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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 14. Oktober 2020

Themen: Kabinettssitzung (Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche, Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts, Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes, Musterquarantäneverordnung, Entwurf eines Zwischenberichts der Bundesregierung zur Umsetzung des Zweiten Nationalen Aktionsplans 2019 bis 2021 im Rahmen der Teilnahme an der Open Government Partnership), Reise des Außenministers nach Paris, Antrittsbesuch des polnischen Außenministers in Berlin, Besetzung der Positionen des Präsidenten und des Vizepräsidenten am Bundesfinanzhof, COVID-19-Pandemie (mögliche zusätzliche Hilfen für von Anticoronamaßnahmen betroffene Unternehmen, Beratung der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus, digitale Einreiseanmeldung), Fall Nawalny, Beitragsbemessungsgrenze, INF-Vertrag, Studie zum Thema „Rassismus in der Gesellschaft“, digitale Einreiseanmeldung, Konflikt im östlichen Mittelmeer

2:11 Kabinettsbericht

10:39 Geldwäsche/Korruptionsbekämpfung
– Hans (ab 12:45)
– wie erklären Sie sich, dass die Zahl der Strafverfahren gegen deutsche Unternehmen, die im Ausland Bestechungsgelder zahlten, abgenommen hat? (ab 15:20)
– ein weiterer Kritikpunkt ist ein mangelhaftes Transparenzregister in Deutschland. Urteile werden nicht öffentlich. Wollen Sie daran etwas ändern?
– Herr Seibert, ist das für die Bundesregierung ein Imageschaden nicht mehr als „aktiver Verfolger“ von Korruption in der Welt zu gelten?

36:00 Rente/Beitragsbemessungsgrenze
– warum hält die Bundesregierung überhaupt an einer Beitragsbemessungsgrenze fest? Sie bevorteilt Reiche und Sehrsehrgut-Verdiener
– warum ist die Grenze so niedrig bei ca €5000? warum nicht €10.000?

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 14. Oktober 2020:

STS SEIBERT: Guten Tag, meine Damen und Herren! Ich bitte erst einmal um Verständnis dafür, dass ich heute einmal nicht unbeschränkt bei Ihnen bleiben kann, und stürze mich sofort in den Bericht aus dem Kabinett.

Es geht los mit einem Gesetzentwurf, der die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche verbessern soll, eingebracht natürlich vom Bundesjustizministerium. Geldwäsche ist ein bedeutendes Problem auf nationaler, europäischer und auch globaler Ebene. Geldwäsche wird von Straftätern genutzt, um ihre kriminellen Profite zu verschleiern und um schmutziges Geld in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen.

Konkret ist Folgendes geplant: Der bisher sehr komplexe Tatbestand der Geldwäsche wird durch eine klare neue Strafvorschrift ersetzt und auch deutlich erweitert. Das hat zur Folge, dass es künftig wesentlich einfacher sein wird, Geldwäsche nachzuweisen. Es wird auch für Staatsanwaltschaften und Gerichte erheblich leichter, Geldwäsche nachzuweisen, wie gesagt, und die Täter konsequent zur Verantwortung zu ziehen.

Das zweite Thema: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts. Auch dies hat das Kabinett heute beschlossen. Das deutsche Sanierungs- und Insolvenzrecht soll modernisiert und wirksamer gemacht werden. Es wird im Wesentlichen ein Rechtsrahmen geschaffen, der es Unternehmen ermöglicht, wenn Insolvenz droht, also noch nicht eingetreten ist, sondern Zahlungsunfähigkeit droht, außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu sanieren, und zwar auf der Grundlage eines Restrukturierungsplans, dem ihre Gläubiger mehrheitlich zugestimmt haben.

Außerdem werden im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie befristete Sonderregelungen geschaffen, die Sanierungen erleichtern sollen. Zudem sieht der Gesetzentwurf Regelungen zur Digitalisierung des Insolvenzverfahrens vor.

Die Bundesfamilien- und auch Bundesjugendministerin hat dann eine Änderung des Jugendschutzgesetzes ins Kabinett eingebracht, die auch beschlossen wurde. Im Wesentlichen geht es darum, das Jugendmediengesetz in die heutige Zeit und Realität der Nutzung von Medien durch Kinder und Jugendliche zu bringen. Heute sind fast alle Jugendlichen online. Schon von den sechs- bis siebenjährigen Grundschulkindern wissen wir, dass ein Drittel von ihnen regelmäßig das Internet nutzt. Kinder sind in den sozialen Netzwerken aktiv, schauen sich Videos und Serien an und verbringen mit digitalen Spielen einen Teil ihrer Freizeit. All das soll von dem geänderten Jugendschutzgesetz abgedeckt werden; denn Kinder haben ein Recht auf Teilhabe an digitalen Medien. Aber dies ist auch in einem geschützten Rahmen zu gewährleisten.

Konkret sieht der Gesetzentwurf unter anderem folgende Regelungen vor:

Erstens. Für Kinder und Jugendliche relevante Internetdienste werden verpflichtet, angemessene und wirksame strukturelle Vorsorgemaßnahmen zu treffen.

Zweitens. Die Regelungen zur Alterskennzeichnung für Computerspiele und Filme werden modernisiert. Sie werden künftig Eltern, Fachkräften, aber auch den Kindern und Jugendlichen selbst wieder verlässliche Orientierung geben.

Interaktionsrisiken ich nenne einmal Cybermobbing und Hatespeech werden in den Schutzzweck dieses Gesetzes einbezogen.

Es wird auch für konsequente Rechtsdurchsetzung gesorgt, und das auch mit Blick auf Anbieter, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben. Wenn ein Anbieter seinen Pflichten nicht nachkommt, kann das die Zahlung eines Bußgeldes nach sich ziehen.

Die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wird weiterentwickelt zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz.

