Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Besuch eines Turbinenwerks der Siemens AG, Teilnahme am zweiten sächsischen Frauennetzwerktreffen, Empfang der Ministerpräsidentin der Republik Moldau, Kabinettssitzung, Kabinettsausschuss „Klimaschutz“, feierliches Gelöbnis von Rekrutinnen und Rekruten der Bundeswehr, Feierstunde zum Gedenken an den Widerstand gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft), Teilnahme des Bundesaußenministers am Petersburger Dialog, Vorschlag des ukrainischen Präsidenten zur Erweiterung des Normandie-Formats, 65. Geburtstag der Bundeskanzlerin, Kostenübernahme für homöopathische Leistungen durch Krankenkassen, Berichte über erhöhte Unfallzahlen von E-Rollerfahrern, Gesetzentwurf über die Einführung eines staatlichen Tierwohllabels, Rüstungsexportgenehmigungspolitik, Rechtsextremismus/sogenannte Todeslisten, Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin bezüglich der Rückholung von Angehörigen von IS-Kämpfern nach Deutschland, Seenotrettung im Mittelmeer, Abberufung eines Vorstandsmitgliedes der Bundesagentur für Arbeit, Antrag von Nachfahren von Holocaust-Überlebenden in Großbritannien auf Erteilung der deutschen Staatsbürgerschaft
Naive Fragen zu:
Homöopathie (ab 13:20)
– was halten Sie denn von Homöopathie an sich? Ist das wirksam, ist das gut? (ab 14:58)
– also Sie sehen Homöopathie als Behandlungsmethode an, dass das in Ordnung ist…?
– obwohl sie nachweislich nicht wirksam sind?
Rüstungsexporte (ab 20:52)
– zum Zwischenbericht: wir lernen, dass die ach so restriktive Rüstungsexportpolitik doch nicht so gut funktioniert. Im ersten halben Jahr 2019 wurden mehr Waffen und Rüstung im Wert exportiert als im gesamten letzten Jahr. Herr Seibert, wollen Sie da weiter von „restriktiv“ sprechen? Und warum werden trotz der Ansage, dass keine Beteiligte am Jemenkrieg beliefert werden, in den Top 10 drei Staaten sind, Ägypten, VAE und die USA – wie kann das sein?
– Sehen Sie als BMWI überhaupt, dass die Ägypter, Emiratis und Amerikaner im Jemen beteiligt sind?
– Wie viele Anträge wurden bisher abgelehnt? Im Gesamtbericht 2018 haben Sie die Zahlen ja genannt.
– im gesamten Jahr 2018 wurden 99,2% der Anträge genehmigt, Herr Seibert. Sie sagten hier mal, dass wenn alle Anträge genehmigt werden, man nicht von „restriktiv“ reden kann. Bei 99,2% kann man nicht von „restriktiv“ reden. Können Sie uns ein objektives Tool sagen, wie wir „restriktiv“ kontrollieren können? „Gründlich geprüft“ ist ja eine subjektive Einschätzung.
Rechtsextremismus (ab 31:42)
– das BAMF hat eingeräumt, dass es einen Rechtsextremisten beschäftigt hatte, der für die Abwicklung von Dublin-Verfahren zuständig war. Das BAMF räumte auch ein, dass es in der Vergangenheit schon Fälle gab. Von welchem Zeitraum reden wir und von wie vielen? (ab 34:50)
– welchen Stellenwert hat dieser Fall für den Minister?
Bundesagentur für Arbeit (ab 44:59)
– es geht um die Abberufung von Valerie Holsboer. Da hat der Verwaltungsrat der Bundesagentur heute beschlossen, dass sie ihren Vorstandsposten räumen muss. Wie steht die Bundesregierung dazu und ob sie die Abberufung bestätigen wird, was sie ja muss?
– wer entscheidet das am Ende? Minister Heil, Frau Merkel?
– gab es schon mal einen Verwaltungsratbeschluss, dem die Bundesregierung nicht zugestimmt hat?
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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 12. Juli 2019:
STS SEIBERT (zu den Terminen der Bundeskanzlerin): Einen schönen guten Tag auch von mir! Es beginnt am Montag, den 15. Juli, mit einer Reise der Bundeskanzlerin nach Sachsen. Sie hat dort zwei Termine, den ersten am Nachmittag in Görlitz im dortigen Turbinenwerk der Siemens AG. Es wird gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden von Siemens, Joe Kaeser, und dem sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer einen Firmenrundgang und anschließend eine Dialogveranstaltung mit den Mitarbeitern der Firma geben. Zum Schluss gibt es ein Pressestatement der Bundeskanzlerin.
Der zweite sächsische Termin am Montag ist das zweite sächsische Frauennetzwerktreffen in der Landeshauptstadt Dresden. Es findet im Museum Albertinum statt. Die Kanzlerin wird es ab 19 Uhr besuchen. Anwesend sind Frauen aus den verschiedensten Bereichen, aus Wirtschaft, Wissenschaft, Handwerk. Die Kanzlerin wird eine Rede halten und dann auch an einem Podiumsgespräch teilnehmen, bei dem Bürgerinnen aus Dresden und Umgebung die Gelegenheit haben, ihre Fragen zu stellen und zu ganz unterschiedlichen Themen ins Gespräch zu kommen.
Am Dienstag, den 16. Juli, empfängt die Bundeskanzlerin um 12. 30 Uhr hier in Berlin im Kanzleramt die Ministerpräsidentin der Republik Moldau, Maia Sandu, mit militärischen Ehren. Gegen 13.45 Uhr findet eine gemeinsame Pressekonferenz statt.
Am Mittwoch, den 17. Juli, tagt wie üblich um 9.30 Uhr das Kabinett unter Leitung der Bundeskanzlerin.
Am Donnerstagabend, den 18. Juli, findet ab 19 Uhr die Tagung des Kabinettsausschusses „Klimaschutz“ statt. Das ist eine Sitzung mit offenem Ende, die so terminiert ist, dass genügend Zeit ist, um alle anstehenden Fragen zu erörtern. Der Ausschuss wird sich auf dieser Sitzung unter anderem mit dem Thema der CO2-Bepreisung befassen, worüber Sie, denke ich, gerade schon viel gehört haben. Einige Gutachten liegen ja jetzt vor. Heute hat der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der Bundesregierung sein Sondergutachten übergeben. Die Bundeskanzlerin hat es vor zwei Stunden im Kanzleramt entgegengenommen.
