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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 8. April 2020

Themen: Kabinettssitzung, Termine der Bundeskanzlerin (Gespräche mit den Ministerinnen und Ministern im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus, Telefonkonferenz mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder), COVID-19-Pandemie (EU-Rettungspaket, mögliche Lockerung der Maßnahmen, mögliche Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes, geplante Smartphone-App zur Analyse der Infektionswege, Zahl der getesteten Personen in Deutschland, Zahl der systemrelevanten Personen, geplante Aufnahme minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge, Rettung von Flüchtlingen auf dem Mittelmeer, Situation im Flüchtlingslager Moria, Soforthilfeprogramm, Kapazitäten der Krankenhäuser, Reisebeschränkungen, sogenannte Luftbrücke für Schutzausrüstungen aus China, Bonuszahlungen an Pflegekräfte, COVID-19-Fälle innerhalb der Bundeswehr, geplante Ausweitung der gesetzlich erlaubten Arbeitszeit), Tornadonachfolge

Naive Fragen zu:
Corona-Politik (ab 16:00)
– die Frage von Montag nach der Gesamtzahl der getesteten Menschen in Deutschland ist noch offen (ab 24:45)
– die ganze Bundesregierung, alle Sprecher betonen hier seit Wochen, wie wichtig ihnen Transparenz ist. Das BMI, das AA und das BPA haben allein in der letzten Regierungspressekonferenz immer wieder darauf hingewiesen. Jetzt sagen Sie, dass Sie nicht über einzelne Voraussetzungen sprechen wollen, wann das alles wieder ein bisschen gelockert werden könnte. Das ist ja dann das Gegenteil von Transparenz. Können Sie uns das erklären?
– Aber wir reden ja nicht davon, dass wir anfangen können, sondern wir wollen wissen, was Ihre Voraussetzungen dafür sind, wann man wie anfangen kann. Dabei geht es um Transparenz, die Sie uns explizit versprochen haben.
– Was schätzen Sie denn, wie viele Menschen getestet wurden?

Griechische Flüchtlingslager (ab 32:27)
– Es gibt 14 000 Kinder in diesem Lager. Sie wollen jetzt bis zu 50 aufnehmen. Das entspricht 0,3 Prozent dieser Kinder in dem Lager. Sie wollen gleichzeitig für Entlastung in diesem Lager sorgen. Sind Sie der Meinung, dass Sie mit diesen 50 für Entlastung sorgen? Sind Sie der Meinung, dass Sie mit 300 bis 500 für Entlastung sorgen oder für Entlastung sorgen würden, wenn Sie alle dort herausholen würden? Warum sprechen Sie von Entlastung, wenn das ein Tropfen auf dem heißen Stein ist? (ab 36:30)
– Warum bezieht man sich nicht auf die Quote, die man bei der Seenotrettung eingeführt hat? Da hat man auch gesagt, dass man von keine Ahnung 100 aus Seenot Geretteten 25 Prozent aufnimmt. Warum macht man das jetzt in Bezug auf das Flüchtlingslager Moria nicht und geht voran und sagt „Wir nehmen den größten Anteil auf“?
– Bis wann soll das ganze Lager geräumt werden? Hat die Bundesregierung bzw. die Bundesregierung zusammen mit der EU ein Ziel? Haben Sie nicht Angst, dass die ganzen wochenlangen Verwaltungsakte Prüfungen, Auswahlverfahren usw. , von denen Sie gesprochen haben, angesichts eines Notfalls viel zu lange dauern? Ich meine, das Haus brennt, und die Feuerwehr will vorher erst einmal wissen, wer da in welchem Zimmer im Haus ist. Da läuft man doch rein und holt die Menschen raus (52:58)

Seenotrettung (ab 52:00)
– die „Sea-Eye“ hat gestern vermeldet, dass sie 150 Menschen im Mittelmeer gerettet hat und darauf wartet, diese Menschen in Sicherheit zu bringen. Was passiert mit denen jetzt?

Corona in der Bundeswehr (ab 1:14:55)
– können Sie uns die aktuellen Zahlen nennen, wie viele Soldaten infiziert, gegebenenfalls schwer erkrankt und vielleicht sogar gestorben sind?
– Ist irgendeiner in einer Intensivstation, oder läuft alles normal? Geht es ihnen gut?

 

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 8. April 2020:

SRS’IN DEMMER: Schönen guten Tag auch von mir! Die Bundesregierung hat heute die vom Bundesinnenminister vorgelegte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes beschlossen. Dazu gehörend, hat die Bundesregierung heute ebenfalls die vom Bundesinnenminister vorgelegte Fünfte Verordnung zur Änderung der Wahlordnung beschlossen.

Der als Formulierungshilfe verfasste Gesetzentwurf dient der Vermeidung drohender personalvertretungsloser Zeiten in den Dienststellen des Bundes durch die mit der Coronaviruspandemie verbundenen Einschränkungen am Arbeitsplatz. Die Beteiligung der Beschäftigten in innerdienstlichen Angelegenheiten ist Ausdruck des Sozialstaatsprinzips und Teil der Entscheidungskultur für den öffentlichen Dienst. Die Bundesregierung bekennt sich zu der partnerschaftlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen auch und insbesondere gerade in Krisenzeiten, die den Beschäftigten des Bundes einen hohen Einsatz abverlangen.

Die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen sichern die kontinuierliche Mitbestimmung im öffentlichen Dienst des Bundes. Die bestehenden Personalvertretungen bleiben bis zum Abschluss der Wahlen geschäftsführend im Amt und nehmen weiterhin die Interessen der Beschäftigten wahr. Die Handlungs- und Beschlussfähigkeit der Personalvertretungen wird dadurch sichergestellt, dass Beratungen künftig auch mittels Telefon- und Videokonferenzen erfolgen können; das war vorher nicht der Fall. Die mit hohen Infektionsrisiken verbundenen Präsenzsitzungen müssen jetzt nicht mehr stattfinden.

Die Regelungen wurden anlässlich der gegenwärtigen Coronapandemie getroffen und sind deshalb bis zum 31. März 2021 befristet.

Die von der Bundesregierung heute ebenfalls beschlossene Fünfte Verordnung zur Änderung der Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz ergänzt diese Maßnahmen. Sie ermöglicht flächendeckende Briefwahlen in der Bundesverwaltung. Fortgeschrittene Wahlverfahren können hierdurch zeitnah abgeschlossen werden. Auch diese Regelung ist zum 31. März 2021 befristet.

Die Bundesregierung hat heute ebenfalls eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht beschlossen. Auch in diesem Fall soll den Koalitionsfraktionen wegen der Eilbedürftigkeit des Vorhabens vorgeschlagen werden, den Entwurf aus der Mitte des Bundestages einzubringen. Er sieht vor, dass Veranstalter von Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstigen Freizeitveranstaltungen Inhabern von Eintrittskarten, die vor dem 8. März 2020 erworben wurden, anstelle einer Erstattung der Eintrittspreise auch einen Gutschein übergeben können, wenn die Veranstaltung aufgrund der Pandemie nicht stattfinden konnte oder kann. Der Gutschein kann entweder für eine Nachholveranstaltung oder auch für eine alternative Veranstaltung eingelöst werden. Die Regelung umfasst auch sogenannte Dauerkarten und Freizeiteinrichtungen wie etwa Schwimmbäder, Sportstudios, Tierparks oder Museen.

Mit dieser Gutscheinregelung möchte die Bundesregierung Veranstalter in der aktuellen Krisensituation vor dem Existenzverlust bewahren. Der Gutschein soll bis Ende 2021 befristet sein. Wenn er bis dahin nicht eingelöst ist, ist der Wert zu erstatten. Der Gutscheinwert umfasst den gesamten Eintrittspreis oder das gesamte Entgelt einschließlich etwaiger Vorverkaufsgebühren, sodass die Gutscheininhaber durch die Gutscheinannahme nicht finanziell schlechtergestellt werden. Sollte die Verwendung des Gutscheins für den Gutscheininhaber unzumutbar sein, können sie von den Veranstaltern die Auszahlung des Gutscheinwerts verlangen. Mit dieser Regelung wird in der derzeitigen Ausnahmesituation ein fairer Interessenausgleich geschaffen.

In Zeiten der COVID-19-Pandemie muss die Arbeitsfähigkeit auch von Betriebsräten und anderen Mitbestimmungsorganen gesichert sein. Deshalb hat das Bundeskabinett auch in diesem Fall eine Formulierungshilfe beschlossen, nämlich zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Mit der Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes sollen Betriebsräte und weitere Gremien für die nächste Zeit die Möglichkeit erhalten, ihre Sitzungen einschließlich der Beschlussfassungen mittels Video- und Telefonkonferenz durchzuführen. Darüber hinaus sollen Versammlungen einschließlich Betriebsversammlungen unter Nutzung von Videokonferenztechnik durchgeführt werden können. Damit bereits mit Blick auf die Pandemiesituation gefasste Beschlüsse mittels Video- und Telefonkonferenz rechtssicher wirksam bleiben, sieht die Formulierungshilfe vor, dass die Neuregelung rückwirkend zum 1. März in Kraft tritt. Hier ist eine Befristung bis zum 31. Dezember 2020 vorgesehen.

Auf Initiative der Bundesministerin für Bildung und Forschung hat sich das Kabinett mit einem Gesetzentwurf zur Unterstützung von Wissenschaft und Studierenden vor dem Hintergrund der Pandemie beschäftigt und diesen auch beschlossen. Bei dem Entwurf handelt es sich ebenfalls um eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen im Bundestag. Die Bundesregierung verfolgt mit dieser Gesetzesänderung das Ziel, zeitnah auf die erheblichen Einschränkungen des Wissenschafts- und Hochschulbetriebs in Deutschland durch die COVID-19-Pandemie zu reagieren. Dabei sollen Erleichterungen und Flexibilisierungen sowohl für das Wissenschaftspersonal in der Qualifizierungsphase, für die Wissenschaftsbetriebe und Hochschulen, aber auch für Studierende geschaffen werden.

Der Entwurf sieht folgende Verbesserungen vor: Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz wird aufgrund der aktuellen Situation um eine zeitlich begrenzte Übergangsregelung ergänzt. Die Höchstbefristungsgrenzen für das wissenschaftliche und künstlerische Personal, das sich in seiner Qualifizierungsphase befindet, werden um die Zeit pandemiebedingter Einschränkungen des Hochschul- und Wissenschaftsbetriebs verlängert. Die Beschäftigungsverhältnisse zur Qualifizierung, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. September 2020 bestehen, können damit zusätzlich um sechs Monate verlängert werden. Damit können betroffene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler trotz der pandemiebedingten Einschränkungen ihre Qualifizierungsziele und ihre berufliche Weiterentwicklung weiterverfolgen.