Zuletzt hat sich das Kabinett mit der Musterquarantäneverordnung jetzt sind wir beim Thema Corona befasst. Wie Sie wissen, fällt es in die Zuständigkeit der Länder, Vorschriften zu Quarantänemaßnahmen für Einreisende und Rückreisende aus Risikogebieten außerhalb Deutschlands zu erlassen. Bund und Länder hatten Ende August beschlossen, die derzeit geltenden Quarantäneregelungen weiterzuentwickeln. Das ist nun geschehen. Im Interesse einer möglichst einheitlichen bundeseinheitlichen Regelung wurde eine neue Musterquarantäneverordnung erstellt. Das ist eine gemeinsame Arbeitshilfe für alle Länder, auf deren Basis die Länder dann im Rahmen ihrer Zuständigkeiten entsprechende eigene Regelungen erlassen. Sie können auch länderspezifisch notwendige Unterschiede ausweisen. Einreisende müssen auf jeden Fall die Bestimmungen des für sie zuständigen Bundeslandes beachten.

Für den Zeitpunkt des Inkrafttretens, der Sie auch interessiert, gilt dies: Die Regeln treten zu dem Zeitpunkt in Kraft, an dem die Länder ihre jeweiligen Länderverordnungen anpassen. Auch da müssen die Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes beachtet werden. Es ist jedoch geplant, dass die Regelungen der verschiedenen Länder in der Regel zum 8. November dieses Jahres in Kraft treten.

Eine Sache habe ich noch vergessen. Entschuldigung! Da war noch etwas ich wusste es : der Entwurf eines Zwischenberichts der Bundesregierung zur Umsetzung des Zweiten Nationalen Aktionsplans 2019 bis 2021 im Rahmen der Teilnahme an der Open Government Partnership. Die Open Government Partnership gibt es seit 2011. Seit 2016 ist Deutschland dabei. Das ist ein Zusammenschluss von 78 Staaten für Transparenz und Teilhabe, die Bekämpfung von Korruption und für die Nutzung neuer Technologien zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen. Es gibt jetzt einen Zweiten Nationalen Aktionsplan, dessen Leitmotive Zusammenarbeit und regionale Innovationsfähigkeit sind und der neun Verpflichtungen sowie die entsprechenden Maßnahmen der einzelnen Ressorts enthält.

Zu den konkreten Maßnahmen gehört zum Beispiel, dass das Auswärtige Amt Dialogveranstaltungen zur Außenpolitik durchführt, dass der Bund regionale Open-Government-Labore durch das BMI fördert und dass junge Menschen bei der Entwicklung und Umsetzung der Jugendstrategie der Bundesregierung durch das Jugendministerium beteiligt werden.

Dieser Zwischenbericht zur Halbzeit des Zweiten Nationalen Aktionsplans beleuchtet den Fortschritt bei der Erreichung der Verpflichtungen und zeigt, dass wir da auf einem sehr guten Weg sind. Das kann jeder Bürger und auch jeder Journalist transparent nachvollziehen; denn wir haben seit letztem Jahr eine Internetpräsenz mit Newsletterfunktion und einer Ampel, die jeweils den Umsetzungsstand des Aktionsplans im Quartal wiedergibt. Sie finden das unter www.open-government-deutschland.de. Sie kommen aber auch über www.bundesregierung.de dorthin.

Das war es.

BURGER: Außenminister Maas wird morgen nach Paris reisen. Die Ankunft dort ist für etwa 9 Uhr geplant. Er wird im französischen Außenministerium an einem Treffen im Format des sogenannten Weimarer Dreiecks teilnehmen, also gemeinsam mit seinem französischen und seinem polnischen Amtskollegen. Nach dem Gespräch ist um etwa 11.30 Uhr eine gemeinsame Pressekonferenz der drei Außenminister geplant. Nach der Pressekonferenz ist noch ein Arbeitsmittagessen der drei Außenminister angesetzt, bevor es zurück nach Berlin geht. Hier ist die Ankunft für etwa 15.30 Uhr geplant.

Auch der polnische Außenminister Rau wird aus Paris nach Berlin weiterreisen und hier von Außenminister Maas zu seinem bilateralen Antrittsbesuch in der Villa Borsig empfangen. Vor dem Gespräch mit Außenminister Rau ist eine gemeinsame Pressebegegnung geplant, die Sie auf dem Twitter-, Facebook- und Instagram-Account des Auswärtigen Amtes in deutscher Sprache und auf unserem englischsprachigen Twitter-Account auch in polnischer Sprache verfolgen können.

FRAGE JOLKVER: Ich habe eine Frage zur Geldwäsche. Ich weiß nicht, welches Ressort dafür zuständig ist. Hat das Gesetz auch ausländische Kriminelle im Visier, die Geldwäsche in Deutschland betreiben, zum Beispiel mithilfe des recht liberalen Immobilienmarkts in Berlin oder in anderen Städten? Konkret gefragt: Ist beabsichtigt, die Barzahlung bei Immobiliengeschäften zu verbieten oder zu begrenzen?

ZIMMERMANN: Vielen Dank für die Frage. Der Entwurf, der heute im Kabinett beschlossen worden ist, betrifft die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche. Ich habe aber den Eindruck, dass Ihre Frage eher auf die Geldwäscheprävention abzielt. Insofern möchte vielleicht das Finanzministerium etwas dazu sagen.

LAIADHI: Sie fragten nach einem Verbot für Barzahlung bei Immobiliengeschäften. Mir ist nicht bekannt, dass es Reformüberlegungen in dieser Hinsicht gibt. Was ich Ihnen sagen kann, ist: Es gibt eine Verordnung, die zum 1. Oktober greift, wonach Geldwäsche besonders im Immobilienbereich bekämpft werden soll. Da wurden die Vorschriften insofern verschärft, als Notare in diesem besonders anfälligen Bereich verstärkt Verdachtsmeldungen an die FIU, also an die dafür zuständige Stelle, übermitteln müssen.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Aber es ist nicht angedacht, Barzahlungen ab einer bestimmten Höhe generell zu verbieten?

LAIADHI: Wie gesagt: Dazu sind mir keine Pläne dieser Art bekannt.

FRAGE JESSEN: Geldwäsche soll bekämpft werden. Gleichzeitig hat Transparency International veröffentlicht, dass Deutschland im Ranking der Korruptionsbekämpfung abgerutscht sei und dass Schmiergeldzahlungen deutscher Unternehmen nicht mehr so intensiv verfolgt würden wie bisher. Letztlich gehört beides zusammen. Das sieht ein bisschen nach Gas und Bremse aus. Warum ist das so? Warum klafft das auseinander?

