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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 16. September 2020

Themen: Kabinettssitzung (Entwurf eines Gesetzes zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie, Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, Jahresbericht zum Stand der Deutschen Einheit 2020), informelle Videokonferenz der Minister für Binnenmarkt und Industrie, informeller Handelsministerrat, Klimapolitik der Europäischen Union, mögliche Reisewarnung für Wien, Fall Alexej Nawalny, mögliche Förderung des Baus von zwei LNG-Terminals durch die Bundesregierung, Aufnahme von Flüchtlingen von den griechischen Inseln in Deutschland, Vorwurf möglicher Verstöße gegen Bilanzierungsvorschriften durch das Finanzdienstleistungsunternehmen Grenke AG, Änderungsbedarf im Bereich des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Rassismus in der Polizei, Afrikanische Schweinepest, StVO-Novelle, Lieferkettengesetz

1:22 Kabinettsbericht

Naive Fragen zu:
10:58 EU-Klimaziele
– bezieht die Bundesregierung in ihren eigenen Reduzierungsmodelle Senken mit ein? (ab 20:25)
– wie bewertet das BMWi die neuen Pläne aus Brüssel? Sind das jetzt Klimaschutzmaßnahmen „mit aller Kraft“?

37:40 Nord Stream 2/LNG-Terminals
– warum geht man überhaupt in Verhandlungen mit den USA, die quasi einen Erpressungsversuch starten? Warum geht man auf den Erpresser zu? (ab 42:50)
– ans BMU: Finden Sie es denn sinvoll amerikanisches Frackinggas zu importieren und das auch noch zu fördern – angesichts Ihrer Klimaziele?
– deutsches Frackinggas ist doof, amerikanisches aber sinnvoll?

50:09 Moria
– was soll mit den restlichen mehr als 10.000 Menschen in Moria passieren? Haben die Pech? (ab 55:25)
– Hintergrund: das Lager müsste evakuiert werden, d.h. die anderen Menschen müssen auch raus. Warum hat sich das BMI nicht dafür eingesetzt, ALLE Menschen rauszuholen, wenn sich keine anderen EU-Staaten finden ließen? Wenn wir so „ein starkes Land“ sind, wie Frau Demmer sagte…
– plant Herr Seehofer einen Besuch vor Ort?

1:04:50 Rechtsextreme Polizisten
– wie bewertet denn die Kanzlerin, dass schon wieder bekannt wird, dass sich Polizeieinheiten Hitler-Bilder, Hakenkreuze, fiktive Darstellungen von Geflüchteten in der Gaskammer oder von schwarzen Menschen, die erschossen werden, in Chatgruppen schicken? (ab 1:12:04)

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 16. September 2020:

SRS’IN DEMMER: Einen schönen guten Tag! Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie beschlossen. Es setzt damit einen Beschluss des Koalitionsausschusses vom 25. August dieses Jahres um. Mit den Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld ist es uns gelungen, die Wirkungen der Pandemie abzufedern und damit auch Millionen Arbeitsplätze in Deutschland zu erhalten.

Mit dem Gesetzentwurf und den Verordnungen zum Thema Kurzarbeitergeld werden die Regelungen für das Kurzarbeitergeld verlängert. Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld wird bis zum 31. Dezember 2021 gelten. Ebenfalls verlängert werden die Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes und die Möglichkeit für Leiharbeiter, Kurzarbeitergeld zu beziehen. Auch die befristeten Hinzuverdienstregelungen werden bis Ende kommenden Jahres verlängert. Die Sozialversicherungsbeiträge werden den Arbeitgebern in Höhe von 100 Prozent bis zum 30. Juni 2021 von der Bundesagentur für Arbeit erstattet. Anschließend können die Beiträge für bis zu sechs weitere Monate noch zur Hälfte erstattet werden. 100 % Sozialversicherungsbeiträge kann es aber auch über den 30. Juni hinaus geben, wenn die Kurzarbeit für Weiterbildung genutzt wird. Neu ist, dass die Nutzung der Arbeitsausfallzeiten zur beruflichen Weiterbildung nicht mehr mindestens 50 Prozent des Arbeitsausfalls betragen muss.

Die konkreten Regelungen zu den einzelnen Verlängerungen erfolgen durch diesen Gesetzentwurf und durch Änderungen in den entsprechenden Verordnungen.

Darüber hinaus hat das Kabinett heute einen Gesetzentwurf zur Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes beschlossen. Ziel dieses Entwurfs ist, Eltern mehr Freiräume bei der Betreuung ihrer Kinder zu verschaffen, um so Beruf und den Familienalltag mit kleinen Kindern besser organisieren zu können.

Die Angebote zur Nutzung des Elterngeldes werden deutlich flexibler:

Mehr Eltern sollen vom Partnerschaftsbonus profitieren können, den Eltern erhalten, wenn sie beide parallel in Teilzeit arbeiten. Bisher galt eine feste Bezugsdauer von vier Monaten. Künftig kann die Bezugsdauer flexibel zwischen zwei und vier Monaten gewählt werden. Dies erleichtert eine partnerschaftlichere Verteilung von Familien- und Arbeitszeiten, die sich gerade viele junge Familien wünschen.

Dann gibt es eine Erhöhung der während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässigen Arbeitszeit von 30 auf 32 Stunden. Dies unterstützt Eltern dabei, einerseits Familieneinkommen abzusichern und andererseits durch die Teilzeit mehr Zeit für die Familie zu haben.

Es gibt eine zielgerichtetere Unterstützung für Eltern von besonders früh geborenen Kindern. Eltern von Kindern, die sechs Wochen zu früh oder früher als geplant zur Welt kamen, erhalten einen weiteren Basiselterngeldmonat bzw. zwei weitere Elterngeld-Plus-Monate. Somit haben sie mehr Zeit, um mögliche Entwicklungsverzögerungen ihrer Kinder besser auffangen zu können.

Zudem enthält die Reform einige verwaltungsrechtliche Anpassungen, die das Gesetz verschlanken und zu einer Entlastung für Antragstellende führen. So wird beispielsweise die Situation von Eltern mit geringen selbstständigen Nebeneinkünften verbessert.

Dann hat das Bundeskabinett heute den vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie vorgelegten Jahresbericht zum Stand der Deutschen Einheit 2020 beschlossen. Nach der regulären Kabinettssitzung gab es heute auch einen Kabinettsausschuss „Neue Länder“. Der Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, Marco Wanderwitz, hat an dieser Stelle schon Auskunft zu diesem Thema gegeben. Deshalb nur in aller Kürze:

Der Jahresbericht würdigt nach 30 Jahren Deutscher Einheit die großen Aufbauleistungen in den neuen Ländern und das Zusammenwachsen von Ost und West. Innerhalb Deutschlands ist die Angleichung der Lebensverhältnisse weit vorangekommen. Regionale Unterschiede von Lebensverhältnissen bestehen heute nicht mehr primär zwischen Ost und West, sondern bundesweit insbesondere zwischen strukturschwachen und strukturstärkeren Gebieten. Auch gibt es Unterschiede zwischen urbanen und ländlichen Räumen.

Die Lage auf dem Arbeitsmarkt hat sich bis zum Beginn der Coronakrise grundlegend verbessert und zwischen beiden Landesteilen ganz stark angenähert. Wirtschaftlich haben die neuen Länder zu den strukturschwächeren westdeutschen Regionen aufgeschlossen. Was ihnen jedoch fehlt und wo sich 40 Jahre Teilung und Planwirtschaft nach wie vor auswirken, sind sehr wirtschaftsstarke Regionen mit einer hohen Dichte an hoch bezahlten Arbeitsplätzen.

Die Verbesserungen der Lebensverhältnisse werden von den Menschen durchaus wahrgenommen und schlagen sich in einer insgesamt großen Zufriedenheit mit dem eigenen Leben nieder. Auch auf der Ebene der Lebensgestaltung und der Einstellungen ist Deutschland in vielerlei Hinsicht zusammengewachsen, so etwa beim Familienleben, bei dem sich Ost und West von sehr unterschiedlichen Ausgangspunkten aufeinander zubewegt haben. Da, wo Unterschiede fortbestehen, wie beim Zuspruch zur Demokratie in Deutschland oder bei der Beteiligung am bürgerschaftlichen Engagement, sind die Unterschiede heute nicht mehr so grundlegender, sondern eher gradueller Natur.

Vor dem Hintergrund der erzielten Fortschritte hat die Bundesregierung die spezifischen Fördermaßnahmen für die neuen Länder in eine gesamtdeutsch orientierte Regional- und Heimatpolitik des Bundes überführt. Ein Beispiel dafür ist das in diesem Jahr eingerichtete gesamtdeutsche Fördersystem für strukturschwache Regionen.

Die Bundesregierung hat das Jubiläumsjahr zum Anlass genommen, den Austausch in der Bevölkerung über Erfolge und Misserfolge beim Zusammenwachsen von Ost und West zu fördern. Dazu gibt es die Kommission „30 Jahre friedliche Revolution und Deutsche Einheit“. Sie wird bis Ende des Jahres Vorschläge machen, wie dieser Dialog über das Jubiläumsjahr hinaus weiter fortgeführt werden kann.

DR. BARON: Ich möchte auf zwei Termine des Bundeswirtschaftsministers Peter Altmaier im Kontext der europäischen Ratspräsidentschaft aufmerksam machen.

Ein Termin ist an diesem Freitag, den 18. September. Da findet die informelle Videokonferenz der Minister für Binnenmarkt und Industrie statt. Dazu möchten wir Sie herzlich einladen. Es wird einen Doorstep um 9.15 Uhr und eine anschließende Pressekonferenz um die Mittagszeit geben. Bei der Videokonferenz der für Binnenmarkt und Industrie zuständigen Minister wird natürlich das Thema Binnenmarkt im Vordergrund stehen; denn ein starker europäischer Binnenmarkt ist natürlich ganz entscheidend, um die COVID-Krise in Europa zu überwinden und gestärkt aus ihr hervorzugehen.

Ein zweiter Termin, auf den ich aufmerksam machen möchte, ist der informelle Handelsministerrat am kommenden Montag, den 21. September, zu dem der Bundeswirtschaftsminister als Präsidentschaftsvorsitzender in diesem Rat einlädt. Der informelle Handelsministerrat wird in Berlin stattfinden. Themen werden die Diskussion um die Neuausrichtung der europäischen Handelspolitik sein; denn Handelspolitik und eine stabile multilaterale Handelsordnung sind ganz wesentlich, um die Resilienz zu stärken, unterbrochene Lieferketten wiederaufzunehmen und auch hier gestärkt aus der Krise herauszukommen. Auch hier laden wir Sie herzlich zu einem Doorstep ein, nämlich um 8.45 Uhr, und zu einer Pressekonferenz am Nachmittag um 15 Uhr. Dies alles ist, wie in diesen Zeiten üblich, auch per Livestream zu erreichen. Sie sind herzlich eingeladen, an diesen Terminen teilzunehmen.

