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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 25. Mai 2020

Themen: Teilnahme der Bundeskanzlerin an der Videokonferenz der Vereinten Nationen „Financing for Development“, COVID-19-Pandemie (Coronakabinett, Treffen zwischen Bund und Ländern, angekündigte Aufhebung von Beschränkungen in Thüringen, Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft, Überbrückungshilfen für den Mittelstand, Lufthansa, Aufnahme von ausländischen Patienten in deutschen Krankenhäusern, Dialog des Bundesaußenministers mit Zielländern, Lieferung fehlerhafter Atemschutzmasken aus China, rechtliche Grundlage zur Haftbarmachung von Gastwirten und Kirchenvorstehern bei schweren Erkrankungen, mögliche Verlängerung der Kontaktbeschränkungen), Schadensersatzklage gegen die VW AG, geplantes Sicherheitsgesetz für Hongkong, Wahl von Barbara Borchardt zur Verfassungsschutzrichterin in Mecklenburg-Vorpommern, transatlantische Beziehungen, Ausstieg der USA aus dem Open-Skies-Abkommen

Naive Fragen zu:
Corona-Kabinett (ab 3:22)
– nur zum Verständnis: Ein Coronakabinett gibt es ja, damit Gespräche auf Bundesebene geführt werden können. Warum hat das denn jetzt nicht getagt? Die Länder haben doch im Coronakabinett der Bundesregierung eh nichts zu sagen. Welche Themen sind denn jetzt noch strittig? (ab 8:49)
– Da Sie gerade „beispielsweise“ gesagt haben, können Sie uns auch den Rest sagen, welche Themen es noch waren?
– Fürchtet denn die Kanzlerin einen neuen Wettlauf, wenn es um die Lockerungsmaßnahmen geht, also einen bundesweiten Wettlauf der Länder bei der Lockerung der Coronamaßnahmen? Die Frage würde ich auch an das BMG stellen.

Fleischindustrie (ab 17:22)
– Herr Seibert, Sie sagten am letzten Mittwoch, dass die neuen Regelungen in Bezug auf die Verarbeitung von Fleisch erst ab dem 1. Januar gültig sein werden, dass zum Beispiel nur noch Beschäftigte des eigenen Betriebs zulässig sein sollen. Die Not ist jetzt da. Warum gilt das nicht zum Beispiel ab dem 1. Juli? Warum erst ab dem nächsten Jahr?
– Warum prüft die Bundesregierung, wie Sie am letzten Mittwoch gesagt haben, wie die Unternehmen verpflichtet werden können, Mindeststandards bei der Unterbringung sicherzustellen? Die gibt es doch, und die müssen die Unternehmen einhalten. Warum prüfen Sie, was die Unternehmen diesbezüglich machen können?
– Die entscheidende Frage war ja: Warum erst ab dem 1. Januar 2021? Warum nicht sofort oder so schnell wie möglich?
– Das ist ja ein bisschen absurd. Klar gibt es die Arbeitsschutzmaßnahmen. Diese werden aber von der überwiegenden Zahl der Beschäftigten in der Fleischindustrie explizit nicht eingehalten. Es ist ja ein bisschen wohlfeil zu sagen, dass es sie gibt. Das ist ja genau das Problem, warum Sie jetzt darangehen. Sie sagten letzten Mittwoch, dass Sie keinen Anlass sehen, in anderen Branchen in Bezug auf Werkvertragsregelungen einzugreifen. Aber wenn das Aussetzen von Werkverträgen der entscheidende Hebel sein soll, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern, wie kann es dann sein, dass Sie keinen Anlass sehen, Werkvertragsregelungen in anderen Branchen anzugehen?
– Die Frage war, warum Sie nur in der Fleischindustrie Handlungsbedarf in Bezug auf die Werkverträge sehen. Es gibt auch in vielen anderen Branchen massive Probleme. Sie sagen, derzeit gibt es keinen Anlass.

Lufthansa (ab 25:42)
– Welche Rolle spielen Umweltbedingungen oder Umweltauflagen für die Rettung? (ab 27:04)
– Aber sind Ihrem Ministerium bzw. Ihrem Minister Umweltauflagen für die Rettung der Lufthansa wichtig? Haben Sie das eingebracht? Sie müssen ja nicht über Details einer Einigung reden.
– Wird es denn überhaupt Bedingungen geben? (ab 30:14)
– die Kanzlerin war ja früher auch Umweltministerin und wird oft als Klimakanzlerin bezeichnet. Sind der Kanzlerin denn Umweltbedingungen bei der Rettung der Lufthansa wichtig? Bringt sie das ein? Fordert sie das wie die Umweltministerin in ihrem Kabinett?

Autoindustrie (ab 43:08)
– hält die Bundesregierung an den Plänen zur Unterstützung der Autoindustrie fest, wenn man jetzt auch durch höchstrichterliches Urteil anerkannt bekommen hat, dass diese Industrie nachweislich betrogen hat? (ab 43:56)
– Wenn Sie von Vertrauen in die Autoindustrie sprechen, reden Sie dann von dem Vertrauen der Bundesregierung in die Autoindustrie oder von dem Vertrauen der Bürger?
– Haben Sie eigentlich als BPA-Leiter in letzter Zeit eigene Umfragen in Sachen Autoindustrie und Förderung der Autoindustrie in Auftrag gegeben?
– Monate später!

Verfassungsgericht MV (ab 50:53)
– Die „Antikapitalistische Linke“ kommt ja seit Jahren im Verfassungsschutzbericht auch des Bundesamts für Verfassungsschutz vor, der hier von Ihnen und dem Verfassungsschutzpräsidenten immer wieder vorgestellt wird. Nun wurde Barbara Borchardt, die die Mitglied in der Antikapitalistischen Linken ist und die Sie ja als linksextremistisch einstufen, in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfassungsrichterin gewählt. Wie bewerten Sie diese Wahl?
– Das heißt, wenn eine Person, die aus Ihrer Sicht Linksextremistin ist, in ein Verfassungsgericht eines Bundeslandes gewählt wird, kümmert Sie das nicht?

US-Druck/US-Ausstieg „Open Skies“ (ab 52:08)
– Ich drehe den Druck einmal um: Herr Maas hat sich zum Ausstieg der USA aus dem Open-Skies-Militärabkommen geäußert und gesagt, er werde sich dafür einsetzen, dass die US-Regierung noch einmal überdenkt. Auch das hört sich nach „Druck machen“ an. Wie wollen Sie das denn schaffen? (ab 53:17)
– Gute Argumente sind ja das Eine, aber welche Druckmittel wollen Sie denn einsetzen?

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 25. Mai 2020:

STS SEIBERT: Einen schönen guten Tag auch von mir. Ich habe eine Terminankündigung für diesen Donnerstag, den 28. Mai. Da gibt es eine internationale Videokonferenz zum Thema „Financing for Development“, veranstaltet auf Einladung des UN-Generalsekretärs gemeinsam mit Kanada und Jamaika. Die Bundeskanzlerin wird ab 14 Uhr daran teilnehmen und eine kurze Rede halten. Es geht bei dieser internationalen Videokonferenz darum, im Kreis der Staats- und Regierungschefs und der internationalen Organisationen Lösungen für die durch die Coronapandemie besonders betroffenen Entwicklungsländer zu diskutieren. Es wird also um Fragen der Liquidität, Schuldenerleichterungen, Verbesserung der Finanzierung von Wachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen gehen. Das ist also um 14 Uhr am Donnerstag dieser Woche.

