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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 22. Juli 2020

Themen: offene Debatte im UN-Sicherheitsrat zum Thema von Klima und Sicherheit in Form einer Videokonferenz unter Leitung des Bundesaußenministers, Vorschlag des Bundesverkehrsministeriums zu einer EU-weiten Pkw-Maut, Wirecard, Telefonate der Bundeskanzlerin mit dem türkischen Präsidenten und dem griechischen Ministerpräsidenten, Coronapandemie (Reisebeschränkungen, Regelungen für Urlaubsrückkehrer), geplante Studie zu Gewalt gegen Polizisten, „Russland-Bericht“ des britischen parlamentarischen Geheimdienstausschusses, EU-Sanktionen gegen Russland wegen des Cyberangriffs auf den Deutschen Bundestag, Organklage des AfD-Bundesvorstandes gegen die Bundeskanzlerin, Sondertagung des Europäischen Rates, Aviation Summit 2020, Äußerungen des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte über eine Gefährdung der medizinischen Versorgung in Kinderkliniken und –stationen, Entführung einer Deutschen in Bagdad, Publikation der Bertelsmann-Stiftung hinsichtlich Kinderarmut, Gipfeltreffen im Normandie-Format

Naive Fragen:
1:57 UN-Klimadebatte
– Für wie erfolgversprechend halten Sie solche Debatten, wenn daran Vetomächte teilnehmen, die den Klimawandel regierungstechnisch leugnen? (ab 3:05)
– Hat die Bundesregierung konkrete Ideen, wie das auf UN-Ebene geändert werden könnte?

5:05 EU-Maut
– als Bürger in Europa zahlt man Steuern dafür, dass zum Beispiel Infrastruktur gebaut wird. Damit werden Autobahnen gebaut. Warum will Ihr Ministerium für die Nutzung dieser öffentlichen Infrastruktur eine Maut für alle in Europa einführen? (ab 7:57)
– Sie sagen, das sei von allen Regierungen in Europa an Sie herangetragen worden. Gilt das auch für die deutsche Regierung? Will und wollte die Bundesregierung das auch?
– Herr Haufe, stimmt das?
– Jetzt wird es spannend. Wie viele sind viele? (ab 17:15)
– Sie verwiesen auf Seite 11 des Klimapakets der Bundesregierung. Geht es um die Eckpunkte, also das 23-seitige Papier, oder um die 173-seitige Fassung? Denn in beiden geht es auf Seite 11, wenn man nach „Maut“ sucht, ausschließlich um CO2-Bepreisung in Sachen Lkw-Maut. Da ist nichts mit Pkw-Maut aufgeschrieben. Worauf haben Sie also gerade verwiesen?
– Aber das, was Sie uns vor fünf Minuten gesagt haben, gilt ja jetzt schon nicht mehr, erstens, dass da irgendetwas mit Pkw-Maut drinstehen würde und, zweitens, dass sich alle anderen EU-Länder das wünschen würden. Jetzt haben Sie das schon innerhalb von fünf Minuten einräumen müssen.
– Vielleicht können Sie auch nicht nur nachreichen, wie viele EU-Staaten Sie jetzt meinen, sondern auch, welche es sind.

23:34 Wirecard
– ich fand Ihre Aussage zur China-Reise ganz interessant. Da gab es das Zitat: „Zum Zeitpunkt der Reise hatte Frau Merkel keine Kenntnis von möglichen schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten bei Wirecard.“ – Das ist schon ein überspezifisches Dementi. Darum würde ich gerne wissen, ob die Kanzlerin denn zum Zeitpunkt der Reise Kenntnis von möglichen Unregelmäßigkeiten bei Wirecard hatte, nicht von schwerwiegenden (ab 26:03)
– Die Frage, deren Antwort Sie nachreichen wollten, ist ja auch seit Montag noch offen. Seit wann weiß die Kanzlerin denn davon?
– Hat die Kanzlerin also in all der Zeit bis zum Juni 2020 noch nie von Unregelmäßigkeiten jeglicher Art bei Wirecard gehört? Das sagen Sie ja.
– Hat die Kanzlerin auch nie beim Finanzminister nachgefragt?
– Sie meinten gerade, dass da kein Buch geführt werden würde. Im Kanzleramt wird doch bestimmt Buch geführt, wer da ein und aus geht. Dann könnten Sie uns doch sagen, welche ehemaligen Kanzleramtsmitarbeiter und jetzige Interessenvertreter bzw. letztes Jahr Interessenvertreter in dem Jahr ein und aus gegangen sind bzw. zu Gesprächen zu Gast waren. Das kann doch nicht so schwer sein (38:33)

44:14 #LoveIsEssential
– Sie sprachen gerade von einer vernünftigen Lösung. Wie sähe die denn aus, was wäre vernünftig? (ab 46:18)
– Bis wann wollen Sie denn eine Lösung gefunden haben, bis wann müssen diese vielen Menschen also noch warten?
– Haben Sie denn ein Ziel, etwa, das bis September zu schaffen?

47:38 Gewalt gegen Polizisten
– Ist es in Bezug auf die Zahlen, die Sie selbst vorlegen, korrekt, dass die Definition von Tätlichkeit von Ihrer Seite ausgeweitet wurde, sodass jetzt mehr Tätlichkeiten in der Statistik aufgeführt werden und gleichzeitig die Körperverletzung gegen Polizeibeamte stark zurückgegangen ist? Können Sie das bestätigen? (ab 53:09)
– Das war mein Punkt. Ist schon eine Studie über Gewalt von Polizisten an der Bevölkerung in Auftrag? Dafür präsentieren Sie ja keine Zahlen.

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 22. Juli 2020:

BURGER: Deutschland hat, wie Sie wissen, am 1. Juli den Vorsitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen übernommen. Ein Schwerpunkt, den wir während unseres Vorsitzmonats setzen, ist das Thema von Klima und Sicherheit. Deshalb wird Außenminister Maas am kommenden Freitag, dem 24. Juli, im Sicherheitsrat eine offene Debatte zum Thema von Klima und Sicherheit leiten. Bei dieser Debatte werden ein hochrangiger Vertreter von UN-Generalsekretär Guterres sowie Vertreter und Vertreterinnen der Zivilgesellschaft zu Wort kommen. Die Auswirkungen des Klimawandels stellen schon jetzt eine zunehmende Bedrohung für den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit dar, wie die Aufnahme in ein Dutzend Resolutionen zu verschiedenen Konflikten, etwa in Afrika, zeigt.

Ziel der Debatte am Freitag ist es, zu definieren, wie der Sicherheitsrat künftig verlässliche Informationen über die Auswirkungen des Klimawandels einholen kann. Konkret wollen wir Verbesserungen im UN-System erreichen, um dem Sicherheitsrat eine solide Informations- und Entscheidungsgrundlage für klimabedingte Risiken zu verschaffen.

Die offene Debatte wird in Form einer Videokonferenz stattfinden und kann auf webtv.un.org live mitverfolgt werden.

FRAGE JUNG: Für wie erfolgversprechend halten Sie solche Debatten, wenn daran Vetomächte teilnehmen, die den Klimawandel regierungstechnisch leugnen?

BURGER: Sie haben recht, zu diesem Thema gibt es im Sicherheitsrat durchaus auch kontroverse Debatten, in denen kein Konsens herrscht. Aber gerade deswegen erscheint es uns wichtig, das Thema weiterhin auf die Agenda zu setzen. Ich habe die Zielsetzung für diese Sitzung angesprochen, nämlich innerhalb des UN-Systems Verbesserungen zu erreichen, damit dem Sicherheitsrat verlässliche wissenschaftliche Informationen über die Auswirkungen von Klimawandel auf Sicherheitsfragen zur Verfügung stehen und auf dieser Grundlage die Diskussionen im Sicherheitsrat vorausschauender geführt werden können.

ZUSATZFRAGE JUNG: Hat die Bundesregierung konkrete Ideen, wie das auf UN-Ebene geändert werden könnte?

BURGER: Dazu findet seit geraumer Zeit eine ganze Reihe von Gesprächen statt. Die Sitzung am Freitag dient unter anderem dazu, das vorzustellen.

FRAGE DR. RINKE: Was sagt das Umweltministerium zu den Plänen des Verkehrsministers, eine Maut europaweit auszudehnen? Das gilt für eine Pkw-Maut, aber möglicherweise in einem weiteren Schritt auch für die Lkw-Maut. Ist das auch in Ihrem Sinne? Dazu muss die Bundesregierung ja eine gemeinsame Position einnehmen.

HAUFE: Sie haben zwei Mautsysteme angesprochen, zum einen die Pkw-Maut, zum anderen die Lkw-Maut. Das sind zwei verschiedene Themen, und wir haben zwei verschiedene Haltungen dazu.

Ich beginne mit der Pkw-Maut. Diese Meldung hat uns natürlich überrascht. Aus unserer Sicht führte eine solche europaweite Vignette für Pkw eigentlich in die falsche Richtung. Denn wir in Deutschland haben uns für ein Bepreisungssystem von CO2 im Verkehr entschieden. Wir führen nächstes Jahr einen CO2-Preis auf Benzin und Diesel und generell auf Kraftstoffe ein. Damit haben wir die erwünschte Wirkung, dass wir einen klimafreundlicheren Pkw-Verkehr schaffen können. Denn der CO2-Preis steigt jedes Jahr. Wir schaffen auch einen Anreiz, auf den öffentlichen Nahverkehr umzusteigen.

Außerdem hat eine Vignette natürlich einen erheblichen Nachteil. Sie ist eine Art Flatrate, die die Vielfahrer belohnt und die Wenigfahrer eher im Regen stehenlässt und belastet. Deswegen ist das aus unserer Sicht überhaupt nicht sinnvoll.

Das Entscheidende ist: Wir wollen keine Doppelbelastung der Bürgerinnen und Bürger. Wie gesagt, führen wir im kommenden Jahr eine CO2-Bepreisung für den Verkehr ein. Das ist aus unserer Sicht der richtige Weg, den wir gehen sollten.

Im Bereich der Lkw ist vorgesehen, eine CO2-orientierte und stufenweise Erhöhung der Maut einzuführen. Das haben wir im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung so beschlossen. Wir wollen diese Lkw-Maut, die sich staffelweise erhöht, am CO2-Ausstoß ausgerichtet. Das ist ein wichtiger Beitrag für den Klimaschutz, und dahinter stehen wir.