FRAGE HOENIG (zum Jahresbericht zum Stand der Deutschen Einheit 2020): Frau Demmer, der Ostbeauftragte, Herr Wanderwitz, hat gesagt, dass ihm vor allem der zunehmende Rechtsextremismus in den neuen Ländern Sorgen bereitet. Sieht die Bundeskanzlerin das ähnlich, und was tut die Bundesregierung dagegen?

SRS’IN DEMMER: Die Bundesregierung das wissen Sie; das ist hier schon vielfach besprochen worden nimmt dieses Thema sehr ernst und hält es auch für ein sehr ernstes Problem im gesamten Bundesgebiet. Dazu gibt es einen extra Kabinettsausschuss. Wir haben hier vielfach darüber gesprochen. Dem habe ich im Moment nichts hinzuzufügen.

FRAGE HOENIG: Die Kommissionspräsidentin, Frau von der Leyen, hat heute eine Verschärfung des Klimaziels in der Europäischen Union auf minus 55 Prozent bis 2030 angekündigt. Wie steht die Bundeskanzlerin dazu? Welche konkreten Auswirkungen hat das auf die Tätigkeit der Bundesregierung? Diese Fragen richten sich auch an das BMU und an das BMWi.

SRS’IN DEMMER: Die Kommissionspräsidentin hat sich in ihrer ersten Rede zur Lage der Union insgesamt zu essenziellen Zukunftsfragen der Europäischen Union geäußert und darin ehrgeizige Ziele und Prioritäten formuliert. Die Rede fällt in eine Zeit, in der die Europäische Union mit der Pandemie und ihren Folgen umgehen muss. Der Fokus der Kommissionspräsidentin lag auf der Frage, wie Europa gemeinsam mit der Pandemie umgehen kann, wie wir gemeinsam auch beim Klimaschutz sowie bei der Digitalisierung vorangehen können, und bei der Rolle Europas in der Welt. Das sind auch Deutschlands Schwerpunkte, die es im Rahmen seiner Ratspräsidentschaft setzt. Unser Ziel ist, bei diesen Themen innerhalb des Rates gemeinsame Positionen zu finden und voranzubringen. Wir begrüßen, dass die Kommission heute neue Vorschläge vorgelegt und angekündigt hat. Die wird die Bundesregierung jetzt prüfen.

FICHTNER: Die Bundesumweltministerium hat sich heute bereits dazu geäußert, sowohl schriftlich als auch per Videobotschaft, die Sie auf Deutsch und auf Englisch auf unserer Homepage finden. Das hat sie in ihrer Eigenschaft als Vertreterin der Ratspräsidentschaft gemacht. Auch das ist vielleicht für Ihren Hintergrund wichtig: Wenn wir Ratspräsidentschaft sind, dann machen wir bei diesem Thema keine Ansagen, sondern wir organisieren die Einigung innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Es ist auch kein Geheimnis, das die Bundesumweltministerin sehr gute Argumente für das 55-Prozent-Ziel sieht, das die Kommissionspräsidentin heute vorgeschlagen hat.

DR. BARON: Ich kann das noch aus der Sicht des Bundeswirtschaftsministeriums ergänzen und möchte betonen, dass wir als deutsche Ratspräsidentschaft die Umsetzung des Green Deal natürlich mit aller Kraft unterstützen werden. Der Bundeswirtschaftsminister hat gerade vergangene Woche noch einmal deutlich gemacht, dass er den Green Deal als Chance begreift und dass man ihn als Wachstumsstrategie ausgestalten und verstehen muss. Zu dieser Diskussion im Kontext der europäischen Ratspräsidentschaft zählt auch die Diskussion um die Ziele. Wenn wir Ziele für Klimaneutralität bis 2050 haben, müssen wir natürlich auch bereit sein, die Diskussion über ambitionierte Ziele bis 2030 zu führen.

FRAGE JORDANS: Herr Fichtner, es hat auch schon Kritik von Umweltverbänden gegeben. Ich würde gerne wissen, ob die Ministerin den Vorschlag unterstützt, Wälder für sogenanntes Offsetting, beispielsweise für die Emissionen des Flug- und Autoverkehrs, einzubeziehen.

FICHTNER: Da geht es jetzt sehr in die Details. Ich warne da vor vorschnellen Schlüssen, wie man sie zum Teil auch in den sozialen Medien gerade sieht.

Es gibt tatsächlich einzelne Stimmen, die sich auf ein Leak aus dieser Woche aus der EU-Kommission beziehen, die dann wiederum zu Bewertungen kommen, ohne dass die Kommission überhaupt die Chance gehabt hat, sich dazu in der Sache zu äußern und den Sachverhalt aufzuklären. Wir arbeiten da insofern seriöser, als wir morgen erst einmal lesen wollen, was die Kommission im Detail an Unterlagen veröffentlicht hat. Wir prüfen das dann und geben gerne Auskunft zu solchen Vorschlägen.

Wenn Sie allgemein unsere Haltung zum Senken wissen wollen, kann ich gerne etwas dazu sagen.

ZUSATZ JORDANS: Ja, das wäre hilfreich; denn die Nachricht ist heute in den Zeitungen.

FICHTNER: Da geht es um solche Themen wie die Aufforstung oder auch die Renaturierung von Mooren, damit Land besser CO2 binden kann. Das ist ein wichtiges Thema für die Klimapolitik, das bisher aber sehr abgetrennt diskutiert wird. Das heißt LULUCF und führt bisher eine Art Schattendasein in der EU-Klimapolitik. In Zukunft muss sich das ändern.

Unter dem Stichwort „Klimaneutralität“ wird es darauf ankommen, dass alles, was in Europa noch ausgestoßen wird, zum Beispiel im Bereich der Landwirtschaft, in dem sich das nicht vermeiden lässt, an anderer Stelle wieder gebunden wird. Insofern werden wir im Jahr 2050 ein System brauchen, das einen Ausgleich zwischen Ausstoß und Senken schafft. Irgendwann wird der Zeitpunkt kommen, an dem man das ineinander integrieren muss.

Wir werden sehen, was die Kommission konkret dazu vorschlägt. Fachlich spricht einiges für ein solches System. Dabei muss man natürlich klar sein, dass es auch schon 1990 Wälder und Moore in Europa gab und dass man jetzt nicht so tut, als wären die alle neu. Aber wir sehen auch niemanden, der so tun würde.

FRAGE JESSEN: Wenn es zutrifft, dass die Senken mit 6 Prozent in der 55-Prozent-Reduzierung stecken, dann hätten wir es mit einer realen Reduzierung durch technische Maßnahmen von nur noch 49 Prozent zu tun. Wäre das dann nicht doch eine Mogelpackung? Wie steht das Umweltministerium zu der Einschätzung von Umweltverbänden, dass, um die Pariser Ziele zu halten, eigentlich 65 Prozent als Minderungsziel notwendig wären?

FICHTNER: Dass 55 minus 6 49 ergibt, das stimmt. Ansonsten sehe ich keinerlei Anhaltspunkte, die für diese Art von Rechnung sprechen. Aber das müssen Sie, wie gesagt, morgen die Kommission fragen. Die ist dazu befugt, ihre eigenen Vorschläge zu kommentieren und darüber aufzuklären.

Sie haben noch nach dem Zielniveau insgesamt gefragt. Wir als Bundesregierung werden uns erst dazu positionieren müssen. Wir haben gesagt, dass es sehr gute Argument für die 55 Prozent gibt. Wir halten sie für im Einklang mit dem Pariser Abkommen stehend und werden uns mit diesem Vorschlag der Kommission dann beschäftigen. Sie ist die Institution, die Vorschläge im europäischen System machen kann.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Das heißt, Sie können im Moment aus eigener Expertise nicht einschätzen, ob eigentlich 65 Prozent Minderungsziel nötig wären, um das Pariser Abkommen halten zu können? Das verwundert.

Zum Zweiten: Werden Sie eigene Anstrengungen unternehmen, um festzustellen, ob diese 6 Prozent tatsächlich von den 55 Prozent abgezogen werden müssen?

FICHTNER: Ich habe gerade gesagt: Wir werden das morgen lesen und dann auch bewerten können. So viel zum Stichwort „Anstrengungen“ in diesem Zusammenhang.

Zum Pariser Abkommen: Da ist immer die Frage, wie man das Pariser Abkommen interpretiert. Das Abkommen sieht vor, in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts Treibhausgasneutralität zu erreichen. Wir sagen, als technologiestarker Kontinent sollten wir das schon 2050 schaffen. Damit stehen das europäische Vorgehen und der Green Deal komplett im Einklang.

FRAGE BAUCHMÜLLER: Noch einmal zu den Senken: Müssten, um die Integrität dieses Ziels zu wahren, die Senken nicht herausgerechnet und im Zweifel, wenn man sie denn irgendwie anrechnen will, auf das Ziel aufgeschlagen werden? Müsste die Bundesregierung nicht dafür eintreten, dass die 55 Prozent, wie die bisherigen EU-Klimaziele, tatsächlich nur heimisch durch Emissionsminderungen erbracht werden?

FICHTNER: Wir bewegen uns jetzt insofern auf unsicherem Grund, als wir hier nach wie vor über unbestätigte Berichte reden. Wir brauchen erst einmal das Fundament eines öffentlichen Kommissionsvorschlags; das werden wir morgen haben. Dann können wir am Freitag gern noch einmal darüber reden.

Fachlich, allgemein gesprochen, gibt es gute Argumente für stärkere Anreize, Senken auch zu nutzen. Die gibt es bisher nicht so stark. Das muss natürlich hinterher auch transparent geregelt werden. Aber wie gesagt: Ohne Kommissionvorschlag ist das ein bisschen ein Stochern im Nebel.

SRS’IN DEMMER: Ich würde Herrn Fichtner gern allgemein folgen und unterstützen, bei aller gebotener Zurückhaltung, die uns die Ratspräsidentschaft auferlegt. Natürlich begrüßt die Bundesregierung, dass die Europäische Kommission vorschlägt, das EU-Klimaziel für 2030 auf 55 Prozent Treibhausgasminderung im Vergleich zu 1990 anzuheben. Die Grundlage für die konkreten Diskussionen, die jetzt folgen müssen, wird die Folgenabschätzung der Europäischen Kommission zur Erhöhung dieses Ziels sein. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die politische Einigung auf Klimaneutralität der EU bis 2050 in rechtsverbindliche Vorgaben zu gießen, um damit dann das Ziel zu erreichen.

