Themen: COVID-19-Pandemie (Sitzung des Coronakabinetts, mögliches Verbot von Weihnachtsmärkten, Sicherheit von Antigentests, Prüfung von Aussteigekarten, kommende Ministerpräsidentenkonferenz, mögliche Maskenpflicht während des Schulunterrichts, COVAX, Testkapazitäten, UEFA Super Cup, mögliche Grenzschließungen), Wirecard, Bekämpfung von Geldwäsche, Fall Alexej Nawalny, Nord Stream 2, soziale Abfederung von Klimaschutzmaßnahmen, UN-Sanktionen gegen Iran, mögliche Wiederaufnahme des Dialogs zwischen Griechenland und der Türkei, geplanter Kauf von Kampfpanzern für Polen, Kritik des sächsischen Ministerpräsidenten am Bundesaußenminister, Flüchtlingspolitik/Situation auf Lesbos, Status Taiwans, geplante Rassismus-Studien
Naive Fragen zu:
28:21 Wirecard
– könnten Sie kurz erläutern, warum Sie sich mit Transparency International und Finanzwende auseinandersetzen? (34:32)
– welche Vertretungen fließen noch ein?
36:14 Geldwäsche
– warum wird bei dem Thema nicht auch mit Transparency International nicht zusammengearbeit? Die weisen seit Jahren Ihr Ministerium daraufhin, dass der deutsche Immobilienmarkt ein Paradies für Schwerkriminelle ist (40:23)
50:00 LNG-Terminals
– Lernfrage: Können Sie kurz erklären, wie das Frackinggas aus den USA, das im Grunde so schädlich wie Kohleverbrennung ist, mit den Klimazielen zusammenpassen? (ab 53:14)
– wenn die Diversifizierung dazu führt, dass mehr CO2-Emissionen durch die Förderung des Frackinggas entstehen, dann verstehe ich nicht, wie das mit Ihren Klimazielen zusammenpasst. Und erkennen Sie an, dass Frackinggas die dreckigste Form von Flüssiggas ist, die es auf der Welt gibt?
1:05:10 #LeaveNoOneBehind
– es haben Zehntausende am Wochenende für die Aufnahme der Geflüchteten auf Moria und die Evakuierung des Lagers demonstriert. Hat die Kanzlerin diese Demos wahrgenommen? Wie bewertet Sie das? Sind Sie mit den Maskenträgern zufrieden?
– Wie sieht Herr Seehofer diese Proteste?
– zum Anliegen der Demos wollen Sie jetzt nichts sagen?
– begrüßt Herr Seehofer denn diese Demos? Findet er das gut, dass sich gegen seine Politik, für eine humane Politik eingesetzt wird?
1:08:20 China vs Taiwan
– wenn das chinesische Militär Manöver macht, wo es keine Manöver machen sollte, sind Sie immer die ersten, die dazu was sagen. Bei Taiwan höre ich jetzt keine Verurteilung, keine Sorgen raus. Warum nicht? (ab 1:12:55)
– gehört die Souveränität Taiwans zu den deutschen Interessen?
1:13:45 Rassissmusstudien
– kurze Erinnerung ans BMAS: Sie wollten seit Freitag nachreichen, ob Sie eine Rassismusstudie bei der Agentur für Arbeit für erforderlich halten (1:15:01)
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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 21. September 2020:
STS SEIBERT: Heute Vormittag hat das sogenannte Coronakabinett getagt. Das ist die Beratung der Bundeskanzlerin mit den Ministern und Ministerinnen, die mit diesem Thema besonders befasst sind.
Zunächst einmal hat der Bundesgesundheitsminister eine Lagebeschreibung gegeben. Sie ist sicherlich dadurch geprägt, dass die Infektionszahlen seit Ende Juni wieder deutlich gestiegen sind. Seit August haben sie sich auf einem höheren Niveau zwischen 1000 und 2000 täglichen Neuinfektionen etabliert. An einigen Tagen lag die Zahl der täglichen Neuinfektionen auch schon wieder deutlich über 2000.
Anfangs ließ sich ein Großteil der steigenden Infektionszahlen noch mit dem Reisegeschehen erklären und auf das Rückkehren aus Reisegebieten zurückführen. Dieser Faktor verliert jetzt nach dem Ende der Sommerferien an Bedeutung. Bei ähnlich hohen Infektionszahlen heißt das, dass es aktuell vermehrt zu Ansteckungen und Übertragungen innerhalb Deutschlands kommt, immer wieder bei Familienfesten und anderen Festivitäten und auch wieder im Nachtleben.
Die Dynamik nimmt also zu; ein weiterer Anstieg ist auf keinen Fall auszuschließen. Wenn wir in unsere europäischen Nachbarländer, wenn wir zu einigen wichtigen europäischen Partnern schauen, dann sehen wir dort schon wieder eine beinahe unkontrollierte Ausbreitung der Neuinfektionen. Wir haben keinen Anlass, selbstgefällig zu denken, dass das nicht auch bei uns geschehen könnte. Wir alle, Politik und Bürger, haben es in der Hand, ob sich die Neuinfektionen wieder unkontrolliert ausbreiten. Wir haben es in der Hand durch eigenes Verhalten, durch Rücksichtnahme, auch durch Verzicht auf weitere Öffnungsschritte, so wünschenswert sie jetzt wären, und natürlich durch politische Maßnahmen.
Im Mittelpunkt der Beratungen des Coronakabinetts standen heute Maßnahmen zur Umsetzung der Beschlüsse von Bund und Ländern von Ende August. Dabei ging es im Wesentlichen um Test, um Quarantäne und um Nachverfolgungsregelungen, die weiterentwickelt werden. Ich will dazu einige Stichworte nennen. Es ging vor allem um verschiedene Aspekte des Umgangs mit Rückkehrern aus Risikogebieten in Drittstaaten.
Der Bundesinnenminister trug vor, dass die Bundespolizei schon vor Ende des Monats an den Flughäfen dazu übergehen wird, die sogenannten Aussteigekarten genauer zu überprüfen bzw. mit den Pässen der Einreisenden abzugleichen. Ausführlich wurde über die elektronische Einreiseanmeldung und darüber gesprochen, wie sie auf schnellstem Wege unter Wahrung des Datenschutzes an die Gesundheitsämter kommen kann, die dann ja gegebenenfalls Quarantäneanordnungen zu erlassen haben.
Der Gesundheitsminister trug dem Coronakabinett Grundzüge einer für Herbst und Winter angepassten nationalen Teststrategie vor, die bis zum 15. Oktober ausgearbeitet und umsetzungsbereit sein soll. Sie soll auch die Nutzung von Antigentests beinhalten.
Dann gibt es den Auftrag aus dieser letzten Beratung der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen, bei Einreisen aus Risikogebieten in Drittstaaten grundsätzlich auf eine zehntägige Quarantäne umzustellen, die nach frühestens fünf Tagen durch einen negativen Test aufgehoben werden kann. Dafür wird eine Musterquarantäneverordnung erarbeitet. Auch das ist sehr bald umzusetzen.
Sie sehen, dass es eine sehr wichtige Beratung in einer Phase der Pandemie war, die uns wieder sehr herausfordert und in der sich entscheiden wird, wie wir in die Winter- und Herbstmonate hineingehen, in denen ohnehin manches schwieriger sein wird als im Sommer mit den Möglichkeiten des Lebens draußen. Weitere Coronakabinettssitzungen werden folgen.
FRAGE DR. RINKE: Herr Seibert, Sie haben eben gesagt, es sei nicht die Zeit für weitere Lockerungs- oder Öffnungsschritte. Wie bewerten Sie dann die Diskussion um die Weihnachtsmärkte? Herr Söder und andere Ministerpräsidenten haben gesagt, dass Sie sie durchaus für möglich halten. Ist das wirklich das richtige Signal in dieser Zeit?
Eine Frage an das Gesundheitsministerium: Ihr Minister hat sich dafür ausgesprochen, mehr Schnelltests einzusetzen. Was die Verlässlichkeit dieser Schnelltests angeht, gibt es ja ziemliche Zweifel. Können Sie uns darüber aufklären, wie sicher diese Tests mittlerweile sind?
STS SEIBERT: Ich möchte jetzt keine einzelnen Maßnahmen bewerten. Der Sommer hat uns die Möglichkeit gegeben, viele Bereiche des wirtschaftlichen und auch des persönlichen Lebens wieder zu lockern. Ich denke, dass darüber alle froh sind. Vieles davon hat sich auch bewährt.
Jetzt allerdings sind wir ich habe versucht, es zu beschreiben in einer Phase, in der sich entscheiden wird, wie wir in den Herbst und den Winter gehen, und zwar umgeben von Nachbarländern mit einem noch deutlich höheren Infektionsgeschehen. Auch bei uns sind die Zahlen wieder in die Höhe geschossen. Unser Ziel war und bleibt doch immer, Infektionsketten nachvollziehen und auch unterbrechen zu können. Wenn man dieses Ziel ernst nimmt, dann weiß man auch, dass das ab einer gewissen Zahl täglicher Infektionen kaum noch oder nicht mehr zu leisten ist. In dieser Phase sind wir jetzt. Deswegen ist die Grundhaltung, die alle im Coronakabinett geteilt haben, bei weiteren Öffnungsschritten große Vorsicht walten zu lassen und sie zunächst einmal zu hinterfragen. Das heißt nicht, dass ich für die Bundesregierung jetzt sozusagen alle Maßnahmen pauschal ablehne. Aber man muss sich das sehr, sehr genau überlegen.
ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Dennoch schließe ich aus Ihren Worten, dass der ja nicht gut zu kontrollierende Schritt Weihnachtsmärkte, auf denen Menschen aneinander vorbeigehen eigentlich nicht zu den Maßnahmen gehört, die die Bundesregierung jetzt befürworten würde.
Gibt es also eine Kluft zwischen dem, was der Bund will, und dem, was Länder wollen?
STS SEIBERT: Ich bleibe dabei, dass ich jetzt nicht einzelne Maßnahmen, die noch dazu erst im Dezember greifen würden, bewerte. Das ist dann sicherlich auch wieder im Gespräch zwischen Bund und Ländern gemeinsam zu bewerten. Aber die Grundhaltung habe ich Ihnen darzulegen versucht.
EWALD: Sie hatten eine Frage zu den Schnelltests. Der Minister hat sich heute im Deutschlandfunk und auch in der „Rheinischen Post“ noch einmal dazu geäußert und die Perspektive ausgegeben, die Teststrategie bis Mitte Oktober entsprechend anzupassen. Er hat gesagt, dass der Einsatz von Schnelltests für Situationen benötigt wird, in denen wir sozusagen schnellstmöglich Sicherheit brauchen. Das betrifft beispielsweise den Besuch in Pflegeheimen, Tests der Belegschaft in Krankenhäusern und auch Reiserückkehrer, also alle Situationen, in denen man schnell ein Ergebnis braucht.
Diese Tests haben in der Tat auch das hat der Minister eingeordnet im Hinblick auf die Sensitivität und die Spezifität noch nicht die Robustheit von PCR-Tests. Deshalb sind sie eine Ergänzung zu den PCR-Tests. Gleichwohl ist der Einsatz sinnvoll. Das wird im Rahmen der Überarbeitung der Teststrategie bis Mitte Oktober auch ein zentraler Bestandteil sein.
ZUSATZFRAGE DR. RINKE: Wo liegt denn die Verlässlichkeit dieser Tests? Einige sagen, sie liege bei nur 65 Prozent. Dann ist der Fehlerquotient bei einer positiven oder negativen Messung doch relativ groß.
EWALD: Ich kann Ihnen jetzt keine Fehlerquotienten nennen. Es geht darum, dass wir angesichts einer steigenden Infektionsdynamik verhindern müssen, dass vermehrt Infektionen nach Deutschland hereingetragen werden; auch das hat der Minister noch einmal betont. Ganz wichtig ist auch, dass wir weiter auf die AHA-Regeln achten. Das heißt: Abstand halten, Hygiene, Alltagsmaske. Das ist, im Grunde genommen, die wirksamste Waffe im Kampf gegen das Virus.
Aber angesichts endlicher Testkapazitäten, was die PCR-Tests angeht, müssen wir natürlich Alternativen suchen. Das haben wir auch an dieser Stelle mehrfach betont. Diese Schnelltests sind eine Alternative, und sie sind auch sinnvoll im Hinblick auf das Ziel, das ich Ihnen eben genannt habe.
FRAGE: An das BMI: Sie hatten die Aussteigekarten erwähnt und die Absicht, dass es da mehr Kontrollen geben soll. Heißt das, dass dort im Moment viele Fehler festgestellt werden oder dass die Karten falsch oder gar nicht ausgefüllt werden, oder wo liegt aus Ihrer Sicht das Problem?
VICK: Derzeit ist vorgesehen, dass Reisende ihre Aussteigekarten bei der Grenzkontrolle abgeben und dass im Rahmen dessen überprüft wird, ob die Aussteigekarten korrekt ausgefüllt werden. Dann sollen die Aussteigekarten durch die Bundespolizei an das zuständige Gesundheitsamt die Gesundheitsämter sind ja an den Flughäfen vertreten weitergegeben werden und gegebenenfalls korrigiert
ZUSATZ: Die Frage war, ob die Maßnahme nötig ist, weil jetzt gerade so viele Fehler an der Stelle festgestellt werden.
VICK: Derzeit liegen die Aussteigekarten ja bei den Beförderungsunternehmen, also den Fluggesellschaften, vor.
ZUSATZFRAGE: Werden sie denn gar nicht an die Behörden weitergegeben?
VICK: Meiner Kenntnis nach werden sie dann von den Flugbehörden an die zuständigen Gesundheitsämter weitergegeben. Ich müsste noch einmal prüfen, ob die Bundespolizei dort in Amtshilfe tätig ist.
ZUSATZ: Es wäre toll, wenn Sie nachreichen könnten, warum die Maßnahme, die dort getroffen wurde, jetzt nötig ist.
VICK: Ja.
FRAGE BLANK: Ich habe eine Frage im Zusammenhang mit dem Coronakabinett und der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz der Kanzlerin zu Corona am kommenden Dienstag. Herr Seibert, ist der Termin am kommenden Dienstag ein Anzeichen dafür, dass die Kanzlerin jetzt vor dem Herbst die Coronabekämpfung wieder stärker in die eigene Hand nehmen will?
STS SEIBERT: Wir kündigen die Termine wie immer rechtzeitig an. Ich habe Ihnen heute keinen Termin angekündigt. Sicherlich ist es sinnvoll, dass Bund und Länder über die ständigen Kontakte, die es mit den Chefs der Staatskanzleien gibt, hinaus, also auch auf Chefebene, wieder zusammenkommen. Den Termin kündige ich Ihnen dann an, wenn ich ihn ankündigen kann.
ZUSATZFRAGE BLANK: Wird es den Termin aber geben?
Ich wollte eigentlich nur wissen, ob das ein Zeichen dafür ist ich muss meine Frage ja nicht wiederholen , dass die Kanzlerin das wieder stärker in die Hand nehmen will.
Vielleicht können Sie auch im Verlauf der Bundespressekonferenz noch etwas dazu sagen, wo dann die zentralen Themen liegen könnten. Denn einiges haben Sie schon angekündigt, was bis nächsten Monat
STS SEIBERT: Nein. Ich werde auch im Laufe dieser Pressekonferenz keinen Termin ankündigen, sondern das tun wir dann, wenn es so weit ist.
Zu Ihrer Frage nach dem stärkeren In-die-Hand-Nehmen: Wir sind ein föderales Land, in dem wichtige Kompetenzen bei den Ländern liegen, gerade auch in der Bekämpfung der Pandemie und in der Bekämpfung der Ausbreitung des Virus. Damit sind wir seit Februar und März dieses Jahres im Großen und Ganzen gut gefahren. Wir sind gut damit gefahren, dass es in einem sehr, sehr engen Zusammenwirken von Bund und Ländern, von Bundesregierung und Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen beides gab: zum einen den gemeinsamen Rahmen und die gemeinsamen Überzeugungen, wohin man im Kampf gegen das Virus will, und zum anderen die notwendige Berücksichtigung regionaler Unterschiede. In diesem Sinne sind wir jetzt an einem Punkt, an dem es sicherlich wieder sinnvoll sein kann, das über die sowieso bestehenden sehr regelmäßigen Kontakte mit den Chefs der Staatskanzleien hinaus auf eine andere Ebene zu heben. Genügend Themen sind da.
FRAGE FIJAVŽ: Meine Frage geht an das Gesundheitsministerium und das Bildungsministerium. In Slowenien gilt ab heute in den Schulen ab der siebenten Klasse eine Maskenpflicht während des Unterrichts.
Warum hat Deutschland eine solche Maßnahme bisher nicht eingeführt? Wird diese Entscheidung aufgrund wissenschaftlicher Untersuchungen getroffen? Warum halten Sie das nicht für notwendig?
STS SEIBERT: Diese Entscheidung wird vor allem, müsste man dem slowenischen Kollegen sagen, von den Bundesländern, die für das Schulwesen zuständig sind, getroffen, und da gibt es derzeit in der Praxis sehr unterschiedliche Modelle.
FRAGE MOULSON: Können Sie bestätigen, dass sich die Bundesregierung dagegen entschieden hat, Coronaimpfstoffe über das COVAX-Programm der Weltgesundheitsorganisation zu kaufen?
Wie steht Deutschland insgesamt zu COVAX? Wird es einen eigenen finanziellen Beitrag dazu leisten?
EWALD: Was ich Ihnen dazu sagen kann, ist, dass wir das ausdrücklich mit den EU-Mitgliedsländern abgestimmte Engagement der Europäischen Kommission in Bezug auf Finanzmittel, Expertise und Produktionskapazitäten in Europa für COVAX unterstützen. Die unterschiedlichen Bedingungen der Gesundheitswesen, aber auch des Rechtsrahmens sind dabei eine große Herausforderung für alle Beteiligten, beispielsweise auch bei der Sicherstellung der Kühllagerung. Das sind Punkte, die hierbei aus unserer Sicht zu beachten sind. Das wäre das, was ich Ihnen dazu sagen kann.
FRAGE JESSEN: Ich habe zwei Fragen zum Coronakabinett, zum einen: Unter welcher Begrifflichkeit wurde eigentlich der Anstieg der Infektionszahlen verhandelt oder besprochen? Ist das die zweite Welle, von der manche schon im Frühsommer meinten, dass sie spätestens mit Einbruch des Herbstes kommen werde, oder haben Sie dafür einen anderen Begriff?
