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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 3. Juni 2020

Themen: Kabinettssitzung (Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften, Zustimmung zum Entwurf des nächsten Achtzehnmonatsprogramms des Europäischen Rates im Rahmen der gemeinsamen Triopräsidentschaft Deutschlands mit Portugal und Slowenien), Reise des Bundesaußenministers nach Den Haag, Teilnahme des Bundesaußenministers an einer Videokonferenz im Rahmen der Lateinamerika-Initiative, COVID-19-Pandemie (Aufhebung der weltweiten Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, Seenotrettung), Proteste gegen Rassismus und Polizeigewalt in den USA, G7-Gipfel, Rassismus und Diskriminierung in Deutschland, Polizeigewalt in Deutschland/Polizeiliche Kriminalstatistik, Lage in Libyen, Konzept für ein Mahnmal für die Opfer des Kommunismus, Fleischindustrie in Deutschland

Kabinettsbericht (ab 2:12)

Naive Fragen zu:
Maas’ Reisen (ab 7:41)
– weil Sie von verantwortlichem Reisen gesprochen haben: Warum fliegt der Außenminister dorthin? (11:27)

George Floyd/USA (ab 38:30)
– das US-Militär wird in Washington D.C. eingesetzt. Wie verhält sich die Bundesregierung dazu, dass das in einem demokratischen Land passiert? Das ist keine Ankündigung, sondern Fakt und Tatsache (ab 45:37)
– wie ist die Haltung der Bundesregierung zur Polizeigewalt in den USA? Hat die Bundesregierung in den letzten Wochen in den USA Polizeigewalt erlebt?
– Sie hatten die Reaktion in den USA angesprochen. Das ist ja richtig. Ich möchte aber eine Reaktion der Bundesregierung haben. Wenn in anderen Ländern Militär gegen friedliche Demonstranten eingesetzt wird, dann meldet sich die Bundesregierung auch stets zu Wort.
– warum vermeiden Sie das Wort „Polizeigewalt“? Sie haben jetzt gerade schon wieder von „Vorkommnissen“ gesprochen. Möchten Sie dieses Wort nicht benutzen, oder haben Sie einfach keinen Anlass dazu, von Polizeigewalt zu sprechen?

Polizeigewalt in Deutschland (ab 1:01:28)
– warum weigert sich Ihr Ministerium bzw. das BKA, Polizeigewalt, Straftaten von Polizisten aufzulisten? Haben Sie die Zahlen vielleicht jetzt dabei?
– Wie geht denn Ihr Ministerium mit Körperverletzung im Amt um? Wie versuchen Sie das zu bekämpfen?
– Nachreichung 1:17:18

Fleischindustrie (ab 1:12:22)
– Auf europäischer Ebene gibt es jetzt immer mehr Unmut gegenüber der deutschen Fleischindustrie. Da würde mich zum einen interessieren, wie sich die Bundesregierung erklärt, dass Deutschland als Billigland für Fleisch gilt und dass es das in den letzten 20 Jahren geworden ist, und zum anderen, wie die Bundesregierung eine EU-weite Regelung in Sachen Mindestauflagen beim Lohn und bei den Arbeitsbedingungen bewertet. Wären Sie dafür?
– Ich hatte gefragt, ob Sie es begrüßen, dass es auf EU-Ebene Mindeststandards für Lohn und Arbeitsbedingungen gibt, und ob die Bundesrepublik kein Billigfleischland mehr sein will. Ist das das Ziel der Bundesregierung?

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 3. Juni 2020:

STS SEIBERT: Guten Tag! Der erste Punkt, über den ich Ihnen aus dem Kabinett berichten möchte, ist ein Gesetzentwurf, den der Bundesinnenminister zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vorgelegt hat. Es geht darum, mit dem Phänomen des Morphing umzugehen. Morphing ist die Technik, mit der mehrere Gesichter zu einem einzigen Gesamtbild verschmolzen werden können, das dann die Züge zweier oder mehrerer Personen in sich vereinigt. Wenn ein Lichtbild auf einem Pass per Morphing manipuliert ist, dann kann nicht nur die Passinhaberin bzw. der Passinhaber, sondern möglicherweise auch eine weitere Person, deren Gesichtszüge ebenfalls in diesem Passbild enthalten sind, den Pass zum Grenzübertritt nutzen. Das muss natürlich verhindert werden, weil das die Funktion des Passes als Identitätsdokument im Kern bedroht. Deswegen ist heute dieser Gesetzentwurf eingebracht worden. Manipulationen bei der Passbeantragung und anschließenden unerlaubten Grenzübertritten wird künftig dadurch entgegengewirkt, dass das Passbild ausschließlich digital von privaten Dienstleistern oder in der Behörde zu erstellen und zu übermitteln ist.

Dann kam ein energiepolitischer Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministers. Dabei geht es um die Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes. Das Ausbauziel für die sogenannte Offshorewindenergie wird bis 2030 von 15 auf 20 Gigawatt Leistung erhöht. Das ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung, das mit der Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes nun auch gesetzlich verankert werden soll. Außerdem wird zum ersten Mal ein Langfristziel definiert, damit Bund, Küstenländer, Übertragungsnetzbetreiber und Industrie weitere Planungen sicher machen können. Im Jahr 2040 soll eine installierte Leistung von 40 Gigawatt Windenergie auf See erreicht werden. Zugleich soll das Risiko minimiert werden, dass ein Windpark nicht genutzt werden kann, weil sich die Fertigstellung der dazugehörigen Offshoreanbindungsleitung verzögert. Deswegen wird ein zusätzlicher Prüfungsschritt zur besseren Synchronisierung von Netzausbau und Windenenergieausbau eingeführt.

Das Bundesverteidigungsministerium hat eine Reihe von Änderungen soldatenrechtlicher Vorschriften in einem Gesetzentwurf vorgelegt. Im Wesentlichen geht es darum, dass einfacher, schneller und effizienter auf Fehlverhalten von Soldatinnen und Soldaten reagiert werden kann. Die Disziplinarvorgesetzten werden in ihrer Verantwortung gestärkt und die Truppendienstgerichte entlastet. Es war immer wieder einmal ein Kritikpunkt des Wehrbeauftragten gewesen, dass die gerichtlichen Disziplinarverfahren so lange dauerten. Dem wird jetzt durch eine Modernisierung der Verfahrensregeln begegnet. Darüber hinaus wird die dienstrechtliche Grundlage für Soldatinnen und Soldaten zum kostenfreien Bahnfahren in Uniform eingeführt.

Wir haben Ihnen ja hier am Freitag von unserer deutschen EU-Ratspräsidentschaft berichtet und Ihnen Motto und Logo vorgestellt. Heute hat der Außenminister dem Kabinett über die Triopräsidentschaft Deutschlands berichtet. Das betrifft auch die Präsidentschaften, die danach folgen, nämlich die portugiesische in der ersten Jahreshälfte 2021 und die slowenische in der zweiten Jahreshälfte 2021. Deutschland, Portugal und Slowenien formen gemeinsam eine Triopräsidentschaft, also von unserem ersten Tag, dem 1. Juli 2020, bis zum Ende der slowenischen Präsidentschaft, dem 31. Dezember 2021, und nehmen sich einen gemeinsamen thematischen Rahmen für diese drei Präsidentschaften vor. Es gibt das sogenannte Trioprogramm. In einem Überblicksdokument haben die drei Länder gemeinsame Themen und Prioritäten identifiziert. Das gemeinsame Ziel ist, dass Europa stärker, gerechter und nachhaltiger aus der derzeitigen Coronapandemiekrise kommt. Das schlägt sich natürlich auch in den Schwerpunkten des Triopräsidentschaftsprogramms nieder. Zuallererst ist da die COVID-19-Pandemie, die Bewältigung ihrer sozialen und ökonomischen Folgen, aber auch eine Verbesserung des europäischen Krisenmanagements. Ein zweiter Schwerpunkt ist der Abschluss der Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen 2021 bis 2027 inklusive des neuen Wiederaufbaufonds und das künftige Verhältnis der EU zum Vereinigten Königreich. Das sind die wesentlichen Punkte.

Damit ist mein Bericht aus dem Kabinett erst einmal zu Ende.

VORS. WELTY: Das Auswärtige Amt hat so etwas wie eine Premiere für uns, nämlich eine Reiseankündigung.

BREUL: Ein Stück weit kehrt die Normalität zurück.

STS SEIBERT: Sie waren doch schon in Luxemburg.

BREUL: Dieses Mal fliegen wir aber zum ersten Mal ins Ausland. Nach drei Monaten Pause wegen der Coronapandemie wird Außenminister Maas morgen nach Den Haag in die Niederlande fliegen. Er folgt damit der Einladung seines Amtskollegen Stef Blok und freut sich auf diesen bilateralen persönlichen Austausch. Die beiden werden sich zur Bewältigung der Coronapandemie und insbesondere zum Recovery Fund und zum mehrjährigen Finanzrahmen austauschen. Außerdem wird der innereuropäische Tourismus Thema sein. Nach der heutigen Einigung, die weltweite Reisewarnung ab 15. Juni für die EU aufzuheben, geht es nun weiterhin darum, die Maßnahmen für ein verantwortliches Reisen eng abzustimmen.

Morgen Nachmittag werden die beiden Außenminister gemeinsam an dem virtuellen Außenministertreffen der Small Group der Anti-IS-Koalition im niederländischen Außenministerium teilnehmen.

Da ich schon dabei bin, würde ich noch gerne einen anderen Termin ankündigen, der unter normalen Umständen eine Reise gewesen wäre, heute aber eine Videokonferenz ist. In Fortsetzung der Lateinamerika-Initiative des Außenministers trifft er heute virtuell seine Amtskolleginnen und Amtskollegen aus der Region. Insgesamt 27 Länder werden an der Konferenz teilnehmen. Die Konferenz wird sich mit gemeinsamen Antworten und gegenseitiger Unterstützung bei der Bewältigung der COVID-19-Pandemie befassen. Die Staaten Lateinamerikas und der Karibik das wissen Sie entwickeln sich bedauerlicherweise zu einem neuen Epizentrum der Pandemie. Die Gesundheitssysteme in der Region stoßen zunehmend an ihre Grenzen. Auch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie sind gravierend.

