Themen: Sitzung des Coronakabinetts (aktuelle Pandemielage, Muster-Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus, Teststrategie und Testpflichtverordnung, digitale Einreiseanmeldung), COVID-19-Pandemie (Quarantäneregelungen für innerdeutsche Reisende aus Risikogebieten, Testung von Kabinettsmitgliedern, Ausnahmen von der Quarantänepflicht für Mitglieder des Deutschen Bundestages), morgiges Treffen der Bundeskanzlerin mit der belarussischen Oppositionsführerin Tichanowskaja, Libyen-Konferenz, Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan um die Region Bergkarabach, Export von Reizgasmischungen, Verhandlungen über den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union, Vorschläge des Bundesarbeitsministers zu einem Recht auf Homeoffice, antisemitischer Angriff vor einer Hamburger Synagoge, Äußerungen der Bundesverteidigungsministerin zum Klimawandel
1:54 Bericht Corona-Kabinett
Naive Fragen zu:
25:34 Bergkarabach
– gibt’s neben dem Gespräch mit dem armenischen Präsidenten auch eines mit der aserbaidschanischen Seite?
– da Sie die Resolution des Sicherheitsrats angesprochen hatten: es gibt drei Erklärungen, die bestätigen, dass Bergkarabach zum aserbaidschanischen Gebiet gehört. Das ist also auch der völkerrechtliche Status für die Bundesregierung? (ab 31:13)
– ich höre jetzt nicht heraus, dass Sie sich den Resolutionen des Sicherheitsrats anschließen…
41:06 CO2-Emissionen der Bundeswehr
– da die Verteidigungsministerin das Problem Klimawandel erkannt hat: erfasst die Bundeswehr ihren CO2-Ausstoß?
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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 5. Oktober 2020:
VORS. WELTY eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt STS SEIBERT sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.
STS SEIBERT: Meine Damen und Herren, einen schönen guten Tag auch von mir! Tatsächlich fand heute wieder eine Tagung des Coronakabinetts statt. Für die, denen dieser Begriff noch nicht ganz vertraut ist, will ich es sagen: Es ist das Treffen der Bundeskanzlerin mit den Fachministern und Fachministerinnen zu verschiedenen Themen der Pandemiebekämpfung.
Heute wurde vor allem über Beschlüsse, die vorbereitet werden und mit denen Einigungen aus Bund-Länder-Gesprächen vom 27. August umgesetzt werden sollen, beraten. Es ging um Tests, Quarantäne und Nachverfolgungsregelungen, die wir ja, wie Sie wissen, weiterentwickeln. Das heutige Treffen war nicht darauf ausgelegt, heute Beschlüsse zu fassen, sondern es diente der Vorbereitung von Beschlüssen. Ein wesentlicher Zielpunkt dazu kommen wir später noch ist der 15. Oktober.
Solch eine Tagung des Coronakabinetts beginnt immer mit der aktuellen Einschätzung der Pandemielage durch den Gesundheitsminister. Man muss es leider wiederholen: Seit gut drei Monaten steigen die Infektionszahlen in Deutschland deutlich an. Einige Regionen erreichen kritische Werte von mehr als 50 Fällen auf 100 000 Bewohner im Siebentagesdurchschnitt. Das gilt für unterschiedliche Großstädte, leider auch für Bezirke hier in Berlin. Die Dynamik nimmt also zu. Es ist nicht auszuschließen, dass die Infektionszahlen weiter ansteigen. Wenn wir in unsere europäischen Nachbarländer schauen, dann sehen wir überdeutlich, dass wir sehr genau aufpassen müssen.
Das Ziel muss weiterhin sein, die Fallzahlen so niedrig zu halten, dass die Gesundheitsämter Infektionsketten im Blick haben und sie auch unterbrechen können. Dafür ist es notwendig, dass die Regelungen, die für die verschiedenen Lebensbereiche gelten, konsequent eingehalten werden. Wir müssen alles dafür tun, dass erneute Einschränkungen, wie sie im Frühjahr hier in Deutschland notwendig waren, nicht noch einmal nötig werden. Das muss jedem klar sein.
Thematisch standen, wie gesagt, zwei Beschlüsse aus den Bund-Länder-Treffen, die umgesetzt werden sollen, im Vordergrund. Zum einen ging es um die Quarantäne-Muster-Verordnung. Das betrifft Einreisen aus Risikogebieten außerhalb Deutschlands. Es wird zu einer Veränderung der Quarantänedauer kommen. Sie wird auf zehn Tage festgesetzt werden. Es wird möglich sein, die Quarantänedauer mit einem negativen Test auf fünf Tage zu verkürzen. Ein Ausnahmenkatalog ist wie auch bisher schon vorgesehen. Das alles, wie gesagt, zur nächsten Woche.
Das andere große Thema waren die Punkte Teststrategie und Testpflichtverordnung. Man muss dazu sagen, dass wir jetzt mehrere Wochen hintereinander mehr als eine Million Tests pro Woche hatten. Das heißt, dass das Ausmaß und die Tiefe des Testens deutlich verstärkt wurden. Der Bundesgesundheitsminister arbeitet in Ressortabstimmung an einer neuen Verordnung. Es wird dann um ein gewisses Nebeneinander von Labortests, also den bekannten PCR-Tests, und einem stärkeren Einsatz von Antigenschnelltests gehen, wobei ganz wichtig zu sagen ist, dass Labortests und Schnelltests in ihrer Aussagefähigkeit, in ihrer Einsatzfähigkeit keineswegs identisch sind. Es gibt Unterschiede. Nichtsdestoweniger kann ein verstärkter Einsatz solcher Antigenschnelltests dort, wo wir derzeit nicht testen, durchaus großen Nutzen bringen.