Dann könnte ich noch etwas sagen, weil das bereits in den Medien bekannt geworden ist – wir haben es ja bekannt gemacht: Das ursprünglich für heute vorgesehene Coronakabinett hat nicht stattgefunden. Die dabei vorgesehenen Themen waren noch nicht auf Ministerebene entscheidungs- oder beratungsreif, und sie sind nun in der regulären Kabinettssitzung an diesem Mittwoch zur Beratung vorgesehen.

FRAGE DR. LOHSE: Herr Seibert, weil neben der Nachricht über die heutige Absage des Coronakabinetts auch Gerüchte aufkamen, es solle zumindest vorerst kein Coronatreffen zwischen Bund und Ländern mehr geben, könnten Sie vielleicht auch etwas dazu sagen und die Terminlage klären? Wann ist das nächste Treffen? Hat die heutige Absage auch etwas mit dem Vorstoß aus Thüringen zu tun?

STS SEIBERT: Zu dem zweiten Teil der Frage: Nein. Es gab einzelne Themen, die auf der Ebene der Minister, die im Coronakabinett zusammenkommen, einfach noch nicht beratungsreif waren und deswegen auf diesen Mittwoch verschoben wurden.

Zu der anderen Frage: Bund und Länder sind in einem ganz regelmäßigen Austausch. Dafür gibt es verschiedene Formate. Das kann eine Ministerpräsidentenkonferenz sein, wie wir das in der Vergangenheit gesehen haben. In dieser Woche gibt es, wie auch von mir angekündigt, eine Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der ostdeutschen Bundesländer mit anschließender Pressekonferenz. Das ist also eine Form der Verständigung und der Beratung mit den Ländern.

Eine andere Form eine sehr stetige Form, die sich als Gesprächsformat, als Beratungsformat, sehr bewährt hat ist die regelmäßige Schalte zwischen dem Chef des Bundeskanzleramtes, Minister Braun, und den Chefs der Staats- und Senatskanzleien.

Es bleibt also dabei: Bund und Länder stimmen sich da ganz eng ab. Es gibt einen regelmäßigen Austausch. Sie wollen sich auch in Zukunft auf einen gemeinsamen Pfad verständigen, von dem natürlich vor dem Hintergrund von länderspezifischen Besonderheiten auch abgewichen werden kann. Denn nicht überall ist das Infektionsgeschehen gleich. Ich erinnere an den Beschluss nach der letzten MPK am 6. Mai, der ja genau das gesagt hat. Wir haben jetzt durch die gemeinsame Anstrengung aller Ebenen des Staates und von Millionen Bürgern einen Punkt in der Pandemie erreicht, an dem wir Gott sei Dank sagen können, dass weitere Lockerungs- und Öffnungsschritte möglich sind.

Aber wir wollen dabei immer auch an den grundlegenden Regeln für Abstand, Hygiene und Kontaktbeschränkungen festhalten. Entlang dieses Pfades verständigt man sich ständig. Es gibt die gemeinsame Zielsetzung, die die Bundeskanzlerin im Bundestag so ausgedrückt hat: Wir wollen die Fortschritte, die wir gemeinsam erreicht haben, nicht gefährden.

Es gilt also, sowohl mutig als auch wachsam zu sein, an Arbeitsplätze, Schulen, Restaurants und Sportvereine zurückkehren, aber gleichzeitig weiter die Grundregeln zu achten. Das ist die Haltung der Bundesregierung, über die sie immer wieder in Gesprächen mit den Ländern ist.

ZUSATZFRAGE DR. LOHSE: Wenn ich es richtig erinnere, hatte man nach dem Treffen am 6. Mai ein Gespräch in der Runde mit der Kanzlerin und den Ministerpräsidenten nach Pfingsten verabredet. Findet denn dieses Videotreffen statt?

STS SEIBERT: Die Allgemeinverfügungen laufen ja am 5. Juni aus. Der Chef des Bundeskanzleramtes berät zurzeit tatsächlich parallel zu unserer Veranstaltung hier mit den Ländervertretern, wie es nach dem 5. Juni weitergeht. Da hat die Bundesregierung, die Bundeskanzlerin, eine klare Position.

ZUSATZFRAGE DR. LOHSE: Treffen oder nicht?

STS SEIBERT: Es wird jetzt beraten. Ich kann Ihnen heute kein Treffen ankündigen. Das tun wir dann, wenn es soweit ist, immer am Freitag der Vorwoche. Aber es laufen die ständigen Beratungen zwischen Bund und Ländern, jetzt konkret über die Frage, wie es nach dem 5. Juni weitergeht.

Da kann ich Ihnen auch gleich sagen, dass die Kanzlerin dafür ist, dass es zu den zentralen Verhaltensregeln ich habe sie gerade schon erwähnt , mit denen wir in dieser Pandemie gemeinsam so viel erreicht haben, auch weiterhin verbindliche Anordnungen und nicht bloß Gebote geben soll, also Allgemeinverfügungen, in denen das Einhalten des Mindestabstands, der Kontakteinschränkungen, der Hygieneregeln durchsetzbar geregelt ist.

FRAGE BOESE: Herr Seibert, gab oder gibt es nach der Ankündigung aus Thüringen, die Coronaeinschränkungen auszusetzen, ein Gespräch zwischen der Bundeskanzlerin und Herrn Ramelow? Wird die Bundeskanzlerin am oder vor dem 5. Juni die Ministerpräsidenten zu einem Gespräch einladen, um über weitere Lockerungen zu beraten?

STS SEIBERT: Gespräche der Bundeskanzlerin mit Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen gehören sozusagen zum Arbeitsalltag der Bundeskanzlerin. Dazu mache ich hier keine Einzelansagen.

Ich habe es schon gesagt: In dieser Woche findet die MPK Ost statt. Spätestens da wird es einen Austausch mit dem thüringischen Ministerpräsidenten geben. Ansonsten, glaube ich, habe ich die Frage in meinem ersten Anlauf hier schon halbwegs beantwortet.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, nur zum Verständnis: Ein Coronakabinett gibt es ja, damit Gespräche auf Bundesebene geführt werden können. Warum hat das denn jetzt nicht getagt? Die Länder haben doch im Coronakabinett der Bundesregierung eh nichts zu sagen. Welche Themen sind denn jetzt noch strittig?

STS SEIBERT: Mit den Ländern hat ja auch die Absage des Coronakabinetts heute nichts zu tun, sondern sie hat damit zu tun, dass Themen, die zur Beratung anstehen, noch nicht den Stand erreicht hatten, auf den man die Beratung durchführen kann. Es ist ja ein Irrtum zu glauben, dass sich die Minister und die Bundesregierung untereinander nur beim Coronakabinett zu coronarelevanten Themen austauschen. In Wirklichkeit geschieht das tagtäglich unter den Ministern, mit der Bundeskanzlerin, mit dem Chef des Kanzleramtes.

Das Coronakabinett dient schon dazu, dann gemeinsame Vereinbarungen zu treffen. Das war heute bei diesen Themen noch nicht möglich. Deswegen gehen sie in die Kabinettssitzung am Mittwoch. Das sind Themen, die mit der Koordinierung des innereuropäischen Reiseverkehrs zu tun hatten, beispielsweise mit Vorschriften, die im Personenverkehr gelten sollten. Sie konnten aufgrund der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit jetzt nicht abgeschlossen werden.

