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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 13. Mai 2020

Kabinettsbericht (ab 1:05)

Naive Fragen zu:
Wohngeld (15:15)
– ich habe in der TOP-1-Liste gesehen, dass es einen Entwurf zur Änderung der Wohngeldverordnung gibt. Können Sie uns dazu etwas sagen? Was hat das BMI diesbezüglich eingereicht?
– Nachreichung (ab 27:00)
– Gab es da irgendwie Bedarf oder war das schon lange geplant? Hat das etwas mit Corona zu tun?

Drohnendebatte (ab 19:40)
– mich würde interessieren, wie das AA diese Aufrüstungsdebatte angesichts seines Engagements für Abrüstung nicht nur in Deutschland, sondern weltweit bewertet. Begrüßen Sie diese Debatte über Aufrüstung von Drohnen? Welche Haltung hat das Auswärtige Amt zu der Bewaffnung von Drohnen?
-Herr Collatz, mich würde interessieren, warum keine Opfer von Drohnenangriffen eingeladen waren.
– Herr Tauber hatte in seiner Einführung gesagt: „Sogenannte „targeted killings“, zu verstehen etwa als die Bekämpfung und Tötung von Einzelzielen ohne unmittelbare Bedrohung, sind und bleiben nach deutschem Recht und Gesetz explizit ausgeschlossen“. Warum gilt das in Deutschland, aber nicht für die USA?
– Aber noch einmal: Die „targeted killings“ sind nach deutschem Recht und Gesetz explizit ausgeschlossen, aber trotzdem können die USA das über deutschen Gebiet, über Ramstein, weltweit koordinieren. Warum wird das nicht unterbunden.

Ungarn (ab 25:55)
– ich hatte letzte Woche gefragt, warum Sie sich bei der ungarischen Regierung angesichts der LGBT-Gesetzgebung, die dort eingereicht wird, noch nicht beschwert haben. Dazu haben Sie uns jetzt eine Antwort nachgereicht, die im Prinzip genau das sagt, worauf meine Fragen basierten. Ich wollte wissen, warum Sie sich noch nicht beschwert hatten, und dann haben Sie mir genau das gesagt, was ich in der Frage formuliert hatte, nämlich dass Sie sich ja für LGBT-Rechte in der Außenpolitik einsetzen und das von dem Partner erwarten. Das hatten Sie genauso auch der Bundestagsfraktion der Grünen geantwortet, und meine Frage basierte dann auf dieser Antwort. Warum beschwert man sich nicht bei der ungarischen Regierung?

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 13. Mai 2020:

SRS’IN DEMMER: Einen schönen guten Tag auch von mir. Die Bundesregierung hat sich heute im Kabinett mit dem Dritten Engagementbericht befasst. Dieser setzt sich aus dem Bericht einer Sachverständigenkommission und der Stellungnahme der Bundesregierung hierzu zusammen. Schwerpunkt des Berichts ist das Thema „Zukunft Zivilgesellschaft: Junges Engagement im digitalen Zeitalter“.

Der Dritte Engagementbericht zeigt, dass der Engagementsektor in Deutschland eine große Vielfalt aufweist und sich diese Vielfalt nun auch im digitalen Bereich niederschlägt. Allerdings besteht Handlungsbedarf, um die großen Potenziale der Digitalisierung über die Vorreiterinnen und Vorreiter hinaus für die gesamte Zivilgesellschaft zu erschließen. Der Sachverständigenbericht behandelt die Frage, wie sich Teilhabe und Engagement durch die Digitalisierung wandeln und welche Folgerungen und Handlungsempfehlungen sich daraus für diesen Bereich ergeben. Er zeigt, welche Rolle die Digitalisierung im Engagement junger Menschen spielt. Das Sachverständigengutachten stellt neue Themen, Praktiken und Typen des Engagements im digitalen Zeitalter vor und stellt die Frage, welche Muster neuer Organisationsstrukturen sich hieraus ableiten lassen. Ein weiterer Schwerpunkt des Berichts liegt auf der Digitalisierung des Engagementsektors und seiner Organisationen.

Die Sachverständigenkommission hat Vorschläge und Empfehlungen an alle Akteure im Bereich des freiwilligen Engagements entwickelt, wie bestehende Probleme adressiert und die Chancen der Digitalisierung für das Engagement genutzt werden können.