Wurde zum anderen darüber diskutiert, dass sich der Anstieg der Infektionszahlen man kann sagen: Gott sei Dank ja zumindest noch nicht in einem parallel verlaufenden Anstieg der Todeszahlen ausdrückt? Wurde darüber diskutiert, woran das liegt? Rechnen Sie wie zum Beispiel wie Herr Lauterbach damit, dass es dann eben mit ein paar Wochen Zeitverzug dazu kommen wird? Wie war da die Diskussionslage?
STS SEIBERT: Zur ersten Frage: Der Begriff, den Sie genannt haben, fiel nach meiner Erinnerung nicht.
Zur zweiten Frage: Ja, in seinem Lagevortrag hat der Bundesgesundheitsminister auch ausgeführt, dass es derzeit glücklicherweise, kann man sagen noch geringen bzw. jedenfalls keinen sehr erhöhten Eintrag des Virus in die Bevölkerungsschichten der Älteren und der besonderen Risikogruppen gibt. Es sind tatsächlich sehr viele junge und wahrscheinlich auch gesunde Menschen, die sich derzeit anstecken.
Das kann aber kein Grund sein, sich zurückzulehnen, sondern man muss erstens sagen: Auch junge Menschen müssen vorsichtig sein, denn es kann vereinzelt auch bei Ihnen zu schweren Erkrankungen kommen. Zweitens berichten uns nun Studien zunehmend von möglichen ziemlich schweren Langzeitfolgen, die auch bei einem ursprünglich leichten Verlauf eintreten können. Drittens tragen auch junge Menschen das Virus weiter, zum Beispiel in ihre Familien, und da leben nicht nur junge Menschen. Das ist also der Stand der Dinge, richtig.
Aber auch daraus kann jetzt keine Zufriedenheit erwachsen, sondern es ist so, wie ich gesagt habe: Wir befinden uns bei Zahlen, die wir in letzter Zeit täglich gesehen haben, bei denen es immer schwieriger wird, die Nachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten auch wirklich zu leisten, und die deshalb zu höchster Achtsamkeit aufrufen.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Nach Zufriedenheit oder Zurücklehnen hatte ich ja auch weder gefragt noch es insinuiert. Die Frage, die sich aber stellt, ist: Tritt die Bundesregierung einer Strategie näher, die angesichts dieser Zahlen sagt, dass man vielleicht doch stärker auf den Schutz und vor allem die Distanzierung der Risikogruppen setzen muss, weil da das Risiko eben am höchsten ist, wie Sie selbst auch gerade sagten?
STS SEIBERT: Vielleicht will der Kollege aus dem Gesundheitsministeriums dazu auch etwas sagen.
Natürlich ist der Schutz von Risikogruppen ganz besonders wichtig. Wenn ich Sie aber „Distanzierung von Risikogruppen“ sagen höre, dann sind wir natürlich schnell in einer Welt bzw. in einem Alltag, in dem Menschen von, sagen wir einmal, 65 Jahren sich dann am besten nicht mehr sehen lassen sollten. Das das hat die Bundeskanzlerin mehrfach gesagt kann ja nicht unsere Vorstellung von Leben in Deutschland sein. Das heißt, die Verantwortung dafür, sich nicht anzustecken, umsichtig zu sein und die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen zu befolgen, liegt bei jedem, auch wenn er 15 oder 25 ist, mit Rücksicht auf die Älteren, die auch am allgemeinen gesellschaftlichen Leben teilnehmen sollen und können müssen.
EWALD: Ich kann das noch einmal ergänzen. Ich hatte eben ja schon angedeutet oder auch gesagt, dass wir im Hinblick auf die Anpassung der Teststrategie insbesondere die Risikogruppen in den Blick nehmen werden. Deshalb werden wir das ist ja auch die Beschlusslage der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten beispielsweise präventive Reihentests in sensiblen Bereichen wie Pflegeheimen stärker ausbauen. Das wird ein fester Bestandteil der neuen Teststrategie für Herbst und Winter sein. Wichtig ist, dass wir den Eintrag des Virus verhindern, und es gilt so hat es der Minister noch einmal gesagt weiterhin höchste Wachsamkeit.
FRAGE DR. RINKE: Ich habe eine Frage an das BMG zu Zahlen: Können Sie uns sagen, wie viele Tests in der vergangenen Woche durchgeführt wurden? In der vorletzten Woche war ja mit 1,12 Millionen ein Rekordstand erreicht worden.
Am Wochenende kursierte eine Zahl der Menschen, die sich im Moment in Quarantäne befinden. Die wurde mit 135 000 angegeben. Haben Sie eine Vorstellung davon, ob das stimmt, oder die Einschätzung, dass im Moment 135 000 Menschen in Deutschland in Quarantäne sind?
EWALD: Zu Ihrer letzten Frage: Zur Zahl der Personen, die sich in Quarantäne befinden, kann ich keine Aussage machen. Die Frage müssten Sie an die Bundesländer adressieren, die das Quarantäneregime sozusagen in eigener Zuständigkeit durchführen und dazu möglicherweise auch eigene Erkenntnisse haben. Meldepflichtig ist das zumindest beim RKI nicht.
Was die Testkapazitäten angeht, berichtet das RKI ja einmal wöchentlich, am Mittwoch, über die Anzahl der Tests. Wir liegen aktuell bei gut 1,1 Millionen PCR-Tests pro Woche bei gleichzeitigen Testkapazitäten von gut 1,4 Millionen pro Woche.
Vielleicht lassen Sie mich noch kurz Folgendes sagen: Die Anzahl der Labore hat sich seit Anfang März von 90 auf jetzt 185 verdoppelt. Die tägliche Laborkapazität ist seitdem um das Dreißigfache gestiegen. Das also nur noch einmal als Zahl.
Das soll gleichwohl nicht beruhigen. Sie wissen: Wir haben die Tests im Zuge des Reiseverkehrs massiv ausgebaut. Wir haben zwar Sie haben eben die absoluten Zahlen von mir gehört immer noch Luft nach oben, aber mit dem Ausblick, dass wir verstärkt und mehr testen wollen. Deshalb gab es auch noch einmal die Ausführungen zu den Antigentests, die ich eben gemacht habe, als eine Option in dem Bereich, um Tests gleichzeitig noch einmal hochzufahren. Aber das sind die Zahlen, die ich Ihnen jetzt auf der Basis dessen, was das RKI gemeldet bekommt, nennen kann.
FRAGE BLANK: Herr Ewald, zum Supercup-Finale: Die Bayern werden am Donnerstag nach Budapest in ein Coronarisikogebiet zum Finalspiel gegen Sevilla fahren. Wie sehen Sie diese Reise? Ist die vertretbar? Wie sehen Sie auch die Reise von wahrscheinlich mehreren Tausend Fans dorthin? Ist das in dieser Situation problematisch? Wie sollen sich die Vereine da verhalten?
An das Innenministerium: Wie sehen Sie das als Sportministerium? Wie sollen sich die Vereine und die Verbände verhalten, wenn Finalspiele oder Turniere in Risikogebieten stattfinden?
EWALD: Ich kann es nur noch einmal wiederholen: Die Fragen der Einreise- und Quarantänebestimmungen obliegen den Bundesländern. Diese Frage müssten Sie sozusagen an die Kollegen in Bayern adressieren.
Herr Spahn hat sich heute ganz grundsätzlich zu der Frage des Spielbetriebs in Stadien geäußert. Er hat gesagt: Entscheidend sind gute Konzepte, die dann auch konsequent angewandt werden müssen. Wenn die Infektionszahlen regional steigen, sollten keine Fans im Stadion sein. Die Stadt München hat das hier genau richtig gemacht.
ZUSATZ BLANK: Das betrifft ja aber gerade nun nicht die Spiele im Inland. Der ganz normale Mensch kann vielleicht nicht unbedingt nachvollziehen, dass dann das einzelne Bundesland zuständig ist, wenn Spiele im Ausland stattfinden. Das würde ja möglicherweise die Nationalmannschaft auch betreffen. Wenn die jetzt ein Spiel in einem Risikogebiet wie Budapest hätte, dann würde man ja auch die Frage stellen, was der Bund denn dazu sagt.
EWALD: Grundsätzlich ist das allgemeine Verfahren für Menschen, die sozusagen aus einem Risikogebiet zurückkehren, bekannt, und das gilt nach wie vor.
VICK: Dem habe ich nichts hinzuzufügen. Für das Reiseverhalten ist das BMI nicht zuständig. Rückkehr und Quarantäne
ZUSATZ BLANK: Aber Sie wissen doch: Fußball ist immer ein ganz besonderes Thema in Deutschland! Das ist also schon wieder ein Thema für den nächsten Dienstag, für die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten.
VICK: Zum Fußball im Inland
ZURUF BLANK: Das war jetzt keine Frage.
VICK: Aber die Fragen zum Fußball im Inland haben Sie ja nicht gestellt, sondern es geht ja um Auslandspiele.
ZUSATZ BLANK: Genau. Aber als Sportministerium sind Sie ja auch für die deutschen Aber gut.
VORS. WEFERS: So, jetzt wollten Sie noch was zu Aussteigerkarten nachtragen, und dann steigt Herr Rinke noch einmal ein.
