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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 2. September 2019

Themen: Reise des Bundesaußenministers in den Sudan und die Demokratische Republik Kongo, Reise des Bundesentwicklungsministers nach Namibia, Initiative für die Errichtung eines Mahnmals für die polnischen Opfer der deutschen Besetzung Polens, Kämpfe zwischen Hisbollah und der israelischen Armee im Libanon, US-amerikanischer Angriff auf Idlib, Mord an einem tschetschenischen Staatsangehörigen in Berlin, Treffen im Normandie-Format auf Beraterebene, Seenotrettung im Mittelmeer, Situation in Jemen, Einladung von Otto Gebauer zur Eröffnungsveranstaltung der Botschafterkonferenz des Auswärtigen Amtes, Explorationslizenzen für internationalen Tiefseebergbau, Sitzung des Koalitionsausschusses, Ergebnis der Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen, sogenannte Feindstaatenklauseln in der Charta der Vereinten Nationen

Naive Fragen zu:
Müller in Namibia (ab 2:50)
– Können Sie kurz erklären, warum das so lange dauert? Ich meine, wir wissen, wer schuld ist, wer dafür zur Verantwortung gezogen werden muss. Das ist Deutschland. Warum dauert das so lange? (ab 6:28)

Libanon/Israel (ab 10:58)
– Da die internationale Gemeinschaft ja beide Seiten oder alle Seiten zu maximaler Zurückhaltung aufruft, würde ich gerne wissen, welchen Appell Sie denn an die Israelis richten. (ab 14:22)

Seenotrettung (ab 21:04)
– Aktuell hat der Kapitän der „Eleonore“ den Notstand ausgerufen und ist in italienische Gewässer eingelaufen, obwohl ihm das verboten wurde. Wie hilft die Bundesregierung dem Schiff aktuell? Frau Adebahr, stehen Sie mit ihm vielleicht in Kontakt? Gibt es jetzt dadurch, dass Salvini nicht mehr in der Regierung ist, einen schnelleren Lösungsweg?
– Wenn Sie sagen „möglichst kurz“: Die Menschen sind jetzt auch schon wieder seit über einer Woche auf diesem Schiff, dort herrscht Notstand. Ist das für Sie immer noch „möglichst kurz“, oder ist das für Sie und auch für den Minister zu lang?

Tiefsee (ab 33:03)
– Greenpeace hat heute in Berlin gegen Tiefseebohrungen demonstriert und behauptet, dass sich Deutschland bereits zwei Explorationslizenzen im Pazifischen und im Indischen Ozean gesichert habe. Ich wüsste gern, erstens, welches Ministerium dafür zuständig ist, zweitens, ob das stimmt und, drittens, warum.
– Wer ist in der Bundesregierung für die Lizenzbesorgung…
– Warum interessiert man sich überhaupt dafür?

Landtagswahlen (ab 36:10)
– Am Tag des Überfalls auf Polen haben die N**is in Ostdeutschland 25 Prozent bis 30 Prozent geholt. Herr Seibert, wie bewertet die Kanzlerin das? (38:47)

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 2. September 2019:

ADEBAHR: Ich möchte Ihnen ankündigen, dass Außenminister Maas heute Abend nach Sudan und von dort aus weiter in die Demokratische Republik Kongo reisen wird.

Mit seiner Reise nach Khartum wird er der erste zumindest außerafrikanische Außenminister sein, der dort mit Vertretern der neugebildeten Übergangsregierung im Sudan zusammentreffen wird. Er wird Gespräche mit Premierminister Hamdok sowie dem Vorsitzenden des Präsidialrates, General Buran, führen. Außerdem wird der Außenminister Vertreter der Zivilgesellschaft treffen. Er möchte eben auch der Zivilgesellschaft und den Menschen dort seinen Respekt dafür ausdrücken, dass sich auf dem Wege der gewaltlosen Proteste eine neue Regierung im Sudan bilden konnte.

Im Kongo geht es in die Hauptstadt Kinshasa und in die Provinzhauptstädte Goma und Bukavu. Der Außenminister plant einen Besuch bei dem Krankenhaus des Friedensnobelpreisträgers Denis Mukwege. Weitere Themen in der Demokratischen Republik Kongo sind Ebola und die VN-Mission MONUSCO. Über beide Dinge wird der Außenminister Gespräche führen und sich mit Verantwortlichen treffen. Das sind Eindrücke, die man dann sicherlich auch im Wege der Vorbereitung auf die VN-Generalversammlungswoche in New York Ende September mit den vielen Themen „Frieden und Sicherheit“ und „Schutz von humanitären Helfern“ weiter bearbeiten wird.

DR. ROCK: Unser Minister, Minister Müller, befindet sich ja zurzeit schon in Namibia. Ein wichtiges Thema seiner Reise ist dort natürlich neben der deutschen Kolonialgeschichte auch die Frage des Klimawandels. Namibia ist ja ein Land, das schon heute stark vom Klimawandel betroffen ist. In den letzten Jahren gab es dort vermehrt das Auftreten von Dürren. Auch in diesem Jahr sind während der Regenzeit im Frühjahr wieder Regenfälle ausgeblieben. Aufgrund dessen sind heute 0,5 Millionen Namibier das ist ein Fünftel der Bevölkerung von Hunger bedroht. Der Minister hat gestern die besonders betroffene Region im Norden des Landes besucht und dort angekündigt, dass unser Ministerium sie mit 10 Millionen Euro unterstützen wird. Das sind zum einen Soforthilfen, zum Beispiel für die Verteilung von Saatgut, aber auch langfristige Investitionen in die Anpassung an den Klimawandel. Dabei geht es zum Beispiel darum, den Bauern neue Anbaumethoden beizubringen, die an den Klimawandel angepasst sind. Das ist eben ein Beitrag dazu, die Länder, die heute schon stark vom Klimawandel betroffen sind, dabei zu unterstützen, sich anzupassen. Damit werden wir auch unserer Verantwortung als eines der Länder, die auch mit dazu beitragen, den Klimawandel zu verursachen, gerecht.

