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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 17. April 2019

Themen: Kabinettssitzung (Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, Gesetz zur Förderung von Ausbildung und Beschäftigung von Ausländern, Anpassung der Bedarfssätze für Asylbewerber, Gesetzentwurf zur Ratifizierung des Vertrages von Aachen, Gesetzentwurf zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Gesetze, Deutsches Stabilitätsprogramm – Aktualisierung 2019), Reise des Bundesaußenministers zu den Vereinten Nationen nach New York, möglicher Nahost-Gipfel auf UN-Ebene, Gespräche über eine Vereinbarung für Rüstungsexporte aus deutsch-französischen Gemeinschaftsprojekten, Sitzungen des Klimakabinetts, mögliche Reparationsforderung des griechischen Parlaments an Deutschland, mögliche Absenkung der Mehrwertsteuer bei Fernverkehrstickets der Deutschen Bahn, mögliches Treffen im Normandie-Format, Grundsteuerreform, Forderung des Bundeswirtschaftsministers nach einer Senkung der Unternehmenssteuer, Änderung der Leitsätze zum Schutz syrischer Flüchtlinge, Medienberichte über eine angebliche Chemikalienkontamination von Bundeswehrstandorten, Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Verlauf der geplanten Stromtrasse SuedOstLink, Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit, Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin im Zusammenhang mit dem sogenannten „Schmähgedicht“ von Jan Böhmermann, Beschluss des ägyptischen Parlaments über Verfassungsänderungen

Kabinettsthemen (ab 2:20)

Naive Fragen zu:
Sicherheitsrat (ab 12:50)
– UN-Botschafter Heusgen hatte angekündigt, dass es im April auch einen Nahost-Gipfel auf UN-Ebene geben würde, initiiert von Deutschland. Können Sie uns etwas dazu sagen? Ist da hinter den Kulissen schon etwas passiert? Wird da im restlichen April noch etwas passieren? (ab 15:05)

Asylverschärfung (ab 18:00)
– eine Frage zu der Überbrückungsleistung, die Herr Seibert angesprochen hatte. Die gilt ja dann für Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat anerkannt wurden und ausreisepflichtig sind. Die sollen keine Leistungen mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Mich würde interessieren, warum diese Überbrückungsleistung nur für zwei Wochen gezahlt werden soll. Es kann ja durchaus passieren, dass der Ausreisepflichtige trotzdem noch länger als zwei Wochen manchmal zwei Monate, manchmal monatelang hier ausharren muss. Wie bekommt er denn in der restlichen Zeit, also minus der zwei Wochen, Leistungen?
– Es ist grundsätzlich vorgesehen, dass der Mensch dann keine Leistungen mehr bekommt?
– wovon soll diese Person dann leben, wenn die Überbrückungsleistung von zwei Wochen weg ist?

Kabinett (21:03)
– gab es diese Woche kein Klimakabinett?
– warum?

Bahnpreise (ab 24:30)
– Sie sagten, das Klimakabinett werde wahrscheinlich in fünf Wochen wieder zusammenkommen. Dann wird zum nächsten Mal darüber gesprochen werden. Korrekt? (ab 39:14)
– Sie können vielleicht nachreichen, wann der nächste Termin ist.

Vergabeordnung (ab 53:38)
– auf der TOP-1-Liste unter den Punkten ohne Aussprache ist von einem Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit die Rede. Können Sie uns sagen, was es damit auf sich hat?
– Können Sie uns das auf Deutsch erklären?

Böhmermann-Urteil (ab 55:43)
– wie bewertet die Bundesregierung das Urteil in Sachen Böhmermann?
– Wird sich die Kanzlerin in Zukunft nicht mehr in die Kunstfreiheit einmischen?
– Wenn ich als Journalist das jetzt so verstehe, dass sich die Kanzlerin nicht in die Kunstfreiheit einzumischen hat, versteht das die Bundesregierung dann auch so?

 

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 17. April 2019:

STS SEIBERT: Einen schönen guten Tag auch von mir! Das Bundeskabinett hat sich heute mit einer Reihe wichtiger migrationspolitischer Beschlüsse befasst, die ich Ihnen kurz vortragen will.

Zu dem einen Beschluss hat Bundesinnenminister Seehofer heute ja schon eine Pressekonferenz abgehalten. Trotzdem gehe ich auf die Grundzüge ein. Das ist das sogenannte Geordnete-Rückkehr-Gesetz oder genauer gesagt das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht. Es bezieht sich auf die Gruppe der sogenannten vollziehbar Ausreisepflichtigen, also Menschen, die hier in Deutschland rechtlich verpflichtet sind, das Land zu verlassen. Wenn sie dies innerhalb einer gesetzten Frist nicht freiwillig tun, dann muss das im Wege der Abschiebung durchgesetzt werden. Dafür ist das rechtliche Instrumentarium bislang noch nicht ausreichend. Die Regierung hat sich bereits im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Rückkehrpraxis weiter zu verbessern und Hindernisse zu beseitigen, damit Ausreiserückführungen vollzogen werden können. Genau das ist das Ziel dieses Gesetzes. Ich werde Ihnen einzelne Maßnahmen kurz anreißen.

Für die Gruppe der vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer wird, wenn die Abschiebung aus von ihnen zu vertretenen Gründen nicht zustande gekommen ist, eine sogenannte Duldung für Personen mit ungeklärter Identität eingeführt. Wenn eine Abschiebung nicht stattfinden konnte, weil sie über ihre Identität oder ihre Staatsangehörigkeit getäuscht haben, wenn sie nicht die zumutbaren Handlungen durchgeführt haben, um sich einen Pass zu beschaffen, dann fallen sie in diese Gruppe: Duldung für Personen mit ungeklärter Identität.

Der Anwendungsbereich der Sicherungs- und Vorbereitungshaft wird erweitert. Er wird systematischer gefasst.

Ganz neu eingeführt wird die sogenannte Mitwirkungshaft. Sie ermöglicht, dass jemand aus der Haft vorgeführt wird, wenn er bestimmten Anordnungen, bei der Identitätsklärung mitzuwirken, keine Folge geleistet hat.

Weitere Maßnahmen, die da infrage kommen und neu beschlossen worden sind, sind die Vereinfachung und die Absenkung der Schwellen für Ausweisungen. Bisher ging das ab einer strafrechtlichen Verurteilung, einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Das wird jetzt auf mindestens sechs Monate abgesenkt. Es sollen keine Leistungen mehr für Personen zuerkannt werden, denen schon in einem anderen EU-Mitgliedstaat ein Schutzstatus gegeben wurde. In diesem Fall soll es nur noch den Anspruch auf sogenannte Überbrückungsleistungen, also eingeschränkte Hilfen, geben, um den Zeitraum bis zur Ausreise zu überbrücken. Die Anforderungen an medizinische Attests, aufgrund derer eine Abschiebung nicht durchgeführt wird, werden erhöht. Es reicht nicht, wenn „krank“ darin steht, sondern es ist jetzt genauer aufzuschreiben, welche Art von Krankheit und welche medizinische Behandlung da infrage kommt. Dabei werden international gebräuchliche Angaben genutzt. Bei schutzberechtigten Intensivstraftätern kann ein unbefristetes, also ein lebenslanges, Wiedereinreiseverbot erlassen werden.

Das sind einige der Maßnahmen, die in dem sogenannten Geordnete-Rückkehr-Gesetz gefasst sind.

Wichtig zu wissen ist, dass das Teil eines sogenannten Migrationspakets ist, zu dem auch noch zwei andere Gesetze gehören, die heute vom Bundesarbeitsministerium in das Kabinett eingebracht wurden und über die ich Ihnen kurz berichten will.

