Artikel

Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 17. Februar 2020

Themen: Razzia gegen eine Gruppe mutmaßlicher Rechtsterroristen, Coronavirus, geplante Reform des Elterngeldes, Gebührenverordnung der Bundespolizei, Erklärung des Internationalen Strafgerichtshofs zum Abschluss der vorläufigen Ermittlung zur Situation in Palästina, Finanztransaktionssteuer, Berichterstattung über Ermittlungen gegen die Hamburger Privatbank M.M. Warburg&Co und die mögliche Beteiligung des derzeitigen Bundesfinanzministers, Beobachtung von Politikern durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, Aussage der früheren Bundesverteidigungsministerin von der Leyen vor dem Untersuchungsausschuss, Nationale Wasserstoffstrategie, Aussagen des amerikanischen Außenministers anlässlich der Münchner Sicherheitskonferenz, Nachfolgeprozess der Libyen-Konferenz, EU-Haushaltsberatungen, Klimaneutralität des BMZ, Gesetzentwurf zur Einführung einer verpflichtenden Frauenquote in Vorständen von Unternehmen

Naive Fragen zu:
Rechte Terrorzelle (ab 1:50)
– Können Sie bestätigen, dass einer der Helfer es gibt ja eine Kerngruppe von fünf Nazis und sieben Helfern ein Polizist ist? (ab 5:55)
– Wie bewerten Sie denn, dass offenbar ein Polizist Teil dieser Gruppe ist?
– Können Sie uns die aktuellen Gefährderzahlen nennen, also islamistische Gefährder, Rechtsextreme, Linksextreme? (11:51)
– Nachreichung 1:04:30

Bundespolizeigebühren (ab 18:35)
– es ist jetzt bekannt geworden, dass die Bundespolizei für erstmalige Platzverweisungen circa 89 Euro einkassieren darf, für Identitätsfeststellungen 53 Euro, für die Anordnung von Gewahrsam 74 Euro, für erkennungsdienstliche Behandlungen 60 Euro und den Vollzug des Gewahrsams pro angefangener Viertelstunde 6,51 Euro. Können Sie uns erklären, wie man auf diese Gebühren kommt?
– Wir bezahlen die Bundespolizisten für ihre Arbeit ja schon aus Steuergeldern. Warum sollen Bürger für ureigene Tätigkeitsbereiche der Bundespolizei doppelt bezahlen?
– Wie bewerten Sie, dass die Ausübung des Demonstration- und Versammlungsrechts für bestimmte Bevölkerungsgruppen ab sofort existenzgefährdend sein könnte? (ab 23:08)
– wird dem Bürger, der Bürgerin auch jedes Blatt Papier berechnet?

Intern. Strafgerichtshof (ab 24:12)
– Nur eine Verständnisfrage: Palästina ist Teil dieses Strafgerichtshofs. Israel muss ja nicht Teil sein, um strafverfolgt zu werden. Ich verstehe jetzt nicht, wo aus Ihrer Sicht das Problem liegt (27:55)

CumEx in Hamburg (ab 30:00)
– Ist das Bundesfinanzministerium der Meinung, dass die Finanzämter in Hamburg zum Wohle des Staates gehandelt haben? (32:20)

Waffen für Libyen (37:30)
– Sie sagten gerade so schön: Staaten, auf die es ankommt, die auch am Tisch gesessen haben und die das Waffenembargo mit beschlossen haben. Können Sie uns die Staaten nennen, die dieses Waffenembargo nicht nur beschlossen haben, sondern sich auch daran halten? (ab 45:45)
– haben Sie Erkenntnisse darüber, dass deutsche Waffen im Libyenkrieg gelandet sind?

EU-Haushalt (ab 49:35)
– was viele bei dem Plan von Herrn Michel erschrocken hat, ist, dass die Mittel bei der Kohäsionspolitik, also die Mittel, die ärmere Regionen wirtschaftlich voranbringen sollen, massiv gekürzt werden, dafür aber die Mittel bei der Flüchtlingsbekämpfung beziehungsweise die Mittel für Migration und Grenzschutz verdoppelt werden. Ist das bei der Bundesregierung auch auf Erschrecken stoßen? (ab 53:10)

Frauenquote in Vorständen (ab 59:15)
– Wie bewerten Sie die Vorschläge der Ministerin, dass mindestens eine Frau bei Vorständen von Börsenunternehmen mit mehr als 2000 Mitarbeitern und mindestens vier Vorstandsmitgliedern Pflicht sein soll?
– Vom Familienministerium wüsste ich gern, warum Sie nur eine Frau fordern. Es ist doch dann immer noch unfair, wenn 25 Prozent Pflicht sein sollen. Warum fordern Sie denn bei mindestens vier Mitgliedern im Vorstand nicht mindestens zwei?
– Was heißt denn „Starke Frauen. Starke Wirtschaft.“ konkret? Wie viele Frauen in einem Vorstand müssen es nach Ihrer Ansicht sein?

 

Bitte unterstützt unsere Arbeit finanziell:
Konto: Jung & Naiv
IBAN: DE854 3060 967 104 779 2900
GLS Gemeinschaftsbank

PayPal ► http://www.paypal.me/JungNaiv

 

Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 17. Februar 2020:

VORS. WEFERS eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt STS SEIBERT sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

FRAGE: Am Freitag wurden ja zwölf Männer festgenommen. Bisher wissen wir nicht viel darüber. Wie ist denn der Stand der Dinge, und wie geht es weiter? Ich weiß jetzt nicht, wer antwortet. Ich glaube das Innenministerium.

GRÜNEWÄLDER: Zum Stand der Dinge kann ich Ihnen mitteilen, dass der Generalbundesanwalt diese Ermittlungen führt und nicht das BKA, sondern das Landeskriminalamt Baden-Württemberg mit der Durchführung der Ermittlungen beauftragt worden ist. Das Bundeskriminalamt war am Rande, im Rahmen seiner Zentralstellenfunktion, beteiligt. Ansonsten kann vielleicht das BMJV weiterhelfen.

DR. KRÜGER: Was jetzt das konkrete Ermittlungsverfahren und den Stand der Ermittlungen anbelangt, kann ich dazu von dieser Stelle aus nicht Auskunft geben. Da möchte ich Sie bitten, sich an die Pressestelle des Generalbundesanwalts zu wenden, der die Ermittlungen führt.

STS SEIBERT: Vielleicht darf ich ganz kurz hinzufügen: Ich denke, wir haben Anlass, allen Behörden, die an diesen Ermittlungen beteiligt waren, die dann zum Zugriff geführt haben, ganz herzlich zu danken. Das zeigt nämlich, dass unsere Sicherheitsbehörden wachsam und aufmerksam in der Bekämpfung jeder Form von Extremismus und terroristischer Bedrohung sind.

FRAGE JESSEN: Herr Grünewälder, ist das Auftreten einer solchen Gruppe überraschend für das BMI oder haben Sie damit gerechnet? Die Zahl der rechtsextremistischen Gewalttaten hat ja in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Oder sagen Sie: Ja, das ist so?

GRÜNEWÄLDER: Ich kann dem zustimmen, was der Regierungssprecher gesagt hat. Dass diese Ermittlungen nun erfolgreich geführt worden sind, ist ein Zeichen dafür, dass die Sicherheitsbehörden wachsam sind.

Der Bundesinnenminister hat bereits im letzten Oktober mit seiner Kollegin Lambrecht ein Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität vorgestellt, auch nach den schrecklichen Anschlägen im letzten Jahr. Darin sind verschiedene Maßnahmen enthalten gewesen, die zum Teil bereits umgesetzt worden sind. Es gab Maßnahmen in Richtung Waffengesetz, die sich ganz konkret auf den Weg befinden, zum Beispiel das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Die Änderungen dazu werden das Kabinett wahrscheinlich in dieser Woche beschäftigen. Dazu zählte auch, dass die Behörden noch aufmerksamer und noch aktiver werden sollten. Es sind verschiedene Maßnahmen zur Stärkung des Bundeskriminalamtes, seiner Zentralstellenfunktion, auf den Weg gebracht worden. Man sieht an diesem Ermittlungserfolg, dass das bereits wirkt.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Es gibt die These, dass eine Berichterstattung über solche Sachen, auch Festnahmen, am Ende auch zu Nachahmungsaktionen führen kann. Haben Sie irgendwelche Erkenntnisse darüber? Befürchten Sie das?

GRÜNEWÄLDER: Dazu habe ich keine Erkenntnisse.

FRAGE STRACK: In der Berichterstattung wurde ja auch auf das Vorhaben verwiesen, Anschläge auf Moscheen in Deutschland zu verüben, und es wurde die Parallele zu Christchurch genannt. Gibt es seitens des BMI neue Pläne, Moscheen in Deutschland, zumindest an den Freitagen, anders als bislang zu schützen?