FRAGE JUNG: Herr Alexandrin, als Bürger in Europa zahlt man Steuern dafür, dass zum Beispiel Infrastruktur gebaut wird. Damit werden Autobahnen gebaut. Warum will Ihr Ministerium für die Nutzung dieser öffentlichen Infrastruktur eine Maut für alle in Europa einführen?

ALEXANDRIN: Ich beginne ganz allgemein. Es ist nicht so, dass unser Ministerium dabei allein vorpreschen würde, sondern tatsächlich kommen wir hierbei einem Wunsch nach, den alle EU-Mitgliedsstaaten an uns herangetragen haben, nämlich dem Wunsch, diesen Punkt, der seit mehr als zehn Jahren auf europäischer Bühne diskutiert, noch einmal voranzutreiben.

Was wurde getan? Es wurde jetzt ein grundsätzlicher Vorschlag erarbeitet, um im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft dieses Anliegen anzugehen, über das im Inneren der EU eigentlich Einigkeit besteht, dass wir nämlich zum einen eine sehr gerechte Nutzerfinanzierung ermöglichen und zum anderen eine sehr gute Lenkungswirkung in Sachen Klima im Verkehr haben wollen.

Es ist auch nicht so, dass dieser Punkt völlig neu wäre. Der Punkt einer Eurovignette spielt unter anderem auch im Klimapaket eine Rolle, das die Bundesregierung gemeinsam verabschiedet hat. Dort findet er sich, soweit ich weiß, auf Seite 11 wieder. Das ist unter anderem ein wesentlicher Punkt im Verkehrsressort, weil wir dort eine Lenkungswirkung sehen, die wir nicht nur in Deutschland, sondern im europäischen Maßstab setzen können.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich habe trotzdem noch nicht verstanden, warum die Nutzer, die Sie gerade angesprochen haben und die das durch ihr Steuergeld schon bezahlt haben, jetzt noch eine Maut zahlen müssen.

Sie sagen, das sei von allen Regierungen in Europa an Sie herangetragen worden. Gilt das auch für die deutsche Regierung? Will und wollte die Bundesregierung das auch?

ALEXANDRIN: Ich habe es gerade vorgetragen. Es ist ein Teil des Klimapakets, auf das sich die Bundesregierung verständigt hat.

ZUSATZ JUNG: Aber Herr Haufe hat gerade etwas anderes gesagt.

ALEXANDRIN: Das schriftliche Dokument finden Sie, und ich denke, das haben wir auch schon relativ ausführlich diskutiert. Ich will ihm jetzt auch gar nicht widersprechen, sondern

ZUSATZ JUNG: Herr Haufe, können Sie vielleicht noch etwas sagen?

ALEXANDRIN: sondern ich habe gerade gesagt, dass wir auf Wunsch hin, der an uns herangetragen wurde, eine Diskussion noch einmal aufnehmen und anstoßen, im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft ein Thema, das seit sehr langer Zeit diskutiert wird, noch einmal neu anzustoßen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Haufe, stimmt das?

HAUFE: Wir müssen unterschieden. Wir sind jetzt natürlich auch in der Rolle der Ratspräsidentschaft. Da will ich mich jetzt ganz zurückhaltend äußern und erst einmal gar nichts zu diesem Vorgang sagen. Ich spreche jetzt hier als Sprecher des Bundesumweltministeriums und nicht sofort in der Rolle der Ratspräsidentschaft, wobei wir sie natürlich auch an dieser Stelle immer auch im Hinterkopf haben müssen.

Ich betone noch einmal, dass wir uns im Klimaschutzprogramm auf einen anderen Ansatz verständigt haben. Wir haben uns auf die CO2-Bepreisung im Verkehr, also den CO2-Preis für Kraftstoffe, verständigt, auch weil er gegenüber einer Maut den Vorteil hat, dass er recht direkt wirkt. Er ist gerecht, was das Fahrverhalten betrifft. Wir haben ihn auch so ausgestaltet, dass Pendler, gerade auch Menschen mit niedrigeren Einkommen, die aufgrund ihrer Arbeit viel fahren müssen, eine Entlastung bekommen. Wir haben für die CO2-Bepreisung im Verkehrssektor ein echtes Paket geschnürt, das unterschiedliche Punkte, eben auch gerade die soziale Dimension, berücksichtigt. Das Gute daran ist eben, dass sie nicht nur auf den Autobahnen gilt. Die CO2-Bepreisung gilt auf jeder Straße, weil es um Kraftstoffe geht und nicht um eine Straßennutzungsgebühr. Auf keinen Fall wollen wir eine Doppelbelastung der Bürger durch CO2-Preis und zusätzlich eine Straßennutzungsgebühr.

FRAGE HERZOG: In vielen Ländern gibt es bereits eine Vignette. Inwiefern gehen Ihre Pläne darüber hinaus oder ergänzen das? Können Sie zum Beispiel Kriterien nennen?

ALEXANDRIN: Genau das ist der Punkt. Verschiedene Länder verfolgen verschiedene Ansätze. Wir wollen schauen, wie man alle diese Ansätze zusammenbringen kann.

Ich wiederhole noch einmal: Wir haben einen sehr frühen Vorstoß. Das heißt, wir stoßen dieses Thema noch einmal an. Alle weiteren Details werden dann im Verlauf kommen.

ZUSATZFRAGE HERZOG: Zum gleichen Thema an das Finanzministerium!

KOLBERG: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich) scheinbar neue Vorschläge vom Verkehrsministerium gibt und dass dazu noch Abstimmungsbedarf besteht. Sobald wir in der Bundesregierung dazu eine einheitliche Meinung haben, werden wir uns hier dazu äußern.

ZUSATZFRAGE HERZOG: Heißt das, dass Sie dazu erst einmal keine Meinung unter Vorbehalt haben?

KOLBERG: Ich habe mich eben dazu geäußert. Wenn wir hier eine einheitliche Äußerung dazu machen können, dann werden wir uns dazu auch hier in der PK äußern.

FRAGE DR. RINKE: Vielleicht habe ich nicht richtig verstanden, was genau das Ziel dieses Vorstoßes ist. Sie wollen eine Diskussion über eine europaweite Regelung, die möglichst noch während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft beschlossen werden soll.

Welche Konsequenzen hätte das für Deutschland? Hätte das die Konsequenz, dass Deutschland sein System ändert, oder worauf zielt das ab?

ALEXANDRIN: Ich sage es noch einmal: Wir haben einen sehr grundsätzlichen Vorschlag gemacht, der sich, wie man eben vernehmen konnte, auch noch in der Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung befindet. An das Verkehrsministerium wurde im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft seitens verschiedener EU-Staaten der Wunsch herangetragen, die Debatte, die seit mehr als zehn Jahren läuft, aufzugreifen, wie es gelingen könne, eine gerechte Finanzierung der Straßennutzung zu erreichen und gleichzeitig mit einem Instrument, das eine Eurovignettenrichtlinie sein könnte, auch eine klimatechnische Lenkungsmaßnahme einzubauen. Diesen Vorschlag haben wir angestoßen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Ich verstehe das Ziel nicht. Ihr Minister muss ja ein klares Ziel haben. Heißt das, dass man sicherstellen will, dass tatsächlich jedes EU-Land eine Bepreisung oder Vignette oder Maut hat, die dann alternativ sein kann, sodass Deutschland also sein System weiterführen und andere etwas anderes oder das Gleiche einführen können, oder käme es zu der vom Umweltministerium befürchteten Doppelbelastung?

ALEXANDRIN: Wir sind, wie gesagt, am Anfang der Diskussion. Weitere Details werden folgen.

Was soll das Ziel sein? Wir sprechen jetzt das habe ich auch schon gesagt über nationale Maßnahmen, die bestehen. Wir haben verschiedene Mautsysteme in verschiedenen Ländern. Jetzt wird eben noch einmal der Versuch unternommen, eine europäische Regelung zu finden.

FRAGE JESSEN: Herr Alexandrin, wenn ich mich nicht verhört habe, dann haben Sie in Ihrer ersten Einlassung gesagt, alle anderen EU-Staaten hätten Sie darum gebeten. Wie dokumentiert sich, dass alle oder auch, wie Sie es zuletzt gesagt haben, verschiedene EU-Staaten Deutschland um eine solche Regelung gebeten haben? Das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt: Frau Demmer, wenn jetzt ein Regelungsvorschlag auf den Weg gebracht wird, der die bisherige deutsche Regelung, auf die sich die Bundesregierung verständigt hatte, faktisch außer Kraft setzt oder konterkariert, welche Position hat dann die Kanzlerin dazu? Beobachtet sie den Prozess nur, oder hat sie eine eigene Meinung dazu?

SRS’IN DEMMER: Die Gespräche zu diesem Thema werden innerhalb der Bundesregierung geführt. Ich habe den Ressorts hier nichts hinzuzufügen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Können Sie nicht berichten, ob die Kanzlerin eine eigene Position dazu hat, oder wollen Sie es nicht sagen?

SRS’IN DEMMER: Wie üblich findet Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung statt.

ZUSATZ JESSEN: Dann ist noch die Frage an Herrn Alexandrin offen.

ALEXANDRIN: Sorry, falsche Wortwahl. Nicht alle, viele.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Wie dokumentiert sich dieser explizite Wunsch?

ALEXANDRIN: In Gesprächen, die der Minister mit seinen Kollegen führt.

FRAGE JUNG: Jetzt wird es spannend. Wie viele sind viele?

ALEXANDRIN: Das muss ich Ihnen tatsächlich nachreichen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Sie verwiesen auf Seite 11 des Klimapakets der Bundesregierung. Geht es um die Eckpunkte, also das 23-seitige Papier, oder um die 173-seitige Fassung? Denn in beiden geht es auf Seite 11, wenn man nach „Maut“ sucht, ausschließlich um CO2-Bepreisung in Sachen Lkw-Maut. Da ist nichts mit Pkw-Maut aufgeschrieben. Worauf haben Sie also gerade verwiesen?

ALEXANDRIN: Es fokussiert auf die Grundsätze, die man im Sinne einer Eurovignetten-Richtlinie hat. Aktuell sind wir dabei, wie auch Herr Haufe richtig gesagt hat, vor allen Dingen beim Stand der Lkw-Maut. Momentan wird eben diskutiert, inwieweit man diesen Vorschlag ausführen kann, um die Lenkungswirkung, die wir dort im Klimapaket beschrieben haben und die es durch die Lkw-Maut gibt, sinnvoll auf eine europäische Ebene auszuweiten.

