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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 2. Oktober 2020

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Empfang des Chefverhandlers der EU für das Abkommen über das künftige Verhältnis zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, Coronakabinett, Verleihung des Nationalen Integrationspreises, Empfang der belarussischen Präsidentschaftskandidatin, Kabinettssitzung, Kabinettsausschuss für Digitalisierung, Vollversammlung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks), Gesundheitszustand des US-Präsidenten, Coronamaßnahmen im Bundeskanzleramt, Wasserstoffkonferenz, informelle Videokonferenz der EU-Energieministerinnen und -minister, Präsidentschaftswahl in den USA, EEG-Novellierung, Festnahme eines mutmaßlichen deutschen Rechtsextremisten in Polen, Vorschlag der Bundesregierung zur EU-weiten Einstufung der Hisbollah als Terrororganisation, Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan, Verbot von privaten Finanzgeschäften für BaFin-Mitarbeiter, Möglichkeit für Landgänge von Besatzungsmitgliedern auf im Einsatz befindlichen Schiffen der Deutschen Marine, Videokonferenz zu Libyen, Medienberichte über eine Mitgliedschaft Berliner Polizisten in einer Chatgruppe, Sicherheitslage im Irak, Wahlbeobachtung bei US-Wahlen

0:00 Beginn
2:10 Termine der Kanzlerin

Naive Fragen zu:
8:03 Trump & Corona
– Herr Trump folgt Herrn Seibert nicht auf Twitter, wo Merkels Genesungswünsche veröffentlicht wurden. Wie soll das denn den Präsidenten erreichen? (ab 10:02)
– es gibt also keine direkten, bilateralen…?
– Herr Seibert spricht von „ganz gesund werden“ – ist das eine Anspielung darauf, dass Herr Trump sonst schon nicht „ganz gesund“ ist?

15:00 Wasserstoff-Konferenz
– wer werden die Teilnehmer sein? (16:05)

16:34 Wahlbeobachter für US-Wahl
– werden deutsche Wahlbeobachter vor Ort sein? Schickt die EU oder OECD Wahlbeobachter? Es ist ja davon auszugehen, dass es Manipulationsversuche geben wird. Es gibt sie ja schon in einigen Bundesstaaten angesichts der Briefwahl. Was planen Sie?
– was haben Sie denn gesagt zur Wahlbeobachtung?
– was haben Sie denn gesagt zur Wahlbeobachtung?
– was haben Sie denn gesagt zur Wahlbeobachtung?

23:18 Bergkarabach
– der herrschende völkerrechtliche Status von Bergkarabach ist ja, dass es zu Aserbaidschan gehört. Mich würde interessieren, ob die Bundesregierung diese Auffassung teilt und warum Sie diese Frage nicht schon Mittwoch beantwortet haben
– ich habe nicht verstanden, ob sie Bergkarabach zu Aserbaidschan zählen, so wie das Völkerrecht es tut
– sollen Armenien oder Aserbaidschan das jetzt ausfechten? und wer immer gewinnt, dem gehört dann Bergkarabach? (ab 26:12)
– Frau Demmer, warum drückt sich die Bundesregierung davor sich über den völkerrechtlichen Status von Bergkarabach zu äußern?

33:10 Rassismus in der Polizei
– zum Verständnis: ist das wieder ein „Einzelfall“ für Sie? (ab 37:30)
– gibt es eine Definition, wann wie viele Einzelfälle keine Einzelfälle mehr sind?

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 2. Oktober 2020:

SRS’in Demmer: Einen schönen guten Tag auch von mir! Ich habe für Sie die Termine der Bundeskanzlerin in der nächsten Woche.

Am Montag, den 5. Oktober, um 10 Uhr empfängt die Bundeskanzlerin Michel Barnier, den Chefverhandler der EU für das Abkommen über das künftige Verhältnis zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Die Bundeskanzlerin und Herr Barnier werden sich über die Ergebnisse der neunten Verhandlungsrunde und den weiteren Fortgang der Verhandlungen austauschen.

Ebenfalls am Montag, den 5. Oktober, um 11.30 Uhr wird sich die Bundeskanzlerin im sogenannten Coronakabinett mit den zuständigen Fachministern zu aktuellen Themen, die die Coronapandemie betreffen, austauschen. Beraten werden soll am Montag unter anderem die Umsetzung der Beschlüsse der Bund-Länder-Gespräche zum Thema Einreise.

Wir sind noch immer am Montag: Am Nachmittag wird die Bundeskanzlerin gemeinsam mit der Integrationsstaatsministerin Annette Widmann-Mauz zum vierten Mal den Nationalen Integrationspreis verleihen. Die Feierstunde findet von 15 bis 16.30 Uhr physisch im Bundeskanzleramt statt. Die Preisträgerin des Nationalen Integrationspreises 2020 ist Frau Bjeen Alhassan, die 2014 von Syrien nach Deutschland geflüchtet ist. Ihr Projekt „Lernen mit Bijin“ erhält den diesjährigen Integrationspreis. Dieses Projekt ist eine Lernplattform auf Facebook, die sich ganz speziell an geflüchtete Frauen richtet. Eine unabhängige Jury aus Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens unter Vorsitz von Frank-Jürgen Weise hat sich entschieden, diesem Lernprojekt den Nationalen Integrationspreis zu verleihen.

