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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 16. Oktober 2019

Themen: Kabinettssitzung (Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes, Eckpunkte zur Ausgestaltung eines nationalen Emissionshandels für Wärme und Verkehr), Sondersitzung des Rates zum Schutz des Nordostatlantiks, Senkung der Mehrwertsteuer auf Bahntickets, Werbekampagne der Bundesregierung anlässlich des 30-jährigen Jubiläums der friedlichen Revolution und der deutschen Einheit, Bericht des UN-Sonderberichterstatters über Folter hinsichtlich Julian Assange, Höhe der deutschen Verteidigungsausgaben im Rahmen der NATO, Militäroperation der Türkei in Nordsyrien, Arbeitstreffen auf EU-Ebene zum Thema der Seenotrettung, Klimapodcast „Unter 2 Grad“, Urteil des spanischen Obersten Gerichtshofes gegen katalanische Politiker, Regelungen im BMVI bezüglich Informationen über Treffen von Vertretern des Bundesverkehrsministeriums und Firmenvertretern im Zusammenhang mit der Pkw-Maut und deren Dokumentation, Jubelgesten türkischer Fußballnationalspieler bei einem Fußball-Länderspiel

Bericht ausm Kabinett (ab 1:11)

Naive Fragen zu:
Klimaschutz (ab 5:30)
– Was tut die Bundesregierung gegen die umweltschädlichen Subventionen? Wann und wie werden die abgebaut? (ab 7:53)
– Es wird gefordert, dass umweltschädliche Mehrwertsteuerbegünstigungen bei tierischen Produkten zurückzuführen wären. Ist das für das BMEL ein Ziel bzw. eine Maßnahme?
– Wenn tierische Produkte nur mit 7 Prozent Mehrwertsteuer verkauft werden, die aber nachweislich umweltschädlich sind. Wäre es, wenn man die Mehrwertsteuer bei der Bahn senkt, nicht angebracht, sie im Tierbereich zu erhöhen?

Nordostatlantikrat (ab 18:20)
– Ich hatte nicht ganz verstanden, wer jetzt an der Sitzung des Nordostatlantik-Rats teilnehmen wird.

„Sooo deutsch“-Kampagne (ab 21:55)
– Sind das nur Plakate, oder werden auch junge Leute oder Menschen auf dem Land erreicht, die nicht in Orten mit mehr als 100 000 Menschen leben? Gerade in Ostdeutschland ist das ja vermehrt der Fall. (ab 24:42)

Assange (ab 26:20)
– Wie ist denn die Haltung der Bundesregierung zu Julian Assange an sich? (ab 27:40)

Türkische Invasion (ab 31:03)
– Es gibt neben Berichten über bombardierte Krankenhäuser und zivile Konvois Berichte über Enthauptungen und Erschießungen von Zivilisten. Kennt die Bundesregierung diese Berichte? Wie bewerten Sie die? Haben Sie eigene Erkenntnisse?
– Der türkische Präsident meint ja, dass das alles im Namen der Terrorbekämpfung geschieht. Teilt die Bundesregierung eigentlich die Terrorismusdefinition des Präsidenten der Türkei?
– Wie bewertet die Kanzlerin die Beleidigung eines ihrer Minister durch den türkischen Präsidenten? (43:08)

Neuer Regierungspodcast (ab 46:22)
– Wird das „in house“ produziert, oder haben Sie eine Firma dafür engagiert? Wie viele Folgen sind geplant? Ich meine, es gibt ja nur eine begrenzte Zahl von Ministerin, die mit dem Klimakabinett zu tun haben. Ist dieses Ding nächsten Monat schon wieder vorbei? (ab 47:42)
– Und wo?

Lobbytransparenz (ab 52:17)
– Es gab und gibt noch immer Auseinandersetzungen darüber, mit wem sich der Minister trifft, und auch über Ihre Praxis, über diese Treffen zu informieren bzw. sie zu dokumentieren. Gibt es da mittlerweile eine neue Praxis, ein Update in Ihrem Haus? Denn das ist ja gerade Gegenstand politischer Untersuchungen und in der Öffentlichkeit. Haben Sie vielleicht schon Fehler korrigiert?
– Ich entnehme dem, dass Sie Ihre Praxis noch nicht geändert haben.

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 16. Oktober 2019:

SRS’IN DEMMER: Auch von mir ein herzliches Willkommen! Im Kabinett gab es heute viel zum Klima. Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht wichtige steuerliche Anpassungen vor, um die Herausforderungen der CO2-Reduktion bis 2030 entschlossen und gleichzeitig sozial ausgewogen anzugehen. Dadurch soll umweltfreundliches Verhalten stärker gefördert und erreicht werden, dass alle Bürgerinnen und Bürger diesen Prozess mitgehen können.

Der Gesetzentwurf sieht im Steuerrecht folgende Maßnahmen vor: die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungsmaßnahmen an selbst genutztem Wohnungseigentum, die Anhebung der Pendlerpauschale und die Einführung einer Mobilitätsprämie zur Entlastung der Pendlerinnen und Pendler, die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Bahntickets im Fernverkehr von 19 auf 7 Prozent sowie die Einführung eines gesonderten erhöhten Hebesatzes bei der Grundsteuer für Windparks.

Darüber hinaus gab es Änderungen im Luftverkehrsteuergesetz. Mit dem Gesetzentwurf werden die derzeit geltenden gesetzlichen Steuersätze zum 1. April 2020 erhöht. Die Erhöhung der Steuersätze verstärkt die bereits gesetzten Anreize für ein umweltgerechtes Verhalten im Flugverkehr. Daneben dienen die Einnahmen auch der nachhaltigen Finanzierung der notwendigen Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030. Insbesondere wird hierdurch die Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf Bahnfahrkarten im Fernverkehr finanziert, wie eben schon gesagt.

Des Weiteren waren heute die Eckpunkte zur Ausgestaltung eines nationalen Emissionshandels für Wärme und Verkehr im Kabinett. Diese Eckpunkte basieren auf dem am 9. Oktober 2019 vom Kabinett beschlossenen Klimaschutzprogramm und sind Grundlage für einen von der Bundesregierung geplanten Gesetzentwurf. Dieser ist ein weiterer wichtiger Schritt, mit dem wir sicherstellen, die Klimaschutzziele im Jahr 2030 einzuhalten.

Als übergreifende Maßnahme des Klimaschutzprogramms ist vorgesehen, ab 2021 eine CO2-Bepreisung für die Sektoren Verkehr und Wärme in Form eines nationalen Emissionshandels einzuführen. Die nun beschlossenen Eckpunkte konkretisieren wesentliche Festlegungen zur Ausgestaltung ebendieses nationalen Emissionshandelssystems. Das nationale Emissionshandelssystem erfasst künftig den Treibhausgasausstoß aus der Verbrennung fossiler Brenn- und Kraftstoffe in den Sektoren Verkehr und Wärme. Dabei erhalten CO2-Emissionen, die bei der Wärmeerzeugung im Gebäudesektor sowie in Energie- und Industrieanlagen außerhalb des EU-Emissionshandelssystems entstehen, einen Preis. Auch im Verkehrsbereich werden dabei künftig CO2-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Kraftstoffe bepreist.

HAUFE: Ich möchte folgende Ankündigung machen: Deutschland wird am Freitag eine Sondersitzung des Rates zum Schutz des Nordostatlantiks einberufen. Es geht darum, dass sich die Firma Shell weigert, vier größere Ölplattformen, die ausgedient haben und nicht mehr genutzt werden, zu entsorgen. Diese Ölplattformen enthalten etwa 11 000 Tonnen Rohöl. Deutschland hält es für absolut inakzeptabel, dass diese Rohölmassen in diesen Konstruktionen bleiben, und hat deswegen seinen Protest gegen dieses Verfahren ausgesprochen. Deswegen gibt es am Freitag in London eine Sondersitzung. Mehrere Anrainerstaaten des Nordostatlantiks unterstützen das Vorgehen, um dieser Situation zu entgegnen.

