Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Auftaktsitzung der Zukunftskommission Landwirtschaft, Konferenz zum Öffentlichen Gesundheitsdienst Deutschlands in der Pandemie, Konzertierte Aktion Mobilität, Kabinettssitzung, virtuelle Reise in das Cyber Valley in Tübingen, Diskussionsrunde der Konrad-Adenauer-Stiftung zum Thema „30 Jahre Deutsche Einheit Deutschland in Europa und der Welt“), COVID-19-Pandemie (Bonuszahlung für Pflegepersonal, Umgang mit infiziertem Pflegepersonal, Umfragen des BPA, Verdienstausfallregelung, Quarantäne, Grippeschutzimpfung), Fall Alexej Nawalny, Sanktionen gegen Belarus, Nord Stream 2, Spannungen zwischen der Türkei und Griechenland im östlichen Mittelmeer, Cum-ex-Geschäfte der Warburg Bank, Lage in Libyen, Ermittlungen zu möglichen Kriegsverbrechen der USA in Afghanistan/Sanktionen der USA gegen die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs, Forderungen nach Einführung von Pfand auf Einwegverpackungen, geplante EEG-Novelle, Novelle der Straßenverkehrsordnung
1:39 Termine der Kanzlerin
Naive Fragen zu:
7:23 Landwirtschaftskommission
– wird denn diese Kommission eine ähnliche Tragweite, eine ähnliche Relevanz, wie die Kohlekommission vor zwei Jahren haben, dass die Ergebnisse für die Regierung dann quasi bindend sind? (ab 8:40)
– Sie sagten vorhin, es solle ökologisch und ökonomisch tragfähig sein. Das beißt sich ja manchmal. Wo sind da die Prioritäten?
17:03 Corona
– Nur eine Lernfrage an den Leiter des BPA: Wie viele Umfragen hat das BPA seit Beginn der Coronapandemie in Auftrag gegeben? (25:22)
29:41 Autogipfel
– Warum sind keine Umwelt- und Verbraucherverbände und Vertreter anderer Mobilitätsbranchen eingeladen? Warum ist das nur wieder ich nenne es einmal so ein Klüngelgipfel mit der Autoindustrie?
– Ich bin jetzt trotzdem verwirrt. Sie sagen, es ist ein Treffen im Rahmen des Mobilitätsausschusses. Warum sind dann nicht die anderen Mobilitätsverbände Fahrradverbände usw. mit dabei?
32:33 Nawalny
– sieht die Bundesregierung die russische Regierung in der Aufklärung dieses Giftanschlags als Partner oder als Tatverdächtigen an? (ab 48:12)
– Das heißt, es kommt nicht nur die russische Regierung bzw. der Kreml als Tatverdächtige infrage. Habe ich Sie da richtig verstanden? Kann es also nach Ihrer Kenntnis auch sein, dass es eine andere Täterschaft gibt, vielleicht nicht direkt der Kreml, sondern andere Kräfte in Russland? Außerdem gibt es ja auch noch andere Staaten, die Nowitschok besitzen.
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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 4. September 2020:
STS SEIBERT: Schönen guten Tag auch von mir!
Ich habe Ihnen die öffentlichen Termine der Bundeskanzlerin mitgebracht:
Am Montag, den 7. September, kommt die Zukunftskommission Landwirtschaft zu ihrer ersten Sitzung im Bundeskanzleramt zusammen. An dieser Auftaktsitzung wird die Bundeskanzlerin teilnehmen, wie natürlich auch die Bundesministerinnen Klöckner und Schulze.
Der Auftrag dieser Zukunftskommission Landwirtschaft als eine unabhängige Expertenkommission ist es, Empfehlungen und Vorschläge zu erarbeiten, um eine nachhaltige Landwirtschaft am Standort Deutschland zu ermöglichen. Nachhaltig in diesem Zusammenhang heißt, ökologisch und wirtschaftlich tragfähig, sozialverträglich und gesellschaftlich akzeptiert.
Die Kommission wird sich zunächst über Fragen zu ihrer Arbeitsweise verständigen, wird dann den Ausgangspunkt und die Zielvorstellungen der Kommissionsarbeit austauschen und danach in die konkrete Arbeit einsteigen. Die Auftaktveranstaltung ist im Internationalen Konferenzsaal des Bundeskanzleramts. Ab Mittag wird die Veranstaltung dann im IntercityHotel Berlin Hauptbahnhof fortgeführt.
Am Dienstag, den 8. September, lädt die Bundeskanzlerin zu einer virtuellen Konferenz ein, deren Thema der Öffentliche Gesundheitsdienst Deutschlands in der Pandemie ist. Zahlreiche Teilnehmer werden auch direkt aus diesem Öffentlichen Gesundheitsdienst kommen. Es werden also Leiterinnen und Leiter von Gesundheitsämtern, Gesundheitsdezernentinnen und -dezernenten, Landräte und Landrätinnen sowie Oberbürgermeister und Oberbürgermeisterinnen mit der Bundeskanzlerin über dieses Thema diskutieren.
Gerade in den vergangenen Wochen und Monaten haben wir ja gemerkt, welch große Bedeutung der Öffentliche Gesundheitsdienst für den Schutz von uns Bürgerinnen und Bürgern hat. Die Mitarbeiter in den Gesundheitsämtern vor Ort leisten eine hervorragende Arbeit unter den sehr fordernden Bedingungen der Pandemie. Sie verfolgen Kontakte nach. Sie führen Testungen durch. Sie ordnen, wenn nötig, Quarantäne an und begleiten diese. Es ist ihre Aufgabe, Infektionsketten zu erkennen und möglichst schnell zu unterbrechen. Der Öffentliche Gesundheitsdienst hat sich also als eine wirklich unverzichtbare Säule des Gesundheitswesens erwiesen.
Vor allem in diesen herausfordernden Zeiten ist es der Bundeskanzlerin wichtig, in den direkten Dialog mit den Vertretern des Öffentlichen Gesundheitsdienstes zu treten. Das wird sie tun, zusammen mit anderen Vertretern und Vertreterinnen des Bundes und der Länder und auch aus dem Wissenschaftsbereich. Es geht um Konzepte und Lösungen zur Bewältigung des großen Ausbruchgeschehens. Es geht um die Umsetzung des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst, den Bund und Länder anstreben. Natürlich geht es der Bundeskanzlerin mit einer solchen Veranstaltung auch darum, ihren Dank für den Einsatz in der Pandemie und ihre große Wertschätzung dafür zum Ausdruck zu bringen.
Das Ganze beginnt als Webkonferenz um 10 Uhr im Kanzleramt. Das Eingangsstatement der Kanzlerin ist presseöffentlich und wird live gestreamt.
Ebenfalls am Dienstag findet auf Einladung der Bundeskanzlerin die Konzertierte Aktion Mobilität über die Zukunft des Automobilstandortes Deutschland auch das in Form einer Videokonferenz statt. Es ist das dritte Spitzengespräch. Neben der Bundeskanzlerin und mehreren Bundesministern und -ministerinnen, Ministerpräsidenten, den Spitzen von Union und SPD und Vertretern und Vertreterinnen der Automobilbranche und der Gewerkschaften werden noch weitere Experten teilnehmen. Das Ziel des Austausches ist es, nachhaltige Strategien zu diskutieren, wie diese zentrale Branche Automobil erfolgreich die tiefgreifenden strukturellen Herausforderungen, denen sie sich im Moment gegenübersieht, bewältigen kann. Durch Digitalisierung, Klimawandel, Globalisierung und weitere Faktoren sind diese Herausforderungen besonders groß.
Besonderes Augenmerk liegt auf den digitalen Herausforderungen der Branche, also automatisiertes, vernetztes Fahren und den Umgang mit Daten, die im Mobilitätssektor generiert werden. Der Termin ist von 19 bis 21 Uhr und nicht presseöffentlich. Wir werden anschließend eine Pressemitteilung herausgeben.
Am Mittwoch, den 9. September, ist um 9.30 Uhr wie immer das Kabinett.
Anschließend, ebenfalls am Mittwoch, reist die Bundeskanzlerin virtuell in das sogenannte schwäbische Cyber Valley nach Tübingen. Sie wird per Videokonferenz in mehreren virtuellen Laboratoriumstouren Einblicke in den neuesten Stand der Forschung zur Künstlichen Intelligenz bekommen. Sie wird sich bei Wissenschaftlern und Unternehmen darüber informieren und diskutieren, wie der Transfer aus der Forschung in die Unternehmen funktionieren kann. Dieses Cyber Valley, ein Ökosystem der Künstlichen Intelligenz mit einer starken Forschungslandschaft und innovativen Unternehmen, bietet ein erstklassiges Potenzial für die Entwicklung und die Vermarktung von KI-Anwendungen, made in Germany.
Am Donnerstag, 10. September, nimmt die Kanzlerin an einer Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung teil. Es ist der Tag der Konrad-Adenauer-Stiftung. Sie wird gemeinsam mit dem Vorsitzenden der Europäischen Volkspartei Donald Tusk zum Thema „30 Jahre Deutsche Einheit Deutschland in Europa und der Welt“ diskutieren. Diese Veranstaltungen können Sie im Livestream verfolgen.
FRAGE BLANK (zur Zukunftskommission Landwirtschaft): Herr Seibert, wird es bis zur Bundestagswahl eine konkrete Umsetzung geben? Ist das geplant? Sollen in diesem Jahr schon konkrete Maßnahmen ins Parlament eingebracht werden, die dann im nächsten Jahr umgesetzt werden?
STS SEIBERT: Am Montag nimmt die unabhängige Expertenkommission Zukunft der Landwirtschaft erst einmal ihre Arbeit auf. Ich kann jetzt nicht sagen, welchen zeitlichen Zielrahmen sie sich setzt. Ich weiß nicht, ob die Kollegin aus dem BMEL dazu noch mehr sagen kann. Ich kann es jetzt nicht.
