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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 17. Juli 2020

Themen: Debatte des UN-Sicherheitsrats zum Thema “konfliktbezogene sexuelle Gewalt“, Teilnahme des Bundesaußenministers am B3+1-Treffen, Wirecard, Regelungen für die Einreise ausländischer Staatsbürger nach Japan, Konflikt in Libyen, Verabschiedung des Gesetzes zum Schutz der nationalen Sicherheit in Hongkong, Proteste im Iran, Niveau der Mindestlöhne in Europa, angekündigter Entwurf eines Gesetzes zum Verbot von Werkverträge und Leiharbeit in der Fleischindustrie, Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan um Bergkarabach, Anschläge auf Atomanlagen und militärische Einrichtungen in Iran, Medienberichte über angebliche Cyberspionage bei britischen Coronaimpfstoffforschern, Hackerangriff auf den Deutschen Bundestag 2015, Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Bestandsdatenauskunft, Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, ungeklärter Verbleib von 60 000 Schuss Munition aus Bundeswehrbeständen sowie weiteren 48 000 Schuss Munition beim Kommando Spezialkräfte, Zwei-Prozent-Ziel der NATO, Durchsetzung der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Fernverkehr der Deutschen Bahn, geplante Studie zum Thema rechtsextreme Haltungen und Handlungen bei der Polizei, Brennstoffemissionshandelsgesetz, Strafzahlungen bei Überschreitung der CO2-Flottengrenzwerte, Überschwemmungen in Wuhan/Auswirkungen auf die Produktion medizinischer Schutzausrüstung, Urteil gegen Deniz Yücel

Naive Fragen zu:
5:14 Wirecard
– Ich würde gerne wissen, ob es bis heute irgendwelche konkreten Konsequenzen gab (ab 17:37)
– Sieht Ihr Ministerium ein grundsätzliches Problem in dem System der Wirtschaftsprüfer? Die prüfen ja die Unternehmen, von denen sie auch bezahlt werden. Dabei gibt es ja offensichtlich Interessenkonflikte.

34:22 Hongkong
– Mich würde zum einen interessieren, ob die Bundesregierung die chinesische Regierung davor gewarnt hat, dieses Sicherheitsgesetz umzusetzen, oder ob sie nur beim Ausdruck von Sorgen und bedauern bleibt (ab 37:52)
– Wie bewerten Sie zum anderen, dass sich der taiwanische Sondergesandte in Hongkong gezwungen sah, das Land bzw. Hongkong auf Druck der chinesischen Behörden zu verlassen? Es wird berichtet, dass das sogenannte Arbeitsvisum, das er hätte unterschreiben müssen, an Bedingungen geknüpft war, zum Beispiel an die Ein-China-Politik.

44:42 Fleischindustrie
– Es gibt ja die Ankündigung Ihres Ministeriums, einen Entwurf in Sachen Fleischindustrie vorzulegen. Der ursprüngliche Plan sah ja vor dem Tönnies-Skandal den 1. Januar 2021 vor. Sie hatten gesagt, dass Sie das früher machen wollten. Wird das im Entwurf so sein?

49:14 Russisches Hacking
– Sie beziehen sich erneut auf den Hackerangriff auf den Bundestag 2015. Dafür machen Sie ja die Russen verantwortlich. Aber hat die Bundesregierung bisher jemals Belege, Beweise für ihre Vorwürfe gegen die Russen vorgelegt? (ab 52:02)

54:57 Verfassungsgericht kippt Bestandsdatenauskunft
– Ist jetzt Deutschlands Sicherheit gefährdet, Herr Alter? Denn das BKA und der Verfassungsschutz können sich jetzt nicht einfach mal anlasslos Auskünfte einholen (ab 59:11)

1:02:06 NATO-Ausgaben
– Hat Ihr Ministerium gewusst, dass ein Bruttoinlandsprodukt auch sinken kann? (ab 1:03:54)
– Können Sie die Gesamtausgaben der NATO-Staaten zur Bereitstellung dieser Fähigkeiten schon beziffern? Wie viel sind denn zehn Prozent davon? Worum geht es dabei?

1:06:22 Maskenpflicht im Zug
– wer setzt diese Pflicht im Zug durch? (ab 1:11:10)
– Sollte die Landespolizei denn dazu geholt werden, wenn es nicht um Hausrecht geht?

1:16:25 BMU & die Autolobby
– Hat Ihr Ministerium seit 2018 auf andere Schreiben von Daimler und MAN geantwortet? (ab 1:23:04)
– War das der einzige Briefentwurf, bei dem es Abstimmungen zwischen den Ministerien gab, der nicht abgesendet wurde?

1:27:03 Deniz Yücel
– Er wurde ja wegen sogenannter Terrorpropaganda zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilt. Bisher gab es dazu nur vom Auswärtigen Amt eine Reaktion. Ich würde gerne wissen, wie die Kanzlerin auf dieses Urteil reagiert.

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 17. Juli 2020:

BURGER: Ich habe zwei Ankündigungen zu machen.

Ich darf Ihnen ankündigen, dass Außenminister Maas heute ab 16 Uhr deutscher Zeit eine offene Debatte des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zum Thema „konfliktbezogene sexuelle Gewalt“ leiten wird. Die Debatte findet per Videokonferenz statt und kann auf http://webtv.un.org verfolgt werden.

Der Fokus der Debatte wird auf der Strafverfolgung von Tätern sowie der Gerechtigkeit für Überlebende liegen. An der Sitzung nehmen Expertinnen und Vertreterinnen der Zivilgesellschaft aus betroffenen Staaten, darunter auch die Schauspielerin und UNHCR-Sondergesandte, Angelina Jolie, teil. Die Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ ist ein Kernanliegen der deutschen Mitgliedschaft im Sicherheitsrat. Im April 2019 wurde unter deutschem Vorsitz die Resolution 2467 verabschiedet, die die Rechte Überlebender von konfliktbezogener sexueller Gewalt stärkt.

Am Montag reist Außenminister Maas nach Tallinn. Dort wird er mit den Außenministern von Estland, Lettland und Litauen zum sogenannten B3+1-Treffen also die drei baltischen Staaten und Deutschland zusammenkommen.

Bereits am 17. März hatten sich die vier Außenminister virtuell getroffen und hauptsächlich über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coranavirus gesprochen. Dieses persönliche Treffen jetzt soll Gelegenheit zu einem viel breiteren Austausch geben. Bei dem Treffen wird es darum gehen, dass der Außenminister seinen Amtskollegen die Schwerpunkte der deutschen EU-Ratspräsidentschaft vorstellt. Natürlich wird dabei auch der Verlauf des Europäischen Rates an diesem Wochenende eine Rolle spielen. Weitere Themen werden das Verhältnis der EU zu Russland und die Zusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft sein. Die vier Außenminister werden sicherlich auch über die Türkei sprechen. Am Abend wird der Außenminister wieder zurück in Berlin sein. Vielen Dank!

FRAGE KÜSTNER: Das Bundesfinanzministerium soll Berichten zufolge schon im Februar 2019 über die Vorgänge bei Wirecard informiert gewesen sein. Wie kommt es, dass nicht sofort reagiert wurde?

KOLBERG: Wir haben hier schon ausführlich über das Thema berichtet. Die Bundesregierung ist dabei, diese Themen aufzuarbeiten. Alle involvierten Ministerien haben dazu gesprochen. Wir haben den Bundestag immer wieder ausführlich darüber informiert. Klar ist, dass sich verschiedene Vorwürfe gegen Wirecard über Jahre gestreckt haben; teilweise gab es ja schon im Jahr 2008 Vorwürfe. Diesen Vorwürfen sind die verschiedenen Aufsichtsstellen, die Wirtschaftsprüfer nachgegangen, und darüber wurden dann auch die zuständigen Stellen, unter anderem das Bundesfinanzministerium, informiert.

FRAGE DR. RINKE: Herr Kolberg, das Bundesfinanzministerium, aber auch Sie haben bis vor wenigen Wochen noch gesagt, dass die Finanzaufsicht eigentlich gar keine Zuständigkeit für Wirecard hatte, weil sie nur für die Wirecard Bank zuständig ist. Hat sich diese Einstellung mittlerweile geändert?

Sehen Sie Herrn Scholz, der in diesem Zeitplan, den Sie vorlegt haben, auch namentlich erwähnt wird, dass also auch er 2019 unterrichtet wurde, entlastet oder belastet?

KOLBERG: Über den Punkt Aufsicht und welche Stellen für die Aufsicht zuständig waren, haben wir ja auch gesprochen. Hier sind verschiedene Stellen zuständig. Es gibt in Deutschland ein zweistufiges System. Erst einmal ist die DPR zuständig, um sich die Vorfälle anzusehen. Diese wurde von der BaFin eingeschaltet, und dann sind die Prüfungen gelaufen. Darüber, ob diese Form der zweistufigen Aufsicht optimal ist, haben wir ja auch schon mehrfach gesprochen. Der Minister hat sich dahingehend geäußert, dass hier Reformbedarf besteht. Die Bundesregierung ist dabei, hier aktiv zu werden und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, die sich aus der Aufklärung dieser Vorgänge ergeben. Der Minister hat angekündigt, dass es einen Aktionsplan geben wird. Diesen stimmen wir gerade innerhalb der Bundesregierung ab, um die Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind.

Ich habe ja eben schon betont, dass die BaFin über die Zeit verschiedene Maßnahmen ergriffen hat, um den Vorwürfen bei Wirecard nachzugehen. Wir haben hier und auch in anderen Gremien schon häufiger darüber gesprochen. Wir haben auch den Bundestag immer wieder informiert. Ein aktueller Sachstandsbericht, den wir jetzt vorgelegt haben, zeigt, dass die Aufsicht den Vorwürfen gegen Wirecard wegen Marktmanipulation, Bilanzbetrug, Insiderhandel und Geldwäsche nachgegangen ist.

Gleichzeitig muss man sagen, dass die für die Wirecard AG zuständige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Abschlüsse des Unternehmens für die Geschäftsjahre 2009 bis einschließlich 2018 immer gebilligt hat. Dennoch hat die Finanzaufsicht weitergehende Prüfungen ausgelöst. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Maßnahmen und Untersuchungen von möglichen Marktmanipulationen und Insiderhandel, Untersuchungen der Wirecard AG selbst, ein Bußgeld von 1,52 Millionen Euro gegen Wirecard wegen zu später Vorlage von Finanzberichten und um die Einleitung der Bilanzkontrolle bei der Wirecard durch die Beauftragung der zuständigen Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung, über die wir ja eben schon gesprochen haben. Auch die Durchsuchung, die bei Wirecard durch die Staatsanwaltschaft stattgefunden hat, geht auf Maßnahmen der BaFin zurück.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Ich hatte direkt nach einer persönlichen Be- oder Entlastung des Ministers gefragt. Vielleicht können Sie sagen, ob Sie Herrn Scholz jetzt durch diesen Bericht entlastet sehen.

Man könnte ja die Frage stellen, warum es angesichts dieser sich immer wieder über Jahre wiederholenden Vorwürfe nicht früher die Idee gab, dass man dieses zweistufige Verfahren reformieren könnte. Warum erst jetzt?

