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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 13. Mai 2019

Themen: Clankriminalität in Deutschland, Konflikt zwischen USA und Iran, Klimapolitik, Grundsteuer, Mindestvergütung für Auszubildende, Europawahl, Mordfall Khashoggi

Ohne naive Fragen heute.

 

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 13. Mai 2019:

ALTER: Ich möchte noch einmal zurückkommen auf Berichterstattung vom vergangenen Wochenende zur Thematik Clankriminalität. Es sind verschiedentlich Berichte in den Zeitungen gewesen, u. a. im „Tagesspiegel“. Der Innensenator Berlins hat vom Bund ein stärkeres Engagement gefordert. Dazu möchte ich Ihnen gern folgendes Zitat des Bundesinnenministers verlesen:

„Die Bekämpfung der Clankriminalität genießt für mich herausgehobene Priorität. Das Bundeskriminalamt hat bereits in meinem Auftrag ein Fachkonzept des Bundes erarbeitet und mit den betroffenen Landeskriminalämtern erörtert. Gegenstand dieses Konzeptes ist die Frage, wie der Bund die Länder im Rahmen ihrer obliegenden Polizeihoheit noch stärker unterstützen kann. Ich bin davon überzeugt, dass wir hier die in unserem Land zur Verfügung stehenden Ressourcen voll ausschöpfen müssen. Der Rechtsstaat muss sich gegen diese kriminellen Subkulturen durchsetzen. Ich habe daher den Ländern jede Unterstützung angeboten. Das Thema wird zudem im Rahmen der Innenministerkonferenz im Juli erneut eine Rolle spielen. Ich werde unser Konzept dort politisch einbringen.“

FRAGE JOLKVER: Herr Alter, ich gehe davon aus, dass das ein Teil der Antwort auf die Frage ist, die ich Ihnen am Freitag zur tschetschenischen Clankriminalität gestellt habe. Sie wollten dazu etwas nachreichen. Ich hatte drei Fragen gestellt.

Zum einen: Was unternimmt der Bund dagegen? Das war ja wohl die Antwort. Die zweite Frage war, wie viele kriminelle Tschetschenen in einem bestimmten Zeitraum abgeschoben wurden, zum Beispiel in diesem Jahr. Die dritte Frage war, wie sich die Zusammenarbeit mit den russischen Diensten darüber gestaltet.

ALTER: Mich wundert, dass Sie die Antwort nicht erhalten haben. Ich habe das am Freitag noch auf den Weg gegeben. Aber ich kann gern hier noch einmal sagen, was mir vorliegt.

Also zu Ihrer konkreten Frage ist es so: Es gibt unter Federführung des Bundeskriminalamtes eine Projektgruppe, die sich speziell mit Aspekten nordkaukasisch dominierender OK-Gruppierungen befasst. Ziel ist es, nordkaukasische Tätergruppierungen durch Unterstützung laufender Ermittlungen und Initiierung neuer Ermittlungsverfahren strafrechtlich zu verfolgen. Aber auch verwaltungsrechtliche, insbesondere aufenthaltsrechtliche und gewerberechtliche Maßnahmen spielen hier eine Rolle. Sämtliche Maßnahmen haben zum Ziel, den organisierten kriminellen Strukturen mit einem ganzheitlichen Bekämpfungsansatz wirkungsvoll entgegenzutreten.

Ich habe hier nicht die Anzahl der Straftaten dieser Bevölkerungsgruppen vorliegen. Ich kann Ihnen aber sagen, dass im Zeitraum von Januar bis März dieses Jahres 268 russische Staatsangehörige abgeschoben worden sind. Eine statistische Erfassung von Bevölkerungsgruppen findet nicht statt, sondern wir erheben statistisch anhand der Staatsangehörigkeit.

Darüber hinaus habe ich Ihnen am Freitag schon gesagt, dass die Sicherheitsbehörden auch mit ihren Partnern im Ausland zusammenarbeiten, wenn dies in der Sache geboten ist. Daran ergibt sich keine Änderung.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Was ist mit gewerberechtlichen Maßnahmen gemeint?