VORS. WOLF: Wen sprechen Sie damit an?

ZUSATZ JESSEN: Wer immer sich dafür zuständig fühlt. Möglicherweise das Finanzministerium.

LAIADHI: Könnten Sie das bitte wiederholen?

ZUSATZ JESSEN: Ja. Mit dem Geldwäschegesetz soll Geldwäsche das ist ja auch eine Form von Finanzkriminalität be- oder verhindert werden. Gleichzeitig hat Transparency International veröffentlicht, dass Deutschland im Ranking der Korruptionsverfolgung das ist eine benachbarte Verfehlung abgerutscht sei und Korruption weniger intensiv verfolge als in den Vorjahren. Das sind, letztlich ein und denselben Themenkomplex treffend, einmal Gas und einmal Bremse. Warum klafft das so auseinander?

LAIADHI: Ich kenne diese Studie jetzt nicht. Ich nehme jetzt auch keine Stellung dazu, ohne die vorher gesichtet zu haben. Was ich zu dem Gesetzentwurf sagen kann, der heute im Kabinett war und beschlossen wurde, ist: Auch der Minister hat sich dazu geäußert, dass das wichtige Regeln sind, damit die Geldwäschebekämpfung noch mehr Biss bekommt. Dadurch wird es einfacher, Geldwäsche nachzuweisen und Kriminellen illegale Profite abzunehmen.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Vielleicht könnten Sie sich den Bericht von Transparency International noch zugänglich machen und dann nachliefern, wie die Stellungnahme Ihres Hauses dazu aussieht.

LAIADHI: Das kann ich gegebenenfalls machen.

ZIMMERMANN: Ich kann dazu vorläufig ergänzen, dass, soweit die Praxis in Sachen Strafverfolgung erwähnt wird, sie, von wenigen Ausnahmen abgesehen, in der Zuständigkeit der Bundesländer liegt. Gegebenenfalls müsste man dort nachfragen.

FRAGE JUNG: Wie erklären Sie sich denn, dass die Zahl der Strafverfahren gegen deutsche Unternehmen, die im Ausland Schmiergeld zahlen, abgenommen hat? Ist das jetzt eine Sache der Bundesländer, und Sie haben damit gar nichts zu tun?

Es wird auch kritisiert, dass es ein mangelhaftes Transparenzregister gibt, in dem beispielsweise Urteile nicht öffentlich werden. Haben Sie Ansatzpunkte, daran etwas zu ändern, damit Deutschland nicht mehr als moderater Kämpfer gegen Korruption gesehen wird, sondern wieder als aktiver Verfolger?

Herr Seibert, ist das eigentlich ein Imageschaden für die Bundesregierung, dass sie jetzt nicht mehr als aktiver Verfolger von Korruption in der Welt gilt, sondern nur noch als moderater Verfolger?

STS SEIBERT: Zunächst einmal muss man sicherlich diese Untersuchung und die Begründung, die Transparency International da liefert, genau anschauen. Das wird auch geschehen. Seien Sie nur in einer Sache ganz sicher: Die Bundesregierung wendet sich sowohl gegen Geldwäsche als auch gegen Korruption. Beides sind aus unserer Sicht bekämpfenswerte Vorgänge. Gegen beides gehen wir entschieden vor, soweit dies in den Möglichkeiten der Bundesregierung liegt.

ZIMMERMANN: Wenn Korruptionsstraftaten vorliegen, sind die Staatsanwaltschaften, die Strafverfolgungsbehörden gesetzlich dazu verpflichtet, diese Straftaten zu verfolgen. Die Durchführung der Strafverfolgung und deren Organisation in diesem Bereich liegen aber in der Hand der Bundesländer. Deswegen kann ich für die nicht sprechen.

FRAGE HERZOG (zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts): Sie haben ursprünglich einen Entwurf im generischen Femininum vorgelegt. Das Kabinett hat ihn heute im Maskulinum verabschiedet. Sie haben ihn also sprachlich überarbeitet. Warum?

An das Innenministerium die Frage: Ist dies auf Ihr Drängen geschehen? Sie hatten ja verfassungsrechtliche Bedenken geäußert.

ZIMMERMANN: Vielen Dank für die Frage. Herr Seibert hat zu dem Entwurf schon einiges gesagt. Ich möchte ganz grundsätzlich noch sagen, worum es dabei geht. Wir wollen mit diesem Entwurf einen modernen und effektiven Rahmen für die Unternehmenssanierung vorschlagen. Unternehmen, die ihren Gläubigerinnen und Gläubigern eine realistische Sanierungsperspektive aufzeigen können, sollen ihr Sanierungskonzept auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens durchsetzen können. Von diesen neuen Möglichkeiten sollen insbesondere Unternehmen profitieren können, die unter den wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie leiden.

Das ist für uns ohnehin ein sehr wichtiges Vorhaben. Angesichts der Coronapandemie hat dies noch einmal ein zusätzliches Gewicht bekommen. Es ist für uns ein Vorhaben von enormer politischer Priorität.

Ich möchte zunächst noch kurz erläutern, wie es dazu gekommen ist, dass in dem Referentenentwurf das generische Femininum verwendet worden ist. Das hat den Grund, dass der Entwurf das Insolvenzrecht betrifft. Dabei geht es ganz überwiegend um Gesellschaften wie zum Beispiel eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft, deren grammatisches Geschlecht weiblich ist. Es ist deshalb üblich und auch zutreffend, insoweit von der Schuldnerin oder der Gläubigerin zu sprechen. Um eine unnötige Komplexität zu vermeiden, wurde auf die zusätzliche Angabe der männlichen Form in dem Referentenentwurf verzichtet. Zugleich haben wir aber auch schon gesagt, dass die Rechts- und Sprachprüfung zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen war und deren Ergebnisse da noch nicht einfließen konnten.