KOLBERG: Sie haben darüber gesprochen, wie sich die Leitung im Ministeriums zu dieser Sache verhalten hat. Ich habe eben gesagt, dass die BaFin umfängliche Maßnahmen ergriffen hat. Dazu haben das Finanzministerium und auch seine Leitung immer wieder angeregt und haben sich über diese Themen umfassend informieren lassen. Auch der Minister wurde natürlich auf dem Laufenden gehalten. Es wurden, wie ich ja eben schon gesagt habe, verschiedene Maßnahmen ergriffen, um gegen diese Vorwürfe oder die Punkte, die im Raum standen, vorzugehen.

Noch einmal: Gleichzeitig lagen immer wieder Bescheinigungen der Wirtschaftsprüfer vor, dass die Abschlüsse in der Wirecard AG in Ordnung sind. Auch die Prüfungen durch die Prüfstelle liefen gleichzeitig und wurden durch die BaFin angestoßen. Es ist also eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen worden. Gleichzeitig hat der Minister in seinem Interview in der „FAZ“ Anfang Juni betont, dass es Versäumnisse bei den Aufsichtsstellen gegeben hat; dem dient ja jetzt auch die Aufklärung. Wo können wir besser werden? Was muss noch gemacht werden, um Bilanzmanipulationen in diesem Ausmaß, wie sie scheinbar bei Wirecard stattgefunden haben, zügig aufzuklären und zügig dagegen vorzugehen?

FRAGE DR. KELLER: Ist es nicht merkwürdig, dass Minister Scholz nur zwei Mal offiziell mit der Sache beschäftigt war? Hätte er sich früher und intensiver darum kümmern müssen?

Was war der Anlass für das Gespräch von Staatssekretär Kukies mit Wirecard-Chef Braun am 5. November 2019?

KOLBERG: Das möchte ich erst einmal zurückweisen. Ich glaube, da liegt ein Missverständnis vor. Die Frage bezieht sich wahrscheinlich auf den Sachstandsbericht, den wir an den Deutschen Bundestag übermittelt haben und der auch öffentlich auf unserer Webseite verfügbar ist. Jeder kann ihn abrufen und sich anschauen. Dort ist die gesamte Chronologie und auch die Maßnahmen, die ergriffen wurden, verzeichnet. Der Bericht enthält auch die Punkte, wo der Minister durch eine offizielle Ministervorlage informiert wurde.

Natürlich wird die Leitung ständig auf dem Laufenden gehalten, und es gibt Gespräche. Die Leitung informiert sich natürlich auch über die Medien, über Schriftverkehr. Es gibt also nicht nur zwei Punkte, wo eine Information stattgefunden hat. Es wurden frühzeitig das habe ich ja eben schon betont Untersuchungen zu diesem Thema durch die BaFin angestoßen und Maßnahmen eingeleitet. Über diese Informationen verfügte auch die Leitung des BMF. Darüber haben wir Auskunft gegeben, und diese Informationen sind alle frei verfügbar.

Zu dem Gespräch mit Staatssekretär Kukies und Herrn Braun haben wir auch in diesem Sachstandsbericht Stellung genommen. Wir haben schon zuvor in einem weiteren Bericht in der letzten Woche den Deutschen Bundestag darüber informiert und haben diese Themen alle mitgeteilt. Diese Informationen sind, wie gesagt, für jeden öffentlich verfügbar und können auf unserer Webseite aufgerufen werden. Da sind wir für völlige Transparenz.

FRAGE DR. DELFS: War Herrn Kukies bewusst, dass Herr Braun Geburtstag hatte, als er ihn bei dieser Tagung in München traf?

KOLBERG: Da geht auch schon wieder etwas durcheinander. Er hat ihn nicht bei einer Tagung getroffen, sondern im Büro. Das haben wir, wie gesagt, bereits alles in dem Bericht an den Deutschen Bundestag aufgeführt. Wir haben das in den Sachstandsbericht aufgenommen, der für jeden verfügbar ist.

Mir ist nicht bekannt, dass er wusste, dass ein Geburtstag vorlag. Es war ein Treffen, das am Vormittag ich glaube, um 8.45 Uhr stattgefunden hat. Es war ein normales Arbeitstreffen, wie wir ja hier schon an mehreren Stellen betont haben.

ZUSATZFRAGE DR. DELFS: Fühlte sich Bundesfinanzminister Scholz über Wirecard ausreichend informiert? Wenn er sich ausreichend informiert fühlte, warum sieht er dennoch die Notwendigkeit einer Reform?

KOLBERG: Ich habe ja eben schon dargelegt, dass über diese Punkte immer wieder informiert wurde, dass dazu ein Austausch stattgefunden hat und dass die BaFin eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen hat, um diesen Vorgängen dort nachzugehen.

Zur zweiten Frage: Es geht nicht um die Information, sondern es geht darum, dass wir solche Vorgänge in Zukunft möglichst verhindern. Deswegen ist die Bundesregierung ja gerade dabei, einen Aktionsplan in verschiedenen Bereichen abzustimmen. Wir sind gemeinsam mit dem Bundesjustizministerium auch schon aktiv geworden, um das zweistufige Prüfverfahren zu optimieren. Wir haben weitere Maßnahmen aufgelistet, die wir jetzt in der Bundesregierung abstimmen, dass man sich auf die Bilanzen in Bezug auf den Standort Deutschland verlassen kann und dass wir die Aufsicht stärken, damit solche Manipulationen in Zukunft verhindert werden.

FRAGE GEERS: Was plant Ihr Ministerium im Einzelnen, um das Zuständigkeitswirrwarr oder die mangelnde Zuständigkeit der BaFin für Unternehmen wie Wirecard so zu ändern, dass solche Unternehmen künftig eindeutig unter die deutsche Bankenaufsicht fallen?

KOLBERG: Ich kann nur noch einmal wiederholen, dass wir gerade an diesem Aktionsplan arbeiten. Wir haben auch in unserem Sachstandsbericht schon einige Punkte aufgeführt, die aus unserer Sicht gerade im Bereich der Wirtschaftsprüfung wichtig sind, die ja hier immer wieder bestätigt hat, dass die Abschlüsse der Wirecard AG in Ordnung sind. Da ist aus unserer Sicht mehr Unabhängigkeit und auch eine effektivere Kontrolle notwendig. Wir brauchen ein effektives Bilanzkontrollverfahren. Wir haben auch schon mehrfach angekündigt, dass wir daran arbeiten. Wir brauchen ebenso klare Kriterien zur Einstufung und Abgrenzung von Gesellschaften und Geschäften global agierender Konzerne im Finanzbereich auf EU-Ebene sowie eine Verbesserung der Organisationsstruktur. Genau an diesen Stellen arbeiten wir. Wir befinden uns intern noch in der Abstimmung. Sobald dazu weitere Details feststehen, werden wir diese hier auch gerne erläutern.

FRAGE JUNG: Sie haben gerade von notwendigen Maßnahmen gesprochen. Ich würde gerne wissen, ob es bis heute irgendwelche konkreten Konsequenzen gab.

KOLBERG: Ich habe jetzt mehrfach erläutert, dass verschiedene Maßnahmen eingeleitet wurden, unter anderem die Durchsuchung, die die Staatsanwaltschaft eingeleitet hat, und daraufhin letztlich auch die Insolvenz des Unternehmens. Das sind genau die Maßnahmen, die dazu geführt haben, dass die Manipulationen jetzt entdeckt wurden.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das war vorher nicht möglich?

KOLBERG: Ich habe ja gesagt: Wir sind diesen Vorgängen intensiv an verschiedenen Stellen durch verschiedene Aufsichtsstellen nachgegangen, die dafür zuständig waren. Wir haben die Maßnahmen ergriffen, die dazu geführt haben, dass letztlich bei dem Unternehmen Durchsuchungen vorgenommen wurden und die jetzigen Erkenntnisse vorliegen. Natürlich geht die Aufklärung der Vorgänge weiter; das ist ein komplexer Vorgang. Ich habe gesagt, dass seit 2008 immer einmal wieder Punkte vorlagen. Ich habe auch gesagt, dass die BaFin schon 2019 ein Bußgeld gegen die Wirecard AG erlassen hat. Es sind Maßnahmen getroffen worden, die zu den Ergebnissen geführt haben, die jetzt auch vorliegen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich habe eine Frage zu den Wirtschaftsprüfern, weil Sie in dem Zusammenhang von mehr Unabhängigkeit gesprochen haben. Sieht Ihr Ministerium ein grundsätzliches Problem in dem System der Wirtschaftsprüfer? Die prüfen ja die Unternehmen, von denen sie auch bezahlt werden. Dabei gibt es ja offensichtlich Interessenkonflikte.

KOLBERG: Ich habe es ja eben schon erläutert: Für uns ist wichtig, dass wir diesen Fall jetzt ganz klar aufarbeiten und uns genau anschauen, wo Verbesserungen notwendig sind, um zu einer effektiven Verhinderung von Bilanzmanipulationen zu kommen. Daran arbeiten wir in der Bundesregierung. Wir stimmen uns gerade zu den einzelnen Maßnahmen ab, wo es Handhabungen und Möglichkeiten gibt, das System zu verbessern, das wir jetzt haben. Wenn wir Einzelheiten haben, welche Schritte wir unternehmen wollen, werden wir diese hier, wie ich ja eben schon gesagt habe, mitteilen.

FRAGE WILP: Im Bundestag war Wirecard schon 2019 ein Thema, und zwar ging es dabei um das Tochterunternehmen in Singapur. Auf Anfrage hat das Bundesfinanzministerium damals immer darauf hingewiesen, dass die BaFin nicht zuständig sei, obschon es sich ja um eine einhundertprozentige Tochter von Wirecard handelt. Bleiben Sie bei der Auffassung, dass die BaFin auch für die Auffälligkeiten in Singapur nicht zuständig war?

KOLBERG: Ich habe ja eben schon erläutert, dass wir einen umfassenden Bericht abgeliefert haben, in dem genau zu diesen verschiedenen Fragen Stellung genommen wird. Es wird auch dazu Stellung genommen, wie die BaFin und andere Aufsichtsstellen, die zuständig waren, mit internationalen Behörden zusammengearbeitet haben, um die Manipulationen bei der Wirecard AG aufzudecken. Wir sind jetzt gerade bei dieser Aufarbeitung. In dem Sachstandsbericht ist auch noch einmal aufgegliedert, welche Teile des Unternehmens entsprechend den europäischen Regelungen unter Aufsicht standen. Wir standen mit der Bundesbank und mit der EZB in Kontakt, die immer wieder die Einstufung der BaFin bestätigt haben.

ZUSATZFRAGE WELP: Sie sagen die ganze Zeit, seit 2008 sei über Wirecard immer wieder gesprochen worden und es sei immer wieder Thema gewesen. War der Minister vom Zusammenbruch von Wirecard überrascht?

KOLBERG: Ich habe es ja schon erläutert: Die Vorgänge laufen schon über eine längere Zeit, aber das Ausmaß wurde natürlich erst zuletzt bekannt. Es gab immer wieder Punkte: Es wurde, wie ich ja eben schon erläutert habe, teilweise ein Bußgeld verhängt, weil Wirecard bestimmte Berichte nicht zeitgerecht vorgelegt hat. Es sind immer wieder Maßnahmen ergriffen worden. Jetzt ist es wichtig, dass wir eine Aufklärung vornehmen. Ich würde hier nicht eine Bewertung vornehmen wollen, wie wir das einschätzen. Der Minister hat im Interview mit der „FAZ“ zu dem Thema Stellung genommen und hat auch gesagt, welche Konsequenzen jetzt ergriffen werden müssen.