FRAGE: Ich habe eine Frage zur Mehrwertsteuer auf Bahntickets. Wann soll das in Kraft treten? Die Absenkung geht ja etwa zur Hälfte zulasten der Länder, während die Erhöhung der Flugabgabe völlig dem Bund zugutekommt. Wie will man da eine Kompensation schaffen? Gibt es dazu schon irgendwelche Verhandlungen mit den Ländern?

KOLBERG: Vielen Dank. – Die Absenkung der Mehrwertsteuer für den Bahnverkehr soll am 1. Januar 2020 und die Anhebung der Luftverkehrsteuer zum 1. April 2019 in Kraft treten. Zu allen weiteren Punkten sind wir jetzt im Gesetzgebungsverfahren sowohl mit den Parlamentariern im Bundestag als auch mit den Ländern im Gespräch.

FRAGE JESSEN: Frau Demmer, Sie haben von steuerlichen finanziellen Maßnahmen gesprochen, die klimafreundlich seien. Gibt es auch Beschlüsse zum Abbau von klimaschädlichen Subventionen das wäre ja sozusagen die Kehrseite der Medaille, was dem Anliegen auch dienen würde , oder ist das nicht Bestandteil des Klimaschutzpakets?

SRS’IN DEMMER: Da verweise ich auf Herrn Kolberg.

KOLBERG: Wir haben ja ein umfassendes Klimaschutzpaket beschlossen. Das Klimaschutzprogramm 2030 und das Klimaschutzgesetz hatten wir letzte Woche im Kabinett. Da ist eine Reihe von Maßnahmen drin. Einen Teil der Maßnahmen, die darin enthalten sind, setzen wir jetzt mit dem Paket um, das wir heute beschlossen haben. Frau Demmer hat ja eben ausgeführt, welche Maßnahmen darin enthalten sind.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Dann darf ich die Frage an Herrn Haufe weitergeben. Das Umweltbundesamt hat berechnet, dass pro Jahr nach wie vor gut 20 Milliarden Euro an klimaschädlichen Subventionen fließen – Entschuldigung, insgesamt 57 Milliarden Euro; ich hatte eine falsche Zahl. Ich glaube, die 20 Millionen Euro betrafen nur den Energiebereich. Wie viele von diesen beträchtlichen Milliardenbeträgen werden durch die jetzigen Maßnahmen reduziert?

HAUFE: Das Klimaschutzprogramm ist ja beschlossen worden. Darin sind alle Maßnahmen aufgeführt, die wir jetzt angehen werden. Ansonsten gilt das, was die Bundesumweltministerin gesagt hat: Nachsteuern und Nachjustieren sind immer möglich.

FRAGE JUNG: Was tut die Bundesregierung gegen die umweltschädlichen Subventionen? Wann und wie werden die abgebaut?

KOLBERG: Wir haben eben ausgeführt und auch schon mehrfach gesagt, dass wir ein umfassendes Klimaschutzprogramm abgeschlossen haben. Das war letzte Woche im Kabinett. Wir haben ausführlich zu den Maßnahmen Stellung genommen, die wir in diesem Zusammenhang ausführen.

Heute war das Steuerpaket im Kabinett, also ein Teil der Maßnahmen, die aus dem umfassenden Paket sind und die wir jetzt umsetzen. Dazu gehört zum Beispiel der Bahnverkehr, den wir attraktiver machen. Unserer Meinung nach gibt es weniger CO2-Ausstoß, wenn mehr Leute die Bahn nutzen und weniger Leute fliegen. Das ist aktiver Klimaschutz. Diese Maßnahmen waren heute Teil dessen, was im Kabinett beschlossen worden ist.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das ist aber keine Antwort auf unsere Fragen. Wir wollen wissen, was die Bundesregierung tut, um die umweltschädlichen Subventionen herunterzufahren. Ich nenne ein Beispiel, weil Sie ja immer von der Bahn und der Mehrwertsteuer reden: Es wird gefordert, dass umweltschädliche Mehrwertsteuerbegünstigungen bei tierischen Produkten zurückzuführen wären. Ist das für das BMEL ein Ziel bzw. eine Maßnahme?

LENZ: Zu Steuern kann ich von dieser Stelle aus keine Auskünfte geben. Ich glaube, Sie haben schon meine Kollegin zum Thema Fleischsteuer oder Steuererhöhung befragt. Wie gesagt: Zu diesem Thema kann ich hier keine Auskunft geben. Das müsste das BMF machen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ist es für das BMF oder für das BMEL wichtig, dass die umweltschädlichen Subventionen im Tierbereich abgebaut werden?

LENZ: Dazu müssten Sie erst einmal sagen, was genau Sie mit „umweltschädlichen Subventionen im Tierbereich“ meinen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wenn tierische Produkte nur mit 7 Prozent Mehrwertsteuer verkauft werden, die aber nachweislich umweltschädlich sind. Wäre es, wenn man die Mehrwertsteuer bei der Bahn senkt, nicht angebracht, sie im Tierbereich zu erhöhen?

LENZ: Man muss jetzt vielleicht einmal grundsätzlich sagen, dass unsere Nahrungsmittelproduktion damit verbunden ist, dass CO2 emittiert wird. Das wird sich auch nie ganz verhindern lassen. Aber als klimaschädliche Subvention würde ich es jetzt nicht bezeichnen, wenn Lebensmittel einen Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent haben.

HAUFE: Ich kann noch grundsätzlich sagen, dass wir bei dem Thema Subventionen, also der besonderen Förderung oder der Besserstellung von bestimmten Maßnahmen, Verhaltensweisen oder Einkaufsverhalten, natürlich immer verschiedene Aspekte einbeziehen müssen. Gerade bei dem Thema Lebensmittel muss ich mir auch anschauen, wer am Ende davon betroffen ist. Wir können den Klima-, den Umweltaspekt natürlich als einen entscheidenden Aspekt sehen, um eine finanzielle Besserstellung zu rechtfertigen. Aber es gibt eben auch eine Reihe anderer Gründe, zum Beispiel soziale Gründe, um eine steuerliche Besserstellung vorzunehmen. Das muss man immer genau abwägen.

Wir haben uns im Klimaschutzprogramm entschieden, klimafreundliches Verhalten zu fördern, finanziell zu unterstützen und besserzustellen. Zudem haben wir uns entschieden, dass der Ausstoß von CO2, der Ausstoß von Klimagasen grundsätzlich teurer wird. Das ist der Ansatz, den wir verfolgen.

FRAGE HOENIG: Herr Kolberg, warum haben Sie die geplante Neuregelung der Kfz-Steuer jetzt erst einmal ausgeklammert? Haben Sie einen Zeithorizont, bis wann Sie den Entwurf zur Kfz-Steuer vorlegen?

KOLBERG: Ich finde, wir sind sehr zügig bei der Umsetzung des Maßnahmenpakets, das ja erst letzte Woche, wenn Sie sich erinnern, verabschiedet wurde. Wir sind schon jetzt im Kabinett, um einen Teil dieser Steuermaßnahmen umzusetzen. Hier geht es Schlag auf Schlag. Wir haben eine hohe Schlagzahl. Die weiteren Maßnahmen werden wir zeitnah ins Kabinett bringen.