FRAGE JESSEN: Herr Rock, wird der Minister im Namen der Bundesregierung anerkennen, dass unter deutscher Verantwortung ein Völkermord an Herero und Nama begangen wurde?

DR. ROCK: Der Minister hat dazu ja schon bereits am Freitag erklärt, dass zwischenzeitlich klar ist, dass die Verbrechen und Gräueltaten, die zwischen 1904 und 1908 von deutscher Seite begangen worden sind, das waren, was wir heute als Völkermord bezeichnen, und das benennen wir auch so.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Würde er diese Erklärung in Namibia wiederholen? Das ist eine symbolische Aktion.

DR. ROCK: Das hat er ja in Namibia gesagt.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Beinhaltet die Formulierung „Es ist das, was wir heute als Völkermord bezeichnen“ eine Entschuldigung bzw. eine Anerkennung der Schuld dafür, dass es auch damals schon Völkermord war? Wird das juristische oder finanzielle Konsequenzen haben?

DR. ROCK: Das ist das, was der Minister gesagt hat, und ich möchte um Verständnis dafür bitten, dass ich die Worte des Ministers jetzt nicht weiter interpretieren oder auslegen möchte.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Wie bewertet das Auswärtige Amt diese Situation? Haben Sie eine eigenständige Position im Hinblick auf die Anerkennung des Völkermordes in Namibia?

ADEBAHR: Das, was der Kollege gesagt hat, steht für sich, und dem habe ich jetzt auch wenig hinzuzufügen.

Es ist ja so, dass wir als Bundesregierung mit der Regierung von Namibia Gespräche über diese zukunftsgerichtete Aufarbeitung der gemeinsamen Kolonialvergangenheit führen, und diese Gespräche laufen. Darüber ist auch Vertraulichkeit vereinbart worden. Insofern sind wir da guter Hoffnung, dass wir gut vorankommen. Wenn es ein Ergebnis dieser Gespräche geben wird, dann werden wir das sicherlich auch würdigen und öffentlich sagen.

FRAGE JUNG: Können Sie kurz erklären, warum das so lange dauert? Ich meine, wir wissen, wer schuld ist, wer dafür zur Verantwortung gezogen werden muss. Das ist Deutschland. Warum dauert das so lange?

ADEBAHR: Ja, sicherlich kann man sich wünschen, dass es schneller geht. Dazu sind Gesprächsbereitschaft und -teilnahme auch von der namibischen Seite notwendig. Das ist einfach ein Prozess, den wir mit Namibia führen. Das braucht seine Zeit. Das ist intensiv, und da wird gesprochen. Wir stehen bereit und wollen gerne, dass wir dabei vorankommen.

FRAGE JESSEN: Herr Seibert, von namibischen Seite wurde in letzter Zeit mehrfach gesagt „Wir warten auf Kanzlerin Merkel“. Man weist in Namibia darauf hin, dass der letzte deutsche Bundeskanzler, der das Land besucht hat, Helmut Kohl gewesen sei. Steht eine Reise nach Namibia im Plan der Bundeskanzlerin, zumindest mittelfristig?

STS SEIBERT: Ich kann Ihnen hier immer nur über die Reisepläne berichten, die so weit ausformuliert und mit den gastgebenden Staaten verabredet sind, dass wir die Reise dann auch wirklich in der folgenden Woche antreten, und das kann ich im Fall von Namibia nicht tun.

FRAGE DR. RINKE: Die Frage schließt ein bisschen daran an. Herr Seibert, es geht um Polen und das deutsche Schuldeingeständnis oder die Verantwortung für die Gräueltaten im Zweiten Weltkrieg. Der Außenminister hat ja jetzt ein Mahnmal für die im Zweiten Weltkrieg getöteten Polen in Berlin gefordert. Herr Schäuble hat eine ähnliche Forderung aufgestellt. Wie steht die Bundeskanzlerin zu diesen Plänen?

STS SEIBERT: Ja, diese Frage ist hier am vergangenen Freitag auch schon gestellt worden. – Macht ja nichts; ich sage es nur.

Wir haben von dieser Initiative, die mittlerweile eine große Zahl von Unterzeichnern hat, ein Denkmal für die polnischen Opfer der deutschen Besetzung Polens in Berlin zu errichten, Kenntnis. Ich habe hier am Freitag darauf hingewiesen, dass in verschiedenen deutschen Gedenkstätten die Opfer Polens und der polnischen Bevölkerung bereits ausführlich thematisiert werden.

