Themen: Kabinettssitzung (Bericht der Bundesregierung zum Stand des Bürokratieabbaus und zur besseren Rechtsetzung für das Jahr 2019, ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie, Einsetzung der Zukunftskommission Landwirtschaft), Lage in Libyen, Resolution des UN-Sicherheitsrats zu Syrien, Austritt der Vereinigten Staaten von Amerika aus der WHO, Sicherheitsgesetz für Hongkong, Beschaffung von bewaffneten Drohnen für die Bundeswehr, EEG-Novelle/Betrieb von Solaranlagen der ersten Generation, Diskussion um Studie über Rassismus bei der deutschen Polizei, COVID-19-Pandemie (mögliches Treffen zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Bundesländer, Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zu Einschränkungen für den Kreis Gütersloh, Kurzarbeit, offener Brief von Wissenschaftlern an die WHO zur Übertragung des Virus über die Luft, Abstandsregeln im Flugverkehr), Rücktritte des Vorstandsvorsitzenden und des Aufsichtsvorsitzenden der Commerzbank, StVO-Novelle
Naive Fragen zu:
5:20 Gleichstellung
– Wie bewertet denn Ihr Ministerium dieses Gleichstellungsvorhaben? Ihr Ministerium ist ja bekannt dafür, dass sehr viele ältere Männer in Führungspositionen sind. (ab 7:15)
– Waren die bisherigen Einstellungsvorhaben bzw. die Einstellungspraxen im BMI so, wie es jetzt auch in Zukunft sein soll?
9:00 Zukunft der Landwirtschaft
– Aber ist es nicht die Aufgabe Ihres Ministeriums, die CO2-Minderungsziele zu erarbeiten? Warum haben Sie die noch nicht erarbeitet? Ist dem Bundesumweltministerium bekannt, was diese Minderungsziele in Sachen Landwirtschaft sind? (ab 13:52)
– wer hat diese über 30 Kommissionsmitglieder ausgewählt? Könnten Sie uns im Nachhinein vielleicht eine Liste zukommen lassen, wer alles in der Kommission sitzen soll?
– Gibt es für diese Ziele einen Umsetzungsplan? Wurde er schon erarbeitet, und haben Sie als Umweltministerium Kenntnis davon?
29:55 Hong Kong
Wie bewertet die Bundesregierung das britische Vorhaben, die Einbürgerung von Menschen in Hongkong in Großbritannien zu erleichtern? Finden Sie das förderlich und gut?
– Haben Sie Ähnliches für die EU bzw. für Deutschland vor, dass also Menschen aus Hongkong zum Beispiel in Deutschland bessere Einbürgerungschancen haben?
34:33 Deutsche Kampfdrohnen
– Wird in Ihren Grundsätzen explizit die gezielte Tötung ausgeschlossen? (ab 37:20)
– Ich hatte konkret gefragt, ob Sie explizit ausschließen, gezielt zu töten, wie die Amerikaner das weltweit machen. Das haben Sie hier jetzt nicht vorgetragen.
43:33 Rassismus in der Polizei
– Bleibt die Kanzlerin dabei, dass in Sachen Rassismus in Deutschland erst einmal vor der eigenen Haustür gekehrt werden muss, Frau Fietz? Bleibt das Bundespresseamt dabei? Sie hatten gerade auf die Ausführungen von Herrn Seibert am Montag verwiesen, der hier gesagt hat, Racial Profiling werde nicht praktiziert. Bleiben Sie dabei, oder haben Sie sich zu korrigieren? (ab 45:28)
– Woher wissen Sie das?
50:52 Infektionsschutz im Flugzeug
– Es geht um Infektionen in Flugzeugen. Da würde mich interessieren, ob das BMG das für ungefährlich hält. Aktuell, wenn man fliegt auch in Deutschland , gelten nämlich keine Abstandsregeln. Halten Sie es für nachvollziehbar bzw. gut, dass die Airlines das nicht praktizieren?
– An das Verkehrsministerium: Die EASA das ist die für die Sicherheit des Flugverkehrs in Europa zuständige Behörde hat die Empfehlung ausgesprochen, dass im Flugzeug in Coronazeiten Abstand zu halten und zumindest nur jeder zweite Sitzplatz zu besetzen sei. Haben Sie diese Empfehlung registriert? Warum wurde die bisher für den Flugverkehr in Deutschland nicht umgesetzt?
– Es gibt ja jetzt nämlich neue Studien in Amerika, die besagen, dass diese Angabe der Airlines, dass das ja alles ungefährlich sei, weil die Luft alle paar Minuten quasi ausgetauscht werde, so nicht zu halten sei und eine Infektionsgefahr trotzdem bestehe. Auch wenn alle vier Minuten die Luft in den Flugzeugen ausgetauscht wird, kann das Infektionsgeschehen innerhalb dieser vier Minuten ja seinen Lauf nehmen, insbesondere dann, wenn man nebeneinandersitzt.
55:20 Straßenverkehrsordnungsfail
– Welche anderen Ministerien waren beteiligt?
Bitte unterstützt unsere Arbeit finanziell:
Konto: Jung & Naiv
IBAN: DE854 3060 967 104 779 2900
GLS Gemeinschaftsbank
PayPal ► http://www.paypal.me/JungNaiv
Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 8. Juli 2020:
SRS’IN FIETZ: Guten Tag auch von meiner Seite! Das Kabinett hat heute den Bericht der Bundesregierung zum Stand des Bürokratieabbaus und zur besseren Rechtsetzung für das Jahr 2019 beschlossen.
Die Bundesregierung erstattet dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über den Stand des Bürokratieabbaus im Rahmen bestehender Zielvorgaben, die Erfahrungen mit der angewandten Methodik zur Schätzung des Erfüllungsaufwands, die Entwicklung des Erfüllungsaufwands in den einzelnen Ministerien sowie die Ergebnisse und die Fortentwicklung auf dem Gebiet der besseren Rechtsetzung. Der vorliegende 13. Bericht bezieht sich auf den Zeitraum von Januar bis Dezember 2019.
Ich kann Ihnen gerne Details dazu nennen, verweise aber auch darauf, dass es dazu eine gesonderte Pressemitteilung geben wird. Jetzt ist die Frage, ob Interesse besteht, dass ich Ihnen die Details dieses Berichtes vortrage.
VORS. WOLF: Herr Jung nickt. Also ja.
SRS’IN FIETZ: Sie möchten es hören, gut. Für den Berichtszeitraum wurden 291 beschlossene Regelungsvorhaben erfasst.
Insgesamt ist der laufende Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft 2019 per Saldo um 943 Millionen Euro p. a. gesunken. Die größte Entlastung der Wirtschaft resultiert aus dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz.
Zum Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger: 42 Regelungsvorhaben des Jahres 2019 reduzierten im Saldo den laufenden Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger um rund 23,7 Millionen Stunden und 133 Millionen Euro jährlich. Der Erfüllungsaufwand der Bürgerinnen und Bürger nimmt vor allem aufgrund von Änderungen ab, die im Dritten Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen wurden.
Dann kommen wir noch zu den Entlastungen für die Verwaltung: 153 Regelungsvorhaben des Jahres 2019 wirken sich auf den laufenden Erfüllungsaufwand der Verwaltung aus. Insgesamt ist der Erfüllungsaufwand für die Verwaltung um 922 Millionen Euro pro Jahr gestiegen. Das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften brachte die größte Entlastung: Es werden 93 Millionen Euro laufender Erfüllungsaufwand eingespart.