Dann hat die Bundesregierung heute den von der Bundesministerin für Bildung und Forschung vorgelegten Bundesbericht Forschung und Innovation 2020 beschlossen. Der Bericht informiert alle zwei Jahre über die Forschungs- und Innovationspolitik von Bund und Ländern. Dabei nimmt er Stellung zu Aussagen des Gutachtens der Expertenkommission Forschung und Innovation, das zuletzt am 19. Februar 2020 an die Bundesregierung übergeben wurde.

Im Ergebnis stellt der Bundesbericht fest, dass Deutschland zu den weltweit führenden und forschungsintensivsten Innovationsnationen gehört. Im Jahr 2018 investierten Staat und Wirtschaft rund 105 Milliarden Euro in Forschung und Entwicklung. Das sind 3,13 Prozent der deutschen Wirtschaftsleistung. Damit sind wir auf einem guten Weg zu dem von der Bundesregierung gesetzten Ziel, im Jahr 2025 3,5 Prozent der Wirtschaftsleistung in Forschung und Innovation zu investieren.

Die pandemiebedingten Auswirkungen auf Forschung und Innovation sind derzeit noch nicht ganz absehbar und nicht Gegenstand des Berichtszeitraums. Sie werden in den Bundesbericht Forschung und Innovation im Jahr 2022 einfließen können. Das deutsche Forschungs- und Innovationssystem ist aber gut aufgestellt, um auch auf unvorhergesehene Ereignisse wie die Coronapandemie schnell und effektiv reagieren zu können. So wurden in den vergangenen Wochen die Forschungsanstrengungen im Kampf gegen das neuartige Virus ausgebaut und beschleunigt, insbesondere die Förderung der Entwicklung von Impfstoffen, Medikamenten und verbesserten Testverfahren.

Dann war heute im Kabinett der Entwurf eines Aktionsplans der Bundesregierung „Unbemannte Luftfahrtsysteme und innovative Luftfahrtkonzepte“. Unbemannte Luftfahrtsysteme bieten ein ganz breites Spektrum möglicher Anwendungen beispielsweise in der Agrarwirtschaft, der Logistik, der Energiewirtschaft, im Umwelt- und Naturschutz, für medizinische Transporte oder zukünftig auch einen möglichen Personentransport. Zugleich leisten unbemannte Luftfahrtsysteme einen großen Beitrag zu mehr Wertschöpfung und stellen einen großen Markt mit Zukunft dar.

Der Aktionsplan definiert die Maßnahmen der Bundesregierung, um automatisierten und ferngesteuerten Drohnen sowie Flugtaxis den Weg in die Anwendung zu ebnen. Dabei verfolgt er im Wesentlichen drei Ziele, nämlich erstens Deutschland als Leitmarkt im Bereich der unbemannten Luftfahrt zu etablieren, zweitens die Maßnahmen der Bundesregierung zu definieren, um unbemannte Luftfahrtsysteme in die Praxis und in die praktische Anwendung zu bringen, und drittens den Schutz personenbezogener Daten, der Privatsphäre, der Umwelt und der Natur sowie der öffentlichen Sicherheit zu gewährleisten und dadurch eine breite gesellschaftliche Akzeptanz für die Nutzung der unbemannten Luftfahrt zu erreichen. Der Aktionsplan berücksichtigt die Maßnahmen mit dem Umsetzungsprozess der EU-Verordnungen (EU) 2019/945 und (EU) 2019/947 zu unbemannten Fluggeräten zum 1. Juli 2020. Zugleich ergänzt er die bereits 2017 national beschlossenen Regeln für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten.

Das Bundeskabinett hat bereits gestern im Umlaufverfahren einem Schreiben des Bundesfinanzministers an den Bundestagspräsidenten zur Bereitstellung des ESM-Instruments „Pandemic Crisis Support“ zugestimmt. Die neue ESM-Pandemiekrisenhilfe basiert auf der sogenannten vorsorglichen Kreditlinie mit erweiterten Bedingungen, die an die besonderen Umstände der Coronapandemie angepasst wird. Im Vorfeld eines entsprechenden Beschlusses des ESM-Gouverneursrates zur Bereitstellung der Pandemiekrisenhilfe durch den ESM muss die Zustimmung des Deutschen Bundestages eingeholt werden, da hier die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestags betroffen ist. Sobald der Gouverneursrat das Instrument bereitgestellt hat, können die Euromitgliedstaaten diese Kreditlinie beantragen. Für die Gewährung im Einzelfall müssten dann sowohl der Gouverneursrat erneut zustimmen als auch vorher der Bundestag erneut damit befasst werden.

