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Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 26. Oktober 2020

0:44 Eingangsstatements
7:17 Bericht aus dem Corona-Kabinett

Naive Fragen zu:
11:00 Corona-Lage
– Sie hatten Herrn Spahn angesprochen: Ist davon auszugehen, dass es ihm verhältnismäßig gut geht? Hat er da ein Update gegeben? (ab 19:32)
– Ist davon auszugehen, dass das restliche Kabinett seit letzten Mittwoch getestet wurde, und zwar negativ getestet wurde?
– gibt es einen Kommentar von Ihrer Seite zum Brandanschlag auf ein Gebäude des RKI am Wochenende? (ab 29:03)
– Wenn die Testkapazitäten knapp werden, muss dann zum Beispiel die Privatwirtschaft zurückstecken? Die Bundesliga nutzt zum Beispiel jede Woche zigtausende Tests. Ich glaube, von dortiger Seite hat man angeboten, Kapazitäten zur Verfügung zu stellen, falls die Testkapazitäten für die Bevölkerung knapp werden.

34:04 Thailands König
– Ich habe noch nicht ganz verstanden, wie Sie prüfen, ob Hoheitsgeschäfte hierzulande durchgeführt werden. Wie können Sie das prüfen? Durch Nachfragen? (ab 38:42)
– Entschuldigung, aber wenn Sie die thailändische Seite fragen, wird sie Ihnen natürlich das sagen, was Sie hören wollen.

45:36 Atomwaffen
– Letzte Woche gab es dazu etwas Neues. Honduras hat als 50. Staat der UN den Vertrag zum Verbot von Atomwaffen ratifiziert. Damit wird das UN-Atomwaffenverbot binnen 90 Tagen in Kraft treten, und Deutschland wird nicht Teil dieses Vertrages sein. Zunächst eine Lernfrage: Ist das der erste internationale UN-Völkerrechtsvertrag, an dem Deutschland nicht teilnimmt? (ab 48:57)
– Wann planen Sie, diesem Vertrag beizutreten und ihn zu ratifizieren?
– Setzt sich die Regierung immer noch für eine atomwaffenfreie Welt ein? Habe ich Sie richtig verstanden, Herr Seibert, dass auch Deutschland immer noch Atomwaffen als Mittel militärischer Auseinandersetzung sieht? Sie sind ja Teil der NATO, und die NATO sieht das ja auch so.

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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 26. Oktober 2020:

STS SEIBERT: Meine Damen und Herren, guten Tag! Dieser Tag begann mit der schrecklichen Nachricht vom Tod des Bundestagsvizepräsidenten Thomas Oppermann. Die Bundeskanzlerin hat wie Politiker aus allen Parteien ihrer Bestürzung und ihrer Trauer über diesen viel zu frühen Tod bereits Ausdruck gegeben. Ich darf vielleicht noch einmal zitieren, dass sie ihn über viele Jahre hinweg als verlässlichen und fairen sozialdemokratischen Partner in großen Koalitionen geschätzt hat. Er war Bundestagsvizepräsident in turbulenten Jahren und hat sich um unser Parlament verdient gemacht.

Was Thomas Oppermann auszeichnete, war besonders das, was man vielleicht eine freundliche demokratische Ernsthaftigkeit nennen kann, mit der er Politik gemacht hat mit der er auf die Menschen zugegangen ist. Die Bundeskanzlerin hat seiner Frau und seinen Kindern ihr aufrichtiges Beileid ausgesprochen. Die Sitzung des Coronakabinetts heute Vormittag, zu der wir nachher inhaltlich sicherlich noch kommen werden, begann mit einer Schweigeminute der Trauer und des Gedenkens an Thomas Oppermann.

Ich würde dann gerne kurz auf aktuelle Entwicklungen im Verhältnis zwischen der Türkei und Frankreich zu sprechen kommen. Die Bundesregierung hat Äußerungen des türkischen Präsidenten Erdoğan über den französischen Präsidenten Emmanuel Macron zur Kenntnis nehmen müssen. Das sind diffamierende Äußerungen, die ganz und gar inakzeptabel sind, erst recht vor dem Hintergrund der schrecklichen Mordtat eines islamistischen Fanatikers an dem französischen Lehrer Samuel Paty.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch die Aussagen zurückweisen, die Präsident Erdoğan in Richtung Deutschland gemacht hat, nämlich dass es sich bei der polizeilichen Durchsuchung einer Moschee in Berlin-Kreuzberg am vergangenen Mittwoch um eine gegen den Islam gerichtete Maßnahme gehandelt habe. Die deutschen Polizeibehörden arbeiten auf der Grundlage von Recht und Gesetz. Wer in Deutschland friedlich und innerhalb der Gesetze seinen Glauben lebt, der ist von unserer Verfassung geschützt. Wenn also unterstellt wird, eine solche Aktion habe eine Diskriminierung einer Religionsgemeinschaft bzw. einer Gruppe von Gläubigen als Basis, dann ist das gänzlich falsch.

Dann würde ich gerne noch eine Terminankündigung machen, die diesen Mittwoch betrifft. Um 13 Uhr wird die Bundeskanzlerin in einer Videokonferenz einen erneuten Austausch mit den Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen über die Lage in der Pandemie durchführen. Es wird zu beraten sein, was getan werden kann, um die Ausbreitung des Virus möglichst bald wieder einzudämmen, am Mittwoch um 13 Uhr.

FRAGE JESSEN: Fühlt sich die Bundesregierung, auch wenn die Erdoğan-Äußerung gegen die Person Macrons zielte, mit betroffen, da es ja offenbar auch um Lebensformen und Werte geht?

Zum Zweiten habe ich eine Frage an das Auswärtige Amt. Frankreich hat als schärfste Maßnahme seinen Botschafter aus Ankara abgezogen. Herr Seibert hat erwähnt, dass auch gegen die Durchsuchung der Moschee in Deutschland von Erdoğan unzutreffende Vorwürfe gemacht wurden. Ist eine Einbestellung des türkischen Botschafters oder ein Gespräch mit ihm eine Überlegung oder ein Plan, oder ist das schon gemacht worden?

STS SEIBERT: Natürlich ist es ein Zeichen der Solidarität, wenn ich im Namen der Bundesregierung und wenn auch der Außenminister heute Morgen zu diesem Thema bereits etwas gesagt haben, also ganz klargemacht haben, dass Äußerungen, wie sie gegen den französischen Präsidenten gerichtet wurden, für uns inakzeptabel sind. Betrachten Sie das als ein Zeichen der Solidarität und der gemeinsamen Werte.

SASSE: Zu Ihrer Frage, Herr Jessen, was die Haltung des Auswärtigen Amtes angeht: Herr Seibert hat erwähnt, dass sich der Außenminister heute Morgen zu der Situation geäußert hat. Er hat unter anderem auch gesagt, dass wir großes Verständnis für die diplomatischen Maßnahmen haben, die Frankreich ergriffen hat. Wenn wir eigene Maßnahmen ergreifen, dann werden wir das an dieser Stelle kommentieren, aber im Moment kann ich Ihnen darüber nichts berichten.

FRAGE: Wie bewertet die Bundesregierung, dass die Polizisten frühmorgens in eine Moschee gestürmt und mit Stiefeln und Schuhen auf den Gebetsteppichen herumgelaufen sind und dass die Gläubigen mitten im Gebet gestört worden sind?