FRAGE JESSEN: Eine umweltschädliche Subvention ist zum Beispiel, wenn Kerosin zum Teil von der Energiesteuer befreit ist und wenn internationale Flüge von der Mehrwertsteuer befreit sind. Das sind ja letztlich Subventionen, die zu einem vermehrten CO2-Ausstoß führen. Die sind in den Zahlen des Umweltbundesamtes enthalten. Hat die Bundesregierung Maßnahmen beschlossen, die diese im Ergebnis umweltbelastenden Subventionen

(Demonstranten betreten den Saal.
Es kommt zu einer 13-minütigen Unterbrechung.)

VORS. FELDHOFF: Nach einer kleineren Unterbrechung würden wir jetzt mit unserem Thema weitermachen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Wenn ich darf, habe ich doch noch eine klärende Frage zu dem Ereignis von eben. Der Vorsitzende hat zwar irgendwann gesagt „Wir gehen unter drei“. Dennoch ist das natürlich ein Ereignis, das auch Berichterstattungsgegenstand ist, und die sehen wir auch schon. Ich wollte das nur so sagen.

VORS. FELDHOFF: Zur Erklärung. Dieses „unter drei“ ist für mich die einzige Maßnahme, um die Fernsehübertragung nach außen zu stoppen. Ich kann und werde auch niemandem verbieten, über dieses Ereignis zu berichten; das wäre ja albern.

Nur zur Information: Ich habe als Vorsitzender in dieser Pressekonferenz von meinem Hausrecht Gebrauch gemacht. Wir haben die Polizei gerufen. Wir werden gegen jeden einzelnen Demonstranten wegen des Verstoßes gegen das Hausrecht das hat nichts mit der politischen Botschaft zu tun Anzeige erstatten. Dafür, dass das so lange gedauert hat, will ich mich entschuldigen, auch wenn ich nichts dafür kann. Wir haben versucht, zu erklären, dass vielleicht eine Rede gereicht hätte. Die Demonstranten sind auf dieses Angebot nicht eingegangen. Jetzt ist es so, wie es ist.

Herr Jessen, jetzt sind Sie dran!

ZUSATZFRAGE JESSEN: Die Frage war: Wenn wir die beiden Beispiele nehmen, nämlich die Mehrwertsteuerbefreiung für internationale Flüge und die Energiesteuerbefreiung für Kerosin, dann sind das indirekte Subventionen, die letztlich umweltschädliche oder belastende Auswirkungen haben. Ist im Klimamaßnahmenpaket vorgesehen, für diese konkreten Fälle und andere Fälle Subventionen zurückzunehmen bzw. zu streichen, oder nicht?

KOLBERG: Mit unserem Klimapaket wollen wir schnell dafür sorgen, dass wir weniger klimaschädliche Gase ausstoßen. Wir haben deswegen ein umfassendes Paket verabschiedet.

Über das, worüber Sie sprechen internationale Flüge , gibt es internationale Vereinbarungen. Darüber, dass das gar nicht möglich ist, wenn man diese internationalen Vereinbarungen nicht ändert, haben wir auch hier schon häufig gesprochen. Ich denke, die Leute, die im Moment auf die Straße gehen und wollen, dass wir das Klima schützen, wollen nicht, dass wir uns auf irgendwelchen internationalen Ebenen länger unterhalten, sondern die wollen, dass etwas passiert. Deswegen haben wir ein umfassendes Paket verabschiedet, und das setzen wir jetzt zügig um.

Wir erhöhen die Luftverkehrssteuer. Ganz viele Mitgliedstaaten in der EU und weltweit erheben überhaupt keine Steuern auf Flüge, also eine vergleichbare Luftverkehrssteuer. Wir erhöhen die Luftverkehrssteuer für die Distanzklasse 1, also die nahen Flüge, die Kurzstreckenflüge, um 64 Prozent. Die Bundesregierung tut also etwas für mehr Klimaschutz. Wir haben ein umfassendes Paket vorgelegt. Wir werden weiter handeln. Erstmals haben wir einen nationalen CO2-Preis vereinbart. Erstmals haben wir einen klaren Nachprüfungsmechanismus installiert, den wir jedes Jahr nutzen werden, um zu überprüfen, ob die Regierung genug tut oder ob noch mehr zu tun ist, um unser Ziel zu erreichen, 2050 klimaneutral zu sein.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ich entnehme Ihren Worten, dass aber zum Beispiel die Energiesteuerbefreiung für Kerosin bestehen bleibt. Ist das auch die Erfüllung einer internationalen Vereinbarung?

KOLBERG: Ich bleibe bei dem, was ich gesagt habe. Wir tun etwas. Wir haben ein umfassendes Paket verabschiedet. Wir sind zuversichtlich, dass wir damit den CO2-Ausstoß deutlich senken können. Wir haben erstmals eine wirklich ambitionierte Agenda, um Klimaschutz in Deutschland voranzubringen. Das werden wir jetzt umsetzen. Im nächsten Jahr werden wir sehen, wie weit wir damit gekommen sind. Wenn das nicht reichen sollte, dann werden wir nachsteuern. Das haben wir versprochen, und das werden wir halten.

HAUFE: Noch eine kurze Ergänzung zum Luftverkehr: Der ist ja im Emissionshandelssystem, das bereits jetzt existiert, geregelt. Die Mindestzertifikatemenge ist vor Kurzem abgesenkt worden. Die EU-Kommission hat angekündigt, dass sie prüfen werde, ob die Menge, die der Luftverkehr zugesprochen bekommt, einen anderen Preis erhalten wird; das ist auch ein wichtiger Punkt. Es gibt außerdem innerhalb der Europäischen Union Diskussionen über eine Kerosinsteuer. Dafür sind wir offen. Außerdem gibt es noch einmal ein zusätzliches, eigenes System das nennt sich CORSIA , das quasi ein eigener Deckel für die Luftverkehrsemissionen ist.

FRAGE JUNG: Ich hatte nicht ganz verstanden, wer jetzt an der Sitzung des Nordostatlantik-Rats teilnehmen wird.

HAUFE: Es gibt die sogenannte OSPAR-Kommission. OSPAR steht für Oslo und Paris. Das ist ein Abkommen der Staaten, die Anrainerstaaten der Nordsee und des Nordostatlantiks sind, also aller Anrainerstaaten dieser Meeresregion. Wir haben diese Sondersitzung zum ersten Mal einberufen. Sie wird überhaupt zum allerersten Mal als Sondersitzung einberufen; so etwas gab es vorher noch nicht. Der Grund ist für uns eben dieses Vorgehen von Shell, dort Ölplattformen mit einer zu großen Menge Öl im Meer zu belassen. Das können wir nicht akzeptieren.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich hatte gefragt: Wer soll

HAUFE: Ich kann jetzt nicht alle Länder sofort nennen. Es geht um alle Länder, die Anrainerstaaten sind.

ZUSATZFRAGE JUNG: Fährt Frau Schulze oder

HAUFE: Nein, Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth wird hinfahren und die Sitzung leiten.

ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie nachreichen, wer daran alles teilnehmen wird?

HAUFE: Das können wir noch nachreichen. Wir werden heute dazu auch noch eine Pressemitteilung veröffentlichen, in der alles steht.

FRAGE JORDANS: Können Sie klären, ob auch die Firmen, die betroffen sind, an diesem Treffen teilnehmen werden oder ob die quasi über die Länder angesprochen werden?

HAUFE: Ja, es sind auch Industrieverbände und Umweltverbände zu dem Treffen eingeladen worden.

Ich sehe gerade: Das Treffen wird vom Vorsitzland geleitet, von Irland.

Diese Verbände, die Sie gerade angesprochen haben, werden Beide Seiten werden auch dabei sein.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Welchen Fokus hat das Treffen?