Frau Alhassan hat in einer Facebook-Gruppe digitalen Sprachunterricht gegeben und digitale Sozialarbeit betrieben. Sie lebt seit 2014 in Hamburg, hat 2019 dort ihren Master gemacht und coacht hauptberuflich junge Geflüchtete bei der beruflichen Integration. Wie schon gesagt: Die Facebook-Gruppe ist speziell auf Frauen ausgerichtet. Dort dreht sich alles um das Leben in Deutschland, wie man Deutsch lernen und einen Job finden kann oder wie man sich für das Studium einschreibt. Frau Alhassan spricht Arabisch, Kurdisch, Englisch und Deutsch und kann daher sehr umfassend auf alle Fragen, die in der Gruppe gestellt werden, eingehen.

Die Verleihung des Nationalen Integrationspreises findet, wie im Vorjahr, physisch im Bundeskanzleramt statt, allerdings dieses Mal mit einer sehr begrenzten Anzahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Leider können nur 37 Personen mit dem gebotenen Abstand im internationalen Konferenzsaal teilnehmen. Die Veranstaltung wird aber live auf bundesregierung.de gestreamt.

Am Dienstag, den 6. Oktober, wird die Bundeskanzlerin um 15 Uhr die belarussische Präsidentschaftskandidatin Swetlana Tichanowskaja im Bundeskanzleramt empfangen. Im Mittelpunkt dieses Gesprächs wird die derzeitige Situation in Belarus nach der Präsidentschaftswahl vom 9. August stehen.

Am Mittwoch um 9.30 Uhr tagt dann, wie üblich, das Kabinett unter der Leitung der Kanzlerin.

Im Anschluss an die normale Kabinettssitzung trifft sich der Kabinettsausschuss für Digitalisierung, zum fünften Mal übrigens. Die Digitalisierung ist ein Querschnittsthema, das alle Bereiche – Gesellschaft, Verwaltung und Wirtschaft – erfasst. Deshalb sind auch alle Ressorts dort anwesend. Die wichtigen Fragen, die sich aus dem Digitalisierungsprozess ergeben, müssen ressortübergreifend beraten, koordiniert und beantwortet werden. In dieser Sitzung werden folgende Punkte beraten: digitale Bildung sowie der Bericht zu den digitalen Identitäten. Es geht um den aktuellen Stand sowie den weiteren Prozess der Umsetzungsstrategie „Digitalisierung gestalten“. Dann gibt es einen Fortschrittsbericht mit Schwerpunkt auf dem „Digitalisierungsprogramm Bund“.

Vorsitzende des Gremiums ist die Bundeskanzlerin. Stellvertretender Vorsitzender ist Vizekanzler und Bundesminister Scholz. Der beauftragte Vorsitz obliegt dem Chef des Bundeskanzleramtes. Alle Bundesministerinnen und Bundesminister sowie die Staatsministerin für Digitalisierung, die Staatsministerin für Kultur und Medien sowie der Chef des Bundespresseamtes sind ständige Mitglieder des Kabinettsausschusses.

Am Donnerstag nimmt die Bundeskanzlerin an der Vollversammlung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks teil. Die Kanzlerin wird der Veranstaltung um 15 Uhr live per Video zugeschaltet. Nach der Begrüßung durch den Präsidenten, Hans Peter Wollseifer, hält die Bundeskanzlerin eine Rede zu aktuellen politischen Themen. Danach wird sie Fragen aus dem Publikum beantworten.

Damit bin ich durch.

Frage: Hat die Bundesregierung über die öffentlichen Verlautbarungen der US-Regierung hinaus weitere Erkenntnisse zu dem Gesundheitszustand des Präsidenten, und wie sind Sie darüber informiert worden? Gab es da bilaterale Kontakte? Welche Auswirkungen hat das auf die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit der US-Regierung?

Frage: Hat Angela Merkel dem US-Präsidenten Genesungswünsche gesendet, oder plant sie, dies zu tun oder gar Kontakt mit ihm aufzunehmen?

SRS’in Demmer: Die Bundeskanzlerin müsste in diesen Minuten persönlich Genesungswünsche auf Twitter gesendet haben. Ich kann das hier aber auch noch einmal im Namen der Bundeskanzlerin tun. Wir haben die Meldung zur Kenntnis genommen. Wir haben erfahren, dass der US-Präsident und seine Frau positiv auf Corona getestet worden sind. Ich möchte hier im Namen der Bundeskanzlerin und der gesamten Bundesregierung dem US-Präsidenten und seiner Frau alles Gute wünschen, dass sie die Infektion gut und ohne Folgen überstehen. Dieser Wunsch gilt selbstverständlich für alle Menschen in Deutschland, in den USA, auf der ganzen Welt, die sich mit dem Virus infiziert haben.

Zusatzfrage: Aus Ihrer Antwort schließe ich, dass Sie über die öffentlichen Statements hinaus keine zusätzlichen Informationen der US-Regierung erhalten haben.

SRS’in Demmer: Ich kann Ihnen jetzt nur über die Informationen berichten, die öffentlich zugänglich waren. Von etwas anderem kann ich Ihnen hier nicht berichten.

Zusatzfrage: Hat das konkrete Auswirkungen auf die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit der US-Regierung?

SRS’in Demmer: Auch dazu kann ich Ihnen hier nichts berichten. Aber wenn ich aus öffentlichen Quellen richtig informiert bin, ist der US-Präsident voll arbeitsfähig.