STS SEIBERT: Über den konkreten Einsatz kann ich im Namen der Bundesregierung sicherlich keine Aussage machen. Ich kann Ihnen lediglich sagen, dass unsere Polizei im Bund wie in den Ländern auf der Basis von Recht und Gesetz und erst recht auf der Basis der grundgesetzlich garantierten Religionsfreiheit agiert, einer Religionsfreiheit, die für Angehörige aller Glaubensrichtungen gilt. Insofern ist der in Richtung Deutschland gemachte Vorwurf, der Islam werde mit einer solchen Aktion diskriminiert, grundsätzlich zurückzuweisen.

Ich könnte noch kurz über die Sitzung des Coronakabinetts berichten, wenn Sie wollen. Heute Vormittag gab es eine weitere Sitzung der Bundeskanzlerin mit den zuständigen Fachministern zu Themen der Pandemie, also dem, was das Coronakabinett betrifft. Die Beratungen begannen, wie es immer der Fall ist, mit einem Lagebericht, heute durch den zugeschalteten Bundesgesundheitsminister abgegeben. Die Zahlen kennen Sie alle. Es gibt einen drastischen Anstieg von Neuinfektionen. An diesem Montag sind es, grob gesagt, doppelt so viele wie am Montag vor einer Woche. Dieser drastische Anstieg führt zu einer in vielerlei Hinsicht ernsten Situation. Der Anteil der Coronafälle unter der älteren Bevölkerung nimmt wieder zu. In zahlreichen Kommunen ist eine Nachverfolgung der Kontakte jedes einzelnen Infizierten nicht mehr möglich, weil die Infektionszahlen trotz des großartigen Einsatzes der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Gesundheitsämtern einfach zu hoch sind. Die Krankenhäuser verzeichnen eine deutliche Zunahme von COVID-19-Erkrankten, auch auf den Intensivstationen. Auch die Zahl der Patienten, die künstliche Beatmung benötigen, steigt wieder deutlich.

Die Bundeskanzlerin hat auch am vergangenen Wochenende wieder eindringlich an uns alle appelliert, unsere Kontakte deutlich zu reduzieren. Es liegt in unser aller Verantwortung und auch in unser aller Händen, wie sich die Fallzahlen im Herbst und Winter weiterentwickeln.

Ein weiteres Thema in der Sitzung des Coronakabinetts war die Koordination der intensivmedizinischen Kapazitäten. Wie Sie wissen, gibt es ein Intensivregister, das täglich die freien und die belegten intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten in Deutschland erfasst. Dieses Register enthält auch aktuelle Zahlen über Coronapatienten, die intensivmedizinisch betreut werden. Dieses Register ermöglicht, Engpässe in der Intensivversorgung frühzeitig zu erkennen. Es ermöglicht, entsprechend zu handeln und eben gegebenenfalls, wenn es an der einen Stelle keine weiteren Kapazitäten mehr gibt, an COVID-19 erkrankte Patienten zu verlegen. Dafür, das können Sie sich vorstellen, bedarf es eines entsprechenden Konzepts, um bei drohender regionaler Überlastung der Intensivkapazitäten schnell reagieren zu können und für eine Patientenverteilung sorgen zu können. Ein solches Konzept wurde vom BMI und vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegt.

Des Weiteren ging es um die Impfstrategie. Sobald ein oder mehrere sichere und zuverlässige Impfstoffe zugelassen werden, wird die Lieferung entsprechend der Produktion nach und nach erfolgen. Es ist daher wichtig, für diese Phase eine Strategie dafür zu erarbeiten, welche Personenkreise zuerst geimpft werden sollten und wie die Impfungen organisiert werden können. Dazu kann Ihnen sicherlich das Bundesgesundheitsministerium Näheres mitteilen.

Das waren heute die wesentlichen Themen des Coronakabinetts, und ansonsten ich habe es Ihnen gesagt , wird es am Mittwoch eine weitere Beratung zwischen Bund und Ländern in Form einer Videokonferenz geben.

HAJEBI: Zum Konzept: Die Leopoldina, die STIKO und der Ethikrat sind gerade dabei, ein Konzept zu erstellen, wonach die Risikogruppen den Impfstoff zuerst bekommen sollen. Das wird priorisiert, und dafür wird gerade ein Konzept erstellt.

FRAGE KRÄMER: Werden für das Treffen am Mittwoch Beschlüsse erwartet?

STS SEIBERT: Ich kann Ihnen hier logischerweise noch keine Beschlüsse vortragen. Aber natürlich findet dieses Treffen zwischen der Kanzlerin, einigen Ministern und den Ministerpräsidenten in der sich derzeitig zuspitzenden und ernsthaften Lage statt. Die gemeinsame Frage, die sich alle stellen müssen, lautet: Wie können wir möglichst schnell dazu kommen, dass sich das Anwachsen der Infektionszahlen stabilisiert, um den Trend dann auch wieder zu brechen und die Zahlen zu senken? – Allen ist, denke ich, bewusst das haben uns die letzte Woche und die letzten 14 Tage sehr klargemacht , dass dabei jeder Tag zählt. Also rechne ich auch mit Beschlüssen. Dem kann ich aber heute hier nicht vorgreifen; das wird wie immer gut vorbereitet werden.

FRAGE RZEPKA: Herr Seibert, hält die Kanzlerin 30 000 Neuinfektionen in der kommenden Woche für möglich?

STS SEIBERT: Mit allem Respekt vor dem Frager: Ich glaube, es ist sinnlos, hier jetzt Zahlenvoraussagen zu machen. Wir haben eine Entwicklung, bei der wir von letztem Montag bis zu diesem Montag leider nahezu eine Verdoppelung der Fallzahlen gesehen haben. Es ist völlig klar, wohin das führt. Wir hatten am Freitag oder Samstag ich weiß nicht mehr genau, an welchem Tag bereits 14 000 Neuinfektionen an einem Tag gemeldet. Wenn wir es nicht schaffen, durch konsequentes Handeln auf allen Ebenen dieses Tempo der Ausbreitung der Pandemie zu brechen, dann werden wir noch zu ganz anderen Zahlen kommen.

Es ist aber wirklich nutzlos, hier jetzt einzelne Zahlen in den Raum zu stellen. Unser Augenmerk muss auf der Frage liegen und ich denke, das ist dann auch am Mittwoch das Thema : Was können Bund und Länder gemeinsam tun, um diesen Trend möglichst schnell zu brechen?

FRAGE VON BULLION: An das BMG: Sollten sich nach Ihrer Einschätzung die Kliniken und auch die Patienten jetzt darauf einstellen, planbare Operationen zu verschieben, und wenn ja, bis wann? Oder halten Sie das für übertrieben?

HAJEBI: Dazu hatte der Minister sich ich glaube, vor etwa zwei Wochen selbst noch einmal geäußert. Bislang gibt es genug Kapazitäten, was das betrifft, aber wie es in Zukunft aussieht, kann ich Ihnen jetzt nicht sagen. Der Minister hat immer wieder appelliert, sich an die Hygieneregeln zu halten, Abstand zu halten und auf den anderen zu achten, damit es nicht dazu kommt, dass die Krankenhäuser ausgelastet sind.

FRAGE BOCKENHEIMER: Welche Maßnahmen könnten bei dem anstehenden Treffen der Ministerpräsidenten verschärft werden, ohne in den Lockdown zu gehen? Ganz konkret gefragt: Sind auch temporäre Ausgangssperren wie in unseren Nachbarländern möglich und ist mit Einschränkungen des Schulunterrichtes zu rechnen?