ZUSATZFRAGE WILP: Würde der Minister heute alles noch einmal so machen? Er ist nach Ihrer Darstellung immer informiert und mit dem Thema befasst gewesen. Würde er im Nachhinein sagen, dass er alles noch einmal genau so macht, wie er es gemacht hat?

KOLBERG: Deswegen läuft ja die Aufklärung jetzt auch. Wir schauen uns intensiv an, wo möglicherweise Verbesserungen gerade bei den Maßnahmen der Aufsichtsstellen, die durchgeführt worden sind notwendig sind, um zu optimieren. Das ist ein komplexer Vorgang. Wir haben schon gesagt: Die zweistufige Prüfung durch DPR und BaFin sehen wir als nicht optimal an. Verschiedene Punkte sind da aufzugreifen. Daran arbeiten wir gerade im Rahmen eines Aktionsplans, und den werden wir zeitnah vorlegen.

FRAGE JESSEN: Sehen Sie eigentlich strukturell oder auch im Einzelfall Probleme von zu großer Nähe zwischen Finanzaufsicht und Finanzindustrie? Im Bundestag wurde in Diskussionen erwähnt, dass die Vizepräsidentin der BaFin, Frau Roegele, in einer früheren Funktion Justiziarin einer Bank gewesen war und in dieser Funktion der Bank empfohlen hatte, gegen deutsche Steuerbehörden zu klagen, weil man erschwindelte Cum-Ex-Prämien nicht auszahlen wollte. Da fallen einem irgendwie Bock und Gärtner ein. Jetzt ist sie für die Bearbeitung solcher Anzeigen zuständig. Gibt es da kein Problem?

KOLBERG: Es ist natürlich wichtig, dass die Akteure in diesem Bereich unabhängig sind, und das muss sichergestellt werden. Gleichzeitig muss natürlich auch Kompetenz vorhanden sein und ein Wissensaustausch stattfinden. Das muss man sich dann in jedem Einzelfall anschauen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Heißt Einzelfallprüfung in dem Fall auch, dass Sie in besonderer Weise oder mit besonders scharfem Blick schauen, wie ein Verhalten oder Nichtverhalten speziell der Vizepräsidenten vor diesem beruflichen Hintergrund zu bewerten ist und stattgefunden hat?

KOLBERG: Ich habe ja eben schon betont, dass es wichtig ist, dass es eine Unabhängigkeit gibt und dass die Dinge kompetent von den zuständigen Aufsichtsstellen bewertet werden, und das stellen wir sicher.

FRAGE DR. RINKE: Angesichts der Dringlichkeit, die Sie ja eigentlich selbst betont haben, weil es wieder Vertrauen in den Finanzstandort Deutschland geben soll, hätte ich ganz gerne noch einmal nach dem Zeitpunkt gefragt, an dem es zu dieser BaFin-Reform kommen soll. Wann wird also das genaue Konzept vorliegen, in der Sommerpause oder noch im Sommer? Vielleicht können Sie uns dazu etwas sagen, ebenso auch zu den nächsten Schritten der Aufklärung.

KOLBERG: Die Aufklärung läuft ja schon. Wir haben mehrere Berichte an den Bundestag gesandt. Wir haben auch hier immer wieder Stellung zu diesem Thema genommen. Wir haben den Bundestag gestern auch noch einmal mündlich informiert; das Thema spielt natürlich fortlaufend eine Rolle. Das werden wir weiterhin tun, und das wird zügig, aber auch sorgfältig passieren.

Unser Konzept und unsere Vorschläge aus dem BMF bezüglich der erforderlichen Schritte in den Bereichen der Finanzprüfung, der Strukturierung der Aufsicht und auch der Einstufung von Finanzunternehmen auf EU-Ebene liegen vor. Die haben wir sozusagen den anderen Ministerien vorgelegt, tauschen uns jetzt darüber aus und hoffen, dass wir dabei zu schnellen Ergebnissen kommen werden.

FRAGE GEERS: Gibt es einen konkreten Zeitplan oder Zeitvorstellungen dazu, wann das, was Sie eben erwähnt haben, voranschreiten soll?

KOLBERG: So schnell wie möglich! Wir haben die Vorschläge erarbeitet, und jetzt sind wir dabei, das innerhalb der Bundesregierung abzustimmen, um zu möglichst schnellen Fortschritten in dem Bereich zu kommen.

FRAGE DR. DELFS: Wann genau war Herrn Scholz klar, dass es bei Wirecard nicht mit rechten Dingen zuging?

KOLBERG: Ich habe die Chronologie ja eben schon erläutert. Wir haben den Sachstandsbericht abgegeben, in dem alle Punkte noch einmal erwähnt werden. Man muss sozusagen immer zwischen dem unterscheiden, was jetzt bekannt ist, und dem, was immer wieder an Vorwürfen genannt wurde. Diesen Vorwürfen ist hinsichtlich eines längeren Zeitraums auch schon vor der Amtszeit des jetzigen Amtsinhabers nachgegangen worden, und diese Informationen wurden dann natürlich auch immer weitergegeben. Gleichzeitig war das Ausmaß eben nicht bekannt. Die zuständige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat eben, wie gesagt, immer wieder bestätigt, dass die Abschlussberichte des Unternehmens korrekt seien. Da hatte sich ja erst vor Kurzem eine Neuerung ergeben, und das war natürlich in unserem Haus auch erst dann bekannt.

FRAGE DR. RINKE: Ich habe noch eine Frage an Frau Fietz, weil wir ja oft, wenn es Vorwürfe gegen Minister gibt, nach dem Vertrauen der Kanzlerin fragen. Deswegen hätte ich auch hier gerne gefragt: Genießt der Finanzminister bei der Wirecard-Aufklärung das volle Vertrauen der Kanzlerin oder hat sie daran Zweifel?

SRS’IN FIETZ: Darüber, welche Informationen das Bundesfinanzministerium über das Thema zu welchem Zeitpunkt vorliegen hatte, wird das Ministerium die Öffentlichkeit informieren, und das findet die Bundeskanzlerin gut und richtig.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Heißt das, er genießt das Vertrauen?

SRS’IN FIETZ: Die Bundeskanzlerin findet es gut und richtig, dass das Ministerium die Öffentlichkeit darüber informieren wird.

FRAGE JESSEN: Frau Fietz, Sie vermeiden eine Antwort auf die klare Frage, ob der Finanzminister das volle Vertrauen der Bundeskanzlerin genießt. Das kann man auch so auslegen, dass Sie Nein sagen. Wenn er es genießen würde, dann könnten Sie doch einfach sagen: Ja, er genießt das volle Vertrauen.

SRS’IN FIETZ: Ich schließe mich Ihrer Interpretation meiner Aussage nicht an und bleibe bei dem, was ich gesagt habe.

ZUSATZ JESSEN: Sie mögen also nicht sagen, dass der Bundesfinanzminister das volle Vertrauen der Kanzlerin genießt.

SRS’IN FIETZ: Die Bundeskanzlerin arbeitet mit allen Ministern des Kabinetts vertrauensvoll zusammen.

FRAGE TUCHEL: Frau Fietz, die Bundeskanzlerin hat gestern eine Videokonferenz mit dem japanischen Premierminister Abe durchgeführt, über die auch das BPA danach schriftlich informiert hat. Von japanischer Seite verlautbarte dazu, dass es in dem Telefonat oder in dem Videogespräch auch um Visaregelungen und Einreiseregelungen für ausländische Staatsbürger in Japan ging. Es gibt ja hier immer noch die Situation, dass auch schon seit Langem in Japan ansässige deutsche Staatsbürger nicht nach Japan einreisen dürfen. Sie haben das nicht erwähnt, aber laut japanischer Seite wurde dieses Thema eben angesprochen. Es hieß, dass die Bundeskanzlerin die Forderung gestellt habe, dass die Einreiseregelungen bearbeitet werden, sodass Leute mit langfristigen Visa eben wieder einreisen dürfen. Können Sie dazu etwas sagen? Hat die Bundeskanzlerin solche Forderungen gestellt oder das Thema angesprochen? Wie wurde das beschieden?

SRS’IN FIETZ: Wie Sie wissen, berichten wir über das, was wir hinterher offiziell mitteilen, hinaus nicht aus den vertraulichen Gesprächen der Bundeskanzlerin mit anderen Staats- und Regierungschefs. Deshalb kann ich Ihnen dazu keine konkrete Angabe machen.

ZUSATZFRAGE TUCHEL: Herr Burger, ist dieses Thema, dass zum Beispiel eben auch Angehörige von deutschen Firmen langfristige Aufenthaltsgenehmigungen für Japan haben, bei Ihnen ein Thema? Sind Ihnen Fälle bekannt? Gibt es Versuche von Betroffenen, über das Auswärtige Amt etwas an der Situation zu ändern?

BURGER: Ja, das Thema ist uns bekannt, und das ist auch ein Thema, mit dem wir uns beschäftigen. Nicht nur speziell mit Bezug auf Japan, sondern grundsätzlich gibt es ja derzeit in vielen Ländern der Welt erhebliche Einreisebeschränkungen. Dasselbe gilt ja auch für die EU und den Schengen-Raum. Wir bemühen uns in ganz vielen Ländern der Welt darum, besondere Berufsgruppen, die eine dringende Notwendigkeit haben, Reisen durchzuführen, dabei zu unterstützen, dass pragmatische Lösungen gefunden werden.

FRAGE DR. RINKE: Ich will genau in diese Richtung auch das Innenministerium befragen. Ich bin mir gar nicht so sicher, wer da jetzt mit Japan verhandelt. Diese eigentliche Freigabe der Einreise für Menschen aus Japan, China und Südkorea, wenn denn die Reziprozität gewährleistet ist, war ja auch schon in der letzten Regierungspressekonferenz ein Thema. Ich hätte ganz gerne gewusst, wie mit der japanischen Regierung verhandelt wird und ob es die Zusage gibt, dass Japan auf seine eigenen Einreisebestimmungen verzichtet, die bisher für Deutsche gelten, damit auch deren Einreise ermöglicht wird.

ALTER: Das Bundesinnenministerium steht dazu mit japanischen Behörden nicht in Kontakt.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Können Sie uns nicht sagen

ALTER: Die Grundsatzentscheidung habe ich ja hier schon mehrfach deutlich gemacht. Es gibt die Liste von Staaten, aus denen unbeschränkt oder beschränkt eingereist werden kann. Japan gehört zu einer Gruppe von Staaten, bei denen die Herstellung der Reziprozität eine Voraussetzung ist. Das ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht der Fall. Aber das BMI ist hierbei nicht verhandlungsführend.

FRAGE TOWFIGH NIA: Herr Burger, der ägyptische Präsident al-Sisi hat gestern bei einem Treffen mit ostlibyschen Stammesführern wieder gedroht, dass er sich militärisch in Libyen einmischen will, indem er einige der libyschen Stämme bewaffnet. Gibt es dazu eine Reaktion Ihres Hauses?

