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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 6. Mai 2020

Themen: Kabinettssitzung (Mandatsverlängerungen für MINUSMA, EUTM-Mali, UNIFIL und KFOR, Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise, Berufsbildungsbericht), Termine der Bundeskanzlerin (Sitzungen des Coronakabinetts, Videokonferenz mit dem ukrainischen Ministerpräsidenten, Kabinettssitzung, Plenarsitzung des Deutschen Bundestages), Teilnahme des Bundesaußenministers an einer virtuellen Sitzung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, Coronapandemie (Contact-Tracing-App, Schwellenwert für eine Verschärfung der Anticoronamaßnahmen, mögliche Wiederaufnahme des Spielbetriebs der Deutschen Fußball-Liga, mögliche Wiederzulassung von Breitensport, Gespräch der Bundeskanzlerin mit Vertretern der Automobilbranche und der Gewerkschaften, Konjunkturhilfen, Wahlrecht, Import von Schutzausrüstung aus China, Auswirkungen auf Haushaltsziele, Staatsanleihekaufprogramm der EZB), Festsetzung eines deutschen Rettungsschiffs durch italienische Behörden, Notstandsgesetze und geplante Gesetze gegen die Geschlechtergleichstellung in Ungarn, Berichterstattung über Pläne der US-Regierung zu einer Gesetzgebung betreffend Bergbau auf dem Mond

Bericht aus dem Kabinett (ab 1:35)

Naive Fragen zu:
Bundeswehr in Mali (ab 12:25)
– wie lange soll die Ausbildungsmission in Mali noch gehen?
– Bleibt es jetzt mit dem neuen Mandat bei einer reinen Ausbildungsmission, oder geht die Bundeswehr dann auch gemeinsam mit zum Beispiel malischen Soldaten in einen Einsatz?
– Ich wollte einen realistischen Zeitrahmen haben.
– Sie müssen ja wissen, ob sie noch 5, 10 oder 20 Jahre dauern könnte.

Bundeswehr in Kosovo (ab 18:18)
– Ist davon auszugehen, dass es auch im Jahr 2022 noch kein Exitszenario für die Bundeswehr im Kosovo gibt? (ab 23:39)
– Der Öffentlichkeit sagen Sie seit 22 Jahren, was Sie im Kosovo machen wollen, in Afghanistan seit 19 Jahren. Aber Sie kommen ja nicht zum Ziel. Deswegen müssen Sie ja irgendwann einmal die Reißleine ziehen oder das Ziel ändern.

Corona-App (ab 29:45)
– Wird der Quellcode offengelegt werden? Ist Open Source eine Voraussetzung? (32:10)

Bundesliga (ab 33:33)
– eine Frage zu der Aussage von Herrn Seehofer: Er hat gesagt, wenn es einen Coronafall in einer Mannschaft gebe, dann müsse der gesamte Club und gegebenenfalls auch die Mannschaft, gegen die man zuletzt gespielt habe, zwei Wochen lang in Quarantäne (ab 39:10)
– Entspricht das auch Ihren Coronaschutzvorstellungen? Schließen sich der Gesundheitsminister oder Ihr Ministerium dem an?
– Wie ist der Schutz der Spieler gewährleistet, wenn die Bundesliga wieder anfängt? Denn es ist ja bekannt, dass Leistungssport mit Virus zu Erkrankungen und Herzschäden führen kann. Ist es also sicher, mit einer eventuellen COVID-19-Erkrankung Leistungssport zu betreiben?
– Kontakt eins bedeutet: Wenn man 90 Minuten gegeneinander spielt, dann gehört man zu Kontakt eins.

Autogipfel (ab 41:50)
– Wer wird Teil dieser Arbeitsgruppe sein? Auch die Lobbyisten? (ab 44:58)
– Ist es ausgeschlossen, dass Unternehmen, Konzerne, Lobbygruppen an der Arbeitsgruppe teilnehmen werden? Ist es nur eine Regierungsarbeitsgruppe?

Wahlrecht (ab 51:04)
– Gibt es in ihrem Haus Überlegungen, das Wahlrecht zu ändern bzw. zu erweitern und gegebenenfalls die Bundestagswahl 2021 nur per Briefwahl zu ermöglichen, wenn es die Umstände zwingend machen?

Seenotrettung/Alan Kurdi (ab 52:10)
– Vielleicht kann Herr Burger für das Auswärtige Amt etwas zum Fall der „Alan Kurdi“ sagen? Sind Sie mit der Crew in Kontakt? Was wissen Sie und was tun Sie? (ab 53:18)
– Aber was werden Sie jetzt für die Crew tun? Gibt es da jetzt einen Ablaufplan?

Ungarn (ab 1:00:00)
– Wie bewerten Sie aus rechtsstaatlicher Sicht die Notstandsgesetze, die dort im Rahmen der Coronapandemie verabschiedet wurden?
– Zum anderen zum Einsatz für die Rechte von LGBTI-Personen, der ja einen Schwerpunkt der deutschen Menschenrechtspolitik darstellt: Warum hat die Bundesregierung bisher noch keinen offiziellen Protest gegen Pläne der ungarischen Regierung eingelegt hat, ein Gesetz zu verabschieden, das es Trans-Menschen verbieten soll, ihren Geschlechtseintrag zu ändern. Das ist ja eine sehr LGBT-feindliche Politik, durch die die Zeit zurückgedreht werden soll. Was sagt die Bundesregierung dazu?
– Das ist jetzt Ihre indirekt Kritik an diesen Notstandsgesetzen? Das gibt es bei uns ja nicht; das sind ja wahre Notstandsgesetze dort in Ungarn, mit offenem Ende. Dieses offene Ende kritisieren Sie, richtig?

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 6. Mai 2020:

SRS’IN DEMMER: Einen schönen guten Tag auch von mir! Die Bundesregierung hat heute die Fortsetzung der Beteiligung einiger Mandate für die Bundeswehr beschlossen. Dazu gehören die Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali, MINUSMA, die EU-Trainingsmission zur Ausbildung malischer Streitkräfte, EUTM-Mali, außerdem noch die United Nations Interim Force in Lebanon, kurz UNIFIL genannt, und die Sicherheitspräsenz im Kosovo, KFOR. Alle Mandate stehen selbstverständlich unter dem Vorbehalt der konstitutiven Zustimmung des Deutschen Bundestages. Ich würde gerne zu den einzelnen Mandaten ein bisschen was erzählen.

Zunächst zu MINUSMA und EUTM-Mali: Die Sicherheitslage in Mali, aber auch in weiten Teilen der übrigen Sahelregion ist besorgniserregend. Immer häufiger erreichen die Bundesregierung Meldungen von gewaltsamen Angriffen sowohl auf die Sicherheitskräfte der Sahelstaaten und die internationalen Missionen, aber auch in großem Umfang auch auf Zivilsten. Verantwortlich hierfür sind Dschihadisten und Milizen, die sich in weitgehend rechtsfreien Räumen der Sahelregion ausbreiten, lokale Spannungen schüren und sich diese dann zunutze machen. Neben Mali sind hiervon Burkina Faso und in zunehmendem Maße auch Niger betroffen. Hier droht ein Korridor zu entstehen, in dem sich Terrorismus und organisierte Kriminalität ausbreiten. Das kann dann ganz Westafrika destabilisieren. MINUSMA ist vor diesem Hintergrund und gerade angesichts der instabilen Sicherheitslage in Mali weiterhin erforderlich, um ein ausreichend sicheres Umfeld zu schaffen für die Aktivitäten staatlicher und nicht staatlicher Organisationen, zur Unterstützung des Stabilisierungsprozesses und zum Schutz der Zivilbevölkerung.

Im Rahmen einer vom VN-Generalsekretär geforderten Anpassung von MINUSMA wird der deutsche Beitrag dabei zielgerichtet weiterentwickelt. Mit einer erhöhten Bereitstellung von unbemannter luftgestützter Aufklärung durch die Aufklärungsdrohne Heron 1 hat Deutschland angeboten, die Anstrengungen der Vereinten Nationen wirkungsvoll zu unterstützen.

Bis zum 31. Mai 2021 können unverändert bis zu 1100 deutsche Soldatinnen und Soldaten bei MINUSMA eingesetzt werden.

