Artikel

Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 10. August 2020

Themen: Präsidentschaftswahl in Weißrussland, Reise des Bundesaußenministers nach Moskau und Sankt Petersburg, Erkundung und Erschließung von Rohstoffen im östlichen Mittelmeer durch die Türkei, COVID-19-Pandemie (Beratungen der Gesundheitsminister der Länder über Großveranstaltungen, Medienberichte über Unstimmigkeiten bei der Bezahlung von Schutzmasken im Bundesgesundheitsministerium, Tests für Urlaubsrückkehrer, Vereinbarung mit der Türkei über verpflichtende Testung von nach Deutschland Zurückkehrenden, bundeseinheitliche Abstimmungen der Maßnahmen, Testkapazitäten, Reisewarnung für die Türkei, Berichte über Besuch des Bundesgesundheitsministers in Dresden nach einem runden Tisch der sächsischen Staatsregierung, Abstandsregel an Berliner Schulen, Abstandsregel im Bahnverkehr), Waffenembargo gegen den Iran, anonymes Schreiben eines angeblichen KSK-Soldaten, Medienberichte über Wasserknappheit, Anhörung hinsichtlich Venezuelas im US-Senat, Medienbericht über eine angebliche geheime Atomanlage in Saudi-Arabien, Reform der WHO, Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze, Reisepläne der Bundeskanzlerin, Linksextremismus in Deutschland, US-Drohungen gegen den Fährhafen von Sassnitz, Pläne von Berlin und Thüringen zur zusätzlichen Aufnahme von Flüchtlingen, Forderungen Russlands nach einer Fortsetzung des Cyberdialogs mit Deutschland

Naive Fragen zu:
2:21 Wahlen in Belarus
– auf welche glaubhaften Berichte beziehen Sie sich? (ab 4:02)
– gibt es eine deutsche Botschaft vor Ort?
– welchen Einfluss hat die BRD und die EU vor Ort?
– glauben Sie, dass Reformen mit einem Präsidenten Lukashenko eingeleitet werden können?
– wird die Kanzlerin ihre guten Kontakte zu Herrn Putin nutzen und mit ihm über die Lukashenko-Frage reden? (ab 19:55)
– wann hat sie zuletzt mit ihm geredet?

23:14 Corona/Türkei-Reisewarnung
– wird die Reisewarnung für die türkischen Urlaubsgebiete eigentlich zurückgenommen? Am Mittwoch gabs Aussagen aus dem wissenschaftlichen Corona-Beirat der türkischen Regierung, dass die Lage „besorgniserregend“ sei. Warum nimmt die Bundesregierung die Reisewarnung nicht zurück? (ab 35:09)
– es gibt ja auch viele andere besorgniserrengende Momentaufnahmen in Europa und der Welt, warum werden dann auch da nicht die Reisewarnungen aufgehoben? Sie haben für eine „besorgniserregende“ Region der Türkei die Reisewarnung aufgehoben – warum gilt das dann nicht für alle anderen?

46:18 Neonazis in der Bundeswehr
– sind denn seit der letzten BPK mit AKK neue Rechtsextremismus-Fälle in der Truppe bekannt geworden? (48:24)

1:05:01 Griechische Flüchtlingslager/Aufnahme von Flüchtlinge
– ist diese Nichtbereitschaft des Innenministers mit der Kanzlerin abgesprochen? Ist das das Gesicht, was man im Jahr 2020 in der Flüchtlingsfrage zeigen will, wenn es um Aufnahmeprogramme von zB Berlin und Thüringen geht? (ab 1:10:03)
– zu den Seeflüchtlingen: die Bundesregierung erschwert ja privaten Seenotrettern, NGOs die Arbeit auf dem Mittelmeer, Herr Seibert. Dass Sie sich da jetzt loben, wundert mich ein bisschen.
– ans BMI: Hab ich Sie richtig verstanden, dass Sie dieses Elendslager in Moria verbessern wollen? Alle, die sich damit auskennen, Menschenrechtler, Flüchtlingsexperten, sagen: Das Ding muss aufgelöst werden. Die Menschen müssen da raus. Das ist eine Katastrophe für die EU. Und Sie wollen das „verbessern“?
– plant Herr Seehofer sich das Lager mal selbst anzugucken und sich dort den Umständen bewusst zu werden?

Bitte unterstützt unsere Arbeit finanziell:
Konto: Jung & Naiv
IBAN: DE854 3060 967 104 779 2900
GLS Gemeinschaftsbank

PayPal ► http://www.paypal.me/JungNaiv

Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 10. August 2020:

STS SEIBERT: Meine Damen und Herren, einen schönen guten Tag! Ich will Ihnen zunächst die Haltung der Bundesregierung zu den Ereignissen in Belarus vortragen. Es ist ganz offenkundig, dass bei den dortigen Präsidentschaftswahlen die Mindeststandards für demokratische Wahlen nicht eingehalten wurden. Das ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel. Die zahlreichen Berichte über systematische Unregelmäßigkeiten und Wahlrechtsverletzungen sind glaubhaft. Auch vor diesem Hintergrund ist es sehr bedauerlich, dass Belarus den Wahlbeobachtern der OSZE keine Gelegenheit gegeben hat, ihre Arbeit zu tun und diese Wahlen zu beobachten, und dass auch belarussische Wahlbeobachter in ihrer Arbeit behindert wurden. Die politische Führung des Landes muss den Willen der Bürgerinnen und Bürger akzeptieren.

Wir verurteilen den Einsatz von Gewalt gegen friedlich demonstrierende Menschen auf den Straßen von Minsk und andernorts im Land. Wir verurteilen auch die zahlreichen Festnahmen nicht zuletzt von in- wie ausländischen Journalisten und die Beschränkungen des Internetzugangs.

Nun wird im Rahmen der Europäischen Union zu besprechen sein, wie Europa darauf angemessen gemeinsam reagiert. Vor diesen Wahlen hatten wir gemeinsam mit unseren europäischen Partnern dazu aufgerufen, dass sie frei und fair ablaufen mögen. Nun ruft die Bundesregierung die politische Führung des Landes dazu auf, die Rechte der Menschen in Belarus auf Versammlungs-, Meinungs- und Informationsfreiheit zu gewährleisten.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, können Sie noch ein bisschen ausführen, welche glaubhaften Berichte Sie meinen, auf die Sie sich beziehen, und was Sie dazu genauer wissen?

Herr Burger, gibt es eine deutsche Botschaft vor Ort? Wenn ja, was macht sie, und mit wie vielen Leuten ist man vor Ort?

Vielleicht können Sie noch einmal erläutern, Herr Seibert, welchen Einfluss, wenn überhaupt, die BRD bzw. die EU vor Ort haben.

STS SEIBERT: Wie in vielen außenpolitischen Fragen ist es natürlich auch hier so, dass unser Einfluss desto größer ist, je mehr wir es schaffen, als Europäer, als 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine gemeinsame Haltung zu entwickeln. Genau darum wird es jetzt auch in der Reaktion auf die Ereignisse in Belarus gehen.

Vielleicht zunächst einmal der Kollege aus dem Auswärtigen Amt?

BURGER: Ich kann das vielleicht noch ein bisschen ausführen. Wir haben im Vorfeld der Wahl seit einigen Monaten massive Repressionen, Einschüchterungen und vielfach willkürliche Verhaftungen und Inhaftierungen von Kritikern der Regierung beobachtet und benannt. Wir haben auch zur Freilassung von Gefangenen aufgefordert. Ich darf Sie auch auf ein Statement des Außenministers gemeinsam mit seinem französischen und seinem polnischen Amtskollegen von vergangenem Freitag verweisen.

Wir haben sehen müssen, dass Oppositionspolitiker, Journalistinnen und Journalisten, Bloggerinnen und Blogger, Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger, zivile Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachter und einfache Bürgerinnen und Bürger, die einfach nur grundlegende Bürgerrechte wahrnehmen und ihre demokratische Mitbestimmung ausüben wollten, Ziele dieser Einschüchterungspolitik waren.

Herr Jung, Sie haben nach unserer Botschaft gefragt. Ja, wir haben eine Botschaft in Minsk. Wir haben mit Belarus diplomatische Beziehungen und dort eine Botschaft und einen Botschafter. Unsere Botschaft dort macht natürlich, wie es die Aufgabe jeder deutschen Auslandsvertretung ist, ihre Arbeit und führt intensive Gespräche mit allen Vertretern des politischen Spektrums, soweit sie dazu bereitstehen. Insofern haben wir den Eindruck, dass wir durchaus ein eigenes Verständnis dessen haben, wie sich die Lage in den letzten Monaten dort entwickelt hat.

Auch im Rahmen der EU haben wir seit langer Zeit Dialogprozesse mit Belarus, deren Ziel es gewesen ist, dafür zu arbeiten, dass sich Belarus auf einen positiven Weg hin zu mehr Rechtsstaatlichkeit begibt. In dieser Hinsicht muss man den Verlauf der Wahl als Rückschlag einordnen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Seibert, glauben Sie, dass Reformen in Weißrussland mit einem Präsidenten Lukaschenko eingeleitet werden können?

STS SEIBERT: Ich denke nicht, dass es meine Aufgabe als Sprecher der Bundesregierung ist, jetzt die Führungsfrage in Minsk zu stellen, sondern man muss ganz klar festhalten, was für ein Land, das ein OSZE-Teilnehmerstaat ist, nicht zu verhandelnde Basis bei der Durchführung von Wahlen ist. Das ist, wie gesagt, was die Mindeststandards betrifft, aus unserer Sicht ganz offensichtlich nicht eingehalten worden. Deswegen wenden wir uns zusammen mit unseren europäischen Partnern an die Führung in Minsk das sind derzeit natürlich Präsident Lukaschenko und seine Minister , dass sie den Willen des Volkes nicht gewaltsam auf den Straßen einschränken oder versuchen, eine solche Situation durch Verhaftungen und Gewalt zu lösen, sondern dass die Bürger in Weißrussland, in Belarus, die Möglichkeit haben, ihre Haltung, auch ihre Haltung zu diesen Wahlen, friedlich, frei und offen zu äußern.

