Artikel

Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 6. Juli 2020

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Reise nach Brüssel, Videokonferenz mit dem Staatspräsidenten Frankreichs, dem Präsidenten Serbiens, dem Ministerpräsidenten des Kosovos, dem Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und dem EU-Sonderbeauftragten für den Dialog zwischen Belgrad und Pristina und andere regionale Fragen im Westbalkan), Diskussion über eine Studie über Rassismus bei der deutschen Polizei, Interviewäußerungen des Bundesfinanzministers zur Reform der BaFin, Rücktritte des Vorstandsvorsitzenden und des Aufsichtsvorsitzenden der Commerzbank, StVO-Novelle, Presse- und Informationsarbeit des BMVI, Vorwürfe des polnischen Präsidenten gegenüber einem deutschen Journalisten hinsichtlich einer angeblich im Auftrag der Bundesregierung erfolgten despektierlichen Berichterstattung, geplante Pflegereform, Coronapandemie (Zulassung von Remdesivir für den europäischen Markt), Freispruch für Peter Steudtner/Verfahren gegen deutsche Staatsangehörige in der Türkei, Gleichberechtigung und Teilhabe von Frauen in Führungspositionen, Parlamentswahlen in Kroatien, Reform der Elitetruppe KSK, grenzüberschreitende Steuergestaltung in der EU, Maskenpflicht in Deutschland, Verfassungsänderung in Russland, Auswirkungen der Schließung von Schlachthöfen auf das Tierwohl, Werkverträge in Schlachthöfen

Naive Fragen zu:
5:28 Absage der Rassismus-Studie Polizei
– wird die Kanzlerin in ihrer Rede über das Thema Rassismus reden? Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz hat ja empfohlen, dass es eine Studie unter anderem zu Rassismus in der Polizei in Deutschland geben solle. Wird die Kanzlerin darauf eingehen und sagen, dass es laut Herrn Seehofer keinen Rassismus gebe?
– Ich erinnere mich auch daran. Sie sagte nämlich, man solle vor der eigenen Haustüre kehren.
– Dann frage ich mich, wie die Kanzlerin die Absage des Innenministeriums an eine Studie, in der es um Rassismus in der Polizei geht, bewertet.
– Herr Alter, könnten Sie das vielleicht auch noch einmal begründen?
– Ihr Ministerium hat gesagt, dass die Studie nicht nötig sei. Wie passt das jetzt gerade mit Ihren Aussagen zusammen? (ab 24:03)
– Ich möchte auch noch einmal auf einen Satz von Ihnen zurückkommen. Sie sagen einerseits, genauso wie Herr Seibert es hier behauptet, dass es kein Racial Profiling gibt. Gleichzeitig sagen Sie, dass es das gibt. Was ist es denn jetzt? Wie passen Ihre Aussagen zusammen? Es gibt einzelne Fälle von Racial Profiling, aber Sie sagen, dass es so etwas überhaupt nicht gibt. Das kennt man doch sonst nur aus den USA, wo Rassisten genau mit dieser Argumentation argumentieren. Weil es das nicht geben darf, gibt es das auch nicht und darum müssen wir nicht nach nachgucken. Herr Seibert, wie können Sie hier diese Aussage machen?
– Herr Seibert, leugnen Sie, dass es in Deutschland Racial Profiling gibt?
– Warum können Sie nicht Maßnahmen und Studien einleiten? Warum widerspricht sich das?

35:47 Scheuers Medienmanipulation
– Mich würde zunächst von Herrn Seibert interessieren, inwiefern er als Chef des Bundespresseamtes das Torpedieren von Berichterstattung aus dem sogenannten Neuigkeitenzimmer des BMVI mit dem Selbstverständnis des Bundespresseamtes für vereinbar hält.
– Vielleicht können Sie auch noch sagen, ob die Kanzlerin immer noch vollstes Vertrauen zu ihrem Minister hat.
– Frau Thomas, will Ihr Ministerium den Newsroom jetzt eigentlich umbenennen, zum Beispiel in Gefechtsstand? Das würde doch passender sein!

39:52 Polens Präsident vs deutscher Journalist
– Mich würde auch interessieren, warum das AA keinen direkten Kontakt zur polnischen Seite sucht, sondern das jetzt über die Medien zu spielen versucht (43:19)

48:47 Türkei
– Können Sie uns sagen, wie viele Deutsche bzw. Deutschtürken aktuell in der Türkei in Haft sitzen? Wie viele davon werden konsularisch betreut?

1:06:37 Verfassungsänderung Russland
– Mich würde vom Auswärtigen Amt interessieren, wie Sie diese größte Verfassungsänderung der russischen Geschichte bewerten. Konkret würde ich gern wissen: Wie bewerten Sie, dass der russische Präsident nun mehr Machtbefugnisse als zuvor hat und Herr Putin jetzt sechzehn weitere Jahre regieren kann? Herr Seibert, hat die Kanzlerin schon gratuliert?

1:11:09 Fleischindustrie
– Wie sieht es denn jetzt mit den Werkverträgen in der Fleischindustrie aus? Es hieß, dass Sie das jetzt vorverlegen wollen und dass Sie das nicht ab dem 1. Januar ändern wollen, sondern sogar schon früher. Gibt es da etwas Neues?

Bitte unterstützt unsere Arbeit finanziell:
Konto: Jung & Naiv
IBAN: DE854 3060 967 104 779 2900
GLS Gemeinschaftsbank

PayPal ► http://www.paypal.me/JungNaiv

Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 6. Juli 2020:

STS SEIBERT: Schönen guten Tag! Ich habe zu den Terminen der Bundeskanzlerin in dieser Woche, die ich Ihnen am Freitag angekündigt hatte, zwei Termine nachzureichen und zu ergänzen.

Der erste betrifft diesen Mittwoch. Die Bundeskanzlerin wird, wie schon angekündigt, in Brüssel vor dem Europäischen Parlament über ihre Vorstellungen zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft sprechen. Anschließend wird sie in Brüssel auf Einladung von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mit Frau von der Leyen, dem EP-Präsidenten Sassoli und dem Präsidenten des Europäischen Rates Charles Michel zusammentreffen. Außerdem gibt es noch ein bilaterales Gespräch mit Herrn Michel. Thema bei beidem werden vermutlich im Wesentlichen der europäische Wiederaufbauplan und der mehrjährige europäische Finanzrahmen sein.

Der zweite Termin, den ich nachzureichen hätte, betrifft den kommenden Freitag, den 10. Juli. Die Bundeskanzlerin wird an diesem Tage um 10.30 Uhr an einer Videokonferenz mit dem französischen Staatspräsidenten, dem Präsidenten Serbiens Aleksandar Vučić, dem Ministerpräsidenten des Kosovos Avdullah Hoti, dem Hohen Beauftragten der EU für Außen- und Sicherheitspolitik Josep Borrell und dem Sonderbeauftragten der EU für den Serbien-Kosovo-Dialog Miroslav Lajčák teilnehmen. Ziel ist es, die Wiederaufnahme des Dialogs zwischen Serbien und dem Kosovo unter der Ägide der Europäischen Union zu unterstützen. Wir werden im Anschluss mit einer Pressemitteilung über das Gespräch informieren.

FRAGE BRÖSSLER: Herr Seibert, zum Termin der Kanzlerin am Mittwoch in Brüssel: Bundestagspräsident Schäuble hat heute davor gewarnt, die Diskussion auf den Wiederaufbaufonds zu verengen, und dafür geworben, die Krise auch als Chance zu nutzen, um weitere Integrationsschritte der Europäischen Union voranzutreiben.

Sieht die Kanzlerin das ähnlich, und wird sie am Mittwoch in diese Richtung und auch in Richtung der Zukunftskonferenz der EU Vorschläge unterbreiten?

STS SEIBERT: Zunächst einmal möchte ich, wie es üblich ist, aus Respekt vor dem Amt des Parlamentspräsidenten seine Äußerung hier nicht kommentieren. Das Thema bei den Begegnungen am Mittwoch ist das Hauptthema dieses Europäischen Rates, also sowohl der Wiederaufbaufonds als auch der mehrjährige europäische Finanzrahmen. Das ist nicht verwunderlich, weil wir ja vor einem wichtigen Europäischen Rat in der kommenden Woche stehen.

Die Bundeskanzlerin hat mehrfach öffentlich vor dem Bundestag und in Interviews über ihre europäischen Grundüberzeugungen und Vorstellungen gesprochen. Sie hat auch davon gesprochen, dass eine europäische Konferenz durchaus weiterführende Fragen besprechen kann und soll. Aber was den Mittwoch betrifft, so bleibt es bei diesem Thema.

FRAGE DR. RINKE: Herr Seibert, mir geht es vor allem um den Ort. Das Europäische Parlament tagt oft in Straßburg, und normalerweise finden Besuche auch in Straßburg und nicht in Brüssel statt. Hat es irgendwelche Hintergedanken, dass die Kanzlerin jetzt in Brüssel auftritt, oder gab es gar keine andere Möglichkeit? Denn zumindest in Frankreich wird das als Votum der Bundesregierung für den Parlamentsstandort Brüssel angesehen.

STS SEIBERT: Nein, ich würde nichts Weiteres hineindeuten oder hineinlesen. Die Bundeskanzlerin folgt der Einladung des Europäischen Parlaments, und das war eine Einladung nach Brüssel.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, wird die Kanzlerin in ihrer Rede über das Thema Rassismus reden? Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz hat ja empfohlen, dass es eine Studie unter anderem zu Rassismus in der Polizei in Deutschland geben solle. Wird die Kanzlerin darauf eingehen und sagen, dass es laut Herrn Seehofer keinen Rassismus gebe?