Die Pandemiekrisenhilfe ist Teil eines Maßnahmenpakets der Eurogruppe, das vom Europäischen Rat als Meilenstein europäischer Solidarität in der Coronakrise verabschiedet wurde. Mit den Finanzhilfen sollen Mitgliedsstaaten unterstützt werden, die wirtschaftlich in besonderem Maße von der Pandemie betroffen sind.

Dann habe ich noch eine Terminankündigung zu machen: Die Bundeskanzlerin wird sich morgen mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände in einer Videokonferenz austauschen. Das Treffen wird morgen stattfinden; eine Uhrzeit kenne ich nicht. Es wird um die COVID-19-Pandemie und deren Folgen und Auswirkungen auf die Kommunen gehen. Der Termin ist nicht presseöffentlich.

Damit bin ich durch!

ADEBAHR: Ich habe keinen Termin anzukündigen, sondern eine kurze Stellungnahme zu den Anschlägen in Afghanistan abzugeben: Die gestrigen Anschläge in Afghanistan haben uns zutiefst schockiert. Die Bundesregierung verurteilt diese feigen Taten, bei denen zahlreiche Zivilisten ums Leben gekommen sind, auf das Schärfste. Zum Anschlag auf eine Geburtsklinik, die auch von „Ärzte ohne Grenzen“ unterstützt wird, ist zu sagen, dass es ganz besonders abscheulich und perfide ist, Mütter und Neugeborene zu einem Ziel zu machen. Die Kinder von Afghanistan sind der schwächste Teil der Gesellschaft und zugleich die Zukunft ihres Landes, und ihr Schutz sollte und muss über allem stehen.

Was es jetzt endlich braucht, ist eine echte Waffenruhe und substanzielle Schritte hin zu einem Friedensprozess in Afghanistan. Dazu fordern wir alle Seiten erneut mit Nachdruck auf.

FRAGE WACKET: Zu dem Wirtschaftstreffen: Können Sie noch einmal ein bisschen genauer sagen, wer denn da sein wird und mit wem die Kanzlerin sprechen wird?

SRS’IN DEMMER: So etwas geben wir ja bekannt, wenn das Treffen stattgefunden hat, weil sich solche Gästelisten in der Regel noch kurzfristig verändern können. Aber wir werden das dann gerne nachreichen.

ZUSATZFRAGE WACKET: Aber habe ich es richtig verstanden, dass grundsätzlich sozusagen alle Spitzenverbände der Wirtschaft vertreten sein sollen?

SRS’IN DEMMER: Kommunale Spitzenverbände! Ich kann, Herr Wacket, es vielleicht ganz grob sagen: Der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund, der Deutsche Landkreistag – das sind so die Größten.

FRAGE NEUHANN: Mein Thema ist die Westbalkanregelung. Die Frage geht an das BMI. Ich weiß nicht, ganz doof gefragt, ob das BMAS auch vor Ort ist, anwesend ist. – Ah, sehr gut, da hinten! Sorry.

Dann geht die Frage an Sie beide: Die Westbalkanregelung steht ja zur Verlängerung an bzw. läuft vorerst nur bis zum 31. Dezember dieses Jahres. Wie stehen Ihre Häuser zu einer möglichen Verlängerung in diesen Zeiten?

ALTER: Die Westbalkanregelung ist ja Ende 2015 mit Wirkung vom 1. Januar 2016 an in Kraft getreten, und sie regelt, dass Beschäftigte aus den Ländern des Westbalkans, wenn sie in Deutschland eine Beschäftigung ausüben wollen, eine Arbeitserlaubnis bekommen können. Diese Regelung ist bis zum Ende dieses Jahres befristet.

Derzeit laufen innerhalb der Bundesregierung die Gespräche darüber, und diese sind noch nicht abgeschlossen. Wenn man sich zu einer Verlängerung entschieden haben würde, dann könnte das BMAS das in Form einer Änderung der Beschäftigungsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Aber die Gespräche darüber laufen noch.