FRAGE JOLKVER: Herr Seibert, habe ich Ihr Eingangsstatement richtig verstanden, dass die Bundesregierung die Wahl in Belarus nicht anerkennt und damit auch den Präsidenten Lukaschenko nicht für das rechtmäßige Staatsoberhaupt hält?

STS SEIBERT: Ich habe Ihnen die Einschätzungen der Bundesregierung nach diesen Wahlen und nach der Art und Weise, wie sie verlaufen sind und wie sich jetzt auch der Tag nach den Wahlen dargestellt hat, dargelegt.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Wird die Bundesregierung diese Wahlen anerkennen?

STS SEIBERT: Vielleicht kann der Kollege des Auswärtigen Amtes es noch besser ausdrücken. Ihre Frage klingt ein bisschen so, als hätte eine Wahl nur dann stattgefunden, wenn wir sie anerkennen.

Wir haben große und aus unserer Sicht berechtigte Zweifel an der demokratischen und offenen Durchführung dieser Wahlen. Diese Zweifel werden natürlich, basiert auf Fakten, mit den europäischen Nachbarn und Partnern zu besprechen sein. Das ist dann unsere Einschätzung der Geschehnisse in Weißrussland, in Belarus.

BURGER: Ich kann vielleicht einfach nur noch einmal das aufgreifen, was Herr Seibert gesagt hat. Wir haben die klare Erwartung und die Forderung formuliert, dass diese Wahlen frei und fair verlaufen müssen. Das ist offensichtlich nicht der Fall gewesen, weil es massive Einschüchterungen und Repressionen sowie zahlreiche Hinweise auf Verfälschung gegeben hat. Wie wir darauf gemeinsam als Europäische Union reagieren, darüber sind wir, wie es Herr Seibert auch gesagt hat, jetzt mit unseren Partnern im Gespräch.

FRAGE WARWEG: Sie haben auch das Thema Polizeigewalt angesprochen. Es gab ein ziemlich umfassendes Ausbildungsprogramm der Bundesrepublik Deutschland mit belarussischen Polizisten. Vom Innenministerium wüsste ich gern, ob dieses Programm fortbesteht und ob zurückzuverfolgen ist, ob diese von Deutschland ausgebildeten Einheiten auch in Fällen von Polizeigewalt beteiligt waren.

GRÜNEWÄLDER: Einzelheiten dazu muss ich Ihnen nachreichen. Mit Einzelheiten dazu kann ich jetzt nicht dienen.

Zu Ihrer letzten Einschätzung: Das kann ich mir so nicht vorstellen. Es wird nicht so gewesen sein. Dass sich deutsche Polizisten in Weißrussland an Polizeigewalt beteiligt haben, wie Sie es nennen, halte ich für ausgeschlossen.

Aber Einzelheiten zu der Mission, von wann bis wann sie lief und auch ob sie lief, werde ich Ihnen noch nachreichen.

ZUSATZ WARWEG: Entschuldigung, ich glaube, Sie haben mich missverstanden. Meine Frage war, ob es sich zurückverfolgen lässt, ob auch von Deutschland ausgebildete belarussische Polizeieinheiten an mutmaßlicher Polizeigewalt beteiligt waren.

GRÜNEWÄLDER: Okay. Das werde ich Ihnen nachliefern.

STS SEIBERT: Das, was im Detail diesen besonderen Einsatz betrifft, wird Ihnen also nachgereicht. Ganz grundsätzlich lässt sich aber sagen das Thema hatten wir hier auch schon mehrfach : Wo immer auf der Welt deutsche Polizisten und Polizistinnen international an der Ausbildung von Polizisten und Polizistinnen beteiligt sind, tun sie das auf der Basis rechtsstaatlichen polizeilichen Vorgehens.

FRAGE DR. RINKE: Herr Seibert, Sie haben vom Willen des Volkes gesprochen. Hat die Bundesregierung Hinweise darauf das sagen ja schon einige Politiker , dass die Opposition diese Wahl möglicherweise gewonnen hat?

Herr Burger, eine Nachfrage zu den EU-Gesprächen: Können Sie das ein bisschen konkretisieren? Laufen sie? Auf welcher Ebene laufen sie? Was ist das Ziel? Geht es um mögliche Sanktionen oder eine Verurteilung?

STS SEIBERT: Ich kann Ihnen hier kein Wahlergebnis verkünden. Ich habe für die Bundesregierung die sehr begründeten Zweifel am Zustandekommen des Wahlergebnisses, das jetzt der Öffentlichkeit vorgetragen worden ist, ausgedrückt.

BURGER: Das ist ja gerade auch Ergebnis der Tatsache, dass die belarussischen Behörden eine Wahlbeobachtung durch die OSZE, die es ermöglichen würde, die Ergebnisse nun zu überprüfen, nicht zugelassen haben.

Zu den Gesprächen im EU-Kreis: Ich darf noch einmal darauf verweisen, dass wir uns bereits im Vorfeld der Wahlen unter anderem mit Frankreich und Polen eng dazu abgestimmt hatten. Mit diesen beiden Partnern haben wir ein gemeinsames Interesse daran, dass es in Belarus zu einer demokratischen und rechtsstaatlichen Entwicklung kommt. Mit diesen Partnern werden wir sicherlich auch weiterhin im Gespräch sein, aber auch mit unseren anderen EU-Partnern.

Ich darf auch darauf verweisen, dass es in der Vergangenheit schon Sanktionen der EU gegen Belarus gegeben hat. Sie wurden in den letzten Jahren aufgehoben, und zwar auch mit Blick darauf, dass es dort positive Entwicklungen gegeben hatte, beispielsweise bei der Freilassung von Gefangenen.

FRAGE JESSEN: Zwei der direkten Nachbarstaaten von Weißrussland, nämlich Polen und Litauen, haben noch explizit gesondert die Führung aufgerufen, Menschen- und Bürgerrechte zu respektieren. War das innerhalb der EU abgesprochen, oder ergibt sich das aus dem Status, dass es sich um ein Nachbarland handelt? Könnte diese Position sozusagen eine gemeinsame europäische Linie anführen? Diese Fragen gehen an Herrn Burger.

Herr Seibert, die Bundesregierung hat in der Vergangenheit Wahlen zum Beispiel in Südamerika nicht anerkannt, weil sie nicht hinreichend demokratisch legitimiert gewesen seien. Gilt dieser Maßstab jetzt auch für die Wahl in Weißrussland?

BURGER: Ich hatte auf das Statement der Außenminister, gemeinsam mit Polen und Frankreich, verwiesen. Sie beziehen sich jetzt auf ein Statement Polens gemeinsam mit Litauen. Ich denke, dass es in einer solchen Situation nicht ungewöhnlich ist, dass sich verschiedene EU-Mitgliedsstaaten aus einem gegebenen Anlass gemeinsam zu Themen äußern, die sie gemeinsam beschäftigen. Was der konkrete Anlass für das polnisch-litauische Statement war, das müssten Sie dort erfragen. Diese Frage kann ich Ihnen nicht beantworten.

Ansonsten würde ich hier nicht versuchen, Situationen aus anderen Ländern eins zu eins zu übertragen. Ich denke, dass man sich jeden Fall individuell anschauen muss. Herr Seibert hat die erheblichen Zweifel der Bundesregierung daran, dass die Ergebnisse so, wie sie bisher verkündet wurden, tatsächlich dem Wählerwillen entsprechen, zum Ausdruck gebracht. Welche Konsequenzen daraus gezogen werden, dazu sind wir, wie gesagt, jetzt im Gespräch.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Herr Seibert nickt zustimmend. Dennoch die Frage: Die Wortwahl erhebliche Zweifel am demokratisch legitimierten Zustandekommen der Regierung war fast identisch mit der Wortwahl, die wir auch in Bezug auf Südamerika gelegentlich gehört haben. Da sind die Konsequenzen bekannt. Stehen sie jetzt auch für Weißrussland im Raum?

STS SEIBERT: Unser Appell richtet sich an die weißrussische Führung, die dafür verantwortlich ist, dass die Wahlen, die unter ihrer Ägide stattgefunden haben, nicht den demokratischen Mindeststandards entsprochen haben, und die auch dafür verantwortlich ist, dass seit dem Wahltag Gewalt auf den Straßen von Minsk und anderen Städten zu beobachten ist, Gewalt gegen friedliche Demonstranten. An diese Regierung, an diese Staatsführung richtet sich unser Appell.

Der Blick auf andere Kontinente hilft bei der Beurteilung dessen, was in Belarus passiert, überhaupt nicht weiter.

FRAGE JORDANS: Herr Burger, plant das Auswärtige Amt, den Botschafter Weißrusslands in Berlin zum Gespräch einzubestellen?

BURGER: Wir haben gesagt, dass wir jetzt in Gesprächen darüber sind, welche Konsequenzen sich aus dem Verlauf dieser Wahlen im Weiteren ergeben. Wenn es dazu weitere Maßnahmen mitzuteilen gibt, dann werde ich das gern tun. Im Moment habe ich eine Einbestellung nicht anzukündigen.

FRAGE JENNEN: Auch meine Frage betrifft die Gespräche auf EU-Ebene. Welche Möglichkeiten, zu reagieren, gibt es denn? Kann man dabei an diplomatische oder auch wirtschaftliche Sanktionen denken?