FRAGE JUNG: Ich habe eine Lernfrage an das BMU: Bezieht die Bundesregierung bzw. Ihr Ministerium in ihre eigenen Reduzierungsmodelle für Deutschland Senken ein?

Wie bewertet das BMWi, wie bewertet der Wirtschaftsminister die neuen Zahlen, die die EU jetzt vorschlägt? Das ist ja viel zu wenig. Er will ja auch das Klima retten. Da müsste er doch jetzt sagen: Das ist zu wenig.

FICHTNER: Ehrlich gesagt, weiß ich das nicht. Sie sind der Erste, der mich danach fragt. Nicht schlecht. Ich werde mich schlaumachen.

DR. BARON: Ich glaube, ich habe unsere Haltung deutlich gemacht. Wir wollen die EU mit aller Kraft bei der Umsetzung des Green Deal unterstützen. Wir gehen in Deutschland mit der Energiewende ja auch voran und haben dort schon viele Projekte umgesetzt. Die Debatte in der EU muss jetzt geführt werden; denn Sie haben natürlich völlig recht der Weg zur Klimaneutralität bis 2050 verlangt, dass wir auch die Debatte über 2030 führen und auch über Umsetzungsakte diskutieren.

ZUSATZFRAGE JUNG: Aber sind das jetzt EU-Klimaschutzmaßnahmen mit aller Kraft?

DR. BARON: Wir sind, wie gesagt, in der Ratspräsidentschaft. Wir haben da ein bisschen die moderierende Rolle. Darauf müssen wir auch achten. Morgen werden erst einmal die Vorschläge der Kommission vorgelegt. Sie wird morgen das Impact Assessment vorlegen. Dann führen wir die Diskussion dazu und werden im Rat, in den zuständigen Ministerräten die Debatte führen und sie vorantreiben. Aber wie gesagt: Wir müssen auch unsere Rolle wahren, die wir als Ratspräsidentschaft haben.

SRS’IN DEMMER: Wir wollen im Rahmen unserer Ratspräsidentschaft genau darauf hinarbeiten, die Beratungen des Entwurfs eines europäischen Klimagesetzes, das insbesondere die Klimaneutralität der Europäischen Union bis 2050 rechtlich festschreibt, im Rat abzuschließen. Das schließt natürlich auch die Diskussionen über die Zwischenziele für die Jahre 2030 und 2040 ein.

FRAGE DR. RINKE: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt zu Reisewarnungen und Risikoeinschätzungen. Es gibt einen Bericht, dass Wien heute zum Risikogebiet erklärt werden soll. Können Sie uns das bestätigen und sagen, ob bezüglich der Risikoeinschätzung von Gebieten auch noch weitere Städte oder Regionen von EU-Staaten dazukommen? Diese Frage richtet sich auch an das Innenministerium, weil es ja mitentscheidet.

ADEBAHR: Wir haben die Medienberichte aus Österreich gesehen. Wir beobachten die Lage auch in Österreich weiterhin sehr genau. Wir müssen seit Montag feststellen, dass sich die Lage in Bezug auf die Infektionszahlen leider nicht stabilisiert hat. Natürlich fließen diese sichtbaren Zahlen auch in unsere Bewertung ein.

Zu den ganzen Fragen der Reisewarnungen und Einstufungen gibt es eine Ressortabstimmung, auch mit dem BMG und mit dem Kanzleramt. In diesen Fragen wird weiter beraten. Sie wissen, dass wir das Geschehen und die Einstufung regelmäßig veröffentlichen, wenn es etwas anzukündigen gibt. Ich habe hier jetzt keine Ankündigung für eine neue Reisewarnung zu machen. Sie können das auf der Webseite des RKI verfolgen und, wenn es etwas gibt, dann auch auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

ALTER: Ich habe keine Ergänzung dazu zu machen. Frau Adebahr hat den aktuellen Sachstand wiedergegeben.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Anscheinend fällt dazu noch eine Entscheidung innerhalb der Bundesregierung. Aber ich dachte, die basiert auf objektivierbaren Daten, nämlich einer Infektionszahl von über 50 in sieben Tagen. Das liegt ja für die Stadt Wien vor. Warum ist es dann so schwierig, jetzt zu sagen, dass eine Reisewarnung verhängt wird oder nicht?

ADEBAHR: Sie haben recht: Das basiert auf der Zahl 50 auf 100 000 in einem Trend, der sich in den letzten sieben Tagen verstetigt hat, plus weiteren Kriterien. Ich habe auch schon gesagt, dass wir sehr genau beobachtet haben, dass sich die Lage nicht stabilisiert hat. Heute gibt es noch die üblichen Ressortabstimmungen dazu; das ist oft mittwochs der Fall. Insofern habe ich hier jetzt nichts anzukündigen. Wenn es das gibt, dann sehen Sie es auf der Webseite des RKI und auch bei uns.

FRAGE BAUMANN: Wenn nicht ein gesamtes Land zum Risikogebiet erklärt wird, sondern nur eine bestimmte Region, wie kontrolliert man dann eigentlich, ob eine Person aus dieser Region einreist und sie nicht einfach behauptet, sie komme aus der Nachbarstadt?

ADEBAHR: Diese Frage geht an das BMG oder an das BMI.

ALTER: Dieses Problem haben Sie im Grunde genommen bei jeder Reise, auch wenn Sie ein gesamtes Land als Risikogebiet einstufen oder eine Reisewarnung aussprechen. Auch dann müssen Sie darauf vertrauen, dass die Informationen, die Sie bekommen, der Wahrheit entsprechen. Die Tatsache, dass man eine Region einstuft, ändert an diesem Thema nichts.

Ganz grundsätzlich hat der Bundesinnenminister in der Vergangenheit häufiger hervorgehoben, dass ein regionaler Ansatz möglicherweise bei der Frage der Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen hilfreich sein kann.

FRAGE JOLKVER: Ich habe zwei Fragen zum Thema Nawalny, eine an das Kanzleramt und eine an das Justizministerium.

Frau Demmer, nach Informationen der Ärzte geht es Herrn Nawalny schon deutlich besser. Er meldet sich von alleine in sozialen Medien. Plant die Kanzlerin eventuell, ihn am Krankenbett zu besuchen oder ihm einen Genesungswunsch zu schicken?

SRS’IN DEMMER: Die Bundesregierung ist erleichtert über die letzten Nachrichten aus der Charité, nach denen sich der Gesundheitszustand von Alexej Nawalny weiter verbessert hat. Herr Nawalny hat sich am Dienstag, wie Sie es gerade auch angesprochen haben, erstmals über die sozialen Medien gemeldet. Das ist ermutigend. Die Bundesregierung wünscht Herrn Nawalny eine baldmögliche, schnelle und vollständige Genesung.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Eine persönliche Begegnung der Kanzlerin mit ihm ist nicht geplant?

SRS’IN DEMMER: Dies kann ich Ihnen hier nicht ankündigen.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Die zweite Frage geht an das Justizministerium. Ich weiß, wahrscheinlich sind Sie nicht die richtige Adresse. Wird in der Causa Nawalny eigentlich ein Ermittlungsverfahren angestrebt, oder wurde es bereits eingeleitet?

DR. LEBER: Dazu liegen mir keine Informationen vor.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: In welchem Fall würde denn ein Ermittlungsverfahren in der Causa Nawalny eingeleitet? Welche Grundlage muss dafür vorhanden sein?

DR. LEBER: Das müsste ich gegebenenfalls nachliefern, wenn es darüber etwas zu berichten gibt.

FRAGE ROSE: Ich möchte einige Fragen an Frau Adebahr bezüglich der Beziehungen zwischen Russland und Deutschland nach dem Anschlag auf Herrn Nawalny stellen. Das Außenministerium der Russischen Föderation hat erklärt, dass Minister Sergej Lawrow seine Reise nach Berlin am 15. September absagen musste, weil für ihn nur ein eineinhalbstündiger Termin für die Unterredung geplant wurde. Er wurde von dem ursprünglich geplanten Termin der Abschlussveranstaltung des russisch-deutschen Jahres der Wissenschaft und Kultur ausgeschlossen. Daher habe er den Besuch in Berlin und den Termin zum Treffen mit Herrn Maas gar nicht wahrnehmen wollen. Das sind seine Worte. In Russland wird das als eine deutliche Verschlechterung der Beziehungen zwischen Deutschland und Russland wahrgenommen. Daher meine Fragen: War ein Termin für die Veranstaltung geplant und danach abgesagt worden? War der Termin für die Unterredung mit Herrn Maas geplant und kurzfristig abgesagt worden? Kann dies tatsächlich als eine Verschlechterung der Beziehungen zwischen Russland und Deutschland gedeutet werden oder als ein Zeichen dafür?

ADEBAHR: Meine Antwort von dieser Stelle dazu ist sehr kurz: Das Auswärtige Amt hatte keinen Termin zwischen Herrn Maas und Herrn Lawrow angekündigt. Wir kündigen Termine und Treffen dann an, wenn sie feststehen. Wir haben keinen solchen Termin angekündigt.

Zu den allgemeinen Beziehungen zwischen Deutschland und Russland: Ich glaube, Sie verfolgen, wie wir alle, im Moment die Diskussionen um den Fall von Herrn Nawalny. Insofern ist diese Causa natürlich gerade zwischen den Ländern in der Diskussion. Wie sollte es anders sein. Dabei würde ich es an dieser Stelle auch belassen.

ZUSATZFRAGE ROSE: Ich habe Ihre Antwort in der anderen Pressekonferenz schon gelesen. Deswegen bin ich jetzt hier. Ich weiß, dass Sie das nicht angekündigt haben. Die Frage ist: Ist das geplant gewesen und dann Anfang September abgesagt worden? Denn die russischen Medien behaupten, dass das Anfang September ich glaube, das stand auch im „SPIEGEL“ mit dem russischen Botschafter abgestimmt worden ist, als er in das Auswärtige Amt bestellt worden ist, und dass ihm berichtet wurde, dass das Erscheinen von Herrn Lawrow bei dieser Veranstaltung nicht gewollt ist.

ADEBAHR: Ich habe Ihre Frage schon verstanden. Wir kündigen Treffen und Reisen dann an, wenn sie feststehen. Wir haben keine Ankündigung getroffen.

ZUSATZFRAGE ROSE: Das heißt, sie war nicht geplant?

ADEBAHR: Ich verweise auf meine Antwort von eben.

