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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 20. Juli 2020

Themen: Reise von Bundesaußenminister Maas nach Griechenland und Großbritannien, Wahlkommissionen in Deutschland für die Wahl des Präsidenten Weißrusslands, angekündigter US-Truppenabzug aus Deutschland, Ermittlungen gegen die Wirecard AG, Europäischer Rat in Brüssel, Haltung der Bundesregierung zu Guantánamo, Mittelverwendung der Mayday Rescue Foundation, Aktionsplan zur Reform der Finanzaufsicht, StVO-Novelle, mögliche Nutzung privater E-Mail-Konten durch Minister und Ministeriumsmitarbeiter im Zusammenhang mit der Infrastrukturabgabe, Coronapandemie (Diskussion um eine zentrale Gedenkfeier, Test möglicher Impfstoffe, mögliche großflächige Tests im Vorfeld von Fußball-Bundesligaspielen, Pflegebonus, Einreise von Drittstaatsangehörigen), Kooperation der Pharmaunternehmen GlaxoSmithKline und CureVac AG, Studie des Leibniz-Instituts Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung zur deutschen Rüstungsexportpolitik, Beschaffung von Sturmgewehren für die Bundeswehr, Ausschreitungen in Hessen gegen Polizeibeamte, Status des Vertreters des Interimspräsidenten von Venezuela in Deutschland, Aufnahme von Flüchtlingen aus griechischen Flüchtlingslagern in Deutschland

Naive Fragen zu:
8:36 Wirecard
– von dem Finanzminister wissen wir, dass er seit Februar 2019 von Wirecard und dem potenziellen Skandal gewusst hat. Seit wann weiß denn die Kanzlerin von Ungereimtheiten? Wann wurde sie zum ersten Mal informiert? (ab 12:48)
– Zwischen Februar 2019 und Juli 2020 ist eine lange Zeit. Wann hat sie zum ersten Mal von Ungereimtheiten bei Wirecard gehört?
– Wer aus dem BMF ist denn vor den Ausschuss vorgeladen? Zum Beispiel Herr Kukies? (34:10)

18:10 Guantanamo
– Sie haben es nach drei Wochen geschafft, letzte Woche Ihre Haltung zu Guantánamo nachzureichen, ohne uns die Haltung zu nennen. Sie haben mitgeteilt: „Der US-Regierung und dem US-Kongress ist die Haltung der Bundesregierung zu Guantánamo seit langer Zeit bekannt.“ Nennen Sie uns die doch mal.
– Wie ist die? Mir ist sie nicht bekannt. Können Sie sie vielleicht auch für unsere Bild- und Ton-Kollegen hier mal vortragen?
– Wenn Sie das vielleicht nicht verbal hier äußern wollen, können Sie uns heute explizit nachreichen, wie Ihre Haltung im Juli 2020 zu Guantánamo ist? (22:09)

44:58 Fußball vor Zuschauern
– Wie steht das Sportministerium dazu? (ab 47:55)

52:43 Deutsche Waffenexporte
– Sie sagten, es gab bisher neun Überprüfungen der Endverbleibserklärungen. Das waren aber alles angekündigte Überprüfungen. Korrekt? (ab 1:00:30)
– Wenn der Wert der exportierten Waffen kein Gradmesser für Ihre angebliche restriktive Exportpolitik sein soll, was ist ein Gradmesser für die Restriktivität? Können Sie uns das sagen?

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 20. Juli 2020:

BURGER: Außenminister Maas wird morgen früh zu einer zweitägigen Reise aufbrechen. Erste Station ist am Dienstag Griechenland; danach geht es weiter zu Gesprächen nach Großbritannien.

In Athen wird sich Außenminister Maas mit seinem Amtskollegen Nikos Dendias treffen. Anschließend werden die beiden gemeinsam, voraussichtlich gegen Mittag deutscher Zeit, vor die Presse treten. Der Außenminister wird, wie auch schon heute in Tallinn, die Schwerpunkte der deutschen EU-Ratspräsidentschaft vorstellen. Natürlich wird auch der Europäische Rat Gegenstand der Gespräche sein. Weitere Themen werden morgen die Beziehungen zur Türkei sowie Fragen zu Flucht und Migration sein.

Außerminister Maas wird in Athen außerdem mit dem griechischen Ministerpräsidenten Kyriakos Mitsotakis sowie der griechischen Staatspräsidentin Katerina Sakellaropoulou zu Gesprächen zusammenkommen. Anschließend wird der Außenminister das Jüdische Museum von Griechenland besuchen.

Nach einer Übernachtung in Athen geht es am Mittwoch weiter nach Großbritannien. Dort wird der britische Außenminister Dominic Raab den deutschen Außenminister auf seinem dienstlichen Landsitz Chevening House in Sevenoaks südöstlich von London empfangen. Nach einem ausführlichen Gespräch ist auch hier im Laufe des Nachmittags eine Pressebegegnung geplant.

Die Pressebegegnungen in Großbritannien und in Griechenland können Sie live auf dem Instagram-Kanal des Auswärtigen Amts verfolgen.

Bei dem Besuch in Großbritannien steht eine ganze Reihe bilateraler und internationaler Fragen auf dem Programm. So wird es sowohl um das Verhältnis zu China und zu Russland als auch um die enge Zusammenarbeit in der Nato und um die transatlantischen Beziehungen gehen. Auch wichtige regionale Fragen zum Thema Iran/JCPOA sowie den Nahost-Friedensprozess werden die beiden Außenminister miteinander besprechen. Ebenso steht die Lage im östlichen Mittelmeer und in Libyen auf dem Programm.

Natürlich wird bei diesem Treffen auch das künftige Verhältnis der EU zu Großbritannien eine Rolle spielen. Dabei ist klar: An unserer Position hat sich nichts geändert. Deutschland unterstützt Michel Barnier und die Europäische Kommission in ihren Verhandlungen für die EU mit Großbritannien nach Kräften. Unser Ziel sind weiterhin möglichst enge Beziehungen zu Großbritannien.

FRAGE DUDIN: Herr Burger, wird es bei dem Besuch in Griechenland auch um die Abholung der Flüchtlinge aus den Flüchtlingslagern, die Kinder, die nach Deutschland gebracht werden sollen, gehen?

BURGER: Ich habe ja gesagt: Es werden auch Fragen zu Flucht und Migration auf der Agenda sein.

ZUSATZFRAGE DUDIN: Geht das konkreter?

BURGER: Ich kann natürlich den Gesprächen jetzt nicht darüber hinaus vorgreifen.

FRAGE WARWEG: Von griechischer Seite wurde ja schon öfter die Forderung nach Reparationszahlungen für das Wüten der Wehrmacht in Griechenland ins Spiel gebracht. Wird dieses Thema auch auf der Agenda stehen?

BURGER: Die Themen, die ich absehen kann, habe ich Ihnen schon genannt. Darüber hinaus habe ich jetzt nichts anzukündigen. Unsere Position zur Reparationsfrage kennen Sie ja.

FRAGE: Herr Burger, stimmt es, dass das Auswärtige Amt die Botschaft von Weißrussland angewiesen hat, die Wahlkommissionen für die Wahl des Präsidenten von Weißrussland, die hier in Deutschland tätig werden, zu verkleinern?

Die Botschaft behauptet, dass die Wahlkommissionen in der Botschaft hier und im Konsulat in München auf Anweisung von deutschen Behörden verkleinert werden sollten.

BURGER: Die Antwort auf diese Frage muss ich Ihnen leider nachreichen. Das habe ich nicht präsent.

FRAGE WARWEG: Die Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz haben eine Art Bittbrief an bedeutende US-Senatoren verfasst mit der Bitte, den von Trump angekündigten Truppenabzug aus Deutschland zu verhindern.

Dieser Brief hat ja auch bundespolitische Implikationen. Da würde mich interessieren: War dieser Schritt bzw. dieser Brief denn sowohl mit der Kanzlerin als auch mit dem Auswärtigen Amt abgestimmt? Teilen die Kanzlerin und auch das Auswärtige Amt den Inhalt dieses Briefes?

BURGER: Unsere Position zu diesen amerikanischen Ankündigungen kennen Sie ja; das haben wir hier in der Vergangenheit immer wieder vorgetragen. Den Brief habe ich nicht weiter zu kommentieren. Wir haben Kenntnis von diesem Brief.

SRS’IN DEMMER: Wir haben Kenntnis von diesem Brief, und kommentieren möchte ich ihn jetzt auch nicht. Aber Sie kennen ja unsere Grundhaltung zu dem Thema, was den Nutzen und den Wert von amerikanischen Soldaten angeht, die in Deutschland seit Jahrzehnten im Rahmen des Bündnisses stationiert sind. Das ist Ihnen ja bekannt; darüber haben wir hier häufig gesprochen. Wir schätzen die enge und jahrzehntelange Zusammenarbeit mit den in Deutschland stationierten US-Soldaten sehr.