STS SEIBERT: Erstens: Warten Sie die Rede ab.

Zweitens: In der Rede wird und soll das ist die Erwartung des Europäischen Parlaments die Bundeskanzlerin unsere Vorstellungen vortragen, wie wir als europäische Ratspräsidentschaft die nächsten sechs Monate zusammen mit den anderen Mitgliedsstaaten und den europäischen Institutionen gestalten wollen. Dies wird die Bundeskanzlerin tun.

Zum Thema des Rassismus hat sie sich mehrfach geäußert. Vor allem erinnere ich mich an eine Äußerung im deutschen Fernsehen unmittelbar nach der Ermordung von George Floyd. Insofern kann ich das jetzt nur wiederholen.

ZUSATZ JUNG: Ich erinnere mich auch daran. Sie sagte nämlich, man solle vor der eigenen Haustüre kehren.

STS SEIBERT: Richtig. Rassismus gibt es nicht nur in den USA, sondern auch in Deutschland. Damit müssen wir als Politik und muss die Gesellschaft insgesamt umgehen. Das muss sie zurückdrängen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Dann frage ich mich, wie die Kanzlerin die Absage des Innenministeriums an eine Studie, in der es um Rassismus in der Polizei geht, bewertet.

Herr Alter, könnten Sie das vielleicht auch noch einmal begründen?

STS SEIBERT: Gut, jetzt sind wir bei dem Thema angekommen zu dem Sie

VORS. WEFERS: Moment! Jetzt habe ich die Führung. Gibt es noch Fragen zum Thema Europa? Das scheint mir nicht der Fall zu sein.

Zum Thema Rassismus gibt es eine Reihe von Fragen. Dann geht es hier weiter.

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Seibert

STS SEIBERT: Vielleicht das BMI zuerst?

ZUSATZ JUNG: Ich hatte explizit erst einmal Herrn Seibert gefragt, wie die Kanzlerin die Absage

STS SEIBERT: Genau. Sie haben einen sehr kühnen Bogen vom Auftritt vor dem Europäischen Parlament geschlagen.

ZUSATZ JUNG: Das ist ja ein europäisches Thema!

VORS. WEFERS: Es ist auch nur meiner Großzügigkeit zu verdanken, dass dieser Bogen geschlagen wurde.

STS SEIBERT: Das Entscheidende ist: Wir alle in der Bundesregierung lehnen Racial Profiling darum geht es ja ab, also einen Grundverdacht gegen Menschen wegen ihrer Hautfarbe, wegen ihrer ethnischen Herkunft. Das darf es bei der Polizeiarbeit in Deutschland nicht geben. Das ist so auch nicht erlaubt, und das widerspräche auch der Rechtsordnung, für die unsere Polizei tagtäglich eintritt.

Es gehört zu den grundlegenden Prinzipien unseres Staatswesens, dass niemand wegen seiner Herkunft oder seiner Hautfarbe benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Artikel 3 Abs. 1 bindet jedes staatliche Handeln genau an diesen Gleichheitsgrundsatz. Also ist es jetzt schon so, dass diskriminierende Fahndungsmethoden oder ein sogenanntes Racial Profiling rechtswidrig sind und weder praktiziert noch gelehrt werden. Dafür wird sich die Bundesregierung insgesamt, natürlich auch der Bundesinnenminister, immer einsetzen.

Wo Menschen Klage führen, weil sie sich ungerechtfertigt behandelt sehen, da muss dem jeweils nachgegangen werden.

ALTER: Ich beginne die Beantwortung der Frage zunächst einmal mit einem ganz klaren Bekenntnis, das auch deutlich macht, dass es keinen Dissens innerhalb der Bundesregierung gibt. Der Bundesinnenminister und das gesamte Bundesinnenministerium sowie alle Geschäftsbereichsbehörden bekennen sich dazu, gegen Rechtsextremismus, gegen Rassismus oder solche Tendenzen mit aller Kraft vorzugehen. Dieses Bekenntnis hat der Bundesinnenminister in den vergangenen Monaten mehrfach öffentlich geäußert, und es steht unverändert. Es bezieht sich auch nicht nur auf die Gesellschaft als solche, sondern es bezieht sich selbstverständlich auch auf den öffentlichen Dienst und auf die Polizei.

In der Bundespolizei wird es nicht geduldet, dass Kontroll- und Fahndungsmaßnahmen an rassistischen Motiven anknüpfen. Das heißt also, falls ein solcher Fall auftritt, dass Menschen kontrolliert werden, weil sie eine bestimmte Hautfarbe haben, dann wird dieses Verhalten innerbehördlich verfolgt und sanktioniert. Sogenanntes Racial Profiling ist unzulässig das wird in der Aus- und Fortbildung von Beginn an gelehrt und findet auch nicht statt.

Zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus hat der Bundesinnenminister bereits im vergangenen Jahr gemeinsam mit seinen Kollegen aus den Ländern ein umfangreiches Maßnahmenpaket geschnürt, das sich auf gesellschaftliche Bereiche, aber insbesondere auch auf den öffentlichen Dienst bezieht. Ich will daran erinnern, dass die Sicherheitsbehörden gestärkt wurden und dass auch das Bundesamt für Verfassungsschutz personell gestärkt wurde. Eine Zentralstelle wurde eingerichtet, die gerade den Auftrag hat, innerhalb des öffentlichen Dienstes ausdrücklich nicht nur innerhalb der Polizei, sondern innerhalb des gesamten öffentlichen Dienstes zu schauen, ob extremistische oder rassistische Tendenzen erkennbar sind, damit dann die notwendigen Konsequenzen eingeleitet werden können.

Dieses Paket wurde sehr schnell gemeinsam mit den Innenministerien der Länder verabredet und soll jetzt zunächst einmal umgesetzt werden, bevor sozusagen neue Maßnahmen implementiert werden, da ja noch nicht erkennbar ist, welche Ergebnisse der Ansatz, der verabredet wurde, erbringen kann.

Der Bundesinnenminister hat höchstes Interesse daran, dass Extremismus, Rechtsextremismus und auch Rassismus im öffentlichen Dienst erkannt werden und dass daraus in einer Nulltoleranzstrategie auch Schlussfolgerungen abgeleitet werden, bis hin dazu, dass Personen, die extremistisches oder rassistisches Gedankengut mit sich tragen, aus dem öffentlichen Dienst entfernt und eventuell strafrechtlich verfolgt werden.

Dieses Bekenntnis steht, und zwar unverändert. Es wird in keiner Weise dadurch abgemildert, dass sich der Bundesinnenminister in der Vorgehensweise auf ein bestimmtes Prozedere fokussiert und nicht sozusagen in der Abstimmung ich kann es nicht deutlich genug sagen mit den Innenministerien der Länder stets neue Maßnahmen hinzugefügt werden, ohne dass die alten bereits greifen konnten.

FRAGE DUDIN: Ich habe hierzu eine Frage an das Justizministerium. Teilen Sie die Einschätzung des Innenministeriums, dass eine solche Studie zu diesem Zeitpunkt nicht nötig ist?

DR. LEBER: Vielen Dank für die Frage. Bundesjustizministerin Lambrecht hat sich heute Morgen im ARD-„Morgenmagazin“ zu dem Thema geäußert und zunächst einmal betont, dass die grundsätzliche Federführung für solch eine Studie beim Innenministerium liegt. Frau Lambrecht hat sich des Weiteren dahingehend geäußert, dass es aus Ihrer Sicht wichtig wäre, die Studie durchführen zu können. Sie hat betont, dass es niemand unter Generalverdacht gestellt werden solle, sondern dass es darum gehe, den Sachstand zu ermitteln und zu wissen, wo wir stünden und wo wir gegensteuern könnten. Das ist das, was sie heute Morgen dazu gesagt hat.

FRAGE STUCHLIK: Ich freue mich ja über das klare Bekenntnis der Bundesregierung, dass rassistische Benachteiligung ausgeschlossen werden solle. Aber eine ganz einfache Frage, Herr Alter: Warum soll diese Studie jetzt nicht durchgeführt werden?

ALTER: Das habe ich gerade erläutert. Es gibt eine Fülle von Maßnahmen, die bereits abgestimmt sind und mit denen man genau dieser Frage nachgehen will. Es ist im Moment einfach so, dass dazu noch keine Ergebnisse vorliegen.

Ein Beispiel ist etwa der Auftrag an das Bundesamt für Verfassungsschutz, dazu gemeinsam mit den Ländern ein Lagebild zu erstellen, ein Lagebild über extremistische und rassistische Tendenzen im öffentlichen Dienst. Dieses Lagebild liegt zur Stunde noch nicht vor. Es soll in einem ersten Schritt im Herbst dieses Jahres vorgelegt werden.

Der Ansatz des Bundesinnenministers ist es, sich zunächst einmal die Erkenntnisgewinnung des öffentlichen Dienstes anzuschauen und dann zu überlegen, ob weitere Maßnahmen notwendig sind. Das bedeutet einfach: Man macht einen Schritt nach dem anderen.

ZUSATZFRAGE STUCHLIK: Das war ja dasselbe beim Bundesverteidigungsministerium, das auch immer gesagt hat: In unserer Ausbildung ist kein Platz für Rechtsextremismus. In der Truppe ist kein Platz für Rechtsextremismus. Erst nachdem jetzt im Mai richtig nachgeguckt wurde, macht sich ein großer Horizont auf. Man sieht überhaupt erst, wie viel da in der Truppe da ist.

Noch einmal nachgefragt: Wäre es nicht vernünftig, diese Racial-Profiling-Studie jetzt durchzuführen?