Ein weiteres Thema war die digitale Einreiseanmeldung, die ab dem 1. November gelten soll, ohne die es dann keine Einreise mehr geben wird und die auch ein verbessertes System der Weitergabe dieser Daten an die Gesundheitsämter auf elektronischem, digitalem Wege vorsehen wird.
In der Sitzung des Coronakabinetts wurden diese Themen vorangetrieben. Die nächste Woche wird dann, wie gesagt, erhebliche Veränderungen und auch Beschlüsse bringen.
FRAGE JESSEN: Meine erste Frage: Sie sagten, bei Reisenden aus ausländischen Risikogebieten könne die Quarantänedauer bei Vorlage eines negativen Testergebnisses auf fünf Tage reduziert werden. Gilt das auch für Reisen innerhalb Deutschlands aus Risikogebieten, zum Beispiel von Berlin nach Schleswig-Holstein, und falls nein, warum nicht? Wird dafür eine ähnliche Lösung angestrebt, und wenn nicht, warum nicht?
Meine zweite Frage: Angesichts der jüngsten Ereignisse in den USA: Gibt es inzwischen so etwas wie eine regelmäßige Testroutine bei Kabinettsmitgliedern, oder wird darüber nachgedacht? In den USA hat sich das ja letztlich als sinnvoll erwiesen.
STS SEIBERT: Zu dem Vergleich mit den USA: Ich kann über die Art und Weise, wie dort im Moment sozusagen Politik organisiert wird, hier nicht sprechen. Ich kann sagen, dass so, wie im Kanzleramt bei den Sitzungen des Coronakabinetts und bei den üblichen Kabinettssitzungen gearbeitet wird, es eine strikte Befolgung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts gibt, sodass wir, was Hygienekonzepte und Abstandskonzepte betrifft, genau im Rahmen dessen sind, was sinnvollerweise vorgeschrieben wird.
Zu der ersten Frage möchte sich vielleicht der Kollege vom Gesundheitsministerium äußern. Ich will nur sagen, dass ich nicht hoffe, dass ich den Eindruck erweckt habe, heute seien Beschlüsse gefasst worden, sondern wir sind in der Debatte darüber. Insofern denke ich nicht, dass wir hier schon alle Details mit Ihnen diskutieren können.
EWALD: Ich kann das nur insoweit ergänzen, als dass sich auf der Grundlage des MPK-Beschlusses die Regelung, dass eine Quarantäne für Einreisende aus Risikogebieten frühestens fünf Tage nach der Einreise mit negativem Test beendet werden kann, ausschließlich auf die Reiserückkehrer aus Risikogebieten bezieht. Im Übrigen liegt das in der formalen Zuständigkeit des BMI.
Aber mit der Quarantäne-Muster-Verordnung, die sich jetzt noch in der Erarbeitung befindet, wird das Bestreben verfolgt, einen möglichst bundeseinheitlichen Regelungsrahmen zu schaffen. Gleichwohl das erleben wir ja jetzt in der aktuellen Diskussion können die Bundesländer in ihrer Zuständigkeit für den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes eigene landesrechtliche Vorgaben für Quarantänebedingungen, auch was den innerdeutschen Reiseverkehr angeht, erlassen.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Das bedeutet aber, dass Sie es im Moment für nicht sinnvoll halten, die so will ich es einmal nennen Quarantäneverkürzung auf fünf Tage bei negativem Test auch für innerdeutsche Reisen aus Risikogebieten als Regel anzusetzen. Oder hielten Sie das für sinnvoll?
EWALD: Ich hatte gerade betont, dass die Regelungen in der Zuständigkeit der Bundesländer liegen. Das heißt, dass das Ganze weiterhin föderal angelegt ist. Dabei bleibt es auch.
STS SEIBERT: Das will ich nur noch einmal bekräftigen. Es ist Sache der Länder, im Einzelnen zu entscheiden, wie sie mit innerdeutschen Reisenden aus Risikogebieten beispielsweise hinsichtlich von Quarantäneregelungen umgehen. Es gibt einen Beschluss des Chefs des Kanzleramts mit den Chefs und Chefinnen der Staats- und Senatskanzleien der Bundesländer vom 26. Juni. Darin wurde vereinbart, dass Beherbergungsverbote für Reisende aus Gebieten mit 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in den letzten sieben Tagen möglich sind, es sei denn, ein negatives Testergebnis liegt vor. Es ist die Sache der Länder, im Einzelnen zu entscheiden, wie sie damit umgehen.
FRAGE BOHNSACK: Warum müssen Bundestagsabgeordnete, die ja bekanntlich im Hotspot Berlin-Mitte arbeiten, nicht in Quarantäne, wenn sie in ihre Wahlkreise zurückkehren?
STS SEIBERT: Das scheint mir eine Frage zu sein, die in Respekt vor dem anderen Verfassungsorgan, dem Deutschen Bundestag, an den Bundestag gerichtet werden sollte.
FRAGE KOPP: Ich möchte zu der etwas chaotischen Situation vor allen Dingen in den Ostseebundesländern fragen. Wir haben dort jetzt zwei Bundesländer, die zum Beispiel Reisende aus Berlin ganz unterschiedlich behandeln.