STS SEIBERT: Ich möchte ausdrücklich bei der Linie bleiben, die ich vorhin gesagt habe, und jetzt nicht einzelne Maßnahmen zwei Tage vor dem Treffen durchspekulieren. Beide Seiten, die sich da begegnen die Vertreter der Länder und die Vertreter des Bundes sowie die Bundeskanzlerin , wissen, dass dies eine ernste Situation ist, an die wir mit politischer Konsequenz herangehen müssen. Das wird sich dann auch in den Beschlüssen niederschlagen, aber ich möchte hier keine einzelnen Maßnahmen diskutieren.

FRAGE REITSCHUSTER: Herr Seibert, Sie hatten es schon kurz angesprochen: Die Bundeskanzlerin hat eine Videobotschaft gemacht und sie hat sie wiederholt. Diese Wiederholung hat sie ja damit begründet, dass sie beim ersten Mal nicht verfangen hat. Macht es denn Sinn, eine Botschaft zu wiederholen? Wenn man schon sagt, dass sie nicht verfangen hat, wäre es dann nicht sinnvoller, eine andere Botschaft zu machen? Was hat die Bundeskanzlerin da bewogen?

Zweite Frage: Die Bundeskanzlerin ist ja immer sehr sensibel, was Polizeigewalt angeht. Sie hat gerade zum Beispiel die Polizeigewalt in Weißrussland völlig zu Recht wiederholt kritisiert. Es läge mir völlig fern, Weißrussland mit der Bundesrepublik zu vergleichen, aber bei der Demonstration am Wochenende gab es nun sehr rabiate Szenen. Der Rechtsanwalt Haintz ist auf dem Berliner Alexanderplatz umgerempelt worden, seine zierliche Freundin gegen eine Hauswand geschleudert worden. Ohne hier einen Vergleich ziehen zu wollen oder etwas gleichzusetzen: Sieht die Bundeskanzlerin so etwas auch mit Sorge? Sie werden jetzt sagen, Recht und Gesetz seien gewährleistet. Damit bin ich prinzipiell einverstanden, aber es gibt ja immer wieder Ausnahmen und auch Verurteilungen. Sieht die Bundeskanzlerin auch das aufmerksam bzw. mit Sorge?

STS SEIBERT: Das war ausführlich zwei verschiedene Themen. Habe ich Sie in der ersten Frage richtig verstanden, dass Sie gesagt haben „nicht verfangen“? Waren das die Worte, die Situation benutzt haben?

ZUSATZ REITSCHUSTER: Sie sagte ja, dass die Bevölkerung nicht so reagiert habe, wie man das möchte, und dass sie es deswegen noch einmal wiederholt.

STS SEIBERT: Herr Reitschuster, das ist einfach falsch. Schauen Sie sich den Podcast an, darin werden Sie die Begründung der Bundeskanzlerin hören. Das, was Sie da insinuieren, ist in dieser Begründung nicht drin.

Zweitens. Wenn es Ihnen fernliegt, Belarus mit Deutschland zu vergleichen, dann, würde ich sagen, lassen Sie es einfach. Ich habe hier keine weiteren Einsatzbewertungen vom Wochenende vorzunehmen. Das wird immer dort geschehen, wo der Einsatz geschieht, nämlich in diesem Fall in Berlin. Ich habe dazu nichts zu sagen. Aber lassen Sie einfach diese Vergleiche, mit denen Sie sich schon in der Frage irgendwie heranpirschen.

FRAGE DR. DELFS: Herr Seibert, zu dem Treffen am Mittwoch: Ursprünglich war, glaube ich, der 30. Oktober im Gespräch gewesen. Das ist jetzt praktisch der Alternativtermin, es gibt diese Woche also nicht zwei Termine, richtig?

STS SEIBERT: Von zwei Terminen in dieser Woche ist nicht die Rede, nein. Dies ist der Termin der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin in dieser Woche soweit ich heute, Montag, schauen kann.

ZUSATZFRAGE DR. DELFS: Mit Blick auf dieses Treffen hatte die Kanzlerin laut Berichten ja gesagt, dass sie kein besonders gutes Gefühl habe. Jetzt werden Sie wahrscheinlich sagen, dass das ein internes Gespräch war und Sie das nicht kommentieren wollen, aber Tatsache ist ja, dass das letzte Gespräch in der Tat nicht viel gebracht hat. Insofern kann man ja schon ein bisschen pessimistisch an dieses weitere Gespräch herangehen. Warum meint die Kanzlerin jetzt, in diesem Gespräch mehr erreichen zu können als in dem letzten Gespräch mit den Ministerpräsidenten?

STS SEIBERT: Erstens stellen Sie das nicht ganz richtig dar. Vielleicht erinnern Sie sich an die Pressekonferenz der Bundeskanzlerin und der beiden Ministerpräsidenten nach dem letzten Treffen: Die Bundeskanzlerin hat die dort getroffenen Beschlüsse ausdrücklich begrüßt, gelobt und als wichtige Schritte bezeichnet. Sie hat gleichzeitig gesagt, dass ihre Unruhe mit Blick auf die ganze Situation damit noch nicht vorüber sei. Nun hat sich die Situation seitdem jedenfalls nicht zum Besseren entwickelt im Gegenteil. Also gibt es immer noch Grund für diese Unruhe, gibt es immer noch Grund für dieses Gefühl der Dringlichkeit. Mit diesem Gefühl der Dringlichkeit wird die Bundeskanzlerin in die Mittwochsberatungen gehen. Äußerungen, die in internen Runden gemacht werden, kommentiere ich hier nie.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, Sie hatten Herrn Spahn angesprochen: Ist davon auszugehen, dass es ihm verhältnismäßig gut geht? Hat er da ein Update gegeben?

Ist davon auszugehen, dass das restliche Kabinett seit letzten Mittwoch getestet wurde, und zwar negativ getestet wurde?

STS SEIBERT: Zu der zweiten Frage sind Sie jetzt ein bisschen spät das haben wir in beiden Pressekonferenzen der letzten Woche ausführlich behandelt, und darauf würde ich auch gerne verweisen.

Zu der ersten Frage schaue ich die Kollegin aus dem Gesundheitsministerium an, die über ihren Chef noch besser berichten kann.

HAJEBI: Dem Minister geht es den Umständen entsprechend gut. Er hat sich gestern in einem Video noch einmal für die Genesungswünsche bedankt. Das war es eigentlich.

FRAGE: Heißt das, dass es noch leichte Erkältungssymptome gibt, oder was heißt das konkret?

HAJEBI: Ja, er hat Erkältungssymptome, aber die sind jetzt nicht schlimmer geworden.

FRAGE: Wie viele Gesundheitsämter haben aktuell an das Robert-Koch-Institut gemeldet, dass sie Engpässe bei der Kontaktnachverfolgung haben oder dass dies bei ihnen absehbar ist?

Welche Strategie hält die Bundesregierung alternativ für denkbar, wenn die Kontaktnachverfolgung teilweise schon jetzt nicht mehr funktioniert?

Ist mit einem Strategiewechsel hin zu einer clusterorientierten Nachverfolgung zu rechnen?

HAJEBI: Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass die Clusterstrategie schon immer zu unserer Strategie gehört hat die geht auch vor den Einzelfällen. Eine andere Strategie ist mir jetzt auch nicht bekannt. Diese Strategie wird weiterhin so verfolgt. Auf der Internetseite des RKI werden die einzelnen Punkte wie Kontakte nachverfolgt werden und wie sogenannte Cluster herausgefunden werden auch noch einmal sehr ausführlich erläutert und erklärt.

