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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 31. Januar 2020

Leider gab es heute Probleme mit der Signalübertragung des Saal-Tons, daher beginnt die RegPK heute mit Mikrofon-Ton und erst ab Minute 7 kommt guter Ton, nur die Fragen sind leider sehr leise und mussten verstärkt werden.

Themen: Coronavirus, Mittel für den Türkischen Roten Halbmond zur humanitären Unterstützung von Menschen in der syrischen Provinz Idlib, Termine der Bundeskanzlerin (Treffen mit Vertretern der Lebensmittelwirtschaft, Besuch des Ministerpräsidenten der Republik Österreich, Besuch des Staatspräsidenten der Argentinischen Republik, Kabinettssitzung, Reise nach Südafrika und Angola), Reise des Bundesentwicklungsministers in den Sudan sowie nach Nigeria und Ägypten, mögliche Zuweisung frei werdender 450-Megahertz-Frequenzen an die Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Brexit, Bund-Länder-Treffen zum Thema „Windenergie und Solarenergie“, Situation in Libyen, geplantes Investitionsabkommen zwischen der EU und China, Ausschreibung des griechischen Verteidigungsministeriums für schwimmende Barrieren, Äußerung des Präsidenten des Handelsverbands Deutschland zu einer Lockerung des Sonntagsschutzes, Düngeverordnung, Verleihung des St.-Georg-Ordens der Dresdner Oper an den ägyptischen Präsidenten, Beschlüsse des Koalitionsausschusses zum Einsatz von Kurzarbeitergeld, Ausgaben für externe Beratung innerhalb der Bundesregierung, Medienberichte über eine angebliche Abschaffung der Abgeltungssteuer

Heute ohne naive Fragen.

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 31. Januar 2020:

FRAGE SIEBOLD (zum Coronavirus): An Herrn Kautz oder Herrn Collatz: Wie wird die Unterbringung der auszufliegenden Deutschen bzw. womöglich auch der Angehörigen in der Quarantäne gestaltet? Ich glaube, das ist irgendwo in Germersheim?

KAUTZ: Für die Unterbringung hat sich in der Tat das Ausbildungskommando der Luftwaffe in Germersheim zur Verfügung gestellt. Das DRK wird dort die medizinische Betreuung und insgesamt die Betreuung der Rückkehrer übernehmen. Was die Lokalität in Germersheim betrifft, kann in der Tat der Kollege vom BMVg besser etwas dazu sagen als ich.

COLLATZ: Sehr gerne. Die Unterkunftssituation ist so, dass wir vorbereitet haben, die Menschen, die uns dort erreichen in einem Unterkunftsgebäude unterzubringen, das erst kürzlich grundsaniert wurde. Es ist sozusagen ein Erstbezug. Es handelt sich um Einzelstuben mit einer Nasszelle. Insofern ist das zwar kein Hotelstandard, aber für Truppenverhältnisse doch schon ein gehobener Standard. Damit schaffen wir gute Voraussetzungen für die Aufnahme.

ZUSATZFRAGE SIEBOLD: Herr Kautz, was müssen diese Menschen da jetzt beachten? Ich nehme an, sie dürfen nicht nach draußen gehen. Haben die da Internet, haben die da Verbindung zur Außenwelt? Was wird da passieren?

KAUTZ: WLAN ist wieder ein klassisches Thema für die Bundeswehr, aber alles andere beantworte ich gerne. Was die dort dürfen und machen, regeln in der Tat die Behörden vor Ort. Allerdings ist es so, dass diese Unterbringung schon einen klaren Zweck verfolgt: Sie werden dort zum Schutz derjenigen, die zurückkehren, aber auch zum Schutz des Umfeldes und der Gesamtbevölkerung für die Zeit der Inkubation 14 Tage untergebracht. Das heißt, der Kontakt nach draußen wird auch auf ein Minimum beschränkt, und es wird auch so sein, dass sich die Rückkehrer auf ihren Stuben aufhalten müssen. Die Familien werden natürlich nicht auseinander gerissen, aber es ist kein Wohlfühlurlaub.

COLLATZ: Zu WLAN vielleicht ergänzend: Bei der Luftwaffe handelt es sich ja um eine technische Truppengattung, deswegen ist WLAN natürlich vorhanden. Allerdings lassen wir derzeit prüfen, wie die Abdeckung konkret in dem Gebäude ist. Da steuern wir dann gegebenenfalls nach.

FRAGE POKRAKA: Mir geht es um die Personen, die ausgeflogen werden, und um die Personen, die vielleicht nicht ausgeflogen werden: Wie viele Deutsche werden denn womöglich in China zurückbleiben, weil sie die Bedingungen nicht erfüllen, die für die Teilnahme an dem Rückflug gegeben sein müssen?

Es geht ja um deutsche Staatsbürger. Wie ist es zum Beispiel mit Angehörigen, wenn das ein deutscher Staatsbürger mit einer Ehefrau ohne deutsche Staatsangehörigkeit ist?

BURGER: Die genaue Zahl der Teilnehmer an der Rückholung werden wir Ihnen erst unmittelbar vor dem Abflug der Maschine nennen können. Es ist ja eine freiwillige Aktion, und jeder kann sich bis zur letzten Minute entscheiden, daran nicht teilzunehmen. Es ist so, dass wir ungefähr 90 deutsche Staatsangehörige in der Region haben, die grundsätzlich erfasst sind. Erfasst sind auch deren enge Familienangehörige, auch wenn sie keine deutsche Staatsangehörigkeit haben. Das heißt, wir haben insgesamt eine Gruppe von über 100 Deutschen und deren Angehörigen, die grundsätzlich Interesse bekundet haben. Wie gesagt, die genaue Zahl werden wir Ihnen tatsächlich erst in letzter Minute nennen können.

Was die Bedingungen angeht, die Sie ansprechen: Grundsätzlich ist es natürlich so, dass diese Rückholaktion nur für Personen vorgesehen ist, die nicht erkrankt sind. Es gibt aber nach unserem Kenntnisstand bisher auch keine Verdachtsfälle unter den Deutschen vor Ort, sodass im Moment nicht absehbar wäre, dass jemand, der sich freiwillig zur Teilnahme entscheidet, dort nicht teilnehmen könnte. Wenn sich das noch ändern sollte, ist es nach wie vor so, dass ein Konsularteam der Deutschen Botschaft Peking in Wuhan vor Ort ist, um sich dort nach wie vor, auch nach dem Abflug, um die deutschen Staatsangehörigen zu kümmern. Das Konsularteam ist jetzt auch noch einmal auf insgesamt acht Personen aufgestockt worden, die sich natürlich vor allem heute Abend bzw. heute Nacht um die Ausreisemaßnahmen kümmern, die aber den Deutschen vor Ort auch danach noch zur Verfügung stehen werden, wenn der Bedarf besteht.

ZUSATZFRAGE POKRAKA: Ist die Bedingung, dass nur nicht Erkrankte ausgeflogen werden dürfen, auf Wunsch der chinesischen Behörden zustande gekommen, oder kommt das von den deutschen Behörden?

Dürfen Angehörige auch dann teilnehmen, wenn sie keine Deutschen sind?

BURGER: Die Planungsgrundlage war von Anfang an, dass die Evakuierung auf nicht erkrankte Personen abzielt, weil man für erkrankte Personen natürlich ganz andere Maßnahmen treffen müsste, was den Transport angeht. Deswegen und auch, wie gesagt, hinsichtlich der Maßgabe, dass bisher gar keine Verdachtsfälle unter Deutschen bekannt sind, ist die Planung eben von Anfang an auf den Personenkreis der nicht Erkrankten ausgerichtet gewesen.

Was die Angehörigen betrifft, so gilt das für die Kernfamilie. Das bedeutet in der Regel: Ehegatten und Kinder.