BURGER: Ich möchte diesen Gesprächen jetzt nicht vorgreifen. Ich denke, es ist jetzt sehr früh. Wir sind jetzt gemeinsam mit unseren EU-Partnern dabei, das, was in den letzten 24 Stunden und auch in den letzten Wochen und Monaten im Vorfeld dieses Wahlprozesses geschehen ist, zu analysieren. Unsere vorläufige Einschätzung dazu haben wir Ihnen mitgeteilt. Jetzt gilt es, das mit den anderen Partnern zu besprechen und zu verdichten und dann die Konsequenzen daraus zu ziehen.

FRAGE DR. ZWEIGLER: Herr Burger, ich möchte wieder auf die Botschaft von Belarus in Deutschland zu sprechen kommen. Hat das Auswärtige Amt Hinweise darauf, dass es am Sonntag bewusste Verzögerungen bzw. Behinderungen bei der Stimmabgabe weißrussischer Bürger hier in Berlin gab? Es gibt Schilderungen, dass Hunderte dort stundenlang gestanden und bis zur Schließung der Wahllokale ihr Wahlrecht nicht hätten wahrnehmen können.

BURGER: Wenn wir dazu eine eigene Einschätzung haben, dann muss ich sie Ihnen nachliefern.

Was ich Ihnen sagen kann, ist dies: Zwischendurch gab es Behauptungen in den Medien, das Auswärtige Amt oder andere deutsche Behörden hätten die belarussische Botschaft Berlin und das Generalkonsulat in München angewiesen, die Zahl der Mitglieder der Wahlkommissionen zu verringern. Dieser Vorwurf trifft nicht zu. Das Auswärtige Amt hat der Einrichtung von Wahllokalen in der Botschaft Berlin und im Generalkonsulat München zugestimmt und in diesem Zusammenhang auf die Einhaltung der Hygienevorschriften hingewiesen. Anweisungen zur Verkleinerung der Wahlkommissionen, wie verschiedentlich behauptet, hat es nicht gegeben.

FRAGE JOLKVER: Herr Burger, morgen fliegt Herr Maas nach Moskau und Sankt Petersburg. Wird er von sich aus das Thema Belarus ansprechen? Es ist ja ein offenes Geheimnis, dass Moskau einen sehr großen Einfluss auf die Situation in Weißrussland hat.

BURGER: Sie haben recht, der Außenminister reist morgen nach Moskau und Sankt Petersburg. Dort wird er sich unter anderem mit seinem russischen Amtskollegen Sergej Lawrow treffen. Es gibt eine ganze Reihe von Themen zu besprechen. Dazu gibt es eine Reihe von bilateralen Terminen, wie Sie sich vorstellen können.

Es gibt einen besonderen bilateralen Termin in Sankt Petersburg. Dieser Programmteil steht im Zeichen des Gedenkens an die Opfer, die die deutsche Blockade Leningrads während des Zweiten Weltkriegs gefordert hat, und der medizinischen Hilfe, die Deutschland im Rahmen einer humanitären Geste der Bundesregierung für die noch Lebenden leistet.

Natürlich werden auch aktuelle außenpolitische Themen eine Rolle spielen. Ich möchte dem im Einzelnen nicht vorgreifen. Mit Blick auf die Themenpalette erscheint es, denke ich, plausibel, dass man auch über Belarus redet. Aber ich kann dem im Einzelnen nicht vorgreifen.

FRAGE JUNG: Meine Frage geht in eine ähnliche Richtung. Herr Seibert, die Kanzlerin ist zwar im Urlaub, aber immer im Dienst, wie Sie so schön sagen. Wird die Kanzlerin ihre guten Kontakte zu Herrn Putin nutzen und mit Herrn Putin über die Lukaschenko-Frage reden?

STS SEIBERT: Das stimmt. Die Bundeskanzlerin ist immer im Dienst, und es gilt immer die Regel, dass wir über Gespräche oder Telefonate berichten, wenn sie, falls sie und nachdem sie stattgefunden haben.

ZUSATZFRAGE JUNG: Wann hat sie zuletzt mit Herrn Putin geredet?

STS SEIBERT: Das kann ich Ihnen aus dem Kopf nicht sagen, aber die Kollegen werden es recherchieren. Möglicherweise kann ich es Ihnen dann noch sagen. Ich habe es in den Sommerferien, ehrlich gesagt, vergessen.

FRAGE: Herr Burger, können Sie kurz das aktuelle deutsch-russische Verhältnis bewerten?

BURGER: Auch hier will ich den Gesprächen des Außenministers in Moskau und seinem Besuch in Sankt Petersburg nicht vorgreifen.

Wichtig ist uns, dass wir den Gesprächsfaden nach Moskau auch in schwierigen Zeiten gerade im bilateralen Verhältnis nicht abreißen lassen. Sie wissen, dass es in den letzten Jahren erhebliche Belastungen des bilateralen Verhältnisses gegeben hat. Gleichzeitig gibt es Themen auf der internationalen Agenda den Konflikt in der Ostukraine, den Konflikt in Libyen, drängende Fragen der Rüstungskontrolle , bei denen wir ein großes Interesse haben, mit Russland im Gespräch zu bleiben, und bei denen wir auch Erwartungen haben, dass Russland seinen Einfluss auf der Welt konstruktiv nutzt.

FRAGE DR. ZWEIGLER: Herr Burger, in weißrussischen sozialen Medien ist die Rede davon, dass im Umfeld der Wahl in Belarus russische Truppen an der Grenze zu Weißrussland konzentriert wurden. Können Sie das bestätigen? Wenn ja, wie bewerten Sie das?

BURGER: Darüber habe ich keine Erkenntnisse, die ich Ihnen jetzt hier vortragen könnte.

FRAGE: Meine Frage bezieht sich auf den Streit um die Erdgasfelder im östlichen Mittelmeer. Präsident Erdoğan hat angekündigt, die umstrittene Suche nach Gas im Mittelmeer fortzusetzen. Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung? Wird Deutschland sich weiterhin darum bemühen, dass Verhandlungen zwischen Griechenland und der Türkei beginnen?

Zweitens. Was erwartet Berlin von beiden Seiten?

BURGER: Wir haben diese Entscheidung der Türkei, weitere seismische Erkundungen im östlichen Mittelmeer vorzunehmen, mit Sorge zur Kenntnis genommen. Außenminister Maas hatte dazu mehrfach erklärt, dass das Völkerrecht eingehalten werden muss und dass wir im östlichen Mittelmeer dringend Schritte zur Deeskalation brauchen. In dieser Hinsicht sind weitere seismische Erkundungen zum jetzigen Zeitpunkt sicherlich das falsche Signal. Unilaterale Schritte bringen uns einer Lösung kein Stück weiter. Zudem belastet die Türkei mit solchen Schritten ihr Verhältnis zur EU weiter. Deswegen rufen wir beide Seiten erneut dazu auf, alle offenen Fragen auf dem Verhandlungsweg zu klären und diesbezüglich einen bilateralen Dialog zwischen Athen und Ankara wie geplant aufzunehmen. Der Außenminister ist in den vergangenen Tagen mit beiden Seiten im Kontakt gewesen und wird das auch weiter fortsetzen.

FRAGE: Ich habe eine Frage an das Bundesgesundheitsministerium. Der Bundesminister wird sich heute mit den Kollegen aus den Ländern zusammenschalten und über weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit Corona sprechen. Das betrifft unter anderem Großveranstaltungen, auch Fußballspiele, die möglicherweise wieder mit Zuschauern stattfinden können. Können Sie uns eine Einschätzung geben, inwiefern es heute zu Ergebnissen kommt?

Können Sie die Position des Bundesgesundheitsministers schildern, wie er zu Fußballspielen mit Publikum und zu Großveranstaltungen an sich steht?

GÜLDE: Ich bitte um Verständnis, dass ich die Gespräche im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz heute Nachmittag nicht vorwegnehmen kann. Ich kann Ihnen aber gerne noch einmal die Position des Bundesgesundheitsministers dazu darlegen. Er hat sich bereits in der vergangenen Woche dazu geäußert.

Wichtig für uns ist, dass bei solchen Großveranstaltungen, unter anderem bei Fußballspielen, höchste Hygienestandards einzuhalten sind. Die Entscheidungen dafür sind aber natürlich abhängig vom jeweiligen Pandemiegeschehen. Das DFL-Konzept begrüßen wir ausdrücklich, und es muss in den einzelnen Stadien jetzt natürlich gesund umgesetzt werden. Dafür sind die Gesundheitsämter vor Ort zuständig.

FRAGE VOLLRADT: Ich habe eine Frage im weitesten Sinne im Zusammenhang mit Corona. Es tauchen jetzt Berichte über Unstimmigkeiten auf, was die Bezahlung von gelieferten Masken betrifft. Das BMG begründet das unter anderem mit fehlerhaften Lieferungen. Waren darunter auch Masken, die in diesem großen Kontingent waren, das am 27. April mit einer von der Bundeswehr gecharterten Maschine direkt aus China angeliefert wurde?

GÜLDE: Ich kann, ehrlich gesagt, nicht sagen, ob diese Lieferung dazugehörte. Das müssen wir vielleicht noch einmal klären. Zu diesem einzelnen Beschaffungsvorgang kann ich jetzt leider nichts sagen.

FRAGE DR. RINKE: Ich habe eine Frage zu den Tests für Urlaubsrückkehrer. Die „Berliner Morgenpost“ berichtet heute, dass es seit Mitte letzter Woche in Berlin 100 positive Fälle bei Urlaubsrückkehrern gab. Ich hätte ganz gerne gewusst, ob das Ministerium einen Überblick hat, wie generell in ganz Deutschland die positiven Tests bei den Rückkehrern aus dem Urlaub ausgefallen sind.

Was meine zweite Frage angeht, bin ich mir nicht sicher, ob Sie oder das Innenministerium zuständig sind. Was die Türkei angeht, gab es letzte Woche zusätzlich zu der Reisewarnung, die vier Provinzen in der Türkei betraf, die Vereinbarung, dass die Türkei zusagt, dass alle Rückkehrer, also auch zum Beispiel Familienrückkehrer aus der Türkei, einen Test vorweisen müssen. Können Sie mir sagen, ob das eingehalten und umgesetzt wird?