Deutschland steht angesichts dieser großen Herausforderungen an der Seite seiner Partner in Lateinamerika und der Karibik. Wir haben sowohl unsere bilaterale humanitäre Hilfe als auch unsere Beiträge für die Nothilfe im Rahmen der Vereinten Nationen bereits deutlich ausgebaut. Daneben leistet Deutschland in vielen Ländern der Region bereits konkrete Hilfe bei der Prävention und der Reaktion auf schon erfolgte Krankheitsausbrüche. Wie wir im Rahmen unserer Möglichkeiten weiter helfen und wie wir die multilateralen Antworten auf die Pandemie weiter stärken und koordinieren können, darüber soll heute beraten werden in der Überzeugung, dass es nur gemeinsam gelingen wird, diese Herausforderungen zu bewältigen.

Der Außenminister wird sich auch im Rahmen einer Pressekonferenz um 14.40 Uhr noch äußern. Diese wird auf unseren Kanälen in den sozialen Medien live gestreamt, wenn Sie das interessiert.

FRAGE WARWEG: Den Haag ist ja auch Sitz des Internationalen Strafgerichtshofs, der mehrmals explizit verbal von den USA angegriffen wurde. Plant Herr Maas auch dort eine Art Solidaritätsbesuch, wenn er sich schon in Den Haag aufhält?

BREUL: Wie Sie wissen, gehören wir zu den größten Unterstützern des Internationalen Strafgerichtshofs. Daran hat sich auch überhaupt nichts geändert. Ich bin mir sicher, dass ein Besuch dort unter normalen Umständen zum Programm gehört hätte. Jetzt, unter den Coronavorzeichen, wird das eher ein kleiner Besuch, um auch den Gegebenheiten vor Ort gerecht zu werden. Um das Ganze bezüglich der Einhaltung der ganzen Vorschriften nicht zu kompliziert zu machen, wird sich das auf das bilaterale Gespräch und dann auf die gemeinsame Teilnahme an der Videokonferenz der Anti-IS-Koalition beschränken. Aber das soll nicht als Zeichen mangelnder Wertschätzung für den Internationalen Strafgerichtshof verstanden werden.

FRAGE JUNG: Herr Breul, weil Sie von verantwortlichem Reisen gesprochen haben: Warum fliegt der Außenminister dorthin?

BREUL: Ich glaube, das erübrigt sich allein mit Blick auf die Zeit, die für solche Reisen zur Verfügung steht.

FRAGE BLANK: Ich habe eine Frage an Herrn Seibert und wahrscheinlich auch an Herrn Breul zur Aufhebung der Reisewarnung. Was bedeutet das jetzt für die Einreisebestimmungen, zum Beispiel am konkreten Fall Italien? Können Italiener dann ab Mitte Juni in Deutschland einreisen und Leute aus Spanien dann vielleicht eine Woche später? Könnten Sie dazu etwas Konkreteres sagen, Herr Seibert?

STS SEIBERT: Für das eine ist das Auswärtige Amt zuständig und für das andere das Bundesinnenministerium. Ich würde vorschlagen, dass von dort die Fragen beantwortet werden.

BREUL: Herr Blank, ich bin mir nicht sicher, ob ich es richtig verstanden habe. Geht es um die Einreisebeschränkungen nach Deutschland oder nach Italien bzw. Spanien?

ZUSATZFRAGE BLANK: Nach Deutschland. Was bedeutet das für die jeweiligen Partnerländer? Dürfen Italiener dann wieder kommen? Wann können Spanier wieder einreisen?

BREUL: Ich glaube, diese Frage wird der Kollege Alter gleich beantworten. Ich möchte nur kurz vorwegschicken: Unsere Reise- und Sicherheitshinweise, zu denen auch die Reisewarnung gehört, sind keine Regelungen im rechtlichen Sinne, sondern das sind Hinweise für die Bevölkerung zum Reisen ins Ausland. Dementsprechend ergeben sich jetzt aus der Änderung der Reisewarnung hin zu Reisehinweisen, also dass wir nicht länger vor Reisen warnen, sondern andere Hinweise geben diese Hinweise werden noch erarbeitet , keine rechtlichen Folgerungen oder Ähnliches für Einreisen nach Deutschland. Das hat jetzt unmittelbar keine Konsequenz für die Frage der Einreise.

ALTER: Um Ihre Frage aufzugreifen: Für uns hat von Beginn an, als wir die Binnengrenzkontrollen aufgrund der Coronapandemie eingeführt haben, auch der Grundsatz der Reziprozität eine große Rolle gespielt, weil das Reiseverhalten, grenzüberschreitendes Reisen natürlich immer zwei Seiten hat. Wenn jemand ins europäische Ausland in den Urlaub fährt, dann soll er auch zurückkommen können. Selbstverständlich ist klar: Wenn wir Deutschen die Möglichkeit eröffnen, zu touristischen Zwecken nicht nur mit einem dringenden Einreisegrund ins Ausland zu fahren, dann soll es auch so sein, dass das Einreiseregime mit diesem Regime zueinanderpasst und in sich schlüssig ist. Insofern gibt es ein großes Interesse des Bundesinnenministers, dass das Einreiseregime kongruent, also passend, ist zu den Vorkehrungen, die wir in Bezug auf den Tourismus treffen.

Der Bundesinnenminister hat an verschiedenen Stellen deutlich gemacht, dass er anstrebt, die Binnengrenzkontrollen zum 15. Juni dieses Jahres aufzuheben, soweit das Infektionsgeschehen dies erlaubt. Diese Linie besteht auch nach wie vor.

ZUSATZFRAGE BLANK: Bedeutet das dann die Rückkehr zum Schengen-System, oder wird es dann nach wie vor noch Stichprobenkontrollen oder die Schleierfahndung geben, die Sie ja auch geplant hatten?

ALTER: Zunächst einmal ist das, was wir jetzt tun, ja nicht außerhalb des Schengen-Systems, sondern das, was wir im Moment tun, ist etwas, was im Schengener Grenzcodex ausdrücklich angelegt ist. Insofern könnte man auch die Auffassung vertreten, wir wenden Schengen in den Ausnahmesituationen an, die wir als gegeben erachten.

Aber ich verstehe Ihren Punkt. Ihnen geht es um die Frage, ob ein grenzüberschreitendes Reisen an den Binnengrenzen ohne systematische Grenzkontrollen möglich ist. Das ist der Fall, wenn wir darüber reden, dass Binnengrenzkontrollen wieder aufgehoben werden sollen. Etwas anderes ist die Möglichkeit, auf der Basis des nationalen Polizeirechts sogenannte stichprobenartige Kontrollen im Grenzraum zu machen.

Noch einmal: Wenn wir uns dazu entscheiden, die Einreisevorschriften nicht mehr auf den triftigen Einreisegrund zu beschränken es ist ja Sinn und Zweck von Grenzkontrollen, dass wir genau das filtern können , wenn wir also den triftigen Grund als Tatbestandsmerkmal entfallen lassen, dann ist es auch nicht sinnvoll, diesen Maßstab im Rahmen von stichprobenartigen Kontrollen im Hinterland anzulegen. Insofern treten wir dann in einen grenzpolizeilichen Normalzustand zurück, in dem eine grenzpolizeiliche Fahndung stichprobenartig im Grenzraum vorgenommen wird, ohne dass an den Grenzen selbst systematisch kontrolliert wird.

FRAGE SHUKA: Wann rechnet man mit einer Aufhebung der Reisewarnung für die Länder des westlichen Balkans? Darf man aus diesen Ländern jetzt mit einem nationalen Visum zwecks Arbeit oder Familienzusammenführung nach Deutschland kommen?

BREUL: Der Außenminister hat sich dazu vorhin auch vor der Presse geäußert und noch einmal darauf hingewiesen, dass diese Einigung und der Beschluss von heute für die Staaten in der Europäischen Union und die Schengen-Staaten sowie Großbritannien und Nordirland gelten und dass wir uns mit der Frage der Drittstaaten jetzt natürlich auch intensiv befassen werden. Es gibt aber natürlich einen qualitativen Unterschied zwischen den Drittstaaten und der vorher genannten Gruppe, einfach aufgrund unserer engen Abstimmung und unserer engen Koordinierung innerhalb der EU und auch im Rahmen des ECDC, des Mechanismus, durch den Daten leicht abgeglichen und ausgetauscht werden können. Das ist sozusagen die Grundlage für die Differenzierung zwischen dieser ersten Gruppe und den anderen Staaten. Aber auch mit den anderen Staaten befinden wir uns im Gespräch. Wir werden diese Gespräche weiterführen und dann sehen, welche Lösungen man wann finden wird.

VORS. WELTY: Betrifft das auch die Frage der Einreise?

ALTER: Dazu kann ich noch etwas sagen. Man muss halt unterscheiden; das hat der Kollege aus dem Auswärtigen Amt ja gerade schon angedeutet. Zum einen gibt es die Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raums. Das ist etwas, das wir in Abstimmung mit den jeweiligen Nachbarstaaten entschieden haben, und wir streben an, das zum 15. Juni aufzuheben. Das andere sind die Einreisebeschränkungen, die an der sogenannten Schengen-Außengrenze gelten. Diese wiederum gelten auf der Grundlage einer Empfehlung der Europäischen Kommission. Nach meiner Kenntnis hat die Kommission sich noch nicht entschieden, ob sie den Mitgliedstaaten empfehlen wird, diese Kontrollen also die im Drittstaatenverkehr noch einmal zu verlängern, oder nicht. Wir erwarten die Empfehlung der Kommission dazu.

FRAGE DR. RINKE: Das schließt eigentlich direkt daran an. Ich möchte noch einmal konkreter nach der Türkei fragen, die ja nun ihrerseits schon Lockerungen für Reisen nach Deutschland in Aussicht gestellt hat. Deswegen stelle ich die Frage an das Auswärtige Amt: Gehört die Türkei zu einem Block von Ländern, über die man dann gemeinsam entscheidet, oder wird es dafür eine individuelle Lösung geben, nachdem die EU-Kommission in der kommenden Woche dann ihr Votum abgegeben haben wird?

