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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 10. Juli 2020

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Empfang des italienischen Ministerpräsidenten, Teilnahme an der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung, Besuch des spanischen Ministerpräsidenten, Kabinettssitzung, Sondersitzung des Europäischen Rates), Treffen der Bundeskanzlerin mit dem niederländischen Ministerpräsidenten, 25. Jahrestag des Völkermordes in Srebrenica, informelle Videokonferenz der EU-Umweltminister, Ermittlungen des Generalbundesanwaltes gegen einen Mitarbeiter des Bundespresseamtes wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit, Rüstungsexporte von zwei U-Booten an Ägypten, Rentenbesteuerung, Wirecard, EU-Mobilitätspaket, StVO-Novelle, Diskussion über extremistische und rassistische Tendenzen in der Polizei, Drohungen gegen eine Abgeordnete des Hessischen Landtags, Verfassungsschutzbericht/Einflussnahme durch russische Medien, Reisehinweise des Auswärtigen Amtes zu Staaten des westlichen Balkans, Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Rückführungen von Flüchtlingen in der Ägäis, mögliche Sanktionen gegen die Türkei vor dem Hintergrund von Waffenlieferungen nach Libyen, mögliche Ausweitung des Pflegebonus auf Krankenhauspersonal, Länderinformationen des Auswärtigen Amtes zu Taiwan, Personalie

Naive Fragen zu:
12:45 Ägyptischer Spion im BPA
– Das Aufdecken des Falls ist ja schon ein paar Monate her. Wenn ich richtig informiert bin, ist das seit Dezember 2019 bekannt. Mich würde deshalb vom Wirtschaftsministerium interessieren, ob die Genehmigung für die Lieferung eines U-Boots nach Ägypten, worüber der Wirtschaftsminister den Bundestag in den letzten Tagen informiert hat, dem Wirtschaftsministerium bekannt war? (ab 16:12)
– Warum hat das Wirtschaftsministerium eine Lieferung an die ägyptische Diktatur genehmigt?

34:13 StVO-Fail
– Sie haben gerade von einem konkreten Formfehler gesprochen. Was war der? Können Sie uns bitte konkret erklären, was Ihr Formfehler war? Wie lange haben Sie den BMJV Zeit für die Prüfung gegeben? (ab 36:40)
– Entschuldigung, aber Sie haben selbst einen Formfehler eingeräumt. Jetzt können Sie uns doch bitte erklären, was dieser Formfehler war. Egal, ob Sie jetzt über die Prüffristen reden wollen oder nicht – wir stellen hier die Fragen!
– an das Justizministerium: Wie viel Zeit haben Sie denn gehabt?

47:16 Personenschutz für Politiker*innen
– Wir hören ja aus Hessen, dass für eine Linken-Abgeordnete unter anderem offenbar auch von Polizisten Gefahr ausgeht, weil es da offenbar ein rechtes Netzwerk gibt. Meine Frage bezieht sich auf den Personenschutz: Auf Länderebene wird sie vom LKA geschützt und auf der Bundesebene vom BKA. Wie kann sich die Abgeordnete sicher sein, dass sie auch vor diesen Personenschützern sicher ist und dass die nicht Teil eines rechtsextremen Netzwerks sind, Herr Alter? (ab 49:19)
– Wie stellen Sie sicher, dass dort kein Rechtsextremer Frau Wissler betreut bzw. sichert?

55:03 Push-Backs in der Ägäis
– Von deutschen Journalisten gab es am 18. Juni die Meldung, dass deutsche Soldaten ein Boot zurück nach Lesbos manövriert hätten. Das hat, glaube ich, auch mit der Angelegenheit zu tun, nach der Herrn Jordans gerade gefragt hat. Können Sie das bestätigen? (56:32)

1:00:05 Taiwan
– Mir ist aufgefallen, dass bei den Länderinformationen zu Taiwan auf Ihrer Webseite die Flagge Taiwans nicht mehr zu sehen ist. Es ist nur noch weiß. Hat man also die weiße Flagge gegenüber den Chinesen gehisst? Wie kann das sein? Ich habe mal geguckt. Alle anderen Länder außer Taiwan haben ihre Flaggen. Wie kommt das bei Ihnen?
– Fehlt das? Ob es aktuell ist oder nicht, ist es mir jetzt erst aufgefallen. Warum ist die Flagge Taiwans bei Ihnen nicht aufgeführt?
– Seit wann verwendet das Auswärtige Amt die Flagge Taiwans auf seinen Seiten nicht mehr? Warum sind zum Beispiel Palästina und die Flagge bei Ihnen zu finden? Das ist ja auch kein Staat.

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 10. Juli 2020:

SRS’IN FIETZ: Guten Tag auch von mir! Ich habe Ihnen die Termine der Bundeskanzlerin in der kommenden Woche mitgebracht.

Am Montag, dem 13. Juli, wird die Bundeskanzlerin den italienischen Ministerpräsidenten Giuseppe Conte im Gästehaus der Bundesregierung in Schloss Meseberg empfangen. Bei dem Gespräch wird es insbesondere um die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Coronaviruspandemie gehen, die auch die Agenda der Sondertagung des Europäischen Rates am 17. und 18. Juli bestimmen wird. Außerdem werden sich die Kanzlerin und der italienische Ministerpräsident zu weiteren europäischen, bilateralen und internationalen Themen austauschen. Eine Pressekonferenz ist für etwa 17.30 Uhr geplant. Anschließend findet auf Einladung der Bundeskanzlerin ein gemeinsames Abendessen statt.

Am Dienstag, dem 14. Juli, wird die Bundeskanzlerin auf Einladung des Ministerpräsidenten des Freistaates Bayern, Markus Söder, an einer Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung teilnehmen. Die Kabinettssitzung wird in Schloss Herrenchiemsee stattfinden. Die Bundeskanzlerin wird dort unter anderem auch die Ausstellung “Der Weg zum Grundgesetz – Verfassungskonvent Herrenchiemsee 1948“ besichtigen. Der Besuch auf der Insel Herrenchiemsee wird etwa in der Zeit von 11 Uhr bis 15.15 Uhr stattfinden.

Am Dienstag findet ein weiterer Termin statt: Zurück in Berlin wird die Bundeskanzlerin den Ministerpräsidenten Spaniens, Pedro Sánchez, zu einem Abendessen im Bundeskanzleramt empfangen. In dem Gespräch soll es um die Prioritäten der deutschen EU-Ratspräsidentschaft gehen. Im Mittelpunkt wird dabei die Bekämpfung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Coronaviruspandemie stehen. Die Kanzlerin und der Ministerpräsident werden sich ebenfalls mit der Vorbereitung der Sondertagung des Europäischen Rates am 17. und 18. Juli befassen. Außerdem ist ein Austausch zu bilateralen und internationalen Themen geplant. Vor dem Gespräch wird es etwa 18.30 Uhr Pressestatements geben.

Am Mittwoch, dem 15. Juli, tagt um 9.30 Uhr das Kabinett unter der Leitung der Bundeskanzlerin.

Am Freitag und Samstag kommender Woche wird die Bundeskanzlerin an einer Sondersitzung des Europäischen Rates teilnehmen. Im Zentrum der Beratungen werden der Mehrjährige Finanzrahmen und das Aufbauinstrument stehen. Es ist der erste Europäische Rat seit Februar dieses Jahres, bei dem die Staats- und Regierungschefs sich wieder persönlich in Brüssel treffen werden.

FRAGE STEINKOHL: Frau Fietz, ich wüsste gerne, welche Erwartungen die Kanzlerin eigentlich an das Treffen mit Herrn Conte hat.

Wenn ich einen Rückgriff auf das Treffen mit Herrn Rutte gestern Abend machen darf: Gab es Ergebnisse? Hat dieses prominente Mitglied der „sparsamen Vier“ eventuell etwas von seiner Sparsamkeit aufgegeben oder Kompromissbereitschaft gezeigt?

SRS’IN FIETZ: Wie Sie wissen, kann ich dem Gespräch mit Herrn Conte am Montag natürlich nicht vorgreifen. Es ist so, dass die Bundeskanzlerin sich natürlich im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft mit den Ministerpräsidenten verschiedener Länder austauscht, um die Positionen auszuloten und auch mögliche Kompromisslinien zu erkennen. Näheres kann ich Ihnen aber dazu im Vorfeld natürlich nicht sagen.