FRAGE WARWEG: Herr Seibert, Sie hatten bereits vor zwei Wochen angesprochen, dass die schweren Krankheitsverläufe weiter zunehmen. Das haben Sie jetzt noch einmal betont. Bisher haben Sie aber Abstand davon genommen, dazu konkrete Zahlen nachzureichen oder Ihre Aussage mit solchen Zahlen zu untermauern. Wären Sie mittlerweile in der Lage, die signifikante Zunahme an schweren Krankheitsverläufen in den letzten Wochen auch an konkreten Zahlen zu belegen?

STS SEIBERT: Dazu waren wir immer in der Lage, und ich bedauere es, wenn Sie da auf eine Nachreichung gewartet hatten und diese aus irgendwelchen Gründen nicht gekommen war; denn wir können die Zahl der Coronapatienten, die intensivmedizinisch betreut werden müssen, natürlich genau benennen, wir können die Zahl der Coronapatienten, die beatmet werden müssen, genau benennen auch die ist jetzt deutlich gestiegen , und man weiß ja leider, dass trotz aller medizinischen Fortschritte ein signifikanter Teil derjenigen, die beatmet werden müssen, die Krankheit auch nicht überlegen wird.

Wir werden Ihnen diese Zahl nachreichen. Ich dachte, das sei geschehen. Wenn das nicht geschehen ist, sollten Sie daraus aber nicht schließen, dass wir nicht in der Lage sind, die Behauptungen, die wir machen, auch mit Zahlen zu unterlegen. Dazu sind wir absolut in der Lage.

Ich habe die Zahlen gerade gefunden: Mit Stand 26. Oktober, 8 Uhr, kann ich Ihnen aktuell von 1304 Coronapatienten, die intensivmedizinisch behandelt werden, berichten, und kann sagen, dass davon 592 invasiv beatmet werden. Man könnte nun eindeutig zeigen, wie beide Indikatoren, Intensivbehandlung und künstliche Beatmung, seit Ende September deutlich gestiegen sind.

ZUSATZFRAGE WARWEG: An das Gesundheitsministerium: Letzten Montag wollten Sie Medienberichte, dass derzeit ein Gesetzentwurf in der interministeriellen Abstimmung zirkuliere, in dem geplant sei, die Sonderrechte im Kontext der Coronakrise zu verstetigen, nicht bestätigen. Sehen Sie sich mittlerweile in der Lage, zumindest diese Berichte zu bestätigen, dass das Wording des Verstetigens der Sonderrechte in der aktuellen Vorlage so fällt?

HAJEBI: Ich hatte letzte Woche gesagt, dass sich der Entwurf noch in der Abstimmung befindet. Der Entwurf befindet sich weiterhin in der Abstimmung. Der Minister selbst hat sich letzte Woche dazu noch einmal geäußert. Ich habe keine aktuelleren Informationen dazu.

FRAGE JESSEN: Frau Hajebi, vor fünf Tagen hat an dieser Stelle Ihr Sprecherkollege auf die entsprechende Frage erklärt, man habe keine Anhaltspunkte dafür, dass es sozusagen eine um sich greifende Nicht-mehr-Nachvollziehbarkeit von Kontakten gebe. Jetzt haben wir aber genau diese Situation. Wie kann sich das innerhalb von fünf Tagen ändern? Wussten Sie es damals nicht besser? Sind Sie komplett überrascht worden? Das sind ja zwei sehr weit auseinanderdriftende Aussagen und Situationen.

Zweitens. Der Vorstandsvorsitzende des Verbandes der medizinischen Labore, die 90 Prozent der Covidtests durchführen, sagt, die Kapazität von über einer Million Tests pro Woche könne dauerhaft nicht aufrechterhalten werden. Er beklagt eine falsche Prioritätensetzung, die von der Politik verlangt wird. Wie gehen Sie mit dieser Kritik um?

HAJEBI: Zu Ihrer ersten Frage: Kapazitätsengpässe werden an das RKI weitergeleitet. Die Gesundheitsämter sagen dem Robert-Koch-Institut, wo Engpässe sind. Es gibt stetig Abstimmungen und Absprachen.

Zu Ihrer zweiten Frage: Zu einzelnen Äußerungen kann ich mich hier nicht äußern. Diese kommentiere ich nicht.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Das ist nicht einfach eine einzelne Äußerung, sondern der Mann, Herr Müller, spricht für die Labore, die praktisch 90 Prozent der Tests durchführen. Wenn dieser sagt „Wir können die Kapazität nicht aufrechterhalten, und durch die Maßnahmen der Bundesregierung wird falsch priorisiert“, dann ist das nicht irgendeine beliebige Äußerung. Sie müssen sich doch dazu verhalten. Das ist ein direkter

VORS. WEFERS: Was ist denn Ihre konkrete Frage? Verhalten ist ja ein bisschen allgemein.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Die konkrete Frage ist: Können Sie eine Stellungnahme Ihres Hauses zu dieser von fachlich kompetenter Seite vorgetragenen Kritik nachliefern?

HAJEBI: Das Einzige, was ich sagen kann, ist, dass wir die Strategien immer wieder überprüfen und auch anpassen. Zu einzelnen Äußerungen kann ich mich, wie gesagt, nicht äußern.

STS SEIBERT: Wenn ich das sagen darf: In dieser Pandemie ist doch nichts statisch. Genau das, was die Kollegin gesagt hat, dass auch Teststrategien immer wieder angepasst werden müssen, kann man doch jetzt auch sehen. Wir haben natürlich durch die enorme Ausweitung der Infektionen, die gemeldet werden Jeder dieser infizierten Menschen hat Kontakte. Diese Kontakte müssen, sofern es direkte Kontakte waren, natürlich auch getestet werden, sofern man sie überhaupt erreichen kann. Das heißt, schon das führt natürlich zu einer Inanspruchnahme von vielen Tests, mehr als in der Zeit, als wir 300 Infektionen am Tage meldeten. Das heißt, die wechselnden Bedingungen in dieser Pandemie führen immer wieder dazu, dass die Bundesregierung natürlich alle Elemente ihrer Coronapolitik, ihrer Vorsorgepolitik up to date bringen muss.

FRAGE JUNG: Herr Seibert, gibt es einen Kommentar von Ihrer Seite zum Brandanschlag auf ein Gebäude des RKI am Wochenende?

Wenn die Testkapazitäten knapp werden, muss dann zum Beispiel die Privatwirtschaft zurückstecken? Die Bundesliga nutzt zum Beispiel jede Woche zigtausende Tests. Ich glaube, von dortiger Seite hat man angeboten, Kapazitäten zur Verfügung zu stellen, falls die Testkapazitäten für die Bevölkerung knapp werden.

STS SEIBERT: Zu Ihrer ersten Frage: Ich hoffe, dass man denjenigen oder diejenigen finden kann, die einen Brandsatz gegen das Gebäude des RKI geworfen haben. Ich bin sicher, dass die Polizei das Beste tut, um denjenigen oder diejenigen zu finden.

Wir müssen in dieser Pandemie, die für alle eine Belastung ist, insgesamt aufpassen, dass wir nicht dazu kommen, bestimmte Gruppen zum Beispiel Wissenschaftler oder die Presse zu verhöhnen. Wir haben am Wochenende Bilder einer Puppe gesehen, um deren Hals ein Schild mit der Aufschrift „Covid-Presse“ hing, die von irgendeiner Brücke baumelte. So etwas ist widerwärtig und zeigt ein Denken, dem wir uns alle gemeinsam entgegenstellen müssen. Zum Teil höre und sehe ich auch, dass sich ein solches Denken gegen Wissenschaftler richtet. Ich erinnere mich an Demonstrationen hier in Berlin, bei denen Bilder von bekannten Virologen hinter Gittern gezeigt wurden. Wir müssen alle zusammen aufpassen, dass wir dieser Atmosphäre der Verachtung und des persönlichen Angriffs keinen Raum geben und dass wir uns dem entgegenstellen.