HAUFE: Der Fokus liegt darauf, wie mit diesen Ölplattformen, die jetzt seit geraumer Zeit in der Nordsee sind, umgegangen werden soll. Aus deutscher Sicht müssen diese Ölplattformen abgebaut werden. Wir wollen kein zweites „Brent Spar“ wie 1995. Für uns steht im Fokus, dass in diesen Ölplattformen eine gewaltige Menge an Restöl enthalten ist. Diese Menge muss entsorgt werden. Ansonsten stellen diese Tragekonstruktionen eine erhebliche Umweltgefahr dar. Sie sind außerdem auch eine Gefahr für die Sicherheit des Schiff- und Seeverkehrs.

FRAGE JESSEN: Gibt es rechtlich verbindliche Verpflichtungen der Plattformbetreiber, also der Energieunternehmen, zum Abbau, oder ist das nur eine indirekte Pflicht?

Können Sie zum Zweiten sagen, wie viele Ölbohrplattformen insgesamt in dem Bereich des Nordatlantiks stehen?

HAUFE: Es ist so, dass jetzt solche Tragekonstruktionen abgebaut werden müssen. Es gibt aber einen Teil sehr alter Ölplattformen, und genau diese betrifft es. Für die gilt diese Neuregelung nicht. Deswegen müssen wir diesen Abbau bzw. diesen Rückbau hier mit Nachdruck einfordern und sehen ihn eigentlich aus unserer Sicht als unausweichlich an. Ich habe ja die Gefahr geschildert. Wir müssen damit rechnen, dass in den nächsten Jahren weitere Ölplattformen abgebaut werden müssen, und deswegen ist es umso wichtiger, hier klar zu zeigen, wie notwendig ein Rückbau ist, und auch noch einmal klar festzustellen, dass dieser Rückbau auch technisch möglich ist.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Die Zahl der Plattformen?

HAUFE: Ich kann Ihnen keine genaue Zahl nennen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Können Sie das nachreichen?

HAUFE: Das werden wir versuchen. Ja, es wird eine grobe Zahl geben, die wir nachreichen können.

FRAGE: Ich hätte eine Frage an das BMI, und zwar zu der Kampagne im Rahmen der Feiern anlässlich „30 Jahre friedliche Revolution“. An wen richtet sich die Kampagne „Das ist sooo deutsch“? Das ist meine erste Frage. Was soll eigentlich damit bezweckt werden?

ALTER: Die Kampagne findet in einem Kontext bzw. vor dem Hintergrund statt, dass sich die friedliche Revolution und die deutsche Einheit in diesem und im nächsten Jahr zum 30. Mal jähren. Diese Jahrestage sollen als ein ganz Deutschland einendes Jubiläum gefeiert werden, und alle Aktivitäten der Bundesregierung im Jubiläumsjahr stehen unter dem Motto „Deutschland ist eins: vieles“.

Das heißt, diese Kampagne, die aktuell mit der Aussage „Das ist sooo deutsch“ läuft, spielt zunächst einmal auf eine ironisch-humorvolle Weise auf bestimmte Eigenarten der Deutschen, auf Klischees und Behauptungen an und soll sich an die gesamte Bevölkerung wenden. Sie wissen, dass ein wesentlicher Bestandteil der Strategie in diesem Zusammenhang darin besteht, mit der Bevölkerung ins Gespräch zu kommen. Diese Gesprächsreihe wird Ende des Jahres beginnen. Diese Plakatkampagne soll zum Nachdenken anregen. Wenn Sie so wollen, ist das eine Art geistige Lockerungsübung hinsichtlich der Frage: Was ist eigentlich deutsch? Gilt das für mich? Sehe ich das anders? Was ist für mich deutsch? Gibt es überhaupt etwas, das man als deutsch bezeichnen kann? – Dafür sind verschiedene Motive ausgewählt wurden, die das ausdrücken sollen.

ZUSATZFRAGE: Was kostet diese geistige Lockerungsübung? Welche Agentur zeichnet denn dafür verantwortlich?

ALTER: Diese Kampagne kostet insgesamt 7,8 Millionen Euro. Das liegt über dem Budget einer durchschnittlichen Kampagne, und zwar vor dem Hintergrund der Tatsache, dass sich solche Kampagnen in der Regel auf sogenannte Hochfrequenzbereiche beziehen, also größere Städte, Bahnhöfe und Flughäfen. Vor dem Hintergrund des Gesamtkontextes der friedlichen Revolution bzw. von „30 Jahre deutsche Einheit“ war es aber ein besonderes Anliegen, diese Kampagne auch in strukturschwächeren Regionen zu fahren. Das bedeutet, dass diese Kampagne in ganz Deutschland und nicht nur in den Großstädten in Städten ab 100 000 Einwohnern zur Wirkung kommt.

ZUSATZFRAGE: Agentur?

ALTER: Das kann ich Ihnen nicht sagen. Das müsste ich nachreichen. Diese Information liegt mir hier nicht vor.

FRAGE JUNG: Sind das nur Plakate, oder werden auch junge Leute oder Menschen auf dem Land erreicht, die nicht in Orten mit mehr als 100 000 Menschen leben? Gerade in Ostdeutschland ist das ja vermehrt der Fall.

ALTER: Ich fange von hinten an. Das liegt daran, dass die Städte in Ostdeutschland kleiner sind. Es gibt überdurchschnittlich viele Städte, die wir erst mit der Größenordnung von 100 000 Menschen erreichen, die ansonsten bei Werbekampagnen der Bundesregierung nicht erreicht werden. Es ist aber gerade das Ziel und ein politisches Anliegen, auch in diese strukturärmeren Bereiche vorzudringen.

Inwieweit sich junge Leute davon angesprochen fühlen, wird man sehen; das können wir noch nicht bewerten. Jedenfalls ist es das Ziel, alle Bevölkerungsteile anzusprechen, deswegen auch die Auswahl der Darstellung. Die Kampagne beinhaltet sowohl Plakate als auch Info-Streams als aber auch TV-Spots und Online-Werbung in ganz Deutschland.

FRAGE WARWEG: Am Dienstag gab Nils Melzer, der Sonderberichterstatter der UN über Folter, eine Pressekonferenz im Hauptquartier der Vereinten Nationen über seinen Besuch bei Julian Assange, und sein Fazit ist: Assange unterliegt psychologischer Folter, und ihm werden juristische Basisrechte verweigert. Eine Frage wäre: Teilt die Bundesregierung denn diese Einschätzung des UN-Sonderbeauftragten über Folter?

BURGER: Zum konkreten Fall habe ich keine eigenen Erkenntnisse. Wir gehen davon aus, dass die britische Justiz und der britische Rechtsstaat internationale Normen zur Rechtsstaatlichkeit selbstverständlich gewährleisten.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Herr Melzer sprach in diesem Kontext auch an, dass er die implizierten Staaten entsprechend aufgefordert hat, Nachforschungen bezüglich seiner Anklagen einzuleiten. Alle involvierten Staaten hätten dies verneint. Laut Herrn Melzer wären sie aber dazu verpflichtet gewesen. Das sind alles auch Unterzeichner der UN-Charta gegen Folter. Wie bewertet denn die Bundesregierung diesen Sachverhalt?

BURGER: Auch dazu habe ich keine Erkenntnisse.

FRAGE JUNG: Wie ist denn die Haltung der Bundesregierung zu Julian Assange an sich?

BURGER: Ich glaube, dazu haben wir hier in der Vergangenheit häufiger Fragen beantwortet, und wir haben immer darauf hingewiesen, dass wir diesen Fall in der Verantwortung der britischen Justiz liegen sehen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Nicht in der amerikanischen? Denn aus Amerika gibt es ja Auslieferungsanträge. Dort droht ihm ja Ungemach.