Das eine ist das Gesetz zur Förderung von Ausbildung und Beschäftigung von Ausländern. Dabei geht es darum, dass wir Asylbewerber, die eine Aufenthaltsgestattung haben, und Geduldete stärker unterstützen wollen, wenn sie sich hier um eine Ausbildung und um Arbeit bemühen. Dies reduziert oder vermeidet sogar ihre Abhängigkeit von Sozialleistungen. Außerdem sollen Asylbewerber und Geduldete leichter Zugang zu Integrationskursen und berufsbezogenen Sprachkursen bekommen, wenn sie sich schon länger in Deutschland aufhalten. Weiter davon ausgeschlossen bleiben Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern. Außerdem werden die Zugangsvoraussetzungen für die Berufsausbildungsförderung für Ausländer deutlich ausgeweitet und auch deutlich vereinfacht. Bisher können viele Geflüchtete eine solche Ausbildungsförderung erst nach langen Voraufenthaltszeiten bekommen. Die bisher befristete Regelung, nach der Asylbewerber mit einer guten Bleibeperspektive an den Arbeitsmarkt herangeführt werden, wird entfristet.

Der zweite Gesetzentwurf, den das Arbeitsministerium eingebracht und den das Kabinett beschlossen hat, ist die Anpassung der Bedarfssätze für Asylbewerber. Wie bisher, bleiben diese Bedarfssätze erheblich unter den Regelbedarfen für Arbeitslosengeld-II- und Sozialhilfebezieher. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber 2012 verpflichtet, die Leistungsbeträge zu aktualisieren. Insofern ist die Bundesregierung gesetzlich verpflichtet, die Grundleistungen des Asylbewerberleistungssystems regelmäßig anzupassen. Geldleistungen werden auf Basis einer Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2013 neu ermittelt und dann bis 2018 anhand der Entwicklung des Nettolohns und der Preise fortgeschrieben. Damit wird nachgeholt, was bei den Empfängern von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe schon umgesetzt wurde.

Der Bedarf für Strom und die Instandhaltung der Wohnung wird aus der Geldleistung ausgegliedert und künftig als Sachleistung erbracht. Dadurch sinkt künftig in den meisten Fällen der Geldbetrag. Konkret: Für einen alleinstehenden Leistungsberechtigten, sofern er nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnt, vermindert sich dann der Betrag von 354 auf 344 Euro. Der Geldbetrag steigt lediglich in der Gruppe der 6- bis 13-Jährigen. Der Geldbetrag für alleinstehende Leistungsberechtigte in Gemeinschaftsunterkünften wird von derzeit 354 auf 310 Euro monatlich abgesenkt. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass es durch das Zusammenleben in der Gemeinschaftsunterkunft bestimmte Einspareffekte gibt.

Für Flüchtlinge, die sich ehrenamtlich betätigen, soll es einen Freibetrag von 200 Euro geben. Wir sind überzeugt: Ein Ehrenamt kann helfen, die Sprache zu lernen. Es kann helfen, persönliche Kontakte aufzubauen. Es kann die Integration beschleunigen.

Das Ganze bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Das Ziel ist, dass das Gesetz zum 1. August dieses Jahres in Kraft treten kann.

So viel zu den migrationspolitischen Beschlüssen, die das Kabinett heute gefasst hat.

Das Kabinett hat sich dann mit dem deutsch-französischen Vertrag von Aachen beschäftigt, das Gesetz zur Ratifizierung dieses Vertrags beraten und ihm zugestimmt, damit die innerstaatlichen Verfahren in Gang gebracht werden können, damit dieser Vertrag in Kraft treten kann. Wir haben über den Vertrag hier schon ausführlich gesprochen, als er zwischen Deutschland und Frankreich geschlossen wurde. Er ergänzt den Élysée-Vertrag von 1963. Der Élysée-Vertrag behält seine volle Geltung. An seine Seite tritt ergänzend, vertiefend der Vertrag von Aachen, zu Beginn dieses Jahres geschlossen. Deutschland und Frankreich werden mit diesem neuen Vertrag noch enger zusammenrücken. Das ist in einer Welt, in der die internationale multilaterale Ordnung zunehmend unter Druck gerät und in der auch in Europas Nachbarschaft Instabilität und Konflikte zugenommen haben, von großer Bedeutung.

Nun ein Gesetzentwurf aus dem Bereich des Verbraucherschutzrechts. Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Gesetze beschlossen. Es geht um die Aufgabe der ergänzenden Verbraucherschlichtung, die zum 1. Januar kommenden Jahres dauerhaft auf den Bund übertragen wird. Was heißt das? – Verbraucher können dann eine Schlichtungsstelle des Bundes in allen Streitigkeiten anrufen, für die es keine branchenspezifische Verbraucherschlichtungsstelle gibt. Bisher können Verbraucher in solchen Fällen das Zentrum für Schlichtung e. V. in Kehl anrufen. Das ist die Umsetzung einer Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag.

Zu guter Letzt hat der Bundeswirtschaftsminister dem Kabinett das sogenannte Deutsche Stabilitätsprogramm – Aktualisierung 2019 vorgelegt. Wir sind verpflichtet, das jeweils im Rahmen des sogenannten Europäischen Semesters zu machen. Jeder Mitgliedstaat legt der Europäischen Kommission und dem ECOFIN-Rat immer bis Ende April sein Stabilitätsprogramm vor. Das ist eine Projektion der wichtigsten finanzpolitischen Kennzahlen und eine Erläuterung der wichtigsten finanzpolitischen Maßnahmen. Damit kommen wir dem Stabilitäts- und Wachstumspakt und seinen Bestimmungen nach.

Was steht drin? – Der Staatshaushalt in Deutschland von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen hat auch im Jahr 2018 die europäischen Anforderungen erfüllt. Nach der aktuellen Projektion wird die gesamtstaatliche Schuldenstandsquote weiter sinken. Damit wird Deutschland Ende dieses Jahres erstmals seit 2002, also seit 17 Jahren, wieder die Obergrenze des Maastricht-Vertrages von 60 Prozent gesamtstaatlicher Schulden einhalten. Die robuste Entwicklung am Arbeitsmarkt, Rekordbeschäftigung, deutlich steigende Löhne, höhere Steuereinnahmen und erhebliche Zinsminderausgaben – das alles hat die öffentlichen Finanzen in Deutschland begünstigt.

So viel erst einmal dazu.

BURGER: Außenminister Maas wird am 23. April zu den Vereinten Nationen nach New York reisen. Deutschland führt im April den Vorsitz im Sicherheitsrat. Deswegen ist Außenminister Maas auch schon Anfang April einmal in New York gewesen. Die Reise nun wird im Zeichen des Themas „Frauen, Frieden und Sicherheit“ stehen. Das ist ein Schwerpunkt der deutschen Mitgliedschaft im Sicherheitsrat. Hierbei geht es um zwei Dinge: Einerseits geht es darum, die Beteiligung von Frauen bei der Prävention und Bewältigung von Konflikten zu stärken, andererseits aber auch darum, sie besser vor sexualisierter Gewalt in Konflikten zu schützen. Beides sind Kernbestandteile der deutschen Außen-, Sicherheits-, Verteidigungs- und Entwicklungspolitik.

In seiner Funktion als Vorsitzender wird Außenminister Maas die offene Debatte im Sicherheitsrat zum Thema „Sexuelle Gewalt in Konflikten“ leiten. Für die Teilnahme als Sprecher haben wir unter anderem die beiden Friedennobelpreisträger Nadia Murad und Dr. Denis Mukwege sowie die Anwältin Amal Clooney gewinnen können.

Am Nachmittag laden wir gemeinsam mit dem Vereinigten Königreich und UN Women zu einer Veranstaltung im Hinblick auf das Jubiläum der Resolution 1325 des Sicherheitsrats ein. Das ist das Gründungsdokument der Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ bei den Vereinten Nationen. Alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sind aufgerufen, konkrete und messbare Selbstverpflichtungen vorzustellen, mit denen die Umsetzung der Resolution bis zum Jubiläum im Oktober 2020 beschleunigt werden soll.