Wenn man zusätzlich sieht, dass die Quarantäneregelungen von Rheinland-Pfalz und Berlin mit der Begründung aufgehoben wurden, das wäre nicht handhabbar, gerade mit Hinblick auf Arbeitspendler, müsste man dann nicht von Seiten des Bundes stärker darauf drängen, diese Konfusion irgendwie zu regeln, damit die Regelungen für die Bevölkerung nachvollziehbar sind?
STS SEIBERT: Ich kann nur die Antwort wiederholen, die wir hier gerade gegeben haben. Es ist Sache der Bundesländer, dies zu regeln. Es gibt einen Beschluss, der den Bundesländern diese Regelungen möglich macht.
Ich möchte vielleicht einmal grundsätzlich daran erinnern: Wenn in einer Großstadt, in einem Ballungsraum, die Entwicklung der Infektionszahlen so ist, wie wir sie in Berlin oder auch in anderen Großstädten sehen, dann gibt es eine erhebliche Gefahr, dass von dort aus das Virus, die Infektion, das Pandemiegeschehen in die Umgebung oder in andere Regionen Deutschlands getragen wird. Man muss einfach bedenken, dass in solchen Ballungsräumen Millionen von Menschen leben.
Ich kann aber grundsätzlich die Frage, wie jetzt einzelne Bundesländer damit im Rahmen ihrer Regelungsbefugnis umgehen, hier nicht seitens der Bundesregierung beantworten.
FRAGE JOLKVER: Mich würde interessieren: Die Zahl der Tests ist ja im Vergleich zum Frühjahr enorm gestiegen. Ist denn auch der Prozentsatz der positiv Getesteten gestiegen? Vielleicht kann das Gesundheitsministerium dazu etwas sagen.
EWALD: Ich muss einmal in den Bericht sehen. Da habe ich die aktuelle Zahl für Sie.
Es ist in der Tat so, dass sowohl die Zahl der Tests als auch die Zahl der Testkapazitäten gestiegen sind. Insgesamt wurden rund 17 Millionen Tests mit rund 328 000 positiven Ergebnissen durchgeführt. Die erfassten maximalen Testkapazitäten haben sich in den letzten Wochen deutlich erhöht. Für die 40. Kalenderwoche werden Kapazitäten von mindestens 1,5 Millionen Tests prognostiziert. Das deckt nach Einschätzung der Experten den Bedarf nach wie vor gut ab.
ZUSATZFRAGE JOLKVER: Etwas anders gefragt: Wenn im März von 100 Tests zwei positiv waren als Beispiel , wie viele sind denn jetzt von den 100 positiv? Wie ist der Prozentsatz der positiv Getesteten?
STS SEIBERT: Ich habe die Zahl für die Kalenderwoche 39 vorliegen. Sind wir in der 39. Kalenderwoche? Nein, vermutlich nicht. Wir sind wahrscheinlich in der 40. Kalenderwoche.
EWALD: Ja, wir sind in der Kalenderwoche 40.
STS SEIBERT: In der Kalenderwoche 39 so hat man es mir aufgeschrieben; deswegen habe ich keinen Zweifel wurden etwas über 1,1 Millionen Tests durchgeführt. Das ist beispielsweise gegenüber der Kalenderwoche 30 eine Steigerung von 90 Prozent. Davon waren 1,2 Prozent der Tests positiv.
ZUSATZFRAGE JOLKVER: Damit man das mit der Situation im Frühjahr vergleichen kann: Wie viel Prozent der Tests waren damals positiv?
STS SEIBERT: Das kann ich Ihnen jetzt nicht sagen.
EWALD: Das kann ich Ihnen auch nicht sagen. Ich kann das zurückverfolgen ab Kalenderwoche 34. Da hatten wir einen prozeduralen Anteil positiver Tests von 0,8. Man sieht also, das ist angestiegen.
FRAGE: Noch einmal eine Frage an das Gesundheitsministerium: Haben Sie denn im Coronakabinett auch besprochen, für welche Zwecke Sie planen, die Schnelltests einzusetzen?
EWALD: Sie werden ja auch die Berichterstattung vom Wochenende vernommen haben, dass wir den Entwurf einer entsprechenden Testverordnung auf den Weg gebracht haben.
Wie gesagt: Das ist im Anhörungsverfahren. Das heißt, es ist alles nicht in Stein gemeißelt. Da können sich auch noch einmal Anpassungen im Hinblick auf die Teststrategie ergeben. Da wird auf der Grundlage des Beschlusses der MPK von Ende August auch die nationale Teststrategie im Blick auf den Herbst und Winter entsprechend angepasst. Herr Spahn hat sich dazu geäußert. Er hat gesagt: „Besonders für Höchstbetagte und Kranke ist COVID-19 eine große Gefahr.“
Deshalb verbessern wir jetzt die die Schutzkonzepte für Krankenhäuser und Pflegeheime. Schnelltests vor Ort können verhindern, dass das Virus nach außen eingetragen wird. Sie liefern schnell und inzwischen auch relativ verlässliche Ergebnisse.
Wenn Besucher, Beschäftigte oder Bewohner und Patienten medizinischer Einrichtungen regelhaft getestet werden, reduziert das die Ansteckungsgefahr erheblich. Antigentests sind so eine gute Ergänzung unserer Strategie für den Herbst und Winter.