Jetzt zu den Gründen, warum der heute veröffentlichte Entwurf das generische Maskulinum verwendet. Wie ich bereits gesagt habe, hat dieses Vorhaben für uns eine hohe politische Priorität. Um möglichst rasch eine Einigung im Ressortkreis zu erzielen, haben wir nun das generische Maskulinum verwendet. Diese Variante wird im Handbuch der Rechtsförmlichkeit ausdrücklich zugelassen und als herkömmlich bezeichnet. Aus der Formulierung „herkömmlich“ ergibt sich zugleich, dass grundsätzlich auch andere Möglichkeiten zulässig sein können.

ALTER: Ich kann an das anknüpfen, was ich bereits am Montag hier gesagt habe. Ich will das nicht wiederholen. Wir hatten ja deutlich gemacht, was die sachlichen Argumente waren, warum wir dem Gesetzentwurf in dieser Fassung widersprochen haben. Zwischenzeitlich konnte man in der Berichterstattung die eine oder andere Kommentierung lesen. Dies gibt mir die Gelegenheit, dies noch einmal einzuordnen.

Dem Bundesinnenminister und auch dem Bundesinnenministerium sind sehr bewusst, dass Sprache im Laufe der Zeit einem gesellschaftlichen und auch einem politischen Wandel unterliegt oder unterliegen kann. Es ist aber nicht Aufgabe des Verfassungsministeriums, diese gesellschaftlichen Debatten aktiv voranzutreiben oder aufzuhalten.

Der Widerspruch gegen den vorgelegten Entwurf erfolgte aus rein formalen Gründen; denn es ist die Aufgabe des Verfassungsministeriums, im Rahmen von Ressortanhörungen darauf zu achten, dass die Gesetze den geltenden Regelungen entsprechen und dann auch rechtssicher zur Anwendung kommen können. Damit ist allerdings keine gesellschaftspolitische Positionierung des BMI oder des Bundesinnenministers verbunden. Der Bundesinnenminister legt Wert darauf, dass im Hinblick auf eine sich gegebenenfalls im Laufe der Zeit verändernde Sprache zunächst ein gesellschaftspolitischer Konsens oder zumindest eine Klarheit hergestellt wird, bevor Gesetze in einer anderen als der bisher üblichen Form abgefasst werden.

Das ist der Kern unseres Anliegens. Aus diesen formalen Gründen haben wir dem widersprochen. Aber inzwischen, wie der Kollege es schon ausgeführt hat, ist im Ressortkreis Einigkeit hergestellt worden.

FRAGE KUHN: Das generische Femininum ist weitestgehend verschwunden. Aber es ist einmal von „Geschäftsführerin“ und mehrmals von „Gläubigerinnen“ die Rede. Folgt das einer bestimmten Logik?

ZIMMERMANN: Ich habe ja unsere Gründe erläutert. Es sind fachbezogene Gründe gewesen, diese Form zu wählen. Die vom Innenministerium vorgetragene Auffassung wird von uns nicht geteilt. Dieser Vorschlag wurde, wie gesagt, aus fachlichen Gründen gewählt.

Ich möchte auch noch darauf hinweisen: Der Entwurf ist seit 19. September veröffentlicht. Die Stellungnahmen aus den Verbänden, die uns dazu erreicht haben, sind durchweg positiv. Der Entwurf wird fachlich hoch gelobt. Die Kritik, die jetzt vom Bundesinnenministerium gekommen ist, spielt in diesen Stellungnahmen keine Rolle, ganz im Gegenteil: Zum Teil wird die Sprache des Gesetzentwurfs übernommen, ohne dass daraus irgendwelche Schwierigkeiten entstanden sind.

FRAGE HERZOG: Hat das Kabinett heute über die Besetzung der Positionen des Präsidenten und des Vizepräsidenten am Bundesfinanzhof entschieden?

ZIMMERMANN: Das ist mir nicht bekannt. Ich kann schauen, ob ich dazu etwas nachreichen kann.

FRAGE LUMETSBERGER: Können Sie bitte genauer ausführen, was die Musterquarantäneverordnung nun genau vorsieht bzw. welche Veränderungen sie zur aktuellen Quarantänepflicht beinhaltet? Es stand ja zur Debatte, dass sich Einreisende aus einem Risikogebiet mindestens fünf Tage lang in Quarantäne begeben müssen, ehe sie diese durch einen negativen Coronatest beenden können.

STS SEIBERT: Ich kann die Grundzüge dazu vorgeben. Gegebenenfalls könnte der Kollege aus dem Gesundheitsministerium noch ergänzen.

Unser gemeinsames Ziel ist, neue Infektionsherde in Deutschland durch Einreisen nach Deutschland zu verhindern. Deswegen halten wir grundsätzlich an der Pflicht fest, dass sich jemand nach der Einreise aus Risikogebieten in Selbstisolation begibt.

Reisende, die aus dem Ausland einreisen und sich innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise in einem vom RKI so eingestuften Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise in Quarantäne zu begeben und diese für einen Zeitraum von zehn Tagen nach ihrer Einreise aufrechtzuerhalten. Außerdem sind sie verpflichtet, unverzüglich nach der Einreise die für sie zuständige Behörde zu kontaktieren und auf diese bestehende Quarantänepflicht hinzuweisen.

Die Quarantäne endet grundsätzlich frühestens fünf Tage nach der Einreise, wenn der Person ein negatives Testergebnis vorliegt, das bestätigt, dass keine Coronainfektion besteht. Dieser Test darf frühestens am fünften Tag nach der Einreise durchgeführt werden. Er muss nach der Testung zehn Tage lang aufbewahrt werden.

Auch bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses müssen Betroffene die zuständige Behörde unverzüglich informieren bei einem positiven Verlauf natürlich sowieso und zur Durchführung eines weiteren Tests eine Arztpraxis oder ein Testzentrum aufsuchen das ist bei einem negativen Testergebnis , wenn binnen zehn Tagen nach der Einreise noch einmal COVID-19-typische Symptome auftreten.