Dann habe ich noch eine Nachfrage. In diesem Beschluss von heute heißt es ja auch, dass die Abholung von Touristen, die in anderen EU-Ländern sind, nach den großen Anstrengungen, die die Bundesregierung unternommen hat, um mehr als 200 000 Deutsche wieder zurückzuholen, diesmal ausgeschlossen ist. Aber was heißt das konkret? Heißt das, dass die Touristen dann das Risiko eingehen, dass sie irgendwo stranden und alleine gelassen werden? Vielleicht können Sie das noch einmal ein bisschen ausführen.

BREUL: Ja, das kann ich gerne machen.

Zur ersten Frage, der Türkei: Wir sind uns natürlich sehr bewusst, welche große Bedeutung der Tourismus für die Türkei hat, und gleichzeitig auch, wie groß der Wunsch bei vielen Deutschen sein mag, ihren Urlaub in der Türkei zu verbringen oder dort auch Familien zu besuchen. Das kennen wir. Ich habe ja gerade erläutert, warum wir jetzt zunächst einmal mit dieser Gruppe von Staaten innerhalb der Europäischen Union vorangegangen sind. Das ist für uns nur logisch. Herr Alter hat das noch mit dem wichtigen Hinweis auf die Beschränkungen bezüglich der Einreise in die gesamte EU oder in den Schengen-Raum ergänzt. Das ist ein wichtiger Faktor. Herr Alter hat auch zu Recht gesagt: Es gibt noch keine Empfehlung der Kommission dazu, wie es weitergehen wird. Dem können und wollen wir nicht vorgreifen.

Wir befinden uns im Gespräch mit der Türkei. Auch der Außenminister hat mit seinem türkischen Kollegen bereits über diese Frage beraten. Wir sehen, dass die Türkei große Anstrengungen unternimmt. Aber ich kann jetzt wirklich keine Prognose dazu abgeben, wie und wann da eine Entscheidung getroffen werden wird.

Der Außenminister hat ich glaube, gestern in einer Pressekonferenz auch unterstrichen, dass wir dann, wenn wir über eine Gruppe von Staaten reden, die außerhalb der EU liegen, natürlich nach dem aktuellen Infektionsgeschehen differenzieren müssen. Ich sprach vorhin von Lateinamerika. Dort wird es sicherlich länger als in anderen Regionen der Welt dauern, bis Reisen in diese Region wieder möglich sein werden.

Zur Frage der Abholung: Das würde ich in die Kategorie „klares Signal“ einordnen, nämlich an die, die im Sommer reisen möchten. Sie wissen: Auch eine Reisewarnung ist kein Reiseverbot. Aber jeder muss sich bewusst machen, welche Risiken er eingeht, wenn er eine Reise unternimmt. Der Außenminister hat noch einmal darauf hingewiesen, dass diese Rückholaktion, wie sie im Frühjahr stattfand, eine einmalige Aktion bleiben wird. Niemand kann sich darauf verlassen, dass es darstellbar sein wird, so etwas zu wiederholen.

Selbstverständlich gilt, dass deutsche Botschaften und Konsulate im Ausland deutschen Bürgerinnen und Bürgern, die in Not geraten sind, helfen, wie es im Konsulargesetz auch vorgesehen ist. Daran ändert sich nichts. Daran hat auch der Außenminister noch einmal erinnert. Niemand muss sich also im Ausland alleine gelassen fühlen. Trotzdem gibt es die klare Mahnung, dass sich jeder darüber informieren soll und wissen muss, dass er Risiken eingeht, wenn er in diesem Sommer reist.

FRAGE BUSCHOW: Meine Frage richtet sich wahrscheinlich am ehesten an Herrn Alter: Wird denn bei den ganzen Reisebeschränkungen auch über Tourismus hinaus über Maßnahmen geredet? Ich frage jetzt vor allen Dingen wegen des Themas der Seenotrettung, die ausgesetzt ist. Heute hat die Organisation SOS MEDITERRANEE noch einmal appelliert und gesagt, dass derzeit hunderte Flüchtlinge auf Kreuzfahrtschiffen festsitzen. Gibt es auch darüber Gespräche, unter anderem mit Italien, ob die irgendwann wieder anlanden können und auch die Verteilung wieder aufgenommen wird?

ALTER: Zunächst einmal ist es ja so, dass es hinsichtlich des Themas der Seenotrettung keinen Zeitpunkt gab, an dem wir das in irgendeiner Weise ausgesetzt hätten. Es ist vielmehr einfach so, dass sich durch die europaweit existierende Coronasituation bestimmte Mechanismen verzögert haben. Wir befinden uns mit den Ländern insbesondere mit Italien , mit denen wir über die Aufnahme von aus Seenot Geretteten sprechen, natürlich weiterhin im Gespräch, und unsere Kernanliegen haben sich in all dieser Zeit auch nicht verändert. Wir sind grundsätzlich bereit, Hilfe zu leisten und uns an Aufnahmen zu beteiligen, allerdings im Rahmen einer europäischen Solidarität, nicht bilateral. Insofern kann ich Ihnen bestätigen, dass die Gespräche laufen. Aber es gibt jetzt nichts wiedereinzusetzen, weil es faktisch nicht ausgesetzt war.

ZUSATZFRAGE BUSCHOW: Aber Sie hatten ja durchaus auch während der Coronapandemie, wenn ich mich recht erinnere, an die Organisationen appelliert, die Seenotrettung erst einmal sein zu lassen, weil das unter Coronabedingungen und bei den Reisebeschränkungen nicht möglich sei und die Verteilung nicht möglich sei. Hat sich an dieser Lage durch die Aufhebung der Reisebeschränkungen jetzt etwas geändert?

ALTER: Na ja, da muss man vielleicht noch einmal den Sachverhalt deutlich machen: Wir haben die NGOs darauf hingewiesen, dass uns wiederum die Mittelmeeranrainerstaaten darüber informiert haben, dass sie keine Anlandung ermöglichen werden, dass also diejenigen, die im Mittelmeer kreuzen oder jedenfalls unterwegs sind, keine Möglichkeit haben werden, im Mittelmeer einen Hafen zu finden. Es war für uns eine selbstverständliche Verpflichtung, dass wir mit dieser Information, die bei uns angekommen ist, natürlich auch diejenigen erreichen, die das betrifft, die dann also möglicherweise tagelange Irrfahrten zu befürchten haben. Aber die Entscheidung, vor dem Hintergrund der Coronalage die Häfen nicht zu öffnen, ist eine Entscheidung der jeweiligen Staaten, der Mittelmeeranrainer, die wir nicht zu kommentieren haben. Wir haben diese Information weitergeleitet, und das empfanden wir als eine wichtige und sehr verständliche Maßnahme.

FRAGE DR. MAYNTZ: Herr Alter, was bedeutet Reziprozität dann konkret für den Zeitraum von Mitte Juni bis Anfang Juli? Wird es dann verschiedene Einreiseregime für Reisende beispielsweise aus Spanien und Norwegen gegenüber allen anderen geben?

ALTER: Es gibt eine Reihe von Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit das Reisen in das jeweilige Land ermöglicht werden kann. Dazu gehört unter anderem auch, dass das Infektionsgeschehen in dem jeweiligen Zielland ein bedenkenloses Reisen in das Land ermöglicht. Insofern kann ich mir vorstellen, dass unterschiedliche Voraussetzungen zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Aber mir wäre jetzt nicht bekannt, dass es hinsichtlich einzelner Länder schon konkrete Entscheidungen gäbe.

Nach heutigem Stand sind wir noch in der Situation, dass es Binnengrenzkontrollen gibt, auch im Verhältnis zu Spanien, also im Luftverkehr zwischen Deutschland und Spanien. Auch hierfür gilt, dass der Bundesinnenminister anstrebt, diese Kontrollen zum 15. Juni aufzuheben. Ob das möglich sein wird, wird man dann entscheiden müssen.

ZUSATZ DR. MAYNTZ: Ich frage nur, weil die Spanier den 1. Juli ins Auge gefasst haben.

ALTER: Dazu kann ich jetzt nichts sagen. Diese Information mit dem 1. Juli ist jetzt neu für mich. Darauf will ich mich jetzt auch nicht zu sehr einlassen.

FRAGE JESSEN: Sehe ich es richtig, dass im Hinblick auf Großbritannien sozusagen mit Gas und Bremse oder zweierlei Maß gemessen wird? Zum einen wird die Reisewarnung für Großbritannien diese ist ja im Paket enthalten aufgehoben. Gleichwohl sagt das Auswärtige Amt, das sei keine Reiseempfehlung, weil dort weiterhin eine vierzehntätige Quarantäne gelte. Wie wird es nun gehandhabt? Was empfehlen Sie im Hinblick auf Großbritannien? Aufhebung der Reisewarnung, aber gleichzeitig die Empfehlung, keine Reise anzutreten?

BREUL: Vielen Dank für die Frage, Herr Jessen. Das erlaubt mir, einen Satz des Außenministers von heute Morgen zu wiederholen, den ich sehr eindrücklich fand:

„Reisewarnungen sind keine Reiseverbote, und Reisehinweise sind keine Reiseeinladung.“

Es ist also nicht so, dass wir mit der Stufe, die wir am 15. Juni erreichen, also weg von Reisewarnungen hin zu Reisehinweisen, die Deutschen auffordern, auszureisen – und sei es für einen Urlaub. Sondern es ist einfach so, dass wir von der höchsten Warnstufe in die Kategorie „Reisehinweise“ runtergehen und dort dann nach unserem besten Wissen und Gewissen informieren werden, wie der Stand vor Ort ist und welche Einschränkungen es noch gibt.

In Großbritannien gibt es noch die Quarantäne, die Sie gerade nannten. Darum wird unser Reisehinweis dazu lauten, dass wir von einer Reise nach Großbritannien dringend abraten. Das ist in unserer Logik ich hoffe, sie ist auch für Sie nachvollziehbar eine Stufe unter: wir warnen vor einer Reise.