Im Rahmen des Besuchs ist außerdem ein bilaterales Gespräch mit UN-Generalsekretär António Guterres geplant. Dabei wird es natürlich um aktuelle Krisenlagen gehen wie Libyen, Jemen, Sudan und Syrien, aber auch um die Reformbemühungen von Generalsekretär Guterres, die Deutschland unterstützt. – Vielen Dank.

FRAGE DUDIN: Sie haben von einer offenen Debatte gesprochen. Ich wüsste gerne: Wird es irgendetwas Verbindlicheres, eine Erklärung geben?

BURGER: Derzeit laufen in New York unter unserer Ägide die Textverhandlungen. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, einen substanzreichen Text hervorzubringen. Aber natürlich ist klar: Wir sind auch auf die Kompromissbereitschaft der Sicherheitsratsmitglieder angewiesen. Insofern kann ich Ihnen noch keine Vorhersage machen, wie der Text genau aussehen wird.

FRAGE JUNG: Herr Burger, UN-Botschafter Heusgen hatte angekündigt, dass es im April auch einen Nahost-Gipfel auf UN-Ebene geben würde, initiiert von Deutschland. Können Sie uns etwas dazu sagen? Ist da hinter den Kulissen schon etwas passiert? Wird da im restlichen April noch etwas passieren?

BURGER: Schon im Monat April hat es im UN-Sicherheitsrat Befassungen mit nahöstlichen Fragestellungen gegeben. Aber ich habe jetzt hier keinen konkreten weiteren Termin anzukündigen als den, den ich gerade angekündigt habe.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ist diese Art Gipfel, dieses Treffen auf offener Bühne, wozu die Israelis und die Palästinenser im UN-Sicherheitsrat auch zugestimmt haben, noch geplant?

BURGER: Ich glaube, da interpretieren Sie jetzt ein bisschen in die Äußerungen von Herrn Heusgen hinein. Das, was wir angekündigt haben, ist, dass wir uns mit diesem Thema auch in der Zeit unseres Vorsitzes im Sicherheitsrat befassen werden. In welcher Form das genau stattfindet, dazu kann ich Ihnen jetzt noch nichts sagen.

FRAGE WIEGOLD: Herr Seibert, im Zusammenhang mit dem Vertrag von Aachen gibt es Gespräche über eine Vereinbarung für Rüstungsexporte aus deutsch-französischen Gemeinschaftsprojekten, was im Februar hier schon einmal zur Sprache kam. Da gab es auch einen Entwurf, der ungefähr zeitgleich mit dem Vertrag von Aachen gegenseitig formuliert worden war. Das war aber noch nicht die finale Fassung. Vielleicht können Sie uns ein Update geben, was seit Februar passiert ist, ob es diese Vereinbarung inzwischen gibt und ob inzwischen eventuell auch die Prozentgrenze für Einsprüche definiert ist.

STS SEIBERT: Ich kann Ihnen nicht sagen, dass da bereits eine finale Einigung erreicht ist. Wir haben im Februar im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Vertrags von Aachen erste Grundregeln festgelegt und uns darauf vereinbart, die Gespräche fortzuführen, um dann sozusagen etwas Stichfestes festzulegen. Ich kann Ihnen aber nicht sagen, dass das jetzt schon geschehen ist. Insofern müsste ich Ihnen einen möglichen Zwischenstand nachreichen.

ZUSATZ WIEGOLD: Das wäre schön.

STS SEIBERT: Einen möglichen Zwischenstand.

FRAGE JUNG: Zum Geordnete-Rückkehr-Gesetz habe ich eine Frage zu der Überbrückungsleistung, die Herr Seibert angesprochen hatte. Die gilt ja dann für Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat anerkannt wurden und ausreisepflichtig sind. Die sollen keine Leistungen mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Mich würde interessieren, warum diese Überbrückungsleistung nur für zwei Wochen gezahlt werden soll. Es kann ja durchaus passieren, dass der Ausreisepflichtige trotzdem noch länger als zwei Wochen manchmal zwei Monate, manchmal monatelang hier ausharren muss. Wie bekommt er denn in der restlichen Zeit, also minus der zwei Wochen, Leistungen?

SCHMIDT: Ganz grundsätzlich ist das die Regelung, die vorgesehen ist. Ich kann dazu ergänzend noch sagen, dass der Gesetzentwurf zudem Härtefallregelungen vorsieht. Diese ermöglichen es dann, im Einzelfall hiervon abweichend, weitere Leistungen zu gewähren. Aber das, was Sie wiedergegeben haben, ist zunächst einmal die grundsätzlich vorgesehene Regelung.

ZUSATZFRAGE JUNG: Es ist grundsätzlich vorgesehen, dass der Mensch dann keine Leistungen mehr bekommt?

SCHMIDT: Er bekommt zwei Wochen diese Leistungen und wird nicht schutzlos gestellt. Unser Ziel ist vielmehr, den europäischen Verteilmechanismus zu stärken, indem die anerkannten Schutzsuchenden ihrem räumlichen Aufenthalt entsprechend die Anerkennung wählen und beibehalten sollen, also das Dublin-Verfahren nutzen, wie es ursprünglich vorgesehen ist.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wovon soll diese Person dann leben, wenn die Überbrückungsleistung von zwei Wochen weg ist?

SCHMIDT: Diese Personen können davon leben, was ihnen in den entsprechenden nach der Dublin-Verordnung zuständigen Staaten gewährt wird.

FRAGE JESSEN: Wenn ich es richtig verstehe, dann wird der Zeitraum, in dem eingeschränkte Leistungen gezahlt werden können, von 15 auf 18 Monate hochgesetzt. Ich glaube, das Bundesverfassungsgericht hat einmal festgesetzt, dass eine solche Einschränkung nur bei Kurzaufenthalten zulässig ist. Fallen 18 Monate nach Definition des Bundesinnenministeriums in die Kategorie „Kurzaufenthalt“?

SCHMIDT: Zu den Punkt hinsichtlich der Asylbewerberleistungen möchte ich an das BMAS verweisen.

JÄGER: Ich würde sagen, das wurde bereits auf seine Verfassungsgemäßheit hin geprüft. Ich sehe da keine Probleme.

ZUSATZFRAGE JESSEN: 18 Monate, anderthalb Jahre, sind also ein Kurzaufenthalt?

JÄGER: Ich habe nicht gesagt, dass das ein Kurzaufenthalt ist, sondern dass die Regelung, die wir da gefunden haben, verfassungsgemäß ist.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, gab es diese Woche kein Klimakabinett?

STS SEIBERT: Nein.

ZUSATZFRAGE JUNG: Warum?

STS SEIBERT: Ich hatte Ihnen letzte Woche nach der ersten Sitzung des Klimakabinetts auch vorgetragen, dass man sich auf einen Arbeitsplan für die nächsten Monate geeinigt hat und dass es nächste Treffen des Klimakabinetts in den kommenden Monaten mehr oder weniger im Sechswochenrhythmus geben soll. Das Klimakabinett ist nie als eine wöchentliche Einrichtung gedacht gewesen.

FRAGE VALASSOPOULOS: Herr Seibert, das griechische Parlament stellt heute, in diesem Moment, eine offizielle Reparationsforderung an Deutschland. Der griechische Präsident Pavlopoulos deutete an, dass ein Gang vor europäische Gerichte denkbar sei.

STS SEIBERT: Was auch ich weiß, ist, dass das griechische Parlament heute über diese Frage debattiert. Wie diese Debatte endet und welche offiziellen Vorstöße daraus erwachsen, das kann ich hier heute, ehrlich gesagt, noch nicht beurteilen.