Auch gibt es noch eine Änderung im Bundesausbildungsförderungsgesetz. BAföG-Empfängerinnen und empfänger dürfen den BAföG-Satz ohne Abzüge mit Einnahmen aus Tätigkeiten zur Bekämpfung der Pandemie aufstocken. Das gilt ausschließlich für Beschäftigungen in zur Bekämpfung von Corona systemrelevanten Branchen und Berufen.

Zu guter Letzt hat das Kabinett heute den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgelegten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Gesetze beschlossen. Der Bundesminister hat hier schon ein Pressestatement abgegeben. Deshalb fasse ich mich kurz. Das deutsche Investitionsprüfungsrecht soll an die am 10. April 2019 in Kraft getretene EU-Screening-Verordnung angepasst werden. Darüber hinaus werden Änderungen vorgenommen, um die Investitionsprüfungen noch effektiver zu machen. Denn die vergangenen Wochen haben uns gezeigt, dass die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern von einem einzigen Unternehmen abhängen kann. Abflüsse von Know-how und Technologie, zum Beispiel während einer noch laufenden Investitionsprüfung, könnten daher gravierende Folgen haben. Weitere Anpassungen an die EU-Screening-Verordnung werden mit einem separaten Vorhaben der Bundesregierung im Rahmen der Außenwirtschaftsverordnung vorgenommen.

Ich habe noch etwas, was nicht mit einem Beschluss im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie steht. Hierbei geht es um eine weitere Stärkung der Nachhaltigkeit bei der Erzeugung von Agrarrohstoffen wie etwa Soja, Palmöl, Kaffee, Fleisch und Zucker. Der Waldbericht 2017 hat uns gezeigt, dass nicht nachhaltiger landwirtschaftlicher Anbau für bis zu 80 Prozent der Entwaldung in den Tropen verantwortlich ist. Ein Großteil der auf diesen Flächen produzierten Erzeugnisse wird auch international gehandelt und in globalen Wertschöpfungsketten weiterverarbeitet. Die Bundesregierung nimmt hier ihre globale Verantwortung sehr ernst. Sie hat deshalb heute Leitlinien zur Förderung entwaldungsfreier Lieferketten von Agrarrohstoffen beschlossen. Sie sollen den Erhalt und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder weltweit und auch ihren Wiederaufbau unterstützen. Auf Basis der Leitlinien wird sich die Bundesregierung national, bilateral und in internationalen Foren künftig noch stärker abgestimmt positionieren und einbringen. Besonders wird sie auf den Schutz von Primärwäldern achten. Bereits bestehende Aktivitäten, etwa im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, werden ergänzt oder ersetzt.

Das war es jetzt aus dem Kabinett.

Ich hätte auch noch den Wochenausblick mit den Terminen, weil wir uns ja am Freitag hier nicht sehen. Wie schon in der vergangenen Woche, kann ich auch diesmal sagen, dass die Termine unter Vorbehalt vorgetragen werden; denn in der aktuellen Lage kann es natürlich immer wieder zu kurzfristigen Änderungen kommen.

Auch in der Osterwoche wird sich die Bundeskanzlerin im Zusammenhang mit der Pandemie mit den zuständigen Kabinettsmitgliedern besprechen. In der kommenden Woche dann nicht Montag und Donnerstag, sondern Dienstag und Donnerstag.

Am Mittwoch wird sich die Bundeskanzlerin um 14 Uhr in einer Telefonkonferenz mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder treffen und erneut wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Coronakrise besprechen. Bund und Länder hatten frühzeitig vereinbart, sich fortlaufend auf der Ebene der Regierungschefs über ein gemeinsames weiteres Vorgehen abzusprechen. Bei dem kommenden Gespräch wird es unter anderem um die Wirkung der bisherigen Maßnahmen gehen, die da gemeinsam beurteilt werden. Dabei wird die zum Zeitpunkt des Gesprächs vorliegende epidemiologische Situation für die Bewertung der Gesamtsituation und des weiteren Vorgehens zugrunde gelegt werden. Im Anschluss werden wir Sie selbstverständlich über die Ergebnisse unterrichten. Auf welche Art und zu welchem Zeitpunkt, das werden Sie ganz bestimmt rechtzeitig erfahren.

FRAGE BLANK: Frau Demmer, hat sich die Kanzlerin heute im Kabinett zu den stockenden Verhandlungen in der EU zum EU-Rettungspaket geäußert? Rechnet sie mit einem EU-Gipfel der Staats- und Regierungschefs kommende Woche zu diesem Thema, nachdem Herr Scholz hat gesagt hat, er glaubt daran, dass morgen ein Rettungspaket zustande kommt? Dann müssen die Staats- und Regierungschefs ja noch zusammenkommen, um das abzusegnen. Rechnet sie nächste Woche damit, und wie hat sie sich zu den Verhandlungen geäußert?

SRS’IN DEMMER: Ganz grundsätzlich sind die Gespräche im Kabinett vertraulich. Natürlich hat der Finanzminister aus den nächtlichen Verhandlungen vorgetragen. Er hat auch hier bei Ihnen schon dazu Stellung genommen. Sie kennen die Haltung der Bundesregierung zu diesem Thema. Daran hat sich grundsätzlich nichts geändert. Die Beratungen der Eurogruppe dauern an und sollen, wenn ich da richtig informiert bin Herr Kolberg kann bestimmt gleich noch Näheres dazu sagen , morgen fortgesetzt werden. Ich kann mich jetzt angesichts der laufenden Beratungen hier nicht zu Einzelheiten äußern.

ZUSATZFRAGE BLANK: Auch nicht zu der Frage, ob sie nächste Woche mit einem Gipfel rechnet?

SRS’IN DEMMER: Dazu müsste ja eingeladen werden. Bislang liegt noch keine Einladung vor.

VORS. WEFERS: Damit sind wir jetzt beim Thema Rettungspaket und Europa gelandet. Wer hat dazu Fragen?

FRAGE JUNG: Frau Demmer, Sie hatten jetzt nicht vorgetragen, dass Herr Seehofer die Aufnahme von 50 Kindern im Kabinett

VORS. WEFERS: Wir sind jetzt noch bei

ZUSATZ JUNG: Bei Europa; das haben Sie gerade gesagt.

VORS. WEFERS: Ich habe gesagt: Wir sind bei den Rettungspaketen in Europa, nicht bei den deutschen Rettungspaketen.

ZUSATZ JUNG: Bei Rettungspaketen und Europa, Frau Vorsitzende.

VORS. WEFERS: Das Flüchtlingsthema habe ich auch noch auf dem Plan.

SRS’IN DEMMER: Europa ist ein weites Feld. Wir können gleich auch darüber gerne noch sprechen.

VORS. WEFERS: Ich ordne das gerne. Herr Kolberg, wollten Sie noch etwas dazu ergänzen? Also nur nach Bedarf?

KOLBERG: Ja.

VORS. WEFERS: Gibt es weitere Fragen zu dem europäischen Rettungspaket und zu seinem Stand? Gut.

SRS’IN DEMMER: Herr Kolberg, es tut mir leid, dass ich das alles schon so umfassend beantwortet habe. Das freut mich.

FRAGE BLANK: Meine Frage schließt sich an den Termin an, den Frau Demmer vorgetragen hat, nämlich am Mittwoch die Schalte für die Bund-Länder-Konferenz. Da würde mich interessieren, ob sich an der Einschätzung der Kanzlerin, was die entsprechenden und wesentlichen Maßzahlen für eine mögliche Lockerung der Maßnahmen angeht, etwas geändert hat. Wir hören, dass zum Beispiel das RKI mit den Zahlen, die die Kanzlerin genannt hat sie sprach einmal von 12, 13, 14 Tagen bezüglich der Zahl der Verdopplung der Infiziertenfälle als wesentlichen Anhaltspunkt für die Möglichkeit, die Beschränkungen etwas zu lockern , überhaupt nicht umgeht. Hat sich da bei der Einschätzung der Kanzlerin etwas geändert? Was sind ihre wesentlichen Parameter, an denen sie die Entwicklung dieser Pandemie festmacht? Die hatte sie ja genannt, nämlich die Verdopplungszahlen.

SRS’IN DEMMER: Darüber haben wir auch hier schon öfter gesprochen. Auch da war immer klar: Das ist ein Parameter, an dem der Erfolg der Maßnahmen zu messen sein wird. Dass es da ganz viele Parameter gibt, daran hat auch die Kanzlerin keinen Zweifel gelassen. Es gibt keine neue Einschätzung. Selbstverständlich sind das wichtige Debatten. Es ist wichtig, darüber zu sprechen, was möglicherweise bei einem Erfolg der Maßnahmen zu machen sein wird. Selbstverständlich gibt es hier immer zwei Aspekte zu beachten: auf der einen Seite den Gesundheitsschutz und auf der anderen Seite eine mögliche Lockerung. Aber das ändert nichts daran, dass jedenfalls derzeit alle Maßnahmen und alle Regeln, die wir getroffen haben, einzuhalten sind.

ZUSATZFRAGE BLANK: Gibt es da eventuelle eine Einordnung? Das RKI rechnet ja sehr stark mit den Zahlen, wie viele Menschen ein Infizierter noch anstecken kann. Ist das für die Kanzlerin vielleicht das wesentliche Kriterium?

SRS’IN DEMMER: Ich möchte jetzt hier an dieser Stelle die einzelnen Parameter nicht bewerten. Es gibt unterschiedliche Parameter. Alle fließen natürlich in eine Bewertung der Gesamtlage ein, die sich dann die Bundeskanzlerin auch gemeinsam mit den Ministerpräsidenten in der kommenden Woche angucken wird. Die Kanzlerin und auch die Bundesregierung, genauso wie die Ministerpräsidenten stehen ja in ständigem Austausch mit den Beratern aus dem medizinischen Bereich. Insofern sind das keine zwei verschiedenen Lager.

KAUTZ: Ich kann das vielleicht noch ergänzen. Das ist ein Parameter unter mehreren. Das haben wir wiederholt betont. Das folgt nicht einer Logik von eins und null, sondern das ist durchaus ein komplexes Bild, das man sich da anguckt. Man muss sich zum Beispiel auch die Zahl der intensivpflichtigen Patienten angucken, die es dann gibt. Am Anfang dieser Epidemie, als die Pandemie nach Deutschland gekommen ist, hatten wir noch relatives Glück. Es hatten sich relativ viele angesteckt, die jung und gesund waren, die aus dem Skiurlaub wiederkamen. Das hat sich geändert. Das heißt, die Zahl der intensivpflichtigen Patienten könnte steigen. Allein die Frage, wie die Verdoppelungsrate aussieht, reicht nicht aus. Man muss sich auch die Kapazitäten angucken. Man muss sich die Reproduktionsrate angucken. Das, was Sie gerade genannt haben, muss man sich angucken.