ZUSATZFRAGE WARWEG: In dem Brief wird unter anderem ausgeführt, dass ich zitiere „die US-Präsenz Voraussetzung für einen partnerschaftlichen Beitrag zum Frieden in der Welt darstellt“. Da würde mich noch interessieren: Sieht denn die Kanzlerin beispielsweise auch in dem von Ramstein ausgehenden, völkerrechtlich hoch umstrittenen Drohnenkrieg einen Beitrag zum Weltfrieden, wie das in dem Brief formuliert wird?

SRS’IN DEMMER: Wir haben auch dieses Thema hier häufig besprochen. Sie kennen unsere Grundhaltung zu der Stationierung der US-Soldaten hier. Darum kann ich nur noch einmal betonen: Sie leisten einen wichtigen Beitrag für Sicherheit und Stabilität in Europa. Deswegen liegt es im Interesse unserer beiden Länder sowie der transatlantischen Allianz, dass die US-Soldaten in Deutschland stationiert sind.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Das heißt, für die Kanzlerin sind die Drohnenkriege der USA, die zumindest partiell von Ramstein aus koordiniert werden, auch ein Beitrag zu Frieden und Stabilität in Europa?

SRS’IN DEMMER: Ich habe ausdrücklich die Verquickung, die Sie hier versuchen, nicht vorgenommen. Sie kennen zu beiden Themen unsere Haltung.

FRAGE KOUPARANIS: Was genau wird Herr Maas in Bezug auf die Türkei mit seinem Amtskollegen in Athen besprechen?

BURGER: Auch hier muss ich, wie üblich, darauf verweisen, dass die Gespräche ja noch bevorstehen und ich ihnen deswegen hier nicht im Detail vorgreifen kann. Über das hinaus, was ich hier gesagt habe, nämlich dass das eines der Themen der Gespräche sein wird, kann ich nichts ausführen.

FRAGE HOENIG: Herr Burger, es gibt Berichte, nach denen sich der Ex-Wirecard-Vorstand Marsalek mithilfe des russischen militärischen Geheimdienstes in Russland aufhält. Können Sie irgendetwas dazu sagen?

Die Frage geht auch an Frau Demmer: Haben Sie Kenntnis darüber? Sind Sie informiert worden, möglicherweise von der deutschen Botschaft in Moskau?

BURGER: Die Medienberichterstattung dazu haben wir zur Kenntnis genommen. Aber wir äußern uns grundsätzlich nicht zu laufenden Ermittlungsverfahren und werden uns deswegen auch nicht zu Spekulationen über den Aufenthaltsort von Herrn Marsalek äußern.

SRS’IN DEMMER: Den Ausführungen von Herrn Burger habe ich an dieser Stelle nichts hinzuzufügen.

FRAGE KOUPARANIS: Können Sie möglicherweise „unter drei“ etwas dazu sagen?

BURGER: Nein, ich für meinen Teil nicht.

SRS’IN DEMMER: Nein.

FRAGE: Kann vielleicht das Bundesinnenministerium dazu etwas sagen? Hat das Bundesinnenministerium zumindest einmal die Behörden oder Interpol oder wen auch immer angefragt, ob Herr Marsalek sich irgendwo im Osten, also in Weißrussland oder Russland, aufhalten kann?

VICK: Ich nehme das gerne mit, und wenn ich Ihnen dazu etwas nachreichen kann, dann werde ich das gerne tun.

FRAGE LÜCKOFF: Das heißt, auch Sie sind nicht auf die russische Regierung oder den Botschafter in Bezug auf Gespräche oder gar eine eventuelle Forderung nach einer Auslieferung zugegangen?

BURGER: Was ich gesagt habe, ist, dass wir uns zu laufenden Ermittlungsverfahren grundsätzlich nicht äußern.

FRAGE KRÄMER: Ganz allgemein gefragt: Wer ist denn innerhalb der Regierung zuständig? Das Innenministerium, das Justizministerium, das Auswärtige Amt, das Kanzleramt?

SRS’IN DEMMER: Das ist ja ein sehr vielschichtiges Thema, und das Bundeskabinett arbeitet hier konstruktiv zusammen. Die Vorkommnisse erfordern natürlich eine umfassende Aufklärung. Der Fall Wirecard ist besorgniserregend, und insofern haben die Kollegen in der vergangenen Woche ja umfassende Aufklärung versprochen und eingefordert. Wir befinden uns derzeit im Aufklärungsprozess.

FRAGE HOENIG: Frau Demmer, es gibt Berichte, dass die Kanzlerin oder das Kanzleramt sich im Rahmen einer China-Reise auch für Wirecard eingesetzt hat. Was können Sie dazu sagen?

SRS’IN DEMMER: Dazu kann ich ganz grundsätzlich sagen, dass sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer bilateralen Kontakte zu anderen Ländern regelmäßig für die wirtschaftlichen Interessen deutscher Unternehmen in diesen Ländern einsetzt. Oftmals werden die Bundeskanzlerin und die Bundesministerinnen und -minister deshalb von hochrangigen Wirtschaftsdelegationen auf ihren Auslandsreisen begleitet.

Im Kern bleibt das jeweils von der Bundesregierung unterstützte Anliegen aber immer eine unternehmerische Entscheidung in alleiniger Verantwortung des Unternehmens. Auch in diesem Fall war das so. Die Bundeskanzlerin hat im Rahmen ihres Gesprächs die Firma angesprochen, wie eben auch andere Firmen, Themen zu anderen Unternehmen.

ZUSATZFRAGE HOENIG: Hat die Bundeskanzlerin sich im Zuge der geplanten China-Aktivität von Wirecard aktiv für Wirecard eingesetzt?

SRS’IN DEMMER: Das, was ich eben schon gesagt habe, gilt. Die Bundeskanzlerin hat in ihrem Gespräch in China neben anderen Themen andere Unternehmen betreffend auch das Unternehmen Wirecard angesprochen.

FRAGE JUNG: Frau Demmer, von dem Finanzminister wissen wir, dass er seit Februar 2019 von Wirecard und dem potenziellen Skandal gewusst hat. Seit wann weiß denn die Kanzlerin von Ungereimtheiten? Wann wurde sie zum ersten Mal informiert?

SRS’IN DEMMER: Die Kanzlerin hat jedenfalls zu diesem Zeitpunkt keine Kenntnis von Unregelmäßigkeiten bei Wirecard gehabt.

ZUSATZFRAGE JUNG: Zwischen Februar 2019 und Juli 2020 ist eine lange Zeit. Wann hat sie zum ersten Mal von Ungereimtheiten bei Wirecard gehört?

SRS’IN DEMMER: Wie gesagt das habe ich ja auch eingangs gesagt : Es ist ein großes, wichtiges Thema, bei dem die Bundesregierung sich um umfassende Aufklärung bemüht. Aber zu diesem Punkt kann ich Ihnen hier und heute jetzt noch keine Auskunft geben.

ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie das nachreichen?

SRS’IN DEMMER: Sobald es geht.

FRAGE: Wer führt denn die Ermittlungen im Fall Marsalek? Ist das die Generalstaatsanwaltschaft? Weiß jemand, wer die Ermittlungen führt?

ZIMMERMANN: Mir ist nicht bekannt, welche Ermittlungsbehörden im Einzelnen im Moment ermitteln. Nach meiner Erinnerung ist es insbesondere die Staatsanwaltschaft München. Da würde ich Sie bitten, sich an die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft, die das Ermittlungsverfahren führt, zu wenden.

FRAGE KRÄMER: Wenn Sie sagen, die Kanzlerin hat das Thema angesprochen: Was heißt das konkret?

SRS’IN DEMMER: Ich kann Ihnen ja aus den vertraulichen Gesprächen jetzt kein Wortlautprotokoll geben. Bei diesen Reisen deswegen werden ja die Kanzlerin und auch Minister bei diesen Reisen von teilweise relativ großen Wirtschaftsdelegationen begleitet ist es üblich, Unternehmen anzusprechen. Das ist in diesem Fall passiert.

ZUSATZFRAGE KRÄMER: Sie hat also für das Unternehmen geworben?

SRS’IN DEMMER: Sie hat es angesprochen.

FRAGE GAMMELIN: „Bild“ berichtet über einen Konflikt des Auswärtigen Amtes mit dem Kanzleramt, weil Kanzlerin Merkel in Brüssel bei den Verhandlungen das Thema Rechtsstaatlichkeit nicht als rote Linie verfolge. Vertritt die Kanzlerin noch die abgestimmte Regierungsposition und der EU-Ratspräsidentschaft, wo Rechtsstaatlichkeit eine Priorität ist?

Ist die Kanzlerin bereit, bei Rechtsstaatlichkeit Abstriche zu machen, um ein Ergebnis in Brüssel zu erreichen?