Zu gestern Abend: Auch da wissen Sie, dass wir aus den persönlichen Gesprächen der Kanzlerin nicht berichten. Ich kann Ihnen nur grundsätzlich zur Forderung der Niederlande nach einem Vetorecht sagen, dass im Rahmen der bisherigen Beratungen des Rates zu den Kommissionsvorschlägen zum Aufbaufonds natürlich auch die Frage einer stärkeren Beteiligung der Mitgliedstaaten eine Rolle spielt. Aus Sicht der Bundesregierung ist das ein wichtiges Thema. Aber die Verhandlungen zum MFR und zum Aufbaufonds werden ja im Wesentlichen von Ratspräsident Michel geführt, und dieser stellt im Moment gerade seine Pläne und Vorhaben vor. Ich bitte Sie, vielleicht auch einen Blick darauf zu werfen.

FRAGE DR. RINKE: Ich möchte noch eine Frage zu gestern Abend stellen. Ich hätte ganz gerne zumindest allgemein gewusst, ob die Kanzlerin optimistischer ist, dass auf dem nächsten Gipfel tatsächlich eine Einigung erzielt werden kann.

Könnten Sie uns bitte schon eine Bewertung der Vorschläge von Herrn Michel geben? Diese sind ja vorab auch an das Kanzleramt gegangen.

SRS’IN FIETZ: Eine Bewertung kann ich nicht abgeben. Die Bundeskanzlerin hat immer wieder deutlich gemacht, dass es schwierige Verhandlungen werden. Ich kann Ihnen jetzt zu den Gesprächen von gestern Abend nichts Näheres sagen und auch nicht zu einer Einschätzung danach.

FRAGE DR. WENDLER: Frau Fietz, ich würde gerne wissen, mit welchen inhaltlichen Erwartungen die Kanzlerin nach Herrenchiemsee fährt, ob es derzeit Einladungen anderer Landesregierungen gibt und ob Angela Merkel diese üblicherweise annimmt oder auch einmal nicht. Können Sie mir dazu bitte einen Überblick geben?

SRS’IN FIETZ: Der Ministerpräsident hat die Bundeskanzlerin eingeladen. Die Teilnahme an der Kabinettssitzung dient dem allgemeinen Meinungs- und Informationsaustausch zu aktuellen Fragen. Dazu gehören natürlich auch Themen der EU-Ratspräsidentschaft sowie natürlich auch die Frage, wie die Coronapandemie weiterhin bewältigt werden kann.

Zu Ihrer Frage nach anderen Einladungen: Ja, es gibt andere Einladungen, und die Kanzlerin wird diese auch zum Teil annehmen. Wir werden Sie rechtzeitig darüber informieren.

VORS. WELTY: Frau Fietz hat uns eine Erklärung zu einem besonderen Jahrestag mitgebracht.

SRS’IN FIETZ: Ich möchte von dieser Stelle aus an den 25. Jahrestag des Völkermordes in Srebrenica am morgigen Samstag erinnern. Die Bundeskanzlerin und die Bundesregierung gedenken der mehr als 8000 Opfer, vorwiegend muslimische Männer und Jungen, die vor 25 Jahren bei Srebrenica grausam getötet worden sind. Das Gedenken an die Opfer dieses schwersten Verbrechens gegen die Menschlichkeit seit dem Zweiten Weltkrieg im Herzen Europas ist auch im 25. Jahr unvermindert wichtig. Dieser Genozid mahnt uns, entschlossen gegen jegliche Art von Diskriminierung vorzugehen, damit sich solche Ereignisse nie mehr wiederholen, nicht nur auf dem Westlichen Balkan. Die weiterhin nicht abgeschlossene vollständige Aufarbeitung der Geschehnisse sind wir den Opfern und ihren Angehörigen schuldig.

FRAGE JESSEN: Herr Breul, in Serbien wird im Moment einerseits der Jahrestag begangen. Anderseits gibt es massive Proteste gegen den Präsidenten. Wie beurteilen Sie die Lage dort?

Gibt es aus Ihrer Sicht so etwas wie einen inneren Zusammenhang als Form von historischer und aktueller Unruhe in der serbischen Bevölkerung?

BREUL: Zunächst einmal, Herr Jessen, kann ich mich voll umfänglich dem anschließen, was Frau Fietz gerade für die Bundesregierung zu dem Jahrestag vorgetragen hat, der uns sehr bewegt und der für uns auch Auftrag für unsere Aktivitäten innerhalb der Vereinten Nationen, als Europäische Union, aber natürlich auch bilateral auf dem Westlichen Balkan ist.

Direkte Verbindungen zur aktuellen Entwicklung in Serbien mag ich jetzt nicht zu erkennen. Wir haben das, was vor allem in Belgrad passiert, natürlich in den letzten Tagen aufmerksam verfolgt. Die Lage hat sich jetzt größtenteils beruhigt, und das ist gut. Die gestrigen Demonstrationen verliefen weitgehend friedlich. Deeskalation und Dialog sind das Gebot der Stunde. Vorwürfe von einem unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt durch Polizei und Ordnungskräfte müssen untersucht und gerichtlich aufgearbeitet werden, genauso wie die Angriffe auf Polizisten und öffentliche Einrichtungen.

HAUFE: Ich möchte Sie auf das erste Treffen der EU-Umweltminister und Umweltministerinnen am kommenden Montag und Dienstag aufmerksam machen. Es ist eine informelle Videokonferenz also noch kein Ratstreffen unter Leitung der deutschen Bundesumweltministerin. Dort wird es um das Arbeitsprogramm gehen, das jetzt vor uns liegt. Klimaschutz und Digitalisierung sind zwei wichtige Schwerpunkte der EU-Ratspräsidentschaft, und genau um diese Themen wird es gehen.

Die Ministerin wird am Dienstag um 14 Uhr ein Pressestatement abgeben, wahrscheinlich zusammen mit EU-Umweltkommissar Sinkevičius.

FRAGE JESSEN: Werden die Maßnahmen, die jetzt in Folge der Coronakrise und zur Bekämpfung der Folgen vor allem in Form von finanzieller Hilfe und Unterstützung national wie international gegeben werden, die deutsche Agenda im Hinblick auf Digitalisierung als auch Klimaschutz befördern?

HAUFE: Die Umweltminister werden über das genau vorliegende Wiederaufbauprogramm seitens der Kommission reden, sprechen und sich positionieren. Die Stoßrichtung, die die Kommission bereits Richtung Klimaschutz und auch Digitalisierung vorgenommen hat es liegen Richtlinien vor, die zum Beispiel weniger Stromverbrauch vorsehen und die die Regelung für große Server in Europa vorsehen, damit diese umweltfreundlich arbeiten , wird eine Rolle spielen. Die Ministerin hat sich bisher eigentlich sehr klar so geäußert, dass wir das, was vonseiten der Kommission vorliegt, erst einmal in der gesamten Stoßrichtung sehr begrüßen.

FRAGE TIEDE: Frau Fietz, Herr Alter, ich habe eine Frage zu dem bekanntgewordenen Spionagefall im Bundespresseamt. Ein Mitarbeiter des Besucherdienstes soll für den ägyptischen Nachrichtendienst spioniert haben. Können Sie uns kurz erläutern, um was für einen Mitarbeiter es sich genau gehandelt hat? Wie nahe kam er dem Regierungssprecher oder den anderen Regierungssprechern? Worauf war er nach Ihren Erkenntnissen angesetzt? Für welchen ägyptischen Nachrichtendienst hat er gearbeitet? Wie ist er aufgeflogen? Wie lange hat er dort gearbeitet?

SRS’IN FIETZ: Meine Antwort fällt sehr knapp aus. Wir äußern uns weder zu laufenden Ermittlungsverfahren noch zu Personalangelegenheiten.

ZUSATZFRAGE TIEDE: Aber wie nah er an irgendetwas herangekommen ist und wo er eingesetzt worden ist, das müssen Sie doch mitteilen.

SRS’IN FIETZ: Auch das kann ich Ihnen leider nicht sagen.

ZUSATZFRAGE TIEDE: Jetzt muss ich echt ins Organigramm sehen, um zu erfahren, wo er gearbeitet hat?

SRS’IN FIETZ: Wenn Sie meinen, dass Ihnen das weiterhilft, können Sie gern ins Organigramm sehen.

ZUSATZFRAGE TIEDE: Weil Herr Alter bestimmt eh nicht antworten wird, zumindest eine andere Zusatzfrage: Können Sie sagen, wie viele Agenten pro Jahr durchschnittlich auffliegen und für welche Dienste sie meistens arbeiten?