Ich kann zu diesem ganzen Thema Folgendes sagen, was wir hier auch schon vielfach dargelegt haben: Wir sind uns ich hoffe, das glauben Sie uns unserer historischen Verantwortung bewusst. Wir wissen um die große Schuld, um das große Leid, das Deutschland und Deutsche zu Zeiten des Nationalsozialismus über Griechenland gebracht haben. Die Lehre, die wir daraus ziehen, ist, alles daranzusetzen, dass Deutschland und Griechenland als Freunde und Partner gute Beziehungen haben und dass sie sich gegenseitig zum Wohle beider Länder unterstützen.

Zu der konkreten Frage der Reparationen sage ich Ihnen erneut, dass wir an unserer Haltung nichts geändert haben. Diese Haltung ist, dass die Frage nach deutschen Reparationen juristisch wie politisch abschließend geregelt ist.

ZUSATZFRAGE VALASSOPOULOS: Gilt diese Antwort auch für die Zwangsanleihe? Auch Polen fordert 800 Milliarden von Deutschland.

STS SEIBERT: Nun kommen Sie mit einem ganz anderen Thema. Wir sprechen jetzt erst einmal über Griechenland. Da ist die Antwort wie gesagt.

Auch aus Polen liegen uns, genau wie aus Griechenland, keinerlei offizielle Forderung, kein offizieller Vorstoß vor. Das wüsste auch das Bundesaußenministerium. Auch zu Polen ist unsere Haltung hier vielfach dargelegt worden.

ZUSATZFRAGE VALASSOPOULOS: Gilt diese Antwort auch für die Zwangsanleihe? Kriegsreparationen ist das eine Thema, Zwangsanleihe ein anderes.

STS SEIBERT: Ich habe hier zu der gesamten Frage deutscher Verpflichtungen gegenüber Griechenland aus der Zeit des Nationalsozialismus keine neue Haltung vorzutragen. Wir haben bereits über alle diese Punkte gesprochen. Die deutsche Haltung im Bewusstsein für die große Schuld, die Deutschland in den Zeiten des Nationalsozialismus gegenüber Griechenland auf sich genommen hat, ist unverändert.

FRAGE SCHMEITZNER: Ich habe eine Frage an das Verkehrsministerium, Bezug nehmend auf den Bericht, dass Herr Scheuer die Tickets im Bahnfernverkehr durch einen geringeren Mehrwertsteuersatz verbilligen möchte. Ich würde gerne wissen, was genau er sich vorstellt und wie weit der Planungsstand ist. Ist das nur eine Idee, oder ist das schon weiter gediehen?

In Verbindung dazu eine Lernfrage an das Finanzministerium: Wo würde der Ausfall dann kompensiert? Würde das möglicherweise aus dem Etat des Verkehrsministeriums gegenfinanziert werden müssen?

Und noch eine Frage an das Umweltministerium: Wie sinnvoll finden Sie diesen Vorschlag?

BUSER: Zunächst herzlichen Dank für Ihre Frage. – Es geht darum, die Attraktivität der Schiene und vor allem der Bahn weiter zu stärken. Das geht natürlich vor allem mit attraktiven Angeboten. Das heißt, wenn man die Mehrwertsteuer, die bislang nur im Nahverkehr mit dem ermäßigten Steuersatz von mit 7 Prozent in Anrechnung gebracht wird, jetzt auch für den Fernverkehr von 19 Prozent auf 7 Prozent senkt, macht das die Bahn für die Bahnfahrer attraktiver, um vom Flugzeug oder vom Auto auf die Bahn umzusteigen. Minister Scheuer hat sich heute gegenüber einer Tageszeitung geäußert, dass es gerade diese Absenkung der Mehrwertsteuer bei den Tickets braucht und dass man damit den Bahnfahrer im Fernverkehr um sage und schreibe bis zu 400 Millionen Euro entlasten würde.

Es geht auch darum, damit im Bereich Klimaschutz umfassende Schritte zu machen. Das ist, wie gesagt, Teil dieser Gesamtkonzeption, um ein Maßnahmenbündel für den Klimaschutz aufzustellen.

WOGATZKI: Der Vorschlag bezüglich der Besteuerung von Fernzugtickets ist einer von vielen Vorschlägen, die die politische Diskussion derzeit im Rahmen des Klimakabinetts erreichen und womit sich das Klimakabinett sicherlich auch befassen wird. Dort kann das Ganze gut diskutiert werden. Weitere Vorschläge in ähnliche Richtung kommen sicherlich noch.

Zu Ihrer Frage zur Haushaltswirksamkeit möchte ich derzeit nichts sagen, weil das für uns noch eine hypothetische Frage ist, die wir nicht mit Zahlen belegen können.

HAUFE: Das Bahnfahren zu fördern, begrüßen wir natürlich. Das ist ein guter Vorschlag. Aber wie es die Kollegin schon ausgeführt hat: Letztlich geht es hier um ein Gesamtkonzept. Dies hat auch die Kollegin vom BMVI schon gesagt. Man wird sich in Gänze anschauen müssen, wie das miteinander wirkt und welche Gegenfinanzierung notwendig ist. Es bedarf sicherlich noch einiger Beratungen, wie das alles zusammenpasst, damit im Verkehrssektor das Klimaziel auch wirklich erreicht werden kann.

ZUSATZFRAGE SCHMEITZNER: Meine Frage an das Finanzministerium war wirklich eine Lernfrage: Gibt es da Regeln, oder ist es eine politische Entscheidung, wie dann der Etat umgeschichtet wird oder wer da was gegenfinanzieren muss?

WOGATZKI: Das kann ich jetzt nicht vorwegnehmen. Es gibt verschiedene Etats. Es gibt den Etat des Verkehrsministers. Es gibt den Bundesetat, der noch nicht aufgeteilt ist. Dazu kann ich im Moment nichts sagen.

ZUSATZFRAGE SCHMEITZNER: Können Sie das vielleicht nachliefern?

WOGATZKI: Nein, weil das eine politische Frage ist, die im Klimakabinett diskutiert werden wird. Dazu kann ich hier noch nichts sagen. Das alles ist hypothetisch.

FRAGE WIEGOLD: Noch einmal eine Frage an das Verkehrsministerium: Ich habe die hehren Ziele des Ministers durchaus verstanden. Aber was noch offengeblieben ist, ist die Frage: Ist das in irgendeiner Form ein abgestimmter Vorstoß? Hat der Minister vor Augen, dass sich die Koalition vor fünf Jahren beispielsweise auf die Senkung der Mehrwertsteuer für E-Books verständigt hat und das bis heute noch nicht in Kraft ist? Rechnet er mit ähnlichen Zeiträumen, oder gibt es da konkrete Überlegungen, die das Ganze operationalisieren?

BUSER: Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen: Uns ist Klimaschutz sehr wichtig.

ZUSATZ WIEGOLD: Das habe ich verstanden. Aber das war nicht die Frage.

BUSER: Wir als Verkehrssektor arbeiten natürlich nachhaltig an den Maßnahmen, welche wir angehen wollen. Ein Part ist zum Beispiel im Bereich Elektromobilität, wozu sich der Minister schon positioniert hat. Ein anderer Punkt ist, die Schiene weiter zu stärken. Er hat schon sehr viel unternommen: Er hat das Zukunftsbündnis Schiene und den Deutschlandtakt gestartet, zusätzliche Schienenprojekte gemacht und Elektrifizierungsprogramme aufgelegt. Wir investieren natürlich auch auf Rekordniveau.

Die Senkung der Mehrwertsteuer von 19 Prozent auf 7 Prozent ist ein wichtiger Ansatz, den man angehen muss. Das Ganze kann man natürlich auch im Rahmen des Klimakabinetts weiter angehen, um dort die richtigen Maßnahmen anzuschieben.