SRS’IN DEMMER: Zunächst mal ganz grundsätzlich: Haben Sie bitte Verständnis, dass ich jetzt während der laufenden Verhandlungen in Brüssel eigentlich nicht auf Einzelheiten eingehen kann. Aber ganz klar ist doch, dass für die Bundeskanzlerin und die Bundesregierung insgesamt die Rechtsstaatlichkeit besonders wichtig ist. Die Verhandlungen auch diesbezüglich laufen zurzeit noch. Grundlage für die Beratungen sind Vorschläge, die Ratspräsident Michel für den Europäischen Rat vorgelegt hat. Dazu stimmt sich die Bundesregierung fortlaufend eng ab. An der gemeinsamen abgestimmten Position zum Thema hat sich nichts geändert.

BURGER: Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

FRAGE JESSEN: Die sogenannten Sparsamen Vier haben sich ja jetzt zu den „Sparsamen Fünf“ entwickelt; Finnland ist dazugekommen. Das bedeutet, dass eigentlich alle skandinavischen Länder, soweit sie Vollmitglieder der EU sind, zu diesem besonderen Klub gehören.

Herr Burger, erleben wir hier eine Neuaufteilung Europas, bei der sich Skandinavien, also der Norden, kollektiv in eine Sonderrolle begibt?

BURGER: Herr Jessen, ich muss Sie um Verständnis bitten, dass auch ich nicht von hier aus jetzt die in Brüssel laufenden Gespräche kommentieren werde.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Nein, das war ja kein Kommentar zu den in Brüssel laufenden Gesprächen, sondern der Sachverhalt, dass eine Gruppe von Ländern sich in einer sehr eigenen Art zusammenschließt und dass praktisch der gesamte skandinavische Raum mit Ausnahme Norwegens jetzt dazugehört. Das ist ja eine Sache, die unabhängig von den laufenden Verhandlungen zu bewerten wäre.

BURGER: Die Interpretation, die Sie gerade vortragen, bezieht sich ja gerade auf ein von Ihnen so interpretiertes, aktuell laufendes Verhandlungsgeschehen in Brüssel. Insofern werde ich mich dazu jetzt nicht äußern.

FRAGE JUNG: Herr Burger, Sie haben es nach drei Wochen geschafft, letzte Woche Ihre Haltung zu Guantánamo nachzureichen, ohne uns die Haltung zu nennen. Sie haben mitgeteilt: „Der US-Regierung und dem US-Kongress ist die Haltung der Bundesregierung zu Guantánamo seit langer Zeit bekannt.“ Nennen Sie uns die doch mal.

BURGER: Auch Ihnen ist unsere Haltung ja bekannt; die haben wir ja hier in der Vergangenheit immer wieder geäußert.

FRAGE JUNG: Wie ist die? Mir ist sie nicht bekannt.

BURGER: Die können Sie ganz einfach in den Protokollen der Regierungspressekonferenz von vor einigen Jahren nachlesen. Sie hat sich seither nicht geändert.

ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie sie vielleicht auch für unsere Bild- und Ton-Kollegen hier mal vortragen?

BURGER: Auch sie haben ja Zugriff auf die Archive aus der damaligen Zeit. Da ist das in großer Differenziertheit und auch sehr engagiert diskutiert worden. Deswegen, glaube ich, macht es keinen Sinn, dass ich das jetzt hier noch mal wiedergebe.

FRAGE JESSEN: Dass die Haltung bekannt ist, ist eine Sache. Die Frage ist: Wird eine bekannte Haltung in solchen Gesprächen regelmäßig vorgetragen? Sie kennen den Ausspruch von Cicero am Ende seiner Rede: „Ceterum censeo Carthaginem …“ Wird in Gesprächen regelmäßig vorgetragen, dass die Bundesregierung der Auffassung ist, dass Guantánamo geschlossen werden müsse?

BURGER: Ich mache jetzt hier grundsätzlich keine konkreten Angaben zu vertraulichen Inhalten vertraulicher Gespräche. Was ich Ihnen sagen kann, ist, dass unsere Haltung zu Fragen des Völkerrechts, auch zu Fragen des humanitären Völkerrechts, zur Achtung der Menschenrechte und zur Achtung der Standards des humanitären Völkerrechts natürlich immer wieder auch Gegenstand von Gesprächen mit unseren Partnern, den Vereinigten Staaten ist.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ist meine Interpretation dann richtig, dass diese Position proaktiv regelmäßig von der Bundesregierung gegenüber den amerikanischen Gesprächspartnern vorgebracht wird, verbunden mit der Forderung, dass Guantánamo geschlossen werden müsse?

BURGER: Ich habe jetzt das gesagt, was ich zu diesem Komplex zu sagen habe.

Wie gesagt, aus unserer Sicht können Herausforderungen durch den Terrorismus nur im Einklang mit dem Völkerrecht, auch dem humanitären Völkerrecht und mit den Menschenrechten dauerhaft gelöst werden. Vor diesem Hintergrund sprechen wir über diese Themen, wenn wir dazu Gelegenheit haben, auch mit den Vereinigten Staaten.

FRAGE WARWEG: Können Sie ausführen, was Sie daran hindert, hier noch mal explizit diese Haltung zu formulieren? Es kann im Umgang mit der Presse nicht wirklich eine Referenz sein, dass man auf jahrealte Protokolle verweist. Es kostet Sie ja relativ wenig, das jetzt einfach von einem Sprechzettel ein bisschen konkreter vorzulesen.

BURGER: Wie gesagt, mein Verständnis, meine Erinnerung ist, dass es hier vor mehreren Jahren in größerer Ausführlichkeit und größerer Differenziertheit vorgetragen wurde.

Ich will jetzt nicht den Eindruck erwecken, dass ich mich vor dieser Frage drücke. Deswegen sage ich gern noch mal: Aus unserer Sicht stellt das Lager Guantánamo wichtige Prinzipien der Menschlichkeit, des Rechtsstaats und der Menschenrechte infrage. Aber wie gesagt: Zu den ausführlichen Details der völkerrechtlichen und menschenrechtlichen Bewertung würde ich Sie gerne auf die Diskussionen dazu verweisen, die hier in der Vergangenheit ausführlich stattgefunden haben.

FRAGE JUNG: Wenn Sie das vielleicht nicht verbal hier äußern wollen, können Sie uns heute explizit nachreichen, wie Ihre Haltung im Juli 2020 zu Guantánamo ist?

BURGER: Wie gesagt, unsere Haltung hat sich gegenüber der Vergangenheit nicht geändert.

FRAGE WARWEG: Die niederländische Tageszeitung „de Volkskrant“ hat mit Recherchen belegt, dass die Mayday Rescue Foundation, also die Stiftung hinter den Weißhelmen, Gelder, die eigentlich für die Rettung der Weißhelme im Juli 2018 gedacht waren, missbräuchlich verwendet hat und sie stattdessen als Boni für das Direktorium der Stiftung genutzt hat, nämlich James Le Mesurier und seine Frau.

Des Weiteren wird in den Recherchen aufgeführt, dass die Bundesregierung spätestens im November 2019 davon wusste, aber davon absah, den Bundestag über diese missbräuchliche Verwendung der Gelder und auch über massive Probleme in der Buchhaltung zu informieren. Kann das Auswärtige Amt diese Berichte von „de Volkskrant“ bestätigen?

BURGER: Vielen Dank für die Frage. Das gibt mir Gelegenheit, einiges richtigzustellen, was in der Berichterstattung falsch bzw. zumindest missverständlich dargestellt wurde.

Tatsache ist, dass im April 2020 das Auswärtige Amt Zinsen in Höhe von 49 596,92 Euro von der niederländischen NGO Mayday Rescue Foundation zurückgefordert hat. Diese sind aufgrund von nicht alsbaldiger Mittelverwendung im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung des Projekts „Unterstützung für die syrischen Weißhelme, Batal 11“ im Jahr 2017 angefallen.

Die Mayday Rescue Foundation hat im Juli 2020 die Verwendungsnachweise für die Projektphasen Batal 19 und Batal 23 bei den für die Prüfung zuständigen Behörden Auswärtiges Amt und Bundesverwaltungsamt eingereicht, wo sie zeitnah bearbeitet werden. Das Auswärtige Amt sieht nach der Untersuchung des Prüfungsunternehmens Grant Thornton keinen Hinweis auf Betrug und geht davon aus, dass die Mittel ihrem vorgesehenen Verwendungszweck, der Förderung der Weißhelme, zugegangen sind. Dies legt auch der Abschlussbericht einer Finanzprüfung durch Grant Thornton nahe. Um eine zweckgemäße Verwendung der Mittel abschließend sicherzustellen, laufen derzeit Verwendungsnachweisprüfungen.

Zu dem anderen erwähnten Betrag aus dem Artikel kann ich Ihnen nur sagen: Die vom Auswärtigen Amt erhobene Rückforderung in Höhe von 49 000 Euro die genaue Summe habe ich gerade genannt steht nicht im Zusammenhang mit der im Artikel genannten und davon abweichenden Summe. Bei der Rückforderung des Auswärtigen Amts handelt es sich, wie gesagt, um Zinsen, die im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung aufgrund nicht alsbaldiger Mittelverwendung erhoben wurden.