FRAGE FILIPPOV: Können Sie einen Bericht des „SPIEGEL“ bestätigen, wonach es ein zweites Rechtshilfeersuchen der russischen Seite zum Fall Nawalny an die Bundesregierung gibt?

DR. LEBER: Ja, das kann ich bestätigen. Vorgestern Abend, also am 14. September, hat sich die russische Generalstaatsanwaltschaft mit einem zweiten Rechtshilfeersuchen an das Bundesamt für Justiz gewandt. Dieses zweite Rechtshilfeersuchen wird gerade geprüft.

FRAGE JORDANS: Frau Demmer, hat die Bundeskanzlerin seit dem 20. August, also dem Tag, an dem der Anschlag mutmaßlich passiert ist, mit dem russischen Präsidenten Putin irgendwelche Gespräche geführt?

SRS’IN DEMMER: Die Antwort darauf müsste ich nachliefern. Das habe ich nicht im Kopf.

ZUSATZFRAGE JORDANS: Das sollten Sie aber doch wissen, oder?

SRS’IN DEMMER: Bestimmt. Aber bevor ich Ihnen hier etwas Falsches sage, reiche ich das nach.

FRAGE HOENIG: Frau Adebahr, laut dem russischen Außenministerium hat Herr Lawrow Herrn Maas gestern vor einer Politisierung des Falls gewarnt und Deutschland zu einer stärkeren Zusammenarbeit aufgefordert. Auch dabei geht es um das Rechtshilfeersuchen. Was entgegnen Sie dem russischen Außenminister?

ADEBAHR: Es trifft zu, dass Außenminister Maas und Außenminister Lawrow gestern ein Telefonat geführt haben. Außenminister Maas hat in diesem Telefonat noch einmal die deutsche Position dargelegt, wie Sie sie in den letzten Tagen auch schon in den Medien haben lesen und hören können.

Zum Thema des ersten Rechtshilfeersuchens wurde auch hier schon öffentlich gesagt, dass die Bundesregierung das Rechtshilfeersuchen weitergeleitet hat.

Zum Thema des zweiten Rechtshilfeersuchens haben Sie gerade gehört, dass das in Bearbeitung ist.

Wir als Auswärtiges Amt haben den russischen Botschafter auch über diese Dinge immer umgehend informiert. Das Rechtshilfeersuchen ist jetzt in den Händen der Justiz. Das finden wir einen sehr berechtigten Hinweis. Dort wird es nun weiterbearbeitet. Bei der Bearbeitung von Rechtshilfeersuchen ist natürlich deutsches Strafprozessrecht zu beachten und für die Justiz bindend, und sie hält sich sicherlich daran. Insofern sind das Themen, die die beiden Minister gestern miteinander besprochen haben.

FRAGE JESSEN: Meine erste Frage ist eine Lernfrage zur Verfahrensweise bei den Rechtshilfeersuchen. In dem zweiten Ersuchen geht es darum, dass russische Behörden bei einer Befragung Nawalnys dabei sein wollen. Sie sagen, Sie bearbeiteten es, und dann werde es bei der Justiz liegen. Können Hinweise oder Positionierungen der Bundesregierung dazu führen, dass die Justiz gar nicht mehr von sich aus frei entscheiden kann, dem stattzugeben oder nicht, oder hat das lediglich beratenden Charakter?

Meine zweite Frage: Frau Adebahr, als es am Montag darum ging, wer die zusätzlichen Proben genommen hat, die dann in Frankreich und Schweden analysiert wurden und in denen Nowitschok bestätigt wurde, klang es bei Ihnen so, als seien französische und schwedische Ärzte selbst hier gewesen und hätten diese Proben selbst genommen. Jetzt kann man aus einer anderen Veröffentlichung eher herauslesen, dass ihnen Proben übermittelt worden seien. Das spräche dafür, dass es von deutschen Medizinern entnommene Proben waren, die dann dorthin geschickt wurden. Das ist ja ein signifikanter Unterschied. Wie war es tatsächlich?

ADEBAHR: Ich kenne den Bericht, den Sie ansprechen, nicht. Meine Aussage vom Montag hat Bestand.

ZUSATZ JESSEN: Die Proben wurden also von Medizinern dieser Institute selbst hier in Berlin genommen.

ADEBAHR: Ich denke, ich habe mich hier en détail nicht zu den genauen Personen geäußert, die Proben entnommen haben. Aber ja, Proben wurden entnommen.

ZUSATZ JESSEN: Doch, doch! Sie haben sich geäußert. Denn genau das war die Frage am Montag: Sind Vertreter dieser Labore in Schweden und Frankreich hier gewesen und haben selbst Proben entnommen? Das haben Sie bejaht.

ADEBAHR: Ja, Schweden und Frankreich haben Proben entnommen. Die Personengruppenaufdröselung habe ich, glaube ich

ZUSATZ JESSEN: Meine erste Frage war, ob die Behandlung des Rechtshilfeersuchens dazu führen kann, dass Justizbehörden aufgrund des Resultats dieser Behandlung sozusagen ablehnen müssen.

ADEBAHR: Das ist mir nicht bekannt. Aber vielleicht hat das BMJV die rechtlichen Details.

DR. LEBER: Grundsätzlich gilt erst einmal, dass wir uns aufgrund der Vertraulichkeit des Rechtshilfeverkehrs zum konkreten Inhalt des Rechtshilfeersuchens nicht äußern können. Es wird, wie ich eben gesagt habe, derzeit noch geprüft.

Ganz allgemein gilt, dass über die Teilnahme an Zeugenbefragungen die jeweilige Staatsanwaltschaft, die das Rechtshilfeverfahren führt, entscheiden würde. Sie führt das im Einzelnen. Dafür müsste zuvor in einem ersten Schritt die Bundesregierung ein entsprechendes Rechtshilfeersuchen an die Landesjustiz weiterleiten; das ist der erste Schritt. Es müssten die gesetzlichen Voraussetzungen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen und der Strafprozessordnung sowie die völkerrechtlichen Voraussetzungen des europäischen Rechtshilfeübereinkommens erfüllt sein. Das wird in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft. Das heißt: Wir haben durch die eben genannten Gesetze einen Rechtsrahmen, der das Rechtshilfeverfahren abbildet.

ZUSATZFAGE JESSEN: Das bedeutet also: Erst dann, wenn die Bundesregierung nach ihrer Prüfung das Rechtshilfeersuchen weiterleitet, was sie so entnehme ich es Ihren Worten noch nicht getan hat, könnte dann die Staatsanwaltschaft entscheiden. Ist das so richtig?

DR. LEBER: Die Antwort darauf müsste ich gegebenenfalls nachliefern.

FRAGE JOLKVER: Herr Leber, zu dem ersten Rechtshilfegesuch: Es gab die Auskunft, dass die Berliner Generalstaatsanwaltschaft einen Hinweis bekommen habe, sie solle diesem Rechtshilfegesuch Folge leisten.

Gibt es schon einen Rücklauf? Geht es von der Berliner Staatsanwaltschaft direkt nach Russland, oder geht es über das Justizministerium, bzw. wurde schon irgendetwas über das Justizministerium nach Russland weitergeleitet?

DR. LEBER: Dazu liegen mir jetzt keine Erkenntnisse vor. Das konkrete Verfahren führt, wie gesagt, die Staatsanwaltschaft Berlin. Das heißt, Sie müssten sich an die dortigen Kollegen, die das Verfahren führen, und die dortige Pressestelle wenden.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Die Frage ist: Wie läuft der Rücklauf? Läuft es direkt von der Staatsanwaltschaft nach Russland, oder läuft es über das Justizministerium?

DR. LEBER: Die Antwort müsste ich gegebenenfalls nachliefern.

FRAGE DR. RINKE: Ich würde gern zu einem zweiten Aspekt im Fall Nawalny kommen, nämlich zu möglichen Sanktionen. Frau Adebahr, können Sie uns sagen, ob man dabei schon weitergekommen ist? Das betrifft ja auch Nord Stream.

Dann habe ich noch eine Frage an das Finanzministerium zum Thema Nord Stream.

ADEBHAR: Zum Thema der Sanktionen ist die Bundesregierung nach wie vor der Ansicht, dass Russland erklären möge, wie es zur Anwendung eines chemischen Nervenkampfstoffes auf seinem Territorium kommen konnte. Wir sind der Ansicht, dass der mittlerweile geführte Nachweis dreier Speziallabore dieser Forderung auch einigen Nachdruck verleiht.

Natürlich beraten wir das Geschehene auch im Lichte der russischen Reaktion mit unseren EU-Partnern. Ich kann Sie in diesem Zusammenhang auf das Statement der EU-27 hinweisen, in dem die EU-Staaten schon gesagt haben, dass sich die EU für eine gemeinsame, internationale Reaktion einsetzt und sich auch das Recht vorbehält, geeignete Maßnahmen zu unternehmen.

Insofern ist der aktuelle Stand, dass es jetzt natürlich Gespräch mit EU-Partnern innerhalb der EU gibt.

SRS’IN DEMMER: Ich kann mich Frau Adebahr darin anschließen. Die Bundeskanzlerin erwartet, dass sich die russische Regierung zu dem Vorgang erklärt, und zwar umgehend. Denn es stellen sich schwerwiegende Fragen, die nur die russische Regierung beantworten kann und beantworten muss.

Von einem Telefonat zum Thema Nawalnys mit Putin kann ich Ihnen hier nicht berichten. Bislang hat es kein solches Gespräch gegeben.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Herr Kuhn, es gibt einen Bericht der „ZEIT“, dass der Finanzminister erst mündlich und dann schriftlich schon Anfang August der amerikanischen Seite vorgeschlagen habe, dass Deutschland eine Milliarde Euro in zwei LNG-Häfen investieren werde, um Sanktionen gegen Nord Stream abzuwenden.

Können Sie diesen Bericht bestätigen?

DR. KUHN: Wie üblich gilt, dass wir einzelne Berichte von Presseunternehmen nicht kommentieren. Allgemein kann ich hier darauf hinweisen, dass sich der Bundesfinanzminister Olaf Scholz am vergangenen Mittwoch in der Regierungsbefragung zum Thema von Nord Stream 2 geäußert hat. Im Übrigen habe ich hier keine weiteren Neuigkeiten mitzuteilen.

ZUSATZ DR. RINKE: Es geht um den Kontakt von Regierung zu Regierung. Es betrifft zwar ein Unternehmen, aber eigentlich geht es um politische Kontakte und ganz konkret um einen Brief. Wenn dieser vorliegt, dann müssten Sie das doch eigentlich bestätigen können.