BURGER: Derzeit befindet er sich, soweit ich weiß, in der Obhut der britischen Justiz, und das ist das, was derzeit aus unserer Sicht ausschlaggebend ist.

FRAGE: Ich habe eine Frage an das Verteidigungsministerium. Es gibt eine dpa-Meldung darüber, dass Deutschland im nächsten Jahr an die NATO erstmals Verteidigungsausgaben von mehr als 50 Milliarden Euro melden werde. Ist das so richtig? Ist das eine neue Zahl? Was hat das für Auswirkungen auf den Verteidigungsetat? Hat dem auch der Finanzminister zugestimmt?

ROUTSI: Vielen Dank für Ihre Frage. – Sie wollen ja hier sicherlich eine belastbare Zahl von mir haben. Die kann ich Ihnen nicht geben, weil Sie gleichzeitig wissen, dass das Haushaltsaufstellungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, und auch über die gemeinsamen Haushalte der NATO ist noch nicht entschieden.

Sie wissen, dass die deutschen Verteidigungsausgaben regelmäßig an die NATO gemeldet werden. Dazu gehört nicht nur der Einzelplan 14, sondern dazu gehören auch Teile von anderen Einzelplänen. Unter anderem sind das Geschichten wie friedenserhaltende und humanitäre Operationen, die Vernichtung von Waffen und Munition, Neubau des NATO-HQ usw. usf. Die neue Kostenverteilung soll also bis Jahresende im NATO-Rat unter den 29 Alliierten entschieden werden, und das ist ein ganz üblicher und jährlicher Prozess.

Was bedeutet das für uns? Wir haben uns immer zum 1,5-Prozent-Ziel bis 2024 bekannt und sehen uns natürlich auch dem Gipfel von Wales verpflichtet. Da habe ich von keinem neuen Sachstand von unserer Seite zu berichten. Am Ende ist das Fazit, das zählt, dass die Bundeswehr weiterhin finanziell unterfüttert werden kann.

FRAGE WARWEG: Sie haben jetzt auch noch einmal explizit von Verteidigungsausgaben gesprochen. Diese Summe entspricht ja mittlerweile bei ungefähr fünfmal längeren Landesgrenzen, die es zu verteidigen gilt fast dem Verteidigungsbudget der Russischen Föderation. Können Sie noch einmal präzisieren, für was für Verteidigungsziele diese gestiegenen Summen dann eingesetzt werden sollen?

ROUTSI: Da möchte ich Sie gerne die sind natürlich alle offen einsehbar noch einmal auf das Weißbuch, die Konzeption der Bundeswehr und auch das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr verweisen. Dort können Sie das alles ganz dezidiert noch einmal aufrufen.

ZUSATZ WARWEG: Sie können das ja auch hier kurz und präzise

ROUTSI: Das ist nicht kurz. Das ist nicht einfach einmal innerhalb einer Sekunde getan. Diese Dokumente sind frei und öffentlich zugänglich und stehen Ihnen natürlich auch entsprechend offen zur Recherche zur Verfügung.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Können Sie mir zwei, drei Beispiel nennen?

ROUTSI: Das kann ich nicht. Ich habe Sie ja verwiesen.

FRAGE JUNG: Zu dem Thema, das hier ja gerade angesprochen war, dem türkischen Krieg in Syrien. Es gibt neben Berichten über bombardierte Krankenhäuser und zivile Konvois Berichte über Enthauptungen und Erschießungen von Zivilisten. Kennt die Bundesregierung diese Berichte? Wie bewerten Sie die? Haben Sie eigene Erkenntnisse?

BURGER: Wir verfolgen natürlich, wie ich am Montag auch schon dargestellt habe, die Berichterstattung über die Ereignisse sehr genau, und wir nehmen natürlich auch Berichte über Menschenrechtsverletzungen sehr, sehr ernst. Die Vorfälle, die Sie ansprechen, wären, wenn sie sich so zugetragen haben, schwerste Menschenrechtsverletzungen. Wir haben selbstverständlich die Erwartung, dass alle, die dazu in der Lage sind, diesen Menschenrechtsverletzungen nachgehen, und dass die Schuldigen zur Rechenschaft gezogen werden.

ZUSATZFRAGE JUNG: Der türkische Präsident meint ja, dass das alles im Namen der Terrorbekämpfung geschieht. Teilt die Bundesregierung eigentlich die Terrorismusdefinition des Präsidenten der Türkei?

BURGER: Wir haben Ihnen ja schon einmal gesagt, wie wir die türkische Militäroffensive in Nordostsyrien insgesamt bewerten. Wir haben gesagt, dass wir in großer Sorge über eine destabilisierende Wirkung sind. Wir haben auch gesagt, dass wir die große Sorge haben, dass dadurch die Erfolge, die im Kampf gegen die Terrororganisation IS erzielt wurden, gefährdet wurden. Wir haben auch gesagt, dass wir der Meinung sind, dass die Sicherheitsinteressen der Türkei auf anderem Weg verfolgt werden müssen, und die Türkei gemeinsam mit allen EU-Staaten ausdrücklich aufgefordert, diese Militäroperation sofort zu beenden. Insofern, glaube ich, ist offensichtlich, dass wir eine andere Bewertung als die türkische Regierung haben, was die Richtigkeit dieses Vorgehens angeht.

Zur Terror-Definition: Ich glaube, dazu gibt es internationale Resolutionen, und es gibt Sanktionslisten der Vereinten Nationen mit Terrororganisationen, über die sich alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen einig werden konnten. Es gibt andere Fälle, in denen Organisationen von einzelnen Staaten als Terrororganisation gelistet werden und von anderen nicht. In diesem Fall sind für uns die Terror-Sanktionsregime der EU ausschlaggebend.

SRS’IN DEMMER: Ich möchte mich da Herrn Burger anschließen. Die Türkei hat berechtigte Sicherheitsinteressen in der Region, aber die Operation, die sie da jetzt durchführt, droht die gesamte Region zu destabilisieren und ein Wiedererstarken des IS zu fördern. Die humanitäre Lage verschlechtert sich dramatisch. Deswegen hat die Bundeskanzlerin die Türkei aufgefordert, die Militäroperation zu beenden und an den Verhandlungstisch zurückzukehren.

FRAGE ROBECK-KRAUSE: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt. Ist die Meldung richtig, dass sich die Bundesregierung auf EU-Ebene gegen ein komplettes Waffenembargo gegen die Türkei stark macht? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Können Sie mir den Stand der Dinge dazu kurz erläutern?

BURGER: Nein, das ist so nicht richtig. Richtig ist, dass sich Deutschland und Frankreich gemeinsam in der EU vor dem Rat der EU-Außenminister, der am Montag stattgefunden hat, dafür eingesetzt haben, dort einen Beschluss zu fassen, der im Wesentlichen das nachvollzieht, was Deutschland und Frankreich bereits zuvor auf nationaler Ebene angekündigt hatten, nämlich keine neuen Rüstungslieferungen an die Türkei zu genehmigen, die in Syrien zum Einsatz kommen könnten. Insofern ist das Instrument der Rüstungsexporte mit auf deutsche Initiative überhaupt zum Gegenstand der Diskussion der Außenminister geworden.

Bei den Beratungen der Außenminister gab es auch keinen anderen Beschlussvorschlag, gegen den sich Deutschland in irgendeiner Form gewendet hätte.

ZUSATZFRAGE ROBECK-KRAUSE: Ist damit ein komplettes Waffenembargo vom Tisch? So verstehe ich Sie jetzt.