ZUSATZFRAGE WIEGOLD: Entschuldigen Sie bitte, dass ich meine Frage so kompliziert gestellt habe. Die Frage ist: Ist dieser Vorstoß in irgendeiner Form abgestimmt? Wird das irgendwie operationalisiert, oder hat der Minister einfach nur einmal seiner Meinung Ausdruck gegeben?

BUSER: Wie ich schon erklärt habe: Es geht darum, jetzt wichtige Punkte herauszufinden, wie wir die Klimaschutzziele erreichen wollen. Das Ganze wird natürlich auch im Klimakabinett erörtert werden. Ich kann dem natürlich jetzt nicht vorausgreifen, wie es jetzt im Einzelnen weitergehen wird. Wir bringen das dort ein. Es ist wichtig, wie gesagt, jetzt eine Gesamtkonzeption auf den Weg zu bringen.

HAUFE: Ein Teil Ihrer Frage, nämlich zur Operationalisierung, ist doch schon geklärt. Wir befinden uns hier bei einer verbindlichen Erreichung unseres Klimaziels bis 2030 und bis 2050. Wir können also nicht genauso wie bei den E-Books vorgehen und fünf Jahre warten, sondern wir haben da ein anderes Tempo vorgesehen. Das haben wir hier auch schon mehrfach unterstrichen.

Die zweite Anmerkung zur Operationalisierung haben wir auch gerade vorgetragen, nämlich das Format des Klimakabinetts bzw. des Kabinettsausschusses „Klimaschutz“. Dort erfolgt die Operationalisierung.

FRAGE WACKET: Ich habe zu dem Thema auch noch einmal zwei oder drei Fragen. Zum einen würde ich gerne das Finanzministerium doch noch einmal danach fragen, ob es denn, weil sich Herr Scholz ja auch schon einmal zum Thema Klimaschutz geäußert hat, eine Bewertung gibt. Hält man diesen Vorschlag grundsätzlich erst einmal für sinnvoll? Das würde mich interessieren.

Dann habe ich eine Frage an das Verkehrsministerium. Hat man einmal ausgerechnet die Verkehrskommission hat ja schon intensiv getagt , was das an Klimaschutz bringen soll? Das ist das eine. Das andere: Die Bahn hat ja in der Tat viele Probleme, aber der Fernverkehr bzw. die Auslastung der Züge gehört gewiss nicht dazu, eher im Gegenteil.

Drittens würde mich noch einmal interessieren: Soll das jetzt nur für Bahntickets gelten? Was ist denn mit dem Busverkehr, dem Busfernverkehr? Der ist ja nach allen Berechnungen ähnlich umweltfreundlich wie die Bahn. Soll das für den nicht gelten?

BUSER: Sie sprechen es schon an: Wir haben natürlich in Richtung Bahn viel vor. Das heißt, der Minister hat sich auch schon deutlich dazu geäußert, dass wir bis 2030 die Zahl der Fahrgäste verdoppeln wollen. Das muss natürlich weiterhin auch bei gutem Service und hoher Qualität der Fall sein. Deswegen wollen wir natürlich auch weiter die Kapazitäten ausbauen, die Wettbewerbsfähigkeit der Schiene stärken, dabei aber natürlich auch Lärmemissionen senken, Digitalisierung, Automatisierung und Innovation fördern. Das ist jetzt ein Punkt.

Wir hatten in der Vergangenheit natürlich auch schon häufig darüber gesprochen, dass es natürlich eines ganzen Maßnahmenbündels bedarf, um in Bezug auf den Verkehrssektor anzusetzen. Ein Punkt ist jetzt hier auch, bei der Schiene und bei der Mehrwertsteuer anzusetzen.

Wir haben natürlich mehr oder weniger mehrere Maßnahmen. Das umfasst energieeffiziente Fahrzeuge. Es umfasst mehr oder weniger schöne Angebote für den ÖPNV mit Mobilitätsplattformen. Es geht weiter mit weiteren Digitalisierungsmöglichkeiten, mit der Verkehrslenkung in Städten. Das sind umfassende Maßnahmen, die jetzt auch, wie gesagt, ausgearbeitet werden, weswegen ich an dieser Stelle jetzt nicht noch mehr vorwegnehmen kann.

ZUSATZFRAGE WACKET: Da haben Sie aber höchstens eine Frage beantwortet!

Die andere Frage war: Was soll das bringen? Hat man das einmal CO2-mäßig ausgerechnet? Wir sind ja mittlerweile so weit, dass man diese Maßnahmen auch scharf berechnet. Können Sie dazu etwas sagen?

Was ist mit der Frage nach den Fernbussen?

BUSER: Die genauen Zahlen kann ich Ihnen jetzt noch nicht nennen, da man momentan natürlich mit Hochdruck auch an der Erarbeitung der konkreten Maßnahmen arbeitet. Deswegen bleibt das an dieser Stelle auch erst einmal abzuwarten.

Die weiteren Maßnahmen werden wir, wie gesagt, jetzt auch im Detail noch weiter ausarbeiten. Deswegen bitte ich auch um Verständnis dafür, dass ich jetzt nicht noch weiter in die Tiefe gehen kann.

WOGATZKI: Ich kann noch einmal sagen: Der Vorstoß von Minister Scheuer ist einer von vielen Vorschlägen, die in das Klimakabinett einfließen, und da wird ein Gesamtkonzept erarbeitet. Weitere Bewertungen kann ich hier nicht vornehmen.

FRAGE DR. ZWEIGLER: Frau Buser, Sie haben die 400 Millionen Euro ja genannt, um die die Bahnfahrer durch eine niedrigere Mehrwertsteuer entlastet werden können. Ich vermute, dass ist geschätzt oder hochgerechnet worden. Ich habe noch nicht ganz kapiert, wie das denn gegenfinanziert werden soll – aus dem allgemeinen Haushalt oder aus dem Verkehrsetat? Falls aus dem Verkehrsetat, wo möchte der Verkehrsminister denn dann Einsparungen in dieser Größenordnung vornehmen?

BUSER: Vielleicht sage ich an der Stelle noch einmal zur Präzisierung: Wir rechnen mit bis zu 400 Millionen Euro. Die Details müsste Ihnen das BMF näher erläutern.

ZUSATZ DR. ZWEIGLER: Der zweite Teil: Ist es richtig, dass das nach den Vorstellungen Ihres Ministers dann aus dem allgemeinen Haushalt kommt?

BUSER: Dazu kann ich jetzt nichts ausführen.

WOGATZKI: Ich kann meinen Worten nichts hinzufügen.

ZUSATZFRAGE DR. ZWEIGLER: Es war nicht ganz klar, ob das abgestimmt war oder nicht. Ist dieser Vorschlag schon im Klimakabinett behandelt worden, oder ist das jetzt sozusagen bloß der Vorstoß des Bundesverkehrsministers?

BUSER: Vielleicht noch einmal zu dem, was ich bereits gesagt habe: Der Minister hat sich natürlich in der Hinsicht positioniert und auch geäußert. Das sind jetzt einfach Themen, die auch im Rahmen des Klimakabinetts diskutiert werden. Deswegen kann ich an dieser Stelle auch nicht weiter in die Tiefe gehen.

HAUFE: Das Bundesverkehrsministerium wird ja im Klimakabinett wie auch die anderen Ministerien, die eben besondere Maßnahmen für den Klimaschutz vorlegen in den nächsten Wochen ein Konzept vorlegen und dann sein gesamtes Vorgehen erläutern. Dann wird man solche Detailfragen vielleicht besser beantworten können, aber sicherlich noch nicht heute.

FRAGE HOENIG: Ich habe noch eine Frage an das Finanzministerium: Wie viel nimmt der Staat denn bisher mit diesem Mehrwertsteuersatz auf den Fernverkehr in Höhe von 19 Prozent ein?