DR. KUHN: Wie üblich gilt: Wenn ich etwas zu berichten habe, dann teile ich Ihnen das hier in der Runde immer gern mit. Wie ich eben gesagt habe, habe ich keine Neuigkeiten zu berichten.

FRAGE HOENIG: Ist der Finanzminister politisch dafür, die finanziellen Mittel für LNG-Terminals zu erhöhen?

DR. KUHN: Ich habe ja gerade schon gesagt: Wenn ich Ihnen Neuigkeiten mitzuteilen habe, dann tue ich das gern.

FRAGE JORDANS: Es steht ja jetzt im Raum, dass die Bundesregierung möglicherweise bereit wäre, Nord Stream für eine Milliarde Euro praktisch von den amerikanischen Sanktionen freizukaufen. Das wollen Sie nicht kommentieren.

Können Sie bestätigen, dass seit August überhaupt kein Kontakt zu dem Thema zwischen dem Bundesfinanzminister und der amerikanischen Regierung stattgefunden hat?

SRS’IN DEMMER: Vielleicht kann ich mich noch einmal dazu äußern. Wir haben uns hier in der vergangenen Woche umfassend zum Thema von Nord Stream 2 geäußert. Es gibt dazu keinen neuen Sachstand. Es bleibt dabei, dass wir im Kreise unserer EU- und NATO-Partner beraten und dann im Lichte der russischen Einlassungen über eine angemessene gemeinsame Reaktion entscheiden.

ZUSATZ JORDANS: Herr Kuhn?

DR. KUHN: Ich habe hier schon alles gesagt. Ich denke, die Untersuchung ist auf einem guten Wege, aber ich habe hier keine Neuigkeiten mitzuteilen.

ZUSATZ JORDANS: Frau Demmer, Sie sagen, es gebe keinen neuen Sachstand. Ein solcher Brief wäre ein neuer Sachstand. Sie haben damit indirekt bestätigt, dass es diesen Brief nicht gibt.

SRS’IN DEMMER: Ich habe nur gesagt, dass es zwischen den Äußerungen, die wir in der vergangenen Woche getätigt haben, und heute keinen neuen Sachstand gibt. Der Fall Nawalny hat dazu geführt, dass wir jetzt im Kreise unserer EU- und NATO-Partner gemeinsam überlegen und nach den Einlassungen der russischen Seite gemeinsam über eine Reaktion beraten.

FRAGE JUNG: Ich bin ein bisschen verwirrt. Wir haben am Anfang eine Viertelstunde über Klimaziele geredet, und jetzt soll amerikanisches Frackinggas sogar noch staatlich gefördert werden. Habe ich das richtig verstanden?

Warum geht man überhaupt in Verhandlungen mit den USA, die ja wegen Nord Stream 2 quasi einen Erpressungsversuch starten? Warum geht man auf den Erpresser zu?

DR. KUHN: Der Versuch Ich bleibe bei dem, was ich gesagt habe.

ZUSATZFRAGE JUNG: Eine Frage an das Umweltministerium: Finden Sie es angesichts Ihrer Klimaziele sinnvoll, amerikanisches Frackinggas zu importieren und das dann auch noch zu fördern? Das müsste ja eigentlich sofort beendet werden, so schnell wie möglich.

FICHTNER: Ich kann jetzt auch nicht anders antworten, als ich es hier vor ein paar Wochen schon einmal getan habe. Wir haben hier bei uns in Deutschland aus guten Gründen Fracking weitgehend ausgeschlossen, und zwar unter anderem aus Gründen des Gewässerschutzes. Wir können das nicht in den USA regulieren. Aber das ist unser Weg. Insgesamt wollen wir uns von der Nutzung fossiler Energien Schritt für Schritt verabschieden.

ZUSATZ JUNG: Ja, und jetzt geht es darum, dass das Gegenteil passiert und Sie zwar deutsches Frackinggas doof finden, aber amerikanisches sinnvoll, oder was? Oder sind Sie dagegen?

FICHTNER: Genau. Der Ansatz ist dabei allerdings nicht die Angebotsverknappung, sondern die Nachfragereduktion, also zum Beispiel wegzukommen von fossilen Energien in allen möglichen Bereichen, im Gebäudebereich, im Verkehrsbereich usw., und damit die Nachfrage nach Kohle, Öl und Gas ebenso zu senken.

Ansonsten ist das jetzt ja tatsächlich keine rein umweltpolitische Frage.

VORS. FELDHOFF: Ich will nur darauf hinweisen, dass wir jetzt bitte nicht in eine Debatte über die Sinnhaftigkeit von Fracking abdriften. Wir sprachen gerade über den Fall Nawalny und mögliche Konsequenzen daraus inklusive Sanktionen.

FRAGE: Frau Demmer, sieht die Bundeskanzlerin das Verhältnis zwischen Deutschland und Russland als belastet an?

SRS’IN DEMMER: Ich denke, ich habe mich jetzt schon sehr deutlich dazu geäußert.

ZUSATZ: (akustisch unverständlich)

SRS’IN DEMMER: Wir erwarten, dass sich die russische Regierung zu dem Vorgang erklärt, und zwar umgehend. Denn es stellen sich schwerwiegende Fragen, die nur die russische Seite beantworten kann und beantworten muss. Bisherige Aussagen, es gebe keinen Grund, Russland etwas vorzuwerfen, können wir nicht hinnehmen. Herr Nawalny ist in Russland mit einem militärischen Nervenkampfstoff schwer vergiftet und in Omsk stundenlang behandelt worden.

ZUSATZ: Das ist nicht die Antwort auf meine Frage. Das sehen alle hier und auch Sie selbst, denke ich.

SRS’IN DEMMER: Das ist meine Antwort auf Ihre Frage.

ZUSATZ: Sie wollen die Frage also nicht beantworten.

SRS’IN DEMMER: Ich habe Ihnen eine Antwort gegeben, würde ich sagen.

ZUSATZ: Nicht direkt.

FRAGE DR. RINKE: Ich muss noch einmal auf das Nord-Stream-Thema zurückkommen und frage das Wirtschaftsministerium. Wenn es das Angebot von Herrn Scholz an die US-Regierung gab, mit einer Milliarde Euro den Bau von zwei LNG-Terminals in Deutschland zu fördern, dann muss, so nehme ich an, das Wirtschaftsministerium ja darin eingebunden gewesen sein.

Unterstützt Ihr Minister, dass mit einer Milliarde Euro der Bau von zwei LNG-Terminals in Deutschland gefördert wird?

DR. BARON: Ich kann den Äußerungen des Kollegen hier nichts hinzufügen. Ich denke, in der Berichterstattung wird der Bundeswirtschaftsminister nicht erwähnt. Insofern möchte ich es hier bei den Äußerungen des Kollegen aus dem Finanzministerium belassen.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Heißt das, dass es ein nicht abgestimmtes Angebot an die US-Regierung war?

DR. BARON: Wie gesagt, kann ich vonseiten des Bundeswirtschaftsministeriums hier keinen Beitrag leisten. Sie wissen, dass wir, sollte es sich um presseöffentliche Termine handeln, darüber berichten, wie es der Kollege gesagt hat. Sollte es etwaige andere Termine geben, dann kommentieren wir diese nicht. Das heißt: Wir bestätigen sie nicht, wir dementieren sie nicht, wir kommentieren sie schlicht nicht.

ZUSATZ DR. RINKE: Entschuldigung, wenn ich noch einmal nachhake: Es geht nicht um einen Termin, sondern es geht um einen Brief von Regierung an Regierung. Ihr Ministerium selbst hat, soweit ich weiß, die Förderung von LNG-Terminals in Deutschland schon positiv erwähnt. Die Summe in Höhe von einer Milliarde Euro wäre mir neu. Deswegen hat die Frage einen ganz realen Hintergrund.

DR. BARON: Ein solcher Brief ist mir nicht bekannt.

Zu LNG-Terminals kann ich nur sagen: Was in unserer Zuständigkeit, der Zuständigkeit des Bundeswirtschaftsministeriums, lag, war die Verbesserung von regulatorischen Bedingungen, um Anschlussleitungen an LNG-Terminals durch Änderungen im Energiewirtschaftsrecht attraktiver zu machen. Diese regulatorischen Änderungen sind seit einiger Zeit umgesetzt. Das entsprechende Gesetz und Verordnungen sind verabschiedet worden. Das ist das, was in der Zuständigkeit des Bundeswirtschaftsministeriums lag.

FRAGE JESSEN: Ich muss doch noch einmal das Umweltministerium fragen. Sie sagten, Ihre Sache sei die Reduzierung der Nachfrage hier in Deutschland, und hier gebe es kein Fracking. Gleichwohl wäre die Förderung von LNG-Terminals damit vergleichbar, dass der Import besonders schmutziger Kohle im Vergleich zu anderer auch noch gefördert würde. Dazu muss Ihr Haus doch eine grundsätzliche Position haben! Unterstützen Sie eine solche Maßnahme, die den Import von im Zweifelsfall besonders schädlich gefördertem Flüssiggas fördern würde?

FICHTNER: Wir haben mit dem Projekt als BMU tatsächlich nichts zu tun. Insofern habe ich jetzt auch keinen Beitrag zu dieser Debatte zu leisten, die im engeren Sinne auch keine umweltpolitische ist.

ZUSATZFRAGE JESSEN: In den Auswirkungen ist es eine sehr konkrete umweltpolitische. Wenn schmutzige Kohle importiert und verbrannt werden würde, würden Sie dann auch sagen „Das geht uns als Umweltministerium nichts an“?

FICHTNER: Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es tatsächlich um Infrastruktur und nicht um fossile Energien an sich. Was die Infrastruktur angeht, könnte sie erst einmal auch darauf ausgelegt sein, grünen Wasserstoff oder ähnliche klimaverträgliche und auch mit Klimaneutralität vereinbarte Stoffe und Technologien zu transportieren.

Ich könnte noch kurz etwas nachliefern, wenn ich hier schon sitze. Es war noch die Frage nach den Senken offen. Es ist tatsächlich so, dass wir das, also die Wälder und die Moore, in unserer Treibhausgasberichterstattung nicht berücksichtigen. Das ist eine europaweite Regelung, die bislang gilt. Stattdessen gilt die Regel: Senke muss Senke bleiben. Das ist, wenn man sich den Zustand der Wälder und der Moore in Europa anschaut, auch schon schwer genug.

FRAGE: Ich würde gerne nach der Einigung fragen, was die Flüchtlingspolitik angeht, und zwar sowohl das Innenministerium als auch Frau Demmer.