ZUSATZ BLANK: Das wäre super.
FRISCHEMEYER: Wir beabsichtigen, in diesem Herbst einen Zwischenbericht vorzulegen. Einen Abschlussbericht wird es dann im Sommer 2021 geben.
Wie gesagt: Wir sind da breit aufgestellt. Unser Ziel ist ganz klar, dass wir in zwanzig, dreißig oder vierzig Jahren hier in Deutschland noch eine Landwirtschaft mit einer heimischen Produktion haben. Genau das wird in diesem Gremium diskutiert.
FRAGE JUNG: Herr Seibert, wird denn diese Kommission eine ähnliche Tragweite, eine ähnliche Relevanz, wie die Kohlekommission vor zwei Jahren haben, dass die Ergebnisse für die Regierung dann quasi bindend sind?
STS SEIBERT: Ich möchte jetzt nicht durch solche Einschätzungen dieser Kommission, bevor sie überhaupt zusammengetreten ist, schon etwas mit auf den Weg geben. Die Zukunft der Landwirtschaft, und zwar wie ich das beschrieben habe einer ökonomisch wie ökologisch nachhaltigen und vor allem auch gesellschaftlich akzeptierten Landwirtschaft, ist für die Bundesregierung von großer Bedeutung.
ZUSATZFRAGE JUNG: Sie sagten vorhin, es solle ökologisch und ökonomisch tragfähig sein. Das beißt sich ja manchmal. Wo sind da die Prioritäten?
STS SEIBERT: Die Herausforderung ist natürlich genau, dass es sich nicht beißt. Ich glaube, auch ökologisch arbeitende Landwirte und Landwirtinnen arbeiten dafür, dass es sich am Ende des Tages für sie auch finanziell lohnt. Sie müssen davon leben.
FRAGE JESSEN: Ich habe in dem Zusammenhang eine konkrete Frage an das BMEL:
In den vergangenen Tagen waren im Fernsehen Berichte zu sehen, dass Vorgaben für die biologische Produktion von Eiern dadurch umgangen werden, dass traditionelle Hühnerfarmen ihre Ställe durch Zwischenwände abtrennen. So kann eine maximale Belegung erreicht werden
Das ist ja letztlich von der Zielsetzung her ein Umgehungstatbestand. Gehen Ihrerseits auch solche konkreten Fragen in die Arbeit dieser Kommission ein, um zukünftig solche sagen wir einmal Umgehungen zu verhindern?
FRISCHEMEYER: Das Thema Tierwohl ist natürlich Bestandteil dieser Zukunftskommission, genauso wie die Themen Ackerbau, Düngemittel, Pflanzenschutz. All die Themen, die die Landwirtschaft und den Berufsstand derzeit beschäftigen, werden Themen dieser Zukunftskommission sein keine Frage.
FRAGE BEERHEIDE: Herr Seibert, können Sie den Termin mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst noch einmal konkretisieren bzw. eine Liste verschicken, wer genau an der Konferenz teilnimmt? Werden nachher Ergebnisse vorgelegt?
An das Gesundheitsministerium: Wie weit sind die Beratungen zum Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst? Der hätte ja Ende August vorliegen sollen.
STS SEIBERT: Ich denke, dass ich diesen Termin einigermaßen ausführlich angekündigt habe. Eine Liste der Teilnehmer kann ich nicht vorlegen. Erstens kann ich am Freitag noch nicht wissen, wer am Dienstag in dieser sehr großen Gruppe von Teilnehmern tatsächlich dabei sein wird, wer sich vertreten lässt, wer es vielleicht nicht schafft. Das wäre also völlig sinnlos. Das machen wir vorher nicht.
Aber ich kann Ihnen mitteilen: Es sind Menschen aus den Gesundheitsämtern. Es sind Gesundheitsdezernenten. Es sind Landräte und Landrätinnen. Es sind Oberbürgermeister und Obermeisterinnen. Es sind also alle, die sozusagen in der lokalen und regionalen ersten Linie des Kampfes gegen die Pandemie stehen.
FRAGE DR. RINKE: Herr Seibert, die Frage zielt ja auch darauf: Wird es konkrete Ergebnisse geben, oder ist es einfach nur ein Meinungsaustausch?
Zweitens die Frage, weil die Kanzlerin ja auch mit Vertretern der Gesundheitsämter zusammenkommt: Wie zufrieden sind Sie und ist die Kanzlerin denn, dass es auch Monate nach Beginn der Pandemie immer noch nicht möglich ist, an einem Wochenende die Neuinfektionszahlen an das RKI zu melden?
STS SEIBERT: Zu der zweiten Frage, denke ich, könnte sich der Kollege aus dem Bundesgesundheitsministerium äußern.
Sie fragen: Ist es nur ein Austausch? – Ich finde, das „nur“ würde es nicht ganz treffen. Es ist ein ganz wichtiger Austausch, der Wertschätzung ausdrückt, aber natürlich auch das Interesse von Seiten des Bundes, dem Öffentlichen Gesundheitsdienst, der so herausgefordert ist, Unterstützung und konkrete Hilfe zu geben.
Es ist schon konkrete Hilfe gegeben worden. Jetzt wollen wir darüber sprechen: Was ist noch zielgenau nötig? Was ist sinnvoll? Was würde wirklich helfen, damit der Öffentliche Gesundheitsdienst in dieser Pandemie und darüber hinaus seine Aufgaben noch besser wahrnehmen kann?
Ich kann und möchte Ihnen jetzt hier diesen wirklich eingehenden und vertieften Austausch nicht weiter vorwegnehmen.
EWALD: Ein wesentliches Ziel des angesprochenen Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst ist ja, die Gesundheitsämter personell und technisch zu stärken. Dazu laufen derzeit die Gespräche. Wir werden dazu in Kürze ein Konzept vorlegen.
Im Zuge dieser personellen und technischen Verstärkung sollen die Gesundheitsämter dann auch in die Lage versetzt werden, ihre Kapazitäten und Ressourcen, beispielsweise im Hinblick auf Meldungen, entsprechend auszubauen. Das bezieht sich jetzt auf den zweiten Teil Ihrer Frage.
ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Das heißt also, dass in einigen Bundesländern die personelle und technische Ausstattung nicht so funktioniert? Es ist ja an jedem Wochenende offensichtlich, dass aus bestimmten Bundesländer nicht umfassend gemeldet wird, zum Beispiel Baden-Württemberg. Erklärt sich das wirklich nur dadurch oder gibt es möglicherweise andere Gründe dafür, dass es auch Monate nach Beginn der Pandemie noch nicht möglich ist, Zahlen zu übermitteln?
EWALD: Zum Meldeverfahren an sich müssten Sie bitte die Kollegen vom Robert-Koch-Institut befragen. Dazu kann ich keine Aussage treffen.
Aber richtig ist die erwähnte Zielstellung, hier durch verstärkte Digitalisierung und durch mehr Personal die Arbeit der Gesundheitsämter das umfasst auch das Meldewesen zu stärken.
FRAGE BLANK: Es tut mir leid, ich muss noch einmal zurück zu Sitzung der Zukunftskommission Landwirtschaft am Montag kommen. Sie haben nicht gesagt, wie die Öffentlichkeit darüber informiert wird. Gibt es da auch einen Stream? Es ist ja durchaus interessant, was da besprochen wird. Wird im Anschluss informiert, oder wie sieht es da aus?
STS SEIBERT: Zunächst einmal ist es eine unabhängige Expertenkommission, die sich da berät.
Ich kann Ihnen jetzt keine anderen Ankündigungen machen.
FRAGE LANGE: Herr Ewald, der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst das war ja auch die Frage der Kollegin sollte Ende August fertig werden. Jetzt haben wir Anfang September. Können Sie sagen, wann das ungefähr der Fall sein wird?
EWALD: Ich kann Ihnen sagen: Wir arbeiten mit Hochdruck daran. Wir werden das Konzept in Kürze vorlegen.
FRAGE REUTER: Zu Corona: Ist es möglich, im Falle von Quarantäne oder Isolation die bisher gültigen Fristen zu verkürzen, und wenn ja, in welchen Fällen?
STS SEIBERT: Die Frage bezieht sich ja auf Äußerungen aus der Wissenschaft und auf eine Diskussion, die jetzt in der Wissenschaft stattfindet. Ich denke, die Bundespressekonferenz ist nicht der richtige Ort, um Debatten in der Wissenschaft zu kommentieren.
Aber es ist wichtig, dass es diese Debatten gibt. Das Robert-Koch-Institut nimmt sie ja auch wahr und nimmt aktiv an ihnen teil. Dieser Weg, den wir als Gesellschaft, als Politik und auch als Wissenschaft durch die Pandemie gehen, ist ja ein Weg des ständigen Lernens und des ständig neuen Abwägens.
Derzeit gilt für die Bundesregierung die Empfehlung des Robert-Koch-Instituts, also 14 Tage Quarantäne. Wenn es aufgrund neuer Erkenntnisse neue Empfehlungen gibt, dann werden sie auch vom Robert-Koch-Institut ausgehen.
Vielleicht möchte der Kollege ergänzen, weil heute die europäischen Gesundheitsminister zusammenkommen und sie nach meinen Informationen auch über Quarantänefragen sprechen.
FRAGE HASENKAMP: Wann wird die Regierung über die Dauer einer Isolation entscheiden? Gibt es da schon Präferenzen in die eine oder andere Richtung?
Gilt für diese Zeit auch eine gesetzliche Ausgleichszahlung des Lohnes, oder gilt sie nur für die Quarantäne?
EWALD: Frau Wefers, das sind ja unterschiedliche Sachverhalte. Ich versuche erst einmal, die erste Frage zu beantworten.