Frau Buser, Sie haben ja sicherlich interne Berechnungen darüber angestellt, wie viele zusätzliche Fahrgäste Sie damit, dass man den Mehrwertsteuersatz im Fernverkehr senkt, jetzt zur Bahn locken wollen.

BUSER: Zu der Zahl dessen, was zu erreichen ist, hatte sich der Minister ja auch in dem besagten Interview dementsprechend geäußert, dass es darum geht, die Schwelle von 150 Millionen Fahrgästen zu erreichen.

WOGATZKI: Zu den konkreten Zahlen und dazu, was das ausmacht, kann ich Ihnen nichts sagen. Für uns sind das bisher ja, wie gesagt, hypothetische Berechnungen.

Was aktuelle Zahlen angeht, müsste ich schauen, was derzeit an Mehrwertsteueraufkommen eingenommen wird. Es könnte auch sein, dass das eine Frage ist, die vom Verkehrsministerium zu beantworten ist. Aber das können wir ja dann noch einmal untereinander klären.

FRAGE: Ich hätte noch eine Nachfrage an die beiden Hauptministerien, also das Finanzministerium und das Verkehrsministerium. Wenn es denn demnächst wieder dazu käme wir haben ja gerade gehört, dass Sitzungen des Klimakabinetts nicht ständig stattfinden und man sich in der Abstimmung auch darauf einigen würde, wie schnell könnte so etwas wirklich effektiv umgesetzt werden? Könnten Sie jetzt sagen „Wir finden das alle gut“, weil es bisher ja alle gut finden, und dann könnte die Bahn sozusagen ab dem nächsten Tag die Ticketpreise senken? Erklären Sie also einmal für den Laien, wie schnell so etwas dann umsetzbar wäre.

BUSER: Das Ganze ist jetzt, wie gesagt, erst einmal ein Prozess, der jetzt auch im Klimakabinett diskutiert werden muss. Deswegen kann ich jetzt über weitere Zeithorizonte auch nicht spekulieren.

ZUSATZFRAGE: Was sagt das Finanzministerium?

WOGATZKI: Ich kann dem nichts hinzufügen.

FRAGE KREUTZFELD: Das hat sich teilweise schon erledigt. Ich wollte auch fragen, für wann Herr Scheuer das denn anstrebt. Auch wenn Sie sagen, dass Sie noch nicht wissen, was herauskommen wird: Irgendeine Zielvorstellung, ab wann man das Ganze gerne hätte, hat der Herr Minister ja vielleicht.

Darüber hinaus wollte ich noch hören, ob Herr Seibert vielleicht einmal etwas dazu sagen könnte, was man im Kanzleramt darüber denkt, und ob vielleicht die übrigen im Klimakabinett vertretenen Ministerien etwas sagen könnten. Dann könnten wir den Prozess vielleicht beschleunigen. Wenn die alle kurz sagen „Finden wir gut“, könnten Sie jetzt schon einmal weitermachen und uns sagen, wann es dann kommen und wie es finanziert werden wird.

STS SEIBERT: Ich glaube, Sie haben eines gemerkt, nämlich dass wir alle in der Bundesregierung das ganz klare Ziel haben, den Schienenverkehr zu stärken und noch mehr Verkehr über die Schiene abzuwickeln. Darin sehen wir einen Beitrag zum Klimaschutz. Das eint uns.

Nun hat der Bundesverkehrsminister aufgrund seiner Zuständigkeit für den Verkehr und den Bahnverkehr einen Vorschlag dazu gemacht, wie er Bahnreisen im Fernverkehr attraktiver machen möchte und wie er den Umstieg auf die Bahn fördern möchte. Genau dieser Vorschlag wird jetzt innerhalb der Bundesregierung besprochen werden.

ZUSATZFRAGE KREUTZFELD: Im Kanzleramt hat man noch keine Meinung dazu?

STS SEIBERT: Er wird innerhalb der Bundesregierung besprochen werden.

ZUSATZFRAGE KREUTZFELD: Frau Buser, es gibt bisher beim Minister den abstrakten Wunsch und weder eine Vorstellung über den Termin noch eine Vorstellung über die Finanzierung dieses Wunsches. Das ist richtig, ja?

BUSER: Es gilt natürlich, jetzt so schnell wie möglich einen Beitrag auch zur Erreichung der Klimaschutzziele zu leisten. Deswegen wird das natürlich jetzt auch im Rahmen des Klimakabinetts diskutiert werden. Mehr habe ich an der Stelle nicht hinzuzufügen.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, Sie sagten, das Klimakabinett werde wahrscheinlich in fünf Wochen wieder zusammenkommen. Dann wird zum nächsten Mal darüber gesprochen werden. Korrekt?

STS SEIBERT: Ich müsste jetzt schauen, was ich Ihnen genau am vergangenen Mittwoch in Sachen „Termine für das Klimakabinett“ vorgetragen habe. Da gab es eine Reihe von Terminen bis zum Sommer. Wir haben gesagt, dass alle verschiedenen Bereiche, und der Verkehr ist einer davon, auf diesen Terminen beraten und besprochen werden. Mehr kann ich Ihnen dazu nicht sagen.

ZUSATZ JUNG: Sie können vielleicht nachreichen, wann der nächste Termin ist.

STS SEIBERT: Nein. Sie könnten vielleicht nachschauen, was ich am letzten Mittwoch hier in der Bundespressekonferenz gesagt habe. Dafür führen wir ja diese wunderbaren Protokolle, die im Netz usw. zu lesen sind.

FRAGE TANASIICHUK: Herr Seibert, gestern hat der ukrainische Präsident Petro Poroschenko die Möglichkeit eines neuen Treffens im Normandie-Format Anfang Juni oder sogar Ende Mai erwähnt. Er hat in einer Sendung gesagt, dass die Staats- und Regierungschefs über die UN-Friedensmission diskutieren würden. Ich wollte hier fragen, ob diese Pläne schon mit den Partnern besprochen wurden und, wenn ja, wann und wo so ein Treffen stattfinden kann.

STS SEIBERT: Darauf kann ich Ihnen jetzt keine klare Antwort geben. Die Bundeskanzlerin und auch wir haben hier immer wieder gesagt, dass das Normandie-Format ein geeignetes Format ist und es auch in der Vergangenheit war, um die Umsetzung der Minsker Vereinbarungen miteinander zu besprechen. Einen Termin habe ich Ihnen heute nicht anzukündigen.

FRAGE WACKET: An das Finanzministerium zum Zeitplan hinsichtlich der Grundsteuer: Ist weiterhin geplant, das im April ins Kabinett zu bringen, oder hat sich daran jetzt etwas geändert?

WOGATZKI: Wie üblich bestätigen wir hier keine Kabinettstermine. Deswegen kann ich weder etwas bestätigen noch dementieren.

Ich kann Ihnen nur sagen, von hinten gerechnet: Wir müssen zügig arbeiten. Minister Scholz liegt sehr viel daran, eine verfassungskonforme und fristgerechte Grundsteuerreform auf den Weg zu bringen.

FRAGE: Der Wirtschaftsminister hat sich dafür ausgesprochen, möglicherweise die Unternehmenssteuer zu senken. Ich würde das Finanzministerium bitten, eine Bewertung abzugeben.

WOGATZKI: Ich kenne die Äußerungen des Ministers nicht. Wahrscheinlich gab es die heute im Laufe des Tages.

Die Unternehmenssteuer ist ja nur ein Faktor für einen günstigen Standort. Wir sehen, dass der Standort Deutschland sehr gut ist. Die Unternehmen florieren. Wir sehen in der aktuellen Situation keine Notwendigkeit für eine generelle Unternehmenssteuerreform.

Was ich aber sagen kann, ist, dass wir ja in Kürze einen Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von Unternehmen im Bereich „Forschung und Entwicklung“ auf den Weg bringen werden.