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich kann es Ihnen vorlesen. Aber Ihre Novelle der Eurovignetten-Richtlinie bezog sich in diesen Papieren explizit auf die Lkw-Maut.

ALEXANDRIN: Das sagte ich gerade. Es bezog sich auf die Lenkungswirkung, die diese Lkw-Maut hat, und darauf, wie man diese Lenkungswirkung auf alle weiteren Verkehrsträger ausweiten kann.

ZUSATZ JUNG: Aber das, was Sie uns vor fünf Minuten gesagt haben, gilt ja jetzt schon nicht mehr, erstens, dass da irgendetwas mit Pkw-Maut drinstehen würde und, zweitens, dass sich alle anderen EU-Länder das wünschen würden. Jetzt haben Sie das schon innerhalb von fünf Minuten einräumen müssen.

ALEXANDRIN: Ich denke, nicht.

ZUSATZ JUNG: (akustisch unverständlich)

FRAGE KREUTZMANN: Herr Alexandrin, ist es denn der explizite Wunsch Ihres Ministers oder Ihres Hauses, dass es zu einer solchen Regelung kommt, oder exekutieren Sie nur etwas, was einige andere an Sie herangetragen haben?

ALEXANDRIN: Wir haben, wie gesagt, die Debatte noch einmal angestoßen, weil der Wunsch im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft an uns herangetragen wurde. Sicherlich ist es aber auch im Sinne des Ministers ich denke, das haben wir auch mitbekommen , dass man an einer nutzergerechten Finanzierung mit einer klimatechnischen Lenkungswirkung durchaus auch Interesse hätte.

FRAGE DR. RINKE: Frau Demmer, es gibt ja ein offizielles Programm für die EU-Ratspräsidentschaft. Sind Sie dafür, dass jetzt eine europaweite Regelung für eine Pkw-Maut in dieses Programm aufgenommen wird? Ist es also Ziel der Bundeskanzlerin, dass eine europaweite Regelung zur Pkw-Maut in den nächsten fünfeinhalb Monaten noch angestrebt wird?

SRS’IN DEMMER: Das offizielle Programm für die Ratspräsidentschaft steht ja. Das haben wir hier bekanntgegeben. Die Ratspräsidentschaft läuft ja schon.

Was das Thema anbelangt, kann ich mich hier nur wiederholen: Das wird innerhalb der Bundesregierung besprochen. Ich kann den Ressorts jetzt nichts hinzufügen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Entschuldigung, aber das war nicht ganz eine Antwort auf meine Frage. Ist die Kanzlerin für eine europaweite Pkw-Maut und deren Einführung?

SRS’IN DEMMER: Ich habe jetzt aber die Antwort gegeben, die ich auf Ihre Frage geben möchte.

FRAGE JESSEN: Herr Alexandrin, Sie haben eben ausgeführt, dass sich Ihr Minister im Grunde die an ihn herangetragenen Wünsche zu eigen macht. Deswegen noch einmal die Frage: Wir haben in Deutschland das hat Herr Haufe ausgeführt ein bestimmtes System der CO2-Bepreisung. Wenn die Maut zusätzlich käme, würde das entweder eine doppelte Belastung bedeuten, oder es müsste eine Entlastung geben, und zwar zulasten der bisherigen CO2-Bepreisung über die Spritkosten. Welche Vorstellung hat Ihr Minister dazu? So eine grundsätzliche Vorstellung muss man nämlich schon haben, wenn man einen grundsätzlichen Vorschlag macht.

ALEXANDRIN: Wie gesagt: Die Abstimmungen dazu laufen, und sobald diese abgeschlossen sein werden

ZUSATZ JESSEN: Ich frage ja nicht nach der Abstimmung das haben wir gehört , sondern danach, wie Ihr Minister sicherstellen will, dass es keine doppelte Belastung der deutschen Kraftfahrer geben wird.

ALEXANDRIN: Dazu laufen aktuell die Abstimmungen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Hat er bislang keinen eigenen Vorschlag?

ALEXANDRIN: Es gibt verschiedene Varianten. Dazu laufen die Abstimmungen.

ZUSATZ JESSEN: Dann nennen Sie uns doch bitte diese verschiedenen Varianten!

ALEXANDRIN: Das werde ich tun, sobald die Abstimmungen dazu abgeschlossen sind.

FRAGE JUNG: Vielleicht können Sie auch nicht nur nachreichen, wie viele EU-Staaten Sie jetzt meinen, sondern auch, welche es sind.

HAUFE: Vielleicht gebe ich auch noch einen Hinweis, um meinem Kollegen kurz beizustehen: Wir können hier natürlich nicht die Arbeitsstände von EU-Ratsarbeitsgruppen vermitteln. Das geht an dieser Stelle nicht. Deswegen können wir uns jetzt auch nicht zu bestimmten Dingen, die dort diskutiert werden, äußern dafür bitte ich um Verständnis , auch im Rahmen unserer Rolle als Ratspräsidentschaft.

Was ich noch einmal klar sagen möchte, weil die beiden Mautsysteme hier ein bisschen durcheinandergeraten: Die CO2-Preis-bezogene Lkw-Maut und ihre Staffelung bzw. ihre schrittweise Erhöhung sind komplett unstrittig. Die wollen wir auch. Die unterstützen wir auch. Was wir nicht wollen, ist eine doppelte Pkw-Abgabe, weil wir ein CO2-Bepreisungssystem haben, das auch genau auf diese Klimawirkung abzielt.

FRAGE HERZOG: Dies ist eine Frage an das Kanzleramt. Ein Regierungssprecher hat mitgeteilt, dass sich im Komplex Wirecard auch Klaus-Dieter Fritsche, ehemaliger Beauftragter für die Nachrichtendienste des Bundes, an das Kanzleramt gewandt und für die Wirecard AG um einen Gesprächstermin gebeten hat. Welche Rolle spielte Fritsche nach Kenntnis des Kanzleramtes bei Wirecard? Sehen Sie Versäumnisse der Bundesregierung oder auch des Kanzleramtes im Fall Wirecard?

SRS’IN DEMMER: Wie gesagt: Wir haben uns ja hier auch schon am Montag und auch schon in den vorhergehenden Wochen zu diesem Themenkomplex geäußert. Selbstverständlich erfordern diese Vorkommnisse umfassende Aufklärung. Darum sind auch das Kanzleramt wie die gesamte Bundesregierung bemüht.

Tatsächlich hat sich am 13. August 2019 Klaus-Dieter Fritsche, der ehemalige Beauftragte für die Nachrichtendienste des Bundes, an das Kanzleramt gewendet und in seiner Funktion als Berater des Unternehmens um einen Gesprächstermin für das Unternehmen Wirecard gebeten.

ZUSATZFRAGE HERZOG: Heißt das, Sie haben zu diesem Zeitpunkt keine vorläufige Einschätzung getroffen, ob Sie möglicherweise Dinge übersehen oder Fehler gemacht haben?

SRS’IN DEMMER: Wie gesagt: Die Bundesregierung hat immer nach Sachlage entschieden. Bei dem Vorgehen bezüglich des Themenkomplexes, den wir hier am Montag verhandelt haben, handelt es sich um ein völlig übliches Vorgehen. Die Bundesregierung, die Bundeskanzlerin und die Bundesminister und –ministerinnen werben für die Interessen von deutschen Unternehmen und sprechen sie an. Deswegen werden die Bundeskanzlerin, die Bundesminister und die Bundesministerinnen durchaus auch von großen Wirtschaftsdelegationen begleitet. Im Rahmen dieses Vorgangs hat die Bundeskanzlerin das Thema Wirecard angesprochen. Die Bundesregierung hat insgesamt immer, dem Kenntnisstand folgend, darauf reagiert.

FRAGE JESSEN: Hatte Herr Fritsche den erbetenen Termin eigentlich bekommen und wahrgenommen?

SRS’IN DEMMER: Ja, am 11. September.

FRAGE JUNG: Frau Demmer, ich fand Ihre Aussage zur China-Reise ganz interessant. Da gab es das Zitat: Zum Zeitpunkt der Reise hatte Frau Merkel keine Kenntnis von möglichen schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten bei Wirecard. – Das ist schon ein überspezifisches Dementi. Darum würde ich gerne wissen, ob die Kanzlerin denn zum Zeitpunkt der Reise Kenntnis von möglichen Unregelmäßigkeiten bei Wirecard hatte, nicht von schwerwiegenden.

SRS’IN DEMMER: Ich kann Ihnen tatsächlich nicht sagen, welche Zeitungslektüre innerhalb der Bundesregierung vorgenommen worden ist, aber meine Aussage vom vergangenen Montag das gibt auch das, was wir heute herausgegeben haben, wieder bezog sich auf den Zeitpunkt der Reise und natürlich auf die Unregelmäßigkeiten, die jetzt in diesem Sommer zum Vorschein gekommen sind.

ZUSATZFRAGE JUNG: Die Frage, deren Antwort Sie nachreichen wollten, ist ja auch seit Montag noch offen. Seit wann weiß die Kanzlerin denn davon?

SRS’IN DEMMER: Genau, das haben wir ja heute Morgen herausgegeben. Aus den Unterlagen, die Sie gerade nennen, geht ja hervor, dass die Information über die 1,9 Milliarden Euro diese Bilanzunregelmäßigkeit, wenn man das so nennen will im Rahmen eines Austauschs mit dem BMF über dieses Thema am 26. Juni stattfand. Am 30. Juni ist der Chef des Bundeskanzleramtes mit einer Leitungsvorlage über den Bilanzskandal und die Insolvenz des Unternehmens informiert worden.

ZUSATZFRAGE JUNG: Hat die Kanzlerin also in all der Zeit bis zum Juni 2020 noch nie von Unregelmäßigkeiten jeglicher Art bei Wirecard gehört? Das sagen Sie ja.

SRS’IN DEMMER: Ich kann nur noch einmal wiederholen, dass es hierbei um den Bilanzskandal geht, und von dem Bilanzskandal ist die Kanzlerin Ende Juni informiert worden.

ZUSATZ JUNG: Ja, aber wir fragen ja nach diesen Unregelmäßigkeiten, die diesem Skandal vorausgingen.