FRAGE JESSEN: Können wir das auf die Situation in Deutschland erweitern? Das geht dann vermutlich an das Gesundheitsministerium: Herr Kautz, es gab aus Ärztesicht Kritik oder Besorgnis, dass deutsche Krankenhäuser auf weitere Verdachts- oder Infektionsfälle nicht genügend vorbereitet seien zu wenig Boxen usw. Kennen Sie die Zahlen, können Sie das bestätigen? Wenn es so ist: Wird da irgendetwas getan, um die Situation zu verbessern?

KAUTZ: Es ist eben die Frage, worauf man vorbereitet ist. So wie sich die Lage momentan darstellt, sind wir sehr wohl darauf vorbereitet. Wir haben fünf Fälle von Menschen, die infiziert sind. Die sind isoliert und werden behandelt. Herr Spahn hat dazu gesagt, er habe nicht den Eindruck, dass das deutsche Gesundheitswesen mit der Behandlung dieser fünf Menschen überfordert sei. Wenn man Verdachtsfälle hat, muss man eine Quarantäne ja nicht immer zentral machen, wie in diesem Fall; das war eben auch ein bisschen der Logistik geschuldet. Von daher gehen wir schon davon aus, dass das deutsche Gesundheitswesen sehr wohl vorbereitet ist. Außerdem müssen Sie sehen, dass man nach allem, was wir über das Virus wissen über die Gefahr, über die Ansteckungsgefahr , keine Sonderisolierstationen brauchen, sondern lediglich einfache Isolierstationen, und die hat letztendlich jedes Krankenhaus mit einer Intensivstation.

FRAGE POKRAKA: Es gibt aus Frankreich Berichte, wonach die Chinesen wohl politische Bedingungen dafür gestellt hätten, dass französische Staatsbürger ausgeflogen werden dürfen. Gibt es irgendwelche politischen Bedingungen dafür, die der deutschen Regierung von der chinesischen Regierung oder sonstigen Behörden dafür gestellt worden sind, dass diese Ausflüge stattfinden dürfen, oder ist das komplett bedingungslos?

BURGER: Nein, es hat keine politischen Bedingungen in irgendeiner Form gegeben. Ich kann Ihnen sagen, dass mit dem Flugzeug, das zur Evakuierung eingesetzt wird, auf dem Hinweg medizinische Verbrauchsgüter transportiert werden, die den chinesischen Behörden dort übergeben werden. Dabei geht es konkret um 10 000 Schutzanzüge, weil der Bedarf und der Verbrauch an solchen Gütern in China natürlich derzeit besonders hoch ist. Es hat aber zu keinem Zeitpunkt politische Bedingungen für diese Zustimmung gegeben.

ZUSATZFRAGE POKRAKA: Warum ist es überhaupt nötig, dass das ein Flugzeug der Luftwaffe und kein normales Passagierflugzeug ist, wie es nach meiner Kenntnis andere Länder handhaben?

BURGER: Ich glaube, es ist schlicht so, dass die Luftwaffe für die Bundesregierung diese Fähigkeit vorhält und dass sie deswegen auch genutzt wird.

FRAGE: Herr Kautz, es gab vorhin Tonprobleme, deswegen hatten die Kollegen draußen eben nichts hören können, und ich kam dann auch noch zu spät. Zur Unterbringung in Germersheim haben Sie ja schon etwas gesagt. Können Sie vielleicht noch einmal ausführen, wie das genau aussehen soll ob die Familien die Kaserne verlassen dürfen oder nicht, ob die getrennt voneinander untergebracht werden?

KAUTZ: Noch einmal: In der Ausbildungskaserne der Luftwaffe werden die Rückkehrer zentral für zwei Wochen untergebracht, also so lange, wie die Inkubationszeit dauert. Die genauen Details regeln und ordnen die Behörden vor Ort an. Es wird aber so sein, dass die Kontakte nach außen auf ein Minimum reduziert werden. Die Möglichkeit zu Interviews seitens Agenturen oder TV-Teams dürfte also bei null liegen. Also: Kontakt nach außen auf ein Minimum beschränkt. Zum Kontakt untereinander: Es wird wohl so aussehen, dass sie in Einzelzimmern untergebracht sind und auch dort bleiben müssen.

FRAGE JORDANS: Falls Sie das nicht auch schon beantwortet haben ich habe es wegen der Tonsache nicht mitbekommen : Könnten Sie noch einmal darlegen, warum diese ganzen Maßnahmen, die ja doch relativ einschneidend sind, unternommen werden, obwohl der Virus ja nach allem, was man jetzt weiß, viel weniger bedrohlich ist als andere Viren darunter auch Coronaviren , die schon in Deutschland zirkulieren?

KAUTZ: Das ist eine berechtigte Frage, aber es ist ja auch ein besonderer Fall, dass wir die Leute aus den Infektionsgebieten nach Deutschland holen. Dann haben wir als Staat eben auch eine besondere Verantwortung gegenüber diesen Menschen und auch gegenüber ihrem Umfeld, das vernünftig zu regeln. Wir halten das für eine Vorsichtsmaßnahme, aber für eine angemessene und notwendige Vorsichtsmaßnahme.

STS SEIBERT: Guten Tag auch von mir. Wir alle hören ja regelmäßig die Nachrichten über die Offensive des syrischen Regimes und seiner Verbündeten in der Region Idlib, über die schonungslose und brutale Art, wie diese Offensive durchgeführt wird, auch über Luftangriffe auch gegen die Zivilbevölkerung. Wir hören immer wieder von getöteten Zivilisten. Das sind bestürzende Nachrichten. Schon jetzt ist die humanitäre Lage so katastrophal, dass die Mehrheit der rund drei Millionen Menschen dort auf humanitäre Hilfe angewiesen ist. Es gibt über eine Million Binnenvertriebene allein in der Region Idlib. In den letzten Wochen ist es zu Hunderttausenden neuer Vertreibungen gekommen. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Wetterbedingungen muss die Situation der geflohenen Menschen rund um Idlib dringend verbessert werden.

Die Bundeskanzlerin hat bei ihrem Besuch beim türkischen Staatspräsidenten in Istanbul kürzlich Unterstützung zugesagt, um das Leid der Menschen in Idlib zu verringern. Zu diesem Zweck wird das Auswärtige Amt jetzt zusätzliche Mittel bereitstellen, über die Ihnen Herr Burger berichtet.

BURGER: Das Auswärtige Amt wird die Bemühungen des Türkischen Roten Halbmonds zur Bereitstellung von Notunterkünften für die Vertriebenen in der Provinz Idlib mit zusätzlichen 25 Millionen Euro unterstützen. Deutschland ist einer der größten Geber in der Syrien-Krise. Im Jahr 2020 haben wir schon jetzt knapp 28 Millionen Euro für den Schutz der Zivilbevölkerung und die Versorgung vertriebener Personen in Nordwestsyrien bereitgestellt.

FRAGE JESSEN: Wie ist zu verhindern, dass die notwendige humanitäre Hilfe, die an den Türkischen Roten Halbmond geht, in irgendeiner Weise dazu verwendet wird, türkische Invasionen insgesamt in Nordsyrien sozusagen zu verwischen oder zu überlagern? Man könnte ja auf den Gedanken kommen, dass die türkische Regierung so etwas probiert.

BURGER: Die Bundesregierung stellt Mittel für Maßnahmen der humanitären Hilfe ausschließlich humanitären Organisationen zur Verfügung, die eine zweckgemäße Verwendung der Mittel zum Wohl und zum Schutz von Zivilisten sicherstellen und darüber auch Bericht erstatten müssen, also Organisationen, die den humanitären Prinzipien verpflichtet sind. Das bedeutet, dass Hilfe ausschließlich nach dem humanitären Bedarf und nicht nach politischen Kriterien geleistet wird.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Bedeutet das, dass die Bundesregierung, wenn sie diese humanitäre Hilfe leistet, und zwar auch finanziell, damit ihre Kritik an türkischer Invasion in Nordsyrien nicht zurücknimmt oder abmildert?