Die größte Belastung mit zusätzlichem laufenden Personal- und Sachaufwand von 462 Millionen Euro resultiert aus dem Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch, das seit Juli 2019 die Befugnisse des Zolls bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und die der Familienkassen bei der Prüfung des Kindergeldbezugs erweitert.
Das Kabinett hat sich weiterhin mit dem Thema Gleichstellung beschäftigt und erstmals eine ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie vorgelegt. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist Voraussetzung und Motor für nachhaltige Entwicklung und die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Und sie ist eine Aufgabe der gesamten Bundesregierung.
Die Gleichstellungsstrategie zeigt, wo im Koalitionsvertrag dazu Akzente gesetzt werden, und formuliert zentrale Fragen: Wie schaffen wir es, dass Frauen und Männer im Lebensverlauf gleichermaßen gut von ihrem Einkommen leben, sich beruflich entwickeln und Fürsorgeaufgaben übernehmen können? Wie schaffen wir es, dass Frauen und Männer gleichermaßen an der Gestaltung der Zukunft unseres Landes in Wirtschaft, Politik, Kultur und Wissenschaft beteiligt sind? Wie kann die Bundesregierung Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern in allen Politikbereichen herstellen?
Aus diesen Fragen werden konkrete Zielsetzungen abgeleitet. Dabei geht es zum einen um Verbesserungen bei der Entgeltgleichheit, die Stärkung sozialer Berufe und gleichstellungspolitische Standards in der digitalen Arbeitswelt. Auch die Vereinbarkeit von Familie bzw. Pflege und Beruf für Frauen und Männer soll verbessert werden.
Frauen und Männer sollen gleichberechtigte Karrierechancen in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und gleichberechtigte Teilhabe an Führungspositionen im öffentlichen Dienst haben. Die Strategie benennt Leitmaßnahmen, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen. Sie zeigt, was die Vorhaben mit dem Leben der Menschen und der Sicherung von Fortschritt und Gerechtigkeit zu tun haben können.
FRAGE JUNG: An das BMI: Wie bewertet denn Ihr Ministerium dieses Gleichstellungsvorhaben? Ihr Ministerium ist ja bekannt dafür, dass sehr viele ältere Männer in Führungspositionen sind.
ALTER: Der Bundesinnenminister steht voll und ganz hinter diesem Vorhaben. Er versucht, im Rahmen seiner Personalauswahl dafür zu sorgen, dass Gleichstellungsaspekten im größtmöglichen Umfang Rechnung getragen wird. Da gibt es keinerlei Abweichung.
ZUSATZFRAGE JUNG: Waren die bisherigen Einstellungsvorhaben bzw. die Einstellungspraxen im BMI so, wie es jetzt auch in Zukunft sein soll?
ALTER: Zunächst einmal ist es ja so, dass der Bundesinnenminister bei seinem Amtsantritt einen Personalkörper vorgefunden hat; er hat sozusagen nur wenig daran verändert.
Bei personellen Besetzungen spielt die Frage der Gleichstellung immer eine besondere Rolle; sie wird auch berücksichtigt. Insofern kann ich nur noch mal wiederholen: Der Bundesinnenminister steht voll hinter diesem Vorhaben.
ZUSATZ JUNG: Aber da, wo er Leute eingestellt hat, waren es ja Männer.
ALTER: Unsere Staatssekretärin, die für Bauwesen zuständig ist, ist kein Mann.
ZUSATZ JUNG: Aber andere schon.
ALTER: Sie ist in der Amtszeit von Bundesinnenminister Seehofer neu eingesetzt worden; das war eine Personalauswahl, die er getroffen hat. Er hat auch mehrere Abteilungsleiterposten mit Frauen besetzt. Insofern ist diese Einschätzung mindestens verkürzt.
SRS’IN FIETZ: Ich möchte auch noch mal betonen vielleicht ist es eingangs etwas untergegangen : Diese Gleichstellungsstrategie ist eine Strategie der gesamten Bundesregierung.
Das Bundeskabinett hat heute die Einsetzung einer Zukunftskommission Landwirtschaft beschlossen. Die Einrichtung dieser Kommission ist ein Ergebnis des Landwirtschaftsdialogs im Bundeskanzleramt Anfang Dezember vergangenen Jahres.
Gerade die Corona-Pandemie hat deutlich gemacht, dass die Landwirtschaft systemrelevant ist. Kernaufgabe der Landwirtschaft ist die Erzeugung von Lebens- und Futtermitteln. Doch Landwirtschaft und ländliche Räume stehen bekanntlich vor großen strukturellen und wirtschaftlichen Herausforderungen. Gleichzeitig hat die gesellschaftliche Diskussion zum Beitrag der Landwirtschaft beim Umwelt- und Klimaschutz sowie zum Tierwohl an Intensität zugenommen.
Die Zukunftskommission Landwirtschaft soll als unabhängige Expertenkommission fachlich fundiert Empfehlungen und Vorschläge erarbeiten, um eine nachhaltige, das heißt ökologisch und ökonomisch tragfähige sowie sozial verträgliche und gesellschaftlich akzeptierte, Landwirtschaft am Standort Deutschland zu ermöglichen. Sie ist entsprechend ihrer Zielstellung ausgewogen besetzt.
Unter dem Vorsitz von Herrn Prof. Strohschneider setzt sich die Kommission aus weiteren 31 Mitgliedern aus den Bereichen Landwirtschaft, Wirtschaft und Verbraucher, Umwelt und Tierschutz sowie Wissenschaft zusammen. Im Herbst 2020 soll die Kommission einen Zwischenbericht und im Frühsommer 2021 einen Abschlussbericht vorlegen. Zu ihrer organisatorischen Unterstützung wird eine Geschäftsstelle der Bundesregierung beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eingerichtet.
FRAGE JESSEN: Können Sie noch mal die konkrete Zielsetzung der Kommissionsarbeit und die Form, in der diese Ziele nachher manifestiert werden sollen, benennen? Welche Verbindlichkeit wird das für die Bundesregierung haben?
Gehört zu dem Rahmen auch konkret die CO2-Emissionsfestsetzung für den Sektor Landwirtschaft? Das ist ja auch Bestandteil der Klimastrategie der Bundesregierung.
ORION: Die Zukunftskommission wird Empfehlungen und Vorschläge erarbeiten, die das Ziel haben, eine nachhaltige, das heißt ökologisch und ökonomisch tragfähige sowie sozial verträgliche, Landwirtschaft zu ermöglichen. Es werden also Empfehlungen und Vorschläge sein. Darin werden die bisherigen Empfehlungen anderer Kommissionen aufgehen, die ja auch schon vorliegen, zum Beispiel der Borchert-Kommission. Das wird dort alles mit bearbeitet.
Es gibt verschiedene Aufgabenfelder, in denen die Kommission tätig sein wird. Die kann ich Ihnen gerne vortragen. Das ist zum einen die Agrarpolitik der Zukunft. Da geht es um die Ziele der Agrarförderung, die Rolle der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik und die Bedeutung der Landwirtschaft für lebenswerte ländliche Räume. Dann geht es um die ökonomische Tragfähigkeit der Landwirtschaft, also Ansätze für mehr Wertschöpfung in der Landwirtschaft, für Kräfteverhältnisse in der Lebensmittelkette, um die Rolle der Verbraucher, die Globalisierung, Marktöffnung und Handelsabkommen, steuerliche Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft.