GRÜNEWÄLDER: Wir haben in Deutschland nach wie vor eine Sicherheitslage, dass wir abstrakt Anschläge auf Moscheen, aber auch auf andere Gotteshäuser, nicht ausschließen können. Die Sicherheitsbehörden sind hier sehr wachsam. Das fließt in die Aktualisierung der Lagebilder des Bundeskriminalamts ein, die den Landeskriminalbehörden zur Verfügung gestellt werden, die dann in ihrer eigenen Zuständigkeit die Sicherheitsbehörden der Länder sind ja für Schutzmaßnahmen zuständig tätig werden und in ihrer eigenen Zuständigkeit entscheiden können, wo besondere Maßnahmen erforderlich sind.

FRAGE JUNG: Zwei Fragen: Können Sie bestätigen, dass einer der Helfer es gibt ja eine Kerngruppe von fünf Nazis und sieben Helfern ein Polizist ist?

GRÜNEWÄLDER: Zu Einzelheiten zum Ermittlungsverfahren bitte ich Sie, wie die Kollegin gerade schon sagte, sich an die Pressestelle der Generalbundesanwaltschaft zu wenden.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wie bewerten Sie denn, dass offenbar ein Polizist Teil dieser Gruppe ist?

GRÜNEWÄLDER: Ich habe dazu keine Erkenntnisse. Bitte fragen Sie den Generalbundesanwalt.

FRAGE MÜLLER: Auch eine Frage an das BMI: Herr Grünewälder, einer der Männer war ja offensichtlich als rechtsextremistischer Gefährder eingestuft. Können Sie zum konkreten Fall sagen, was das genau hieß, was Beobachtungen usw. angeht? Falls Sie das nicht sagen können, würde ich gern erfahren, sozusagen unabhängig von diesem Fall 53 rechtsextreme Gefährder sind es ja wohl, wenn ich es richtig lese , wie mit ihnen umgegangen wird. Wie viele davon werden wie genau beobachtet?

GRÜNEWÄLDER: Einzelheiten zu einzelnen Gefährdern kann ich Ihnen hier nicht nennen. Wie gesagt: Einzelheiten, was den Kreis der Festgenommenen angeht, erfragen Sie bitte beim Generalbundesanwalt.

Ansonsten ist zu sagen, dass Gefährder besonders auf dem Schirm der Sicherheitsbehörden sind und besonders beobachtet werden, um mögliche Tätigkeiten und mögliche Anschläge zu verhindern.

Aber zu Einzelheiten der operativen Tätigkeit der Sicherheitsbehörden geben wir von hier aus bekanntlich keine Auskunft.

FRAGE: Ich wüsste gern von Herrn Seibert: Es gibt ja nun unter Muslime in Deutschland große Beunruhigung. Sie haben Sorge, dass ihre Gotteshäuser zunehmend bedroht werden. Gibt es von Seiten der Bundeskanzlerin irgendetwas zu diesen Menschen zu sagen?

Noch einmal zum BMI: Ich hätte gern eine politische Einschätzung dessen, was sich da offenbar angesammelt hat. Wie schätzen Sie die Schwere dieses Vorfalls oder die Gefährlichkeit der Tatverdächtigen ein?

STS SEIBERT: Ich hatte am Freitag der letzten Woche schon eine entsprechende Frage. Ich habe damals für die Bundesregierung gesagt ich denke, dass uns das hier alle eint , dass es die Aufgabe des Staates und damit auch dieser Bundesregierung ist, die freie Religionsausübung in unserem Land zu schützen, und zwar ganz unabhängig welcher Religion. Wer hier in Deutschland seine Religion praktizieren will und das im Rahmen unserer Rechtsordnung tut, der soll das ohne Gefährdung, ohne Bedrohung, tun können. Wir betrachten es als eine Aufgabe des Staates, das sicherzustellen. Darum bemühen wir uns auf vielen Ebenen.

ZUSATZFRAGE: Aber tatsächlich ist es ja so, dass die Moscheen unter Beschuss oder Druck oder wie man das auch immer ausdrücken will geraten. Dass es erwünscht ist, dass Menschen frei ihre Religion ausüben können, nehme ich Ihnen natürlich sofort ab. Aber was kann man denn tun, um diese Menschen vielleicht zu bestärken, dass sie da stärker geschützt werden können? Denn wenn ich das richtig verstanden habe, sollen ja die Sicherheitsmaßnahmen nicht verstärkt werden.

STS SEIBERT: Gut. Dazu müsste ich den Kollegen des BMI beziehungsweise der Länderinnenminister hinzu bitten.

Ich habe für uns die Grundüberzeugung, auf deren Basis wir handeln, genannt. Daraus geht natürlich Politik hervor Politik, die versucht, präventiv mit Extremismus umzugehen, Politik, die versucht, Demokratie zu fördern, aber eben auch Politik, die den Sicherheitsbehörden das Notwendige an die Hand gibt, um ihre Aufgabe, gerade auch gegen solche extremistischen terroristischen Täter, zu erfüllen. Wir sehen einen Erfolg von Ermittlungen. Es ist gut, dass die Sicherheitsbehörden, die Justiz, hier ganz konsequent durchgreift.

GRÜNEWÄLDER: Zum Schutz der Moscheen habe ich Ihnen vorhin die Situation geschildert. Wichtig ist, dass Moscheen und sonstige Gotteshäuser, die bedroht sind, umfassend durch die Sicherheitsbehörden geschützt werden, um Anschläge und Ähnliches zu verhindern.

Richtig ist auch, was der Regierungssprecher gesagt hat, dass die Sicherheitsbehörden die entsprechenden Befugnisse und Instrumente an die Hand bekommen müssen, damit sie solche Gefährdungen, auch für die Allgemeinheit, abwenden können.

Zur politischen Bewertung des Ermittlungserfolges: Zum einen ist es ein Ermittlungserfolg, der zeigt, dass die Behörden arbeiten, sie wachsam sind und wir auf gutem Wege sind, ihre Tätigkeit zu stärken. Zweitens ist es erschreckend, was hier zutage getreten ist, dass es solche Zellen gibt, die sich offenbar in so kurzer Zeit radikalisiert haben.

ZUSATZFRAGE: Wenn Sie sagen, es müssten den Sicherheitsbehörden die entsprechenden Befugnisse an die Hand gegeben werden, heißt das, das Bundesinnenministerium plädiert dafür, dass die Länder da schärfere Sicherheitsmaßnahmen ergreifen?

GRÜNEWÄLDER: Ich bezog mich vor allem auf das gerade in der Ressortabstimmung befindliche Bundesverfassungsschutzgesetz, das novelliert werden soll und durch das der Verfassungsschutz bestimmte Ermittlungsinstrumente bekommen soll, die schon andere Sicherheitsbehörden haben, wie das Bundeskriminalamt und zum Teil auch die Länderpolizeien, die zum Beispiel in der digitalen Welt dafür sorgen, dass auch hier Gefahren erkannt werden und so verhindert werden kann, dass Anschläge passieren.

FRAGE JUNG: Vielleicht noch einmal eine Lernfrage zur Einordnung: Können Sie uns die aktuellen Gefährderzahlen nennen, also islamistische Gefährder, Rechtsextreme, Linksextreme?

GRÜNEWÄLDER: Das kann ich Ihnen gern nachreichen.

FRAGE BUSCHOW: Herr Grünewälder, auch noch eine Nachfrage zum Thema Schutz von Moscheen. Sie haben darauf verwiesen, dass die Länder zuständig sind. Haben Sie eine Übersicht, ob und wenn ja wie viele Moscheen und muslimische Einrichtungen einen besonderen, verstärkten Polizeischutz haben, vielleicht in der Form, wie ihn auch Synagogen und jüdische Einrichtungen bekommen?

GRÜNEWÄLDER: Es besteht, wie gesagt, eine abstrakte Gefährdungslage, dass Gotteshäuser, insbesondere Moscheen und auch Synagogen, besonderen Gefährdungen ausgesetzt sind. Es wäre jetzt nicht sinnvoll, Ihnen aufzuzeigen, wie Schutzmaßnahmen im Einzelnen aussehen.

ZUSATZFRAGE BUSCHOW: Nein, ich frage ja, bei wie vielen das der Fall ist. Ich will nicht wissen, wie sie aussehen.

GRÜNEWÄLDER: Zahlen liegen mir jetzt nicht vor. Wie gesagt: Es ist Aufgabe der Länder, dafür zu sorgen, dass die Gotteshäuser geschützt werden. Da müssten Sie vor Ort noch einmal nachfragen. Ich kann Ihnen hierzu jetzt keine Zahlen sagen.