Wie gesagt, aus der Prüfung der bisher dem Auswärtigen Amt vorgelegten Verwendungsnachweise gibt es auch nach der Untersuchung des Prüfungsunternehmens aus unserer Sicht keinen Hinweis auf Betrug.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Jetzt hat die niederländische Seite aufgrund des aufgedeckten Betrugs das hat ja auch der Gründer kurz vor seinem Tod selbst eingeräumt die Zusammenarbeit mit den Weißhelmen aufgekündigt. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund dieses Betrugs ihre weitere Zusammenarbeit mit den Weißhelmen?

BURGER: Ich habe Ihnen jetzt gesagt, was der Stand der Forderungen und auch der Beziehungen zu der NGO in Bezug auf die von Deutschland geförderten Projekte ist. Dort gibt es, wie gesagt, nach dem bisherigen Stand der Prüfung keine Hinweise auf Betrug. Es gibt eine finanzielle Rückforderung, die sich auf Zinsen aufgrund einer nicht alsbaldigen Mittelverwendung bezieht.

Das ist das, was ich Ihnen für das Auswärtige Amt dazu mitteilen kann.

FRAGE KRÄMER: Die Sondersitzung des Finanzausschusses (zu Wirecard) ist für den 29. Juli terminiert. Herr Scholz und Herr Altmaier sind auch angefragt. Gibt es bereits eine abgestimmte Uhrzeit? Können Sie zusagen, dass Herr Scholz für das Finanzministerium und Herr Altmaier für das Wirtschaftsministerium kommen werden, oder werden sie einen Staatssekretär schicken?

DR. KUHN: Die Terminplanung nimmt der Bundestag immer selbst vor. Der Minister hat letzte Woche bereits angeboten, in einer Sondersitzung des Bundestags-Finanzausschusses den Sachstand zu erläutern.

WAGNER: Ich selber kenne die Einladung noch nicht; ich kenne das auch nur aus der Presse. Aber ganz generell gilt natürlich, dass die Bundesregierung, das Bundeswirtschaftsministerium solchen Bitten nachkommt und sicherstellt, dass das Bundeswirtschaftsministerium im Ausschuss entsprechend vertreten ist und Rede und Antwort steht.

ZUSATZFRAGE KRÄMER: Haben Sie schon eine abgestimmte Uhrzeit?

DR. KUHN: Wie gesagt, die Terminplanung nimmt der Ausschuss selbst vor. Er bestimmt ja seine Tagesordnung.

ZUSATZFRAGE KRÄMER: Dort sagt man aber, es sei so schwierig, einen Termin zu finden.

DR. KUHN: Dann werden sicherlich die beiden Häuser und der Bundestag zusammen einen Termin finden.

FRAGE HELLER: Wenn Finanzminister Scholz schon im Februar 2019 von den Unregelmäßigkeiten wusste, warum hat er dann die Kanzlerin nicht informiert?

DR. KUHN: Der Minister hat sich ja gestern im Interview schon dazu geäußert, was er wusste. Ich glaube, es ist wichtig, hier noch mal zu betonen: Im Februar war es öffentlich bekannt, dass es Vorwürfe gegen das Unternehmen gibt. Dazu wurde ja auch breit in der Presse berichtet. Die Vorwürfe wurden dann untersucht; dem wurde nachgegangen. Darüber wurde der Minister informiert. Der Informationssachstand ist nicht so viel detaillierter gewesen als das, was ohnehin in den Zeitungen stand.

ZUSATZFRAGE HELLER: Die Frage war explizit, warum die Kanzlerin nicht informiert wurde. Warum hat vor diesem Hintergrund Finanzminister Scholz die Kanzlerin dann nicht informiert?

DR. KUHN: Ich betone noch einmal: Die Informationen, über die unser Minister informiert worden ist, waren im Wesentlichen öffentlich bekannt. Das war der Sachstand im Februar 2019, der ja auch der Öffentlichkeit insgesamt bekannt ist.

FRAGE HOENIG: Herr Kuhn, das BMF hat einen Aktionsplan zur Reform der Finanzaufsicht angekündigt. Wie weit ist das gediehen? Bis wann ist das zu erwarten? Möglicherweise schon bis zur Sondersitzung des Ausschusses?

In diesem Zusammenhang eine Frage an das BMWi: Das BMWi ist ja für die Wirtschaftsprüfer zuständig. Es gibt nicht nur Kritik aus der Opposition, sondern auch vom Koalitionspartner, dass Sie sich bisher zu wenig darum gekümmert hätten, was die Reform der Wirtschaftsprüfung betrifft. Die Wirtschaftsprüfer spielen ja auch eine relativ umstrittene Rolle bei der ganzen Wirecard-Nummer.

DR. KUHN: Ich beginne zunächst einmal. Wie wir bereits mehrfach berichtet haben, vergangenen Freitag auch mein Kollege Dennis Kolberg, haben wir als Finanzministerium einen Aktionsplan erarbeitet. Darin wird es insbesondere um eine effektivere Bilanzkontrolle und die Kontrollverfahren gehen, aber natürlich auch um die Rolle der Wirtschaftsprüfer, ihre Unabhängigkeit und darum, wie die Kontrolle über die Wirtschaftsprüfer gestärkt werden kann. Der Aktionsplan wird derzeit mit den anderen Ministerien abgestimmt und wird dann zeitnah vorgelegt werden.

WAGNER: Ich kann für das Bundeswirtschaftsministerium ergänzen. Ich denke, die Haltung des Bundeswirtschaftsministers und auch des Bundeswirtschaftsministeriums ist ganz klar: Wir brauchen eine umfassende und schnelle Aufklärung. Dazu muss alles untersucht werden, alle Fragen, die sich stellen.

Es gibt verschiedenste Stränge. Wir haben ja schon viel über das Thema BaFin und das Thema DPR und darüber, welche Konsequenzen dort gezogen werden, geredet. Es gibt staatsanwaltschaftliche Untersuchungen. Auch die Wirtschaftsprüfer selbst untersuchen natürlich, was dort vorgefallen ist. Dann gibt es die Diskussion Sie hatten sie auch gerade angesprochen , welche Konsequenzen denn für die Wirtschaftsprüfer vielleicht gezogen werden müssten. Diese Themen laufen im Bundesjustizministerium, wenn es um die Fragen geht, welche Vorgaben zu machen sind. Dazu wurden ja vom BMF und vom BMJV auch schon Vorschläge vorgelegt oder jedenfalls angekündigt. Das betrifft etwa die Frage, wie lange Zeit ein Wirtschaftsprüfer ein Unternehmen prüfen darf, bevor er wieder wechseln muss, um die notwendige Unabhängigkeit klarzustellen.

Daneben gibt es noch auch das hatten Sie angesprochen die Aufsicht über die Wirtschaftsprüfer, die im Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums liegt. Dabei geht es um die APAS, die die Abschlussprüfer selbst untersucht. Wichtig zum Verständnis ist, dass die APAS die Prüfer prüft und nicht die Prüfung selbst. Bei den großen Unternehmen tut sie das einmal jährlich, bei den kleineren in etwas größeren Intervallen. Zusätzlich prüft sie anlassbezogen. Ich kann hier nicht für die APAS selbst sprechen, aber mit Sicherheit ist, denke ich, davon auszugehen, dass solche Anlässe dort auch zu weiteren Prüfungen führen werden.

Zum Verständnis, was die Aufsicht über die Wirtschaftsprüfer leisten kann, ist vielleicht noch zu ergänzen: Die Wirtschaftsprüferaufsicht prüft nicht Abschlussprüfungen. Das ist nicht der Sinn der Prüfungen und kapazitätsmäßig auch gar nicht leistbar. Das heißt, eine Aufsicht schaut sich an, welche Verfahren bei einer Prüfung vorgenommen werden, ob also die Standards eingehalten werden, ob es die notwendige Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfer gibt, ob verschiedene Vorgaben eingehalten werden, die ja gemacht werden, um die Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfung sicherzustellen. Das wird untersucht. Nicht untersucht wird das kann auch nicht untersucht werden , ob eine einzelne Prüfung korrekt durchgeführt wurde. Das ist nicht Aufgabe der Aufsichtsprüfung.

Aber ganz generell gilt das möchte ich auch noch einmal betonen , dass sich das Bundeswirtschaftsministerium wie auch die ganze Bundesregierung das selbstverständlich ganz genau anschauen und dass natürlich an jeder Stelle geschaut wird, was aus diesem Vorfall gegebenenfalls gelernt und in Zukunft vielleicht besser gemacht werden kann.

FRAGE GAMMELIN: Hat Herr Scholz die Kanzlerin überhaupt über die Schwierigkeiten bei Wirecard informiert, unabhängig vom Zeitpunkt?