Ich kann eigentlich kaum ergänzen, was Herr Seibert dazu gesagt hat. Aber vielleicht noch ein paar Worte, weil auch Meldungen unterwegs sind, die falsch sind:
Professor Drosten hat nicht gefordert, die Quarantäne von Menschen, die Kontakt zu Infizierten hatten, auf fünf Tage zu verkürzen. Er hat vielmehr angeregt, unter bestimmten Bedingungen die Dauer der Isolation von Infizierten zu verkürzen.
Das heißt, man muss in dem Zusammenhang klar unterscheiden: Unter Quarantäne gestellt werden Menschen, die Kontakt zu Infizierten hatten. Dadurch soll vermieden werden, dass diese Menschen während der Inkubationszeit ungewollt andere infizieren. Denn es ist ja in dieser Zeit unklar, ob sie sich selbst infiziert haben.
Isoliert werden dagegen Infizierte, die das Virus ausscheiden. Bisher dauert diese Isolation zehn Tage. Professor Drosten regt nun an, unter bestimmten Bedingungen die Dauer auf fünf Tage zu verkürzen.
Wie gesagt: Das ist Teil der wissenschaftlichen Debatte. Insbesondere das RKI, aber auch das BMG, nehmen solche Anregungen natürlich auf und prüfen sie. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass sich Professor Drosten heute auch noch einmal zu dem Sachverhalt geäußert hat.
FRAGE JESSEN: Herr Seibert, Sie haben in der Vergangenheit immer großen Wert darauf gelegt zu betonen, dass die Restriktionen des Corona-Managements von einer Mehrzahl der Bevölkerung geteilt werden. Vielen gehen sie nicht mehr weit genug. Nun sagen jüngste Ergebnisse, zum Beispiel des jüngsten „ARD-DeutschlandTrends“, aber auch, dass eine Mehrzahl eine Maskenpflicht im Unterricht und am Arbeitsplatz nicht akzeptiert oder ablehnt. Inwiefern gehen solche Ergebnisse in Ihre Beratungen und in die Beratungen des Krisenmanagements mit ein?
STS SEIBERT: Grundsätzlich fließt in die Beratungen innerhalb der Bundesregierung der wissenschaftliche Kenntnisstand mit ein. Das ist nicht nur der epidemiologische oder virologische Kenntnisstand, sondern das ist auch der Kenntnisstand aus anderen Zweigen der Wissenschaft.
Das, was Sie ansprechen, also die Frage einer Maskenpflicht im Schulunterricht, ist ja gar keine Frage, über die die Bundesregierung zu entscheiden hat, sondern es sind die Länder, die die Aufsicht und die Verantwortung für die Schulen haben. Dabei werden größtenteils ganz andere Wege gegangen.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Na ja, es handelt sich sozusagen um Ergebnisse angewandter Sozialwissenschaft, wenn man empirische Sozialforschung dazurechnet. Es finden eben doch Gespräche zwischen Ländern und der Bundesregierung statt. Mich interessiert schon die Frage: Wenn Legitimation oder Unterstützung bestimmter Maßnahmen in der Bevölkerung mehrheitlich nicht mehr gegeben ist, fließt das in diesen Beratungsprozess zwischen Bund und Ländern nicht mit ein?
STS SEIBERT: Die Gespräche zwischen Bund und Ländern, die sehr sinnvoll sind und die seit März auch immer wieder dazu geführt haben, dass Bund und Länder einen gemeinsamen Rahmen von Reaktionen und Maßnahmen – bei regionalen und lokalen Unterschieden – verabreden konnten, sind sehr breit und werden auch sehr in der Tiefe geführt. Da gibt es ganz viele Faktoren. Wissenschaftliche Erkenntnisse sind ein Faktor, die Wirklichkeit in Schulen, an Arbeitsplätzen oder im öffentlichen Nahverkehr ist ein anderer. Das fließt dort alles ein.
FRAGE LANGE: Herr Ewald, es gab viele Reaktionen auf die Prämie für Pflegepersonal. Viele haben davon gesprochen, dass das nur eine Minimallösung sei. Meine Frage: Denken Sie angesichts dieser Reaktion daran, diesbezüglich noch einmal nachzubessern und den Kreis der Bezugsberechtigten auszweiten?
In dem Zusammenhang eine zweite Frage. Es gibt offenbar einen hohen Anteil von Pflegerinnen und Pfleger, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben. Laut RKI sind das sechs Prozent. Gibt es Überlegungen, diesen Personenkreis besonders zu würdigen finanziell, vielleicht aber auch rechtlich , weil es zum Beispiel auch um Fragen der Anerkennung von Berufskrankheiten usw. geht? Haben Sie diesen Kreis besonders im Blick? Danke.
EWALD: Zunächst einmal zu Ihrem ersten Punkt. Das ist ein Konzept, das gemeinsam von der Deutschen Krankenhausgesellschaft und den Krankenkassen erarbeitet wurde, also sozusagen eine Lösung innerhalb der Selbstverwaltung. Dafür gab es keine Vorgaben aus unserem Haus. Vielmehr hat der Minister die Arbeitgeber aufgefordert, mit den Krankenkassen Lösungen zu verhandeln, damit auch Angestellte im Krankenhäusern vor allem die dort beanspruchten Pflegekräfte eine Coronaprämie erhalten.
Diese Lösung liegt jetzt vor. Es ist richtig, dass demnach nicht alle Pflegekräfte in Krankenhäusern diese Prämie erhalten werden. Aber diejenigen, die in der Coronazeit besonders beansprucht waren, sollen diesen Bonus bekommen. Übrigens betrifft das nicht nur Pflegekräfte in Krankenhäusern, sondern auch Angestellte.
ZUSATZFRAGE LANGE: Werden die mit dem Coronavirus Infizierten besonders berücksichtigt?
EWALD: Wir haben natürlich insbesondere die sogenannten vulnerablen Gruppen oder Risikogruppen in Krankenhäusern und in Pflegeheimen fortwährend im Blick. Wir ermöglichen durch unsere nationale Teststrategie entsprechende Reihentestungen, um gerade Infizierte im Bereich des medizinischen und pflegerischen Personals schneller zu erkennen. Es gibt einmal den Bonus für die Pflegekräfte und jetzt das neue Konzept für Angestellte in Krankenhäusern. Darüber hinaus kann ich Ihnen keine weiteren Informationen dazu geben.
FRAGE JUNG: Nur eine Lernfrage an den Leiter des BPA: Wie viele Umfragen hat das BPA seit Beginn der Coronapandemie in Auftrag gegeben?
STS SEIBERT: Das kann ich Ihnen aus dem Hut nicht sagen.
ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie das nachreichen?
STS SEIBERT: Das ist denkbar.
FRAGE HASENKAMP: Ich habe eine Frage zu den Ausgleichszahlungen. Gelten diese für Quarantäne und Isolierung gleichermaßen?
EWALD: Ich glaube, es geht um das Thema Verdienstausfallregelung. Ich kann Sie darauf hinweisen, dass die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin dazu einen Beschluss gefasst haben. Es soll eine entsprechende Rechtsänderung mit dem Ziel geben, dass bundeseinheitlich eine Entschädigung für den Verdienstausfall dann nicht gewährt wird, wenn eine Quarantäne aufgrund einer vermeidbaren Reise in ein bei Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet erforderlich wird. Das heißt also: Wer in ein Risikogebiet reist, weiß, worauf er sich einlässt. Wir bereiten eine entsprechende Anpassung im Infektionsschutzgesetz vor. Details werden gerade erarbeitet.
FRAGE REUTER: Eine Frage zur Quarantäne. Ist das Bundesgesundheitsministerium bei Verdacht auf ein Infektionscluster dafür, die Clustermitglieder vorsorglich in Quarantäne zu schicken, auch wenn für sie noch keine positiven Testergebnisse vorliegen?
EWALD: Herr Seibert hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass das eigentlich der wissenschaftlichen Debatte vorbehalten sein sollte. Ich habe ja noch einmal deutlich gemacht, dass wir solche Anregungen insbesondere die des RKI gerne aufnehmen.
FRAGE DR. RINKE: Ich möchte wissen, Herr Ewald, ob Sie bestätigen können, dass sich der Minister gerade mit den Spitzenvertretern der Krankenkassen trifft. Wenn ja, geht es um das Thema Corona? Was sind die Erwartungen an das Gespräch?
Zweitens. Wir haben in der letzten Woche hier das Thema Grippeschutzimpfung besprochen. Ihre Kollegin sagte, dass es genug Grippeimpfstoffe gibt. Die Ständige Impfkommission beim Robert-Koch-Institut sagt, dass das keinesfalls der Fall wäre, wenn sich alle impfen lassen würden. Sie empfiehlt, dass sich wirklich nur die Risikogruppen gegen Grippe impfen lassen sollen. Was stimmt jetzt?
EWALD: Zum letzteren Punkt: Die STIKO, die Ständige Impfkommission beim Robert-Koch-Institut, empfiehlt die Grippeschutzimpfung vor allem für ältere und vorerkrankte Personen sowie für Ärzte, Pflegekräfte oder Bewohner von Alten- und Pflegeheimen. Diese Gruppen sollten sich unbedingt impfen lassen. Wir haben dafür rechtzeitig vorgesorgt und haben ich glaube, das haben wir an dieser Stelle schon kommuniziert zusätzlich zu den Impfdosen, die Ärztinnen und Ärzte bestellt haben, sechs Millionen Impfdosen besorgt.
Daher gilt: Wer sich gegen die Grippe impfen lassen möchte, kann sich impfen lassen. Wir gehen davon aus, dass Impfstoffe gegen Influenza in ausreichender Form zur Verfügung stehen.
Was Ihren ersten Punkt angeht, so sind dies interne Gespräche, zu denen ich hier an dieser Stelle inhaltlich keine Einordung machen kann.
ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Können Sie bestätigen, dass das Treffen stattfindet?
EWALD: Das sind interne Gespräche. Wir sind in einem ständigen Austausch mit der Selbstverwaltung.