SRS’IN DEMMER: Genau. Es gab sicherlich eine Berichterstattung über Verdachtsmomente und Unregelmäßigkeiten. Die kommen aber ja natürlich vor, nicht nur bei einem Unternehmen, sondern hin und wieder auch bei anderen Unternehmen. Verdacht kann kein Argument dafür sein, ganz generell vorzuverurteilen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Hat die Kanzlerin auch nie beim Finanzminister nachgefragt?

SRS’IN DEMMER: Wie gesagt: Die Kanzlerin ist im Juni im Rahmen der Aufklärungsarbeit in Bezug auf den Bilanzskandal und die nachfolgende Insolvenz des DAX-Konzerns darüber informiert worden.

FRAGE LANGE: Ich habe eine ähnliche Frage an das Finanzministerium. Herr Kolberg, am Montag war gefragt worden, wann das Finanzministerium die Kanzlerin informiert hatte. Darüber hatte Ihr Kollege keine Informationen vorliegen. Haben Sie jetzt Informationen? Gab es also über diesen Termin Ende Juni hinaus weitere Termine, an denen Herr Scholz die Kanzlerin informiert hat? Das war die erste Frage.

Die zweite Frage vielleicht gleich dazu: Ist Ihnen geläufig, ob Herr Scholz im Rahmen des deutsch-chinesischen Finanzdialogs Anfang Januar 2019 das Thema Wirecard auch schon in Peking angesprochen hat?

KOLBERG: Vielen Dank. – Ich glaube, bei den Punkten muss man zwei Ebenen unterscheiden, zum einen die Ebene dessen, was heute bekannt ist die vermutlich kriminellen Machenschaften, die dazu geführt haben, dass 1,9 Milliarden Euro im Unternehmen fehlen , und zum anderen die zweite Ebene, also Unregelmäßigkeiten und Vorwürfe in Bezug auf Unregelmäßigkeiten sowie Hinweise, die zum damaligen Zeitpunkt bekannt waren und die auch in der Presseberichterstattung eine Rolle gespielt haben, die in der Information des Bundestages, die wir als Bundesregierung vorgenommen haben, eine Rolle gespielt haben. Die waren, wie gesagt, öffentlich bekannt. Darüber wurde in Zeitungen berichtet.

Das Bundesministerium der Finanzen hat das Kanzleramt auf Arbeitsebene über diese öffentlich bekannten Vorwürfe gegen das Unternehmen Wirecard auf Anfrage hin hingewiesen. Am 23. August 2019 gab es eine Anfrage des Kanzleramtes. Die wurde von uns per E-Mail beantwortet. Darin wurden verschiedene Informationen zum Fall Wirecard weitergegeben. Unter anderem wurde auf die Antworten der Bundesregierung hingewiesen, die ja alle öffentlich bekannt sind und die im Internet auch zu jenem Zeitpunkt abrufbar waren, an dem es um Vorwürfe und Hinweise in Bezug auf das Unternehmen Wirecard ging.

Also noch einmal: Es ging um Hinweise. Denen wurde nachgegangen. Über diesen Stand wurde informiert, und über diesen Stand waren auch wir nur informiert. Was heute die Sachlage ist und was heute bekannt ist, war nicht der damalige Erkenntnisstand. Das ist, glaube ich, ein ganz wichtiger Punkt.

Zu der zweiten Frage: Im deutsch-chinesischen Finanzdialog wurde im Januar vereinbart, wie die beiden Staaten zusammenarbeiten. Im Rahmen der Vereinbarungen zu diesem Dialog gab es von der chinesischen Seite die Bitte, darauf hinzuweisen und zu informieren, wenn es deutsche Firmen gibt, die Interesse an einem Markteintritt in China haben. Das ist zu verschiedenen späteren Zeitpunkten erfolgt, weil das Unternehmen sein Interesse bekundet hat. Diese Interessenbekundungen wurden an die chinesischen Partner weitergegeben.

FRAGE KREUTZMANN: An Frau Demmer: Herr Kolberg hat ja gerade gesagt, dass sich das Kanzleramt, wenn ich das richtig verstanden habe, am 23. August mit der Bitte um Informationen über die Situation bei Wirecard an das Finanzministerium gewendet habe. Kam diese Anfrage, die ja zehn Tage nach der Gesprächsanfrage von Herrn Fritsche erfolgte, aufgrund dieser Gesprächsanfrage? Mich würde auch interessieren, auf welcher Ebene Herr Fritsche Gesprächspartner im Kanzleramt gefunden hat und was sein Anliegen war.

SRS’IN DEMMER: Es ging um einen Termin mit dem Leiter der Abteilung 4, Herrn Professor Dr. Röller. Dieser Termin fand dann am 11. September statt, und zur Vorbereitung dieses Termins von Herrn Röller mit dem CFO des Unternehmens und einem weiteren Kollegen sie sind zu dritt gekommen und es fand im Kanzleramt statt. Zur Vorbereitung dieses Gesprächs hat das Kanzleramt telefonisch beim Finanzministerium um Informationen gebeten und dann eben am 23. August jene E-Mail mit dem Hinweis auf drei kleine Anfragen, zwei Links zu Leerverkaufsverboten der BaFin und aktuelle Presseberichterstattung bekommen.

FRAGE DR. RINKE: Herr Fritsche tauchte neben Herrn Guttenberg jetzt ja auf als jemand, der sich für Wirecard einsetzt. Ist es eigentlich üblich, dass ehemalige Abteilungsleiter oder Staatssekretäre sich für neue Arbeitgeber ich interpretiere es so, dass er für Wirecard gearbeitet hat im Kanzleramt noch einmal melden und Termine vereinbaren?

SRS’IN DEMMER: Ich möchte hier jetzt keine einzelnen Interessenvertreter bewerten, aber grundsätzlich ist das Gespräch mit Interessenvertretern ein legitimer Teil demokratischer Entscheidungsprozesse. Die Mitglieder der Bundesregierung pflegen aufgabenbedingt natürlich in jeder Legislaturperiode Kontakte zu einer Vielzahl von Akteuren, die ihre Interessen vertreten. Das sind im Regierungsablauf übliche Kontakte und Gespräche. Eine besondere Nähe zu den Akteuren, die dann ihre Interessen vertreten, ergibt sich daraus aber nicht; denn die Bundesregierung trifft natürlich ihre Entscheidungen immer unabhängig und nach eigener Willensbildung.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Mir ging es mehr um die Rolle als Türöffner, denn diese Rolle haben Herr Fritsche und Herr Guttenberg im Kanzleramt ja offenbar gespielt. Sehen Sie es als problematisch, dass Personen, die über sehr gute Kontakte im Kanzleramt verfügen, dann in der weiteren Verwendung diese Türöffnerfunktion für Firmen spielen?

SRS’IN DEMMER: Ich habe schon verstanden, worauf Sie hinaus wollen. Trotzdem, würde ich sagen, habe ich eine Antwort gegeben. Entscheidend ist ja, dass sich die Bundesregierung ganz normal und als Teil des demokratischen Willensbildungsprozesses mit Interessenvertretern trifft, dabei am Ende dann aber eine unabhängige Entscheidung trifft. Der Prozess der Willensbildung bleibt also unabhängig, und da spielt sozusagen keine Rolle, woher der Interessenvertreter kommt und welche Vergangenheit er sozusagen hat.

FRAGE DR. DELFS: Hätte Herr Röller die Kanzlerin nicht vor ihrem Chinabesuch hinsichtlich Wirecard warnen müssen?

SRS’IN DEMMER: Ich kann dazu noch einmal auf das verweisen, was Herr Kolberg gesagt hat: Mit Stand heute, also wenn wir das gewusst hätten, was wir heute wissen von einem Bilanzskandal, der am Ende zur Insolvenz eines Dax-Konzerns geführt hat, wäre das so. Der Stand damals war aber ein anderer. Da gab es Hinweise, und diesen Hinweisen ist man nachgegangen. So erklärt sich das, wie gesagt, völlig übliche Vorgehen in diesem Fall.

FRAGE JESSEN: Sie haben eben noch einmal ausgeführt, dass die Entscheidungsfindung letztlich selbstverständlich unabhängig erfolge. Gleichwohl besagt die Lebenserfahrung, dass es kein Nachteil ist, wenn Türöffnerfunktionen von Menschen wahrgenommen werden, die dort einmal beruflich beheimatet waren. Können Sie uns in Zahlen sagen, wie viele Interessenvertreter, die zuvor im Kanzleramt ansässig gewesen sind, mit Funktionen im Jahr 2019 eine solche Rolle gespielt haben?

Zweite Frage: Wird die Kanzlerin es gibt diesen Wunsch aus dem parlamentarischen Raum , in der nächsten Woche an der Sondersitzung des Finanzausschusses teilnehmen?

SRS’IN DEMMER: Zu Ihrer ersten Frage: Es wird Sie nicht überraschen, dass ich das jetzt aus dem Stand nicht beantworten kann.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Nachliefern?

SRS’IN DEMMER: Ich vermute, dass auch eine Nachlieferung schwierig ist; denn ich kann mir nicht vorstellen, dass darüber Buch geführt worden wäre.

Was die Aufklärungsarbeit anbelangt, kann ich Ihnen zu einer Teilnahme der Kanzlerin bzw. des Kanzleramts an der Sitzung des Finanzausschuss keine Informationen geben. Aber selbstverständlich klärt das Kanzleramt auf wie heute Morgen geschehen, wie hier jetzt geschehen , denn wir sind wie die gesamte Bundesregierung daran interessiert, dass dieser Prozess aufgeklärt wird.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ich glaube, der Finanzminister nimmt an der Sitzung des Finanzausschusses teil. Die Kanzlerin könnte das dann doch vielleicht auch tun und diese Form der Aufklärung wählen. Können Sie uns dann darüber berichten?

SRS’IN DEMMER: Wie gesagt, für die Kanzlerin kann ich Ihnen von keiner Teilnahme berichten.

FRAGE JUNG: Frau Demmer, Sie meinten gerade, dass da kein Buch geführt werden würde. Im Kanzleramt wird doch bestimmt Buch geführt, wer da ein und aus geht. Dann könnten Sie uns doch sagen, welche ehemaligen Kanzleramtsmitarbeiter und jetzige Interessenvertreter bzw. letztes Jahr Interessenvertreter in dem Jahr ein und aus gegangen sind bzw. zu Gesprächen zu Gast waren. Das kann doch nicht so schwer sein.