BURGER: Die deutsche Position dazu kennen Sie. Die habe ich hier auch vergangene Woche im Zusammenhang mit der Befassung des UN-Sicherheitsrats mit diesem Thema vorgetragen. Unsere Forderung an alle, die in Libyen Einfluss ausüben, ist ganz klar, dass die militärische Unterstützung der Konfliktparteien sofort beendet werden muss und alle ihren Einfluss auf die Konfliktparteien nutzen sollen, damit diese von einer militärischen Logik auf eine politische Logik umschalten, eine weitere Konfrontation verhindert wird und der Weg zu einer erfolgreichen Fortsetzung der 5+5-Gespräche freigemacht wird. Insofern gilt für alle Seiten, dass der UN-Sicherheitsrat es mit seinem Waffenembargo verboten hat, Waffen nach Libyen zu liefern. Das gilt für alle Seiten.

FRAGE KÜSTNER: Es geht um ein anderes Thema, um das Hongkonger Sicherheitsgesetz. Dazu hat der Minister Anfang der Woche gesagt, es könne nicht so sein, dass alles so bleibe, wie es ist. Welche konkreten Maßnahmen will Deutschland vielleicht im Verbund mit Frankreich denn jetzt umsetzen?

BURGER: Der Außenminister hat diese Äußerung ja am Montag nach dem Treffen der EU-Außenminister in Brüssel getätigt. Bei diesem Treffen darüber haben wir auch schon berichtet gab es einen gemeinsamen deutsch-französischen Vorschlag für eine Reihe von konkreten Maßnahmen. In diesem Rahmen sind insbesondere drei Themen diskutiert worden, zum einen die Schaffung erleichterter Einreisemöglichkeiten für Menschen aus Hongkong, zum anderen die Erweiterung des Zugangs zu Stipendien insbesondere für Wissenschaftler, Künstler, Journalisten oder Aktivisten, denen möglicherweise eine Verfolgung droht und zum Dritten ein gemeinschaftlich zwischen den EU-Mitgliedstaaten abgestimmtes Vorgehen, was einen restriktiven Umgang mit der Lieferung sensibler Güter nach Hongkong angeht. Das ist bei den EU Außenministern auf breite Zustimmung gestoßen.

Jetzt wird in Brüssel und auch zwischen den Mitgliedstaaten daran gearbeitet, wie das operationalisiert werden kann. Wir wünschen uns dabei, wie gesagt, ein koordiniertes Vorgehen innerhalb der EU. Die Arbeit daran hat inzwischen auch in den zuständigen Ratsarbeitsgruppen in Brüssel begonnen, und die werden wir auch weiter fortsetzen.

ZUSATZFRAGE KÜSTNER: Gibt es dafür irgendeinen konkreten Zeitplan?

BURGER: Es geht bei diesen Maßnahmen ja zum einen darum, dass man sich innerhalb der EU koordiniert. Parallel dazu gibt es aber Maßnahmen, die national unmittelbar umgesetzt werden können.

Wenn wir uns jetzt zum Beispiel den Bereich der Lieferung sensibler Güter anschauen, sehen wir: Dabei handelt es sich ja um Einzelfallentscheidungen. An die Art und Weise, in der man mit Einzelfallanträgen umgeht, kann natürlich sofort jedes Land entsprechend schärfere Maßstäbe anlegen.

Dasselbe oder Ähnliches gilt beispielsweise für die Frage der Stipendienprogramme, wobei es unterschiedliche Programme in verschiedenen Ländern und auch auf EU-Ebene gibt. Es gibt vonseiten der Bundesregierung drei verschiedene Stipendienprogramme, um Menschen aus der ganzen Welt, die vorübergehend Schutz brauchen, in Deutschland Arbeitsmöglichkeiten zu geben. Für Wissenschaftler ist das die Philipp-Schwartz-Initiative, für Künstlerinnen und Künstler ist das die Martin-Roth-Initiative und für Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger die neu gegründete Elisabeth-Selbert-Initiative. Natürlich gibt es innerhalb dieser Stipendienlinien eben auch die Möglichkeit, flexibel darauf zu reagieren, wie sich die Lage dort entwickelt.

FRAGE JUNG: Mich würde zum einen interessieren, ob die Bundesregierung die chinesische Regierung davor gewarnt hat, dieses Sicherheitsgesetz umzusetzen, oder ob sie nur beim Ausdruck von Sorgen und bedauern bleibt.

Wie bewerten Sie zum anderen, dass sich der taiwanische Sondergesandte in Hongkong gezwungen sah, das Land bzw. Hongkong auf Druck der chinesischen Behörden zu verlassen? Es wird berichtet, dass das sogenannte Arbeitsvisum, das er hätte unterschreiben müssen, an Bedingungen geknüpft war, zum Beispiel an die Ein-China-Politik.

BURGER: Eine Einschätzung des letzten Vorgangs muss ich Ihnen nachliefern, sofern wir eine haben.

Hinsichtlich Ihrer ersten Frage kann ich Sie auf eine ganze Reihe von Äußerungen verweisen, die wir auch im Kreise der EU bereits vor dem Inkrafttreten des Sicherheitsgesetzes zu just diesem Themenkomplex gemacht haben. Insofern, glaube ich, war der chinesischen Seite unsere kritische Einschätzung hinsichtlich dieses Themas schon rechtzeitig, vorher und deutlich kommuniziert worden.

ZUSATZFRAGE JUNG: Die europäische Kommunikation kenne ich. Ich möchte von der deutschen Regierung bzw. vom Auswärtigen Amt wissen, ob Sie die Chinesen davor warnen.

BURGER: Der Außenminister hat immer wieder gesagt: Es ist ganz entscheidend, dass wir als Europäer gegenüber China mit einer Stimme sprechen. Wenn sich die EU-Außenminister untereinander auf eine gemeinsame Erklärung zu einem Thema verständigen, dann ist das insofern selbstverständlich auch eine Erklärung, die im Namen der Bundesregierung abgegeben wird.

FRAGE JESSEN: Herr Burger, wie beurteilen das Auswärtige Amt bzw. die Bundesregierung die Situation im Iran? Dort gehen offenbar Sicherheitskräfte verschärft gegen Proteste vor, die entstanden sind, zum einen infolge einer katastrophalen Wirtschaftslage infolge der Coronakrise, zum anderen aber auch gegen drei verhängte Todesurteile. Da bildet sich physisch und im Internet eine Protestbewegung. Wie beurteilen Sie die Lage? Wie reagiert die Bundesregierung?

BURGER: Zu den Todesurteilen haben wir uns in den vergangenen Tagen in den sozialen Medien geäußert. Wir haben auch darauf hingewiesen, dass wir gegenüber der iranischen Führung unsere Position noch einmal sehr, sehr deutlich gemacht haben, dass wir die Todesstrafe unter allen Umständen ablehnen und für die Nichtvollstreckung von Todesurteilen eintreten.

Was die weitere Lage angeht, ist es so, dass wir die Menschenrechtslage gegenüber Iran in unseren Kontakten immer wieder thematisieren und wir natürlich, wie wir es überall auf der Welt tun, für den Respekt gegenüber der Meinungs- und Versammlungsfreiheit der Menschen eintreten.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Von iranischen Oppositionellen wird in verschiedenen europäischen Städten heute auch in Berlin auf die Lage und auf das Vorgehen der Sicherheitskräfte hingewiesen, und es wird verlangt, dass die EU und auch die Bundesregierung gegen die iranische Regierung intervenieren und vorgehen sollten, und zwar über den Ausdruck von Grundsatzpositionen hinaus. Wie nehmen Sie solche Protestaufforderungen zur Kenntnis? Wie reagieren Sie konkret darauf?

BURGER: Wir belassen es, was das Thema der Menschenrechte im Iran angeht, seit vielen Jahren nicht nur bei guten Worten, sondern es gibt auch seit Jahren ein eigenes EU-Sanktionsregime, das sich gegen schwere Menschenrechtsverletzungen im Iran richtet und im Rahmen dessen für schwere Menschenrechtsverletzungen im Iran Verantwortliche mit Wirtschaftssanktionen belegt werden. Das ist ein Sanktionsregime, das ausdrücklich nicht im Rahmen des JCPOA aufgehoben wurde, sondern weiter in Kraft ist. Daran halten wir auch weiterhin fest. Insofern gilt das, was ich gerade gesagt habe: Wir nehmen das Thema der Menschenrechte sehr, sehr ernst und setzen uns auch tatkräftig gegen Menschenrechtsverletzungen im Iran ein.

FRAGE: Heute tagen die EU-Arbeitsminister per Video. Ein Thema ist das Niveau der Mindestlöhne in Europa. Die EU-Kommission hält den deutschen Mindestlohn in Höhe von derzeit 9,35 Euro für deutlich zu niedrig und hat sechs Mitgliedstaaten genannt, darunter Deutschland, die ihre Mindestlöhne erhöhen sollten. Teilt das Bundeswirtschaftsministerium dieser Haltung? Ist der Mindestlohn hierzulande zu niedrig? Halten Sie das Thema in der derzeitigen Arbeitsmarktsituation für opportun?

WAGNER: Ich glaube, ich würde dazu an den Kollegen vom Bundesarbeitsministerium verweisen, es sei denn, Sie wollten ganz speziell noch etwas von mir wissen. Für das BMWi kann ich nur darauf verweisen, dass es ja die Mindestlohnkommission gibt, die den Mindestlohn jeweils festgelegt, und dass wir das nicht weiter kommentieren.

EHRENTRAUT: Danke für die Frage zur konkreten Höhe des Mindestlohns! Dazu gab es ja schon eine Empfehlung der Mindestlohnkommission. Der Mindestlohn wird ja in vier Schritten bis Juli 2022 auf 10,45 Euro erhöht werden. Das begrüßen wir natürlich.

Gleichzeitig steht eine Evaluation des Mindestlohngesetzes an, wie im Gesetz auch vermerkt ist. Der Minister hat angekündigt, dass er die Evaluation des Mindestlohngesetzes dafür nutzen möchte, eine weitere soziale Leitplanke einzuziehen, um der Mindestlohnkommission in Zukunft mehr Spielräume dabei zu geben, zu einer schnelleren Erhöhung des Mindestlohns zukommen.

ZUSATZFRAGE: Sollte die EU überhaupt eine politische Steuerungswirkung beim Lohnniveau entfalten, oder sollte das Sache der Mitgliedstaaten bleiben?

EHRENTRAUT: Das kann ich jetzt, glaube ich, hier nicht bewerten. Die Mindestlöhne in Deutschland bzw. die Lohnfindung sind grundsätzlich Sache der Sozialpartner.

FRAGE JUNG: Es gibt ja die Ankündigung Ihres Ministeriums, einen Entwurf in Sachen Fleischindustrie vorzulegen. Der ursprüngliche Plan sah ja vor dem Tönnies-Skandal den 1. Januar 2021 vor. Sie hatten gesagt, dass Sie das früher machen wollten. Wird das im Entwurf so sein?