Frage : Ich habe gerade einmal nachgeschaut: Herr Trump folgt Herrn Seibert nicht auf Twitter. Herr Seibert hat die Meldung von Frau Merkel gerade über seinen Twitterkanal verlautbaren lassen. Wie erreicht denn diese Nachricht jetzt den Präsidenten?

SRS’in Demmer: Wie gesagt: Ich habe hier die Genesungswünsche der Bundeskanzlerin und der Bundesregierung übermittelt. Über alles Weiteres halten wir Sie bestimmt auf dem Laufenden.

Zusatzfrage : Das heißt, es gibt jetzt keine direkten bilateralen Kontakte?

SRS’in Demmer: Ich kann Ihnen, jedenfalls zur Stunde, von keinem bilateralen Gespräch berichten. Über solche bilateralen Gespräche unterrichten wir Sie in der Regel und ganz grundsätzlich immer dann, wenn sie stattgefunden haben und nicht im Vorfeld.

Zusatzfrage: Wenn Herr Seibert schreibt, dass Frau Merkel ihm wünscht, dass er ganz gesund wird: Ist das eine Anspielung darauf, dass Herr Trump sonst schon an sich nicht ganz gesund ist?

SRS’in Demmer: Die Analyse, die Ihrer Frage zugrunde liegt, teile ich nicht. Ich kann nur wiederholen: Die Bundeskanzlerin und die Bundesregierung wünschen dem US-Präsidenten und seiner Frau von hier aus alles Gute und dass er die Infektion möglichst gut und ohne Folgen übersteht.

Frage: Frau Demmer, vielleicht können Sie mir sagen, wie das normale Prozedere ist, wenn irgendwelche Besserungswünsche an andere Staatsführer übermittelt werden. Mir kommt das sehr distanziert vor, wenn der Regierungssprecher über Twitter die Wünsche der Bundeskanzlerin übermittelt.

SRS’in Demmer: Auch diese Analyse teile ich nicht. Die Bundeskanzlerin hat ganz persönlich Genesungswünsche über diesen Kanal überbracht, der ja doch sehr üblich ist. Auf die Frage, ob es darüber hinausgehende Genesungswünsche gibt, kann ich Ihnen derzeit keine Auskunft geben. Aber wie gesagt: Über bilaterale Kontakte berichten wir hier in der Regel dann, wenn sie stattgefunden haben. Eine Distanzierung möchte ich ausdrücklich nicht interpretiert wissen.

Frage: Werden die Coronamaßnahmen für die Kanzlerin jetzt weiter verschärft? Wird sie noch häufiger getestet?

SRS’in Demmer: Es gelten die Hygieneschutzvorschriften, alle Regeln des RKI für die Kanzlerin, für die Bundesregierung und für alle Mitarbeiter in diesem Zusammenhang. Da kann ich Ihnen jetzt von keinen Neuerungen berichten.

Frage: Könnten Sie uns sagen, Frau Demmer, ob es ein turnusmäßiges Update, ein turnusmäßiges Testen der Regierungsmitglieder gibt, alle zwei Tage, jeden Tag? Gibt es da eine Routine?

SRS’in Demmer: Ich kann Ihnen, wie gesagt, jetzt keine Änderungen des bisherigen Prozederes berichten.

Zusatzfrage: Das war ja im Grunde die Frage nach dem bisherigen Prozedere. Gibt es eine Testroutine? Wenn ja, wie sieht sie aus?

SRS’in Demmer: Es wird dann getestet, so wie das letztlich auch ganz grundsätzlich nötig ist, wenn es dafür Anhaltspunkte gibt.

Zusatzfrage: Es gibt also keine regelmäßigen, keine Standardtests, jeden Tag, jeden zweiten Tag, einfach um sicherzugehen, sondern immer nur anlassbezogen?

SRS’in Demmer: Es gibt keine tägliche oder zweitägliche Testung.

Frage (zum Empfang des Chefverhandlers der EU für das Abkommen über das künftige Verhältnis zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sowie zum Empfang der belarussischen Präsidentschaftskandidatin): Wird es nach dem Treffen mit Herrn Barnier und Frau Tichanowskaja Pressekonferenzen oder -statements geben?

SRS’in Demmer: Nach dem Treffen mit Herrn Barnier gibt es keine Presseunterrichtung – das ist kein presseöffentlicher Termin – und nach dem Treffen mit Frau Tichanowskaja, soweit ich weiß, auch nicht. Sollte sich das ändern, halten wir Sie auf dem Laufenden.

Sasse: Ich kann dazu ergänzen, dass auch der Außenminister Herrn Barnier und Frau Tichanowskaja treffen wird, am Montag Herrn Barnier. Im Anschluss an den Termin wird es von beiden Statements geben. Das Treffen mit Frau Tichanowskaja wird am Mittwochmorgen sein.

Frage: Welchen protokollarischen Status hat Frau Tichanowskaja bei diesen Gesprächen?

SRS’in Demmer: Sie ist die Präsidentschaftskandidatin.

Eichler: Ich möchte zwei Termine für die nächste Woche ankündigen. Am Montag findet virtuell eine hochrangige Wasserstoffkonferenz statt, in der diskutiert werden wird, wie ein regulatorischer Rahmen für einen Markt für Wasserstoff und für den Hochlauf der Produktion von Wasserstoff aussehen wird.