ZUSATZFRAGE JUNG: Da Sie gerade „beispielsweise“ gesagt haben, können Sie uns auch den Rest sagen, welche Themen es noch waren?

STS SEIBERT: Nein, es bleibt bei „beispielsweise“.

ZUSATZFRAGE JUNG: Fürchtet denn die Kanzlerin einen neuen Wettlauf, wenn es um die Lockerungsmaßnahmen geht, also einen bundesweiten Wettlauf der Länder bei der Lockerung der Coronamaßnahmen? Die Frage würde ich auch an das BMG stellen.

STS SEIBERT: Ich komme noch einmal zurück zur Regierungsbefragung, an der die Bundeskanzlerin in der letzten Woche teilgenommen hat. Da hat sie es doch ganz klar ausgedrückt: Wir können wirklich froh sein, dass wir alle zusammen in diesem Land so viel gemeinsam gemeistert haben, auch in Bezug auf die Pandemie.

Darin sieht sie auch eine Verpflichtung. Diese Verpflichtung heißt, das, was wir gemeinsam erreicht haben, jetzt nicht zu gefährden. Sie hat gesagt:

„Es wäre doch wirklich deprimierend, wenn wir, weil wir zu schnell zu viel wollen, wieder zu Einschränkungen zurückkehren müssten, die wir alle hinter uns lassen wollen.“

Das ist die Grundhaltung. Ich habe es vorhin noch einmal versucht zu sagen: Die Rückkehr ins öffentliche Leben und Schritte zur Lockerung auch des persönlichen Lebens müssen mutig und wachsam erfolgen. Gleichzeitig muss der Blick immer auf die Entwicklung der Pandemie gerichtet sein, immer unter Beachtung der Grundregeln, die uns so gut durch die letzten jetzt sage ich einmal zehn Wochen gebracht haben. Denn wir sehen ja auch die beiden Fälle des Gottesdienstes in Frankfurt und des Restaurants in Ostfriesland. Diese zeigen uns doch, was ganz schnell geschehen kann, wenn ganz offensichtlich Grundregeln außer Acht gelassen worden sind. Und das ist vermeidbar.

GÜLDE: Dem würde ich mich komplett anschließen wollen. Wir sehen, wie gesagt, zurzeit beides: Wir sehen sowohl lokal teilweise sehr heftige Ausbrüche; wir sehen aber bereits auch Regionen, in denen es tatsächlich über Tage keine gemeldeten Neuinfektionen gibt. Insofern brauchen wir diesen Zweiklang, den Herr Seibert gerade angesprochen hat, aus einerseits Mut zur Lockerung, aber andererseits auch Wachsamkeit.

Herr Minister Spahn hat sich heute zu diesem Thema geäußert. Ich darf ihn kurz zitieren:

„Es darf in keinem Fall der Eindruck entstehen, die Pandemie wäre schon vorbei. Weiterhin hilft der Dreiklang aus Abstand halten, auf Hygiene achten und Alltagsmasken tragen, um es dem Virus möglichst schwer zu machen.“

FRAGE STEINKOHL: Herr Seibert, konkret nachgefragt: Entsprechen die Pläne des thüringischen Ministerpräsidenten es sind ja noch keine der Landesregierung den Grundsätzen, die Sie gerade als Position der Bundesregierung bekanntgegeben haben?

STS SEIBERT: Ich kann hier nicht für den thüringischen Ministerpräsidenten oder die thüringische Landesregierung sprechen, deren Kabinettssitzung im Übrigen ja auch noch bevorsteht.

Ich konnte Ihnen sagen ich kann es gerne noch einmal tun , was die Haltung der Bundeskanzlerin ist. Die heißt, dass man da, wo es um diese zentralen Verhaltensregeln geht Abstand, Kontakteinschränkungen, Hygieneregeln , auch weiterhin verbindliche Anordnungen, also verbindliche allgemeine Verfügungen, fassen und nicht auf reine Gebote gehen soll.

Die Klarheit und die Millionen von Bürger, die mit großer Disziplin und Einsicht nach diesen klaren Regeln gehandelt haben, haben Deutschland in den vergangenen Wochen so durch diese Pandemie und überhaupt nur an den Punkt gebracht, wo wir jetzt wieder an diese Vielzahl von Öffnungen und Lockerungen im öffentlichen Leben herangehen können.

FRAGE KLISS: Herr Seibert, können Sie bestätigen, dass es in Sachen Lockerungen Ideen gibt, was Personengrößen von 10 Personen in geschlossenen Räumen und 20 Personen in der Öffentlichkeit angeht, und dass es ab dem 6. Juni angesichts der niedrigen Infektionszahlen so sein soll, dass es im öffentlichen Raum dort, wo das regional möglich ist, keine Einschränkungen mehr gibt?

STS SEIBERT: Ich habe Ihnen gesagt, dass der Chef des Kanzleramtes, Minister Braun, mit den Vertretern der Länder, also mit den Chefs der Staats- und Senatskanzleien, genau darüber spricht, wie es nach Auslaufen der allgemeinen Verfügungen ab dem 5. Juni weitergehen soll. Ich habe Ihnen diese grundsätzliche Überzeugung der Bundeskanzlerin, der Bundesregierung gesagt. Ich werde den Gesprächen hier jetzt nicht Einzelfragen vorwegnehmen.

ZUSATZFRAGE KLISS: Die Verschiebung der Gespräche hat dann aber nichts mit dem Vorstoß von Herrn Ramelow zu tun, sondern das, was Sie eben gesagt haben, ist

STS SEIBERT: Die Verschiebung welcher Gespräche? Das Gespräch findet ja jetzt gerade statt.

ZUSATZ KLISS: Sie haben gesagt, dass es noch nicht reif ist.

STS SEIBERT: Entschuldigung, aber ich glaube, dass Sie jetzt zwei Dinge verwechseln. Das eine ist das Coronakabinett. Das hat nicht per se mit den Ländern zu tun, sondern mit Themen, die wir in der Bundesregierung noch weiter miteinander vorantreiben müssen, damit sie entscheidungsreif sind. Das geschieht jetzt mit Blick auf das Bundeskabinett am Mittwoch.

Was die Gespräche mit den Ländern angeht das habe ich gesagt , gibt es einen etablierten und wirklich guten, regelmäßigen und beständigen Kanal. Das ist der Chef des Kanzleramtes mit den Chefs der Staatskanzleien. Das findet gerade laufend statt.

FRAGE DR. LOHSE: Es gibt aber ein inzwischen veröffentlichtes vorbereitendes Papier zu diesem Gespräch der Chefs der Staatskanzleien mit Herrn Braun, das gerade läuft. Darin ist genau das als Vorschlag oder als Verhandlungsgrundlage enthalten, womit das Bundeskanzleramt offenbar in diese Gespräche hineingeht, nämlich erhebliche Teile der Beschränkungen, was zum Beispiel die Zahl der Hausstände angeht, die sich in der Öffentlichkeit treffen dürfen, aufzuheben. Können Sie denn die Existenz dieses Papiers sozusagen als Vorlage bestätigen? Ist das die Haltung, mit der Herrn Braun in diese Gespräche hineingegangen ist?