ALTER: Zunächst einmal würde sich eine Studie zu Racial Profiling ja sehr spezifisch auf einen konkreten Aspekt beziehen, nämlich nur auf die Frage, mit welcher Methode die Polizei bei ihren Kontrollen vorgeht. Das ist mit Blick auf das Maßnahmenpaket, von dem ich spreche und das mit den Innenministerien der Länder verabredet wurde, weil es ja auch die Landespolizeien betreffen soll und nicht nur die Bundespolizei, ein Fokus, der sicherlich zu schmal ist und der deswegen auch in der Reihenfolge jetzt zunächst einmal nicht zur Debatte steht, weil wir zunächst einmal andere Maßnahmen eingeleitet haben, die ein etwas breiteres Blickfeld haben und vielleicht auch eine breitere Erkenntnisgewinnung ermöglichen.

Insofern sehe ich da keinen Widerspruch. Von der Herangehensweise ist es einfach so: Wenn man sich breit verständigt die Innenministerkonferenz ist kein Gremium, das man sozusagen herabstufen sollte , dann sollte man auch an diesem Maßnahmenpaket festhalten und einen Schritt nach dem anderen machen.

FRAGE GEUTHER: Ich habe eine Frage zur Absage der Studie. Gab es dazu Kontakt mit den Bundesländern? Wie haben die reagiert?

ALTER: Es gab zu der Frage der Studie keine Kontaktaufnahme mit den Ländern, weil, wie ich gerade schon sagte, die Länder sich mit dem Bund verständigt haben. Sie haben ein Vorgehen verabredet.

Ich kann es nur noch einmal wiederholen: Wenn diese Maßnahmen greifen, wenn erkennbar ist, was diese Maßnahmen erbringen, kann man sich auch mit den Ländern darüber unterhalten, ob es weitere Bedarfe gibt und mit welchen Instrumenten man diese Bedarfe deckt.

FRAGE JESSEN: Herr Alter, all das, was Sie noch einmal ausgeführt haben, was die Absage des Ministers begründete, galt vor drei Wochen aber inhaltlich ganz genauso. Sie haben zum Teil dieselben Punkte das Protokoll der Regierungspressekonferenz vom 12. Juni liegt ja vor zum Teil wortgleich und auch die gleichen Argumente gebracht. Es mündete dann aber in der von Ihnen und dem Sprecher des Bundesjustizministeriums gemeinsam vorgetragenen Absicht, eine solche Studie zu erstellen. Wenn das, was Sie heute als Begründung für eine Absage nennen, damals Grundlage einer Zusage, einer Absicht war, was hat sich in den drei Wochen substanziell geändert?

ALTER: Ich habe jetzt leider das Protokoll nicht gelesen, sondern kann nur aus der Erinnerung sprechen. Ich sehe in meiner Erinnerung jedenfalls keinen Widerspruch zu dem, was wir vor drei Wochen gesagt haben, und zu dem, was wir heute sagen.

Wir haben vor drei Wochen natürlich auf diese Studie hingewiesen. Das sind Studien, die auf europäischer Ebene, aber auch auf internationaler Ebene von UN-Ausschüssen regelmäßig durchgeführt werden. Diese Ergebnisse bekommen wir auch regelmäßig zur Kenntnis. Das Bundesinnenministerium setzt sich auch regelmäßig mit den Ergebnissen dieser Studie auseinander.

Ich habe auch vor drei Wochen schon gesagt: Es gibt diese Empfehlung von ECRI, eine solche Studie durchzuführen. Der Sachstand, den ich wiedergegeben habe, war, dass wir uns mit dem Bundesjustizministerium dazu im Gespräch befinden. Das entspricht den Tatsachen. Aber wir kommen eben zu dem Ergebnis, dass wir zunächst einmal die Dinge umsetzen wollen, die auf Ebene der Innenminister verabredet worden sind.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ihr Wortlaut vor drei Wochen war: Es gibt noch keine Studie. Sie seien jetzt im Gespräch mit dem Innenministerium, wie diese Studie umgesetzt und durchgeführt wird. Nicht ob, sondern wie. Das „Wie“ setzt voraus, dass die Absicht bestand, eine Studie durchzuführen. Wenn Sie jetzt sagen „Nein, brauchen wir nicht“, ist die Frage: Was hat sich in den drei Wochen materiell, substanziell erkenntnismäßig geändert, dass der Minister eine Studie, die Sie vor drei Wochen für sinnvoll gehalten haben, jetzt nicht mehr will? Was hat sich geändert?

ALTER: Es gibt keine Änderung des Sachstandes und auch keine veränderte Sachlage oder eine veränderte Einschätzung der Thematik als solche. Wenn Sie das so vortragen, kann ich heute hier nur zu Protokoll geben, dass meine Aussage vor drei Wochen unpräzise war. Sie war im Gesamtkontext so gemeint, wie Sie gerade wiederholt haben: Es gibt eine solche Studie noch nicht; das ist auch heute der Fall. Wir befinden uns in Gesprächen. Die Gespräche haben stattgefunden.

Wenn man das so auseinandernimmt, wie Sie es gerade tun, hätte ich vor drei Wochen sagen sollen, ob und wie eine solche Studie durchgeführt werden kann. Ich habe vor drei Wochen das „Ob“ weggelassen. Insofern war meine Aussage nicht präzise.

FRAGE JORDANS: Herr Alter, Sie sagen, Racial Profiling sei unzulässig und finde auch nicht statt. Ich verstehe immer noch nicht, woher Sie das wissen wollen, wenn der Minister das nicht erforschen lassen will. Es geht bei dem Thema Racial Profiling nicht um individuelle, rassistische oder extremistische Beamte, sondern um eine Tendenz innerhalb der Polizei allgemein, Menschen wegen ihrer Hautfarbe oder mutmaßlichen Ethnie anders zu behandeln. Wird das durch die von Ihnen erwähnten Studien auch erforscht, oder geht es dabei, wie bisher immer, um individuelle Personen, die mutmaßlich etwas extremistische Ideologien haben?

Zweitens. Inwiefern wird die Studie unabhängig sein? Wenn ich Sie richtig verstanden habe, wird die Studie, die Sie vorschlagen, von Institutionen durchgeführt, die unter der Ägide des BMI sind. In Großbritannien wurde vor 20 Jahren die große Stephen-Laurence-Studie von unabhängigen Stellen durchgeführt. Ist das nicht der richtige Weg, um eine solche Studie durchzuführen?

ALTER: Ich fange einmal mit der zweiten Frage an. Ich habe keine Studie des BMI oder in Verantwortung des BMI in Aussicht gestellt, sondern ich habe darauf hingewiesen, dass ein struktureller Ansatz innerhalb des öffentlichen Dienstes darin besteht, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz eine Behörde, die genau für diese Dinge zuständig ist ein Lagebild beschreibt, inwieweit extremistische, rassistische Tendenzen im öffentlichen Dienst vorhanden sind, damit daraus Schlussfolgerungen gezogen werden können. Das ist keine Studie in dem Sinne, sondern das ist sozusagen ein gesetzlicher Auftrag des Bundesamtes für Verfassungsschutz, der gemeinsam mit den Verfassungsschutzämtern der Länder wahrgenommen wird.

Was das Thema Racial Profiling angeht, ist es so, dass wir in Einzelfällen Kenntnis davon haben, dass solche Kontrollsituationen stattgefunden haben. Wir haben hier mehrfach gesagt, dass es nicht so ist, als käme es nie vor, sondern es gibt diese Fälle. In diesen Fällen wird der Sachverhalt sehr stark beleuchtet. Wenn beim Kontrollbeamten ein kritikwürdiges Verhalten festgestellt wird, hat das Konsequenzen.

Das, was jetzt der Polizei oder dem öffentlichen Dienst unterstellt wird, ist ja die Behauptung, es gäbe ein strukturelles Problem bei den Kontrollmethoden. Da sind wir anderer Ansicht.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Sie wollen also keine unabhängige Untersuchung? Die Tatsache, dass Sie anderer Ansicht sind, reicht Ihnen, um zu sagen „Das gibt es nicht“?

ALTER: Weil Sie mir das jetzt ein wenig in den Mund legen, möchte ich sagen: Über die Studie ist als solche ja nicht entschieden worden, sondern der Bundesinnenminister hat gesagt: Es gibt ein umfangreiches Maßnahmenpaket, das sich auch auf den öffentlichen Dienst bezieht. Dieses Maßnahmenpaket soll jetzt umgesetzt werden. Dann muss es evaluiert werden, und danach wird man sehen, ob weitere Schritte erforderlich sind. Damit ist nicht die Aussage verbunden, wir hätten uns gegen eine Studie entschieden ich bitte wirklich, das so zu Protokoll zu nehmen, weil das ein wichtiger Aspekt ist , sondern es geht darum, zunächst einmal das umzusetzen, was vor einigen Monaten im großen Konsens mit den Ländern verabredet worden ist.

FRAGE JUNG: Herr Alter, Ihr Ministerium hat gesagt, dass die Studie nicht nötig sei. Wie passt das jetzt gerade mit Ihren Aussagen zusammen?

Ich möchte auch noch einmal auf einen Satz von Ihnen zurückkommen. Sie sagen einerseits, genauso wie Herr Seibert es hier behauptet, dass es kein Racial Profiling gibt. Gleichzeitig sagen Sie, dass es das gibt. Was ist es denn jetzt? Wie passen Ihre Aussagen zusammen? Es gibt einzelne Fälle von Racial Profiling, aber Sie sagen, dass es so etwas überhaupt nicht gibt. Das kennt man doch sonst nur aus den USA, wo Rassisten genau mit dieser Argumentation argumentieren. Weil es das nicht geben darf, gibt es das auch nicht und darum müssen wir nicht nach nachgucken. Herr Seibert, wie können Sie hier diese Aussage machen?