Was jetzt diese Pläne für ein Mahnmal hier in Berlin betrifft, so scheint es uns richtig zu sein, dass man da den gleichen Prozess anstößt und das gleiche Verfahren wie bei anderen Mahnmalen anwendet. Ich nenne jetzt einmal das Denkmal für die ermordeten Juden Europas, das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen, das Denkmal für die Opfer der sogenannten nationalsozialistischen Euthanasiemorde. Das alles waren Denkmäler oder Gedenkstätten, die aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages errichtet wurden. Dort sollte diese Diskussion geführt werden. Ich habe jetzt am Wochenende gehört, dass es bereits mehr als 200 Abgeordnete im Deutschen Bundestag gibt, die sich für so einen Plan einsetzen. Das heißt, das scheint uns der richtige Weg zu sein.

Unabhängig davon wissen Sie, dass der Bundespräsident gestern, am 1. September, dem 80. Jahrestag des deutschen Überfalls auf Polen, wie auch die Bundeskanzlerin in Polen war. Der Bundespräsident hat dort für unser ganzes Land und für unser ganzes Volk Worte gefunden – der Betroffenheit, der Scham und der Verantwortung, die Erinnerung an die Opfer lebendig zu halten. Das ist auch genau die Haltung, die natürlich uns innerhalb der Bundesregierung in unserer Zusammenarbeit mit Polen sozusagen antreibt. Aufarbeitung und Erinnerung sind also in unseren Beziehungen zu den polnischen Nachbarn von ganz zentraler Bedeutung.

FRAGE TOWFIGH NIA: Frau Adebahr, die Lage im Libanon spitzt sich zwischen Hisbollah und Israel zu. Wie besorgt ist die Bundesregierung über diese Eskalation?

ADEBAHR: Wir verurteilen den Angriff der Hisbollah auf Israel am Wochenende auf das Schärfste. Wir haben jetzt mit Erleichterung zur Kenntnis genommen, dass es eben keine Opfer und Verletzte gab.

Ich kann Ihnen auch berichten, dass Bundesaußenminister Maas in den letzten Tagen mit seinem libanesischen und mit seinem israelischen Amtskollegen telefoniert hat und dabei noch einmal deutlich gemacht hat, dass eine Eskalation in niemandes Interesse wäre. Er hat auch gesagt, dass die libanesische Regierung in der Verantwortung steht, mäßigend auf die Hisbollah einzuwirken. Er hat der israelischen Seite versichert, dass die Sicherheit Israels und das Recht auf Selbstverteidigung für die Bundesregierung natürlich Rechte sind, die wir anerkennen und wahrnehmen.

Wir verurteilen die Verletzung der Sicherheitsratsresolution 1701 und rufen eben alle Seiten dazu auf, sich an die Vorgaben dieser Resolution zu halten und auch die Mandatsbestimmungen für UNIFIL zu respektieren.

ZUSATZFRAGE TOWFIGH NIA: Nun war das ja auch eine Reaktion der Hisbollah auf die Drohnenangriffe der Israelis. Sie haben das Recht der Israelis auf Selbstverteidigung gerade noch einmal betont. Bedeutet das auch, dass Israel die territoriale Integrität eines anderen Staates verletzen darf?

ADEBAHR: Ich möchte die Faktenlage, die sich sozusagen Ich möchte hier nicht weiter aufdröseln, was dort womöglich genau passiert sein könnte.

Unser Appell ist ein politischer. Der ist eben, dass wir an die libanesische Regierung appellieren, ihre Verantwortung mit Blick auf die Einhaltung der Resolution auch wahrzunehmen, aber die Resolution 1701 eben in ihrer Gesamtheit auch beiden Seiten in Erinnerung gerufen haben.

FRAGE WARWEG: Der Kollege hat ja schon darauf verwiesen, dass es im Vorlauf dieser Hisbollah-Angriffe Angriffe vonseiten der IDF auf drei souveräne Staaten gab. Da würde mich interessieren, wieso sie sehr explizit die Hisbollah-Angriffe verurteilt haben, aber meines Wissens die drei Angriffe auf souveräne Staaten durch die israelische Armee nicht. Aus was für Beweggründen erfolgte da keine Verurteilung?

ADEBAHR: Ich glaube, ich habe die politische Bewertung, die wir zu diesen Dingen abgeben, gerade abgegeben, und zwar ist das jene, dass wir ganz besonders auch an die Resolution 1701 erinnern und dass für uns nach den Vorfällen vom Wochenende noch einmal mehr die Notwendigkeit von UNIFIL als deeskalierendes Element und als direkter Kommunikationskanal zwischen Israel und Libanon wichtig ist. Da begrüßen wir eben die in der letzten Woche erfolgte Mandatsverlängerung, für die wir uns sehr eingesetzt haben. Das ist unsere Hauptbotschaft gewesen, auch die des Außenministers.

FRAGE JUNG: Da die internationale Gemeinschaft ja beide Seiten oder alle Seiten zu maximaler Zurückhaltung aufruft, würde ich gerne wissen, welchen Appell Sie denn an die Israelis richten.

ADEBAHR: Ich glaube, das habe ich doch gerade ausgeführt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Echt?

ADEBAHR: Ja.

FRAGE TOWFIGH NIA: Frau Adebahr, Israel verletzt jeden Tag den Luftraum Libanons. Ist das aus Sicht der Bundesregierung akzeptabel?

ADEBAHR: Ich glaube, ich habe die Haltung der Bundesregierung in den letzten drei Antworten ausgeführt.