EHRENTRAUT: Klar ist, dass spätestens ab dem 1. Januar 2021 Werkverträge und Leiharbeit in der Fleischindustrie verboten werden. Der Minister hat angekündigt, bis Ende Juli einen entsprechenden Entwurf vorzulegen. Er hat auch betont, dass er sich durchaus vorstellen kann, dass dieses Gesetz früher in Kraft treten kann. Wir sind derzeit an der Erarbeitung des Gesetzentwurfs, und dieser bleibt abzuwarten.

ZUSATZFRAGE JUNG: Heißt das, vorher wollen Sie nicht sagen, ab welchem Datum er sich das wünscht?

EHRENTRAUT: Wir arbeiten derzeit an dem Entwurf. Deshalb kann ich auch noch nicht sagen, was in dem finalen Entwurf stehen wird.

FRAGE DR. RINKE: Herr Burger, ich hätte gerne nach dem Thema Armenien/Aserbaidschan gefragt. Ich weiß nicht, ob Sie uns dazu eine Einschätzung geben können. Es hat ja sehr große und erhitzte Demonstrationen in Aserbaidschan gegeben, die einen Krieg gegen Armenien fordern. Wie besorgt ist die Bundesregierung, dass im Rahmen dieses „frozen conflict“ wieder verstärkt Kämpfe ausbrechen? Ist die Bundesregierung da vermittelnd aktiv?

BURGER: Ja, die Bundesregierung ist sehr besorgt über diese Vorkommnisse. Wir rufen beide Seiten auf, die Kampfhandlungen sofort einzustellen und auch auf weitere provozierende Rhetorik und Handlungen zu verzichten. Beide Seiten sollten nun den etablierten Gesprächsmechanismus unter Ägide der Co-Vorsitzenden der sogenannten Minsk-Gruppe nutzen, um zu einem konstruktiven und substanziellen Dialog zur Lösung des Konflikts um Bergkarabach zurückzukehren. Dieser Konflikt kann nicht militärisch gelöst werden.

Deutschland unterstützt als Mitglied dieser OSZE-Minsk-Gruppe vollumfänglich das Engagement der drei Co-Vorsitzenden der Gruppe. Das sind Igor Popov aus Russland, Stephane Visconti aus Frankreich und Andrew Schofer aus den USA.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Haben Sie eine Erklärung dafür, warum die Spannungen dort jetzt zunehmen?

BURGER: Ich habe hier keine vertiefte eigene Analyse des genauen Hergangs der Ereignisse vorzutragen.

FRAGE TOWFIGH NIA: Herr Burger, eine Frage zum Thema Iran im Zusammenhang mit dem Atomprogram: In den letzten Tagen gab es eine Reihe von Anschlägen auf Atomanlagen und militärische Installationen, hinter denen laut US-Medien Israel steckt. Gibt es eine Stellungnahme zu diesen Anschlägen?

BURGER: Ich habe hier zu der Urheberschaft keine eigenen Erkenntnisse für die Bundesregierung vorzutragen.

ZUSATZFRAGE TOWFIGH NIA: Denken Sie, dass diese Anschläge hilfreich für die Lösung des Nuklearkonfliktes sind?

BURGER: Unseren Ansatz zur Lösung des Nuklearkonfliktes kennen Sie. Das ist die Wiener Nuklearvereinbarung. Wir fordern Iran auf, zur vollumfänglichen Einhaltung dieser Nuklearvereinbarung und seiner Verpflichtungen daraus zurückzukehren, insbesondere was das Anreicherungsprogramm angeht. Das ist aus unserer Sicht der beste Weg, um eine weitere Konfrontationen dort zu verhindern.

Wenn ich darf, würde ich noch einen Satz zu der Frage von Herrn Jessen nachliefern, den ich vorher zu erwähnen vergessen hat. Weil Sie sich auf die aktuelle Kampagne und die aktuellen Ereignisse in Bezug auf die Menschenrechtslage bezogen haben, wollte ich auch noch erwähnen, dass die Menschenrechtslage im Iran auch Thema eines Gesprächs war, das zwischen Staatssekretär Berger und dem iranischen Botschafter am 14. Juli hier in Berlin stattgefunden hat.

FRAGE TIMOFEEVA: Im Zusammenhang mit der britischen Berichterstattung über eine vermutliche Cyberspionage bei Impfstoffforschern möchte ich fragen: Welcher Erkenntnisstand liegt der Bundesregierung dazu vor? Gibt es in Deutschland ähnliche Aktivitäten?

FRAGE FIRSOVA: Hat die Bundesregierung eigene Informationen dazu? Gibt es auch in Deutschland Hinweise auf ähnliche Vorfälle?

BURGER: Ich fange an, und vielleicht kann der Kollege Alter ergänzen. Wir beobachten die Lage natürlich sehr aufmerksam. Wir stehen auch mit den britischen Behörden in Kontakt und Austausch. Ich kann Ihnen zum heutigen Zeitpunkt keine eigenen Erkenntnisse zu dem mitteilen, was die britische Seite in ihrem „advisory“ zu diesem Thema mitgeteilt hat.

Klar ist, dass auch wir seit Jahren Hackerangriffe von russischen Stellen und auch im Zusammenhang mit russischen Sicherheitsdiensten beobachten. Sie erinnern sich, dass wir im Mai mitgeteilt haben, dass wir aufgrund des Hackerangriffs gegen den Bundestag eine Listung russischer Personen und Entitäten im neu geschaffenen EU-Cybersanktionsregime anstreben. Das ist der Stand, den ich dazu heute habe. Wie gesagt, nehmen wir die Bedrohung durch Cyberangriffe sehr ernst und stimmen uns dazu auch mit unseren Partnern ab.

ALTER: Die Medienberichterstattung dazu basiert auf einem gemeinsamen Bericht von Kanada, Großbritannien und den USA, der auch uns und unseren zuständigen Behörden bekannt ist. Dieser Bericht ist seit dem 16. Juli öffentlich im Internet abrufbar.

In Deutschland konnten bislang keine staatlichen Cyberangriffe auf COVID-19-relevante Forschungsstellen festgestellt werden. Gleichwohl hat das Bundesamt für Verfassungsschutz bereits im Mai 2020 über den Verband der forschenden Pharmaunternehmen eine Sensibilisierung allgemeiner Form, das heißt, ohne Nennung eines bestimmten Staates, an deutsche Unternehmen übermittelt, die im Bereich der Pandemiebekämpfung mit COVID-19 forschen. Die Unternehmen wurden gebeten, Kontakt mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz oder den Verfassungsschutzbehörden der Länder aufzunehmen, sollten sie in diesem Zusammenhang Auffälligkeiten wahrnehmen.

Darüber hinaus liegen uns keine Erkenntnisse vor.

FRAGE JUNG: Herr Burger, Sie beziehen sich erneut auf den Hackerangriff auf den Bundestag 2015. Dafür machen Sie ja die Russen verantwortlich. Aber hat die Bundesregierung bisher jemals Belege, Beweise für ihre Vorwürfe gegen die Russen vorgelegt?

ALTER: Es ist nicht Aufgabe einer Regierung, Beweise vorzulegen, sondern so etwas findet in einem justiziellen Verfahren statt. Wir haben am 28. Mai darauf hingewiesen, dass auf Antrag der Bundesanwaltschaft vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs ein Haftbefehl gegen den russischen Staatsangehörigen Dmitrij Badin ausgestellt wurde. In diesem Zusammenhang ist auch der Antrag der Bundesregierung auf die Listung nach dem EU-Cybersanktionsregime zu werten. Wir haben damals auch mitgeteilt, dass belastbare Hinweise dafür vorliegen, dass der Beschuldigte zum Zeitpunkt des Angriffs dem militärischen Geheimdienst GRU angehört hat.

Aber die Frage der Beweisführung im juristischen Sinne, die Sie hier ansprechen, wird natürlich in dem Strafverfahren, das die Bundesanwaltschaft angestrengt hat, zu klären sein.

ZUSATZ JUNG: Zum einen gilt die Unschuldsvermutung auch für einen Angeklagten, und zum anderen geht es hierbei ja um politische Aussagen. Dann sollte man als Regierung, wenn man sich dabei sicher ist, das, was Sie behaupten, doch vielleicht untermauern können.

BURGER: Wie gesagt, wenn wir von Beweisen sprechen, dann gehört das in den Kontext von Strafverfahren. Denn zu Beweisen gehört auch immer, dass man Beweise überprüfen und würdigen kann.

ZUSATZ JUNG: Es ist noch nicht bewiesen. Das Verfahren ist noch nicht durch.

BURGER: Wie gesagt, haben wir gesagt: Es liegen belastbare Hinweise vor, und der Beschuldigte gilt als dringend verdächtig, als Mitglied der Gruppe APT28 für den Hackerangriff auf den Deutschen Bundestag im Mai und April 2015 verantwortlich zu sein.

Das ist der Erkenntnisstand, auf den sich die Bundesregierung bei dem Vorschlag, diese und weitere Personen nach dem EU-Cybersanktionsregime zu listen, stützt. Das ist der Erkenntnisstand, den wir haben und auf den wir uns bei unseren politischen Schritten, also der Sanktionslistung, stützen.

Daneben gibt es den justizförmigen Weg, nämlich die Ausstellung eines Haftbefehls auf Antrag der Bundesanwaltschaft. Der Begriff „Beweis“ ist ein Begriff aus dem Strafverfahren. Beweise werden in diesem Verfahren vorgelegt werden.

FRAGE GEUTHER (zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Bestandsdatenauskunft): Das Bundesverfassungsgericht hat viele Hürden aufgestellt, die so nicht in dem Gesetz standen. Es erwähnt unter anderem konkrete Gefahren und die Schwere von Taten.

Wie wurde das bisher gehandhabt? Inwieweit muss sich die Praxis ändern?

An das Justizministerium: Das Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität ist ja dem jetzt beanstandetem § 113 TKG nachgebildet. Wird es nun auch verfassungsgemäß geändert?

ALTER: Das Bundesverfassungsgericht hat heute verschiedene Regelungen aus dem Telekommunikationsgesetz und aus anderen Fachgesetzen in der geltenden Fassung für verfassungswidrig erklärt. Diese Regelungen beziehen sich auf die manuelle Bestandsdatenauskunft. Diese Entscheidung wird jetzt fachlich ausgewertet. Wir werden prüfen, welche Anpassungen an den Regelungen vorzunehmen sind, damit diese verfassungskonform ausgestaltet werden können.

Zu der Frage, wie es bisher gehandhabt wurde: Die bisherige Handhabung erfolgte auf der Basis der geltenden Rechtsgrundlagen. Diese werden anzupassen sein. Das heißt, dass sich die künftige Praxis danach richten wird, wie die Rechtsgrundlagen dann ausgestaltet sein werden.

DR. KEITEL: Ich kann ergänzend erst einmal ganz allgemein sagen, dass das Bundesverfassungsgericht heute die Anforderungen an die Bestandsdatenauskunft weiter konkretisiert und die Rechte der Betroffenen gestärkt hat. Die Entscheidung müssen wir jetzt erst einmal sorgfältig auswerten. Die beanstandeten Regelungen müssen dann innerhalb der vorgegebenen Frist korrigiert werden. Dabei ist eine Reihe von Regelungen aus den Bereichen der Sicherheitsbehörden betroffen, die in der Zuständigkeit verschiedener Ressorts geben.