ALTER: Zur Zahl habe ich jetzt keine Informationen. Aber Sie können im Verfassungsschutzbericht nachsehen, der ja gestern erst vorgestellt wurde, worauf im Übrigen sehr wahrscheinlich auch die aktuelle Berichterstattung basiert: Es gibt dort eine entsprechende Passage zu diesem Sachverhalt. Sie können im Verfassungsschutzbericht nachlesen, welche Erkenntnisse zu Nachrichtendiensten anderer Staaten in Deutschland vorliegen. Dort spielen auch Nachrichtendienste aus Ägypten und aus anderen Staaten eine Rolle. Aber konkrete Zahlen kann ich jetzt an dieser Stelle nicht berichten.

FRAGE TOWFIGH NIA: Frau Fietz, unabhängig von diesem Fall: Es gab ja mal einen Fall, wo die Vereinten Staaten die Bundeskanzlerin ausspioniert hatten. Da hatte die Bundeskanzlerin wortwörtlich gesagt: Spionage unter Freunden, das geht gar nicht.

Nun ist ja Ägypten ein Freund und auch ein strategischer Partner der Bundesrepublik. Steht die Bundeskanzlerin weiterhin zu dieser Äußerung?

SRS’IN FIETZ: Sehen Sie mir nach, dass ich Ihnen zu diesem Fall keine weiteren Äußerungen geben kann.

ZUSATZFRAGE TOWFIGH NIA: Gab es irgendwelche Gespräche mit dem ägyptischen Staatspräsidenten? Herr Breul, gibt es oder gab es irgendwelche Pläne, auch den ägyptischen Botschafter einzubestellen?

BREUL: Dazu kann ich grundsätzlich sagen, Herr Towfigh Nia, dass wir uns gegen die Tätigkeit ausländischer Geheimdienste in Deutschland verwehren, sowohl von Freunden als auch von anderen Staaten. Das machen wir gegenüber ausländischen Regierungen auch deutlich.

Zum angesprochenen Fall Frau Fietz hat es gerade schon gesagt dauert das Ermittlungsverfahren an. Deshalb nehmen wir dazu keine Stellung. Dementsprechend kann ich Ihnen auch nicht von entsprechenden Gesprächen mit der ägyptischen Regierung berichten, weil, wie gesagt, das Ermittlungsverfahren noch läuft.

FRAGE STEINKOHL: Können Sie zumindest sagen, ob der Mann heute noch in Deutschland ist? Ist er auf freiem Fuß? Ist er in Untersuchungshaft?

SRS’IN FIETZ: Dazu kann ich keine Angaben machen.

FRAGE JUNG: Das Aufdecken des Falls ist ja schon ein paar Monate her. Wenn ich richtig informiert bin, ist das seit Dezember 2019 bekannt.

Mich würde deshalb vom Wirtschaftsministerium interessieren, ob die Genehmigung für die Lieferung eines U-Boots nach Ägypten, worüber der Wirtschaftsminister den Bundestag in den letzten Tagen informiert hat, dem Wirtschaftsministerium bekannt war?

GRAVE: Wie Sie wissen: Zu Einzelfällen äußern wir uns nicht. Über etwaige Entscheidungen des Bundessicherheitsrats und der Bundesregierung kann ich hier keine Auskunft geben.

ZUSATZFRAGE JUNG: Warum hat das Wirtschaftsministerium eine Lieferung an die ägyptische Diktatur genehmigt?

GRAVE: Zu Einzelfällen äußern wir uns hier nicht. Über etwaige Entscheidungen kann ich keine Auskunft geben.

FRAGE REIFENRATH (zum Spionageverdacht im Bundespresseamt): Frau Fietz, können Sie vielleicht noch einmal generell sagen, ob die Mitarbeiter in Ihrem Haus regelmäßig auf mutmaßliche Spionagearbeiten kontrolliert werden?

SRS’IN FIETZ: Die Verfahrensweise im Haus läuft so, wie sie im öffentlichen Dienst allgemein verläuft. Das heißt, bei der Einstellung. Über weitere Dinge der Personalentscheidungen kann ich Ihnen hier keine Auskunft geben.

ZUSATZFRAGE REIFENRATH: Ist denn der Mann, über den wir jetzt reden, bei einer solchen Kontrolle aufgefallen? Können Sie dazu mehr sagen.

SRS’IN FIETZ: Ich kann Ihnen leider zu Einzelheiten gar nichts sagen.

FRAGE POKRAKA: Meine Frage schließt an das an, was Frau Reifenrath gefragt hat. Bei diesem Fall reden wir ja nicht über eine Bagatelle. Gibt es Gespräche oder Überlegungen dazu, ob man künftig anders verfahren will, ob man da, bevor man Leute einstellt oder auch, nachdem man sie eingestellt hat , genauer hinschaut, damit so etwas nicht mehr vorkommt?

SRS’IN FIETZ: Sie können sicher sein, dass ein solcher Fall natürlich auch intern bewertet wird. Sobald es dazu Resultate gibt, werden wir Sie informieren.

FRAGE: Meine Frage an das Bundesjustizministerium: Welche Nationalität hat er? Ist er Ägypter, Deutscher oder hat er die deutsch-ägyptische Staatsangehörigkeit? Oder wollen Sie dazu nichts sagen?

DR. LEBER: Dazu kann ich nichts berichten.

ZUSATZFRAGE: Ist es ein Einzeltäter oder handelt es sich um ein Netzwerk?

DR. LEBER: Dazu kann ich auch nichts berichten.

FRAGE JESSEN: Da werden im Moment zum Thema Ägypten zwei Themen miteinander verzahnt, nämlich Spionage und U-Boot. Darf ich zu dem U-Boot-Aspekt eine Frage stellen? Danke schön.

Vermutlich an Herrn Breul: Welche Rolle spielt das Empfängerland Ägypten im Hinblick auf militärische Auseinandersetzungen im Jemen und in Libyen?

BREUL: Herr Jessen, über das hinaus, was Ihnen bekannt ist, kann ich hier nicht wirklich Stellung nehmen.

Wie Sie wissen so viel kann ich sagen, ohne mich zu dem Einzelfall zu äußern , fließt bei Rüstungsexportentscheidungen natürlich immer ein, welche Risiken bestehen, dass entsprechende Rüstungsgüter auch in einem Konflikt oder in regionalen Konflikten zum Einsatz kommen können. Das schließt den Konflikt mit Libyen ein, das schließt den Konflikt im Jemen mit ein. Wir beobachten hier mögliche Konflikte zwischen Drittstaaten und berücksichtigen dies laufend im Rahmen der Genehmigungspraxis.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Das bedeutet, exportverhindernd wäre aus Ihrer Sicht eigentlich nur, wenn das Rüstungsgut, um das es geht, in diesem Konflikt direkt in Einsatz gebracht werden könnte, nicht die Bewertung des Empfängerakteurs als solchem.

BREUL: Ich kann eigentlich nur das wiederholen, was ich gerade gesagt habe. Wir prüfen jeden Einzelfall sehr sorgfältig. Die Tatsache, dass Staaten sich möglicherweise in regionalen Konflikten engagieren oder engagieren könnten, spielt bei dieser Einzelprüfung eine wichtige Rolle.

FRAGE JORDANS (zum Spionageverdacht im Bundespresseamt): Frau Fietz, können Sie derzeit ausschließen, dass der Mann während seiner Tätigkeit Zugang zu privaten Adressen und anderen Daten von Abgeordneten, Journalisten oder Menschenrechtsaktivisten hatte? Haben Sie dahingehend irgendwelche potenziell betroffenen Personen gewarnt?

SRS’IN FIETZ: Ich muss dabei bleiben, dass ich Ihnen zu Einzelheiten dieses Falls keine Auskunft geben kann, weil es sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren handelt.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Sie können es also nicht ausschließen?

SRS’IN FIETZ: Ich schließe gar nichts aus, und ich bestätige nichts, sondern ich sage, dass ich zu laufenden Ermittlungsverfahren hier keine Stellung beziehe.

FRAGE MÜLLER: Frau Fietz, zu welchen Zugängen und Menschen haben Mitarbeiter Ihres Besucherdienstes gemeinhin Kontakt?

SRS’IN FIETZ: Unabhängig davon, dass ich mich in diesem aktuellen Fall nicht zur Person und zur Beschäftigung äußere, kann ich Ihnen grundsätzlich einmal aufzeigen, welche Aufgaben der Besucherdienst im Bundespresseamt hat.