Das dritte Kapitel betrifft Landwirtschaft und Umwelt; darauf zielt wahrscheinlich Ihre Frage ab. Da geht es um Düngung und Gewässerschutz, biologische Vielfalt in der Agrarlandschaft, Kooperationsmodelle zwischen Landwirtschaft und Naturschutz, zukunftsfähige Ackerbausysteme und Pflanzenschutz.
Ein weiteres Kapitel umfasst Landwirtschaft und Klimaschutz. Da geht es um die Folgen des Klimawandels und mögliche Strategien zur Anpassung an den Klimawandel, um den Einsatz erneuerbarer Energien und um Beiträge der Landwirtschaft zur Erreichung der Klimaziele.
Das abschließende Kapitel heißt: Zukunft der Tierhaltung. Da geht es um Tiergesundheit, den Tierschutz, Vorgaben für die Tierhaltung für mehr Tierwohl und die Tierwohlkennzeichnung, die wir ja befürworten, sowie die Vereinbarkeit mit bau- und umweltrechtlichen Anforderungen, etwa bei den Stallumbauten, die wir mit 300 Millionen Euro fördern.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Damit ist aber noch keine Aussage getroffen, ob CO2-Minderungsziele für den Sektor Landwirtschaft vorliegen, ob sie Voraussetzung für die Arbeit der Kommission sind. Das spielt ja sozusagen in die anderen Bereiche mit hinein. Und wenn dies noch nicht vorliegt: In welchem Zeitrahmen werden Sie für Ihren Sektor diese Ziele erarbeiten?
ORION: Die Arbeit der Kommission beginnt ja jetzt erst.
Zu der anderen Frage kann ich Ihnen nichts sagen.
FRAGE JUNG: Aber ist es nicht die Aufgabe Ihres Ministeriums, die CO2-Minderungsziele zu erarbeiten? Warum haben Sie die noch nicht erarbeitet?
Ist dem Bundesumweltministerium bekannt, was diese Minderungsziele in Sachen Landwirtschaft sind?
Frau Orion, wer hat diese über 30 Kommissionsmitglieder ausgewählt? Könnten Sie uns im Nachhinein vielleicht eine Liste zukommen lassen, wer alles in der Kommission sitzen soll?
ORION: Die Liste haben wir gerade zusammen mit einer Pressemitteilung verschickt. Die können Sie nachlesen. Jetzt alle Namen vorzulesen, das würde, glaube ich, zu weit führen.
ZUSATZFRAGE JUNG: Wie wurden die Mitglieder ausgewählt?
SRS’IN FIETZ: Es ging der Bundesregierung darum, alle an dem Diskussionsprozess über eine neue Ausrichtung der Landwirtschaft beteiligten Gruppierungen zu repräsentieren. Vor diesem Hintergrund wurden, wie ich das eben schon gesagt habe, Vertreter aus Landwirtschaft, Wirtschaft, Verbraucher-, Umwelt- und Tierschutz sowie Wissenschaft berücksichtigt.
ZUSATZFRAGE JUNG: Ich hatte noch gefragt, ob es nicht die Aufgabe Ihres Ministeriums ist, die CO2-Minderungsziele zu erarbeiten, und nicht einer Kommission.
Herr Haufe, haben Sie Kenntnisse über diese Minderungsziele in der Landwirtschaft?
HAUFE: Sie brauchen die Kollegin gar nicht so streng zu fragen. Die Minderungsziele für die Landwirtschaft stehen längst fest. Die haben wir im Klimaschutzplan 2050 festgelegt, und die haben wir natürlich im Zuge der Verabschiedung des Klimaschutzgesetzes auch festgelegt. In Deutschland gelten bis 2030 klare Ziele für alle Sektoren. Zum Beispiel für die Landwirtschaft gilt eine klare Emissionshöhe, die einzuhalten ist.
Es ist also nicht Aufgabe der Kommission, das festzulegen, sondern es ist bereits festgelegt worden. Das ist eine Debatte, die wir schon mehrere Jahre hinter uns haben.
ZUSATZFRAGE JUNG: Dann habe ich mich unklar ausgedrückt: Gibt es für diese Ziele einen Umsetzungsplan? Wurde er schon erarbeitet, und haben Sie als Umweltministerium Kenntnis davon?
HAUFE: Natürlich gibt es dafür einen Umsetzungsplan; ich habe es gerade genannt. Das ist a) der Klimaschutzplan 2050, und b) ist im Zuge der Formulierung des Klimaschutzgesetzes natürlich ebenfalls die Umsetzung der Klimaziele der Landwirtschaft noch einmal genauer gefasst worden.
Jedes Ministerium musste, damit wir klar definieren können, wie wir 2030 und dann im Zuge bis 2050 komplett treibhausgasneutral werden, einen Plan vorlegen, wie wir das erreichen können. Diese Pläne liegen vor. Es gibt auch eine Menge Maßnahmen, die schon längst angegangen worden sind.
Das erste Ziel ist ja vor allen Dingen, das 2030-Ziel zu erreichen. Da können wir nicht jetzt anfangen, darüber zu diskutieren, sondern wir haben die Dekade, die jetzt vor uns liegt, als entscheidende Dekade für den Klimaschutz definiert. Deswegen ist natürlich auch im Landwirtschaftssektor klar, wohin die Emissionen sich bewegen müssen.
BURGER: Sechs Monate nach der Berliner Libyen-Konferenz wird sich der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen heute turnusgemäß unter Leitung von Außenminister Maas mit der Lage in Libyen befassen.
Wir haben unseren Vorsitz im Sicherheitsrat und unsere Gestaltungsmöglichkeiten dafür genutzt, das übliche Format für diese Befassung zu erweitern. Neben den Sicherheitsratsmitgliedern werden deswegen heute auch die anderen Teilnehmer der Berliner Libyen-Konferenz, darunter auch die EU, die Afrikanische Union und die Arabische Liga, sowie weitere Stakeholder aus der Region bei der Sitzung vertreten sein.
Wir freuen uns, dass nach jetzigem Stand 20 Staaten auf Ebene der Außenminister vertreten sind. UN-Generalsekretär Guterres wird die Teilnehmer über die Lage vor Ort in Libyen informieren. Sie können die Sitzung heute ab 17 Uhr deutscher Zeit live über das UN-Web-TV verfolgen.
Auch wenn es momentan weniger Kampfhandlungen gibt, die Lage in Libyen verschlechtert sich weiter. Es droht eine weitere Eskalation, die auch Folgen für die Region haben könnte. Wir wollen deswegen heute den Fokus nicht nur auf die Lage vor Ort, sondern auf die internationalen Bemühungen für eine Stabilisierung Libyens richten. Das ist auch die Zielsetzung des Berliner Prozesses, und das verfolgen wir weiter. Außenminister Maas steht dazu auch mit seinen europäischen Amtskollegen in intensivem Austausch. Auch in den nächsten Tagen wird sich unter anderem der Rat für Auswärtige Angelegenheiten der EU mit den Entwicklungen in Libyen befassen.
FRAGE JORDANS: Ich habe eine Frage zu dem gestrigen Fiasko bezüglich der Resolution des UN-Sicherheitsrats zu Syrien bzw. der Cross-Border-Nothilfelieferung. Hatten deutsche Diplomaten vor der Abstimmung irgendwelche Hinweise, dass Russland und China ihr Veto einlegen würden? Was können Sie mir darüber sagen, welche Auswirkungen diese Entscheidung im Sicherheitsrat für die Flüchtlinge in der Region haben wird?