FRAGE JUNG: Herr Seibert, eine kurze Frage zum Autogipfel. Warum sind keine Umwelt- und Verbraucherverbände und Vertreter anderer Mobilitätsbranchen eingeladen? Warum ist das nur wieder ich nenne es einmal so ein Klüngelgipfel mit der Autoindustrie?
STS SEIBERT: Das ist Ihre Wortwahl; die halte ich für daneben. Das ist eine Veranstaltung der Konzertierten Aktion Mobilität, die der Koalitionsausschuss im März des vergangenen Jahres beschlossen hat. Es geht darum, diese deutsche Leitindustrie Automobil die im Übrigen nicht nur für unser Land und Hunderttausende von Arbeitsplätzen, sondern auch für andere europäische Länder wichtig ist gut durch die großen strukturellen Herausforderungen zu führen, Lösungen zu finden und darüber zu beraten, wie sie gut da durch kommen kann.
Das sind strukturelle Herausforderungen, die mit dem Klimawandel, der Globalisierung und vollkommen neuen Antriebssystemen zu tun haben, aber auch mit der Notwendigkeit, Mobilität ganz anders zu begreifen. All das sind Fragen, die die Automobilindustrie, die Firmenvertreter, und die Gewerkschaften betreffen. Das wird mit ihnen diskutiert. Das ist überhaupt keine Aussage darüber, dass nicht Fragen der Mobilität auch mit Vertretern anderer Sektoren der Mobilität besprochen werden. Da gibt es natürlich ganz genauso Kontakte. Dieses ist ein Format, bei dem es um die deutsche Automobilindustrie geht.
ZUSATZ JUNG: Ich bin jetzt trotzdem verwirrt. Sie sagen, es ist ein Treffen im Rahmen des Mobilitätsausschusses.
STS SEIBERT: Der Konzertierten Aktion Mobilität.
ZUSATZFRAGE JUNG: Genau. Warum sind dann nicht die anderen Mobilitätsverbände Fahrradverbände usw. mit dabei?
STS SEIBERT: Ich denke, ich habe die Antwort jetzt gerade gegeben.
ZUSATZ JUNG: Ne!
FRAGE LANGE: Herr Seibert, wird das Thema Autokaufprämie, zu dem sich die Kanzlerin gestern ja auch schon geäußert hat, auf diesem Gipfel eine Rolle spielen oder hat das Thema Kaufprämie im Moment nicht mit Regierungshandeln zu tun? – Danke.
STS SEIBERT: Ich kann nicht voraussagen, ob das Thema bei dieser Veranstaltung eine Rolle spielen wird. Aber ich kann auf das verweisen, was die Bundeskanzlerin gestern dazu gesagt hat, dass sie nämlich der Meinung ist, dass das Konjunkturprogramm jetzt so, wie es von der Bundesregierung beschlossen und durchgeführt wird, rund ist, dass die richtigen Maßnahmen beschlossen sind und dass sie jetzt keinen Ergänzungsbedarf sieht.
FRAGE BLANK: Eine Frage an den Regierungssprecher. Bleibt die Kanzlerin bei ihrer Wortwahl, man solle den Fall Nawalny von der Debatte über die Fortsetzung der Ostseepipeline Nord Stream 2 entkoppelt sehen?
Meine zweite Frage richtet sich möglicherweise auch an Herrn Burger. Kreml-Sprecher Peskow hat heute gesagt hat, dass man, wenn sich herausstellen sollte, dass eine giftige Substanz im Spiel sei, sehr bereit sei, Ermittlungen aufzunehmen. Können Sie erklären, wie der Informationsaustausch von deutscher Seite an die russische Seite funktioniert? Ist der russischen Seite schon ein Ermittlungsergebnis zugestellt worden? Wie geht das?
Gestern gab es von russischer Seite die Klage, dass sie noch nichts erhalten hat. Hat die russische Seite von deutscher Seite schon etwas erhalten? Herr Seibert, bitte!
STS SEIBERT: Danke für die Frage. Nach den neuen und bestürzenden Erkenntnissen über den Giftanschlag auf Herrn Nawalny ist das Interesse absolut nachvollziehbar. Wir haben Sie und die Öffentlichkeit vorgestern ausführlich über diese neuen Erkenntnisse informiert.
Die Bundeskanzlerin, der Außenminister und die Verteidigungsministerin haben dargelegt, dass die toxikologischen Untersuchungen im Bundeswehrspeziallabor einen zweifelsfreien Befund ergeben haben. Sie haben die Schritte genannt, die aus Sicht der Bundesregierung als erste zu ergreifen waren: die Information der Fraktionen des Deutschen Bundestags, das Gespräch der Bundeskanzlerin mit dem Bundespräsidenten, die Kontaktaufnahme mit der OVCW, der Organisation für das Verbot chemischer Waffen in Den Haag, die Unterrichtung des russischen Botschafters im Auswärtigen Amt über die Untersuchungsergebnisse und die Unterrichtung unserer Partner in der Europäischen Union und der NATO.
Die Bundeskanzlerin hat gesagt:
„Es stellen sich jetzt sehr schwerwiegende Fragen, die nur die russische Regierung beantworten kann und beantworten muss.“
Ich zitiere die Bundeskanzlerin weiter:
Wir werden [mit unseren Partnern in EU und NATO] gemeinsam beraten und [dann] im Lichte der russischen Einlassungen über eine angemessene gemeinsame Reaktion entscheiden.“
Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich zu diesem ganzen Komplex jetzt nicht mehr sagen kann. Zum gegebenen Zeitpunkt werden wir Sie, wie schon vorgestern, wieder umfassend informieren.
ZUSATZFRAGE BLANK: Tut mir leid, aber ich muss nachfragen. Es hilft ja nichts. Die Frage war: Bleibt die Kanzlerin bei ihrer Wortwahl von vor wenigen Tagen, dass der Fall Nawalny und Nord Stream 2 entkoppelt zu sehen sind oder hat sich da etwas geändert?
STS SEIBERT: Ich habe dargelegt, dass ich aus den Gründen, die ich genannt habe, zu diesem ganzen Komplex jetzt nicht mehr sagen kann. Wir werden mit den europäischen Partnern, den Partnern in der NATO die Situation beraten. Wir werden sehen, welche Einlassungen von offizieller russischer Seite kommen und wie dort reagiert wird. Dann werden wir über eine angemessene gemeinsame Reaktion entscheiden.
ZUSATZ BLANK: Die Antwort des Außenministeriums steht noch aus.
BURGER: Herr Seibert hat gerade schon die verschiedenen Kontakte aufgezählt, die wir am Mittwoch angekündigt hatten. Ich kann dazu im Einzelnen ausführen, dass das inzwischen alles auch so umgesetzt worden ist.
Der russische Botschafter wurde noch am Mittwochnachmittag zu einem dringenden Gespräch ins Auswärtige Amt gebeten. Dabei wurde ihm mitgeteilt, dass ein Nervenkampfstoff nachgewiesen wurde. Die für das Verbot chemischer Waffen zuständige Organisation (OVCW) wurde gestern kontaktiert. Wir haben den Generaldirektor der OVCW über den Nachweis einer Substanz aus der Nowitschok-Gruppe informiert. Wir stehen auch weiter im Kontakt mit der OVCW.
Wir haben bereits am Mittwochnachmittag unsere EU-Partner auf den dazu vorgesehenen Wegen über die Erkenntnisse ins Bild gesetzt. Sie haben gestern Abend auch gesehen, dass es bereits eine gemeinsame Stellungnahme gibt, die der Hohe Vertreter im Namen aller 27 EU-Mitgliedstaaten abgegeben hat. Unsere NATO-Partner stehen mit ihnen im Austausch. Sie werden mitbekommen haben – der Generalsekretär hat darüber informiert , dass sich zur Stunde der NATO-Rat auf Ebene der Botschafter in Brüssel trifft.
Was den Stand des russischen Rechtshilfeersuchens angeht, kann, glaube ich, das BMJV Auskunft geben.
DR. KEITEL: Ich kann Ihnen sagen, dass sich die russische Generalstaatsanwaltschaft am 27. August mit einem Rechtshilfeersuchen an das Bundesamt für Justiz gewandt hat. Die Bundesregierung hat der Weiterleitung des Rechtshilfeersuchens zugestimmt. Das Ersuchen wurde heute Morgen durch das Bundesamt für Justiz der Landesjustizverwaltung Berlin zur weiteren Veranlassung zugeleitet. Wie immer können wir uns zu den Inhalten der grenzüberschreitenden strafrechtlichen Zusammenarbeit grundsätzlich nicht äußern.
ZUSATZFRAGE BLANK: Das heißt auf Deutsch, dass die Russen von der deutschen Justiz oder von deutschen Stellen bisher noch nichts bekommen haben?
DR. KEITEL: Das heißt, wie ich gerade gesagt habe, dass die Bundesregierung erst einmal der Weiterleitung des Rechtshilfeersuchens zugestimmt hat.
ZUSATZFRAGE BLANK: Auf Deutsch gesagt: Weitere Informationen über die Information des Botschafters hat es noch nicht gegeben. Richtig?
DR. KEITEL: Ich bleibe bei dem, was ich gerade gesagt habe.
ZUSATZ BLANK: Aber Sie müssen das doch übersetzen. Der Mensch da draußen muss ja auch verstehen, was das heißt.
DR. KEITEL: Ich habe gerade gesagt: Erst einmal wurde der Weiterleitung des Rechtshilfeersuchens an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin zugestimmt. Was nähere Auskünfte angeht, müssten Sie sich an die dortige Pressestelle wenden.
FRAGE: Frau Keitel, die russische Generalstaatsanwaltschaft hat von deutschen Kollegen um Rechtshilfe bezüglich der Ermittlungen im Fall Nawalny ersucht. Die russischen Politiker und der Kreml sagen, dass sie auf Beweismaterialien bzw. auf Untersuchungsergebnisse und Proben des Speziallabors der Bundeswehr warten, um über Strafverfahren zu entscheiden. Plant Deutschland, eine solche Rechtshilfe zu leisten?