Darüber hinaus hoffe ich einfach, dass es gelingen wird, herauszufinden, wer diesen Brandanschlag verübt hat.

VORS. WEFERS: Die zweite Frage zur Umverteilung von Testkapazitäten ist noch offen.

HAJEBI: Der Minister hat auch gesagt, dass es nicht dazu kommen kann, dass die Kapazitäten nicht mehr gegeben sind. Wir können jetzt nicht in die Zukunft schauen und sagen, was passieren wird, wenn die Kapazitäten nicht mehr vorhanden sind. Daher kann ich mich dazu jetzt auch nicht weiter äußern.

FRAGE REITSCHUSTER: Kurz zum Prozedere: Der Herr Regierungssprecher hatte mich ja gefragt; vielleicht war es ein Missverständnis. Aber wenn in einer Antwort gefragt wird, wäre es eigentlich fair, wenn man dann noch einmal antworten dürfte.

VORS. WEFERS: Vielen Dank, aber vielleicht überlassen Sie das mir. Ich habe die Leitung dieser Pressekonferenz.

ZUSATZ REITSCHUSTER: Das überlasse ich auch Ihnen, aber ich darf anmerken, dass ich mir wünschen würde, dass ich, wenn ich vom Regierungssprecher gefragt werde, dann auch diese Antwort liefern darf.

VORS. WEFERS: Vielleicht haben Sie da auch eine Frage gehört.

STS SEIBERT: Das war eine akustische Nachfrage. Das ist etwas anderes.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Meine konkrete Frage: In den letzten Tagen gab es vermehrt Berichte, dass es bei vier Fußballvereinen, darunter der FC Bayern München, Tests gab, deren Ergebnis zunächst positiv waren, die sich dann aber bei Nachtestungen als negativ herausstellten. Es gab auch beispielsweise Kritik des führenden Forschungslabors Biovis, das sagte, dass gerade diese billigen Tests nicht zuverlässig seien, weil sie das E-Gen leicht fälschlich mit anderen Coronafällen verwechseln. Ist es korrekt, von Neuinfektionen zu sprechen, wie das Herr Seibert auch getan hat, wenn es positive Tests sind?

Wie hoch ist die Fehlerquote? Wie wollen Sie sicherstellen, dass sich auch Normalsterbliche wie die Fußballprofis ein zweites Mal testen können, die sich das leisten können?

HAJEBI: Ich kann mich jetzt nicht zu einzelnen Testprodukten äußern. Ich weiß nicht, welche Tests eingesetzt wurden. Das RKI hat auf seiner Internetseite Informationen darüber zur Verfügung gestellt, dass es tatsächlich zu falsch positiven Testergebnissen kommen kann. Es gibt eine gewisse Prozentzahl dieser Testergebnisse, und das wird auch sehr transparent kommuniziert.

ZUSATZ REITSCHUSTER: Ich habe nur die Bitte, diese Prozentzahlen und die Antwort auf die Frage nachzuliefern, inwieweit zwei Tests möglich wären. Dafür wäre ich Ihnen sehr dankbar. Vielen Dank.

FRAGE PAULI: Meine Frage bezieht sich auf die Proteste in Thailand, die seit Monaten andauern und die die Demonstranten bis vor die deutsche Botschaft führen. Die Proteste richten sich gegen den König, der selten oder allzu nicht oft nicht in seinem eigenen Land weilt, der gerne in Deutschland ist, dort gerne feiert und möglicherweise von dort aus regiert.

Meine Frage: Der Bundesaußenminister hat ja auch schon angedeutet, dass das möglicherweise Konsequenzen haben muss, weil es so nicht geht. Nicht nur, weil sich der König nicht an die Coronaregeln hält, sondern weil das Regieren von Deutschland aus nicht geht. Welche Konsequenzen könnten denn drohen? Wie diplomatisch muss man sein, damit es nicht tatsächlich einen Eklat gibt? Welche Möglichkeiten gibt es, gegen den König vorzugehen?

SASSE: Zunächst einmal haben Sie recht: Der Außenminister hat sich heute Vormittag anlässlich einer Pressekonferenz mit dem IAO-Chef auch zum Thema Thailand geäußert. Er hat unter anderem gesagt:

„Natürlich verfolgen wir die Entwicklung, die es in Thailand gibt, dass es Demonstrationen, Menschen gibt, die für ihre Rechte auf die Straße gehen.“

Er hat auch gesagt:

„Wir prüfen das nicht nur in den letzten Wochen, sondern wir prüfen das auch dauerhaft fort. Wenn es dort Dinge gibt, die wir als rechtswidrig empfinden, dann wird das sofortige Konsequenzen haben.“

Das zunächst einmal als das vollständige Zitat.

Was die Konsequenzen angeht, möchte ich hier nicht auf Einzelheiten eingehen und auch nicht darüber spekulieren, welche Konsequenzen tatsächlich gezogen oder welche Maßnahmen ergriffen werden können, sondern zunächst einmal die Äußerungen des Ministers von heute Vormittag für sich stehen lassen.

ZUSATZFRAGE PAULI: Ich vermute einmal, dass es nicht ein riesiges Sammelsurium von Konsequenzen geben kann. Was könnte man machen? Könnte man ihn ausweisen, zu einer unerwünschten Person erklären oder ein eindringliches Gespräch mit ihm führen? Was liegt da sozusagen als Besteck auf dem Tisch?

SASSE: Ich möchte, wie gesagt, hier an dieser Stelle nicht darüber spekulieren, welche Konsequenzen in Betracht gezogen werden können. Herr Burger und Frau Adebahr habe sich in den vergangenen Wochen mehrfach zur Lage geäußert und auch zu der Tatsache, dass sich der König zeitweise in Deutschland aufgehalten hat. Diese Äußerungen stehen erst einmal für sich.

FRAGE JESSEN: Frau Sasse, die Äußerung war ja auch, man werde nicht zulassen, dass der König von Deutschland aus regiere.

Erstens. Auf welcher Rechtsnorm beruht dieses, wenn man so will, Verbot oder diese Nicht-Legitimität?

Zweitens. Welches sind die Kriterien, an denen Sie feststellen können, dass regiert wird? Regierungschefs sind ja im Grunde immer im Dienst, auch im Ausland. Was ist das Kriterium, bei dem Sie sagen, dass das Regierungshandeln ist, das nicht legitim ist, und gegen das Sie einschreiten?

SASSE: Die Bundesregierung ist zunächst einmal davon überzeugt und erwartet auch , dass keinesfalls von hier aus Entscheidungen getroffen werden, die der deutschen Rechtsordnung, dem Völkerrecht oder den international verbrieften Menschenrechten widersprechen. Das haben Herr Burger und Frau Adebahr, wie ich schon erwähnt habe, mehrfach an dieser Stelle hier deutlich gemacht.

Herr Burger und Frau Adebahr haben auch mehrfach deutlich gemacht, dass wir diese Situation beobachten. Derzeit hält sich der thailändische König nicht in Deutschland auf. Das heißt, im Moment geht es nicht um die Frage, welcher Maßnahmen hier in Deutschland ergriffen werden, sondern im Moment beobachten wir die Lage in Thailand selbst und möchten deswegen an der Stelle nicht darauf eingehen, welche Maßnahmen in bestimmten Szenarien, die sich im Moment nicht darstellen, getroffen werden können.