DR. KUHN: Mir liegen darüber zum jetzigen Zeitpunkt keine Informationen vor. Wenn es dazu Informationen nachzureichen gibt, werden wir das tun.

FRAGE JUNG: Wer aus dem BMF ist denn vor den Ausschuss vorgeladen? Zum Beispiel Herr Kukies?

DR. KUHN: Mir liegt die Einladung des Ausschusses jetzt nicht vor. Sie wurde vor Kurzem öffentlich bekannt gemacht. Wer im Einzelnen eingeladen wurde, kann ich jetzt nicht sagen. Dazu müsste man sich die Einladung anschauen.

FRAGE HOENIG: Herr Alexandrin, zum Thema StVO: Der bayerische Ministerpräsident und CSU-Chef Söder hat, was den Fehler betrifft, das Verhalten Ihres Ministers als sehr ärgerlich bezeichnet. Wie kommentiert der Minister diese Aussagen?

Zum Zweiten: Wie geht es jetzt beim Thema der StVO weiter? Schon seit Längerem gibt es ja Bund-Länder-Beratungen. Wann gibt es Ergebnisse zum Status quo, wie mit diesem Rechtsfehler umzugehen ist?

An das Justizministerium und das BMVI die Frage: Ist bereits klar, wer für diesen Fehler verantwortlich ist?

ALEXANDRIN: Ich fange einmal an. Zur ersten Frage: Grundsätzlich äußere ich mich nicht zu Äußerungen aus dem politischen Raum.

Zur Frage, was passiert ist und wie es weitergeht: Im Sinne einer einheitlichen Regelung haben sich, was Sie auch angesprochen haben, Bund und Länder relativ ausführlich ausgetauscht und eine Regelung gefunden, dass nämlich aktuell der Bußgeldkatalog, wie er bis zum 27. April, also bis zu der Änderung, bestand, gilt.

Was bedeutet das im Detail? Das bedeutet, dass bei rechtskräftig behördlichen oder gerichtlichen Entscheidungen eine Rücknahme ausscheidet. Das heißt, die Länder haben sich darauf geeinigt, dass diese Bußgeldbescheide vollzogen und die ausstehenden Zahlungen eingefordert werden. Bei Verfahren, die noch nicht rechtskräftig entschieden sind, das heißt, bei denen beispielsweise der Bußgeldbescheid ausgestellt ist, aber die Einspruchsfrist, die in der Regel 14 Tage beträgt, noch läuft, können die zuständigen Behörden den Bescheid von Amtes wegen korrigieren, nämlich in die Richtung, die ich eben genannt habe, an die Regelungen des alten Bußgeldkataloges angepasst. Solange kein Bußgeldbescheid erlassen wurde, gilt das Gleiche.

Wie geht es weiter? Der Austausch mit den Ländern läuft weiterhin sehr intensiv. Welchen nächsten Termin haben wir vor Augen? Da die Änderung durch den Bundesrat gehen muss und die nächste Bundesratssitzung am 18. September stattfinden wird, ist dies die nächste Zielmarke.

ZIMMERMANN: Was die Vergangenheit angeht, haben sich meine Kollegen schon geäußert. Dazu gibt es keinen neuen Stand und nichts Neues zu sagen. Was die Zukunft angeht, ist aus unserer Sicht der Fehler schnellstmöglich zu korrigieren. Dazu hat sich der Kollege ja gerade geäußert.

FRAGE LÜCKOFF: Herr Alexandrin, es gibt Berichterstattung, der Minister habe im Zusammenhang mit der Infrastrukturabgabe ein privates E-Mail-Konto genutzt. Können Sie das bestätigen? Wenn ja, in welchem Umfang ist das geschehen, und ist damit zu rechnen, dass der Minister weitere E-Mails vorlegt?

An Frau Demmer und die anderen Ministerien die Frage: Wie wird es denn überhaupt gehandhabt? Gibt es eine Regelung? Ist Ministern und anderen der Gebrauch privater E-Mail-Konten überhaupt gestattet?

ALEXANDRIN: Das kann ich nicht bestätigen, weil mir dazu schlichtweg noch keine Information vorliegt.

Grundsätzlich unterstützen der Minister und auch das BMVI das haben wir von Anfang an auch relativ klargemacht die Arbeit des Untersuchungsausschusses natürlich, indem wir transparent Akten nachreichen. Wir sind mittlerweile bei über einer Million Seiten an Dokumenten, die dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt wurde. Das heißt letztendlich aber auch, dass die Aufarbeitung der Vorgänge zur Pkw-Maut Gegenstand des parlamentarischen Untersuchungsausschusses ist. Wir vertrauen voll und ganz auf die Arbeit, die dort geleistet wird.

SRS’IN DEMMER: Ich kann Ihnen jetzt nichts zur Nutzung privater E-Mail-Konten sagen. Das müsste ich nachreichen. In anderen Zusammenhängen haben wir hier ja vielfach über die Veraktungsrichtlinie gesprochen, nach der ganz klar geregelt ist, was zu verakten und was nicht zu verakten ist. Aber vielleicht kann das Innenministerium helfen.

ALEXANDRIN: Ich kann an der Stelle vielleicht ergänzen, weil ja auch wir relativ aktiv in der Diskussion beteiligt waren. Ich denke auch, dass wir uns dazu relativ ausführlich geäußert und dabei mehrmals den Punkt angesprochen haben, dass diese Kommunikation, wenn sie verwaltungsrelevant war, was sie für die Vergabe eines solchen öffentlichen Auftrages wäre, zu verakten ist, egal von welchen Accounts und in welchem Format sie stattgefunden hat. Wir haben damals auch relativ ausführlich ich meine, mit Unterstützung der Kollegen vom BMI die rechtliche Situation mit Registraturrichtlinie und Verwaltungsverfahrensgesetz dargelegt.

ZUSATZFRAGE LÜCKOFF: Bezieht sich die Veraktung auch auf etwaige E-Mail-Nutzung von privaten Konten aus?

ALEXANDRIN: Generell gilt: Alles, was veraktungswürdig ist, wird veraktet.

Ob die Berichterstattung stimmt, kann ich Ihnen aktuell nicht sagen.

VICK: Zur Registraturrichtlinie des BMI wurde hier in der Vergangenheit bereits ausführlich Stellung bezogen.

ZUSATZFRAGE LÜCKOFF: Könnten Sie die Regeln für den Umgang mit privatem E-Mail-Verkehr gegebenenfalls noch einmal nachreichen? Danke.

FRAGE HASENKAMP: Frau Demmer, nach dem Trauerakt in Spanien hat Kanzleramtschef Braun eine ähnliche Feier für Deutschland in Aussicht gestellt. Gibt es schon Planungen dafür? Wer wäre zuständig für diese Planung?

Wann wäre ein guter Zeitpunkt? Braun sprach vom Zitat Schlusspunkt der Pandemie. Es stellt sich die Frage, ob das dann der Fall sein wird, wenn ein Impfstoff vorliegt.

SRS’IN DEMMER: Dazu kann ich vielleicht erst einmal ganz allgemein sagen: Wir alle kennen ja die Zahlen. Nicht alle europäische Staaten hat die Pandemie gleich stark betroffen. Die Form des Gedenkens an die Toten unterscheidet sich daher von Land zu Land. Einige Länder mussten besonders viele Tote beklagen.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist seitens der Bundesregierung keine zentrale Gedenkfeier geplant. Der Chef des Kanzleramtes Dr. Braun hat betont, er finde es wichtig, ein Zeichen zu setzen, dass die Gestorbenen nicht vergessen sind. Für den richtigen Zeitpunkt erachtet er das Ende der Pandemie, das wir ja leider wie wir alle wissen noch nicht erreicht haben.

Aber vielleicht kann ich hier an dieser Stelle für die gesamte Bundesregierung sagen: Unsere Gedanken sind auch heute bei all denen, die mit den Folgen der Krankheit kämpfen und die auf Intensivstationen um ihr Leben ringen, sowie bei den Angehörigen, die ihnen Beistand leisten. Unser tiefes Mitgefühl gilt allen Betroffenen, all jenen, die infolge der Pandemie einen nahestehenden Menschen verloren haben.

ZUSATZFRAGE HASENKAMP: Lässt sich der Schlusspunkt der Pandemie auf den Zeitpunkt festlegen, zu dem ein Impfstoff vorliegt?

SRS’IN DEMMER: Ich mag jetzt nicht spekulieren, wann wir die weltweite Ausbreitung des COVID-19-Virus überwunden haben werden. Ein Impfstoff ist sicherlich ein wichtiger Aspekt. Aber es lässt sich jetzt schwer prognostizieren, wann wir die Pandemie überwunden haben werden.

FRAGE JESSEN: Meine Frage geht an das Gesundheitsministerium. Berichten zufolge beginnt heute in Brasilien mit mehreren Tausend Freiwilligen Phase 3 des klinischen Tests von Impfstoffkandidaten. Es gibt auch Kritik an solchen Testungen sowohl in Brasilien als auch in Südafrika. Es gibt Bewegungen, die sagen, sie würden als Versuchskaninchen benutzt.