Der Vorsitzende des Sachverständigenrates, Professor Schmidt, und Professor Ottmar Edenhofer vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, der ebenfalls zu diesem Gutachten beigetragen hat, werden zu Beginn der Sitzung des Klimakabinetts die Ergebnisse der Gutachten erläutern und mit den Mitgliedern des Kabinettsausschusses diskutieren. Im Anschluss werden dann die Maßnahmenvorschläge für die einzelnen Sektoren inklusive der zu erwartenden Wirkungen und Kosten erörtert. Schließlich wird sich der Ausschuss über das weitere Verfahren mit Blick auf die Sitzung am 20. September verständigen. Dann soll ja wir haben hier schon vielfach darüber gesprochen, wie der Fahrplan ist über die Eckpunkte für ein Maßnahmenpaket entschieden werden, mit dem die Bundesregierung sicherstellt, ihre Klimaziele 2030 zu erreichen.
Dann habe ich noch einen Termin für Samstag, den 20. Juli. Dann werden etwa 400 Rekruten und Rekrutinnen der Bundeswehr bei einem feierlichen Appell auf dem Paradeplatz des Bundesverteidigungsministeriums hier in Berlin ihr Gelöbnis ablegen. Diese alljährliche Zeremonie am Jahrestag des Attentats auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 unterstreicht das Traditionsverständnis der Bundeswehr. Die Bundeskanzlerin wird als Ehrengast zu den Soldaten und Soldatinnen sprechen. Die Veranstaltung beginnt um 11.30 Uhr.
Anschließend wird die Kanzlerin ab 13 Uhr an der Feierstunde zum Gedenken an den Widerstand gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft anlässlich des 75. Jahrestages des 20. Juli 1944 im Ehrenhof des Bendlerblocks teilnehmen und dort einen Kranz niederlegen. Auch dabei wird die Bundeskanzlerin eine Ansprache halten.
Soweit die öffentlichen Termine in der nächsten Woche.
BURGER: Ich darf Ihnen ankündigen, dass Außenminister Maas am kommenden Donnerstag beim Petersburger Dialog zu politischen Gesprächen mit seinem russischen Amtskollegen Lawrow zusammenkommen wird. Beide Minister werden zudem an der Eröffnung des Petersburger Dialogs teilnehmen. Bei den Gesprächen wird es unter anderem um die Lage in Syrien, um den Konflikt im Osten der Ukraine und um die Zukunft der Rüstungskontrolle gehen.
Dieses Treffen entspricht unserer Überzeugung, dass der Dialog mit Russland zur Lösung internationaler Probleme notwendig bleibt. Der Petersburger Dialog kann einen wichtigen Beitrag für die Verständigung unserer Zivilgesellschaften leisten. Das ist insbesondere in politisch schwierigen Zeiten wichtig.
FRAGE JESSEN: Herr Seibert, eine Frage zum Klimakabinett: Wenn ich Sie recht verstanden habe, dann sagten Sie, dass am 18. Juli auch schon über Kosten einzelner möglicher Maßnahmen gesprochen werde. Wie konkret wird das sein? Wir haben zum Beispiel in der vergangenen Woche drei Gutachten zu einer möglichen CO2-Bepreisung mit unterschiedlichen Ausprägungen gehört. Wird dann schon über die Kosten solcher einzelner Pfade gesprochen werden? Welchen Grad an Konkretisierung gibt es in der Kostendiskussion?
STS SEIBERT: Ich habe zunächst gesagt, dass die Sitzung des Klimakabinetts am Donnerstagabend nächster Woche mit zeitlich offenem Ende geplant ist, sodass Zeit für eine wirklich vertiefte Erörterung dieser komplexen Problematik sein wird. Ich kann der Diskussion jetzt nicht vorgreifen. Aber es ist, wie ich es gesagt habe, vorgesehen, dass auch die Frage von Wirkungen und Kosten einzelner möglicher Maßnahmen erörtert wird; denn die Wahrheit ist konkret.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Wird es, wenn Diskussionen zu konkreten Kosten und Wirkungen stattfinden, im Anschluss eine Pressekonferenz geben, oder wird die Öffentlichkeit in anderer Wiese über Eckpunkte solcher Diskussionen informiert?
STS SEIBERT: Auf jeden Fall wird die Öffentlichkeit am Freitag im Rahmen dieser Veranstaltung hier informiert werden.
FRAGE: Zum 65. Geburtstag der Bundeskanzlerin am 17. Juli: Gibt es dann eine Feierlichkeit, mit der sie ihren Geburtstag begeht, oder einen anderen Termin als nur das Kabinett?
STS SEIBERT: Ich trage hier immer die öffentlichen Termine der Bundeskanzlerin vor. Das ist der öffentliche Termin, den ich für Mittwoch zu nennen habe. Anderes kann ich Ihnen hier nicht nennen.
FRAGE JOLKVER: Herr Seibert, früher hieß es, dass der Petersburger Dialog in diesem Jahr die Kanzlerin und den russischen Präsidenten eingeladen habe. Warum wurde dies Einladung nicht angenommen?
STS SEIBERT: Die Bundeskanzlerin unterstützt den Petersburger Dialog. Es gibt ja Konfliktthemen zwischen Deutschland und Russland. Die Ukraine, die Annexion der Krim, das Verhalten in der Ostukraine sind die auf der Hand liegenden Konfliktthemen. Dennoch sind die Bundeskanzlerin und die ganze Bundesregierung der Meinung, dass es richtig ist, diesen zivilgesellschaftlichen Dialog lebendig zu gestalten. Das geschieht, Gott sei Dank. Es geschieht jetzt mit der Teilnahme der Außenminister.
Es hat nie die Ansage gegeben, dass die Bundeskanzlerin vorhabe, dorthin zu kommen, obwohl ich das schon vor Wochen gelesen habe. Aber wir haben das nie bestätigt. Durch die Außenminister sind beide Regierungen hochrangig vertreten.