FRAGE WARWEG: Die USA haben am 31. August einen Angriff auf Nordidlib mit Dutzenden von Toten geflogen. Mich würde interessieren, wie die Bundesregierung diese Angriffe auf die Idlib bewertet, auch eingedenk der Tatsache, dass dies just am Tag des verkündeten Waffenstillstands in der Region oder in der Gegend erfolgt.

STS SEIBERT: Zu diesem Angriff kann ich im Moment nichts sagen, weil mir dazu Informationen fehlen. Ich werde schauen, ob und welche ich darüber beschaffen kann.

Ich finde es interessant, dass Sie über Angriffe auf Idlib sprechen. In den vergangenen Wochen gab es leider nahezu täglich Grund dazu, zu bedauern und zu verurteilen, dass das syrische Regime und seine russischen Unterstützer Angriffe auf die zivile Infrastruktur, auf Krankenhäuser und auf Ziele, die nach humanitären Völkerrecht nie Ziele sein dürften, geflogen haben. Die Bilder und Berichte davon konnte man jeden Tag in den Zeitungen lesen, und es sind entsetzliche Berichte. Insofern müssten wir auch ganz besonders darüber sprechen, weil das syrische Regime mit seinen Verbündeten, solange es so militärisch vorgeht, die Lage natürlich permanent verschlimmert.

Dazu haben wir uns häufiger eingelassen, aber ich nehme das gerne noch einmal zum Anlass. Ansonsten kann ich zu dem Anlass Ihrer Frage im Moment mangels Informationen nichts sagen.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Könnte das Auswärtige Amt noch einmal darlegen, auf welcher völkerrechtlichen Grundlage die Angriffe der USA auf das souveräne Syrien in Nordidlib erfolgte?

ADEBAHR: Herr Warweg, da würde ich Sie jetzt gerne darauf verweisen, dass wir hier in den letzten Jahren mehrfach über Syrien, die Sicherheitsratsresolutionen, die es dazu gibt, den politischen Prozess und alles Weitere gesprochen haben. Ich glaube, das ist jetzt eine Frage, mit der Sie ganz weit ausholen wollen. Das können Sie alles, glaube ich, nachlesen.

FRAGE GOLDENZWEIG: Herr Seibert, was ist der Bundesregierung über die Umstände des Mordes an einem georgischen Bürger, einem ehemaligen aktiven Teilnehmer am zweiten tschetschenischen Krieg, bekannt? Es gab am Freitag neue Meldungen vonseiten der deutschen Medien, die behaupten, es gebe mehrere Indizien für eine Verbindung des mutmaßlichen Täters mit russischen Geheimdiensten. Beispielsweise soll sein Reisepass von der gleichen Abteilung des russischen Innenministeriums ausgestellt worden sein, die schon früher Reisepässe für Agenten des russischen Militärnachrichtendienstes ausgestellt haben soll, die für die Geschehnisse im britischen Salisbury verantwortlich waren. Ist Ihnen das bekannt? Stehen Sie vielleicht in Verbindung mit den russischen Behörden, um diese Situation ans Licht zu bringen? Falls sich diese Indizien erhärten: Welche Konsequenzen vielleicht diplomatische Konsequenzen könnten sich daraus ergeben?

STS SEIBERT: Dieser Mord mitten in Berlin am helllichten Tag ist natürlich bestürzend. Wir haben auch die Berichterstattung, auf die Sie ansprechen, zur Kenntnis genommen. Gehen Sie davon aus, dass auch die Bundesregierung ein großes Interesse an einer umfassenden Aufklärung dieser Tat hat. Zuständig für das laufende Verfahren ist allerdings das Land Berlin; deswegen kann ich Ihnen zum Stand der Ermittlungen hier keinerlei Auskunft geben.

FRAGE FIEBRIG: Meine Frage richtet sich an Herrn Seibert und Frau Adebahr: Heute Nachmittag findet im Auswärtigen Amt ein Treffen im Normandie-Format auf Beraterebene statt. Am Freitag wurde hier bereits angedeutet, dass Treffen solchen Formates hier nicht kommentiert werden. Aus der Ukraine kommt aber der neue Außenminister und Berater des Präsidenten nach Berlin. Vielleicht ändert sich dadurch etwas und Sie können uns zu diesem Treffen etwas mehr Informationen geben?

VORS. BUSCHOW: War das eine Frage?

ZUSATZ FIEBRIG: Ja.

STS SEIBERT: Das war eine Hoffnung, scheint mir. Frau Adebahr.

ADEBAHR: In der Tat findet ein Beratertreffen statt. Das bettet sich ein in die Bemühungen der Bundesregierung, im N4-Prozess nach Biarritz voranzukommen und dort weiter an der Umsetzung der Minsker Vereinbarungen zu arbeiten. In der Tat, der zukünftige ukrainische Außenminister ist in seiner Funktion als Berater des Präsidenten heute Teilnehmer dieses Treffens. Falls es ein wenn, dann ganz informelles Treffen von Außenminister Maas mit ihm geben sollte, dann ist das noch nicht in seiner Funktion als zukünftiger ukrainischer Außenminister, aber dann würden wir Ihnen das hinterher mitteilen.

ZUSATZFRAGE FIEBRIG: Gehen Sie davon aus, dass es ein letztes vorbereitendes Treffen vor einem Treffen im Normandie-Format auf der höchsten Ebene sein sollte? Oder gehen Sie davon aus, dass noch mehrere solcher Vorbereitungstreffen notwendig sind?