ZUSATZFRAGE BLANK: Noch eine Frage zu der Besprechung am nächsten Mittwoch: Erwartet denn die Kanzlerin, dass die Länder ein möglichst einheitliches Vorgehen, zum Beispiel beim Wiedereinstieg in den Schulunterricht, bis zum nächsten Mittwoch erzielen werden?

SRS’IN DEMMER: Die Telefonschaltkonferenzen des Bundes mit allen Ländern dienen ja der Absprache und dem koordinierten Vorgehen. Ich kann jetzt hier über einzelne Themen keine Auskunft geben. Ich kann den Gesprächen jetzt hier nicht vorgreifen.

FRAGE DR. RINKE: Direkt an die Telefonschalte anknüpfend, Frau Demmer und Herr Kautz, die Frage nicht nur nach den Parametern, die jetzt Patienten betreffen, sondern auch was zusätzliche Maßnahmen angeht. Würden Sie sagen, dass eine Schutzmaskenpflicht, die in der Öffentlichkeit diskutiert wurde, und das Vorhandensein einer Corona-App Voraussetzungen dafür sind, dass man zu Lockerungen kommt?

KAUTZ: Auch da kann ich mich nur wiederholen. Zu der Corona-App hat der Bundesgesundheitsminister gesagt, dass Voraussetzung für eine Lockerung ist, dass man Kontakte von Infizierten effektiv nachverfolgt. Wie das dann am Ende passiert, das ist eine andere Frage.

Zur Maskenpflicht hatte sich Herr Spahn gestern auch geäußert. Er hat nicht von einer Pflicht gesprochen, sondern er hat davon gesprochen, dass es sinnvoll sein kann, im Alltag Masken, Textilmasken zu tragen, nicht um sich zu schützen, sondern um andere zu schützen. Medizinische Schutzmasken sollten weiterhin dem medizinischen Personal vorbehalten bleiben.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Bei der App waren wir eigentlich schon einen Schritt weiter, weil gesagt wurde, dass aufgrund der hohen Zahl an Infizierten eine händische Nachverfolgung, wie das bisher geschieht, gar nicht mehr möglich ist und dass man deswegen eine digitale Unterstützung braucht. Das würde ja heißen, dass man die App braucht, bevor man dann über Lockerungen nachdenken kann.

KAUTZ: Es kommt darauf an, welche Maßnahmen man macht, welche Maßnahmen man lockert und welche Voraussetzungen man dafür braucht. Wenn ich jetzt diese unterschiedlichen Geschichten nebeneinanderhalte, dann kann ich mir ganz unterschiedliche Szenarien vorstellen. Was nicht so sein wird, ist diese Prognose wage ich; da beziehe ich mich auch auf die Worte von Herrn Spahn , dass alles mit einem Beschluss direkt wieder auf Normalnull, auf den Normalzustand gesetzt wird, sondern man wird schrittweise den Weg zurück in die Normalität wagen.

SRS’IN DEMMER: Auch ich möchte jetzt an dieser Stelle nicht darüber spekulieren, was als Voraussetzung notwendig ist, um diesen schrittweisen Prozess zu welchem Zeitpunkt auch immer in Gang zu setzen. Ich möchte trotzdem noch einmal sagen: Die Bundesregierung prüft ja derzeit eine technisch und datenschutzrechtlich umsetzbare Lösung, weil eine digitale Kontaktkettennachverfolgung natürlich einfacher wäre. Deswegen begrüßt die Bundesregierung jede Initiative zur Entwicklung einer solchen App, die natürlich, wie auch hier schon häufiger gesagt, immer auf Freiwilligkeit beruhen muss.

FRAGE: Frau Demmer, habe ich Sie gerade richtig verstanden, dass Sie gesagt haben, man kann schon über diese Ausstiegsszenarien diskutieren

SRS’IN DEMMER: Nein, gerade nicht.

ZUSATZFRAGE: Dann würde ich gern noch nachfragen.

SRS’IN DEMMER: War das so missverständlich?

ZUSATZFRAGE: Vorhin haben Sie es tatsächlich einmal Das ist ja egal. Auf jeden Fall die Nachfrage: Herr Laschet gibt ja

SRS’IN DEMMER: Nein. Ich habe gesagt: Über die einzelnen Voraussetzungen möchte ich hier an dieser Stelle nicht diskutieren. Trotzdem ist natürlich eine solche grundsätzliche Diskussion darüber in einer Demokratie wichtig, relevant und notwendig. Aber das ändert nichts daran, dass wir alle hier und jetzt den Regeln, die wir uns gegeben haben, gemeinsam Folge leisten.

ZUSATZFRAGE: Dann würde ich die Frage gern stellen: Ist es denn richtig, wenn zum Beispiel Herr Laschet konkrete Beispiele nennt, kleinere Läden zuerst zu öffnen, oder wenn der Ministerpräsident von Niedersachsen sagt, man muss an Ostern auch bei den Besuchen ein bisschen lockerer sein? Sind solche konkreten Beispiele dann richtig?

SRS’IN DEMMER: Ich möchte jetzt keine einzelnen Äußerungen aus dem politischen Raum kommentieren. Wir hier und auch die Kanzlerin haben mehrfach deutlich zum Ausdruck gebracht, dass dieses Osterfest leider nicht so stattfindet, wie wir es gewohnt sind. Wir werden auf Osterfeuer verzichten müssen. Wir werden darauf verzichten müssen, die Verwandten zu besuchen. Denn die Regeln, so wie wir sie uns gegeben haben, schränken natürlich all die Möglichkeiten ein, von denen wir sonst gerne zu Ostern, das gerne als Familienfest gefeiert worden ist, Gebrauch gemacht haben.

FRAGE JUNG: Ich möchte zum einen darauf hinweisen, dass das BMG uns noch die Zahlen nachreichen wollte, wie viele getestete Menschen es in Deutschland bisher gab; nicht wie viele Tests, sondern wie viele Menschen getestet wurden. Darauf warten wir seit Montag.

Frau Demmer, die ganze Bundesregierung, alle Sprecher betonen hier seit Wochen, wie wichtig ihnen Transparenz ist. Das BMI, das AA und das BPA haben allein in der letzten Regierungspressekonferenz immer wieder darauf hingewiesen. Jetzt sagen Sie, dass Sie nicht über einzelne Voraussetzungen sprechen wollen, wann das alles wieder ein bisschen gelockert werden könnte. Das ist ja dann das Gegenteil von Transparenz. Können Sie uns das erklären?

SRS’IN DEMMER: Ich teile da die Ihrer Frage zugrunde liegende Analyse nicht. Die Bundeskanzlerin hat mehrfach auch gesagt, dass sich die gesamte Bundesregierung und sie Tag und Nacht darüber Gedanken machen, wie eine solche Schritt-für-Schritt-Lösung aussehen kann. Natürlich gibt es darüber in der Gesellschaft eine Debatte. Darüber gibt es eine Debatte mit der Wissenschaft. Letztlich geht es nur darum: Im Moment ist es zu früh zu sagen, wir könnten damit anfangen. Wir müssen bei dem Status quo den Maßnahmen, den Regeln, die wir uns gegeben haben, leider nach wie vor Folge leisten.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber wir reden ja nicht davon, dass wir anfangen können, sondern wir wollen wissen, was Ihre Voraussetzungen dafür sind, wann man wie anfangen kann. Dabei geht es um Transparenz, die Sie uns explizit versprochen haben.

SRS’IN DEMMER: Wir werden diese Parameter sicherlich auch mit Ihnen diskutieren.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wann?

SRS’IN DEMMER: Vorerst wissen wir ja, wie wir bis zum 19. April vorgehen. Ich habe Ihnen schon in der kommenden Woche einen Termin angekündigt, an dem sich die Bundeskanzlerin gemeinsam mit den Ministerpräsidenten genau mit der epidemiologischen Lage und dem Erfolg der eingeleiteten Maßnahmen auseinandersetzen wird. Das alles ist ja nicht lageunabhängig zu bewerten.

KAUTZ: Es sind insgesamt rund eine Million Tests gemacht worden. Mehr als 90 Prozent davon sind negativ.

ZUSATZ JUNG: Das ist nicht die Frage gewesen. Ich hatte gefragt: Wie viele Menschen wurden getestet?

KAUTZ: Ich weiß, Sie haben diese Frage schon mehrfach gestellt. Ich habe Ihnen schon mehrfach gesagt, dass wir nicht nachvollziehen können, ob Personen zweimal getestet wurden. Ich habe Ihnen hier auch schon einmal dargelegt, dass das unterschiedliche Stellen testen, dass Kliniken testen, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst testet und dass niedergelassene Ärzte testen. Daraus einen Überblick zu bekommen, wie viele Tests gemacht wurden und wer getestet wurde, ist durchaus schwierig und komplex. Wir können die einzelne Person und eventuell eine Dopplung eines Testes nicht nachvollziehen. Aber Sie können davon ausgehen so lange ist diese Epidemie ja noch nicht im Land , dass es nicht so viele Dopplungen gibt. Mit der Zahl von einer Million kommen Sie ungefähr hin.

ZUSATZFRAGE JUNG: Was schätzen Sie denn, wie viele Menschen getestet wurden?

KAUTZ: Das vermag ich nicht zu sagen. Ich habe gerade gesagt: Mit der Zahl von ungefähr einer Million kommen Sie gut hin, zumal diese Epidemie noch nicht lange im Land ist. Deswegen können Sie von dieser Zahl ausgehen.

FRAGE LÜCKING: Ich habe eine Frage zu dem App-Komplex. Jetzt ist eine Woche lang sehr viel Lobbying betrieben worden. Man hat zugesichert, man würde eine datenschutzkonforme Lösung bringen, die ohne Standortdaten auskommt. Gestern ging das Robert-Koch-Institut mit einer privatwirtschaftlichen App für die Datenspende an den Start. Dabei wird dann auch die Postleitzahl erfasst. Wie kann ich mir den Abstimmungsprozess innerhalb der Bundesregierung zur Einführung von solchen Apps vorstellen? Was hat da stattgefunden, dass das Robert-Koch-Institut mit so einer privatwirtschaftlichen App an den Start geht, bevor die Lösung, die von der Bundesregierung immer wieder kommuniziert wurde, verfügbar ist?