ZUSATZFRAGE JOLKVER: Eine Frage zu dem Ministertreffen: Heute findet in Paris ein Treffen auf Expertenebene im Normandie-Format statt. Ich habe diese Frage schon einmal gestellt und will sie jetzt wieder stellen: Welche Haltung hat der deutsche Außenminister zu dem Vorschlag des ukrainischen Präsidenten, das Normandie-Format um die USA und England zu erweitern. Sie sagten damals, Sie kennen diesen Vorschlag nicht. Nun hat der ukrainische Präsident diesen Vorschlag in einer öffentlichen Videoansprache gemacht.
BURGER: Wir haben immer wieder deutlich gemacht, dass wir direkte Gespräche zur Lösung des Konflikts in der Ukraine befürworten. Deswegen begrüßen wir es auch, dass Präsident Selensky und Präsident Putin gestern miteinander telefoniert und dass beide Seiten auch über die Fortsetzung der Gespräche im Normandie-Format gesprochen haben. Denn wenn wir neuen Schwung für die Umsetzung der Minsker Abkommen wollen, dann brauchen wir direkte Gespräche zwischen den Unterzeichnern dieser Abkommen. Das Format dafür ist das Normandie-Format, das seit 2014 die Zustimmung sowohl Russlands als auch der Ukraine sowie der internationalen Gemeinschaft findet. Gestern wurde nach den Meldungen, die wir gesehen haben, zwischen Präsident Putin und Präsident Selensky auch darüber gesprochen, die Gespräche im Normandie-Format fortzusetzen.
Ansonsten ist an uns noch niemand mit dem Vorschlag herangetreten, das Format zu erweitern. Aber ganz unabhängig davon halten wir natürlich, auch was die Gespräche über die Lage in der Ukraine angeht, an einem ganz engen Dialog mit unseren amerikanischen und anderen Partnern fest.
STS SEIBERT: Da wir über das Normandie-Format sprechen, möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass wir ja glücklicherweise seit Ende Juni bei Stanyzja Luhanska in einer der Pilotzonen den Beginn der Entflechtung von Truppen und schweren Waffen zwischen dem ukrainischen Militär auf der einen und den russlandorientierten Separatisten auf der anderen Seite erleben. Das geht, wenn auch mit einiger Verzögerung, konkret auf Gespräche, Beratungen und letztlich auch Entscheidungen zurück, die man im Normandie-Format getroffen hat.
Es hat lange gedauert, und es ist auch nur ein erster Schritt, dem hoffentlich weitere folgen. Es zeigt aber doch den Sinn dieses Formats.
ZUSATZFRAGE JOLKVER: Wird in Paris eventuell über einen Termin für das nächste Treffen im Normandie-Format auf welcher Ebene auch immer Minister oder Staatslenker gesprochen?
BURGER: Von allen Seiten wurde immer wieder bekräftigt, dass zu einem geeigneten Zeitpunkt ein weiteres Treffen auch auf höherer Ebene angestrebt wird. Ich kann den Beratungen heute in Paris nicht vorgreifen. Ich habe auch noch kein Datum für ein weiteres Treffen zu verkünden.
FRAGE: Ich habe zwei Fragen im Zusammenhang mit der politischen Debatte über die Kostenübernahme für Homöopathie als Kassenleistung.
Welchen Kostenanteil machen erstattete Leistungen für Homöopathie an den gesamten erstatteten Leistungen aus?
Sieht das Bundesgesundheitsministerium einen Bedarf, etwas daran zu ändern, dass Kosten für Homöopathie erstattet werden dürfen?
NAUBER: Vielen Dank für die Frage. Homöopathie gehört nicht zu den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Krankenkassen können aber in ihrer Satzung festlegen, dass sie zusätzliche Leistungen anbieten, übrigens nicht nur Homöopathie, sondern zum Beispiel auch professionelle Zahnreinigung oder Haushaltshilfen. Es ist also die Entscheidung einer jeden Krankenkasse, ob sie homöopathische Leistungen anbietet oder ob sie das nicht tut.
Zu den Kosten: Für die Satzungsleistung liegt uns nur ein kumulierter Wert vor. Das heißt, wir können die homöopathischen Leistungen nicht herausrechnen. Ich habe aber in der Berichterstattung gesehen, dass einige Kollegen direkt von den einzelnen Krankenkassen Zahlen dazu bekommen haben. Daher wäre mein Tipp, dass Sie sich einfach direkt an einzelne Krankenkassen wenden.
ZUSATZFRAGE: Sie sehen also keinen Bedarf, Homöopathie nicht mehr für freiwillige Zusatzleistungen zuzulassen, richtig?
NAUBER: Über das hinaus, was ich schon gesagt habe, kann ich Ihnen keinen weiteren Sachstand dazu mitteilen.
FRAGE JUNG: Was halten Sie denn von Homöopathie an sich? Ist das wirksam? Ist das gut?
NAUBER: Es ist nicht Aufgabe des Bundesgesundheitsministeriums, Behandlungsmethoden zu bewerten. Das tut in Deutschland die gemeinsame Selbstverwaltung.
ZUSATZFRAGE JUNG: Aber Sie sehen Homöopathie als Behandlungsmethode an. Sie meinen Sie, dass das in Ordnung ist. Richtig?
NAUBER: Homöopathie gehört nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu den Behandlungsmethoden der besonderen Therapieformen. Die sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
ZURUF JUNG: Obwohl sie nachweislich nicht wirksam sind?
NAUBER: Es ist, wie gesagt, nicht unsere Aufgabe, das zu bewerten.
FRAGE GRAVILIS: Das Nachbarland Frankreich hat einen Vorstoß gewagt und will 2021 diese Erstattungslösung nicht mehr ermöglichen. Deswegen noch einmal die Nachfrage: Plant Ihr Ministerium bzw. der Gesundheitsminister irgendetwas in dieser Richtung, um diesbezüglich auch in Deutschland eine Regelung zu finden?
NAUBER: Wie gesagt, über das hinaus, was ich schon gesagt habe, kann ich Ihnen dazu nichts weiter mitteilen.
ZUSATZFRAGE GRAVILIS: Warum nicht?
NAUBER: Weil es dazu im Moment nichts weiter mitzuteilen gibt.
FRAGE: An das Verkehrsministerium. In Sachen E-Scooter gab es Berichterstattung über erhöhte Unfallzahlen in den ersten Wochen, in denen sie zugelassen wurden. Beobachtet das Verkehrsministerium das? Wird man sich das statistisch anschauen? Kann das darauf Auswirkungen haben, dass sie zugelassen wurden?