GÜLDE: Was Ihre erste Frage angeht, muss ich, ehrlich gesagt, schauen, ob wir die Antwort nachreichen können. Wie Sie wissen, sind die Gesundheitsämter vor Ort dafür zuständig, die einzelnen Tests und die Ergebnisse zu erfassen und an das Robert-Koch-Institut weiterzuleiten. Inwieweit wir daraus Erkenntnisse gewinnen können, dass Reiserückkehrer aus Risikogebieten überproportional häufig betroffen sind, müsste ich, ehrlich gesagt, nachreichen. Das kann ich jetzt nicht sagen und kann das aus den mir bislang vorliegenden Berichten auch nicht ableiten.

Was die Verhandlungen mit der Türkei anbelangt, weiß ich nicht, inwieweit das Auswärtige Amt dazu etwas sagen kann.

BURGER: Herr Rinke, Sie haben recht: Die Absprache mit der Türkei ist, dass alle aus der Türkei nach Deutschland Zurückkehrenden maximal 48 Stunden vor der Rückreise auf das Virus getestet sein müssen und dass die Türkei das bei der Ausreise so entsprechend auch durchsetzt. Ich habe jetzt noch keinen Zwischenstand zur Umsetzung in den ersten Tagen. Wenn ich das nachliefern kann, werde ich das gerne tun.

FRAGE JESSEN: Herr Seibert, wie beobachtet die immer im Dienst befindliche Bundeskanzlerin die weitere Diskussion der Coronapolitik auf verschiedenen Ebenen? Nach den Sommerferien öffnen ja wieder die Schulen in den Bundesländern. Es gibt eine sich verbreitende Kritik, die sagt, die Zeit sei nicht genutzt worden und es gebe Kulturföderalismus hin und her eben doch keine abgestimmte Linie. Ähnliche Kritik wird in Bezug auf gesundheitspolitische Maßnahmen geäußert. Inwiefern begreift die Bundeskanzlerin das jetzt noch als Chefsache, wo sie dann doch wieder stärker selbst führend eingreifen muss?

STS SEIBERT: Das ist eine sehr breit gefasste Frage. Die Bundeskanzlerin verfolgt natürlich täglich die Entwicklung der Infektionszahlen und die Entwicklung der Pandemie, auch regional aufgefächert. Jeder weiß: Die Infektionszahlen haben zuletzt wieder zugenommen. Wir müssen deswegen sehr, sehr aufmerksam sein, wie sich diese Entwicklung fortsetzt. Das hängt von mehreren Faktoren ab: von der Art und Weise, wie wir die Infektionsschutzmaßnahmen, die bestehen, aufrechterhalten und wie wir sie einhalten. Das hängt auch von der Mobilität der Bevölkerung ab, weswegen natürlich Sommerferienzeiten eine besondere Herausforderung sind. Das hängt von unserer Fähigkeit ab, Infektionen schnell zu erkennen und Infektionsketten schnell zu unterbrechen.

Deswegen bleibt ganz zentral und das muss zentrale Aussage bei allem, was man zum Thema Corona sagt, sein : Wir alle müssen weiterhin die relativ einfachen und bis heute besten Instrumente nutzen, die wir gegen diese Pandemie haben: die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten und die Mund-Nasen-Bedeckungen dort, wo es erforderlich ist und empfohlen wird, zu tragen und auch das füge ich hinzu die Corona-Warn-App zu nutzen. Auch das kann ein wichtiges Element sein. Jeder einzelne von uns trägt Verantwortung für sich selbst und für seine Mitmenschen. Also vorsichtig und wachsam bleiben und damit nicht leichtfertig aufs Spiel setzen, was wir seit März insgesamt miteinander erreicht haben.

Was die konkrete Situation der Schulen betrifft, ist es so, dass die Länder gemeinsam die Wiederaufnahme des Regelbetriebs an den Schulen unter Einhaltung von Infektions- und Hygieneschutzmaßnahmen beschlossen haben und dass entsprechend länderspezifische Regelungen dazu erlassen werden sollen, damit nach den Sommerferien alle Schülerinnen und Schüler wieder regelmäßig die Schulen besuchen können. Der Chef des Bundeskanzleramtes hat vor einiger Zeit dazu gesagt: Wir wollen einen Regelbetrieb, aber mit Regeln.

Es ist nun eine sehr anspruchsvolle Aufgabe, diesen schulischen Regelbetrieb wieder so herzustellen, dass eine Rückkehr möglich ist, dass man einerseits das Recht der Schüler auf Bildung und auch das Recht der Eltern, dass ihre Kinder an den Schulen gebildet werden, verwirklicht und andererseits dem Gesundheitsschutz weiterhin die hohe Aufmerksamkeit beimisst, die er eben braucht. Die Länder haben hierbei eine Verantwortung. Wir gehen als Bundesregierung davon aus, dass sie dieser Verantwortung nachkommen und in ihrer jeweiligen Zuständigkeit die notwendigen und geeigneten Konzepte vorlegen, die sicherlich nicht überall gleich sein müssen.

Ganz wichtig ist, dass die Leopoldina als die Nationale Akademie der Wissenschaften erst am vergangenen Mittwoch dazu eine sehr wichtige Stellungnahme mit grundlegenden Empfehlungen zum Hygiene- und Infektionsschutz in Bildungseinrichtungen, aber auch dazu veröffentlicht hat, wie man Präsenz- und Distanzlernen, also analogen Unterricht und Online-Unterricht, miteinander verzahnen kann. Ich glaube, das sind wichtige Elemente, die auch bei dieser schwierigen Aufgabe, die Rückkehr in den schulischen Regelbetrieb zu gewährleisten, sehr helfen können. Aber es ist eine Aufgabe der Länder, und das ist Länderhoheit. Dennoch ist natürlich die Bundesregierung in jeder Phase immer wieder mit den Ländern im Gespräch und im Austausch.

ZUSATZ JESSEN: Es tut mir leid, dass die Frage so breit gefächert war.

STS SEIBERT: Meine Antwort ja auch.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Das ist in der Thematik begründet. Ich versuche, es kompakt zu machen: Findet die Bundeskanzlerin, dass sowohl die derzeitige Abstimmungspolitik der Länder als auch einzelner Ressorts untereinander hinreichend konsistent ist oder sieht sie die Gefahr, dass doch durch die Unterschiedlichkeit von Maßnahmen in der Bevölkerung Vertrauensverluste entstehen?

STS SEIBERT: Das ist eine Bewertung, die ich Ihnen jetzt hier nicht liefern kann, also zu beurteilen, wie Länder sich verhalten. Es ist eine Länderaufgabe, das Schulwesen zu organisieren. Es ist eine nationale Aufgabe, sich dieser Pandemie entgegenzustellen und dafür zu sorgen, dass wir weiterhin so sage ich es jetzt einmal relativ gut durch die Pandemie kommen. Wir sind jetzt in einer schwierigen Phase, weil seit geraumer Zeit die Infektionszahlen wieder zunehmen und weil, was vielleicht menschlich verständlich ist, bei manchen Mitbürgern die Neigung nachlässt, sich streng an alle Regel zu halten. Es hilft nur nicht. Man muss sich selbst und alle anderen immer weiter daran erinnern, dass das immer noch das beste Mittel ist, das wir in der Hand haben, diese Regeln zu beherzigen, und dass uns das bisher ziemlich weit gebracht hat.

Die Situation an den Schulen, wie die Rückkehr in die Klassenräume stattfinden kann, ist von den Kultusministern intensiv besprochen worden, wird in unterschiedlichen Ländern jetzt ja auch praktiziert und stößt ja, weil es dann auch wieder zu Infektionen kommen kann auf Schwierigkeiten, mit denen man umgehen muss. Das ist richtig.

FRAGE: Herr Gülde, ich möchte eine Frage zu den Testkapazitäten stellen. Es gab Kritik, dass welche fehlen. Wie schätzen Sie das Problem ein?

GÜLDE: Ich muss ehrlich gestehen, dass wir zurzeit nicht von einem Mangel an Testkapazitäten sprechen können. Ich müsste schauen, ob wir gegebenenfalls eine Zahl nennen können. Diese müsste ich gegebenenfalls nachliefern. Zurzeit sprechen wir von keinem Mangel an Testkapazitäten.

FRAGE JUNG: Ich habe eine Frage zum Thema Türkei. Herr Burger, wird die Reisewarnung für die türkischen Urlaubsregionen zurückgenommen? Am Mittwoch gab es Aussagen aus dem wissenschaftlichen Corona-Beirat der türkischen Regierung, dass die Lage in den Urlaubsregionen in Sachen Corona besorgniserregend sei. Warum nimmt die Bundesregierung die Reisewarnung nicht zurück?

BURGER: Wie für alle anderen Ländern gilt auch in der Türkei, dass wir das Infektionsgeschehen sehr aufmerksam verfolgen, unsere Reisewarnung laufend überprüfen und dort, wo das Infektionsgeschehen es erfordert, diese Reisewarnung auch in Gebieten, wo sie aufgehoben wurde, wieder eingesetzt werden kann. Umgekehrt kann in Gebieten, wo derzeit eine Reisewarnung gilt, diese Reisewarnung wieder zurückgenommen werden, wenn das Infektionsgeschehen das möglich macht. Das ist also immer nur eine Momentaufnahme.

ZUSATZFRAGE JUNG: Es gibt ja auch viele andere besorgniserregende Momentaufnahmen in Europa und der Welt. Warum werden für diese die Reisewarnungen auch nicht aufgehoben?

BURGER: Sie meinen, warum dort keine Reisewarnung ausgesprochen wird?

ZUSATZFRAGE JUNG: Sie haben für eine besorgniserregende Region, der Türkei, die Reisewarnung aufgehoben. Warum gilt das dann nicht für alle anderen?