BURGER: Wie gesagt, wird humanitäre Hilfe ausschließlich nach humanitären Kriterien geleistet. Auch in Ländern, in denen Konflikte herrschen und in denen wir eine oder mehrere der Konfliktparteien heftig kritisieren, entbindet dies die internationale Gemeinschaft nicht von der Verantwortung für das Wohl der Zivilbevölkerung, wenn wir in der Lage sind, zu helfen.

VORS. WELTY: Dann schauen wir auf die Termine der Kanzlerin.

STS SEIBERT: Los geht es am Montag, den 3. Februar: Die Kanzlerin wird sich das hatte ich hier ja schon einmal grob angekündigt mit Vertretern der Lebensmittelwirtschaft Handel sowie Industrie treffen. Bei diesem Treffen im Bundeskanzleramt werden auch der Chef des Kanzleramts, der Wirtschaftsminister und die Landwirtschaftsministerin teilnehmen. Es geht um 10 Uhr im Bundeskanzleramt los. Es wird zunächst ein Eingangsstatement der Bundeskanzlerin geben. Das Gespräch dient dem Austausch. Das Gespräch soll sich im Wesentlichen mit Fragen der fairen Ausgestaltung der Wertschöpfungskette für landwirtschaftliche Produkte beschäftigen: Wie lassen sich am Markt für Lebensmittel, die von guter Qualität, von hohem Standard sind, angemessene Preise erzielen?

Die Bundeskanzlerin hatte Ende des vergangenen Jahres einen Landwirtschaftsdialog mit Vertretern der Landwirte durchgeführt und hatte schon angekündigt, dass sie sich nun in einem zweiten Schritt und um das Bild zu komplettieren auch mit Handel und Industrie in der Lebensmittelwirtschaft treffen will. Genau das findet nun also statt.

Am Montagmittag gegen 12.30 Uhr empfängt die Kanzlerin dann den österreichischen Bundeskanzler Sebastian Kurz. Es wird ein gemeinsames Arbeitsmittagessen geben und im Anschluss daran gegen 13.30 Uhr eine gemeinsame Pressekonferenz.

Am Abend des Montags kommt der noch ziemlich neue argentinische Staatspräsident zu einem Besuch ins Kanzleramt. Vor dem Gespräch wird es Pressestatements geben. Dann folgt ein gemeinsames Abendessen mit den Themen: bilaterale Beziehungen, wirtschaftliche und politische Beziehungen sowie die Lage in der Region.

Am Mittwoch tagt wie üblich um 9.30 Uhr das Bundeskabinett unter Leitung der Kanzlerin.

Im Anschluss daran wird die Kanzlerin am Mittwoch und zwar geht das bis zum frühen Samstag zu einer Reise nach Afrika aufbrechen. Die Ziele sind Südafrika und Angola. Begleitet wird sie dabei von einer Wirtschaftsdelegation und auch von Journalisten.

In Pretoria das ist die erste Station wird sie am Donnerstag, den 6. Februar, von dem südafrikanischen Staatspräsidenten Cyril Ramaphosa mit militärischen Ehren empfangen. Es gibt ein Gespräch der beiden und anschließend eine Begegnung mit der Presse. Ein weiterer Termin in Südafrika ist die Teilnahme an einem Business Roundtable mit Unternehmern und Wirtschaftsvertretern aus beiden Ländern. Die Bundeskanzlerin wird außerdem den Future Africa Campus der Universität Pretoria besuchen und dort mit Studenten zu einem Austausch zusammenkommen.

Südafrika das kann man bei dieser Gelegenheit noch einmal sagen ist unser wichtigster Wirtschaftspartner in Afrika. Südafrika ist auf einem Kurs der Wirtschaftsreformen. Ziele der Reise sind auch die Unterstützung dieses Reformkurses der Regierung Ramaphosa sowie natürlich die weitere Intensivierung unserer Wirtschaftsbeziehungen.

Am Freitag, den 7. Februar, wird die Kanzlerin nach Angola weiterreisen. Sie wird dort von Staatspräsident João Manuel Gonçalves Lourenço mit militärischen Ehren begrüßt. Es gibt dann ein Gespräch mit Präsident Lourenço. Dabei wird es um die politischen und wirtschaftlichen deutsch-angolanischen Beziehungen gehen. Es wird auch darum gehen, dass Angola eine konstruktive Rolle in der regionalen Zusammenarbeit in Westafrika spielt, und es wird auch dort um die Unterstützung des Reformkurses der Regierung und vor allem ihres Kampfes gegen die Korruption gehen. Im Anschluss an dieses Gespräch gibt es eine Begegnung mit der Presse. Ein weiterer Programmpunkt ist die gemeinsame Eröffnung eines deutsch-angolanischen Wirtschaftsforums durch die Kanzlerin und den Präsidenten. Außerdem wird es zur Unterzeichnung mehrerer Kooperationsvereinbarungen kommen.

Sehr viel mehr über diese Reise werden wir Ihnen beim Briefing, das wir hier am Dienstag um 14.30 Uhr anbieten, sagen können. Das Briefing wird durch den außenpolitischen Berater, Herrn Hecker, und den wirtschaftspolitischen Berater, Herrn Röller, vorgenommen.

Damit bin ich durch die Termine durch.

FRAGE JESSEN: Zu dem „Food-Gipfel“: Sind eigentlich auch Organisationen wie etwa Foodwatch dabei? Vielleicht habe ich es überhört, aber sie sind ja weder Landwirte noch Handel.

Zweite Frage: Ich glaube, unter anderem Lidl hat schon vorab gesagt, das Thema Dumpingpreise würde von ihnen überhaupt in keiner Weise diskutiert werden. Gerade darin realisiert sich doch aber die Frage: Fairer Preis oder nicht?

Wie reagiert die Kanzlerin auf wie soll man sagen? so einen Ausdruck des Willens, bestimmte Themen auszuklammern?

STS SEIBERT: Bei dem Treffen wird es ich kann es nur wiederholen um die Wertschöpfungskette für landwirtschaftliche Erzeugnisse hierzulande und um den verständlichen Wunsch der Landwirtschaft und der Bauern, dass es faire Preise für ihre qualitativ hochwertigen Produkte, die sie hier anbieten, gibt, gehen. Die Kanzlerin hat oftmals gesagt, dass, wenn sich viele Menschen regional ernähren wollen, was ja gut ist, das natürlich nur dann möglich ist, wenn die regional tätigen Landwirte die Möglichkeit haben, dafür angemessene Preise zu erzielen.

Eingeladen sind Vertreter des Lebensmitteleinzelhandels und der Unternehmen, die einen Großteil des Marktes abdecken, sowie auch Vertreter der Lebensmittelindustrie. Das entspricht dem Fokus dieses Treffens.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Und der zweite Punkt? Was, wenn einzelne Teilnehmer sagen: „Ne, über das Thema Dumpingpreise“ was ja nun das Gegenteil eines fairen Preises ist „reden wir überhaupt gar nicht erst“?

STS SEIBERT: Das Gespräch findet zu den Themen statt, die ich Ihnen genannt habe. Ich werde im Vorfeld nicht auf einzelne Äußerungen eingehen.

FRAGE DR. DELFS: Ist eine Presseunterrichtung geplant?

STS SEIBERT: Nein. Lediglich das Eingangsstatement der Kanzlerin wird presseöffentlich sein. Das anschließende Gespräch ist sozusagen intern.

WOLF: Ich möchte Sie heute darüber informieren, dass der Entwicklungsminister nächste Woche von Montag bis Freitag nach Afrika reist, und zwar in die folgenden drei Länder: Sudan, Nigeria und Ägypten.