ADEBAHR: Na ja, das findet ja heute erst statt. Wir müssen einmal abwarten, wie gut die Teilnehmer da vorankommen. Wir hoffen natürlich alle, dass es gute Fortschritte gibt.

ZUSATZFRAGE FIEBRIG: Welche Fragen stehen auf dem Programm?

ADEBAHR: Alle Fragen rund um die Fortschritte im Minsker Prozess, die wir benötigen.

FRAGE JUNG: Ich möchte zum Thema Seenotrettung kommen. Aktuell hat der Kapitän der „Eleonore“ den Notstand ausgerufen und ist in italienische Gewässer eingelaufen, obwohl ihm das verboten wurde. Wie hilft die Bundesregierung dem Schiff aktuell? Frau Adebahr, stehen Sie mit ihm vielleicht in Kontakt?

Herr Alter, gibt es jetzt dadurch, dass Salvini nicht mehr in der Regierung ist, einen schnelleren Lösungsweg?

ALTER: Frau Adebahr, vielleicht wollen Sie beginnen? Ich meine, dass da Kontakt mit dem Kapitän besteht.

ADEBAHR: Ja, der Kontakt mit dem Kapitän besteht, und wir nehmen natürlich wahr, dass die Situation für die Menschen an Bord schwierig ist. Wir stehen auch mit den italienischen Behörden in Kontakt. Jetzt kommt es darauf an, dass wir auch für diesen Fall wieder eine gute und schnelle Lösung finden. Zu den Details kann vielleicht das BMI etwas sagen.

ALTER: Ich hatte in der vergangenen Woche auch schon zweimal den Sachstand wiedergegeben, der sich nach meiner Kenntnis nicht wesentlich geändert hat. Wir haben die Kommission gebeten, mit den Mitgliedstaaten zu sprechen und die Gespräche zu koordinieren. Über den aktuellen Stand der Gespräche kann ich Ihnen keine Informationen geben; dazu müssten Sie gegebenenfalls bei der Pressestelle der Europäischen Kommission nachfragen.

Es bleibt dabei, dass wir aus deutscher Sicht ein Interesse daran haben, dass die Zeiten, in denen sozusagen der Aufenthalt auf dem offenen Gewässer stattfindet, möglichst kurz sein sollen. Es geht um Wahrnehmung europäischer Solidarität und gemeinsamer Verantwortung. Deswegen haben wir auch sehr frühzeitig reagiert und unsere Reaktion mit der Aussicht verbunden, dass wir uns in signifikanter Weise an der Aufnahme beteiligen werden. Aber zum aktuellen Gesprächsstand habe ich keine Informationen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wenn Sie sagen „möglichst kurz“: Die Menschen sind jetzt auch schon wieder seit über einer Woche auf diesem Schiff, dort herrscht Notstand. Ist das für Sie immer noch „möglichst kurz“, oder ist das für Sie und auch für den Minister zu lang?

ALTER: Der Bundesinnenminister hat sich ja in den vergangenen Monaten mehrfach deutlich zu diesem Thema geäußert und hat auch gesagt: Es ist unbefriedigend und nicht akzeptabel, dass Menschen, die sich in Lebensgefahr befunden haben, dann über Tage oder Wochen auf den Schiffen treiben; am Ende gehen sie dann doch an Land. Dieser Prozess muss beschleunigt werden, und deswegen hat der Bundesinnenminister auch die Initiative ergriffen. Es haben Gespräche im Kreise der europäischen Innenminister stattgefunden und es werden weitere Gespräche folgen. Wir sind daran interessiert, dass es da zu einer Lösung kommt. Aber ob und inwieweit sich sozusagen die Verhandlungspartner da bereiterklären, eine solidarische Lösung zu akzeptieren, kann ich im Moment einfach nicht kommentieren.

FRAGE STEMPFLE: Sie haben die Antwort schon fast vorweg genommen, aber trotzdem die Frage: Beim letzten Innenministertreffen auf EU-Ebene hieß es, man versuche, da voranzukommen. Gibt es irgendwelche Fortschritte mit Blick auf eine Verbesserung des Mechanismus?

ALTER: Nach meiner Kenntnis ist es so: Nachdem sich die Innenminister in Helsinki und anschließend noch einmal gemeinsam mit den Außenministern in Paris getroffen haben, soll es im September ein weiteres Treffen auf Malta geben. Mir ist bekannt, dass das in der zweiten Septemberhälfte angestrebt wird. Soweit ich weiß, gibt es aber noch keinen ganz konkreten Termin. Wenn dieses Treffen zustande kommt, wird selbstverständlich auch der Bundesinnenminister daran teilnehmen.

FRAGE JESSEN: Ich glaube, das Treffen in Malta ist für den 19. September terminiert, und das Ziel liegt wohl darin, Regelungen zu finden, dass die maltesische und die italienische Regierung nicht einfach sagen können: Die Schiffe dürfen bei uns nicht anlanden. Das ist ja ein sehr großes Thema. Herr Seibert, wird sich unter Umständen die Bundeskanzlerin in diesen Prozess einschalten? Sie hat sich da ja schon engagiert, und das ist ja eine der generellen aktuellen Menschenrechtsfragen in dieser Region.