FRAGE JOLKVER (zum Fall Nawalny): Herr Seibert oder Herr Burger, ich hätte gerne einen Kommentar zu zwei Aussagen des russischen Außenministers. Er hat gestern gedroht, den Dialog mit europäischen Persönlichkeiten bzw. Politikern ganz abzubrechen, weil er durch die Aussage von Frau von der Leyen beleidigt ist, die Russland die Fähigkeit zu einer Partnerschaft abgesprochen hat. Wie bewertet die Bundesregierung diese Drohung von Herrn Lawrow? Die zweite Drohung folgte heute mit der Ankündigung von spiegelbildlichen Antworten auf die angedrohten EU-Sanktionen im Fall Nawalny.

BURGER: Ich möchte die Äußerungen des russischen Außenministers nicht kommentieren. Die Haltung der Bundesregierung zu diesem Vorgang haben wir in den letzten Tagen immer wieder deutlich gemacht. Es hat eine große Einigkeit beim Treffen der EU-Außenminister am Montag gegeben, dass der Einsatz eines Nervenkampfstoffs gegen Herrn Nawalny in Russland nicht ohne Konsequenzen bleiben kann. Auf dieser Basis laufen jetzt in Brüssel die Beratungen zur Umsetzung dessen, was dort vorgeschlagen wurde, nämlich gezielte Sanktionen gegen Einzelpersonen. Die Ergebnisse dieser Beratungen werden Sie sehr zügig sehen.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Die Bundesregierung ist doch immer wieder dafür, den Dialog mit Russland aufrechtzuerhalten. Was passiert jetzt, wenn Russland einfach auf stumm schaltet?

BURGER: Ich möchte Sie auf ein Interview hinweisen, das Außenminister Maas gegeben hat und das gestern von der russischen Agentur RIA Novosti veröffentlicht wurde. In diesem Interview sagt der Außenminister unter anderem:

„Jedenfalls ändert er [der Fall Nawalny] nichts an der Geografie und deshalb auch nichts an unserem fundamentalen Interesse an einem guten oder zumindest einem vernünftigen Verhältnis zu Russland.“

Er sagt dort auch:

„Schon deshalb wollen wir mit all unseren Nachbarn gute Beziehungen, die auf klaren Regeln und gegenseitigem Respekt aufbauen. Und dafür haben wir in den letzten Jahren auch einiges an Arbeit investiert.“

Der Außenminister sagt, er habe kaum einen Amtskollegen öfter getroffen als Sergej Lawrow. Er sagt weiter:

„Unsere Gesellschaften sind eng verbunden. Es gibt einen regen Austausch der Zivilgesellschaft, von Studenten, Wissenschaftlern, Künstlern, der Wirtschaft. Aber es ist kein Geheimnis, dass unser zwischenstaatliches Verhältnis durch eine Reihe von Vorfällen angefangen beim Bundestagshack bis hin zur Ermordung eines Georgiers in Berlin, die aktuell in Deutschland vor Gericht verhandelt wird belastet wird.“

Ich glaube, Sie werden in allen Äußerungen der Bundesregierung und auch des Außenministers über die letzten Wochen hinweg eine große Kontinuität feststellen. Wir bemühen uns und haben uns in der Vergangenheit um ein vernünftiges Verhältnis zu Russland bemüht, auch im Interesse, mit Russland gemeinsam an der Lösung internationaler Krisen zu arbeiten. Gleichzeitig müssen wir aber feststellen, dass bestimmte Vorfälle das bilaterale Verhältnis belasten. Wir müssen auch dafür Sorge tragen da sind wir uns im europäischen Rahmen einig , dass ein Verstoß gegen das Chemiewaffenübereinkommen das Verbot der Chemiewaffen ist immerhin eine der am weitesten akzeptierte Norm des Völkerrechts nicht ohne Konsequenzen bleiben kann.

ZUSATZFRAGE JOLKVER: Herr Seibert, die Beziehungen scheinen jetzt auf dem tiefsten Punkt angekommen zu sein. Man ist jetzt in einer Sackgasse. Wäre es jetzt nicht an der Zeit, dass die Kanzlerin eingreift und einmal ein Gespräch mit dem russischen Präsidenten sucht?

STS SEIBERT: Ich denke, dass Herr Burger das gerade schon sehr klargemacht hat. Es war immer die Politik der Bundesregierung, auch dieser Bundeskanzlerin, die Gesprächsbereitschaft nie abreißen zu lassen und gleichzeitig sehr klar zu benennen, wenn Russland Regeln bzw. Völkerrecht gebrochen hat. Das eine schließt das andere nicht aus. Das ist ein Fall von Ehrlichkeit. Das wird es sicherlich auch weiterhin geben.

FRAGE FIRSOVA: Ich habe eine Frage zum Thema Sanktionen. Ich weiß, dass es ziemlich unwahrscheinlich ist, dass wir die Namen der sanktionierten Personen heute bekommen. Aber vielleicht könnten Sie, Herr Seibert, sozusagen das Niveau der Politiker nennen, die im Zusammenhang mit dem Fall Nawalny sanktioniert werden. Sind das Minister? Wer ist das?

STS SEIBERT: Zunächst einmal sind wir froh darüber, dass der Europäische Rat schon frühzeitig einstimmig und sehr deutlich den Mordversuch an Herrn Nawalny durch einen chemischen Kampfstoff der Nowitschokgruppe verurteilt hat. Nun sind wir auch dankbar dafür, dass der EU-Außenministerrat am Montag die Vorschläge für Strafmaßnahmen, die Deutschland und Frankreich gemeinsam eingebracht haben, konsentiert und in den internen Abstimmungsprozess zwischen den Mitgliedsstaaten eingebracht hat. Wenn diese Sanktionen verabschiedet würden, dann wäre das ein sehr deutliches Zeichen gegenüber Moskau, dass der Einsatz von Chemiewaffen, zumal gegenüber Bürgern, inakzeptabel ist.

Es gibt dazu eine französisch-deutsche Ministererklärung. Ich denke, an der Stelle übernimmt am besten der Kollege Burger. Denn sie sagt Ihnen zwar nicht Namen, aber sozusagen die Ratio, warum bestimmte Menschen auf dieser Liste stehen.