FRAGE MÜNCH (zum Coronavirus): Ich habe eine Frage, wahrscheinlich an das Auswärtige Amt: Immer mehr Staaten holen ihre Leute von der „Diamand Princess“, diesem Kreuzfahrtschiff, auf dem der Virus ausgebrochen ist. Ist es auch für die Deutschen geplant? Falls ja, wo sollen sie dann in Quarantäne kommen?

BURGER: Am Wochenende sind zwei deutsche Passagiere auf dem Schiff „Diamand Princess“ positiv auf das Coronavirus getestet worden. Beide befinden sich in einem Krankenhaus auf dem Festland. Sie sind derzeit wohlauf und haben nach eigenen Angaben keine Symptome. Unsere Botschaft in Tokio steht mit ihnen auch in Kontakt.

Wir stehen natürlich auch zu den verbliebenen Deutschen an Bord des Schiffs in Kontakt. Nach jetzigem Stand gibt es unter den Deutschen dort keine weiteren Erkrankten.

Ich kann Ihnen außerdem sagen, dass in diesen Minuten im Auswärtigen Amt der Krisenstab der Bundesregierung tagt und sich auch mit den Fällen der Deutschen auf den Kreuzfahrtschiffen der „Diamand Princess“ und „MS Westerdam“ befasst. Unsere Botschaften in Tokio und Longpen sind da ebenfalls zugeschaltet. Bei dieser Krisenstabssitzung geht es nicht zuletzt auch darum, dass alle Betroffenen, die das wünschen, möglichst bald nach Deutschland zurückkehren können, und um die Frage, ob dazu Unterstützung der Bundesregierung notwendig sein wird. Zu dieser Frage stehen wir auch in Kontakt zu unseren europäischen Partnern, die auch Landsleute vor Ort haben. Das ist der aktuelle Diskussionsstand.

EWALD: Ich kann das in dem Punkt noch ergänzen: Wenn die Rückkehrer deutschen Boden betreten, dann findet ein normales Verfahren statt. Die Gesundheitsbehörden vor Ort kümmern sich dann um die Quarantänebedingungen. Es gibt Überlegungen, weil es sich sozusagen um Rückkehrer handelt, die auch ihren Wohnsitz in Deutschland haben, sozusagen keine zentrale Unterbringung vorzusehen, sondern eine Quarantäne im häuslichen Umfeld.

FRAGE: Ich würde nur noch einmal zur Klarstellung gern wissen: Das heißt, Deutschland könnte möglicherweise Passagiere zurückholen oder man würde das im Rahmen einer Gemeinschaftseuropaaktion tun? Das wird gerade im Krisenstab besprochen? Habe ich Sie da richtig verstanden?

BURGER: Nein, ich habe gesagt, es wird besprochen, dass wir möchten, dass die Deutschen, die das wünschen, die Möglichkeit haben, nach Hause zurückzukehren. Es wird auch die Frage besprochen, ob es erforderlich sein wird, dass es eine Unterstützung von Seiten der Bundesregierung dabei gibt. Darüber sprechen wir auch mit den europäischen Partnern.

ZUSATZFRAGE: Aber diese grundsätzliche Bereitschaft ist damit gegeben?

BURGER: Wie gesagt: Wir besprechen im Moment, was erforderlich sein wird, und wir besprechen mit den europäischen Partnern auch, wie man es, falls es erforderlich ist, gemeinsam lösen kann.

FRAGE MÜLLER-THUM: Ich hätte eine kurze Frage zum Gesetzentwurf Elterngeld, der jetzt in die Ressortabstimmung gegangen ist. Ich würde gern wissen, was sich eigentlich ändern soll und wie es bei dem, was jetzt geplant ist, mit den Kosten aussieht.

KEMPE: Es ist richtig, dass wir an einer Reform des Elterngeldes arbeiten, übrigens einer der beliebtesten und bekanntesten Familienleistungen überhaupt und auch der größte Einzelposten im Etat des Familienministeriums.

Die Ressortabstimmung ist eingeleitet worden und heute auch die Länder- und Verbändebeteiligung. Den Referentenentwurf können Sie sich im Übrigen ab heute Nachmittag bei uns auf der Webseite selber anschauen und sich ein Bild davon machen.

Es sind in der Berichterstattung im Wesentlichen schon die Kernpunkte angesprochen worden. Wir wollen die Partnerschaftlichkeit stärker fördern das ist ein Ergebnis der Evaluation, auf deren Basis wir ja das Elterngeld reformieren wollen , also die Flexibilität für die Eltern erhöhen, indem wir Arbeitszeitregelungen und den Partnerschaftsbonus verändern. Außerdem wollen wir mehr Rücksicht auf Eltern in besonderen Situationen nehmen, auch hier durch bessere Regelungen und weniger Bürokratie. Eltern von besonders früh geborenen Kindern sollen zum Beispiel einen zusätzlichen Elterngeldmonat erhalten. Das gibt ihnen mehr Zeit, um sich in einer besonderen Situation um ihr Kind zu kümmern.

Wie gesagt: Einzelheiten finden Sie im Referentenentwurf, den wir heute Nachmittag online stellen.

ZUSATZFRAGE MÜLLER-THUM: Mit welchen Kosten rechnen Sie? Ist die Finanzierung eigentlich geklärt? Ich nehme an, dass das mehr kosten wird als das, was bisher an Leistungen gezahlt wird. Kommt das Geld dann extra aus irgendwelchen Töpfen von Olaf Scholz, oder müssen Sie das aus dem eigenen Etat bezahlen? Inwieweit ist das mit der Union schon alles geklärt? Ich könnte mir vorstellen, dass es doch noch Streitpunkte gibt, zum Beispiel was die Topverdiener-Grenze angeht oder so.

EWALD: Wie gesagt, wir sind noch in der Ressortabstimmung. Zu Details und Kosten kann ich Ihnen keine Auskunft geben.

ZUSATZFRAGE MÜLLER-THUM: Entschuldigung, ich habe noch eine Frage. Sie werden doch durchgerechnet haben, wie viel das mehr kostet, so wie Sie das planen, oder?

EWALD: Davon können Sie ausgehen. Nichtsdestotrotz sind wir in der Ressortabstimmung. Das bedeutet, dass ich zu weiteren Einzelheiten keine Stellung beziehen kann.

FRAGE JUNG: Es geht um die besondere Gebührenordnung der Bundespolizei. Herr Grünewälder, es ist jetzt bekannt geworden, dass die Bundespolizei für erstmalige Platzverweisungen circa 89 Euro einkassieren darf, für Identitätsfeststellungen 53 Euro, für die Anordnung von Gewahrsam 74 Euro, für erkennungsdienstliche Behandlungen 60 Euro und den Vollzug des Gewahrsams pro angefangener Viertelstunde 6,51 Euro. Können Sie uns erklären, wie man auf diese Gebühren kommt?

GRÜNEWÄLDER: Das Thema war ja am Freitag hier schon einmal Gegenstand der Erörterung. Darauf kann ich Sie allgemein verweisen.

Konkret geht es darum was in verschiedenen Ländern schon üblich ist , dass die Polizeibehörden für Tätigkeiten, die in Verantwortung von einzelnen Personen bestehen, auch Gebühren verlangt. Das sind nicht Personen, die der allgemeinen Gefahrenabwehr dienen, sondern das sind Vorgänge, die durch das Tätigwerden Einzelner hervorgerufen werden, durch Gesetzesverstöße, die fahrlässig oder grob fahrlässig passiert sind. Es geht hier also nicht darum, dass Ausweise kontrolliert worden sind, sondern es geht darum, dass für auf den Einzelnen zurechenbare Sicherheitsleistungen Gebühren erhoben werden. Das ist ein ganz normaler Vorgang. Wie gesagt, das ist in verschiedenen Ländern schon üblich und soll hier die Allgemeinheit nicht belasten.

ZUSATZFRAGE JUNG: Der Punkt ist: Wir bezahlen die Bundespolizisten für ihre Arbeit ja schon aus Steuergeldern. Warum sollen Bürger für ureigene Tätigkeitsbereiche der Bundespolizei doppelt bezahlen?

GRÜNEWÄLDER: Es geht um das Tätigwerden gegen Gesetzesverstöße und andere Verstöße, die sich der Einzelne zurechnen lassen muss. Es geht nicht um ein Tätigwerden im Rahmen allgemeiner Gefahrenabwehr hinsichtlich der Aufgaben der Bundespolizei, sondern es geht um zurechenbare Verstöße der Einzelnen, die hier in Rechnung gestellt werden.