SCHNEIDER: Ich kann dem eigentlich nicht viel hinzufügen. Wir hatten Ihnen ja gestern schon auf Ihre Frage geantwortet. Dem ist ebenfalls nichts hinzuzufügen.

ZUSATZFRAGE NEUHANN: Dann habe ich dazu noch eine Frage an das Auswärtige Amt: Wie gehen Sie aktuell mit Visumsantragstellern aus dem Westbalkan um, die auf diese Regelung hoffen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Regelung ja bis Ende des Jahres befristet ist?

ADEBAHR: Dazu muss ich Ihnen etwas nachreichen und würde das dann auch tun.

FRAGE JENNEN: Ich habe eine Frage, vor allem an das Innenministerium: Ist es richtig, dass es jetzt eine gemeinsame Position der Bundesregierung zum 5G-Ausbau gibt und dass letztendlich das Innenministerium auch eine Art Vetorecht hat, was einzelne Komponenten angeht, wenn die eben gegen Sicherheitsbedenken verstoßen?

ALTER: Sie sprechen das IT-Sicherheitsgesetz an, in dem auch diese Regelungen zum 5G-Netz enthalten sind. Vom Verfahrensstand her kann ich Ihnen sagen, dass wir die Ressortabstimmung eingeleitet haben. Die Linie der Bundesregierung steht so, wie wir sie immer kommentiert oder auch kommuniziert haben. Die Sicherheit der Infrastruktur ist eine wichtige und notwendige Angelegenheit, und wir werden durch diese gesetzlichen Änderungen sicherstellen, dass es sowohl eine technische Prüfung als auch eine Vertrauenswürdigkeitsprüfung von Komponenten für das 5G-Netz geben wird. So ist es jedenfalls im Gesetzentwurf vorgesehen.

FRAGE NEUHANN: Zum „Green Deal“: Gestern hat die Unionsfraktion dazu ein Papier beschlossen. Ich würde gerne von Frau Demmer wissen: Teilt die Kanzlerin die Position, dass eine Neuverhandlung des Lastenverteilungsmechanismus eine Bedingung für das Zwischenziel eines Minus in Höhe von 50 Prozent bis 55 Prozent bis 2030 ist?

Die gleiche Frage geht, wenn das BMU vor Ort ist, (auch an das BMU). Ich weiß es auch nicht.

SRS’IN DEMMER: Das BMU ist heute nicht da. Dafür müssten Sie sich dann noch einmal an das Ministerium wenden.

Die Bundeskanzlerin hat ja am 28. April beim Petersberger Klimadialog deutlich gemacht, dass jeder in der Weltgemeinschaft seinen Beitrag leisten muss, um dem Pariser Klimaabkommen gerecht zu werden. Trotz der Coronapandemie dürfen wir den Klimaschutz nicht aus dem Blick verlieren. Dabei hat die Bundeskanzlerin ebenso betont, dass alle Vertragsstaaten des Pariser Klimaabkommens aufgefordert bleiben, die nationalen Beiträge bis 2030 zu verbessern.

Die Europäische Kommission hat den von Ihnen eben erwähnten „Green Deal“ vorgelegt. Europa soll bis 2050 auf diese Art und Weise der erste klimaneutrale Kontinent werden. Als Zwischenschritt auf dem Weg dorthin begrüßte die Bundeskanzlerin den Vorschlag der EU-Kommission, bis zum Jahr 2030 die Treibhausgasemissionen der Europäischen Union um 50 Prozent bzw. in Richtung von 55 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu reduzieren. Über die von Ihnen angesprochene Lastenverteilung wird in der EU dann neu gesprochen werden müssen.

ZUSATZFRAGE NEUHANN: Das heißt, das ist eine Bedingung, die auch die Kanzlerin stellt? Denn es ist ja von der Unionsfraktion als Bedingung für diese Zwischenzielverschärfung von minus 50 bis 55 Prozent formuliert.

SRS’IN DEMMER: Wie gesagt, es wird darüber neu gesprochen werden müssen.

ZURUF: Wann?

SRS’IN DEMMER: Ich kann Ihnen keinen Zeitplan nennen. Wir werden sehen.