BURGER: Genau. Wir haben sie in einer Pressemitteilung am 7. Oktober veröffentlicht. Darin heißt es:

„Die Vorschläge werden auf Einzelpersonen abzielen, die aufgrund ihrer offiziellen Funktion als verantwortlich für dieses Verbrechen und den Bruch internationaler Rechtsnormen gelten, sowie auf eine Einrichtung, die in das Nowitschok-Programm eingebunden ist.“

Das ist das, was wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt über die Sanktionen, die sich jetzt, wie gesagt, im europäischen Abstimmungsprozess befinden, sagen können. Darüber hinausgehende Informationen werden wir dazu erst geben können, wenn der Beschluss gefasst sein wird.

ZUSATZFRAGE FIRSOVA: Bei den Sanktionen geht es wahrscheinlich auch darum, den Personen, die an der Arbeit an dem Nowitschokprogramm teilgenommen haben, die Einreise in die EU-Staaten zu verbieten und beispielsweise auch deren Finanzaktivitäten einzufrieren. Aber es ist relativ wahrscheinlich auch ich selbst bin Russin , dass die Personen, die an diesem Programm teilgenommen haben, ihrer dortigen Positionen wegen sowieso nicht aus Russland ausreisen dürfen.

Ist es überhaupt sinnvoll, diese Personen zu sanktionieren?

BURGER: Zu dem Personenkreis oder dem Kreis von Einrichtungen, um die es geht, kann ich jetzt nichts weiter sagen als das, was ich eben aus der Pressemitteilung der gemeinsamen deutsch-französischen Ministererklärung zitiert habe.

Sie haben recht; in der Regel umfassen Sanktionen, die die Europäische Union gegen Personen oder einzelne Entitäten erlässt, unter anderem ein Einreiseverbot. Aber sie umfassen eben auch andere restriktive Maßnahmen. Es gibt ein sogenanntes Bereitstellungsverbot, also ein Verbot der Bereitstellung wirtschaftlicher Güter, des Zugriffs auf wirtschaftliche Ressourcen usw.

FRAGE FRÖDER: Dem Vernehmen nach plant das Wirtschaftsministerium weitere Hilfen für besonders hart von Coronamaßnahmen getroffene Unternehmen.

Warum ist dies notwendig, wenn doch bisher nur ein kleiner Teil der bereitstehenden Überbrückungshilfen beantragt wurde?

EICHLER: Wir stehen im ständigen Austausch über mögliche Verbesserungen an allen Hilfsprogrammen, die im Rahmen des Hilfspakets aufgelegt worden sind, um zu schauen, wo es Verbesserungsbedarf gibt und wo die Not noch besonders hoch ist. Wir haben bereits Verbesserungen im Rahmen des zweiten Teils der Überbrückungshilfe vorgenommen, der den Zeitraum von Oktober bis Dezember abdeckt.

Daneben gibt es aber auch eine Diskussion darüber, ob Verbesserungsbedarf oder Verlängerungsbedarf besteht, gerade vor dem Hintergrund der jetzigen Lage, in der die Zahlen doch wieder ansteigen und man nicht genau weiß, wie sich das entwickelt. Darüber werden wir die Diskussion suchen und sind in der Diskussion in der Bundesregierung mit den anderen Ressorts und mit den Bundesländern. Weitere Details dazu kann ich jetzt noch nicht benennen.

ZUSATZFRAGE FRÖDER: Sind neben der geplanten Verlängerung der Überbrückungshilfen zusätzliche Hilfen für Branchen wie Hotels und Gaststätten sowie für die Messe- und Veranstaltungsbranche geplant? Wenn ja, welche?

EICHLER: Weitere Details kann ich, wie gesagt, zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benennen.

FRAGE JUNG: Meine Frage bezieht sich auf ein Thema, das heute auch im Kabinett behandelt wurde, nämlich auf die Beitragsbemessungsgrenze. Ich schätze, dass das BMAS dazu gefragt ist.

Warum hält die Bundesregierung an sich überhaupt an einer Beitragsbemessungsgrenze fest? Denn das stellt ja Reiche und sehr, sehr, sehr, sehr gut Verdienende besser als den Rest. Warum halten Sie daran fest?

Wenn Sie das begründen, warum liegt die Beitragsbemessungsgrenze jetzt bei monatlich 4837,50 Euro? Warum nicht bei 10 000 Euro oder 20 000 Euro?

PRÜHL: Die Beitragsbemessungsgrenzen werden turnusgemäß jedes Jahr neu festgelegt und spiegeln die Einkommensentwicklung des vergangenen Jahres wieder. An der Formel, in welchem Umfang sie zugrunde gelegt wird, hat sich nichts geändert. Die Einkommensentwicklung 2019 hat ergeben, dass die Bezugsgrößen so, wie heute beschlossen, erhöht werden.

ZUSATZ JUNG: Das beantwortet keine meiner Fragen.

PRÜHL: Warum nicht?

ZUSATZFRAGE JUNG: Ich wollte wissen, warum Sie überhaupt an einer Beitragsbemessungsgrenze festhalten. Ist es gerade im Jahr der Solidarität nicht ein falsches Zeichen, dass die sehr gut Verdienenden und Reichen davon am allermeisten profitieren?

PRÜHL: Die Beitragsbemessungsgrenze gibt es seit sehr, sehr vielen Jahren. Es ist

ZURUF JUNG: Das können Sie abschaffen! Das ist ja die Frage.

PRÜHL: nicht beschlossen, daran etwas zu ändern. Wir werden das auch nicht einseitig tun.

ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Seibert, warum hält die Bundesregierung an einer Beitragsbemessungsgrenze fest, die die Reichen bevorteilt?

STS SEIBERT: Die Kollegin hat Ihnen die Antwort darauf gegeben, und ich habe dazu jetzt hier nichts beizutragen.

FRAGE LÜCKING: Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, den INF-Vertrag wiederzubeleben?

BURGER: Am INF-Vertrag war die Bundesrepublik ja nicht als Vertragspartner beteiligt, sondern das war ein Vertrag, der damals zwischen den USA und der Sowjetunion geschlossen wurde. Wir haben uns in den vergangenen zwei Jahren intensiv dafür eingesetzt, dass dieser Vertrag erhalten wird. Das ist nicht gelungen, maßgeblich deshalb, weil Russland den Vertrag durch die Entwicklung und Stationierung neuer Mittelstreckenraketen seit einigen Jahren verletzt hat und nicht die notwendigen Schritte ergriffen hat, um wieder zur Vertragstreue zurückzukehren.