Das heißt, die Weiterentwicklung der Strategie zielt speziell auf die besonders vulnerablen Gruppen, also insbesondere in medizinischen Einrichtungen. Dafür werden jetzt auch die Voraussetzungen für Reihentests geschaffen. Das gibt es ja schon im Rahmen der nationalen Teststrategie. Diese Möglichkeit von Testungen wird jetzt noch einmal gezielter vorgenommen und erweitert. Da spielen auch die Schnelltests eine entsprechende Rolle.
FRAGE LEIFHEIT: Richtet sich die Ausgrenzung eines Risikogebiets durch ein Bundesland nach dem Wohnort oder nach dem Arbeitsplatz?
EWALD: Es bleibt bei dem Hinweis, den wir eben gegeben haben. Das regeln die Bundesländer, die das entsprechend zu definieren haben. Das muss sozusagen im Einzelfall entsprechend bewertet werden. Aber die Bewertung liegt nicht beim BMG, sondern bei den Bundesländern und den Gesundheitsämtern.
FRAGE BLANK: Herr Seibert, mit Blick auf das morgige Treffen der Kanzlerin mit Frau Tichanowskaja: Frau Tichanowskaja hat ja in der vergangenen Woche erklärt, sie hoffe auf Unterstützung der Kanzlerin und eine Vermittlung durch sie, was eine Neuwahl angeht. Wird die Kanzlerin morgen auf den Wunsch von Frau Tichanowskaja eingehen, oder wird sie sie enttäuschen?
STS SEIBERT: Dann gilt beiden die Antwort, die Sie auch erwarten, dass ich natürlich hier nicht Gesprächen vorgreife.
Ich will Folgendes zur Entwicklung in Belarus sagen: Wir hatten ja da den Entzug von Akkreditierungen für ausländische Journalisten durch Herrn Lukaschenko und seinen Machtapparat. Da muss man für die Bundesregierung ganz klar sagen, dass wir das scharf verurteilen und dass niemand glauben soll, mit dem Entzug von Akkreditierungen könnte man die kritische Berichterstattung über das, was tagtäglich in Belarus auf den Straßen geschieht, unterbinden. Das Wochenende hat uns das ja auch wieder gezeigt.
Offensichtlich möchte Herr Lukaschenko auf diese Art und Weise verhindern, dass die Wahrheit über das, was an Repression, Gewalt und Missachtung von Menschen und Bürgerrechten geschieht, an das Licht der Öffentlichkeit gelangt. Das tut es aber dennoch. Wir haben am Wochenende wieder die Bilder von Hunderttausenden von Menschen gesehen, die wirklich unerschrocken für ihre demokratische Teilhabe und für politische Veränderung in ihrem Land demonstriert haben. Das lässt sich eben nicht unterdrücken, auch nicht durch Schikanen gegen Journalisten und Journalistinnen.
Im Übrigen freut sich die Bundeskanzlerin auf die Begegnung mit Frau Tichanowskaja. Ich möchte jetzt dieser Begegnung nicht vorgreifen. Ich kann noch einmal auf das verweisen, was der Europäische Rat am Freitag zum Thema Belarus beraten hat. Die Sanktionen, die er beschlossen hat, sind nach unserer Überzeugung ein deutliches Signal in den Machtapparat hinein.
ZUSATZFRAGE BLANK: Wird es morgen nach dem Gespräch eine Art von Information geben?
STS SEIBERT: Nicht im Sinne von Pressestatements. Es ist ein Arbeitsbesuch. Da ist das auch gar nicht üblich. Ich kann Ihnen das jetzt noch nicht sagen.
ZUSATZFRAGE BLANK: Wird es eine schriftliche Information geben?
STS SEIBERT: Wenn es sie geben sollte, dann würden wir Sie das rechtzeitig wissen lassen.
FRAGE JOLKVER: Wird es vielleicht einen Fototermin nach der Begegnung geben?
STS SEIBERT: Ich bin jetzt nicht ganz im Bilde, was da vorgesehen ist. Das werden wir versuchen nachzureichen.
ZUSATZFRAGE JOLKVER: Meine eigentliche Frage war ein bisschen anders. Als wen empfängt denn die Kanzlerin Frau Tichanowskaja?
STS SEIBERT: Die Bundeskanzlerin empfängt Frau Tichanowskaja als die wenn Sie so wollen führende Person und Leitfigur der belarussischen Opposition und all derjenigen auf den Straßen von Belarus, die gegen Wahlfälschung, Wahlbetrug und Misshandlungen von friedlichen Demonstranten auf die Straße gehen.
ZUSATZFRAGE JOLKVER: Zum Termin im Auswärtigen Amt: Frau Tichanowskaja ist ja morgen auch bei Ihnen, Frau Sasse. Ist da etwas geplant? Wenn ja, gibt es dort eine Möglichkeit für die Presse, ein Bild zu machen oder eine Frage zu stellen?
SASSE: Außenminister Maas wird Frau Tichanowskaja am Mittwochmorgen treffen. Wir haben bis jetzt keinerlei Pressetermine geplant. Aber wenn wir bezüglich des Termins etwas zu veröffentlichen haben, werden wir Sie darüber informieren.
FRAGE: Herr Seibert, welches Signal möchte die Kanzlerin mit dem Treffen mit Frau Tichanowskaja aussenden?