VICK: Wie ich vorhin schon gesagt habe, ist es bislang so, dass die Fluggesellschaften diese Aussteigerkarten direkt an die Gesundheitsämter weitergegeben haben. Dabei gab es Fälle, in denen Daten unzureichend oder offensichtlich veraltet waren. Die neue Maßnahme soll eben sicherstellen, dass diese Datenüberprüfung stattfindet und dadurch eine bessere Datenqualität für die Nachverfolgung erreicht wird. Dadurch, dass die Betroffenen zukünftig direkt bei ohnehin stattfindenden Grenzkontrollen die Aussteigerkarten abgeben können, können die Beamten vor Ort die Daten abgleichen, sie gegebenenfalls korrigieren und dann die korrekten Aussteigerkarten an die Ämter geben.
FRAGE DR. RINKE: Es geht mir auch noch einmal um die Grenzen und mögliche Grenzschließungen. In der vergangenen Woche hieß es, das sei im Moment nicht geplant. Jetzt sind die Infektionszahlen in den Ländern um Deutschland herum massiv gestiegen. Deswegen stelle ich noch einmal die Frage: Gibt es im Innenministerium eigentlich die Planung, dass man sich wieder auf Grenzschließungen vorbereitet? Laufen dazu konkrete Überlegungen?
VICK: Es sind nach wie vor keine Grenzschließungen geplant.
FRAGE NEUHANN: Zwei Fragen zu Wirecard, erst einmal an das BMF: Es geht um die Inhaberkontrollprüfung nach dem Inhaberkontrollverfahren 2018. Dabei hat sich die BaFin den Jahresabschluss von 2017 vorlegen lassen, aber anders, als es die Verordnung vorsieht nicht die von 2015 und 2016. Wie bewerten Sie das?
Allgemein gefragt: Sehen Sie in der Kontrolle von Wirecard durch die BaFin irgendwelche Fehler?
WOGATZKI: Sie beziehen sich auf sogenannte Inhaberkontrollverfahren. Für die ganzen Kollegen, die darin nicht so bewandert sind, nur kurz zur Einordnung: Ziel des Verfahrens ist, dass sich Bundesbank und BaFin ein Bild von der Inhaberstruktur der beaufsichtigten Unternehmen machen. Wenn ein Inhaberwechsel stattfindet das gilt schon ab 10 Prozent, die ein Unternehmen an Anteilen aufkauft , dann wird dieses Unternehmen geprüft, um die Institute erst einmal kennenzulernen und sicherzustellen, dass auch Eingriffsmöglichkeiten in die Insolvenzen der einzelnen Unternehmen bestehen. Darüber hinaus spielen die Funktionsfähigkeit der Institute und der Gläubigerschutz eine Rolle bei diesem Verfahren.
In dem Fall von Wirecard ging es jetzt um eine Umstrukturierung innerhalb des Wirecard-Konzerns im zweiten Halbjahr 2018. Die Wirecard ist ja eine Enkelin der Wirecard AG. Damals war geplant, dass die Wirecard AG direkt mit der Wirecard-Bank verbunden wird, also dass die Wirecard-Bank eine Tochter wird. Es ging also um eine konzerninterne Reorganisation innerhalb der Wirecard-Gruppe, nicht um einen Erwerb, der im Rahmen des Inhaberkontrollverfahrens der interessantere Aspekt ist, weil sich dadurch der Kreis der Akteure, die die BaFin kennen muss, erweitert. In diesem Fall hat sich der Kreis nicht erweitert. Deshalb ist es in solchen Verfahren üblich, in denen nur eine Umstrukturierung stattfindet, dass sich die BaFin nur einen Konzernabschluss vorlegen lässt. Das ist in allen vergleichbaren Fällen auch so der Fall.
Ihre zweite Frage bezog sich
ZUSATZ NEUHANN: Sie zog sich ganz allgemein darauf, ob Sie bei der BaFin und ihre Aufsicht über Wirecard jetzt im Nachhinein ein Fehlverhalten entdecken können.
WOGATZKI: Der Minister hat von Anfang an gesagt, dass wir alles prüfen und alles Notwendige reformieren wollen. Er hat auch gesagt: Die Finanzaufsicht braucht mehr Biss. Zu diesem Zweck gibt es ein Beratungsprojekt, das sicherstellen soll, dass die Organisationsstruktur und die Ressourcenausstattung der BaFin optimiert werden. Das ist breit angelegt. Es erfolgt, wie gesagt, eine Beratung, die in einen breiten Dialog mit Interessenvertretern von verbraucher- und zivilgesellschaftlichen Strukturen ausgedehnt werden soll. Unter anderem ist geplant, dass wir in diesem Zusammenhang vielleicht auch mit Transparency International oder der Bürgerbewegung Finanzwende Kontakt aufnehmen.
ZUSATZFRAGE NEUHANN: Meine zweite Frage richtet sich an das Kanzleramt und das Auswärtige Amt. Es gab heute einen Bericht über eine Mail aus der deutschen Botschaft in China, nach der der deutsche Botschafter und der Finanzreferent im November 2019 berichtet haben, dass sie von einem weiteren Engagement der Bundesregierung für den Konzern in China abraten oder Abstand nehmen würden. Meine Frage wäre: Was wusste denn der Finanzreferent der Botschaft in China, was zum Beispiel der Wirtschaftsberater Herr Röller nicht wusste?
Warum sind solche Warnungen aus China im Kanzleramt nicht aufgelaufen oder ignoriert worden?
STS SEIBERT: Ich fange vielleicht an. Grundsätzlich und darüber besteht völlige Einigkeit in der gesamten Bundesregierung müssen die Wirecard-Vorkommnisse aufgeklärt und aufgearbeitet werden.
Was wir dazu beitragen können, werden wir auch beitragen. Dem haben ja schon die Sondersitzungen des Bundestagsfinanzausschusses gedient, und dem wird auch der jetzt beantragte Untersuchungsausschuss dienen. Selbstverständlich wird die Bundesregierung auch einen Untersuchungsausschuss umfassend unterstützen.
Zu Ihrer Frage: Die Bundesregierung setzt sich in bilateralen Kontakten, also zum Beispiel bei Reisen der Kanzlerin, regelmäßig auch für die wirtschaftlichen Interessen deutscher Unternehmen im Ausland ein. Das gilt auch für China. Das Anliegen des Unternehmens Wirecard Markteintritt in China deckte sich mit dem allgemeinen Ziel der Bundesregierung, Marktöffnung und den Abbau von Investitionsbeschränkungen in China zu erreichen. In diesem Sinne hat die Bundeskanzlerin den Markteintritt von Wirecard in China auf ihrer Chinareise im September 2019 angesprochen.
Zum Zeitpunkt dieser Chinareise im September 2019 lagen dem Bundeskanzleramt auf Basis der Informationen des BMF keine Anhaltspunkte über mögliche schwerwiegende Unregelmäßigkeiten bei Wirecard vor, die dagegen gesprochen hätten, dieses an sich nachvollziehbare Anliegen eines Markteintritts bei der Reise zu flankieren.
ZUSATZFRAGE NEUHANN: Hat das AA dazu noch etwas zu sagen?
ADEBAHR: Ich kann von hier aus nur sagen, dass die Presseberichterstattung auf Emails Bezug nimmt und ich von dieser Stelle hier keine mutmaßlichen vertraulichen Emails oder Korrespondenzen kommentieren kann. Es gilt das, was Herr Seibert gesagt hat: Auch das Auswärtige Amt beantwortet im Rahmen von parlamentarischen Verfahren alle Anfragen zu dem Thema, die auf uns Bezug nehmen, mit bestmöglicher Transparenz.
FRAGE JUNG: Frau Wogatzki, können Sie kurz erläutern, warum Sie sich mit Transparency International und der Finanzwende auseinandersetzen?
WOGATZKI: Weil wir einen ganz breiten Dialog aufstellen wollen, in dem auch die Interessen von Verbrauchern und von diesen Interessensvertretungen einfließen.
ZUSATZFRAGE JUNG: Was fließt da von anderen Vertretungen noch mit ein?
WOGATZKI: Es wird breit aufgestellt. Ich habe jetzt zwei Beispiele hervorgehoben. Weiteres werden wir Ihnen dann mitteilen, wenn es so weit ist.
FRAGE JESSEN: Frau Adebahr, darf man denn davon ausgehen, dass Sie sich in solchen Fällen, wo von kundigen Menschen in Botschaften sozusagen Warnungen gegeben werden, rückversichern oder vergewissern oder nachfragen, worauf die denn substanziell beruhen, oder sagen Sie nur „Warnung, es liegt aber nichts vor, also unterstützen wir den Markteintritt“?
ADEBAHR: Herr Jessen, Sie haben Ihre Frage mit „solchen Fällen“ eingeleitet und dann auf eine Medienberichterstattung Bezug genommen, die ich nicht bestätigt habe. Insofern kann ich die Frage nicht beantworten.
ZUSATZ JESSEN: Sie wollen sie also nicht beantworten. Sie haben die Medienberichterstattung ja auch nicht dementiert. Gehen wir also einmal davon aus, dass es diese Mail und diese Warnung gegeben hat. Sie möchten dazu nichts sagen.
ADEBAHR: Herr Jessen, das haben Sie jetzt gerade gesagt. Ich hatte meine erste Antwort dazu gegeben.
FRAGE GRILL: Ich habe eine Frage zu der Berichterstattung über die Geldwäscheverdachtsmeldungen, über die viele Medien heute international berichten und die zeigen, dass das System der Geldwäschebekämpfung doch sehr mangelhaft ist. Was will die Bundesregierung tun, um dieses Problem in den Griff zu bekommen?
Was tut die Bundesregierung konkret, um Banken dazu zu bringen, endlich mit Nachdruck gegen kriminelle Kunden vorzugehen?