STS SEIBERT: Erst einmal weise ich eine Parallele, die Sie hier zwischen Rassisten in einem anderen Land und Vertretern der Bundesregierung ziehen, strikt zurück. Das ist das, was ich dazu zu sagen habe. Das ist ein vollkommen unangebrachter Vergleich, den Sie hier ziehen.

ZURUF JUNG: Sie haben hier den Satz gesagt: Es gibt kein Racial Profiling. Ich habe das auf ein anderes Land

STS SEIBERT: Ich habe den Satz gesagt: Das darf es bei der Polizeiarbeit in Deutschland nicht geben.

ZURUF JUNG: Das gibt es aber!

STS SEIBERT: Das ist nicht erlaubt und widerspräche auch dem Geist der Rechtsordnung, für die unsere Polizisten und Polizistinnen tagtäglich arbeiten.

Dann habe ich Ihnen dargelegt ich kann es gerne noch einmal machen , wie Artikel 3 Abs. 3 Satz 1 jedwedes staatliche Handeln, also auch das Handeln unserer Sicherheitsbehörden – sogar in besonderem Maße –, bindet. Das ist eines der grundlegenden Prinzipien unseres Staatswesens, zu dem sich die Bundesregierung in all ihren Handlungen bekennt und dem auch die Polizei in ihrer täglichen Arbeit unterliegt. Diskriminierende Fahndungsmethoden sind rechtswidrig. Sie werden bei der Polizei weder praktiziert noch gelehrt. Da, wo es Klage von Menschen gibt, weil sie sich ungerechtfertigt behandelt fühlen, weil sie glauben, ein solcher Fall liegt vor, muss und wird dem nachgegangen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Seibert, leugnen Sie, dass es in Deutschland Racial Profiling gibt?

STS SEIBERT: Ich lasse mich von Ihnen jetzt hier nicht weiter ins Kreuzverhör nehmen. Ich glaube, zu dieser Frage ist jetzt für die Bundesregierung sehr ausführlich und in absoluter Klarheit Stellung genommen worden.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich würde von Herr Alter gerne wissen: Warum können Sie nicht Maßnahmen und Studien einleiten? Warum widerspricht sich das?

ALTER: Ich habe hier an keiner Stelle gesagt, dass es sich widerspricht. Sondern ich habe gesagt, dass wir Maßnahmen in sehr breiter Form eingeleitet haben, die sich nicht nur auf Einzelaspekte beziehen, sondern auf den öffentlichen Dienst und die Polizei als solche in Bund und Ländern. Das uns Vorgeschlagene ist eben etwas schmaler aufgebaut. Deswegen ist unsere Schlussfolgerung: Wir machen jetzt das, worauf wir uns verständigt haben, und sehen dann, was noch notwendig ist.

Im Übrigen will ich die Frage auch noch einmal beantworten, weil Sie aus meiner Sicht etwas in unzulässiger Weise gleichsetzen. Wenn wir sagen, dass es in Deutschland kein Racial Profiling gibt, dann meinen wir damit, dass es in keiner strukturellen Weise der Polizei erlaubt ist oder anempfohlen wird, auf der Basis von rassistischen Motiven zu fahnden oder zu kontrollieren. Es ist keine zulässige polizeiliche Methode und kein Ansatz, der per se toleriert wird oder tolerierbar ist, weil er im Gegensatz zu den Grundprinzipien unserer Verfassung steht.

Nichtsdestotrotz gibt es in fast allen Bereichen unseres Lebens Fehlverhalten, und auch dieses Fehlverhalten findet statt. Deswegen gibt es auch diesen vermeintlichen, von Ihnen skizzierten Widerspruch, dass wir einerseits sagen „Es gibt kein Racial Profiling als zusätzliche polizeiliche Methode“ und anderseits in Einzelfällen Fehlverhalten feststellen, was wir sanktionieren. Ich sehe da auch keinen Widerspruch.

FRAGE DR. RINKE: Frau Wogatzki, Ihr Minister hat ein neues Konzept für die BaFin angekündigt. Ich hätte, weil der Minister in den Urlaub gehen wird, gerne gewusst, wann das kommt. Ist das in den nächsten Tagen oder Wochen oder erst in ein paar Monaten zu erwarten?

WOGATZKI: Vielleicht haben Sie das Interview des Ministers gestern gelesen. Er hat gesagt: Es muss jetzt ganz schnell gehen. Aber natürlich müssen wir auch gründlich analysieren, was schiefgelaufen ist – nicht, dass uns das in fünf Jahren wieder auf die Füße fällt.

Dazu möchte ich noch sagen: Wenn der Minister in den Urlaub geht, arbeitet das Haus ja trotzdem weiter. Wir arbeiten natürlich weiter an dem neuen Konzept.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Genau. Aber weil ich das Interview gelesen habe, habe ich auch gefragt, weil „ganz schnell“ und „gründlich“ keine ganz präzisen Zeitangaben sind. Sie könnten sich sogar widersprechen, wenn man es auf eine bestimmte Art und Weise versteht. Deswegen mache ich noch einmal den Versuch der Nachfrage, ob das Konzept dann in wenigen Wochen vorliegen wird oder noch, bevor der Minister in Urlaub gehen wird.

WOGATZKI: Ich bleibe dabei, dass er gesagt hat: Es muss schnell gehen. Man muss aber trotzdem gründlich arbeiten. – Das ist das, was ich dazu sagen kann, was die zeitliche Eingrenzung angeht.

FRAGE STUCHLIK: Sie haben gesagt, eine der wichtigen Dinge sei die Fehleranalyse. Können Sie ein bisschen präziser sagen, wie und in welcher Form die Fehleranalyse im Ministerium stattfinden wird, also die Klärung der Frage, was bei Wirecard falsch gelaufen ist? Wird es da eine Arbeitsgruppe geben, oder wie muss ich mir das vorstellen?

WOGATZKI: Wie üblich nehmen wir zu den internen Abläufen bei uns im Haus hier keine Stellung.

FRAGE DR. RINKE: Ich hätte ganz gerne gewusst, wann das Finanzministerium oder der Minister denn eigentlich wussten, dass die Commerzbank-Spitze abtreten will. Vielleicht können Sie uns sagen, wann diese Information im Ministerium vorlag, und auch, ob man versucht hat, die beiden Herren, die da jetzt abgetreten sind, auf ihren Posten zu halten.

WOGATZKI: Ich kann Ihnen sagen, dass der Bund die Ankündigung von Herrn Zielke und Herrn Schmittmann ja mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen hat und dass das am Freitag mit einer Ad-hoc-Mitteilung kenntlich gemacht wurde. Wann wir darüber intern Kenntnis erlangt haben, kann ich Ihnen nicht sagen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Wenn Sie sagen, der Minister bedauere das, muss man dann davon ausgehen, dass er versucht hat, die beiden im Amt zu halten oder davon zu überzeugen, dass sie bleiben?

WOGATZKI: Ich kann Ihnen sagen, dass er es mit Bedauern zur Kenntnis genommen hat.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Ich hätte ganz gerne noch gefragt, ob das irgendwelche Auswirkungen auf die Fusionspläne hat, die es zwischen der Commerzbank und der Deutschen Bank ja einmal gegeben hat. Kommt jetzt aus Sicht des Finanzministeriums Bewegung in diese Debatte? Sieht man jetzt eine neue Dringlichkeit dafür, dass sich die Commerzbank neu aufstellt?

WOGATZKI: Das ist eine Frage, die der Aufsichtsrat der Commerzbank sicherlich auch wieder diskutieren wird, oder allgemein werden dort wirtschaftspolitische Maßnahmen diskutiert. Was genau dort diskutiert wird, ist Sache der Commerzbank. Dazu äußern wir uns nicht.

FRAGE JORDANS: Nachdem mehrere Bundesländer die neue StVO wegen Formfehlern kassiert haben, würde ich gerne wissen, ob man im Ministerium inzwischen festgestellt hat, wie es zu diesen Fehlern kam. War das also eine Schlamperei oder Absicht, wie teilweise aus der Opposition unterstellt wird?

THOMAS: Ich kann Ihnen jetzt nur noch einmal kurz den Sachverhalt schildern. In der Eingangsformel der Verordnung wird die Rechtsgrundlage für die neuen Fahrverbote nicht genannt. Das ist § 26a Abs. 1 Nr. 3 StVG. Es werden nur die Nummern 1 und 2 der genannten Vorschrift zitiert. Das führt dazu, dass die Regelungen zu Fahrverboten in Artikel 3 nichtig sind.

Der Minister hat sich heute im Zitat gegenüber der „Passauer Neuen Presse“ dazu geäußert. Das kann ich auch gerne noch einmal nennen. Er sagte: „Schuldzuweisungen zwischen Bund und Ländern nutzen hier gar nichts. Alle zusammen sind in der Verantwortung, denn die Länder haben zahlreiche Änderungen vorgenommen und darüber abgestimmt. Ich will eine klare, faire und zügige Lösung, Richtigstellung und Verhältnismäßigkeit in einem Paket. Das bedeutet, die überzogenen Fahrverbote an nur zwei Stellen müssen weg, denn alles andere ist weitgehend unstrittig.“

ZUSATZFRAGE JORDANS: Das hat meine Frage ja nicht wirklich beantwortet, ob Sie inzwischen wissen, wer den Fehler warum gemacht hat.