SRS’IN DEMMER: Wir können das abkürzen: Gegebenenfalls reichen wir das nach.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wenn Sie Lust haben, oder was?

SRS’IN DEMMER: Nein, wenn es Nach bestem Wissen und Gewissen haben wir ja, wie gesagt, ein großes Aufklärungsinteresse und werden wir das nachreichen. Nur, eine komplette Liste von Menschen, die ihre Interessen vertreten haben, kann ich jetzt nicht versprechen, ich weiß es nicht.

ZUSATZFRAGE JUNG: Der Kollege hat gerade nur nach Interessenvertretern gefragt, die vorher im Kanzleramt tätig waren. Das können ja nicht so viele sein.

SRS’IN DEMMER: Nein, das hat auch mit der Summe nichts zu tun. Wie gesagt, gegebenenfalls reichen wir das nach.

FRAGE HERZOG: Frau Demmer, Sie sagten: „Für die Kanzlerin kann ich Ihnen von keiner Teilnahme berichten“. Heißt das konkret, sie wird nicht teilnehmen, oder heißt das, die Entscheidung ist noch nicht gefallen, sie schließen es aber auch nicht aus? Wie ist der Satz zu verstehen?

SRS’IN DEMMER: Es ist bisher keine Einladung eingegangen. Ich gehe aber auch davon aus, dass sie nicht daran teilnimmt.

FRAGE RÖPCKE: An das Kanzleramt: Können Sie bestätigen, dass Kanzlerin Merkel gestern Abend mit dem türkischen Präsidenten Erdoğan und dem griechischen Ministerpräsidenten Mitsotakis telefoniert hat? Wenn ja, worum ging es in dem Gespräch?

SRS’IN DEMMER: Ich kann das bestätigen, die Kanzlerin hat gestern Abend mit Erdoğan telefoniert. Dabei wurden verschiedene Themen erörtert, insbesondere die Lage in Libyen sowie in der Ägäis und dem östlichen Mittelmeer, und ferner weitere bilaterale Themen. Auch mit Herrn Mitsotakis stand sie im Austausch.

FRAGE KOUPARANIS: nach Medienberichten ging es bei diesem Gespräch auch um die für die nächsten Tage angekündigten aktuellen türkischen Bohrungen in griechischen und zypriotischen Seegebieten. Welche Position hat die Bundeskanzlerin zu diesem Thema in den Gesprächen eingenommen?

Die Bundeskanzlerin und Außenminister Maas hatten angekündigt, sich um die Türkei-Strategie der EU während der deutschen Präsidentschaft der EU zu bemühen. Wird die Bundesregierung diese Absicht weiter verfolgen können?

SRS’IN DEMMER: Ich kann über das hier Gesagte hinaus Ich kann bestätigen: Natürlich ging es um das östliche Mittelmeer. Unsere grundsätzliche Haltung zu den Bohrungen, zur Frage der Seegrenzen und zur Exploration von natürlichen Ressourcen im östlichen Mittelmeer ist bekannt. Dazu gibt es auch einen Beschluss von Sanktionen durch die EU. Herr Burger kann das bestimmt noch flankieren.

BURGER: Ich kann just zu dieser Frage nur auf die Äußerungen des Außenministers gestern in Athen verweisen, der sich dort ja mit seinem griechischen Amtskollegen und auch mit Ministerpräsident Mitsotakis getroffen hat und im Anschluss noch einmal die Haltung der Bundesregierung dargestellt hat, dass das Völkerrecht eingehalten werden muss und deswegen Fortschritte in den EU-Türkei-Beziehungen nur dann möglich sind, wenn Ankara Provokationen im östlichen Mittelmeer unterlässt. Gleichzeitig sehen wir innerhalb der Europäischen Union die Notwendigkeit, einen Dialog mit der Türkei zu führen, denn die Türkei ist ein strategisch wichtiges Land.

Sie haben es vielleicht mitbekommen: Letzten Montag haben sich auch die EU-Außenminister in Brüssel beim Außenrat getroffen. Auch dort stand das Thema der Beziehungen der EU zur Türkei ganz oben auf der Tagesordnung. Das wird auch weiterhin ein Thema sein, das wir prioritär im Rahmen unserer EU-Ratspräsidentschaft behandeln werden.

FRAGE HASENKAMP: Droht aus Sicht der Bundesregierung eine militärische Eskalation zwischen den NATO-Partnern Türkei und Griechenland? Steht Deutschland als Ratspräsident dem EU-Partner Griechenland bei? Wie will die Bundesregierung sich gegenüber dem NATO-Partner Türkei verhalten, wenn die Lage eskaliert?

BURGER: Ich glaube, in der Substanz ist das wahrscheinlich schon beantwortet worden. Ich kann nur sagen: Wir wollen natürlich keine Eskalation. Im Gegenteil: Wir wollen, dass es einen vernünftigen Dialog gibt; das habe ich gerade ja gesagt. Aus diesem Grund hat der Außenminister ja auch gesagt: Wir wünschen uns Fortschritte in den EU-Türkei-Beziehungen; diese sind aber nur dann möglich, wenn Ankara Provokationen im östlichen Mittelmeer unterlässt.

FRAGE KOCK: An Herrn Alter vom BMI: Es geht um die binationalen Paare und das Problem der Reisebeschränkungen infolge der Coronakrise. Was ist da der aktuelle Sachstand? Der Leidensdruck der Betroffenen macht sich im Internet ja doch schon relativ stark geltend.

ALTER: Das Thema und auch das Anliegen vieler Betroffener ist im BMI seit einigen Wochen sehr präsent und auch bekannt. Der Bundesinnenminister hat in einer Videoschaltkonferenz mit dem LIBE-Ausschuss in der vergangenen Woche deutlich gemacht, dass er sich in seiner Funktion auch der Ratspräsidentschaft dafür einsetzen wird, dass dieses Thema in eine vernünftige Lösung überführt werden kann. Allerdings ist es beim Thema Reisebeschränkungen bisher immer unser Weg gewesen, dass wir möglichst abgestimmt agieren wollen. Es macht wenig Sinn, Regelungen nur in einzelnen Mitgliedstaaten umzusetzen, weil es dann sofort zu Ausweichbewegungen kommen kann.

Insofern ist das der Stand der Dinge. Wir reden darüber und hoffen, dass wir zügig zu einem Fortschritt kommen.

ZUSATZFRAGE KOCK: Drei Staaten haben ja für sich Regelungen gefunden haben, nämlich Österreich, Norwegen und Dänemark. Warum ahmt man das nicht einfach nach? Befürchten Sie da tatsächlich Ausweichbewegungen der Betroffenen? Denn eigentlich ist das doch ein schönes Modell, das man einfach nur kopieren müsste.

ALTER: Auch das ist bekannt. Ich will aber noch einmal darauf hinweisen: Wir reden hier ja nicht über Reisebeschränkungen an den jeweiligen Grenzen der jeweiligen Staaten, sondern wir reden hier über Reisebeschränkungen an den EU-Außengrenzen, also an den Grenzen des Schengen-Raums. Wir sind der Überzeugung, dass es durchaus sinnvoll ist, dass es keinen Unterschied macht, ob man über Madrid, Paris oder Frankfurt am Main in die EU einreist. Da sollten gleiche Maßstäbe gelten.

FRAGE JUNG: Sie sprachen gerade von einer vernünftigen Lösung. Wie sähe die denn aus, was wäre vernünftig?

ALTER: Wir erkennen an, dass die Situation, die viele Betroffene, die eben nicht verheiratet sind, inzwischen seit März dulden, in vielen Fällen auch zu Situationen führt, die auf Dauer nicht akzeptabel sind. Deswegen hat der Bundesinnenminister deutlich gemacht: Er möchte, dass dieses Ärgernis gelöst wird. Das heißt, er erkennt an, dass das ein ernstzunehmendes Thema ist. Eine vernünftige Lösung ist nach unserer Überzeugung aber insbesondere dann gegeben, wenn wir an den Schengen-Außengrenzen einheitliche Regelungen dazu haben.

ZUSATZFRAGE JUNG: Bis wann wollen Sie denn eine Lösung gefunden haben, bis wann müssen diese vielen Menschen also noch warten?

ALTER: Es ist im Moment nicht möglich, das festzustellen. Wir sind dazu im Gespräch. Ich kann an dieser Stelle sagen, dass es zumindest nicht künstlich herausgezögert wird.

ZUSATZFRAGE JUNG: Haben Sie denn ein Ziel, etwa, das bis September zu schaffen?

ALTER: Nein, wir können ein Ziel nicht an einem Monat oder einem Tag festmachen. Das Thema ist wichtig, und wichtige Themen löst man schnellstmöglich.

FRAGE: Auch an das BMI: Herr Seehofer sagte, er könne sich eine Studie zu Gewalt gegen Polizisten vorstellen. Ist das inzwischen bei Ihnen im Haus eine beschlossene Sache oder ist das noch im Prüfungsstadium? Wie weit sind die Vorbereitungen gediehen und was wäre der Zeitrahmen?

ALTER: Der Bundesinnenminister hat sich Anfang der Woche in einem Interview noch einmal ausführlich auch zu dieser Thematik geäußert. Es gibt bei uns im Haus oder in unserem Geschäftsbereich im Moment eben drei Aufträge, die zu erfüllen sind.

Das eine das ist Ihnen bereits bekannt ist das durch das Bundesamt für Verfassungsschutz zu erstellende Lagebild zu Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus im öffentlichen Dienst.

Dann gibt es einen zweiten Auftrag, der darin besteht, diese Phänomene, also Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus in Deutschland, das heißt, in der deutschen Gesellschaft, zu untersuchen.

Der dritte Aspekt, der sicherlich auch durch die wiederholten Krawalle, wie sie zuletzt in Frankfurt stattgefunden haben, noch einmal verstärkt in den Blickpunkt gerückt ist, ist ein Auftrag, auch zu untersuchen, welche Ursachen es eigentlich hat, dass wir seit Längerem den Trend beobachten, dass Gewalt gegen Polizeibeamte in Ausübung ihres Dienstes stark zunimmt.

Diese drei Aufträge sind formuliert. im Moment wird bei uns im Haus in allen drei Fällen die Methodik und auch der Inhalt abgestimmt, und die Ziele werden konkretisiert.