Es gibt derzeit das werden Sie der Medienberichterstattung entnommen haben Beratungen darüber, das New-START-Abkommen, das ebenfalls ein wichtiges Abkommen zwischen den USA und Russland zur Begrenzung nuklearer Rüstung ist, zu verlängern. Das ist aus Sicht der Bundesregierung ein sehr, sehr wichtiges Ziel, weil alles, was dazu beiträgt, nukleare Rüstung zu begrenzen, sie berechenbarer zu machen und dafür möglichst verbindliche Regeln zu schaffen, hilft, die Gefahr zu reduzieren, dass es ungewollt zu einer nuklearen Eskalation kommt.

Selbstverständlich setzt sich die Bundesregierung in den Gremien, die dafür geeignet sind das sind aus Sicht der Bundesregierung insbesondere die Konferenzen zur Überprüfung des Nichtverbreitungsvertrages , dafür ein, das nukleare Rüstungskontroll- und Abrüstungsregime wieder zu stärken und Anstöße für neue Regelwerke zu geben, um den gefährlichen Trend der letzten Jahre, dass eben immer mehr Vertragswerke gekündigt und abgebaut werden, anstatt neue Regeln zur Rüstungsbegrenzung einzuführen, umzukehren.

FRAGE HERZOG: Herr Seibert, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Stellenwert unterschiedlicher Infektionsquellen? Es geht um Auslandsreisen, Feiern, den Nahverkehr und inländische Risikogebiete.

STS SEIBERT: Ich bin froh, dass wir noch einmal zu dem Coronathema zurückkehren, das ja heute politisch möglicherweise das wichtigste in Deutschland ist, wenn es hier auch noch kaum eine Rolle gespielt hat.

In 22 Minuten wird die Beratung der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten und Ministerpräsidenten beginnen. Dazu will ich vielleicht noch einmal etwas sagen. Ich habe hier am Montag gesagt die Zahlen zeigen es ja täglich stärker , dass wir in einer ernsten Lage sind. Es gibt rapide steigende Infektionszahlen, und zwar beinahe überall, wenn auch regional auf ganz unterschiedlichem Niveau. Das sind damit kommen wir jetzt zur Beantwortung dieser Frage Infektionen, die zum allergrößten Teil hier im Lande und eben nicht bei Auslandsreisen entstanden sind, wie es noch vor Wochen und Monaten der Fall war. Wenn man auf die Ballungsräume schaut wir sind ja hier in Berlin selbst in einem , dann sieht man, dass die Entwicklung der Zahlen stellenweise schon über den Punkt hinausgegangen ist, an dem die Gesundheitsämter die zentrale Aufgabe der Kontaktnachverfolgung noch erfüllen können. Dort, wo es so weit ist, schießen die Infektionszahlen auch weiterhin in die Höhe, und zwar unkontrolliert. Wir wollen und müssen also dringend zu einem Niveau von Neuinfektionen zurückkommen, bei dem diese Kontaktnachverfolgung in jedem einzelnen, individuellen Fall möglich ist, weil nur dann Infektionsketten unterbrochen werden können und weil wir eben nur dann wieder von Fall zu Fall kontrollieren können. Das ist die Situation.

In dieser Situation wird es heute natürlich eine schwierige Beratung werden. Noch davon ist die Bundesregierung überzeugt können wir die Verbreitung des Virus wieder eindämmen. Aber dafür müssen wir verstehen, an welchem Punkt wir uns jetzt befinden, und müssen auch konsequent handeln. Die Bundeskanzlerin wird sich in der gleich beginnenden Beratung für bestmögliche Ergebnisse einsetzen, für ein Handeln, das dem Ernst der Lage und der Dringlichkeit der Aufgabe angemessen ist. Es geht um die Sache. Einheitlichkeit ist wünschenswert, aber Einheitlichkeit ist auch kein Selbstzweck. Es ist nicht gesichert, dass alle Teilnehmer heute zu gleichen Überzeugungen kommen werden. Das ist jedenfalls mit Blick auf den Herbst, auf den Winter und auf das Weihnachtsfest, das wir alle miteinander verbringen werden, eine wichtige Beratung.

FRAGE JESSEN: An das Gesundheitsministeriums: Es geht um die neue Coronatestverordnung die morgen in Kraft treten wird. Das hat Herr Spahn heute erklärt. Ziel ist, dass vermehrt konzentriert im Gesundheitsbereich, in Altenheimen und im Bereich der Risikogruppen getestet wird und dass die Zahl der Tests deutlich bis in den Bereich von mehreren Millionen ausgeweitet werden soll, auch durch einen Antigenschnelltest. Die Frage, die sich daraus ergibt, ist: Wer soll diese Tests praktisch durchführen? Auch die Antigenschnelltests müssen nämlich, soweit ich weiß, von medizinisch geschultem Personal durchgeführt werden. Das ist kein Selbsttest. Jetzt laufen die Praxen, die PCR-Tests machen, zum Teil schon über. Wer soll das in Zukunft machen?

NAUBER: Wie Sie schon gesagt haben, wird die neue oder angepasste Testverordnung morgen in Kraft treten und vor allem die bisherige Strategie um Schnelltests ergänzen. Die sollen vor allem in Pflegeheimen und Krankenhäusern zum Einsatz kommen, und sie können dann direkt dort zum Einsatz kommen, weil sie eben auch außerhalb eines Labors ausgewertet werden können. Nichtsdestotrotz muss das Personal dafür geschult werden; da haben Sie völlig recht. Aber diese Tests können direkt in den Einrichtungen durchgeführt werden. Das ist eben ein Baustein, um die Teststrategie jetzt noch einmal anzupassen und auch mehr Tests durchführen zu können, vor allem da, wo sich eben besonders vulnerable Personen aufhalten.

FRAGE HERZOG: Herr Seibert, wie ist der Kenntnisstand der Bundesregierung, was die Bedeutung der verschiedenen Infektionsmöglichkeiten im Inland angeht, also Feiern, Verkehr, Nahverkehr, inländische Risikogebiete? Kann man das priorisieren?