WOGATZKI: Die Fälle, auf die Sie sich beziehen und über die gerade berichtet wird, beziehen sich auf einen Zeitraum, der schon einige Zeit zurückliegt. Sie beweisen, dass Bundesfinanzminister Scholz richtig gehandelt hat, als er nach seinem Amtsantritt 2018 umfangreiche Maßnahmen ergriffen hat, um die Geldwäschebekämpfung massiv zu verstärken.
Nach unserer Erkenntnis sind die Fälle mit Deutschland-Bezug, die jetzt bekannt wurden, aufgearbeitet worden und die erforderlichen Konsequenzen sind gezogen worden.
Bundesfinanzminister Scholz hat die zuständige Einheit für die Verdachtsmeldungen, die Financial Intelligence Unit, die sogenannte FIU, die hier ja auch schon oft Thema war, beim Zoll personell gestärkt und ihr neue gesetzliche Zugriffsmöglichkeiten gegeben. Ich hatte ja schon erwähnt, dass die Fälle einige Zeit zurückliegen. Damals war die FIU noch beim BKA angesiedelt.
Zudem liegt jetzt ein breiter Maßnahmenplan aus der nationalen Risikoanalyse vor, der zeigt, wo die Schwachstellen sind und wo zwischen den Behörden und auch in Bezug auf Bund und Länder, aber auch international gehandelt werden muss. Er enthält dementsprechend operative Verbesserungen bei Organisationen und Strukturen und auch für die außenpolitische Schwerpunktsetzung. Die Banken müssen sich an dieser Risikoanalyse, die von Minister Scholz neu eingeführt wurde, orientieren und sie bei ihren eigenen Geschäftstätigkeiten zugrunde legen.
Noch ein Hinweis: Wir haben gerade eine Verordnung veröffentlicht, die Geldwäsche im Immobilienbereich bekämpfen soll. Ab dem 1. Oktober gelten verschärfte Vorschriften, dass auch Notare in dem besonders anfälligen Bereich verstärkt Verdachtsmeldungen an die FIU melden müssen.
Last but not least haben wir dafür gesorgt, dass der Zugang zu diesem Datenregister öffentlich ausgestaltet wird, indem der sogenannte wirtschaftlich Berechtigte, also die Person, die oft hinter Unternehmen im Hintergrund agiert, transparenter wird. Der Zugang soll europäisch vernetzt werden.
Anhand all dieser Maßnahmen sehen Sie, dass Minister Scholz die Geldwäschebekämpfung massiv gestärkt hat und dieser Weg weitergegangen wird. Das alles geschieht mit dem Ziel, illegale Geldflüsse effektiv zu unterbinden.
ZUSATZFRAGE GRILL: Was die Financial Intelligence Unit angeht, hat der Bundesrechnungshof gerade bestätigt, dass sie so schlecht ausgestattet ist, dass sie ihren gesetzlichen Auftrag nicht erfüllen kann. Was will die Bundesregierung tun, um das zu ändern?
WOGATZKI: Wir arbeiten natürlich immer an einer Verbesserung bestehender Strukturen. Ich kann aber noch einmal darauf hinweisen, dass die FIU maßgeblich gestärkt wurde. Bei einem Personalstand von nur 165 Personen sind wir jetzt bei über 400 Personen und arbeiten weiter an dem Personalschlüssel. Auch an der Zahl der Verdachtsmeldungen ist zu sehen, dass wir präsenter sind und den Geldwäscheverpflichteten bekannter werden, worauf auch diese Immobilienverordnung zielt, dass nicht nur die Banken und Versicherungen, bei denen das Meldeverhalten sehr ausgeprägt ist, sondern auch der sogenannte Nicht-Finanzsektor Verdachtsmeldungen gibt, auf die wir dann aufbauen können.
Zudem sind die gesetzlichen Zugriffsbefugnisse ebenfalls erhöht worden. Die FIU hat Zugriff auf Daten der Strafverfolgungsbehörden und der Finanz- und Verwaltungsbehörden, die damals dem BKA gar nicht in der Größe zur Verfügung standen.
FRAGE JUNG: Warum wird beim Thema Geldwäsche auch nicht mit Transparency International zusammengearbeitet? Die weisen Ihr Ministerium seit Jahren daraufhin, dass der deutsche Immobilienmarkt ein Paradies für Schwerkriminelle ist.
WOGATZKI: Ich habe ja gerade erwähnt, dass unsere interne Risikoanalyse ergeben hat, dass der Immobiliensektor besonders anfällig ist und dass gerade ein weiterer großer Schritt mit der Verordnung für Notare im Immobilienbereich getan wurde, dass diese also bei gewissen Sachverhalten einfach eine Geldwäscheverdachtsanzeige melden müssen, was sie früher nicht in dem Maße getan haben.
ZUSATZFRAGE JUNG: Aber mit Transparency International haben Sie beim Thema Geldwäsche nicht zusammengearbeitet?
WOGATZKI: Mit welchen Akteuren sich das Haus wie weit abgestimmt hat, können Sie auf der Internetseite einsehen. Dort wird regelmäßig veröffentlicht, welche Verbände, Organisationen und Strukturen angehört wurden und wie sie sich eingelassen haben.
FRAGE WARWEG: Maria P., die Schlüsselzeugin in der Causa Nawalny, hat am 18. September in einem Interview selbst zugegeben, dass sie in demselben Flugzeug wie Herr Nawalny nach Deutschland geflogen ist und sich damit der Befragung durch russische Behörden entzogen hat. Sie hat ebenfalls zugegeben, dass sie in diesem Flugzeug die mutmaßlich mit Nowitschok kontaminierten Wasserflaschen aus Russland herausgeschmuggelt hat.
Herr Seibert, Sie wollten dazu in der letzten Woche noch keine Stellung beziehen. Sieht sich die Bundesregierung nach diesem Interview in der Lage, zu bestätigen, dass sich mit Maria P. eine der Schlüsselzeugen in der Causa Nawalny in Deutschland befindet?
War die Bundesregierung im Voraus darüber informiert, dass im Charterflugzeug, das Nawalny nach Deutschland brachte, auch potentielle Beweismittel aus Russland nach Deutschland geschmuggelt werden?
STS SEIBERT: „Schmuggel“ usw. ist jetzt Ihre Wortwahl. Ich habe zu dem Ganzen heute keinen anderen Stand, als wir ihn hier am Freitag besprochen haben.
ZUSATZFRAGE WARWEG: Keine Nachfrage, aber ich würde ganz gerne eine Antwort darauf haben, dass eine Schlüsselzeugin sagt, dass sie in dem Flugzeug war und die Wasserflaschen potentielle Beweismittel, die wohlgemerkt mutmaßlich angeblich mit Nowitschok kontaminiert waren aus Russland nach Deutschland gebracht hat. Da sollte die Bundesregierung doch in der Lage sein, zu sagen: Ja, diese Schlüsselzeugin befindet sich in Deutschland. Ja, mit Nowitschok kontaminierte Flaschen waren im Flugzeug, das auch Nawalny nach Deutschland transportiert hat. Das sind ja keine unwesentlichen Details, zu denen man einfach schweigen kann.
STS SEIBERT: Nein, aber es führt uns zu dem zurück, was wir hier schon vielfach gesagt haben: Russland hat alle Möglichkeiten, eine Untersuchung durchzuführen, hat Beweismittel, hat Proben von Herrn Nawalny. Deswegen habe ich jetzt dazu nichts Neues beizutragen.
ZUSATZFRAGE WARWEG: Russische Behörden sagen bis zum jetzigen Zeitpunkt, dass nach wie vor auf beide Rechtshilfeersuchen, die an die deutschen Behörden geschickt worden sind, nicht reagiert wurde bzw. nach wie vor keine Antwort vorliegt. Mich würde interessieren, aus welchen Beweggründen die Bundesregierung bisher darauf verzichtet hat, auf diese Rechtshilfeersuchen zu reagieren.
VORS. WEFERS: Dann kann ich gleich eine Online-Frage von Anton Dolgunov von TASS anschließen. Frau Bönnighausen, ist in dem Fall ein zweites russisches Rechtshilfeersuchen zum Fall Nawalny bearbeitet und gegebenenfalls weitergeleitet worden?
STS SEIBERT: Das ist hier mehrfach beantwortet worden. Aber die Kollegin kann es ja noch einmal sagen.
BÖNNIGHAUSEN: Das ist auch das, was ich sagen wollte. Es gibt im Vergleich zu Freitag keinen neuen Stand, was die Äußerungen meines Kollegen angeht.
ADEBAHR: Der Stand ist, dass das erste Rechtshilfeersuchen an die Berliner Justizbehörden weitergeleitet wurde und das zweite in Bearbeitung ist und geprüft wird. Insofern befindet sich das erste Rechtshilfeersuchen bei den Behörden, und das zweite ist in Bearbeitung.
FRAGE DR. RINKE: Frau Adebahr, Frau Bönnighausen, vielleicht können Sie erklären, warum die Prüfung dieses zweiten Rechtshilfeersuchens so lange dauert. Es gibt durchaus einen Zeitfaktor bei der Aufklärung von Straftaten, die vermutet werden. Das erste ist schon bei den Berliner Justizbehörden, und das zweite liegt seit mehreren Tagen im Justizministerium und wird nicht weitergeleitet. Was ist der Grund dafür?