FRAGE WOLF: Ich würde die Frage der Kollegin nach einem Zeitrahmen und danach, ob die Untersuchung bezüglich einer Studie über Gewalt gegen Polizeibeamte schon konkret beschlossen ist, gerne wiederholen. Sie haben jetzt nur von einem Arbeitsauftrag gesprochen.

ALTER: Wenn der Bundesinnenminister für sein Haus einen Arbeitsauftrag formuliert, dann ist das beschlossene Sache für das BMI.

ZUSATZFRAGE WOLF: Herr Seehofer sprach in dem Interview mit dem „Merkur“ von einem Trend, der davon geprägt sei, Gewalt gegen Polizisten auszuüben. Da würde mich interessieren, ob eine solche Untersuchung oder Studie aus seiner Sicht zur Umkehr dieses Trends beitragen kann.

Daran anschließend: Er hat in dem Interview auch noch einmal betont, dass er davon überzeugt sei, dass es in der Polizei kein strukturelles Problem mit Rassismus gebe. Sieht er denn umgekehrt ein latentes oder strukturelles Problem von Feindseligkeit gegen die Polizei in der Gesellschaft?

ALTER: Ich fange einmal von hinten an: Sie wissen wahrscheinlich, dass das Bundeskriminalamt dazu einmal im Jahr ein Lagebild „Gewalt gegen Polizeibeamte“ veröffentlicht. Die Zahlen, die dort zum Vorschein kommen, sind eben durchaus beachtlich. So sind beispielsweise die Zahlen in der Kategorie Widerstand und tätlicher Angriff auf die Staatsgewalt im Vergleich der Jahre 2017 zu 2018 um 39,9 Prozent angestiegen, und 2019 noch einmal um 8,2 Prozent. Eine anderes Beispiel: Bei der Kategorie tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte reden wir von insgesamt fast 15 000 festgestellten Fällen. Von 2017 zu 2018 sind hier 27,5 Prozent mehr Fälle festgestellt worden, und von 2018 zu 2019 gibt es ein Plus von 20 Prozent. Das sind zwei Beispiele von mehreren Fallkategorien.

Der Minister hat deutlich gemacht: Es ist mit Blick auf Stuttgart und Frankfurt, aber schon weit vorher dieser Trend zu erkennen gewesen, dass die Gewaltbereitschaft gegen Amtsträger, gegen Polizeibeamte, die ihren Dienst ausüben, deutlich sichtbar ansteigt. Der Bundesinnenminister will es nicht dabei belassen, dass man sich mit diesen Zahlen im Sinne einer Situationsbeschreibung beschäftigt, sondern ihm geht es darum, im Rahmen einer Untersuchung herauszufinden, was eigentlich die Ursachen für dieses Verhalten, für diesen Trend sind.

Wenn man die Ursachen kennt, besteht zumindest die Chance, dass man daran ansetzen kann, vielleicht Präventionskonzepte erarbeitet und gezielt Maßnahmen in der Hoffnung einleitet, dass der Trend umgekehrt werden kann. Genau so muss man das verstehen.

ZUSATZFRAGE WOLF: Die Frage war, ob er auch formulieren würde, dass es ein latentes oder strukturelles Problem mit Feindseligkeit gegen die Polizei gibt, wie er das im Fall des Rassismus bei der Polizei ja ausschließt.

ALTER: Der Bundesinnenminister hütet sich davor, solche Dinge in pauschalisierender Weise zu beschreiben. Wir erleben ja in Bezug auf die Kritik, die die Polizei seit einigen Wochen erfährt, dass es in Fällen, die in der Öffentlichkeit bekannt werden und die es auch ohne jeden Zweifel gibt Auch das sagt ja der Minister: Es gibt in jeder Organisation immer Fälle und es wird sie auch immer geben , die strikt abzulehnen sind und gegen die man ohne Ansehen der Person rigoros vorgehen muss. Aber er hütet sich davor bzw. mahnt auch an, dass man sich davor hüten solle, von diesen Fällen in pauschalisierender Weise auf eine gesamte Organisation zu schließen.

Umgekehrt ist es natürlich so, dass der Bundesinnenminister diese Dinge beobachtet. Es gibt an verschiedenen Stellen sehr, sehr deutliche Indikatoren dafür, dass die Gewaltbereitschaft steigt. Gleichwohl würde der Bundesinnenminister sich nicht zu dieser Feststellung hinreißen lassen, die Sie formuliert haben.

FRAGE JUNG: Ist es in Bezug auf die Zahlen, die Sie selbst vorlegen, korrekt, dass die Definition von Tätlichkeit von Ihrer Seite ausgeweitet wurde, sodass jetzt mehr Tätlichkeiten in der Statistik aufgeführt werden und gleichzeitig die Körperverletzung gegen Polizeibeamte stark zurückgegangen ist? Können Sie das bestätigen?

ALTER: Zum zweiten Punkt: Das ist richtig. Vorsätzliche einfache Körperverletzung ist mit 2800 Fällen aufgeführt – das ist immerhin auch noch eine bemerkenswerte Zahl , aber im Vergleich zu 2018 um 37,4 Prozent zurückgegangen. Das ist eine Kategorie. Ich könnte jetzt alle durchgehen. Sie würden dann ein anderes Bild bekommen, als wenn Sie sich eines herauspicken.

Zweitens. Ich habe ganz bewusst nur die Zahlen von 2018 und 2019 genannt, weil es mit dem 52. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches Änderungen auch bei diesen Straftatbeständen gab. Deswegen sind die Fallkategorien von 2017 und vorher nicht repräsentativ.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das war mein Punkt. Ist schon eine Studie über Gewalt von Polizisten an der Bevölkerung in Auftrag? Dafür präsentieren Sie ja keine Zahlen.

ALTER: Wir gehen zunächst einmal davon aus, dass, wenn es Sachverhalte gibt, wenn Polizeibeamte in Ausübung ihres Dienstes rechtswidrig Gewalt anwenden, dieses Verhalten spätestens von dem Betroffenen selbst zur Anzeige gebracht wird. Wir haben es an dieser Stelle mehrfach gesagt: Es ist kein Kavaliersdelikt, wenn im Amt rechtswidrig Körperverletzungen stattfinden. Das ist dann zur Anzeige zu bringen. Diese Zahlen liegen vor, und das wird jetzt nicht als singulärer Aspekt untersucht.

FRAGE JESSEN: Sie haben eben noch einmal betont, der Bundesinnenminister werde sich nicht pauschal eine Kategorisierung in diesem Fall: strukturelles Problem zu eigen machen. Wenn aber im Hinblick auf die Forderung einer unabhängigen Untersuchung zu Rassismus die These, dass es kein strukturelles Problem gibt, Anlass war, eine solche Studie abzulehnen, der gleiche Befund kein strukturelles Problem – in diesem Fall aber Anlass für eine Studie ist, dann messen Sie doch mit zweierlei Maß.

ALTER: Wir wurden ja in den vergangenen Wochen sehr häufig damit konfrontiert, dass wir eine Studie zum sogenannten Racial Profiling machen sollen. Das ist ein Aspekt, den man beleuchten kann. Wie ich aber gerade dargestellt habe, hat der Bundesinnenminister einen sehr viel breiteren Ansatz gewählt. Er lässt nämlich den gesamten öffentlichen Dienst von einer zuständigen Bundesbehörde untersuchen bzw. lässt einen Befund erheben, wie die Situation ist. Er will auch, dass die Themen Rassismus, Rechtsextremismus und Antisemitismus in der Gesellschaft untersucht werden. Er ist der Auffassung, dass man in diesem Zusammenhang auch das Phänomen von Gewaltbereitschaft gegen Polizei, das ja viele Ursachen haben kann, untersuchen muss. Gemessen daran wird deutlich, dass eine Fokussierung auf diesen Einzelaspekt viel zu schmal angelegt wäre, und deswegen lehnt der Bundesinnenminister das ab.

FRAGE HERZOG: Ich habe eine Frage zum Zeitrahmen. Sie haben gesagt, dass Sie eine Studie durchführen möchten, weil Sie daraus Lehren zum Beispiel für Präventionsprogramme ableiten möchten. Wenn Sie das noch in dieser Legislaturperiode tun möchten, wird es ja auch langsam Zeit. Können Sie nicht etwas eingrenzen, bis wann etwas vorliegen soll?

ALTER: Das kann ich im Moment nicht. Ich glaube, wir sind uns aber an dieser Stelle alle einig: Dieses Problem, dieses Thema, das sehr ernst zu nehmen ist, ist kein Thema, das man nur in Legislaturperioden messen kann. Das ist ein Thema, das für die Gesellschaft insgesamt relevant ist. Insofern sollte man zunächst zur Kenntnis nehmen, dass der Bundesinnenminister den Impuls dafür gibt, dass so etwas stattfindet. Wann die Ergebnisse dazu vorliegen, hängt ja auch davon ab, wie man methodisch vorgehen will, welche Bereiche man mit einschließt. Es wäre an dieser Stelle einfach unseriös, wenn man ein Zieldatum nennen würde.

FRAGE WOLF: Frau Demmer, die Bundeskanzlerin hat hinsichtlich dieser möglichen Untersuchung zu Rassismus weiteren Diskussionsbedarf gesehen, und zwar nachdem Herr Seehofer eine explizite Racial-Profiling-Studie abgesagt hat. Sie sprach davon, dass über diese Studie demnächst im Kabinettsausschuss beraten werde. Mich würde der Stand der Dinge interessieren. Besteht dieser diesbezügliche Diskussionsprozess weiter?

Zweitens. Ist mit der erwähnten Untersuchung im BMI aus Sicht der Kanzlerin das Thema der Racial-Profiling-Studie schon vom Tisch?

SRS’IN DEMMER: Ich kann, wie Sie selber erwähnen, darauf verweisen, dass hier Herr Alter, aber auch die Kollegen Seibert und Fietz darauf hingewiesen haben, dass es einen weiteren Diskussionsprozess im Rahmen des gerade institutionalisierten Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus geben wird. Es gibt keinen neuen Stand. Ich kann Ihnen auch noch keinen Termin nennen; das wird aber bald der Fall sein.

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass natürlich auch auf Länderebene eine Diskussion zu dem Thema stattfindet, zumal die Angelegenheit der Polizei nach der Kompetenzverteilung im Grundgesetz grundsätzlich Sache der Länder ist.