FRAGE JUNG: Herr Alter, ich habe in der TOP-1-Liste gesehen, dass es einen Entwurf zur Änderung der Wohngeldverordnung gibt. Können Sie uns dazu etwas sagen? Was hat das BMI diesbezüglich eingereicht?

ALTER: Sie erwischen mich im Moment auf dem falschen Fuß. Ich versuche, ob ich noch während dieser Pressekonferenz darüber Informationen erhalten kann. Ansonsten reiche ich die Antwort gerne nach.

FRAGE: Ich habe eine Frage an das Wirtschaftsministerium. Nachdem der Bundeswirtschaftsminister eine Regelung zur Akzeptanzförderung der Windenergie vorgelegt hat, wüsste ich gerne, wann das Gesamtpaket erneuerbare Energien eigentlich vorliegen soll und wie diesbezüglich der aktuelle Stand ist.

WAGNER: Sie sprechen das Eckpunktepapier an, dass das BMWi zu dem Thema erstellt hat, wie man eine finanzielle Beteiligung von Kommunen und Bürgern am Windenergieausbau erreichen kann. Ziel ist es, eine höhere Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger vor Ort zu schaffen, um damit den Ausbau zu beschleunigen und dazu beizutragen, dass wir unsere Klimaziele und unsere Ausbauziele in Sachen erneuerbare Energie bis 2030 erreichen können.

Das ist ein Maßnahmenpaket eines ganz großen Bündels. Der Minister hatte im vergangenen Herbst einen 18-Punkte-Plan vorgelegt, wie er den Ausbau der Windenergie weiter beschleunigen kann. Eine andere Baustelle ist die Beschleunigung des Netzausbaus. Es gibt auch noch offene Fragen zum Thema EEG. Dazu tauscht sich die Bundesregierung mit den Fraktionen aus und arbeitet an Lösungen. Ziel ist es natürlich, alles so bald wie möglich auf den Weg zu bringen.

ZUSATZFRAGE: Was heißt denn „so bald wie möglich“?

WAGNER: Ich kann Ihnen keinen konkreten Zeitpunkt nennen. Wie gesagt, die Abstimmungen über die ganze EEG-Novelle, die für das erste Halbjahr geplant ist, laufen. Ich kann Ihnen keinen genauen Zeitpunkt nennen.

FRAGE WACKET: Gibt es einen Termin für die Bund-Länder-Arbeitsgruppe? Die Frage richtet sich auch an das Kanzleramt, weil das, glaube ich, zusammen mit Bayern die Federführung hat.

SRS’IN DEMMER: Das kann ich Ihnen aus dem Stand nicht sagen.

ZUSATZ WACKET: Vielleicht weiß das das Wirtschaftsministerium mehr. Es wäre darüber ja sicherlich auch informiert.

WAGNER: Das ist mir gerade auch nicht bekannt. Ich frage nach, ob wir das nachreichen können.

FRAGE PUDDIG: Findet die Bundesregierung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk systemrelevant ist und im Kampf gegen Verschwörungstheorien erst recht gefördert werden muss? Schadet dabei die Debatte über Rundfunkgebühren?

SRS’IN DEMMER: Grundsätzlich schaden Debatten in diesem Land nicht. Debatten und Diskussionen sind zu allen Themen in einem Land, in dem die freie Meinungsäußerung vom Grundgesetz geschützt ist, wichtig und notwendig.

Ich glaube, Herr Alter und Herr Seibert haben sich hier am Montag zum Thema Desinformation sehr ausführlich geäußert. Es ist sicherlich richtig und wichtig, dass man sich gerade in Zeiten wie diesen in dieser außergewöhnlichen Lage einer Pandemie, die wir ja alle so noch nicht erlebt haben, die mit Einschränkungen verbunden ist und die für uns alle gewaltig sind kritisch über die Folgen auseinandergesetzt, die mögliche Einschränkungen haben.

Wir müssen sicherlich auch alle Kritik und alle Sorgen ernst nehmen. Gleichzeitig sind Verschwörungstheorien schwierig und problematisch. Hier ist natürlich der freie Journalismus von großer Bedeutung. Das gilt aber sicherlich für jeden Journalismus in diesem Land.

FRAGE JUNG: Ich habe eine Frage an das BMVg und das AA zur Debatte über Drohnen Anfang dieser Woche.