FRAGE JESSEN: Das war der Begriff der Reiseempfehlung, den ich vorhin versucht habe, in der Frage unterzubringen. Danke, dass Sie den bestätigen.

Die Briten können einreisen. Ist das richtig, Herr Alter?

ALTER: Wir führen im Moment keine Grenzkontrollen gegenüber Großbritannien durch. Es ist vorgesehen, dass grundsätzlich ein triftiger Einreisegrund für die Einreise nach Deutschland erforderlich ist. Sie können es sich selbst erklären: Da, wo man keine systematischen Kontrollen durchführt, ist es auch nur schwer möglich, Einreisegründe zu kontrollieren.

FRAGE STUCHLIK: Ich habe eine Frage an Herrn Collatz. Ich habe gelesen, dass die Verschärfung des Disziplinarrechts, die heute Thema im Kabinett war, ein Baustein einer energischen Bekämpfung des Rechtsextremismus in der Truppe sein soll. Können Sie mir sagen, welche anderen Bausteine geplant sind?

COLLATZ: Erst einmal möchte ich gerne auf das verweisen, was bereits geschehen ist, und das noch einmal in Erinnerung rufen.

Wir haben bereits vor einiger Zeit damit begonnen, den MAD ein wenig umzubauen und haben Schwerpunktgruppen gebildet, die sich dort auf besondere Tatbestände konzentrieren. Wir haben die Dienstaufsicht ein wenig verstärkt und eine Koordinierungsgruppe im BMVg eingerichtet. Wir haben dafür gesorgt, dass neu eingestellte Personen bei der Bundeswehr sofort überprüft werden und nicht, wie in der Praxis zuvor, erst nach einigen Monaten.

Das Gesetz jetzt zielt darauf ab, dass wir den Disziplinarvorgesetzten, die ja vor Ort reagieren können müssen, mehr Spielraum in die Hand geben. Wir ermöglichen ihnen zum Beispiel, auch gegen Menschen in der Bundeswehr vorzugehen, die mit besonders schweren Taten auffällig werden, die länger als vier bis fünf Jahre Dienst tun. Wir können also bis zum achten Dienstjahr eine besonders schnelle Entlassung ermöglichen, wenn die Tatbestände vorliegen. Das ist ein weiterer Baustein, wie wir gedenken, die Handlungsfähigkeit gegenüber rechtsextremistischen, aber auch gegen andere auffällig werdende Menschen in der Bundeswehr zu stärken.

Wir haben jetzt mit besonderem Fokus auf das KSK das ist in der letzten Woche presseöffentlich behandelt worden im Ministerium eine Arbeitsgruppe unter Vorsitz eines Staatssekretärs eingerichtet, die sich ganz besonders mit dieser Thematik beschäftigt.

ZUSATZFRAGE STUCHLIK: Plant die Bundesregierung in dieser Hinsicht präventive Maßnahmen? Es muss vermutlich in Bezug auf die Prävention etwas geändert werden.

COLLATZ: Wir haben uns schon von Beginn der Bundeswehr im Bereich der politischen Bildung stark engagiert. Auch das ist in den Lehrplänen, die wir in der Ausbildung der Bundeswehr vorsehen, natürlich so vorhanden und dient dem Disziplinarvorgesetzten dazu, dort, wo es angezeigt erscheint, gezielt die präventive Maßnahme, wenn Sie das so formulieren wollen, zu verstärken.

Prävention beginnt natürlich bei der Einstellung. Insofern würde ich die Maßnahme, die ich genannt habe, nämlich bereits Kontrolle von Menschen, die erst den Einstieg in die Bundeswehr machen wollen, auch schon unter diesem Gesichtspunkt sehen wollen.

FRAGE VOLLRADT: Eine Frage zu einem vergleichbaren Thema. Letzte Woche sorgte der Brief des KSK-Kommandeurs an seine Einheit für Furore. Darin schreibt der Brigadegeneral, er rufe alle diejenigen, die sich möglicherweise noch in den Reihen der Truppe befinden und mit dem rechten Spektrum sympathisieren, klar, unmissverständlich und entschlossen zu: Sie verdienen unsere Kameradschaft nicht; sie gehören nicht zu uns.

Meine Frage: Stimmt das BMVg dieser Aussage zu? Wenn ja, bedeutet das, dass jetzt nicht mehr zwischen rechts, rechtsradikal oder rechtsextrem differenziert wird, sondern dass bereits bei der Einordnung „rechts“ quasi die Verfassungstreue der Betreffenden angezweifelt werden kann?

COLLATZ: Die Entschlossenheit, die in diesen Worten deutlich wird, wird ohne Einschränkung durch das BMVg und durch die Ministerin selbst geteilt und unterstützt. Sie hat den KSK-Kommandeur sogar ermutigt, genau so vorzugehen.

Wenn es darum geht, was Kameradschaft in der Bundeswehr bedeutet, kann ich nur unterstreichen und betonen, dass Kameradschaft ein immanentes Charakterbild ist, was eine Soldatin, ein Soldat wiedergeben muss, um überhaupt in dem System Bundeswehr funktionieren zu können. Nach unserer Auffassung richtet sich alles, was irgendwie Menschenfeindlichkeit beinhaltet, in irgendeiner Art und Weise gruppenbezogen gegen das Wesen der Kameradschaft und damit gegen die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr. Wir sind ganz stark darauf angewiesen, dass das innere Gefüge, das innere Zusammenhalten und darunter verstehen wir Kameradschaft gestärkt ist und nicht angetastet wird. Jedes Vorgehen gegen Menschen in der Bundeswehr mit dem Hintergrund einer gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit kann nicht toleriert werden, weil es nicht nur das Ansehen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit angreift, sondern vor allen Dingen das innere Gefüge im Innersten angreift. Wir können unseren Auftrag nur wahrnehmen, wenn wir uns nach innen selbst achten und die Kameradschaft pflegen.

ZUSATZFRAGE VOLLRADT: Mir ging es eher um die Definition des Begriffs „rechtes Spektrum“ und nicht um den Begriff „rechtsextrem“.

COLLATZ: Wir sind natürlich an alle gesetzlichen Vorgaben gebunden und wollen auch in der Bundeswehr weiterhin ein Spiegelbild der Gesellschaft bleiben. Deswegen kann hierunter natürlich nur das Extremistische verstanden werden.

FRAGE JUNG: Eine Frage zum Sprachgebrauch. In der vergangenen Woche war die Frage, ob Sie nun auf Whistleblower zur Aufdeckung und Offenlegung von Missständen hoffen. Dazu sagte Ihre Kollegin, das sei kein Begriff, den sie verwenden möchte. Gleichwohl schreibt zum Beispiel die Bundeswehr ein Whistleblowing-System für ihren Fuhrpark entsprechend einer EU-Richtlinie aus, die eben auch von einer Whistleblowing-Richtlinie spricht. Gibt es einen gemischten Sprachgebrauch oder ist das individuell? Sagen Sie auch „Whistleblower ist kein Wort, das ich verwenden möchte“? Wie halten Sie es?

COLLATZ: Ich glaube, soweit sind wir noch nicht vorangeschritten, dass wir eine Nomenklatur festlegen könnten, wenn es darum geht, Sensibilität gegenüber Vorgängen zu fördern, die gegen Gesetze, gegen Verhaltensnormen verstoßen. Dann könnten wir von mir aus auch das Wort „Whistleblowing“ benutzen, wenn es von der Funktionalität her gemeint ist. Eine Nomenklatur kann ich hier nicht wiedergeben.

FRAGE DR. RINKE: Ich habe eine Frage an Herrn Seibert zur Triopräsidentschaft. Sie haben die Themen aufgezählt. Wenn ich das richtig sehe, reicht die Triopräsidentschaft bis in das Jahr 2021. Sie haben die Themen Brexit und finanzielle Vorausschau erwähnt. Heißt das, dass die Bundesregierung sich unsicher ist, ob diese beiden großen Themen noch unter der deutschen Ratspräsidentschaft abgeschlossen werden können?

STS SEIBERT: In beiden Fällen gibt es natürlich das Bemühen, dass das geschieht. Beim Brexit sind wir in einer Übergangsphase. Die Zeit bis zum Ende dieser Übergangsphase ist nicht sehr lang. Wir sind bereit und auch willens, diese intensiv zu nutzen, um möglichst rasch zu Ergebnissen mit Großbritannien zu kommen, um die künftigen Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien zu beraten. Da gibt es Fristen. Natürlich wird die EU-27-Seite bemüht sein, dass wir auch da gut vorankommen.

Jedermann wird einsehen, dass es sinnvoll und sehr wünschenswert ist, den MFR, also die Vorausschau auf das EU-Budget 2021 bis 2027, noch im Jahr 2020 abzuschließen, weil sonst natürlich ein finanziell unsicherer Start in das Jahr 2021 anstünde und die Planungen von wichtigen Projekten und Vorhaben dieser Europäischen Union entsprechend schwieriger wären.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Sie schließen nicht aus, dass dieses Anliegen möglicherweise misslingt und die nachfolgende Präsidentschaft eine Lösung finden muss?

STS SEIBERT: Niemandem hier ist der Blick in die Glaskugel gegeben. Die deutsche Ratspräsidentschaft wird sich sehr bemühen, in ihren sechs Monaten entscheidende Schritte voranzukommen.

BREUL: Ich darf das, was Herr Seibert gesagt hat, ergänzen. Das Triopräsidentschaftsprogramm heißt ja nicht, dass die Dinge, die dort drinstehen, am Ende der 18 Monate beschlossen werden müssen oder dann auch beschlossen werden können. Sondern es geht darum, dass man gemeinsam inhaltliche Prioritäten definiert, die in unterschiedlicher Ausprägung in den Präsidentschaften vorangebracht werden. Auch der MFR wenn wir uns innerhalb der EU auf den MFR einigen; je früher, desto besser wird dann erst zum Tragen kommen. Sprich, die Entscheidungen, die wir jetzt bei der Ausgestaltung des MFR treffen, prägen ganz klar die Prioritäten für die dann folgenden Präsidentschaften.