Neben MINUSMA ist die Ausbildungsmission der Europäischen Union, EUTM-Mali, ein wesentlicher Beitrag zur Stabilisierung der Region. Aufgabe und Ziel ist es weiterhin, die malischen Streitkräfte zu befähigen, eigenständig für Sicherheit sorgen zu können. Im Lichte der negativen Entwicklungen der Sicherheitslage im Sahel in den letzten Jahren ist die Mission einer intensiven Überprüfung unterzogen worden.

Um der Bedrohung durch den länderübergreifenden Terrorismus besser entgegentreten zu können, wurde das Mandatsgebiet auf alle G5-Sahelstaaten Mauretanien, Mali, Burkina Faso, Niger und Tschad ausgeweitet, wobei der Schwerpunkt weiterhin in Mali bestehen bleiben wird. Dies bietet auch die Grundlage, die bisherige bilaterale Military Assistance Mission GAZELLE in Niger in die aktuelle Mandatierung mit einzubeziehen.

Zur Verbesserung der operativen Fähigkeiten der malischen Streitkräfte wird die Bundeswehr künftig militärische Beratung und Ausbildung, einschließlich einsatzvorbereitender Ausbildung, sowie eine Begleitung ohne Exekutivbefugnisse der malischen Kräfte bis zur taktischen Ebene, ein sogenanntes Mentoring, an gesicherten Orten durchführen. Die Bundeswehr wird auf Ersuchen der malischen Streitkräfte auch den Aufbau und den Betrieb eines Ausbildungszentrums in Zentralmali wesentlich unterstützen. Eine Beteiligung an Kampfeinsätzen durch die Missionsmitglieder wird es aber weiterhin nicht geben.

Das Mandat wird bis zum 31. Mai 2021 verlängert. Bis zu 450 Soldatinnen und Soldaten können künftig eingesetzt werden.

Zu UNIFIL: Das strategische Interesse Deutschlands an der Schaffung eines dauerhaften Friedens und an Stabilität im Nahen Osten besteht fort. Dabei spielt der Libanon eine zentrale Rolle. Der Beitrag der Mission der Vereinten Nationen bleibt zur Deeskalation von Spannungen und zum Erreichen dieses Ziels unerlässlich. UNIFIL ist ein elementarer Beitrag zur Sicherheit und Stabilität in dieser fragilen Region. Der Schwerpunkt des deutschen Engagements liegt weiterhin auf der Ausbildung der libanesischen Marine.

Das Mandat läuft am 30. Juni 2020 aus und soll bei gleichbleibender Personalobergrenze das sind 300 Soldatinnen und Soldaten um ein Jahr, ebenfalls bis zum 30. Juni 2021, verlängert werden.

Zu KFOR: Die Lage in der Republik Kosovo ist weiterhin überwiegend ruhig und stabil. Allerdings verbleibt nach wie vor auch hier ein Konflikt- und Eskalationspotenzial, insbesondere im Norden des Kosovo. Auch für die Zukunft kann hier nicht ausgeschlossen werden, dass ein unerwarteter Zwischenfall oder fortgesetzte politische Instabilitäten zu einer Anspannung der Lage vor Ort führen könnten.

Die Beteiligung deutscher Streitkräfte an KFOR wurde in den vergangenen Jahren entlang der NATO-Planungen schrittweise verringert. Derzeit sind es noch 400 Soldatinnen und Soldaten. Diese Obergrenze wird beibehalten. Damit wird sichergestellt, dass die Bundeswehr bei einer unerwarteten Verschlechterung der Sicherheitslage schnell und auch flexibel reagieren kann.

Mit der fortgesetzten und konstanten Beteiligung an KFOR unterstreicht die Bundesregierung ihr Engagement zur Stabilisierung von Frieden und Sicherheit in der Region.

Dann hat die Bundesregierung heute den Gesetzentwurf zum Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. Ziel ist es, durch schnelles und zielgerichtetes Handeln Beschäftigte und Unternehmen zu unterstützen. Hervorzuheben ist hier zum einen die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie von 19 auf 7 Prozent. Diese Regelung soll ab dem 1. Juli 2020 und dann für zwölf Monate gelten. Die zeitweise Mehrwertsteuersenkung kann die Belebung und Stabilisierung der Gastronomiebranche in der Phase des Wiederhochfahrens wirkungsvoll unterstützen.

Zum Zweiten: die steuerliche Entlastung der Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld. Die Aufstockungszahlungen der Unternehmen zum Kurzarbeitergeld bleiben bis Jahresende steuerfrei, soweit Aufstockungsbetrag und Kurzarbeitergeld zusammen 80 Prozent des ausgefallenen Arbeitsentgelts nicht übersteigen. Dies entspricht der Regelung im Sozialversicherungsrecht und sorgt dafür, dass die Zahlungen ungeschmälert bei den Beschäftigten ankommen.

Darüber hinaus hat das Kabinett heute den von Bundesministerin Karliczek vorgelegten Berufsbildungsbericht beschlossen. Er beschreibt die Lage auf dem Ausbildungsmarkt und die Situation zu Beginn des Ausbildungsjahres mit Stichtag 30. September 2019. Hier die wichtigsten Kernergebnisse:

Die Zusammenführung von Angebot und Nachfrage hat sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verbessert. Es gibt weniger offene Ausbildungsstellen als im Vorjahr. Insgesamt waren Ende September 2019 rund 53 100 Ausbildungsplätze unbesetzt. Rein rechnerisch standen 100 Ausbildungsinteressierten 105,2 Ausbildungsstellen gegenüber.

Auch auf dem Ausbildungsmarkt tritt die demografische Entwicklung immer deutlicher zutage. Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge ist 2019 um 6300 auf 525 100 gesunken, gegen den demografischen Trend. Jedoch ist die Zahl der Anfängerinnen und Anfänger in der Berufsbildung leicht gestiegen, nämlich um 0,9 Prozent, anders als beispielsweise im Hochschulbereich. Der Anstieg konzentriert sich besonders auf Berufe im Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialwesen. Dort erhöhte sich die Zahl der Anfängerinnen und Anfänger um 3,9 Prozent. Deutlich wird, dass sich der wachsende Personalbedarf in diesen Berufen bemerkbar macht. Es zeigt sich zugleich, dass die verschiedenen Maßnahmen der Bundesregierung zur Erhöhung der Attraktivität genau dieser Berufsfelder erste Früchte tragen. Insgesamt zurück ging die Zahl der angebotenen Ausbildungsstellen. Sie sank im Vergleich zum Vorjahr um 10 900 auf 578 200.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Im Berichtsjahr befanden sich mit 255 300 erneut weniger junge Menschen im Übergangsbereich. Besonders deutlich hat sich die Zahl der ausländischen Anfängerinnen und Anfänger zwischen 2016 und 2019 reduziert. Sie sank um knapp 26 Prozent. Dennoch arbeitet der Bund gemeinsam mit den Ländern daran, innerhalb der Initiative Bildungsketten den Übergang noch stärker zu optimieren.

Ich wäre damit mit den Kabinettsthemen durch und würde gleich zum Wochenausblick kommen. Ausnahmsweise, wie schon in der vergangenen Woche, am Mittwoch die Termine der Kanzlerin der kommenden Woche, weil wir uns am Freitag hier nicht sehen werden.

Die Bundeskanzlerin wird sich auch in der kommenden Woche wieder mit den zuständigen Ministerinnen und Ministern zur Lage der Coronapandemie besprechen. Ein solches Coronakabinett wird am Montag und am Donnerstag stattfinden.

Am kommenden Dienstag, den 12. Mai, wird die Bundeskanzlerin um 11 Uhr eine Videokonferenz mit dem ukrainischen Ministerpräsidenten Denys Schmyhal abhalten. Das ist der nachgeholte Antrittsbesuch des Ministerpräsidenten der Ukraine, der aufgrund der Pandemie als Videokonferenz stattfinden wird.

Am Mittwoch, den 13. Mai, findet, wie üblich, um 9.30 Uhr unter Leitung der Bundeskanzlerin die reguläre Kabinettssitzung statt.