FRAGE JESSEN: Herr Grünewälder, zweifellos geht doch von solchen Gebührenandrohungen eine abschreckende Wirkung aus. Ich glaube, es gab den Fall einer Frau in Düsseldorf, die einen Koffer auf einem Bahnsteig stehen ließ. Das kostete durch die Nachbehandlung 550 Euro.

Frage eins. Ist diese abschreckende Wirkung beabsichtigt? Bedeutet das, dass man sich das Grundrecht der Wahrnehmung von Meinungs- und Versammlungsfreiheit im Zweifel leisten können muss?

Frage zwei. Wie verträgt es sich damit, dass im vergangenen Sommer, als es darum ging, ob sich Fußballvereine an einem verstärkten Polizeieinsatz beteiligen müssen, der Bundesinnenminister gesagt hat „Nein, weil die Bürger schon Steuern zahlen, ist der Polizeieinsatz abgedeckt“. Warum gilt dieses Prinzip hier nicht?

GRÜNEWÄLDER: Ich glaube, hier muss man verschiedene Sachverhalte trennen. Es geht, wie gesagt, darum, dass das dem Einzelnen zurechenbare Verhalten in Rechnung gestellt wird bzw. die Polizei tätig wird, weil jemand etwas fahrlässig getan hat. Das betrifft zum Beispiel die Sache mit dem grob fahrlässig abgestellten Koffer oder weil jemand gegen Gesetze verstoßen hat. Es geht nicht darum, dass sich jemand an einer Demonstration beteiligt und dort kontrolliert wird. Um diese allgemeinen Tätigkeiten geht es nicht, sondern es soll dem Betroffenen seine individuelle Verantwortung für die Kosten der polizeilichen Maßnahme verdeutlichen und ja auch künftiges Verhalten beeinflussen. Das gilt nicht für den unbescholtenen Bürger, der an einer Demonstration teilnimmt; das gilt auch nicht zum Beispiel für Einsätze der Gefahrenabwehr im Rahmen von Fußballspielen, die Sie erwähnt haben.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Welche Berechnungsgrundlage gibt es dafür, zu sagen „Es kostet 550 Euro, fahrlässig einen Koffer abzustellen“? Wie kommt man auf solche Sätze? Sind die tatsächlich rational nachweisbar oder wird gesagt „Das setzen wir jetzt einmal so fest“?

GRÜNEWÄLDER: Die Sätze sind rational nachvollziehbar. Es wurde geschaut, welche Verwaltungsleistungen damit verbunden sind. Diese wurden entsprechend bemessen und dann ausgerechnet.

FRAGE JUNG: Eine Frage an das Familienministerium, das sich auch für Demokratieprojekte einsetzt. Wie bewerten Sie, dass die Ausübung des Demonstration- und Versammlungsrechts für bestimmte Bevölkerungsgruppen ab sofort existenzgefährdend sein könnte?

KEMPE: Dazu kann ich keine Bewertung abgeben.

ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie das nachreichen?

KEMPE: Ja, das werde ich tun.

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Grünewälder, wird dem Bürger, der Bürgerin auch jedes Blatt Papier berechnet?

GRÜNEWÄLDER: Herr Jung, ich habe ja gerade versucht, Ihnen zu erklären, dass das nicht für die Teilnahme an Demonstrationen und für allgemeine Polizeieinsätze gilt, die im Rahmen der allgemeinen Risikovorsorge oder der Gefahrenabwehr passieren, sondern dass ein spezielles Verhalten von Personen vorangehen muss, also Fahrlässigkeit oder ein Verstoß gegen Gesetze. Es geht eben gerade nicht um unbescholtene Bürger, die an Demonstrationen teilnehmen.

FRAGE WARWEG: Die Bundesregierung hat am Freitag erklärt, dass aus ihrer Sicht der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag nicht zuständig sei, sich mit mutmaßlichen Menschenrechtsverbrechen Israels gegen Palästinenser in den besetzten Gebieten der Westbank, des Gazastreifens und Ostjerusalems zu befassen. Sieht die Bundesregierung denn, ob es alternative internationale Institutionen gibt, die sich mit diesem Themenfeld befassen können?

BURGER: Vielleicht darf ich den Hintergrund erklären:

Die Bundesregierung hat die Erklärung der Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs vom 20. Dezember letzten Jahres zum Abschluss der vorläufigen Ermittlung zur Situation in Palästina so lautet der Titel dieser Erklärung und die Befassung der Vorverfahrenskammer nach Art. 19, Abs. 3 des Römischen Statuts zur Kenntnis genommen.

Die Vorverfahrenskammer hat mit Entscheidung vom 28. Januar 2020 die Vertragsstaaten des Römischen Statuts eingeladen, sich im Wege der sogenannten Amicus Curiae am Verfahren zu beteiligen. Dieser Einladung kommt die Bundesregierung als guter Freund und Unterstützer des Gerichtshofs gerne nach und hat zunächst einen Antrag auf Zulassung zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme gestellt.

Sie kennen unsere langjährige und beständige Position, dass wir eine verhandelte Zweistaatenlösung und damit das Ziel eines unabhängigen demokratischen und lebensfähigen Staates Palästina unterstützen. Unser Ziel bleibt es, die Grundlage der Zweistaatenlösung zu erhalten. Deutschland trägt als wichtiger bilateraler Geber auch zum Aufbau eines zukünftigen palästinensischen Staates im Rahmen einer zwischen den Konfliktparteien verhandelten Zweistaatenlösung bei.

Ein palästinensischer Staat und die Festlegung territorialer Grenzen können erst durch direkte Verhandlungen zwischen Israelis und Palästinensern erreicht werden. Aktuell ist noch keine Staatlichkeit Palästinas gegeben, welche aber eine Voraussetzung für die Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofs wäre. Diese Rechtsauffassung werden wir auf Einladung des Gerichts darlegen. Es geht uns dabei auch darum, einer Politisierung des Gerichtshofs entgegenzutreten. Eine Bewertung der Inhalte des Verfahrens geht damit nicht einher.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Ich hatte gefragt, ob die Bundesregierung alternative Institutionen kennt oder sagt sie, dass mutmaßliche Menschenrechtsverbrechen gegen Palästinenser von keiner Form von internationaler Strafgerichtsbarkeit zumindest besprochen werden können?

BURGER: Ich habe Ihnen dargestellt, wie unsere Auffassung gegenüber den vorliegenden Vorermittlungen beim Internationalen Strafgerichtshof ist. Die Bundesregierung unterstützt den Internationalen Strafgerichtshof. Deutschland ist eines der Länder gewesen, die maßgeblich zur Errichtung dieser Institution beigetragen haben. Deswegen unterstützen wir den Internationalen Strafgerichtshof auch heute bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Aber Frau Bensouda, ICC-Staatsanwältin, hat davon gesprochen, dass sie die Basis für Ermittlungen sieht. Jetzt sagen Sie, dass diese Ermittlungen aus anderen völkerrechtlichen Erwägungen nicht fortgeführt werden können. Was heißt das in der Endkonsequenz? Heißt das, dass Menschenrechtsverbrechen in der Westbank, im Gazastreifen strafrechtlich gesehen in keiner Form von der internationalen Gemeinschaft aufgegriffen werden können?

BURGER: Der Internationale Strafgerichtshof hat noch keine Entscheidung getroffen, was seine Zuständigkeit für dieses Verfahren angeht. Er hat die Mitgliedstaaten eingeladen, ihre Positionen dazu darzulegen. Wir planen, genau das auch zu tun.

FRAGE JUNG: Nur eine Verständnisfrage: Palästina ist Teil dieses Strafgerichtshofs. Israel muss ja nicht Teil sein, um strafverfolgt zu werden. Ich verstehe jetzt nicht, wo aus Ihrer Sicht das Problem liegt.

BURGER: Das Problem ist, dass Palästina aus Sicht der Bundesregierung kein Staat ist und daher die Grundlage für eine Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs fehlt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber aus Sicht anderer Staaten ist es ja schon ein Staat. Sie haben sich ja nur entschieden, Palästina nicht anzuerkennen.

BURGER: Wie gesagt, der Internationale Strafgerichtshof selbst befasst sich mit der Frage, ob er hier eine Zuständigkeit sieht. Er hat seine Mitgliedstaaten dazu eingeladen, sich im Wege dieses Amicus-Curiae-Verfahrens daran zu beteiligen. In diesem Rahmen legen wir unsere Rechtsauffassung, die im Übrigen auch nicht neu und Ihnen allen bekannt ist, dar.

FRAGE WACKET: Eine Frage an das Bundesfinanzministerium. Heute finden in Brüssel Gespräche zur Finanztransaktionssteuer statt. Ich wollte einmal hören, was Sie von diesen Gesprächen erwarten und wie optimistisch Sie sind, dass man eine Einigung findet.