STS SEIBERT: Die Portugiesen und die slowenischen Partner teilen den Schwerpunkt MFR/Haushaltsverhandlungen, der in unseren sechs Monaten zum Abschluss gebracht werden soll, genauso wie wir Schwerpunkte teilen, die erst in den 12 Monaten des Jahres 2021 zur Beratung oder zur Entscheidung anstehen.

FRAGE TOWFIGH NIA: Herr Breul, die Bilder, die wir aus den USA sehen, sind sehr unangenehme Bilder. Protestierende Menschen werden zusammengeschlagen; es wird auf Journalisten geschossen. In ähnlichen Fällen wurde der Botschafter des Landes einbestellt. Gibt es in dieser Hinsicht irgendwelche Pläne, den US-Gesandten in das Auswärtige Amt einzubestellen?

Herr Seibert, wie ist die Stimmung der Bundeskanzlerin, wenn sie diese Bilder aus den USA sieht?

BREUL: Ich kann Ihnen nicht von Plänen berichten, dazu den US-Botschafter einzubestellen.

Ich möchte auch zur Antizipation von Fragen, die vielleicht gleich noch kommen, vorwegschicken, dass ich es nicht für besonders sinnvoll halte, die Vorkommnisse in den USA jetzt mit allen möglichen anderen Vorkommnissen zu vergleichen. Der Außenminister hat sich zu den Vorfällen in den USA geäußert. Wir sehen in den USA auch Kontrollmechanismen von einer starken, über die Jahrhunderte gewachsenen Demokratie, die greifen, und eine Debatte, die in den USA lebhaft und kontrovers geführt wird, auch mit Zeichen der Solidarität von Polizeibeamten. Der Außenminister hat darauf gestern noch einmal hingewiesen.

Das ist derzeit eine komplexe Lage in den USA. Der Außenminister hat dazu Stellung genommen. Darüber hinaus kann ich Ihnen jetzt nicht von weiteren Aktivitäten berichten, die konkret von unserer Seite geplant wären.

STS SEIBERT: Daran würde ich auch anschließen. Es gibt in den USA auch und das haben Sie nicht erwähnt massenhafte friedliche Proteste auf den Straßen. Es gibt eine lautstarke mediale Debatte. Das alles gehört zu der starken Demokratie, die die USA sind, und prägt diese Demokratie auch.

Der Tod George Floyds, dieses schwarzen Bürgers, hat in Deutschland und in der ganzen Welt viele Menschen erschüttert. Er hat auch die Bundesregierung erschüttert. Das ist ein entsetzlicher und auch ein vermeidbarer Tod, der aufrüttelt.

Wir in der Bundesregierung verfolgen das, was sich jetzt in Amerika abspielt, aufmerksam. Wir verfolgen es auch mit innerer Anteilnahme, weil wir in Deutschland seit Jahrzehnten eine enge Verbindung zu den USA haben, eine Verbindung der Werte, der Überzeugungen, der Interessen, die wir gemeinsam in der Welt haben. Es gibt auch eine Freundschaft vieler Menschen auf beiden Seiten miteinander. Auch das prägt unser Land. Deswegen hoffen wir, dass die Gewalt endet. Wir hoffen, dass die vielen klugen und menschlichen Stimmen, die es in Amerika auch gibt und die sich friedlich für Verbesserungen, für ein gutes Zusammenleben und für ein Ende des Rassismus einsetzen, durchdringen.

FRAGE WARWEG: US-Präsident Donald Trump hat explizit militärische Kampfverbände im Einsatz gegen die anhaltenden zivilgesellschaftlichen Proteste im Land mobilisiert. Wie bewerten die Kanzlerin und das Auswärtige Amt dieses Agieren?

BREUL: Wie gesagt, was Ankündigungen und Twitter-Beiträge des US-Präsidenten angeht, tun wir gut daran, uns hier nicht dazu zu äußern.

Der Außenminister hat heute Morgen noch einmal mit einem Statement deutlich gemacht, dass er es für die Aufgabe der Demokraten ich meine jetzt nicht die politische Partei hält, zu versöhnen, Gräben zu schließen und miteinander ins Gespräch zu kommen und dass wir zu einer Deeskalation kommen müssen und nicht zu weiterer Gewalt. Diesem Statement von Herrn Maas – ich kann es Ihnen gerne schicken habe ich nichts weiter hinzuzufügen.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Die Kanzlerin?

STS SEIBERT: Ich schließe mich dem an. Ich habe gerade gesagt: Amerika ist eine starke Demokratie, in der es eine lebhafte Debatte über alles gibt, was jetzt passiert. Da braucht es nicht unsere Hinweise. Das geschieht in Amerika in der lebhaftesten und demokratischsten Weise.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Wir sprechen jetzt nicht von Twitter-Beiträgen von Donald Trump, sondern von umgesetzten Maßnahmen. In Washington D.C. sind bereits Kampfverbände auf den Straßen. Meine Frage zielte auch konkret darauf ab, wie die Kanzlerin, wie das Auswärtige Amt es bewerten, dass die von ihnen so hoch gelobte Demokratie militärische Kampfverbände gegen zivilgesellschaftliche Prozesse und Demonstrationen einsetzt.

BREUL: Ich weiß nicht, ob Ihre Bewertung der Lage so richtig ist. Aber das bleibt Ihnen unbenommen.

Wir haben eine Ankündigung des US-Präsidenten gesehen. Wir haben gleichzeitig gesehen, wie andere Kräfte und zwar die Kräfte, die in dem System der „checks and balances“ dazu da sind, den Präsidenten zu kontrollieren andere Positionen bezogen haben, auch zu der Kompetenzverteilung. Das ist jetzt, wie Herr Seibert gerade gesagt hat, ein Zusammenspiel in der US-Demokratie. Ich habe dem, was der Außenminister heute gesagt hat, nichts mehr hinzuzufügen.

FRAGE GAVRILIS: Ich würde gerne den Blick nach Deutschland richten. Herr Seibert, der kanadische Premierminister Trudeau sagte, in Kanada gebe es systematische Diskriminierung. Mich würde bezogen auf Deutschland interessieren, weil das Thema Rassismus hier in den letzten Tagen aufkam: Werden hier schwarze Menschen, „People of Color“, nach Ansicht der Bundesregierung systematisch diskriminiert?

STS SEIBERT: Ganz sicher ist Rassismus kein amerikanisches Problem, sondern es ist ein Problem in vielen Gesellschaften. Ich bin sicher, dass es auch in Deutschland Rassismus gibt. Ich denke, dass Deutsche, die eine andere Hautfarbe haben als ich – oder Einwanderer , darüber in einer viel profunderen Weise Auskunft geben können, als ich das kann. Ich kann das ja nur aus zweiter Hand. Aber ich bin sicher, dass es auch in Deutschland Benachteiligungen gibt, die man erleidet, wenn man beispielsweise ein schwarzer Deutscher oder ein Deutscher mit einem nicht auf den ersten Blick deutsch klingenden Namen ist. Das wissen wir doch alle, weil die Menschen sich glücklicherweise auch zu Wort melden.

Deswegen ist jede Gesellschaft auch unsere aufgefordert, immer wieder dagegen anzuarbeiten und immer wieder zu einer besseren Gesellschaft beizutragen, in der Menschen nicht mehr danach beurteilt werden, was ihre Hautfarbe, was ihre Herkunft ist – oder was es noch für andere Erkennungsmerkmale geben mag.

FRAGE JUNG: Herr Breul, das US-Militär wird in Washington D.C. eingesetzt. Wie verhält sich die Bundesregierung dazu, dass das in einem demokratischen Land passiert? Das ist keine Ankündigung, sondern Fakt und Tatsache.

Herr Seibert, wie ist die Haltung der Bundesregierung zur Polizeigewalt in den USA? Hat die Bundesregierung in den letzten Wochen in den USA Polizeigewalt erlebt?

BREUL: Ich kann zu Ihrer Frage nur sagen, Herr Jung, dass wir die grundsätzliche Einschätzung hier gerade schon vorgetragen haben. Uns ist auch bewusst, dass im Verfassungsrecht der USA der District of Columbia eine besondere Rolle mit besonderen Befugnissen auch für den föderalen Staat einnimmt. Aber wie ich vorhin schon gesagt habe, gibt es dazu Reaktionen aus der US-Gesellschaft und aus der US-Politik, und nur das ist sozusagen die Ebene, auf der das behandelt wird. Wir haben vollstes Vertrauen in die US-Demokratie.

STS SEIBERT: Ich habe das schon vorhin zu sagen versucht: Ich glaube, es macht einen Unterschied aus, ob es zu Vorkommnissen in einem Land kommt, in dem es keinen Rechtsstaat und keine Demokratie gibt und Menschen ihre Meinung nicht frei äußern können. Da mag es notwendig sein und ist es de facto auch oft notwendig, dass Regierungen von außen Missstände öffentlich machen und auf sie hinweisen. All das, was wir hier besprechen die Ereignisse um den Tod von George Floyd, diesen entsetzlichen und vermeidbaren Tod, und das, was seitdem geschieht , geschieht in einer großen und starken Demokratie, in der alles auf den Tisch kommt, in der alles besprochen wird und in der alles in der lebhaftesten Weise diskutiert wird. Deswegen braucht es nicht irgendwelche Hinweise durch die Bundesregierung oder andere demokratische, befreundete Regierungen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Breul, Sie hatten die Reaktion in den USA angesprochen. Das ist ja richtig. Ich möchte aber eine Reaktion der Bundesregierung haben. Wenn in anderen Ländern Militär gegen friedliche Demonstranten eingesetzt wird, dann meldet sich die Bundesregierung auch stets zu Wort.

Herr Seibert, warum vermeiden Sie das Wort „Polizeigewalt“? Sie haben jetzt gerade schon wieder von „Vorkommnissen“ gesprochen. Möchten Sie dieses Wort nicht benutzen, oder haben Sie einfach keinen Anlass dazu, von Polizeigewalt zu sprechen?