STS SEIBERT: Erstens sagen Sie selber: Sie hat sich da bereits engagiert. Sie hat sich dazu auch bereits geäußert. Es ist aber natürlich vollkommen richtig, dass das Thema bei den Innenministern liegt, in deren Zuständigkeit es fällt. Wenn es irgendwelche begleitenden, flankierenden Unterstützungsmaßnahmen von anderen Mitgliedern der Bundesregierung oder von der Bundeskanzlerin geben soll, dann wird es daran sicherlich nicht scheitern, aber die Innenminister sind dafür zuständig.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Gibt es so etwas wie eine „coalition of the willing“, also eine Liste der Länder, von denen man sagen kann „Die gehören jetzt dazu“? Oder können Sie uns die nicht geben? Darüber wird ja seit mindestens zwei Monaten geredet.

ALTER: Ich kann Ihnen die Liste schon allein deswegen nicht geben, weil natürlich das Bestreben darin liegt, möglichst viele Mitgliedstaaten auch noch zu überzeugen. Es gab in Helsinki Gespräche in einem kleinen Kreis das wissen Sie zwischen Deutschland, Frankreich, der Ratspräsidentschaft, Malta und Italien. Dort ist ein Nukleus, ein Papier entstanden, über das man sich unterhalten will, aber wir geben uns damit natürlich nicht zufrieden. Es geht darum, möglichst viele Mitgliedstaaten zu überzeugen, und die Herausgabe einer Liste oder einer Zahl an dieser Stelle wäre schlicht unseriös.

FRAGE JUNG: Nur zum Verständnis: Das Treffen am 19. September auf Malta ist ein reines Innenministertreffen, Herr Maas und die übrigen Außenminister sind also nicht dabei?

ADEBAHR: Ich glaube, was der Kollege meinte, war das Gymnich-Außenministertreffen am Donnerstag der vergangenen Woche in Helsinki, wo sich auch die Außenminister in einem kleinen Kreis weiter zu diesem Thema besprochen haben und auch dort weiter gearbeitet haben, um den Kreis der Mitgliedstaaten für einen Verteilungsmechanismus zu erarbeiten. Das ist eine Aufgabe, die eben uns alle angeht und die uns allen unter den Nägeln brennt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wer stand im Kreis?

ADEBAHR: Das hat der Kollege, glaube ich, gerade gesagt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber es waren dieselben?

ADEBAHR: Er redete über letzte Woche.

FRAGE TOWFIGH NIA: Frau Adebahr, eine Frage zur Situation in Südjemen, speziell was die Separatistenbewegung in Aden betrifft: Die Vereinigten Arabische Emirate unterstützen ja die Separatistenbewegung. Es gab auch Angriffe auf Regierungstruppen seitens der Vereinigten Arabischen Emirate, und auch das Rote Kreuz hat die Vereinigten Arabischen Emirate beschuldigt, zivile Einrichtungen zu treffen. Wie bewerten Sie die momentane Situation im Süden Jemens?

ADEBAHR: Wir haben die Meldungen, auch über die Vorfälle am Wochenende, zur Kenntnis genommen und sind sehr betroffen über die Meldungen, wonach mindestens 60 andere Medien sprechen von zwischen 100 und 130; wir haben dazu keine eigenen Erkenntnisse Menschen bei Luftangriffen ihr Leben lassen mussten. Wir haben auch, wie Sie sicherlich auch, zur Kenntnis genommen, dass sich der VN-Sondergesandte Griffith und Lise Grande bereits sehr klar geäußert haben. Wir unterstützen auch die Forderung einer Untersuchung des Vorfalls. Solche Untersuchungen fallen in den Zuständigkeitsbereich der zuständigen Expertengruppe des Menschenrechtsrates, und wir sind dafür, den Rat in dieser Aufgabe zu unterstützen.

Diese ganzen Vorfälle in den letzten Tagen zeigen uns einmal mehr, dass wir einen politischen Prozess auch dort brauchen, um diesen Konflikt politisch zu lösen; denn aus unserer Sicht ist das die einzige Möglichkeit, ihn dauerhaft, nachhaltig und vor allen Dingen im Interesse der wirklich notleidenden und der unter humanitären Katastrophe leidenden Menschen im Jemen zu lösen.

FRAGE WARWEG: Mehrere diplomatische Quellen haben mir gegenüber bestätigt, dass der rechtskräftig verurteilte Putschist und persönliche Vertreter von Juan Guaidó hier in Deutschland, Otto Gebauer, zur Zeremonie der Botschafterkonferenz 2019 eingeladen war, die letzte Woche stattgefunden hat. Da Herr Gebauer bis jetzt noch über keinerlei diplomatischen Status verfügt, würde mich interessieren, auf welcher Grundlage die Einladung an Herrn Gebauer durch das Auswärtige Amt erfolgte.

ADEBAHR: Dazu kann ich Ihnen gerne sagen, dass sich an unserer Haltung zu Herrn Guaidó nichts geändert hat, und das gilt eben auch für unsere Haltung gegenüber Herrn Gebauer und Herrn Maniglia, über die wir hier, glaube ich, in der Vergangenheit genügend gesprochen haben. Aus unserer Sicht ist es aus verschiedenen Gründen notwendig, die Kommunikationskanäle in alle Richtungen offenzuhalten, und deshalb waren sowohl Herr Gebauer als auch Herr Maniglia zur Eröffnungsveranstaltung der Botschafterkonferenz in der letzten Woche eingeladen.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Für das grundsätzliche Verständnis: Herr Guaidó vertritt ja die Interimspräsidentschaft, die an sich auf 30 Tage festgelegt ist jetzt ist er schon im siebten Monat seiner Interimspräsidentschaft. Am 1. Januar würde auch sein Mandat als Parlamentspräsident auslaufen und damit auch die Grundlage für seine selbst ausgerufene Präsidentschaft. Wie verhält sich denn die Bundesregierung zu diesen Fakten? Wie lange kann ein Interimspräsident aus Sicht des Auswärtigen Amtes ein Interimspräsident bleiben? Gibt es da ein Limit? Kann er das auch für vier Jahre bleiben?