ZUSATZFRAGE JESSEN: Ich hatte nicht nach konkreten Maßnahmen gefragt. Verstehe ich Sie jetzt richtig, dass es sich nicht um Regierungshandlungen an sich handelt, die Sie kritisieren, sondern um solche, die gegen deutsches Recht, gegen Völkerrecht, gegen Menschenrechte verstoßen würden, oder sagen Sie „Regieren an sich geht nicht“? So hatte ich den Außenminister verstanden.

SASSE: Die rechtliche Lage gestaltet sich so, dass es völkerrechtlich unzulässig ist, Hoheitsakte auf fremdem Staatsgebiet vorzunehmen. Das bezieht sich ebenso auf den thailändischen König in Deutschland wie auf andere Staatsangehörige anderer Nationen in Deutschland.

FRAGE JUNG: Ich habe noch nicht ganz verstanden, wie Sie prüfen, ob Hoheitsgeschäfte hierzulande durchgeführt werden. Wie können Sie das prüfen? Durch Nachfragen?

SASSE: Ich kann Ihnen sagen, dass wir mit der thailändischen Regierung in ständigem Kontakt stehen, auch zu der Frage, wo sich der König aufhält und ob er sich ganz konkret in Deutschland aufhält. Darüber, wie wir das prüfen, kann ich Ihnen im Moment keine Auskunft geben.

ZUSATZ JUNG: Entschuldigung, aber wenn Sie die thailändische Seite fragen, wird sie Ihnen natürlich das sagen, was Sie hören wollen.

SASSE: Wir haben über die Gespräche mit der thailändischen Seite hinaus selbstverständlich noch andere Möglichkeiten, zu überprüfen, was genau der König macht, wenn er sich in Deutschland aufhält. Wie gesagt, hält er sich im Moment nicht in Deutschland auf. Das heißt, dass sich diese Frage im Moment nicht stellt.

FRAGE DR. DELFS: Meine Frage richtet sich an das Auswärtige Amt und vielleicht auch an die Sprecherin des Gesundheitsministeriums. Unterliegt auch ein König den Coronareisebeschränkungen? Wenn ich es richtig verstehe, reist er die ganze Zeit zwischen Thailand und München hin und her. Nächste Woche soll er angeblich wiederkommen. Muss er dann eigentlich in Quarantäne? Wie ist das bei einem König? Kann er so ein- und ausreisen? Wie wird das gehandhabt? Dieser Mann ist ja auch ein potenzielles Infektionsrisiko.

HAJEBI: Was ich dazu sagen kann, ist, dass die Regeln natürlich für alle gelten. Wir haben dazu keine Ausnahmen aufgestellt. Aber vielleicht kann das

VORS. WEFERS: Das Innenministerium kann beantworten, wie Könige behandelt werden.

DR. LAMMERT: Nicht zu Königen, aber zu Einreisebeschränkungen im Allgemeinen kann ich etwas sagen. Es gibt eine Positivliste der Staaten, für deren Angehörige die Einreisebeschränkungen nicht gelten. Diese Positivliste wurde angesichts der teilweisen Verbesserung der epidemiologischen Lage in verschiedenen Staaten im Sommer aufgesetzt. Diese Positivliste umfasst zurzeit Australien, Neuseeland, Singapur, Thailand und Uruguay.

FRAGE KRÄMER: Der König soll sich angeblich auch Sorgen darum machen, dass er nicht mehr nach Deutschland einreisen dürfe. Gibt es abgesehen von Corona eine Begründung, die man dafür anführen könnte, dass man ihn nicht hineinlassen würde?

DR. LAMMERT: Ich kann jetzt nur von der Positivliste für Staaten, für die die Einreisebeschränkungen nicht gelten, sprechen.

FRAGE DR. DELFS: Das würde im Rückschluss bedeuten: Solange Thailand nicht auf der Positivliste war, hätte er auch gar nicht einreisen können. Richtig? Das wäre dann ja so. Aber meiner Erinnerung nach läuft dieses Hin- und Herreisen zwischen Thailand und München doch schon länger.

DR. LAMMERT: Zu den Reiseaktivitäten selbst kann ich nichts sagen. Aber in jedem Fall gelten die Quarantänebestimmungen. Dazu könnte vielleicht das BMG noch ausführen.

FRAGE REITSCHUSTER: Es war die Frage, ob der König in Quarantäne muss. Bin ich falsch informiert, oder unterliegen Staatsoberhäupter in dieser Hinsicht überhaupt nicht den hoheitlichen Rechten?

DR. LAMMERT: Für die Quarantänebestimmungen sind die einzelnen Bundesländer zuständig. Dazu kann ich keine Ausführungen machen.

FRAGE REIFENRATH: Frau Sasse, in der vergangenen Woche wurde eine Deutsch-Iranerin im Iran festgenommen. Auf welchem Stand ist die konsularische Betreuung, und was wissen Sie überhaupt über den Fall?

SASSE: Der Fall ist uns selbstverständlich bekannt, und wir setzen uns für die Dame ein. Wir haben allerdings bisher noch keine offizielle Bestätigung der Inhaftierung erhalten und bemühen uns gegenüber den iranischen Behörden um Aufklärung des Falles und seiner Details.

Über die Details des Falles selbst, soweit sie uns bekannt sind, können wir wie immer aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nichts sagen.

FRAGE BETZ: Ich habe zwei Fragen an das Bundesverkehrsministerium. Wer ist der Auftraggeber des Deloitte-Gutachtens, Sie, der Bund oder das Mautkonsortium?

Liegt Ihnen bereits eine Art Verfahrenskalender über das Schiedsgerichtsverfahren vor?

NIEKE: Ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass ich mich hier in dem Rahmen nicht zum Schiedsgerichtsverfahren äußern kann.

ZUSATZFRAGE BETZ: Können Sie ausschließen, dass es bereits einen Termin für den Abschluss des Schiedsgerichtsverfahrens gibt?

NIEKE: Ich kann nur sagen, dass mir ein solcher Termin nicht bekannt ist.

FRAGE WARWEG: Ich habe eine Frage an das Verteidigungsministerium. Die deutsche Luftwaffe hat in den letzten Oktoberwochen gemeinsam mit NATO-Alliierten die Übung „Steadfast Noon“ durchgeführt, also das Anbringen und Abwerfen von US-Atomwaffen in Deutschland trainiert. Laut Eigendarstellung der NATO geschah dies ich zitiere zur Verteidigung des Bündnisgebiets.

Dazu habe ich eine Verständnisfrage: Heißt das, dass das Trainieren des Abwurfs von US-Atomwaffen durch deutsche Tornados auf deutschem Staatsgebiet in der NATO-Logik unter Verteidigung des Bündnisgebietes fällt?

COLLATZ: Zu den Fragen der nuklearen Teilhabe habe ich hier schon einiges gesagt. Auch was die Übungsinhalte angeht, sind wir schon sehr eindeutig gewesen. Zu den Details der Umsetzung machen wir keine Angaben, da sich die Informationspolitik der Bundesregierung hinsichtlich der Nuklearstreitkräfte der NATO aus Sicherheitsgründen an den Geheimhaltungsregeln des Bündnisses ausrichtet. Ich kann über das hinaus, was Sie von der NATO vielleicht gehört haben, keine Angaben machen.