BREUL: Herr Jung, ich weiß nicht, wie Sie auf die Idee kommen, dass sich die Bundesregierung nicht geäußert hätte. Ich habe auf zwei Äußerungen des Außenministers hingewiesen, einmal gestern, einmal heute. Ich könnte sie noch einmal vorlesen, aber ich glaube, Sie kennen diese Äußerungen. Auf die kann ich Sie verweisen.

STS SEIBERT: Ich habe jetzt wirklich darzulegen versucht, warum ich mich so für die Bundesregierung äußere, wie ich es tue. Es ist ganz offensichtlich, dass es bei den Demonstrationen nach dem Tod von George Floyd genau darum geht, um Polizeigewalt und um Rassismus. Was aber vorliegt, ist doch dort zu entscheiden und auch von den Menschen, die dort betroffen sind, auf die Straßen zu bringen, nicht durch die Bundesregierung.

FRAGE DR. RINKE: Herr Seibert, Herr Breul, ich habe noch eine Frage zu einem besonderen Aspekt, nämlich dem Vorgehen der Polizei gegen Medien. Das hat ja nun auch Auswirkungen auf andere Länder, unter anderem, weil auch Medien oder Journalisten aus anderen Ländern betroffen waren. Wie besorgt sind Sie, dass das eben mehr als Einzelfälle sind? Ist man da gegenüber der amerikanischen Regierung vorstellig geworden?

Noch eine Zusatzfrage, Herr Seibert: Was bedeutet das eigentlich für das G7-Format? Es hat ja Diskussionen über die verschobene Einladung des Präsidenten gegeben. Rechnen Sie damit, dass der G7-Gipfel überhaupt noch stattfinden wird? Sind Sie ansonsten für eine Ausweitung auf ein G11- oder G12-Format, wie Herr Trump es vorgeschlagen hat?

BREUL: Ich kann gerne beginnen, Herr Seibert, auch bezüglich der Frage der freien Berichterstattung und vor allem der Berichterstattung in Sicherheit. Dazu hat sich der Außenminister gestern geäußert und noch einmal deutlich gemacht: Journalisten müssen ihrer Aufgabe der Berichterstattung ohne Gefahr für ihre Sicherheit nachgehen können. Demokratische Rechtsstaaten müssen beim Schutz der Pressefreiheit allerhöchste Standards an sich selbst anlegen.

Wir haben auch zur Kenntnis genommen, dass es einen Vorfall mit einem deutschen Medium gab. Dazu sind wir mit den US-Behörden umgehend in Kontakt getreten. Diesen Vorfall nehmen wir sehr ernst. Uns wurde von amerikanischer Seite zugesagt, für Aufklärung zu sorgen. Zuständig sind dafür die Behörden in Minnesota. Gleichzeitig stehen wir mit dem betroffenen Medium in dieser Frage in engstem Kontakt.

STS SEIBERT: Zu der G7-Frage: Wir haben ja schon am Sonntag, nachdem Präsident Trump von der Idee, den G7-Gipfel schon Ende Juni stattfinden zu lassen, wieder abgerückt ist, gesagt, dass wir nun auf Informationen durch die USA den diesjährigen Gastgeber, die diesjährige G7-Präsidentschaft darüber warten, wann, wo und wie der Gipfel stattfinden soll. Die Entscheidung, wann so ein Gipfel durchgeführt wird, liegt tatsächlich bei der Präsidentschaft.

Zu der Frage des Formats: Dass die G7 Gäste einlädt, hat auch schon Tradition. Das ist dann immer Sache der Präsidentschaft. Wenn man das Format der G7 ändern möchte, wäre das allerdings nur mit einem einstimmigen Beschluss der G7 möglich. Es sind also zwei unterschiedliche Dinge, ob man Gäste einlädt oder ob man das G7-Format ändert.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Würde das auch für eine Einladung Russlands gelten? Wenn Russland also als Gast teilnehmen sollte, wäre das okay, und wenn Russland als Partner teilnehmen sollte, müsste man das einstimmig beschließen?

STS SEIBERT: Jetzt sprechen wir über etwas, worüber wir noch gar keine festen Informationen haben, und darüber hätten wir jetzt gerne erst einmal feste Informationen. Dann können wir darüber sprechen. Aber grundsätzlich hat es bei G7 Tradition, dass auch Gäste hinzugeladen werden.

FRAGE JORDANS: Wäre eine mögliche Einladung für Putin konsequent und sinnvoll? Würde Deutschland diese Gastoption unterstützen?

STS SEIBERT: Ich gehe noch einmal auf die Frage des G7-Formats ein: Dieses Format kann, wie gesagt, nur geändert werden, wenn alle innerhalb der G7 einer Meinung sind. Speziell zu Russland gibt es den Beschluss aus dem Jahre 2014, bis auf Weiteres anstatt im damaligen G8-Format nun eben im G7-Format zu tagen, und die Grundlage dieses Beschlusses besteht fort. Der hatte seinen Grund nämlich in der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim, und die dauert fort. Es liegt in der Hand der russischen Führung, diesen Zustand zu beenden. Das ist das, was ich Ihnen dazu sagen kann. Jetzt warten wir wirklich erst einmal ab, was die diesjährige G7-Präsidentschaft, also Präsident Trump, den Partnern an konkreten Informationen geben wird.

FRAGE JOLKVER: Herr Seibert, ich muss noch einmal auf die Rede der Kanzlerin zur EU-Ratspräsidentschaft zurückkommen. Die Kanzlerin sagte, China sei die größte außenpolitische Herausforderung für die EU und man wolle unbedingt eine internationale Zusammenarbeit, um diese Herausforderung zu bestehen. Wäre die Bundesregierung denn daran interessiert, aus den G7 eine Art Gegenpol zu China zu bilden, also eine Erweiterung vorzunehmen – nicht unbedingt mit Russland, aber mit Indien, Australien, vielleicht Südkorea –, um die Zusammenarbeit angesichts der chinesischen Rolle in der Welt zu fördern?

STS SEIBERT: Aus unserer Sicht bleibt G7 mit seiner Mitgliedsstruktur aus Demokratien und führenden Volkswirtschaften ein wichtiges Format. Genauso wichtig für die internationale Zusammenarbeit ist G20, wo es den Austausch mit den führenden Industrie- und Schwellenländern gibt. Aber auch G7 hat im großen Rahmen der multilateralen Foren aus unserer Sicht seine Bedeutung und seinen Sinn.

FRAGE BLANK: Herr Seibert, ich möchte kurz ergänzen und bezüglich dieses Formats nachfragen: Ist es ein Unterschied, ob man einen Gast oder gleich vier, fünf zusätzliche prominente Gäste wie Südkorea, Indien, Australien einlädt? Das verändert natürlich auch die Gesprächsstruktur am Rande.

Die andere Frage: Kann man schon einschätzen, was die Bedingungen für den Fall sind, dass es im September stattfindet? Würde die Kanzlerin dann möglicherweise persönlich dorthin reisen?

STS SEIBERT: Was den Termin betrifft, bleibe ich dabei: Wir warten jetzt ab, mit welchen Vorschlägen und Informationen die amerikanische Präsidentschaft auf die Partner zukommt, und dann können wir uns dazu äußern.

Zur Frage der Gäste: Es hat auch in der Vergangenheit schon mehrere Gäste gegeben. Ich meine, dass es auch 2019 in Biarritz mehrere Gäste gab; nur mein schlechtes Gedächtnis führt dazu, dass ich sie Ihnen jetzt nicht aufzählen kann. Aber es gab mehrere; das können wir vielleicht nachreichen. Das wäre keine Premiere.

ZUSATZFRAGE BLANK: Wäre es ein Problem, wenn dieser Termin der G7 unmittelbar vor bzw. relativ nah an der Wahl in den USA läge und dann möglicherweise auch für Wahlkampfhilfe genutzt werden könnte?

STS SEIBERT: Die sechs Partner werden mit dem amerikanischen Präsidenten dann über seine Termin- und Veranstaltungsvorschläge sprechen, wenn diese uns offiziell zugegangen sind. Bis dahin möchte ich nicht spekulieren.

FRAGE WOLF: Ich würde gern auf die Lage bzw. Debatte in Deutschland bezogen auf die Gewalt, die wir in den USA sehen, zurückkommen. Herr Seibert, Sie sagten, Sie können darüber nur aus zweiter Hand informieren. Mich würde interessieren: Wie sieht denn der Informationsfluss der Bundesregierung, über den Sie hier aus zweiter Hand berichten, konkret aus? Anders gefragt: Wie werden die Stimmen von Menschen mit anderer Hautfarbe, mit schwarzer Hautfarbe in dem Kampf gegen Benachteiligung und Diskriminierung konkret gehört? Daran anschließend: Sehen Sie ein Problem mangelnder Repräsentanz dieser Stimmen in unserer Öffentlichkeit?

STS SEIBERT: Ich wurde gefragt, ob ich glaube, dass es Rassismus in Deutschland gibt – so ähnlich, glaube ich, war das formuliert. Da hielt ich mich jetzt nicht für den besten Zeugen dafür und habe darauf hingewiesen, dass es sicherlich viele Menschen gibt, die das aus eigenem Erleben sehr viel besser beurteilen können.

Natürlich steht die Bundesregierung immer wieder im Kontakt mit – erstens – Initiativen, die sich genau diesem Thema, also der Bekämpfung von Rassismus, von Antisemitismus, von antiislamischen Angriffen, widmen. Aus diesem Kontakt kommen natürlich direkte Informationen aus erster Hand. Dazu kann das Familienministerium möglicherweise mehr sagen, auch das Innenministerium, wo solche Dialoge geführt werden. Natürlich stehen wir in Kontakt mit Menschen, die das, weil sie das entweder tagtäglich erleben oder weil sie ständig auf diesem Gebiet arbeiten, sehr viel besser bekunden können. Es gibt eine Vielzahl von Organisationen, die wir mit Bundesmitteln fördern, weil wir ihren Einsatz für eine antirassistische Gesellschaft unterstützen wollen. Auch aus diesen Kontakten kommen natürlich direkte Kenntnisse.

ZUSATZFRAGE WOLF: Und sehen Sie eine mangelnde Repräsentanz?