STS SEIBERT: Sie hören ja von uns seit Wochen seit dem Versuch, das Wahlergebnis zu fälschen ganz klar die Überzeugung der Bundesregierung, dass diese Wahl grundsätzlich demokratischen Maßstäben nicht Stand gehalten hat. Sie hören seit Wochen von uns, wie beeindruckt wir von dem friedlichen Protest von Hunderttausenden von Belarussen und Belarussinnen sind. Das hat die Bundeskanzlerin auch selbst ausgedrückt. Sie hat gerade auch auf die Rolle von Frauen bei diesem friedlichen Protest hingewiesen, auf den enormen Mut, den Menschen haben, wenn man bedenkt, dass ständig auch Menschen misshandelt werden, in Gefängnisse verschleppt werden und man nicht genau weiß, wie es mit ihnen weitergeht.
Den Respekt vor dieser Bürgerrechtsbewegung, die klare Verurteilung der Art und Weise, wie die Wahlen durchgeführt werden – all das drückt sich in diesem Besuch aus. Aber auch unsere Unterstützung dafür, was ja die Opposition auch fordert, dass es einen Dialog gibt, dass man versucht, miteinander ins Gespräch zu kommen. Auf andere Weise kann doch diese Kluft, die sich zwischen Machtapparat und Bevölkerung aufgetan hat, gar nicht überbrückt werden.
FRAGE TOWFIGH NIA: Frau Sasse, eine Frage zu der Libyen-Konferenz, die heute stattfinden soll. Mit welchen Erwartungen geht die Bundesregierung in die Gespräche? Wer wird die libysche Seite vonseiten der Regierung und der Opposition vertreten? Können Sie Näheres dazu sagen?
SASSE: Was die Erwartungen bezüglich der Libyen-Konferenz angeht, haben wir uns schon vielfach an dieser Stelle dahingehend geäußert, dass wir einen inklusiven Dialog möchten und diesen Dialog auch fördern. Dazu haben wir mit der Berliner Konferenz beigetragen, und an diese Berliner Konferenz wollen wir anknüpfen. Wir wollen alle Akteure, die im Libyen-Dossier, im Libyen-Konflikt eine Rolle spielen, wieder an einen Tisch bringen und sichtbare Fortschritte erreichen, was die Einbeziehung der externen Unterstützer auf dem Weg hin zu einem nationalen Dialog und zur Demilitarisierung angeht. All diese Fragen sind Gegenstand der laufenden Gespräche zu Libyen und werden heute Nachmittag auch Thema sein.
Im Übrigen wird es im Anschluss an diese Konferenz einen Pressetermin geben, zu dem wir eingeladen haben.
ZUSATZFRAGE TOWFIGH NIA: Wer wird von libyscher Seite vonseiten der Regierung und der Opposition dabei sein?
SASSE: Die Antwort auf diese Frage müsste ich Ihnen nachreichen.
ZUSATZFRAGE TOWFIGH NIA: Es finden zeitgleich auch in Marokko Gespräche zum Thema Libyen statt. Sehen Sie das Treffen heute als eine Ergänzung zu diesem Treffen an? Wie bewerten Sie die Gespräche in Marokko? Dort geht es ja auch um einen nationalen Dialog und um die nächste Regierung in Libyen.
SASSE: Zunächst einmal blicken wir heute auf die Libyen-Konferenz als solche, die von den VN gemeinsam mit uns organisiert wird. Diese sehen wir, wie gesagt, als Fortsetzung des Berliner Prozesses an.
Ja, parallel gibt es Gespräche in Marokko. Aber es ist an dieser Stelle nicht an uns, diese Gespräche zu bewerten. Wir sind zwischen den innerlibyschen Konfliktparteien und möchten die Gespräche an dieser Stelle nicht bewerten.
FRAGE JUNG: Meine Frage bezieht sich auf den Konflikt um Bergkarabach. Herr Seibert hat eine Pressemitteilung herausgegen, in der steht, dass die Kanzlerin mit dem armenischen Ministerpräsidenten telefoniert hat. Mich würde interessieren, ob auch geplant ist, mit der aserbaidschanischen Seite zu reden. Herr Seibert, hat die Kanzlerin dies schon getan?
STS SEIBERT: Ja, sie hat auch schon mit Staatspräsident Aliyev gesprochen. Auch darüber hatten wir eine Pressemitteilung herausgegeben.
FRAGE: Warum reagiert die Bundesregierung eigentlich erst so spät auf diesen Konflikt? Ich habe den Eindruck, dass erst durch die Verschärfung und durch das Übergreifen des Konflikts auf die Zivilbevölkerung eine Reaktion von deutscher Seite erfolgt ist. Die Frage richtet sich an den Regierungssprecher oder die Sprecherin des Außenministeriums.
STS SEIBERT: Wir haben jetzt die Situation einer plötzlichen und sehr jähen Eskalation mit Kriegshandlungen und vielen Toten, was es eine schlimme Entwicklung ist. Der grundsätzliche Konflikt ist der Bundesregierung nicht nur seit Jahrzehnten bekannt, sondern er ist auch immer wieder Gegenstand der Gespräche, die wir mit Armenien und Aserbaidschan haben. Es gibt jetzt nicht ein plötzliches Erwachen, sondern es gibt eine plötzliche und schlimme Eskalation des Konflikts.
Noch einmal zurück zu den Schlussfolgerungen auch des Europäischen Rates am Freitag: Ein sofortiger Waffenstillstand ist notwendig. Das fordert die EU; das fordert der Europäische Rat und natürlich auch die Bundesregierung. Nur von dort aus kann es dann zu einer friedlichen Lösung dieses Konflikts kommen. Es ist wichtig, dass Aserbaidschan und Armenien ohne Vorbedingungen in substanzielle Verhandlungen eintreten.