ALTER: Das ist, wenn man die Maßnahmen des Gewerberechts ausschöpfen kann, um kriminelle Handlungen einzudämmen. Dann werden natürlich auch diese Aspekte einbezogen. Also es geht darum, einen gesamtheitlichen Ansatz zu verfolgen und sämtliche Möglichkeiten in den Blick zu nehmen, die das deutsche Recht bietet. Ich habe jetzt kein konkretes Beispiel für Sie parat.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Geht es eventuell um diese Sicherheitsdienste, die die Tschetschenen ja in Berlin ausüben, zum Beispiel auch zur Bewachung von Polizeidienststellen?

ALTER: Mir liegt über das hinaus, was ich gerade gesagt habe, nichts Konkretes vor.

FRAGE DR. RINKE: Ich würde gern Herrn Seibert fragen: Wie besorgt ist die Bundesregierung über die Eskalation, die sich zwischen den USA und Iran andeutet? Was kann Europa tun?

Eine zusätzliche Frage an Frau Adebahr zum Gespräch von Mike Pompeo mit den EU-Außenministern: Wie besorgt sind Sie, dass die Einheit der Europäer, die bei dem Thema ja sowieso ziemlich fragil ist, durch diese Eskalation zwischen den Amerikanern und Iranern weiter aufgebrochen werden könnte?

STS SEIBERT: Sie stellen Ihre Frage an dem Tag, an dem die Außenminister der EU in Brüssel mit dem amerikanischen Außenminister Mike Pompeo zusammentreffen, um genau darüber zu beraten, die jüngsten Entwicklungen bezüglich des Iran und die aktuelle Situation im Nahen und Mittleren Osten. Ich würde den Beratungen nicht gern vorgreifen. Aber es ist sicher gut, dass sie heute stattfinden.

Wir haben mehrfach erklärt ich kann das jetzt nur wiederholen , dass wir als europäische Unterzeichner des JCPOA das Interesse haben, dieses auch aufrechtzuerhalten, sofern und solange der Iran seinen Verpflichtungen aus diesem Abkommen inhaltlich voll nachkommt. Wir die Bundeskanzlerin hat darauf in der vergangenen Woche ausdrücklich hingewiesen sind auch sicher, dass es auch im iranischen Interesse ist, dieses Abkommen aufrechtzuerhalten. Wie gesagt: Heute gibt es eine Begegnung und ein wichtiges Gespräch der Außenminister, auch unseres deutschen Außenministers Heiko Maas, mit dem amerikanischen.

ADEBAHR: Das ist in Brüssel eine „evolving situation“. Der amerikanische Außenminister wird gegen Mittag dort erwartet. In welchem genauen Format die Gespräche heute zustande kommen, dass muss sich anhand der Terminpläne der einzelnen Außenminister entscheiden. Sicher ist, dass es Gespräche geben wird. Wie genau sich das abrollen wird, das kann ich von hier aus zu dieser Uhrzeit noch nicht sagen.

Ich denke, die E3 mit der EU haben bisher eine sehr starke Geschlossenheit gezeigt. Ich habe keinen Anlass daran zu zweifeln. Sie treffen sich auch heute. Dieses Treffen wird es geben, um geschlossen die gemeinsame Haltung zu beraten und um auch zu beraten, welche Schritte jetzt in der aktuellen Situation, in der wir uns befinden, zu unternehmen sind.

FRAGE TOWFIGH NIA: Frau Adebahr, die Grünen haben den Außenminister aufgefordert, in den Iran zu reisen, um in dem Atomkonflikt zu vermitteln. Können Sie dazu etwas sagen?

Eine zweite Frage: Die Vereinigten Staaten haben weitere Kriegsschiffe und Patriot-Raketen in den Persischen Golf verlegt. Sehen Sie hier eine erhöhte Gefahr für einen Krieg zwischen Iran und den Vereinigten Staaten?