Ist es überhaupt möglich, Untersuchungsergebnisse und Proben an die russischen Behörden zu übergeben?
DR. KEITEL: Das ist wiederum in den Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten geregelt. Zum grundsätzlichen Ablauf, wie so etwas stattfindet: Das Bundesamt für Justiz und das Auswärtige Amt prüfen gemeinsam jeden Einzelfall, ob offensichtliche Bewilligungshindernisse vorliegen. Wenn das nicht der Fall ist, wird ein Ersuchen an das zuständige Landesjustizministerium und von dort an die Generalstaatsanwaltschaft weitergeleitet. Das ist das, was ich Ihnen gerade gesagt habe.
Abschließend entscheiden wiederum Bundesamt für Justiz und Auswärtiges Amt unter allgemeinen und außenpolitischem Blickwinkel über die Bewilligung des Ersuchens.
FRAGE ROMANIEC: Ich habe eine Frage zum Fall Nawalny in Verbindung mit Herrn Lukaschenko bzw. umgekehrt. Herr Seibert, mich würde interessieren, wie Sie gedenken, auf die Vorwürfe oder wie auch immer man das bezeichnet von Herrn Lukaschenko in Richtung Deutschland in Bezug auf den Fall Nawalny zu reagieren. Haben Sie vor, außer einem Dementi noch irgendwelche Schritte zu unternehmen?
STS SEIBERT: Sie erwähnen ja schon, dass wir darauf gestern Abend schon reagiert haben. Die Behauptungen, die Herr Lukaschenko da aufgestellt hat, sind selbstverständlich unwahr, und mehr habe ich dazu auch nicht zu sagen.
ZUSATZFRAGE FIRSOVA: Ich würde gerne noch einmal fragen, ob es stimmt, dass die deutsche Position innerhalb der EU in Bezug auf die Sanktionsliste im Fall Lukaschenko ist, dass man Herrn Lukaschenko nicht auf die Sanktionsliste setzt. Was ist dafür die Motivation der deutschen Seite?
STS SEIBERT: Jetzt sind wir also bei Belarus? – Okay, das können wir ja machen.
VORS. WEFERS: Na ja, das hängt irgendwie zusammen, würde ich sagen.
STS SEIBERT: Souveränes Land, worauf wir immer hinweisen!
VORS. WEFERS: Nein, die Themen, damit das hier ganz klar ist!
STS SEIBERT: Die Entscheidung über Sanktionen gegen diejenigen, die für die aktuelle Situation in Belarus verantwortlich sind, und diejenigen, die dort auch für Menschen- und Bürgerrechtsverletzungen verantwortlich sind, muss im Kreis der EU-Mitgliedstaaten getroffen werden, und da wird sie auch beraten. Das gilt unverändert. Dafür stehen wir mit unseren europäischen Partnern in ständigem Austausch.
Klar ist, und das ist ja das Ziel, das Europa haben muss: Diese fortwährende Verletzung von Menschen- und Bürgerrechten, wie sie in Belarus geschieht, kann nicht ohne Konsequenzen bleiben. Wir haben gerade in dieser Woche wieder wirklich entsetzliche Bilder davon gesehen, wie die Einsatzkräfte von Herrn Lukaschenko Kinder und Jugendliche mit Gewalt aus einer Schule herausgeholt und verschleppt haben. Das sind solche Fälle, die wir hier ansprechen.
Wie und gegen wen die Sanktionierung erfolgen muss, ist Gesprächsthema der Treffen, die wir dazu mit den europäischen Partnern durchführen.
ZUSATZFRAGE FIRSOVA: Ich habe Sie aber gefragt, mit welcher Position Deutschland in die Gespräche geht. Sind Sie dafür, dass Lukaschenko auf der Liste steht?
STS SEIBERT: Wir beraten das mit den europäischen Partnern und, Entschuldigung, nicht öffentlich.
BURGER: Ich kann vielleicht noch kurz ergänzen, was der Außenminister dazu heute vor einer Woche beim Abschluss des Treffens der EU-Außenminister hier in Berlin gesagt hat. Er hat davon gesprochen, dass auf EU-Ebene Konsens darüber besteht, dass es schrittweise und zielgerichtete Sanktionen gegen diejenigen geben soll, die für Wahlmanipulationen und Gewalt die Verantwortung tragen. Unser Ziel ist eine baldmöglichste rechtssichere Beschlussfassung.
FRAGE WARWEG: Die Bundesregierung hat ja sehr explizit erklärt, es sei in den Nawalny-Proben Nowitschok gefunden worden. Mich würde interessieren, wann die Bundesregierung denn die Offenlegung der Ergebnisse aus dem Bundeswehrlabor plant, um diese Behauptung zu untermauern.
BURGER: Ich habe Ihnen ja dargelegt, dass wir dieses Thema, das ja im Übrigen kein bilaterales deutsch-russisches, sondern ein internationales Thema ist, auch auf die internationale Ebene gebracht haben, indem wir zum Beispiel Kontakt mit der OVCW aufgenommen haben. Es wird mit dieser Organisation auch weitere Kontakte geben, um die Form der Zusammenarbeit zu besprechen.
ZUSATZFRAGE WARWEG: Zum einen war meine Frage ja, wann die Bundesregierung das offenlegen wird. Die war noch nicht beantwortet.
Die zweite Frage wäre, wieso Bundesrepublik bisher nicht auf das russische Angebot eingegangen ist, die russischen und deutschen Proben gegenseitig abzugleichen.
STS SEIBERT: Sie haben meine Antwort gehört. Wir haben Kontakt mit der OVCW aufgenommen und werden dort auch weitere Formen der Zusammenarbeit beraten.
ZUSATZ WARWEG: Dann gab es noch meine Frage, wieso die bundesdeutsche Seite bisher nicht auf das russische Angebot eingegangen ist, die respektiven Proben abzugleichen.
STS SEIBERT: Meine Antwort ist gegeben.
FRAGE DR. RINKE: Herr Seibert, ich hätte ganz gerne noch einmal gefragt, ob die Bundesregierung der russischen Seite die Kanzlerin hat ja gesagt, die Welt warte auf Antworten eine bestimmte zeitliche Frist setzt. Ab wann wird man also beurteilen, ob man mit der Antwort zufrieden ist, die aus Russland kommt? Ist das eine Woche oder sind das zwei Wochen? Das würde mich interessieren.
Zweitens zu Nord Stream: Würden Sie sagen, dass die Pipeline in deutschem Interesse oder vor allem in russischem Interesse ist?
STS SEIBERT: Zu der ersten Frage: Das gibt mir Gelegenheit, noch einmal zu sagen, dass das kein bilaterales Thema zwischen Deutschland und Russland ist. Das ist ein Thema, dass wir jetzt mit den europäischen Partnern und mit den NATO-Partnern besprechen. Warum ist das ein Internationales Thema? Weil es um den Einsatz eines chemischen Nervenkampfstoffes geht. Das ist für die Weltgemeinschaft von Belang. Das ist ein schwerer Verstoß gegen das Verbot des Einsatzes solcher Waffen nach dem Chemiewaffenübereinkommen. Deswegen wird auch die Frage, die Sie gestellt haben, die zeitliche Fristen oder zeitliche Vorstellungen betrifft, mit den Partnern beraten werden müssen.
Zu der zweiten Frage: Sie können ja in Protokollen nachlesen, was die Bundesregierung immer wieder zu dem Thema gesagt hat. Heute habe ich Ihnen das dazu zu sagen, was ich am Anfang gesagt habe, und kann dem nichts weiter hinzufügen.
FRAGE DETJEN: Wann hat die Bundesregierung das betrifft wahrscheinlich zuallererst das Bundeswirtschaftsministerium zuletzt direkten Kontakt zu dem Unternehmen Nord Stream gehabt? Ist es in einer solchen Situation, in der ein Unternehmen so im Mittelpunkt einer politischen Diskussion steht, aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll bzw. hat die Bundesregierung ein Interesse daran, mit dem Unternehmen zum Beispiel mit dem Verwaltungsratsvorsitzenden direkt zu sprechen?
WAGNER: Ich kann Ihnen darüber jetzt tatsächlich nichts berichten. Wenn ich etwas nachreichen kann, würde ich das gegebenenfalls tun. Grundsätzlich gilt ja, dass wir eigentlich nicht über einzelne Kontakte zu Unternehmen oder über einzelne, nicht presseöffentliche Termine berichten. Wie gesagt: Wenn ich etwas berichten kann, würde ich Ihnen das nachreichen.
FRAGE JUNG: Herr Seibert, sieht die Bundesregierung die russische Regierung in der Aufklärung dieses Giftanschlags als Partner oder als Tatverdächtigen an?
STS SEIBERT: Es ist so, wie die Bundeskanzlerin es vorgestern gesagt hat: Es stellen sich jetzt schwerwiegende Fragen, die die russische Regierung zu beantworten hat, die nur sie beantworten kann und die sie auch beantworten muss.
ZUSATZFRAGE JUNG: Das heißt, es kommt nicht nur die russische Regierung bzw. der Kreml als Tatverdächtige infrage. Habe ich Sie da richtig verstanden? Kann es also nach Ihrer Kenntnis auch sein, dass es eine andere Täterschaft gibt, vielleicht nicht direkt der Kreml, sondern andere Kräfte in Russland? Außerdem gibt es ja auch noch andere Staaten, die Nowitschok besitzen.