In Nigeria steht vor allem das Bevölkerungswachstum auf der Agenda sowie das Thema der beruflichen Bildung. Im Sudan wird es unter anderem auch um Genitalverstümmelung gehen, weil leider immer noch rund 90 Prozent der Frauen davon betroffen sind. In Ägypten liegt der Fokus auf den Themen der Energie und des Wassers.

ALTER: Ich möchte Sie bei der Gelegenheit über eine Veranstaltung informieren, die gestern in unserem Hause stattgefunden hat. Der Bundesinnenminister hat sich gestern mit Spitzenvertretern der Nutzerorganisation des Digitalfunks für die Zuweisung der 450-Megahertz-Frequenzen an die Organisationen mit Sicherheitsaufgaben ausgesprochen. Anwesend waren neben den Sicherheitsbehörden des Bundes auch Vertreter des Feuerwehrverbandes, des THW, des Malteser Hilfsdienstes, des Arbeiter-Samariter-Bundes, der Johanniter-Unfall-Hilfe und des Deutschen Roten Kreuzes.

Es bestand ein starkes Einvernehmen darüber, dass die sogenannten Blaulichtorganisationen ein eigenes funktionsfähiges, hoch verfügbares und sicheres Digitalfunknetz zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Dieses eigene LTE-Netz funktioniert nämlich auch dann, wenn die kommerziellen Netze einmal nicht zur Verfügung stehen, etwa weil sie überlastet sind oder ausfallen. Die Zuweisung der Ende 2020 frei werdenden 450-Megahertz-Frequenzen ist aus Sicht des Bundes und der Behörden, die gestern anwesend waren, unverzichtbar, um dieses hoch verfügbare Netz für die Sicherheitsbehörden zu schaffen.

FRAGE: Dazu habe ich eine Frage an das Wirtschaftsministerium. An diesen Frequenzen gibt es wohl auch Interesse aus der Wirtschaft. (akustisch unverständlich)

DR. BARON: Ich kann gern etwas dazu sagen. Es ist, wie es der Kollege gesagt hat. Die Gesamtkoordinierung der 450-Megahertz-Frequenzen liegt bei den Kollegen im BMVI. Die Funkfrequenzen im Bereich von 450 Megahertz werden bisher von der Energiewirtschaft genutzt. Wie dargestellt, wird die Nutzung Ende 2020 auslaufen und dann durch die Bundesnetzagentur neu vergeben. Wie vom Kollegen dargestellt, haben diese Frequenzen verschiedene Bedeutungen für die genannten Behörden. Aber für die Energiewirtschaft und die Digitalisierung der Energiewirtschaft besitzt es ebenfalls eine hohe Bedeutung.

ZUSATZFRAGE: Gibt es einen Konflikt, weil die Frequenzen an die Rettungsdienste gegeben werden sollen, oder stimmen Sie dem zu?

DR. BARON: Wie gesagt, Ende des Jahres läuft die Nutzung der bislang vergebenen Frequenzen aus und muss dann neu vergeben werden. In diesem Kontext muss eben eine abgestimmte Klärung herbeigeführt werden.

FRAGE REMME: Herr Seibert, ich möchte Sie gern zum Brexit fragen. Nach fast einem halben Jahrhundert scheidet Großbritannien heute aus. Oftmals schienen die Verhandlungen fast endlos. Welche Bedeutung misst die Bundeskanzlerin dem heutigen Datum bei?

STS SEIBERT: Es kann keinen Zweifel geben, dass der Austritt des Vereinigten Königsreiches heute um Mitternacht ein Einschnitt für Europa ist. Sie haben es ja gesagt: 47 Jahre, fast ein halbes Jahrhundert, war das Vereinigte Königreich ein wichtiges Mitglied der Europäischen Union. Insofern das haben wir hier oft ausgedrückt bedauern wir Deutsche dies. Jedenfalls tut dies die Bundesregierung und, wie ich glaube, auch eine große Mehrheit der Bevölkerung. Aber wir respektieren diese Entscheidung, die das britische Volk in einem Referendum getroffen hat.

Es gibt ein Austrittsabkommen, in dem zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger hergestellt wurde ich denke, das zu sagen ist heute ganz wichtig und in dem weitere wichtige Leitlinien für die künftigen Beziehungen vereinbart wurden. Wir als Bundesregierung setzen auch in Zukunft darauf, dass Großbritannien ein enger Partner und Freund ist und dass wir auf der Grundlage dieser langjährigen Freundschaft und der gemeinsamen rechtsstaatlichen, demokratischen Werte, die auch die Werte Europas sind, eng zusammenarbeiten werden.

Die europäische Integration hat Europa Frieden und Wohlstand gebracht. Die Europäische Union sichert uns in einer Welt, die sich ständig und schnell verändert, eine starke Stimme, und wir sind entschlossen, diese europäische Erfolgsgeschichte gemeinsam mit den anderen jetzt noch 26 europäischen Mitgliedsstaaten, die unsere Partner sind, fortzuschreiben. Die Europäische Union wird auch in Zukunft ihre Einheit bewahren und ihre Interessen geschlossen vertreten.

FRAGE JORDANS: Sehen Sie, Herr Seibert, die Europäische Union durch den Austritt Großbritanniens politisch, wirtschaftlich oder militärisch geschwächt?

STS SEIBERT: Darüber ist in den letzten Jahren so viel gesprochen worden. Wenn ich sage „Wir bedauern das“, dann sage ich das, weil wir natürlich den Beitrag Großbritanniens zur Europäischen Union geschätzt haben, weil Großbritanniens ein starkes, ein leistungsfähiges Land ist, und solch ein Land lässt man nicht gern ziehen. Aber wir lassen es ziehen das versteht sich von selbst , weil dieser Entschluss in Großbritannien demokratisch zustande gekommen ist und weil wir nun über lange Zeit ein Austrittsabkommen miteinander vereinbart haben.

Die Bundeskanzlerin hat davon gesprochen, dass bei allem Bedauern dieser Einschnitt für die europäischen Mitgliedsstaaten, die übrigen EU-27, doch auch ein Weckruf sein kann. Das heißt, dass wir nun noch intensiver daran arbeiten, stark zu sein, innovativ zu sein, wirtschaftlich vorn zu liegen und die Attraktivität, die Europa in der Welt zweifellos hat, auch weiterhin zu besitzen.

FRAGE SIEBOLD: Herr Seibert, es gab ja die Brexit-Notfallgesetze, die zeitlich fixiert waren. Werden Sie sie jetzt zum Ende des Jahres terminlich anpassen, oder was passiert mit ihnen?

STS SEIBERT: Ab morgen sind wir ja in der Übergangsphase, die im Austrittsabkommen angelegt ist und die bis zum 31. Dezember dieses Jahres gilt. So lange gilt das EU-Regelwerk in Großbritannien weiter. Während dieser Übergangsphase stehen nun die Verhandlungen über das künftige Verhältnis an.

Ich weiß nicht genau, ob das Ihre Frage beantwortet.

ZUSATZFRAGE SIEBOLD: Nicht wirklich. Ich glaube, die ursprünglichen Notfallgesetze waren zum 31. Januar hin datiert und müssten, so nehmen wir an, auslaufen. Meine Frage ist: Werden diese auf das Ende der Übergangsfrist hin angepasst, also auf den 31. Dezember?

BURGER: Zum einen gibt es das Brexit-Übergangsgesetz, das sozusagen den Fall regelt, der jetzt eingetreten ist, dass nämlich die Rechtswirkungen während der Übergangsphase im Wesentlichen weitergelten, obwohl das Vereinigte Königreich nicht mehr Mitglied der EU ist.