Wir unterstützen die Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe der OSZE. Wir bitten auch den Hohen Vertreter, eine weitere Unterstützung der Europäischen Union für diesen Verhandlungsprozess zu prüfen. Es ist sehr zu begrüßen, dass Armenien seine Bereitschaft erklärt hat, im Rahmen der Minsk-Gruppe der OSZE zu verhandeln. Wir fordern Aserbaidschan auf, dieses Gesprächsangebot nun aufzugreifen.
FRAGE JESSEN: Die Gespräche der Kanzlerin mit Führern der Konfliktparteien ist für mich doch Anlass, noch einmal beim Auswärtigen Amt nachzufragen. Können Sie uns Anhaltspunkte dafür geben, von welcher völkerrechtlichen Einschätzung der Zugehörigkeit Bergkarabachs die Kanzlerin wohl ausgegangen sein mag?
SASSE: Zu den Annahmen der Kanzlerin kann ich mich an dieser Stelle nicht äußern. Es ist Aufgabe von Herrn Seibert, hierauf einzugehen.
Was den völkerrechtlichen Status von Bergkarabach angeht das hatten wir ja schon am Freitag und auch am vergangenen Montag angesprochen , muss ich noch einmal zum Gesamtkonflikt, auf den Herr Seibert ja gerade schon eingegangen ist, ausführen. Es ist so, dass es sich hier um einen Konflikt handelt, der auch das haben wir bereits in der vergangenen Woche ausgeführt bereits seit Jahrzehnten andauert. Es geht im Rahmen dieser neu eskalierten Kämpfe darum, dass täglich Menschen ums Leben kommen. Das ist das, was uns derzeit zum Handeln bewegt.
Um auf die Frage Ihres Kollegen einzugehen: Im Übrigen ist es natürlich nicht so, dass wir uns jetzt erst engagieren, sondern Deutschland ist als Teil der OSZE-Minsk-Gruppe natürlich bereits seit der Schaffung dieser Gruppe an den Vermittlungsbemühungen beteiligt.
Zurück zu der Frage von Herrn Jessen bezüglich des völkerrechtlichen Status: Ich habe bereits mehrfach ausgeführt, dass der Konflikt zwischenstaatlicher Natur ist, bereits seit Jahrzehnten andauert und ein sehr komplexer Konflikt ist, in den viele völkerrechtliche und geschichtliche Aspekte hineinspielen. Dabei geht es um die ehemaligen Sowjetrepubliken; dabei geht es um die Resolution des Sicherheitsrats. Sie wissen, in Sachen Bergkarabach gibt es vier Sicherheitsratsresolutionen, die 1993 verabschiedet wurden. Es gibt die OSZE-Minsk-Gruppe, die sich verschiedentlich geäußert hat und sich um Vermittlung bemüht.
Unser Handeln im Moment ist darauf ausgerichtet, tatsächlich zu verhindern, dass weitere Menschen in der Konfliktregion ums Leben kommen. Wir versuchen, einen Gesprächseinstieg für die Konfliktparteien zu schaffen, um auf der Grundlage zu verhindern, dass der Konflikt weiter eskaliert und dazu beizutragen, dass er möglichst gelöst werden kann.
STS SEIBERT: Wenn ich ganz kurz hinzufügen darf: Genau das bewegt natürlich auch die Bundeskanzlerin. Dabei arbeiten ja Außenministerium und Kanzleramt sehr eng zusammen.
Ich will noch eines gerade auch dem unter dem Eindruck der sehr beunruhigenden Bilder, die uns am Wochenende aus der Konfliktregion erreicht haben, hinzufügen: Die Bundesregierung verurteilt scharf und insbesondere die Angriffe auf zivile Ziele. Wir erinnern beide Konfliktparteien daran, dass die Zivilbevölkerung im internationalen bewaffneten Konflikt den allgemeinen Schutz vor den Gefahren genießt, die von den Kriegshandlungen ausgehen. Die Zivilbevölkerung darf nicht das Ziel militärischer Angriffe sein. Dieser Appell ist an beide Konfliktparteien gerichtet.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Hat die Bundesregierung eigene Kenntnis davon oder Kenntnis von Berichterstattung, der zufolge Aserbaidschan Clustermunition, also Streubomben, einsetzen würde? Das wären auch Verstöße gegen diverse Vorschriften und Verbote.
STS SEIBERT: Von eigenen Kenntnissen kann ich hier jetzt nicht berichten. Berichterstattung darüber haben wir zur Kenntnis genommen.
FRAGE JUNG: Frau Sasse, Sie haben die Resolution des Sicherheitsrats angesprochen. Es wurde in drei Erklärungen bestätigt, dass Bergkarabach zum aserbaidschanischen Gebiet gehört. Ist das auch für die Bundesregierung der völkerrechtliche Status?
SASSE: Wie gesagt, zum völkerrechtlichen Status habe ich jetzt an dieser Stelle mehrfach zum dritten Mal ausgeführt. Ich habe auch gerade eben ausgeführt, dass das eine sehr komplexe völkerrechtliche Frage ist, die sich im Zusammenhang mit Bergkarabach stellt und in die verschiedene völkerrechtliche Aspekte hineinspielen, die bereits 1993 eine Rolle gespielt haben und auch jetzt weiter eine Rolle spielen. Teilweise wurden diese Faktoren durch weitere Aspekte ergänzt. Ich kann Ihnen sagen, dass die völkerrechtliche Zuordnung und der völkerrechtliche Status weiterhin Gegenstand der Vermittlungsbemühungen in diesem zwischenstaatlichen Konflikt sind.