ADEBAHR: Zur zweiten Frage würde ich gern auf die Äußerungen des Bundesaußenministers verweisen, die er gestern einer großen deutschen Sonntagszeitung gegeben hat, dass es darum geht, eine Eskalation in der Region, die wir nicht brauchen, weiter zu verhindern, und das unser Appell an alle ist.

Zur Frage einer Reise: Es ist so, dass wir die Bundesregierung, Vertreter der Bundesregierung, der Bundesaußenminister mit Iran in einem ganz kontinuierlichen Dialog stehen, der uns wichtig ist. Das sind Gesprächskanäle, die wir offenhalten wollen und die wir nutzen. Der Außenminister hat Herrn Sarif letztes Jahr im September bei der UN-Generalversammlung getroffen. Er hat ihn im November bei einer Afghanistan-Konferenz in Genf getroffen. Er hat im Februar mit ihm telefoniert, und er hat ihn ich glaube, das war der 17.02. auf der Münchner Sicherheitskonferenz gesprochen. Das heißt, da sind ganz etablierte und enge Kanäle. Unsere Politische Direktorin war kürzlich da. Auch unser Abteilungsleiter für den Nahen und Mittleren Osten war dort. Insofern gibt es da Gespräche. Die sind uns wichtig; denn es gibt, wie die Situation gerade zeigt, einiges zu besprechen.

ZUSATZFRAGE TOWFIGH NIA: Sehen Sie momentan keinen Bedarf für solch eine Reise? Gibt es keine Pläne für solch eine Reise, auch nicht vor dem Hintergrund einer realen Kriegsgefahr?

ADEBAHR: Wir bewegen uns in dem Dossier gemeinsam mit unseren europäischen Partnern, und das erfordert auch eine enge Abstimmung. Die Gesprächskanäle sind da. Reisen würden wir dann ankündigen, wenn sie anzukündigen sind.

FRAGE: Frau Adebahr, Frau Mogherini hat heute in Brüssel als Reaktion auf die 60-Tage-Frist gegenüber dem Iran gesagt: „Wir brauchen 120 Tage Zeit.“ Falls der Iran wirklich bereit sein sollte, diese 120-Tage-Frist zu gewähren, was wird dann Ihrer Meinung nach folgen? Wie kann die EU den Verpflichtungen nachkommen?

ADEBAHR: Sie sprechen hier jetzt ein Zitat an, das ich nicht kenne und auf das ich deswegen sehr ungern reagieren würde. Sie sagen ja, Frau Mogherini habe das heute gesagt. Das müsste ich wirklich erst einmal nachlesen.

Wir haben uns hier ja schon mehrfach dazu erklärt, dass wir gemeinsam mit den E3-Partnern Anstrengungen unternehmen, um legitimen Handel mit dem Iran eben auch weiterhin zu ermöglichen, insbesondere dadurch, dass wir dafür einen Zahlungskanal zur Verfügung stellen wollen. Dabei sind große Fortschritte erreicht worden. Es bedarf aber noch der weiteren intensiven Zusammenarbeit zwischen den E3 und dem Iran, um das operativ zu machen. Natürlich auch die Bundeskanzlerin hat darauf hingewiesen müssen wir realistisch bleiben. Das wird die Wirkung extraterritorialer Sanktionen nicht vollständig kompensieren können.

ZUSATZFRAGE: Ihnen ist doch bekannt, dass die EU die 60-Tage-Frist abgelehnt hat. Ist Ihnen also nicht bekannt, welche Entwicklung es danach gab?

STS SEIBERT: Das ist ja etwas anderes. Sie haben uns ja mit einem anderen Zitat konfrontiert.

ZUSATZ: Ja.

STS SEIBERT: Genau.

ZUSATZFRAGE: Und das kennen Sie nicht?

STS SEIBERT: Dieses Zitat kennen wir nicht, und deswegen würde ich es gerne erst einmal kennenlernen, bevor ich es jetzt für die Bundesregierung kommentiere.

ZUSATZFRAGE: Können Sie die Schritte, die die EU in Bezug auf Handel mit dem Iran unternehmen würde, vielleicht etwas näher umschreiben?