ZUSATZ WARWEG: Aber es ist ja auch für das Gesamtverständnis der bundesdeutschen Bevölkerung schon relevant, zu wissen, ob deutsche Tornados Atomwaffenabwürfe auf deutschem Territorium im Verständnis, dass dies der Verteidigung des Bündnisgebietes gilt, testen.

COLLATZ: Hinsichtlich der Details der Übung verweise ich auf die Geheimhaltungsregeln, denen ich hier unterliege. Insgesamt muss natürlich das, was militärisch geplant ist, auch geübt werden. In diesem Falle geht es um internationale Übungen, in die auch die Luftwaffe involviert war. Zu weiteren Inhalten kann ich hier keine Stellung beziehen.

FRAGE FILIPPOV: Eine Frage an Frau Sasse und Herrn Seibert: Russlands Präsident Vladimir Putin hat die NATO-Staaten zu einem Verzicht auf die Stationierung landgestützter atomarer Kurz- und Mittelstreckenraketen aufgerufen. Im Gegenzug wolle Moskau seine Mittelstreckenwaffen des Typs 9M729 nicht im europäischen Raum aufstellen, sagt Putin.

Wie bewertet die Bundesregierung diese Äußerung?

SASSE: Uns sind diese Meldungen hinsichtlich des russischen Präsidenten bekannt. Das ist auch nicht neu. Russland hat bereits in der Vergangenheit mehrfach ein solches Moratorium oder den Verzicht angekündigt. NATO-Generalsekretär Stoltenberg hat sich unter anderem vergangenes Jahr dazu geäußert. Vor dem Hintergrund, dass es ja Russland selbst war, das aus dem INF-Vertrag ausgestiegen ist, hat NATO-Generalsekretär Stoltenberg diesen möglichen Verzicht für unglaubwürdig gehalten. Wir schließen uns dieser Einschätzung an.

FRAGE JUNG: Zum Thema Atomwaffen: Letzte Woche gab es dazu etwas Neues. Honduras hat als 50. Staat der UN den Vertrag zum Verbot von Atomwaffen ratifiziert. Damit wird das UN-Atomwaffenverbot binnen 90 Tagen in Kraft treten, und Deutschland wird nicht Teil dieses Vertrages sein.

Zunächst eine Lernfrage: Ist das der erste internationale UN-Völkerrechtsvertrag, an dem Deutschland nicht teilnimmt?

Wann planen Sie, diesem Vertrag beizutreten und ihn zu ratifizieren?

STS SEIBERT: Ich denke, man muss einmal etwas Grundsätzliches dazu sagen, damit es auch bei denen, die uns jetzt zuhören, nicht zu Verwechslungen kommt.

Wir müssen zwischen dem Atomwaffensperrvertrag und dem Atomwaffenverbotsvertrag unterscheiden. Der Atomwaffensperrvertrag oder der Nukleare Nichtverbreitungsvertrag, wie er auch genannt wird, ist von den fünf Atommächten USA, Frankreich, China, Großbritannien und Sowjetunion initiiert worden und hat mittlerweile über 190 Vertragsstaaten. Der Kern dieses Atomwaffensperrvertrages ist es, dass die Nationen, die nicht im Besitz von Kernwaffen sind, auf deren Erwerb auch verzichten. Deutschland hat diesen Vertrag schon 1970 ratifiziert.

Der Atomwaffenverbotsvertrag, über den Sie und wir hier nun reden, hat zum Ziel, die Entwicklung, die Produktion, Test, Erwerb, Lagerung, Transport, Stationierung und den Einsatz von Kernwaffen zu verbieten.

Wir haben hier häufig unsere Haltung zur Situation nuklearer Bewaffnung dargestellt. Die Situation in der Welt zeichnet eben ein anderes Bild als der Atomwaffenverbotsvertrag. Wir dürfen nach unserer festen Überzeugung nicht die Augen davor verschließen, dass nukleare Waffen von einigen Staaten weiterhin als Mittel der militärischen Auseinandersetzung betrachtet werden. Solange das so ist und Deutschland und Europa davon auch bedroht sind, besteht aus unserer Sicht die Notwendigkeit zum Erhalt einer nuklearen Abschreckung vor. Diese leistet die NATO für uns. Die Bundesregierung steht unverändert und in vollem Umfang zur defensiv ausgerichteten Nuklearstrategie der NATO. Vor diesem Hintergrund ist Deutschland dem Atomwaffenverbotsvertrag nicht beigetreten.

FRAGE JUNG: Setzt sich die Regierung immer noch für eine atomwaffenfreie Welt ein? Habe ich Sie richtig verstanden, Herr Seibert, dass auch Deutschland immer noch Atomwaffen als Mittel militärischer Auseinandersetzung sieht? Sie sind ja Teil der NATO, und die NATO sieht das ja auch so.

STS SEIBERT: Sie möchten jetzt, dass wir etwas wiederholen, was wir hier wirklich viele Male dargelegt haben, nämlich unsere Überzeugung, dass wir uns natürlich eine atomwaffenfreie Welt wünschen, wir aber auch die Realitäten sehen. Wir sehen, dass einige Staaten nukleare Waffen nach wie vor als ein Mittel der militärischen Auseinandersetzung betrachten und dass deswegen eine nukleare Abschreckung, wie die NATO sie gewährleistet, derzeit noch notwendig ist. Solange das so ist, hat Deutschland auch ein Interesse daran, an allen strategischen Diskussionen und Planungsprozessen innerhalb der NATO teilzunehmen. Das ist der Grund, warum wir dem Atomwaffenverbotsvertrag nicht beitreten, während wir dem Atomwaffensperrvertrag seit 50 Jahren angehören.

FRAGE FIRSOVA: Russlands Präsident Vladimir Putin hat nach eigener Darstellung Alexej Nawalny nach dessen Vergiftung selbst die Ausreise nach Deutschland ermöglicht. Er habe bei der Staatsanwaltschaft darum ersucht, den Weg für Nawalnys Behandlung freizumachen, obwohl es gegen den 44-Jährigen Beschränkungen wegen anhängiger Strafverfahren gebe. Ist das so richtig?

STS SEIBERT: Zunächst einmal können Sie sich an den Kreml wenden, um etwas bestätigt zu bekommen oder auch nicht.

Welche Schritte zu der Ausreise von Herrn Nawalny geführt haben, die für ihn, für sein Überleben, für seine Genesung, für seine Familie so wichtig war, das kann ich hier nicht kommentieren.

FRAGE WARWEG: Generell zur Causa Nawalny: Könnte das Justizministerium uns ein Update geben, wie der Stand der mittlerweile, glaube ich, vier Rechtshilfeersuchen von russischer Seite an die deutschen Behörden bzw. die entsprechenden Staatsanwaltschaften ist?

LEBER: Ich habe hier keinen neuen Stand gegenüber dem zu berichten, was meine Kollegen in der vorletzten Woche gesagt haben. Der Stand zu den vier Rechtshilfeersuchen ist unverändert.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Unverändert heißt, dass es bisher es sind ja mittlerweile Monate auf alle vier Rechtshilfeersuchen keine Reaktion von bundesdeutscher Seite gibt?

LEBER: Meine Kollegin hat dazu ja schon etwas ausgeführt. Zu den Inhalten der grenzüberschreitenden strafrechtlichen Zusammenarbeit können wir uns grundsätzlich nicht äußern.

Der Stand ist unverändert: Alle vier Ersuchen werden derzeit von der Berliner Landesjustiz bearbeitet.

ZUSATZFRAGE WARWEG: Ich wollte nur wissen, ob es in irgendeiner Form eine Reaktion auf eines der vier Rechtshilfeersuchen gab?