STRATER: Vielen Dank. Wir beobachten die Entwicklung natürlich sehr sorgfältig. Es gibt seit kurzer Zeit die Möglichkeit, diese Scooter zu fahren. Insofern müssen wir schon sehr genau darauf schauen, wie sich vor allen Dingen die Unfallzahlen entwickeln.
Es ist in erster Linie Aufgabe der Kommunen, hier zu beobachten, steuernd einzugreifen und auch zu sanktionieren, weil in den Städten diese Angebote seit einigen Wochen zahlreich vorhanden sind. Insofern muss man auf kommunaler Ebene sehr genau schauen, wie sich das entwickelt, wie wir steuernd eingreifen und vor allen Dingen sanktionieren können. Es gibt gewisse Regeln, die wir bewusst eingeführt haben, so zum Beispiel nicht auf Gehwegen fahren zu dürfen und dass die Geräte durch den Hersteller eine allgemeine Betriebserlaubnis benötigen. Da haben wir schon viele Mechanismen in die Vorschriften eingezogen. Jetzt geht es wirklich ganz konkret darum, vor Ort zu sehen: Wo muss man eingreifen? Wo muss man ordnen? Wo muss man sanktionieren?
Was das angeht, werden wir auf die Kommunen zugehen und das noch einmal deutlich machen. Aber natürlich haben wir das auch fest im Blick.
FRAGE: Eine Frage an das Innenministerium. Wir entnehmen Medienberichten, dass sich der Innenminister zu dem Thema eines staatlichen Tierwohlkennzeichens positioniert hat. Könnten Sie uns diese Position erläutern, und könnten Sie uns sagen, warum sich das Innenministerium zum Thema Tierwohllabel äußert?
PETERMANN: Der Gesetzentwurf zu diesem Tierwohllabel befindet sich in der Ressortabstimmung. Es entspricht dem üblichen Verfahren zwischen den Ressorts, dass während der Ressortabstimmung zu einzelnen Positionen keine Stellung genommen wird. Das ist das, was ich dazu zu sagen habe.
ZUSATZFRAGE: Wir entnehmen den Berichten, dass Herr Seehofer sich gegen ein freiwilliges Kennzeichen ausgesprochen hat, dass er sich für ein verpflichtendes Kennzeichen ausspricht, so wie wir das aus der SPD hören. Können Sie uns dazu Genaueres sagen?
Können Sie uns die Frage vor dem Hintergrund beantworten, warum sich das Innenministerium in dieser Frage jetzt so äußert?
PETERMANN: Noch einmal: Es findet eine laufende Ressortabstimmung statt. Es entspricht nicht dem üblichen Verfahren, dass einzelne Ressorts während der Ressortabstimmung ihre Meinungen, ihre möglichen Stellungnahmen, ihre möglichen Anregungen im Einzelnen erläutern. Das ist nicht üblich, sondern im Rahmen dieses Ressortabstimmungsverfahrens geben die Referate, die angesprochen sind, einzelne Diskussionsbeiträge, möglicherweise auch Anregungen ab. Aber darüber sprechen wir nicht öffentlich.
ZUSATZFRAGE: Das heißt, die Medienberichte sind falsch, die wir lesen, dass Herr Seehofer sich für ein verpflichtendes Kennzeichen ausgesprochen hat, oder wie verstehe ich Ihre Aussage?
PETERMANN: Ich will hier die Medienberichte im Einzelnen gar nicht kommentieren, sondern bleibe bei dem, was ich gesagt habe.
FRAGE STEMPFLE: Können Sie unabhängig von diesem Fall sagen, wie gewöhnlich es ist, dass das Innenministerium sich zu Gesetzentwürfen aus dem Ernährungsministerium in solchen Ressortabstimmungen äußert?
PETERMANN: Uns hat das Landwirtschaftsministerium um Stellungnahme gebeten. Das ist aber auch richtig und gut so, denn als Verfassungsressort wird das Innenministerium immer beteiligt.
FRAGE JUNG: Eine Frage zu dem Zwischenbericht zu Rüstungsexporten. Wir haben jetzt gehört, dass die ach so restriktive Rüstungsexportpolitik dieses Jahr offenbar nicht so gut in dem Sinne funktioniert, dass jetzt schon mehr Rüstungsgüter und Waffen als im gesamten letzten Jahr exportiert wurden. Herr Seibert, wollen Sie da weiterhin von „restriktiv“ sprechen?
Frau Eichler, vielleicht könnten Sie erläutern, warum trotz Ansage, dass keine Beteiligten am Jemen-Krieg beliefert werden, in den Top Ten drei Staaten vertreten sind, nämlich Ägypten, die Vereinigten Arabischen Emirate und die USA. Wie kann das sein?
STS SEIBERT: Ich fange an. Ja, die Rüstungsexportgenehmigungspolitik der Bundesregierung ist restriktiv und verantwortungsvoll. Wir haben hier schon mehrfach gesagt, dass es kein besonders geeigneter Ansatz ist, pauschal einfach auf Zahlen zu schauen und Genehmigungswerte zusammenzurechnen, ob diese gegenüber dem Vorjahr dann nun gestiegen oder gesunken sind, um zu beurteilen, wie restriktiv und verantwortungsvoll eine Genehmigungspolitik ist.
Berücksichtigen Sie, dass ein einzelnes Großprojekt diese Zahlenbetrachtungen extrem beeinflussen kann. Dann werden Sie sehen, warum ich mich jetzt so ausgedrückt habe.
EICHLER: Dem kann ich vielleicht noch hinzufügen, dass ein Großteil der Genehmigungen an EU und NATO oder NATO-gleichgestellte Partner geht, also Länder, mit denen Deutschland ein enges sicherheitspolitisches Bündnis unterhält.
Zu Ihrer Frage nach dem Jemen haben wir uns schon öfter geäußert. Wir verfolgen die Entwicklung dort genau. Bei ihrer Genehmigungspraxis berücksichtigt die Bundesregierung immer, welche Erkenntnisse zur Beteiligung des Endempfängerlandes am Jemen-Konflikt vorliegen. Des Weiteren wird die Qualität der Güter berücksichtigt, deren Ausfuhr beantragt ist.