ADEBAHR: Da würde ich Sie gerne auf das verweisen, was der Außenminister heute Morgen in Brüssel dazu gesagt hat, was heute am Tag ansteht, welche Gespräche anstehen und was wir vorhaben. Wir haben das hier referiert, aber damit haben Sie ein ganz frisches Zitat vom Außenminister.

FRAGE DR. DELFS: Herr Seibert, Herr Pompeo ändert ja öfter ganz kurzfristig seine Reisepläne. Gibt es vielleicht jetzt, wo er schon in Brüssel ist, Pläne dafür, dass er auch noch nach Berlin kommt? Gibt es dafür irgendeine Anfrage?

ADEBAHR: Wir arbeiten weiter an einem Termin. Das Gespräch in Brüssel soll den Besuch bei uns nicht ersetzen. Das ist unser Stand. Aber wir arbeiten weiter an einem Termin.

Das, was Sie ansprechen, ist uns im Moment nicht bekannt. Es geht darum, heute in Brüssel zusammenzukommen und da einen Slot für das Thema Iran zu finden.

FRAGE DR. RINKE: Ich weiß jetzt nicht genau, wer der richtige Ansprechpartner ist; wahrscheinlich ist es Frau Adebahr. Gibt es eigentlich zum Beispiel Gespräche mit den Chinesen und Indern, weil die Amerikaner ihre Sanktionen ja anders als die Europäer auf die Ölexporte ausgeweitet haben, und die sind ja die Haupteinnahmequelle, die der Iran noch hat? Gibt es da also Gespräche darüber, dass diejenigen, die das Atomkommen unterstützen, eine gemeinsame Haltung einnehmen?

ADEBAHR: Es gibt Gespräche mit den beiden Partnern im Rahmen des JCPOA. Das sind Russland und China. Staatssekretär Michaelis war auch kürzlich in China und hat eine ganze Bandbreite an Gesprächsthemen besprochen. Ich könnte jetzt aktuell nichts von spezifisch dazu stattfindenden Gesprächen mit Indien berichten.

FRAGE: Niels Annen hat am Wochenende gesagt, dass die US-Politik bezüglich des Irans illegal sei, „doch der Iran sollte nicht dem Missverständnis unterliegen, dass wir deshalb illegales iranisches Verhalten akzeptieren könnten“. Bewertet die Bundesregierung denn die momentane Handlung des Irans als illegal?

ADEBAHR: Ich habe das Zitat von Herrn Annen ich weiß nicht genau, wo er das gemacht hat jetzt nicht im Ohr. Ich könnte mir vorstellen, dass es dabei darum geht, dass wir die iranische Rolle in der Region also beispielsweise seine Unterstützung oder seiner Handlungen im Syrien-Konflikt und im Jemen-Konflikt sowie auch, was die Hisbollah angeht nicht gutheißen und dabei mit dem Iran einfach auch Probleme haben, und dass dies der Hintergrund dieser Aussage ist. Dass das so ist, haben wir, glaube ich, alle oft und mehrfach dargelegt.

ZUSATZFRAGE: Meine Frage lautete aber, ob die Bundesregierung das gegenwärtige iranische Vorgehen als illegal bezeichnen würde oder es so einstuft.

ADEBAHR: Dann müssten Sie sagen, welches gegenwärtige Vorgehen des Iran Sie meinen.

ZUSATZ: Zum Beispiel dieses sogenannte Ultimatum von 60 Tagen.

ADEBAHR: Da verweise ich Sie gerne darauf, wie wir darauf politisch reagiert haben, sowie auf die Erklärung des Außenministers, dass wir diesen Schritt nicht gutheißen, dass wir uns wünschen, dass das JCPOA erhalten bleibt und dass wir uns daran halten, solange sich der Iran daran hält, und zwar ohne Abstriche. Das ist unsere Reaktion darauf. Die haben wir direkt danach abgegeben, als diese Erklärung des Iran herauskam.