Darüber hinaus hat es verschiedene Regelungen für den Fall gegeben, dass das Vereinigte Königreich die EU ohne Austrittsabkommen verlassen hätte. Diese kommen in dieser Form nicht zur Anwendung. Mit dem Austrittsabkommen, das ja ratifiziert ist, sind bestimmte, besonders wichtige Fragen schon geregelt, auch für die Zeit ab 2021. Dazu gehören beispielweise der Status von EU-Staatsangehörigen in Großbritannien und von britischen Staatsangehörigen in der EU, die Frage der finanziellen Verpflichtungen Großbritanniens gegenüber der EU und auch der Status von Studierenden. Das sind Teilbereiche dessen, was mit den Regeln, die Sie angesprochen haben, geregelt worden wäre. Insofern lässt sich die Situation sicherlich nicht telquel übertragen, weil es durch das Austrittsabkommen tatsächlich schon einen Regelungsbestand gibt.

Jetzt laufen die Bemühungen, im Laufe der Übergangsphase die zukünftigen Beziehungen über das hinaus zu regeln, was schon im Austrittsabkommen geregelt ist.

ZUSATZFRAGE SIEBOLD: Das heißt aber, dass dieses Paket jetzt einfach ausläuft und keine weitere Gültigkeit hat, oder?

BURGER: Die Antwort, wie das rechtstechnisch genau gelöst wird, muss ich Ihnen nachreichen.

Aber in der Substanz ist es eben so, dass es einerseits dadurch, dass es das Austrittsabkommen gibt, gar nicht zum Tragen kommt, und dass andererseits einige Regelungsbereiche durch das Austrittsabkommen tatsächlich schon abschließend geregelt sind, sodass da ein Notfall, dem man vorbeugen wollte, nun definitiv nicht mehr eintreten wird.

FRAGE JESSEN: Können Sie, Herr Burger oder Herr Seibert, aus Sicht der Bundesregierung so etwas wie die Top Drei oder Top Five der in der Übergangsphase für die Zeit ab 2021 zu regelnden Fragen oder Komplexe benennen?

STS SEIBERT: Das wird so einfach nicht sein. Es geht um die ganze Bandbreite unseres künftigen Verhältnisses zwischen den EU-27, der Europäischen Union, und Großbritannien, das dann ein Drittstaat ist. Dabei geht es darum, wie eng man wirtschaftlich zusammenarbeitet, wie die Handelsbeziehungen, der Warenverkehr, das Zollregime etc. zu behandeln sind. Es geht um die künftige Mitarbeit oder Nichtmitarbeit Großbritanniens an europäischen Agenturen. Das ist ein sehr breites Feld. Deswegen ist es gut, wenn man mit den Verhandlungen möglichst bald und intensiv beginnt.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ist auch die Frage möglicher Beteiligung britischer Militäreinheiten an EU-Missionen ein Thema Großbritannien ist im Bereich der militärischen Möglichkeiten nun einmal einer der großen europäischen Player , oder ist das ausgeschlossen? Das ist wirklich eine reine Lernfrage. Ich weiß es einfach nicht.

BURGER: In der Tat gibt es, denke ich, auf beiden Seiten ein großes Interesse daran, die enge sicherheitspolitische Zusammenarbeit so eng wie möglich fortzusetzen, natürlich unter anderen institutionellen Vorzeichen. Das entnehme ich auch dem Namensartikel, den der britische Außenminister heute in einer großen deutschen Tagezeitung veröffentlicht hat. Mir scheint auch das Interesse von britischer Seite groß zu sein, weiterhin eng zusammen mit der Europäischen Union zu agieren.

STS SEIBERT: Gerade die letzten Wochen und Monate haben ja Beispiele dafür gebracht, wie nah unsere Interessen, die Interessen Großbritanniens, Deutschlands und Europas, beieinanderliegen, wenn es um die großen Konflikte unserer Zeit geht. Das zeigt sich in der E3-Zusammenarbeit im Zusammenhang mit dem iranischen Nuklearabkommen. Das zeigt sich bei den ganzen Dossiers zu den Themen Syrien, Libyen usw.

FRAGE KOCH: Herr Seibert, gestern hat im Bundeskanzleramt ein Treffen zwischen dem Bund und den Ländern zum Thema „Windenergie und Solarenergie“ stattgefunden. Dabei soll es unter anderem darum gegangen sein, was mit dieser beabsichtigten 1000-Meter-Abstandsregelung für Windanlagen und der möglichen Aufhebung des Ausbaudeckels für Solaranlagen ist. Können Sie etwas über das Ergebnis dieser Gespräche berichten?

STS SEIBERT: Wahrscheinlich nicht so viel, wie Sie gerne von mir hören möchten. Ich kann Ihnen bestätigen, dass das Treffen stattgefunden hat und dass es um genau solche Fragen ging: Wie können wir das Ziel eines 65-prozentigen Anteils erneuerbarer Energien bis 2030 erreichen? All die damit zusammenhängenden Fragen betreffen Genehmigungsverfahren, Planungsbeschleunigungen, die Akzeptanz der erneuerbaren Energien in der Bevölkerung und die Frage, wie sich Versorgungssicherheit, Netzausbau und Strompreise entwickeln.

Die Besprechung diente dazu, eine Sonderkonferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin vorzubereiten, die Anfang März genau am 5. März stattfinden soll. Ich muss Sie um Verständnis dafür bitten, dass wir dieses Vorbereitungstreffen jetzt nicht im Detail kommentieren, sondern dass wir uns sicherlich dann ausführlicher äußern werden, wenn es diese Konferenz der Regierungschefs mit der Bundeskanzlerin geben wird.

FRAGE GAVRILIS: Herr Seibert, ich habe noch eine Verständnisfrage. Soweit ich mich erinnere, war diese Konferenz vielleicht können Sie das noch einmal klarstellen für Januar geplant. War das eben dieses gestrige Treffen?

STS SEIBERT: Gestern war noch Januar. Sogar heute ist noch Januar.

ZUSATZ GAVRILIS: Nein, ich meine, dass Sie gerade meinten, im März werde diese Konferenz stattfinden.

STS SEIBERT: Nein, ich glaube, das ist ein Missverständnis. Es hieß immer, dass es am 30. Januar zu dem Treffen mit den Chefs der Staatskanzleien und der Senatskanzleien kommen werde, um über offene Fragen hinsichtlich der Umsetzung der Energiewende zu sprechen, und dass das für ein Treffen der Kanzlerin mit den Regierungschefs und -chefinnen Anfang März vorbereitend sei. Das war eigentlich immer der Zeitplan.

FRAGE DR. DELFS: Zu Libyen: Der Kreml meldet, dass es offenbar ein Telefonat zwischen der Kanzlerin und dem russischen Präsidenten über das Thema Libyen gegeben habe.

Die zweite Frage wäre, wie sie derzeit allgemein die dortigen Vorgänge bewertet. Offenbar liefern die Türken weiterhin Waffen und schicken auch syrische Söldner. Bewegt sich das noch im Rahmen dessen, was sie damals nach dem Gipfel als den schwierigen Weg bezeichnet hat, oder sieht sie den hier angestoßenen Friedensprozess dadurch schon ernsthaft in Gefahr?

STS SEIBERT: Na ja, Sie zitieren ja die Bundeskanzlerin selbst. Sie hat damals, am 19. Januar, hier in Berlin gesagt: Ich mache mir keine Illusionen; das wird eine schwierige Wegstrecke sein. – Ich denke, jeder kann verstehen, dass ein Konflikt, der sich über viele Jahre aufgebaut hat, nicht auf die Schnelle und nicht mit einer Konferenz zu lösen ist, sondern dass eine solche Konferenz in einem Prozess steht und dass es ganz besonders wichtig ist, nach dieser Konferenz jetzt immer weiterzuarbeiten und auch die Instrumente zu nutzen, die wir zur Nachbereitung der Konferenz und zur Überwachung von Fortschritten oder Rückschlägen eingesetzt haben.