ZUSATZFRAGE JUNG: Ich höre jetzt nicht heraus, dass Sie sich diesen Erklärungen des UN-Sicherheitsrats anschließen, dass Bergkarabach zu Aserbaidschan gehört?
SASSE: Ich habe Ihnen eben erläutert, dass die vier Sicherheitsratsresolutionen von 1993 Teil der Bemühungen sind, auf die wir bei der Lösung des Konfliktes aufbauen. Sie bilden auch eine der Grundlagen bei der Lösung dieses Konfliktes.
FRAGE: Zum Verkauf von Pfefferspray an das Bundeswirtschaftsministerium: Wie kontrolliert die Bundesregierung, dass Reizmittel nicht an problematische Empfängerstaaten verkauft werden? Warum ist es möglich, dass zu den Empfängern Staaten wie Russland und China zählen?
EICHLER: Vielen Dank. Die Fragen haben wir schon schriftlich bekommen, und wir sind dabei, die zu beantworten. Sie bekommen eine Antwort.
FRAGE JENNEN: An Herrn Seibert: Es gab heute ja ein Gespräch zwischen der Bundeskanzlerin und Herrn Barnier zu den schwierigen Verhandlungen über den Brexit. In den Bereichen „level playing field“, Handel und Fischerei sind ja noch Fragen offen. Gibt es irgendetwas, von dem Sie sagen würden, dass sich da auch die europäische Seite bewegen könnte? Gibt es vielleicht insbesondere im Bereich der Staatshilfen Spielraum?
STS SEIBERT: Es gibt nichts zu berichten, wenn Sie von mir hören möchte, was die Bundeskanzlerin und Herr Barnier heute besprochen haben. Das sind vertrauliche Gespräche, und darüber berichte ich natürlich grundsätzlich nicht.
Die Bundeskanzlerin hat sich am Freitag in ihrer Pressekonferenz in Brüssel ziemlich ausführlich auf mehrere Fragen hin zum Thema Brexit geäußert; das könnte ich Ihnen nur noch einmal vortragen.
FRAGE KRÄMER: Wie bewertet die Kanzlerin denn die Gespräche vom Wochenende? Das hat sie am Freitag nicht gesagt.
STS SEIBERT: Es bleibt dabei, dass wir natürlich klar sehen, dass die Verhandlungen jetzt in eine entscheidende Phase kommen und dass sich in den nächsten Tagen herausstellen wird, ob wir vorankommen oder nicht. Die Kanzlerin hat gesagt und das ist natürlich auch nach dem Wochenende absolut richtig :
„Vieles wird dadurch bestimmt, was Großbritannien möchte und was Großbritannien nicht möchte das ist die freie Entscheidung von Großbritannien. Solange verhandelt wird, bin ich optimistisch.“
FRAGE BLANK: An das Wirtschaftsministerium: Wie steht denn der Wirtschaftsminister zu den Homeoffice-Gesetzesvorschlägen des Arbeitsminister? Es gibt ja schon heftige Kritik aus Wirtschaftsverbänden und auch aus dem Wirtschaftsflügel der Union.
EICHLER: Zum Stand der Dinge ist, glaube ich, eher das BMAS berufen zu antworten. Minister Altmaier hat sich, als zum ersten Mal Punkte davon kursierten, schon dazu geäußert, und bei dieser Äußerung bleibt es auch weiterhin.
ZUSATZFRAGE BLANK: Können Sie bitte wiederholen, was er da gesagt hat? Das ist mir jetzt nicht so präsent.
EICHLER: Ich kann das jetzt nicht Wort für Wort wiederholen, aber es ging in die Richtung, dass er grundsätzlich Homeoffice unterstützt, aber dass es keiner gesetzlichen Festlegung bedarf.
ZUSATZFRAGE BLANK: Kurz zusammengefasst: Herr Altmaier lehnt das ab?
EICHLER: Sie können ja gerne noch einmal nachlesen, was er genau gesagt hat; das würde ich Ihnen empfehlen.
ZUSATZFRAGE BLANK: Eigentlich wollte ich heute eine aktuelle Stellungnahme von Ihnen dazu haben.
EICHLER: Wir haben das Gesetz, soweit ich richtig informiert bin, noch gar nicht gesehen. Alles, was wir darüber wissen, ist das, was Herr Heil gestern in der „BILD am Sonntag“ dazu gesagt hat, und auf dieser Grundlage ist der Boden etwas dünn, dazu jetzt schon fundierte Einschätzungen zu treffen. Deshalb bleibt es für den Moment bei dem, was wir bzw. was Herr Altmaier auch damals schon gesagt hat, als das Thema schon einmal in der Presse war.
STS SEIBERT: Vielleicht darf ich noch einmal sagen, wo wir gerade stehen: Das Bundesarbeitsministerium hat dem Kanzleramt einen Gesetzentwurf zur sogenannten Frühkoordinierung vorgelegt. Das heißt, die förmliche Ressortabstimmung ist noch gar nicht eingeleitet, und deswegen können wir uns hier, wie es üblich ist, zu konkreten Inhalten auch nicht äußern.
Im Koalitionsvertrag ist zwischen den Koalitionspartnern vereinbart worden, dass man mobiles Arbeiten fördern und erleichtern möchte und dass dafür ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden soll. Über die Umsetzung dieses gemeinsamen Ziels wird noch viel zu beraten sein.