BECHTLE: Im Koalitionsvertrag ist die Einführung einer Finanztransaktionssteuer vereinbart. Daran wird, wie Sie wissen, gearbeitet.

Zu den Details äußern wir uns wie üblich nicht. Das werden wir tun, sobald ein entsprechender Gesetzesvorschlag vorliegt. Im Übrigen kann ich Sie auf den Doorstep verweisen, den der Minister wie üblich gleich halten wird.

ZUSATZ WACKET: Die Frage war eigentlich, wie zuversichtlich Sie sind, dass man dort Partner gewinnt.

BECHTLE: Wir sind zuversichtlich.

FRAGE MÜLLER-THUM: Meine Frage bezieht sich auf eine Berichterstattung, dass die Stadt Hamburg offensichtlich von der Warburg Bank eine Steuerschuld von knapp 50 Millionen Euro nicht eingetrieben hat und dass eventuell der heutige Finanzminister und damalige Bürgermeister Olaf Scholz auch mit der Sache zu tun hatte. Können Sie darlegen, welche Rolle Olaf Scholz bei dieser Geschichte gespielt hat?

BECHTLE: Der Sprecher des Ministers hat sich dazu bereits dahingehend geäußert, dass zu den Aufgaben eines Ersten Bürgermeisters auch gehört, sich mit Wirtschaftsvertreten der Stadt zu treffen. So hat es ein Treffen mit Herrn Olearius im November 2017 gegeben.

Was die Frage angeht, warum dieses bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht berücksichtigt wurde, würde ich Sie bitten, die Frage an die zuständige Hamburger Senatsverwaltung zu stellen.

Im Übrigen spreche ich hier für das Finanzministerium. Insofern würde ich Sie bitten, sich, was die weiteren Fragen angeht, direkt an die Senatsverwaltung in Hamburg zu wenden.

ZUSATZFRAGE MÜLLER-THUM: Na ja, aber die wird mir relativ wenig dazu sagen können, was Olaf Scholz damals gemacht hat. Das kann Olaf Scholz tun oder das können mutmaßlich die Leute tun, die jetzt in seinem Umfeld sind. Von daher würde ich gerne wissen: Hat Olaf Scholz dafür gesorgt, dass die Warburg Bank begünstigt wurde? Hat er persönlich in den Fall eingegriffen?

BECHTLE: Ich kann Ihnen versichern, dass der damalige Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Olaf Scholz, zu keinem Zeitpunkt politischen Einfluss auf diese Angelegenheit genommen hat. Das ist alles, was ich dazu sagen kann.

ZUSATZFRAGE MÜLLER-THUM: Wäre es in solchen Angelegenheiten nicht richtig, politischen Einfluss zu nehmen, wenn es darum geht, 50 Millionen Euro zu bekommen oder nicht zu bekommen? War ihm überhaupt klar, dass es darum ging, bis zu einem gewissen Zeitpunkt zu handeln, um eben 50 Millionen Euro zu verlieren oder nicht zu verlieren?

BECHTLE: Vielleicht kann ich ganz allgemein sagen: Die Hamburger Finanzämter und die Steuerverwaltung der Finanzbehörde treffen die Entscheidungen ausschließlich unter rechtlichen Gesichtspunkten. Insofern würde ich Sie bitten, sich dorthin zu wenden, was weitere Fragen angeht.

FRAGE JUNG: Ist das Bundesfinanzministerium der Meinung, dass die Finanzämter in Hamburg zum Wohle des Staates gehandelt haben?

BECHTLE: Das würde ich jetzt hier nicht kommentieren. Es ist, wie gesagt, eine Frage der Hamburger Senatsverwaltung. Ich spreche hier für das Bundesfinanzministerium. Wir können das eh nicht kommentieren, da es sich hierbei um Steuergeheimnisse handelt.

FRAGE MÜLLER-THUM: Laut Berichterstattung hat das Bundesfinanzministerium in den Fall eingegriffen. Ein Eintrag vom Dezember 2017 wurde offensichtlich in den Tagebuchaufzeichnungen des Chefs der Warburg Bank gefunden. Können Sie uns dazu etwas sagen? Inwiefern hat das Bundesfinanzministerium in die Sache eingegriffen, weil man offensichtlich das Gefühl hatte, dass in Hamburg die Finanzämter oder Finanzbehörde das nicht wirklich unter Kontrolle hatten?

BECHTLE: Mit Blick auf das Steuergeheimnis können wir uns hier zu einzelnen Fällen nicht äußern.

FRAGE VOLLRADT: Ich habe eine Frage an das BMI. Soweit ich weiß, wurden Sie am Mittwoch bereits nach Medienberichten über eine mögliche Beobachtung von AfD-Politikern durch das Bundesamt für Verfassungsschutz gefragt. Es wurde angekündigt, dass diesbezüglich möglicherweise eine Antwort nachgereicht wird. Gibt es Neuigkeiten aus Ihrem Haus dazu?

GRÜNEWÄLDER: Dazu gibt es keinen neuen Stand.

ZUSATZFRAGE VOLLRADT: Auch nicht zu Politikern anderer Parteien, zum Beispiel die Linkspartei?

GRÜNEWÄLDER: Das ist Sache des Verfassungsschutzes.

ZUSATZFRAGE VOLLRADT: Eine Verständnisfrage an das BMVg. Die frühere Verteidigungsministerin hat im Untersuchungsausschuss zur Berateraffäre ausgesagt. Sie hat betont, dass der derzeitige Kommandeur der NATO in Brunssum nur den „temporary rank“ eines Generals innehat und nicht regulär befördert wurde. Meiner Kenntnis scheidet er nächsten Monat aus und wird durch Herrn Vollmer ersetzt. Ist er dann General a.D. mit Bezügen eines Generalleutnants. oder ist er Generalleutnant a.D.? Wird ihm der vierte Stern sozusagen wieder weggenommen?

HELMBOLD: Was die Bezeichnung angeht, müsste ich eine Antwort nachliefern. Das kann ich aus dem Stegreif nicht sagen.

Was die Bezüge betrifft, würde ich das Gleiche tun. Das müsste ich auch nachliefern.

FRAGE MÜNCH: Eine Frage an das BMWi. Umweltministerin Schulze hat heute mehrere Vorschläge gemacht, wie man Kraftstoffe auf Wasserstoffbasis sozusagen pushen könnte. Wann tritt die Nationale Wasserstoffstrategie in Kraft? Sie sollte ja eigentlich schon Ende letzten Jahres in Kraft getreten sein.

Was hält Herr Altmaier davon, Mengenausschreibungen zu machen, wie Frau Schulze vorgeschlagen hat, oder eine Quote für den Flugverkehr einzuführen?

GÜTTLER: Die Wasserstoffstrategie ist vorgelegt und befindet sich in der Ressortabstimmung. Wie üblich kann ich mich zu laufenden Ressortabstimmungen im Einzelnen nicht äußern.

ZUSATZ MÜNCH: Aber doch sicher zu den Vorschlägen.

GÜTTLER: Die Wasserstoffstrategie wird, wie gesagt, gerade zwischen den Ressorts abgestimmt. Während dieser laufenden Abstimmung kann ich mich nicht äußern.

FRAGE WARWEG: US-Außenminister Pompeo hatte auf der Münchner Sicherheitskonferenz erklärt, dass die USA sich in der Außenpolitik völkerrechtskonform verhalten und die Souveränität anderer Staaten respektieren. Teilt die Bundesregierung diese Auffassung?

BURGER: Ich würde hier jetzt nicht die Rede des amerikanischen Außenministers kommentieren wollen. Der Außenminister hat in München selbst eine Rede gehalten, die ich sehr zur Lektüre empfehlen kann und in der sich zum transatlantischen Verhältnis geäußert hat. Dasselbe gilt auch für andere wichtige deutsche Vertreter. Der Bundespräsident hat dort gesprochen, die Verteidigungsministerin ebenfalls. Sie haben alle ihre eigenen Formulierungen gewählt, um die Zusammenarbeit mit den USA, die uns sehr wichtig ist, zu beschreiben.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Können Sie darlegen, ob das Auswärtige Amt der Aussage zustimmt „Ja, wir teilen die Einschätzung von Herrn Pompeo, dass die USA sich in der internationalen Außenpolitik völkerrechtskonform verhalten“?

BURGER: Wie gesagt, zu dem ganzen Themenkomplex ist in München sehr viel vonseiten der Bundesregierung gesagt worden. Ich glaube, es würde wirklich niemandem helfen, wenn ich jetzt versuchen würde, dies auf ein „Ja“ oder ein „Nein“ zu reduzieren.