Ebenfalls am Mittwoch wird sich die Bundeskanzlerin in der Zeit von 13 bis 14 Uhr bei der Regierungsbefragung den Fragen der Bundestagsabgeordneten im Plenum stellen. Wie bei der Regierungsbefragung üblich, wird die Bundeskanzlerin zu Beginn einen einleitenden Vortrag zu einem aktuellen Thema halten. Daran schließen sich zunächst Fragen zu diesem Thema, aber dann auch Fragen zu allen weiteren Themen an.

Damit wäre ich am Ende.

FRAGE JUNG: Ich habe eine Frage zu den Mandatsverlängerungen, zum einen zum Kosovo und zum anderen zu Mali: Frau Demmer, wie lange soll die Ausbildungsmission in Mali noch gehen?

SRS’IN DEMMER: Bitte? Ich habe nicht zugehört; denn ich würde da das Wort an die beiden zuständigen Ressorts geben.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wer auch immer darauf antworten kann. – Mich würde interessieren, wie lange die Bundesregierung plant, in Mali noch auszubilden. Bleibt es jetzt mit dem neuen Mandat bei einer reinen Ausbildungsmission, oder geht die Bundeswehr dann auch gemeinsam mit zum Beispiel malischen Soldaten in einen Einsatz?

SRS’IN DEMMER: Ich glaube, das habe ich gesagt. Das Letzte stimmt nicht, trifft nicht zu; das habe ich ausdrücklich gesagt. Zu allem Weiteren würde ich die zuständigen Ressorts bitten.

BURGER: Ich möchte einleitend die Gelegenheit nutzen, Sie auf den Perspektivbericht zu Mali hinzuweisen, den die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag vorgelegt hat. Der ist als Bundestagsdrucksache 19/18080 auch öffentlich zugänglich. Darin findet sich sehr viel von unserer Einschätzung und zur Einbettung der Einsätze in Mali in unseren gesamtpolitischen Ansatz für diese Region.

An unserer Einschätzung hat sich im Grundsatz nichts geändert. Die terroristische Gefahr, die zu ethnischen Spannungen und sozialen Problemen hinzukommt und diese teils instrumentalisiert, stellt eine starke Bedrohung für die lokale Bevölkerung, für die Stabilität ganz Westafrikas und dann mittelbar auch für Europa dar. Eine derartig komplexe Lage ist natürlich mit rein militärischen Mitteln nicht zu lösen. Deshalb erfolgt die Unterstützung der Bundesregierung im Rahmen des vernetzten Ansatzes aus ziviler und militärischer Unterstützung, humanitärer und Entwicklungshilfe sowie flankierender Stabilisierungsmaßnahmen. Diese Maßnahmen stützen einander und ermöglichen eine nachhaltige Wirksamkeit.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir uns in der Region nicht nur mit Soldaten engagieren, sondern auch mit Polizisten und zivilen Kräften, beispielsweise im Rahmen der zivilen GSVP-Missionen EUCAP Sahel Niger und EUCAP Sahel Mali. Da haben wir Experten für den Aufbau der Sicherheitssektoren, für Grenzmanagement und für die Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität entsandt.

Unser Einsatz in den internationalen Missionen geht auch Hand in Hand mit humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit. Da engagieren wir uns in den G5-Sahelstaaten mit insgesamt 2,7 Milliarden Euro, weil viele Menschen dort auf humanitäre Hilfe angewiesen sind und Deutschland einer der größten humanitären Geber ist.

Dazu gehört auch die deutsch-französische Initiative Partnerschaft für Sicherheit und Stabilität in der Sahelzone, P3S, mit der wir gemeinsam mit den europäischen Partnern die nationalen Sicherheitskräfte stärken möchten, damit sie selber in der Lage sind, die notwendigen Voraussetzungen an Sicherheit und Stabilität für ihre Bevölkerung zu schaffen, damit all das, was wir im Bereich Entwicklungspolitik, Stärkung von Institutionen und auch wirtschaftlichen Entwicklungsperspektiven leisten möchten, überhaupt erst möglich ist.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich wollte einen realistischen Zeitrahmen haben, wie lange Sie glauben, die Ausbildungsmission in Mali noch abhalten zu müssen.

BURGER: Die Verlängerung des Mandats ist jetzt, soweit ich weiß, ein Jahr.

ZUSATZFRAGE JUNG: Sie müssen ja wissen, ob sie noch 5, 10 oder 20 Jahre dauern könnte.

BURGER: Ich habe Ihnen ja gesagt, was die Zielsetzung dieses Einsatzes ist, nämlich die malischen Kräfte und die Sicherheitskräfte im Sahel in die Lage zu versetzen, ihre Sicherheit in ihren Ländern so weit selbst herstellen zu können, dass die anderen Maßnahmen, die wir dort ergreifen, und auch die eigenen Entwicklungsmaßnahmen der Regierungen vor Ort in Sicherheit erfolgen können. An den Fortschritten bei der Stabilisierung und bei der Erreichung von Sicherheit in der Region muss sich natürlich auch bemessen, inwieweit die Mission verlängert werden muss, inwieweit sie angepasst werden kann, inwieweit sie vielleicht in ihrem Gehalt verändert oder reduziert werden kann. Das muss sich natürlich nach den Erfolgen in diesen verschiedenen Politikbereichen richten.

HELMBOLD: Ich kann das, was bislang gesagt wurde, im Wesentlichen nur unterstützen. Das Mandat wird erst einmal um ein Jahr verlängert. Gleichzeitig müssen wir sagen, dass wir natürlich ausgesprochen deutliche Herausforderungen in der Sahelregion haben und dass wir deswegen auch nicht davon ausgehen, dass wir innerhalb von sehr kurzer Zeit die schwierige Sicherheitslage im Sahel, die auch in den letzten Monaten nicht einfacher geworden ist, sondern eher schwieriger dass das tatsächlich ein langfristiges Engagement sein wird. Entsprechend haben sich auch verschiedene Regierungsvertreter bislang eingelassen.

Was ich noch hinzufügen möchte, ist, wie stark der Rückhalt ist, den wir vor allem in den Bevölkerungen vor Ort und auch von der Regierungsseite haben. Das bedeutet, unser Einsatz ist nicht nur etwas, was wir im EU-Rahmen und ressortgemeinsam sehr stark abstimmen, sondern das ist ein Einsatz, der, gerade auch bezogen auf das deutsche Engagement, sowohl in Mali als auch in Niger hochwillkommen ist, und zwar sowohl was die Regierungsseite als auch das Feedback, das unsere Soldatinnen und Soldaten vor Ort von der Bevölkerung bekommen, angeht.

FRAGE DR. RINKE: Meine Frage bezieht sich auf KFOR. Da hätte ich gern die Gelegenheit genutzt, bei Frau Demmer und dem Auswärtigen Amt nachzufragen, weil es um den Westbalkan geht und wir ja heute auch einen EU-Westbalkan-Gipfel haben, ob Sie uns dazu eine Einschätzung geben können. Frau Demmer, Sie haben eben schon gesagt, dass eine Eskalation zu einem späteren Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden kann und dass man vorbereitet sein muss. Für wie stabil halten Sie im Moment die Westbalkan-Region, und warum ist der EU-Westbalkan-Gipfel heute so wichtig?

SRS’IN DEMMER: Dass dieses Thema der Bundesregierung grundsätzlich wichtig ist, kann man an der ganzen Reihe der schon stattgefundenen Gipfel zu diesem Thema ablesen. Ich kann jetzt dem Gipfel nicht vorgreifen. Ich habe aber eben hier schon bei der Mandatierung zu KFOR gesagt, dass die Lage derzeit stabil ist. Ansonsten bitte ich noch das Auswärtige Amt, etwas dazu zu sagen.

BURGER: Man muss einfach grundsätzlich festhalten, dass wir mit dem Westbalkan auf das Engste verbunden sind, dass die Entwicklung im Westbalkan zu Europa von ganz entscheidender Bedeutung ist und dass wir deswegen auf ganz vielen Ebenen im Westbalkan engagiert sind.

Wir haben die erfreuliche Entwicklung verfolgt, dass es in diesem Jahr gelungen ist, die Beitrittsperspektive mit der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen für Albanien und Nordmazedonien im Rahmen der EU zu vereinbaren, weil für uns das Signal sehr wichtig ist, dass die Zukunft dieser Region in der Europäischen Union ist.

