ich kann das mal eben durchzählen das Mitgliederverzeichnis umfasst ungefähr zwei DIN-A4-Seiten. Wir können Ihnen die gerne zur Verfügung stellen.

Zur zweiten Frage: Zur Anzahl der Therapien haben wir keine Zahl. Ich weiß auch nicht, ob es Zahlen dazu gibt.

Zu den rechtlichen Problemen: Ehrlich gesagt kann ich Ihnen dazu keinen Hintergrund liefern; das müssten wir dann nachreichen, wenn Sie wollen.

FRAGE NEUHANN: Ich habe eine Frage an das Gesundheitsministerium zum Thema Personaluntergrenzen auf Intensivstationen. Da gibt es ja eine neue Regelung, und es gab wiederholt und gibt immer noch heftige Kritik, etwa von ver.di, vom Deutschen Pflegerat oder auch von der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin, die alle sagen, dass die Personaluntergrenzen auf den Intensivstationen die Belastung für das Personal verschlimmert hätten. Was sagen Sie als Ministerium dazu?

BERVE-SCHUCHT: Es ist ja so das ist auch im Gesetz so geregelt , dass die Krankenhäuser zu Ende März und bis spätestens Mitte April melden müssen, welche Schichten sie nicht nach den Personaluntergrenzen besetzen konnten, in welchen Schichten sie die Personaluntergrenzen also nicht einhalten konnten. Diese Meldungen gehen nicht an das BMG, sondern an die Selbstverwaltung, insofern kann ich Ihnen keinen Überblick über die Probleme geben, die es da möglicherweise gibt.

ZUSATZFRAGE NEUHANN: Die These ist ja, dass die Mindestuntergrenze quasi wie ein neuer Maßstab genommen wird und dass deshalb die Krankenhäuser das Personal eher auf dieses Mindestmaß hin reduzieren. Sehen Sie diese Gefahr, oder sagen Sie, dass es diese Gefahr gar nicht gibt?

BERVE-SCHUCHT: Wie gesagt, ich kann Ihnen dazu im Moment keinen Überblick geben. Es ist aber auch so, dass die Selbstverwaltung aufgefordert ist, zum einen pflegesensitive Bereiche in diesen Untergrenzen einzubeziehen und zum anderen die Personaluntergrenzen weiterzuentwickeln. Das ist also ein Prozess, der noch läuft. Eine Bewertung zu möglichen Problemen kann ich Ihnen hier aber nicht geben.

FRAGE JUNG: Frau Berve-Schucht, angesichts der aktuellen Zahlen zu den Drogentoten würde mich interessieren, warum Frau Mortler als Drogenbeauftragte nicht mehr in die Bundespressekonferenz kommt. Sie hat hier früher den Drogenbericht und die Zahlen zu den Drogentoten mit dem BKA-Chef vorgestellt. Seit 2017 ist sie nicht mehr hier. Warum nicht?

BERVE-SCHUCHT: Auch das kann ich Ihnen aus dem Stand heraus nicht beantworten. Ich kläre das aber gerne und werde das dann nachliefern.

FRAGE KLÄUSER: An das BMI: Heute hat es in sechs oder sieben Bundesländern große Razzien gegen islamistische Vereinigungen oder Vereine wohl auch mit salafistischem Hintergrund gegeben. Können Sie ein bisschen etwas zu Zahlen und Erkenntnissen sagen? Gab es Festnahmen? Gab es jenseits der latenten Bedrohung irgendwelche konkreten Ereignisse, die zu diesen Razzien geführt haben?

PETERMANN: Ich kann gerne zu meinem aktuellen Kenntnisstand bis jetzt berichten. Seit sechs Uhr sind ca. 800 Polizeibeamte im Einsatz. Es wurden acht Objekte in Nordrhein-Westfalen untersucht, wobei zeitgleich durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen strafprozessuale Maßnahmen in eigener Zuständigkeit gegen Ansaar International und WWR Help durchgeführt wurden. Es wurden IT-Geräte und PCs festgestellt. Die beschlagnahmten Asservate werden durch das BfV zur gemeinsamen Bund-Länder-Auswertung verbracht. Das Ganze hat den dringenden Verdacht zum Hintergrund, dass sich dieses Netzwerk gegen den Gedanken der Völkerverständigung gemäß Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes richtet. Darüber hinaus muss nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen auch davon ausgegangen werden, dass die Organisation dem extremistischen Milieu zuzurechnen ist und die Hamas finanziell und propagandistisch unterstützt.

ZUSATZFRAGE KLÄUSER: Gab es Festnahmen?

PETERMANN: Bis jetzt sind mir keine bekannt. Das kann sich aber noch ändern.

FRAGE RÖDLE: Kann das dazu führen, Frau Petermann, dass man die Vereine verbietet?

PETERMANN: Das BMI ist ja Verbotsbehörde für solche Maßnahmen, wenn sie länderübergreifend sind, und insofern auch Initiator dieser Maßnahmen, die durchaus im Einzelfall auch zu Verboten führen können.

FRAGE JESSEN: An das Bundesverteidigungsministerium: Können Sie uns in Sachen „Gorch Fock“ auf den Stand bringen? Gehen Sie davon aus, dass das Schiff wie geplant im Sommer schwimmfähig ist, oder folgen Sie der bayerischen Marine-Expertise, dass es vielleicht besser sei, das Schiff sozusagen in ein schwimmendes Museum zu verwandeln?

FÄHNRICH: Zu dem Thema hatten wir ja schon diverse Berichterstattung, und wir hatten dazu auch eine Reihe von Dingen gesagt. Aktuell und da will ich auch gar nicht weiter ins Detail gehen kann ich eigentlich nur ausführen, dass, sollten die Arbeiten, wie sie jetzt stattfinden, mit dem Tempo vorangehen, dann scheint es erreichbar und machbar zu sein, dass wir diesen Zwischenschritt des Ausdockens des Schiffes erreichen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Aber über Pläne, ob die „Gorch Fock“ dann tatsächlich wieder als Schulschiff in den aktiven Dienst eingestellt wird oder ein schwimmendes Museum werden könnte, ist noch nicht entschieden?

FÄHNRICH: Nein, die Bandbreite hat die Ministerin ja schon das eine oder andere Mal erläutert. Die Entscheidung wird erst dann getroffen, wenn man sieht, welche Kosten entstehen und wie sich die Werften geeinigt haben. Die Bandbreite geht von dem, was Sie erwähnt haben, bis hin zur vollen Einsatzfähigkeit und Hochseefähigkeit dieses Schiffes.

FRAGE JUNG: Ich kann es auch kurz machen: Herr Fähnrich, es geht um den Moorbrand. Können Sie uns die endgültigen Schadenersatzleistungen, die Sie zum einen an die Bürger und zum anderen an die Landwirte gezahlt haben, nennen?

Wie zufrieden ist die Ministerin mit dem Dorffest gewesen, das sie am Wochenende geschmissen hat, und was hat das gekostet? Hat das Verteidigungsministerium diese Kosten übernommen oder wurde das privat von Frau von der Leyen gezahlt?

FÄHNRICH: Beide Zahlen haben wir. Ich habe sie jetzt leider nicht mit, aber wir reichen das nach.

ZUSATZFRAGE JUNG: Die Festkosten auch?

FÄHNRICH: Genau, die kommen dann mit.

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