Der Besucherdienst des Bundespresseamtes organisiert und finanziert politische Informationsfahrten für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Die Abgeordneten können, wie Sie wissen, jährlich drei Besuchergruppen mit bis zu 50 Teilnehmern aus ihrem Wahlkreis nach Berlin einladen. Insgesamt werden so jährlich rund 2500 Informationsfahrten mit bis zu 120 000 Teilnehmern organisiert. Bei den Informationsfahrten handelt es sich um Bildungsfahrten, die einen Einblick in die politische Arbeit von Bundestag, Bundesregierung sowie der jüngeren deutschen Geschichte vermitteln. Die Programmgestaltung findet jeweils in Abstimmung mit den Abgeordnetenbüros statt. Für die Organisation der Fahrten sind ausschließlich die Programmsachbearbeiter verantwortlich. Weitere Mitarbeiter versenden lediglich die fertigen Programme an die Programmpartner.

Bei den in der Besucherdienstdatenbank hinterlegten Daten zu den Programmpartnern handelt es sich um allgemein zugängliche Informationen. Ein direkter Zugriff auf Daten aus dem Arbeitsprogramm des Besucherdienstes in andere Datenbanken des Bundespresseamtes, insbesondere CvD, Akkreditierung oder Medienbetreuung, ist nicht möglich.

ZUSATZFRAGE MÜLLER: Wenn ein Abgeordneter beispielsweise der Vorsitzende der deutsch-ägyptischen Gesellschaft ist und er eine solche Besuchergruppe nach Berlin einladen würde, dann könnte ein besagter Mitarbeiter des Besucherdienstes mit dieser Besuchergruppe der deutsch-ägyptischen Gesellschaft in Kontakt kommen. Richtig?

SRS’IN FIETZ: Es geht um Besuchsreisen von Wahlkreisbürgerinnen und -bürgern. Das ist das, was das Bundespresseamt organisiert.

ZUSATZFRAGE MÜLLER: Sie schließen aus, wenn ich Sie richtig verstanden habe, dass ein Mitarbeiter des Besucherdienstes Zugang zu Daten der Akkreditierungsstelle hat?

SRS’IN FIETZ: Ich kann es noch einmal wiederholen: Ein direkter Zugriff auf Daten aus dem Arbeitsprogramm des Besucherdienstes in andere Datenbanken des Bundespresseamtes, insbesondere CvD, Akkreditierung und Medienbetreuung, ist nicht möglich.

FRAGE WILP: Hat dieser Fall des Ägypters dazu geführt, dass noch einmal alle Mitarbeiter des Bundespresseamtes eingehend überprüft wurden? Warum haben Sie den Fall eigentlich jetzt erst bekanntgemacht? Das steht ja schön versteckt im Verfassungsschutzbericht auf den Seiten 308 und 309. Man hätte das natürlich auch schon im Dezember oder Januar veröffentlichen können. Warum jetzt erst? Können Sie ausschließen, dass der Mitarbeiter jemals direkt Kontakt zur Bundeskanzlerin hatte?

SRS’IN FIETZ: Zum Ersten: Zu Personalangelegenheiten des BPA kann ich hier keine weiteren Auskünfte geben. Auch alle anderen Fragen kann ich nicht beantworten mit Blick darauf, dass es sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren handelt.

FRAGE: Ich habe eine Frage an das Innenministerium: Können Sie Auskunft darüber geben, um wen es sich handelt, welche Nationalität er hat und wo er sich heute befindet?

ALTER: Nein, dazu kann ich keine Angaben machen. Es ist mehrfach betont worden, dass es sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren handelt, zu dem wir öffentlich grundsätzlich keine Stellung nehmen.

FRAGE TOWFIGH NIA: Herr Alter, es gibt zwei ägyptische Geheimdienste, die hier in Deutschland operieren. Wie aktiv ist der ägyptische Geheimdienst?

ALTER: Wir haben Kenntnis davon, dass auch Geheimdienste aus Ägypten in Deutschland operieren. Es gibt eine entsprechende Passage im Verfassungsschutzbericht. Dort heißt es:

„In Deutschland sind der ägyptische Auslandsdienst General Intelligence Service und der Inlandsdienst National Security Service tätig mit der Hauptzielrichtung, Erkenntnisse über in Deutschland lebende Oppositionelle wie beispielsweise die Mitglieder der MB zu gewinnen. Auch andere ägyptischstämmige Personen wie Angehörige der christlichen koptischen Gemeinden können in den Fokus der Nachrichtendienste geraten. Hinweisen zufolge versuchen ägyptische Dienste, in Deutschland lebende Landsleute für nachrichtendienstliche Zwecke zu gewinnen; hierzu nutzen sie Vorsprachen dieser Personen in den ägyptischen diplomatischen Vertretungen in Deutschland sowie deren Reisen nach Ägypten.“

Das ist eine allgemeine Aussage aus dem Verfassungsschutzbericht. Darüber hinaus liegen mir jetzt keine Details vor.

FRAGE HELLER: An das Finanzministerium: Ist es richtig, dass sich Ihr Haus in ein Verfahren vor dem Bundesfinanzhof zur Rentenbesteuerung eingeschaltet hat? Warum?

Gibt es Zahlen dazu, wie hoch die jährlichen Steuereinnahmen von Rentnern ausfallen?

KOLBERG: Über dieses Thema haben wir auch hier in der Regierungspressekonferenz schon häufiger gesprochen und uns ausführlich dazu geäußert. Dazu gibt es keinen neuen Stand.

FRAGE DR. WENDLER: Zu Wirecard: Können Sie mir bitte sagen, wie die Aufsicht über Wirecard zwischen dem bayerischen Innenministerium und dem Bundesfinanzministerium aufgeteilt ist? Wer war im Zusammenhang mit dem Geldwäschegesetz usw. wofür zuständig?

KOLBERG: Erst einmal grundsätzlich: Wir haben uns ja schon oft zu diesem Vorgang geäußert und gesagt, dass diese Vorgänge aufzuklären sind. Bundesfinanz-, Bundeswirtschafts- und Bundesjustizministerium sind an diesen Fällen oder an diesem Fall dran. Außerdem läuft in diesem Fall gerade die strafrechtliche Aufklärung.

Die Geldwäscheaufsicht ist grundsätzlich so geregelt, dass die BaFin eine Institutsaufsicht hat, dass sie dann über die Banken eine allgemeine Aufsicht hat und dass damit eben auch die Geldwäsche inkludiert ist. Wenn es nicht um ein Finanzunternehmen geht, dann kommt es darauf an, ob das Unternehmen trotzdem ein im Sinne des Geldwäschegesetzes geldwäscherechtlich Verpflichteter ist. In diesem Falle sind dann die Geldwäschebehörden der Länder zuständig.

Vielleicht noch ein Hinweis: „Im Sinne des Geldwäschegesetzes geldwäscherechtlich Verpflichteter“ heißt lediglich, dass man bestimmte Pflichten hat, nämlich die, Transaktionen, die man für andere durchführt, aufzuzeichnen. Wenn man also zum Beispiel Immobilienmakler ist und jemand mit einer großen Barsumme auf einen zukommt, dann muss man die Personalien aufnehmen. Das ist zum Beispiel eine Pflicht, die sich aus dem Geldwäschegesetz ergibt. Es ist ganz wichtig, das zu unterscheiden.

Es gibt also bestimmte Pflichten, und die werden dann von der Aufsichtsbehörde darauf kontrolliert, ob diesen Pflichten also diesen Aufzeichnungspflichten, diesen Meldepflichten nachgekommen wird, wenn man für andere Transaktionen durchführt.

FRAGE REHER: Ich habe eine Frage zu den Arbeitsschutzrichtlinien für Fernfahrer innerhalb der EU, die die EU gestern festgelegt hat. Was bedeutet das für Deutschland? Wann werden die umgesetzt? Wie unterlegen Sie personell die möglicherweise zusätzlichen Kontrollen von Lkws?

KOLBERG: Ich glaube, grundsätzlich ist der Arbeitsschutz ein Thema für das BMAS. Grundsätzlich ist es natürlich so, dass sich die Bundesregierung dafür einsetzt, dass Arbeitsschutzbestimmungen auch durchgesetzt werden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrolliert, ob Sozialversicherungspflichten nicht eingehalten werden. Die kontrolliert in allen möglichen Bereichen. Wir geben auch immer wieder in den Jahresberichten bekannt, wo Kontrollen durchgeführt werden und welche Bereiche kontrolliert werden. Dabei kontrollieren wir natürlich auch in diesem Bereich, ob es Hinweise auf Schwarzarbeit gibt, also ob zum Beispiel eben Beschäftigungen ausgeführt werden, ohne dass die Sozialversicherungspflichten erfüllt werden. Aber ich denke, Ihre Frage geht in eine andere Richtung.