Wir haben jetzt konkret für den Westbalkan-Gipfel heute natürlich sehr stark die Lage in Bezug auf die Coronapandemie im Fokus. In den letzten Wochen ist viel darüber diskutiert worden, wie Europa oder auch verschiedene andere Akteure in der Westbalkan-Region Unterstützung leisten. Da ist immer wieder die Rede von einem Wettbewerb oder einer Konkurrenz der Hilfsleistungen gewesen. Ich glaube, man muss heute einfach einmal festhalten, dass sich die EU mit einem Unterstützungspaket im Gesamtumfang von 3,3 Milliarden Euro wirklich sehr signifikant für die Stabilität und für die Bewältigung der Coronakrise in den Ländern des Westbalkans engagiert. Dazu gehören zum einen makrofinanzielle Hilfen und zum anderen Hilfen, die die EU schon angekündigt hat, konkret für die Unterstützung der Gesundheitssysteme, in der Größenordnung von 400 Millionen Euro. Dabei geht es aber auch um Maßnahmen wie die Unterstützung bei der Beschaffung von medizinischen Gütern. Auch gibt es von deutscher Seite konkrete Angebote der Beratung durch Experten des Robert-Koch-Instituts.

Für uns ist wichtig, dass die Region des Westbalkans, weil sie uns so nahe liegt, gut durch diese Krise kommt; denn wenn das nicht gelänge, hätten wir ein Problem unmittelbar vor unserer Haustür, wie es der Außenminister letzte Woche formuliert hat. Deswegen ist das einer der Schwerpunkte unseres Engagements.

Speziell zum Kosovo vielleicht auch noch der Hinweis: Die Europäische Union hat vor Kurzem einen Sonderbeauftragten, Herrn Lajčák, ernannt, dessen Mandat insbesondere auch ist, den Normalisierungsdialog zwischen Serbien und Kosovo wieder in Gang zu bekommen. Auch da ist aus unserer Sicht die gemeinsame europäische Perspektive für die Länder des Westbalkans ein ganz entscheidender Faktor für die Stabilität in der Region.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Das Kosovo haben Sie eben erwähnt. Dort hatte sich ja die amerikanische Regierung in der Zwischenzeit sehr engagiert. Sie hatte sich von einem früheren Premierminister auch den Vorwurf eingehandelt, dass sie für den Sturz der damaligen Regierung mitverantwortlich sei. Teilen Sie die Einschätzung, dass die USA da eine eher ungute Rolle gespielt haben?

Zu den anderen Staaten: Sie haben jetzt Russland und China nicht erwähnt, aber darauf angespielt. Ist es nicht so, dass die EU da eigentlich sehr langsam reagiert und ja auch erst zu einem sehr späten Zeitpunkt die Westbalkan-Staaten mit in die Bemühungen für Ausrüstung mit medizinischen Schutzgütern einbezogen hat?

BURGER: Das Wirken von anderen Ländern möchte ich jetzt nicht im Einzelnen bewerten. Ich habe ja darauf hingewiesen: Aus unserer Sicht ist für das Verhältnis zwischen Serbien und Kosovo der EU-geführte Normalisierungsdialog ein ganz ausschlaggebender Prozess, weil die gemeinsame europäische Perspektive für diese Länder ein wichtiger Orientierungspunkt und auch eine wichtige Motivation ist, Probleme, die es gibt, zu überwinden.

Was Ihre zweite Frage angeht, teile ich Ihre Einschätzung ausdrücklich nicht. Ich glaube, die schiere Größenordnung dessen, was die Europäische dort an Hilfen zur Verfügung stellt, spricht eigentlich für sich.

FRAGE JUNG: Ich habe eine kurze Verständnisfrage: Ist davon auszugehen, dass es auch im Jahr 2022 noch kein Exitszenario für die Bundeswehr im Kosovo gibt?

BURGER: Ich glaube, wir haben jetzt bei allen diesen Mandatsdiskussionen immer wieder gesagt: Diese Mandate sind ja kein Selbstzweck, sondern die Einsätze der Bundeswehr dienen bestimmten politischen Zielsetzungen, nämlich Stabilität zu erreichen. Ich glaube, es wäre nicht sehr seriös, wenn ich hier Jahreszahlen in den Raum stellen würde. Entscheidend ist doch die Frage, ob es gelingt, in diesen Regionen, für deren Stabilität wir uns einsetzen, die Fortschritte zu erreichen, die die Bevölkerung dort braucht, nämlich dass es Frieden, Stabilität und Sicherheit gibt, damit die Menschen ein ganz normales Leben führen können. Dem dienen unsere Einsätze.

Von der Frage, ob das gelingt oder nicht und ob wir den Eindruck haben, dass unser Einsatz dort weiter einen positiven Beitrag dafür leisten kann oder nicht und ob er dafür tatsächlich noch gebraucht wird oder nicht, muss doch die Entscheidung abhängen, ob sich die Bundeswehr an diesen Einsätzen beteiligt oder nicht, nicht an Zahlen, die wir jetzt hier in dem Raum stellen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Der Öffentlichkeit sagen Sie seit 22 Jahren, was Sie im Kosovo machen wollen, in Afghanistan seit 19 Jahren. Aber Sie kommen ja nicht zum Ziel. Deswegen müssen Sie ja irgendwann einmal die Reißleine ziehen oder das Ziel ändern.

BURGER: Schauen Sie sich einmal an, wie sich die Mission im Kosovo seit ihrem Beginn gewandelt hat. Frau Demmer hat unter anderem auf die Mandatsobergrenzen hingewiesen. Wir sind da inzwischen bei einer Zahl von 400. Das ist eine Mission, die nicht nur in ihrem Umfang, sondern auch in ihrem Charakter völlig anders ist, als das zu Beginn dieses Einsatzes der Fall war. Es ist also nicht so, dass dieser Einsatz ohne Ende und ohne Perspektive wäre, sondern er wandelt sich und passt sich den veränderten Bedingungen an. Zurzeit ist unser Eindruck nach wie vor, dass dies ein wichtiger Stabilitätsfaktor ist und dass es sinnvoll ist, in dieser stark reduzierten, aber eben noch immer vorhandenen Form dort präsent zu sein.

HELMBOLD: Hier möchte ich gerne ergänzen, weil wir auch gerade beim Kosovo im Auge behalten müssen, woher wir da kommen und was wir in der Zwischenzeit erreicht haben.

Als wir im Frühjahr 1999 im Kosovo waren, waren dort 1,4 Millionen Menschen vertrieben oder flüchteten. Der größte Teil der 1,8 Millionen Kosovo-Albaner war obdachlos. Über das Kosovo hinaus galt die gesamte Region Westbalkan als instabil.

Die Bundeswehr hat 1999 im Kosovo begonnen. Damals waren wir auf vier Feldlager im Land verteilt. Im ersten Jahr unseres Einsatzes gab es die maximale Stärke von 6440 Soldatinnen und Soldaten. Heute, mehr als 20 Jahre später, ist Deutschland mit rund 70 Soldatinnen und Soldaten im Land vertreten, alle davon im Hauptquartier Priština. Das alles sind Zahlen, die recht eindeutig belegen, dass die NATO es mit dem KFOR-Einsatz geschafft hat, ein sicheres Umfeld für Menschen im Kosovo zu schaffen, zu bewahren und auch lokale Sicherheitsstrukturen nachhaltig aufzubauen.

Die NATO hat in den vergangenen Jahren schrittweise ihre Kräfte reduziert. Die Situation in der Republik Kosovo ist heute überwiegend ruhig und stabil. Allerdings verbleibt ein Konflikt- und Eskalationspotenzial vor allem im überwiegend serbisch besiedelten Norden des Landes.

Die Mandatsobergrenze von 400 Soldatinnen und Soldaten trägt auch der Entwicklung Rechnung, dass wir reaktionsfähig sein wollen für den Fall, dass dort andere, neue Entwicklungen stattfinden. Im Moment haben wir rund 70 Soldatinnen und Soldaten vor Ort. Alleine das Verhältnis von 6440 Soldaten maximaler Stärke zu 70 Soldatinnen und Soldaten Stärke heute gibt eigentlich eine ganze Menge Antworten auf die Frage, die Sie gestellt haben.