BURGER: Wie gesagt, wir schauen uns das Infektionsgeschehen in jedem einzelnen Land an. Wir haben im Fall der Türkei zusätzlich noch eine besondere Absprache mit der Türkei getroffen, nämlich die verpflichtende Testung aller Rückkehrer nach Deutschland vor ihrer Ausreise aus der Türkei, was ein erhebliches Plus an Sicherheit gerade in einem Land bringt, wo es trotz der Reisewarnung bisher schon einen erheblichen Reiseverkehr gegeben hat. Wir werden in jedem einzelnen Land die Maßnahmen treffen, die aus Sicht des Infektionsschutzes erforderlich sind.

Es gibt im Moment ich darf das einmal auflisten innerhalb Europas Reisewarnungen für Teile Rumäniens und Bulgariens. Es gibt sie für einige Regionen in Spanien, für Antwerpen in Belgien und für Luxemburg. Umgekehrt konnten wir in der Vergangenheit die Reisewarnung beispielsweise für Schweden aufheben, als das Infektionsgeschehen das zugelassen hat. Es wird auch weiterhin dabei bleiben, dass wir uns das Infektionsgeschehen ansehen und auf Grundlage dessen entscheiden, ob eine Reisewarnung verhängt werden muss oder ob sie aufgehoben werden kann.

FRAGE WARWEG: Herr Gülde, am 26. Juni gab es in Dresden einen runden Tisch zur Coronakrise, an dem mehrere Fachärzte, unter anderem Prof. Bhakdi, teilgenommen haben. Der sächsische Ministerpräsident Kretschmer soll dort laut Teilnehmern ein sehr nahes Ende der Maskenpflicht für Sachsen in Aussicht gestellt haben. Jetzt mehren sich Berichte, dass kurz danach Jens Spahn in die Staatskanzlei nach Dresden gefahren ist, um den Ministerpräsidenten wieder auf eine Linie zu bringen, was die Maskenpflicht angeht. Können Sie diesen inoffiziellen Besuch von Herrn Spahn Ende Juni/Anfang Juli in Dresden bestätigen?

GÜLDE: Ich kann Ihnen einen solchen Besuch überhaupt nicht bestätigen.

FRAGE: Herr Seibert, wie schätzen Sie die Tatsache sein, dass in den Schulen in Berlin sogar die Pflicht zur Distanz abgeschafft worden ist? Ist das nicht ein Widerspruch zum aktuellen Zustand der Pandemie in Deutschland?

STS SEIBERT: Ich habe es vorhin schon gesagt: Ich möchte jetzt nicht die Regelungen von 16 Bundesländern, die sie für ihren Schulbetrieb nach den Sommerferien gefunden haben, im Namen der Bundesregierung einzeln beurteilen. Ich glaube, das kann nicht meine Aufgabe sein.

Die Kultusminister in jedem Land standen vor der anspruchsvollen Aufgabe, das Recht auf Bildung mit einem hohen Gesundheitsstandard und einem hohen Hygieneschutzstandard zu verbinden. Sie haben dabei nicht nur die Schüler zu bedenken, sondern auch die Lehrer. Das muss nun in jedem Land so umgesetzt werden, dass tatsächlich beides zusammen möglich ist. Aber ich möchte jetzt nicht zu Einzelerörterungen kommen.

FRAGE JUNG: Ist die Kanzlerin zuversichtlich, dass eine zweite Welle verhindert werden kann, Herr Seibert, oder ist es schon zu spät?

STS SEIBERT: So klar definiert ist ja nicht, was eine zweite Welle ist und was nicht. Ich glaube auch nicht, dass die Bezeichnung am Ende entscheidend sein wird. Wie wir das Geschehen benennen, werden Virologen feststellen, nicht Politiker.

Entscheidend ist doch, was real passiert, und darüber muss man im Moment besorgt sein, weil die Infektionszahlen seit geraumer Zeit wieder steigen und wir nun sogar wieder bei mehr als 1000 Fällen täglich jedenfalls war das letzte Woche der Fall; die Zahlen von heute habe ich gar nicht gesehen, Entschuldigung liegen. Das Entscheidende ist nicht, wie wir es nennen, sondern dass wir darauf angemessen reagieren, dass wir in unserer Vorsicht nicht nachlassen, dass wir nicht leichtsinnig werden, dass wir uns weiterhin an die Regeln halten und dass wir dennoch so weit wie möglich ein normales Leben und Schule gehört zu einem normalen Leben wieder ermöglichen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Was würden Sie unter einer zweiten Welle verstehen?

STS SEIBERT: Ich habe ja gesagt, dass das etwas ist, das am Ende Virologen zu entscheiden haben, und ich mich mit der Definitionsfrage hier nicht beschäftige. Dafür haben weder ich noch Journalisten, glaube ich, die entsprechende Ausbildung.

ZUSATZ JUNG: Man kann es ja an Zahlen festmachen.

STS SEIBERT: Nein, das glaube ich nicht, ehrlich gesagt. Das bisschen, das ich jetzt gelernt habe, ist, dass, wenn die Zahlen steigen, man nicht automatisch bei einer zweiten Welle angelangt ist. Das kann auch ein Wiederaufleben der ersten sein.

Ich würde also einmal vorschlagen: Wir streiten uns nicht über den Begriff, sondern wir teilen die Sorge, dass es jetzt wieder ansteigende Zahlen gibt, und versuchen gemeinsam, in diesem Land darauf richtig und klug zu reagieren.

FRAGE: Ich habe noch eine Frage zum Thema Corona an das Verkehrsministerium. Es gibt Kritik aus der Opposition daran, dass die Menschen in den Zügen nebeneinandersitzen, und sie fordert eine Reservierungspflicht für die Sitzplätze, und zwar so, dass dann auch ein Platz frei bleibt. Was hält denn das Ministerium davon?

ALEXANDRIN: Grundsätzlich halten wir das offene System für ein sehr gutes System. Darum würden wir am offenen System festhalten.

Sowohl die Bahn als auch das Ministerium haben umfangreiche Maßnahmen zur Vermeidung von Coronainfektionen getroffen. Unter anderem zählt dazu die Maskenpflicht, die von allen Bundesländern in entsprechenden Verordnungen umgesetzt wurde. Das Personal kontrolliert diese. Wir haben uns hier auch schon ausführlich darüber unterhalten, was passiert, wenn eine solche Maske nicht getragen wird.

Aber in punkto Reservierungspflicht halten wir am offenen System Bahn fest.

STS SEIBERT: Eine ganz kurze Nachreichung; jemand hat meinem Gedächtnis nachgeholfen: Das jüngste Telefonat der Bundeskanzlerin mit Präsident Putin war am 15. Juli. Die Pressemitteilung, die wir dazu herausgegeben haben, können Sie nachlesen.

FRAGE: Zum Gaskonflikt zwischen der Türkei und Griechenland: Wird sich die Bundeskanzlerin wieder aktiv in diesem Konflikt einschalten und zwischen beiden Ländern vermitteln?

STS SEIBERT: Der Kollege vom Auswärtigen Amt hat es ja gerade gesagt: Wir beobachten sehr genau, wie sich die Entwicklung im östlichen Mittelmeer abspielt. Dass es da nun wiederum jüngste Spannungen gibt, macht uns sehr besorgt. Das Wichtige und das dringend Notwendige ist, dass die Beteiligten Griechenland und die Türkei das direkte Gespräch miteinander suchen, dass sie also miteinander und direkt auch die streitigen seerechtlichen Fragen beraten und sie hoffentlich klären. Die Bundesregierung steht mit beiden Seiten in Kontakt, und dort, wo sie nützlich sein kann, wird sie das sein. Aber das Entscheidende ist das direkte Gespräch.

FRAGE TOWFIGH NIA: Herr Burger, ich habe eine Frage zu dem Waffenembargo gegen den Iran. Die Vereinigten Staaten werden diese Woche im UN-Sicherheitsrat eine Resolution einbringen, wonach das Waffenembargo verlängert werden soll. Wie steht die Bundesregierung zu dieser Resolution?

BURGER: Ich will den Beratungen im UN-Sicherheitsrat nicht vorgreifen. Unsere Position zum Umgang mit dem Nuklearabkommen mit dem Iran ist Ihnen bekannt. Wir haben bekanntermaßen auch eine Position, die sich von der der USA deutlich unterscheidet. Wir haben uns in den vergangenen Monaten gemeinsam mit unseren E3-Partnern in Gesprächen mit anderen Partnern in der Region und mit anderen Partnern im UN-Sicherheitsrat dafür eingesetzt, dass es eine Lösung gibt, die die Folgen des Auslaufens des Waffenembargos begrenzt. Das ist das, wofür wir uns einsetzen.

ZUSATZ TOWFIGH NIA: In diesem Nuklearabkommen sollte dieses Waffenembargo jetzt aber abgeschafft werden. Das heißt, Sie sind dagegen, dass dieses Waffenembargo abgeschafft wird.

BURGER: Wie gesagt: Wir haben uns dafür eingesetzt, dass Lösungen gefunden werden, die die Folgen des Auslaufens dieses Waffenembargos möglichst begrenzen.

FRAGE VOLLRADT: Ich hätte eine Frage an das BMVg. Es ist ja jetzt bekannt geworden, dass vor ca. drei Wochen die Ministerin erneut einen Brief aus dem KSK bekommen hat. Darin schreibt ein Kommandofeldwebel über die Niedergeschlagenheit in der Truppe. Er beklagt sich, dass dieser Brief dieses Hauptmanns, der sehr große Verbreitung und Resonanz erfahren hat, zum Teil unwahre, verleumderische und eigennützige Positionen beinhalte, und ist enttäuscht, welche Plattform dem geboten worden sei. Frage: Hat die Ministerin diesen neuerlichen Brief wahrgenommen? Wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus?