Am Dienstag, den 6. Oktober, leitet Bundeswirtschaftsminister Altmaier die informelle Videokonferenz der EU-Energieministerinnen und -minister. Dabei wird es vor allem um die Erreichung der Klimaziele auf der Grundlage der nationalen Energie- und Klimapläne gehen. Auch der Energiesektor wird bei der Erreichung der Klimaziele eine wichtige Rolle spielen. Das wird der Fokus dieser Videokonferenz sein.

Frage : Könnten Sie uns über die Teilnehmer der Wasserstoffkonferenz informieren?

Eichler: Das kann ich gerade nicht. Ich habe die Teilnehmerlisten nicht hier. Aber die Konferenz ist komplett öffentlich. Sie können sich das anschauen, das wird gestreamt. Wir haben zumindest die Panel-Teilnehmer auch in der Presseeinladung aufgeführt. Das kann ich Ihnen gerne weiterleiten.

Frage : Zum Thema US-Wahl würde mich vom AA, gegebenenfalls von Frau Demmer, interessieren, ob deutsche Wahlbeobachter bei der Wahl vor Ort sein werden beziehungsweise ob die OECD oder die EU Wahlbeobachter schickt; denn es ist ja davon auszugehen, dass es dort Manipulationsversuche geben wird. In Bundesstaaten gibt es sie in Bezug auf die Briefwahl schon. Was planen Sie?

Sasse: Ohne auf Ihre Unterstellung in der Frage einzugehen, möchte ich darauf verweisen, dass sich Herr Seibert und ich uns bereits am Mittwoch zu dem Thema US-Wahlen eingelassen haben. Darüber hinaus können wir im Moment nichts sagen.

Zusatzfrage: Was haben Sie denn zur Wahlbeobachtung gesagt?

Sasse: Die Aussage, die wir am Mittwoch zu den US-Wahlen getätigt haben, steht weiterhin.

Zusatzfrage: Können Sie mir sagen, was Sie zu dem Thema Wahlbeobachtung gesagt haben?

Sasse: Wie gesagt, die Aussage von Mittwoch zu den US-Wahlen – – –

Zusatzfrage: Was haben Sie da gesagt zur Wahlbeobachtung?

Sasse: Die Aussage steht für sich.

Zusatzfrage: Was haben Sie da gesagt?

Vorsitzender Detjen: Keine Auskunft dazu. Wir haben es im Protokoll.

SRS’in Demmer: Genau, darauf würde ich jetzt auch hinweisen wollen. Es ist ja nicht so, dass es keine Auskunft gegeben hat, sondern es ist im Protokoll nachzulesen.

Vorsitzender Detjen: Genau, das war der Hinweis: Im Protokoll ist es nachzulesen. Ich kann jetzt auch nicht aus dem Kopf nachvollziehen, ob da die Frage zu Wahlbeobachtern beantwortet war.

Frage: An das Wirtschaftsministerium: Sie haben sicherlich auch aktuelle Berichte – zum Beispiel gestern Abend, ich glaube, es war bei „Monitor“ – zur Kenntnis genommen, dass im Hinblick auf die Energiewende durch neue Regelungen zum Beispiel mittelständische Unternehmen, die Infrastruktur aufgebaut hatten, um sich selber in ihrem Produktionsprozess weitgehend mit erneuerbaren Energien zu versorgen, dies in Zukunft nicht mehr werden tun können, weil dann eine Ausschreibung, eine Einspeisung ins Netz und dann ein Rückkauf zu teureren Preisen nötig ist. Entspricht diese Entwicklung, die für einen stärkeren Umstieg auf erneuerbare Energien eigentlich negativ ist, den Vorschlägen des Wirtschaftsministeriums? Wenn nicht: Was gedenken Sie zu tun, um diese Entwicklung nicht stattfinden zu lassen.

Eichler: Entschuldigung, ich habe den Anfang der Frage nicht mitbekommen.

Frage: Es gibt Berichte, zum Beispiel von, ich glaube, „Monitor“ gestern Abend, die anhand eines größeren mittelständischen Unternehmens dargelegt haben, dass dieses Unternehmen aus eigenen Mitteln Infrastruktur aufgebaut hatte, um den eigenen Produktionsprozess weitestgehend aus selbst produziertem Grünstrom bewältigen zu können. Das werden die in Zukunft wegen der Neuregelungen im EEG nicht mehr machen können. Das heißt, ein dezentralisierter Umstieg auf erneuerbare Energien wird dadurch verhindert. Was tun Sie dagegen?

Eichler: Ich kenne diese Berichterstattung nicht, deshalb kann ich mich zu diesem konkreten Sachverhalt hier jetzt leider nicht äußern. Das EEG befindet sich im Moment ja im gesetzgeberischen Verfahren, das läuft also noch. Aktuell kann ich Ihnen zu diesem Vorwurf nichts sagen.

Zusatzfrage: Könnten Sie das gegebenenfalls nachliefern? Die Berichterstattung ist ja öffentlich nachvollziehbar.

Frage: An das BMI: In Polen ist jemand festgenommen worden, den die polnischen Behörden als deutschen Rechtsextremisten einstufen, unter anderem wegen Terrorvorwürfen. Was können Sie über den Verdächtigen sagen? War der den deutschen Sicherheitsbehörden bekannt, wie alt ist er, woher in Deutschland kommt er? Wie schätzen Sie diese Verbindung zu deutschen Terrorgruppen ein? Gibt es einen Auslieferungsantrag?