Zu Einzelfällen nehmen wir hier, wie üblich, keine Stellung.
STS SEIBERT: Zur Bestätigung dessen, was die Kollegin gesagt hat, würde ich gerne noch die Zahlen nachliefern: Der Anteil des Wertes der Genehmigungen der an EU, NATO oder NATO-gleichgestellte Länder ging, betrug dieses Mal 60 Prozent. Wenn man auf die Vergleichshalbjahre 2018, 2017 schaut, waren es 40 und 45 Prozent in diesen Jahren.
FRAGE JUNG: Frau Eichler, sehen Sie überhaupt, dass die Ägypter, die Emiratis und die Amerikaner am Jemen-Krieg beteiligt sind? Ich konnte das jetzt nicht heraushören. Vielleicht könnten Sie bestätigen, ob Sie das überhaupt so sehen.
Herr Seibert, könnten Sie uns sagen, wie viele Anträge in diesem ersten halben Jahr abgelehnt wurden? Im Gesamtbericht 2018 haben Sie die Zahlen genannt. Darum wäre es schön, das jetzt auch zu wissen.
STS SEIBERT: Ich kann es Ihnen nicht nennen. Haben wir im Gesamtbericht Zahlen abgelehnter Anträge genannt?
EICHLER: Ich bin mir nicht sicher. Ich weiß, dass hier schon einmal Zahlen genannt wurden.
STS SEIBERT: Das würde ich überprüfen. Aber ich kann
ZURUF JUNG: Der Wert und die genaue Zahl der Anträge, die abgelehnt wurden, wurden genannt.
STS SEIBERT: Dann schaue ich mir das noch einmal an. Ich kann Ihnen das heute hier nicht sagen.
ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie uns das, weil das im Gesamtbericht gesagt wurde, für 2019 bisher auch sagen?
STS SEIBERT: Das habe ich doch gesagt: Ich kann es nicht sagen.
EICHLER: Ich auch nicht.
ZUSATZFRAGE JUNG: Sehen Sie überhaupt, dass Ägypten, die VAE und die USA am Jemen-Krieg beteiligt sind?
EICHLER: Wir haben uns zu diesem Thema schon öfter geäußert. Vielleicht kann das AA noch einmal beitragen, ob es
BURGER: Ich kann auch nur das sagen, was wir Ihnen hier seit Jahr und Tag auf diese Frage sagen
ZURUF JUNG: Sie sagen ja nichts!
BURGER: , dass die Beteiligung verschiedener Länder an dieser arabischen Koalition unter Führung Saudi-Arabiens in sehr unterschiedlicher Weise erfolgt und das natürlich bei jeder Entscheidung Berücksichtigung findet.
FRAGE JESSEN: Frage an das Wirtschaftsministerium. Ein erheblicher Teil der Exporte geht nach Ungarn. Das ist sowohl EU- als auch NATO-Land. Gleichwohl ist die rechtsstaatliche Situation in Ungarn auch ein Diskussionspunkt. In welcher Weise hat das bei der Abwägung eine Rolle gespielt es handelt sich ja im Wesentlichen um Panzerlieferungen , ob die genehmigt werden oder nicht?
EICHLER: Sie haben selbst gesagt: Das ist ein EU- und NATO-Partner. Darüber hinaus kann ich dazu nichts sagen. Einzelfälle kommentieren wir hier, wie gesagt, sowieso nicht.
BURGER: Ich würde dazu kurz ergänzen, dass wir uns hier auch in der Vergangenheit immer wieder zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn geäußert haben und diesbezüglich auch unsere Sorge zu bestimmten Themenkomplexen zum Ausdruck gebracht haben. Dazu gibt es innerhalb der Europäischen Union etablierte Verfahren, wie in solchen Fällen vorzugehen ist. Im Fall von Ungarn geht es derzeit um ein Artikel-7-Verfahren. Die Bedenken, die das Europäische Parlament geäußert hat, nehmen wir sehr ernst und unterstützen die europäischen Institutionen in ihrer Rolle, die Geltung der Verträge zu überwachen. Insbesondere was die Unabhängigkeit der Justiz, die Unabhängigkeit der Medien, die Medienfreiheit und die Freiheit von Forschung und Lehre angeht, unterstützen wir die europäischen Institutionen in ihrer Aufgabe, die Geltung der Verträge zu überwachen.
STS SEIBERT: Wenn ich das ganz kurz hinzufügen darf: Wir berufen uns in unserer Rüstungsexportgenehmigungspolitik immer wieder auf die sogenannten politischen Grundsätze der Bundesregierung. Diese sind übrigens gerade im vergangenen Monat noch einmal überarbeitet und geschärft worden. In diesen politischen Grundsätzen der Bundesregierung ist festgelegt, dass der Export an EU, NATO und NATO-gleichgestellte Länder grundsätzlich nicht zu beschränken ist.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Herr Seibert, da Sie eben noch einmal die erneuerten politischen Rahmenbedingungen für Rüstungsexporte genannt haben: Zuvor sagten Sie, der Begriff der Restriktion lasse sich nicht an Zahlen festmachen. Auch wenn das eine Diskussion ist, die wir nicht zum ersten Mal führen: Was ist über die Betonung hinaus, dass das restriktiv sei, ein Kriterium für Restriktion, an dem wir uns hier orientieren können? Woran können wir messen oder feststellen, was die Bundesregierung unter Restriktion das bedeutet ja Einschränkung versteht?
STS SEIBERT: Die Restriktion findet sich in der gründlichen und verantwortungsvollen Prüfung des Einzelfalls in der Überlegung, wie sich etwas sicherheitspolitisch auswirken würde, welche menschenrechtspolitischen Grundsätze zu beachten sind. Das sind die wesentlichen Punkte, in denen sich Restriktion niederschlägt und an denen sich festmacht, ob Genehmigungen erteilt oder nicht erteilt werden.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Das würde eigentlich eher bedeuten, dass der Begriff Restriktion für Sie synonym ist mit gründlicher Prüfung. Ich finde, das widerspricht ein bisschen der allgemeinen Definition von Restriktion, die ja Einschränkung heißt. Eine Einschränkung ist also nicht notwendigerweise das Ergebnis Ihrer gründlich-restriktiven Prüfung, richtig?
STS SEIBERT: Falsch. Die Einschränkung liegt darin, dass nicht alle erwünschten Genehmigungen auch erteilt werden.