BURGER: Ich darf Ihnen ankündigen, dass Außenminister Maas am Freitag an einer virtuellen Sitzung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen im sogenannten Arria-Format teilnehmen wird. Dabei wird es um das Gedenken an den 75. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges auf europäischem Boden gehen. Diese Debatte soll die Vergangenheit beleuchten und aus der Erfahrung mit der nach dem Krieg entstandenen Weltordnung Schlüsse für die Zukunft ziehen und außerdem auf aktuelle Bedrohungen für Frieden und Sicherheit eingehen. Vom Format her wird das eine Videokonferenz mit den 15 aktuellen Mitgliedern des Sicherheitsrats unter Vorsitz des estnischen Außenministers, weil Estland im Mai den Vorsitz des Sicherheitsrats innehat, und einer großen Anzahl weiterer Redner sein. Insgesamt werden über 40 Außenminister erwartet. Die Sitzung wird auf der Internetseite der Vereinten Nationen live übertragen.

FRAGE VON BULLION: Wie ist der Stand bei der Corona-App, und warum wird sie nicht gleichzeitig mit den Lockerungen eingeführt?

KAUTZ: Zu dem Stand kann ich im Vergleich zur letzten Regierungspressekonferenz nichts Neues berichten. Die Entwicklungen laufen. Die Gespräche mit SAP und Telekom laufen. Unser Ziel ist, diese App möglichst zeitnah einsatzfähig zu haben. Sie muss Datenschutz- und Datensicherheitsstandards genügen. Klar ist: Sie wird freiwillig sein, und sie muss vor allen Dingen auch funktionieren. Sie muss den epidemiologischen Anforderungen genügen.

Zur zweiten Frage der Kollegin: Sicherlich wäre es besser, wenn es diese App jetzt schon gäbe, um Kontakte von Infizierten schneller nachzuverfolgen. Aber eine Voraussetzung für Lockerungen von Auflagen ist, dass man schnell und effizient nachverfolgt, und das ist bei geringen Infektionszahlen, die wir jetzt haben, noch durch die Gesundheitsämter möglich.

FRAGE MOULSON: Lässt sich ungefähr sagen, wie viele Personen in Deutschland aktuell mit dem herkömmlichen Contact-Tracing beschäftigt sind?

Gibt es eine Obergrenze der Infektionsketten, die sich auf diese Weise verfolgen lassen? Könnte das aktuelle System ohne App überall mit 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern in einer Woche fertigwerden?

KAUTZ: Das sind mir, ehrlich gesagt, viel zu viele hypothetische Fragen. Es ist klar, dass das deutsche Gesundheitswesen so, wie es jetzt aufgestellt ist, mit den Infektionszahlen, die wir momentan haben derzeit werden bundesweit weniger als tausend Fälle pro Tag zusätzlich gemeldet , fertigwird.

FRAGE JUNG: Kurz zur Corona-App: Wird der Quellcode offengelegt werden? Ist Open Source eine Voraussetzung?

KAUTZ: Das ist geplant, ja. Aber Details dazu kann ich Ihnen nicht nennen.

FRAGE DR. RINKE: Herr Kautz, ist die Grenze von 50, die jetzt ja auch in den Bund-Länder-Gesprächen eine Rolle spielt, aus Sicht des Gesundheitsministeriums sinnvoll? Können Sie sagen, woher sie stammt?

KAUTZ: Ich kann keine Zahl kommentieren, über die heute verhandelt wird. Ich bitte um Nachsicht. Wir können nach den Gesprächen, die heute stattfinden, gern noch einmal darüber reden.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Gab es von Ihnen einen Input oder einen Vorschlag für die Bund-Länder-Runde, wo solch eine Schwelle liegen sollte, ab der man dann wieder Verschärfungen in einzelnen Landkreisen oder Städten vornehmen sollte?

KAUTZ: Zu der Genese dieser Schwelle kann ich Ihnen an dieser Stelle nichts sagen.

FRAGE VON BULLION: Erstens. Was hat das Bundesinnenministerium dazu bewogen, dem Wiederbeginn der Fußball-Bundesliga zuzustimmen?

Zweitens. Wie stellt sich das Bundesinnenministerium die schrittweise Rückkehr zu Breitensporttraining unter freiem Himmel vor?

KUSHNEROVICH: Beide Fragen wurden in den vergangenen Tagen in unterschiedlichen Kreisen vielfach besprochen. Jetzt gerade läuft ja eine Besprechung zwischen der Bundeskanzlerin und den Ländern, in der auch das Thema des Sports aufgerufen wird. Der Entscheidung, die dabei getroffen wird, kann ich an dieser Stelle nicht vorgreifen.

Fakt ist darauf kann ich gern noch einmal hinweisen , dass unser Minister, was den Start der Bundesliga angeht, sehr deutlich darauf hingewiesen hat, dass es ihm wichtig ist, dass die Fußballvereine und die Fußballspieler keine Sonderbehandlung im Vergleich zum Rest der Republik, im Vergleich zu den Bürgern genießen. Das ist nach wie vor unsere Position. Aber dem, was genau bei den Gesprächen heute herauskommen wird, kann ich jetzt nicht vorgreifen.

VORS. DETJEN: Ja, aber die Frage, wenn ich sie wiederholen darf, lautete ja: Was hat das Bundesministerium dazu bewogen, sein Einverständnis zu einem Neustart zu geben? Das ist vorausgesetzt.

KUSHNEROVICH: Diese Annahme kann ich, wie gesagt, nicht bestätigen, weil die Gespräche gerade laufen und im Rahmen dieser Gespräche zu entscheiden sein wird, wie mit einem möglichen Neustart umgegangen wird, wie dieser Neustart stattfindet, unter welchen Bedingungen und wann. Insofern ist diese Annahme noch keine Tatsache.

Aber vielleicht kann ich dazu noch einmal grundsätzlich ausführen. Wir als Bundesinnenministerium haben keinem Neustart zugestimmt, sondern es gab ein Konzept der Deutschen Fußball-Liga, das uns vorlag, das wir bewertet haben und das in unterschiedlichen Kreisen besprochen wurde. Wir als Sportministerium sehen natürlich die Notwendigkeit das betrifft nicht nur den Sport , schrittweise, wenn die Situation es erlaubt, wieder zu einer Lockerung zu kommen. Das gilt natürlich auch für den Sport.

Aber an dieser Stelle muss ich, wie gesagt, einfach ganz deutlich auf die laufenden Gespräche verweisen. Das bleibt abzuwarten.

FRAGE DR. RINKE: Sie sagten eben, Ihr Minister sage, dass es keine Sonderbehandlung für die Bundesliga geben sollte. Aber ist nicht gerade eine Sonderbehandlung geplant, egal ob man sie gut oder schlecht findet? Das sind Quarantäne- und Testbedingungen, die andere etwa im Breitensport nicht haben werden. Es ist ja quasi eine Dauertestung der Spieler vorgesehen. Vielleicht können Sie noch ein bisschen erklären, warum Ihr Minister darin keine Sonderbehandlung sieht.

KUSHNEROVICH: Der Minister bezog sich bei seiner Aussage grundsätzlich auf den Umstand, dass ein Fußballverein, wenn ein Coronafall auftritt, keine Sonderbehandlung im Hinblick auf den Infektionsschutz und daran anknüpfende Maßnahmen erfahren darf.

Ihre Frage zielt eher auf die konkreten Ausgestaltungen eines möglichen Wiederbeginns der Bundesliga ab. Dazu muss ich wiederum auf die Gespräche verweisen, die jetzt laufen.

FRAGE LANGE: Gestatten Sie mir noch einen Versuch. In der Beschlussvorlage, die Grundlage des jetzigen Treffens ist, ist von einer Sonderstellung von Berufssportlern die Rede. Das betrifft ja nicht nur den Fußball.

Ist also grundsätzlich, unabhängig von dem, was gerade besprochen wird, daran gedacht, über die Fußball-Bundesliga hinaus Berufssportlern die Ausübung ihres Jobs wieder zu ermöglichen? Ich habe in der Debatte dazu in den letzten Tagen nichts gefunden.