BURGER: Ich würde kurz zum Hintergrund des ganzen Vorgangs etwas ausholen: In Syrien leben ungefähr 2,8 Millionen Menschen in Gebieten, wo sie auf humanitäre Versorgung angewiesen sind, die über die syrischen Staatsgrenzen hinweg geleistet wird, aus dem Ausland. Das ist eine Diskussion, über die hier seit Jahren nicht mehr täglich gesprochen wird, die uns aber in der Vergangenheit sehr intensiv beschäftigt hat, nämlich dass das syrische Regime in den Gebieten, die unter seiner Kontrolle stehen, aber auch in anderen Gebieten humanitäre Hilfe, die Versorgung von Menschen mit lebensnotwendiger Nahrung, Medizin etc., behindert und deswegen Menschen für ihr Überleben tatsächlich darauf angewiesen sind, dass sie aus dem Ausland über Grenzen hinweg versorgt werden.
Auch dem hat die syrische Regierung in der Vergangenheit nicht zugestimmt. Deswegen wurde es notwendig, dass der UN-Sicherheitsrat mit seiner Resolution 2165 beschlossen hat, dass die Organisation der Vereinten Nationen auch ohne die Zustimmung der syrischen Regierung diese lebensnotwendige humanitäre Hilfe nach Syrien hinein leisten darf. Wie gesagt, 2,8 Millionen Menschen sind für ihr Überleben auf diese grenzüberschreitende Hilfe angewiesen.
Die Rechtsgrundlage, die ich erwähnt habe, die dafür in der Vergangenheit durch den Sicherheitsrat geschaffen wurde, ist zeitlich befristet und steht jetzt zur Verlängerung an. Diese Frist läuft bis zum 10.07., also bis kommenden Freitag. Insofern werden wir auch diese Zeit, die bis zum Freitag noch bleibt, weiter nutzen, um mit allen Beteiligten im Sicherheitsrat und mit den humanitären Akteuren vor Ort weiter an einer Lösung zu arbeiten.
Die Abstimmung, die gestern in New York stattgefunden hat, kam insofern nicht völlig überraschend, weil wir seit langer Zeit sehr intensive und schwierige Gespräche zu diesem Thema führen, und zwar mit allen Beteiligten im Sicherheitsrat. Es ist auch kein Geheimnis, dass einige Staaten, insbesondere Russland, sich immer wieder kritisch zu dieser Cross-Border-Resolution geäußert haben. Das ändert aber nichts an unserer Entschlossenheit, weiter alles zu tun, um hier Kompromissräume auszuloten und in der verbleibenden Zeit noch zu einer Lösung zu finden, damit die Menschen vor Ort, die darauf angewiesen sind, versorgt werden können.
ZUSATZFRAGE JORDANS: Befürchten Sie eine erneute Flüchtlingswelle, wenn diese Menschen nicht die notwendige Hilfe von außerhalb Syriens erhalten?
BURGER: Wie gesagt, im Moment ist unsere Arbeit darauf gerichtet, zu ermöglichen, dass diese Menschen weiterhin versorgt werden können. Diese Menschen sind darauf angewiesen. Deswegen arbeiten wir daran.
FRAGE JESSEN: Das System der Hilfslieferungen von außen kann nur funktionieren, wenn Grenzübergänge dazu geöffnet sind. Offenbar will Russland jetzt nur noch einen Grenzübergang im Nordwesten offen halten, mit der Begründung, dass das syrische Regime selber sozusagen die Macht im Land übernommen habe und das organisieren könne.
Was bedeutet es, wenn nur noch ein Grenzübergang statt wie bisher mehrere für Hilfslieferungen zur Verfügung steht? Sehen Sie eine Strategie, ein alternatives Hilfssystem aufzubauen, wenn Russland bei der Verweigerungshaltung bleibt?
BURGER: Ich kann jetzt nicht zu den Details der Verhandlungen, die in New York noch laufen, und zu einzelnen Verhandlungspositionen Stellung nehmen.
Aus unserer Sicht ist es sinnvoll, mehrere Grenzübergänge nutzen zu können, weil diese Hilfe bisher über verschiedene Grenzübergänge geleistet wird und sie auch gebraucht werden. Auch regional werden die Menschen von unterschiedlichen Grenzübergängen aus versorgt. Das ist eine Frage der Effizienz und auch der Versorgungssicherheit für diese Menschen. Deswegen ist es aus unserer Sicht sinnvoll, dass die beiden Grenzübergänge, die im Moment genutzt werden können, auch weiterhin zur Verfügung stehen.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Wird die Möglichkeit von Hilfslieferungen innerhalb Syriens durch Kampfhandlungen behindert? Sie haben recht: Wir reden im Moment relativ wenig darüber. Wie ist die Situation in den Regionen, die von der Türkei besetzt sind? Wird da humanitäre Hilfe behindert, oder tut dies allein das syrische Regime? Wie gesagt, wie sieht es mit Kampfhandlungen aus?
BURGER: Kampfhandlungen finden weiter statt. Es finden auch weiterhin darüber ist gerade wieder berichtet worden Angriffe vonseiten des syrischen Regimes auf zivile Infrastruktur und medizinische Versorgungseinrichtungen statt.
Insgesamt haben die Menschen in Syrien mit ganz vielen verschiedenen Problemen zu kämpfen. In Gebieten, die unter der Kontrolle des Regimes oder auch nicht unter der Kontrolle des Regimes stehen, gibt es Kampfhandlungen und Gewalt. Das Problem, dass humanitäre Hilfslieferungen auf einer bestimmten völkerrechtlichen Basis systematisch infrage gestellt werden, gilt aber spezifisch für das syrische Regime.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Welche Rolle spielt die Türkei?
BURGER: Die Türkei das wissen Sie übt in verschiedenen Formen Kontrolle über verschiedene Gebiete im Norden Syriens aus. Darüber haben wir in der Vergangenheit hier immer wieder gesprochen. Ich kann Ihnen jetzt ad hoc keine detaillierte Einschätzung zur Versorgungssituation in diesen Gebieten präsentieren. Wenn ich dazu etwas nachliefern kann, dann tue ich das gerne.
FRAGE WACKET: Mir geht es um das Thema WHO. Die USA haben formal ihren Austritt in die Wege geleitet. Gibt es Überlegungen, dass Deutschland oder Europa insgesamt dort sozusagen in die Lücke springt, zum einen natürlich finanziell Deutschland hat seinen Anteil ja schon erhöht , aber auch insgesamt bei der Organisation der WHO?
SRS’IN FIETZ: Lassen Sie mich grundsätzlich sagen: Die Bundesregierung schätzt die Arbeit der WHO außerordentlich. Gerade in Zeiten wie diesen ist es daher sehr wichtig, dass die WHO in ihrer Arbeit unterstützt wird und auch ausreichend finanziert wird.
Den Rückzug der USA betrachten wir als einen Rückschlag für die internationale Zusammenarbeit. Das globale Infektionsgeschehen zeigt, dass wir mehr internationale Zusammenarbeit brauchen, um die Pandemie zu bekämpfen, und nicht weniger internationale Zusammenarbeit. Deshalb wird der Fokus der Bundesregierung auf dieser Zusammenarbeit liegen. Details dazu kann vielleicht Herr Burger oder das Gesundheitsministerium dazu nennen.
GÜLDE: Auch Bundesgesundheitsminister Spahn nimmt die Entscheidung der USA, aus der Weltgesundheitsorganisation auszutreten, mit Bedauern zur Kenntnis. Eine effektiv und transparent arbeitende WHO ist gerade angesichts der derzeitigen Pandemie unerlässlich.