FRAGE KREUTZFELDT: Ich wollte noch einmal nach der Klimapolitik fragen. Beim Gipfel in Rumänien gab es ja die Aussage der Kanzlerin, dass man sich der neuen Klimainitiative der zehn anderen Länder nicht anschließe. Die Umweltministerin hat das heute Morgen kritisiert und gesagt, sie gehe davon aus, dass die Entscheidung nicht endgültig sei, und gesagt, dass sie es sinnvoll fände, wenn Deutschland dieser Initiative beitreten würde. Mich würde interessieren: Wann und wo wird diese Entscheidung fallen und die Diskussion darüber geführt werden? Ist das eine Sache, die das Kabinett als Ganzes entscheidet, oder wer entscheidet so etwas?

Zum anderen wollte ich noch einmal nach dem Klimaschutzgesetz fragen, hinsichtlich dessen wir hier gerade direkt vor dieser Veranstaltung Eckpunkte von Agora vorgestellt bekommen haben. Wie sieht da eigentlich im Moment der Zeitplan der Regierung aus? Die Eckpunkte gibt es ja schon lange, und der Entwurf liegt immer noch für die Frühkoordinierung im Kanzleramt. Hat der sich eigentlich schon irgendwie weiterentwickelt, oder ist der da irgendwo verloren gegangen?

STS SEIBERT: Ich kann ja gerne einmal anfangen. Verloren gegangen ist natürlich gar nichts. Die Bundesregierung hat einen Kabinettsausschuss „Klimaschutz“ eingesetzt. Wir haben Ihnen berichtet, was der sich jetzt für die nächsten Arbeitsschritte vorgenommen hat. Dabei wird es darum gehen, jeden einzelnen Sektor zu betrachten und zu fragen, was der für einen Beitrag zur Erreichung unserer Klimaschutzziele 2030 leisten kann. Außerdem wird es darum gehen, das große Thema der Bepreisung von CO2 miteinander zu beraten. Das sind die nächsten Schritte im Klimakabinett. Insgesamt geht es eben darum, das geeignete Maßnahmenpaket zu erarbeiten, damit wir die Klimaziele 2030 erreichen, was unsere feste Absicht ist.

Aktuell gibt es natürlich eine Debatte darüber, wie dieses Maßnahmenpaket aussehen wird. Das wird in den nächsten Sitzungen des Klimakabinetts eine große Rolle spielen. Es wird ein Gutachten von Herrn Edenhofer vom Potsdam-Institut und Herrn Schmidt vom Wirtschaftssachverständigenrat geben. Das wird diese Debatte sozusagen auch noch einmal unterfüttern.

ZUSATZFRAGE KREUTZFELDT: Wann ist damit zu rechnen, dass der Gesetzentwurf sozusagen den nächsten Schritt macht und in die Ressortabstimmung geht?

STS SEIBERT: Diesen Zeitplan kann ich Ihnen jetzt hier nicht nennen. Wir werden die verschiedenen Optionen in den nächsten Wochen und Monaten diskutieren. Das Ziel ist natürlich, in diesem Jahr die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.

ZUSATZFRAGE KREUTZFELDT: Meine erste Frage war, wer über die neue Initiative auf EU-Ebene wann und wie entscheidet.

STS SEIBERT: Die Bundeskanzlerin hat auch in Sibiu darauf hingewiesen, dass für uns als Bundesregierung insgesamt der Klimaschutzplan 2050 gilt. Diesen haben wir gemeinsam in einem langen und umfassenden Prozess beschlossen. Er legt Ziele fest, auf die wir uns einigen konnten. Diese Ziele sind, was das Jahr 2050 betrifft, anders, als es sich die neun europäischen Mitgliedsstaaten auf die Fahnen geschrieben haben, die in Sibiu mit ihrer Initiative vorangegangen sind. Das ist jedem augenfällig, der es liest. Über die gemeinsame Grundlage unserer Arbeit, den Klimaschutzplan 2050, können wir natürlich nicht mit einem Federstrich hinweggehen.