KUSHNEROVICH: Wie gesagt, führen wir Gespräche dazu. Wir setzen uns auch dafür ein, dass es in bestimmten Bereichen des Lebens zu Lockerungen kommt. Bei den Religionsgemeinschaften ist das erfolgt. Der Sport steht jetzt auf der Tagesordnung. Insofern: Ja, wir sind dazu in Gesprächen und hoffen, dass wir auch zu Ergebnissen kommen.

FRAGE KURZ: Zum möglichen Bundesligastart: Von manchen in der Bevölkerung gibt es viel Unverständnis darüber, wie es sein könne, dass die Bundesliga am Ende dann doch möglicherweise startet, bevor alle Kinder wieder zurück in die Kita können. Können Sie noch einmal erklären, wie genau die Priorisierung ist? Erst Fußball, dann Kinder?

KUSHNEROVICH: Ich denke, man kann die unterschiedlichen Themenbereiche nicht miteinander vergleichen und nicht von einer Priorisierung sprechen. Wir sprechen über unterschiedliche Punkte. Diese Themen werden aufgerufen. Heute spricht man meines Wissens über beide Themen, sowohl über die Bildungs- und Betreuungsfragen als auch über die Sportfragen. Insofern kann ich Ihnen an dieser Stelle keine Priorisierung nennen.

ZUSATZFRAGE KURZ: Wenn am Ende die Fußball-Bundesliga doch früher starten kann, als alle Kinder wieder in die Kita kommen können

KUSHNEROVICH: Ich denke, diese Diskussion kann man jetzt nicht auflösen, weil ganz unterschiedliche Kriterien für unterschiedliche Themenbereiche greifen und berücksichtigt werden müssen. Insofern würde ich jetzt ungern von einer Priorisierung sprechen.

FRAGE JUNG: Herr Kautz, eine Frage zu der Aussage von Herrn Seehofer: Er hat gesagt, wenn es einen Coronafall in einer Mannschaft gebe, dann müsse der gesamte Club und gegebenenfalls auch die Mannschaft, gegen die man zuletzt gespielt habe, zwei Wochen lang in Quarantäne.

Entspricht das auch Ihren Coronaschutzvorstellungen? Schließen sich der Gesundheitsminister oder Ihr Ministerium dem an?

Eine Frage an das Bundesarbeitsministerium: Wie ist der Schutz der Spieler gewährleistet, wenn die Bundesliga wieder anfängt? Denn es ist ja bekannt, dass Leistungssport mit Virus zu Erkrankungen und Herzschäden führen kann. Ist es also sicher, mit einer eventuellen COVID-19-Erkrankung Leistungssport zu betreiben?

KAUTZ: Ich will von dieser Stelle nicht Aussagen anderer Minister kommentieren. Aber ich kann Ihnen sagen, dass der Minister heute Morgen im „Morgenmagazin“ gesagt hat: Wichtig ist, dass sie, die Spieler, genauso behandelt werden wie alle anderen, dass also Arbeitsschutz- und Hygieneregeln gelten. Kontaktpersonen der Kategorie eins Voraussetzung dafür ist ein längerer intensiver Kontakt miteinander müssen dann also auch in Quarantäne. Ich denke, das beantwortet Ihre Fragen.

ZUSATZ JUNG: Kontakt eins bedeutet: Wenn man 90 Minuten gegeneinander spielt, dann gehört man zu Kontakt eins.

EHRENTRAUT: Viel zu ergänzen habe ich nicht. Die DFL hat ein Hygienekonzept vorgelegt. Dieses haben wir uns angeschaut. Die DFL hat dieses Konzept dann überarbeitet. Diese Weiterentwicklung ist aus unserer Sicht dafür geeignet, den Schutz der Trainer, Spieler und Betreuer weitgehend sicherstellen zu können. Konkrete Fragen zum Hygieneschutzkonzept sind natürlich an die DFL zu richten.

ZUSATZFRAGE JUNG: Sie sind nicht nur für den weitgehenden Schutz von Arbeitnehmerinnen zuständig, sondern für den Schutz, und da gibt es ja ein Risiko.

EHRENTRAUT: Es gibt das Hygienekonzept der DFL, das wir uns sehr genau angeschaut haben. Wir haben, wie gesagt, konstruktive Gespräche mit der DFL geführt, um eben diesen Schutz sicherzustellen.

FRAGE HOENIG: Im Nachgang zum Autogipfel eine Frage an Wirtschafts-, Finanz- und Umweltministerium. Inwiefern können finanzielle Anreize für die Autobranche zu einer Mobilitätsprämie erweitert werden, also zum Beispiel Anreize, was den Kauf eines neuen Fahrrads oder einer Bahncard angeht?

WAGNER: Ich glaube, die Frage spielt auf die Gespräche in Bezug auf die Automobilindustrie an, die gestern unter Leitung der Bundeskanzlerin mit Beteiligung der Minister Altmaier, Scholz, Scheuer, Braun und Schulze stattgefunden haben, und an denen auch Vertreter der Automobilindustrie, der Gewerkschaften sowie von Unternehmen und Verbänden beteiligt waren. Dort wurde noch einmal über die besondere Situation in der Branche gesprochen, nämlich die Auswirkungen der Coronapandemie auf die Produktion und die Nachfrage sowie alle anderen Themen, die damit zusammenhängen.

Die Teilnehmer des Gesprächs haben vereinbart, sich in einer Arbeitsgruppe über konjunkturbelebende Maßnahmen auszutauschen, die auch einen Modernisierungsbeitrag in Richtung innovativer Fahrzeugtechnologie darstellen. Diese Arbeitsgruppe wird also dazu Gespräche führen. Anfang Juni sollen Ergebnisse vorgestellt werden.

Der Minister hat sich gestern in der ARD dazu geäußert und hat darauf hingewiesen, dass es jetzt eine ganze Reihe von Vorschlägen gibt, welche Anreize und konjunkturbelebende Maßnahmen stattfinden können. Er hat gesagt, dass es aus seiner Sicht entscheidend ist, dass diese Maßnahmen allen in Deutschland zugutekommen und dass sie dazu beitragen, dass die Wirtschaft wieder sehr schnell in eine Wachstumsphase zurückkommt, dass wir unsere klimapolitischen Ziele dadurch sicher erreichen können und ein Anreiz dafür geschaffen wird, dass eine Wertschöpfung quer über die Branche zurückkehrt. Er hat dabei insbesondere die vielen mittelständischen Unternehmen im Blick, die dort als Zulieferer tätig sind. Das zum Thema Kaufprämien.

KOLBERG: Ich kann das noch ergänzen. Auch unser Minister hat sich gestern zu dem Thema geäußert. Wir haben ein umfassendes Hilfspaket aufgelegt. Jetzt geht es darum, Beschäftigte und Unternehmen zu schützen, damit sie gut durch die Krise kommen. Wenn wir die Lockerungen weiterführen, geht es natürlich darum, dass die Wirtschaft wieder durchstarten kann. Dafür wird ein Konjunkturprogramm geplant, zu dem wir uns ja schon mehrfach geäußert haben. In diesem Zusammenhang hat der Minister betont:

„Wir wollen die technologische Modernisierung unseres Landes voranbringen und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass wir 2050 klimaneutral wirtschaften können.“

FRAGE JUNG: Herr Wagner, zum Verständnis: Wer wird Teil dieser Arbeitsgruppe sein? Auch die Lobbyisten?

WAGNER: Diese Arbeitsgruppe wird jetzt eingesetzt. Sie wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geleitet, aber auch andere Ministerien werden beteiligt. Über die genaue Zusammensetzung kann ich Ihnen aktuell noch nichts berichten.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ist es ausgeschlossen, dass Unternehmen, Konzerne, Lobbygruppen an der Arbeitsgruppe teilnehmen werden? Ist es nur eine Regierungsarbeitsgruppe?

WAGNER: Ich kann Ihnen, wie gesagt, über die genaue Zusammensetzung zum aktuellen Zeitpunkt nichts sagen. Aber die Arbeitsgruppe wird sicherlich mit allen Beteiligten sprechen.

ZURUF JUNG: Also auch der Lobby?