ADEBAHR: Das ist eine Frage voller „wenn“ und „if“ und „wäre“ und „würde“ in der Zukunft. Unsere Position zu Herrn Guaidó ist unverändert, und das ist im Moment der Stand, mit dem wir in diesem politischen Prozess, in dem wir versuchen Venezuela zu begleiten, auch arbeiten.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Das waren jetzt keine Wenns und Abers, sondern ich habe verwiesen auf die venezolanische Verfassung, die ganz klar festlegt: Interimspräsidentschaft für 30 Tage. Ob der entsprechende Paragraph überhaupt für Guaidó gilt, ist sowieso hoch umstritten.

VORS. BUSCHOW: Herr Warweg, Sie wollten eine Nachfrage stellen. Das soll nicht in eine Diskussion ausarten.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Es gibt ja auch andere Kollegen, die mit zwei Sätzen ein Intro machen. Deswegen würde ich ganz gerne noch einmal von der Bundesregierung wissen, auf welcher konstitutionellen Grundlage Herr Guaidó denn Interimspräsident ist.

ADEBAHR: Ich glaube, Herr Warweg, Sie polemisieren in Ihrer Frage, und die Vorsitzende hat auch schon das Nötige gesagt. Ich verweise Sie wirklich auf alles, was wir zu Venezuela und unserer Position hier ausführlich besprochen haben.

STS SEIBERT: Ich will es gern noch einmal in einem Satz sagen: Herr Guaidó ist an der Spitze der demokratisch gewählten und legitimierten Nationalversammlung. Eine andere demokratisch legitimierte Institution sehen wir in Venezuela derzeit nicht. Also bleibt unsere Hoffnung und auch unsere Forderung, dass der demokratische Wille des venezolanischen Volkes in freien und fairen Präsidentschaftswahlen zum Ausdruck kommen muss.

FRAGE JUNG: Greenpeace hat heute in Berlin gegen Tiefseebohrungen demonstriert und behauptet, dass sich Deutschland bereits zwei Explorationslizenzen im Pazifischen und im Indischen Ozean gesichert habe. Ich wüsste gern, erstens, welches Ministerium dafür zuständig ist, zweitens, ob das stimmt und, drittens, warum.

FICHTNER: Das habe ich mich heute Morgen auch gefragt.

ADEBAHR: Es ist schon einmal gut, wenn sich das jemand fragt.

VORS. BUSCHOW: Gibt es ein Ministerium, das

ZUSATZFRAGE JUNG: Wer ist in der Bundesregierung für die Lizenzbesorgung

GÜTTLER: Dazu kann ich mich gern äußern. Die Explorations- und Abbaulizenzen für den internationalen Tiefseebergbau werden von der Internationalen Meeresbodenbehörde, der IMB, vergeben. Bisher sind ausschließlich Explorationslizenzen vergeben worden, also keine Abbaulizenzen. Derzeit findet also kein Tiefseebergbau in diesen Gebieten statt.

Die Internationale Meeresbodenbehörde erarbeitet derzeit Abbauregularien, einen sogenannten „mining code“. Diese Regularien werden die Basis für den zukünftigen Abbau bilden.

ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie bestätigen, dass es, wie Greenpeace sagt, zwei Lizenzen für den Indischen und den Pazifischen Ozean für Deutschland gibt?

Warum interessiert man sich überhaupt dafür?

GÜTTLER: Noch einmal: Es wird zwischen Explorations- und Abbaulizenzen unterschieden.

ZURUF JUNG: Ja, ja!

GÜTTLER: Derzeit sind von der Internationalen Meeresbodenbehörde ausschließlich Explorationslizenzen vergeben worden.

ZUSATZFRAGE JUNG: Diese beiden, im Indischen und im Pazifischen Ozean?

GÜTTLER: Für die angesprochenen Gebiete.

ZUSATZFRAGE JUNG: Warum hat man sie sich besorgt?

GÜTTLER: Für weitere Details müssten Sie sich an die zuständige Behörde wenden. Das ist, wie gesagt, die Internationale Meeresbodenbehörde.

ZURUF JUNG: Aber das muss doch

VORS. BUSCHOW: Nein, einen Moment! Jetzt hat Herr Jessen dazu eine Nachfrage, wenn ich es richtig sehe.

FRAGE JESSEN: Lizenzen werden dann vergeben, wenn man sie beantragt. Verstehe ich Sie richtig, Frau Güttler, dass Ihr Haus, das Wirtschaftsministerium, für Deutschland eine solche Explorationslizenz beantragt hat?

Die IMB wird ja nicht sagen: Wir verschleudern Lizenzen in der Welt. Es muss doch irgendjemand sagen: Wir möchten das gern haben. Mir geht es nur darum, den Prozess zu verstehen. Hat Deutschland Lizenzen beantragt, und ist das über das Wirtschaftsministerium geschehen?