THOMAS: Ich kann da nur auf das Zitat des Ministers verweisen, der sagte: Schuldzuweisungen zwischen Bund und Ländern nutzen hier gar nichts.

FRAGE LINDNER: Wie geht es denn jetzt konkret mit der Neuregelung der Straßenverkehrsordnung weiter? Wird nur der Formfehler behoben, oder wird die neue Straßenverkehrsordnung auch inhaltlich verändert? Wann kann eine mögliche Neufassung in Kraft treten, und in welchem Bundesland gilt eigentlich was?

THOMAS: Auf den einen Punkt ist der Minister ja schon eingegangen: Das bedeutet, die überzogenen Fahrverbote an nur zwei Stellen müssen weg, denn alles andere ist weitgehend unstrittig.

Ansonsten ist der aktuelle Stand bzw. das weitere Vorgehen wie folgt: Der Bund hat die Länder aufgefordert, den bis zum 27. April geltenden Bußgeldkatalog ab sofort wieder anzuwenden. Für die bislang geahndeten Fälle arbeiten wir bereits an einer bundeseinheitlichen Lösung. Wir werden schnellstens einen neuen, ausgewogenen Vorschlag und ein faires Angebot an die Länder für Verkehrssicherheit, aber auch Verhältnismäßigkeit machen. Das Ergebnis dieser Gespräche bleibt abzuwarten.

VORS. WEFERS: Was gilt im Moment in welchem Bundesland? Ich habe Ihre Antwort jetzt so verstanden, dass das erst künftig geändert werden wird, sodass es wieder einheitlich sein wird, oder vielleicht habe ich Sie missverstanden.

THOMAS: Das ist ja Ländersache. Wir suchen jetzt nach einer bundeseinheitlichen Lösung. Dafür laufen Gespräche.

VORS. WEFERS: Die Frage war ja, in welchem Bundesland jetzt eigentlich was gilt. Deshalb fragte ich nur noch einmal nach.

THOMAS: Das muss bei den Ländern erfragt werden.

FRAGE JORDANS: Ich würde gerne Herrn Seibert fragen, wie es die Bundeskanzlerin sieht, dass ein Ministerium immer wieder durch recht kostspielige und in diesem Fall vielleicht lebensgefährliche Fehler heraussticht.

STS SEIBERT: Ich habe den Ausführungen der Kollegin aus dem Verkehrsministerium nichts hinzuzufügen.

FRAGE JUNG: Zur Aufklärung der Maut-Affäre: Da gab es ja in den letzten Tagen erhebliche Berichterstattung über die Medienpolitik des Verkehrsministeriums. Mich würde zunächst von Herrn Seibert interessieren, inwiefern er als Chef des Bundespresseamtes das Torpedieren von Berichterstattung aus dem sogenannten Neuigkeitenzimmer des BMVI mit dem Selbstverständnis des Bundespresseamtes für vereinbar hält.

Vielleicht können Sie auch noch sagen, ob die Kanzlerin immer noch vollstes Vertrauen zu ihrem Minister hat.

Frau Thomas, will Ihr Ministerium den Newsroom jetzt eigentlich umbenennen, zum Beispiel in Gefechtsstand? Das würde doch passender sein!

STS SEIBERT: Ich kann nur für das Bundespresseamt sagen: Sie, alle von Ihnen, erleben täglich, wie wir arbeiten, und werden sich darüber ihr eigenes Urteil bilden. Ich hoffe, es ist ein positives. Ich glaube, wir können damit geradestehen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich wollte aber wissen, wie Sie als Chef des Bundespresseamtes und Sprecher der Bundesregierung die Informationsarbeit des Verkehrsministeriums beurteilen. Hier werden Presseanfragen geleakt. Da wird manipuliert! Da werden Medien untereinander manipuliert. Halten Sie das für okay?

VORS. WEFERS: Wollten Sie die Antwort von Frau Thomas jetzt auch noch hören?

ZUSATZ JUNG: Ja.

VORS. WEFERS: Weil Sie so

ZUSATZ JUNG: Ja, weil sich Herr Seibert gerade ein bisschen herausgeredet hat.

THOMAS: Wir haben bereits am Freitag diesbezüglich eine Entschuldigung veröffentlicht. Die kann ich gerne einmal verlesen:

Unabhängiger, kritischer Journalismus ist ein unverzichtbares Instrument für die Information mündiger Bürger. Dieses Prinzip halten wir in unserer Arbeit hoch. Die Grundaufgabe einer Pressestelle ist es, zu informieren, zu erklären und aufzuklären. Das tun wir, unter anderem in der Beantwortung von bis zu 200 Medienanfragen pro Tag und wöchentlich rund 1500 Kommentaren in den sozialen Medien. Dabei kann es in der internen Kommunikation mitunter zu unglücklichen Formulierungen kommen. Es ging dabei niemals darum, kritischen Journalismus zu behindern oder zu verhindern. Wir arbeiten mit großer Leidenschaft, um unserer Informationspflicht gerecht zu werden. Wir geben alles, um Journalisten und Bürger bestmöglich zu informieren. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, alle Medien gleichermaßen zu informieren. Für die von Ihnen zitierte Wortwahl entschuldigen wir, die Pressestelle, uns. Das war ein Fehler.

FRAGE JESSEN: Herr Seibert, faktisch haben wir es ausweislich der veröffentlichten Dokumente damit zu tun, dass der Minister manipulative Eingriffe seiner Pressestelle gutgeheißen hat. Er hat gesagt „Verfahren okay, können wir so machen“ usw. Er hat also Manipulation gutgeheißen. Wie bewertet es die Kanzlerin, dass ein Minister der von ihr geführten Regierung manipulative Pressearbeit explizit gutgeheißen hat?

STS SEIBERT: Sie haben gerade die sehr deutliche Entschuldigung des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur gehört, und der habe ich nichts hinzuzufügen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ja, das ist die Entschuldigung für eine unglückliche Wortwahl der Pressestelle. Ich habe aber gefragt, wie es die Kanzlerin bewertet, dass der Minister diese Sache gutgeheißen hat. Das ist ja ein ganz anderer Vorgang.

STS SEIBERT: Ich habe dem, was das Bundesverkehrsministerium hier sehr, sehr klar für seine Pressearbeit dargelegt hat, nichts hinzuzufügen.

FRAGE DR. VITZTHUM: Ich habe eine Frage an die Bundesregierung in Bezug auf Vorwürfe des polnischen Präsidenten Duda an meinen „WELT“-Kollegen Philipp Fritz. Es wurde öffentlich der Name des Journalisten genannt, verbunden mit dem Vorwurf, er würde sich im Auftrag der Bundesregierung an einer despektierlichen Berichterstattung beteiligen. Wie bewerten Sie diese Vorwürfe?

Es gibt, allgemein gefragt, auf europäischer Ebene immer wieder Staaten oder immer mehr Staaten, in denen die Pressefreiheit unter Beschuss gerät. In Malta, in der Slowakei und in Ungarn gab es entsprechende Vorfälle. Wird das auch ein Thema der Ratspräsidentschaft werden müssen?

STS SEIBERT: Wir haben diese Berichterstattung zur Kenntnis genommen. Dazu gibt es im Wesentlichen zwei Dinge zu sagen. Das Erste: Die Bundesregierung nimmt selbstverständlich keinen Einfluss auf die Präsidentschaftswahl unseres polnischen Nachbarn. Es sind allein und ausschließlich die polnischen Bürger, die am kommenden Wochenende eine demokratische Entscheidung über ihr Staatsoberhaupt zu treffen haben.

Lassen Sie mich zweitens zum Thema der Journalisten sagen: Die Bundesregierung nimmt hier in Deutschland keinen Einfluss auf Korrespondenten und ihre Arbeit, und genauso wenig nehmen wir Einfluss auf die Arbeit deutscher Auslandskorrespondenten. Die tun ihre Arbeit im Rahmen der Pressefreiheit.

ZUSATZFRAGE DR. VITZTHUM: Was ist mit der zweiten Frage bezüglich der Ratspräsidentschaft, also des allgemeinen Themas der Pressefreiheit? Es gibt ja jetzt doch sehr viele Staaten in Europa, in denen die Pressefreiheit unter erheblichen Druck geraten ist.

STS SEIBERT: Ja. – Wollen Sie?

ADEBAHR: Ja. – Die Frage der Rechtsstaatlichkeit ist natürlich eine, die uns in unserer Ratspräsidentschaft beschäftigen wird, mit der wir uns befassen werden und die natürlich auch Thema der nächsten und anstehenden großen Aufgaben sein wird, die wir angehen. Finanziell haben wir da einiges zu tun, das geklärt werden muss. Insofern ist uns das Thema Rechtsstaatlichkeit auch auf europäischer Ebene wichtig. Das bringen wir dort ein, und das wird ein Thema der Ratspräsidentschaft sein.

FRAGE DR. RINKE: Ich habe eine Frage sowohl an Herrn Seibert als auch an Frau Adebahr: Wie besorgt sind Sie eigentlich, dass jetzt ein amtierender Präsident zum einen Journalisten direkt angreift, aber zum anderen ja auch Deutschland ganz direkt vorwirft, sich in den Präsidentschaftswahlkampf einzumischen? Es wird ja jetzt so eine antideutsche Karte im Wahlkampf gespielt. Wie besorgt sind Sie über diese Vorgänge?

Gab es direkte Kontakte mit dem polnischen Kollegen

STS SEIBERT: Ich kann von solchen Kontakten jetzt nicht berichten und habe zu dem Vorfall und der Berichterstattung das gesagt, was für die Bundesregierung wichtig ist: Selbstverständlich nehmen wir keinen Einfluss, und selbstverständlich arbeiten deutsche Auslandskorrespondenten im Rahmen der Pressefreiheit.