FRAGE JUNG: Im Gesamtbericht 2018 wurden von allen Anträgen 99,2 Prozent genehmigt, Herr Seibert. Sie sagten mir hier einmal, dass man nicht von restriktiv reden könne, wenn alle Anträge genehmigt werden. Wenn 99,2 Prozent genehmigt werden, kann man nicht von restriktiv reden, Herr Seibert.
Können Sie uns ein objektives Tool nennen, anhand dessen wir die Restriktion bewerten können? Wenn Sie sagen „gründlich geprüft“, dann ist das ja eine subjektive Einschätzung. Dazu kann ja jeder eine andere Haltung haben Sie sagen „Das ist gründlich geprüft“, die anderen sagen „Sie haben nach Saudi-Arabien exportiert, deshalb können Sie gar nicht geprüft haben“ usw. usf. Geben Sie uns doch etwas Objektives.
STS SEIBERT: Jeder Entscheidung für eine Rüstungsexportgenehmigung liegt eine gründliche Prüfung nach den gemeinsam vereinbarten übrigens auch in Europa gültigen und auch für uns noch einmal verschärften politischen Grundsätzen zugrunde. Das ist das, was ich Ihnen dazu sagen kann. Mehr Hilfe bei der Auslegung des Begriffes kann ich Ihnen nicht geben.
BURGER: Weil Sie die Frage gestellt haben, ob die Anzahl der abgelehnten Anträge Aussage über die Frage gibt, wie restriktiv man ist, würde ich vielleicht gerne mit einem Gleichnis kommen: Ich glaube, die meisten Leute wären sich einig, dass die Regeln zur Mitnahme von Schusswaffen an Bord von Verkehrsflugzeugen restriktiv sind. Das heißt aber nicht, dass die meisten Leute, die mit einer Schusswaffe zum Flughafen kommen, abgewiesen werden. Die meisten Leute, die mit einer Schusswaffe zum Flughafen kommen und vorhaben, sie mitzunehmen, sind wahrscheinlich Polizisten bzw. Leute, die aus besonderen Gründen das Recht haben, ihre Schusswaffe an Bord eines Flugzeugs mitzunehmen. Dafür gibt es besondere Regularien, die dann auch eingehalten werden. Die meisten Leute, die dieses Recht nicht haben, wissen ganz genau, dass sie mit einer Schusswaffe nicht an Bord eines Fliegers kommen und versuchen es deswegen gar nicht erst. Ich glaube, wenn es eine Statistik gäbe ich weiß nicht, ob es die gibt über die Anzahl der Passagiere, die jeden Tag zurückgewiesen werden beim Versuch, ein Flugzeug mit einer Schusswaffe zu besteigen, dann wäre die Zahl wahrscheinlich sehr, sehr niedrig. Das gibt aber keine Auskunft darüber, wie restriktiv die Kriterien für die Mitnahme von Schusswaffen sind.
Ich glaube, es ist wirklich so, wie Herr Seibert gesagt hat: Die Restriktion liegt in der Art und Weise, wie die Kriterien angewandt werden, in der gründlichen Prüfung der Einzelfälle und in den Maßstäben, die an diese Einzelfälle angelegt werden.
STS SEIBERT: Und wenn bekannt ist, dass ein Land gründlich prüft und restriktiv entscheidet, dann führt das auch dazu, dass bestimmte Genehmigungsanträge gar nicht gestellt werden.
FRAGE DECKER: Frau Petermann, angesichts der aktuellen rechtsextremistischen Bestrebungen und diverser Todeslisten, die existieren, ist sowohl von der Linken als auch von den Grünen und da jeweils von den Parteivorsitzenden die Forderung nach Information der Betroffenen ergangen. Dabei ist auch gesagt worden, das Bundesinnenministerium habe da eine besondere Aufgabe und solle da die Federführung übernehmen.
Meine erste Frage ist: Was tut Ihr Haus, um Betroffene, die auf solchen Listen stehen, zu informieren?
Die zweite Frage: Sehen Sie da im Lichte der Forderungen, die ich eben zitiert habe, zusätzlichen Handlungsbedarf?
PETERMANN: Ich gehe davon aus, Sie sprechen von den sogenannten Nordkreuz-Listen. Als Hintergrund: Wie Sie wissen, ermittelt dazu der Generalbundesanwalt, und zu diesem Verfahren äußern wir uns hier nicht.
Zu der Idee, die im Raum stand bzw. die ich zumindest in der Presse lesen konnte, dass im BMI eine Einheit gebildet wird, die dann von sich aus informiert oder berät, muss ich sagen, dass wir wenig Sinn in einer solchen Initiative oder in der Einrichtung einer solchen Einheit sehen, weil einfach die Aufgaben sehr unterschiedlich sind. Wir haben Ermittlungsbehörden, die die Ermittlungsarbeit machen, und wir haben das Ministerium, das die ministeriellen Aufgaben erfüllt, und dabei sollte es auch bleiben.
ZUSATZFRAGE DECKER: Die Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden unterstehen Ihnen ja jedenfalls zum Teil, etwa in Gestalt des Bundeskriminalamtes. Ich habe heute früh noch mit einem prominenten Bundestagsabgeordneten gesprochen, der mir sagte: Wenn es irgendwelche Bedrohungen gibt, dann erfährt er darüber eigentlich immer nur aus der Zeitung und nie von den Sicherheitsbehörden selber. Angesichts dessen frage ich Sie noch einmal, ob es nicht eine politische Aufgabe ist, dafür zu sorgen, dass die Sicherheitsbehörden so arbeiten, dass Betroffene das nicht aus der Zeitung erfahren, sondern von den Sicherheitsbehörden selbst?
PETERMANN: Das ist ein Vorwurf, den Sie hier in den Raum stellen bzw. den Sie übermitteln, auf den ich jetzt nicht reagieren kann, weil erst einmal überprüft werden müsste, ob dieser Vorwurf auch so stimmt. Wenn er so stimmen würde, müsste man sicherlich aktiv werden. Ich möchte das aber lieber mitnehmen und prüfen.