BÖNNIGHAUSEN: Ich kann nur das sagen, was mein Kollege am Freitag schon gesagt hat, dass über die Weiterleitung noch nicht entschieden worden ist. Über die weiteren Details der konkreten Fälle werden uns wir uns, wie üblich im Rechtshilfeverfahren, nicht weiter äußern.
FRAGE WARWEG: Ich habe eine Verständnisfrage. Sowohl das Auswärtige Amt als auch der Regierungssprecher haben jetzt mehrmals betont, dass alle Beweise und Zeugen in Russland zu suchen sind. Jetzt befindet sich aber eine der Schlüsselzeugen in Deutschland. Ein mutmaßlich zentrales Beweismittel befindet sich ebenfalls in Deutschland. Bis heute hat sich die Bundesregierung nicht dazu geäußert, ob sie bereit ist, diese Beweismittel russischen Behörden auszuhändigen. Wenn Russland bei der OPCW nachfragt, wird es nach Deutschland verwiesen. Deutschland wiederum verweist auf die OPCW. Mich würde trotzdem interessieren, wieso die Bundesregierung insistiert, dass alle Beweise in Russland sind, wenn, wie ich schon ausgeführt habe, elementare Beweise in Deutschland liegen. Um Beispiele zu nennen: Es gibt sowohl diese besagten Nowitschok-Flaschen als auch die zentrale Zeugin.
STS SEIBERT: Über die Kontakte Russlands mit der OVCW kann ich logischerweise keine Auskunft geben. Das wäre mit der OVCW zu besprechen.
Wir haben von Anfang an gesagt und dieser Stand gilt , dass Russland über alles Notwendige verfügt, um selbst Untersuchungen bzw. Ermittlungen durchzuführen, vor allem die Proben von Herrn Nawalny.
ADEBAHR: Wenn ich das noch anfügen darf: Sie äußern Ihre Meinung zu mutmaßlichen Beweisstücken, zu mutmaßlichen Schlüsselzeugen. Ich glaube, Herr Seibert hat für uns das gesagt, was zu sagen ist. Die Rechtshilfeersuchen liegen zumindest schon einmal das Erste bei der Berliner Justiz, die sich mit diesen Fragen des Ersuchens befassen wird.
FRAGE JESSEN: Ist nicht aber dennoch die Flasche, bei der deutsche und andere Untersuchungen Nowitschok festgestellt haben, ein Beweismittel, über das zumindest Russland derzeit nicht verfügt? Das scheint zumindest ein objektiver Sachverhalt zu sein. Wenn es sich so verhält, wird die Bundesregierung dann dieses Beweismittel, über das Russland zurzeit offenbar nicht verfügt, Russland gegebenenfalls für die weitere Aufklärung zur Verfügung stellen?
STS SEIBERT: Ich trage einfach noch einmal den ersten Satz der Erklärung der Pressemitteilung, die wir am 2. September herausgegeben haben, vor:
„Auf Veranlassung der Charité Universitätsmedizin Berlin hat ein Speziallabor der Bundeswehr eine toxikologische Untersuchung anhand von Proben Alexej Nawalnys durchgeführt.“
Das ist meine Beantwortung Ihrer Frage.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Dass Proben von Alexej Nawalny untersucht wurden, das haben Sie beantwortet.
Es gab aber auch eine Berichterstattung, die nicht dementiert worden ist, dass an einer Wasserflasche, die aus dem Hotel in Tomsk stammt, Nowitschok festgestellt worden sei. Das würde ich nicht als eine Probe Nawalnys sehen, sondern als eine Probe aus dem Umfeld Nawalnys. Wenn dies ein Beweismittel ist, wenn eine solche Flasche existiert, an der Nowitschok festgestellt wurde, ist das ein zusätzliches Beweismittel jenseits der Körperflüssigkeiten von Herrn Nawalny. Dann bleibt die Frage und diese haben Sie nicht beantwortet : Wird die Bundesregierung dieses Beweismittel Russland, wenn es das haben möchte, zur Verfügung stellen?
STS SEIBERT: Die Rechtshilfeersuchen Russlands sind in Bearbeitung, wie Sie heute schon mehrfach gehört haben. Ich kenne übrigens nicht den Inhalt dieser Rechtshilfeersuchen. Danach wird zu entscheiden sein, was die Berliner Justiz mit diesem Rechtshilfeersuchen macht. Ich habe dem nichts weiter hinzuzufügen.
FRAGE WARWEG: In der letzten Woche gab es eine Medienberichterstattung zum Brief vom Bundesfinanzministerium an den US-Kollegen mutmaßlich vom 7. August , in dem es darum ging, dass man Sanktionen zu Nord Stream 2, sagen wir einmal, über eine Zahlung von bis zu 2 Milliarden Euro für Frackinggasportale für US-Gas ausgleichen wollte. Das wollten Sie in der letzten Woche noch nicht bestätigen. Da würde mich interessieren, ob Sie mittlerweile in der Lage sind zu bestätigen, dass es diesen Brief von Finanzminister Scholz an seinen US-Counterpart tatsächlich gab.
WOGATZKI: Ich kann Ihnen hierzu keinen neuen Stand mitteilen.
STS SEIBERT: Es bleibt bei der Einordnung dieses ganzen Zusammenhangs, die wir auch letzte Woche schon versucht haben, vielen Journalisten zu erklären vielleicht noch nicht Ihnen.
Erdgas ist ein wichtiger Energieträger. Wir haben im Interesse der Versorgungssicherheit und des Wettbewerbs immer gesagt, dass wir uns als Bundesregierung dafür einsetzen, dass wir beim Bezug von Erdgas möglichst viele verschiedene Versorgungswege und Versorgungsquellen erschließen. Da spielt das sogenannte LNG-Flüssiggas eine wichtige Rolle. Das kann die Gasversorgung Deutschlands und Europas weiter diversifizieren, und es kann einen Beitrag dazu leisten, für die nähere Zukunft eine sichere Energieversorgung der EU zu wettbewerbsfähigen Preisen zu gewährleisten. Deswegen kommt aus Sicht der Bundesregierung LNG eine gewisse Rolle zu, bei der Erreichung der nationalen, der europäischen und im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens vereinbarten Klimaziele einen Beitrag zu leisten. Deswegen ist schon im Koalitionsvertrag eine Passage zum Thema LNG aufgenommen worden, die nämlich den Ausbau der Flüssiggasinfrastruktur hier in Deutschland vorsieht. Wir begrüßen als Bundesregierung privatwirtschaftliche Investitionen in die deutsche Gastransportinfrastruktur. Das haben wir gegenüber unseren ausländischen Partnern und auch gegenüber den USA immer wieder deutlich kommuniziert.
ZUSATZFRAGE WARWEG: Die Diversität der deutschen Energieversorgung habe ich ja auch mit meiner Frage gar nicht angesprochen. Ich wollte wissen das ist der signifikante Unterschied , ob es diesen Brief gibt, der explizit sagt: Wir investieren 2 Milliarden Euro, wenn Ihr, der große Bruder USA, im deutschen Umfeld auf Sanktionen zu Nord Stream 2 verzichtet. Darauf wollte ich eine Antwort haben, ob es diesen Brief gibt. Können Sie das bestätigen, Herr Seibert?
STS SEIBERT: Das haben Sie in der letzten Woche auch schon gehört. Aber ich kann es gern noch einmal sagen: Gespräche, die der deutsche Finanzminister führt wie jeder andere Minister hier auch , sowie etwaiger Schriftverkehr sind vertraulich. Wir äußern uns grundsätzlich nicht zu Inhalten.
FRAGE JUNG: Herr Seibert, können Sie kurz erklären, wie das Frackinggas aus den USA, das im Grunde für die Umwelt so schädlich wie Kohleverbrennung ist, mit den Klimazielen zusammenpasst? Das ist einmal interessant, was Sie gerade gesagt haben.
STS SEIBERT: Das freut mich, wenn Sie das interessant fanden.
Die grundsätzliche Haltung der Bundesregierung zu Fracking ist ja schon oft dargelegt worden. Ich habe über die Diversifizierung von Bezugsquellen für Flüssiggas gesprochen und darüber, dass Erdgas bei uns für einige Jahrzehnte eine ganz wichtige Rolle spielen wird, bis wir ab 2050 zu einer Phase der CO₂-Neutralität kommen. Angesichts dieser Tatsache haben wir ein politisches und wirtschaftliches Interesse, diversifizierte Erdgasimporte vorzunehmen. Die Stärkung der LNG-Infrastruktur in Deutschland spielt dabei eine wichtige Rolle. Wir haben das gegenüber allen internationalen Partnern, auch gegenüber den USA, immer so vertreten.
ZUSATZFRAGE JUNG: Wenn aber diese Diversifizierung dazu führt, dass mehr CO₂-Emissionen durch die Förderung des Frackinggases entstehen, dann verstehe ich nicht, wie das mit Ihren Klimazielen zusammenpasst. Herr Seibert, erkennen Sie an, dass Frackinggas die dreckigste Form von Flüssiggas ist, die es auf der Welt gibt?
STS SEIBERT: Von Frackinggas sprechen ja Sie, nicht ich. Ich spreche von der Diversifizierung, von
ZURUF JUNG: Mir geht es um die LNG-Terminals.
STS SEIBERT: Ich spreche von der Diversifizierung, von Gasimporten nach Deutschland, wobei dem Ausbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland und entsprechenden privatwirtschaftlichen Investitionen eine Rolle zukommt.