STS SEIBERT: Ich habe mich hier nicht über die konkrete Täterschaft geäußert. Was wir wissen und mit bestürzende Klarheit wissen, seit die Toxikologen der Bundeswehr das herausgefunden haben, ist, dass auf diesen Oppositionellen Alexej Nawalny ein Giftanschlag verübt wurde und dass er beseitigt oder zum Schweigen gebracht werden sollte. Das ist das, mit dem wir jetzt umgehen. Das Ganze ist mit einem Kampfstoff aus der Nowitschok-Gruppe geschehen. Vor diesem Hintergrund müssen wir jetzt mit unseren europäischen und NATO-Partnern beraten. Das tun wir. Aus diesem Grund, weil es diese zweifelsfreien Erkenntnisse jetzt gibt, haben wir Kontakt mit der OVCW aufgenommen, und jetzt gilt natürlich die Erwartung an Russland, sich zu den schwerwiegenden Fragen, die sich stellen, zu äußern. Dies ist eine Tat an einem russischen Staatsbürger, verübt auf russischem Territorium.
FRAGE TOWFIGH NIA: Herr Seibert, die Bundesverteidigungsministerin hat gestern den russischen Präsidenten sehr scharf kritisiert. Sie hat von einem aggressiven Regime gesprochen und hat ihn auch mit dem syrischen Präsidenten Assad verglichen, der ja beschuldigt wird, chemische Waffen gegen die eigene Bevölkerung einzusetzen. Ist das auch die Position der Bundesregierung?
STS SEIBERT: Für die Bundesverteidigungsministerin kann wahrscheinlich am besten ihr Sprecher sprechen.
Zum Schicksal von Herrn Nawalny habe ich jetzt hier das gesagt, was heute zu sagen ist. Wenn wir auf die vergangenen Jahre schauen, dann sehen wir natürlich Fälle von Oppositionellen und anderen Kräften, die Gift und anderen Mordarten zum Opfer gefallen sind und bei denen es ich nenne nur den Fall Skripal sehr direkte Verbindungen zum russischen Machtsystem gab.
ZUSATZFRAGE TOWFIGH NIA: Ich stelle meine Frage noch einmal: Hat sie im Namen der Bundesregierung oder als CDU-Vorsitzende gesprochen?
STS SEIBERT: Gerade haben Sie von ihr noch als Verteidigungsministerin gesprochen. – Sie hat sich wie übrigens auch vorgestern zu diesen neuen, bestürzenden Erkenntnissen, die ja aus der Untersuchung der Toxikologen der Bundeswehr hervorgehen, geäußert.
ZUSATZFRAGE TOWFIGH NIA: Aus Ihrer Sicht ist die russische Regierung also ein aggressives Regime?
STS SEIBERT: Ich habe den Worten der Verteidigungsministerin jetzt nichts hinzuzufügen, aber ich verweise auf die Fälle, die ich hier nur angedeutet habe, über die man längere Listen aufstellen könnte.
FRAGE JESSEN: Ich habe eine Lernfrage zum Verfahren der möglichen Überprüfbarkeit von Untersuchungsergebnissen: Ist es üblich, dass bei Proben, die erhoben werden, vergleichbar mit dem Sport sozusagen B-Proben als Teile des Samples einbehalten werden, die man dann ja gegebenenfalls der anderen Seite zur Verfügung stellen könnte? Im Moment ist es ja so, dass Sie das Ergebnis des Speziallabors der Bundeswehr referieren, dass eindeutig Nowitschok nachgewiesen worden sei. Die russische Seite sagt: Bei uns hatte er aber nichts. – Es wäre hilfreich, wenn eine Überprüfung von Teilen der Proben durch die jeweils sozusagen andere Seite möglich wäre. Kann jemand beantworten, ob es Teil internationaler Verfahrensweisen ist, dass Probenteile für eine spätere Überprüfung einbehalten werden?
BURGER: Herr Seibert hat ja gerade dazu ausgeführt, dass wir Kontakt zur OVCW aufgenommen haben, und hat auch darauf hingewiesen, dass die Gespräche mit der OVCW über Formen einer möglichen Zusammenarbeit noch laufen. Das ist, glaube ich, das, was dazu im Moment zu sagen ist.
ZUSATZ JESSEN: Ja, aber das habe ich auch gehört. Die Frage ist doch, und das müsste sich eigentlich klären lassen, ob es international üblich ist, dass, wenn Institutionen Proben erheben, dabei Teile des Samples, das also analysiert wird, für eine mögliche B-Probe aufgehoben werden, oder ob es nicht üblich ist.
BURGER: Ich glaube, dass man hier nicht ohne Weiteres von sozusagen vergleichbaren Fällen sprechen kann. Wie gesagt: In welcher Form da eine weitere Zusammenarbeit stattfinden kann, ist derzeit Gegenstand von Gesprächen.
FRAGE MOULSON: Will man die OVCW darum bitten, den Befund zu bestätigen oder ein Treffen ihres Exekutivrates einberufen?
STS SEIBERT: Ich habe es schon gesagt, sage es aber auch gerne noch einmal: Es hat die Kontaktaufnahme mit der OVCW gegeben. Der Kollege hat gesagt, auf welcher Ebene. Es wird weitere Kontakte mit der OVCW geben, um über die Form der Zusammenarbeit zu reden.
FRAGE WARWEG: Die „Süddeutsche Zeitung“ hatte 2018 im Zuge des Skripal-Falls aufgearbeitet, dass der BND in enger Zusammenarbeit mit der Bundeswehr in einem sowohl verfassungs- als auch völkerrechtswidrigen Unternehmen eine Nowitschok-Probe aus einem russischen Geheimlabor gestohlen und nach Deutschland gebracht hat. Mich würde interessieren: Wieso hat sich denn die Bundesregierung dafür entschieden, die Nawalny-Probe just an diese Institution und nicht an ein neutrales, OVCW-zertifiziertes Labor beispielsweise in der Schweiz zur Untersuchung zu geben?
STS SEIBERT: Über die Kontakte mit der OVCW haben wir jetzt, glaube ich, genügend gesagt. Diese Frage von Russia Today wird unseren Blick auf den Fall Skripal sicherlich nicht verändern.
ZUSATZFRAGE WARWEG: Meine Frage betraf ja das grundsätzliche Vorgehen. Wieso hat man die Probe nicht von Beginn an an ein neutrales, OVCW-zertifiziertes Labor, sondern an eine Institution geliefert, die darauf kann man ja ruhig verweisen an diesem Akt der Nowitschok-Beschaffung beteiligt war? Das wirft ja Fragen auf. Die kann ich hier auch stellen.
STS SEIBERT: Bei Ihnen wirft es die auf. Ich habe zu dem Kontakt mit der OVCW jetzt nicht mehr zu sagen.
ZURUF WARWEG: (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)
VORS. WEFERS: Wenn Sie einen Moment warten, kann ich das Mikrofon wieder anstellen. Aber es gibt jetzt keinen Anspruch auf soundso viele Nachfragen. Das können wir vielleicht einmal unter uns klären. Im Übrigen entscheide ich, wer hier wie viele Nachfragen hat; das haben wir so geregelt. – Jetzt stellen Sie bitte noch einmal Ihre Nachfrage.
ZUSATZFRAGE WARWEG: Ich würde Sie trotzdem noch einmal bitten, mir die Frage zu beantworten, wieso man sich dagegen entschieden hat, von Beginn an die Probe an ein neutrales Labor beispielsweise in der Schweiz zu senden.
STS SEIBERT: Ich habe dazu jetzt nichts Neues zu sagen. Für uns steht fest, dass das Speziallabor der Bundeswehr einen zweifelsfreien Nachweis erbracht hat, dass es sich bei dem Gift, mit dem Herr Nawalny angegriffen wurde, um einen chemischen Nervenkampfstoff aus der Nowitschok-Gruppe handelt. Russland hat Informationen zu diesem Vergiftungsanschlag oder kann sie beschaffen, nicht wir. Russland hat zahlreiche eigene Proben oder in Russland sind zahlreiche eigene Proben genommen worden und Gegenstände beschlagnahmt worden. Die müssen nun untersucht werden. Wir erwarten, dass sich die russische Regierung zu diesem Fall erklärt.
FRAGE FIRSOVA: Stimmt es, dass Deutschland Lukaschenko nicht auf die Sanktionsliste setzen will?
STS SEIBERT: Die Frage ist beantwortet, Frau Firsova, wenn ich das so sagen darf.
FRAGE KOUPARANIS: Herr Seibert, gestern hat die Bundeskanzlerin mit dem türkischen Staatspräsidenten gesprochen. Der Hauptpunkt dürften wohl die Spannungen im östlichen Mittelmeer gewesen sein. Was wurde besprochen? Was ist der neue Sachstand? Auf was hat man sich verständigt?
STS SEIBERT: Wir haben ja eine Pressemitteilung zu dem Gespräch herausgegeben, und in dieser Pressemitteilung steht das, was wir über dieses ansonsten vertrauliche Gespräch herausgeben.
Sie haben recht: Die Spannungen im östlichen Mittelmeer standen im Mittelpunkt. Es ging daneben auch um die neuesten Entwicklungen in Libyen. Ich werde Einzelheiten dieses Gesprächs jetzt nicht weiter ausführen.
Die Position der Bundeskanzlerin und das ganze Bemühen der Bundesregierung sind bekannt und sind unverändert. Das heißt, wir wollen im Rahmen unserer Möglichkeiten zur Deeskalation beitragen, und wir wollen, wenn es geht, dazu beitragen, dass ein Dialog zwischen Griechenland und der Türkei über die strittigen Fragen in Gang kommt. Darum müssen sich beide Seiten in den nächsten Tagen und Wochen verstärkt bemühen.
ZUSATZFRAGE KOUPARANIS: Deeskalation bedeutet ja auch Gespräche. Vor fast zwei Monaten gab es schon einmal im Bundeskanzleramt auf Arbeitsebene ein solches Gespräch unter Teilnahme von türkischen Vertretern und einer griechischen Beraterin. Vor einem Monat sollte es wieder soweit sein. Es sollten Gespräche angekündigt würden, die dann nicht stattfanden. Stattdessen gab es Spannungen. Meine Frage ist: Auf welcher Ebene bemüht sich die Bundeskanzlerin darum, dass Gespräche zwischen Griechenland und der Türkei stattfinden, auf politischer Ebene oder auf Arbeitsebene, also auf der Ebene von Ministern oder auf der Ebene von Beamten? Zu welchem Zweck?