Die Regelungen im Bereich des Strafverfahrensrechts, für die das Justizministerium zuständig ist, sind nicht für verfassungswidrig erklärt worden. Die Regelungen in der Bestandsdatenauskunft im Bereich des Strafverfahrens wurden damit im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2012 in § 100j der StPO umgesetzt.

Grundsätzlich verdeutlicht die Entscheidung, dass eine effektive Arbeit der Strafverfolgungsbehörden und der Sicherheitsbehörden nur dann gelingen kann, wenn die Reichweit der Grundrechte und die daraus folgenden Grenzen für staatliche Befugnisse beachtet werden.

Nun zu der Frage von Frau Geuther, was das für den Gesetzentwurf gegen Hasskriminalität und Rechtsextremismus bedeutet: Ich möchte darauf hinweisen, dass wir die Entscheidung jetzt erst einmal sorgfältig auswerten müssen und mögliche Folgen, die sich daraus ergeben, mit den jeweils zuständigen Ressorts abstimmen werden.

FRAGE MÜNCH: Herr Alter, wie häufig wurden solche Daten bisher beispielsweise bei den Terrorermittlungen verwendet?

ALTER: Dazu liegen mir keine statistischen Angaben vor.

ZUSATZFRAGE MÜNCH: Können Sie eine Einschätzung abgeben, wie wichtig sie für die Ermittlungen sind?

ALTER: Das kommt auf das jeweilige Ermittlungsverfahren an. In vielen Ermittlungsverfahren sind Telekommunikationsdaten und Bestandsdaten von Bedeutung. Aber das ist je nach Lage der Dinge unterschiedlich: Was ist der Ermittlungsgegenstand? Welcher Sachverhalt liegt vor? Statistische Angaben dazu sind mir nicht bekannt.

FRAGE JUNG: Ist jetzt Deutschlands Sicherheit gefährdet, Herr Alter? Denn das BKA und der Verfassungsschutz können sich jetzt nicht einfach mal anlasslos Auskünfte einholen.

ALTER: Zunächst einmal geht aus der Entscheidung nach meinem Kenntnisstand auch hervor, dass diese Regelungen nicht gänzlich in Frage gestellt werden sollen. Das Gericht hat entschieden, dass sie anzupassen sind. Für diese Anpassung wurde jetzt eine Frist gesetzt. Nach meiner Kenntnis bleiben die Befugnisse bis zum Ablauf dieser Frist in Kraft. Insofern sehe ich nicht, dass die Sicherheit Deutschlands im Moment dadurch gefährdet ist.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber könnte aus Ihrer Sicht die Anpassung die Sicherheit Deutschlands gefährden?

ALTER: Das ist eine spekulative Fragestellung. Wir müssen die Befugnisse die Kollegin aus dem Justizministerium hat es ja gerade gesagt so anpassen, dass sie verfassungskonform ausgestaltet sind. Das liegt in unserem Interesse. Welche Anpassungen vorzunehmen sind, wird jetzt fachlich geprüft. Erst danach kann man eine Frage wie die Ihre beantworten.

FRAGE KÜSTNER: Es geht um die 60 000 Schuss Munition aus Bundeswehrbeständen, die vermisst werden, wie die „WELT“ heute berichtet.

Können Sie genauer sagen, um welche Art Munition es sich handelt, und wie ihr Ministerium damit jetzt umgeht?

HELMBOLD: Zum Verbleib der Munition und des Sprengstoffes wird derzeit sehr intensiv ermittelt. Wir haben das auch im Zusammenhang mit den Vorfällen rund um das KSK gesehen. Gleichzeitig werden alle unsere Verfahren auf den Prüfstand gestellt. Wir müssen jetzt klären, was die Gründe sind. Ist es Schlamperei, und sind Bestände in den Einsatzgebieten verblieben, oder steckt auch kriminelle Energie dahinter, und hat jemand etwas abgezweigt? Nichts davon kann im Moment ausgeschlossen werden. Wenn es um Straftaten geht, dann wird selbstredend die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. So ist es bei der Zusammenarbeit zwischen dem MAD und den Ermittlungsbehörden in Sachsen im Falle des KSK-Mannes gewesen, in dessen Garten Munition und Sprengstoff gefunden worden ist, und so wird es auch weiterhin gehandhabt.

ZUSATZFRAGE MÜNCH: Haben Sie schon aufklären können, um was für eine Art von Munition es geht?

HELMBOLD: Ich kann zu keinem Detail Stellung nehmen, weil die entsprechenden Vorgänge eingestuft sind.

ZUSATZFRAGE MÜNCH: Sie haben das KSK erwähnt. Das ist ja ein separater Fall. Dort fehlen 48 000 Schuss. Gibt es dazu schon neuere Erkenntnisse?

HELMBOLD: Wir sind dazu im Moment in intensiven Ermittlungen. Sobald es dazu Erkenntnisse gibt, die der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden können, werden wir das tun.

FRAGE DR. RINKE: Mir geht es um das NATO-Ziel von zwei Prozent. Es gibt eine Aussage des Verteidigungsministeriums, dass es coronabedingt nicht mehr der ausreichende Indikator sein könne, die Beiträge der einzelnen Länder an den BIP-Zahlen zu messen.

Hat das Verteidigungsministerium eigene Vorstellungen, wie man jetzt verbindliche NATO-Beiträge von NATO-Mitgliedern berechnen möchte?

HELMBOLD: Dazu hat sich die Verteidigungsministerin wiederholt geäußert. Sie hat vor allem betont, dass es uns in der NATO um Fähigkeiten geht. Deutschland stellt rund zehn Prozent der Fähigkeiten der NATO zur Verfügung. Das ist ein ganz zentraler Wert, der auch unabhängig von konjunkturellen Schwankungen ist. Das Zwei-Prozent-Ziel besteht allerdings weiter.

Mit Blick auf die Fähigkeiten haben wir eine konkrete Fähigkeitsplanung. Sie wird mit den NATO-Partnern abgestimmt. Sie hat sich bewährt, und wir werden sie entsprechend fortführen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Sie sagen, das Zwei-Prozent-Ziel bestehe weiter. Gilt es dann wieder, wenn die Coronakrise vorbei ist? Sie können ja nicht einerseits sagen, das Instrument funktioniere nicht mehr zur Berechnung dessen, was einzelne NATO-Staaten leisten, und dann trotzdem daran festhalten.

HELMBOLD: Wie gesagt, ist für uns das Zehn-Prozent-Ziel mit Blick auf die Fähigkeiten, die wir zur Verfügung stellen, sehr zentral. Auf das Ziel, sich auf die zwei Prozent zuzubewegen, haben wir uns dennoch verständigt. Bloß ist es in diesem Zusammenhang nicht hinreichend. Wir müssen im NATO-Rahmen eben nicht nur die budgetären Anteile im Blick behalten, sondern insbesondere die Fähigkeiten, die zur Verfügung gestellt werden. Zusammen ergibt sich ein Bild, das auch international mit Partnern abgestimmt wird.

FRAGE JUNG: Hat Ihr Ministerium gewusst, dass ein Bruttoinlandsprodukt auch sinken kann?

HELMBOLD: Selbstverständlich. Wir sind uns der Schwankungen bewusst, das ist ja völlig klar.

Wir haben, bezogen auf das Zwei-Prozent-Ziel, sehr, sehr viel gesagt, und ich denke, das, was ich eben gesagt habe, gibt auch Antwort darauf. Insbesondere die Betonung der Fähigkeiten, die von konjunkturellen Schwankungen unabhängig sind, ist für uns von zentraler Bedeutung.

ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie die Gesamtausgaben der NATO-Staaten zur Bereitstellung dieser Fähigkeiten schon beziffern? Wie viel sind denn zehn Prozent davon? Worum geht es dabei?

HELMBOLD: Es geht generell um eine Zusammensetzung von Fähigkeiten. Was die Gesamtausgaben der NATO angeht, würde ich Sie bitten, sich an die NATO zu wenden.

FRAGE JESSEN: Lassen sich die zehn Prozent auch mit weniger als 1,6 Prozent realisieren?

HELMBOLD: Das ist wiederum von der Konjunktur abhängig. Das sind insgesamt Dinge, die ich hier nicht im Einzelnen durchrechnen kann.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Macht aber sozusagen Ihr neuer Fokus nicht nur dann Sinn, wenn Sie sagen: „Im Zweifelsfall können wir die zehn Prozent Fähigkeiten auch mit weniger als 1,6 Prozent Haushaltsanteil realisieren“?

HELMBOLD: Es bleibt bei dem, was wir gesagt haben. Wir stehen weiterhin dazu, dass das Ziel von zwei Prozent vereinbart wurde. Wir haben uns darauf verpflichtet, uns darauf zuzubewegen. Mit Blick auf die budgetären Anteile ist das auch angemessen.

Gleichwohl wissen wir auch, dass es konjunkturelle Schwankungen gibt und wie wesentlich es ist, dass wir planerisch mit der NATO den Herausforderungen tatsächlich begegnen können. Darauf bezieht sich der deutsche Anteil von zehn Prozent, konjunkturunabhängig. Im Fokus stehen für Deutschland die Fähigkeitsbeiträge. Aber das Zwei-Prozent-Ziel, auf das wir uns zubewegen wollen, besteht weiterhin.

FRAGE KÜSTNER: Es geht um mangelndes Tragen von Mund-Nasen-Schutz bei der Deutschen Bahn. Die Bahn selbst sagt, sie fühle sich eigentlich nicht zuständig, die Behörden seien in der Pflicht. Wie bewertet das Verkehrsministerium das?

ALEXANDRIN: Vielen Dank für die Frage. Die Bundesländer haben sich auf die Einführung einer Maskenpflicht auch im Fernverkehr geeinigt dies gilt damit selbstverständlich für den Fernverkehr der Deutschen Bahn und haben dies in ihren jeweiligen Verordnungen angeordnet. Die Deutsche Bahn informiert in den Zügen und auf allen ihren Kanälen sehr ausführlich über die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die Mehrheit der Fahrgäste hält sich tatsächlich daran.

Für die Durchsetzung der oben genannten Rechtsverordnungen, die die Länder erlassen haben, sind die jeweiligen Behörden in den Ländern zuständig. Das heißt, die jeweiligen Bahnbegleiter und begleiterinnen werden die Menschen darauf aufmerksam machen. Wenn es im Rahmen dessen zu Konfliktsituationen kommt, dann wird wie in diesen Fällen üblich die Bundespolizei hinzugezogen.

ZUSATZFRAGE KÜSTNER: Eine Nachfrage auch an das BMI: Werden dann letztlich Sie für die Durchsetzung zuständig, oder liegt das auf Länderebene?

ALTER: Die Anordnungen zum Gesundheitsschutz sind Anordnungen der jeweiligen Ländergesundheitsbehörden. Insofern ist auch der Vollzug von den Ländern zu überwachen bzw. zu kontrollieren. Dafür haben wir im Bundespolizeigesetz keinerlei Zuständigkeit.