Das, was wir aus Libyen hören auch das Statement der UN-Mission in Libyen über die verschiedenen Brüche des Waffenembargos dort , bereitet uns Sorge. Gestern hat der UN-Sonderbeauftragte Salamé ja den UN-Sicherheitsrat über die aktuelle Lage informiert. Er hat dabei auch sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es in den letzten Tagen eklatante Brüche des Waffenembargos durch mehrere Länder gegeben habe, die auch an der Berliner Konferenz teilgenommen haben. Wir haben natürlich keinen Anlass, an seinen Aussagen zu zweifeln, und können deswegen nur alle Konferenzteilnehmer nachdrücklich aufrufen, ihre Selbstverpflichtungen einzuhalten. Dazu gehört in erster Linie die Einstellung jeglicher Waffenlieferungen, die einen Bruch bestehender UN-Resolutionen darstellen.

ZUSATZ DR. DELFS: Noch einmal zu dem Telefonat.

STS SEIBERT: Dazu habe ich im Moment keine Informationen für Sie. Wenn es etwas geben sollte, würde ich es nachreichen.

FRAGE TOWFIGH NIA: Herr Burger, dass sudanesische Außenministerium hat bestätigt, dass die Vereinigten Arabischen Emirate in den letzten Tagen sudanesische Söldner nach Libyen geschickt haben. Haben Sie irgendwelche Erkenntnisse darüber und vielleicht eine Reaktion darauf?

Zweite Frage: General Haftar hat sich geweigert, einen Vertreter zu dem 5+5-Treffen dieses militärischen Komitees zu schicken. Dazu hätte ich auch gerne eine Stellungnahme.

BURGER: Wir kennen in der Tat eine ganze Reihe von Berichten über Brüche des Waffenembargos durch verschiedene Seiten. Das ist auch Gegenstand der Beratungen im Sicherheitsrat gewesen, wie Herr Seibert gerade gesagt hat. Es gibt auch eine ganze Reihe von Kontakten der Bundesregierung und auch des Außenministers mit den verschiedenen Teilnehmern der Berliner Konferenz, um darauf zu drängen, dass der Druck auf die Konfliktparteien, sich an das zu halten, was in Berlin vereinbart, aufrechterhalten wird.

Wir tun das auf verschiedenen Ebenen, auf vier verschiedenen Strängen. Das eine ist, dass wir im Sicherheitsrat daran arbeiten, die Ergebnisse der Berliner Libyen-Konferenz im Rahmen einer Resolution zu indossieren. Es gibt parallel dazu auch jetzt schon die Vorbereitungen für das in Berlin vereinbarte Follow-up-Treffen zur Überprüfung der Fortschritte, das auf Ebene der Außenminister stattfinden soll. Das ist für Mitte Februar in Deutschland angedacht. Wir unterstützen den Sonderbeauftragten Salamé in seinen Bemühungen, den innerlibyschen Prozess voranzubringen, insbesondere auch das von Ihnen angesprochene Treffen des Militärkomitees im Format 5+5. Gleichzeitig auch darüber haben wir hier schon gesprochen gibt es innerhalb der EU weiterhin intensive Beratungen über die Frage, welchen Beitrag wir als Europäer zur Umsetzung insbesondere des Waffenembargos leisten können. Wir bleiben also hinsichtlich all dieser Handlungsstränge intensiv am Ball.

Wie Sie sagten und wie Herr Seibert gerade auch schon gesagt hat, macht uns natürlich große Sorge, dass die Berichte über Verletzungen des Waffenembargos und Verletzungen des Waffenstillstands kontinuierlich weitergehen.

FRAGE JESSEN: Herr Burger, mit welchen Regierungen, die am Berliner Treffen teilgenommen haben, stehen Sie in Kontakt, weil Sie gehört haben, dass die das Embargo verletzen?

BURGER: Ich kann Ihnen jetzt sozusagen unabhängig davon, was die Motive für die einzelnen Telefonate waren sagen, dass der Minister in den letzten Tagen unter anderem mit seinen Amtskollegen aus Ägypten und aus den Vereinigten Arabischen Emiraten telefoniert hat. Aber es gibt natürlich auch unterhalb der Ebene des Ministers eine ganze Reihe von Kontakten. Es gibt natürlich auch insbesondere über unsere Botschaft direkte Kontakte zu den Konfliktparteien in Libyen selbst, in denen wir diese Botschaft auch noch einmal deutlich unterstreichen.

Ich würde Sie auch gerne darauf hinweisen, dass es gestern in Brazzaville ein Treffen des Hohen Komitees der Afrikanischen Union für Libyen gegeben hat, bei dem sich diese Staatengruppe in ihrem Kommuniqué auch noch einmal sehr nachdrücklich hinter die Beschlüsse der Berliner Libyen-Konferenz gestellt hat, die Verstöße gegen das Waffenembargo und gegen den Waffenstillstand verurteilt hat und alle Parteien aufgerufen hat, das umzusetzen, was in Berlin beschlossen wurde. Das ist für uns auch ein wichtiges Signal dafür, dass sich die Afrikanische Union hinter diese Beschlüsse stellt.

FRAGE SIEBERT: Herr Seibert, es gibt einen Bericht im „Handelsblatt“, wonach die Bundeskanzlerin und EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen einen Sondergipfel planen, um das Investitionsabkommen mit China zu retten. Können Sie uns dazu irgendetwas sagen?

STS SEIBERT: Nein, dazu kann ich Ihnen nichts sagen. Dass es ein Ziel ist, dieses Investitionsabkommen mit China abzuschließen, das die Europäische Union verfolgt, wissen Sie. Ich kann Ihnen jetzt keine konkrete Konferenz- oder Gipfelplanung vorstellen.

FRAGE DR. DELFS: In dem Bericht ist ja davon die Rede, dass ein solches Treffen geplant sei, weil die Verhandlungen über dieses Investitionsabkommen und auch die ganze Vorbereitung für den Gipfel in Leipzig im September eben bislang einfach nicht optimal liefen. Einmal allgemein gefragt: Wie bewertet die Bundesregierung bislang die Verhandlungen und auch die Vorbereitungen auf diesen Gipfel?

STS SEIBERT: Ich würde Sie bitten, für alles, was die Gespräche über das EU-China-Investitionsabkommen betrifft, in Brüssel bei der Europäischen Union, die ja diese Gespräche führt die werden ja nicht bilateral zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten und China geführt , nachzufragen. Ich möchte das hier jetzt nicht bewerten. Aber ein solches Investitionsabkommen abzuschließen, ist ein Ziel der Europäischen Union.

ZUSATZ DR. DELFS: Aber die Vorbereitung des Treffens in Leipzig wird ja dann wahrscheinlich doch eher, denke ich, von der Bundesregierung gemacht.

STS SEIBERT: Nun haben wir allerdings Ende Januar. Das Treffen in Leipzig soll im September stattfinden. Der chinesische Präsident hat schon im vergangenen Jahr sein Kommen zugesagt. Insofern befinden wir uns natürlich in einem langen Prozess der inhaltlichen wie auch organisatorischen Vorbereitungen.

FRAGE GAVRILIS: Die griechische Regierung plant, schwimmende Barrieren vor den ostägäischen Inseln zu installieren, um Menschen daran zu hindern, die Grenze zu überqueren. Mich würde interessieren, inwiefern das aus Sicht der Bundesregierung eine sinnvolle und gute Maßnahme ist.

STS SEIBERT: Ich muss Ihnen sagen, dass ich diese Berichte zunächst einmal nur aus den Medien kenne und wir darüber keine eigenen Erkenntnisse haben. Nach meinen Informationen hat sich die Europäische Kommission zu diesen Berichten geäußert. Sie ist die Hüterin der Verträge. Deswegen liegt das sicherlich auch in ihrer Hand. Ich habe jetzt für die Bundesregierung, der eigene Erkenntnisse über diesen Punkt wie gesagt fehlen, keine Veranlassung, das zu kommentieren.

ZUSATZFRAGE GAVRILIS: Vielleicht könnte das BMI etwas sagen. Halten Sie diese Maßnahme sozusagen für einen effektiven Grenzschutz?