Frau Adebahr, mich würde interessieren, wie das AA diese Aufrüstungsdebatte angesichts seines Engagements für Abrüstung nicht nur in Deutschland, sondern weltweit bewertet. Begrüßen Sie diese Debatte über Aufrüstung von Drohnen? Welche Haltung hat das Auswärtige Amt zu der Bewaffnung von Drohnen?

Herr Collatz, mich würde interessieren, warum keine Opfer von Drohnenangriffen eingeladen waren.

ADEBAHR: Sie werden, wenn Sie uns so nebeneinandersetzen, keinen Gegensatz zwischen uns konstruieren.

Ich glaube, der Bundesaußenministers hat seine Haltung zum Thema Abrüstung vielfach und in vielen Initiativen, die es gibt, deutlich gemacht. Das fängt beim Thema Cyberspace an und geht über das Thema Killerroboter bis hin zu konventionellen Abrüstungsfragen aller Art.

Bei dem Thema Drohnen ist es so das wissen Sie , dass dies keine grundsätzlich völkerrechtlich verbotene Waffe ist, aber dass für ihren Einsatz die gleichen Regeln wie bei anderen Waffensystemen gelten. Deswegen machen wir uns als Bundesregierung insgesamt für die Reglementierung und für eine Betrachtung des Völkerrechts von neuartigen Waffensystemen besonders stark, damit dort Regelungen eingezogen und beachtet werden. Das ist ein ganz wichtiges Anliegen.

COLLATZ: Ich kann genau dort anknüpfen. Ich glaube, bei der Debatte bzw. der Podiumsdiskussion, die wir Anfang der Woche erleben durften, ist gut herausgekommen, dass sich die Rahmenbedingungen ganz deutlich herauskristallisieren, unter denen ein Drohneneinsatz mit Waffen in Deutschland überhaupt nur möglich wäre. Es ist deutlich geworden, dass das ein stark reglementiertes Segment ist, in dem Rüstung stattfinden soll nach dem Bedarf der Bundeswehr, den wir ja schon seit langen Jahren angezeigt haben. Wir hoffen, dass wir damit, so wie es auch der Koalitionsvertrag vorsieht, einen Beitrag geleistet haben, um hier zu einer Entscheidung zu kommen.

Das Podium war sehr breit gestreut. Es geht ja im Wesentlichen darum, dass alle Meinungen abgebildet sind. Auch die vorhandenen Vertreter von religiösen Organisationen, von Friedensorganisationen, bilden ja die Meinungen ab, die sich in diesen Organisationen wiederfinden. Insofern haben wir da, glaube ich, keine Lücke gelassen. Der Debattenbeitrag ist ja nur ein Auftakt gewesen, es wird ja weitergehen. Wir bieten auch zum Anfang der nächsten Woche einen weiteren Beitrag an, wo der Staatssekretär Tauber einen Chat starten wird, der auch öffentlich zugänglich ist. Dort gibt es genügend Möglichkeiten, weiterhin seine Sicht auf die Dinge einzubringen, um dann eine konsolidierte Entscheidung zu dieser Frage herbeiführen zu können die natürlich nur das Parlament treffen kann, aber unser Beitrag ist es eben, hier einen regierungsseitigen Vorschlag zu machen, damit das Kabinett über letztlich Rüstungsentscheidungen festlegt, wie wir mit Drohnen weiter verfahren wollen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Sie sagten gerade, glaube ich, missverständlich „Drohneneinsätze in Deutschland“. Sie meinten wahrscheinlich „von Deutschland aus“?

COLLATZ: Genau wie in Deutschland über Drohneneinsätze diskutiert und entschieden wird.

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Tauber hatte in seiner Einführung gesagt: „Sogenannte „targeted killings“, zu verstehen etwa als die Bekämpfung und Tötung von Einzelzielen ohne unmittelbare Bedrohung, sind und bleiben nach deutschem Recht und Gesetz explizit ausgeschlossen“. Warum gilt das in Deutschland, aber nicht für die USA?