ALTER: Ich möchte noch eine Ergänzung machen, die mir wichtig ist: Vielleicht schauen Sie in das Protokoll der Regierungspressekonferenz, als sich Frau Fietz dazu geäußert hat. Sie hat nämlich gesagt, dass das Thema erörtert wird. Es wird in der Berichterstattung seit diesem Tag immer verkürzt behauptet, die Regierungssprecherin hätte gesagt, es werde über diese Studie Erörterungsbedarf geben. Dass das ein Aspekt unter vielen ist, ist sicherlich klar. Aber es wird zu diesem Thema Bekämpfung von Rechtsextremismus einen Erörterungsprozess geben.

SRS’IN DEMMER: Genau. Weil das Thema so wichtig ist, gibt es einen Kabinettsausschuss. Das ist ein Ort, an dem das Thema diskutiert wird. Aber natürlich gibt es im föderalen Staat auch noch andere Orte, an denen das Thema diskutiert werden kann.

FRAGE FIRSOVA: Ich habe zwei Fragen, die das Thema Russland betreffen.

Erstens. Frau Demmer, Herr Alter, gestern wurde in London der Russland-Report veröffentlicht. Dabei geht es unter anderem darum, dass Russland angeblich die britische Politik im Falle des Brexit beeinflusst und auch versucht hat, den Konflikt zwischen Großbritannien und der EU zu vertiefen. Welche eigenen Informationen hat die Bundesregierung bzw. konkret das Bundesinnenministerium dazu?

SRS’IN DEMMER: Wir haben die Medienberichterstattung über den Bericht des parlamentarischen Geheimdienstausschusses zur Kenntnis genommen. Der Bericht steht für sich. Ich kann ihn jetzt hier nicht kommentieren.

ALTER: Ich kann dem nichts hinzufügen.

ZUSATZFRAGE FIRSOVA: Herr Burger, meine zweite Frage bezieht sich auch auf das Thema Russland. Stimmt es, dass es heute in Verbindung mit dem Fall des Angriffes des Bundestags im Jahr 2015 eine Zustimmung für die sogenannten Cybersanktionen gegenüber Russland gibt?

BURGER: Ich kann Ihnen dazu nur so viel sagen, dass wir die Listung einer Reihe von russischen Personen und Entitäten im Rahmen des EU-Cybersanktionsinstruments der Europäischen Union eingebracht haben und hier nun die nächsten Arbeitsschritte im Rahmen der Europäischen Union im Verbund mit den anderen 26 EU-Mitgliedstaaten aktiv angehen.

ZUSATZFRAGE FIRSOVA: Sie wissen nicht, ob es heute

BURGER: Ich kann Ihnen dazu keinen Zwischenstand aus der Arbeit der EU-Ratsarbeitsgruppe mitteilen.

FRAGE: Frau Demmer, Herr Alter, die AfD hat Organklage gegen Bundeskanzlerin Merkel und die Bundesregierung eingereicht. Es geht um Merkels Kritik an der Kemmerich-Wahl in Thüringen im Rahmen ihrer Auslandsreise und die Veröffentlichung ihrer Wortwahl auf der Webseite der Bundesregierung.

Erstens. Wurden Sie vorab informiert?

Zweitens. Hat die AfD die Bundesregierung aufgefordert, das Statement zu löschen? Wäre das überhaupt zulässig im Sinne von Transparenz darüber, was die Regierungschefin wann und wo gesagt hat?

SRS’IN DEMMER: Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns zu gerichtlichen Verfahren hier grundsätzlich nicht öffentlich äußern.

ALTER: Ich kann die Aussage von Frau Demmer nicht ergänzen.

FRAGE HERZOG: Sind die Aussagen noch auf der Webseite der Bundesregierung vorhanden?

SRS’IN DEMMER: Das kann ich aus dem Stand nicht sagen.

FRAGE DR. RINKE: Herr Kolberg, ich habe eine Frage mit Blick auf den EU-Gipfel. Ich hätte ganz gerne gewusst, ob Sie mittlerweile genaue Berechnungen angestellt haben, wie groß die Abführungen Deutschlands an den EU-Haushalt bis 2027 sein werden.

Gibt es eine genaue Zahl, wie viel Geld Deutschland aus dem Recovery Fund, der jetzt aufgelegt wurde, erhält?

KOLBERG: Vielen Dank. Lassen Sie mich grundsätzlich dazu etwas sagen, weil das ein wichtiger Schritt auch für die Europäische Union ist.

Der Bundesfinanzminister hat die Einigung auf den EU-Haushalt und den Wiederaufbauplan als Wendepunkt zu einem stärkeren Europa, zu einer besseren Union bezeichnet. Er freut sich darauf, diesen Plan jetzt mit seinen Finanzministerkolleginnen und –kollegen umzusetzen, die hierbei eine ganz zentrale Rolle spielen werden. Die Beschlüsse der Staats- und Regierungschefs müssen jetzt in Rekordzeit und mit einer Vielzahl von europäischen Gesetzgebungsakten umgesetzt werden, damit die Mittel auch rechtzeitig bereitstehen.

Allen Beteiligten ist bewusst, dass die rechtzeitige Umsetzung große Herausforderungen beinhaltet und auch weiterhin die Bereitschaft zu Kompromissen erfordert. Bei den Finanzministerinnen und Finanzministern stehen insbesondere der Eigenmittelbeschluss, der die Finanzierung des EU-Haushalts regelt, und die 672 Milliarden Euro umfassende Aufbaufazilität im Fokus.

Zu den Punkten der Finanzierung: Im Koalitionsvertrag ist ja schon niedergelegt, dass Deutschland mehr für Europa tun möchte und wir Europa finanziell stärken wollen. Wir haben immer wieder gesagt, dass unser Beitrag zum EU-Haushalt wahrscheinlich steigen wird und hatten hier, aber auch bei anderen Gelegenheiten – zum Beispiel gegenüber dem Bundestag – von einer Größenordnung von etwa 10 Milliarden Euro gesprochen. Wir gehen auch davon aus, dass der deutsche Beitrag in dieser Größenordnung steigen wird. Das findet sich in unserer Finanzplanung wieder. Für die Jahre 2019 bis 2023 sind wir schon von etwa 40 Milliarden Euro ausgegangen. Das findet sich also in dem Rahmen wieder, den wir auch erwartet haben.

Wichtig ist dabei, dass man auch sieht, dass Deutschland als vernetzte Ökonomie in der Mitte Europas natürlich in besonderer Weise davon profitiert, dass wir Europa stärken, dass wir die Wirtschaft stärken, dass wir dafür sorgen, dass wir einen schnellen Aufbruch haben. Nichts wäre für Deutschland schlimmer und fataler, wenn wir in Europa nicht schnell aus der Krise kämen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Die Zahl 40 Milliarden Euro war ja schon vorher bekannt. Jetzt geht es darum, dass konkrete Beschlüsse gefasst wurden. Unter anderem ist der deutsche Rabatt angehoben worden. Bezieht sich das, was Sie gesagt haben 40 Milliarden Euro bis 2023 , auf die Berechnungen nach dem Gipfel?

KOLBERG: Genau. Wir haben ja die ganze Zeit gesagt, dass wir Europa stärken wollen, dass wir mehr beitragen wollen, dass wir unseren finanziellen Beitrag erhöhen wollen. Damit ist die Koalition angetreten, und das hat sie jetzt auch umgesetzt. Die Vereinbarungen, die jetzt auf europäischer Ebene durch die Staats- und Regierungschefs nach langen Verhandlungen getroffen wurden, halten sich in dem Rahmen, der bereits in der Finanzplanung niedergelegt ist.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Recovery Fund?

KOLBERG: Die Abführungen an die EU sind damit umfasst.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Entschuldigung, aber die Frage war, was Deutschland aus dem Recovery Fund bekommt. Können Sie mir eine Zahl nennen?

KOLBERG: Es geht jetzt darum, wie genau die Umsetzung erfolgt. Wir werden hierzu sicherlich konkrete Zahlen zur Verfügung stellen. Ich warne trotzdem davor, jetzt Aufrechnungen zu machen und zu sagen: derjenige bekommt so viel Euro, und derjenige bekommt so viel Euro. Das Ziel der Maßnahmen war ja gerade, dass wir Europa insgesamt stärken, dass wir die Regionen stärken, die besonders von der Pandemie und den wirtschaftlichen Auswirkungen betroffen sind. Darum geht es bei den Vereinbarungen der Staats- und Regierungschefs und darauf liegt der Fokus, dass wir also als europäische Gemeinschaft einen solidarischen Akt vornehmen, um Europa nach vorne zu bringen und schnell aus der Krise zu kommen.

SRS’IN DEMMER: Ich kann noch etwas in Sachen Organklage der AfD nachreichen: Das Protokoll der Pressekonferenz steht noch im Netz.

FRAGE BUCHWALD: Herr Alexandrin, für morgen ist der Aviation Summit geplant. Kommen die Teilnehmer nach Berlin oder ist das eine Videokonferenz? Worum geht es hauptsächlich?

ALEXANDRIN: Das wird eine Videokonferenz sein. Die Einladung können wir gerne an Herrn Buchwald weiterleiten. Vor dem Termin wird es um 11.15 Uhr ein kurzes Pressebriefing geben, das online gestreamt wird und in dem die wesentlichen Inhalte kurz vorgestellt werden. Ich lade Sie gerne dazu ein, sich das anzuschauen. Im Anschluss an die Veranstaltung findet außerdem eine Abschlusspressekonferenz statt, die ebenfalls online gestreamt wird. Wenn Ihnen die Einladung noch nicht zugegangen ist, sagen Sie bitte Bescheid.

FRAGE LINDNER: Was wird heute konkret bei der Bund-Länder-Runde der Gesundheitsminister besprochen? Wird es bundeseinheitliche Regelungen für Urlaubsrückkehrer geben? Wo gibt es derzeit die größten Probleme?

NAUBER: Zunächst einmal ist das nicht unsere Veranstaltung, sondern eine Veranstaltung der Länder, bei der der Gesundheitsminister zu Gast sein wird. Fragen zur Agenda müssten Sie deswegen an die Länder, an die GMK richten.

Es ist aber so, dass wir, wie Sie wissen, auf Bitten der Ministerpräsidenten und des Chefs Bundeskanzleramtes gerade gemeinsam mit den Bundesländern die nationale Teststrategie im Hinblick auf Reiserückkehrer anpassen, wie wir in der Vergangenheit die Teststrategie ja auch immer den aktuellen Gegebenheiten angepasst haben. Die Gespräche dazu laufen jetzt.