An das Innenministerium: Wie viele der Flüchtlinge, dieser 1553 Menschen, von denen gestern ja die Rede war, werden aus Moria kommen?

Zweite Frage: Ist das mit Griechenland schon abgesprochen?

Dann habe ich noch eine Frage zu der Gesamtzahl derer, die in diesem Jahr aus Griechenland aufgenommen werden sollen. Meine Information aus dem Bundesinnenministerium war bislang, dass es im März diese Vereinbarung über 928 Menschen gab, dann die von Herrn Seehofer vom Freitag über 150 Menschen und dann eben die gestern genannte Zahl. In der Presseerklärung des Bundespresseamtes ist jetzt aber von 2750 Menschen die Rede. Wenn man das erstgenannten Zahlen zusammenzählt, kommt man nicht auf diese Summe. Ich frage mich, wo die fehlenden ungefähr 150 Menschen herkommen. Könnten Sie das erläutern?

Frau Demmer, in der Presseerklärung ist ja auch von einer künftigen europäischen Lösung und davon die Rede, dass sich die Bundesrepublik daran noch einmal in angemessenem Umfang beteiligen werde. War in irgendeinem der Gespräche innerhalb der Regierung von einer konkreten Zahl die Rede? Die SPD hat nämlich gestern gesagt, es würde in diesem zweiten Schritt um eine Größenordnung gehen, die sich wiederum auf die Zahl 1553 bezieht, also eine ähnliche Größenordnung.

SRS’IN DEMMER: Hinsichtlich der Zahlen würde ich Sie doch gerne an das BMI verweisen. Aber ganz grundsätzlich ist es gut, dass es diese Einigung gibt. Das ist eine gute Einigung. Deutschland ist bereit, zu unterstützen. Wir beteiligen uns jetzt am Aufbau eines europäischen Aufnahmezentrums. Die Bundeskanzlerin stand dazu ja gestern auch mit dem griechischen Ministerpräsidenten und der Kommissionspräsidentin in Kontakt. Ein solches Aufnahmezentrum könnte ein wichtiger Schritt auf einem Weg zu einer stärkeren Europäisierung der Migrationspolitik sein, und darum geht es ja, nämlich wie wir Griechenland unterstützen können. Wie Sie wissen, ist das eine europäische Aufgabe, die nicht allein von Deutschland gelöst werden kann. Aber die Kanzlerin hat es auch schon gesagt: Deutschland ist ein starkes Land, und wir können sicherlich auch während der Ratspräsidentschaft einen substanziellen Beitrag leisten, aber der muss eben in ein Gesamtkonzept eingebettet sein. Die Kommission wird in Kürze ein Konzept vorlegen. Wir werden sie bei der Umsetzung natürlich unterstützen.

ALTER: Wir haben schon in der vergangenen Woche der Bundesinnenminister gestern mehrfach und auch heute deutlich gemacht, dass alles, was wir gegenüber Griechenland an Hilfe anbieten und an Hilfe leisten, auch mit der griechischen Regierung abgestimmt ist. Insofern kann man sagen: Ja, auch die Übernahme der Familien ist mit der griechischen Regierung abgestimmt. Nach meiner Kenntnis hat der griechische Ministerpräsident sich gestern auch für diese Unterstützung bedankt.

Die griechische Regierung wird jetzt ihrerseits festlegen, welche Familien von welchen der fünf Inseln es sollen ja Familien von allen fünf griechischen Inseln übernommen werden zu diesem Personenkreis zählen. Da es alle Inseln betrifft, gehen wir davon aus, dass es natürlich auch Personen betreffen wird, die aus der ehemaligen Einrichtung Moria kommen. Aber die konkrete Zahl kennen wir noch nicht. Eine Delegation des Bundesinnenministeriums ist bereits auf dem Weg nach Griechenland, um die Detailabsprachen dort zu treffen.

Bezüglich der Zahlen ist es so: Sie liegen mit Ihrer Analyse vollkommen richtig. Die letzte aktuelle Zahl kommt aus der Pressemitteilung des Bundespresseamtes vom gestrigen Tag. Es gibt im Grunde genommen drei größere Kontingente, über die wir hier reden. Es gibt zum einen die Zahl 928, die inzwischen etwas angestiegen ist. Es sind etwas mehr als 1000 Personen, die sozusagen über die Aufnahmeentscheidung hinsichtlich 53 unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge sowie 243 kranker Kinder einschließlich ihrer Kernfamilien aufgenommen werden sollen. Darüber hinaus ist in der vergangenen Woche nach dem Brand entschieden worden, dass Deutschland bis zu 150 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufnimmt, und gestern die Entscheidung über die Aufnahme von weiteren 1553 Personen gefallen. Alles zusammen ergibt das eine Zahl von 2750 Menschen, die Deutschland aus Griechenland aufnehmen wird.

FRAGE BAUCHMÜLLER: Frau Demmer, hat denn die Bundeskanzlerin den Innenminister gebeten, einen Vorschlag für die Aufnahme von Flüchtlingen über die unbegleiteten Minderjährigen hinaus zu machen, oder ist Herr Seehofer von sich aus mit einem Vorschlag auf die Kanzlerin zugekommen?

SRS’IN DEMMER: Über die internen Einigungsprozesse geben wir hier ja grundsätzlich keine Auskunft. Sie können davon ausgehen, dass die Bundesregierung bei diesem Thema konstruktiv zusammenarbeitet.

FRAGE JUNG: Frau Demmer, was soll denn jetzt mit den restlichen mehr als 10 000 Menschen in Moria passieren? Haben die Pech?

SRS’IN DEMMER: Die Lage in Moria ist natürlich immer noch erschütternd. Es geht natürlich darum, jetzt auf jeden Fall erst einmal zu helfen und eine bessere Unterbringung für die Menschen sicherzustellen. Wir erwarten und vertrauen darauf, dass die griechischen Behörden alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, vor allem, was die unmittelbare Versorgung der betroffenen Menschen angeht. Die griechische Regierung hat angekündigt, dass bald alle Migranten wieder versorgt sein werden und neue Unterkünfte für die Migranten zur Verfügung stehen werden. Die griechische Regierung hat bereits ihren Unterstützungsbedarf formuliert. Die Bundesregierung hat Unterstützung angeboten und diese auch bereits geleistet. Kommissionspräsidentin von der Leyen hat soeben auch in ihrer Rede zur Lage der Union angekündigt, dass die Kommission mit der griechischen Regierung an einem Plan für ein gemeinsames Pilotprojekt für ein neues Camp auf Lesbos arbeitet.

ZUSATZFRAGE JUNG: Der Hintergrund der Frage ist ja, dass das ganze Lager evakuiert werden müsste. Das heißt, die anderen 10 000 Menschen müssen da auch raus. Herr Alter, warum hat sich Ihr Ministerium nicht dafür eingesetzt, alle Menschen herauszuholen, wenn sich halt keine anderen EU-Staaten finden, die ebenfalls viele aufnehmen, und wenn wir so ein starkes Land sind, wie Frau Demmer sagt?

ALTER: Der Bundesinnenminister hat deutlich gemacht, dass eine Entscheidung getroffen wurde, die mit Augenmaß erfolgt, und zwar in einer Weise, in der eine verantwortbare Entscheidung auch im Hinblick auf die Aufnahme einer konkret abgrenzbaren Personengruppe geschieht. Wir haben in der vergangenen Woche erlebt, dass in vielfältiger Weise Zahlen durch die Medien gegangen sind. Es sind Forderungen nach Aufnahmen in gewissen Größenordnungen erhoben worden, die für uns objektiv nicht einschätzbar waren. Man fragte sich also an mancher Stelle: Wie kommt diese oder jene Zahl jetzt zustande?

Der Anspruch des Bundesinnenministeriums war insbesondere auch mit Blick auf die Entwicklung im Jahr 2015 fortfolgende, dass wir eine Entscheidung treffen, bei der für alle Beteiligten auch für die Betroffenen klar ist, wen sie umfassen soll. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesinnenministerium einen Vorschlag ausgearbeitet, der eine größere Aufnahme ermöglicht. Der Bundesinnenminister hat ja bereits Ende der vergangenen Woche angekündigt, dass es einen zweiten Schritt über die 150 Minderjährigen hinaus geben wird. Der sieht eben vor, dass es sich durch die Tatsache, dass es sich um Familien und um bereits anerkannte Schutzberechtigte handelt, um eine ganz klar abgegrenzte oder abgrenzbare Personengruppe handelt.

Darüber hinaus auch das haben wir in der vergangenen Woche mehrfach deutlich gemacht besteht der Anspruch, dass jetzt auf den griechischen Inseln und insbesondere auf Lesbos die Einrichtung Moria ist faktisch nicht mehr existent bis zum Einbruch des Winters menschenwürdige Unterkunftsbedingungen geschaffen werden. Deshalb sind die deutschen Rettungsorganisationen das THW und das Deutsche Rote Kreuz im Einsatz. Wir haben in der vergangenen Woche bereits Zelte, Matratzen, Decken und Ähnliches wie Sanitätsartikel geliefert, und es sind weitere Lieferungen unterwegs, etwa Sanitätscontainer, mit denen man das erreichen kann.

Wir hören jetzt, dass dieser Prozess stark voranschreitet, dass die griechische Regierung also ihrerseits Anstrengungen unternimmt, um eine Unterbringung zu gewährleisten, die unseren europäischen Standards entspricht. Diesen Prozess begleiten wir.

ZUSATZFRAGE JUNG: Plant Ihr Minister oder gibt es schon irgendwelche Vorbereitungen darauf, sich einmal selbst ein Bild vor Ort zu machen?

ALTER: Ich habe es ja gerade gesagt: Eine Delegation des Bundesinnenministeriums

ZURUF JUNG: Er selbst!

ALTER: – ist bereits auf dem Weg, –

ZURUF JUNG: Er selbst!

ALTER: und der Minister wird sich im Anschluss an diese Reise berichten lassen. Dann wird er entscheiden, ob es notwendig ist, selbst noch einmal dorthin zu fahren. Sie wissen jedenfalls diejenigen, die ihn kennen , dass er niemand ist, der von diesem Tourismus lebt, sondern dass er darauf vertraut, dass die Informationen, die ihm seine Mitarbeiter vorlegen, die Einschätzung der Sachlage auch ermöglichen.

Ich kann nur noch einmal sagen: Es ist jetzt eine Delegation unterwegs. Die wird mit Information zurückkehren. Dann wird der Bundesinnenminister über das weitere Vorgehen entscheiden.

ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie sagen, wer da so drinsitzt?

ALTER. Das sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums.