FRAGE DR. RINKE: Das BMVI sagte doch eben gerade Bundespolizei, wenn ich es richtig gehört habe? Das BMI sagt jetzt nicht Bundespolizei, sondern

ALTER: Vielleicht kann ich das ergänzen. Ich habe meinen Kollegen so verstanden: Wenn es in der Auseinandersetzung mit einem Reisenden und einem Mitarbeiter der Deutschen Bahn zu Konflikten kommt, die dann sozusagen eine Gefahr im Bahnverkehr darstellen, dann ist die Bundespolizei für diesen Sachverhalt zuständig, aber eben nicht für die Einhaltung von Gesundheitsvorschriften der Länder.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Ich habe es immer noch nicht ganz verstanden. Der Bahn-Begleiter muss dann selber beurteilen, ob er einen Landespolizisten oder einen Bundespolizisten anruft, je nachdem, wie schwer der Konflikt mit dem Passagier ist?

ALEXANDRIN: Nein, ich würde da einmal einhaken. Es sieht so aus, dass im deutschen Fernverkehr die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht. Sollte diese Pflicht nicht eingehalten werden, werden die Bahnbegleiterinnen und -begleiter den jeweiligen Fahrgast darauf aufmerksam machen, und erst, wenn es in diesem Zuge zu der von Herrn Alter angesprochenen Konfliktsituation kommt, besteht die Möglichkeit, die Bundespolizei hinzuzuziehen. Ansonsten sind für die Einhaltung der Maßnahmen der Länder wie für alle anderen Maßnahmen im Gesundheitsschutz auch die entsprechenden Länderbehörden zuständig.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Es tut mir leid, vielleicht liegt es an mir, aber ich verstehe es nicht so ganz. Sollen jetzt die Länderbehörden informiert werden? Der konkrete Fall, auf den sich die Frage bezieht und darauf bezieht sich auch die Bahn , ist, dass die Bahn sagt, sie könne es nicht durchsetzen. Wenn ein Zugbegleiter jemanden, der keinen Mund-Nasen-Schutz trägt, darauf aufmerksam macht und ihn auffordert, im Notfall den Zug zu verlassen oder ein Bußgeld zu bezahlen, das aber nicht durchsetzen kann, wen ruft dieser Zugbegleiter dann an?

ALEXANDRIN: Wenn sich die Sache, wie gesagt, zu einer Konfliktsituation entwickelt, wird entsprechend die Bundespolizei hinzugeholt.

ALTER: Bei dem Beispiel, das Sie gerade geschildert haben, geht es ja bei dem Verweis aus dem Zug letztlich um die Durchsetzung von Hausrecht. Die Deutsche Bahn schließt einen Reisenden von der Mitreise aus und kann das ohne polizeiliche Vollzugshilfe nicht durchsetzen. Für diese Sachverhalte ist die Bundespolizei der richtige Ansprechpartner. Die Bundespolizei setzt aber nicht das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes durch. Das ist eine Vorschrift, die auf Landesgesetzen basiert; das setzt sie nicht durch. Wenn es zu Rechtsverstößen in diesem Zusammenhang kommen sollte, kann dies zur Anzeige gebracht werden, aber dann wird diese Anzeige auch unverzüglich an die zuständige Landesbehörde abgegeben. Das ist aber etwas, was im Zusammenspiel zwischen Bundes- und Landesbehörden üblich ist; das ist kein besonderer Fall.

FRAGE JUNG: Herr Alexandrin, wer setzt diese Pflicht im Zug durch?

ALEXANDRIN: Ich glaube, dazu haben wir uns gerade sehr ausführlich geäußert.

ZUSATZ JUNG: Nee.

ALEXANDRIN: Doch.

ZUSATZFRAGE JUNG: Sollte die Landespolizei denn dazu geholt werden, wenn es nicht um Hausrecht geht?

ALEXANDRIN: Herr Alter hat den Fall gerade sehr ausführlich dargestellt.

VORS. WOLF: Herr Jung, ich würde in diesem Fall tatsächlich auch sagen, dass diese Frage beantwortet ist.

ZURUF JUNG: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

VORS. WOLF: Aber sie hatten jetzt ausreichend die Möglichkeit, Nachfragen zu stellen. Ich würde jetzt mit einer anderen Frage an das BMI weitermachen.

FRAGE WILP: An Herrn Alter: Die Deutsche Hochschule der Polizei in Münster-Hiltrup hat Medienberichten zufolge vor, eine Studie zum Thema rechtsextreme Haltungen und Handlungen bei der Polizei zu erstellen. Ein entsprechender Finanzierungsantrag liegt Ihrem Hause offenbar vor. Dazu zwei Fragen: Seit wann liegt er Ihnen vor, und wie gedenken Sie darauf zu antworten?

ALTER: Die Deutsche Hochschule der Polizei ist eine universitäre Hochschule für Polizistinnen und Polizisten aus ganz Deutschland, getragen von den Innenministerien und Innensenatsverwaltungen der Länder und des Bundes. Das BMI verfügt über Mittel für die Durchführung von Studien und Projekten. Es ist zutreffend, dass die Deutsche Hochschule der Polizei in diesem Rahmen einen Zuwendungsantrag gestellt hat. Dieser wird derzeit von den zuständigen Fachreferaten im BMI geprüft. Das ist ein laufendes Verfahren, und zu diesem laufenden Verfahren äußere ich mich an dieser Stelle nicht.

ZUSATZFRAGE WILP: Die erste Frage war: Seit wann liegt der Antrag vor?

ALTER: Das reiche ich Ihnen gern nach, das kann ich im Moment nicht beantworten.

FRAGE LINDNER: Zum Brennstoffemissionshandelsgesetz bzw. der entsprechenden Verordnung: Warum soll es für Biokraftstoffe eine Obergrenze für die Verwendung des Nullemissionsfaktors geben? Auf welche rechtliche rechtlichen Rahmenbedingungen beziehen Sie sich? Welchen Nutzen hat das für den Klimaschutz?

HAUFE: Ich kann jetzt erst einmal die Frage zum Brennstoffemissionshandelsgesetz beantworten. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz wird ja ab nächstem Jahr gelten, und ab dann gibt es einen zusätzlichen CO2-Preis im Bereich Wärme und Verkehr. Es ist ja ein Brennstoffemissionshandelsgesetz, das heißt, es geht dann um die Preise für Kohle, Öl und Gas im Wärmebereich oder eben für die Kraftstoffe. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist die Frage, was da momentan der Stand ist? Es ist so, dass das Gesetz jetzt geändert wird. Es gab ein Änderungsgesetz zu diesem Gesetzespaket, und das ist im Bundestag und Bundesrat eingebracht worden, und zwar im Juni. Vielleicht erinnern Sie sich noch daran: Die Zertifikatspreise pro Tonne CO2 für den jeweiligen CO2-Ausstoß, wenn Sie heizen oder Kraftstoff verbrauchen, sind im Vermittlungsausschuss ja noch einmal geändert worden. Diese Änderungen müssen jetzt eingefügt werden. Dann ist es so, dass das Gesetz noch eine Menge Verordnungen nach sich zieht, und diese Verordnungen werden in den nächsten Monaten dann auch erscheinen.

Ihre Frage hinsichtlich des Nullemissionsfaktors bei Kraftstoffen kann ich jetzt aus dem Stand nicht beantworten; das müssten wir nachreichen.

ZUSATZFRAGE LINDNER: Welchen Nutzen hat das für den Klimaschutz?

HAUFE: Das zahlt ganz stark auf unsere Treibhausgasziele ein. Wir wollen die Treibhausgasmenge bis 2030 erst einmal deutlich reduzieren, und damit wir das auch schaffen, brauchen wir diesen CO2-Preis im Wärme- und Verkehrsbereich, damit sich eben andere Formen des Heizens bzw. andere Kraftstoffe durchsetzen, die eben emissionsarm oder emissionsfrei sind. Ein ganz zentrales Stichwort ist diesbezüglich im Verkehrsbereich natürlich der Elektroantrieb. Alles, was sich für den Klimaschutz auszahlt, muss eben am Ende günstiger werden, als das heute der Fall ist. Die CO2-Halde, die wir in der Atmosphäre haben, muss sich verringern, und deswegen bepreisen wir CO2 auch.

FRAGE JESSEN: Herr Haufe, am Montag ist hier aus einer Abstimmung zwischen dem federführenden BMU und dem BMF betreffend ein Antwortschreiben an die Produzenten von Lkw, also Daimler und MAN, zitiert worden, die darum gebeten bzw. gefordert hatten, dass die Bundesregierung sich auf EU-Ebene für eine Senkung von Strafzahlungen im Falle von Überschreitung der CO2-Flottengrenzwerte einsetzen möge. Am Montag sagten Sie, sie würden ein solches Schreiben nicht kennen. Am Mittwoch kam dann aus Ihrem Haus die Information, ein solches Schreiben sei nie abgesendet worden. Da Sie federführend waren: In welcher Form wurde denn dann das schriftliche Ansinnen von Daimler und MAN beantwortet?

HAUFE: Ich habe das Thema Kraftstoffe im Verkehr gerade angesprochen. Bei diesem Entwurfsschreiben, das jetzt ja bei Abgeordnetenwatch darauf beziehen Sie sich ja vorliegt und vertwittert wurde, handelt es sich um ein Dokument, das die Bundesregierung letztlich nie versandt hat. Die Bundesregierung hat die Kritik, die wir von den Nutzfahrzeugherstellern bekommen haben, nicht erwidert. Es gibt einen Entwurf für eine mögliche Antwort, aber die Bundesregierung hat sich entschieden, diese Kritik nicht zu erwidern.

Worum geht es? Wir haben zum ersten Mal erreicht, dass für Lkw auf europäischer Ebene CO2-Vorgaben eingeführt worden sind. Wir haben jetzt einen CO2-Grenzwert für alle Lkw, der ab diesem Jahr gilt. Das war sehr wichtig; denn es gibt andere Länder in der Welt, die bereits einen CO2-Grenzwert für Lkw hatten, aber in Europa gab es eben keinen CO2-Grenzwert für Lkw. Deswegen war die Einführung sehr entscheidend. Natürlich müssen solche Grenzwerte auch mit entsprechenden Strafzahlungen hinterlegt werden. Deswegen gibt es jetzt ja Diskussionen um dieses Schreiben, weil darin eben Strafzahlungen erwähnt werden, die abgesenkt worden sind.

Ich will dazu Folgendes sagen: Es ist ein Flottengrenzwert, und wenn heute ein Lkw-Hersteller diesen Flottengrenzwert nicht erreicht, muss er pro Gramm CO2, das über dem Grenzwert liegt, und pro Lkw 4250 Euro zahlen. Stellen Sie sich einmal vor, Sie haben 1000 Lkw: Dann sind Sie schon bei 4,25 Millionen Euro pro Gramm. Das heißt, da geht es nicht um Geld, das in irgendeiner Form aus der Portokasse bezahlt werden kann. Vielmehr sind aus unserer Sicht diese Strafzahlungen für Flottengrenzwerte richtig und auch in einer richtigen Höhe. Wir müssen, wenn wir so einen Flottengrenzwert einführen und mit Strafzahlungen hinterlegen, immer abwägen. Er muss auf der einen Seite ein echtes Stoppschild für die Hersteller sein, sodass sie merken: Ich muss in eine andere Technologie investieren Elektro- oder vielleicht Wasserstoff-Lkw, oder andere Formen, die emissionsarm und klimafreundlich sind. Er darf aber auf der anderen Seite keine Abrissbirne für ein Unternehmen darstellen. In diesem Bereich haben wir uns bei den Verhandlungen bewegt.