KAUTZ: Das sind ganz einfach zwei unterschiedliche Sachen. Bei dem, was das RKI vorgestellt hat, geht es um eine Datenspende. Dabei geht es darum, dass man Vitaldaten verarbeitet, die von demjenigen, der sie spendet, bewusst gespendet werden. Damit findet man dann heraus, wie sich eine Epidemie entwickelt.

ZUSATZFRAGE LÜCKING: Aber es wird auch die Postleitzahl erfasst. Das kann natürlich eine Basis für eine wie auch immer geartete örtliche Beurteilung der Lage werden. Das ist ja genau das, was die Regierungslösung, die PEPP-PT-App, eigentlich nicht beinhalten sollte, also Standortdaten oder eine Verknüpfung.

KAUTZ: Es geht um eine freiwillige Spende. Die RKI-Lösung, die da gefunden worden ist, ist datenschutzkonform, soweit ich das weiß. Sie hat nicht zum Ziel, irgendwelche Kontaktpersonen zu identifizieren, sie hat nicht zum Ziel, irgendwelche Leute zu identifizieren, die sich mit dem Virus infiziert haben, sondern sie hat zum Ziel, eine Lagebeurteilung der Epidemie herzustellen.

SRS’IN DEMMER: Das sind wirklich zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Die Corona-App, mit der wir die Kontaktketten nachverfolgen wollen, ist das eine. Das basiert auf der Architektur des PEPP-PT, wie Sie es gerade zitiert haben. Die gestern vorgestellte Anwendung dient einer anonymen Erkennung von Infektionsschwerpunkten.

ZUSATZ LÜCKING: Entschuldigung, pseudonym; das ist noch ein kleiner Unterschied.

SRS’IN DEMMER: Anonym.

ZUSATZ LÜCKING: Es wird auf pseudonym hingewiesen. Man kann theoretisch

SRS’IN DEMMER: Ja. Aber das, was man damit erkennen will, sind Infektionsschwerpunkte. Da werden ja keine Personen nachverfolgt.

FRAGE: Es geht um die grundsätzliche Datengeschichte: Wie groß schätzt die Bundesregierung gerade die Menge an systemrelevanten Personen? Ich habe noch keine Zahl dazu gehört, wie viele Menschen gerade ganz normal weiter arbeiten, weiter funktionieren. Kann man schon einen Trend ablesen, was die Entwicklung der Coronafälle angeht? Sind da mittlerweile systemrelevante Personen stärker betroffen? Denn die haben ja rein theoretisch größere Kontaktmöglichkeiten als diejenigen, die im Homeoffice gewesen sind. Kann man das schon herauslesen? Ist das schon in der Erfassung?

SRS’IN DEMMER: Mir liegen keine Zahlen dazu vor. Ich weiß nicht, ob das BMI dazu Zahlen hat.

VORS. WEFERS: Das scheint nicht der Fall zu sein.

FRAGE: Zu den minderjährigen Flüchtlingen habe ich eine Frage an das Auswärtige Amt und eine Frage an das BMI. 50 Flüchtlingskinder sollen aufgenommen werden. Der Außenminister hat angekündigt, 500 Flüchtlingskinder aufzunehmen. Könnten Sie das präzisieren? Handelt es sich dabei um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge? In welchem Zeitraum sollen die aufgenommen werden?

Dazu eine Frage an das BMI: Hat es eine Aufforderung an die Organisationen Sea-Eye, Sea-Watch und Ärzte ohne Grenzen gegeben, dass sie keine Flüchtlinge mehr aus dem Mittelmeer retten sollen und, wenn ja, warum?

BREUL: Ich kann nur auf das Interview des Außenministers von heute Morgen in einem Fernsehsender verweisen. Da hat er nur die Zahlen bestätigt, die auch sonst im Raum stehen, nämlich dass wir jetzt in einem ersten Schritt 50 Kinder aufnehmen wollen und dass es das Ziel der Bundesregierung bleibt, dann in weiteren Schritten zwischen 300 und 500 aufzunehmen. Das ist kein neuer Stand, das sind keine neuen Zahlen. Das sind die Zahlen, mit denen die Bundesregierung operiert.

ALTER: Zunächst einmal haben Sie gestern zur Kenntnis genommen, dass sich der Bundesinnenminister mit Beteiligten der Koalitionsfraktionen darüber verständigt hat, jetzt schnell zu handeln und 50 Kinder unter 14 Jahren aus Griechenland in Deutschland aufzunehmen, und das sehr zeitnah. Die Aufnahme soll bereits nächste Woche erfolgen.

Um das Ganze einzuordnen, will ich gern daran erinnern, dass das ein Prozess ist, den wir schon seit mehreren Monaten beobachten und begleiten. Wir haben zuletzt im Dezember des vergangenen Jahres sehr intensiv über diese Fragen gesprochen. Der Bundesinnenminister hat deutlich gemacht, dass es ihm wichtig ist, dass es im Rahmen einer europäischen Lösung schnell zu einer Unterstützung Griechenlands auf unterschiedliche Weise kommt. Zum einen, dass man die griechischen Behörden vor Ort unterstützt, damit die Bedingungen besser werden, die aus unserer Sicht auf Dauer nicht tragbar sind, und zum anderen, dass sich europäische Mitgliedstaaten bereiterklären, auf den griechischen Inseln durch Aufnahme von bestimmten Personengruppen für Entlastung zu sorgen.

Die EU-Mitgliedstaaten hatten sich zwischenzeitlich verständigt, insgesamt zwischen 1000 und 1500 Kinder aufzunehmen. Was diesen Anteil von europaweit 1000 bis 1500 Kindern betrifft, hat die Bundesregierung in einem Koalitionsausschuss festgelegt, dass Deutschland sich in der Größenordnung um 300 bis 500 an diesem Gesamtkontingent beteiligt.

Sie können sich vorstellen, dass der Prozess der Auswahl der betreffenden Personen, aber auch die Schaffung der Voraussetzungen, dass die Aufnahme praktisch erfolgen kann, ein sehr komplexer Prozess ist. Hierbei sind viele Beteiligte mit eingebunden: UNHCR, UNICEF, die griechischen Behörden und die IOM. Das ist etwas, was man nicht von heute auf Morgen machen kann. Es müssen Gesundheitschecks durchgeführt werden. In Anbetracht der Coronasituation wird natürlich jeder Einzelne kurz vor der Aufnahme noch einmal auf Corona getestet. Der Test darf nicht älter als drei Tage sein. All diese Dinge müssen vorliegen, damit die Aufnahme erfolgen kann.

Wir haben aktuell die Situation, dass wir 50 Personen aufnehmen können. Das heißt, das ist nicht etwas, was die Bundesregierung sozusagen von sich aus entschieden hat, sondern es gibt im Moment einfach nicht mehr vorliegende Dossiers, die für eine Aufnahme infrage kommen. Der Bundesinnenminister hat dem Kabinett heute vorgeschlagen, dass die Aufnahme der 50 Personen, die im Moment zur Verfügung stehen, jetzt sehr schnell erfolgen soll. Das Kabinett hat entsprechend beschlossen. Das ist der aktuelle Stand.

FRAGE JUNG: Es gibt 14 000 Kinder in diesem Lager. Sie wollen jetzt bis zu 50 aufnehmen. Das entspricht 0,3 Prozent dieser Kinder in dem Lager. Sie wollen gleichzeitig für Entlastung in diesem Lager sorgen. Sind Sie der Meinung, dass Sie mit diesen 50 für Entlastung sorgen? Sind Sie der Meinung, dass Sie mit 300 bis 500 für Entlastung sorgen oder für Entlastung sorgen würden, wenn Sie alle dort herausholen würden? Warum sprechen Sie von Entlastung, wenn das ein Tropfen auf dem heißen Stein ist?

ALTER: Ich will den Sachverhalt noch einmal korrekt darstellen: Sie sagen, wir wollen 50 aufnehmen. Das ist so nicht richtig. Wir nehmen jetzt 50 auf, weil die Aufnahme möglich ist. Wir haben uns in der Bundesregierung darauf verständigt, 300 bis 500 Personen innerhalb eines Gesamtkontingents von 1000 bis 1500 aufzunehmen, das von unterschiedlichen EU-Staaten aufgenommen werden soll. Das ist in der Gesamtbetrachtung ein beachtlicher Anteil.

Die Zahl 1000 bis 1500 kommt zustande, weil man sich in der ersten Phase auf besonders vulnerable Gruppen beschränkt, das heißt auf besonders schützenswerte Personen, auf Kinder, auf unbegleitete Kinder, auf Kinder mit Erkrankungen und Ähnliches. Insoweit ist das ein erster Schritt, den wir jetzt gehen. Dieser steht im Zusammenhang mit all den politischen Verständigungen, die in den letzten Monaten stattgefunden haben.

ZUSATZFRAGE JUNG: Warum bezieht man sich nicht auf die Quote, die man bei der Seenotrettung eingeführt hat? Da hat man auch gesagt, dass man von keine Ahnung 100 aus Seenot Geretteten 25 Prozent aufnimmt. Warum macht man das jetzt in Bezug auf das Flüchtlingslager Moria nicht und geht voran und sagt „Wir nehmen den größten Anteil auf“?

ALTER: Zunächst einmal gehen wir voran. Es ist so, dass Luxemburg und Deutschland die ersten EU-Mitgliedstaaten sind, die jetzt praktisch die Aufnahme in Gang bringen.

Ich will noch einmal sagen: Sie stellen das ja so dar, als wäre es allein eine Entscheidung des Bundesinnenministers, wie er dabei vorgeht. Das ist es mitnichten. Es ist ein Prozess, der europäisch koordiniert wird, der zwischen den Mitgliedstaaten abzustimmen ist, der auch innerhalb der Bundesregierung abzustimmen ist. Dabei gibt es Verständigungen, an die wir uns halten. Insofern ist das, was jetzt geschieht, die Umsetzung der Beschlüsse, die in den vergangenen Monaten gefasst wurden.

Ich sage es noch einmal: Deutschland und Luxemburg sind die ersten beiden Länder, die diesen Prozess praktisch in Gang bringen. Wir haben allerdings die klare Erwartungshaltung, dass alle anderen EU-Staaten, die sich bereiterklärt haben, ihre Zusagen auch einlösen werden.

FRAGE Gibt es konkrete Zusagen weiterer EU-Länder?

ALTER: Es gibt Zusagen von insgesamt zehn europäischen Mitgliedstaaten, sich an der Aufnahme des vereinbarten Kontingents von 1000 bis 1500 Kindern zu beteiligen.

VORS. WEFERS: Ich glaube, die Frage war eher, ob es passiert.