Wie sorgt sie auch dafür, dass die Stabilität des KSK und damit auch die Einsatzbereitschaft wiederhergestellt werden?

Wird sie die Vorschläge, die dieser Brief zum Teil enthält, also unter anderem die Einbindung von erfahrenen Offizieren und Unteroffizieren des Kommandos in diesen Reformprozess, aufgreifen?

COLLATZ: Zu anonymen Anschreiben nehme ich hier keine Stellung. Erfreulicherweise war der Brief ja eben nicht mit einem Namen versehen, sodass wir hätten nachfragen können. Deswegen gibt es hier zu den Inhalten insgesamt keine Stellungnahme.

Das Ministerium arbeitet ja auch weiterhin mit Hochdruck daran, die Vorgänge im KSK zu analysieren und weitere Maßnahmen zu entwickeln, sofern erforderlich. Es gibt ja schon einen sehr umfänglichen Maßnahmenkatalog, der auch öffentlichkeitswirksam publiziert wurde. Es gibt 60 Maßnahmen, die der Umsetzung zum Teil noch harren. Einige davon sind schon umgesetzt worden. Ende Oktober werden wir da mehr wissen.

Zu einer anonymen Zuschreibung kann und will ich hier nichts sagen.

ZUSATZFRAGE VOLLRADT: Der Soldat berichtet, dass es die Sorge oder Gerüchte im Kommando in Bezug auf installierte V-Leute des Militärischen Abschirmdienstes gebe. Können Sie diese Sorge entkräften?

COLLATZ: Ihre Sorgen und Nöte und Gerüchte kann ich hier weder unterstützen noch dementieren.

FRAGE JUNG: Sind denn seit der letzten Pressekonferenz, bei der Frau Kramp-Karrenbauer auch hier zu Gast war, neue Rechtsextremismusfälle in Ihrem Haus bzw. in der Truppe bzw. im KSK bekannt geworden?

COLLATZ: Die auch im Berichtswesen anonymisiert aufgeführten Vorgänge im KSK befinden sich weiter in der Untersuchung. Zusätzliche Fälle sind mir so nicht bekannt.

FRAGE WARWEG: Ich habe eine ganz grundsätzliche Frage. Die Einrichtung des KSK wurde ja hauptsächlich auch damit begründet, dass man damit eine Kraft habe, um Geiselnahmen deutscher Staatsbürger zu beenden. Wie viele solcher realen Geiselbefreiungsmaßnahmen gab es denn in der Geschichte des KSK seit seiner Gründung?

COLLATZ: Sie können online auf den Seiten der Bundeswehr sehr viel über das KSK lesen, auch über seine Geschichte und die Einsatzhistorie. Sie können sicher sein, dass das Kommando Spezialkräfte im Rahmen der nationalen Krisenvorsorge eine besondere Rolle wahrnimmt und sicherlich im Hintergrund schon für viele Einsätze bereitstand, die ich hier aber aufgrund der Geheimhaltungspflicht nicht thematisieren kann.

ZUSATZ WARWEG: Aber das ist ja jetzt schon eines der Hauptargumente für die Existenz des KSK. Deswegen wäre es ja auch für die Steuerzahler interessant zu wissen, ob sie wegen dieses Hauptgrundes ihrer Existenz im Laufe ihrer ja bisher recht kurzen Geschichte überhaupt angefordert wurde.

COLLATZ: Im Hintergrund hat das KSK bei vielen Gefährdungssituationen, die im Ausland mit Beteiligung deutscher oder europäischer Staatsbürger zu verzeichnen waren, seinen Beitrag geleistet. Weitere Einzelheiten kann ich dazu nicht vortragen.

FRAGE DR. RINKE: Es geht um das Thema Wasser. Dazu hätte ich eine Frage an das Landwirtschaftsministerium und auch an das Umweltministerium. Es gab jetzt Berichte über Wasserknappheit in einzelnen Ortschaften, über Dürre, aber auch über extreme Trockenheit, gerade in Ostdeutschland. Ich hätte ganz gerne gewusst, was das für Auswirkungen auf die Landwirtschaft hat. Gibt es schon die Einschränkung, dass Landwirte Wasser nicht mehr nutzen können, weil es zu knapp wird?

An das Umweltministerium: Ich hätte gerne eine generelle Einschätzung dazu, ob Sie fürchten, dass Wasserknappheit in den kommenden Wochen eines der großen Probleme in Deutschland werden wird.

LENZ: Mir sind noch keine Fälle bekannt bzw. wir haben noch keine Information darüber erhalten, dass es akute Wasserknappheit gibt. Wir werden im Übrigen am Ende dieses Monats unseren Erntebericht vorstellen. Darin werden Sie dann also auch ganz konkret sehen, wie die Ernte in diesem Jahr ausgefallen ist.

Ganz grundsätzlich ist es aber so, dass die Trockenheit den Landwirten schon im vergangenen Jahr die Trockenheit fing ja schon im Jahr 2018 an Sorge bereitet hat; das ist ganz klar. Die Dürre trifft die Betriebe immer sehr hart. Wir beobachten die Situation sehr genau, um dann bei Bedarf auch reagieren zu können. Die Ministerin hat ja in der vergangenen Woche auch bekannt gegeben, dass bestimmte Flächen für Futterzwecke freigegeben werden. Das heißt also, dass Landwirte, die unter Druck geraten sind, wenn es darum geht, ihre Tiere zu ernähren, diese Flächen für Futterzwecke nutzen können. Das heißt also, wir haben das im Blick und reagieren dann möglicherweise darauf.

Ansonsten ist es natürlich so, dass die Landwirte einen ganzen Maßnahmenkatalog oder Maßnahmen zur Verfügung haben, um sich vorzubereiten. Es gibt zum einen natürlich die europäische Gemeinsame Agrarpolitik, die selbstverständlich auch als Risikovorsorgeinstrument dient. Ansonsten gibt es verschiedene Maßnahmen, zum Beispiel die Senkung des Steuersatzes für die Dürreversicherung, damit sich die Landwirte besser auf Wetterrisiken einstellen können. Unter anderem gibt es auch eine Vielzahl an Maßnahmen, mit denen wir die Landwirte dabei unterstützen.

ZIMMERMANN: Was die Zuordnung einer einzelnen Hitzeperiode eines aktuellen Wettergeschehens betrifft, muss man vorsichtig damit sein, das zu generalisieren. Insofern würden wir jetzt auch nicht sagen, dass die aktuelle Hitzewelle und die Trockenheit schon eindeutig auf den Klimawandel zurückzuführen sind. Aber grundsätzlich ist es natürlich richtig, dass der Klimawandel eine Veränderung des Klimas auch in Deutschland mit sich bringt. Dazu gehört auch eine Veränderung der Wetterlage, zu der auch Dürrephasen gehören. Das kann eine Folge des Klimawandels sein; das ist unstrittig.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Gibt es auch coronarelevante Auswirkungen auf die Wasserversorgung? Es wurde ja hinsichtlich dieses einen Ortes in Niedersachsen, Lauenau, gesagt, dass die Wasserknappheit, die dort eingetreten ist, auch dadurch erklärt werden kann, dass die Leute in diesem relativ heißen Sommer nicht wegfahren und deswegen ein erhöhter Wasserverbrauch festzustellen ist. Gibt es also auch Erkenntnisse darüber, dass Corona Auswirkungen auf die Wasserversorgung hat?

LENZ: Für das Bundeslandwirtschaftsministerium liegen mir jetzt keine Erkenntnisse zum Wasserverbrauch oder coronabedingten Änderungen des Wasserverbrauchs vor. Falls wir dazu in unserem Ministerium etwas vorliegen haben, würde ich das gerne nachliefern.

ZIMMERMANN: Dem schließe ich mich an und möchte ergänzen, dass es aber natürlich grundsätzlich eine Überlagerung von gesundheitlichen Folgen einer Hitzewelle und der Coronapandemie geben kann. Hierzu fördert das BMU auch Ratgeber, die die Universitätsklinik München erstellt. Darauf, dass das schon seit Längerem veröffentlicht ist, haben wir auch am Wochenende noch einmal hingewiesen. Sie finden einen Tweet des BMU vom Wochenende und auch etwas auf der Webseite der LMU München in Bezug auf einen Ratgeber, der Tipps speziell für Pflegekräfte oder auch pflegende Angehörige gibt, was man tun kann, damit man beidem gerecht wird, also sowohl den Anforderungen an den Infektionsschutz als natürlich auch den erhöhten gesundheitlichen Bedürfnissen in einer Hitzewelle.

Grundsätzlich gibt es auch vom BMU schon länger Unterstützung, was Klimafolgen betrifft. Es gibt auch schon länger einen Ratgeber der LMU München, der sich an schwächere Menschen richtet, also insbesondere ältere Menschen, und beschreibt, was bei einer Hitzewelle gesundheitlich zu beachten ist. Das gehört zu den Maßnahmen, die das BMU unter der Überschrift „Klimaanpassung“ durchführt.

FRAGE: An das BMWi zu diesem Thema: In der Vergangenheit führten Hitze und Dürre wegen zu hoher Flusstemperaturen oder niedriger Pegelstände zu Problemen beim Betrieb von Kraftwerken. Ist mit solchen Situationen in den kommenden Wochen zu rechnen?

EINHORN: Dazu liegen mir aktuell keine Informationen vor. Ich habe in diesem Jahr noch nicht davon gehört. Ich horche noch einmal nach und werde dann eventuell etwas nachreichen.

FRAGE WARWEG: Ich hätte eine Frage an mein Lieblingsministerium, das Auswärtige Amt. Herr Burger, letzte Woche fand im US-Senat eine Anhörung zu Venezuela statt, bei der die Senatoren auch recht freimütig eingeräumt haben, dass sie den gescheiterten Militärputsch 2019 organisiert haben. Mich würde interessieren: Liegen dem Auswärtigen Amt diese Anhörung und auch die entsprechenden Aussagen vor? Teilt die Bundesregierung denn grundsätzlich diesen außenpolitischen Ansatz des US-amerikanischen Partners, missliebige Regierungen per Militärputsch stürzen zu wollen?