WAGNER: Dazu gehören natürlich auch die Verbände der betroffenen Unternehmen, der Industrie, des Mittelstands. Das werden sicherlich auch Gesprächspartner sein.

FRAGE DR. DELFS: Der Zeitplan kommt geraden ein bisschen ins Rutschen, weil die Lockerungen offenbar doch sehr viel schneller vorangehen, als das bislang klar war. Verschiebt sich damit eigentlich auch der Zeitrahmen für dieses Paket zur Wiederbelebung der deutschen Wirtschaft? Wenn jetzt alles wieder öffnet, müsste ja auch dieses Paket entsprechend ein bisschen früher kommen.

KOLBERG: Ich glaube, mit den Maßnahmen, die wir jetzt ergriffen haben, haben wir gezeigt, dass wir zeitnah und schnell in der Lage sind, die Hilfspakete, die notwendig sind, auf den Weg zu bringen. So wird es auch hier sein.

WAGNER: Dem kann ich mir nur anschließen. Vielleicht noch ein Hinweis: Auch wenn wir Lockerungen der Beschränkungen sehen, wird das nicht dazu führen, dass wir von einem Tag auf den anderen wieder zu alter wirtschaftlicher Stärke zurückkehren. Deswegen brauchen wir gerade ein Programm für den Neustart, was auch der Minister betont hat. Selbst wenn die Lockerungen schneller geschehen, als vielleicht manche gedacht haben oder es auch andere Ansichten dazu gab wir müssen erst einmal abwarten, was heute besprochen wird , wird es noch geraume Zeit brauchen, bis wir zu Lockerungen kommen. Sie kennen die Frühjahrsprojektion der Bundesregierung. Dort haben wir ja schon unterstellt, dass es zu Lockerungen kommen wird, und zwar nach einem nicht zu langen Zeitraum. Wir sind trotzdem zu dem Ergebnis gekommen, dass wir in diesem Jahr ein Minus von 6,3 Prozent und im nächsten Jahr ein Plus von 5,2 Prozent prognostizieren. Die Europäische Kommission hat heute relativ ähnliche Zahlen für Deutschland veröffentlicht.

ZUSATZFRAGE DR. DELFS: Herr Kolberg, am Wochenende waren, was den Zeitrahmen für mögliche Hilfen für die Autoindustrie und auch für das Konjunkturpaket insgesamt angeht, verschiedene Zeiten im Gespräch. Ich erinnere mich, dass der bayerische Ministerpräsident von Mitte Mai gesprochen hat. Ich glaube, Ihr Minister hatte von Ende Mai/Anfang Juni gesprochen. Das ist ja wohl auch der Zeitraum, der von der Kanzlerin genannt wurde. Können Sie sich vorstellen, dass man sich, wenn jetzt doch alles schneller geht, doch eher auf Richtung Mitte Mai bewegt?

KOLBERG: Ich kann nur noch einmal das wiederholen, was ich eben gesagt habe: Wir haben schnell und kraftvoll gehandelt, um uns gegen die Krise zu stemmen. Wir sind in der Lage, auch das Konjunkturpaket schnell und zügig auf den Weg zu bringen, um dafür zu sorgen, dass die Wirtschaft nach der Krise schnell durchstarten kann und wir alle gut durch die Krise kommen.

FRAGE DR. RINKE: Ich wollte noch einmal an die Frage des Kollegen Hoenig anknüpfen. Ich glaube, die Frage zielte darauf, ob sich das neben der Autoprämie in eine Art Mobilitätsprämie ausweiten könnte, sodass auch andere Verkehrsteilnehmer davon profitieren könnten. Ich hätte ganz gerne gewusst, ob der Finanz- und der Wirtschaftsminister sich so eine Ausweitung dieser Prämie vorstellen können.

KOLBERG: Wir reden hier über ein ganz umfassendes Programm, das wir auf den Weg bringen wollen, um nach der Krise durchzustarten. Es sind ganz viele Vorschläge auf dem Tisch, die jetzt erörtert werden. Es geht auch darum festzustellen: Wo ist der Bedarf am größten? Mit welchen Mitteln können wir den größten Effekt erzeugen? Der Minister hat sich gestern dahingehend geäußert, dass er mit seinen Ressortkollegen im Gespräch ist. Noch einmal der Hinweis auf das, was er dabei als Überschrift gewählt hat:

„Wir wollen die technologische Modernisierung unseres Landes voranbringen und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass wir 2050 klimaneutral wirtschaften können.“

Das ist also eine ganz umfassende Sichtweise. Es geht um Modernisierung und darum, dass wir unser Land nach der Krise voranbringen. So, wie wir es jetzt geschafft haben, mit unseren Hilfsprogrammen gut durch die Krise zu kommen, wollen wir auch schnell wieder durchstarten. Dafür haben wir einen umfassenden Ansatz.

FRAGE: (ohne Mikrofon; akustisch unverständlich) gehören zu den am stärksten betroffenen Branchen. Gibt es Überlegungen, Konzepte, wann wieder Messen stattfinden können? Bis Ende August ist das ja auf jeden Fall nicht möglich. Die Frage richtet sich an das Wirtschaftsministerium.

WAGNER: Ich glaube, das ist ein Thema, das heute bei dem Gespräch der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten besprochen wird. Darauf würde ich Sie erst einmal gerne verweisen. Dem kann ich nicht vorgreifen.

FRAGE JUNG: Ich habe eine Frage zum Thema Wahlrecht. Gibt es in ihrem Haus Überlegungen, das Wahlrecht zu ändern bzw. zu erweitern und gegebenenfalls die Bundestagswahl 2021 nur per Briefwahl zu ermöglichen, wenn es die Umstände zwingend machen?

KUSHNEROVICH: Ich kann Ihnen dazu etwas sagen. Es ist so, dass die Zuständigkeit für das Wahlrecht seit langer Zeit beim Bundestag liegt. Der Bundestag wird als gesetzgebendes Organ darüber zu entscheiden haben, ob hier möglicherweise eine Anpassung notwendig sein wird. Wir werden möglicherweise beratend konzeptionell Ideen zuliefern. Wir haben auch angeregt, eine Möglichkeit im Bundeswahlrecht zu schaffen, dass zum Beispiel eine Kandidatenaufstellung bei Bundestagswahlen ausschließlich per Briefwahl möglich sein wird. Die Überlegungen dazu im Einzelnen sind noch nicht abgeschlossen.

FRAGE HERZOG: An das Bundesinnenministerium: Die italienische Regierung hat das deutsche Rettungsschiff „Alan Kurdi“ festgesetzt. Steht die Bundesregierung deswegen in Kontakt mit der italienischen Regierung? Was können Sie über die Hintergründe sagen? Setzen Sie sich für eine Freigabe des Schiffes ein?

KUSHNEROVICH: Wir kennen die Medienberichte dazu, dass das Schiff durch die italienischen Behörden festgesetzt wurde. Ich kann jetzt allerdings keine genauen Hintergründe dazu erläutern, auf welcher Rechtsgrundlage das Schiff möglicherweise festgesetzt wurde; ich kenne lediglich die Medienberichte dazu.

Aber ganz grundsätzlich noch einmal dazu angeführt: Die Tatsache, dass das Schiff jetzt in Italien festgesetzt ist, wird die Verteilung der Menschen, die das Schiff gerettet hat, nicht beeinflussen, weil die Menschen ja schon vom Schiff sind.

FRAGE JUNG: Vielleicht kann Herr Burger für das Auswärtige Amt etwas zum Fall der „Alan Kurdi“ sagen? Sind Sie mit der Crew in Kontakt? Was wissen Sie und was tun Sie?

BURGER: Aktuell zu der von den italienischen Behörden veranlassten Inspektion kennen wir auch nur die Medienberichte; wir haben keine eigenen Erkenntnisse zu der italienischen Prüfung. Man kann, glaube ich, an dieser Stelle auch noch einmal anmerken, dass wir Italien dankbar sind, dass es trotz der Coronanotlage den Transfer der aus Seenot Geretteten auf ein italienisches Fährschiff durchgeführt hat und nach Abschluss der Quarantäne die Geretteten am Montag in Palermo an Land gehen lassen hat.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber was werden Sie jetzt für die Crew tun? Gibt es da jetzt einen Ablaufplan?