FRAGE FIRSOVA: Ich habe eine Frage zum Thema Libyen-Komitee. Es gab am Sonntag ein Treffen in München dazu. Wie konstruktiv arbeitet Russland im Rahmen dieses Komitees? Gibt es schon konkrete Planungen für das geplante Treffen in Italien? Steht schon ein Datum fest?

BURGER: Ja, wir haben gestern in München am Rande der Münchner Sicherheitskonferenz den Nachfolgeprozess für die Berliner Libyen-Konferenz vom Januar gestartet. Das war uns sehr wichtig, weil wir der Auffassung sind, dass wir den Druck auf die Konfliktparteien und auch den Druck auf diejenigen internationalen Akteure, die die Konfliktparteien in Libyen unterstützen, aufrechterhalten müssen. Dem dient der jetzt gestartete Nachfolgeprozess, die Aufmerksamkeit der internationalen Gemeinschaft auf das, was dort vorgeht, langfristig aufrechtzuerhalten und diejenigen, die dort Einfluss nehmen, immer wieder in die Verantwortung für die Einhaltung dessen zu nehmen, worauf sie sich in Berlin verpflichtet haben, und wozu der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in der vergangenen Woche mit Resolution 2570 sie noch einmal angehalten hat.

Russland ist eines der Länder, die von Anfang an dem Berliner Prozess teilgenommen haben. Russland war auch gestern an dem ersten Nachfolgetreffen durch seinen stellvertretenden Außenminister, Herrn Bogdanow, beteiligt. Russland hat die Vereinbarungen, die dort getroffen wurden, in dieser Form auch mitgetragen.

Was die nächsten Treffen im Nachfolgeprozess angeht der Außenminister hat das gestern in seiner Pressekonferenz auch angekündigt : Es ist ja so, dass dieser Prozess zum einen durch den Sondergesandten der Vereinten Nationen, Herrn Salamé, und zum anderen durch einen Co-Vorsitz geleitet wird. Dieser Co-Vorsitz lag bisher bei Deutschland, und wir haben diesen Co-Vorsitz jetzt an Italien übergeben. Der Co-Vorsitz wird in Zukunft unter den Teilnehmern an diesem Prozess rotieren, auch um sicherzustellen, dass sich alle weiter in der Verantwortung für diesen Prozess fühlen. Was ein konkretes Datum für das nächste Treffen, das durch Italien ausgerichtet wird, angeht, würde ich Sie bitten, sich an die italienische Seite zu wenden.

STS SEIBERT: Ich will vielleicht zwei Dinge ganz kurz noch anfügen. Das Erste ist: Dass die nächste Folgekonferenz unter italienischem Vorsitz in Italien stattfindet, zeigt, welch wichtige und konstruktive Rolle unsere italienischen Partner in diesem Prozess von Anfang an gespielt haben. Das Zweite, was ich gerne sagen würde darüber ist letzte Woche schon gesprochen worden : Morgen soll es zu einer zweiten Gesprächsrunde im 5+5-Militärkomitee-Format in Libyen kommen, also dem Format, wo fünf Vertreter der Seite Sarradsch und fünf Vertreter der Seite Haftar aufeinandertreffen. Wir sehen es als erfreulich an, dass es zu einer Fortsetzung dieses Formats kommt, und sehen darin einen wichtigen Schritt von der sehr fragilen Waffenruhe, die wir im Moment haben mit all dem, was da leider eben auch zu beobachten ist , in Richtung eines dann doch vielleicht richtigen Waffenstillstands.

FRAGE: Erste Frage: Vergangene Woche ich glaube, am Samstag hat Frau Kramp-Karrenbauer gesagt, das E3-Format müsse auch auf Italien erweitert werden. Ist das eine dauerhafte Veränderung, wird das in Zukunft also ein E4-Format?

BURGER: Ich weiß nicht, ob der Kollege vom BMVg die Äußerungen der Verteidigungsministerin interpretieren möchte. Ich kann Ihnen nur sagen: Formal ist das E3-Format im Kontext der Atomverhandlungen mit Iran entstanden. Deutschland, Frankreich und Großbritannien waren diejenigen, die diesen Prozess zunächst einmal vorangetrieben haben, bevor dann die anderen ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrats dazugestoßen sind, und 2015 wurde das JCPOA dann im Format der E3+3 oder P5+1 je nachdem, wie man das berechnen möchte beschlossen. Dieses Format wird sich insofern nicht ändern, als es ja Teil des JCPOA geworden ist. Das heißt, auf europäischer Seite sind Deutschland, Frankreich und Großbritannien die Teilnehmer an der Vereinbarung des JCPOA. Insofern ist das formalisiert und festgeschrieben, da gibt es keine Änderungen.

Das bedeutet aber natürlich überhaupt nicht, dass man die enge Zusammenarbeit mit Italien in vielen anderen Dossiers nicht umso stärker sucht. Es gibt beispielsweise Gespräche über die wir hier auch schon informiert haben , die wir in der Vergangenheit zum Thema der regionalen Rolle Irans beispielsweise zur Lage im Jemen einen Dialogprozess auf Ebene hoher Beamter im E-4-Format, also Deutschland, Großbritannien, Frankreich und Italien, mit dem Iran geführt haben. Insofern gibt es, glaube ich, keine Hindernisse, überall dort, wo Italien an einer engen Zusammenarbeit interessiert ist und sich einbringt, das auch zu tun.

ZUSATZFRAGE: Zweite Frage: Von wem wird die Überwachung des Waffenembargos durchgesetzt? Von der EU oder von Ländern, die an der Libyen-Konferenz teilgenommen haben? Ich weiß, dass das eine hypothetische Frage ist.

BURGER: Nein, das ist überhaupt keine hypothetische Frage. Das Waffenembargo ist ja ein Waffenembargo des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Im Rahmen des Berliner Prozesses haben sich, ich sage einmal, Staaten, auf die es dabei sehr ankommt, verpflichtet, dieses Waffenembargo auch einzuhalten. Die Aufsicht über dieses Waffenembargo, die Definition über dieses Waffenembargo, hat formal aber der Sicherheitsrat, und der Sicherheitsrat hat sich einen Sanktionsausschuss gegeben, der die Aufgabe hat, die Einhaltung dieses Waffenembargos auch zu überprüfen. Es gibt dort ein „Panel of Experts“, das regelmäßig Berichte zur Einhaltung und Umsetzung dieses Waffenembargos veröffentlicht.

Im Moment auch heute beim Rat der EU-Außenminister laufen Diskussionen darüber, welchen Beitrag die Europäische Union zu dieser Überwachung leisten kann. Das ist neben dem Kampf gegen das Schlepperunwesen schon in der Vergangenheit Teil des Mandats der EU-Mission „Sophia“ im Mittelmeer gewesen. Heute steht auf der Tagesordnung der Außenminister die Frage, ob die Europäische Union darüber hinaus zusätzliche Beiträge für die Überwachung das Waffenembargos anbieten kann. Es bleibt aber ein Waffenembargo des UN-Sicherheitsrats, und die Verantwortung dafür bleibt bei den Vereinten Nationen.

Es ist übrigens auch gestern intensiv darüber gesprochen worden, dass natürlich auch andere Regionalorganisation, insbesondere auch die Afrikanische Union, Bereitschaft signalisiert haben, sich an der Umsetzung der Beschlüsse von Berlin aktiv zu beteiligen, und das ist auch sehr zu begrüßen.

FRAGE JUNG: Herr Burger, Sie sagten gerade so schön: Staaten, auf die es ankommt, die auch am Tisch gesessen haben und die das Waffenembargo mit beschlossen haben. Können Sie uns die Staaten nennen, die dieses Waffenembargo nicht nur beschlossen haben, sondern sich auch daran halten?

BURGER: Der Berliner Prozess ist ja so konzipiert, dass die Staaten, die bisher in Libyen Einfluss nehmen, an den Tisch gebracht worden sind, um sie in die Pflicht zu nehmen, eine Unterstützung der Konfliktparteien in Zukunft zu unterlassen, und dass man darüber hinaus wichtige Vertreter der internationalen Gemeinschaft mit am Tisch hat, die ebenfalls ein Interesse daran haben, diesen Friedensprozess zu befördern etwa Nachbarstaaten, die in besonderem Maß davon betroffen sind. Insofern ist es kein Zufall, dass dort eben genau die Staaten am Tisch sitzen, die in Libyen Einfluss nehmen.

Was die konkreten Berichte über Verstöße gegen das Waffenembargo angeht, kann ich Sie auch auf die Berichte des „Panel of Experts“ des Sicherheitsrats verweisen, denn dieses hat das Mandat, über solche Verstöße im Namen des Sicherheitsrats zu berichten.

ZUSATZFRAGE JUNG: Danach habe ich ja nicht gefragt. Ich wollte vielmehr wissen, welche dieser Staaten sich nach Ihren Erkenntnissen an dieses Embargo halten.