FRAGE JUNG: Auch zum Thema Rechtsextremismus: Das BAMF hat eingeräumt, dass es einen Rechtsextremisten beschäftigt hatte, der für die Abwicklung sogenannter Dublin-Verfahren zuständig war, und das BAMF hatte auch gesagt, dass es in der Vergangenheit auch andere Fälle gab, in denen sich Mitarbeiter als rechtsextrem herausgestellt hatten. Können Sie uns sagen, über welchen Zeitraum wir dabei sprechen? Gibt es aktuell noch rechtsextreme BAMF-Mitarbeiter, und von wie vielen ist da die Rede?
PETERMANN: Es sind Einzelfälle. Mir ist keine Zahl bekannt, insofern kann ich keine konkrete Zahl nennen. Zum aktuellen Fall kann ich hier keine konkreteren weiteren Auskünfte geben, weil das aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist. Klar ist aber, dass jeder, der im BAMF, im Geschäftsbereich des BMI oder auch im Hause des BMI eingestellt wird, grundsätzlich sowohl bei dauerhaften als auch bei befristeten Verträgen seinen Einsatz für die freiheitlich-demokratische Grundordnung schriftlich erklären muss. Dann kommt es auf das ganz konkrete Einsatzgebiet an. Ist derjenige in einem Bereich tätig, in dem er nicht mit sicherheitsrelevanten Vorgängen befasst ist, dann erfolgt in der Regel nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz keine weitere Überprüfung; aber sobald er oder sie absehbar mit einem sicherheitsrelevanten Vorgang befasst wird, erfolgt eine Sicherheitsüberprüfung, die in drei Gruppen eingeordnet ist Sicherheitsüberprüfung Ü1, Ü2 oder Ü3; Ü3 ist die höchste Stufe, bei der dann auch die Familie durch den Verfassungsschutz befragt wird und das gesamte Umfeld überprüft wird. Das heißt, es hängt vom Tätigkeitsfeld ab, wie stark die Prüfung ist.
ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie uns die Zahl nachreichen, wie viele BAMF-Mitarbeiter in den letzten Jahren wegen Rechtsextremismus entlassen wurden oder vielleicht auch nicht entlassen wurden?
Welchen Stellenwert hat denn diese Erkenntnis bzw. dieser neue Skandal für den Minister?
PETERMANN: Ich werde sehen, ob ich die Zahlen nachreichen kann. Ich habe keine Vorstellung von einer Größenordnung; ich weiß nur, dass sie sehr gering ist. Der Minister begrüßt das natürlich in keinster Weise. Seine Positionierung zu rechten Tendenzen ist, glaube ich, klar, sodass sich die Frage gar nicht stellt.
FRAGE: An das Auswärtige Amt: Am Mittwoch gab es ja die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin bezüglich der Rückholung von Angehörigen von IS-Kämpfern nach Deutschland. Seit Mittwoch liegt das Urteil auch Ihrem Haus vor, mit der Möglichkeit, in die nächste Instanz zu gehen. Bis wann rechnen Sie mit einer Entscheidung bezüglich dieser Prüfung? Rechnen Sie damit, dass das auch für andere, vergleichbare Fälle gilt und dass es zeitnah weitere Entscheidungen geben wird?
BURGER: Sie haben recht, dieser noch nicht rechtskräftige Beschluss im Eilverfahren liegt dem Auswärtigen Amt seit vorgestern vor und wird jetzt geprüft. Ich bitte um Verständnis, dass wir uns im laufenden Verfahren grundsätzlich nicht äußern. Ich glaube aber, ich verrate kein Geheimnis, wenn ich sage, dass die Beschwerdefrist im Eilverfahren 14 Tage beträgt.
VORS. FELDHOFF: Frau Petermann hat noch einen Nachtrag zu den sogenannten Todeslisten.
PETERMANN: Nur ein kleiner Nachtrag: Das BKA hat im Rahmen seiner Zentralstellenfunktion viele Listen überprüft und Erkenntnisse an die zuständigen Landeskriminalämter weitergegeben.
FRAGE JESSEN: Zum Thema Seenotrettung im Mittelmeer: Die Vereinten Nationen haben Europa und andere Länder aufgefordert, angesichts der Situation in Libyen wieder eigene und das bedeutet, auch staatliche Seenotrettungsorganisationen ins Leben zu rufen. Fühlt sich die Bundesregierung unterstützt, die ja ähnliche Initiativen schon aufgenommen hat? Wirkt der UN-Appell auch bei anderen Stakeholdern schon?
Zum Zweiten und in Verbindung damit: Offenbar ist in der Kabinettssitzung am Mittwoch der Innenminister für seinen Appell an Italien von anderen Unionsministern kritisiert worden. Trifft es zu, dass die Kanzlerin ihn in seiner Position ausdrücklich ermuntert und bestärkt hat, Herr Seibert?
STS SEIBERT: Aus vertraulichen Kabinettssitzungen sie sind alle vertraulich berichte ich ja grundsätzlich nicht. Ich berichte hier immer nur über Beschlüsse, die das Kabinett fasst.
Insofern kann ich Ihnen lediglich sagen, dass die Bundeskanzlerin hinter dem Brief, den der Bundesinnenminister seinem italienischen Amtskollegen geschickt hat, und hinter allen Bemühungen stand erstens den Bemühungen, die humanitäre Not der Menschen, der Migranten und Flüchtlinge, zu lindern, die sich in Libyen aufhalten, und zweitens den Bemühungen für einen humanitären Umgang mit all den Menschen, die tatsächlich in Seenot auf dem Mittelmeer aufgegriffen und von Rettungsschiffen transportiert werden.
VORS. FELDHOFF: Wer fühlt sich zum ersten Teil der Frage berufen, also ob man sich unterstützt fühlt?
ZUSATZ JESSEN: Im Grunde wollte ich wissen, ob der UN-Appell es ist ja UNHCR und die UN gleichermaßen politisch schon etwas bewirkt hat oder bewirkt?
BURGER: Darauf hoffen wir natürlich, dass dieser Appell etwas bewirkt. Wir bemühen uns ja seit vielen Monaten darum, die Voraussetzungen zu schaffen, dass es einen gemeinsamen Mechanismus in der EU zur Aufnahme von aus Seenot Geretteten gibt, weil daran ja in der letzten Zeit alle Ansätze zu einer Verbesserung der Seenotrettung gescheitert sind. De facto kann insbesondere die eigene Mission, die die EU im Mittelmeer hat, die EUNAFVOR MED SOPHIA, derzeit mit Schiffen nicht aktiv sein.