Ich darf hier vielleicht kurz aus einem Tweet des Ministers zitieren:
„Der Rückzug der USA aus der WHO ist ein herber Rückschlag für die internationale Zusammenarbeit. Die weltweite Infektionsdynamik zeigt: Ein koordiniertes Vorgehen ist wichtig. Wir brauchen mehr Zusammenarbeit im Kampf gegen Pandemien, nicht weniger. Die EU-Staaten werden Reformen für eine stärkere WHO anstoßen.“
ZUSATZFRAGE WACKET: Gibt es denn schon genauere Vorstellungen, was Reformen für eine effizientere WHO sein könnten?
GÜLDE: Wie gesagt, das ist ein Diskussionsprozess, der jetzt angestoßen wird. Ich kann Ihnen jetzt noch keine Details zu einer Reform bzw. einer stärkeren Unterstützung der WHO nennen.
FRAGE SORGE: Wie bewertet die Bundesregierung die Vorgänge in Hongkong, insbesondere mit Blick auf den Passus in dem umstrittenen Sicherheitsgesetz, wonach auch ausländische Unterstützer oder Wirtschaftsvertreter von diesem Gesetz betroffen sein könnten?
SRS’IN FIETZ: Ich kann nur noch einmal wiederholen, was wir an dieser Stelle bereits öfter gesagt haben: Wir werden die konkrete Ausgestaltung des Sicherheitsgesetzes prüfen und dessen Umsetzung genau beobachten.
Grundsätzlich bleibt es unsere Erwartung, dass die in Hongkong geltende Rechtsstaatlichkeit geachtet und die friedliche Ausübung der Bürgerrechte für alle Hongkonger Bürger im Rahmen ihres Geltungsbereichs nicht infrage gestellt wird. Dies ist auch die Grundlage für Stabilität und Wohlstand in Hongkong.
ZUSATZFRAGE SORGE: Um einen Teil der Frage zu präzisieren: Es bezog sich speziell auf ausländische Unterstützer oder Wirtschaftsvertreter im Ausland, auf die dieses Gesetz eben auch Anwendung finden könnte.
BURGER: Ich kann ergänzen. Der Außenminister hat sich gemeinsam mit seinen europäischen Amtskollegen bereits sehr deutlich nach Inkrafttreten des Gesetzes bzw. nach Veröffentlichung des Gesetzes positioniert. Er hat auch immer wieder darauf hingewiesen, dass es wichtig ist, dass Europa China gegenüber geschlossen und mit einer Stimme spricht.
Wir haben gesagt, dass wir, nachdem wir auf die Veröffentlichung des Gesetzes reagiert haben und natürlich nun auch gemeinsam als Europäische Union die Anwendung dieses Gesetzes ansehen, auch darauf eine geschlossene europäische Antwort geben. Natürlich orientieren wir uns dabei an den Prinzipien, die Frau Fietz gerade genannt hat, nämlich an den völkerrechtlichen Verpflichtungen, die China dort hat, an den Auswirkungen auf das Prinzip „Ein Land, zwei Systeme“ und an der Menschenrechtssituation.
Wir haben speziell zu möglichen Auswirkungen auf deutsche Staatsangehörige vor Ort auch in unseren Reise- und Sicherheitshinweisen hingewiesen, damit deutsche Reisende auf die nach Einführung des Sicherheitsgesetzes geltende Rechtslage aufmerksam gemacht und dadurch in die Lage versetzt werden, eigenständig zu entscheiden, ob sie dorthin reisen oder nicht.
FRAGE JUNG: Großbritannien zählen Sie ja auch noch immer zu den europäischen Partnern. Wie bewertet die Bundesregierung das britische Vorhaben, die Einbürgerung von Menschen in Hongkong in Großbritannien zu erleichtern? Finden Sie das förderlich und gut?
Zweitens. Haben Sie Ähnliches für die EU bzw. für Deutschland vor, dass also Menschen aus Hongkong zum Beispiel in Deutschland bessere Einbürgerungschancen haben?
BURGER: Ich will die britische Politik in dieser Hinsicht nicht kommentieren. Sie wissen ja sicherlich auch, dass Großbritannien natürlich mit Hongkong eine ganz besondere Geschichte verbindet und dass sich das möglicherweise so nicht eins zu eins auf andere Länder übertragen wird. Wir werden uns im Kreis der Europäischen Union intensiv darüber unterhalten, wie unsere Bewertung und eben auch unsere Reaktion auf diese Maßnahmen ausfällt. Die erste Gelegenheit dazu wird der Rat für Außenbeziehungen der Europäischen Union am Montag sein, wo sich die Außenminister wieder zum ersten Mal physisch in Brüssel treffen werden. Das wird, wie gesagt, die nächste Gelegenheit sein, dort über gemeinsame Antworten zu sprechen. Dem kann ich heute noch nicht vorgreifen.
FRAGE LÜCKHOFF: Herr Helmbold, das Verteidigungsministerium hat dem Deutschen Bundestag einen Bericht mit der Empfehlung vorgelegt, bewaffnete Drohnen anzuschaffen. Mich interessiert, wie das weitere Vorgehen aussieht und ob es einen ganz konkreten Zeitplan gibt.
Zweitens. Wie dringend würden denn bewaffnete Drohnen aktuell für deutsche Auslandseinsätze benötigt?
HELMBOLD: Vielen Dank für die Frage. Um den Zusammenhang herzustellen, will ich Folgendes sagen:
Das Verteidigungsministerium hat am 3. Juli die Zusammenfassung der breiten und offen geführten Debatte um die Bewaffnung von Drohnen an den Deutschen Bundestag übergeben. Dies geht auf den Koalitionsvertrag zurück, in dem deutlich gesagt wurde, dass die parlamentarische Entscheidung zu einer Bewaffnung von Drohnen nach einer ausführlichen völkerrechtlichen, verfassungsrechtlichen und ethischen Würdigung notwendig ist. Mit der Übergabe des Berichts hat das BMVg hier seinen Anteil an dem Koalitionsvertrag erfüllt. Ob eine Bewaffnung von Drohnen für die Bundeswehr kommen wird, obliegt nun dem parlamentarischen Entscheidungsprozess.
Wir haben in den vergangenen Monaten darüber sehr kontrovers diskutiert. Es war eine sehr kontroverse, aber auch wichtige und notwendige Debatte. Wir begrüßen ausdrücklich jegliche Form der Unterstützung, da die Debatte, vornehmlich aber auch eine parlamentarische Entscheidung für die Bundeswehr enorm wichtig ist. Das ist auch wesentlich für die Soldaten, weil sie, wenn sie tatsächlich in einer Einsatzsituation sind, sich in jedem Fall auf den parlamentarischen Rückhalt verlassen müssen.
Für den weiteren Prozess müsste ich hier auf das Parlament verweisen. Wir haben unseren Bericht übergeben. Die parlamentarische Zustimmung ist Voraussetzung dafür, dass wir tatsächlich hinterher bewaffnete Drohnen anschaffen. Dort wird der Prozess jetzt fortgeführt. In dem Augenblick, wo dieser Prozess abgeschlossen ist, werden wir uns damit beschäftigen können, wie wir das in der Bundeswehr realisieren können.