SCHNEIDER: Ich muss in meiner letzten Pressekonferenz tatsächlich sagen, dass ich das gegebenenfalls nachreichen muss. Der Kollege hat schon etwas zu den Kontrollmöglichkeiten und –pflichten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ausgeführt.

Falls es sich tatsächlich um Lenk- und Ruhezeiten handelt, müssten Sie sich meines Wissens an das BMVI wenden; denn für Lenkzeiten sind wir, wenn ich das richtig im Kopf habe, nicht zuständig. Das kann ich aber auch gerne noch einmal bei uns erfragen und Ihnen gegebenenfalls etwas zuschicken.

FRAGE LAMMERS: Meine Frage richtet sich an das Verkehrsministerium. Laut der EU-Mobilitätsrichtlinie gibt es eine Klausel, die es Lkw-Fahrern verbietet, in Zukunft an Wochenenden in ihren Kabinen zu übernachten. Meines Wissens soll die schon nächstes Jahr in Kraft treten. Wie will man das genau kontrollieren? Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung?

Haben Sie auch die Befürchtung, dass Lkw-Fahrer auf der Suche nach Hotels durch Ortschaften donnern könnten? Wie wollen Sie das verhindern?

ALEXANDRIN: Die Details müsste ich tatsächlich nachreichen. Was ich Ihnen sagen kann, ist, dass gestern ja auch das Mobilitätspaket 1 der Europäischen Union verabschiedet wurde. Darin haben sich Bundesminister Scheuer und das BMVI insbesondere für bessere Arbeitsbedingungen im Transport- und Logistikbereich eingesetzt. Die konkreten Antworten müsste ich, wie gesagt, tatsächlich nachreichen.

FRAGE REHER: Wie unterlegen Sie das personell? Es müssten dann ja mehr Kontrollen stattfinden. Wie bewerkstelligen Sie das?

ALEXANDRIN: Genau das sagte ich gerade. Das muss ich tatsächlich nachreichen. Die Kollegen vom BAG werden sicherlich dafür zuständig sein, aber das müsste ich, wie gesagt, genau verifizieren.

FRAGE LINDNER: Wie lange hatte das Bundesministerium der Justiz Zeit, um die Straßenverkehrsordnung zu prüfen?

An das Verkehrsministerium: Was hat Corona mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung zu tun?

Auch an das Bundesverkehrsministerium: Wie geht es jetzt weiter? Wann gibt es Klarheit hinsichtlich einer möglichen neuen Regelung?

DR. LEBER: Ich kann gerne die erste Frage beantworten. Wir hatten uns ja zu den Fristen geäußert. Über die weiteren Details der internen Abstimmungsprozesse können wir hier an dieser Stelle keine Auskunft geben.

ALEXANDRIN: Dann würde ich das auch gerne noch mit der Nachlieferung bezüglich der Frage vom Mittwoch verbinden und damit anfangen, zu sagen: Das wichtigste Ziel war und ist es, bei der Novellierung der StVO-Novelle schwächere Verkehrsteilnehmer zu stärken. Insbesondere sprechen wir dabei vom Radverkehr. Für den wurden sehr, sehr, sehr, sehr viele gute Regelungen in die Novelle eingebaut.

Der ursprüngliche Weg des Entwurfs er ist sehr komplex sieht so aus: Im ersten Schritt erarbeitet das BMVI einen Entwurf mit umfassenden Maßnahmen. Dieser wird innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Insbesondere waren hierbei das Wirtschaftsministerium und das Umweltministerium einbezogen. Natürlich prüft auch das Justizministerium gemäß der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien stets die Rechtsförmlichkeit.

Auf Fristen würde ich an dieser Stelle nicht weiter eingehen.

Fakt ist, dass viele an der Novelle gearbeitet haben, und Fakt ist eben auch, dass es einen Formfehler gegeben hat. Der Punkt ist aber, dass es uns wenig bringt, jetzt in die Vergangenheit zu schauen, sondern wir müssen nach vorne schauen. Sie sehen in diesem Formfehler eben auch eine Chance dafür, eine Unverhältnismäßigkeit im Bußgeldkatalog richtigzustellen. Das heißt, wir arbeiten unter Hochdruck daran. Die Kollegen sind in Abstimmung mit den Verkehrs- und den Innenressorts der Länder dabei, ein Paket zu schnüren, das sowohl eine Richtigstellung beinhaltet als auch die Verhältnismäßigkeit wiederherstellt. Dabei sind wir sehr, sehr schnell. Wir arbeiten unter Hochdruck daran. Die Abstimmung mit den Ländern läuft.

FRAGE JUNG: Herr Alexandrin, Sie haben gerade von einem konkreten Formfehler gesprochen. Was war der? Können Sie uns bitte konkret erklären, was Ihr Formfehler war?

Wie lange haben Sie den BMJV Zeit für die Prüfung gegeben?

ALEXANDRIN: Ich habe es gerade schon gesagt: Auf Fristen werde ich hier nicht eingehen, weil es uns nichts bringt das habe ich auch am Mittwoch schon deutlich zu machen versucht , hier eine Schuldfrage zu klären oder Schuld zu suchen. Es kommt jetzt darauf an, eine schnelle Lösung zu finden, die zudem Rechtssicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger mit sich bringt. Daran sind wir, wie gesagt, unter Hochdruck und gemeinsam mit den Ländern. Es gab gestern die Entscheidung der Länder, dass zunächst der alte Bußgeldkatalog gilt. Das heißt, es gibt über diesen Punkt schon einmal Klarheit. Alle offenen Fragen werden derzeit, wie gesagt, mit den Verkehrs- und Innenressorts der Länder geklärt. Mehr habe ich dem an dieser Stelle nicht hinzuzufügen.

ZUSATZ JUNG: Entschuldigung, aber Sie haben selbst einen Formfehler eingeräumt. Jetzt können Sie uns doch bitte erklären, was dieser Formfehler war. Egal, ob Sie jetzt über die Prüffristen reden wollen oder nicht – wir stellen hier die Fragen!

ALEXANDRIN: Sehr gerne! Zu dem Formfehler hat sich die Kollegin am Montag schon

VORS. WELTY: Ich glaube, das Verfahren in der Bundespressekonferenz ist dem Kollegen bekannt!

ZUSATZFRAGE JUNG: Ja. – Wenn Sie einfach nur nicht antworten möchten, dann ist das vielleicht Ihr persönliches Problem, aber Ihr Haus sollte hier doch wahrheitsgemäß antworten und uns sagen, wie viel Zeit Sie dem Justizministerium zur Prüfung gegeben haben.

Die gleiche Frage geht dann an das Justizministerium: Wie viel Zeit haben Sie denn gehabt?

ALEXANDRIN: Ich sage es noch einmal: Es kommt an dieser Stelle nicht darauf an, die Schuldfrage zu klären. Es kommt auch nicht darauf an, die Fristen zu klären. Ich glaube, das Justizministerium hat sich gestern auch schon dazu geäußert. Man kann dazu noch einmal sagen, dass es durchaus zwei Verfahrensschritte gibt, einen vor den Änderungen des Bundesrats und einen danach. Der Punkt ist und bleibt trotzdem, dass wir in dieser Fahrradnovelle, wie sie ja auch genannt wurde, ein sehr, sehr gutes Regelwerk geschaffen haben.

Zu dem Formfehler hat sich die Kollegin bereits am Montag geäußert. Das war ein Zitierfehler. Das können Sie auch alles auf unserer Webseite nachlesen. Dort ist das sehr ausführlich dargestellt.

Zu allen anderen Punkten habe ich mich jetzt ausführlich geäußert.

DR. LEBER: Ich habe keine Ergänzungen zu machen.

FRAGE STEINKOHL: Herr Alexandrin, können Sie sagen, wie viele Bußgeldbescheide nach den neuen Regeln der Straßenverkehrsordnung ergangen sind? Kann man abschätzen, wie viele Klagen dazu auf die Verantwortlichen zukommen? So gesehen wäre die Klärung der Schuldfrage ja vielleicht doch ganz interessant.