STS SEIBERT: Ich sehe nicht, dass die Bundesregierung irgendein Papier veröffentlicht hätte.

ZUSATZ DR. LOHSE: Das habe ich auch nicht gesagt. Ich sagte nur: es ist veröffentlicht.

STS SEIBERT: Ich äußere mich nicht zu Papieren, die Sie möglicherweise gesehen haben.

ZUSATZ DR. LOHSE: Es war nicht so kompliziert.

STS SEIBERT: Da bin ich sicher. Trotzdem werde ich mich dazu nicht äußern, weil wir in laufenden Gesprächen mit den Ländern sind. Das ist das erprobte und bewährte Verfahren.

FRAGE LÜCKOFF: Wird es nach dem Gespräch des Herrn Staatsministers Braun mit den Vertretern der Länder eine Presseunterrichtung oder Pressemitteilung geben?

STS SEIBERT: Davon gehe ich nicht aus.

FRAGE JUNG: Mir geht es um die Reformen in der Fleischindustrie. Vielleicht kann das BMAS dazu etwas sagen.

Herr Seibert, Sie sagten am letzten Mittwoch, dass die neuen Regelungen in Bezug auf die Verarbeitung von Fleisch erst ab dem 1. Januar gültig sein werden, dass zum Beispiel nur noch Beschäftigte des eigenen Betriebs zulässig sein sollen. Die Not ist jetzt da. Warum gilt das nicht zum Beispiel ab dem 1. Juli? Warum erst ab dem nächsten Jahr?

Warum prüft die Bundesregierung, wie Sie am letzten Mittwoch gesagt haben, wie die Unternehmen verpflichtet werden können, Mindeststandards bei der Unterbringung sicherzustellen? Die gibt es doch, und die müssen die Unternehmen einhalten. Warum prüfen Sie, was die Unternehmen diesbezüglich machen können?

STS SEIBERT: Wenn man sagt, dass man prüft, wie Mindeststandards in ihrer Einhaltung sichergestellt werden können, dann prüft man ja nicht die Mindeststandards, sondern dann prüft man Art und Weisen, wie gesichert erreicht werden kann, dass sie auch überall ausnahmslos eingehalten werden.

Ansonsten haben wir am vergangenen Mittwoch im Bundeskabinett Eckpunkte zu diesem wichtigen Thema miteinander besprochen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird daraus einen Gesetzentwurf machen, der dem Kabinett wieder vorliegen wird. Deswegen möchte ich mich dazu jetzt eigentlich nicht weiter im Detail äußern.

ZUSATZFRAGE JUNG: Die entscheidende Frage war ja: Warum erst ab dem 1. Januar 2021? Warum nicht sofort oder so schnell wie möglich?

SCHNEIDER: Ich kann das ergänzen. Klar ist, dass die Arbeitsschutzstandards, die das BMAS vorgelegt hat, auch für diese Branche gelten. Sie gelten jetzt schon. Sie sind mit Blick auf die akute COVID-19-Situation erlassen worden. Insofern gibt es auch jetzt schon Standards, die einzuhalten sind. Es gibt auch die Verpflichtung der Länder, zu kontrollieren. Das ist also gegeben.

Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, zum 1. Januar 2021 insbesondere Werkverträge einzuschränken. Das Datum bezieht sich vor allem auf diese eine Regelung. Es waren insgesamt zehn Punkte, die die Eckpunkte umfassen. Das Datum, das Sie angesprochen haben, bezieht sich vor allem auf die Werkverträge. Die anderen Punkte werden ebenfalls zu unterschiedlichen Zeitpunkten an unterschiedlichen Stellen umgesetzt. Daran arbeiten wir jetzt natürlich. Das wird zum 1. Januar auch in Kraft treten.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das ist ja ein bisschen absurd. Klar gibt es die Arbeitsschutzmaßnahmen. Diese werden aber von der überwiegenden Zahl der Beschäftigten in der Fleischindustrie explizit nicht eingehalten. Es ist ja ein bisschen wohlfeil zu sagen, dass es sie gibt. Das ist ja genau das Problem, warum Sie jetzt darangehen. Sie sagten letzten Mittwoch, dass Sie keinen Anlass sehen, in anderen Branchen in Bezug auf Werkvertragsregelungen einzugreifen. Aber wenn das Aussetzen von Werkverträgen der entscheidende Hebel sein soll, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern, wie kann es dann sein, dass Sie keinen Anlass sehen, Werkvertragsregelungen in anderen Branchen anzugehen?

SCHNEIDER: Es gibt, wie gesagt, verschiedene Punkte und nicht nur den einen. Der Minister hat klar gesagt, dass er in dieser Branche Handlungsbedarf sieht. Deswegen wurde in dieser Branche diese Vereinbarung getroffen.

Die Werkvertragsregelung ist, wie gesagt, ein Punkt von zehn Punkten. Insofern bitte ich, das Gesamtpaket zu betrachten. Es gilt jetzt, die Umsetzung anzugehen. Natürlich müssen wir dabei auch unsere parlamentarischen Standards berücksichtigen. Das Ganze muss ja auch vom Parlament abgesegnet werden. Wir brauchen eine rechtssichere Umsetzung. Insofern bedarf es einiger Zeit, um die Umsetzung rechtssicher zu gewährleisten.

ZUSATZFRAGE JUNG: Die Frage war, warum Sie nur in der Fleischindustrie Handlungsbedarf in Bezug auf die Werkverträge sehen. Es gibt auch in vielen anderen Branchen massive Probleme. Sie sagen, derzeit gibt es keinen Anlass.

SCHNEIDER: Der Minister hat sich dazu letzte Woche klar geäußert. Er hat gesagt: In der Fleischbranche sehen wir während der Krise diese Missstände ganz akut. Die Krise wirkt hier wie ein Brennglas so hat er sich ausgedrückt , und das gehen wir jetzt an. Hierzu gibt es eine Vereinbarung der Bundesregierung.

FRAGE HELLER: Wird das Kabinett am Mittwoch über ein neues Mittelstandszuschussprogramm entscheiden, das Minister Altmaier vorbereitet, oder soll das Teil des Konjunkturprogramms werden? Die Frage geht an Sie, Herr Seibert.

FRAGE LEHMANN: Wie sieht der Zeitplan für das Konjunkturprogramm aus?

Bleibt es bei der Sitzung des Koalitionsausschusses am 2. Juni?

STS SEIBERT: Für Ankündigungen hinsichtlich des Koalitionsausschusses bin ich nicht zuständig.

Grundsätzlich ist es so, dass wir Kabinettsthemen dann ankündigen, wenn sie auch durch die Staatssekretärsrunde sozusagen entscheidungsreif und spruchreif gemacht worden sind. Das ist jetzt noch nicht der Fall.

Ansonsten aber dazu können die Kollegen von BMWi und BMF sicherlich mehr sagen arbeitet die Bundesregierung mit Hochdruck an weiteren geeigneten Maßnahmen im Rahmen eines Konjunkturprogramms, das der deutschen Wirtschaft dabei hilft, möglichst schnell wieder Tritt zu fassen.