BURGER: Ich habe hier am Montag schon dazu gesprochen. Auch der Außenminister hat sich dazu geäußert. Wir haben innerhalb weniger Tage eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriffen, um auf die türkische Militäroffensive zu reagieren, die wir für falsch halten. Wir haben eine Befassung damit im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen auch heute wieder auf die Tagesordnung setzen lassen.

Insofern sind die Maßnahmen, die die EU am Montag beschlossen hat, ein Schritt in einer ganzen Reihe von Schritten, die wir unternommen haben. Der Außenminister hat auch gesagt, dass wir uns weitere Maßnahmen vorbehalten.

FRAGE BRODBECK: Auf kurdischer Seite gibt es ja auch andere Versuche, das Anliegen in die deutsche Politik zu tragen, etwa über einen außenpolitischen Vertreter der, glaube ich, syrischen Kurden, Herrn Omar.

Besteht seitens der Bundesregierung die Absicht, diesen Vertreter zu empfangen? Wenn ja, wer würde das tun? Wäre das AA zuständig, vielleicht die Kanzlerin, oder wer sonst? Wenn nein, warum nicht?

Im weiteren Sinne hängt mit den Entwicklungen dort in der Region auch die Diskussion zusammen, die sich jetzt wieder um den Umgang mit deutschen IS-Kämpfern, die jetzt möglicherweise dort freikommen und sich auf den Weg hierher machen könnten, ergeben hat. Dazu gibt es einen rechtlichen Hinweis bzw. eine Klarstellung des niedersächsischen Innenministers, dass wir sie, soweit sie deutsche Staatsbürger seien, wohl in Obhut nehmen müssten.

Ich möchte das AA fragen, ob schon geplant ist, dazu etwas zu tun.

Herr Alter, möchte Ihr Minister dieser Anregung folgen, und, wenn ja, in welcher Form?

BURGER: Zur ersten Frage kann ich sagen, dass das Auswärtige Amt natürlich mit einer Vielzahl von politischen Kräften in und aus Syrien Kontakte hat. Damit verbindet sich aber keine irgendwie geartete völkerrechtliche Anerkennung der sogenannten Autonomieverwaltung in Nordostsyrien.

ZUSATZFRAGE BRODBECK: Wird Herr Omar nun empfangen oder nicht? Das habe ich nicht ganz verstanden.

BURGER: Ich habe Ihnen heute keine Treffen auf politischer Ebene anzukündigen. Wie gesagt, pflegen wir mit verschiedenen politischen Kräften in Syrien politische Kontakte. Damit ist aber keine irgendwie geartete völkerrechtliche Anerkennung dortiger politischer Strukturen verbunden.

ALTER: Ich kenne die Äußerung von Herrn Pistorius nur aus den Medienberichten und nicht im Original. Deswegen kann ich nur auf das eingehen, was ich dort gesehen habe.

Herr Pistorius sagt ganz eindeutig, dass die Sicherheit für die deutsche Bevölkerung oberste Priorität hat. Das entspricht unserer Position, die wir seit einiger Zeit konstant vertreten. Man kann das nur dann gewährleisten, wenn erstens die Identitäten klar beschrieben sind und wir wissen, mit wem wir es zu tun haben, und wenn zweitens klar ist, welche Maßnahmen sich im Inland gegebenenfalls anschließen könnten. Insofern sehe ich keine echte Divergenz zu dem rechtlichen Hinweis, den Sie angesprochen haben.

Es ist richtig das habe ich am Montag hier vorgetragen , dass deutsche Staatsangehörige aus rechtlichen Gründen nicht an der Einreise nach Deutschland gehindert werden können. Ebenso ist es richtig, dass wir diese Verpflichtung auch dann wahrnehmen, falls ein anderer Staat einen deutschen Staatsangehörigen nach Deutschland abschiebt. Wir reden hier aber über einen anderen Sachverhalt.

FRAGE JESSEN: Herr Burger, Präsident Erdoğan hat den deutschen Außenminister persönlich angegriffen man kann auch sagen: beleidigt. Er hat ihn einen Ahnungslosen genannt, der ein Verlierer sein werde.

Zum einen: Was bedeutet das für das Verhältnis zwischen Deutschland und der Türkei auf der Ebene der Spitzendiplomatie?

Zum anderen: Hat das Auswärtige Amt Erkenntnissee darüber, ob möglicherweise über 800 Dschihadisten aus Lagern in Nordsyrien freigesetzt worden sind und sich zum Teil der türkischen Armee angeschlossen haben?

BURGER: Die Meldungen bezüglich des türkischen Präsidenten, auf die Sie anspielen, haben wir natürlich gesehen. Ich denke, das brauche ich hier nicht weiter zu kommentieren. Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass die klare Positionierung der EU auf der türkischen Seite offensichtlich angekommen ist.

Zu der zweiten Frage: Ich habe nach wie vor keine eigenen, belastbaren Erkenntnisse über die Meldungen, die wir natürlich auch kennen und sehen, hinaus. Ich kann das nicht aus eigener Erkenntnis bestätigen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Eine Nachfrage zu meiner ersten Frage, zu dem, was Sie nicht kommentieren mögen: Sehen Sie einen Zusammenhang zu der Tatsache, dass ich hatte Montag einen falschen Stand der Minister den türkischen Militäreinsatz doch schon am Sonntag als Invasion bezeichnet hatte, also als das, was es ist? Ist das eine Reaktion darauf?

BURGER: Ich sehe, wie gesagt, jetzt keine Veranlassung, diese Äußerung zu kommentieren.

FRAGE WARWEG: In dem Zusammenhang habe ich eine Verständnisfrage. Die Bundesregierung hat jetzt mehrmals zu verstehen gegeben, dass sie die aktuelle Militäroperation der Türkei als nicht vom Völkerrecht gedeckt ansieht. Auch die USA und Frankreich unterhalten Kampftruppen in Syrien. Sieht die Bundesregierung die Präsenz dieser Kampftruppen ebenfalls als nicht vom Völkerrecht gedeckt an?

BURGER: Ich würde Ihnen gern den Satz vorlesen, den ich Montag hier gesagt habe. Wenn Sie genau zuhören, dann werden Sie sehen, dass darin schon die Antwort steckt.

Die Bundesregierung kann nach derzeitigem Kenntnisstand von der Lage vor Ort nicht erkennen, dass die aktuelle Situation in Syrien eine gegen kurdische Gruppen gerichtete Militärintervention völkerrechtlich legitimieren würde.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Können Sie mir darlegen, wieso die Präsenz von mehreren Tausend US-Soldaten respektive von um die hundert französischen Soldaten vom Völkerrecht gedeckt ist? Diese operieren ja ebenfalls ohne Einladung respektive Genehmigung der gewählten Regierung in einem souveränen Staat.

BURGER: Zu der völkerrechtlichen Grundlage für das Handeln der internationalen Koalition gegen die Terrororganisation IS würde ich Sie gern auf die Begründung im Bundestagsmandat für die deutsche Beteiligung verweisen. Dort ist das aus Sicht der Bundesregierung ausführlich dargelegt.

FRAGE JUNG: Wie bewertet die Kanzlerin die Beleidigung eines ihrer Minister durch den türkischen Präsidenten?

SRS’IN DEMMER: Auch ich werde diese Äußerung nicht kommentieren.

ZUSATZ JUNG: Ich will wissen, was die Kanzlerin sagt, nicht, was Sie jetzt persönlich sagen.

SRS’IN DEMMER: Ich spreche hier für die Bundeskanzlerin. Ich weiß nicht, für wen sonst ich Ihrer Meinung nach hier spreche.

ZUSATZFRAGE JUNG: Hat die Kanzlerin nichts zu einer Beleidigung zu sagen?

SRS’IN DEMMER: Ich werde diese Äußerung hier auch für die Bundeskanzlerin nicht kommentieren.