Alter: Ich kann zu diesem Einzelfall im Moment noch keine konkreteren Angaben machen. Unabhängig davon, dass wir hier zu personenbezogenen Informationen ohnehin nicht Auskunft geben würden, ist es derzeit so, dass die Informationen zusammengetragen werden und wir – zumindest in der Pressestelle des Bundesinnenministeriums – noch kein vollständiges Bild haben. Insofern kann ich nicht näher darauf eingehen.

Zusatzfrage: Können Sie sich zu irgendeinem Detail in diesem Fall äußern, nach dem ich jetzt nicht gefragt habe?

Alter: Nein, ich kann zu dem Fall keine Aussagen machen.

Frage: An das Auswärtige Amt beziehungsweise das Bundesinnenministerium: Der „Spiegel“ hat gestern gemeldet, dass Deutschland die libanesische Gruppe Hisbollah auf die EU-Terrorliste setzen möchte. Können Sie diesen Bericht bestätigen?

Alter: Das ist zutreffend, das ist die Position des Bundesinnenministeriums. Wie Sie wissen, ist der militärische Arm der Hisbollah bereits seit 2013 auf der EU-Terrorliste gelistet. Die Bundesregierung hat gegen die Organisation ein Betätigungsverbot erlassen, und nach Ansicht des Bundesinnenministeriums ist die Gesamtorganisation auf die EU-Terrorliste aufzunehmen. Das ist aber ein Prozess, der europäisch abgestimmt erfolgt und insofern nicht durch die Bundesregierung allein entschieden werden kann.

Zusatzfrage: An das Auswärtige Amt: Was für Konsequenzen würde das für die deutsche Beziehung zum Libanon haben? Hisbollah ist ja ein Teil der Regierung. Wird man jetzt versuchen, die libanesische Regierung zu isolieren? Was würde das konkret für Konsequenzen haben?

Sasse: Wie Herr Alter schon ausgeführt hat, haben wir mit dem Betätigungsverbot aus der Vergangenheit und mit dem Vorschlag, Hisbollah auf EU-Ebene ebenfalls zu listen, bereits ein Zeichen gesetzt. Jetzt müssen wir abwarten, ob sich auf EU-Ebene der nötige Konsens dafür findet, und dann werden wir weitersehen, was die Auswirkungen sind.

Zusatzfrage: Bis jetzt war ja immer Frankreich dagegen. Haben Sie irgendwelche Signale von Paris erhalten, dass Frankreich jetzt seine Position lockern wird, was ein europaweites Verbot angeht?

Sasse: Wir sind zum Thema Hisbollah-Listung auf EU-Ebene mit allen unseren EU-Partnern im Gespräch, einschließlich Frankreich.

Frage: Zum Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan: Schon am Mittwoch war ja der völkerrechtliche Status ein Thema. Der herrschende völkerrechtliche Status von Bergkarabach ist ja, dass es zu Aserbaidschan gehört. Teilt die Bundesregierung diese Auffassung, und warum hat sie diese Frage nicht schon am Mittwoch beantwortet?

Sasse: Sie haben Recht, die Frage nach dem Status wurde am Mittwoch bereits gestellt. Ich kann Ihnen sagen, dass seit dem Krieg um Bergkarabach zwischen 1992 und 1994 das mehrheitlich von Armeniern bewohnte Bergkarabach und sieben umliegende Provinzen Aserbaidschans unter armenischer Kontrolle stehen. Das ist die aktuelle Sachlage.

Nach Auffassung der Bundesregierung handelt es sich um einen zwischenstaatlichen Konflikt. Die Bundesregierung setzt sich für eine friedliche Lösung dieses Konflikts ein und unterstützt die entsprechenden internationalen Vermittlungsbemühungen, auf die wir auch bereits am Mittwoch eingegangen sind.

Zusatz: Ich habe jetzt nicht verstanden, ob Sie Bergkarabach zu Aserbaidschan zählen, wie es das Völkerrecht tut.

Sasse: Es handelt sich, wie gesagt, um einen zwischenstaatlichen Konflikt.

Zusatzfrage: Ja. Aber dort gibt es ja besetzte Zonen, und die Zonen gehören zu einem der Länder. Völkerrechtlich gehört Bergkarabach zu Aserbaidschan. Teilen Sie diese Auffassung?

Sasse: Herr Kollege, es ist so, dass es sich bei dem Konflikt um Bergkarabach um einen zwischenstaatlichen Konflikt handelt und wir uns für eine friedliche Lösung dieses Konflikts einschließlich der entsprechenden internationalen Vermittlungsbemühungen einsetzen.

Frage: Gehört die Konfliktregion Bergkarabach völkerrechtlich zum Staatsgebiet der Konfliktpartei Armenien?

Sasse: An die Kollegen, es bleibt bei meiner bisherigen Antwort. Ich weiß, dass sie Sie nicht zufriedenstellt. Aber es ist so, dass der Status von Bergkarabach zwischen den beiden Ländern umstritten ist. Was diesen zwischenstaatlichen Konflikt angeht, bemühen wir uns um eine Lösung, und es gibt dazu internationale Vermittlungsbemühungen.

Zusatzfrage: Das haben sie mehrfach ausgeführt. Dass der Status von Bergkarabach umstritten ist, ist unübersehbar. Die Frage ist ja: Gehört für die Bundesregierung die Region Bergkarabach nach völkerrechtlicher Einschätzung derzeit zum Staatsgebiet von Aserbaidschan? Das ist einfach eine Frage nach Ihrer völkerrechtlichen Einschätzung, und Sie vermeiden die ganze Zeit eine Antwort darauf. Warum?