ALTER: Mir geht es ganz genauso wie dem Regierungssprecher. Wir kennen die Medienberichte darüber. Wir haben aber keine eigenen Erkenntnisse. Uns ist weder das Konzept bekannt, das dahintersteckt, noch, ob die griechische Regierung sozusagen diese Absicht verfolgt. Wir kennen die Medienberichte darüber, und ich kann Ihnen insoweit sagen, dass wir diese Mittel bei unseren seeseitigen Außengrenzen, die wir in der Nord- und Ostsee vorfinden, derzeit nicht verwenden. Aber darüber hinaus kommentieren wir Maßnahmen anderer Staaten ja grundsätzlich ohnehin nicht.

FRAGE BUSCHOW: An das BMI, da Sie ja auch über Frontex eine intensive Zusammenarbeit pflegen: Wurde da einmal über solche Maßnahmen geredet? Sind die nach den Regeln von Frontex erlaubt? Wurden solche Maßnahmen quasi einfach einmal überlegt?

ALTER: Mir ist nicht bekannt, dass das Bundesinnenministerium oder die Bundespolizei in Gremien über diese Art von Maßnahmen konkret gesprochen hätten. Das heißt nicht, dass solche Gespräche niemals stattgefunden haben. Ich habe einfach keine Kenntnis davon. Inwieweit die griechische Regierung möglicherweise in Fachgremien bzw. gegebenenfalls mit Frontex darüber gesprochen haben könnte, ist mir nicht bekannt.

ZUSATZFRAGE BUSCHOW: Mein anderes Thema lautet Sonntagsschutz. Der Präsident des Handelsverbandes hat in der „WELT“ in einem Interview gesagt, er schlage eine Grundgesetzänderung vor, was den Sonntagsschutz betrifft. Er argumentiert unter anderem mit einem Niedergang der Innenstädte und den Schwierigkeiten des Handels in den Innenstädten gegenüber dem Online-Handel. Auch wenn die Ladenschutzgesetze im Wesentlichen Sache der Bundesländer sind, wollte ich, weil er da direkt eine Grundgesetzänderung anspricht, entweder das Wirtschaftsministerium oder vielleicht auch Herrn Seibert fragen: Finden Sie den Sonntagsschutz auch problematisch? Wäre eine Grundgesetzänderung zu überlegen?

DR. BARON: Ich kann von meiner Seite aus nur noch einmal darauf verweisen, dass Ladenöffnungszeiten in Deutschland Ländersache sind. Es gibt Länderöffnungszeitengesetze, und damit liegt die Zuständigkeit bei den Ländern, sodass ich das jetzt hier nicht kommentieren möchte.

ZUSATZ BUSCHOW: Aber das Grundgesetz geht ja vielleicht auch den Bund etwas an.

DR. BARON: Das stimmt. Dann nehme ich diese Äußerungen zur Kenntnis. Aber dennoch möchte ich das nicht kommentieren und darauf verweisen, dass die gesetzliche Regelung dieser Frage aktuell in der vollständigen Zuständigkeit der Länder liegt.

STS SEIBERT: Ich wollte ganz kurz Herrn Delfs etwas nachreichen, der nach einem Telefonat der Bundeskanzlerin mit Präsident Putin gefragt hatte. In der Tat kann ich bestätigen, dass es heute Vormittag ein solches Telefonat gab.

FRAGE: Meine Frage geht an das BMU und das BMEL. Zum Thema Düngeverordnung: Am Mittwoch war im Koalitionsausschuss festgestellt worden, dass bis heute ein zwischen BMEL und BMU abgestimmter Entwurf da sein soll. Gibt es den? Wann wird der nach Brüssel geschickt? Wann erwarten Sie eine Antwort aus Brüssel? Reicht es jetzt?

HAUFE: Es ist richtig, dass die Bundesregierung in den letzten beiden Wochen mehrere Gespräche mit der EU-Kommission geführt hat, auch auf hochrangigerer Ebene, also unter anderem auf Staatssekretärsebene. Gestern hat darüber ein weiteres Gespräch auf Beamtenebene stattgefunden. Es geht darum, dass wir in Deutschland im gesamten Gebiet einen guten Grundwasserzustand haben. In manchen Gebieten ist das momentan noch nicht der Fall. Dafür gibt es ja den Begriff der roten Gebiete. Das sind die Gebiete, die die Problemgebiete darstellen.

Es ist so weit, dass die Gespräche ich will noch nicht von „abgeschlossen“ reden schon sehr weit sind. Wir werden in den nächsten Tagen einen Entwurf an die EU-Kommission schicken, der dann eine neue Düngerverordnung, eine aktualisierte Düngeverordnung darstellen wird. Dann wird die EU-Kommission darauf reagieren und sagen, ob sie mit diesem Entwurf einverstanden ist. Aber genau dazu waren die Gespräche ja da, dass wir da noch einen Konsens hinsichtlich einiger Details hinbekommen können.

LENZ: Genau, das kann ich so unterstreichen. Es ist ja so, dass am 15. Januar die Frist für die Verbände- und Länderanhörung auslief. Die Stellungnahmen werden derzeit ausgewertet. Wie der Kollege schon sagte, sind wir auch in der engen Abstimmung mit dem BMU und haben gestern mit der Kommission vereinbart, dass wir Anfang kommender Woche einen aktualisierten Verordnungsentwurf nach Brüssel übermitteln.

HAUFE: Wann die EU-Kommission dann reagieren wird das haben Sie ja gefragt , das ist eine Entscheidung, die die EU-Kommission natürlich selber trifft.

ZUSATZFRAGE: Bis wann erwarten Sie den?

HAUFE: Wir haben ja einen klaren Zeitrahmen vorgegeben. Deutschland ist am 21. Juni 2018 im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens verurteilt worden, weil seit 2008 die Nitratrichtlinie nicht eingehalten wird. Ab Juni 2018 gilt eine Frist von 12, allerhöchstens von 24 Monaten. Wir befinden uns im Zwangsgeldverfahren, um ein Zwangsgeld zu verhindern. Das heißt, es sind nur noch ein paar Monate Zeit. Wir müssen also im ersten Halbjahr eine neue Düngeverordnung vorlegen. Sie muss zwischen allen Verordnungsgebern abgestimmt sein, und sie muss dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden sein.

LENZ: Genau. Unser Ziel ist es, dass sie spätestens im April 2020 in Kraft treten kann.
Wie gesagt: Da sind wir noch in den letzten Gesprächen.

FRAGE TOWFIGH NIA: Herr Burger, eine Frage zum ägyptischen Staatspräsidenten Al-Sisi: Mehrere deutsche Politiker haben in den letzten Tagen die Verleihung des St.-Georgs-Ordens der Dresdner Oper an den ägyptischen Präsidenten scharf kritisiert. Es wurde die Menschenrechtssituation in Ägypten moniert. Dazu hätte ich gern eine Stellungnahme.

BURGER: Diesen Vorgang habe ich nicht zu kommentieren. Dabei handelt es sich um eine Entscheidung eines privaten Trägers.

ZUSATZFRAGE TOWFIGH NIA: Dennoch die Nachfrage: Wie sehen Sie momentan die Menschenrechtssituation in Ägypten?

BURGER: Über die Menschenrechtslage in Ägypten haben wir hier immer wieder geredet. Da gibt es auch keine grundsätzlich veränderte Positionierung. Sie wissen, dass wir in Ägypten, was die Menschenrechtslage angeht, Verbesserungsbedarf sehen, u. a. bei Themen wie Meinungsfreiheit, bei der Möglichkeit, sich in Vereinen zusammenschließen und zu engagieren. Unsere Position ist, dass Stabilität und Sicherheit am besten langfristig in einem Umfeld gefördert werden können, das allen Bürgerinnen und Bürgern umfassende politische, wirtschaftliche und soziale Partizipation ermöglicht. Dazu sind wir mit Ägypten auch immer wieder im Gespräch.