ALTER: Wir können jetzt im Grunde genommen aus deutscher Perspektive nicht für andere Staaten sprechen. Es gibt in vielen Staaten aufgrund der Lage um Corona, die viele Staaten jetzt sehr stark bindet, nachvollziehbare Verzögerungen. Das kann man jetzt am grünen Tisch nicht von der Ferne aus kritisieren. Viele befinden sich in einer schwierigen Situation. Wir haben für Deutschland entschieden: Wir können jetzt den ersten Beitrag leisten. Dabei wird es nicht bleiben. Wir können aber nur das tun, was auch tatsächlich möglich ist. Und das tun wir in der kommenden Woche.

FRAGE MARKMEYER: Ich habe eine praktische Frage. Was heißt es, wenn Sie sagen, es lagen nicht mehr Dossiers vor? Wenn man die Aufnahme von 1500 Kindern in der EU beschlossen hat, ist es dann tatsächlich so, dass man binnen Wochen und Monaten nicht mehr als 50 aussucht? Wer ist zuständig? Was ist da vorgefallen?

ALTER: Ich habe gerade angedeutet das ist ja auch schon in unserer Pressemitteilung gestern deutlich geworden , dass es eine ganze Reihe von Stellen gibt, die an solchen Prozessen beteilig sind. Das kennen wir vom „Resettlement“-Verfahren; das kennen wir auch vom „Relocation“-Verfahren, das stattgefunden hat. Bei diesen Umsiedlungsmaßnahmen, wie man das ja übersetzen würde, ist es so, dass erstens die Regierung des Staates, in dem sich die Betroffenen aufhalten, beteiligt ist. Sie ist diejenige, die das Mandat vor Ort hat. Andererseits sind aber auch Organisationen wie UNHCR, UNICEF, IOM, EASO beteiligt und müssen anhand der Kriterien, die vereinbart wurden, die Auswahl treffen und die Unterlagen soweit vorbereiten, dass die Aufnahme möglich ist. Dazu gehört etwa auch eine zweifelsfreie Identifizierung von Kindern. Wenn sie unbegleitet sind, können Sie sich vorstellen, dass das zum Teil etwas schwierig ist.

Es müssen medizinische Untersuchungen stattfinden; es müssen die Coronatestergebnise vorliegen. All das ist für ein vollständiges Dossier erforderlich, um dann die Übernahme auch praktisch vollziehen zu können. Das dauert im Einzelfall, so unsere Kenntnis, mehrere Wochen. Warum es jetzt möglich war, diese Anzahl bereitzustellen und nicht eine höhere, ist eine Frage, die ich nicht beantworten kann.

FRAGE GEUTHER: Herr Alter, Sie haben eben von unter 14-Jährigen gesprochen. Ich weiß, dass der Wunsch war, dass das möglichst in die Richtung gehen sollte. Sehe ich es richtig, dass Sie nicht wissen, ob das unbegleitete Minderjährige oder tatsächlich diese besonders schutzbedürftigen Kinder sind?

Die eigentliche Frage bezieht sich aber auf das, was Sie eben gesagt haben. Diese 1000 bis 1500 ich dachte, es seien 1600 sollten ein erster Schritt sein. Sie haben gesagt, dass es Monate gedauert hat, bis man so weit gekommen ist, und dass man jetzt in der Umsetzung stockt. Wie stellen Sie sich weitere Schritte für eine Verteilung in dem Rahmen vor? Hat das jetzt so lange gedauert, weil dies der Einstieg in etwas war, sodass alle deswegen so lange gezögert haben mitzumachen und das könnte in Zukunft schneller gehen? Wie kann die weitere Umsetzung der nächsten Schritte aussehen?

ALTER: Was Ihre erste Frage angeht, ist es ja so, dass es ein Treffen des Koalitionsausschusses am 8. März 2020 gab. Dort wurden die Kriterien festgelegt, nach denen wir vorgehen. Im Rahmen der Auswahlentscheidungen vor Ort werden diese Kriterien berücksichtigt, sodass es im Ergebnis bei der Übernahme um diese Zielgruppe geht, die wir vorher definiert haben.

Zu Ihrer zweiten Frage ist zu sagen, dass möglicherweise beides der Fall ist. Einerseits gibt es Prozesse, die gestaltet werden müssen. Es gibt ja sogenannte Standard Operating Procedures, die zwischen den EU-Mitgliedstaaten, zwischen den beteiligten Organisationen und auch mit Griechenland abgestimmt werden müssen. Das ist am Anfang immer etwas langwieriger, als wenn die Prozesse eingespielt sind.

Anderseits will ich noch einmal deutlich machen: Das sind komplexe Auswahlverfahren, die dort stattfinden. Dabei sind viele Aspekte zu berücksichtigen. Insofern: Ja wir haben das hier an mehreren Stellen deutlich gemacht , wir hätten uns gewünscht, dass das zügiger vorangeht. Das ist jetzt nicht der Fall. Wir müssen mit der Situation umgehen, wie sie ist.

ZUSATZFRAGE GEUTHER: Mir ging es nicht um die Abwicklung dieser Gruppe von 1000 und 1600, sondern ich habe Sie gerade so verstanden, dass auch das nur ein erster Schritt sein sollte und dass insgesamt deutlich mehr Leute von den Inseln aufgenommen werden sollten. Darauf bezog sich die Frage, wie Sie sich das vorstellen und wie das weitergehen soll. Wann hoffen Sie, dass Sie nächste Schritte machen können?

ALTER: Es gibt eine politische Verständigung auf europäischer Ebene darüber, dass 1000 bis 1500, 1600 über die Zahl will ich mich jetzt nicht streiten von verschiedenen EU-Mitgliedstaaten unter Koordinierung der Europäischen Kommission aufgenommen werden sollen. Jetzt gilt es zunächst einmal, diesen Schritt zu vollziehen. Gerade weil es so langwierig ist und dieser Teil noch gar nicht vollständig erfüllt ist, können wir jetzt nicht schon einsteigen und die nächsten Schritte planen. Wir sind jetzt bestrebt, das, was wir zugesagt haben, auch umzusetzen. Der erste Schritt dazu ist getan. Die ersten Kinder werden nächste Woche in Deutschland ankommen.

FRAGE: Können Sie zu den 50 etwas Genaueres sagen? Wie alt sind sie? Welche Nationalität haben sie? Sind sie männlich oder weiblich?

Zweite Frage. Sie sollen nach Niedersachsen kommen. Bleiben sie nur für die Zeit der Quarantäne in Niedersachsen oder werden sie in Deutschland verteilt?

ALTER: Was die konkreten Personenangaben anbelangt, habe ich keine Kenntnis. Das kann ich an dieser Stelle nicht sagen.

Was das Verfahren angeht, ist vorgesehen, dass all diejenigen, die in Deutschland neu ankommen, zunächst einmal 14 Tage in Quarantäne gehen. Das gilt selbstverständlich auch für die Kinder, die aufgenommen werden sollen. Der niedersächsische Innenminister hat sich bereiterklärt, dass diese Quarantänezeit zentral in Niedersachsen stattfinden kann. Im Anschluss daran erfolgt wie üblich eine Verteilung in die Bundesländer.

FRAGE LANGE: Ich habe zwei Fragen an Herrn Alter.

Am Montag hieß es noch, es kann nur eine europäische Lösung geben. Jetzt ist es zusammen mit Luxemburg doch ein deutscher Alleingang geworden. Wann hat dieser Sinneswandel eingesetzt?

Zweitens. Ist in den Planungen auch vorgesehen, die Eltern dieser Kinder eventuell nach Deutschland nachziehen zu lassen?

ALTER: Zum ersten Teil der Frage: Ich hatte ja eben schon deutlich gemacht, dass ganz Europa im Grunde genommen fast die ganze Welt im Moment in einer besonderen Situation ist und dass es für uns durchaus nachvollziehbar ist, dass es in anderen EU-Staaten im Moment zu Verzögerungen im Ablauf kommt, weil die Behörden einfach mit vielen anderen Dingen beschäftigt sind. Da kann man keinen Vorwurf an andere richten, sondern muss schauen: Was ist eben administrativ möglich? Es ist auch kein deutscher Alleingang. Es ist nach wie vor so das hat auch die Europäische Kommission noch einmal bestätigt : Es gibt zehn EU-Mitgliedstaaten, die sich bereiterklärt haben, sich an der Aufnahme zu beteiligen. Wir beginnen jetzt damit, weil bei uns die administrativen Voraussetzungen vorliegen. Es ist deswegen aber mitnichten ein Sinneswandel eingetreten. Wir haben vielmehr deutlich gemacht, dass wir jetzt vorangehen, aber die klare Erwartungshaltung haben, dass alle anderen ihre Zusagen einlösen.

ZUSATZFRAGE: Und die Eltern?

ALTER: Nach meiner Kenntnis geht es jetzt um unbegleitete Kinder.

ZUSATZFRAGE: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

ALTER: Ja, aber wenn sie unbegleitet sind, sind sie nicht von ihren Eltern begleitet.

FRAGE LÜCKING: Wir haben in den letzten Wochen gelernt, wie sich das Virus verbreitet, und wissen, dass beengte Lebensbedingungen und schlechte Hygiene zu Ausbrüchen beitragen und dass es dazu früher oder später kommen muss. Wie kann die Bundesregierung sich vor diesem Hintergrund so zögerlich verhalten und Zeit vergehen lassen? Müssen wir davon ausgehen, dass bei einem Ausbruch dann sämtliche Maßnahmen gestoppt werden?

ALTER: Zunächst einmal ist die Unterbringungssituation auch im Dezember vergangenen Jahres schon nicht tragbar gewesen. Das hat sich jetzt noch etwas verschlimmert, aber es ist nicht so, dass wir erst jetzt zu der Einsicht kommen, man müsste da etwas tun; das haben wir vielmehr schon seit Monaten gesagt.

Zum zweiten Teil Ihrer Frage müsste ich jetzt im Grunde genommen von vorne anfangen zu erklären, warum sich die Verzögerungen jetzt eingestellt haben. Wir sind nicht zögerlich, wir tun das, was wir tun können, und Deutschland und Luxemburg jetzt die ersten beiden EU-Staaten, die das Verfahren praktisch in Gang bringen.

ZUSATZFRAGE LÜCKING: Aber wird man das Holen der Kinder fortsetzen, wenn es zu einem gravierenden Ausbruch der Erkrankung im Lager kommt?

ALTER: Wir haben im Moment die Situation, dass wir vor der Übernahme die zu übernehmenden Personen auf Krankheiten testen, unter anderem auch auf Corona, und wir übernehmen im Moment Personen, die einen negativen Test haben, der nicht älter als drei Tage ist. Alles Weitere ist im Moment im spekulativen Bereich; das kann ich jetzt nicht prognostizieren. Wir haben die Situation im Moment nicht und wir gehen mit der Situation heute um, wie sie heute ist.