STS SEIBERT: Das kommt darauf an, woran Sie das festmachen. Ich glaube, wichtig ist, dass man mit allen Gruppen der Bevölkerung in Kontakt steht, dass man mit ihnen spricht, für sie ansprechbar ist – dafür gibt es zahlreiche Formate.

ALTER: Ich will aus der Perspektive des Innenministeriums, das auch für Polizeibehörden der oberste Dienstherr ist, ergänzen, dass bereits – das wissen Sie alle, aber ich will es trotzdem noch einmal benennen – in Artikel 3 unseres Grundgesetzes festgelegt ist, dass niemand wegen seiner Abstammung oder seiner Rasse oder etwa seiner Hautfarbe benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Da das in unserem Grundgesetz an so prominenter Stelle verankert ist, ist das natürlich ein grundlegendes Prinzip staatlichen Handelns, das für alle Behörden gilt, insbesondere auch für die Sicherheitsbehörden. Rassismus ist in unseren Behörden in jedweder Form absolut inakzeptabel und wird nach den Möglichkeiten entschieden bekämpft.

Es ist so, dass wir für die Bundespolizei bereits seit einigen Jahren auch den Dialog suchen, insbesondere um die sogenannte Betroffenenperspektive auch in die Aus- und Fortbildung der Bundespolizei miteinzubeziehen. Wir haben dort seit einigen Jahren gezielt auch Kontakte zu Vertretern von Betroffenengruppen, die uns wiederum immer wieder gesagt haben, dass es aus deren Perspektive manchmal ein anderes Bild ist als das, was ein Polizeibeamter in Ausübung seines Dienstes hat, und es deswegen notwendig ist, diese Betroffenenperspektive zumindest miteinzubeziehen. Ich kann Ihnen sagen, dass diese Pilotworkshops ausgesprochen gut angekommen sind, weil sie das gegenseitige Verständnis schärfen und einfach die Sensibilität für diese Themen auch innerhalb einer so großen Behörde wie der Bundespolizei stärken.

Also, das ist ein klares Plädoyer dafür, dass wir bestrebt sind, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Sensibilität unserer Behörden in diesem Bereich zu stärken und Fehlverhalten nicht nur zur Anzeige zu bringen, sondern auch zu ahnden.

STS SEIBERT: Ich will noch eines hinzufügen, weil ich es vorhin vergessen habe: Wir haben eine im Kanzleramt angesiedelte Staatsministerin für Integration, und Sie könnten aufgrund der täglichen Arbeit, die sie macht, auch sagen, sie ist eine Staatsministerin gegen Rassismus; denn auch das ist ein wichtiger Teil ihrer Aufgabenbeschreibung – Unterstützung von Projekten, Unterstützung für die Internationalen Wochen gegen Rassismus, aber vor allem jeden einzelnen Tag eine ganz klare Haltung und ein Austausch, eine Nähe zu denen, die von Rassismus und Diskriminierung in diesem Land betroffen sein können.

FRAGE JUNG: Zum Thema Polizeigewalt in Deutschland: Herr Alter, warum weigert sich Ihr Ministerium bzw. das BKA, Polizeigewalt, Straftaten von Polizisten aufzulisten? Haben Sie die Zahlen vielleicht jetzt dabei?

ALTER: Na ja, der Begriff ist eben sehr allgemein. Wenn man die Kategorie „Polizeigewalt“ bilden würde, müsste man zunächst einmal definieren, was man alles dazuzählt. Im Moment ist es so, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik und auch andere Statistiken im Bereich der Strafverfolgung an konkreten Tatbestandsmerkmalen festhalten, etwa an dem Tatbestandsmerkmal Körperverletzung im Amt. Dazu gibt es natürlich statistische Angaben; die aus der PKS habe ich jetzt für das Jahr 2019 nicht verfügbar. Das würde ich gern nachreichen.

Aber mir ist bekannt, dass beispielsweise laut der Strafverfolgungsstatistik des Jahres 2018 bundesweit insgesamt 49 Verurteilungen wegen Körperverletzung im Amt erfolgt sind. Das heißt, es gibt statistische Größenordnungen, aber Gewalt ist ein allgemeiner Begriff, der vieles umfassen kann, deswegen ist diese Kategorie einfach so schwierig zu bilden und derzeit in unseren statistischen Daten nicht abgebildet.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wie geht denn Ihr Ministerium mit Körperverletzung im Amt um? Wie versuchen Sie das zu bekämpfen?

ALTER: Zunächst einmal ist doch vollkommen klar: Wenn Körperverletzung im Amt erkannt wird – das ist ein Straftatbestand –, dann werden diese Fälle zur Anzeige gebracht, also von den zuständigen Staatsanwaltschaften an den Stellen, wo sie passiert sind, verfolgt. Dann muss geprüft werden, wie die Sachlage ist, und dann kommt es gegebenenfalls zu einer Verurteilung. Das heißt also, wir reden hier nicht über ein dienstliches Ermessen, das der Dienstherr ausübt – das Disziplinarische ist sozusagen die Nebenfolge –, sondern wenn es um einen Sachverhalt von Körperverletzung geht, dann liegt ein knallharter Straftatbestand vor, der auch von den Justizbehörden zu verfolgen und zu ahnden ist. Ob es einen disziplinaren Überhang gibt, wird dann entschieden, wenn ein Urteil oder eine Verurteilung vorliegen.

STS SEIBERT: Eine schnelle Nachreichung: Gäste bei G7 2019 – ich wusste es doch –: Australien, Chile, Indien, Südafrika. Das waren auch schon vier.

FRAGE GAVRILIS: Herr Alter, Sie haben erwähnt, dass Sie im Dialog mit Betroffenenorganisationen seien. Dann kennen Sie mit Sicherheit auch den Vorwurf von Betroffenenorganisationen, die Polizei übe sogenanntes Racial Profiling aus, zum Beispiel die Bundespolizei, also dass beispielsweise schwarze Menschen gezielt, ohne erkennbaren Anlass kontrolliert werden und mehr kontrolliert werden als weiße Personen. Wie positioniert sich das BMI zu diesem konkreten Vorwurf?

ALTER: Na ja, die Grundposition bleibt die gleiche: Es ist nicht akzeptabel, dass polizeiliche Maßnahmen an Abstammung, Hautfarbe oder Rasse anknüpfen. Das ist in keiner Weise tolerierbar und wird von uns auch nicht geduldet.

Jetzt muss man aber ein bisschen darauf achten: Es gibt – wir kennen diese Vorfälle – auch Einzelfälle, in denen, sagen wir mal, die Einstiegsbegründung der Polizisten gegenüber einer betroffenen Person nicht plausibel gewesen ist; diese Fälle gibt es, die werden aufgearbeitet. Das sind nach meinem Kenntnisstand, gemessen an der Größe der Organisation und der Zahl der Maßnahmen, die im Verlauf eines Jahres ergriffen werden, in der Tat Einzelfälle. Nichtsdestotrotz wird jeder Einzelfall ernst genommen und auch in die strukturelle Aufarbeitung aufgenommen. Das heißt, Szenarien werden in die Aus- und Fortbildung aufgenommen, damit ein solches Verhalten in Zukunft ausgeschlossen bleibt. Individuelles Fehlverhalten wird geahndet, und Racial Profiling ist nicht akzeptabel und findet auch in der Gesamtstruktur der Polizei nicht statt.

ZUSATZFRAGE GAVRILIS: Können Sie das noch nachreichen? Und was meinen Sie konkret mit Einzelfällen? Ist das sozusagen dann, wenn die Betroffenen sich juristisch gegen eine Kontrolle wehren, oder wie können Sie das sozusagen messen? Denn häufig passiert es und wird nirgendwo notiert.

ALTER: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie sich Adressaten polizeilicher Maßnahmen beschweren oder sich gegen polizeiliche Maßnahmen zur Wehr setzen können. Dafür gibt es rechtliche Standards. Es gibt ein funktionierendes Beschwerdewesen. Die Bundespolizei hat beispielsweise auch eine Beschwerdestelle eingerichtet, die direkt bei der Behördenleitung angesiedelt, also strukturell dort verankert ist, sodass man nicht Gefahr läuft, dass das Anliegen in der Hierarchie der Behörde stecken bleibt. Es gibt also zahlreiche Vorkehrungen, die sicherstellen sollen, dass die Interessen von Menschen, die sich ungerecht behandelt fühlen, auch in der Behörde aufgegriffen werden können. Das findet statt. Ich habe an dieser Stelle gesagt: Wir sehen auch Fälle, bei denen kritikwürdiges Verhalten aufgetreten ist. Dieser Fälle nehmen wir uns an.

Ich erlaube mir auch noch darauf hinzuweisen, dass der Eindruck eines Betroffenen, er sei aus rassistischen Motiven kontrolliert worden, nicht das alleinige Merkmal ist, sondern dass ein Sachverhalt in seiner Gesamtheit geprüft werden muss und dass man in der Abwägung der Gesamtumstände dann zu einem Ergebnis kommt.

FRAGE JESSEN: Herr Breul, der Außenminister hat in seinem Interview gesagt, man müsse versöhnen statt Öl ins Feuer gießen und den Schulterschluss gegen radikale Extremisten suchen. Sieht der Außenminister die Notwendigkeit eines noch engeren Schulterschlusses gegen die Maßnahmen der Trump-Administration, die ja das betreibt, was man mit Öl ins Feuer gießen meint? Wie könnte dies konkret aussehen?

Herr Seibert, das Video, das die Tötung George Floyds dokumentiert, beeindruckt, wenn man so will, durch die quälende Länge von zehn Minuten. Können Sie uns sagen, ob die Kanzlerin selbst das in ganzer Länge gesehen hat?

BREUL: Zu Ihrer Frage kann ich nur sagen: Ja, Sie haben den Minister korrekt zitiert. Dieser Äußerung habe ich jetzt nichts hinzuzufügen. Wir haben heute schon wiederholt darauf hingewiesen, dass es solche Kommentare nicht nur von uns gibt, sondern dass sie vor allem auch aus der US-Gesellschaft selbst kommen, aus den politischen Institutionen, die Kontrolle ausüben. Das ist der Ort und Platz für diese Debatte.