BURGER: Ich kann Ihnen über das hinaus, was der Kollege vom Innenministerium gesagt hat, im Moment keine weiteren Erkenntnisse dazu vortragen.

FRAGE TANASIICHUK: Frau Demmer, ist nach der Videokonferenz von Frau Merkel mit dem neuen ukrainischen Ministerpräsidenten Schmyhal eine Erklärung oder Video-Pressekonferenz zu erwarten?

SRS’IN DEMMER: Das müsste ich nachschauen, das habe ich jetzt aus dem Kopf nicht präsent.

VORS. DETJEN: Dann kommt das auf den üblichen Wegen nach.

FRAGE BAUMANN: An das BMVg zu Corona: In der letzten Woche sind ja 25 Millionen Masken aus China in Deutschland eingetroffen. Wurden die einer Qualitätskontrolle unterzogen, und wenn ja, was war das Ergebnis?

KAUTZ: Zu den einzelnen Lieferungen kann ich Ihnen nichts sagen. Ich kann Ihnen aber sagen, wie wir generell Masken testen, und das gilt dann auch für Lieferungen aus China, die Sie angesprochen haben jedenfalls solche, die über das BMG gelaufen sind : Wir haben sowohl ein Testverfahren in China wie auch ein Testverfahren in Deutschland. Da wird eine Checkliste abgearbeitet, Quantität und Qualität werden da überprüft. In China führt das dazu, dass bis zu 20 Prozent der Ware nicht angenommen und zurückgegeben wird und im Übrigen auch nicht bezahlt wird. In Deutschland wiederholen wir das Ganze dann noch einmal, und dann gibt es ein zusätzliches stichprobenartiges Labortestverfahren für OP-Masken und FFP2-Masken.

ZUSATZFRAGE BAUMANN: An das BMVg: Es gibt ja das sportliche Ziel 2014 in Wales vereinbart , dass der Verteidigungshaushalt die zwei Prozent erreichen soll. Wie wird sich die Coronapandemie darauf aus?

HELMBOLD: Das ist in diesem Augenblick erst einmal spekulativ. Bezogen auf das Zwei-Prozent-Ziel möchte ich allerdings darauf hinweisen, dass das ja nur eines der vielen Dinge ist, auf die wir bei dem Fähigkeitsaufwuchs, der im Moment in der Bundeswehr passiert, Wert legen. Die Ministerin hat sich dazu auch sehr deutlich geäußert. Wesentlich ist zum Beispiel auch, dass wir im Moment rund zehn Prozent der Fähigkeiten der NATO stellen, und das wollen wir auch so fortführen. Die Fähigkeiten der Bundeswehr leiten sich außerdem aus dem Auftrag, den wir haben, ab; also aus der Weißbuchkonzeption der Bundeswehr und dem Fähigkeitsprofil. Da ist es sehr, sehr wichtig, dass die Bundeswehr, nachdem wir auf 20 Jahre des Sparens zurückblicken, sehr stabil die gerissenen Löcher wieder auffüllen kann. Das ist immer noch nicht ganz gelungen. Diesen Pfad werden wir weiter bestreiten, und das Zwei-Prozent-Ziel ist dabei nur ein Aspekt von vielen.

Bezogen auf die wirtschaftliche Entwicklung kann ich mich nicht äußern. Wesentlich ist für uns, dass wir den Pfad weiter fortsetzen und die Bundeswehr weiterhin mit Substanz versehen, um hinterher unsere Aufgaben erfüllen zu können.

FRAGE DR. RINKE: An das Finanzministerium zu der gestrigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den EZB-Anleihekäufen: Ich wüsste gerne, wie das weitere Verfahren aussieht. Das Gericht fordert ja Aktion auch seitens der Bundesregierung. Können Sie uns einen Ausblick geben, wann damit zu rechnen ist? Geht das jetzt sehr schnell? Es gibt ja eine Dreimonatsfrist für die Bundesbank. Will man vorher entscheiden? Was können Sie sich vorstellen, um das Gerichtsurteil umzusetzen?

KOLBERG: Der Minister hat sich gestern ja ausführlich zu diesem Thema geäußert; darauf kann ich zunächst schon einmal verweisen. Im Übrigen gilt: Es handelt sich um ein sehr umfängliches Urteil, das wir uns jetzt natürlich genau anschauen werden. Wir werden auch prüfen, welche weiteren Schritte notwendig sind, und diese Schritte werden wir dann auch ergreifen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: KÖNNEN Sie uns da einen Zeitrahmen geben? Ist nicht mehr damit zu rechnen, dass noch in dieser Woche seitens Ihres Ministeriums gesagt wird, wie man vorgehen will?

KOLBERG: Der Zeitrahmen ist vom Gericht selbst ja vorgegeben worden: Das Gericht gestern eine Dreimonatsfrist vorgegeben. Innerhalb dieser Frist werden wir unsere Maßnahmen natürlich zeitnah ergreifen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Können Sie schon sagen, ob nur die Bundesregierung Aufsichtspflichten bzw. Aufsichtsrechte für sich beanspruchen wird oder ob auch der Bundestag einbezogen wird?

KOLBERG: Ich kann noch einmal auf das verweisen, was der Minister gestern zu diesem Thema gesagt hat. Wir schauen uns das Urteil jetzt an. Wir nehmen unsere Integrationsverantwortung wahr und werden alle notwendigen Schritte, die sich aus diesem Urteil ergeben, zeitnah umsetzen.

FRAGE JUNG: An das Auswärtige Amt zum Thema Ungarn: Wie bewerten Sie aus rechtsstaatlicher Sicht die Notstandsgesetze, die dort im Rahmen der Coronapandemie verabschiedet wurden?

Zum anderen zum Einsatz für die Rechte von LGBTI-Personen, der ja einen Schwerpunkt der deutschen Menschenrechtspolitik darstellt: Warum hat die Bundesregierung bisher noch keinen offiziellen Protest gegen Pläne der ungarischen Regierung eingelegt hat, ein Gesetz zu verabschieden, das es Trans-Menschen verbieten soll, ihren Geschlechtseintrag zu ändern. Das ist ja eine sehr LGBT-feindliche Politik, durch die die Zeit zurückgedreht werden soll. Was sagt die Bundesregierung dazu?

BURGER: Zu der letzten Frage muss ich Ihnen die Antwort nachreichen.

Zu der ersten Frage kann ich Sie auf Äußerungen des Außenministers verweisen, der darauf hingewiesen hat, dass natürlich in der Coronapandemie alle Regierungen, auch die deutsche Regierung, weitreichende Maßnahmen ergriffen haben, mit denen auch einschneidende Veränderungen des öffentlichen Lebens und Eingriffe in Grundrechte verbunden sind. Wichtig ist bei all diesen Maßnahmen aber: Wenn sie rechtsstaatlich sein sollen, dann müssen sie angemessen und verhältnismäßig sein, und dazu gehört eben auch, dass sie nicht dauerhaft sein können.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das ist jetzt Ihre indirekt Kritik an diesen Notstandsgesetzen? Das gibt es bei uns ja nicht; das sind ja wahre Notstandsgesetze dort in Ungarn, mit offenem Ende. Dieses offene Ende kritisieren Sie, richtig?

BURGER: Das ist jetzt Ihre Interpretation dessen, was ich hier vorgetragen habe. Ich würde Sie auf die Äußerungen des Ministers dazu verweisen.

FRAGE FIRSOVA: Laut „Guardian“ arbeitet die US-Regierung an einem rechtlichen Entwurf für den Bergbau auf dem Mond im Rahmen eines neuen, von den USA gesponsorten internationalen Abkommens namens „Artemis“. Ist das der Bundesregierung bekannt, und wie bewertet die Bundesregierung diese Pläne?

SRS’IN DEMMER: Mir persönlich ist der Sachverhalt nicht bekannt, deswegen kann ich das an dieser Stelle jetzt nicht kommentieren.

BURGER: Auch ich muss die Antwort nachreichen.

VORS. DETJEN: Kann das Wirtschaftsministerium etwas dazu sagen Bergbau auf dem Mond?

WAGNER: Mir ist das auch nicht bekannt. Wir würden, falls wir etwas sagen können, gegebenenfalls etwas nachreichen.

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