FRAGE BRÖSSLER: Ich würde gerne noch einmal nach den Kontakten fragen. Frau Adebahr, ist das nicht ein Thema, nach dem man bei der polnischen Seite nachfragen müsste? Haben Sie Kontakt zum polnischen Botschafter gesucht? Wäre das nicht sogar Anlass dafür, bei der polnischen Seite Missfallen über diese Äußerung zu entgegnen?

ADEBAHR: Ich glaube, unsere klare Haltung hat Herr Seibert hier ja deutlich gemacht.

Sofern ich von solchen Kontakten oder Gesprächen berichten könnte, würde ich das tun.

FRAGE JUNG: Mich würde auch interessieren, warum das AA keinen direkten Kontakt zur polnischen Seite sucht, sondern das jetzt über die Medien zu spielen versucht.

ADEBAHR: Herr Jung, es wurde eine Frage von einem Journalistenkollegen gestellt. Diese Frage hat die Bundesregierung beantwortet.

Ansonsten habe ich auch nicht gesagt, dass es keine Kontakte gibt. Ich habe gesagt: Wenn ich über solche Kontakte hier in diesem Forum berichten kann, dann werde ich das tun.

FRAGE: An das Gesundheitsministerium zum Thema Pflege: Im kommenden Jahr ist ja eine Anpassung der Leistungen an die Preisentwicklung geplant. Ist das nur die ohnehin vorgesehene Anpassung oder ist so klang das ein bisschen eine weitergehende Pflegereform geplant? Wird das mit einer Erhöhung der Beitragssätze einhergehen?

GÜLDE: Wie Sie vielleicht wissen, wären wir jetzt eigentlich mitten in einer Diskussion über eine Pflegereform, die der Minister bereits im vergangenen Jahr angekündigt hatte. Dann kam aber die SARS-CoV-2-Pandemie dazwischen; insofern mussten wir diese Diskussion über eine künftige Pflegefinanzierung verschieben. Sie wissen auch, dass diese SARS-CoV-2-Pandemie sich auf die Sozialkassen auswirken wird. Wie diese Auswirkungen konkret aussehen werden, werden wir im Herbst wissen. Ausgehend von diesen Erkenntnissen werden wir dann auch über die Pflegereform diskutieren.

ZUSATZFRAGE: Ist bei diesen Überlegungen auch die Erhöhung der Förderung der privaten Pflegebeiträge ein Thema?

GÜLDE: Wie gesagt, zu den genauen Diskussionspunkten kann ich Ihnen jetzt noch keine Auskunft geben; das wird dann ab Herbst diskutiert.

FRAGE STUCHLIK: An das Gesundheitsministerium: Gibt es einen neuen Stand beim Thema Remdesivir? Seit Freitag gibt es ja eine Zulassung für den europäischen Markt. Wie hoch sind die Reserven der Bundesregierung? Werden jetzt zusätzliche Remdesivir-Dosen von Gilead nach Europa bzw. Deutschland importiert?

GÜLDE: Herr Minister Spahn hat sich heute in einem Interview mit dem Deutschlandfunk zum Thema geäußert. Er hat gesagt, dass wir uns große Mengen an Remdesivir gesichert haben. Darüber hinaus erwartet er jetzt, wo die europäische Zulassung für Remdesivir vorliegt, natürlich, dass auch der Hersteller ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stellen kann.

ZUSATZFRAGE STUCHLIK: Wäre Deutschland bereit, im Zweifelsfall auch Dosen von Remdesivir an andere EU-Staaten abzugeben?

GÜLDE: Auch dazu hatte sich der Minister heute geäußert. Er hat gesagt: Wir haben in der Vergangenheit gezeigt, dass wir auch dazu bereit sind, sowohl Arzneimittel als auch Medizinprodukte zur Verfügung zu stellen. Sollte das auch künftig nötig sein, dann wären wir natürlich dazu bereit, ja.

FRAGE DR. RINKE: Herr Gülde, ist aus Sicht Ihres Ministeriums Remdesivir ein Produkt, ein Medikament, das die EU ankaufen sollte? Denn es war ja eigentlich verabredet, dass sich nach der Einmalaktion, die vier Länder darunter Deutschland unternommen hatten, die EU-Kommission um die Ankäufe von Medikamenten kümmert. Sehen Sie das in nationalstaatlicher Verantwortung oder ist das ein Fall, in dem die EU-Kommission aktiv werden sollte?

GÜLDE: Wie gesagt, wir haben uns in erster Linie für Deutschland Kapazitäten gesichert. Wie der Ankauf in der EU aussehen müsste, müsste ich gegebenenfalls nachreichen, da bitte ich um Verständnis.

FRAGE JESSEN: Könnten Sie den Begriff „größere Mengen“ etwas spezifizieren? Für welchen Zeitraum würde das vermutlich ausreichen, wenn man die gegebene Situation fortschreibt?

GÜLDE: Nein, ich kann das jetzt leider nicht weiter spezifizieren. Das hängt unter anderem natürlich davon ab, wie viele Dosen benötigt werden, also davon, wie stark sich der Ausbruch jetzt weiter entwickelt. Insofern kann ich diese Zahl jetzt nicht weiter spezifizieren.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Das bedeutet, Sie können jetzt nicht sagen, dass Sie davon ausgehen, dass das, was Sie als Vorrat haben, für zum Beispiel vier Wochen oder acht Wochen ausreicht, da können Sie keinerlei Aussagen machen?

GÜLDE: Nein, ich kann Ihnen jetzt keine genaue Zahl nennen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Können Sie das nachreichen?

GÜLDE: Ich werde schauen, ob ich das kann.

FRAGE DR. RINKE: An Herrn Seibert und Frau Adebahr: Es gab ja am letzten Freitag den Freispruch für Herrn Steudtner in der Türkei, aber gleichzeitig die Verurteilung von anderen Mitangeklagten.

Zum einen: Wie bewerten Sie das Urteil?

Speziell an Frau Adebahr: Sehen Sie Reisen in die Türkei derzeit weiter als gefährlich an, oder sollten, unabhängig von der Reisewarnung für Urlauber, Deutsche, die in die Türkei reisen, aufgrund dieses Urteils besonders vorsichtig sein?

STS SEIBERT: Die Bundesregierung hat dieses Verfahren ja sehr eng beobachtet und begleitet, und sie ist jetzt sehr erleichtert, dass die Vorwürfe gegen Peter Steudtner und auch gegen einen seiner Mitangeklagten fallengelassen wurden. Wir hoffen, dass auch weitere noch laufende Verfahren gegen andere deutsche Staatsangehörige, die in Haft sind oder mit Ausreisesperren belegt sind, rasch einer Lösung zugeführt werden können. Wir erwarten dabei von der Türkei, dass rechtsstaatliche Standards eingehalten werden und dass Verfahren auch zügig abgeschlossen werden.

In diesem Zusammenhang hat die Bundesregierung mit Sorge zur Kenntnis genommen, dass eine große Zahl von Mitangeklagten von Peter Steudtner zu hohen Haftstrafen verurteilt worden sind, darunter zum Beispiel der Ehrenvorsitzende von Amnesty International in der Türkei, Taner Kılıç. Das erfüllt uns mit Sorge.

ADEBAHR: Wir haben eine Reisewarnung für die Türkei vor dem ganzen Hintergrund der Covid-19-Pandemie. Schauen Sie zu anderen Themen in unsere Reise- und Sicherheitshinweise, auch zu der Frage, wie man sich in der Türkei an sich verhalten sollte. Es ist natürlich so das hat Herr Seibert gerade auch aufgeführt , dass die Menschenrechtslage und auch die Pressefreiheitslage weiterhin ein Thema ist, das wir mit der Türkei besprechen. Ich denke, Sie werden in den Reise- und Sicherheitshinweisen auch Hinweise finden, wie man sich bei einer Türkeireise zum Beispiel auch beim Thema soziale Medien am besten verhält. Beachten Sie das also, wenn Sie in die Türkei reisen das wäre unser Tipp.

ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie uns sagen, wie viele Deutsche bzw. Deutschtürken aktuell in der Türkei in Haft sitzen? Wie viele davon werden konsularisch betreut?

ADEBAHR: Aktuell befinden sich 61 deutsche Staatsangehörige in der Türkei in Haft. Dabei beziehen sich aber die Strafvorwürfe zum ganz größten Teil auf Delikte wie Drogendelikte, Körperverletzungsdelikte und dergleichen Strafdelikte. Uns sind 65 Fälle von Deutschen bekannt, die aufgrund von Ausreisesperren die Türkei nicht verlassen können. Zu wie vielen davon es konsularische Betreuung gibt, muss ich Ihnen nachreichen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Und politische Gefangene?

ADEBAHR: Dazu haben wir hier ja in früheren Zeiten lang und immer wieder gesprochen. Wir haben ja gesagt, dass die Fallkonstellationen zum Teil komplex sind und dass es aufgrund der Lage an den türkischen Gerichten und der Verfahren dort zum Teil schwierig ist, genau zu beurteilen, was vorgeworfen wird und mit welcher Begründung es vorgeworfen wird. Insofern geben wir die Gesamtzahl heraus; das sind 61. Die Vorwürfe differieren da natürlich, aber das ist die Gesamtzahl. Das ist eine Statistik, mit der man, glaube ich, arbeiten kann.

FRAGE JORDANS: Frau Adebahr, heißt das, Sie haben Ihre Praxis jetzt geändert und wollen Zahlen über politisch Gefangene nicht mehr herausgeben? Denn früher hatten Sie diese Zahlen ja herausgegeben.