FRAGE BUSCHOW: Gibt es so etwas wie einen Zeitplan für die Überführung dieser 1500 Menschen aus Griechenland und möglicherweise auch einen Endpunkt, an dem das sozusagen abgeschlossen sein soll?

FRAGE RIEDEL: Können Sie sagen, wie viele von den bisher nach Deutschland geflohenen Flüchtlingen aus Moria gekommen sind?

ALTER: Zur ersten Frage: Es gibt noch keinen konkreten Zeitplan. Es bestehen der Wunsch und das Bestreben, das schnellstmöglich umzusetzen. Aber es ist auch so, und das muss man berücksichtigen, dass der Bundesinnenminister darauf Wert legt, dass geordnete Verfahren stattfinden. Die Asylverfahren sind bei dieser Personengruppe ja bereits abgeschlossen, aber es müssen Gesundheitsuntersuchungen stattfinden. Es muss auch noch einmal die Sicherheitsüberprüfung stattfinden, und es muss ganz eindeutig belegt sein, dass die Identität geklärt ist. Das wird alles sehr schnell erfolgen. Ich sagte es ja bereits: Wir sind bereits nach Lesbos unterwegs, und die Übernahme der Personen soll schnellstmöglich erfolgen. Einen konkreten Zeitplan haben wir noch nicht.

Zu der zweiten Frage: Ich kann das nicht aufschlüsseln. Wir reden ja, wie gesagt, insgesamt über 2750 Personen. Im Rahmen des ersten Programms, das ungefähr 1000 Personen umfasst, sind ja bereits mehr als 500 in Deutschland angekommen. Ich habe keine Informationen darüber, wie viele von diesen Personen jetzt konkret aus Lesbos kamen. Das muss ich noch einmal recherchieren und reiche es gerne nach.

FRAGE DR. RINKE: Ich habe eine Frage an das Finanzministerium. Es geht, Herr Kuhn, um die Unregelmäßigkeiten, die es bei dem MDAX-Unternehmen Grenke gibt. Ich hätte ganz gerne gewusst, ob Sie uns dazu eine Einschätzung geben können. Droht hier ein zweiter Fall Wirecard? Inwieweit ist das Finanzministerium an der Klärung der Vorwürfe, die es ja gegenüber dem Unternehmen und einem Investor gibt, beteiligt?

DR. KUHN: Ich kann hier zunächst auf die Äußerung der BaFin verweisen, die sich ja schon zu Presseanfragen geäußert hat. Sie hat sich so geäußert: Wir werden alle uns rechtlich zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen, um mögliche Bilanzierungsverstöße und andere Vorwürfe schnellstmöglich aufzuklären. – Die BaFin ist also mit all ihren Mitteln daran und klärt das jetzt auf.

Vielleicht noch für Sie als Hinweis: Die Grenke AG ist ein Finanzdienstleistungsunternehmen und wird auch schon von der BaFin beaufsichtigt. Entsprechend wird die BaFin also ihre Erkenntnisse aus der laufenden Aufsichtstätigkeit sowie sämtliche ihr zur Verfügung stehende Instrumente zur Prüfung der Vorwürfe nutzen. Die Möglichkeiten umfassen unter anderem die Veranlassung einer aufsichtsrechtlichen Sonderprüfung nach § 44 des Kreditwesengesetzes. Das schließt auch die Untersuchung etwaiger geldwäscherechtlicher Verstöße und auch die Möglichkeit einer Bilanzprüfung in Bezug auf mögliche Verstöße gegen Bilanzierungsvorschriften ein.

ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Wir hatten im Fall Wirecard ja die Erfahrung gemacht, dass erst gesagt wurde, dass das allein ein Thema für die BaFin sei, und dann war es plötzlich doch kein Thema nur für die BaFin mehr. Ihr Ministerium hat sich dann auch direkt eingeschaltet. Deswegen stelle ich noch einmal die Frage: Fürchten Sie hier einen zweiten Fall Wirecard, oder hat die BaFin das 100-prozentige Vertrauen, dass sie das alleine aufklären kann?

DR. KUHN: Die BaFin ist die zuständige Aufsichtsbehörde. Sie ist daran, wie ich gerade ausgeführt habe. Sie wird alle ihr rechtlich zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen, um diesen Fall aufzuklären, und das ist der Stand der Dinge.

FRAGE HOENIG: Herr Alter, der Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Herr Unger, soll abgelöst werden. Das habe der Minister beschlossen. Können Sie bestätigen, dass Herr Unger abgelöst wird?

Zum Zweiten: Was sind die Gründe dafür? Hat das mit dem Fehlschlag im Zusammenhang mit diesem bundesweiten Warntag zu tun?

ALTER: Der Bundesinnenminister hat bereits in der vergangenen Woche deutlich gemacht, dass er losgelöst von dem misslungenen Warntag grundsätzlichen Änderungsbedarf im Bereich des Bevölkerungsschutzes erkennt. Das betrifft die Behörde insgesamt. Über Personalentscheidungen habe ich keine Kenntnis bzw. kann solche kann ich hier auch nicht bestätigen.

FRAGE SCHNEIDER: Ich habe eine Frage zum Thema Rassismus in der Polizei. Herr Alter, nach den heutigen Äußerungen von Minister Reul in NRW: War es eine Fehleinschätzung, die Studie zu Rassismus in der Polizei auf Eis zu legen?

ALTER: Zunächst einmal ist zu sagen: Das was wir da aus Nordrhein-Westfalen hören, die Berichte, die wir hören, sind in höchstem Maße alarmierend. Der nordrhein-westfälische Innenminister hat sich, wie Sie sagen, bereits öffentlich dazu geäußert und hat gesagt, dass das eine Schande und ein Schlag ins Gesicht für die nordrhein-westfälische Polizei ist.

Ich kann aus der Perspektive des Bundesinnenministeriums sagen: Wir haben noch keine amtlichen Informationen darüber, aber wenn das stimmt und wir gehen davon aus, dass der nordrhein-westfälische Innenminister sich nicht leichtfertig so dazu äußert , dann ist es eine Schande für die nordrhein-westfälische Polizei, aber es wirkt natürlich auch auf den gesamten Berufsstand der Polizei in ganz Deutschland, und es ist das ist auch unsere Sicht ein Schlag ins Gesicht insbesondere für die diejenigen Polizistinnen und Polizisten, die in großer Loyalität zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung jeden Tag teilweise unter schwierigsten Bedingungen für Recht und Gesetz und als Freund und Helfer der Bevölkerung auftreten. Insofern können wir die Einschätzung des nordrhein-westfälischen Innenministers sehr gut nachvollziehen.

Dieser Vorfall bzw. die Erkenntnisse, die jetzt zutage getreten sind, belegen aber auch, dass die Sicherheitsbehörden Hinweisen, die sie erhalten, nachgehen, und zwar mit aller Konsequenz. Dieser Fall macht deutlich darüber besteht zwischen dem Bundesinnenminister und seinen Länderkollegen absolute Einigkeit , dass nicht nur geredet, sondern auch gehandelt wird. Insofern ist klar, dass beim Kampf gegen Rechtsextremismus, der in allen Bereichen geführt werden muss, auch der Blick in die eigenen Reihen mit enthalten sein muss.

Das geschieht hier. Die Vorfälle sollen jetzt in aller Transparenz und restlos aufgeklärt werden. Dann wird man weitere Gespräche führen. Wir sind im Moment noch nicht an dem Punkt, dass wir sagen würden, wir hätten da irgendeine Fehlentscheidung getroffen. Ich weise auch noch einmal darauf hin Frau Demmer hat das getan , dass der Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus Maßnahmen erarbeiten wird, die in Kürze auch vorgelegt werden. Daran orientieren wir uns.

ZUSATZFRAGE SCHNEIDER: Nach den Vokabeln, die Sie hier wählen, ist der Fall sehr schwer. Ergibt sich daraus nicht die Notwendigkeit einer neuen Bewertung bezüglich der Studie, die da gemacht werden könnte?

ALTER: Dafür ist es im Moment zu früh. Der Fall ist insofern schwer, als wir Kenntnisse darüber haben, dass fast 30 Polizeibeamte aus Nordrhein-Westfalen vom Dienst suspendiert sind, weil sie im Verdacht stehen, wirklich extrem rechtsextremistische Inhalte über Chatgruppen geteilt zu haben. Man muss befürchten, dass man das nicht aus Spaß an der Freude macht, sondern dass dort auch eine entsprechende Gesinnung dahintersteckt. Wir entnehmen der auch deutlichen Positionierung des nordrhein-westfälischen Innenministers, dass die Erkenntnislage entsprechend ist. Da gibt es auch nichts schönzureden.

Für alles Weitere muss man jetzt die Ermittlungen abwarten, und dann muss man sehen, welche Schlussfolgerungen daraus dann noch zu ziehen sind.

FRAGE JESSEN: Herr Alter, Nordrhein-Westfalen ist nun das mindestens dritte Bundesland nach Hessen und Baden-Württemberg, in dem solche Gruppenaktivitäten offenbar werden, die sich eine eigene Öffentlichkeit schaffen. Was hindert Sie daran festzustellen, dass es sich dabei auch um Strukturen handeln muss? Es gibt eine Grauzone zwischen Struktur und Einzelfall, aber man kann doch jetzt nicht sagen: Wir haben hier eine unglaubliche Häufung von Einzelfällen. Wenn ganze Diensteinheiten der Polizei solche Strukturen aufbauen, möchten Sie dann nicht sagen, dass es sich dabei um eine strukturelle Frage handelt?

ALTER: Wenn sie sich mit diesem Fall beschäftigen das sind mehrere zig Beamte, die in einer Art Kommunikationsnetzwerk miteinander verbunden sind , dann ist die Verbindung zwischen mehreren Polizistinnen und Polizistinnen erkennbar. Aber wenn man den Vorwurf erhebt, dass es in der gesamten deutschen Polizei, die ja immerhin 300 000 Polizistinnen und Polizisten umfasst, einen strukturellen Rassismus und Rechtsextremismus gibt, dann ist das noch einmal eine andere Bewertung.

Wir haben in diesem Jahr an verschiedenen Stellen und in unterschiedlichen Bundesländern das haben Sie gerade zu Recht und auch richtigerweise gesagt diese Vorfälle gesehen. Dennoch muss man sich davor hüten, aus diesen sehr, sehr bedauerlichen und, wie ich sagte, alarmierenden Fällen auf 300 000 Polizistinnen und Polizisten in Deutschland zu schließen; das hat der Bundesinnenminister immer wieder gesagt.