Sasse: Ich vermeide keine Antwort. Ich habe Ihnen eine Antwort gegeben, und die Antwort ist, dass es sich bei dem Konflikt über den Status von Bergkarabach um einen zwischenstaatlichen Konflikt handelt, einen Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan, und dass wir uns in diesem Konflikt um Vermittlung bemühen.

Frage: Also sollen Armenien und Aserbaidschan das jetzt ausfechten, und wer auch immer gewinnt, zu dem gehört Bergkarabach dann, sagen Sie.

Sasse: Diese Aussage unterstütze ich natürlich nicht. Es geht darum, wie ich schon geschildert habe, dass wir schon mehrfach zum Ausdruck gebracht haben, mit wie viel Sorge uns dieser Konflikt und die heftigen Kämpfe erfüllen. Natürlich – auch das haben wir am Mittwoch ausgeführt – unterstützen wir die Vermittlungsbemühungen. Wir drängen darauf, dass es im Rahmen der OSZE-Minsk-Gruppe zu einer Lösung des Konflikts kommt.

Zusatzfrage: Frau Demmer, warum drückt sich die Bundesregierung davor, sich öffentlich über den völkerrechtlichen Status von Bergkarabach zu äußern? Wissen Sie das?

SRS’in Demmer: Auch ich mache mir Ihre Interpretation des vorliegenden Sachverhalts – „drücken“ – nicht zu eigen und habe den Ausführungen der Kollegin Sasse nichts hinzuzufügen.

Frage: An das BMF: Es gibt Berichte darüber, dass als Konsequenz aus dem Wirecard-Skandal die BaFin ihren Beschäftigten bis auf Weiteres private Aktiengeschäfte verbietet. Können Sie das bestätigen?

Dr. Podstawski: Ich kann Ihnen sagen: Es ist richtig, dass die BaFin ihren Beschäftigten bis auf Weiteres Finanzgeschäfte untersagt. Das erfolgt im Vorgriff auf die von Finanzminister Scholz angekündigte Verschärfung der Regeln für Mitarbeitergeschäfte. Die gesetzliche Verschärfung ist ein Baustein der anstehenden Reform, mit der die bisherigen Erkenntnisse aus dem Wirecard-Skandal aufgearbeitet werden. Das Bundesfinanzministerium arbeitet aber auch parallel an einer Verschärfung der Regelungen für die BMF-Beschäftigten. Wichtig ist insgesamt, dass der bloße Anschein von Interessenkonflikten möglichst vermieden wird.

Zusatzfrage: Betrifft das alle privaten Aktiengeschäfte oder Finanzgeschäfte von BaFin- und BMF-Mitarbeitern oder nur bestimmte?

Dr. Podstawski: Ich kann Ihnen sagen, dass das Bundesfinanzministerium im Rahmen der gesetzlichen Neuregelung an einer Verschärfung von § 28 des Wertpapierhandelsgesetzes, der die BaFin betrifft, arbeitet. Die Reform dieses Paragrafen, den ich gerade benannt habe, beinhaltet weitreichende Handelsverbote und Anzeigepflichten für alle übrigen Geschäfte.

Zusatzfrage: Also kein Pauschalverbot?

Dr. Podstawski: Ich kann es Ihnen gerade noch einmal sagen: Die Reform beinhaltet weitreichende Handelsverbote und Anzeigepflichten für alle übrigen Geschäfte.

Frage: Ich habe eine Frage an das Verteidigungsministerium und komme sozusagen noch einmal auf Corona zurück. Der Kommandant der Fregatte „Hamburg“, die vor Libyen im Einsatz ist, hat bekannt gegeben, dass es keine normalen Landgänge geben werde. Das heißt also, dass die Besatzungsmitglieder praktisch bis Weihnachten in einer Art von Quarantäne gehalten werden, um Ansteckungen zu vermeiden.

Ist das ein Sonderfall für die Fregatte „Hamburg“? Gibt es andere Schiffe oder Bundeswehreinheiten, die von ähnlichen Regelungen betroffen sind?

Collatz: Das ist der zweite Fall, in dem es so geregelt wird. Tatsächlich ist der Einsatzgruppenversorger „Berlin“ vor einigen Tagen aus dem Einsatz zurückgekommen, und für ihn galten schon dieselben strengen Coronaauflagen wie jetzt für die „Hamburg“.

Natürlich werden alle Maßnahmen ergriffen, die die Situation an Bord erleichtern können. Wenn es möglich ist, wird den Besatzungsmitgliedern also die Möglichkeit zu einer Art Freizeitgestaltung auch an Bord gegeben. Wir werden uns auch darum bemühen, der Besatzung einen Landgang zum Beispiel in einem angemieteten Hotel anzubieten. Alles unter strengsten Quarantäneauflagen, aber das ist nun einmal der Preis, der jetzt für solche Einsätze zu zahlen ist. Es ist nicht möglich, Landgänge wie früher zu ermöglichen.

Zusatzfrage: Gilt dieses Vorbeugungsregime, so nenne ich es einmal, für alle Auslandseinsätze von Bundeswehreinheiten, die ja zu Wasser, zu Lande und in der Luft stattfinden, wenn mit potenziellen Infektionsmöglichkeiten zu rechnen ist? Gilt dafür dasselbe Quarantäneregelwerk?