Was ist die Position der Bundesregierung zu Testungen von Imfpstoffkandidaten in Ländern, in denen die sozialen Verhältnisse schwierig bis schlecht sind?

Gibt es für Impfstoffe, die in Deutschland entwickelt werden, Regelungen und Auflagen dazu, wo sie getestet werden können?

GÜLDE: Es gibt ja bereits mehrere Studien zu Impfstoffen an Menschen. Das heißt, weltweit laufen bereits mehrere Studien. Die Studie in Brasilien, die Sie ansprechen, ist also nur eine von vielen, die derzeit laufen.

Was die einzelnen Vorgaben zu klinischen Studien anbelangt, so müsste ich sie tatsächlich nachreichen. Im Grunde genommen, ist es das, was das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sowie das Paul-Ehrlich-Institut vorhalten. Impfstoffstudien müssen genehmigt werden, und dafür ist das Paul-Ehrlich-Institut zuständig.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Es wäre schön, wenn Sie nachreichen könnten, wie die deutsche grundsätzliche Haltung dazu aussieht.

Eine konkrete Nachfrage zu Deutschland: DFB-Präsident Keller möchte gern, dass Präventivtestungen in großem Maßstab, also im Grunde umfassend, vor Bundesliga- oder Fußballgroßereignissen stattfinden, damit sie mit Publikum stattfinden können. Gibt es den Begriff der Präventivtestung überhaupt? Das scheint mir im Widerspruch zu dem zu stehen, was der Bundesgesundheitsminister bei seinem jüngsten letzten Auftritt vor wenigen Tagen hier dazu gesagt hat.

GÜLDE: Der Begriff „Präventivtestung“ ist auch mir nicht geläufig; das muss ich an dieser Stelle gestehen. Grundsätzlich kann ein Test immer nur eine Momentaufnahme sein. Das haben wir auch immer deutlich gemacht. Inwieweit der DFB tatsächlich solche Tests für Fußballspiele heranziehen will, entzieht sich jetzt das muss ich ganz ehrlich sagen meiner Kenntnis.

Die DFL hat ja das wissen Sie auch ein Konzept erarbeitet, das wesentliche Aspekte des Infektionsschutzes berücksichtigen soll. Wichtig ist dabei unter anderem eine deutliche Reduktion der Zuschauerzahl und die Einhaltung eines Mindestabstands. Für uns ist eigentlich klar, dass es Fußballspiele in ausverkauften Fußballstadien derzeit nicht geben kann.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Könnten Sie vielleicht nachliefern, was Sie davon halten, weil damit ja doch ein neuer konzeptueller Ansatz ins Spiel gebracht wird?

GÜLDE: Fragen Sie, ob ich etwas zu der Begrifflichkeit der Präventivtestung nachliefern könne, die Sie genannt haben?

ZUSATZ JESSEN: Nein. Mir geht es darum, ob das, was der DFB offenbar vorhat, also eine massenweise Testung aller Besucher so ist das zu verstehen , aus Sicht des Gesundheitsministeriums tatsächlich eine präventiv wirksame Maßnahme sein kann, die dann die Zulassung von Spielen mit größeren Publikumszahlen ermöglichte.

GÜLDE: Dann bitte ich um Entschuldigung. Ich hatte Ihre Frage etwas missverstanden, und kann meine Ausführungen ergänzen. Grundsätzlich müssen die einzelnen Fußballclubs eigenständige Hygienekonzepte vorlegen. Diese müssen von den örtlichen Gesundheitsämtern abgenommen werden. Insofern entscheiden wir nicht über einzelne Fußballspiele, sondern die Hygienekonzepte müssen von den Clubs selbst vorgelegt werden und sind dann von den einzelnen Gesundheitsämtern vor Ort abzunehmen.

FRAGE JUNG: Wie steht das Sportministerium dazu?

VICK: Ich habe dem nichts hinzuzufügen. Wie der Kollege schon gesagt hat, sind die Sportverbände in der Verantwortung, tragfähige Konzepte zu erstellen. Die Gesundheitsbehörden vor Ort bewerten sie und kontrollieren dann deren Einhaltung.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber Sie haben ja auch das DFL-Hygienekonzept im April bewertet. Warum jetzt nicht die Pläne, gerade als Sportministerium?

VICK: Ich finde, ich habe das ausreichend beantwortet und gesagt,

ZUSATZ JUNG: Nein!

VICK: dass die örtlichen Behörden dafür zuständig sind.

FRAGE LÜCKOFF: Es geht um den Pflegebonus, der nun ja doch nicht an die Krankenpfleger in den Kliniken bezahlt wird. Der Minister sagte, das sollten nun die Krankenhäuser übernehmen und sei über das Pflegebudget gedeckt, was die Kliniken wiederum abstreiten. Diese sagen, sie seien durch Corona in enormen finanziellen Schwierigkeiten. Warum bekommen denn jetzt nur die Altenpfleger den Bonus und nicht auch die Krankenpfleger?

GÜLDE: Zu diesem Thema haben wir uns hier schon häufiger geäußert. Wir haben immer davon gesprochen, dass dieser Bonus in der Altenpflege ausgezahlt wird.

In der Krankenpflege ist jetzt die Vereinbarung solcher Boni möglich. Wir haben das habe ich hier auch schon ausgeführt zu Beginn des Jahres die Pflegekosten aus den Fallpauschalen herausgenommen. Alles, was in der Pflege anfällt, wird vollständig refinanziert. Das gilt auch für tariflich vereinbarte Boni.

ZUSATZFRAGE LÜCKOFF: Macht es sich der Minister nicht prinzipiell etwas zu einfach, wenn er politische Versprechen nun auf Kliniken abwälzt?

GÜLDE: Wir haben keine politischen Versprechen in dieser Richtung gemacht.

FRAGE WIEDERWALD: Es geht um Menschen, die in einer Partnerschaft mit jemand aus einem Drittstaat leben. Diesen Menschen aus Drittstaaten ist die Einreise derzeit untersagt.

Gibt es Pläne im Innenministerium oder in der Bundesregierung, diesen Zustand zu erleichtern? Wenn ja, wann, und, wenn nein, warum nicht?

VICK: Im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft wird sich dafür eingesetzt, dass das bei Reisen aus Drittstaaten vernünftig gelöst wird, wobei wir dafür ein gemeinsames Vorgehen in Europa brauchen.

ZUSATZFRAGE WIEDERWALD: Einige Staaten praktizieren das ja bereits, zum Beispiel Tschechien, Österreich und Dänemark. In dem Sinne gibt es also durchaus schon ein europäisches Vorgehen, weil mehrere europäische Staaten das schon zulassen. Warum kann Deutschland das nicht tun?

VICK: Das Vorgehen anderer Staaten bewerten wir an dieser Stelle nicht. Wir hoffen in dem Fall auf eine gemeinsame europäische Lösung.

ZUSATZFRAGE WIEDERWALD: Ich habe Sie nicht gebeten, das zu bewerten, was andere Staaten tun. Aber die Frage ist: Was hindert Deutschland daran, das selbst in die Hand zu nehmen?

VICK: Wir haben dazu ja Stellung bezogen. Der Minister hofft auf ein gemeinsames Vorgehen in ganz Europa.

FRAGE KRÄMER: Meine Frage bezieht sich auf Impfstoffe. Der britische Pharmariese GlaxoSmithKline ist bei dem Unternehmen CureVac eingestiegen, an dem sich die Regierung mit 23 Prozent beteiligt. Wie bewertet die Regierung den Einstieg?

Zweitens. Wurde die Regierung darüber vorab informiert? Wenn ja, wann?

WAGNER: Zunächst einmal werden wir diese Meldungen über den Einstieg nicht weiter kommentieren. Das sind unternehmerische Vorgänge.

Grundsätzlich gilt das hat der Bundeswirtschaftsminister auch schon damals bei der Pressekonferenz gesagt, als er über den Einstieg des Bundes bei CureVac berichtet hat , dass das Ziel ist und bleibt, weiteres privates Kapital für das Unternehmen zu finden. Das Thema hat er also schon einmal angesprochen.

ZUSATZFRAGE KRÄMER: Wurde die Bundesregierung vorab informiert?

WAGNER: Dazu kann ich Ihnen nichts sagen.

FRAGE STRACK: Herr Wagner, gestern gab es Berichte über eine Studie des Leibniz-Instituts Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung, wonach die Bundesregierung seit 30 Jahren gegen Richtlinien der Waffen- und Rüstungsexporte verstößt. Die Stiftung verweist auf vereinbarte EU-Richtlinien. Wie äußern Sie sich zu der Studie?

WAGNER: Ich selbst habe die Studie nicht gelesen, habe aber die Berichterstattung dazu gesehen.