FRAGE PLASS: Ich hatte vorhin nachgefragt, ob es eine Aufforderung an einige Organisationen gegeben hat, keine Flüchtlinge mehr aus dem Mittelmeer zu retten.

ALTER: Wir haben Ende März von der italienischen Regierung auf verschiedenen Wegen auch auf sehr formalem Wege die Information erhalten, dass es vor dem Hintergrund der aktuellen Situation um Corona nicht möglich sein wird, Rettungsschiffe anlanden zu lassen und eine Ausschiffung zu ermöglichen. Diese Information haben wir auch von Malta erhalten, und wir wissen inzwischen auch, dass es im Grunde genommen in allen anderen Mitgliedstaaten, die Mittelmeeranrainer sind, zu solchen Problemen kommen wird.

Wenn eine Bundesregierung verantwortlich handelt, dann muss sie diese Information an die Betroffenen weiterleiten. Das haben wir getan. Wir haben in der vergangenen Woche die Rettungsorganisationen, die unter deutscher Flagge fahren, schriftlich darüber informiert, dass wir Kenntnis davon haben, dass die Mittelmeeranrainer keine Anlandung ermöglichen werden und dass es vermutlich keine Möglichkeit haben wird, in einem Mittelmeerhafen anzulegen, sondern die Wahrscheinlichkeit besteht, dass die dortigen Regierungen jeweils an den Flaggenstaat das wäre dann in dem Fall Deutschland verweisen werden. Auf einer solchen Information kann man nicht sitzenbleiben; das muss man den Organisationen mitteilen, damit sie ihren Schlussfolgerungen daraus ziehen können. Dieses Schreiben haben mehrere Organisationen erhalten.

FRAGE JUNG: Herr Alter, die „Sea-Eye“ hat gestern vermeldet, dass sie 150 Menschen im Mittelmeer gerettet hat und darauf wartet, diese Menschen in Sicherheit zu bringen. Was passiert mit denen jetzt?

ALTER: Das ist die Frage, die jetzt zu klären ist. Die italienischen Behörden haben diese Organisation bereits sehr frühzeitig auch über diesen Umstand informiert, gerade weil die italienischen Behörden festgestellt haben, dass sie das Such- und Rettungsgebiet aufbrechen. Wir haben das auch getan. Nach unserer Kenntnis befanden sich gestern um die 150 Personen auf dem Schiff, und die Bundesregierung ist im Moment in Gesprächen mit allen Beteiligten, um hier eine Lösung zu finden, mit der wir umgehen. Sie wissen ja, dass die Vereinbarung von Malta im Moment ausgesetzt ist. Das heißt, wir verhandeln wieder in jedem Einzelfall, und die Situation, die aktuell vorliegt, macht die Sache nicht einfacher.

ZUSATZFRAGE JUNG: Noch einmal zu Moria: Bis wann soll das ganze Lager geräumt werden? Hat die Bundesregierung bzw. die Bundesregierung zusammen mit der EU ein Ziel? Haben Sie nicht Angst, dass die ganzen wochenlangen Verwaltungsakte Prüfungen, Auswahlverfahren usw. , von denen Sie gesprochen haben, angesichts eines Notfalls viel zu lange dauern? Ich meine, das Haus brennt, und die Feuerwehr will vorher erst einmal wissen, wer da in welchem Zimmer im Haus ist. Da läuft man doch rein und holt die Menschen raus.

ALTER: Das ist schon richtig, nur, Sie müssen natürlich auch in einem solchen Verfahren Die Dramatik ist uns bewusst, das will ich noch einmal deutlich machen. Wir haben schon im Dezember des vergangenen Jahres deutlich gemacht, dass es schnell zu einer Lösung kommen muss. Jetzt kommt es dazu, die ersten Schritte beginnen, und wir erhalten Kritik, warum es so langsam geht. Das muss man auch einmal ins Verhältnis setzen.

Im Moment ist es einfach so: Es gibt eine Verständigung, und auch in einer solchen Situation müssen die Prozedere, die vor Ort ablaufen, auch ein Stück weit verlässlich und rechtssicher ablaufen. Man kann da nicht einfach reinmarschieren und sagen: Du kommst mit und du bleibst hier. Es muss einen Prozess geben, der auch nachvollziehbar ist, und diesen Prozess setzen die Behörden in Griechenland unter Beteiligung erfahrener Organisationen um, damit es nicht zu Willkürentscheidungen kommt, und das dauert seine Zeit. Warum das dauert, kann ich Ihnen an dieser Stelle nicht konkret beantworten, weil wir nur Beteiligte sind.

SRS’IN DEMMER: Ich möchte Herrn Alter da noch einmal unterstützen. Die Bundesregierung beobachtet und verfolgt die Lage auf den griechischen Inseln fortwährend und mit großer Besorgnis. Die griechische Regierung arbeitet mit der EU-Kommission und dem VN-Flüchtlingshilfswerk zusammen an Lösungen zum Schutz der Menschen, um die Situation der Menschen vor Ort zu verbessern. Dabei geht es natürlich um die Versorgung der Menschen und auch darum, den Schutz der Gesundheit der Menschen vor Ort zu verbessern, auch im Hinblick auf die Coronainfektion. Natürlich stehen EU und Bundesregierung bereit, dabei substanzielle Unterstützung zu leisten. Aufgrund der schwierigen Situation haben die EU und die Mitgliedstaaten Unterstützung über den Katastrophenschutzmechanismus gewährleistet. Darunter sind die Bereitstellung von medizinsicher Ausrüstung, Unterkünften, Zelte und Decken. Außerdem sollen zusätzlich 700 Millionen Euro an finanzieller Hilfe mobilisiert werden.

ALTER: Noch einmal zu der Frage nach der Räumung: Der Sachstand, den wir im Moment haben, ist, dass die Bundesregierung sich bereiterklärt hat, Griechenland logistisch zu helfen und einen gewissen Anteil besonders schutzwürdiger Personen aufzunehmen. Es gibt keinen Beschluss der Bundesregierung, der Ihre Frage beantworten könnte.

FRAGE GEUTHER: Wenn ich zwei Ihrer Antworten zusammenfüge, dann heißt das: Sie gehen davon aus, dass jetzt 50 unbegleitete unter 14-Jährige kommen. Habe ich das richtig verstanden? Das würde ja auch die geringe Zahl erklären.

ALTER: Das ist der Sachstand, den ich wiedergeben wollte und von dem ich ausgehe, ja.

FRAGE: Herr Breul, Sie haben von 300 bis 500 Flüchtlingen geredet. Heißt das, dass sich die Bundesregierung nicht einig ist, wie viele man eigentlich insgesamt holen möchte? Sind es jetzt 300 oder sind es 500? Das ist ja ein großer Unterschied.

BREUL: Nein, das habe nicht nur ich gesagt, sondern das hat auch Herr Alter gesagt. Das ist sozusagen die Marge, innerhalb derer wir uns bewegen. Wie Herr Alter treffend gesagt hat, sind wir da ja nicht die einzige Variable, sondern es kommt auch darauf an, welche anderen EU-Mitgliedstaaten sich in welcher Höhe beteiligen, und es kommt vor allem auch darauf an, welche Personen vor Ort identifiziert werden können, die besonders bedürftig sind. Das ist sozusagen ein Korridor, in dem wir uns bewegen. Das wurde so im Koalitionsausschuss beschlossen, und die genaue Ausgestaltung wird man dann anhand der Entwicklung vor Ort sehen.

ZUSATZFRAGE: Das sind ja zwei verschiedene Sachen. Sie können ja unabhängig davon, was dann andere Staaten machen, ein Ziel formulieren. Sie könnten ja sagen, Sie wollen 300 oder 500 holen. Insofern verstehe ich das jetzt, ehrlich gesagt, nicht.

BREUL: Ich habe gerade versucht, das zu erläutern. Das ist eine Gleichung mit mehreren Variablen. Eine Variable ist: Wie viele nehmen andere Staaten auf? Weitere Variablen sind: Wie viele Menschen werden vor Ort durch UNHCR und IOM identifiziert und wie entwickelt sich die Lage in den griechischen Lagern insgesamt weiter? Frau Demmer hat es gesagt: Wir unterstützen ja nicht nur durch die Aufnahme besonders Bedürftiger, sondern wir unterstützen insbesondere die griechische Regierung dabei, die Verhältnisse durch medizinische Versorgung und durch teilweise Umsiedlung auf das Festland zu verbessern. Das ist also ein ganzer Mix von Maßnahmen, und wir haben als Bundesregierung gesagt: Wir sind bereit, in dem Rahmen, den die EU sich insgesamt gesteckt hat, in einem Korridor von 300 bis 500 aufzunehmen.

FRAGE JÄHNERT: Zu dem Soforthilfeprogramm: Die Heilmittelerbringer wie Logopäden und Physiotherapeuten beklagen sich, dass sie in der Krise nicht genügend unterstützt werden, obwohl sie bei steigenden Kosten deutlich sinkende Patientenzahlen haben. Eine weitere Soforthilfe war für diese Berufsgruppe anders als für Ärzte und Kliniken bisher nicht geplant, sollte aber grundsätzlich geprüft werden. Können Heilmittelerbringer mit zusätzlichen Hilfszahlungen rechnen? Wenn nein, warum nicht?

WAGNER: Ich vermute, das richtet sich wahrscheinlich auch an das Gesundheitsministerium. Grundsätzlich gilt: Bundeswirtschaftsministerium und Bundesfinanzministerium haben ein Soforthilfeprogramm aufgelegt, das für Freiberufler, für Soloselbstständige und für Unternehmen bis zu 10 Mitarbeitern gilt. Es ist branchenoffen und steht grundsätzlich allen zur Verfügung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Da dürfte es an sich keinen Ausschluss einzelner Branchen geben. Informationen darüber, wo man es beantragen kann, gibt es auf der Webseite der jeweiligen Länder. Ich vermute aber, die Frage hat noch einen anderen Aspekt, weil es gerade um die Heilmittelerbringer ging.

KAUTZ: Dem habe ich nicht viel hinzuzufügen, bis auf den Hinweis, dass wir uns natürlich anschauen, wer besonders betroffen ist und Hilfe bedarf.

FRAGE: Wie wird die Verteilung der Intensivbetten koordiniert, wenn irgendwo die Kapazitäten ausgelastet sind, es aber in anderen Teilen der Republik noch freie Kapazitäten gibt. Wer ist dafür zuständig und hat den Überblick?