ALEXANDRIN: Ich habe noch kein abschließendes Gesamtbild. Ich habe einige Zahlen aus einigen Kommunen, die wir jetzt schon einmal einsammeln konnten. Daraus ergibt sich folgendes Bild: Das stimmt im Prinzip mit der Einschätzung, dass wir eine Unverhältnismäßigkeit im neuen Bußgeldkatalog haben, überein. Wir haben dort Steigerungen von 300 bis 400 Prozent im Bereich der Fahrverbotsregelungen. Beispielsweise gab es in der Stadt Köln einen Anstieg auf über 1000 Vergehen zum Vergleich: Im Vorjahr waren wir da bei knapp 400. Das heißt, die Verhältnismäßigkeit muss an dieser Stelle wiederhergestellt werden, und daran arbeiten wir, wie gesagt, intensiv.

ZUSATZFRAGE STEINKOHL: Habe ich das richtig verstanden: 300 bis 400 Prozent Steigerung bei Fahrverboten?

ALEXANDRIN: In den Fällen, die wir aktuell vorliegen haben, genau. Wie gesagt, das ist kein umfassendes Bild, weil wir aktuell nur einige Stichproben haben. Zuständig für die Erfassung sind hier die Länder. Wir sind gerade dabei, uns ein ausführliches Bild der Lage zu machen. Wie gesagt, das, was ich Ihnen gerade vorgetragen habe, sind tatsächlich die Stichproben. Daraus ergibt sich schon einmal ein Bild.

ZUSATZFRAGE STEINKOHL: Richten Sie sich jetzt auf eine Klagewelle ein? Wenn ich da jetzt betroffen wäre, würde ich das ja nicht auf mir sitzen lassen.

ALEXANDRIN: Wie ich anfangs schon gesagt habe, sind wir gerade dabei, die offenen Fragen, die aktuell bestehen, gemeinsam mit den Vertretern der Länder und zwar, wie gesagt, nicht nur den Verkehrsressorts, sondern auch den Innenressorts zu klären.

FRAGE JORDANS: Herr Leber, Sie haben gerade gesagt, dass Sie sich schon zu Fristen geäußert hätten. Meinen Sie damit eine schriftliche Antwort, die Ihr Ministerium herausgegeben hat? Wenn ja: Können Sie das vielleicht kurz vortragen? Denn es gibt hier ja auch Bildmedien, die vielleicht an einer Antwort interessiert wären.

Herr Alexandrin, wenn Sie sagen, die Unverhältnismäßigkeit zeige sich durch den Anstieg im Jahresvergleich: Haben Sie da nur nationale Vergleiche gezogen oder haben Sie auch einmal geschaut, wie viele Fahrverbote in vergleichbaren Städten in vergleichbaren Ländern Frankreich, Großbritannien, Italien, Schweiz pro Kopf im Jahr ergehen?

ALEXANDRIN: Vielleicht fange ich ganz kurz an. Die Prozentzahl, die ich eben vorgetragen habe, bezieht sich auf die Stichproben, die wir jetzt national von einigen Kommunen haben. Wie gesagt, wir haben noch kein umfassendes Bild, wie die Gesamtlage in ganz Deutschland aussieht. Was wir jetzt haben, ist ein Stimmungsbild, und das habe ich Ihnen gerade vorgetragen.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Es geht also nur um einen nationalen Vergleich?

ALEXANDRIN: Die Stichproben, die ich hier vorliegen habe, sind tatsächlich national, genau.

DR. LEBER: Wir hatten uns zu dem Thema schriftlich geäußert und gesagt, dass aufgrund der Fristsetzung eine Prüfung nur sehr kursorisch und nicht in der gewohnten Tiefe erfolgen konnte und das dem BMVI auch mitgeteilt wurde.

FRAGE POKRAKA: Unabhängig davon, dass auch Herr Scheuer sagt, es gehe ihm nicht um den Rückblick, sondern um Lösungen, hat er ja der dpa trotzdem gesagt: Ja, er habe eine kurze Frist eingeräumt, aber in Coronazeiten gebe es eben oft verkürzte Fristen. Deswegen noch einmal die Frage: Welche Frist ist gesetzt worden? Ich glaube, das ist zur Bewertung des Vorgangs schon wichtig. Was hat das damit zu tun, dass es in der Coronakrise auch öfter so war? Hat es einen technischen Grund, hat man also gesagt „Wir haben jetzt weniger Leute, wir können das nicht in der gewohnten Art und Weise machen“? Die Frage ist also schon von Belang und hat, glaube ich, nichts damit zu tun, ob man jetzt nach vorne oder zurückblickt.

ALEXANDRIN: Ich hatte mich eben schon dazu geäußert, dass wir eben nicht nur eine Rechtsförmlichkeitsüberprüfung hatten, sondern, weil es in diesem Verfahren Änderungen im Bundesrat gab, die auch sehr ausführlich waren, zwei Rechtsförmlichkeitsüberprüfungen hatten. Das heißt, wir hatten eine sehr ausführliche, bevor wir in den Bundesrat gegangen sind, und wir hatten eine weitere nach den Änderungen des Bundesrates. Wie gesagt werde ich an dieser Stelle nicht weiter auf die Fristen eingehen. Zum Thema Corona habe ich dem, was der Minister gesagt hat, nichts hinzuzufügen. Außerdem war Corona an dieser Stelle tatsächlich auch nur ein Beispiel für diese Fristsetzungen.

FRAGE JESSEN: Sowohl an das Verkehrs- als auch an das Justizministerium: Blick nach vorn heißt ja auch, dass man solche Pannen in der Regierung bestimmt nicht gerne häufiger sehen würde. Ist gewährleistet, und wenn ja, wodurch, dass in Zukunft Fristen so eingehalten werden, dass eine gründliche juristische Prüfung möglich sein wird?

Zum Zweiten: Herr Alexandrin, das, was Ihr Minister eigentlich wollte, sind ja nicht so harte Strafen für Raser. Trifft es zu, dass er die Pannensituation dazu nutzt, darüber jetzt noch einmal mit den Länderverkehrsministern zu sprechen, um sozusagen die Raserbestrafung ein wenig abzumildern?

ALEXANDRIN: Zu Ihrer ersten Frage kann ich mich nicht äußern. Zum zweiten Thema hatte ich, glaube ich, relativ klar gemacht, dass wir diesen Formfehler eben auch als Chance begreifen, das Paket aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und zur Richtigstellung jetzt noch einmal unter Hochdruck anzugehen. Das bedeutet eben auch, dass wir die sehr, sehr guten Regelungen, die wir dort erstmalig für den Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer, für einen stärkeren Radverkehr in Deutschland, geschaffen haben, weiterhin erhalten wollen. Das heißt, der ganz überwiegende Teil dieser Regelungen wird fortbestehen. Das, was wir aktuell sehen und da geben die Zahlen, die ich Ihnen eben vorgetragen habe, dem von Minister Scheuer Gesagten recht , ist eben, dass wir an einer Stelle im Bußgeldkatalog eine Unverhältnismäßigkeit haben, und diese wollen wir, wie gesagt, im Paket mit der Richtigstellung glattziehen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Die erste Frage ging auch an das Justizministerium. Wenn das Verkehrsministerium die Antwort nicht geben kann: Können Sie sagen, in welcher Weise jetzt gesichert ist, dass solche verkürzten Fristen mit negativen Rechtsfolgen in Zukunft vermieden werden?

DR. LEBER: Ich habe eingangs ja schon gesagt, dass wir hier zu den Details der internen Abstimmungsprozesse keine Auskunft geben können. Dabei bleibe ich.

FRAGE LINDNER: Gilt die alte Straßenverkehrsordnung nur für Geschwindigkeitsüberschreitungen oder für die komplette Straßenverkehrsordnung, also auch für Mindestabstände zu Radlern, Rettungsgassen etc.?

ALEXANDRIN: Wie gesagt sind wir gerade dabei, die offenen Fragen mit den Ländern zu klären.

FRAGE: Herr Alter, es geht um die Studie zu Rassismus in der Polizei, die Herr Seehofer ja bisher ablehnt. Nun gibt es Kritik an dieser Ablehnung nicht nur aus der Opposition, sondern auch aus den eigenen Reihen Frau Widmann-Mauz hat sich da kritisch geäußert, auch die Kanzlerin sieht Diskussionsbedarf. Wie reagiert der Minister? Gibt es da ein Umdenken, wird es die Studie doch geben, und wenn ja, wann?