STS SEIBERT: Die Tatsache, dass die Bundeskanzlerin gestern mit dem türkischen Präsidenten gesprochen hat, zeigt ja, dass sie persönlich involviert ist und es auch in den vergangenen Wochen war. Dennoch und gleichzeitig ist natürlich auch das wichtig, was der Bundesaußenminister mit seinen Kollegen dafür tut, und natürlich auch die Arbeitsebene im Bundeskanzleramt und im Auswärtigen Amt.
FRAGE VALASSOPOULOS: Plant Frau Merkel auch, mit Herrn Mitsotakis zu sprechen?
STS SEIBERT: Ja, es hat ja immer wieder auch Gespräche der Bundeskanzlerin mit dem griechischen Premierminister gegeben. Wenn es wieder etwas über ein Gespräch zu berichten geben wird, dann werden Sie es von uns erfahren.
FRAGE KOUPARANIS: Laut türkischen Medienberichten waren gestern in Ankara bei dem Gespräch außer Herrn Erdoğan auch der türkische Außenminister, der türkische Verteidigungsminister, der Geheimdienstchef und auch andere Berater zu gegen. Ist die deutsche Bundeskanzlerin bei diesem Gespräch in ähnlicher Formation aufgetreten?
STS SEIBERT: Ich habe Ihnen zu dem Gespräch nicht mehr mitzuteilen. Es war ein Gespräch zwischen der Bundeskanzlerin und dem türkischen Präsidenten.
FRAGE TOWFIGH NIA: Herr Seibert, Sie haben gerade den Dialog angesprochen. Was sehen Sie momentan als größtes Hindernis, das ein Zustandekommen dieses Dialogs verhindern könnte?
STS SEIBERT: Die Hindernisse sind bekannt und werden von beiden Seiten ja auch regelmäßig öffentlich benannt. Wir begrüßen und unterstützen alle Bemühungen, die eben darauf abzielen und die geeignet sind, Hindernisse aus dem Weg zu räumen, die Lage zu entspannen und weitere Zuspitzungen oder Zwischenfälle zu vermeiden. Das ist das Bemühen der diplomatischen Positionen, die sowohl der Außenminister als auch die Bundeskanzlerin engagiert vertreten.
FRAGE POKRAKA: An das Bundesfinanzministerium: Herr Kolberg, es gibt neue Berichte über den Fall Cum-ex und Warburg Bank. Können Sie hier vielleicht kurz sagen, ob es nach Ihrer Kenntnis zutrifft, dass es mehr Treffen von Herrn Scholz mit Herrn Olearius gegeben hat als bisher bekannt war?
KOLBERG: Dazu gibt es keine Neuigkeiten wir haben uns gestern ja bereits dazu geäußert. Der Bundesfinanzminister hat dem Finanzausschuss bereits im März und im Juli zu den Vorgängen berichtet, die mehrere Jahre zurückliegen, und er hat auch öffentlich dazu Stellung genommen. Er hat dargelegt, dass er sich in seiner vorhergehenden Funktion als Erster Bürgermeister der Hansestadt Hamburg aus konkreten Steuerverfahren immer herausgehalten hat. Außerdem hat der Minister ausgeführt, dass er, wie für einen Bürgermeister üblich, regelmäßig mit Hamburger Unternehmensvertretern gesprochen hat und dass er deshalb auch ab und zu mit Vertretern der Warburg Bank geredet hat, wie im Übrigen mit Vertretern anderer Banken und Unternehmen. So hat er es dem Finanzausschuss dargelegt.
ZUSATZFRAGE POKRAKA: Es gibt jetzt mehrere Mitglieder des Finanzausschusses, die sagen, dass Herr Scholz bei einem Termin im März eben nicht alle Gespräche mit Herrn Olearius offengelegt habe, die es, wie jetzt berichtet wurde, offensichtlich gegeben hat. Hat Herr Scholz da im März also etwas vergessen oder hat er bewusst einen Termin oder mehrere Termine nicht genannt?
KOLBERG: Ich hatte eben erläutert, dass er sich zweimal ausführlich im Finanzausschuss geäußert hat. Ich habe eben auch gesagt, was er da erläutert hat, nämlich dass er eben mit Vertretern von Banken, unter anderem auch der Warburg Bank, gesprochen hat.
Zu den Verfahren im Finanzausschuss kann ich vielleicht noch einmal allgemein etwas sagen das kennen ja viele von Ihnen, aber ich sage es einmal für die, die es nicht kennen : Es ist so, dass, wenn Vertreter, Besucher und Gäste im Finanzausschuss oder anderen Ausschüssen sind, üblicherweise ein Fragenblock aus einer Vielzahl von Fragen gebildet wird. Der Gast beantwortet diese Fragen dann en bloc, und wenn ein Mitglied des Ausschusses das Gefühl hat, dass irgendwelche Fragen nicht oder nicht ausreichen beantwortet wurden, gibt es die Möglichkeit nachzufragen. Dem Protokoll der Sitzung des Finanzausschusses am 4. März lässt sich entnehmen, dass das nicht der Fall war. Von daher gehen wir davon aus, dass die Fragen der Abgeordneten beantwortet wurden. Ich habe eben ja schon erläutert, dass der Minister diese Fragen im Ausschuss beantwortet hat.
FRAGE SCHMIDT-DENKER: Wird sich der Minister öffentlich zu diesen Vorwürfen äußern, und wenn ja, wann? Inwieweit belastet die Affäre seine heutige Arbeit als Bundesfinanzminister?
KOLBERG: Ich habe eben ja schon erläutert, dass er sich bereits dazu geäußert hat und dass er sich dazu sowohl im Ausschuss als auch öffentlich schon vor geraumer Zeit geäußert hat. Das ist der Stand, den ich hier mitteilen kann.
FRAGE TOWFIGH NIA: Herr Burger, eine Frage zu Libyen: Die „New York Times“ hat einen UN-Bericht zitiert, laut dem die Vereinigten Arabischen Emirate das Waffenembargo in den letzten Monaten massiv verletzt hätten. Da ist die Rede von mehr als hundert Flügen mit Waffen und auch von sudanesischen Söldnern, die nach Libyen eingeschleust worden seien. Ich hätte gerne eine Stellungnahme zu diesem Bericht.
BURGER: Grundsätzlich möchte ich dazu zunächst einmal sagen, dass wir von allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen erwarten und an erster Stelle von unseren Partnern im Berliner Prozess , dass sie sich an das Sanktionsregime halten. Verstöße gegen das Waffenembargo, das der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verhängt hat, verurteilen wir.
Wir werden in unseren Anstrengungen für die Einhaltung des Waffenembargos vor allem als Vorsitz des Sanktionsausschusses im Sicherheitsrat nicht nachlassen. Wir haben uns auch dafür eingesetzt und tun das weiterhin , die Arbeit der Sanktionsausschüsse des Sicherheitsrats so transparent wie möglich zu machen. Dazu gehört auch, dass wir uns dafür einsetzen, dass der Zwischenbericht des Expertengremiums des Libyen-Sanktionsausschusses veröffentlicht wird. Das haben wir als Vorsitz mit Nachdruck betrieben und werden es auch weiterhin tun. Dazu gibt es allerdings in den Vereinten Nationen noch große Meinungsverschiedenheiten.
Das bedeutet, der Bericht ist, auch wenn er jetzt offenbar geleakt wurde, vertraulich. Daher kann ich mich zu den einzelnen Angaben in diesem Bericht nicht weiter äußern.
ZUSATZFRAGE TOWFIGH NIA: Gab es Gespräche etwa mit den Verantwortlichen der Vereinigten Arabischen Emirate, was den Verstoß gegen das Waffenembargo betrifft?
BURGER: Wie gesagt, als Vorsitz des Sanktionsausschusses sind und bleiben wir engagiert in der Umsetzung des Waffenembargos.
FRAGE DR. RINKE: Herr Burger, auch wenn Sie jetzt nicht konkret aus dem Bericht zitieren dürfen, kennen Sie diesen Bericht ja. Sind Sie überrascht über die Massivität der Verletzungen des Waffenembargos nicht nur durch die Vereinigten Arabischen Emirate, sondern auch durch andere Länder wie zum Beispiel Russland, die dort genannt werden?
BURGER: Nein.
ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Sie sind nicht überrascht?
BURGER: Wir beobachten seit Monaten, dass das Waffenembargo von den verschiedensten Konfliktparteien nicht eingehalten wird.
ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Zeigt das dann nicht, dass die Libyenkonferenz ihr eigentliches Ziel, das sie hatte, nämlich ein Waffenembargo für alle bindend durchzusetzen, zumindest bisher nicht erreicht hat?
BURGER: Wir haben hier in der Vergangenheit immer wieder dargestellt, dass wir selbstverständlich mit der Lage, wie sie sich in Libyen seit der Berliner Konferenz entwickelt hat, überhaupt nicht zufrieden sein können und dass wir längst noch nicht dort sind, wo wir hin möchten. Es war auch nicht die Erwartung, dass die Konferenz für sich genommen ausreichend ist, um all das zu erreichen, wozu sich die Teilnehmer verpflichtet haben. Vielmehr braucht es dazu selbstverständlich auch den politischen Willen und die Einsicht aller Teilnehmer, dass das der richtige Weg ist und dass eben keine Seite Aussicht darauf hat, durch einseitige militärische Interventionen die Situation in Libyen für sich zu entscheiden. Das ist nach wie vor unsere Überzeugung, und deswegen halten wir auch an der Arbeit in den Formaten, die im Berliner Prozess geschaffen worden sind, fest.