Gleichwohl hat die Bundeskanzlerin in Sibiu sehr klar gesagt, dass sie diese Initiative in vielen Elementen unterstützt, vor allem auch in der ziemlich anspruchsvollen Zielsetzung, 25 Prozent der künftigen Ausgaben aus dem europäischen Haushalt für Maßnahmen zu verwenden, die dem Klimaschutz zugutekommen.

Unser Fokus ist jetzt erst einmal die Erreichung der Ziele 2030. Dies bespricht die Bundeskanzlerin auf europäischer Ebene mit den Kollegen Staats- und Regierungschefs, und es lassen sich entsprechende Initiativen finden, wie man das gemeinsam erreicht.

HAUFE: Zum Prozess bezüglich der Macron-Initiative, den Sie ansprachen: Im Juni werden die Staats- und Regierungschefs in der Europäischen Union über das Thema des Klimaschutzes beraten. Dann steht auch das Thema der Treibhausgasneutralität als Zielstellung auf der Tagesordnung. Deswegen wurde diese Initiative seitens Frankreichs und anderer Staaten unternommen. Das wird auch für die Bundesregierung der Anlass sein, um das Thema noch einmal aufzugreifen. Die Bundesumweltministerin ist ja nicht die einzige Ministerin, die sich dabei eher an der Seite Frankreichs sieht.

STS SEIBERT: Eines darf ich vielleicht noch ergänzen. Wie der Kollege sagt, ging es in Sibiu und wird es im Juni beim Europäischen Rat darum gehen, die Schwerpunkte der politischen Arbeit der Europäischen Union für den nächsten institutionellen Zyklus festzulegen. Deutschland, die Bundesregierung, ist der festen Überzeugung, dass Klimapolitik einer dieser Schwerpunkte sein soll. Darin sehen wir uns völlig einig mit den neun Mitgliedsstaaten, die die Initiative vorgetragen haben, und deswegen ist es auch eine gute Initiative, nämlich um klarzumachen, dass das ein Schwerpunkt sein muss.

In Sibiu ging es erst einmal darum, eine erste Orientierung miteinander vorzunehmen. Im Juni in Brüssel im Europäischen Rat wird es schon darum gehen, Schwerpunkte auch wirklich festzuschreiben. Klimapolitik gehört nach unserer festen Überzeugung dazu.

FRAGE DR. RINKE: Heißt das, dass die Bundesregierung vor dem EU-Gipfel eine abgestimmte und möglicherweise neue Meinung zu den Klimaschutzzielen 2050 hat? Denn dann müsste sich die Bundeskanzlerin ja bekennen, ob sie sich hinter den Plan „null Kohlenstoff bis 2050“ stellt oder nicht.

STS SEIBERT: Ich will den Beratungen, die im beispielsweise Klimakabinett noch in diesem Monat und dann auch im Juni noch einmal geführt werden, hier nicht vorgreifen. Ich habe gesagt, dass unser Fokus erst einmal darauf liegt, die Ziele 2030 verlässlich einzuhalten, was für uns wie für andere Staaten in Europa eine anspruchsvolle Aufgabe ist.

FRAGE KREUTZFELDT: Dazu noch eine Frage an das Wirtschaftsministerium: Vor etwa zwei Wochen wurde hier angekündigt, dass auch Sie noch ein eigenes weiteres Gutachten zum Thema der CO2-Bepreisung planten. Gibt es schon etwas Neues dazu? Wann wurde der Auftrag vergeben, und wann soll das Gutachten vorliegen?

WAGNER: Das Gutachten zur Frage der CO2-Bepreisung soll vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung erarbeitet werden. Meiner Kenntnis nach ist der Auftrag noch nicht förmlich erteilt. Wir werden es Ihnen mitteilen, wenn das geschehen ist. Darüber stimmt sich insbesondere auch die Bundesregierung ab, und es wird mit den anderen beteiligten Ressorts besprochen, wie der Auftrag genau lauten soll. Denn es soll ja ein Gutachten sein, das am Schluss der ganzen Bundesregierung und auch dem Klimakabinett hilft. Deswegen wird das vorher noch mit den Kolleginnen und Kollegen im Kabinett und den anderen Ressorts besprochen. Dann werden wir das alsbald formell beauftragen.