DR. BARON: Ich würde das vielleicht ergänzen, um ein paar Punkte klarzustellen, was den Mittelstand angeht. Es ist richtig und ich kann bestätigen, dass das Bundeswirtschaftsministerium einen Vorschlag für Überbrückungshilfen für den Mittelstand erarbeitet hat, den wir jetzt mit den Ressorts abstimmen. Dabei geht es darum, kleinen und mittleren Unternehmen, die aktuell noch besonders von der Coronakrise betroffen sind, durch weitergehende Liquiditätshilfen Unterstützung zu gewähren. Wir haben am Anfang dieser Krise ja eine Coronahotline bei uns eingerichtet und haben seither auch einen wöchentlichen Austausch mit den Wirtschaftsverbänden, um ein Lagebild aus der Wirtschaft zu erhalten und um die Betroffenheit vor Ort eben auch beurteilen zu können.

Dabei ist es natürlich so, dass durch die Lockerungen, die in Kraft gesetzt wurden, ein wichtiger Schritt gegangen wurde. Der ist richtig und wichtig für die Wirtschaft. Aber es gibt immer noch kleine und mittlere Betriebe, die besonders leiden, eben deshalb, weil ihr Geschäftsbetrieb noch nicht oder nur teilweise aufgenommen werden konnte und sie weiterhin von starken Umsatzeinbußen betroffen sind. Hierfür haben wir einen Vorschlag für Überbrückungshilfen erarbeitet, der sich aktuell in der Abstimmung befindet. Es geht wie gesagt um einen breit angelegten, branchenübergreifenden Ansatz für die kleinen und mittleren Unternehmen, die eben aktuell und weiterhin besonders von der Krise betroffen sind.

KOLBERG: Dann kann ich noch etwas ergänzen: Der Bundesfinanzminister befindet sich mit seinen Ressortkollegen im Gespräch. Er hat ja betont, dass wir mit den Lockerungen jetzt schnell dafür sorgen wollen, dass die Wirtschaft wieder boomt. Dafür stellt die Regierung ein Konjunkturpaket zusammen, das gezielt und wirksam sein soll. Das werden wir zeitnah innerhalb der Bundesregierung bekannt geben.

FRAGE GAVRILIS: Herr Seibert, können Sie bestätigen, dass es eine Einigung zwischen der Bundesregierung und der Lufthansa bezüglich milliardenschwerer Hilfen gibt? Wenn ja, wie sieht diese Einigung konkret aus?

STS SEIBERT: Ich würde gerne die beiden Ministerien BMWi und BMF bitten, sich dazu zu äußern.

DR. BARON: Ich kann kurz beginnen. Die Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und der Lufthansa befinden sich in der Endphase. Sie wissen, dass wir uns innerhalb der Bundesregierung seit Tagen und Wochen in sehr intensiven Verhandlungen befinden, und jetzt befinden wir uns in der Endphase dieser Verhandlungen. Sie sind aber noch nicht abgeschlossen, und bevor sie eben nicht abgeschlossen sind, kann ich hier zu Details keine Stellung nehmen; denn gesetzlich vorgesehen ist ja, dass der sogenannte Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Ausschuss darüber berät und beschließt, und dieser Schritt steht eben noch aus.

FRAGE JUNG: Welche Rolle spielen Umweltbedingungen oder Umweltauflagen für die Rettung?

DR. BARON: Wie gesagt: Das würde jetzt die Details der Vereinbarung betreffen oder auf etwaige Details der Vereinbarung eingehen. Ich bitte da noch um Geduld. Solange die Verhandlungen eben noch nicht abgeschlossen sind, kommunizieren wir hinsichtlich einzelner Punkte nicht. Seien Sie aber gewiss, dass, sobald das der Fall sein wird, wir Sie natürlich informieren werden und Sie dann auch die Kerninhalte des Pakets der Einigung erfahren werden.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber sind Ihrem Ministerium bzw. Ihrem Minister Umweltauflagen für die Rettung der Lufthansa wichtig? Haben Sie das eingebracht? Sie müssen ja nicht über Details einer Einigung reden.

DR. BARON: Ich darf darauf verweisen, dass sich der Minister ja an verschiedener Stelle zum Thema geäußert hat, beispielsweise gestern bei „Berlin direkt“, und eben deutlich gemacht hat, dass die Details verhandelt werden, dass aber ganz generell gilt, dass in der Luftverkehrsbranche der Klimaaspekt natürlich wichtig sein muss. Das gilt aber ganz generell für die Branche, nicht nur auf einzelne Unternehmen bezogen. Sie kennen das Beispiel der synthetischen Kraftstoffe, an denen an verschiedenen Punkten innerhalb der Bundesregierung gearbeitet wird. Das ist also ein Thema, das die Branche insgesamt betrifft.

KOLBERG: Vielleicht kann ich hier noch etwas ergänzen. Der Sprecher des Bundesumweltministeriums ist ja nicht dabei, sonst würde der sich sicherlich dazu äußern. Auch die Bundesumweltministerin hat sich ja mehrfach dazu geäußert, dass es ihr sehr wichtig sei, dass Hilfen der Bundesregierung zielgerichtet ausgegeben werden, und auch, dass der Aspekt der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes dabei eine Rolle spielt.

FRAGE KLISS: Finden die Gespräche zur Lufthansa im Bundesfinanzministerium statt? Rechnen Sie heute im Laufe des Tages mit einer Lösung? Die Frage richtet sich an beide Ministerien.

KOLBERG: Die Konstruktion ist so, dass die Gespräche das hat die Kollegin aus dem BMWi ja eben auch schon erläutert über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Ausschuss laufen. Vorsitzender des Ausschusses ist unser Staatssekretär Jörg Kukies. Da befindet man sich in Gesprächen. Das hat die Lufthansa ja auch schon bestätigt. Wie wir gesagt haben, befinden wir uns in der Endphase der Beratungen und hoffen, zeitnah zu einem Ergebnis zu kommen.

FRAGE JUNG: Wird es denn überhaupt Bedingungen geben?

KOLBERG: Das ist ganz klar. Ich kann allgemein sagen, dass alle Coronahilfen mit Bedingungen (akustisch unverständlich). Das gilt sowohl für die KfW-Kredite als auch für den WSF. Das haben wir immer wieder betont. Es gibt für die KfW-Kredite und auch für den WSF ganz klare Bedingungen, was Dividendenauszahlungen und Boni angeht, und die Bedingung, dass die Mittel den Beschäftigten und den Unternehmen in Deutschland zugutekommen. Es gibt klare Regeln, und die gelten für alle Unternehmen, die sich um Hilfe bemühen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Seibert, die Kanzlerin war ja früher auch Umweltministerin und wird oft als Klimakanzlerin bezeichnet. Sind der Kanzlerin denn Umweltbedingungen bei der Rettung der Lufthansa wichtig? Bringt sie das ein? Fordert sie das wie die Umweltministerin in ihrem Kabinett?

STS SEIBERT: Das ist jetzt ein tapferer Versuch, noch einmal an Details einer noch gar nicht erzielten finalen Einigung zu kommen. Deswegen bleibt es bei dem, was die Kollegen aus den beiden Ministerien Ihnen gesagt haben, und auch bei dem, was Frau Baron an ganz grundsätzlichen Aussagen des Bundeswirtschaftsministers über die Bedeutung der Klimapolitik in diesem Sektor zitiert hat. Alles Weitere werden Sie dann erfahren, wenn die Gespräche zu einem guten Ende geführt worden sein werden.