ADEBAHR: Wir weisen, glaube ich, schon seit eineinhalb Jahren darauf hin, dass es zum Teil wirklich schwierig ist, eine Klassifizierung vorzunehmen. Dass es Fälle gibt, auf die wir mit Besorgnis blicken zum Beispiel die Fälle, die Herr Seibert genannt hat , ist klar. Aber eine Klassifizierung anhand einer Zahl ist angesichts der Lage, wie wir sie an den Gerichten in der Türkei vorfinden, schwierig. Das ist aber eine Haltung, die wir, glaube ich, bestimmt schon seit eineinhalb Jahren vertreten.

FRAGE BRÖSSLER: Die Familienministerin hat ja angekündigt, dass sie eine Frauenquote für Vorstände will. Wie soll diese Quote aussehen? Die Kanzlerin hat im Bundestag ja auch gesagt, dass sie eine Lösung mit Frau Giffey sucht. Wie soll so eine Lösung aussehen? Ist eine Quote aus Sicht der Bundeskanzlerin eine gute Lösung, um die Gleichberechtigung und Teilhabe von Frauen in Führungsjobs zu sichern?

STS SEIBERT: Das war ja Thema in der Regierungsbefragung. Wenn ich mich recht erinnere, hat die Bundeskanzlerin auf Detailnachfragen auch gesagt: Nun lassen Sie mich doch erst einmal mit Frau Giffey reden. Das wäre jetzt auch meine Antwort.

ZUSATZFRAGE BRÖSSLER: Wann wird sie denn reden?

STING: Da kann ich kurz übernehmen: Ministerin Giffey hat sich genau an dem Tag der Regierungsbefragung ich glaube, das war vergangenen Donnerstag auch noch einmal zum Thema geäußert. Sie hat sich kürzlich schon einmal mit der Kanzlerin zusammengesetzt und über das Thema ausgetauscht. Sie hat sich danach im Interview mit der „ZEIT“ das ist auch online verfügbar, und auf das möchte ich Sie noch einmal verweisen ausführlich zum Thema Führungskräfte geäußert und auch gesagt, dass sie auf die Unterstützung der Kanzlerin bei dem Thema setzt.

Sie wissen wahrscheinlich, dass der Gesetzentwurf sich gerade in der Ressortabstimmung befindet und dass noch Gespräche dazu laufen. Zu den Elementen kann ich Ihnen auch noch ganz kurz etwas sagen:

Einer der Kernpunkte ist, dass in Vorständen mit mindestens vier Mitgliedern künftig mindestens eine Frau vertreten sein soll. Das wird umgangssprachlich Quote genannt. Wenn man es ganz präzise ausdrückt, ist es aber gar keine Quote, sondern es ist eine Mindestbeteiligung einer Frau. Das heißt auch, dass der Platz im Vorstand, wenn das Gesetz in Kraft treten sollte, nicht direkt geräumt werden muss; vielmehr geht es um eine Nachbesetzung. Wenn also ein Platz im Vorstand frei ist, dann sollte dieser mit einer Frau besetzt werden.

Es gibt noch einige andere Regelungen. Wir sehen ja, dass die 30-Prozent-Quote, die in den Aufsichtsräten durch das Führungskräftegesetz im Moment schon gilt, wirkt: Die Zahl der Frauen in den Aufsichtsräten ist kontinuierlich gestiegen wir haben die Zahlen letztens noch einmal veröffentlicht. Weil sich diese 30-Prozent-Quote bewährt hat, wird sie nun so ist es im Gesetzentwurf von Ministerin Giffey vorgesehen auf weitere Unternehmen ausgeweitet, und zwar deutlich von jetzt 105 auf insgesamt 600 Unternehmen.

Das sind die Kernpunkte der Reform.

FRAGE DR. RINKE: Es kam ja der Hinweis, dass das Gesetz gerade in der Ressortabstimmung ist. Deshalb wüsste ich ganz gerne, was das Wirtschaftsministerium dazu denkt.

DR. BARON: Das ist richtig, wir sind da in enger Abstimmung mit den Häusern, die das betrifft also mit dem Familienministerium, aber auch mit den anderen Ressorts , und bringen uns in diese Abstimmung konstruktiv ein.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Könnten Sie das etwas präziser sagen? Haben Sie zum Beispiel Probleme mit der Ausweitung von 105 auf 600 Unternehmen oder mit der Regelung einer Mindestbeteiligung einer Frau ab vier Mitgliedern?

DR. BARON: Zu den Details kann ich hier jetzt nicht Stellung nehmen, weil die Ressortabstimmung noch läuft, und da bringen wir uns jetzt erst einmal ein.

FRAGE PERCINIC: Es geht um den Vorwurf der Einmischung in die Parlamentswahlen in Kroatien. Da hat in einem Werbespot der Partei HDZ unter anderem die Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer einen Satz gesagt, der auch Slogan der Partei war. „Sigurna Hrvatska“ bedeutet einfach nur „sicheres Kroatien“, aber das war immerhin der Slogan des Wahlkampfes.

Frau von der Leyen, andere Ministerpräsidenten und, ich glaube, noch ein weiterer Verteidigungsminister haben den gleichen Satz gesagt. Es wird der Vorwurf geäußert, man habe sich damit in die Parlamentswahlen eingemischt. Das hat dazu geführt, dass der Sprecher von Frau von der Leyen klargestellt hat beziehungsweise eine Quasi-Entschuldigung ausgesprochen hat, dass das nur eine persönliche Meinung gewesen wäre.

Meine Frage dahingehend ist: Wie bewertet denn das Verteidigungsministerium diesen Auftritt von Frau Kramp-Karrenbauer? Darf man da auch eine Entschuldigung oder Richtigstellung erwarten?

HELMBOLD: Mir liegen dazu von Seiten des Verteidigungsministeriums im Moment keine Informationen vor. Ich kann das von dieser Seite aus auch nicht kommentieren.

STS SEIBERT: Es wird Ihnen aufgefallen sein, dass Frau Kramp-Karrenbauer die Vorsitzende der CDU Deutschlands ist. Ich nehme an, dass sie in dieser Eigenschaft dort aufgetreten ist. Das ist dann auch der Unterschied zu dem Brüsseler Fall.

ZUSATZFRAGE PERCINIC: Nein, in dem Video wird sie als Verteidigungsministerin Deutschlands vorgestellt und eben nicht als CDU-Vorsitzende.

HELMBOLD: Mir ist das Video nicht bekannt.

FRAGE LÜCKING: Zu den KSK-Ermittlungen: Welchen Umfang an nicht sicherheitsüberprüften Reservisten und Reservistinnen hat die Truppe festgestellt, und wie ist die genaue Zahl? Sie ist weder am Mittwoch genannt worden noch in der Nachlieferung gekommen.

HELMBOLD: Eine exakte Zahl dazu liegt mir im Moment nicht vor. Wie Sie wissen, hat sich die Ministerin am vergangenen Mittwoch hier an dieser Stelle in einer Pressekonferenz sehr intensiv und ausführlich zusammen mit dem Generalinspekteur dazu eingelassen. Hier geht es auch darum, dass man natürlich in den nächsten Monaten weitere Erkenntnisse im Gesamtkomplex Rechtsextremismus in der Bundeswehr und auch dem KSK finden möchte. Darauf müsste ich im Moment verweisen.

FRAGE JESSEN: Ich möchte noch einmal an die Frage des Kollegen anknüpfen. Wenn es zutrifft, dass in dem Video Frau Kramp-Karrenbauer als Verteidigungsministerin agiert hat, können Sie bitte nachprüfen und nachliefern, von welcher Seite das gebilligt oder veranlasst wurde? Das wäre natürlich ein anderer Sachverhalt. Wenn sie dort sozusagen nicht als CDU-Parteivorsitzende, sondern als Verteidigungsministerin die Parole verkündet hat, dann, finde ich, besteht da ein Klärungsbedarf. Könnten Sie das prüfen und nachliefern?

HELMBOLD: Sollte es etwas dazu geben, dann kann ich das nachliefern.

FRAGE DR. RINKE: Ich hätte noch eine Frage an das Finanzministerium. Die EU hat Vorschläge für eine grenzüberschreitende Steuergestaltung mit verschiedenen Bereichen vorgelegt. Ich hätte ganz gern gewusst, was daraus aus Ihrer Sicht geworden ist und was das für Deutschland bedeutet.

WOGATZKI: Sie sprechen das Thema grenzüberschreitende Steuergestaltung an. Da gibt es ja ein Gesetz, das in Deutschland auf Basis einer EU-Richtlinie in Kraft getreten ist. Jetzt haben die Mitgliedstaaten auf EU-Ebene vereinbart, dass man die Frist für die Abgabe der Mitteilung, die jetzt zum 01.07. in Kraft getreten ist, auch um sechs Monate verschieben kann.

Der Minister hat sich dagegen entschieden. Deutschland wird die Frist nicht verschieben, sondern die Mitteilungsfrist beginnt am 01.07.