Ja, auch dort ist der Knackpunkt und der Grund, warum sie im Moment nicht so operieren können, wie wir uns das wünschen würden, dass es keine Regelung über die Aufnahme von Geretteten gibt, über die man sich in Europa einigen konnte. Insofern ist das das Thema, an dem wir vorrangig arbeiten, weil daran alle anderen Ansätze zur Verbesserung der Seenotrettung hängen. Der Kollege aus dem Innenministerium hat ja am Mittwoch über Teile unserer Bemühungen dazu berichtet. Insofern hoffen wir natürlich, dass auch die Appelle von UN und IOM bei der Meinungsbildung in Europa einen Beitrag dazu leisten.
Im Übrigen stehen wir mit den beiden Organisationen UNHCR und IOM auch in engem Kontakt zur Frage der Schließung der „detention centers“ in Libyen, wo wir ja dringend Alternativen zur Inhaftierung von Flüchtlingen und Migranten in diesen schrecklichen „detention centers“ brauchen.
Eine Option dazu könnte eine Unterbringung in den bestehenden „gathering and departure facilities“ von UNHCR sein oder in neu zu schaffenden offenen Zentren oder in aufnehmenden Gemeinden. Dazu sind wir im Kontakt mit UNHCR und IOM. Die Bundesregierung ist natürlich bei diesen Bemühungen wie wir das auch immer wieder berichtet haben einer der wichtigsten Geber und Partner dieser beiden Organisationen.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Teilt die Bundesregierung die Auffassung von UNHCR und IOM, dass angesichts der aktuellen Verhältnisse in Libyen Libyen kein Rücktransportland für Flüchtlinge, zumindest im Moment, sei? Teilen Sie diese Auffassung?
BURGER: Zumindest findet meiner Kenntnis nach ein solcher Rücktransport durch staatliche deutsche Stellen im Moment nicht statt.
ZURUF JESSEN: Das ist keine Antwort auf die Frage, ob Sie die Einschätzung teilen.
Ist für die Bundesregierung wie für UNHCR und IOM Libyen derzeit kein Ort, an den man wegen der Verhältnisse dort Flüchtlinge zurücktransportieren kann?
BURGER: Das ist vom Grundsatz her eine Frage, die im Einzelfall zu beurteilen ist. Ich glaube, in der Sache haben wir hier sehr klar gemacht, dass wir völlig illusionslos sind, was die Zustände in Libyen und die Situation von Flüchtlingen und Migranten in Libyen angeht, welche Menschenrechtsverletzungen ihnen dort drohen und wie notwendig es ist, für eine Verbesserung der Menschenrechtslage in Libyen zu arbeiten. Insofern kann ich mir im Moment jedenfalls kein Szenario vorstellen, wo man zu dem Schluss käme, dass eine Rückführung nach Libyen menschenrechtskonform wäre.
FRAGE JUNG: Meine Frage richtet sich wahrscheinlich an das BMAS. Es geht um die Abberufung von Valerie Holsboer. Da hat der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit heute beschlossen, dass sie den Vorstandsposten räumen muss. Mich würde interessieren, wie die Bundesregierung dazu steht und ob sie die Abberufung bestätigen wird, was sie ja muss?
SCHNEIDER: Es ist richtig, dass der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit in seiner heutigen Sitzung festgestellt hat, dass das Vertrauen zwischen dem Verwaltungsrat und dem Mitglied Valerie Holsboer gestört ist. Er hat daher der Bundesregierung vorgeschlagen, Valerie Holsboer zu entlassen. Der Beschluss des Verwaltungsrates ist bei uns eingegangen. Wir prüfen jetzt unsere Zustimmung zur Entlassung.
ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie sagen, wer das am Ende genau entscheidet? Ist das Herr Heil oder Frau Merkel?
SCHNEIDER: Die Rechtsgrundlage ist im SGB III festgelegt und in Paragraph 382 ausgeführt. Es ist tatsächlich so, dass der Bundespräsident die Entlassung vornimmt, und zwar auf Beschluss des Verwaltungsrates mit Zustimmung der Bundesregierung oder auf Beschluss der Bundesregierung selbst. Das heißt, es erfolgt ein Kabinettsbeschluss.
ZUSATZFRAGE JUNG: Gab es schon einmal einen Verwaltungsratsbeschluss der Bundesagentur, dem die Bundesregierung nicht zugestimmt hat?
SCHNEIDER: Das ist mir nicht bekannt. Da müsste ich noch einmal nachfragen. Das kann ich jetzt aber aktuell nicht sagen.
FRAGE STRATMANN: Eine Frage an das Innenministerium: Ich hatte mich am Mittwoch auch schon nach den Nachfahren von Holocaust-Überlebenden in Großbritannien erkundigt, für die es nach der geltenden Rechtslage nicht möglich ist, einen deutschen Pass, also die deutsche Staatsangehörigkeit, zu bekommen.
„The Guardian“ hat am Mittwoch darüber berichtet, dass es mehr als 100 Juden, Nachfahren von Flüchtlingen und Geflüchteten aus Hitler-Deutschland, gibt, denen die die deutsche Staatsbürgerschaft nicht zuerkannt wurde.
Jetzt hat am Mittwochabend der Präsident der Europäischen Rabbinerkonferenz gegenüber der „Deutschen Welle“ an die Bundesregierung appelliert, ob es nicht Härtefallregelungen geben könne. Man müsse in diesem Fall, wo es um dieses dunkle Kapitel der deutschen Geschichte gehe, eine Lösung finden, um auch diesen gut 100 Angehörigen die Möglichkeit der deutschen Staatsbürgerschaft zu ermöglichen. Befassen Sie sich damit?
PETERMANN: Ja, wir befassen uns mit dem Thema. Es ist ein äußerst komplexer rechtlicher Vorgang. Wenn Sie einverstanden sind, dann würde ich Ihnen dazu schriftlich antworten.
ZUSATZFRAGE STRATMANN: Die schriftliche Erläuterung Ihres Kollegen von Mittwochnachmittag kenne ich. Mich würde interessieren ob der Appell von Oberrabbiner Goldschmidt dabei schon berücksichtigt wird.
PETERMANN: Das reiche ich Ihnen nach.