COLLATZ: Da müssen Sie letztlich die jeweiligen Nationen fragen, in welchen Rahmenbedingungen sie ihre Waffen einsetzen. Für Deutschland gilt ganz eindeutig, dass wir nur im Rahmen von Mandaten handeln, die durch den Bundestag beschlossen wurden. Dort ist dann auch ein ganz eindeutiger Rechtsrahmen vorgegeben, der sich letztlich in den Mandaten auch niederschlägt. Vor Ort bei den jeweiligen Kontingenten ist auch ein Set von „rules of engagement“ vorgegeben, das abgestuft die Gewaltanwendung freigibt, sodass letztlich noch eine weitere Einschränkung für den vorgegebenen Rechtsrahmen da ist. Hier ist auch der Einsatz von Drohnen einzuordnen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber noch einmal: Die „targeted killings“ sind nach deutschem Recht und Gesetz explizit ausgeschlossen, aber trotzdem können die USA das über deutschen Gebiet, über Ramstein, weltweit koordinieren. Warum wird das nicht unterbunden.

COLLATZ: Das ist keine Frage, die die Bundeswehr beantworten kann. Wir entscheiden unseren Bedarf, den wir für unsere mandatierten Operationen identifizieren können, und das bringen wir in die Diskussion ein.

FRAGE: An das BMAS zum Thema der Fleischindustrie: Gibt es Pläne, Werkverträge einzuschränken?

SCHNEIDER: Zum Thema Fleisch hatte sich mein Kollege Ehrentraut am Montag schon geäußert und noch einmal klar gemacht, dass es Arbeitsschutzstandards gibt, die von den Betrieben einzuhalten sind. Er hat da auch noch einmal darauf hingewiesen, dass die Arbeitsschutzbehörden der Länder für die Kontrollen zuständig sind, und hat auch darauf hingewiesen, dass Minister Heil sich am Wochenende bereits geäußert hat und klar gemacht hat, dass er sich mit Blick auf die Durchführung verstärkter Kontrollen auch noch einmal mit einem Brief an die Länder gewandt hat. Über konkrete gesetzliche Änderungen kann ich aktuell heute nicht berichten, möchte aber noch einmal unterstreichen, dass wir die Situation natürlich sehr genau beobachten und uns etwaige Maßnahmen vorbehalten.

FRAGE JUNG: Frau Adebahr, ich hatte letzte Woche gefragt, warum Sie sich bei der ungarischen Regierung angesichts der LGBT-Gesetzgebung, die dort eingereicht wird, noch nicht beschwert haben. Dazu haben Sie uns jetzt eine Antwort nachgereicht, die im Prinzip genau das sagt, worauf meine Fragen basierten. Ich wollte wissen, warum Sie sich noch nicht beschwert hatten, und dann haben Sie mir genau das gesagt, was ich in der Frage formuliert hatte, nämlich dass Sie sich ja für LGBT-Rechte in der Außenpolitik einsetzen und das von dem Partner erwarten. Das hatten Sie genauso auch der Bundestagsfraktion der Grünen geantwortet, und meine Frage basierte dann auf dieser Antwort. Warum beschwert man sich nicht bei der ungarischen Regierung?

ADEBAHR: Ich verweise einfach noch einmal auf unsere Antwort. Falls ich noch einmal etwas nachreichen kann, werde ich das tun.

ZUSATZ JUNG: Aber nicht die gleiche Antwort!

ALTER: Ich habe noch eine Ergänzung: Sie hatten ja nach der Regelung gefragt, die heute zum Wohngeld im Kabinett war. Dabei geht es um die Zwölfte Verordnung zur Änderung der Wohngeldverordnung, die als Regierungsverordnung die neue gemeinsame Mietstufe der Gemeinden auf Inseln ohne Festlandanschluss umsetzt, die durch das Wohngeldstärkungsgesetz zum 1. Januar 2020 eingeführt worden ist. Sie regelt, dass Haushalte mit geringem Einkommen, die auf diesen Inseln wohnen, ein höheres Wohngeld bekommen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Gab es da irgendwie Bedarf oder war das schon lange geplant? Hat das etwas mit Corona zu tun?

ALTER: Es ist so, dass durch das Gesetz zur Stärkung des Wohngelds vom 30. November 2019 mit Inkrafttreten zum 1. Januar 2020 eine neue gemeinsame Mietstufe für diese Inseln ohne Festlandanschluss eingeführt worden ist. Hintergrund waren statistische Erhebungen des Statistischen Bundesamtes. Jetzt wird mit dieser Regierungsverordnung geregelt, dass der Wohngeldanspruch für Haushalte mit geringem Einkommen entsprechend steigt.

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