ZUSATZFRAGE BLANK: Wie steht die Kanzlerin denn dazu? Ist ein gesetzlicher Rahmen nötig?
STS SEIBERT: Ich habe mich hier auch für die Kanzlerin geäußert.
FRAGE KRÄMER: Nur noch einmal zur Sicherheit: Aktueller Stand ist auch, dass Herr Altmaier grundsätzlich keinen Bedarf sieht, das gesetzlich zu regeln?
EICHLER: Er hat gesagt: „Wir brauchen vor allem weniger Bürokratie, nicht immer neue staatliche Garantien.“
FRAGE THIBAUT: Zum antisemitischen Angriff in Hamburg: Wie schätzt die Bundesregierung den gestrigen Angriff vor einer Hamburger Synagoge ein?
STS SEIBERT: Die Bundesregierung ist entsetzt über diese Gewalttat gegenüber einem jüdischen Mitbürger, die es gestern gegeben hat. Die Juden haben gestern ja das sogenannte Laubhüttenfest Sukkot gefeiert. Wir verurteilen diesen Angriff auf das Schärfste. Es ist beschämend, dass ein Bürger jüdischen Glaubens auf offener Straße in Deutschland attackiert wird. Ich denke jetzt zuallererst an den jungen Mann; ihm gelten alle guten Wünsche. Hoffentlich wird er die körperlichen und auch die seelischen Folgen dieser Tat bald bewältigen können. Ich danke im Namen der Bundesregierung den Sicherheitskräften vor Ort, die schnell eingegriffen haben und den Täter am Tatort festnehmen konnten. Nun muss die Tat und müssen auch die Hintergründe aufgeklärt werden.
Und dann ist da natürlich vor allem, wie ich es gerade gesagt habe, das Entsetzen, dass so etwas auf deutschen Straßen möglich ist: ein Angriff auf einen jungen Juden, ganz offenbar eben nur, weil er als Jude in der Nähe der Synagoge zu erkennen war. Das ist widerwärtig, egal, was die Untersuchung über die Motivation und den Zustand des Täters ergeben mag. Genau so muss das von allen in dieser Gesellschaft auch klar benannt werden. In Deutschland ist jede einzelne solche Tat eine Schande.
KALL: Ich möchte nur darauf hinweisen, dass sich auch die Bundesjustizministerin heute früh zu ihrer Bewertung der Tat geäußert hat, ganz ähnlich, wie Herr Seibert es nun für die gesamte Bundesregierung getan hat. Auch sie hat gesagt, dass solche Angriffe und dass dieser Hass gegen Jüdinnen und Juden eine Schande für unser Land sind. Erneut mussten wir eine schreckliche Gewalttat gegen einen jüdischen Bürger erleben und das mitten in Hamburg und am Anfang der Woche, in der wir am Freitag, dem 9. Oktober, des antisemitischen Anschlags auf die jüdische Gemeinde in Halle gedenken.
Die Ermittlungen liegen jetzt bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg, die sich zum Täter, zu den Hintergründen und auch zum Opfer geäußert hat.
DR. LAMMERT: Ich kann auch für das BMI noch etwas dazu sagen: Die Ermittlungen dauern zwar noch an und werden federführend von den Behörden in Hamburg im engen Austausch mit den Bundesbehörden geführt. Es ist aber klar, dass von einer antisemitisch motivierten Tat ausgegangen werden muss. Es ist deutsche Staatsraison, dass Jüdinnen und Juden in Deutschland sicher leben können. Wir werden und müssen jeder Form von Antisemitismus entschlossen entgegentreten. Auch den Polizistinnen und Polizisten ist für ihren schnellen und couragierten Einsatz zu danken, denn sie haben dafür gesorgt, dass der Täter gleich in der Nähe des Tatorts festgenommen werden konnte.
FRAGE JUNG: Da die Verteidigungsministerin den Klimawandel als eine Belastung und Herausforderung für die Bundeswehr anerkannt und jetzt auch gesagt hat, dass man etwas dagegen machen wolle, möchte ich fragen: Kann die Bundeswehr beziffern, wie hoch ihr jährlicher CO2-Ausstoß ist? Gibt es da eine konsequente Erfassung?
COLLATZ: Tatsächlich liegen mir dazu keine Zahlen vor. Wenn es die gibt, würde ich ihnen die gerne nachliefern. Ich zweifle daran, dass sich alle Tätigkeiten der Bundeswehr so erfassen lassen; aber wenn ich die Zahlen bekommen kann, liefere ich sie gerne nach.
ZUSATZFRAGE JUNG: Im Klimapaket sind doch quasi für alle Sektoren und für alle Ministerien Klimaziele bzw. Ausstoßziele festgelegt worden. Dann müssten Sie ja wahrscheinlich auch errechnen, wie viel Sie ausstoßen?
COLLATZ: Sicherlich haben wir umfangreiche Maßnahmen eingeleitet, zum Beispiel um unsere Liegenschaften zum Beispiel mit CO2-neutraler Energieversorgung auszustatten. Zu den Liegenschaftsbetrieben gibt es sicherlich Zahlen; die müsste ich Ihnen, wie gesagt, nachliefern. Zu den Tätigkeiten der Bundeswehr im Einsatz oder ähnlichem liegen mir aber keine Zahlen vor, und ich bezweifle, dass es da Erhebungen gibt.