FRAGE WEISE: Frau Wogatzki, am Freitag gab es bei Ihnen im Ministerium eine Anhörung mit Experten zum Thema der Grundsteuer. Welche Erkenntnisse haben Sie und der Minister dort gewinnen können, speziell fokussiert auf eine eventuelle Öffnungsklausel im Gesetzentwurf?

Daran anschließend die Frage: Steht Ihrer Auffassung nach der Kabinettsbefassung derzeit noch etwas im Wege?

WOGATZKI: Danke für die Frage. Ich kann Ihnen mitteilen, dass die Gespräche gut verlaufen sind und wir hoffen, dass wir aufgrund dieser Gespräche zu einer schnellen, guten und vor allem verfassungskonformen Lösung kommen werden. Mehr kann ich Ihnen zur weiteren Zeitplanung im Kabinett nicht sagen.

ZUSATZFRAGE WEISE: Dann wiederhole ich die inhaltliche Frage: Gab es neue Erkenntnisse, oder war es am Freitag ein Austausch bekannter Positionen?

WOGATZKI: Ich kann Ihnen nur sagen, dass die Gespräche gut verliefen und dass wir hoffen, auf dieser Basis zu einer schnellen Lösung zu kommen.

FRAGE DR. RINKE: Haben sich beim Bundesfinanzminister Lockerungen gegenüber der Forderung ergeben, Öffnungsklauseln in welcher Form auch immer innerhalb des Gesetzes zu akzeptieren?

WOGATZKI: Ich kann Ihnen nicht mehr dazu sagen. Ich kann Ihnen aber sagen, dass das Angebot einer Diskussion über diese Fragen vom Finanzminister selbst kam. Deswegen würde ich ihm eine so rigide Haltung, wie Sie sie impliziert haben, gar nicht unterstellen wollen.

FRAGE: Hat sich innerhalb der Bundesregierung eine Klärung dazu ergeben, ob man sich nun bei der Grundsteuer in einer Ressortabstimmung befindet, oder ist man darüber immer noch uneins?

WOGATZKI: Dazu bedarf es keiner Klärung, weil die Ressortabstimmung läuft. Sie wurde eingeleitet. Sie wurde aber gleichzeitig mit dem Hinweis eingeleitet, dass das Hearing oder Symposium Freitag stattfinden solle. Sie wurde nicht gestoppt oder angehalten, sondern läuft einfach weiter.

ZUSATZFRAGE: Sieht das Kanzleramt dies auch so?

STS SEIBERT: Ich habe dazu nichts anderes beizutragen.

FRAGE LANGE: Eine Frage an das Arbeitsministerium zur Mindestvergütung für Auszubildende: Frau Karliczek will das offenbar mit einer Grenze von 515 Euro am Mittwoch ins Kabinett bringen. Herr Heil hatte deutlich höhere Grenzen gefordert. Er hatte sich in diesem Punkt den Forderungen der Gewerkschaften angeschlossen. Ich hätte gern eine Stellungnahme Ihres Ministeriums zu diesem Vorstoß.

EHRENTRAUT: Wie Sie schon sagten, ist das Bildungsministerium für die Mindestvergütung für Auszubildende zuständig. Die Kabinettsbefassung damit steht aus. Daher werde ich das heute nicht kommentieren können.

ZUSATZFRAGE LANGE: Korrigieren Sie mich, wenn ich mich irre, aber die Mindestvergütung, die Herr Heil gefordert hat, betrug 660 Euro. Das ist erheblich mehr. Hält Herr Heil an dieser Forderung fest?

EHRENTRAUT: Ich bitte um etwas Geduld. Wir müssen jetzt erst einmal abwarten, was im Kabinett vorgeschlagen wird. Dann wird man sich dazu sicherlich verhalten können.