Die Bundesregierung hat auf parlamentarische Anfragen hin selbst angegeben, im Jahr 2019 Waffen im Wert von 1,3 Milliarden Euro an Beteiligte des Libyenkrieges exportiert zu haben, davon Waffen im Wert von 1 Milliarde Euro an die Seite von Herrn Haftar. Gibt es da jetzt ein Umdenken bei der Bundesregierung? Kann die Bevölkerung, können wir davon ausgehen, dass im Jahr 2020 kein Staat, der eine der beiden Seiten in Libyen unterstützt, mehr mit Waffen beliefert wird, also dass diese Zahl auf null geht?

BURGER: Weil sie gerade eine Formulierung gewählt haben, die ich sehr irreführend finde, will ich vielleicht kurz sagen: Es gibt natürlich keine Waffenlieferungen aus Deutschland an Herrn Haftar oder an irgendeine der Parteien.

ZUSATZ JUNG: Das habe ich nicht gesagt.

BURGER: Na ja, Sie haben gesagt „an die Seite von Herrn Haftar“, und mit Blick auf diejenigen unter Ihren und unseren Zuschauern, die den Kontext nicht kennen, kam mir das irreführend vor. Wenn sie das nicht so empfunden haben, dann sind wir da offensichtlich unterschiedlicher Auffassung.

Zu Rüstungsexportgenehmigungen kann ich Ihnen nur das sagen, was wir hier an dieser Stelle immer sagen: Ich kann da zu einzelnen Vorgängen keine Auskünfte geben. Ich kann Ihnen sagen, dass wir natürlich Verstöße gegen ein UN-Waffenembargo extrem ernst nehmen, sehr, sehr alarmierend finden, und dass solche Erkenntnisse natürlich auch in zukünftige Genehmigungsentscheidungen einfließen.

Ich möchte zur Einordnung vielleicht auch sagen: Wenn man die Berichte über Waffenschmuggel nach Libyen, die es gibt, verfolgt, dann sieht man, dass jedenfalls quantitativ die ganz überwiegende Menge des Materials, von dem dort berichtet wird, aus chinesischer, russischer oder anderer Produktion stammt. Ich möchte also auch dem Eindruck entgegenwirken, dass in Libyen maßgeblich mit deutschen Waffen gekämpft würde. Das ist nicht die Realität.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber haben Sie Erkenntnisse darüber, dass deutsche Waffen im Libyenkrieg gelandet sind?

BURGER: Uns liegen aktuell keine Erkenntnisse vor, dass in diesem Sinne Endverbleibserklärungen verletzt worden wären.

FRAGE DR. DELFS: Herr Seibert, die Kanzlerin nimmt am Donnerstag ja an dem EU-Gipfel zu den EU-Haushaltsberatungen teil. Es hat ja schon am vergangenen Freitag einen Haushaltsentwurf vom EU-Ratspräsidenten gegeben. Meine erste Frage: Ist das für die Kanzlerin eine gute Grundlage für die Verhandlungen am Donnerstag?

Zweite Frage: Es gab Ende letzter Woche ja Berichte, dass die Kanzlerin bei den 1,0 Prozent kompromissbereit sei und möglicherweise doch bereit wäre, mehr zu zahlen, wenn gleichzeitig eine Haushaltsumschichtung stattfinden würde. Können Sie dazu irgendetwas sagen?

STS SEIBERT: Wahrscheinlich nicht so viel, wie sie gerne hören möchten. Der Präsident des Europäischen Rates, Charles Michel, hat letzte Woche bzw. in den letzten Wochen eine ganze Reihe von Gesprächen geführt und seine Vorstellungen für das, was man eine Verhandlungsbox nennt, für eine Einigung auf den mehrjährigen Finanzrahmen, vorgelegt. Ein solches Gespräch hat er in der vergangenen Woche auch mit der Bundeskanzlerin geführt. Ich gehe jetzt wie üblich nicht auf Einzelheiten dieses Gesprächs ein. Es gibt heute übrigens auch einen allgemeinen Austausch beim Rat für Allgemeine Angelegenheiten in Brüssel über dieses Thema.

Die Bundeskanzlerin hat immer gesagt: Diese Einigung, die wir erzielen müssen, ist eine große Herausforderung. Sie wird von allen Seiten Kompromissfähigkeit verlangen. Ich glaube, dass man jetzt den Verhandlungen nicht weiterhilft, wenn sich einzelne Seiten mit Zahlen zu Wort melden. Unser Ziel war immer, dass dieser Haushalt eine Modernisierung unterstützt, dass der mehrjährige Finanzrahmen modernisiert wird, dass die Ziele, die für Europa jetzt besonders wichtig sind, für die nächsten Jahre dann eben auch durch entsprechende Festschreibungen im Haushalt unterstützt werden. Klimaschutz, Migration, ein Europa, das stark in der Forschung und stark in der Innovation ist, eine stärkere Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik: Das alles muss sich niederschlagen. Gleichzeitig kann man die Verlässlichkeit etablierter Politikbereiche auch nicht infrage stellen.

Aus dieser Situation ergibt sich, dass das eine Herausforderung ist, die alle Seiten mit einem gewissen Maß an Kompromissfähigkeit angehen sollten. Man muss noch einmal daran erinnern: Schon ein Prozent des Bruttonational-einkommens Deutschland führt die Verhandlungen jetzt ja auf dieser Grundlage bedeuten einen deutlichen Anstieg der Beiträge, gerade auch für Deutschland.

ZUSATZFRAGE DR. DELFS: Rechnet die Bundeskanzlerin mit einer Einigung schon auf diesem Gipfel?

STS SEIBERT: Das kann ich nicht sagen. Man fährt natürlich hin, um da etwas zu schaffen; es ist mir aber nicht möglich, Ihnen heute schon zu sagen, ob das zu schaffen ist.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, was viele bei dem Plan von Herrn Michel erschrocken hat, ist, dass die Mittel bei der Kohäsionspolitik, also die Mittel, die ärmere Regionen wirtschaftlich voranbringen sollen, massiv gekürzt werden, dafür aber die Mittel bei der Flüchtlingsbekämpfung beziehungsweise die Mittel für Migration und Grenzschutz verdoppelt werden. Ist das bei der Bundesregierung auch auf Erschrecken stoßen?

STS SEIBERT: Ich möchte hier jetzt nicht auf einzelne Posten in dieser Verhandlungsbox für das künftige Budget eingehen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Gibt es vonseiten der Bundesregierung denn Prioritäten, wo es unbedingt mehr Geld im EU-Haushalt braucht?

STS SEIBERT: Sie haben mich ja gerade gehört; die Themen, von denen wir glauben, dass sie für Europa in den kommenden Jahren ganz besonders wichtig sein werden, habe ich aufgezählt. Gleichzeitig gibt es etablierte Politikbereiche, in denen man die Verlässlichkeit nun auch nicht infrage stellen darf.

FRAGE JESSEN: An das BMZ: Herr Rock, seit dem 1. Januar dieses Jahres gilt das BMZ als das erste klimaneutrale Ministerium. Sie schreiben bzw. Ihr Minister sagt, das sei erreicht worden erstens durch Reduzierung von Klimagasausstoß, zweitens durch Kompensation.

Frage eins: Wie sieht die Kompensation aus? Wie können Sie uns versichern, dass das nicht eine, sagen wir einmal, Etikettenangelegenheit ist?

Frage zwei die geht vielleicht an Herrn Seibert : Ist das ein singuläres Projekt, oder ist der Plan, dass sämtliche Ministerium in einem überschaubaren Zeitraum klimaneutral werden sollen?

DR. ROCK: Für die Kompensation von klimaschädlichen Emissionen gibt es ja etablierte Standards und Verfahren, und nach denen werden natürlich auch die Emissionen, die bei uns noch anfallen, kompensiert. Insofern ist das auch verlässlich.

Zu der zweiten Frage, die Sie gestellt haben: Das BMZ ist jetzt das erste Ministerium, des klimaneutral ist. Es ist aber natürlich unser Ziel bzw. unser Wunsch, dass wir als Vorbild dienen, und zwar nicht nur für die Bundesregierung, sondern auch für Institutionen, Firmen und auch auf einen anderen Ebenen. Dafür hat der Minister ja auch die Allianz für Entwicklung und Klima gegründet, die Unternehmen, Behörden und Verbände dabei unterstützt, sich selber klimaneutral zu stellen.

STS SEIBERT: Auf den Weg größerer Nachhaltigkeit haben sich alle Ministerien gemacht. Das BMZ geht jetzt nochmal einen Schritt weiter: Klimaneutralität. Ich kenne mehrere Häuser mein kleines Bundespresseamt inklusive , das sich beim BMZ sehr genau erkundigt hat, wie es das macht, und jetzt prüft, wie man damit selber umgehen kann.