BURGER: Ich kenne die Aussagen, auf die Sie sich beziehen, persönlich nicht. Falls dazu im Auswärtigen Amt etwas vorliegen sollte, würde ich Ihnen das gerne nachreichen.

ZUSATZ WARWEG: Ich hatte ja noch eine zweite Frage, nämlich ob Sie diesen Ansatz grundsätzlich teilen, per Militärputsch missliebige Regierungen zu stürzen.

BURGER: Zu diesem von Ihnen behaupteten Ansatz werde ich mich jetzt nicht einlassen. Wie die Position der Bundesregierung bezüglich Venezuelas ist und auf welchem Weg, nämlich auf friedlichem und demokratischem Weg, dort aus Sicht der Bundesregierung eine Lösung für die politische Krise zu finden ist, haben wir Ihnen hier, weiß Gott, sehr häufig erklärt.

ZUSATZ WARWEG: Ich kann Ihnen das gerne im Wortlaut zitieren: Wir haben im April letzten Jahres versucht, einen Putsch zu organisieren. Der ist uns um die Ohren geflogen. – Das war, wie gesagt, bei einer Anhörung des

VORS. FELDHOFF: Würden Sie kurz noch sagen, wen Sie da eigentlich zitieren? Quellen haben ja meistens einen Namen.

ZUSATZ WARWEG: Sie haben meistens Namen. Es gab mehrere. Aber die Hauptquelle für die Aussage, die ich gerade zitiert habe, ist der demokratische Senator Murphy, der auch eine relevante Rolle im Auswärtigen Ausschuss hat.

BURGER: Ich kenne die Äußerung, wie gesagt, nicht. Ehrlich gesagt: Das jetzt als Selbstbezichtigung zu interpretieren, finde ich ziemlich abenteuerlich. Wenn wir dazu eine Einschätzung als Auswärtiges Amt haben, dann würde ich sie gern nachliefern.

ZUSATZ WARWEG: Gut, dann freue ich mich auf die Nachreichung.

FRAGE TOWFIGH NIA: Ich habe auch eine Frage an das Auswärtige Amt. Herr Burger, es ist ja in der letzten Woche zu einem Bericht des „Wall Street Journal“ nachgefragt worden, wonach es eine geheime Atomanlage im Nordwesten Saudi-Arabiens gibt, die mit Hilfe der Chinesen gebaut worden ist. Dazu wollten Sie mir noch eine Stellungnahme nachreichen.

BURGER: Ich schließe aus Ihrer Nachfrage, dass das nicht erfolgt ist.

ZUSATZ TOWFIGH NIA: Nein, leider nicht. Sonst hätte ich ja nicht gefragt.

BURGER: Das tut mir sehr leid. Dafür entschuldige ich mich. Ich werde das, so schnell ich kann, nachholen.

FRAGE JENNEN: Eine Frage an das Auswärtige Amt und an das Entwicklungsministerium: Ist es richtig, dass die Bundesregierung zusammen mit Frankreich eine Initiative plant, um die WHO zu reformieren?

BURGER: Es gibt in der WHO bereits seit Monaten eine Diskussion zu einem solchen Reformprozess. An dieser Diskussion beteiligt sich Deutschland natürlich.

Das ist das, was ich Ihnen dazu mitteilen kann.

ZUSATZFRAGE JENNEN: Soll denn diese Diskussion im Rahmen der EU-Präsidentschaft noch einmal stärker vorangetrieben werden?

BURGER: Das ist zunächst einmal eine Diskussion, die sich in den Gremien der WHO selbst abspielt. Wie dort genau die Koordinierung innerhalb der EU für eine gemeinsame Position aussieht, dazu müsste ich Ihnen etwas nachliefern, wenn ich kann.

FRAGE: Ich habe zwei organisatorische Fragen an Herrn Seibert.

Können Sie mir schon sagen, ob die Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze am Mittwoch im Kabinett sein wird?

STS SEIBERT: Am Montagvormittag kann ich Ihnen grundsätzlich Kabinettsthemen für den Mittwoch noch nicht fest bestätigen. Deswegen warten Sie das noch ein bisschen ab.

ZUSATZFRAGE: Und können Sie mir sagen, ob die Bundeskanzlerin in dieser oder nächsten Woche nach Frankreich reisen wird?

Die Termine der Bundeskanzlerin für die kommende Woche geben wir, wie üblich, an diesem Freitag bekannt.

FRAGE VOLLRADT: Ich habe noch eine Frage an das BMI. An den beiden vergangenen Wochenenden kam es ja in Berlin zu Ausschreitungen von Linksextremisten, auf denen es auch verletzte Polizisten gab. Zugleich gibt es Berichte über Studien von BKA und BfV über die möglicherweise zunehmende Tendenz von Linksextremen, Polizisten und politische Gegner anzugreifen. Wie schätzt der Innenminister die Lage dazu ein? Gibt es da Reaktionen oder Maßnahmen, die getroffen werden müssen?

GRÜNEWÄLDER: Wie auch andere Phänomene beobachtet das Bundesinnenministerium das Thema Linksextremismus sehr aufmerksam. Vor allem die Sicherheitsbehörden, der Verfassungsschutz und das BKA sind hier an vorderster Front dabei und beobachten die Entwicklung sehr aufmerksam. Die Medienberichte, die es am Wochenende gab, bezogen sich auf ein Lagebild, das noch vertraulich ist. Deswegen kann ich Ihnen dazu jetzt nichts sagen.

Ich kann Ihnen aber allgemein sagen, dass natürlich auch uns die Entwicklung mit Sorge erfüllt, wenn vermehrt Gewalttaten passieren. Es gab Vorfälle, zum Beispiel im letzten Jahr in Leipzig. Das war auch Thema des Verfassungsschutzberichtes, der im Juli vorgestellt worden ist. Der Verfassungsschutzpräsident und der Bundesinnenminister haben sich dazu geäußert, zum Beispiel zum Straftatenaufkommen im Jahr 2019, das um rund 25 Prozent gestiegen ist.

FRAGE WARWEG: Herr Staatssekretär Niels Annen hat ja den Drohbrief der US-Senatoren bezüglich des Fährhafens Sassnitz bereits verbal entsprechend benannt. Das sei völlig unangebracht und ein schwerwiegender Eingriff in die nationale Souveränität.

Jetzt würde mich interessieren: Gibt es denn neben diesen verbalen Äußerungen bereits Pläne, einen Maßnahmenkatalog zu entwickeln, um im Fall einer Umsetzung dieser Sanktion gegen den Fährhafen Kontramaßnahmen einzuleiten?

Die Frage ging, glaube ich, an das AA und an die entsprechenden Ministerien, die sich berufen fühlen.

STS SEIBERT: Ich könnte dazu vielleicht kurz etwas sagen. Das ist aber auch alles in der letzten Woche schon gesagt worden.

Unsere Haltung gegen solche extraterritorialen Sanktionen ist bekannt. Das ist eine klar ablehnende Haltung. Die Bundesregierung ist mit den Unternehmen, gegenüber denen Sanktionen angedroht wurden, im Kontakt.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Aber meine Frage war ja jetzt, ob es bereits konkrete Maßnahmen oder Pläne in der Hinterhand gibt, wenn diese angedrohten Sanktionen umgesetzt werden sollten.

STS SEIBERT: Die Bundesregierung befindet sich über das weitere Vorgehen in Gesprächen mit den europäischen Partnern, mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst und mit der Europäischen Kommission.

FRAGE JENNEN: Ist denn eigentlich schon klar, ob solche Sanktionen überhaupt international rechtlich fundiert sind? Sollte die Prüfung ergeben, dass sie eventuell keine Rechtsgrundlage haben, würde sich die Bundesregierung dann dafür aussprechen, eventuell dagegen zu klagen?

BURGER: Unsere Rechtsauffassung das haben wir hier immer wieder zum Ausdruck gebracht ist, dass extraterritoriale Sanktionen nicht rechtmäßig sind.

Was das weitere Vorgehen angeht, hat Herr Seibert ja gerade skizziert, an welchem Punkt wir uns befinden.

FRAGE JESSEN: Eine Frage an das Bundesinnenministerium: In der vergangenen Woche hat der Minister ja zweimal Plänen oder Ansinnen von zwei Bundesländern, von Berlin und Thüringen, zur zusätzlichen Aufnahme von Flüchtlingen die Zustimmung verweigert. Warum ist das geschehen? In der Vergangenheit wurde zum Beispiel in Baden-Württemberg bei jesidischen Frauen, glaube ich, ein solches Programm gebilligt. Außerdem hat, glaube ich, Staatssekretär Mayer vor kurzem noch gesagt, man werde sich solchen Anfragen der Länder gewiss nicht widersetzen. Warum gab es in diesem Fall eine Ablehnung?

GRÜNEWÄLDER: Wie Sie wissen, ist die Bundesregierung und allen voran der Bundesinnenminister sehr aktiv, was vor allem die Hilfe von minderjährigen Flüchtlingen in Flüchtlingslagern in Griechenland angeht. Nach einem Koalitionsbeschluss vom Frühjahr sind erste Kontingente nach Deutschland geflogen worden, zum einen 53 Kinder im April und Mai. In der nächsten Tranche werden 243 Kinder und deren Kernfamilien, also insgesamt knapp 1000 Personen, aus diesen Lagern, in denen sie unter schwierigen Umständen leben, nach Deutschland gebracht, um hier das Asylverfahren durchzuführen. Sie sehen also, dass die Bundesregierung sehr viel tut, um die Situation in den Lagern in Griechenland zu verbessern.