Collatz: Im Grunde ja. Die Grundlagen sind für alle Einsätze, für alle Operationen der Bundeswehr die gleichen. Sie müssen natürlich jeweils auf den speziellen Fall optimiert ausgelegt werden. Für Schiffe bedeutet das, dass man das jeweilige Schiff nicht mehr oder nur unter sehr strengen Auflagen verlassen kann. Ich habe an dieser Stelle auch schon häufiger über die Quarantänemaßnahmen im Vorwege und im Nachgang von Landoperationen, von Landeinsätzen berichtet. Auch hierfür gelten diese strengen Maßstäbe.

Frage: Frau Sasse, zu der Libyen-Konferenz am Montag: Können Sie schon sagen, welche Länder dort vertreten sein werden? Werden es dieselben Länder sein, die auch schon bei der Berliner Konferenz im Januar dabei waren, oder werden einige dieser Länder nicht dabei sein?

Wird es eine Erklärung dieser Konferenz geben? Ist vielleicht auch eine Pressekonferenz dazu geplant, obwohl die Konferenz ja online stattfinden wird?

Sasse: Vielen Dank für die Frage. Ich kann Ihnen zur Libyen-Konferenz, ergänzend zu dem, was ich am Mittwoch dazu schon ausgeführt habe, sagen, dass das sogenannte erweiterte Berliner Format zur Konferenz eingeladen wurde, das heißt konkret, die Teilnehmer des Berliner Prozesses, aber auch diejenigen, die sich im Rahmen des internationalen Follow-up Committees eingebracht haben. Zu diesen gehören beispielsweise die Schweiz und die Niederlande. Außerdem sind mit Niger, Sudan und Tschad drei bedeutende Nachbarstaaten von Libyen eingeladen. Mit der Hinzunahme dieser drei Staaten haben wir auf der Konferenz am Montag alle Nachbarstaaten Libyens an Bord.

Auf Ihre Frage zu presseöffentlichen Statements und Veranstaltungen am Montag im Rahmen der Konferenz oder am Rande der Konferenz kann ich Ihnen sagen, dass wir dazu möglicherweise getrennt einladen werden. Es wird aber auf jeden Fall ein „chair statement“ geben.

Frage: Ich habe eine Frage an das Innenministerium. Jetzt ist bekannt geworden, dass es auch bei der Polizei in Berlin eine rechtsradikale Chatgruppe mit, so meine ich, 25 Beamten als Mitgliedern gibt. Das ist zunächst sicherlich Sache der Berliner Polizei. Gleichwohl: Wir haben Nordrhein-Westfalen; wir haben Berlin; wir haben es auch aus anderen Bundesländern.

Wie geht das Innenministerium damit um, dass solche Chatgruppen anscheinend doch im Grunde in zunehmend mehr Bundesländern – ich will nicht sagen: flächendeckend – bekannt werden?

Alter: Wir müssen erneut zur Kenntnis nehmen, dass es einen solchen Fall gibt, diesmal in Berlin. Gestern gab es auch Berichterstattung über weitere Fälle in Nordrhein-Westfalen.

Die Position des Bundesinnenministeriums und des Bundesinnenministers ist klar und unverändert. Er hat das gestern auch im Deutschen Bundestag noch einmal deutlich gesagt. Es darf nichts vertuscht werden. Es wird auch nichts vertuscht. Solche Fälle sind restlos aufzuklären und rigoros zu ahnden. Extremisten oder Menschen mit extremistischer Einstellung haben im öffentlichen Dienst nichts verloren. Es gilt das Prinzip „null Toleranz“, egal auf welcher Ebene und egal in welcher Berufsgruppe. Insofern hat sich die Position des Innenministeriums, des Bundesinnenministers auch durch diese neuen Erkenntnisse nicht verändert.

Zusatzfrage: Sieht der Innenminister Anlass dafür, eine Konferenz oder ein Gespräch, wie auch immer, zwischen Bund und Ländern zum Zweck der Entwicklung einer gemeinsamen Strategie durchzuführen?

Alter: Im Moment gibt es keine konkreten Planungen für eine solche Konferenz. Ich will aber darauf hinweisen, dass Bund und Länder in Angelegenheiten der inneren Sicherheit, auch der Polizei ohnehin einen Besprechungsturnus haben. Spätestens die Innenministerkonferenz findet zweimal jährlich statt. Es ist aber nichts darüber bekannt, ob es dazu einen eigenen Tagesordnungspunkt geben soll. Im Moment gibt es einfach keine Erkenntnisse, die ich hier teilen könnte.

Ich weise aber noch einmal darauf hin, dass der Bundesinnenminister bereits verschiedene Aufträge im eigenen Haus, also für die Behörden im Geschäftsbereich des BMI, für die er zuständig ist, erlassen hat. Die Länder werden sich über das, was in ihren Zuständigkeiten notwendig ist, Gedanken machen. Denn Polizei ist Ländersache. Der Bundesinnenminister ist nicht für alle 17 Polizeien in Deutschland zuständig.

Es ist geplant, dass der Kabinettausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus im Oktober tagen wird. Dann wird es weitere Informationen geben.