FICHTNER: Auch das BMU wird in diesem Jahr klimaneutral werden. Dabei kommt es vor allem darauf an, dass man zuerst schaut, wo man vermeiden kann, und dann das, was nicht vermieden werden, kompensiert. Entscheidend ist es, die richtigen Weichen zu stellen, damit wir am Ende komplett klimaneutral werden und dann auch ohne Kompensation auskommen.

Die Bundesregierung hat sich für 2030 das Ziel gesetzt, komplett klimaneutral zu werden. Dazu bauen wir bei uns gerade eine Koordinierungsstelle auf. Dieser Beschluss ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Welche Rolle spielt das BMWi in dieser Strategie? Wie weit sind Sie selbst? Deutschland möchte ja auch über das Wirtschaftsministerium internationaler Vorreiter sein.

GÜTTLER: Das BMWi arbeitet bereits seit mehreren Jahren kontinuierlich an der Verbesserung seiner Umwelt- und Klimabilanz, angefangen mit der Umstellung auf E-Mobilität bei den Dienstwagen, über bauliche Maßnahmen, bis hin zur Nutzung erneuerbarer Energien bei der Energieversorgung, aber auch allgemein bei Beschaffungen für den Bürobetrieb.

2019, also im vergangenen Jahr, haben wir zudem mit der Einführung des Umweltmanagementsystems EMAS begonnen. Es hat zum Ziel, die Klima- und Umweltbilanz weiter zielgerichtet und effektiv zu verbessern. Erster Schritt wird die Erhebung standortbezogener Daten sein, um daraus noch konkreter filtern zu können, welche weiteren Maßnahmen auf dem Weg zur Klimaneutralität erforderlich sind.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Können Sie sagen, wann Sie klimaneutral sein werden?

GÜTTLER: Dazu kann ich Ihnen heute noch keinen festen Zeitpunkt nennen.

FRAGE WARWEG: Eine kurze Verständnisfrage an das BMZ: Wenn Sie sagen, Sie seien das erste klimaneutrale Ministerium, bezieht sich das dann ausschließlich auf das Ministerium oder auch auf die sehr flugintensive Tätigkeit Ihrer Vorfeldorganisation GIZ? Ist die GIZ also in den Status „klimaneutral“ mit eingeschlossen?

DR. ROCK: Das bezieht sich nur auf die Arbeit des Ministeriums an sich, nicht auf die Vorfeldorganisationen.

FRAGE JUNG: Ich habe eine kurze Frage an das BMWi und an das Familienministerium zu den Frauenquoten in Vorständen:

Wie bewerten Sie die Vorschläge der Ministerin, dass mindestens eine Frau bei Vorständen von Börsenunternehmen mit mehr als 2000 Mitarbeitern und mindestens vier Vorstandsmitgliedern Pflicht sein soll?

Vom Familienministerium wüsste ich gern, warum Sie nur eine Frau fordern. Es ist doch dann immer noch unfair, wenn 25 Prozent Pflicht sein sollen. Warum fordern Sie denn bei mindestens vier Mitgliedern im Vorstand nicht mindestens zwei?

GÜTTLER: Uns liegt bislang kein konkreter Vorschlag aus dem Ministerium vor, den wir prüfen könnten. Sobald dies der Fall ist, werden wir das natürlich tun und uns dann innerhalb der Ressortabstimmung einbringen.

Die Wirtschaft ist die eine Sache. Die andere Sache ist aber auch das ist im Koalitionsvertrag geregelt die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand. Minister Altmaier setzt sich kontinuierlich für die Vorbildfunktion in seinem eigenen Haus ein. Er geht das bei der Personalpolitik engagiert an, um die Gleichstellung von Frauen und die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen zu erreichen. Beispielsweise liegt der Frauenanteil bei Neubestellungen seit dem Amtsantritt von Herrn Altmaier bei 55 Prozent. Der Frauenanteil in Führungspositionen innerhalb des BMWi ist in den letzten Jahren kontinuierlich gesteigert worden. Zum Vergleich: 2014 lagen wir bei 28 Prozent. Jetzt sind wir bei 39 Prozent.

Neben dieser Vorbildfunktion der öffentlichen Hand gibt es im BMWi auch konkrete Initiativen, um in die Wirtschaft hineinzuwirken. Dazu gibt es beispielsweise eine Veranstaltungsreihe unter dem Titel „Starke Frauen. Starke Wirtschaft.“ oder auch die Initiative „FRAUEN unternehmen“. Hierbei ist das Ziel, die Gründungsneigung junger Frauen und Mädchen zu stützen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Was heißt denn „Starke Frauen. Starke Wirtschaft.“ konkret? Wie viele Frauen in einem Vorstand müssen es nach Ihrer Ansicht sein?

GÜTTLER: „Starke Frauen. Starke Wirtschaft.“ ist, wie gesagt, eine Veranstaltungsreihe und

ZURUF JUNG: Aber hat keine Bedeutung!

GÜTTLER: Das Ziel dieser Initiative ist es, gemeinsam mit den Entscheiderinnen aus der Wirtschaft die Herausforderungen, die es gibt, um Frauen in Führungspositionen zu stärken, und gleichzeitig auch die Lösungswege zu identifizieren, die aus der Wirtschaft angemahnt werden, sie zu diskutieren und dann umzusetzen.

VORS. WEFERS: Wenn ich es richtig verstanden habe, ist noch die Frage offen, warum die Frauenquote nicht bei 50 Prozent liegt.

ZURUF JUNG: Jawohl!

KEMPE: Es ist richtig, dass die Ministerin heute noch einmal Stellung zu unseren Plänen für eine Novellierung des Führungspositionengesetzes bezogen hat, die wir übrigens gemeinsam mit dem BMJV vorantreiben. Was Sie gesagt hat, ist nicht wirklich neu, sondern Frau Giffey hat das zuletzt auch schon mehrfach betont, ebenso die Bundesjustizministerin, Frau Lambrecht.

Kurz gesagt, beobachten wir seit Jahren, dass sich im Gegensatz zu der Entwicklung in den Aufsichtsräten in den Vorständen der großen Unternehmen einfach viel zu wenig bewegt, dass es allenfalls im Schneckentempo vorangeht und dass wir mit dem Prinzip der Freiwilligkeit, das da herrscht, nicht vorankommen. Deswegen haben wir das in unserem Gesetzentwurf berücksichtigt und dort auch eine Quote eingeführt. Darüber muss jetzt allerdings innerhalb der Bundesregierung noch diskutiert werden. Es gibt also regierungsinterne Abstimmungen dazu, weil Teile davon nicht im Koalitionsvertrag verankert sind, sondern darüber hinausgehen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Die Frage war ja: Warum nur eine Frau? Warum nicht 50 Prozent?

KEMPE: Weil das auf jeden Fall schon mal ein Anfang ist. Wie gesagt, geht es über das, was im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, hinaus. Wir werden jetzt darüber diskutieren. Dazu gibt es sicherlich noch Gesprächsbedarf. Aber das gehört eben zum normalen politischen Geschäft dazu.

Wenn ein großes Unternehmen mit mehr als 2000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vier und mehr Vorstände hat, wäre es absolut zumutbar, wenn auch eine Frau dabei ist. Das hätte aus unserer Sicht eine große Signalwirkung auf das ganze Unternehmen. Damit könnten wir sicherlich weiter dabei vorankommen, dass reine Männerclubs in den Führungsetagen der Wirtschaft der Vergangenheit angehören.

GRÜNEWÄLDER (zur Razzia gegen eine Gruppe mutmaßlicher Rechtsterroristen): Es wurde nach den aktuellen Gefährderzahlen gefragt. Ich kann sie jetzt nachliefern. Im Bereich des Rechtsextremismus sind rund 50 Personen als Gefährder eingestuft. Im Bereich des islamistischen Terrorismus sind es etwa 660 Personen. Im Bereich des Linksextremismus sind es weniger als zehn Personen.

ZURUF JUNG: Acht?

GRÜNEWÄLDER: Weniger als zehn. Konkreter kann ich es Ihnen nicht sagen.

Zur Podcastversion

Podcast mit Interviewfolgen

Podcast mit Aufzeichnungen der BPK

Diskutiere und Kommentiere im Forum!
Werdet Unterstützer unserer Arbeit & verewigt euch im Abspann!
Wer mindestens 20€ gibt, wird im darauffolgenden Monat am Ende jeder Folge als Produzent gelistet.
Jung & Naiv
IBAN: DE85 4306 0967 1047 7929 00
BIC: GENODEM1GLS
BANK: GLS Gemeinschaftsbank