GÜTTLER: Zu den weiteren Details müsste ich Sie, wie gesagt, an die Behörde verweisen. Ansonsten kann ich bei uns im Hause noch einmal nachhören und dann gegebenenfalls etwas nachliefern.

FRAGE DR. RINKE: Herr Seibert, heute Abend tagt der Koalitionsausschuss. Ich weiß, dass dafür normalerweise die Parteien zuständig sind. Nach den Landtagswahlen gibt es aber starke Aufforderungen an die Bundesregierung, Entscheidungen beschleunigt umzusetzen.

Wird das Auswirkungen auf den Ablauf des heutigen Abends haben? Nimmt sich die Bundesregierung jetzt einen beschleunigten Zeitplan zum Beispiel bei den Klimabeschlüssen vor? Was ist von heute Abend zu erwarten?

STS SEIBERT: Das Treffen heute Abend ist kein klassischer Koalitionsausschuss. Daher sollten Sie auch nicht damit rechnen, dass anschließend Ergebnisse kommuniziert werden. Das ist ein Arbeitstreffen, bei dem sich die Koalitionspartner über das weitere Vorgehen abstimmen. Es ist ein Teil des laufenden Prozesses der Zusammenarbeit in dieser Bundesregierung.

Was die Klimabeschlüsse angeht: Wir haben jetzt den 2. September. Bis zur Sitzung des Klimakabinetts am 20. September, die tatsächlich Entscheidungen bringen wird, liegen noch etwas mehr als zwei Wochen vor uns. Auf dem Weg dahin gibt es viel Arbeit. Der 20. September wird auch der Tag der Entscheidungen sein.

JESSEN: Herr Seibert, obgleich es Landtagswahlen waren, habe ich die Frage, ob die Bundesregierung und speziell die Kanzlerin im Ergebnis dieser Wahlen auch in gewisser Weise einen Vertrauensverlust, eine Vertrauenserosion, eine Kritik an der Arbeit der Bundesregierung sieht. Vielfach wird das so eingeschätzt. Auch Wähler selbst haben sich dementsprechend geäußert.

STS SEIBERT: Sie wissen, wie es am Tage nach Wahlen ist. Dann wird überall in Berlin über das Ergebnis dieser Wahlen und die notwendigen Analysen gesprochen. In der Regierungspressekonferenz wird darüber nicht gesprochen, und dabei will ich es belassen. Die Parteien, die Wahlforscher und alle anderen Journalisten bieten Ihnen genügend Analyse an.

ZUSATZ JESSEN: Aber von denen hören wir nichts dazu, ob die Kanzlerin das Wahlergebnis auch als Kritik an ihrer Regierungsführung sieht. Das ist eine Frage an Sie.

STS SEIBERT: Ich werde nun trotzdem nicht anfangen, hier Wahlergebnisse, noch dazu Landtagswahlergebnisse, im Namen der Bundesregierung zu kommentieren. Die Parteien tun das, und zwar ausführlich. Ich werde mich dabei auch weiterhin zurückhalten.

FRAGE JUNG: Am Tag des Überfalls auf Polen haben die Nazis in Ostdeutschland 25 Prozent bis 30 Prozent geholt. Herr Seibert, wie bewertet die Kanzlerin das?

STS SEIBERT: Ich habe Ihrem Kollegen und Mitstreiter bereits alles zu meiner Bereitwilligkeit, hier über die Landtagswahlen zu reden, gesagt.

Über den wichtigen Gedenktag, den 80. Jahrestag des Ausbruchs des Zweiten Weltkriegs, des deutschen Überfalls auf Polen, haben wir hier ausführlich gesprochen. Ich verweise noch einmal auf die bedeutende Rede, die der Bundespräsident gestern in Warschau gehalten hat.

FRAGE WARWEG: Diesen Monat findet die 74. UN-Generalversammlung statt. Obwohl von den meisten Völkerrechtlern als obsolet bezeichnet, besteht die Feindstaatenklausel in der aktuellen UN-Charta fort.

An das Auswärtige Amt: Plant die Bundesregierung, vielleicht im Zusammenspiel mit Japan, Initiativen zur Streichung der beiden Artikel 53 und 107?

ADEBAHR: Wir planen, uns weiterhin dafür einzusetzen, den VN-Generalsekretär in seinen umfassenden Bemühungen zu einer Reform der Vereinten Nationen zu unterstützen. Wir sind auch sehr dafür, dass sich die Reform auf das konzentriert, was die Vereinten Nationen jetzt wesentlich brauchen. Dabei geht es nicht um Texte, sondern es geht um eine Reform des „peacekeeping“, um eine Reform der Zusammenarbeit der verschiedenen Organisationen, um eine Reform und Straffung der Aufgaben und Entscheidungsmechanismen sowie um eine Effizienzsteigerung. Für all diese Dinge setzt sich Deutschland gemeinsam mit anderen Staaten, unter anderem auch mit Japan, ein und unterstützt Herrn Guterres darin sehr.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Heißt das, dass die Bundesregierung nicht plant, diesen völkerrechtlich an sich obsoleten Passus bzw. die beiden Artikel zu streichen?

ADEBAHR: Herr Warweg, Sie haben eine Meinung zur Charta der Vereinten Nationen. Aus unserer Sicht ist das ein sehr bedeutendes und wichtiges Dokument, das die Grundlage für die Entscheidungen der Vereinten Nationen bildet, und das ist gut und richtig so. Das ist die Haltung der Bundesregierung dazu.

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