FRAGE ESIPOV: Es geht um die mögliche Aufnahme von ausländischen Patienten in deutschen Krankenhäusern, explizit aus Russland. Es haben sich ja am Wochenende zwei Bundesländer bereit erklärt, Patienten aus Russland aufzunehmen, Sachsen und Berlin. Herr Seibert, sind solche regionalen Initiativen auf Bundesebene in irgendeiner Form abgesprochen?

Frage an das Bundesgesundheitsministerium: Wie viele Patienten aus dem Ausland könnte Deutschland denn nach heutigem Stand theoretisch aufnehmen?

Wie funktioniert die Bezahlung? Wer übernimmt die Kosten für die Behandlung?

Die letzte Frage geht an das Auswärtige Amt: Wie weit sind Ihre Gespräche mit den Kollegen in Moskau über einen möglichen Transport von russischen Patienten nach Berlin oder nach Deutschland gediehen? Haben Sie überhaupt mit Gesprächen angefangen?

GÜLDE: Dann fange ich gerne einmal an. Die Initiativen zur Behandlung von ausländischen Patienten insbesondere denen aus Russland kommen aus den Ländern selbst. Insofern sind auch die Länder für diesbezügliche Fragen verantwortlich.

Was die Frage der Übernahme der Kosten der Behandlung anbelangt: Die müssen dann halt eben auch tatsächlich die Krankenhäuser, die diese Verträge abschließen, beantworten.

Was die Kapazitäten anbelangt, muss ich ganz, ganz ehrlich sagen: Da müsste ich jetzt passen. Wir haben zwar im Intensivregister festgelegt, dass die Zahl der freien Behandlungsplätze, also der Beatmungsbetten, gemeldet werden muss. Wie viele davon Patientinnen und Patienten aus dem Ausland zur Verfügung gestellt werden könnte, kann ich jetzt nicht sagen. Das müssten dann tatsächlich die Krankenhäuser klären.

ZUSATZFRAGE ESIPOV: Ist das so zu verstehen, dass jedes einzelne Bundesland frei über seine Kapazitäten und darüber entscheidet, ob man diese Kapazitäten eingeflogenen ausländischen Patienten zur Verfügung stellt?

GÜLDE: Das ist korrekt. Ja, die Krankenhausplanung liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer.

FRAGE JORDANS: Die Fragen wurden ja vom Kollegen gestellt. Ich würde schon gern die Antwort vom Auswärtigen Amt oder der Bundesregierung zu möglichen Gesprächen mit Moskau hören.

ADEBAHR: Mir ist nicht bekannt, ob unsere Botschaft in dieser Sache schon Gespräche geführt hat. Ich weiß nicht genau, wie konkret der Plan ist. Wenn das der Fall sein sollte und ich dazu etwas berichten kann, dann würde ich das gern tun oder reiche es nach.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Herr Seibert, würden auch Sie es begrüßen, wenn ein Land, das von Corona jetzt so hart getroffen ist wie Russland, Patienten in einzelne deutsche Krankenhäuser schicken und man Solidarität mit den Nachbarn im Osten zeigen könnte?

STS SEIBERT: Dem, was der Kollege gerade gesagt hat, habe ich keine Informationen hinzuzufügen. Mir liegen dazu jetzt keine weiteren Informationen vor. Ich denke, die Tatsache, dass in deutschen Krankenhäusern Patienten aus Frankreich, Italien und auch anderen Ländern behandelt wurden und dass man das unbürokratisch und mit Blick auf den Menschen getan hat, war ein sehr schönes Beispiel europäischer Solidarität. Das ist die grundsätzliche Aussage.

Die Entscheidungen darüber fallen je nach Vorhandensein von Kapazitäten in den Bundesländern. Wenn es dazu jetzt Initiativen gibt, dann muss man schauen, wie man damit vorankommt. Ich kann dazu jetzt wirklich nichts beitragen.

FRAGE PERCINIC: Indirekt geht es um die Lufthansa. Es geht um die Tourismusdestinationen, die sich mittlerweile für deutsche Urlauber bereitmachen. Zum Beispiel fordert man auf Sardinien einen sogenannten Gesundheitspass, den Reisende mitbringen sollen. Allerdings ist unklar, wie das vonstattengehen und wer das anerkennen soll. Auch beispielsweise in Kroatien fordert man eine Art von Immunitätsnachweis.

Deshalb meine Frage: War das Bestandteil der Verhandlungen zwischen Außenminister Maas und den verschiedenen Ländern, den Zielländern deutscher Reisender? Sollte das dann vielleicht auch eine Bedingung für Flüge mit der Lufthansa sein?

ADEBAHR: Außenminister Maas hat vergangene Woche in einem Dialog mit Zielländern, darunter zum Beispiel auch Italien, und vergangenen Mittwoch mit den Außenministerkollegen unserer Nachbarländer gesprochen. Am Montag wurde auch eine gemeinsame Erklärung verabschiedet, in der man sich noch einmal dazu bekannte, dass man in den nächsten Wochen gemeinsame Kriterien festlegen will, nach denen man es, wenn das Infektionsgeschehen dies zulässt, schrittweise ermöglichen will, dass Reisen im Sommer möglich sein werden.

Natürlich stellen sich genau die Fragen, die Sie ansprechen: Wie sieht die Organisation in den Hotels vor Ort aus? Wie funktioniert das alles? Das sind ganz wichtige Fragen, die natürlich in Gesundheitskonzepte werden einfließen müssen und die geregelt sein müssen, damit auch die Bundesregierung da hinkommen kann, für Europa Reisehinweise aufzustellen, die den Bürgern die Möglichkeit geben, zu wissen, was denn ist, wenn man beispielsweise nach Sardinien fliegt.

Das Ganze passiert unter der Ägide oder den Leitlinien der Europäischen Kommission, die sie aufgestellt hat und die all die Fragen, die Sie ansprechen, aufwirft. Deutschland will sich daran natürlich beteiligen. Als zentrales Land in der Mitte Europas sind wir zu den Fragen, welche Kriterien es sind, in einem Dialog und wollen das mit Brüssel dann zusammenziehen, sodass aus Brüssel koordiniert auch die Feststellung kommt, was das Gesundheitskonzept in diesem und jenem Land ist, wobei auch Daten vorgehalten werden, sodass man sich dann informieren kann. Insofern kann ich jetzt einzelne Vorschläge, die im Moment aus den Ländern kommen, nicht kommentieren.

Die Bundesregierung und der Außenminister wollen, dass eine klare Informationslage für die Bürger herrschen wird und dass sicheres Reisen unter Coronabedingungen, soweit es die Pandemie zulässt, möglich wird. Dafür sind all solche Fragen zu klären. Das passiert in Richtung auf den 15. Juni. Eine gewisse Strecke ist noch zu gehen und auch viel Arbeit zu tun, um da hinzukommen, dass wir das erklären können und dass das klar ist.

FRAGE VOLLRADT: Meine Frage geht an das BMG. In jüngster Zeit häuften sich Berichte, dass offenbar fehlerhafte Masken aus China geliefert wurden. Am 27. April trafen bei der Lieferung in Leipzig auch Masken der Firma Tongchen Zhengheng Protective Products ein, die laut chinesischem Handelsregister erst am 18. März 2020 gegründet wurde, bisher offenbar nirgendwo gelistet ist und deren Shareholder Cheng Ye und Jiang Gao unter keiner Adresse oder Telefonnummer in China zu finden sind.