Das ist auch ganz konsequent in der Argumentationslinie des Ministers. Wie Sie wissen, hätte er auch für die innerdeutsche Gestaltung gern eine Mitteilungspflicht erwirkt. Das hat er so im Bundestag als auch gegenüber Medienvertretern gesagt. Er hat das BZSt, also das Bundeszentralamt für Steuern, ausgebaut, damit es dort eine Stelle gibt, die diese Mitteilungen entgegennimmt. Deswegen hat er jetzt entschieden, auf die Einhaltung der Frist zu bestehen. Das ist auch möglich, weil die Marktbeteiligten erst seit dieser Vereinbarung sie wurde Ende Juni getroffen davon wissen, dass sie gegebenenfalls von dieser Mitteilungsfrist noch einmal sechs Monate befreit wären. Deswegen gehen wir davon aus, dass sie der Mitteilungsfrist nachkommen werden und können. Das BZSt ist insoweit vorbereitet, genauso wie unser Haus. Es wird in Kürze ein Anwendungsschreiben dazu ergehen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Da möchte ich noch einmal nachfragen, um es richtig zu verstehen. Da es ja eine EU-weite Regelung ist, wer muss seit dem 01.07. genau welche Mitteilung machen? Sind jetzt also Firmen bzw. andere Akteure, die im Ausland sitzen, trotzdem gezwungen, Mitteilungen nach Deutschland zu schicken?

WOGATZKI: Der deutsche Gesetzgeber kann ja nur gesetzliche Regelungen für Angehörige treffen, die auf seinem Staatsgebiet, auf dem Staatsgebiet Deutschlands, sitzen. Deswegen wird es nur diejenigen betreffen, die auch in Deutschland dem deutschen Recht unterliegen, also Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und ähnliche Berufe.

FRAGE BRÖSSLER: Herr Seibert, ist die Bundeskanzlerin wegen der erneuten Diskussion um die Maskenpflicht beunruhigt? Würde sich die Bundeskanzlerin wünschen, dass man sich erst einmal darauf verständigt, dass die Maskenpflicht bleibt, bis sich die pandemische Lage ändert?

STS SEIBERT: Die Bundeskanzlerin wie die ganze Bundesregierung haben dazu eine ganz klare Haltung: Überall dort, wo im öffentlichen Leben der Mindestabstand nicht gewährleistet sein kann, sind Masken ein wichtiges und aus heutiger Sicht auch weiter unverzichtbares Mittel, um die Infektionszahlen niedrig zu halten und unsere Mitmenschen und uns selbst zu schützen. Beispielsweise im Bus, in der U-Bahn oder im Einzelhandel soll es bei der Pflicht bleiben, Masken zu tragen. Das ist umso wichtiger, als wir jetzt in der Sommerferienzeit sind. Viele Menschen gehen auf Reisen. Die Mobilität in Deutschland steigt wieder stark an. Auch Regionen, die jetzt sehr geringe Fallzahlen hatten, bekommen nun Zulauf aus anderen Teilen des Landes. Diese neue Mobilität ist zu begrüßen. Sie macht unser Leben leichter. Sie macht unser Leben schöner. Aber sie muss mit der Beachtung der Regeln einhergehen, die uns bisher in den vergangenen Monaten im Kampf gegen diese Pandemie so gut gedient haben, nämlich Abstand, Hygieneregeln und eben da, wo es nötig ist, Maskenpflicht.

ZUSATZFRAGE BRÖSSLER: Hat die Bundeskanzlerin denn die Befürchtung, dass schon die Diskussion um die Maskenpflicht die Akzeptanz der Maske verringern könnte?

STS SEIBERT: In Deutschland, in einem freien Land, wird immer diskutiert und muss auch immer diskutiert werden können. Ich habe Ihnen jetzt die klare Haltung der Bundeskanzlerin dargelegt. Andere haben sich ja auch sehr klar geäußert. Insofern: Eine Diskussion muss geführt werden, wenn sie da ist. Hier ist die Position der Bundeskanzlerin und der Bundesregierung.

FRAGE JUNG: Zur Verfassungsänderung in Russland: Mich würde vom Auswärtigen Amt interessieren, wie Sie diese größte Verfassungsänderung der russischen Geschichte bewerten. Konkret würde ich gern wissen: Wie bewerten Sie, dass der russische Präsident nun mehr Machtbefugnisse als zuvor hat und Herr Putin jetzt sechzehn weitere Jahre regieren kann? Herr Seibert, hat die Kanzlerin schon gratuliert?

ADEBAHR: Grundsätzlich sind natürlich Volksbefragungen und Verfassungsänderungen eine innere Angelegenheit eines jeden Staates. Wie bei allen Wahlen weltweit oder bei Abstimmungen finden wir und die Europäische Union es wichtig, dass sie frei und fair verlaufen.

Ich möchte Sie gern auf die Sprechererklärung des Europäischen Auswärtigen Dienstes vom 2. Juli hinweisen, die für alle EU-Mitgliedstaaten abgegeben wurde. Dort können Sie die Haltung noch einmal nachlesen.

Da wird schon kritisiert, dass es im Vorfeld Einschränkungen im Wahlkampf gab. Es wird dazu aufgerufen, dass auch alle Vorwürfe zu Unregelmäßigkeiten bei der Wahl, zur möglichen Einschränkung des Wahlgeheimnisses und zur Ausübung von Polizeigewalt eingehend untersucht werden. Es wird das tun wir ja auch immer wieder darauf hingewiesen, dass sich auch Änderungen einer Verfassung nach den Prinzipien und Entscheidungen internationaler Organe wie des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vollziehen sollten, weil das natürlich auch Prinzipien sind, die Russland unterschrieben hat. Das können Sie, wie gesagt, in der Sprechererklärung des Europäischen Auswärtigen Dienstes vom 2. Juli nachlesen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Vielen Dank, dass Sie Fragen beantworten, die ich noch gar nicht gestellt habe.

Ich wollte auch zu den freien Wahlen usw. etwas wissen. Aber ich wollte von Ihnen wissen, wie Sie als Bundesregierung, nicht als Europa, diese Verfassungsänderung bewerten und konkret, was Sie jetzt zu Putins Machtbefugnissen und seiner verlängerten Amtszeit sagen.

Herr Seibert, Sie waren auch befragt. Hat Frau Merkel schon gratuliert?

STS SEIBERT: Da Sie sofort eingegriffen haben, hatte ich keine Zeit, meine Antwort loszuwerden. Ich möchte das ganz schnell tun; denn das wird schnell gehen.

Ein Glückwunsch zu Verfassungsreferenden ist nicht üblich und hat deswegen auch nicht stattgefunden.

ADEBAHR: Herr Jung, ich verweise Sie noch einmal auf den allerersten Satz meiner Antwort. Vielleicht hören Sie noch einmal herein.

Dann möchte ich noch etwas nachliefern.

Zur Türkei kann ich zum Thema konsularischer Zugang ganz erfreulich mitteilen, dass wir im Moment Herr Jung und Herr Jordans, Sie hatten danach gefragt zu allen in der Türkei befindlichen Staatsbürgern, die dies wünschen, konsularischen Zugang haben. Ich kann und darf Ihnen an dieser Stelle nicht darüber Auskunft geben, wer es wünscht und wer es nicht wünscht. Aber zu allen, die es wünschen, haben wir Zugang. Es ist zum Teil so, dass Covid-19 das praktisch erschwert. Aber im Grundsatz ist er uns gewährt, und wir nehmen ihn auch intensiv wahr.

FRAGE: Ich habe eine Frage an das Bundeslandwirtschaftsministerium. Die Bundestierärztekammer warnt heute, dass die geschlossenen Schlachthöfe und zehntausende entfallene Schlachtungen jeden Tag jetzt bei heißem Wetter zu überfüllten Ställen und längeren Transportwegen für die Tiere führen und fordern deswegen einen Gipfel. Ist Ihnen bekannt, wie sich das auf das Tierwohl während der Transporte und in den Ställen auswirkt, und was tut das Ministerium, um das zu ändern, wenn es denn stimmt?

GÜLDE: Bekanntlich ist es ein Problem, wenn Schweine, die geschlachtet werden sollten, weil sie eine gewisse Größe bzw. ein gewisses Gewicht erreicht haben, jetzt nicht geschlachtet werden können, weil der Schlachthof zu hat. Hintendran kommen wieder neue Ferkel nach. Das ist ein Riesenproblem für die Landwirte.

Zu den Transporten: Ob jetzt mehr Transporte stattfinden, dazu kann ich Ihnen leider nichts sagen.

ZUSATZFRAGE: Was wollen Sie dagegen tun, außer dafür zu sorgen, dass die Schlachthöfe wahrscheinlich möglichst schnell wieder öffnen sollen?

GÜLDE: Ich gehe davon aus, dass im Moment Problemlösungen gesucht und auch gefunden werden. Aber Konkretes kann ich Ihnen dazu noch nicht sagen. Das müsste ich nachreichen.

FRAGE JUNG: An das BMAS: Wie sieht es denn jetzt mit den Werkverträgen in der Fleischindustrie aus? Es hieß, dass Sie das jetzt vorverlegen wollen und dass Sie das nicht ab dem 1. Januar ändern wollen, sondern sogar schon früher. Gibt es da etwas Neues?

SCHNEIDER: Nein, ich kann Ihnen nichts Neues mitteilen. Der Minister hat sich erst kürzlich in einem Zeitungsinterview dazu geäußert und angekündigt, dass er im Juli einen Entwurf vorlegen möchte. Wir arbeiten mit Hochdruck daran.

ZUSATZFRAGE JUNG: Was wird in dem Entwurf stehen? 1. Oktober? 1. September?

SCHNEIDER: Warten Sie ihn ab.

Zur Podcastversion

Podcast mit Interviewfolgen

Podcast mit Aufzeichnungen der BPK

Diskutiere und Kommentiere im Forum!
Werdet Unterstützer unserer Arbeit & verewigt euch im Abspann!
Wer mindestens 20€ gibt, wird im darauffolgenden Monat am Ende jeder Folge als Produzent gelistet.
Jung & Naiv
IBAN: DE85 4306 0967 1047 7929 00
BIC: GENODEM1GLS
BANK: GLS Gemeinschaftsbank