FRAGE DR. RINKE: Ich hätte ganz gerne gewusst, was die Position des Gesundheitsministeriums ist. Sind Sie dafür, dass Rückkehrer entweder generell oder dann, wenn sie aus Krisengebieten kommen, an den Flughäfen getestet werden?

Zweitens. Es gibt ja schon Quarantäneregeln. Wer sorgt eigentlich dafür, dass diese auch umgesetzt werden? Es gibt immer wieder Berichte, dass Rückkehrer aus Risikogebieten am Flughafen keinerlei Hinweise erhalten, dass sie sich überhaupt in Quarantäne begeben müssen.

NAUBER: Zur ersten Frage: Wir haben, wie gesagt, die Gespräche dazu zeitnah aufgenommen. Die laufen noch, und denen möchte ich an dieser Stelle nicht vorgreifen.

Zur zweiten Frage: Ja, es ist klar, dass sich Rückkehrer aus Risikogebieten in Quarantäne begeben müssen. Geregelt wird das in den Landesverordnungen. Es gibt dafür auch eine Musterverordnung. Umgesetzt wird das von den Behörden vor Ort. Die sind dafür zuständig.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Wissen Sie zufälligerweise, ob es irgendwelche Sanktionen nach sich zieht, wenn man das nicht tut?

NAUBER: Damit bin ich, ehrlich gesagt, überfragt. Das müsste ich nachschauen. Ich meine, das regelt natürlich auch jedes Land für sich. Ob die Musterverordnung dafür etwas vorsieht, müsste ich nachschauen. Aber wie das im Einzelnen umgesetzt wird, müssen Sie, wie gesagt, tatsächlich bei den Ländern bzw. bei den Behörden vor Ort abfragen, die das dann umsetzen.

FRAGE SAMBALE: Wie ist denn die Position des Bundesgesundheitsministeriums zu der Frage, ob man Kontrollzentren mit kostenlosen Testmöglichkeiten an allen Flughäfen einrichtet? Sehen Sie das weiterhin in der Kompetenz der Bundesländer liegend?

Sollen die örtlichen Gesundheitsämter je nach Flughafen weiterhin zuständig bleiben, oder halten Sie es für richtig, das zentral zu erfassen?

NAUBER: Um mit der letzten Frage anzufangen: Für den Infektionsschutz sind die Behörden vor Ort zuständig.

Bezüglich der ersten Frage kann ich tatsächlich nur wiederholen, dass wir gebeten worden sind, die nationale Teststrategie, die ja regelt, in welchen Fällen auch bei Personen ohne Symptome Tests auf Kosten der GKV vorgenommen werden können und auch sollen, jetzt im Hinblick auf Reiserückkehrer anzupassen, und das tun wir jetzt auch. Die Gespräche dazu laufen, und ich möchte dem, wie gesagt, an dieser Stelle nicht vorgreifen.

FRAGE HERZOG: Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte kritisiert heute in einer Mitteilung, dass immer mehr Kinderstationen und Kinderkliniken in Deutschland schlössen, weil sie sich aus Sicht der meisten bewahrten Klinikbetreiber nicht lohnten. Die medizinische Versorgung von Minderjährigen und Jugendlichen in Kinderkliniken und -stationen sei akut gefährdet, sagt der Verband. Inwiefern stimmt diese Einschätzung aus Sicht des BMG? Wenn ja, was tun Sie dagegen?

NAUBER: Mir ist diese Äußerung jetzt nicht bekannt. Der Bundesgesundheitsminister hat sich in der Vergangenheit aber schon mehrfach zu diesem Thema geäußert. Das würde ich aber gerne noch einmal heraussuchen und Ihnen nachliefern.

FRAGE JESSEN: Frau Schwesig, die Ministerpräsidenten von Mecklenburg-Vorpommern, hat die Schließung von mindestens einer großen Kinderklinik in ihrem Bundesland zum Anlass genommen, zu fordern, dass das System der Fallpauschalen gestoppt werden müsse. Damit seien Kinderkliniken nicht zu betreiben, und die Folge seien eben weitere Schließungen und eine Verschlechterung der Versorgung. Sie werden diese Äußerung kennen. Wie steht Ihr Haus dazu?

NAUBER: Wie gesagt: Ich würde zu dem Thema, zu dem sich der Minister schon öfter geäußert hat, gerne etwas nachliefern, wenn ich darf.

FRAGE SAMBALE: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt. Wie ist der Stand bei den Bemühungen, die in Bagdad entführte Kulturaktivistin freizubekommen?

Wissen Sie mehr über die Hintergründe? Handelt es sich um kriminelle oder politische Täter?

BURGER: Herr Sambale, ich muss Sie um Verständnis dafür bitten, dass wir uns zu Einzelheiten solcher Fälle generell nicht öffentlich äußern. Dabei geht es um den Schutz und das Wohlergehen der Betroffenen, und das hat für uns dabei absoluten Vorrang.

FRAGE HERZOG: Es geht um eine Studie der Bertelsmann-Stiftung von heute. Das ist eine Frage, die sich, denke ich, in erster Linie an Frau Demmer richtet. Diese Studie zeigt, dass Kinderarmut ein großes Problem in Deutschland bleibt. Rund 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche wachsen demnach in Armut auf. Es habe da in den vergangenen Jahren trotz jahrelang guter wirtschaftlicher Entwicklung kaum Verbesserungen gegeben. Was sagt die Bundesregierung dazu? Ist das nicht ein Versagen der Politik?

SRS’IN DEMMER: Die Analyse, die Ihrer Frage zugrunde liegt, kann ich nicht teilen. Ein wesentlicher Faktor zur Vermeidung von Kinderarmut ist die Erwerbstätigkeit der Eltern. Sobald ein Elternteil teilerwerbstätig ist, sinkt damit auch das Armutsrisiko für Kinder.

Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Situation von Familien zu verbessern. Dazu gehören unter anderem steuerliche Entlastungen für Familien und insbesondere für Alleinerziehende, die Reform des Kindergeldes und des Kinderzuschlags sowie die Reform des Unterhaltsvorschusses. Auch das Teilhabechancengesetz hat dazu beigetragen, dass Langzeitarbeitslose wieder in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse kamen.

Auch um die Auswirkungen der Coronapandemie abzufedern, hat die Bundesregierung zahlreiche Unterstützungsangebote beschlossen. Jedes Kind erhält einen Kinderbonus in Höhe von 300 Euro. Er wird nicht auf die Sozialleistungen, wohl aber auf den Kinderfreibetrag angerechnet. Der Kinderbonus kommt also ganz gezielt Familien mit kleineren und mittleren Einkommen zugute. Der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende wird mehr als verdoppelt. Familien, die Einkommenseinbußen erleiden, weil sie ihre Kinder aufgrund einer angeordneten Kita- oder Schulschließung zu Hause betreuen müssen, erhalten für zehn Wochen je Elternteil eine Entschädigung. Alleinerziehende haben diesen Anspruch für die Dauer von 20 Wochen. Ersetzt werden 67 Prozent des Verdienstausfalls.

Das Fachressort kann bestimmt auch noch einiges dazu beitragen.

ZUSATZ HERZOG: Vielleicht lässt sich das wegen des Zeitdrucks auch noch schriftlich nachreichen.

SRS’IN DEMMER: Vielleicht kann ich noch einmal abschließend sagen, dass die Armutsquote in Deutschland grundsätzlich rückläufig ist. Die Bundesregierung ist sich natürlich der besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen bewusst und wird das auch weiterhin bei allen Maßnahmen berücksichtigen.

STING: Ich will das jetzt gar nicht zu lange auswalzen, aber wir als Familienministerium würden gerne auf eine Aussage der Studie eingehen. Es ist ja immer die Rede davon das ist eine der Hauptnachrichten, die herausgeht , die Kinderarmut sei eine unbearbeitete Großbaustelle oder eine Großbaustelle, die brachliege und auf der es keine Fortschritte gebe. Das möchten wir zurückweisen.

Ich kann in Ergänzung zu Frau Demmer nur sagen, dass wir das Thema als prioritäres Thema auf dem Zettel haben und mit ganz vielen Maßnahmen dagegen vorgehen. Das ist für Ministerin Giffey und für uns im Familienministerium ein sehr, sehr ernstes Thema. Wir befassen uns schon lange mit den Ursachen und haben in dieser Legislaturperiode einige Dinge auf den Weg gebracht. Die Staatssekretärin, Frau Seifert, hat sich gerade auch im Interview mit der ARD dazu geäußert; darauf möchte ich auch verweisen. Für uns ist jedes Kind, das in Armut aufwächst, eines zu viel.

Ich kann noch ganz kurz etwas zu den Maßnahmen sagen. Frau Demmer hat schon den Kinderzuschlag erwähnt. Das ist für uns im Ministerium ein ganz zentrales Instrument, das genau in Familien ansetzt, die wenig Geld zur Verfügung haben; wir haben eben schon Zahlen dazu kommuniziert. Wir haben das mit der Reform des Starke-Familien-Gesetzes Anfang des Jahres noch einmal verändert und den Zugang erweitert, und die Zahl derjenigen Kinder, die mit dieser Familienleistung erreicht werden, ist deutlich gestiegen. Im Januar waren es 300 000, und jetzt, im Juni, sind es 800 000. Das ist also eine deutliche Veränderung. Das ist eine Familienleistung in Höhe von bis zu 185 Euro pro Kind pro Monat, die es zusätzlich zum Kindergeld gibt.

Das sind Daten, die nicht in diese Bertelsmann-Erhebung eingeflossen sind, und das ist nur eine von vielen Maßnahmen, mit der wir gegen Kinderarmut vorgehen.

FRAGE TIMOFEEVA: Der ukrainische Präsident Selensky hat gestern gesagt, Deutschland und Frankreich ständen für das Gipfeltreffen im Normandie-Format bereit. Teilt die Bundesregierung tatsächlich die Meinung, man solle in der nächsten Zeit ein solches Treffen durchführen? Wenn ja, kann dieser Gipfel noch im Sommer stattfinden?

BURGER: Ich kann Ihnen dazu jetzt keine Terminplanung mitteilen. Die Arbeit im Normandie-Format wird auch auf anderer Ebene fortgesetzt.

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Jung & Naiv
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