Was Ihre zweite Frage angeht: In den Einsätzen ist es immer so, dass natürlich die Sicherheit unserer Soldaten eine sehr hohe Priorität hat. Wenn wir beispielsweise Drohnen nicht bewaffnen, bedeutet das, dass wir zusätzliche Maßnahmen ergreifen müssen und gegebenenfalls auch der Aktionsradius unserer Truppen entsprechend anders ist, als er das mit Hilfe einer solchen Drohne sein könnte.
Was die Frage der Einsatzfähigkeit angeht, würde ich auf den Bericht verweisen, weil es sehr intensive operative Details und Einlassungen von militärischer und von anderer Seite gibt, die auch diskutiert worden sind. Gerade zu dieser Fragestellung finden Sie dort sehr viele Details.
FRAGE JUNG: Ich habe eine konkrete Lernfrage. Wird in Ihren Grundsätzen explizit die gezielte Tötung ausgeschlossen?
HELMBOLD: Ich kann auf das verweisen, was in den Papieren steht. Diese sind öffentlich, stehen zur Verfügung und können auf unserer Website eingesehen werden. Bezogen auf letale Komponenten ist für uns wesentlich, dass es hier niemals um autonome Waffensysteme geht. Das bedeutet, wir sprechen hier niemals über automatisierte Zielbekämpfungsabläufe, sondern wir sprechen darüber, dass wir immer den „man in the loop“ haben. Das bedeutet, dass wir weiterhin menschliche Kontrolle über jeden Vorgang haben, so wie das in anderen militärischen Prozessen ebenfalls der Fall ist.
ZUSATZ JUNG: Ich hatte konkret gefragt, ob Sie explizit ausschließen, gezielt zu töten, wie die Amerikaner das weltweit machen. Das haben Sie hier jetzt nicht vorgetragen.
HELMBOLD: Die Frage habe ich beantwortet, weil diese gesamte Diskussion in den Dokumenten, die wir zur Verfügung stellen und die Sie gerne einsehen können, entsprechend gewürdigt wird.
ZURUF JUNG: Also ist die Antwort Ja?
HELMBOLD: Die Antwort ist: Wir haben eine komplexe Situation. Wir haben eine komplexe Diskussion, bei der es auch nicht mit einer einfachen Antwort getan ist. Die Komplexität ist in den Dokumenten, die Ihnen zur Verfügung stehen, abgebildet.
FRAGE JORDANS: Sie sagen, dass es wichtig ist, diesen „man in the loop“ in den zukünftigen Systemen beizubehalten, dass es also keine autonomen Systeme geben wird. Dieses Prinzip existiert ja bisher schon. Wenn man sich anschaut, dass 2009 in Kundus viele Zivilisten zu Tode gekommen sind, so waren dort mehrere Menschen „in the loop“. Inwiefern wird sichergestellt, dass bei diesen teilautonomen Systemen das Flugzeug fliegt sich also selbst mindestens die gleiche Sicherheit besteht, dass keine unschuldigen Menschen zu Tode kommen?
HELMBOLD: Auch dazu kann ich auf das verweisen, was diskutiert worden ist. Die Debatte war ja sehr, sehr umfangreich. Sie war auch öffentlich einsehbar, einschließlich sehr vieler Chats und Livestreams mit verschiedensten Akteuren. Auch darauf ist man eingegangen. Das heißt, es wurde genau verdeutlicht, wie der Prozess tatsächlich abläuft. Das umfasst eben verschiedenste Stellen, die auch tatsächlich für denjenigen, der eine Entscheidung trifft, verfügbar sind, einschließlich beispielsweise einer Rechtsberatung.
FRAGE JESSEN: Ich habe eine etwas komplexe Frage an das Bundeswirtschaftsministerium, möglicherweise auch an das Umweltministerium. Es geht um die Zukunft von Solaranlagen, die jetzt 20 Jahre alt sind und somit der ersten Generation angehören, deren Förderung ausläuft und die nach der bestehenden Rechtslage nicht weiter betrieben werden und Strom ins Netz einspeisen könnten, weil die dafür erforderliche technische Nachrüstung einfach den Nutzen überschreiten würde. Man darf den Strom nicht verschenken. Hier gibt es eine Rechtslücke. Wird diese bis zur Novellierung des EEG im Herbst geschlossen oder bereitet das Ministerium eine Übergangsregelung vor? Ansonsten würde Solarstrom in Höhe mehrerer fossiler Kraftwerksblöcke einfach herausfallen, der aber zur Verfügung stünde.
GRAVE: Vielen Dank für die Frage. Wir bereiten tatsächlich derzeit die EEG-Novelle vor, und darin ist auch diese Diskussion enthalten. Das Thema wird also diskutiert, und es gibt verschiedene Vorschläge. Es gibt bereits verschiedene Konzepte, die die Direktvermarktung von Solaranlagen betreffen. Wir werden, wie gesagt, einen Entwurf für die EEG-Novelle vorlegen, in dem dieses Thema auch berührt sein wird.
HAUFE: Ich kann nur bestätigen, dass wir uns bei diesem Thema eng abstimmen. Die Federführung liegt beim Bundeswirtschaftsministerium. Es ist im Interesse der Bundesumweltministerin, dass wir eine Lösung finden, die die Solarenergie weiter voranbringt und natürlich ihren Bestand sichert.
Ich dachte, Sie gehen vielleicht auf das Thema des Recyclings dieser Anlagen ein, weil jede dieser Anlagen irgendwann ihre Zeit überdauert hat. Ich habe aber verstanden, dass das nicht Ihr Thema ist.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Das ist nicht das Thema, ich stelle die Frage als Anschlussfrage aber sehr gerne. Zum einen bedeuten Ihre Aussagen, dass die Besitzer von noch funktionsfähigen Altanlagen darauf bauen können, dass bis zum Herbst eine Regelung, die den Weiterbetrieb ermöglicht, in Arbeit ist und angestrebt wird. Ist das richtig?
Zweitens. Wie sehen die Pläne für das Recycling aus, Herr Haufe, wenn denn Anlagen nicht mehr funktionieren?
HAUFE: Es gibt keine Pläne für das Recycling. Ich gebe aber erst einmal der Kollegin aus dem BMWi das Wort.
GRAVE: Ja, ich kann bestätigen, dass diesbezüglich eine Regelung in Arbeit ist.
HAUFE: Es ist grundsätzlich vorgeschrieben, dass eine Solaranlage recyclingfähig sein muss. Das heißt, es ist schon per Gesetz klar geregelt, dass, wenn eine Solaranlage installiert ist, man immer berücksichtigen muss, wie sie zurückgebaut werden kann und dass die Materialien möglichst auch recycelt werden können. Das ist mit dem einen oder anderen Stoff, mit dem wir es im Recycling zu tun haben, noch nicht ganz einfach. Wir haben Geld investiert, damit man eben das Recycling weiter fortentwickelt. Das Entscheidende ist aber, wie gesagt, dass eine Solaranlage genauso wie eine Windanlage von Anfang an so konstruiert werden muss, dass sie am Ende wieder recyclingfähig ist. Das ist immer so mit bedacht worden.
FRAGE JESSEN: Frau Fietz, in der Diskussion, die wir am Montag hier schon erlebt haben, was die Studie in Sachen Racial Profiling angeht, haben wir zur Kenntnis genommen, dass der Bundesinnenminister die Studie derzeit nicht will, die Justizministerin allerdings schon. Nimmt die Bundeskanzlerin diesen Widerspruch innerhalb Ihres Kabinetts nur zur Kenntnis oder schaltet sie sich selbst ein? Welche Position hat sie zur Lösung dieses Widerspruchs, der, wie gesagt, im Moment Streit innerhalb der von ihr geführten Regierung abbildet?