FRAGE WARWEG: Mittlerweile sagen mehrere Völkerrechtler, die Türkei nutze ein erweitertes Verständnis von Selbstverteidigung laut Artikel 51 der UN-Charta, den die Anti-IS-Koalition, die Sie angeführt haben, ja ebenfalls ausgeweitet hat, da eine reale Bedrohung durch den IS nicht mehr präsent ist.

Wie beurteilt die Bundesregierung diese völkerrechtlichen Einschätzungen bezüglich der realen Gefahr durch den IS?

BURGER: Ich werde mich jetzt nicht in einen völkerrechtlichen Gutachterwettbewerb begeben. Ich denke, das ist hier auch nicht meine Aufgabe.

Unsere völkerrechtliche Bewertung zu den derzeitigen Aktivitäten der Türkei habe ich Ihnen mitgeteilt. Ich habe Sie darauf verwiesen, wo Sie unsere völkerrechtliche Bewertung des Anti-IS-Einsatzes finden können.

FRAGE HOENIG: Können Sie sagen, wie viele EU-Staaten bei dem Verteilmechanismus zum Stichwort „Seenotrettung auf dem Mittelmeer“ jetzt mitmachen wollen? Dazu gab es wohl noch ein Arbeitstreffen. Wie ist der Stand?

ALTER: Vergangenen Freitag hat in Brüssel auf Einladung der Kommission dieses sogenannte technische Arbeitstreffen stattgefunden. Das war im Ergebnis des vergangenen JI-Rates vereinbart worden. Es ist wichtig, zu erwähnen, dass sich dieses Treffen an Mitgliedsstaaten richtete, die daran interessiert sind, über das Thema zu sprechen. Das heißt also, dass völlige Freiwilligkeit bestand und keine Anwesenheitspflicht bestand.

Vertreter von 16 Mitgliedsstaaten sind vergangenen Freitag nach Brüssel gereist, um über die Details einer Umsetzung zu sprechen. Das ist eine aus unserer Sicht sehr erfreuliche Nachricht. Es gab allerdings das war auch nicht zu erwarten in der vergangenen Woche noch keine öffentlichen Bekundungen einzelner Mitgliedstaaten, sich ab sofort oder ab irgendeinem Zeitpunkt an einem Mechanismus zu beteiligen. Das muss die Praxis zeigen.

Wir haben den aktuellen Fall, dass die „Ocean Viking“ in der vergangenen Woche, am 12. und 13. Oktober, insgesamt 176 aus Seenot gerettete Personen aufgenommen hat. Ich finde, es ist beachtlich und erwähnenswert, dass Italien bereits am 14. Oktober, also nur einen Tag später, die Einfahrt in einen italienischen Hafen genehmigt hat. Das sind Fakten, die wir zur Kenntnis nehmen und die uns hoffen lassen, dass sich auch im Rahmen der Verteilungsentscheidung mehr als vier Mitgliedstaaten an der Aufnahme beteiligen.

FRAGE JESSEN: Ich vermute, meine Frage richtet sich an Frau Demmer. Es geht um Podcast. Neben dem Podcast der Kanzlerin, der sich ja etabliert hat, gibt es jetzt einen neuen Podcast der Bundesregierung, nämlich „Unter 2 Grad“, einen Klimapodcast. Ich glaube, davon gab es gerade die dritte Ausgabe. Das ist ein Format, in dem sich Minister gegenseitig befragen. Wer ist da federführend? Gibt es ein Budget dafür? Ist das noch Rundfunk oder irgendetwas ganz anderes? Können Sie uns über dieses Projekt ein wenig Auskunft geben?

SRS’IN DEMMER: Wir freuen uns natürlich, dass Sie das zur Kenntnis genommen haben.

ZUSATZ JESSEN: Natürlich.

SRS’IN DEMMER: Das ist eine weitere Möglichkeit, die wir nutzen, um die Öffentlichkeit zu informieren. Das heißt „Unter 2 Grad“. Es interviewen sich nicht Minister gegenseitig, sondern das Bundespresseamt interviewt Minister, und zwar alle, die sich mit diesem Thema beschäftigt haben. Wir sind auch noch nicht am Ende unserer Reihe angekommen. Die Kriterien des Rundfunks erfüllt dieser Podcast nicht. Wir betreiben also keinen Staatsfunk.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Gibt es einen Etat dafür?

SRS’IN DEMMER: Wir bezahlen sicherlich Geld dafür, damit das produziert wird. Aber ich kann Ihnen jetzt über Summen keine Auskunft geben.

FRAGE JUNG: Wird das „in house“ produziert, oder haben Sie eine Firma dafür engagiert? Wie viele Folgen sind geplant? Ich meine, es gibt ja nur eine begrenzte Zahl von Ministerin, die mit dem Klimakabinett zu tun haben. Ist dieses Ding nächsten Monat schon wieder vorbei?

SRS’IN DEMMER: Das Projekt ist endlich. Ich kann Ihnen jetzt keine Zahl der noch anstehenden Podcasts nennen. Die redaktionelle Leistung wird im Bundespresseamt erbracht. Aber wir mieten dafür ein Tonstudio, damit das dem Hörer auch hinsichtlich der Klangqualität gefällt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wo?

SRS’IN DEMMER: In Berlin.

ZUSATZFRAGE JUNG: Und wo?

SRS’IN DEMMER: Möchten Sie jetzt auch Kunde dieses Tonstudios werden?

ZUSATZ JUNG: Vielleicht. Vielleicht bekomme ich auch so gute Konditionen.

HAUFE (zur Sondersitzung des Rates zum Schutz des Nordostatlantiks): Ich kann jetzt genau beantworten, wie viele Ölplattformen demnächst abgebaut werden müssen. In den nächsten Jahren müssen 1740 abgebaut werden. Davon haben 17 größere Mengen an Altölresten. – Das dazu.

Noch einmal zu der Teilnehmerliste: Die Teilnehmerliste können wir nicht herausgeben. Darüber hat natürlich das Sekretariat, das einlädt und das auch für die Organisation zuständig ist, die Hoheit. Das heißt, die kann man dort anfragen.

Ich will es einmal richtig sagen, weil ich es vorhin etwas durcheinandergebracht habe: Irland hat den Vorsitz und wird die Sitzung am Freitag leiten. Die deutsche Delegation fährt unter der Leitung von Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth dorthin. Deutschland hat diese Sondersitzung auch einberufen.

FRAGE WARWEG: Im Zuge der Gerichtsurteile in Spanien gegen die Hauptorganisatoren des Unabhängigkeitsreferendums vor zwei Jahren gab es gestern eine Pressekonferenz der katalanischen Vertreter hier in Deutschland. Die haben die ausgesprochenen, langjährigen Haftstrafen als nicht gerechtfertigt bezeichnet. Da würde mich interessieren: Sieht die Bundesregierung die Haftstrafen von bis zum Teil 13 Jahren für die Organisation eines friedlichen Referendums als gerechtfertigt an?

SRS’IN DEMMER: Herr Seibert hat es hier auch am Montag schon gesagt: Wir haben immer wieder unsere Überzeugung zum Ausdruck gebracht, dass der Katalonien-Konflikt innerhalb der spanischen Rechts- und Verfassungsordnung zu behandeln ist. Das ist mit den Urteilen durch das oberste Gericht Spaniens geschehen. Das haben wir als Bundesregierung nicht zu kommentieren.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Dann eine ganz generelle Frage: Sie kommentieren ja doch relativ regelmäßig Gerichtsurteile in Venezuela oder auch in der Russischen Föderation. Wieso diese Zurückhaltung, wenn es um Gerichtsurteile gegen Gelbwesten in Frankreich oder im aktuellen Fall in Spanien geht? Dann setzen Sie sich ja sozusagen dem Vorwurf der Doppelstandards aus.