ZUSATZFRAGE LANGE: Ich verstehe das nicht. Es gibt eine Forderung oder Festlegung aus dem Bildungsministerium, die auch schon länger bekannt ist, und es gibt eine von Ihnen. Warum wollen Sie das jetzt noch nicht sagen?

EHRENTRAUT: Weil das Kabinett dazu noch nicht getagt hat. Erst dann, wenn das passiert ist, wird man sich dazu verhalten können.

FRAGE: An das Bildungsministerium: Gibt es eigentlich Erkenntnisse darüber, wo der durchschnittliche Ausbildungslohn momentan liegt, von welchem Niveau wir da also kommen?

Wie gehen Sie mit Tarifbindungen in dem Bereich dann um?

STRÜDER: Eine verbindliche Statistik gibt es soweit nicht. Es gibt vom BIBB und anderen Institutionen Werte, die unterschiedlich berechnet werden; da müsste man jeweils in den Fußnoten schauen, wie die Statistik sich zusammensetzt.

In der Vorlage, die jetzt in die Ressortabstimmung geschickt wurde, ist ganz klar enthalten, dass die Tarifbindung gilt. Wenn es einen Tarifvertrag gibt, dann geht der vor.

ZUSATZFRAGE: Haben Sie eigentlich das Okay vom Finanzministerium, was die Finanzierung betrifft?

STRÜDER: Die Gesetzesvorlage ist jetzt in der Ressortabstimmung, und dann schauen wir einmal, wie es im Kabinett ankommt.

FRAGE DR. RINKE: Dann möchte ich die Frage an das Finanzministerium weiterleiten: Haben Sie dazu schon eine Position oder warten Sie jetzt auch ab, was das Kabinett dann beraten wird?

WOGATZKI: Ich würde auch auf das Kabinett warten.

FRAGE: Es geht um die Europawahlen. Die EU-Justizkommissarin Věra Jourová hat vor Manipulationen gewarnt, insbesondere durch Russland. Auch der litauische Außenminister hat sich diesbezüglich geäußert und hat gemeint, man dürfe nicht naiv sein; Moskau versuche, in der EU einen Dauerzustand der Instabilität zu schaffen. Liegen der Bundesregierung irgendwelche Erkenntnisse vor, dass es Absichten gibt, die Europawahlen zu manipulieren, beispielsweise seitens Russlands?

STS SEIBERT: Über konkrete Fälle kann ich Ihnen hier nicht berichten. Gesteigerte Aufmerksamkeit ist bei diesem Thema aber seit geraumer Zeit nicht nur geboten, sondern wird auch praktiziert in Deutschland wie auf europäischer Ebene.

ADEBAHR: Die EU hat eine Einheit namens StratCom; das sind Kolleginnen und Kollegen, die sich mit Informationsbeschaffung und Monitoring beschäftigen. Das ist eine Einrichtung, die es, glaube ich, noch nicht sehr lange gibt und die auch Deutschland unterstützt.

ZUSATZFRAGE: Erkenntnisse liegen der Bundesregierung demnach aber nicht vor, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe?

STS SEIBERT: Unsere gesteigerte Aufmerksamkeit ist nicht grundlos. Wir beobachten aufmerksam und das tut zum Beispiel auch diese europäische Einheit Aktivitäten verschiedener internationaler Quellen im Netz. Darunter sind auch russische.

FRAGE TOWFIGH NIA: Frau Adebahr, eine Frage zum Mordfall Khashoggi: Hat die Bundesregierung irgendwelche neuen Erkenntnisse von Saudi-Arabien in diesem Fall erhalten? Wie sieht die Bundesregierung grundsätzlich die Bemühungen Riads zur Aufklärung dieses Falls an, die sich jetzt ja schon monatelang hinzieht?

ADEBAHR: An unserer Grundposition in diesem Fall die haben wir hier mehrfach dargelegt hat sich, denke ich, nichts geändert. Was die letzten Entwicklungen und unseren Dialog mit Saudi-Arabien betrifft, so müsste ich Ihnen das nachreichen, wenn es dazu etwas gibt.

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