Frage: Der Bundesinnenminister hat eine Studie zu möglichem Rassismus bei der Polizei ja auch mit der Begründung abgelehnt, dass das ohnehin verboten sei. Das scheint die Beamten aber nicht alle abzuschrecken. Beurteilt er jetzt die Notwendigkeit einer solchen Studie anders?

Alter: Wir müssen präzise bei dem bleiben, was wir sagen. Die Aussage, es sei verboten, bezog sich auf das so genannte Racial Profiling. Das heißt übersetzt: Die Kontrolle von Personen auf der Grundlage allein äußerer Merkmale ist dienstlich untersagt – man könnte auch sagen: verboten.

Wir hatten in einem Bericht von ECRI die Forderung, dass wir eine Studie zu Racial Profiling machen sollen. Der Bundesinnenminister hat in den vergangenen Wochen und Monaten deutlich gemacht, dass das eine viel zu enge Perspektive wäre und der Blick weiter sein muss. Er hat unser Haus damit beauftragt, sich Gedanken darüber zu machen, in welcher Ausprägung und in welchen Bereichen eine solche Untersuchung stattfinden kann, aber nicht allein auf die Polizei bezogen und erst recht nicht nur auf die Kontrollpraxis der Polizei. Insofern gilt: Man muss die Dinge präzise auseinanderhalten, und die Auftragslage im Haus ist klar.

Frage: Jetzt zum Verständnis: Der Berliner Fall, die nächste Chatgruppe, ist wieder ein Einzelfall für Sie?

Alter: Das können wir nicht beurteilen. Es gibt jetzt Erkenntnisse darüber, die in Berlin auszuwerten sind. Es gibt – jedenfalls im Moment – keine Erkenntnis darüber, dass man aus diesem neuen Fall entnehmen müsse, dass es ein strukturelles Problem ist. Ich habe es angedeutet: Es gibt keine organisatorische Verbindung zwischen Polizeien unterschiedlicher Bundesländer. Insofern ist die Position des BMI nach wie vor unverändert.

Zusatzfrage: Gibt es eine Definition, wie viele Einzelfälle ein Einzelfall sind und wann sie keine Einzelfälle mehr sind?

Alter: Es gibt keine Legaldefinitionen dafür. Aber nach allgemeinem Menschenverstand muss es, wenn Strukturen in Strukturen vorhanden sind, eine Verbindung zwischen A und B geben. Sonst kann man nicht von Strukturen reden. Natürlich kann es in unterschiedlichen Bundesländern solche Fälle geben. Man kann daraus aber nicht automatisch daraus, dass es ein strukturelles Problem ist.

Ich will noch auf Eines hinweisen: Dass diese Fälle, die bedauerlich sind, bekannt werden, ist auch ein Zeichen dafür, dass es offenbar Mechanismen gibt, die so etwas zutage treten lassen. Es gibt also offenbar Informations- und Hinweisgeber, die letztlich solche Fälle an das Tageslicht bringen, sodass die notwendigen Konsequenzen auch gezogen werden können.

Zusatzfrage: Aber die Verbindung ist für Sie nicht, dass von Polizisten überall in ganz Deutschland Naziinhalte geteilt werden?

Alter: Ich kann zu diesem Fall in Berlin keine Aussagen treffen. Dazu liegen mir nicht ausreichend Informationen vor. Abgesehen davon sind wir auch nicht die Behörde oder die Stelle, die über diesen Fall Auskunft geben sollte. Das könnten nur die Berliner Behörden tun.

Sie haben mich ja gefragt, ob aus den Fällen, die bundesweit bekannt sind, ein strukturelles Problem zu erkennen ist. Diese Frage kann man nur beantworten, wenn Belege dafür da sind, dass es Verbindungen gibt. Das ist im Moment nicht der Fall. Es gibt Fälle hier; es gibt Fälle dort. Aber daraus kann man nicht automatisch schließen, dass es ein strukturelles Problem gäbe.

Frage: Frau Sasse, eine Frage zur Situation im Irak: Die US-Regierung hat ja gedroht, dass sie ihre Botschaft in Bagdad schließen würde, nachdem es vermehrt Angriffe auf US-Truppen im Irak gab. Wie besorgt sind Sie über die Situation im Irak, und wie bewerten Sie die Situation?

Sasse: Wir nehmen natürlich die Sicherheitslage im Irak sehr ernst. Wir sind dazu auch in regelmäßigem Austausch mit der amerikanischen Seite. Die Sicherheitslage im Irak gibt großen Anlass zur Sorge. Es gibt regelmäßig Angriffe auf die Grüne Zone in Bagdad, auf den Flughafen und auch auf Konvois der internationalen Anti-IS-Koalition. Auch wir haben deswegen in der Vergangenheit wiederholt auf die Verantwortung der irakischen Regierung hingewiesen, den Schutz diplomatischer Missionen und der internationalen Militärpräsenz zu gewährleisten.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal kurz auf das Thema US-Wahlen zurückkommen, weil der Herr Kollege zum Thema Wahlbeobachtung gern eine Antwort hätte: Wir hatten am Mittwoch das Thema US-Wahlen diskutiert. Ganz präzise zum Thema Wahlbeobachtung kann ich jetzt noch ergänzen, dass wir von der US-Seite die Einladung zur Wahlbeobachtung bekommen haben. Deutschland wird sich an dieser Wahlbeobachtung beteiligen. Der ganze Prozess wird über ODIHR und die OSZE laufen. Bei Detailfragen müssten Sie sich also an die beiden Organisationen wenden.

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