ALTER: Der Bundesinnenminister hat sich ja in dieser Woche mehrfach zu diesem Thema geäußert, zuletzt gestern sehr ausführlich. Auch die Kritik, die Sie ansprechen, ist ja nicht neu, sondern wir erleben diese Kritik schon einige Tage lang. Auch die Justizministerin hat sich dazu geäußert. Das heißt, der Sachverhalt hat sich aus unserer Sicht nicht verändert.

Ich will noch einmal darauf hinweisen auch, weil Sie die Bundeskanzlerin ansprachen , dass hier am Mittwoch deutlich gemacht wurde, dass sich der Bundesinnenminister innerhalb der Regierung auf ein Verfahren verständigt hat, nämlich, dass die Maßnahmen, die jetzt eingeleitet sind, umgesetzt werden. Dazu gehört auch, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz gemeinsam mit den Ländern eine entsprechende Analyse zu extremistischen und rassistischen Tendenzen im öffentlichen Dienst anstellt und dass in einer der nächsten Sitzungen des im März gegründeten Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus über das weitere Vorgehen in der Gesamtangelegenheit gesprochen werden soll.

Insofern ergibt sich heute kein neuer Sachstand, auch wenn Frau Widmann-Mauz sich aktuell noch einmal dazu geäußert hat.

ZUSATZFRAGE: Wird eine Polizeistudie in Anführungsstrichen dann in die Studie zu den Sicherheitsdiensten eingehen, die der Minister gestern für Ende September angekündigt hat?

ALTER: Das Bundesamt für Verfassungsschutz analysiert extremistische Tendenzen und Bestrebungen im öffentlichen Dienst in einem ersten Schritt in den Sicherheitsbehörden.

FRAGE JUNG: Dazu passt meine Frage zum Rechtsextremismus auf Länderebene. Wir hören ja aus Hessen, dass für eine Linken-Abgeordnete unter anderem offenbar auch von Polizisten Gefahr ausgeht, weil es da offenbar ein rechtes Netzwerk gibt. Meine Frage bezieht sich auf den Personenschutz: Auf Länderebene wird sie vom LKA geschützt und auf der Bundesebene vom BKA. Wie kann sich die Abgeordnete sicher sein, dass sie auch vor diesen Personenschützern sicher ist und dass die nicht Teil eines rechtsextremen Netzwerks sind, Herr Alter?

ALTER: Zunächst einmal sollten wir die Aufklärung des Sachverhalts in Hessen jetzt auch abwarten. Der hessische Innenminister hat sich gestern dazu geäußert. Wir können erkennen, dass in Hessen höchste Sensibilität gegeben ist und dass entsprechende Maßnahmen eingeleitet worden sind, um diesen Sachverhalt aufzuklären. Auch der Bundesinnenminister hat dazu gestern gesagt, dass solche Vorgänge absolut inakzeptabel seien und rückhaltlos aufgeklärt werden müssten, egal wen das betrifft. Im Moment ist es einfach nicht möglich, daraus schon konkrete Überlegungen oder Schlussfolgerungen abzuleiten. Das hat alles spekulativen Charakter, und daran möchte ich mich auch an dieser Stelle nicht beteiligen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Meine Frage bezog sich auf das BKA und dessen Personenschützer. Wie stellen Sie sicher, dass dort kein Rechtsextremer Frau Wissler betreut bzw. sichert?

ALTER: Ihre Frage geht ja in eine spezifische Richtung und suggeriert, dass in diesem Fall die Möglichkeit besteht, dass da ein Personenschutzbeamter im Spiel ist. Dazu kann ich nur noch einmal deutlich sagen: Das ist Spekulation und das will ich nicht kommentieren. Im Allgemeinen ist es so, dass Personenschutzbeamte einer verschärften Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz unterliegen, die sehr weitgehend ist. Wir können zunächst einmal davon ausgehen, dass diese Sicherheitsüberprüfungsmechanismen auch gegriffen haben. Alles Weitere zum konkreten Sachverhalt ist Spekulation und kann an dieser Stelle nicht kommentiert werden.

FRAGE ESIPOV: Gestern wurden RT Deutsch und Sputnik explizit als Instrumente der russischen Einflussnahme erwähnt. Welche diplomatischen Folgen wird das aus Sicht des Auswärtigen Amtes haben?

BREUL: Ich glaube, es steht mir nicht an, von unserer Seite aus das zu kommentieren, was im Verfassungsschutzbericht festgehalten ist. Dazu gab es ja Herr Alter hat es gerade noch einmal gesagt gestern eine Pressekonferenz. Das steht also für sich, und das habe ich hier heute nicht weiter zu kommentieren.

FRAGE KORMBAKI: Erwägt das Auswärtige Amt angesichts des stark zunehmenden Infektionsaufkommens die Umwandlung der Reisehinweise für die Staaten des westlichen Balkans in eine Reisewarnung?

BREUL: Wie Sie wissen, beobachten wir die Lage weltweit sehr genau, schauen, was passiert, passen unsere Reise- und Sicherheitshinweise umgehend an und sprechen nötigenfalls auch wieder eine Reisewarnung aus. Sie erinnern sich vielleicht, dass wir die Kriterien dafür kommuniziert haben. Ein sehr wichtiges Kriterium ist die Sieben-Tage-Inzidenz, also die berühmten 50 pro 100 000 in einer Woche. Dann wird wieder eine Reisewarnung ausgesprochen.

Die Schwelle ist bei Kroatien, Bulgarien und Rumänien derzeit noch nicht überschritten. Für die anderen Staaten des westlichen Balkans, also für die, die nicht in der Europäischen Union sind, besteht ohnehin weiterhin eine Reisewarnung.

FRAGE JESSEN: Ich habe eine Frage an das Gesundheitsministerium. Sie betrifft die Tätigkeit der Drogenbeauftragten der Bundesregierung.

Hält es Ihr Ministerium oder die Bundesregierung für angemessen, wenn die Drogenbeauftragte Bürgeranfragen, die sehr präzise, seriös und unter anderem mit Zitat von WHO-Studien zum Drogengebrauch sind, einzig und allein durch Übersendung eines Heinz-Erhardt-Gedichtes beantwortet?

GÜLDE: Ich muss ganz ehrlich sagen, dass mir zu dieser Anfrage keine Kenntnisse vorliegen. Ich kann sie hier jetzt nicht kommentieren. Aber die Drogenbeauftragte beantwortet Anfragen, die an sie gestellt wurden, selbstständig.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Könnten Sie sich aber vielleicht dennoch, da sie ja Ihrem Haus zugeordnet und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung ist, zu diesem Sachverhalt kundig machen?

Es war in der Tat so, dass es eine sehr präzise formulierte Anfrage gab, die einzig und allein durch die Übersendung eines längeren Heinz-Erhardt-Gedichtes beantwortet wurde. Entspricht das einer Informationspolitik, wie sie sich die Bundesregierung vorstellt?

GÜLDE: Wie gesagt, beantwortet die Drogenbeauftragte Anfragen, die an sie gestellt werden, eigenständig. Ich kann mich dazu gern schlau machen, aber es gilt das, was ich hier dazu gesagt habe.

FRAGE JORDANS: Meine Frage geht an das BMVg. Während des Wechsels

VORS. WELTY: warten wir ab, bis die Plätze gewechselt sind. Danke schön.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Weil wir hier immer wieder mit dem Verweis, die Aufklärung laufe noch, Antworten nicht bekommen, wollte ich die Zeit eigentlich bloß dafür nutzen, anzumerken, dass auch die freie Presse maßgeblich an der transparenten Aufklärung von Behördenmissständen Anteil hat.

Jetzt zu meiner Frage: Hat die Bundesmarine in den letzten Monaten irgendwelche Rückführungen, sogenannte Push-backs, von Flüchtlingen in der Ägäis beobachtet?

HELMBOLD: Wie Sie wissen, sind wir im Moment in der Ägäis mit entsprechenden Einsatzverbänden vor Ort. Im Moment habe ich aber keine konkreten Informationen, die ich Ihnen geben kann.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Kann ich dann einmal konkret nachfragen? War der Einsatzgruppenversorger „Berlin“ am 8. und 17. Juni in Sichtweit der sogenannten Mittellinie zwischen Griechenland und der Türkei, und hätte er die Übergabe eines Schlauchboots mit Menschen von der griechischen an die türkische Küstenwache melden müssen, wenn er so etwas beobachtet hätte?