SRS’IN FIETZ: Zum einen kann ich inhaltlich auf die Diskussion verweisen, die hier ja am Montag ausführlich geführt worden ist. Darüber hinaus kann ich Ihnen sagen, dass es demnächst eine weitere Sitzung des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus geben wird, wo man dieses Thema weiter diskutieren wird.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Ich frage deswegen, weil in der bisherigen Diskussion nicht deutlich geworden ist, ob die Kanzlerin in diesem Streit Studie ja, Studie nein eine eigene Position hat. Wenn ja, wie sieht die aus? Wenn nein, warum eigentlich nicht? Wie stellt sie sich eine Lösung dieses Konflikts vor?
SRS’IN FIETZ: Ich denke, Herr Seibert hat hier am Montag die Position der Bundesregierung sehr ausführlich dargestellt. Ich möchte Sie einfach darauf verweisen und bitten, das noch einmal nachzulesen.
Der Diskussionsprozess wird, wie gesagt, unter anderem in der Sitzung fortgesetzt, die demnächst stattfinden wird.
FRAGE JUNG: Bleibt die Kanzlerin dabei, dass in Sachen Rassismus in Deutschland erst einmal vor der eigenen Haustür gekehrt werden muss, Frau Fietz? Bleibt das Bundespresseamt dabei? Sie hatten gerade auf die Ausführungen von Herrn Seibert am Montag verwiesen, der hier gesagt hat, Racial Profiling werde nicht praktiziert. Bleiben Sie dabei, oder haben Sie sich zu korrigieren?
SRS’IN FIETZ: Ich habe mich an dieser Stelle nicht zu korrigieren und kann nur darauf verweisen, was am Montag gesagt worden ist, nämlich dass Rassismus und Racial Profiling in Deutschland kein strukturelles Problem darstellen.
ZUSATZFRAGE JUNG: Woher wissen Sie das?
SRS’IN FIETZ: Dazu möchte ich Sie noch einmal und wieder auf die ausführliche Debatte von Montag verweisen.
FRAGE JESSEN: Die Debatte haben wir ja aktiv verfolgt bzw. an ihr teilgenommen. Aber die Frage bleibt ja, ob die Kanzlerin die Durchführung einer solchen Studie für sinnvoll hält oder nicht. Dazu hat, glaube ich, Herr Seibert keine Ausführungen gemacht. Deswegen frage ich danach.
Wie stellt sich die Kanzlerin außerdem die Lösung des objektiv existierenden Konflikts zwischen dem Justizministerium und dem Bundesinnenministerium vor?
SRS’IN FIETZ: Wie ich ja bereits gesagt habe, gibt es dazu einen Diskussionsprozess, dessen Ende ich hier natürlich nicht vorwegnehmen kann. Deshalb möchte ich einfach nur noch einmal darauf verweisen, dass es demnächst diese Sitzung geben wird und dass dann das weitere Vorgehen besprochen werden wird.
FRAGE: Ich habe auch eine Frage an Frau Fietz, und zwar wüsste ich gerne, ob für die kommende Woche ein neues Treffen zwischen Frau Merkel und den Ministerpräsidenten geplant ist, bei dem man zum Beispiel über eine neue Strategie bei lokalen Coronaausbrüchen reden könnte.
SRS’IN FIETZ: Da muss ich Sie darauf verweisen, dass wir die Termine der Kanzlerin am Freitag bekannt geben werden.
FRAGE WACKET: Vielleicht könnte ich diesbezüglich noch einmal nachfragen: Ist denn eine neue Strategie, wie die Kollegin sie eben ansprach, aufgrund des Urteils zu Gütersloh nicht ohnehin überfällig? Will man darauf nicht reagieren? Offenkundig gibt es da ja einen Widerspruch zu den bisherigen Regelungen.
SRS’IN FIETZ: Sie werden verstehen, dass wir das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zu Gütersloh von dieser Stelle aus nicht kommentieren werden.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit nur noch einmal daran erinnern, dass Bund und Länder eine gemeinsame Zielsetzung verfolgen, die da lautet, dass wir die Fortschritte, die wir im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus erzielt haben, nicht gefährden wollen. Wir wollen die Ausbreitung weiterhin eindämmen und gleichzeitig das öffentliche und wirtschaftliche Leben wieder hochfahren, natürlich mit Umsicht und sorgfältiger Bewertung des regionalen Infektionsgeschehens. Die Herausforderungen können regional sehr unterschiedlich sein und können daher oft am besten vor Ort gelöst werden. Die Länder können bedarfsgerecht und zügig auf die Situation vor Ort reagieren.
ZUSATZFRAGE WACKET: Dann würde ich gerne meine eigentliche Frage stellen, und die richtet sich wahrscheinlich eher an das Arbeitsministerium, aber vielleicht auch an Frau Fietz. Es gibt jetzt gerade bei Airbus und auch aus der Gewerkschaft IG Metall Forderungen, zur dauerhaften Arbeitsplatzsicherung in der Industrie die Kurzarbeiterregelungen zu verlängern, konkret auf zwei Jahre, was ja auch nach der Verordnung, soweit ich weiß, möglich ist. Gibt es Überlegungen in diese Richtung? Wann soll da eine Entscheidung fallen?
SCHNEIDER: Ich kann noch einmal daran erinnern, dass der Minister angekündigt hat, zur Weiterführung der Regelung in Sachen Kurzarbeit im September einen Vorschlag vorzulegen.
ZUSATZFRAGE WACKET: Ich will noch einmal nachfragen: Gibt es denn eine Vorstellung davon, in welche Richtung der Terminplan gehen soll? Was stellt er sich vor? Hält er das angesichts der aktuellen Situation, wie sie sich jetzt darstellt, für nötig?
SCHNEIDER: Es gibt natürlich Vorstellungen des Ministers. Er hat aber angekündigt, seine Vorstellungen im September vorzustellen.
FRAGE JORDANS: Ich hätte eine Frage an das BMG. Die „New York Times“ berichtet von einem Brief hunderter Wissenschaftler. Der Brief ging an die WHO. Die Wissenschaftler warnen, dass das Coronavirus längere Zeit in der Luft von geschlossenen Räumen schweben kann. Jetzt würde mich interessieren: Haben die Bundesregierung bzw. ihre Behörden wie das RKI irgendwelche Informationen darüber bzw. schon irgendwelche Empfehlungen, die daraus resultieren?
GÜLDE: Nein. Ich muss ganz ehrlich sagen: Das müsste ich nachreichen. Diese Informationen hält das RKI immer vor.
FRAGE JUNG: Es geht um mein angemeldetes Thema, ein verwandtes Thema, was das Coronavirus und geschlossene Räume angeht. Die Frage geht auch an das Verkehrsministerium. Es geht um Infektionen in Flugzeugen. Da würde mich interessieren, ob das BMG das für ungefährlich hält. Aktuell, wenn man fliegt auch in Deutschland , gelten nämlich keine Abstandsregeln. Halten Sie es für nachvollziehbar bzw. gut, dass die Airlines das nicht praktizieren?
An das Verkehrsministerium: Die EASA das ist die für die Sicherheit des Flugverkehrs in Europa zuständige Behörde hat die Empfehlung ausgesprochen, dass im Flugzeug in Coronazeiten Abstand zu halten und zumindest nur jeder zweite Sitzplatz zu besetzen sei. Haben Sie diese Empfehlung registriert? Warum wurde die bisher für den Flugverkehr in Deutschland nicht umgesetzt?