LEBER: Wie gesagt: Zu den Inhalten kann ich hier nicht Stellung nehmen.

STS SEIBERT: Sie wurden alle vier an die Berliner Justiz weitergeleitet. Das wissen Sie. Darüber haben wir ja hier gesprochen.

FRAGE REITSCHUSTER: Ich habe zwei Fragen. Die eine betrifft ich nehme es einmal an Verbraucherschutz, vielleicht Verkehr.

Bei der Bahn gibt es immer wieder Beschwerden von Bahnreisenden, dass sie auch mit Maskenattests des Zuges verwiesen werden. Wie ist die rechtliche Einschätzung vom Verbraucherschutz her? Deckt das das Hausrecht, wenn man ein Maskenattest hat? Die Bundesregierung ist ja auch Miteigner der Bahn.

Die zweite Frage das ist Verbraucherschutz : Das Westschweizer Fernsehen hat einen Test von Masken in Auftrag gegeben. Von acht Stoffmasken waren sieben unbefriedigend. Sie ließen sogar Tröpfchen durch. Der Test wurde vom Labor Testex durchgeführt. Das kann man alles recherchieren. Von den OP-Masken waren nur vier ausreichend.

Da ist die Frage: Hat das Verbraucherschutzministerium auch vor, einen Test in Auftrag zu geben? Oder was möchten Sie bewirken, damit die Masken zuverlässig getestet werden und sich der Verbraucher darauf verlassen kann, dass es eben nicht so ist wie jetzt in der Schweiz, wo von den acht getesteten Stoffmasken sieben fast alles durchlassen?

LEBER: Ihre Fragen betreffen den gesundheitlichen Verbraucherschutz. Deshalb ist das Gesundheitsministerium federführend dafür zuständig. Das müssten gegebenenfalls die Kollegen beantworten.

HAJEBI: Zur Qualität der Masken: Das RKI hat Empfehlungen veröffentlicht, welche Masken sich eignen. Dort findet man eine Liste dazu und Sie und die Bürgerinnen und Bürger können nachschauen, welche Masken am besten für die Nutzung sind. Die Empfehlung finden Sie dort.

Zu den Attesten in Bahnen: Das ist mir nicht bekannt.

VORS. WEFERS: Können Sie sich dazu äußern? Wenn Sie sich nicht dazu äußern können, dann müssten wir jetzt auch keine Plätze wechseln. Ich glaube, Sie müssen einmal bei der Bahn nachfragen.

STS SEIBERT: Ich würde einfach empfehlen, dass Sie die User Ihres Blogs auf die zahlreichen Informationen hinweisen, die es vom Bundesgesundheitsministerium, vom Robert-Koch-Institut und auch von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung über den Wert und Nutzen des Maskentragens genauso wie über die Gesundheitsverträglichkeit des Maskentragens gibt. Da gibt es sehr, sehr gute Sachen.

FRAGE VON BULLION: Ich habe eine Frage an das BMI, die eigentlich noch zum Komplex Corona gehört, aber vorhin nicht gepasst hat.

Der Bundesinnenminister hat sich ja im Frühjahr sehr stark dafür gemacht, Reisebewegungen einzuschränken, in der Überzeugung, dass dadurch die Infektionsrisiken gesenkt werden. Jetzt ist davon überhaupt keine Rede mehr. Ich weiß, dass hier neulich schon einmal kurz gesagt wurde, dass es im Moment nicht vorgesehen ist, irgendwelche neuen Reisebeschränkungen innerhalb Europas einzuführen. Aber ich hätte jetzt doch gern eine Erklärung.

Hat Herr Seehofer das im Nachhinein für einen Irrtum erklärt, oder ist jetzt die Lage ganz anders als damals? Wie kommt es also, dass das Thema überhaupt nicht mehr auf dem Tisch ist?

Ich hätte ganz kurz auch noch eine Stellungnahme von Herrn Seibert dazu, wie das die Kanzlerin sieht, ob es vielleicht in ferner oder näherer Zukunft so etwas wieder geben könnte. Oder ist das ganz vom Tisch?

DR. LAMMERT: Ich kann Ihnen dazu sagen die Frage ist auch am letzten Freitag schon gestellt worden , dass die Bundesregierung und das Bundesinnenministerium die Entwicklung des Pandemiegeschehens sehr genau beobachten und Maßnahmen immer wieder angepasst werden müssen. Derzeit gibt es aber keine Überlegungen, die vorläufigen Binnengrenzkontrollen wiedereinzuführen.

ZUSATZFRAGE VON BULLION: Ja, das war mir bekannt. Aber warum? Was ist der Unterschied zum Frühjahr?

DR. LAMMERT: Wie gesagt: Die Pandemielage muss in jedem Fall neu überprüft und die Maßnahmen müssen angepasst werden. Zum derzeitigen Stand habe ich schon etwas gesagt. Mehr kann ich dazu nicht sagen.

STS SEIBERT: Ich habe dem jetzt nichts hinzuzufügen.

FRAGE DAPP: Ich habe eine Frage an das Bundesumweltministerium: Der Chef der Internationalen Atomenergiebehörde, Rafael Grossi, hat gesagt, es sei praktisch ausgeschlossen, die globalen Klimaziele ohne Atomkraft zu erreichen. Teilt die Bundesregierung, insbesondere das Umweltministerium, diese Auffassung?

STOLZENBERG: Um es einmal festzuhalten: Es ist wenig überraschend, wenn jemand, dessen Job es ist, für Atomkraft zu werben, für die Atomkraft wirbt. Insofern ist es erst einmal interessant.

Die Position der Bundesregierung ist klar: Der Ausstieg aus der Atomkraft ist beschlossene Sache. 2022 wird das letzte Atomkraftwerk abgeschaltet. Dafür gibt es entgegen der Behauptung von Herrn Grossi tatsächlich auch technische Gründe, ohne jetzt hier in die Details zu gehen.

Wir sind auch gespannt zu hören, was Herr Grossi zu den Problemen sagen kann, die Atomkraft eben mit sich bringt. Denn zum jetzigen Zeitpunkt haben wir noch keinen Standort auf der Welt, wo es ein Endlager gibt, das tatsächlich auch funktioniert und betrieben wird.

FRAGE REIFENRATH: Ich habe noch ganz schnell eine Frage an das Verteidigungsministerium: Der KSK-Zwischenbericht war für Ende Oktober angekündigt worden. Können Sie sagen, wann und in welcher Form er veröffentlicht wird?

COLLATZ: Hinsichtlich des Zeitplans für den KSK-Zwischenbericht kann ich Ihnen sagen: Bis Ende Oktober wird dieser Bericht durch den Generalinspekteur der Ministerin vorgelegt. Daran anschließend wird es bei der ersten sich bietenden Gelegenheit im parlamentarischen Raum eine Kommunikation, eine Information zum Sachstand und zu den ausstehenden Maßnahmen, geben. Unmittelbar danach wird die Öffentlichkeit informiert.

FRAGE JUNG: Herr Collatz, das Zentrum für Politische Schönheit hat heute eine Aktion gestartet, die der Bundeswehr helfen will, die Waffen wiederzufinden. Wie bewerten Sie denn diese Hilfsaktion?

COLLATZ: Auf dem Weg hierher habe ich mir das als kulturinteressierter Mensch auch einmal angeschaut. Bekannt ist ja, dass das Zentrum für Politische Schönheit solche künstlerischen Aktionen bevorzugt. Ich denke, der Aussage des Künstlers ist hier nichts hinzuzufügen. Ich möchte das auch nicht tun.

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