FRAGE HEBERLEIN: Wie stehen Bundesinnenministerium und Bundeswirtschaftsministerium zu den Vorschlägen von drei SPD-geführten Ministerien, dass Vermieter die Hälfte der Mehrkosten beim Heizen zahlen sollen, die durch den kommenden CO₂-Preis entstehen werden?
VICK: Das muss ich nachreichen.
GRAVE: Als Sprecherin des Wirtschaftsministeriums kann ich das nicht kommentieren, weil es sich laut Berichterstattung um einen Vorschlag vom BMF, BMJV und BMU handelt. Dazu müssten Sie sich an die jeweiligen Häuser wenden. Für die Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 insgesamt liegt die Federführung beim BMU.
ZIMMERMANN: Mit dieser Initiative zeigen wir, dass beispielsweise wir als BMU die soziale Abfederung von Klimaschutz sehr ernst nehmen und deshalb an Lösungen arbeiten wollen. Die Gespräche zu diesem gemeinsamen Vorschlag werden jetzt geführt werden. Wir freuen uns auf die Rückmeldungen, unter anderem der genannten Ressorts.
FRAGE BLANK: Herr Seibert, wie steht denn die Kanzlerin zu dem Vorschlag der drei SPD-Ministerien?
STS SEIBERT: Ich glaube, es ist richtig, dass das erst einmal unter den Ministerien besprochen wird.
FRAGE TOWFIGH NIA: Frau Adebahr, die Vereinigten Staaten haben ja am Wochenende die sogenannten „snapback“-Sanktionen, die UN-Sanktionen gegen Iran, wiedereingeführt. Inwiefern wird dieser einseitige Schritt die Lösung des Nuklearkonflikts erschweren?
ADEBAHR: Ich weise zunächst gern darauf hin, dass aus Sicht der europäischen Teilnehmerstaaten des JCPOA sowie der insgesamt 13 von 15 Sicherheitsratsmitgliedern die USA nicht berechtigt sind, diesen sogenannten „snapback“ auszulösen. Warum nicht? Sie sind dazu nicht berechtigt, weil sie im Jahr 2018 das Nuklearabkommen mit dem Iran verlassen haben.
Die Außenminister Frankreichs, Deutschlands und Großbritanniens haben das jetzt erneut in einem Schreiben an den Sicherheitsratsvorsitz und in einer öffentlichen Erklärung am Wochenende zum Ausdruck gebracht. Auch der VN-Generalsekretär verweist in einem Schreiben des Vorsitzes darauf, dass das Generalsekretariat keine Schritte zur Umsetzung der nur nach Meinung der USA wiederaufgelebten Sanktionen treffen wird.
Vielleicht zur Frage: Wie geht es jetzt weiter? – Dazu würde ich gern noch einmal darauf hinweisen, dass die USA bereits 2018, eben nach ihrem Aussteigen aus dem JCPOA, die von sich aus aufgehobenen Sanktionen gegen den Iran wieder in Kraft gesetzt hatten. Seitdem gab es seitens der USA mehrere Runden weiterer Sanktionen gegen den Iran. Insofern bleibt abzuwarten, inwieweit sich die reale Lage jetzt noch verschärfen kann.
Klar ist, dass die europäischen Teilnehmer und in diesem Fall auch Russland und China sich weiter für den Erhalt des JCPOA einsetzen und wir uns gegen die Anwendung extraterritorialer Sanktionen aussprechen.
Genauso klar ist aber auch, dass das VN-Raketenembargo gegen den Iran bis 2023 in Kraft bleibt sowie das umfassende EU-Waffenembargo gegen den Iran. Auch das ist etwas, was wir auf der anderen Seite unterstützen.
ZUSATZFRAGE TOWFIGH NIA: Der US-Außenminister hat jetzt wieder betont, dass die Politik des maximalen Drucks gegen Iran weitergeführt wird. Wie steht Ihr Haus zu dieser Politik?
ADEBAHR: Ich glaube, dazu haben Sie vielfach auch Äußerungen des Ministers gehört. Wir haben die Politik des maximalen Drucks gegen den Iran abgelehnt. Wir lehnen sie weiterhin ab. Wir sind der Ansicht, dass Gespräche im Rahmen des JCPOA und ein Erhalt dieses Nuklearabkommens der richtige Weg sind.
„Having said this“ sind wir genauso der Ansicht, dass der Iran seine schwerwiegende Rolle und auch ungute Rolle, die er in der Region zum Teil spielt, aufgeben und überdenken muss und es zu dieser Frage auch Gespräche braucht. Wir sind genauso der Ansicht, dass der Iran schnellstmöglich und voll umfänglich zu seiner Pflichterfüllung im Rahmen des Nuklearabkommens zurückkehren soll. Das heißt, das sind auch zwei Seiten, die uns da im Rahmen des Abkommens beschäftigen.
FRAGE KARAVATI: Kann die Bundesregierung von irgendwelchen Fortschritten in den Bemühungen um die Wiederaufnahme des Dialoges zwischen Griechenland und der Türkei im Hinblick auf das Treffen des Europäischen Rates berichten?
STS SEIBERT: Ich habe dazu jetzt nichts zu berichten.
Unsere Aufforderung bleibt: Deeskalation, Dialog fördern, strittige Fragen im direkten Gespräche lösen. Dafür setzt sich die Bundesregierung ein, so wie auch die Bundeskanzlerin persönlich mit Gesprächen, die sie führt.
FRAGE ANASTASSOPOULOU: Was meint die Bundeskanzlerin? Tendiert man in der EU eher in Richtung Sanktionen gegen die Türkei, oder entfernt man sich von dieser Eventualität? Gibt es schon einen Termin für ein Treffen mit den Beratern zwischen Deutschland, Griechenland und der Türkei?
STS SEIBERT: Was die Bundeskanzlerin meint und wofür sie sich einsetzt, habe ich gerade zu beschreiben versucht. Ich denke, weitere Zwischenstände will ich jetzt nicht geben. Ein Treffen auf Arbeitsebene, also von Beratern, würde ich hier aber ohnehin nicht ankündigen; das tun wir grundsätzlich nicht.
FRAGE TOWFIGH NIA: In diesem Zusammenhang: Herr Seibert, es gibt türkische Medienberichte über eine für morgen geplante Videokonferenz zwischen der Bundeskanzlerin, dem türkischen Präsidenten und dem Präsidenten des Europäischen Rates, Herrn Michel. Können Sie so einen Termin bestätigen?
STS SEIBERT: Ich bestätige keinerlei geplante Termine und spreche über Gespräche, nachdem sie stattgefunden haben.
FRAGE BAUMANN: Polen plant den Kauf von 809 Kampfpanzern. Den Zuschlag könnte der Black Panther aus Südkorea bekommen, ein Wettbewerber des Leopard 2. Wie bewertet das Bundesverteidigungsministerium eine solche Entscheidung mit Blick auf die Interoperabilität bei gemeinsamen Einsätzen an der Ostflanke der NATO?
ROUTSI: Vonseiten des Verteidigungsministeriums habe ich dazu keine Kommentierung; das liegt nicht in unserer Ressortverantwortung.
VORS. WEFERS: Fühlt sich sonst jemand berufen?
GRAVE: Zur Interoperabilität kann ich auch nichts sagen, nein.
FRAGE WARWEG: Der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer hat relativ scharfe Kritik an Heiko Maas geübt und vor einer weiteren Eskalation mit Russland gewarnt. Unter anderem hat er gesagt: „Dass Maas so durchdreht, ist kein gutes Zeichen für dieses Land“. Da würde mich interessieren: Teilt die Bundeskanzlerin die Einschätzung und Kritik ihres Parteifreundes?
STS SEIBERT: Nein.
FRAGE JUNG: Herr Seibert, am Wochenende haben Zehntausende für die Aufnahme der Flüchtlinge von Moria und die sofortige Evakuierung des Lagers auf der griechischen Insel demonstriert Thema „Leave no one behind“. Hat die Kanzlerin diese Demos wahrgenommen? Wie bewertet sie das? Sind Sie mit den Maskenträgern zufrieden?
Frau Vick, wie sieht Herr Seehofer diese Proteste?
STS SEIBERT: Die Kanzlerin nimmt das Geschehen bei Demonstrationen und anderen Veranstaltungen natürlich immer sehr wahr. Trotzdem beurteilen wir hier jetzt nicht für jede einzelne Demonstration, ob da Abstands- und Maskenregelungen eingehalten wurden. Ehrlich gesagt geht man davon aus, dass das der Fall ist, denn so muss es sein. Da, wo es nicht der Fall ist, haben wir in der Vergangenheit schon einmal etwas gesagt.
ZUSATZFRAGE JUNG: Es gab ja in mehreren Großstädten großflächige Demonstrationen zu einem Thema, nämlich einer humanen Asylpolitik. Dazu wollen Sie jetzt nichts sagen?
STS SEIBERT: Über das Thema der Asylpolitik und des Umgangs mit der Situation auf Lesbos haben wir hier doch schon stundenlang gesprochen. Da sind ja auch Dinge geschehen bzw. sie sind in der Umsetzung. Das ist ein ganz wichtiges politisches Thema der letzten drei Wochen; das haben wir hier doch auch dreimal pro Woche besprochen. Insofern sehe ich jetzt keinen neuen Anlass, das alles noch einmal zu referieren, nein. Aber natürlich sind die Demonstrationen zur Kenntnis genommen worden. Das entspricht unserem freiheitlichen Land.