ALEMANY: Minister Altmaier hat ja heute seine Frühjahrsprojektion der Bundesregierung vorgestellt und hat in dem Zuge, weil sich die Wachstumszahlen ja ein bisschen eintrüben auf 0,5 Prozent für dieses Jahr , deutlich gemacht, dass wir Wachstumsimpulse für die Menschen, aber auch für die Unternehmen in Deutschland brauchen. Er hat in dem Zuge drei verschiedene Punkte genannt, die er jetzt angehen möchte, zum Beispiel den Vorschlag, ein Moratorium für belastende Maßnahmen zu verabschieden, strukturelle Entlastungen zu diskutieren auch ein längeres Monitoring für Unternehmensbesteuerung einzuführen. Er hat aber auch deutlich gemacht, dass er das natürlich gemeinsam mit dem Finanzminister Scholz besprechen wird.

FRAGE BRAND: Ich habe eine Frage an das Innenministerium. Es geht um die neuen Leitsätze zum Schutz von syrischen Flüchtlingen. Da interessiert mich, ob es inzwischen eine abschließende Billigung dieser neuen Leitsätze durch das Bundesinnenministerium gibt.

Es gab heute einen Bericht darüber, dass bereits nach den neuen Leitsätzen entschieden werde. Stimmt das so bzw. passt das alles zusammen?

Die dritte Frage ist: Wie soll es mit den Leitsätzen weitergehen? Es wurde ja auch berichtet, dass Horst Seehofer von diesen Leitsätzen nicht so überzeugt sei.

SCHMIDT: Vielen Dank. Es geht in Ihrer Frage um die Herkunftsländerleitsätze des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. An dieser Stelle mache ich auch noch einmal den Hinweis, dass diese als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind, sodass ich immer um Verständnis dafür bitte, dass ich auf Einzelheiten dieser Leitsätze sozusagen nicht eingehen kann.

Die abschließende Billigung der aktualisierten Leitsätze durch die Hausleitung ist allerdings in der Tat noch nicht erfolgt, da die fachliche Prüfung noch andauert.

Ich darf noch einmal ganz ausdrücklich klarstellen, dass diese aktualisierten Leitsätze derzeit nicht angewendet werden.

ZUSATZFRAGE BRAND: Wie geht es jetzt weiter?

SCHMIDT: Diese Prüfung der Leitsätze wird aktuell noch intern durchgeführt. Das heißt, das, was an Veränderungen für diese Leitsätze vorgesehen ist, wird noch einmal gegengeprüft. Sie wissen vielleicht, dass diesen Leitsätzen eben eine umfangreiche Wertung aus verschiedenen Quellen zugrunde liegt. Das heißt, verschiedene Elemente sowohl außen- als auch innenpolitische Elemente werden zusammengeführt, um dann in diese Leitsätze gegossen zu werden.

Ganz wichtig ist noch der Hinweis, dass diese amtsinternen Leitsätze eine Orientierung für die Entscheiderinnen und Entscheider des BAMF bieten. Die Leitsätze ersetzen jedoch nicht die individuelle Prüfung und Bewertung der jeweiligen Asylanträge, sondern das erfolgt jeweils noch im Einzelfall durch die Entscheiderin oder den Entscheider.

Wenn die Prüfung bzw. diese Aktualisierung der Leitsätze abgeschlossen sein werden, dann werden sie intern veröffentlicht und den Entscheiderinnen und Entscheidern zur Verfügung gestellt werden. Das ist zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht der Fall.

ZUSATZ BRAND: Es lässt sich also nicht abschätzen, wann das fertig sein wird.

SCHMIDT: Nein, darüber, wie lange das noch dauern wird, kann ich Ihnen im Moment keine Angaben machen. Das ist eine sorgfältige Prüfung, die durchgeführt werden muss. Das ist auch ein umfangreiches Papier. Das wird ein bisschen dauern. Das ist zum jetzigen Zeitpunkt der Sachstand, den ich hier mitgeteilt habe.

FRAGE HOENIG: Herr Flosdorff, es gibt Meldungen darüber, dass vier Standorte der Bundeswehr in Sachsen-Anhalt mit giftigen Chemikalien verunreinigt sind. Das hat das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr in Bonn mitgeteilt. Dazu habe ich die Frage: Ist Ihnen das Problem bekannt?

Wie viele Standorte sind bundesweit betroffen? Können Sie dazu Angaben machen?

Was tun Sie, um dieses Problem mit diesen Chemikalien zu lösen?

FLOSDORFF: Das Bundesamt ist mir bekannt. Das gehört zu uns, unserem nachgeordneten Bereich.

Dieses konkrete Problem ist mir nicht bekannt. Ich habe noch nie davon gehört. Ich müsste mich erst schlaumachen und Ihnen das dann nachreichen.

FRAGE JESSEN: Es geht um die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts aus Baden-Württemberg zu Fahrverboten für Dieselfahrzeuge in Reutlingen. Da hat der Verwaltungsgerichtshof festgelegt, dass die Veränderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom März, den Grenzwert für Stickoxide von 40 Mikrogramm auf 50 Mikrogramm zu ändern, nicht dazu führen könne, dass man Überschreitungen bis hin zu 50 Mikrogramm als unverhältnismäßig ansehen würde, was Fahrverbote angeht. Mit anderen Worten: Fahrverbote wären dann weiter zulässig. Wie kommentieren Sie das, Frau Buser?

BUSER: Das Thema des Bundes-Immissionsschutzgesetzes liegt federführend beim BMU. Vielleicht wird der Kollege dazu etwas ergänzen.

HAUFE: Ja, ich kann dazu die ersten Worte verlieren. – Das Bundes-Immissionsschutzgesetz in seiner veränderten Fassung ist ja erst einmal dazu da, dass es einheitliche Regeln für den Fall von Fahrverboten festlegt. Vor allen Dingen ist es dazu da, einen Anreiz für die Hardwarenachrüstung von Pkw zu bieten und sie zu befördern. Das sind die wesentlichen Regeln des geänderten Gesetzes.

Die Grenze von 50 Mikrogramm als Jahresmittelwert für Stickoxide, die in dem Gesetz festgelegt ist, ist als Orientierungshilfe gedacht, die besagt, dass Kommunen bis zu dieser Überschreitung von 50 Mikrogramm im Jahresmittel bei den Stickoxiden es ohne Fahrverbote schaffen können, wenn sie die richtigen Maßnahmen vornehmen. Das heißt nicht, dass es automatisch so ist. Es gibt Städte, die das schaffen. Zum Beispiel hat die Stadt Darmstadt dies in Verhandlungen hinbekommen.

Hier geht es jetzt um einen neuen Fall. Er geht vielleicht noch weiter; deswegen will ich ihn gar nicht kommentieren, sondern nur zum Verständnis Folgendes hinzufügen: Das Gesetz sagt nicht, es dürfe kein Fahrverbot geben, sondern es sagt, es bestehe eine große Wahrscheinlichkeit für eine Kommune, es bei geringeren Überschreitungen auch ohne Fahrverbot zu schaffen. Wenn die lokale Behörde, wenn die regionale Behörde eines Landes, die für die Luftqualität zuständig ist, zu einer anderen Auffassung kommt oder wenn ein Gericht zu einer anderen Auffassung kommt, dass es in kurzer Zeit nicht möglich sei, die Grenzwerte ohne Fahrverbote einzuhalten, dann steht das nicht gegen das Gesetz.

STS SEIBERT: Ich will nur ganz kurz etwas hinzufügen. Der Kollege aus dem Umweltministerium hat natürlich völlig recht, das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Denn es besteht die Möglichkeit der Revision zum Bundesverwaltungsgericht. Also wird jetzt erst einmal die ausführliche Urteilsbegründung sorgfältig zu prüfen sein.

In diesem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ging es um den Luftreinhalteplan der Stadt Reutlingen. Dazu möchte ich noch etwas Kontext geben.