STS SEIBERT: Zunächst einmal war die Frage, welche Rolle Infektionen spielen, die aus dem Ausland hierhergebracht wurden. Das war in der Reisezeit im Sommer und kurz danach ein großer Teil. Das ist jetzt nicht mehr der Fall. Das geht, glaube ich, auf etwa zehn Prozent zurück. Der Rest ich kann das jetzt nicht prozentual aufgliedern – spielt hier im Inland eine Rolle. Es gibt natürlich größere Einzelereignisse, aber es gibt eben auch hier, da und dort die Infektionen, die daraus entstehen, dass Menschen einander eng begegnen, miteinander feiern. Das heißt, es sind Kontakte, und diese spielen in dieser Phase der Pandemie natürlich eine große Rolle. Je mehr solcher engen Kontakte im Zusammenhang von Familienfeiern, von Festen, desto mehr Ansteckung. Das ist banal, aber im Moment wahr.

FRAGE: Einzelne Bundesländer können sich mittlerweile eine Extremismusstudie innerhalb der Polizeien vorstellen und gehen diese auch an. Lehnt das BMI bundesweite Studien weiterhin ab?

ALTER: Das BMI und der Bundesinnenminister haben sich zu dem Thema Studien vielfältig und sehr häufig geäußert. Die Position ist unverändert. Der Bundesinnenminister ist gewillt, sich dem Thema „Rassismus in der Gesellschaft“ in Form einer breit angelegten Studie zu widmen. Es wird darin auch Elemente geben, die sich auf den Polizeilalltag beziehen, etwa die Fragen: Was macht der Polizeialltag eigentlich im Laufe der Zeit mit Polizisten? Warum ergreifen Polizisten diesen Beruf? Was ist die Motivation? Die Berufsgruppe der Polizei wird also eine Rolle spielen; aber eben nicht allein, sondern es werden verschiedene gesellschaftliche Bereiche in den Blick genommen.

Das konkrete Design einer möglichen Studie wird Thema bei der nächsten Sitzung des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus nächste Woche sein. Im Nachgang werden sicherlich konkretere Informationen dazu zur Verfügung gestellt werden können.

FRAGE HERZOG: Wie ist der Stand in Bezug auf die digitale Einreiseanmeldung?

ALTER: Was die digitale Einreiseanmeldung angeht, war ein Auftrag des Bundesinnenministeriums, eine technische Lösung herzustellen, mit der die Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland auf digitalem Wege angemeldet oder registriert werden kann, um dadurch das bisherige Papierverfahren mit den sogenannten Aussteigekarten zu ersetzen. Insgesamt gab es eine Entwicklungszeit von acht Wochen. Wir haben die digitale Einreiseanmeldung als technische Lösung zur Nutzung fertiggestellt. Das heißt, technisch ist es möglich, diese Anwendung ab sofort in Betrieb zu nehmen. Es ist geplant, diese Anwendung in Kürze zur Inbetriebnahme an das Bundesgesundheitsministerium zu übergeben.

FRAGE TOWFIGH NIA: Herr Burger, eine Frage zur Krise im östlichen Mittelmeer. Der Außenminister war gestern in Zypern und Griechenland. Was sind die nächsten Schritte? Gibt es irgendwelche Pläne für Reisen in die Türkei, um Gespräche mit türkischen Offiziellen zu führen?

BURGER: Vielen Dank für die Frage. Sie haben es richtig erwähnt: Der Außenminister ist gerade auf der Rückreise von einem Besuch in Griechenland und Zypern. Aus Gesprächen, die er dort geführt hat, wurde die Enttäuschung seiner Gesprächspartner vor Ort über die einseitigen Schritte der Türkei deutlich. Es wurde aber auch deutlich, dass es weiterhin eine grundsätzliche Bereitschaft zu einem Dialog mit der Türkei gibt und dass das Paket, das beim Europäischen Rat vor zwei Wochen für die europäische Türkeipolitik beschlossen wurde, zumindest bis zum Rat im Dezember die Leitschnur für das Handeln aller EU-Partner bleibt.

Insofern werden wir dieses Thema zu gegebener Zeit selbstverständlich auch mit der Türkei erörtern müssen. Wie der Außenminister gestern gesagt hat, ist es jetzt vor allem an der Türkei, verlorenes Vertrauen wiederherzustellen und eine Atmosphäre zu schaffen, in der solche Sondierungsgespräche erfolgversprechend sein können. Dafür muss die türkische Seite von einseitigen Provokationen absehen.

ZUSATZFRAGE TOWFIGH NIA: Sie haben die Dialogbereitschaft angesprochen. Sind irgendwelche Gespräche mit der türkischen Seite geplant? Wird der Minister nach Ankara reisen, um diesen Gesprächsfaden nicht abreißen zu lassen?

BURGER: Der Minister hat sich zuletzt mit seinem türkischen Kollegen vor nicht einmal einer Woche am Rande einer internationalen Konferenz in Bratislava getroffen. Insofern besteht dieser Gesprächsfaden. Ich habe Ihnen jetzt aber keine konkreten neuen Reisetermine anzukündigen.

VORS. WOLF: Das Bundesjustizministerium hat noch etwas nachzureichen.

ZIMMERMANN: Es gab, wenn ich mich richtig erinnere, eine Frage von Frau Herzog zu der Bundesrichterwahl.

Bei der Bundesrichterwahl am letzten Donnerstag haben die Mitglieder des Richterwahlausschusses aus der Liste der vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten die neuen Richterinnen und Richter im Eingangsamt zum jeweiligen Bundesgericht gewählt, nicht jedoch eine Präsidentin bzw. einen Präsidenten oder eine Vizepräsidentin bzw. einen Vizepräsidenten oder auch einen Vorsitzenden Richter bzw. eine Vorsitzende Richterin. Zu gegebener Zeit wird die Bundesjustizministerin dem Kabinett einen Auswahlvorschlag für die Besetzung der jeweiligen Beförderungsämter vorlegen.

VORS. WOLF: Die Frage bezog sich konkret auf den Bundesfinanzhof.

ZIMMERMANN: Das ist ein Bundesgericht.

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