Wie sind Sie auf diese Firma gekommen, bzw. warum wurde dieser Firma trotz solchen Ungewissheiten der Zuschlag gegeben?

Trifft es zu, dass diese Lieferung nicht wie üblich beim chinesischen Handelsministerium als Export gekennzeichnet wurde?

GÜLDE: Ich muss ganz ehrlich sagen, zu diesem einzelnen Beschaffungsvorgang liegen mir jetzt keine Erkenntnisse vor. Eine Antwort müsste ich gegebenenfalls nachreichen.

FRAGE JORDANS: Herr Seibert hat eben gesagt, bei dem Restaurant in Leer und dem Gottesdienst in Frankfurt seien die Regeln offensichtlich nicht eingehalten worden. Meine Frage an das BMJV: Gibt es irgendeine rechtliche Grundlage dafür, Gastwirte oder Kirchenvorsteher haftbar zu machen, wenn es wegen deren Fehlverhalten zu schweren Erkrankungen oder sogar Todesfällen kommt?

Bereitet sich das Ministerium bzw. die Justiz in Deutschland diesbezüglich auf eine recht komplizierte Klagewelle vor?

DR. LEBER: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich) dass zu Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz das BMG Auskunft gibt. Ganz generell hat sich Frau Lambrecht zu Schadensersatzklagen so geäußert, dass sie im Einzelfall von Gerichten zu entscheiden sind, sodass wir uns dazu jetzt nicht weiter äußern können.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Gern höre ich auch die Meinung des BMG. Aber mich würde interessieren, ob es in Deutschland möglich ist, jemanden in solchen Fällen beispielsweise aufgrund von Gesetzen gegen Körperverletzung oder etwas Ähnliches zu belangen oder ob allein die derzeitigen Infektionsschutzgesetze, die ja nur Geldstrafen vorsehen, greifen. Ich weiß nicht, wer dafür zuständig ist.

DR. LEBER: Hinsichtlich der strafrechtlichen Vorschriften müsste ich nachhaken. Dabei kommt es natürlich sehr auf den konkreten Fall und die Rahmenumstände an. Das kann man so pauschal nicht beantworten. Vielleicht hat der Kollege noch etwas zu ergänzen.

GÜLDE: Ich muss auch sagen, dass ich mich zu einzelnen Tatvorwürfen jetzt nicht äußern könnte. Grundsätzlich sieht das Infektionsschutzrecht in bestimmten Bereichen durchaus Ordnungs- und Bußgelder vor. Inwieweit ein schuldhafter Tatbestand eines Einzelnen vorliegt, müssten tatsächlich die Gerichte vor Ort klären.

FRAGE GAVRILIS: AFP meldet, das Kanzleramt wolle Kontaktbeschränkungen bis 5. Juni verlängern. Herr Seibert, können Sie das bestätigen?

STS SEIBERT: Ich ändere das, was ich hier am Anfang zu den Gesprächen des Chefs des Bundeskanzlersamts mit den Vertretern der Länder gesagt habe, nicht aufgrund einer Eilmeldung, sondern ich habe die Haltung der Bundesregierung dargelegt. Nun warten wir ab, wie Bund und Länder an diesem Punkt vorankommen.

FRAGE LANGE: Meine Frage geht vor allem an das Justizministerium. Der BGH hat heute zum VW-Diesel geurteilt. Wie fällt Ihre Reaktion darauf aus? Wie beurteilen Sie es, dass die Verbraucher jetzt mehr Rechtssicherheit haben?

DR. LEBER: Grundsätzlich gilt auch hier, dass wir uns zu konkreten Einzelfällen und Entscheidungen der Gerichte nicht äußern können.

ZUSATZFRAGE LANGE: Mag sich sonst noch jemand äußern? Umwelt und Verkehr sind beide nicht vertreten. Herr Seibert, Sie vielleicht, weil das ein so großes Thema ist? Nein. Okay, ich habe es versucht.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, hält die Bundesregierung an den Plänen zur Unterstützung der Autoindustrie fest, wenn man jetzt auch durch höchstrichterliches Urteil anerkannt bekommen hat, dass diese Industrie nachweislich betrogen hat?

STS SEIBERT: Ich werde mich jetzt zu dem Urteil nicht äußern, das kann sicherlich das zuständige

ZUSATZ JUNG: Wollte ich auch nicht.

STS SEIBERT: Genau. Die Tatsache, dass viel Vertrauen in die Automobilindustrie verlorengegangen ist und durch Automobilkonzerne auch verspielt wurde, ist oft genug festgehalten worden; die Bundeskanzlerin hat sich dazu ja ganz klar geäußert. Genauso ist es eine Tatsache, dass dies eine Industrie ist, die für Deutschland, für unsere industrielle Leistungsfähigkeit, für unsere Arbeitsplätze, für unsere gesamte wirtschaftliche Situation von sehr großer Bedeutung ist. Auch das ist eine Tatsache.

Nun hat die Bundesregierung Sie fragen nach Unterstützungen eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Bundesregierung, Vertretern der Automobilindustrie und Vertretern der Gewerkschaften eingesetzt, deren Aufgabe es ist, miteinander zu beraten, welche Maßnahmen geeignet sein könnten, um die Automobilkonjunktur zu beleben und gleichzeitig einen Modernisierungsbeitrag in Richtung innovativer Fahrzeugtechnologien zu leisten. Über die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe soll dann Anfang Juni gesprochen werden. Die prüft also nun verschiedene Optionen für solche konjunkturbelebenden Maßnahmen in der Automobilindustrie, die dann in ein umfassenderes Konjunkturprogramm, von dem ja heute auch schon die Rede war, eingebettet werden sollen. Dabei werden auch Vorschläge, die einzelne Ministerpräsidenten gemacht haben, geprüft.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wenn Sie von Vertrauen in die Autoindustrie sprechen, reden Sie dann von dem Vertrauen der Bundesregierung in die Autoindustrie oder von dem Vertrauen der Bürger?

Haben Sie eigentlich als BPA-Leiter in letzter Zeit eigene Umfragen in Sachen Autoindustrie und Förderung der Autoindustrie in Auftrag gegeben?

STS SEIBERT: Das sind ja alles Themen, über die wir hier schon x-mal in den vergangenen Monaten eigentlich würde ich fast sagen: Jahren gesprochen haben. Beides ist natürlich gemeint: Vertrauen der Verbraucher und auch Vertrauen der Politik.

Ich kann mich jetzt nicht erinnern, dass es dazu aktuelle Umfragen gäbe, aber wir geben ja unsere Umfragen nach wenigen Monaten immer sozusagen der Wissenschaft und damit der Öffentlichkeit zur Kenntnis. Da können Sie nachschauen.

ZUSATZ JUNG: Monate später!

STS SEIBERT: Ja, weil die Umfragen, die das Bundespresseamt in Auftrag gibt im Übrigen seit vielen Jahrzehnten, weil das eine der Aufgaben dieses Bundespresseamtes ist , ja auch zur Arbeit in der Bundesregierung dienen. Aber wenn Sie interessiert sind, wissen Sie, wo Sie Sie finden, und das ist eine sehr interessante Fundquelle.

FRAGE KLISS: Herr Seibert und Frau Adebahr, wie ist die Haltung der Bundesregierung zu den geplanten Sicherheitsgesetz, das Peking in Hongkong durchsetzen will?