KAUTZ: Den Überblick darüber haben die Länder. Ihnen hilft dabei aber ein zentrales Tool, das wir eingeführt haben, und auch eine Meldepflicht, die wir jetzt dafür eingeführt haben: Von den Intensivmedizinern DIVI heißt deren Verband gibt es nämlich eine Plattform, auf der Intensivbetten, die frei sind, gemeldet sind. Aktuell sind rund 10 000 Intensivbetten in Deutschland frei. Die Krankenhäuser können sehen, wenn in ihrer Nachbarschaft Intensivbetten frei sind oder wenn ein Krankenhaus überlastet ist. Auch die Länder können das sehen, und die sind für die Krankenhausplanung zuständig und koordinieren die Verteilung.

FRAGE BLANK: Herr Alter, im Zusammenhang mit der Regelung, die am Montag beschlossen worden ist, dass am Freitag alle Menschen mit wenigen Ausnahmen , die nach Deutschland einreisen, für zwei Wochen in Quarantäne müssen. Wie wird man das in den Ländern umsetzen, in denen es keine Grenzkontrollen gibt? Wenn zum Beispiel jemand in Amsterdam landet und dann über die Niederlande nach Nordrhein-Westfalen einreist, dann gibt es da ja nur die Schleierfahndung. Wenn da jemand festgesellt wird, wo kommt der dann in Quarantäne, wie möchte man das dann also umsetzen?

ALTER: Das sind ja zwei unterschiedliche Themen, die man berücksichtigen muss.

Es gab am Montag im sogenannten Coronakabinett den Beschluss, der beinhaltete, dass am Grenzregime zurzeit keine grundsätzlichen Veränderungen stattfinden, was bedeutet, dass wir die Einreisebeschränkungen, die zwar an allen Grenzen gelten, auf unterschiedliche Weise kontrollieren. Diese Entscheidung ist auch in enger Abstimmung mit den Ministerpräsidenten der jeweilig betroffenen Bundesländer getroffen worden. Um Ihr Beispiel aufzugreifen, dass man aus den Niederlanden kommend in Nordrhein-Westfalen ankommt: Dort wird die Bundespolizei keine stationären Grenzkontrollen durchführen, sondern eine intensivierte mobile Kontroll- und Fahndungstätigkeit im Grenzraum, auch in Abstimmung mit den jeweiligen Landesbehörden, also mit der Landespolizei und in enger Kooperation mit den niederländischen Behörden jenseits der Grenze, sodass wir eine entsprechende Kontrolldichte auch an diesen Grenzabschnitten herstellen können.

Das zweite Thema auch das war Gegenstand im Kabinett am vergangenen Montag ist die Anordnung einer zweiwöchigen Quarantäne, nachdem man sich mehrtägig im Ausland aufgehalten hat. Da ist es im Moment so, dass ich Ihnen den Prozessstand wiedergeben kann: Im Rahmen einer Telefonschaltkonferenz mit den Chefs der Staatskanzleien ist die Bitte ausgesprochen worden, dass der Entwurf einer Musterrechtsverordnung durch das Bundesinnenministerium in Zusammenarbeit mit den Innenministerien der Länder erarbeitet wird. Das findet seit Montag auf der Grundlage des Beschlusses, den Sie kennen, statt. Die Zielrichtung ist, dass wir auch in enger Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden diesen Entwurf einer Musterrechtsverordnung sehr, sehr zeitnah abschließen können, sodass dieser dann von den Ländern jeweils in geltendes Recht umgewandelt werden kann und die Verordnungen dann ihre Wirkung entfalten. Nach unserer Zielvorstellung wäre es gut, wenn das noch diese Woche erfolgen kann.

ZUSATZFRAGE BLANK: Wenn Sie jetzt das zweite Thema mit dem praktischen Beispiel aus dem ersten Thema verknüpfen, also die Quarantäne von dem, der aus Amsterdam kommt und in NRW einreist: Muss der dann zwei Wochen in Quarantäne bei der Bundespolizei bleiben? Denn der wird ja möglicherweise gar nicht aus NRW kommen, sondern nur durchreisen. Oder wie verfährt man dann mit diesem Menschen?

ALTER: Zunächst einmal ist es so: Die Schlussabstimmung dieser Musterverordnung läuft noch, insofern kann ich da keine abschließende Aussage treffen. Ich kann aber das Prinzip erklären, nach dem die bisherigen Arbeiten erfolgt sind. Danach soll es in den Ländern Verordnungen geben, die unmittelbar für einen bestimmten Personenkreis wirken. Das heißt, es ist nicht erforderlich das ist jedenfalls der Gedanke , dass jeder Einzelne noch einmal einen Verwaltungsakt, einen Bescheid zugestellt bekommt. Wer zu dieser Personengruppe gehört, also wer beispielsweise als Deutscher nach einem mehrtägigen oder mehrwöchigen Auslandsaufenthalt nach Deutschland zurückkehrt auch über die niederländische Grenze , für den gilt diese Rechtsverordnung und der muss sich auf dem direkten Wege in häusliche Quarantäne begeben.

Es wird auch Ausnahmetatbestände geben, etwa für Berufspendler. Für diejenigen, die sich nicht an diese Vorschriften halten, wird es Sanktionierungsmöglichkeiten geben. Aber die Details sind, wie gesagt, noch in der Abstimmung. Darüber kann ich noch kein abschließendes Urteil geben.

FRAGE DR. RINKE: Anschließend an die Antwort des Auswärtigen Amtes; denn das betrifft ja die Menschen, die Sie mit der Rückholaktion zurückholen: Ist eine besondere Information für die Menschen, die wahrscheinlich ab Ende der Woche damit konfrontiert werden, vorgesehen?

Vielleicht können Sie uns im Zusammenhang damit auch gleich die neuen Zahlen der Rückholaktion nennen.

BREUL: Das kann ich gern tun. Selbstverständlich werden alle Einreisenden, die mit der Rückholaktion zurückgebracht werden, genauso behandelt wie alle anderen Einreisenden auch. Auf den Flügen selbst wird natürlich immer Informationsmaterial über die aktuellen Bestimmungen zur Verfügung gestellt.

Mit Stand von heute konnten wir 212 000 Reisende aus dem Ausland zurück nach Deutschland bringen. Rückholaktionen haben aus 62 Ländern stattgefunden. Neu sind sechs karibische Inselstaaten hinzugekommen. 230 speziell vom Auswärtigen Amt gecharterte Flüge hat es gegeben. Darauf waren insgesamt 58 000 Passagiere. Davon waren 5000 Reisende aus anderen EU-Staaten, die also bei uns mitreisen konnten, und 1000 Drittstaatler, zum Beispiel aus Israel, den USA, Korea und einigen weiteren Ländern.

FRAGE MARKMEYER (zum Entwurf der Leitlinien der Bundesregierung zur Förderung von entwaldungsfreien Lieferketten von Agrarrohstoffen): Meine Frage bezieht sich auf das Kabinett. Ich bin vorhin nicht drangekommen. Es geht um die waldrodungsfreien Lieferketten. Hat das Ernährungsministerium Informationen darüber, wie viele Unternehmen solche Lieferketten schon haben? Wie hoch ist im Moment der Anteil deutscher Unternehmen, die bereits solche waldrodungsfreien Lieferketten nachweisen?

Wie ist angesichts der Schwierigkeiten, das Lieferkettengesetz in Gang zu bringen, die Einschätzung dazu, was man mit diesen neuen Leitlinien erreichen kann?

SRS’IN DEMMER: Das Ministerium ist heute nicht vertreten. Die Frage müssten Sie gegebenenfalls schriftlich an das Ministerium richten.

VORS. WEFERS: Wir nehmen das gern auf und verteilen es dann in bewährter Weise an die Mitglieder.

FRAGE PLASS: Ich habe zwei Fragen an das Bundesgesundheitsministerium.

Die erste Frage betrifft die sogenannte Luftbrücke für Transporte mit Schutzausrüstung. Könnten Sie das Vorhaben konkret erläutern und uns vor allem auch sagen, wie Sie gewährleisten, dass die Ausrüstung heil und sicher ankommt? Gibt es Vorabkontrollen?

Die andere Frage betrifft Bonizahlungen an Pflegekräfte. Eine Gewerkschaft und ein Verband haben sich darauf geeinigt, dass Pflegekräfte bis zu 1500 Euro als Sonderzahlung bekommen sollen. Haben sich die Pflegekassen schon zur Finanzierung geäußert? Wird das möglicherweise auf mehr Pflegekräfte ausgeweitet?

KAUTZ: Zu Ihrer zweiten Frage: Es ist nicht so einfach, wie es in den Meldungen vielleicht scheint, zu sagen: 1500 Euro für alle. Klar ist, dass wir solch einen Bonus wollen. Der Minister hat mehrfach gesagt, dass die Leistung, die die Pflegekräfte bei der Bewältigung dieser Epidemie erbringen, honoriert werden muss. Er hat gestern noch einmal gesagt, dass es das klare Ziel ist, dass es diesen Bonus gibt. Aber darüber, wie man das umsetzt, wollte er sich mit den Ländern und den Arbeitgebern unterhalten. Diese Gespräche werden wir jetzt zeitnah führen.

Ihre erste Frage betraf die Lieferung aus China. Wir kooperieren dabei mit der Lufthansa, um die Lieferkette zu sichern, um eine Kapazität zu sichern, damit wir jeden Tag Schanghai anfliegen können. Das ist alles, was dahintersteht. „Luftbrücke“ hört sich besser an als die Realität.

Was die Sicherung der Ware angeht: Natürlich wird vor Ort gecheckt, was angeliefert wird. Durch den TÜV NORD wird es auch auf die Qualität überprüft.

Deswegen gehen wir davon aus, dass es sicher und gut bei uns ankommt.

BREUL: Ich kann dazu ganz kurz ergänzen, dass das natürlich bei vielen Produkten ein Thema ist. Wir als Bundesregierung versuchen, internationale Lieferketten und Lieferungen nach Deutschland aufrechtzuerhalten und greifen, im Ressortkreis abgestimmt, auch zum Hörer, wo es notwendig ist, um politisch zu flankieren, um das weiter zu ermöglichen, damit der internationale Handel, natürlich insbesondere bei der Schutzausrüstung, aber auch bei medizinischen Vorprodukten und bei vielen anderen Produkten, die für uns wichtig sind, in dieser Phase weitergehen kann.

FRAGE DR. RINKE: Ich möchte die Frage auf das Verteidigungsministerium ausweiten, weil es Berichte und auch Angebote Ihrer Ministerin gab, dass Sie an dieser Luftbrücke so nenne ich es jetzt auch einmal beteiligt sind. Es geht um den Beitrag der Bundeswehr und der Luftwaffe bei dem Transport dieser medizinischen Güter. Können Sie uns erläutern, wie Sie darin eingebunden sind?