In den letzten Jahren ist die Entwicklung der Luft in Reutlingen insgesamt erfreulich. 2016 lag der Mittelwert für Stickstoffdioxid bei 66 Mikrogramm; 2017 waren es 60 Mikrogramm, und 2018 waren es 53 Mikrogramm. Sie sehen also eine Richtung. Reutlingen ist eine der Modellstädte, die seit dem vergangenen Jahr vom Bund eine Förderung bekommen, um unter anderen Maßnahmen den öffentlichen Personennahverkehr zu stärken. Das muss natürlich auch erst einmal seine vollen Wirkungen entfalten. Das wollte ich zum Zusammenhang hier sagen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Heißt das also, dass das, was seinerzeit bei der Veränderung des Gesetzes und der Heraufsetzung des Grenzwertes kommuniziert wurde, dass damit nämlich Fahrverbote doch eigentlich unverhältnismäßig seien, Herr Haufe, nach Ihren Worten eher eine Fehlwahrnehmung auf unserer Seite war? War es nicht so gemeint?

HAUFE: Ich bewerte sicherlich nicht die Berichterstattung dazu. Ich habe gerade noch einmal die eigentlichen und wesentlichen Ziele dieser Gesetzesänderung herausgestellt. Dabei ging es nicht um die Mikrogrammgrenze, sondern das Ziel dieses Gesetzes sind einheitliche Regeln im Falle unvermeidlicher Fahrverbote und vor allen Dingen die Hardwarenachrüstung. Das waren aus unserer Sicht die wesentlichen Ziele.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Damit auch ich es klar verstehe: Wären Fahrverbote auch bei einer Überschreitung, die nur bis zu 50 Mikrogramm ginge, nicht unverhältnismäßig?

HAUFE: Es gilt der europäische Grenzwert im Jahresmittel für Stickoxide. Das ist ausschlaggebend. Bei geringeren Überschreitungen kann es unterschiedliche Möglichkeiten geben, diesen zu erreichen. Gerade durch das Engagement unsererseits im Sofortprogramm Saubere Luft ist es im Wesentlichen stärker möglich, bei geringeren Überschreitungen auch ohne Fahrverbote auszukommen. Aber von Stadt zu Stadt sind die Lage und das Engagement unterschiedlich. Deshalb würde ich an dieser Stelle keine Generalisierung vornehmen.

FRAGE SCHMEITZNER: Ich habe eine Frage an das Verkehrsministerium. Es geht um den Stromtrassenverlauf durch Bayern, Stichwort „SuedOstLink“. Wie steht das Ministerium zu der Idee, diese Trasse entlang der Autobahn zu verlegen? Welche Bedingungen bzw. Voraussetzungen müssten dafür gegeben sein?

BUSER: Generell zu unserer Haltung: Das BMVI teilt und unterstützt die Ansicht, dass die Überlegungen, die Erdkabel entlang der A 93 zu verlegen, sowie insbesondere konkrete Informationen zu Planung, Bau und Betrieb der beabsichtigten Anlagen in einer Machbarkeitsstudie der Bundesnetzagentur Betrachtung finden sollten.

ZUSATZFRAGE SCHMEITZNER: Der Betreiber TenneT ist dagegen. Wie hoch sind die Chancen, dass sich die Bundesnetzagentur, die das als mögliche Alternative sieht, durchsetzt?

BUSER: Es liegt in der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur. Wir können, wie gesagt, nur sagen, dass wir die Ansicht teilen und unterstützen, dass man dabei auch diese Betrachtung verfolgen sollte.

FRAGE JUNG: Frau Alemany, gegebenenfalls Herr Seibert, auf der TOP-1-Liste unter den Punkten ohne Aussprache ist von einem Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit die Rede. Frau Alemany, können Sie uns sagen, was es damit auf sich hat?

ALEMANY: Das ist eine technische, formelle Umsetzung der sogenannten geänderten Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A, kurz VOB/A. Dabei handelt es sich aber eher um eine technische Umsetzung.

ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie uns das auf Deutsch erklären?

ALEMANY: Ich versuche es einmal. Die VOB/A so heißt sie, es tut mir leid wird durch den Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen erarbeitet und verabschiedet. Dieser hat jetzt zwei Abschnitte dieser Regelung weiterentwickelt und redaktionell geändert. Die einzelnen redaktionellen Änderungen habe ich leider nicht mitgebracht; ich kann sie Ihnen aber nachreichen.

Materiell ändert sich jedoch nichts.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich freue mich auf die Nachreichung.

Herr Seibert, wie bewertet die Bundesregierung das Urteil in Sachen Böhmermann?

STS SEIBERT: Die Bundesregierung nimmt das Urteil des Verwaltungsgerichts zur Kenntnis.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wird sich die Kanzlerin in Zukunft nicht mehr in die Kunstfreiheit einmischen?

STS SEIBERT: Herr Jung, wir nehmen das Urteil zur Kenntnis. Wir haben unsere Rechtsauffassung vor Gericht dargelegt. Das Gericht hat sein Urteil gefällt und hat dazu eine schriftliche Presseerklärung herausgegeben. Ich empfehle sie zur Lektüre. Wir nehmen das zur Kenntnis. Weiteres habe ich nicht zu sagen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wenn ich als Journalist das jetzt so verstehe, dass sich die Kanzlerin nicht in die Kunstfreiheit einzumischen hat, versteht das die Bundesregierung dann auch so?

STS SEIBERT: Ich empfehle die Lektüre der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin.

ZURUF JUNG: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

STS SEIBERT: Sie ist nicht sehr technisch.

WOGATZKI (zu einer möglichen Absenkung der Mehrwertsteuer bei Fernverkehrstickets der Deutschen Bahn): Ich habe noch eine Nachreichung. Leider lässt sich anhand der Umsatzsteuerstatistik nicht nachweisen, wie viel Umsatzsteuer die Bahn zum Steueraufkommen beiträgt.

FRAGE DUDIN: Ich habe eine Frage an Herrn Burger und vielleicht auch an Herrn Seibert. Das ägyptische Parlament hat gestern zugestimmt, dass die Macht Al-Sisis noch einmal deutlich ausgeweitet wird. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

BURGER: Bei der gestern vom ägyptischen Parlament verabschiedeten Verfassungsänderung handelt es sich um einen Schritt mit weitreichender Bedeutung für die Entwicklung des Landes. Zu befürchten ist, dass im Zuge der Verfassungsänderungen die Rolle der Exekutive und der Streitkräfte ausgeweitet sowie friedliche demokratische Machtwechsel erschwert werden könnten. Unser gemeinsames Interesse an Stabilität in Ägypten erfordert aber auch künftig die Möglichkeit politischer Debatten und Spielräume für die Zivilgesellschaft.

Die Bundesregierung hofft, dass dieses gemeinsame Interesse im Meinungsbildungsprozess angemessene Berücksichtigung findet und dass sich künftig, etwa anlässlich des angekündigten neuen NGO-Gesetzes, auch wieder mehr Räume für die Zivilgesellschaft öffnen.

Zur Einordnung ist noch anzumerken, dass diese Verfassungsänderungen noch im Rahmen eines für Ende April angesetzten Referendums bestätigt werden müssen.

ZUSATZFRAGE DUDIN: Das waren jetzt Worte. Bekanntlich gibt Präsident Al-Sisi nicht so viel auf Worte. Gibt es etwas, wodurch die Regierung in Ägypten auch spüren kann, dass Deutschland große Sorgen hat?

BURGER: Das ist, wie gesagt, die Einschätzung, die ich zum jetzigen Zeitpunkt dazu abgeben kann. Ich habe auch darauf hingewiesen, dass diese Verfassungsänderungen noch nicht in Kraft treten, sondern dass dazu noch ein weiterer Verfahrensschritt notwendig ist.

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