Dass Werte von Strafzahlungen, Summen von Strafzahlungen in Verhandlungen abgesenkt werden, ist eigentlich ein ganz normaler Prozess, weil sehr häufig mit sehr hohen Summen herangegangen wird, damit man am Ende die Summe hat, die auch wirksam ist. Natürlich gab es an der Stelle Verhandlungen über diese Strafzahlungen. Wir wollten aber bestimmte Punkte nicht, die Nutzfahrzeughersteller wollten. Wir wollten, dass, wenn die Strafzahlungen abgesenkt werden, die Emissionsminderungsziele steigen. Sie müssen also steigen. Wir wollten auch keine Ausnahmen. Die Nutzfahrzeughersteller wollten Ausnahmeregelungen bei diesem Strafzahlungen haben, zum Beispiel indem sie sich Elektrobusse, die sie herstellen, auf ihre Flottengrenzwerte anrechnen lassen können. Auch das haben wir ausgeschlossen und verneint, das wollten wir nicht.

Ein Kompromiss war dann eben, die Strafzahlungen etwas anders zu gestalten. Aber wie gesagt, aus unserer Sicht sind sie sehr wirksam. Das sehen wir auch heute. Sie haben vielleicht mitbekommen, dass in dieser Woche eine Menge von Logistikunternehmen gesagt haben: Wir wollen klimaneutral werden, wo sind eigentlich die Angebote von Elektro-Lkw, wo sind die Angebote von emissionsarmen Lkw, die wir brauchen, um entsprechend klimaneutral zu werden? Das heißt, unser Push, den wir in die Branche gegeben haben, wir richtig. Deswegen Staatsangehörigen wir auch die Kritik, die wir bekommen haben, nicht als gerechtfertigt an.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ich verstehe trotzdem das Verfahren nicht. Die Bundesregierung hat ja zunächst einmal das Ansinnen der Lkw-Hersteller so ernst genommen, dass zwei Ministerien sagten: Ja, darauf antworten wir und bereiten eine Antwort vor. Dann auf einmal sagen Sie: Nein, der Brief wurde überhaupt nie gesendet. Das sind ja keine kleinen Klitschen, sondern diese Unternehmen gehören schon zu den größeren Playern. Ist es üblich, dass schriftliche Anfragen und Aufforderungen überhaupt nicht beantwortet werden? Sind die in anderer Weise beantwortet worden? Was hat die Bundesregierung dazu bewogen zu sagen: „Nein, darauf antworten wir jetzt einfach mal nicht“?

HAUFE: Da müssen wir, glaube ich, noch einmal einen Blick zurück werfen. Als dieses Schreiben entstanden ist und die Lkw-CO2-Abgabe verhandelt worden ist, hatten wir in der Bundesregierung noch keine Klarheit darüber, wie wir das Bundesklimaschutzgesetz gestalten. Das heißt, wir hatten auch in der Bundesregierung noch eine Reihe von Diskussionen darüber, wie wir im Verkehr die Emissionsminderung ausgestalten wollen. Darüber gab es zu diesem Zeitpunkt einen Dissens, und dieser Dissens drückt sich möglicherweise auch in diesem Entwurfsdokument aus, und zwar insofern, als man keine Einigkeit darüber hatte, wie man da am Ende einen Kompromiss finden will. Das ist der eine Punkt, warum dieser Entwurf nicht herausgegangen ist.

Der andere Punkt ist, dass wir als Bundesumweltministerium diese Kritik auch nicht gerechtfertigt fanden. Wir stehen hinter dieser CO2-Abgabe. Aus unserer Sicht ist sie auch wirksam. Sie zahlt effektiv auf den Klimaschutz ein.

FRAGE JUNG: Hat Ihr Ministerium seit 2018 auf andere Schreiben von Daimler und MAN geantwortet?

HAUFE: Ja, natürlich haben wir auch auf andere Schreiben von Daimler und MAN geantwortet. Die Unternehmen haben immer wieder Punkte, die wir in der politischen Agenda nach vorne bringen, kritisiert, und die Ministerin hat den Unternehmen natürlich auch erklärt, warum sie bestimmte Dinge verfolgt. Das ist unsere Aufgabe, selbstverständlich.

ZUSATZFRAGE JUNG: War das der einzige Briefentwurf, bei dem es Abstimmungen zwischen den Ministerien gab, der nicht abgesendet wurde?

HAUFE: Ich finde es ja immer erstaunlich, dass Sie wirklich hohes Zutrauen in uns haben, dass wir hier alle möglichen Briefe kennen, die in unseren Ministerien eingehen bzw. die die Bundesregierung versendet. Das kann ich Ihnen so nicht genau sagen, denn ich kenne nicht jeden Schriftverkehr, den unser Haus verfasst. Es ist aber üblich und eigentlich auch gute Praxis, dass wir auf die Anliegen von Bürgern und von Unternehmen regelmäßig reagieren, keine Frage. In diesem Fall war es nicht so.

FRAGE LINDNER: Noch einmal zum Brennstoffemissionshandelsgesetz: Wann kommt die Verordnung zu diesem Gesetz und wann soll sie fertig sein?

HAUFE: Wann das Brennstoffemissionshandelsgesetz fertig vorliegt

ZUSATZFRAGE LINDNER: Die Verordnung dazu.

HAUFE: Es gibt verschiedene Verordnungen. Es gibt zwei Verordnungen, die auf jedem Fall noch in diesem Jahr fertiggestellt werden müssen.

Es geht einerseits um eine Verordnung für die Emissionsberichterstattung, in der es eben darum geht, wie diese Emissionen dokumentiert werden. Diese Verordnung brauchen wir bis zum 1. Januar 2021, also bis zum Zeitpunkt des Inkrafttreten des Gesetzes.

Es gibt noch eine zweite Verordnung, die auch sehr wichtig ist, nämlich die Carbon-Leakage-Verordnung. Dabei geht es darum, wie man verhindern kann, dass Unternehmen ihren CO2-Ausstoß in andere Länder verlagern. Auch diese Verordnung ist sehr entscheidend. Sie wird sich wahrscheinlich an den bestehenden Carbon-Leakage-Verordnungen orientieren, die wir im europäischen Emissionshandelssystem haben. Auch diese Verordnung werden wir in den nächsten Monaten fertigstellen und auf den Weg bringen. Ich rechne damit, dass das bis Ende des Jahres fertig ist; das kann ich so weit sagen.

FRAGE DR. RINKE: In Wuhan gibt es im Moment sehr schwere Überschwemmungen. Amerikanische Firmen warnen schon davor, dass die Versorgungskette für Schutzmasken wieder unterbrochen werden könnte, weil viele Schutzmasken dort in der Region hergestellt werden. Teilt die Bundesregierung bzw. teilt Ihr Ministerium die Sorge, dass es wieder einen Engpass bei Schutzmasken geben könnte? Können Sie uns sagen, wie hoch im Moment die Abhängigkeit von medizinischer Ausrüstung aus China ist?

NAUBER: Momentan ist die Lage der Versorgung mit Schutzmasken in Deutschland gut. Es sind immer noch Masken im Zulauf; wir haben Masken im Bestand; wir haben, wie Sie wissen, Millionen von Masken ausgeliefert. Parallel bemühen wir uns auch darum, die Herstellung in Deutschland vermehrt anzukurbeln darum kümmern sich ja auch die Kollegen aus dem Wirtschaftsministerium. Insofern ist die Versorgungslage hier im Moment gut und sichergestellt.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Können Sie uns speziell zu Wuhan etwas sagen? Gibt es Hinweise, dass Fabriken dort nicht mehr produzieren können, die auch nach Deutschland liefern?

NAUBER: Dazu kann ich Ihnen im Moment nichts sagen. Wenn wir dazu etwas nachreichen können, dann machen wir das gerne.

FRAGE JUNG: Ganz kurz zum Urteil gegen Deniz Yücel. Er wurde ja wegen sogenannter Terrorpropaganda zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilt. Bisher gab es dazu nur vom Auswärtigen Amt eine Reaktion. Ich würde gerne wissen, wie die Kanzlerin auf dieses Urteil reagiert.

SRS’IN FIETZ: Ich kann Ihnen dazu ganz grundsätzlich sagen: Die Bundesregierung hat das Verfahren gegen Deniz Yücel sowie auch die Verfahren gegen andere deutsche Staatsangehörige in der Türkei von Anfang an sehr eng beobachtet und verfolgt. Das gestrige Urteil haben wir zur Kenntnis genommen, und vor allem auch, dass dieses noch nicht rechtskräftig ist und Berufung angekündigt wurde.

Ebenso hat die Bundesregierung zur Kenntnis genommen, dass weitere Ermittlungsverfahren gegen Herrn Yücel wegen Meinungsäußerungen angestrengt werden sollen. Dies gibt Anlass, noch einmal zu unterstreichen, welch hohe Bedeutung die Bundesregierung der Presse- und Meinungsäußerungsfreiheit beimisst. Presse- und Meinungsäußerungsfreiheit sind fundamentale Voraussetzungen für eine funktionierende Demokratie. Die große Anzahl von strafrechtlichen Verfahren insbesondere gegen Journalisten in der Türkei betrachten wir mit Sorge.

Die Bundesregierung steht dazu in einem ständigen Austausch mit der Türkei und setzt sich für die deutschen Staatsangehörigen ein, die in der Türkei in Haft genommen oder von Hausarrest oder Ausreisesperren betroffen sind. Wir erwarten, dass die Türkei rechtsstaatliche Prinzipien einhält und dass diese Verfahren einer schnellen Lösung zugeführt werden.

ZUSATZFRAGE JUNG: Der Außenminister hat dieses Urteil gegen Deniz Yücel ja als „absolut falsches Signal“ bewertet. Ich habe jetzt nicht ganz verstanden, ob die Kanzlerin sich dem anschließt und wie sie konkret dieses Urteil gegen Deniz Yücel sieht.

SRS’IN FIETZ: Ich kann nur wiederholen, dass dieses Urteil für uns noch einmal Anlass ist zu unterstreichen, welche hohe Bedeutung die Bundesregierung der Presse- und Meinungsäußerungsfreiheit beimisst. Ansonsten kann ich nur darauf verweisen, dass dieses Urteil ja noch nicht rechtskräftig ist.

HAUFE: Ich kann jetzt noch die Frage von Frau Lindner beantworten, warum es im Brennstoffemissionshandelsgesetz eine Obergrenze für die Verwendung des Nullemissionsfaktors geben soll, also Brennstoffe aus Biomasse quasi gar keine Emissionen haben dürfen: Es ist so, dass tatsächlich ein Emissionsfaktor null für Kraftstoffe aus Biomasse eingeführt wird. Das beruht darauf, dass wir sagen: Wir wollen nur pflanzliche Kraftstoffe haben, die aus Abfällen und verwertbaren Reststoffen bestehen. Wir wollen nicht, dass zum Beispiel Mais nur dafür angebaut wird, dass man daraus Kraftstoffe herstellt. Das wollen wir verhindern, und deswegen wird man so eine Obergrenze null für Kraftstoffe auf pflanzlicher Basis einführen.

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