FRAGE DR. DELFS: Ich habe eine Frage an das Finanzministerium zu einem der Beschlüsse des Koalitionsausschusses von vorletzter Nacht, und zwar zur Verlängerung des Kurzarbeitergeldes. Gibt es eigentlich irgendwelche Berechnungen, wie sich das auf den Bundeshaushalt auswirken würde, also wie teuer das wird?

BECHTLE: Ich kann Ihnen dazu jetzt an der Stelle nichts sagen. Ich kann das aber eventuell gern nachreichen.

ZUSATZFRAGE DR. DELFS: Oder vielleicht das Arbeitsministerium?

JÄGER: Dazu hatte sich Minister Heil gestern in der Pressekonferenz kurz geäußert. Er hat gesagt, das hänge davon ab, wie sehr das Mittel überhaupt in Anspruch genommen wird. Insofern lasse sich das vorher noch nicht kalkulieren. Er hofft natürlich, es wird so wenig wie möglich genutzt. Das lässt sich einfach noch nicht absehen.

FRAGE: Noch einmal ein anderes Thema, externe Beratung. Dafür wurde im vorigen Jahr eine halbe Milliarde Euro von Seiten der Regierung ausgegeben. Ganz vorn waren das Ministerium für Verteidigung, das Innenministerium und das Verkehrsministerium. Mich würde interessieren, wie das begründet wird, warum die Summen gerade bei Ihnen so hoch sind.

COLLATZ: Für uns sind ja in diesem Bericht Mittel in Höhe von 154,9 Millionen zu Buche geschlagen worden.

Aber erneut ist es so, dass bei uns Besonderheiten zu beachten sind. Allein 109 von diesen 154,9 Millionen Euro fallen auf Unterstützungsleistungen, die durch unsere In-House-Gesellschaft BWI, also unseren IT-Dienstleister, erbracht worden sind. Diese Unterscheidung halten wir durchaus für angebracht und angezeigt.

Bei den übrigen Summen, die abseits dieser 109 Millionen Euro zu zählen sind, handelt es sich zum Teil auch um Dienstleistungen, die im unterstellten Bereich, also nicht BMVg direkt, veranlasst wahrgenommen worden sind. Daher relativiert sich zumindest der Anteil für das BMVg, für den Geschäftsbereich des BMVg erneut, wie das ja auch schon in den zurückliegenden Zahlennennungen zu verzeichnen war.

ALTER: Ich kann vielleicht ergänzen. Für das BMI das haben wir an dieser Stelle auch schon häufiger erklärt ist es so, dass wir externe Beratungsleistungen, häufig projektbezogen, einsetzen. In vielen Fällen geht es dabei um IT-Projekte und Digitalisierungsprojekte, für die man einfach eine sehr spezifische Fachkenntnis braucht, um diese Projekte zu realisieren.

Bei der Gelegenheit will ich darauf hinweisen, dass das Bundesinnenministerium, was die Realisierung solcher Projekte angeht, zum Teil auch für die gesamte Bundesregierung tätig wird. Insofern haben wir diesbezüglich einen übergreifenden Auftrag zu erfüllen. Insofern ist jedenfalls inhaltlich begründbar, warum wir mit in dieser Spitzenposition sind.

Nichtsdestotrotz das haben wir hier auch schon mehrfach deutlich gemacht verfolgt der Bundesinnenminister das Ziel, dass die Bundesverwaltung, das BMI, die notwendigen Kompetenzen, um eigene Aufgaben zu erfüllen, sich perspektivisch selbst aneignet. Diesen Zustand haben wir momentan noch nicht. Aber das ist das erklärte Ziel.

STRATER: Da ich auch angesprochen worden bin, möchte ich auch noch etwas sagen: Ich kann mich diesen allgemeinen Äußerungen anschließen. Je nach Bedarf und auf das Projekt bezogen nehmen wir solchen Sachverstand in Anspruch. Auch wir haben hochkomplexe Projekte umzusetzen, die technisch und rechtlich sehr anspruchsvoll sind, sodass wir, wie gesagt, nach Bedarf hier auch Sachverstand zurate ziehen.

Als ein Beispiel möchte ich Ihnen, weil das auch immer wieder diskutiert wird, die Autobahnreform nennen. Es ist die größte Autobahnreform, die wir in Deutschland jemals hatten. Hier wird tief in die föderale Ordnung Deutschlands eingegriffen. Wir sind hier auf diesen Sachverstand angewiesen, um fristgerecht Anfang des kommenden Jahres sicherzustellen so wie der Gesetzgeber das auch will , dass diese Strukturen auch funktionieren. Dank dieser Unterstützung, auch von externen Sachverständigen, liegen wir hier im Zeitplan. Das sei hier nur als Beispiel hier einmal genannt.

FRAGE JESSEN: Herr Alter hat gesagt, dass das BMI am Aufbau eigener Kapazitäten arbeitet, um das erledigen zu können. Gilt eine solche Strategie auch für das Verteidigungs- und Verkehrsministerium, dass Sie also In-House-Kapazitäten bewusst ausweiten, um den Anteil von externen Aufträgen perspektivisch zu reduzieren?

COLLATZ: Für das Verteidigungsministerium kann ich nur sagen, dass Digitalisierung eine ganz wichtige Zukunftsaufgabe ist. Um uns da gut aufzustellen, sind tatsächlich Investments im IT-Bereich erforderlich. Die leistet nun einmal unsere In-House-Gesellschaft BWI.

STRATER: Natürlich haben wir Strukturen und versuchen, immer auch personell das abzubilden, was wir exekutieren müssen. Wie gesagt, wir haben es zum Teil mit sehr komplexen Projekten zu tun, sodass Sie hier eben zum Teil, wie gesagt, bedarfsbezogen oder projektbezogen auf Sachverstand angewiesen sind.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Das würde man aber auch dem BMI unterstellen, dass das die Lage ist. Dennoch habe ich es jetzt so wahrgenommen, dass die Strategie des BMI eine bewusste ist, nämlich die Schaffung von mehr internen Kapazitäten, um eine Beauftragung nach außen, soweit es geht, zu vermeiden. Ich entnehme dem jetzt, dass eine solche explizite Strategie in den anderen Ministerien nicht gefahren wird?

STRATER: Na ja, „Strategie“. Wenn Sie ein Gesetzesvorhaben umzusetzen haben, dann müssen Sie das auch personell abbilden. Dafür müssen Haushaltsmittel eingeworben werden. Dafür muss Personal eingestellt werden. Das wird natürlich gemacht. Je nach Gesetzesvorhaben wird auch Personal rekrutiert, um das umzusetzen, um das auch in den Verwaltungsstrukturen abzubilden. Aber gleichwohl gibt es Projekte, wo Sie dann auf diesen Sachverstand angewiesen sind. Das geht beides Hand in Hand.

FRAGE DR. DELFS: Noch einmal eine kurze Frage an das Finanzministerium. Der „SPIEGEL“ meldet, dass der Finanzminister eine Komplettabschaffung der Abgeltungssteuer plant. Können Sie dazu etwas sagen?

BECHTLE: Wie üblich, und daher auch heute, kommentieren wir Berichterstattung im Einzelnen nicht.

Ich kann Ihnen ganz allgemein Folgendes sagen: Die Passage aus dem Koalitionsvertrag ist Ihnen ja bekannt. Darin heißt es, dass die Abgeltungssteuer auf Zinserträge mit der Etablierung des automatischen Informationsaustausches abgeschafft wird. Daran wird, wie an den anderen Vereinbarungen auch, gerade gearbeitet.

ZUSATZFRAGE DR. DELFS: Darüber hinaus ist nichts geplant?

BECHTLE: Ich habe dem jetzt nichts hinzuzufügen.

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