VICK: Ich habe dem grundsätzlich auch nicht so viel hinzuzufügen, außer dass das Versammlungsrecht natürlich ein Grundrecht ist, das garantiert wird. Zu der Einhaltung von Hygieneauflagen bei Demonstrationen sind die zuständigen Behörden vor Ort die Ansprechpartner.
ZUSATZFRAGE JUNG: Begrüßt er denn diese Demos? Findet er das gut, dass gegen seine Politik und für eine humane Flüchtlingsaufnahmepolitik demonstriert wird?
VICK: Dass Menschen von ihrem Versammlungsrecht Gebrauch machen, ist grundsätzlich zu begrüßen, ja.
STS SEIBERT: Das ist doch das Schöne an einem freiheitlichen Land: Dass es nicht wichtig ist, ob eine Bundesregierung oder eine Landesregierung eine Demo begrüßt oder inhaltlich ablehnt. Sie kann stattfinden.
ZUSATZ JUNG: Klar.
STS SEIBERT: Ich finde, das ist ganz schön viel wenn wir so sehen, was in der Welt so los ist.
ZUSATZ JUNG: Das stimmt.
FRAGE: Ich habe eine Frage zu Taiwan und China: Laut der Aussage Taiwans hat China am Wochenende an zwei aufeinanderfolgenden Tagen Taiwan mit 19 Kampfjets und Bombern bedroht. Das waren die größten Überflüge dieser Art, und seit längerer Zeit wird immer häufiger über solche Überflüge berichtet. Gleichzeitig hat der taiwanesische Außenminister in einer neuen Dokumentation der Deutschen Welle die internationale Gemeinschaft dringend um Hilfe gebeten, Taiwans internationale Isolation zu beenden und sein Land zum vollständigen Mitglied der internationalen Gemeinschaft zu machen.
Meine Fragen: Wie bewertet die Bundesregierung diese militärischen Drohungen von China gegen Taiwan? Beabsichtigt sie, Peking aufzufordern, für immer auf einen Angriff auf Taiwan zu verzichten?
Zweitens. Wird sich die Bundeskanzlerin aktiv dafür einsetzen, dass Taiwan ein vollständiges Mitglied in allen relevanten internationalen Einrichtungen werden kann?
ADEBAHR: Unsere Politik gegenüber Taiwan ist Ihnen wahrscheinlich bekannt. Die Bundesrepublik Deutschland hat 1972 diplomatische Beziehungen mit der Volksrepublik China aufgenommen und erkennt im Rahmen ihrer Ein-China-Politik die Republik China als einzigen souveränen Staat an. Es ist aber so, dass wir eine wirtschaftliche und kulturelle Beziehung zu Taiwan und auch Kontakte mit Taiwan pflegen.
Unsere Politik gegenüber China ist auch darauf ausgerichtet, eine gemeinsame europäische Haltung zu haben, und wir weisen China darauf hin und zwar nicht nur wir bilateral, sondern auch im Rahmen der Europäischen Union , dass es wünschenswert ist und wir mahnen das an , dass China seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen, die es eingegangen ist, nachkommt. Das ist auch in den jüngsten Treffen, die es mit China gab, der Fall gewesen.
Vielleicht kann ich Sie auch noch zu unserer grundsätzlichen Position auf die Indo-Pazifik-Leitlinien hinweisen, die die Bundesregierung verabschiedet hat, mit denen wir unsere europäische Politik als gestaltender Akteur im indo-pazifischen Raum weiter stärken wollen. Das heißt, unser Ziel ist es auch, unsere Interessen, Prinzipien und Werte dort zu stützen und auch multilaterale Foren zu stützen, die Frieden, Sicherheit und Stabilität im Indo-Pazifik bringen. Auch für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit treten wir ein, und auch das tun wir immer wieder gegenüber den chinesischen Gesprächspartnern.
Was die Frage Taiwans in internationalen Foren angeht, so ist es der Fall, dass Deutschland eine praktische Mitarbeit Taiwans in internationalen Foren sehr unterstützt, sofern das nicht souveränen Staaten vorbehalten ist. Wir sind aber dafür, dass sich Taiwan in vielen internationalen Bereichen und Foren in Kultur, Bildung, Wissenschaft und Forschung ganz stark engagiert, und das bringen wir auch immer wieder zum Ausdruck.
ZUSATZFRAGE: Diese Positionen sind mir natürlich bekannt. Aber erkennen Sie, dass die Lage sich maßgeblich ändert? Es gab letzte Woche auch einen Ruf von vielen hochrangigen europäischen Stimmen, dass die Taiwan-Politik Europas nicht mehr funktioniere. Erkennen Sie dies, und erkennen Sie, dass die Drohungen Chinas eine andere Qualität erreichen?
ADEBAHR: Ich kann dazu nur sagen, dass wir als Europäische Union und auch als Deutschland darauf hinwirken, dass die Beziehungen die Gestalt annehmen, die ich Ihnen gerade geschildert habe, und dass wir China dazu aufrufen, seine völkerrechtlichen Verpflichtungen und seine Verpflichtungen im Bereich des Friedens, der Rechtstaatlichkeit einzuhalten. Das ist auch etwas, was wir gegenüber den chinesischen Gesprächspartnern immer wieder zum Ausdruck bringen.
FRAGE JUNG: Frau Adebahr, wenn das chinesische Militär irgendwo Manöver macht, wo es keine Manöver machen sollte, sind Sie immer die ersten, die dazu etwas sagen. Bei Taiwan höre ich jetzt keine Verurteilungen, keine Sorge heraus. Warum nicht?
Gehört die Souveränität Taiwans zu den deutschen Interessen?
ADEBAHR: Was unsere rechtliche Haltung zu Taiwan angeht, so habe ich das, glaube ich, gerade ausführlich dargelegt. Wenn ich zu konkreten Vorfällen etwas nachreichen kann, dann tue ich das gern noch. Ich habe hier die Gelegenheit genutzt, unsere grundsätzliche Politik gegenüber China und gegenüber Taiwan zu erklären.
FRAGE: An das BMI zu den beiden Studien, die in der Mache sind, nämlich erstens zum Thema Rassismus beim Verfassungsschutz bzw. bei den Sicherheitsbehörden und zweitens zum Thema Rassismus in der Gesellschaft. Mich würde interessieren: Ist das Ziel dieser Studien, bestehende Fälle zusammenzutragen, oder geht es darum, neue Erkenntnisse zu gewinnen? Wie wird da vorgegangen?
VICK: Bundesinnenminister Seehofer hat ja mehrfach deutlich gemacht, dass Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus die größte Bedrohung für die Sicherheit in Deutschland sind. Der Innenminister verfolgt einen breiten gesamtgesellschaftlichen Ansatz, wie Sie schon gesagt haben, der über den öffentlichen Dienst hinausgeht. Derzeit wird analysiert, welche Informationen in welchen Bereichen und in welchem Umfang zu erheben sind, um durch geeignete Maßnahmen dieser Form der Menschenverachtung wirksam entgegenzutreten.
ZUSATZFRAGE: Die Frage, welche Methodik angewandt wird oder was angeschaut wird, ist also noch nicht geklärt?
VICK: Genau, derzeit wird analysiert, in welchem Umfang und in welchen Bereichen welche Informationen zu erheben sind.
FRAGE JUNG: Eine kurze Erinnerung an das BMAS: Sie wollten seit Freitag nachreichen, ob Sie eine Rassismusstudie zum Beispiel bei der Agentur für Arbeit für erforderlich halten.
MÜHLHAUSEN: Ich kann heute mitteilen, dass eine Rassismusstudie durch die BA nicht geplant ist. Die BA setzt sich seit Jahren gegen jegliche Form von Rassismus und Diskriminierung ein. Die BA verfolgt einen Beratungsansatz, der Risiken der Diskriminierung in der Beratungsarbeit bewusst machen und minimieren soll. Hieran wirken unter anderem die Migrationsbeauftragten in den Dienststellen der BA aktiv mit. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Maßnahmen der BA, die ich an dieser Stelle nicht alle anführen will. Sie können sich bei spezifischeren Fragen aber noch einmal an die Pressestelle der Bundesagentur wenden.
FRAGE BLANK: Eine Frage an Frau Wogatzki vom Finanzministerium: Bayern und Hessen wollen sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass mehr Menschen das Homeoffice von der Steuer absetzen können vor allem jene, die zu Hause kein eigenes Arbeitszimmer haben. Wie steht Ihr Ministerium zu dem Vorstoß?
WOGATZKI: Der Minister hat immer gesagt, dass er im Rahmen der Coronakrise immer wieder prüft, welche Anforderungen bzw. welche Änderungen notwendig sind, damit die Bürgerinnen und Bürger gut durch die Coronakrise kommen. Im Moment sieht es so aus, dass sich Bund und Länder über Regelungen, wie man das durchsetzt, einigen müssen. Das Bundesfinanzministerium ist der Ansicht, dass der bestehende gesetzliche Rahmen es zulässt, dass Bürgerinnen und Bürger, die wegen Corona zu Hause bleiben, ein Homeoffice anmelden können. Für die Entscheidung ist dann im Einzelfall natürlich das jeweilige Land zuständig. Wir sehen die Rechtslage aber so, dass man das geltend machen kann.
ZUSATZFRAGE BLANK: Es sind also keine Änderungen nötig?
WOGATZKI: Das kann ich nicht sagen. Ich habe gesagt: Der Minister hat gesagt, er werde immer wieder prüfen, welche Anpassungen erforderlich sind.