Wie ich es gerade andeutete: Der Kabinettsausschuss, der eingesetzt wurde, wird sich mit Maßnahmen beschäftigen, die in der deutschen Gesellschaft zum Tragen kommen sollen oder die zumindest eine Betrachtung ermöglichen. Dort wird es um unterschiedlichste Bereiche gehen, und es ist völlig klar, dass, wenn so etwas stattfindet, auch der Berufsstand der Polizei nicht außen vor bleiben kann.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ich habe nicht auf 300 000 Polizeibeamte hochgerechnet, sondern ich habe gesagt: Wenn in verschiedenen Bundesländern in Einheiten der Polizei sehr ähnliche Phänomene auftauchen, dann haben wir es doch mit Strukturen zu tun. Struktur ist etwas anderes als zu sagen: Struktur ist erst dann, wenn alle 300 000 betroffen sind. Sehen Sie also nicht doch Anlass, jetzt auch einmal wissenschaftlich überprüfen zu lassen, welche strukturellen Elemente in deutschen Polizeieinheiten vorhanden sind?

ALTER: Möglicherweise ist es nicht deutlich geworden, ich will es daher noch einmal wiederholen: Wir sehen an diesen Fällen, die wir in den vergangenen Monaten in verschiedenen Polizeien erlebt haben, dass es sich nicht immer um Einzelpersonen handelt, sondern offenbar um mehrere, die auch miteinander verbunden sind. Dem gegenüber steht aber der Vorwurf auch in der Öffentlichkeit , dass es in der deutschen Polizei einen strukturellen Rassismus oder Rechtsextremismus gebe. Diese Aussage kann man als Pauschalvorwurf gegen die gesamte deutsche Polizei mit 300 000 Polizistinnen und Polizisten verstehen, und das wollen wir im Moment nicht bestätigen. Es ist aber natürlich auch klar wie dieser aktuelle Fall zeigt : Wir reden nicht von Einzelpersonen. Es muss aufgeklärt werden, wer in diesen Kommunikationsnetzwerken mit drinsteckt, und gegen all diese Personen müssen konsequente Maßnahmen eingeleitet werden.

FRAGE JUNG: Ich verstehe es aber auch nicht. Wenn in der Bundeswehr bzw. beim Verteidigungsministerium jetzt etwas gegen rechtsextreme Strukturen getan wird, dann wird ja auch nicht davon geredet bzw. dann redet Frau Kramp-Karrenbauer ja auch nicht davon, dass auf einmal alle Soldaten unter Naziverdacht sind. Sie tut vielmehr etwas gegen diese Strukturen, weil sie bestehen, und diese Strukturen gibt es offensichtlich auch bei der Polizei. Darum verstehe ich Ihre Erklärung gerade nicht, Herr Alter.

Frau Demmer, wie bewertet denn die Kanzlerin, dass jetzt schon wieder bekannt wird, dass sich Polizeieinheiten Hitlerbilder, Hakenkreuze, fiktive Darstellungen von Geflüchteten in Gaskammern und von schwarzen Menschen, die erschossen werden, schicken?

SRS’IN DEMMER: Mir liegen hier jetzt natürlich auch keine eigenen Erkenntnisse dazu vor, deswegen schließe ich mich Herrn Alter an: Der nordrhein-westfälische Innenminister wird sich sicherlich nicht leichtfertig dazu geäußert haben. Sie kennen ja unsere grundsätzliche Haltung zu Rechtsextremismus. Auf Länderebene findet ja auch eine Diskussion darüber statt, wie man sich dieses Problems annehmen kann.

ZUSATZFRAGE JUNG: Hat sie sich geschockt gezeigt oder interessiert sie das nicht?

SRS’IN DEMMER: Ich habe mit ihr nicht darüber gesprochen. Sie kennen aber die grundsätzliche Haltung der Bundesregierung und der Bundeskanzlerin zu diesem Thema.

FRAGE: Herr Alter, wäre es nicht genau deshalb Zeit für eine systematische Untersuchung, um die Vorwürfe zu entkräften, die Sie gerade beklagt haben?

ALTER: Vielleicht muss man es auch noch einmal in den Gesamtkontext einbetten: Der Bundesinnenminister hat sich an verschiedenen Stellen auch an dieser Stelle gegen den Vorwurf gewandt, der gesamten Polizei pauschal einen strukturellen Rassismus zu unterstellen. Das entspricht auch nicht unserem Erkenntnisstand, den wir aus vielen Gesprächen auch Gesprächen mit Behördenleitern und auch unter Berücksichtigung von Fehlverhalten und unter Berücksichtigung des Beschwerdeaufkommens bewerten können. Gleichwohl hat der Bundesinnenminister deutlich gemacht, dass es natürlich in Organisationen dieser Größenordnung und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine Polizei handelt oder nicht immer auch Einzelfälle oder Fallkonstellationen geben wird, die unschön sind und gegen die man mit aller Konsequenz vorgehen muss. Wir sehen jetzt erneut in Nordrhein-Westfalen, dass es das gibt.

Von uns wurde dann eben gefordert, eine Studie durchzuführen im Zusammenhang mit Racial Profiling, also mit Kontrollmethoden der Polizei. Dazu haben immer gesagt: Das ist eine viel zu enge Sichtweise, eine viel zu beschränkte Perspektive. Man muss das breit anlegen, wenn man das wirklich ernsthaft betreiben will, und das ist auch das Votum, das letztlich im Kabinettsausschuss gelandet ist. Nach meinem Kenntnisstand werden noch in diesem Jahr Maßnahmen vorgeschlagen, die sich mit dem Thema Rechtsextremismus und Rassismus beschäftigen und bei denen auch unterschiedliche Teilbereiche der deutschen Gesellschaft eine Rolle spielen sollen. Wenn man das macht, ist völlig klar, dass auch die Polizei ein Element dieser Betrachtung sein wird.

FRAGE DR. RINKE: Zur Schweinepest eine Frage an das Landwirtschaftsministerium: Nachdem es gestern weitere Fälle von Schweinekadavern gegeben hatte, würde ich gerne fragen: Haben Sie weitere Erkenntnisse über weitere Funde?

Was ist aus den Gesprächen mit den Ländern geworden, was die Schweineexporte angeht? Haben Sie überhaupt noch die Hoffnung, dass man mit diesen Ländern zu dem Konzept der Regionalisierung übergeht, oder ist es nicht so, dass diese Länder bereits längst andere Länder als Lieferantenländer auserwählt haben?

FRISCHEMEYER: Zu Ihrer ersten Frage kann ich sagen: Es ist richtig, dass bei den Wildschweinfunden Proben entnommen wurden. Diese befinden sich derzeit noch in der Auswertung im Friedrich-Loeffler-Institut. Darüber werden wir heute noch zeitnah informieren; da liegen noch keine Erkenntnisse vor, insofern müssen Sie da noch kurz abwarten.

Zu Ihrer anderen Frage: Ja, die Gespräche laufen weiterhin. Ich kann Ihnen zu den Ausgängen der Gespräche jetzt leider keine Auskunft geben. Wir versuchen, wie ich am Montag schon gesagt habe, sehr vieles, um mit den relevanten Drittstaaten China, Südkorea und Japan die Regionalisierungsmaßnahmen zu treffen. Wie Sie wissen, herrscht aber auch in China selbst die Afrikanische Schweinepest. Das heißt, auch dort gibt es einen hohen Bedarf an Schweinefleisch. Es gibt also durchaus Hoffnung, aber wir sind nach wie vor in den Gesprächen; da gibt es keinen neuen Stand.

FRAGE: An das Bundesverkehrsministerium: Was plant das Bundesverkehrs-ministerium, wenn sich die Länder am Freitag im Bundesrat nicht auf eine Novelle der Straßenverkehrsordnung einigen sollten?

STRATER: Das ist jetzt ja eine Wenn-dann-Frage. Wir hoffen natürlich, dass es hier zu einer Lösung kommt. Wir sind ja auch in Gesprächen mit allen Beteiligten, um für den Kompromiss, der hier ausgearbeitet worden ist, auch weiterhin zu werben.

Es gilt nach wie vor das, was auch ich hier an dieser Stelle schon mehrfach gesagt habe: Wir wollen Rechtssicherheit und Klarheit, und es wurde ein Kompromiss ausgearbeitet, der vom Verkehrs- und vom Innenausschuss des Bundesrates auch schon angenommen wurde. Wir wollen eine Lösung zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Radfahrer und der Fußgänger. Das ist ja das Ziel dieser Novelle, insofern wollen wir das selbstverständlich auch beibehalten. Jetzt schauen wir einmal, was bei der Abstimmung am Freitag im Plenum herauskommt.

FRAGE: An das BMWi, das BMZ und das BMAS: Sehen Sie ein baldiges Ende der interministeriellen Diskussion über das sogenannte Lieferkettengesetz, sodass eine Vorlage des Textes in das Kabinett möglich wird?

DR. BARON: Ich kann zum Thema Lieferkettengesetz sagen, dass die Gespräche zwischen den Ressorts andauern. Das ist der aktuelle Stand der Dinge.

WICKERT: Ich kann dazu auch nicht viel mehr betragen. Die Gespräche dauern noch an. Wir können und wollen auch nicht mehr dazu sagen, weil die Gespräche eben noch laufen.

GÖNNER-REINECKE: Dann mache ich für das Arbeitsministerium das Schlusswort: Auch ich kann zum Stand der Gespräche nichts weiter beitragen. Ich kann noch einmal ganz klar die Aussage wiederholen, dass es zur Einhaltung von Menschenrechten und sozialen Mindeststandards aus unserer Sicht keine Alternative gibt.

VORS. FELDHOFF: Es gibt noch eine Nachlieferung des BMJV.

DR. LEBER: Vielen Dank. Ich würde mit Blick auf das Rechtshilfeersuchen gern noch etwas zum Ablauf ergänzen. Und zwar ist es so, dass das Bundesamt für Justiz, das Bundesjustizministerium und das Auswärtige Amt nach Eingang eines Rechtshilfeersuchens gemeinsam in jedem Einzelfall sorgfältig prüfen, ob offensichtlich Bewilligungshindernisse vorliegen. Nur wenn dies nicht der Fall ist, wird ein Ersuchen an das zuständige Landesjustizministerium und von dort aus an eine Generalstaatsanwaltschaft weitergeleitet, die das Rechtshilfeverfahren führt. Abschließend entscheiden wiederum das Bundesamt für Justiz, das Bundesjustizministerium und das Auswärtige Amt über die Bewilligung des Ersuchens. Was die strafrechtlichen Ermittlungen angeht, ist es so, dass über die Einleitungen in Deutschland jeweils die Justiz entscheidet, also die zuständige Staatsanwaltschaft.

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