Ganz grundsätzlich möchte ich diese Vorwürfe zurückweisen. Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungs- und Exportpolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung der außen- und sicherheitspolitischen Erwägungen.

Grundlage dafür sind jetzt komme ich zu Ihrer Frage zum einen die nationalen Vorgaben, also das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, sprich das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Außenwirtschaftsgesetz, die Außenwirtschaftsverordnung, die Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern aus dem Jahr 2019, aber auch der Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend die gemeinsamen Regeln für die Kontrolle und Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern.

Diese Gemeinsame Standpunkt wird, wie auch die anderen Regeln, grundsätzlich jeder Einzelfallentscheidung zugrunde gelegt. Die Bundesregierung misst diesen dort genannten Kriterien sehr, sehr hohe Bedeutung bei. Das wird in jedem Einzelfall und bei der Einzelfallprüfung berücksichtigt.

Ein paar allgemeine Hinweise zu dem Thema Rüstungsexporte: Was die Zahlen angeht, die dort oft kursieren, noch einmal der Hinweis, dass eine rein zahlenbasierte Pauschalbetrachtung aus unserer Sicht nur den reinen Genehmigungswert in den jeweiligen Berichtszeiträumen widerspiegelt und für uns auch kein tauglicher Gradmesser für die Beurteilung der Restriktivität der Rüstungsexportpolitik ist. Wir brauchen hier eine Einzelfallbetrachtung. Was das angeht, ist die Bundesregierung restriktiv.

Zu den Zahlen: Ich hatte Zahlen genannt, bei denen es um die Kleinwaffen ging. Ich möchte gerne noch einmal darauf hinweisen, dass wir die Kleinwaffen grundsätzlich nicht mehr in Drittländer exportieren. Es gab in den Jahren 2018 und 2019 praktisch keine Exporte mehr in Drittländer. Drittländer sind alle Staaten, die nicht der NATO angehören, der NATO gleichgestellt sind oder EU-Staaten sind.

Noch eine Zahl zum Thema Kriegswaffen, die darauf hinweist, dass sich der Umfang der Exportgenehmigungen für die Lieferung von Kriegswaffen in Drittländer 2019 gab es 43 Genehmigungen von insgesamt 2800 Genehmigungen für die Ausfuhr von Kriegswaffen. Das zur Einordnung.

ZUSATZFRAGE STRACK: In der Studie oder auch in den Berichten, die Sie zitieren, werden Kriterien aufgeführt, dass es zum Beispiel keinen Einsatz in Kriegs- oder Konfliktregionen geben soll. Die Studie verweist darauf, dass in Mexiko und im Jemen deutsche Kriegswaffen eingesetzt werden. Wie kann das bei der restriktiven Politik passieren?

WAGNER: Was den Komplex Mexiko angeht, hatten wir uns schon in zahlreichen Antworten auf parlamentarische Anfragen geäußert. Das sind Vorgänge, die ein Stück weit zurückliegen und die Gegenstand von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sind, mit denen sich die Justiz beschäftigt hat. Das ist von uns schon ausreichend dargestellt worden und ist nachlesbar. Den Grundsatz hatte ich Ihnen in Bezug auf Kleinwaffen genannt: Es werden grundsätzlich keine Exporte in Drittländer genehmigt.

Es ist, wie gesagt, jedes Mal eine Einzelfallentscheidung, bei der genau im Hinblick auf das konkrete Rüstungsgut, auf die konkrete Möglichkeit der Verwendung und auf die konkrete Lage in den jeweiligen Ländern, insbesondere in Bezug auf die Menschenrechtslage, eine Entscheidung getroffen wird. Das sind Entscheidungen der kompletten Bundesregierung, wie ich eingangs erwähnt habe, bei denen insbesondere für die außen- und sicherheitspolitischen Aspekte das Auswärtige Amt Einschätzungen liefert.

FRAGE DUDIN: Wäre es, wenn Kriegswaffenexporte über Partnerorganisationen im Ausland an bestimmte Länder gehen, nicht einmal nötig, ein Kontrollgesetz einzuführen, um diese Lücke auch schließen zu können?

WAGNER: Dazu möchte ich gerne Folgendes sagen. Es gibt dort geltende Regelungen, die auch umgesetzt werden. Das sind die Endverbleibserklärungen, die Grundlage jeder Genehmigungsentscheidung sind. In diesen wird regelmäßig festgelegt, dass die Endverbleibserklärung unterschrieben werden muss, und der Empfänger muss versichern, dass diese Rüstungsgüter nicht ohne Zustimmung der Bundesregierung in eine andere Verfügungsgewalt gelangen. Das ist in den politischen Grundsätzen der Bundesregierung genau festgelegt und wird, wie gesagt, zum Gegenstand jeder Genehmigung gemacht.

Noch ein Hinweis: Es gibt die Kleinwaffengrundsätze und die Post-Shipment-Kontrollgrundsätze, die seit 2015 gelten und in denen die Bundesregierung für die Kleinwaffen festgelegt hat, dass vor Ort nachgeprüft wird, ob sich diese Kleinwaffen weiter in der Hand des Empfängers befinden. Diese Kontrollen wurden neun Mal durchgeführt. Es gab neun Kontrollen vor Ort, die ohne Beanstandungen durchgeführt wurden. Es gibt also Regelungen genau zu dieser Frage.

ZUSATZ DUDIN: Ich meinte eigentlich eher den Know-how-Transfer, wo zwar Ermittlungen aufgenommen werden können, aber Sie schlicht nicht wissen, was beispielsweise Rheinmetall über Denel in Südafrika macht.

WAGNER: Auch hier möchte ich gerne widersprechen. Rüstungsgüter sind nicht nur physische Güter, sondern das ist genau das, was Sie angesprochen haben. Das sind Baupläne, die genauso darunterfallen. Auch deren Export in andere Länder muss durch die Bundesregierung nach den gleichen Grundsätzen genehmigt werden, die für den Export von physischen Rüstungsgütern gelten.

ZUSATZFRAGE DUDIN: Gibt es hierfür auch Endverbleibskontrollen?

WAGNER: Selbstverständlich gelten die gleichen Grundsätze für die Frage des Exports etwa von Blaupausen für Rüstungsgüter.

FRAGE JUNG: Zwei Lernfragen. Sie sagten, es gab bisher neun Überprüfungen der Endverbleibserklärungen. Das waren aber alles angekündigte Überprüfungen. Korrekt?

WAGNER: Grundsätzlich ist das System so, dass sich der Empfänger von Rüstungsgütern verpflichtet, diese Überprüfungen auch durchführen zu lassen. Das wird vor Ort kontrolliert. Sie müssen sich das so vorstellen: Sie gehen dort in hoheitliche Einrichtungen eines anderen Staates. Sie können dort nicht einfach hineinmarschieren, sondern Sie müssen das natürlich vorher ankündigen und entsprechende Termine vereinbaren. Diese Überprüfungen werden durch Mitarbeiter des BAFA unterstützt und von den örtlichen Botschaften durchgeführt. Wenn solche Waffen weitergegeben sind, werden Sie dort nicht mehr finden egal, ob Sie angekündigt haben oder nicht.

ZUSATZFRAGE JUNG: Genau darauf wollte ich hinaus. Wenn der Wert der exportierten Waffen kein Gradmesser für Ihre angebliche restriktive Exportpolitik sein soll, was ist ein Gradmesser für die Restriktivität? Können Sie uns das sagen?

WAGNER: Kurz zu den Genehmigungswerten: Die Genehmigungswerte, die teilweise relativ hoch waren, spiegeln oft Großgeräte wider, die teilweise relativ hoch waren, was dadurch bedingt war, dass dorthin etwa ein U-Boot, eine Fregatte exportiert wurde, die einen sehr hohen Wert haben, aber natürlich gerade nicht, was teilweise kritisiert wird, etwa für Menschenrechtsverletzungen im Inland etwa eingesetzt werden können. Das heißt, Sie müssen immer ganz genau schauen: Was für ein Rüstungsgut ist das? Wie ist die Menschenrechtslage? Welche Gefahren können davon ausgehen?

Die Frage war, was ein tauglicher Gradmesser ist. Ich hatte es ja eingangs gesagt: Ein tauglicher Gradmesser ist, ob und wie sich die Bundesregierung in jedem Einzelfall an die Genehmigungsvoraussetzungen hält und diese dort anwendet. Ich hatte Ihnen gesagt, dass das Entscheidungen sind, die die Bundesregierung gemeinsam mit den Erwägungen, die wir haben das sind nicht Arbeitsplätze, sondern insbesondere sicherheits- und außenpolitischen Aspekte und die insgesamt im Ressortkreis zusammengetragen werden, anwendet.