Das Gesundheitsministerium hat eben die Lufthansa erwähnt. Bezieht sich das auch auf Flüge nach China, oder werden dann möglicherweise auch Waren aus anderen Ländern nach Deutschland gebracht?

COLLATZ: Grundsätzlich handeln wir im Sinne der Amtshilfe und reagieren auf Anfragen von zuständigen Behörden, in diesem Falle natürlich auf Anfragen des BMG, das einen Bedarf aufzeigt.

Wir haben eine Firma unter Vertrag, die sich SALIS, Strategic Air Lift International Solutions, nennt. Diese stellt uns gegen Bezahlung ein Kontingent zur Verfügung. Wir haben geprüft, ob wir auf Anfrage und dann, wenn der Bedarf da ist, Teile dieser Lösung dem Bundesgesundheitsministerium anbieten können.

Wichtig ist, denke ich, hierbei zu beachten, dass wir nicht in Konkurrenz zur Wirtschaft treten wollen und dürfen, sondern dass vorher geprüft werden muss, ob es nicht eine zivile oder kommerzielle Lösung für diesen Transportbedarf gibt. Wenn das nicht der Fall ist und ein dringender Sofortbedarf gegeben ist, dann würden wir im Rahmen dieser vertraglichen Lösung Großraumfrachtflugzeuge vom Typ Antonow anbieten, die bei uns unter Vertrag stehen, und im Zeitraum vom 23. April bis zum 28. April eine Anzahl Flüge zur Verfügung stellen, wenn ich betone es noch einmal der Bedarf da ist und es keine kommerzielle oder zivile Lösungsmöglichkeit für dieses Problem gibt.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Um es richtig zu verstehen: Das ist ein Angebot. Das hat noch nicht stattgefunden. Richtig?

Dann natürlich die Folgefrage an das Gesundheitsministerium: Haben Sie den Bedarf, und werden Sie das in Anspruch nehmen?

KAUTZ: Bislang machen wir es mit der Lufthansa. Aber wir sind natürlich dankbar für das Backup, das uns die Bundeswehr gibt.

FRAGE BLANK: Herr Kautz, möglicherweise habe ich es eben nicht mitbekommen. Wann gibt es Termine für diese Lufthansaflüge? Auch über Ostern? Gibt es schon konkrete Termine?

KAUTZ: Sie finden ständig statt. Diese Woche sollen insgesamt 40 Millionen Schutzmasken nach Deutschland kommen, also so viel wie in den beiden Wochen davor.

ZUSATZFRAGE BLANK: Wo kommen sie an?

Die zweite Frage: Ist es richtig, dass diese Luftbrücke aufgrund eines Telefonats der Kanzlerin mit Präsident Xi in Gang gekommen ist?

KAUTZ: Sie kommen in Frankfurt an.

Die zweite Frage kann ich nicht beantworten.

SRS’IN DEMMER: Wir haben Sie über das Telefonat der Bundeskanzlerin mit Xi informiert. Wie wir Ihnen bereits gesagt hatten, hat sie telefoniert, um mit Xi die aktuellen weltweiten Herausforderungen durch die Pandemie zu besprechen. In dem Gespräch waren sich beide darüber einig, dass die gegenwärtige Krisensituation nur durch enge internationale Zusammenarbeit gelöst werden kann. Dazu gehört natürlich ein funktionierender Handel. Aber darüber hatten wir Sie schon informiert.

FRAGE JUNG: Zum Thema Bundeswehr: Herr Collatz, können Sie uns die aktuellen Zahlen nennen, wie viele Soldaten infiziert, gegebenenfalls schwer erkrankt und vielleicht sogar gestorben sind?

COLLATZ: Wir haben derzeit 194 verifizierte Infektionen. Das ergibt eine leichte Abwärtstendenz, wofür wir natürlich dankbar sind. Im Einsatz gibt es derzeit keinen verifizierten Infektionsfall. Die sieben Fälle, die wir in Litauen zu verzeichnen hatten, sind inzwischen nach Deutschland zurückgeführt worden, sodass wir derzeit keinen Einsatzfall haben.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ist irgendeiner in einer Intensivstation, oder ist das alles normal? Geht es ihnen gut?

COLLATZ: Der Großteil ist in häuslicher Quarantäne untergebracht. Zwölf Fälle sind derzeit im Krankenhaus untergebracht und werden dort betreut. Darüber, ob das eine Intensivbehandlung ist, liegen mir keine Erkenntnisse vor.

FRAGE: Wie sind die Soldaten vorbereitet? Was sind ihre Verhaltensmaßregeln? Demnach geht die Taschenkarte zu COVID-19 nicht über die üblichen Empfehlungen hinaus, die es sonst gibt. Ist das ausreichend?

COLLATZ: Auch in der Bundeswehr besteht ein Kontrollregime. Das heißt, alle Vorgesetzten, aber auch speziell designierte Stellen sind aufgerufen, die vom Robert-Koch-Institut vorgegebenen Maßstäbe in der Bundeswehr umzusetzen. Das erfolgt so.

Wir behandeln das sowohl beim Dienst im Inland als auch bei der Einsatzabstellung. Das heißt, dass wir darauf achten, dass wir das Virus nicht mit in die Einsatzgebiete tragen. Das bedeutet, dass beim Kontingentwechsel jeweils eine zweiwöchige Quarantäne vor einem Einsatz angezeigt ist. Das ist ein Beispiel dafür, wie wir darauf achten, dass die Maßstäbe des Robert-Koch-Instituts auch bei unseren dienstlichen Verrichtungen umgesetzt werden.

FRAGE DR. RINKE: Ich habe noch eine Nachfrage zu der Lieferung von Schutzgütern. Frau Demmer, vielleicht können Sie uns sagen, was umgekehrt die Kanzlerin Herrn Xi versprochen hat. Es gibt ja einen internationalen harten Wettbewerb um diese Schutzausrüstungen. Wenn es jetzt möglich ist, dass Deutschland eine tägliche Lieferung bekommt, kann es ja sein, dass die Bundesregierung ihrerseits der chinesischen Seite etwas angeboten hat.

Herr Breul das passt auch dazu , vielleicht könnten Sie erläutern, was es konkret heißt, dass man zum Hörer greife, um solche Lieferungen möglich zu machen. Ist dabei auch der Außenminister aktiv, und wen ruft er dafür an?

SRS’IN DEMMER: Ich kann aus dem vertraulichen Gespräch, das die Kanzlerin geführt hat, jetzt nichts berichten. Ich kann ganz grundsätzlich feststellen, dass wichtige Lieferketten nicht zuletzt auch nach China in der Vergangenheit für viele Wochen unterbrochen waren. Wir sind jetzt dankbar dafür, dass diese Lieferketten wiederhergestellt werden konnten. Darüber sind wir froh. Dass nun der Transport durch die Lufthansa auch so schnell und umfangreich wiederaufgenommen werden konnte, sehen wir sehr positiv.

Ich kann Sie auch noch einmal daran erinnern, dass es zu Beginn der Krise Hilfslieferungen natürlich auch in die andere Richtung gab, als Hilfsgüter in China dringend benötigt wurden, und dass wir in Deutschland und Europa gleichzeitig versuchen, eigene Produktionskapazitäten wiederhochzufahren. Das ist ein weiterer Aspekt bei diesem Thema.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Das beantwortet aber noch nicht die Frage, was diese besondere Lieferung nach Deutschland jetzt möglich macht. Ist es das besondere deutsch-chinesische Verhältnis, oder sind es irgendwelche Angebote?

SRS’IN DEMMER: Einzelne Hilfslieferungen möchte ich jetzt nicht bewerten. Grundsätzlich ist es gut, dass die Lieferketten wieder einigermaßen funktionieren.

BREUL: Zu der Frage, die an uns gerichtet wurde: In der Tat ist es mit den internationalen Lieferketten komplizierter geworden. Manchmal sind jetzt Dinge notwendig, die im Normalbetrieb nicht notwendig sind. Dahinter würde ich jetzt nicht unbedingt ein großes politisches Bargaining vermuten, sondern es geht einfach darum, gemeinsam Lösungen zu finden. Dabei sind bei uns natürlich in erster Linie die Botschaften involviert. Zum Beispiel hält die Botschaft in Peking einen ganz engen Draht zum Außenministerium, zum chinesischen Zoll, zu der Agentur für zivile Luftfahrt, weil einfach Dinge zu klären sind, die im Nichtcoronabetrieb eine Selbstverständlichkeit sind, aber jetzt abgesprochen werden müssen. Das ist der Hintergrund.

Auch der Außenminister hat mit seinem chinesischen Kollegen in der vergangenen Woche telefoniert. Dabei ging es auch um diese Themen. Ich kann Ihnen jetzt keine Liste vorlegen, aber natürlich telefoniert der Außenminister in der Regel mit seinen Amtskollegen und will da, wo es nötig ist, einen Beitrag auch auf politischer Ebene dazu leisten, um kleine sachliche Dinge aufzulösen, um die Lieferketten aufrechtzuerhalten.

FRAGE PLASS: Ich habe eine Frage an das Arbeitsministerium. Wir lesen Meldungen darüber, dass der Arbeitsminister offenbar erlaubt hat, die Arbeitszeit für eine bestimmte Zeit auszuweiten Zwölf-Stunden-Arbeitszeiten. Für welche Bereiche gilt das, und für wie lange soll das gelten?

JÄGER: Danke für die Frage. Das gilt ausschließlich für systemrelevante Bereiche, speziell in der Pflege und in Krankenhäusern, wo es jetzt zum Teil zu Engpässen kommt. Es darf nur dann ausgeweitet werden, wenn alle anderen Möglichkeiten bereits ausgeschöpft wurden. Es ist also nicht etwa eine generelle Öffnung, sondern nur dann, wenn es nicht gelingt, mit mehr Personal oder auf andere Weise den Mehrbedarf auszugleichen, kann die Arbeitszeit entsprechend ausgeweitet werden.

Das Ganze ist auf die Zeit bis Ende des Jahres befristet, soweit ich es gerade im Kopf habe, und ausschließlich auf den Zusammenhang mit der Coronakrise begrenzt.

FRAGE: Ich habe die Frage an das Verteidigungsministerium, ob die Nachfolge für die Tornados schon geklärt ist. Die Ministerin wollte sich noch vor Ostern entscheiden.

COLLATZ: Sie wird sich vor Ostern entscheiden.

ZUSATZFRAGE: Aber Sie werden nicht sagen, wie die Entscheidung

COLLATZ: Heute nicht. Vor Ostern.

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