Es wurden außerdem Hilfsmittel und finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, um die griechische Regierung, die ja für die Asylverfahren und die Unterbringung der Flüchtlinge dort verantwortlich ist, zu unterstützen, die Situation zu verbessern.

Die Bundesregierung, der Bundesinnenminister, begrüßt, dass sich einige Länder und sehr viele Kommunen bereiterklärt haben, über das Kontingent hinaus, das sie nach dem Königsteiner Schlüssel eigentlich aufnehmen müssen, Flüchtlinge aufzunehmen. Diese Aufnahmebereitschaft wird auch berücksichtigt. So ist auf der Innenministerkonferenz in Erfurt im Länderkreis der Innenminister beschlossen worden, dass vor allem Berlin und Thüringen mehr Flüchtlinge, also Flüchtlingskinder und deren Familien, aufnehmen, als sie das eigentlich müssten. Thüringen wird aus diesem Kontingent 100 und Berlin 150 aufnehmen.

Darüber hinaus ist es aber erforderlich, dass die Migrationspolitik bundeseinheitlich ausgeübt wird. Wir haben in Deutschland keine Grenzen, sodass Flüchtlinge, die in einem Bundesland ankommen, ohne Weiteres auch in ein anderes weiterreisen können. Daran sieht man, dass wir eine Bundeseinheitlichkeit brauchen.

Deswegen sieht das Aufenthaltsgesetz vor, dass Landesaufnahmeprogramme immer nur dann möglich sind, wenn der Bund sein Einvernehmen erklärt, wenn also diese Migrationspolitik in das nationale Bild passt. Das ist hier nach unserer Auffassung nicht der Fall. Ich habe Ihnen dargelegt, was die Bundesregierung an Maßnahmen unternimmt. Daneben sind für weitere Landesaufnahmeprogramme für Flüchtlinge aus unserer Sicht im Moment kein Raum.

Sie sprachen in Ihrer zweiten Frage auf eine Äußerung des Parlamentarischen Staatssekretärs Mayer an. In der Tat gibt es eine Verabredung aus der Innenministerkonferenz von 2019, dass man im Gespräch einheitliche Kriterien erarbeitet, was Länderaufnahmeprogramme angeht, und schaut, wie man hier für kleinere Programme gemeinsame Kriterien, vergleichbare operative Standards usw. verabredet. Dieses war bisher noch nicht erfolgt. Die beiden Landesaufnahmeprogramme in Berlin und Thüringen fallen nicht darunter. Also man kann sie darunter noch nicht subsumieren. Insofern wurde vom Bundesinnenministerium das Einvernehmen nicht gewährt.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Da Sie eben sagten, für weitere Aufnahmeprogramme sei kein Raum oder keine Möglichkeit. Das bedeutet, wenn weitere Bundesländer, zum Beispiel Nordrhein-Westfalen, ein eigenes zusätzliches Aufnahmeprogramm beschließen würden, dass dann folgerichtig diese Regelung in Kraft treten würde. Wegen der Einheitlichkeit der Bundesmaßnahmen müsste dem dann die Zustimmung verweigert werden, richtig?

GRÜNEWÄLDER: Wir begrüßen die Bereitschaft der Länder, mehr Flüchtlinge aufzunehmen, als sie aufnehmen müssten. Wenn weitere Länder Landesaufnahmeprogramme beschließen würden, müsste man sich das anschauen. Wenn sie vergleichbar wie in Berlin und Thüringen gestrickt sind, dann ist davon auszugehen, dass das Einvernehmen nach § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz ebenfalls nicht erklärt wird. Aber das muss man sich dann ansehen, wenn ein weiteres Ansinnen an uns herangetragen wird.

FRAGE JUNG: Ist diese Nichtbereitschaft des Innenministers, Herr Seibert, mit der Kanzlerin abgesprochen? Ist es das Gesicht, was man im Jahr 2020 in der Flüchtlingsfrage zeigen will, wenn es um Aufnahmeprogramme, zum Beispiel von Thüringen und Berlin, geht?

STS SEIBERT: Erste Antwort: Deutschland hat sich 2019/2020 bei der Aufnahme von Seeflüchtlingen aus dem Mittelmeer an allen Initiativen beteiligt. Es war oft das erste Land, das seine Bereitschaft erklärt hat, Menschen aufzunehmen und zeigt das glaube ich, sagen zu können ein Gesicht, das einer humanitären Politik entspricht.

Zweite Bemerkung: Es ist wichtig, dass wir eine europäische und nicht eine nationale Antwort auf diese immer noch bestehende Herausforderung im Mittelmeer haben. Dafür arbeitet Deutschland. Unabhängig von Entscheidungen im Einzelfall arbeiten wir für eine europäische Lösung. Die Europäische Kommission hat für September einen Vorschlag angekündigt. Diese Arbeit der Kommission für ein gemeinsames europäisches Asylsystem werden wir intensiv unterstützen.

Drittens hat Herr Grünewälder für das BMI ja die genaue Begründung der Haltung des BMI vorgetragen. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Da wollte ich ja wissen, ob das abgesprochen ist.

Zu den Seeflüchtlingen: Die Bundesregierung erschwert ja privaten Seenotrettern und NGO’s die Arbeit auf dem Mittelmeer. Herr Seibert, dass Sie sich da jetzt loben, wundert mich ein bisschen.

Herr Grünewälder, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie dieses Elendslager in Moria verbessern wollen? Also alle, die sich damit auskennen, Menschenrechtler und Flüchtlingsexperten, sagen: Das Ding muss aufgelöst werden. Die Menschen müssen da heraus. Das ist eine Katastrophe für die EU. Und Sie wollen es verbessern?

GRÜNEWÄLDER: Das war die zweite Frage, nicht? Zunächst ist die erste Frage zu beantworten, dann kommt die zweite.

STS SEIBERT: Ich hatte jetzt nicht den Eindruck, dass ich eine Antwort schuldig war.

GRÜNEWÄLDER: Da haben Sie mich falsch verstanden. Ich habe darauf hingewiesen, dass für die Unterbringung und für die Asylverfahren vor Ort das jeweilige Land zuständig ist, in diesem Falle Griechenland, und dass die Bundesregierung bereits sehr viel Unterstützung geleistet hat in finanzieller Hilfe, aber auch an Sachmitteln , um zu helfen, dass die Situation in den Lagern besser wird. Es geht nicht um einzelne Lager, sondern es geht darum, dass die griechische Regierung insgesamt dabei unterstützt wird, die Situation zu verbessern.

ZUSATZFRAGE JUNG: Plant Herr Seehofer, sich das Lager in Moria einmal selbst anzusehen und sich den Umständen dort bewusst zu werden?

GRÜNEWÄLDER: Im Übrigen habe ich die Äußerungen des Regierungssprechers zu unterstützen, dass es auch das Ziel des Bundesinnenministers ist, eine europäische Lösung hinzubekommen, weil die aktuelle europäische Asylpolitik, wie man daran sieht, so nicht funktioniert. Deswegen brauchen wir dringend einen neuen Vorstoß, den die EU-Kommission angekündigt hat, der eine wesentliche Stärkung der EU-Ratspräsidentschaft darstellt.

FRAGE: Das russische Außenministerium hat heute im Vorfeld des Russland-Besuchs von Herrn Maas gefordert, dass die Wiederaufnahme des Cyberdialogs, der 2018 auf Eis gelegt worden ist, wiederaufgenommen wird. Ist die Bundesregierung dazu bereit?

BURGER: Ich habe diese Stellungnahme noch nicht gesehen. Sie wissen, dass wir beim Thema IT-Sicherheit, Cyberangriffe, seit geraumer Zeit erheblichen Gesprächsbedarf mit der russischen Seite haben. Das hat sich unter anderem darin zum Ausdruck gebracht, dass Deutschland im Rahmen der EU Vorschläge zur Listung von russischen Personen und Identitäten nach dem neu eingeführten EU-Cyber-Sanktionsinstrument eingebracht hat, weil nach Auffassung der deutschen Justiz erhebliche Beweise dafür vorliegen, dass Personen, die im russischen staatlichen Auftrag gehandelt haben, für Cyberangriffe auf den Deutschen Bundestag im Jahr 2015 verantwortlich sind. Vor diesem Hintergrund ist auch jede Diskussion über eine Wiederaufnahme des Cyberdialogs zu betrachten.

VORS. FELDHOFF: Das BMWi und das BMG haben noch Nachreichungen.

GÜLDE: Es gab ja die Frage nach den vorhandenen PCR-Tests in Deutschland. Das kann ich noch nachreichen.

In den vergangenen Wochen fanden circa 570.000 Tests pro Woche statt. Die Labore verfügen zurzeit über eine Kapazität von schätzungsweise 1 bis 1,2 Millionen Tests pro Woche.

EINHORN: Dann noch kurz eine Nachreichung zur Online-Frage nach Wasserknappheit und dem Betrieb von Kraftwerken.

Es ist so, wie ich es gesagt habe, dass wir jetzt keine Hinweise haben, dass es aktuell in Deutschland Probleme gibt. Wichtig ist: Die Versorgungssicherheit in Deutschland ist auch weiterhin hoch, was die Kraftwerke angeht. Wenn es jetzt um einzelne regionale Kraftwerke oder um Länder geht, dann sind die Umweltbehörden der Länder hier die Zuständigen, an die man sich wenden könnte.

Zur Podcastversion

Podcast mit Interviewfolgen

Podcast mit Aufzeichnungen der BPK

Diskutiere und Kommentiere im Forum!
Werdet Unterstützer unserer Arbeit & verewigt euch im Abspann!
Wer mindestens 20€ gibt, wird im darauffolgenden Monat am Ende jeder Folge als Produzent gelistet.
Jung & Naiv
IBAN: DE85 4306 0967 1047 7929 00
BIC: GENODEM1GLS
BANK: GLS Gemeinschaftsbank