Es gibt nun immerhin eine einigermaßen funktionierende Waffenruhe. Diese ist noch nicht so stabil und noch nicht so gefestigt, wie wir uns das wünschen. Es hat Gespräche mit ersten Ergebnissen auch zur Ölfrage gegeben; auch das ist ein Fortschritt. Es bleibt aber noch ein sehr, sehr langer Weg, bis wir tatsächlich einen belastbaren politischen Prozess haben, der dauerhaften Frieden in Libyen bringt.
FRAGE JESSEN: Herr Burger, wenn Sie sich nicht überrascht zeigen und schon länger Kenntnis von massiven Verletzungen haben: Welches sind die konkreten Möglichkeiten, die Sie haben und anwenden, um auf die Verletzer einzuwirken?
BURGER: Wir berichten hier seit Monaten immer wieder darüber, dass wir das in all unseren Gesprächskontakten mit den verschiedenen Seiten thematisieren. Der Außenminister hat das zum Beispiel angesprochen, als er zuletzt in Ankara zu Besuch war, und hat sich im Anschluss daran auch in der Pressekonferenz dazu geäußert. Der Außenminister hat in den vergangenen Wochen auch die Vereinigten Arabischen Emirate besucht und hat telefonischen Kontakt mit dem ägyptischen Außenminister gehabt; Sie haben auch die Reise des Außenministers nach Moskau verfolgt. Die Bundesregierung bleibt fest engagiert in all ihren Kontakten mit denen, die Einfluss auf die Lage in Libyen haben, um darauf hinzuwirken, dass die verbindlichen Beschlüsse des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen umgesetzt werden und dass der Druck auf die Konfliktparteien in Libyen aufrechterhalten bleibt, ernsthaft an einer friedlichen Lösung zu arbeiten.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Das bedeutet, dass über Gesprächsappelle und eindringliche Ermahnungen hinaus keine weiteren realen Druckmöglichkeiten bestehen?
BURGER: Nein, das bedeutet das nicht. Der Außenminister hat sich ja in den vergangenen Wochen auch dazu geäußert, dass im EU-Kreis an neuen Sanktionslistungen gearbeitet wird in einem ersten Schritt gegen Personen und Unternehmen, die an Verletzungen des Embargos beteiligt sind. Er hat auch gesagt, dass in einem weiteren Schritt auch darüber nachgedacht werden muss, Maßnahmen gegen Staaten zu treffen, wenn sich das andere nicht als ausreichend erweist. Darüber haben wir Sie hier auch in den letzten Wochen immer wieder auf dem Laufenden gehalten. Wir sind ernsthaft an diesem Thema dran, weil wir davon überzeugt sind, dass es im europäischen Sicherheitsinteresse ist, dass es in Libyen wieder Frieden und Stabilität gibt.
FRAGE TOWFIGH NIA: Herr Burger, die Vereinigten Staaten haben Sanktionen gegen die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs verhängt, weil sie mögliche US-Kriegsverbrechen in Afghanistan untersucht. Gibt es dazu eine Stellungnahme?
BURGER: Aus Sicht der Bundesregierung ist klar, dass der Internationale Strafgerichtshof auch in Zukunft seine unverzichtbare Rolle im globalen Engagement für Menschenrechte und gegen Straflosigkeit bei schwersten Völkerrechtsverbrechen ungehindert erfüllen können muss. Wir sind im engen Austausch insbesondere mit unseren europäischen Partnern, um das weitere Vorgehen dazu zu diskutieren. Der Außenminister hat sich bereits am 16. Juni, als die USA zum ersten Mal diese Sanktionen angekündigt haben, sehr deutlich dazu geäußert. Ich darf daraus kurz zitieren:
„Deutschland ist ein entschiedener Unterstützer der ersten Stunde und zweitgrößter Beitragszahler des Internationalen Strafgerichtshofs. Das Gericht ist eine unverzichtbar wichtige Institution im Kampf gegen die Straflosigkeit von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Wir arbeiten dafür, dass das Gericht unabhängig und unparteiisch seiner Tätigkeit nachgehen kann. Die von den USA beschlossenen Sanktionsmöglichkeiten gegen das Gericht können zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung seiner Arbeit führen. Als Unterstützer des Römischen Statuts sind wir besorgt, dass diese Sanktionen eine unverzichtbare Institution im Kampf gegen Straflosigkeit beschädigt.“
FRAGE WARWEG: Eine explizite Verurteilung habe ich da nicht herausgehört. Habe ich mich da verhört? Oder plant die Bundesregierung, das auch noch explizit zu verurteilen?
BURGER: Wie gesagt, die Äußerung, die ich Ihnen gerade vorgetragen habe, stammt vom Juni, als diese Sanktionen das erste Mal angekündigt wurden. Ich habe auch darauf hingewiesen, dass wir uns jetzt gerade im engen Austausch mit unseren europäischen Partnern befinden, um darüber zu beraten, wie wir jetzt weiter vorgehen.
STS SEIBERT: Ich möchte noch ganz kurz daran erinnern, dass Russland den Internationalen Strafgerichtshof vor vier Jahren verlassen hat. Ich finde, das gehört zur Abrundung des Bildes.
FRAGE: Wie steht das BMU zu den Forderungen, Pfand auf To-go-Verpackungen wie zum Beispiel Pizzakartons einzuführen? Wenn das BMU diesen Vorschlag für nicht sinnvoll erachtet: Warum nicht, und was würde dagegen sprechen?
HAUFE: In einigen Städten gibt es das Problem, dass dort momentan viele Pizzakartons in Parkanlagen bzw. anderen öffentlichen Anlagen auffallen. Das ist ein lokales und regionales Problem. Da jetzt direkt nach einem bundesweiten Pfand zu fragen, ist ein bisschen schwierig; denn das wäre sicherlich eine der Lösungen, die besonders lange dauern. Es geht ja darum, dass man das möglichst vor Ort regelt, und das können Städte und Kommunen auch. Sie haben unterschiedliche Möglichkeiten dazu. Manche Kommunen stellen jetzt einfach größere Abfallbehälter auf; denn letztlich sind Pizzakartons recyclingfähig, da sie aus recyclingfähiger Pappe bestehen. Wenn Sie jetzt ein Pfand erheben würden, dann müssten Sie das in den Restaurants lagern, was hygienisch sehr problematisch ist. Sie können als Kommune auch einfach Aufklärung darüber betreiben, dass so eine Einwegverpackung nicht in den Park, sondern in den Abfallbehälter oder eben ins Papierrecycling gehört.
Wir versuchen auf Bundesebene gerade eine Regelung voranzubringen, bei der die Hersteller von Einwegverpackungen in Zukunft an den Kosten der Vermüllung in öffentlichen Räumen beteiligt werden sollen. Dann wird man sich sicherlich auch die Frage stellen müssen, ob ebendieses Produkt dabei mit dazugehört. Das kann ich jetzt noch nicht beantworten.
FRAGE WIEDEMANN: An das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesumweltministerium: Ist es zutreffend, dass sich die Einleitung der Verbändeanhörung zur EEG-Novelle wegen Einwänden des BMU beim Thema Artenschutz verzögert? Wann soll die Verbändeanhörung eingeleitet werden?
WAGNER: Es ist in der Tat so, dass das EEG 2021 sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet. In dieser Novelle werden viele weitere Bausteine dafür gesetzt, dass wir Treibhausgasneutralität 2050 sowie unsere Klimaziele und Ausbauziele für 2030 erreichen. Das EEG 2021 befindet sich, wie gesagt, in der Ressortabstimmung, und wie üblich kommentieren wir Details der Ressortabstimmung nicht. Die Verbändeanhörung hat aber in der Tat noch nicht begonnen. Sobald wir mit den Abstimmungen so weit sind, werden wir die Verbände- und Länderanhörung starten.
HAUFE: Es ist so, wie der Kollege es gesagt hat: Das Gesetz liegt uns im Moment vor. Es enthält eine Reihe guter Ansätze, wir sehen aber noch Verbesserungsbedarf. Wir bringen uns jetzt in der Ressortabstimmung ein. Wichtig ist, dass der Ausbaupfad, also das Ziel, bis 2030 65 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien zu erhalten, gewährleistet ist. Wichtig ist uns auch, dass die Kommunen von Investitionen in erneuerbare Energien profitieren. In diesem Sinne werden wir uns jetzt für eine gelungene EEG-Novelle einbringen.
FRAGE POKRAKA: An das Verkehrsministerium: Herr Strater, die Kollegen in Baden-Württemberg haben ja das Rechtsverständnis, dass nicht nur die Novelle der Straßenverkehrsordnung, über die wir jetzt häufiger geredet haben, problematisch ist, sondern möglicherweise auch in älteren Versionen der Straßenverkehrsordnung Formfehler enthalten sind, wodurch diese möglicherweise eigentlich gar nicht gültig sein dürften. Ist das auch Ihre Auffassung?
STRATER: Kurze Antwort: Nein. Wenn Sie sagen „die Kollegen aus Baden-Württemberg“, möchte ich das einmal ein bisschen einordnen: Es geht um eine Einschätzung eines Juristen, der über die Arbeitsebene des baden-württembergischen Justizministeriums an das baden-württembergische Verkehrsministerium herangetragen wurde. Darin heißt es, die StVO aus dem Jahre 2013 könnte an einem Zitierfehler leiden. Unser Haus wurde um eine Stellungnahme gebeten, und die ist wie folgt: Nach Auffassung des BMVI leidet die Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrsordnung von 2013 nicht an einem Zitierfehler.
Insofern gilt die StVO so, wie wir sie im April dieses Jahres novelliert haben, mit Ausnahme die Diskussionen haben Sie alle verfolgt des Themas Bußgelder. Hier arbeiten wir an einer rechtssicheren und verhältnismäßigen Lösung.