HELMBOLD: Sie sprechen jetzt ein sehr operatives Detail an. Dazu bin ich im Moment und kurzfristig nicht sprechfähig.

ZUSATZ JORDANS: Wenn Sie eine Antwort nachliefern könnten, wäre ich Ihnen dafür dankbar.

HELMBOLD: Wenn wir dazu etwas haben, werden wir entsprechend nachliefern.

FRAGE JUNG: Von deutschen Journalisten gab es am 18. Juni die Meldung, dass deutsche Soldaten ein Boot zurück nach Lesbos manövriert hätten. Das hat, glaube ich, auch mit der Angelegenheit zu tun, nach der Herrn Jordans gerade gefragt hat. Können Sie das bestätigen?

HELMBOLD: Wir nehmen das entsprechend mit auf.

FRAGE REIFENRATH: Ich habe eine Frage an Herrn Breul vom Auswärtigen Amt. Wie steht die Bundesregierung angesichts der Waffenlieferungen an Libyen im Moment zu Sanktionen gegen die Türkei? Welche Alternative sieht die Bundesregierung, um das Waffenembargo einzuhalten?

BREUL: Sie wissen, dass der VN-Sicherheitsrat am Mittwoch unter Leitung von Außenminister Maas über Libyen beraten hat. Das war aus unserer Sicht ein wichtiger Impuls und ein Signal. Wir bleiben an diesem Thema dran. Außenminister Maas steht vor dem Treffen der EU-Außenminister am Montag auch mit seinen Kolleginnen und Kollegen in engem Kontakt. Auch da wird das Thema unter dem Tagesordnungspunkt Aktuelles auf der Agenda sein. Ende Juli wird erneut das internationale Follow-up Committee zu Libyen auf „Senior Officials level“ zusammentreffen. Das vielleicht zum Rahmen der Treffen, die derzeit stattfinden.

Zur konkreten Frage nach den Sanktionen: Sie wissen, dass es einen Sanktionsausschuss bei den Vereinten Nationen gibt, die auch Verstöße gegen das geltende VN-Waffenembargo prüfen. Das ist der Rahmen, in dem darüber diskutiert wird und in dem gegebenenfalls auch Entscheidungen vorbereitet werden. Im Moment kann ich Ihnen davon keinen aktuellen Stand oder Zwischenstand geben. Es gibt keine Entwicklungen oder Entscheidungen, die ich Ihnen heute verkünden könnte.

FRAGE LANGE: Meine Frage richtet sich an das Gesundheitsministerium. Gibt es beim Thema Pflegebonus einen neuen Stand, also eventuell doch Pläne, den Bonus auf Krankenhauspersonal auszuweiten?

GÜLDE: Nein. Wir haben uns schon mehrfach zu diesem Thema geäußert. Beim Pflegebonus ging es darum, Pflegekräften in der Altenpflege eine Prämie auszuzahlen.

Hintergrund des Ganzen ist, dass Pflegekräfte gerade in der Altenpflege hohen Belastungen im Zuge der Coronapandemie ausgesetzt waren und dass dort auch die Löhne vergleichsweise niedrig ausfallen. Daher haben wir für Pflegekräfte einen solchen Pflegebonus ermöglicht.

In der Krankenpflege gestaltet sich das anders. Dadurch, dass wir dort die Entlohnung der Pflegekräfte, die Pflegefinanzierung, aus den Fallpauschalen herausgenommen haben und sämtliche Vereinbarungen, die die Tarifpartner dort in Eigenregie treffen, refinanzieren, ergibt sich dort bereits die Möglichkeit, solche Boni zu vereinbaren.

FRAGE JUNG: Ich habe eine Frage zum Thema Taiwan an das Auswärtige Amt. Mir ist aufgefallen, dass bei den Länderinformationen zu Taiwan auf Ihrer Webseite die Flagge Taiwans nicht mehr zu sehen ist. Es ist nur noch weiß. Hat man also die weiße Flagge gegenüber den Chinesen gehisst? Wie kann das sein? Ich habe mal geguckt. Alle anderen Länder außer Taiwan haben ihre Flaggen. Wie kommt das bei Ihnen?

BREUL: Das kann ich Ihnen so spontan nicht beantworten. Das gucke ich mir gern an. Ich glaube aber schon jetzt ausschließen zu können, dass es sich dabei um eine aktuelle Änderung handelt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Fehlt das? Ob es aktuell ist oder nicht, ist es mir jetzt erst aufgefallen. Warum ist die Flagge Taiwans bei Ihnen nicht aufgeführt?

BREUL: Sie wissen um den besonderen Status Taiwans. Sie kennen unsere Haltung, unsere Ein-China-Politik. Wir haben keine zwischenstaatlichen Beziehungen mit Taiwan. Es ist kein von uns anerkanntes Land. Dementsprechend ist es nicht weiter verwunderlich, dass sich an der einen oder anderen Stelle, dort, wo wir über Regionen der Welt berichten, Unterschiede zu ganz normalen zwischenstaatlichen Beziehungen auftun.

ZUSATZFRAGE JUNG: Seit wann verwendet das Auswärtige Amt die Flagge Taiwans auf seinen Seiten nicht mehr?

Warum sind zum Beispiel Palästina und die Flagge bei Ihnen zu finden? Das ist ja auch kein Staat.

BREUL: Das reiche ich Ihnen gern nach, Herr Jung.

SCHNEIDER: Ich möchte mich heute von Ihnen verabschieden. Ich breche nach sechs Jahren in der Pressestelle des BMAS und nach über elf Jahren in der politischen Pressearbeit am Montag zu neuen Ufern auf.

Ich kann zunächst einmal aus voller Überzeugung sagen, dass ich die Zusammenarbeit mit meinen wirklich großartigen Kolleginnen und Kollegen in der Pressestelle, aber auch im gesamten Haus des Bundesarbeits- und sozialministeriums, aber auch mit den Kolleginnen und Kollegen der anderen Pressestellen, der Bundespressekonferenz und auch mit Ihnen überaus geschätzt habe.

Ich habe wahnsinnig viel gelernt und die Zeit immer als große Bereicherung empfunden. Unser Haus ist für ein ziemlich großes Spektrum an Themen verantwortlich, von der Arbeitsmarktpolitik über das Arbeitsrecht, den Arbeitsschutz, die Produktsicherheit, die Rente und die Alterssicherung, die Grundsicherung bis hin zu den Belangen von Menschen mit Behinderung. Es ist also wirklich ein sehr breites Themenspektrum. Ich habe das noch einmal ein wenig durchgescrollt. Wie vielfältig der Themenbereich tatsächlich ist, ist mir aufgefallen, als ich gesehen habe, dass ich mich tatsächlich einmal mit pulverförmigen Farbmischungen und Vorpolymeren für Kunststoffe beschäftigt habe. Das hatte ich schon fast vergessen und kann es kaum aussprechen. Aber auch dafür sind wir zuständig, weil darin nämlich Titanoxid enthalten ist, das möglicherweise eine krebserregende Wirkung hat.

Jenseits der fachlichen Fragen habe ich natürlich auch miterlebt, wie sich Medienarbeit verändert. Nicht zuletzt habe ich auch viel über mich selbst gelernt. Die Details dazu möchte ich Ihnen allerdings ersparen.

Für mich ist es jetzt einfach Zeit, etwas Neues zu machen. Ich freue mich, dass ich mich in Zukunft einem Themengebiet etwas intensiver und detaillierter widmen kann, als mir dies in dem oft schnelllebigen Pressegeschäft bisher möglich war. Ich werde mich in diesem Zusammenhang mit der Frage beschäftigen, wie es bei den zugelassenen kommunalen Trägern um die Mittelverwendung im Bereich des SGB II bestellt ist. Das mag für den einen ein Feinschmeckerthema sein; für mich ist es ein sehr interessantes Thema, weil es sich mit einer Ebene beschäftigt, die für Bundesministerien häufig gar nicht so im Vordergrund steht, nämlich mit der Ebene der Kommunen, die in kommunaler Selbstverwaltung ja eigentlich eigenverantwortlich handeln. Insofern ist das für mich wirklich ein sehr interessantes Thema.

Ich wünsche der Bundespressekonferenz, dass es sie noch möglichst lange geben und dass sie ihrer, wie ich finde, tragenden Rolle für die bundespolitische Berichterstattung auch in Zukunft gerecht werden möge.

Ansonsten bleibt mir abschließend nur zu sagen: Ich hoffe, dass wir uns wiedersehen.

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