STS SEIBERT: Nein, das kann ich Ihnen nicht sagen. Dass die Bundeskanzlerin, wie auch die anderen Mitglieder der Bundesregierung, erschüttert ist von dem Tod dieses Mannes, von George Floyd, das habe ich Ihnen schon gesagt.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Sie sprechen von Tod. Wer sich das Video anschaut auch Sie werden es gesehen haben , der sieht, dass das ein Akt der Tötung gewesen ist. Dies wurde mindestens billigend in Kauf genommen. Ich glaube, auch Herrn Borrell wird im Zusammenhang mit dem Wort „Tötung“ zitiert. Wäre es nicht angemessen, das auch als das zu bezeichnen, was es objektiv war, nämlich eine Tötung?

STS SEIBERT: Wenn Sie das vorziehen, ja. Ich glaube trotzdem nicht, dass es Am Ende wird das in Amerika untersucht. Es gibt Autopsien. Es gibt ein Strafverfahren gegen den Polizisten, der über fast zehn Minuten sein Knie auf dem Hals dieses Mannes hatte. Der amerikanische Rechtsstaat wird diesen Fall behandeln, sicherlich unter massiver Aufmerksamkeit der gesamten amerikanischen Bevölkerung. Das ist das, worauf es ankommt. Ansonsten stehen wir natürlich hinter allen Äußerungen, die auch der Außenbeauftragte der Europäischen Union gemacht hat.

FRAGE WARWEG: US-Behörden nutzen mittlerweile Kontaktverfolgungs-Apps, die im Zuge der Coronakrise entwickelt worden sind, um Demonstranten zu verfolgen und auch zu identifizieren. Schließt die Bundesregierung ähnliche Kontaktverfolgungs-Apps das war ja auch in Deutschland geplant für eine, ich nenne es einmal, Zweitnutzung explizit aus?

STS SEIBERT: Ja.

FRAGE TOWFIGH NIA: Herr Breul, ich habe zwei Fragen zu Libyen. Dort haben sich die Kriegsparteien geeinigt, dass die Waffenstillstandsverhandlungen wieder aufgenommen würden. Wie sehen Sie die Chancen, dass es zu einem langfristigen Waffenstillstand kommen kann?

Die zweite Frage: Mittlerweile sind laut Medienberichten 15 russische Kampfflugzeuge in Libyen. Wie sehen Sie diese Situation und den Einsatz dieser Kampflugzeuge in dem Bürgerkriegsland?

BREUL: Wir begrüßen zunächst einmal, dass die Konfliktparteien ihre Bereitschaft geäußert haben, die sogenannten Fünf-plus-fünf-Gespräche wieder aufzunehmen. Die Kommentierung des Entwurfs eines Waffenstillstandsabkommens, welcher in der ersten Runde der Gespräche verhandelt wurde, liegt nun endlich auch durch Haftars Seite vor. Das war die notwendige Voraussetzung für die Fortführung der Gespräche. Wir hoffen, dass die durch UNSMIL geleiteten Verhandlungen nun so schnell wie möglich beginnen können.

Um den politischen Prozess weiterhin mit Nachdruck verfolgen zu können, ist es für uns zudem unerlässlich, dass die Nachbesetzung der UNSMIL-Leitung nun so schnell wie möglich erfolgt. Dafür setzen wir uns intensiv gegenüber allen Sicherheitsratsmitgliedern ein.

Die fortgesetzten Kampfhandlungen, die Sie ebenfalls erwähnt haben, die wir in den letzten Tagen und Wochen gesehen haben, erfüllen uns nach wie vor mit großer Sorge. Die Zahl der zivilen Opfer nimmt kontinuierlich zu. Auch das Aufrüsten auf beiden Seiten das will ich unterstreichen beobachten und verurteilen wir weiter. Wir greifen das in den dafür zuständigen Gremien weiter mit Nachdruck auf.

FRAGE VOLLRADT: Herr Seibert, im vergangenen Jahr hat der Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, für ein Mahnmal für die Opfer des Kommunismus im ersten Quartal 2020 ein Konzept, eine Machbarkeitsstudie zum Standort und zur Ausgestaltung vorzulegen. Können Sie sagen, wie da die Dinge stehen?

STS SEIBERT: Dazu habe ich heute keine Informationen für Sie dabei. Ich werde versuchen, sie zu beschaffen und nachzureichen.

FRAGE JUNG: Ich habe eine Frage zum Thema Fleischindustrie. Auf europäischer Ebene gibt es jetzt immer mehr Unmut gegenüber der deutschen Fleischindustrie. Da würde mich zum einen interessieren, wie sich die Bundesregierung erklärt, dass Deutschland als Billigland für Fleisch gilt und dass es das in den letzten 20 Jahren geworden ist, und zum anderen, wie die Bundesregierung eine EU-weite Regelung in Sachen Mindestauflagen beim Lohn und bei den Arbeitsbedingungen bewertet. Wären Sie dafür?

LENZ: Zum Lohn und zu den Arbeitsbedingungen kann ich vonseiten des Bundeslandwirtschaftsministeriums keine Auskunft geben, bzw. ich möchte da an das Arbeitsministerium verweisen. Wie Sie ja wissen, gibt es neue Regelungen, auch was die Arbeitsbedingungen beispielsweise in Schlachthöfen betrifft. Grundsätzlich gibt es natürlich auch Regelungen hinsichtlich des Mindestlohns usw.

Die erste Frage zielte auf das, wie Sie sagten, Billiglohnland Deutschland. Habe ich das richtig verstanden?

ZUSATZ JUNG: Billigfleischland. Hier ist Fleisch am billigsten. Hier wird Fleisch massenweise am billigsten produziert.

LENZ: Dieses Thema hat ja eine ganze Reihe an Aspekten. Das eine sind die Arbeitsbedingungen. Das sind die Bedingungen, die in der Produktion entstehen. Dazu wird sicherlich gleich der Kollege Auskunft geben. Das andere sind Tierwohlaspekte, die eine Rolle spielen. Die Ministerin hat ja am Freitag hier dazu gesprochen, dass die Bundesregierung dabei ist, ein staatliches Tierwohlkennzeichen einzuführen. Dabei geht es darum, auf den Verpackungen transparent zu machen, wie viel Tierwohl zum Beispiel in den einzelnen Produkten steckt. Die Ministerin hatte am Freitag auf Fragen von Ihrem Kollegen auch darauf hingewiesen, dass es natürlich Tierschutz-, Arbeitsschutz- und sonstige Standards gibt, die dafür sorgen, dass wir sichere und auch tierschutzgerechte Lebensmittel und Fleischprodukte in Deutschland haben. Insofern gibt es einen Rahmen dafür plus die Bestrebungen, hier noch besser zu werden, nämlich, wie gesagt, über das Tierwohlkennzeichen, das dafür sorgt, dass noch mehr Tierwohl in die Ställe kommt.

EHRENTRAUT: Ich kann mich jetzt nicht zu einzelnen Kritikpunkten von europäischen Ländern äußern, die ich jetzt im Einzelnen auch nicht kenne. Die Diskussion ist bekannt. Es gibt massive Missstände in der Fleischindustrie. Wir haben häufig darüber gesprochen. Nun hat die Bundesregierung Maßnahmen eingeleitet, um insbesondere bei der Fleischproduktion hinsichtlich der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsschutzmaßnahmen zu Verbesserungen zu kommen, Stichwort „Werkverträge“. Aber das Kabinett hat natürlich noch weitere Maßnahmen beschlossen, Stichworte „Arbeitsschutz“, „Kontrollen“ und „Einhaltung der Arbeitsschutzstandards“. Insofern kann ich da die Kollegin nicht viel weiter ergänzen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich hatte gefragt, ob Sie es begrüßen, dass es auf EU-Ebene Mindeststandards für Lohn und Arbeitsbedingungen gibt, und ob die Bundesrepublik kein Billigfleischland mehr sein will. Ist das das Ziel der Bundesregierung?

EHRENTRAUT: Der Minister hat schon in der Vergangenheit gesagt, dass im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft auch ein Ziel ist, zu einheitlichen Grundsicherungssystemen zu kommen. Darauf kann ich verweisen. Das hat er in verschiedenen Interviews gesagt. Beim Stichwort „Fleischindustrie“ geht es uns darum, zu Verbesserungen beim Arbeitsschutz und bei den Arbeitsbedingungen zu kommen.

LENZ: Zu der Frage nach dem Billigfleischland: Das ist Ihre Interpretation, Ihre Definition. Das würde ich nicht so unterschreiben aus den Gründen, die ich vorhin schon genannt hatte. Zum einen gibt es Arbeitsschutzstandards, Tierwohlstandards und sonstige gesetzliche Standards. Zum anderen gibt es die Bestrebungen das ist korrekt , hier noch besser zu werden. Das ist das erwähnte staatliche Tierwohlkennzeichen. Das ist aber auch ich glaube, das ist Ihnen auch bekannt der Dialog der Bundesministerin beispielsweise mit den Handelsketten, wenn es um das Thema Fleischpreise geht. Sie hatte ja sehr deutlich gemacht, dass es Preisgestaltungen gibt, die sie für unmoralisch hält. Ich nenne nur die Lockangebote, die die Verbraucher in die Supermärkte locken sollen. Im Februar gab es dazu ein Auftaktgespräch im Bundeskanzleramt auch mit der Kanzlerin, das in der vergangenen Woche fortgesetzt wurde. Hier wird man im Kontakt bleiben, gerade vor dem Hintergrund, dass es Lockangebote für Billigfleisch nicht geben sollte.

ALTER: Herr Jung, Sie hatten noch nach den Zahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik gefragt. Ich habe jetzt die Zahlen zu Körperverletzungen im Amt aus den letzten zehn Jahren erhalten. Im Jahr 2009 lag die Zahl noch bei 2196 Strafanzeigen und im Jahr 2019 bei 1500. Das ist ein Rückgang um fast ein Viertel. Ich möchte noch die Zahl von 2018 nennen: 1559 Strafanzeigen. Ich erinnere an die Zahl, die ich genannt hatte. Daraus resultierten 49 Verurteilungen.

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