SRS’IN DEMMER: Wir haben dieses Thema hier über einen sehr langen Zeitraum sehr ausführlich immer wieder behandelt und in diesem Fall unsere Überzeugung zum Ausdruck gebracht, dass das ein Thema ist, das innerhalb der spanischen Rechts- und Verfassungsordnung zu klären ist und bewertet wird. Wir bewerten das in diesem Fall nicht. Wir vergleichen hier generell nicht unterschiedliche Situationen. Dem habe ich jetzt nichts hinzuzufügen.

BURGER: Ich möchte noch ganz kurz etwas ergänzen: Sie haben vielleicht zur Kenntnis genommen, dass Spanien Mitglied der Europäischen Union ist und dass wir uns mit den Staaten der Europäischen Union seit Jahrzehnten in einem historisch einmaligen Integrationsprozess befinden, in dem es auch in Bezug auf Verfahren der Rechtsstaatlichkeit der Justiz einen hohen Grad der Integration gibt und in dem sich die EU-Staaten das haben auch Gerichte so festgestellt einen sehr hohen Grad an Vertrauen entgegenbringen, was die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards angeht.

SRS’IN DEMMER: Im Übrigen befinden wir uns natürlich mit unseren europäischen Partnern in einer Wertegemeinschaft.

FRAGE JUNG: Ich habe eine kurze Lernfrage an das BMVI. Es gab und gibt noch immer Auseinandersetzungen darüber, mit wem sich der Minister trifft, und auch über Ihre Praxis, über diese Treffen zu informieren bzw. sie zu dokumentieren. Gibt es da mittlerweile eine neue Praxis, ein Update in Ihrem Haus? Denn das ist ja gerade Gegenstand politischer Untersuchungen und in der Öffentlichkeit. Haben Sie vielleicht schon Fehler korrigiert?

ALEXANDRIN: Ganz allgemein gesagt, hat sich der Minister bereits gestern Abend sehr ausführlich zu dem Thema Untersuchungsausschuss und zu dem Thema Maut geäußert. Er hat während dieses Statements auch noch einmal ganz klar gesagt, dass er den Vorwurf zurückweist, dass etwas geheim gehalten wird. Auch hat er eingeordnet, dass er das Recht des Parlaments auf einen solchen Untersuchungsausschuss respektiert und dass er das Ganze als eine Chance zur Versachlichung und Aufklärung sieht.

ZUSATZFRAGE JUNG: Danke für eine Antwort auf eine Frage, die ich nicht gestellt habe. – Können Sie die Frage beantworten, die ich gestellt habe? Haben Sie neue Regelungen innerhalb Ihres Ministeriums getroffen, wie Sie Treffen des Ministers dokumentieren und darüber informieren?

ALEXANDRIN: Wie ich an dieser Stelle schon letzte Woche gesagt habe, informieren wir sehr umfangreich, zum Beispiel über unsere Webseite, über das parlamentarische Fragewesen und über Journalistenanfragen. Mehr habe ich dem an dieser Stelle nicht hinzuzufügen.

ZUSATZ JUNG: Ich entnehme dem, dass Sie Ihre Praxis noch nicht geändert haben.

ALEXANDRIN: Wie gesagt, habe ich dem Gesagten nichts hinzuzufügen.

VORS. FELDHOFF: Herr Jung, Sie wissen doch: Manchmal sind Sie mit den Antworten nicht zufrieden. Das geht auch mir manchmal so, wenn ich auf Ihrer Seite sitze. Das muss man dann so hinnehmen und in der Berichterstattung entsprechend bewerten.

ALTER: Vor zwei Wochen, glaube ich, wurde die Frage gestellt, welche Pflichten es aus gesetzlicher Perspektive überhaupt nicht. Dazu kann ich Ihnen berichten, dass es eine allgemeine Rechtspflicht zur Protokollierung aller politischen Gespräche nicht gibt. Inwieweit Gespräche auf politischer Ebene oder Erörterungen zur Vorbereitung von Verwaltungsvorgängen aktenrelevant sind, kann daher nicht abstrakt, sondern nur im konkreten Einzelfall bestimmt werden. Das ist die aktuelle Situation aus dem Blick der Verfassungsregelungen.

FRAGE JESSEN: Das war schon zur Hälfte die Antwort auf meine Frage. Das ist die abstrakte Rechtsgrundlage. Gleichwohl ist die Frage an das Ministerium: Das waren ja keine Pillepallegespräche sondern sie waren höchstrangig besetzt , die für Regierungshandeln entscheidend oder wichtig sind. Welche Regelungen gibt es innerhalb Ihres Hauses, wann Gespräche vor- und nachbereitet werden müssen, um zu einem erfolgreichen Regierungshandeln zu führen? Gibt es da nachvollziehbare, objektive Regeln?

ALEXANDRIN: Wenn wir uns ganz konkret auf den jetzigen Anwendungsfall beziehen: Die Regelung ist, dass alle für die Vergabe relevanten Gespräche dokumentiert werden, und das wurden sie auch. Informationen über diese Gespräche haben wir bereits am 16. August dem Verkehrsausschuss zur Verfügung gestellt, auch alle dazu relevanten Dokumente. Mehr habe ich an dieser Stelle nicht zu ergänzen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Das bedeutet zwingend, dass die Gespräche, die dann nachträglich bekannt wurden, für die Vergabe nicht relevant waren? Sonst hätten sie ja dokumentiert werden müssen.

ALEXANDRIN: Wir haben im Nachgang zu der Pressekonferenz letzte Woche noch eine relativ ausführliche Begründung für die einzelnen Gespräche nachgeliefert. Die finden Sie ebenfalls online bei uns auf der Webseite zum Nachlesen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ich möchte es nur klar haben: Die nicht vorbereiteten, nicht nachbereiteten und nicht dokumentierten Gespräche waren für die Vergabe nicht relevant?

ALEXANDRIN: Ich habe da jetzt nicht mehr zu ergänzen.

FRAGE JORDANS: Ich würde gerne Frau Demmer fragen, ob die Kanzlerin angesichts des offensichtlichen Misstrauens im Bundestag noch volles Vertrauen in ihren Verkehrsminister hat.

SRS’IN DEMMER: Auf jeden Fall. Ich glaube, das hat Herr Seibert hier schon gesagt: Die Bundeskanzlerin und den Bundesverkehrsminister verbindet eine sehr enge, wichtige und von Vertrauen geprägte Zusammenarbeit.

FRAGE HOENIG: Es geht um das Thema Nordsyrien. Wie steht eigentlich der Sportminister zu den Jubelgesten der türkischen Nationalspieler? Inwieweit hat der Sportminister wegen dieser Vorfälle Kontakt zum Deutschen Fußball-Bund gehabt? Denn es gibt ja zu diesem Thema Bewegung auch in einzelnen DFB-Landesverbänden.

ALTER: Wir können zu den Einzelfällen, die sich da abgespielt haben, keine Stellung nehmen. Ich kann Ihnen nur sagen, was die ganz generelle Position des Bundesinnenministers zu diesem Thema ist. Die sagt aus, dass Politik und Sport klar voneinander zu trennen sind. Sport- und Fußballstadien sind Orte der sportlichen Leistung und nicht von politischen Statements. Rassistisches Verhalten von Zuschauern sollte immer als das bezeichnet werden, was es ist, nämlich als Straftaten, die zur Anzeige zu bringen sind und verfolgt werden müssen. Für den Minister gilt: null Toleranz gegenüber Hassparolen und Diskriminierungen aller Art. Das gilt auch und besonders in unseren Sport- und Fußballstadien.

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