Eine Prüfung ist dann restriktiv und entsprechend den Vorgaben gelaufen, wenn alles umfassend ermittelt wurde und auf Grundlage einer sorgfältigen Tatsachengrundlage entsprechend der Grundsätze entschieden wurde. Ich kann noch einmal auf die politischen Grundsätze und den gemeinsamen Standpunkt der Europäischen Union verweisen, der hier ja auch schon Thema war, sowie auf die weiteren Voraussetzungen der nationalen Gesetze.

FRAGE HOENIG: Herr Wagner, Greenpeace fordert als Reaktion auf diese Studie, den Rüstungsexport in Drittstaaten komplett zu verbieten. Inwieweit gibt es dazu Überlegungen der Bundesregierung? Halten Sie als Bundesregierung an Rüstungsexporte in Drittstaaten fest?

WAGNER: Ich hatte eingangs schon gesagt, dass sich die Bundesregierung darauf verständigt hat, dass es keine Exporte von Kleinwaffen mehr in Drittstaaten gibt. Im Übrigen gilt die Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung, die sich an den Kriterien und den Voraussetzungen orientiert, die ich Ihnen genannt habe.

FRAGE DUDIN: Hält die Bundesregierung derzeit ein Rüstungsexportkontrollgesetz nicht für notwendig?

WAGNER: Ich haben Ihnen die Regelungen ausführlich dargestellt, und die gelten. Das sind rechtlich verbindliche Regelungen, die für die Bundesregierung gelten. Das ist der Status quo der Rechtslage.

ZUSATZFRAGE DUDIN: Also kein Gesetz?

WAGNER: Es gibt derzeit keine Planungen für ein solches Gesetz, die mir bekannt sind.

FRAGE CARSTENS: Die Bundeswehr wartet seit Jahren auf ein neues Sturmgewehr als Nachfolge für das Modell G36. Nachdem die Entscheidung mehrfach verschoben wurde, hat nun ein Eigentümerwechsel stattgefunden. Wann wird die Ministerin über das neue Sturmgewehr entscheiden? Wann wird es in der Truppe eingeführt?

ROUTSI: Vielen Dank für die Frage. – Unser Ziel ist es natürlich, das schnellstmöglich einzuführen. Ich bitte aber um Verständnis. Es ist ein laufendes Verfahren, und dazu werde ich mich nicht einlassen.

FRAGE LÜCKOFF: Es gab am Wochenende wieder Krawalle gegen Polizisten, und zwar dieses Mal in Frankfurt. Wie bewertet der Minister das?

Zweitens. Sieht er bundespolitischen Handlungsbedarf?

VICK: Wir haben innerhalb weniger Wochen zum zweiten Mal diesen Gewaltexzess erlebt, bei dem überwiegend junge Menschen massiv gegen Polizeibeamte vorgegangen sind. Umstehende Passanten sollen die Angreifer sogar bejubelt haben. Ein solches Verhalten ist sowohl von den Angreifern als auch von den Passanten nicht hinnehmbar und durch nichts zu rechtfertigen.

Die Polizei hat nach unserer Kenntnis konsequent, aber besonnen gehandelt und die Lage zügig in den Griff bekommen. Dafür kann man sich bei den eingesetzten Polizisten und Polizistinnen nur bedanken. Den Verletzten wünschen wir eine schnelle und vollständige Genesung.

Die Vorgänge müssen jetzt umfassend aufgeklärt werden. Straftaten müssen zur Anzeige gebracht und dann von der Justiz bewertet werden. Die hessische Polizei führt hierbei die Ermittlungen und wird die Hintergründe der Taten und der Tatverdächtigen aufklären und prüfen, wie so etwas künftig verhindert werden kann. Der Minister wird zu den Ereignissen noch persönlich Stellung beziehen.

ZUSATZFRAGE LÜCKOFF: Also erst einmal kein politischer Handlungsbedarf? Man könnte ja auch – es soll sich ja um etliche mutmaßliche Täter mit Migrationshintergrund handeln – im Bereich der Integrationspolitik einmal nachschauen, ob dort nicht Handlungsbedarf bestünde.

VICK: Die Hintergründe für die Geschehen müssen sorgfältig aufgeklärt werden. Die jeweiligen Behörden sollten jetzt als Allererstes genau dazu die Gelegenheit bekommen.

FRAGE STRACK: Minister Seehofer ist damals zeitnah nach Stuttgart gereist. Hat er vor, in den nächsten Tagen nach Frankfurt zu reisen und sich dort mit den zuständigen Stellen zusammenzusetzen und auch vor Ort zu sein?

VICK: Bundesminister Seehofer ist auf Bitten des Innenministers von Baden-Württemberg zum Ort des Geschehens gefahren. Solche Vor-Ort-Besuche erfolgen grundsätzlich in Abstimmung mit der jeweiligen Landesregierung.

ZUSATZFRAGE STRACK: Es gibt also bislang keine Einladung aus Frankfurt und so lange entscheiden Sie nicht?

VICK: Nach unserer Kenntnis haben die hessischen Behörden heute eine Sicherheitskonferenz geplant, bei der sie die Sicherheitskonzepte für die kommenden Tage und Wochen abstimmen werden.

FRAGE JESSEN: Darf man die Antwort so verstehen, dass, wenn zum Beispiel das hessische Innenministerium den Bundesinnenminister bittet, zwecks einer solchen Diskussion zu kommen, er dann wie im Falle Baden-Württemberg diese Einladung wohl annehmen wird?

VICK: Die Antwort können Sie so verstehen, wie ich sie gegeben habe.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ich verstehe sie ja eben nicht, und deswegen frage ich Sie. Wenn eine Einladung kommt, wird er dann auch nach Hessen reisen, wie er es nach Baden-Württemberg ja auch getan hat?

VICK: Die Vor-Ort-Besuche erfolgen in Abstimmung mit den jeweiligen Landesregierungen.

FRAGE WARWEG: Herr Burger, die Pressestelle des selbsternannten Interimspräsidenten von Venezuela, Juan Guaidó, spricht in letzter Zeit wieder vermehrt davon, dass Otto Gebauer, der persönliche Vertreter von ihm hier in Deutschland, deutscher Botschafter in Deutschland sei. Habe ich da was verpasst? Erfolgte bereits eine Akkreditierung oder bleibt die Bundesregierung dabei, dass Herr Gebauer kein Status als Botschafter hat?

BURGER: Nach meinem Informationsstand hat sich an dem Status nichts geändert. Wenn es eine Veränderung geben sollte, würde ich das gerne nachreichen.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Eine generelle Verständnisfrage zu Venezuela. Deutschland mischt sich teilweise recht massiv in die inneren Angelegenheiten Venezuelas ein, auch durch die Anerkennung eines Oppositionspolitikers als Interimspräsidenten. Mich würde auch auf der Basis einer regelbasierten Weltordnung interessieren: Auf welchen Artikel der UN-Charta diese müssen ja irgendwie UN-gedeckt sein – basieren diese Einmischungen Deutschlands in die inneren Angelegenheiten eines souveränen Staates?

BURGER: Das weise ich natürlich in aller Form zurück. Die Bundesregierung mischt sich natürlich nicht in innere Angelegenheiten anderer Staaten ein, auch nicht in die inneren Angelegenheiten Venezuelas.

Sie erinnern sich sicherlich genauso gut wie ich daran, wie die politische Krise in Venezuela entstanden ist, nämlich dadurch, dass die Amtszeit von Präsident Maduro auslief und dort eine Präsidentenwahl unter Bedingungen stattgefunden hat, die von weiten Teilen der internationalen Gemeinschaft als nicht legitim bewertet wurde und daraufhin nach den Regeln der venezolanischen Verfassung der damalige Präsident der Nationalversammlung die Rolle eines Interimspräsidenten mit der Aufgabe angenommen hat, Präsidentenwahlen zu organisieren.

Das ist nun ein Vorgang, der sich sozusagen aus der politischen Lage in Venezuela selbst und aus der venezolanischen Verfassung ergeben hat. Dass sich dort in der Folge dieser politischen Konstellation ein Widerspruch zwischen der Interpretation der Verfassung des Maduro-Lagers und der von Interimspräsident Guaidó ergibt, ist nun eben eine Folge der innenpolitischen Entwicklung in Venezuela und der venezolanischen Verfassungsordnung und ist von uns von außen nicht aufzulösen.

FRAGE DUDIN: Frau Vick, ist es richtig, dass am Freitag 100 Menschen aus griechischen Flüchtlingslagern nach Deutschland gebracht werden? Wenn ja, können Sie Einzelheiten dazu sagen?

VICK: Das ist richtig. Es handelt sich um insgesamt 100 Personen, die nach aktuellem Stand am 24. Juli aus Griechenland aufgenommen werden sollen. Dabei handelt es sich um behandlungsbedürftige kranke Kinder und ihre Kernfamilien.

ZUSATZFRAGE DUDIN: Können Sie etwas zu Nationalität oder Alter sagen?

VICK: Die rund 100 Personen, die aus Griechenland kommen werden, kommen aus Afghanistan, Irak, den Palästinensischen Gebieten, Somalia und Syrien.

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