ALEXANDRIN: Ich glaube, dazu hatten wir uns vor einiger Zeit schon einmal geäußert. Die Äußerungen des Bundesministers müssten auch noch zu finden sein. Ich habe sie gerade nicht vorliegen. Ich kann sie gerne noch einmal nachreichen. Der Minister hatte darüber auch mit dem RKI-Präsidenten, Herrn Wieler, gesprochen. Wie gesagt: Die konkrete Äußerung müsste ich tatsächlich noch einmal heraussuchen.
ZUSATZFRAGE JUNG: Ich hatte auch das BMG gefragt. Es gibt ja jetzt nämlich neue Studien in Amerika, die besagen, dass diese Angabe der Airlines, dass das ja alles ungefährlich sei, weil die Luft alle paar Minuten quasi ausgetauscht werde, so nicht zu halten sei und eine Infektionsgefahr trotzdem bestehe. Auch wenn alle vier Minuten die Luft in den Flugzeugen ausgetauscht wird, kann das Infektionsgeschehen innerhalb dieser vier Minuten ja seinen Lauf nehmen, insbesondere dann, wenn man nebeneinandersitzt.
GÜLDE: Wie gesagt: Zu diesen Studien kann ich mich hier jetzt nicht äußern. Das müsste ich gegebenenfalls nachreichen.
ALEXANDRIN: Ich würde aber gerne noch einmal ergänzen, dass für die konkreten Anordnungen dessen, welche Maßnahmen zum Gesundheitsschutz umzusetzen sind, dann aber auch tatsächlich die Kollegen vom BMG zuständig wären.
FRAGE JENNEN: Ich habe eine Frage an das Finanzministerium. Ich habe zwei Fragen zur Commerzbank. Die „FAZ“ berichtet, dass der Bund letztendlich die Kritik von Cerberus an der Wachstumsstrategie geteilt hat.
Die andere Frage ist: Wie steht der Bund dazu, letztendlich Zielke eine Abfindungssumme zu zahlen?
WOGATZKI: Ihre erste Frage habe ich nicht so ganz verstanden.
Deswegen würde ich jetzt, wenn ich meinen Zettel finde, die andere Frage beantworten. Die kann ich leicht beantworten: Im Falle eines einvernehmlichen vorzeitigen Ausscheidens des Vorstandsvorsitzenden ist es die Aufgabe der Commerzbank, eine Aufhebungsvereinbarung auszuarbeiten. Der Bund äußert sich zu solchen internen Vorgängen nicht.
Könnten Sie mir bitte noch einmal Ihre erste Frage nennen? Die habe ich auch akustisch nicht verstanden.
ZUSATZFRAGE JENNEN: Die FAZ berichtet, dass der Bund letztendlich die Kritik von Cerberus geteilt habe, dass die Wachstumsstrategie, die Zielke im Vorfeld vorgelegt hatte, nicht ausreiche. Ist das richtig?
WOGATZKI: Der Bund hat sein Bedauern über das Ausscheiden von Herrn Zielke und Herrn Schmittmann geäußert, und dabei bleibe ich hier.
FRAGE JORDANS: Ich würde ganz gerne noch einmal das BMVI etwas fragen. Es geht um ein altes Thema von Montag, um diese StVO-Novelle, die ja beispielhaft für die Arbeit des Ministeriums steht. Ich würde gerne wissen: Von wann bis wann fand im Bundesverkehrsministerium die Rechtsförmlichkeitsprüfung dieser Novelle statt?
Haben Sie inzwischen feststellen können, warum innerhalb dieser Zeit es wird von drei Monaten berichtet die fehlende Zitierung, die jetzt zum Rückzug der Novelle geführt hat, nicht ergänzt wurde?
ALEXANDRIN: Zu Ihrer ersten Frage: Da müsste ich tatsächlich noch einmal nachforschen. Das habe ich nicht direkt vorliegen.
Zur zweiten Frage hatten wir uns schon am Montag so geäußert, dass jegliche Schuldfragen in diesem Sinne nicht zu stellen sind, sondern Ich kann Ihnen das gerne noch einmal darlegen, aber ich glaube, dazu hat sich die Kollegin am Montag eigentlich auch schon ganz gut geäußert.
ZUSATZ JORDANS: Sie haben die Frage nicht wirklich beantwortet. Sie haben gesagt, wie ich es verstanden habe, dass Sie da keine Schuld zuweisen wollen, was natürlich verständlich ist, wenn die Schuld irgendwie Ihrem Ministerium zuzuweisen ist. Aber vielleicht interessiert das ja außerhalb des Ministeriums jemanden.
ALEXANDRIN: Diese Aussage an sich würde ich mir schon einmal nicht zu eigen machen, genauso wenig wie die Aussage von Ihnen, dass das beispielhaft für die Arbeit des Verkehrsministeriums stehen würde. Grundsätzlich habe ich der Aussage meiner Kollegin vom Montag allerdings nichts hinzuzufügen.
ZUSATZFRAGE JORDANS: Wissen Sie also nicht oder wollen Sie nicht wissen, wer dafür verantwortlich ist?
ALEXANDRIN: Ich habe schon einmal sehr deutlich gemacht, und ich glaube, allen ist auch klar, dass im Gesetzgebungsprozess nicht nur ein Ministerium beteiligt ist, sondern ein solcher Gesetzesvorgang tatsächlich durch sehr viele Instanzen geht. Ich habe aber auch noch einmal deutlich gemacht, dass es hier und jetzt nicht darum geht, eine Schuld zuzuweisen.
FRAGE JESSEN: Die Frage war doch aber gewesen, und die beschäftigt mich jetzt auch, warum eine notwendige Ergänzung nicht stattgefunden hat. Da Sie nun sagen, dass ja nicht nur Ihr Ministerium daran beteiligt sei: Werden Sie uns berichten können, in wessen Verantwortung nicht Schuld, aber Verantwortung diese Unterlassung liegt?
ALEXANDRIN: Ich kann, wie gesagt, ob wir es jetzt Schuld oder Verantwortung nennen
ZURUF JESSEN: Großer Unterschied!
ALEXANDRIN: Das mag semantisch so sein. Darauf will ich jetzt nicht weiter eingehen.
Dass wir an einer zügigen und fairen Lösung der Situation arbeiten, hat die Kollegin auch schon am Montag gesagt.
FRAGE JUNG: Welche anderen Ministerien waren beteiligt?
ALEXANDRIN: Die üblichen, die im Gesetzgebungsprozess dabei sind.
ZUSATZFRAGE JUNG: Wer sind die üblichen Ministerien?
ALEXANDRIN: Auch darüber habe ich jetzt keine Auflistung vorliegen.
Aber ich wiederhole noch einmal, dass es jetzt an dieser Stelle nicht darum geht, die Schuldfrage zu klären, sondern darum, die Situation zu lösen. Daran arbeiten wir mit Hochdruck.
ZUSATZFRAGE JUNG: Frau Fietz, können Sie beantworten, welche anderen Ministerien daran beteiligt waren? Können Sie das nachreichen?
SRS’IN FIETZ: Ich habe den Äußerungen des Kollegen nichts hinzuzufügen.
ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie das nachreichen?
SRS’IN FIETZ: Wenn wir darüber Informationen haben, könnten wir die nachreichen.
ZUSATZFRAGE JUNG: Das ist ja nicht geheim, oder?
SRS’IN FIETZ: Nein, das denke ich nicht.