STS SEIBERT: Wir haben die Meldungen über dieses angekündigte Sicherheitsgesetz für Hongkong, das ja im Rahmen des nationalen Volkskongresses letzte Woche angekündigt wurde, zur Kenntnis genommen.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal an die grundlegende Haltung der Bundeskanzlerin und der Bundesregierung erinnern, die sie letztes Jahr auch nach einem Gespräch mit dem chinesischen Ministerpräsidenten Li öffentlich gemacht hatte. Da hat sie gesagt: Es gilt der Grundsatz „ein Land, zwei Systeme“. Auf der Grundlage des Abkommens, das 1984 beschlossen wurde, ist dann ja auch das sogenannte Basic Law entwickelt worden. Dieses Basic Law gibt den Bürgerinnen und Bürgern Hongkongs Rechte und Freiheiten, und die müssen natürlich auch weiter gewährleistet werden. Dieses Abkommen gilt weiter. Es eröffnet eine ganze Reihe von bürgerlichen Freiheiten, und diese müssen auch in Anspruch genommen werden können.

Auch die Europäische Union hat in einer ersten Reaktion eine einheitliche Stellungnahme dazu veröffentlicht und hat noch einmal daran erinnert, dass wir genau dem, also der Bewahrung des hohen Grades an Autonomie, den Hongkong gemäß des Basic Laws und im Rahmen des Grundsatzes „ein Land, zwei Systeme“ genießt, eine hohe Bedeutung beimessen.

Die jetzt schon aufgekommene Diskussion und auch Kritik an diesem chinesischen Vorhaben nehmen wir ernst, und wir sind der Meinung, dass sie Fragen aufwirft, die China auch klären sollte.

ZUSATZFRAGE KLISS: Welche Fragen wären das?

STS SEIBERT: Es sind genau die Fragen, die sich darauf beziehen, inwieweit das Basic Law und das, was es den Bürgerinnen und Bürgern Hongkongs gewährleistet, damit in Übereinstimmung zu bringen ist.

ZUSATZFRAGE KLISS: Hat Europa bzw. hat die Bundesregierung überhaupt eine Chance, diesbezüglich in Dialog mit China einzutreten und positiv im Sinne der EU und der Bundesrepublik einzuwirken?

ADEBAHR: Dazu kann ich vielleicht anfügen, dass die EU-Vertretung in Peking und das sind alle EU-Mitgliedstaaten, die dort vertreten sind mit dem chinesischen Außenministerium in den letzten Tagen zu vielen Themen, aber auch zu dem geplanten Gesetzesvorhaben, im Gespräch war. Das heißt, wir haben dort auf Ebene der EU-Delegation in diesem Fall beim chinesischen Außenministerium auch schon das Gespräch zu diesen Fragen gesucht, die Herr Seibert angesprochen hat.

FRAGE LANGE: Herr Seibert, ist die eingangs von Ihnen erwähnte Konferenz für die Entwicklungsländer schon eine Geberkonferenz, stehen da eventuell auch schon Summen im Raum, oder geht es erst einmal darum, Ideen zu sammeln?

STS SEIBERT: Ich würde da noch einmal auf Sie zukommen, wenn ich Ihnen schon sehr viel mehr sagen kann. Ich glaube, dass es nicht im klassischen Sinne eine Geberkonferenz mit einem finanziellen Pledging usw. ist das hatten wir jetzt ja auf europäischer Ebene. Aber ich will das, wenn ich mehr herausfinde, gerne noch nachreichen.

FRAGE JUNG: An das Innenministerium: Die Antikapitalistische Linke kommt ja seit Jahren im Verfassungsschutzbericht auch des Bundesamts für Verfassungsschutz vor, der hier von Ihnen und dem Verfassungsschutzpräsidenten immer wieder vorgestellt wird. Nun wurde Barbara Borchardt, die die Mitglied in der Antikapitalistischen Linken ist und die Sie ja als linksextremistisch einstufen, in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfassungsrichterin gewählt. Wie bewerten Sie diese Wahl?

GRÜNEWÄLDER: Erstens: Der Verfassungsschutzbericht für 2019 wird im Juni vorgestellt; da müssten Sie dann nachlesen, was über diese Vereinigung darin steht.

Zweitens: Solche Personalentscheidungen der Länder bewerten wir von hier aus grundsätzlich nicht.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das heißt, wenn eine Person, die aus Ihrer Sicht Linksextremistin ist, in ein Verfassungsgericht eines Bundeslandes gewählt wird, kümmert Sie das nicht?

GRÜNEWÄLDER: Nein, ich sage, dass Personalentscheidungen der Länder zunächst einmal in deren Verantwortung stehen und es der Bundesregierung nicht ansteht, diese zu bewerten.

FRAGE JORDANS: Frau Adebahr, der scheidende US-Botschafter Richard Grenell hat auf seinem Lieblingskanal Twitter davon gesprochen, dass der Druck Amerikas auf Deutschland aufrechterhalten bleiben würde, auch wenn er jetzt nicht mehr Botschafter hier ist. Fühlt die Bundesregierung sich von Amerika unter Druck gesetzt? Wie nimmt man so eine Äußerung auf?

ADEBAHR: Ich kommentiere die Äußerung des Botschafters auf Twitter nicht. Wir sind mit den amerikanischen Partnern das wissen Sie zu ganz, ganz vielen Themen im Gespräch. Es gibt Themen, bei denen wir in tiefer transatlantischer Freundschaft miteinander sprechen und zusammen arbeiten. Es gibt andere Themen, bei denen es verschiedene Ansichten geben mag. Das wird in einer langen Partnerschaft mit vielen Partnern auf der US-Seite in Washington, im Außenministerium, im Weißen Haus auch so bleiben und so weitergehen.

FRAGE JUNG: Ich drehe den Druck einmal um: Herr Maas hat sich zum Ausstieg der USA aus dem Open-Skies-Militärabkommen geäußert und gesagt, er werde sich dafür einsetzen, dass die US-Regierung noch einmal überdenkt. Auch das hört sich nach „Druck machen“ an. Wie wollen Sie das denn schaffen?

ADEBAHR: Abrüstung und Rüstungskontrolle ist übrigens eines der Themen, mit denen wir mit der amerikanischen Seite im Gespräch sind. Wir sind und da gibt es ganz viele Kanäle: da haben wir Botschaften, da haben wir Gesprächsforen, da haben wir politische Kontakte mit der amerikanischen Seite im Gespräch übrigens auch in der NATO , um unsere Position darzulegen, dass wir diesen Vertrag als wichtig ansehen und dass die verbleibenden Vertragspartner im Sinne der Transparenz weitermachen werden. Wir werden dafür werben so drücke ich es einmal aus , dass diese Argumente gehört werden. Die Kündigung der USA wird in sechs Monaten wirksam, das heißt, es gibt eine gewisse Zeit, in der man noch miteinander reden kann und schauen kann, was die Beweggründe der jeweils anderen Seite sind, und noch einmal darlegen kann, warum wir als Bundesregierung und die anderen Vertragspartner das als einen wichtigen Pfeiler der Transparenz und der Rüstungskontrolle ansehen und da weitermachen wollen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Gute Argumente sind ja das Eine, aber welche Druckmittel wollen Sie denn einsetzen?

ADEBAHR: Ich finde, gute Argumente sind ein echt cooles Druckmittel.

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